Unsere Jugend – starker Nachwuchs. Grundwissen Organisation Feuerwehr Teil 2 Foliensatz...
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Unsere Jugend – starker Nachwuchs.Unsere Jugend – starker Nachwuchs.
Grundwissen Organisation FeuerwehrGrundwissen Organisation FeuerwehrTeil 2Teil 2
Foliensatz Jugend/GWOrga2Abt. 3, ÖfkA / März 2005
Von der Struktur der Feuerwehr bis zu den Uniformkennzeichnungen
Eine Aufgabe der StadtEine Aufgabe der StadtDer Feuerwehrdienst ist eine „hoheitliche“ Aufgabe
Technische Hilfeleistung Abwehrender Brandschutz
Zur Erfüllung dieser und anderer Aufgaben muss jede Gemeinde – so auch die Stadt Mühldorf – eine Feuerwehr:
AUFSTELLEN
AUSRÜSTEN
UNTERHALTEN
Feuerwehr ist nicht gleich FeuerwehrFeuerwehr ist nicht gleich FeuerwehrNicht immer ist eine Feuerwehr freiwillig
FREIWILLIGE FEUERWEHR
PFLICHT-FEUERWEHR
BERUFS-FEUERWEHR
Einsatzkräfte bilden sich aus dem Feuerwehrverein
Aufnahme erfolgt durch den Kommandanten
Der Feuerwehrdienst ist ehrenamtlich
Selbständige Ortsteil-feuerwehren sind möglich
Aufstellung, wenn trotz Notwendigkeit keine FF zustande kommt
Heranziehung vom 18. bis 60. Lebensjahr möglich
Rechte und Pflichten wie bei der FF
(Gibt es in Deutschland derzeit nicht!)
Aufstellung, wenn eine FF nicht mehr ausreicht
Meist nur in Städten über 100.000 Einwohnern
Feuerwehrdienst erfolgt hauptamtlich (Beamte), also gegen Bezahlung
Daneben gibt es noch Betriebs- und Werksfeuerwehren. Betriebsfeuerwehren bilden sich aus Mitarbeitern des Betriebes und Werksfeuerwehren aus bei der Feuerwehr angestellten Mitarbeitern (Hauptamtliche).
Führungs- und taktische Organisation der WehrFührungs- und taktische Organisation der WehrDer Kommandant und seine Mannschaft
DERKOMMANDANT
FUNKTIONS-TRÄGER
TAKTISCHEEINHEITEN
Steht an der Spitze der Feuerwehr
Wird alle sechs Jahre von den Aktiven (ab 16 Jahre) gewählt
Regelt den Dienst-, Übungs- und Ausbildungsbetrieb
Ernennt Funktionsträger und Dienstgrade in der Feuerwehr
Übernehmen durch den Kommandanten übertragene Aufgaben
Beispiele:- Gruppenführer- Gerätewart- Atemschutzausbilder- Bootsausbilder- Jugendwart- Seelsorger- Pressesprecher
Gliedern die Feuerwehr in Trupps, Staffeln, Gruppen und Züge
Die kleinste, selbständige taktische Einheit ist die Gruppe
Eine Gruppe besteht aus dem Gruppenführer und acht Feuerwehrleuten
Die Führung der Feuerwehr auf LandkreisebeneDie Führung der Feuerwehr auf LandkreisebeneKreisbrandrat, Kreisbrandinspektor und Kreisbrandmeister
DERKREISBRANDRAT
KREISBRAND-INSPEKTOREN
KREISBRAND-MEISTER
Steht an der Spitze der Feuerwehr im Landkreis
Wird alle sechs Jahre durch die Kommandanten gewählt
Unterstützt das Landratsamt, Städte und Gemeinden
Werden vom Kreisbrandrat bestellt
Leitet einen vom Kreisbrandrat bestimmten Inspektionsbereich
Unterstützt Gemeinden und Feuerwehren
Wird vom Kreisbrandrat bestellt
Zuweisung von Bereichen und Fachgebieten
Der Kreisjugendwart unterstützt als Fach-KBM den Kreisbrandrat sowie Gemeinden und die Feuerwehren
Die JugendgruppeDie JugendgruppeZusammen die Freizeit sinnvoll gestalten
Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Feuerwehr.
Mitgliedschaft: Vom 12. bis zum 18. Lebensjahr.
Warum „so Jung“ in der Feuerwehr?
X Pflege des VerantwortungsbewußtseinsX Förderung des sozialen EngagementsX Begegnungen (auch International)X Gemeinsame Gestaltung der FreizeitX Beteiligung an SportveranstaltungenX Traditionspflege X Entwicklung eines besonderen „Wir-Gefühles“
Feuerwehranwärter vom 12.- 16. LebensjahrFeuerwehranwärter vom 12.- 16. LebensjahrRechte und Pflichten
Versicherungsschutz bei Personenschäden
Ersatz von Sachschäden
Bereitstellung der Schutzkleidung
Recht auf Feuerwehrausbildung
Auch Pflichten übernimmt ein jeder junge Kamerad bei uns.
