Auftragsdatenverarbeitung in der Praxis - Hinweise zur Vertragsgestaltung
Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung
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Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung
Dr Martin BrodeyDr Andreas Aigner
27.4.2006
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Übersicht
1. Richtige Vertragsanbahnung
2. Wahl der passenden Transaktionsstruktur
3. Optimale Regelung von Schlüsselaspekten aus Verkäufer- und Käufersicht
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Vorvertragliches Schuldverhältnis
• Aufklärungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten schon im Verhandlungsstadium (ex lege)– Rechtliche Hindernisse
– Beschaffenheit des Unternehmens
– Abschlusswille
• Schuldhafte Verletzung macht schadenersatzpflichtig (culpa in contrahendo)– leichte Fahrlässigkeit genügt
• Vertrauensschaden (negatives Interesse)– Frustrierte (nutzlose) Aufwendungen
Richtige Vertragsanbahnung
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Vorvertragliches Schuldverhältnis
Tipps:
• Auch Verkäufer sollte rechtliche Verhältnisse im Unternehmen genau prüfen (evtl Seller Due Diligence)
• Käufer vorab informieren
• Vertraglicher Haftungsausschluss
– Vorausverzicht
– Sittenwidrigkeitsgrenze (nicht gültig bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit)
Richtige Vertragsanbahnung
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Vertraulichkeitsvereinbarung
• Sensible Information (schriftlich, mündlich) – ist streng vertraulich zu behandeln
– darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden
– ist ausschließlich für die Beurteilung der Transaktion zu verwenden
• Verhandlungen selbst sind geheim zu halten
• Nachhaltige Dauer
• Rückgabeverpflichtung bei Verhandlungsabbruch
Richtige Vertragsanbahnung
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Vertraulichkeitsvereinbarung
Tipps: • Gestaffelte Weitergabe, "Red Files"
• Treuhänder für heikle Bereiche
• Vertragsstrafe
– Schwierigkeit des Schadensnachweises
– Verschuldensunabhängig vereinbaren
• Abwerbe- und Beschäftigungsverbot
Richtige Vertragsanbahnung
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Exklusivitätsvereinbarung
• Erhebliche Vorprüfungskosten des Käufers
• Keine Parallel-Verhandlungen des Verkäufers für bestimmten Zeitraum
• mit Vertragsstrafe absichern
Richtige Vertragsanbahnung
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Letter of Intent (LoI)
• Absichtsbekundung, Festschreibung des Verhandlungsstands (psychologischer Effekt)
• Formalisierung des weiteren Verhandlungsablaufs
– Zeitplan
– "list of open issues"
• Unverbindlichkeit festschreiben (kein Vorvertrag)
• Ausschluss der culpa in contrahendo
Richtige Vertragsanbahnung
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Letter of Intent (LoI)
• Verbindlichkeit:
– Vorleistungsverpflichtungen
– Exklusivität, Vertraulichkeit
– Abwerbeverbot, Vertragsstrafen
• Zeitliche Bindungswirkung:
– Vertraulichkeit (lang oder unbestimmt)
– Exklusivität, LoI (relativ kurz)
– Abwerbeverbot (etwas länger)
Richtige Vertragsanbahnung
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Festhalten von Verhandlungsergebnissen vs
verbindliche Einigung
• Einigung über Ware und Preis (essentialia negotii)
• Vorsicht: Aktenvermerk, Punktation, Handschlag
• Juristisch fachkundiger Rat schon im Verhandlungsstadium
