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1 Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommunal- und Landesverwaltung, der Deutsche Bundestag hat am 30.06.2006 das Reformpaket zur Modernisie- rung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform I) beschlossen, dem der Bundesrat am 07.07.2006 zugestimmt hat. Am 01.09.2006 ist das entspre- chende Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten. Mit dieser umfangreichen Verfassungsänderung war auch im Beamtenrecht eine Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenz nach den Artikeln 74a a.F., 75 Abs. 1 Nr. 1 a.F. und 74 Abs. 1 Nr. 27, 125a Abs. 1 GG zwischen Bund und Län- dern verbunden. Der Bund hat von seiner neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und das Beam- tenstatusgesetz zum 01.04.2009 erlassen. Das Beamtenstatusgesetz schließt somit die Lücke, die durch den Wegfall des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) nach Art. 75 GG entstanden ist. Das Land Rheinland-Pfalz hat den erforderlichen Anpassungsprozess durch das neue Landesbeamtengesetz vom 20.10.2010 vollzogen. Dieses Gesetz wird jedoch in seinen wesentlichen Regelungsbereichen erst am 01.07.2012 in Kraft treten. Zu praxisrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes (LBG) in der Fassung vom

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Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommunal- und Landesverwaltung,

der Deutsche Bundestag hat am 30.06.2006 das Reformpaket zur Modernisie-rung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform I) beschlossen, dem der Bundesrat am 07.07.2006 zugestimmt hat. Am 01.09.2006 ist das entspre-chende Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes in Kraft getreten.

Mit dieser umfangreichen Verfassungsänderung war auch im Beamtenrecht eine Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenz nach den Artikeln 74a a.F., 75 Abs. 1 Nr. 1 a.F. und 74 Abs. 1 Nr. 27, 125a Abs. 1 GG zwischen Bund und Län-dern verbunden.

Der Bund hat von seiner neuen Kompetenz Gebrauch gemacht und das Beam-tenstatusgesetz zum 01.04.2009 erlassen. Das Beamtenstatusgesetz schließt somit die Lücke, die durch den Wegfall des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) nach Art. 75 GG entstanden ist.

Das Land Rheinland-Pfalz hat den erforderlichen Anpassungsprozess durch das neue Landesbeamtengesetz vom 20.10.2010 vollzogen. Dieses Gesetz wird jedoch in seinen wesentlichen Regelungsbereichen erst am 01.07.2012 in Kraft treten.

Zu praxisrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes (LBG) in der Fassung vom

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14.07. 1970 nach Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes am 01.04.2009 hat das Ministerium des Inneren und für Sport umfangreiche Hinweise und Erläute-rungen veröffentlicht.

Das Land Rheinland-Pfalz hat ferner durch § 1 Abs. 2 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) dass Bundesbesoldungsgesetz, zuletzt geändert am 12.07.2006, und durch § 1 des Landesgesetzes zur Ersetzung und Ergänzung von Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes das Beamtenversorgungsgesetz, zuletzt ge-ändert am 19.07.2006, nach Maßgabe der jeweiligen Landesgesetze jeweils für (statisch) anwendbar erklärt.

Umsetzung der Dienstrechtsreform in Rheinland-Pfalz

Bei der Umsetzung der Dienstrechtsreform hat das Land Rheinland-Pfalz die durch die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung gewonnenen Ge-staltungsspielräume genutzt und das Laufbahnrecht durch die Einführung einer neuen Laufbahnstruktur an die zu erwartenden bzw. aktuellen gesellschaftli-chen und demografischen Entwicklungen sowie deren Einflüsse auf die öffentli-che Verwaltung angepasst.

Dadurch werden zukünftig die Einsatzmöglichkeiten der Beamtinnen und Beamten laufbahnrechtlich erweitert, formale Laufbahnwechsel auf das un-bedingt erforderliche Maß reduziert und zugleich die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gesichert.

In diesem Zusammenhang hatte die Landesregierung am 10.11.2009 ein Eck-punktepapier zur Dienstrechtsreform in Rheinland-Pfalz beschlossen, dass auch entscheidende Aussagen zum Laufbahnrecht enthält. Die wesentlichen Aussa-gen dieses Eckpunktepapiers lauten:

Einheitliche Laufbahn, Flexibilität und bessere Durchlässigkeit, Grundsatz des lebenslangen Lernens, moderner und attraktiver Beamtenberuf, Motivation, Leistungsfähigkeit, Laufbahngruppe entfallen, berufliche Entwicklungsmög-lichkeiten, Festsetzung von vier Einstiegsämtern, Einstellung auch im ersten

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Beförderungsamt ohne Landespersonalausschuss, Ausschreibung, geeignete Ausleseverfahren, Aus- und Fortbildungsqualifizierung.

Daraufhin hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz nachfolgende Schwerpunk-te für das neue Laufbahnrecht gesetzt:

- Einheitliche Laufbahn mit vier Einstiegsämtern und sechs Fachrichtungen

- Flexibilität und Durchlässigkeit

- Grundsatz des lebenslangen Lernens

- Ausbildungs- und Fortbildungsqualifizierung

Hiermit sollen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten erschlossen, die Motivati-on und Leistungsfähigkeit weiter erhöht, die Wettbewerbsfähigkeit des öffentli-chen Dienstes auf dem Arbeitsmarkt insbesondere auch zur privaten Wirtschaft erhalten werden.

Rechtsgrundlagen

Die oben beschriebenen Ziele wurden im neuen rheinland-pfälzischen Landes-beamtengesetz (LBG) vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319 ff.) und der neuen rhein-land-pfälzischen Laufbahnverordnung (LbVO) vom 19.11.2010 (GVBl. S. 444 ff.) realisiert.

Die neue einheitliche Laufbahn umfasst alle Ämter, die derselben Fachrichtung angehören und schließt den Vorbereitungsdienst und die Probezeit mit ein. Hiermit verbunden ist somit der Wegfall der bisherigen Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes und die damit zwangs-läufig verbundenen Laufbahngruppengrenzen.

Einheitliche Laufbahn mit vier Einstiegsämtern und sechs Fachrichtungen

Aufgrund der Einrichtung einer einheitlichen Laufbahn und dem damit verbunde-nen Wegfall der Laufbahngruppen hat der in § 8 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG bundes-rechtlich vorgesehene Ernennungsfall des Laufbahngruppenaufstiegs in Rhein-

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land-Pfalz seine praktische Bedeutung verloren. Das LBG kennt zukünftig nur noch Beförderungen, die nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG vorgenommen werden.

In § 15 LBG in Verbindung mit §§ 16 ff. LbVO wird der Zugang zur einheitlichen Laufbahn - u.a. aufgrund notwendiger Bildungsvoraussetzungen – in vier nach § 23 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bestimmte Einstiegsämter struktu-riert.

Eine höhere Flexibilität des Laufbahnrechts wird auch dadurch erreicht, dass § 14 Abs. 2 LBG die Zahl der Fachrichtungen wie folgt begrenzt:

Verwaltung und Finanzen, Bildung und Wissenschaft, Justiz und Justizvollzug, Polizei und Feuerwehr, Gesundheit und Soziales sowie Naturwissenschaften und Technik.

Grundsatz des lebenslangen Lernens

Die neue rheinland-pfälzische Laufbahnverordnung setzt auf den Grundsatz eines lebenslangen Lernens. Hierbei soll jeder Beamtin und jedem Beamten die Chance gegeben werden, an seinen Leistungen und nicht an einem in der Vergangenheit erworbenen formalen Abschluss gemessen zu werden.

Ein lebenslanges Lernen als Konkretisierung des Leistungsprinzips wird jenen Beamtinnen und Beamten besondere Chancen eröffnen, die aus familiären oder anderen Gründen im bisherigen System keine Aufstiegsperspektive hatten.

Ausbildungs- und Fortbildungsqualifizierung

An die Stelle der bisherigen Aufstiegsverfahren mit Regel- und Verwendungs-aufstieg treten eine Ausbildungs- und Fortbildungsqualifizierung die in § 21 Abs. 3 LBG und den §§ 28 ff. LbVO neu strukturiert und umgesetzt werden.

Da einerseits der bisherige Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe entfällt und andererseits für die Einstellung in das zweite, dritte und vierte Einstiegsamt spezielle Voraussetzungen zu erfüllen sind, ist nach § 21 Abs. 3

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Satz 1 LBG die Verleihung von Ämtern der Besoldungsgruppe A7, A10 und A14 an Beamtinnen und Beamte, die nicht die (Regel-) Zugangsvoraussetzungen im Sinne des § 15 LBG für das jeweilige Einstiegsamt erfüllen, nur nach Erwerb bestimmter Qualifizierung zulässig.

Ausbildungsqualifizierung (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 LBG, § 28 LbVO)

Beamtinnen und Beamte, die nicht die Zulassungsvoraussetzungen für die Einstellung im zweiten oder dritten Einstiegsamt erfüllen, können in die dem nächsthöheren Einstiegsamt folgenden Beförderungsämter befördert werden, wenn sie die für das betreffende Einstiegsamt eingerichtete Ausbildung nach Maßgabe der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (§ 26 LBG) erfolg-reich abgeschlossen haben. (Vergleiche für das dritte Einstiegsamt die APOgD und für das zweite Einstiegsamt die APOmD).

Fortbildungsqualifizierung (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 LBG, § 29 LbVO)

Die Fortbildungsqualifizierung hat eine konsekutive Ausrichtung. Dies bedeutet, dass nach § 21 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBG grundsätzlich eine schrittweise, stufenwei-se und somit konsekutive Qualifizierung für das jeweils nächsthöhere Beförde-rungsamt durchgeführt wird. Nach dem neuen System der Fortbildungsqua-lifizierung wird in der Regel nicht mehr - wie beim „alten“ Regelaufstieg – die Zuerkennung der Befähigung für eine Laufbahngruppe oder einen Teilbereich der Laufbahngruppe – wie beim bisherigen Verwendungsaufstieg – erfolgen.

Es soll zukünftig grundsätzlich nur die Qualifizierung erlangt werden, die im nächsthöheren (Beförderungs-) Amt erforderlich ist.

Die Fortbildungsqualifizierung wird dem neuen Beförderungsamt entsprechend zugeschnitten und aus fachrichtungsspezifischen und überfachlichen Inhalten bestehen.

Nach § 21 Abs. 3 S. 3 LBG sollen die Fortbildungsqualifizierungen mit einer Prüfung oder vergleichbaren Erfolgsnachweisen abgeschlossen werden.

Der Landespersonalausschuss zertifiziert nach § 21 Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 99 Abs. 2 LBG die einzelnen Systeme der Fortbildungsqualifizierung.

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Die Zulassung zur Fortbildungsqualifizierung für das dem nächsthöheren Einstiegsamt folgenden Beförderungsamt ist in § 29 LbVO normiert. Hiernach müssen sich die Beamtinnen und Beamten in einer Dienstzeit von mindestens zehn Jahren bewährt haben oder ein Amt mindestens der Besoldungsgruppe 5, 8 oder 12 der Besoldungsordnung A innehaben. Bei mehreren in Betracht kom-menden Beamtinnen und Beamten ist ein Auswahlverfahren durchzuführen.

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

Konzeption einer neuen Fortbildungsqualifizierung

Aufgrund der Föderalismusreform I ergeben sich für das Land neue und weit-reichende Gestaltungsmöglichkeiten auch für eine innovative Konzeption im Bereich des Laufbahnrechts. Hierbei werden die starren Laufbahngruppen zu Gunsten einer einheitlichen Leistungslaufbahn ersetzt. Daher waren auch die Voraussetzungen der Qualifizierung für höhere Einstiegsebenen zu überdenken und an die neuen Entwicklungen anzupassen.

Die konkreten Inhalte und Methoden sollen sich individuell und bedarfsgerecht an den Anforderungen des jeweiligen statusrechtlichen Amtes orientieren.

Es war daher ein zukunftsfähiges Qualifizierungsangebot zu entwickeln, wel-ches u.a.

- der gesellschaftlichen Notwendigkeit eines lebenslangen Lernens Rechnung trägt und die hohe Qualität staatlicher Dienstleistungen sichert sowie perso-nelle Entwicklungspotentiale erschließt,

- eine stärkere Leistungsorientierung bei der beruflichen Entwicklung voraus-setzt,

- vereinbar ist mit der Familie und Beruf,

- eine individuelle inhaltliche und methodische Ausrichtung beinhaltet, die sich an den Anforderungen der konkreten statusrechtlichen Ämter orientiert.

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Überfachliche Qualifizierung/Sockelqualifizierung

Schwerpunkt der nachfolgenden Überlegungen ist die überfachliche Qualifizie-rung, die sogenannte Sockelqualifizierung, die der Fachhochschule für öffentli-che Verwaltung übertragen wurde.

Verfahren: Vorab-Anzeige und Feststellung des Abschlusses

Die Zulassung der Beamtinnen und Beamten zur Fortbildungsqualifizierung ist nach § 46 Abs. 2 LbVO der obersten Dienstbehörde oder für den kommunalen Bereich der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV) vorab anzuzei-gen. Bezüglich des zu erstellenden Qualifizierungsplanes gilt § 8 der Verfah-rensordnung des Landespersonalausschusses.

Die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Fortbildungsqualifizierung und die Entscheidung über das auf dieser Grundlage erreichbare Beförderungs-amt trifft nach § 29 Abs. 3 LbVO u.a. bei den unmittelbaren Landesbeamten die oberste Dienstbehörde und bei den mittelbaren Landesbeamten (Kommunal-beamten) die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.

Einzelne Fortbildungsqualifizierungssysteme

Unter Beachtung dieser Gesamtvorgaben wurden insbesondere die notwendi-gen fachlichen Qualifizierungen für den Zugang zu den jeweiligen Statusämtern in den einzelnen Fortbildungsqualifizierungssystemen der Ressorts und für den kommunalen Bereich entsprechend den jeweiligen Besonderheiten speziell geregelt.

