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Textsortenkonventionen in Mietbedingungen
- Eine Kontrastive Analyse zu deutschen und dänischen Mietbedingungen für Ferienhäuser
Genre conventions in renting requirements - A contractive analysis of German and Danish requirements for renting summer residences Genrekonventioner i lejebetingelser - En kontrastiv analyse af tyske og danske lejebetingelser Sine Marie Kirkegaard Tine Strøm Bachelor projekt 2009 ISEK, Aarhus School of Business, Arhus University Vejleder: Tove Gadegård Anslag: 98.162
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm -
Abstract In this bachelor thesis we are dealing with requirements for summer residences in Denmark and
Germany respectively. We have chosen this genre because we assume that there are no available
analyses concerning translation today, especially concerning genre conventions and patterns of
action. We believe that this genre is relevant due to the fact that each year many German tourists
rent a summer residence in Denmark and vice versa. A translation of the requirements for renting a
summer residence is therefore legitimate.
The overall purpose of this paper is to combine relevant theory from the genre of linguistics with
the results of our analyses, which can be used in a concrete situation concerning translation.
Therefore we have drawn up a tool which can be used to work out a genre-conforming target text.
In light of this, we are only dealing with the preliminary work for a translation. The paper addresses
students and others, who are engaged in translation of this genre.
The approach to this paper is both theoretical and practical. The basis of the analysis is in the genre-
linguistic in which the main emphasis is on genre conventions and patterns of actions.
The main purpose of the paper is:
To examine what typical characteristics there are relevant in a situation of translation for the genre
in the language in question by using a contractive analysis of German and Danish requirements for
renting summer residences. This way it is possible for the translator to receive an overview of
typical signs, and also apply them as a tool in the process of translating.
In order to trace the genre conventions we have divided the analysis of the renting requirements into
an analysis of the text-external and text-internal characteristics respectively. The two collections of
texts consist of five German and five Danish renting requirements.
In the analysis of the text-external characteristics we have analysed the situation of communication
from the following factors: Communication-participants, media/channel and occasion of
communication. Through this analysis our results have shown that the text-external characteristics
of the German and the Danish renting requirements are comparable most of the time.
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Subsequently we have analysed the function of the text and discovered that this function is
determined by the situation of communication. This entails that the overall function is to define the
agreement of renting that is the general legal conditions. This is where rights and duties should be
determined. When the function is combined with the situation of communication, it appears that the
valid renting requirements carry out the determination-relation which exists between the two
components.
The text-function can be divided into 7 part goals of communication: The rights of the mediator, the
duties of the mediator, the rights of the tenant, the duties of the tenant, the rights of the landlord, the
duties of the landlord and the renting relationship.
Out of the text-external analysis we can prove that there are similarities both in relation to the
situation of communication and the text function and therefore we can conclude that requirements
for renting summer residences can be viewed as a genre.
In the analysis of the text-internal characteristics our starting point has been the linguistic means
and the two relations in the pattern of action, which are the goal-means-relation (Mittel-Zweck-
Relation) and the typicality-relation (Typikalitätsrelation). By means of part text segments we have
identified returning linguistic means which carry out the part goals of communication.
In the German and the Danish renting requirements we have identified 10 and 27 genre conventions
respectively. Out of this knowledge we can conclude that Danish renting requirements to a larger
extent than the German depend on genre conventions.
In the inter-lingual comparison of the identified genre conventions we found 5 parallel genre
conventions. This, however, is not sufficient enough to demonstrate patterns for which part goals of
communication that are carried out through the parallel genre conventions, or sufficient enough to
be able to turn down a coincidence.
The content of a genre convention is in some cases used in the other language, however, without the
existence of a genre convention. This is an expression of the fact that there can be elements of the
content which recur in both languages without the existence of corresponding conventional
linguistic means.
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Profitably, genre conventions can be applied as a tool when translating renting requirements. By
using genre conventions in a translation into Danish, the translator can contribute to the fact that the
recipient’s expectations to the renting requirement are met and also contribute to a successful
communication. Conversely, the translator need not to, in a translation into German, use genre
conventions to the same extent in order to comply with the recipient’s expectations due to the fact
that different linguistic means can be used in order to meet a certain part goal of communication.
Characters: 4.310
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- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 1
1 Einleitung Sine Marie Kirkegaard, Tine Strøm ............................................................................. 3
1.1 Problemformulierung .............................................................................................................. 4 1.2 Aufbau ....................................................................................................................................... 4
2 Übersetzungstheorie Sine Marie Kirkegaard................................................................................. 5
2.1 Pragmatische Ansätze .............................................................................................................. 5 2.2 Textfunktionen ......................................................................................................................... 7 2.3 Juristische Texttypologie ......................................................................................................... 7
2.3.1 Bestimmungsebene ............................................................................................................ 8 2.3.2 Handlungsebene ................................................................................................................ 8 2.3.3 Beschreibungsebene .......................................................................................................... 8
2.4 Juristische (Fach)sprache ........................................................................................................ 9
3 Textsortenlinguistik ...................................................................................................................... 10
3.1 Texttypen und Textsorten ..................................................................................................... 10 3.2 Textsorten ............................................................................................................................... 10 3.3 Konvention .............................................................................................................................. 11
3.3.1 Textsortenkonvention ..................................................................................................... 11 3.3.2 Die Funktion der Textsortenkonventionen ................................................................... 12
3.3.2.1 Textsortenkonventionen als Erkennungssignale ................................................... 12 3.3.2.2 Textsorten als Auslöser von Erwartungshaltungen .............................................. 12 3.3.2.3 Textsorten als Steuerungssignal für das Textverstehen ....................................... 13 3.3.2.4 Die Rolle der Textsortenkonventionen im Übersetzungsprozess ........................ 13
3.3.3 Handlungsmuster ............................................................................................................ 13 3.3.3.1 Die Relationen des Handlungsmusters ................................................................... 15 3.3.3.2 Die Funktionen des Handlungsmusters ................................................................. 16
4 Methode.......................................................................................................................................... 17
4.1 Kontrastive Textologie ........................................................................................................... 17 4.2 Analyseverfahren und Methode zur Beschreibung einer Textsorte ................................. 17
4.2.1 Textexterne Merkmale ................................................................................................... 17 4.2.2 Textinterne Merkmale .................................................................................................... 19
4.3 Elemente des Analyseverfahrens .......................................................................................... 20 4.3.1 Teiltextsegmente .............................................................................................................. 20 4.3.2 Handlungsmuster ............................................................................................................ 22
4.4 Das Analysemodell ................................................................................................................. 23
5 Textkorpus ..................................................................................................................................... 24
5.1 Die Wahl unserer Textkorpora ............................................................................................. 24 5.2 Exkurs über die Sprache der Mietbedingungen ................................................................. 26
6 Analyse der Textexternen Merkmale .......................................................................................... 28
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- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 2
6.1 Kommunikationsteilnehmer ................................................................................................. 28 6.1.1 Deutsche Mietbedingungen ............................................................................................ 29 6.1.2. Dänische Mietbedingungen ........................................................................................... 30 6.1.3 Das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien ........................................................... 32
6.2 Medium/Kanal ........................................................................................................................ 34 6.3 Kommunikationsanlass ......................................................................................................... 36 6. 4 Textfunktion .......................................................................................................................... 37 6. 5 Zusammenfassung und Vergleich der Analyse der textexternen Merkmale .................. 40
7 Analyse der textinternen Merkmale ............................................................................................ 42
7.1 Einführender Kommentar zu der Analyse .......................................................................... 42 7.2 Aufbau der deutschen Mietbedingungen ............................................................................. 43
7.2.1 Analyse ............................................................................................................................. 44 7.2.1.2 Untergeordnete Handlungsmuster ......................................................................... 44
7.3 Aufbau der dänischen Mietbedingungen ............................................................................. 46 7.3.1 Analyse ............................................................................................................................. 46
7.3.1.1 Untergeordnete Handlungsmuster ......................................................................... 46 7.4 Vergleich der Analyse Ergebnisse ........................................................................................ 50 7.5 Parallele inhaltliche Textsortenkonventionen ..................................................................... 56
7.5.1 Deutsche Textsortenkonvention und eine dänische Parallele ..................................... 57 7.5.2 Dänische Textsortenkonvention und eine deutsche Parallele ..................................... 57
7.6 Zusammenfassung der Analyse der textinternen Merkmale ............................................. 58
8 Zusammenfassung ......................................................................................................................... 60
9 Bibliografie .................................................................................................................................... 64
10 Begriffsliste .................................................................................................................................. 66
Anlagen
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1 Einleitung Sine Marie Kirkegaard, Tine Strøm
In dieser Arbeit möchten wir uns mit Mietbedingungen für Ferienhäuser1
Unser Ansatz zu dieser BA-Arbeit ist sowohl theoretisch als auch praktisch in dem Sinne, dass wir
eine kontrastive Analyse zu deutschen bzw. dänischen Mietbedingungen durchführen werden. Der
in Dänemark bzw.
Deutschland befassen. Wir haben diese Textsorte ausgewählt, weil unserem Wissen nach bis jetzt
keine Analysen dieser Textsorte in Hinblick auf Übersetzungen vorliegen, besonders was
Textsortenkonventionen und Handlungsmuster betrifft. Wir sind der Meinung, dass diese Textsorte
relevant ist, weil sowohl viele Deutsche jedes Jahr ein Ferienhaus in Dänemark als auch viele
Dänen in Deutschland ein Ferienhaus mieten. Eine Übersetzung der Mietbedingungen ist also in
vielen Fällen nötig.
Der übergeordnete Zweck dieser Arbeit, ist relevante Theorie aus der Textsortenlinguistik mit
unseren in der Übersetzungspraxis anwendbaren Analyseergebnissen zu kombinieren. Beim
Übersetzen ist es möglich mehrere Strategien anzuwenden. Diese Arbeit lässt aber nicht zu, dass
wir uns mit all diesen Strategien beschäftigen. Z.B ist es im Rahmen dieser Arbeit weder möglich
alle relevanten juristischen Aspekte zu untersuchen, noch eine exemplarische Übersetzung von
Mietbedingungen durchzuführen. Unser Ziel ist aber auch nicht, ein fertiges Übersetzungsfazit zu
erarbeiten, da es fast immer mehrere sprachliche Realisierungen gibt, die das Ziel der Übersetzung
erfüllen können. Hingegen wollen wir ein Werkzeug, das in einer Übersetzungssituation bei der
Erarbeitung eines textsortenkonformen Zieltextes (ZT) eine Hilfe sein kann. Wir haben die Arbeit
deshalb zur Durchführung der Voruntersuchungen für eine Übersetzung eingeschränkt. Zielgruppe
dieser Arbeit sind also Studierende oder andere, die sich mit Übersetzung dieser Textsorte
beschäftigen. Da wir nicht davon ausgehen können, dass alle Leser dieser Arbeit mit sowohl der
deutschen als auch der dänischen Sprache vertraut sind, haben wir, wo dänische Zitaten nicht zu
vermeiden sind, den Inhalt der Zitate in deutscher Sprache entweder erläutert oder übersetzt. Alle
Übersetzungen der dänischen Zitate in dieser Arbeit sind von uns persönlich erstellt worden.
1 In der Arbeit wird die Formulierung „Mietbedingungen” häufig vorkommen, dabei ist aber Mietbedingungen für Ferienhäuser gemeint.
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Analysevorgang basiert sich auf die Textsortenlinguistik, wobei der Schwerpunkt besonders auf
Textsortenkonventionen und Handlungsmuster liegt.
1.1 Problemformulierung
Mit dieser Arbeit möchten wir:
anhand einer kontrastiven Analyse zu deutschen und dänischen Mietbedingungen für Ferienhäuser
untersuchen, welche in einer Übersetzungssituation relevanten Merkmale2
1.2 Aufbau
in den jeweiligen
Sprachen für diese Textsorte typisch sind, damit der Übersetzer einen Überblick über die typischen
Merkmale bekommen kann und sie als ein beim Übersetzen hilfreiches Werkzeug verwenden kann.
Die Arbeit besteht aus 9 Kapiteln. Erstes Kapitel ist die Einleitung, die den Rahmen dieser Arbeit
festlegt, u. a. die Problemformulierung. In den zwei folgenden Kapiteln werden einige wichtige
theoretische Grundlagen unserer Arbeit eingeführt. In Kapitel zwei gibt es daher eine kurze
Einführung in den Teil der pragmatischen Übersetzungstheorie, der für diese Arbeit relevant ist.
Daher wird auf juristische Textsorten fokussiert. Im dritten Kapitel gehen wir weiter auf die
Textsortenlinguistik ein. Dazu wird eine Einführung in Textsorten, Textsortenkonventionen und
Handlungsmuster gegeben. Die beiden Kapitel dienen somit als Grundlage für das
Analyseverfahren. Im vierten Kapitel werden dann das Analyseverfahren und ein konkreten
Analysemodell, das der Untersuchung zugrunde liegt, vorgestellt. In Kapitel fünf werden die
Auswahlkriterien der zwei Textkorpora, die unsere Analyse zum Gegenstand hat, beschrieben.
Kapitel sechs und sieben enthalten die Untersuchungsergebnisse der Analyse. In Kapitel sechs
werden die textexternen Merkmale der deutschen und dänischen Textkorpora und in Kapitel sieben
die Analyseergebnisse der textinternen Merkmale vorgestellt und diskutiert. In den jeweiligen
Diskussionen der Analyseergebnisse ist der interlinguale Vergleich eingebettet. Die Arbeit schließt
mit einer Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse in Kapitel acht. Kapitel neun enthält
eine Bibliografie, und ganz zum Schluss in den Anlagen finden sich u.a. die Textkorpora und
Analyseergebnisse der textinternen Analyse beigefügt.
2 Die Theoretiker verwenden verschiedene Begriffe für die textexternen und textinternen Merkmale. Hansen (Hansen 1995) verwendet z.B. textexterne/-interne Bedingungen statt textexterner/-interner Merkmale wie Arntz (Arntz 1992).
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2 Übersetzungstheorie Sine Marie Kirkegaard
In diesem Kapitel gibt es eine kurze Einführung in den Teil der pragmatischen
Übersetzungstheorie, der für diese Arbeit relevant ist. Dabei wird auf juristische Textsorten und ihre
Funktion fokussiert.
2.1 Pragmatische Ansätze
In der Sprachforschung hat man sich in den sechziger Jahren und zu Anfang der siebziger Jahre des
20. Jahrhunderts mit der sogenannten „pragmatischen Wende“ von einer Absenderorientierten
Sprachbetrachtung gewendet, und stattdessen angefangen eine Zieltextorientierte Betrachtung zu
betonen (Fix 2002, S.11). Dabei wurde die Kommunikationssituation bzw. dem Empfänger
größerem Gewicht beigemessen als zuvor. Mehrere Textlinguisten haben dafür plädiert, dass der
Übersetzer die Funktion des Textes in der Zielsprache (ZS) beim Übersetzen vor Augen haben
müsse. Eine bedeutende Theorie auf diesem Feld ist die funktionsorientierte Skopostheorie3
Dieser Ansatz muss in der Arbeit mit Mietbedingungen in Acht genommen werden, denn bei
übersetzten juristischen Texten wie diese ist es üblich, dass die Gesetzte des AT-Landes bei
, die
1984 von Katharina Reiß/ Hans J. Vermeer eingeführt wurde. Der Kerngedanke der Skopostheorie
ist dieser: „Die Dominante aller Translation ist deren Zweck“ (Reiß /Vermeer 1984:96 In:
Salevsky 2002, S. 216). Die Theorie ist also ausgeprägt ZT-orientiert.
Nachfolgend haben andere Theoretiker aber die Skopostheorie kommentiert und kritisiert, u.a.
Christiane Nord (1988), die den Loyalitätsbegriff dem Ausgangstext(AT)-Autor gegenüber
eingeführt hat.
„Der Translator ist demnach bilateral gebunden: an den Ausgangstext und an die
Ziel(text)situation, und er trägt Verantwortung sowohl gegenüber dem AT-Sender (oder dem
Initiator, sofern dieser Sender-Funktion übernimmt) als auch gegenüber dem Zieltextempfänger.
Diese Verantwortung bezeichne ich als ’Loyalität’ - ’Loyalität’ ist eine ethische Qualität im
Zusammenleben von Menschen; die ’Treue’ einer Übersetzung bezeichnet ein Abbildungsverhältnis
zwischen Texten“ (Nord 1988, S. 32 In: Salevsky 2002, S. 232).
3 Reiß/Vermeer verwenden „Zweck“, „Ziel“, „Funktion“ und „Skopos“ synonym. (Salevsky 2002, S. 216)
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Streitfällen geltend sind. Deshalb ist es wichtig, dass die Übersetzung auch den AT berücksichtigt.
Dies hängt wiederum mit der Funktion des Textes zusammen, und da die Funktion des ZT bei der
Übersetzung von großer Bedeutung ist, wollen wir uns kurz darauf eingehen.
Bei der Übersetzung von Mietbedingungen ist eine pragmatische Übersetzung vorzuzeihen. Bei
einer pragmatischen Übersetzung versteht Gyde Hansen (Hansen 1995):
„(…) die Übersetzung, mit der man eine Sprechhandlung in einer Kommunikationssituation
vornimmt. (…) Bei diesem Typ wird ein AT für einen ZT-Empfänger übersetzt, und der ZT hat eine
bestimmte Funktion in einer Kommunikationssituation.“ (ibid. S. 25)
Hansen zufolge möchte einen ZT-Sender in einer Kommunikationssituation mit dem, was er
schreibt, eine Intention verfolgen. Er möchte durch die pragmatisch übersetzten Texte über die
Sprachgrenzen hinweg etwas Bestimmtes erreichen. (ibid. S. 25). Mit einer Übersetzung der
Textsorte Mietbedingungen möchte der ZT-Sender erreichen, dass der fremdsprachlichen Mieter
die Bedingungen für das Mietverhältnis versteht.
Hansen entscheidet bei einer pragmatischen Übersetzung zwischen zwei Positionen: die
dokumentarisch informierende Übersetzung und die kommunikativ einbeziehende Übersetzung.
(ibid. S. 26)
Die kommunikativ einbeziehende Übersetzung ist nach Hansen vorzuziehen, wenn der
Empfängerkreis um die ZT-Empfänger erweitert werden soll. (ibid. S. 26) Der Text wird dann der
ZT-Situation angepasst. Das Wichtigste dabei ist, dass die Botschaft des AT in der ZS so
ausgedrückt wird, dass es dem ZT nicht anzumerken ist, dass er eine Übersetzung ist. Beim
Übersetzen können Paralleltexte eine Hilfe sein (ibid. S. 33).
Bei der dokumentarisch informierende Übersetzung „hält der Übersetzer am AT soweit wie
möglich fest und zeigt, wie er in der AT-Situation aussieht“ (ibid. S. 26). Hansen erwähnt selber,
dass es Zwischenstufen zwischen den zwei Positionen gibt, die sie aber nicht weiter erläutert (ibid.
S. 26). Bei der Übersetzung von Mietbedingungen muss die kommunikativ einbeziehende
Übersetzung die dominante Position sein, weil der Empfängerkreis um den ZT-Empfänger erweitert
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wird. Die dokumentarisch informierende Position ist aber in gewissen Maßen auch relevant, denn
die Übersetzung von Mietbedingungen muss dem AT sehr treu sein, da der Text juristische
Bedingungen festlegt. Dabei ist die Wortlaut in manchen Fällen von großer Bedeutung, besonders
im Streitfall. Daher plädieren wir dafür, dass beide Positionen bei der Übersetzung von
Mietbedingungen beachtet werden müssen.
2.2 Textfunktionen
Viele haben sich mit den Funktionen verschiedener Textsorten beschäftigt, und sind dabei mit
ihrem Vorschlag zu einer Einteilung gekommen4
2.3 Juristische Texttypologie
. Einer der ersten war Bühler (Bühler 1934, In:
Brinker 2005, S. 107), dessen Organon-Modell zwischen folgenden drei Funktionen unterscheidet:
Darstellungsfunktion, Ausdrucksfunktion und Appellfunktion. Andere Theoretiker haben diese
Klassifizierungen aber unzureichend gefunden, u.a. Brinker (Brinker 2005, S 107 ff.). Er arbeitet
mit fünf Klassifizierungen: Informationsfunktion, Appellfunktion, Obligationsfunktion,
Kontaktfunktion und Deklarationsfunktion. Der Rahmen dieser Arbeit lässt nicht zu, dass die
einzelnen Funktionen hier weiter erläutert werden. Wir wollen nur feststellen, dass
Mietbedingungen nach Brinker eine Obligationsfunktion haben, weil die Vertragsparteien sich dazu
verpflichten, die in den Mietbedingungen geregelten Rechte und Pflichten nachzukommen.
Die Funktionen juristischer Texte sind noch spezifischer eingeteilt worden. Kjær hat juristische
Texte nach ihrer Funktion in folgenden drei Ebenen typologisiert: Bestimmungsebene,
Handlungsebene und Beschreibungsebene (Kjær 1990 S. 35 In: Engberg 1998, S. 58 und
Wiesmann 2004, S. 60). Wiesmann hat die drei Ebenen und verschiedene Anwendungen davon
diskutiert und dabei dieses Modell aufgestellt:
4 Dieser Abschnitt basiert sich auf Brinker 2005
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Grundlegende texttypologische Unterscheidung
1 (Wiesmann 2004: S. 60)
2.3.1 Bestimmungsebene
Auf der Bestimmungsebene werden Bestimmungen mit direkter Bedeutung für den Empfänger
formuliert. Wie aus dem Modell hervorgeht, kann diese Ebene auch als Ebene der Rechtspraxis
bezeichnet werden. Rahmen für Handlungen werden generell festgelegt, wodurch mögliche Rechte
und Pflichten unter den Bürgern einer Gesellschaft entstehen (Engberg 1998, S. 58). Typische Texte
dieser Ebene sind Gesetze und Erlasse.
2.3.2 Handlungsebene
Wie es aus dem Modell hervorgeht, kann die Handlungsebene auch als Ebene der Rechtspraxis
bezeichnet werden. Auf dieser Ebene werden die auf der Bestimmungsebene festgelegten
Handlungen vollzogen. Rechte und Pflichten werden festgelegt und damit entstehen Relationen
zwischen Parteien. Die Sprache ist oft von den Formulierungen in den bezüglichen Gesetzen
geprägt (ibid. S. 60-61). Eine typische Textsorte auf dieser Ebene ist ein Vertrag, wie auch die
Mietbedingungen als Teil eines Mietvertrages zu dieser Ebene gehören.
2.3.3 Beschreibungsebene
Auf dieser Ebene sind Texte, die Texte auf den beiden obenstehenden Ebenen beschreiben und
erläutern – typisch Lehrbücher, Fachbezogene Artikel, Gesetzeskommentare u.Ä. Hier entstehen
also keine Rechte oder Pflichten, sondern werden juristische Texte einfach beschrieben (ibid. S. 61)
Auf der Bestimmungsebene und der Beschreibungsebene werden wir aber nicht weiter eingehen, da
sie für diese Arbeit nicht relevant sind.