Richtige Vertragsanbahnung
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Transaktionsstruktur
Drei verschiedene Arten, ein Unternehmen zu übertragen:
• Share Deal
• Asset Deal
• Umgründungen
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Asset vs Share Deal
• Asset Deal:
– Wesentliche Assets (materielle und immaterielle Vermögensgegenstände) werden verkauft
• Share Deal:
– Anteile an der Gesellschaft, der das Unternehmen gehört, werden veräußert
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Charakteristika, Vor- und Nachteile
• Asset Deal:– Die Gesellschaft tritt als Verkäuferin auf – Kaufpreis fließt an GmbH (wenn an Gesellschafter
verbotene Einlagenrückgewähr) – Flexibilität ("cherry picking") – Gesetzliche Haftungstatbestände– Einzelrechtsnachfolge
• Share Deal: – Gesellschafter treten als Verkäufer auf – Assets (inkl Verbindlichkeiten) gehen uno actu
mittelbar auf Käufer über
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Haftung des Unternehmenserwerbers• § 1409 ABGB - Gesetzlicher Schuldbeitritt des
Unternehmenserwerbers • doppelte Beschränkung der Haftung:
– Beschränkt auf den Wert des Nettoaktivvermögens – Nur für unternehmensbezogene, zumindest "im Keim"
vorhandene Geldschulden, die Erwerber bei Übernahme kannte oder kennen musste
• Achtung: – Haftung auch, wenn ein Asset gar nicht übernommen
wurde (zB Kontamination eines Grundstücks)– Haftung für Schulden des Gesamtbetriebs, selbst wenn
nur Betriebsteil übernommen wird• Haftung nach § 1409 ABGB kann nicht vertraglich
ausgeschlossen werden
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Weitere gesetzliche Haftungstatbestände beim Asset Deal
• § 25 HGB– Erwerb eines Handelsgeschäfts unter Lebenden unter
Firmafortführung– Unbeschränkte Haftung– für alle unternehmensbezogenen Verbindlichkeiten– auch für Leistungspflichten (nicht nur Geldschuld)– Vertraglicher Haftungsausschluss bei
Firmenbucheintragung oder Gläubigerverständigung möglich
• § 14 BAO, § 15 Abs 2 BAO• § 67 Abs 4 ASVG• § 6 AVRAG
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Haftung des Unternehmenserwerbers
Tipps: • Vertragsklausel, wonach Verkäufer den Käufer
hinsichtlich Erwerberhaftung schad- und klaglos zu stellen hat
• Im Kaufvertrag kann vorgesehen werden, dass Kaufpreis zur Befriedigung der Gläubiger des Verkäufers zu verwenden ist
• Durch Wahl des Übereignungszeitpunktes kann Haftungszeitraum gem § 14 BAO gesteuert werden
• Anfrage bei Sozialversicherungsträger, ob es Beitragsrückstände gibt
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Haftung beim Share Deal
• Erwerber als neuer Gesellschafter übernimmt gesamtes Haftungspotential, unabhängig von subjektiven Komponenten
• Fünfjährige Vormännerhaftung bei nicht voll eingezahltem Stammkapital (§ 67, 68 GmbHG)
• Auf Gesellschafterebene kann es zu persönlicher Haftung kommen, wenn Erwerber Bürgschaften oder Garantien vom Verkäufer übernimmt
• Haftung für unzulässige Einlagenrückgewähr an Unternehmensverkäufer (strittig)
Tipp: Im Unternehmenskaufvertrag sollte gewährleistet sein, dass bis zur Übertragung des Unternehmens keine unzulässige Einlagenrückgewähr stattgefunden hat.
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Übergang von Vertragsverhältnissen
• Zustimmung des Vertragspartners nötig
• Gesetzliche Ausnahmen: – Arbeitsverhältnisse (§ 3 AVRAG)
– Mietverträge (§ 12a Abs 1 MRG) – Anhebungsrecht!
