Straumann Produktekatalog 2017 - zm-online · Straumann® Roxolid® Lifetime Plus Garantie neue...
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Produktkatalog2017
Straumann Ausgabe Deutschland
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-04 Verpackungseinheit 4 Stück
ABS Acrylnitril-Butadien-Styrol
ADLC amorpher diamantähnlicher Kohlenstoff
Al Aluminium
BL Bone Level
BLT Bone Level Tapered
EDTA Ethylendiamintetraessigsäure
EMD Schmelz-Matrix-Proteine (Enamel Matrix Derivative)
LDPE Low Density Polyethylen (Polyethylen niedriger Dichte)
MO 0 Mittlere Opazität 0
MO 1 Mittlere Opazität 1
NC Narrow CrossFit® = Implantatdurchmesser 3,3 mm, BL und BLT Implantate
Ncm Newtonzentimeter, Einheit des Anziehdrehmoments
ND Narrow Diameter = Implantatschulterdurchmesser 3,5 mm, Straumann® PURE Ceramic Implantate
NN Narrow Neck = Implantatschulterdurchmesser 3,5 mm, SP Implantate
NNC Narrow Neck CrossFit® = Implantatdurchmesser 3,3 mm, Implantatschulterdurchmesser 3,5 mm, SP Implantate
PA Polyamid
PC Polykarbonat
PEEK Polyetheretherketon
PMMA Polymethylmethacrylat
POM Polyoxymethylen
PPS Polyphenylensulfid
PS Polystyrol
PSU Polysulfon
RC Regular CrossFit® = Implantatdurchmesser 4,1 mm und 4,8 mm, BL und BLT Implantate
RD Regular Diameter = Implantatschulterdurchmesser 4,8 mm, Straumann® PURE Ceramic Implantate
RN Regular Neck = Implantatschulterdurchmesser 4,8 mm, S/SP/TE Implantate
S Standard
SC Small CrossFit®= Implantatdurchmesser 2,9 mm, BLT Implantate
SCS Screw Carrying System
SP Standard Plus
TAN Titan-Aluminium-Niob-Legierung
TAV Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung
TE Tapered Effect
Ti Titan
Ti-N Titan-Nitrid-beschichtet
TiZr Titan-Zirkonium-Legierung (Roxolid®)
TS Transversalverschraubung
V2 Verpackungseinheit 2 Stück
V4 Verpackungseinheit 4 Stück
V5 Verpackungseinheit 5 Stück
V10 Verpackungseinheit 10 Stück
V20 Verpackungseinheit 20 Stück
WN Wide Neck = Implantatschulterdurchmesser 6,5 mm, S/SP/TE Implantate
ZrO2 Zirkoniumdioxid
Abkürzungsverzeichnis
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Implantatübersichten
Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate
Standard Implantate RN RN RN WN
∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® S ∅ 3.3 RN S ∅ 4.1 RN S ∅ 4.8 RN S ∅ 4.8 WN
6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm
–033.501S033.502S033.503S033.504S033.505S
033.530S033.531S033.532S033.533S033.534S033.535S
033. 580S033. 581S033. 582S033. 583S033. 584S
–
033.600S033.601S033.602S033.603S
––
Standard Plus Implantate NNC RN RN RN WN
∅ 3.5 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® SP ∅ 3.3 NNC SP ∅ 3.3 RN SP ∅ 4.1 RN SP ∅ 4.8 RN SP ∅ 4.8 WN
4 mm6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm
––
033.416S033.417S033.418S033.419S
––
033.511S033.512S033.513S033.514S
033.043S033.560S033.561S033.562S033.563S033.564S
033.044S033.590S033.591S033.592S033.593S033.594S
033.045S033.610S033.611S033.612S033.613S
–
Tapered Eff ect Implantate RN RN WN
∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4. mm ∅ 4.8 mm
SLActive® TE ∅ 3.3 RN TE ∅ 4.1 RN TE ∅ 4.8 WN
8 mm10 mm12 mm14 mm
033. 52S033. 522S033. 523S033. 524S
033. 57S033. 572S033. 573S033. 574S
–033.622S033.623S033.624S
NNC = Narrow Neck CrossFit®, RN = Regular Neck, S = Standard, SP = Standard Plus, TE = Tapered Eff ect, WN = Wide Neck
2.8 mm
1.8 mm
1.8 mm
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Biom
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
KollagenprodukteMembranen
Membranen
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Membranen
Jason® membrane Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 15 x 20 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
Kollagen BO-681520 99,00
Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 20 x 30 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
BO-682030 125,00
Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 30 x 40 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
BO-683040 190,00
Membranen
collprotect® membrane Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 15 x 20 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
Kollagen BO-601520 85,00
Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 20 x 30 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
BO-602030 105,00
Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 30 x 40 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
BO-603040 165,00
Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
ChirurgiePlanungshilfen
Planungshilfen
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Röntgenreferenzkugel
Röntgenreferenzkugel ∅ 5 mm, Verpackung 4 Stück Rostfreier Stahl
049.076V4 7,00
Röntgenschablonen
Röntgenschablonen für Standard, Standard Plus und Straumann® PURE Ceramic Implantate
Kunststoff 150.215 0,00
für Tapered Effect Implantate 150.230 0,00
für Bone Level Implantate 150.216 0,00
Straumann®Röntgenschablone
für Straumann® Bone Level Tapered Implantate
025.0003 0,00
Instrumente und Distanzindikatoren
Diagnostic T Hilfsinstrument für die Diagnose, Länge 65 mm, Breite 33 mm
Ti 046.147 34,00
Implantat-Distanzindikator fürStandard, StandardPlus und Tapered Effect
Länge 100 mm Ti/Rostfreier Stahl
046.148 123,00
Bone Level Implantat-Distanzindikator
026.0901 123,00
Zusatzkomponente für Distanzindikator
für BLT, ∅ 2,9 mm Ti 025.0044 24,00
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Info
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Straumann – auch
zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in den Straumann AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt Straumann nicht an, es sei denn, Straumann hätte diesen ausdrück-lich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Straumann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-deln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht ge-genüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als Straumann selbst gelten even-tuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers vorrangig. Auf An-forderung stellt Straumann die einschlägigen Hersteller-Lizenzbedingungen dem Käufer vor dem Vertragsschluss zur Verfügung.
2. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Straumann den Auftrag des Käufers
schriftlich bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Straumann.
2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behält sich Straumann vor, soweit der nach dem Vertrag vorausge-setzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträch-tigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Straumann alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerbli-chen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden.
3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug
3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niederge-legt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Da-tum von Straumanns Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klä-rung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Ein-haltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus.
3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die Straumann nicht zu vertreten hat, soweit sol-che Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Straumann dem Käu-fer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch Straumann vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 gerät Straumann dem Käufer gegenüber nicht in Verzug, wenn ein Lieferant von Straumann nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert. Ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen. Straumann hat das Recht, den Vertrag aufzuheben, wenn die ausbleibende oder die verspätete Lieferung nicht von Straumann zu vertreten ist.
3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Straumanns Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist Strau-mann berechtigt, ihre Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung be-wirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung kann Straumann dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglo-sem Fristablauf ist Straumann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann Straumann nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von Straumann gesetzten angemesse-nen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung kann Straumann ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe vona) 20% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder
b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmever- zug des Käufers unbrauchbar geworden ist oderc) 100% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Ein- zelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und sei- tens Straumann die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersat-zes, sofern der Vertrag seitens Straumann bereits vollständig erfüllt ist.
3.6 Der Käufer kann im Falle des Verzugs von Straumann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Straumann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich Straumann in Verzug befindet. Im Übrigen gilt Ziff. 8.