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2.4 Juristische (Fach)sprache
Mietverträge sind eine juristische Textsorte, denn die Funktion eines Mietvertrages ist Rechte und
Pflichten des Mieters bzw. des Vermieters festzulegen (Abschnitt 6.4, S. 37 ff.), und im Streitfall ist
der Vertrag rechtswirksam. Deshalb ist auch zu erwarten, dass juristische Sprache in gewissen
Maßen in solchen Mietverträgen zu finden ist. Mehrere Textlinguisten haben aber dafür plädiert,
dass es nicht „die Rechtssprache, die juristische Fachsprache, den juristischen Fachtext“
(Hervorhebungen im Original) (Nussbaumer In: Eriksen, 2002, S. 21) gibt. Nussbaumer meint in
Anlehnung an Busse (2000), dass diese Einteilung problematisch ist, weil es innerhalb des
juristischen Bereichs eine große Vielfalt an Rechtstexte gibt. Z.B. unterscheidet Busse zwischen
neun Oberklassen, die je viele Textsorten haben. Einer seiner Begriffe ist „Textsorten des
Vertragswesens (Mietvertrag, Vereinssatzung usw.)“(ibid. S. 23), was für diese Arbeit interessant
und relevant ist. Wie oben erwähnt (Abs. 2.3.2, S. 8) ist zu erwarten, dass die Sprache in den
Mietbedingungen von der Sprache in den bezüglichen Gesetzestexten geprägt ist. Da ein
Mietvertrag sich aber oft an Laien wendet, ist es wahrscheinlich, dass die Sprache einigermaßen
angepasst ist, damit der Mietvertrag auch für den Mieter verständlich ist.
Da jedes Land sein eigenes Rechtssystem hat, kann aber„nicht von „Rechtssprache schlechthin“
gesprochen werden, sondern vielmehr nur von einer „nationalen Rechtssprache“, die von der
jeweils dahinterliegenden Rechtsordnung geprägt ist.“ (Simonæs 2002 In: Eriksen 2002, S.136)
Indem wir Simonæs darin zustimmen, finden wir es angebracht eine kontrastive Analyse der
Textsorte Mietbedingungen für Ferienhäuser durchzuführen, um die Merkmale der Sprache in
jeweils den deutschen und den dänischen Mietbedingungen festzustellen. Dabei werden wir aber
besonders den Schwerpunkt auf Textsortenkonventionen und Handlungsmuster legen.
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3 Textsortenlinguistik Tine Strøm
In diesem Kapitel werden die Begriffe Textsortenkonvention und Handlungsmuster eingeführt.
Außerdem werden der Zweck der Textsortenkonventionen und die Relationen zwischen den
Komponenten des Handlungsmusters erläutert.
3.1 Texttypen und Textsorten
Die Textsortenlinguistik ist keine eindeutige Größe. Besonders die Zweige Textlinguistik und die
Textproduktion, weil sie von vielen untersucht worden sind. Die Textlinguistik innerhalb der
Textsortenlinguistik ist als ein Klassifikationsinstrument zu charakterisieren, mit dem Texte in
Gruppen eingeteilt werden. In der Textproduktion werden einzelne Texte beschrieben, und anhand
ihrer gemeinsamen (sowohl textexternen als auch textinternen) Merkmale einer bestimmten
Textsorte zugeordnet (Engberg 1997, S.43). In dieser Arbeit werden wir uns also mit der
Textproduktion befassen.
3.2 Textsorten
Uwe Pörsksen bezeichnet „Textsorten als überindividuelle Sprech- und Schreibakte, die an
wiederkehrende Kommunikationshandlungen gebunden sind, und bei denen sich aufgrund ihres
wiederholten Auftretens charakteristische Sprachverwendungs- und Textgestaltungsmuster
herausgebildet haben.“ ( Reiß/Vermeer 1984, 177 In: Schnell-Hornby 1995, S. 94).
Aus dieser Definition ist zu ersehen, dass verschiedene Muster sich innerhalb einer Textsorte
herausgebildet haben; diese Muster müssen allerdings nicht benutzt werden, um einen Text einer
Textsorte zuzuordnen.
Ein Text kann z.B. nach juristischen Kriterien auch zur Textsorte „Landgerichtsurteil“ gehören,
obwohl keine für die Textsorte typischen lexikalischen Einheiten verwendet werden. Ein Text muss
lediglich adäquate kontextuelle Merkmale aufweisen. (Engberg 1997, S. 41) (Abschnitt 3.3.3.2, S.
12)
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3.3 Konvention
„Sprache insgesamt kann als Instrument menschlicher Kommunikation ja nur „funktionieren“, weil
sie als soziale Institution (…) keine völlig willkürliche Verwendung von Zeichen zulässt (…)“
(Schnell-Hornby 1995, S. 97)
Unser Sprachgebrauch ist also von Regeln determiniert. Einige von ihnen sind im Detail behandelt
worden, wie Z.B. die Grammatik. Andere können aber nicht mit den Regeln der jeweiligen
Sprachgemeinschaft beschrieben werden, sondern sind eher intuitiv oder angelernt. Diese Regeln
oder Muster werden Konventionen genannt und treten auf allen Text- und Sprachebenen auf (ibid.
S. 97).
Konventionen auf sprachliches Verhalten besitzen nach Reiß folgende Merkmale:
1. „Konventionen sind nicht unabänderlich, sie können sich mit der Gemeinschaft innerhalb
derer sie Gültigkeit besitzen, wandeln; (…).
2. Konventionen berühren immer nur einen Teil sprachlicher Kommunikation. Sie schließen
den ideolektalen, individuellen Gebrauch von Sprache nicht aus.
3. Konventionen sind stillschweigende, ungeschriebene Regeln (…), die sich in unserem
Zusammenhang als gemeinsame Merkmale in Textvorkommen äußern. Sie sind dabei
weniger starr als die Regeln der Grammatik und in geringerem Maße obligatorisch.
4. Konventionen können sich trotz aller Normiertheit wandeln und dabei auch gewandelte
Einstellungen einer Sprachgemeinschaft zum jeweiligen Kommunikationsvorgang
widerspiegeln.“ (ibid. S. 98)
3.3.1 Textsortenkonvention
Textsortenkonventionen5
5 Siehe evtl. Begriffsliste
sind „charakteristische Sprach-und Gestaltungsmuster von Texten als
Merkmale von Textsorten (…) die sich durch ihre Rekurrenz zu sprachlichen
Verhaltensregularitäten in bestimmten Kommunikationssituationen“(Reiß/Vermeer 1984, S.183 In:
Engberg 1997, S. 45) verfestigt haben.
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Um eine sprachliche Regelmäßigkeit als Textsortenkonvention bezeichnen zu können, sind nach
Engberg zwei Kriterien zu erfüllen: „erstens muss das entsprechende sprachliche Merkmal für
Texte der Textsorte charakteristisch sein. (…) Zweitens muss das sprachliche Mittel hochfrequent
sein (…)“(ibid. S. 45) Sind beide Kriterien erfüllt, wird das sprachliche Mittel zu einem typischen
Merkmal einer Textsorte und kann als Textsortenkonvention bezeichnet werden.6
3.3.2 Die Funktion der Textsortenkonventionen
Reiß hat die Textsortenkonventionen als ein Übersetzungsmittel eingeführt, indem sie drei
Funktionen der Textsortenkonventionen definiert hat.
„Textsortenkonventionen dienen:
1. als Erkennungssignale
2. als Auslöser von Erwartungshaltungen
3. als Steuerungssignale für das Textverstehen
In allen drei Funktionen bieten sie dem Übersetzer wertvolle Entscheidungshilfen“( Schnell-
Hornby 1995, S.100).
Im Folgenden werden die Textsortenfunktionen nach Reiß (ibid. S.100 ff.) näher erläutert.
3.3.2.1 Textsortenkonventionen als Erkennungssignale
Der Leser kann an den jeweiligen Sprach- und Gestaltungskonventionen eine jeweilige Textsorte
erkennen. Wenn er z.B. die Eingangsformel: „Im Namen des Volkes…“ liest, weiß er, dass der Text
wahrscheinlich eine Urteilsverkündung ist, und wenn er folgende Schlussformel sieht „Und wenn
sie nicht gestorben sind, so leben sie heute noch“, dann weiß er, dass der Text ein Märchen ist.
3.3.2.2 Textsorten als Auslöser von Erwartungshaltungen
Erkennt der Leser eine Textsorte an bestimmten Sprach- und Gestaltungskonventionen, so werden
gewisse Erwartungen an den Text geknüpft. Oft erwartet der Leser bestimmte Stileigenheiten, z.B.
erwartet er in Fachtexten einen sachlichen Stil.
6 Das Verhältnis zwischen „charakteristischen Merkmalen“ und „typischen Merkmalen“ ist Folgendes: Ein (textsorten)typisches Merkmal ist ein charakteristisches Merkmal, das in Texten einer Textsorte häufig auftritt. (Engberg 1997, S. 45-46)
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Werden die Erwartungen des Lesers nicht erfüllt, so gibt es drei Möglichkeiten, die die Übersetzung
beeinflussen können.
1. Der Leser betrachtet den Text als „defekt“.
2. Der Leser sucht nach einer Erklärung der Verwendung der für die Textsorte untypischen
Textsortenkonventionen und entdeckt neue Interpretationsmöglichkeiten.
3. Die intendierte Kommunikation des Textes misslingt.
3.3.2.3 Textsorten als Steuerungssignal für das Textverstehen
Die jeweilige Textsorte kann das Verstehen eines ganzen Textes oder einzelner Textelemente
steuern. Erscheint folgendes Textsegment in einer Rezension „ Dies ist einer der besten Filme, die
in den letzen Jahren gedreht worden sind“, ist der Texttyp informativ und Bestandteil einer
Filmkritik. Erscheint das Textsegment aber in einer Anzeige ist der Text operativ und Bestandteil
einer Filmreklame (ibid. S.101-102). Darüber hinaus weist Reiß darauf hin, dass das Wissen über
Textsortenkonventionen nicht nur bei der Textproduktion, sondern auch beim Übersetzen relevant
ist. Diese Definition der Funktion der Textsortenkonventionen bildet in dieser BA-Arbeit eine enge
Kopplung zwischen Übersetzen und Textsortenkonventionen.
3.3.2.4 Die Rolle der Textsortenkonventionen im Übersetzungsprozess
Die zuvor erwähnten Funktionen können bei der Übersetzung das Verhalten des Übersetzers
beeinflussen. Bei jeder Übersetzung gibt es zwei grundsätzliche Fragen:
1. „Kann ihre dreifache Funktion im übersetzten Text erhalten bleiben?
2. Sollen diese Funktionen – wenn dies grundsätzlich möglich ist – im Zieltext erhalten
bleiben?“(ibid. S. 103-104) (Siehe auch Abschnitt 2.1, S. 5-6)
3.3.3 Handlungsmuster
In dieser Arbeit sind Textsortenkonventionen der übergeordnete Begriff für Regelmäßigkeiten
innerhalb einer bestimmten Textsorte. Textsortenkonventionen werden anhand von
Handlungsmustern7
7 Siehe evtl. Begriffsliste
realisiert. Nach Engberg lautet die Definition eines Handlungsmusters:
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 14
„Als sprachliches Handlungsmuster fasse ich ein Muster auf, nach dem bei der Formulierung von
Texten, die zur Erfüllung bestimmter Kommunikationsziele in bestimmten Situationen verwendet
werden, bestimmte lexikalische Einheiten in bestimmten Konstruktionen eingesetzt werden.“
(Engberg 1997, S. 26)
Ein Handlungsmuster kombiniert drei Komponenten:
1. Kommunikationssituation
2. Kommunikationsziel
3. Kommunikationsmittel (Engberg 1997, S. 26-28)
Die Kommunikationssituation und das Kommunikationsziel bilden zusammen den
Handlungskontext der sprachlich realisierten Handlung. Hier treten die textexternen Merkmale
auf.
Die Kommunikationsmittel sind bei juristischen Fachtexten sprachliche Elemente. Das sind die
sogenannten lexikalischen Einheiten8
Zwischen den drei Komponenten gibt es verschiedene Relationen. Um sie näher zu erläutern wird
folgendes Modell abgebildet
, die Satzgliedfunktion haben (ibid. S. 90). Daher werden wir
im Folgenden den spezifischeren Begriff „lexikalische Einheiten“ verwenden statt
Kommunikationsmitteln. Die lexikalischen Einheiten werden innerhalb des oben erwähnten
Handlungskontextes eingesetzt, um eine Sprachhandlung auszuführen. Das sind die textinternen
Merkmale.
9
8 Siehe evtl. Begriffsliste 9 In der Arbeit Engbergs (2007), aus der wir seine Termini und Erklärungen haben, ist kein Model abgebildet, weshalb wir das Modell aus Ditlevsen et. Al. 2007 verwenden. Engberg hat auch an dieser Arbeit teilgenommen. Deshalb kombinieren wir die deutschen Termini Engbergs mit dem Modell.
.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 15
Abb. (Ditlevsen et al. 2007, S. 107)
3.3.3.1 Die Relationen des Handlungsmusters
Die Relation zwischen der Kommunikationsziel und der Kommunikationssituation; die sogenannte
Determinationsrelation10
Die Relation zwischen dem Kommunikationsziel und den lexikalischen Einheiten besteht aus einer
Mittel-Zweck-Relation.
ist wechselseitig. Das Kommunikationsziel kann also die
Kommunikationssituation, die man wählen muss, um das Kommunikationsziel realisieren zu
können, determinieren. In anderen Fällen determiniert die Situation aber die Funktion.
Charakteristisch für juristische Texte ist, dass die Situation die Kommunikationsziele determiniert,
denn der Richter hat mit seinem Text eine gewisse Funktion zu erfüllen (Engberg 1997, S. 27)
(siehe Abschnitt 6.4, S. 37 ff).
11 D.h. dass die lexikalischen Einheiten eine bestimmte semantische
Qualität zur Erfüllung einer gewissen Funktion haben müssen. Ist die Funktion definiert, so steht
eine begrenzte Auswahl lexikalischer Einheiten zur Verfügung, deren Inhalt zur Vermittlung einer
bestimmten Funktion verwendet werden kann (Ditlevsen 2007, S.108). Diese Funktion ist das
Kommunikationsziel.12
Zwischen einer konkreten Kommunikationssituation und konkreten lexikalischen Einheiten ist
keine inhaltliche Relation vorhanden, wie in der Mittel-Zweck-Relation, sondern eine
Typikalitätsrelation.
13
10 Siehe evtl. Begriffsliste 11 Siehe evtl. Begriffsliste 12 Eine ausführliche Argumentation dafür gibt es im Abschnitt 6.4 S. 37 ff. 13 Siehe evtl. Begriffsliste
Ein Linguist oder Sprachbenutzer kann nur durch eine Untersuchung einer
Determinationsrelation
Mittel-Zweck-Relation
Typikalitätsrelation
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 16
gewissen Situation herauslesen, welche lexikalischen Einheiten typisch innerhalb der
Kommunikationssituation verwendet werden. Die Regelmäßigkeit solcher typischen lexikalischen
Einheiten kann sich ändern, da die Typikalität davon abhängig ist, welche Formulierungen die
Personen, die die Texte verfassen, anwenden. Verfassen sie die Texte nicht nach einer bestimmten
Konvention, wandelt sich diese Konvention (ibid. S.109).
In der Analyse der textinternen Merkmale und dabei auch der Textsortenkonventionen sind zwei
der Relationen relevant, nämlich die Mittel-Zweck-Relation (welche lexikalischen Einheiten zur
Realisierung des Kommunikationsziels verwendet werden können) und die Typikalitätsrelation
(welche lexikalischen Einheiten typisch innerhalb der Kommunikationssituation verwendet werden)
(ibid. S.108-109). Die Determinationsrelation hängt mit den textexternen Merkmalen zusammen,
deren Funktion ist, Texte zu gruppieren und sie der gleichen Textsorte zuzuordnen.
3.3.3.2 Die Funktionen des Handlungsmusters
Handlungsmuster bilden eine Grundlage für die Formulierung von Texten einer Textsorte. Es ist
aber wichtig festzustellen, dass auch Texte, die nicht den charakteristischen Merkmalen der
Textsorte folgen, als Exemplare der Textsorte aufgefasst werden, wenn der Handlungskontext/die
Determinationsrelation indiziert, dass sie zu der Textsorte gehört (Engberg 1997, S. 44).
Handlungsmuster sind ein Muster für die Textproduktion innerhalb einer Textsorte, und wenn
sowohl der Absender als auch der Empfänger das Wissen über Handlungsmuster besitzen, werden
die Textsortenkonventionen ihre Funktion erfüllen und die Produktion und Rezeption erleichtern.
Dabei wird die Wahrscheinlichkeit einer gelungenen Kommunikation erhöht (ibid. S. 50-51). Somit
ist das Wissen über Handlungsmuster einer Textsorte für den Übersetzer wichtig, weil er Vermittler
des AT in der neuen Kommunikationssituation ist, von der das Translat ein Teil ist.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 17
4 Methode Sine Marie Kirkegaard
In Kapitel zwei und drei haben wir für unsere Untersuchung relevante textsortenlinguistische
Begriffe eingeführt. In diesem Kapitel werden wir erläutern, wie wir diese Begriffe kombinieren
und verwenden. Ausgangspunkt soll die kontrastive Textologie sein, weil wir Textsorten aus zwei
verschiedenen Sprachgemeinschaften vergleichen möchten. Am Ende des Kapitels ist ein
Analysemodell aufgestellt, das in der Analyse Verwendung finden wird.
4.1 Kontrastive Textologie
Unter der kontrastiven Textologie versteht Bernd Spillner (1981) eine linguistische Disziplin, die
„die Charakteristika von Textsorten auf allen Sprachebenen interlingual vergleicht. Die
Textsortenkontrastierung hat also alle textsortenspezifischen Merkmale zu berücksichtigen“
(Spillner 1981, S. 243: In Engberg 1997, S. 58)
Nach Spillner befasst sich kontrastive Textologie also mit dem Vergleichen von
Textsortenkonventionen auf allen Sprachbeschreibungsebenen. Beim Vergleich zweier
Sprachsysteme ist die Grundidee sich mit typischen Merkmalen einer Textsorte zu befassen, die für
eine übersetzungsrelevante Textarbeit brauchbar sind (Engberg 1997, S. 59). Da dies zentral für
unsere Arbeit ist, werden wir die kontrastive Textologie verwenden.
4.2 Analyseverfahren und Methode zur Beschreibung einer Textsorte
Reiner Arntz (1992) hat sich auch mit kontrastiver Textologie beschäftigt. Er plädiert dafür, in
Anlehnung an Hoffmann, dass Texte aus zwei verschiedenen Sprachgemeinschaften, die intuitiv
derselben Textsorte zugeordnet werden, nach identischen Kriterien untersucht werden können, um
eine Vergleichbarkeit festzustellen (ibid. S. 59). In unserem Fall handelt es sich teils um eine
Beschreibung der textexternen Merkmale, teils um eine Beschreibung der textinternen Merkmale.
4.2.1 Textexterne Merkmale
Um zu verifizieren, dass die Mietbedingungen unserer zwei Textkorpora zu der gleichen Textsorte
gehören, werden zunächst die textexternen Merkmale untersucht. Unter den textexternen
Merkmalen versteht Arntz:
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 18
- „Kommunikationssituation
- Medium/Kanal
- Kommunikationsteilnehmer
- Textfunktion“ (Arntz 1992, S. 113)
Zweck einer Analyse der textexternen Merkmale ist „die Vergleichbarkeit der Texte (…) zu
überprüfen und zu bestätigen.“ (ibid. S. 113). Kommen die gleichen Merkmale in mehreren Texten
vor, die in gleichen Situationen die gleiche Funktion haben, ist anzunehmen, dass es sich um eine
Textsorte handelt. Ist es nach der Untersuchung der textexternen Merkmale hingegen nicht möglich
die Vergleichbarkeit der Texte zu bestätigen, kann die Analyse anhand der vorliegenden
Textkorpora nicht weitergeführt werden und, ein neues Textkorpus muss zusammengestellt werden.
Bestätigt die Analyse der textexternen Merkmale aber die Vergleichbarkeit, können wir mit der
Analyse der textinternen Merkmale fortfahren.
Die textexternen Merkmale stimmen mit zwei von den drei Komponenten des Handlungsmusters
überein, nämlich der Kommunikationssituation und dem Kommunikationsziel, die zusammen einen
Handlungskontext/ eine Determinationsrelation bilden (siehe Abschnitt 3.3.3, S. 13 ff.).
Der Begriff „textexterne Merkmale“ signalisiert, dass es sich um Elemente handelt, die außerhalb
des Textes liegen, sich aber auf Textebene widerspiegeln (ibid. S. 113). Die drei ersten textexternen
Merkmale nach Arntz (Kommunikationsteilnehmer, Medium/Kanal, Kommunikationsanlass)
beschreiben Aspekte der Kommunikationssituation, und deswegen werden wir bei der Analyse der
Kommunikationssituation diese Methode anwenden.
Der Begriff „Textfunktion“ stimmt mit Engbergs Begriff „Kommunikationsziel“ überein14
14 Eine ausführliche Argumentation dafür gibt es im Abschnitt 6.4, S. 37 ff
, und
deswegen werden wir auf die Textfunktion unter einem separaten Punkt weiter eingehen.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 19
4.2.2 Textinterne Merkmale
Tine Strøm
Nächster Schritt des Analyseverfahrens besteht darin, die textinternen Merkmale zu untersuchen.
Hier werden spezifische Elemente auf Textebene beschrieben. Jeder einzelne Text ist auf seine
spezifischen Merkmale hin zu untersuchen. Der Text entscheidet somit, welche Merkmale relevant
zu beschreiben sind. Nach Arntz könnten folgende Merkmale15
- „Nichtsprachliche Elemente wie Layout, typographische Gestaltung
relevant sein:
- Makrostruktur
- Textkohärenz
- Syntax (Satzarten, Wortgruppen, Satzverknüpfung und syntaktische Kompression)
- Lexik (Wortklassen, Struktur, Herkunft)
- Grammatische Kategorien (Tempus, Genus, Modus, Person)
- Stilmittel“ (ibid. S. 114)
Die textinternen Merkmale sind mit den lexikalischen Einheiten des Handlungsmusters
vergleichbar.
Die Merkmale, die den Text prägen, dienen als Ausgangspunkt für eine ausführlichere Analyse
(ibid. S. 113). Beim Auswählen der zur Kontrastierung herangezogenen Merkmale ist zu beachten,
dass die gleiche Textsorte verschiedener Sprachgemeinschaften unterschiedliche Merkmale
aufweisen kann, d.h. dass sowohl Unterschiede als auch Ähnlichkeiten untersucht und verglichen
werden können.