– Versicherungsverträge (§ 69 VersVG)
– Markenrechte, Lizenzverträge (§ 11 Abs 1 MSchG)
– Patentlizenzverträge (§§ 35, 36 PatG)
– Lizenzen an Urheberrechten (§ 28 UrhG)
Tipp: Verweigerung Erfüllungsübernahme
• Erleichterung der Vertragsübernahme durch § 38 UGB (ab 1.1.2007)
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Übergang von Vertragsverhältnissen
• Übertragung öffentlich-rechtlicher Verhältnisse – Öffentlich-rechtliche Konzessionen sind im Regelfall
personenbezogen (Gewerbeberechtigung) Keine Übertragung
– Anders bei dinglichen Bescheiden (zB Betriebsanlagengenehmigung, Baubewilligung, wasserrechtliche Bewilligung)
• Höchstpersönliche Rechte können nicht übertragen werden (zB Vorkaufsrecht, Optionsrecht)
• Es ist für jede Übertragung von Assets der passende "Modus" zu wählen
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Vertragsübernahme beim Share Deal
• Vertragspartner beim Share Deal ändert sich nicht (GmbH/AG)
• Achtung: Verträge können "Change of Control"-Klauseln enthalten
• Mietzinserhöhung gemäß § 12a Abs 3 MRG
– bei entscheidender rechtlicher und wirtschaftlicher Änderung der Einflussmöglichkeiten auf die Mietergesellschaft
• Öffentlich-rechtliche Konzessionen bleiben beim Share Deal aufrecht
• Höchstpersönliche Rechte können im Rahmen eines Share Deals übertragen werden
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Risken beim Share Deal
• GmbH-Anteile können bei mangelndem Eigentum des Veräußerers nicht gutgläubig erworben werden
• Kette sämtlicher Erwerbsvorgänge prüfen
• Firmenbucheintragungen genießen nicht den öffentlichen Glauben des Grundbuchs
• Gefahr der Verwässerung (Kapitalerhöhung wurde vor Anteilserwerb beschlossen und nicht im Firmenbuch eingetragen)
• Wurden die Geschäftsanteile ge- oder verpfändet?
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Gebühren und Verkehrsteuern
• Asset Deal: – Einige der erforderlichen Übertragungsakte können
Rechtsgeschäftsgebühr auslösen – Übertragung von Liegenschaften löst
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr im Grundbuch aus
– Umschreibungen im Patentregister, Markenregister, Musterregister, Eintragungen im Firmenbuch
• Share Deal: – Es fallen keine Rechtsgeschäftsgebühren und
Umschreibungsgebühren an – Übertragung von allen Anteilen an einer Gesellschaft
löst Grunderwerbsteuer aus
Tipp: "Zwerganteil" an zur veräußernden Gesellschaft hält Treuhänder des Käufers
Wahl der passenden Transaktionsstruktur
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Vertragsgestaltung aus Verkäufer- und Käufersicht
Formerfordernis:
• Notariatsaktspflicht für GmbH-Geschäftsanteile (§ 76 Abs 2 GmbHG)
• Keine gesetzliche Formpflicht für den Aktienkaufvertrag (Schriftlichkeit aus praktischen Erwägungen)
• Auch Asset Deal in aller Regel formfrei (außer bei bestimmten Assets wie GmbH-Anteilen)
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 24: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/24.jpg)
24www.dbj.at
Beschreibung des Kaufobjekts
Share Deal: • Genaue Bezeichnung der Gesellschaft, deren Anteile
erworben werden • Festlegung des Beteiligungsprozentsatzes
Asset Deal: • Funktionale Beschreibung des Unternehmens;
demonstrative Aufzählung besonders wichtiger Assets; uU abschließende Liste von Assets, die nicht übernommen werden
• Bei Bezugnahme auf Bilanzen: Achtung auf Assets, die im Jahresabschluss nicht aufscheinen oder nicht aufscheinen müssen
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Kaufpreis
• Bestimmbarkeit
• Modus der Kaufpreisberechnung
• Abrechnungsbilanz, Initial Purchase Price, Earn Out-Klausel
• Möglichkeit der Kaufpreisreduktion durch Vermietung/Verpachtung und Mitübertragung von Schulden
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 26: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/26.jpg)
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Zahlungsabwicklung
