Stiftung Warentest - JOYDIVISION...Stiftung Warentest 02. Oktober 2017 Allgemeine Hinweise zur...
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Stiftung Warentest | Postfach 30 41 41 | 10724 Berlin
E-MAILJOYDIVISION international AG Frau Angela Mohlfeld Rudolf-Diesel-Weg 10 30419 Hannover
Haus, Energie,Freizeit und Verkehr
Dr. Sara Wagner-Leifhelm Fon (0 30) 26 31-21 49 Fax (0 30) 26 31-24 03 s.wagner-leifhelm@stiftung- warentest.de www.test.de
26. Oktober 2018
Anbietervorinformation zur Datenüberprüfung für die Untersuchung:„Sicherheit von Sexspielzeug“, Projekt-Nummer: 2019209000
Sehr geehrte Frau Mohlfeld,
die Stiftung Warentest führt eine Untersuchung zu dem im Betreff genannten Thema durch, in die wir Ihr Produkt
Joydevision Joyballs secret (#22)
einbezogen haben. Das zugehörige Prüfprogramm haben wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 17.10.2018 übersandt.
Die im Rahmen dieser Untersuchung gewonnenen (Messergebnisse und anderen) objektiven Feststellungen, die von Ihnen überprüfbar sind, teilen wir Ihnen in der Anlage mit. Wir wollen damit die über Ihr Produkt zu veröffentlichenden Aussagen absichern und Fehler vermeiden.
Bitte informieren Sie uns bis zum 12.11.2018 (Schlusstermin) schriftlich über Abweichungen zwischen den mitgeteilten Untersuchungsergebnissen und Ihnen vorliegenden eigenen Daten. Bitte richten Sie Ihre Antwort an die Projektleiterin,Frau Dr. Wagner-Leifhelm. Wir werden Mitteilungen, die uns bis zu diesem Termin erreichen, genau prüfen und in angemessener Form berücksichtigen.
Bitte beachten Sie, dass in der derzeit laufenden Recherchephase aus den mitgeteilten Untersuchungsergebnissen noch keine Rückschlüsse auf die Publikation der Untersuchung gezogen werden können. Die Ergebnisse können sich durch Nachprüfungen oder andere Maßnahmen noch verändern.
Stiftung Warentest Postfach 30 41 41 10724 Berlin Lützowplatz 11-13 10785 Berlin
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Prof. Dr. Andreas Oehler Vorsitzender des Kuratoriums:Lukas Siebenkotten
Vorstand: Hubertus Primus Bereichsleiter Untersuchungen und Stellvertreter des Vorstands:Dr. Holger Brackemann
Weiteres Mitglied der Geschäftsleitung:Daniel Gläser
Commerzbank AG Konto-Nr. 0 870 099 900 BLZ 100 40000IBAN: DE 11 1004 0000 0870 0999 00 BIC: COBADEFFXXX
USt-ldNr.: DE136725570
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Diese Informationen sind ausschließlich zur Unterrichtung Ihres Unternehmensbestimmt. Wir bitten um eine vertrauliche Behandlung.
In der Veröffentlichung zu dieser Untersuchung können - über die mitgeteilten Daten hinaus - auch noch weitere Ergebnisse berücksichtigt werden (z.B. aus subjektiven oder anderweitig abgesicherten Prüfungen).
Weitere Hinweise zu unserem Vorgehen im Rahmen der Anbietervorinformation finden Sie in dem beigefügten Papier „Allgemeine Hinweise zur Durchführung vergleichender Untersuchungen der Stiftung Warentest und zur Anbietervorinformation (AVI)“.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
StiftungWarentest
AnlageDatenblattAllgemeine Hinweise zur Anbietervorinformation
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02. Oktober 2017
Allgemeine Hinweise zur Durchführung vergleichender Untersuchungen der Stiftung Warentest und zur Anbietervorinformation (AVI)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zentrale Aufgabe der Stiftung Warentest ist die Durchführung vergleichender Untersuchungen zur Information der Verbraucher über die Qualität der untersuchten Waren oder Dienstleistungen. Die Auswahl der Untersuchungsthemen erfolgt auf der Basis intensiver Recherchen bei Verbrauchern und folgt dem hierbei erkennbaren Informationsbedürfnis. Die geplanten Projekte werden durchgeführt, wenn ihnen im Kuratorium der Stiftung Warentest nach dortiger Diskussion nicht widersprochen worden ist.