Nachdem die relevanten Merkmale der zwei Textkorpora ausgewählt sind, kann eine ausführliche
Beschreibung und Analyse durchgeführt werden. Zunächst sind sämtliche Texte in Sprache 1 (L1)
zu analysieren. Die Ergebnisse der Einzeluntersuchungen sind danach zusammenzufassen und zu
gewichten. Auf dieser Basis ist es u.a. möglich, Aussagen über die sprachliche Variationsbreite der
Textsorte zu machen. Auf gleiche Weise sind sämtliche Texte in Sprache 2 (L2) zu analysieren, und
die Ergebnisse der Einzeluntersuchungen zusammenzufassen und zu gewichten. Schließlich sind
15 Arntz verwendet den Begriff Beschreibungselemente bzw. Elemente im gleichen Sinne wie Engberg den Begriff textinterne Merkmale verwendet. Um Missverständnisse zu vermeiden, verwenden wir in Anlehnung an Engberg durch die ganze Arbeit den Begriff Merkmale.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 20
die Analysen der L1 und L2 zu vergleichen, um Unterschiede und Ähnlichkeiten festzustellen (ibid.
S.114 -115). Solche Analysen sind für den Übersetzer sehr relevant, da er mit diesem Wissen eine
verbesserte Grundlage dafür hat, eine adäquate Übersetzung zu erstellen. Mit Hilfe dieses Wissens
kann z.B. eine falsche Übertragung von Textsortenkonventionen vermieden werden, d.h. eine
Übertragung von den im L1 vorkommenden Textsortenkonventionen in eine L2, die unadäquat
wäre, weil die betreffenden Textsortenkonventionen in der L2 nicht existieren.
4.3 Elemente des Analyseverfahrens
Anhand dieser Analysen möchten wir Textsortenkonventionen, die in deutschen und dänischen
Mietbedingungen auftreten, identifizieren und dabei untersuchen, ob sie beim Übersetzen relevant
sind.
Zunächst werden wir die textexternen Merkmale der zwei Textkorpora analysieren, u.a. die
Kommunikationssituation und das Kommunikationsziel, um festzustellen, ob sie das gleiche
Kommunikationsziel innerhalb den gleichen Kommunikationssituationen erfüllen, und somit der
gleichen Textsorte zugeordnet werden können. Dieses Wissen beeinflusst das weitere
Analyseverfahren, nämlich die Wahl der textinternen Merkmale. Nach Arntz sind sämtliche
sprachliche Elemente eines Textes zu analysieren, die für den jeweiligen Text relevant sind. Dieses
Verfahren ist gründlich und zeitraubend, und es ist nicht gegeben, dass das Ziel der Untersuchung
erreicht wird. Angestrebt wird vielmehr eine Arbeit, die beim Übersetzen verwendbare Ergebnisse
hervorhebt. Das werden wir durch Identifizierung textkonventioneller Formulierungen erreichen.
4.3.1 Teiltextsegmente
Unser Analyseparameter befindet sich auf Textebene. Hermann Oldenburg (1992) teilt seine
untersuchten Texte in Teiltexte ein. Oldenburg versteht unter Teiltexten
„größere inhaltlich-funktionale Einheiten von Texten, die formal und thematisch voneinander
abgrenzbar sind und in der Regel mit intuitiv gegebenen Teiltexten wie „Einleitung“ „Diskussion“
und „Zusammenfassung“ übereinstimmen“(Oldenburg 1992, S. 63).
Oldenburg unterteilt die Teiltexte wie folgt:
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 21
„Teiltextsegmente betrachte ich als kleinere inhaltlich-funktionale Einheiten des Textes, die primär
an die Teiltextstruktur beziehungsweise die Teiltextfunktion gebunden sind. Sie konstituieren in
ihrem Zusammenwirken den Teiltext und sind in aller Regel weniger in sich abgeschlossene
Einheiten als Teiltexte. Teiltextsegmente können als quasi gleichberechtigte Elemente
nebeneinander stehen, sie können aber auch anderen Teiltextsegmenten untergeordnet sein.“(ibid.
S. 63)
Teiltextsegmente können sich an die Teiltextfunktion binden. Im Zusammenhang mit den
Handlungsmustern bildet dies unseren Ausgangspunkt. Teiltextsegmente können auf mehreren
Ebenen auftreten; unsere Arbeit hat aber nicht zum Gegenstand, die verschiedenen Ebenen zu
analysieren, auf denen die Teiltextsegmente vorkommen, oder an welche Teiltexte sie sich knüpfen,
da eine Einteilung in Teiltexten wie „Einleitung“, „Diskussion“ und „Zusammenfassung“, wie von
Oldenburg vorgeschlagen, in einer Textsorte wie Mietbedingungen keine besondere Relevanz hat.
In dieser Arbeit werden nach Inspiration von Engberg Teiltextsegmente untersucht, die aus
mindestens einem vollständigen Satz bestehen (Engberg 1997, S. 85).16 Damit ein
Teiltextsegment17 im Rahmen dieser Arbeit als eine textsortenkonventionelle Formulierung
aufgefasst werden kann, müssen gewisse Kriterien erfüllt werden. Erstens müssen die
wiederkehrenden Teiltextsegmente die gleichen Kommunikationsteilziele erfüllen, und zweitens
müssen sie die gleiche Form haben. Die zu untersuchenden lexikalischen Einheiten erfolgen im
Rahmen der Möglichkeiten innerhalb des Sprachsystems und der Fachterminologie innerhalb der
juristischen Fachsprache. Diese Arbeit fordert aber nicht, dass die wiederkehrenden
Teiltextsegmente bis im Detail die gleiche Form haben, um zu der gleichen Textsortenkonvention
zu gehören. Werden z.B. Synonyme, Varianten18
16 Bei einem vollständigen Satz verstehen wir in dieser Arbeit einen Satz, der mindestens aus einem Subjekt und einem Verb besteht. 17 Siehe evtl. Begriffsliste 18 Als Variante verstehen wir in dieser Arbeit einen oder mehrere Satzglieder, die sich von der Formulierung in dem gefundenen Teiltextsegment unterscheiden, wobei der Inhalt aber derselbe ist.
oder mehrere Satzglieder verwendet, die nicht den
Kerninhalt der anderen Teiltextsegmente ändern oder beeinflussen, können sie immer noch
zusammen mit den andren Teiltextsegmenten eine textsortenkonventionelle Formulierung bilden.
Bei der Untersuchung zwei der drei Relationen des Handlungsmusters, nämlich der Mittel-Zweck-
Relation und der Typikalitätsrelation, kann also entschieden werden, ob die in unseren
Mietbedingungen verwendeten Teiltextsegmente als Formulierungskonventionen (ibid. S. 90)
aufzufassen sind oder nicht.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 22
4.3.2 Handlungsmuster
Textsortenkonventionen werden anhand von Handlungsmustern realisiert, die aus drei
Komponenten bestehen: 1) Kommunikationssituation, 2) Kommunikationsziel und 3)
Kommunikationsmittel. (Abschnitt 3.3.3, S. 13 ff.) Der Ausgangspunkt der Analyse ist deswegen
die Handlungsmuster der betreffenden Textsorte. Handlungsmuster können auf mehreren Ebenen
auftreten. Wir werden uns mit der Textebene befassen, d.h. mit den zu untersuchenden
lexikalischen Einheiten, die durch Teiltextsegmente etabliert sind, und die anhand
Typikalitätsrelationen gefunden werden können.
Unser Analyseverfahren bezieht sich auf die drei Komponenten der Handlungsmuster. Durch die in
Kapitel 6 zu analysierenden textexternen Merkmale, werden die Kommunikationssituation und das
Kommunikationsziel analysiert. Wir vermuten, dass die Kommunikationssituation der deutschen
und dänischen Textkorpora weitgehend die gleiche ist; eine Ausnahme könnte aber die jeweilige
nationale Rechtssprache bilden (siehe Abschnitt 2.4, S. 9). Um diesbezügliche Unterschiede
festzustellen, wäre eine Untersuchung der Gesetzgebung und sprachliche Formulierung der
betreffenden Gesetze in den jeweiligen Sprachgemeinschaften erforderlich. Eine Untersuchung
dieser Art wäre aber von einem solch großen Umfang, dass sie eine BA-Arbeit in sich fordern
könnte, und reicht also weit über den Rahmen dieser Arbeit hinaus. Deswegen werden wir nicht
weiter darauf eingehen. Der übergeordnete Zweck (das Kommunikationsziel) wird auch in Kapitel
6 analysiert, und somit werden zwei der Komponente des übergeordneten Handlungsmusters
identifiziert und beschrieben. Damit die Kommunikationsteilziele in den untergeordneten
Handlungsmustern klassifiziert werden können, wird Ende des sechsten Kapitels eine Einteilung der
Kommunikationsteilziele unternommen, die sich auf das übergeordnete Kommunikationsziel
bezieht, das im gleichen Kapitel analysiert wird.
Die textinterne Analyse hat zunächst eine Analyse des deutschen Textkorpus zum Gegenstand
gefolgt von der Analyse des dänischen Textkorpus. Der Zweck dieser Analysen ist,
Teiltextsegmente zu identifizieren, in denen typische lexikalische Einheiten zur Realisierung
identischer Kommunikationsteilziele auftreten. Treten Teiltextsegmente in 3-5 der
Mietbedingungen in dem betreffenden Textkorpus auf, sind Textsortenkonventionen vorhanden.
Zum Schluss werden wir die textinterne Analyse der zwei Textkorpora vergleichen, damit parallele
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 23
Handlungsmuster identifiziert werden können. Dieser Vergleich ist beim Übersetzen von großer
Bedeutung, dadurch dass er signalisiert, welche Übersetzungen innerhalb bestimmter
Kommunikationssituationen am Besten sind, damit adäquate Übersetzungen von Mietbedingungen
erstellt werden können. Folglich können die Erwartungen des kompetenten Lesers erfüllt werden,
was wiederum zu einer gelungenen Kommunikation beiträgt.
4.4 Das Analysemodell
Anhand der oben erwähnten Beschreibung unseres Analyseverfahrens erfolgt eine Übersicht des
Analysemodells:
1 Analyse der textexternen Merkmale
a) Analyse der textexternen Merkmale der deutschen Mietbedingungen
b) Analyse der textexternen Merkmale der dänischen Mietbedingungen
c) Vergleich der Ergebnisse
2 Analyse der textinternen Merkmale
a) Analyse der textinternen Merkmale der deutschen Mietbedingungen
b) Analyse der textinternen Merkmale der dänischen Mietbedingungen
c) Vergleich der Ergebnisse
3 Vergleich der Textsortenkonventionen
a) Vergleich paralleler Textsortenkonventionen
b) Vergleich paralleler Textsortenkonventionen
Der Analyseaufbau erfolgt nicht ganz wie es aus diesem Modell hervorgeht, aber alle Elemente des
Modells werden in der Analyse mit einbezogen und in einen logischen Zusammenhang gestellt.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 24
5 Textkorpus Sine Marie Kirkegaard
In diesem Kapitel werden wir erläutern, nach welchen Kriterien die Texte unserer zwei Textkorpora
ausgewählt und zusammengestellt sind
5.1 Die Wahl unserer Textkorpora
Mietbedingungen (für Ferienhäuser) sind aus textsortenlinguistischer Perspektive unserem Wissen
nach nicht vorher beschrieben und untersucht worden. Die Ergebnisse, die wir nach der Analyse
unserer Textkorpora finden werden, sind also auf dem neusten Wissensstand des Textsortengebiets.
Wegen des Umfangs unserer Arbeit ist es uns nicht möglich gewesen, ein für die Textsorte
Mietbedingungen großes repräsentatives Material zu sammeln. Eine exemplarische Analyse von
einem Text, der zu der Textsorte gehört, ist auch nicht möglich, weil keiner die für
Mietbedingungen typischen textexternen und -internen Merkmale in Hinblick auf
Textsortenkonventionen analysiert hat. Nur einen Text auszuwählen, wäre also sehr problematisch.
Wir haben uns deswegen dazu entschlossen, die Analyse auf mehr Texte basieren zu lassen, um
textsortenspezifische Merkmale identifizieren zu können. Die Anzahl der Texte darf aber auch nicht
zu umfangsreich sein, da wir dann auf Grund des zeitlichen Rahmens dieser Arbeit keine
ausführliche Analyse der einzelnen Texte durchführen können. Als Analysegrundlage dienen
deshalb zwei Textkorpora von fünf deutschen bzw. dänischen Mietbedingungen für Ferienhäuser.
Diese Anzahl haben wir angemessen gefunden. Das verleiht uns eine Textmenge, die für eine
ausführliche Analysearbeit ausreichend ist, und so können wir immer noch den zeitlichen Rahmen
einhalten.
Die Tatsache, dass die beiden Textkorpora relativ klein sind, birgt allerdings die Gefahr, dass die
Ergebnisse auf Zufälligkeit basieren und nicht repräsentativ sind. Wir können folglich nicht sicher
sein, dass alle Textsortenkonventionen innerhalb der Textsorte identifiziert werden, oder dass die
gefundenen Textsortenkonventionen für die Textsorte allgemein geltend sind. Um die Validität und
Verwendung unserer Analyseergebnisse zu sichern, haben unsere Textkorpora authentische
Mietbedingungen zum Gegenstand, die wir auf der Internetseite der entsprechenden
Ferienhausvermittler gefunden haben.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 25
Wir haben unser Textkorpus nach folgenden Kriterien zusammengestellt.
Sie müssen
1. original sein
2. sich inhaltlich mit dem gleichen Thema befassen
3. aus einem Vermietungsbüro kommen
4. aktuell sein
1. Originalität
Unter Originaltexten verstehen wir, dass die Texte keine Translate sind. Alle dänischen
Mietbedingungen sind auf dänischen Internetseiten gefunden und das Gleiche gilt für die deutschen.
Diesem Kriterium messen wir große Bedeutung zu, denn daraus können echte
Textsortenkonventionen abgeleitet und die Weiterführung von unsachgemäß übersetzten
Textsortenkonventionen vermieden werden.
2. Vergleichbarer Inhalt
Die Grundlage für eine kontrastive Analyse im Rahmen dieser Arbeit ist, dass die Texte der
gleichen Textsorte zugeordnet werden können. Da es aber eine Vielfalt von Mietobjekten gibt,
haben wir Mietbedingungen für Ferienhäuser ausgewählt, u.a. um die Konformität der Textkorpora
zu sichern.
3. Vermietungsbüros
Eines unserer Kriterien ist gewesen, dass die Mietbedingungen von einem Vermittler oder einem
von ihm beauftragten juristischen Experten angefertigt sein sollten. In solch einem Fall können wir
nämlich sicher sein, dass die Mietbedingungen in vielen Fällen verwendet werden und Geltung
finden, und wir können mehr Textsortenkonventionen erwarten als in Mietbedingungen, die von
einzelnen privaten Vermietern angefertigt sind.
4.
Da diese Arbeit als ein Werkzeug für zukünftige Übersetzungen dienen soll, ist es wichtig, dass die
Analysegrundlage so neu und aktuell wie möglich ist. Deshalb haben wir Mietbedingungen aus
Aktualität
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 26
diesem Jahr, 2009, vorgezogen, wo dies möglich gewesen ist. Aus einigen Texten ist keine
Zeitangabe zu ersehen, aber da wir alle Texte im Internet gefunden haben, wo sie für alle
potentiellen Kunden zugänglich sind, müssen wir davon ausgehen, dass diese Ausgaben die aktuell
verwendeten sind.
Bei dem Zusammenstellen unseres dänischen Textkorpus haben wir nur wenige Probleme gehabt,
fünf Mietbedingen nach unseren Kriterien auszuwählen. Die Vermietung von Ferienhäusern ist
nämlich ein wesentlicher Faktor des dänischen Tourismus, und wird meistens durch ein
Vermietungsbüro vermittelt, weshalb es in Dänemark viele Vermietungsbüros gibt.
Bei dem Zusammenstellen unseres deutschen Textkorpus hatten wir allerdings einige
Schwierigkeiten, fünf deutsche Mietbedingungen zu finden, die unsere Kriterien erfüllen, da die
Ferienhäuser in Deutschland oft durch einzelne private Ferienhausvermieter vermietet werden.
Die beiden Textkorpora sind in den Anlagen 1-10 zu finden.
5.2 Exkurs über die Sprache der Mietbedingungen
In dieser Arbeit fokussieren wir auf die Textsortenkonventionen auf Textebene, und nicht auf
Sprachebene. Wir werden hier dennoch einen kleinen Exkurs über die Sprache machen.
Wie oben erwähnt (Abs. 2.3.2, S. 8 und 2.4, S. 9) sei es zu erwarten, dass die Sprache in den
Mietbedingungen von der Sprache in den zugrunde liegenden Gesetzestexten geprägt ist. Das Lesen
der Mietbedingungen offenbart, dass alle Mietbedingungen juristische Begriffe benutzen. Dabei
sind aber einige von ihnen stärker von der juristischen Sprache geprägt als die anderen. Besonders
die Mietbedingungen DK1 und DK2. Dies erklärt wahrscheinlich, weshalb viele Formulierungen in
den beiden Texten sich ähneln.
In einer der dänischen Mietbedingungen (DK3) ist die Sprache hingegen auffällig, weil sie nicht
durchgehend korrekt verwendet wird, oder weil einige Formulierungen von der deutschen Sprache
geprägt scheinen. Der Gedanke, dass diese Mietbedingungen übersetzt sind, ist naheliegend. Da die
Internetadresse aber dänisch ist (www.schultz-houstrup.dk ), die zu vermietenden Ferienhäuser in
Dänemark liegen und der Gerichtsstand in der dänischen Stadt Varde ist, nehmen wir an, dass die
Originalsprache doch dänisch ist. Hinzuzufügen ist auch, dass es sich um ein Vermietungsbüro
dreht, das über 40 Jahre existiert hat, und früher den sehr dänisch klingenden Namen „Købmand
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 27
Knud Jensens Sommerhusudlejning“ [Kaufmann Knud Jensens Ferienhausvermietung] hatte.
(Schultz-Houlstrup) Dass einige Formulierungen von der deutschen Sprache geprägt scheinen, kann
daran liegen, dass die Firma in Südwestjütland, nicht weit von der deutsch-dänischen Grenze, liegt,
und dass die Mietbedingung von einer Person aus dieser Gegend formuliert ist. In Grenzgebieten
beeinflussen Sprachen sich oft wechselseitig, was hier wahrscheinlich der Fall gewesen ist. Aus den
genannten Gründen werden wir folglich den Text als original betrachten und in dem dänischen
Textkorpus mit einbeziehen.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 28
6 Analyse der Textexternen Merkmale Sine Marie Kirkegaard
Um die übergeordnete Handlungsmuster für Mietbedingungen zu bestimmen, benutzen wir die drei
Komponenten Kommunikationssituation, Kommunikationsziel und Kommunikationsmittel. Wie im
Abschnitt 3.3.3, S. 13 ff. beschrieben, bilden Kommunikationssituation und Kommunikationsziel
zusammen einen Handlungskontext der sprachlich realisierten Handlung. Dazu gehören die
textexternen Merkmale, und deshalb werden wir sie in diesem Kapitel anhand dieser zwei
Komponenten in Kombination mit den von Arntz aufgestellten Faktoren
(Kommunikationsteilnehmer, Medium/Kanal, Kommunikationsanlass und Textfunktion)
analysieren.
6.1 Kommunikationsteilnehmer
Wie im Abschnitt 5, S. 25 erwähnt, haben wir u.a. die Mietbedingungen in unseren Textkorpora
nach dem Kriterium gewählt, dass die Vermietung durch einen Vermittler stattfindet, um zu sichern,
dass die Mietbedingungen in vielen Fällen Anwendung finden. Da Vermietungsbüros die
Vermietung vieler Ferienhäuser verwalten, gehen wir davon aus, dass die gleichen
Mietbedingungen oft verwendet werden, und dass sie damit auch dazu beitragen, die Konventionen
zu bestätigen und weiterzuführen.
Wenn einen Vermittler mit einbezogen ist, gibt es in dieser Kommunikationssituation drei
Teilnehmer: der Vermittler, der Mieter und der Vermieter (siehe Begriffsliste). Für den Vermieter
hat einen Vermittler den Vorteil, dass er oft unter den potentiellen Mietern bekannt ist und werben
kann, und dass die Feriengäste oft durch einen Vermittler ein Ferienhaus suchen werden. Es ist also
leichter für den Vermittler einen Mieter für das Ferienhaus zu finden. Für den Mieter bietet der
Vermittler dementsprechend eine große Auswahl an Ferienhäuser an. Geht es um einen großen oder
langjährigen Vermittler mit einem guten Renommee, kann der Mieter sich außerdem ziemlich
sicher sein, dass er nicht betrogen wird, was man bei einem privaten Vermieter befürchten könnte.
Von dem Vermittler hingegen wird erwartet, dass er sich in den juristischen Aspekten des
Mietverhältnisses auskennt, und den Mietbedingungen werden dementsprechend entweder von ihm
oder einem von ihm beauftragten juristischen Experten angefertigt (Engberg 1997, S. 30).
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 29
Anhand unserer Textkorpora werden wir untersuchen, ob diese Kommunikationssituation für
sowohl die deutschen als auch die dänischen Mietbedingungen die gleiche ist.
6.1.1 Deutsche Mietbedingungen
Aus allen Mietbedingungen in unserem deutschen Textkorpus ist deutlich zu ersehen, wer der
Vermittler ist, und dass seine Aufgabe sich auf die Vermittlung beschränkt.
Beispiele:
DE1: „[V] 19
Der Vermittler tritt also ganz deutlich als Absender auf, betont aber auch seine Rolle als Vermittler
und lehnt dadurch die Verantwortung des Vermieters ab. Die Mietbedingungen wenden sich an den
vermittelt den Abschluss von Verträgen für Ferienunterkunfte (…) zwischen Kunden
und Vermietern/ Eigentümern (…)[V] ist nur Vermittler und kein (Reise-)Veranstalter. [V] vertritt
die Vermieter in der Anbahnung von Verträgen und ist vom Vermieter (…) nach Rücksprache
/Freigabe zur Buchungsabwicklung (Bestätigung, Inkasso) berechtigt.“ (DE1, Z.1-7)
DE2: „Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und Viking Line Abp, Norragatan 4,
AX-22100 Mariehamn, Aland. [V] ist eine Reiseagentur und tritt lediglich als Vermittler auf“.
(DE2, Z. 1-4)
DE3: „ Durch die Vermittlung des[V] wird zwischen dem Mieter und Vermieter ein
Mietvertrag/Gastaufnahmevertrag geschlossen.“ (Hervorhebungen im Original) (DE3, Z.1-2)
DE4: „[V] schließt die Mietverträge im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Sie ist nur
Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche
im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu
empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegenzunehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten
haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler.“( DE4, Z. 5-10)
DE5: „[V] ist bevollmächtigt, diesen Vertrag im Namen des Vermieters auszufertigen. Er tritt nur
als Vermittler der Ferienunterkunft auf.“ (DE5, Z. 11-12)
19 Die Vermietungsbüros haben wir in den Teiltextsegmenten mit [V] wiedergegeben, statt den Namen des einzelnen Vermietungsbüros zu schreiben.
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- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 30
Mieter, und der Vermittler ist für den Vermieter stellvertretender Absender. Zwar legen
Mietbedingungen Rechte und Pflichten für sowohl Vermieter/Vermittler als auch Mieter fest, aber
wie wir aus der weiteren Analyse sehen werden, richten die Mietbedingungen sich hauptsächlich an
den Mieter.