FQS-ISIM

Grundlage der nachfolgenden Betrachtungen ist das Fortbildungsqualifizie-rungssystem für den Bereich der Verwaltung im Geschäftsbereich des Ministeri-ums des Inneren, für Sport und Infrastruktur (FQS-ISIM).

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Diese FQS-ISIM wurde vom Landespersonalausschuss dem Grunde nach schon vorab gebilligt und soll in der Sitzung des Landespersonalausschusses im April 2012 endgültig zertifiziert werden.

FQS-KOM

Das FQS für den kommunalen Bereich (FQS-KOM) wurde von den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und dem FQS-ISIM angepasst. Eine Zertifizierung ist durch den Landespersonalausschuss ebenfalls für April 2012 geplant.

Viel Freude und Erfolgbei Ihrer Fortbildungsqualifizierung

sowie viele interessante Impulse für Ihreweitere Berufspraxis wünscht Ihnen

Klaus WeisbrodDirektor der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Mayen

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Seite

Rechtsgrundlagen/Auszüge 10

System der Fortbildungsqualifizierung für den Bereich „Verwaltung“ des ISIM 14

Gesamtübersicht überfachliche Qualifizierung (Sockelqualifizierung) 38

Curricula zur überfachlichen Qualifizierung (Sockelqualifizierung) 44

Ansprechpartner 108

Impressum 109

Für Ihre Notizen 110

I N H A L T

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§ 21 Landesbeamtengesetz (LBG) vom 20. Oktober 2010

§ 29 Laufbahnverordnung (LbVO) vom 19. November 2010

§ 46 Laufbahnverordnung (LbVO) vom 19. November 2010

§ 8 Verfahrensordnung für die Zertifizierung der Systeme der Fortbildungsqualifizierung vom 20. März 2011

R e c h t s g r u n d l a g e n / A u s z ü g e

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§ 21 Landesbeamtengesetz, Beförderung

(1) Beförderung ist eine Ernennung, durch die der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt mit höherem Grundgehalt verliehen wird.

(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig

1. während der Probezeit,

2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit hervorragende Leistungen gezeigt,

3. vor Feststellung der Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit von mindestens sechs Monaten Dauer; die gilt nicht für die Beamtinnen und Beamten auf Zeit, die Beamtinnen und Beamten im Sinne des § 41 sowie für die Mitglieder des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz,

4. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das derzeitige Amt nicht durchlaufen zu werden braucht.

Ämter, die regelmäßig zu durchlaufen sind, dürfen nicht übersprungen werden. Der Landespersonalausschuss kann Ausnahmen von Sätzen 1 und 2 zulassen.

(3) Die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A7, A10 oder A14 von Be-amtinnen und Beamten, die nicht die Zugangsvoraussetzungen für eine Einstel-lung im jeweiligen Einstiegsamt erfüllen, setzt den Erwerb

1. der erforderlichen Qualifikation im Rahmen einer durch Ausbildungs- und Prüfungsordnung nach § 26 eingerichteten Ausbildung (Ausbil-dungsqualifizierung) oder

2. der erforderlichen Kenntnisse im Rahmen einer schrittweisen Qualifi-zierung (Fortbildungsqualifizierung)

voraus. Die Fortbildungsqualifizierung vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der vorhandenen förderlichen Berufserfahrung eine entsprechende Qualifikation für die dem nächsthöheren Einstiegsamt folgen-

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den Beförderungsämter. Die Maßnahmen der Fortbildungsqualifizierung sollen aus fachrichtungsspezifischen und überfachlichen Inhalten bestehen und mit Prüfungen oder anderen Erfolgsnachweisen abschließen. Der Landesperso-nalausschuss oder ein von ihm zu bestimmender Unterausschuss zertifiziert die einzelnen Systeme der Fortbildungsqualifizierung. Der Landespersonalaus-schuss oder ein von ihm zu bestimmender Unterausschuss achtet unter Berück-sichtigung der jeweiligen Aufgabenbereiche auf die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen sowie auf die Vergleichbarkeit der einzelnen Systeme.

§ 29 Laufbahnverordnung, Fortbildungsqualifizierung

(1) Beamtinnen und Beamten können zur Fortbildungsqualifizierung für das dem nächsthöheren Einstiegsamt folgende Beförderungsamt derselben Fach-richtung zugelassen werden, wenn sie sich in einer Dienstzeit von mindestens zehn Jahren bewährt haben oder ein Amt mindestens der Besoldungsgruppe 5, 8 oder 12 der Besoldungsordnung A innehaben.

(2) Die Qualifizierungsmaßnahmen haben unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung an die typischerweise vorhandene förderliche Berufserfahrung anzuknüpfen, die in der Laufbahn ab dem jeweiligen Einstiegsamt erworben worden ist. Sie bereiten zeitlich und inhaltlich gezielt auf die steigenden Anfor-derungen ab dem nächsthöheren Einsteigsamt der jeweiligen Fachrichtung vor und können sich über mehrere Ämter erstrecken. Die Ausgestaltung der Syste-me der Fortbildungsqualifizierung erfolgt durch die oberste Dienstbehörde, die dabei im angemessenen Umfang die teilweise Anrechnung von Fortbildungen nach § 4 als Maßnahmen der Fortbildungsqualifizierung vorsehen kann.

(3) Nach Beendigung der Maßnahmen sind der erfolgreiche Abschluss der Fortbildungsqualifizierung und das auf dieser Grundlage erreichbare Beförde-rungsamt festzustellen.

(4) § 28 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

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§ 46 Laufbahnverordnung, Fortbildungsqualifizierung

(1) Die Feststellung nach § 29 Abs. 3 trifft

1. bei unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten die oberste Dienstbehörde,

2. bei den Beamtinnen und Beamten der Gemeinden und Gemeindever-bände sowie der sonstigen der Aufsicht des für das Kommunalrecht zuständigen Ministeriums unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die Fachhochschule für öffentli-che Verwaltung und

3. bei den Beamtinnen und Beamten der anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentli-chen Rechts die Aufsichtsbehörde.

(2) Die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zur Fortbildungsquali-fizierung (§ 29 Abs. 1) ist der nach Absatz 1 zuständigen Behörde vorab anzuzei-gen. Hierbei ist mitzuteilen, welches System der Fortbildungsqualifizierung zur Anwendung kommen soll.

§ 8 Verfahrensordnung des Landespersonalausschusses, Maßnahmen der Fortbildungsqualifizierung

Zur Sicherstellung der inhaltlichen und zeitlichen Vergleichbarkeit sind nach erfolgter Vorabanzeige gem. § 46 Abs. 2 LbVO die im Einzelfall vorgesehenen Maßnahmen der Fortbildungsqualifizierung dem Landespersonalausschuss oder dem von ihm beauftragten Unterausschuss vorzulegen. Dieser stellt fest, ob die Maßnahmen mit dem anwendbaren System übereinstimmen und teilt das Ergebnis der nach § 46 Abs. 1 LbVO zuständigen Behörde mit.

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Geltungsbereich und Grundsätze

Dieses System der Fortbildungsqualifizierung regelt mit Wirkung zum 01. Juli 2012 die Fortbildungsqualifizierung für die Beamtinnen und Beamten im Ge-schäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur, die dem Bereich „Verwaltung“ in der Fachrichtung „Verwaltung und Finanzen“ (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 Landesbeamtengesetz - LBG) angehören.

Auf der Grundlage des Systems erfolgt eine schrittweise Qualifizierung der Be-amtinnen und Beamten, die nach ihrer Vor- und Ausbildung keinen Zugang zum nächsthöheren Einstiegsamt ihrer Laufbahn haben. Das System vermittelt unter Berücksichtigung der Vor- und Ausbildung sowie der typischerweise vorhande-nen Berufserfahrung die erforderlichen Kenntnisse für die dem nächsthöheren Einstiegsamt folgenden Beförderungsämter (§ 21 Abs. 3 LBG, § 29 Laufbahn-verordnung - LbVO). Das System entspricht dem Grundsatz des lebenslangen Lernens. Es stärkt das Leistungsprinzip und eröffnet den Beamtinnen und Beamten neue Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung.

Die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers zur Fortbildungsqualifi-zierung (vgl. A.1.2.) sowie die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses und des erreichbaren Beförderungsamtes (vgl. A.3.2.) aus dem Geschäftsbereich einer anderen obersten Dienstbehörde werden für den Geschäftsbereich des Minis-teriums des Innern, für Sport und Infrastruktur anerkannt. Im Einzelfall können auch einzelne absolvierte Qualifizierungsmaßnahmen anerkannt werden.

Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes sollen Frauen gefördert und Benachteiligungen verhindert oder beseitigt werden.

Die Bestimmungen des SGB IX sowie die Anwendungsleitlinien zur Integration und Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst, wonach

S y s t e m d e r F o r t b i l d u n g s q u a l i f i z i e r u n g f ü r d e n B e r e i c h „ V e r w a l t u n g “ i m G e s c h ä f t s b e r e i c h d e s M i n i s t e r i u m s d e s I n n e r n , f ü r S p o r t u n d I n f r a s t r u k t u r , S t a n d : 0 1 . S e p t e m b e r 2 0 1 1

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schwerbehinderte Menschen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens haben, sind zu beachten.

Teil A enthält allgemeine Regelungen, die unabhängig vom angestrebten Beför-derungsamt gelten.

Teil B stellt abhängig vom jeweiligen Beförderungsamt der Besoldungsgruppen A7 bis A16 die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen in tabellarischer Form dar.

Die Ämter der Besoldungsordnung B sind nicht Gegenstand der Fortbildungs-qualifizierung. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungsqualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A16 können auch die Ämter der Besoldungs-ordnung B erreicht werden. Die Dienststellen können jedoch im Rahmen der Beförderungsauswahl für Ämter der B-Besoldung bedarfsgerechte Fortbildungs-maßnahmen verbindlich vorgeben. Hierfür kommt beispielsweise das für Spit-zenführungskräfte konzipierte Führungskolleg an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Betracht.

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A.1. Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

A.1.1. Grundsätze

A.1.2. Verfahren

A.2. Inhalte und Ausrichter der Qualifizierungsmaßnahmen

A.2.1. Fortbildungsveranstaltungen

A.2.2. Ausrichter der Fortbildungsveranstaltungen

A.2.3. Hospitationen

A.3. Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen

A.3.1. Grundsätze

A.3.2. Verfahren

A.3.3. Anrechnung anderweitig absolvierter Qualifizierungsmaßnahmen

A.3.4. Bescheinigung der Erfolgsnachweise

A.3.5. Folgen von Versäumnissen und Unregelmäßigkeiten bei der Ableistung von Qualifizierungsmaßnahmen

A.3.6. Nichtbestehen und Wiederholung von Qualifizierungs- maßnahmen

A.3.7. Evaluation

T e i l A : A l l g e m e i n e R e g e l u n g e n

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A.1. Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

A.1.1. Grundsätze

Kommen mehrere Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, ist eine behörden-interne Ausschreibung vorzunehmen (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 28 Abs. 3 LbVO). Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 19 der Verfassung für Rheinland-Pfalz).

Beamtinnen und Beamte können zur Fortbildungsqualifizierung zugelassen werden, wenn sie sich in einer Dienstzeit von mindestens zehn Jahren bewährt haben oder mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A5, A8 bzw. A12 inne-haben (§ 29 Abs. 1 LbVO). Zudem sollen die Gesamtpersönlichkeit und die bis-herigen Leistungen der Beamtinnen und Beamten erwarten lassen, dass diese sich im Rahmen der Fortbildungsqualifizierung die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das jeweils angestrebte Beförderungsamt aneignen können.

Die Fortbildungsqualifizierung ist ausgeschlossen, wenn für das höhere Ein-stiegsamt eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung durch fachgesetzliche Regelung vorgeschrieben oder eine besondere Vorbildung oder Fachausbildung nach der Eigenart der wahrzunehmenden Aufgaben zwingend erforderlich ist (§ 29 Abs. 4 i. V. m. § 28 Abs. 4 LbVO).

A.1.2. Verfahren

Die Zuständigkeit für die Auswahl ergibt sich in Abhängigkeit vom angestrebten Beförderungsamt aus den allgemeinen Regelungen zur Zuständigkeitsvertei-lung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern, für Sport und Infra-struktur. Die Zulassung einer Bewerberin oder eines Bewerbers ist vorab dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur anzuzeigen (§ 46 Abs. 2 Satz 1 LbVO).

A.2. Inhalte und Ausrichter der Qualifizierungsmaßnahmen

Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden in Form von Fortbil-dungsveranstaltungen (Seminare, Kurse, Tagungen etc.) und durch Hospitatio-

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nen vermittelt. Inhalt, Dauer und Ausgestaltung für das jeweilige angestrebte Beförderungsamt bestimmen sich nach Teil B.

A.2.1. Fortbildungsveranstaltungen

Die vorgesehenen Fortbildungsveranstaltungen haben sowohl fachrichtungs-spezifische als auch überfachliche Inhalte (§ 21 Abs. 3 Satz 3 LBG). Teil B regelt Art, Inhalte und Dauer der

1. überfachlichen Fortbildungsmaßnahmen; d. h. der über das eigene Fachgebiet hinausreichenden Fortbildungsmaßnahmen, die allgemei-ne Kenntnisse vermitteln, wie sie an einer Vielzahl von Arbeitsplätzen eingesetzt werden können.

2. fachrichtungsspezifischen Fortbildungsmaßnahmen; d. h. der Fort-bildungsmaßnahmen, die die im eigenen Fachgebiet erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.

Die fachrichtungsspezifische Qualifizierung erfolgt durch Hospitationen und durch Teilnahme an Fortbildungsseminaren, die von der personalverwaltenden Stelle unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorbildung und der geplanten Verwendung ausgewählt werden. Auf die Vorgabe bestimmter Inhalte wurde bewusst verzichtet, damit die geeigneten Fachfortbildungen nach dem indivi-duellen Bedarf festgelegt werden können.