Die Auswahl der in einen Test einzubeziehenden Produkte erfolgt auf der Basis einer ausführlichen Marktanalyse. Die Marktbedeutung und Aktualität der jeweiligen Produkte sind von vordringlicher Bedeutung für ihre Einbeziehung. Andere Kriterien wie besondere Eigenschaften, besondere Erzeugungsbedingungen oder ungewöhnliche Preisgestaltung können eine Rolle spielen. Seitens der Anbieter kann die Auswahl nicht beeinflusst werden.
Wir haben das in der Anlage näher bezeichnete Produkt aus Ihrem Hause in eine vergleichende Untersuchung einbezogen. Der Untersuchung lag das Prüfpro- gramm/Untersuchungsprogramm zugrunde, das Ihnen im Rahmen der Anbieterbenachrichtigung zuging oder der beigefügten Anbietervorinformation beiliegt.Bei der Untersuchung gewonnene Messergebnisse oder andere objektive Feststellungen, die von Ihnen überprüfbar sind, teilen wir Ihnen in der Anbietervorinformation mit. Dies dient ausschließlich der Absicherung der über Ihr Produkt zu veröffentlichenden Aussagen, Subjektiv ermittelte Prüfergebnisse, die den Vergleich mit anderen in unsere Untersuchung einbezogenen Waren oder Dienstleistungen erfordern und daher von Ihnen nicht verifizierbar sind, sind nicht Gegenstand dieser Anbietervorinformation. Gleiches gilt für Untersuchungsergebnisse, die unsererseits auf anderen Wegen abgesichert wurden. Solche Ergebnisse können aber Bestandteil der Bewertung sein.
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Die Anbietervorinformation gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Abweichungen zwischen den mitgeteilten Prüfergebnissen und Ihnen vorliegenden eigenen Daten zu informieren. Wir werden solche Mitteilungen, die uns vor Ablauf der im Anschreiben genannten Frist erreichen, genau prüfen und in angemessener Form berücksichtigen. In begründeten Fällen werden wir zur Fehlervermeidung Nachprüfungen (an weiteren Prüfmustern) oder andere Maßnahmen zur Absicherung der Ergebnisse veranlassen. Über die Ergebnisse eventuell durchgeführter Nachprüfungen oder anderer Maßnahmen werden wir Sie allerdings nicht mehr informieren.
Wir weisen darauf hin, dass innerhalb der derzeit laufenden Recherchephase aus den mitgeteilten Untersuchungsergebnissen noch keine Rückschlüsse auf die von der Stiftung Warentest zu erarbeitenden Beurteilungen und die Publikation der Untersuchung zu ziehen sind; dies deshalb, da sich die Untersuchungsergebnisse - wie oben beschrieben - durch Nachprüfungen oder andere Maßnahmen noch verändern können.
Darüber hinaus ist die Unterschreitung einer normativen Anforderung beispielsweise nicht zwingend Grund für ein schlechtes Urteil, da wir in die Beurteilung des entsprechenden Kriteriums jeweils die Bedeutung für und die zu erwartende Auswirkung auf den Verbraucher einbeziehen. Andererseits muss die Erfüllung einer Mindestanforderung nicht automatisch zu einem guten Urteil führen, wenn vergleichbare Produkte der Wettbewerber einen erkennbar besseren technischen Stand bieten oder die Mindestanforderung dem Stand der Technik nicht (mehr) entspricht. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Aussagen zur Bewertung vor der Veröffentlichung aller Ergebnisse der vergleichenden Untersuchung nicht gemacht werden können.
Wenn Sie uns um vertrauliche Behandlung Ihrer Angaben bitten, werden wir dies selbstverständlich berücksichtigen. Für eventuelle Rückfragen zu der Anbietervorinformation steht Ihnen der im Anschreiben genannte zuständige Projektleiter unseres Hauses gerne zur Verfügung. Falls auf diesem Wege nicht alle Fragen geklärt werden können, können Sie sich auch an den zuständigen wissenschaftlichen Leiter (Linksunterzeichner des Prüfprogramms) oder erforderlichenfalls an den Bereichsleiter Untersuchungen wenden.
Mit freundlichen Grüßen Stiftung Warentest
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