• Spannungsverhältnis zwischen Verkäufer – Kaufpreisbesicherung, möglichst frühe
Kaufpreiszahlung
• und Käufer – möglichst späte Kaufpreiszahlung, Absicherung von
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
• Treuhandkonstruktion und andere Instrumente (zB Konzern- oder Bankgarantie) als denkbare Lösungen
• Aktien oder Geschäftsanteile an der käuferischen Gesellschaft als Gegenleistung, Sacheinlage
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 27: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/27.jpg)
27www.dbj.at
Übergangstichtag und Ergebniszuteilung
• Zeitlicher Bezugspunkt für die rechtliche und wirtschaftliche Übertragung
• Rechtlicher Übergangstichtag: Shares oder Assets gehen in rechtlicher Hinsicht auf den Käufer über (Käufer erwirbt Eigentum an Shares bzw Assets, rechtliche Zuordnung wechselt)
• Wirtschaftlicher Übergangstichtag: Übergang von Vorteilen und Lasten, Gefahr und Zufall, weicht oft vom rechtlichen Übergangstichtag ab
• Gewinn- bzw Dividendenregelung
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 28: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/28.jpg)
28www.dbj.at
Gewährleistung, echte Garantie und Schadenersatz
• Form der Verkäufer-Zusagen
– Gewährleistung
– Echte Garantie
• Gemeinsamkeit:
verschuldensunabhängige Haftung
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 29: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/29.jpg)
29www.dbj.at
Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie• "Augen auf, Kauf ist Kauf" (§ 928 ABGB)
– Haftungsausschluss bei offenkundigen Mängeln
– Strategie Verkäufer: vollständige Offenlegung
– Tipp: Hinterlegung der DD-Dokumentation bei Treuhänder
• Haftungsausschluss gilt nicht bei ausdrücklichen Zusicherungen ("dicta et promissa")– Reaktion Käufer: umfassender Gewährleistungskatalog
– Abwehr Verkäufer: Haftungsausschluss für erkennbare Sachverhalte trotz ausdrücklicher Zusicherung
– Konter Käufer: "Disclosure Schedules"
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 30: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/30.jpg)
30www.dbj.at
Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie
• Zusagen betreffend übergebene Unterlagen
– Käufer: Richtigkeit und Vollständigkeit aller DD-Unterlagen und Management-Antworten
– Verkäufer: keine Haftung für bestimmte vorvertragliche Informationen (zB Information Memoranda, Business Pläne)
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 31: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/31.jpg)
31www.dbj.at
Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie
• Echte Garantie (iS § 880a ABGB)
– Selbständige, abstrakte Schuld
– Haftung unabhängig von Offenkundigkeit und Erkennbarkeit in der Due Diligence
– käuferfreundlich
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 32: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/32.jpg)
32www.dbj.at
Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie• Haftung für gewöhnlich vorausgesetzte
Eigenschaften (§ 922 ABGB)– was darf Erwerber nach Verkehrsauffassung erwarten?– Rechtsunsicherheit– "Fundgrube" für Käufer– Ausschluss zugunsten des Verkäufers
• Haftung für öffentliche Äußerungen des Verkäufers (§ 922 ABGB)– zB Pressekonferenzen, Verkaufsprospekt– aus Sicht des Verkäufers ausschließen
• Keine dieser Unsicherheiten bei echter Garantie
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 33: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/33.jpg)
33www.dbj.at
Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie• Umfang des zu ersetzenden Nachteils (jeweils
verschuldensunabhängig)• Garantie:
– positiver Schaden, Mangelfolgeschaden, entgangener Gewinn
– betraglich unbeschränkt– käuferfreundlich
• Gewährleistung:– Preisminderung nach der relativen
Berechnungsmethode– verkäuferfreundlich
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 34: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/34.jpg)
34www.dbj.at
Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie
• "Verkäuferfalle" bei Gewährleistung:
§ 924 ABGB– Vermutung, dass Mangel zum Zeitpunkt der
Übergabe vorhanden, wenn er binnen 6 Monate hervorkommt
– für Käufer sehr vorteilhaft
– Frage, ob tatsächlich auf Unternehmenskauf anwendbar (nicht ausjudiziert)
– Verkäufer sollte Vermutung ausschließen, Käufer sollte ihre Anwendbarkeit vereinbaren
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 35: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/35.jpg)
35www.dbj.at
Wesentliche Unterschiede zwischen Gewährleistung und echter Garantie
• Keine Mängelrügepflicht
– OGH: Unternehmenskauf ist kein typisches Umsatzgeschäft
– Mängel, die erkennbar sind und nicht unverzüglich gerügt werden, gelten also nicht als genehmigt
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Schadenersatz
• Schadenersatz– besteht neben Gewährleistungsanspruch
– umfasst im Gegensatz zu Gewährleistung auch noch Mangelfolgeschaden und entgangenen Gewinn
– Verschulden erforderlich, aber leichte Fahrlässigkeit genügt (auch für entgangenen
Gewinn) Beweislastumkehr: Verkäufer muss sich für die ersten 10
Jahre frei beweisen (§§ 1298, 933a ABGB) Verkäufer könnte versuchen, Beweislastumkehr
auszuschließen
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Gewährleistung, echte Garantie und Schadenersatz
• Solidarische Haftung
– bei Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz
– auf Käufer- und Verkäuferseite
– unabhängig von Teilbarkeit der Leistung
– gegebenenfalls abweichend regeln zB, wenn Treuhänder Zwerganteil zur Vermeidung von
Grunderwerbsteuer erwirbt
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Der Gewährleistungskatalog
• Zusammenhang mit Due Diligence
• Unsicherheit über "bedungene oder gewöhnlich vorausgesetzte" Eigenschaften des Kaufobjekts
• Verkehrsauffassung Rechtsunsicherheit
– Ertragsfähigkeit eines Unternehmens
– Unrichtige Bilanzen
– Fehlen einer Betriebsgenehmigung
• Gewährleistungskatalog bezweckt ab-schließende (beschränkte) Haftungsregelung
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 39: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/39.jpg)
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Übliche Gewährleistungszusagen
• "Free Title"
– Kaufgegenstand Ordnungsgemäße Errichtung/wirksamer Bestand der
Gesellschaft
Eigentum, Lastenfreiheit
Keine Einlagenrückgewähr
Wirksamkeit von Umgründungsmaßnahmen
– Vermögen Freiheit von Pfand- und sonstigen Rechte Dritter
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Übliche Gewährleistungszusagen
• Umweltklausel
– Einhaltung aller maßgeblichen Umweltvorschriften bis zum Stichtag
– Keine (nicht rückgestellten) Umweltnachteile
– Definition Umweltnachteil Aufwendungen für Beseitigung von Kontaminationen
Abstellen auf vorliegende und künftige rechtskräftige Bescheide oder Urteile
Maßgebliche Rechtslage?
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 41: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/41.jpg)
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Übliche Gewährleistungszusagen
• Bilanzklausel– Jahresabschlüsse
Erstellt gemäß Grundsatz der Bilanzkontinuität Richtig und vollständig Richtiges und vollständiges Bild von der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
– Bewertungswahlrechte
– Objektive Richtigkeit? Vorsichtsgrundsatz Erkennbarkeit Wesentlichkeitsgrundsatz Zusicherung objektiver Richtigkeit bestimmter wichtiger
Bilanzkennzahlen
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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42www.dbj.at
Übliche Gewährleistungszusagen
• Steuerklausel– Inhalt:
Alle fälligen, vorläufig oder endgültig festgesetzten Abgaben für Sachverhalte vor Stichtag vollständig entrichtet
Ausreichend Vorsorge für noch nicht festgesetzte Abgaben
ordnungsgemäße Ermittlung und Abfuhr laufend zu entrichtender Abgaben (zB USt)
Keine verdeckte Gewinnausschüttungen
– Vorteilsanrechnung?