A.2.2. Ausrichter der Fortbildungsveranstaltungen

Die überfachliche Qualifizierung erfolgt im Wesentlichen durch Teilnahme an Seminaren am Fachbereich Verwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen (FHöV), die für die gesamte Landesverwaltung einheit-lich aufgelegt werden (sogenannte Sockel-Qualifizierung). Außerdem werden die Modulreihen für Führungskräfte des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur als Qualifizierungsmaßnahmen bei A14, A15 (Basistraining) bzw. A16 (Vertiefungstraining) verbindlich vorgeschrieben.

Bezüglich der individuell festzulegenden Seminare wird insbesondere auf die Angebote der FHöV und der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz, der Deut-schen Hochschule für Verwaltungswissenschaften und der gewerkschaftlichen Fortbildungseinrichtungen hingewiesen.

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A.2.3. Hospitationen

Für die Statusämter A10 und A14 sind jeweils zwei Hospitationen sowie für A16 eine Hospitation zu durchlaufen, die den Beamtinnen/Beamten Gelegenheit bieten, ihre beruflichen Kenntnisse durch Einblicke in andere Aufgabenbereiche und Organisationsstrukturen zu erweitern. Die Beamtinnen/Beamten werden einer Stelle innerhalb oder außerhalb der staatlichen oder kommunalen Ver-waltung, in der Privatwirtschaft oder bei Verbänden, im Rahmen des verfügba-ren Budgets auch im Ausland, zugewiesen. Die Dauer der einzelnen Hospitation soll insgesamt 4 Wochen (20 Arbeitstage) nicht unterschreiten und möglichst zusammenhängend durchgeführt werden, mindestens an zwei Arbeitstagen in der Woche. Die Hospitation soll die Befassung mit konkreten Aufgaben des angestrebten Amtes beinhalten und von einer Person betreut werden, die min-destens über die für das angestrebte Amt erforderliche oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt.

Zu jeder Hospitation ist eine größere schriftliche Arbeit zu fertigen, die von der Betreuerin oder dem Betreuer in einer schriftlichen Stellungnahme ohne Notenvergabe zu bewerten ist.

Die Betreuerin oder der Betreuer beschreibt und bewertet die individuellen Tä-tigkeiten und Fähigkeiten der Beamtin oder des Beamten und stellt fest, ob die Beamtin oder der Beamte die Hospitation mit Erfolg absolviert hat.

A.3. Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen

A.3.1. Grundsätze

Für die Maßnahmen der Fortbildungsqualifizierung besteht Teilnahmepflicht. Die Qualifizierungsmaßnahmen gehen den regulären dienstlichen Verpflichtun-gen vor. Der Dienstherr hat durch entsprechende organisatorische/personelle Vorkehrungen sicherzustellen, dass die teilnehmenden Beamtinnen und Beam-ten die Teilnahmepflicht wahrnehmen können.

Die Qualifizierungsmaßnahmen sind im Rahmen der dienstlichen Belange und der fiskalischen Möglichkeiten so durchzuführen, dass die Gleichstellung von

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Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert werden. Die besonderen Belange behinderter Menschen sind zu beachten.

A.3.2. Verfahren

Die für die Auswahl zuständige Personaldienststelle weist den teilnehmenden Beamtinnen und Beamten die jeweiligen individuellen Qualifizierungsmaß-nahmen zu. Die Beamtinnen und Beamten sowie deren Fachvorgesetzte haben hierzu der Personaldienststelle rechtzeitig Vorschläge vorzulegen. Die vorge-sehenen Fortbildungsveranstaltungen und Hospitationen sind in der Voraban-zeige der Zulassung nach § 46 Abs. 2 LbVO in Form eines Qualifizierungsplans anzugeben.

Nach Beendigung der Maßnahmen sind der erfolgreiche Abschluss der Fortbil-dungsqualifizierung und das auf dieser Grundlage erreichbare Beförderungs-amt durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur als oberste Dienstbehörde festzustellen (§ 29 Abs. 3, § 46 Abs. 1 Nr. 1 LbVO). Hierfür sind die ausgestellten Erfolgsnachweise vorzulegen.

A.3.3. Anrechnung anderweitig absolvierter Qualifizierungsmaßnahmen

Fortbildungen und Hospitationen, die außerhalb und insbesondere vor der Fort-bildungsqualifizierung absolviert werden, können in angemessenem Umfang als Maßnahmen der Fortbildungsqualifizierung teilweise angerechnet werden (§ 29 Abs. 2 Satz 3 LbVO).

Dies setzt voraus,

1. dass die Anrechnung für die konkrete Qualifizierungsmaßnahme in Teil B ausdrücklich vorgesehen ist und

2. dass die anzurechnende Qualifizierungsmaßnahme nach Inhalt, Umfang und Anforderungen der vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahme im Wesentli-chen gleichwertig ist.

Der Anteil der Anrechnung bestimmt sich nach Inhalt, Umfang und Anforde-rungen der absolvierten Qualifizierungsmaßnahme. Die Anrechnung ist in der Vorabanzeige der Zulassung nach § 46 Abs. 2 LbVO anzugeben.

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Eine Anrechnung auf Maßnahmen der Sockel-Qualifizierung an der FHöV ist nicht möglich. Ein und dieselbe absolvierte Qualifizierungsmaßnahme kann nicht mehrfach angerechnet werden.

A.3.4. Bescheinigung der Erfolgsnachweise

Die Qualifizierungsmaßnahmen sollen mit Prüfungen oder anderen Erfolgs-nachweisen abschließen (§ 21 Abs. 3 Satz 3 LBG). Das vorliegende System ver-zichtet auf zu benotende Prüfungen im klassischen Sinne und sieht im Interesse der Praxisnähe der Fortbildung ausschließlich Erfolgsnachweise in Form von Präsentationen, Gruppenarbeiten, Kolloquien etc. vor. Die Erfolgsnachweise sind jeweils zu bescheinigen.

Folgende Arten von Bescheinigungen sind dabei möglich:

1. Bescheinigung mit Stellungnahme (für die schriftlichen Arbeiten und die praktische Tätigkeit bei den Hospitationen):

Sie beschreibt und bewertet die individuellen Tätigkeiten und Fähigkeiten der Beamtin oder des Beamten und stellt fest, ob die Hospitation mit Erfolg absolviert wurde.

2. Leistungsbescheinigung: Form und Inhalt des erbrachten Erfolgsnachweises (Präsentation, Gruppen-arbeit, Kolloquium etc.) werden benannt.

3. Teilnahmebescheinigung (für bedarfsorientiert ausgewählte Fortbildungs-veranstaltungen sowie das Basis-und Vertiefungstraining).

A.3.5. Folgen von Versäumnissen und Unregelmäßigkeiten bei der Ableistung von Qualifizierungsmaßnahmen

Die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen sind vollständig durchzuführen.

Maßnahmen, die länger als fünf Tage dauern und bei denen eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen fehlt, gelten als vollständig durchgeführt, wenn sie mindestens zur Hälfte absolviert und die vorgeschriebenen Erfolgsnachweise erbracht werden.

22

Bei schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten (z. B. ständiges Zuspätkommen, massive Störung des Seminars, Verweigerung des vorgeschriebenen Erfolgs-nachweises) kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer von der Qualifizie-rungsmaßnahme ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Sockel-Qualifizierung werden grundsätzlich keine Ersatz- oder Sondertermine angeboten.

A.3.6. Nichtbestehen und Wiederholung von Qualifizierungsmaßnahmen

Eine Qualifizierungsmaßnahme, die nicht vollständig durchgeführt wurde oder die nicht als vollständig durchgeführt gilt (A.3.5.), ist nicht bestanden. Sie kann wiederholt werden, wenn die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die unterbliebe-ne Durchführung nicht zu vertreten hat.

War die Leistung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers für den vorgeschriebe-nen Erfolgsnachweis nicht ausreichend, kann dieser einmal wiederholt werden.

A.3.7. Evaluation

Alle Qualifizierungsmaßnahmen sollen im Rahmen der bestehenden Möglich-keiten evaluiert werden. Hospitationen werden aufgrund von Berichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Personaldienststellen evaluiert.

Bei Maßnahmen der Sockel-Qualifizierung sind die anonymisierten Ergebnisse der entsprechenden Gruppen dem Kompetenzzentrum für Personalentwicklung bei dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zur übermitteln.

23

Statusamt A7

Statusamt A8

Statusamt A9

Statusamt A10

Statusamt A11

Statusamt A12

Statusamt A13

Statusamt A14

Statusamt A15

Statusamt A16

T e i l B : Q u a l i f i z i e r u n g s m a ß n a h m e n f ü r d i e S t a t u s ä m t e r A 7 b i s A 1 6 :

24

Reihenfolge der Qualifizierungsmaßnahmen:

Die bei den Statusämtern gewählte Reihenfolge der Qualifizierungsmaßnah-men beinhaltet keine Vorgabe hinsichtlich der zeitlichen Abfolge, in der die Maßnahmen zu absolvieren sind.

Für jede Teilnehmerin bzw. jeden Teilnehmer ist ein Qualifizierungsplan un-ter Berücksichtigung der Inhalte der Sockelqualifizierung der FHöV sowie der individuellen fachrichtungsspezifischen Fortbildungsmaßnahmen zu erstellen. Hinsichtlich der Hospitationen wird empfohlen, diese erst nach Absolvierung der Sockelqualifizierung abzuleisten.

Hinweis:

Fortbildungswoche = 5 Tage x 8 LV-Stunden = 40 LV-Stunden/Woche

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FQS - Verwaltung, Statusamt A7(Gesamtdauer der Qualifizierung: 5 Wochen und 3 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Basis-Seminar Modul 1 (2 Wochen): Alternativ: Keinean der FHöV Einführung in die - Kolloquium(Sockel- rechtlichen Grundlagen - Präsentation qualifizierung) und Rahmenbedingungen - Gruppen- des Verwaltungshandelns arbeit etc. (Leistungs- Modul 2 (2 Wochen): bescheinigung) Besonderes Verwaltungsrecht Öffentliches Finanzmanagement

Modul 3 (1 Woche): Personal- und Organi- sationsmanagement

Fortbildungs- 3 Seminartage: (Teilnahme- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, bescheinigung) Bei Nachweis ent- bedarfsorientiert sprechender Fach- fortbildungen in-

nerhalb der letzten 3 Jahre

26

FQS - Verwaltung, Statusamt A9(Gesamtdauer der Qualifizierung: 1 Woche und 3 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Vertiefungs- 1 Woche Alternativ: Keine seminar Vertiefung rechtlicher - Kolloquium an der FHöV Grundlagen und - Präsentation(Sockel- Rahmenbedingungen - Gruppen- qualifizierung) des Verwaltungshandelns arbeit (Leistungs- bescheinigung)

Fortbildungs- 3 Seminartage: (Teilnahme- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, bescheinigung) Bei Nachweis ent- bedarfsorientiert sprechender Fach- fortbildungen in-

nerhalb der letzten 3 Jahre

FQS - Verwaltung, Statusamt A8(Gesamtdauer der Qualifizierung: 1 Woche und 3 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Aufbauseminar 1 Woche Alternativ: Keinean der FHöV Rechtsschutz gegen - Kolloquium(Sockel- Verwaltungshandeln - Präsentation qualifizierung) - Gruppen- Kommunikation, arbeit etc. Rhetorik und (Leistungs- Präsentation bescheinigung)

Fortbildungs- 3 Seminartage: (Teilnahme- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, bescheinigung) Bei Nachweis ent- bedarfsorientiert sprechender Fach- fortbildungen in-

nerhalb der letzten 3 Jahre

27

FQS - Verwaltung, Statusamt A10(Gesamtdauer der Qualifizierung: 13 Wochen)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Basis- Modul 1 (1 Woche) Alternativ: seminar Rechtliche Grundlagen - Kolloquium Keinean der FHöV und Rahmenbe- - Präsentation(Sockel- dingungen des Verwal- - Gruppen- qualifizierung) tungshandelns arbeit (Leistungs- Modul 2 (1 Woche) bescheinigung) Personal- und Organi- sationsmanagement Modul 3 (1 Woche) Personalführung/soziale Kompetenz

Modul 4 (1 Woche) Öffentliches Finanzmanagement/ Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

28

FQS - Verwaltung, Statusamt A10(Gesamtdauer der Qualifizierung: 13 Wochen)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Hospitation I Mindestens 4 Wochen Eine größere Möglich: Hospitation bei einer Arbeit Bei Nachweis einer Kommunalverwaltung. (Bescheinigung entsprechenden Sie kann bei einer anderen mit Beurteilung) Hospitation/ Stelle erfolgen, wenn die Verwendung inner- Beamtin/der Beamte halb der letzten bereits Erfahrungen aus 5 Jahre der Kommunalverwaltung hat.