4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht
mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung Straumanns Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Straumann nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wur-den, wählt Straumann die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung. Transportschäden sind Straumann sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen.
4.3 Soweit Straumann lediglich als Wiederverkäufer von Produkten anderer Her-steller handelt und eine Holschuld des Käufers vereinbart ist, wird Straumann die Produkte in der üblichen Verpackung des jeweiligen Herstellers ohne zu-sätzliche Transportverpackung zur Abholung bereitstellen.
4.4 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Solche zulässigen Teillieferungen und -leistungen können von Straumann einzeln in Rechnung gestellt werden.
5. Preise und Zahlung5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Ver-
einbarung ab Werk bzw. Lager (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich Verpa-ckung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erge-bende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von Straumann erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von Strau-mann geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Ver-tragsschlusses gültigen Preise bei Straumann zu informieren.
5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt Straumann bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Straumann über den Betrag verfügen kann (Zahlungs-eingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Ver-zug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.
5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vor-behaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
5.5 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren kann zur Erleichterung des Zah-lungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden. Erfolgen vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.
5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann Straumann Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.
5.7 Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Ge-genforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit dieser An-spruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen6.1 Straumann behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis
zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und Straumann über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann.
6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Ge-schäftsgang verarbeiten, unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern sowie im
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Norm ASTM F67 (states min. tensile strength of annealed titanium).
2 Data on file for Straumann cold-worked titanium and Roxolid® Implants.
3 Oates TW, Valderrama P, Bischof M, Nedir R, Jones A, Simpson J, Toutenburg H, Cochran DL. Enhan-ced implant stability with a chemically modified SLA® surface: a randomized pilot study. Int. J. Oral Maxillofac. Implants. 2007;22(5):755–760.
4 Straumann SLActive implants compared to Strau-mann SLA implants. Lang NP, Salvi GE, Huynh- Ba G, Ivanovski S, Donos N, Bosshardt DD. Early osseointegration to hydrophilic and hydrophobic implant surfaces in humans. Clin Oral Implants Res. 2011 Apr;22(4):349-56. doi: 10.1111/j.1600-0501.2011.02172.x.
5 Nicolau P, Guerra F, Reis R, Krafft T, Benz K , Jackowski J 10-year results from a randomized controlled multicenter study with immediately and early loaded SLActive implants in posterior jaws. Accepted for oral presentation at 25th An-nual Scientific Meeting of the European Associ-ation of Osseointegration – 29 Sep–1 Oct 2016, Paris.
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Implantatübersichten
Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate
Bone Level Implantate NC RC RC
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® BL ∅ 3.3 NC BL ∅ 4.1 RC BL ∅ 4.8 RC
8 mm10 mm12 mm14 mm
021.2308021.2310021.2312021.2314
021.4308021.4310021.4312021.4314
021.6308021.6310021.6312021.6314
Bone Level Tapered Implantate SC NC RC RC
∅ 2.9 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® BLT ∅ 2.9 SC BLT ∅ 3.3 NC BLT ∅ 4.1 RC BLT ∅ 4.8 RC
8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm18 mm
–021.0010 021.0012 021.0014
––
021.3308021.3310021.3312021.3314021.3316021.3318
021.5308021.5310021.5312021.5314021.5316021.5318
021.7308021.7310021.7312021.7314 021.7316021.7318
BL = Bone Level, BLT = Bone Level Tapered, NC = Narrow CrossFit®, RC = Regular CrossFit®, SC = Small CrossFit®
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Prot
hetik
Prothetik
Tissue Level NNC 49Narrow Neck CrossFit® (NNC) 50
Kronen und Brücken 50
Massivsekundärteile 55
Hybrid 57
Tissue Level RN 63Regular Neck (RN) synOcta® 64
Kronen und Brücken 64
Massivsekundärteile 73
Hybrid 76
Tissue Level WN 87Wide Neck (WN) synOcta® 88
Kronen und Brücken 88
Massivsekundärteile 95
Hybrid 97
Prothetische Planungshilfen (NNC, RN, WN) 103
PLAN-Sekundärteile 103
Bone Level SC 107Small CrossFit® (SC) 108
Kronen 108
Bone Level NC 111Narrow CrossFit® (NC) 112
Kronen und Brücken 112
Hybrid 126
Bone Level RC 135Regular CrossFit® (RC) 136
Kronen und Brücken 136
Hybrid 150
Prothetische Planungshilfen (NC, RC) 158
PLAN-Sekundärteile 158
Straumann® Classic 161Classic Sets 163
Komponenten 164
Komponenten und Werkzeuge 165
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
KnochenersatzmaterialienXenografts
Xenografts
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Kleine Granula
cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc
HA BO-1510 59,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc
BO-1511 75,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc
BO-1512 125,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc
BO-1515 245,00
Große Granula
cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc
HA BO-1520 59,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc
BO-1521 70,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc
BO-1522 95,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc
BO-1525 205,00
Blöcke
cerabone® Ursprung: bovin, Block Größe: 20x20x10 mm
HA BO-1720 300,00
Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Inst
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Instrumente und Zubehör
Chirurgie 184Planungshilfen 184
Instrumente für die Implantatbettpräparation 185
Instrumente und Werkzeuge 191
Guided Surgery 194
Explantation 198
Bone Block Fixation 1,5 mm 201
Osteotome 202
Aufbewahrungssysteme 204
Prothetik 205Prothetische Werkzeuge 205
Aufbewahrungssysteme und Kassetten 208
Prothetische Planungshilfen 210
Schrauben für Prothetik 211
Demonstrations-Material 213
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Info
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Wichtige Richtlinien und Straumann Garantie
Die Straumann-GarantieDie Straumann-Garantie
Die Straumann-Garantie gilt, wenn Straumann-Produkte in Kombination mit anderen original Straumann-Produkten ver-wendet werden. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingun-gen der Straumann-Garantie erfüllt sind, werden die folgenden Garantiezeit räume abgedeckt.
5 Jahre Garantiezeit: für KeramikrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Keramiksekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwerti-ge keramische Kronen-, Kappen- oder Brücken restauration (für zahn- und implantatgestützte Restaurationen).
10 Jahre Garantiezeit: für MetallrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Metallsekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwertige Metallrestauration (für zahn- und implantatgestützte Restaura-tionen).
Lebenslange Garantiezeit: für ImplantateErsatz durch ein gleichwertiges Implantat und ein gleichwerti-ges Sekundärteil, wenn nötig.
Roxolid® Lifetime Plus GarantieFür Straumann® Roxolid® Implantate gilt die verlängerte „Roxo-lid® Lifetime Plus Garantie” (lebenslange Garantie). Sie deckt den Ersatz des Roxolid® Produkts und eine zusätzliche Behandlungs-entschädigung in Höhe von 1.000,– € im Falle eines Implantat-bruchs bei einem Straumann® Roxolid® Implantat ab.
HinweisDie geltenden Bestimmungen und Bedingungen der Strau-mann-Garantie (einschliesslich des geografischen Geltungs-bereichs der Garantie) finden Sie in der Broschüre Straumann- Garantie (DE151360).
Weitere Informationen zur Straumann Garantie sowie den Garantiefragebogen erhalten Sie in der Straumann Kunden- beratung unter Telefon 0761-4501 333 oder [email protected] mit der Bestellnummer DE151360. Retouren und Produktbeanstandungen online abwickeln – schneller gehts nicht: Sofortige Prüfung der Retourenmöglich-keit, alle Retourenaufträge und Beanstandungen einsehbar: www.straumann.de/eShop
Straumann
®
Dental Implant S
yste
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Lebe
nslange
Garantie
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Highlights in diesem Produktkatalog
Klein und stark: Das ist das neue Straumann® Bone Level Tapered Implan-tat SC 2,9 mm mit einem enossalen Implantatdurchmesser von 2,9 mm. Es sorgt nicht nur für die Erweiterung von Behandlungsmöglichkeiten – es steht für die Erhaltung von vitalen Strukturen. Das Implantatmaterial Roxolid® er-möglicht eine geringe Invasivität und hohe Sicherheit dank herausragender mechanischer und biologischer Eigenschaften1. Aktuelle Forschungsdaten zur SLActive®-Oberfläche belegen die reduzierte Einheilzeit gegenüber der SLA®-Oberfläche – perfekt für Versorgungen mit Sofortbelastungsanspruch2–5.