6.1.2. Dänische Mietbedingungen
DK1: ”For Produktmarked Danmark og Sydeuropa er [V] virke formidling af ferielejemålet
mellem lejer af feriehuset og feriehusets ejer.” (DK1, Z. 1-2)
[Für den Produktmarkt Dänemark und Südeuropa ist [V]als Vermittler von dem Ferienhaus
zwischen dem Mieter des Ferienhauses und dem Eigentümer des Ferienhauses tätig]
DK 4: „Lejebeviset bekræfter den indgåede lejeaftale mellem lejer og ejer, idet [V] forestår
formidlingsarbejdet mellem disse.” (DK4, Z 2-3)
[Der Mietvertrag bestätigt das zwischen dem Mieter und Eigentümer geschlossene Mietverhältnis,
indem [V] als Vermittler zwischen den beiden Parteien auftritt]
DK5: ”Lejebeviset bekræfter lejeaftale indgået mellem lejer og ejer, idet [V] forestår
formidlingsarbejdet mellem disse.”(DK5, Z.1-3)
[Der Mietvertrag bestätigt das zwischen dem Mieter und Eigentümer abgeschlossene
Mietverhältnis, idem [V] als Vermittler zwischen den beiden Parteien auftritt]
Wie es aus den oben angeführten Zitaten hervorgeht, erläutern drei der fünf dänischen
Mietbedingungen im ersten Abschnitt, dass es drei Parteien gibt: der Vermittler, der Mieter und der
Vermieter. Soweit ist also unmittelbar zu ersehen, dass dieses textexterne Merkmal sowohl für den
deutschen als auch den dänischen Mietbedingungen vorhanden ist. Es gibt aber zwei dänische
Mietbedingungen, die diese Information nicht ganz am Anfang geben.
Erstes Beispiel ist DK2. Diese Mietbedingung wird mit folgender Feststellung eingeleitet:
”Udlejningen af [V] feriehuse sker altid på følgende betingelser, der er en del af aftalen mellem
lejer og [V].” (DK2, Z. 3-4)
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 31
[die Vermietung von [V] Ferienhäuser erfolgt immer gemäß unseren Bedingungen, die Teil des
Vertrages zwischen dem Mieter und [V] ist]
Aus dieser Einleitung ist nicht deutlich zu lesen, dass [V] nicht der Eigentümer ist, sondern nur der
Vermittler. Punkt. 2.2. signalisiert aber, dass dies der Fall ist:
„(…) har feriehusejeren eller [V] ret til uden varsel at bortvise de overskydende personer.
Efterkommer lejer ikke sådan en bortvisning (…) har feriehusejeren og/eller [V] ret til at ophæve
lejeaftalen med øjeblikkelig virkning(…).” (ibid. Z. 46-49)
[der Ferienhauseigentümer oder [V] hat die Recht Extrapersonen ohne Warnung zu verweisen.
Kommt der Mieter einen solchen verweis nicht nach (…) haben der Ferienhauseigentümer und/oder
[V] das Recht das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen]
In diesem Beispiel werden also drei Parteien erwähnt: der Ferienhauseigentümer, der Mieter und
[V]. Dass [V] als Vermittler auftritt, wird aber erst unter Punkt 14 ganz klar. Dieser Punkt hat als
Überschrift: "[V] som formidler“ [[V]als Vermittler], und unter diesem Punkt heißt es wie folgt:
” [V] formidler udlejning af feriehusene og er ikke ejer af disse. Udlejers ansvar og forpligtelser
påhviler således feriehusejeren alene.”(ibid. Z. 316-317)
[[V] vermittelt die Vermietung der Ferienhäuser und ist nicht der Eigentümer. Für die
Verantwortung und Pflichten des Vermieters haftet nur der Ferienhauseigentümer]
Hier geht also ganz deutlich hervor, dass [V] Vermittler ist. Es ist aber erst weit hinten in den
Mietbedingungen zu finden, und nicht ganz am Anfang, wie es in den meisten deutschen
Mietbedingungen der Fall ist.
In dem zweiten Beispiel können wir nur anhand der folgenden Sätze vermuten, dass auch in diesem
Fall drei Parteien mit einbezogen sind.
DK3: ”Kontrakten er først bindende, når [V] har modtaget forudbetalingen.” (DK3, Z.2)
[Der Vertrag ist erst bindend, wenn die Anzahlung bei [V] eingegangen ist]
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- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 32
”Udlejeren forbeholder sig ret til at kræve et depositum (…) vil depositummet blive overført til
lejers konto 2 uger efter afrejse” (ibid. Z.12-14)
[Der Vermieter behält sich das Recht vor, ein Depositum zu verlangen (…) wird 2 Wochen nach
Abreise das Depositum auf das Konto des Mieters überwiesen werden]
In dieser Mietbedingung wird unter keinem Punkt deutlich angeführt, dass [V] Vermittler ist. Wie
in DK2 gibt es aber Formulierungen, die signalisieren, dass es trotzdem der Fall ist. Aus den zwei
obenstehenden Zitataten geht hervor, dass drei verschiedene Parteien erwähnt werden: [V], der
Vermieter und der Mieter. Der Vermieter wird nur das eine Mal erwähnt, [V] wird hingegen mit
dem vollen Namen fünf Mal in den Mietbedingungen erwähnt. Wäre [V] auch Vermieter, gäbe es
also keinen Grund den Terminus „Vermieter“ statt „[V]“ zu verwenden. Ins besondere nicht, wenn
„[V]“ sonst konsequent in der Mietbedingung verwendet wird. Aus diesem Grund nehmen wir also
an, dass auch [V] Vermittler ist, obwohl diese Mietbedingung sich von den anderen dadurch
unterscheidet, dass es nicht deutlich hervorgeht.
Zusammenfassend sei also gesagt, dass sowohl in den deutschen als auch in den dänischen
Mietbedingungen drei Parteien auftreten: der Vermittler, der Mieter und der Vermieter. In allen
Fällen tritt der Vermittler als Absender, stellvertretend für den Vermieter, auf. Der Mieter ist als
Empfänger zu betrachten. In dieser Hinsicht ist die Kommunikationssituation dann die gleiche, und
die beiden Textkorpora sind damit vergleichbar.
6.1.3 Das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien
Das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien ist nicht immer einfach zu charakterisieren. Wie im
Abschnitt 6.1.1, S. 30 erwähnt, werden für jede Partei Rechte und Pflichten gestaltet, und alle
Parteien können deshalb in gewissen Maßen als Sender und Empfänger bezeichnet werden. In der
Praxis werden allgemeine Mietbedingungen, wie sie in unseren Textkorpora zu finden sind, von
dem Vermittler oder einem von ihm beauftragten Juristen angefertigt, und diese standardisierten
Mietbedingungen sind nicht in einer Weise angefertigt, die eine individuelle Anpassung an den
Mieter vorsieht. Deswegen tritt der Vermittler wie im Abschnitt 6.1.1, S. 29-30 und 6.1.2, S. 30 ff.
nachgewiesen in dieser Textsorte ganz deutlich als Sender auf. Da in den Mietbedingungen nur
wenig über die Rechte und Pflichten des Vermieters angegeben wird, müssen wir davon ausgehen,
dass ein anderer Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Vermittler zustande gekommen ist, der
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 33
das juristische Verhältnis zwischen den beiden Parteien regelt, und dass dieser Vertrag dem Mieter
nicht vorgelegt wird. Zentral für die vorliegenden Mietbedingungen ist mittlerweile das Verhältnis
zwischen dem Vermittler und dem Mieter. Da der Vermieter aber in manchen Fällen doch erwähnt
wird, können wir von ihm als Vertragspartei nicht ganz absehen.
In allen Mietbedingungen unserer Textkorpora wird der Vermittler deutlich mit Namen genannt,
während sowohl der Mieter als auch der Vermieter eher anonym auftritt. Dass der Mieter nicht mit
Namen genannt wird, ist darauf zurückzuführen, dass diese Mietbedingungen allgemeine
Bedingungen sind, die in einer standardisierten Form vorliegen. Der Mieter ist bei der Gestaltung
der Mietbedingungen dem Vermittler nicht bekannt, und außerdem werden die Mietbedingungen
erst rechtswirksam für den Mieter, wenn er den Mietvertrag unterschrieben hat. Für den Absender
ist es also viel einfacher den Terminus „Mieter“ zu verwenden, als für jedes Mietverhältnis eine
neue Ausgabe der Mietbedingungen anzufertigen.
Wie der Mieter, wird der Vermieter auch nicht mit Namen genannt. Wir nehmen an, dass dies,
genau wie es mit dem Mieter der Fall ist, darauf zurückzuführen ist, dass diese Mietbedingungen
allgemeine Bedingungen sind, die in einer standardisierten Form vorliegen. Der Vermittler betreut
viele Vermieter, und die standardisieren Mietbedingungen gelten für die Vermietung der
Ferienhäuser aller dieser Vermieter. Deswegen werden das spezifische Ferienhaus und der
Vermieter dieses Hauses nicht in den Mietbedingungen genannt, wie es bei einem privaten
Vermieter üblich ist. Diese Verwendung der Standardtermini für Mieter [lejer] und Vermieter
[udlejer], und die Verwendung von dem Namen des Vermittlers ist die gleiche in sowohl den
deutschen als auch den dänischen Mietbedingungen. In dem deutschen Textkorpus gibt es aber eine
Mietbedingung, die sich in diesem Punkt von den anderen Mietbedingungen unterscheidet. Dass ist
DE2. Diese Mietbedingung wird mit folgender Formulierung eingeleitet:
„Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und Viking Line Abp, Norragatan 4, AX-
22100 Mariehamn, Aland. [V] ist eine Reiseagentur und tritt lediglich als Vermittler auf“. (DE2, Z.
1-4)
Hier ist nur der Mieter (hier „Kunde“ genannt) mit einem anonymen Terminus bezeichnet. Der
Vermittler wird mit Namen erwähnt, und das gleiche ist für die dritte Partei, den Vermieter der Fall
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 34
(Viking Line Abp). Sogar die Adresse des Vermieters ist hier angegeben. Dies ist sehr
außergewöhnlich und muss wahrscheinlich dadurch erklärt werden, dass Viking Line Abp ein
Vermietungsbüro ist, das verschiedene Ferienangebote hat, z.B. Kreuzfahrt und eben eine
Gesamtlösung mit Fährenfahrt und Ferienhaus wie hier.20
6.2 Medium/Kanal
Wie weiter hinten in der Mietbedingung
zu lesen ist, gibt es noch eine vierte Partei, den Hausbesitzer:
„Alle Zusalzgebühren[sic!], die in der Hausbeschreibung erscheinen (z.b. [sic!] Boot, Bettwäsche
usw.) müssen immer direkt an den Hausbesitzer vor Ort bezahlt werden.“ (ibid. Z. 32-34)
Wir müssen aber davon ausgehen, dass Viking Line Abp als Vermieter in diesem Mietverhältnis zu
betrachten ist. Wenn Viking Line Abp nicht der Eigentümer der Ferienhäuser ist, müssen wir
außerdem davon ausgehen, dass ein anderer Vertrag zwischen Viking Line Abp und dem
Eigentümer des Ferienhauses vorliegt, der Viking Line dazu berechtigt, das Haus zur Vermietung
anzubieten. Damit hat der Mieter/der Kunde die gleiche Rolle in diesem Mietvertrag als der Mieter
in den anderen Mietbedingungen unserer Textkorpora. Wir werden deshalb von dieser vierten Partei
absehen, die Mietbedingung in dem Textkorpus behalten und ihr die gleiche Bedeutung wie die
anderen Mietbedingungen zuordnen.
Da Mietbedingungen Rechte und Pflichten festlegen, die bei Streitfällen vor Gericht geltend
gemacht werden können, ist die schriftliche Form in den meisten Fällen gegeben. DE4 räumt aber
die Möglichkeit ein, dass einen Mietvertrag geltend für beide Parteien auch Fern-/mündlich
zustande kommen kann:
„Ihre Buchung kann fern-/ mündlich, schriftlich oder online erfolgen.
A. Fern-/mündliche Mietverträge gelten für beide Parteien, wenn der Zeitraum zwischen Buchung
und Anreise weniger als drei Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.“
(DE4, Z. 14-16)
Die Mietbedingung DE4 ist aber die einzige, die diese Situation ermöglicht. Aus allen anderen
Mietbedingungen geht deutlich hervor, dass das Mietverhältnis schriftlich bestätigt werden muss,
20 http://www.vikingline.de
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- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 35
um zustande zu kommen. DE1 ist die einzige andere Mietbedingung, die die Möglichkeit einen
Vertrag fernmündlich abzuschließen erwähnt, hier heißt es aber auch, dass die Zustimmung der per
Post übersendeten Vertragsbedingungen erfolgen muss:
„Bei fernmündlich abgeschlossenen und/oder durch Dritte vermittelte Verträge, erfolgt die
Zustimmung der Vertragsbedingungen mit Leistung der Anzahlung. Die Vertragsbedingungen
erhalten Sie zusammen mit ihrer Buchungsbestätigung als speicher- und druckbare Datei, sowie bei
Übersendung der Buchungsbestätigung per Post als Druckversion.“ (DE1, Z.21-26)
Die Mietbedingungen sind Teil des Mietvertrages, und deshalb müssen sie auch für den Mieter
zugänglich sein. Alle Mietbedingungen unserer Textkorpora sind im Internet zugänglich. Ansonsten
sind Mietbedingungen oft im Katalog des Vermittlers zu finden, was auch aus einer der dänischen
Mietbedingungen hervorgeht:
”Leje af et Feriehus ud fra nærværende katalog for en periode, som begynder efter 09.01.2010 sker
ud fra betingelserne i næste katalog, der vil foreligge i januar 2010.” (DK2, Z. 388-389)
[Die Vermietung eines Ferienhauses anhand vorliegenden Kataloges für eine Periode, die nach
09.01.2010 anfängt, findet gemäß den Bedingungen im nächsten Katalog statt, der Januar 2010
vorliegen wird]
Aus diesem Zitat ist außerdem zu sehen, dass die Aktualität der Mietbedingungen von Bedeutung
ist. Das Internet ermöglicht auch, dass es immer die neuste Ausgabe der Mietbedingungen ist, die
auf der Internetseite des Vermittlers zugänglich ist. Wie in Kapitel 5 erwähnt gehen wir also davon
aus, dass diese Ausgaben der Mietbedingungen, die wir aus dem Internet heruntergeladen haben,
die aktuell verwendeten sind. Die Aktualität ist also auch in sowohl den deutschen als den
dänischen Mietbedingungen vergleichbar.
Traditionell sind Texte dieser Textsorte mit kleiner Schrift gedruckt, damit viel Text auf wenig
Platz sein kann. Im Internet gibt es aber nicht die gleichen Einschränkungen wie in einem
gedruckten Printmedium, und es ist deshalb möglich für den Absender den Text benutzerfreundlich
zu gestalten. Das ist in einem großen Teil unserer Textkorpora (7 von 10 Mietbedingungen) der
Fall, aber es gibt immerhin noch einige Mietbedingungen (DE1, DK4 und DK5), die diese dicht
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 36
geschriebene Form beibehalten haben. Wir nehmen an, dass dieses Layout sich auf die bisherigen
Konventionen aus den Printmedien bezieht, und weil es als Konvention aufgefasst wird, noch
weiterhin Anwendung findet. Leider liegt es nicht im Rahmen dieser Arbeit diese Vermutung
empirisch zu bestätigen, da es eine diachrone Analyse von Mietbedingungen fordern würde, was
wegen des Umfangs dieser Arbeit nicht enthalten ist.
6.3 Kommunikationsanlass
Der Kommunikationsanlass entsteht, weil eine Person (der Mieter) ein Ferienhaus mieten möchte,
und weil eine andere Person (der Vermieter) sein Ferienhaus vermieten möchte. Die beiden Parteien
wollen dann einen Vertrag zustande bringen, der den Bedingungen für das Mietverhältnis festlegt.
Viele Mietbedingungen regeln auch mögliche Situationen, die die Vermietung wie geplant
verhindern könnten (höhere Gewalt, Versicherungen bei Krankheit oder Tod u. Ä.) Wie es aus den
folgenden Beispielen hervorgeht, ist dies sowohl in den deutschen als auch in den dänischen
Mietbedingungen der Fall.
Höhere Gewalt
„Höhere Gewalt: Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt
(Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Mietvertrag zurücktreten.“ (DE4, Z. 54-56)
17.1 ”I tilfælde af krig, natur- og forureningskatastrofer, epidemier, grænselukning, trafikforhold,
standsning af valutahandel, strejke, lockout og lignende force majeure, som ikke kunne forudses ved
lejeaftalens indgåelse, er [V] og ejer berettiget til at annullere lejeaftalen, idet hverken
feriehusejeren eller [V] dog kan gøres ansvarlig i nævnte tilfælde.” (DK2, Z.362-366)
[Im Falle von Krieg, Natur- und Umweltkatastrophen, Epidemien, Schließung der Grenzen,
Verkehrsverhältnisse, Einstellung des Devisenhandels, Streike, Aussperrung und ähnliche Fällen
höherer Gewalt, die beim Vertragseingang unvorhersehbar waren, sind [V] und Eigentümer dazu
berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, da weder der Ferienhauseigentümer noch [V] jedoch in
den hier genannten Fällen verantwortlich gemacht werden können]
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6. 4 Textfunktion
Reiserücktrittskostenversicherung
„Wir empfehlen Ihnen den Abschluss mindestens einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine
Reisekrankenversicherung ist auch im europäischen Ausland sinnvoll, denn auch kleine Unfälle
verursachen schnell erhebliche Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung nicht zwangsläufig
übernommen werden!“ (DE1, Z. 123-127)
”Afbestillingsforsikring i tilfælde af sygdom m.m. er obligatorisk for lejeaftalen. (…) Forsikringen
dækker den del af lejemålets pris (…) som [V] ikke tilbagebetaler ved afbestilling af lejemålet, i de
tilfælde hvor forsikredes ophold i den lejede feriebolig umuliggøres eller i væsentlig grad
vanskeliggøres: a. som følge af at forsikrede eller dennes ægtefælle, samlever, børn, forældre, (…)
eller rejseledsagere afgår ved døden eller rammes af akut sygdom eller alvorlig tilskadekomst, der
kræver hospitalsindlæggelse, lægeordineret sengeleje eller det, der kan sidestilles hermed.” (DK5,
Z. 61-73 )
[Eine Rücktrittskostenversicherung im Erkrankungsfall u.Ä. ist für den Mietvertrag obligatorisch.
(…) Die Versicherung deckt den Teil von dem Preis des Mietobjektes (…) den [V] nicht bei
Rücktritt der Buchung des Mietobjektes zurückbezahlt, in den Fällen wo der Aufenthalt des
Versicherten in der gemieteten Ferienwohnung unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert wird:
a. wenn Versicherte oder dessen Ehegatte, Lebensgefährdete(in), Kinder, Eltern (…) oder
Reisebegleiter(in) sterben oder akut erkranken oder verunglücken in einer Weise, die eine
Krankenhauseinweisung fordert, vom Arzt verordneter Bettruhe oder etwas, das damit gleichgestellt
werden kann]
Wie erwähnt hat der Vermieter bzw. der Vermittler meistens die Mietbedingungen schon
formuliert, und dem Mieter ist es dann nur überlassen, die Mietbedingungen als Teil des Vertrages
zu akzeptieren und zu unterschreiben.
Die wesentlichen Elemente der Kommunikationssituation sind jetzt oben beschrieben, und nächster
Schritt in der Analyse ist die Funktion der Mietbedingungen innerhalb dieser
Kommunikationssituation festzustellen.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 38
Arntz (1992) hat keine Definition davon, was er unter „Textfunktion“ versteht. Engberg hingegen
definiert ein Kommunikationsziel wie folgt:
„Als ’Kommunikationsziel’ fasse ich ein Handlungsziel auf, das für die Beteiligten bei der
Ausführung einer Sprachhandlung unmittelbar relevant ist und das mittels Sprache erreicht werden
kann.“ (Engberg 1997, S. 27)
Mit dieser Definition sagt Engberg, dass die Sprache als Mittel dazu dient, ein gewisses
Kommunikationsziel zu erreichen. D.h. also, dass die Sprache – hier den Text – eine Funktion hat.
Da Engberg den Begriff „Kommunikationsziel“ und Arntz den Begriff „Textfunktion“ in gleicher
Weise dafür verwenden, die textexternen Merkmale zu finden und analysieren, werden wir hier die
beiden Theoretiker kombinieren. Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir uns dafür
entschieden, wenn wir uns mit der übergeordneten Textfunktion beschäftigen, den Terminus
„Textfunktion“ zu verwenden. Später werden wir aber auch auf den Begriff
„Kommunikationsteilziel“ zurückkommen.
Die übergeordnete Textfunktion solcher allgemeinen Mietbedingungen, wie die in unseren
Textkorpora, ist die allgemeinen juristischen Bedingungen festzulegen, d.h. die Bedingungen, die
nicht je nach Vertragspartner, Ferienhaus und individuelle Bedingungen variieren (Thomsen 2005,
S. 72). Es geht hier besonders darum, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festzulegen und
außerdem die Bezahlung zu regeln. Zusammenfassend wird also das Mietverhältnis anhand der
allgemeinen Mietbedingungen geregelt. Diese übergeordnete Funktion ist die gleiche für sowohl die
deutschen als auch die dänischen Mietbedingungen.
Wenn wir diese übergeordnete Textfunktion bzw. dieses Kommunikationsziel mit der
Kommunikationssituation kombinieren, kommen wir zu dem Ergebnis, dass rechtswirksame
Mietbedingungen die zwischen den beiden Komponenten bestehende Determinationsrelation
realisieren (Thomsen 2005, S. 73) (Siehe auch Abschnitt 3.3.3.1, S.13 ff.).
Die Festlegung der übergeordneten Textfunktion ist aber unzureichend für die Vergleichbarkeit der
beiden Textkorpora. Um die Textsortenkonventionen interlingual vergleichen zu können, müssen
die Kommunikationsteilziele auch festgelegt werden.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 39
Der Zweck der Kommunikationsteilziele ist u.a., dass sie einen Ansatz zu der textinternen Analyse
bieten. Mit einer Einteilung in Kommunikationsteilziele kann jedes Teilziel auf seinen typischen
lexikalischen Einheiten hin untersucht werden, was die Vergleichbarkeit erleichtert. Außerdem
bietet dieser Einteilung dem Übersetzer in einer Übersetzungssituation einen Überblick über die
einzelnen Textsortenkonventionen.