Hospitation II Mindestens 4 Wochen Eine größere Möglich: Hospitation bei einer Arbeit Bei Nachweis einer Stelle innerhalb der (Bescheinigung entsprechenden staatlichen oder kommu- mit Beurteilung) Hospitation/ nalen Verwaltung. Verwendung innerhalb der letzten 5 Jahre

Fortbildungs- 5 Seminartage (Teilnahme- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, bescheinigung) Bei Nachweis bedarfsorientiert entsprechender Fachfortbildungen innerhalb der letzten 3 Jahre

29

FQS - Verwaltung, Statusamt A11(Gesamtdauer der Qualifizierung: 1 Woche und 3 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Aufbauseminar 1 Woche Alternativ: Keine an der FHöV Methoden der Wirt- - Kolloquium (Sockel- schaftlichkeitsberechnung - Präsentation qualifizierung) und der Organisations- Gruppenarbeit arbeit (Leistungs- bescheinigung) Psychologische Aspekte der Kommunikation, Rhetorik und Präsentation, Gesprächsführung und Moderation

Fortbildungs- 3 Seminartage (Teilnahmebe- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, scheinigung) Bei Nachweis ent- bedarfsorientiert sprechender Fachfortbildungen innerhalb der letzten 3 Jahre

30

FQS - Verwaltung, Statusamt A12(Gesamtdauer der Qualifizierung: 2 Wochen und 2 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Vertiefungs- 1 Woche Alternativ: Keine seminar an der Rechtliche Rahmenbe- - Kolloquium FHöV dingungen des Verwal- - Präsentation (Sockelquali- tungshandelns - Gruppenarbeit fizierung)

Personal- und Organisa- (Leistungs- tionsmanagement bescheinigung)

Öffentliches Finanzmanagement

Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandels

Reflexionsphase 3 Tage an der FHöV Praxisbezogen auf die (Sockelquali- Inhalte des Vertiefungs- fizierung) seminars

Fortbildungs- 4 Semiartage (Teilnahme- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, bescheinigung) Bei Nachweis einer bedarfsorientiert entsprechenden Fachfortbildung innerhalb der letzten 3 Jahre

31

FQS - Verwaltung, Statusamt A13(Gesamtdauer der Qualifizierung: 2 Wochen und 2 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Vertiefungs- 1 Woche Alternativ: Keine seminar an der Bedarfsorientiert; - Kolloquium FHöV alternativ: - Präsentation (Sockelquali- - Gruppenarbeit fizierung)

Problemumstellungen des (Leistungs- Verwaltungs- und Europa- bescheinigung) rechts

Personalmanagement

Controlling und New Public Management

Reflexionsphase 3 Tage an der FHöV Praxisbezogen auf die (Sockelquali- Inhalte des Vertiefungs- fizierung) seminars

Fortbildungs- 4 Semiartage (Teilnahme- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, bescheinigung) Bei Nachweis einer bedarfsorientiert entsprechenden Fachfortbildung innerhalb der letzten 3 Jahre

32

FQS - Verwaltung, Statusamt A14(Gesamtdauer der Qualifizierung: 17 Wochen und 1 Tag)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Basisseminar Modul 1 (2 Wochen): Alternativ: Keine an der FHöV Politische und adminis- - Kolloquium (Sockelquali- trative Entscheidungs- - Präsentation fizierung) prozesse - Gruppenarbeit

Verwaltung im (Leistungs- europäischen Kontext bescheinigung)

Modul 2 (2 Wochen): Rechtliche Rahmenbe- dingungen des Verwaltungshandelns

Öffentliches Finanzmanagement

Modul 3 (2 Wochen): Personal- und Ressourcenmanagement

Führung in politischen Institutionen und in der Verwaltung

Trends der Modernisierung von Staat und Verwaltung

Reflexionsphase 1 Woche an der FHöV Praxisbezogen auf die (Sockelquali- Inhalte der Module 1-3 fizierung)

33

FQS - Verwaltung, Statusamt A14(Gesamtdauer der Qualifizierung: 17 Wochen und 1 Tag)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Basistraining Modul 1 (Teilnahme- Keine für angehende (3 Seminartage): bescheinigung) Führungskräfte alternativ: (Jahresfort- Kommunikation und bildungs- Zusammenarbeit programm des ISIM) Führung durch Kommunikation

Modul 2 (3 Seminartage): alternativ: Optimale Gestaltung des Führungswechsels

Flexibel führen

34

FQS - Verwaltung, Statusamt A14(Gesamtdauer der Qualifizierung: 17 Wochen und 1 Tag)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Hospitation I Mindestens 4 Wochen Eine größere Möglich: Hospitation bei einer Arbeit Bei Nachweis einer Kommunalverwaltung. (Bescheinigung entsprechenden Sie kann bei einer anderen mit Beurteilung) Hospitation/ Stelle erfolgen, wenn die Verwendung inner- Beamtin/der Beamte halb der letzten bereits Erfahrungen aus 5 Jahre der Kommunalverwaltung hat.

Hospitation II Mindestens 4 Wochen Eine größere Möglich: Hospitation bei einer Arbeit Bei Nachweis einer Stelle innerhalb der (Bescheinigung entsprechenden staatlichen oder kommu- mit Beurteilung) Hospitation/ nalen Verwaltung. Verwendung innerhalb der letzten 5 Jahre

Fortbildungs- 5 Semiartage (Teilnahme- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, bescheinigung) Bei Nachweis bedarfsorientiert entsprechender Fachfortbildungen innerhalb der letzten 3 Jahre

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FQS - Verwaltung, Statusamt A15(Gesamtdauer der Qualifizierung: 4 Wochen und 2 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Aufbauseminar 2 Wochen Alternativ: Keine an der FHöV Methodentraining - Projektarbeit (Sockelquali- (Projekt- und Zeitmanage- - Präsentation fizierung) ment, Moderations- und Präsentationstraining) (Leistungs- Parallel: bescheinigung) Angebot zur Projktbezogene Fallstudien individuellen und Präsentationen, Beratung durch bedarfsorientiert je nach die FHöV Zielgruppe; alternativ:

- Europarecht

- Controlling

- New Public Management

- Kommunikation und

- Führung

- Interkulturelle Kompetenzfizierung) - Problemstellungen des Verwaltungsrechts

- interne Kontrollsysteme

- Personalmanagement

- Zivil- und Vergaberecht

Reflexionsphase 3 Tage an der FHöV Praxisbezogen auf die (Sockelquali- Inhalte des Aufbaumoduls fizierung)

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FQS - Verwaltung, Statusamt A15(Gesamtdauer der Qualifizierung: 4 Wochen und 2 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Basistrainig für Modul 3 (Teilnahme- Möglich: angehende (3 Seminartage) bescheinigung) Bei NachweisFührungskräfte Konfliktmanagement Teilnahme(Jahresfort- als Führungsaufgabe innerhalb der bildungspro- letzten 5 Jahre gramm des Modul 4 ISIM) (3 Seminartage) Steuerung von Gruppen

Fortbildungs- 3 Seminartage (Teilnahme- Möglich: seminar(e) fachrichtungsspezifisch, bescheinigung) Bei Nachweis einer bedarfsorientiert entsprechenden Fachfortbildung innerhalb der letzten 3 Jahre

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FQS - Verwaltung, Statusamt A16(Gesamtdauer der Qualifizierung: 6 Wochen und 2 Tage)

Qualifizierungs- Inhalt Erfolgsnachweis Anrechnung maßnahme

Vertiefungs- Modul 1 (Teilnahme- Möglich: training für (3 Seminartage) bescheinigung) Bei Nachweis derFührungskräfte - mit Persönlichkeit und Teilnahme inner- Motivation halb der letzten (Jahresfort- 5 Jahre bildungspro- Modul 2 gramm des (3 Seminartage) ISIM) - Effizientes Führen durch Selbstmanagement

Modul 3 (3 Seminartage) - Führen mit Sozialkom- petenz und „Emotionaler Intelligenz“

Modul 4 (3 Seminartage) - Führen in Veränderungs- prozesse

Hospitation Mindestens 4 Wochen Eine größere Möglich: Hospitation bei einer Arbeit; Bei Nachweis Stelle innerhalb oder (Bescheinigung entsprechender außerhalb der staatlichen mit Stellung- Hospitation/ oder kommunalen nahme) Verwendung Verwaltung innerhalb der letzten 5 Jahre

38

Gesamtübersicht zur Sockelqualifizierung, getrennt nach Einstiegsämtern (1. bis 4. Einstiegsamt i. S. d. §§ 14 ff. LBG i. V. m. §§ 16 ff. LbVO, einheitliche Lauf-bahn) und nach den jeweils folgenden Statusämtern, unter Angabe der vorgese-henen Stundenanteile.

Rechtsgrundlagen:

Das jeweilige Einstiegsamt ergibt sich aus § 14 Abs. 4 LBG i. V. m. den einschlä-gigen Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG).

1. Einstiegsamt, A3, § 14 Abs. 4 LBG i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 1 BBesG

2. Einstiegsamt, A6/A7, § 14 Abs. 4 LBG i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr.2 BBesG

3. Einstiegsamt, A9/A10, § 14 Abs. 4 LBG i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 1 BBesG

4. Einstiegsamt, A13, § 14 Abs. 4 LBG i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 BBesG

Übergangsbestimmung für am 30. Juni 2012 vorhandene Laufbahnbefähigung, vgl. § 130 LBG

Der Einstieg in die erste Qualifizierungsebene ist ausschließlich im Rahmen der Regelqualifizierung möglich!

Ü b e r f a c h l i c h e Q u a l i f i z i e r u n g ( S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g )

1 . E i n s t i e g s e b e n e ( S t a t u s ä m t e r A 3 b i s A 6 ) :

39

Modul 1, Gesamtzeitansatz 2 Woche

- Allgemeines Verwaltungsrecht 40 Stunden

- Methodik der Rechtsanwendung 16 Stunden

- Staats- und Verfassungsrecht 24 Stunden

Modul 2, Gesamtzeitansatz 2 Wochen

- Besonderes Verwaltungsrecht 40 Stunden

- Öffentliches Finanzmanagement 40 Stunden

Modul 3, Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Öffentliches Dienstrecht 24 Stunden

- Organisationsmanagement 16 Stunden

Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Interaktion und Kommunikation 24 Stunden

- Allgemeines Verwaltungsrecht, Vertiefung 16 Stunden

Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Besonderes Verwaltungsrecht 40 Stunden

2 . E i n s t i e g s e b e n e ( S t a t u s ä m t e r A 7 b i s A 9 ) :

S t a t u s a m t A 7 :

S t a t u s a m t A 8 :

S t a t u s a m t A 9 :

40

Modul 1, Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Interaktion und Kommunikation 24 Stunden

- Allgemeines Verwaltungsrecht 16 Stunden

Modul 2, Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Öffentliches Dienstrecht 24 Stunden

- Organisationsmanagement 16 Stunden

Modul 3, Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Allgemeines Verwaltungsrecht 8 Stunden

- Personalmanagement 24 Stunden

- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre 8 Stunden

Modul 4, Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre 16 Stunden

- Öffentliches Finanzmanagement 24 Stunden

Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Interaktion und Kommunikation 16 Stunden

- Organisationsmanagement 16 Stunden

- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre 8 Stunden

3 . E i n s t i e g s e b e n e ( S t a t u s ä m t e r A 1 0 b i s A 1 3 ) :

S t a t u s a m t A 1 0 :

S t a t u s a m t A 1 1 :

41

Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre 24 Stunden

- Allgemeines Verwaltungsrecht 8 Stunden

- Organisationsmanagement 8 Stunden

Gesamtzeitansatz 3 Tage

Gesamtzeitansatz 1 Woche

- Allgemeines Verwaltungsrecht, Europarecht 8 Stunden

- Controlling und New Public Management 24 Stunden

- Organisationsmanagement 8 Stunden

Gesamtzeitansatz 3 Tage

S t a t u s a m t A 1 2 :

S t a t u s a m t A 1 3 :

R e f l e x i o n s p h a s e A 1 2 :

R e f l e x i o n s p h a s e A 1 3 :

42

Modul 1, Gesamtzeitansatz 2 Wochen

- Allgemeines Verwaltungsrecht 24 Stunden

- Kommunalrecht 32 Stunden

- Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht 24 Stunden

Modul 2, Gesamtzeitansatz 2 Wochen

- Bürgerliches Recht/Privatrecht 24 Stunden

- Öffentliches Dienstrecht 24 Stunden

- Öffentliches Finanzmanagement 32 Stunden

Modul 3, Gesamtzeitansatz 2 Wochen

- Öffentliche Betriebswirtschaftslehre 24 Stunden

- Interaktion und Kommunikation 24 Stunden

- Organisations- und Personalmanagement 32 Stunden

Gesamtzeitansatz 1 Woche

4 . E i n s t i e g s e b e n e ( S t a t u s ä m t e r A 1 4 b i s A 1 5 ) :

S t a t u s a m t A 1 4 :

R e f l e x i o n s p h a s e A 1 4 :

43

Gesamtzeitansatz 2 Wochen

- Interaktion und Kommunikation 32 Stunden

- Projektbezogene Fallstudien 48 Stunden

Gesamtzeitansatz 3 Tage

S t a t u s a m t A 1 5 :

R e f l e x i o n s p h a s e A 1 5 :

44

Detaillierte Darstellung der einzelnen Curricula, getrennt nach Statusämtern (von A7 bis A15), unter Angabe der Qualifizierungsinhalte und der vorgesehe-nen zeitlichen Gewichtung

C u r r i c u l a z u r ü b e r f a c h l i c h e n Q u a l i f i z i e r u n g ( S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g )

45

Modul 1:

Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Teil I

Grundlagen des Allgemeinen Verwaltungsrechts (40 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Begriff und Wesen der Verwaltung• Gliederung der Verwaltung• Rechtspersonen des öffentlichen Rechts• Rechtsgrundlagen (Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften)• Realakt/Verwaltungsakt• Ermessen• Nebenbestimmungen• Aufhebung eines Verwaltungsaktes

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele: Vermittlung von Grundlagenwissen im Bereich des allgemeinen Verwaltungs-rechts.Die Teilnehmenden sind in der Lage• das Wesen und die Stellung des Verwaltungsrechts in der Rechtsordnung zu

erläutern• die wichtigsten Formen des Verwaltungshandelns einschl. der einschlägigen

verfahrensrechtlichen Grundlagen zu kennen und auf einfache Sachverhalte anzuwenden

• Fehler im Verwaltungshandeln zu erkennen und die Konsequenzen zu be-stimmen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag, Präsentation, Referat

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

46

Modul 1:Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Teil I

Methodik der Rechtsanwendung (16 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Rechtsanwendung im Gutachten- sowie im Entscheidungsstil• Rechtsfindung durch Auslegung und Analogie• Schriftsätze und mündlicher Vertrag im Rechtsverkehr