Garantiert und sicher: Straumann schließt nun auch einen Teil der Behand-lungskosten in die Garantie für Roxolid® Implantate ein und setzt mit der Straumann® Roxolid® Lifetime Plus Garantie neue Standards in der Branche. Diese Garantie bietet Zahnärzten und Patienten eine zusätzliche Sicherheit.
Gerade und abgewinkelt: Straumann® Novaloc® ist ein retentives System für herausnehmbare Prothesen – bestehend aus Sekundärteil und Matrize. Die Sekundärteile sind für alle Plattformen als gerade und 15° abgewinkelte Version verfügbar. Aufgrund der hohen Verschleißbeständigkeit und Langle-bigkeit des Novaloc® Sekundärteils leistet Straumann eine Garantie von 10 Jahren auf das Sekundärteil. Dieses hohe Maß an Sicherheit und Nutzen sowohl für den Anwender als auch Patienten unterstreicht die Vorteile im Vergleich zu anderen retentiven Systemen.
Vielfältig und indikationsbezogen: Das Biomaterials@Straumann® Portfolio unterstützt implantologische und parodontale Eingriffe mit einer einzigarti-gen Auswahl an regenerativen Produkten. Die kontinuierlich erweiterte Pro-duktpalette ermöglicht die flexible und zuverlässige Versorgung von Hart- und Weichgewebsdefekten mit ästhetischen und funktionalen Ergebnissen, die sich Patienten heute wünschen*.
Hygienisch und effizient: Die Straumann® ProClean Chirurgiekassette legt die Grundlage für einen gesichert hohen Hygienestandard bei gleichzeiti-ger Effizienz im Reinigungsprozess. Sie besteht komplett aus Edelstahl und kommt ohne jegliche Bestandteile aus Kunststoff und Silikon aus. Damit ist sie vollständig kompatibel mit der maschinellen Aufbereitung in Ultraschall-geräten, Thermo-Desinfektoren und Sterilisatoren.
* Unter der Bezeichnung «Biomaterials@Straumann®» vertreibt Straumann sowohl eigene regenerative Produkte als auch solche der botiss biomaterials GmbH in D-15806, Zossen, in ausgewählten Ländern. Bitte kontaktieren Sie Ihre lokale Straumann-Vertretung für weiter-führende Informationen.
1 Norm ASTM F67 (states min. tensile strength of annealed titanium).
2 Data on file for Straumann cold-worked titanium and Roxolid® Implants.
3 Oates TW, Valderrama P, Bischof M, Nedir R, Jones A, Simpson J, Toutenburg H, Cochran DL. Enhan-ced implant stability with a chemically modified SLA® surface: a randomized pilot study. Int. J. Oral Maxillofac. Implants. 2007;22(5):755–760.
4 Straumann SLActive implants compared to Strau-mann SLA implants. Lang NP, Salvi GE, Huynh- Ba G, Ivanovski S, Donos N, Bosshardt DD. Early osseointegration to hydrophilic and hydrophobic implant surfaces in humans. Clin Oral Implants Res. 2011 Apr;22(4):349-56. doi: 10.1111/j.1600-0501.2011.02172.x.
5 Nicolau P, Guerra F, Reis R, Krafft T, Benz K , Jackowski J 10-year results from a randomized controlled multicenter study with immediately and early loaded SLActive implants in posterior jaws. Accepted for oral presentation at 25th An-nual Scientific Meeting of the European Associ-ation of Osseointegration – 29 Sep–1 Oct 2016, Paris.
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Implantatübersichten
Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate
Standard Implantate RN RN RN WN
∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® S ∅ 3.3 RN S ∅ 4.1 RN S ∅ 4.8 RN S ∅ 4.8 WN
6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm
–033.501S033.502S033.503S033.504S033.505S
033.530S033.531S033.532S033.533S033.534S033.535S
033. 580S033. 581S033. 582S033. 583S033. 584S
–
033.600S033.601S033.602S033.603S
––
Standard Plus Implantate NNC RN RN RN WN
∅ 3.5 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® SP ∅ 3.3 NNC SP ∅ 3.3 RN SP ∅ 4.1 RN SP ∅ 4.8 RN SP ∅ 4.8 WN
4 mm6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm
––
033.416S033.417S033.418S033.419S
––
033.511S033.512S033.513S033.514S
033.043S033.560S033.561S033.562S033.563S033.564S
033.044S033.590S033.591S033.592S033.593S033.594S
033.045S033.610S033.611S033.612S033.613S
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Tapered Eff ect Implantate RN RN WN
∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4. mm ∅ 4.8 mm
SLActive® TE ∅ 3.3 RN TE ∅ 4.1 RN TE ∅ 4.8 WN
8 mm10 mm12 mm14 mm
033. 52S033. 522S033. 523S033. 524S
033. 57S033. 572S033. 573S033. 574S
–033.622S033.623S033.624S
NNC = Narrow Neck CrossFit®, RN = Regular Neck, S = Standard, SP = Standard Plus, TE = Tapered Eff ect, WN = Wide Neck
2.8 mm
1.8 mm
1.8 mm
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Prot
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Biom
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
KollagenprodukteMembranen
Membranen
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Membranen
Jason® membrane Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 15 x 20 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
Kollagen BO-681520 99,00
Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 20 x 30 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
BO-682030 125,00
Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 30 x 40 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
BO-683040 190,00
Membranen
collprotect® membrane Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 15 x 20 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
Kollagen BO-601520 85,00
Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 20 x 30 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
BO-602030 105,00
Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 30 x 40 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
BO-603040 165,00
Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
ChirurgiePlanungshilfen
Planungshilfen
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Röntgenreferenzkugel
Röntgenreferenzkugel ∅ 5 mm, Verpackung 4 Stück Rostfreier Stahl
049.076V4 7,00
Röntgenschablonen
Röntgenschablonen für Standard, Standard Plus und Straumann® PURE Ceramic Implantate
Kunststoff 150.215 0,00
für Tapered Effect Implantate 150.230 0,00
für Bone Level Implantate 150.216 0,00
Straumann®Röntgenschablone
für Straumann® Bone Level Tapered Implantate
025.0003 0,00
Instrumente und Distanzindikatoren
Diagnostic T Hilfsinstrument für die Diagnose, Länge 65 mm, Breite 33 mm
Ti 046.147 34,00
Implantat-Distanzindikator fürStandard, StandardPlus und Tapered Effect
Länge 100 mm Ti/Rostfreier Stahl
046.148 123,00
Bone Level Implantat-Distanzindikator
026.0901 123,00
Zusatzkomponente für Distanzindikator
für BLT, ∅ 2,9 mm Ti 025.0044 24,00
222
Info
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Straumann – auch
zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in den Straumann AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt Straumann nicht an, es sei denn, Straumann hätte diesen ausdrück-lich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Straumann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-deln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht ge-genüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als Straumann selbst gelten even-tuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers vorrangig. Auf An-forderung stellt Straumann die einschlägigen Hersteller-Lizenzbedingungen dem Käufer vor dem Vertragsschluss zur Verfügung.
2. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Straumann den Auftrag des Käufers
schriftlich bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Straumann.