Wie oben erwähnt ist die Funktion der Mietbedingungen u.a. Rechte und Pflichten der
Vertragspartner festzustellen. Wie es aus dem Abschnitt 6.1, S. 28 hervorgeht, gibt es in den
Mietbedingungen unserer Textkorpora drei Vertragsparteien: der Vermittler, der Mieter und der
Vermieter. Daher gibt es nicht nur mögliche Relationen zwischen zwei Parteien, sondern drei. Wir
können deshalb folgende Kommunikationsteilziele aufstellen:
• Rechte des Vermittlers
• Pflichten des Vermittlers
• Rechte des Mieters
• Pflichten des Mieters
• Rechte des Vermieters
• Pflichten des Vermieters
Diese Kommunikationsteilziele können sowohl in den deutschen als auch in den dänischen
Mietbedingungen vorkommen, und wir können deshalb anhand dieser Liste mit der kontrastiven
Analyse weitergehen. In der Analyse der textinternen Merkmale werden wir von diesen
Kommunikationsteilzielen ausgehen, und wiederkehrende Teiltextsegmente danach einordnen. Da
aber wiederkehrende Teiltextsegmente vorkommen können, die nicht einem der sechs aufgelisteten
Kommunikationsteilziele zugeordnet werden können, stellen wir noch ein Kommunikationsteilziel
• Mietverhältnis
auf. Damit haben wir insgesamt sieben Kommunikationsteilziele aufgestellt.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
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6. 5 Zusammenfassung und Vergleich der Analyse der textexternen Merkmale
Zusammenfassend können wir anhand der Analyse der textexternen Merkmale feststellen, dass die
deutschen und dänischen Merkmale weitgehend übereinstimmen und darum vergleichbar sind.
Was die Kommunikationsteilnehmer betrifft, treten sowohl in den deutschen als auch in den
dänischen Mietbedingungen drei Parteien auf: der Vermittler, der Mieter und der Vermieter.
In allen Fällen tritt der Vermittler als Sender, stellvertretend für den Vermieter, auf, und der Mieter
ist als Empfänger zu betrachten. In dieser Hinsicht ist die Kommunikationssituation dann die
gleiche, und die beiden Textkorpora sind damit hinsichtlich dieses Punktes vergleichbar.
Alle Mietbedingungen, die in dieser Untersuchung eingehen, sind schriftlich, und aus allen
Mietbedingungen geht deutlich hervor, dass das Mietverhältnis schriftlich bestätigt werden muss,
um zustande zu kommen. Eine der deutschen Mietbedingungen (DE4) ermöglich jedoch, dass ein
Mietvertrag geltend für beide Parteien auch Fern-/mündlich zustande kommen kann. Dies ist aber
eine Ausnahme. Für beide Textkorpora ist außerdem charakteristisch, dass die Aktualität der
Mietbedingungen von Bedeutung ist. Das Internet ermöglicht, dass die neuste Ausgabe der
Mietbedingungen immer auf der Internetseite des Vermittlers zugänglich ist, und unserem Wissen
nach, haben wir die z. Z. geltenden Mietbedingungen in unseren Textkorpora eingeschlossen. Die
deutschen bzw. dänischen Mitbedingungen sind also auch in dem Punkt Medium/Kanal
vergleichbar.
Der Kommunikationsanlass ist der gleiche für sowohl die deutschen als auch die dänischen
Mietbedingungen. Eine Person (der Mieter) möchte ein Ferienhaus mieten, und der Vermieter
möchte sein Ferienhaus vermieten. Die beiden Parteien wollen deshalb einen Vertrag zustande
bringen, der die Bedingungen für das Mietverhältnis festlegt. Viele Mietbedingungen regeln auch
mögliche Situationen, die die geplante Vermietung verhindern können. Der Kommunikationsanlass
ist folglich auch vergleichbar.
Ein Vergleich ist auch möglich, was die übergeordnete Textfunktion solcher allgemeinen
Mietbedingungen, wie die unserer Textkorpora, betrifft. Die Textfunktion wird in diesem Fall von
der Kommunikationssituation determiniert, und hängt deshalb mit dem Kommunikationsanlass
zusammen. Daher besteht die Textfunktion darin, allgemeine juristische Bedingungen festzulegen.
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Es geht hier besonders darum, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festzulegen, und außerdem
die Bezahlung zu regeln. Zusammenfassend wird also das Mietverhältnis anhand der allgemeinen
Mietbedingungen geregelt.
Eine Kombination der übergeordneten Textfunktion mit der Kommunikationssituation ergibt, dass
rechtswirksame Mietbedingungen die zwischen den beiden Komponenten bestehende
Determinationsrelation realisieren.
Die Textfunktion kann in insgesamt sieben Kommunikationsteilziele unterteilt werden:
Rechte des Vermittlers, Pflichten des Vermittlers, Rechte des Mieters, Pflichten des Mieters, Rechte
des Vermieters, Pflichten des Vermieters und Mietverhältnis. Diese Kommunikationsteilziele sind
in der Analyse der textinternen Merkmale anwendbar.
Zusammenfassend sei jetzt festgestellt, dass die gleichen textexternen Merkmale, sowohl was die
Kommunikationssituation als auch die Textfunktion betrifft, in den deutschen und dänischen
Mietbedingungen vorkommen. Zwei der Komponenten in dem übergeordneten Handlungsmuster
sind somit gefunden. Anhand dieses Wissens können wir schlussfolgern, dass Mietbedingungen für
Ferienhäuser als eine Textsorte zu betrachten sind.
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7 Analyse der textinternen Merkmale Tine Strøm
In Kapitel sechs sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Textfunktion in sieben
Kommunikationsteilziele unterteilt werden kann. Die Determinationsrelation ist auch im vorigen
Kapitel behandelt worden, und darum sind die zwei anderen Relationen, die Mittel-Zweck-Relation
und die Typikalitätsrelation, jetzt zu behandeln. Sie werden kombiniert, um
Textsortenkonventionen in den beiden Textkorpora zu identifizieren,21
7.1 Einführender Kommentar zu der Analyse
da Textsortenkonventionen
anhand von Handlungsmustern und ihren Relationen realisiert werden (siehe Abschnitt 3.3.3, S.
13). Nachdem wir Textsortenkonventionen identifiziert haben, werden wir sie interlingual
vergleichen. Dadurch können wir prüfen, ob sie die gleichen Textsortenkonventionen realisieren.
Zunächst ist eine übergeordnete Analyse der fünf dänischen und der fünf deutschen
Mietbedingungen auszuführen. Danach werden wir wiederkehrende Teiltextsegmente in den beiden
Textkorpora identifizieren. Die Gefahr, zwei so kleine Textkorpora anzuwenden, besteht darin,
dass unsere Ergebnisse auf Zufälligkeit basieren und nicht repräsentativ sind (Kapitel 5). Der
Ausgangspunkt der Analyse ist, Teiltextsegmente in 3-5 der Mietbedingungen zu identifizieren22
Damit ein Teiltextsegment als eine Textsortenkonvention betrachtet werden kann, müssen in dem
Textkorpus mindestens 3 vergleichbare Teiltextsegmente auftreten, die zusammen die Mittel-
Zweck-Relation und die Typikalitätsrelation enthalten. Die Mittel-Zweck-Relation muss aus
jedem Teiltextsegment hervorgehen, da dem Vergleich der Inhalt zugrunde liegt. Die Anwesenheit
der Typikalitätsrelation ist in den Varianten dagegen nicht in jedem Fall erforderlich. Z.B. können
drei Teiltextsegmente den gleichen Inhalt enthalten, wobei der Inhalt des einen aber durch eine
andere Formulierung ausgedrückt wird. Das dritte Teiltextsegment nennen wir dann eine Variante.
Wenn dies der Fall ist, sind die zwei Teiltextsegmente und deren Variante auch als eine
Textsortenkonvention zu betrachten.
(siehe Abschnitt 4.3.2, S. 22). Treten also 3-5 Teiltextsegmente in den deutschen Mietbedingungen
auf, betrachten wir sie als eine Textsortenkonvention.
21 Im Folgenden werden wir den Begriff Teiltextsegmente verwenden, statt Mittel-Zweck-Relation und Typikalitätsrelation. Siehe evtl. Begriffsliste. 22 Thomsen (2005, S. 77) verwendet diese Methode.
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- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 43
Die Analyse ist nach den Kommunikationsteilzielen eingeteilt; der Inhalt der Teiltextsegmente
definiert, welchem der Kommunikationsteilziele sie zugeordnet werden. Die Teiltextsegmente
treten in den jeweiligen Mietbedingungen unter verschiedenen Überschriften auf. Im Rahmen dieser
Arbeit ist solch ein Vergleich der Überschriften nicht relevant, da unsere Arbeit sich u.a. auf den
Inhalt der wiederkehrenden Teiltextsegmente basiert. Stattdessen werden wir die Teiltextsegmente
mit einer Überschrift versehen, die das gewisse Kommunikationsteilziel bezeichnet. Diese
zugeteilten Überschriften der einzelnen Teiltextsegmente werden in den untergeordneten
Handlungsmustern zusammen mit den jeweiligen Kommunikationsteilzielen auftreten. Nachdem
wir deutsche und dänische Teiltextsegmente identifiziert haben, werden wir sie vergleichen, um
parallele konventionelle Textsortenkonventionen zu identifizieren.
7.2 Aufbau der deutschen Mietbedingungen
Alle Mietbedingungen sind in Textabschnitte eingeteilt. Zwei der Mietbedingungen (DE4, DE5)
sind in Punkte eingeteilt, und haben 11 bzw. 14 Punkte. DE4 ist außerdem auch nach Buchstaben
eingeteilt, und jeder Textabschnitt ist mit einer Überschrift versehen. Die einzelnen Textabschnitte
sind relativ kurz, d.h. dass die verschiedenen Themen nicht detailliert behandelt werden. Das ist
wahrscheinlich der Grund, weshalb die Mietbedingungen nicht anhand verschiedener Unterpunkte
erläutert werden, weil die Übersichtlichkeit schon vorhanden ist. DE1 ist auch in Überschriften,
Punkte und Buchstaben eingeteilt. Der Unterschied zur DE4 ist aber, dass die Punkte nach jeder
Überschrift von vorne anfangen, die Textabschnitte länger sind, da es nur sieben Überschriften gibt,
obwohl der Umfang der DE1 größer ist als die in den DE4 und DE5. Die einzelnen Textabschnitte
haben keine Punkte, sondern sind aber anhand von Überschriften getrennt. Die Mietbedingungen
DE2 und DE3 sind nach Überschriften eingeteilt. In DE3 kommen aber nur zwei Überschriften vor,
während in DE2 10 Überschriften vorkommen. Die einzelnen Textabschnitte in DE2 betragen oft
nur eine Zeile. Die Übersichtlichkeit der DE2 und DE3 fordert daher keine Unterpunkte. Die
deutschen Mietbedingungen sind insgesamt kürzer als die dänischen.
Eine Durchlesung der fünf Mietbedingungen des deutschen Textkorpus offenbart, dass sie sich auf
der inhaltlichen Ebene ähneln. Viele der gleichen Themen kehren nämlich in mehreren der
Mietbedingungen wieder. Die Reihenfolge der Themen und wie detailliert sie beschrieben sind,
unterscheiden sich aber. Die wiederkehrenden Themen deuten aber darauf hin, dass sich inhaltliche
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Konventionen des Textsortengebiets entwickelt haben, wie es auch in den dänischen
Mietbedingungen der Fall ist. Im Folgenden werden wir uns mit unseren Analyseergebnissen
befassen.
7.2.1 Analyse
Die komplette Übersicht aller identifizierten Textsortenkonventionen in den deutschen
Mietbedingungen ist in Anlage 11 zu finden. Im Folgenden werden anhand der Ergebnisse
untergeordnete Handlungsmuster für die deutschen Mietbedingungen aufgestellt.
7.2.1.2 Untergeordnete Handlungsmuster
Die untergeordneten Handlungsmuster sind in den Anlagen zu finden (Anlage 13)
Wir haben insgesamt 10 Textsortenkonventionen identifiziert:
Das Mietverhältnis: 5
Rechte des Vermittlers: 0
Pflichten des Vermittlers 0
Rechte des Vermieters 0
Pflichten des Vermieters 0
Rechte des Mieters: 0
Pflichten des Mieters: 5
Wir haben folglich keine Textsortenkonventionen in den Kommunikationsteilzielen Rechte des
Vermittlers, Pflichten des Vermittlers, Rechte des Vermieters und Pflichten des Vermieters und
Rechte des Mieters. Im Folgenden werden wir zwei Beispiele wiederkehrender Teiltextsegmente
kommentieren. Die zwei Beispiele sind in den Kommunikationsteilzielen Mietverhältnis und
Pflichten des Mieters identifiziert.
Mietverhältnis
[Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung] (Pkt. 1.4, Anlage 11)
DE1: „Wir empfehlen Ihnen den Abschluss mindestens einer Reiserücktrittskostenversicherung.“
DE3: „Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung durch [V].“
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 45
DE5: „Wir empfehlen den Abschluß [sic!] einer Reiserücktrittskostenversicherung und bieten
Ihnen die EUROPÄISCHE Reiseversicherung an.“
Variante
DE4: „[V] weist auf den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung hin, die Unterlagen
können bei [V] anfordert werden.“
DE5 ähnelt DE1 und DE3, weil sie den gleichen Kerninhalt [Wir empfehlen den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung] haben. DE5 hat noch eine Hinzufügung: „und bieten Ihnen die
EUROPÄISCHE Reiseversicherung an“. Sie ist aber keine Variante, weil der Kerninhalt der gleiche
ist. DE4 unterscheidet sich aber formulierungsgemäß von den drei anderen Mietbedingungen,
indem sie das Verb „hinweisen“ statt des Verbs „empfehlen“ verwendet, und ist deswegen eine
Variante. Das gesamte Teiltextsegment ist eine Textsortenkonvention, weil drei der
Mietbedingungen den oben erwähnten Kerninhalt enthalten. Obwohl die Variante nicht den
gleichen Kerninhalt aufweist, wie die drei anderen Teiltextsegmente, ähnelt der gesamte Inhalt den
anderen Teiltextsegmenten und ist darum auch ein Teil der Textsortenkonvention.
Pflichten des Mieters
[Am Abreisetag ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben] (Pkt. 5.4, Anlage 11)
DE4: „Am Abreisetag ist das Appartement besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier
entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen, Entleerung des Kaminofens) zu übergeben.“
DE5: „Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr /
entleertem Geschirr zur Endreinigung freizugeben.“
DE4 und DE5 haben den gleichen Kerninhalt, der durch folgende Worte etabliert ist: „am
Abreisetag“ „besenrein“, „Appartement“/“Mietobjekt“, „Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen “/
„gewaschenem Geschirr / entleertem Geschirr “ und “freizugeben“/“übergeben“. Die Wörter, die
durch einen Schrägstrich getrennt sind, sind Synonyme, aber weil einige der Wörter in den beiden
Variante
DE2: „Diese Endreinigung beinhaltet jedoch nicht das Abwaschen des Geschirrs.“
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 46
Teiltextsegmenten dieselben sind, sind sie nicht gegenseitigen Varianten. DE2 ist aber eine Variante
da nur eine der oben aufgelisteten Formulierungen vorhanden ist. Der Inhalt ist aber derselbe, weil
der Mieter in allen drei Mietbedingungen vor der Abreise das Geschirr abwaschen muss. Die drei
Teiltextsegmente bilden somit eine Textsortenkonvention.
7.3 Aufbau der dänischen Mietbedingungen
Alle Mietbedingungen sind in Textabschnitte eingeteilt. Die Mietbedingungen ähneln sich, aber
keine von ihnen sind genau gleich. Drei der Mietbedingungen (DK1, DK2, DK3) sind in
Überschriften und Punkte eingeteilt, um die verschiedenen Themen von einander zu trennen. Eine
Mietbedingung (DK5) benutzt nur Punkte; eine andere (DK4) verwendet Überschriften und
Paragraphen.
In den Mietbedingungen DK1 und DK2 gibt es 22 bzw. 18 Punkte, unter denen umfangsreichere
Textabschnitte vorhanden sind. Dadurch werden die Themen erläutert und spezifiziert, und die
Übersichtlichkeit gesichert. In DK2 sind die Unterpunkte auch nach Buchstaben eingeteilt.
Die Mietbedingungen DK3 und DK4 haben 10 Punkte bzw. 13 Paragraphen. Die einzelnen
Textabschnitte sind relativ kurz, d.h. dass die verschiedenen Themen nicht im Detail behandelt
werden. Das ist wahrscheinlich der Grund, weshalb die Mietbedingungen nicht anhand
verschiedener Unterpunkte erläutert werden. Um die Übersichtlichkeit zu sichern, müssen folglich
keine Unterpunkte verwendet werden. Die Textabschnitte in DK5 sind ein wenig länger, als es in
den zuvor erwähnten Mietbedingungen DK3 und DK4 der Fall ist, und sind in 14 Punkte eingeteilt.
Die Themen werden also detaillierter behandelt, aber nicht so sehr, dass die Übersichtlichkeit
anhand von Unterpunkten etabliert werden muss.
7.3.1 Analyse
Die komplette Übersicht der identifizierten Textsortenkonventionen in den dänischen
Mietbedingungen ist in der Anlage 12 zu finden. Im Folgenden werden anhand der Ergebnisse
untergeordnete Handlungsmuster für die dänischen Mietbedingungen aufgestellt.
7.3.1.1 Untergeordnete Handlungsmuster
Die untergeordneten Handlungsmuster sind in der Anlage zu finden (Anlage13).
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Wir haben insgesamt 27 Textsortenkonventionen identifiziert:
Das Mietverhältnis: 16
Rechte des Vermittlers: 3
Pflichten des Vermittlers 0
Rechte des Vermieters 0
Pflichten des Vermieters 0
Rechte des Mieters: 1
Pflichten des Mieters: 7
Wir haben folglich keine Textsortenkonventionen in den Kommunikationsteilzielen Pflichten des
Vermittlers, Rechte des Vermieters und Pflichten des Vermieters identifiziert. Im Folgenden werden
wir zwei Beispiele wiederkehrender Teiltextsegmente kommentieren. Die zwei Beispiele sind in
den Kommunikationsteilzielen Mietverhältnis und Pflichten des Mieters identifiziert.
Mietverhältnis
[Endreinigung kann gegen Gebühr bei [V] gebucht werden] (Pkt. 1.7, Anlage12)
DK1:”Slutrengøring kan mod betaling bestilles på [V] lokalkontor.”
[Endreinigung kann gegen Gebühr im Büro [V] gebucht werden]
DK4: ”Slutrengøring kan bestilles hos [V].”
[Endreinigung kann bei [V] gebucht werden]
DK5: ”Slutrengøring af ferieboligen kan mod betaling bestilles hos [V].”
[Endreinigung des Ferienhauses kann gegen Gebühr bei [V] gebucht werden]
Die drei Teiltextsegmente haben den gleichen Kerninhalt [Endreinigung kann gebucht werden], und
die Formulierungen sind gleich. In DK5 steht auch „des Ferienhauses“. Das ist neue Information,
aber der Unterschied, der durch diese Hinzufügung entsteht, bedeutet nicht, dass wir DK5 als
Variante bezeichnen werden. In DK1 steht [im Büro [V]] statt [bei [V]] in DE4 und DE5. Dieser
Unterschied ist zu unbedeutend um als Variante bezeichnet zu werden. Diese Teiltextsegmente
treten folglich in drei der fünf Mietbedingungen auf, nämlich DK1, DK4, DK5, und bilden nach
unseren Kriterien somit eine Textsortenkonvention.
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Pflichten des Mieters
[Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus sauber zu halten und in einem sauberen Zustand
zu hinterlassen] (5.7, Anlage 12)
DK4: ”Lejer er kontraktmæssigt forpligtet til renholdelse af det lejede og skal ved lejemålets
afslutning efterlade dette i ryddelig og rengjort stand.”
[Der Mieter ist vertragsgemäß dazu verpflichtet, das Ferienhaus sauber zu halten und hat es nach
der Mietzeit in einem aufgeräumten sauberen Zustand zu hinterlassen]
DK5: ”Lejer er kontraktmæssigt forpligtet til at renholde det lejede og skal ved lejemålets
afslutning overlade dette i ryddelig og rengjort stand.”
Zwei der Mietbedingungen ähneln sich wegen des Umfangs, des Inhalts und der Formulierungen
(DK1, DK2), aber weil die Formulierungen nur in zwei der fünf Mietbedingungen identifiziert sind,
und keine Variante dazu identifiziert sind, sind diese Formulierungen im Rahmen dieser Arbeit
Varianten
DK1: ”Ved afrejse skal feriehuset efterlades i rengjort stand.”
[Bei der Abreise ist das Ferienhaus in sauberem Zustand zu hinterlassen]
DK2: ”Lejer er forpligtet til at efterlade huset i opryddet og grundigt rengjort stand.”
[Der Mieter ist verpflichtet, das Haus in aufgeräumtem und gründlich sauberem Zustand zu
hinterlassen]
DK3: ”Lejeren er forpligtet til at efterlade huset ordentligt. Ved afrejse skal lejeren sørge for, at
huset overalt er opryddet og rengjort.”
[Der Mieter ist verpflichtet, das Haus ordnungsgemäß zu hinterlassen. Bei der Abreise muss der
Mieter dafür sorgen, dass das Haus überall aufgeräumt und sauber ist]
In diesem Beispiel haben wir auch eine Textsortenkonvention identifiziert, da die Teiltextsegmente
in allen fünf Mietbedingungen vorhanden sind. Drei der fünf Teiltextsegmente, nämlich DK1, DK2
und DK3 sind allerdings kleinere Varianten, die den Kerninhalt des Teiltextsegments nicht ändern,
sich aber von den Formulierungen in DK4 und DK5 unterscheiden. Damit treten sie nicht als
Synonyme, sondern als Varianten auf. Diese fünf wiederkehrenden Teiltextsegmente bilden
zusammen eine Textsortenkonvention.
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- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 49
nicht textsortenkonventionell. Sie werden dennoch mit einbezogen, weil sie als eine inhaltliche
Textsortenkonvention betrachtet werden können.
In DK1 und DK2 sind z.B. folgende identische Formulierungen zur Erfüllung des
Kommunikationsteilziels „Mietverhältnis“ identifiziert.
DK1: ”Der må ikke anvendes brænde samlet på stranden, da dette er saltholdigt og kan ødelægge
pejsen/brændeovnen. Pejsebrænde kan købes hos de lokale handlende.”
[Mit Brennholz, das am Strand gesammelt ist, darf nicht geheizt werden, da es salzhaltig ist und
dem Heizofen/ dem Kamin schaden kann. Brennholz kann vor Ort gekauft werden] (DK1, Z. 487-
489)
DK2: ”Indsamlet træ fra naturen, f.eks. fra stranden, må ikke bruges, da det pga. saltindhold, kan
medføre varig skade på brændeovnen. Lokalt sælges ofte brænde i små portioner.“
[In der Natur, z.B. am Strand, gesammeltes Holz darf nicht als Brennholz verwendet werden, da es
wegen des Salzgehalts dem Heizofen dauerhaft schaden kann. Brennholz wird oft vor Ort in
kleinen Mengen verkauft] (DK2, Z. 243-247)
Die drei anderen Mietbedingungen sind nicht so umfangsreich, und die Themen sind deswegen
nicht so detailliert beschrieben. In DK3 gibt es trotzdem Formulierungen, die in nur einer der
anderen Mietbedingungen vorhanden sind. In DK1 und DK3 treten z.B. folgende identische
Formulierungen auf, die in das Kommunikationsteilziel „Mietverhältnis“ hätte eingeordnet werden
können, wenn sie textsortenkonventionell gewesen wären.