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Beispiele der Subsumtionstechnik an Hand von Fällen; Fallaufbau• Auslegungsbeispiele an Hand verschiedener Auslegungsmethoden,

ebenso Analogie• Arten, Form und Aufbau von Bescheiden und von Vorträgen

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden kennen die Methoden der Rechtsanwendung und die Grundzüge der Bescheidtechnik; ebenso den Aufbau eines Vortrags und den Sprachstil im Verwaltungsverfahren

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen, Gruppenarbeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

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Modul 1:Einführung in die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Teil I

Staats- und Verfassungsrecht (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Staatsfunktionen• Staatszielbestimmungen• Staatsorgane• Grundrechte

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Gesetzgebungskompetenzen • Bundesstaatsprinzip; Demokratieprinzip; Rechtsstaatsprinzip • Bundestag: Zusammensetzung, Aufgaben, Wahlsysteme, Wahlgrundsätze • Bundesrat: Zusammensetzung, Mehrheiten• Bundesverfassungsgericht: Organisation, wichtigste Zuständigkeiten• Grundrechte: Grundrechtsträger, Grundrechtsadressat, Grundrechtsschran-

ken, einzelne Freiheits- und Gleichheitsrechte

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:• Kenntnis der staatlichen Grundprinzipien sowie ihrer herausragenden Bedeu-

tung für das gesamte Handeln von Bund und Ländern und im Rahmen des Verwaltungshandelns

• Überblick über Bedeutung, Aufgaben und innere Struktur von Staatsorganen • Erfassung von Bedeutung, Umfang und Schutz der Grundrechte als Wesens-

merkmal des Rechtsstaats

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch • Gruppenarbeit • Übungen und Fallanalysen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

48

Modul 2:Besonderes Verwaltungsrecht, Öffentliches Finanzmanagement

Potentielle Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts (40 Stunden)• Baurecht • Gefahrenabwehrrecht • Kommunalrecht • Recht der sozialen Sicherung

hier: Baurecht

Qualifizierungsinhalte:• Bauordnungsrecht

1. Geltungsbereich der LBauO, 2. Genehmigungsbedürftige Vorhaben 3. Baugenehmigungsverfahren und andere bauordnungsrechtliche Verfahren

• Bauplanungsrecht 1. Vorhaben im Bebauungsplan ( § 30 BauGB) 2. Vorhaben im unbeplanten Innenbereich ( § 34 BauGB) 3. Vorhaben im Außenbereich ( § 35 BauGB)

• Bauleitplanung: Bebauungsplan/Flächennutzungsplan

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Vermittlung von Grundlagen im Bereich des Baurechts.Die Teilnehmenden sind in der Lage • die Grundlagen des Baurechts zu erläutern• das Genehmigungsverfahren in Grundzügen durchzuführen• bauplanungsrechtliche Beurteilungen eines Vorhabens vorzunehmen• die Bauleitplanung in Grundzügen darzustellen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch • Diskussion• Gruppenarbeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

49

Modul 2:Besonderes Verwaltungsrecht, Öffentliches Finanzmanagement

Potentielle Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts (40 Stunden)• Baurecht • Gefahrenabwehrrecht • Kommunalrecht • Recht der sozialen Sicherung

hier: Gefahrenabwehrrecht

Qualifizierungsinhalte:• Arten des Gefahrenabwehrrechts und des Ordnungsrechts• Behörden, Zuständigkeiten• öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung • Gefahrenbegriffe, Anscheins- /Scheingefahr• Ermessensentscheidung bei der Gefahrenabwehr

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Vermittlung von Grundlagenwissen im Bereich des Gefahrenabwehrrechts.

Die Teilnehmenden sind in der Lage• das System des Ordnungsrechts zu verstehen• die Behördenstruktur einschließlich der Polizei im Grundsatz zu kennen• Gefahren und die geschützten Rechtsgüter einzuordnen• Maßnahmen zur Gefahrenabwehr rechtlich treffen zu können

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag, Präsentation, Referat

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

50

Modul 2:Besonderes Verwaltungsrecht, Öffentliches Finanzmanagement

Potentielle Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts (40 Stunden)• Baurecht • Gefahrenabwehrrecht • Kommunalrecht • Recht der sozialen Sicherung

hier: Kommunalrecht

Qualifizierungsinhalte:• Träger der kommunalen Selbstverwaltung• Aufgaben der Gemeinden/Verbandsgemeinden/Landkreise• Organe der Gemeinde: Gemeinderat/Bürgermeister• Sitzung des Gemeinderates• Ausschließungsgründe• Wahlen• Staatsaufsicht

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Vermittlung von Grundlagen im Bereich des Kommunalrechts.

Die Teilnehmenden sind in der Lage• Grundlagen des Kommunalrechts zu erkennen• kleinere Fälle zu bearbeiten

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch• Diskussion• Gruppenarbeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

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Modul 2:Besonderes Verwaltungsrecht, Öffentliches Finanzmanagement

Potentielle Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts (40 Stunden)• Baurecht • Gefahrenabwehrrecht • Kommunalrecht • Recht der sozialen Sicherung

hier: Recht der sozialen Sicherung

Qualifizierungsinhalte:• Die öffentlich-rechtlichen Sozialleistungen - Inhalte und Träger -• Inhalt der Sozialhilfe - Leistungen zum Lebensunterhalt und in besonderen

Lebenslagen

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sollten in der Lage sein• die wichtigsten sozialen Leistungen zu erkennen• die zuständigen Träger zu benennen• die anspruchsbegründenden Voraussetzungen zu erläutern

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Seminaristischer Unterricht• Lehrgespräch mit Übungen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

52

Modul 2:Besonderes Verwaltungsrecht, Öffentliches Finanzmanagement

Öffentliches Finanzmanagement (40 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Bundesstaatliche Finanzverfassung• Staatliches Haushaltrecht • Kommunales Haushaltsrecht • Allgemeines Abgabenrecht

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Grundzüge der bundesstaatlichen Ausgaben- und Einnahmenverteilung• Staatl. Haushaltssystematik, Zuständigkeiten, Haushaltsgrundsätze• Kommunale Haushaltssystematik, Phasen der Haushaltswirtschaft • Abgrenzung einzelner Abgabearten, Abgabenverfahrensrecht

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• kennen die wichtigsten Grundlagen der öffentlichen Finanzwirtschaft• können Bezüge zu Ihren Tätigkeitsbereichen herstellen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Vortrag• Lehrgespräch• Diskussion

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

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Modul 3:Personal- und Organisationsmanagement

Öffentliches Dienstrecht (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts• Grundlagen und Gliederung• Ernennung und Beendigung• Rechtsstellung• Finanzielles Dienstrecht• Arbeits- und Tarifrecht

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:

• Wesen, Bedeutung und Rechtsgrundlagen des Beamtenverhältnisses

• Beamtenrechtliche Grundbegriffe und Gliederung der Beamtenverhältnisse

• Laufbahnrecht, Ernennungsrecht, Beendigungsgründe

• Pflichten und Rechte der Beamten, Folgen von Pflichtverletzungen

• Grundlagen und Arten der Besoldung: Dienstbezüge, sonstige Bezüge

• Grundlagen der Versorgung

• Rechtsgrundlagen des Arbeits- und Tarifrechts

• Kollektives und individuelles Arbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden beherrschen

• das Beschreiben und die Anwendung von beamtenrechtlichen Grundbegriffen

• die rechtmäßige Durchführung von beamtenrechtlichen Ernennungen

• das Erkennen von Ernennungsfehlern und deren Folgen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

54

• das Abgrenzen von Beendigungsgründen des Beamtenverhältnisses• das Wissen über die wesentlichsten Pflichten und Rechte der Beamten• die Anwendung der Grundzüge der Besoldungsberechnung• die Anwendung von ausgewählten Vorschriften der wesentlichen Tarifverträge

des öffentlichen Dienstes

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:

• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation

• Praxisbezogene Übungen und Fallanalysen

• Gruppenarbeit

55

Modul 3:Personal- und Organisationsmanagement

Organisationsmanagement (16 Stunden)

Qualifizierungsinhalte: • Organisationsstruktur/-kultur in der öffentlichen Verwaltung• Entstehung und Gestaltung von Organisationseinheiten• Strukturen und Inhalte des Bürokratiemodells und neuer • Managementstrukturen

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Leitbild/Aufbau der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung• Institutionelle Organisation – Linienorganisation (Einlinien-, Stablinien-,

Mehrlinien-, Matrixorganisation), Bildung von Leitungs-, Ausführungs- und Mischstellen – Gliederungsbreite, Gliederungstiefe

• Funktionsbereiche – Steuer-, Querschnitts-, Facheinheiten, Organisations-pläne (Produkt-, Verwaltungsgliederungs-, Geschäftsverteilungsplan), Allge-meine Funktionszusammenhänge im Neuen Steuerungsmodell

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• besitzen einen Überblick über das Zusammenspiel zwischen Mensch und Or-

ganisation sowie über den Aufbau der Verwaltungs- und Behördenstrukturen• sind in der Lage unterschiedliche Formen der institutionellen Organisation

zu beschreiben und einzuordnen und besitzen Kenntnisse über die zentralen Funktionsbereiche einer Verwaltung

• haben einen Einblick in die Aspekte aktueller Modernisierungsstrategien

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 7 :

56

Interaktion und Kommunikation

Kommunikation, Rhetorik und Präsentation (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Kommunikationsmodell• Nonverbale Kommunikation unter Berücksichtigung rhetorischer Aspekte• Gestaltung von Charts

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Äußerungen und deren Analyse• Empfangsprozesse und -gewohnheiten• Spezielle Kommunikationsprobleme• nonverbale Signalbereiche

(Mimik, Gestik, Körperhaltung, räumliches Verhalten, paralinguistische Ele-mente)

• Körpersprache und Präsentation• Visualisierungsmöglichkeiten• Gestaltungselemente

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Erwerb von Grundlagen berufsbezogener Kommunikationsprozesse

Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen: • Kommunikationsprozesse analysieren• sich verständlich ausdrücken• Informationen anschaulich und verständlich präsentieren• rhetorische und gestalterische Standards kennen

Sozial- und Selbstkompetenzen: • Kommunikationssituationen reflektieren

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 8 :

57

• Sensibilität für den Umgang mit dem gesprochenen und geschriebenen Wort entwickeln

• (kulturelle) Unterschiede in der Kommunikation (z.B. in der Körpersprache)erkennen und einordnen

• Ressourcen und Defizite der eigenen rhetorischen Fähigkeiten erkennen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen • Gruppenarbeit • Präsentation/Referat • Handlungsproben

58

Allgemeines Verwaltungsrecht, Vertiefung

Rechtschutz gegen Verwaltungshandeln, Rechtsbehelfe (16 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Formlose Rechtsbehelfe• Widerspruchsverfahren• Anfechtungs- und Verpflichtungsklage• Allgemeine Leistungsklage• Rechtskraft und Bestandskraft

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele: Vermittlung von Grundlagenwissen im Bereich des allgemeinen Verwaltungs-rechts. Die Teilnehmenden sind in der Lage• das Wesen und die Bedeutung von Rechtsbehelfen zu erläutern• die wichtigsten Rechtsbehelfe zu kennen und in einfach gelagerten Sachver-

halten anzuwenden

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag, Präsentation, Referat

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 8 :

59

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Teil II, Besonderes Verwaltungsrecht

Potentielle Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts (40 Stunden)• Baurecht • Gefahrenabwehrrecht • Kommunalrecht • Recht der sozialen Sicherung

hier: Baurecht

Qualifizierungsinhalte:• Bauordnungsrecht

1. Geltungsbereich der LBauO, 2. Genehmigungsbedürftige Vorhaben 3. Baugenehmigungsverfahren und andere bauordnungsrechtliche Verfahren

• Bauplanungsrecht 1. Vorhaben im Bebauungsplan ( § 30 BauGB) 2. Vorhaben im unbeplanten Innenbereich ( § 34 BauGB) 3. Vorhaben im Außenbereich ( § 35 BauGB)

• Bauleitplanung: Bebauungsplan, Flächennutzungsplan

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sind in der Lage• die Grundlagen des Baurechts zu erläutern• das Genehmigungsverfahren durchzuführen• bauplanungsrechtliche Beurteilungen eines Vorhabens vorzunehmen• die Bauleitplanung in Grundzügen darzustellen• Fälle aus der Praxis zu bearbeiten

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch • Diskussion• Gruppenarbeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 9 :

60

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Teil II, Besonderes Verwaltungsrecht

Potentielle Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts (40 Stunden)• Baurecht • Gefahrenabwehrrecht • Kommunalrecht • Recht der sozialen Sicherung

hier: Gefahrenabwehrrecht

Qualifizierungsinhalte:• Standardmaßnahmen für Ordnungsbehörden• Vollstreckung und sonstige Durchsetzung von Maßnahmen• Ausgleichsansprüche• Grundlagen des persönlichen Datenschutzes

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Vermittlung von erweitertem Grundlagenwissen im Bereich des Gefahrenab-wehrrechts. Die Teilnehmenden sind in der Lage• die ordnungsbehördlich relevanten Standardmaßnahmen zu kennen und

anzuwenden• Verwaltungsakte durchzusetzen• Ansprüche des Bürgers und Regressansprüche aus Maßnahmen der Gefah-

renabwehr zu erkennen und zu entscheiden• den Schutz persönlicher Daten in seinem Umfang zu erkennen und zu beachten

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag, Präsentation, Referat

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 9 :

61

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Teil II, Besonderes Verwaltungsrecht

Potentielle Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts (40 Stunden)• Baurecht • Gefahrenabwehrrecht • Kommunalrecht • Recht der sozialen Sicherung

hier: Kommunalrecht

Qualifizierungsinhalte:• Träger der kommunalen Selbstverwaltung• Aufgaben der Gemeinden/Verbandsgemeinden/Landkreise• Organe der Gemeinde: Gemeinderat/Bürgermeister• Sitzung des Gemeinderates• Ausschließungsgründe• Wahlen• Staatsaufsicht