2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behält sich Straumann vor, soweit der nach dem Vertrag vorausge-setzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträch-tigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Straumann alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerbli-chen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden.
3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug
3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niederge-legt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Da-tum von Straumanns Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klä-rung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Ein-haltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus.
3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die Straumann nicht zu vertreten hat, soweit sol-che Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Straumann dem Käu-fer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch Straumann vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 gerät Straumann dem Käufer gegenüber nicht in Verzug, wenn ein Lieferant von Straumann nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert. Ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen. Straumann hat das Recht, den Vertrag aufzuheben, wenn die ausbleibende oder die verspätete Lieferung nicht von Straumann zu vertreten ist.
3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Straumanns Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist Strau-mann berechtigt, ihre Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung be-wirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung kann Straumann dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglo-sem Fristablauf ist Straumann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann Straumann nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von Straumann gesetzten angemesse-nen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung kann Straumann ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe vona) 20% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder
b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmever- zug des Käufers unbrauchbar geworden ist oderc) 100% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Ein- zelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und sei- tens Straumann die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersat-zes, sofern der Vertrag seitens Straumann bereits vollständig erfüllt ist.
3.6 Der Käufer kann im Falle des Verzugs von Straumann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Straumann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich Straumann in Verzug befindet. Im Übrigen gilt Ziff. 8.
4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht
mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung Straumanns Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Straumann nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wur-den, wählt Straumann die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung. Transportschäden sind Straumann sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen.
4.3 Soweit Straumann lediglich als Wiederverkäufer von Produkten anderer Her-steller handelt und eine Holschuld des Käufers vereinbart ist, wird Straumann die Produkte in der üblichen Verpackung des jeweiligen Herstellers ohne zu-sätzliche Transportverpackung zur Abholung bereitstellen.
4.4 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Solche zulässigen Teillieferungen und -leistungen können von Straumann einzeln in Rechnung gestellt werden.
5. Preise und Zahlung5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Ver-
einbarung ab Werk bzw. Lager (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich Verpa-ckung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erge-bende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von Straumann erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von Strau-mann geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Ver-tragsschlusses gültigen Preise bei Straumann zu informieren.
5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt Straumann bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Straumann über den Betrag verfügen kann (Zahlungs-eingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Ver-zug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.
5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vor-behaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
5.5 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren kann zur Erleichterung des Zah-lungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden. Erfolgen vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.
5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann Straumann Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.
5.7 Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Ge-genforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit dieser An-spruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen6.1 Straumann behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis
zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und Straumann über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann.
6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Ge-schäftsgang verarbeiten, unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern sowie im
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Kundenservice
Thomas Ehret
Ramona Trösch
Sonja Fetzer
Eveline Seidel
Christine Wagner
Anike Winkler
Annette Muranyi
Silke Testa
Carmen Nehring Roswitha Roser
Marko Cosic
Judith Truchon
Daniela Kirstein
Für die Bearbeitung von Retouren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon 0761-4501 412eShop www.straumann.de/eShop
Sebastian Schönberger Sandrine Sell
Andrea Vorderstraße
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Implantatübersichten
Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate
Bone Level Implantate NC RC RC
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® BL ∅ 3.3 NC BL ∅ 4.1 RC BL ∅ 4.8 RC
8 mm10 mm12 mm14 mm
021.2308021.2310021.2312021.2314
021.4308021.4310021.4312021.4314
021.6308021.6310021.6312021.6314
Bone Level Tapered Implantate SC NC RC RC
∅ 2.9 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® BLT ∅ 2.9 SC BLT ∅ 3.3 NC BLT ∅ 4.1 RC BLT ∅ 4.8 RC
8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm18 mm
–021.0010 021.0012 021.0014
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021.3308021.3310021.3312021.3314021.3316021.3318
021.5308021.5310021.5312021.5314021.5316021.5318
021.7308021.7310021.7312021.7314 021.7316021.7318
BL = Bone Level, BLT = Bone Level Tapered, NC = Narrow CrossFit®, RC = Regular CrossFit®, SC = Small CrossFit®
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Prot
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Prothetik
Tissue Level NNC 49Narrow Neck CrossFit® (NNC) 50
Kronen und Brücken 50
Massivsekundärteile 55
Hybrid 57
Tissue Level RN 63Regular Neck (RN) synOcta® 64
Kronen und Brücken 64
Massivsekundärteile 73
Hybrid 76
Tissue Level WN 87Wide Neck (WN) synOcta® 88
Kronen und Brücken 88
Massivsekundärteile 95
Hybrid 97
Prothetische Planungshilfen (NNC, RN, WN) 103
PLAN-Sekundärteile 103
Bone Level SC 107Small CrossFit® (SC) 108
Kronen 108
Bone Level NC 111Narrow CrossFit® (NC) 112
Kronen und Brücken 112
Hybrid 126
Bone Level RC 135Regular CrossFit® (RC) 136
Kronen und Brücken 136
Hybrid 150
Prothetische Planungshilfen (NC, RC) 158
PLAN-Sekundärteile 158
Straumann® Classic 161Classic Sets 163
Komponenten 164
Komponenten und Werkzeuge 165
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Biom
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
KnochenersatzmaterialienXenografts
Xenografts
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Kleine Granula
cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc
HA BO-1510 59,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc
BO-1511 75,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc
BO-1512 125,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc
BO-1515 245,00
Große Granula
cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc
HA BO-1520 59,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc
BO-1521 70,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc
BO-1522 95,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc
BO-1525 205,00
Blöcke
cerabone® Ursprung: bovin, Block Größe: 20x20x10 mm
HA BO-1720 300,00
Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Inst
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und
Zu
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Instrumente und Zubehör
Chirurgie 184Planungshilfen 184
Instrumente für die Implantatbettpräparation 185
Instrumente und Werkzeuge 191
Guided Surgery 194
Explantation 198
Bone Block Fixation 1,5 mm 201
Osteotome 202
Aufbewahrungssysteme 204
Prothetik 205Prothetische Werkzeuge 205
Aufbewahrungssysteme und Kassetten 208
Prothetische Planungshilfen 210
Schrauben für Prothetik 211
Demonstrations-Material 213
221
Info
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Wichtige Richtlinien und Straumann Garantie
Die Straumann-GarantieDie Straumann-Garantie
Die Straumann-Garantie gilt, wenn Straumann-Produkte in Kombination mit anderen original Straumann-Produkten ver-wendet werden. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingun-gen der Straumann-Garantie erfüllt sind, werden die folgenden Garantiezeit räume abgedeckt.
5 Jahre Garantiezeit: für KeramikrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Keramiksekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwerti-ge keramische Kronen-, Kappen- oder Brücken restauration (für zahn- und implantatgestützte Restaurationen).
10 Jahre Garantiezeit: für MetallrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Metallsekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwertige Metallrestauration (für zahn- und implantatgestützte Restaura-tionen).
Lebenslange Garantiezeit: für ImplantateErsatz durch ein gleichwertiges Implantat und ein gleichwerti-ges Sekundärteil, wenn nötig.
Roxolid® Lifetime Plus GarantieFür Straumann® Roxolid® Implantate gilt die verlängerte „Roxo-lid® Lifetime Plus Garantie” (lebenslange Garantie). Sie deckt den Ersatz des Roxolid® Produkts und eine zusätzliche Behandlungs-entschädigung in Höhe von 1.000,– € im Falle eines Implantat-bruchs bei einem Straumann® Roxolid® Implantat ab.
HinweisDie geltenden Bestimmungen und Bedingungen der Strau-mann-Garantie (einschliesslich des geografischen Geltungs-bereichs der Garantie) finden Sie in der Broschüre Straumann- Garantie (DE151360).
