Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge … · Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover...
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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 1
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV)
Abgrenzung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu
Eignungsuntersuchungen
RAK Emden17. Mai 2016
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
ArbMedVV und Eignung – wo liegt dasProblem?
Bescheinigung der gesundheitlichen (Un-)Bedenklichkeit
missverstanden als (reine) Eignungsbeurteilung
missverstanden als Freibrief: alles in Ordnung!
missverstanden als Ausschluss aller Gesundheitsrisiken
ArbMedVV schließt Eignungsuntersuchung aber nicht aus
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 2
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Vorsorge = Eignung?
„Untersuchungsarten“Nutznießer
Einstellungs-untersuchung
Arbeitgeber
Eignungs-untersuchung
Arbeitgeber +Dritte
Vorsorge-(untersuchung)
„Untersuchter“ Arbeitsschutz(ArbMedVV)
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht(Arbeitsschutz)
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 3
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
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ArbMedVV
ArbSchG
Rechtlicher Hintergrund „Vorsorge“
ArbeitsmedizinischeRegeln (AMR)
(verbindlich durchVermutungswirkung)
ArbeitsmedizinischeEmpfehlungen
(AME)
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016
Dr. med. Stefan Baars 5
„Basis-“ AMR‘en
2.1 Fristen (in welchen Abständen Vorsorge?)
3.1 notwendige Auskünfte (was kommt vor derarbeitsmedizinischen Vorsorge?)
5.1 Angebotsvorsorge (wie anbieten?)
6.3 Bescheinigung (was darf drin stehen?)
6.4 Mitteilung an AG über erforderlichezusätzliche Schutzmaßnamen /Arbeitsplatzwechsel (wie und was?)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 6
AME (Stand 5/2016)
Arbeitsmedizinische Empfehlungen
AME „Psychische Gesundheit im Betrieb“,
veröffentlicht als Broschüre vom BMAS im Dezember 2011
AME „Zeitarbeit - Arbeitsmedizinische Empfehlung“
veröffentlicht als Broschüre vom BMAS im Februar 2013
AME „Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit“
veröffentlicht als Broschüre vom BMAS im August 2013
AME „Wunschvorsorge“
veröffentlicht als Broschüre vom BMAS im November 2015
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016
Dr. med. Stefan Baars 8
Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed)Geschäftsstelle BAuA
UA 1Expositionsbezogene
arbeitsmed.Präventions-MaßnahmenDr. Nauert
UA 2Allgemeinebetriebliche
Gesundheits-VorsorgeDr. Panter
PG 1Konkretisierung
derArbMedVVDr. Heger
PG 2Überarbeitung
TRGS/TRBAu. allgemeiner
Regeln
AGS ABAS AStA ABS
Koordinierungskreis
PG 3Impfmanagement
im Rahmen derArbMedVV
Dr. von Schwarzkopf
• Arbeitgeber• Gewerkschaften• Länderbehörden• UVT• fachkundige Personen aus
Wissenschaft und Praxis
Beratung des BMAS
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Früherkennung von Berufskrankheiten undarbeitsbedingten Erkrankungen incl. psychischerGesundheit
Verhüten von Berufskrankheiten und arbeitsbedingtenErkrankungen
Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit
Beitrag zur Fortentwicklung des betrieblichenGesundheitsschutzes
Aber nicht: Beurteilung einer Eignung
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Ziele der arbeitsmedizinischen Vorsorge
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?
Pflichtvorsorge oder
Angebotsvorsorge oder
Wunschvorsorge
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 10
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Was ist arbeitsmedizinische Vorsorge?
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 11
Obligat:
Ärztliches Beratungsgespräch einschließlich Arbeitsanamnese
Bescheinigung für Arbeitgeber und Beschäftigten
Fakultativ:
soweit erforderlich1: körperliche oder klinische Untersuchungen
soweit anerkannte Verfahren und geeignete Beurteilungswerte zurVerfügung stehen: Biomonitoring1
soweit Infektionsrisiko tätigkeitsbedingt und gegenüberAllgemeinbevölkerung erhöht: Impfangebot1
1 und der Beschäftigte nicht ablehnt (dann aber Rechtsanspruch!)
Fazit: Vorsorge ist nicht zwingend „Untersuchung“
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016Dr. med. Stefan Baars 12
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Muster einer Bescheinigung, Ausschnitt
1317.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Gibt es ein überhaupt ein Problem?