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sind in der Lage• Grundlagen des Kommunalrechts zu erkennen• Fälle aus der Praxis zu bearbeiten

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch• Diskussion• Gruppenarbeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 9 :

62

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns Teil II, Besonderes Verwaltungsrecht

Potentielle Handlungsfelder des besonderen Verwaltungsrechts (40 Stunden)• Baurecht • Gefahrenabwehrrecht • Kommunalrecht • Recht der sozialen Sicherung

hier: Recht der sozialen Sicherung

Qualifizierungsinhalte:• Rechtsschutzverfahren nach dem SGG• Vorlageberichte an die Widerspruchsbehörde• Klageerwiderungen

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:• Rechtswissenschaftliche Grundlagen in sozialrechtlichen Streitigkeiten kennen• Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen und Klagen überprüfen,

Abhilfebescheide erlassen und verfahrensrechtlich abwickeln können

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch• Übungen und Fallanalysen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 9 :

63

Modul 1:Soziale Kompetenz und rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns

Interaktion und Kommunikation (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Teamentwicklung• Personenwahrnehmung und Beurteilungsfehler• Konfliktmanagement

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Was ist ein „Team“?• Phasen der Teamentwicklung• Rolle des Teamleiters• Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung• Fallgruben der Personenwahrnehmung• Theorie der kognitiven Dissonanz• Wahrnehmung und Informationsvermittlung• Einstellungen: Objekte, Komponenten und Funktionen• Vorurteile: Funktionen• Definition sozialer Konflikte• Formen und Merkmale• Entstehung sozialer Konflikte• Umgang mit sozialen Konflikten• Eskalation von Konflikten• Exkurs: Mobbing• Lösung von Konflikten: Konfliktgespräch und Verhandlungen nach dem

Harvard-Konzept

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 0 :

64

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Erwerb von sozialwissenschaftlichem Grundlagenwissen im Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie

Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen:• Kenntnisse über Entwicklungsphasen von Teams und der Schlüsselrolle des

Teamleiters erwerben• die Prinzipien der allgemeinen und der sozialen Wahrnehmung sowie deren

Verzerrungen und Beurteilungsfehler erkennen• unterschiedliche Formen sozialer Konflikte, Ursachen und Auslöser aus-

gewählter und psychosozialer Probleme und Konflikte in der Arbeitswelt beschreiben

• Auswirkungen auf die Betroffenen und deren Arbeitswelt aufzeigen• Wissen über Strategien der Konfliktbewältigung erwerben

Sozial- und Selbstkompetenzen: • soziale Interaktion bewusst reflektieren• durch Kenntnis wesentlicher Faktoren, die das eigene Verhalten und das Ver-

halten von Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten im Konfliktfall beeinflus-sen, mit Konflikten professionell umgehen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen • Gruppenarbeit • Präsentation/Referat

65

Modul 1:Soziale Kompetenz und rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns

Vertiefung der Grundlagen im allgemeinen Verwaltungsrecht (24 Stunden, davon 8 Stunden innerhalb des Moduls 3)

Qualifizierungsinhalte:• Verfassungsmäßiges Einbinden des Verwaltungshandelns• Arten der öffentlichen Verwaltung• Verwaltungsakt• Nebenbestimmungen• Verwaltungsverfahren• Ermessensverwaltung/gebundene Verwaltung• Widerspruchsverfahren• Anfechtungs- und Verpflichtungsklage• Aufhebung von Verwaltungsakten

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele: Die Teilnehmenden sind in der Lage• das Wesen und die Stellung des Verwaltungsrechts in der Rechtsordnung zu

erläutern• die wichtigsten Formen des Verwaltungshandelns einschl. der einschlägigen

verfahrensrechtlichen Grundlagen und der Rechtsbehelfe zu kennen und auf komplexe Sachverhalte anzuwenden

• Fehler im Verwaltungshandeln und den dagegen möglichen Rechtsschutz zu erkennen und die Konsequenzen zu bestimmen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag, Präsentation, Referat

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 0 :

66

Modul 2:Personal- und Organisationsmanagement

Öffentliches Dienstrecht (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Abgrenzung der Statusgruppen• Fälle der Ernennung, Beendigung des Beamtenverhältnisses• Rechtsstellung und Rechtsschutz• Personalverteilungsentscheidungen• Finanzielles Dienstrecht• Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Abgrenzung der Rechtsstellung der verschiedenen Mitarbeiter des öffentli-

chen Dienstes• Laufbahnrechtliche und ernennungsrechtliche Situationen verschiedener

Beamtengruppen• Beendigung des Beamtenverhältnisses mit dem und gegen den Willen des

Beamten• Rechte und Pflichten der Beamten, Folgen der Pflichtverletzung, Rechts-

schutz gegen Maßnahmen des Dienstherrn• Abgrenzung, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Umsetzung, Abordnung,

Versetzung, Zuweisung• Alimentationsprinzip• Beginn und Ende des Besoldungsanspruches• Berechnung von Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen• Grundzüge des Versorgungsrechtes (Ruhegehalt, Unfallfürsorge)• Problemfelder der Tarifverträge im öffentlichen Dienst (Einstellungsverfah-

ren, Berechnung Tabellenentgelt, Leistungsorientierte Bezahlung etc.)

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 0 :

67

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden beherrschen• das Aufzeigen von Konsequenzen, die sich aus der Rechtsstellung der Beam-

ten ergeben• das Wissen über die rechtlichen Folgen von Personalverteilungs-Entschei-

dungen• die Transformierung der Grundzüge des finanziellen Beamtenrechts• die Anwendung der wichtigsten Vorschriften der Tarifverträge im öffentlichen

Dienst• die Ausprägung der wesentlichsten Pflichten und Rechte der Arbeitneh-

merinnen, Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit medienunterstützter Präsentation sowie praxisbezogenen

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag und Präsentation

68

Modul 2:Personal- und Organisationsmanagement

Organisationsmanagement (16 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Grundlagen des Organisationsmanagements• Grundaussagen der neuen Steuerungsmodelle• Konturen und Elemente des „Neuen Steuerungsmodells“

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Organisationskultur und –struktur in der öffentlichen Verwaltung

- Entstehung und Gestaltung von Organisationseinheiten - Struktur und Inhalte des Bürokratiemodells

• Modernisierungsdebatte - Ansätze und Aktivitäten zur Verwaltungsreform - Modellstruktur des „Neuen Steuerungsmodells“

• Produktorientierung - Bildung von Fachbereichen - Kontraktmanagement

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• besitzen anwendungsorientierte Kenntnisse über die zentralen Funktionsbe-

reiche einer Verwaltung• sind in der Lage, die unterschiedlichen Formen der institutionellen Organisa-

tion zu beschreiben und einzuordnen• besitzen Grundkenntnisse über die zentralen Ansätze und Aktivitäten zur

Verwaltungsreform und Modernisierungsstrategien

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 0 :

69

Modul 3:Personalführung, rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns, Öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Personalmanagement (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Grundlagen des wertschöpfenden Personalmanagements• Methoden und Techniken des Selbstmanagements einer Führungskraft• Das persönliche Anforderungsprofil einer Führungskraft• Die wesentlichen Eckpunkte einer individuellen Führungskompetenz• Ziele und Inhalte einer erfolgreichen Personalführung• Zielvereinbarung als Führungsinstrument

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Die individuelle Persönlichkeit als Basis jeder Entwicklung• Methoden und Techniken, der Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere das

PAULE-Prinzip……• Ziele und Instrumente der erfolgreichen Personalführung• Die Wirkung unterschiedlicher Führungsstile• Wie motiviere ich mich und andere?• Die praktische Bedeutung von Führungstheorien und Kommunikationstechniken• Wertschätzende Kommunikation als Basis für den gemeinsamen Erfolg• Reflexion des eigenen Führungs- und Kommunikationsverhaltens

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• verbessern ihre individuelle Leistungsfähigkeit durch Auf- und Ausbau der

Soft Skills wie z.B. Belastbarkeit, Eigenverantwortung, Kommunikationsver-mögen, Kritik- und Konfliktfähigkeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 0 :

70

• legen die Grundlage für die Entwicklung ihrer persönlichen Führungskompetenz• können einschätzen wie die einschlägigen Theorien situationsgerecht und

erfolgreich in der Praxis eingesetzt werden können

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Erlebnisorientiertes Training

71

Modul 3:Personalführung, rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns, Öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (24 Stunden, davon 16 Stunden innerhalb des Moduls 4)

Qualifizierungsinhalte:• Notwendigkeit betriebswirtschaftlicher Orientierung öffentlicher Verwaltungen• Betriebswirtschaftliche Elemente der Neuen Steuerung bzw. der Verwal-

tungsmodernisierung• Aussagefähige Steuerungsdaten durch betriebswirtschaftliches Rechnungs-

wesen (kommunale Doppik, Standard-KLR des Landes)

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Notwendigkeit betriebswirtschaftlicher Orientierung öffentlicher Verwaltungen

- Effizienz- und Effektivitätsmängel der öffentlichen Verwaltung - Ursachen der Neuen Steuerungsmodelle/ …. der Verwaltungsmodernisie-

rung/ ….. der Einführung von KLR und Doppik - öffentliche Verwaltung als Standortfaktor im internationalen Wettbewerb

• Betriebswirtschaftliche Elemente der Neuen Steuerung bzw. der Verwal-tungsmodernisierung

- Leitbild Dienstleistungsunternehmen Verwaltung - dezentrales Fach- und Ressourcenmanagement (Budgetierung/ Controlling) - Planungs- und Prozessoptimierung durch „One-Stop-Government“; „One-

top-Agency“ auf dem Weg zu einer modernen und schlanken Verwaltung• Aussagefähige Steuerungsdaten durch betriebswirtschaftliches Rechnungs-

wesen (kommunale Doppik, Standard-KLR des Landes) - Ursachen der Einführung betriebswirtschaftlicher Rechnungssysteme - Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Rechnungssysteme im Unter-

schied zur kameralen Rechnung

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 0 :

72

- Was steht in einer kommunalen Bilanz? Welche Informationen liefert die Standard-KLR des Landes?

- Wie wirken sich Verwaltungsabläufe im Rechnungswesen aus? - Lösung konkreter Fallstudien

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sollten in der Lage sein• Verwaltung als Dienstleistungsunternehmen zu verstehen dem ein wirt-

schaftlicher Leistungsprozess zugrunde liegt• Verständnis für Modernisierungszwang und -notwendigkeit zu entwickeln• Effektivitäts- und Effizienzmängel der Verwaltung zu erkennen• die Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Steuerung öffentlicher Verwal-

tungen zu erläutern und die Instrumente kennen• das betriebswirtschaftliche Rechnungswesen zu verstehen und seine Einsatz-

möglichkeiten erkennen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation• praxisbezogene Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit

73

Modul 4:Öffentliches Finanzmanagement und öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Öffentliches Finanzmanagement (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Die Bedeutung der Finanzverfassung im Bundesstaat• Staatliche Haushaltswirtschaft• Kommunale Haushaltswirtschaft • Allgemeines Abgabenrecht

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Einnahmen- und Ausgabenverteilung, Finanzausgleich, Auswirkung auf die

Haushalte• Haushaltsinstrumente, Haushaltssystematik, Haushaltsgrundsätze des Lan-

des Rheinland-Pfalz• Kommunale Haushaltssystematik, Haushaltsplanung und Haushaltssteue-

rung, Haushaltssatzung, Haushaltsgrundsätze• Abgrenzung einzelner Abgabearten, Abgabeverfahren, einzelne Abgabearten

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• kennen die Bedeutung der verschiedenen Systeme und Instrumente der

öffentlichen Finanzwirtschaft und • können diese in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen verwenden

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Vortrag• Lehrgespräch• Diskussion

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 0 :

74

Interaktion und Kommunikation

Psychologische Aspekte der Kommunikation, Rhetorik, Präsentation, Gesprächsführung, Moderation (16 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeitergesprächen (anlass- und

nicht anlassbezogen)• Information und Beratung

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Arten von Mitarbeitergesprächen• allgemeine Hinweise für Mitarbeitergespräche• Vorbereitung und Durchführung eines Mitarbeitergesprächs am Beispiel• Analysieren, Strukturieren und Informieren in Informations- und Beratungs-

gesprächen• Aktives Zuhören

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Vertiefung berufsbezogener Kommunikationsprozesse

Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen:• Ziele und Struktur verschiedener Mitarbeitergespräche kennen• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Mitarbeitergesprächen

organisieren• beratungsrelevante Gesprächsstrategien kennen

Sozial- und Selbstkompetenzen:• spezifische Kommunikationssituationen reflektieren• Sensibilität und Empathie für die Perspektiven der Gesprächspartner/-innen

entwickeln• Sicherheit in der Auswahl von Gesprächsstrategien entwickeln

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 1 :

75

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen • Gruppenarbeit • Präsentation/Referat • Handlungsproben

76

Öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (8 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Methoden der Wirtschaftlichkeitsrechnung• einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Ansätze/monetäre und

nichtmonetäre Ansätze• Kostenvergleichsrechnungen gem. § 7 BHO/LHO• Methoden der Nutzwertanalyse

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Methoden der Wirtschaftlichkeitsrechnung

- Übersicht über die verschiedenen Verfahren der Wirtschaftlichkeitsrechnung• einzelwirtschaftliche und gesamtwirtschaftliche Ansätze, monetäre und

nichtmonetäre Ansätze - Herausarbeitung der konzeptionellen Unterschiede - Anwendungsgebiete der verschiedenen Methoden

• Kostenvergleichsrechnungen gem. § 7 BHO/LHO - Inhalt und Anwendung der Kostenvergleichsrechnung/Datengewinnung - Mängel der Kostenvergleichsrechnung