Teilnahme an der Feuerwehrausbildung
Entschuldigung bei Dienstverhinderung
Beachten der Unfallverhütungsvorschriften
Befolgen von Anweisungen der Vorgesetzten
Tragen und Pflegen der Schutzkleidung
Jeder hat bei uns elementare Rechte:
Feuerwehranwärter vom Feuerwehranwärter vom 16. – 18.16. – 18. Lebensjahr LebensjahrRechte und Pflichten
Aktives Wahlrecht
Freistellung von der Arbeit während des Feuerwehrdienstes. Die Schulpflicht geht aber vor!
Lohnfortzahlung und Verdienstausfallersatz
Kostenlose Verpflegung bei mehr als vier Stunden Dienstleistung
Auch die Pflichten werden mit dem Alter mehr:
Teilnahme an Einsätzen außerhalb des Gefahrenbereiches
Sicherheitsgerechtes Verhalten bei den Einsätzen
Weisungen der Vorgesetzten stets befolgen
Bereits ab 16 Jahren ändern sich gewisse Dinge für Dich; auch die Rechte und Pflichten. Allein schon deshalb, weil Du ab diesem Alter an Einsätzen teilnehmen darfst. Die Rechte:
Einsatzbeschränkung 12. – 16. LebensjahrEinsatzbeschränkung 12. – 16. LebensjahrNur das Zusehen ist erlaubt.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird Dir das Wissen und Können vermittelt, um schließlich ab 16 Jahren an Einsätzen aktiv teilnehmen zu können. Daher gilt:
Bis 16 Jahre keine Einsatzteilnahme
Keine Einsatzfahrten in Feuerwehrfahrzeugen
Teilnahme als „Zuschauer“ erlaubt, wenn:
- Aufsicht durch einen Feuerwehrkameraden- Gefahrenlage sorgfältig geprüft wurde- Beobachtung aus einem sicheren Bereich heraus- Schutzkleidung entsprechend der Altersstufe angelegt ist
REINE SCHAULUST RECHTFERTIGT REINE SCHAULUST RECHTFERTIGT DIE ANWESENHEIT AM EINSATZHORT NICHT!DIE ANWESENHEIT AM EINSATZHORT NICHT!
Einsatzbeschränkung Einsatzbeschränkung 16. – 18.16. – 18. Lebensjahr LebensjahrNur das Zusehen ist erlaubt.
Ab 16 Jahre werdet ihr mit Funkmeldeempfängern ausgestattet und könnt somit auch mit folgenden Beschränkungen an Einsätzen aktiv außerhalb des Gefahrenbereiches teilnehmen:
Abgeschlossene Feuerwehr-Grundausbildung (Truppmann)
Aufsicht durch einen erfahrenen Kameraden
Vollständig angelegte Schutzbekleidung
Keine Teilnahme an Einsätzen bei Dunkelheit
Keine Tätigkeiten innerhalb des Gefahrenbereiches(den Gefahrenbereich legt der Einsatzleiter fest, bei Brandeinsätzen kann der Verteiler als Orientierung hinsichtlich des Gefahrenbereiches dienen)
Dienst- und FunktionskennzeichnungDienst- und FunktionskennzeichnungDie Dienstuniform
Dienst- und FunktionsabzeichenDienst- und FunktionsabzeichenÄrmel und Mützenkennzeichnung
ÄRMEL-ABZEICHEN
MÜTZENKENN-ZEICHNUNG
Dienst- und FunktionskennzeichnungDienst- und FunktionskennzeichnungRangkennzeichnungen
Feuerwehrmann bisHauptlöschmeister
Brandmeister bisHauptbrandmeister
Feuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann
Hauptfeuerwehrmann
Löschmeister
Oberlöschmeister
Hauptlöschmeister
Brandmeister
Oberbrandmeister
Hauptbrandmeister
Dienst- und FunktionskennzeichnungDienst- und FunktionskennzeichnungRangkennzeichnungen und Funktionsabzeichen
Funktionsabzeichen für Feuerwehrführungskräfte
Funktionsabzeichen für Spezialkräfte
Kommandant
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandrat
Technischer Fachberaterder Feuerwehr
Feuerwehrarzt
Seelsorger
Dienst- und FunktionskennzeichnungDienst- und FunktionskennzeichnungDienstkleidungsträger tragen folgende Abzeichen bei:
Dienst- und FunktionskennzeichnungDienst- und FunktionskennzeichnungHelmkennzeichnungen / Einsatzdienst
FesteFunktionskennzeichnung
VeränderbareFunktionskennzeichnung
Kommandant
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandrat
Gruppenführer
Zugführer
Abschnittsleiter
Einsatzleiter
Dienst- und FunktionskennzeichnungDienst- und FunktionskennzeichnungVeränderliche Kennzeichnung durch Weste oder Koller
FestgelegteKennzeichnung
Empfohlene Kennzeichnung
Örtlicher Einsatzleiter (OEL)
Einsatzleiter Feuerwehr
Abschnittsleiter
Zugführer
Fachberater(Chemie, Seelsorge, Pressesprecher, etc.)