– Mitwirkung des Verkäufers bei Betriebsprüfung
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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43www.dbj.at
Übliche Gewährleistungszusagen• Eigenkapitalgarantie (EKG)
– Ermittlung des Eigenkapitals (EK) zu einem bestimmten Stichtag
– Anwendung bisheriger oder vereinbarter anderer Bewertungsgrundsätze
– Vereinbarung, dass EK zum Stichtag EUR x zu betragen hat Geringeres EK hat Verkäufer durch Leistung an Gesellschaft
auszugleichen. Überschussbetrag steht dem Verkäufer zu.
– EKG kann Wertbeeinträchtigungen absichern, nicht aber Bestandsgarantien oder Tauglichkeitszusagen ersetzen
– Nicht in der Bilanz enthaltene Positionen (stille Reserven, Goodwill etc) nicht von EKG erfasst
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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44www.dbj.at
Übliche Gewährleistungszusagen
• Prozessklausel– Keine anhängigen oder drohenden Aktiv- oder
Passivprozesse, Schiedsverfahren oder Verwaltungsverfahren
– Aus anhängigen Streitigkeiten (siehe Due Diligence!) werden keine Nachteile über einen bestimmten (rückgestellten) Betrag hinaus erwachsen
• Personal (generell, individuell)
• Immaterialgüterrechte
• Liegenschaften und Bestandrechte
• Öffentlichrechtliche Genehmigungen
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Übliche Gewährleistungszusagen
• "Material Adverse Change" ("MAC")-Klauseln– Zwischen bestimmtem Datum (zB letzter Jahresabschluss-
Stichtag oder Unterfertigung des Vertrages) und dem Übergang des Kaufobjekts (Closing)
wurde das Unternehmen ordnungsgemäß fortgeführt erfolgten keine Verfügungen, die die rechtlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens nachteilig veränderten
Bsp: keine wesentlichen Verkäufe von und Verfügungen über Anlagevermögen, keine außergewöhnliche Erhöhung von Gehältern und Löhnen, keine wesentliche Änderung der den Kunden gewährten Konditionen (zB Kundenboni)
– "Schattenmanagement" durch Käufer?
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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46www.dbj.at
Allgemeines zu Gewährleistungszusagen
• Zeitpunkt des Zutreffens (Signing, Closing, nachher?)
• Subjektive Qualifikation/objektive Zusage? Wesentlichkeit?
• Erstreckung auf Konzerngesellschaften
• Share Deal: wann sind Mängel des Unternehmens auch Mängel der erworbenen Beteiligung?
• Zusagen des Käufers
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Rechtsfolgen (Remedies)
• Vertragsauflösung? – Wandlung bei nicht behebbaren, nicht bloß
geringfügigen Mängeln– Irrtumsanfechtung – Verkürzung über die Hälfte
• Rückabwicklung nicht praktikabel; denkbar bei Risiko besonderes gravierender Mängel
• Verbesserung vor Preisminderung, Natural- vor Geldersatz – ebenfalls nur in engen Grenzen praktikabel
• Ziel: rascher monetärer Ausgleich (Minderung des Kaufpreises)
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Haftungsumfang
• Ausschluss Schadenersatz? Beschränkung der ersatzfähigen Schäden (kein entgangener Gewinn, Mangelfolgeschäden)?
• Schadensberechnung – objektiv abstrakt oder subjektiv konkret?