• Methoden der Nutzwertanalyse - Nutzwertanalyse gem. § 7 BHO/LHO - Anwendungsgebiete der Nutzwertanalyse/Datengewinnung - Mängel der Nutzwertanalyse

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sollten in der Lage sein• unterschiedliche Methoden und Ansätze der Wirtschaftlichkeitsrechnung zu

erkennen und zu verstehen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 1 :

77

• das Instrument der Kostenvergleichsrechnung anzuwenden und auf das be-rufliche Handlungsfeld übertragen zu können

• das Instrument der Nutzwertanalyse anzuwenden und auf das berufliche Handlungsfeld übertragen zu können

• selbstständig entscheiden, welches Verfahren für welche Zwecke geeignet ist und welche Grenzen für die Aussagekraft gegeben sind

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation• praxisbezogene Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit

78

Organisationsmanagement (16 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Methoden und Instrumente moderner Organisationsarbeit• Geschäftsprozessoptimierung

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Organisationsentwicklung – Organisationsuntersuchung • Einsatz spezieller Organisationstechniken, u. a. Multimomentaufnahme,

Stichprobenerhebung, Aufgaben-/Arbeitsanalyse, Nutzwertanalyse (AHP-Methode) – am Beispiel eines Geschäftsprozesses

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sind vertraut mit• ausgewählten Methoden der Organisationsarbeit• den Möglichkeiten zur Organisationsentwicklung und Geschäftsprozessopti-

mierung

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation• Übungen mit Fallanalysen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 1 :

79

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns

Allgemeines Verwaltungsrecht, Vertiefung (8 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:Besondere Bereiche des allgemeinen Verwaltungsrechts

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Recht der öffentlichen Sachen• Folgenbeseitigung, Abwehransprüche• öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch• öffentlich-rechtliche Ersatzleistungen (Amtshaftung, Aufopferung, Enteig-

nung)

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sind in der Lage• öffentlich-rechtliche Ansprüche zu erkennen und zu bearbeiten• die notwendige Verzahnung mit den Gebieten des besonderen Verwaltungs-

rechts zu erkennen und in der Praxis zu vollziehen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag, Präsentation, Referat

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 2 :

80

Öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Betriebswirtschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns• Ausbau des betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumentariums (Bilanz-

analyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen)

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns

- Bedeutung von Effektivität und Effizienz für das Verwaltungshandeln - Messung von Effektivität (Outcome der Verwaltung) durch Methoden der

Markt- und Meinungsforschung - statistische Auswertung von Umfragen - Messung der Effizienz durch Kennzahlen aus der Kosten- und Leistungsrech-

nung, Kennzahlen aus Betriebs- und Behördenvergleich - Effizienzsteigerung durch Plankosten und Geschäftsprozessoptimierung

• Ausbau des betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumentariums (Bilanz-analyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Kennzahlen)

- Einsatz betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente durch operationale Zielvorgaben

- Kostensenkungsziele, Erfolgsziele, Produktkennzahlen - Jahreserfolgsanalyse durch Bilanzkennzahlen

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sollten in der Lage sein• Methoden und Ansätze der Effektivitäts- und Effizienzmessung und -kontrol-

le zu kennen und auf das eigene berufliche Handlungsfeld zu übertragen• Plankosten und Geschäftsprozessmodellierung als Maßnahmen zur Effizienz-

steigerung anwenden

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 2 :

81

• Kennzahlen zur Steuerung und Kontrolle zu entwickeln• Produkt- und Bilanzkennzahlen selbstständig zu entwickeln und ihre Bedeu-

tung zu verstehen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation• praxisbezogene Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit

82

Personal- und Organisationsmanagement

Organisationsmanagement (8 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Modernisierungsdebatte• Zentrale Funktionsbereiche einer Verwaltung unter Neuer Steuerung• Neugestaltung der Schnittstellen zwischen Verwaltung und Politik• Struktur und Aufgaben von zentralen Serviceeinheiten und Steuerungsdiens-

ten (Controllingstellen)

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Ansätze und Aktivitäten zur Verwaltungsreform unter Neuer Steuerung• Neugestaltung der die Produktproduktion tragenden Organisationseinheiten,

Leitungsfunktionen der Fachbereichsleiter• Produktorientierte Neuausrichtung kommunaler Gremien an die verwal-

tungsseitigen Fachbereichsstrukturen• Steuerungsdienst als „Konzernstab“/Servicedienst als Auftragnehmer der

Fachbereiche

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden besitzen Grundkenntnisse über • die zentralen Ansätze und Aktivitäten zur Verwaltungsreform• die Neugestaltung der Schnittstellen zwischen Politik und Verwaltung

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch• mediengestützte Präsentation

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 2 :

83

Reflexionsphase

Praxisbezogen auf die Qualifizierungsinhalte des Moduls zum Statusamt A12. Die detaillierten inhaltlichen Festlegungen erfolgen teilnehmerorientiert und unter Beachtung der angestrebten Verwendungsbreite.

Gesamtzeitansatz: 24 Stunden

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 2 :

84

Problemstellungen des Europa-/Verwaltungsrechts

Verwaltung im europäischen Kontext (8 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Organe der Europäischen Union• Rechtsquellen in der Europäischen Union• Rechtsschutz in der Europäischen Union

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht • Gerichte, Klagearten

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:• Überblick über die Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts und ihre Bedeu-

tung für das nationale Recht • Abgrenzung der Organe der Europäischen Union nach ihrer Funktion und

Aufgabenstellung • Kenntnis der Gerichtsorganisation sowie der verschiedenen Klagearten in der

Europäischen Union

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch • Gruppenarbeit • Übungen und Fallanalysen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 3 :

85

Öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Controlling und New Public Management (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Grundlagen des New Public Management (strategisches Controlling)• Instrumente des Controlling• Beteiligungscontrolling

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Grundlagen des New Public Management (strategisches Controlling)

- Inhalte und Instrumente des strategischen Controlling - moderne Instrumente des strategischen Controlling (Balanced Score Card,

Portfolioanalyse etc.)• Instrumente des Controlling

- Produktorientierung - Kennzahlen - Berichtswesen

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sollten in der Lage sein• strategische Steuerung umsetzen zu können• die strategischen Instrumente im Rahmen des Controlling inhaltlich auszu-

gestalten• Instrumente wie Berichtswesen und Kennzahlenbildung auf das eigene beruf-

liche Handlungsfeld umzusetzen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation• praxisbezogene Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 3 :

86

Personal- und Organisationsmanagement

Organisationsmanagement (8 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Strategisches Projektmanagement

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Projektsteuerung und -controlling• Projektstruktur, Projektleitung, Projektteam• Ablauf-, Zeit- und Ressourcenplanung• Projektabschluss und Dokumentation

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• kennen die unterschiedlichen Organisationsformen des Projektmanagements

und können diese exemplarisch anwenden• sind in der Lage, Sekundärorganisation kontrolliert einzusetzen• sind mit Verhaltensaspekten der Projektbeteiligten vertraut

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 3 :

87

Reflexionsphase

Praxisbezogen auf die Qualifizierungsinhalte des Moduls zum Statusamt A13. Die detaillierten inhaltlichen Festlegungen erfolgen teilnehmerorientiert und unter Beachtung der angestrebten Verwendungsbreite.

Gesamtzeitansatz: 24 Stunden

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 3 :

88

Modul 1:Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen des Verwaltungs- handelns

Allgemeines Verwaltungsrecht (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:Verträge und besondere Gerichtsverfahren

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• öffentlich-rechtlicher Vertrag,• Feststellungsklagen, einschl. Fortsetzungsfeststellung • vorläufiger Rechtsschutz• Normenkontrolle• Wiederaufgreifen des Verfahrens

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Vermittlung von fortgeschrittenem Wissen im Bereich des allgemeinen Verwal-tungsrechtes. Die Teilnehmenden sind in der Lage• Voraussetzungen und Gültigkeit von öffentlich-rechtlichen Verträgen beur-

teilen zu können• auch die gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen zu verstehen, die kei-

nen Verwaltungsakt betreffen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag, Präsentation, Referat

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

89

Modul 1:Politische und administrative Entscheidungsprozesse

Kommunalrecht (32 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Grundlagen der Kommunalen Selbstverwaltungsgarantie• Abgrenzung der Aufgabenzuständigkeit Gemeinde, Verbandsgemeinde,

Landkreis (vor allem auch bei freien Selbstverwaltungsaufgaben), Verbands-zuständigkeit zur Wahrnehmung kommunaler Aufgaben sowie Reflexion auf die damit verbundene Kostenträgerschaft

• Organzuständigkeit Gemeinderat/Bürgermeister• Innergemeindliche Selbstkontrolle und Kommunalverfassungsstreitverfahren

- Aussetzung von Beschlüssen - Anfechtung von Wahlen - Kommunalverfassungsstreitverfahren

• Bürgerbeteiligung außerhalb der Wahlen - Einwohnerantrag - Bürgerbegehren/Bürgerentscheid - Beirat für Migration und Integration - Beirat für ältere Menschen

• Vertiefung anhand aktueller Rechtsprechung

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• erwerben vertiefende Kenntnisse des Kommunalrechts• können schwierige und komplexe Probleme des Kommunalrechts lösen• sind in der Lage, aktuelle kommunalrechtliche, kommunalwahlrechtliche

sowie kommunalwirtschaftliche Fragestellungen zu erkennen und sich hierzu ein eigenes Meinungsbild zu verschaffen.

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch• Diskussion• Gruppenarbeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

90

Modul 1:Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht

Staats- und Verfassungsrecht im europäischen Kontext (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Rechtsquellen der Europäischen Union• Rechtsschutzsystem der Europäischen Union• Grundrechte in der Europäischen Union• Grundfreiheiten• Beihilfegewährung

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht• Grundrechtsgeltung, Eingriffe, Rechtfertigung• Überblick über Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleis-

tungsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit• Beihilfe: Begriff, Verfahren, Rückforderung

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:• Überblick über die Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts und ihre Bedeu-

tung für das nationale Recht • Kenntnis der Gerichtsorganisation sowie der verschiedenen Klagearten der

Europäischen Union • Beachtung der Grundrechtsgeltung auf europäischer Ebene bei Fallgestaltun-

gen mit europäischem Bezug • Anwendung der Grundfreiheiten in verwaltungsrechtlichen Fallgestaltungen• Berücksichtigung der europäischen Beihilferegeln bei Subventionsgewährungen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch• Gruppenarbeit• Übungen und Fallanalysen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

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Modul 2:Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns, Öffentliches Finanzmanagement

Öffentliches Dienstrecht (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Verfassungsrechtliche Stellung des Beamten• Rechtsschutz• Disziplinarrecht• Finanzielles Dienstrecht• Tarifrecht des öffentlichen Dienstes• Abmahnung und Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums in der Rechtsprechung

des Bundesverfassungsgerichtes, praktische Auswirkungen im Arbeitsalltag • Leistungsprinzip und dessen Umsetzung bei dienstrechtlichen Entscheidungen• Rechtsschutzbegehren in ausgewählten Problembereichen• Praktisches Disziplinarrecht anhand ausgewählter Fallbeispiele• Haftungsfragen• Auswirkungen der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Entwicklungen• Eingruppierung der Beschäftigten, Tarifautomatik• Personalwirtschaftliche Maßnahmen des Tarifrechtes• Beendigungsmöglichkeiten des Beschäftigungsverhältnisses• Voraussetzung und Durchführung von Abmahnung und Kündigungen mit

Schwerpunkt personalvertretungsrechtliche Beteiligung

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden beherrschen• die notwendigen Kenntnisse der Personalentwicklung

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

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• das rechtssichere Führen von Mitarbeitern in verschiedenen Problemsituationen• die Anwendung der beamtenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Möglichkei-

ten bei Rechtsverletzungen durch Mitarbeitende

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit medienunterstützter Präsentation sowie praxisbezogenen

Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit• Vortrag und Präsentation

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Modul 2:Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns, Öffentliches Finanzmanagement

Öffentliches Finanzmanagement (32 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Die Finanzverfassung in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäi-

schen Union• Staatliche Haushaltsgrundsätze• kommunale Haushaltswirtschaft

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Grundzüge der Finanzstrukturen von Bund/Länder und der Europäischen

Union und ihre wechselseitigen Bezüge• Ausgewählte für Behörden bedeutende haushaltswirtschaftliche Regelungen • Doppisch- und ergebnisorientierte Planung und Steuerung des kommunalen

Haushalts

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• kennen die Rahmenbedingungen der öffentlichen Finanzwirtschaft• können diese in Entscheidungsprozessen entsprechend berücksichtigen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Vortrag• Lehrgespräch• Diskussion

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

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Modul 2:Rechtliche Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns, Öffentliches Finanzmanagement

Bürgerliches Recht / Privatrecht (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Rechtsgeschäftslehre• Haftungsrecht• Sachenrecht• Zivilprozessrecht

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Begriff des Rechtsgeschäfts• Willenserklärung und Vertrag• In diesem Kontext stehende rechtliche Problemstellungen, wie z. B. Vertre-

tung, AGB-Recht, Fristenprobleme, Formvorschriften• vertragliche Schadenersatzansprüche• deliktische Schadenersatzansprüche• Übereignung von Mobilien• Immobiliarrecht; hier z.B. Übereignung von Grundstücken, Vormerkung,

Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Grundpfandrechte• Instanzenzug, Rechtsmittel• gerichtlicher Verfahrenslauf, Mahnverfahren, Klageverfahren• Prozessmaxime• Vollstreckung

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden• erhalten Kenntnis von den Grundbegriffen und von den für die Verwaltung

relevanten Aspekten des Privat- und Zivilprozessrechts

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

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• können den Charakter eines privatrechtlichen Problems erkennen und be-handeln

• können im Behördenalltag auftretende privatrechtliche Problemstellungen einordnen und bewerten

• kennen die Grundregeln des Haftungsrechts und können sie auf behördliche Alltagsfälle anwenden

