Katastrophe mit Ansage: Brände im Amazonas könnten globale ...
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Feuerlöscher sind Geräte die, ein Löschmittel enthalten, das durch Innendruck ausgestossen und auf einen Brandherd gerichtet werden kann. Dabei unterscheidet man tragbare Feuerlöscher mit einem Gesamtgewicht bis 20 kg und fahrbare Feuerlöschgeräte mit einem Gesamtgewicht über 20 kg. Sie sind so konstruiert und einfach zu bedienen, dass auch, in der Brandbekämpfung ungeübte Personen Entstehungsbränden erfolgreich bekämpfen können. Es ist die Möglichkeit gegeben, entstehende Brände in kürzester Zeit wirksam zu bekämpfen und damit Leben und Sachwerte zu erhalten. Wichtige Voraussetzungen dabei sind,
- einem vermeidlichen Brandobjekt muss das richtige Löschmittel zugeordnet sein, - es muss eine ausreichende Menge an Geräten installiert sein, - es muss sichergestellt sein, dass die Gräte funktionieren, - die Geräte selbst dürfen keine Gefahr für Leben und Gesundheit sowie Sachwerte
darstellen, - das Betriebspersonal sollte im Umgang mit diesen Geräten eingewiesen sein.
Mit dieser Instandhaltungsanweisung soll dem Sachkundigen / der befähigten Person eine Arbeitsgrundlage in die Hand gegeben werden, nach welcher er/sie in der Lage ist, seine/ihre Aufgabe in hoher Qualität zuerfüllen und im Zusammenwirken mit dem Betreiber für einen hohe Wirksamkeit sowie hohe Zuverlässigkeit der Geräte zu sorgen. Herausgeber: FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin-Vertriebs GmbH Martin-Ebell-Straße 4 16816 Neuruppin Tel.: 03391 6890 Fax: 03391 689116 Mail: [email protected] oder [email protected] Formulierungen, Zeichnungen, Bilder und Logos unterliegen dem Urheberschutz und dürfen ohne unsere Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden. Diese Instandhaltungsanweisung wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt und wiederspiegelt den derzeitigen Stand der Technik, so dass der Anwender auf die Richtigkeit vertrauen kann. Für Unrichtigkeiten auf Grund von eventuell doch vorhandenen Fehlern oder sich ändernden Grundlagen kann der Herausgeber keine Haftung übernehmen.
Instandhaltungsanweisung
tragbare und fahrbare Feuerlöscher
der FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs - GmbH und der
Interbrandschutz GmbH
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Seite Teil 1 Eigenschaften und Anforderungen tragbarer Feuerlöscher 04 nach DIN EN 3-7
Arten 04 Anforderungen 04 Löschleistung Prüfobjekte 05 Eigenschaften und Anforderungen fahrbarer Feuerlöscher 07 nach DIN EN 1866
Arten 07 Anforderungen 07 Brandklassen nach DIN EN 2 08 Installation 09 Montage 09 Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) A2.2 09 Vermeidung von Schäden und Unfällen 18 Maximale Lebensdauer 19 Rechtsgrundlagen 22 Prüfung / Instandhaltung Fachpersonal 24 Prüfen gemäß § 16 BetrSichV. 25 Innenprüfung 26 Festigkeitsprüfung 26 Treibgaspatronen 26 Fristen 27
Dokumentation 28 Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4 29 Allgemein 29 Innenkontrolle 30 Instandhaltung Aufladelöscher 30 Instandhaltung Dauerdrucklöscher 32 Nachweis der Instandhaltung 34 Druck – Temperatur – Diagramm Stickstoff (N2) 35 Druck – Temperatur – Diagramm Kohlendioxid (CO2) 36 Löschmittel 37 Austauschfristen 37 Beurteilungskriterien 39 Entsorgung 40 Beseitigung von Löschmittel Resten nach Benutzung. 42 Sicherheitsvorschriften 42 Mess- und Prüfmittel 43
Inhalt
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Teil 2 FLN – Geräte speziell 44 Aussonderung / begrenzte Wartung 44
Pulverlöscher Inhalt 45 FLN – Geräte Seite 46 bis 145
Schaumlöscher Inhalt 146 FLN – Geräte Seite 147 bis 238
Wasserlöscher Inhalt 239
FLN – Geräte Seite 240 bis 309 Fettbrandlöscher Inhalt 310
FLN – Geräte Seite 311 bis 336 Kohlendioxidlöscher Inhalt 337
FLN – Geräte Seite 338 bis 354 Teil 3
Fahrbare Geräte speziell 355 Inhalt 355
fahrb. Geräte Seite 356 bis 404 Teil 4
Werkzeugkatalog 403 Teil 5
Anhang Betriebsanleitung / Konformitätserklärung für
Aufladelöscher nach DIN EN3 mit CE-Zeichen 411 Dauerdrucklöscher nach DIN EN3 mit CE-Zeichen CO2 - Löscher nach DIN EN3 mit CE-Zeichen
Behälterprägung 413 Musterprotokoll Prüfung 414 Musterprotokoll Instandhaltung 415 Gefährdungsfaktoren beim Umgang mit tragbaren Feuerlöschern 416 oder in derer Umfeld
Inhalt
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Arten Tragbare Feuerlöscher, deren Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfobjekte werden in der EN 3-7 vom Januar 2004 geregelt. Ein tragbarer Feuerlöscher wird durch seine Konstruktion, die Art des in ihm enthaltenen Löschmittels und deren Löschmittelmenge beschrieben. Man unterscheidet zwischen: Aufladelöscher – Der Innendruck wird durch
Freigeben eines Treibgases aus einer Treibgaspatrone erreicht.
Dauerdrucklöscher- Der Innendruck wird zusammen Mit dem Löschmittel im Löschmittel-
behälter gespeichert
Gegenwärtig gibt es:
Art des Löschmittels Löschmittelmenge - Feuerlöscher mit wässrigen Löschmitteln,
einschließlich Schaum- Feuerlöscher, 2 / 3 / 6 / 9 Liter - Pulver- Feuerlöscher, 1 / 2 / 3 / 4 / 6 / 9 / 12 kg - Kohlendioxid- Feuerlöscher, 2 / 5 kg - Halon- Feuerlöscher
(Halonverbotsverordnung in Deutschland)
Anforderungen Temperaturbereich: -Tmax muss für alle Feuerlöscher 60°C oder mehr betragen.
-Tmin muss mit Ausnahme von Feuerlöscher mit wässrigem Löschmittel - 20°C, - 30°C oder weniger betragen.
-Tmin muss für Feuerlöscher mit wässrigem Löschmittel + 5°C, 0°C, -5°C, -10°C, -15°C, -20°C, -25°C, -30°C betragen. -Bei Feuerlöschern mit wässrigem Löschmittel ohne Frostschutz muss Tmin +5°C betragen.
Funktionslage: Feuerlöscher müssen funktionieren, ohne dass sie auf den Kopf gestellt
werden müssen. Unterbrechungs- einrichtung: Tragbare Feuerlöscher müssen mit einer selbstschließenden
Unterbrechungseinrichtung ausgerüstet sein. Diese Einrichtung muss jederzeit die Ausbringung des Löschmittels unterbrechen können.
Schlauchleitung: Feuerlöscher mit einer Masse des Löschmittels über 3 kg oder einem Volumen des Löschmittels über 3 l müssen mit einer Schlauchleitung ausgerüstet sein. Die Länge des biegsamen Teiles der Schlauchleitung muss mindestens 400 mm betragen. Feuerlöscher bis 3 kg oder 3 l können mit einer Schlauchleitung ausgerüstet sein. Die muss dann mindestens 250 mm im biegsamen Teil betragen.
Farbe: Die Löschmittelbehälter der Feuerlöscher müssen die Farbe Rot nach RAL
3000 Farbregister RAL-841-GL haben.
A001-FLN Ausg. 01/2017
Eigenschaften und Anforderungen nach DIN EN 3
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Die Einstufung tragbarer Feuerlöscher erfolgt nach dem tatsächlichen Löschvermögen. Dieses Löschvermögen wird an Hand von unterschiedlich großen Prüfobjekten nachgewiesen. Mittels einer Buchstaben- Zahlen- Kombination wird dieses Löschvermögen, auch Rating genannt, auf dem Gerät angegeben. Der Buchstabe bezeichnet die Brandklasse und die Zahl die Größe des Prüfobjektes. Das Löschvermögen eines tragbaren oder fahrbaren Feuerlöschers hängt von vielen Faktoren ab. Unter anderem vom Löschmittel selbst und von der Konstruktion und Ausrüstung des Gerätes. So kommt es, dass Feuerlöscher gleicher Größenordnung unterschiedliche Löschvermögen haben. Diese unterschiedlichen Löschvermögen – Rating kann man bewerten, indem man einem bestimmten Rating eine bestimmte Menge an Löschmitteleinheiten zuordnet. Diese Löschmitteleinheiten werden dann bei der Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschen berücksichtigt. hohes Rating - viele Löschmitteleinheiten - wenig Geräte geringes Rating - wenig Löschmitteleinheiten - mehr Geräte Nach DIN EN 3-7 einheitliche Prüfobjekte zur Ermittlung des Löschvermögens festgelegt. Vereinfacht dargestellt werden diese Prüfobjekte zur Bestätigung des Löschvermögens angezündet. Der Feuerlöscher muss dann, das vollständig brennende Prüfobjekt löschen. Prüfobjekt für Brandklasse A Das Prüfobjekt besteht aus einem Holzstapel. siehe Bild rechts. Die Größe wird in dm angegeben. Beispiel: 43 A Brandklasse A Länge des Holzstapels 43 dm also 4,30m Prüfobjekt für Brandklasse B Das Prüfobjekt besteht aus einem runden Stahlbehälter, welcher zu 1/3 mit Wasser und zu 2/3 mit einer brennbaren Flüssigkeit befüllt wird. Unterschiedliche Füllmengen bedeuten auch unterschiedliche brennenden Oberflächen. siehe Tabelle rechts
Länge in dm
Beispiel: 13A Länge = 1,3 m 27A " = 2,7m
500mm
560mm
Kurzzeichen 8 B 13B 21B 34B 55B 70B 89B 113B 144B 183B 233B
brennendeOberfläche 0,251 0,4 0,66 1,1 1,7 2,2 2,8 3,5 4,5 5,74 7,31in m²
Löschleistung, Prüfobjekte
A001-FLN Ausg. 08/2007
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Brandklasse C Bei Bränden dieser Brandklasse werden nur Pulverlöscher
eingesetzt. Der Hersteller weist die Eignung nach. Brandklasse D Der Hersteller bietet für diese Brandklasse speziell ausgerüstete
tragbare Feuerlöscher an und weist die Eignung nach. Zulässig sind 9 kg und 12 kg Pulverlöscher oder D – fähige
Flüssigkeitslöscher. Prüfobjekt Brandklasse F Zu einer festgelegten Menge Speiseöl wird eine Wannengröße zugeordnet. Folgende Größen sind möglich: 25 F 25 Liter Speiseöl Wannengröße X= 578mm Y= 289mm 40 F 40 Liter Speiseöl Wannengröße X= 600mm Y= 450mm 75 F 75 Liter Speiseöl Wannengröße X= 1000mm Y= 500mm
XY
250mm1000mm
Löschleistung, Prüfobjekte
A001-FLN Ausg. 08/2007
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Arten Fahrbare Feuerlöscher Fahrbare Feuerlöscher, deren Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfobjekte werden in der DIN EN 1866 geregelt. Ein fahrbarer Feuerlöscher wird durch seine Konstruktion, die Art des in ihm enthaltenen Löschmittels und deren Löschmittelmenge beschrieben. Man unterscheidet zwischen: Aufladegeräte Der Innendruck wird durch Freigeben eines Treibgases aus einer
Treibgasflasche erreicht. Dauerdruckgeräte Der Innendruck wird zusammen mit dem Löschmittel im Löschmittel-
behälter gespeichert
Gegenwärtig gibt es: Art des Löschmittels Löschmittelmenge
- Feuerlöschgeräte mit wässrigen Löschmitteln, einschließlich Schaum- Feuerlöschgeräte, 20 / 25 / 45 / 50 / 90 / 100
135 / 150 Liter - Pulver- Feuerlöschgeräte, 25 / 50 / 100 / 150 kg - Kohlendioxid- Feuerlöschgeräte 10 / 20 / 30 / 50 kg
Ähnlich wie bei tragbaren Feuerlöschern wird das Löschvermögen an Hand von Prüfobjekten der Brandklasse B aus der EN 3-7 ermittelt Ein Gerät, mit dem Löschvermögen von II B nach DIN EN 1866 muss demzufolge das Prüfobjekt 233B einmal und das Prüfobjekt 21 B zweimal löschen. Für die Brandklassen A und C weist der Hersteller die Eignung nach. Anforderungen Temperaturbereich: -Tmax muss für alle Feuerlöscher 60°C oder mehr betragen.
-Tmin muss mit Ausnahme von Feuerlöscher mit wässrigem Löschmittel - 20°C, - 30°C oder weniger betragen.
-Tmin muss für Feuerlöscher mit wässrigem Löschmittel + 5°C, 0°C, -5°C, -10°C, -15°C, -20°C, -25°C, -30°C betragen. -Bei Feuerlöschern mit wässrigem Löschmittel ohne Frostschutz muss Tmin +5°C betragen.
Funktionslage: Betriebsstellung siehe Schriftfeld Unterbrechungs- Feuerlöscher müssen mit einer Unterbrechungseinrichtung ausgerüstet einrichtung: sein. Diese Einrichtung muss jederzeit die Ausbringung des Löschmittels
unterbrechen können. Schlauchleitung: Die Länge des biegsamen Teils der Schlauchleitung muss mindestens 5m
betragen. Am Ende des Schlauches muss eine Unterbrechungseinrichtung vor handen sein.
Farbe: Die Löschmittelbehälter der Feuerlöscher müssen die Farbe Rot nach RAL
3000 Farbregister RAL-841-GL haben.
Art Anzahl an 233 B Anzahl an 21 B I B 1 1 II B 1 2 III B 1 3 IV B 1 4
fahrbare Feuerlöscher nach DIN EN 1866
A001-FLN Ausg. 01/2017
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Brandklassen Brände werden nach DIN EN 2 in fünf Brandklassen eingeteilt. Brandklasse A Brände von festen Stoffen hauptsächlich organischer Natur z.B.: Holz, Papier, Stroh, Kohle,
Textilien, Kunststoffe, Autoreifen Brandklasse B Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen z.B. Benzin, Öle, Fette, Harze,
Lacke, Wachse, Teer, Alkohole Brandklasse C Brände von Gasen z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen Erdgas Brandklasse D Brände von Metallen z.B. Aluminium, Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium
und deren Legierungen Brandklasse F Brände von Speiseölen/-fetten in Frittier- und Fettbackgeräten z.B. Speiseöle oder Fette in Kücheneinrichtungen
oder sonstigen Einrichtungen oder Geräten
Brandklassen nach DIN EN 2
A001-FLN Ausg. 08/2007
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Installation tragbarer Feuerlöscher und Ausrüstung von Arbeitsstätten Für die Ausrüstung mit tragbaren Feuerlöschern gelten landesrechtliche Forderungen aus dem Bauordnungsrecht in Verbindung mit den Anforderungen an bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung wie z.B. Versammlungsstättenverordnung, Krankenhausbauverordnung e.c.t. Arbeitsstätten werden nach Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A2.2 ausgerüstet. Weiterhin sind unter anderem zu beachten: - Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn (GGVSEB) - § 35g Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) - BGR 111 Arbeiten in Küchenbereichen - BGR 133 jetzt Umsetzung der ASR A2.2 - GUV 10.10 jetzt Umsetzung der ASR A2.2 - VdS 2001 Montage Nach Arbeitsstättenverordnung (Arb.Stätt.V.) Anhang Punkt 2.2, müssen nicht selbstständige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht erreichbar und leicht zu handhaben sein. Standorte sollten so gewählt werden, dass negativ wirkende schädigende Einflüsse wie z.B. Korrosion, Erosion, Schwingungsschädigung möglichst gering gehalten werden. Ist das nicht möglich sollte man Zubehör wie Schutzhauben, Schutzboxen e.c.t. nutzen. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Brandschutzzeichen F 05 bisher nach BGV A 8 (siehe Bild 1) Seit Februar 2013 ist die ASR A1.3 in Kraft. Danach haben sich die Zeichen geändert. (siehe Bild 2) Eine Umrüstung wird angestrebt und soll zeitnah erfolgen. Bis dahin gilt: „Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.“ Das bedeutet: Die alten Zeichen können, bis eine generelle Umrüstung erfolgt, weiter genutzt werden. Eine Vermischung alter und neuer Ausführungen ist in jedem Fall zu vermeiden. Beachte: § 10 Abs. 3 BGV A 8 „ Ist auf Grund anderer Rechtsvorschriften eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich, muss auf Rettungswegen die Erkennbarkeit der dort notwerdigen Rettungs- und Brandschutzzeichen durch Verwendung von langnachleuchtenden Materialien auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung für eine bestimmte Zeit erhalten bleiben.“ Damit eine gefahrlose Entnahme aus der Halterung möglich ist sollten tragbare Feuerlöscher in einer Höhe von 0,8m bis 1,2m, gemessen an der Oberkante des Tragegriffes, montiert werden. Dabei sind innerbetriebliche Verhältnisse und Besonderheiten zu beachten. Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Bild 1
Installation
A001-FLN Ausg. 08/2013
Bild 2
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Diese ASR A2.2 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Inhalt
1 Zielstellung 2 Anwendungsbereich 3 Begriffsbestimmungen 4 Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln 5 Ausstattung von Arbeitsstätten 6 Betrieb 7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
1 Zielstellung
Diese ASR konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen nach § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 3 sowie insbesondere in den Punkten 2.2 und 5.2 Abs. 1g des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.
2 Anwendungsbereich
(1) Diese ASR gilt für das Ausstatten und Betreiben von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen sowie für weitere Maßnahmen zur Erkennung von Entstehungsbränden, zur Alarmierung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden.
(2) Für alle Arbeitsstätten gemäß § 2 der Arbeitsstättenverordnung gelten die Anforderungen und Gestaltungshinweise nach den Punkten 5.2.1 und 5.2.3 (Grundausstattung).
(3) Für Arbeitsstätten mit normaler Brandgefährdung ist die Grundausstattung ausreichend. (4) Für Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung sind über die Grundausstattung hinaus
zusätzlich Maßnahmen nach Punkt 5.2.4 zu berücksichtigen. 3 Begriffsbestimmungen
3.1 Brandgefährdung liegt vor, wenn entzündbare Stoffe vorhanden sind und die Möglichkeit für eine Brandentstehung vorhanden ist.
3.2 Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Geschwindigkeit der Brandausbreitung, die dabei freiwerdenden Stoffe und die damit verbundene Gefährdung für Personen, Umwelt und Sachwerte vergleichbar sind mit einer Büronutzung.
3.3 Erhöhte Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit erhöhter Entzündbarkeit vorhanden sind, durch betriebliche Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind und in der Anfangsphase des Brandes mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist.
3.4 Entstehungsbrände im Sinne dieser Regel sind Brände mit so geringer Rauch und Wärmeentwicklung, dass noch eine gefahrlose Annäherung von Personen bei freier Sicht auf den Brandherd möglich ist.
3.5 Brandmelder dienen dem frühzeitigen Erkennen von Bränden und Auslösen eines Alarms. Dabei wird zwischen automatischen und nichtautomatischen Brandmeldern (Handfeuermeldern) unterschieden.
3.6 Feuerlöscheinrichtungen im Sinne der Regel sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten und weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.
3.7 Löschvermögen beschreibt die Leistung eines Feuerlöschers, ein genormtes Brandobjekt sicher abzulöschen.3.8 Löschmitteleinheit (LE) ist eine eingeführte Hilfsgröße, die es ermöglicht, die Leistungsfähigkeit unterschiedlicher Feuerlöscher Bauarten zu vergleichen und das Gesamtlöschvermögen unterschiedlicher Feuerlöscher zu ermitteln.
Installation
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3.9 Brandschutzhelfer sind die Beschäftigten, die der Arbeitgeber für Aufgaben der Brandbekämpfung benannt hat.
4 Eignung von Feuerlöschern und Löschmitteln 4.1 Brandklassen
Feuerlöscher und Löschmittel müssen zum Löschen für die im Betrieb vorhandenen Materialien oder Stoffe entsprechend ihrer Zuordnung zu einer oder mehreren Brandklassen geeignet sein. Die Eignung für eine oder mehrere Brandklassen ist auf dem Feuerlöscher mit den dafür geltenden Piktogrammen angegeben (siehe Brandklassen).
4.2 Löschvermögen, Löschmitteleinheiten, Feuerlöscherarten
(1) Das Löschvermögen wird durch eine Zahlen-Buchstabenkombination auf dem Feuerlöscher angegeben. In dieser Zahlen-Buchstabenkombination bezeichnet die Zahl die Größe des abgelöschten Normbrandes und der Buchstabe die Brandklasse
(2) Da das Löschvermögen nicht addiert werden kann, wird zur Berechnung der Anzahl der erforderlichen Feuerlöscher eine Hilfsgröße, die „Löschmitteleinheit (LE)“ verwendet. Den Feuerlöschern wird dadurch eine bestimmte Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet.
(3) Für die Einstufung von Feuerlöschern ist Tabelle 2 zu beachten. Dort wird die Zuordnung des Löschvermögens der Feuerlöscher, ausgedrückt in Löschmitteleinheiten, getroffen.
Tabelle 2: Zuordnung des Löschvermögens zu Löschmitteleinheiten Löschvermögen
LE Brandklasse A Brandklasse B 1 5A 21B 2 8A 34B 3 55B 4 13A 70B 5 89B 6 21A 113B 9 27A 144B 10 34A 12 43A 183B 15 55A 233B
(4) Wird ein Feuerlöscher für die Brandklassen A und B eingesetzt und ist dem Löschvermögen für die jeweilige Brandklasse eine unterschiedliche Anzahl von Löschmitteleinheiten zugeordnet, so ist der niedrigere Wert der Löschmitteleinheiten anzusetzen, z. B. 43A und 113B ergeben 6 LE.
5 Ausstattung von Arbeitsstätten 5.1 Branderkennung und Alarmierung
(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können.
(2) Brände können durch Personen oder Brandmelder erkannt und gemeldet werden. Brandmelder dienen der frühzeitigen Erkennung von Bränden und tragen maßgeblich zum Löscherfolg und zur rechtzeitigen Einleitung von Räumungs- und Rettungsmaßnahmen bei. Als Brandmelder werden technische Geräte oder Anlagen zum Auslösen eines Alarms im Falle eines Brandes bezeichnet. Der Alarm kann dem Warnen der anwesenden Personen oder dem Herbeirufen von Hilfe, z. B. Sicherheitspersonal, Feuerwehr, dienen. Dabei wird unterschieden zwischen automatischen Brandmeldern, welche einen Brand anhand seiner Eigenschaften (z. B. Rauch, Temperatur, Flamme) erkennen, und nichtautomatischen
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Brandmeldern, die von Hand betätigt werden müssen (Handfeuermelder). Automatische Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen sind zu bevorzugen.
(3) Geeignete Maßnahmen zur Alarmierung von Personen sind z. B.: − Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber (z. B.
Hupen, Sirenen), − Hausalarmanlagen, − Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS), − Optische Alarmierungsmittel, − Telefonanlagen, − Megaphone, − Handsirenen, − Zuruf durch Personen oder − Personenbezogene Warneinrichtungen.
Technischen Maßnahmen sind vorrangig umzusetzen. Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung oder aus Auflagen von Behörden ergeben.
5.2 Anzahl und Bereitstellung der Feuerlöscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Anzahl nach den Punkten 5.2.1 bis 5.2.4 bereitzustellen. Ein allgemeines Lösungsschema enthält Anhang 1, Ausführungsbeispiele sind im Anhang 2 dargestellt.
5.2.1 Grundausstattung mit Feuerlöschern für alle Arbeitsstätten
(1) In allen Arbeitsstätten ist für die Grundausstattung die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechenden Löschvermögen für die Brandklassen A und B nach den Tabellen 2 und 3 zu ermitteln. Ausgehend von der Grundfläche der Arbeitsstätte, gemäß Tabelle 3, sind die Löschmitteleinheiten zu ermitteln. Aus Tabelle 2 ist dann die entsprechende Art, Anzahl und Größe der Feuerlöscher entsprechend ihres Löschvermögens zu entnehmen, wobei die Summe der Löschmitteleinheiten mindestens der aus der Tabelle 3 entnommenen Zahl entsprechen muss.
Tabelle 3: Löschmitteleinheiten in Abhängigkeit von der Grundfläche der Arbeitsstätte
Grundfläche bis …m² Löschmitteleinheiten (LE) 50 6 100 9 200 12 300 15 400 18 500 21 600 24 700 27 800 30 900 33
1000 36 Je weitere 250 +6
Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.
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Um tragbare Feuerlöscher einfach handhaben zu können, sollte − auf ein geringes Gerätegewicht sowie − innerhalb eines Bereiches auf gleiche Funktionsweise der Geräte bei Auslöse und
Unterbrechungseinrichtungen geachtet werden. Bei der Auswahl der Feuerlöscher sollten auch mögliche Folgeschäden durch die Löschmittel berücksichtigt werden. In mehrgeschossigen Gebäuden ist in jedem Geschoss mindestens ein Feuerlöscher bereitzustellen.
(2) Sind in einem Gebäude Arbeitsstätten verschiedener Arbeitgeber vorhanden, können vorhandene Feuerlöscher gemeinsam genutzt werden. Dabei hat jeder Arbeitgeber sicherzustellen, dass für seine Beschäftigten der Zugriff zu den erforderlichen Feuerlöschern jederzeit gewährleistet ist.
5.2.2 Wandhydranten
(1) Wandhydranten können unter den folgenden Voraussetzungen bei der Grundausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern berücksichtigt werden:
− das Löschmittel der Wandhydranten ist für die vorhandenen Brandklassen geeignet (siehe Tabelle 1),
− es handelt sich um Wandhydranten mit formbeständigem Schlauch, − wenn eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten in der Handhabung dieser
Wandhydranten unterwiesen sind und − wenn beim Einsatz sichergestellt ist, dass eine Verrauchung von Fluchtwegen (z. B.
Treppenräumen) verhindert wird. Das ist z. B. der Fall, wenn die Funktion von Rauchschutztüren nicht durch den Schlauch beeinträchtigt wird.
(2) Die Anrechnung der Wandhydranten erfolgt nach folgenden Kriterien: − Bei Gebäuden/Geschossen mit einer Grundfläche bis einschließlich 400 m² erfolgt keine
Anrechnung von Wandhydranten. Die Ausstattung mit Feuerlöschern erfolgt gemäß Tabelle 3.
− Bei Gebäuden/Geschossen mit einer Grundfläche größer als 400 m² können bis zu einem Drittel der nach Tabelle 3 erforderlichen Löschmitteleinheiten durch Wandhydranten ersetzt werden. Hierbei werden einem Wandhydranten 27 Löschmitteleinheiten zugeordnet.
5.2.3 Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten: − Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind, − Feuerlöscher vorzugsweise in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge ins Freie, an den
Zugängen zu Treppenräumen oder an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen/Fluren angebracht sind.
− die Entfernung von jeder Stelle zum nächstgelegenen Feuerlöscher möglichst nicht mehr als 20 m (tatsächliche Laufweglänge) beträgt, um einen schnellen Zugriff zu gewährleisten,
− Feuerlöscher vor Beschädigungen und Witterungseinflüssen geschützt aufgestellt sind, z. B. durch Schutzhauben, Schränke, Anfahrschutz; dies kann z. B. bei Tankstellen, Tiefgaragen und im Freien erforderlich sein,
− Feuerlöscher so angebracht sind, dass diese ohne Schwierigkeiten aus der Halterung entnommen werden können; für die Griffhöhe haben sich 0,80 bis 1,20 m als zweckmäßig erwiesen.
die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F005 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind, sofern die Feuerlöscher nicht gut sichtbar angebracht oder aufgestellt sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines
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− Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F005 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern.
− weitere Feuerlöscheinrichtungen ebenfalls entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind (z. B. für Wandhydranten: Brandschutzzeichen F003 „Löschschlauch“) und
− die Standorte der Feuerlöscheinrichtungen in den Flucht- und Rettungsplan entsprechend ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ aufgenommen sind.
5.2.4 Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung
(1) Liegen nach der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 der Arbeitsstättenverordnung erhöhte Brandgefährdungen vor, sind neben der Grundausstattung nach Punkt 5.2.1 und den Grundanforderungen für die Bereitstellung nach Punkt 5.2.3 zusätzliche betriebs- und tätigkeitsspezifische Maßnahmen erforderlich (siehe Absatz 3). In diesem Zusammenhang wird auf die TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ und TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ hingewiesen.
(2) Erhöhte Brandgefährdungen können z. B. gegeben sein, wenn: − Stoffe mit hoher Entzündbarkeit oder brandfördernden Eigenschaften vorhanden sind, − die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind und in der
Anfangsphase mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist, − brandgefährliche Arbeiten durchgeführt werden (z. B. Schweißen, Brennschneiden,
Trennschleifen, Löten) oder brandgefährliche Verfahren angewendet werden (z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten) oder
− erhöhte Gefährdungen vorliegen, z. B. durch Selbstentzündung, Stoffe der Brandklassen D und F, brennbare Stäube, leicht- oder hochentzündliche Flüssigkeiten oder brennbare Gase. Von erhöhter Brandgefährdung kann z. B. in folgenden Betrieben oder Betriebsbereichen ausgegangen werden (siehe Tabelle 4):
Beispielhafte Aufzählung von Betrieben oder Betriebsbereichen mit erhöhter Brandgefährdung Betriebe oder Betriebsbereiche
1. Verkauf, Handel, Lagerung − Lager mit leicht entzündlichen bzw. leicht entflammbaren Stoffen − Lager für Recyclingmaterial und Sekundärbrennstoffe − Speditionslager − Lager mit Lacken und Lösungsmitteln − Altpapierlager − Baumwolllager, Holzlager, Schaumstofflager − Lagerbereiche für Verpackungsmaterial − Lager mit sonstigem brennbaren Material − Ausstellungen für Möbel − Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, z. B. Heimwerkermarkt, Baumarkt
2. Dienstleistung
− Kinos, Diskotheken - Abfallsammelräume − Küchen - Beherbergungsbetriebe − Theaterbühnen - Tank- und Tankfahrzeugreinigung − Chemische Reinigung - Alten- und Pflegeheime − Krankenhäuser
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3. Industrie
− Möbelherstellung, Spanplattenherstellung − Webereien, Spinnereien − Herstellung von Papier im Trockenbereich − Verarbeitung von Papier − Getreidemühlen und Futtermittelproduktion − Schaumstoff-, Dachpappenherstellung − Verarbeitung von brennbaren Lacken und Klebern − Lackier- und Pulverbeschichtungsanlagen und -geräte − Öl-Härtereien − Druckereien − Petrolchemische Anlagen − Verarbeitung von brennbaren Chemikalien − Leder- und Kunststoffverarbeitung − Kunststoff-Spritzgießerei − Kartonagenherstellung − Backwarenfabrik − Herstellung von Maschinen und Geräten
4. Handwerk
− Kfz-Werkstatt − Tischlerei/Schreinerei − Polsterei − Metallverarbeitung − Galvanik − Vulkanisierung − Leder-, Kunstleder- und Textilverarbeitung − Backbetrieb − Elektrowerkstatt
(3) Über die Grundausstattung hinausgehende zusätzliche Maßnahmen sind z. B.:
− Erhöhung der Anzahl der Feuerlöscher an besonders gefährdeten Arbeitsplätzen, um kürzere Eingreifzeiten aufgrund kürzerer Wege sicherzustellen oder einen größeren Löscheffekt durch gleichzeitigen Einsatz mehrerer Feuerlöscher zu erzielen,
− Bereitstellung von zusätzlichen Feuerlöscheinrichtungen, z. B. fahrbare Pulverlöscher, fahrbare Kohlendioxidlöscher, Schaumlöschgeräte oder Wandhydranten, die Löschmittel müssen für die Brandklassen der vorhandenen Stoffe geeignet sein,
− der Einsatz von Löschanlagen oder − die Ausrüstung von Bereichen mit Brandmeldeanlagen.
6. Betrieb 6.1. Unterweisung
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor Aufnahme der Beschäftigung sowie bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Diese Unterweisung muss auch Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie das Verhalten im Gefahrenfall z. B. Gebäuderäumung, siehe auch ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“) einschließen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
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6.2 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung.
6.3 Wartung und Prüfung 6.3.1 Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen
(1) Der Arbeitgeber hat Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen unter Beachtung der Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
(2) Werden keine Mängel festgestellt, ist dies auf der Feuerlöscheinrichtung kenntlich zu machen, z. B. durch Anbringen einer Plakette.
(3) Werden Mängel festgestellt, die eine Funktionsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtung nicht mehr gewährleisten, hat der Arbeitgeber unverzüglich zu veranlassen, dass die Feuerlöscheinrichtung instandgesetzt oder ausgetauscht wird.
6.3.2 Besondere Regelungen für Feuerlöscher
(1) Die Bauteile von Feuerlöschern sowie die im Feuerlöscher enthaltenen Löschmittel können im Laufe der Zeit unter den äußeren Einflüssen am Aufstellungsort, wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Verschmutzung, Erschütterung oder unsachgemäße Behandlung, unbrauchbar werden. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sind Feuerlöscher daher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen.
(2) Bei starker Beanspruchung, z. B. durch Umwelteinflüsse oder mobilen Einsatz, können kürzere Zeitabstände erforderlich sein.
(3) Von der Prüfung der Funktionsfähigkeit durch den Sachkundigen nach Absatz 1 bleiben die zusätzlichen wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher nach der Betriebssicherheitsverordnung unberührt.
7 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
(1) Die Anforderungen in den Punkten 5.2.1 und 6.2 gelten auf Baustellen nur für stationäre Baustelleneinrichtungen, z. B: Baubüros, Unterkünfte oder Werkstätten.
(2) Werden auf Baustellen Arbeiten mit einer Brandgefährdung durchgeführt, z. B. Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten oder Verfahren angewendet, bei denen eine Brandgefährdung besteht, z. B. Farbspritzen, Flammarbeiten, ist dort für jedes der dabei eingesetzten Arbeitsmittel ein Feuerlöscher für die entsprechenden Brandklassen mit mindestens 6 LE bereitzuhalten.
(3) Personen, die mit den vorgenannten Arbeitsmitteln tätig werden, sind theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen. Es empfiehlt sich, diese Unterweisung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen.
(4) Baustellen mit besonderen Gefährdungen (z. B. Untertagebaustellen, Hochhausbau) erfordern zusätzliche Maßnahmen gegen Brände nach Punkt 5.2.4.
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Anhang 1 Allgemeines Lösungsschema: 1. Schritt - Ermittlung der vorhandenen Brandklassen nach Tabelle 1 2. Schritt - Ermittlung der Brandgefährdung gemäß Gefährdungsbeurteilung 3. Schritt - Ermittlung der Löschmitteleinheiten (LE) in Abhängigkeit der Grundfläche
für die in allen Arbeitsstätten notwendige Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen nach Tabelle 3
4. Schritt - Festlegung der für die Grundausstattung notwendigen Anzahl der Feuerlöscheinrichtungen entsprechend den Löschmitteleinheiten (LE) nach Tabelle 2
5. Schritt - Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen nach Punkt 5.2.4 Abs. 3 bei erhöhter Brandgefährdung (siehe auch Tabelle 4) Anhang 2 Ausführungsbeispiele – Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen Beispiel 1: Brandklassen A und B, Betriebsbereich 500 m², die Gefährdungsbeurteilung ergab normale Brandgefährdung. Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3: für 500 m² - 21 LE. Gewählt werden Pulverlöscher mit Löschvermögen 21A 113B, was nach Tabelle 2 für diese Bauart 6 LE entspricht. Es sind demnach 21 LE geteilt durch 6 also 4 Feuerlöscher dieser Bauart erforderlich. Beispiel 2: Brandklassen A, B und F, Betriebsbereich 700 m², die Gefährdungsbeurteilung ergab erhöhte Brandgefährdung. Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3: für 700 m² - 27 LE. Gewählt werden Pulverlöscher mit Löschvermögen 43A 233B, was nach Tabelle 2 für diese Bauart 12 LE entspricht. Es sind demnach 27 LE geteilt durch 12 also 3 Feuerlöscher dieser Bauart für die Grundaus-stattung erforderlich. Zusätzliche Maßnahmen: Zusätzlich werden für die Bereiche mit Brandklasse F Fettbrandlöscher mit Löschvermögen 75F bereitgestellt. Beispiel 3: Brandklassen A und B, Betriebsbereich 400 m², die Gefährdungsbeurteilung ergab erhöhte Brandgefährdung. Grundausstattung mit Feuerlöschern gemäß Tabelle 3: für 400 m² - 18 LE. Gewählt werden Schaumlöscher mit Löschvermögen 21A 113B, was nach Tabelle 2 für diese Bauart 6 LE entspricht. Es sind demnach 18 LE geteilt durch 6 also 3 Feuerlöscher dieser Bauart für die Grundausstattung erforderlich. Zusätzliche Maßnahmen: Zusätzlich wird eine automatische Brandmeldeanlage und eine stationäre Löschanlage installiert.
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Bei der Installation von Feuerlöschern Bei der Ausrüstung mit tragbaren Feuerlöschern ist darauf zu achten, dass den vorhandenen Brandklassen geeignete Löschmittel zugeordnet werden. Dabei sollte auf vermeidliche Löschschäden geachtet werden. Beispielsweise ist es ungünstig in Räumen, in denen wertvolle Elektronik, Feinmechanik und Datenträger vorhanden sind, Pulverlöscher zum Einsatz zu bringen. Der hohe Verschmutzungsgrad und das Ausbreiten der Pulverwolke auf den gesamten Raum können zu zusätzlichen Schäden führen. In Bereichen, in denen Fette und Öle, besonders Frittierfette oder Frittieröle, gelagert oder verarbeitet werden keine tragbaren Feuerlöscher mit wässrigen Lösungen einsetzen, wenn diese nicht für Fettbrände geeignet sind. Wird dieses nicht beachtet besteht die Gefahr einer Fettbrandexplosion. Beachte: BGR 111 – „Arbeiten in Küchenbereichen“. Dort werden, zur Absicherung von Fritösen Fettbrandlöscher gefordert. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen: „Das Löschen von Fettbränden mit Löschdecken kann nach den bisherigen Erfahrungen nicht mehr zugelassen werden, weil dies mit einem unvertretbaren Verbrennungsrisiko verbunden ist.“ Gleiches gilt für Brände der Brandklasse D. Auch hier kann der Einsatz ungeeigneter Feuerlöscher mit wässrigen Lösungen zu Explosionen und damit zu Unfällen führen. Vorsicht bei der Ausrüstung mit tragbaren Feuerlöschern, wenn polare brennbare Flüssigkeiten (Alkohol, Äther, Ester usw.) gelagert oder verarbeitet werden. Beim Einsatz von Schaumlöschern müssen dann alkoholbeständige Schaumlöscher eingesetzt werden. In Bereichen mit sehr feinfühliger oder hochfrequente Mess- und Analysetechnik, zum Beispiel in Operationssälen, müssen antimagnetische tragbare Feuerlöscher zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von CO2 – Löschern wird die Anwendung der BGR 134 dringend empfohlen. CO2 ist ein Stickgas und kann in geschlossenen Räumen bei zu hoher CO2 - Konzentration für den Menschen tödlich wirken. Nach BGR 134 darf, ohne zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, die CO2 – Konzentration nicht höher als 5%, bezogen auf das Raumvolumen, sein. Bei der Freisetzung von einem kg flüssigem CO2 erhält man 0,55 m³ CO2-Gas. Wenn diese 0,55 m³ nur 5% des Raumvolumens ausmachen dürfen, benötigt man pro Kilogramm ein Raumvolumen von mindestens 11m³. In Gegenwart von elektrischen Anlagen ist die Eignung des tragbaren und fahrbaren Feuerlöschers zu beachten. Die, auf dem Etikett angegebenen Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Der Betreiber Der Betreiber muss gemäß BetrSichV. in seinen Bereichen eine Gefährtungsbeurteilung durchführen. Dabei sind auch Gefahren, welche sich mit Feuerlöschern, verbinden zu beachten. Im Anhang befindet sich eine Tabelle mit einer Auflistung möglicher Gefahren und Empfehlungen zur Anordnung von Maßnahmen.
Vermeidung von Schäden und Unfällen durch den Einsatz
von Feuerlöschern A001-FLN Ausg. 08/2014
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Maximale Lebensdauer Aussonderung von tragbaren Feuerlöschern aus Sicherheitsgründen. Wie lange funktionieren tragbare Feuerlöscher zuverlässig? Wie lange sind tragbare Feuerlöscher sicher? Solche und ähnliche Fragen werden oft gestellt. Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend ihrer Bauweise und Konstruktion sowie ihrer Anwendungstechnik Druckgeräte. Sie unterliegen damit der europäischen Druckgeräterichtlinie (DRGL) 97/23/EG und dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Der sichere Betrieb dieser Anlagen leitet sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV.) ab. Eine Klärung, solcher oben genannten Fragen, ist besonders für die Betreiber wichtig, da diese gemäß BetrSichV. eine Gefährdungsanalyse durchführen müssen. Bei tragbaren Feuerlöschern kommen unterschiedlichste Materialien zum Einsatz. Diese Materialien unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess, der sich wiederum negativ auf die Funktionssicherheit und die Bruchfestigkeit auswirkt. Das Gefährdungspotential erhöht sich. Auf Grund dieses erhöhten Gefährdungspotentials haben auch tragbare Feuerlöscher eine begrenzte Produktlebensdauer. Dazu kommen äußere negativ wirkende Einflüsse wie Korrosion, Erosion, Schwingungsschädigung oder Versprödung sowie mechanische Belastungen, die sich aus unterschiedlichsten Beanspruchungen ergeben können. Zur Klärung dieser Probleme und damit der Nutzungsdauer wurden die Hersteller von der Marktaufsichtsbehörde aufgefordert, Stellung zu beziehen. Entsprechend unseren Erfahrungen, liegt die Nutzungsdauer tragbarer Feuerlöscher unter normalen Bedingungen bei ca. 20 Jahren. Abgeleitet aus dieser Erkenntnis ergeben sich folgende Aussonderungsfristen: Dauerdruckgeräte Pulver, Wasser, Schaum 20 Jahre Aufladegeräte Pulver, Wasser, Schaum 25 Jahre Kohlendioxidlöscher CO2 25 Jahre Diese Aussonderungsfristen gelten für tragbare Feuerlöscher die unter normalen Bedingungen vom Betreiber vorgehalten werden und müssen notwendiger weise verkürzt werden, wenn eine überhöhte Abnutzung der Geräte (einsatzortbezogene höhere negativ wirkende äußere Einflüsse) beobachtet oder vermutet wird. Die Nutzungsdauer muss sofort beendet werden, wenn sicherheitstechnisch bedenkliche Zustände eingetreten sind. Wer haftet für den sichern Betrieb? Hierbei müssen die einzelnen Verantwortlichkeiten für die Hersteller, für den Betreiber bzw. den Eigentümer und für den Sachkundigen bzw. die befähigte Person aus juristischer Sicht beachtet werden. Richtig ist immer der Grundsatz:
Wer regelmäßig gemäß DIN 14 406 Teil 4 eine Instandhaltung seiner tragbaren Feuerlöscher von einem Sachkundigen durchführen lässt und die Fristen zur sicherheitstechnischen Prüfung gemäß § 15 BetrSichV *. einhält ist auf der sicheren Seite.
Maximale Lebensdauer
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Der Hersteller Gemäß § 823 Abs.1 BGB unterliegt der Hersteller einer Verkehrssicherheitspflicht und gemäß § 3 Produktsicherheitsgesetz einer Instruktionspflicht bezogen auf die von Ihm hergestellten und in Verkehr gebrachten Geräte. Daraus ergibt sich: 1. Der Hersteller muss eine Betriebsanleitung gemäß DRGL 97/23/EG Anhang I, Abschnitt 3.4
erstellen. In dieser Betriebsanleitung muss gemäß § 3 Abs. 2 ProdSG die maximale Nutzungsdauer vorgegeben sein.
2. Der Hersteller erstellt unter Beachtung der für das Gerät gültigen Gesetze und allgemein anerkannten Regeln der Technik für jeden einzelnen Gerätetyp eine Instandhaltungsanweisung und macht diese dem Sachkundigen bzw. der befähigten Person zugänglich. Diese Instandhaltungsanweisung enthält die Angabe der maximalen Nutzungsdauer von 20 / 25 Jahren.
3. In Form von Unterweisungen, Schulungen, Nachschulungen und Weiterbildung weist der Hersteller auf Druckgefährdungen und die damit möglichen Gefahren hin.
4. Der Hersteller ist gemäß ProdSG aufgefordert die zuständigen Behörden über die maximale Nutzungsdauer seiner Produkte zu informieren und bei Überschreitung der maximalen Nutzungsdauer auf mögliche zusätzliche Gefahren für Leib und Leben des jeweiligen Benutzers hinzuweisen.
Mit einer maximalen Nutzungsdauer von 20 Jahren für Dauerdrucklöscher sowie einer maximalen Nutzungsdauer für Aufladelöscher und CO2 – Löscher von 25 Jahren kann der tragbare Feuerlöscher als langlebiges Investitionsgut bezeichnet werden. Sowohl die Produkthaftung als auch die kaufrechtliche Gewährleistung ist nach Ablauf der maximalen Nutzungsdauer erloschen. Fazit:
Der Hersteller ist entsprechend der bestehenden Rechtslage nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, auf Gefahren die sich bei einer Benutzung über die empfohlene Nutzungsdauer hinaus ergeben hinzuweisen und den Austausch der Feuerlöscher dringend zu empfehlen.
Der Instandhaltungsdienst Gemäß DIN 14 406 Teil 4 müssen tragbare Feuerlöscher spätestens alle 24 Monate durch ausgebildete Sachkundige instandgehalten werden. Dabei sind vom Sachkundigen die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller zu beachten. Die Betriebssicherheitsverordnung fordert für die Prüfung gemäß § 15 BetrSichV *. befähigte Personen. Hierbei handelt es sich um Sachkundige, welche eine Zusatzausbildung zur befähigten Person gemäß BetrSichV. und TRBS 1203 Teil 2* erfolgreich abgeschlossen haben. Folgende Anforderungen werden gestellt: 1. Der Sachkundige / die befähigte Person muss die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller
kennen und beachten. 2. Der Sachkundige / die befähigte Person darf nur Originalersatzteile und Originallöschmittel für
die Instandsetzung verwenden. 3. Der Sachkundige / die befähigte Person übernimmt die Gewähr in brandschutztechnischer und
sicherheitstechnischer Hinsicht zum Zeitpunkt der Instandhaltung / Prüfung. 4. Der Sachkundige / die befähigte Person orientiert sich am gegenwärtigen Stand der Technik. 5. Der Sachkundige / die befähigte Person unterliegt keinen fachlichen Weisungen, die den
Instandhaltungsumfang und den Beurteilungsmaßstab einschränken
Maximale Lebensdauer
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Hält sich der Sachkundige / die befähigte Person nicht an die Instandhaltungsanweisungen der Hersteller oder verwendet nicht die vom Hersteller vorgeschriebenen Ersatzteile oder Ersatzlöschmittel, erlischt die Produkthaftung und kaufrechtliche Gewährleitung des Herstellers. Sachkundige / befähigte Personen sind gemäß § 12 Abs. 3.5 BetrSichV. und §§15, 17 BetrSichV *. berechtigt Prüfplaketten zu verweigern, sie sind bei Überschreitung der max. Nutzungsdauer dazu sogar verpflichtet.
Fazit:
Erteilt der Sachkundige / die befähigte Person entgegen den Herstellervorschriften oder bei überalterten Feuerlöschern eine Prüfplakette, ist er dafür sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich bei einem Versagen des Gerätes oder bei einem Unfall mit diesem für alle Folgeschäden verantwortlich.
Der Betreiber Der Betreiber hat arbeitsrechtlich gesehen die Verpflichtung zum Schutz seiner Mitarbeiter. So ist er auch gemäß Betriebssicherheitsverordnung für die Funktionssicherheit seiner tragbaren Feuerlöscher, die er auf Grund von Vorschriften oder behördlichen Auflagen vorhält, verantwortlich. Der Unternehmer handelt auf eigenes Risiko, wenn er überalterte Feuerlöscher weiter nutzt, obwohl ihm die Herstellerhinweise bekannt sind oder / und ein Sachkundiger / eine befähigte Person die Prüfplakette verweigert hat. Die persönliche Haftung des Betreibers tritt ein, wenn Sachwerte durch überalterte Feuerlöscher geschädigt werden. Wenn Mitarbeiter ihr Leben oder ihre Gesundheit verlieren und ein überalterter Feuerlöscher die Ursache darstellt haftet der Betreiber arbeitsrechtlich und zivilrechtlich gegenüber dem Mitarbeiter. Von dieser persönlichen Haftung wird der Betreiber auch dann nicht befreit, wenn durch Dritte (erneute Vorstellung des Löschern bei einem weiteren Sachkundigen / befähigte Person) fälschlicher weise eine Prüfplakette für einen überalterten Feuerlöscher erteilt wird. Der Betreiber kann nur in die Haftung genommen werden, wenn er ausreichend informiert worden ist. Informationen bekommt er vom Hersteller direkt oder vom Sachkundigen / befähigte Person. Fazit: Der Betreiber sollte keine überalterten Feuerlöscher vorhalten oder einsetzen, wenn ihm das Risiko und die Haftungsfolgen bekannt sind. * Im Juli 2014 wurde die BetrSichV. neu in Kraft gesetzt. Für uns ändert sich: - Instandhaltung wird im § 10 beschrieben, - die Prüfung vor Inbetriebnahme gemäß §15, - die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16, - die TRBS 1203 ist gestrichen. Die Forderungen der einstigen TRBS 1203 derden jetzt wortgleich
im Anhang der BetrSichV. beschrieben.
Maximale Lebensdauer
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Sekundärrecht EG – Recht AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Artikel 114 AEUV (ehemals EGV Artikel 95) (1) ... Der Rat erlässt gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der rechts- und Verwaltungsvorschrift der Mitgliedsstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben. (3) Die Kommission geht in ihren Vorschlägen nach Absatz 1 in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz von einem hohen Schutzniveau aus und berücksichtigt dabei insbesondere alle auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen. Im Rahmen der jeweiligen Befugnisse streben das Europäische Parlament und der Rat dieses Ziel ebenfalls an. Artikel 167 AEUV (ehemals EGV Artikel 151) ... Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 festgelegt sind, folgende Ziele: die Förderung der Beschäftigung, die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen, einen angemessenen sozialen Schutz, den sozialen Dialog, die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials im Hinblick auf ein dauerhaft hohes Beschäftigungsniveau und die Bekämpfung von Ausgrenzungen. Artikel 169 AEUV (ehemals EGV Artikel 153) (1) Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Union einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen. (2) Die Union leistet einen Beitrag zur Erreichung der in Absatz 1 genannten Ziele durch
a) Maßnahmen, die sie im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarkts nach Artikel 114 erlässt;
b) Maßnahmen zur Unterstützung, Ergänzung und Überwachung der Politik der Mitgliedstaaten.
(3) Das Europäische Parlament und der Rat beschließen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen nach Absatz 2 Buchstabe b. (4) Die nach Absatz 3 beschlossenen Maßnahmen hindern die einzelnen Mitgliedstaaten nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu ergreifen. Diese Maßnahmen müssen mit den Verträgen vereinbar sein. Sie werden der Kommission mitgeteilt. Im Zuge der Harmonisierungsmaßnahmen des europäischen Rechtes werden diese Forderungen in deutsches Recht umgewandelt. Das Recht und die Pflicht der Gefahrenabwehr in Deutschland, die Vorschriften des Brandschutzrechts, die Organisation und die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes (Brandbekämpfung) der vorbeugende Brandschutz sowie die Sicherheit der Geräte sind in vielen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Diese Rechtsvorschriften können von Bund und Ländern erlassen sein, wobei Bundesrecht über Landesrecht steht. Im Art. 70 des Grundgesetzes ist die Verpflichtung des Schutzes von Menschen und Sachwerten festgehalten. Daraus resultieren die einzelnen Gesetze und Verordnungen.
Rechtsgrundlagen
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Gesetze Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vom 01. Dezember 2011 Nach diesem Gesetz sind Produkte Waren, Stoffe oder Zubereitungen, welche durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Sie werden auf dem Markt bereitgestellt (entgeltlich oder unentgeltlich Abgabe zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der EU). Produkte müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung zu jeder Zeit ein sicheres Benutzen möglich ist. Sind, zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit, bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produktes Regeln zu beachten, ist eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mitzuliefern. Hersteller, Importeure und Händler dürfen nur sichere und nicht gesundheitsschädliche Produkte bereitstellen. Druckgeräterichtlinie DRGL 97/23/EG / 2014/68/EU Diese Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem max. zul. Druck (PS) von über 0,5 bar. Druckgeräte, die der DRGL unterliegen müssen mit einem CE-Zeichen versehen sein. Sie gilt nicht für ortsbewegliche Druckgeräte. Richtlinie 99/36/EG / 2010/35/EG für ortsbewegliche Druckgeräte In dieser Richtlinie werden u.A. Treibgasbehälter und CO2 – Flaschen für Feuerlöscher geregelt. Die Kennzeichnung erfolgt mit Pi. Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Das Arbeitsschutzgesetz benennt Grundsätze zur Sicherheit am Arbeitsplatz und die Grundpflichten (u.A. Unterweisungspflicht) des Arbeitgebers. Beachte die Erläuterungen im Anhang Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Anwendungsbereich: Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dabei wird besonders auf den vorgesehenen Verwendungszweck des Arbeitsmittels und auf die Qualifikation sowie Unterweisung der Beschäftigten Wert gelegt. Die Verordnung regelt auch die Prüfung überwachungsbedütftiger Anlagen. Im zweiten Abschnitt wird die Betreiber/Arbeitgeber – Verantwortung beschrieben. Der Arbeitgeber muss eine Gefährtungsbeurteilung machen, in der er alle möglichen Situationen beim Umgang mit einem technischen Arbeitsmittel beachtet. Daraus ergeben sich dann Schutzmaßnahmen und Fristen für Instandhaltung und Prüfung. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt auch den Umgang mit technischen Arbeitsmitteln. Der Betreiber ist verpflichtet nur technische Arbeitsmittel einzusetzen die sicher funktionieren und von denen keine Unfallgefahr ausgeht. Sind in den allgemein anerkannten Regeln der Technik oder in den Herstellervorschriften (Instandhaltungsanleitung) Regeln zum sicheren Umgang mit technischen Arbeitsmitteln vorgeschrieben, muss er diese einhalten. Der Betreiber ist verantwortlich, dass das Personal, welches Instandhaltungsaufträge abarbeitet, dafür auch ausgebildet ist und die entsprechenden Herstellervorschriften kennt. Im 3. Abschnitt werden überwachungsbedürftige Anlagen geregelt. Danach sind Prüfungen vor Inbetriebnahme und widerkehrend Prüfungen durch befähigte Personen (bP) oder zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) vorgeschrieben.
Rechtsgrundlagen
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Grundsatz: Tragbare und fahrbare Feuerlöscher müssen/sollen entsprechend geltendem Recht regelmäßig von befähigten Personen geprüft und von Sachkundigen instandgehalten werden. Ausgebildetes Fachpersonal An dieses ausgebildete Fachpersonal werden neben persönlicher Zuverlässigkeit hohe Anforderungen gestellt. Diese Anforderungen gelten für:
- befähigte Personen, die die Prüfungen nach § 16 BetrSichV. an Druckbehältern tragbarer und fahrbarer Feuerlöscher und deren Ausrüstungsteilen nach Diagramm 2 Kategorie III (PSxV < 1.000) durchführen sollen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Druckbehälter von tragbaren CO2-Feuerlöschern, die durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) zu prüfen sind.
- Sachkundige, die eine Instandhaltung gemäß DIN 14 406 Teil 4 an tragbaren oder
fahrbaren Feuerlöschern durchführen sollen.
Anforderungen: Sachkundige müssen die Voraussetzungen gemäß Abschnitt 4 der DIN 14406 Teil 4 erfüllen. Die Befähigte Person muss die Anforderungen aus Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV. erfüllen. Danach müssen Sachkundige gemäß DIN 14 406 Teil 4 und befähigte Personen folgende Anforderungen erfüllen.
- mindestens eine abgeschlossene technische Berufsbildung oder eine für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifikation.
- Sachkundige müssen vor der theoretischen Ausbildung mindestens eine dreimonatige Erfahrung mit der Instandhaltung der zu prüfenden tragbaren Feuerlöscher gemacht haben.
- Befähigte Personen kann nur werden, wer bereits über eine einjährige Berufserfahrung in dem Fachgebiet verfügt.
- Befähigte Person kann nur werden, wer eine gültige Qualifikation als Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4 nachweisen kann.
- Für die Prüfung fahrbare Feuerlöschgeräte ist mindestens eine einjährige Erfahrung mit der Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern erforderlich.
- Die befähigte Person / der Sachkundige muss die rechtlichen Grundlagen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, welche für sein Tätigkeitbereich gelten, kennen. Vordergründig sind die Herstellervorschriften zu beachten.
- Die befähigte Person / der Sachkundige für die Prüfungen / Instandhaltung tragbarer und fahrbarer Feuerlöscher muss ihre Kenntnisse über Druckgefährdungen regelmäßig aktualisieren.
- Bei Anwärtern ohne abgeschlossene technische Berufsausbildung ist die betriebliche Ausbildungszeit zu verdoppeln.
Prüfung / Instandhaltung Fachpersonal
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Prüfung gemäß § 16 Betriebssicherheitsverordnung Die Löschmittelbehälter für Auflade- und Dauerdrucklöscher sowie für CO2-Geräte einschließlich deren druckhaltenden Ausrüstungsteile unterliegen in Bezug auf die Herstellung, der Klassifizierung und des Inverkehrbringens der 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie). Eingeordnet werden sie im Diagramm 2 in die Kategorien I, II und III.“, Behälter bis PSxV < 1.000 dürfen von befähigten Personen wiederkehrend gemäß §16 BetrSichV. geprüft werden. Ausnahme: CO2-Behälter dürfen nicht von bef. Personen geprüft werden, auch wenn das Druck-Volumen-Produkt kleiner als 1000 bar*Liter ist Diese Geräte und Baugruppen werden mit dem CE – Zeichen geprägt. Behälter für Treibgaspatronen werden in der 2010/35/EG orts-bewegliche Druckgeräte geregelt und werden mit π (Pi) gekennzeichnet. Diese Behälter dürfen ausnahmslos nur von einer ZÜS wiederkehrend geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung wird in der BetrSichV. im § 16 geregelt. Gemäß § 16 BetrSichV. müssen Löschmittelbehälter von Feuerlöschgeräten alle 5 Jahre einer Innenprüfung und alle 10 Jahre einer Festigkeitsprüfung unterzogen werden. Dabei ist von der Behälterprägung (siehe Anhang) auszugehen. Diese Prüfungen können, wenn das Druckvolumenprodukt höchstens 1000 bar*Liter beträgt, von einer befähigten Person nach Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV, oder von einer zugelassenen Überwachungsstelle ausgeführt werden. Bei Behältern mit einem Druckvolumenprodukt über 1000 bar*Liter kommen diese Prüfungen einer zugelassenen Überwachungsstelle zu. Prüffristen: Innenprüfung: alle 5 Jahre
Festigkeitsprüfung: alle 10 Jahre (gemäß §16 i.V. Anhang 2, Abschnitt 4, Pkt.5.9, Tabelle 4)
Der Arbeitgeber darf die Fristen im Rahmen einer Gefährtungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. verlängern. Innere Prüfung max. 10 und Äußere Prüfung max. 15 Jahre. Einschränkungen: 6.13.1. Bei tragbaren Feuerlöschern, die als funktionsfertige Baugruppe in Verkehr gebracht werden, entfällt die Prüfung vor Inbetriebnahme. Die wiederkehrenden Prüfungen dürfen bei tragbaren Feuerlöschern von einer zur Prüfung befähigten Person durchgeführt werden, wenn das Produkt aus maximal zulässigem Druck PS und maßgeblichem Volumen V höchstens 1000 Bar*Liter beträgt. 6.13.2 Bei Druckbehältern von Feuerlöschern, die nur beim Einsatz unter Druck gesetzt werden, und bei Druckbehältern von Kohlendioxidfeuerlöschern brauchen wiederkehrende Prüfungen nach Ablauf der Prüffristen nur durchgeführt zu werden, wenn diese zu Instandhaltungszwecken geöffnet oder mit Löschmittel wieder oder neu gefüllt/befüllt werden. Bei Feuerlöschgeräten und Löschmittelbehältern können Festigkeitsprüfungen entfallen, wenn als Löschmittel Löschpulver zum Einsatz kommt und bei der inneren Prüfung keine Mängel festgestellt wurden. 6.13.3 Bei tragbaren Feuerlöschern mit Innenauskleidung können wiederkehrende Festigkeitsprüfungen entfallen, sofern bei den inneren Prüfungen keine Beschädigung der Auskleidung festgestellt worden ist. Im Übrigen gilt Nummer 5.8.
Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Innere Prüfung Pulverlöschmittelbehälter: Bei der inneren Prüfung an Pulverlöschmittelbehältern kontrolliert eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle den inneren Zustand des Behälters. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Schweißnähte geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern. Behälter mit wässriger Lösung: Es erfolgt eine innere Prüfung wie bei Pulverlöschmittelbehältern. Danach wird der Behälter vollständig mit Wasser gefüllt und der Isolationswiederstand gemessen. Beachte: DIN VDE 0701-1 bzw. VDE 0413. Die Klemme der einen Messleitung wird am Gewindering des Löschmittelbehälters angebracht, die Klemme der zweiten Messleitung wird als Sonde in die Flüssigkeit getaucht. Der gemessene Wiederstand muss min. 1 Megaohm betragen. Achtung: Der Behälterrand muss trocken sein. Festigkeitsprüfung: Bei Pulver- Dauerdrucklöschern und bei Löschmittelbehältern aus Edelstahl müssen innerhalb der festgelegten Fristen Festigkeitsprüfungen gemacht werden. Bei Pulver- Aufladelöschern können Festigkeitsprüfungen entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel festgestellt worden sind, und bei Löschmittelbehältern mit Auskleidung (Wasser, Schaum) können Festigkeitsprüfungen entfallen wenn keine Schäden an der Auskleidung festgestellt worden. Wenn eine Festigkeitsprüfung durchgeführt wird, wird der Löschmittelbehälter vollständig entleert, mit Wasser gefüllt und mittels Pumpe der Prüfdruck des Behälters (siehe Prägung) 10 Minuten lang beaufschlagt. Dabei darf der Behälter keine bleibenden Formveränderungen oder Undichtigkeiten aufweisen. Bei dieser Prüfung ist ein Sicherheitsabstand von wenigstens einem Meter einzuhalten. Danach den Druck ablassen, das Wasser entfernen und Pulverlöschmittelbehälter vollständig trocknen. Treibgaspatronen Treibgasflaschen sind mit CO2 gefüllte ortsbewegliche Druckgeräte sind in Feuerlöscher eingebaut sind und gelten als Bestandleil der Baugruppe „Feuerlöscher“. Die unterliegen den Vorschriften für Druckgeräte. Werden Treibgasflaschen als Ersatzteile gelagert oder transportiert, so gelten die Vorschriften für ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG. Die wiederkehrende Prüfung (Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre) ergibt sich aus der ADR (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und TPED (Transportable Pressure Equipment Direktive). Wenn die Treibgasflasche nicht nach- oder neu gefüllt werden muss, darf die doppelte Laufzeit in Anwendung gebracht werden. Die Angaben auf der Treibgasflasche müssen zweifelsfrei lesbar sein und dürfen nicht durch andere Kennzeichnungen verdeckt oder verfälscht sein. Die Befüllung darf nur von speziell unterwiesenen Personen mit geeigneten Fülleinrichtungen erfolgen. Treibgasflaschen dürfen nicht befüllt werden, wenn die Prüffrist abgelaufen ist. Bei der Befüllung sind die zulässigen Toleranzen zu beachten. Gemäß ADR sind Treibgasflaschen unabhängig von ihrer Größe in einer Frist von max. 10 Jahren wiederkehrend zu prüfen. Eine Überschreitung der Prüffrist um weitere 10 Jahre ist möglich, wenn die bereitgestellten Flaschen noch nicht entleert wurden. Unabhängig von den Prüffristen nach ADR gelten die Anforderungen für Arbeitsmittel gemäß BetrSichV. Für die wiederkehrende Prüfung von nahtlosen Gasflaschen aus Stahl kann die DIN EN 1968 als Stand der Technik angesehen werden.
Prüfung gemäß § 16 BetrSichV.
A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Prüfung von tragbaren Feuerlöschern und fahrbaren GerätenDIN 14406
Teil 4Druck-
Volumen-PoduktPS x V
inbar x Liter
Innenkontrolledurch
Sachkundige
BetrSichV.
Frist Beachtung Wer Frist Beachtung Wer
5 Jahre nur beiNachfüllung*1
BefähigtePerson 10 Jahre kann
entfallen *2
BefähigtePerson< 10002 Jahre
PulverAuflade-löscher
innere Prüfunggemäß § 16
Festigkeitsrüfunggemäß § 16
5 JahreBefähigtePerson 10 Jahre
BefähigtePerson< 10004 Jahre
PulverDauerdruck-
löscher
5 JahreBefähigtePerson 10 Jahre
BefähigtePerson< 10002 Jahre
W / SAuflade-löscher
5 JahreBefähigtePerson 10 Jahre
BefähigtePerson< 10002 Jahre
W / SDauerdruck-
löscher
5 Jahre 10 Jahre< 1000entfälltCO2
Löscher2 kg
5 Jahre ZÜS 10 Jahre ZÜS> 1000entfälltCO2
Löscherab 5 kg
5 Jahre BefähigtePerson
10 Jahre BefähigtePerson
< 10002 Jahre
5 Jahre ZÜS 10 Jahre ZÜS> 10002 Jahre
PulverAuflade-geräte
tragb
are
Feue
rlösc
her
5 Jahre BefähigtePerson
10 Jahre BefähigtePerson
< 10004 Jahre
5 Jahre ZÜS 10 Jahre ZÜS> 10004 Jahre
PulverDauerdruck-
geräte
5 Jahre BefähigtePerson
10 Jahre BefähigtePerson
< 10002 Jahre
5 Jahre ZÜS 10 Jahre ZÜS> 10002 Jahre
W / SAuflade-geräte
5 Jahre BefähigtePerson
10 Jahre BefähigtePerson
< 10002 Jahre
5 Jahre ZÜS 10 Jahre ZÜS> 10002 Jahre
W / SDauerdruck-
geräte
5 Jahre ZÜS 10 Jahre ZÜS> 1000entfälltCO2
Lösch-geräte
fahr
bare
Feu
erlö
sche
r
*1) wenn diese zu Instandhaltungs-zwecken geöffnet oder mit Löschmittel wieder oder neu gefüllt/befüllt werden. Anhang 2, Abschnitt 4, Ziffer 6.13.2
*2) Bei Pulverlöschmittelbehältern können Festigkeitsprüfungen entfallen, w enn bei der Innenprüfung keine Mängel festgestelltw urden. Anhang 2, Abschnitt 4, Ziffer 6.13.2
*3) Bei tragbaren Feuerlöschern mit Innenauskleidung können w iederkehrende Festigkeitsprüfungen entfallen, sofern bei den inneren Prüfungen keine Beschädigung der Auskleidung festgestellt w orden ist. Anhang 2, Abschnitt 4, Ziffer 6.13.3
nur beiNachfüllung*1
nur beiNachfüllung*1
nur beiNachfüllung*1
nur beiNachfüllung*1
nur beiNachfüllung*1
nur beiNachfüllung*1
kann entfallen *2
kann entfallen *3
kann entfallen *3
ZÜSZÜS nur beiNachfüllung*1
nur beiNachfüllung*1
kann entfallen *2
kann entfallen *2
kann entfallen *3
kann entfallen *3
nur beiNachfüllung*1
Prüfung gemäß § 16 BetrSichV.
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Dokumentation Dokumentiert wird die Prüfung nach § 16 BetrSichV. mittels Prüfnachweis auf dem Behälter, worauf die befähigte Person, welche die Prüfung ausgeführt hat und das Datum der Prüfung Monat/Jahr, nachgewiesen. Zur Kennzeichnung der befähigten Person kann sowohl Ein Stempel als auch eine Marke benutzt werden. Für die Kennzeichnung des Prüfdatums werden die allgemein üblichen Jahresmarken benutzt. Gemäß §17 BetrSichV. ist eine Prüfbescheinigung zu erstellen und diese ist am Betriebsort aufzubewahren. Dabei muss das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet werden. Kombiniert mit Instandhaltungsnachweis Mit dieser Variante kann sowohl die Prüfung gemäß §16 BetrSichV. als Prüfung als auch die Instandhaltung gemäß DIN 14406 Teil 4 als Instandhaltung nachgewiesen werden. Dabei werden zur Darstellung der Prüfung und Instandhaltung Klebemarken verwendet (siehe Bild). Für die Darstellung des Sachkundigen / befähigte Person werden Klebemarken oder Stempel benutzt.
0000
TRBS1203Be
fähigte Person
N 1234
1 2
34
5
678
910
1112
07
NE
UR
U P P I N
Sachkundiger/befähigte Person:
Bei der Prüfung nach § 15 BetrSichV. wurden keine sicherheitstechnischen Mängel festgestellt.
