Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am 12. April 2011 1 Bedarfsplanung oder...
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Bedarfsplanung oder Versorgungsplanung
aus Sicht der Krankenkassen
Johann-Magnus v. StackelbergStellvertretender Vorstandsvorsitzender desGKV-SpitzenverbandesBerlin, 12. April 2011
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Agenda
1. Handlungsbedarf
2. Differenzierte Versorgungsplanung
3. Spezialärztliche Versorgung
4. Versorgungsgesetz
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Ärzteschwemme oder Ärztemangel?
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
andere Bereiche ambulant stationär
Quelle: Statistik der Bundesärztekammer, Entwicklung der Arztzahlen nach ärztlichen Tätigkeitsbereichen
Ärzte-mangel
?Ärzte-
schwemme
!
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Kennzahlen ambulanter Versorgung
Ärzte Ärzte in der ambulanten Versorgung 139.612 ambulant tätige Ärzte121.128 Vertragsärzte
Ärzte unter Soll absolut (bis 100 % Versorgungsgrad)
ca. 800
Ärzte über Soll absolut (über 100 % Versorgungsgrad)
ca. 25.000
Quelle: Bundesarztregister 2008
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
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Es gibt ein Überversorgungsproblem!
Hausärzte Augenärzte Chirurgen
Versorgungsgrad: 0 ≤ 50 % Fachärzte, 0 ≤ 75 % Hausärzte 50 ≤ 110 % Fachärzte, 75 ≤ 110 % Hausärzte > 110 %
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Ambulant-stationärer Grenzbereich
Praxiskliniken§ 115 SGB V
DMP§ 137 f SGB V
Ambulante Versorgungbei Unterversorgung
§ 116 a SGB V
PsychiatrischeInstitutsambulanzen
§ 118 SGB V
Ambulante Leistungim Krankenhaus
§ 116 b SGB V
Ermächtigungen§ 116 SGB V ff. K
ranke
nhäuse
r
Belegärzte§ 121 Abs. 2 SGB VV
ert
rag
särz
te
Integrierte Vers.§ 140 a-f SGB V
Teilstationär§ 39 SGB V
Hochschulambulanzen§ 117 SGB V
NotfallambulanzenEBM
Ambulantes Operieren§ 115 b SGB V
Spezialambulanzen an Kinderkliniken§ 120 SGB V
BGB-KooperationVÄndG
MVZ§ 95 Abs. 2 SGB V
Vor- und nachstationär§ 115 a SGB V
Sozialpädiatrische Zentren
§ 119 SGB V
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Agenda
1. Handlungsbedarf
2. Differenzierte Versorgungsplanung
3. Spezialärztliche Versorgung
4. Versorgungsgesetz
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Versorgungssituation aus Sicht der Krankenkassen
Ziele und Herausforderungen
Flächendeckendes qualitativ hochwertiges ärztliches Angebot, das in der Primärversorgung wohnortnah zur Verfügung steht
Abbau von Überversorgung, Vermeidung von Unterversorgung
Flexibilisierung der Planung und Verbesserung der Möglichkeiten, regionale Besonderheiten zu berücksichtigen
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
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Dreiteilung der ambulanten Versorgung
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Niedergelassene Fachärzte
Ärztliche Primärversorgung
Niedergelassene Haus-, Kinder-, Frauenärzte
Spezialärztliche Leistungen
Niedergelassene Fachärzte und Krankenhäuser
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Räumliche Planungsstruktur
Quelle: Stat. Landesamt Hessen: Interaktive Regionalkarten Hessen
Gemeinden in Hessen Kreise in Hessen Regierungsbezirke Hessen
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung
Aufgaben für den Gesetzgeber - Kernpunkte
Abbau limitierender rechtlicher Rahmenbedingungen
- Modifizierung des § 103 Abs. 4 SGB V (Weitergabe, Verkauf, Vererbung) für Neupraxen
- Schaffung von Entschädigungs- und Übergangsregelungen
Einrichtung von Möglichkeiten zur Vergabe zeitlich befristeter Zulassungen für Ärzte und andere Leistungserbringer
- Abkehr vom Prinzip nichtreversibler Zulassungen, dadurch größere Flexibilität der Planung
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung
Aufgaben für Selbstverwaltung und Gesetzgeber
Aufkauf und Stilllegung von Praxen bei Überversorgung
- Aufkauf von Praxen zu Marktpreisen entsprechend § 105 Abs. 3 SGB V zur Verringerung des Angebots in überversorgten Kreisen, gleichzeitig Förderung der Niederlassung bei Unterversorgung
Entwicklung sektorübergreifender Versorgungskonzepte
- Kooperation von ambulantem und stationären Sektor für eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Leistungserbringung im spezialärztlichen Bereich (§§ 115b, 116 b SGB V)
- Koordinierte Versorgungssteuerung und Einbeziehung der ambulanten Versorgungskapazität der Krankenhäuser in die Bedarfsplanung
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Maßnahmenbündel gegen Unterversorgung
Fördermaßnahmen fortführen (Sicherstellungszuschläge, finanzielle Anreize)
Flexibilisierung der ärztlichen Berufsausübungsmöglichkeiten
Einrichtung eines regionalen Versorgungsfonds
Ergänzung der Versorgung durch regionale Gesundheitszentren, in denen Ärzte tageweise Sprechstunden abhalten
Tätigkeit der Ärzte als Angestellte oder im Rahmen einer Zweigpraxis
Unterstützung durch nichtärztliche Leistungserbringer wie Gemeindeschwestern
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Vorschläge des GKV-SV – Von der Bedarfsplanung zur Versorgungssteuerung
gesetzlicher Änderungsbedarf - Überblick
§ 95 SGB V: Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten an der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen von beschränkten Zulassungen bzw. Ermächtigungen
§ 101 Abs. 1 Satz 6 SGB V: Flexibilisierung der Planungsbereiche in der Bedarfsplanung
§ 101 Abs. 2 Satz 3 SGB V: Streichung der Stichtagsregelung zur Festlegung von Verhältniszahlen
§ 103 Abs. 4 SGB V: Nachbesetzungsverfahren nur bei positiver Bedarfsprüfung
§ 105 Abs. 3 SGB V: erweiterte Möglichkeiten zum Aufkauf von Praxen durch die KV
§§ 115b und 116b SGB V: Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen
Klarstellung der Umzugsregelung innerhalb von Planungsbereichen
darüber hinaus weitgehender Spielraum der Selbstverwaltung
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Agenda
1. Handlungsbedarf
2. Differenzierte Versorgungsplanung
3. Spezialärztliche Versorgung
4. Versorgungsgesetz
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
GKV-Ausgaben für ambulante Leistungen im Krankenhaus
Mio. €
200 Mio. €
400 Mio. €
600 Mio. €
800 Mio. €
1.000 Mio. €
1.200 Mio. €
1.400 Mio. €
1.600 Mio. €
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010*
Ambulantes Operieren im KH Psychiatrische Institutsambulanzen Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung
Sozialpädiatrische Zentren Ambulante Behandlung im KH (§ 116 b SGB V)
Quelle: BMG KJ1, *vorläufiges Rechnungsergebnis 2010 (KV45), eigene Darstellung
Dynamik 116b SGB V
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Heute ein Tag – morgen ambulant
Stationäre Verweildauer 2009
Fallzahl 2009: 17,2 Mio. Fälle
Ca. 2,5 Mio. Fälle besitzen nur 1 Tag Verweildauer!
Stundenfälle: ca. 320.000
Quelle: Daten nach § 21 KHEntgG, eigene Berechnungen
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Kollektivvertrag und Wettbewerb
Soviel Wettbewerb wie möglich, soviel Kollektivvertrag wie nötig
Kollektivvertraglicher Rahmen
- bei geringerer Leistungserbringerdichte kaum Wettbewerbsmöglichkeiten
- Sicherstellung der primärärztlichen und fachärztlichen Versorgung im Kollektivvertrag
Selektivvertragliche Möglichkeiten
- sinnvoll bei hoher Leistungsanbieterdichte
- geeignet bei standardisierten, häufig erbrachten Leistungen
- Wettbewerb kann Wirtschaftlichkeitsreserven in ausgabenintensiven Versorgungsbereichen erschließen
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
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G-BA-Parität auf allen Verhandlungsebenen notwendig
GKV
LKG
KV
Patienten Länder …Ärzte-kammern
Beteiligte (nicht
stimmberechtigt)
unparteiischer Vorsitzender
(stimmberechtigt)
stimmberechtigte
Mitglieder
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
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Leistungsbereich definieren!
Stationäre Leistungen
____________________________________________________________
Krankenhausbereich KV-Bereich
HausärztlicheLeistungen
________________________AOP-
Vergütung
…
…
Ambulante Leistungen
…
Spezialärztliche Leistungen
spezialärztlicher Sektor
Fachärzt-liche
Leistungen
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Steuerung der spezialärztlichen Versorgung
Einer sektorübergreifenden Bedarfsplanung bedarf es nur bei sektorübergreifender Leistungserbringung – also für die spezialärztliche Versorgung.
Verhandlungen von Katalog, Preisen und Mengen im spezialärztlichen Bereich notwendig
Qualitätsanreize durch selektive Verträge
„Zulassung auf Zeit“ (z. B. 10 Jahre)
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Agenda
1. Handlungsbedarf
2. Differenzierte Versorgungsplanung
3. Spezialärztliche Versorgung
4. Versorgungsgesetz
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Anforderungen an ein Versorgungsgesetz
Über- und Unterversorgung sind zwei Seiten einer Medaille. Wer Unterversorgung beseitigen will, muss Überversorgung abbauen.
Die Bedarfsplanung erfolgt differenziert für die primärärztliche, fachärztliche und spezialärztliche Versorgung.
Einer sektorübergreifenden Versorgungssteuerung bedarf es nur bei sektorübergreifender Leistungserbringung – also für die spezialärztliche Versorgung.
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Versorgungsgesetz
Eckpunkte
1. ambulante Versorgung sicherstellen
2. Aus- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten
3. Versorgungsrealität verbessern
4. Medizinische Versorgungszentren
5. ambulante spezialärztliche Versorgung
6. Honorarreform
7. Vertragszahnärztliche Versorgung
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Versorgungsgesetz
Eckpunkte
8. Innovative Behandlungsmethoden
9. GBA-Strukturen
10. Stärkung der ärztlichen Selbstverwaltung in den KVen und Weiterentwicklung der KV-Organisation
11. Maßnahmen zu Richtgrößen und Wirtschaftlichkeitsprüfung
12. Leistungsrechtliche Klarstellung bei lebensbedrohlichen Erkrankungen
13. Stärkung der wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen auf der Leistungsseite
14. Verbot der Zuweisung gegen Entgelt
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„Symposium der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht am12. April 2011“
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!