• "Cap" – Haftungshöchstbetrag• "De Minimis"-Regelung (Mindestbetrag des Anspruchs)
– Freibetrag ("Cushion" oder "Deductible")– Freigrenze
• "Basket" - Verkäufer haftet erst dann, wenn mehrere Ansprüche in Summe eine bestimmte Höhe erreichen
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Unterschiedliche Interessenlage
• Verkäufer:– Betragliche Haftungsbegrenzung– Haftungsausschluss, wenn Käufer nicht rügt oder keine
Nachbesserung ermöglicht– Beweislast des Käufers (also auch in den ersten 6 Monaten nach
Übergabe abweichend von § 924 ABGB)
– Ausschluss Rücktrittsrecht, Irrtumsanfechtung– Ausschluss Schadenersatz/Gewährleistung außerhalb
der Zusagen u. durch weiten Offenlegungsgrundsatz– Subjektive Qualifikation der Zusagen– Abtretung allfälliger Ansprüche gegen Dritte statt
eigener Haftung– Kurze Verjährungsfristen
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Unterschiedliche Interessenlage
• Käufer:– Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz– Zusage der Vollständigkeit und Richtigkeit aller
Informationen (insb. Due Diligence)– Freistellung von (Eventual-)Verbindlichkeiten – Wahlrecht zwischen Nachbesserung,
Kaufpreisminderung (ggfs Wandlung)– Ausschluss von § 928 ABGB (offene Mängel)– Keine Abzugsbeträge (zB Leistungen Dritter,
Steuervorteile)– Weite Nachteilsberechnung, lange Verjährungsfristen
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
![Page 51: Unternehmenskauf – Tipps und Tricks für die Vertragsgestaltung](https://reader036.fdocument.pub/reader036/viewer/2022062309/56814315550346895daf6930/html5/thumbnails/51.jpg)
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Verjährung und ihre Tücken
• Gewährleistungsfrist– 3 Jahre ab Übergabe (Rsp)
auch bei beweglichen Sachen bei Share Deal und Asset Deal
– Verkäufer sollte Haftungsfrist verkürzen
– Käufer sollte Frist in Teilbereichen verlängern Umweltschäden Steuern "good standing"
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Verjährung und ihre Tücken
• Verjährungsfristen für Schadenersatz und Garantie laufen parallel zur Gewährleistungsfrist
– 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (nicht: ab Übergabe)
– Aus Verkäufersicht: Beschränkungen der Gewährleistungsfrist auch auf Garantie- bzw Schadenersatzfristen erstrecken
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Verjährung und ihre Tücken
• Beginn der Gewährleistungsfrist– Sachmängel: Tag der vollständigen "Ablieferung"
– Rechtsmängel: Berechtigung des Dritten unzweifelhaft
– Rechtsunsicherheit beim Fristenbeginn
– Klare Regelung im Kaufvertrag (Bezugspunkt meist Closing)
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Verjährung und ihre Tücken
• Geltendmachung der Haftungsansprüche
– gerichtlich, dh mit Klage
– Vergleichsgespräche Ablaufshemmung bei konkreten
Vergleichsverhandlungen (wechselseitige Vergleichsanbote)
Käufer: Verzicht auf Einwand der Verjährung von Verkäufer einholen
• Monitoring des jeweiligen Fristenablaufs
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Absicherung von Haftungsansprüchen
• Insbesondere bei Insolvenz des Käufers– Bankgarantie (Kosten)
– Konzerngarantie
– Ratenweise Zahlung des Kaufpreises
– Haftrücklass bei Treuhänder
– Bürge und Zahler Vorsicht bei schriftlicher Vereinbarung
(Rechtsgeschäftsgebühr!)
• Solidarische Haftung
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Closing• Wirksamwerden des Kaufvertrags• Erfüllung aller aufschiebenden Bedingungen
– Anzahl und Art transaktionsabhängig– zB kartellrechtliche Freigabe, Beibringung einer Konzerngarantie
durch Verkäufer, Entlassung des Verkäufers aus privaten Haftungen
• Culpa in contrahendo-Haftung bei Vereitelung wider Treu und Glauben
• Closing Memorandum– deklarativ (rechtsbezeugend)– Rechtssicherheit: konstitutiv vereinbaren
• Rücktrittsrecht, wenn kein Closing innerhalb bestimmter Frist
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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Schiedsklausel oder ordentliche Gerichtsbarkeit?
• 1 / 3 Instanzen• Verfahrensdauer• Kosten• Einfluss auf Schiedsrichterwahl• Spezielles Fachwissen der Schiedsrichter• Diskretion• Vollstreckbarkeit (New York Convention)
Schlüsselaspekte aus Verkäufer- und Käufersicht
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