DK1: ”Alle afstande er cirkaangivelser målt i luftlinje.”
[Alle Abstände sind zirka Luftlinieangaben]
DK 3: ”Alle afstande til strand, indkøb og restaurant er opgivet i luftlinie [sic!].”
[Alle Abstände zum Strand, Einkaufen und Restaurant sind Luftlinie gerechnet]
Die Formulierung ist aber keine Textsortenkonvention, weil sie nur in zwei der fünf
Mietbedingungen vorhanden sind. Die Formulierung ist hingegen eine inhaltliche Konvention.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
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Bei der Einteilung der Teiltextsegmente war es nicht immer eindeutig, in welchem der
Kommunikationsteilzielen die Teiltextsegmente aufgelistet werden sollten. Folgendes Beispiel
haben wir z.B. dem Mietverhältnis zugeordnet:
[Mangelhafte Endreinigung bei der Abreise wird dem Mieter in Rechnung gestellt]
(Pkt. 1.6, Anlage 12)
DK4: ”Evt. manglende rengøring ved afrejse (formidlers skøn) vil blive udført for lejers regning.”
[Evt. mangelhafte Endreinigung bei der Abreise (nach dem Ermessen des Vermittlers) wird auf
Kosten des Mieters ausgeführt]
DK5: ”Evt. nødvendig rengøring vil kunne foretages for lejers regning.”
[Evt. notwendige Endreinigung wird auf Kosten des Mieters vorgenommen]
7.4 Vergleich der Analyse Ergebnisse
Variante
DK2: ”Omkostninger ved manglende eller mangelfuld slutrengøring stilles lejer i regning.”
[Kosten bei fehlender oder mangelhafter Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt]
Die Formulierungen in DK2 und DK4 [wird dem Mieter in Rechnung gestellt] bzw. [auf Kosten des
Mieters ausgeführt] haben wir dem Mietverhältnis zugeordnet, drücken keine expliziten Rechte
oder Pflichten des Vermittlers, Mieters oder Vermieters aus. Die Formulierung in DK5 „wird dem
Mieter in Rechnung gestellt“ könnte aber auch den Rechten des Vermittlers bzw. des Vermieters
zugeordnet werden. Ob es die Rechte des Vermittlers oder Vermieters sind, ist aber aus dem
Kontext nicht zu ersehen. Deswegen haben wir die Teiltextsegmente dem Mietverhältnis
zugeordnet. Dafür gibt es mehrere Beispiele, die im Mietverhältnis aufgelistet sind, weil wir in
mehr als einem der Kommunikationsteilziele hätten auflisten können. Wir werden aber nicht weiter
darauf eingehen und werden deshalb nicht mehrere Beispiele dafür geben.
Zusammenfassend sei gesagt, dass wir keine wiederkehrenden Teiltextsegmente in den
Kommunikationsteilzielen Pflichten des Vermittlers und Pflichten des Vermieters und Rechte des
Vermieters identifiziert haben. In den deutschen Mietbedingungen haben wir außerdem keine
Textsortenkonventionen in den Kommunikationsteilzielen Rechte des Vermittlers und Rechte des
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- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 51
Mieters identifiziert. Wir haben also nur Textsortenkonventionen in beiden Textkorpora innerhalb
der Kommunikationsteilziele Mietverhältnis und Pflichten des Mieters identifiziert.
Inhaltlich ähneln sich die deutschen und dänischen Mietbedingungen sehr, aber in einzelnen Fällen
unterscheiden sie sich auch. Z.B. ist die Angabe des Gerichtsstandes eine Textsortenkonvention in
den dänischen Mietbedingungen. Diese Angabe tritt sogar in all den dänischen Mietbedingungen
auf. DE3 ist die einzige der deutschen Mietbedingungen, die diese Information enthält, und zwar
nur kurz; kein vollständiger Satz ist dabei etabliert: „Gerichtsstand: Bad Schwartau“ (DE3, Z.34).
Wir haben insgesamt 5 parallele Textsortenkonventionen identifiziert, die den gleichen
Kommunikationsteilzielen untergeordnet sind, da der Inhaltskern des jeweiligen Sprachenpaares
vergleichbar ist. Solche Analysen sind für die Übersetzung relevant, weshalb jedes Sprachenpaar
mit einem Kommentar versehen ist. Die Textsortenkonvention sind in Tabellen aufgestellt.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 52
Abb. 1: in drei der dänischen Mietbedingungen (DE4, DE5, DK1) sind die zwei Parteien genannt
(Mieter und Vermieter), zwischen denen der Vermittler als Vermittler auftritt. Dies ist aber nur in
einer der deutschen Mietbedingungen (DE3) der Fall. In drei der deutschen Mietbedingungen
(DE5, DE3, DE4) ist aber hinzugefügt, dass der Vermittler nicht im eigenen Namen handelt,
sondern im Namen des Vermieters. Dies kommt in keiner der dänischen Mietbedingungen vor.
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Abb. 2: der Kerninhalt lautet ungefähr wie folgt: das Ferienhaus darf nur mit der in dem Katalog
angegebenen Personenanzahl bewohnt werden. In sowohl zwei der deutschen (DE4, DE5) als auch
zwei der dänischen (DK1, DK2) ist außerdem das Recht des Vermittlers, bei Überbelegung
unangemeldete Personen abzuweisen, angegeben.
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Abb. 3: der Unterschied zwischen den deutschen und dänischen Textsortenkonventionen ist, dass
Haustiere in den deutschen Mietbedingungen nur auf Anfrage erlaubt sind. D.h. dass eine
schriftliche Genehmigung benötigt ist. In den dänischen Mietbedingungen geht es aus der
Hausordnung hervor, ob Haustiere erlaubt sind oder nicht.
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Abb. 4: in den dänischen und den deutschen Mietbedingungen ist eine gewisse Restzahlungsfrist
angegeben. In zwei der dänischen Mietbedingungen (DK1, DK2) ist aber eine Begründung der
fälligen Restzahlung angeführt, die in keiner der deutschen Mietbedingungen auftritt, nämlich die
Pflichten des Vermittlers gegenüber dem Vermieter.
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Abb. 5: in allen Beispielen außer DE4, ist der Mieter verpflichtet, das Ferienhaus sauber zu
hinterlassen. In vier der dänischen Mietbedingungen (DE4, DE5, DE2, DE3) muss das Haus
außerdem auch noch aufgeräumt hinterlassen werden. In DK4 und DK5 muss das Haus auch
vertragsgemäß sauber gehalten werden.
7.5 Parallele inhaltliche Textsortenkonventionen
Nächster Schritt könnte sein, parallele inhaltliche Konventionen zu Textsortenkonventionen zu
identifizieren, um zu illustrieren, dass obwohl nur 5 parallele Textsortenkonventionen identifiziert
sind, inhaltliche Konventionen doch vorhanden sind. Der Rahmen dieser Arbeit lässt aber nicht zu,
mit einer solchen Analyse ins Detail zu gehen. Deswegen geben wir nur ein Beispiel in der
jeweiligen Sprache.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
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7.5.1 Deutsche Textsortenkonvention und eine dänische Parallele
[Am Abreisetag ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben] (Pkt. 5.4, Anlage 11)
DE4: „Am Abreisetag ist das Appartement besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier
entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen, Entleerung des Kaminofens) zu übergeben.“
DE5: „Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr /
entleertem Geschirr zur Endreinigung freizugeben.“
7.5.2 Dänische Textsortenkonvention und eine deutsche Parallele
Variante
DE2: „Diese Endreinigung beinhaltet jedoch nicht das Abwaschen des Geschirrs.“
DK1: ”feriehuset [skal], selvom der bestilles slutrengøring, efterlades i ryddelig stand og opvask
skal gennemføres af lejer, således at porcelæn, bestik og lignende køkkenservice efterlades i
rengjort stand.” (DK1, Z. 73-76)
[Das Ferienhaus muss, obwohl eine Endreinigung gebucht wird, in einem aufgeräumten Zustand
hinterlassen werden, und das Abwaschen des Geschirrs muss vom Mieter durchgeführt werden,
damit Geschirr sauber hinterlassen wird]
DK2: ”En bestilt rengøring fritager ikke lejeren for forpligtelsen til at ordne opvask, tømme
køleskab samt foretage oprydning i og omkring feriehuset før afrejsen.” (DK2, Z. 259-261)
[Eine gebuchte Endreinigung befreit nicht den Mieter davon, vor der Abreise, das Geschirr
abzuwaschen, den Kühlschrank zu entleeren und das Ferienhaus und Grundstück aufzuräumen]
In beiden Sprachen ist der Inhalt vergleichbar. In den dänischen Mietbedingungen tritt diese
Information aber nur in zwei der Mietbedingungen auf, und sie bilden deswegen keine
Textsortenkonvention.
[Endreinigung kann gegen Gebühr bei [V] gebucht werden]
(Pkt 1.7, Anlage 12)
DK1: ”Slutrengøring kan mod betaling bestilles på [V] lokalkontor.”
DK4: ”Slutrengøring kan bestilles hos [V].”
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DK5: ”Slutrengøring af ferieboligen kan mod betaling bestilles hos [V].”23
7.6 Zusammenfassung der Analyse der textinternen Merkmale
DE2: „Eine Endreinigung kann jedoch gegen Gebühr bei der Buchung mitgebucht werden.“
Die Formulierung aus der deutschen Mietbedingung ist die einzige, die den Inhalt der dänischen
Textsortenkonvention widerspiegelt. Einziger Unterschied ist „bei der Buchung“. Dieser
Unterschied ist hier aber unwesentlich.
In der Analyse der textinternen Merkmale haben wir uns mit zwei Relationen des
Handlungsmusters befasst, nämlich mit der Mittel-Zweck-Relation und der Typikalitätsrelation. Die
Analyse hat sich auf die Kombination der zwei Relationen bezogen, indem wir anhand von
Teiltextsegmenten in den jeweiligen Textkorpora wiederkehrende lexikalische Einheiten zur
Realisierung unserer Kommunikationsteilziele identifiziert haben. Damit wir ein Teiltextsegment
im Rahmen dieser Arbeit als eine Textsortenkonvention, haben auffassen können, hat es in
mindestens 3-5 der jeweiligen Textkorpora auftreten müssen. Wir haben allerdings den größten Teil
unserer Teiltextsegmente anhand von zwei Mietbedingungen und einer oder mehreren Varianten
identifiziert, die unserer Analysemethode zufolge auch als Textsortenkonventionen aufgefasst
werden können. Die Varianten erfüllen das gleiche Kommunikationsteilziel wie die
wiederkehrenden Teiltextsegmente, haben aber nicht die gleiche Form. In den deutschen und
dänischen Textkorpora haben wir 10 bzw. 27 Textsortenkonventionen identifiziert. Anhand dieses
Wissens können wir schlussfolgern, dass dänische Mietbedingungen in höherem Maß als deutsche
von Textsortenkonventionen geprägt sind. Dies kann auf die dänische Tradition der Vermietung
von Ferienhäusern zurückgeführt werden. Die Vermietung von Ferienhäusern ist ein wesentlicher
Faktor des dänischen Tourismus und wird meistens durch ein Vermietungsbüro vermittelt. In
Deutschland gibt es hingegen viele private Ferienhausvermieter, was die Wahl lexikalischer
Einheiten zur Realisierung identischer Kommunikationsteilziele beeinflussen könnte, da hier keine
Tradition vorliegt. Somit kann der Unterschied der Anzahl der Textsortenkonventionen in den
jeweiligen Textkorpora erklärt werden. Es muss aber auch betont werden, dass die in unserem
deutschen Textkorpus auftretenden Mietbedingungen kürzer sind, als die in dem dänischen
Textkorpus. Das kann auch die unterschiedliche Anzahl der identifizierten Textsortenkonventionen
erklären.
23 Für Übersetzung, siehe Abschnitt 7.3.1.1, S.47
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 59
Wir haben angenommen, dass die sprachlichen Formulierungen in Mietbedingungen, die als eine
juristische Textsorte einzuordnen ist, von den Formulierungen in den zugrundeliegenden
Gesetzestexten geprägt ist, und dass es damit auch Textsortenkonventionen geben würde. Da wir
aber nur wenige Textsortenkonventionen gefunden haben, vermuten wir, dass es keinen bestimmten
Gesetzestext gibt, oder jedenfalls nicht nur einen, der für Mietbedingungen für Ferienhäuser
besteht. Im Rahmen dieser Arbeit kann die Gesetzesgrundlage nicht erforscht werden, was aber in
diesem Zusammenhang ansonsten sehr interessant wäre.
Beim interlingualen Vergleich der identifizierten Textsortenkonventionen der beiden Textkorpora
haben wir 5 parallele Textsortenkonventionen identifiziert. Diese Ergebnisse zeigen uns weder, ob
gewisse Muster zur Realisierung bestimmter Kommunikationsteilziele anhand von
Textsortenkonventionen zugrunde liegen, noch ob die zur Kontrastierung identifizierten
Textsortenkonventionen auf Zufälligkeit basieren. Die textinterne Analyse schließt mit zwei
Beispielen dafür, dass der Inhalt einer Textsortenkonvention, der in der einen Sprache durch
wiederkehrende Teiltextsegmente realisiert ist, in manchen Fällen auch in der anderen Sprache
realisiert wird, ohne dass in dieser Sprache eine Textsortenkonvention existiert. Dies zeigt, dass es
auch auf der inhaltlichen Ebene Textsortenkonventionen gibt, obwohl es keine konventionelle
Formulierung gibt. Der Rahmen dieser Arbeit hat aber keine ausführliche Analyse davon
zugelassen. Deswegen haben wir dies anhand von einem Beispiel der deutschen Mietbedingungen
und einem der dänischen Mietbedingungen illustriert.
Textsortenkonventionen können vorteilhaft als ein hilfreiches Werkzeug in einer
Übersetzungssituation von Mietbedingungen für Ferienhäuser verwendet werden, obwohl die
Analyse der textinternen Merkmale nur wenige parallele Textsortenkonventionen aufgewiesen hat.
Für den Übersetzer, dessen Ausgangstext eine deutsche Mietbedingung ist, die ins Dänische zu
übersetzen ist, kann die Anwendung textsortenkonventioneller Formulierungen zur Erfüllung der
Erwartungen des kompetenten Lesers und somit zur einer gelungenen Kommunikation beitragen.
Für den Übersetzer, der eine dänische Mietbedingung ins Deutsche zu übersetzen hat, ist das
Wissen über Textsortenkonventionen auch relevant. Die verschiedenen lexikalischen Einheiten sind
nämlich zur Realisierung der Kommunikationsteilziele verwendbar, weil deutsche
Mietbedingungen nicht besonders von Textsortenkonventionen geprägt sind.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 60
8 Zusammenfassung Sine Marie Kirkegaard, Tine Strøm
In dieser BA-Arbeit haben wir uns mit Mietbedingungen für Ferienhäuser in Dänemark bzw.
Deutschland befasst. Wir haben diese Textsorte ausgewählt, weil unserem Wissen nach bis jetzt
keine Analysen dieser Textsorte in Hinblick auf Übersetzungen vorliegen, besonders was
Textsortenkonventionen und Handlungsmuster betrifft. Der übergeordnete Zweck dieser Arbeit ist
gewesen, relevante Theorie aus der Textsortenlinguistik mit unseren in der Übersetzungspraxis
anwendbaren Analyseergebnissen zu kombinieren. Wie aus unserer Problemformulierung
hervorgeht, haben wir
anhand einer kontrastiven Analyse zu deutschen und dänischen Mietbedingungen für Ferienhäuser
untersucht, welche in einer Übersetzungssituation relevanten Merkmale in den jeweiligen Sprachen
für diese Textsorte typisch sind, damit der Übersetzer einen Überblick über die typischen Merkmale
bekommen und sie als ein beim Übersetzen hilfreiches Werkzeug verwenden kann.
Zu diesem Zweck haben wir die Textsortenlinguistik als Ansatz verwendet, wobei wir besonders
den Schwerpunkt auf Textsortenkonventionen gelegt haben. Um die Textkonventionen zu finden,
haben wir anhand der Analysemethoden, die von Engberg (1997) und Arntz (1992) dargestellt und
angewandt werden, die Analyse der Mietbedingungen in unseren zwei Textkorpora in zwei Teile
aufgeteilt: eine Analyse der textinternen Merkmale und eine Analyse der textexternen Merkmale.
Die Textkorpora haben wir aus deutschen und dänischen Mietbedingungen zusammengestellt, die
nach folgenden Kriterien ausgewählt sind. Sie müssen: 1) original sein, 2) sich inhaltlich mit dem
gleichen Thema befassen 3) aus vermittelnden Vermietungsbüros kommen, 4) aktuell sein.
In der Analyse der textexternen Merkmale haben wir zunächst die Kommunikationssituation nach
Kommunikationsteilnehmern, Medium/Kanal und Kommunikationsanlass analysiert. Dabei sind
wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die textexternen Merkmale der deutschen und dänischen
Mietbedingungen weitgehend vergleichbar sind.
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 61
Was die Kommunikationsteilnehmer betrifft, treten sowohl in den deutschen als auch in den
dänischen Mietbedingungen drei Parteien auf: der Vermittler, der Mieter und der Vermieter.
In allen Fällen tritt der Vermittler als Sender, stellvertretend für den Vermieter, auf, und der Mieter
tritt als Empfänger auf. Aus der Analyse des Mediums/Kanals hat sich ergeben, dass
Mietbedingungen schriftlich sind, und dass das Mietverhältnis üblicherweise schriftlich bestätigt
werden muss, um zustande zu kommen. Dazu kommt, dass die Aktualität der Mietbedingungen von
Bedeutung ist, und dass das Internet bei der Vermittelung der Mietbedingungen in dieser Hinsicht
ein gut praktisches, und übliches Medium ist. Der Kommunikationsanlass ist, dass eine Person (der
Mieter) ein Ferienhaus mieten möchte, und dass der Vermieter sein Ferienhaus vermieten möchte.
Die beiden Parteien wollen dann einen Vertrag zustande bringen, der die Bedingungen für das
Mietverhältnis festlegen.
Danach haben wir die Textfunktion analysiert, wobei wir zu dem Ergebnis gekommen sind, dass
diese Textfunktion von der Kommunikationssituation determiniert ist. Daher ist die übergeordnete
Textfunktion Rechte und Pflichten festzulegen. Eine Kombination der übergeordneten Textfunktion
mit der Kommunikationssituation ergibt, dass rechtswirksame Mietbedingungen die zwischen den
beiden Komponenten bestehende Determinationsrelation realisieren. Die Textfunktion kann
insgesamt in sieben Kommunikationsteilziele unterteilt werden: Rechte des Vermittlers, Pflichten
des Vermittlers, Rechte des Mieters, Pflichten des Mieters, Rechte des Vermieters, Pflichten des
Vermieters und schließlich Mietverhältnis.
Anhand der textexternen Analyse haben wir feststellen können, dass die gleichen textexternen
Merkmale sowohl hinsichtlich der Kommunikationssituation als auch der Textfunktion in den
deutschen und dänischen Mietbedingungen vorkommen. Anhand dieses Wissens können wir dann
schlussfolgern, dass Mietbedingungen für Ferienhäuser als eine Textsorte zu betrachten sind.
In der Analyse der textinternen Merkmale haben wir uns mit zwei Relationen des
Handlungsmusters befasst, nämlich Mittel-Zweck-Relation und Typikalitätsrelation. Die Analyse
hat sich auf die Kombination der zwei Relationen bezogen, indem wir anhand von
Teiltextsegmenten in den jeweiligen Textkorpora wiederkehrende lexikalische Einheiten zur
Realisierung der oben erwähnten Kommunikationsteilziele innerhalb der Kommunikationssituation
identifiziert haben. Damit wir ein Teiltextsegment als eine Textsortenkonvention haben auffassen
- Kontrastive Analysen zu deutschen und dänischen Mietbedingungen –
- Sine Marie Kirkegaard und Tine Strøm - 62
können, hat es in mindestens 3-5 der jeweiligen Textkorpora auftreten müssen. Wir haben
allerdings den größten Teil unserer Teiltextsegmente anhand von zwei der Mietbedingungen und
einer oder mehreren Varianten identifiziert, die unserer Analysemethode zufolge auch als
Textsortenkonventionen aufgefasst werden können.
In den deutschen und dänischen Textkorpora haben wir 10 bzw. 27 Textsortenkonventionen
identifiziert. Anhand dieses Wissens können wir dann schlussfolgern, dass dänische
Mietbedingungen in höherem Maß von Textsortenkonventionen geprägt sind, als deutsche
Mietbedingungen. Dies kann auf die dänische Tradition der Vermietung von Ferienhäusern
zurückgeführt werden. Die Vermietung von Ferienhäusern ist ein wesentlicher Faktor des dänischen
Tourismus und wird meistens durch ein Vermietungsbüro vermittelt. In Deutschland gibt es
hingegen viele private Ferienhausvermieter; das könnte die Wahl lexikalischer Einheiten zur
Realisierung identischer Kommunikationsteilziele beeinflussen, da hier keine Tradition vorliegt.
Es muss aber auch betont werden, dass die in unserem deutschen Textkorpus auftretenden
Mietbedingungen kürzer sind, als die in dem dänischen Textkorpus. Das könnte auch die
unterschiedliche Anzahl der identifizierten Textsortenkonventionen erklären.
Beim interlingualen Vergleich der identifizierten Textsortenkonventionen in beiden Textkorpora
haben wir 5 parallele Textsortenkonventionen identifiziert. Diese Ergebnisse zeigen uns weder ob
gewisse Muster zur Realisierung eines bestimmten Kommunikationsteilziels anhand von
Textsortenkonventionen zugrunde liegen, noch ob die zur Kontrastierung identifizierten
Textsortenkonventionen sich auf Zufälligkeit basieren.
Die textinterne Analyse schließt mit zwei Beispielen, die inhaltliche Textsortenkonventionen
aufweisen, die in beiden Textkorpora auftreten, in der einen aber nicht als eine
textsortenkonventionelle Realisierung. Wegen des Umfangs der Arbeit haben wir keine
ausführliche Analyse davon durchgeführt, sondern anhand von einem der deutschen
Mietbedingungen bzw. einem der dänischen Mietbedingungen oben erwähntes illustriert.
Textsortenkonventionen können vorteilhaft als ein hilfreiches Werkzeug in einer
Übersetzungssituation von Mietbedingungen für Ferienhäuser verwendet werden, obwohl die
Analyse der textinternen Merkmale nur wenige parallele Textsortenkonventionen aufgewiesen hat.
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Für den Übersetzer, dessen Ausgangstext eine deutsche Mietbedingung ist, die ins Dänische zu
übersetzen ist, trägt die Anwendung textsortenkonventioneller Formulierungen zur Erfüllung der
Erwartungen des kompetenten Lesers und zur einer gelungenen Kommunikation bei.