§7 BGV D27 (DGUV Vorschrift 68) Flurförderzeuge:
„Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern …von Flurförderzeugen Personen nur beauftragen, die fürdiese Tätigkeit geeignet … sind.“
§ 3 LasthandhabV:
„Bei der Übertragung von Aufgaben der manuellenHandhabung von Lasten … hat der Arbeitgeber diekörperliche Eignung der Beschäftigten … zuberücksichtigen.“
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 14
(BGV A4?)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
ArbMedVV und Eignung – wo liegt das Problem?
Interessenkonflikt bei Eignungsuntersuchungen
Beschäftigte• Schutz der Menschenwürde• Recht auf körperliche
Unversehrtheit• Allgemeine Handlungsfreiheit• Freie Entfaltung der Persönlichkeit• Informationelle Selbstbestimmung
Arbeitgeber• Fürsorgepflicht• Unfallverhütung• Drittschutz• Schutz von Sachgütern• Arbeit gegen Lohn
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 15
Vorsorge Eignung
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Beschäftigter soll Aufgabe erledigen können
Beschäftigter soll keine Unfälle verursachen
Beschäftigter soll Dritte nicht gefährden
Beschäftigter soll Sachgüter nicht schädigen
Beschäftigter soll gesund bleiben
Arbeitgeber will Rechtssicherheit
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Ziele einer Eignungsuntersuchung
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
ArbMedVV und Eignung – wo liegt das Problem?
Interessenkonflikt bei Eignungsuntersuchungen
Beschäftigte• Schutz der Menschenwürde• Recht auf körperliche
Unversehrtheit• Allgemeine Handlungsfreiheit• Freie Entfaltung der Persönlichkeit• Informationelle Selbstbestimmung
Arbeitgeber• Fürsorgepflicht• Unfallverhütung• Drittschutz• Schutz von Sachgütern• Arbeit gegen Lohn
Konsequenz: Wahrung der Verhältnismäßigkeit von Eignungs-untersuchungen
Erforderlich? Geeignet? Angemessen?
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 17
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Einstellungsuntersuchungen, Voraussetzungen
12.03.2015
Eindeutige Rechtgrundlage
oder
Untersuchung zur Feststellung erforderlich, dassStellenbewerber für die vom Arbeitgeber beschriebeneTätigkeit geeignet ist (Gefährdungsbeurteilung!)
und nach Art und Umfang verhältnismäßig
und nur mit Einwilligung des „Beschäftigten“
Arbeitsrecht!
Dr. med. Stefan Baars 18
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Wann istarbeitsmedizinische
Vorsorge erforderlich?
17.05.2016 19Dr. med. Stefan Baars
Gefährdungsbeurteilungund Festlegung desVorsorgeanlasses
AMR 3.1
Wann istEignungsuntersuchung
erforderlich? Gefährdungsbeurteilung
(Drittschutz? Schutzbedeutender Sachwerte?)
Rangfolge der Schutzmaß-nahmen beachtet undSchutzmaßnahmen aus-geschöpft?
Zweifel an der Eignung
Beurteilung nur durchUntersuchung möglich(mildestes Mittel)
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Was kommt vorarbeitsmedizinischer
Vorsorge?
17.05.2016 20Dr. med. Stefan Baars
notwendige Auskünfte undArbeitsplatzbegehungermöglichen (AG)
Vorsorge und Eignungs-untersuchungen trennen (AG)
Kenntnisse über Arbeitsplatz-verhältnisse verschaffen (Arzt)
über Inhalte, Zweck undRisiken der Vorsorge(unter-suchungen) aufklären (Arzt)
Einverständnis einholen
AMR 3.1
Was kommt vorEignungsunter-
suchung (Teil 1)? angemessen nach Abwägung
der Interessen (d. h. Arbeit-geberinteressen überwiegen)
Anforderungsprofil erstellen(AG)
Rangfolge der Schutzmaß-nahmen beachten (AG)
Schutzmaßnahmenausgeschöpft? (AG)
Untersuchung geeignet um dieEignungsfeststellung zuerreichen?
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Was kommt vorarbeitsmedizinischer
Vorsorge?