Weitere Informationen zur Straumann Garantie sowie den Garantiefragebogen erhalten Sie in der Straumann Kunden- beratung unter Telefon 0761-4501 333 oder [email protected] mit der Bestellnummer DE151360. Retouren und Produktbeanstandungen online abwickeln – schneller gehts nicht: Sofortige Prüfung der Retourenmöglich-keit, alle Retourenaufträge und Beanstandungen einsehbar: www.straumann.de/eShop
Straumann
®
Dental Implant S
yste
m
Lebe
nslange
Garantie
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Kundenservice
Thomas Ehret
Ramona Trösch
Sonja Fetzer
Eveline Seidel
Christine Wagner
Anike Winkler
Annette Muranyi
Silke Testa
Carmen Nehring Roswitha Roser
Marko Cosic
Judith Truchon
Daniela Kirstein
Für die Bearbeitung von Retouren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon 0761-4501 412eShop www.straumann.de/eShop
Sebastian Schönberger Sandrine Sell
Andrea Vorderstraße
Kundenberatung
Bei System- und Anwendungsfragen und auch für Ihre telefonische Bestellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr
Telefonische Bestellungen 0761 4501-333Kostenloses Fax 0800 4501-400E-Mail [email protected] www.straumann.de/eshop
Kundenberatung
Jan Ceresnak Thomas FehrenbachYvonne Echle Martina FischerTimo Fangmeyer
Christine GromannRosita Fuchs
Michael MaierJürgen Leisinger
Elke Webel
Karin GutjahrNadine Glunk
Susanne Neumann
Michael Weber Daniel Schinkel Hoang Duy Nguyen
Bei System- und Anwendungsfragen und auch für Ihre telefonische Bestellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 17:00 Uhr
Telefonische Bestellungen 0761 4501-333Kostenloses Fax 0800 4501-400E-Mail [email protected] www.straumann.de/eshop
Corinna Koch
Daniel Krauss Bernd Manzke
Katrin Wagener
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Kundenservice
Thomas Ehret
Ramona Trösch
Sonja Fetzer
Eveline Seidel
Christine Wagner
Anike Winkler
Annette Muranyi
Silke Testa
Carmen Nehring Roswitha Roser
Marko Cosic
Judith Truchon
Daniela Kirstein
Für die Bearbeitung von Retouren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Freitag 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon 0761-4501 412eShop www.straumann.de/eShop
Sebastian Schönberger Sandrine Sell
Andrea Vorderstraße
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Implantatübersichten
Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate
Standard Implantate RN RN RN WN
∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® S ∅ 3.3 RN S ∅ 4.1 RN S ∅ 4.8 RN S ∅ 4.8 WN
6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm
–033.501S033.502S033.503S033.504S033.505S
033.530S033.531S033.532S033.533S033.534S033.535S
033. 580S033. 581S033. 582S033. 583S033. 584S
–
033.600S033.601S033.602S033.603S
––
Standard Plus Implantate NNC RN RN RN WN
∅ 3.5 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® SP ∅ 3.3 NNC SP ∅ 3.3 RN SP ∅ 4.1 RN SP ∅ 4.8 RN SP ∅ 4.8 WN
4 mm6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm
––
033.416S033.417S033.418S033.419S
––
033.511S033.512S033.513S033.514S
033.043S033.560S033.561S033.562S033.563S033.564S
033.044S033.590S033.591S033.592S033.593S033.594S
033.045S033.610S033.611S033.612S033.613S
–
Tapered Eff ect Implantate RN RN WN
∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4. mm ∅ 4.8 mm
SLActive® TE ∅ 3.3 RN TE ∅ 4.1 RN TE ∅ 4.8 WN
8 mm10 mm12 mm14 mm
033. 52S033. 522S033. 523S033. 524S
033. 57S033. 572S033. 573S033. 574S
–033.622S033.623S033.624S
NNC = Narrow Neck CrossFit®, RN = Regular Neck, S = Standard, SP = Standard Plus, TE = Tapered Eff ect, WN = Wide Neck
2.8 mm
1.8 mm
1.8 mm
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Prot
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Biom
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
KollagenprodukteMembranen
Membranen
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Membranen
Jason® membrane Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 15 x 20 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
Kollagen BO-681520 99,00
Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 20 x 30 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
BO-682030 125,00
Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 30 x 40 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
BO-683040 190,00
Membranen
collprotect® membrane Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 15 x 20 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
Kollagen BO-601520 85,00
Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 20 x 30 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
BO-602030 105,00
Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 30 x 40 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
BO-603040 165,00
Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
ChirurgiePlanungshilfen
Planungshilfen
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Röntgenreferenzkugel
Röntgenreferenzkugel ∅ 5 mm, Verpackung 4 Stück Rostfreier Stahl
049.076V4 7,00
Röntgenschablonen
Röntgenschablonen für Standard, Standard Plus und Straumann® PURE Ceramic Implantate
Kunststoff 150.215 0,00
für Tapered Effect Implantate 150.230 0,00
für Bone Level Implantate 150.216 0,00
Straumann®Röntgenschablone
für Straumann® Bone Level Tapered Implantate
025.0003 0,00
Instrumente und Distanzindikatoren
Diagnostic T Hilfsinstrument für die Diagnose, Länge 65 mm, Breite 33 mm
Ti 046.147 34,00
Implantat-Distanzindikator fürStandard, StandardPlus und Tapered Effect
Länge 100 mm Ti/Rostfreier Stahl
046.148 123,00
Bone Level Implantat-Distanzindikator
026.0901 123,00
Zusatzkomponente für Distanzindikator
für BLT, ∅ 2,9 mm Ti 025.0044 24,00
222
Info
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Straumann – auch
zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in den Straumann AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt Straumann nicht an, es sei denn, Straumann hätte diesen ausdrück-lich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Straumann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-deln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht ge-genüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als Straumann selbst gelten even-tuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers vorrangig. Auf An-forderung stellt Straumann die einschlägigen Hersteller-Lizenzbedingungen dem Käufer vor dem Vertragsschluss zur Verfügung.
2. Vertragsschluss, Änderungsvorbehalt, Unterlagen2.1 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Straumann den Auftrag des Käufers
schriftlich bestätigt oder mit seiner Ausführung beginnt. Nebenabreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern sowie Änderungen bestätigter Aufträge (einschließlich Änderungen an Liefergegenständen) be-dürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Straumann.
2.2 Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behält sich Straumann vor, soweit der nach dem Vertrag vorausge-setzte Gebrauch der Ware nicht wesentlich oder nicht nachteilig beeinträch-tigt wird und die Änderung dem Käufer zuzumuten ist.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Straumann alle Eigentumsrechte, Urheberrechte und gewerbli-chen Schutzrechte (einschließlich des Rechts zur Anmeldung dieser Rechte) vor; die aufgeführten Unterlagen dürfen Dritten nur bei erkennbar fehlender Geheimhaltungsbedürftigkeit zugänglich gemacht werden.
3. Lieferzeit, Selbstbelieferungsvorbehalt, mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, Annahmeverzug
3.1 Lieferfristen bzw. Liefertermine werden zwischen den Vertragsparteien nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss schriftlich niederge-legt sind. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so beginnt diese mit dem Da-tum von Straumanns Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor vollständiger Klä-rung der vom Käufer anzugebenden Einzelheiten der gewünschten Ausführung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit die gemäß Ziff. 4.1 den Gefahrübergang bewirkenden Umstände eingetreten sind. Die Ein-haltung der Lieferfrist setzt im Übrigen stets die rechtzeitige und ordnungsge-mäße Erfüllung der Verpflichtungen und Obliegenheiten des Käufers voraus.