WiederkehrendePrüfungdurchgeführtam:
oder
Instandhaltungs-/Prüfnachweis
Instandhaltungdurchgeführt am:
Sachkundiger/befähigte Person:
Wiederkehrend ePrüfungdurchgeführtam:
80mm bis 120mm
Mm
in. 3
0mm
Mm
ax. 6
0mm
80mm bis 140mm
Mm
in. 3
0mm
Mm
ax. 6
0mm
Instandhaltungs-/Prüfnachweis
Instandhaltungdurchgeführt am:
NächsteInstandhaltungam:
Sachkundiger/befäh igte Person:
WiederkehrendePrüfung nachBetrS ichV.durch geführtam:
Innenkontrolledurchgeführtam:
80mm bis 120mm
Mm
in. 3
0mm
Mm
ax. 6
0mm
Instandhaltungs-/Prüfnachweis
Instandhaltungdurchgeführt am:
Sachkundiger/befähigte Person:
WiederkehrendePrüfung nachBetrSichV.durchgeführ tam:
Innenkontrolledurchgeführtam:
Prüfung gemäß § 16 BetrSichV.
A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Allgemein Grundlagen Gemäß § 4 ArbStättV. hat der Arbeitgeber Feuerlöscheinrichtungen in regelmäßigen Abständen instandzuhalten. Die BetrSichV. fordert im § 10, dass technische Arbeitsmittel und im § 16 überwachungsbedürftige Anlagen regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Instandhaltungsmaßnahmen setzen sich zusammen aus
- Maßnahmen zur Feststellung des Istzustandes und dem Vergleich mit dem Sollzustand (Prüfung, Inspektion)
- Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes (Instandsetzung, Reparatur) - Maßnahmen zur Bewahrung des Istzustandes.(Wartung)
Diese Instandhaltungsmaßnahmen werden in der DIN 14 406 Teil 4 geregelt. Demzufolge müssen gewerblich genutzte tragbare Feuerlöscher, wenn keine gesetzlichen Grundlagen oder zusätzliche Forderungen kürzere Fristen festlegen, oder der Arbeitgeber / Betreiber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung oder sicherheitstechnischen Bewertung kürzere Fristen festlegt, alle 2 Jahre von einem Sachkundigen bei Einhaltung der DIN 14 406 Teil 4 instandgehalten werden. Sachkundige, zur Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher der FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs - GmbH, müssen die Anforderungen gemäß DIN 14 406 Teil 4 erfüllen. Befähigte Personen müssen die Anforderungen gemäß § 2 Abs. 6 der BetrSichV. und die Forderungen nach Anhang 2 / Abschnitt 4 der BetrSichV. erfüllen. Grundsätzliche Anforderung:
- einschlägige technische Berufsausbildung - mindest eine einjährige Berufserfahrung
Beim Nachfüllen und Instandsetzen ist darauf zu achten, dass Leistungskennwerte und technische Merkmale, die bei der Zulassung / Typprüfung zugrunde lagen nicht verändert werden. Es dürfen nur die bestätigten Löschmittel, Treibmittel und Originalersatzteile verwendet werden. Geschied dies nicht, verliert der Löscher seine Zulassung und Derjenige, welcher falsche Ersatzteile oder Löschmittel verwendet hat übernimmt die volle Produkthaftung. Bei allen Instandhaltungsarbeiten gelten die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie alle Sicherheitsanweisungen des Herstellers. Zur Gewährleistung des Arbeits- und Unfallschutzes dürfen tragbare Feuerlöscher nur geöffnet werden, wenn sie völlig drucklos sind. Beim Öffnen der Geräte ist darauf zu achten, dass mit dem druckhaltenden Ausrüstungsteil zu beginnen ist, welches mit Druckentlastungsbohrungen oder Druckentlastungsschlitzen versehen ist damit ein, eventuell im Behälter anstehender Druck gefahrlos entweichen kann. Dabei ist das Gerät fest in eine Spannvorrichtung fest einzuspannen. Die Spannvorrichtung ist sicher zu befestigen und so zu platzieren, dass sich der Sachkundige nicht über das zu demontierende Gerät beugen kann. Werkzeuge und Geräte sind bestimmungsgemäß zu verwenden - die Sicherheitshinweise der Hersteller sind zu beachten. Es ist Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Bei Arbeiten vor Ort in Kundenbereichen gelten auch die dort üblichen spezifischen Vorschriften. In den zu schützenden Bereichen ist der Brandschutz auch während der Instandhaltungsarbeiten zu gewährleisten. Es darf nur ein Teil der vorhandenen Löscher entfernt werden, nötigenfalls sind Leihlöscher einzusetzen.
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
Grundsätze
A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Für alle Geräte gilt Innenkontrolle Bei der Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4 sind tragbare Feuerlöscher zu entleeren und eine Innenkontrolle bei jeder Instandhaltung durchzuführen. Ausnahme: - Kohlendioxidlöscher (keine Innenkontrolle)
- Pulver- Dauerdrucklöscher (alle 4 Jahre)
Folgende Schwerpunkte sind zu beachten. - Beurteilung der Beschaffenheit des gesamten Innenraumes des Löschmittelbehälters durch
Besichtigung. Nötigenfalls unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel.
- Beschaffenheit der Schutzanstriche
- Korrosionserscheinungen
- Funktionsfähigkeit der mit dem Behälter verbundenen Ausrüstungsteile
- Beurteilung des Löschmittels
Prüfung von Schläuchen Grundsätzlich Die Schlauchleitungen von Feuerlöschgeräten können den unterschiedlichsten Umweltbedingungen ausgesetzt sein. Durch äußere Einflüsse wie z.B. Sonneneinstrahlung, Wärmequellen, Abgase, Chemikalien oder besondere mechanische Belastungen wie z.B. Abrieb, Knicken, Kontakt mit scharfen Kanten können die Schlauchleitungen schneller altern bzw. direkt beschädigt werden. Sachkundige nach DIN 14406-4 sind ausgebildet und geschult, um den Zustand einer Schlauch-leitung richtig beurteilen zu können. Für fahrbare Feuerlöscher ist eine Zusatzausbildung erforderlich. Schlauchleitungen für einige tragbare Feuerlöscher und Schlauchleitungen für fahrbare Feuerlöscher sind am Ende des Schlauches mit Absperreinrichtungen (Kugelhahn, Löschpistole usw.) ausgerüstet. Bei jeder Instandhaltung - Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche, Versprödung, Blasenbildung, Quetschstellen,
Scheuerstellen bleibende Knickstellen oder andere Verformungen. - Die Einbindungen müssen fest sitzen (keine Auswanderung) und dürfen keine Korrosion oder
Beschädigung aufweisen. - Absperreinrichtungen auf Risse, Brüche und starke Verfärbung sowie Druckfeder bzw.
Absperrkugel auf Korrosion kontrollieren. - Schläuche mit offenen Düsen auf freien Durchgang kontrollieren. Absperreinrichtungen müssen
leicht zu betätigen sein und dicht schließen. - Bei fahrbaren Geräten müssen für die Sichtkontrolle die Schlauchleitungen vollständig von ihrem
Halter oder ihrer Haspel abgerollt werden.
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
Grundsätze
A001-FLN Ausg. 01/2017
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nach 8 Jahren zusätzlich: Druck- und Dichtheitsprüfung spätestens nach 8 Jahre und weiterhin alle 4 Jahre - Diese Prüfung kann entfallen, wenn die Schlauchleitung komplett erneuert wird. - Wird die Prüfung durchgeführt, muss sie als hydraulische Prüfung unter Berücksichtigung der
notwendigen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden. - Die Schlauchleitungen müssen dem maximalen Betriebsdruck (PS Tmax) des zugehörigen
Löschgerätes standhalten können. - Schlauchleitungen mit einem Betriebsüberdruck von unter 25 bar werden über den originalen
Schlauchanschluss mit 50 % des Prüfdrucks beaufschlagt. Die Druckanstiegsgeschwindigkeit sollte 5 bar/min nicht überschreiten.
- Es darf keine Undichtigkeit auftreten, die Einbindungen oder Kugelhähne, Löschpistolen, Düsen
etc. dürfen sich nicht lösen. Im Schlauch dürfen sich keine Blasen oder andere Veränderungen auftreten.
- Nach der Druck- und Dichtigkeitsprüfung sind die Schlauchleitungen zum Trocknen mit trockener
Luft oder trockenem Stickstoff durchzublasen. Bei Mängeln: - Sind eindeutige Beschädigungen oder Mängel festzustellen, muss die Schlauchleitung
ausgesondert und durch eine neue ersetzt werden. - Bestehen Zweifel ob die Schlauchleitung auszuwechseln ist oder nicht, muss eine Druck- und
Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.
Löschmittelpistolen, Düsen - Löschmittelpistolen und Düsen müssen makellos und sauber sein. - Sie dürfen keine Verunreinigungen aufweisen. - Pulverpistolen und Düsen für Pulverlöscher müssen durchgeblasen und auf freien Durchgang
kontrolliert werden. - Löschmittelpistolen und Düsen für Löscher mit wässriger Lösung müssen mit klarem Wasser
gespühlt werden. - Wenn Löschmittelpistolen nicht betätigt werden, müssen sie dicht schließen. Steigrohre - Steigrohr säubern und auf freien Durchgang achten. - Bei Löschern mit wässriger Lösung muss ein Sieb vorhanden sein. Dieses Sieb muss sauber,
unversehrt und durchlässig sein.
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
Grundsätze
A001-FLN Ausg. 01/2017
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Instandhaltung Aufladelöscher 1. Feststellung des allgemeinen Gerätezustandes.
- Kontrolle auf mechanische Beschädigung und Korrosion aller Bauteile. Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die in Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Original Ersatzteile auszutauschen. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen (Rissbildung, Verfärbung, etc.). - Überprüfung der Plombierung an der Sicherung auf Zustand und richtige Kennzeichnung.
2. Öffnen der Behälter und Löscher entleeren Achtung: Gerät könnte unter Druck stehen. Deswegen den Behälter erst völlig drucklos machen. Schlagarmaturen, Doppelhebelarmaturen haben Druckentlastungsbohrungen oder Druckent-lastungsschlitze die nach einem Drittel der einschraublänge wirksam werden. Dann kann die Armatur und der Schlauch entfernt werden. Entleeren: - Pulver - Aufladelöscher können mit einer Pulverumfüllanlage ausgesaugt werden. - Pulver – Dauerdrucklöcher werden auf dem Kopf stehend in einen Behälter oder senkrecht
stehend in die Pulverumfüllanlage leergeblasen. - Löscher mit wässrigen Lösungen sollten mit einem verlängerten Trichter oder einer geeigneten
Absauganlage entleert werden. - Löschmittel sachkundig auf Weiterverwendbarkeit kontrollieren dabei Austauschfristen
beachten. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seite 40. 3. Treibgaspatrone
Treibgasflaschen unterliegen der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG. Damit sind die Festlegungen auf Seite 26 dieser Vorschrift bindend. Zusätzlich. Patrone säubern und Kontrolle auf - Sauberkeit besonders im Bereich der Durchstoßfolien, - festen Sitz aller Anbauteile, - keine Korrosionsschäden, - freier Durchgang des Ausblasrohres, Klebefolie entfernen und erneuern bei Pulver
Ausladelöschern, - Feststellung der fälligen wiederkehrenden Prüfung durch die ZÜS, - Füllung durch Wägung kontrollieren. Die dazu benutzten Waagen müssen die Forderungen aus
Punkt 5 / Seite 43 dieser Vorschrift erfüllen. - Die erforderlichen Füllmengen sind in den speziellen Festlegungen beschrieben. Bei Korrosionsschäden oder beschädigtem Korrosionsschutz ist die Patrone auszusondern. Überfüllte Patronen sind unzulässig. TARA und die Füllmenge wurde geprägt. Brutto wurde geprägt, die Füllmenge lesen wir in der speziellen Festlefungen. Füllmenge, TARA und BRUTTO ist angegeben. Füllmenge, TARA und BRUTTO ist angegeben.
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Neubefüllung: - Treibgaspatronen dürfen nur neu befüllt werden wenn die sicherheitstechnische Prüfung nicht
abgelaufen ist. - Es muss speuiell ausgebildetes und berechtigtes Fachpersonal eingesetzt werden. - Neufefüllte Patronen sind auf Dichtheit zu prüfen. - Neu befüllte Patronen werden 4 Wochen eingelagert und danach das Gewicht erneut
kontrolliert. Treibgaspatronen für fahrbart Geräte sind befinden sich außen am Löschmittelbehälter der Geräte. Zur Auslösung werden hauptsächlich Drehventile genutzt. Alle erforderlichen Daten sind auf dem Behälter ersichtlich.
4. Schlauch, Pistolen und Düsen Siehe Prüfung von Schläuchen, Löschmittelpistolen, Düsen und Steigrohre. siehe Seite 30-31
5. Löscher montieren
Dabei sind nur Originalteile zu verwenden. Die in der Prüfvorschrift angegebenen Anzugsmomente sind einzuhalten.
6. Löscher plombieren und Prüfnachweis anbringen. siehe Seite 34-35
Instandhaltung Dauerdrucklöscher Nenndruck des Gerätes feststellen. (meistens 15 bar Überdruck bei + 20 °C) Bei der Druckkontrolle ist die jeweilige Temperatur zu berücksichtigen und mit der Drucktemperatur-Kurve abzugleichen.
1. Schutzkappe des Prüfventils abschrauben. 2. Prüfmanometer mittels Rändelmutter handfest auf den Prüfstutzen aufschrauben. 3. Prüfmanometer herunterdrücken, Druck ablesen und mit der Druck Temperaturkurve vergleichen.
Der Druckverlust darf innerhalb von 2 Jahren nicht mehr als 10 % des Betriebsdrucks betragen. 4. Manometer abschrauben und Prüfventil mit Lecksuchmittel auf Dichtigkeit prüfen. 5. Schutzkappe des Prüfventils mit einwandfreier Gummidichtung wieder fest aufschrauben und mit
Sicherungslack sichern. 6. Kontrolle der Auslöseeinrichtung
Überprüfung des Spiels der Ventilspindel zum Betätigungshebel, auf festen Sitz der Sicherungsscheibe sowie auf ausreichende Führung der Führungsbuchse. Berührungspunkt von Spindel und Betätigungshebel mit säurefreier Vaseline leicht fetten. Sicherung auf einwandfreie Gängigkeit prüfen und plombieren.
7. Prüfen, ob die Ausspritzdüse aufgesteckt aber nicht geklebt ist, oder Schlauch auf einwandfreie
Beschaffenheit und freien Durchlass prüfen. siehe Seite 30-31 8. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit überprüfen, ggfs. erneuern. Feuerlöscher
reinigen. Trägt der Behälter kein CE-Zeichen, ist die Zulassungsleiste auf den Ersatzetiketten vollständig abzuschneiden.
9. Instandhaltungsnachweis anbringen.
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
A001-FLN Ausg. 01/2017
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Behälter-Innenkontrolle alle 4 Jahre bei Dauerdrucklöschern 1. Dauerdrucklöscher mit dem Löschmittel Pulver müssen, auch wenn dies - in Eigenverantwortung
des Sachkundigen - ohne Öffnen des Löschmittel Behälters beurteilt werden kann, in einem Zeitabstand geöffnet werden, der nicht länger als 4 Jahre betragen darf. Bei Wasser- und Schaumlöschern wird die Behälter-Innenkontrolle bei jeder Instandhaltung durchgeführt.
2. Druckentlastung über das Prüfventil vornehmen. Ventil mit Steigrohr aus dem Behälter
herausschrauben, Behälter völlig entleeren und Innenprüfung durchführen. Löschmittel auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit kontrollieren. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. 3. Steigrohr aus dem Ventil herausschrauben, Ventil demontieren und reinigen. Ventilkegel, Feder,
Dichtungen, Steigrohr und Düse reinigen und hinsichtlich Beschädigung, Korrosion und freien Durchgang kontrollieren.
4. Ventilteile leicht fetten, Ventil wieder zusammenbauen und Steigrohr einschrauben. 5. Einwandfreies Löschpulver nach Gewicht, Toleranz +/- 2 % bzw. 3 % bei 1 und 2kg-Geräten, in
den Behälter einfüllen. 6. Ventil mit Steigrohr und neuem O-Ring in den Behälter gerade einsetzen und festschrauben. 7. Gerät mit dem Füllstecker über den Düsenanschluss mittels Stickstoff-Füllarmatur mit N²,
entsprechend dem Nenndruck bei 20 °C, aufladen und im Warmwasserbad auf Dichtigkeit kontrollieren.
8. Sicherung auf einwandfreie Gängigkeit kontrollieren und plombieren.
9. Schlauch, Pistolen und Düsen Siehe Prüfung von Schläuchen, Löschmittelpistolen, Düsen und Steigrohre. siehe Seite 30-31 10. Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit kontrollieren, ggfs. erneuern. Feuerlöscher
reinigen. Trägt der Behälter kein CE-Zeichen, ist die Zulassungsleiste auf den Ersatzetiketten vollständig abzuschneiden.
11. Instandhaltungsnachweis anbringen. 12. Gerätehalterung hinsichtlich Beschädigung und der Befestigung kontrollieren.
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
A001-FLN Ausg. 01/2017
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nachweis der Instandhaltung Die Behälter- Innenkontrolle wird einmal im Inneren des Behälters auf der Stahlflasche oder dem Steigrohr mittels wasserfesten Faserschreibers nachgewiesen. Dabei wird die Nummer des Sachkundigen / befähigten Person und das Datum der Innenkontrolle angegeben. Darüber hinaus muss ein Instandhaltungsnachweis angebracht werden. Auf diesem Instandhaltungsnachweis wird der Sachkundige / befähigte Person, das Datum der Instandhaltung (Monat / Jahr), wenn durchgeführt die Innenkontrolle (Monat / Jahr) und gegebenenfalls das Datum der nächsten Instandhaltung (Monat / Jahr) angegeben. Zur Darstellung des Sachkundigen / der befähigen Person werden Stempel oder Plaketten genutzt. Zur Darstellung des Datums werden die allgemein üblichen Jahresmarken verwendet. Kombinationen Instandhaltungsnachweis / Prüfnachweis siehe auch Seite 21. Möglichkeit 1 - Instandhaltungsnachweis einfach
Möglichkeit 2 - Instandhaltungsnachweis mit nächster Instandhaltung
Instandhaltungsnachweis
Instandhaltungdurchgeführtam
Sachkundiger Innenkontrolledurchgeführtam
80mm bis 100mm
Mm
in. 3
0mm Mm
in. 6
0mm
80mm bis 120mm
Mm
in. 3
0mm Mm
in. 6
0mm
Instandhaltungsnachweis
Instandhaltungdurchgeführtam:
Sachkundiger Innenkontrolledurchgeführtam:
nächsteInstandhaltungam:
TRBS1203Be
fähigte Person
N 1234
nachDIN 14 406 T4
Sa
chkundiger
N 1234
1 2
34
5
678
910
1112
07
NE
UR
U P P I N
1 2
34
5
678
910
1112
09
NE
UR
U P P I N
0000
1 2
34
5
678
910
1112
07
NEU
RU P P I N
1 2
34
5
678
910
1112
07
NE
UR
U P P I N
1 2
34
5
678
910
1112
07
NE
UR
U P P I N
nachDIN 14 406 T4
Sa
chkundiger
N 1234
TRBS1203Be
fähigte Person
N 1234
0000
oder
oder
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
A001-FLN Ausg. 05/2016
36
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Einhaltung der Einsatzfrist von wässrigen Löschungen Beim Einsatz von wässrigen Lösungen muss gemäß DIN 14 406 Teil 4 nachgewiesen werden, wann das Löschmittel eingefüllt wurde und wie lange es eingesetzt werden darf. Dazu ist dieser Aufkleber zu benutzen. Die Daten eintragen und den Aufkleber an der Rückseite des Löschers rechts oder links neben der Schweißnaht aufkleben.
Nächste Prüfung / Instandhaltung Gemäß Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn (GGVSEB), in Verbindung mit der ADR wird gefordert, dass „der Ablauf der Prüffrist“ auf dem Löscher angegeben werden muss. Es wird empfohlen, einen Aufkleber (siehe Bild) zu benutzen. Die Angabe „nächste Instandhaltung“ auf dem Instandhaltungs- nachweis wird bei Kontrollen nicht in jedem Fall akzeptiert.
Druck – Temperatur – Diagramm N2
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
1 2
34
5
678
910
1112
09
NEU
RU P P I N
Temperatur - Druck - Kurvefür Dauerdrucklöscher
Füllung: Wasser oder Pulver - N überlagert2
-30 -20 -10 0 10 20 30 40 50 60 70 °C
18
17
16
15
14
13
12
11
Druck( bar )
A001-FLN Ausg. 05/2016
37
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Druck – Temperatur – Diagramm CO2
1.34 L/kgNormalfüllung
1.6 L/kgTropenfüllung
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
220
240
260
280
300
320
340
360
380
400kp/cm²
-30 -20 -10 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 °C
2 L/kgFlüssig
Gasförmig
Füllfaktor in Liter (Volumen des zur Verfügung stehenden Raumes) pro kg CO² (Füllmenge).
Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4
A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Austauschfrist: Schaumlöschmittel Für Schaumlöschmittel gelten folgende einheitliche Austauschfristen.
2 Jahre Konzentrat zum Verdünnen mit Wasser. Neufoam X PL-3/98 (selbstgemischte Lösung, Primex)
6 Jahre gebrauchsfertig vorgemischte Lösung Neufoam F PL-2/98
Neufoam FX SP-48/03 Neufoam SC SP-112/07 Neufoam SC-1 SP-24/01 Neufoam eco SP-13/05 Neufoam P – Gemisch SP 118/10 Neufoam A+P Gemisch Neufoam eco HR SP 117/10 Neufoam A SP 135/10
Schwimmkartuschen (Verwendungsfrist angegeben)
Schaumpatrone Neufoam P SP 118/10 Schaumpatrone F 500 SP 83/08 Schaumpatrone alkoholbeständig SP 11/11
8 Jahre wiederbefüllbare Kartuschen towalex ARC 1x1 F SP-24/01 bei Erstfüllung 6 Jahre wiederbefüllbare Kartuschen bei Wiederbefüllung Austauschfristen, bezogen auf die einzelnen Löschmittel und Löschertypen sind in der Instandhaltungsanweisung zu den speziellen Typen zu finden und zu beachten. Bei Schaumlöschern muss ein zusätzlicher Aufkleber an der Rückseite des Gerätes angebracht werden. Auf diesem Aufkleber sind das Befülldatum, der Servicebetrieb und der Einsatzzeitraum kenntlich zu machen. Nach DIN 14 406 Teil 4 wird dieser Aufkleber wie folgt festgelegt. Schaumlöschmittel sind auch vor Anlauf der Austauschfrist auszusondern, wenn bei der Löschmittelkontrolle Auffälligkeiten festgestellt werden. Restmengen, nach einem Einsatz des Gerätes, dürfen nicht weiter verwendet werden. Löschmittel für Wasserlöscher / Flüssigkeitslöscher Austauschfristen, bezogen auf die einzelnen Löschmittel und Löschertypen sind in der Instandhaltungsanweisung zu den speziellen Typen zu finden und zu beachten. Löschmittel für Wasser- und Flüssigkeitslöscher sind auch vor Anlauf der Austauschfrist auszusondern, wenn bei der Löschmittelkontrolle Auffälligkeiten festgestellt werden. Restmengen, nach einem Einsatz des Gerätes, dürfen nicht weiter verwendet werden.
Datum Firma
Herstelljahr / Erstbefüllung
Konzentrat zum Verdünnen (2 Jahre)Gebrauchsfertige Lösung (6 Jahre)
Wiederbefüllbare Kartusche (6 Jahre) Austausch vorgenommen:
Kartuschen zur einmaligen Verw. (6/8 Jahre)
Nr./ Namedes Sach-kundigen
Löschmittel
A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2 Jahre / bei jeder Instandhaltung
klares Wasser (Trinkwasserqualität) Trinkwasserqualität (keine Zulassung) Konservierungsmittel (Tabletten)
Konzentrat Neufrol PL- 2/59 NeufoamX PL- 3/89
Neufoam A SP-135/10 Konzentrat Inilam A SP-09/05 SC1 SP-13/05 SP-24/01
Alle 2 Jahre Neufoam X PL-3/89 5,64 l H2O + 0,36l Konzentrat Alle 6 Jahre
gebrauchsfertig Neufrol - 20 PL-2/59 40% H2O + 60% Konzentrat vorgemischte Lös Neufrol - 30 PL-2/59 28% H2O + 72% Konzentrat Neufrol FC KB 38/14 Gebrauchsfertig
Neufoam S PL-8/96 Gebrauchsfertige Schaumlösung Neufrol M SP-12/97 Neufrol MF SP-13/2000
Neufrol S-30 Neufrol C-30
Schwimmkartuschen (Verwendungsfrist angegeben)
Schaumpatrone F 500 F 500 SP 83/08 Neufoam P SP 118/10 Alkoholbeständig SP-11/11 PL-07/03
Löschmittel
A001-FLN Ausg. 05/2016
Achtung: Neue Schwimmkartuschen.
- Die Haltbarkeit dieser Schwimmkartuschen wurde deutlich erhöht.
- Die Größenodnung 90ml wurde beibehalten.
- Unterschiedliche Farbaufbrucke und Patronen Farben gibt es nicht mehr.
- Die Füllmenge und der Eistrich sind weiterhin vorhanden.
- Die Art des Löschmittels ist abgedruckt.
- Das Verfallsdatum ist angegeben.
- Der Pfeil zeigt nach unten. Einmaurichtung!
- Die rote Kappe ist eine Tranportsicherung und muss bei der Montage beseitigt werden.
40
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschpulver Austauschfristen Pulverlöschmittel werden nicht angegeben. Pulverlöschmittel sind chemisch so beschaffen, dass unter Luftabschluss keine Alterung zu erwarten ist. Pulverlöschmittel sind vollständig zu erneuern, wenn die Geräte eingesetzt wurden, wenn das Löschpulver in Aufladelöschern unter Druck gesetzt wurde und wenn Auffälligkeiten bei der Löschmittelkontrolle festgestellt wurden.
ABC - Löschpulver
Neutrex ABC 30 SP - 33/01 Neutrex ABC 40 PL - 3/92 Neutrex ABC 50 SP - 69/06 Neutrex ABC 70 PL - 12/90 Neutrex ABC 85 SP - 35/06 Neutrex ABC super SP - 89/08 Neutrex ABC Euro KB - 127/13 Neutrex CS SP – 89/08 Neutrex Standard SP – 05/12
BC - Löschpulver BC – Pulver „Jet“ PL - 4/77 BC 101 K PL - 7/77
D - Pulver Totalit M PL - 4/62
2. Beurteilungskriterien
für die Weiterverwendbarkeit von Löschmitteln Löschpulver: Bei der Kontrolle des Löschpulvers ist auf die Färbung und Rieselfähigkeit zu achten. Bei verminderter Rieselfähigkeit oder Klumpenbildung ist das Löschmittel vollständig auszusondern und gegen neues Löschmittel (Sorten- und Mengengerecht, siehe Servicevorschrift) zu ersetzen.
Die Rieselfähigkeit kann man optisch erkennen. Das Pulver staubt und verhält sich in einem Gefäß wie eine Flüssigkeit. Wenn man das Gefäß leicht ankanntet bleibt die Oberfläche des Löschmittels annähernd waagerecht. Für Aufladelöscher gilt: Einmal unter Druck gesetztes Pulver z.B. Restmenge ist vollständig zu entsorgen und der Löscher mit neuem Löschmittel Sorten- und Mengengerecht neu zu befüllen. Löschpulver ist unbedingt vor Feuchtigkeit zu schützen. Zu hoher Feuchtigkeitsanteil äußert sich in der Regel durch verminderte Fliess- und Förderfähigkeit und / oder durch Klumpenbildung. ei der Löschmittelkontrolle ist darauf zu achten, dass sich keine Fremdstoffe jeglicher Art in der Pulverfüllung befinden. Flüssige Löschmittel: Der Löschmittelbehälter wird vollständig entleert und das Löschmittel in einen sauberen, geeigneten Behälter gegeben. 1. Das Löschmittel darf keine starken Trübungen zeigen.
Bei Ausflockungen, Entmischung, Schlieren Bildung oder Kristallbildung, spätestens aber nach Ablauf des Einsatzzeitraumes ist das Löschmittel auszusondern.
Löschmittel
A001-FLN Ausg. 08/2007
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2. Das Löschmittel ist ebenfalls auszusondern, wenn es zu Geruchsbildung oder zu Ablagerungen
am Behälter oder Ausrüstungsteilen gekommen ist. 3. Eine Vermischung verschiedener Löschmittel ist auch in kleinen Mengen zu verhindern. 4. Bei Salzwasserlösungen von frostgeschützten Wasserlöschern ist die Frostbeständigkeit mittels
Aerometer zu prüfen (siehe Instandhaltungsanweisung). 5. Schwimmkartuschen sind nach den im Punkt 1 aufgeführten Kriterien zu beurteilen. Sie sind mit
einer Folie aus kunststoffbeschichtetem Aluminium verschlossen. Diese Aluminiumschicht muss einschließlich der Kunststoffbeschichtung vollständig unversehrt sein.
Achtung: In Verbindung mit Schwimmkartuschen darf keine Konservierungstablette eingesetzt werden. Der Einsatzzeitraum läuft mit dem aufgedruckten Verfallsdatum ab. Ein Eichstrich auf der Kartusche zeigt an, ob die erforderliche Menge Konzentrat eingefüllt ist.
6. Wasser ohne Zusätze oder Wasser mit ein bis zwei Tabletten gegen Geruchsbelästigung ist bei jeder Prüfung zu erneuern.
7. Zum selbstständigen Herstellen von vorgemischten Lösungen sind die, in der Instandhaltungs-anweisung genannten Verhältnisse und Chemikalien einzuhalten.
Grundsätzlich darf nur klares Wasser in Trinkwasserqualität verwendet werden. Das gilt auch für Wasser-Füllungen ohne Zusätze oder Wasser-Füllungen mit Tablette/n gegen Geruchsbelästigung.
3. Entsorgung
Löschpulver: Löschpulver unterliegt der Abfallbestimmungs-Verordnung (AbfBestV).
Grundsatz: weitere stoffliche Verwertung hat Vorrang vor der Entsorgung. Rückgabemöglichkeiten: 1. Weitergabe an zugelassene Entsorgungsfirmen unter Vorlage des Sicherheitsdatenblattes. 2. Rückgabe an FLN, Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs- GmbH
Bei der Rückgabe ist darauf zu achten, dass - das Löschmittel frei von Fremdstoffen ist, - keine Vermischungen von ABC- und BC- Pulver auftreten, - die Verpackung für einen Transport geeignet ist.
Vorgemischte oder selbstgemischte Lösungen: 1. Entsorgung über zugelassene Entsorgungsfirmen unter Vorlage des entsprechenden
Sicherheits-Datenblattes. 2. Entsorgung über FLN, Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs- GmbH 3. Bei der Entsorgung durch Einleitung in die Kanalisation ist das Wasserhaushaltgesetz (WHG)
zu beachten und die Einleitung unter Vorlage des Sicherheits-Datenblattes mit dem Betreiber der Kläranlage abzustimmen und Häufigkeit sowie Menge durch ihn schriftlich genehmigen zu lassen.
4. Eine Einleitung in offene Gewässer ist unzulässig.
Konzentrat: 1. Entsorgung über zugelassene Entsorgungsfirmen unter Vorlage des entsprechenden
Sicherheits-Datenblattes. Entsorgung über FLN, Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs- GmbH. Da verschiedene Zusätze auch verschiedene BAV-Schlüsselnummern haben dürfen verschiedene Zusätze nicht miteinander vermischt werden.
Löschmittel
A001-FLN Ausg. 08/2013
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Entsorgung von Löschmitteln nach geltendem Abfallrecht Merkblatt bvfa-Lm: 2012-01 (02) Autor: Dr. Wolfram Krause Löschmittel, wie sie in tragbaren oder fahrbaren Feuerlöschgeräten und stationären Löschanlagen zum Einsatz kommen, unterliegen einem Alterungsprozess und müssen, je nach Art und Alter, in bestimmten Abständen ausgetauscht werden, sofern sie nicht vorher zum Einsatz gelangen. In dem Moment, in dem der Löschmittelaustausch erfolgt, fällt eine bestimmte Menge altes Löschmittel als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaft- u. Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG) an, das entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Für die von dieser Maßnahme betroffenen Kreise (z. B . Anwender, Kundendienste) sollen die nachfolgenden Hinweise als Hilfestellung bei der ordnungsgemäßen Entsorgung gem. KrW-/AbfG dienen. Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Löschmittel, die unter die in Anhang I des KrW-/AbfG aufgeführten Gruppen fallen und deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung: Abfälle, die verwertet werden (Hinsichtlich einer möglichen Verwertung soll sich der Abfallbesitzer mit seinem Entsorgungsfachbetrieb in Verbindung setzen.) Abfälle zur Beseitigung: Abfälle, die nicht verwertet werden. Die Entledigung liegt vor, wenn der Besitzer des Löschmittels dieses einer Verwertung im Sinne des Anhangs II B (Verwertungsverfahren) oder einer Beseitigung im Sinne des Anhangs II A (Beseitigungsverfahren) zuführt oder die tatsächliche Sachherrschaft über das Löschmittel unter Wegfall jeder weiteren Zweckbestimmung aufgibt. Abfälle im Sinne des Gesetzes - bezogen auf Löschmittel – können z.B. folgende unter Anhang I aufgelisteten Abfallgruppen sein: Q2 – Nicht den Normen entsprechende Produkte. Q3 – Produkte, bei denen das Verfalldatum überschritten ist. Q5 – Infolge absichtlicher Tätigkeiten kontaminierte oder verschmutzte Stoffe (z. B.
Reinigungsrückstände, Verpackungsmaterial, Behälter usw.). Q7 – Unverwendbar gewordene Stoffe (z.B. kontaminierte Säuren, Lösungsmittel, Härtesalze usw.) Q13 – Stoffe oder Produkte aller Art, deren Verwendung gesetzlich verboten ist (z. B . PFOS) Q14 – Stoffe, die vom Besitzer nicht oder nicht mehr verwendet werden (z. B . in der
Landwirtschaft, den Haushaltungen, Büros, Verkaufsstellen, Werkstätten usw.). Den Abfällen werden gem. dem Europäischen Abfallverzeichnis (EA V) Abfallschlüssel (EA V Code) zugeordnet. Zu dem EA V Code gehört immer eine EA V Bezeichnung (Beschreibung). Die EA V Codes sind mit den örtlichen Behörden abzustimmen. Sie können von Bundesland zu Bundesland oder Behörde unterschiedlich sein, da Löschmittel in der Regel Zubereitungen aus verschiedenen Einzelstoffen sind und somit eine unterschiedliche Einstufung zulassen. Sofern Löschmittel unterschiedlicher Art und Hersteller anfallen, sind sie ggf. getrennt zu sammeln und zu entsorgen. Ihre Zwischenlagerung muss entsprechend Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Länderverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) erfolgen. Aus dem zu dem jeweiligen Löschmittel gehörenden EG-Sicherheitsdatenblatt sind i.d.R. die für die Lagerung notwendigen Angaben zur Wassergefährdungsklasse (WGK) sowie für die Entsorgung die Abfall-Schlüssel-Nr. (EA V-Code) zu entnehmen. Die ordnungsgemäße Entsorgung von Löschmitteln sollte immer gemeinsam mit einem Entsorgungsfachbetrieb durchgeführt werden und muss nachgewiesen werden. Der Entsorgungsfachbetrieb erstellt die erforderlichen Begleitpapiere (Einzelheiten siehe aktuelle Rechtsvorschriften) und hilft bei der Festlegung des EA V Codes. Ein Entsorgungsnachweis wird vom Entsorgungsfachbetrieb erstellt. Der Entsorgungsnachweis ist aufzubewahren und den Behörden auf Verlangen vorzuweisen.
Löschmittel
A001-FLN Ausg. 08/2013
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
4. Beseitigung von Löschmittelresten nach Benutzung
Löschmittel welche in tragbaren Feuerlöschern zum Einsatz kommen sind grundsätzlich nicht gesundheitsschädlich. Es wird jedoch empfohlen, wenn man zum Beispiel Löschflüssigkeit in das Auge oder in eine Wunde bekommen hat, den Arzt aufzusuchen. Verspritzte Löschmittel können auf Oberflächen von ungeschützten Metallen Korrosion hervorrufen. Auf, beispielsweise Holz, Kunststoffen, Textilien usw. können Flecke entstehen. Die Intensität hängt von der Dauer der Einwirkung und der Umgebungstemperatur ab. Daher sollten verspritzte Löschmittel kurzfristig unter Nutzung von üblichen Reinigungsgeräten wie Sauger, Wischlappen, Kehrschaufel und Besen wieder aufgenommen werden. Es empfiehlt sich die betroffenen Oberflächen mit entsprechenden Pflegemitteln zu behandeln. Textilien können mit den dafür üblichen technischen Geräten wie Staubsauger, rotierende Bürsten oder Waschmaschine gereinigt werden.
5. BGI 671 (ehemals ZH 1/555) Beförderung gefährlicher Güter (Gasflaschen) Auszug Straßenfahrzeuge, wie LKW, Werkstattwagen, PKW und Anhänger, sind nur dann für den Transport von gefährlichen Gütern geeignet, wenn sie ausreichend belüftet sind und das Ladegut zuverlässig gegen Wegrollen oder Umfallen gesichert ist. Ladungssicherung Gasflaschen müssen so verstaut und gesichert sein, dass sie nicht umfallen oder umherrollen können. Auch Transportmittel (z.B. Kisten und Gestelle) sind gegen Umfallen und Verrutschen zu sichern. Dafür ist ausreichendes Verzurr Material mitzuführen. An der Stirnfläche sind Gasflaschen stets quer zu Fahrtrichtung zu lagern (stehend oder liegend). Dichtheit der Entnahmeeinrichtung Absperrventile müssen dicht schließen, geschlossen und mit einer Schutzkappe gesichert sein. .... Belüftung Werden Gasflaschen in gedeckten Fahrzeugen (d.h. Fahrzeuge mit kastenförmigem Aufbau) befördert, so müssen diese Fahrzeuge eine ausreichende Belüftung haben. Für die Zu- und Abluftöffnungen sind jeweils etwa 1/10 der Grundfläche aller mit dem Fahrzeug beförderten Gasflaschen vorzusehen. In den meisten Fällen werden Zu- und Abluftöffnungen mit je ca. 100 cm² genügen. Bei Kundendienst-Fahrzeugen (PKW, Kombi), die serienmäßig mit einer Belüftungsanlage für den Fahrgast- und Laderaum ausgerüstet sind, ist nicht mit gefährlicher Gaskonzentration zu rechnen, wenn die Lüftung eingeschaltet ist (empfohlen wird die Stufe 2). Gasflaschen mit toxischen oder brennbaren Gasen sollten auch dann nicht in Fahrer-/ Fahr-gastbereichen befördert werden, wenn alle Transportvorschriften eingehalten sind. Feuerlöscher Die Fahrzeuge sind mit einem 2 kg – Feuerlöscher für die Brandklassen A, B und C auszurüsten.
6. Unfallverhütungsvorschriften UVV Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften haben ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch. Die Vorschriften enthalten Bestimmungen über - Einrichtungen und Anordnungen, die die Betriebe zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen haben, - das Verhalten der Versicherten, - ärztliche Untersuchungen von Versicherten, - Maßnahmen, die der Unternehmer aus dem Arbeitssicherheitsgesetz pflichtgemäß zu treffen hat. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben werden die Unternehmer von Sicherheitsfachkräften unterstützt. Die Überwachung erfolgt durch technische Beamte der Berufsgenossenschaften. Für die Sachkundigentätigkeit gelten Unfallverhütungsvorschriften im vollen Umfang.
Sicherheitsvorschriften A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
7. Mess- und Prüfmittel Bei der Überprüfung tragbarer Feuerlöscher muss die vorgeschriebene Menge an Löschmittel und Treibmittel innerhalb der erlaubten Toleranzen genau eingehalten werden. Eine Eichung der Messmittel ist nicht erforderlich. Der Sachkundige ist verpflichtet, nur Mess- und Prüfmittel einzusetzen, mit denen eine Beurteilung der festgelegten Größen mit der notwendigen Genauigkeit möglich ist. Er hat seine Mess- und Prüfmittel in regelmäßigen Zeitabständen (wöchentlich) auf Richtigkeit der Anzeige zu kontrollieren. Waagen Waagen für Treibgaspatronen sollten einen Messbereich von 0 bis 2 Kg besitzen und auf ein Gramm genau anzeigen. Waagen für Löschmittel und Löschgeräte sollten einen Messbereich von 0 bis 20 Kg bzw. 30 Kg besitzen und wenigstens in 5 Gramm Schritten genau anzeigen. Empfohlen werden elektronische Waagen (siehe Werkzeugkatalog) Wenn keine höheren oder zusätzlichen Forderungen bestehen muss wenigstens in regelmäßigen Zeitabständen die Kontrolle der Richtigkeit der Anzeige mittels Kontrollgewicht erfolgen. Manometer Zur Feststellung der vorgeschriebenen Drücke sind handelsübliche Kontrollmanometer Messbereich 0 bis 25 bar Klasse 1,6 einzusetzen. Wenn keine höheren oder zusätzlichen Forderungen bestehen muss wenigstens in regelmäßigen Zeitabständen die Richtigkeit der Anzeige mittels Vergleichsmessung erfolgen. Aerometer Zur Messung der Dichte von flüssigen Löschmitteln (Frostbeständigkeit) sind die von den Herstellern empfohlenen Messmittel zu verwenden.
Mess- und Prüfmittel
A001-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Aussonderungspflichtige tragbare Feuerlöscher Typ Ausführung Zeitraum Begründung XN 10 H TGL 121 406 1990 Vollstrahl / nicht abstellbar W 10 H TGL 121 406 1990 Vollstrahl / nicht abstellbar W 10 Hi TGL 121 406 1990 Vollstrahl / nicht abstellbar CB 0,4 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 CB 0,5 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 CB 0,8 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 CB 1,5 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 CB 2 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 TFB 0,4 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 TFB 0,8 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 TFB 1,5 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 TFB 2 L TGL 121 406 1993 Halonverbotsverordnung vom 06.Mai 1991 Empfohlene Aussonderung PG 1 Lx TGL 121 406 1993 keine Ersatzteilversorgung PG 2 L TGL 121 406 1993 keine Ersatzteilversorgung PG 10 Hi TGL 121 406 1994 keine Ersatzteilversorgung PG 6 H TGL 121 406 1998 keine Ersatzteilversorgung PG 12 H TGL 121 406 1998 keine Ersatzteilversorgung PG 1 Hi TGL 121 406 2003 keine Ersatzteilversorgung PG 2 Hi TGL 121 406 2003 keine Ersatzteilversorgung PG 6 Hi TGL 121 406 2003 keine Ersatzteilversorgung PG 6 Hi-DIN DIN 14 406 2016 Älter als 25 Jahre PG 6 Hi-1, TGL 21 406 2016 Älter als 25 Jahre PG 6 Hi-1x, TGL 21 406 2016 Älter als 25 Jahre PG 10 Hi TGL 21 406 2016 Älter als 25 Jahre PG 6 Ai, DIN 14 406 2016 Älter als 25 Jahre PG 12 Ai DIN 14 406 2016 Älter als 25 Jahre PG 6 / 9 A DIN EN 3 2017 keine Ersatzteilversorgung Beachte: Gleichlautende Typen sind nach verschiedenen Normen zugelassen. Die Einstellung der Ersatzteilversorgung bezieht sich immer auf den Typ und die angewandte Norm. Für alle, in der Servicevorschrift aufgeführten Geräte können Ersatzteile unter Verwendung der entsprechenden Bestellnummern bezogen werden.
Aussonderung /begrenzte Wartung A002-FLN 01/2016
FLN – Geräte speziell
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Pulverlöscher Register Typ Seite Ausgabe Norm P001FLN PG 6 Hi-EN, PG 9 Hi, PG 12 Hi, 46 01.08.08 DIN EN 3 P 6 Hi, P 9 Hi P005 FLN PG 4 Ai, PG 6 Ai, PG 9 Ai, PG 12 Ai 51 01.01.08 DIN EN 3 P005a FLN PG 6 FAIN 56 01.02.16 DIN EN 3 P006 FLN PG 6 HiK, PG 12 HiK 60 01.01.07 DIN EN 3 P007 FLN PG 6 A, PG 9 A 64 01.01.07 DIN EN 3 P008 FLN PG 6 Ki, PG 9 Ki 68 01.08.08 DIN EN 3 P009 FLN PG 6 HiBK 73 01.01.07 DIN EN 3 P010 FLN PG 4 PMD, PG 6 PMD, PG 9 PMD, 77 01.08.08 DIN EN 3 PG 12 PMD, PG 6 PMDS P011 FLN PG 4 PDY, PG 6 PDY, PG 9 PDY, 82 01.08.08 DIN EN 3 PG 12 PDY, GD 6 N, GD 12 N P012 FLN PG 1 PMAK, PG 2 PMAK, 87 01.01.07 DIN EN 3 PG 1 PAK, PG 2 PAK P014 FLN PG 1 PMDS, PG 2 PMDS 91 01.01.07 DIN EN 3 P016 FLN PG 6 N 95 01.01.07 DIN EN 3 P017 FLN PG 2 PMK, GD 2 N, PG 1 E, PG 2 E 99 01.01.07 DIN EN 3 P018 FLN PG 1 N, PG 2 N 103 01.01.07 DIN EN 3 P019 FLN PG 6 Tandem, PG 12 Tanden 107 01.01.07 DIN EN 3 Lösch-O-Mat P020 FLN Troll 1, Troll 2 113 01.01.07 DIN EN 3 P021 FLN PG 6 E, PG 6 Euro, PG 6 Euro P 117 27.09.16 DIN EN 3 P022 FLN PG 4 Euro, PG 9 Euro, PG 12 Euro 122 01.08.08 DIN EN 3 P023 FLN PM 12 A 126 01.08.10 DIN EN 3 P024 FLN PG 6 AS, PG 9 AS, PG 12 AS 130 01.08.10 DIN EN 3 P 6 AS, P 9 AS, P 12 AS P025 FLN PG 6 Euro S, PG 9 Euro S, 137 08.07.13 DIN EN 3
PG 12 Euro S P026 FLN PG 6 DX, PG 12 DX, PG 6 DKX, 141 01.11.15 DIN EN 3 PG 12 DKX Tragbare Feuerlöscher, welche in Neuruppin hergestellt wurden und in der oben befindlichen Liste nicht aufgeführt sind, dürfen nicht mehr instandgehalten werden.
FLN – Geräte - typenbezogen
A000-FLN Ausg. 08/2013
Instandhaltungsanweisung
47
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P001-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 Hi-EN, PG 9/12 Hi, P 6/9 Hi nach DIN EN 3
48
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung PG 6 Hi-EN PG 9 Hi PG 12 Hi P 6 Hi P 9 Hi
Zulassung SP-03/94 SP-39/95 SP-14/92 SP-3/94 SP-25/94 1. Schlagstift vollst. 141 969 141 972 141 972 141 969 141 972 2. Sicherungsschelle 135 129 135 129 135 129 135 129 135 129 3. Schlagarmatur vollst. alte Ausführung Schlagarmatur vollst. 140 260 140 270 140 270 140 260 140 270 4. Berstfolie 17x2 111 370 111 370 111 370 111 370 111 370 5. Flachdichtung 141 158 141 844 141 844 141 158 141 844 alte Ausführung Flachdichtung 141 162 141 172 141 172 141 162 141 172 ab 06.2009 6. Steigrohr 446 621 446 488 446 496 446 621 446 488 7. Haftetikett alte Ausf. 090 420 092 750 093 120 088 270 092 296 Haftetikett neues 090 716 090 717 090 718 - -
Löschmittel, neues Rating 8. Stahlflasche 102 960 102 964 102 968 102 960 102 964 Die Lieferung erfolgt ohne Haltebecher
ab 01/2005 101 820 101 824 101 828 101 820 101 824 9. Rundring 8x2 727 003 727 003 727 003 727 003 727 003 10. Mutter M6 734 119 734 119 734 119 734 119 734 119 11. Rundring 727 012 727 014 727 014 727 012 727 014 38x2,5 45x3 45x3 38x2,5 45x3 12. Sicherheitsventil 130 029 130 029 130 029 130 029 130 029 13. Dichtungsring 111 274 111 274 111 274 111 274 111 274 14. Schlauch mit dreh- 550 816 550 824 550 824 550 816 550 824 barer Pistole 15. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 551 405 16. Klebefolie 22x25 108 543 108 543 108 543 108 543 108 543 17. Düsenkörper 552 353 552 352 552 352 552 353 552 352 Löschmittel für alte Ausführung: BC-Pulver a. 6 kg - - - 313 474 313 474 BC-Pulver a.25 kg - - - 313 483 313 483 Löschmittel für weiterentwickelte Ausführung (Bei Umrüstung – neues Etikett !) Neutrex super a. 6 kg 313 654 - 313 654 - - Neutrex super a.25 kg 313 656 313 656 313 656 - - Zubehör: Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 200 007 Standring 201 122 201 149 201 149 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 550 200 082 200 082 200 550 200 082
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht.
P001-FLN Ausg. 08/2013
PG 6 Hi-EN, PG 9/12 Hi, P 6/9 Hi nach DIN EN 3
49
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung Produkt 5 Jahre 10 Jahre
PG 6 Hi-EN < 1000 nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen. PG 9 Hi < 1000 PG 12 Hi < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei P 6 Hi < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden P 9 Hi < 1000 sind.
Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Kurzzeichen PG 6 Hi-EN SP-03/94 34A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 43A, 233B, C Neutrex super PL-89/08 PG 9 Hi P1-4/93 43A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 SP-39/95 55A, 233B, C Neutrex super PL-89/08 PG 12 Hi SP-14/92 55A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 55A, 233B, C Neutrex super PL-89/08 P 6 Hi SP-3/94 233B, C BC-Pulver PL-4/77 P 9 Hi SP-25/94 233B, C BC-Pulver PL-4/77
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters und Pulver auflockern. Dabei ist das Gerät umdrehen (kopfstellen) und
warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung festspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Schlagarmatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsbohrung besitzt. Es ist auf freie Druckentlastungsbohrungen zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren (SW 27). Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Pulver mittel Pulversaugmaschine entnehmen und sachkundig prüfen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.2.2. Stahlflasche am Haltebecher herausziehen. 1.2.3. Herausschrauben des Sicherheitsventils.
P001-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 Hi-EN, PG 9/12 Hi, P 6/9 Hi nach DIN EN 3
50
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2.4. Abschrauben des Schlauches und Herausnahme der Berstfolie sowie des Steigrohres (mittels
Steigrohrzieher). 1.2.5. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät). Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.6. Beschädigtes BMarschner, Uweeschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten.
1.3. Schlagarmatur
Sicherungsschelle abziehen und kontrollieren. Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsbohrung, einwandfreie Beschaffenheit der Druckfeder und des Dorns. Beschädigte oder verschlissene . Flachdichtungen oder Rundringe 8x2 sind zu erneuern. Die selbsthemmende Mutter M6 ist, nachdem diese gelöst wurde generell zu erneuern. Sicherungsschelle wieder unter den Schlagknopf schieben. Ab Juni 2009 werden veränderte Schlagarmaturen mit neuen Flachdichtungen eingesetzt. Eine Kombination alte Schlagarmaturen mit neuer Flachdichtung oder umgekehrt ist nicht möglich. Ab Januar 2005 werden bei diesen Typen Haltebecher ohne O-Ring eingeführt. Der Gewindering hat zur Aufnahme des Haltebechers eine Senkung. Ein gegenseitiger Austausch ist nicht möglich.
1.4. Treibgaspatronen,
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: PG 6 Hi-EN / P 6 Hi 135 g - 13 g CO2
PG 9 Hi / P 9 Hi 210 g - 8 g CO2 PG 12 Hi 280 g - 11 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
- Dichtring unter dem Haltebecher erneuern.
1.5. Sicherheitsventil
Kontrolle des Sicherheitsventils auf Korrosionserscheinungen, Unversehrtheit sowie Vorhandensein der Lacksicherung. Bei fehlender Lacksicherung oder mechanischen Schäden sowie Korrosion ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Der Kunststoff Kegel muss fest sitzen. Säuberung von Pulverresten. Dichtring überprüfen, bei Beschädigung austauschen. Ab Oktober 2006 entfällt die Lacksicherung. Die Einstellmutter ist dauerhaft verklebt.
1.6. Schlauch mit Pistole Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
P001-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 Hi-EN, PG 9/12 Hi, P 6/9 Hi nach DIN EN 3
51
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.7. Löschpulver, Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen
(Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät oder auf dem Ersatzetikett identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen.
Achtung! Die Innenkontrolle ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche nachzuweisen.
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen:
PG 6 Hi-EN / P 6 Hi / 6 kg ± 120 g / PG 9 Hi / P 9 Hi / 9 kg ± 180 g / PG 12 Hi 12 kg ± 240 g 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Sicherheitsventil einschrauben 1.8.4. Steigrohr mittels Steigerohreinführstab einsetzen, neue Berstfolie einlegen 1.8.5. Schlauch anschrauben (dabei auf Stellung der Pistole achten).
1.8.6. Stahlflasche einführen ( evtl. das Pulver nochmals auflockern ) Schlagarmatur aufsetzen festziehen. 1.8.7. Sicherungsschelle der Schlagarmatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch
die seitlichen Bohrungen der Schelle zu führen und zu verknoten, die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.8. Feuerlöscher reinigen.
1.8.9. Die Übergänge von Behälter/Sicherheitsventil, Behälter / Schlagarmatur und Behälter/Schlauch
sind mit grünem Sicherungslack zu versehen. 1.8.10. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.8.11. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente Schlagarmatur (PG 6 Hi) 25 Nm PG 9/12 Hi 30 Nm Sicherheitsventil 35 Nm Schlauch 20 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
PG 6 Hi-EN, PG 9/12 Hi, P 6/9 Hi nach DIN EN 3
P001-FLN Ausg. 08/2008
52
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P005-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 / 12 Ai-EN, PG 4/9 Ai nach DIN EN 3
53
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung PG 4 Ai PG 6 Ai-EN PG 9 Ai PG 12 Ai-EN
Zulassung SP-34/95 SP-01/95 SP-33/95 SP-35/95
1. Sicherungsklammer 135 145 135 145 135 145 135 145 2. Armatur vollst. schwarz 502 420 502 421 502 422 502 423 3. Überwurfmutter 501 998 501 998 501 998 501 998
Überwurfmutter schwarz 502 415 502 415 502 415 502 415 4. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 727 016 727 016 5. Stahlflasche 102 765 102 960 102 964 102 968 6. Haftetikett alte Ausf. 087 560 090 200 092 680 093 110
Haftetikett neues 090 737 090 719 090 720 090 721 Löschmittel
7. Steigrohr 501 854 501 782 501 846 501 790 8. Klebefolie 22x25 108 543 108 543 108 543 108 543 9. Schlagknopf vollst. 141 895 141 895 141 895 141 895 10. Berstfolie 14x2 111 362 111 362 111 362 111 362 11. Mutter M5 734 054 734 054 734 054 734 054 12. Sicherheitsventil 130 109 130 109 130 109 130 109 13. Dichtungsring 727 031 727 031 727 031 727 031 14. Schlauch mit 550 680 550 680 550 680 550 680
drehbarer Pistole O-Ring 12x2 727 019 727 019 727 019
15. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 16. Düsenkörper 552 352 552 353 - -
Löschmittel für weiterentwickelte Ausführung (Bei Umrüstung – neues Etikett !) Neutrex super a. 6 kg 313 654 313 654 - 313 654 Neutrex super a.25 kg 313 656 313 656 313 656 313 656
Zubehör: Standring 201 122 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 550 200 550 200 082 200 082
Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 PG 6 Ai-EN mit Rating 55A, 233B, C
6. Haftetikett - 090 697 - - Löschmittel Neutrex CS a. 6 kg 313 645 - -
a. 25 kg 313 646 - - Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht.
P005-FLN Ausg. 08/2013
PG 6 / 12 Ai-EN, PG 4/9 Ai nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 4 Ai < 1000 nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen. PG 6 Ai-EN < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 9 Ai < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 12 Ai-EN < 1000 sind.
Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. PG 4 Ai P1-47/93 13A, 89B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 SP-34/95 13A, 89B, C Neutrex super SP-89/08 PG 6 Ai-EN P1-48/93 43A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 SP-01/95 43A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 55A, 233B, C Neutrex CS SP-26/08 PG 9 Ai P1-2/93 55A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 SP-33/95 55A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 PG 12 Ai-EN P1-49/93 55A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 SP-35/95 55A, 233B, C Neutrex super SP-89/08
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters und Pulver auflockern. Dabei ist das Gerät umdrehen (kopfstellen) und
warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung einspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Pulver mittel Pulversaugmaschine entnehmen und sachkundig prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
P005-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 / 12 Ai-EN, PG 4/9 Ai nach DIN EN 3
55
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2.2. Innenprüfung durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschluss auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 1.3. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: PG 4 Ai 70 g - 7 g CO2
PG 6 Ai-EN 135 g - 13 g CO2 PG 9 Ai 210 g - 8 g CO2 PG 12 Ai-EN 280 g - 11 g Co2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.4. Armatur
Sicherungsklammer abziehen und kontrollieren. Armatur kontrollieren auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, intakte Schlagspitze, freie Druckentlastungsschlitze der Überwurfmutter, Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), Befestigung des Steigrohres und des Ausblasrohres und Unversehrtheit des Sicherheitsventils prüfen. Bei Erneuerung des Schlagknopfes, selbstsichernde Mutter M5 generell wechseln. Sicherungsklammer wieder unter den Schlagknopf schieben. Steigrohr und Ausblasrohr auf freien Durchgang kontrollieren. Geprüfte Stahlflasche wieder in die Armatur einschrauben - Dichtungsring tauschen.
1.5. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Ab 8/98 erfolgt die Auslieferung mit drehbarer Pistole. Diese Schläuche werden auch als Ersatzteil für vorher ausgelieferte Löscher dieser Typen eingesetzt. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver - Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche oder auf dem Steigrohr nachzuweisen.
P005-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 / 12 Ai-EN, PG 4/9 Ai nach DIN EN 3
56
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1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen: PG 4 Ai 4 kg ± 80 g
PG 6 Ai-EN 6 kg ± 120 g PG 9 Ai 9 kg ± 180 g
PG 12 Ai-EN 12 kg ± 240 g 1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Komplette Armatur einführen und Überwurfmutter festschrauben. (Anzugsmoment 40 Nm),
Dabei auf Stellung des Schlauches zur Schlauchklemme achten, Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben.
1.7.4. Sicherungsklammer der Armatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch die
Schelle und die Bohrung im Handgriff zu führen und zu verknoten, die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu führen und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.7.5. Feuerlöscher reinigen. 1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche, die Berstfolie und die Folie am Ausblasrohr zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente Armatur 40 Nm Stahlflasche 20 Nm Schlauch 20 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
P005-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 / 12 Ai-EN, PG 4/9 Ai nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
PG 6 FAIN nach DIN EN 3
P005a-FLN Ausg. 02/2016
58
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung PG 6 FAiN Zulassung SP-01/95
1 Sicherungsklammer 135 145 2. Armatur vollst. 502 489 3. Überwurfmutter 501 998 4. Rundring 60x4,5 727 016
Steigrohr 501 782 5. Stahlflasche 102 960 6. Haftetikett 091 336 7. Steigrohr 8. Klebefolie 22x25 108 543 9. Schlagknopf vollst. 141 895 10. Berstfolie 14x2 111 362 11. Mutter M5 734 054 12. nicht vorgesehen 13. Dichtungsring 727 031 14. Schlauch mit drehbarer Pistole 550 680
O-Ring 12x2 727 019 15. Schlauchklemme 551 405 16. Düsenkörper 552 353
Löschmittel Neutrex Standard a. 6 kg 313 647
Neutrex Standard a.25 kg 313 648 Zubehör: Standring 201 122
Fahrzeughalter 200 550 Wandhalter 200 007
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der
Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen. PG 6 FAIN < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind.
PG 6 FAIN nach DIN EN 3
P005a-FLN Ausg. 02/2016
59
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. PG 4 FAIN SP-01/95 43A, 233B, C Neutrex Standard SP-05/12
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters und Pulver auflockern. Dabei ist das Gerät umdrehen (kopfstellen) und
warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung einspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Pulver mittel Pulversaugmaschine entnehmen und sachkundig prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Innenprüfung durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind
Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschluss auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 1.3. Stahlflasche
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: PG 6 FAiN 135 g - 13 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.4. Armatur
Sicherungsklammer abziehen und kontrollieren. Armatur kontrollieren auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, intakte Schlagspitze, freie Druckentlastungsschlitze der Überwurfmutter, Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), Befestigung des Steigrohres und des Ausblasrohres und Unversehrtheit des Sicherheitsventils prüfen. Bei Erneuerung des Schlagknopfes, selbstsichernde Mutter M5 generell wechseln. Sicherungsklammer wieder unter den Schlagknopf schieben. Steigrohr und Ausblasrohr auf freien Durchgang kontrollieren. Geprüfte Stahlflasche wieder in die Armatur einschrauben - Dichtungsring tauschen.
PG 6 FAIN nach DIN EN 3
P005a-FLN Ausg. 02/2016
60
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.5. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Ab 8/98 erfolgt die Auslieferung mit drehbarer Pistole. Diese Schläuche werden auch als Ersatzteil für vorher ausgelieferte Löscher dieser Typen eingesetzt. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver - Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer- Nummer) auf der Stahlflasche oder auf dem Steigrohr nachzuweisen.
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen:
PG 6 FAiN 6 kg ± 120 g 1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Komplette Armatur einführen und Überwurfmutter festschrauben. (Anzugsmoment 40 Nm), Dabei auf
Stellung des Schlauches zur Schlauchklemme achten, Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben. 1.7.4. Sicherungsklammer der Armatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch die
Schelle und die Bohrung im Handgriff zu führen und zu verknoten, die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu führen und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.7.5. Feuerlöscher reinigen. 1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche, die Berstfolie und die Folie am Ausblasrohr zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente
Armatur 40 Nm Stahlflasche 20 Nm Schlauch 20 Nm
4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 6 FAIN nach DIN EN 3
P005a-FLN Ausg. 02/2016
61
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P006-FLN Ausg. 01/2007
PG 6 / 12 HiK nach DIN EN 3
62
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Lfd.nr. Benennung PG 6 HiK PG 12 HiK Zulassung SP-21/95 SP-61/95
---------------------------- keine Ersatzteile ---------------------------- Zubehör: Standring 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 550 200 082
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 6 HiK < 1000 nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen. PG 12 HiK < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei
Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel PG 6 HiK SP-21/95 PG 6 H 27A, 144B, C PL-3/92 Neutrex ABC 40 PG 12 HiK SP-61/95 PG 12 H 43A, 233B, C PL-3/92 Neutrex ABC 40
P006-FLN Ausg. 08/2013
PG 6 / 12 HiK nach DIN EN 3
63
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Dabei Niet und Krallenscheibe mit kontrollieren.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters und Pulver auflockern. Dabei ist das Gerät umdrehen (kopfstellen) und
warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung einspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Schlagarmatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsbohrung besitzt. Es ist auf freie Druckentlastungsbohrungen zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren (SW 27). Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Pulver mittel Pulversaugmaschine entnehmen und sachkundig prüfen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.2.2. Armatur mit Stahlflasche herausziehen. 1.2.3. Herausschrauben des Sicherheitsventils. 1.2.4. Abschrauben des Schlauches und Herausnahme der Berstfolie sowie des Steigrohres (mittels
Steigrohrzieher). 1.2.5. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät).
Innenprüfung durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.6. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Schlagarmatur
Sicherungsschelle erst abziehen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Dann Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsbohrung, einwandfreie Beschaffenheit der Druckfeder und des Dorns. Bei Erneuerung des Schlagstiftes, selbstsichernde Mutter M6 generell erneuern. Sicherungsschelle wieder unter den Schlagknopf schieben.
1.4. Treibgaspatrone Patronen säubern und Prüfen:
Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift. Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: PG 6 HiK 135 g - 13 g CO2
PG 12 HiK 280 g - 11 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen. Dichtring unter der Armatur erneuern.
1.5. Sicherheitsventil
Kontrolle des Sicherheitsventils auf Korrosionserscheinungen, Unversehrtheit sowie Vorhandensein der Lacksicherung. Bei fehlender Lacksicherung oder mechanischen Schäden sowie Korrosion ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Der Kunststoff Kegel muss fest sitzen. Säuberung von Pulverresten. Dichtring überprüfen, bei Beschädigung austauschen. Ab Oktober 2006 entfällt die Lacksicherung. Die Einstellmutter ist dauerhaft verklebt.
P006-FLN Ausg. 01/2007
PG 6 / 12 HiK nach DIN EN 3
64
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.6. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.7. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche oder auf dem Steigrohr nachzuweisen.
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen: PG 6 HiK 6 kg ± 120 g PG 12 HiK 12 kg ± 240 g 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Sicherheitsventile einschrauben. 1.8.4. Steigrohr mittels Steigerohreinführstab einsetzen, neue Berstfolie einlegen (Farbseite zum
Behälterinnenraum). 1.8.5. Schlauch anschrauben (dabei auf Stellung der Pistole achten). Anzugsmoment 20 Nm 1.8.6. Armatur mit Stahlflasche einführen ( evtl. das Pulver nochmals auflockern ) Überwurfmutter
aufsetzen und festziehen. 1.8.7. Sicherungsschelle der Schlagarmatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch
die seitlichen Bohrungen der Schelle zu führen und zu verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.8. Feuerlöscher reinigen. 1.8.9. Die Übergänge von Behälter/Sicherheitsventil, Behälter/Schlagarmatur und Behälter/Schlauch sind
mit grünem Sicherungslack zu versehen. 1.8.10. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.8.11. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente Schlagarmatur 25 Nm Sicherheitsventil 35 Nm Schlauch 20 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
P006-FLN Ausg. 01/2007
PG 6 / 12 HiK nach DIN EN 3
65
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P008-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 / 9 Ki nach DIN EN 3
66
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung PG 6 Ki PG 9 Ki Zulassung SP-3/92 SP-39/95 1. Schlagstift vollst. 141 969 141 972 2. Sicherungsschelle 135 129 135 129 3. Schlagarmatur vollst. 140 260 140 270 4. Berstfolie 17x2 111 370 111 370
5. Flachdichtung 141 158 141 844 6. Steigrohr 446 621 446 488 7. Haftetikett alte Ausführung 092 906 092 916 Haftetikett neues Löschm. 090 736 -
8. Stahlflasche 101 820 101 824 9. Rundring 8x2 727 003 727 003 10. Mutter M6 734 119 734 119 11. Rundring 727 012 727 014
38x2,5 45x3 12. Sicherheitsventil 130 029 130 029 13. Dichtungsring 111 274 111 274 14. Pistole mit Schlauch 550 816 550 824 15. Schlauchklemme 551 405 551 405 16. Klebefolie 22x25 108 543 108 543 17. Düsenkörper 552 353 552 352 19. Klappgriff 502 463 502 463 20. Niet 5 x 37 734 116 734 116 21. Krallenscheibe 4,8 734 115 734 115
10.
Löschmittel für weiterentwickelte Ausführung (Bei Umrüstung – neues Etikett !) Neutrex super a. 6 kg 313 654 - Neutrex super a.25 kg 313 656 313 656 Zubehör: Standring 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 550 200 082 Wandhalter 200 007 200 007
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
P008-FLN Ausg. 08/2013
PG 6 / 9 Ki nach DIN EN 3
67
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 6 Ki < 1000 nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen. PG 9 Ki < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei
Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind. Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Löschmittel PG 6 Ki SP-3/92 34A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 43A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 PG 9 Ki SP-39/95 34A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 34A, 233B, C Neutrex super SP-89/08
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Dabei Niet und Krallenscheibe mit kontrollieren.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters und Pulver auflockern. Dabei ist das Gerät umdrehen (kopfstellen) und
warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung einspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Schlagarmatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsbohrung besitzt. Es ist auf freie Druckentlastungsbohrungen zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren (SW 27). Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Pulver mittel Pulversaugmaschine entnehmen und sachkundig prüfen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.2.2. Stahlflasche am Haltebecher herausziehen. 1.2.3. Herausschrauben des Sicherheitsventils. 1.2.4. Abschrauben des Schlauches und Herausnahme der Berstfolie sowie des Steigrohres (mittels
Steigrohrzieher). 1.2.5. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät). Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
P008-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 / 9 Ki nach DIN EN 3
68
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2.6. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 1.3. Schlagarmatur
Sicherungsschelle abziehen und kontrollieren. Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsbohrung, einwandfreie Beschaffenheit der Druckfeder und des Dorns. Beschädigte oder verschlissene . Flachdichtungen oder Rundringe 8x2 sind zu erneuern. Die selbsthemmende Mutter M6 ist, nachdem diese gelöst wurde generell zu erneuern. Sicherungsschelle wieder unter den Schlagknopf schieben. Ab Juni 2009 werden veränderte Schlagarmaturen mit neuen Flachdichtungen eingesetzt. Eine Kombination alte Schlagarmaturen mit neuer Flachdichtung oder umgekehrt ist nicht möglich. Ab Januar 2005 werden bei diesen Typen Haltebecher ohne O-Ring eingeführt. Der Gewindering hat zur Aufnahme des Haltebechers eine Senkung. Ein gegenseitiger Austausch ist nicht möglich.
1.2. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: PG 6 Ki 135 g - 13 g CO2
PG 9 Ki 210 g - 8 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen. Dichtring unter dem Haltebecher erneuern.