17.05.2016 21Dr. med. Stefan Baars
notwendige Auskünfte undArbeitsplatzbegehungermöglichen (AG)
Vorsorge und Eignungs-untersuchungen trennen (AG)
Kenntnisse über Arbeitsplatz-verhältnisse verschaffen (Arzt)
über Inhalte, Zweck undRisiken der Vorsorge(unter-suchungen) aufklären (Arzt)
Einverständnis einholen
AMR 3.1
Was kommt vorEignungsunter-
suchung (Teil 2)? Rechtsgrundlage vorhanden
angemessen in Inhalt undUmfang („so wenig wiemöglich, so viel wie nötig“)
Trennung von Vorsorge (AG)
über Inhalte, Zweck undRisiken der Untersuchungaufklären (Arzt)
Einverständnis einholen
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Rechtsgrundlage für Eignungsuntersuchungen
Nicht erforderlich:
bei Untersuchungen aus besonderem Anlass, z. B.
wenn konkrete Anhaltspunkte begründete Zweifel an derEignung begründen (von außen wahrnehmbaregesundheitliche Beschwerden, Verhaltensauffälligkeiten,Fehlleistungen)
Wechsel der Tätigkeit (wie Einstellungsuntersuchung)
ggf. lange Arbeitsunfähigkeit
2217.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Sonst aber immer!
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten (GesBergV)*
Druckluftverordnung (DruckLV)*
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)*
(Feuerwehrdienstvorschrift 7*) basiert auf Nieders. Brandschutzgesetz
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV: Begasungen, Schädlingsbekämpfung)*
Infektionsschutzgesetz (IfSG), z. B. neu § 23a
Röntgen-, Strahlenschutzverordnung (RöV; StrlSchV)*
Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV)*
*Ermächtigung bzw. Spezialkenntnisse erforderlich
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 23
Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungenz.B.:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Eignungsuntersuchungen, Werkfeuerwehren
17.05.2016
Niedersächs. Brandschutzgesetz (08.07.2012) gilt auch für
Werkfeuerwehren (5. Abschnitt) Feuerwehrdienstvorschrift 7:
„körperliche Eignung ist nach den berufsgenossen-
schaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, Grundsatz G 26
"Atemschutzgeräte", in regelmäßigen Abständen
festzustellen“
Dr. med. Stefan Baars 24
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Ausgangslage: Keine ausreichenden Rechtsgrundlagen sind:Gefährdungsbeurteilung, Eignungsvorbehalte in UVVen u. ä.,also:
Rechtsgrundlage schaffen (mindestens Arbeitsvertrag,Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag)
Schriftliches Einverständnis einholen
Was tun bei turnusmäßigen („anlasslosen“)Eignungsuntersuchungen ohne „behördliche“
Rechtsgrundlage und ohne konkreten Anlass, z. B. G 25
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 25
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Dissens zur Zulässigkeit vonEignungsuntersuchungen
17.05.2016 26Dr. med. Stefan Baars
DGUV vs. BMAS
„anlasslose“ Eignungsuntersuchungen?
Stand 30.07.2014Stand August 2015
behoben?
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Was ist Eignungsuntersuchung?
Obligat:
Ärztliche Anamnese
körperliche und ggf. klinische Untersuchungen
Bescheinigung für Arbeitgeber (und Beschäftigten)
Fakultativ:
Ggf. spezielle Untersuchungen (fachärztliche Zusatzgutachten)nach Entscheidung des Arztes
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 27
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Wer darf arbeitsmedizinische Vorsorge?
Anforderungen an Arzt / Ärztin:
Arzt als Spezialist
Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin
ggf. besondere Fachkenntnisse, Anerkennungen und / oderAusrüstungen: Selbstprüfung
Ausnahme: „Tropenaufenthalte“: auch Tropenmediziner
ansonsten: Ausnahme durch AG beim GewerbeärztlichenDienst (Nds.) beantragen (kostenpflichtig)
2817.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Wer darf Eignungsuntersuchungen?
Anforderungen an Arzt / Ärztin:
Arzt als Gutachter („Vertrauensarzt“ des AG)
teilweise Ermächtigung oder Spezialkenntnisse erforderlich
teilweise aber keine weiteren Anforderungen
2917.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Was kommt nacharbeitsmedizinischer
Vorsorge?
17.05.2016 30Dr. med. Stefan Baars
Bescheinigung für Pflicht- undAngebots- undWunschvorsorge an AG undAN (Arzt)
Ggf. weitere Mitteilungen anAG
Ergebnismitteilung auf Wunschan AN (Arzt)
Vorsorgekartei führen (AG)
Fristen wahren (AG)
AMR 6.3
Was kommt nachEignungsunter-
suchung? Bescheinigung über Eignung
(ja / nein; ggf. mit Fristen oderunter Voraussetzungen)
AMR 6.4
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
AMR 6.3 „Vorsorgebescheinigung“
Fragen zur Bescheinigung:
Gemeinsame Bescheinigung für mehrere Beschäftigte?
nein
Zusammenlegung mehrerer arbeitsmed. Vorsorgen?