Für den Übersetzer, der eine dänische Mietbedingung ins Deutsche zu übersetzen hat, ist
textsortenkonventionelles Wissen auch relevant, da verschiedene lexikalische Einheiten zur
Realisierung der jeweiligen Kommunikationsteilziele verwendbar sind, weil deutsche
Mietbedingungen nicht besonders von Textsortenkonventionen geprägt sind.
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9 Bibliografie
1. Arntz, Reiner (1992): Interlinguale Vergleiche von Terminologien und Fachtexten. In:
Bücher
Baumann, Klaus-Dieter; Kalverkämper, Hartwig: Kontrastive Fachsprachenforschung. (Gunter Narr Verlag).
2. Brinker, Klaus(2005): Linguistische Textanalyse: eine Einführung in Grundbegriffe und Methoden. (Erich Schmidt) S. 107-130.
3. Ditlevsen, Marianne Grove et. al. (2007): Sprog på arbejde. Kommunikation i faglige tekster. Frederiksberg C (Forlaget Samfundslitteratur)
4. Engberg, Jan (1997): Konventionen von Fachtextsorten. Kontrastive Analysen zu deutschen
und dänischen Gerichtsurteilen. Tübingen (Gunter Narr Verlag).
5. Engberg, Jan (1998): Introduktion til Fagsprogslingvistikken. Århus (Systime)
6. Eriksen, Lars; Luttermann, Karin (Hg.) (2002): Juristische Fachsprache. Kongressberichte des 12th European Symposium on Language for Special Purposes, Brixen/Bressanone 1999. Münster (Lit Verlag Münster).
7. Fix, Ulla et. al. (2002): Kaptitel 1: Theoretische Grundlagen. In: Fix, Ulla et. Al.
Textlinguistik und Stilistik für Einsteiger. (Peter Lang), S. 11-23 8. Hansen, Gyde (1995): Einführung in das Übersetzen. København (Handelshøjskolens
forlag. Distribution: Munksgaard).
9. Oldenburg, Hermann (1992): Angewandte Fachtextlinguistik. ’Conlusions’ und Zusammenfassungen. Tübingen (Günter Narr Verlag).
10. Thomsen, Maria Harbo (2005): Genrekonventioner i leasingaftaler – En kontrastiv analyse
af handlingsmønstres tilbagevendende sproglige realiseringer i danske og tyske leasingaftaler. Speciale. Århus (Institut for sprog og erhvervskommunikation. Handelshøjskolen i Århus).
11. Salevsky, Heidemarie (2002): Tanslationswissenschaft. Ein Kompendium. Unter Mitarbeit
von Ina Müller und Bernd Salevsky. Frankfurt am Main (Peter Lang GmbH, Europäischer Verlag der Wissenschaften).
12. Snell-Hornby, Mary/ Kadric, Mira (HG.) (1995): Grundfragen der
Übersetzungswissenschaft. Wiener Vorlesungen von Katharina Reiß. Wien (WUV-Universitätsverlag).
13. Wiesmann, Eva (2004): Rechtsubersetzung und Hilfsmittel zur Translation:
wissenschaftliche Grundlagen und computergestumlutzte Umsetzung eines lexikographischen Konzepts. (Gunter Narr Verlag)
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Internetseiten Casablanca GbR http://www.casablanca-ferienwohnung.de/agbs-.html
DanCenter http://www.dancenter.com/lejebetingelser/PDF/dc_lejebetingelserDAN.pdf
Dansommer http://www.dansommer.se/web/ds.nsf/a/1010305
Norden-spezial.de http://www.norden-spezial.de/.cms/77
SCHULTZ-Feriehuse http://www.schultz-houstrup.dk/default.asp?PageNumber=13306
SJ FERIEHUSUDLEJNING http://www.feriehusudlejning.dk/idd12.asp
Sol og Strand http://www.sydsol.dk/lejebetingelser.aspx
Touristic Center Böbs http://www.boebs.de/pdf/mietbedingungen.pdf
UsedomTravel http://www.usedomtravel.de/Unterkuenfte/Mietbedingungen.html
Viking Line http://www.vikingline.de
Zimmerbörse Prerow http://www.zimmerboerse-prerow.de/?page=58
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10 Begriffsliste
Determinationsrelation: die Relation zwischen der Kommunikationssituation und dem Kommunikationsziel besteht aus einer Determinationsrelation. In unserer Arbeit definiert die Kommunikationssituation die Textfunktion / Kommunikationsziel. Ferienhaus: wir verwenden Ferienhaus als ein Sammelbegriff für Ferienhaus, Mietobjekt, Appartement, Haus und ähnliche Synonyme, die in den Mietbedingungen auftreten. Handlungsmuster: ein Handlungsmuster kombiniert drei Komponenten: 1) Kommunikationssituation, 2) Kommunikationsziel 3) lexikalische Einheiten. Anhand von Handlungsmustern können Textsortenkonventionen identifiziert werden. Lexikalische Einheiten: bei lexikalischen Einheiten verstehen wir sprachliche Mittel, die Satzgliedfunktion haben. Mieter: Wir verwenden Mieter als Sammelbegriff für Mieter, Kunde, Feriengast und ähnliche Synonyme, die in den Mietbedingungen auftreten. Mittel-Zweck-Relation: die Relation zwischen dem Kommunikationsziel und den lexikalischen Einheiten besteht aus einer Mittel-Zweck-Relation. Ist das Kommunikationsteilziel definiert so steht eine begrenzte Auswahl lexikalischer Einheiten zur Verfügung, deren Inhalt zur Vermittlung eines bestimmten Kommunikationsteilziels verwendet werden kann. Teiltextsegmente: bei Teiltextsegmenten verstehen wir wiederkehrende lexikalische Einheiten, die die Kommunikationsteilziele innerhalb der Kommunikationssituation realisieren. Textsortenkonvention: eine Textsortenkonvention besteht aus wiederkehrenden Teiltextsegmenten, die anhand der Kombination zwischen der Mitteil-Zweck-Relation und der Typikalitätsrelation identifiziert werden. Typikalitätsrelation: die Relation zwischen der Kommunikationssituation und den lexikalischen Einheiten besteht aus einer Typikalitätsrelation. Durch eine Untersuchung einer gewissen Situation ist zu ersehen, welche lexikalischen Einheiten typisch innerhalb der Kommunikationssituation verwendet werden. Vermieter: wir verwenden Vermieter als Sammelbegriff für Vermieter, Eigentümer, Hausbesitzer oder ähnliche Synonyme, die in den Mietbedingungen auftreten. Vermittler: wir verwenden Vermittler als Sammelbegriff für Vermittler und die jeweiligen Namen der Vermietungsbüros.
Anlagen
Deutsches Textkorpus 1 DE1: Casablanca GbR:
http://www.casablanca-ferienwohnung.de/agbs-.html (18.03.2009) 2 DE2: Norden-spezial.de. Gut zu wissen über einen Ferienhausurlaub auf Aland
(Mietbedingungen) http://www.norden-spezial.de/.cms/77 (16.04.2009) 3 DE3: Touristic Center Böbs. Mietbedingungen für Ferienwohnungen und
Ferienhäuser http://www.boebs.de/pdf/mietbedingungen.pdf (16.04.2009) 4 DE4: UsedomTravel. Mietbedingungen http://www.usedomtravel.de/Unterkuenfte/Mietbedingungen.html (18.03.2009) 5 DE5: Zimmerbörse Prerow. Mietbedingungen http://www.zimmerboerse-prerow.de/?page=58 (10.04.2009)
Dänisches Textkorpus 6 DK1: DanCenter – generelle lejebetingelser og Feriehus-ABC
http://www.dancenter.com/lejebetingelser/PDF/dc_lejebetingelserDAN.pdf (26.02.2009)
7 DK2: dansommer. Almindelige lejebetingelser sæson 2009 http://www.dansommer.se/web/ds.nsf/a/1010305 (26.02.2009) 8 DK3: SCHULTZ-Feriehuse. Lejebetingelser
http://www.schultz-houstrup.dk/default.asp?PageNumber=13306 (18.03.2009) 9 DK4: SJ FERIEHUSUDLEJNING. Alm. Lejebetingelser sæson 2009 http://www.feriehusudlejning.dk/idd12.asp (18.03.2009) 10 DK5: Sol og Strand. Lejebetingelser http://www.sydsol.dk/lejebetingelser.aspx (18.03.2009) 11 Deutsche Textsortenkonventionen 12 Dänische Textsortenkonventionen 13 Untergeordnete Handlungsmuster
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Anlage 6:DK1
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Anlage 11: Deutsche Textsortenkonventionen
Textsortenkonventionen in deutschen Mietbedingungen für Ferienhäuser, die anhand von
wiederkehrenden Teiltextsegmenten realisiert sind.
Statt immer den vollen Namen der Vermietungsbüros zu nennen, haben wir die Abkürzung [V]
sowohl dafür als auch für den Terminus „Vermittler“ verwendet.
Der Kern der jeweiligen Teiltextsegmente ist in den folgenden Beispielen aus den Mietbedingungen
kursiv gesetzt. Der Kern ist folglich Ausgangspunkt für den Vergleich. Wo keine Varianten in
Kursivschrift auftreten, ist nur die Mittel-Zweck-Relation vorhanden und keine Typikalitätsrelation.
1 Das Mietverhältnis
DE2
(5)
1.1 [[V] tritt nur als Vermittler auf] 24
DE5
: [V] ist eine Reiseagentur und tritt lediglich als Vermittler auf 25: [V] ist bevollmächtigt, diesen Vertrag im Namen des Vermieters auszufertigen. Er tritt nur
als Vermittler der Ferienunterkunft auf.
DE1
Varianten 26
DE3
: [V] ist nur Vermittler und kein (Reise-)Veranstalter. 27
DE4
: [V] handelt nicht in einigem Namen, sondern lediglich als Vermittler zwischen Mieter und
Vermieter. 28
24 Z. 3-4 25 Pkt. 3, Z. 11-12 26 Z. 3-4 27 Z. 31-32 28 Z. 6-9
: [V] ist nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine
Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen
abzugeben sowie ihre Zahlungen entgegenzunehmen.
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1.2 [Das Ferienhaus darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl bewohnt werden]
DE329
DE4
: Das Mietobjekt darf nur mit der in unserem Angebot angegebenen Personenzahl bewohnt
werden. 30: Das Appartement darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl (Erwachsene und Kinder,
inkl. etwaiger Aufbettungen) bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegung behalten wir uns das
Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen.
DE1
Varianten 31
DE2
: Bei der Buchung muss die Anzahl aller anreisenden Personen (inkl. Kinder mit
Altersangabe) (…) angezeigt werden. 32
DE5
: Die Personenzahl darf nicht die im Katalog genannte Anzahl übersteigen. 33
DE1
: Das Mietverhältnis gilt nur für die angegebene Zeit und Anzahl der Personen. Der Mieter ist
verpflichtet, eine vollständige Gästeliste für das Mietobjekt auszufüllen. Kurzfristiger Besuch ist
vorher dem Vermittler zu melden. Nicht im Vertrag aufgeführte Personen haben kein
Wohnrecht. (Hervorhebungen im Original)
1.3 [Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt] 34
DE2
: Bei manchen Unterkünften ist ein Haustier nur auf Anfrage erlaubt, in seltenen Fällen auch
mehr als ein Tier. 35
DE4
: Haustiere nur auf Anfrage. 36: Haustiere sind nur in einigen Wohnungen auf Anfrage und gegen einen Aufpreis möglich.
DE3
Varianten 37
DE5
: Haustiere sind in dem Mietobjekt nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch [V]
gestattet. 38
29 Z. 21 30 Pkt. 7, Z. 66-68 31 Pkt. 2, Z. 27-29 32 Z. 35 33 Pkt. 15, Z. 72-75 34 Pkt. 2, Z. 29-30 35 Z. 38 36 Pkt. 8, Z. 81 37 Z. 22-23
: Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermittlers mitgebracht
werden. (Hervorhebungen im Original)
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1.4 [Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung]
DE139
DE3
: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss mindestens einer Reiserücktrittskostenversicherung. 40
DE5
: Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung durch [V]. 41: Wir empfehlen den Abschluß[sic!] einer Reiserücktrittskostenversicherung und bieten Ihnen
die EUROPÄISCHE Reiseversicherung an.
DE4
Variante 42
DE5
: [V] weist auf den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung hin, die Unterlagen
können bei [V] anfordert werden.
1.5 [Die Schlüsselübergabe erfolgt (von 16.00-18.00 Uhr im Vermietungsbüro)] 43
DE4
: Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel von 16.00 bis 18.00 Uhr. Bei einer späteren
Ankunft bitten wir um eine Information bis 18.00 Uhr, um den Ort der Schlüsselübergabe
abzusprechen. 44: Die Schlüsselübergabe erfolgt im Vermietungsbüro, Seestraße 12, 17429 Bansin bzw.
Brunnenstraße 10, 17424 Seebad Heringsdorf (Telefon: 038378 - 471653 oder 0171 - 6991583).
DE2
Variante 45: Bitte teilen Sie dem Hausbesitzer immer rechtzeitig Ihre Ankunftszeit entweder telefonisch
oder mit Postkarte mit! Er/sie gibt Ihnen dann Bescheid, wo Sie den Schlüssel erhalten.
2 Rechte des Vermittlers
38 Pkt. 6, Z. 26-27 39 Z. 123-124 40 Z. 9 41 Pkt. 9, Z. 40-42 42 Pkt. 2, Z. 36-37 43 Pkt. 4, Z. 14-16 44 Pkt. 9, Z. 86-88 45 Z. 46-48
(0)
Keine Teiltextsegmente identifiziert.
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3 Pflichten des Vermittlers (0)
Keine Teiltextsegmente identifiziert
4 Rechte des Mieters (0)
Keine Teiltextsegmente identifiziert.
5 Pflichten des Mieters
DE1
(5)
5.1 [Eine Anzahlung muss innerhalb von 5 Tagen geleistet werden] 46
DE3
: Bei Buchung ist eine Anzahlung innerhalb von 5 Werktagen auf das in der
Buchungsbestätigung genannte Konto zu leisten. 47
DE4
: Nach Empfang der Reservierungsbestätigung sind vom Mieter 20% Anzahlung auf das
Konto des [V] zu leisten. 48
DE4
: Die in dem Vertrag berechnete Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen geleistet werden.
5.2 [Die Restzahlung in Höhe von 15 % des Mietpreises muss spätestens 4 Wochen vor der
Anreise eingegangen sein] 49
DE5
: Die Restzahlung in Höhe von 80% des Mietpreises muss spätestens 30 Tage vor Anreise
ohne nochmalige Aufforderung bei [V] eingegangen sein. 50: Eine Anzahlung in Höhe von zirka 15 % der Gesamtsumme ist bei Abschluss des Vertrages
fällig, die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn.
DE3
Variante 51
46 Pkt. 2, Z. 67-68 47 Z. 3-4 48 Pkt. 1 C, Z. 26-27 49 Pkt. 2, Z. 33-34 50 Pkt. 1, Z. 1-2 51 Z. 4-5
: Die Zahlung des Restbetrages muß [sic!] 4 Wochen vor der Anreise getätigt werden.
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5.3 [Der Mieter hat das Ferienhaus und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln]
DE352
DE5
: Der Mieter ist für das Mietobjekt und dessen gesamte Einrichtung verantwortlich. Er hat es
pfleglich zu behandeln und verpflichtet sich, alle durch ihn oder seine Mitbewohner entstandenen
Schäden zu ersetzen. 53: Der Mieter hat die Ferienunterkunft und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle
während der Mietzeit entstandenen Schäden sofort dem Vermittler zu melden und zu ersetzen.
DE4
Variante 54
DE4
: Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden
ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter
haftet persönlich für alle Mitreisenden.
5.4 [Am Abreisetag ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben] 55
DE5
: Am Abreisetag ist das Appartement besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier
entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen, Entleerung des Kaminofens) zu übergeben. 56: Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr besenrein und mit gewaschenem Geschirr /
entleertem Geschirr zur Endreinigung freizugeben.
DE2
Variante 57
DE2
: Diese Endreinigung beinhaltet jedoch nicht das Abwaschen des Geschirrs.
5.5 [Bei Abreise ist das Ferienhaus in einem sauberen Zustand zu hinterlassen] 58
DE3
: Die Feriengäste möchten dafür sorgen, dass das Ferienhaus bei Abreise ebenfalls sauber
hinterlassen wird. 59
52 Z. 24-26 53 Pkt. 6, Z. 23-25 54 Pkt. 7, Z. 73-75 55 Pkt. 7, Z. 76-78 56 Pkt. 4, Z. 16-17 57 Z. 30-31 58 Z. 25-26 59 Z. 26
: Bei Abreise ist die Wohnung in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
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DE4
Variante 60: Am Abreisetag ist das Appartement bis um 10.00 Uhr ordnungsgemäß an [V] zu übergeben.
6 Rechte des Vermieters (0)
Keine Teiltextsegmente identifiziert.
7 Pflichten des Vermieters
60 Pkt. 9, Z. 89-90
(0) Keine Teiltextsegmente identifiziert.
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Anlage 12: Dänische Textsortenkonventionen Textsortenkonventionen in dänischen Mietbedingungen für Ferienhäuser, die anhand von
wiederkehrenden Teiltextsegmenten realisiert sind.
Statt immer den vollen Namen der Vermietungsbüros zu nennen, haben wir die Abkürzung [V]
sowohl dafür als auch für den Terminus „Vermittler“ verwendet.
Der Kern der jeweiligen Teiltextsegmente ist in den folgenden Beispielen aus den Mietbedingungen
kursiv gesetzt. Der Kern ist folglich Ausgangspunkt für den Vergleich. Wo keine Varianten in
Kursivschrift auftreten, ist nur die Mittel-Zweck-Relation vorhanden und keine Typikalitätsrelation.
1 Das Mietverhältnis
DK4
(16)
1.1 [[V] tritt als Vermittler zwischen Mieter und Eigentümer auf] 61
DK5
: Lejebeviset bekræfter den indgåede lejeaftale mellem lejer og ejer, idet [V] forestår
formidlingsarbejdet mellem disse. 62: Lejebeviset bekræfter lejeaftale indgået mellem lejer og ejer, idet [V] forestår
formidlingsarbejdet mellem disse.
DK1
Varianten 63
DK2
: [V] virke [er] formidling af ferielejemålet mellem lejer af feriehuset og feriehusets ejer. 64
DK4
: [V] formidler udlejning af feriehusene og er ikke ejer af disse.
1.2 [Das Mietverhältnis umfasst das erwähnte Ferienhaus mit Zubehör wie es aus der
Hausordnung hervorgeht] 65
DK5
: Den indgåede lejeaftale, [sic!] omfatter den nævnte feriebolig med tilhørende
specifikationer. 66
61 § 1, Z. 2-3 62 Pkt. 1, Z. 1-3 63 Z. 2 64 Pkt. 14, Z. 316 65 § 1, Z. 3-4 66 Pkt. 1, Z. 3-4
: Lejeforholdet omfatter nævnte feriebolig med alt tilbehør som opgivet i beskrivelsen.
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Variante
DK3
67
DK4
: Kontrakten omfatter hele huset med inventar og tilbehør.
1.3 [Das Ferienhaus darf nur mit der in unserem Katalog angegebenen Personenanzahl
bewohnt werden] 68
DK5
: Ferieboligen må ikke bebos af flere personer end det i kataloget og på lejebeviset anførte
personantal 69: Ferieboligen må ikke uden særlig tilladelse bebos af flere personer end det i beskrivelsen.
DK1
Varianten 70
DK2
: Feriehuset må maximalt bebos af det antal personer, der er angivet i beskrivelsen. (…) Ved
overbelægning har såvel [V] som feriehusejeren ret til at afvise det overskydende antal personer. 71
DK3
: Feriehuset (og den dertil hørende grund) må til enhver tid højst bebos af det det antal
voksne, unge og børn i alderen 3-11 år, huset er stillet til rådighed for (se katalogteksten). (…)
Bebos huset eller grunden af flere personer end maximalt tilladt, har feriehusejeren eller [V] ret til
uden varsel at bortvise de overskydende personer. 72
DK1
: Huset må kun beboes [sic!] af det antal personer, som der står i kataloget.
1.4 [Das Abstellen von Wohnwagen, Zelten u.Ä. auf dem Grundstück ist verboten] 73
DK3
: Opstilling af telte, campingvogne o. lign på grunden er ikke tilladt. 74: …det [er] ikke tilladt at have telte eller campingvogne på grunden.
DK2
Variante 75
: Det er forbudt at opstille telte, campingvogne og lignende på eller ved feriehusgrunden.
Feriehusejeren har ret til omgående at kræve dette fjernet.
67 Pkt. 1, Z. 3 68 § 2, Z. 9-10 69 Pkt. 1, Z. 4-5 70 Pkt. 3.2, Z. 65-66, Z. 67-68 71 Pkt. 2.2, Z. 42-43, Z. 45-47 72 Pkt. 4, Z. 16 73 Pkt. 3.2, Z. 69-70 74 Pkt. 4, Z. 16-17 75 Pkt. 2.3, Z. 52-53
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1.5 [Haustiere sind nur in den Ferienhäusern erlaubt, wo es aus der Hausordnung
hervorgeht]
DK176
DK4
: Det er kun tilladt at medbringe husdyr i de feriehuse, der i beskrivelsen er markeret med et
hundesymbol. I nogle af vores feriehuse kan der medbringes to husdyr. 77: Husdyr må kun medbringes såfremt det fremgår af lejebeviset.
DK2
Variante 78
DK4
: I nogle huse er husdyr ikke tilladt. Feriehusejeren eller [V] kan dog ikke garantere, at der
ikke tidligere har opholdt sig hunde eller katte i huset.
1.6 [Mangelhafte Endreinigung bei der Abreise wird dem Mieter in Rechnung gestellt] 79
DK5
: Evt. manglende rengøring ved afrejse (formidlers skøn) vil blive udført for lejers regning. 80: Evt. nødvendig rengøring vil kunne foretages for lejers regning.
Variante
DK2
81
DK1
: Omkostninger ved manglende eller mangelfuld slutrengøring stilles lejer i regning.
1.7 [Endreinigung kann gegen Gebühr bei [V] gebucht werden] 82
DK4
: Slutrengøring kan mod betaling bestilles på [V] lokalkontor. 83
DK5
: Slutrengøring kan bestilles hos [V]. 84
DK2
: Slutrengøring af ferieboligen kan mod betaling bestilles hos [V].
1.8 [ [V] trägt für Lärm von z.B. Bauarbeiten und Verkehr keine Verantwortung] 85
76 Pkt. 3.5, Z. 116-118 77 § 2, Z. 10-11 78 Pkt. 2.4, Z. 58-59 79 § 3, Z. 14-15 80 Pkt. 2, Z. 7-8 81 Pkt. 10, Z. 259 82 Pkt. 3.2, Z. 72 83 § 3, Z. 15 84 Pkt. 2, Z.8-9 85 Pkt. 2.9, Z. 80-81
: Lejere kan – også i feriehusområder – uventet blive udsat for støj fra byggeri, trafik eller
lignende. Hverken feriehusejeren eller [V] kan gøres ansvarlig for støjgener.