1.5. Sicherheitsventil
Kontrolle des Sicherheitsventils auf Korrosionserscheinungen, Unversehrtheit sowie Vorhandensein der Lacksicherung. Bei fehlender Lacksicherung oder mechanischen Schäden sowie Korrosion ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Der Kunststoff Kegel muss fest sitzen. Säuberung von Pulverresten. Dichtring überprüfen, bei Beschädigung austauschen. Ab Oktober 2006 entfällt die Lacksicherung. Die Einstellmutter ist dauerhaft verklebt.
1.6. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.7. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer- Nummer auf der Stahlflasche oder auf dem Steigrohr nachzuweisen.
P008-FLN Ausg. 08/2008
PG 6 / 9 Ki nach DIN EN 3
69
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen: PG 6 Ki 6 kg ± 120 g PG 9 Ki 9 kg ± 180 g 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Sicherheitsventil einschrauben. 1.8.4. Steigrohr mittels Steigerohreinführstab einsetzen, neue Berstfolie einlegen (Farbseite zum
Behälterinnenraum). 1.8.5. Schlauch anschrauben (dabei auf Stellung der Pistole achten). 1.8.6. Stahlflasche einführen ( evtl. das Pulver nochmals auflockern ) Schlagarmatur aufsetzen und
festziehen. 1.8.7. Sicherungsschelle der Schlagarmatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch
die seitlichen Bohrungen der Schelle zu führen und zu verknoten, die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.8. Feuerlöscher reinigen. 1.8.9. Die Übergänge von Behälter/Sicherheitsventil, Behälter/Schlagarmatur und Behälter/Schlauch sind
mit grünem Sicherungslack zu versehen. 1.8.10. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.8.11. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente Schlagarmatur 16 bis 18 Nm Sicherheitsventil 35 Nm Schlauch 20 Nm 4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 6 / 9 Ki nach DIN EN 3
P008-FLN Ausg. 08/2008
70
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
PG 6 HiBK nach DIN EN 3 für Braunkohlenbrände
P009-FLN Ausg. 01/2007
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lfd. Benennung PG 6 HiBK
Zulassung SP-06/97 1 Schlagarmatur vollst. 140 260 2. Flachdichtung 141 162 3. Sicherungsschelle 135 129 4. Pistole mit Schlauch 550 816 5. Berstfolie 17x2 111 370 6. Sicherheitsventil 130 029 7. Dichtungsring 111 274 8. Stahlflasche 101 820 9. Steigrohr 446 621 10. Wandhalter 200 007 11. Pulverbrause 734 118
12. Haftetikett (Neutrex ABC 70) 089 863 Haftetikett (Neutrex super) 089 864 13. Klebefolie 22x25 108 543 14. Rundring 38x2,5 727 012 15. Mutter M6 734 119 16. Rundring 8x2 727 003 17. Schlagstift vollst. 141 969
Löschmittel: Neutrex super a. 6 kg 313 654 Neutrex super a.25 kg 313 656 Zubehör: Standring 201 122 Fahrzeughalter 200 550 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 6 HiBK < 1000 nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen.
Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden.
P009-FLN Ausg. 08/2013
PG 6 HiBK nach DIN EN 3 für Braunkohlenbrände
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Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Löschmittel
PG 6 HiBK SP-06/97 Sonderprüf - Neutrex ABC 70 PL-12/90 bedingungen Neutrex super SP 89/08 Prüfstelle Freiberg
1. Instandhaltungsanweisung
1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters und Pulver auflockern. Dabei ist das Gerät umdrehen (kopfstellen) und
warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung einspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Schlagarmatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsbohrung besitzt. Es ist auf freie Druckentlastungsbohrungen zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren (SW 27). Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Pulver mittel Pulversaugmaschine entnehmen und sachkundig prüfen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.2.2. Stahlflasche am Haltebecher herausziehen.
1.2.3 Herausschrauben des Sicherheitsventils. 1.2.4. Abschrauben des Schlauches und Herausnahme der Berstfolie sowie des Steigrohres (mittels
Steigrohrzieher). 1.2.5. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät). Innenprüfung
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.6. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Schlagarmatur
Sicherungsschelle abziehen und kontrollieren. Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsbohrung, einwandfreie Beschaffenheit der Druckfeder und des Dorns. Beschädigte oder verschlissene . Flachdichtungen oder Rundringe 8x2 sind zu erneuern. Die selbsthemmende Mutter M6 ist, nachdem diese gelöst wurde generell zu erneuern. Sicherungsschelle wieder unter den Schlagknopf schieben. Ab Juni 2009 werden veränderte Schlagarmaturen mit neuen Flachdichtungen eingesetzt. Eine Kombination alte Schlagarmaturen mit neuer Flachdichtung oder umgekehrt ist nicht möglich. Ab Januar 2005 werden bei diesen Typen Haltebecher ohne O-Ring eingeführt. Der Gewindering hat zur Aufnahme des Haltebechers eine Senkung. Ein gegenseitiger Austausch ist nicht möglich.
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1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden zulässige Minustoleranz: PG 6 HiBK 135 g - 13 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen. Dchtring unter dem Haltebecher erneuern.
1.5. Sicherheitsventil Kontrolle des Sicherheitsventils auf Korrosionserscheinungen, Unversehrtheit sowie Vorhandensein der Lacksicherung. Bei fehlender Lacksicherung oder mechanischen Schäden sowie Korrosion ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Der Kunststoff Kegel muss fest sitzen. Säuberung von Pulverresten. Dichtring überprüfen, bei Beschädigung austauschen. Ab Oktober 2006 entfällt die Lacksicherung. Die Einstellmutter ist dauerhaft verklebt.
1.6. Schlauch mit Pistole und Pulverbrause Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31. Die Lanze mit Pulverbrause darf nicht verformt, Korrodiert oder in anderer Verform beschädigt sein.
1.7. Löschpulver Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche oder auf dem Steigrohr nachzuweisen.
1.8. Montage
1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen: PG 6 HiBK 6 kg ± 120 g 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Sicherheitsventil einschrauben. 1.8.4. Steigrohr mittels Steigerohreinführstab einsetzen, neue Berstfolie einlegen. 1.8.5. Schlauch anschrauben (dabei auf Stellung der Pistole achten). 1.8.6. Stahlflasche einführen ( evtl. das Pulver nochmals auflockern ) Schlagarmatur aufsetzen und
festziehen.
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1.8.7. Sicherungsschelle der Schlagarmatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch
die seitlichen Bohrungen der Schelle zu führen und zu verknoten, die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.8. Feuerlöscher reinigen.
1.8.9. Die Übergänge von Behälter/Sicherheitsventil, Behälter/Schlagarmatur und Behälter/Schlauch
sind mit grünem Sicherungslack zu versehen. 1.8.10. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr.
1.8.11. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente Schlagarmatur 25 Nm Sicherheitsventil 35 Nm
Schlauch 20 Nm
4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
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P010-FLN Ausg. 08/2009
PG 4/6/9/12 PMD, PG 6 PMDS nach DIN EN 3
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Nr. Artikel PG 4 PMD PG 6 PMD PG 9 PMD PG 12 PMD
Zulassung SP-36/95 SP-13/92 SP-37/95 SP-58/93 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 2. Manometer 501 820 501 820 501 820 3. Spindel mit 501 942 501 942 501 942 0-Ring 4. Ventil mit keine 501 635 501 563 501 643 Prüfventil 5. 0-Ring 26x3 Ersatz- 727 009 727 009 727 009 6. Steigrohr 501 758 501 838 501 774 7. Schlauch mit teile 550 402 550 496 550 402 Griffstück 8. Schlauch- 551 405 551 405 551 405 klemme 9. Rundring 727 017 727 017 727 017 7,65x1,78 10. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 11. Düsenkörper 552 353 552 352 - 12. Haftetikett alte Ausf. 087 475 090 225 092 130 092 705 Haftetikett neues 090 723 090 724 090 738 090 726 Löschmittel, neues Rating 13. Prüfventil 502 402 502 402 502 402 14. Staubkappe 502 404 502 404 502 404 Löschmittel für weiterentwickelte Ausführung (Bei Umrüstung – neues Etikett !) Neutrex super a. 6 kg 313 654 313 654 - 313 654 Neutrex super a.25 kg 313 656 313 656 313 656 313 656 Zubehör: Standring 201 122 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 550 200 082 200 082 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
P010-FLN Ausg. 08/2013
PG 4/6/9/12 PMD, PG 6 PMDS nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 4 PMD < 1000 PG 6 PMD < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 9 PMD < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 12 PMD < 1000 sind. PG 6 PMDS < 1000
Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. PG 4 PMD P1-32/92 13A, 89B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 SP-36/95 21A, 113B, C Neutrex super SP-89/08 PG 6 PMD SP-13/92 34A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 43A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 PG 9 PMD P1-3/93 43A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 SP-37/95 55A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 PG 12 PMD SP-58/93 55A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL 12/90 43A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 PG 6 PMDS P1-18/90 Größe III Neutrex ABC 70 PL 12/90
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre) 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Betriebsdruckkontrolle
Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1.5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Staubkappe am Autoventil abschrauben und ein unabhängiges Manometer einschrauben. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des Sollwertes des Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom
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tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Staubkappe wieder
aufschrauben.
Austausch des Manometers: - Innendruck über Prüfventil ablassen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben. Altes Manometer demontieren.
- Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65 x 1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. - Rundring 26x3 erneuern. - Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle ( Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden.
1.4. Instandhaltungsabschluss 1.4.1. Beschriftungsbild Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Feuerlöscher reinigen. 1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm
Kupferdraht). Staubkappe mit grünem Sicherungslack sichern. 1.4.3. Schlauch wieder anschrauben. (Anzugsmoment 20 Nm) 1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.4.5. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Innenprüfung (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtprüfung Wie Pkt. 1.1. der Wartung und Prüfung 2.2. Schlauch Wie Pkt. 1.2. der Wartung und Prüfung 2.3. Behälter 2.3.1. Öffnen des Behälters Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges
Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen oder den Innendruck über Ventil und Schlauch in die Pulversaugmaschine blasen (Achtung: Handschuhe benutzen).
Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer-Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
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2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung durch den Sachverständigen
vor Wiederbefülleng notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 2.4. Löschpulver Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem
Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen.
2.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einzusetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.6. Montage 2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 4 PMD 4 kg ± 80 g PG 6 PMD 6 kg ± 120 g PG 9 PMD 9 kg ± 180 g PG 12 PMD 12 kg ± 240 g PG 6 PMDS 6 kg ± 120 g 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu achten. 2.6.3. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels
befinden. Schlauch anschrauben. 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Verschlusskappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.6.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 4/6/9/12 PMD, PG 6 PMDS nach DIN EN 3
P010-FLN Ausg. 08/2009
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P011-FLN Ausg. 08/2009
PG 4/6/9/12 PDY GD 6 N, GD 12 N
nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
FLN - Produkt lfd. Benennung PG 4 PDY PG 6 PDY PG 9 PDY PG 12 PDY
Zulassung SP-04/94 SP-38/95 SP-47/93 SP-32/98 1. Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101
2. Spindel mit 0-Ring 142 023 142 023 142 023 3. Ventil mit Prüfventil 140 390 140 390 140 390 Ventil mit Prüfventil und Mano. 140 403 140 403 140 403
4. 0-Ring 26x3 keine 727 009 727 009 727 009 5. Steigrohr 501 758 501 838 501 820 6. Schlauch Ersatz- 550 664 550 664 550 664 7. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 8. Wandhalter teile 200 007 200 007 200 007 9. Haftetikett alte Ausf. FLN 087 446 089 468 092 760 092 893 Haftetikett neues 090 711 090 712 090 714 090 715 Löschmittel, neues Rating 9. Haftetikett alte Ausf. ibs 090 531 090 536 090 537 Haftetikett neues Löschm. 090 775 090 776 090 777 neues Rating 10. Prüfventil 502 402 502 402 502 402 11. Staubkappe 502 404 502 404 502 404 Löschmittel für weiterentwickelte Ausführung (Bei Umrüstung – neues Etikett !)
Neutrex super a. 6 kg 313 654 313 654 - 313 654 Neutrex super a.25 kg 313 656 313 656 313 656 313 656
IBS - Produkt
Pos. Benennung Bestell-Nr. GD 6 N GD 12 N 1. Sicherungsstift 142 101 142 101 2. Spindel mit 0-Ring 142 023 142 023 3. Ventil vollständig 140 390 140 390 4. O-Ring 727 009 727 009 5. Steigrohr 501 758 501 838 6. Schlauch vollständig 550 664 550 664 8. 9. Folie "Handhabung" 253.684 253.685 Aufkleber Prüfnachweis 253.669 253.669 Löschmittel: Intermon CEN 6 kg 851 335 851 335 25 kg 851 336 851 336 Zubehör:
Standring 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 550 200 082 200 082
Wandhalter 200 007 200 007 200 007
Lieferung mit oder ohne Manometer. Unterschiedliche Bestellnummern beachten. Ersatzteil-Liste
PG 4/6/9/12 PDY GD 6 N / GD 12 N
nach DIN EN 3 P011-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 4 PDY < 1000 PG 6 PDY < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei GD 6 N < 1000 PG 9 PDY < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 12 PDY < 1000 sind. GD 12 N < 1000 Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr.
PG 4 PDY SP-4/94 21A, 113B, C Neutrex ABC 40 PL-3/92 PG 6 PDY P1-31/93 34A, 183B, C Neutrex ABC 40 PL-3/92 SP-38/95 43A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 GD 6 N SP 73/96 27A, 183B, C Intermon CN PL 7/92 PG 9 PDY SP-47/93 43A, 233B, C Neutrex ABC 40 PL-3/92 55A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 PG 12 PDY SP-32/98 55A, 233B, C Neutrex ABC 40 PL-3/92 43A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 GD 12 N SP-74/96 43A, 233B, C Intermon CN PL 7/92
P011-FLN Ausg. 05/2016
PG 4/6/9/12 PDY GD 6 N / GD 12 N
nach DIN EN 3
83
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre) 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Betriebsdruckkontrolle Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1.5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen: Staubkappe am Autoventil abschrauben und ein unabhängiges Manometer einschrauben. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des Sollwertes des Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Staubkappe wieder aufschrauben.
1.4. Prüfungsabschluss
1.4.1. Beschriftungsbild Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Dabei Sorte des Löschmittels und das dazugehörige Rating beachten.
Feuerlöscher reinigen. 1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm
Kupferdraht). Staubkappe mit grünem Sicherungslack sichern. 1.4.3. Schlauch wieder anschrauben. 1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.4.5. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
2. Innenprüfung (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtprüfung Wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Schlauch Wie Pkt. 1.2. Instandhaltung
P011-FLN Ausg. 05/2016
PG 4/6/9/12 PDY GD 6 N / GD 12 N
nach DIN EN 3
84
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.3. Behälter 2.3.1. Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges
Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen oder den Innen-druck über Ventil und Schlauch in die Pulversaugmaschine blasen (Achtung: Handschuhe benutzen).
Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren. 2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer-Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung durch bef. Person vor
Wiederbefüllen notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels und das dazugehörige Rating beachten. 2.4. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einzusetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.6. Montage
2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 4 PDY 4 kg ± 80 g PG 6 PDY 6 kg ± 120 g
PD 6 N 6 kg ± 120 g PG 9 PDY 9 kg ± 180 g PG 12 PDY 12 kg + 240 g
PD 12 N 12 kg + 240 g 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitzes Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten.
PG 4/6/9/12 PDY PD 6 N / PD 12 N nach DIN EN 3 P011-FLN
Ausg. 05/2016
85
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.6.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. (Anzugsmoment 20 Nm) 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.6.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 4/6/9/12 PDY PD 6 N / PD 12 N nach DIN EN 3 P011-FLN
Ausg. 05/2016
86
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P012-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 / 2 PMAK, PG 1 / 2 PAK nach DIN EN 3
87
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung PG 1 PMAK PG 2 PMAK PG 1 PAK PG 2 PAK
Zulassung SP-65/94 SP-63/93 SP-65/94 SP-63/93 ------------------- keine Ersatzteile ------------------------ Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 1 PMAK < 1000 PG 2 PMAK < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 1 PMK < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 2 PMK < 1000 sind.
Daten Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel PG 1 PMAK SP-65/94 PG 1 L 5A, 21B, C PL-12/90 Neutrex ABC 70 PG 2 PMAK SP-63/93 PG 2 L 13A, 70B, C PL-12/90 Neutrex ABC 70 PG 1 PAK SP-65/94 PG 1 L 5A, 21B, C PL-12/90 Neutrex ABC 70 PG 2 PAK SP-63/93 PG 2 L 13A, 70B, C PL-12/90 Neutrex ABC 70
P012-FLN Ausg. 08/2013
PG 1 / 2 PMAK, PG 1 / 2 PAK nach DIN EN 3
88
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre)
1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Betriebsdruckkontrolle
Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1.5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Staubkappe am Autoventil abschrauben und ein unabhängiges Manometer einschrauben. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des Sollwertes des Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Staubkappe wieder aufschrauben.
Austausch des Manometers: - Innendruck über Prüfventil ablassen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben. Altes Manometer demontieren.
- Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65 x 1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. - Rundring 26x3 erneuern. - Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle ( Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden.
1.3. Instandhaltungsabschluss 1.3.1. Beschriftungsbild
Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Feuerlöscher reinigen.
1.3.2. Sicherungsschelle an der Ventilhaube mit Kupferdraht 0,4mm so verplomben, dass ein Abziehen der Sicherungsschelle ohne die Plombierung zu verletzen nicht möglich ist.
1.3.3. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.3.4. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
P012-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 / 2 PMAK, PG 1 / 2 PAK nach DIN EN 3
89
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2. Innenkontrolle (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtkontrolle Wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Behälter 2.2.1. Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges
Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren
2.2.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer- Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.2.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung durch eine bef. Person vor Wiederbefüllen notwendig.
2.2.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 2.3. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.4. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.5. Montage 2.5.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 1 PMAK 1 kg ± 20 g PG 2 PMAK 2 kg ± 40 g PG 1 PAK 1 kg ± 20 g PG 2 PAK 2 kg ± 40 g 2.5.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten.
P012-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 / 2 PMAK, PG 1 / PAK nach DIN EN 3
90
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.5.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. Auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten. 2.5.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.5.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.5.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden. 2.5.7. Ventilhaube montieren und Sicherungsschelle plombieren (0,4 mm Kupferdraht). Das Entfernen
der Sicherungsschelle darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein. 2.5.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.5.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
PG 1 / 2 PMAK, PG 1 / PAK nach DIN EN 3
P012-FLN Ausg. 01/2007
91
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P014-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 / PG 2 PMDS nach DIN EN 3 und DIN 14 404
92
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung PG 1 PMDS PG 2 PMD PG 1 PMDS PG 2 PMDS Zulassung SP-11/92 SP-12/92 P1-1/91 P1-17/90 ----------------------- keine Ersatzteile ----------------
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 1 PMDS < 1000 PG 2 PMD < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 1 PMDS < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 2 PMDS < 1000 sind. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel PG 1 PMDS SP-11/92 PG 1 L 5A, 21B, C PL-12/90 Neutrex ABC 70 PG 2 PMD SP-12/92 PG 2 L 8A, 70B, C PL-12/90 Neutrex ABC 70 PG 1 PMDS P1-1/91 PG 1 L Größe I PL-12/90 . Neutrex ABC 70 PG 2 PMDS P1-17/90 PG 2 L Größe II PL-12/90 Neutrex ABC 70
P014-FLN Ausg. 08/2013
PG 1 / PG 2 PMDS nach DIN EN 3 und DIN 14 404
93
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre)
1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Betriebsdruckkontrolle
Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1.5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Staubkappe am Autoventil abschrauben und ein unabhängiges Manometer einschrauben. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des Sollwertes des Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Staubkappe wieder aufschrauben. Austausch des Manometers: - Innendruck über Prüfventil ablassen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben. Altes Manometer demontieren.
- Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65 x 1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. - Rundring 26x3 erneuern. - Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle ( Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden.
1.3. Instandhaltungssabschluß
1.3.1. Beschriftungsbild Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit
erneuern. Feuerlöscher reinigen. 1.3.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm Kupferdraht). Staubkappe mit grünem
Sicherungslack sichern. 1.3.3. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der
Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. 1.3.4. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
P014-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 / PG 2 PMDS nach DIN EN 3 und DIN 14 404
94
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2. Innenkontrolle (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtkontrolle Wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Behälter 2.2.1. Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges
Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren.
2.2.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer- Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.2.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist gemäß § 16 BetrSichV: ist eine wiederkehrende Prüfung durch
eine bef. Person oder eine zentralen Überwachungsstelle notwendig. 2.2.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 2.3. Löschpulver Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem
Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 2.4. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.5. Montage 2.5.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 1 PMDS 1 kg ± 20 g PG 2 PMD 2 kg ± 40 g PG 2 PMDS 2 kg ± 40 g 2.5.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.5.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. Auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten.
P014-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 / PG 2 PMDS nach DIN EN 3 und DIN 14 404
95
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.5.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.5.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.5.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden. 2.5.7. Sicherungsstift plombieren (Kupferdraht), Verschlusskappe mit grünem Sicherungslack sichern.
Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein. 2.5.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.5.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm 4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 1 / PG 2 PMDS nach DIN EN 3 und DIN 14 404
P014-FLN Ausg. 01/2007
96
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P016-FLN Ausg. 01/2007
PG 6 N nach DIN EN 3
97
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung PG 6 N
Zulassung SP-55/97 --------------- keine Ersatzteile ------------- Zubehör: Standring 201 122 Fahrzeughalter 200 550 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 6 N < 1000
Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind.
Daten
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel PG 6 N SP-55/97 PG 6 L 34A, 183B, C PL-3/92 Neutrex ABC 40
P016-FLN Ausg. 08/2013
PG 6 N nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Instandhaltung (alle 2 Jahre) 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Betriebsdruckkontrolle Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1.5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Staubkappe am Autoventil abschrauben und ein unabhängiges Manometer einschrauben. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des Sollwertes des Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Staubkappe wieder aufschrauben.
1.4. Instandhaltungssabschluß 1.4.1. Beschriftungsbild Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit
erneuern. Feuerlöscher reinigen. 1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm
Kupferdraht). Staubkappe mit grünem Sicherungslack sichern. 1.4.3. Schlauch wieder anschrauben. 1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.4.5. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Innenprüfung (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtprüfung Wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Schlauch Wie Pkt. 1.2. Instandhaltung 2.3. Behälter 2.3.1. Öffnen des Behälters
Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen oder den Innen-druck über Ventil und Schlauch in die Pulversaugmaschine blasen (Achtung: Handschuhe benutzen).
Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren. 2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer-Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
P016-FLN Ausg. 01/2007
PG 6 N nach DIN EN 3
99
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß §16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder einer zugelassenen Überwachungsstelle notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 2.4. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.6. Montage 2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 6 N 6 kg ± 120 g 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. Auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten. 2.6.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.6.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
P016-FLN Ausg. 01/2007
PG 6 N nach DIN EN 3
100
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P017-FLN Ausg. 05/2016
PG 2 PMK, GD 2 N, PG 1 E, PG 2 E nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung GD 2 N PG 2 PMK PG 1 E PG 2 E Zulassung SP-16/98 SP-16/98 SP 36/06 SP 37/06 1. Ventilhaube vollst. 142 058 142 058 142 148 142 148 2. Plombenstift 734 077 734 077 142 152 142 152 3. Düse 502 441 502 441 142 158 142 158 4. Manometer 501 821 501 821 501 820 501 820 5. Rundring 7,65x1,78 727 017 727 017 727 017 727 017 6. Ventil vollst., ohne 142 050 142 050 - - Manometer/Steigrohr Ventil vollst. mit Manometer, - - 142 161 142 161 ohne Steigrohr 7. Rundring 28x2,5 727 042 727 042 727 042 727 042 8. Kreuzschlitzschraube M5x25 734 117 734 117 - - Kreuzschlitzschraube M5x20 - - 734 131 734 131 9. Haftetikett FLN - 087 843 087 880 087 881
9. Haftetikett ibs 254.089 - 087.882 087.883 10. Steigrohr 502 442 502 442 502 476 502 477 11. Spindel vollst. --------- nicht lieferbar ---------- ------------ 12. Halter 200 565 200 565 200 605 200 606 Sicherungsband - - 201 230 201 230 13. Ventilstößel mit 142 077 142 077 142 077 142 077 O-Ring 1,2 x 1,9 Löschmittel: Neutrex ABC-85 a. 2 kg - - 313 651 313 651
Intermon G 70 a. 6 kg 851 466 - - - (Neutrex ABC 70)
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 2 PMK < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei GD 2 N < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 1 E < 1000 sind. PG 2 E < 1000
P017-FLN Ausg. 05/2016
PG 2 PMK, GD 2 N, PG 1 E, PG 2 E nach DIN EN 3
102
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel
PG 2 PMK SP-16/98 PG 2 L 13A, 89B, C PL-12/90 Neutrex ABC-70 GD 2 N SP-16/98 PG 2 L 13A, 89B, C PL-12/90 Neutrex ABC-70 PG 1 E SP-36/06 PG 1 L 8A, 34B, C SP-35/06 Neutrex ABC-85 PG 2 E SP-37/06 PG 2 L 13A, 89B, C SP-35/06 Neutrex ABC-85
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre)
1.1. Sichtkotrolle Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Betriebsdruckkontrolle Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1,5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Hinter dem Manometer befindet sich ein Prüfventil. Das Manometer wird abgeschraubt und an dessen Stelle ein Adapter (000 179) eingesetzt. Dieser Adapter hat dann wieder ein Autoventil.
Am Autoventil kann nun wieder ein unabhängiges Manometer einschraubt werden. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des minimal zulässigen Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Adapter beseitigen und Manometer montieren.
1.3. Instandhaltungsabschluß
1.3.1. Beschriftungsbild
Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Feuerlöscher reinigen.
1.3.2. Druckhebel mittels Sicherungsstift plombieren. 1.3.3. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.3.4. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
P017-FLN Ausg. 05/2016
PG 2 PMK, GD 2 N, PG 1 E, PG 2 E nach DIN EN 3
103
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2. Innenkontrolle (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung
2.1. Sichtkontrolle wie Pkt. 1.1. Instandhaltung
2.2. Behälter
2.2.1. Öffnen des Behälters Manometer entfernen und anderen Stelle Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) einschrauben.
An Stelle des Manometers kann auch eine Blindverschraubung montiert sein. Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Geräteventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren.
2.2.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer-Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.2.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder einer zugelassenen Überwachungsstelle notwendig. 2.2.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 2.3. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.4. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.5. Montage 2.5.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 2 PMK / GD 2 N / PG 2 E 2 kg ± 40 g PG 1 E 1 kg + 20 g 2.5.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.5.3. Komplettes Ventil einschrauben und mit 50 Nm festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter
ist zu achten.
P017-FLN Ausg. 05/2016
PG 2 PMK, GD 2 N, PG 1 E, PG 2 E nach DIN EN 3
104
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.5.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) entfernen und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff ( Mindesttaupunkt -40°C )über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Beaufschlagten Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.5.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. 2.5.7. Ventilhaube montieren und Druckhebel mittels Sicherungsstift plombieren. 2.5.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.5.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm
4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 2 PMK, GD 2 N, PG 1 E, PG 2 E nach DIN EN 3
P017-FLN Ausg. 05/2016
105
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P018-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 N, PG 2 N, PG 2 ES nach DIN EN 3
106
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung PG 1 N PG 2 N PG 2 ES Zulassung SP-37/98 SP-38/98 SP-37/06
1. Sicherungsstift 142 001 Plombe ----- keine Ersatzteile ------ 734 142
2. Manometer 501 820 3. Ventil 140 465 4. O-Ring 7,65x1,78 727 017 5. O-Ring 28x2,5 727 042 6. Steigrohr 502 477-H 7. Schlauch mit Magnet (ohne Abbildung) 550 878 8. Etikett 087 003
Drahthalter 200 616 Löschmittel: Neutrex ABC 85 a. 2kg 313 651
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 1 N < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 2 N < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 2 ES < 1000 sind. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel PG 1 N SP-37/98 PG 1 L 5A, 21B, C PL-12/90 Neutrex ABC 70 PG 2 N SP-38/98 PG 2 L 13A, 70B, C PL-12/90 Neutrex ABC 70 PG 2 ES SP-37/06 PG 2 L 13A, 89B, C SP-35/06
Neutrex ABC 85
P018-FLN Ausg. 08/2013
PG 1 N, PG 2 N, PG 2 ES nach DIN EN 3
107
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre) 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Betriebsdruckkontrolle
Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1.5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Staubkappe am Autoventil abschrauben und ein unabhängiges Manometer einschrauben. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des Sollwertes des Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Staubkappe wieder aufschrauben.
Austausch des Manometers: - Innendruck über Prüfventil ablassen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben. Altes Manometer demontieren.
- Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65 x 1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. - Rundring 26x3 erneuern. - Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle ( Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden.
1.4. Instandhaltungsabschluß
1.3.1. Beschriftungsbild
Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Feuerlöscher reinigen.
1.3.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm Kupferdraht). Staubkappe mit grünem Sicherungslack sichern.
1.3.3. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.3.4. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
P018-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 N, PG 2 N, PG 2 ES nach DIN EN 3
108
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2. Innenkontrolle (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung
2.1. Sichtkontrolle wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Behälter 2.2.1. Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges
Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren.
2.2.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.2.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 2.2.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 2.3. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.4. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.5. Schlauch Beim PG 2 ES Schlauch vom Ventil abschrauben. Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformung sowie freien Durchgang. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
2.6. Montage 2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 1 N 1 kg ± 20 g PG 2 N 2 kg ± 40 g PG 2 ES 2 kg + 40 g 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten.
P018-FLN Ausg. 01/2007
PG 1 N, PG 2 N, PG 2 ES nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.6.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. Auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten. Beim PG 2 ES den Schlauch anschrauben und mit dem Magneten am Behälter befestigen. 2.6.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Verschlusskappe mit grünem Sicherungslack
sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.6.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeugsiehe Anhang
PG 1 N, PG 2 N, PG 2 ES nach DIN EN 3
P018-FLN Ausg. 01/2007
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P019-FLN Ausg. 08/2009
PG 6, PG 12 Tandem Lösch-O-Mat
1
7
8
910
11 12
1314
2
3
5
4
6
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Nr. Benennung PG 6 Tandem PG 12 Tandem
Zulassung SP-13/92 SP-58/93 gehalster Behälter gehalster Behälter
ab 08/2001 ab 08/2001 1 Sicherungsstift 142 101
2. Manometer 501 820 3. Rundring 7,65x1,78 727 017 4. Spindel mit 0-Ring 501 942
5. 0-Ring 26x3 727 009 6. Prüfventil 502 402 7. Staubkappe 502 404 8. Sprinkler 738 178 Schutzkorb 738 181
9. Steigrohr 501 75 501 774 10. Schlauch ohne Griffstück 550 664 11. Schlauchklemme 551 405 12. Haftetikett 092 933 092 934
13. Stecksieb 446 752 14. Düsenkörper 552 766
15. Spezialkleber, rüttelfest 730 037 16. Service-Aufkleber für 732 140 17. Wandhalter 200 007 Zubehör auf Kundenwunsch: Standring 201 122 201 149
Löschmittel:
Neutrex super a 6 kg 313 654 313 654
Neutrex super a 25 kg 313 656 313 656
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
P019-FLN Ausg. 08/2013
PG 6, PG 12 Tandem Lösch-O-Mat
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 6 Tandem < 1000
Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 12 Tandem < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden
sind.
Daten
Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Löschmittel PG 6 Tandem SP-13/92 34A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 Lösch-O-Mat 43A, 233B, C Neutrex super SP 89/08 nur als Feuerlöscher PG 12 Tandem SP-58/93 55A, 233B, C Neutrex ABC 70 PL-12/90 Lösch-O-Mat 55A, 233B, C Neutrex super SP 89/08 nur als Feuerlöscher
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre) 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.4. Betriebsdruckprüfung Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1.5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen: Gerät sichern und auf den Kopf stellen.
Staubkappe am Autoventil abschrauben und ein unabhängiges Manometer einschrauben. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des Sollwertes des Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Staubkappe wieder aufschrauben.
P019-FLN Ausg. 08/2009
PG 6, PG 12 Tandem Lösch-O-Mat
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Austausch des Manometers: - Innendruck über Prüfventil ablassen. Dabei Ventil mittels Sicherungsstift sichern und den
Löscher auf den Kopf stellen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben.
- Altes Manometer demontieren. - Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65x1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. - Rundring 26x3 erneuern. - Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle (Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden.
1.4. Prüfungsabschluß 1.4.1. Beschriftungsbild Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit
erneuern. Feuerlöscher reinigen. 1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm Kupferdraht).
Staubkappe mit grünem Sicherungslack sichern. 1.4.3. Schlauch wieder anschrauben. 1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung (Monat/Jahr) und Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.4.5. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Innenkontrolle (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederfüllung 2.1. Sichtprüfung wie Pkt. 1.1 Instandhaltung 2.2 Schlauch wie Pkt. 1.2. Instandhaltung 2.3. Behälter 2.3.1. Öffnen des Behälters Der Innendruck des Löschers kann nur über das Prüfventil und auf dem Kopf stehend entweichen.
Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen oder den Innen-druck über Ventil und Schlauch in die Pulversaugmaschine blasen (Achtung: Handschuhe benutzen).
Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren. 2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf etl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
P019-FLN Ausg. 08/2009
PG 6, PG 12 Tandem Lösch-O-Mat
114
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 2.4. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. (Rieselprobe) Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.5. Ventil
Das Ventil vollständig vom Zwischenstück mit Steigrohr und Seitenwandsprinkler trennen. Steigrohr vom Zwischenstück demontieren, säubern und auf Unversehrtheit kontrollieren. Der Seitenwandsprinkler wird visuell kontrolliert. Der Sicherungsstift des Ventiles wird herausgezogen, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils den Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Das Zwischenstück in das Ventil schrauben und komplettieren. Dabei auf die richtige Stellung zur Behälterlängsachse (siehe Montagehinweis) achten
Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.6. Montage 2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen: 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters sowie des Zwischenstückes leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.6.3. Zwischenstück montieren. Dabei ist darauf zu achten, dass der Seitenwandsprinkler exakt gegenüber der Behälteraufhängelasche liegt. 2.6.4. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. Auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten. 2.6.5. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.6.6. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). Dabei sind neben allen Dichtungen, das Ventil,
das KFZ - Ventil, das Manometer und das Verschlussstück zu kontrollieren. 2.6.7. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.6.8. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
P019-FLN Ausg. 08/2009
PG 6, PG 12 Tandem Lösch-O-Mat
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.6.9. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
3. Neubefüllung 3.1 Gerät wurde von Hand ausgelöst und benutzt. Vorgehensweise, wie in den Punkten 1 und 2 dieser
Vorschrift bereits beschrieben. Reste von Löschmittel sind vorschriftsgerecht zu entsorgen. 3.2. Gerät hat automatisch ausgelöst. - Vorgehensweise, wie in den Punkten 1.1, 1.2 und 1.4 dieser Vorschrift bereits beschrieben. - Erneuerung des Seitenwandsprinklers Seitenwandsprinkler aus dem Zwischenstück herausdrehen.
Innengewinde des Zwischenstückes gründlich säubern. (keine Reste des Dichtmittels im Zwischenstück belassen!) Neuen Seitenwandsprinkler einsetzen und fest einschrauben. Als Dichtungsmittel Spezialkleber siehe Ersatzteilliste benutzen.
Beachte: Die Lage des Seitenwandsprinkler ist so einzurichten, dass das Prallblech exakt waagerecht und oben liegt. Bei Ersatzlieferung ist das Prallblech im Winkel von 90° zur Befestigung gebogen. Bei Pulverlöschern ist dieser Winkel auf 45° zu korrigieren. Siehe Zeichnung
- Danach einfüllen des entsprechenden Löschpulvers.
- Weitere Montage nach Punkt 2 dieser Vorschrift.
Sprinkler Prallblech
Schutzkorb
Zeichnung 1 4. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm Seitenwandsprinkler 40 Nm
5. Prüfwerkzeug siehe Anhang
P019-FLN Ausg. 08/2009
PG 6, PG 12 Tandem Lösch-O-Mat
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1
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3
4
5
6
P020-FLN Ausg. 08/2009
Troll 1, Troll 1S, Troll 2, Troll 2S nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung Troll 1 Troll 2 Troll 1S Troll 2S
Zulassung SP-02/98 SP-53/97 SP 10/04 SP 11/04 1 Hebelventil vollst.
ohne Steigrohr und Stahlfl. 142 074 142 070 - - mit Steigrohr und Stahlfl. - - 142 128 142 129 Dichtung 8,5 x 6x1 727 043 727 043 - - Rundring 19,5 x 1,5 - - 142 131 142 131
2. Rundring 26x3 727 009 727 009 - - Rundring 35x3 - - 142 130 142 130
3. Stahlflasche 102 890 102 892 102 898 102 899
4. Steigrohr vollst. 142 071 142 072 - -
5. Sicherung 142 073 142 073 - - 6. Haftetikett 086 808 086 809 086 805 086 806 7. Halter (mit Spannband) 200 581 200 582 - 200 602 Halter ohne Spannband - - 200 601 - Spannband - - - 201 230 Löschmittel:
ABC-Pulver a. 25 kg PL-5/74 313 554 313 554 - - ABC-Pulver a. 25 kg PL-2/77 - - - 313 634 ABC-Pulver a. 25 kg SP 12/04 - - 313 624 -
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre Troll 1/ Troll 1S < 1000 nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen. Troll 2/ Troll 2S < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei
Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind.
P020-FLN Ausg. 08/2009
Troll 1,Troll 1S, Troll 2, Troll 2S nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel Troll 1 SP-02/98 PG 1 H 8 A, 34 B, C PL-5/74 ABC-Pulver Troll 1S SP 10/04 PG 1 H 5 A, 34 B, C SP 12/04 ABC-Pulver Troll 2 SP-53/97 PG 2 H 13 A, 89 B, C PL-5/74 ABC-Pulver Troll 2S SP 11/04 PG 2 H 13 A, 89 B, C PL-2/77 ABC-Pulver
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Hebelventils zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da dieses einen Druckentlastungsschlitz besitzt, über den evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Hebelventil abschrauben. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät). Innenprüfung
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Hebelventil 1.3.1. Steigrohr (2-teilig) abschrauben, von Pulverresten säubern. 1.3.2. Stahlflasche herausnehmen. 1.3.3. Abziehen des Sicherungsstiftes. Gängigkeit kontrollieren. 1.3.4. Übergangsstück, Feder und Kunststoffspindel entnehmen. 1.3.5. Alle Teile reinigen und auf Wiederverwendbarkeit prüfen. Rundring 26x3 austauschen. Bei der
Montage darf der Rundring nicht gefettet werden. Achtung: Die Hohlnadel an der Spindel darf nicht deformiert oder stumpf sein. Besonders auf Schäden am Kunststoffgewinde der Armatur achten.
1.3.6. Hebelventil in umgekehrter Reihenfolge zusammensetzen, Führungsnuten beachten.
P020-FLN Ausg. 08/2009
Troll 1, Troll 1S, Troll 2, Troll 2S nach DIN EN 3
119
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1.4. Stahlflasche
Stahlflasche von Pulverresten säubern, Kontrolle auf - Unversehrtheit der Folie - Korrosionsschäden (Stahlflaschen mit Rostnarben sind auszusondern), - Lesbarkeit des Gesamtgewichts ( eingeprägt), Gesamtgewicht mittels geeigneter Waage (mit 1g
Genauigkeit) feststellen. - zulässige Minustoleranz: Troll 1 16g - 2g, Troll 2 28g - 3 g
Troll 1S 16g - 2g Troll 2S 28g - 3g 1.5. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Achtung! Die Innenkontrolle ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche oder auf dem Steigrohr nachzuweisen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.6. Montage 1.6.1. Stahlflasche in das Steigrohr (2-teilig) einlegen. Auf dem Steigrohr mit Faserschreiber die
Innenprüfung des Behälters dokumentieren (Prüfer- Nr., Monat/Jahr). 1.6.2. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen: Troll 1 / Troll 1S 1 kg ± 50 g Troll 2 / Troll 2S 2 kg ± 60 g 1.6.3. - Pulverreste am Gewindering des Behälters beseitigen. Hebelventil einsetzen und handfest (25
Nm) anziehen. Auf richtige Stellung zum Behälter achten. Achtung: Das Anzugsmoment ist unbedingt einzuhalten.
1.6.4. Feuerlöscher reinigen. 2. Plombieren 2.1. Die Übergänge von Behälter / Hebelventil sind mit grünem Sicherungslack zu versehen.
Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm Kupferdraht) 2.2. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nummer. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.3. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung. Löschpulver und die Stahlflasche erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
4. Anzugsmomente Hebelventil 30 Nm 5. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
P020-FLN Ausg. 08/2009
Troll 1, Troll 1S, Troll 2, Troll 2S nach DIN EN 3
120
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
P021-FLN Ausg. 05/2016
PG 6 E / PG 6 Euro / PG 6 Euro-P nach DIN EN 3
121
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Nr. Benennung PG 6 E PG 6 Euro PG 6 Euro PG 6 Euro-P Zulassung SP-40/01 SP 65/06 SP 65/06 SP 56/06 Ǿ 162 mm Ǿ 150 mm Ǿ 162 mm 1. Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 142 101 2. Spindel mit 0-Ring 142 023 142 167 - 142 167 3. Ventil ohne Manometer 140 421 - 140 390 - Ventil ohne Steigrohr - 142 165 140 403 142 165 - Manometer 501 820 550 850 501 820 550 850 - Blindstutzen 142 091 142 091 - 142 091 4. 0-Ring 26x3 727 009 727 009 727 009 727 009 5. Steigrohr 501 758 501 760 501 764 501 760 6. Schlauch 550 664 550 664 550 664 550 850 7. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 8. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 9. Haftetikett alte Ausf. FLN 089 880 090 580 090 580 Haftetikett neues Löschmittel, FLN 090 713 - - Haftetikett alte Ausf. ibs - 090 471 090 601 Haftetikett neues Löschm. Ibs 090 476 - - Prüfventileinsatz - 502 402 - Löschmittel: Neutrex ABC 50 a. 6 kg - 313 652 - Neutrex ABC 50 a. 25 kg - 313 653 - Löschmittel für weiterentwickelte Ausführung Neutrex super a. 6 kg 313 654 - - Neutrex super a.25 kg 313 656 - - Neutrex super a.50 kg 313 657 - - Neurtex ABC Euro 30 a. 6 kg Neurtex ABC Euro 30 a.30kg 313 001 Zubehör: Fahrzeughalter 200 550 200 607 - 200 607 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
P021-FLN Ausg. 05/2016
PG 6 E / PG 6 Euro / PG 6 Euro-P nach DIN EN 3
122
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 6 E < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 6 Euro < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 6 Euro-P < 1000 sind. Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn. -Nr.
Kenn. - Nr. PG 6 E SP-40/01 27A, 183B, C Neutrex ABC 30 SP-33/01 43A, 233B, C Neutrex super SP-89/08 PG 6 Euro SP-65/06 34A, 183B, C Neutrex ABC 50 SP-69/06 PG 6 Euro-P SP-65/06 34A, 183B, C Neutrex ABC Euro 30 KB 262/15
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre)
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.1 Schlauch vom Ventil abschrauben.
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.2. Betriebsdruckprüfung Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1,5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Hinter dem Manometer befindet sich ein Prüfventil. Das Manometer wird abgeschraubt und an dessen Stelle ein Adapter (000 179) eingesetzt. Dieser Adapter hat dann wieder ein Autoventil.
Am Autoventil kann nun wieder ein unabhängiges Manometer einschraubt werden. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des minimal zulässigen Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Adapter beseitigen und Manometer montieren. Austausch des Manometers: Manometer wird gegen ein neues ausgetauscht.
1.3. Beschriftungsbild Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Feuerlöscher reinigen.
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PG 6 E / PG 6 Euro / PG 6 Euro-P nach DIN EN 3
123
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.4. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm Kupferdraht). Staubkappe mit grünem Sicherungslack sichern.
1.5. Schlauch wieder anschrauben.
1.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Innenprüfung (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtprüfung wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Schlauch wie Pkt. 1.2. Instandhaltung 2.3. Behälter
Manometer entfernen und den Innendruck über das Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ablassen. An Stelle des Manometers kann auch eine Blindverschraubung montiert sein. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen oder den Innen-druck über Ventil und Schlauch in die Pulversaugmaschine blasen (Achtung: Handschuhe benutzen).
Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren. 2.3.1. Öffnen des Behälters 2.3.2. Behälter vollständig entleeren,
vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät, Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer - Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person nach oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 2.4. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe).Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu
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PG 6 E / PG 6 Euro / PG 6 Euro-P nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.6. Montage
2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 6 E / PG 6 Euro / PG 6 Euro-P 6 kg ± 120 g 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitzes Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einschrauben und mit 50 Nm festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter
ist zu achten. 2.6.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung, es wird ein Adapter für Prüfventil Best.-Nr.: 000 176
benötigt und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Manometer oder Blindstutzen einschrauben.
2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.6.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
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PG 6 E / PG 6 Euro / PG 6 Euro-P nach DIN EN 3
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lfd. Benennung PG 4 Euro PG 9 Euro PG 12 Euro
Zulassung SP-66/08 SP-65/08 SP-67/08 1. Spindel mit 0-Ring 501 942 501 942 501 942
2. Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 3. Manometer 501 820 501 820 501 820
4. Blindstutzen 142 091 142 091 142 091 5. Prüfventileinsatz 502 402 502 402 502 402 6. Ventil ohne Manometer 142 165 142 165 142 165
ohne Blindstutzen 7. 0-Ring 26x3 727 009 727 009 727 009 8. Steigrohr 501 761 501 762 501 763 9. Haftetikett 091 263 090 676 090 677
10. Schlauch 550 664 550 664 550 664 11. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405
12. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 Löschmittel: Neutrex ABC-50 a. 6 kg 313 652 313 652 313 652 Neutrex ABC-50 a.25 kg 313 653 313 653 313 653
PG 4 Euro / PG 9 Euro / PG 12 Euro nach DIN EN 3
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11
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Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 4 Euro < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 9 Euro < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 12 Euro < 1000 sind. Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr.
PG 4 Euro SP-66/08 21A, 113B, C Neutrex ABC 50 SP-69/06 PG 9 Euro SP-65/08 43A, 233B, C Neutrex ABC 50 SP-69/06 PG 12 Euro SP-68/08 55A, 233B, C Neutrex ABC 50 SP-69/06
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre) 1.1 Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2 Schlauch Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
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PG 4 Euro/ PG 9 Euro / PG 12 Euro nach DIN EN 3
127
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.3 Betriebsdruckkontrolle
Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1,5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Hinter dem Blindstutzen befindet sich ein Prüfventil. Der Blindstutzen wird abgeschraubt und an dessen Stelle ein Adapter (000 179) eingesetzt. Dieser Adapter hat dann wieder ein Autoventil.
Am Autoventil kann nun wieder ein unabhängiges Manometer einschraubt werden. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert vergleichen. Bei Unterschreitung des minimal zulässigen Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen.
1.4 Prüfabschluss 1.4.1. Beschriftungsbild
Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Dabei Sorte des Löschmittels und das dazugehörige Rating beachten. Feuerlöscher reinigen.
1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm Kupferdraht). Staubkappe mit grünem Sicherungslack sichern.
1.4.3. Schlauch wieder anschrauben. 1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.4.5. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Innenprüfung (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtprüfung Wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Schlauch Wie Pkt. 1.2. Instandhaltung 2.3. Behälter 2.3.1. Manometer entfernen und den Innendruck über das Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ablassen.
An Stelle des Manometers kann auch eine Blindverschraubung montiert sein. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen oder den Innendruck über Ventil und Schlauch in die Pulversaugmaschine blasen (Achtung: Handschuhe benutzen).
Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren. 2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer-Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder durch eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
PG 4 Euro/ PG 9 Euro / PG 12 Euro nach DIN EN 3
P022-FLN Ausg. 08/2008
128
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.4. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 2.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.6 Montage 2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 4 Euro 4 kg ± 80 g PG 9 Euro 9 kg ± 180 g PG 12 Euro 12 kg + 240 g 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitzes Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einschrauben und mit 50 Nm festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter
ist zu achten. 2.6.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung, es wird ein Adapter für Prüfventil Best. Nr.: 000 176
benötigt und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Manometer oder Blindstutzen aufschrauben.
2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.6.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 4 Euro/ PG 9 Euro / PG 12 Euro nach DIN EN 3
P022-FLN Ausg. 08/2008
129
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
PM 12 A nach DIN EN 3
P023-FLN Ausg. 08/2010
130
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Ersatzteile Nr. Benennung: PM 12 A
Zulassung SP 32/95 Best. Nr.:
1 O-Ring 68,5x3,3 727 059 2 Verschlussdeckel vollst. 140 458 3 Sicherheitsventil vollst. 130 117 4. Handgriff 502 463 Halbrundniet 734 116 Krallenscheibe 734 115 5 Schlauch mit Pistole drehbar 550 880 Abschlussfolie 111 397 6 Haftetikett 093 360 7 Aufladerohr 108 785 8 O-Ring 16x2,5 727 060 9 Pulverpistole 552 786 10 Fußring 201 201 11 CO2-Flasche vollst. 102 950 12 Flachdichtung 18x13x2 727 061 Blende 12,2 727 062 13 Sicherungsstift 142 191
14 Pulverbrause 734 118
15 Halter 200 007
Löschmittel: Totalit M a. 20 kg 313 618 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
PM 12 A nach DIN EN 3
P023-FLN Ausg. 08/2013
131
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV.
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre
nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen. PM 12 A < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden
sind. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel PM 12 A SP-32/95 PG 12 H D PL-4/62 Totalit M
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung an der Stahlflasche. Behälter und Armaturen mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Besonders auf die Verbindung Behälter/Flasche achten. ggf. Löscher aussondern. Löscher in geeigneter Vorrichtung festspannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters und Pulver auflockern. Dabei ist das Gerät umdrehen (kopfstellen) und
warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung einspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Pulver mittel Pulversaugmaschine entnehmen und sachkundig prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 und ?
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät). Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschluss auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. Ausblasrohr auf freien Durchgang prüfen.
Behälter muss vollständig von außen kontrolliert werden. Dazu Standfuß abschrauben. Bei Korrosion oder mechanischer Beschädigung ist der Behälter auszusondern.
1.2.3 . Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: PM 12 A 300 g - 15 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
PM 12 A nach DIN EN 3
P023-FLN Ausg. 08/2010
132
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.4. Verschlussdeckel
Verschlussdeckel kontrollieren auf: Gewindebeschädigung, freie Druckentlastungsschlitze Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), und Unversehrtheit des Sicherheitsventils.
1.5. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Ab 8/98 erfolgt die Auslieferung mit drehbarer Pistole. Diese Schläuche werden auch als Ersatzteil für vorher ausgelieferte Löscher dieser Typen eingesetzt. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31. Die Lanze mit Pulverbrause darf nicht verformt, Korrodiert oder in anderer Verform beschädigt sein.
1.6. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter das Ausblasrohr einführen und die Stahlflasche festschrauben.
Die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen: PM 12 A 12 kg ± 240 g 1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Verschlussdeckel und Schlauch montieren. Dabei neue Abschlussfolie einsetzen und
Anzugsmomente beachten. 1.7.4. Stahlflasche anschrauben und Handrad neu plombieren.
Sicherungsstift mit 0,4 mm Kupferdraht plombieren. 1.7.5. Feuerlöscher reinigen. 1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung(Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche, und die Berstfolie zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente 4. Prüfwerkzeug
Armatur 50 Nm siehe Anhang Stahlflasche 8 Nm Schlauch 15 Nm
PM 12 A nach DIN EN 3
P023-FLN Ausg. 08/2010
133
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
PG 6 AS, PG 9 AS, PG 12 AS, P 6 AS, P 9 AS, P 12 AS
nach DIN EN 3
123
5678
4
9
P024-FLN Ausg. 08/2010
134
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung: Best. Nr.: Einsatzbereich: 1 Sichungsschelle 142 189 alle Typen 2 K-Schlagknopfventil vollst. ohne Steigrohr, 726 060 alle Typen
ohne Ausblasrohr, ohne Stahlflasche 3 Überwurfmutter schwarz 502 487 alle Typen 4. Ausblasrohrohr siehe Ersatzteile typenbezogen 5 Stahlflasche 135g 102 960 6 kg Pulverlöscher
210g 102 964 9 kg Pulverlöscher 280g 102 968 12 kg Pulverlöscher
6 Schlauch mit Pistole 550 680 alle Typen O-Ring 12x2 727 019 alle Typen 7 Schlauchklemme 551 405 alle Typen 8 Steigrohr L= 430 mm 501 927 6 kg Pulverlöscher L= 407 mm 501 928 9 kg Pulverlöscher L= 523 mm 501 929 12 kg Pulverlöscher 9 Düsenkörper Düsenkörper schwarz 552 353 6 kg Pulverlöscher 10 Klebefolie 22 x 25 mm 108 543 alle Pulverlöscher 11 Standring Ø 150 mm 201 122 6 kg Pulverlöscher, Ø 190 mm 201 149 9 kg und 12 kg Pulverlöscher 12 Fahrzeughalter Ø 150 mm 200 550 6 kg Pulverlöscher,
Ø 190 mm 200 082 9 kg und 12 kg Pulverlöscher 13 Farbaufkleber
Rolle je 1000 Stück 732 227 alle Pulverlöscher Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen Typ Haftetikett Düsenkörper Ausblasrohr Stahlflasche FLN ibs mit Klebefolie PG 6 AS 091 084 091 095 Düse schwarz 108 771 102 960 PG 9 AS 091 085 091 096 ohne 108 773 102 964 PG 12 AS 091 086 091 097 ohne 108 775 102 968 P 6 AS 091 098 Düse schwarz 108 771 102 960 P 9 AS 091 099 ohne 108 773 102 964 P 12 AS 091 100 ohne 108 775 102 968
Pul
ver
Pow
der
732
227
PG 6 AS, PG 9 AS, PG 12 AS, P 6 AS, P 9 AS, P 12 AS
nach DIN EN 3 P024-FLN Ausg. 08/2010
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Tabelle 2 Löschmittel Zulassung Gebinde Löschpulver a. 6 kg a. 25 kg Neutrex super SP 89/08 313 654 313 474 BC – Pulver PL-4/77 - 313 483 Ersatzteile für Schlagknopfventil (alle Löscher Pulver, Wasser, Schaum, Fettbrand) Nr. Benennung: Best. Nr.: Einsatzbereich: 2.1 Sichungsschelle 142 189 alle Typen 2.2 Schlagknopf 142 188 alle Typen 2.3 Druckfeder 142 182 alle Typen 2.4 Bolzen 142 183 alle Typen 2.5 Tragegriff 142 184 alle Typen 2.6 Berstfolie 14x2 111 362 nur alle Pulverlöscher O-Ring 12x2 727 019 alle Typen 2.7 O – Ring 60x4 727 015 alle Typen 2.8 Schlagbolzen 142 185 alle Typen 2.9 O – Ring Ø 15x2 mm 727 040 alle Typen 2.10 Zweilochplombe 0120006 wahlweise, alle Typen Steckplombe 142 190 wahlweise, alle Typen
2.1
2.6
2.7
2.8 2.9
2.2
2.3
2.5
2.4
PG 6 AS, PG 9 AS, PG 12 AS, P 6 AS, P 9 AS, P 12 AS
nach DIN EN 3 P024-FLN Ausg. 08/2010
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Tabelle 3 Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse Typ Löschmittel Treibgas Toleranz Spez.Gew. Haltbarkeit PG 6 AS 6 kg Neutrex super + 120g CO2 135g -13g PG 9 AS 9 kg Neutrex super + 180g CO2 210g -10g PG 12 AS 12 kg Neutrex super + 240g CO2 280g -14g P 6 AS 6 kg BC-Pulver “Jet” + 120g CO2 135g -13g P 9 AS 9 kg BC-Pulver “Jet” + 180g CO2 210g -10g P 12 AS 12 kg BC-Pulver “Jet” + 240g CO2 280g -14g Tabelle 4 technische Daten Typ Zulassung Funktions- Rating Sonderzulassung CE / DIN EN 3 bereich: (Leistung) WM PG 6 AS SP 103/09 -30°C - +60°C 43A, 233B, C ja ja PG 9 AS SP 104/09 -30°C - +60°C 55A, 233B, C ja ja PG 12 AS SP 105/09 -30°C - +60°C 55A, 233B, C ja ja P 6 AS SP 191/10 -30°C - +60°C 233B, C P 9 AS SP 192/10 -30°C - +60°C 233B, C P 12 AS SP 193/10 -30°C - +60°C 233B, C Marinezulassung See BG
MED Marinerichtlinie 96/98/EG
Konformitätsbewertung nach DIN EN 3 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
PG 6 AS, PG 9 AS, PG 12 AS, P 6 AS, P 9 AS, P 12 AS
nach DIN EN 3 P024-FLN Ausg. 08/2010
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters und Pulver auflockern. Dabei ist das Gerät umdrehen (kopfstellen) und
warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung einspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Pulver mittel Pulversaugmaschine entnehmen und sachkundig prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 und ?
1.2.2. Behälter vollständig entleeren. Pulverlöscher vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät. 1.2.3. Behälterinnenkontrolle durchführen.
Pulverlöschmittelbehälter: Bei der Behälterinnerenkontrolle an Pulverlöschmittelbehältern wird der innere Zustand des Behälters kontrolliert. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Schweißnähte geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern.
1.2.4. Gemäß § 16 BetrSichV. muss alle 5 Jahre eine Innenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung kann eine befähigte Person ausführen.
Einschränkung: Bei Aufladegeräten (das ist der Fall) braucht diese Prüfung, nach Ablauf der Frist, nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte geöffnet werden müssen, Löschmittel entnommen und wieder eingefüllt wird. Das ist spätestens nach 6 Jahren der Fall. Dabei werden die Schritte wie in Pkt. 1.2.3. ausgeführt. Die Festigkeitsprüfung, alle 10 Jahre, kann entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel an der Innenbeschichtung festgestellt wurden.
1.2.5. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten.
1.3. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: siehe Tabelle 3 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
PG 6 AS, PG 9 AS, PG 12 AS, P 6 AS, P 9 AS, P 12 AS
nach DIN EN 3 P024-FLN Ausg. 08/2010
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1.4. Armatur Berstscheibe aus dem Schlauchansatz der Amatur herausnehmen. Die Berstscheibe muss bei jeder Instandhaltung getauscht werden. Sicherungsklammer abziehen und kontrollieren. Armatur kontrollieren auf mechanische Schäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, intakte Schlagspitze, freie Druckentlastungsschlitze der Überwurfmutter, Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), Funktion und Beschaffenheit des Tragegriffes. - Herausschrauben des Steigrohres (kleine Wasserpumpenzange) und freien Durchgang
kontrollieren. - Ist ein Ausblasrohr vorhanden (siehe Ersatzteile type bezogen) ist auf festen Sitz und auf
Unversehrtheit des Schlauchstückes oder der Klebefolie zu achten. Defekte Teile sind auszutauschen. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu beachten. 1. Armatur am Tragegriff mit der Flaschenaufnahme nach oben vorsichtig in einen Schraubstock
einspannen. 2. Ausblasrohr am gequetschten Ende mittels Flachzange linksdrehend herausschrauben. 3. Flaschenaufnahme mit Gabelschlüssel SW 32 herausschrauben. 4. Schlagknopf gedrückt halten und Schlagbolzen mittels Rohrsteckschlüssel SW 9 herausschrauben. 5. Schlagknopf und Druckfeder entnehmen. 6. Mittels Durchstoßdorn (Ø 5 mm) und Hammer (150g) den Bolzen zur beweglichen Befestigung
des Tragegriffes herausschlagen. Armaturkörper vom Tragegriff trennen. 7. Entnahme der Überwurfmutter. Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Danach die Amatur mittels Sicherungsschelle sichern.
1.5. Schlauch mit Pistole Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittelüberprüfung
Löschpulver Löschpulver sachkundig auf Einsatzmenge, Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver - Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen.
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen. (siehe Tabelle
„Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) 1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten.
PG 6 AS, PG 9 AS, PG 12 AS, P 6 AS, P 9 AS, P 12 AS
nach DIN EN 3 P024-FLN Ausg. 08/2010
139
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.7.3. Komplette Armatur einführen und Überwurfmutter festschrauben. (Anzugsmoment 40 Nm),
Dabei auf Stellung des Schlauches zur Schlauchklemme achten, Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben.
1.7.4. Sicherungsschelle der Armatur wahlweise mittels Steckplombe oder Zweilochplombe mit Cu-Draht
plombieren. Im oberen Bereich des Schlagknopfes befinden sich rechts und links je eine Bohrung. Dort kann
die Sicherungsschelle - durch einstecken einer Steckplombe oder - mit Cu-Draht und Zweilochplombe plombiert werden.
Dazu 0,4mm Kupferdraht von einer Seite des Schlagknopfes in die Bohrung einführen und durchschieben. Ein Ende über den Schlagknopf in die vorgesehene Nut legen und beide Drahtenden verknoten. Danach die Drahtenden durch die Bohrungen der Plombe führen und so verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.7.5. Feuerlöscher reinigen. 1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Darauf das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift anzugeben. Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Überwurfmutter der Armatur mit einem Farbaufkleber (siehe Ersatzteilliste) am Behälter sichern. Bei Schaumlöschern muss an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) ein Service – Aufkleber mit Angaben über Art und Alter des Löschmittels vorhanden sein. Erneuerung des Löschmittels eintragen oder Service – Aufkleber erneuern.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch ist das Löschmittel, die Stahlflasche, die Berstfolie und die Folie am Ausblasrohr zu erneuern. Achtung! - Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder
verwendet werden. - Nur für den Typ vorgesehene Ersatzteile verwenden. - Die Art und Zusammensetzung des Löschmittels, der Mengenanteil der Komponenten sowie die
Einsatzmenge sind typenbezogen aus der Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen und einzuhalten.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 15 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
PG 6 AS, PG 9 AS, PG 12 AS, P 6 AS, P 9 AS, P 12 AS
nach DIN EN 3 P024-FLN Ausg. 08/2010
140
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Nr. Benennung PG 6 Euro-S PG 9 Euro-S PG 12 Euro-S
Zulassung SP 128/13 SP 169/14 SP 198/14 Ǿ 160 mm
1. Ventil ohne Manometer 142 195 142 195 142 195 2. Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101
3 Manometer 501 828 501 828 501 828 4. 0-Ring 26x3 727 009 727 009 727 009 5. Steigrohr 501 765 501 100 501 200 6. Haftetikett 091 363 090 007 090 008 7. O-Ring 10x2 727 004 727 004 727 004
8. Schlauch mit Magnet 550 881 - - 8. Schlauch ohne Magnet 550 887 550 100 550 200 9. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405
Wandhalter 200 007 200 007 200 007
Löschmittel: Neutrex ABC Euro 6 kg 313 659
Zubehör: Fahrzeughalter 200 585
Ständer 201 166 201 166 201 166
P025 FLN Ausg.10/2015
PG 6 / 9 / 12 Euro-S nach DIN EN 3
17
8
9
2
3
4
5
6
141
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 6 Euro-S < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG 9 Euro-S < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden PG 12 Euro-S < 1000 sind. Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn. -Nr.
Kenn. - Nr. PG 6 Euro-S SP-128/13 43A, 233B, C Neutrex ABC Euro KB-127/13 PG 9 Euro-S SP 169/14 55A, 233B, C Neutrex ABC Euro KB-127/13 PG 12 Euro-S SP 198/14 55A, 233B, C Neutrex ABC Euro KB-127/13
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre) 1.1 Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
P025 FLN Ausg. 10/2015
PG 6 / PG 9 / PG 12 Euro S nach DIN EN 3
142
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.3. Betriebsdruckprüfung Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1,5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Hinter dem Manometer / Blindstutzen befindet sich ein Prüfventil. Das Manometer / der Blindstutzen wird abgeschraubt und an dessen Stelle ein Adapter (000 179) eingesetzt. Dieser Adapter hat dann wieder ein Autoventil.
Am Autoventil kann nun wieder ein unabhängiges Manometer einschraubt werden. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des minimal zulässigen Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Adapter beseitigen und Manometer oder Blindstutzen montieren. Austausch des Manometers: Manometer wird gegen ein neues ausgetauscht.
1.4 Prüfungsabschluss 1.4.1. Beschriftungsbild
Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Feuerlöscher reinigen.
1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm Kupferdraht). 1.4.2. Schlauch wieder anschrauben. Dabei Anzugsmoment beachten!
1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.4.5. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Innenprüfung (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtprüfung wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Schlauch wie Pkt. 1.2. Instandhaltung 2.3. Behälter
2.3.1. Öffnen des Behälters
Manometer entfernen und den Innendruck über das Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ablassen. An Stelle des Manometers kann auch eine Blindverschraubung montiert sein. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen oder den Innen-druck über Ventil und Schlauch in die Pulversaugmaschine blasen (Achtung: Handschuhe benutzen).
Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren. 2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer - Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
P025 FLN Ausg. 10/2015
PG 6 / PG 9 / PG 12 Euro S nach DIN EN 3
143
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 2.4. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe).Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2.6. Montage 2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 6 Euro-S 6 kg ± 120 g PG 9 Euro-S 9 kg + 180 g PG 12 Euro-S 12 Kg + 240 g 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitzes Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu achten. 2.6.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung, es wird ein Adapter für Prüfventil Best.-Nr.: 000 176 benötigt
und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Manometer oder Blindstutzen einschrauben.
2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. ( Anzugsmoment 20 Nm ) 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Ventil/Behälter mit grünem Sicherungslack
sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein. 2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.6.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
PG 6 / PG 9 / PG 12 Euro S nach DIN EN 3
P025 FLN Ausg. 10/2015
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17
8
9
2
3
4
5
6
P026 FLN Ausg. 11/2015
PG 6/12 DX, P 6/12 DKX nach DIN EN 3
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lfd. Nr. Benennung PG 6 DX PG 12 DX P 6 DKX P 12 DKX Zulassung SP 38/95 SP 32/98 SP 20/15 SP 17/15 Behälterdurchmesser 150 mm 190 mm 150 mm 190 mm 1. Ventil ohne Manometer 140 460 140 460 140 460 140 460 2. Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 142 101 3.- Manometer 501 820 501 820 501 820 501 820 4. 0-Ring 26x3 727 009 727 009 727 009 727 009 5. Steigrohr 501 758 501 774 501 758 501 774 6. Haftetikett 090 083 090 084 090 067 090 024 7. O-Ring für Schlauch 12x2 727 019 727 019 727 019 727 019 8. Schlauch komplett 550 000 550 886 550 000 550 886 9. Schlauchklemmschelle 551 405 551 405 551 405 551 405 10. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007
Löschmittel: Neutrex super 6 kg 313 654 313 654 - - BC K 101 6 kg 308 041 308 041 BC K 101 25 kg 308 042 308 042 Zubehör: Fahrzeughalter 200 550 - 200 550 -
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 6 DX /P 6 DKX < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PG12DX /P 12 DKX < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind
P026 FLN Ausg. 11/2015
PG 6/12 DX, P 6/12 DKX nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn. -Nr.
Kenn. - Nr. PG 6 DX SP 38/95 45A, 233B, C Neutrex super SP 89/08 PG12 DX SP 32/98 55A, 233B, C Neutrex super SP 89/08 P 6 DKX SP 20/15 55A, 233B BC 101 K PL- 4/77 P12 DKX SP 17/15 55A, 233B BC 101 K PL- 4/77
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre)
1.1. Sichtkontrolle Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Betriebsdruckprüfung
Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1,5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
Hinter dem Manometer / Blindstutzen befindet sich ein Prüfventil. Das Manometer / der Blindstutzen wird abgeschraubt und an dessen Stelle ein Adapter (000 179) eingesetzt. Dieser Adapter hat dann wieder ein Autoventil.
Am Autoventil kann nun wieder ein unabhängiges Manometer einschraubt werden. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des minimal zulässigen Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Adapter beseitigen und Manometer oder Blindstutzen montieren.
Austausch des Manometers: Manometer wird gegen ein neues ausgetauscht.
1.4. Prüfungsabschluss 1.4.1. Beschriftungsbild
Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Feuerlöscher reinigen.
1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm
Kupferdraht).
P026 FLN Ausg. 11/2015
PG 6/12 DX, P 6/12 DKX nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.4.3. O-Ring auf Schlauchstutzen ggf. erneuern und Schlauch wieder anschrauben. Anzugsmoment
beachten! 1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.4.5. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Innenprüfung (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtprüfung wie Pkt. 1.1. Instandhaltung 2.2. Schlauch wie Pkt. 1.2. Instandhaltung 2.3. Behälter
2.3.1. Öffnen des Behälters Manometer entfernen und den Innendruck über das Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ablassen. An Stelle des Manometers kann auch eine Blindverschraubung montiert sein. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen oder den Innen-druck über Ventil und Schlauch in die Pulversaugmaschine blasen (Achtung: Handschuhe benutzen).
Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löscher vollständig entleeren.
2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer - Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 2.4. Löschpulver
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe).Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
P026 FLN Ausg. 11/2015
PG 6/12 DX, P 6/12 DKX nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.6. Montage2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen:
PG 6 DX, P 6 DKX 6 kg ± 120 g PG 12 DX, P 12 DKX 12 kg ± 240 g 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitzes Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten. 2.6.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung, es wird ein Adapter für Prüfventil Best.-Nr.: 000 176
benötigt und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Manometer einschrauben.