ja, aus organisatorischen Gründen
Zusammenfassung mit Bescheinigungen zur Eignung?
nein
Gilt eine Bescheinigung mit Eignungsbeurteilung auchals Vorsorgebescheinigung?
nein
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 31
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
AMR 6.3 „Vorsorgebescheinigung“
Fragen zur Bescheinigung:
Ausstellung nur wenn Beurteilung der gesundheitlichenUnbedenklichkeit möglich?
nein
Reicht als Unterschrift der (unleserliche) Name?
nein (zusätzlich Anschrift und Qualifikation)
Dürfen Ärzte in der Weiterbildung unterschreiben?
ja, aber Weiterbilder muss erkennbar sein(Kopfbogen, Stempel, Unterschrift im Auftrag)
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 32
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Was kommt nach der arbeitsmedizin. Vorsorge?
Beteiligung der Gewerbeaufsicht (GAA)?
Getroffene Maßnahmen aufgrund einer Mitteilung des Arztes
entsprechend AMR 6.4 sind dem GAA mitzuteilen!
GAA entscheidet ggf. (auf Antrag) über die Notwendigkeit der
Maßnahmen.
GAA entscheidet ggf. (auf Antrag des Beschäftigten oder des AG)
über die Erforderlichkeit eines Tätigkeitswechsels.
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 33
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
AN verweigert Termin beim Arzt
Pflichtvorsorge
Keine Bescheinigung
AN darf nichtbeschäftigt werden
Angebotsvorsorge
Keine Konsequenz
Erneutes Angebotnach Fristablauf(AMR 2.1)
Eignung
Eignung kann nichtbeurteilt werden
Ergebnismitteilungerfolgt nicht
AG muss entscheiden
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 34
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
AN verweigert Untersuchung
Vorsorge
Keine Konsequenz
Teilnahme wirdbescheinigt
Eignung
Eignung kann nichtbeurteilt werden
Ergebnismitteilungerfolgt nicht
AG muss entscheiden
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 35
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
„Gesundheitliche Bedenken“ / keine Eignung
Vorsorge (AMR 6.4)Arbeitsschutzmaßnahmen nichtausgeschöpft
Separate anonymisierteMitteilung an AG mitkonkretem Vorschlag
Arbeitsschutzmaßnahmenausgeschöpft
Mitteilung(Arbeitsplatzwechsel) nur mitZustimmung des AN an AG
Eignung Ergebnismitteilung an AG
Arbeitgeber muss entscheiden
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 36
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Wann Untersuchungsergebnis an AG
Vorsorge Grundsätzlich nie
Ausnahme: RechtfertigenderNotstand
Eignung nur: „geeignet“, „geeignet unter
bestimmten Voraussetzungen“oder „nicht geeignet“
Je nach Rechtsgrundlagedirekt oder (besser) über AN
Ausnahme: RechtfertigenderNotstand
Nie: ärztlicheUntersuchungsergebnisse(Befunde)
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 37
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Bedeutung für G 25
Wunschvorsorge (unverbindlich)
Angebotsvorsorge (unverbindlich)
Eignungsuntersuchung (nur mit Rechtsgrundlageverbindlich)
Voraussetzung: Gefährdungsbeurteilung!
3817.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016
Dr. med. Stefan Baars 39
AMR 5.1 „Anforderungen an das Angebotvon arbeitsmedizinischer Vorsorge “
Regelmäßig, persönlich und schriftlich*
mit folgenden Hinweisen:
wegen welcher Gefährdung
keine Nachteile bei Annahme oder Ablehnung
keine Kosten
in der Arbeitszeit
Bescheinigung über die Teilnahme
AMR enthält 2 Musteranschreiben (auch für nachgehende Vorsorge)
* auch e-Mail möglich
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
28.06.2012
Dr. med. Stefan Baars 40
AMR 2.1 „Fristen für die Veranlassung/das Angebotvon arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen“
Bisher:A) Zeitrahmen für NU-Fristen: Arzt konkretisiert oder
B) Feste Frist: unabhängig vom Arzt (kürzere Frist aber möglich)
NU-Frist Bestandteil des Ergebnisses
Angebotsvorsorge: Frist verbindlich unabhängig von Annahme oderAblehnung (bei Zeitrahmen gilt kürzere Frist, wenn nicht individuellvom Arzt anders festgelegt)
Zukünftig eventuell:
maximal zulässige Frist (voraussichtlich 3 Jahre, erster Folgeterminfrüher)
ansonsten individuelle Festlegung durch Betriebsarzt
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Neue Angebotsvorsorge seit 31.10.2013
wesentlich erhöhte körperliche Belastungen mit Gefährdungdes Muskel-Skelett-Systems durch:
o Lastenhandhabung beim Heben, Halten, Tragen, Ziehen,Schieben
o repetitive manuelle Tätigkeiten
o erzwungene Körperhaltungen im Knien, inlangdauerndem Rumpfbeugen oder -drehen oder invergleichbaren Zwangshaltungen
Vorsorgeanlässe – physikal. Einwirkungen
17.05.2016 41Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
AMR 13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhtenkörperlichen Belastungen mit „MSE-Risiko“
Lastenhandhabung, Zwangshaltungen, repetitivemanuelle Tätigkeiten
Definitionen, arbeitsmed. Grundlagen
Kriterien („Auslöseschwellen“):
− Lastenhandhabung / repetitive Tätigkeiten:LMM mit Risikobereich ≥ 3
− Zwangshaltung: analog BGI 7011: i.d.R. ≥ 1 Stunde ohne wirksame Pause(Ausnahmen Sitzen: 2 Stunden, Stehen: 4 Stunden)
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 42
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 43
AMR (Stand 5/2016)Arbeitsmedizinische Regeln
„Fristen für die Veranlassung / das Angebot von arbeits-medizinischen Vorsorgeuntersuchungen“veröffentlicht als AMR 2.1 am 27.12.2012, zuletzt geändert am14.08.2014, grundlegende Neufassung in Kürze
„Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über dieArbeitsplatzverhältnisse“veröffentlicht als AMR 3.1 am 27.12.2012, aktualisiert 24.02.2014
„Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen“,veröffentlicht als AMR 5.1 am 27.10.2011, aktualisiert 24.02.2014
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016Dr. med. Stefan Baars 44
AMR (Stand 5/2016)Arbeitsmedizinische Regeln
„Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischerVorsorge“ veröffentlicht als AMR 6.1 am 27.10.2011, zuletztaktualisiert 13.11.2014
„Biomonitoring“, veröffentlicht als AMR 6.2 am 25. 07.2013,korrigiert am 19.09.2013 , aktualisiert 24.02.2014
„Vorsorgebescheinigung“, veröffentlicht als AMR Nr. 6.3 am24.02.2014 (Muster auch als Word-Datei verfügbar)
„Mitteilungen an AG“, veröffentlicht als AMR 6.4 am 23.06.2014
„Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge beiTätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“, veröffentlicht als AMR6.5 am 23.12.2014
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016Dr. med. Stefan Baars 45
AMR (Stand 5/2016)Arbeitsmedizinische Regeln
„Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einerbesonderen Gefährdung führen können“veröffentlicht als AMR 13.1 am 27.12.2012, aktualisiert am24.02.2014
„Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mitGesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System“,veröffentlicht als AMR 13.2. am 23.12.2014
„Angemessene Untersuchung der Augen und desSehvermögens “veröffentlicht als AMR 14.1 am 17.12.2013
"Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen“, veröffentlichtals AMR 14.2 am 23.06.2014, aktualisiert am 02.03.2016
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17.05.2016 Dr. med. Stefan Baars 46
AME „Wunschvorsorge“
24 Seiten
Zugangswege
Mögliche Inhalte
Bestandteile
Abgrenzung zu allgemeiner Gesundheitsvorsorge undEignungsuntersuchung
Praxisbeispiele (12)
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
FAQ
FAQ zur ArbMedVV (seit Sept. 2012 unter www.baua.deveröffentlicht), regelmäßige Aktualisierung
Begründungen für arbeitsmedizinische Vorsorge-untersuchungen bei biologischen Einwirkungen(zur Zeit in Überarbeitung aber noch einsehbar)
4717.05.2016 Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Pflicht- und Angebotsvorsorge bei erhöhter Expositiongegenüber natürlicher UV-Strahlung (Hautkrebs!)
Angebotsvorsorge bei EMF-Exposition (EU-Richtlinie2013/35/EU: „Gesundheitsüberwachung“)
Abschneidekriterien für Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge beikrebserzeugenden Gefahrstoffen
Aktuelle Entwicklungen
17.05.2016 48Dr. med. Stefan Baars
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
17.05.2016
Weitere Infos:
www.baua.de49
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt HannoverStaatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Vielen Dank!
Fragen?
17.05.2016
Dr. med. Stefan BaarsGewerbeärztlicher DienstGewerbeaufsichtsamt HannoverTel. 0511 / 9096 – 230e-mail: [email protected]
Dr. med. Stefan Baars 50