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch• Gruppenarbeit• praxisbezogene Übungen• mediengestützte Präsentation

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Modul 3:Führung in politischen Institutionen und in der Verwaltung

Interaktion und Kommunikation (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Motivations- und Managementkonzepte

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• die Fish-Philosophie• Maslows Hierarchie der Bedürfnisse• Zwei-Faktoren-Theorie der Arbeitszufriedenheit von Herzberg• Möglichkeiten der Arbeitsplatzgestaltung• Leistungsmotivation• das kognitive Motivationsmodell von Heckhausen• Führungsstile nach Lewin• das Verhaltensgitter von Blake und Mouton• der situative Reifegradansatz von Hersey und Blanchard• Partizipation und Leistung• Mitarbeitergespräche

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Vertiefung des sozialwissenschaftlichen Grundlagenwissens im Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie

Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen:• Motivationsprozesse erkennen und verstehen• potentielle Einflussfaktoren auf Motivation analysieren• motivationsfördernde Strategien für die Mitarbeiter entwickeln• Führungskonzepte beschreiben und abgrenzen• Mitarbeitergespräche strukturieren und durchführen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

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Sozial- und Selbstkompetenzen: • die eigene Motivation kritisch reflektieren und positiv beeinflussen• Führungskonzepte einordnen und in Hinblick auf die Führungspraxis kritisch

bewerten können

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen • Gruppenarbeit • Präsentation/Referat • Handlungsproben

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Modul 3:Personal- und Organisationsmanagement

Organisations- und Personalmanagement (32 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Ziele und Inhalte des strategischen Personalmanagements • Ressourcenmanagement• Change Management

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Grundlagen des wertschöpfenden Personalmanagements• Personalmarketing • Personalbedarfsplanung, Personalbeschaffung und Personaleinsatz• Strategische Personalentwicklung• Kostenmanagement

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sind in der Lage• die Bezüge zwischen den Managementtheorien und der Personal- und Orga-

nisationsentwicklung zu erkennen, • die Ziele und die Inhalte eines wertschöpfenden Personalmanagements zu

beschreiben und die Erkenntnisse anzuwenden• auf der Grundlage einer fundierten Personalbedarfsplanung Anforderungs-

profile zu erstellen und eine gezielte Personalgewinnung durchzuführen• ein System einer systematischen Personalentwicklung aufzubauen

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen• Erlebnisorientiertes Training

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

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Modul 3:Öffentliche Betriebswirtschaftslehre

Trends der Modernisierung von Staat und Verwaltung (24 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Strategisches Controlling (Ziele, Balanced Score Card, Kennzahlen)• Staatsverschuldung, kommunale Verschuldung, Finanzkrise und Instrumente

der Bewältigung, moderne Finanzierungsinstrumente• Nutzen-Kosten-Untersuchungen gem. § 7 LHO/Geschäftsprozessoptimierung

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Strategisches Controlling ( Ziele, Balanced Score Card, Kennzahlen)

- Anwendungsbeispiele dieser Instrumente in der Praxis• Staatsverschuldung, kommunale Verschuldung, Finanzkrise und Instrumente

der Bewältigung, moderne Finanzierungsinstrumente - Bedeutung der öffentlichen Verschuldung/moderne Finanzierungsinstru-

mente als Lösungsmöglichkeit - Privatisierung und/oder Public Private Partnership

• Nutzen-Kosten-Untersuchungen gem. § 7 LHO/Geschäftsprozessoptimierung - Instrumente der Nutzen-Kosten-Untersuchungen (gesamtwirtschaftlicher

Ansatz) - Geschäftsprozessoptimierung

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Die Teilnehmenden sollten in der Lage sein• aktuelle Trends der Verwaltungsmodernisierung zu erklären• aktuelle Probleme der öffentlichen Verschuldung zu erkennen und sachkun-

dig nach Lösungen für das eigene Handlungsfeld zu suchen• moderne Instrumente wie Nutzen-Kosten-Analysen und Geschäftsprozess-

optimierung umsetzen zu können

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation• praxisbezogene Übungen und Fallanalysen• Gruppenarbeit

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

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Reflexionsphase

Praxisbezogen auf die Qualifizierungsinhalte der Module 1 bis 3 zum Statusamt A14. Die detaillierten inhaltlichen Festlegungen erfolgen teilnehmerorientiert und unter Beachtung der angestrebten Verwendungsbreite.

Gesamtzeitansatz: 40 Stunden

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 4 :

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Interaktion und Kommunikation

Methodentraining (32 Stunden)

Qualifizierungsinhalte:• Zeitmanagement• Moderationstraining• Präsentationstraining

Weitere Verfeinerung der vorstehenden Qualifizierungsinhalte:• Situationsanalyse• Tätigkeitsanalyse• Ziele definieren und planen, Prioritäten setzen• Hilfen bei der Umsetzung• Moderationszyklus• Rolle des Moderators• Gruppenprozesse• Präsentation und Diskussionsleitung• teilnehmerorientierte Methoden

Benennung der mit den Qualifizierungsinhalten verbundenen Kompetenzziele:Vertiefung des sozialwissenschaftlichen Grundlagenwissens im Bereich der Arbeits- und Organisationspsychologie

Fachlich-inhaltliche und methodische Kompetenzen: • Methoden zur Optimierung der (eigenen) Arbeitsleistung beschreiben und

einordnen• Methoden zur zielgerichteten und ergebnisorientierten Moderation von

Besprechungen einsetzen• Methoden zur Aktivierung von Teilnehmenden an Besprechungen einsetzen

Gruppendynamische Abläufe erkennen und einordnen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 5 :

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Sozial- und Selbstkompetenzen: • die (eigenen) berufsbezogenen Ressourcen reflektieren• auf der Basis der Techniken des Selbstmanagement Ziele für die Erweiterung

der individuellen Arbeitskompetenzen entwickeln

Angabe der Art der Qualifizierungsvermittlung:• Lehrgespräch mit mediengestützter Präsentation sowie praxisbezogene

Übungen und Fallanalysen • Gruppenarbeit • Präsentation/Referat • Handlungsproben

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Projektbezogene Fallstudien (Gesamtzeitansatz: 48 Stunden)

Die Auswahl der projektbezogenen Fallstudien erfolgt unter Beachtung der Verwaltungszugehörigkeit und der angestrebten Verwendungsbreite. Denkbar sind z. B. Fallstudien aus den folgenden Bereichen/Rechtsgebieten, jeweils unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen oder Anregungen aus der Verwal-tungspraxis:

• Europarecht - Vergleich des deutschen und des europäischen Rechtschutzsystems - Vergleich der Grundrechte des Grundgesetzes mit den europäischen Grund-

rechten

• ControllingDas Projekt „Controlling“ soll sich mit den Möglichkeiten der Einführung eines Verwaltungscontrollings in öffentlichen Verwaltungen beschäftigen. In diesem Zusammenhang soll darauf eingegangen werden, welcher Nutzen durch stra-tegische und operative Controllingaktivitäten grundsätzlich realisiert werden kann, welche Voraussetzungen (politischer Wille, Mitwirkung, Maßnahmen etc.) von der Verwaltungsführung geschaffen werden müssen und welche in-ternen Widerstände einer erfolgreichen Controllingeinführung entgegenstehen können.

• New Public Management Ziel der Projekte ist die konkrete Umsetzung von betriebswirtschaftlicher Theo-rie in die Verwaltungspraxis.

Wirtschaftlichkeitsanalyse - Vergleich Kauf / Leasing - Optimale Nutzungsdauer - Optimaler Ersatzzeitpunkt

Einführung der Standard KLR des Landes Rheinland-Pfalz - Konzeption von Einführungsmaßnahmen

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 5 :

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- Aufbau und Umsetzung mit Hilfe der Software - Exkursion zu einer Behörde die bereits diese Einführung absolviert hat

• Kommunikation und FührungDas Projekt „Kommunikation und Führung“ zielt auf einen Ausbau der be-rufsbezogenen kommunikativen Kompetenzen ab. So wird ein Focus auf die Kommunikation im Rahmen von Change Management Prozessen gelegt: Wie können Veränderungsprozesse auf den Weg gebracht und begleitet werden, und wie kann die Führungskraft mit Widerständen – und ihrer eigenen Ambivalenz – umgehen? Darüber hinaus erfolgt die Auseinandersetzung mit kritischen Führungssituatio-nen wie Trennungsgesprächen, Mobbing oder „ausgebrannten“ Mitarbeitern.

• Interkulturelle Kompetenz Das Projekt „Interkulturelle Kompetenz“ zielt auf einen Ausbau der berufsbe-zogenen interkulturellen Kompetenzen ab. Im Rahmen der Themenbereiche „Migration und Integration“ sollen relevante Informationen erarbeitet werden, wobei der Wahrnehmung und Wertschätzung von Unterschieden eine besonde-re Bedeutung zukommt.Neben der Weiterentwicklung der eigenen persönlichen und sozialen Kompe-tenzen wird die Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern themati-siert, die mit Publikum aus unterschiedlichen kulturellen Milieus arbeiten.

• Öffentliches Dienstrecht - Disziplinarrecht - Kündigungsverfahren

• PersonalmanagementZielsetzung der verschiedenen Projekte ist es, das die Teilnehmenden ihre the-oretischen Kenntnisse zum jeweiligen Projektschwerpunkt vertiefen und durch eigenes Handeln Erfahrungen sammeln und so ihre individuelle Kompetenz für die praktische Anwendung verbessern.

Personalführung - Praxisrelevanz der einschlägigen Führungstheorien

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- Auf- und/oder Ausbau einer individuellen Führungskompetenz - Vorbereitung und Durchführung von Mitarbeitergesprächen

Personalgewinnung - Personalauswahlverfahren in der praktischen Anwendung - Planung und Abwicklung eines konkreten Assessment – Centers

Personalentwicklung - Zielsetzung und Inhalt einer strategischen Personalentwicklung - Exemplarische Konzeptentwicklung für die Praxis, z.B. für Nachwuchsfüh-

rungskräfte

• Bürgerliches Recht - Rechtsgeschäfte, Willenserklärung und Vertrag, in diesem Kontext stehende

rechtliche Problemstellungen, wie z. B. Vertretung, AGB-Recht, Fristenprob-leme, Formvorschriften

- vertragliche Schadenersatzansprüche, deliktische Schadenersatzansprüche - Übereignung von Mobilien, Immobiliarrecht; hier z.B. Übereignung von

Grundstücken, Vormerkung, Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrecht, Grund-pfandrechte

• Vergaberecht - Europaweite Ausschreibungen versus nationale Ausschreibungen - Erörte-

rung der Abgrenzungsproblematik anhand von Fällen - Vergaberechtliche Fragestellungen hinsichtlich interkommunaler Zusam-

menarbeit und Inhouse-Vergaben unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung

• Kommunalrecht Erörterung kommunalrechtlicher, kommunalwahlrechtlicher sowie kommu-nalwirtschaftlicher Fragestellungen anhand aktueller Rechtsprechung sowie Entwicklungen in der Kommunalverwaltung

• Recht der sozialen SicherungBearbeitung eines Widerspruchverfahrens einschließlich der Abfassung eines Widerspruchbescheids

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• Baurecht - Verhältnis Bauleitpläne zur Raumordnung und Landesplanung mit folgen-

den vertiefenden Themen: Zielabweichungsverfahren, Aufstellung und Än-derung von Bauleitplänen, Rechtschutz gegen Zielabweichungsbescheide, Bauleitpläne, Baugenehmigung

- Baugenehmigungsverfahren zu anderen Zulassungs- und Genehmigungsver-fahren (z. B. immissions- oder wasserrechtliche Verfahren)

- Befreiung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften und Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften mit der Problematik des Nachbar-schutzes und der städtebaulichen Entwicklung

• Gefahrenabwehrrecht - Gewerberecht: Probleme des Reisegewerbes und des Marktverkehrs - Versammlungsrecht: öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen und außerhalb, Ver-

hältnis des VersG zum POG; Auswirkungen des Art. 8 GG - Umweltrecht: Naturschutz, Immissionen, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft Regelun-

gen, Abgrenzungen, Problematik

• Projektmanagement - Grundlagen einer erfolgreichen Projektarbeit - Praktische Abwicklung eines exemplarischen Modellprojektes

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Reflexionsphase

Praxisbezogen auf die Qualifizierungsinhalte des Aufbaumoduls zum Statusamt A15. Die detaillierten inhaltlichen Festlegungen erfolgen teilnehmerorientiert und unter Beachtung der angestrebten Verwendungsbreite.

Gesamtzeitansatz: 24 Stunden

S o c k e l q u a l i f i z i e r u n g S t a t u s a m t A 1 5 :

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Beratung:

Organisation/Anmeldung:

Unsere Postanschrift und Internet-Adresse:

Dieses Programm ist auch in das Internet eingestellt:www.fhoev-rlp.de

unter Fortbildung/Fortbildungsqualifizierung.

Dort finden Sie viele weitere Informationen, Links und Downloadszur Fortbildung.

A N S P R E C H P A R T N E R / I N N E N

Fachhochschule Internet-Adresse: www.fhoev-rlp.de für öffentliche Verwaltung siehe unter Rheinland-Pfalz Fortbildung/Fortbildungsqualifizierung St. Veit-Straße 26-28 56727 Mayen

Marianne Dietz E-Mail: [email protected] : 02651/983-239

Karin Fischer E-Mail: [email protected] : 02651/983-198

Helmut Heiden E-Mail: [email protected] : 02651/983-186

Jürgen Bouhs E-Mail: [email protected] : 02651/983-141

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Herausgeber: Fachhochschule füröffentliche VerwaltungRheinland-PfalzSt. Veit-Straße 26-2856727 Mayen

Erscheinungsdatum: März 2012

Druck:Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-PfalzFerdinand-Sauerbruch-Straße 1556073 Koblenz

Auflage: 2.000 Broschüren

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