2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Ventil/Behälter mit grünem Sicherungslack
sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.6.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 6/12 DX, P 6/12 DKX nach DIN EN 3
P026 FLN Ausg. 11/2015
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Register Typ Seite Ausgabe Norm S001 FLN S 6 AiEP, S 9 AiEP 147 01.01.07 DIN EN 3 S002 FLN S 6 AiE, S 9 AiE 150 01.01.07 DIN EN 3 S003 FLN S 6 Ai, S 6 Ais, S 9 Ai 153 01.01.07 DIN EN 3 S004 FLN S 6 AiP, S9 AiP 156 01.01.07 DIN EN 3 S005 FLN S 3 AiP, S 3 AKP 159 01.01.08 DIN EN 3 S006 FLN S 6 AiF, S 9 AiF, S 6 AKF, S 9 AKF, 163 01.05.16 DIN EN 3 S 6 AKF-1, S 9 AKF-1, S 6 F, S 9 F S007 FLN S 6 AiES, S 9 AiES 168 01.01.07 DIN EN 3 S008 FLN S 6 AK, S 9 AK, S 6 N, S 9 N 171 01.05.16 DIN EN 3 S009 FLN S 6 PMDS, S 9 PMDS, S 9 PMDN 175 01.01.07 DIN EN 3 S 9 PMDN S010 FLN S 6 AKP, S 9 AKP, S 6 P, S 9 P, 179 01.05.16 DIN EN 3 S 6 AKP eco, S 9 AKP eco S011 FLN S 6 AKS, S 9 AKS, S 6 AKC, S 9 AKC 185 01.05.16 DIN EN 3 S 6 SC, S 9 SC, S 6 T, S 9 T S012 FLN S 9 Tandem Lösch-O-Mat 190 01.08.09 DIN EN 3 S013 FLN S 6 DN, S 9 DN, S 6 DN super, 196 01.08.09 DIN EN 3 S 9 DN super S014 FLN S 6 DF, S 9 DF, S 6 DF-1, S 9 DF-1 200 01.05.16 DIN EN 3 S015 FLN S 6 Ai-TF 205 01.08.09 DIN EN 3 S016 FLN S 2 DN, S 2 DC 207 01.08.09 DIN EN 3 S017 FLN S 2 DF, S 2 DF-1 213 01.05.16 DIN EN 3 S018 FLN S 6 AKA alkoholbeständig 217 01.08.09 DIN EN 3 S019 FLN S 6 DN eco, S 9 DN eco 221 01.08.08 DIN EN 3 S 6 DN eco classic, S 9 DN eco classic S 6 DN eco premium, S 9 DN eco premium S 6 DN eco-HR, S 9 DN eco-HR, S F 6 D S020 FLN S 6 DC, S 9 DC 226 01.08.08 DIN EN 3 S021 FLN S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, 230 01.08.10 DIN EN 3 S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF- 1,
S 9 SKF-1, S 6 SKP, S 9 SKP S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco tagbare Feuerlöscher, welche in Neuruppin hergestellt wurden und in der oben befindlichen Liste nicht aufgeführt sind, dürfen nicht mehr instandgehalten werden.
Schaumlöscher
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eine Ersatzteile – Keine Ersatzlöschmittel
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
S001-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AiEP, S 9 AiEP nach DIN EN 3
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Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 AiEP < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 9 AiEP < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 AiEP SP - 61/96 S 6 H+5 21A / 183B SP - 22/98 PL-7/03 + SP 09/05 S 9 AiEP SP - 63/96 S 9 H+5 21A / 233B SP - 22/98 PL-7/03 + SP 09/05
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Ventils zu beginnen (ca. 1/3 der
Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entweichen lassen, Ventil abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Ventils zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entweichen lassen, Ventil abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser aus spülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
S001-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AiEP, S 9 AiEP nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.3. Ventil
Stahlflasche abschrauben. Steigrohr vollständig Demontieren, Feder auf Korrosion und Bruch kontrollieren. Sicherungsstift mit Signalscheibe abziehen, Kontrolle des Ventils auf Korrosionsschäden und Gewindebeschädigung. Leichtgängigkeit der Ventilspindel durch Hebelbetätigung testen, danach Spindel entnehmen. Unversehrtheit aller Gummidichtungen, der Spindel und Hohlnadel prüfen. Spindel säubern und Dichtungen mit säurefreier Vaseline fetten. Druckentlastungsschlitze prüfen. Ventilmontage - Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. - Ventilspindel einstecken - Steigrohr vollständig mit Feder montieren, dabei auf festen Sitz achten.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: S 6 AiEP 55 g - 5 g CO2
S 9 AiEP 71 g - 7 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen
1.5. Schlauch Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus der Inilam A – Lösung lt. Tabelle und bei 6 Liter Löschern aus einer, bzw. bei 9 Liter Löschern aus zwei Schaumpatronen. Die Inilam-Lösung wird alle 8 Jahre erneuert, Schaumpatronen sind nach 6 Jahren auszusondern. Innerhalb dieser 6 Jahre kann die Schaumpatrone weiter verwendet werden, wenn sie keine Schäden aufweist und der Füllstand des Schaummittels bis zum Eichstrich reicht. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Schaumpatronen PL 7/03 haben einen weißen Körper und sind grün bedruckt.
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions- Wasser Inilam A S- Patrone bereich S 6 AiEP 6 l - 0,3 l 5,85 I 0,06 l 1 Patrone 5°C bis +60°C S 9 AiEP 9 l - 0,45 l 8,73 l 0,09 l 2 Patrone 5°C bis +60°C
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
S001-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AiEP, S 9 AiEP nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle).
Achtung: Schaumpatronen sind so in den Behälter einzubringen, dass der darauf befindliche Pfeil nach unten und die Patronenspitze nach oben zeigt. Die Patronenspitze darf nicht gekürzt oder deformiert sein.
1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, und Gewinde über die volle Länge mit säurefreier Vaseline
stark einfetten.
1.7.3. Innenprüfung mittels wasserfesten Faserschreibers (Monat und Jahr, sowie Prüfer – Nummer) auf der Stahlflasche oder auf dem Steigrohr nachweisen.
1.7.4. Komplettes Ventil in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die richtige Stellung
zum Behälter achten 1.7.5. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment beachten! 1.7.6. Feuerlöscher reinigen. 1.7.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.7.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung Bei Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes sind die Arbeitsschritte identisch mit der Prüfanweisung durchzuführen. Die Schaumpatrone/n und die Stahlflasche sind zu erneuern. Zusätzlich ist der Schlauch mit klarem Wasser durchzuspülen. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel sind vorschriftgemäß zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist der Aufkleber nicht vorhanden, muss er nachgerüstet werden.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm
Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 AiEP, S 9 AiEP nach DIN EN 3
S001-FLN Ausg. 08/2009
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Keine Ersatzteile – Keine Ersatzlöschmittel
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
S002-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AiE, S 9 AiE nach DIN EN 3
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Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 AiE < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 9 AiE < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 AiE SP - 60/96 S 6 H+5 13A / 183B PL- 3/98 S 9 AiE SP - 62/96 S 9 H+5 21A / 233B PL- 3/98
1. Instandhaltungsanweisung
1.1. Sichtkontrolle Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Schlauch abschrauben 1.2.2. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Ventils zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entweichen lassen, Ventil abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Ventil
Stahlflasche abschrauben. Steigrohr vollständig Demontieren, Feder auf Korrosion und Bruch kontrollieren. Sicherungsstift mit Signalscheibe abziehen, Kontrolle des Ventils auf Korrosionsschäden und Gewindebeschädigung. Leichtgängigkeit der Ventilspindel durch Hebelbetätigung testen, danach Spindel entnehmen. Unversehrtheit aller Gummidichtungen, der Spindel und Hohlnadel prüfen. Spindel säubern und Dichtungen mit säurefreier Vaseline fetten. Druckentlastungsschlitze prüfen.
S002-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AiE, S 9 AiE nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Ventilmontage - Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. - Ventilspindel einstecken - Steigrohr vollständig mit Feder montieren, dabei auf festen Sitz achten.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: S 6 AiE 55 g - 5 g CO2
S 9 AiE 71 g - 7 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen
1.5. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus klarem Wasser sowie Schaummittelzusatz „Neufoam X“ und ist spätestens nach zwei Jahren zu erneuern. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Mischung spez. Gewicht
Wasser + Konzentrat
S 6 AiE 6 l - 0,3 l 5,64 l + 0,36 l - S 9 AiE 9 l - 0,45 l 8,46 l + 0,54 l -
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle).
1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, und Gewinde über die volle Länge mit säurefreier Vaseline
stark einfetten.
1.7.3. Innenprüfung mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer – Nummer) auf der Stahlflasche oder auf dem Steigrohr nachweisen.
1.7.4. Komplettes Ventil in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die richtige Stellung zum
Behälter achten 1.7.5. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment beachten! 1.7.6. Feuerlöscher reinigen.
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S 6 AiE, S 9 AiE nach DIN EN 3
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1.7.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Schaummittels kenntlich gemacht werden.
1.7.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Bei Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes sind die Arbeitsschritte identisch mit der Instandhaltungsanweisung durchzuführen. Das Löschmittel und die Stahlflasche sind zu erneuern. Zusätzlich ist der Schlauch mit klarem Wasser durchzuspülen. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers eintragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden, muss er nachgerüstet werden (Bestellnummer: 732 140).
3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 AiE, S 9 AiE nach DIN EN 3
S002-FLN Ausg. 08/2009
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Keine Ersatzteile – Keine Ersatzlöschmittel Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
S 6 Ai, S 6 AiS, S 9 Ai nach DIN EN 3
S003-FLN Ausg. 08/2009
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Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 Ai < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 6 AiS < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 9 Ai < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 Ai SP - 25/93 S 6 H-0 8A / 113B PL-3/98 S 6 AiS SP - 26/93 S 6 H-0 13A / 113B PL-3/98 S 9 Ai P1 - 6/93 S 9 H-0 13A / 183B PL-3/98
1. Instandhaltungsanweisung
1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Ventils zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entweichen lassen, Ventil abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze, einwandfreie Beschaffenheit des Sicherheitsventils. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Seit 08/98 werden Steigrohre mit
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S 6 Ai, S 6 AiS, S 9 Ai nach DIN EN 3
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Stecksieb ausgeliefert. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: S 6 Ai 50 g - 5g CO2
S 6 AiS 50 g - 5 g CO2 S 9 Ai 70 g - 7 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus klarem Wasser und Schaummittelzusatz „NeufoamX“ und ist alle zwei Jahre zu erneuern. Zwischenzeitlich ist das Löschmittel auf Verschmutzung zu kontrollieren. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel spez. Gewicht
Wasser + Konzentrat
S 6 Ai 6 l - 0,3 l 5,64 l + 0,36 l - S 6 AiS 6 l - 0,3 l 5,64 l + 0,36 l - S 9 Ai 9 l - 0,45 l 8,46 l + 0,54 l -
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben (40 Nm). Dabei auf die Stellung
des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment beachten! 1.8.5. Sicherungsstift der Armatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch die
seitliche Bohrung des Griffes und durch die Bohrung im Sicherungsstift zu führen und zu verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
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S 6 Ai, S 6 AiS, S 9 Ai nach DIN EN 3
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1.8.6. Feuerlöscher reinigen. 1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist vorschriftgemäß zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden, muss er nachgerüstet werden (Bestellnummer 732 140).
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 Ai, S 6 AiS, S 9 Ai nach DIN EN 3
S003-FLN Ausg. 08/2009
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Keine Ersatzteile – Keine Ersatzlöschmittel
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht.
Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
S004-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AiP, S 9 AiSP nach DIN EN 3
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Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 AiP < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 9 AiSP < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 AiP SP - 24/94 S 6 H-0 8A / 113B PL-7/03 + SP 09/05 S 6 AiSP SP - 49/95 S 6 H-0 13A / 183B PL-7/03 + SP 09/05
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Ventils zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entweichen lassen, Ventil abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze, einwandfreie Beschaffenheit des Sicherheitsventils. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Seit 08/98 werden Steigrohre mit Stecksieb ausgeliefert. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
S004-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AiP, S 9 AiSP nach DIN EN 3
164
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: S 6 AiP 50 g - 5 g CO2
S 6 AiSP 50 g - 5 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus klarem Wasser mit einer 1% igen Inilam A Zumischung und bei 6 Liter Löschern aus einer, bzw. bei 9 Liter Löschern aus zwei Schaumpatronen. Wasser- Inilam- Gemisch wird nach 8 Jahren erneuert, Schaumpatronen sind nach 6 Jahren auszusondern und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Innerhalb dieser 6 Jahre kann die Schaumpatrone weiter verwendet werden, wenn sie keine Schäden aufweist und der Füllstand des Schaummittels bis zum Eichstrich reicht. Schaumpatronen PL 7/03 haben einen weißen Körper und sind grün bedruckt. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions- Wasser Inilam A S- Patrone bereich S 6 AiP 6 l - 0,3 l 5,85 I 0,06 l 1 Patrone 0°C bis +60°C S 9 AiP 9 l - 0,45 l 8,73 l 0,09 l 2 Patrone +5°C bis +60°C
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle
auf Seite 4).Achtung: Schaumpatronen sind so in den Behälter einzubringen, dass der darauf befindliche Pfeil nach unten und die Patronenspitze nach oben zeigt. Die Patronenspitze darf nicht gekürzt oder deformiert sein.
1.7.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten.
1.7.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben (40 Nm). Dabei auf die Stellung des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten
1.7.3. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment beachten!
1.7.5. Sicherungsstift der Armatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch die
seitliche Bohrung des Griffes und durch die Bohrung im Sicherungsstift zu führen und zu verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
S004-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AiP, S 9 AiSP nach DIN EN 3
165
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.7.6. Feuerlöscher reinigen. 1.7.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service – Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.7.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, nur dass die Schaumpatrone und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden, muss er nachgerüstet werden (Bestellnummer 732 140).
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 AiP, S 9 AiSP nach DIN EN 3
S004-FLN Ausg. 08/2009
166
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S005-FLN Ausg. 08/2009
S 3 AiP, ab 8/98 S 3 AKP nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung S 3 AiP / S 3 AKP
Zulassung SP-06/98 1. Hebelarmatur vollst. ohne Steigrohr 726 057 2. Überwurfmutter 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 4. Schlauch 550 851 5. Schaumpatrone 734 010 6. Rundring 60x4,5 727 016 7. Stahlflasche 102 969 8. Steigrohr vollst. 446 760 9. Wandhalter 200 007 10. Düse vollst. 552 766 11. Haftetikett 097 163 12. Schlauchklemme 551 405 13. Sieb 446 752 14. Rundring 12x2 727 019 15. Blende (14x3,5x4) 411 386 16. Service-Aufkleber für Löschmittel 732 140 17. Rundring 15x2 727 040 18. Kunststoffspindel mit Messer 502 473 Löschmittel: Schaumpatrone 734 010 Zubehör: Standring 201 122 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 3 AiP < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen
S 3 AKP < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
S005-FLN Ausg. 08/2013
S 3 AiP, ab 8/98 S 3 AKP nach DIN EN 3
168
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 3 AiPS 3 AKP SP - 06/98 S 3 H+5 8A / 113B PL-7/03 + SP 09/05 S 3 AKP SP - 06/98 S 3 H+5 8A / 113B SP 118/10
1. Instandhaltungsanweisung
1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter
1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: S 3 AiP / S 3 AKP 35 g - 3 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
S005-FLN Ausg. 08/2011
S 3 AiP, ab 8/98 S 3 AKP nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel 2 Varianten (Produktentwicklung)
1. Wasser (+5°C ) plus 1% Inilam A (SP 09/05) und einer Schaumpatrone (PL 7/03) . 2. Wasser (+5°C) und eine Schaumpatrone (SP 118/10).
Neufrollösung wird bei jeder Prüfung erneuert, die Schaumpatrone ist nach 6 Jahren auszusondern und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Inilam- Wasser- Gemisch ist nach 8 Jahren zu erneuern. Innerhalb dieser 6 Jahre kann die Schaumpatrone weiter verwendet werden, wenn sie keine Schäden aufweist und der Füllstand des Schaummittels bis zum Eichstrich reicht.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions- Wasser Inilam A S- Patrone bereich S 3 AiP / S 3 AKP 3 l – 0,15 l 2,88 l 0,03 l 1 Patrone +5°C bis +60°C
S 3 AKP 3 l – 0,15 l 2,91 l - 1 Patrone +5°C bis +60°C
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle
auf Seite 4). Achtung: Schaumpatronen sind so in den Behälter einzubringen, dass der darauf befindliche Pfeil nach unten und die Patronenspitze nach oben zeigt. Die Patronenspitze darf nicht gekürzt oder deformiert sein.
1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben (40 Nm). Dabei auf die Stellung
des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch handfest anschrauben. Es ist darauf zu achten, dass die Blende 14x3,5x4 schlauchseitig
montiert wird. 1.8.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.8.6. Feuerlöscher reinigen. 1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, nur dass die Schaumpatrone und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente 4. Prüfwerkzeuge Armatur 50 Nm siehe Anhang Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm
S005-FLN Ausg. 08/2011
S 3 AiP, ab 8/98 S 3 AKP nach DIN EN 3
170
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1101112
14151617
13
6
32
45
789
S006-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AiF, S 9 AiF, S 6 F, S 9 F ab 8/98 S 6 AKF, S 9 AKF
S 6 AKF-1, S 9 AKF-1 nach DIN EN 3
171
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung S 6 AKF / S 6 F S 9 AKF / S 9 F S 6 AKF -1 S 9 AKF-1
Zulassung SP-14/98 SP-15/98 Behälter 3-tlg 3-tlg 1. Hebelarmatur vollst. 502 481 502 482 2. Sicherungsstift 141 992 141 992
3. Überwurfmutter 502 415 502 415 4. Rundring 60x4,5 727 016 727 016
5. Ausblasrohr vollst. 108 754 108 754 6. Haftetikett Neufoam F FLN 096 319 096 320 6. Haftetikett Neufoam FX FLN 096 712 096 713 6. Haftetikett Neufoam FO FLN 097 559 097 560 6. Haftetikett Neufoam F ibs 254 790 254 798 6. Haftetikett Neufoam FX ibs 096 799 096 800 7. Stahlflasche 102 969 102 970 8. Steigrohr vollst. 446 790 446 791
9. Standring 201 122 201 149 10. Rundring 12x2 727 019 727 019 11. Kunststoffspindel mit Messer 502 473 502 473
12. Flaschenaufnahme 502 455 502 455 13. Rundring 15x2 727 040 727 040 14. Schlauch 550 852 550 852 15. Schlauchklemme 551 405 551 405 16. Sieb 446 752 446 752 17. Düse vollst. 552 766 552 766
18. Service-Aufkleber für 732 140 732 140 Löschmittel 19. Wandhalter 200 007 200 007
Löschmittel: (Bei Umrüstung – neues Etikett) Neufoam F a. 6 l 312 119 - Neufoam F a. 9 l - 312 120 Neufoam FX a. 6 l 312 137 - Neufoam FX a. 9 l - 312 138 Neufoam FO a. 6 l 312 208 - Neufoam FO a. 9 l - 312 209 Zubehör: Fahrzeughalter 200 590 200 082
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
S006-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AiF, S 9 AiF, S 6 F, S 9 F ab 8/98 S6 AKF, S 9 AKF
S 6 AKF-1, S 9 AKF-1 nach DIN EN 3
172
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 AiF / < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 6 AKF Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 6 AKF-1 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. S 6 F S 9 AiF / < 1000 S 9 AKF S 6 AKF-1 S 9 F Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. S 6 AiF/ SP-14/98 13A / 144B Neufoam F SP-2/98 S 6 AKF SP-14/98 13A / 144B oder Neufoam FX SP-48/03 S 6 F SP-14/98 13A / 144B Neufoam F SP-2/98 S 6 AKF-1 SP-14/98 21A / 144B Neufoam FO KB-186/13 S 9 AiF/ SP-15/98 21A / 183B Neufoam F SP-2/98 S 9 AKF SP-15/98 21A / 183B oder Neufoam FX SP-48/03 S 9 F SP-15/98 21A / 233B Neufoam F SP-2/98 S 6 AKF-1 SP-15/98 27A / 183B Neufoam FO KB-186/13
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
S006-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AiF, S 9 AiF, S 6 F, S 9 F ab 8/98 S6 AKF, S 9 AKF,
S6 AKF-1, S 9 AKF-1, nach DIN EN 3
173
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: S 6 AiF / S 6 AKF / S 6 AKF-1 / S 6 F 35 g - 3 g CO2 S 9 AiF / S 9 AKF / S 9 AKF-1 / S 9 F 55 g - 5 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen. Achtung: Sind diese Geräte an der Griffinnenseite des Druckhebels mit einer Jahresmarke gekennzeichnet, ist bereits eine Ventilspindel aus Edelstahl oder Kunststoff eingebaut. Die Instandhaltung mit der Montage der Flasche fortsetzen. Ist kein Aufkleber an der Griffinnenseite vorhanden muss die Ventilspindel aus Messing unbedingt gegen eine Ventilspindel aus Edelstahl oder Kunststoff ausgetauscht werden.
1.5. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus Schaummittelgemisch „Neufoam F“ und ist alle sechs Jahre zu erneuern. Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Verschmutzung kontrolliert. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions- Neufoam F / FX bereich S 6 AiF / S 6 AKF / S 6 F 6 l - 0,3 l 6 l - 0,3 l -30°C bis +60°C S 9 AiF / S 9 AKF / S 9 F 9 l - 0,45 l 9 l - 0,45 l -30°C bis +60°C
S006-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AiF, S 9 AiF, S 6 F, S 9 F ab 8/98 S6 AKF, S 9 AKF,
S 6 AKF-1, S 9 AKF-1 nach DIN EN 3
174
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die Stellung des
Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment einhalten! 1.8.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.8.6. Feuerlöscher reinigen. 1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm
Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 AiF, S 9 AiF, S 6 F, S 9 F ab 8/98 S6 AKF, S 9 AKF,
S 6 AKF-1, S 9 AKF-1 nach DIN EN 3
S006-FLN Ausg. 05/2016
175
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Keine Ersatzteile – Keine Ersatzlöschmittel
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
S007-FLN Ausg. 01/2007
S 6 AiES, S 9 AiES nach DIN EN 3
10
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1
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3
4
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6
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8 9
176
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 Ai ES < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 9 Ai ES < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine
Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 Ai ES SP - 30/97 S 6 H-0 27A / 144B PL- 8/96 S 9 Ai ES SP - 31/97 S 9 H-0 34A / 183B PL- 8/96
1. Instandhaltungsanweisung
1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter
1.2.1. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Ventils zu beginnen (ca. 1/3 der
Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entweichen lassen, Ventil abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Ventils zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entweichen lassen, Ventil abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
S007-FLN Ausg. 01/2007
S 6 AiES, S 9 AiES nach DIN EN 3
177
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.3. Ventil
Stahlflasche abschrauben. Steigrohr vollständig Demontieren, Feder auf Korrosion und Bruch kontrollieren. Sicherungsstift mit Signalscheibe abziehen, Kontrolle des Ventils auf Korrosionsschäden und Gewindebeschädigung. Leichtgängigkeit der Ventilspindel durch Hebelbetätigung testen, danach Spindel entnehmen. Unversehrtheit aller Gummidichtungen, der Spindel und Hohlnadel prüfen. Spindel säubern und Dichtungen mit säurefreier Vaseline fetten. Druckentlastungsschlitze prüfen. Ventilmontage - Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. - Ventilspindel einstecken - Steigrohr vollständig mit Feder montieren, dabei auf festen Sitz achten.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
feststellen. zulässige Minustoleranz: S 6 Ai ES 55 g - 5 g CO2
S 9 Ai ES 71 g - 7 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus klarem Wasser und Schaummittelzusatz „Neufoam S“ spätestens nach sechs Jahren zu erneuern. Zwischenzeitlich wird das Löschmitten auf Verschmutzung kontrolliert. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
Neufoam S bereich
S 6 AiES 6 l - 0,3 l 6 l - 0,3 l 0°C bis + 60°C S 9 AiES 9 l - 0,45 l 9 l - 0,45 l 0°C bis + 60°C
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle).
1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, und Gewinde über die volle Länge mit säurefreier Vaseline
stark einfetten.
1.7.3. Komplettes Ventil in den Behälter einsetzen und festschrauben (40 Nm). Dabei auf die richtige Stellung zum Behälter achten.
S007-FLN Ausg. 01/2007
S 6 AiES, S 9 AiES nach DIN EN 3
178
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.7.4. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment einhalte! 1.7.5. Feuerlöscher reinigen. 1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an
der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Bei Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes sind die Arbeitsschritte identisch mit der Instandhaltungsanweisung durchzuführen. Das Löschmittel und die Stahlflasche sind zu erneuern sind. Zusätzlich ist der Schlauch mit klarem Wasser durch zu spühlen. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist vorschriftsmäßig zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers eintragen.
3. Anzugsmomente 4. Prüfwerkzeuge Armatur 50 Nm siehe Anhang Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm
S 6 AiES, S 9 AiES nach DIN EN 3
S007-FLN Ausg. 01/2007
179
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
191011
13141516
125
32
4
678
S008-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AK, S 9 AK, S 6 N, S 9 N
nach DIN EN 3
180
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung S 6 AK S 9 AK S 6 N S 9 N 3-tlg.Behälter 3tlg.Behälter
Zulassung SP-33/98 SP-34/98 1. Hebelarmatur vollst. 502 478 502 479 2. Sicherungsstift 141 992 141 992
3. Überwurfmutter 502 415 502 415 4. Rundring 60x4,5 727 016 727 016
5. Haftetikett FLN 096 328 096 329 5. Haftetikett ibs 254 125 254 128 6. Stahlflasche 102 969 102 970 7. Steigrohr vollst. 446 790 446 791
8. Standring 201 122 201 149 9. Rundring 12x2 727 019 727 019 10. Kunststoffspindel mit Messer 502 473 502 473 11. Flaschenaufnahme 12. Rundring 15x2 727 040 727 040 13. Schlauch 550 852 550 852
14. Schlauchklemme 551 405 551 405 15. Sieb 446 752 446 752 16. Düse vollst. 552 766 552 766 17. Service-Aufkleber 732 140 732 140 18. Wandhalter 200 007 200 007 Löschmittel: Neufoam X - Konzentrat a. 10 l 312 108 312 108 Zubehör: Fahrzeughalter 200 590 200 082 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 AK < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 6 N < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 9 AK < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. S 9 N < 1000
S008-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AK, S 9 AK, S 6 N, S 9 N
nach DIN EN 3
181
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 AK SP-33/98 S 6 H-0 13A / 144B PL-3/98 S 6 N SP-33/98 S 6 H-0 13A / 144B PL-3/98 S 9 AK SP-34/98 S 9 H-0 21A / 233B PL-3/98 S 9 N SP-34/98 S 9 H-0 21A / 233B PL-3/98
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden feststellen. zulässige Minustoleranz: S 6 AK / S 6 N 35 g - 3 g CO2
S 9 AK / S 9 N 55 g - 5 g CO2
S008-FLN Ausg. 05/20169
S 6 AK, S 9 AK, S 6 N, S 9 N
nach DIN EN 3
182
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus Schaummittelgemisch „Neufoam X“ und ist alle zwei Jahre zu erneuern. Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Verschmutzung kontrolliert. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Mischung Funktions-
Wasser + Konzentr. bereich
S 6 AK / S 6 N 6 l - 0,3 l 5,64 l + 0,36 l 0°C bis +60°C S 9 AK / S 6 N 9 l - 0,45 l 8,46 l + 0,54 l 0°C bis +60°C
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle
auf Seite 4). 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben (40 Nm). Dabei auf die Stellung
des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment einhalten! 1.8.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.8.6. Feuerlöscher reinigen. 1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist mit den Arbeitsschritten dieser Servicevorschrift identisch mit der Prüfanweisung, nur dass die Stahlflasche zu erneuern ist. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S008-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AK, S 9 AK, S 6 N, S 9 N
nach DIN EN 3
183
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S009-FLN Ausg. 08/2009
S 6 PMDS, S 9 PMDS ab 10/99 S 6 PMDN, S 9 PMDN
nach DIN EN 3
184
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung S 6 PMDS / S 6 PMDN S 9 PMDS / S 9 PMDN
Zulassung SP-39/98 SP-40/98 ------------------ keine Ersatzteile --------------
Löschmittel: Neufoam X Konzentrat a. 10 l 312 108 312 108 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 PMDS < 1000 S 6 PMDN < 1000 S 9 PMDS < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 9 PMDN < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
Daten
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 PMDS/ SP-39/98 S 6 L-0 13A, 144B PL-3/98 S 6 PMDN S 9 PMDS/ SP-40/98 S 9 L-0 21A, 233B PL-3/98 S 9 PMDN
S009-FLN Ausg. 08/2009
S 6 PMDS, S 9 PMDS ab 10/99 S 6 PMDN, S 9 PMDN
nach DIN EN 3
185
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Prüfen des Manometers
Staubkappe abnehmen und unabhängiges Prüfmanometer anschließen. Den tatsächlichen Druck feststellen und mit dem Druck, den des eingebauten Manometers zeigt vergleichen. Bei Abweichungen muss das Manometer getauscht werden. Austausch des Manometers: - Innendruck über Prüfventil ablassen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben. Altes Manometer demontieren.
- Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65 x 1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. - Rundring 26x3 erneuern. - Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle ( Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden.
1.4. Behälter 1.4.1. Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges
Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.4.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden, ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.4.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. notwendig.
1.4.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
1.5. Löschmittel Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist nach 2 Jahren zu erneuern.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
S009-FLN Ausg. 08/2009
S 6 PMDS, S 9 PMDS ab 10/99 S 6 PMDN, S 9 PMDN
nach DIN EN 3
186
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Füllmenge Mischungsverhältnis Wasser + Konzentrat S 6 PMDS 6 l - 0,30 l 5,64 l Wasser + 0,36 l Konzentrat S 6 PMDN 6 l - 0,30 l 5,64 l Wasser + 0,36 l Konzentrat
S 9 PMDS 9 l - 0,45 l 8,46 l Wasser + 0,54 l Konzentrat S 9 PMDN 9 l - 0,45 l 8,46 l Wasser + 0,54 l Konzentrat
1.6. Ventil Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. ( Tabelle auf Seite 5) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten. 2.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers kenntlich zu machen.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S009-FLN Ausg. 08/2009
S 6 PMDS, S 9 PMDS ab 10/99 S 6 PMDN, S 9 PMDN
nach DIN EN 3
187
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S010-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKP, S 6 P, S 9 AKP S 6 AKP eco, S 9 P, S 9 AKP eco
nach DIN EN 3
188
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
allgemeine Ersatzteile
lfd. Benennung S 6 AKP / S 6 P / S 6 AKP eco / S 9 AKP / S 9 P / S 9 AKP eco Zulassung SP-17/98 SP-18/98 1. Hebelarmatur vollst. 502 478 502 479 2. Überwurfmutter 502 415 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 141 992 4. Schlauch 550 852 550 852 5. Schaumpatrone siehe Tabelle unten 6. Haftetikett siehe Tabelle unten 7. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 8. Stahlflasche 102 969 102 970 9 Steigrohr vollst. 446 790 446 791 10. Wandhalter 200 007 200 007 11. Düse vollst. / Schaumrohr siehe Tabelle unten 12. Schlauchklemme 551 405 551 405 13. Sieb 446 752 446 752 14. Rundring 12x2 727 019 727 019 15. Service-Aufkleber für Löschmittel 732 140 732 140 16. Rundring 15x2 727 040 732 140 17. Kunststoffspindel mit Messer 502 473 502 473 Zubehör: Standring 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 082
FLN - Geräte
Ersatzteile typenbezogen Haftetikett
FLN Düse vollst/ Schaumrohr +Sieb
Schaum- patrone
Inilam A a. 0,9 l
Neufoam A a. 0,9 l
S 6 AKP 21A / 183B 096 324 552 766 734 010 312 123 - S 6 AKP 27A / 183B 096 626 552 766 734 010 312 123 - S 6 AKP ab 09/2011 097 164 552 766 734 010 - 312 168 S 6 AKP eco 097 166 552 750+
552 731 734 010 - 312 168
S 9 AKP 27A / 233B 096 325 552 766 2x 734 010 312 123 - S 9 AKP 34A / 233B 096 627 552 766 2x 734 010 312 123 - S 9 AKP ab 09/2011 097 165 552 766 734 010 - 312 169 S 9 AKP eco 097 167 552 750+
552 731 734 010 - 312 169
*nach Beendigung der Laufzeit oder bei Unbrauchbarkeit, Ersatzpatrone 734 151 in Verbindung mit neuem Etikett einsetzen. Inilam A muss dabei durch die gleiche Menge Neufoam A ersetzt werden (siehe Tabelle). Düse bleibt unverändert. Dazu bietet FLN Umrüstsätze an: Für S 6 AKP 312 172 Inhalt: 0,9 l Neufoam A, Schaumpatrone 734 151, Ersatzetikett Für S 9 AKP 312 173 Inhalt: 1,35 l Neufoam A, Schaumpatrone 734 151, Ersatzetikett
S010-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKP, S 6 P, S 9 AKP S 6 AKP eco, S 9 P, S 9 AKP eco
nach DIN EN 3
189
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Ibs - Geräte Ersatzteile typenbezogen Haftetikett
ibs Düse vollst/ Schaumrohr +Sieb
Schaum- patrone
Inilam A a. 0,9 l
Neufoam A a. 0,9 l
S 6 P 21A / 183B 096 498 552 766 734 010 312 123 - S 6 P 27A / 183B 096 646 552 766 734 010 312 123 - S 6 P ab 09/2011 097 263 552 766 734 010 - 312 169 S 9 P 27A / 233B 096 499 552 766 2x 734 010 312 123 - S 9 P 34A / 233B 096 647 552 766 2x 734 010 312 123 - S 9 P ab 09/2011 097 264 552 766 734 010 - 312 169
*nach Beendigung der Laufzeit oder bei Unbrauchbarkeit, Ersatzpatrone 734 151 in Verbindung mit neuem Etikett einsetzen. Inilam A muss dabei durch die gleiche Menge Neufoam A ersetzt werden (siehe Tabelle). Düse bleibt unverändert. Dazu bietet FLN Umrüstsätze an: Für S 6 P 312 170 Inhalt: 0,9 l Neufoam A, Schaumpatrone 734 151, Ersatzetikett Für S 9 P 312 171 Inhalt: 1,35 l Neufoam A, Schaumpatrone 734 151, Ersatzetikett Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
< 1000 Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 AKP < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 6 P < 1000 S 9 AKP < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 9 P < 1000 S 6 AKP eco < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. S 9 AKP eco < 1000
S010-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKP, S 6 P, S 9 AKP S 6 AKP eco, S 9 P, S 9 AKP eco
nach DIN EN 3
190
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 AKP SP - 17/98 S 6 H+5 21A / 183B PL-7/03 + SP 09/05 S 6 AKP 6. Nachtrag S 6 H+5 27A / 183B PL-7/03 + SP 09/05 S 6 AKP 12. Nachtrag S 6 H-0 27A / 183B SP 135/10+SP 118/10 S 6 AKP eco 13. Nachtrag S 6 H-0 34A / 183B SP 135/10+SP 118/10 S 6 P SP - 17/98 S 6 H+5 21A / 183B PL-7/03 + SP 09/05 S 6 P 6. Nachtrag S 6 H+5 27A / 183B PL-7/03 + SP 09/05 S 6 P 12. Nachtrag S 6 H-0 27A / 183B SP 135/10+SP 118/10 S 9 AKP SP - 18/98 S 9 H+5 27A / 233B PL-7/03 + SP 09/05 S 9 AKP 7. Nachtrag S 9 H+5 34A / 233B PL-7/03 + SP 09/05 S 9 AKP 12. Nachtrag S 9 H-0 34A / 233B SP 135/10+SP 118/10 S 9 AKP eco 13. Nachtrag S 6 H-0 43A / 233B SP 135/10+SP 118/10 S 9 P SP - 18/98 S 9 H+5 27A / 233B PL-7/03 + SP 09/05 S 9 P 7. Nachtrag S 9 H+5 34A / 233B PL-7/03 + SP 09/05 S 9 P 12. Nachtrag S 9 H-0 34A / 233B SP 135/10+SP 118/10
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
S010-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKP, S 6 P, S 9 AKP S 6 AKP eco, S 9 P, S 9 AKP eco
nach DIN EN 3
191
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden zulässige Minustoleranz: S 6 AKP 35 g - 3 g CO2
S 6 P 35 g - 3 g CO2 S 6 AKP eco 35 g - 5 g CO2 S 9 AKP 55 g - 5 g CO2 S 9 P 55 g - 5 g CO2
S 9 AKP eco 55 g - 5 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel S 6/9 AKP und S 6/9 P Das Löschmittel besteht aus klarem Wasser (Trinkwasserqualität), einer 1 % igen Inilam A Zumischung für das alte Rating oder einer 15% igen Inilam A Zumischung für das neue Rating, sowie einer bzw. zwei Schaumpatrone/n. Ab 09/2011 und bei der AKP eco Typenreihe besteht das Löschmittel aus klarem Wasser (Trinkwasser-qualität), einer 15 % igen Neurfoam A Zumischung und einer Schaumpatrone.
Die Umstellung auf eine der Ausrüstungsvarianten ist möglich, dabei muss der tatsächliche Zustand mit dem, auf dem Etikett übereinstimmen.
Das Wasser- Inilam A- Gemisch und das Wasser- Neufoam A – Gemisch ist nach 8 Jahren zu erneuern. Schaumpatronen sind nach 6 Jahren auszusondern und vorschriftsmäßig zu entsorgen.
Innerhalb dieser 6 Jahre können Schaumpatronen weiter verwendet werden, wenn sie keine Schäden aufweisen und der Füllstand des Schaummittels bis zum Eichstrich reicht.
S 6 AKP, S 6 P, S 9 AKP S 6 AKP eco, S 9 P, S 9 AKP eco
nach DIN EN 3 S010-FLN Ausg. 05/2016
192
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löscher- Rating Füllmenge AKP - Löschmittel für neues Rating Funktions- typ Wasser Inilam A (15%) S- Patrone bereich
SP 09/05 PL- 7/03
S 6 AKP 27A / 183B 6 l - 0,3 l 5,01 I 0,9 l 1 Patrone 5°C bis +60°C S 9 AKP 34A / 233B 9 l - 0,45 l 7,47 l 1,35 l 2 Patrone 5°C bis +60°C S 6 P 27A / 183B 6 l - 0,3 l 5,01 I 0,9 l 1 Patrone 5°C bis +60°C S 9 P 34A / 233B 9 l - 0,45 l 7,47 l 1,35 l 2 Patrone 5°C bis +60°C
Löschertyp Rating Füllmenge AKP- Löschmittel für ab 09/2011 Funktions- Wasser Neufoam A S- Patrone bereich SP 135/10 SP 118/10 S 6 AKP 27A / 183B 6 l - 0,3 l 5,01 I 0,9 l 1 Patrone 0°C bis +60°C S 9 AKP 34A / 233B 9 l - 0,45 l 7,56 l 1,35 l 1 Patrone 0°C bis +60°C S 6 P 27A / 183B 6 l - 0,3 l 5,01 I 0,9 l 1 Patrone 0°C bis +60°C S 9 P 34A / 233B 9 l - 0,45 l 7,56 l 1,35 l 1 Patrone 0°C bis +60°C
Löschertyp Rating Füllmenge AKP eco- Löschmittel Funktions- Wasser Neufoam A S- Patrone bereich SP 135/10 SP 118/10 S 6 AKP eco 34A / 183B 6 l - 0,3 l 5,01 I 0,9 l 1 Patrone 0°C bis +60°C S 9 AKP eco 43A / 233B 9 l - 0,45 l 7,56 l 1,35 l 1 Patrone 0°C bis +60°C
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe
Tabelle)Achtung: Schaumpatronen sind so in den Behälter einzubringen, dass der darauf befindliche Pfeil nach unten und die Patronenspitze nach oben zeigt. Die Patronenspitze darf nicht gekürzt oder deformiert sein.
1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die Stellung
des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten.
1.8.4. Schlauch handfest anschrauben. 1.8.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.8.6. Feuerlöscher reinigen.
1.8.7 Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter der Schaumpatrone/n kenntlich gemacht werden.
S010-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKP, S 6 P, S 9 AKP S 6 AKP eco, S 9 P, S 9 AKP eco
nach DIN EN 3
193
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, nur dass die Schaumpatrone/n und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 AKP, S 6 P, S 9 AKP S 6 AKP eco, S 9 P, S 9 AKP eco
nach DIN EN 3 S010-FLN Ausg. 05/2016
194
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S 6 AKS, S 9 AKS, S 6 AKC, S 9 AKC, S 6 T, S 9 T, S 6 SC, S 9 SC,
nach DIN EN 3 S011-FLN Ausg. 05/2016
195
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung S 6 AKS / S 6 AKC S 9 AKS S 9 AKC S 6 T S 6 SC S 9 T S 9 SC 3-tlg.Behälter 3tlg.Behälter
Zulassung SP-18/99 SP-18/99 SP-19/99 SP-19/99 1. Hebelarmatur vollst. 502 481 502 481 502 482 502 482 2. Überwurfmutter 502 415 502 415 502 415 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 141 992 141 992 141 992 4. Schlauch vollst. 050 852 550 862 550 852 550 864 5. Haftetikett FLN 096 326 096 739 096 327 096 740 Ibs 096 297 0255 739 096 301 0255 409 6. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 727 016 727 016 7. Stahlflasche 102 969 102 969 102 970 102 970 8. Steigrohr vollst. 446 790 446 790 446 791 446 791 9. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 10. Düse vollst./ Schaumrohr 552 766 552 730 552 766 552 730 Verschäumungssieb - - 552 731 - 11. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 12. Sieb 446 752 446 752 446 752 446 752 13. Rundring 12x2 727 019 727 019 727 019 727 019 14. Ausblasrohr vollst. 108 754 108 754 108 754 108 754 15. Kunststoffspindel 502 473 502 473 502 473 502 473 16. Flaschenaufnahme 502 455 502 455 502 455 502 455 17. Service-Aufkleber für 732 140 732 140 732 140 732 140 Löschmittel 18. Rundring 15x2 727 040 727 040 727 040 727 040 Löschmittel: Neufoam S nicht mehr lieferbar, ersetzt durch Neufoam SC in Verbindung mit neuen Etiketten (096 739 für 6 Liter und 096 740 für 9 Liter). Set: Löschmittel + Etikett FLN: 312 201 312 201 312 202 312 202 Ibs: 312 198 - 312 199 - Neufoam SC a. 6 l 312 135 312 135 - - Neufoam SC a. 9 l - - 312 136 312 136 Zubehör: Standring 201 122 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 590 200 082 200 082 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
S011-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKS, S 9 AKS, S 6 AKC, S 9 AKC, S 6 T, S 9 T, S 6 SC, S 9 SC
nach DIN EN 3
196
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 AKS < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen S 6 AKC < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 6 T < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. S 6 SC < 1000 S 9 AKS < 1000 S 9 AKC < 1000 S 9 T < 1000 S 9 SC < 1000
Daten Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. S 6 AKS SP-18/99 27A, 144B Neufoam S PL-8/96 S 6 AKC 34A, 183B Neufoam SC SP-112/07 S 6 T 27A, 233B, C Neufoam SC SP-112/07 S 6 SC 34A, 233B, C Neufoam SC SP-112/07 S 9 AKS SP-19/99 34A, 233B Neufoam S PL-8/96 S 9 AKC 43A, 233B Neufoam SC SP-112/07 S 6 T 34A, 233B, C Neufoam SC SP-112/07 S 9 SC 43A, 233B, C Neufoam SC SP-112/07
1. Prüfanweisung 1.1. Sichtprüfung
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
S011-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKS, S 9 AKS, S 6 AKC, S 9 AKC, S 6 T, S 9 T, S 6 SC, S 9 SC,
nach DIN EN 3
197
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
1.3. Armatur Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: S 6 AKS / S 6 AKC / S 6 T / S 6 SC 35 g - 3 g CO2
S 9 AKS / S 9 AKC / S 9 T / S 6 SC 55 g - 5 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen. Achtung: Sind diese Geräte an der Griffinnenseite des Druckhebels mit einer Jahresmarke gekennzeichnet, ist bereits eine Ventilspindel aus Edelstahl oder Kunststoff eingebaut. Die Instandhaltung mit der Montage der Flasche fortsetzen. Ist kein Aufkleber an der Griffinnenseite vorhanden muss die Ventilspindel aus Messing unbedingt gegen eine Ventilspindel aus Edelstahl oder Kunststoff ausgetauscht werden.
1.5. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel Das Schaummittelgemisch „Neufoam S“, als Löschmittel für S 6 AKS und S 9 AKS, steht nicht mehr zur Verfügung. Wenn die Einsatzfrist dieses Löschmittels abgelaufen ist oder andere Gründe für ein Austausch des Löschmittels vorliegen sind die Geräte zu S 6 AKP bzw. zu S 9 AKP umzurüsten. (Vorschrift S 010) Das Löschmittel für S 6 AKC bzw. S 9 AKC besteht aus Schaummittelgemisch „Neufoam SC“ und ist alle sechs Jahre zu erneuern.
S011-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKS, S 9 AKS, S 6 AKC, S 9 AKC, S 6 T, S 9 T, S 6 SC, S 9 SC,
nach DIN EN 3
198
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Verschmutzung, Entmischung und Ausflockung kontrolliert. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
S 6 AKS / S 6 T 6 l - 0,3 l Neufoam S 0°C bis +60°C S 6 AKC / S 6 SC 6 l - 0,3 l Neufoam SC 0°C bis +60°C S 9 AKS / S 9 T 9 l - 0,45 l Neufoam S 0°C bis +60°C S 9 AKC / S 9 SC 6 l - 0,45 l Neufoam SC 0°C bis +60°C
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die Stellung
des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment beachten! 1.8.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.8.6. Feuerlöscher reinigen. 1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung
und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der
Instandhaltungsanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S011-FLN Ausg. 05/2016
S 6 AKS, S 9 AKS, S 6 AKC, S 9 AKC S 6, T, S 9 T, S 6 SC, S 9 SC,
nach DIN EN 3
199
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S012-FLN Ausg. 08/2009
S 9 Tandem Lösch-O-mat
1
7
8
910
11 12
1314
2
3
5
4
6
200
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung S 9 Tandem / Lösch-O-Mat
Zulassung SP-40/98 Ǿ 180 mm Ǿ 190 mm 1 Sicherungsstift 142 101
2. Manometer 501 817 3. Rundring 7,65x1,78 727 017 4. Spindel mit 0-Ring 501 942
5. 0-Ring 26x3 727 009 6. Prüfventil 502 402 7. Staubkappe 502 404 8. Sprinkler 738 178 Schutzkorb 738 181
9. Steigrohr 446 795 446 830 10. Schlauch ohne Griffstück 550 414 11. Schlauchklemme 551 405 12. Haftetikett 096 346
13. Stecksieb 446 752 14. Düsenkörper 552 766
15. Spezialkleber, rüttelfest 730 037 16. Service-Aufkleber für 732 140 17. Wandhalter 200 007 Zubehör auf Kundenwunsch: Standring 201 157 201 149
Löschmittel:
Neufoam X Konzentrat a. 10 l 312 108
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 9 Tandem < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
S012-FLN Ausg. 08/2009
S 9 Tandem Lösch-O-mat
201
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 9 Tandem SP-40/98 S 9 L-0 21A, 233B PL-3/98 Lösch-O-Mat nur als Feuerlöscher
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Prüfen des Manometers
Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei 20 °C soll der Druck im Behälter 1.5 MPa (15 bar) betragen. Der Druck darf nach 2 Jahren nicht mehr als 10% abgefallen sein, das sind minimal 1,35 MPa (13,5 bar). Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen: Gerät sichern und auf den Kopf stellen.
Staubkappe am Autoventil abschrauben und ein unabhängiges Manometer einschrauben. Ablesen des Betriebsdruckes und mit dem Sollwert sowie mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Bei Unterschreitung des Sollwertes des Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen. Staubkappe wieder aufschrauben.
Austausch des Manometers: - Innendruck über Prüfventil ablassen. Dabei Ventil mittels Sicherungsstift sichern und den
Löscher auf den Kopf stellen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben.
- Altes Manometer demontieren. - Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65x1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. - Rundring 26x3 erneuern. - Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle (Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden.
S012-FLN Ausg. 08/2009
S 9 Tandem Lösch-O-mat
202
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
. 1.3. Behälter
1.4.1. Der Innendruck des Löschers kann nur über das Prüfventil und auf dem Kopf stehend entweichen.
Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist Ventil herausschrauben. Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.4.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind Rostnarben vorhanden, ist er Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.4.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß §16 BetrSichV. durch eine bef. Person oder einer zugelassenen Überwachungsstelle notwendig.
1.4.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.5. Löschmittel Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist nach 2 Jahren zu erneuern. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Mischungsverhältnis Wasser + Konzentrat S 9 Tandem 9 l - 0,45 l 8,46 l Wasser + 0,54 l Konzentrat Lösch-O-Mat
1.6. Ventil
Das Ventil vollständig vom Zwischenstück mit Steigrohr und Seitenwandsprinkler trennen. Steigrohr vom Zwischenstück demontieren, säubern und auf Unversehrtheit kontrollieren. Der Seitenwandsprinkler wird visuell kontrolliert. Der Sicherungsstift des Ventiles wird herausgezogen, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils den Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Das Zwischenstück in das Ventil schrauben und komplettieren. Dabei auf die richtige Stellung zur Behälterlängsachse (siehe Montagehinweis) achten
Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
S012-FLN Ausg. 08/2009
S 9 Tandem Lösch-O-mat
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2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle auf Seite 5) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters sowie des Zwischenstückes leicht mit säurefreier
Vaseline fetten.
2.3. Zwischenstück montieren. Dabei ist darauf zu achten, dass der Seitenwandsprinkler exakt gegenüber der Behälteraufhängelasche liegt.
2.4. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. Auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten.
2.5. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen.
2.6. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). Dabei sind neben allen Dichtungen, das Ventil, das KFZ - Ventil, das Manometer und das Verschlussstück zu kontrollieren.
2.7. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben.
2.8. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.9. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung
und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
2.10. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Neubefüllung
3.1 Gerät wurde von Hand ausgelöst und benutzt. Vorgehensweise, wie in den Punkten 1 und 2 dieser
Vorschrift bereits beschrieben. Reste von Löschmittel sind vorschriftgerecht zu entsorgen. Gerät hat automatisch ausgelöst.
- Vorgehensweise, wie in den Punkten 1.1, 1.2 und 1.4 dieser Vorschrift bereits beschrieben.
Erneuerung des Seitenwandsprinklers Seitenwandsprinkler aus dem Zwischenstück herausdrehen. Innengewinde des Zwischenstückes gründlich säubern. (keine Reste des Dichtmittels im Zwischenstück belassen!) Neuen Seitenwandsprinkler einsetzen und fest einschrauben (ca.40 Nm) Als Dichtungsmittel Spezialkleber siehe Ersatzteilliste benutzen.
Beachte: Die Lage des Seitenwandsprinkler ist so einzurichten, dass das Prallblech exakt waagerecht und oben liegt. Siehe Zeichnung
S012-FLN Ausg. 08/2009
S 9 Tandem Lösch-O-mat
204
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Danach Neuansatz und Einfüllen von Löschmittel ( Tabelle). Weitere Montage nach Punkt 2 dieser Vorschrift. Sprinkler Prallblech Schutzkorb
Zeichnung 1
5. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm Seitenwandsprinkler 40 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 9 Tandem Lösch-O-mat
S012-FLN Ausg. 08/2009
205
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S013-FLN Ausg. 08/2009
S 6 DN, S 9 DN S 6 DN super, S 9 DN super
nach DIN EN 3
1 4
3
14
6
12
15
2
5
7
8
11
13
9
206
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung S 6 DN S 6 DN S 9 DN S 9 DN
super super Zulassung SP 06/01 SP 06/01 SP 07/01 SP 07/01 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 142 101 2. Manometer 501 817 501 817 501 817 501 817 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 423 140 423 140 423 mit Überwurfmutter/ ohne Manometer 5. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 142 098 142 098 6. Steigrohr vollst. 446 828 446 828 446 830 446 830 7. Schlauch mit Griffstück 550 859 550 859 550 859 550 859 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 9. Rundring /,65x1,78 727 017 727 017 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 11. Düsenkörper 552 766 552 766 552 766 552 766 12. Haftetikett 096 400 096 628 096 401 096 629 13. Ventilstößel mit O-Ring 142 077 142 077 142 077 142 077 1,2x1,9
14. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093 142 093 142 093 15. Stecksieb 446 752 446 752 446 752 446 752 16. Service-Aufkleber für 732 140 732 140 732 140 732 140 Löschmittel Zubehör: Standring 201 122 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 590 -
Löschmittel: Neufoam X Konzentrat a. 10 l 312 108 - 312 108 - Inilam A a 0,9 l - 312 123 - 312 123
SC-1 a 0,9 l - 312 132 - 312 132 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 DN < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 9 DN < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
S013-FLN Ausg. 08/2009
S 6 DN, S 9 DN S 6 DN super, S 9 DN super
nach DIN EN 3
207
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel
S 6 DN SP-06/01 S 6 L-0 13A, 144B PL-3/98 S 6 DN super 1. Nachtrag 27A, 183B SP-09/05 + SP 24/01 S 9 DN SP-07/01 S 9 L-0 21A, 233B PL-3/98 S 9 DN super 1. Nachtrag 34A, 233B SP-09/05 + SP 24/01
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters.
Manometer entfernen und anderen Stelle Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) einschrauben. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen. Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.3.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenprüfung durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden, ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.4. Löschmittel
Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist nach 2 Jahren zu erneuern.
S013-FLN Ausg. 08/2009
S 6 DN, S 9 DN S 6 DN super, S 9 DN super
nach DIN EN 3
208
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Mischungsverhältnis
Wasser + Konzentrat
S 6 DN 6 l - 0,30 l 5,64 l Wasser + 0,36 l Konzentrat S 9 DN 9 l - 0,45 l 8,46 l Wasser + 0,54 l Konzentrat
Löschertyp Füllmenge Mischungsverhältnis Wasser + Inilam A+ SC-1
S 6 DN super 6 l - 0,30 l 5,64 l + 0,9 l + 0,12 l S 9 DN super 9 l - 0,45 l 8,46 l + 1,35 l + 0,18 l
1.5. Ventil Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen und auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Beaufschlagten Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Schlauch/Ventil und Ventil /
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
S013-FLN Ausg. 08/2009
S 6 DN, S 9 DN S 6 DN super, S 9 DN super
nach DIN EN 3
209
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung
und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden muss er nachgerüstet werden.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 DN, S 9 DN S 6 DN super, S 9 DN super
nach DIN EN 3 S013-FLN Ausg. 08/2009
210
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1 4
3
13
14
15
16
2
5
7
6
8
11
12
9
S014-FLN Ausg. 05/2016
S 6 DF, S 9 DF S 6 DF-1, S 9 DF-1
nach DIN EN 3
211
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung S 6 DF S6 DF-1 S 9 DF S 9 DF-1
Zulassung SP-22/02 SP-23/02 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 2. Manometer 501 816 501 816 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 423 mit Überw. ohne Mano 5. Rundring 12 x 2 727 019 727 019
6. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 7. Schlauch mit Griffstück 550 859 550 870 550 859 550 870 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 9. Rundring / 6,5x1,78 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 11. Multi Purble Düse 552 766 - 552 766 - Schaumrohr grün - 552 750 - 552 750 12. Ventilstößel mit 142 077 142 077 13. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093
14. Steigrohr vollst. 446 828 446 830 15. Haftetikett für Neufoam F 096 440 096 441
Haftetikett für Neufoam FX 096 709 096 710 Haftetikett für Neufoam FO - 097 476 - 097 477 16. Stecksieb 446 752 446 752 17. Service-Aufkleber für 732 140 732 140 Zubehör: Standring 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 082
Löschmittel: (Bei Umrüstung - neues Etikett) Neufoam F a. 6 l 312 119 - - - Neufoam F a. 9 l - - 312 120 - Neufoam FX a. 6 l 312 137 - - -
Neufoam FX a. 9 l - - 312 138 - Neufoam FO a. 6 l - 312 208 - - Neufoam FO a. 9 l - - - 312 209
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
S014-FLN Ausg. 05/2016
S 6 DF, S 9 DF S 6 DF-1, S 9 DF-1
nach DIN EN 3
212
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 DF < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 9 DF < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. S 6 DF-1 < 1000 S 9 DF-1 < 1000 Daten Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. S 6 DF SP-22/02 13A, 144B Neufoam F SP-2/98 S 6 DF SP-22/02 13A, 144B Neufoam FX SP-48/03 S 6 DF-1 SP-22/02 21A, 144B Neufoam FO KB 186/13 S 9 DF SP-23/02 21A, 233B Neufoam F SP-2/98 S 9 DF SP-23/02 21A, 233B Neufoam FX SP-48/03
S 9 DF-1 SP-23/02 27A, 183B Neufoam FO KB 186/13 1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters
Manometer entfernen und anderen Stelle Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) einschrauben. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen. Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.3.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden,
S014-FLN Ausg. 05/2016
S 6 DF, S 9 DF S 6 DF-1, S 9 DF-1
nach DIN EN 3
213
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.4. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf
keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist nach 6 Jahren zu erneuern. Das Löschmittel ist generell zu erneuern, wenn Entmischungen oder Ausflockungen festgestellt werden.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktionsbereich S 6 DF 6 l - 0,30 l Neufoam F / FX - 30°C bis + 60°C S 9 DF 9 l - 0,45 l Neufoam F / FX - 30°C bis + 60°C S 6 DF-1 6 l - 0,30 l Neufoam FO - 30°C bis + 60°C S 9 DF-1 9 l - 0,45 l Neufoam FO - 30°C bis + 60°C
1.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen und auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Beaufschlagten Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben.
S014-FLN Ausg. 05/2016
S 6 DF, S 9 DF S 6 DF-1, S 9 DF-1
nach DIN EN 3
214
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Schlauch/Ventil und Ventil /
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Das Alter bzw. die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden muss er nachgerüstet werden.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 DF, S 9 DF S 6 DF-1, S 9 DF-1
nach DIN EN 3 S014-FLN Ausg. 05/2016
215
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S015-FLN Ausg. 08/2009
S 6 Ai-TF nach DIN EN 3
216
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung S 6 Ai-TF
Zulassung SP-14/98 Behälter 2-tlg. 1. Hebelarmatur vollst. ohne 726 057 Steigrohr 2. Überwurfmutter 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 4. Schlauch 550 666 5. Haftetikett mit Neufoam F 096 470 Haftetikett mit Neufoam FX 097 473 6. Rundring 60x4,5 727 016 7. Stahlflasche 102 969 8. Steigrohr vollst. 446 800 9. Wandhalter 200 007 10. Düse vollst. 552 766 11. Schlauchklemme 551 405 12. Sieb 446 752 13. Rundring 12x2 727 019 14. Ausblasrohr vollst. 108 754 15. Service-Aufkleber für 732 140 Löschmittel 16. Rundring 15x2 727 040 17. Kunststoffspindel mit Messer 502 473
Löschmittel: Neufoam F a. 6 l 312 119 Neufoam FX a. 6 l 312 137 Neufoam FO a. 6 l 312 208 Zubehör: Standring 201 157 Fahrzeughalter 200 098
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 Ai TF < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen.
Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
S015-FLN Ausg. 08/2013
S 6 Ai-TF nach DIN EN 3
217
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. S 6 Ai-TF SP-14/98 13A / 144B Neufoam F SP-2/98 13A / 144B Neufoam FX SP-48/03 21A / 144B Neufoam FO KB-186/13
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälterinnen Kontrolle
Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch Neues ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone Patronen säubern und Prüfen:
Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift. Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: S 6 Ai-TF 35 g - 3 g CO2
S015-FLN Ausg. 08/2009
S 6 Ai-TF nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus Schaummittelgemisch „Neufoam F“oder „Neufoam FX“ und ist alle sechs Jahre zu erneuern. Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Verschmutzung kontrolliert. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
S 6 Ai-TF 6 l - 0,3 l Neufoam F -30°C bis +60°C 6 l - 0,3 l Neufoam FX -30°C bis +60°C
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die Stellung des
Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch anschrauben. Anzugsmoment beachten! 1.8.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.8.6. Feuerlöscher reinigen. 1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm
S015-FLN Ausg. 08/2009
S 6 Ai-TF nach DIN EN 3
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S016-FLN Ausg. 08/2009
S 2 DN / S 2 DC nach DIN EN 3
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Nr. Benennung S 2 DN ab 04/2003 S 2 DC
Zulassung SP-04/03 SP-04/03 1. Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 2. Manometer 501 817 501 817 501 817 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 435 140 435 mit Überwurfmutter/ ohne Manometer 5. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 142 098 6. Steigrohr vollst. 446 835 446 835 446 835 7. Düse 552 113 552 111 552 111 8. Halter 200 591 200 591 200 591 9. Rundring 7,65x1,78 727 017 727 017 727 017 10. 0-Ring 13 x 4 727 041 - - 11. Haftetikett 096 455 096 455 096 745
12. Ventilstößel mit 142 077 142 077 142 077 O-Ring 1,2 x 1,9 13. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093 142 093 14. Stecksieb 446 752 446 752 446 752
15. Service-Aufkleber für 732 140 732 140 732 140
Löschmittel: Neufoam X Konzentrat a. 10 l 312 108 312 108 - Neufoam SC a. 6 l - - 312 135 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 2 DN < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 2 DC < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. Daten Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 2 DN SP-04/03 S 2 L-0 5 A, 34B PL-3/98 S 2 DC SP-04/03 S 2 L-0 13A, 70B SP 112/07
S016-FLN Ausg. 08/2009
S 2 DN / S 2 DC nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Düse
Düse demontieren, mit klarem Wasser reinigen und auf Risse, Brüche, Verformung sowie freien Durchgang kontrollieren. Bei der Montage auf festen Sitz achten. Rundring 13 x 4 auf Wiederverwendbarkeit prüfen.
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters
Manometer entfernen und anderen Stelle Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) einschrauben. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen. Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.3.2. Behälterinnen Kontrolle
Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch neues Ersetzen. 1.4. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen Die Lösung darf
keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel S 2 DN ist nach 2 Jahren, das Löschmittel für S 2 DC ist nach 6 Jahren zu erneuern.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktionsbereich S 2 DN 2 l - 0,1 l 1,88 l H2O + 0°C bis + 60°C 0,12 l Neufoam X S 2 DC 2 l - 0,1 l Neufoam SC 0°C bis + 60°C
1.5. Ventil Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in
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S 2 DN / S 2 DC nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen und auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten. 2.7. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Beaufschlagten Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Düse / Ventil und Ventil /
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden muss er nachgerüstet werden.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S016-FLN Ausg. 08/2009
S 2 DN / S 2 DC nach DIN EN 3
223
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S017-FLN Ausg. 05/20168
S 2 DF / S 2 DF-1 nach DIN EN 3
224
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung S 2 DF ab 04/2003
Zulassung SP-26/02 1 Sicherungsstift 142 101 142 101
2. Manometer 501 816 501 816 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 435 mit Überwurfmutter/ ohne Manometer 5. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 6. Steigrohr vollst. 446 835 446 835 7. Düse 552 113 552 111 8. Halter 200 591 200 591 9. Rundring 7,65x1,78 727 017 727 017 10. 0-Ring 13 x 4 727 041 - 11. Haftetikett mit Neufoam F FLN 096 439 096 439 Haftetikett mit Neufoam FX FLN 096 708 096 708
Haftetikett mit Neufoam F ibs 096 467 097 475 12. Ventilstößel mit 142 077 142 077 O-Ring 1,2 x 1,9 13. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093 14. Stecksieb 446 752 446 752 15. Service-Aufkleber für 732 140 732 140 Löschmittel: Neufoam F a. 6 l 312 119 312 119 Neufoam FX a. 6 l 312 137 312 137
Neufoam FO a. 6 l 312 208 312 208 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 2 DF < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 2 DF-1 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
S017-FLN Ausg. 05/2016
S 2 DF / S 2 DF-1 nach DIN EN 3
225
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. S 2 DF SP-26/02 5 A, 34B Neufoam F SP-2/98 S 2 DF-1 5 A, 34B Neufoam FO KB-186/13
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Düse
Düse demontieren, mit klarem Wasser reinigen und auf Risse, Brüche, Verformung sowie freien Durchgang kontrollieren. Bei der Montage auf festen Sitz achten. Rundring auf Wiederverwendbarkeit prüfen.
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters
Manometer entfernen und anderen Stelle Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) einschrauben. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen. Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.3.2. Behälterinnen Kontrolle
Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung durch den Sachverständigen
vor Wiederbefüllen notwendig. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch neues Ersetzen. 1.4. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen Die Lösung darf
keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist nach 6 Jahren zu erneuern. Bei Verwendung alternativen Löschmittels muss das Haftetikett gewechselt werden.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktionsbereich S 2 DF 2 l - 0,1 l Neufoam F -20°C bis + 60°C S 2 DF-1 2 l - 0,1 l Neufoam FO -20°C bis + 60°C
S017-FLN Ausg. 05/2016
S 2 DF / S 2 DF-1 nach DIN EN 3
226
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.5. Ventil Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen. Auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Beaufschlagten Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Düse / Ventil und Ventil /
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden muss er nachgerüstet werden.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S017-FLN Ausg. 05/2016
S 2 DF / S 2 DF-1 nach DIN EN 3
227
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
S018-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AKA nach DIN EN 3
228
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung S 6 AKA
Zulassung SP-41/04 Behälter ab März 2011 1. Hebelarmatur vollst. 502 478 2. Überwurfmutter 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 4. Schlauch 550 852 5. Schaumpatrone 734 123 734 150 6 Haftetikett 096 511 097 110 7. Rundring 60x4,5 727 016 8. Stahlflasche 102 969 9 Steigrohr vollst. 446 790 10. Wandhalter 200 007 11. Düse vollst. 552 774 12. Schlauchklemme 551 405 13. Sieb 446 752 14. Rundring 12x2 727 019 15. Service-Aufkleber für 732 140 Löschmittel 16. Rundring 15x2 727 040
17. Kunststoffspindel mit Messer 502 473
Löschmittel: Schaumpatrone 734 123 734 150 Antifouling flüssig Flasche 5ml 300 001 Zubehör: Standring 201 122 Fahrzeughalter 200 590 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. S 6 AKA < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
S018-FLN Ausg. 08/2013
S 6 AKA nach DIN EN 3
229
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Alkoholbeständig - Geeignet zum Löschen von Bränden polarer Flüssigkeiten. Daten Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 AKA SP - 41/04 S 6 H+5 13A / 113B SP 24/01 ab 03/2011 S 6 AKA SP - 41/04 S 6 H+5 13A / 113B SP 11/11
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälterinnen Kontrolle
Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch neues Ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
S018-FLN Ausg. 08/2011
S 6 AKA nach DIN EN 3
230
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
zulässige Minustoleranz: S 6 AKA 35 g - 3 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus klarem Wasser (Trinkwasserqualität), zwei Konservierungstabletten gegen Geruchsbelästigung und zwei Schaumpatronen. Das Wasser ist bei jeder Prüfung zu erneuern. Schaumpatronen sind nach 6 Jahren auszusondern und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Innerhalb dieser 6 Jahre können Schaumpatronen weiter verwendet werden, wenn sie keine Schäden aufweisen und der Füllstand des Schaummittels bis zum Eichstrich reicht.
Schaumpatronen SP 11/11 haben einen weißen Körper und sind schwarz bedruckt.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
Wasser + Patrone bereich
S 6 AKP 6 l - 0,3l 5,82 l + zwei Patronen 5°C bis +60°C + 5ml Antifouling
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle).
Achtung: Schaumpatronen sind so in den Behälter einzubringen, dass der darauf befindliche Pfeil nach unten und die Patronenspitze nach oben zeigt. Die Patronenspitze darf nicht gekürzt oder deformiert sein.
1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die Stellung des
Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch handfest anschrauben Anzugsmoment beachten! 1.8.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.8.6. Feuerlöscher reinigen. 1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber (732 140) vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter der Schaumpatrone/n kenntlich gemacht werden.
S 6 AKA nach DIN EN 3
S018-FLN Ausg. 08/2009
231
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, nur dass die Schaumpatrone/n und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S018-FLN Ausg. 08/2009
S 6 AKA nach DIN EN 3
232
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1 4
3
13
14
15
16
2
5
7
6
8
11
12
9
S019-FLN Ausg. 08/2011
S 6 DN eco, S 9 DN eco, S6 DN eco-classic, S 9 DN eco-classic
S 6 DN eco-premium, S 9 DN eco-premium S 6 DN eco-HR, S DN 9 eco-HR
SF 6 D, nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung S 6 DN S 9 DN SF 6 D
1 Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 2. Manometer 501 817 501 817 501 817 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 423 140 423 mit Überwurfmutter/ ohne Manometer 5. Rundring 12 x 2 727 019 727 019 727 019
6. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 142 098 7. Schlauch mit Griffstück u. Schaumr. 550 870 550 870 Schlauch mit Griffstück u. MP-Düse - - 550 002 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 9. Rundring /,65x1,78 727 017 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 11. Schaumrohr mit 552 750 552 750 - Sieb 552 731 552 731 - Multiporpledüse - - 552 766 12. Ventilstößel mit O-Ring 1,2x1,9 142 077 142 077 142 077 13. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093 142 093 14. Steigrohr vollst. 446 828 446 830 446 830 15. Haftetikett siehe Liste unten
16. Stecksieb 446 752 446 752 446 752 17. Service-Aufkleber für Löschmittel 732 140 732 140 732 140 Zubehör: Standring 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 590 - -
Löschmittel: siehe Liste Neufoam eco a. 24 l 312 147 312 147 Haftetikett Neufoam
Eco
Neufoam P-Gemisch
Neufoam A+P-Gemisch
Neufoam Neufoam SF Eco-HR
a. 6 l a. 6 l a. 6 l a. 6 l a. 6 l S 6 DN eco 096 785 312 139 - - - - S 6 DN eco-premium 097 149 - - 312 4 - S 6 DN eco classic 097 147 - 312 162 - - - S 6 DN eco HR SF 6 D
097 096 096 066
- -
- -
- -
312 151 - - 312 002
a. 9 l a. 9 l a. 9 l a. 9 l S 9 DN eco 096 786 312 140 - - - - S 9 DN eco-premium 097 150 - - 312 165 - S 9 DN eco classic 097 148 - 312 163 - - - S 9 DN eco HR 097 085 - - - 312 152 - Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht.
S019-FLN Ausg. 08/2011
S 6 DN eco, S 9 DN eco, S6 DN eco-classic, S 9 DN eco-classic
S 6 DN eco-premium, S 9 DN eco-premium S 6 DN eco-HR, S DN 9 eco-HR
SF 6 D, nach DIN EN 3
234
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 DN eco < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen S 9 DN eco < 1000 wenn keine Mängel an der Auskleidung S 6 DN eco-classic < 1000 vorhanden sind. S 9 DN eco-classic < 1000 S 6 DN eco-premium < 1000 S 9 DN eco-premiun < 1000 S 6 DN eco-HR < 1000 S 6 DN eco-HR < 1000 SF 6 D < 1000 Daten Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel S 6 DN eco SP 06/01 S 6 L-0 27A, 144B SP 09/05 / SP 13/05 S 9 DN eco SP 07/01 S 9 L-0 34A, 183B SP 09/05 / SP 13/05 S 6 DN eco-classic SP 62/11 S 6 L-0 21A, 183B SP 118/10 S 9 DN eco-classic SP 63/11 S 9 L-0 27A, 233B SP 118/10 S 6 DN eco-premium SP 64/11 S 6 L-0 34A, 183B SP 135/10 / SP 118/10 S 9 DN eco-premium SP 65/11 S 9 L-0 43A, 233B SP 135/10 / SP 118/10 S 6 DN eco-HR SP 170/10 S 6 L-0 34A, 144B SP 117/10 S 9 DN eco-HR SP 158/10 S 9 L-0 55A, 233B SP 117/10 SF 6 D SP 142/16 S 6 L-0 34A, 233B, 75F SP 104/11 / KB 133/13 1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
S019-FLN Ausg. 08/2011
S 6 DN eco, S 9 DN eco S 6 DN eco-classic, S 9 DN eco-classic
S 6 DN eco-premium, S 9 DN eco-premium S 6 DN eco-HR, S 9 DN eco-HR
SF 6 D, nach DIN EN 3
235
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters.
Manometer entfernen und anderen Stelle Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) einschrauben. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen. Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.3.2. Behälterinnen Kontrolle
Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine befähigten. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch neues Ersetzen. 1.4. Löschmittel
Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist nach 6 Jahren zu erneuern. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Löschmittel
S 6 DN eco 6 l - 0,30 l Neufoam eco S 9 DN eco 9 l - 0,45 l Neufoam eco S 6 DN eco-classic 6 l - 0,30 l Neufoam P Gemisch S 9 DN eco-classic 9 l - 0,45 l Neufoam P Gemisch S 6 DN eco-premium 6 l - 0,30 l Neufoam A+P Gemisch S 9 DN eco-premium 9 l - 0,45 l Neufoam A+P Gemisch S 6 DN eco-HR 6 l - 0,30 l Neufoam eco-HR S 9 DN eco-HR 9 l - 0,45 l Neufoam eco-HR
SF 6 D 6 l - 0,30 l Neufoam SF 1.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
S019-FLN Ausg. 08/2011
S 6 DN eco, S 9 DN eco S 6 DN eco-classic, S 9 DN eco-classic
S 6 DN eco-premium, S 9 DN eco-premium S 6 DN eco-HR, S 9 DN eco-HR
SF 6 D, nach DIN EN 3
236
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen und auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten. 2.8. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil
2.9. entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Beaufschlagen Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Schlauch/Ventil und Ventil /
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung
und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden muss er nachgerüstet werden.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 DN eco, S 9 DN eco S 6 DN eco-classic, S 9 DN eco-classic
S 6 DN eco-premium, S 9 DN eco-premium S 6 DN eco-HR, S 9 DN eco-HR
SF 6 D, nach DIN EN 3 S019-FLN Ausg. 08/2011
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1 4
3
13
14
15
16
2
5
7
6
8
11
12
9
S020-FLN Ausg. 08/2008
S 6 DC, S 9 DC nach DIN EN 3
238
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung S 6 DC S 9 DC
Zulassung SP-06/01 SP-07/01 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 2. Manometer 501 817 501 817 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 423 mit Überwurfmutter/ ohne Manometer 5 Rundring 12 x 2
6. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 7. Schlauch mit Griffstück 550 860 550 857 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 9. Rundring /,65x1,78 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 11. Schaumrohr 552 730 552 730 Sieb 552 731 552 731 12. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093
13. Ventilstößel mit O-Ring 1,2x1,9 142 077 142 077 14. Steigrohr vollst. 446 828 446 830
15. Haftetikett 096 741 096 742 16. Stecksieb 446 752 446 752
17. Service-Aufkleber für Löschmittel 732 140 732 140
Zubehör: Standring 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 590 -
Löschmittel: Neufoam SC a. 6 l 312 135 -
Neufoam SC a. 9 l - 312 136 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 6 DC < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine S 9 DC < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
S020-FLN Ausg. 08/2011
S 6 DC, S 9 DC nach DIN EN 3
239
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel
S 6 DC SP-06/01 S 6 L-0 34A, 183B SP 112/07 S 9 DC SP-07/01 S 9 L-0 43A, 233B SP 112/07
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters.
Manometer entfernen und anderen Stelle Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) einschrauben. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen. Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.3.2. Behälterinnen Kontrolle
Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.3.4. . Beschädigtes Beschriftungsbild durch neues Ersetzen. 1.4. Löschmittel
Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist nach 6 Jahren zu erneuern.
S020-FLN Ausg. 08/2008
S 6 DC, S 9 DC nach DIN EN 3
240
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Löschmittel
S 6 DC 6 l - 0,30 l Neufoam SC S 9 DC 9 l - 0,45 l Neufoam SC
1.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen und auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Beaufschlagten Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Schlauch/Ventil und Ventil /
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung
und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden muss er nachgerüstet werden.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
S020-FLN Ausg. 08/2008
S 6 DC, S 9 DC nach DIN EN 3
241
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 DC, S 9 DC nach DIN EN 3
S020-FLN Ausg. 08/2008
242
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S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S 9 SKF-1,
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
123
5678
4
910
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243
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Ersatzteile allgemein Nr. Benennung: Best. Nr.: Einsatzbereich: 1 Sichungsschelle 142 189 alle Typen 2 K-Schlagknopfventil vollst. ohne Steigrohr, 726 060 alle Typen
ohne Ausblasrohr, ohne Stahlflasche 3 Überwurfmutter schwarz 502 487 alle Typen 4. Ausblasrohrohr 108 777 alle Typen 5 Stahlflasche mit Edelstahlverschraubung siehe Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen 6 Schlauch mit Pistole Griff gelb siehe Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen 7 Schlauchklemme 551 405 alle Typen 8 Steigrohr vollst. L= 463 mm 446 838 6 Ltr. wässrige Lösung
vollst. L= 424 mm 446 839 9 Ltr. wässrige Lösung 9 Düsenkörper siehe Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen 10 Stecksieb 446 752 alle Löscher mit wässriger Lösung 11 Standring Ø 150 mm 201 122 6 Ltr. wässrige Lösung Ø 190 mm 201 149 9 Ltr. wässrige Lösung 12 Fahrzeughalter Ø 150 mm 200 590 6 Ltr. wässrige Lösung
Ø 190 mm 200 082 9 Ltr. wässrige Lösung 16 Farbaufkleber Rolle je 1000 Stück 732 228 alle Schaum- u. Wasserlöscher
Antifouling flüssig 5ml Flasche 300 001 Ersatzteile für Schlagknopfventil (alle Löscher Pulver, Wasser, Schaum, Fettbrand)
Nr. Benennung: Best. Nr.: Einsatzbereich: 2.1 Sichungsschelle 142 189 alle Typen 2.2 Schlagknopf 142 188 alle Typen 2.3 Druckfeder 142 182 alle Typen 2.4 Bolzen 142 183 alle Typen 2.5 Tragegriff 142 184 alle Typen 2.6 Berstfolie 14x2 111 389 nur Löscher mit
wässriger Lösung O-Ring 12x2 727 019 alle Typen 2.7 O – Ring 60x4 727 015 alle Typen 2.8 Schlagbolzen 142 185 alle Typen 2.9 O – Ring Ø 15x2 mm 727 040 alle Typen 2.10 Zweilochplombe 0120006 wahlweise, alle Typen Steckplombe 142 190 wahlweise, alle Typen
Was
ser +
Add
.W
ater
+ A
dd.
732
228
S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S 9 SKF-1,
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
S021-FLN Ausg. 05/2016
2.1
2.6
2.7
2.8 2.9
2.2
2.3
2.5
2.4
244
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen Typ Haftetikett Düsenkörper Schlauch mit Stahlflasche FLN ibs Pistole S 6 SK 096 934 096 949 552 766 MP – Düse gelb 550 680 50 g 102 975 S 9 SK 096 935 096 950 552 766 MP – Düse gelb 550 680 55 g 102 976 S 6 SK eco 091 161 097 207 552 750 Schaumrohr grün grün 550 685 50 g 102 975 552 731 Sieb Ø 15 mm S 9 SK eco 091 162 097 208 552 750 Schaumrohr grün grün 550 685 55 g 102 976 552 731 Sieb Ø 15 mm S 6 SKC 096 936 096 951 552 730 Schaumrohr kurz gelb 550 680 50 g 102 975 mit Sieb 552 731 Sieb Ø 15 mm S 9 SKC 096 937 096 952 552 730 Schaumrohr kurz gelb 550 680 55 g 102 976 552 731 Sieb Ø 15 mm S 6 SKF 096 938 096 953 552 766 MP – Düse gelb 550 680 50 g 102 975 S 9 SKF 096 939 096 954 552 766 MP – Düse gelb 550 680 55 g 102 976 S 6 SKF-1 097 445 097 447 552 750 Schaumrohr grün grün 550 685 50 g 102 975 552 731 Sieb Ø 15 mm S 9 SKF-1 097 448 097450 552 766 MP – Düse grün 550 685 55 g 102 976 552 731 Sieb Ø 15 mm S 6 SKP 097 009 097 017 552 766 MP – Düse gelb 550 680 50 g 102 975 S 9 SKP 097 010 097 018 552 766 MP – Düse gelb 550 680 55 g 102 976 S 6 SKP eco 097 124 097 218 552 750 Schaumrohr grün grün 550 685 50 g 102 975 552 731 Sieb Ø 15 mm S 9 SKP eco 097 125 097 219 552 750 Schaumrohr grün grün 550 685 55 g 102 976 552 731 Sieb Ø 15 mm S 6 P eco 096 077 552 750 Schaumrohr grün grün 550 685 50g 102 975 552 731 Sieb Ø 15 mm S 9 P eco 096 078 552 750 Schaumrohr grün grün 550 685 55g 102 976 552 731 Sieb Ø 15 mm
S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S 9 SKF-1
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
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Tabelle 2 technische Daten Typ Zulassung Funktions- Rating Sonderzulassung CE / DIN EN 3 bereich: (Leistung) MED S 6 SK SP 10/10 0°C - +60°C 13A, 144B ja ja S 9 SK SP 11/10 0°C - +60°C 21A, 233B ja ja S 6 SK eco SP 10/10 0°C - +60°C 21A, 183B ja ja S 9 SK eco SP 11/10 0°C - +60°C 27A, 233B ja ja S 6 SKC SP 12/10 0°C - +60°C 34A, 183B nein ja S 9 SKC SP 13/10 0°C - +60°C 43A, 233B nein ja S 6 SKF SP 14/10 -30°C - +60°C 13A, 144B ja ja S 9 SKF SP 15/10 -30°C - +60°C 21A, 183B ja ja S 6 SKF-1 SP 194/13 -30°C - +60°C 21A, 144B ja ja S 9 SKF-1 SP 264/13 -30°C - +60°C 27A, 183B ja ja S 6 SKP SP 106/09 0°C - +60°C 27A, 233B ja ja S 9 SKP SP 107/09 0°C - +60°C 34A, 233B ja ja S 6 SKP eco SP 106/09 0°C - +60°C 34A, 183B ja ja S 9 SKP eco SP 107/09 0°C - +60°C 43A, 233B ja ja S 6 P eco SP 106/09 +5°C - +60°C 21A, 183B nein ja S 9 P eco SP 107/09 +5°C - +60°C 27A, 233B nein ja Löschmittel Zulassung Gebinde wässrige Lösung a. 6 l a. 9 l a. 200 l Neufoam FX SP 48/03 312 137 312 138 Neufoam SC SP 112/07 312 135 312 136 Neufoam P Gemisch 312 162 312 163 Neufoam FO KB 186/13 312 208 312 209 312 000 a. 0,9 Ltr. a. 10 Ltr. Neufoam X Konzentrat SP 3/98 - 312 108 Inilam A Konzentrat SP 09/05 312 123 - Neufoam A Konzentrat SP 135/10 312 168 Achtung: Schaumpatrone für SKP PL 7/03 734 085* Schutzkappe entfernen! Schaumpatrone für SKP eco 734 010 Schutzkappe entfernen! Schaumpatrone für P eco 734 010 Schutzkappe entfernen! *nach Beendigung der Laufzeit oder bei Unbrauchbarkeit, Ersatzpatrone 734 010 in Verbindung mit neuem Etikett einsetzen. Inilam A muss dabei durch die gleiche Menge Neufoam A ersetzt werden (siehe Tabelle). Düse muss getauscht werden in 552 750 + 552 731 (Schaumrohr mit Sieb).. Nutzten Sie die speziell zusammengestellten Umrüstsätze.
S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S 9 SKF-1,
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
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Umrüstsätze: Für S 6 SKP 312 166 Inhalt: 0,9 l Neufoam A, 1x Schaumpatrone SP 118/10, 1x Etikett,
1x Schaumrohr mit Sieb Für S 9 SKP 312 167 Inhalt: 1,35 l Neufoam A, 1x Schaumpatrone SP 118/10, 1x Etikett,
1x Schaumrohr mit Sieb Tabelle 3 Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse Typ Löschmittel Toleranz Haltbarkeit Treibgas S 6 SK 5,64 l Wasser+ 0,36 l Neufoam X - 0,30 l 2 Jahre CO2 50g -5g S 9 SK 8,46 l Wasser+ 0,54 l Neufoam X - 0,45 l 2 Jahre CO2 55g -5g S 6 SK eco 6,00 l Neufoam P Gemisch - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g S 9 SK eco 9,00 l Neufoam P Gemisch - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g
S 6 SKC 6 l Neufoam SC - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g S 9 SKC 9 l Neufoam SC - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g S 6 SKF 6 l Neufoam FX - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g S 9 SKF 9 l Neufoam FX - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g S 6 SKF-1 6 l Neufoam FO - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g S 9 SKF-1 9 l Neufoam FO - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g S 6 SKP 5,01 Ltr. Wasser + 0,9 Ltr. Inilam A - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g
+ 1 Schaumpatrone SKP 6 Jahre ab 09/2011 ( für Service werden Umrüstsätze angeboten) 5,01 Ltr. Wasser+ 0,9 Ltr. Neufoam A - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g + 1 Schaumpatrone SKP eco 6 Jahre
S 9 SKP 7,56 Ltr. Wasser + 1,35 Ltr. Inilam A - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g + 1 Schaumpatrone SKP 6 Jahre ab 09/2011 ( für Service werden Umrüstsätze angeboten) 7,56 Ltr. Wasser+ 1,35 Ltr. Neufoam A - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g + 1 Schaumpatrone SKP eco 6 Jahre
S 6 SKP eco 5,01 Ltr. Wasser+ 0,9 Ltr. Neufoam A - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g + 1 Schaumpatrone SKP eco 6 Jahre
S 9 SKP eco 7,56 Ltr. Wasser+ 1,35 Ltr. Neufoam A - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g
+ 1 Schaumpatrone SKP eco 6 Jahre S 6 P eco 5,9 Ltr. Wasser - 0,30 l 2 Jahre CO2 50g -5g
+ 1 Schwimmkartusche 6 Jahre + 5 ml Antifouling
S 9 P eco 8,9 Ltr. Wasser - 0,45 l 2 Jahre CO2 55g -5g
+ 1 Schwimmkartusche 6 Jahre + 10 ml Antifouling
Marinezulassung See BG
MED Marinerichtlinie 96/98/EG
S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S 9 SKF-1,
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
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Konformitäts- bewertung nach DIN EN 3
247
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Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (Harken-schlüssel). Dabei die Überwurfmutter vorsichtig lösen. Diese besitzt Druckentlastungsschlitze die nach ca. 1/3 der Gewindelänge wirksam werden. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Schlagarmatur und Schlauch abschrauben und kontrollieren. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein! Löschmittel mittels eines verlängerten Trichters oder eine entsprechende Absauganlage entnehmen und prüfen. Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.2.2. Behälter vollständig entleeren. Dabei das Löschmittel durch einen Trichter in einen Aufnahme-behälter (Eimer) geben. Der Trichter muss so beschaffen sein, dass die Löschflüssigkeit erst kurz über dem Behälterboden austritt. Damit wird eine Verschäumung des Löschmittels beim Umfüllen verhindert. Behälter mit Wasser ausspülen.
1.2.3. Behälterinnenkontrolle durchführen.
Bei der Behälterinnerenkontrolle wird der innere Zustand des Behälters kontrolliert. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern.
1.2.4. Gemäß § 16 BetrSichV. muss alle 5 Jahre eine Innenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung kann eine befähigte Person ausführen.
Einschränkung: Bei Aufladegeräten (das ist der Fall) braucht diese Prüfung, nach Ablauf der Frist, nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte geöffnet werden müssen, Löschmittel entnommen und wieder eingefüllt wird. Das ist spätestens nach 6 Jahren der Fall. Dabei werden die Schritte wie in Pkt. 1.2.3. ausgeführt. Um die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung zu prüfen, muss zusätzlich der Isolationswiederstand gemessen werden. Dabei wird der Behälter vollständig mit Wasser gefüllt und ein Beschichtungsprüfgerät (z.B. Best.-Nr.: 000 150) angeschlossen. Die Klemme der Messleitung wird am Gewindering des Löschmittelbehälters angebracht und die Sonde in die Flüssigkeit getaucht. Taster betätigen. Wenn die grüne LED leuchtet und die rote LED nicht ist die Beschichtung in Ordnung. Beachte: DIN VDE 0701-1 bzw. VDE 0413.
S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S 9 SKF-1,
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
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Achtung: Der Behälterrand muss trocken sein. Die Festigkeitsprüfung, alle 10 Jahre, kann entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel an der Innenbeschichtung festgestellt wurden.
1.2.5. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 1.3. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: siehe Tabelle 3 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.4. Armatur
Berstscheibe aus dem Schlauchansatz der Amatur herausnehmen. Die Berstscheibe muss bei jeder Instandhaltung getauscht werden. Sicherungsklammer abziehen und kontrollieren. Armatur kontrollieren auf mechanische Schäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, intakte Schlagspitze, freie Druckentlastungsschlitze der Überwurfmutter, Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), Funktion und Beschaffenheit des Tragegriffes. - Herausschrauben des Steigrohres (kleine Wasserpumpenzange) und freien Durchgang
kontrollieren. - Ist ein Ausblasrohr vorhanden (siehe Ersatzteile type bezogen) ist auf festen Sitz und auf
Unversehrtheit des Schlauchstückes oder der Klebefolie zu achten. Defekte Teile sind auszutauschen. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu beachten. 1. Armatur am Tragegriff mit der Flaschenaufnahme nach oben vorsichtig in einen Schraubstock
einspannen. 2. Ausblasrohr am gequetschten Ende mittels Flachzange linksdrehend herausschrauben. 3. Flaschenaufnahme mit Gabelschlüssel SW 32 herausschrauben. 4. Schlagknopf gedrückt halten und Schlagbolzen mittels Rohrsteckschlüssel SW 9 herausschrauben. 5. Schlagknopf und Druckfeder entnehmen. 6. Mittels Durchstoßdorn (Ø 5 mm) und Hammer (150g) den Bolzen zur beweglichen Befestigung
des Tragegriffes herausschlagen. Armaturkörper vom Tragegriff trennen. 7. Entnahme der Überwurfmutter. Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Danach die Amatur mittels Sicherungsschelle sichern.
1.5. Schlauch mit Pistole und Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Düsekörper abschrauben und auf Sauberkeit sowie Beschädigung überprüfen. Diese Typen sind entweder mit einem Schaumrohr mit Siebes (Ø 15 mm) oder einer Düse siehe Ersatzteile ausgerüstet. Düsenkörper von Löschern mit wässriger Lösung sind mit klarem Wasser zu spülen und auf festen Sitz zu kontrollieren.. Die Pistole muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen.
S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S 9 SKF-1,
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
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Schlauch mit Pistole durchblasen. Dabei auf freien Durchgang bei betätigter Pistole und auf vollständiges Schließen der Pistole achten. Achtung: Gummiteile je nach Alter und Einsatzbedingungen spätestens bei Rissen, Brüchen, Verhärtung oder Verformung tauschen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6 Löschmittelüberprüfung 1.6.1 Verwendungsfertige oder selbstgemischte Schaumlösungen
Das Löschmittel besteht aus verwendungsfertigen oder selbstgemischten Schaumlösungen. Die Einsatzfrist ist aus der Tabelle 3 „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen. Nach Ablauf der Einsatzfrist ist das Löschmittel zu erneuern. Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Einsatzmenge sowie auf Verschmutzung, Phasentrennung, Schlierenbildung und Ausflockung kontrolliert. Das Löschmittel muss klar oder leicht milchig – trüb sein. Bedenkliches Löschmittel ist auch vor Ablauf der Einsatzfrist auszutauschen. Bei Neubefüllung darf nur das, für den Löschertyp zugelassene Löschmittel (siehe Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) eingefüllt werden.
1.6.2 Löschmittel mit Schaumpatrone
Das Löschmittel besteht aus klarem Wasser (Trinkwasserqualität) oder klarem Wasser mit Zusatz und einer oder zwei Schaumpatronen. Prüfung: - Kontrolle der Einsatzmenge - klares Wasser, ohne Zusatz ist bei jeder Instandhaltung zu erneuern - klares Wasser mit Zusatz muss klar oder milchig – trüb sein. Beachte Einsatzfrist. - Schaumpatrone ist nach Ablauf der Einsatzfrist (Ablaufdatum ist aufgedruckt) auszusondern
und vorschriftsmäßig zu entsorgen. Vor Ablauf der Einsatzfrist kann die Schaumpatrone weiter verwendet werden, wenn sie keine Schäden aufweist und der Füllstand des Schaummittels bis zum Eichstrich reicht.
Die genaue Zusammensetzung des Löschmittels und der Mengenanteil der Komponenten sowie die Einsatzfristen sind typenbezogen aus der Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungs-verhältnisse“ zu entnehmen und einzuhalten. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen.
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen. (siehe Tabelle
„Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) 1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Komplette Armatur einführen und Überwurfmutter festschrauben. (Anzugsmoment 40 Nm),
Dabei auf Stellung des Schlauches zur Schlauchklemme achten, Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben.
1.7.4. Sicherungsschelle der Armatur wahlweise mittels Steckplombe oder Zweilochplombe mit Cu-Draht
plombieren.
S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S6 SKF-1,
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
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Im oberen Bereich des Schlagknopfes befinden sich rechts und links je eine Bohrung. Dort kann die Sicherungsschelle - durch einstecken einer Steckplombe
oder - mit Cu-Draht und Zweilochplombe plombiert werden. Dazu 0,4mm Kupferdraht von einer Seite des Schlagknopfes in die Bohrung einführen und
durchschieben. Ein Ende über den Schlagknopf in die vorgesehene Nut legen und beide Drahtenden verknoten. Danach die Drahtenden durch die Bohrungen der Plombe führen und so verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.7.5. Feuerlöscher reinigen. 1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Darauf das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift anzugeben. Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Überwurfmutter der Armatur mit einem Farbaufkleber (siehe Ersatzteilliste) am Behälter sichern. Bei Schaumlöschern muss an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) ein Service – Aufkleber mit Angaben über Art und Alter des Löschmittels vorhanden sein. Erneuerung des Löschmittels eintragen oder Service – Aufkleber erneuern.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch ist das Löschmittel, die Stahlflasche, die Berstfolie und die Folie am Ausblasrohr zu erneuern. Achtung!
- Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder verwendet werden.
- Nur für den Typ vorgesehene Ersatzteile verwenden. - Die Art und Zusammensetzung des Löschmittels, der Mengenanteil der Komponenten
sowie die Einsatzmenge sind typenbezogen aus der Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen und einzuhalten.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
S 6 SK, S 9 SK, S 6 SKC, S 9 SKC, S 6 SKF, S 9 SKF, S 6 SKF-1, S 9 SKF-1,
S 6 SKP, S 9 SKP, S 6 SKP eco, S 9 SKP eco S 6 P eco, S 9 P eco,
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Register Typ Seite Ausgabe Norm W001 FLN W 6 AiEN, W 9 AiEN, W 6 AiEF, 240 01.01.07 DIN EN 3 W 9 AiEF W002 FLN W 6 Ai, W 9 Ai, W 6 N, W 9 N, 244 01.08.13 DIN EN 3 W 6 Ai-TF, W 6 Ai-TF-1 W006 FLN W 6 PMDS, W 6 PMDS-TF, 249 01.01.07 DIN EN 3 W 9 PMDS W008 FLN W 6 AKN, W 9 AKN, W 6, W 9 253 01.05.16 DIN EN 3 W009 FLN W 6 AKF, W 9 AKF, W 6 F, W 9 F 257 01.05.16 DIN EN 3 W 6 AKF-1, W 9 AKF-1 W010 FLN W 6 AKS, W 9 AKS 261 01.08.09 DIN EN 3 W012 FLN W 6 DN, W 9 DN, WD 6, WD 9 265 01.05.16 DIN EN 3 W013 FLN W 6 DF, W 9 DF, W 6 DF-1, 269 01.12.14 DIN EN 3 W 9 DF-1 W014 FLN W 6 AKC, W 9 AKC 273 01.08.09 DIN EN 3 W015 FLN W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, 277 01.11.14 DIN EN 3 W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF W 6 SKF-1, W 9 SKF-1,
W 6 SKS, W 9 SKS W016 FLN W 6 WNA, W 6 WNA plus 285 01.11.14 DIN EN 3
W 6 WNA F-500, F-500 WM 6 RC W017 FLN WA 9 F 500 293 01.11.14 DIN EN 3 W019 FLN WA 3 F 500 300 01.08.13 DIN EN 3 W020 FLN W 2 WNL, W 6 WNL 306 01.11.15 DIN EN 3
Wasserlöscher
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W001-FLN Ausg. 01/2007
W 6/9 AiEN, W 6/9 AiEF nach DIN EN 3
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lfd.Nr. Benennung W 6 AiEN W 6 AiEF W 9 AiEN W 9 AiEF
Zulassung SP-56/96 SP-57/96 SP-58/96 SP-59/96
1 Ventil vollst. ---------------------- n i c h t l i e f e r b a r ----------------------- 2. Sicherungsstift 135 188 135 188 135 188 135 188 mit Signalscheibe 3. Stahlflasche 102 888 102 888 102 896 102 896 4. Pressschraube 135 196 135 196 135 196 135 196 5. Verschlussfolie 135 192 135 192 135 192 135 192 6. Ventilspindel 502 411 502 411 502 411 502 411 7. Rundring 45x5 727 033 727 033 727 033 727 033 8. Schlauch mit Düse 550 621 550 621 550 648 550 648 9. Rundring 11x1,5 727 034 727 034 727 034 727 034 10. Standring 201 210 201 210 201 229 201 229 11. Haftetikett 080 019 080 025 080 027 080 029 12. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 13. Steigerohr vollst. 502 418 502 418 502 419 502 419 Löschmittel: Neufrol – Konzentrat 200 l - 300 323 - 300 323 Neufrol - 30 a. 6 l - 300 294 - - Neufrol - 30 a. 9 l - - - 300 403 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 6 AiEN < 1000 W 9 AiEN < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. W 6 AiEF < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine W 9 AiEF < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
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W 6/9 AiEN, W 6/9 AiEF nach DIN EN 3
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Daten Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel W 6 Ai EN SP - 56/96 W 6 H+5 13A W 6 Ai-EF SP - 57/96 W 6 H-30 13A PL-2/59 W 9 Ai EN SP - 58/96 W 9 H+5 13A W 9 Ai EF SP - 59/96 W 6 H-30 21A PL-2/59
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Schlauch abschrauben 1.2.2. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen des Ventils zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entweichen lassen, Ventil abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenprüfung durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Ventil
Stahlflasche abschrauben. Steigrohr vollständig Demontieren, Feder auf Korrosion und Bruch kontrollieren. Sicherungsstift mit Signalscheibe abziehen, Kontrolle des Ventils auf Korrosionsschäden und Gewindebeschädigung. Leichtgängigkeit der Ventilspindel durch Hebelbetätigung testen, danach Spindel entnehmen. Unversehrtheit aller Gummidichtungen, der Spindel und Hohlnadel prüfen. Spindel säubern und Dichtungen mit säurefreier Vaseline fetten. Druckentlastungsschlitze prüfen. Ventilmontage - Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. - Ventilspindel einstecken - Steigrohr vollstängig mit Feder montieren, dabei auf festen Sitz achten.
W001-FLN Ausg. 01/2007
W 6/9 AiEN, W 6/9 AiEF nach DIN EN 3
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1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: W 6 Ai EN / W 6 Ai EF 35 g - 3 g CO2
W 9 Ai EN / W 9 Ai EF 55 g - 5 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die frostsichere Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Kontrolle des spezifischen Gewichtes lt. Tabelle. Das Löschmittel ist auszusondern, wenn starke Verunreinigung ersichtlich ist oder der Einsatzzeitraum von 10 Jahren überschritten ist. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Mischung spez. Gewicht
Wasser + Konzentrat
W 6 Ai EN 6 l - 0,3 l W 9 Ai EF 6 l - 0,3 l 1,7 l + 4,3 l 1,21 W 9 Ai EN 9 l - 0,45 l
W 9 Ai EF 9 l - 0,45 l 2,5 l + 6,5 1,21 Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, und Gewinde über die volle Länge mit säurefreier Vaseline
stark einfetten. 1.7.3. Komplettes Ventil in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die richtige Stellung zum
Behälter achten. Achtung: Die Innenkontrolle ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer- Nummer) auf der Treibgaspatrone oder auf dem Steigrohr nachzuweisen.
1.7.4. Schlauch anschrauben. 1.7.5. Feuerlöscher reinigen.
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W 6/9 AiEN, W 6/9 AiEF nach DIN EN 3
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1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Bei Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes sind die Arbeitsschritte identisch mit der Instandhaltungsanweisung durchzuführen. Das Löschmittel und die Stahlflasche sind zu erneuern sind. Zusätzlich ist der Schlauch mit klarem Wasser durchzuspülen. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist vorschriftmäßig zu entsorgen.
3. Anzugsmomente Armatur 40 Nm Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W 6/9 AiEN, W 6/9 AiEF nach DIN EN 3
W001-FLN Ausg. 01/2007
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W002-FLN Ausg. 08/2008
W 6/9 Ai, W 6/9 N, W 6 Ai-TF W 6 Ai-TF-1
nach DIN EN 3
1
2
3
4
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616
7
8
910
14
11
12
18
1317
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lfd.Nr. Benennung W 6 Ai / W 9 Ai / W 6 AiN / W 9 AiN W 6 Ai-TF W 6 Ai-TF-1 Zulassung P1-27/92 P1-27/92 1. Armatur vollst. ohne Steigrohr 726 033 2. Überwurfmutter 501 950 3. Sicherungsklammer 135 145 4. Pistole mit Schlauch 550 488 5. Berstfolie14x2 111 354 6. Sicherheitsventil 130 109 7. Rundring 60x4,5 727 016 8. Stahlflasche 102 979
oder 102 939 9. Steigrohr vollst. mit ------- keine Ersatzteile ----------- 446 832 Stecksieb 10. Wandhalter 200 007 11. Düsenkörper 552 111 12. Haftetikett 080 456 080 651 13. Schlagknopf 141 897 Rundring 4,5x2 727 023 14. Schlauchklemme 551 405 15. Dichtung 727 001 16. Dichtung 10x14x1 727 036 17. Mutter M5 734 054 18. Stecksieb 446 752 Zubehör: Standring 201 130 Fahrzeughalter mit Stütze 200 585 Fahrzeughalter ohne Stütze 200 074 Löschmittel: Neufrol – Konzentrat 200 l 300 323 Neufrol - 30 a. 6 l 300 294 Neufrol C-30 a. 6 l 300 459 Neufrol C-30 a. 9 l 300 460 Neufrol FC Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
W002-FLN Ausg. 08/2013
W 6/9 Ai, W 6/9 N, W 6 Ai-TF W 6 Ai-TF-1
nach DIN EN 3
259
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 6 Ai < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. W 9 Ai < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine W 6 N < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. W 9 N < 1000 W 6 Ai-TF < 1000 W 6 Ai-TF-1 < 1000 Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel W 6 Ai P1-26/92 W 6 H-20 13A PL-2/59 W 6 Ai-TF P1-27/92 W 6 H-30 13A PL-2/59 W 9 Ai P1-5/93 W 9 H-20 13A PL-2/59 W 6 AiN SP-104/93 W 6 H-0 13A PL-2/59
1. Nachtrag W 9 AiN SP-99/93 W 9 H-0 21A PL-2/59 Nachtrag W 6 Ai-TF-1 P1-27/92 W 6 H-30 21A KB 38/14
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Armatur abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser aus spülen. Innenprüfung durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der
Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
W002-FLN Ausg. 11/2014
W 6/9 Ai, W 6/9 N, W 6 Ai-TF, W 6 Ai-TF-1
nach DIN EN 3
260
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.3. Armatur
Schlauch und Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze, einwandfreie Beschaffenheit des Sicherheitsventils. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Seit 08/98 werden Steigrohre mit Stecksieb ausgeliefert. Die selbsthemmende Mutter M5 ist, nachdem diese gelöst wurde generell zu erneuern. Sicherungsschelle wieder unter den Schlagknopf schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz für alle Stahlflaschen die Typen: 50 g - 5 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch durchzublasen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die frostsichere Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Kontrolle des spezifischen Gewichtes lt. Tabelle. Das Löschmittel ist auszusondern, wenn starke Verunreinigung ersichtlich ist oder der Einsatzzeitraum von 10 Jahren überschritten ist. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Mischung spez. Gewicht
Wasser + Konzentrat
W 6 Ai 6 l - 0,3 l 2,4 l + 3,6 l Neufrol 1,168 W 6 Ai-TF 6 l - 0,3 l 1,5 l + 4,5 l Neufrol 1,21 W 9 Ai 9 l - 0,45 l 3,6 l + 5,4 l Neufrol 1,168
W 6 AiN 6 l - 0,3 l 5,3 l + 0,7 l Neufrol W 9 AiN 9 l - 0,45 l 8,0 l + 1,0 l Neufrol W 6 Ai-TF-1 6 l – 0,3 l 1,7 l + 4,3 l Neufrol FC
Für W 6 Ai-TF-1 kann auch löschfertige Lösung bezogen werden. (Neufrol C-30) Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.7. Behälterinnenprüfung
Siehe „Innere Prüfung“ Seite 25 dieser Vorschrift
Achtung! Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer- Nummer) auf der Treibgaspatrone oder auf dem Steigrohr nachzuweisen.
W002-FLN Ausg. 11/2014
W 6/9 Ai, W 6/9 N, W 6 Ai-TF, W 6 Ai-TF-1
nach DIN EN 3
261
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die Stellung des
Schlauches zur Aufnahmeschelle achten
1.8.4. Berstscheibe und Dichtung erneuern und Schlauch anschrauben. Achtung: Erst Dichtung und dann Berstscheibe einsetzen. 1.8.5. Sicherungsschelle der Armatur plombieren (0,4 mm Kupferdraht), dabei ist der Draht durch die
seitliche Bohrung des Griffes und durch die Schelle zu führen und zu verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.6. Feuerlöscher reinigen.
1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Zur Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes sind die Arbeitsschritte identisch mit der Prüfanweisung, nur dass das Löschmittel, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist vorschriftsmäßig zu entsorgen.
3. Anzugsmomente
Armatur 40 Nm Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W 6/9 Ai, W 6/9 N, W 6 Ai-TF, W 6 Ai-TF-1
nach DIN EN 3 W002-FLN Ausg. 11/2014
262
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
W006-FLN Ausg. 08/2009
W 6/9PMDS, W 6 PMDS-TF nach DIN EN 3
263
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung W 6 PMDS W 6 PMDS-TF W 9 PMDS Zulassung P1-23/92 P1-24/92 P1-25/92 1 Sicherungsstift 142 101 2. Manometer 501 816 3. Spindel mit 501 942 0-Ring 4. Ventil mit 726 009 Prüfventil 5. 0-Ring 26x3 727 009 6. Steigrohr vollst. 446 830 --------- keine Ersatzteile ----------- 7. Schlauch mit 550 461 Griffstück u. Düse 8. Schlauchklemme 551 405 9. Rundring 7.65x1,78 727 017 10. Wandhalter 200 007 11. Düsenkörper 552 111 12. Haftetikett 080 949 13. Prüfventil 502 402 14. Staubkappe 502 404 Zubehör: Standring 201 130 Fahrzeughalter 200 074 Löschmittel: Neufrol - Konzentrat 300 323 Neufrol - 20 a. 6 Ltr. 300 286 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung Produkt 5 Jahre 10 Jahre
W 6 PMDS < 1000 W 6 PMDS-TF < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine W 9 PMDS < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
W006-FLN Ausg. 08/2009
W 6/9PMDS, W 6 PMDS-TF nach DIN EN 3
264
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel W 6 PMDS P1-23/92 W 6 L-20 8A PL-2/59 W 6 PMDS-TF P1-24/92 W 6 L-30 8A PL-2/59 W 9 PMDS P1-25/92 W 9 L-20 13A PL-2/59
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Prüfen des Manometers
Prüfmanometer am Prüfventil anschließen. Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes und mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen.
Austausch des Manometers: - Innendruck über Prüfventil ablassen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben.
- Altes Manometer demontieren. - Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65x1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. - Rundring 26x3 erneuern. - Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff ( Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle ( Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden.
1.4. Behälter 1.4.1. Öffnen des Behälters Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges
Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Ventil vollst. herausschrauben.
W006-FLN Ausg. 08/2009
W 6/9PMDS, W 6 PMDS-TF nach DIN EN 3
265
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.4.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden, ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.4.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.4.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
1.5. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die frostsichere
Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Kontrolle des spezifischen Gewichtes lt. Tabelle. Das Löschmittel ist auszusondern, wenn starke Verunreinigungen ersichtlich sind oder der Einsatzzeitraum von 10 Jahren überschritten ist.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Mischungsverhältnis spez. Gewicht Wasser + Konzentrat W 6 PMDS 6 l - 0,30 l 2,4 l Wasser + 3,6 l Konzent. 1,168 W 6 PMDS-TF 6 l - 0,30 l 1,5 l Wasser + 4,5 l Konzent. 1,21 W 9 PMDS 9 l - 0,45 l 3,6 l Wasser + 5,4 l Konzent. 1,168
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.6. Ventil
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einschrauben und festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten. 2.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel(ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben.
W006-FLN Ausg. 08/2009
W 6/9PMDS, W 6 PMDS-TF nach DIN EN 3
266
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer. Oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm, Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W 6/9PMDS, W 6 PMDS-TF nach DIN EN 3
W006-FLN Ausg. 08/2009
267
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
W008-FLN Ausg. 05/2016
W 6 AKN / W 9 AKN W 6 / W 9
nach DIN EN 3
268
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung W 6 AKN W 6 W 9 AKN W 9
Zulassung SP-35/98 SP-35/98 SP-36/98 SP-36/98 1. Hebelarmatur vollst. 502 478 502 478 502 479 502 479 2. Überwurfmutter 502 415 502 415 502 415 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 141 992 141 992 141 992 4. Schlauch 550 666 550 666 550 666 550 666 5. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 727 016 727 016 6. Stahlflasche 102 971 102 971 102 972 102 972 7. Steigrohr vollst. 446 790 446 790 446 791 446 791 8. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 9. Düse vollst. 552 766 552 766 552 766 552 766 10. Haftetikett FLN 080 055 080 056 10. Haftetikett ibs - 254.115 - 254.118 11. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 12. Sieb 446 752 446 752 446 752 446 752 13. Rundring 12x2 727 019 727 019 727 019 727 019 14. Rundring 15x2 727 040 727 040 727 040 727 040 15. Kunststoffspindel 502 473 502 473 502 473 502 473 Zubehör: Standring 201 122 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 590 200 082 200 082 Löschmittel: Konservierungstablette 730 051 730 051 730 051 730 051 10 Stück Zubehör: Standring 201 122 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 590 200 082 200 082
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 6 AKN < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. W 6 < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine W 9 AKN < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. W 9 < 1000
W008-FLN Ausg. 05/2016
W 6 AKN / W 9 AKN W 6 / W 9
nach DIN EN 3
269
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel W 6 AKN SP-35/98 W 6 H-0 13A - W 6 SP-35/98 W 6 H-0 13A - W 9 AKN SP-36/98 W 9 H-0 21A - W 9 SP-36/98 W 9 H-0 21A -
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Armatur abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift. Bestehen
sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: W 6 AKN 35 g - 3 g CO2 W 9 AKN 55 g - 5 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
W008-FLN Ausg. 05/2016
W 6 AKN / W 9 AKN W 6 / W 9
nach DIN EN 3
270
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
.
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel wird bei jeder Prüfung erneuert. Dazu wird das alte Löschmittel vorschriftsmäßig entsorgt und neues Löschmittel, bestehend aus klarem Wasser (Trinkwasserqualität) und zwei Konservierungstabletten in der erforderlichen Menge eingefüllt. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
Bereich W 6 AKN 6 l - 0,3 l H2O+ 2 St. 730 051 0°C bis +60°C
W 6 6 l - 0,3 l H2O+ 2 St. 730 051 0°C bis +60°C W 9 AKN 9 l - 0,45 l H2O+ 2 St. 730 051 0°C bis +60°C W 9 9 l - 0,45 l H2O+ 2 St. 730 051 0°C bis +60°C
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle
auf Seite 5). 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben (40 Nm). Dabei auf die Stellung
des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch handfest anschrauben. 1.8.5. Sicherungsstift mit Signalscheibe versehen 1.8.6. Feuerlöscher reinigen. 1.8.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.8.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen.
3. Anzugsmomente 4. Prüfwerkzeug Armatur 50 Nm siehe Anhang Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm
W008-FLN Ausg. 05/2016
W 6 AKN / W 9 AKN W 6 / W 9
nach DIN EN 3
271
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
W009-FLN Ausg. 05/2016
W 6 AKF / W 9 AKF, W 6 AKF-1 / W 9 AKF-1
W 6 F / W 9 F nach DIN EN 3
272
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung W 6 AKF / W 6 AKF-1 W 6 F W 9 AKF / W 9 AKF-1 W 9 F Zulassung SP-43/98 SP-43/98 SP-44/98 SP-44/98 1. Hebelarmatur vollst. 502 478 502 478 502 479 502 479 2. Überwurfmutter 502 415 502 415 502 415 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 141 992 141 992 141 992 4. Schlauch 550 666 550 666 550 666 550 666 5. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 727 016 727 016 6. Stahlflasche 102 971 102 971 102 972 102 972 7. Steigrohr vollst. 446 790 446 790 446 791 446 791 8. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 9. Düse vollst. 552 766 552 766 552 766 552 766 10. Haftetikett FLN 080 057 080 652 080 058 080 653 10. Haftetikett ibs - - 254.120 - - 254.123 11. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 12. Sieb 446 752 446 752 446 752 446 752 13. Rundring 12x2 727 019 727 019 727 019 727 019 14. Rundring 15x2 727 040 727 040 727 040 727 040 15. Kunststoffspindel 254.120 254.120 254.120 254.120 Zubehör: Standring 201 122 201 122 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 590 200 082 200 082 Löschmittel: Neufrol-Konzentrat a. 250 l 300 323 - 300 323 300 323 - 300 323 Neufrol-Konzentrat a. 10 l 300 324 - 300 324 300 324 - 300 324 gemischte Lösung Neufrol -30°C a. 6 l 300 390 - 300 390 - - Neufrol -30°C a. 9 l - - - 300 403 - 300 403 Neufrol C-30 a. 6 l - 300 459 - - - - Neufrol C-30 a. 9 l - - - - 300 460 - Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 6 AKF < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. W 6 AKF-1 < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn kein W 6 F < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. W 9 AKF < 1000 W 9 AKF-1 < 1000 W 9 F < 1000
W009-FLN Ausg. 05/2016
W 6 AKF / W 9 AKF W 6 AKF-1 / W 9 AKF-1
W 6 F / W 9 F nach DIN EN 3
273
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel W 6 AKF SP-43/98 W 6 H-30 13A SP-2/59 W 6 F SP-43/98 W 6 H-30 13A SP-2/59 W 9 AKF SP-44/98 W 9 H-30 21A SP-2/59 W 9 F SP-44/98 W 9 H-30 21A SP-2/59 W 6 AKF-1 SP-43/98 W 6 H-30
W 9 AKF-1 SP-44/98 W 9 H-30 1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Armatur abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: W 6 AKF / W 6 AKF-1 / W 6 F 35 g - 3 g CO2
W 9 AKF / W 9 AKF-1 / W 9 F 55 g - 5 g CO2
W009-FLN Ausg. 05/2016
W 6 AKF / W 9 AKF W 6 AKF-1 / W 9 AKF-1
W 6 F / W 9 F nach DIN EN 3
274
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Kontrolle des spezifischen Gewichtes lt. Tabelle. Das Löschmittel ist vorschriftsmäßig auszusondern, wenn starke Verunreinigungen ersichtlich sind, oder der Einsatzzeitraum von 10 Jahren überschritten ist. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Mischung spez. Gewicht
Wasser + Konzentr.
W 6 AKF / W 6 F 6 l - 0,3 l 1,7 l + 4,3 l 1,21 W 6 AKF-1 6 l - 0,3 l W 9 AKF / W 9 F 9 l - 0,45 l 2,5 l + 6,5 l 1,21 W 9 AKF-1 9 l - 0,45 l
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.7.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben (40 Nm). Dabei auf die Stellung
des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.7.4. Schlauch handfest anschrauben. 1.7.5. Sicherungsstift mit Signalscheibe versehen. 1.7.6. Feuerlöscher reinigen. 1.7.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W009-FLN Ausg. 05/2016
W 6 AKF / W 9 AKF W 6 AKF-1 / W 9 AKF-1
W 6 F / W 9 F nach DIN EN 3
275
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
W010-FLN Ausg. 08/2009
W 6 AKS / W 9 AKS nach DIN EN 3
276
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung W 6 AKS W 9 AKS
3-tlg.Behälter 3tlg.Behälter Zulassung SP-58/99 SP-59/99 1. Hebelarmatur vollst. 502 481 502 482 2. Überwurfmutter 502 415 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 141 992 4. Schlauch 550 666 550 666 5. Haftetikett 080 070 080 071 6. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 7. Stahlflasche 102 969 102 970 8. Steigrohr vollst. 446 790 446 791 9. Wandhalter 200 007 200 007 10. Düse vollst. 552 766 552 766 11. Schlauchklemme 551 405 551 405 12. Sieb 446 752 446 752 13. Rundring 12x2 727 019 727 019 14. Ausblasrohr vollst. 108 754 108 754
15. Kunststoffspindel mit Messer 502 473 502 473 16. Flaschenaufnahme 502 455 502 455 17. Service-Aufkleber für 732 140 732 140 Löschmittel 18. Rundring 15x2 727 040 727 040
Löschmittel: Umrüst – Set 312 201 312 202 Zubehör: Standring 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 082
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 6 AKS < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. W 6 AKS < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine
Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
W010-FLN Ausg. 08/2013
W 6 AKS / W 9 AKS nach DIN EN 3
277
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel W 6 AKS SP-58/99 S 6 H-0 27A / 144B PL-8/96 W 9 AKS SP-59/99 S 9 H-0 34A / 233B PL-8/96
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Armatur abschrauben und herausnehmen.
1.2.2. 1.2.3. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden zulässige Minustoleranz: W 6 AKS 35 g - 3 g CO2
W 9 AKS 55 g - 5 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
W010-FLN Ausg. 08/2009
W 6 AKS / W 9 AKS nach DIN EN 3
278
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Achtung: Sind diese Geräte an der Griffinnenseite des Druckhebels mit einer Jahresmarke gekennzeichnet, ist bereits eine Ventilspindel aus Edelstahl oder Kunststoff eingebaut. Die Instandhaltung mit der Montage der Flasche fortsetzen. Ist kein Aufkleber an der Griffinnenseite vorhanden muss die Ventilspindel aus Messing unbedingt gegen eine Ventilspindel aus Edelstahl ausgetauscht werden.
1.5. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel Das Löschmittel besteht aus Schaummittelgemisch „Neufoam S“ und ist alle sechs Jahre zu erneuern. Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Verschmutzung, Entmischung oder Ausflockungen kontrolliert. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
. bereich
W 6 AKS 6 l - 0,3 l Neufoam S 0°C bis +60°C W 9 AKS 9 l - 0,45 l Neufoam S 0°C bis +60°C
Das Schaummittelgemisch „Neufoam S“, als Löschmittel für W 6 AKS und W 9 AKS, steht ab 04/2011 nicht mehr zur Verfügung. Wenn die Einsatzfrist dieses Löschmittels abgelaufen ist oder andere Gründe für ein Austausch des Löschmittels vorliegen sind die Geräte zu S 6 AKP bzw. zu S 9 AKP umzurüsten. (Vorschrift S 010) Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.7.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben (40 Nm). Dabei auf die Stellung
des Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.7.4. Schlauch anschrauben. 1.7.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.7.6. Feuerlöscher reinigen. 1.7.7..Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W010-FLN Ausg. 08/2009
W 6 AKS / W 9 AKS nach DIN EN 3
279
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
W012-FLN Ausg. 05/2016
W 6 DN / W 9 DN WD 6 / WD 9 nach DIN EN 3
1 4
3
14
6
12
15
2
5
7
8
11
13
16
9
280
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung W 6 DN W 9 DN WD 6 WD 9 Zulassung SP-08/01 SP-09/01 SP-17/01 SP-18/01 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 142 10 2. Manometer 501 817 501 817 501 817 501 817 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 423 140 423 140 423 mit Überwurfmutter/
ohne Manometer 5. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 142 098 142 098 6. Steigrohr vollst. 446 828 446 830 446 828 446 830 7. Schlauch mit Grifstück 550 402 550 402 550 402 550 402 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 9. Rundring 1,65x1,78 727 017 727 017 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 11. Düse 552 111 552 111 552 111 552 111 12. Haftetikett 080 119 080 120 13. Ventilstössel mit 142 077 142 077 142 077 142 077 O-Ring 1,2 x 1,9 14. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093 142 093 142 093 15 Stecksieb 446 752 446 752 446 752 446 752 16. O – Ring 12 x 2 727 019 727 019 727 019 727 019
Zubehör: Standring 201 122 201 149 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 082 200 590 200 082
Konservierungstablette 730 051 730 051 730 051 730 051 a. 10 Stück
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 6 DN < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine W 9 DN < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. WD 6 < 1000 WD 9 < 1000
W012-FLN Ausg. 05/2016
W 6 DN / W 9 DN WD 6 / WD 9
nach DIN EN 3
281
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel W 6 DN SP-08/01 W 6 L-0 13A W 9 DN SP-09/01 W 9 L-0 21A WD 6 SP-17/01 W 6 L-0 13A WD 9 SP-18/01 W 9 L-0 21A
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durch-gang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters. Innendruck ablassen. Dazu, Manometer entfernen (Übergangsstück mit
Gabelschlüssel SW 15 gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Über dieses Innendruck ablassen. Achtung: Restdruck, durch vorsichtiges Lösen der Überwurfmutter des Ventils (ca. 2 Umdrehungen), über Druckentlastungsbohrungen entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen.
1.3.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden, ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.4. Löschmittel Löschmittel besteht aus Wasser (Trinkwasserqualität) plus 2 Stück Konservierungstabletten. Die Löschflüssigkeit ist bei jeder Instandhaltung zu erneuern. Löschertyp Füllmenge Wasser + Konservierungstablette (730 051)
W 6 DN 6 l - 0,30 l Trinkwasser + 2 Stück W 9 DN 9 l - 0,45 l Trinkwasser + 2 Stück
WD 6 6 l - 0,30 l Trinkwasser + 2 Stück WD 9 9 l - 0,45 l Trinkwasser + 2 Stück
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
W012-FLN Ausg. 05/2016
W 6 DN /W 9 DN WD 6 / WD 9
nach DIN EN 3
282
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen und auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Aufgegebenen Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Schlauch/Ventil und
Ventil/Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung
und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer oder Name, Anschrift sind anzubringen. 2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W012-FLN Ausg. 05/2016
W 6 DN / W9 DN WD 6 / WD 9
nach DIN EN 3
283
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
W013-FLN Ausg. 12/2014
W 6/9 DF, W 6/9 DF-1 nach DIN EN 3
1 4
3
14
6
12
15
2
5
7
8
11
13
16
9
284
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung W 6 DF W 9 DF W 6 DF-1 W 9 DF-1 Zulassung SP-10/01 SP-11/01 SP-10/01 SP-11/01 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 142 101 2. Manometer 501 817 501 817 501 816 501 816 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 423 140 423 140 423 mit Überwurfmutter/ ohne Manometer 5. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 142 098 142 098 6. Steigrohr vollst. 446 828 446 830 446 828 446 830 7. Schlauch mit Grifstück 550 402 550 402 550 402 550 402 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 551 405 9. Rundring 1,65x1,78 727 017 727 017 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 200 007 11. Düse 552 111 552 111 552 111 552 111 12. Haftetikett 080 122 080 123 080 654 080 655 13. Ventilstössel mit 142 077 142 077 142 077 142 077 O-Ring 1,2 x 1,9 14. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093 142 093 142 093 15 Stecksieb 446 752 446 752 446 752 446 752 16. O – Ring 12 x 2 727 019 727 019 727 019 727 019 Zubehör: Standring 201 122 201 149 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 082 200 590 200 082 Löschmittel: Neufrol – Konzentrat a. 250 l 300 323 300 323 auf Anfrage
Neufrol – Konzentrat a. 10 l 300 324 300 324 auf Anfrage gemischte Lösung Neufrol -30 a. 6 l 300 390 - - -
Neufrol -30 a. 9 l - 300 403 - - Neufrol C-30 a. 6 l - - 300 459 - Neufrol C-30 a. 9 l - - - 300 460 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 6 DF < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine W 9 DF < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. W 6 DF-1 < 1000 W 9 DF-1 < 1000
W013-FLN Ausg. 12/2014
W 6/9 DF, W 6/9 DF-1 nach DIN EN 3
285
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel W 6 DF SP-10/01 W 6 L –30 13A PL-2/59 W 9 DF SP-11/01 W 9 L –30 21A PL-2/59 W 6 DF-1 SP-10/01 W 6 L –30 21A KB 186/13 W 9 DF-1 SP 11/01 W 9 L –30 27A KB 186/13
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters. Innendruck ablassen. Dazu, Manometer entfernen (Übergangsstück mit
Gabelschlüssel SW 15 gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Über dieses Innendruck ablassen. Achtung: Restdruck, durch vorsichtiges Lösen der Überwurfmutter des Ventils (ca. 2 Umdrehungen), über Druckentlastungsbohrungen entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen.
1.3.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden, ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.4. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf
keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Frostbeständigkeit mit Aräometer prüfen. Um die Funktion zu gewährleisten ist das angegebene spez. Gewicht einzuhalten. Löschflüssigkeit nach 6 Jahren erneuern.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
W013-FLN Ausg. 12/2014
W 6/9 DF, W 6/9 DF-1 nach DIN EN 3
286
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Füllmenge Mischungsverhältnis spez. Gewicht Wasser + Konzentrat
W 6 DF 6 l - 0,30 l 1,7 l Wasser + 4,3 l PL-2/59 1,21 W 9 DF 9 l - 0,45 l 2,5 l Wasser + 6,5 l PL-2/59 1,21
W 6 DF-1 6 l – 0,30 l 1,7 l Wasser + 4,3 l KB 186/13 1,21 W 9 DF -1 9 l – 0,45 l 2,5 l Wasser + 6,5 l KB 186/13 1,21
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einsetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen und auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Aufgegebenen Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Schlauch/Ventil und
Ventil/Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung
und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer oder Name, Anschrift sind anzubringen.
W013-FLN Ausg. 12/2014
W 6/9 DF, W 6/9 DF-1 nach DIN EN 3
287
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W 6/9 DF, W 6/9 DF-1 nach DIN EN 3
W013-FLN Ausg. 12/2014
288
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
W014-FLN Ausg. 08/2009
W 6 AKC, W 9 AKC nach DIN EN 3
289
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung W 6 AKC W 9 AKC
Zulassung SP-58/99 SP-59/99 1. Hebelarmatur vollst. 502 478 502 479 2. Überwurfmutter 502 415 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 141 992 4. Schlauch 550 862 550 864 5. Haftetikett 080 329 080 330 6. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 7. Stahlflasche 102 969 102 970 8. Steigrohr vollst. 446 790 446 791 9. Wandhalter 200 007 200 007 10. Schaumrohr kurz 552 730 552 730 Verschäumungssieb 552 731 552 731 11. Schlauchklemme 551 405 551 405 12. Sieb 446 752 446 752 13. Rundring 12x2 727 019 727 019 15. Kunststoffspindel mit Messer 502 473 502 473 16. Flaschenaufnahme 502 455 502 455 17. Service-Aufkleber für 732 140 732 140 Löschmittel 18. Rundring 15x2 727 040 727 040 Löschmittel: Neufoam SC a. 6 l 312 135 - Neufoam SC a. 9 l - 312 136 Zubehör: Standring 201 149 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 082 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 6 AKC < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen W 9 AKC < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
W014-FLN Ausg. 08/2013
W 6 AKC, W 9 AKC nach DIN EN 3
290
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Daten Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. W 6 AKC SP-58/99 34A Neufoam SC SP-112/07 W 9 AKC SP-59/99 43A Neufoam SC SP-112/07
1. Prüfanweisung 1.1. Sichtprüfung
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Armatur abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: W 6 AKC 35 g - 3 g CO2 W 9 AKC 55 g - 5 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
W014-FLN Ausg. 08/2009
W 6 AKC, W 9 AKC nach DIN EN 3
291
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Achtung: Sind diese Geräte an der Griffinnenseite des Druckhebels mit einer Jahresmarke gekennzeichnet, ist bereits eine Ventilspindel aus Edelstahl oder Kunststoff eingebaut. Die Instandhaltung mit der Montage der Flasche fortsetzen. Ist kein Aufkleber an der Griffinnenseite vorhanden muss die Ventilspindel aus Messing unbedingt gegen eine Ventilspindel aus Edelstahl oder Kunststoff ausgetauscht werden.
1.5. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Das Löschmittel besteht aus Schaummittelgemisch „Neufoam SC“ und ist alle sechs Jahre zu erneuern. Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Verschmutzung, Entmischung und Ausflockung kontrolliert. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
W 6 AKC 6 l - 0,3 l Neufoam SC 0°C bis +60°C W 9 AKC 6 l - 0,45 l Neufoam SC 0°C bis +60°C
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.8.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die Stellung des
Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.8.4. Schlauch anschrauben dabei Anzugsmoment beachten! 1.8.5. Neuen Sicherungsstift durch Hebel stecken und mit neuer Signalscheibe sichern. 1.3.1. Feuerlöscher reinigen. 1.3.2. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung
und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Ist an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) kein Service-Aufkleber vorhanden, muss dieser nachgerüstet und das Alter des Löschmittels kenntlich gemacht werden.
1.3.3. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen.
2. Füllanweisung Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der
Instandhaltungsanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W014-FLN Ausg. 08/2009
W 6 AKC, W 9 AKC nach DIN EN 3
292
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF, W 6 SKF-1, W 9 SKF-1,
W 6 SKS, W 9 SKS nach DIN EN 3
123
5678
4
910
W015-FLN Ausg. 11/2014
293
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Ersatzteile allgemein Nr. Benennung: Best. Nr.: Einsatzbereich: 1 Sichungsschelle 142 189 alle Typen 2 K-Schlagknopfventil vollst. ohne Steigrohr, 726 060 alle Typen
ohne Ausblasrohr, ohne Stahlflasche 3 Überwurfmutter schwarz 502 487 alle Typen 4. Ausblasrohrohr siehe Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen 5 Stahlflasche siehe Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen
6 Schlauch mit Pistole 550 688 alle Typen 7 Schlauchklemme 551 405 alle Typen 8 Steigrohr vollst. L= 463 mm 446 838 6 Ltr. wässrige Lösung
vollst. L= 424 mm 446 839 9 Ltr. wässrige Lösung 9 Düsenkörper siehe Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen 10 Stecksieb 446 752 alle Löscher mit wässriger Lösung 11 Standring Ø 150 mm 201 122 6 Ltr. wässrige Lösung Ø 190 mm 201 149 9 Ltr. wässrige Lösung 12 Fahrzeughalter Ø 150 mm 200 590 6 Ltr. wässrige Lösung
Ø 190 mm 200 082 9 Ltr. wässrige Lösung
17 Farbaufkleber Rolle je 1000 Stück 732 228 alle Schaum- u. Wasserlöscher
Ersatzteile für Schlagknopfventil (alle Löscher Pulver, Wasser, Schaum, Fettbrand) Nr. Benennung: Best. Nr.: Einsatzbereich: 2.1 Sichungsschelle 142 189 alle Typen 2.2 Schlagknopf 142 188 alle Typen 2.3 Druckfeder 142 182 alle Typen 2.4 Bolzen 142 183 alle Typen 2.5 Tragegriff 142 184 alle Typen 2.6 Berstfolie 14x2 111 389 alle Löscher mit
wässriger Lösung O-Ring 12x2 727 019 alle Typen 2.7 O – Ring 60x4 727 015 alle Typen 2.8 Schlagbolzen 142 185 alle Typen 2.9 O – Ring Ø 15x2 mm 727 040 alle Typen 2.10 Zweilochplombe 0120006 wahlweise, alle Typen Steckplombe 142 190 wahlweise, alle Typen
Was
ser +
Add
.W
ater
+ A
dd.
732
228
W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF, W 6 SKF-1, W 9 SKF-1,
W 6 SKS, W 9 SKS nach DIN EN 3 W015-FLN
Ausg. 11/2014
2.1
2.6
2.7
2.8 2.9
2.2
2.3
2.5
2.4
294
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen Typ Haftetikett Düsenkörper Ausblas- Stahlflasche FLN ibs rohr W 6 SKN 080 382 080 397 552 111 Düse rot 108 777 50 g 102 975 W 9 SKN 080 383 080 398 552 111 Düse rot 108 777 55 g 102 936 W 6 SKC 080 386 080 401 552 730 Schaumrohr kurz 108 777 50 g 102 975 mit Sieb 552 731 Sieb Ø 15 mm W 9 SKC 080 387 080 402 552 730 Schaumrohr kurz 108 777 55 g 102 936 W 6 SKF 080 384 080 399 552 111 Düse rot 108 777 50 g 102 979 W 9 SKF 080 385 080 400 552 111 Düse rot 108 777 55 g 102 712 W 6 SKF-1 080 644 080 658 552 111 Düse rot 108 777 50 g 102 979 W 9 SKF-1 080 645 080 659 552 111 Düse rot 108 777 55 g 102 980 W 6 SKS 080 586 080 592 552 730 Schaumrohr kurz 108 777 50 g 102 975 446 752 Sieb W 9 SKS 080 616 080620 552 730 Schaumrohr kurz 108 777 55 g 102 936 446 752 Sieb Tabelle 2 technische Daten Typ Zulassung Funktions- Rating Sonderzulassung CE / DIN EN 3 bereich: (Leistung) WM W 6 SKN SP 16/10 0°C - +60°C 13A nein ja W 9 SKN SP 17/10 0°C - +60°C 21A nein ja W 6 SKC SP 20/10 0°C - +60°C 34A nein ja W 9 SKC SP 21/10 0°C - +60°C 43A nein ja W 6 SKF SP 18/10 -30°C - +60°C 13A nein ja W 9 SKF SP 19/10 -30°C - +60°C 21A ja ja W 6 SKF-1 SP 18/10 -30°C - +60°C 21A nein ja W 9 SKF-1 SP 19/10 -30°C - +60°C 27A ja ja W 6 SKS SP 163/13 0°C - +60°C 43A nein ja W 9 SKS SP 224/13 0°C - +60°C 55A nein ja
W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF, W 6 SKF-1, W 9 SKF-1
W 6 SKS, W 9 SKS nach DIN EN 3
W015-FLN Ausg. 11/2014
295
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Tabelle 3 Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse Typ Löschmittel Treibgas Toleranz Haltbarkeit spez. Gew. W 6 SKN 5,64 l Wasser - 0,30 l 2 Jahre CO2 50g -5g
+ 0,36 l Neufoam X W 9 SKN 8,46 l Wasser - 0,45 l 2 Jahre CO2 55g -5g
+ 0,54 l Neufoam X
W 6 SKC 6 l Neufoam SC - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g W 9 SKC 9 l Neufoam SC - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g W 6 SKF 1,7 l Wasser - 0,30 l 6 Jahre 1,21 CO2 50g -5g
+ 4,3 l Neufrol oder 6 l Gemisch (-30°C) - 0,30 l 6 Jahre 1,21
W 9 SKF 2,5 l Wasser - 0,45 l 6 Jahre 1,21 CO2 55g -5g + 6,5 l Neufrol oder 9 l Gemisch (-30°C) - 0,30 l 6 Jahre 1,21
W 6 SKF-1 1,7 l Wasser - 0,30 l 6 Jahre 1,21 CO2 50g -5g
+ 4,3 l Neufrol FC oder 6 l Neufrol C-30 - 0,30 l 6 Jahre 1,21
W 9 SKF-1 2,5 l Wasser - 0,45 l 6 Jahre 1,21 CO2 55g -5g + 6,5 l Neufrol FC oder 9 l Neufrol C-30 - 0,30 l 6 Jahre 1,21
W 6 SKS 6 l Neufrol S - 0,30 l 6 Jahre CO2 50g -5g W 9 SKS 9 l Neufrol S - 0,45 l 6 Jahre CO2 55g -5g Löschmittel Zulassung Gebinde wässrige Lösung a. 6 Ltr. a. 9 Ltr. Neufrol -30°C PL 2/59 300 390 300 403 Neufoam SC SP 112/07 312 135 312 136 Neufrol C-30 KB 38/14 300 459 300 460 Neufrol S Konzentrat a. 0,9 Ltr. a. 10 Ltr. a. 250 Ltr. Neufrol Konzentrat PL 2/59 - 300 324 300 323 Neufrol FC Konzentrat KB 38/14 auf Anfrage Konservierungstablette 10 Stück 730 051 nur für W 6 SKN und W 9 SKN
W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF, W 6 SKF-1, W 6 SKF-1,
W 6 SKS, W 9 SKS nach DIN EN 3
W015-FLN Ausg. 11/2014
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Marinezulassung See BG
MED Marinerichtlinie 96/98/EG Konformitätsbewertung nach DIN EN 3 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters. Löscher in geeigneter Vorrichtung festspannen.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Überwurfmutter der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge). Diese besitzt Druckentlastungsschlitze damit ein im Behälter möglicherweise vorhandener Druck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten.(Sichtkontrolle). Überwurfmutter vorsichtig lockern (mit Hakenschlüssel) und dabei die Armatur am Tragegriff bewegen, bis der Restdruck entwichen ist. Schlauch von der Armatur abschrauben und Armatur ganz lösen, herausnehmen und säubern.
1.2.2. Behälter vollständig entleeren. Löscher mit wässriger Lösung mittels Trichter und einem Aufnahmebehälter. Der Trichter muss so beschaffen sein, dass die Löschflüssigkeit erst kurz über dem Behälterboden austritt. Damit wird eine Verschäumung des Löschmittels beim Umfüllen verhindert. Behälter für wässrige Lösung mit Wasser ausspülen.
1.2.3. Behälterinnenkontrolle durchführen.
Bei der Behälterinnerenkontrolle wird der innere Zustand des Behälters kontrolliert. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern.
W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF, W 6 SKF-1, W 9 SKF-1,
W 6 SKS, W 9 SKS nach DIN EN 3
W015-FLN Ausg. 11/2014
297
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2.4. Gemäß § 16 BetrSichV. muss alle 5 Jahre eine Innenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung
kann eine befähigte Person ausführen. Einschränkung: Bei Aufladegeräten (das ist der Fall) braucht diese Prüfung, nach Ablauf der Frist,
nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte geöffnet werden müssen, Löschmittel entnommen und wieder eingefüllt wird. Das ist spätestens nach 6 Jahren der Fall. Dabei werden die Schritte wie in Pkt. 1.2.3. ausgeführt. Um die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung zu prüfen, muss zusätzlich der Isolationswiederstand gemessen werden. Dabei wird der Behälter vollständig mit Wasser gefüllt und ein Beschichtungsprüfgerät (z.B. Best.-Nr.: 000 150) angeschlossen. Die Klemme der Messleitung wird am Gewindering des Löschmittelbehälters angebracht und die Sonde in die Flüssigkeit getaucht. Taster betätigen. Wenn die grüne LED leuchtet und die rote LED nicht ist die Beschichtung in Ordnung. Beachte: DIN VDE 0701-1 bzw. VDE 0413. Achtung: Der Behälterrand muss trocken sein. Die Festigkeitsprüfung, alle 10 Jahre, kann entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel an der Innenbeschichtung festgestellt wurden.