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DK486: Hverken feriehusejeren eller [V] kan gøres ansvarligt [sic!] for støjgener fra byggeri, trafik
eller lignende.
DK1
Varianten 87
DK3
: Selv i ferietiden skal samfundet fungere: Trafik, byggeri og militærøvelser m.v. kan [V]
ikke påtage sig ansvaret for. 88
DK1
: Det daglige fortsætter, f.eks. byggearbejde, fly og trafikstøj og derfor kan der opstå
støjgener. Vi er overbeviste om, at feriegæsten har forståelse for, at [V] ikke kan tage ansvar herfor.
1.9 [Das Depositum wird 14 Tage nach der Abreise abgerechnet] 89
DK2
: Depositum afregnes ca. 14 dage efter afrejsedato. 90: Afregning af depositum sker senest 14 dage efter afrejsen fra feriehuset, idet omkostninger
for energiforbrug samt forbrug af telefon forudgående fratrækkes.
DK3
Varianten 91
DK4
: Såfremt huset, med alt hvad dertil hører, er afleveret ordentligt og i rengjort stand, vil
depositummet blive overført til lejers konto 2 uger efter afrejse. 92
DK5
: Depositummet, der tjener som sikkerhed for lejers forpligtelser, returneres senest 2 uger
efter afrejse, når tilfredsstillende kontrol af ferieboligen er udført. 93
DK4
: I forbindelse med opkrævning af deposita (…) vil der (…) blive modregnet for strøm- og
evt. telefon-, olie- og vandforbrug samt for evt. skader forvoldt af lejer. Restdepositumbeløb vil
være lejer i hænde senest 3 uger efter endt lejemål.
1.10 [Keine Personen- oder Sachschadenversicherung ist für den Mieter abgeschlossen] 94
86 § 13, Z. 72-73 87 Pkt. 22, Z. 567-569 88 Pkt. 8, Z. 32-34 89 Pkt. 3.4, Z. 113 90 Pkt. 7, Z. 227-229 91 Pkt. 3, Z. 12-14 92 § 5, Z. 35-36 93 Pkt. 6, Z. 32-35 94 § 3, Z. 20-21
: Der er ikke fra [V] side tegnet forsikring, som dækker lejerens person eller ejendele i
lejeperioden.
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DK595: I forbindelse med denne aftale er der ikke fra [V] side tegnet nogen form for forsikring til
dækning af person- eller tingsskader, som måtte opstå for lejer og dennes ledsagere under afvikling
af lejemålet.
DK3
Variante 96
DK1
: Huset med inventar er brandforsikret, der er dog ingen forsikring på ting – og personskader
for lejer.
1.11 [Der Rücktritt von dem Vertrag erfolgt erst, wenn die Rücktrittserklärung bei [V]
eingegangen ist] 97
DK2
: Afbestillingen er først gældende, når den er [V] i hænde. 98
DK5
: En annullering kan kun ske skriftligt og er først gældende fra den dag, den er [V] i hænde. 99
DK1
: Opsigelsen er først gældende fra den dag, [V] har den i hænde.
1.12 [Beim Rücktritt bis zum 60 Tage vor dem Mietbeginn werden folgende
Rücktrittsgebühren gefordert: 20 % des Mietbetrages, mindestens DKK 500,-] 100
DK2
: Følgende afbestillingsgebyrer vil blive opkrævet og dækker [V] udgifter og
erstatningskrav: 6.1. Indtil 60 dage før lejemålets påbegyndelse: 20 % af totallejen, dog mindst
DKK 500,00. 101: Ved annullering opkræves følgende gebyrer: a) Fra bookingdato og indtil 70 døgn før
indflytning 10 % af det samlede lejebeløb, dog mindst DKK 400,- hhv. SEK 500,- (plus
forsikringspræmie).
DK4
Varianten 102
95 Pkt. 3, Z. 18-20 96 Pkt. 5, Z. 21-22 97 Pkt. 6, Z. 167-168 98 Pkt. 15.1, Z. 325-326 99 Pkt. 9, Z. 52-53 100 Pkt. 6, Z. 168-169, Z. 170-171 101 Pkt. 15.2, Z. 328-331 102 § 7, Z. 44-45
: Ved opsigelse af lejemål inden 60 dage før påbegyndelse af lejeperioden, betales 20 % af
bruttolejen, dog min. kr. 500.
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DK5103
DK1
: Lejer kan, før lejemålets begyndelse, opsige denne aftale. (…) følgende krav [vil] uden
yderligere bevis blive rejst: INDTIL 70 DAGE FØR ANKOMST: 10 % af det samlede lejebeløb,
minimum DKK 500,-.
1.13 [Umbuchungen durch den Mieter sind bis 60 Tage vor dem Mietbeginn möglich. Spätere
Umbuchungen können nur durch Neubuchung durchgeführt werden, und
Umbuchungsgebühren in Höhe von DKK 500,- werden dafür berechnet] 104
DK2
: Indtil 60 dage før opholdets påbegyndelse imødekommer [V] så vidt muligt lejers ønske
om ændringer i lejeaftalen. Herfor opkræver [V] et ændringsgebyr/ombookingsgebyr på DKK
500,00. Senere ændringer kan kun foretages som afbestilling af lejeaftalen i henhold til ovennævnte
betingelser (jf. pkt. 6) og samtidig ny bestilling. 105: [V] accepterer, så vidt det er muligt, en ombooking af den oprindelige lejeaftale frem til
den 40. dag før indflytning mod et gebyr på DKK 400,- hhv. SEK 500,-. Enhver ombooking af den
oprindelige lejeaftale fra og med den 40. dag før indflytning og fremefter vil blive betragtet som en
annullering (se ovennævnte betingelser) efterfulgt af en nybestilling.
DK4
Variante 106
DK2
: Ved ændring af lejemålet indtil 60 dage før lejeperiodens påbegyndelse, beregnes et gebyr
på kr. 250. Herefter er ændring af lejebeviset ikke længere muligt.
1.14 [Die Versicherung deckt vom Abschlussdatum bis zum Mietbeginn] 107
DK5
: Forsikringen dækker fra tegningsdatoen indtil indflytning i feriehuset. 108: Forsikringen dækker fra tegningsdatoen indtil 2 dage før indflytning i ferieboligen.
DK1
Variante 109
: Forsikringen dækker fra betaling af depositum/lejebeløb til [V] og ind til
udlejningsperiodens påbegyndelse.
103 Pkt. 9, Z. 51, Z. 54-56 104 Pkt. 7, Z. 177-181 105 Pkt. 15.6, Z. 352-355 106 § 7, Z. 45-47 107 Pkt. 5.3, Z. 158 108 Pkt. 10, Z. 80 109 §1, Pkt. 2, Z. 644-646
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1.15 [Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen nicht berührt]
DK1110
DK4
: Ophævelse af enkelte bestemmelser i lejebetingelserne medfører ikke ophævelse af de
samlede lejebetingelser, henholdsvis den samlede lejeaftale. 111: Aftaler mellem lejer og [V], som ændrer, modificerer eller ophæver disse lejebetingelser,
skal være skriftlige for at have gyldighed. Sådanne evt. ændringer medfører ikke, at
lejebetingelsernes øvrige bestemmelser - hverken enkeltvis eller i sin helhed - bliver ugyldige.
DK2
Variante 112
DK1
: Hvis lejer indgår en særlig skriftlig aftale med [V], som på ét eller flere områder fraviger
de normale lejebetingelser, sættes [V] øvrige lejebetingelser ikke hermed ud af kraft.
1.16 [Alle Streitfälle zwischen Vermittler und Mieter sind beim dänischen Gericht zu
erheben] 113
DK 4
: Alle tvister, uanset spørgsmål, mellem [V] og lejer skal anlægges i Danmark og afgøres
efter dansk ret. 114: Alle tvister mellem [V] og lejer, skal anlægges ved Frederiksberg Byret, der er aftalt
værneting.
DK2
Varianten 115
DK5
: Tingsted er den retskreds, hvori feriehuset er beliggende og pågældende lands lovgivning
er gældende. 116
DK3
: Værneting: Den retskreds i hvilken det lejede hus er beliggende. 117
110 Pkt. 17, Z. 335-337 111 § 1, Z. 5-7 112 Pkt. 18.1, Z. 375-377 113 Pkt. 21, Z. 353-354 114 § 12, Z. 68-69 115 Pkt. 16, Z. 358-359 116 Pkt. 13, Z. 101 117 Pkt. 10, Z. 41
: Alle evt. retsstridigheder afvikles ved retten i Varde efter den danske lovgivning.
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2 Rechte des Vermittlers
DK1
(3)
2.1 [ [V] muss sich den unmittelbaren Rücktritt von dem Vertrag für den Fall vorbehalten,
dass der Mietbetrag, die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht bei [V] eingehen] 118
DK2
: Såfremt lejer ikke overholder de i pkt. 2 angivne betalingsbetingelser og betalingsfrister, er
[V] berettiget til at ophæve lejeaftalen. 119
DK4
: Såfremt betalingsbetingelserne ikke overholdes, kan [V] uden varsel annullere lejeaftalen. 120
DK4
: Såfremt det fulde lejebeløb ikke er rettidigt indbetalt kan [V] uden varsel annullere
lejeaftalen.
2.2 [Die Parteien können in Folge höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen und
Epidemien) unmittelbar vom Mietvertrag zurücktreten] 121
DK5
: Lejeaftalen kan opsiges uden varsel fra [V] side, som følge af force majeure, strejke og
epidemiske sygdomstilfælde el. lign. 122: [V] kan på grund af force majeure, strejke og epidemiske sygdomstilfælde samt olie-
/benzinindskrænkninger eller lignende opsige lejeforholdet med omgående virkning.
DK1
Varianten 123
DK2
: Hvis opholdet pga. omstændigheder, som ikke kunne forudses ved lejeaftalens indgåelse,
bliver betydeligt vanskeliggjort, truet eller hæmmet som følge af force majeure (f.eks. ved krig,
forbud som følge af, eller i medfør af, lov, samt anden administrativ afgørelse, strejke, lockout, olie-
og benzinrationering, grænselukninger, epidemier, natur- og forureningskatastrofer), kan [V] eller
lejer bringe lejeaftalen til ophør. 124
: I tilfælde af krig, natur- og forureningskatastrofer, epidemier, grænselukning, trafikforhold,
standsning af valutahandel, strejke, lockout og lignende force majeure, som ikke kunne forudses
ved lejeaftalens indgåelse, er [V] og ejer berettiget til at annullere lejeaftalen, idet hverken
feriehusejeren eller [V] dog kan gøres ansvarlig i nævnte tilfælde.
118 Pkt. 9.1, Z. 192-194 119 Pkt. 4.2, Z. 122-123 120 § 4, Z. 28 121 § 9, Z. 57-58 122 Pkt. 4, Z. 21-23 123 Pkt. 11.1, Z. 212-217 124 Pkt. 17.1, Z. 438, 362-366
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2.3 [Irrtümer und Auslassungen vorbehalten]
DK2125
DK4
: Vi tager forbehold for billed- og trykfejl. 126: [V] tager forbehold for evt. billede– og trykfejl.
DK1
Varianten 127
DK3
: Der tages forbehold for fejl, ændringer, tastefejl m.v. 128: Der tages forbehold for evt. trykfejl eller fejl i kataloget.
3 Pflichten des Vermittlers (0)
Keine Teiltextsegmente identifiziert.
4 Rechte des Mieters
DK1
(1)
4.1 [Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag anderweitig zu übertragen] 129
DK5
: Frem til indflytningsdagen kan lejer overdrage lejebeviset med dets rettigheder og pligter
til tredjemand. 130: Det er lejer tilladt uden ekstra udgifter at overdrage lejeaftalen til en anden lejer.
DK2
Variante 131: Såfremt lejer kan sætte en anden lejer i sit sted, i samme tidsrum og til samme pris,
accepterer [V] en navneforandring.
5 Pflichten des Mieters
DK1
(7)
5.1 [Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor dem Mietbeginn bei dem [V] eingehen] 132
125 Pkt. 18.3, Z. 381 126 §11, Z. 66 127 Pkt. 4.2, Z. 126-127 128 Pkt. 6, Z. 25 129 Pkt. 1.5, Z. 35-36 130 Pkt. 9, Z. 59-60 131 Pkt. 15.5, Z. 348-349
: Det resterende lejebeløb skal – på grund af [V] forpligtelse over for feriehusejeren – være
[V] i hænde senest 4 uger før indflytningsdagen.
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DK2133
DK4
: 2. Rate, som udgør restbetalingen på 75 %, forfalder senest 30 dage før lejemålets
påbegyndelse og skal være [V] i hænde på dette tidspunkt. 134
DK2
: Det resterende lejebeløb skal - på grund af [V] betalingsforpligtelser overfor ejer - være
[V] i hænde 60 dage før lejeperiodens begyndelse
5.2 [Versicherungsschutz fordert Nachweis für den Versicherungsfall] 135
DK5
: Det er en betingelse for forsikringsdækningen: (…) b. At [V] modtager bevis for
forsikringsbegivenheden, d.v.s. lægeerklæring, dødsattest eller politirapport, indenfor 3 dage (72
timer) fra anmeldelse. Honorar for udfærdigelse af lægeerklæring skal betales af forsikringstageren. 136: Det er en betingelse for forsikringsdækningen, at [V] modtager bevis for
forsikringsbegivenheden, dvs. lægeerklæring, dødsattest eller politirapport. (…) Honorar for
udfærdigelse af lægeerklæring skal betales af forsikrede selv
DK1
Variante 137
DK2
: Sikrede er forpligtet til: (…) At dokumentere (…) uventet, alvorlig sygdom eller en
sygdomsforværring (…) ved lægeattest (…) og ved død fremlægge dødsattest.
5.3 [Der Mieter ist verpflichtet, dem [V] eventuelle Schäden sofort zu melden] 138
DK3
: Skader på feriehuset og/eller dets inventar, som opstår i løbet af lejeperioden skal straks
meddeles til [V] 139: Evt. forvoldte skader skal straks meldes til [V]
DK1
Varianten 140
DK5
: Lejer er forpligtet til straks at anmelde evt. skader til [V] 141
132 Pkt. 2.2, Z. 49-51 133 Pkt. 4.1, Z. 111-112 134 § 4, Z. 24-26 135 Pkt. 5.2, Z. 148, Pkt. 5.2 b., Z. 154-156 136 Pkt. 10, Z. 78-79, Z. 86-87 137 §2, Pkt. 3, Z. 701, Z. 707-711 138 Pkt. 11, Z. 268-269 139 Pkt. 5, Z. 20-21 140 Pkt. 16.4.1, Z. 322-323 141 Pkt. 2, Z. 11-12
: Skulle der under lejemålet opstå skader på ferieboligen eller inventar, er lejer forpligtet til
straks at underrette [V] herom.
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5.4 [Der Mieter ist verpflichtet, dem [V] Reklamationen sofort zu melden]
DK3142
DK5
: Reklamationer skal straks meddeles [V] 143
DK1
: Evt. reklamationer over mangler ved ferieboligen skal straks meddeles telefonisk,
telegrafisk, pr. brev, telefax eller e-mail til [V]. 144
DK4
: Såfremt det lejede lider af en mangel, er lejer forpligtet til straks at meddele dette til [V],
således at [V] kan foretage afhjælpning. 145: Skulle der mod forventning være reklamationer i forbindelse med den lejede feriebolig,
skal dette meddeles skriftligt til [V] senest 48 timer efter indflytning.
DK2
Variante 146
DK2
: Lejer er forpligtet til at anmelde eventuelle mangler til [V], straks de konstateres, således
at eventuel afhjælpning kan ske, og således at eventuelle tab kan begrænses.
5.5 [Der Mieter muss dem [V] eine angemessene Frist für Abhilfe gewähren] 147
DK5
: (…) lejer [skal]: (…) indrømme feriehusejeren en passende frist til afhjælpning. Bidrage
til at undgå forværring af skader, mangler og fejl, og medvirke til at holde tabet så lille som muligt
for feriehusejeren og for [V]. 148: Lejer er forpligtet til at indrømme [V] en rimelig frist til at udbedre evt. mangler samt
bidrage til at undgå forværring af skader og minimere evt. tab for [V].
DK1
Variante 149
DK4
: … det [er] lejers ansvar at sætte en rimelig frist for afhjælpning af fejl eller mangler, før
lejer er berettiget til at hæve lejeaftalen.
5.6 [Der Mieter ist für das Ferienhaus und dessen Einrichtung verantwortlich] 150
142 Pkt. 6, Z. 24 143 Pkt. 8, Z. 43-44 144 Pkt. 16.4.2, Z. 324-326 145 § 6, Z. 39-40 146 Pkt. 12, Z. 284-286 147 Pkt. 12, Z. 290, 297-300 148 Pkt. 8, Z. 47-49 149 Pkt. 16.4.2, Z. 326-328 150 § 3, Z. 16
: Lejer er ansvarlig overfor alt hvad der forefindes i ferieboligen i den lejede periode.
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DK5151
DK3
: Lejer er ansvarlig for alt, hvad der tilhører ferieboligen, og er ligeledes forpligtet til at
erstatte alle selvforvoldte skader, der under opholdet evt. opstår på feriebolig og inventar. 152
DK4
: Lejeren er ansvarlig for huset og dets tilbehør.
5.7 [Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus sauber zu halten und in einem sauberen
Zustand zu hinterlassen] 153
DK5
: Lejer er kontraktmæssigt forpligtet til renholdelse af det lejede og skal ved lejemålets
afslutning efterlade dette i ryddelig og rengjort stand. 154: Lejer er kontraktmæssigt forpligtet til at renholde det lejede og skal ved lejemålets
afslutning overlade dette i ryddelig og rengjort stand.
DK1
Varianten 155
DK2
: Ved afrejse skal feriehuset efterlades i rengjort stand 156
DK3
: Lejer er forpligtet til at efterlade huset i opryddet og grundigt rengjort stand. 157: Lejeren er forpligtet til at efterlade huset ordentligt. Ved afrejse skal lejeren sørge for, at
huset overalt er opryddet og rengjort.
6 Rechte des Vermieters (0)
Keine Teiltextsegmente identifiziert.
7 Pflichten des Vermieters
151 Pkt. 2, Z. 9-11 152 Pkt. 5, Z. 20 153 §3, Z. 13-14 154 Pkt. 2, Z. 6-7 155 Pkt. 22, Z. 520 156 Pkt. 10, Z. 256 157 Pkt. 5, Z. 19-20
(0) Keine Teiltextsegmente identifiziert.
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Anlage 13: Untergeordnete Handlungsmuster
Kommunikationssituation für deutsche Mietbedingungen
Kommunikationsteilsziel 1 Mietverhältnis
Textsortenkonventionen
1.1 [ [V] tritt nur als Vermittler auf] 1.2 [Das Ferienhaus darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl bewohnt werden] 1.3 [Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt] 1.4 [Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung] 1.5 [Die Schlüsselübergabe erfolgt (von 16.00-18.00 Uhr im Vermietungsbüro)]
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Kommunikationssituation für deutsche Mietbedingungen
Kommunikationsteilsziel 5. Pflichten des Mieters
Textsortenkonventionen
5.1 [Eine Anzahlung muss innerhalb von 5 Tagen geleistet werden] 5.2 [Die Restzahlung in Höhe von 15 % des Mietpreises muss spätestens 4 Wochen vor der Anreise eingegangen sein] 5.3 [Der Mieter hat das Ferienhaus und dessen Einrichtung pfleglich zu behandeln] 5.4 [Am Abreisetag ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben] 5.5 [Bei Abreise ist das Ferienhaus in einem sauberen Zustand zu hinterlassen]
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Kommunikationssituation für dänische Mietbedingungen
Kommunikationsteilsziel 1 Mietverhältnis
Textsortenkonventionen
1.1 [ [V] tritt als Vermittler zwischen Mieter und Eigentümer auf] 1.2 [Das Mietverhältnis umfasst das erwähnte Ferienhaus mit Zubehör] 1.3 [Das Ferienhaus darf nur mit der in unserem Katalog angegebenen Personenanzahl bewohnt werden] 1.4 [Das Abstellen von Wohnwagen, Zelten u.Ä. auf dem Grundstück ist verboten] 1.5 [Haustiere sind nur in den Ferienhäusern erlaubt, wo es aus der Hausordnung hervorgeht] 1.6 [Mangelhafte Endreinigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt] 1.7 [Endreinigung kann gegen Gebühr bei [V] gebucht werden] 1.8 [ [V] trägt für Lärm von z.B. Bauarbeiten und Verkehr keine Verantwortung] 1.9 [Das Depositum wird 14 Tage nach der Abreise abgerechnet] 1.10 [Keine Personen- oder Sachschadenversicherung ist für den Mieter abgeschlossen] 1.11 [Der Rücktritt von dem Vertrag erfolgt erst, wenn die Rücktrittserklärung bei [V] eingegangen ist] 1.12 [Beim Rücktritt bis zum 60 Tage vor dem Mietbeginn werden folgende Rücktrittsgebühren gefordert: 20 % des Mietbetrages, mindestens DKK 500,-] 1.13 [Umbuchungen durch den Mieter sind bis 60 Tage vor dem Mietbeginn möglich. Spätere Umbuchungen können nur durch Neubuchung durchgeführt werden, und Umbuchungsgebühren in Höhe von DKK 500,- werden dafür berechnet] 1.14 [Die Versicherung deckt vom Abschlussdatum bis zum Mietbeginn] 1.15 [Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt] 1.16 [Alle Streitfälle zwischen Vermittler und Mieter sind beim dänischen Gericht zu erheben]
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Kommunikationssituation für dänische Mietbedingungen
Kommunikationssituation für dänische Mietbedingungen
Kommunikationsteilsziel 4 Rechte des Mieters
Kommunikationsteilsziel 2 Rechte des Vermittlers
Textsortenkonventionen
Textsortenkonventionen
4.1 [Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag anderweitig zu übertragen]
2.1 [ [V] muss sich den unmittelbaren Rücktritt von dem Vertrag für den Fall vorbehalten, dass der Mietbetrag, die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht bei [V] eingehen] 2.2 [Die Parteien können in Folge höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen und Epidemien) unmittelbar vom Mietvertrag zurücktreten] 2.3 [Irrtümer und Auslassungen vorbehalten]
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Kommunikationssituation für dänische Mietbedingungen
Kommunikationsteilsziel 5 Pflichten des Mieters 5.1 [Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor dem Mietbeginn bei dem
[V] eingehen] 5.2 [Versicherungsschutz fordert Nachweis für den Versicherungsfall] 5.3 [Der Mieter ist verpflichtet dem [V], eventuelle Schäden sofort zu melden] 5.4 [Der Mieter ist verpflichtet dem [V], Reklamationen sofort zu melden] 5.5 [Der Mieter muss dem [V] eine angemessene Frist für Abhilfe gewähren] 5.6 [Der Mieter ist für das Ferienhaus und dessen Einrichtung verantwortlich] 5.7 [Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus sauber zu halten und in einem sauberen Zustand zu hinterlassen]
Textsortenkonventionen