3.2 Die Lieferzeit verlängert sich – auch innerhalb eines Verzugs – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren, nach Vertragsabschluss eintretenden Hindernissen, die Straumann nicht zu vertreten hat, soweit sol-che Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der geschuldeten Leistung von Einfluss sind. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Straumann dem Käu-fer baldmöglichst mit. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder feststeht, dass sie länger als drei Monate dauern wird, können sowohl der Käufer als auch Straumann vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Unabhängig von Ziff. 3.2 gerät Straumann dem Käufer gegenüber nicht in Verzug, wenn ein Lieferant von Straumann nicht richtig oder nicht rechtzeitig liefert. Ein Beschaffungsrisiko wird nicht übernommen. Straumann hat das Recht, den Vertrag aufzuheben, wenn die ausbleibende oder die verspätete Lieferung nicht von Straumann zu vertreten ist.
3.4 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Straumanns Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, ist Strau-mann berechtigt, ihre Leistung und leistungsvorbereitende Handlungen zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Zahlung be-wirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Zur Zahlung/Sicherheitsleistung kann Straumann dem Käufer eine angemessene Frist setzen. Nach erfolglo-sem Fristablauf ist Straumann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Gerät der Käufer mit der Annahme der Liefergegenstände oder der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so kann Straumann nach fruchtlosem Ablauf einer aufgrund Gesetzes erforderlichen und von Straumann gesetzten angemesse-nen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt Leistung verlangen. Bei Geltendmachung des Schadenersatzanspruches statt Leistung kann Straumann ohne Nachweis eine Entschädigung verlangen in Höhe vona) 20% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um ein Serien- oder Standardprodukt handelt und kein Fall gemäß nachfolgendem Buchst. b) vorliegt oder
b) 100% des Kaufpreises, sofern der Liefergegenstand durch den Annahmever- zug des Käufers unbrauchbar geworden ist oderc) 100% des Kaufpreises, sofern es sich beim Liefergegenstand um eine Ein- zelanfertigung nach spezifischen Wünschen des Käufers handelt und sei- tens Straumann die zur Herstellung der Lieferbereitschaft erforderlichen Aufwendungen entstanden sind.Den Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. wesentlich niedrigeren tatsächlichen Schadens vorbehalten. Unberührt bleiben auch die sich aus dem Gesetz ergebenden Regeln für die Ermittlung des Schadenersat-zes, sofern der Vertrag seitens Straumann bereits vollständig erfüllt ist.
3.6 Der Käufer kann im Falle des Verzugs von Straumann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn Straumann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 5% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Produkte, mit dessen Lieferung sich Straumann in Verzug befindet. Im Übrigen gilt Ziff. 8.
4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang4.1 Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht
mit dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem die Sendung Straumanns Werk oder Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die Straumann nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4.2 Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wur-den, wählt Straumann die Versandart nach eigenem Ermessen, ohne Gewähr für sicherste, schnellste und billigste Versendung. Transportschäden sind Straumann sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Produkte schriftlich anzuzeigen.
4.3 Soweit Straumann lediglich als Wiederverkäufer von Produkten anderer Her-steller handelt und eine Holschuld des Käufers vereinbart ist, wird Straumann die Produkte in der üblichen Verpackung des jeweiligen Herstellers ohne zu-sätzliche Transportverpackung zur Abholung bereitstellen.
4.4 Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Solche zulässigen Teillieferungen und -leistungen können von Straumann einzeln in Rechnung gestellt werden.
5. Preise und Zahlung5.1 Sämtliche Preise sind in Euro angegeben und gelten mangels besonderer Ver-
einbarung ab Werk bzw. Lager (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich Verpa-ckung und Versand sowie Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
5.2 Maßgeblich ist der sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung erge-bende Preis bzw. – soweit keine schriftliche Bestätigung erfolgt – der sich aus der am Tag der Bestellung gültigen Kundenpreisliste (Katalog) ergebende Preis. Die von Straumann erstellten Kundenpreislisten können jederzeit von Strau-mann geändert werden. Es ist Sache des Käufers, sich über die am Tag des Ver-tragsschlusses gültigen Preise bei Straumann zu informieren.
5.3 Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gewährt Straumann bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Im Übrigen sind Zahlungen innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Straumann über den Betrag verfügen kann (Zahlungs-eingang). Sofern der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Ver-zug gerät, ist der Rechnungsbetrag abweichend von den Sätzen 1 und 2 sofort (Rechnungsdatum) ohne Abzug fällig.
5.4 Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach vor-behaltloser Gutschrift als Zahlung. Sämtliche insoweit entstehenden Kosten, insbesondere Bank- und sonstige Spesen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
5.5 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren kann zur Erleichterung des Zah-lungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf maximal einen Tag vor Belastung verkürzt werden. Erfolgen vom Käufer zu vertretende Rückbuchungen, hat uns der Käufer die hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten.
5.6 Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, kann Straumann Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verlangen.
5.7 Der Kunde kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Ge-genforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn und soweit dieser An-spruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Eigentumsvorbehalt und sonstige Sicherungen6.1 Straumann behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis
zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch der zukünftigen – Forderungen (einschließlich der Nebenforderungen, wie z. B. Zinsen) aus der Geschäftsver-bindung mit dem Käufer vor. Bei Entgegennahme eines Schecks tritt Erfüllung erst ein, wenn der Scheck eingelöst ist und Straumann über den Betrag ohne Regressrisiken verfügen kann.
6.2 Der Käufer darf die Liefergegenstände im ordnungsgemäßen und üblichen Ge-schäftsgang verarbeiten, unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern sowie im
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
4
Hält, was er verspricht.
www.straumann.de/eShop
Der Straumann® eShop
Gleich registrieren und profitieren: www.straumann.de/eshop*
* Bereits kurz nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung von uns. In der Zwischen-zeit können Sie den eShop schon als Produktekatalog verwenden. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem Straumann eShop.
Material zur Patientenaufklärung – kostenfrei bestellen und herunterladen: Patienteninformations-Unterlagen, Marketing werkzeuge für Ihren Internet-auftritt und zur Aufklärung über Behandlungsmöglichkeiten.
Mein Benutzerkonto – alles auf einen Blick: Persönliche Bestellhistorie und offene Posten aufzeigen lassen, Bestellvorlagen anlegen, Rechnungen, Zah-lungen und Sendungsverfolgung einsehen.
Portofreie Lieferung – sparen im eShop: Ab einem Bestellwert von 250,– EUR übernehmen wir die Portokosten für die Standardlieferung.
Zugehörige Produkte auf einen Blick – damit an alles gedacht ist: Zu Ihrer Produktauswahl erhalten Sie zugehörige Bestellvorschläge (bspw. zum Im-plantat zugehörige Prothetik und Schneideinstrumente).
Retouren online abwickeln – schneller Produktumtausch: sofortige Prüfung der Retourenmöglichkeit, Retourenbelege und -aufträge einsehbar.
Produktbeanstandungen online abwickeln – zügig reklamiert: Zeitersparnis durch Produkt erkennung, alle Beanstandungen einsehbar.
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Hält, was er verspricht.