1.2.5. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 1.3. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: siehe Tabelle 3 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.4. Armatur
Berstscheibe aus dem Schlauchansatz der Amatur herausnehmen. Die Berstscheibe muss bei jeder Instandhaltung getauscht werden. Sicherungsklammer abziehen und kontrollieren. Armatur kontrollieren auf mechanische Schäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, intakte Schlagspitze, freie Druckentlastungsschlitze der Überwurfmutter, Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), Funktion und Beschaffenheit des Tragegriffes. - Herausschrauben des Steigrohres (kleine Wasserpumpenzange) und freien Durchgang
kontrollieren. - Ist ein Ausblasrohr vorhanden (siehe Ersatzteile type bezogen) ist auf festen Sitz und auf
Unversehrtheit des Schlauchstückes oder der Klebefolie zu achten. Defekte Teile sind auszutauschen. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu beachten. 1. Armatur am Tragegriff mit der Flaschenaufnahme nach oben vorsichtig in einen Schraubstock
einspannen. 2. Ausblasrohr am gequetschten Ende mittels Flachzange linksdrehend herausschrauben. 3. Flaschenaufnahme mit Gabelschlüssel SW 32 herausschrauben. 4. Schlagknopf gedrückt halten und Schlagbolzen mittels Rohrsteckschlüssel SW 9 herausschrauben.
W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF, W 6 SKF-1, W 9 SKF-1,
W 6 SKS, W 9 SKS nach DIN EN 3 W015-FLN
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5. Schlagknopf und Druckfeder entnehmen. 6. Mittels Durchstoßdorn (Ø 5 mm) und Hammer (150g) den Bolzen zur beweglichen Befestigung
des Tragegriffes herausschlagen. Armaturkörper vom Tragegriff trennen. 7. Entnahme der Überwurfmutter.
Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Danach die Amatur mittels Sicherungsschelle sichern.
1.5. Schlauch mit Pistole und Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Düsekörper abschrauben und auf Sauberkeit sowie Beschädigung überprüfen. Diese Typen sind entweder mit einem Schaumrohr mit Siebes (Ø 15 mm) oder einer Düse siehe Ersatzteile ausgerüstet. Düsenkörper von Löschern mit wässriger Lösung sind mit klarem Wasser zu spülen und auf festen Sitz zu kontrollieren.. Die Pistole muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Schlauch mit Pistole durchblasen. Dabei auf freien Durchgang bei betätigter Pistole und auf vollständiges Schließen der Pistole achten. Achtung: Gummiteile je nach Alter und Einsatzbedingungen spätestens bei Rissen, Brüchen, Verhärtung oder Verformung tauschen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittelüberprüfung 1.6.1. Nicht Frostsichere Wasserlösung
Das Löschmittel wird bei jeder Prüfung erneuert. Dazu wird das alte Löschmittel vorschriftsmäßig entsorgt und neues Löschmittel, bestehend aus klarem Wasser (Trinkwasserqualität) und zwei Konservierungstabletten in der erforderlichen Menge (typenbezogen) eingefüllt. (siehe Tabelle 1 „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“)
1.6.2. Frostsichere Wasserlösung
Löschmittel auf Einsatzmenge kontrollieren. Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Kontrolle des spezifischen Gewichtes ( 1,21 bei Frostbeständigkeit bis -30°C). Das Löschmittel ist vorschriftsmäßig auszusondern, wenn starke Verunreinigungen ersichtlich sind, oder der Einsatzzeitraum von 10 Jahren überschritten ist. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40 1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen. (siehe Tabelle
„Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) 1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Komplette Armatur einführen und Überwurfmutter festschrauben.
Dabei auf Stellung des Schlauches zur Schlauchklemme achten, Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben.
W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF, W 6 SKF-1, W 9 SKF-1
W 6 SKS, W 9 SKS nach DIN EN 3
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1.7.4. Sicherungsschelle der Armatur wahlweise mittels Steckplombe oder Zweilochplombe mit Cu-Draht plombieren.
Im oberen Bereich des Schlagknopfes befinden sich rechts und links je eine Bohrung. Dort kann die Sicherungsschelle - durch einstecken einer Steckplombe oder - mit Cu-Draht und Zweilochplombe plombiert werden. Dazu 0,4mm Kupferdraht von einer Seite des Schlagknopfes in die Bohrung einführen und
durchschieben. Ein Ende über den Schlagknopf in die vorgesehene Nut legen und beide Drahtenden verknoten. Danach die Drahtenden durch die Bohrungen der Plombe führen und so verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.7.5. Feuerlöscher reinigen. 1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Darauf das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift anzugeben. Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Überwurfmutter der Armatur mit einem Farbaufkleber (siehe Ersatzteilliste) am Behälter sichern. Bei Schaumlöschern muss an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) ein Service – Aufkleber mit Angaben über Art und Alter des Löschmittels vorhanden sein. Erneuerung des Löschmittels eintragen oder Service – Aufkleber erneuern.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch ist das Löschmittel, die Stahlflasche, die Berstfolie und die Folie am Ausblasrohr zu erneuern. Achtung! - Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder
verwendet werden. - Nur für den Typ vorgesehene Ersatzteile verwenden. - Die Art und Zusammensetzung des Löschmittels, der Mengenanteil der Komponenten sowie die
Einsatzmenge sind typenbezogen aus der Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen und einzuhalten.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W 6 SKN, W 9 SKN, W 6 SKC, W 9 SKC, W 6 SKF, W 9 SKF, W 6 SKF-1, W 9 SKF-1
W 6 SKS, W 9 SKS nach DIN EN 3 W015-FLN
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W 6 WNA, W 6 WNA plus, WNA F-500,
F-500 WM 6 RC nach DIN EN 3
W016-FLN Ausg. 11/2014
123
5
615
14 13
78
4
9
10 12
11
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Ersatzteile allgemein Nr. Benennung: Best. Nr.: 1 Sichungsschelle 142 189 2 K-Schlagknopfventil vollst. ohne Steigrohr, 726 060
ohne Ausblasrohr, ohne Stahlflasche 3 Überwurfmutter schwarz 502 487 4. Steigrohrsystem vollst. 446 845 5. Stahlflasche 160g 102 938 / 102 978 Edelstahlverschraubung 6. Ausblasrohr vollst. 108 777
7. Schlauch mit Pistole Udos (blauer Hebel) 550 689 incl. O-Ring 12x2 727 019 8. Schlauchklemme 551 405 9. Etikett siehe Tabelle 1 10. Düsenkörper 552 694 11. Verbindungsring 727 019 12. Stabilisierungsring 727 012 13. Steckplombe blau 142 193 14. Berstscheibe Ǿ 14 111 389 15. O-Ring (Verdrehsicherung) 727 040 Antifouling – Tabletten 10 Stück Blister 730 051 nur für W 6 WNA Neufoam A 312 168 F500 Patrone 734 154
Fahrzeughalter Ǿ 190mm 200 082 Standring Ǿ 190mm 201 149 Die Geräte unterscheiden sich nur im Löschmittel und im Etikett.
W 6 WNA, W 6 WNA plus, WNA F-500
F500 WM 6 RC nach DIN EN 3
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Ersatzteile für Schlagknopfventil (alle Löscher Pulver, Wasser, Schaum, Fettbrand)
Nr. Benennung: Best. Nr.: 2.1 Sichungsschelle 142 189 2.2 Schlagknopf 142 188 2.3 Druckfeder 142 182 2.4 Bolzen 142 183 2.5 Tragegriff 142 184 2.6 Berstfolie 14x2 111 389 nur alle Löscher mit wässriger Lösung O-Ring 12x2 727 019 2.7 O – Ring 60x4 727 015 2.8 Schlagbolzen 142 185 2.9 O – Ring Ø 15x2 mm 727 040 2.10 Zweilochplombe 727 012 Steckplombe blau 727 019 Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen Typ Haftetikett Düsenkörper Ausblas- Stahlflasche FLN ibs rohr W 6 WNA 080 520 080 523 552 694 108 777 160 g 102 938 / 102 978 W 9 WNA plus 080 623 080 626 552 694 108 777 160 g 102 938 102 978 W 6 WNA F-500 080 598 552 694 108 777 160 g 102 938 F-500 WM 6 RC 080 536 552 694 108 777 160 g 102 978
2.1
2.6
2.7
2.8 2.9
2.2
2.3
2.5
2.4
W 6 WNA, W 6 WNA plus, W 6 WNA F-500, F-500 WM 6 RC nach DIN EN 3 W016-FLN
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Tabelle 2 technische Daten Typ Zulassung Funktions- Rating Sonderzulassung CE / DIN EN 3 bereich: (Leistung) W 6 WNA SP 151/11 5°C - +60°C 13A/40F W 6 WNA plus SP 151/11 0°C - +60°C 21A/40F W 6 WNA F-500 SP 48/12 0°C - +60°C 13A F-500 WM 6 RC SP 48/12 0°C - +60°C 13A Tabelle 3 Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse Typ Löschmittel Treibgas Toleranz Haltbarkeit Zulassung Löschmittel W 6 WNA 6,0 l Wasser - 0,30 Ltr. 2 Jahre CO2 160g -10g
+ 1 Konservierungs- tablette
W 6 WNA 5,964 l Wasser - 0,30 Ltr. 2 Jahre SP 135/10 CO2 160g -10g plus +0,036 l Neufoam A W 6 WNA 5,82 l Wasser - 0,30 Ltr. 2 Jahre Trinkwasser CO2 160g -10g F 500, + 2 Schaumpatronen 6 Jahre SP 83/08
F 500 F-500 WM 5,82 l Wasser - 0,30 Ltr. 2 Jahre Trinkwasser CO2 160g -10g 6 RC + 2 Schaumpatronen 6 Jahre SP 83/08 F 500 Konformitätsbewertung nach DIN EN 3 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
W 6 WNA, W 6 WNA plus, W 6 WNA F-500, F-500 WM 6 RC nach DIN EN 3
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1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Löscher in geeigneter Vorrichtung festspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Überwurfmutter der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge). Diese besitzt Druckentlastungsschlitze damit ein im Behälter möglicherweise vorhandener Druck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. (Sichtkontrolle). Überwurfmutter vorsichtig lockern (mit Hakenschlüssel) und dabei die Armatur am Tragegriff bewegen, bis der Restdruck entwichen ist. Schlauch von der Armatur abschrauben und Armatur ganz lösen, herausnehmen und säubern.
1.2.2. Behälter vollständig entleeren. Löscher mit wässriger Lösung mittels Trichter und einem Aufnahmebehälter (Eimer). Der Trichter muss so beschaffen sein, dass die Löschflüssigkeit erst kurz über dem Behälterboden austritt. Damit wird eine Verschäumung des Löschmittels beim Umfüllen verhindert. Behälter für wässrige Lösung mit Wasser ausspülen.
1.2.3. Behälterinnenkontrolle durchführen.
Bei der Behälterinnerenkontrolle wird der innere Zustand des Behälters kontrolliert. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern.
1.2.4. Gemäß § 16 BetrSichV. muss alle 5 Jahre eine Innenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung
kann eine befähigte Person ausführen. Einschränkung: Bei Aufladegeräten (das ist der Fall) braucht diese Prüfung, nach Ablauf der Frist,
nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte geöffnet werden müssen, Löschmittel entnommen und wieder eingefüllt wird
Das ist spätestens nach 6 Jahren der Fall. Dabei werden die Schritte wie in Pkt. 1.2.3. ausgeführt. Um die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung zu prüfen, muss zusätzlich der Isolationswiederstand gemessen werden. Dabei wird der Behälter vollständig mit Wasser gefüllt und ein Beschichtungsprüfgerät (z.B. Best.-Nr.: 000 150) angeschlossen. Die Klemme der Messleitung wird am Gewindering des Löschmittelbehälters angebracht und die Sonde in die Flüssigkeit getaucht. Taster betätigen. Wenn die grüne LED leuchtet und die rote LED nicht ist die Beschichtung in Ordnung. Beachte: DIN VDE 0701-1 bzw. VDE 0413. Achtung: Der Behälterrand muss trocken sein. Die Festigkeitsprüfung, alle 10 Jahre, kann entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel an der Innenbeschichtung festgestellt wurden.
1.2.5. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Steigrohrsystem
Das Steigrohrsystem aus der Amatur vorsichtig linksdrehend herausschrauben (Gabelschlüssel SW 19). Folgende Kontrollen am demontierten Steigrohrsystem sind auszuführen: - Das Kunststoff-Steigrohr muss vollständig im Messing-Schraubstutzen stecken und bündig mit
der Oberkante des Messing-Schaubstutzens abschließen. Sollte das Steigrohr überstehen, vorsichtig zurückdrehen bis die Bündigkeit erreicht ist.
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- Achtung: Steigrohr und Stutzen sind mit einer gleitenden Rundringdichtung verbunden,
kein Gewinde! - Das Steigrohrsystem besteht aus 2 getrennten Rohren, welche am untersten Ende durch eine
Mischkammer verbunden sind. Es muss kontrolliert werden, dass beide Rohre fest und dicht mit der Mischkammer verbunden sind.
- Beide Rohre sind im oberen Bereich mittels Verbindungsring verbunden, um ein Abknicken zu verhindern. Kontrolle auf Unversehrtheit und richtigen Sitz des Verbindungsringes. Wenn notwendig ist der Ring zu tauschen.
- Kontrolle auf freien Durchgang mittels Durchblasen.
1.4. Treibgaspatrone Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift. Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: siehe Tabelle 3 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Armatur Berstscheibe aus dem Schlauchansatz der Amatur herausnehmen. Die Berstscheibe muss bei jeder Instandhaltung getauscht werden. Sicherungsklammer abziehen und kontrollieren. Armatur kontrollieren auf mechanische Schäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, intakte Schlagspitze, freie Druckentlastungsschlitze der Überwurfmutter, Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), Funktion und Beschaffenheit des Tragegriffes. - Herausschrauben des Steigrohres mit Mischkammer und Blasrohr. Diese Teile müssen gespült,
auf Beschädigung sowie freien Durchgang kontrolliert werden. - Ist ein Ausblasrohr vorhanden (siehe Ersatzteile type bezogen) ist auf festen Sitz und auf
Unversehrtheit des Schlauchstückes oder der Klebefolie zu achten. Defekte Teile sind auszutauschen. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu beachten. 1. Armatur am Tragegriff mit der Flaschenaufnahme nach oben vorsichtig in einen Schraubstock
einspannen. 2. Ausblasrohr am gequetschten Ende mittels Flachzange linksdrehend herausschrauben. 3. Flaschenaufnahme mit Gabelschlüssel SW 32 herausschrauben. 4. Schlagknopf gedrückt halten und Schlagbolzen mittels Rohrsteckschlüssel SW 9 herausschrauben. 5. Schlagknopf und Druckfeder entnehmen. 6. Mittels Durchstoßdorn (Ø 5 mm) und Hammer (150g) den Bolzen zur beweglichen Befestigung
des Tragegriffes herausschlagen. Armaturkörper vom Tragegriff trennen. 7. Entnahme der Überwurfmutter. Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Danach die Amatur mittels Sicherungsschelle sichern.
W 6 WNA, W 6 WNA plus, W 6 WNA F-500 F-500 WM 6 RC nach DIN EN 3
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1.6. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Düsekörper abschrauben und auf Sauberkeit sowie Beschädigung überprüfen. Diese Typen sind entweder mit einem Schaumrohr mit Siebes (Ø 15 mm) oder einer Düse siehe Ersatzteile ausgerüstet. Düsenkörper von Löschern mit wässriger Lösung sind mit klarem Wasser zu spülen und auf festen Sitz zu kontrollieren.. Die Pistole muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Schlauch mit Pistole durchblasen. Dabei auf freien Durchgang bei betätigter Pistole und auf vollständiges Schließen der Pistole achten. Achtung: Gummiteile je nach Alter und Einsatzbedingungen spätestens bei Rissen, Brüchen, Verhärtung oder Verformung tauschen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.7. Löschmittelüberprüfung
Beim W 6 WNA, beim W 6 WNA plus und beim W 6 WNA F-500 handelt es sich um eine nicht frostsichere wässrige Lösungen. W 6 WNA: Das Löschmittel ist Wasser und wird bei jeder Instandhaltung erneuert. Es ist darauf zu achten, dass das eingefüllte Wasser Trinkwasserqualität hat. Zusätzlich wird eine Konservierungstablette zugegeben. W 6 WNA plus: Das Löschmittel ist Wasser dem 0,036 l Neufoam A zugemischt werden und wird bei jeder Instandhaltung erneuert. Es ist darauf zu achten, dass das verwendete Wasser für die Mischung Trinkwasserqualität hat. W 6 WNA F-500: Das Löschmittel besteht aus 5,82 Ltr. Wasser (Trinkwasserqualität) und 2 Stück Schaumpatronen F-500. Das Wasser wird bei jeder Instandhaltung erneuert. Es darf keine Konservierungstablette eigesetzt werden. Die Schaumpatronen können weiterhin eingesetzt werden, wenn die Einsatzfrist (Anlaufdatum auf der Platzfolie aufgedruckt) und die Füllmenge (siehe Eichstrich auf der Patrone) gegeben ist. Die erforderliche Menge zeigt die Tabelle 3 „Füllung / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen. (siehe Tabelle
„Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) 1.8.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3 Geprüftes Steigrohrsystem in die Amatur rechtsdrehend einschrauben und mit Gabelschlüssel
SW 19 festziehen.
1.8.4 Geprüfte Stahlflasche nach der Kontrolle mit einem O-Ring 15x2 versehen und in die Amatur einschrauben.
W 6 WNA, W 6 WNA plus, W 6 WNA F-500 F-500 WM 6 RC nach DIN EN 3
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1.8.5 Nach der Montage des Steigrohrsystems und der Treibgasflasche sind beide Teile mittels
Stabilisierungsring 727 012 zu verbinden. Die Position sollte ca. 10cm über dem unteren Ende der Treibgas Patrone liegen.
1.8.6 Komplette Amatur einführen und Überwurfmutter festschrauben (30Nm). Dabei auf Stellung des
Schlauches zur Schlauchklemme achten. Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben, dabei auf richtigen Sitz des O-Ringes achten.
1.8.7 Sicherungsschelle der Armatur wahlweise mittels Steckplombe oder Zweilochplombe mit Cu-Draht
plombieren. Im oberen Bereich des Schlagknopfes befinden sich rechts und links je eine Bohrung, welche mit
der Plombierbohrung der Sicherungsschelle fluchten soll. In diesen Plombierkanal kann eine Steckplombe oder Plombierdraht (Kupferdraht) eingefädelt werden.
- Mit einfädeln einer Steckplombe ist die Plombierung abgeschlossen. Zusätzlich kann am Ende
der Steckplombe eine Weilochplombe verpresst werden. - Bei Plombierung mittels Zweilochplombe den eingefädelten Plombierdraht mit einem Ende in
die, am Schlagknopf, vorgesehene Nut legen und verknoten. Danach die Drahtenden durch die Bohrungen der Plombe führen und so verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.8. Feuerlöscher reinigen. 1.8.9. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Darauf das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift anzugeben. Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise.
1.8.10 Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch ist das Löschmittel, die Stahlflasche, die Berstfolie und die Folie am Ausblasrohr zu erneuern. Achtung! - Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder
verwendet werden. - Nur für den Typ vorgesehene Ersatzteile verwenden. - Die Art und Zusammensetzung des Löschmittels, der Mengenanteil der Komponenten sowie die
Einsatzmenge sind typenbezogen aus der Tabelle 3 „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen und einzuhalten.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 20 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W 6 WNA, W 6 WNA plus, W 6 WNA F-500 F-500 WM 6 RC nach DIN EN 3
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WA 9 F-500 nach DIN EN 3
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123
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4
910
11
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Ersatzteile allgemein WA 9 F-500 Nr. Benennung: Best. Nr.: 1 Sichungsschelle 142 189 2 K-Schlagknopfventil vollst. ohne Steigrohr, 726 060
ohne Ausblasrohr, ohne Stahlflasche 3 Überwurfmutter schwarz 502 487 Ausblasrohr 108 777 4. Steigrohr 446 839 5. Stahlflasche 102 936 6. Schlauch mit Pistole 550 680 Silikonfrei 7. Schlauchklemme 551 405 8. Etikett 080 571 9. Düsenkörper 552 766 10. Sieb 446 752 11. Berstscheibe Ǿ 14 111 389 12. Steckplombe blau 142 193 Schaumpatrone F 500 734 154 (2 Stück) Fahrzeughalter Ǿ 190mm 200 082 Standring Ǿ 190mm 201 149 Ersatzteile für Schlagknopfventil (alle Löscher Pulver, Wasser, Schaum, Fettbrand)
Nr. Benennung: Best. Nr.: 2.1 Sichungsschelle 142 189 2.2 Schlagknopf 142 188 2.3 Druckfeder 142 182 2.4 Bolzen 142 183 2.5 Tragegriff 142 184 2.6 Berstfolie 14x2 111 389 O-Ring 12x2 727 019 2.7 O – Ring 60x4 727 015 2.8 Schlagbolzen 142 185 2.9 O – Ring Ø 15x2 mm 727 040 2.10 Zweilochplombe 727 012 Steckplombe blau 727 019
WA 9 F 500 nach DIN EN 3
W017-FLN Ausg. 11/2014
2.1
2.6
2.7
2.8 2.9
2.2
2.3
2.5
2.4
310
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Tabelle 2 technische Daten Typ Zulassung Funktions- Rating Sonderzulassung CE / DIN EN 3 bereich: (Leistung) WA 9 F-500 SP 17/10 0°C - +60°C 27A Tabelle 3 Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse Typ Löschmittel Treibgas Toleranz Haltbarkeit WA 9 F-500 8,82 Ltr. Wasser (Trinkwasser) - 0,45 Ltr. 2 Jahre CO2 55g -5g
+ 2 Schaumpatronen F 500 6 Jahre Löschmittelzulassung: SP 83/08
Konformitätsbewertung nach DIN EN 3 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Löscher in geeigneter Vorrichtung festspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Überwurfmutter der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge). Diese besitzt Druckentlastungsschlitze damit ein im Behälter möglicherweise vorhandener Druck entweichen kann.
WA 9 F 500 nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. (Sichtkontrolle). Überwurfmutter vorsichtig lockern (mit Hakenschlüssel) und dabei die Armatur am Tragegriff bewegen, bis der Restdruck entwichen ist. Schlauch von der Armatur abschrauben und Armatur ganz lösen, herausnehmen und säubern.
1.2.2. Behälter vollständig entleeren. Schaumpatronen auf Weiterverwendbarkeit prüfen, Löschflüssigkeit
entsorgen. Behälter für wässrige Lösung mit Wasser ausspülen.
1.2.3. Behälterinnenkontrolle durchführen.
Bei der Behälterinnerenkontrolle wird der innere Zustand des Behälters kontrolliert. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern.
1.2.4. Gemäß § 16 BetrSichV. muss alle 5 Jahre eine Innenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung
kann eine befähigte Person ausführen. Einschränkung: Bei Aufladegeräten (das ist der Fall) braucht diese Prüfung, nach Ablauf der Frist,
nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte geöffnet werden müssen, Löschmittel entnommen und wieder eingefüllt wird
Das ist spätestens nach 6 Jahren der Fall. Dabei werden die Schritte wie in Pkt. 1.2.3. ausgeführt. Um die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung zu prüfen, muss zusätzlich der Isolationswiederstand gemessen werden. Dabei wird der Behälter vollständig mit Wasser gefüllt und ein Beschichtungsprüfgerät (z.B. Best.-Nr.: 000 150) angeschlossen. Die Klemme der Messleitung wird am Gewindering des Löschmittelbehälters angebracht und die Sonde in die Flüssigkeit getaucht. Taster betätigen. Wenn die grüne LED leuchtet und die rote LED nicht ist die Beschichtung in Ordnung. Beachte: DIN VDE 0701-1 bzw. VDE 0413. Achtung: Der Behälterrand muss trocken sein. Die Festigkeitsprüfung, alle 10 Jahre, kann entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel an der Innenbeschichtung festgestellt wurden.
1.2.5. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Steigrohr
Das Sieb wird vom Steigrohr abgezogen, mit Wasser gespült und auf Verunreinigung sowie Unversehrtheit kontrolliert. Das Steigrohr muss frei von Verunreinigungen und unversehrt sein.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: siehe Tabelle 3 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
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WA 9 F 500 nach DIN EN 3
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1.5. Armatur Berstscheibe aus dem Schlauchansatz der Amatur herausnehmen. Die Berstscheibe muss bei jeder Instandhaltung getauscht werden. Sicherungsklammer abziehen und kontrollieren. Armatur kontrollieren auf mechanische Schäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, intakte Schlagspitze, freie Druckentlastungsschlitze der Überwurfmutter, Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), Funktion und Beschaffenheit des Tragegriffes. - Herausschrauben des Steigrohres (kleine Wasserpumpenzange) und freien Durchgang
kontrollieren. - Ist ein Ausblasrohr vorhanden (siehe Ersatzteile type bezogen) ist auf festen Sitz und auf
Unversehrtheit des Schlauchstückes oder der Klebefolie zu achten. Defekte Teile sind auszutauschen. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu beachten. 1. Armatur am Tragegriff mit der Flaschenaufnahme nach oben vorsichtig in einen Schraubstock
einspannen. 2. Ausblasrohr am gequetschten Ende mittels Flachzange linksdrehend herausschrauben. 3. Flaschenaufnahme mit Gabelschlüssel SW 32 herausschrauben. 4. Schlagknopf gedrückt halten und Schlagbolzen mittels Rohrsteckschlüssel SW 9 herausschrauben. 5. Schlagknopf und Druckfeder entnehmen. 6. Mittels Durchstoßdorn (Ø 5 mm) und Hammer (150g) den Bolzen zur beweglichen Befestigung
des Tragegriffes herausschlagen. Armaturkörper vom Tragegriff trennen. 7. Entnahme der Überwurfmutter. Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Danach die Amatur mittels Sicherungsschelle sichern.
1.6. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Düsekörper abschrauben und auf Sauberkeit sowie Beschädigung überprüfen. Diese Typen sind entweder mit einem Schaumrohr mit Siebes (Ø 15 mm) oder einer Düse siehe Ersatzteile ausgerüstet. Düsenkörper von Löschern mit wässriger Lösung sind mit klarem Wasser zu spülen und auf festen Sitz zu kontrollieren.. Die Pistole muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Schlauch mit Pistole durchblasen. Dabei auf freien Durchgang bei betätigter Pistole und auf vollständiges Schließen der Pistole achten. Achtung: Gummiteile je nach Alter und Einsatzbedingungen spätestens bei Rissen, Brüchen, Verhärtung oder Verformung tauschen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
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WA 9 F 500 nach DIN EN 3
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1.7. Löschmittelüberprüfung
Beim WA 9 F 500 handelt es sich um eine nicht frostsichere Wasserfüllung. Das Löschmittel besteht aus 8,82 Ltr. Wasser (Trinkwasserqualität) und 2 Stück Schaumpatronen F-500. Das Wasser wird bei jeder Instandhaltung erneuert. Es darf keine Konservierungstablette eigesetzt werden. Die Schaumpatronen können weiterhin eingesetzt werden, wenn die Einsatzfrist (Anlaufdatum auf der Platzfolie aufgedruckt) und die Füllmenge (siehe Eichstrich auf der Patrone) gegeben ist. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen. (siehe Tabelle 3
„Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) 1.8.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Geprüfte Stahlflasche nach der Kontrolle mit einem O-Ring 15x2 versehen und in die Amatur
einschrauben.
1.8.4. Nach der Montage des Steigrohrsystems und der Treibgasflasche sind beide Teile mittels Stabilisierungsring 727 012 zu verbinden. Die Position sollte ca. 10cm über dem unteren Ende der Treibgas Patrone liegen.
1.8.5. Komplette Amatur einführen und Überwurfmutter festschrauben. Dabei auf Stellung des
Schlauches zur Schlauchklemme achten. Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben (10Nm), dabei auf richtigen Sitz des O-Ringes achten.
1.8.6. Sicherungsschelle der Armatur wahlweise mittels Steckplombe oder Zweilochplombe mit Cu-Draht
plombieren. Im oberen Bereich des Schlagknopfes befinden sich rechts und links je eine Bohrung, welche mit
der Plombierbohrung der Sicherungsschelle fluchten soll. In diesen Plombierkanal kann eine Steckplombe oder Plombierdraht (Kupferdraht) eingefädelt werden.
- Mit einfädeln einer Steckplombe ist die Plombierung abgeschlossen. Zusätzlich kann am Ende
der Steckplombe eine Zweilochplombe verpresst werden. - Bei Plombierung mittels Zweilochplombe den eingefädelten Plombierdraht mit einem Ende in
die, am Schlagknopf, vorgesehene Nut legen und verknoten. Danach die Drahtenden durch die Bohrungen der Plombe führen und so verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.7. Feuerlöscher reinigen. 1.8.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Darauf das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift anzugeben. Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Überwurfmutter der Armatur mit einem Farbaufkleber (siehe Ersatzteilliste) am Behälter sichern. Bei Schaumlöschern muss an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) ein Service – Aufkleber mit Angaben über Art und Alter des Löschmittels vorhanden sein. Erneuerung des Löschmittels eintragen oder Service – Aufkleber erneuern.
1.8.9 Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich).
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WA 9 F 500 nach DIN EN 3
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2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch ist das gesamte Löschmittel, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern. Achtung!
- Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder verwendet werden.
- Nur für den Typ vorgesehene Ersatzteile verwenden. - Die Art und Zusammensetzung des Löschmittels, der Mengenanteil der Komponenten
sowie die Einsatzmenge sind typenbezogen aus der Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen und einzuhalten.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
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WA 9 F 500 nach DIN EN 3
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WA 3 F 500 nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung
Zulassung SP-192/13 1. Hebelarmatur vollst. ohne Steigrohr 726 057 2. Überwurfmutter 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 4. Schlauch 550 851 5. Schaumpatrone 734 154 6. Rundring 60x4,5 727 016 7. Stahlflasche 102 969 8. Steigrohr vollst. 446 760 9. Wandhalter 200 007 10. Düse vollst. 552 766 11. Haftetikett 080 584 12. Schlauchklemme 551 405 13. Sieb 446 752 14. Rundring 12x2 727 019 15. Blende (14x3,5x4) 411 386 16. Service-Aufkleber für Löschmittel 732 140 17. Rundring 15x2 727 040 18. Kunststoffspindel mit Messer 502 473 Löschmittel: Schaumpatrone F 500 734 154 Zubehör: Standring 201 122 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre WA 3 F 500 < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werde müssen
Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
W019-FLN Ausg. 08/2013
WA 3 F 500 nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Tabelle 2 technische Daten Typ Zulassung Funktions- Rating Sonderzulassung CE / DIN EN 3 bereich: (Leistung) WA 3 F-500 SP 192/13 +5°C - +60°C 8A Tabelle 3 Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse Typ Löschmittel Treibgas Toleranz Haltbarkeit WA 3 F-500 2,91 l Wasser (Trinkwasser) - 0,15 l 2 Jahre CO2 35g -3g
+ 1 Schaumpatronen F 500 6 Jahre Löschmittelzulassung: SP 83/08
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Armatur abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Behälterinnenkontrolle durchführen.
Bei der Behälterinnerenkontrolle wird der innere Zustand des Behälters kontrolliert. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern.
W019-FLN Ausg. 11/2014
WA 3 F 500 nach DIN EN 3
318
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2.4. Gemäß § 16 BetrSichV. muss alle 5 Jahre eine Innenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung
kann eine befähigte Person ausführen.
Einschränkung: Bei Aufladegeräten (das ist der Fall) braucht diese Prüfung, nach Ablauf der Frist, nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte geöffnet werden müssen, Löschmittel entnommen und wieder eingefüllt wird
Das ist spätestens nach 6 Jahren der Fall. Dabei werden die Schritte wie in Pkt. 1.2.3. ausgeführt. Um die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung zu prüfen, muss zusätzlich der Isolationswiederstand gemessen werden. Dabei wird der Behälter vollständig mit Wasser gefüllt und ein Beschichtungsprüfgerät (z.B. Best.-Nr.: 000 150) angeschlossen. Die Klemme der Messleitung wird am Gewindering des Löschmittelbehälters angebracht und die Sonde in die Flüssigkeit getaucht. Taster betätigen. Wenn die grüne LED leuchtet und die rote LED nicht ist die Beschichtung in Ordnung. Beachte: DIN VDE 0701-1 bzw. VDE 0413. Achtung: Der Behälterrand muss trocken sein. Die Festigkeitsprüfung, alle 10 Jahre, kann entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel an der Innenbeschichtung festgestellt wurden.
1.2.5. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.5. Steigrohr
Das Sieb wird vom Steigrohr abgezogen, mit Wasser gespült und auf Verunreinigung sowie Unversehrtheit kontrolliert. Das Steigrohr muss frei von Verunreinigungen und unversehrt sein.
1.4.
Treibgaspatrone Patronen säubern und Prüfen:
Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift. Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: siehe Tabelle 3 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.5. Armatur Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.6. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
W019-FLN Ausg. 11/2014
WA 3 F 500 nach DIN EN 3
319
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.7. Löschmittel Beim WA 3 F 500 handelt es sich um eine nicht frostsichere Wasserfüllung. Das Löschmittel besteht aus 2,91 Ltr. Wasser (Trinkwasserqualität) und 1 Stück Schaumpatronen F-500. Das Wasser wird bei jeder Instandhaltung erneuert. Es darf keine Konservierungstablette eigesetzt werden. Die Schaumpatronen können weiterhin eingesetzt werden, wenn die Einsatzfrist (Anlaufdatum auf der Platzfolie aufgedruckt) und die Füllmenge (siehe Eichstrich auf der Patrone) gegeben ist. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die Verhältnisse aus Tabelle 3 einzuhalten:
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen. (siehe Tabelle 3
„Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) 1.8.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.8.3. Geprüfte Stahlflasche nach der Kontrolle mit einem O-Ring 15x2 versehen und in die Amatur
einschrauben.
1.8.4. Nach der Montage des Steigrohrsystems und der Treibgasflasche sind beide Teile mittels Stabilisierungsring 727 012 zu verbinden. Die Position sollte ca. 10cm über dem unteren Ende der Treibgaspatrone liegen.
1.8.5. Komplette Amatur einführen und Überwurfmutter festschrauben (30Nm). Dabei auf Stellung des
Schlauches zur Schlauchklemme achten. Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben, dabei auf richtigen Sitz des O-Ringes achten.
1.8.6. Sicherungsschelle der Armatur wahlweise mittels Steckplombe oder Zweilochplombe mit Cu-Draht
plombieren. Im oberen Bereich des Schlagknopfes befinden sich rechts und links je eine Bohrung, welche mit
der Plombierbohrung der Sicherungsschelle fluchten soll. In diesen Plombierkanal kann eine Steckplombe oder Plombierdraht (Kupferdraht) eingefädelt werden.
- Mit einfädeln einer Steckplombe ist die Plombierung abgeschlossen. Zusätzlich kann am Ende
der Steckplombe eine Zweilochplombe verpresst werden. - Bei Plombierung mittels Zweilochplombe den eingefädelten Plombierdraht mit einem Ende in
die, am Schlagknopf, vorgesehene Nut legen und verknoten. Danach die Drahtenden durch die Bohrungen der Plombe führen und so verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.7. Feuerlöscher reinigen. 1.8.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Darauf das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift anzugeben. Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Überwurfmutter der Armatur mit einem Farbaufkleber (siehe Ersatzteilliste) am Behälter sichern. Bei Schaumlöschern muss an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) ein Service – Aufkleber mit Angaben über Art und Alter des Löschmittels vorhanden sein. Erneuerung des Löschmittels eintragen oder Service – Aufkleber erneuern.
1.8.9 Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich).
WA 3 F 500 nach DIN EN 3
W019-FLN Ausg. 11/2014
320
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem entsprechenden Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
WA 3 F 500 nach DIN EN 3
W019-FLN Ausg. 11/2014
321
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1 4
3
14
6
12
2
5
7
8
13
9
8
W020 FLN Ausg. 11/2015
W 2 WNL, W 6 WNL nach DIN EN 3
322
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung W 2 WNL W 6 WNL Zulassung SP-193/13 / SP 80/15 SP-175/14 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 2. Manometer 501 817 501 817 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 4. Hebelventil mit Überwurfmutter/ 140 423 140 423
ohne Manometer 5. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 6. Steigrohr vollst. 446 848 446 850 7. Schlauch mit Griffstück blau und Düse blau 550 883 550 885 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 9. Rundring 7,66x1,78 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 11. Düse (fest mit dem Schlauch verbunden) - - 12. Haftetikett 080 615 080 640 13. Prüfventilstössel mit O-Ring 1,2 x 1,9 142 077 142 077 14. O - Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093 16. O - Ring 12 x 2 727 019 727 019
Zubehör: Standring 160mm 201 130 Standring 190mm 201 149 Löschmittel: Konservierungstablette a 10 Stück 730 051
Neufoam A 0,9 l Flasche (SP135/10) 312 168 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre W 2 WNL < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine W 6 WNL < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
Löschertyp Zulassungs- Kenn-Nr. Bauart-Kurzzeichen Löschvermögen
W 2 WNL SP-193/13, SP 80/15 W 2 L-5 5A, 5F
W 6 WNL SP-175/14 W 6 L-5 21A, 14F
W020 FLN Ausg. 11/2015
W 2 WNL, W 6 WNL nach DIN EN 3
323
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Behälter 1.3.1. Vor Öffnen des Behälters den Innendruck ablassen. Dazu Manometer entfernen (Übergangsstück
mit Gabelschlüssel SW 15 gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Über dieses Innendruck ablassen. Achtung: Restdruck, durch vorsichtiges Lösen der Überwurfmutter des Ventils (ca. 2 Umdrehungen), über Druckentlastungsbohrungen entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen.
1.3.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser kräftig ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden, ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine bef. Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.4. Löschmittel Löschmittel besteht aus Wasser (Trinkwasserqualität) und einer Konservierungstablette. Das
Löschmittel ist bei jeder Instandhaltung spätestens alle 2 Jahre zu erneuern.
Löschertyp Füllmenge Mischungsverhältnis Wasser + Konzentrat
W 2 WNL 2 l - 0,10 l Trinkwasser + 1 Konservierungstablette W 6 WNL 6 l – 0,30 l Trinkwasser + 36 ml Neufoam A (SP135/10)
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
W020 FLN Ausg. 11/2015
W 2 WNL, W 6 WNL nach DIN EN 3
324
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einzusetzen. Die Steigrohreinheit auf freien Durchgang prüfen und sicherstellen, dass beide Rohre sicher mit der Mischkammer verbunden sind. Beide Rohre sollen mittels O-Ring verbunden sein. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,66 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Aufgegebenen Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Schlauch/Ventil und
Ventil/Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung
und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer oder Name, Anschrift sind anzubringen. 2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
W020 FLN Ausg. 11/2015
W 2 WNL, W 6 WNL nach DIN EN 3
325
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Register Typ Seite Ausgabe Norm F001 FLN F 3 AKM, F 6 AKM, F 9 AKM 311 01.08.09 DIN EN 3 W 3 AKM, W 6 AKM, W 9 AKM F 6 FB, F 9 FB F002 FLN F 6 L, F 9 L 317 01.08.09 DIN EN 3 F003 FLN F 6 AKMF, F 9 AKMF 322 01.05.16 DIN EN 3 W 6 FB, W 9 FB F 004 FLN F 2 L 326 01.08.08 DIN EN 3 F 005 FLN F 6 SKM, F 9 SKM 330 01.08.13 DIN EN 3
Fettbrandlöscher
326
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
F001-FLN Ausg. 08/2009
F 3 AKM / F 6 AKM / F 9 AKM W 3 AKM / W 6 AKM / W 9 AKM
F 6 FB, F 9 FB ab 06/2000 Fettbrandlöscher
327
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung W / F 6 AKM W / F 9 AKM W / F 3 AKM F 6 FB F 9 FB ( nur Typbezeichnung geändert) Behälter 3-teilig 3-teilig 3-teilig Zulassung SP-60/97 SP-61/97 SP-15/06 1. Hebelarmatur vollst. 502 481 502 482 726 057* 2. Überwurfmutter 502 415 502 415 502 415 3. Sicherungsstift 142 992 141 992 141 992 4. Schlauch 550 666 550 666 550 530 5. Ausblasrohr vollst. 108 754 108 754 - 6. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 727 016 7. Stahlflasche 102 969 102 970 102 969 8. Steigrohr vollst. 446 790 446 791 446 760 9. Wandhalter 200 007 200 007 200 007 10. Düse vollst. 552 766 552 766 552 766 11. Haftetikett FLN 080 320 080 321 080 110 11. Haftetikett ibs 080 150 080 151 080 205 12. Schlauchklemme 551 405 551 405 551 405 13. Sieb 446 752 446 752 446 752 14. Rundring 12x2 727 019 727 019 727 019 15. Rundring 15x2 727 040 727 040 - 16. Kunststoffspindel mit Messer 502 473 502 473 502 473 * ohne Steigrohr Löschmittel: Neufrol M a. 6 Ltr. 300 415 - 300 415 Neufrol M a. 9 Ltr. 300 417 - Zubehör: Standring 201 122 201 149 201 130 Fahrzeughalter 200 590 200 082 - Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
F001-FLN Ausg. 08/2013
F 3 AKM / F 6 AKM / F 9 AKM F 6 FB, F 9 FB
ab 06/2000 Fettbrandlöscher
328
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre F 3 AKM < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. F 6 AKM < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine F 9 AKM < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. F 6 FB < 1000 F 9 FB < 1000 Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel F 3 AKM SP-15/06 W 3 H-0 8A PL-12/87 F 6 AKM (M 6) SP-60/97 W 6 H-0 13A PL-12/87 F 9 AKM (M 9) SP-61/97 W 9 H-0 21A PL-12/87 F 6 FB SP-60/97 W 6 H-0 13A PL-12/87 F 9 FB SP-61/97 W 9 H-0 21A PL-12/87
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Armatur abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren. Schaumpatronen auf Weiterverwendbarkeit prüfen, Löschflüssigkeit entsorgen. Behälter für wässrige Lösung mit Wasser ausspülen.
1.2.3. Behälterinnenkontrolle durchführen.
Bei der Behälterinnerenkontrolle wird der innere Zustand des Behälters kontrolliert. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern.
1.2.4. Gemäß § 16 BetrSichV. muss alle 5 Jahre eine Innenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung
kann eine befähigte Person ausführen. Einschränkung:
Bei Aufladegeräten (das ist der Fall) braucht diese Prüfung, nach Ablauf der Frist, nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte geöffnet werden müssen, Löschmittel entnommen und wieder eingefüllt wird. Das ist spätestens nach 6 Jahren der Fall. Dabei werden die Schritte wie in Pkt. 1.2.3. ausgeführt.
F001-FLN Ausg. 08/2009
F 3 AKM / F 6 AKM / F 9 AKM , F 6 FB, F 9 FB
ab 06/2000 Fettbrandlöscher
329
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Um die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung zu prüfen, muss zusätzlich der Isolationswiederstand gemessen werden. Dabei wird der Behälter vollständig mit Wasser gefüllt und ein Beschichtungsprüfgerät (z.B. Best.-Nr.: 000 150) angeschlossen. Die Klemme der Messleitung wird am Gewindering des Löschmittelbehälters angebracht und die Sonde in die Flüssigkeit getaucht. Taster betätigen. Wenn die grüne LED leuchtet und die rote LED nicht ist die Beschichtung in Ordnung. Beachte: DIN VDE 0701-1 bzw. VDE 0413. Achtung: Der Behälterrand muss trocken sein. Die Festigkeitsprüfung, alle 10 Jahre, kann entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel an der Innenbeschichtung festgestellt wurden.
1.2.5. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen.
1.3. Steigrohr
Das Sieb wird vom Steigrohr abgezogen, mit Wasser gespült und auf Verunreinigung sowie Unversehrtheit kontrolliert. Das Steigrohr muss frei von Verunreinigungen und unversehrt sein.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: F 3 AKM 35 g - 3 g CO2
F 6 AKM (M6), 35 g - 3 g CO2 F 9 AKM (M9), 55 g - 5 g CO2
F 6 FB 35 g - 3 g CO2 F 9 F 9 FB 55 g - 5 g CO2
Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen
1.5. Amatur Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren. Demontage der Amatur Folgende Vorgehensweise: Im Fall defekter Amaturteile ist folgende Vorgehensweise zur Demontage zu beachten. Armatur am Tragegriff mit der Flaschenaufnahme nach oben vorsichtig in einen Schraubstock einspannen. - Ausblasrohr am gequetschten Ende mittels Flachzange linksdrehend herausschrauben. - Flaschenaufnahme mit Gabelschlüssel SW 32 herausschrauben. - Schlagknopf gedrückt halten und Schlagbolzen mittels Rohrsteckschlüssel SW 9 linksdrehend
herausschrauben. - Schlagknopf und Druckfeder entnehmen. - Mittels Durchstoßdorn (Ø 5 mm) und Hammer (150g) den Bolzen zur beweglichen
Befestigung des Tragegriffes herausschlagen. Armaturkörper vom Tragegriff trennen. - Entnahme der Überwurfmutter. Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Nach Kontrolle der Amatur und der Sicherungsschelle ist die Sicherungsschelle wieder in die Amatur zu montieren.
F001-FLN Ausg. 08/2009
F 3 AKM / F 6 AKM / F 9 AKM F 6 FB, F 9 FB
ab 06/2000 Fettbrandlöscher
330
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.6. Schlauch mit Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.7. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist vorschriftsmäßig auszusondern, wenn starke Verunreinigungen ersichtlich sind, oder der Einsatzzeitraum von 10 Jahren überschritten ist. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
F 3 AKM 3 l - 0,15 l Neufrol M 0°C bis +60°C F 6 AKM (M6) 6 l - 0,3 l Neufrol M 0°C bis +60°C F 9 AKM (M9) 9 l - 0,45 l Neufrol M 0°C bis +60°C
F 6 FB 6 l - 0,3 l Neufrol M 0°C bis +60°C F 9 FB 9 l - 0,45 l Neufrol M 0°C bis +60°C
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.8. Montage 1.8.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen. (siehe Tabelle
„Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) 1.8.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten.
1.8.3. Geprüfte Stahlflasche nach der Kontrolle mit einem O-Ring 15x2 versehen und in die Amatur
einschrauben.
1.8.4. Nach der Montage des Steigrohrsystems und der Treibgasflasche sind beide Teile mittels Stabilisierungsring 727 012 zu verbinden. Die Position sollte ca. 10cm über dem unteren Ende der Treibgas Patrone liegen.
1.8.5. Komplette Amatur einführen und Überwurfmutter festschrauben (30Nm). Dabei auf Stellung des
Schlauches zur Schlauchklemme achten. Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben, dabei auf richtigen Sitz des O-Ringes achten.
1.8.6. Sicherungsschelle der Armatur wahlweise mittels Steckplombe oder Zweilochplombe mit Cu-Draht
plombieren. Im oberen Bereich des Schlagknopfes befinden sich rechts und links je eine Bohrung, welche mit
der Plombierbohrung der Sicherungsschelle fluchten soll. In diesen Plombierkanal kann eine Steckplombe oder Plombierdraht (Kupferdraht) eingefädelt werden.
F 3 AKM / F 6 AKM / F 9 AKM S 6 FB, F 9 FB
ab 06/2000 Fettbrandlöscher F001-FLN Ausg. 08/2009
331
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
- Mit einfädeln einer Steckplombe ist die Plombierung abgeschlossen. Zusätzlich kann am Ende der Steckplombe eine Zweilochplombe verpresst werden.
- Bei Plombierung mittels Zweilochplombe den eingefädelten Plombierdraht mit einem Ende in die, am Schlagknopf, vorgesehene Nut legen und verknoten. Danach die Drahtenden durch die Bohrungen der Plombe führen und so verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.8.7. Feuerlöscher reinigen. 1.8.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Darauf das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift anzugeben. Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Überwurfmutter der Armatur mit einem Farbaufkleber (siehe Ersatzteilliste) am Behälter sichern. Bei Schaumlöschern muss an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) ein Service – Aufkleber mit Angaben über Art und Alter des Löschmittels vorhanden sein. Erneuerung des Löschmittels eintragen oder Service – Aufkleber erneuern. Achtung: Die Innenprüfung muss zusätzlich mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen.
1.8.9 Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch ist das gesamte Löschmittel, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern. Achtung!
- Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder verwendet werden.
- Nur für den Typ vorgesehene Ersatzteile verwenden. - Die Art und Zusammensetzung des Löschmittels, der Mengenanteil der Komponenten
sowie die Einsatzmenge sind typenbezogen aus der Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen und einzuhalten.
3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm
F 3 AKM / F 6 AKM / F 9 AKM F 6 FB, F 9 FB
ab 06/2000 Fettbrandlöscher F001-FLN Ausg. 08/2009
332
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung F 6 L F 9 L
Zulassung SP-29/2000 SP-30/2000 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 2. Manometer 501 817 501 817 3. Spindel mit O-Ring 501 942 501 942 4. Ventil mit Prüfventil 726 028 726 028 5. 0-Ring 26x3 727 009 727 009 6. Steigrohr mit Sieb 446 830 446 795 7. Schlauch mit Griffst. 550 665 550 665 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 9. Rundring 7,65x1,78 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 11. Düse 552 766 552 766 12. Haftetikett 080 107 080 108 13. Prüfventil 502 402 502 402 14. Staubkappe 502 404 502 404 15. Sieb 446 752 446 752 Zubehör: Standring 201 130 201 157 Fahrzeughalter 200 074 200 098 Löschmittel: Neufrol M a 6 l 300 415 - Neufrol M a 9 l - 300 417
F002-FLN Ausg. 08/2009
F 6 L / F 9 L mit Einschraubventil Fettbrandlöscher - nach DIN EN 3
333
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung F 6 L F 9 L
Zulassung SP-29/2000 SP-30/200 1 Sicherungsstift 142 101 142 101 2. Manometer 501 817 501 817 3. Spindel mit O-Ring 142 082 142 082 4. Hebelventil 140 423 140 423 mit Überwurfmutter/ ohne Manometer 5. 0-Ring 33x3,5 142 098 142 098 6. Steigrohr vollst. 446 828 446 830 7. Schlauch mit Griffstück 550 402 550 402 8. Schlauchklemme 551 405 551 405 9. Rundring 1,65x1,78 727 017 727 017 10. Wandhalter 200 007 200 007 11. Düse 552 111 552 111 12. Haftetikett 080 107 080 108 13. Ventilstössel mit 142 077 142 077 O-Ring 1,2 x 1,9 14. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 142 093 15 Stecksieb 446 752 446 752 16. O – Ring 12 x 2 727 019 727 019 Zubehör: Standring 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 082
Löschmittel: Neufrol M a. 6 l 300 415 -
Neufrol M a. 9 l - 300 417
F002-FLN Ausg. 08/2009
F 6 L / F 9 L Ventil mit Überwurfmutter
Fettbrandlöscher - nach DIN EN 3
1 4
3
14
6
12
15
2
5
7
8
11
13
16
9
334
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre F 6 L < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine F 9 L < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind.
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel F 6 L P1-13/94 W 6 L-0 13A PL-12/87 SP-29/2000 F 9 L P1-14/94 W 9 L-0 21A PL-12/87 SP-30/2000
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Schlauch
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.3. Prüfen des Manometers
Prüfmanometer am Prüfventil anschließen. Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes und mit dem angezeigten Druck des Löscher-Manometers vergleichen. Weicht der angezeigte Druck auf dem Löscher-Manometer vom tatsächlichen Betriebsdruck ab, ist das eingebaute Manometer auszutauschen.
F002-FLN Ausg. 08/2009
F 6 L / F 9 L beide Ausführungen Fettbrandlöscher - nach DIN EN 3
335
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Austausch des Manometers bei Geräten mit Einschraubventil: - Innendruck über Prüfventil ablassen. - Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen)
über Druckentlastungsschlitze entweichen lassen. Nach vollständigem Druckabbau Ventil herausschrauben.
- Altes Manometer demontieren. Neues Manometer mit neuem Rundring 7,65x1,78 und Kleber „Loctite 648“ eindichten. Rundring 26x3 erneuern.
- Ventil säubern und wieder einschrauben. - Löscher mit Stickstoff ( Mindesttaupunkt -40°C) füllen (15+0,5 bar bei 20°C). - Dichtigkeitskontrolle ( Lecksuchmittel) Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels befinden.
1.4. Behälter Gerät mit Einschraubventil 1.4.1. Öffnen des Behälters. Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch
vorsichtiges Herausschrauben des Ventils (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Ventil vollst. herausschrauben.
Gerät mit Überwurfmutter
1.4.1. Öffnen des Behälters. Innendruck ablassen. Dazu, Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15 gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Über diesen Innendruck ablassen. Achtung: Restdruck, durch vorsichtiges Lösen der Überwurfmutter des Ventils (ca. 2 Umdrehungen), über Druckentlastungsbohrungen entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen.
1.4.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenprüfung durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden, ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.4.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle notwendig.
Dabei Behälter mit Wasser vollständig füllen so, dass der Gewindering frei bleibt und mittels elektrischer Wiederstandsmessung (Gerät Nr.: 000 150) die Innenbeschichtung prüfen.
1.4.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.5. Ventil
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einzusetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 26 x 3 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
1.5. Ventil mit Überwurfmutter
Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der
F002-FLN Ausg. 08/2009
F 6 L / F 9 L beide Ausführungen Fettbrandlöscher - nach DIN EN 3
336
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einzusetzen. Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen
1.6. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf
keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist auszusondern, wenn starke Verunreinigungen ersichtlich sind oder der Einsatzzeitraum von 10 Jahren überschritten ist.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten. Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions- bereich F 6 L 6 l - 0,30 l 6 l Neufrol M 0°C bis+60°C F 9 L 9 l - 0,45 l 9 l Neufrol M 0°Cbis +60°C Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Einschraubventil einschrauben und festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu
achten. 2.4. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C)
über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Staubkappe aufsetzen. 2.3. Ventil mit Überwurfmutter einsetzen und Überwurfmutter festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (15 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Aufgegebenen Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. Schlauch anschrauben. ( Anzugsmoment 20 Nm ) 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Staubkappe/Ventil und Ventil/Behälter mit
grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch für Einschraubventil 10 Nm Schlauch für Ventil mit Überwurfmutter 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
F 6 L / F 9 L beide Ausführungen Fettbrandlöscher - nach DIN EN 3
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F003-FLN Ausg. 05/2016
F 6 AKMF, F 9 AKMF, W 6 FB, W 9 FB nach DIN EN 3
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lfd.Nr. Benennung F 6 AKMF / W 6 FB F 9 AKMF / W 9 FB 3-tlg.Behälter 3-tlg..Behälter Zulassung SP-44/02 SP-45/02 1. Hebelarmatur vollst. 502 481 502 482 2. Überwurfmutter 502 415 502 415 3. Sicherungsstift 141 992 141 992 4. Schlauch 550 666 550 666 5. Ausblasrohr vollst. 108 754 108 754 6. Rundring 60x4,5 727 016 727 016 7. Stahlflasche 102 969 102 970 8. Steigrohr vollst. 446 790 446 791 9. Wandhalter 200 007 200 007 10. Düse vollst. 552 766 552 766 11. Haftetikett FLN 080 160 080 161 Ibs 080 167 080 168 12. Schlauchklemme 551 405 551 405 13. Sieb 446 752 446 752 14. Rundring 12x2 727 019 727 019 15. Rundring 15x2 727 040 727 040 16. Kunststoffspindel 502 473 502 473 Löschmittel: Neufrol MF a. 6 l 300 444 - Neufrol MF a. 9 l - 300 445 Zubehör: Standring 201 122 201 149 Fahrzeughalter 200 590 200 082
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre F 6 AKMF < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. F 9 AKMF < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine W 6 FB < 1000 Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. W 9 FB < 1000
F003-FLN Ausg. 05/2016
F 6 AKMF, F 9 AKMF W 6 FB, W 9 FB nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel F 6 AKMF SP-44/02 W 6 H-25 13A PL-13/2000 F 9 AKMF SP-45/02 W 9 H-25 21A PL-13/2000 F 6 FB SP-44/02 W 6 H-25 13A PL-13/2000 F 9 FB SP-45/02 W 9 H-25 21A PL-13/2000
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung, Verformung, sowie Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung oder Verformung.). Unversehrtheit der Plombierung. Sicherungsstift mit Signalscheibe erst beseitigen wenn die Treibgaspatrone demontiert wurde. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen. Schlauch abschrauben.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge), da diese eine Druckentlastungsschlitze besitzt, über die evtl. vorhandener Restdruck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten. Wenn evtl. Restdruck entwichen ist, Armatur abschrauben und herausnehmen. Löscher muss beim Öffnen völlig drucklos sein!
1.2.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen und Abplatzungen der Innenbeschichtung kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Beschädigungen der Innenbeschichtung und Roststellen festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.3. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Armatur
Stahlflasche abschrauben. Sicherungsschelle abziehen, Kontrolle der Armatur auf Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit der Ventilspindel, Unversehrtheit der Gummidichtung, freie Druckentlastungsschlitze. Steigrohr und Sieb auf festen Sitz überprüfen. Sicherungsstift wieder unter die Hebelarmatur schieben. Innenkontrolle mittels Faserschreiber (Prüfer Nr. und Monat/Jahr der Prüfung) auf dem Steigrohr dokumentieren.
1.4. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden.
zulässige Minustoleranz: F 6 AKMF 35 g - 3 g CO2
F 9 AKMF 55 g - 5 g CO2 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
F003-FLN Ausg. 08/2009
F 6 AKMF, F 9 AKMF, W 6 FB, W 9 FB nach DIN EN 3
340
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.5. Schlauch mit Düse Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch und die Düse durchzublasen. Die Düse muss auf dem Schlauch fest sitzen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6. Löschmittel
Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen. Die Lösung darf keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist vorschriftsmäßig auszusondern, wenn starke Verunreinigungen ersichtlich sind, oder der Einsatzzeitraum von 10 Jahren überschritten ist. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
F 6 AKMF 6 l - 0,3 l Neufrol MF -25°C bis +60°C F 9 AKMF 9 l - 0,45 l Neufrol MF -25°C bis +60°C
F 6 FB 6 l - 0,3 l Neufrol MF -25°C bis +60°C F 9 FB 9 l - 0,45 l Neufrol MF -25°C bis +60°C Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen (siehe Tabelle). 1.7.2. Gewinderinge des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Komplette Armatur in den Behälter einsetzen und festschrauben. Dabei auf die Stellung des
Schlauches zur Aufnahmeschelle achten 1.7.4. Schlauch handfest anschrauben. 1.7.5. Sicherungsstift mit Signalscheibe versehen 1.7.6. Feuerlöscher reinigen.
1.7.7. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer- Nummer oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.7.8. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen
2. Füllanweisung Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, nur dass das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern sind. Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel ist zu entsorgen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm
F003-FLN Ausg. 08/2009
W 6 AKMF, W 9 AKMF W 6 FB, W 9 FB nach DIN EN 3
341
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
F004-FLN Ausg. 08/2008
F 2 L Fettbrandlöscher
nach DIN EN 3
342
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Nr. Benennung F 2 L
Zulassung SP-54/05 1 Sicherungsstift 142 101 2. Manometer 501 817 3. Spindel mit O-Ring 142 082 4. Hebelventil 140 435 mit Überwurfmutter/ ohne Manometer 5. 0-Ring 33x3,5 142 098 6. Steigrohr vollst. 446 835 7. Düse 552 111 8. Halter 200 591 9. Rundring 7,65x1,78 727 017 10. 0-Ring 13 x 4 - 11. Haftetikett 080 324 12. Ventilstößel mit O-Ring 1,2 x 1,9 142 077 13. O-Ring 7,8 x 2,1 142 093 14. Stecksieb 446 752 15. Service-Aufkleber 732 140 Löschmittel: Neufoam M a. 6 l 300 415 Neufoam M a. 2 l 300 447 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre F 2 L < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn keine Mängel an der Auskleidung vorhanden sind. Daten Löschertyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. F 2 L SP-54/05 5 A Neufoam M PL-12/97
F004-FLN Ausg. 08/2008
F 2 L nach DIN EN 3
343
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und des Ventiles (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Verformung, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Düse
Düse demontieren, mit klarem Wasser reinigen und auf Risse, Brüche, Verformung sowie freien Durchgang kontrollieren. Bei der Montage auf festen Sitz achten.
1.3. Behälter 1.3.1. Öffnen des Behälters Innendruck ablassen. Dazu, Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Über diesen Innendruck ablassen. Achtung: Restdruck, durch vorsichtiges Lösen der Überwurfmutter des Ventils (ca. 2 Umdrehungen), über Druckentlastungsbohrungen entweichen lassen. Nachdem der Löscher völlig drucklos ist, Überwurfmutter vollständig lösen und Hebelventil herausnehmen.
1.3.2. Behälter vollständig entleeren (über einen Siebtrichter) und mit klarem Wasser ausspülen.
Innenprüfung durchführen und auf Unversehrtheit der Innenbeschichtung achten. (Ausleuchten mit Lampe und Spiegel). Ist die Innenbeschichtung verletzt, oder sind gar Rostnarben vorhanden, ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. durch
eine befähigte Person oder eine zugelassene Überwachungsstelle. 1.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.4. Löschmittel Löschmittel sachkundig auf Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen Die Lösung darf
keine starke Verschmutzung oder Fremdkörper aufweisen. Das Löschmittel ist nach 6 Jahren zu erneuern. Bei Verwendung alternativen Löschmittels muss das Haftetikett gewechselt werden.
Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten.
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktionsbereich F 2 L 2 l - 0,1 l Neufoam M 0°C bis + 60°C Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.5. Ventil Der Sicherungsstift wird herausgezogen, das Übergangsstück mit Steigrohr abgeschraubt, die Druckfeder (konisch!) entnommen, die Spindel herausgedrückt und die Befestigung der Griffe am Ventilgehäuse überprüft. Alle Teile sind zu reinigen und auf Mängel sowie freien Durchgang zu untersuchen. Beschädigte Teile sind auszutauschen. Beim Zusammenbau des Ventils ist der Rundring am oberen Spindelschaft mit säurefreier Vaseline leicht einzufetten und die Spindel in das Gehäuse einzusetzen.
F 004-FLN Ausg. 08/2008
F 2 L nach DIN EN 3
344
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Vor dem Anschrauben des Steigrohres die Druckfeder einsetzen und der Rundring am Übergangsstück auf Weiterverwendbarkeit zu kontrollieren. Die Innenkontrolle wird mit Faserschreiber auf dem Steigrohr der Armatur vermerkt (Prüfer Nr. und Monat/Jahr). Der Rundring 33 x 3,5 ist generell zu erneuern. Der Sicherungsstift ist einzuführen.
2. Montage 2.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge einfüllen. (Tabelle) 2.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 2.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum Behälter ist zu achten. 2.4. Zur Druckbeaufschlagung Manometer entfernen (Übergangsstück mit Gabelschlüssel SW 15
gegenhalten) und durch Adapter mit Prüfventil (Best. Nr.: 000 176) ersetzen. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (18 +0,5 bar). Druckaufgabevorrichtung lösen, Adapter mit Prüfventil entfernen, Rundring 7,65 x 1,78 erneuern und Manometer einschrauben. Beaufschlagten Druck mit Manometeranzeige vergleichen, ggf. Manometer erneuern.
2.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Achtung: Im Ventil dürfen sich keine Reste des
Lecksuchmittels befinden. 2.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht) sowie Übergang Düse / Ventil und Ventil /
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung und Innenkontrolle (Monat/Jahr) sowie Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen. Die Erneuerung des Löschmittels ist auf dem Service-Aufkleber an der Rückseite des Löschers einzutragen. Ist dieser Aufkleber nicht vorhanden muss er nachgerüstet werden.
2.9. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 3. Anzugsmomente
Armatur 50 Nm Schlauch 10 Nm
4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
F004-FLN Ausg. 08/2008
F 2 L nach DIN EN 3
345
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
F 6 SKM, F 9 SKM nach DIN EN 3
123
5678
4
910
F005-FLN Ausg. 08/2010
346
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Ersatzteile allgemein Nr. Benennung: Best. Nr.: Einsatzbereich: 1 Sichungsschelle 142 189 alle Typen 2 K-Schlagknopfventil vollst. ohne Steigrohr, 726 060 alle Typen
ohne Ausblasrohr, ohne Stahlflasche 3 Überwurfmutter schwarz 502 487 alle Typen 4. Ausblasrohrohr siehe Ersatzteile typenbezogen 5 Stahlflasche 50g 102 926 Edelstahlverschraubung für 6 Ltr. oder 50g 102 935 Edelstahlverschraubung für 6 Ltr.
55g 102 928 Edelstahlverschraubung für 9 Ltr. oder 55g 102 936 Edelstahlverschraubung für 9 Ltr.
6 Schlauch mit Pistole 550 680 alle Typen 7 Schlauchklemme 551 405 alle Typen 8 Steigrohr vollst. L= 463 mm 446 838 6 Ltr. wässrige Lösung
vollst. L= 424 mm 446 839 9 Ltr. wässrige Lösung 9 Düsenkörper siehe Ersatzteile typenbezogen 10 Stecksieb 446 752 alle Löscher mit wässriger Lösung 11 Standring Ø 150 mm 201 122 6 Ltr. wässrige Lösung Ø 190 mm 201 149 9 Ltr. wässrige Lösung 12 Fahrzeughalter Ø 150 mm 200 590 6 Ltr. wässrige Lösung
Ø 190 mm 200 082 9 Ltr. wässrige Lösung
18 Farbaufkleber Rolle je 1000 Stück 732 228 alle Fettbrandlöscher
Tabelle 1 Ersatzteile typenbezogen Typ Haftetikett Düsenkörper Ausblas- Stahlflasche FLN ibs rohr F 6 SKM 080 388 080 403 552 111 Düse rot 108 777 50g 102 975 F 9 SKM 080 390 080 404 552 111 Düse rot 108 777 55g 102 936 Tabelle 2 Löschmittel Zulassung Gebinde wässrige Lösung a. 6 Ltr. a. 9 Ltr. Neufrol M PL 12/87 300 415 300 417
Was
ser +
Add
.W
ater
+ A
dd.
732
228
F 6 SKM, F 9 SKM nach DIN EN 3
F005-FLN Ausg. 08/2013
347
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Ersatzteile für Schlagknopfventil (alle Löscher Pulver, Wasser, Schaum, Fettbrand)
Nr. Benennung: Best. Nr.: Einsatzbereich: 2.1 Sichungsschelle 142 189 alle Typen 2.2 Schlagknopf 142 188 alle Typen 2.3 Druckfeder 142 182 alle Typen 2.4 Bolzen 142 183 alle Typen 2.5 Tragegriff 142 184 alle Typen 2.6 Berstfolie 14x2 111 389 nur alle Löscher mit wässriger Lösung O-Ring 12x2 727 019 alle Typen 2.7 O – Ring 60x4 727 015 alle Typen 2.8 Schlagbolzen 142 185 alle Typen 2.9 O – Ring Ø 15x2 mm 727 040 alle Typen 2.10 Zweilochplombe 0120006 wahlweise, alle Typen Steckplombe 142 190 wahlweise, alle Typen Tabelle 3 Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse Typ Löschmittel Treibgas Toleranz Haltbarkeit spez. Gew.
F 6 SKM 6 Ltr. Neufrol M - 0,30 Ltr. 6 Jahre CO2 50g -5g F 9 SKM 9 Ltr. Neufrol M - 0,45 Ltr. 6 Jahre CO2 55g -5g Typ Zulassung Funktions- Rating Sonderzulassung CE / DIN EN 3 bereich: (Leistung) WM F 6 SKM SP 22/10 0°C - +60°C 13A, 75F ja ja F 9 SKM SP 23/10 0°C - +60°C 21A, 75F ja ja
2.1
2.6
2.7
2.8 2.9
2.2
2.3
2.5
2.4
F 6 SKM, F 9 SKM nach DIN EN 3
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Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
2. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters und der Armatur (allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung. Sichtprüfung der Kunststoffteile auf Veränderungen, wie Rissbildung, Verfärbung usw.). Unversehrtheit der Plombierung, Beseitigung der alten Plombierung. Behälter und Ventile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern. Löscher in eine geeignete Vorrichtung spannen.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters.
Bei Pulverlöschern das Pulver auflockern, dabei ist das Gerät umzudrehen (kopfstellen) und zu warten, bis das Pulver nach unten rieselt. Löscher in geeigneter Vorrichtung festspannen. Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist immer mit dem Lösen der Überwurfmutter der Armatur zu beginnen (ca. 1/3 der Gewindelänge). Diese besitzt Druckentlastungsschlitze damit ein im Behälter möglicherweise vorhandener Druck entweichen kann. Es ist auf freie Druckentlastungsschlitze zu achten.(Sichtkontrolle). Überwurfmutter vorsichtig lockern (mit Hakenschlüssel) und dabei die Armatur am Tragegriff bewegen, bis der Restdruck entwichen ist. Schlauch von der Armatur abschrauben und Armatur ganz lösen, herausnehmen und säubern.
1.2.2. Behälter vollständig entleeren. Löscher mit wässriger Lösung mittels Trichter und einem Aufnahmebehälter (Eimer). Der Trichter muss so beschaffen sein, dass die Löschflüssigkeit erst kurz über dem Behälterboden austritt. Damit wird eine Verschäumung des Löschmittels beim Umfüllen verhindert. Behälter für wässrige Lösung mit Wasser ausspülen.
1.2.3. Behälterinnenkontrolle durchführen.
Bei der Behälterinnerenkontrolle wird der innere Zustand des Behälters kontrolliert. Unter Zuhilfenahme von Lampe und Spiegel muss dabei besonders auf Korrosion und auf die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung geachtet werden. Sicherheitstechnisch bedenkliche Behälter sind auszusondern.
1.2.4. Gemäß § 16 BetrSichV. muss alle 5 Jahre eine Innenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung
kann eine befähigte Person ausführen. Einschränkung: Bei Aufladegeräten (das ist der Fall) braucht diese Prüfung, nach Ablauf der Frist,
nur durchgeführt zu werden, wenn die Geräte geöffnet werden müssen, Löschmittel entnommen und wieder eingefüllt wird.
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Das ist spätestens nach 6 Jahren der Fall.
Dabei werden die Schritte wie in Pkt. 1.2.3. ausgeführt. Um die einwandfreie Beschaffenheit der Innenbeschichtung zu prüfen, muss zusätzlich der Isolationswiederstand gemessen werden. Dabei wird der Behälter vollständig mit Wasser gefüllt und ein Beschichtungsprüfgerät (z.B. Best.-Nr.: 000 150) angeschlossen. Die Klemme der Messleitung wird am Gewindering des Löschmittelbehälters angebracht und die Sonde in die Flüssigkeit getaucht. Taster betätigen. Wenn die grüne LED leuchtet und die rote LED nicht ist die Beschichtung in Ordnung. Beachte: DIN VDE 0701-1 bzw. VDE 0413. Achtung: Der Behälterrand muss trocken sein. Die Festigkeitsprüfung, alle 10 Jahre, kann entfallen, wenn bei der Innenprüfung keine Mängel an der Innenbeschichtung festgestellt wurden.
1.2.5. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. Dabei Sorte des
Löschmittels mit dem dazugehörigen Rating beachten. 1.3. Treibgaspatrone
Patronen säubern und Prüfen: Grundsätzliche Beachtung des Punktes 3 aus Seite 32 dieser Vorschrift.
Bestehen sicherheitstechnische Bedenken muss die Treibgaspatrone entleert und ausgetauscht werden. zulässige Minustoleranz: Siehe Tabelle 3 Bei Überschreitung der Toleranz ist die Stahlflasche komplett auszutauschen. Wenn in der Ersatzteilliste ein Rundring vorgeschrieben wird ist dieser zwischen Patrone und Armatur einzusetzen.
1.4. Armatur Berstscheibe aus dem Schlauchansatz der Amatur herausnehmen. Die Berstscheibe muss bei jeder Instandhaltung getauscht werden. Sicherungsklammer abziehen und kontrollieren. Armatur kontrollieren auf mechanische Schäden, Gewindebeschädigung, Leichtgängigkeit des Schlagstiftes, intakte Schlagspitze, freie Druckentlastungsschlitze der Überwurfmutter, Unversehrtheit des Gummiringes (bei Beschädigung austauschen), Funktion und Beschaffenheit des Tragegriffes. - Herausschrauben des Steigrohres (kleine Wasserpumpenzange) und freien Durchgang
kontrollieren. - Ist ein Ausblasrohr vorhanden (siehe Ersatzteile type bezogen) ist auf festen Sitz und auf
Unversehrtheit des Schlauchstückes oder der Klebefolie zu achten. Defekte Teile sind auszutauschen. Dabei ist folgende Vorgehensweise zu beachten. 1. Armatur am Tragegriff mit der Flaschenaufnahme nach oben vorsichtig in einen Schraubstock
einspannen. 2. Ausblasrohr am gequetschten Ende mittels Flachzange linksdrehend herausschrauben. 3. Flaschenaufnahme mit Gabelschlüssel SW 32 herausschrauben. 4. Schlagknopf gedrückt halten und Schlagbolzen mittels Rohrsteckschlüssel SW 9 herausschrauben. 5. Schlagknopf und Druckfeder entnehmen.
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6. Mittels Durchstoßdorn (Ø 5 mm) und Hammer (150g) den Bolzen zur beweglichen Befestigung des Tragegriffes herausschlagen. Armaturkörper vom Tragegriff trennen.
7. Entnahme der Überwurfmutter. Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Danach die Amatur mittels Sicherungsschelle sichern.
1.5. Schlauch mit Pistole und Düse
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Absperrpistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen sowie Druckfeder auf Korrosion kontrollieren. Düsekörper abschrauben und auf Sauberkeit sowie Beschädigung überprüfen. Diese Typen sind entweder mit einem Schaumrohr mit Siebes (Ø 15 mm) oder einer Düse siehe Ersatzteile ausgerüstet. Düsenkörper von Löschern mit wässriger Lösung sind mit klarem Wasser zu spülen und auf festen Sitz zu kontrollieren.. Die Pistole muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Schlauch mit Pistole durchblasen. Dabei auf freien Durchgang bei betätigter Pistole und auf vollständiges Schließen der Pistole achten. Achtung: Gummiteile je nach Alter und Einsatzbedingungen spätestens bei Rissen, Brüchen, Verhärtung oder Verformung tauschen. Siehe auch: Instandhaltung: Schläuche, Löschmittelpistolen und Düsen aus Seite 30/31.
1.6 Löschmittelüberprüfung 1.6.1 Verwendungsfertige Löschlösung
Das Löschmittel besteht aus verwendungsfertigen Löschlösung. Die Einsatzfrist ist aus der Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen. Nach Ablauf der Einsatzfrist ist das Löschmittel zu erneuern. Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Einsatzmenge sowie auf Verschmutzung, Phasentrennung, Schlierenbildung und Ausflockung kontrolliert. Das Löschmittel muss klar oder leicht milchisch – trüb sein. Bedenkliches Löschmittel ist auch vor Ablauf der Einsatzfrist auszutauschen. Bei Neubefüllung darf nur das, für den Löschertyp zugelassene Löschmittel ( siehe Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) eingefüllt werden. Achtung: Die Innenprüfung ist mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen.
Siehe auch Beurteilungskriterien für Löschmittel auf Seiten 40
1.7. Montage 1.7.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschmittelmenge wieder einfüllen. (siehe Tabelle
„Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“) 1.7.2. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline fetten. 1.7.3. Komplette Armatur einführen und Überwurfmutter festschrauben. Dabei auf Stellung des
Schlauches zur Schlauchklemme achten, Berstfolie einlegen, Schlauch anschrauben.
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1.7.4. Sicherungsschelle der Armatur wahlweise mittels Steckplombe oder Zweilochplombe mit Cu-Draht
plombieren. Im oberen Bereich des Schlagknopfes befinden sich rechts und linke je eine Bohrung. Dort kann
die Sicherungsschelle - durch einstecken einer Steckplombe oder - mit Cu-Draht und Zweilochplombe plombiert werden. Dazu 0,4mm Kupferdraht von einer Seite des Schlagknopfes in die Bohrung einführen und
durchschieben. Ein Ende über den Schlagknopf in die vorgesehene Nut legen und beide Drahtenden verknoten. Danach die Drahtenden durch die Bohrungen der Plombe führen und so verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.7.5. Feuerlöscher reinigen. 1.7.6. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung).
Darauf das Datum der Überprüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift anzugeben. Das Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Überwurfmutter der Armatur mit einem Farbaufkleber (siehe Ersatzteilliste) am Behälter sichern. Bei Schaumlöschern muss an der Rückseite des Löschers (links oder rechts neben der Naht) ein Service – Aufkleber mit Angaben über Art und Alter des Löschmittels vorhanden sein. Erneuerung des Löschmittels eintragen oder Service – Aufkleber erneuern. Achtung: Die Innenprüfung muss zusätzlich mittels Faserschreiber (Monat und Jahr, sowie Prüfer-Nummer) auf der Stahlflasche, dem Steigrohr oder auf dem Klebeband nachzuweisen.
1.7.7. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich). 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch ist das Löschmittel, die Stahlflasche, die Berstfolie und die Folie am Ausblasrohr zu erneuern. Achtung! - Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder
verwendet werden. - Nur für den Typ vorgesehene Ersatzteile verwenden. - Die Art und Zusammensetzung des Löschmittels, der Mengenanteil der Komponenten sowie die
Einsatzmenge sind typenbezogen aus der Tabelle „Füllmengen / Toleranzen / Mischungsverhältnisse“ zu entnehmen und einzuhalten.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Stahlflasche 8 Nm Schlauch 10 Nm 4. Prüfwerkzeuge siehe Anhang
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Register Typ Seite Ausgabe Norm K001 FLN KS 2 BG, KS 2 BGX, KS 2 S 338 01.08.09 DIN EN 3 K002 FLN KS 5 BG, KS 5 S, KS 5 F 345 01.08.09 DIN EN 3 K003 FLN KS 5 BG antlmagnetisch 350 01.08.10 DIN EN 3
Kohlendioxidlöscher
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mit starrer Düse
K001-FLN Ausg. 08/2009
KS 2 BG, KS 2 BGX KS 2 S
nach DIN EN 3
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mit Swivelhorn
KS 2 BG, KS 2 BGX KS 2 S
nach DIN EN 3 K001-FLN Ausg. 08/2009
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lfd.Nr. Benennung KS 2 BGX KS 2 BG KS 2 BG KS 2 BG KS 2 S KS 2 S Flasche Aluminium Stahl Aluminium Aluminium Durchmesser 111 mm 105 mm 111 mm 111 mm ohne Fußring M 25x2 M 25x2 Zulassung SP-40/95 SP-40/95 SP-40/95 SP 40/95 1 Hebelventil ohne 726 043 726 043 726 045 726 046* Steigrohr oder 726 068 2. Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 142 101 3. Berstsicherung vollst. 411 221 411 221 411 437 411 437
Preßscheibe und Signalscheibe
4. Dichtung 727 046 727 046 727 046 - 5. Schneebrause vollst. 411 058 411 058 411 058 - Swivelhorn - - - 411 430 6. Steigrohr 411 370 411 367 411 370 411 370 7. Haftetikett FLN 095 204 095 204 095 204 095 400 7. Haftetikett ibs - 095 300 095 300 - 8. Rundring 25x3,55 - - 727 045 727 045 9. Drahthalter 411 363 411 416 411 363 411 363 Wandbefestigung 200 597 200 597 200 597 200 597
* für Swivelhorn – Anschluss um 90° versetzt Achtung: Swivelhorn (411 430) ist nicht mehr lieferbar.
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre KS 2 BG < 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. KS 2 BGX < 1000 Spätestens aber nach doppelter Laufzeit. KS 2 BG < 1000 Also nach 20 Jahren. KS 2 S < 1000
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KS 2 BG, KS 2 BGX, KS 2 S
nach DIN EN 3
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Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Löschmittel
nummer. Kurzzeichen KS 2 BG P1-50/93 K 2 - 30 21 B CO2 KS 2 BGX SP-40/95 K 2 - 30 34 B CO2 KS 2 BG SP-40/95 K 2 - 30 34 B CO2 KS 2 BG* SP-40/95 K 2 - 30 55 B CO2 KS 2 S SP-40/95 K 2 - 30 34 B CO2 * KS 2 BG mit Swivelhorn Mögliches Sicherheitsproblem bei 2-kg und 5-kg CO2 Aluminium-Feuerlöschern – in Kombination mit einem speziellen Ventiltyp und hergestellt von Tyco Fire Protection Products zwischen Mai 2007 und Mai 2011. Tyco wurde auf eine extrem geringe Anzahl von Vorfällen hingewiesen, in denen eine Spannungsrisskorrosion scheinbar ein Versagen des Ventils verursacht hat. Das führte zu einer unerwarteten Auslösung des Ventils. Tyco hat in Erfahrung gebracht, dass diese Ventile, die mit allen Zulassungen und Zertifikaten (CE) konform sind und seitens Tyco von einem Zulieferer gekauft wurden, nicht die Spezifikationen des Lieferanten erfüllen. Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität und deshalb müssen wir Sie aus Gründen der Vorsicht bitten, die betroffenen Feuerlöscher nicht zu benutzen, zu warten und / oder in irgendeiner Weise zu bewegen und sich gemäß üblicher Sicherheitspraktiken nicht direkt über den Kopf des Feuerlöschers zu beugen. Das Risiko eines Zwischenfalls ist extrem gering, kann sich aber erhöhen, wenn die Feuerlöscher gehandhabt werden. In seltenen Fällen können die Ventile mit großer Geschwindigkeit ausgestoßen werden und so ernste Verletzungen hervorrufen. Die betroffenen Feuerlöscher können wie folgt identifiziert werden: - sind 2-kg und 5-kg CO2 Feuerlöscher und, - haben einen Behälter aus Aluminium - mit M 25 Gewinde, - sie haben folgende Markierungen auf dem Ventil: 231 Wenn das Vorhandensein dieser Geräte festgestellt wird, sind die Geräte nur unter Beachtung der von uns festgelegten Sicherheitsvorkehrungen zu entleeren und zu bewegen.
K001-FLN Ausg. 08/2009
KS 2 BG, KS 2 BGX KS 2 S
nach DIN EN 3
Achtung: Neue zusätzliche Informationzum vorsorglichen Austausch von geräten der Typen KS 2 BG sowie KS 2 BGX mit Alu-Flasche und Ventilen der fa. Ceodeux (Stand April 2012)
Die oben genannten Geräte sind vorsorglich, aus fertigungstechnischen Gründen, bei der nächsten anstehenden Instandhaltung/Befüllung auszu-tauschen. Das betrifft nur Geräte mit Aluflasche und einem Ventil mit metrischen Gewinde, Herstellungsjahr zwischen Juni 2007 und April 2011. Das Herstellungsjahr ist in den Ventilkörper eingestenzt. Die Ventile sind zusätzlich mit den Kerstellerkennzeichen – drei kleine Sterne – auf der farbigen Abdeckkappe der Berstscheibensicherung oder auf dem Ventil direkt gekennzeichnet. Weitere Informationen, den Austausch betreffend, über den Hersteller FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs-GmbH Tel.: 03391 6890
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Feuerlöscher mit konischem Gewinde sind nicht betroffen. Das Gewinde ist sichtbar - die Geräte sind nicht betroffen!
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, einen Anbauteilen und des Ventils.(allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung.). Unversehrtheit der Plombierung prüfen. Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Demontage der Schneebrause oder des Swivelhorns. Bei Mängeln, welche ein sicherheitstechnisches Risiko darstellen (Lochfraß, großflächige Korrosionserscheinung, Verformungen usw.) ist die Flasche auszusondern oder von einer ZÜS prüfen zu lassen.
1.2. Kontrolle des Ventils
Demontage der Schneebrause und Aufschrauben der Prüfkappe. Beseitigung der alten Plombierung und Sicherungsstift zeihen. Durch kurzes Öffnen des Ventils wird kontrolliert, ob sich das Ventil ohne große Kraftanstrengung betätigen lässt. Tritt am Hebelventil Kohlendioxid aus ist der Löscher zur Reparatur zu geben. Verletzungsgefahr! Danach wird die Prüfkappe entfernt und die Dichtigkeit des Ventilkegels mit Lecksuchmittel kontrolliert. Nach 5 Minuten Löscher trocknen (sonst Vereisungsgefahr)
Achtung: Lecksuchmittel muss aus dem Ventil vollst. entfernt werden.
Bei Undichtigkeiten oder Schwergängigkeit ist die Flasche zu entleeren und der Löscher zur Reparatur zu geben (Austausch des Ventils)
Achtung: Sicherungsstift wieder einschieben.
1.3. Überprüfen des Gewichts Zur Kontrolle der Löschmittelmenge wird der Löscher ohne Schneebrause und sonstige Anbauteile
auf eine Waage gestellt und das tatsächliche Bruttogewicht abgelesen. Das Tara Gewicht (Leergewicht ) des Löschers wird mit dem Nettogewicht ( Nennfüllmenge ) zum Bruttogewicht (Gesamtgewicht) addiert. Von diesen Bruttogewicht dürfen max. 5% des Nettogewichtes fehlen.
Achtung: Das Tara Gewicht setzt sich nur aus dem Gewicht des leeren Behälters und dem Gewicht des vollständigen Ventils incl. Sicherungsstift zusammen. Alle Teile wie Schläuche, Schneebrausen, Spannbänder oder sonstige zusätzlich angebaute Teile sind vor dem Wiegen zu entfernen. Beispiel: angenommenes Tara Gewicht ( auf der Kalotte eingeprägt ) = 4,80 kg Nettogewicht (auf der Kalotte eingeprägt und auf dem Etikett angegeben) = 2,00 kg
Tara Gewicht + Nettogewicht = Bruttogewicht = 6,80 kg 5% von 2,00 kg ( Nettogewicht ) = 0,10 kg Vom Bruttogewicht 6,80 kg dürfen max.0,08 kg fehlen Bei der Überprüfung muss der Löscher mindestens 6,70 kg wiegen
Achtung: Bei Unterschreitung muss der Löscher auf einer zugelassenen Füllstation nachgefüllt bzw. neu befüllt werden.
KS 2 BG, KS 2 BGX KS 2 S
nach DIN EN 3 K001-FLN Ausg. 08/2009
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1.4. Prüfung der Schneebrause / Swivelhorn Schneebrause durchblasen und dabei auf freien Durchgang kontrollieren. Unversehrtheit des
Kunststoffteils und Düsenkörpers, sowie des Gewindes feststellen. ggf. Schneebrause austauschen.
1.5. Montage der Schneebrause / Swivelhorn
Schneebrause aufschrauben, dabei neue Dichtung einsetzen. 1.6. Prüfungsabschluss 1.6.1. Feuerlöscher reinigen, bei Notwendigkeit Haftetikett erneuern
1.6.2. Ventil mit 0,4mm Kupferdraht neu plombieren, so dass beim Abziehen des Sicherungsstiftes auf
jeden Fall erst die Plombierung reißt bevor die Betätigung des Hebelventils möglich ist. 1.6.3. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung (Monat/Jahr) und Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.6.4. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich),
gegebenenfalls austauschen. 2. Untergewichtige Geräte Untergewichtige Geräte sind auf Undichtigkeiten zu prüfen. Gerät mit Lecksuchmittel kontrollieren.
Evtl. Leckagen fixieren. Reparatur nach 2.1. bis 2.3. Achtung:
Reparaturen dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, welche über die entsprechenden materiellen Voraussetzungen und fachlichen Kenntnisse verfügen. Vor der Reparatur ist die Flasche vollständig drucklos zu machen! Dazu den Löscher mit montierter Schneebrause leerblasen.
2.1. Undichte Berstscheiben Berstscheibe demontieren und Dichtsitz im Ventil prüfen. Neue Berstscheibe einsetzen und
anschließend Pressschraube und Signalscheibe montieren. Achtung: - Bei defekten Dichtflächen ist das Ventil zu tauschen - Berstscheibe mit der Prägung nach außen montieren. - Anzugsmomente 25 Nm 2.2. Undichtigkeit zwischen Behälter und Ventil
Ventil demontieren und mit PTFE - Dichtungsband (25mm, 3 Lagen) neu eindichten. Bei Ventilen M 25x2 Rundring 25x3,53 erneuern.
Achtung: - Spezialwerkzeug - Anzugsmomente beachten 2.3. Undichte Ventile Ventil demontieren und gegen ein Neues ersetzen, Einrichtung siehe Punkt 2.2. 3. Neubefüllung Vor Neubefüllung kontrollieren, ob die Frist der wiederkehrenden Prüfung gemäß § 16 BetrSichV.
abgelaufen ist. Bei Ablauf der Prüffrist von einer zugelassenen Überwachungsstelle prüfen lassen. Das Gerät darf nur mit der auf dem Behälter eingeprägten Füllmenge von 2 kg bei einer
Minustoleranz von 100g befüllt werden. Nach einer 3 wöchigen Lagerung ist das Gewicht entsprechend Punkt 1 vor der Auslieferung zu kontrollieren.
K001-FLN Ausg. 08/2009
KS 2 BG, KS 2 BGX KS 2 S
nach DIN EN 3
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Achtung:
Eine Füllstation muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zugelassen sein und es muss eine Erlaubnis für deren Betreibung vorliegen. Betriebssicherheitsverordnung beachten!
4. Anzugsmomente:
Ventil / Stahlbehälter 135 Nm Ventil / Alubehälter 108 Nm Ventil / Alubehälter M 25x2 75 Nm
Berstscheibe 25 Nm Schneebrause 25 Nm 5. Prüfwerkzeuge: siehe Anhang
KS 2 BG, KS 2 BGX KS 2 S
nach DIN EN 3 K001-FLN Ausg. 08/2009
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K002-FLN Ausg. 08/2013
KS 5 BG, KS 5 S, KS 5 F nach DIN EN 3
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Benennung
FLN- Geräte KS 5 BG KS 5 BG KS 5 BG KS 5 S KS 5 F Ibs – Geräte KS 5 S KS 5 S
Flasche Stahl Alu Stahl Durchmesser 137 mm 152 mm 140 mm Zulassung SP-41/95 SP-41/95 SP-41/95 P1-82/93 SP-11/2000 ohne Fußring konisch M25x2 1. Hebelventil ohne 726 043 726 043 / 726 045 726 043 726 043 Steigrohr 726 068 2. Sicherungsstift 142 101 142 101 142 101 142 101 keine 3. Berstsicherung. 411 221 411 221 / 411 437 411 221 411 221 vollst. mit Pressscheibe und Signalscheibe Ersatz- 4. Dichtung 727 030 727 030 / 727 030 727 030 727 030 5. Steigrohr 411 366 411 371 / 411 371 411 371 411 293 teile 6. Spannband 201 160 201 173 / 201 173 201 165 - 7. Schneerohr mit 411 368 411 368 / 411 368 411 368 411 314 Schlauch 8. Haftetikett FLN 095 229 095 229 / 095 229 095 229 095 112 8. Haftetikett ibs 095 031 095 031 - - 9. Halter 200 007 200 007 / 200 007 200 007 200 445 10. Rundring 25x3,55 - - 727 045 - - Zubehör: Fahrzeughalter 200 596 200 509 / 200 509 200 596 -
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre KS 5 BG > 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. KS 5 S > 1000 Spätestens aber nach doppelter Laufzeit. KS 5 F > 1000 Also nach 20 Jahren. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Löschmittel
nummer. Kurzzeichen KS 5 BG SP-41/95 K 5 - 30 89 B CO2 KS 5 S P1-82/93 K 5 55 B CO2 KS 5 F SP-11/2000 K 5 - 30 89 B CO2
KS 5 BG, KS 5 S, KS 5 F nach DIN EN 3
K002-FLN Ausg. 08/2009
362
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Mögliches Sicherheitsproblem bei 2-kg und 5-kg CO2 Aluminium-Feuerlöschern – in Kombination mit einem speziellen Ventiltyp und hergestellt von Tyco Fire Protection Products zwischen Mai 2007 und Mai 2011. Tyco wurde auf eine extrem geringe Anzahl von Vorfällen hingewiesen, in denen eine Spannungsrisskorrosion scheinbar ein Versagen des Ventils verursacht hat. Das führte zu einer unerwarteten Auslösung des Ventils. Tyco hat in Erfahrung gebracht, dass diese Ventile, die mit allen Zulassungen und Zertifikaten (CE) konform sind und seitens Tyco von einem Zulieferer gekauft wurden, nicht die Spezifikationen des Lieferanten erfüllen. Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität und deshalb müssen wir Sie aus Gründen der Vorsicht bitten, die betroffenen Feuerlöscher nicht zu benutzen, zu warten und / oder in irgendeiner Weise zu bewegen und sich gemäß üblicher Sicherheitspraktiken nicht direkt über den Kopf des Feuerlöschers zu beugen. Das Risiko eines Zwischenfalls ist extrem gering, kann sich aber erhöhen, wenn die Feuerlöscher gehandhabt werden. In seltenen Fällen können die Ventile mit großer Geschwindigkeit ausgestoßen werden und so ernste Verletzungen hervorrufen. Die betroffenen Feuerlöscher können wie folgt identifiziert werden: - sind 2-kg und 5-kg CO2 Feuerlöscher und, - haben einen Behälter aus Aluminium - mit M 25 Gewinde, - sie haben folgende Markierungen auf dem Ventil: 231 Wenn das Vorhandensein dieser Geräte festgestellt wird, sind die Geräte nur unter Beachtung der von uns festgelegten Sicherheitsvorkehrungen zu entleeren und zu bewegen. Feuerlöscher mit konischem Gewinde sind nicht betroffen. Das Gewinde ist sichtbar - die Geräte sind nicht betroffen!
K002-FLN Ausg. 08/2009
KS 5 BG, KS 5 S, KS 5 F nach DIN EN 3
Achtung: Neue zusätzliche Informationzum vorsorglichen Austausch von geräten der Typen KS 5 BG, KS 5 S und KS 5 F mit Alu-Flasche und Ventilen der fa. Ceodeux (Stand April 2012)
Die oben genannten geräte sind vorsorglich, aus fertigungs-technischen Gründen, bei der nächsten anstehenden Instandhaltung/Befüllung auszutauschen. Das betrifft nur Geräte mit Aluflasche mit einem Ventil mit metrischen Gewinde, Herstellungsjahr zwischen Juni 2007 und April 2011. Das Herstellungsjahr ist in den Ventilkörper eingestenzt. Die Ventile sind zusätzlich mit den Kerstellerkennzeichen – drei kleine Sterne – auf der farbigen Abdeckkappe der Berstscheibensicherung oder auf dem Ventil direkt gekennzeichnet. Weitere Informationen, den Austausch betreffend, über den Hersteller FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs-GmbH Tel.: 03391 6890
363
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung
1.1. Sichtkontrolle Außenkontrolle des Behälters, einen Anbauteilen und des Ventils.(allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung.). Unversehrtheit der Plombierung prüfen. Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Demontage des Schlauches. Bei Mängeln, welche ein sicherheitstechnisches Risiko darstellen (Lochfraß, großflächige Korrosionserscheinung, Verformungen usw.) ist die Flasche auszusondern oder von einer ZÜS prüfen zu lassen.
1.2. Überprüfung des Ventils
Demontage der Schlauches und Aufschrauben der Prüfkappe. Beseitigung der alten Plombierung und Sicherungsstift zeihen. Durch kurzes Öffnen des Ventils wird kontrolliert, ob sich das Ventil ohne große Kraftanstrengung betätigen lässt. Tritt am Hebelventil Kohlendioxid aus ist der Löscher zur Reparatur zu geben. Verletzungsgefahr! Danach wird die Prüfkappe entfernt und die Dichtigkeit des Ventilkegels mit Lecksuchmittel kontrolliert. Nach 5 Minuten Löscher trocknen (sonst Vereisungsgefahr) Achtung: Lecksuchmittel muss aus dem Ventil vollst. entfernt werden. Bei Undichtigkeiten oder Schwergängigkeit ist die Flasche zu entleeren und der Löscher zur Reparatur zu geben (Austausch des Ventils)
Achtung: Sicherungsstift wieder einschieben.
1.3. Überprüfen des Gewichts Zur Kontrolle der Löschmittelmenge wird der Löscher ohne Schlauch und sonstige Anbauteile auf
eine Waage gestellt und das tatsächliche Bruttogewicht abgelesen. Das Tara Gewicht (Leergewicht) des Löschers wird mit dem Nettogewicht (Nennfüllmenge) zum Bruttogewicht ( Gesamtgewicht ) addiert. Von diesen Bruttogewicht dürfen max. 5% des Nettogewichtes fehlen. Achtung: Das Tara Gewicht setzt sich nur aus dem Gewicht des leeren Behälters und dem Gewicht des vollständigen Ventils incl. Sicherungsstift zusammen. Alle Teile wie Schläuche, Schneebrausen, Spannbänder oder sonstige zusätzlich angebaute Teile sind vor dem Wiegen zu entfernen und auf Korrosion zu untersuchen. Beispiel: angenommenes Tara Gewicht ( auf der Kalotte eingeprägt ) = 11,80 kg Nettogewicht (auf der Kalotte eingeprägt und auf dem Etikett angegeben) = 5,00 kg
Tara Gewicht + Nettogewicht = Bruttogewicht = 16,80 kg 5% von 5,00 kg ( Nettogewicht ) = 0,25 kg Vom Bruttogewicht 16,80 kg dürfen max.0,25 kg fehlen Bei der Überprüfung muss der Löscher mindestens 16,55 kg wiegen Achtung: Bei Unterschreitung muss der Löscher auf einer zugelassenen Füllstation
nachgefüllt bzw. neu befüllt werden. 1.4. Prüfung des Schlauches mit Schneebrause Schlauch mit Schneebrause durchblasen und dabei auf freien Durchgang kontrollieren.
Unversehrtheit des Kunststoffteils und Düsenkörpers, sowie des Gewindes feststellen. ggf. Schlauch mit Schneebrause austauschen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.5. Montage der Schlauch mit Schneebrause
Schlauch mit Schneebrause aufschrauben, dabei neue Dichtung bzw. Blende einsetzen (Anzugsmoment 25 Nm).
KS 5 BG, KS 5 S, KS 5 F nach DIN EN 3
K002-FLN Ausg. 08/2009
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.6. Prüfungsabschluss 1.6.1. Feuerlöscher reinigen, bei Notwendigkeit Haftetikett erneuern 1.6.2. Ventil mit 0,4mm Kupferdraht neu plombieren, so dass beim Abziehen des Sicherungsstiftes auf
jeden Fall erst die Plombierung reißt bevor die Betätigung des Hebelventils möglich ist. 1.6.3. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung (Monat/Jahr) und Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.6.4. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Untergewichtige Geräte Untergewichtige Geräte sind auf Undichtigkeiten zu prüfen. Gerät mit Lecksuchmittel kontrollieren.
Evtl. Leckagen fixieren. Reparatur nach 2.1. bis 2.3. Achtung:
Reparaturen dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, welche über die entsprechenden materiellen Voraussetzungen und fachlichen Kenntnisse verfügen. Vor der Reparatur ist die Flasche vollständig drucklos zu machen! Dazu den Löscher mit montiertem Schlauch und Schneebrause leerblasen.
2.1. Undichte Berstscheiben Berstscheibe demontieren und Dichtsitz im Ventil prüfen. Neue Berstscheibe einsetzen und
anschließend Pressschraube und Signalscheibe montieren. Achtung: - Bei defekten Dichtflächen ist das Ventil zu tauschen - Berstscheibe mit der Prägung nach außen montieren. 2.2. Undichtigkeit zwischen Behälter und Ventil
Ventil demontieren und mit PTFE - Dichtungsband (25mm, 3 Lagen) neu eindichten. Bei Ventilen M 25x2 Rundring 25x3,53 erneuern.
Achtung: - Spezialwerkzeug - Anzugsmomente beachten 2.3. Undichte Ventile Ventil demontieren und gegen ein Neues ersetzen, Eindichtung siehe Punkt 2.2. 3. Neubefüllung Vor Neubefüllung kontrollieren, ob die Frist der wiederkehrenden Prüfung gemäß § 15 BetrSichV.
abgelaufen ist. Bei Ablauf der Prüffrist von einer zugelassenen Überwachungsstelle prüfen lassen. Das Gerät darf nur mit der auf dem Behälter eingeprägten Füllmenge von 5 kg bei einer
Minustoleranz von 250g befüllt werden. Nach einer 3 wöchigen Lagerung ist das Gewicht entsprechend Punkt 1 vor der Auslieferung zu kontrollieren.
Achtung:
Eine Füllstation muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zugelassen sein und es muss eine Erlaubnis für deren Betreibung vorliegen. Betriebssicherheitsverordnung beachten!
4. Anzugsmomente: Ventil / Stahlbehälter 135 Nm Ventil / Alubehälter 108 Nm Ventil / Alubehälter M25x2 75 Nm Berstscheibe 25 Nm Schlauch 25 Nm 5. Prüfwerkzeuge: siehe Anhang
K002-FLN Ausg. 08/2009
KS 5 BG, KS 5 S, KS 5 F nach DIN EN 3
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
K003-FLN Ausg. 08/2010
KS 5 BG antimagnetisch nach DIN EN 3
1234
56
7
366
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Benennung KS 5 BG antimagnetisch Flasche Aluminium Durchmesser 152 mm Zulassung SP-66/03 M25x2 1. Hebelventil ohne Steigrohr 726 068 2. Sicherungsstift 142 178 3. Berstsicherung. 411 436 vollst. mit Presscheibe und Signalscheibe 4. Dichtung 727 030 5. Steigrohr 411 371 6. Spannband antimagnetisch 201 231 7. Schneerohr mit Schlauch antimagnetisch 411 467 8. Haftetikett 095 429 9. Halter antimagnetisch 200 619 10. Rundring 25x3,53 727 045 11. Aufkleber „antimagnetisch“ 0252577
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser tragbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV, Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen, geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung: Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung
festgestellt werden sind gegen zugelassene Originalersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre KS 5 BG > 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen. Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Löschmittel
nummer. Kurzzeichen KS 5 BG SP-66/03 K 5 - 30 89 B CO2
K003-FLN Ausg. 08/2010
KS 5 BG antimagnetisch nach DIN EN 3
367
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Mögliches Sicherheitsproblem bei 2-kg und 5-kg CO2 Aluminium-Feuerlöschern – in Kombination mit einem speziellen Ventiltyp und hergestellt von Tyco Fire Protection Products zwischen Mai 2007 und Mai 2011. Tyco wurde auf eine extrem geringe Anzahl von Vorfällen hingewiesen, in denen eine Spannungsrisskorrosion scheinbar ein Versagen des Ventils verursacht hat. Das führte zu einer unerwarteten Auslösung des Ventils. Tyco hat in Erfahrung gebracht, dass diese Ventile, die mit allen Zulassungen und Zertifikaten (CE) konform sind und seitens Tyco von einem Zulieferer gekauft wurden, nicht die Spezifikationen des Lieferanten erfüllen. Die Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität und deshalb müssen wir Sie aus Gründen der Vorsicht bitten, die betroffenen Feuerlöscher nicht zu benutzen, zu warten und / oder in irgendeiner Weise zu bewegen und sich gemäß üblicher Sicherheitspraktiken nicht direkt über den Kopf des Feuerlöschers zu beugen. Das Risiko eines Zwischenfalls ist extrem gering, kann sich aber erhöhen, wenn die Feuerlöscher gehandhabt werden. In seltenen Fällen können die Ventile mit großer Geschwindigkeit ausgestoßen werden und so ernste Verletzungen hervorrufen. Die betroffenen Feuerlöscher können wie folgt identifiziert werden: - sind 2-kg und 5-kg CO2 Feuerlöscher und, - haben einen Behälter aus Aluminium - mit M 25 Gewinde, - sie haben folgende Markierungen auf dem Ventil: 231 Wenn das Vorhandensein dieser Geräte festgestellt wird, sind die Geräte nur unter Beachtung der von uns festgelegten Sicherheitsvorkehrungen zu entleeren und zu bewegen. Feuerlöscher mit konischem Gewinde sind nicht betroffen.
Das Gewinde ist sichtbar - die Geräte sind nicht betroffen!
K003-FLN Ausg. 04/2012
KS 5 BG antimagnetisch nach DIN EN 3
Achtung: Neue zusätzliche Informationzum vorsorglichen Austausch von geräten der Typen KS 5 BG, KS 5 S und KS 5 F mit Alu-Flasche und Ventilen der fa. Ceodeux (Stand April 2012)
Die oben genannten geräte sind vorsorglich, aus fertigungs-technischen Gründen, bei der nächsten anstehenden Instandhaltung/Befüllung auszutauschen. Das betrifft nur Geräte mit Aluflasche mit einem Ventil mit metrischen Gewinde, Herstellungsjahr zwischen Juni 2007 und April 2011. Das Herstellungsjahr ist in den Ventilkörper eingestenzt. Die Ventile sind zusätzlich mit den Kerstellerkennzeichen – drei kleine Sterne – auf der farbigen Abdeckkappe der Berstscheibensicherung oder auf dem Ventil direkt gekennzeichnet. Weitere Informationen, den Austausch betreffend, über den Hersteller FLN Feuerlöschgeräte Neuruppin Vertriebs-GmbH Tel.: 03391 6890
368
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1. Instandhaltung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, einen Anbauteilen und des Ventils.(allgemeiner Zustand, Korrosionsschäden, mechanische Beschädigungen, Lesbarkeit der Beschriftung.). Unversehrtheit der Plombierung prüfen. Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Demontage des Schlauches. Bei Mängeln, welche ein sicherheitstechnisches Risiko darstellen (Lochfraß, großflächige Korrosionserscheinung, Verformungen usw.) ist die Flasche auszusondern oder von einer ZÜS prüfen zu lassen.
1.2. Überprüfung des Ventils
Demontage der Schlauches und Aufschrauben der Prüfkappe. Beseitigung der alten Plombierung und Sicherungsstift zeihen. Durch kurzes Öffnen des Ventils wird kontrolliert, ob sich das Ventil ohne große Kraftanstrengung betätigen lässt. Tritt am Hebelventil Kohlendioxid aus ist der Löscher zur Reparatur zu geben. Verletzungsgefahr! Danach wird die Prüfkappe entfernt und die Dichtigkeit des Ventilkegels mit Lecksuchmittel kontrolliert. Nach 5 Minuten Löscher trocknen (sonst Vereisungsgefahr) Achtung: Lecksuchmittel muss aus dem Ventil vollst. entfernt werden. Bei Undichtigkeiten oder Schwergängigkeit ist die Flasche zu entleeren und der Löscher zur Reparatur zu geben (Austausch des Ventils)
Achtung: Sicherungsstift wieder einschieben.
1.3. Überprüfen des Gewichts Zur Kontrolle der Löschmittelmenge wird der Löscher ohne Schlauch und sonstige Anbauteile auf
eine Waage gestellt und das tatsächliche Bruttogewicht abgelesen. Das Tara Gewicht (Leergewicht) des Löschers wird mit dem Nettogewicht (Nennfüllmenge) zum Bruttogewicht ( Gesamtgewicht ) addiert. Von diesen Bruttogewicht dürfen max. 5% des Nettogewichtes fehlen. Achtung: Das Tara Gewicht setzt sich nur aus dem Gewicht des leeren Behälters und dem Gewicht des vollständigen Ventils incl. Sicherungsstift zusammen. Alle Teile wie Schläuche, Schneebrausen, Spannbänder oder sonstige zusätzlich angebaute Teile sind vor dem Wiegen zu entfernen und auf Korrosion zu untersuchen. Beispiel: angenommenes Tara Gewicht ( auf der Kalotte eingeprägt ) = 11,80 kg Nettogewicht (auf der Kalotte eingeprägt und auf dem Etikett angegeben) = 5,00 kg
Tara Gewicht + Nettogewicht = Bruttogewicht = 16,80 kg 5% von 5,00 kg ( Nettogewicht ) = 0,25 kg Vom Bruttogewicht 16,80 kg dürfen max.0,25 kg fehlen Bei der Überprüfung muss der Löscher mindestens 16,55 kg wiegen Achtung: Bei Unterschreitung muss der Löscher auf einer zugelassenen Füllstation
nachgefüllt bzw. neu befüllt werden. 1.4. Prüfung des Schlauches mit Schneebrause Schlauch mit Schneebrause durchblasen und dabei auf freien Durchgang kontrollieren.
Unversehrtheit des Kunststoffteils und Düsenkörpers, sowie des Gewindes feststellen. ggf. Schlauch mit Schneebrause austauschen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.5. Montage der Schlauch mit Schneebrause
Schlauch mit Schneebrause aufschrauben, dabei neue Dichtung bzw. Blende einsetzen (Anzugsmoment 25 Nm).
KS 5 BG antimagnetisch nach DIN EN 3
K003-FLN Ausg. 08/2010
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.7. Prüfungsabschluss 1.6.1. Feuerlöscher reinigen, bei Notwendigkeit Haftetikett erneuern 1.6.3. Ventil mit 0,4mm Kupferdraht neu plombieren, so dass beim Abziehen des Sicherungsstiftes auf
jeden Fall erst die Plombierung reißt bevor die Betätigung des Hebelventils möglich ist. 1.6.3. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Instandhaltung (Monat/Jahr) und Prüfer Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
1.6.4. Löscherhalterung hinsichtlich Beschädigung und Befestigung kontrollieren (sofern zugänglich), gegebenenfalls austauschen.
2. Untergewichtige Geräte Untergewichtige Geräte sind auf Undichtigkeiten zu prüfen. Gerät mit Lecksuchmittel kontrollieren.
Evtl. Leckagen fixieren. Reparatur nach 2.1. bis 2.3. Achtung:
Reparaturen dürfen nur von Betrieben ausgeführt werden, welche über die entsprechenden materiellen Voraussetzungen und fachlichen Kenntnisse verfügen. Vor der Reparatur ist die Flasche vollständig drucklos zu machen! Dazu den Löscher mit montiertem Schlauch und Schneebrause leerblasen.
2.1. Undichte Berstscheiben Berstscheibe demontieren und Dichtsitz im Ventil prüfen. Neue Berstscheibe einsetzen und
anschließend Pressschraube und Signalscheibe montieren. Achtung: - Bei defekten Dichtflächen ist das Ventil zu tauschen - Berstscheibe mit der Prägung nach außen montieren. 2.2. Undichtigkeit zwischen Behälter und Ventil
Bei Ventilen M 25x2 ist der Rundring 25x3,53 zu erneuern. Achtung: - Anzugsmomente beachten 2.3. Undichte Ventile Ventil demontieren und gegen ein Neues ersetzen, Eindichtung siehe Punkt 2.2. 3. Neubefüllung Vor Neubefüllung kontrollieren, ob die Frist der wiederkehrenden Prüfung gemäß § 16 BetrSichV.
abgelaufen ist. Bei Ablauf der Prüffrist einer zugelassenen Überwachungsstelle prüfen lassen. Das Gerät darf nur mit der auf dem Behälter eingeprägten Füllmenge von 5 kg bei einer
Minustoleranz von 250g befüllt werden. Nach einer 3 wöchigen Lagerung ist das Gewicht entsprechend Punkt 1 vor der Auslieferung zu kontrollieren.
Achtung:
Eine Füllstation muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zugelassen sein und es muss eine Erlaubnis für deren Betreibung vorliegen. Betriebssicherheitsverordnung beachten!
4. Anzugsmomente: Ventil / Alubehälter M25x2 75 Nm Berstscheibe 25 Nm Schlauch 25 Nm 5. Prüfwerkzeuge: siehe Anhang
K003-FLN Ausg. 08/2010
KS 5 BG antimagnetisch nach DIN EN 3
370
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Register Typ Seite Ausgabe Norm Pulvergeräte
FGP 001 PG 50 L 356 01.07.2007 DIN EN 1866
FGP 002 PG 50 A 361 01.05.2007 DIN EN 1866 FGP 003 PG 50, PM 50, P50 366 01.08.2008 DIN EN 1866
FGP 004 PG 25 LM, PG 50 LM 371 01.08.2008 DIN EN 1866 Schaumgeräte
FGS 001 S 50 A, S 50 FF 376 01.08.2008 DIN EN 1866 FGS 002 S 50 P, S 50 PW 381 01.08.2011 DIN EN 1866 FGS 003 S 50 A-1 386 01.06.2016 DIN EN 1866 Wassergeräte FGW 001 WA 50 F 500 P 393 01.06.2016 DIN EN 1866
FGW 002 WA 50 F 500 393 01.06.2016 DIN EN 1866 Kohlendioxidgeräte
FGK 001 KS 10, KS 20, KS 30 399 01.08.2010 DIN EN 1866
fahrbare – Geräte speziell Inhalt
371
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2
3
4
58
6
7
1
FGP001-FLN Ausg. 08/2008
PG 50 L nach DIN EN 1866
372
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung PG 50L Zulassung CE-Zeichen mit Ventil CE 0036 1. Sicherungsstift 142 168 nicht mehr verfügbar. 2. Manometer 501 818 (Bei Notwendigkeit – Umbau auf Ventil vom 3. Ventil vollst. 501 921 PG 50 LM) Ventilhandgriff 501 924 4. O-Ring 45x5 727 047 O-Ring 20x2,5 727 048 Flachdichtung 727 049 5. Steigrohr 501 922 6. Schlauch 5m 550 849 7. Löschpistole 552 782 8. Löschrohr 711 053 9. Etikett 093 432 Löschmittel: Neutrex ABC 40 a. 25kg 313 407 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 50 L < 1000
PG 50 L nach DIN EN 1866
FGP001-FLN Ausg. 08/2008
373
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt. Nach 10 Jahren können Festigkeitsprüfungen entfallen wenn bei Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind. Festigkeitsprüfung spätestens nach doppelter Laufzeit. Also 20 Jahre
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr.
Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel PG 50 L SP-42/04 PG 50 L-30 A, III B PL-3/92 Neutrex ABC 40
1. Instandhaltung (alle 2 Jahre)
1.1. Sichtkontrolle Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
1.2. Schlauch Schlauch abschrauben. Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformung sowie freien
Durchgang. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Beschädigungen aufweisen. Löschpistole und Löschrohr auf Unversehrtheit kontrollieren. Löschpistole muss in Schließstellung dicht schließen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.3. Betriebsdruckkontrolle Unter normalen, betrieblichen Bedingungen soll das Gerät bei einer Umgebungstemperatur von
20°C einen Betriebsdruck von 1,4 MPa (14 bar) haben. Nach 2 Jahren darf der Druck nicht mehr als 10% abgefallen sein. Er muss also mindestens 1,26
MPa (12.6 bar) betragen. Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen: Manometer am Prüfstutzen abschrauben. An Stelle des Manometers einen Adapters mit Prüfventil
Best.-Nr.: 000 176 einschrauben. Daran ein Prüfmanometer ansetzen und Ablesen des vorhandenen Betriebsdruckes.
PG 50 L nach DIN EN 1866
FGP001-FLN Ausg. 08/2008
Bei Unterschreitung des minimal zulässigen Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Adapter sowie Druckmessgerät entfernen und Manometer wieder aufschrauben. Danach Dichtigkeitskontrolle mittels Lecksuchspray. Vergleich des ermittelten Druckes mit der Anzeige des Gerätemanometers. Bei Abweichungen von mehr als 2% Manometer tauschen.
herausschraube
danacheinschraube
danach einschrauben
herausschrauben
374
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.4. Instandhaltungsabschluss 1.4.1. Beschriftungsbild Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Gerät reinigen. 1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm
Kupferdraht). Verschraubungen mit grünem Sicherungslack sichern. 1.4.3. Schlauch wieder anschrauben. (Anzugsmoment 20 Nm) 1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2. Innenkontrolle (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtkontrolle Wie Pkt. 1.1. Sichtkontrolle 2.2. Schlauch Wie Pkt. 1.2. Schlauchkontrolle 2.3. Behälter 2.3.1. Öffnen des Behälters Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Lösen der
Überwurfmutter (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem das Gerät völlig drucklos ist Ventil vollst. demontieren.
2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer-Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV.
notwendig. 2.3.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 2.4. Löschpulver Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem
Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist
vorschriftgemäß zu entsorgen. 2.5. Ventil Der Sicherungsstift wird herausgezogen, und das Steigrohr abgeschraubt. Das Ventil in einen
Schraubstock oder eine andere geeignete Vorrichtung einspannen. Ventil linksdrehend vollständig öffnen, danach mittels Steckschlüssel SW 10 oder Kreuzschlitzbit (je nach Ausführung) die Befestigungsschraube des Ventilhandgriffes herausdrehen. Ventilhandgriff abziehen. Bei sehr festem Sitz des Ventilhandgriffes, Gabelschlüssel SW 19 unter den Ventilhandgriff schieben und das Ventil rechtsdrehend schließen. Dabei rutscht die Ventilspindel aus dem Ventilhandgriff.
PG 50 L nach DIN EN 1866
FGP001-FLN Ausg. 08/2008
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Ventilverschraubung mittels Stecknuss oder Ringschlüssel SW 30 linksdrehend ( Achtung
Linksgewinde!) lösen und herausschrauben. Alle Teile, besonders von Pulverresten, säubern. Jedes einzelne Teil auf Unversehrtheit
kontrollieren. Dabei besonders auf Verschleiß am O-Ring, an den Gewinden und an den Dichtflächen achten. Nur makellose Teile, deren Funktionssicherheit außer Zweifel steht weiter
verwenden. Anschließend Gleitflächen und Gewinde mit harz- und säurefreiem Fett (vorzugsweise Gleitmo
805) fetten und das Ventil in umgekehrter Reihenfolge zusammenbauen. Dabei die Ventilverschraubung mit 35 Nm und die Befestigungsschraube des Ventilhandgriffes mit 25Nm festziehen.
2.6. Montage 2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 50 L 50 kg ± 1 kg 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säure- und harzfreiem Fett
(vorzugsweise Gleitmo 805) fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter mit 50 Nm festdrehen. auf richtige Ventilstellung
zum Behälter ist zu achten.
2.6.4. An Stelle des Manometers einen Adapters mit Prüfventil Best.-Nr.: 000 176 einschrauben. Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (14 +0,5 bar). aufsetzen. Danach Druckaufgabevorrichtung und Adapter mit Prüfventil entfernen und Manometer montieren.
2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels
befinden. Schlauch anschrauben. (Anzugsmoment 20 Nm ) 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Schlauchanschluss, Manometer und
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Schlauch 20 Nm 4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 50 L nach DIN EN 1866
FGP001-FLN Ausg. 08/2008
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
FGP002-FLN Ausg. 05/2007
PG 50 A nach DIN EN 1866
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung PG 50A Zulassung SP 72/06 1. Verschlusskappe vollst. 142 170 2. Löschrohr 552 790 3. Dichtung Schlauch/Löschrohr 727 053 4. Handgriff 552 791 5. Sicherungsstift 142 101 entfällt ab Jan. 2009 6. Dichtung 727 030 7. Stickstoffflasche 3 Liter 734 133 8. Rad 300mm 734 132 9. Schlauch 5m 550 855 Schlauch 10m 550 856 10. Haftetikett 093 436 11. Dichtung für Schlauch 727 050 Berstscheibe 111 355 12. O-Ring 22x2,5 727 051 13. Sicherheitsventil 142 171 14. Manometer 501 825 15. Prüfventil 142 172 16. Flachdichtung 113x90x5 727 052 17. Kleber Loctite 242 730 025 Löschmittel: Löschpulver ABC 40 a. 25kg 0851043
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht.
FGP002-FLN Ausg. 05/2013
PG 50A nach DIN EN 1866
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 50 A < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei
Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind.
Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt. Nach 10 Jahren können Festigkeitsprüfungen entfallen wenn bei Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind.
Daten
Gerätetyp Zulassungs- Norm Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Löschmittel PG 50 A SP-72/06 DIN EN 1866 A, II B, C PL-9/58 ABC 40
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters. Der Behälter darf nur in drucklosem Zustand geöffnet werden. Wenn das Manometer keinen Druck anzeigt zur Sicherheit Schutzkappe des Prüfventils (KFZ -
Ventil) abschrauben und Ventilstift leicht nach unten drücken. Tritt kein Druck aus wird das Sicherheitsventil vorsichtig entfernt. Zeigt das Manometer Druck an, ist in gleicher Weise die Schutzkappe des Prüfventils zu entfernen und der Überdruck durch herunterdrücken des Ventilstiftes abzulassen. Danach die Verschlusskappe abschrauben. (SW 48)
1.2.2. Treibgasflasche demontieren.
PG 50A nach DIN EN 1866
FGP002-FLN Ausg. 05/2007
379
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2.3. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät). Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. Wirbelleitung und Steigrohr mit Stickstoff durchblasen.
1.2.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Verschlusskappe
Kontrolle der Verschlusskappe auf Unversehrtheit, Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Unversehrtheit der Gummidichtung, sauberer Druckentlastungsschlitz. Schadhafte Dichtung austauschen.
1.3.1 KFZ – Ventil herausnehmen und Sauberkeit kontrollieren.
1.3.2 Kontrolle des Sicherheitsventils auf Sauberkeit, Unversehrtheit und unbeschädigter Lacksicherung. Bei Schäden am Sicherheitsventil oder nicht vorhandener Lacksicherung ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Das Sicherheitsventil wird mit Loctite 242 eingedichtet.
1.3.3 Kontrolle des Manometers auf Unversehrtheit. Der Filterstein muss frei von Pulver sein.
1.3.4 Die Blindverschraubung muss fest und dicht sein. Dichtung auf einwandfreien Zustand
kontrollieren.
1.6. Treibgasflasche Treibgasflaschen unterliegen der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG. Sie werden seit 2001 mit π gekennzeichnet. Treibmittelpatronen welche vor 2001 hergestellt und vertrieben wurden, sind nicht mit dem Pi-Zeichen versehen, werden aber ebenfalls von dieser Richtlinie geregelt. Die wiederkehrende Prüfung (Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre) ergibt sich aus der ADR (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und TPED (Transportable Pressure Equipment Direktive). Wenn die Treibgasflasche nicht nach- oder neu gefüllt werden muss, darf die doppelte Laufzeit in Anwendung gebracht werden. - Demontierte Treibgasflasche auf Unversehrtheit kontrollieren. - Prüfmanometer fest aufschrauben und Betriebsdruck feststellen. - Der Betriebsdruck beträgt bei 20°C, 150 bar. - Die maximal zulässigen Abweichung beträgt – 10% - Bei Temperaturabweichungen ist die Druck-Temperaturkurve für Stickstoff zu beachten. - Ist der Betriebsdruck der Flasche unterschritten, muss die Flasche zur Neubefüllung geben.
Plombieren: Handrad bis Ende des toten Ganges (30°) schließen. Dabei Kupferdraht 0,4 mm von
Verplombungsöse am Ventil doppelt, verrödelt auf Zug zum Handrad führen, durch die seitlichen Bohrungen am Handrad führen und mit Einbindung des Drahtes verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.7. Schlauch mit Pistole Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch mit Stickstoff durchzublasen. Löschrohr auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Das Kugelabsperrorgan muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen.
FGP002-FLN Ausg. 05/2007
PG 50A nach DIN EN 1866
380
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.8. Löschpulver,
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit kontrollieren (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen.
1.9. Montage
1.9.1. Schlauchleitung mit Löschrohr montieren. Dabei nur makellose Dichtungen verwenden.
Stahlflasche montieren.
1.9.2. Dabei neue Dichtung verwenden und Überwurfmutter handfest anziehen. Spannschelle fest montieren. Danach Überwurfmutter festziehen.
1.9.3. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen. 50 Kg PL 9/58 + 1 Kg.
1.9.4. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline vorzugsweise mit Gleimo 805 fetten und Verschlusskappe montieren.
1.9.5. Sicherheitsventil einschrauben.
1.9.6. Feuerlöscher reinigen.
1.9.7. Die Übergänge von Ventilkappe/Sicherheitsventil, Behälter/Ventilkappe, Behälter/Schlauch und Überwurfmutter/Stahlflaschenventil sind mit grünem Sicherungslack zu versehen.
1.7.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente Verschlusskappe 40 Nm
Sicherheitsventil 35 Nm Schlauch 25 Nm Flaschenventilanschluss 40 Nm
4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
PG 50A nach DIN EN 1866
FGP002-FLN Ausg. 05/2007
381
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
FGP003-FLN Ausg. 08/2008
PG 50, PM 50, P 50 nach DIN EN 1866
2 3 4
5
812
13
14
9
10
116
7
1
382
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung PG 50 PM 50 P 50 Zulassung SP 30/95 SP 53/95 SP 52/95 1. O-Ring 0120021 0120021 0120021 2. Sicherheitsventil 0252752 0252752 0252752 3. Deckel 0352665 0352665 0352665 4. O-Ring 0320181 0320181 0320181 5. Überwurfmutter 0252194 0252194 0252194 6. Löschpistole 0251932 0251932 0251932 7. O-Ring 0220326 0220326 0220326 8. Schlauch 5m 0352667 0352667 0352667 Schlauch 10m 0352668 0352668 0352668 9. Abschlussfolie 0251721 0251721 0251721 10. Etikett 0253620 0253641 auf Anfrage 11. Dichtung 0320370 0320370 0320370 12. Stickstoffflasche 0626019 0626019 0626019 13. Rad Durchmesser 250mm 0320129 0320129 0320129 14. Lenkrolle 0320158 0320158 0320158 Löschmittel: Totalit G-CEN a. 25 kg 0851241 - - Totalit M a. 25 kg - 0851037 - BC – Pulver Totalit 2000 a. 25 kg - - 0851042
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Gerätetyp Zulassungs- Norm Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Löschmittel PG 50 SP 30/95 DIN EN 1866 A, IV B, C PL-7/92 PM 50 SP 53/95 DIN EN 1866 D PL-4/62 P 50 SP 52/95 DIN EN 1866 IV B, C PL-12/78
FGP003-FLN Ausg. 08/2008
PG 50, PM 50, P 50 nach DIN EN 1866
383
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 50 < 1000 Festigkeitsprüfungen können entfallen wenn bei PM 50 < 1000 Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden P 50 < 1000 sind. Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt. Nach 10 Jahren können Festigkeitsprüfungen entfallen wenn bei Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters. Der Behälter darf nur in drucklosem Zustand geöffnet werden. Verschlussdeckel mit Schlüssel 000 091 vorsichtig lösen (1,5 Umdrehungen) und eventuell
vorhandenen Druck über Druckentlastungsschlitze ablassen. Danach Sicherheitsventil entfernen und die Verschlusskappe abschrauben.
1.2.2. Treibgasflasche demontieren. 1.2.3. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät). Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. Wirbelleitung und Steigrohr mit Stickstoff durchblasen.
1.2.4. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Verschlusskappe
Kontrolle der Verschlusskappe auf Unversehrtheit, Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Unversehrtheit der Gummidichtung, sauberer Druckentlastungsschlitz. Schadhafte Dichtung austauschen.
1.4. Sicherheitsventil Kontrolle des Sicherheitsventils auf Sauberkeit, Unversehrtheit und unbeschädigter Lacksicherung. Bei Schäden am Sicherheitsventil oder nicht vorhandener Lacksicherung ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Ansprechdruck 1,8 MPa.
PG 50, PM 50, P 50 nach DIN EN 1866
FGP003-FLN Ausg. 08/2008
384
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.5. Treibgasflasche
Treibgasflaschen unterliegen der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG. Sie werden seit 2001 mit π gekennzeichnet. Treibmittelpatronen welche vor 2001 hergestellt und vertrieben wurden, sind nicht mit dem Pi-Zeichen versehen, werden aber ebenfalls von dieser Richtlinie geregelt. Die wiederkehrende Prüfung (Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre) ergibt sich aus der ADR (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und TPED (Transportable Pressure Equipment Direktive). Wenn die Treibgasflasche nicht nach- oder neu gefüllt werden muss, darf die doppelte Laufzeit in Anwendung gebracht werden.
- Demontierte Treibgasflasche auf Unversehrtheit kontrollieren. - Prüfmanometer fest aufschrauben und Betriebsdruck feststellen. - Der Betriebsdruck beträgt bei 20°C, 150 bar. - Die maximal zulässigen Abweichung beträgt – 10% - Bei Temperaturabweichungen ist die Druck-Temperaturkurve für Stickstoff zu beachten. - Ist der Betriebsdruck der Flasche unterschritten, muss die Flasche zur Neubefüllung geben.
Plombieren: Handrad bis Ende des toten Ganges (30°) schließen. Dabei Kupferdraht 0,4 mm von
Verplombungsöse am Ventil doppelt, verrödelt auf Zug zum Handrad führen, durch die seitlichen Bohrungen am Handrad führen und mit Einbindung des Drahtes verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.6. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch mit Stickstoff durchzublasen. Pistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Das Absperrorgan muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Prüfdruck 18 bar. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.7. Löschpulver,
Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit kontrollieren (Rieselprobe). Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist vorschriftgemäß zu entsorgen.
1.8. Montage 1.8.1 Schlauchleitung mit Pulverpistole montieren. Dabei nur makellose Dichtungen verwenden und
Abschluss Folie erneuern. 1.8.2 Stahlflasche montieren. Dabei neue Dichtung verwenden und Überwurfmutter handfest anziehen.
Spannschelle fest montieren. Danach Überwurfmutter festziehen (Anzugsmoment 40Nm) 1.8.3. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge wieder einfüllen.
Füllmenge: 50 kg sortengerechtes Löschpulver (siehe Tabelle) + 1 kg. 1.8.4. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline vorzugsweise mit
Gleimo 805 fetten und Verschlusskappe montieren.
FGP003-FLN Ausg. 08/2008
PG 50, PM 50, P 50 nach DIN EN 1866
385
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.8.5. Sicherheitsventil einschrauben. 1.8.6. Löschgerät reinigen.
1.8.7. Die Übergänge von Ventilkappe/Sicherheitsventil, Behälter/Ventilkappe, Behälter/Schlauch und
Überwurfmutter/Stahlflaschenventil sind mit grünem Sicherungslack zu versehen. 1.8.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Prüfanweisung, jedoch sind das Löschpulver, die Stahlflasche und die Berstfolie zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschpulver darf nicht wieder verwendet werden.
3. Anzugsmomente Verschlusskappe 40 Nm Sicherheitsventil 35 Nm Schlauch 25 Nm Flaschenventilanschluss 40 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
PG 50, PM 50, P 50 nach DIN EN 1866
FGP003-FLN Ausg. 08/2008
386
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
2
3
4
58
6
7
1
FGP004-FLN Ausg. 07/2016
PG 25 LM, PG 50 LM nach DIN EN 1866
387
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd.Nr. Benennung PG 25 LM PG 50 LM
Zulassung CE-Zeichen mit Ventil CE 0036 1. Sicherungsstift 141 553 141 553 2. Manometer 713 040 713 040 3. Ventil vollst. 713 000 713 000 4. O-Ring 45x5 727 047 727 047 O-Ring 20x2,5 727 048 727 048 Flachdichtung 727 049 727 049 5. Steigrohr 713 055 713 050 6. Schlauch 5m 713 010 713 010 8. Düse 713 025 713 020 9. Etikett 093 454 093 455
Rad 300mm 713 030 713 030 Löschmittel: Neutrex super Blau a. 25kg 713 058 713 058 Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
PG 25 LM, PG 50 LM nach DIN EN 1866
FGP004-FLN Ausg. 07/2016
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Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre PG 25 LM < 1000 PG 50 LM < 1000 Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt. Nach 10 Jahren können Festigkeitsprüfungen entfallen wenn bei Innenprüfungen Mängel nicht festgestellt worden sind. Festigkeitsprüfung spätestens nach doppelter Laufzeit. Also 20 Jahre
Löschertyp Zulassungs- Bauart- Löschvermögen Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. Kurzzeichen Löschmittel
PG 25 LM KB-115/11 PG 25 L-30 A, II B SP-89/08 PG 50 LM KB-115/12 PG 50 L-30 A, III B SP-89/08
2. Instandhaltung (alle 2 Jahre)
2.1. Sichtkontrolle Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
1.2. Schlauch Schlauch abschrauben. Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformung sowie freien
Durchgang. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Beschädigungen aufweisen. Löschpistole und Löschrohr auf Unversehrtheit kontrollieren. Löschpistole muss in Schließstellung dicht schließen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.3. Betriebsdruckkontrolle Unter normalen, betrieblichen Bedingungen soll das Gerät bei einer Umgebungstemperatur von
20°C einen Betriebsdruck von 1,4 MPa (14 bar) haben. Nach 2 Jahren darf der Druck nicht mehr als 10% abgefallen sein. Er muss also mindestens 1,26
MPa (12.6 bar) betragen. Feststellung des vorhandenen Betriebsdruckes. Bei der Druckprüfung ist wie folgt vorzugehen:
PG 25 LM, PG 50 LM nach DIN EN 1866
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Manometer am Prüfstutzen abschrauben. An Stelle des Manometers einen Adapters mit Prüfventil
Best.-Nr.: 000 176 einschrauben. Daran ein Prüfmanometer ansetzen und Ablesen des vorhandenen Betriebsdruckes.
1.4. Instandhaltungsabschluss 1.4.1. Beschriftungsbild Überprüfung der Beschriftung auf Richtigkeit und vollständige Lesbarkeit, bei Notwendigkeit erneuern. Gerät reinigen. 1.4.2. Beseitigung der alten Plombierung. Sicherungsstift am Ventil neu plombieren (0,4 mm
Kupferdraht). Verschraubungen mit grünem Sicherungslack sichern. 1.4.3. Schlauch wieder anschrauben. 1.4.4. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2. Innenkontrolle (alle 4 Jahre), Instandsetzung, Wiederbefüllung 2.1. Sichtkontrolle Wie Pkt. 1.1. Sichtkontrolle 2.2. Schlauch Wie Pkt. 1.2. Schlauchkontrolle 2.3. Behälter 2.3.1. Öffnen des Behälters Innendruck über das Prüfventil ablassen. Achtung: Restdruck durch vorsichtiges Lösen der
Überwurfmutter (ca. 2 Umdrehungen) über Druckentlastungsschlitz entweichen lassen. Nachdem das Gerät völlig drucklos ist Ventil vollst. demontieren.
2.3.2. Behälter vollständig entleeren (vorzugsweise mit einem Pulver-Umfüllgerät), Innenkontrolle
durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Die Innenkontrolle ist mit Faserschreiber auf dem Steigrohr des Ventils zu vermerken (Prüfer-Nr. und Monat/Jahr). Gewindering auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
2.3.3. Bei abgelaufener Behälterprüffrist ist eine wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV.
notwendig. 2.3.4. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 2.4. Löschpulver Löschpulver sachkundig auf Sorte, Beschaffenheit und Weiterverwendbarkeit prüfen (Rieselprobe).
PG 25 LM, PG 50 LM nach DIN EN 1866
FGP004-FLN Ausg. 07/2016
Bei Unterschreitung des minimal zulässigen Behälterinnendruckes muss eine Instandsetzung erfolgen. Adapter sowie Druckmessgerät entfernen und Manometer wieder aufschrauben. Danach Dichtigkeitskontrolle mittels Lecksuchspray. Vergleich des ermittelten Druckes mit der Anzeige des Gerätemanometers. Bei Abweichungen von mehr als 2% Manometer tauschen.
herausschraube
danacheinschraube
danach einschrauben
herausschrauben
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Bei Neubefüllung nur Löschpulver-Nachfüllpackungen verwenden, die mit dem
Zulassungskennzeichen auf dem Löschgerät identisch sind. Löschpulver mit unterschiedlichen Zulassungsnummern dürfen nicht vermischt werden. Nicht mehr verwendbares Löschpulver ist
vorschriftgemäß zu entsorgen. 2.5. Ventil Der Sicherungsstift wird herausgezogen, und das Steigrohr abgeschraubt. Das Ventil in einen
Schraubstock oder eine andere geeignete Vorrichtung einspannen. Ventil linksdrehend vollständig öffnen, danach mittels Steckschlüssel SW 10 oder Kreuzschlitzbit (je nach Ausführung) die Befestigungsschraube des Ventilhandgriffes herausdrehen. Ventilhandgriff abziehen. Bei sehr festem Sitz des Ventilhandgriffes, Gabelschlüssel SW 19 unter den Ventilhandgriff schieben und das Ventil rechtsdrehend schließen. Dabei rutscht die Ventilspindel aus dem Ventilhandgriff. Ventilverschraubung mittels Stecknuss oder Ringschlüssel SW 30 linksdrehend (Achtung Linksgewinde!) lösen und herausschrauben.
Alle Teile, besonders von Pulverresten, säubern. Jedes einzelne Teil auf Unversehrtheit
kontrollieren. Dabei besonders auf Verschleiß am O-Ring, an den Gewinden und an den Dichtflächen achten. Nur makellose Teile, deren Funktionssicherheit außer Zweifel steht weiter verwenden.
Anschließend Gleitflächen und Gewinde mit harz- und säurefreiem Fett (vorzugsweise Gleitmo 805) fetten und das Ventil in umgekehrter Reihenfolge zusammenbauen. Dabei die Ventilverschraubung mit 35 Nm und die Befestigungsschraube des Ventilhandgriffes mit 25Nm festziehen.
2.6. Montage 2.6.1. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschpulvermenge einfüllen: PG 25 L 25 kg ± 0,5 kg PG 50 L 50 kg ± 1 kg 2.6.2. Gewindering und Dichtungssitz des Behälters säubern, leicht mit säure- und harzfreiem Fett
(vorzugsweise Gleitmo 805) fetten. 2.6.3. Komplettes Ventil einsetzen und Überwurfmutter festdrehen. auf richtige Ventilstellung zum
Behälter ist zu achten. 2.6.5. An Stelle des Manometers einen Adapters mit Prüfventil Best.-Nr.: 000 176 einschrauben.
Ansetzen der Druckaufgabevorrichtung und Druckaufgabe mit Stickstoff (Mindesttaupunkt -40°C) über eingestellten Druckminderer (14 +0,5 bar). aufsetzen. Danach Druckaufgabevorrichtung und Adapter mit Prüfventil entfernen und Manometer montieren.
2.6.5. Dichtheitsprüfung mit Lecksuchmittel (ca. 5 min). 2.6.6. Trocknung und Reinigung des Löschers. Im Ventil dürfen sich keine Reste des Lecksuchmittels
befinden. Schlauch anschrauben. (Anzugsmoment 20 Nm ) 2.6.7. Sicherungsstift plombieren (0,4 mm Kupferdraht), Schlauchanschluss, Manometer und
Überwurfmutter mit grünem Sicherungslack sichern. Das Entfernen des Sicherungsstiftes darf ohne Beschädigung der Plombe nicht möglich sein.
2.6.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsfeld darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Prüfung und Innenprüfung (Monat/Jahr) sowie Prüfer-Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
3. Anzugsmomente Armatur 50 Nm Schlauch 20 Nm 4. Prüfwerkzeug siehe Anhang
PG 25 LM, PG 50 LM nach DIN EN 1866
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S 50 A, S 50 AF nach DIN EN 1866
2 3 4 51
8
12
13
14
15
16
17
18
19
910
11
6
7
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lfd. Benennung S 50 A S 50 AF Zulassung SP 54/95 SP 54/95 1. O-Ring 713 001 713 001 2. Sicherheitsventil 0252752 0252752 3. Deckel 713 011 713 011 4. O-Ring 60x3 713 021 713 021 5. Überwurfmutter 734 162 734 162 6. Verschraubung 713 002 713 002 7. Rückschlagventil 734 164 734 164 8. Aufladeleitung als Set 734 165 734 165 9. Schlauch 5m 550 853 550 853 Schlauch 10m 550 854 550 854 10. Löschpistole 713 031 713 031 11. Multipurpose-Düse / Weitwurfdüse 552 766 552 766 12. Dichtung 18x13x2 727 061 727 061 13. Druckminderer 713 060 713 060 14. Stickstoffflasche 3 l 734 133 734 133 15. Distanzscheibe 713 012 713 012 16. Abschlussfolie 16,5x13 713 090 713 090 17. Etikett 0255614 096 294 18. Lenkrolle 734 171 734 171 13. Rad Durchmesser 300mm 713 100 713 100 Löschmittel: Totalon X Konzentrat a. 1,2 l 854 361 - Totalon X a. 25 l 854 367 - Neufoam F a. 24 l - 854 404
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Daten
Gerätetyp Zulassungs- Löschvermögen Löschmittel Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. S 50 A SP-54/95 A+ IV B Totalon X PL-3/98 S 50 AF SP-54/95 A+ IV B Neufoam F SP-2/98
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S 50 A, S 50 AF nach DIN EN 1866
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Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 50 A < 1000 Prüfung durch Befähigte Personen S 50 AF < 1000 Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters. Der Behälter darf nur in drucklosem Zustand geöffnet werden. Verschlussdeckel mit Schlüssel 000 091 vorsichtig lösen (1,5 Umdrehungen) und eventuell
vorhandenen Druck über Druckentlastungsschlitze ablassen. Danach Sicherheitsventil entfernen und die Verschlusskappe abschrauben.
1.2.2. Stahlflasche demontieren. 1.2.3. Behälter vollständig entleeren. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren
(Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.4. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Verschlusskappe
Kontrolle der Verschlusskappe auf Unversehrtheit, Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Unversehrtheit der Gummidichtung, sauberer Druckentlastungsschlitz. Schadhafte Dichtung austauschen.
1.4. Sicherheitsventil Kontrolle des Sicherheitsventils auf Sauberkeit, Unversehrtheit und unbeschädigter Lacksicherung. Bei Schäden am Sicherheitsventil oder nicht vorhandener Lacksicherung ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Ansprechdruck 1,8 MPa.
1.5. Treibgasflasche
Treibgasflaschen unterliegen der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG. Sie werden seit 2001 mit π gekennzeichnet. Treibmittelpatronen welche vor 2001 hergestellt und vertrieben wurden, sind nicht mit dem Pi-Zeichen versehen, werden aber ebenfalls von dieser Richtlinie geregelt.
S 50 A, S 50 AF nach DIN EN 1866
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Die wiederkehrende Prüfung (Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre) ergibt sich aus der ADR (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und TPED (Transportable Pressure Equipment Direktive). Wenn die Treibgasflasche nicht nach- oder neu gefüllt werden muss, darf die doppelte Laufzeit in Anwendung gebracht werden.
- Demontierte Treibgasflasche auf Unversehrtheit kontrollieren. - Prüfmanometer fest aufschrauben und Betriebsdruck feststellen. - Der Betriebsdruck beträgt bei 20°C, 150 bar. - Die maximal zulässigen Abweichung beträgt – 10% - Bei Temperaturabweichungen ist die Druck-Temperaturkurve für Stickstoff zu beachten. - Ist der Betriebsdruck der Flasche unterschritten, muss die Flasche zur Neubefüllung geben.
Plombieren: Handrad bis Ende des toten Ganges (30°) schließen. Dabei Kupferdraht 0,4 mm von
Verplombungsöse am Ventil doppelt, verrödelt auf Zug zum Handrad führen, durch die seitlichen Bohrungen am Handrad führen und mit Einbindung des Drahtes verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.6. Druckminderer
Prüfflasche an den Druckminderer anschließen, Ausgangsventil des Druckminderers schließen und kontrollieren, ob der eingestellte Druck 10 bar beträgt. Bei Abweichungen nachstellen. Druckminderer entlasten und das Handrad in geöffneter Stellung plombieren.
1.7. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch mit Stickstoff durchzublasen. Pistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Das Absperrorgan muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Prüfdruck 18 bar. Düse mit klarem Wasser spühlen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.8. Löschmittel, Das Löschmittel Totalon X ist als selbst gemischte Lösung alle 2 Jahre zu erneuern. „Neufoam F“ ist eine vorgemischte Löschung und wird alle sechs Jahre zu erneuert. Zwischenzeitlich wird das Löschmittel auf Verschmutzung und Einsatzmenge kontrolliert. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
S 50 A 50 l - 0,3 l 47 l Wasser + 3 l Totalon X 0°C bis +60°C S 50 AF 48 l - 0,45 l Neufoam F -20°C bis +60°C
1.9. Montage 1.9.1 Schlauchleitung mit Pistole und Düse montieren. Dabei nur makellose Dichtungen verwenden und
Abschlußfolie erneuern. 1.9.2 Stahlflasche montieren. Dabei neue Dichtung verwenden und Überwurfmutter handfest anziehen.
Spannschelle fest montieren. Danach Überwurfmutter festziehen.
FGS001-FLN Ausg. 08/2008
S 50 A, S 50 AF nach DIN EN 1866
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1.9.3. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschelmenge wieder einfüllen. Tabelle beachten. 1.9.4. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline vorzugsweise mit
Gleimo 805 fetten und Verschlusskappe montieren. 1.9.5. Sicherheitsventil einschrauben. 1.9.6. Löschgeräte reinigen.
1.9.7. Die Übergänge von Ventilkappe/Sicherheitsventil, Behälter/Ventilkappe, Behälter/Schlauch und
Überwurfmutter/Stahlflaschenventil sind mit grünem Sicherungslack zu versehen. 1.9.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch sind das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder verwendet werden. Behälter mit Wasser ausspülen.
3. Anzugsmomente Verschlusskappe 40 Nm Sicherheitsventil 35 Nm Schlauch 25 Nm Flaschenventilanschluss 40 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
S 50 A, S 50 AF nach DIN EN 1866
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S 50 P, S 50 PW nach DIN EN 1866
2 3 4 51
8
12
13
14
15
16
17
18
19
910
11
6
7
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lfd. Benennung S 50 P S 50 PW Zulassung SP 54/95 SP 54/95 1. O-Ring 713 001 713 001 2. Sicherheitsventil 130 001 130 001 3. Deckel 713 011 713 011 4. O-Ring 60x3 713 021 713 021 5. Überwurfmutter 734 162 734 162 6. Verschraubung 713 002 713 002 7. Rückschlagventil 734 164 734 164 8. Aufladeleitung als Set 734 165 734 165 9. Schlauch 5m 550 853 550 853 Schlauch 10m 550 854 550 854 10. Löschpistole 713 031 713 031 11. Multipurpose-Düse / Weitwurfdüse 552 766 - 11. Schaumrohr - 713 041 12. Dichtung 18x13x2 727 061 727 061 13. Druckminderer 713 060 713 060 14. Stickstoffflasche 3 l 734 133 734 133 15. Distanzscheibe 713 012 713 012 16. Abschlussfolie 16,5x13 713 090 713 090 17. Etikett 0255276 0255277 18. Lenkrolle 734 171 734 171 13. Rad Durchmesser 300mm 713 100 713 100 Löschmittel: Kartusche a. 1,6 l 713 110 713 110 Konservierungstablette 730 051 730 051
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Daten
Gerätetyp Zulassungs- Lösch- Löschmittel Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. vermögen S 50 P SP-54/95 A+ B Totalon Ultra SP-13/05 S 50 PW SP-54/95 A+ B Totalon Ultra SP-13/05
FGS002-FLN Ausg. 05/2016
S 50 P, S 50 PW nach DIN EN 1866
398
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 50 P < 1000 Prüfung durch Befähigte Personen S 50 PW < 1000
Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
1.2. Behälter 1.2.1. Öffnen des Behälters. Der Behälter darf nur in drucklosem Zustand geöffnet werden. Verschlussdeckel mit Schlüssel 000 091 vorsichtig lösen (1,5 Umdrehungen) und eventuell
vorhandenen Druck über Druckentlastungsschlitze ablassen. Danach Sicherheitsventil entfernen und die Verschlusskappe abschrauben.
1.2.2. Treibgasflasche demontieren. 1.2.3. Behälter vollständig entleeren. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren
(Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheitsgründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen.
1.2.4. Beschädigte Beschriftungsbilder durch entsprechendes Haftetikett ersetzen. 1.3. Verschlusskappe
Kontrolle der Verschlusskappe auf Unversehrtheit, Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Unversehrtheit der Gummidichtung, sauberer Druckentlastungsschlitz. Schadhafte Dichtung austauschen.
1.4. Sicherheitsventil Kontrolle des Sicherheitsventils auf Sauberkeit, Unversehrtheit und unbeschädigter Lacksicherung. Bei Schäden am Sicherheitsventil oder nicht vorhandener Lacksicherung ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Ansprechdruck 1,8 MPa.
1.5. Treibgasflasche
Treibgasflaschen unterliegen der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG.
S 50 P, S 50 PW nach DIN EN 1866
FGS002-FLN Ausg. 08/2011
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Sie werden seit 2001 mit π gekennzeichnet. Treibmittelpatronen welche vor 2001 hergestellt und vertrieben wurden, sind nicht mit dem Pi-Zeichen versehen, werden aber ebenfalls von dieser Richtlinie geregelt. Die wiederkehrende Prüfung (Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre) ergibt sich aus der ADR (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und TPED (Transportable Pressure Equipment Direktive). Wenn die Treibgasflasche nicht nach- oder neu gefüllt werden muss, darf die doppelte Laufzeit in Anwendung gebracht werden.
- Demontierte Treibgasflasche auf Unversehrtheit kontrollieren. - Prüfmanometer fest aufschrauben und Betriebsdruck feststellen. - Der Betriebsdruck beträgt bei 20°C, 150 bar. - Die maximal zulässigen Abweichung beträgt – 10% - Bei Temperaturabweichungen ist die Druck-Temperaturkurve für Stickstoff zu beachten. - Ist der Betriebsdruck der Flasche unterschritten, muss die Flasche zur Neubefüllung geben.
Plombieren: Handrad bis Ende des toten Ganges (30°) schließen. Dabei Kupferdraht 0,4 mm von
Verplombungsöse am Ventil doppelt, verrödelt auf Zug zum Handrad führen, durch die seitlichen Bohrungen am Handrad führen und mit Einbindung des Drahtes verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
1.6. Druckminderer
Prüfflasche an den Druckminderer anschließen, Ausgangsventil des Druckminderers schließen und kontrollieren, ob der eingestellte Druck 10 bar bei S 50 P und 14 bar bei S 50 PW beträgt. Bei Abweichungen nachstellen. Druckminderer entlasten und das Handrad in geöffneter Stellung plombieren.
1.7. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch mit Stickstoff durchzublasen. Pistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Das Absperrorgan muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Prüfdruck 18 bar. Düse mit klarem Wasser spühlen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.8. Löschmittel,
Das Löschmittel besteht aus 48 Lietern Wasser (Trinkwasserqualität) und einer Schaumkartusche mit 1,6 l Totalon Ultra. Die Schaumkartusche wird auf Unversehrtheit, sowie auf vollständige Befüllung kontrolliert und alle acht Jahre erneuert. Die Wasserfüllung wird beim jeder Instandhaltung erneuert. Zum Schutz vor Verkeimung und zur Verhinderung von Geruchsbelästigung werden dem Wasser 10 Konservierung-stabletten (730 051) beigegeben. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions- bereich S 50 P 49,6 l – 2,5 l 48 l Wasser + Schaumkartusche a. 1,6 l +5°C bis +60°C S 50 PW 49,6 l – 2,5 l 48 l Wasser + Schaumkartusche a. 1,6 l +5°C bis +60°C
FGS002-FLN Ausg. 08/2011
S 50 P, S 50 PW nach DIN EN 1866
400
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.9. Montage 1.9.1 Schlauchleitung mit Pistole und Düse montieren. Dabei nur makellose Dichtungen verwenden und
Abschlußfolie erneuern. 1.9.2 Stahlflasche montieren. Dabei neue Dichtung verwenden und Überwurfmutter handfest anziehen.
Spannschelle fest montieren. Danach Überwurfmutter festziehen. 1.9.3. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschelmenge wieder einfüllen. Tabelle beachten. 1.9.4. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline vorzugsweise mit
Gleimo 805 fetten und Verschlusskappe montieren. 1.9.5. Sicherheitsventil einschrauben. 1.9.6. Löschgerät reinigen.
1.9.7. Die Übergänge von Ventilkappe/Sicherheitsventil, Behälter/Ventilkappe, Behälter/Schlauch und
Überwurfmutter/Stahlflaschenventil sind mit grünem Sicherungslack zu versehen. 1.9.8. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch sind das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder verwendet werden. Behälter mit Wasser ausspülen.
3. Anzugsmomente
Verschlusskappe 40 Nm Sicherheitsventil 35 Nm Schlauch 25 Nm Flaschenventilanschluss 40 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
S 50 P, S 50 PW nach DIN EN 1866
FGS002-FLN Ausg. 08/2011
401
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
FGS003-FLN Ausg. 05/2016
S 50 A-1 nach DIN EN 1866
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
lfd. Benennung S 50 A-1
Zulassung SP 223/13 1. O-Ring 10x2 727 004 2. Sicherheitsventil 130 133 3. Deckel 734 161 4. O-Ring 60x4 727 015 5. Überwurfmutter 734 162 6. Verschraubung 734 163 7. Rückschlagventil 734 164 8. Aufladeleitung vollst. Im Set 734 165 (1x Tecalan Rohr 8x1,
2x Verschraubung DIN 2353-8-St 2x Einsteckhülse M 6 Messing)
9. Schlauch mit Pistole 5m 550 853 Schlauch mit Pistole 10m 550 854 10. Löschpistole - 11. Multipurpose-Düse 552 766 12. Dichtung 18x13x2 727 061 13. Druckminderer 734 169 14. Stickstoffflasche 734 133 15. Berstscheibe mit Kappe 111 418 Distanzscheibe 734 170 O-Ring 14x1,5 727 066 17. Etikett 097 487 18. Lenkrolle 734 171 19. Rad Durchmesser 300mm 734 132 20. Sicherungsstift 734 172 21 Loctide 648 000 028 Löschmittel: Neufoam X a. 1,2 Liter 312 129 Neufoam X a. 10 Liter 312 108 Neufoam X a. 25 Liter 312 154
FGS 003-FLN Ausg. 05/2016
S 50 A-1 nach DIN EN 1866
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Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Daten
Gerätetyp Zulassungs- Lösch- Löschmittel Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. vermögen Löschmittel S 50 A-1 SP-223/13 A+ IV B Neufoam X PL-3/98
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre S 50 A-1 < 1000 Prüfung durch Befähigte Person
Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
S 50 A-1 nach DIN EN 1866
FGS003-FLN Ausg. 05/2016
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
1.2. Behälter und Ausrüstungsteile
Beachte: Die Plombierung des Sicherheitsventils und des Druckminderers wird nicht beseitigt sondern nur auf Unversehrtheit kontrolliert.
1.2.1. Öffnen des Behälters Der Behälter darf nur in drucklosem Zustand geöffnet werden. Verschlussdeckel mit Schlüssel 000 091 vorsichtig lösen (1,5 Umdrehungen) und eventuell
vorhandenen Druck über Druckentlastungsschlitze ablassen. Aufladeleitung lösen (Gabelschlüssel SW 14). Danach Verschlusskappe abschrauben.
1.3. Verschlusskappe
Kontrolle der Verschlusskappe auf Unversehrtheit, Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Unversehrtheit der Gummidichtung, sauberer Druckentlastungsschlitz. Schadhafte Dichtung austauschen.
1.3.1. Kontrolle des Sicherheitsventils auf Sauberkeit, Unversehrtheit und unbeschädigte Plombierung. Bei Schäden am Sicherheitsventil oder nicht vorhandener bzw. defekter Plombierung ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Ansprechdruck 2,2 / 2,8 MPa.
Austausch des Sicherheitsventils:
Demontage: Mit Gabelschlüssel SW 22 gegenhalten und Sicherheitsventil mit Gabelschlüssel SW 20 lösen (Rechtsgewinde).
Montage: O- Ring 10x2, 727 004 erneuern und Sicherheitsventil mit Hand
einschrauben. Mit Gabelschlüssel SW 20 festziehen. Anzugsmoment: 15 Nm
1.3.2. Kontrolle Rückschlagventil Demontage: Untere Verschraubung mit Gabelschlüssel SW 14
gegenhalten und Rückschlagventil mit Gabelschlüssel SW 18 lösen. Das Rückschlagventil muss sauber und unbeschädigt sein. Funktionsprüfung: Rückschlagventil mit Stickstoff in Richtung Behälter durchblasen. In dieser Richtung muss das Rückschlagventil durchlässig sein. In der Gegenrichtung muss das Rückschlagventil schließen. Montage: Das Gewinde mit Loctide 648 einstreichen und das Rückschlagventil handfest einschrauben.
Danach mit Gabelschlüssel SW 18 festziehen. 1.4. Druckminderer 1.4.1. Sichtkontrolle:
Druckminderer auf Sauberkeit und Unversehrtheit kontrollieren. 1.4.2. Druckminderer prüfen. Aufladeleitung demontieren.
Mit Gabelschlüssel SW 17 gegenhalten und Aufladeleitung mit Gabelschlüssel SW 14 lösen.
Anschluss für die Aufladeleitung mit Blindverschraubung blindsetzen und Flaschenventil öffnen.
Das linke Manometer muss, bei ordnungsgemäß gefüllter Stahlflasche einen Druck von 15 MPa (150 bar) und das rechte
S 50 A-1 nach DIN EN 1866
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Manometer muss einen Druck von 1,0 MPa (10 bar) anzeigen.
Stimmt der eingestellte Druck von 1,0 MPa (10 bar) bei unversehrter Originalplombierung nicht, ist der Druckminderer defekt und muss ausgetauscht werden. Ist die Plombierung des Druckminderers gebrochen muss der Druckminderer neu eingestellt werden. Dazu
1. Druck entlasten, Plombierung vollständig eitfernen und Knebelschraube linksdrehend lösen.
2. Anschluss für Druckleitung mittels Blindverschraubung verschließen und das Ventil der Stahlfasche öffnen. (Die Stahlfasche muss ordnungsgemäß gefüllt sein (15 MPa / 150 bar)
3. Knebelschraube langsam rechtsdrehenf anziehen. Mit dem Anziehen der Knebelschraube steigt der Druck am rechten Manometer. Wenn ein Druck von 1,0 MPA (10 bar) erreicht ist, ist der Druckminderer eingestellt.
4. Knebelschraube plombieren. Druckminderer demontieren. (Gabelschlüssel SW 32)
1.5. Aufladeleitung kontrollieren: Die Aufladeleitung muss auf ihrer ganzen Länge völlig unversehrt (keine Knicke, Quetschungen
oder andere Beschädigungen) sein. Austauschen der Aufladeleitung: Alte Aufladeleitung kappen und entfernen dabei Überwurfmuttern sicherstellen. Neuen Schlauch siehe Ersatzteilliste auf Länge (750 mm) zuschneiden und in das Schutzrohr am
Behälter einführen. An beiden Enden des Schlauches je eine Überwurfmutter mit dem Gewinde nach außen
aufstecken. Schneidring mit dem abfallenden Konus zum Schlauchende auf den Schlauch schieben. Einsteckhülse bis zum Anschlag in das Schlauchende stecken, den Schneidring bis zum Anschlag über die Einsteckhülse schieben.
Danach das Schlauchende mit Einsteckhülse und Schneidring in Einschraubverschraubung schieben, fixieren und die Überwurfmutten handfest anziehen. Anschließend mit Gabelschlüssel SW 14 festziehen.
1.6. Treibgasflasche
Treibgasflaschen unterliegen der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG. Sie werden seit 2001 mit π gekennzeichnet. Treibmittelpatronen welche vor 2001 hergestellt und vertrieben wurden, sind nicht mit dem Pi-Zeichen versehen, werden aber ebenfalls von dieser Richtlinie geregelt. Die wiederkehrende Prüfung (Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre) ergibt sich aus der ADR (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und TPED (Transportable Pressure Equipment Direktive). Wenn die Treibgasflasche nicht nach- oder neu gefüllt werden muss, darf die doppelte Laufzeit in Anwendung gebracht werden. - Demontierte Treibgasflasche auf Unversehrtheit kontrollieren. - Prüfmanometer fest aufschrauben und Betriebsdruck feststellen. - Der Betriebsdruck beträgt bei 20°C, 150 bar. - Die maximal zulässigen Abweichung beträgt – 10% - Bei Temperaturabweichungen ist die Druck-Temperaturkurve für Stickstoff zu beachten. - Ist der Betriebsdruck der Flasche unterschritten, muss die Flasche zur Neubefüllung geben.
FGS003-FLN Ausg. 05/2016
S 50 A-1 nach DIN EN 1866
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Plombieren: Handrad bis Ende des toten Ganges (30°) schließen. Dabei Kupferdraht 0,4 mm von Verplombungsöse am Ventil doppelt, verrödelt auf Zug zum Handrad führen, durch die seitlichen Bohrungen am Handrad führen und mit Einbindung des Drahtes verknoten. Die Draht- enden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plomben- schlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken. 1.7. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch mit Stickstoff durchzublasen. Pistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Das Absperrorgan muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Düse mit klarem Wasser spühlen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.8. Behälter
Behälter vollständig entleeren. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheits- gründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. Kontrolle der Prüffälligkeit gemäß § 16 BetrSichV. (siehe Abschnitt 1)
1.8.1. Kontrolle Steigrohr: Mittels Stab- oder Kabellampe den Behälterboden am Steigrohreingang
beleuchten. Bei demontiertem Schlauch und entnommener Dichtung kann der Innenraum des Steigrohres besichtigt werden.
Der Innenraum des Steigrohres muss frei von Verschmutzung sein. Gegebenenfalls ist eine Säuberung mittels Flaschenbürste erforderlich.
1.8.2. Beschriftungsbild kontrollieren. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett (siehe Ersatzteilliste) ersetzen.
1.9. Löschmittel,
Das Löschmittel Neufoam X ist als selbst gemischte Lösung alle 2 Jahre zu erneuern. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
S 50 A-1 50 l 47 l Wasser (-0,3 l) 0°C bis +60°C + 3 l Neufoam X
S 50 A-1 nach DIN EN 1866
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2. Montage
2.1. Schlauchleitung mit Pistole und Düse montieren. Dabei erst Distanzscheibe mit O-Ring 14x1, 5
und dann die Berstscheibe einlegen. Achtung: Die Berstscheibe ist bei jeder Instandhaltung zu erneuern. 2.2. Stahlflasche montieren. 2.3. Druckminderer montieren. Dabei neue Dichtung 18x13x2 verwenden. Druckmminderer handfest montieren und danach mit Gabelschlüssel SW 32 festziehen. 2.4. Löschmittel in den Behälter einfüllen. Dabei den Trichter mittels Schlauch oder PE-Rohr so weit verlängern, dass das Löschmittel erst
kurz über dem Behälterboden austritt. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschelmenge wieder einfüllen. Tabelle beachten. 2.5. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline vorzugsweise mit
Gleimo 805 fetten und Verschlusskappe mit Sicherheitsventil und Rückschlagventil handfest montieren und anschließend mittels Harkenschlüssel festziehen.
2.6. Aufladeleitung montieren.
Geprüfte Aufladeleitung einerseits am Druckminderer und anderer seits am Rückschlagventil handfest montieren und mittels Gabelschlüssel SW 14 festziehen.
2.7. Löschgerät reinigen.
2.8. Die Übergänge von Ventilkappe/Sicherheitsventil, Behälter/Ventilkappe, Behälter/Schlauch und
Überwurfmutter/Stahlflaschenventil sind mit grünem Sicherungslack zu versehen. 2.9. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch sind das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder verwendet werden. Behälter mit Wasser ausspülen.
3. Anzugsmomente Verschlusskappe 55+5 Nm Sicherheitsventil 15+5 Nm Schlauch 55+5 Nm Flaschenventilanschluss 40+5 Nm Rückschlagventil 15+5 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
S 50 A-1 nach DIN EN 1866
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lfd. Benennung lfd. Benennung
1. O-Ring 10x2 727 004 10. Löschpistole - 2. Sicherheitsventil 130 001 11. Multipurpose-Düse 552 766 3. Deckel 734 161 12. Dichtung 18x13x2 727 061 4. O-Ring 59x5 713 003 13. Druckminderer 734 169 5. Überwurfmutter 734 162 14. Stickstoffflasche 734 133 6. Verschraubung 734 163 15. Berstscheibe mit Kappe 111 418 7. Rückschlagventil 734 164 Distanzscheibe 734 170 8. Aufladeleitung vollst. Im Set 734 165 O-Ring 14x1,5 727 066
(1x Tecalan Rohr 8x1, 17. Etikett 080 090 2x Verschraubung DIN 2353-8-St 18. Lenkrolle 734 171 2x Einsteckhülse M 6 Messing) 19. Rad Durchmesser 300mm 734 132
9. Schlauch mit Pistole 5m 550 853 20. Sicherungsstift 734 172 9. Schlauch mit Pistole 10m 550 854 21 Kartusche F 500 734 176
22. Antifouling – Tabletten 730 051 10 Stück Blister
FGW 001-FLN Ausg. 05/2016
WA 50 F 500 P nach DIN EN 1866
409
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Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Daten:
Gerätetyp Zulassungs- Lösch- Löschmittel Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. vermögen Löschmittel WA 50 F 500 P F 500 SP 83/08
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre WA 50 F 500 P < 1000 Prüfung durch Befähigte Person
Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
WA 50 F 500 P nach DIN EN 1866
FGW 001-FLN Ausg. 05/2016
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1.2. Behälter und Ausrüstungsteile
Beachte: Die Plombierung des Sicherheitsventils und des Druckminderers wird nicht beseitigt sondern nur auf Unversehrtheit kontrolliert.
1.2.1. Öffnen des Behälters Der Behälter darf nur in drucklosem Zustand geöffnet werden. Verschlussdeckel mit Schlüssel 000 091 vorsichtig lösen (1,5 Umdrehungen) und eventuell
vorhandenen Druck über Druckentlastungsschlitze ablassen. Aufladeleitung lösen (Gabelschlüssel SW 14). Danach Verschlusskappe abschrauben.
1.3. Verschlusskappe
Kontrolle der Verschlusskappe auf Unversehrtheit, Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Unversehrtheit der Gummidichtung, sauberer Druckentlastungsschlitz. Schadhafte Dichtung austauschen.
1.3.1. Kontrolle des Sicherheitsventils auf Sauberkeit, Unversehrtheit und unbeschädigte Plombierung. Bei Schäden am Sicherheitsventil oder nicht vorhandener bzw. defekter Plombierung ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Ansprechdruck 2,2 / 2,8 MPa.
Austausch des Sicherheitsventils:
Demontage: Mit Gabelschlüssel SW 22 gegenhalten und Sicherheitsventil mit Gabelschlüssel SW 20 lösen (Rechtsgewinde).
Montage: O- Ring 10x2, 727 004 erneuern und Sicherheitsventil mit Hand
einschrauben. Mit Gabelschlüssel SW 20 festziehen. 1.3.2. Kontrolle Rückschlagventil Demontage: Untere Verschraubung mit Gabelschlüssel SW 14
gegenhalten und Rückschlagventil mit Gabelschlüssel SW 18 lösen. Das Rückschlagventil muss sauber und unbeschädigt sein. Funktionsprüfung: Rückschlagventil mit Stickstoff in Richtung Behälter durchblasen. In dieser Richtung muss das Rückschlagventil durchlässig sein. In der Gegenrichtung muss das Rückschlagventil schließen. Montage: Das Gewinde mit Loctide 648 einstreichen und das Rückschlagventil handfest einschrauben.
Danach mit Gabelschlüssel SW 18 festziehen. 1.4. Druckminderer 1.4.1. Sichtkontrolle:
Druckminderer auf Sauberkeit und Unversehrtheit kontrollieren. 1.4.2. Druckminderer prüfen. Aufladeleitung demontieren.
Mit Gabelschlüssel SW 17 gegenhalten und Aufladeleitung mit Gabelschlüssel SW 14 lösen.
Anschluss für die Aufladeleitung mit Blindverschraubung blindsetzen und Flaschenventil öffnen.
Das linke Manometer muss, bei ordnungsgemäß gefüllter Stahlflasche einen Druck von 15 MPa (150 bar) und das rechte
WA 50 F 500 P nach DIN EN 1866
FGW 001-FLN Ausg. 05/2016
411
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Manometer muss einen Druck von 1,0 MPa (10 bar) anzeigen.
Stimmt der eingestellte Druck von 1,0 MPa (10 bar) bei unversehrter Originalplombierung nicht, ist der Druckminderer defekt und muss ausgetauscht werden.
Ist die Plombierung des Druckminderers gebrochen muss der Druckminderer neu eingestellt werden. Dazu 1. Druck entlasten, Plombierung vollständig entfernen und Knebelschraube linksdrehend lösen. 2. Anschluss für Druckleitung mittels Blindverschraubung verschließen und das Ventil der
Stahlfasche öffnen. (Die Stahlfasche muss ordnungsgemäß gefüllt sein (15 MPa / 150 bar) 3. Knebelschraube langsam rechtsdrehend anziehen. Mit dem Anziehen der Knebelschraube
steigt der Druck am rechten Manometer. Wenn ein Druck von 1,0 MPA (10 bar) erreicht ist, ist der Druckminderer eingestellt.
4. Knebelschraube plombieren. Druckminderer demontieren. (Gabelschlüssel SW 32)
1.5. Aufladeleitung kontrollieren: Die Aufladeleitung muss auf ihrer ganzen Länge völlig unversehrt (keine Knicke, Quetschungen
oder andere Beschädigungen) sein. Austauschen der Aufladeleitung: Alte Aufladeleitung kappen und entfernen dabei Überwurfmuttern sicherstellen. Neuen Schlauch siehe Ersatzteilliste auf Länge (750 mm) zuschneiden und in das Schutzrohr am
Behälter einführen. An beiden Enden des Schlauches je eine Überwurfmutter mit dem Gewinde nach außen
aufstecken. Schneidring mit dem abfallenden Konus zum Schlauchende auf den Schlauch schieben. Einsteckhülse bis zum Anschlag in das Schlauchende stecken, den Schneidring bis zum Anschlag über die Einsteckhülse schieben.
Danach das Schlauchende mit Einsteckhülse und Schneidring in Einschraubverschraubung schieben, fixieren und die Überwurfmutten handfest anziehen. Anschließend mit Gabelschlüssel SW 14 festziehen.
1.6. Treibgasflasche
Treibgasflaschen unterliegen der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG. Sie werden seit 2001 mit π gekennzeichnet. Treibmittelpatronen welche vor 2001 hergestellt und vertrieben wurden, sind nicht mit dem Pi-Zeichen versehen, werden aber ebenfalls von dieser Richtlinie geregelt. Die wiederkehrende Prüfung (Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre) ergibt sich aus der ADR (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und TPED (Transportable Pressure Equipment Direktive). Wenn die Treibgasflasche nicht nach- oder neu gefüllt werden muss, darf die doppelte Laufzeit in Anwendung gebracht werden. - Demontierte Treibgasflasche auf Unversehrtheit kontrollieren. - Prüfmanometer fest aufschrauben und Betriebsdruck feststellen. - Der Betriebsdruck beträgt bei 20°C, 150 bar. - Die maximal zulässigen Abweichung beträgt – 10% - Bei Temperaturabweichungen ist die Druck-Temperaturkurve für Stickstoff zu beachten. - Ist der Betriebsdruck der Flasche unterschritten, muss die Flasche zur Neubefüllung geben.
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Plombieren: Handrad bis Ende des toten Ganges (30°) schließen. Dabei Kupferdraht 0,4 mm von Verplombungsöse am Ventil doppelt, verrödelt auf Zug zum Handrad führen, durch die seitlichen Bohrungen am Handrad führen und mit Einbindung des Drahtes verknoten. Die Draht- enden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plomben- schlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken. 1.7. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch mit Stickstoff durchzublasen. Pistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Das Absperrorgan muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Düse mit klarem Wasser spühlen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.8. Behälter
Behälter vollständig entleeren. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheits- gründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. Kontrolle der Prüffälligkeit gemäß § 16 BetrSichV. (siehe Abschnitt 1)
1.8.1. Kontrolle Steigrohr: Mittels Stab- oder Kabellampe den Behälterboden am Steigrohreingang
beleuchten. Bei demontiertem Schlauch und entnommener Dichtung kann der Innenraum des Steigrohres besichtigt werden.
Der Innenraum des Steigrohres muss frei von Verschmutzung sein. Gegebenenfalls ist eine Säuberung mittels Flaschenbürste erforderlich.
1.8.2. Beschriftungsbild kontrollieren. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett (siehe Ersatzteilliste) ersetzen.
1.9. Löschmittel,
Das Löschmittel F 500 ist als Konzentrat in einer eingebauten Schaumpatrone gelagert. Mit Inbetriebnahme des Gerätes wird das Konzentrat aus der Patrone gepresst und mit dem, im Gerät vorhandenem Wasser vermischt. Die Wasserfüllung muss Trinkwasserqualität besitzen und muss alle 2 Jahre getauscht werden. Die F 500-Patrone muss alle 6 Jahre erneuert werden. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
WA 50 F 500 P 50 l -5% 48,5 l Wasser (-2,5 l) 0°C bis +60°C + 1 Patrone F 500
+ 10 Konservierungs- tabletten
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2. Montage
2.1. Schlauchleitung mit Pistole und Düse montieren. Dabei erst Distanzscheibe mit O-Ring 14x1, 5
und dann die Berstscheibe einlegen. (Anzugsmoment 55 Nm). Achtung: Die Berstscheibe ist bei jeder Instandhaltung zu erneuern. 2.2. Stahlflasche montieren. 2.3. Druckminderer montieren. Dabei neue Dichtung 18x13x2 verwenden. Druckminderer handfest montieren und danach mit Gabelschlüssel SW 32 festziehen. 2.4. Löschmittel in den Behälter einfüllen. Dabei den Trichter mittels Schlauch oder PE-Rohr so weit verlängern, dass das Löschmittel erst
kurz über dem Behälterboden austritt. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschelmenge wieder einfüllen. Tabelle beachten. 2.5. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline vorzugsweise mit
Gleimo 805 fetten und Verschlusskappe mit Sicherheitsventil und Rückschlagventil handfest montieren und anschließend mittels Harkenschlüssel festziehen.
2.6. Aufladeleitung montieren.
Geprüfte Aufladeleitung einerseits am Druckminderer und anderer seits am Rückschlagventil handfest montieren und mittels Gabelschlüssel SW 14 festziehen.
2.7. Löschgerät reinigen.
2.8. Die Übergänge von Ventilkappe/Sicherheitsventil, Behälter/Ventilkappe, Behälter/Schlauch und
Überwurfmutter/Stahlflaschenventil sind mit grünem Sicherungslack zu versehen. 2.2. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch sind das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder verwendet werden. Behälter mit Wasser ausspülen.
3. Anzugsmomente Verschlusskappe 55+5 Nm Sicherheitsventil 15+5 Nm Schlauch 55+5 Nm Flaschenventilanschluss 40+5 Nm Rückschlagventil 15+5 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
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WA 50 F 500 nach DIN EN 1866
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lfd. Benennung WA 50 F 500
Zulassung 1. O-Ring 10x2 727 004 2. Sicherheitsventil 130 133 3. Deckel 734 161 4. O-Ring 60x4 727 015 5. Überwurfmutter 734 162 6. Verschraubung 734 163 7. Rückschlagventil 734 164 8. Aufladeleitung vollst. Im Set 734 165 (1x Tecalan Rohr 8x1,
2x Verschraubung DIN 2353-8-St 2x Einsteckhülse M 6 Messing)
9. Schlauch mit Pistole 5m 550 853 Schlauch mit Pistole 10m 550 854 10. Löschpistole - 11. Multipurpose-Düse 552 766 12. Dichtung 18x13x2 727 061 13. Druckminderer 734 169 14. Stickstoffflasche 734 133 15. Berstscheibe mit Kappe 111 418 Distanzscheibe 734 170 O-Ring 14x1,5 727 066 17. Etikett 080 088 18. Lenkrolle 734 171 19. Rad Durchmesser 300mm 734 132 20. Sicherungsstift 734 172 21 Loctide 648 000 028 Löschmittel: F 500 a. 2 Liter 312 210 F 500 a. 10 Liter 312 211
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Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Daten
Gerätetyp Zulassungs- Lösch- Löschmittel Zulassungskenn-Nr. Kenn-Nr. vermögen Löschmittel WA 50 F 500 F 500 SP 83/08
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre WA 50 F 500 < 1000 Prüfung durch Befähigte Person
Die wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV kann von einer Befähigten Person, gemäß Anhang 2, Abschnitt 4 Pkt.3.der BetrSichV durchgeführt werden, wenn das Druckvolumenprodukt des Behälters 1000 bar*Liter nicht übersteigt.
1. Instandhaltungsanweisung 1.1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
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1.2. Behälter und Ausrüstungsteile
Beachte: Die Plombierung des Sicherheitsventils und des Druckminderers wird nicht beseitigt sondern nur auf Unversehrtheit kontrolliert.
1.2.1. Öffnen des Behälters Der Behälter darf nur in drucklosem Zustand geöffnet werden. Verschlussdeckel mit Schlüssel 000 091 vorsichtig lösen (1,5 Umdrehungen) und eventuell
vorhandenen Druck über Druckentlastungsschlitze ablassen. Aufladeleitung lösen (Gabelschlüssel SW 14). Danach Verschlusskappe abschrauben.
1.3. Verschlusskappe
Kontrolle der Verschlusskappe auf Unversehrtheit, Korrosionsschäden, Gewindebeschädigung, Unversehrtheit der Gummidichtung, sauberer Druckentlastungsschlitz. Schadhafte Dichtung austauschen.
1.3.1. Kontrolle des Sicherheitsventils auf Sauberkeit, Unversehrtheit und unbeschädigte Plombierung. Bei Schäden am Sicherheitsventil oder nicht vorhandener bzw. defekter Plombierung ist das Sicherheitsventil auszutauschen. Ansprechdruck 2,2 / 2,8 MPa.
Austausch des Sicherheitsventils:
Demontage: Mit Gabelschlüssel SW 22 gegenhalten und Sicherheitsventil mit Gabelschlüssel SW 20 lösen (Rechtsgewinde).
Montage: O- Ring 10x2, 727 004 erneuern und Sicherheitsventil mit Hand
einschrauben. Mit Gabelschlüssel SW 20 festziehen. 1.3.2. Kontrolle Rückschlagventil Demontage: Untere Verschraubung mit Gabelschlüssel SW 14
gegenhalten und Rückschlagventil mit Gabelschlüssel SW 18 lösen. Das Rückschlagventil muss sauber und unbeschädigt sein. Funktionsprüfung: Rückschlagventil mit Stickstoff in Richtung Behälter durchblasen. In dieser Richtung muss das Rückschlagventil durchlässig sein. In der Gegenrichtung muss das Rückschlagventil schließen. Montage: Das Gewinde mit Loctide 648 einstreichen und das Rückschlagventil handfest einschrauben.
Danach mit Gabelschlüssel SW 18 festziehen. 1.4. Druckminderer 1.4.1. Sichtkontrolle:
Druckminderer auf Sauberkeit und Unversehrtheit kontrollieren. 1.4.2. Druckminderer prüfen. Aufladeleitung demontieren.
Mit Gabelschlüssel SW 17 gegenhalten und Aufladeleitung mit Gabelschlüssel SW 14 lösen.
Anschluss für die Aufladeleitung mit Blindverschraubung blindsetzen und Flaschenventil öffnen.
Das linke Manometer muss, bei ordnungsgemäß gefüllter Stahlflasche einen Druck von 15 MPa (150 bar) und das rechte
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Manometer muss einen Druck von 1,0 MPa (10 bar) anzeigen.
Stimmt der eingestellte Druck von 1,0 MPa (10 bar) bei unversehrter Originalplombierung nicht, ist der Druckminderer defekt und muss ausgetauscht werden. Ist die Plombierung des Druckminderers gebrochen muss der Druckminderer neu eingestellt werden. Dazu
1. Druck entlasten, Plombierung vollständig entfernen und Knebelschraube linksdrehend lösen.
2. Anschluss für Druckleitung mittels Blindverschraubung verschließen und das Ventil der Stahlfasche öffnen. (Die Stahlfasche muss ordnungsgemäß gefüllt sein (15 MPa / 150 bar)
3. Knebelschraube langsam rechtsdrehend anziehen. Mit dem Anziehen der Knebelschraube steigt der Druck am rechten Manometer. Wenn ein Druck von 1,0 MPA (10 bar) erreicht ist, ist der Druckminderer eingestellt.
4. Knebelschraube plombieren. Druckminderer demontieren. (Gabelschlüssel SW 32)
1.5. Aufladeleitung kontrollieren: Die Aufladeleitung muss auf ihrer ganzen Länge völlig unversehrt (keine Knicke, Quetschungen
oder andere Beschädigungen) sein. Austauschen der Aufladeleitung: Alte Aufladeleitung kappen und entfernen dabei Überwurfmuttern sicherstellen. Neuen Schlauch siehe Ersatzteilliste auf Länge (750 mm) zuschneiden und in das Schutzrohr am
Behälter einführen. An beiden Enden des Schlauches je eine Überwurfmutter mit dem Gewinde nach außen
aufstecken. Schneidring mit dem abfallenden Konus zum Schlauchende auf den Schlauch schieben. Einsteckhülse bis zum Anschlag in das Schlauchende stecken, den Schneidring bis zum Anschlag über die Einsteckhülse schieben .
Danach das Schlauchende mit Einsteckhülse und Schneidring in Einschraubverschraubung schieben, fixieren und die Überwurfmutten handfest anziehen. Anschließend mit Gabelschlüssel SW 14 festziehen.
1.6. Treibgasflasche
Treibgasflaschen unterliegen der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/35/EG. Sie werden seit 2001 mit π gekennzeichnet. Treibmittelpatronen welche vor 2001 hergestellt und vertrieben wurden, sind nicht mit dem Pi-Zeichen versehen, werden aber ebenfalls von dieser Richtlinie geregelt. Die wiederkehrende Prüfung (Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre) ergibt sich aus der ADR (internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und TPED (Transportable Pressure Equipment Direktive). Wenn die Treibgasflasche nicht nach- oder neu gefüllt werden muss, darf die doppelte Laufzeit in Anwendung gebracht werden. - Demontierte Treibgasflasche auf Unversehrtheit kontrollieren. - Prüfmanometer fest aufschrauben und Betriebsdruck feststellen. - Der Betriebsdruck beträgt bei 20°C, 150 bar. - Die maximal zulässigen Abweichung beträgt – 10% - Bei Temperaturabweichungen ist die Druck-Temperaturkurve für Stickstoff zu beachten. - Ist der Betriebsdruck der Flasche unterschritten, muss die Flasche zur Neubefüllung geben.
WA 50 F 500 nach DIN EN 1866
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Plombieren: Handrad bis Ende des toten Ganges (30°) schließen. Dabei Kupferdraht 0,4 mm von Verplombungsöse am Ventil doppelt, verrödelt auf Zug zum Handrad führen, durch die seitlichen Bohrungen am Handrad führen und mit Einbindung des Drahtes verknoten. Die Draht- enden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plomben- schlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken. 1.7. Schlauch mit Pistole
Kontrolle des Schlauches auf Risse, Brüche und Verformungen. Die Einbindungen müssen fest sitzen und dürfen keine Korrosion und Beschädigungen aufweisen. Zur Kontrolle auf freien Durchgang ist der Schlauch mit Stickstoff durchzublasen. Pistole auf Risse, Brüche und starke Verfärbungen kontrollieren, dabei auf festen Sitz achten. Das Absperrorgan muss leichtgängig zu betätigen sein und dicht schließen. Düse mit klarem Wasser spühlen. Siehe auch: Aufladelöscher: Schläuche, Pistolen und Düsen aus Seite 31.
1.8. Behälter
Behälter vollständig entleeren. Innenkontrolle durchführen und auf evtl. Roststellen kontrollieren (Ausleuchten mit Spiegel). Sind Rostnarben festzustellen, so ist der Behälter aus Sicherheits- gründen auszusondern. Gewindeanschlüsse auf Beschädigung und Gängigkeit überprüfen. Kontrolle der Prüffälligkeit gemäß § 16 BetrSichV. (siehe Abschnitt 1)
1.8.1. Kontrolle Steigrohr: Mittels Stab- oder Kabellampe den Behälterboden am Steigrohreingang
beleuchten. Bei demontiertem Schlauch und entnommener Dichtung kann der Innenraum des Steigrohres besichtigt werden.
Der Innenraum des Steigrohres muss frei von Verschmutzung sein. Gegebenenfalls ist eine Säuberung mittels Flaschenbürste erforderlich.
1.8.2. Beschriftungsbild kontrollieren. Beschädigtes Beschriftungsbild durch entsprechendes Haftetikett (siehe Ersatzteilliste) ersetzen.
2.10. Löschmittel,
Das Löschmittel F 500 ist als selbst gemischte Lösung alle 6 Jahre zu erneuern. Bei Neuansatz von Löschmittel sind die nachstehenden Verhältnisse einzuhalten:
Löschertyp Füllmenge Löschmittel Funktions-
bereich
WA 50 F 500 50 l -2,5l 48,5 l Wasser 0°C bis +60°C + 1,5 l F 500
WA 50 F 500 nach DIN EN 1866
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3. Montage
2.1. Schlauchleitung mit Pistole und Düse montieren. Dabei erst Distanzscheibe mit O-Ring 14x1,5 und
dann die Berstscheibe einlegen. Achtung: Die Berstscheibe ist bei jeder Instandhaltung zu erneuern. 2.2. Stahlflasche montieren. 2.3. Druckminderer montieren. Dabei neue Dichtung 18x13x2 verwenden. Druckminderer handfest montieren und danach mit Gabelschlüssel SW 32 festziehen. 2.4. Löschmittel in den Behälter einfüllen. Dabei den Trichter mittels Schlauch oder PE-Rohr so weit verlängern, dass das Löschmittel erst
kurz über dem Behälterboden austritt. In den kontrollierten Behälter die erforderliche Löschelmenge wieder einfüllen. Tabelle beachten. 2.5. Gewindering des Behälters säubern, Gewinde leicht mit säurefreier Vaseline vorzugsweise mit
Gleimo 805 fetten und Verschlusskappe mit Sicherheitsventil und Rückschlagventil handfest montieren und anschließend mittels Harkenschlüssel festziehen.
2.6. Aufladeleitung montieren.
Geprüfte Aufladeleitung einerseits am Druckminderer und anderer seits am Rückschlagventil handfest montieren und mittels Gabelschlüssel SW 14 festziehen.
2.7. Löschgerät reinigen.
2.8. Die Übergänge von Ventilkappe/Sicherheitsventil, Behälter/Ventilkappe, Behälter/Schlauch und
Überwurfmutter/Stahlflaschenventil sind mit grünem Sicherungslack zu versehen. 3.9. Instandhaltungsnachweis anbringen (unterhalb oder rechts neben der Beschriftung). Das
Beschriftungsbild darf nicht überklebt werden, auch nicht teilweise. Das Datum der Überprüfung (Monat/Jahr) und Prüfer - Nr. oder Name, Anschrift sind anzubringen.
. 2. Füllanweisung
Die Neubefüllung eines gebrauchten Löschgerätes ist in den Arbeitsschritten identisch mit der Instandhaltungsanweisung, jedoch sind das Löschmittel und die Stahlflasche zu erneuern. Achtung! Die im Behälter evtl. noch vorhandene Restmenge an Löschmittel dürfen nicht wieder verwendet werden. Behälter mit Wasser ausspülen.
3. Anzugsmomente Verschlusskappe 55+5 Nm Sicherheitsventil 15+5 Nm Schlauch 55+5 Nm Flaschenventilanschluss 40+5 Nm Rückschlagventil 15+5 Nm 4. Prüfwerkzeug
siehe Anhang
WA 50 F 500 nach DIN EN 1866
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FGK001-FLN Ausg. 08/2010
KS 10, KS 20, KS 30 nach DIN EN 1866
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lfd. Benennung KS 10 KS 20 KS 30 Zulassung SP 122/10 SP 123/10 SP 124/10 1. Ventil vollst. 411 449 411 449 411 466 2. Steigrohr 411 450 411 465 411 451 3. Berstsicherung 411 460 411 460 411 460 4. Sicherungsstift 411 461 411 461 411 461 5. Ventilschutzkappe 411 458 411 458 411 458 6. Schlauch 5 m / DN 10 411 453 411 453 - Schlauch 5 m / DN 12 - - 411 452 7. Schneerohr abstellbar 411 455 411 455 411 455 8. Zugentlastung 734 147 734 147 734 148 9. Dichtung 11,6x18,5x2 411 464 411 464 411 464 10. Haftetikett 095 446 095 447 095 448 11. Rad 300 mm 734 132 734 132 734 132
Besonders zu beachten: Die Instandhaltung dieser fahrbaren Feuerlöschgeräte darf nur durch Sachkundige erfolgen, die nach DIN 14406 Teil 4 und nach den Güte- und Prüfbestimmungen der GRIF (Gütegemeinschaft Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinie und Fachlehrgänge e.V.) ausgebildet worden sind. Die Einhaltung der Instandhaltungsanweisung ist gemäß BetrSichV. Voraussetzung zur Instandhaltung. Bei der Instandhaltung dürfen nur die durch die Typprüfung bestätigten Löschmittel, Treibgase sowie Ersatzteile verwendet werden, die der jeweiligen Zulassung zugrunde lagen. Geschied das nicht, erlischt die Zulassung des Gerätes und damit die Produkthaftung des Herstellers. Original -FLN- Ersatzteile entsprechen dieser Prüf- und Zulassungspflicht. Achtung:
Beschädigte oder sicherheitstechnisch bedenkliche Teile, die im Rahmen der Prüfung festgestellt werden sind gegen zugelassene Ersatzteile auszutauschen. Die angegebenen Drehmomente sind einzuhalten.
Daten KS 10 KS 20 KS 30 Zulassung Kenn-Nr. SP-122/10 SP-123/10 SP-124/10 Löschvermögen 113 B 113 B 113 B Höhe 900mm 1000mm 1150mm Breite 370mm 500mm 530mm Tiefe 1150mm 1000mm 1125mm Gesamtgewicht 35kg 60kg 90kg Löschmittel Kohlendioxid / Reinheit 99,8% / Taupunkt <-40°C Füllfaktor < 0,75kg/1000cm³ Füllmenge 10 kg 20 kg 30 kg Löschmittelbehälter 1 1 1 Betriebsdruck PS bei 60°C Prüfdruck PT 31,5 MPa 30,0 MPa 30,0 MPa Behälterinnenvolumen 14 ltr. 27 ltr. 40 ltr Schlauchlänge 6m / DN 10 6m / DN 10 6m / DN 12 Prüfdruck 26 MPa 26 MPa 26 MPa
FGK001-FLN Ausg. 08/2010
KS 10, KS 20, KS 30 nach DIN EN 1866
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Wiederkehrende Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. Siehe Grundsätze
Löschertyp Druck-Volumen- Innenprüfung Festigkeitsprüfung
Produkt 5 Jahre 10 Jahre KS 10 > 1000 Prüfung durch ZÜS KS 20 > 1000 Nur wenn die Geräte nachgefüllt werden müssen, KS 30 > 1000 spätestens aber nach doppelter Laufzeit.
1. Instandhaltungsanweisung 1. Sichtkontrolle
Außenkontrolle des Behälters, der Armatur aller Anbauteile. (allgemeiner Zustand, Korrosions-schäden, mechanische Beschädigungen wie Rissbildung und Verformung.)
Lesbarkeit der Beschriftung. Unversehrtheit der Plombierung. Kontrolle der Funktionsfähigkeit des Fahrwerkes und der Standsicherheit des Gerätes.
Feststellung des Ablaufes der sicherheitstechnischen Prüfung durch die ZÜS. Behälter und Ausrüstungsteile mit Schäden, welche die Druckfestigkeit negativ beeinflussen, sind auszusondern.
2. Kontrolle des Schlauches mit absperrbarem Schneerohr 2.1. Hochdruckschlauch vom Flaschenvenil demontieren (SW 27) und Prüfkappe 736 201 (Unfallschutz)
aufschrauben. Zugentlastung (SW 10) lösen. 2.2. Schlauch mit abstellbarem Schneerohr dem Gerät entnehmen und auf Risse, Brüche und
Knickstellen untersuchen. Dabei auf feste Einbindung achten. Schläuche, welche aus sicherheitstechnischer oder funktionstechnischer Sicht Mängel aufweisen sind gegen neue, für das Gerät zugelassene Schläuche auszutauschen. Alle 6 Jahre ist der Schlauch in Anlehnung an DIN 20 066 Teil 5 einer Festigkeitsprüfung zu unterziehen. Dabei wird der Schlauch mit Wasser gefüllt und mit dem angegebenen Prüfdruck belastet. Nach der Prüfung Druck entlasten und den Schlauch trocknen.
2.3. Abstellbares Schneerohr auf Vollständigkeit und Unversehrtheit sowie Bedienbarkeit des Kugelabsperrorganes kontrollieren. Defekte Teile sind auszutauschen.
2.4. Schlauch und abstellbares Schneerohr mittels Stickstoff, Pressluft oder CO2 durchblasen und auf
freien Durchgang kontrollieren.
3. Kontrolle der CO2 – Flasche 3.1. Kontrolle der Ventilschutzkappe auf Unversehrtheit und Funktionssicherheit. Fahrgestell gegen
Umfallen sichern. Achtung: Flasche nur mit intakter Ventilschutzkappe ausbauen. 3.2. Flaschenhalterung lösen und Flasche aus dem Gerät entnehmen. 3.3. Demontierte Stahlflasche auf Unversehrtheit und Einhaltung der Prüffristen gemäß §16 BetrSichV.
kontrollieren. 3.4. Inhalt durch Wägung auf ausreichende CO2 – Bevorratung kontrollieren.
Tatsächliches Gesamtgewicht der Flasche mittels geeigneter Waage ermitteln und mit dem Sollgewicht vergleichen.
KS 10, KS 20, KS 30 nach DIN EN 1866
FGK001-FLN Ausg. 08/2010
424
FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Das Sollgewicht setzt sich aus der TARA – Angabe (an der Flasche eingeprägt) und aus der angegebenen Füllmenge zusammen. Ein Gewichtverlust von max. 5% bezogen auf die Füllmenge ist zulässig. Das tatsächliche Gesamtgewicht darf nicht kleiner als das Sollgewicht unter Beachtung des erlaubten Gewichtsverlustes sein. Untergewichtige Flaschen zur Neubefüllung geben.
3.5. Kontrolle auf falschen Austritt von CO2
Festen Sitz der Prüfkappe 736 201 kontrollieren Flaschenventil entsichern und öffnen. Aus der Spindelabdichtung darf kein CO2 entweichen. Achtung: Bei diesem Arbeitsgang sind unbedingt Schutzhandschuhe zu tragen. Undichte Ventile bedeuten auf Grund des Austrittes von CO2 in flüssiger Form (-78°C) eine große Unfallgefahr für den Bedienenden und dürfen nicht weiter verwendet werden. Prüfkappe abnehmen und Flaschenventil mit Lecksuch-Spray auf Dichtigkeit prüfen. Anschließend Reste des Lecksuch-Sprays entfernen.
3.6. Plombierung Handrad rechtsdrehend zum Anschlag bringen. Sicherungsstift von oben durch eine im Handrad befindliche Bohrung und die Aufname für den Sicherungsstift am Ventilkörper schieben.
Variante 1 Kupferdraht (0,4 mm) durch die, am Ende des Sicherugsstiftes befindliche Bohrung schieben und
verknoten. Die Drahtenden sind durch die Bohrungen der Plombe zu stecken und so zu verknoten, dass der Knoten in den Plombenschlitz rutscht, anschließend ist die Plombe mit der Plombenzange zusammenzudrücken.
Variante 2 Durch die Bohrung am unteren Ende des Sicherungsstiftes wird eine Steckplombe geschoben. 4. Fahrgestell Das gesamte Fahrgestell augenscheinlich auf Unversehrtheit untersuchen. Dabei besonders auf
Materialermüdung, Beschaffenheit der Schweißverbindungen und Verformung achten. Räder müssen leicht rollen und dürfen kein Radialspiel aufweisen.
5. Montage
- Flasche in das Fahrgestell heben so dass der Schlauchanschluss nach vorn zeigt. - Schlauchaufnahme sowie Spannbänder montieren. Anzugsmomente beachten. - Schlauchleitung mit absperrbarem Schneerohr am Flaschenventil montieren. Dabei neue
Dichtung 411 464 einsetzen. - Zugentlastung montieren. Der Schlauch darf nicht gespammt und nicht geknickt sein. - Schlauch nicht zu straff auf die Halterung aufwickeln und das absperrbare Schneerohr
festklemmen. - Abschlusskontrolle und Säuberung. - Anbringen eines Instandhaltungsnachweises.
6. Anzugsmomente Ventil 170 Nm Schlauch 25 Nm Zugentlastung 20 Nm Spannbänder 25 Nm
7. Werkzeug siehe Werkzeugkatalog.
KS 10, KS 20, KS 30 nach DIN EN 1866
FGK001-FLN Ausg. 08/2010
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
persönliche Ausrüstung Artikel Beschreibung Bestell-Nr.: Plombenzange mit vollständig mit Jahreszahl und 000 011 Seitenschneider persönlicher Prüfernummer Zangeneinsatz mit Schaftgrösse: 3,5 mm 000 197 aktueller Jahreszahl 4,0 mm 000 198 5,0 mm 000 199 Sachkundigenstempel Spezieller, für den Sachkundigen LE 013 Oder die bef. Person hergestellter Stempel Stempel mit der persönlichen auf Anfr. befähigte Person Nummer des Sachkundigen oder der bef. Person Speziell hergestellter Stempel Beispiel: Unterschriften- Name LE 012 Stempel Sachkundiger . Name auf Anfr. Befähigte Person Prüfset Prüfnachweis gemäß § 15 Betr.SichV. 000 073 Instandhaltungsnachweis 100 Stück 000 071 Instandhaltungsnachweis/ Prüfnachweis kombiniert 100 Stück 000 221 Plakette Sachkundiger Zur Kennzeichnung auf Instandhaltungs- oder Prüfnachweis mit persönlicher LE 033 Plakette Nummer a. 1000 Stück Befähigte Person
Ausg. 08/2013
Werkzeuge / Ausrüstung a
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Artikel Beschreibung Bestell-Nr.: Prüfplakette Jahr 2012 eine Rolle a. 1000 Stück 002 012 Jahr 2013 eine Rolle a. 1000 Stück 002 013 Jahr 2014 eine Rolle a. 1000 Stück 002 014 Prüfetikett zum Beispiel: Nächste Prüfung für Gefahrgut 000 049 Prüfetikett Rolle a. 1000 Stück 000 068 Service-Aufkleber Bei Bestellung Stückzahl angeben. 732 140 für Löschmittelalter Plombierdraht Rolle a. 200g 000 042 0,4 mm Zweilochplombe 1000 Stück 0120006 Kunststoff - grün Schraubensicherungslack Zur Versiegelung von 040 074 - grün Ausrüstungsteilen Faserschreiber Zur Kennzeichnung LE 055 Wasserfest der Innenprüfung Hilfmittel Spiegel 000 013 Ausleuchtlampe 000 012
Ausg. 09/2011
Werkzeuge / Ausrüstung a
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Artikel Beschreibung Bestell-Nr.: Prüfwerkzeuge Eletronische Waage ( 1g – Teilung ) zur 000 027 0 bis 2 kg Prüfung von Treibmittelpatronen Elektronische Waage Prüfung der Löschmittelmenge 000 070 0 bis 32 kg (1g – Teilung) bei Pulver- und Kohlendioxid- löschern 0 bis 60 kg (20g – Teilung) 000 069 Aärometer zum prüfen des Frostschutzes 000 022 bei Wasserlöschern Klebeband, verstärkt zur Befestigung/Arretierung von 732 027 Rolle 50m, 12 mm breit Ausblasrohr, Steigerohr und Stahl- flaschen an Ai und Hi- Löschern Lecksuchspray zur Dichtigkeitskontrolle 000 133 Doppelmaulschlüsselsatz SW 6 bis SW 27 000 204 Doppelmaulschlüssel SW 19/27 000 161 SW 13/17 000 162 Universalzange Mit dieser Universalzange können 000 088 eine vielzahl tragbarer Feuerlöscher materialschonend montiert oder demontiert werden Schlüssel für Spezialschlüssel zur Montage Überwurfmutter und Demontage der Überwurf- 000 091 Mit 6 Noppen mutter an der Typenreihe „Ai“/ „Ak“/“AS“/“GX“. Diese Schlüssel Schlüssel für sind auch Bestandteil des. Überwurfmuttern Schlüsselsatzes. 000 026 Mit 4 Noppen
Werkzeuge / Ausrüstung a
Ausg. 08/2013
Ausg. 08/2013
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Artikel Beschreibung Bestell-Nr.: Innensechskant- Größe: 3 mm 000 200 Schlüssel 4 mm 000 201 12 mm 000 202 Universalhandgriff Zur Aufnahme des Schlüssels 000 017 für Ai und AK– Serie Er ist auch Bestandteil des Spezialschlüsselsatzes. Spezialschlüsselsatz Für einen großen Teil, der 000 025 von den Herstellern geliefeten Feuerlöschern. Drehmomentschlüssel SW 17 000 148 mit Zubehör SW 22 SW 27 Einsteckmaulschlüssel für SW 38 000 192 Drehmomentenschlüssel Spannvorrichtung Mechanisches Handgerät zum 000 006 Einspannen tragbarer
Feuerlöscher empfohlene Montagehöhe: 540 mm
Kombi – Montageschlüssel Zur Montage und Demontage von Ventilen, besonders bei 000 175 Dauerdrucklöschern. An schlauches statt ein-
Schrauben und Ventil vom Drucklosen Behälter lösen.
Adapter für Kombi- für PG 2 PMK 000 177 montageschlüssel Montagehilfe für An statt der Düse bzw. des 000 215 Dauerdrucklöscher Schlauches in die Amatur mit Überwurfmutter einschrauben. Beim Anziehen der Überwurfmutten kann die Amatur in der richtigen Position gehalten werden.
Ausg. 08/2013
Werkzeuge / Ausrüstung a
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Artikel Beschreibung Bestell-Nr.: Montagehilfe für Diese Montagehilfe am Gewind 000 219 Patronen mit Haltebecher der Treibgaspetronen ansetzen. bei PG 6 / 9 / 12 Hi Die treibgaspatrone mit Halte- ohne O-Ring becher kann dannaus dem Löschmittelbehälter gezogen
werden. Ventilschlüssel für Montage und Demontage 000 189 Dauerdrucklöscher des Prüfventiles Prüfkappe für CO 2 – Löscher 736 201 Prüfmanometer für Zur Druckkontrolle an Dauer- 000 089 Dauerdrucklöscher drucklöscher mit Prüfventil Stickstoffflasche 10 Liter 000 095 Stickstoff – Druckminderer 000 058 0 – 20 bar Stickstoffspiralschlauch Als Bestandteil der Stickstoff- 000 094 Füllange stellt dieser Schlauch Das Bindeglied zwischen Druckminderer und Stickstoff- Füllstutzen dar Stickstoff- Füllstutzen Zum Anschluß der Stickstoff- 000 100 füllanlage an das Prüfventil Adapter für Prüfventil Spezialwerkzeug zur Druck- Kontrolle an PG 2 PMK sowie 000 176 an der „DD“ Serie. Dieser Adapter enthält ein Prüfventil und wird an Stelle Des Manometers eingeschraubt. Beschichtungsprüfgerät 000 150 für Wasser/ Schaumlöscher Stickstoffmanometer 000 112
Ausg. 08/2008
Werkzeuge / Ausrüstung a Prüfwerkzeuge
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Artikel Beschreibung Bestell-Nr.: Pulversaugmaschine - für Feuerlöscher bis 12 kg 604 510 Flipp EK (W) - elektr. Anschluss:
230V; 10A; 50 Hz - Geräuchpegel 74 – 76 dB - Maße: 700 x 520 x 1070mm - Gewicht: 58 kg Pulversaugmaschine - für Feuerlöscher bis 12 kg 900 146 Flipp-Air-Matic - elektr. Anschluss:
230V; 6A; 50 Hz - Maße: 500 x 500 x 1150mm - Gewicht: 29 kg besonders für dem mobilen Einsatz geeignet. Pulversaugmaschine - Abmessung (LxBxH) 900 147 PFF-III / SWN 1300x550x1400 - Gewicht: 59 kg - elektr. Anschluss:
230V, 8 A, 50 Hz
Pulversaugmaschine - Abmessung (LxBxH) 900 148 PFF-SUMATIC-SWZ 550x900x1700 - Gewicht: 69 kg - elektr. Anschluss:
230V, 8 A, 50 Hz Pulversaugmaschine - Abmessung 604 515 SV-100-W 700 x 800 x 1900 mm - Gewicht: 160 kg - elektr. Anschluss:
3x230/400V, 16 A, 50 Hz - Füllzeit: 6kg / 15-30 Sek.
Zubehör: Pulvertonne Mit diesen Zusatzbehältern Pulvertonne bis 50 kg 604 501 ist es möglich, die Kapazität der Pulversaugmaschine auf bis zu 250 kg zu steigern. Pulvertonne bis 100 kg 604 502 Pulvertonne bis 250 kg 604 503 KFZ – Halter 604 504
Werkzeuge / Ausrüstung a Saugmaschinen
Ausg. 08/2008
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Betriebsanleitung mit Konformitätserklärung
nach der Richtlinie 97/23/EG (PED)
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Betriebsanleitung mit Konformitätserklärung
nach der Richtlinie 97/23/EG (PED)
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Löschmittelbehälter Auflade- und Dauerdrucklöscher F V 6,6L PT 30 BAR max PS XX BAR TS –30/60 CE 0036 02 N/T 12 123456 Volumen Temperatur- bereich Feuerlöscher CE - Zeichen Prüfdruck Herstelljahr Max Betriebsdruck Herstellerkennzeichen Wiederkehrende Prüfung (nur DD) Behälternummer CO2 – Geräte (Beispiel)
Prägung: 25E GB XXXXXXL12345V/ D379072 AA 0000 X1 Beh. Nr. Prägung: 8,9MM 7,60KG 6,6L PT310BAR 5KG UN1044 CO2
Leergewicht Flasche
Rauminhalt Flasche Prüfdruck Füllmenge Medium
Prägung: PS 216,1 BAR AT 60° TARA 8,23KG CE 0038 2007/03 R2017
Betriebsdruck max. Temperatur Gesamtgewicht Leer CE – Zeichen Herstellung
Behälterprägung
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Eigene Firma
Kunde Ansprechpartner Abteilung Straße Postleitzahl Ort
Prüfprotokoll über die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
Grundlage: § 16 BetrSichV.
Standort: ______________
Lfd.Nr. Typ Identifikation Prüfung Ergebnis Hinweis / Empfehlung Innen Festigkeit i.O. Mängel Oben aufgeführte Feuerlöscher wurden auftragsgemäß sicherheitstechnisch nach § 16 BetrSichV. geprüft. Allen geprüften und mit einem Prüfnachweis versehenen Feuerlöschern einwandfreie Beschaffenheit und Einsatzbereitschaft bescheinigt. Ort: __________ Datum: __________ _____________ ______________ Befähigte Person Auftraggeber
Musterprotokoll Prüfung
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Eigene Firma
Kunde Ansprechpartner Abteilung Straße Postleitzahl Ort
Instandhaltungsprotokoll über die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
Instandhaltungsgrundlage: DIN 14 406 Teil 4
Standort: ______________
lfd. Typ Identifikation Ergebnis Hinweis / Empfehlung i.O. Mängel
Oben aufgeführte Feuerlöscher wurden auftragsgemäß brandschutz- und sicherheitstechnisch instandgehalten. Allen instandgehaltenen und mit einem Instandhaltungsnachweis versehenen Feuerlöschern einwandfreie Beschaffenheit und Einsatzbereitschaft bescheinigt. Ort: __________ Datum: __________ _____________ ______________ Sachkundiger Auftraggeber
Musterprotokoll Instandhaltung
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FB-VS-Instandhaltungsanweisung_01/1_25.01.2017/102
Gefährdungsfaktoren beim Umgang mit tragbaren Feuerlöschern oder im deren Umfeld. Tragbare Feuerlöscher sind technische Arbeitsmittel im Sinne des 2. Abschnittes der BetrSichV. Bei Versagen können Personenschäden und Schäden an Sachwerten die Folge sein. Damit muss der Betreiber eine Prüfung auf betriebssichern Zustand und die dazugehörigen Fristen festlegen. Die Prüfung auf betriebssichern Zustand wird in der DIN 14 406 Teil 4 geregelt. Danach müssen tragbare Feuerlöscher alle 24 Monate von Sachkundigen instand gehalten werden. Darüber hinaus unterliegen die Behälter und deren druckhaltende Ausrüstungsteile dem 3. Abschnitt der BetrSichV. als überwachungsbedürftige Anlagen und müssen gemäß § 16 BetrSichV. von Befähigten Personen oder zugelassenen Überwachungsstellen geprüft werden. Die Fristen für die Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4 und/oder für die Prüfung gemäß § 16 BetrSichV. müssen verkürzt werden, wenn sich vor Ablauf der Frist, auf Grund zusätzlicher negativer Einflüsse von außen (Korrosion, Erosion, Schwingungsschädigung), sicherheitstechnisch bedenkliche Zustände einstellen können oder ein Ausfall des Gerätes droht. Die Anforderungen an Sachkundige werden in der DIN 14 406 Teil 4 gestellt. Die Anforderungen an Befähigte Personen sind im Anhang 2 Abschnitt 4 der BetrSichV. beschrieben.
Gefährdungsfaktoren
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