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Inhaltsverzeichnis
Chiru
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Chirurgie 7Implantatübersichten 8
Erklärung der Farbcodierungen 14
Tissue Level Implantate 15
Bone Level Implantate 25
Straumann® PURE Ceramic Implantate 37
TempImplants 43
Prot
hetik
Prothetik 47Tissue Level NNC 49
Tissue Level RN 63
Tissue Level WN 87
Bone Level SC 107
Bone Level NC 111
Bone Level RC 135
Straumann® Classic 161
Biom
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Biomaterialien 169Knochenersatzmaterialien 170
Kollagenprodukte 174
Biologika 177
Instrumente 178
Inst
rum
ente
und
Zub
ehörInstrumente und Zubehör 183
Chirurgie 184
Prothetik 205
Info
rmat
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dexInformationen und Index 217
Wichtige Hinweise zur Bestellung und zu temperaturempfi ndlichen Produkte 218
Wichtige Richtlinien und Straumann Garantie 220
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 222
Materialinformationen 225
Empfohlene Drehmomente für Straumann® Prothetik 228
Abgewinkelte Sekundärteile, Typ A und Typ B 229
Index 230
4
Hält, was er verspricht.
www.straumann.de/eShop
Der Straumann® eShop
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Zugehörige Produkte auf einen Blick – damit an alles gedacht ist: Zu Ihrer Produktauswahl erhalten Sie zugehörige Bestellvorschläge (bspw. zum Im-plantat zugehörige Prothetik und Schneideinstrumente).
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Unterscheiden Sie bei Ihrer Suche im Kapitel „Implantate“ den Im-plantattyp zuerst nach Tissue Le-vel, Bone Level oder Keramik. An-schliessend definieren Sie den gewünschten Implantat-Durch-messer – hierbei helfen Ihnen diefarbigen Rechtecke am Register-rand auf jeder Seite. Instrumente und Zubehör finden Sie im ent-sprechenden Kapitel.
Mehr als ein Implantat: Ein Gefühl des Vertrauens
Jeder Patient ist anders, jede Behandlung ist individuell – diese Individualität bildet Straumann in seinen Implantat-Produkten ab. Ob für Soft Tissue Level, für Bone Level oder als Keramik implantat: Alle Implan-tate bieten Ihnen als Zahnarzt grosse Wahlmöglichkeiten, einfache Handhabung, Zuverlässigkeit und Si-cherheit.
Einfachheit als Grundprinzip – Mit dem Straumann® Dental Implant System decken Sie eine Vielzahl von Behandlungsoptionen ab.
• Ein System mit Soft Tissue und Bone Level Implantaten für grösstmögliche Wahlfreiheit• SLActive® und SLA® Oberflächentechnologien für zuverlässige Vorhersagbarkeit der Behandlung• Materialwahl zwischen Keramik und Roxolid® – Roxolid® wurde von Straumann speziell für den Einsatz
in der Dentalimplantologie entwickelt und erhöht die Sicherheit• Über 15 Millionen Straumann-Implantate wurden bereits weltweit gesetzt
-
9
Chiru
rgie
Implantatübersichten
Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate
Bone Level Implantate NC RC RC
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® BL ∅ 3.3 NC BL ∅ 4.1 RC BL ∅ 4.8 RC
8 mm10 mm12 mm14 mm
021.2308021.2310021.2312021.2314
021.4308021.4310021.4312021.4314
021.6308021.6310021.6312021.6314
Bone Level Tapered Implantate SC NC RC RC
∅ 2.9 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® BLT ∅ 2.9 SC BLT ∅ 3.3 NC BLT ∅ 4.1 RC BLT ∅ 4.8 RC
8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm18 mm
–021.0010 021.0012 021.0014
––
021.3308021.3310021.3312021.3314021.3316021.3318
021.5308021.5310021.5312021.5314021.5316021.5318
021.7308021.7310021.7312021.7314 021.7316021.7318
BL = Bone Level, BLT = Bone Level Tapered, NC = Narrow CrossFit®, RC = Regular CrossFit®, SC = Small CrossFit®
47
Prot
hetik
Prothetik
Tissue Level NNC 49Narrow Neck CrossFit® (NNC) 50
Kronen und Brücken 50
Massivsekundärteile 55
Hybrid 57
Tissue Level RN 63Regular Neck (RN) synOcta® 64
Kronen und Brücken 64
Massivsekundärteile 73
Hybrid 76
Tissue Level WN 87Wide Neck (WN) synOcta® 88
Kronen und Brücken 88
Massivsekundärteile 95
Hybrid 97
Prothetische Planungshilfen (NNC, RN, WN) 103
PLAN-Sekundärteile 103
Bone Level SC 107Small CrossFit® (SC) 108
Kronen 108
Bone Level NC 111Narrow CrossFit® (NC) 112
Kronen und Brücken 112
Hybrid 126
Bone Level RC 135Regular CrossFit® (RC) 136
Kronen und Brücken 136
Hybrid 150
Prothetische Planungshilfen (NC, RC) 158
PLAN-Sekundärteile 158
Straumann® Classic 161Classic Sets 163
Komponenten 164
Komponenten und Werkzeuge 165
173
Biom
ater
ialie
n
Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
KnochenersatzmaterialienXenografts
Xenografts
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Kleine Granula
cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc
HA BO-1510 59,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc
BO-1511 75,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc
BO-1512 125,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 500-1000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc
BO-1515 245,00
Große Granula
cerabone® Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 0,5 cc
HA BO-1520 59,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 1,0 cc
BO-1521 70,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 2,0 cc
BO-1522 95,00
Ursprung: bovin, Korngrösse: 1000-2000 µm, Packungsgrösse: 5,0 cc
BO-1525 205,00
Blöcke
cerabone® Ursprung: bovin, Block Größe: 20x20x10 mm
HA BO-1720 300,00
Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
183
Inst
rum
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und
Zu
behö
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Instrumente und Zubehör
Chirurgie 184Planungshilfen 184
Instrumente für die Implantatbettpräparation 185
Instrumente und Werkzeuge 191
Guided Surgery 194
Explantation 198
Bone Block Fixation 1,5 mm 201
Osteotome 202
Aufbewahrungssysteme 204
Prothetik 205Prothetische Werkzeuge 205
Aufbewahrungssysteme und Kassetten 208
Prothetische Planungshilfen 210
Schrauben für Prothetik 211
Demonstrations-Material 213
221
Info
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n un
d In
dex
Wichtige Richtlinien und Straumann Garantie
Die Straumann-GarantieDie Straumann-Garantie
Die Straumann-Garantie gilt, wenn Straumann-Produkte in Kombination mit anderen original Straumann-Produkten ver-wendet werden. Unter der Voraussetzung, dass die Bedingun-gen der Straumann-Garantie erfüllt sind, werden die folgenden Garantiezeit räume abgedeckt.
5 Jahre Garantiezeit: für KeramikrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Keramiksekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwerti-ge keramische Kronen-, Kappen- oder Brücken restauration (für zahn- und implantatgestützte Restaurationen).
10 Jahre Garantiezeit: für MetallrestaurationenErsatz durch ein gleichwertiges Metallsekundärteil (an einem Straumann-Implantat befestigt) oder durch eine gleichwertige Metallrestauration (für zahn- und implantatgestützte Restaura-tionen).
Lebenslange Garantiezeit: für ImplantateErsatz durch ein gleichwertiges Implantat und ein gleichwerti-ges Sekundärteil, wenn nötig.
Roxolid® Lifetime Plus GarantieFür Straumann® Roxolid® Implantate gilt die verlängerte „Roxo-lid® Lifetime Plus Garantie” (lebenslange Garantie). Sie deckt den Ersatz des Roxolid® Produkts und eine zusätzliche Behandlungs-entschädigung in Höhe von 1.000,– € im Falle eines Implantat-bruchs bei einem Straumann® Roxolid® Implantat ab.
HinweisDie geltenden Bestimmungen und Bedingungen der Strau-mann-Garantie (einschliesslich des geografischen Geltungs-bereichs der Garantie) finden Sie in der Broschüre Straumann- Garantie (DE151360).
Weitere Informationen zur Straumann Garantie sowie den Garantiefragebogen erhalten Sie in der Straumann Kunden- beratung unter Telefon 0761-4501 333 oder [email protected] mit der Bestellnummer DE151360. Retouren und Produktbeanstandungen online abwickeln – schneller gehts nicht: Sofortige Prüfung der Retourenmöglich-keit, alle Retourenaufträge und Beanstandungen einsehbar: www.straumann.de/eShop
Straumann
®
Dental Implant S
yste
m
Lebe
nslange
Garantie
7
Chiru
rgie
Chirurgie
Implantatübersichten 8
Erklärung der Farbcodierungen 14
Tissue Level Implantate 15Implantat ∅ 3,3 mm 16
Implantate 16
Verschlusskappen und Einheilkappen 18
Implantat ∅ 4,1 mm 19
Implantate 19
Verschlusskappen und Einheilkappen 21
Implantat ∅ 4,8 mm 22
Implantate 22
Verschlusskappen und Einheilkappen 24
Bone Level Implantate 25Implantat ∅ 2.9 mm 26
Implantate 26
Verschlusskappen und Gingivaformer 27
Implantat ∅ 3,3 mm 28
Implantate 28
Verschlusskappen und Gingivaformer 29
Implantat ∅ 4,1 mm 30
Implantate 30
Verschlusskappen und Gingivaformer 32
Implantat ∅ 4,8 mm 33
Implantate 33
Verschlusskappen und Gingivaformer 35
Straumann® PURE Ceramic Implantate 37Implantat ∅ 3,3 mm 38
Implantate 38
Komponenten 39
Implantat ∅ 4,1 mm 40
Implantate 40
Komponenten 41
TempImplants 43Implantate und Zubehör 44
6
Unterscheiden Sie bei Ihrer Suche im Kapitel „Implantate“ den Im-plantattyp zuerst nach Tissue Le-vel, Bone Level oder Keramik. An-schliessend definieren Sie den gewünschten Implantat-Durch-messer – hierbei helfen Ihnen diefarbigen Rechtecke am Register-rand auf jeder Seite. Instrumente und Zubehör finden Sie im ent-sprechenden Kapitel.
Mehr als ein Implantat: Ein Gefühl des Vertrauens
Jeder Patient ist anders, jede Behandlung ist individuell – diese Individualität bildet Straumann in seinen Implantat-Produkten ab. Ob für Soft Tissue Level, für Bone Level oder als Keramik implantat: Alle Implan-tate bieten Ihnen als Zahnarzt grosse Wahlmöglichkeiten, einfache Handhabung, Zuverlässigkeit und Si-cherheit.
Einfachheit als Grundprinzip – Mit dem Straumann® Dental Implant System decken Sie eine Vielzahl von Behandlungsoptionen ab.
• Ein System mit Soft Tissue und Bone Level Implantaten für grösstmögliche Wahlfreiheit• SLActive® und SLA® Oberflächentechnologien für zuverlässige Vorhersagbarkeit der Behandlung• Materialwahl zwischen Keramik und Roxolid® – Roxolid® wurde von Straumann speziell für den Einsatz
in der Dentalimplantologie entwickelt und erhöht die Sicherheit• Über 15 Millionen Straumann-Implantate wurden bereits weltweit gesetzt
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Implantatübersichten
Roxolid® SLActive® ImplantateRoxolid® SLActive® Implantate
Standard Implantate RN RN RN WN
∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® S ∅ 3.3 RN S ∅ 4.1 RN S ∅ 4.8 RN S ∅ 4.8 WN
6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm16 mm
–033.501S033.502S033.503S033.504S033.505S
033.530S033.531S033.532S033.533S033.534S033.535S
033. 580S033. 581S033. 582S033. 583S033. 584S
–
033.600S033.601S033.602S033.603S
––
Standard Plus Implantate NNC RN RN RN WN
∅ 3.5 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 3.3 mm ∅ 4.1 mm ∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm
SLActive® SP ∅ 3.3 NNC SP ∅ 3.3 RN SP ∅ 4.1 RN SP ∅ 4.8 RN SP ∅ 4.8 WN
4 mm6 mm8 mm10 mm12 mm14 mm
––
033.416S033.417S033.418S033.419S
––
033.511S033.512S033.513S033.514S
033.043S033.560S033.561S033.562S033.563S033.564S
033.044S033.590S033.591S033.592S033.593S033.594S
033.045S033.610S033.611S033.612S033.613S
–
Tapered Eff ect Implantate RN RN WN
∅ 4.8 mm ∅ 4.8 mm ∅ 6.5 mm
∅ 3.3 mm ∅ 4. mm ∅ 4.8 mm
SLActive® TE ∅ 3.3 RN TE ∅ 4.1 RN TE ∅ 4.8 WN
8 mm10 mm12 mm14 mm
033. 52S033. 522S033. 523S033. 524S
033. 57S033. 572S033. 573S033. 574S
–033.622S033.623S033.624S
NNC = Narrow Neck CrossFit®, RN = Regular Neck, S = Standard, SP = Standard Plus, TE = Tapered Eff ect, WN = Wide Neck
2.8 mm
1.8 mm
1.8 mm
48
Prot
hetik
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Biom
ater
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Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
KollagenprodukteMembranen
Membranen
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Membranen
Jason® membrane Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 15 x 20 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
Kollagen BO-681520 99,00
Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 20 x 30 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
BO-682030 125,00
Ursprung: Schweine-Pericardium, Membrangrösse: 30 x 40 mm, Membran-dicke: 0,1 – 0,25 mm
BO-683040 190,00
Membranen
collprotect® membrane Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 15 x 20 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
Kollagen BO-601520 85,00
Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 20 x 30 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
BO-602030 105,00
Ursprung: Schweine-Dermis, Membran-grösse: 30 x 40 mm, Membrandicke: 0,4 – 0,6 mm
BO-603040 165,00
Für die hier aufgeführten Produkte gelten die Lieferbedingungen für temperaturempfindliche Produkte. Siehe dazu Kapitel Informationen und Index, Temperaturempfindliche Produkte. Diese Produkte sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
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Inst
rum
ente
und
Zu
behö
r
Preise in EUR zzgl. gesetzl. 19 % MwSt., bei Implantaten zzgl. gesetzl. 7% MwSt.
ChirurgiePlanungshilfen
Planungshilfen
Artikel Bild Ausführung Material Art.-Nr. Preis
Röntgenreferenzkugel
Röntgenreferenzkugel ∅ 5 mm, Verpackung 4 Stück Rostfreier Stahl
049.076V4 7,00
Röntgenschablonen
Röntgenschablonen für Standard, Standard Plus und Straumann® PURE Ceramic Implantate
Kunststoff 150.215 0,00
für Tapered Effect Implantate 150.230 0,00
für Bone Level Implantate 150.216 0,00
Straumann®Röntgenschablone
für Straumann® Bone Level Tapered Implantate
025.0003 0,00
Instrumente und Distanzindikatoren
Diagnostic T Hilfsinstrument für die Diagnose, Länge 65 mm, Breite 33 mm
Ti 046.147 34,00
Implantat-Distanzindikator fürStandard, StandardPlus und Tapered Effect
Länge 100 mm Ti/Rostfreier Stahl
046.148 123,00
Bone Level Implantat-Distanzindikator
026.0901 123,00
Zusatzkomponente für Distanzindikator
für BLT, ∅ 2,9 mm Ti 025.0044 24,00
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Info
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines, Geltungsbereich, andere Bestimmungen1.1 Die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Straumann – auch
zukünftige – gegenüber den in Ziff. 1.2 genannten Personen erfolgen aus-schließlich auf der Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder in den Straumann AGB nicht enthaltene anderslautende Bedingungen des Käufers erkennt Straumann nicht an, es sei denn, Straumann hätte diesen ausdrück-lich und schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Straumann in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit han-deln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht ge-genüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
1.3 Für Drittsoftware von anderen Herstellern als Straumann selbst gelten even-tuelle eigene Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstelle