STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

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Jahresabschluss STEUERERKLÄRUNGEN 2020 1 Jahresabschluss 2 Übersicht über die Ünderungen in den Erklärungsformularen Neu wegg. Änder. Neu wegg. Änder. E1a 4 0 4 K1 17 7 8 E1a-k 8 0 6 E108c 0 0 1 E1b 2 0 1 E1c 0 3 7 L1 0 0 10 E1kv 0 0 0 L1ab 0 0 1 E1 14 0 10 L1d 0 0 0 L1k 0 0 0 E6 0 0 0 L1k-bf 0 0 1 E6a 8 0 5 L1i 1 0 2 E6a-1 4 0 1 E6b 2 0 1 E6c 0 3 7 E61 0 0 0 Gesamt 60 13 65 1 2 Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger 1

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Jahresabschluss

STEUERERKLÄRUNGEN 2020

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Jahresabschluss 2

Übersicht über die Ünderungen in denErklärungsformularen

Neu wegg. Änder. Neu wegg. Änder.E1a 4 0 4 K1 17 7 8E1a-k 8 0 6 E108c 0 0 1E1b 2 0 1E1c 0 3 7 L1 0 0 10E1kv 0 0 0 L1ab 0 0 1E1 14 0 10 L1d 0 0 0

L1k 0 0 0E6 0 0 0 L1k-bf 0 0 1E6a 8 0 5 L1i 1 0 2E6a-1 4 0 1E6b 2 0 1E6c 0 3 7E61 0 0 0 Gesamt 60 13 65

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THEMENAUSZUG

Neuerungen:

• Diverses aus der Einkommensteuer• § 37 (5) für Ärzte• § 24 (6) für Ärzte• Bewirtungskosten• Pauschale Wertberichtigung zu Forderungen• Pauschale Rückstellungen• Spenden

• Zuschüsse UGB• Zuschüsse ESt• Elektro-PKW• Änderungen in der L+F

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Jahresabschluss

THEMENAUSZUG

• Degressive AfA• Beschleunigte AfA• Gastgewerbe-Pauschalierung• Pauschalierung für Kleinunternehmer• Verlustrücktrag• Covid-19 Rücklage• Fabo-Plus

Rechtsprechung• Arbeitszimmer• Freiwillige Bilanzierung• Unbeschränkte Steuerpflicht• Fruchtgenuss• Übertragung Festnetz-Telefonnummer• Vermietungs-Absicht

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• Zuflusszeitpunkt beim GesGF• Verlustzeitpunkt Immo-Verkauf• Herstellerbefreiung• Instandsetzung• Verdeckte Ausschüttung• Vermietung an Ehegatten

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Grenzen des § 37 (5) für Ärzte (3. Covid-19-Gesetz; § 124b Z 351EStG; ):

• Für Ärzte, die ihren Betrieb zuvor nach Vollendung des 60.Lebensjahres aufgegeben oder veräußert haben und im Jahr 2020wegen der COVID-19-Krise erneut als Ärzte tätig werden, kommendie Umsatz- und Einkünftegrenzen des § 37 Abs. 5 EStG 1988 fürdie Einstellung der Erwerbstätigkeit nicht zur Anwendung.

• Mit Covid-19-StMG auf 2021 verlängert!

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Einkommensteuer

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Grenzen des § 24 (6) für Ärzte (18. Covid-19-Gesetz; § 124b Z 351EStG):

• § 24 Abs. 6 Z 3 EStG 1988 sieht für die Inanspruchnahme derbegünstigten Gebäudeentnahme die gleichen Voraussetzungenvor wie § 37 Abs. 5 EStG 1988 für die Anwendung desHälftesteuersatzes.

• Daher ist das Überschreiten der betraglichen Grenzen durchÄrzte, die wegen der COVID-19-Krise im Jahr 2020 wieder ihrenBeruf ausüben, auch für die Inanspruchnahme des § 24 Abs. 6 Z 3EStG 1988 unschädlich.

• Mit Covid-19-StMG auf 2021 verlängert!

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Bewirtungskosten (19. Covid-19-Gesetz; § 124b Z 354 EStG):

• Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung vonGeschäftsfreunden gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 Satz 3, die nach dem30. Juni 2020 und vor dem 1. Jänner 2021 anfallen, können zu75 % abgezogen werden.

• Anmerkung:Es handelt sich hierbei um eine bloße betragliche Erhöhung desabzugsfähigen Teils der Aufwendungen oder Ausgaben. Es trittkeine materielle Änderung der sonstigen Voraussetzungen ein.

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Einkommensteuer

Jahresabschluss

Pauschale Wertberichtigung zu Forderungen:

• Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist gemäß § 6 Z2 lit. a unter den Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 7 desUnternehmensgesetzbuches in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2015zulässig.

• (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen)

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Pauschale Rückstellungen

Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten dürfengemäß § 9 Abs. 3 unter den Voraussetzungen des § 201 Abs. 2 Z 7des Unternehmensgesetzbuches in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2015pauschal gebildet werden.

(für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen)

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Einkommensteuer

Jahresabschluss

§ 124b Z 372a) Eine pauschale Forderungswertberichtigung darf auch für

Forderungen erfolgen, die in Wirtschaftsjahren entstanden sind,die vor dem 1. Jänner 2021 enden.

b) Eine pauschale Rückstellung darf auch gebildet werden, wennder Anlass für deren erstmalige Bildung in Wirtschaftsjahren liegt,die vor dem 1. Jänner 2021 enden.

c) Die gemäß lit. a und lit. b zu berücksichtigendenWertberichtigungs- und Rückstellungsbeträge sind auf dasWirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2020 beginnt, undgleichmäßig auf die folgenden vier Wirtschaftsjahre zu verteilen.

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Jahresabschluss

Spenden• Ausnahmeregelung bezüglich der 10% Grenze für Spenden

(§124b Z 369 EStG).

• Bei den Veranlagungen 2020 und 2021 ist hinsichtlich der 10 %-Grenzen auf die höhere Grenze aus der Veranlagung 2019 bzw.dem jeweiligen Veranlagungsjahr abzustellen.

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Einkommensteuer

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UGB

Covid-19-Zuschüsse

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Jahresabschluss

Die bilanzielle Abbildung ist abhängig vom Zweck des jeweiligenZuschusses.Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen – zB COVID-19-Investitionsprämien – sind grundsätzlich nach der Bruttomethode ineinem gesonderten Posten nach dem Eigenkapital auszuweisen.Die Darstellung nach der Nettomethode wäre ebenso zulässig.

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Darstellung von Zuschüssen im Abschluss(Afrac-Stellungnahme)

Jahresabschluss 14

Darstellung von Zuschüssen im Abschluss(Afrac-Stellungnahme)

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Jahresabschluss 15

Darstellung von Zuschüssen im Abschluss(Afrac-Stellungnahme)

Jahresabschluss 16

Darstellung von Zuschüssen im Abschluss(Afrac-Stellungnahme)

• Zuschüsse zur Abdeckung von bereits angefallenenAufwendungen (= Aufwandszuschüsse) sind sofortergebniswirksam zu erfassen, wobei der Ausweis entweder imPosten „übrige sonstige betriebliche Erträge“ oder offen abgesetztvom jeweiligen Aufwand (in einer Vorspalte) möglich ist.

• In der Erläuterung zu Rz (43) wird folgende Vorgehensweiseempfohlen:

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Jahresabschluss 17

Darstellung von Zuschüssen im Abschluss(Afrac-Stellungnahme)

COVID-19-Kurzarbeitshilfe:Beim Gesamtkostenverfahren wird der Ausweis als offenerKorrekturposten zum Personalaufwand empfohlen, beimUmsatzkostenverfahren der Ausweis im Posten „übrige sonstigebetriebliche Erträge“.

Fixkostenzuschuss:Aufgrund der Vielfalt von unterschiedlichen Aufwendungen wird derAusweis im Posten „übrige sonstige betriebliche Erträge“ empfohlen.

Umsatzersatz:Mangels Leistungsaustausch und der Vielzahl der unterschiedlichenabzudeckenden Aufwendungen wird der Ausweis ebenfalls im Posten„übrige sonstige betriebliche Erträge“ empfohlen.

Jahresabschluss 18

Darstellung von Zuschüssen im Abschluss(Afrac-Stellungnahme)

• AFRAC hält fest, dass bei der Erfüllung der sachlichenVoraussetzungen am Abschlussstichtag ein Rechtsanspruch aufdie COVID-19-Förderungen besteht.

• Für die Bilanzierung muss- der Förderungsantrag bis zur Aufstellung des Abschlusses gestellt

worden sein oder- nach der Aufstellung des Abschlusses mit an Sicherheit grenzender

Wahrscheinlichkeit gestellt werden.

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Jahresabschluss 19

Darstellung von Zuschüssen im Abschluss(Afrac-Stellungnahme)

• Eine volle Aktivierung der Forderung aus der Zuschussgewährungist nur möglich, wenn die (aktivierungsfähigen) Kosten bzw.Aufwendungen bis zum Abschlussstichtag tatsächlich angefallensind.

• Liegen Zweifel an der Durchsetzbarkeit desForderungsanspruches vor, ist eine Wertberichtigung derForderung durchzuführen.

• Droht bei bereits erfolgter Auszahlung eine Rückzahlung, ist eineRückstellung zu passivieren.

• Tritt dann tatsächlich eine Rückzahlungsverpflichtung ein, hat eineUmgliederung zu den Verbindlichkeiten zu erfolgen.

Jahresabschluss

EINKOMMENSTEUER

Covid-19-Zuschüsse

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Jahresabschluss

Einkommensteuerliche Behandlung von Zuschüssen (3. Covid-19-Gesetz; § 124 b Z 348 EStG; Änderung durch COVID-19-StMG)

Dadurch wird ausdrücklich klargestellt, dass Zuwendungen zurBewältigung der COVID-19-Krisensituation steuerfrei sind. Davonerfasst sind:

- Zuschüsse aus dem Härtefallfonds (BGBl I 2020/16),- Zuwendungen aus Mitteln des COVID-19- Krisenbewältigungsfonds,- Zuschüsse aus dem Corona-Krisenfonds und- sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden

und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung derCOVID-19-Krisensituation geleistet werden.

Ausgenommen von der Steuerfreiheit sind Umsatzersätze!!!

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Einkommensteuer

Jahresabschluss

Unterstützungsleistung für Dienstfreistellung von Einsatzkräften:• Ein Unternehmen stellt im Rahmen der Corona Krise Mitarbeiter für

den Einsatz bei Hilfsorganisationen vom Dienst frei.• Der Lohn wird während dieser Zeit für die Mitarbeiter fortbezahlt.• Für die Entgeltfortzahlung bekommt das Unternehmen als

Dienstgeber täglich EUR 200,-- pauschal pro Mitarbeiter vom Landals Förderung refundiert.

Steuerliche Beurteilung der Unterstützungsleistungen des Landes:• Unterstützungszahlungen an Arbeitgeber von Einsatzkräften, die

Entgeltfortzahlung im Einsatzfall bei Großschadensereignissenleisten, sind unter § 124b Z 348 lit. d EStG subsumierbar und dahersteuerfrei, soweit der Einsatz zur Bekämpfung der Corona-Kriseerfolgte.

• Allerdings kommt es im Ausmaß der steuerfreienUnterstützungsleistung zur entsprechenden Kürzung desLohnaufwandes gemäß § 20 Abs. 2 EStG.

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Einkommensteuer

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Jahresabschluss

Verhältnis der Zuschüsse zu § 20 Abs. 2 EStG 1988:Nach § 20 Abs. 2 EStG dürfen Aufwendungen oder Ausgaben nichtabgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen inunmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Fixkostenzuschüsse:• Die Gesetzesmaterialien zum 3. COVID Gesetz (vgl.

Ausschussbericht 115 BlgNR 27. GP, 5) führen aus, dass im Ausmaßdieses Ersatzes von 75 % die "Betriebsausgabe" nicht abzugsfähigist.

• Die verbleibenden 25 % bleiben hingegen weiterhin alsBetriebsausgabe abzugsfähig.

• Aufwendungen, die durch den Fixkostenzuschuss abgedeckt werden,unterliegen demnach dem Abzugsverbot nach § 20 Abs. 2 EStG1988.

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Einkommensteuer

Jahresabschluss

Umsatzersatz:

Umsatzersätze sind wie reale Umsätze zu behandeln!

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Einkommensteuer

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Jahresabschluss

Investitionsprämie: (Konjunkturstärkungsgesetz 2020; § 124b Z 365EStG)

• § 124b Z 365: Die COVID-19 Investitionsprämie nach demInvestitionsprämiengesetz, BGBl. I Nr. 88/2020, stellt keineBetriebseinnahme dar; § 6 Z 10, § 20 Abs. 2 und § 12 Abs. 2 KStG1988 sind auf sie nicht anwendbar.

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Einkommensteuer

Jahresabschluss

Zuschüsse aus dem Härtefallfonds:• Diese Zuschüsse stehen in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit

Aufwendungen und Ausgaben. Das Abzugsverbot des § 20 Abs. 2EStG 1988 kommt demnach nicht zur Anwendung.

Sonstige Zuschüsse:• Neben den eben genannten Zuschüssen wurden und werden noch

laufend von den Gebietskörperschaften und gesetzlichenInteressensvertretungen eine Reihe weitererUnterstützungsmaßnahmen eingeführt (zB Druckkostenbeitrag fürMedieninhaber von Tageszeitungen gemäß § 12bPresseförderungsgesetz oder Lehrlingsbonus für jeden zwischen 16.März und 31. Oktober 2020 neu eingestellten Lehrling). In der Praxiswird bei den jeweiligen Zuwendungen/Zuschüssen zu prüfen sein, obein unmittelbarer Zusammenhang mit Aufwendungen oder Ausgabenbesteht.

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Einkommensteuer

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Jahresabschluss

Zuschuss Steuerfrei/steuerpfl. AufwandskürzungHärtefallfonds steuerfrei nein

UE aus HärtefallfondsL+F

steuerpflichtig ---

Kurzarbeit steuerfrei jaFKZ-I steuerfrei Ja (ausg. U-Lohn)

FKZ-800.000 steuerfrei Ja (ausg. U-Lohn)Verlustersatz steuerfrei jaUmsatzersatz steuerpflichtig ---

Investitionsprämie steuerfrei nein

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Einkommensteuer

Jahresabschluss

Zweifelsfragen:

Wie sind• Fixkostenzuschüsse und• Umsatzersätzehinsichtlich der Pauschalierungen zu behandeln?

Zeitliche Zuordnung von Fixkostenzuschüssen und Umsatzersätzenbeim EAR?

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Einkommensteuer

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Jahresabschluss

AKTIVIERUNG ELEKTRO PKW MITZUSCHÜSSEN

Jahresabschluss 2020

Jahresabschluss

Fall 1:Anschaffungskosten netto 30.000zuzüglich 20 % USt 6.000Anschaffungskosten brutto 36.000maximale steuerliche AK(brutto) 40.000tatsächliche AK (brutto) 36.000Luxustangente 0,00 %Vorsteuerabzug 6.000Aufwandseigenverbrauch 0steuerliche AK (EStG) 30.000Unternehmensrechtliche AK (UGB) 30.000

Aktivierung Elektro-PKW

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Jahresabschluss

Fall 2:Anschaffungskosten netto 37.500zuzüglich 20 % USt 7.500Anschaffungskosten brutto 45.000maximale steuerliche AK (brutto) 40.000tatsächliche AK (brutto) 45.000Luxustangente 11,11 %Vorsteuerabzug 7.500Aufwandseigenverbrauch 833steuerliche AK (EStG) 33.333Unternehmensrechtliche AK (UGB) 38.333

Aktivierung Elektro-PKW

Jahresabschluss

Fall 3:Anschaffungskosten netto 60.000zuzüglich 20 % USt 12.000Anschaffungskosten brutto 72.000maximale steuerliche AK(brutto) 40.000tatsächliche AK (brutto) 72.000Luxustangente 44,44%Vorsteuerabzug 12.000Aufwandseigenverbrauch 5.333steuerliche AK (EStG) 33.333unternehmensrechtliche AK (UGB) 65.333

Aktivierung Elektro-PKW

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Jahresabschluss

Fall 4:Anschaffungskosten netto 100.000zuzüglich 20 % USt 20.000Anschaffungskosten brutto 120.000maximale steuerliche AK (brutto) 40.000tatsächliche AK (brutto) 120.000Luxustangente 66,67 %Vorsteuerabzug 0Aufwandseigenverbrauch 0steuerliche AK (EStG) 40.000unternehmensrechtliche AK (UGB) 120.000

Aktivierung Elektro-PKW

Jahresabschluss

Zweifelsfragen:

Wie sind Förderungen in Bezug auf die Luxustangente zubehandeln?

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Einkommensteuer

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Jahresabschluss

Änderungen in der L+F

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Jahresabschluss 36

Land- und Forstwirtschaft

Grenzen ab 1.1.2020Vollpausch Teilpausch. EAR Buchf.-Pfl

Bis 75.000 EHW Bis 130.000 EHW Bis 700.000 Ums. > 700.000 Ums.

Bis 60 ha…. Bis 400.000 Ums. Bis 150.000 EHW > 150.000 EHW

Bis 120 VE…. Bis 550.000 Ums. 550.000 Ums.Bis 10 ha ….

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Jahresabschluss

Vollpauschalierung in der Landwirtschaft:• Hinsichtlich der Vollpauschalierung gibt es rückwirkend ab dem

1.1.2020 nur noch die Einheitswertgrenze von 75.000.• Folgende Grenzen entfallen ersatzlos

- Max. 60 ha bewirtschaftet reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche- Max. 120 tatsächlich erzeugte oder gehaltene Vieheinheiten- Max. 10 ha Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst

• Dh Vollpauschalierung ist ab 1.1. 2020 möglich bis zu einem EHWvon 75.000

• Aber Umsatzgrenze beachten (auch bei Teilpauschalierung)- Umsätze 2x hintereinander > 400.000à weder Vollpauschalierung

noch Teilpauschalierung mit dem zweitfolgenden Jahr

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Land- und Forstwirtschaft

Jahresabschluss

Lohnmastbetriebe:• Für landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe, denen das Futter

vom Abnehmer der Tiere zur Verfügung gestellt wird(„Lohnmastbetriebe“), wurde hinsichtlich der Umsatzgrenze eineSonderregelung geschaffen.

• Diese Betriebe müssen bei der Beurteilung, ob die für dasEntfallen der Pauschalierung maßgebliche Umsatzgrenzeüberschritten ist, ab 1.1.2021 den Wert des Futtersmiteinbeziehen.

• Diese geänderte Berechnung hat für die Jahre ab 2018 zuerfolgen. Das Herausfallen aus der Pauschalierung ist somit erstab 2021 möglich.

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Land- und Forstwirtschaft

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Jahresabschluss

Anhebung der Vollpauschalierungsgrenze für Forstwirtsch.:• Die (Teil)EHW-Grenze bis zu dem Gewinne aus der einer

Forstwirtschaft in die Pauschalierung miteinbezogen werdenkönnen wurde von 11.000 auf 15.000 angehoben (1.1.2020).

Erweiterung der flächenabhängigen Vollpausch. bei Gartenbau• Betriebe die ausschließlich an Wiederverkäufer oder (ab 1.1.2020

Neu) an Land und Forstwirte für deren erwerbsmäßige Produktionliefern, werden nach flächenabhängigen Durchschnittssätzen(Quadratmetersätzen) besteuert.

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Land- und Forstwirtschaft

Jahresabschluss

Anhebung der Einnahmengrenze für land- undforstwirtschaftliche Nebentätigkeiten• Die Einnahmengrenze wurde von brutto 33.000 auf brutto 40.000

angehoben (ab 1.1.2020) (zB Almausschank, Direktvermarktung,Kommunaldienstleistung wie Schneeräumen)

Erhöhung der pauschalen Betriebsausgaben beiKalamitätsnutzungFür die auf Waldnutzung in Folge höherer Gewalt entfallendenBetriebseinnahmen wird ein Zuschlag von 20 Prozentpunkten auf diepauschalen Betriebsausgaben eingeführt.• gilt für Betriebe in der Vollpauschalierung, deren forstlicher

(Teil)Einheitswert über 15.000 Euro liegt und• für Betriebe in der Teilpauschalierung.

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Land- und Forstwirtschaft

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Jahresabschluss

Teilpauschalierung• Bei der Teilpauschalierung bleiben die Grenzen gleich. Bei einem

Einheitswert zwischen 75.000 und 130.000 sowie einem Umsatzbis 400.000 kann die Teilpauschalierung angewandt werden.

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Land- und Forstwirtschaft

Jahresabschluss

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung• Die Einheitswertgrenze bezüglich der Einnahmen-Ausgaben-

Rechnung entfällt ebenfalls rückwirkend ab dem 1.1.2020.• Die Umsatzgrenze steigt auf 700.000• Dh, bei einem Umsatz zwischen 400.000 und 700.000 darf die

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung angewandt werden.

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Jahresabschluss

Buchführungsverpfl. Gem. § 125 BAO:(Konjunkturstärkungsgesetz 2020):

• Erhöhung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht land- undforstwirtschaftlicher Betriebe von 550.000 auf 700.000 Euro undEntfall der bisherigen Einheitswertgrenze ab 2020;

• Eintritt der Verpflichtung (wie bisher) ab dem daraufzweitfolgenden Kalenderjahr, wobei in den Jahren 2018 und 2019bereits auf die erhöhte Umsatzgrenze von 700.000 Euroabzustellen ist.

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Land- und Forstwirtschaft

Jahresabschluss

• Buchführungsverpfl. Gem. § 125 BAO:(Konjunkturstärkungsgesetz 2020):

• Buchführungspflicht nach § 125 BAO alt bis zur KundmachungKonStG 2020

• Umsätze in den Jahren 2018 und 2019 unter 700.000 Euro• Rückwirkend ab 1.1.2020 Wechsel zur Einnahmen-Ausgaben-

Rechnung möglich• Voraussetzung: Beendigung der Buchführung vor 31. Dezember

2020• Buchführung wird für das gesamt Wirtschaftsjahr 2020 fortgeführt

- Freiwillige Buchführung, kein Wechsel zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

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Jahresabschluss

Übertragung stiller Reserven aus Waldnutzungen in Folgehöherer Gewalt: (Konjunkturstärkungsgesetz 2020)

• Der Anteil der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höhererGewalt, die als stille Reserven verwendet werden können, wird auf70 % erhöht.

• Diese Änderungen gelten für stille Reserven, die auf Grund vonKalamitätsnutzungen im Jahr 2020 aufgedeckt werden.

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Land- und Forstwirtschaft

Jahresabschluss

Übertragung stiller Reserven aus Waldnutzungen in Folgehöherer Gewalt: (Konjunkturstärkungsgesetz 2020)

• Um die Möglichkeit der Übertragung praxistauglich zu erweitern,wird die Übertragungsfrist von 12 auf 24 Monate verlängert.

• Diese Änderungen gelten für stille Reserven, die auf Grund vonKalamitätsnutzungen im Jahr 2020 aufgedeckt werden.

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Jahresabschluss

Drei-Jahres-Verteilung für Gewinne aus der Landwirtschaft gemäß §37 Abs. 4 EStG: (Konjunkturstärkungsgesetz 2020)

• Über Antrag können Einkünfte gemäß § 21 gleichmäßig auf dreiJahre verteilt werden. In die Verteilung einzubeziehen sind:

- Einkünfte aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Obstbau sowieGemüsebau und aus allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mitHilfe der Naturkräfte gewinnen;

- Einkünfte aus Tierzucht- und Tierhaltungsbetrieben- Einkünfte aus Binnenfischerei, Fischzucht, Teichwirtschaft, Bienenzucht;- Einkünfte aus übrigem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne

des § 50 Bewertungsgesetz;• wenn diese durch Teilpauschalierung

(Betriebsausgabenpauschalierung), Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung ermittelt worden sind.

• Daher nicht bei der Anwendung der Vollpauschalierung

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Land- und Forstwirtschaft

Jahresabschluss

Folgende Einkünfte gemäß Z 1 sind nicht in die Verteilungeinzubeziehen:

- Einkünfte aus Nebenerwerb und Nebentätigkeiten, aus be- und/oderverarbeiteten eigenen oder zugekauften Urprodukten, aus dem Wein- undMostbuschenschank und dem Almausschank;

- Einkünfte gemäß § 27;- Einkünfte aus nicht regelmäßig im Betrieb anfallenden Vorgängen

(insbesondere Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken undEinkünfte aus der Einräumung von Rechten);

- Entschädigungen im Sinne des § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b, wenn siegemäß Abs. 2 verteilt angesetzt werden;

- Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen, für die sich der Steuersatzgemäß Abs. 1 iVm 6 ermäßigt;

- Einkünfte, die gemäß Abs. 3 verteilt angesetzt werden;- Übergangsgewinne und Übergangsverluste;- Veräußerungsgewinne gemäß § 24.

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Jahresabschluss

Degressive AfA

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Jahresabschluss

Einführung einer degressiven AfA: (Konjunkturstärkungsgesetz2020)

• Einführung einer degressiven Absetzung für Abnutzung: Alternativzur linearen Abschreibung ist in § 7 Abs. 1a EStG für nach dem30.6.2020 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter dieMöglichkeit einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA)vorgesehen.

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Page 26: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Diese neue Form der Absetzung für Abnutzung wird nach einemunveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30% erfolgen, wobeidieser Prozentsatz auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert)anzuwenden ist.

• Wirtschaftsgüter, für die in § 8 eine Sonderform der Absetzung fürAbnutzung vorgesehen ist, werden von der degressivenAbschreibung ausgenommen werden; damit wird klargestelltwerden, dass diese Wirtschaftsgüter ausschließlich nachMaßgabe des § 8 abgeschrieben werden.

51

Degressive AfA

Jahresabschluss

• Ausgenommen sind somit- Gebäude,- Firmenwerte und- PKW, wobei jedoch für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert

von 0 Gramm pro Kilometer eine degressive Abschreibungausdrücklich vorgenommen werden kann.

- Unkörperliche Wirtschaftsgüter (ausgenommen Digitalisierung,Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science außer diese sind zurentgeltlichen Überlassung bestimmt oder von Konzernunternehmenerworben;

52

Degressive AfA

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Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 27: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

- Gebrauchte Wirtschaftsgüter;- Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung

fossiler Energieträger dienen, sowie Anlagen, die fossileEnergieträger direkt nutzen.

- Darunter fallen Energieerzeugungsanlagen, sofern diese mitfossiler Energie betrieben werden,

- Tank- und Zapfanlagen für Treib- und Schmierstoffe undBrennstofftanks wenn diese der energetischen Nutzung fossilerKraft- und Brennstoffe dienen sowie

- Luftfahrzeuge.

53

Degressive AfA

Jahresabschluss

• Der Steuerpflichtige kann im Wirtschaftsjahr, in dem die AfAerstmalig zu berücksichtigen ist, wählen, ob die lineare oder diedegressive AfA zur Anwendung kommen soll. Entscheidet sich der

• Steuerpflichtige für die degressive AfA, kann er den AfA-Satzinnerhalb eines Höchstausmaßes von 30% frei wählen; dieserSatz ist sodann unverändert fortzuführen.

• Anzuwenden ist der AfA-Satz auf denjeweiligen Buchwert(Restbuchwert).

• Halbjahresregelung bleibt aufrecht• Unabhängig von der Gewinnermittlungsart; auch im

außerbetrieblichen Bereich

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Degressive AfA

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54

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Page 28: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• ein Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode mit Beginn einesWirtschaftsjahres zulässig;

• nicht zulässig ist hingegen der umgekehrte Wechsel von derlinearen zur degressiven Abschreibung (Z 2).

• Für unterschiedliche Wirtschaftsgüter können unterschiedlicheAbschreibungsmethoden gewählt werden.

55

Degressive AfA

Jahresabschluss

• Entscheidet sich der Steuerpflichtige für einen Wechsel von derdegressiven zur linearen Abschreibung, wird im Jahr desWechsels der Restbuchwert durch die Zahl der auf Basis dertatsächlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes nochverbleibenden Restnutzungsdauer dividiert, sodass sich ab demWirtschaftsjahr des Wechsels gleichbleibende, lineareAbschreibungsbeträge ergeben.

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Degressive AfA

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56

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Page 29: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Beispiel:• Anschaffungskosten: 100.000 Euro, Anschaffung und

Inbetriebnahme im Jänner 2021,• betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: 8 Jahre;• das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.• Degressive Abschreibung bis 2025;• 2026 erfolgt der Wechsel zur linearen Abschreibung.

57

Degressive AfA

Jahresabschluss

Art d.AfA

Jahr Berechnung AfA RBW

D-AfA 2021 100.000 x 30% 30.000 70.000D-AfA 2022 70.000 x 30% 21.000 49.000D-AfA 2023 49.000 x 30% 14.700 34.300D-AfA 2024 34.300 x 30% 10.290 24.010D-AfA 2025 24.010 x 30% 7.203 16.807L-AfA 2026 16.807 : 3 (RND) 5.602

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Degressive AfA

AfA ab 2026 …5.602

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58

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Page 30: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Die Neuregelung ist für Wirtschaftsgüter anzuwenden, die nachdem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt wurden,

• wobei bei Herstellung der Zeitpunkt der Fertigstellung maßgeblichist.

• Für früher angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter ergebensich in Bezug auf die AfA keine Änderungen..

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Degressive AfA

Jahresabschluss 60

Degressive AfA – 5 jährige Nutzung

Jahr RBW AfA AfA kum RBW AfA AfA kum. RBW AfA AfA kum1 100.000 20.000 20.000 100.000 30.000 30.000 100.000 30.000 30.0002 80.000 20.000 40.000 70.000 21.000 51.000 70.000 21.000 51.0003 60.000 20.000 60.000 49.000 14.700 65.700 49.000 16.333 32.6674 40.000 20.000 80.000 34.300 10.290 75.990 32.667 16.333 16.3335 20.000 20.000 100.000 24.010 7.203 83.193 16.333 16.333 0

100.000 83.193 100.000

lineare Abschreibung degressive Abschreibung Zuerst degressiv dann linear

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60

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Page 31: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss 61

Degressive AfA – 10 jährige Nutzung

Jahr RBW AfA AfA kum RBW AfA AfA kum. RBW AfA AfA kum1 100.000 10.000 10.000 100.000 30.000 30.000 100.000 30.000 30.0002 90.000 10.000 20.000 70.000 21.000 51.000 70.000 21.000 51.0003 80.000 10.000 30.000 49.000 14.700 65.700 49.000 14.700 65.7004 70.000 10.000 40.000 34.300 10.290 75.990 34.300 10.290 75.9905 60.000 10.000 50.000 24.010 7.203 83.193 24.010 7.203 83.1936 50.000 10.000 60.000 16.807 5.042 88.235 16.807 5.042 88.2357 40.000 10.000 70.000 11.765 3.529 91.765 11.765 3.529 91.7658 30.000 10.000 80.000 8.235 2.471 94.235 8.235 2.745 5.4909 20.000 10.000 90.000 5.765 1.729 95.965 5.490 2.745 2.74510 10.000 10.000 100.000 4.035 1.211 97.175 2.745 2.745 0

100.000 97.175 100.000

lineare Abschreibung degressive Abschreibung Zuerst degressiv dann linear

Jahresabschluss

Zweifelsfragen:• Kann die degressive AfA unabhängig vom Unternehmensrecht in

Anspruch genommen werden?

In § 124b Z 356 EStG wird folgender Satz angefügt:• „Für vor dem 1. Jänner 2022 angeschaffte oder hergestellte

Wirtschaftsgüter kann die degressive Absetzung für Abnutzung nachMaßgabe des § 7 Abs. 1a in der Fassung BGBl. I Nr. 96/2020unabhängig von der im unternehmensrechtlichen Jahresabschlussvorgenommenen Abschreibung in Anspruch genommen werden.“

• Hat man ein uneingeschränktes Wahlrecht zur Inanspruchnahme derdegressiven AfA (zb LKW 1 lineare AfA, LKW 2 degressive AfA)?

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Degressive AfA

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Page 32: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Beschleunigte AfA

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Jahresabschluss

Beschleunigte lineare AfA für Gebäude:(Konjunkturstärkungsgesetz 2020)

• In § 8 Abs. 1a und § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG ist für Gebäude, dienach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind,eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung (AfA) vorgesehen.

• Dies gilt auch für eingelegte Gebäude, wenn diese nach dem 30.Juni 2020 im Privatvermögen angeschafft wurden und zu einemspäteren Zeitpunkt ins Betriebsvermögen eingelegt werden.

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Beschleunigte AfA

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Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 33: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Im Jahr, in dem die Absetzung für Abnutzung erstmalig zuberücksichtigen ist, beträgt die AfA von den Anschaffungs- oderHerstellungskosten höchstens das Dreifache des jeweiligenProzentsatzes des Abs. 1 (7,5% bzw. 4,5%), im darauffolgendenJahr höchstens das Zweifache (5% bzw. 3%).

• Ab dem zweitfolgenden Jahr erfolgt die Bemessung der AfA nachAbs. 1.

• Die Grenzen des zulässigen AfA-Satzes von 7,5% bzw. 4,5%können unterschritten werden (auch einfache AfA ist weiterhinmöglich).

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Beschleunigte AfA

Jahresabschluss

• Steuerpflichtige kann den für ihn passenden beschleunigtenAbschreibungssatz im Jahr der erstmaligen Geltendmachung derbeschleunigten AfA wählen.

• Mit dieser Wahl ist - im Sinne einer Bewertungsstetigkeit -gleichzeitig das(Höchst-)Ausmaß für die beschleunigte AfA deszweiten Jahres (im Verhältnis 3:2) fixiert.

• Wird das Ausmaß der Vervielfachung im ersten Jahr nicht zurGänze ausgeschöpft, ist das gewählte Ausmaß auch im zweitenJahr anzuwenden.

• Der AfA-Satz im zweiten Jahr kann folglich nicht höher sein als derAfA-Satz im ersten Jahr.

• Wird im ersten Jahr kein Verfielfacher gewählt, ist dies auch imzweiten Jahr nicht zulässig.

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Beschleunigte AfA

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Page 34: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Beispiel:Anschaffung eines Bürogebäudes im Jahr 2021,Anschaffungskosten: 700.000, AfA-Satz nach § 8 Abs. 1: 2,5

• Beschleunigte AfA 2021: 700.000 x 7,5% = 52.500• Beschleunigte AfA 2022: 700.000 x 5% = 35.000• AfA ab 2023: 700.000 x 2,5% = 17.500%

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Beschleunigte AfA

Jahresabschluss

Beispiel:Anschaffung eines Bürogebäudes im Jahr 2021, Anschaffungskosten500.000 Euro, AfA-Satz gemäß § 8 Abs 1 EStG 1988: 2,5%.Der Steuerpflichtige möchte im ersten Jahr (nur) eine AfA von 5%geltend machen.

• Beschleunigte Afa 2021: 500.000 x 5% = 25.000• 5% sind 66,67% vom höchstzulässigen AfA-Satz iHv 7,5%• Beschleunigte AfA 2022: 500.000 x 3,33% = 16.650• 3,33 % sind 66,67% vom höchstzulässigen AfA-Satz iHv 5 %• AfA ab 2023: 500.000 x 2,5% = 12.500

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Beschleunigte AfA

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Jahresabschluss

• Die Halbjahresabschreibungsregelung gemäß § 7 Abs. 2 ist nichtanzuwenden, sodass auch bei Anschaffung, Herstellung oderEinlage im zweiten Halbjahr der volle Jahres-AfA-Betragaufwandswirksam ist. (gebunden an die beschleunigten Jahre)

• Für die Beurteilung des Herstellungszeitpunktes ist der Zeitpunktder Fertigstellung maßgeblich.

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Beschleunigte AfA

Jahresabschluss

• Die beschleunigte AfA kommt bei einem Nachweis einer kürzerenNutzungsdauer nicht zur Anwendung - § 8 Abs. 1a EStG verweistbei Anwendung des Verfielfachers ausdrücklich auf denjeweiligen Prozentsatz gemäß § 8 Abs. 1.

• Ebenso ausgeschlossen ist die beschleunigte Abschreibung fürGebäude, die nicht in Massivbauweise errichtet wurden und fürdie von vornherein ohne Nachweis eine kürzere Nutzungsdauervorgesehen ist.

• Diese Aussagen sollen in den Wartungserlass 2020 der EStReingearbeitet werden.

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Beschleunigte AfA

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Page 36: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Gilt auch für V+V:Beschleunigte Abschreibung für Gebäude (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. eEStG):• Gilt für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder

hergestellt worden sind;• die Halbjahresabschreibungsregel kommt nicht zur Anwendung.• Der AfA-Satz im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung beträgt

höchstens das Dreifache des jeweiligen Prozentsatzes der lit. d(4,5%) und der AfA-Satz im darauffolgenden Jahr höchstens dasZweifache (3%).

• Die beschleunigte AfA kommt bei einem Nachweis einer kürzerenNutzungsdauer nicht zur Anwendung (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. everweist auf Prozentsatz der lit. d).

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Beschleunigte AfA

Jahresabschluss

Beispiel:• Anschaffung eines Gebäudes im Jahr 2021, Anschaffungskosten:

400.000• Beschleunigte AfA 2021: 400.000 x 4,5% = 18.000• Beschleunigte AfA 2022: 400.000 x 3% = 12.000• AfA ab 2023: 400.000 x 1,5 % = 6.000

• Die Halbjahresabschreibungsregelung ist nicht anzuwenden(gebunden an die „beschleunigten Jahre“)

• Für die Beurteilung des Herstellungszeitpunktes ist der Zeitpunktder Fertigstellung maßgeblich.

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Beschleunigte AfA

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Page 37: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Liebhabereibeurteilung und beschleunigte AfA:

• Im Rahmen der Liebhabereibeurteilung ist die beschleunigteAbschreibung auf eine „Normal-AfA“ umzurechnen.

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Beschleunigte AfA

Jahresabschluss

Zweifelsfragen:• Kann die beschleunigte AfA unabhängig vom Unternehmensrecht

in Anspruch genommen werden?

• Wie geht man bei nachträglichen Herstellungskosten auf einbestehendes Gebäude vor?

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Beschleunigte AfA

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Page 38: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

GASTGEWERBEPAUSCHALIERUNG

Änderung derGastgewerbepauschalierungsverordnung 2013 BGBl.II Nr. 355/2020

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Jahresabschluss

Voraussetzungen:

• Die Umsätze im Sinne des § 125 BAO betragen nicht mehr als400 000 Euro (bis 2019 255.000)

• Dabei gilt Folgendes: ./.

Gastgewerbepauschalierung

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Page 39: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Berechnung:§ 2. (1) Die Betriebsausgaben können unter Zugrundelegung• eines Grundpauschales (§ 3),• eines Mobilitätspauschales (§ 4) und• eines Energie- und Raumpauschales (§ 5)ermittelt werden.

Bemessungsgrundlage für alle Pauschalien sind die Umsätze imSinne des § 125 Abs. 1 BAO.

Gastgewerbepauschalierung

Jahresabschluss

Grundpauschale:• 15% (10% bis 2019) der Bemessungsgrundlage,• mindestens jedoch 6.000 (bis 2019 3 000) Euro• höchstens 60.000 (bis 2019 25.500) Euro.

• Beträgt die Bemessungsgrundlage weniger als 40.000 (bis 201930.000) Euro, darf durch den Ansatz des Pauschalbetrages von6.000 (bis 2019 3.000) Euro kein Verlust entstehen.

Gastgewerbepauschalierung

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Page 40: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Mobilitätspauschale:• § 4. (1) Das Mobilitätspauschale beträgt:

• 6 %, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit höchstens 5.000Einwohnern befindet; höchstens jedoch 24.000 Euro.

• 4 %, wenn sich der Betrieb in einer Gemeinde mit mehr als 5.000,aber höchstens 10.000 Einwohnern befindet; höchstens jedoch16.000 Euro.

• 2 % der Bemessungsgrundlage, wenn sich der Betrieb in einerGemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern befindet; höchstensjedoch 8.000 Euro.

Gastgewerbepauschalierung

Jahresabschluss

Bis 2019 waren es generell 2% max. das höchste Pendlerpauschalemax. 5.100!

• Das Mobilitätspauschale darf nicht höher als das höchstePendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sein, jedenfalls abernicht höher als 5 100 Euro. (weggefallen ab 2019)

Gastgewerbepauschalierung

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Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Jahresabschluss

Energie- und Raumpauschale:• § 5. (1) Das Energie- und Raumpauschale beträgt 8% der

Bemessungsgrundlage, höchstens aber 32.000 (bis 2019 20.400)Euro.

• Unter das Energie- und Raumpauschale fallen sämtlicheAusgaben und Aufwendungen aus Anlass der betrieblichenNutzung von Räumlichkeiten, die der Ausübung desGastgewerbes

Gastgewerbepauschalierung

Jahresabschluss

PAUSCHALIERUNG FÜR KLEINUNTERNEHMER

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Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 42: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

§ 17 - Nach Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt:• „(3a) Im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann der

Gewinn nach Maßgabe der Z 1 bis Z 9 pauschal ermittelt werden.

• Im Rahmen der EAR• Gilt für Einkünfte SA od. GW mit Ausnahme von Einkünften aus

einer Tätigkeit als- Tätigkeiten eines Gesellschafters gem. § 22 Z 2 zweiter TS,- Aufsichtsratsmitglied oder- Stiftungsvorstand.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

• Umsatzgrenze im Sinne des § 1 Abs. 1 des UStG 1994 iHv.35.000 Euro

• In diese Grenze sind auch Umsätze einzubeziehen, die imAusland ausgeführte Lieferungen und Leistungen betreffen.

• Umsätze aus Entnahmen bleiben unberücksichtigt.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

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Page 43: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Es sind nur Umsätze maßgeblich, die zu Einkünften führen, dieder Pauschalierung zugänglich sind.

- Umsätze, die zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen,sowie solche aus einer von der Pauschalierung ausgenommenenTätigkeit bleiben außer Betracht.

- Die Pauschalierung ist auch davon unabhängig, ob die unechteUmsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer tatsächlich in Anspruchgenommen worden ist.

- Sie ist somit auch für Unternehmer anwendbar, die auf dieumsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung verzichtet haben.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

• Bei Vorhandensein mehrerer der Pauschalierung zugänglicherBetriebe kann der Steuerpflichtige die Pauschalierung anwenden,wenn die Summe der Umsätze der Betriebe die Höchstgrenze von35.000 Euro nicht überschreitet.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

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Page 44: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Beispiel:• A erzielt Umsätze aus zwei betrieblichen Tätigkeiten und der

Vermietung einer Wohnung.• Er erzielt insgesamt Umsätze von 52.000 Euro und zwar:

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

• Da die Summe aller betrieblichen Umsätze die Höchstgrenze nichtüberschreitet, kann A die Pauschalierung anwenden.

• Er kann für jeden Betrieb eigenständig wählen, ob er von derPauschalierung Gebrauch macht.

• Würde die Summe der betrieblichen Umsätze die Höchstgrenzeüberschreiten, wäre die Pauschalierung für keinen Betriebanwendbar.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

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Jahresabschluss

• Werden Umsätze von nicht mehr als 40.000 Euro erzielt, kann diePauschalierung angewendet werden, wenn im Vorjahr Umsätzevon nicht mehr als 35.000 Euro erzielt wurden.

- Ein geringfügiges Überschreiten der Umsatzgrenze bis höchstens40.000 Euro soll nicht zum Ausschluss der Pauschalierung führen,wenn im Vorjahr der Höchstbetrag von 35.000 Euro nichtüberschritten wurde.

- Dementsprechend kann die Pauschalierung nicht mehr in Anspruchgenommen werden, wenn von dieser Toleranzregelung bereits imVorjahr Gebrauch gemacht wurde.

- Wird die Pauschalierung nach Ablauf von drei Jahren wiederangewendet und der Höchstbetrag von 35.000 Euro nichtüberschritten, kann die Toleranzregelung neuerlich angewendetwerden.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

• Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen(ohne Umsatzsteuer) aus Umsätzen gemäß § 1 Abs. 1 des UStG1994 und den pauschal ermittelten Betriebsausgaben.

• Neben den pauschalen Betriebsausgaben sind nur SV-Beiträge zuberücksichtigen

- der Grundfreibetrag steht aber nach § 10 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zu.- Als Betriebseinnahmen sollen (nach Maßgabe des Zuflusses) nur solche

erfasst werden, die aus derartigen Umsätzen resultieren.- Ob diese Umsätze umsatzsteuerpflichtig oder steuerfrei sind, ist nicht

relevant.- Betriebseinnahmen, die keine Umsätze darstellen bleiben somit außer

Betracht (zB Schadenersätze oder Versicherungsentschädigungen).- Gleiches gilt für Umsätze, die gemäß § 4 Abs. 3 keine Betriebseinnahmen

darstellen (z.B. durchlaufende Posten).

Pauschalierung für Kleinunternehmer

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Page 46: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% derBetriebseinnahmen.

• Abweichend davon betragen die pauschalen Betriebsausgabenbei einem Dienstleistungsbetrieb 20% der Betriebseinnahmen

• bei einem Betrieb, der nicht ausschließlich Dienstleistungenerbringt, ist für die Anwendung des Pauschalsatzes die Tätigkeitmaßgeblich, aus der der höhere Umsatz stammt.

• Verordnung siehe Anhang!

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

• keine Verpflichtung zur Führung eines Wareneingangsbuchessowie einer Anlagenkartei (§ 7 Abs. 3).

• Sperrfrist - eine erneute Ermittlung des Gewinnes nach dieserPauschalierung ist frühestens nach Ablauf von dreiWirtschaftsjahren zulässig.

• erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020anzuwenden.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

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Page 47: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften:• Es sind die Umsätze maßgeblich, die von der

Mitunternehmerschaft insgesamt erzielt werden.• Die pauschale Gewinnermittlung ist von der Mitunternehmerschaft

einheitlich vorzunehmen; der so ermittelte Gewinn ist auf dieBeteiligten aufzuteilen.

• Sonderbetriebseinnahmen und• Sonderbetriebsausgaben sind beim jeweiligen Mitunternehmer in

tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

• Die Pauschalierung ist nur anwendbar sein, wenn keiner derMitunternehmer außerhalb der Mitunternehmerschaft von derPauschalierung Gebrauch macht.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

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Page 48: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Beispiel:

20%ige Umsätze 34.000V+V 24.000

Lösung UST kein KleinunternehmerLösung EST Pauschalierung möglich

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

Beispiel:

Handelsvertreter (KU-UST) 40.800 (netto 34.000)

Lösung UST KleinunternehmerLösung EST keine Pauschalierung möglich

Nettobetrachtung in der UST aber wohl Bruttobetrachtung in der ESt

Pauschalierung für Kleinunternehmer

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Page 49: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Ab 2021:• Für die Umsatzgrenze des § 17 Abs. 3a Z 2 wird auf die

Anwendbarkeit der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 27UStG (Kleinunternehmerregelung) abgestellt.

• Ist die Kleinunternehmerregelung nur deshalb nicht anwendbar,weil auch Umsätze erzielt werden, die nicht von derPauschalierung erfasst werden oder auf die Anwendung derUmsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 verzichtetwurde, ist die Pauschalierung weiterhin anwendbar.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

Ab 2021:Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen(ohne Umsatzsteuer) und den gemäß Z 4 pauschal ermitteltenBetriebsausgaben. Bei der Ermittlung des Gewinnes gilt:a) Neben den pauschalen Betriebsausgaben sind Beiträge gemäß 5

4 Abs. 4 Z 1 und Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen einKostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht, zuberücksichtigen; diese Reise- und Fahrtkosten vermindern dieBemessungsgrundlage für die pauschalen Betriebsausgaben.

b) Weitere Betriebsausgaben und Entnahmen sind nicht zuberücksichtigen.

Pauschalierung für Kleinunternehmer

97

98

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

49

Page 50: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Ab 2021:

• Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% derBetriebseinnahmen gemäß Z 3,

- höchstens aber 18 900 Euro.

• Abweichend davon betragen die pauschalen Betriebsausgabenbei einem Dienstleistungsbetrieb 20% der Betriebseinnahmengemäß Z 3,

- höchstens aber 8 400 Euro.“

Pauschalierung für Kleinunternehmer

Jahresabschluss

Verlustrücktrag

100

99

100

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

50

Page 51: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Einführung eines Verlustrücktrag: (Konjunkturstärkungsgesetz 2020;§ 124b Z 355 EStG)

• Verluste aus betr. Einkünften, die bei der Ermittlung desGesamtbetrags der Einkünfte im Rahmen der Veranlagung 2020 nichtausgeglichen werden, können im Rahmen der Veranlagung 2019 biszu einem Betrag von 5 000 000 Euro vom Gesamtbetrag derEinkünfte vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungenabgezogen werden (Verlustrücktrag).

• Soweit ein Abzug im Rahmen der Veranlagung 2019 nicht möglich ist,kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen derVeranlagung 2018 erfolgen.

• Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, im Wege einerVerordnung festzulegen, dass eine Verlustberücksichtigung imRahmen der Veranlagung 2019 sowie 2018 bereits vor Abschlussder Veranlagung des Jahres 2020 erfolgen kann.

101

Verlustrücktrag

Jahresabschluss

• Die Verluste müssen durch ordnungsmäßige Buchführung oderbei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3ermitteln, durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ermittelt worden sein.

• Der Verlustrücktrag erfolgt auf Antrag.

• Wurde das betreffende Jahr bereits rechtskräftig veranlagt, gilt derAntrag als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO.

• Soweit Verluste aus der Veranlagung 2020 nicht rückgetragenwerden, können sie nach Maßgabe des § 18 Abs. 6 in Folgejahrenabgezogen werden (Verlustabzug).

102

Verlustrücktrag

101

102

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 52: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Endet im Kalenderjahr 2020 ein abweichendes Wirtschaftsjahr,besteht das Wahlrecht, den Verlust aus der Veranlagung 2020oder aus der Veranlagung 2021 rückzutragen.

• Wird der Verlust aus der Veranlagung 2021 rückgetragen,beziehen sich die vorgenannten Regelungen auf dieKalenderjahre 2021, 2020 und 2019.

103

Verlustrücktrag

Jahresabschluss

Covid-19 Rücklage

104

103

104

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

52

Page 53: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

• Zur Schaffung von positiven Liquiditätseffekten vor Durchführungder Veranlagung 2020 können voraussichtliche betrieblicheVerluste 2020 bereits im Rahmen der Veranlagung 2019 beiErmittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte durch einenbesonderen Abzugsposten (COVID-19-Rücklage) berücksichtigtwerden. Dabei gilt:

105

Covid-19 Rücklage

Jahresabschluss

COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

• Vor Durchführung der Veranlagung 2020• voraussichtlich betriebliche Verluste 2020• Berücksichtigung eines besonderen Abzugspostens (COVID-19-

Rücklage) bei der Veranlagung 2019• bei Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte• kürzt den Gesamtbetrag der Einkünfte 2019• Höhe der betrieblichen Einkünfte bleiben unberührt

106

Covid-19 Rücklage

105

106

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 54: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

Höhe der COVID-19-Rücklage• Ohne Nachweis 30% des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen

Einkünfte 2019 wenn die Vorauszahlungen 2020- Null betragen oder- nur in Höhe der Mindest-Köst

• festgesetzt wurden

60% des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte 2019

• insoweit ein voraussichtlicher negativer Gesamtbetrag derbetrieblichen Einkünfte 2020 glaubhaft gemacht wird

Höchstens 5 Mio. Euro

107

Covid-19 Rücklage

Jahresabschluss

COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

COVID-19-Rücklage• Bei der Veranlagung 2019 berücksichtigte Rücklage ist bei der

Veranlagung 2020 ein Hinzurechnungsposten bei Ermittlung desGesamtbetrages der Einkünfte

• Höhe der betrieblichen Einkünfte 2020 bleibt unberührt• Abzug und Hinzurechnung hat beim selben Steuerpflichtigen zu

erfolgen.• Keine Berücksichtigung der Rücklage bei Mitunternehmerschaft im

Feststellungsverfahren sondern bei der Veranlagung derMitunternehmer

108

Covid-19 Rücklage

107

108

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 55: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

• Bildung der Rücklagen bei Unternehmensgruppen nur beimGruppenträger

• Höchstausmaß richtet sich nach der Anzahl der Gruppenmitglieder

• Bildung der Rücklage auf Antrag unter Verwendung des amtlichenFormulars

• Bei rechtskräftiger Veranlagung des betreffenden Jahres, gilt Antragals rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO

- Formular CoV 19-RL-(ZE)-PDF-2019 oder über FON (sonstigeAnbringen)

- Ab 9.10.2020 in FON Antrag auf Rücklage gemeinsam mitSteuererklärung 2019

109

Covid-19 Rücklage

Jahresabschluss

COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019• Voraussetzungen für eine COVID-19-Rücklage bei Veranlagung

2019 gegeben• Antrag auf nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen

2019 bis zur Abgabe der Steuererklärungen 2019• Festsetzung mit dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung der

Rücklage voraussichtlich für 2019 ergibt• Ermittlung des voraussichtlichen Steuerbetrages 2019 ist dem

Antrag anzuschließen

110

Covid-19 Rücklage

109

110

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 56: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

Verlustrücktrag• Nach Hinzurechnung der COVID-19-Rücklage verbleibender

Verlust des Jahres 2020• Rücktrag in voller Höhe nach Maßgabe § 124b Z 355 EStG 1988

bzw. § 26c Z 76 KStG 1988 in das Jahr 2019 möglich

111

Covid-19 Rücklage

Jahresabschluss

COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung

Verlustrücktrag• Keine Ausschöpfung des Höchstbetrages bei der Veranlagung

2019• Auf Antrag Berücksichtigung eines Verlustrücktrages bei der

Veranlagung 2018 bis zu einem Betrag von 2 Mio. Euro• Bei der Veranlagung 2018 nicht berücksichtigte Verluste des

Jahres 2020 können ab der Veranlagung 2021 als Verlustvortrag(§ 18 Abs. 6 EStG 1988) berücksichtigt werden.

• Übertragung des Verlustrücktrages auf einen anderenSteuerpflichtigen nach den Grundsätzen für den Verlustabzug

112

Covid-19 Rücklage

111

112

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Jahresabschluss

FABO

113

Jahresabschluss

Familienbonus Plus; nachträglicher Verzicht:(Konjunkturstärkungsgesetz 2020; (§ 33 Abs. 3a Z 3 und § 124b Z361)

• ein nachträglicher Verzicht auf den Familienbonus Plus ist möglichindem der Antrag zurückgezogen wird.

• Dies betrifft erstmalig Anträge für das Kalenderjahr 2019.• Ein Zurückziehen des Antrags ist maximal bis fünf Jahre nach

Eintritt der Rechtskraft des Bescheides möglich.• Diese Ergänzung ermöglicht nur das Zurückziehen, nicht jedoch

die Abänderung des Antrags, wenn bereits ein rechtskräftigerBescheid vorliegt.

114

FABO

113

114

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 58: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Das Zurückziehen ist formlos möglich und hat zur Folge, dass derandere Anspruchsberechtigte den ganzen Familienbonus Plus fürdas betreffende Jahr beantragen kann.

• Wenn vom anderen Anspruchsberechtigten bereits ein im Rahmender Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung oder derEinkommensteuererklärung gestellter Antrag auf den ganzenFamilienbonus Plus vorliegt, ist dieser von Amts wegen zuberücksichtigen.

115

FABO

Jahresabschluss

Beispiel:• Frau beantragt für das Kalenderjahr 2019 den halben

Familienbonus Plus (50%) für ein Kind.• Sie ist Teilzeit beschäftigt und der Familienbonus Plus wirkt sich

steuerlich bei ihr nicht aus, da ihr Einkommen unter 11.000 Euroliegt und demnach keine Einkommensteuer anfällt.

116

FABO

115

116

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 59: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Variante 1:• Frau zieht den Antrag auf den Familienbonus Plus innerhalb der

Rechtsmittelfrist im Rahmen einer Bescheidbeschwerde zurück.

• Mann kann somit in weiterer Folge für das Kalenderjahr 2019 denganzen Familienbonus Plus (100%) beantragen.

117

FABO

Jahresabschluss

Variante 2:• Der Einkommensteuerbescheid von Frau für 2019 erwächst in

Rechtskraft.• Im Jahr 2023 will ihr Mann seine ANV für 2019 durchführen.• Wenn Frau nicht auf den Familienbonus Plus verzichtet, steht

Mann nur der halbe Familienbonus Plus (50%) zu.• Sie zieht daher im Jahr 2023 ihren Antrag auf den halben

Familienbonus Plus für das Jahr 2019 zurück.• Das stellt ein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO dar, der

EST-Bescheid 2019 von Frau wird diesbezüglich abgeändert undihr Mann kann in seiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr2019 den ganzen Familienbonus Plus (100%) beantragen.

118

FABO

117

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Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 60: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Variante 3:• Der EST-Bescheid von Frau für 2019 erwächst in Rechtskraft.• Ihr Mann beantragt für 2019 den ganzen Fabo Plus (100%) für ein

Kind, erhält bescheidmäßig gemäß § 33 Abs. 3a Z 3 lit. c aber nurden halben (50%) zuerkannt.

• Der Einkommensteuerbescheid für 2019 von Mann erwächstebenfalls in Rechtskraft.

• Da beide von der Möglichkeit des Zurückziehens hören, zieht Frauihren Antrag auf den halben Fabo-Plus im Dezember 2020 zurück.

• Das stellt ein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295a BAO dar und derEinkommensteuerbescheid 2019 von Frau wird diesbezüglichabgeändert.

• Auch für Mann gilt das Zurückziehen des Antrags durch Frau alsrückwirkendes Ereignis und bei Mann wird von Amts wegen für dasJahr 2019 der ganze Fabo-Plus (100%) zuerkannt.

• Da Mann ursprünglich den ganzen Familienbonus Plus beantragt hat,ist dazu kein neuerlicher Antrag erforderlich.

119

FABO

Jahresabschluss

Variante 4:• Der Est-Bescheid von Frau für 2019 erwächst in Rechtskraft.• Ihr Mann beantragt für 2019 ebenfalls den halben Fabo-Plus

(50%) für dieses Kind und auch sein Einkommensteuerbescheidfür 2019 erwächst in Rechtskraft.

• Da beide von der Möglichkeit des Zurückziehens hören, zieht Frauihren Antrag auf den halben Fabo-Plus im Dezember 2020 zurück.

• Der Est-Bescheid 2019 von Frau wird gemäß § 295a BAOdiesbezüglich abgeändert.

• Auch für Mann gilt das Zurückziehen des Antrags durch die Frauals rückwirkendes Ereignis und Mann kann für das 2019 denganzen Fabo-Plus (100%) beantragen. Diese Möglichkeit stehtihm innerhalb der Verjährungsfrist (§ 208 Abs. 1 lit. e BAO) zu.

120

FABO

119

120

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

60

Page 61: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

Rechtsprechung

121

Jahresabschluss

• Gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit d EStG 1988 dürfen bei den einzelnenEinkünften Aufwendungen oder Ausgaben für ein imWohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessenEinrichtung nicht abgezogen werden.

• Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer denMittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeitdes Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungenund Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtungabzugsfähig.

• Das Arbeitszimmer muss aber nahezu ausschließlich betrieblichgenutzt werden.

• Das im vorliegenden Fall als "Konferenzraum" bezeichnete undauch für Besprechungen genutzte "Arbeitszimmer" ist unstrittig imWohnungsverband gelegen.

• Der Wohnungsverband besteht aus einer loftartigen Wohnung.

122

Arbeitszimmer

121

122

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 62: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Ein Loft ist nach der Definition eine aus der Etage einer Fabrikumgebaute Großraumwohnung.

• Eine Abgrenzung eines extra Raumes zur nahezuausschließlichen betrieblichen Verwendung ist - abgesehen vonSanitärräumen - in diesem Fall faktisch nicht möglich.

• Dies führt dazu, dass ein "Arbeitszimmer" im eigentlichen Sinnnicht vorliegen kann.

• Wird das Arbeitszimmer nicht anerkannt, sind auch die Kosten derEinrichtung des Raumes nicht abzugsfähig.

BFG 26.2.2020, RV/7100051/2015

123

Arbeitszimmer

Jahresabschluss

• Eine (freiwillige) Buchführung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 setztvoraus, dass laufend Bücher geführt werden und in diese diewesentlichen Geschäftsfälle bereits im Zeitpunkt des Entstehenslaufend auf Bestandskonten erfasst werden.

• Es ist eine Vermögensübersicht (Jahresabschluss, Bilanz) nachden Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erstellen.

• Entscheidend ist dabei, dass eine ordnungsgemäße Buchführungnicht nur durch die Aufstellung einer ordnungsgemäßen Bilanz,sondern auch durch die laufende Aufzeichnung derBetriebsvorgänge gekennzeichnet ist.

• Eine (freiwillige) Buchführung liegt dann nicht vor, wenn nichtjederzeit über den Stand des betrieblichen Vermögens Auskunftgegeben werden kann.

124

Freiwillige Bilanzierung

123

124

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 63: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Da vom Bf. im vorliegenden Fall keine laufende Erfassung derGeschäftsfälle bereits im Zeitpunkt ihres Entstehens aufBestandkonten geführt wurde, hat der Bf. in den Streitjahren keinelaufende Buchführung geführt, sodass die Vorgangsweise des Bf.nicht als Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStGanzuerkennen war.

• Mangels Vorliegens eines Betriebsvermögensvergleiches warendie vom Bf. beantragten Begünstigungen für die Besteuerung nichtentnommener Gewinne, sowie die Bildung sonstigerRückstellungen nicht anzuerkennen.

BFG 26.2.2020, RV/7100051/2015

125

Freiwillige Bilanzierung

Jahresabschluss

• Das Bestehen eines Wohnsitzes ist steuerrechtlich stets an dieobjektive Voraussetzung des Besitzes hier gleichbedeutend mitdem Innehaben einer Wohnung geknüpft.

• Es ist nicht entscheidend, in welchem Ausmaß eine Wohnungtatsächlich genutzt wird.

VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0145

126

Unbeschränkte Steuerpflicht

125

126

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 64: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Für die Absetzung der AfA ist nicht entscheidend, dass derSteuerpflichtige Aufwendungen für die Anschaffung vonWirtschaftsgütern hatte, sondern, dass er eigenes Vermögen, dasdurch die Nutzung einem Wertverzehr unterworfen ist, für dieEinkünfteerzielung einsetzt.

BFG 24.04.2020, RV/6100160/2020

127

Fruchtgenuss – AfA-Berechtigung

Jahresabschluss

• Strittig war im gegenständlichen Fall, ob die durch dieBeschwerdeführerin (Bf.) im Jahr 2013 erzielten Einkünfte aus derÜbertragung ihrer privaten Festnetz-Telefonnummer iHv Euro3.800,00 unter die steuerpflichtigen Einkünfte aus Leistungengem. § 29 Z 3 EStG 1988 zu subsumieren waren.

128

Entgelt für die Übertragung einer privaten Telefonnummer

127

128

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 65: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Gemäß § 29 Z 3 EStG 1988 zählen Einkünfte aus Leistungen zuden sonstigen Einkünften iSd § 2 Abs. 3 Z 7 EStG 1988.

• Eine Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 kann in einem Tun, einemDulden oder einem Unterlassen bestehen.

• Eine Leistung im Sinne dieser Bestimmung ist jedes Verhalten,das darauf gerichtet ist, einem anderen einen wirtschaftlichenVorteil zu verschaffen.

• Die Veräußerung von Vermögensgegenständen und die einemVeräußerungsvorgang gleichzuhaltende Vermögensumschichtungkönnen nicht als Leistung iSd § 29 Z 3 EStG 1988 angesehenwerden.

129

Entgelt für die Übertragung einer privaten Telefonnummer

Jahresabschluss

• Bei einer Festnetznummer handelt es sich um kein frei und ohneEinschränkungen im wirtschaftlichen und rechtlichen Zugriffverfügbares Wirtschaftsgut.

• Vielmehr war der Bf. durch den Betreiber eine Rufnummerzugeteilt und entsprechend dem Vertrag die Nutzung ermöglichtworden.

• Es lag ein rein persönliches Nutzungsrecht vor, auf das die Bf.Durch die Übertragung verzichtet bzw. dieses aufgegeben hatte.

• Der Verzicht auf ein höchstpersönliches Recht ist grundsätzlichnicht als Veräußerungsvorgang zu werten, da höchstpersönlicheRechte zivilrechtlich nicht übertragen werden können.

• Nicht übertragbare Rechte sind auch keine Wirtschaftsgüter.

130

Entgelt für die Übertragung einer privaten Telefonnummer

129

130

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 66: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Die Übertragung der Telefonnummer stellte daher keinenVeräußerungstatbestand sondern ein Tun, Dulden bzw.Unterlassen gegen Entgelt dar.

• Das der Bf. aus der Übertragung der Telefonnummerzugestandene Entgelt war folglich als eine Leistung iSd § 29 Z 3EStG 1988 zu beurteilen.

• BFG 28.4.2020, RV/7104163/2016

131

Entgelt für die Übertragung einer privaten Telefonnummer

Jahresabschluss

§ 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988:

• Dient ein Gebäude auch dann dem Erzielen von Einkünften, wennnach Anfallen von vorweggenommenen Werbungskosten dieVermietungsabsicht aufgegeben und das Gebäude veräußertwurde?

• BFG 9.4.2020, RV/3101202/2016

• Amtsrevision

132

Vermietungsabsicht

131

132

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

66

Page 67: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

§ 22 Z 4 iVm § 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988:

• Die Bestattungsbeihilfe und die Hinterbliebenenunterstützung derÄrztekammer sind beim Rechtsnachfolger steuerlich zu erfassen.

• VwGH 9.6.2020, Ra 2019/13/0113

133

Bestattungsbeihilfe undHinterbliebenenunterstützung der Ärztekammer

Jahresabschluss

§ 6 Z 5 EStG 1988 und § 6 Z 9 lit. b EStG 1988:• Abgrenzung einer betrieblichen von der privaten Veranlassung

eines unentgeltlichen Erwerbs.

• "Erwirbt ein Kaufmann Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nachGegenstand seiner gewerblichen Weiterveräußerung sind, so istder Erwerb grundsätzlich auch dann als betrieblich veranlasstanzusehen, wenn er unentgeltlich erfolgt, sodass § 6 Z 9anzuwenden ist.

• Eine rechtliche Beurteilung als in der Privatsphäre gelegenerErwerb mit nachfolgender Einlage und gewerblicher Veräußerungkommt nur dann in Betracht, wenn konkrete Umstände daraufschließen lassen, dass zunächst an keine betrieblicheVerwendung der unentgeltlich erworbenen Wirtschaftsgütergedacht war."

134

Unentgeltlicher Erwerb ……

133

134

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 68: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

• Die Wirtschaftsgüter wurden im vorliegenden Fall nicht imRahmen der privaten Lebensführung erworben, sie sollten nieprivaten Bedürfnissen der Gesellschafter dienen und könnendaher nicht der Privatsphäre zugerechnet werden.

• Der Erwerb erfolgte unstrittig aus Anlass der betrieblichenTätigkeit und die betriebliche Verwendung der Ersatzteile standvon vornherein fest.

• Da der Erwerb betrieblich veranlasst ist, sind Betriebseinnahmenund Betriebsausgaben in Höhe der fiktiven Anschaffungskostenanzusetzen.

• BFG 8.6.2020, RV/5100556/2013

135

Unentgeltlicher Erwerb ……

Jahresabschluss

Zuflusszeitpunkt beim Gesellschafter GF

136

135

136

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

68

Page 69: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

VwGH 6. 7. 2020, Ra 2018/13/0074.§ 2 Abs 3 Z 6 EStG; § 19 Abs 1 EStG; § 28 EStG.

Bei Leistungsabrechnungen eines Gesellschafter-Geschäftsführersgegenüber seiner Kapitalgesellschaft sind für die Frage desHonorarzuflusses• – abgesehen von der Zuleitung des Barbetrags –zwei mögliche zuflussbegründende Umstände zu unterscheiden, diebeide für sich einen Zufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführerbewirken und daher getrennt zu prüfen sind, wobei der frühereZeitpunkt den Zufluss bewirkt.

137

Zuflusszeitpunkt beim Gesellschafter GF

Jahresabschluss

• Zum einen ist ein Zufluss in dem Zeitpunkt anzunehmen, in demdie Kapitalgesellschaft eine Gutschrift zu Gunsten ihresGeschäftsführers vornimmt, wenn sichergestellt ist, dass derGeschäftsführer die Befugnis hat, die Auszahlunggutgeschriebener Beträge zu verfügen oder selbst durchzuführen.

• Zum anderen ist ein Zufluss bereits im Fälligkeitszeitpunkt derEntgeltsforderung des Gesellschafter-Geschäftsführersanzunehmen (also auch ohne Gutschrift), wenn dieser Gläubiger(unmittelbar oder mittelbar) Mehrheitsgesellschafter derKapitalgesellschaft ist. Entscheidend für die Annahme einesZuflusses bereits mit Fälligkeit ist das Vorliegen einesbeherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführersauf die schuldnerische Gesellschaft über derenGesellschafterversammlung.

138

Zuflusszeitpunkt beim Gesellschafter GF

137

138

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Jahresabschluss

• Bei Fehlen einer eigenen Mehrheitsbeteiligung kann sich einbeherrschender Einfluss eines Gesellschafters und Gläubigersauch aus einem Naheverhältnis zu anderen Anteilsinhabernergeben, wenn sich daraus insgesamt ein entsprechendesStimmgewicht in der Gesellschafterversammlung ergibt.

• Beide Formen des fiktiven Zuflusses haben im Übrigen zurVoraussetzung, dass die Kapitalgesellschaft nicht zahlungsunfähigist.

139

Zuflusszeitpunkt beim Gesellschafter GF

Jahresabschluss

§ 19 Abs. 1 iVm § 30 EStG 1988:

• Ein Verlust aus privaten Grundstücksveräußerungen entsteht indem Zeitpunkt, in dem der Veräußerungserlös zur Gänzevereinnahmt worden ist, dieser jedoch die Abzugsposten nichtübersteigt.

BFG 28.8.2020, RV/2100783/2020Siehe dazu auch EStR 2000, Rz 6656.

140

Verlustzeitpunkt bei Immo-Verkauf

139

140

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

70

Page 71: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

§ 28 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 und § 30 Abs. 1 EStG 1988:

• Eine entgeltliche Baurechtseinräumung begründet Einkünfte ausVermietung und Verpachtung

• BFG 11.9.2020, RV/3100332/2020

141

Entgeltliche BaurechtseinräumungEink. aus V+V

Jahresabschluss

§ 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988:

Keine Herstellerbefreiung im Zusammenhang mit einem vomgeschiedenen Ehegatten erworbenen Hälfteanteil an einem Gebäude

142

Herstellerbefreiung

141

142

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

71

Page 72: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

§ 4 Abs. 7 EStG 1998:

Auch wenn im Jahr, in welchem ein nach § 4 Abs. 7 EStGverteilungspflichtiger Instandsetzungsaufwand angefallen ist, keinZehntel bzw. Fünfzehntel angesetzt worden ist, stehen in denFolgejahren die restlichen Zehntel bzw. Fünfzehntel zu.

VwGH 24.9.2020, Ra 2017/13/0062

143

Instandsetzung

Jahresabschluss

§ 8 Abs. 2 KStG 1988:

Verdeckte Ausschüttungen iZm unter der Position „Geldverrechnung“ausgewiesen Forderung

VwGH 8.10.2020, Ra 2019/13/0075

144

Verdeckte Ausschüttung

143

144

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 73: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Jahresabschluss

§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988:

Die Vermietung der im Alleineigentum der Ehegattin stehendenEhewohnung an den Ehegatten ist steuerlich nicht anzuerkennen.

BFG 14.9.2020, RV/3100445/2019

145

Vermietung an Ehegatten

145

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

73

Page 74: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Verlustrücktrag

Beispiel 0: 2019 2020

1 20.000 1 10.0002 20.000 2 20.0003 20.000 3 -60.000

betriebliche Einkünfte 60.000 -30.000

Gesamtbetrag d. Eink. 60.000 -30.000

Verlustrücktrag -30.000 30.00030.000 0

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 75: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Verlustrücktrag

Beispiel 1: 2019 2020

1 20.000 1 10.0002 20.000 2 20.0003 20.000 3 -60.000

betriebliche Einkünfte 60.000 -30.000

6 20.000 6 10.000Gesamtbetrag d. Eink. 80.000 -20.000

Verlustrücktrag -20.000 20.00060.000 0

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

75

Page 76: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Verlustrücktrag

Beispiel 2: 2019 2020

1 20.000 1 10.0002 20.000 2 20.0003 20.000 3 -60.000

betriebliche Eink. 60.000 -30.000

6 20.000 6 -10.000Gesamtbetr. d. Eink. 80.000 -40.000

Verlustrücktrag -30.000 30.00050.000 -10.000

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

76

Page 77: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Verlustrücktrag

Beispiel 3: 2018 2019 2020

1 20.000 1 20.000 1 10.0002 20.000 2 20.000 2 20.0003 20.000 3 20.000 3 -150.000

betriebliche Eink. 60.000 60.000 -120.000

6 20.000 6 20.000 6 10.000Gesamtbetr. d. Eink. 80.000 80.000 -110.000

Verlustrücktrag 2019 -80.000 80.000Verlustrücktrag 2018 -30.000 30.000

50.000 0 0

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

77

Page 78: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Covid-19 Rücklage

Beispiel 4: 2019 2020

1 20.000 1 10.0002 30.000 2 20.0003 50.000 3 -60.000

betriebliche Eink. 100.000 -30.000

6 20.000 6 10.000Gesamtbetr. d. Eink. 120.000 -20.000

Covid-19 Rücklage 30% -30.000 30.00090.000 10.000

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

78

Page 79: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Covid-19 Rücklage

Beispiel 4a: 2019 2020

1 20.000 1 10.0002 30.000 2 20.0003 50.000 3 -60.000

100.000 -30.000

6 20.000 6 10.000120.000 -20.000

Covid-19 Rücklage 60% -60.000 60.00060.000 40.000

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

79

Page 80: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Verlustrücktrag + Covid-19 Rücklage

Beispiel 5: 2019 2020

1 20.000 1 10.0002 30.000 2 20.0003 50.000 3 -150.000

betriebliche Einkünfte 100.000 -120.000

6 20.000 6 10.000Gesamtbetr. d. Eink. 120.000 -110.000

Covid-19 Rücklage 30% -30.000 30.000

Ergebnis nach Covid RL 90.000 -80.000

Verlustrücktrag -80.000 80.000

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

80

Page 81: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Verlustrücktrag + Covid-19 Rücklage

Beispiel 5a: 2018 2019 2020

1 20.000 1 10.0002 30.000 2 20.0003 50.000 3 -150.000

betriebliche Einkünfte 100.000 -120.000

6 10.000 6 -10.000Gesamtbetr. d. Eink. 110.000 -130.000

Covid-19 Rücklage 60% -60.000 60.000

Ergebnis nach Covid RL 50.000 -70.000

Verlustrücktrag 2019 -50.000 50.000Verlustrücktrag 2018 -10.000 10.000

endgültiges Ergebnis 0 -10.000

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

81

Page 82: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Verlustrücktrag + Covid-19 Rücklage

Beispiel 6: 2018 2019 2020

10.000 1 10.000 1 10.00020.000 2 20.000 2 20.00010.000 3 20.000 3 -150.000

betriebliche Einkünfte 40.000 50.000 -120.000

6 -20.000 6 10.000 6 10.00020.000 60.000 -110.000

Covid-19 Rücklage 60% -30.000 30.000

Egebnis nach Covid RL 30.000 -80.000

Verlustrücktrag 2019 -30.000 30.000Verlustrücktrag 2018 -20.000 20.000

endgültiges Ergebnis 0 -30.000

Verslustvortrag 2021 30.000

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 83: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Verlustrücktrag + Covid-19 Rücklage + Verlustvortrag

Beispiel 6: 2018 2019 2020

10.000 1 10.000 1 10.00020.000 2 20.000 2 20.00010.000 3 20.000 3 -150.000

betriebliche Einkünfte 40.000 50.000 -120.000

6 -20.000 6 10.000 6 -20.00020.000 60.000 -140.000

Covid-19 Rücklage 60% -30.000 30.000

Egebnis nach Covid RL 30.000 -110.000

Verlustrücktrag 2019 -30.000 30.000Verlustrücktrag 2018 -20.000 20.000

endgültiges Ergebnis 0 -60.000

Verslustvortrag 2021 40.000

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 84: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

VZ-Herabsetzung 2019

Beispiel 7: 2019

Prognose 1 10.000Prognose 2 20.000Prognose 3 30.000

60.000

Covid-19 Rücklage 30% -18.000

Prognose 6 10.00052.000

Die Vorauszahlung "2019" kann auf auf Grundlage von Einkünften inHöhe von 52.000 heruntergesetzt werden.

weitere Vorgangsweise wie Beispiele 4, 5, 6

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 85: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

VZ-Herabsetzung 2019

Beispiel 7a: 2019

Prognose 1 10.000Prognose 2 20.000Prognose 3 30.000

60.000

Covid-19 Rücklage 60% -36.000

Pognose 6 10.00034.000

Die Vorauszahlung "2019" kann auf auf Grundlage von Einkünften inHöhe von 34.000 heruntergesetzt werden.

weitere Vorgangsweise wie Beispiele 4, 5, 6

Steuererklärungen 2020 Axel Dillinger

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Page 86: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

1 von 3

www.ris.bka.gv.at

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020 Ausgegeben am 28. Dezember 2020 Teil II

615. Verordnung: Dienstleistungsbetriebe-Verordnung

615. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur branchenbezogenen Einordnung eines Betriebes als Dienstleistungsbetrieb (Dienstleistungsbetriebe-Verordnung)

Auf Grund des § 17 Abs. 3a Z 5 des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl Nr. 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 99/2020, wird verordnet:

§ 1. (1) Der für einen Dienstleistungsbetrieb vorgesehene Pauschalsatz von 20% ist anzuwenden, wenn der Betrieb einer der folgenden Branchen mit der jeweils zugehörigen Branchenkennzahl zuzuordnen ist:

Branche Branchenkennzahl

Dienstleistungen im Bereich freiberuflicher und wissenschaftlicher Tätigkeiten

Rechtsberatung 691

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung 692

Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben 701

Public-Relations- und Unternehmensberatung 702

Arzt- und Zahnarztpraxen 862

Dienstleistungen im Gesundheitswesen, anderweitig nicht genannt 869

Architektur- und Ingenieurbüros 711

Technische, physikalische und chemische Untersuchung 712

Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin 721

Werbung 731

Markt- und Meinungsforschung 732

Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts-, Sozial-, Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften 722

Fotografie und Fotolabors 742

Übersetzen und Dolmetschen 743

Veterinärwesen 750

Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten, anderweitig nicht genannt 749

Dienstleistungen in Kunst, Unterhaltung, Sport und Erholung

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Page 87: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Dezember 2020 - Nr. 615 2 von 3

www.ris.bka.gv.at

Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design 741

Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 900

Erbringung von Dienstleistungen des Sports 931

Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung 932

Dienstleistungen im Bereich der gewerblichen Vermietung, Beherbergung und Verpflegung

Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen 682

Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte 683

Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights) 774

Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie und Technik

Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 620

Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale 631

Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen 639

Dienstleistungen im Bereich des Tourismus und Veranstaltungswesens

Erbringung von Reservierungsdienstleistungen 799

Dienstleistung in der Vermittlung und Arbeitskräfteüberlassung

Handelsvermittlung 461

Vermittlung von Arbeitskräften 781

Befristete Überlassung von Arbeitskräften 782

Sonstige Überlassung von Arbeitskräften 783

Dienstleistungen im Bereich der Beaufsichtigung, Reinigung, für private Haushalte und Ähnliches

Hausmeisterdienste 811

Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln 812

Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops 821

Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen 829

Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen 960

Private Haushalte mit Hauspersonal 970

Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 982

Dienstleistungen im Bereich des Unterrichts, Vortragstätigkeit

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Page 88: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

BGBl. II - Ausgegeben am 28. Dezember 2020 - Nr. 615 3 von 3

www.ris.bka.gv.at

Unterricht (außerhalb Schulen und Kindergärten) 855

Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht 856

Dienstleistungen im sozialen Bereich

Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter 881

Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime) 889

Dienstleistungen im Bereich der Installation, für die Landwirtschaft, den Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden

Installation von Maschinen und Ausrüstungen (anderweitig nicht genannt) 332

Erbringung von gewerblichen Dienstleistungen für die Forstwirtschaft und Holzeinschlag 024

Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas 091

Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 099

(2) Die in Abs. 1 genannten Branchenkennzahlen entsprechen den ersten drei Ziffern (mit führender

Null) der ÖNACE 2008, das ist die österreichische Version der europäischen Wirtschaftstätigkeitenklassifikation (NACE).

§ 2. Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für einen Dienstleistungsbetrieb ist in der Abgabenerklärung die für den Betrieb maßgebende Branchenkennzahl gemäß § 1 Abs. 1 anzuführen.

§ 3. Bei einem Betrieb, der branchenbezogen nicht ausschließlich dem § 1 zuzuordnen ist, muss aus den Aufzeichnungen klar erkennbar sein, welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 20% maßgeblich ist und welche Betriebseinnahmen auf Tätigkeiten entfallen, für die branchenbezogen der Pauschalsatz von 45% maßgeblich ist. Für die Anwendung des einheitlichen Pauschalsatzes von 20% oder 45% ist die Tätigkeit maßgeblich, aus der die höheren Betriebseinnahmen stammen.

§ 4. Diese Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020 anzuwenden.

Blümel

88

Page 89: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1a-EDV-2020 printcom electronic forms - vom BMF genehmigt E 1a, Seite 1, Version vom 09.10.2020

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer (betriebliche Einkünfte) für 2020Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.

Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu dieser Beilage (E 2). Pro Betrieb und Wirtschaftsjahr eine Beilage ausfüllen!

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,falls keine Pauschalierung in Anspruch genommen wird

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Einkünfte aus GewerbebetriebBeachten Sie bitte: Bei Vollpauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlerinnen/- händler müssen Sie außer den Angaben zur Person nur den Punkt 6 ausfüllen. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerpauschalierung verwenden Sie bitte das Formular E1a-K.

1) Geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.

1

Zutreffendesbitteankreuzen!

1. Derzeitige Anschrift

2. Angaben zum Betrieb

Postleitzahl

Bilanzierung gemäß

USt-Nettosystem

§ 4 Abs. 1

USt-Bruttosystem

Ein Antrag gemäß § 5 Abs. 2 wird gestellt („Fortführungsoption״)

Beginn des Wirtschaftsjahres (TT.MM.JJJJ) Ende des Wirtschaftsjahres (TT.MM.JJJJ)

Gastgewerbepauschalierung Drogistenpauschalierung

Künstler/-innen-, Schriftsteller/-innen-Pauschalierung Handelsvertreter/-innen-Pauschalierung

Sportler/-innen-Pauschalierung

Branchenkennzahl (ÖNACE 2008) lt. E 2 Bitte unbedingt ausfüllen!

§ 5

Staat (nur ausfüllen, wenn nicht in Österreich)

Betriebsanschrift (Ort, Straße, Platz, Haus-Nr., Stiege, Tür-Nr.)

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3

Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1

Der Antrag gemäß § 5 Abs. 2 („Fortführungsoption״) wird widerrufen

Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mischbetrieb

2

6

4

8

13

12

14

84

3

5

13

7

9

11

12

10

14

Ein Antrag gemäß § 24 Abs. 6 wird gestellt (Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe) 15

Ich beanspruche eine Entlastung von der Doppelbesteuerung auf Grund der Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002. 16

Im Veranlagungszeitraum erfolgte eine Umgründung

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Steuernummer

FAMILIEN- ODER NACHNAME

VORNAME TITEL

10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1)

Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

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axel.dillinger
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Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
Textfeld
4 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 9134, 9134, 9268, 9269 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 4 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Page 90: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

3. Gewinnermittlung 17

Grundsätzlich sind Erträge/Betriebseinnahmen und Aufwendungen/Betriebsausgaben ohne Vorzeichen anzugeben. Nur wenn sich bei einer Kennzahl ein negativer Wert ergibt, ist ein negatives Vorzeichen („-״) anzugeben.Erträge/Betriebseinnahmen Beträge in Euro und CentErträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) ohne solche, die in einer Mitteilung gemäß §109a erfasst sind - EKR 40-44 - einschließlich Eigenverbrauch (Entnahmewerte von Umlaufvermögen) Achtung: Diese Kennzahl muss jedenfalls ausgefüllt werden (§ 61 Abs. 5 BAO). Gegebenen- falls ist der Wert „0“ einzutragen. 18 9040Erträge/Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind EKR 40-44 Achtung: Diese Kennzahl muss jedenfalls ausgefüllt werden (§ 61 Abs. 5 BAO). Gegebenenfalls ist der Wert „0“ einzutragen. 19 9050Anlagenerträge/Entnahmewerte von AnlagevermögenEKR 460-462 vor allfälliger Auflösung auf 463-465 bzw. 783 20 9060Nur für Bilanzierer: Aktivierte EigenleistungenEKR 458-459 21 9070Nur für Bilanzierer: BestandsveränderungenEKR 450-457 22 9080Übrige Erträge/Betriebseinnahmen (z.B. Finanzerträge, Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung) – Saldo (Bei USt-Bruttosystem: inkl. USt-Gutschrift, jedoch ohne Kennzahl 9093) 23 9090Nur bei USt-Bruttosystem: vereinnahmte USt für Lieferungen und sonstige Leistungen (Achtung: Nur ausfüllen, wenn die Betriebseinnahmen ohne USt angeführt werden) 24 9093

Summe der Erträge/Betriebseinnahmen (muss nicht ausgefüllt werden)Aufwendungen/BetriebsausgabenWaren, Rohstoffe, HilfsstoffeEKR 500-539, 580 25 9100Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) und FremdleistungenEKR 570-579, 581, 750-753 26 9110Personalaufwand („eigenes Personal״)EKR 60-68 27 9120Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z.B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter, EKR 700 - 708), soweit sie nicht in Kennzahl 9134 und/oder 9135 zu erfassen sind. 28 9130Degressive Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 1a) für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind 29 9134Absetzung für Abnutzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind (§ 8 Abs. 1a, beschleunigte Gebäudeabschreibung, höchstens dreifacher AfA-Satz) 30 9135Nur für Bilanzierer: Abschreibungen vom Umlaufvermögen, soweit diese die im Unternehmenüblichen Abschreibungen übersteigen – EKR 709 – und Wertberichtigungen zu Forderungen 31 9140Instandhaltungen (Erhaltungsaufwand) für GebäudeEKR 72 32 9150Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten (ohne tatsächliche Kfz-Kosten)EKR 734-737 33 9160Tatsächliche Kfz-Kosten (ohne AfA, Leasing und Kilometergeld)EKR 732-733 34 9170Miet- und Pachtaufwand, LeasingEKR 740-743, 744-747 35 9180Provisionen an Dritte, LizenzgebührenEKR 754-757, 748-749 36 9190Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, nicht in den Kennzahlen 9243 bis 9246 zu erfassenden Spenden, Trinkgelder EKR 765-769 37 9200Buchwert abgegangener AnlagenEKR 782 38 9210Zinsen und ähnliche AufwendungenEKR 828-834 39 9220

Gewinnanteile echter stiller Gesellschafter iSd § 27 Abs. 2 Z 4 40 9258Eigene Pflichtversicherungsbeiträge, Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen und Beiträge zur Selbständigenvorsorge 41 9225Betriebliche Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, Kultur- einrichtungen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die Internationale Anti-Korruptions-Akademie u.a. 2) 42 9243

E 1a, Seite 2, Version vom 09.10.2020E 1a-EDV-2020

2) Beachten Sie: Die hier einzutragenden Beträge dürfen nicht in einer elektronischen Sonderausgaben-Datenübermittlung an das Finanz- amt enthalten sein. Sollte dies dennoch der Fall sein, müssen Sie eine Korrektur der Sonderausgaben-Datenübermittlung veranlassen. Verwenden Sie dazu das Formular L 1d.

E 1a - Seite 2 Steuer-Nr.

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E 1a, Seite 3, Version vom 09.10.2020

4. Korrekturen und Ergänzungen zur Gewinnermittlung laut Punkt 3 (Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung)Gewinnerhöhende Korrekturen sind ohne Vorzeichen, gewinnmindernde Korrekturen sind mit negativem Vorzeichen („-״) anzugeben.

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9130 49 9240

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9134 9268

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9135 9269Korrekturen zu Abschreibungen vom Umlaufvermögen, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen übersteigen und Wertberichtigungen zu Forderungen - Kennzahl 9140 50 9250

Korrekturen zu Kfz-Kosten 51 9260Korrekturen zu Miet- und Pachtaufwand, Leasing (EKR 740-743, 744-747) Kennzahl 9180 52 9270Korrekturen zu Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder(EKR 765-769) - Kennzahl 9200 53 9280

Korrekturen betreffend Spenden der Kennzahlen 9243, 9244, 9245, 9246 42 9317Korrektur betreffend Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung - Kennzahl 9261 43 9322Korrekturen betreffend Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und an deren Substiftungen - Kennzahl 9262 44 9325

Korrekturen betreffend Entgelte für Arbeits- und Werkleistungen (§ 20 Abs. 1 Z 7 und 8) 54 9257Einkünfte aus betrieblichen Finanzanlagen, die nicht tarifsteuerpflichtig sinda) Abzug von endbesteuerten bzw. dem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus der Überlassung von Kapital (Kapitalerträge) 55 9283

b) Berücksichtigung von dem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten (Substanz- gewinne bzw. -verluste) 56

Korrekturen zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten (Substanzgewinne bzw. -verluste) 57 9305 Hinweis zur Eintragung in Kennzahl 9289: Bei einem positiven Saldo ist dieser mit Minus, bei einem negativen Saldo sind 45% dieses Saldos mit Plus einzutragen.

Substanzgewinne

Substanzverluste

Saldo positiver/ 58

negativer Saldo 9289

48

E 1a-EDV-2020

9249

Einkünfte aus betrieblich gehaltenen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften – Ergebnis aus der Beilage E 11 9237Bei Ermittlung der positiven Einkünfte gemäß Kennzahl 9237 berücksichtigte Spenden aus dem Betriebsvermögen Gewinn/Verlust [Sofern keine Korrekturen und Ergänzungen gemäß Punkt 4. erfolgen, bitte diesen Betrag im Formular E 1 in die Punkte 10), 11) oder 12) übernehmen.] 47

Betriebliche Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a.Nur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendenein-richtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 2) 42 9244Betriebliche Spenden an Umweltschutzorganisationen und Tierheime Nur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spenden-einrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 2) 42 9245

Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände 2) 42 9246

Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung 2) 43 9261

Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und an deren Substiftungen 2) 44 9262In den obigen Kennzahlen nicht erfasste übrige Aufwendungen/Betriebsausgaben (ohne pauschalierte Betriebsausgaben), Kapitalveränderungen - Saldo (Bei USt-Bruttosystem: inkl. USt-Zahllast, jedoch ohne Kennzahl 9233) 45 9230Nur bei USt-Bruttosystem: bezahlte USt für Lieferungen und sonstige Leistungen (Achtung: darf nur ausgefüllt werden, wenn die Betriebsausgaben ohne USt angeführt werden) 24 9233

Pauschalierte Betriebsausgaben 46 9259

Summe der Aufwendungen/Betriebsausgaben (muss nicht ausgefüllt werden)

2) Beachten Sie: Die hier einzutragenden Beträge dürfen nicht in einer elektronischen Sonderausgaben-Datenübermittlung an das Finanz- amt enthalten sein. Sollte dies dennoch der Fall sein, müssen Sie eine Korrektur der Sonderausgaben-Datenübermittlung veranlassen. Verwenden Sie dazu das Formular L 1d.

E 1a - Seite 3 Steuer-Nr.

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Page 92: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1a, Seite 4, Version vom 09.10.2020

Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust des laufenden Jahres und/oder eines Vorjahres 64 9242

Zu-/Abschlag gemäß § 4 Abs. 2 65 9247

Sonstige Änderungen – Saldo 66 9290Gewinn/Verlust nach Vornahme der obigen Korrekturen und Ergänzungen (muss nicht ausgefüllt werden)GewinnfreibetragGrundfreibetrag (wenn keine Vollpauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwaren- händlerinnen/-händler gemäß Punkt 6 in Anspruch genommen wird) 68 9221

Auf den Grundfreibetrag wird verzichtet 69

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für körperliche Wirtschaftsgüter Achtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages 70 9227Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Wertpapiere Achtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages 71 9229

Nachzuversteuernder Gewinnfreibetrag 72 9234Betriebsveräußerung/-aufgabe, auszuscheidende Einkünfte (Teil-)Betrieb wurde veräußert oder aufgegeben Höhe des Veräußerungsgewinnes (vor Freibetrag)/Veräußerungsverlustes 73 9020

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4 74 9021

Höhe eines auszuscheidenden Gewinnes oder Verlustes 75 9030Steuerlicher Gewinn/Verlust

[Bitte diesen Betrag im Formular E 1 in die Punkte 10), 11) oder 12) übernehmen.] 76

67

E 1a-EDV-2020

5. Bilanzposten (NUR für Bilanzierer gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5)Privatentnahmen (abzüglich Privateinlagen)EKR 96 (Bei negativen Beträgen unbedingt das Vorzeichen angeben!) 77 9300Grund und BodenEKR 020-022 78 9310Gebäude auf eigenem GrundEKR 030, 031 79 9320FinanzanlagenEKR 08-09 80 9330VorräteEKR 100-199 81 9340Forderungen aus Lieferungen und LeistungenEKR 20-21 82 9350Sonstige Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen oder Steuern)EKR 304-309 83 9360Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und FinanzinstitutenEKR 311-319 84 9370

Einkünfte aus der Veräußerung, Entnahme oder Zu- oder Abschreibung von Betriebsgrundstücken, die nicht tarifsteuerpflichtig sind 59

Korrekturen zu Einkünften aus der Veräußerung, Entnahme oder Zu- oder Abschreibung von Betriebsgrundstücken, die nicht tarifsteuerpflichtig sind 60 9285Hinweis zur Eintragung in Kennzahl 9316: Bei einem positiven Saldo ist dieser mit Minus, bei einem negativen Saldo sind 40% dieses Saldos mit Plus einzutragen.

Substanzgewinn(e)gemäß § 30

Substanzverlust(e)

Saldo positiver/ 61

negativer Saldo 9316 Unter Punkt 3 nicht erfasste Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107), die im Umfang von 33 % des Auszahlungsbetrages (ohne USt) in der durch ein Gutachten nachgewiesenen Höhe zu besteuern sind (Ausübung der Regelbesteuerungsoption gem. § 107 Abs. 11). 62 9326 Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs. 10) wurde vorgenommen. Höhe des Übergangsgewinnes/Übergangsverlustes (Verluste in voller Höhe, wenn keine Eintragung in Kennzahl 9242 zu erfolgen hat) 63 9010

E 1a - Seite 4 Steuer-Nr.

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E 1a, Seite 5, Version vom 09.10.2020E 1a-EDV-2020

6. Einkünfte aus gewerblicher Vollpauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlerinnen/-händler 85

Pauschal ermittelte Einkünfte 9006

In Kennzahl 9006 ist ein Grundfreibetrag enthalten in Höhe von 9007 Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs. 10) wurde vorgenommen. Höhe des Übergangsgewinnes/Übergangsverlustes (Verluste in voller Höhe, wenn keine Eintragung in Kennzahl 9242 zu erfolgen hat) 63 9010Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust des laufenden Jahres und/oder eines Vorjahres 64 9242 (Teil-)Betrieb wurde veräußert oder aufgegeben Höhe des Veräußerungsgewinnes (vor Freibetrag)/Veräußerungsverlustes 73 9020

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4 74 9021 Ein Antrag gemäß § 24 Abs. 6 wird gestellt (Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe) 15

Im Veranlagungszeitraum erfolgte eine Umgründung

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

E 1a - Seite 5 Steuer-Nr.

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E 1a-K-PDF-2020 Bundesministerium für Finanzen E 1a-K, Seite 1, Version vom 28.10.2020

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Kleinbetriebe für 2020Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.

Zutreffendesbitteankreuzen!

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,falls keine Pauschalierung in Anspruch genommen wird

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

1) Geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.2) Beim USt-Nettosystem wird die Umsatzsteuer weder bei den Betriebseinnahmen noch bei den Betriebsausgaben erfasst, weil sie wirtschaft- lich einen durchlaufenden Posten darstellt; siehe auch Punkt 2 der Erläuterungen.3) Beim USt-Bruttosystem werden die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben inklusive Umsatzsteuer erfasst. Steuerpflichtige, die unecht umsatzsteuerbefreit sind (zB Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994) müssen den Gewinn stets nach dem USt-Bruttosystem ermitteln; siehe auch Punkt 1 der Erläuterungen.

Diese Beilage kannanStelle der Beilage E 1a verwendet werden, wenn folgendeVoraussetzungen vorliegen:1. Der Gewinn des Betriebes wird durch die Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a) ermittelt. In diesem Fall ist neben dem Punkt 1 nurderPunkt2 auszufüllen.2. Der Gewinn des Betriebs wird durch (vollständige) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder durch eine Pauschalierungfürselbständigeodergewerbliche Einkünfte außerhalb der Kleinunternehmerpauschalierung und der Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischt-warenhändler ermittelt. In diesem Fall ist neben dem Punkt 1 nurderPunkt3 auszufüllen.

BeachtenSiehierbitte: - Im Fall der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung ist die Beilage E 1c zu verwenden. - Im Fall der Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler ist das Formular E 1 zu verwenden und dort nur der Punkt 6 auszufüllen.3. Die Summe der BetriebseinnahmenohneAnlagenerträgebzw.EntnahmewertevonAnlagevermögen (Summe der Kennzahlen 9040, 9050 und 9090) hat im betreffenden Kalenderjahr den Betrag von 35.000 Euro (bei USt-Nettosystem2)) bzw. den Betrag von 42.000 Euro (bei USt-Bruttosystem3)) nicht überstiegen.4. Der Betrieb wurde nicht verkauft oder aufgegeben, es ist keine Umgründung erfolgt und es ist kein Übergangsgewinn/-verlust zu berücksichtigen.5. Es wird keininvestitionsbedingterGewinnfreibetrag geltend gemacht und es hat keine Nachversteuerung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages zu erfolgen.6. Allfällige inländische betriebliche Kapitalerträge werden mit dem KESt-Abzug endbesteuert belassen und daher in der Kennzahl 9090 nicht erfasst.7. Es sind keine ausländischen betrieblichen Kapitalerträge vorhanden.8. Es sind keine Substanzgewinne betreffend Betriebsgrundstücke vorhanden, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist.9. Es sind keine Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten vorhanden, die nach dem Tarif besteuert werden sollen (Regelbesteuerungs- option gemäß § 107 Abs. 11) ProBetriebeineBeilageausfüllen.

1. Derzeitige AnschriftPostleitzahl Betriebsanschrift (Ort, Straße, Platz, Haus-Nr., Stiege, Tür-Nr.)

Staat (nur ausfüllen, wenn nicht in Österreich)

2. Einkünfteermittlung durch Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a, für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht anwendbar) 1

Bitte unbedingt ausfüllen:Branchenkennzahl laut E 2 Auszufüllen, wenn sie auch Beteiligter an einer Mitunternehmerschaft sind:

Es wird bestätigt, dass die Kleinunternehmerpauschalierung bei einer Mitunternehmerschaft, an der ich auch beteiligt bin, nicht in Anspruch genommen wird BeachtenSiebitte: Wenn Sie die Kleinunternehmerpauschalierung hier in Anspruch nehmen, darf sie bei einer Mitunternehmerschaft, an der Sie beteiligt sind, nicht in Anspruch genommen werden.

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. EinehandschriftlicheBefüllungistunbedingtzuvermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalbderEingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.DiestarkhervorgehobenenFeldersindjedenfallsauszufüllen.

Steuernummer

FAMILIEN- ODER NACHNAME

VORNAME TITEL

10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1)

Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

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8 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 9027, 9028, 9134, 9135 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 6 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
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3.2 GewinnermittlungBeachtenSiebitte: Grundsätzlich sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ohne Vorzeichen anzugeben. Nur wenn sich bei einer Kennzahl ein negativer Wert ergeben sollte, ist ein negatives Vorzeichen („-‟) anzugeben.Betriebseinnahmen Beträge in Euro und CentBetriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) ohne solche, die in einer Mitteilung gemäß §109a erfasst sind - Kennzahl 9050 - einschließlich Eigenverbrauch (Entnahmewerte von Umlaufvermögen)Achtung: Diese Kennzahl muss jedenfalls ausgefüllt werden (§ 61 Abs. 5 BAO). Gegebenen- falls ist der Wert „0“ einzutragen. 9040Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind Achtung: Diese Kennzahl muss jedenfalls ausgefüllt werden (§ 61 Abs. 5 BAO). Gegebenen- falls ist der Wert „0“ einzutragen 13 9050

Anlagenerträge/Entnahmewerte von Anlagevermögen 14 9060

Übrige Betriebseinnahmen 15 9090

Summe der Betriebseinnahmen (muss nicht ausgefüllt werden)Betriebsausgaben

Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe 9100

Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) und Fremdleistungen 16 9110

Ausgaben für eigenes Personal 17 9120Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z.B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter, EKR 700 - 708), soweit sie nicht in Kennzahl 9134 und/oder 9135 zu erfassen sind. 18 9130Degressive Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 1a) für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind 19 9134Absetzung für Abnutzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind (§ 8 Abs. 1a, beschleunigte Gebäudeabschreibung, höchstens dreifacher AfA-Satz) 20 9135

Reise- und Fahrtspesen inkl. Km-Geld und Diäten 21 9160

Ausgaben für Miete, Pacht, Leasing 22 9180

Zinsen und ähnliche Aufwendungen 23 9220Eigene Pflichtversicherungsbeiträge, Beiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen und Beiträge zur Selbständigenvorsorge 24 9225

E 1a-K, Seite 2, Version vom 28.10.2020E 1a-K-PDF-2020

3. Einkünftermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung (außerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung, der Kleinunternehmerpauschalierung und der Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler)3.1 Angaben zum Betrieb

USt-Bruttosystem 2 USt-Nettosystem 3

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 4 Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 5

Gastgewerbepauschalierung 6 Drogistenpauschalierung 7

Künstler/-innen-, Schriftsteller/-innen-Pauschalierung 8 Handelsvertreter/-innen-Pauschalierung 9

Sportler/-innen-Pauschalierung 10 Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende 11

Branchenkennzahl (ÖNACE 2008) lt. E 2 Bitte unbedingt ausfüllen! 12 Mischbetrieb 12

Beträge in Euro und Cent

Betriebseinnahmen (ohne ausgewiesener Umsatzsteuer, § 17 Abs. 3a Z 3) 9027

Abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 17 Abs. 3a Z 3, insbesondere Pflichtversicherungsbeiträge) 9028Vorläufiger Gewinn/Verlust (ohne Berücksichtigung des Betriebsausgabenpauschales und des Grundfrei-betrages (Saldo aus Wert 9027 - Wert 9028 - Wert 9029) (Bitte diesen Betrag in das Formular E 1 in den Punkt 11 Zeile 1. oder Punkt 12 Zeile 1. übernehmen. Das Betriebsausgabenpauschale wird bei Ermittlung der Einkünfte automatisch berücksichtigt, daher ist keine Eintragung erforderlich)

Auf den Grundfreibetrag wird verzichtet (Wenn Sie nicht verzichten, wird der Grundfreibetrag automatisch berücksichtigt) 30

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E 1a-K, Seite 3, Version vom 28.10.2020E 1a-K-PDF-2020

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

GewinnfreibetragGrundfreibetrag: Dieser wird automatisch berücksichtigt, sofern darauf nicht verzichtet wird.

Auf den Grundfreibetrag wird verzichtet 30 Gewinn/Verlust ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrages (bitte diesen Betrag in das Formular E 1 zu Punkt 10, 11 oder 12 übernehmen)

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

WICHTIGERHINWEIS: Übermitteln Sie keineOriginaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

4) Beachten Sie: Die hier einzutragenden Beträge dürfen nicht in einer elektronischen Sonderausgaben-Datenübermittlung an das Finanz- amt enthalten sein. Sollte dies dennoch der Fall sein, müssen Sie eine Korrektur der Sonderausgaben-Datenübermittlung veranlassen. Verwenden Sie dazu das Formular L 1d.

Betriebliche Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, Kulturein- richtungen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die Internationale Anti- Korruptions-Akademie u.a. 4) 25 9243Betriebliche Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a.Nur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendenein-richtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 4) 25 9244Betriebliche Spenden an Umweltschutzorganisationen und TierheimeNur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendenein-richtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 4) 25 9245

Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände 4) 25 9246

Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung 4) 26 9261

Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und an deren Substiftungen 4) 27 9262Übrige, in den obigen Kennzahlen nicht erfasste, Betriebsausgaben (ohne pauschalierte Betriebsausgaben) 28 9230

Pauschalierte Betriebsausgaben 29 9259

Summe der Betriebsausgaben (muss nicht ausgefüllt werden)

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Page 97: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1a-K, Seite 4, Version vom 28.10.2020

1 Die Kleinunternehmerpauschalierung ist anwendbar für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbe-betrieb mit Ausnahme von Einkünften aus einer Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers, eines Aufsichtsrats-mitgliedes oder eines Stiftungsvorstandes. Voraussetzung ist, dass die Umsätze aus der/den pauschalierungsfähigen Tätigkeit(en) 35.000 Euro nicht überschritten haben. Maßgeblich sind Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 des Umsatzsteuergesetzes 1994 unter Einschluss von Auslands-umsätzen und ohne Umsätzen aus Entnahmen. Wird die Umsatzgrenze nicht überschritten, kann für jeden Betrieb eigenständig entschieden werden, ob die Pauschalierung angewendet wird oder nicht.Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebs-einnahmen (ohne Umsatzsteuer) und den pauschal ermittel-ten Betriebsausgaben. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 45% der Betriebseinnahmen. Abweichend davon betragen sie bei einem Dienstleistungsbetrieb 20% der Betriebseinnahmen. Der maßgebende Pauschalsatz wird aus der Branchenkennzahl ermittelt und automatisch bei Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt.Neben den pauschalen Betriebsausgaben sind gezahlte Beiträge gemäß § 4 Abs. 4 Z 1 (ua Pflichtversicherungs-beiträge) zu berücksichtigen. Der Grundfreibetrag steht zu; er wird ebenfalls automatisch berücksichtigt, sofern sie darauf nicht verzichten.

2 Beim USt-Bruttosystem ist die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Vereinnahmung als Betriebs-einnahme und im Zeitpunkt der Abfuhr an das Finanzamt als Betriebsausgabe zu behandeln. Die in Rechnung gestellten Vorsteuerbeträge sind im Zeitpunkt der Bezahlung Betriebs-ausgaben und im Zeitpunkt der Verrechnung mit dem Finanz-amt Betriebseinnahmen. Betriebseinnahmen und Betriebs-ausgaben sind somit inklusive Umsatzsteuer anzusetzen.Die Summe der im Veranlagungsjahr bezahlten USt-Zahl-lasten ist eine Betriebsausgabe (einzutragen in Kennzahl 9230), die Summe allfälliger USt-Gutschriften stellt eine in Kennzahl 9090 einzutragende Betriebseinnahme dar. Ergeben sich sowohl USt-Zahllasten als auch USt-Gut-schriften, ist eine Saldierung vorzunehmen; bei einem Gut-schriftsüberhang ist dieser in Kennzahl 9090, bei einem Zahllastenüberhang ist dieser in Kennzahl 9230 einzutragen.

3 Beim USt-Nettosystem bleibt die Umsatzsteuer sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite außer Ansatz. Alle Betriebseinnahmen und vorsteuerabzugsfähi-gen Betriebsausgaben werden daher ohne Umsatzsteuer, somit nur netto, angesetzt. Das Nettosystem ist grundsätz-lich nur zulässig, wenn die Umsatzsteuer Durchlaufcharakter hat, somit nicht bei unechter Steuerbefreiung und Inanspruch- nahme einer Vorsteuerpauschalierung (ausgenommen, wenn die Vorsteuerpauschalierung nach § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 in Anspruch genommen und gleichzeitig die Basis-pauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 angewendet wird).

4 Gewinnermittlung durch vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bedeutet, dass keine Pauschalierung in Anspruch genommen wird und die Betriebsausgaben voll erfasst werden. Die Betriebseinnahmen sind entsprechend den Kennzahlen 9040 bis 9090 und die Betriebsausgaben entsprechend den Kennzahlen 9100 bis 9230 anzugeben. Die Kennzahl 9259 (pauschalierte Betriebsausgaben) darf nicht ausgefüllt werden.

5 Bei Anwendung der Basispauschalierung werden die Betriebseinnahmen voll erfasst, die Betriebsausgaben jedoch pauschal mit 12% des Umsatzes abgesetzt. Für folgende Einkünfte beträgt der Pauschalsatz nur 6% der Umsätze: Freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte aus einer kaufmännischen ode technischen Beratung, einer Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 2 (zB wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer/innen, Aufsichtsrätinnen/Aufsichtsräte) sowie Einkünfte aus einer schriftstellerischen, vortragenden, wissen-schaftlichen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit.Neben dem Pauschale dürfen nur abgesetzt werden:• Ausgaben für Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten ,• Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten),• Ausgaben für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in Leistungen eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden (zB Auftragsfertigung von Waren),• Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zur Selbständigenvorsorge,• Reise- und Fahrtkosten, soweit ihnen ein Kostenersatz in gleicher Höhe gegenübersteht; diese Reise- und Fahrt- kosten vermindern die für die Bemessung des Pauschales maßgeblichen Umsätze.Alle anderen Betriebsausgaben sind durch das Betriebs-ausgabenpauschale abgedeckt, das in Kennzahl 9259 zu erfassen ist.

Weitere Informationen zur Basispauschalierung finden Sie auf der Homepage des BMF (bmf.gv.at/Steuern/Für Selbstständige & Unternehmer/Pauschalierung) und im Selbstständigenbuch (bmf.gv.at/Publikationen), sowie in den EStR 2000, Rz 4100 ff.

6 Die Gastgewerbepauschalierung können konzessio-nierte Gastgewerbebetriebe in Anspruch nehmen. Das Grundpauschale (10% der Umsätze, mindestens 3.000 Euro) umfasst sämtliche Betriebsausgaben mit Ausnahme• derjenigen, die von den beiden anderen Pauschalien abgedeckt sind und• derjenigen, die auch bei Pauschalierung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen sind.Das Mobilitätspauschale (2% der Umsätze) umfasst• sämtliche Kfz-Kosten und betriebliche Kosten für Nutzung anderer Verkehrsmittel sowie• Reisekosten.Das Energie- und Raumpauschale (8% der Umsätze) umfasst alle Kosten aus Anlass der Nutzung von Räumlich-keiten. Der (gesamte) Pauschalbetrag ist in Kennzahl 9259 zu erfassen. Daneben bleiben der Grundfreibetrag und bestimmte Betriebsausgaben voll abzugsfähig: Wareneinsatz, Löhne und Lohnnebenkosten, Sozialversicherungsbeträge, Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern, AfA (einzutragen in Instandhaltung und Instandsetzung, Miete und Pacht von Liegenschaften, Fremdmittelkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie in den EStR 2000, Rz 4287ff).

7 Die Drogistenpauschalierung entspricht inhaltlich der Basispauschalierung, siehe dazu Punkt 4.

8 Nach der Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungs-verordnung können bestimmte Betriebsausgaben mit 12% des Umsatzes, höchstens mit 8.725 Euro pauschal in Kennzahl 9259 berücksichtigt werden.

ErläuterungenGesetzeszitate ohne nähere Bezeichnung beziehen sich auf das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) in der geltenden Fassung. Detaillierte steuerrechtliche Informationen entnehmen Sie bitte den Einkommensteuerrichtlinien 2000 (EStR 2000) unter bmf.gv.at/Steuern/ Findok. In sämtliche Betragsfelder sind die steuerlich maßgebenden Werte einzutragen.

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Page 98: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Vom Pauschale sind erfasst: Aufwendungen für übliche technische Hilfsmittel (insb. Computer, Tonträger inklusiv der Aufnahme- und Abspielgeräte); Aufwendungen für Telefon und Büromaterial; Aufwendungen für Fachliteratur und Eintrittsgelder; betrieblich veranlasste Aufwendungen für Kleidung, Kosmetika und sonstige Aufwendungen für das äußere Erscheinungsbild; Tagesgelder; Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insb. Arbeitszimmer, Atelier, Tonstudio, Probenräume); Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden; üblicherweise nicht beleg- bare Betriebsausgaben. Die vom Pauschale nicht erfassten Ausgaben sind in den jeweiligen Kennzahlen einzutragen.

9 Nach der Handelsvertreterpauschalierung können bestimmte Betriebsausgaben mit 12% des Umsatzes, höchstens mit 5.825 Euro pauschal in Kennzahl 9259 berücksichtigt werden.Vom Pauschale sind erfasst: Tagesgelder; Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insb. Lager- und Kanzleiräumlichkeiten); Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden; üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie zB Trinkgelder. Die vom Pauschale nicht erfassten Ausgaben sind in den jeweiligen Kennzahlen einzutragen.

10 Durch die Sportlerpauschalierungsverordnung sind bei international tätigen Sportlern, die in Österreich (auf Grund ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes) unbeschränkt steuerpflichtig sind und die im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wett-kämpfen, Turnieren) im Ausland auftreten, auf Antrag die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte aus der sportlichen Tätigkeit einschließlich der Werbetätigkeit mit 33% aller (in- und ausländischen) derartigen Einkünfte anzusetzen. Die aus der Bemessungsgrundlage ausgeschiedenen Einkünfte (67%) sind jedoch bei Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen (Eintragung in Kennzahl 440 im Formular E 1). Eine Anrechnung ausländi-scher Steuern von den pauschal ermittelten Einkünften ist ausgeschlossen.Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung sind die Betriebs-einnahmen und Betriebsausgaben in den jeweiligen Kenn-zahlen nur zu 33% zu erfassen; die auszuscheidenden 67% dürfen nicht in Kennzahl 9259 eingetragen werden.

11 Die Pauschalierungsverordnung für nichtbuch- führende Gewerbetreibende BGBl. Nr. 55/1990, sieht für insgesamt 54 Gewerbe jeweils einen branchenspezifischen Betriebsausgabenpauschalsatz vor. Daneben können folgende Betriebsausgaben berücksichtigt werden:Wareneinkauf, Roh-, Hilfsstoffe, Halberzeugnisse und Zutaten (laut Wareneingangsbuch);Lohnaufwand (laut Lohnkonto), Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds; Abschreibungen; Ausgaben für Miete oder Pacht, Energie, Beheizung, Post und Telefon; abgeführte Umsatzsteuer (ausgenommen USt vom Eigenverbrauch) und Umsatzsteuer (Vorsteuer) für aktivierungspflichtige Aufwendungen; Beiträge zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie der Grundfreibetrag.

12 Geben Sie hier die Art Ihrer Tätigkeit in Form einer dreistelligen Branchenkennzahl an. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie im Formular E 2 in Punkt 85. In Bezug auf Mischbetriebe gilt Folgendes: Ein Mischbetrieb liegt vor, wenn mindestens 20% der betrieblichen Umsätze nicht der ange-führten Branchenkennzahl zuzuordnen sind. In diesem Fall ist die Branchenkennzahl der überwiegenden Umsätze anzu-geben und das Vorliegen eines Mischbetriebes anzukreuzen.

13 In Kennzahl 9050 sind bei der jeweiligen Veranlagung zu erfassende Betriebseinnahmen, für die eine Mitteilung nach § 109a ausgestellt wurde, einzutragen. Informationen zur Mitteilungspflicht nach § 109a entnehmen Sie bitte dem „Steuerbuch‟ (zu finden unter bmf.gv.at - Publikationen) bzw. den Rz 8300 ff der EStR 2000.Für in einer Mitteilung ausgewiesene Einkünfte auf Grund eines freien Dienstvertrages gemäß § 4 Abs. 4 ASVG gilt: In Kennzahl 9050 ist der in der Mitteilung erfasste Betrag ohne Abzug von einbehaltenen Dienstnehmeranteilen zur Sozialversicherung und ohne Abzug von Beiträgen an Vorsorge-kassen einzutragen; diese Abzugsposten sind als Betriebs-ausgaben in Kennzahl 9225 einzutragen; dies gilt auch bei Inanspruchnahme der Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1.

14 In Kennzahl 9060 sind Betriebseinnahmen aus dem Abgang (Verkauf, Entnahme) von Anlagevermögen einzutra-gen. Versicherungsentschädigungen sind in Kennzahl 9090 einzutragen.

15 In Kennzahl 9090 ist die Summe aller (im Kalenderjahr zugeflossenen) Betriebseinnahmen mit Ausnahme der in den Kennzahlen 9040, 9050 und 9060 einzutragenden Betriebseinnahmen einzutragen.

16 Beachten Sie, dass Ausgaben für eigenes Personal in Kennzahl 9120 zu erfassen sind.

17 In Kennzahl 9120 sind Ausgaben für Löhne und Gehälter sowie Lohnnebenkosten zu erfassen.

18 In Kennzahl 9130 sind Abschreibungen auf das Anlagevermögen (inklusive Kfz) sowie sofort abgesetzte geringwertige Anlagegüter (§ 13, das sind solche, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Einzelfall 800 Euro nicht übersteigen) einzutragen. Die degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 1a) ist in Kennzahl 9134 zu erfassen, die beschleu-nigte Gebäudeabschreibung (§ 8 Abs. 1a) ist in Kennzahl 9135 zu erfassen.

19 Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 ange-schafft oder hergestellt worden sind, kann die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen nach einem unver-änderlichen Prozentsatz von höchstens 30% erfolgen (degressive Absetzung für Abnutzung). Dieser Prozent-satz ist auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) anzu-wenden und ergibt den jeweiligen AfA-Jahresbetrag. Bestimmte Wirtschaftsgüter (z.B. Gebäude, nicht schadstoff-freie Kfz, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen sowie Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, siehe § 7 Abs. 1 a Z 1) sind von der degressiven AfA ausgenommen.

20 Ohne Nachweis der Nutzungsdauer beträgt die Absetzung für Abnutzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung höchstens 7,5% - das ist das Dreifache, des gesetzlich vorgesehen AfA-Satzes von 2,5%. Davon abweichend beträgt die Absetzung für Abnutzung für Gebäude, die für Wohnzwecke überlassenen werden, höchstens 4,5% - das ist das Dreifache, des gesetzlich vorgesehen AfA-Satzes von 1,5%. Die Regelung über die Halbjahres-AfA kommt nicht zur Anwendung.

21 In Kennzahl 9160 sind Fahrtkosten (tatsächliche Kfz-Kosten ohne Kfz-Leasing und Kfz-AfA sowie Kilometergelder) einzutragen; ebenso sind hier Tages- und Nächtigungsgelder aus Anlass einer betrieblich veranlassten Reise zu erfassen.

E 1a-K, Seite 5, Version vom 28.10.2020E 1a-K-PDF-2020 98

Page 99: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1a-K, Seite 6, Version vom 28.10.2020

22 In Kennzahl 9180 sind Ausgaben für Miete, Pacht und Leasing (inklusive Kfz-Leasing) zu erfassen. Nicht hier ein-zutragen sind Ausgaben für Beheizung, Beleuchtung, für die Reinigung gemieteter Räume sowie Betriebskosten.

23 In Kennzahl 9220 sind Zinsen für betriebliche Bank-kredite, Darlehen, Hypothekarkredite sowie Zuzählungs- und Bereitstellungsprovisionen für einen Kredit bzw. Kredit-rahmen einzutragen.

24 In Kennzahl 9225 sind Beiträge für die eigene Pflichtversicherung in der Sozialversicherung oder zu einer Versorgungs- und Unterstützungseinrichtung einzutragen; hier sind auch Beiträge für die eigene Selbstständigenvor-sorge zu erfassen. Diese Ausgaben dürfen bei Inanspruch-nahme der Basispauschalierung neben dem Pauschale gemäß § 17 Abs. 1 abgesetzt werden.

25 Hier sind Spenden einzutragen, die aus dem Betriebsvermögen an die bei den jeweiligen Kennzahlen genannten Spendenempfänger geleistet worden sind. Sie stellen insoweit Betriebsausgaben dar, als sie insgesamt 10% des Betriebsgewinnes vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages nicht übersteigen.

26 Hier sind allfällige Zuwendungen zur Vermögens-ausstattung einer gemeinnützigen Stiftung einzutragen (§ 4a). Der abzugsfähige Betrag ist mit 10% des Betriebsgewinnes vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages begrenzt.

27 Hier sind allfällige Zuwendungen an die Innovations-stiftung für Bildung und an deren Substiftungen einzutragen.

Derartige Zuwendungen sind innerhalb der in § 4c fest-gelegten Höchstbeträge als Betriebsausgaben zu berück-sichtigen. Durch die Berücksichtigung der Zuwendung darf kein Verlust entstehen.

28 In Kennzahl 9230 sind in einer Summe sämtliche im Kalenderjahr zu berücksichtigenden Betriebsausgaben, die nicht gesondert zu erfassen sind, einzutragen.

29 Im Fall einer Pauschalierung ist in Kennzahl 9259 der jeweils in Betracht kommende Pauschalbetrag für Betriebs-ausgaben einzutragen. Bei Inanspruchnahme der Sportler/-innen-Pauschalierung dürfen die nicht zu erfassenden Einkünfte (67%) nicht über Kennzahl 9259 ausgeschieden werden; siehe dazu Punkt 9.

30 Ein Gewinnfreibetrag in Form eines Grundfreibetrages steht in Höhe von 13% des Gewinnes, höchstens jedoch in Höhe von 3.900 Euro pro Person und Veranlagungsjahr zu. Der Grundfreibetrag wird im Einkommensteuerbescheid automatisch abgezogen, eine Eintragung ist daher nicht erforderlich. Beachten Sie bitte, dass der Betrag, der in die Einkommensteuererklärung E 1 in die Zeile 10a, 11a oder 12a einzutragen ist und in die Kennzahlen 310/320/330 übernommen wird, im Einkommensteuerbescheid noch um den Gewinnfreibetrag gekürzt wird.Sie haben aber die Möglichkeit, auf die Berücksichtigung des Grundfreibetrages zu verzichten; in diesem Fall müssen Sie das Ankreuzkästchen ausfüllen.

E 1a-K-PDF-2020 99

Page 100: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Vermietungund Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken für 2020

Pro Einkunftsquelle eine Beilage ausfüllen! Achtung: Bei Vorliegen von Vermietungsgemeinschaften (Hausgemeinschaften) verwenden Sie das Formular E 6b!

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

E 1b, Seite 1, Version vom 09.10.2020printcom electronic forms - vom BMF genehmigtE 1b-EDV-2020

Zutreffendes bitte ankreuzen!GrundstückPostleitzahl Ort

Straße, Platz

Hausnummer Stiege Türnummer Staat 1)

Bebautes Grundstück

Unbebautes Grundstück

Einheitswert Aktenzeichen (EWAZ) 1

Vermieter ist (zivilrechtlicher) Eigentümer

Vermieter ist Fruchtgenussberechtigter

Vermieter ist sonstiger Nutzungsberechtigter

USt-Bruttosystem 2 USt-Nettosystem 2

Eine Entlastung von der Doppelbesteuerung auf Grund der VO BGBl. II Nr. 474/2002 wird beansprucht 3

Höhe eines auszuscheidenden Überschusses oder Verlustes 4 9030

1) Nur wenn das Objekt nicht in Österreich liegt, geben Sie bitte das Kfz-Nationalitätszeichen des Staates an.2) Liegt bei einem unentgeltlichen Erwerb zwischen der Beendigung der Vermietung durch den Rechtsvorgänger oder der im Zuge eines unentgeltlichen Erwerbes erfolgten Beendigung des Mietverhältnisses und dem neuerlichen Beginn der Vermietung durch den Steuer- pflichtigeneinZeitraumvonmehralszehnJahren,könnendiefiktivenAnschaffungskostenalsAfA-Bemessungsgrundlageherangezogen werden (Rz 6432 EStR 2000).

Im Erklärungsjahr erfolgte die erstmalige Vermietung eines bisher nicht vermieteten Objektes Das vermietete Objekt war zum 31.03.2012 nicht steuerverfangen („Altvermögen‟, § 30 Abs. 4)

Höhe der fiktiven Anschaffungskosten des Gebäudes 2) 6 9407 Das vermietete Objekt war zum 31.03.2012 steuerverfangen („Neuvermögen‟) oder wurde

danach entgeltlich erworben Höhe der gesamten tatsächlichen Anschaffungskosten (Grund und Boden und Gebäude) 7 9409 a) Der auf das Gebäude entfallende Anteil an den gesamten Anschaffungskosten wurde nach der Grundanteilverordnung 2016 (GrundanteilV 2016) ermittelt und beträgt 8

60% 70% 80% b) Der auf das Gebäude entfallende Anteil an den gesamten Anschaffungskosten wurde nach einem anderen Aufteilungsverhältnis ermittelt. Dieses beträgt in Prozent:

Von den gesamten Anschaffungskosten entfallen auf das Gebäude (ohne Grundanteil) 9410

5

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelderkönnenmaschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Steuernummer

FAMILIEN- ODER NACHNAME

VORNAME TITEL

10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card

Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

100

Axel
Textfeld
2 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 9134, 9135 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 1 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Page 101: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1b, Seite 2, Version vom 09.10.2020E 1b-EDV-2020

Ermittlung der Einkünfte 16

13

14

15

21

22

18

9470

9480

9490

9500

9510

9520

9530

Im Veranlagungsjahr zu berücksichtigende Aufwendungen nach § 28 Abs. 2

Im Veranlagungsjahr zu berücksichtigende Aufwendungen nach § 28 Abs. 3

Im Veranlagungsjahr zu berücksichtigende Aufwendungen nach § 28 Abs. 4

Absetzung für Abnutzung (AfA) soweit nicht in Kennzahl 9134 und/oder 9135 zu erfassen

Fremdfinanzierungskosten

Sofort abgesetzte Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungskosten

Übrige Werbungskosten

9460Einnahmen 17

Werbungskosten

Im Erklärungsjahr sind Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2, 3 oder 4 angefallen:

13

14

15

9430

9440

9450

Ich stelle einen Antrag auf Verteilung von Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2 Höhe der insgesamt zu verteilenden Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2, die über Antrag oder zwingend verteilt zu berücksichtigen sindIch stelle einen Antrag auf Verteilung von Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 Höhe der insgesamt zu verteilenden Herstellungsaufwendungen

Ich stelle einen Antrag auf Verteilung von Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 4 Höhe der insgesamt zu verteilenden Aufwendungen gemäß § 10 Mietrechtsgesetz

Verteilungszeitraum (mindestens 10, höchstens 15 Jahre) Anzahl der Jahre

Im Erklärungsjahr erfolgte die Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Vermietung eines bereits vermietet gewesenen Objektes a) Fortsetzung einer Vermietung des Rechtsvorgängers ohne Unterbrechung

Das vermietete Objekt wurde im Erklärungsjahr unentgeltlich erworben. Die AfA des Rechtsvorgängers wird fortgesetzt (AfA-Fortsetzung, 16 Abs. 1 Z 8 lit. b)

Zehntel-/Fünfzehntelabsetzungen vom Rechtsvorgänger wurden übernommen 9

b) Wiederaufnahme einer Vermietung nach Unterbrechung Die Vermietung wurde im Erklärungsjahr nach einer Unterbrechung wieder aufgenommen.

Die AfA wird fortgesetzt (AfA-Fortsetzung) Die ursprüngliche Bemessungsgrundlage beträgt 10 9416

Die ursprüngliche AfA-Bemessungsgrundlage waren die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die Unterbrechung erfolgte vor dem 1.1.2016. Eine Anpassung der AfA aufgrund eines geänderten, auf das Gebäude entfallenden Anteils an den gesamten Anschaffungskosten wurde vorgenommen (§ 16 Abs. 1 Z 8 iVm § 124b Z 284): 11 ja neinIm Erklärungsjahr erfolgte die erstmalige Vermietung nach einer Entnahme aus einem Betriebsvermögen

Das Objekt wurde aus einem Betriebsvermögen entnommen und im Erklärungsjahr erstmalig als privates Wirtschaftsgut vermietet Höhe des Entnahmewertes (AfA-Bemessungsgrundlage) 12 9417Im Erklärungsjahr erfolgte die Übertragung der Einkunftsquelle oder Beendigung der Vermietung

Die Einkunftsquelle wurde zur Gänze oder teilweise unentgeltlich übertragen

Die Einkunftsquelle wurde zur Gänze oder teilweise veräußert

Die Vermietung wurde beendet, ohne dass die Einkunftsquelle veräußert oder unentgeltlich übertragen wurde

9505Zahlung für Substanzabgeltung bei Vorbehaltsfruchtgenuss

9135Absetzung für Abnutzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit e, beschleunigte Gebäudeabschreibung, höchstens dreifacher AfA-Satz)

9134Degressive Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 iVm § 7 Abs. 1a) für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind 19

20

E 1b - Seite 2 Steuer-Nr.

101

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Axel
Pfeil rechts Änderung
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Axel
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Axel
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Page 102: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1b, Seite 3, Version vom 09.10.2020E 1b-EDV-2020

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

WICHTIGER HINWEIS: Übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.AufzeichnungenundUnterlagen,dieGrundstückeimSinnedes§6Abs.1Z9lit.aUStG1994betreffen,sindzweiundzwanzigJahreaufzubewahren(§18Abs.10UStG1994).

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

Einnahmenüberschuss oder Werbungskostenüberschuss (Verlust) [Bitte diesen Betrag imFormular E 1 bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (Punkt 17.1) berücksichtigen.]

23 9414

Summe Werbungskosten (muss nicht ausgefüllt werden)

Zu-/Abschlag gemäß § 28 Abs. 7

E 1b - Seite 3 Steuer-Nr.

102

Page 103: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einzelunternehmer/-innenmit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft für 2020Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.Diese Beilage ist nur von Einzelunternehmer/-innen mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu verwenden. Im Fall eines gemeinschaftlich geführten Betriebes mit pauschalierten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verwenden Sie das Formular E 6c. Beachten Sie die Erläuterungen auf den Seiten 4 und 5 des Formulars.Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig mache. Die Angaben werden überprüft; unrichtige oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Folgen haben. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die Angaben in der Erklärung unrichtig oder unvollständig sind, werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung).

Derzeitige Anschrift, Aktenzeichen des EinheitswertbescheidesPostleitzahl

Beträge in Euro und Cent

Beitragsgrundlagenoption bei SVA der Selbständigen wurde ausgeübt

Einheitswert des Eigenbesitzes (sowie mitbewirtschafteter Flächen des Ehepartners) bzw. Einheitswert von Betrieben ohne Eigenflächen

Gesamteinheitswert der selbstbewirtschafteten Fläche

Einheitswert der Zupachtungen (einschl. Einheitswert der von anderen zur Nutzung überlassenen Flächen) sowie Zuschläge gemäß § 40 Bewertungsgesetz (z.B. für Obstbau, Sonderkulturen)

Einheitswert der Verpachtungen (einschl. Einheitswert der an andere zur Nutzung überlassenen Flächen) sowie Zuschläge gemäß § 40 Bewertungsgesetz (z.B. für Obstbau, Sonderkulturen)

Antrag auf Teilpauschalierung wird für das Erklärungsjahr gestellt. Die folgenden Voraussetzungen für die beantragte Teilpauschalierung liegen vor: • Der Gesamteinheitswert der selbst bewirtschafteten Fläche übersteigt nicht 75.000 Euro.• Die „große” Beitragsgrundlagenoption bei der SVA der Selbständigen wurde für das Veranlagungsjahr nicht ausgeübt.• Ein Antrag auf Teilpauschalierung wurde nicht bereits in den letzten vier Jahren gestellt.

Antrag auf Teilpauschalierung wurde bereits in einem Vorjahr gestellt.

Staat (nur ausfüllen, wenn nicht in Österreich) Aktenzeichen des EinheitswertbescheidesFinanzamtsnummer

Betriebsanschrift (Ort, Straße, Platz, Haus-Nr., Stiege, Tür-Nr.)

ja nein

9610

9620

9630

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

Vollpauschalierte Einkünfte

4

3

5

5

5

6

1

2

9650

9640a) Einheitswert der forstwirtschaftlichen Fläche, sofern dieser den in § 3 LuF-PauschVO 2015 genannten Betrag übersteigt

b) 30% des Einheitswertes der alpwirtschaftlichen Fläche

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Steuernummer

FAMILIEN- ODER NACHNAME

VORNAME TITEL

10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card

Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

103

Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
Schreibmaschinentext
"die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Fläche übersteigt nicht 60 Hektar " entfällt die tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten übersteigt nicht nachhaltig die Zahl 120" entfällt
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Axel
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Axel
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Axel
Schreibmaschinentext
"Ich erkläre, dass die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche ... 60 ha nicht übersteigt" entfällt "Ich erkläre, dass die Zahl der tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten..... nicht nachhaltig Zahl 120 überstiegen hat " entfällt
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Rechteck
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Textfeld
0 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 3 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 9671 7 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Page 104: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1c, Seite 2, Version vom 28.10.2020

4. Einkünfte aus Landwirtschaft, Alpwirtschaft, Fischerei und Bienenzucht 30% der Betriebseinnahmen (inkl. USt.) ohne die gesondert zu berücksichtigenden Beträge laut Punkt 5. bis 17.

6. Einkünfte aus Forstwirtschaft

5. Einkünfte aus Veredelungstätigkeiten (Haltung von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel) 20% der auf die Veredelungstätigkeit entfallenden Betriebseinnahmen (inkl. USt.) ohne die gesondert zu berücksichtigenden Beträge laut Punkt 6. bis 17.

7. Einkünfte aus Gartenbau laut Beilage Komb 25 (bei Teilpauschalierung) Die Beilage Komb 25 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.

8. Einkünfte aus Weinbau laut Beilage Komb 24 Die Beilage Komb 24 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.

11. a) Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb laut Beilage Komb 26 Die Beilage Komb 26 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.

Einkünfte aus Weinbuschenschank liegen vor

c) Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben (Substanzbetrieben) Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung pro Nebenbetrieb erforderlich (nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen)

10. Einkünfte aus Mostbuschenschank sowie Almausschank laut Beilage Komb 24 Die Beilage Komb 24 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.

12. Vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagd-/Fischereipachterlöse und Naturalleistungen der Pächterin/des Pächters)13. Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption (Punkt 8.1 des Formulars E 1): Einkünfte aus betrieblichem Kapitalvermögen (zB Ausschüttungen von Agrargemeinschaften, Veräußerung von Anteilen an Agrargemeinschaften) 1)

14. Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption (Punkt 8.2 des Formulars E 1): Positive Einkünfte aus der Veräußerung von Betriebsgrundstücken oder Entnahme von Betriebsgebäuden. 2)

a) Betriebseinnahmen (inkl. USt.) abzüglich pauschale Betriebsausgaben.

b) Einkünfte aus Waldverkäufen (auch bei vollpauschalierten Forstwirten)

9690

9710

9720

9730

9743

9744

9742

9741

9750

9745

9746

9700

9691

ja nein

9

11

12

1) Beachten Sie: Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption ist zusätzlich das Ankreuzkästchen in Punkt 8.1 des Formulars E 1 aus- zufüllen. In diesem Fall werden die Einkünfte zum allgemeinen Steuertarif im Ergebnis aus der Beilage E 1c miterfasst. Eine gesonderte Erfassung in Kennzahl 780 des Formulars E 1 hat daher zu unterbleiben. Ist kein KESt-Abzug erfolgt und sollen die Einkünfte mit dem besonderen Steuersatz besteuert werden, sind sie nicht hier zu erfassen, sondern in Kennzahl 946 des Formulars E 1 einzutragen.2) Beachten Sie: Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption ist zusätzlich das Ankreuzkästchen in Punkt 8.2 des Formulars E 1 auszu-

füllen. In diesem Fall werden die Einkünfte zum allgemeinen Steuertarif im Ergebnis aus der Beilage E 1c miterfasst. Eine gesonderte Erfassung in Kennzahl 500 des Formulars E 1 hat daher zu unterbleiben. Sollen die Einkünfte mit dem besonderen Steuersatz besteuert werden, sind sie nicht hier zu erfassen, sondern in der für Substanzgewinne aus Betriebsgrundstücken maßgebenden Kennzahl des Formulars E 1 einzutragen. Eine anrechenbare Immobilienertragsteuer oder besondere Vorauszahlung ist ebenfalls im Formular E 1 zu erfassen.

9680

1. Maßgeblicher Einheitswert für den Grundbetrag

2. Grundbetrag: 42% des maßgeblichen Einheitswertes3. Einkünfte aus Gartenbau laut Beilage Komb 25 (bei Vollpauschalierung) Die Beilage Komb 25 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.

7

E 1c-EDV-2020

10

b) Einkünfte aus Be- und/oder Verarbeitung laut Beilage Komb 26 Die Beilage Komb 26 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen.

9660

9670d) Einheitswert der gärtnerisch genutzten Fläche

c) Einheitswert der weinbaulich genutzten Fläche (nur abziehen, sofern die weinbaulich genutzte Fläche 60 Ar übersteigt)

Teilpauschalierte Einkünfte 8

Zusätzliche Einnahmen

15. Sonstige gewinnerhöhende Beträge wie Einkünfte aus Beteiligungen an Mitunternehmer- schaften, Holzbezugsrechten, Wildabschüssen bzw. Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Nutzungsüberlassung von Grund und Boden (z.B. Schipisten, Handymaste auf land- und forst- wirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie Betriebsvorrichtungen)16. Sonstige nicht von der Pauschalierung erfasste Einkünfte (z.B. Verkauf von Weingärten, Obstgärten und sonstigen Dauerkulturen ohne Grund und Boden [z.B. Christbaumkulturen, Energieholzflächen, Hopfen] sowie andere nicht abpauschalierte Geschäftsfälle)

9760

9770

13

9. Einkünfte aus dem Betrieb einer Intensivobstanlage zur Produktion von Tafelobst 9739

E 1c - Seite 2 Steuer-Nr.

104

Axel
Schreibmaschinentext
*1) KZ 9671: Einheitswert der Fläche für Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst, sofern die Fläche der Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst 10 ha übersteigt" entfällt
Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
Schreibmaschinentext
Überschrift wurde eingefügt
Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
Schreibmaschinentext
*1) siehe unten KZ 9671 entfällt
Axel
Schreibmaschinentext
"von mehr als 10 ha" entfällt
Axel
Pfeil rechts Änderung
Page 105: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1c, Seite 3, Version vom 28.10.2020E 1c-EDV-2020

(Teil-)Betrieb wurde veräußert oder aufgegebenHöhe des Veräußerungsgewinnes (vor allfälligem Freibetrag)/-verlustes

Höhe eines auszuscheidenden Gewinnes oder eines zu berücksichtigenden Verlustes

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4

Ein Antrag gemäß § 24 Abs. 6 wird gestellt (Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe)

Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftDiesen Betrag in das Formular E 1 (Punkt 10.1) übernehmen.

9020

9021

9030

17

19

20

Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust des laufenden Jahres und/oder eines Vorjahres

Grundfreibetrag gemäß § 10 (13% der Einkünfte, maximal 3.900 Euro)

Auf den Grundfreibetrag wird verzichtet

9242

9221

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

WICHTIGER HINWEIS: Übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

a) Abzugsfähige Pachtzinse (maximal 25% des Einheitswerts der zugepachteten Flächen) 4)

b) Bezahlte, die Land- und Forstwirtschaft betreffende Schuldzinsen (ohne Kapital- rückzahlungen)

Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs. 10) wurde vorgenommen.Höhe des Übergangsgewinnes/Übergangsverlustes(Verluste in voller Höhe, wenn keine Eintragung in Kennzahl 9242 zu erfolgen hat)

d) An SVA der Selbständigen bezahlte SozialversicherungsbeiträgeSumme der zusätzlichen Ausgaben a) bis d)Zwischensumme 2 (höchstens jedoch Zwischensumme 1)

c) Ausgedingelasten: Die geltend gemachten Beträge sind in gleicher Höhe bei der Einkommensermittlung der Ausgedingeempfängerin/des Ausgedingeempfängers als wiederkehrende Bezüge anzusetzen. Pauschale von 700 Euro pro Person

oder tatsächliche Kosten

9790

9800

9830

9010

9810

9820

Zusätzliche Ausgaben (gemäß § 15 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015)

Pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor Berücksichtigung eines Grundfreibetrages gemäß § 10(Zwischensumme 1 abzüglich Zwischensumme 2 - der Betrag darf nicht negativ sein).

Grundfreibetrag (§ 10), Sonderfälle

15

16

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

18

Zwischensumme 1 aus Punkt 2. bis 16.

17. Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption gem. Punkt 8.3 des Formulars E 1: Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107), die

im Umfang von 33 % des Auszahlungsbetrages (ohne USt)

in der durch ein Gutachten nachgewiesenen Höhe nach dem Tarif zu besteuern sind 3) 932614

3) Beachten Sie: Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption ist zusätzlich das Ankreuzkästchen in Punkt 8.3 des Formulars E 1 auszufüllen. In diesem Fall werden die Einkünfte aus Leitungsrechten in Höhe der Kennzahl 9326 im Ergebnis aus der Beilage E 1c miterfasst und darauf der allgemeine Steuertarif angewendet. Die einbehaltene Abzugsteuer ist im Formular E 1 in der Kennzahl 286 einzutragen.4) Der Abzug der bezahlten Pachtzinse darf 25% des auf die zugepachteten Flächen entfallenden Einheitswertes nicht übersteigen. Für die Ermittlung des Einheitswertes ist der eigene ha-Satz und nicht der des Verpächters heranzuziehen.

E 1c - Seite 3 Steuer-Nr.

105

Page 106: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1kv, Seite 1, Version vom 06.07.2020printcom electronic forms - vom BMF genehmigtE 1kv-EDV-2020

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.Beachten Sie: Innerhalb der EU sowie teilnehmender Drittstaaten werden Informationen über Finanzkonten, die eine in einem anderen teilnehmenden Staat ansässige Person hält, übermittelt. Sollten Sie daher Konten/Depots in solchen Staaten führen, beachten Sie, dass diese Finanzinformationen durch die ausländischen Finanzinstitute an das Finanzamt zu Kontrollzwecken übermittelt werden.

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

Beilage zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfteaus Kapitalvermögen für 2020

1. Einkünfte aus Kapitalvermögen1.1. Einkünfte auf die kein besonderer Steuersatz anwendbar ist (Erklärungspflicht, Tarifbesteuerung) 1

1.1.1 Einkünfte aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter oder aus der Beteiligung nach Art eines stillen Gesellschafters, einschließlich Überschüsse aus der Abschichtung, soweit nicht in Kennzahl 929 zu erfassen 856

1.1.2 Sonstige tarifsteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27a Abs. 2; insbe-sondere Zinsen aus Privatdarlehen, Einkünfte aus nicht öffentlich begebenen For-derungswertpapieren, Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten ohne freiwilligem Steuerabzug, soweit nicht in Kennzahl 929 zu erfassen) 857

1.1.3 In Kennzahl 856/857 nicht enthaltene Einkünfte, auf die ausländische (Quellen)Steuer anzurechnen ist 2 929

1.1.4 Auf Einkünfte gemäß Kennzahl 929 entfallende anzurechnende (Quellen)Steuer 18 940

1.2. Einkünfte, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist und die für einen Verlustausgleich nicht in Betracht kommen (§ 27 Abs. 8 Z 1 und § 124b Z 185 lit. c) 3

Inländische Kapitaleinkünfte Ausländische Kapitaleinkünfte1.2.1 Zinsen aus Geldeinlagen und

nicht verbrieften sonstigen For-derungen bei Kreditinstituten (besonderer Steuersatz von 25%) 860 861

1.2.2 Zuwendungen von Stiftungen (§ 27 Abs. 5 Z 7; besonderer Steuersatz von 27,5%) 858 859

1.2.3

Einkünfte aus vor dem 1. April 2012 erworbenen Forderungswertpa-pieren (§ 27 idF vor dem BBG 2011 iVm § 124b Z 185 lit. c; besonderer Steuersatz von 27,5%) 934 935

1.3. Einkünfte, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist und bei denen ein Verlustausgleich zulässig ist 4

Inländische Kapitaleinkünfte 5 Ausländische Kapitaleinkünfte1.3.1 Einkünfte aus der Überlassung

von Kapital (§ 27 Abs. 2; ins-besondere Dividenden, Zinser- träge aus Wertpapieren 27,5%) 862 863

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Steuernummer

FAMILIEN- ODER NACHNAME

VORNAME TITEL

10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card

Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

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E 1kv, Seite 2, Version vom 06.07.2020E 1kv-EDV-2020

1.3.3 Einkünfte aus verbrieften Derivaten (§ 27 Abs. 4; insbesondere Zertifikate, Optionsscheine) oder nicht verbrieften Derivaten beifreiwilligem Steuerabzug

Inländische Kapitaleinkünfte 10 Ausländische Kapitaleinkünfte

Überschüsse 27,5% 11 982 995

Überschüsse 25% 12 893 894

Verluste 13 895 896

1.3.4 Einkünfte aus Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds 14

Inländische Kapitaleinkünfte Ausländische Kapitaleinkünfte

Ausschüttungen 27,5% 897 898

Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% 936 937

Saldo aus Punkt 1.3 15

1.4 Kapitalertragsteuer, soweit sie auf die inländischen Kapitalein-künfte entfällt 16 899

1.5 Abgeltungssteuer nach den Steuerabkommen mit Liechtenstein 17 942

1.6 Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen 18 984 998

1.7 Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 25% unterliegen 18 900 901

1.3.2 Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3; insbesondere Veräußerungsgewinne aus Aktien, Forderungswertpapieren und Fondsanteilen)

Inländische Kapitaleinkünfte 6 Ausländische Kapitaleinkünfte

Überschüsse 27,5% 7 981 994

Überschüsse 25% 8 864 865

Verluste 9 891 892

E 1kv - Seite 2 Steuer-Nr.

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E 1kv, Seite 3, Version vom 06.07.2020E 1kv-EDV-2020

2. KESt-Rückerstattung bei Tilgungsträgern gemäß § 124b Z 185 lit. d

Ich beantrage gemäß § 124b Z 185 lit. d, Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Tilgungsträgern steuerfrei zu belassen. Einbehaltene Kapitalertragsteuer ist daher anzurechnen/zu erstatten in Höhe von

943

3. Anrechnungsausschluss gemäß § 27a Abs. 5 19

3.1 Meine Partnerin/mein Partner beansprucht den Alleinverdienerabsetzbetrag ja

3.2 Für mich (für die Antragstellerin/den Antragsteller) wurde 2020 Familienbeihilfe bezogen. Anzahl der Monate des Familienbeihilfebezuges:

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

WICHTIGER HINWEIS: Übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

E 1kv - Seite 3 Steuer-Nr.

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E 1-PDF-2020 Bundesministerium für Finanzen E 1, Seite 1, Version vom 09.12.2020

Einkommensteuererklärung für 2020 sowie- Antrag auf Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2019 bzw. 2018- Antrag zur Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2020 wegen abweichendem Wirtschaftsjahr 2020/2021Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.

Weitere Informationen zur Einkommensteuererklärung finden Sie in der Ausfüllhilfe (Formular E 2) oder auf bmf.gv.at.

Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig mache. Die Angaben werden überprüft; unrichtige oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Folgen haben. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die Angaben in der Erklärung unrichtig oder unvollständig sind, werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung).

Diese Erklärung können Sie auch papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung. Sie benötigen dafür keine spezielle Software.

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

Zutreffendes bitte ankreuzen.

2. Derzeitige Wohnanschrift2.1 Straße

2.2 Hausnummer 2.3 Stiege 2.4 Türnummer 2.5 Land 2)

2.6 Ort

2.7 Postleitzahl 2.8 Telefonnummer

1) Geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.2) Geben Sie als Land das Kfz-Nationalitätszeichen an, wenn der derzeitige Wohnsitz nicht in Österreich ist.

1. Weitere Angaben zur Person1.1 Geschlecht

weiblich männlich inter/divers/offen1.2 Personenstand am 31.12.2020 (Bitte nur ein Kästchen ankreuzen) seit Datum (TT.MM.JJJJ)

verheiratet/in eingetragener Partnerschaft lebend in Lebensgemeinschaft lebend ledig dauernd getrennt lebend geschieden verwitwet

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Steuernummer

FAMILIEN- ODER NACHNAME

VORNAME TITEL

10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1)

Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

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E 1, Seite 2, Version vom 09.12.2020

3. Partnerin/Partner 3)

3.1 Familien- oder Nachname

3.2 Vorname 3.3 Titel

3.4 10-stellige Sozialversicherungsnummer 3.5 Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine

laut e-card 1) SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

4. Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag 1 2

4.1 Alleinverdienerabsetzbetrag wird beantragt und ich erkläre, dass meine Partnerin/mein Partner diesen nicht in Anspruch nimmt.

4.2 Alleinerzieherabsetzbetrag wird beantragt.

Hinweis zu Punkt 4.1 und 4.2: Bezug von Familienbeihilfe für mindestens ein Kind laut Punkt 4.3 erforderlich.

4.3

4.4 Für einen allfälligen Kindermehrbetrag erkläre ich, dass ich im Veranlagungsjahr Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Überbrückungs- hilfe oder Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung gar nicht oder für einen Zeitraum von weniger als 330 Tagen bezogen habe.

5. Höhe der Einkünfte von Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner Bitte nur ankreuzen, wenn nicht bereits Punkt 4.1 (Alleinverdienerabsetzbetrag) angekreuzt wurde.

Ich erkläre, dass die jährlichen Einkünfte meiner Ehepartnerin/meines Ehepartners oder meiner eingetragenen Partnerin/meines eingetragenen Partners 6.000 Euro nicht überschritten haben [In diesem Fall stehen der Erhöhungsbetrag für Topfsonderausgaben (23.1, 23.2), ein geringerer Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen (Formular L 1ab) und behinderungsbedingte Aufwendungen der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners (Formular L 1ab) zu].

6. Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Ich beantrage den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag. (Voraussetzungen: Eigene Pensionseinkünfte nicht mehr als 25.000 Euro, kein Anspruch auf Absetzbeträge gemäß Punkt 4, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft lebend - Einkünfte der Ehepartnerin/ des Ehepartners oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners nicht mehr als 2.200 Euro jährlich).

7. Mehrkindzuschlag 3

Ich beanspruche den Mehrkindzuschlag für 2021, da für 2020 zumindest zeitweise Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder bezogen wurde und das Haushaltseinkommen 55.000 Euro nicht überstiegen hat. Wenn Sie mehr als 6 Monate in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, ist auch das Ein- kommen der Ehepartnerin/des Ehepartners oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner bei der Berechnung der Grenze von 55.000 Euro zu berücksichtigen.

9. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4)Für den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht verwenden Sie bitte die Beilage L 1i (Punkt 6 des Formular L 1i).

8. Regelbesteuerungsoption bei Kapitalerträgen, Einkünften aus Grundstücksveräußerungen und Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten

8.1 Ich beantrage die Besteuerung der betrieblichen und/oder privaten Kapitalerträge, auf die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist, nach dem allgemeinen Steuertarif (Regelbesteuerungsoption gemäß § 27a Abs. 5) 4

8.2 Ich beantrage die Besteuerung der betrieblichen und/oder privaten Substanzgewinne betreffend Grundstücke (Grundstücksveräußerungen und Entnahmen von Betriebsgrundstücken), auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist, nach dem allgemeinen Steuertarif (Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs. 2) 5

8.3 Ich beantrage die Besteuerung von Einkünften aus Leitungsrechten, von denen eine Abzugsteuer von 10% einbehalten worden ist, nach dem allgemeinen Steuertarif (§ 107 Abs. 11)

1) Geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.3) Partnerin/Partner sind nur Ehepartnerin/Ehepartner, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner oder Lebensgefährtin/Lebens- gefährte mit mindestens einem Kind für das mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen wurde (§ 106 Abs. 3). Sie werden im Folgenden – wenn nicht anders angeführt – als „Partnerin/Partner‟ bezeichnet.

Anzahl der Kinder, für die ich oder meine Partnerin/mein Partner für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe/hat. Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kindern verwenden Sie bitte für jedes Kind eine eigene Beilage L 1k.

E 1-PDF-2020

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Page 111: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

10. - 12. Betriebliche Einkünfte aus (Beträge in Euro)

10. Land- und Forst- wirtschaft 7

11. selbständiger Arbeit 8

12. Gewerbe-betrieb 9

1. Als Einzelunternehmer/in - Ergebnis aus der/den Beilage(n) E 1a oder E 1a-K, bei land- und forstwirtschaftlicher Pauschalierung aus E 1c 4)

2. Als Beteiligte/r (Mitunternehmer/in) - Ergebnis aus der Beilage E 11 4)

3. Davon auszuscheiden wegen Verteilung der Einkünfte auf 3 Jahre 10

auf 5 Jahre 11

311 321 327

312 322 3284. Ich beantrage gemäß § 37 Abs. 9 unwiderruflich, meine positiven Einkünfte

aus künstlerischer und/oder schriftstellerischer Tätigkeit auf das Erklärungs- jahr und die beiden Vorjahre gleichmäßig zu verteilen.

In Kennzahl 325 sind daher 2/3 auszuscheiden. 5) 12 3255. Anzusetzende Teilbeträge aus einer Einkünftever-

teilung gemäß Punkt 3 und/oder 4 eines anderen Jahres 13 314 324 326

6. Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption gemäß Punkt 8.1: In Punkt 1. und/oder 2. nicht enthaltene betriebliche Kapitalerträge (Früchte und Substanz), soweit sie nicht in den Kenn- zahlen 917/918/919 zu erfassen sind 14 780 782 784

7. Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption gemäß Punkt 8.1: In den Kennzahlen 780/782/ 784 nicht enthaltene betriebliche Kapitalerträge (Früchte und Substanz), auf die ausländische Quellensteuer anzurechnen ist 15 917 918 919

8. Bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption gemäß Punkt 8.2: In Punkt 1. und/oder 2. nicht enthaltene Substanzgewinne betreffend Be- triebsgrundstücke 16 500 501 502

Summe aus 1. bis 8. 310 320 3309. Ich beantrage gemäß § 37 Abs. 4, Ein-

künfte gemäß § 21 gleichmäßig auf drei Jahre verteilt zu berücksichtigen. 17In den Einkünften aus Land- und Forstwirt- schaft enthaltene Einkünfte gemäß § 37 Abs. 4, die auf das Erklärungsjahr und die beiden Folgejahre gleichmäßig zu verteilen sind 151

Besondere SteuersätzeBetriebliche Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz zu besteuern sind10. In den Kennzahlen 310/320/330 nicht enthal-

tene in- und ausländische Kapitalerträge (Früchte und Substanz), auf die keine ausländische Quellen- steuer anzurechnen ist und die mit dem beson- deren Steuersatz von 27,5% zu besteuern sind. 18 946 947 948

11. In den Kennzahlen 310/320/330 nicht enthalte- ne in- und ausländische Kapitalerträge, auf die keine ausländische Quellensteuer anzurechnen ist und die mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern sind. 18 781 783 785

12. ln den Kennzahlen 310/320/330 nicht enthalte-ne in- und ausländische Kapitalerträge (Früchte und Substanz), auf die ausländische Quellen-steuer anzurechnen ist und die mit dem beson-deren Steuersatz von 27,5% zu besteuern sind. 19 949 950 951

13. ln den Kennzahlen 310/320/330 nicht enthalte- ne in- und ausländische Kapitalerträge, auf die ausländische Quellensteuer anzurechnen ist und die mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern sind. 19 920 921 922

Substanzgewinne betreffend Betriebsgrundstücke, die mit dem besonderen Steuersatz zu besteuern sind14. Substanzgewinne betreffend Betriebsgrund-

stücke, die mit dem besonderen Steuersatz von 30% zu besteuern sind 20 961 962 963

15. Substanzgewinne betreffend Betriebsgrund- stücke, die mit dem besonderen Steuersatz von 25% zu besteuern sind 20 551 552 553

Anzurechnende Steuerauf betriebliche Kapitalerträge (KESt, ausländische Quellensteuer)16. Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5%, soweit

sie auf betriebliche inländische Kapitalerträge entfällt 955 956 9574) Ohne endbesteuerungsfähige Kapitalerträge, Substanzgewinne betreffend Kapitalvermögen und betreffend Betriebsgrundstücke, auf

die ein besonderer Steuersatz anwendbar ist. 5) Gleichzeitig beantrage ich, Anspruchszinsen (§ 205 BAO) insoweit nicht festzusetzen, als der Differenzbetrag an Einkommensteuer für die Vorjahre Folge des obigen Antrags ist.

E 1, Seite 3, Version vom 09.12.2020E 1-PDF-2020 111

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E 1, Seite 4, Version vom 09.12.2020

13. Wartetastenregelungen (§ 2 Abs. 2a und § 23a)

In den betrieblichen Einkünften sind nichtausgleichsfähige Verluste im Sinne des§ 2 Abs. 2a enthalten:

a) Eigener Betrieb 21 341

b) Beteiligungen 22 342

Verrechenbare Verluste aus Vorjahren sind mit positiven betrieblichen Einkünften auszugleichen in Höhe von:

a) Eigener Betrieb 23 332

b) Beteiligungen 23 346Ausgleichs- bzw. vortragsfähiger Verlust gemäß § 23a aus einem Einlageüberhang (einer Haftungs- inanspruchnahme), der das Ergebnis aus der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft nicht vermindert hat (Betrag aus Kennzahl 9405/7405 der Beilage E 6a-1) 24 509In den außerbetrieblichen Einkünften sind nicht ausgleichsfähige Verluste im Sinne des § 2 Abs. 2a enthalten 25 371Verrechenbare Verluste aus Vorjahren sind mit positiven außerbetrieblichen Einkünften auszugleichen in Höhe von: 26 372

auf Substanzgewinne betreffend Betriebsgrundstücke (Immobilienertragsteuer, ausländische Steuer, besondere Vorauszahlung)20. Immobilienertragsteuer in Höhe von 30%,

soweit sie auf betriebliche Einkünfte aus Grund- stücksveräußerungen entfällt 964 965 966

21. Immobilienertragsteuer in Höhe von 25%, soweit sie auf betriebliche Einkünfte aus Grund- stücksveräußerungen entfällt 583 584 585

22. Besondere Vorauszahlung in Höhe von 30%, soweit sie auf betriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen entfällt 6) 967 968 969

23. Besondere Vorauszahlung in Höhe von 25%, soweit sie auf betriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen entfällt 6) 589 590 591

24. Auf Einkünfte aus betrieblichen Grundstücksver-äußerungen, die dem besonderen Steuersatz von 30% unterliegen, entfallende anzurechnende ausländische Steuer 970 971 972

25. Auf Einkünfte aus betrieblichen Grundstücksver-äußerungen, die dem besonderen Steuersatz von 25% unterliegen, entfallende anzurechnende ausländische Steuer 586 587 588

auf Einkünfte aus Leitungsrechten, die auf Grund der Ausübung der Regelbesteuerungsoption nach dem Tarif besteuert werden (Abzugsteuer gemäß § 107)

26. Abzugsteuer gemäß § 107 6 286 287 288

In Kennzahl 330 enthaltene Einkünfte, die gemäß Anlage 2 zum BSVG beitragsbegründend wirken(z.B. Einkünfte aus gewerblicher Nutztierhaltung und Pflanzenproduktion) 491In Kennzahl 330 enthaltene Einkünfte, die gemäß Anlage 2 zum BSVG beitragserhöhend wirken(z.B. Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb) 492

6) Beachten Sie bitte: Tragen Sie hier bitte nur den Betrag ein, der an besonderer Vorauszahlung für betriebliche Grundstücksveräuße-rungen entrichtet worden ist. Eine abgeführte Immobilienertragsteuer ist nicht hier, sondern bei den Kennzahlen 964/965/966 oder 583/584/585 einzutragen.

E 1-PDF-2020

14. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

14.1

Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2020Hinweis: Sofern keine Bezüge vorhanden sind, bitte den Wert 0 (Null) eintragen. Die Beilage eines Lohnzettels ist nicht erforderlich.

Sollten Sie mehrere Pensionen bezogen haben, die bereits gemeinsam lohnversteuert worden sind, ist für diese gemeinsam ver- steuerten Pensionen eine einzige pensionsauszahlende Stelle anzugeben.Folgende Bezüge zählen nicht zur „Anzahl der gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen‟:Krankengeld, Bezüge auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe, Pflege- karenzgeld, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Wochengeld, Rehabilitationsgeld, Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld u. ä., Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiter-, Urlaubs- und Abfertigungskasse.

17. Kapitalertragsteuer in Höhe von 25%, soweit sie auf betriebliche inländische Kapitalerträge entfällt 580 581 582

18. Auf betriebliche Kapitalerträge, die dem besonde-ren Steuersatz von 27,5% unterliegen, entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer 19 958 959 960

19. Auf betriebliche Kapitalerträge, die dem besonde-ren Steuersatz von 25% unterliegen, entfallende anzurechnende ausländische Quellensteuer 19 923 924 925

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Page 113: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 1, Seite 5, Version vom 09.12.2020

7) Falls vom Arbeitgeber bereits in richtiger Höhe berücksichtigt, ist hier keine Eintragung vorzunehmen. Andernfalls ist der Gesamtbetrag einzutragen.

8) Nur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die im Auftrag einer ausländischen Arbeitgeberin/eines ausländischen Arbeitgebers in Österreich im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einer österreichischen Konzerngesellschaft oder einer österreichischen Betriebsstätte des aus- ländischen Arbeitgebers befristet beschäftigt werden. Betreffend Details siehe Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungkosten.

9) Von Arbeitgeberin/Arbeitgeber erhaltene Kostenersätze (ausgenommen Kostenersätze an Expatriates betreffend Reisekosten iSd § 26 Z 4 EStG 1988). Auch bei Vertreterinnen/Vertretern sind Kostenersätze hier anzugeben.

16. Einkünfte aus Kapitalvermögen Für Einkünfte aus Kapitalvermögen verwenden Sie bitte die Beilage E 1kv.

15.3 Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Interessensver- tretungen - tatsächlich zustehender Jahresbetrag - ausgenommen Betriebsratsumlage. Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber in richtiger Höhe berücksichtigt. 7) 71715.4 Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitver-

sicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge (zB SVdGW) ausgenommen Betriebsratsumlage 274

Hier sind weitere Werbungskosten einzutragen. Bitte geben Sie jeweils den Jahresbetrag der Aufwendungen abzüglich steuerfreier Ersätze oder Vergütungen an. Betragen die Werbungskosten weniger als 132 Euro jährlich, ist eine Eintragung nicht erforderlich.

15.5 Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. Koch, Verkäuferin; nicht ausreichend ist Angestellte, Arbeiter)

15.6 Arbeitsmittel (bei Anschaffungen über 800 Euro tragen Sie hier nur die jährliche Abschreibung ein) 71915.7 Fachliteratur (keine allgemein bildenden Werke wie Lexika, Nachschlagewerke, Zeitungen etc.) 72015.8 Beruflich veranlasste Reisekosten

(ohne Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte und Familienheimfahrten) 721

15.9 Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten 722

15.10 Kosten für Familienheimfahrten 300

15.11 Kosten für doppelte Haushaltsführung 72315.12 Sonstige Werbungskosten, die nicht unter 15.6 bis 15.11 fallen

(z.B. Betriebsratsumlage) 724

15. Werbungskosten (ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale von 132 Euro), Pendlerpauschale/-euro (Die Kennzahlen 718 und 916 sind gemeinsam auszufüllen) Erläuterungen zum Pendlerpauschale/-euro und zum erhöhten Verkehrsabsetzbetrag finden Sie im Steuerbuch 2021. 28

15.1 Pendlerpauschale - tatsächlich zustehender Jahresbetrag Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber in richtiger

Höhe berücksichtigt. Berechnung laut Pendlerrechner unter bmf.gv.at/pendlerrechner/ 71815.2 Pendlereuro (Absetzbetrag) - tatsächlich zustehender Jahresbetrag

Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber in richtiger Höhe berücksichtigt. Der Pendlereuro beträgt 2 Euro pro km des einfachen Arbeitsweges für das Kalenderjahr und ist aus dem Pendlerrechner ersichtlich. Berechnung laut Pendler- rechner unter bmf.gv.at/pendlerrechner/ 916

E 1-PDF-2020

15.13 Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie ein:

Beruf - Kurzbezeichnung Zeiträume der Tätigkeiten: Beginn (TTMM) - Ende (TTMM) Kostenersätze 9)

bis

bis

Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (muss nicht ausgefüllt werden)

A: Artist/innen FM: Forstarbeiter/innen mit Motorsäge V: Vertreter/innen 9)

B: Bühnenangehörige, Filmschauspieler/innen FO: Forstarbeiter/innen ohne Motorsäge, P: Mitglieder einer Stadt-,F: Fernsehschaffende Förster/innen, Berufsjäger/innen im Revierdienst Gemeinde- oderJ: Journalist/innen HA: Hausbesorger/innen, soweit sie dem OrtsvertretungM: Musiker/innen Hausbesorgergesetz unterliegen E: Expatriates im Sinne

HE: Heimarbeiter/innen § 1 Z 11 der Verordnung 7), 8)

14.2 Steuerfreie Einkünfte auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen (z.B. UNO, UNIDO) 27 725

Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug verwenden Sie bitte die Beilage L 1i.

Lohnsteuerpflichtige Einkünfte: Die Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß Kennzahl 245 des Lohnzettels ist von der auszahlenden Stelle dem Betriebsfinanzamt zu über- mitteln und braucht daher von Ihnen nicht eingetragen werden.

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Beachten Sie bitte: 10) Bei Ausübung der Veranlagungsoption darf hier bei Vorliegen mehrerer Veräußerungsgeschäfte nur die entrichtete Immobilienertrag-

steuer jener Veräußerungsgeschäfte eingetragen werden, die auf Grund der Option in die Veranlagung einbezogen werden.11) Tragen Sie hier bitte nur den Betrag ein, der an besonderer Vorauszahlung für private Grundstücksveräußerungen entrichtet worden ist.

Eine abgeführte Immobilienertragsteuer ist nicht hier, sondern bei den Kennzahlen 988/576 einzutragen.

E 1, Seite 6, Version vom 09.12.2020

18.1.1 Pauschal ermittelte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (§ 30 Abs. 4 „Altvermögenʺ) (14% des Veräußerungserlöses; § 30 Abs. 4 Z 2) 33 985 572

Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen nach Umwidmung (60% des Veräußerungserlöses; § 30 Abs. 4 Z 1) 34 986 573

Bei Ermittlung der Einkünfte gemäß Kennzahlen 985/986 bzw. 572/573 erfolgte eine Nacherfassung begünstigter Herstellungs- aufwendungen (§ 30 Abs. 4 letzter Satz)

18.1.2 Nicht pauschal ermittelte Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (§ 30 Abs. 3, „Neuvermögenʺ und bei Option gemäß § 30 Abs. 5 auch „Altvermögenʺ) 35 987 574

18.1.3 Saldo aus den Kennzahlen 985/986/987 bzw. 572/573/574 36

18.1.4 Anrechenbare Immobilienertragsteuer, die auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen entfällt und vom Parteienvertreter abgeführt wurde 10) 988 57618.1.5 Entrichtete besondere Vorauszahlung, soweit sie auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen entfällt 11) 989 57918.1.6 Auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß Punkt 18.1 anzurechnende ausländische Steuer 997 57818.2 Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen, die dem Tarif unterliegen

18.2.1 Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen gegen Rente („Alt- und Neuvermögenʺ; § 30a Abs. 4) 37 57518.2.2 Auf Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß Punkt 18.2 entfallende anzurechnende ausländische Steuer 975

19. Sonstige Einkünfte

19.1 Wiederkehrende Bezüge (§ 29 Z 1) 38 800 19.2 Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (§ 31) und aus der Veräußerung von Beteiligungen

(§ 31 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012) 39 80119.3 Einkünfte aus der Veräußerung von Forderungswertpapieren und Derivaten, die zwischen

1.10.2011 und 31.3.2012 erworben wurden (§ 124b Z 184 zweiter Teilstrich, 27,5%) 40 50319.4 Nicht betriebliche Einkünfte aus Leistungen (§ 29 Z 3), die nicht in Kennzahl 548 zu erfassen sind 41 80319.5 Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107 EStG 1988), die nicht in Kennzahl 547 zu erfassen sind 548

19.6 Funktionsgebühren (§ 29 Z 4) 42 804

18. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen 30

Die Veräußerung betrifft (auch) Grund und Boden, der zuvor aus einem Betriebsvermögen zum Buchwert entnommen worden ist

18.1 Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist 30% 31 25% 32

17.6 Abzuziehender Fünfzehntelbetrag eines Verlustes aus privaten Grundstücksveräußerungen des Veranlagungsjahres gemäß Punkt 18.1.3 oder eines Vorjahres (höchstens Saldo aus den Punkten 17.1, 17.2 und 17.3) 36 97317.7 Ich beantrage, 60% des Verlustes aus privaten Grundstücksveräußerungen des Veran-

lagungsjahres mit dem Saldo aus den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gemäß den Punkten 17.1, 17.2 und 17.3 auszugleichen. Zu berücksichtigen sind (60 % des Betrages gemäß Punkt 18.1.3, höchstens der Saldo) 974

E 1-PDF-2020

17. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

17.1 Von Grundstücken und Gebäuden - Ergebnis aus der/den Beilage(n) E 1b

17.2 Als Beteiligte/r - Ergebnis aus der Beilage E 11

17.3 Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen (§ 28 Abs. 1 Z 4) 54617.4 Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107), die

im Umfang von 33 % des Auszahlungsbetrages (ohne USt)

in der durch ein Gutachten nachgewiesenen Höhe zu besteuern sind (Ausübung der Regelsteuerungsoption gemäß § 107 Abs. 10) 29 547

17.5 Sonstige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Einkünfte aus Betriebsverpachtung nach einer Betriebsaufgabe) 373

Summe aus 17.1 bis 17.5 370

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Page 115: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

23. Ausländische Einkünfte23.1 In den Einkünften sind enthalten: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht (ohne Einkünfte gemäß Punkt 10-12 7, 10, 11, 12, 13, 14 ohne Einkünfte aus privaten Grund-

stücksveräußerungen gemäß Punkt 18, ohne Einkünfte aus Kapitalvermögen laut Beilage E 1kv und ohne Einkünfte gemäß Kennzahl 359 der Beilage L 1i) 54 395

E 1, Seite 7, Version vom 09.12.2020E 1-PDF-2020

20. Nachversteuerung

20.1 Nachversteuerung ausländischer Verluste (§ 2 Abs. 8 Z 4) 43 792

Gesamtbetrag der Einkünfte: (muss nicht ausgefüllt werden)

22. Tarifbegünstigungen, Sonderfälle

22.1 Einkünfte für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche 44 423 22.2 Gewinne aus einem Schuldnachlass im Sinne des § 36 (Kennzahl 386)

Zu leistende Quote in Prozent 496 45 38622.3 Einkünfte, die aus sonstigen Gründen besonders zu besteuern sind (Art): 46

22.4 Ich beantrage die gemäß § 6 Z 6 lit. a und b entstandene Steuerschuld für einen in den Einkünften enthaltenen Betrag in Raten zu entrichten. 47 978 Von diesem Betrag entfällt auf Wirtschaftsgüter des 22.4.1 Anlagevermögens (5 Raten) der Betrag von 47 235

22.4.2 Umlaufvermögens (2 Raten) der Betrag von 47 99122.5 Ich beantrage auf Grund von Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes, die Steuerschuld für einen in den Einkünften enthaltenen Betrag in Raten zu entrichten. 48 979 Von diesem Betrag entfällt auf Wirtschaftsgüter des 22.5.1 Anlagevermögens (5 Raten) der Betrag von 48 559

22.5.2 Umlaufvermögens (2 Raten) der Betrag von 48 993 Die Steuerschuld ist nach dem Tarif zu ermitteln unter Anwendung eines Steuersatzes von 27,5% zu ermitteln (teilweise Einschränkung des Besteuerungsrechtes) 22.6 Bei einem Anteilstausch im Zuge von Einbringungen, die nach dem 31.12.2019 beschlossen oder vertraglich unterfertigt wurden: Ich beantrage gemäß § 17 Abs. 1a des Umgründungssteuergesetzes die Steuer-

schuld nicht festzusetzen für einen in den Einkünften enthaltenen Betrag von 15322.7 Ich beantrage gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 lit. a, die Steuerschuld nicht festzusetzen für einen in den Einkünften enthaltenen Betrag von 49 80622.8 Ich beantrage gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 lit. d iVm § 6 Z 6 lit c und d die Steuerschuld

für einen in den Einkünften enthaltenen Betrag in 5 Raten zu entrichten. 50 98022.9 Anzurechnende Abzugsteuer auf nicht betriebliche Einkünfte aus Leitungsrechten, die auf Grund

der Ausübung der Regelbesteuerungsoption (§ 107 Abs. 11) nach dem Tarif besteuert werden 596

22.10 Anzurechnende Mindestkörperschaftsteuer nach Umwandlung (§ 9 Abs. 8 UmgrStG) 30922.11 Ich beanspruche für den Veranlagungszeitraum einen Zuzugsfreibetrag gemäß

§ 103 Abs. 1a in Höhe von 51 98322.12 Ich beanspruche für den Veranlagungszeitraum die Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen aus einem Zuzug durch An-

wendung eines pauschalen Durchschnittssteuersatzes (§ 103 Abs. 1 iVm mit der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016, BGBl II Nr. 261/2016). Der Betrag, um den sich die tarifmäßige Steuer in Anwendung des begünstigten Steuersatzes vermindert, ist in Kennzahl 375 einzutragen. 52

22.13 Abzugsposten (Zuzugsbegünstigung, anzurechnende Steuern) 53

375

21. COVID-19-Rücklage, Verlustrücktrag, Gesamtbetrag der Einkünfte21.1 Gesamtbetrag der Einkünfte vor Hinzurechnung der COVID-19-Rücklage und des Verlustrücktrages Muss bei Abzug der COVID-19-Rücklage in der Veranlagung 2019 und/oder bei Inanspruch-

nahme des Verlustrücktrages jedenfalls ausgefüllt werden.

21.2 Hinzurechnung der in der Veranlagung 2019 abgezogenen COVID-19-Rücklage 157 21.3 Verlustrücktrag (§ 124b Z 355 iVm der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung,

BGBl II Nr. 405/2020) Der Verlustrücktrag wurde beantragt. Der negative Gesamtbetrag der Einkünfte 2020 ist daher insoweit zu kürzen um den Betrag von (Gesamtwert aus dem Antrag auf Verlustrücktrag) 152

21.4 Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Berücksichtigung der Punkte 21.2 und 21.3) Muss nicht ausgefüllt werden

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24. Sonderausgaben 57

Beachten Sie bitte:• Verpflichtende Beiträge an eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft, • Spenden an begünstigte Empfänger und• Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versiche-

rungszeitenwerden nur mehr auf Grund einer elektronischen Datenübermittlung berücksichtigt, wenn sie an eine inländische Organisation geleistet wurden und der Organisation der Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum bekannt gegeben wurde. Die übermittelten Beträge werden automatisch berücksichtigt. Wenn bei den übermittelten Daten etwas nicht richtig ist oder fehlt, wenden Sie sich zur Klärung direkt an den Zahlungsempfänger; nur dieser kann etwas richtigstellen oder Fehlendes nachsenden. Für eine von der Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung von Kirchen- oder Versicherungsbeiträgen oder für gezahlte Sonderausgaben an ausländische Organisationen verwenden Sie die Beilage L 1d.24.1 Summe aller Versicherungsprämien und -beiträge (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebens- versicherung, Hinterbliebenenversorgung und Sterbekassen), Pensionskassenbeiträge, freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung Nur mehr bis 2020 absetzbar, falls Vertrag/Antrag vor dem 01.01.2016 abge- schlossen/gestellt. 45524.2 Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden Nur mehr bis 2020 absetzbar, wenn Maßnahme vor 01.01.2016 begonnen. 456

24.3 Renten oder dauernde Lasten 280

24.4 Steuerberatungskosten 46024.5 Verlustabzug 58 Offene Verlustabzüge aus den Vorjahren (Gesamtbestand aller abzugsfähigen Verluste) 462

25. Außergewöhnliche BelastungenFür die Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen verwenden Sie bitte die Beilage L 1ab, zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen für Kinder verwenden Sie bitte die Beilage(n) L 1k.

26. Ich besitze auf Grund meiner politischen Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 einen Opferausweis und/oder eine Amtsbescheinigung.

27. Freibetragsbescheid 59

27.1 Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid.

27.2 Ich wünsche einen niedrigeren Freibetragsbescheid in Höhe von jährlich 449

Bitte schließen Sie dieser Erklärung auch die in Ihrem Fall erforderlichen Erklärungsbeilagen an:E 1a/E 1a-K, E 1b, E 1c, E 1kv, E 11, L 1ab, L 1d, L 1k, L 1i sowie E 108cHinweiseFamilienbonus Plus und Alleinverdiener-/AlleinerzieherabsetzbetragWenn der Familienbonus Plus oder der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist, ist dieser bei der Arbeitnehmerveranlagung jedenfalls zu beantragen, sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Für die Berücksichtigung des Familienbonus Plus verwenden Sie die Beilage L 1k oder – in besonderen Fällen – die Beilage L 1k-bF.Zwischenstaatlicher InformationsaustauschInternationale Vereinbarungen sehen einen wechselseitigen Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen einzelner Staaten vor. So erhalten wir zu den in Österreich lebenden Personen Informationen über deren Einkünfte und Vermögen im Ausland. Ebenso geben wir Informa-tionen über in Österreich bezogene Einkünfte oder hier vorhandenes Vermögen weiter, wenn die jeweiligen Personen im Ausland leben.Originaldokumente und BelegeÜbermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da diese nach elektronischer Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie die Unterlagen aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

Richtigkeits- und VollständigkeitserklärungIch bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

E 1-PDF-2020 E 1, Seite 8, Version vom 09.12.2020

23.4 Ausländische Verluste Bei Ermittlung der Einkünfte wurden nach österreichischem Steuerrecht ermittelte aus-

ländische Verluste höchstens im Ausmaß des Verlustes nach ausländischem Steuer- recht berücksichtigt (Achtung: Die Kennzahl 746 und/oder 944 muss bei Berücksichti- gung ausländischer Verluste jedenfalls ausgefüllt werden)

23.4.1 Berücksichtigte Verluste aus Staaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht 56 746

23.4.2 Berücksichtigte Verluste aus Staaten, mit denen keine umfassende Amtshilfe besteht 56 944

23.2 Auf Einkünfte gemäß Kennzahl 395 entfällt eine anrechenbare Steuer (ohne anzu- rechnende Steuern gemäß Punkt 10-12 18, 19, 24, 25 ohne anzurechnende Steu- ern gemäß Punkt 18 und laut Beilage E 1kv und Beilage L 1i) in Höhe von 54 39623.3 In den Einkünften sind nicht enthalten: Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite positive Auslandseinkünfte, die nicht in Kennzahl 453 der Beilage L 1i enthalten sind. 55 440

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Page 117: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Ich bestätige, dass der Verlust durch ordnungsmäßige Buchführung oder durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt worden ist.

Der in das Jahr 2019 rückgetragene Verlust aus 2020 stammt von einem anderen Steuerpflichtigen (nur bei Erbfolge relevant).

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

E 1-PDF-2020 E 1, Seite 9, Version vom 09.12.2020

Antrag auf Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2019 bzw. 2018 (§ 124b Z 355 EStG 1988 iVm der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung, BGBl II Nr. 405/2020)

1. Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2019Ich beantrage, rücktragsfähige Verluste aus betrieblichen Einkünften 2020, die (nach Hinzurechnung einer bei der Veranlagung 2019 allenfalls berücksichtigten COVID-19-Rücklage) bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte im Rahmen der Veranlagung 2020 nicht ausge-glichen werden, bei der Veranlagung 2019 vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen (Verlustrücktrag in das Jahr 2019)

Bei der Veranlagung 2019 ist als Verlustrücktrag abzuziehen: 1, 2, 4) Euro

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

2. Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2018Ich beantrage, rücktragsfähige Verluste aus betrieblichen Einkünften 2020, soweit sie im Rahmen der Veranlagung 2019 (Punkt 1) nicht abge-zogen werden konnten, im Rahmen der Veranlagung 2018 vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen (Verlustrücktrag in das Jahr 2018).

Bei der Veranlagung 2018 ist als Verlustrücktrag abzuziehen: 2, 3, 4) Euro

1) Maßgebend ist der jeweils niedrigste absolute Wert aus den Punkten a bis d: a. Nicht ausgeglichene Verluste aus betrieblichen Einkünften 2020 (negativer Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte 2020 nach Hinzu-

rechnung einer bei der Veranlagung 2019 allenfalls berücksichtigten COVID-19-Rücklage) b. Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte 2020 c. Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 d. 5 Millionen Euro2) Der Verlustrücktrag ist in der Steuererklärung 2020 bei Punkt 21.3 in der Kennzahl 152 als Hinzurechnungsbetrag zum negativen Ge-

samtbetrag der Einkünfte zu berücksichtigen.3) Maßgebend ist der jeweils niedrigste absolute Wert aus den Punkten a bis c: a. Durch Verlustrücktrag 2019 nicht ausgeglichene rücktragsfähige Verluste aus betrieblichen Einkünften 2020 b. Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte 2018 c. 2 Millionen Euro4) Wurde das betreffende Jahr bereits rechtskräftig veranlagt, gilt der Antrag als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO und ermöglicht eine

Bescheidänderung zur Berücksichtigung eines Verlustrücktrages.

Der in das Jahr 2018 rückgetragene Verlust aus 2020 stammt von einem anderen Steuerpflichtigen (nur bei Erbfolge relevant).

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E 1-PDF-2020 E 1, Seite 10, Version vom 09.12.2020

Antrag zur Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2020 wegen abweichendem Wirtschaftsjahr 2020/2021(§ 124b Z 355 EStG 1988 iVm der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung, BGBl II Nr. 405/2020)

Da bei der Veranlagung 2021 der Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte des Wirtschaftsjahres 2020/21 voraussichtlich negativ sein wird, beantrage ich, bei der Veranlagung 2020 eine CO-VID-19-Rücklage zu berücksichtigen in Höhe von: Euro

Hinweise zur Berechnung der Rücklage:

1. Die COVID-19-Rücklage kann ohne weiteren Nachweis in Höhe von bis zu 30% des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2020 gebildet werden, wenn auf Grund der COVID-19-Pandemie die Vorauszahlungen für 2020 an Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf Null bzw. auf die Mindestkörperschaftsteuer herabgesetzt wurden.

2. Die COVID-19-Rücklage kann bis zur Höhe des voraussichtlichen negativen Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte der Veran- lagung 2021, höchstens jedoch bis 60% des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2020 gebildet werden. In diesem Fall ist der voraussichtliche negative Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2021 glaubhaft zu machen (sorgfältig zu schätzen). Auf Verlangen des Finanzamtes ist diese Schätzung vorzulegen.

3. Die COVID-19-Rücklage darf den Betrag von 5 Millionen Euro nicht übersteigen.

Beachten Sie bitte:

1. Wurde das Jahr 2019 bereits rechtskräftig veranlagt, gilt der Antrag als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO und er-möglicht eine Bescheidänderung zur Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage.

2. Die bei der Veranlagung 2020 berücksichtigte COVID-19-Rücklage ist bei der Veranlagung 2021 dem Gesamtbetrag der betrieb- lichen Einkünfte wieder hinzuzurechnen.

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

Beachten Sie bitte:

Dieser Antrag kann nur im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres 2020/2021 gestellt werden, sofern nicht bereits beantragt wurde, die COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2019 zu berücksichtigen.

Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2020/2021 besteht ein Wahlrecht:• Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2019 und Bemessung vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2020; in diesem Fall ist dieser Antrag nicht zulässig.• Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2020 und Bemessung vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2021; in diesem Fall ist der Antrag hier zu stellen.

Zutreffendes bitte ankreuzen (beide Voraussetzungen müssen vorliegen):

Es liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2020/2021 vor.

Bei der Veranlagung 2019 wird/wurde keine COVID-19-Rücklage berücksichtigt.

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Page 119: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften/-gemeinschaften (Feststellungserklärung) 2020

Zutreffendes bitte ankreuzen !

Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu dieser Erklärung (E 6-Erl). Informationen zur elektronischen Erklärungsabgabe finden Sie auf bmf.gv.at oder direkt unter FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at). Informationen zur Einkommensteuer finden Sie auf bmf.gv.at unter Findok - Richtlinien (Einkommensteuerrichtlinien 2000) oder unter Publikationen.

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.

Beträge in Euro

Betriebliche Einkünfte aus 1. Land- und Forst- wirtschaft

2. selbständiger Arbeit

3. Gewerbebetrieb

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

OG KG GesBR atyp. Stille Ges. Miteigentumsgemeinschaft Sonstige

Rechtsform des Unternehmens

Ort der Geschäftsleitung oder des Sitzes, Straße, Hausnummer Telefonnummer

TelefonnummerZustellungsvertreter/in (Name, Anschrift)

Weitere Angaben zur Personengesellschaft oder Personengemeinschaft:

Der Gesellschaft/Gemeinschaft - Ergebnis aus der Beilage E 6c

Der Gesellschaft/Gemeinschaft - Ergebnis aus der Beilage E 6a oder E 6a-1b)

a)

Das (angemerkte) Beteiligungsverhältnis hat sich geändert (Formular Verf 60 liegt bei).

Summe aus a) und b)

E 6, Seite 1, Version vom 09.07.2020printcom electronic forms - vom BMF genehmigtE 6-EDV-2020

310 320 330

In den betrieblichen Einkünften sind nicht ausgleichsfähige Verluste im Sinne des § 2 Abs. 2a enthalten

Verrechenbare Verluste aus Vorjahren sind mit positiven Einkünften auszugleichen in Höhe von:

a) Eigener Betrieb

a) Eigener Betrieb

b) Beteiligungen

b) Beteiligungen

341

346

342

333

332

1

1

In den Einkünften aus Gewerbebetrieb enthaltene Gewinnanteile auf Grund von Treuhand-beteiligungen im Sinne des § 112 Z 5

BEZEICHNUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT ODER PERSONENGEMEINSCHAFT

Steuernummer

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

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Textfeld
0 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 0 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Page 120: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Wir versichern, dass wir die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht haben. Uns ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollten wir nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werden wir das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung).

E 6, Seite 2, Version vom 09.07.2020

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift der Beteiligten oder der zur Vertretung befugten Person

4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

der Gesellschaft/Gemeinschaft - Ergebnis aus der/den Beilage(n) E 6b

als Beteiligte (Miteigentümer/in) - Ergebnis aus der Beilage E 61

a)

Summe aus 4.a) und b) 370

2

1

Gewinne aus einem Schuldnachlass im Sinne des § 36 (Kennzahl 386

5. Tarifbegünstigungen, Sonderfälle

6. Ausländische Einkünfte

Einkünfte, auf die der Hälftesteuersatz anwendbar ist:Einkünfte gem. § 37 (ausgenommen Veräußerungs- oder Aufgabegewinne) oder gemäß § 38 sowie Einkünfte nach dem Energieförderungsgesetz 1979 für Anlagen mit Betriebsbeginn vor dem 1.1.2019

In den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind nicht ausgleichsfähige Verlusteim Sinne des § 2 Abs. 2a enthalten

Mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus einer Einkunftsquelle, bei der in Vorjahrennicht ausgleichsfähige Verluste entstanden sind, sind zu verrechnen:

In den Einkünften sind nicht enthalten: Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite AuslandseinkünfteIn den Einkünften sind enthalten: Ausländische Einkünfte, für die Östereich das Besteuerungs-recht zusteht (ohne Kapitalerträge laut Beilage E 6a/E 6a-1)

Auf Einkünfte gemäß Kennzahl 395 entfällt eine anrechenbare Steuer (ohne Quellensteuer laut Beilage E 6a/E 6a-1) in Höhe von

Gewinne aus einem Schuldnachlass im Sinne des § 36 (Kennzahl 386)

Zu leistende Quote in Prozent

Enteignungsentschädigungen gemäß § 37 Abs. 3

422

371

440

386496

328

372

395

396

1

Bitte schließen Sie dieser Erklärung auch die in Ihrem Fall erforderlichen Erklärungsbeilagen an, z.B.:E 6a, E 6a-1, E 6b, E 6c, E 61 sowie E 108c

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

b)

a)

E 6-EDV-2020

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

E 6 - Seite 2 Steuer-Nr.

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Page 121: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Beilage zur Feststellungserklärung E 6 2020 für betriebliche EinkünfteWird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.

In folgenden Fällen ist zusätzlich zu dieser Beilage jedenfalls die Beilage E 6a-1 auszufüllen: 1. Die Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a) wird in Anspruch genommen.2. An der Gesellschaft ist ein kapitalistischer Mitunternehmer iSd § 23a beteiligt.3. Der Gewinn/Verlust aus der Beilage E 6a ist auf die Beteiligten nicht nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis zu verteilen.4. Es wird ein Gewinnfreibetrag geltend gemacht (ausgenommen bei gewerblicher Vollpauschalierung) oder es erfolgt eine Nachversteuerung eines Gewinnfreibetrages5. Im Gewinn sind Substanzgewinne betreffend Betriebsgrundstücke enthalten, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist.6. Es liegt eine Anteilsveräußerung vor.7. Im Veranlagungsjahr endet ein zweites Wirtschaftsjahr.

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

falls keine Pauschalierung in Anspruch genommen wirdEinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

Beachten Sie bitte: Bei Vollpauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlerinnen/-händler müssen Sie außer den Angaben zur Gesellschaft oder Gemeinschaft nur den Punkt 6. ausfüllen. Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107) sind nicht in dieser Beilage, sondern bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption durch die Beteiligte/den Beteiligten in deren/dessen Steuererklärung zu erfassen (Beilage E 11, K 11).

Einkünfte aus GewerbebetriebEinkünfte aus selbständiger Arbeit

E 6a, Seite 1, Version vom 11.11.2020printcom electronic forms - vom BMF genehmigtE 6a-EDV-2020

Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe zu dieser Beilage (E 6-Erl)Im Rahmen eines Feststellungsverfahrens darf diese Beilage nur einmal ausgefüllt werden!

Steuernummer

BEZEICHNUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT ODER PERSONENGEMEINSCHAFT

1. Derzeitige AnschriftPostleitzahl Betriebsanschrift (Ort, Straße, Platz, Haus-Nr., Stiege, Tür-Nr.)

Staat (nur ausfüllen, wenn nicht in Österreich)

2. Einkünfteermittlung durch Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a, für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht anwendbar)

Bitte unbedingt ausfüllen: Branchenkennzahl laut E 2

Es wird bestätigt, dass keiner der Mitunternehmer die Kleinunternehmerpauschalierung außerhalb der Gewinnermittlung für diese Mit- unternehmerschaft im Rahmen eines Einzelbetriebes (Formular E 1a-K) in Anspruch nimmt. Beachten Sie bitte: Die Kleinunternehmerpauschalierung ist für die Mitunternehmerschaft nur zulässig, wenn alle Beteiligten, die diese Pauschalierung in Anspruch nehmen können, außerhalb der Mitunternehmerschaft bei einem Einzelbetrieb (Formular E 1a-K) von der Kleinunternehmerpauschalierung nicht Gebrauch machen (§ 17 Abs. 3a Z 7).

Betriebseinnahmen (ohne ausgewiesener Umsatzsteuer, § 17 Abs. 3a Z3) 9027Betriebsausgabenpauschale (20% der Betriebseinnahmen bei Dienstleistungsbetrieben, sonst 45%) 9039 –Vorläufiger GewinnBitte diesen Betrag in der Beilage E6a-1 in Kennzahl 9914 auf die Beteiligten aufteilen

1

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

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8 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 9027, 9039, 9134, 9134, 9268, 9269 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 5 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
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E 6a, Seite 2, Version vom 11.11.2020E 6a-EDV-2020

3. Einkünfteermittlung durch Bilanzierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung (außerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung, der Kleinunternehmerpauschalierung und der Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischt- warenhändler)3.1 Angaben zum Betrieb

Bilanzierung gemäß § 4 Abs. 1 § 5 2 Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 3

USt-Bruttosystem USt-Nettosystem 4 Basispauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 5

Gastgewerbepauschalierung 6 Drogistenpauschalierung 7

Künstler/-innen-, Schriftsteller/-innen-Pauschalierung 8 Handelsvertreter/-innen-Pauschalierung 9

Sportler/-innen-Pauschalierung 10 Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende 11

Branchenkennzahl (ÖNACE 2008) lt. E 2 Bitte unbedingt ausfüllen! 12 Mischbetrieb 12

Ein Antrag gemäß § 5 Abs. 2 wird gestellt ("Fortführungsoption")

Beginn des Wirtschaftsjahres (TT.MM.JJJJ)

Beginn des zweiten Wirtschaftsjahres (TT.MM.JJJJ)

Ende des Wirtschaftsjahres (TT.MM.JJJJ)

Ende des zweiten Wirtschaftsjahres (TT.MM.JJJJ)

Im Veranlagungszeitraum erfolgte eine Umgründung

Der Antrag gemäß § 5 Abs. 2 wird widerrufen ("Fortführungsoption") 13

14

14

13

3.2 Gewinnermittlung 15

Grundsätzlich sind Erträge/Betriebseinnahmen und Aufwendungen/Betriebsausgaben ohne Vorzeichen anzugeben. Nur wennsich bei einer Kennzahl ein negativer Wert ergeben sollte, ist ein negatives Vorzeichen ("-") anzugeben.Erträge/Betriebseinnahmen Beträge in Euro und CentErträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) ohne solche, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind - EKR 40-44 - einschließlich Eigenverbrauch (Entnahmewerte von Umlaufvermögen)Achtung: Diese Kennzahl muss jedenfalls ausgefüllt werden (§ 61 Abs. 5 BAO). Gegebenen- falls ist der Wert „0“ einzutragen. 16 9040Erträge/Betriebseinnahmen, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sindEKR 40-44 Achtung: Diese Kennzahl muss jedenfalls ausgefüllt werden (§ 61 Abs. 5 BAO). Gegebenenfalls ist der Wert „0“ einzutragen. 17 9050Anlagenerträge/Entnahmewerte von AnlagevermögenEKR 460-462 vor allfälliger Auflösung auf 463-465 bzw. 783 18 9060Nur für Bilanzierer: Aktivierte EigenleistungenEKR 458-459 19 9070Nur für Bilanzierer: BestandsveränderungenEKR 450-457 20 9080Übrige Erträge/Betriebseinnahmen (z.B. Finanzerträge, Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung) – Saldo (Bei USt-Bruttosystem: inkl. USt-Gutschrift, jedoch ohne Kennzahl 9093) 21 9090Nur bei USt-Bruttosystem: vereinnahmte USt für Lieferungen und sonstige Leistungen(Achtung: Nur ausfüllen, wenn die Betriebseinnahmen ohne USt angeführt werden) 22 9093

Summe der Erträge/Betriebseinnahmen (muss nicht ausgefüllt werden)Aufwendungen/Betriebsausgaben (ohne Sonderbetriebsausgaben)Waren, Rohstoffe, HilfsstoffeEKR 500-539, 580 23 9100Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) und FremdleistungenEKR 570-579, 581, 750-753 24 9110Personalaufwand ("eigenes Personal")EKR 60-68 25 9120Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z.B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter, EKR 700 - 708), soweit sie nicht in Kennzahl 9134 und/oder 9135 zu erfassen sind. 26 9130Degressive Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 1a) für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind 9134Absetzung für Abnutzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind (§ 8 Abs. 1a, beschleunigte Gebäudeabschreibung, dreifacher AfA-Satz) 9135Nur für Bilanzierer: Abschreibungen vom Umlaufvermögen, soweit diese die im Unternehmenüblichen Abschreibungen übersteigen - EKR 709 - und Wertberichtigungen zu Forderungen 29 9140Instandhaltungen (Erhaltungsaufwand) für GebäudeEKR 72 30 9150Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten (ohne tatsächliche Kfz-Kosten)EKR 734-737 31 9160Tatsächliche Kfz-Kosten (ohne AfA, Leasing und Kilometergeld)EKR 732-733 32 9170Miet- und Pachtaufwand, LeasingEKR 740-743, 744-747 33 9180

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E 6a, Seite 3, Version vom 11.11.2020E 6a-EDV-2020

3.3 Korrekturen und Ergänzungen zur Gewinnermittlung laut Punkt 3.2 (Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung) 46

Zur Ermittlung des steuerlichen Gewinnes/Verlustes ist der unter Punkt 3. ermittelte Gewinn/Verlust - soweit er nicht bereits nach steuerlichen Vorschriften ermittelt wurde - durch die nachfolgenden Zu- bzw. Abrechnungen zu korrigieren. Gewinnerhöhende Korrekturen sind ohne Vorzeichen, gewinnmindernde Korrekturen sind mit negativem Vorzeichen ("-") anzugeben. Sonderbetriebs-einnahmen und Sonderbetriebsausgaben sind in der Beilage E 6a-1 zu berücksichtigen.

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9130 47 9240

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9134 9268

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9135 9269Korrekturen zu Abschreibungen vom Umlaufvermögen, soweit diese die im Unternehmen üblichenAbschreibungen übersteigen und Wertberichtigungen zu Forderungen - Kennzahl 9140 48 9250

Korrekturen zu Kfz-Kosten 49 9260

Korrekturen zu Miet- und Pachtaufwand, Leasing (EKR 740-743, 744-747) - Kennzahl 9180 50 9270Korrekturen zu Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder(EKR 765-769) - Kennzahl 9200 51 9280

Korrekturen betreffend Spenden der Kennzahlen 9243, 9244, 9245, 9246 39 9317Korrektur betreffend Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung - Kennzahl 9261 40 9322Korrekturen betreffend Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und an deren Sub- stiftungen - Kennzahl 9262 41 9325

Korrekturen betreffend Entgelte für Arbeits- und Werkleistungen (§ 20 Abs. 1 Z 7 und 8) 52 9257

Einkünfte aus betrieblich gehaltenen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften - Ergebnis ausder Beilage E 61 9237Bei Ermittlung der positiven Einkünfte gemäß Kennzahl 9237 berücksichtigte Spenden aus dem Betriebsvermögen 9249

Gewinn/Verlust (sofern keine Beilage E 6a-1 anzuschließen ist) 45

1) Hinweis: nur auszufüllen, wenn keine Beilage E 6a-1 ausgefüllt wird

Provisionen an Dritte, LizenzgebührenEKR 754-757, 748-749 34 9190Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, nicht in den Kennzahlen 9243 bis 9246 zu erfassenden Spenden, Trinkgelder EKR 765-769 35 9200Buchwert abgegangener AnlagenEKR 782 36 9210Zinsen und ähnliche AufwendungenEKR 828-834 37 9220

Gewinnanteile echter stiller Gesellschafter iSd § 27 Abs. 2 Z 4 38 9258Betriebliche Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, Kulturein-richtungen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die Internationale Anti-Korruptions-Akademie u.a.1) 39 9243Betriebliche Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a. 1) Nur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendenein-richtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 39 9244Betriebliche Spenden an Umweltschutzorganisationen und Tierheime 1) Nur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendenein-richtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 39 9245

Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände 1) 39 9246

Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung 1) 40 9261

Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und an deren Substiftungen 1) 41 9262In den obigen Kennzahlen nicht erfasste übrige Aufwendungen/Betriebsausgaben (ohne pauschalierte Betriebsausgaben), Kapitalveränderungen - Saldo (Bei USt-Bruttosystem: inkl. USt-Zahllast, jedoch ohne Kennzahl 9233 42 9230Nur bei USt-Bruttosystem: bezahlte USt für Lieferungen und sonstige Leistungen (Achtung:darf nur ausgefüllt werden, wenn die Betriebsausgaben ohne USt angeführt werden) 43 9233

Pauschalierte Betriebsausgaben 44 9259

Summe der Aufwendungen/Betriebsausgaben (muss nicht ausgefüllt werden)

E 6a - Seite 3 Steuer-Nr.

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E 6a, Seite 4, Version vom 11.11.2020

5. Bilanzposten (NUR für Bilanzierer gemäß §§ 4 Abs. 1 oder 5)Privatentnahmen (abzüglich Privateinlagen)EKR 96 (Bitte bei negativen Beträgen unbedingt das Vorzeichen angeben!) 61 9300Grund und BodenEKR 020-022 62 9310Gebäude auf eigenem GrundEKR 030, 031 63 9320FinanzanlagenEKR 08-09 64 9330VorräteEKR 100-199 65 9340Forderungen aus Lieferungen und LeistungenEKR 20-21 66 9350Sonstige Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen oder Steuern)EKR 304-309 67 9360Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und FinanzinstitutenEKR 311-319 68 9370

4. In den betrieblichen Einkünften sind enthalten: (Nur auszufüllen, sofern keine Beilage E 6a-1 angeschlossen wird)Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 25% anwendbar ist 9043Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 25% anwendbar ist 9044Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 27,5% anwendbar ist 9051Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 27,5% anwendbar ist 9052

Positiver Saldo aus Substanzgewinnen und -verlusten, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist 9045

Kapitalertragsteuer auf betriebliche Kapitalerträge 9046

Ausländische Kapitalerträge, auf die Quellensteuer anzurechnen ist 9048

Anrechenbare ausländische Quellensteuer auf betriebliche Kapitalerträge 9047

E 6a-EDV-2020

Berücksichtigung von dem besonderen Steuersatz unterliegenden Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen von betrieblichem Kapital- vermögen und Derivaten (Substanzgewinne bzw. -verluste) 53

Korrekturen zu Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten (Substanzgewinne bzw. -verluste) 54 9305Hinweis: Bei einem negativen Saldo sind 45% dieses Be-trages ohne Vorzeichen in Kennzahl 9289 einzutragen. Ein positiver Saldo ist nur im Punkt 5 in der Kennzahl 9045 (oder in den Kennzahlen 9763, 7763 der Beilage E 6a-1) aus-zuweisen; eine Eintragung in 9289 hat zu unterbleiben.

Substanzgewinne

Substanzverluste

Saldo 55 9289 + Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs. 10) wurde vorgenommen. Höhe des Übergangsgewinnes/Übergangsverlustes (Verluste in voller Höhe, wenn keine Eintragung in Kennzahl 9242 zu erfolgen hat) 56 9010

Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust des laufenden Jahres und/oder eines Vorjahres 57 9242 –

Sonstige Änderungen - Saldo 58 9290Gewinn/Verlust nach Vornahme der obigen Korrekturen und Ergänzungen (muss nicht ausgefüllt werden)

(Teil-)Betrieb der Mitunternehmerschaft wurde veräußert oder aufgegeben Höhe des Veräußerungsgewinnes (vor Freibetrag)/Veräußerungsverlustes 59 9020

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4 9021 –

Höhe eines auszuscheidenden Gewinnes oder Verlustes 60 9030

Steuerlicher Gewinn/Verlust (sofern keine Beilage E 6a-1 anzuschließen ist) 45

E 6a - Seite 4 Steuer-Nr.

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Page 125: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6a, Seite 5, Version vom 11.11.2020E 6a-EDV-2020

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

Eine Beilage E 6a-1 ist nicht angeschlossen.

Eine Beilage E 6a-1 ist angeschlossen. Die Einkünfteverteilung erfolgt entsprechend dieser Beilage.

72

72

8. Aufteilung des Gewinnes/Verlustes auf die Beteiligten zu Informationszwecken (muss nicht ausgefüllt werden)Beachten Sie bitte, dass die bescheidmäßige Verteilung des Gewinnes/Verlustes in Fällen, in denen keine Beilage E 6a-1 erforderlichist, nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis, sonst nach der Beilage E 6a-1 erfolgt.Beteiligte(r)

Name:

Abgabenkontonummer:

Anteiliger Gewinn/VerlustBeteiligte(r)

Name:

Abgabenkontonummer:

Anteiliger Gewinn/Verlust

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

Beteiligte(r)

Name:

Abgabenkontonummer:Ein Antrag gemäß § 24 Abs. 6 wird gestellt(Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe) 70

7. Feststellungen zur Veranlagung der Beteiligten (Nur auszufüllen, wenn keine Beilage E 6a-1 anzuschließen ist!) 71

Beteiligte(r)

Name:

Abgabenkontonummer:Ein Antrag gemäß § 24 Abs. 6 wird gestellt(Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe) 70

6. Einkünfte aus Vollpauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändlerinnen/-händler 69

Pauschal ermittelte Einkünfte 9006

In Kennzahl 9006 ist ein Grundfreibetrag enthalten in Höhe von 2) 9007 Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs. 10) wurde vorgenommen. Höhe des Übergangsgewinnes/Übergangsverlustes (Verluste in voller Höhe) 56 9010

Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust des laufenden Jahres und/oder eines Vorjahres 57 9242 – (Teil-)Betrieb wurde veräußert oder aufgegeben Höhe des Veräußerungsgewinnes (vor Freibetrag)/Veräußerungsverlustes 9020

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4 9021 Ein Antrag gemäß § 24 Abs. 6 wird gestellt (Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe) 70

Im Veranlagungszeitraum erfolgte eine Umgründung

2) Der Grundfreibetrag ist bei Ermittlung der Kennzahl 9006 zu berücksichtigen und in Kennzahl 9007 auszuweisen. Eine Eintragung in Kennzahl 9221 (E 6a-1) darf nicht erfolgen.

E 6a - Seite 5 Steuer-Nr.

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Page 126: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Name:

Steuernummer

Der Beteiligte ist kapitalistischer Mitunternehmer iSd § 23a 2

Nur auszufüllen, wenn eine Mitunternehmerschaft beteiligt ist (doppelstöckige Mitunternehmerschaft): Es erfolgt keine Berücksichtigung des § 23a EStG 1988 3

Ein Antrag gemäß § 24 Abs. 6 wird gestellt (Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe) 4

1. Einkünfteermittlung bei Kleinunternehmerpauschalierung (§ 17 Abs. 3a)

Anteil am vorläufigen Gewinn aus Punkt 2 der Beilage E 6a 9914

Sonderbetriebseinnahmen 9916

Sonderbetriebsausgaben, abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 17 Abs. 3a Z3) 9926

Grundfreibetrag gemäß § 10 9271

GesamtsummeSteuerlicher Ergebnisanteil bei Kleinunternehmerpauschalierung ohne Berücksichtigung von § 23aBitte gegebenenfalls bei Punkt 3 fortfahren

E 6a-1-EDV-2020 printcom electronic forms - vom BMF genehmigt E 6a-1, Seite 1, Version vom 26.08.2020

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen. Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107) sind nicht in dieser Beilage, sondern bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption durch die Beteiligte/den Beteiligten in deren/dessen Steuererklärung zu erfassen (Beilage E 11, K 11).Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe (E 6-Erl). Diese Beilage ist für sämtliche Beteiligte auszufüllen. Bei mehr als 4 Beteiligten bitte die Blattnummer eintragen:

Beilage zum Formular E 6a für das Jahr 2020 1

Steuernummer BEZEICHNUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT ODER PERSONENGEMEINSCHAFT

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

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4 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 9914, 9916, 9926, 9271 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 1 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
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Page 127: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Name:

Steuernummer

2. Einkünfteermittlung durch Bilanzierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Pauschalierung (außerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung, der Kleinunternehmerpauschalierung und der Pauschalierung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler)Anteil am Gewinn/Verlust aus Punkt 3.2 oder Punkt 3.3 der Beilage E 6a vor Berücksichtigung der nachfolgenden Kennzahlen 1) 5

Sonderbetriebseinnahmen 6 9915

Sonderbetriebsausgaben (ohne Gewinnfreibetrag) 7 9925Korrekturen zu Veräußerungen/Entnahmen/Zu- und Abschreibungen von Betriebsgrundstücken 8 9387Betriebliche Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, Kultureinrichtungen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, dieInternationale Anti-Korruptions- Akademie u.a. 2) 9 9253Betriebliche Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammel-vereine u.a. 2)

Nur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendeneinrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 9 9254Betriebliche Spenden an Umweltschutzorganisationen und Tierheime 2) Nur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendeneinrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 9 9255

Betriebliche Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände 2) 9 9256

Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung 10 9461

Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und an deren Substiftungen 11 94622.1 Gewinnfreibetrag 12

Beteiligung wird im Betriebsvermögen gehalten 13

GrundfreibetragAchtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages 14 9221 – – – –Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für körperliche WirtschaftsgüterAchtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages 15 9227 – – – –Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für WertpapiereAchtung: Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Freibetrages 16 9229 – – – –

Nachzuversteuernder Gewinnfreibetrag 17 9234

E 6a-1, Seite 2, Version vom 26.08.2020

1) In diesem Feld ist der anteilige Gewinn/Verlust zu erfassen, der sich aus der Beilage E 6a ergibt. Dieser kann abweichend vom angemerkten Beteiligungverhältnis auf die Beteiligten aufgeteilt werden.2) Beachten Sie: Spenden sind nur in Höhe von 10% des Gewinnes vor allfälliger Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages abzugsfähig. Tragen Sie hier den Betrag ein, der unter Berücksichtigung dieser Höchstgrenze abzugsfähig ist.

E 6a-1-EDV-2020

E 6a-1 - Seite 2 Steuer-Nr.

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Page 128: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6a-1, Seite 3, Version vom 26.08.2020

Anteil wurde veräußert (Prozentsatz) 18 9931 % % % %

Datum (TT.MM.JJJJ)

Übergangsgewinn/-verlust 19 9936

Veräußerungsgewinn (vor allfälligem Freibetrag)/Veräußerungverlust 20 9941

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4 21 9023 – – – –

Anteil wurde veräußert (Prozentsatz) 18 9932 % % % %

Datum (TT.MM.JJJJ)

Übergangsgewinn/-verlust 19 9937

Veräußerungsgewinn (vor allfälligem Freibetrag)/Veräußerungverlust 20 9942

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4 21 9024 – – – –

Gesamtsumme 3. Wartetastenregelung bei Beteiligung als kapitalistischer Mitunternehmer im Sinne des § 23a (jedenfalls zusammen mit der Entwicklung des Kapitalkontos und der Wartetastenverluste auszufüllen)

Ergebnisanteil (Gewinn/Verlust) vor Berücksichtigung von § 23aBei Verlust: Zuführung zur Wartetaste (Verminderung des Verlustes um den Betrag in Kennzahl 9402/7402) 22 9025Bei Gewinn: Verminderung um die Wartetaste (innerbetrieblicher Verlustausgleichdurch Verrechnung des Gewinnes mit dem Wartetastenverlust aus einem Vorjahrin Höhe des Betrages in Kennzahl 9403/7403) 23 9026

Gesamtsumme 24

Steuerlicher Ergebnisanteil ohne Berücksichtigung von § 23a

Steuerlicher Ergebnisanteil nach Berücksichtigung von § 23a

E 6a-1-EDV-2020

2.2 Anteilsveräußerung

Anteil wurde veräußert (Prozentsatz) 18 9930 % % % %

Datum (TT.MM.JJJJ)

Übergangsgewinn/-verlust 19 9935

Veräußerungsgewinn (vor allfälligem Freibetrag)/Veräußerungverlust 20 9940

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4 21 9022 – – – –

E 6a-1 - Seite 3 Steuer-Nr.

128

Page 129: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6a-1, Seite 4, Version vom 26.08.2020

26

Im Anteil an den Einkünften sind enthalten: Nicht ausgleichsfähige Verluste (§ 2 Abs. 2a) 9945Verrechenbare Verluste aus Vorjahren sind mit positiven Einkünften auszugleichen in Höhe von: 9950Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die ein besonderer Steuersatz von 25% anwendbar ist (insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Dividenden) 9761Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die ein besonderer Steuersatz von 25% anwendbar ist (insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Dividenden) 9762Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 27,5% anwendbar ist 9772Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 27,5% anwendbar ist 9773Positiver Saldo der Substanzgewinne und Substanzverluste, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist 9763

Kapitalertragsteuer auf betriebliche Kapitalerträge 9766

Ausländische Kapitalerträge, auf die ausländische Quellensteuer anzurechnen ist 9748

Anrechenbare ausländische Quellensteuer auf betriebliche Kapitalerträge 9767

Feststellungen zur Veranlagung der Beteiligten betreffend das Wirtschaftsjahr (allfälliges Wirtschaftsjahr 1) 3)

3) Endet im Erklärungsjahr nur ein Wirtschaftsjahr, sind hier (Kennzahlen 9965 bis 9396) die Festellungen betreffend dieses Wirtschaftsjahres einzutragen. Enden im Erklärungsjahr zwei Wirt- schaftsjahre, sind hier nur die Feststellungen betreffend das erste Wirtschaftsjahr einzutragen. Die Feststellungen betreffend das zweite Wirtschaftsjahr sind in den Kennzahlen 7965 ff einzutragen.4) Bitte beachten Sie: Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung (Anrechnung) der Immobilienertragsteuer

erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.

Substanzgewinne betreffend BetriebsgrundstückeGewinne betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist 27 9764Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 2 in Zusammenhang mit Gewinnen aus Betriebsgrund- stücken gemäß Kennzahl 9764 28 9771Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (OG oder KG) abgeführt wurde 4) 9765

E 6a-1-EDV-2020

Nur auszufüllen, wenn im Veranlagungsjahr zwei Wirtschaftsjahre enden - Aufteilung der Gesamtsumme und der Ergebnisanteile (nach allfälliger Berücksichtigung von § 23a) auf die beiden Wirtschaftsjahre:

Davon entfällt auf Wirtschaftsjahr 1

Gesamtsumme 25 Steuerlicher ErgebnisanteilDavon entfällt auf Wirtschaftsjahr 2

Gesamtsumme 25 Steuerlicher Ergebnisanteil

E 6a-1 - Seite 4 Steuer-Nr.

129

Page 130: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6a-1, Seite 5, Version vom 26.08.2020

Darstellung der Entwicklung des Kapitalkontos und der Wartetastenverluste gemäß § 23a (allfälliges Wirtschaftsjahr 1)

5) Eine Erhöhung des Kapitalkontos ist mit positivem, eine Verminderung mit negativem Vorzeichen einzutragen.

AuslandseinkünfteIn den Einkünften sind nicht enthalten: Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte 9975In den Einkünften sind enthalten: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht (ohne Kapitalerträge) 9395Auf Einkünfte gemäß Kennzahl 395 entfällt eine anrechenbare Steuer(ohne Quellensteuer laut Kennzahl 9767) in Höhe von 9396

Entwicklung des für § 23a maßgeblichen steuerlichen Kapitalkontos

Stand zu Beginn des Wirtschaftsjahres 9397

Änderungen aus Ergänzungskapital 5) 9398

Sonstige Änderungen 5) 9399

Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres 9400Entwicklung der Wartetastenverluste

Stand zu Beginn des Wirtschaftsjahres 9401

Erhöhung um den nicht ausgleichsfähigen Verlust des Wirtschaftsjahres 9402

Verminderung durch Verrechnung mit dem Gewinn des Wirtschaftsjahres 9403Verminderung durch Einlageüberhang oder tatsächliche Haftungsinanspruchnahme Bitte diesen Betrag im Formular E 1 bzw. E 7 des betroffenen Beteiligten in dieKennzahl 509 eintragen 9405

Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres 9406

22

E 6a-1-EDV-2020

Im Anteil an den Einkünften sind enthalten:

Einkünfte, auf die der begünstigte Steuersatz anwendbar wäre 9970

Enteignungsentschädigungen gemäß § 37 Abs. 3 9328

Gewinne aus einem Schuldnachlass im Sinne des § 36 9386

Zu leistende Quote in Prozent 9496 % % % %

E 6a-1 - Seite 5 Steuer-Nr.

130

Page 131: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6a-1, Seite 6, Version vom 26.08.2020

Substanzgewinne betreffend Betriebsgrundstücke Gewinne betreffend Betriebsgrundstücke, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist 27 7764Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 2 in Zusammenhang mit Gewinnen aus Betriebsgrund- stücken gemäß Kennzahl 7764 28 7771Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (OG oder KG) abgeführt wurde 4) 7765Im Anteil an den Einkünften sind enthalten:

Einkünfte, auf die der begünstigte Steuersatz anwendbar wäre 7970

Enteignungsentschädigungen gemäß § 37 Abs. 3 7328

Gewinne aus einem Schuldnachlass im Sinne des § 36 7386

Zu leistende Quote in Prozent 7496 % % % %4) Bitte beachten Sie: Wurde Immobilienertragsteuer zur Steuernummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung (Anrechnung) der Immobilienertragsteuer

erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.

Im Anteil an den Einkünften sind enthalten: Nicht ausgleichsfähige Verluste (§ 2 Abs. 2a) 7945Verrechenbare Verluste aus Vorjahren sind mit positiven Einkünften auszugleichen in Höhe von: 7950Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die ein besonderer Steuersatz von 25% anwendbar ist (insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Dividenden) 7761Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die ein besonderer Steuersatz von 25% anwendbar ist (insbesondere Zinsen aus Bankeinlagen, Dividenden) 7762Inländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 27,5% anwendbar ist 7772Ausländische Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, auf die der besondere Steuersatz von 27,5% anwendbar ist 7773Positiver Saldo der Substanzgewinne und Substanzverluste, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist 7763

Kapitalertragsteuer auf betriebliche Kapitalerträge 7766

Ausländische Kapitalerträge, auf die ausländische Quellensteuer anzurechnen ist 7748

Anrechenbare ausländische Quellensteuer auf betriebliche Kapitalerträge 7767

Feststellungen zur Veranlagung der Beteiligten betreffend ein allfälliges Wirtschaftsjahr 2

E 6a-1-EDV-2020

E 6a-1 - Seite 6 Steuer-Nr.

131

Page 132: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

E 6a-1, Seite 7, Version vom 26.08.2020

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

Darstellung der Entwicklung des Kapitalkontos und der Wartetastenverluste gemäß § 23a (allfälliges Wirtschaftsjahr 2)

5) Eine Erhöhung des Kapitalkontos ist mit positivem, eine Verminderung mit negativem Vorzeichen einzutragen.

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

AuslandseinkünfteIn den Einkünften sind nicht enthalten: Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte 7975In den Einkünften sind enthalten: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht (ohne Kapitalerträge) 7395Auf Einkünfte gemäß Kennzahl 395 entfällt eine anrechenbare Steuer(ohne Quellensteuer laut Kennzahl 7767) in Höhe von 7396

Entwicklung des für § 23a maßgeblichen steuerlichen Kapitalkontos

Stand zu Beginn des Wirtschaftsjahres 7397

Änderungen aus Ergänzungskapital 5) 7398

Sonstige Änderungen 5) 7399

Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres 7400Entwicklung der Wartetastenverluste

Stand zu Beginn des Wirtschaftsjahres 7401

Erhöhung um den nicht ausgleichsfähigen Verlust des Wirtschaftsjahres 7402

Verminderung durch Verrechnung mit dem Gewinn des Wirtschaftsjahres 7403Verminderung durch Einlageüberhang oder tatsächliche Haftungsinanspruchnahme Bitte diesen Betrag im Formular E 1 bzw. E 7 des betroffenen Beteiligten in dieKennzahl 509 eintragen 7405

Stand zum Ende des Wirtschaftsjahres 7406

22

E 6a-1-EDV-2020

E 6a-1 - Seite 7 Steuer-Nr.

132

Page 133: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

An das Finanzamt Eingangsvermerk

E 6b-EDV-2020 printcom electronic forms - vom BMF genehmigt E 6b, Seite 1, Version vom 07.10.2020

2020Steuernummer BEZEICHNUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT ODER PERSONENGEMEINSCHAFT

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Beilage zur Feststellungserklärung (E 6) 2020 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten GrundstückenWird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen. Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107) sind nicht in dieser Beilage, sondern bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption durch die Beteiligte/den Beteiligten in deren/dessen Steuererklärung zu erfassen (Beilage E 11, K 11).

Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe (E 6-Erl). Diese Beilage ist für sämtliche Beteiligte auszufüllen.

Blatt

Hinweis zum Ausfüllen dieser Beilage: In der Summenspalte sind alle Beträge einzutragen, die für die Ermittlung der Gesamteinkünfte zu berücksichtigen sind. Sind diese Beträge im angemerkten Beteiligungsverhältnis (Formular Verf 60) auf die einzelnen Beteiligten aufzuteilen, sind keine weiteren Eintragungen erforderlich. Die Aufteilung erfolgt automatisch. Sind Beträge abweichend vom angemerkten Beteiligungsverhältnis aufzuteilen, müssen alle davon betroffenen Beteiligten unter Angabe von Name und FA.Nr./St.Nr. angeführt werden. Die jeweiligen (Teil-)Beträge der gesondert aufzuteilenden Kennzahl(en) sind beim (bei den) betroffenen Beteiligten anzugeben.

Zutreffendes bitte ankreuzen!

GrundstückPostleitzahl Ort

Straße, Platz Hausnummer Stiege Türnummer Staat 1)

Bebautes Grundstück

Unbebautes Grundstück

Einheitswert Aktenzeichen (EWAZ) 2

Vermieter ist (zivilrechtlicher) Eigentümer Vermieter ist Fruchtgenussberechtigter Vermieter ist sonstiger Nutzungsberechtigter

USt-Bruttosystem 1 USt-Nettosystem 1

1) Nur auszufüllen, wenn das Objekt nicht in Österreich gelegen ist. Bitte geben Sie das internationale Kfz-Kennzeichen an.

133

Axel
Textfeld
2 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 9134, 9134 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 1 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Page 134: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6b, Seite 2, Version vom 07.10.2020E 6b-EDV-2020

2) Liegt bei einem unentgeltlichen Erwerb zwischen der Beendigung der Vermietung durch den Rechtsvorgänger oder der im Zuge eines unentgeltlichen Erwerbes erfolgten Beendigung des Mietver- hältnisses und dem neuerlichen Beginn der Vermietung durch den Steuerpflichtigen ein Zeitraum von mehr als zehn Jahren, können die fiktiven Anschaffungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage herangezogen werden (Rz 6432 EStR 2000).

Summenspalte

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

A: Allgemeines 3

Im Erklärungsjahr erfolgte die erstmalige Vermietung eines bisher nicht vermieteten Objektes: 4

Das vermietete Objekt war zum 31.12.2012 nicht steuerver-fangen („Altvermögen‟, § 30 Abs. 4) Höhe der fiktiven Anschaffungskosten des Gebäudes 2) 5 9407

Das vermietete Objekt war zum 31.3.2012 steuerverfangen („Neuvermögen‟) oder wurde danach entgeltlich erworben

Höhe der gesamten tatsächlichen Anschaffungs- kosten (Grund und Boden und Gebäude) 6 9409

a) Der auf das Gebäude entfallende Anteil an den gesamten Anschaffungskosten wurde nach der Grundanteilver- ordnung 2016 (GrundanteilV 2016) ermittelt und beträgt 60% 70% 80% 7

b) Der auf das Gebäude entfallende Anteil an den gesamten Anschaffungskosten wurde nach einem anderen Aufteilungsverhältnis ermittelt. Dieses beträgt in Prozent: Von den gesamten Anschaffungskosten entfallen auf das Gebäude (ohne Grundanteil) 9410Im Erklärungsjahr erfolgte die Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Vermietung eines bereits vermietet gewesenen Objektes a) Fortsetzung einer Vermietung des Rechts- vorgängers ohne Unterbrechung Das vermietete Objekt wurde im Erklärungsjahr unentgeltlich erworben. Die AfA des Rechtsvor- gängers wird fortgesetzt (AfA-Fortsetzung, 16 Abs. 1 Z 8 lit. b) 8 Zehntel-/Fünfzehntelabsetzungen vom Rechtsvor- gänger wurden übernommen b) Wiederaufnahme einer Vermietung nach Unterbrechung Die Vermietung wurde im Erklärungsjahr nach einer Unterbrechung wieder aufgenommen. Die AfA wird fortgesetzt (AfA-Fortsetzung, 16 Abs. 1 Z 8 lit. b) Die ursprüngliche Bemessungsgrundlage beträgt 9 9416

E 6b - Seite 2 Steuer-Nr.

134

Page 135: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6b, Seite 3, Version vom 07.10.2020E 6b-EDV-2020

Die ursprüngliche AfA-Bemessungsgrundlage waren dietatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unddie Unterbrechung erfolgte vor dem 1.1.2016.

Eine Anpassung der AfA aufgrund eines geänderten,auf das Gebäude entfallenden Anteils an den gesamtenAnschaffungskosten wurde vorgenommen (§ 16 Abs. 1Z 8 iVm § 124b Z 284: 10 Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein

Im Erklärungsjahr erfolgte die erstmalige Vermietung nach einer Entnahme aus einem BetriebsvermögenDas Objekt wurde aus einem Betriebsvermögen entnommen und im Erklärungsjahr erstmalig als privates Wirtschaftsgut vermietet

Höhe des Entnahmewertes (AfA-Bemessungsgrundlage) 11 9417

Im Erklärungsjahr erfolgte die Übertragung der Einkunftsquelle oder Beendigung der VermietungDie Einkunftsquelle wurde zur Gänze oder teilweise unentgeltlich übertragen Die Einkunftsquelle wurde zur Gänze oder teilweise veräußert Die Vermietung wurde beendet, ohne dass die Einkunfts-quelle veräußert oder unentgeltlich übertragen wurde

Ein Antrag auf Verteilung der Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2 wird gestellt. 12

Höhe der insgesamt zu verteilenden Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 2, die über Antrag oder zwingend verteilt zu berücksichtigen sind 9430

Ein Antrag auf Verteilung der Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 3 wird gestellt. 13

Höhe der zu verteilenden Herstellungsaufwendungen 9440

Verteilungszeitraum (mindestens 10, höchstens 15 Jahre) Anzahl der Jahre Anzahl der Jahre Anzahl der Jahre Anzahl der Jahre Anzahl der Jahre Ein Antrag auf Verteilung der Aufwendungen gemäß § 28 Abs. 4 wird gestellt. 14

Höhe der zu verteilenden Aufwendungen gemäß § 10 Mietrechtsgesetz 9450

Summenspalte

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

E 6b - Seite 3 Steuer-Nr.

135

Page 136: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6b, Seite 4, Version vom 07.10.2020E 6b-EDV-2020

Summenspalte

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

Name

Abgabenkontonummer

B: Einkünfteermittlung 15

Einnahmen 16 9460Werbungskosten: 12Zu berücksichtigende Aufwendungen nach § 28 Abs. 2 9470

Zu berücksichtigende Aufwendungen nach § 28 Abs. 3 13 9480

Zu berücksichtigende Aufwendungen nach § 28 Abs. 4 14 9490Absetzung für Abnutzung (AfA) soweit nicht in Kennzahl 9134 und/oder 9135 zu erfassen 17 9500Degressive Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 iVm § 7 Abs. 1a) für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind 9134Absetzung für Abnutzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit e, beschleunigte Gebäudeabschreibung, höchstens dreifacher AfA-Satz) 9135Zahlung für Substanzabgeltung bei Vorbehalts- fruchtgenuss 20 9505

3) Muss nicht ausgefüllt werden, die Eintragung dient der Information. Die bescheidmäßige Verteilung des Überschusses/Verlustes erfolgt auf Grund der Eintragung in den Kennzahlen 9460 bis 9540.Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe.

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektronischer Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Aufzeichnungen und Unterlagen, die Grundstücke im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 betreffen, sind zweiundzwanzig Jahre aufzubewahren (§ 18 Abs. 10 UStG 1994).

Finanzierungskosten 21 9510Sofort abgesetzte Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungskosten 9520

Übrige Werbungskosten 9530

Summe Werbungskosten (muss nicht ausgefüllt werden)

Einkünfte aus Beteiligungen, die nicht nach dem ange- merkten Beteiligungsverhältnis zu verteilen sind 22 9540Überschuss/Verlust 23(Bitte diese Gesamtsumme in das Formular E 6 übernehmen) Gesamtsumme

Summe 3) Summe 3) Summe 3) Summe 3)

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen. FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

18

19

E 6b - Seite 4 Steuer-Nr.

136

axel.dillinger
Hervorheben
Axel
Pfeil rechts Änderung
axel.dillinger
Hervorheben
axel.dillinger
Hervorheben
Axel
Pfeil Rechts KZ NEU
Axel
Pfeil Rechts KZ NEU
Page 137: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020Steuernummer

BEZEICHNUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT ODER PERSONENGEMEINSCHAFT

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Beilage zur Feststellungserklärung (E 6) 2020 für pauschalierte Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftWird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen. Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107) sind nicht in dieser Beilage, sondern bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption durch die Beteiligte/den Beteiligten in deren/dessen Steuererklärung zu erfassen (Beilage E 11, K 11).Beachten Sie bitte die Ausfüllhilfe (E 6-Erl). Diese Beilage ist für sämtliche Beteiligte auszufüllen.

Derzeitige Anschrift, Aktenzeichen des EinheitswertbescheidesPostleitzahl Betriebsanschrift (Ort, Straße, Platz, Haus-Nr., Stiege, Tür-Nr.)

Staat (nur ausfüllen, wenn nicht in Österreich) Finanzamtsnummer Aktenzeichen des Einheitswertbescheides 1

Beitragsgrundlagenoption bei SVA der Selbständigen wurde ausgeübt ja nein 2

Antrag auf Teilpauschalierung wird für das Erklärungsjahr gestellt. Die folgenden Voraussetzungen für die Teilpauschalierung auf Antrag liegen vor: • Der Gesamteinheitswert der selbst bewirtschafteten Fläche übersteigt nicht 75.000 Euro. • Die „große” Beitragsgrundlagenoption bei der SVA der Selbständigen wurde für das Veranlagungsjahr nicht ausgeübt. • Ein Antrag auf Teilpauschalierung wurde nicht bereits in den letzten vier Jahren gestellt. 3

Antrag auf Teilpauschalierung wurde bereits in einem Vorjahr gestellt. 4

Beträge in Euro und CentEinheitswert des Eigenbesitzes (sowie mitbewirtschafteter Flächen des Ehepartners) bzw. Einheitswert von Betrieben ohne Eigenflächen 9610Einheitswert der Zupachtungen (einschl. Einheitswert der von anderen zur Nutzung überlassenen Flächen) sowie Zuschläge gemäß § 40 Bewertungsgesetz (z.B. für Obstbau, Sonderkulturen) 5 9620 +Einheitswert der Verpachtungen (einschl. Einheitswert der an andere zur Nutzung überlassenen Flächen) sowie Zuschläge gemäß § 40 Bewertungsgesetz (z.B. für Obstbau, Sonderkulturen) 5 9630 –

Gesamteinheitswert der selbstbewirtschafteten Fläche 5

Vollpauschalierte Einkünfte 6

a) Einheitswert der forstwirtschaftlichen Fläche, sofern dieser den in § 3 LuF-PauschVO 2015 genannten Betrag übersteigt 9640 –

b) 30% des Einheitswertes der alpwirtschaftlichen Fläche 9650 –c) Einheitswert der weinbaulich genutzten Fläche (nur abziehen, sofern die weinbaulich genutzte Fläche 60 Ar übersteigt) 9660 –

d) Einheitswert der gärtnerisch genutzten Fläche 9670 –

137

Axel
Schreibmaschinentext
"die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Fläche übersteigt nicht 60 Hektar" entfällt die tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten übersteigt nicht nachhaltig die Zahl 120" entfällt
Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
Schreibmaschinentext
"Ich erkläre, dass die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche ... 60 ha nicht übersteigt" entfällt "Ich erkläre, dass die Zahl der tatsächlich erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten..... nicht nachhaltig Zahl 120 überstiegen hat " entfällt
axel.dillinger
Pfeil
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Pfeil
Axel
Pfeil rechts Änderung
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Linie
axel.dillinger
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Rechteck
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Axel
Schreibmaschinentext
KZ 9671: Einheitswert der Fläche für Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst, sofern die Fläche der Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst 10 ha übersteigt" entfällt
Axel
Pfeil rechts Änderung
axel.dillinger
Linie
Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
Textfeld
4 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 9134, 9134, 9268, 9269 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 4 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Axel
Textfeld
0 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 3 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 6971 7 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Page 138: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 6c, Seite 2, Version vom 09.10.2020E 6c-EDV-2020

E 6c - Seite 2 Steuer-Nr.

Teilpauschalierte Einkünfte 8

4. Einkünfte aus Landwirtschaft, Alpwirtschaft, Fischerei und Bienenzucht 30% der Betriebseinnahmen (inkl. USt.) ohne die gesondert zu berücksichtigenden Beträge laut Punkt 5. bis 16. 9 96905. Einkünfte aus Veredelungstätigkeiten (Haltung von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel) 20% der auf die Veredelungstätigkeit entfallenden Betriebseinnahmen (inkl. USt.) ohne die gesondert zu berücksichtigenden Beträge laut Punkt 6. bis 16. 10 96916. Einkünfte aus Forstwirtschaft

a) Einnahmen (inkl. USt.) abzüglich pauschale Betriebsausgaben. 11

9700

b) Einkünfte aus Waldverkäufen (auch bei vollpauschalierten Forstwirten) 12 97107. Einkünfte aus Gartenbau laut Beilage Komb 25 (bei Teilpauschalierung) Die Beilage Komb 25 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. 97208. Einkünfte aus Weinbau laut Beilage Komb 24

Die Beilage Komb 24 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. 9730

Einkünfte aus Weinbuschenschank liegen vor ja nein

9. Einkünfte aus dem Betrieb einer Intensivobstanlage zur Produktion von Tafelobst 973910. Einkünfte aus Mostbuschenschank sowie Almausschank laut Beilage Komb 24 Die Beilage Komb 24 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. 974111. a) Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb laut Beilage Komb 26

Die Beilage Komb 26 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. 9743 b) Einkünfte aus Be- und/oder Verarbeitung laut Beilage Komb 26

Die Beilage Komb 26 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. 9742 c) Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben (Substanzbetrieben) Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung pro Nebenbetrieb erforderlich (nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen) 9744Zusätzliche Einnahmen12. Vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagd-/Fischereipachterlöse und Naturalleistungen der Pächterin/des Pächters) 975013. Einkünfte aus betrieblichem Kapitalvermögen 13 (zB Ausschüttungen von Agrargemeinschaften, Veräußerung von Anteilen an Agrargemeinschaften) 9745

14. Positive Einkünfte aus der Veräußerung oder Entnahme von Betriebsgrundstücken 13 974615. Sonstige gewinnerhöhende Beträge wie Einkünfte aus Beteiligungen an Mitunternehmer- schaften, Holzbezugsrechten, Wildabschüssen bzw. Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlicher Nutzungsüberlassung von Grund und Boden, die nicht von § 107 EStG erfasst sind (z.B. Schipisten, Handymaste auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden sowie Betriebsvorrichtungen) 14 9760 16. Sonstige nicht von der Pauschalierung erfasste Einkünfte

(z.B. Verkauf von Weingärten, Obstgärten und sonstigen Dauerkulturen ohne Grund und Boden [z.B. Christbaumkulturen, Energieholzflächen, Hopfen] sowie andere nicht abpauschalierte Geschäftsfälle) 9770

Zwischensumme 1 aus Punkt 2. bis 15.Zusätzliche Ausgaben (gemäß § 15 Abs. 2 LuF-PauschVO 2015)

a) Abzugsfähige Pachtzinse (maximal 25% des Einheitswerts der zugepachteten Flächen) 1) 9790b) Bezahlte, die Land- und Forstwirtschaft betreffende Schuldzinsen

(ohne Kapitalrückzahlungen) 9800c) Ausgedingelasten: Die geltend gemachten Beträge sind in gleicher Höhe bei der

Einkommensermittlung der Ausgedingeempfängerin/des Ausgedingeempfängers als wiederkehrende Bezüge anzusetzen.

Pauschale von 700 Euro pro Person 9810

oder tatsächliche Kosten 9820

d) An SVA der Selbständigen bezahlte Sozialversicherungsbeiträge 9830Summe der zusätzlichen Ausgaben a) bis d)Zwischensumme 2 (höchstens jedoch Zwischensumme 1) –

1) Der Abzug der bezahlten Pachtzinse darf 25% des auf die zugepachteten Flächen entfallenden Einheitswertes nicht übersteigen. Für die Ermittlung des Einheitswertes ist der eigene ha-Satz und nicht der des Verpächters heranzuziehen.

1. Maßgeblicher Einheitswert für den Grundbetrag

2. Grundbetrag: 42% des maßgeblichen Einheitswertes 7

3. Einkünfte aus Gartenbau laut Beilage Komb 25 (bei Vollpauschalierung) Achtung: Die Beilage Komb 25 ist nur nach Aufforderung durch das Finanzamt vorzulegen. 9680

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"von mehr als 10 ha" entfällt
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E 6c, Seite 3, Version vom 09.10.2020E 6c-EDV-2020

E 6c - Seite 3 Steuer-Nr.

Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unvollständige oder unrichtige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesab- gabenordnung).

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

Die Aufteilung der Einkünfte erfolgt nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis und bei Ermittlung des Anteils am Gewinn/Verlust wurden keine Einkünfte aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen berücksichtigt, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist. 19 Die nachstehende Aufteilung des Gewinns dient in diesem Fall nur Informationszwecken und muss nicht ausgefüllt werden.

Die Aufteilung der Einkünfte erfolgt nicht nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis und/oder bei Ermittlung des Anteils am Gewinn/Verlust wurden Einkünfte aus betrieblichen Grundstücksveräußerungen berücksichtigt, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist. In diesem Fall muss die nachfolgende Aufteilung des Gewinns ausgefüllt werden. 20

Aufteilung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf die BeteiligtenBeteiligte/r Abgabenkontonummer Anteil am Gewinn Berücksichtigte

Einkünfte aus Grund-stücksveräußerungen

Immobilienertrag- steuer 3)

Gesamtsumme:3) Immobilienertragsteuer, die zur Abgabenkontonummer der Personengesellschaft (betrifft nur OG oder KG) abgeführt wurde. Beachten Sie bitte: Wurde Immobilienertragsteuer zur Abgabenkontonummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung

erfolgen. Die Berücksichtigung (Anrechnung) der Immobilienertragsteuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

Pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor Berücksichtigung einesGrundfreibetrages gemäß § 10(Zwischensumme 1 abzüglich Zwischensumme 2 - der Betrag darf nicht negativ sein).Grundfreibetrag (§ 10), Sonderfälle Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs. 10) wurde vorgenommen

Höhe des Übergangsgewinnes/-verlustes(Verluste in voller Höhe, wenn keine Eintragung in Kennzahl 9242 zu erfolgen hat) 15 9010

Siebentelbeträge aus einem Übergangsverlust des laufenden Jahres und/oder eines Vorjahres 9242 –

Grundfreibetrag gemäß § 10 (13% der Einkünfte, maximal 3.900 Euro) 16 9221 – (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil wurde veräußert oder aufgegeben

Höhe des Veräußerungsgewinnes (vor allfälligem Freibetrag)/-verlustes 17 9020

Freibetrag für Veräußerungsgewinn gemäß § 24 Abs. 4 18 9021 –Einkünfte aus Land- und ForstwirtschaftBitte diesen Betrag in das Formular E 6 übernehmen.

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

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An das Finanzamt Eingangsvermerk

E 61-PDF-2020 Bundesministerium für Finanzen E 61, Seite 1, Version vom 10.07.2020

2020Steuernummer BEZEICHNUNG DER PERSONENGESELLSCHAFT ODER PERSONENGEMEINSCHAFT

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Beilage für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft/Personengemeinschaft für 2020Bitte diese Beilage vollständig ausgefüllt und unterschrieben gleichzeitig mit der Feststellungserklärung (E 6) beim Finanzamt einreichen.Bitte geben Sie nachfolgend an, wie sich die in der Beilage zur Feststellungserklärung (E 6a) in der Kennzahl 9237 oder die in der Feststellungserklärung (E 6) im Punkt 4b angegebenen Einkünfte aus Beteiligungen auf die einzelnen Personengesellschaften/Personengemeinschaften verteilen.

Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Personengemeinschaft:

Gesamtsumme

Abgabenkontonummer: Finanzamtsnummer - Steuernummer

Anteil an den Einkünften

aus Land- u. Forstwirtschaft 310

aus selbständiger Arbeit 320

aus Gewerbebetrieb 330

aus Vermietung und Verpachtung 370 1)

1)

1)

1)

Im Anteil an den Einkünften sind nichtausgleichs-fähige Verluste im Sinne des § 2 Abs. 2a enthalten. 342Beteiligungsverluste aus Vorjahren sind mit positiven Beteiligungseinkünften zu verrechnen in Höhe von: 346Bei Ermittlung der Einkünfte wurden Spenden berücksichtigt in Höhe von 930

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen. Zutreffendes bitte ankreuzen!

1) Nur ankreuzen, wenn das Beteiligungsergebnis nicht nach dem angemerkten Beteiligungsverhältnis verteilt wird. In diesem Fall ist das Beteiligungsergebnis in der Beilage E 6b in Kennzahl 9540 mitzuberücksichtigen. Siehe auch Anmerkung 17 zum Formular E 6b.

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Textfeld
0 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 0 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
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E 61, Seite 2, Version vom 10.07.2020E 61-PDF-2020

Auf betriebliche Kapitalerträge entfallende KapitalertragsteuerAuf ausländische betriebliche Kapitalerträge entfallende anzurechnende Quellensteuer

Auf betriebliche Gewinne aus Grundstücksver- äußerungen entfallende Immobilienertragsteuer, die zur Steuernummer der Personengesellschaft (OG oder KG) abgeführt wurde 2)

Gewinn aus einer Beteiligungsveräußerung (§ 24 EStG 1988) 423

Weitere Beteiligungen vorhanden(Zutreffendes bitte ankreuzen) JA NEIN

Datum, Unterschrift

Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unrichtige oder unvoll-ständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung).

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

2) Beachten Sie bitte: Wurde Immobilienertragsteuer zur Abgabenkontonummer der Beteiligten abgeführt, darf hier keine Eintragung erfolgen. Die Berücksichtigung (Anrechnung) der Immobilienertrag-steuer erfolgt stets im jeweiligen Besteuerungsverfahren des Beteiligten.

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen. FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

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Page 142: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Körperschaftsteuererklärung für inländische und vergleichbare ausländische unbeschränkt Steuerpflichtige, die zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des Unternehmensrechtes verpflichtet sind, sowie Genossenschaften, Betriebe gewerblicher Art und Privatstiftungen, die unter § 7 Abs. 3 fallen.

Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG 1988) zu verstehen. Informationen zur elektronischen Erklärungsabgabe finden Sie im Internet (bmf.gv.at) oder direkt unter FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at). Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie im Internet (bmf.gv.at) unter Findok - Richtlinien (Körperschaftsteuerrichtlinien 2013).

K 1-PDF-2020 Bundesministerium für Finanzen K 1, Seite 1, Version vom 06.11.2020

Körperschaftsteuererklärung für 2020 sowie- Antrag auf Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2019 bzw. 2018- Antrag zur Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2020 wegen abweichendem Wirtschaftsjahr 2020/2021

Zutreffendes bitte ankreuzen!

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2020Steuernummer

BEZEICHNUNG DER KÖRPERSCHAFT

1. Bilanzposten gemäß § 224 UGB 7 Beträge in Euro und CentGrund und BodenEKR 020-022 9310Gebäude auf eigenem GrundEKR 030, 031 9320FinanzanlagenEKR 08-09 9330VorräteEKR 100-199 9340Forderungen aus Lieferungen und LeistungenEKR 20-21 9350Sonstige Rückstellungen (ohne Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen oder Steuern)EKR 304-309 9360Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und FinanzinstitutenEKR 311-319 9370

Sitz der Körperschaft

Anschrift und Telefonnummer der Geschäftsleitung

Branchenkennzahl (ÖNACE 2008) lt. E 2 Bitte unbedingt ausfüllen! 1 MischbetriebDauer des Einkünfteermittlungszeitraumes, nur wennabweichend von 12 Monaten (Anzahl der Monate) 2

Der Abschluss für das Wirtschaftsjahr ist von den zuständigenOrganen genehmigt worden: ja nein

Bilanzstichtag Liquidationszeitraum von bis Das Unternehmen ist (Bitte zusätzlich das Formular K 1g ausfüllen.) 4

Minderbeteiligter einer Gruppenträger Gruppenmitglied Beteiligungsgemeinschaft Im Veranlagungszeitraum erfolgte eine Umgründung ja

Option zugunsten der Steuerwirksamkeit wird für internationale Schachtelbeteiligungen (§ 10 Abs. 3) ausgeübt (bitte Beilage K 10 5 anschließen) Beachten Sie bitte: Die Beilage K 10 ist auch dann anzuschließen, wenn eine Option in Vorjahren ausgeübt wurde.

Option zur Behandlung als § 7 Abs. 3 - Körperschaft für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 6

3

2. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 231 UGB 7

Erträge [Grundsätzlich sind Erträge ohne Vorzeichen anzugeben. Nur wenn sich bei einer Kennzahl ein negativer Wert ergibt, ist ein negatives Vorzeichen ("-") anzugeben.]Umsatzerlöse (Waren-Leistungserlöse) EKR 40-44 Achtung: Diese Kennzahl muss jedenfalls ausgefüllt werden (§ 62 Abs. 5 BAO). Gegebenenfalls ist der Wert „0“ einzutragen. 9040AnlagenerlöseEKR 460-462 vor allfälliger Auflösung auf 463-465 bzw. 783 9060

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden. Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

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Textfeld
17 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 9134, 9135, 9268, 9269, 9333, 9334, 157, 152, 155 7 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 672, 973, 851, 835, 836, 852, 993 8 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
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Page 143: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

K 1, Seite 2, Version vom 06.11.2020

Aktivierte EigenleistungenEKR 458-459 9070BestandsveränderungenEKR 450-457 9080Übrige Erträge (inklusive Finanzerträge, Kapitalveränderungen, Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung)Saldo 9090

Summe der Erträge (muss nicht ausgefüllt werden)Aufwendungen [Grundsätzlich sind Aufwendungen ohne Vorzeichen anzugeben. Nur wenn sich bei einer Kennzahl ein negativer Wert ergibt, ist ein negatives Vorzeichen ("-") anzugeben.]Waren, Rohstoffe, HilfsstoffeEKR 500-539, 580 9100Beigestelltes Personal (Fremdpersonal) und FremdleistungenEKR 570-579, 581, 750-753 9110Personalaufwand ("eigenes Personal")EKR 60-68 9120Abschreibungen auf das Anlagevermögen (z.B. AfA, geringwertige Wirtschaftsgüter, EKR 700 - 708), soweit sie nicht in Kennzahl 9134 und/oder 9135 zu erfassen sind. 9130Degressive Absetzung für Abnutzung (§ 7 Abs. 1a) für Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind 9134Absetzung für Abnutzung für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind (§ 8 Abs. 1a, beschleunigte Gebäudeabschreibung, höchstens dreifacher AfA-Satz) 9135Abschreibungen vom Umlaufvermögen, soweit diese die im Unternehmen üblichenAbschreibungen übersteigen - EKR 709 - und Wertberichtigung zu Forderungen 9140Instandhaltungen (Erhaltungsaufwand) für GebäudeEKR 72 9150Reise- und Fahrtspesen inkl. Kilometergeld und Diäten (ohne tatsächliche Kfz-Kosten)EKR 734-737 9160Tatsächliche Kfz-Kosten (ohne AfA, Leasing und Kilometergeld)EKR 732-733 9170Miet- und Pachtaufwand, LeasingEKR 740-743, 744-747 9180Provisionen an Dritte, LizenzgebührenEKR 754-757, 748-749 9190Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, nicht in den Kennzahlen 9243 bis 9246 zu erfassenden Spenden, Trinkgelder EKR 765-769 9200Buchwert abgegangener AnlagenEKR 782 9210Zinsen und ähnliche AufwendungenEKR 828-834 9220

Gewinnanteile echter stiller Gesellschafter iSd § 27 Abs. 2 Z 4 9258

Pensionskassenbeiträge (§ 4 Abs. 4 Z 2 EStG 1988) 9248Betriebliche Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, Kultur- einrichtungen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände, die Internationale Anti-Korruptions-Akademie u.a. 9243Spenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a. Nur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendeneinrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 9244Spenden an Umweltschutzorganisationen und TierheimeNur absetzbar, wenn die jeweilige Einrichtung in der Liste der begünstigten Spendeneinrichtungen des Bundesministeriums für Finanzen enthalten ist. 9245

Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände 9246

Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung 9261

Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und an deren Substiftungen 9262

Zuwendungen an eine Unternehmenszweckförderungsstiftung 9263

Zuwendungen an eine Arbeitnehmerförderungsstiftung 9264

Zuwendungen an eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung 9265

Zuwendungen an eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung 9266Übrige Aufwendungen, KapitalveränderungenSaldo 9230

Summe der Aufwendungen (muss nicht ausgefüllt werden)

K 1-PDF-2020 143

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Page 144: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

K 1, Seite 3, Version vom 06.11.2020K 1-PDF-2020

3. Korrekturen des Bilanzgewinnes/Bilanzverlustes (Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung)Zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinnes/Verlustes ist der Bilanzgewinn/Bilanzverlust - soweit er nicht bereits nach steuerlichen Vorschriften ermittelt wurde - durch die nachfolgenden Zu- bzw. Abrechnungen zu korrigieren. Gewinnerhöhende Korrekturen sind ohne Vorzeichen, gewinnmindernde Korrekturen sind mit negativem Vorzeichen ("-") anzugeben.

Zuführung zu Rücklagen/Auflösung von Rücklagen 8 9236Gewinne/Verluste von Gruppenmitgliedern, die auf Grund eines Ergebnisabführungsvertragesim unternehmensrechtlichen Bilanzgewinn/Bilanzverlust des Gruppenträgers enthalten sind 9 9238

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9130 9240

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9134 9268

Korrekturen zu Abschreibungen auf das Anlagevermögen gemäß Kennzahl 9135 9269Korrekturen zu Abschreibungen vom Umlaufvermögen, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen übersteigen und Wertberichtigung zu Forderungen (EKR 709) - Kennzahl 9140 9250

Korrekturen zu Kfz-Kosten 9260

Korrekturen zu Miet- und Pachtaufwand, Leasing (EKR 740-743, 744-747) - Kennzahl 9180 9270Korrekturen zu Werbe- und Repräsentationsaufwendungen, Spenden, Trinkgelder(EKR 765-769) - Kennzahl 9200 9280

Korrekturen betreffend Spenden der Kennzahlen 9243, 9244, 9245, 9246 10 9317Korrektur betreffend Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung - Kennzahl 9261 10 9322Korrekturen betreffend Innovationsstiftung für Bildung und deren Substiftungen - Kennzahl 9262 10 9325

Korrekturen im Zusammenhang mit Sozialkapitalrückstellungen (§ 14 EStG 1988) 9282

Korrekturen im Zusammenhang mit Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 9284Übrige nicht in Kennzahl 9292 zu berücksichtigende Korrekturen im Zusammenhang mit sonstigen Rückstellungen 9286Körperschaftsteuer (einschließlich der Zuführung zu Rückstellungen, abzüglich von Rück- stellungsauflösungen und Erstattungen), ausländische Personensteuer laut den Kennzahlen673, 836 und 841 sowie Steuerumlagen bei Bestehen einer Unternehmensgruppe 11 9292Kapitalertragsteuer von vereinnahmten Kapitalerträgen, die vom Schuldner einbehaltenoder übernommen werden 92936/7 der gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 zu verteilenden Abschreibungen und Verluste betreffend Kapitalanteile 12 9294Korrekturen betreffend Entgelte für Arbeits- und Werkleistungen (§ 20 Abs. 1 Z 7 und Z 8 EStG 1988 iVm § 12 Abs. 1 Z 8) 13 9257Hinzuzurechnende Vergütungen jeder Art an Mitglieder des Aufsichtsrates, Verwaltungsrates oder an andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen gemäß § 12 Abs. 1 Z 7 9295

Hinzuzurechnende Zinsen und Lizenzgebühren gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 14 9318

Hinzuzurechnende Aufwendungen gemäß § 14 KStG 1988 15 9333

Hinzuzurechnende Erträge gemäß § 14 KStG 1988 15 9334

Siebentel gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 ab dem zweiten Wirtschaftsjahr des Verteilungszeitraumes 12 9296Fünfzehntelbeträge aus Firmenwertabschreibungen gemäß § 9 Abs. 7 (nur bei Gruppenbesteuerung und Beteiligungserwerb vor dem 1.3.2014) 16 9297

Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 17 9298

Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 17 9313

Beteiligungserträge gemäß § 10 Abs. 1 Z 7 (internationale Schachtelbeteiligung) 17 9314

Steuerfreie Wertänderungen gemäß § 10 Abs. 3 (internationale Schachtelbeteiligung) 18 9302

Nachversteuerung ausländischer Verluste (§ 2 Abs. 8 Z 4) 19 9303

Zu- oder Abschlag gemäß § 4 Abs 2 EStG 1988 9247

Bilanzgewinn/Bilanzverlust (ohne Berücksichtigung eines Gewinnvortrages/Verlustvortrages, einschließlich allfälliger ausländischer Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht auf Grund vonDoppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zusteht)

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Kommentar
Diese Kennzahl gibt es nicht mehr!
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K 1, Seite 4, Version vom 06.11.2020

Sonstige Zurechnungen 20 9304

Sonstige Abrechnungen 21 9306

Bilanzgewinn/Bilanzverlust nach den obigen Korrekturen 704Hinzurechnungspflichtige Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften und Betriebsstätten gemäß § 10a - bitte für die betroffene(n) Beteiligung(en)/Betriebsstätte(n) die Beilage K 12 ausfüllen 599Zuzurechnende Ergebnisse als Minderbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft aninländischen Zielkörperschaften (Beilage K 1g) 726Zuzurechnende Ergebnisse als Minderbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft anausländischen Zielkörperschaften (Beilage K 1g) 827Abzüglich positiver ausländischer Einkünfte, für die das Besteuerungsrecht auf Grund vonDoppelbesteuerungsabkommen einem anderen Staat zusteht 22 678 Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten (§ 107), die im Umfang von 33 % des Auszahlungsbetrages (ohne USt) in der durch ein Gutachten nachgewiesenen Höhe zu besteuern sind (Regelbesteuerungsoption gem. § 107 Abs. 11 EStG 1988 iVm § 24 Abs. 7) 23 554Einkünfte aus Gewerbebetrieb Muss bei Abzug der COVID-19-Rücklage in der Veranlagung 2019 und/oder bei Inanspruchnahme des Verlustrücktrages jedenfalls ausgefüllt werden. 777

Hinzurechnung der in der Veranlagung 2019 abgezogenen COVID-19-Rücklage 157Verlustrücktrag (§ 26 Z 76 iVm der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung, BGBl II Nr. 405/2020)Der Verlustrücktrag wurde beantragt. Der Verlust aus Gewerbebetrieb 2020 ist daher insoweit zu kürzen um den Betrag von (Gesamtwert aus dem Antrag auf Verlustrücktrag) 152Gesamtbetrag der Einkünfte (nach Hinzurechnung der COVID-19-Rücklage und Berücksichtigung des Verlustrücktrages) Muss nicht ausgefüllt werdenAusländische VerlusteBei Ermittlung der Einkünfte wurden nach österreichischem Steuerrecht ermittelte ausländische Verluste höchstens im Ausmaß des Verlustes nach ausländischem Steuerrecht berücksichtigt (Achtung: Die Kennzahl 746 und/oder 944 muss bei Berücksichtigung ausländischer Verluste jedenfalls ausgefüllt werden) Berücksichtigte Verluste aus Staaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht 24 746

Berücksichtigte Verluste aus Staaten, mit denen keine umfassende Amtshilfe besteht 24 9444. In den Einkünften aus Gewerbebetrieb sind enthalten/anzurechnende Steuern:

Anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer 25 645Anrechenbare Steuern bei Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10a) Auf Passiveinkünfte gemäß Kennzahl 599 entfallende anrechenbare tatsächliche Steuerbelastung der beherrschten Körperschaft/Betriebsstätte 318Auf Passiveinkünfte gemäß Kennzahl 599 entfallende anrechenbare vergleichbare ausländische vorgelagerte Hinzurechnungsbesteuerung 319Methodenwechsel (§ 10a Abs. 7, § 10 Abs. 4 und Abs. 5 idF vor dem JStG 2018)Beteiligungserträge gemäß § 10a Abs. 7 - bitte für die betroffenen Beteiligungen die Beilage K 12 ausfüllen 289

Darauf ist ausländische Körperschaftsteuer anzurechnen in Höhe von 290

Darauf ist ausländische Quellensteuer anzurechnen in Höhe von 291Sonstiges

Sonstige ausländische Einkünfte 840

Darauf ist ausländische Steuer anzurechnen in Höhe von 841

K 1-PDF-2020 145

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KZ 672, 673, 851, 835, 836 852 entfallen
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Page 146: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

K 1, Seite 5, Version vom 06.11.2020

7. Entrichtung der Steuerschuld in Raten (§ 6 Abs. 6 Z 6 lit. c EStG 1988) Es wird beantragt die gemäß § 6 Z 6 lit. a und b entstandene Steuerschuld für einen in den

Einkünften enthaltenen Betrag in Raten zu entrichten. 30 978Von diesem Betrag entfällt auf Wirtschaftsgüter des

Anlagevermögens (5 Raten) der Betrag von 559

Umlaufvermögens (2 Raten) der Betrag von 9918. Sonstiges

Ausschüttungen oder Zuwendungen sind beschlossen worden in Höhe von 9307 durch nachstehende Gründe dem SteuerabzugDavon ist ein Betrag von 9308 vom Kapitalertrag nicht unterlegen: Einlagenrückzahlung im Sinne Wesentliche Beteiligung a) des § 4 Abs. 12 EStG 1988 b) (§ 94 Z 2 EStG 1988) c) Andere Gründe

Tilgungsbetrag von vorbehaltenen Entnahmen gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 UmgrStG 813Restbetrag vorbehaltener Entnahmen bei Beschluss auf Auflösung, Verschmelzung, Umwandlungoder Aufspaltung gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 UmgrStG 814

Es ist ein Zuschlag gemäß § 22 Abs. 3 in Höhe von 25% von folgendem Betrag zu entrichten 849

Von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gemäß § 6b Abs. 6 mit 27,5% zu versteuernde Beträge 658Ein Antrag auf Anrechnung von ausländischer Körperschaftsteuer aus Vorjahren wird für folgenden Betrag gestellt (Anrechnungsvortrag, § 10 Abs. 6 idF vor dem JStG 2018, § 10a Abs. 9) 31 850

Anzurechnende Mindestkörperschaftsteuer nach einer Umgründung 941

6. SanierungsgewinnGewinn aus einem Schuldnachlass gemäß § 23a Abs. 2 (Kennzahl 669)

Zu leistende Quote in Prozent 668 29 669

5. SonderausgabenVerlustabzuga) Offene Verlustabzüge aus Vorjahren 27 619b) Im Gesamtbetrag der Einkünfte enthaltene Einkünfte gemäß § 8 Abs 4 Z 2 lit b zur Ermittlung der Vortragsgrenze (ohne die in Kennzahl 9855 oder 9875 der Beilage K 1g zu erfassenden nachzuversteuernden Verluste ausländischer Gruppenmitglieder) 28 624

Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Angaben überprüft werden und dass unvollständige oder unrichtige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung).

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

Noch einfacher können Sie diese Erklärung papierlos über bmf.gv.at (FinanzOnline) einbringen.FinanzOnline steht Ihnen kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software.

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Gewinnanteile aus der Beteiligung an Personengesellschaften/Gemeinschaften (Beilage K 11) 26

Bei Ermittlung der positiven Einkünfte aus der Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft berücksichtigte Spenden aus dem BetriebsvermögenMit Gewinnanteilen aus der Beteiligung an Personengesellschaften als Mitunternehmer sind nichtausgleichsfähige Verluste aus Vorjahren (§ 2 Abs. 2a EStG 1988, IFB) zu verrechnen in Höhe von 616

Anzurechnende Abzugsteuer gemäß § 107 EStG 1988 iVm § 24 Abs. 7 für Einkünfte aus Anlassder Einräumung von Leitungsrechten 23 292Einkünfte, die gemäß Energieförderungsgesetz (EnFG) begünstigt sind. Achtung: Die Begünstigung ist nur anwendbar, wenn der Betriebsbeginn vor dem 1.1.2019 erfolgt ist. 670

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Hinweis für Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen (§ 4d Abs. 4 EStG 1988): Gemeinsam mit dieser Erklärung sind die Informationen gemäß der Verordnung BGBl II Nr. 290/2019 zu übermitteln. Diese Übermittlung hat im Wege der Datenstromübermittlung oder im Weg eines Webservices zu erfolgen.

Verlustanteile aus der Beteiligung an Personengesellschaften/Gemeinschaften (Beilage K 11) 26

Darin enthaltene nicht ausgleichsfähige Verluste (§ 2 Abs. 2a EStG 1988) 615

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Schreibmaschinentext
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Page 147: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

K 1, Seite 6, Version vom 06.11.2020K 1-PDF-2020

Ich bestätige, dass der Verlust durch ordnungsmäßige Buchführung oder durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt worden ist.

Der in das Jahr 2019 rückgetragene Verlust aus 2020 stammt von einem anderen Steuerpflichtigen (nur bei Erbfolge relevant).

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

Antrag auf Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2019 bzw. 2018 (§ 124b Z 355 EStG 1988 und § 26c Z 76 KStG 1988 iVm der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung, BGBl II Nr. 405/2020)

1. Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2019Ich beantrage den rücktragsfähigen Verlust 2020, der (nach Hinzurechnung einer bei der Veranlagung 2019 allenfalls berücksichtigten COVID-19-Rücklage) bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte im Rahmen der Veranlagung 2020 nicht ausgeglichen wird, bei der Veranlagung 2019 vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen (Verlustrück-trag in das Jahr 2019)

Bei der Veranlagung 2019 ist als Verlustrücktrag abzuziehen: 1, 2, 3, 5) Euro

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

2. Verlustrücktrag in das Veranlagungsjahr 2018Ich beantrage den rücktragsfähigen Verlust 2020, soweit dieser im Rahmen der Veranlagung 2019 (Punkt 1) nicht abgezogen werden konnte, im Rahmen der Veranlagung 2018 vom Gesamtbetrag der Einkünfte vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen (Verlustrücktrag in das Jahr 2018).

Bei der Veranlagung 2018 ist als Verlustrücktrag abzuziehen: 2, 4, 5) Euro

1) Maßgebend ist der jeweils niedrigste absolute Wert aus den Punkten a bis c: a. Nicht ausgeglichener Verlust 2020 (negativer Gesamtbetrag der Einkünfte 2020 nach Hinzurechnung einer bei der Veranlagung 2019 allenfalls berücksichtigten COVID-19-Rücklage) b. Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte 2019 c. 5 Millionen Euro2) Der Verlustrücktrag ist in der Steuererklärung 2020 in der Kennzahl 152 als Hinzurechnungsbetrag zu berücksichtigen.3) Bei Unternehmensgruppen kann der Verlustrücktrag nur durch den Gruppenträger beantragt werden; das Höchstausmaß gemäß Punkt

1 c richtet sich nach der Anzahl der unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieder zuzüglich des Gruppenträgers.4) Maßgebend ist der jeweils niedrigste absolute Wert aus den Punkten a bis c: a. Durch Verlustrücktrag 2019 nicht ausgeglichener rücktragsfähiger Verlust 2020 b. Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte 2018 c. 2 Millionen Euro5) Wurde das betreffende Jahr bereits rechtskräftig veranlagt, gilt der Antrag als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO und ermöglicht eine

Bescheidänderung zur Berücksichtigung eines Verlustrücktrages.

Der in das Jahr 2018 rückgetragene Verlust aus 2020 stammt von einem anderen Steuerpflichtigen (nur bei Erbfolge relevant).

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K 1, Seite 7, Version vom 06.11.2020K 1-PDF-2020

Antrag zur Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2020 wegen abweichendem Wirtschaftsjahr 2020/2021(§ 124b Z 355 EStG 1988 und § 26 Z 76 KStG 1988 iVm der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung, BGBl II Nr. 405/2020)

Da bei der Veranlagung 2021 der Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte des Wirtschaftsjahres 2020/21 voraussichtlich negativ sein wird, beantrage ich, bei der Veranlagung 2020 eine CO-VID-19-Rücklage zu berücksichtigen in Höhe von: 155 Euro

Hinweise zur Berechnung der Rücklage:

1. Die COVID-19-Rücklage kann ohne weiteren Nachweis in Höhe von bis zu 30% des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2020 gebildet werden, wenn auf Grund der COVID-19-Pandemie die Vorauszahlungen für 2020 an Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf Null bzw. auf die Mindestkörperschaftsteuer herabgesetzt wurden.

2. Die COVID-19-Rücklage kann bis zur Höhe des voraussichtlichen negativen Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte der Ver-anlagung 2021, höchstens jedoch bis 60% des positiven Gesamtbetrages der Einkünfte der Veranlagung 2020 gebildet werden. In diesem Fall ist der voraussichtliche negative Gesamtbetrag der Einkünfte der Veranlagung 2021 glaubhaft zu machen (sorgfältig zu schätzen). Auf Verlangen des Finanzamtes ist diese Schätzung vorzulegen.

3. Die COVID-19-Rücklage darf den Betrag von 5 Millionen Euro nicht übersteigen.

4. Bei Unternehmensgruppen kann eine COVID-19-Rücklage nur durch den Gruppenträger gebildet werden; die Höhe der COVID-19-Rück- lage gemäß Punkt 1 oder Punkt 2 bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte der Gruppe, das Höchstausmaß gemäß Punkt 3 richtet sich nach der Anzahl der unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieder zuzüglich des Gruppenträgers.

Beachten Sie bitte:

1. Wurde das Jahr 2019 bereits rechtskräftig veranlagt, gilt der Antrag als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO und er-möglicht eine Bescheidänderung zur Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage.

2. Die bei der Veranlagung 2020 berücksichtigte COVID-19-Rücklage ist bei der Veranlagung 2021 dem Gesamtbetrag der betrieb- lichen Einkünfte wieder hinzuzurechnen.

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

Beachten Sie bitte:

Dieser Antrag kann nur im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahres 2020/2021 gestellt werden, sofern nicht bereits beantragt wurde, die COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2019 zu berücksichtigen.

Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr 2020/2021 besteht ein Wahlrecht:• Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2019 und Bemessung vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte der Veranlagung 2020; in diesem Fall ist dieser Antrag nicht zulässig.• Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2020 und Bemessung vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte der Veranlagung 2021; in diesem Fall ist der Antrag hier zu stellen.

Zutreffendes bitte ankreuzen (beide Voraussetzungen müssen vorliegen):

Es liegt ein abweichendes Wirtschaftsjahr 2020/2021 vor.

Bei der Veranlagung 2019 wird/wurde keine COVID-19-Rücklage berücksichtigt.

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Page 149: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

K 1, Seite 8, Version vom 06.11.2020

1 Zur Branchenkennzahl siehe Punkt 86 in E 2 (Erläuterungen zur Bei-lage E 1a). In Bezug auf Mischbetriebe gilt Folgendes: Ein Mischbetrieb liegt vor, wenn mindestens 20% der betrieblichen Umsätze nicht der angeführten Branchenkennzahl zuzuordnen sind. In diesem Fall ist die Branchenkennzahl der überwiegenden Umsätze anzugeben und das Vorliegen eines Mischbetriebes zu indizieren.

2 Hier sind im Fall eines Rumpfwirtschaftsjahres die Anzahl der Monate des Rumpfwirtschaftsjahres einzutragen. Angefangene Monate gelten als volle Monate. Werden bei der Veranlagung 2020 zwei (mehrere) Wirtschaftsjahre erfasst (zB bei Umstellung des abweichenden Bilanz-stichtages auf den 31.12.), ist die Anzahl der Monate der zwei (meh-reren) veranlagten Wirtschaftsjahre anzugeben. In einem derartigen Fall sind • unter Punkt 1 („Bilanzposten gemäß § 224 UGB”) nur die Werte des letztveranlagten Wirtschaftsjahres anzugeben und • unter Punkt 2 („Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 231 UGB”), Punkt 3 („Korrekturen des Bilanzgewinnes /Bilanzverluste – Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung”), und Punkt 4 („In den Einkünften aus Ge-werbebetrieb sind enthalten”) der Saldo aus den beiden (mehreren) Wirtschaftsjahren anzugeben.

3 Der Liquidationszeitraum beginnt mit dem Ende des Wirt-schaftsjahres, das unmittelbar vor Wirksamwerden des Abwicklungs-beschlusses abgelaufen ist, und endet mit der tatsächlichen Abwick-lung. Solange die Liquidation nicht abgeschlossen ist, ist nur der Beginn der Liquidation anzugeben. Bei Abschluss der Liquidation ist nur der Liquidationszeitraum anzugeben, die Dauer des Einkünfte- ermittlungszeitraumes (siehe Anmerkung 2) braucht nicht angege-ben zu werden.

4 Hier ist gegebenenfalls die Stellung der Körperschaft in einer Unter-nehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG 1988 idgF anzugeben. Es sind auch Doppelnennungen möglich.

5 Gemäß § 10 Abs. 3 gilt die Steuerneutralität für eine internationale Schachtelbeteiligung nicht, wenn der Steuerpflichtige in der Körper-schaftsteuererklärung für das Jahr der Anschaffung einer internatio-nalen Schachtelbeteiligung oder des Entstehens einer internationalen Schachtelbeteiligung durch die zusätzliche Anschaffung von Anteilen erklärt, dass Gewinne, Verluste und sonstige Wertänderungen für die Beteiligung steuerwirksam sein sollen. Bei Ausübung der Option ist die Beilage K 10 anzuschließen.Die Option muss in der Steuererklärung durch Ankreuzen des Käst-chens ausgeübt werden. Sie kann nur innerhalb eines Monats ab Abga-be der Körperschaftsteuererklärung durch deren Berichtigung nachge-holt oder widerrufen werden.

6 Gemäß § 7 Abs. 3 KStG können jene Erwerbs- und Wirtschaftsgenos-senschaften, die auf Grund des GenG aus der Rechnungslegungspflicht herausfallen, einen Antrag auf Behandlung als rechnungslegungspflichtige Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft stellen. Dadurch behalten sie die Eigenschaft als § 7 Abs. 3-Körperschaft.

7 Bilanzierer haben, soweit Konten des österreichischen Einheitskon-tenrahmens (EKR) angesprochen sind, nur die auf den ausdrücklich bezeichneten Konten zu erfassenden Aufwendungen/Erträge oder Bi-lanzpositionen unter den entsprechenden Kennzahlen zu berücksich-tigen. Die unter „2. Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 231 UGB” einzutragenden Erträge und Aufwendungen müssen den Ansätzen der Gewinn- und Verlustrechnung laut Unternehmensbilanz entsprechen. Soweit der Inhalt einer Kennzahl nicht mit Aufwendungen/Erträgen laut EKR übereinstimmt, wird darauf ausdrücklich hingewiesen. Er-träge, die nicht in den Kennzahlen 9040 bis 9080 zu erfassen sind, sind in Kennzahl 9090 einzutragen. Aufwendungen und Gewinnmin-derungen, die nicht in den Kennzahlen 9100 bis 9266 zu erfassen sind, sind in Kennzahl 9230 einzutragen. Allfällige Korrekturen sind in den entsprechenden Kennzahlen unter „3. Korrekturen des Bilanz- gewinnes/Bilanzverlustes (Steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnung)” vor-zunehmen.

8 Hier sind Zuführungen zu Gewinn- und/oder Kapitalrücklagen sowie Auflösungen von Gewinn- und/oder Kapitalrücklagen einzutragen.

9 Die im unternehmensrechtlichen Ergebnis enthaltenen Gewinne von Gruppenmitgliedern laut Jahresabschluss sind unter Kennzahl 9238 abzuziehen und die Verluste hinzuzurechnen, sofern ein Ergebnisab-führungsvertrag besteht. Unter Einbeziehung der Angaben in K 1g und der Körperschaftsteuererklärungen der übrigen Teilnehmer an der Unternehmensgruppe erfolgt die Ermittlung des Gruppeneinkommens EDV-unterstützt.

10 In den Kennzahlen 9243 bis 9246 (Punkt 2 des Formulars) sind Spenden einzutragen, die an die bei den jeweiligen Kennzahlen ge-nannten Spendenempfänger geleistet worden sind. Sie stellen insoweit Betriebsausgaben dar, als sie insgesamt 10% des Betriebsgewinnes nicht übersteigen. Sollten Spenden in höherem Ausmaß als 10% des Betriebsgewinnes geleistet worden sein, ist das Ausmaß auf die steuer-lich zulässige Höhe über die Kennzahl 9317 zu korrigieren. In Kennzahl 9261 (Punkt 2 des Formulars) sind Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung einzutragen. Sie stellen insoweit Betriebsausgaben dar, als sie insgesamt den Betrag von 500.000 € und im Zuwendungsjahr 10% des Betriebsgewinnes nicht übersteigen. Sollten Spenden in höherem Ausmaß geleistet worden sein, ist das Ausmaß auf die steuerlich zulässige Höhe über die Kenn-zahl 9322 zu korrigieren. In Kennzahl 9262 sind Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung und deren Substiftungen einzutragen. Allfällige Korrekturen sind in Kennzahl 9325 vorzunehmen.

11 Die Körperschaftsteuer ist mit dem Betrag hinzuzurechnen, mit dem sie in der Gewinn- und Verlustrechnung den bilanzmäßigen Gewinn gemindert hat. Es kann ausnahmsweise auch ein Abzug von Körperschaftsteuer in Betracht kommen, wenn nämlich bei der Veran-lagung von Vorjahren eine Körperschaftsteuergutschrift erfolgt ist und diese zu einem Ertrag aus Körperschaftsteuer aus Vorjahren geführt hat. Insoweit ausländische Ertragssteuern gewinnmindernd verbucht wurden, sind diese ebenfalls in Kennzahl 9292 hinzuzurechnen.

12 Abzugsfähige Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert oder Veräußerungsverluste bei einer zum Anlagevermögen gehörenden Beteiligung sind auf sieben Jahre zu verteilen, soweit nicht Zu- schreibungen oder aufgedeckte stille Reserven (auf Antrag) gegen- verrechnet werden (§ 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988). Im Jahr der Ab- schreibung sind in Kennzahl 9294 6/7tel des Abschreibungsbetrages hinzuzurechnen. In den Folgejahren sind offene 1/7-tel Beträge in Kennzahl 9296 einzutragen.

13 Aus § 20 Abs. 1 Z 7 und 8 EStG 1988 iVm § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988 ergibt sich, dass Arbeitslöhne, bestimmte Personalgestellungs-vergütungen, Pensionen und Pensionsabfindungen sowie freiwillige Abfertigungen nicht mehr unbeschränkt abzugsfähig sind. Soweit die Abzugsbeschränkung zum Tragen kommt, tragen Sie bitte den nichtab-zugsfähigen Betrag zur Korrektur des Wertes in Kennzahl 9120 bzw. 9110 in Kennzahl 9257 ein.

14 Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 sind Aufwendungen für Zinsen oder Lizenzgebühren, deren Empfänger konzernzugehörige, nicht oder niedrig besteuerte, in- oder vergleichbare ausländische Körperschaften des privaten Rechts sind, nicht abzugsfähig. Diese nichtabzugsfähigen Aufwendungen sind in Kennzahl 9318 einzutragen.

15 Gemäß § 14 KStG 1988 sind Steuerdiskrepanzen aufgrund von hybriden Gestaltungen zu neutralisieren. Diese Neutralisierung hat in Form von Hinzurechnung von Aufwendungen und/oder Hinzurechnung von Erträgen zu erfolgen. Diese hinzuzurechnenden Beträge sind in den Kennzahl 9333 bzw. 9334 einzutragen, sofern diese nicht bereits von § 10 Abs. 4 KStG 1988 sowie von § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 erfasst sind.

16 Für Beteiligungen, die nach dem 28. Februar 2014 angeschafft wurden, kann gemäß § 9 Abs. 7 iVm § 26c Z 47 KStG 1988 keine Firmenwertabschreibung vorgenommen werden. Offene Fünfzehntel-

Erläuterungen für das Ausfüllen der Körperschaftsteuererklärung K 1 für 2020

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Page 150: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

K 1, Seite 9, Version vom 06.11.2020

beträge aus der Firmenwertabschreibung für Beteiligungen, die vor dem 1. März 2014 angeschafft wurden, sind in Kennzahl 9297 weiterhin geltend zu machen, wenn sich der steuerliche Vorteil aus der Firmenwertabschreibung beim Erwerb der Beteiligung auf die Be- messung des Kaufpreises auswirken konnte.

17 In die Kennzahlen 9298, 9313 und 9314 sind die steuerfreien Beteiligungserträge wie folgt einzutragen:

• § 10 Abs. 1 KStG 1988 sieht in den Z 1 bis 4 eine Steuerbefreiung für verschiedene Formen von Beteiligungserträgen aus inländischen Quellen vor (insbesondere für Gewinnanteile aus inländischen Kapital-gesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften). Diese sind in Kennzahl 9298 anzugeben. • § 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 enthält eine Befreiung für Beteiligungs- erträge, die aus internationalen Schachtelbeteiligungen stammen. Diese sind in Kennzahl 9314 anzugeben. • Ausländische Beteiligungserträge, die nicht aus einer internationalen Schachtelbeteiligung stammen, sind gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und 6 KStG 1988 befreit, wenn die ausländische Körperschaft entweder die Voraus-setzungen der Anlage 2 zum EStG 1988 erfüllt, oder den inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften vergleichbar ist und mit ihrem Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht. Diese Beteiligungserträge sind in Kennzahl 9313 anzugeben.

18 § 10 Abs. 3 KStG 1988 betrifft die Steuerfreiheit von Gewinnen, Verlusten und sonstigen Wertänderungen aus internationalen Schachtel- beteiligungen. Derartige steuerfreie Wertänderungen sind in Kennzahl 9302 einzutragen. Nicht umfasst sind die Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von solchen Beteiligungen, für die eine Option zu Gunsten der Steuerwirksamkeit der Beteiligung ausgeübt wurde.

19 Ein ausländischer Verlust, der gemäß § 2 Abs. 8 mit inländischen Einkünften ausgeglichen worden ist, ist insoweit nachzuversteuern, als der Verlust (auch) im Ausland ausgeglichen wurde oder ausgeglichen hätte werden können (siehe dazu Rz 187 ff der EStR 2000). Angesetzte Verluste aus Staaten, mit denen keine umfassende Amtshilfe besteht, erhöhen jedoch spätestens im dritten Jahr nach deren Ansatz den Gesamtbetrag der Einkünfte. In Kennzahl 9303 ist Nachversteuerungs-betrag zu erfassen.

20 Hier sind sämtliche nicht in vorgenannten Kennzahlen zu erfassen-den Zurechungen zu erfassen. Weiters sind hier Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert und Veräußerungsverluste hinsichtlich von Beteili-gungen an Gruppenmitgliedern mit ihrem vollen Betrag zuzurechnen (§ 9 Abs. 7 KStG 1988). Außerdem ist an dieser Stelle der Differenzbetrag zuzurechnen, wenn in der Gewinn- und Verlustrechnung der endgültige steuerliche Gewinn-/Verlustanteil aus der Beteiligung an einer Personen-gesellschaft als Mitunternehmer noch nicht erfasst ist.

21 Hier sind sämtliche nicht in vorgenannten Kennzahlen zu erfassen-den Abrechungen zu erfassen. Außerdem ist an dieser Stelle der Dif-ferenzbetrag abzurechnen, wenn in der Gewinn- und Verlustrechnung der endgültige steuerliche Gewinn-/Verlustanteil aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft als Mitunternehmer noch nicht erfasst ist.

22 Der von der österreichischen Einkommensteuer freizustellende Teil der (positiven) Einkünfte (Auslandseinkünfte) ist stets nach österreichi-schem Recht zu ermitteln.

23 Wenn von der Regelbesteuerungsoption Gebrauch gemacht wird, sind in Kennzahl 554 Einkünfte aus Anlass der Einräumung von Leitungs-rechten (§ 107 EStG 1988) in Höhe von 33% des Auszahlungsbetrages (ohne Umsatzsteuer) oder in der durch ein Gutachten nachzuweisen-den Höhe einzutragen. Notwendige Korrekturen sind in Kennzahl 9306 (Sonstige Abrechnungen) vorzunehmen. Die anrechenbare Abzugsteuer ist in Kennzahl 292 einzutragen.

24 Hier sind ausländische Verluste einzutragen, die gemäß § 2 Abs. 8 höchstens im Ausmaß des nach österreichischem Steuerrecht ermittel-ten Verlustes mit inländischen Einkünften ausgeglichen worden sind. In Kennzahl 746 sind berücksichtigte Auslandsverluste aus Staaten ein-zutragen, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. In Kennzahl 944 sind berücksichtigte Auslandsverluste aus Staaten einzutragen, mit denen keine umfassende Amtshilfe besteht. Derartige Verluste müssen spätestens im dritten Jahr nach ihrem Ansatz in Kennzahl 9303 nach-versteuert werden.

25 Die vom Schuldner einbehaltene oder übernommene Kapitalertrag-steuer wird auf die Körperschaftsteuer angerechnet.

26 Hier sind einerseits die Gewinn-/Verlustanteile aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft als Mitunternehmer und andererseits die aus dieser Beteiligung entstehenden Wartetastenverluste gemäß § 2 Abs. 2a EStG 1988 (Kennzahl 615) oder Verlustverrechnungen (Kennzahl 616) einzutragen.

27 Bitte tragen Sie vortragsfähige Verluste stets in voller Höhe ein. Die Begrenzung des Verlustabzuges wird automatisch wahrgenommen (siehe Anmerkung 27). Nicht vortragsfähig sind Verluste, die nicht durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind.

28 Gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 sind vortragsfähige Verluste grundsätzlich nur im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig. Dies gilt nicht, soweit im Gesamtbetrag der Einkünfte die im § 8 Abs. 4 Z 2 lit. b genannten Gewinne oder Beträge enthalten sind; in diesem Fall ist der Verlustabzug insoweit nicht begrenzt. Bei Anwendung dieser Bestimmung ist hier der maßgebliche Betrag zur Ermittlung des tat-sächlichen zu berücksichtigenden Verlustabzuges einzutragen.

29 In Fällen eines Schuldnachlasses im Sinne des § 23a KStG 1988 (Erfüllung der Sanierungsplanquote) ist die aus Sanierungsgewinnen entstehende Körperschaftsteuer in dem über der Quote liegenden Aus-maß nicht festzusetzen (§ 23a Abs. 2 KStG 1988). Der Gewinn aus dem Schuldnachlass ist in Kennzahl 669, die Quote in die Kennzahl 668 einzutragen.

30 Gemäß § 6 Z 6 lit c ist auf Grund eines in der Steuererklärung gestellten Antrages bei Überführung von Wirtschaftsgütern oder Ver- legung von Betrieben oder Betriebsstätten iSd lit. a oder bei Ein- schränkung des Besteuerungsrechtes Österreichs iSd lit. b die Steuer- schuld in Raten zu entrichten, wenn die Überführung/Verlegung in einen EU-Mitgliedsstaat oder einen EWR-Staat erfolgt oder die Einschränkung des Besteuerungsrechtes gegenüber einem solchen Staat erfolgt.Die auf die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens entfallende Steuerschuld ist gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren zu entrichten, wobei die erste Rate mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides und die weiteren Raten jeweils am 30. Juni der Folgejahre fällig werden. Davon abweichend sind offene Raten insoweit fällig zu stellen, als 1. Wirtschaftsgüter, Betriebe oder Betriebsstätten veräußert werden, auf sonstige Art ausscheiden oder in einen Staat außerhalb des EU/ EWR-Raumes überführt oder verlegt werden,2. der Ort der Geschäftsleitung einer Körperschaft in einen Staat außer- halb des EU/EWR-Raumes verlegt wird,3. der Steuerpflichtige Insolvenz anmeldet oder abgewickelt wird oder4. der Steuerpflichtige eine Rate binnen zwölf Monaten ab Eintritt der Fälligkeit nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet.Der Eintritt dieser Umstände ist der zuständigen Abgabenbehörde binnen drei Monaten ab Eintritt anzuzeigen.Die auf die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens entfallende Steuerschuld ist gleichmäßig über einen Zeitraum von zwei Jahren zu entrichten, wobei die erste Rate mit Ablauf eines Monats nach Be-kanntgabe des Abgabenbescheides und die zweite Rate am 30. Juni des Folgejahres fällig wird. Da es sich dabei um einen pauschale Ver-teilung handelt, ist ein vorzeitiges Ausscheiden nicht anzuzeigen und führt auch nicht zu einer vorzeitigen Fälligstellung noch offener Raten.Tragen Sie bitte in Kennzahl 978 den Gesamtbetrag ein, für den die Steuer in Raten zu entrichten ist. Hinsichtlich dieses Betrages wird durch entsprechende Eintragung in Kennzahl 559 und/oder in Kennzahl 991 die darauf entfallende Steuerschuld auf fünf Jahre bzw. zwei Jahre verteilt und die erste Rate im Rahmen des ergehenden Veranlagungsbe-scheides vorgeschrieben.Sollte eine der oben unter Punkt 1, 2 oder 3 genannten Umstände im Jahr 2020 eintreten, hat insoweit keine Eintragung in Kennzahl 978 zu erfolgen.

31 Gemäß § 10 Abs. 6 bzw. § 10a Abs. 9 KStG 1988 kann auf Antrag jene ausländische Körperschaftsteuer, die im Rahmen der Anrechnung die Steuerschuld übersteigt, in Folgejahren angerechnet werden. Die Anrechnung ist durch Eintragung des anzurechnenden Betrages in die Kennzahl 850 zu beantragen.

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Page 151: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

E 108c-PDF-2021 Bundesministerium für Finanzen E 108c, Seite 1, Version vom 16.12.2020

An das Finanzamt Eingangsvermerk

2021Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen.

Steuernummer

FAMILIEN- ODER NACHNAME BZW. BEZEICHNUNG DES RECHTSTRÄGERS

VORNAME TITEL

Bei natürlichen Personen10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1)

Geburtsdatum (TTMMJJJJ) (Wenn keine SV-Nummer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

Antrag zur Geltendmachung einer Forschungsprämie für 2021Wird ohne nähere Bezeichnung auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, ist darunter das Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) zu verstehen.

Anschrift Bilanzstichtag(Abschlussstichtag)T T M M J J J J

1. Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung - F & E (§ 108c Abs. 2 Z 1) 1-3 Prämie in Euro

Ich beantrage für eigenbetriebliche F & E des angeführten Veranlagungszeitraumes eine Forschungs- prämie in Höhe von 4

PF

Es wurden keine steuerfreien Subventionen verbindlich zugesagt/bezogen, die zu einer Kürzung der Bemessungsgrundlage für die Prämie für den angeführten Veranlagungszeitraum (Betrag PF) führen

Es wurden steuerfreie Subventionen bezogen oder es besteht für solche Subventionen aufgrund erfüllter Förderbedingungen bereits ein Rechtsanspruch. Für das Antragsjahr ist der bemessungsgrundlagenrele- vante Forschungsaufwand gekürzt worden. Höhe der ausgeschiedenen Aufwendungen:

Es wurde (auch) Auftragsforschung durchgeführt, für die vom Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass dieser die Forschungsprämie für Auftragsforschung in Anspruch nimmt. Die Bemessungsgrundlage der beantragten Prämie wurde um die Aufwendungen, die auf die Mitteilung(en) entfallen, gekürzt.

Höhe der ausgeschiedenen Aufwendungen:

Für die gesamte der Forschungsprämie zu Grunde gelegte F & E liegt eine Forschungsbestätigung/liegen mehrere Forschungsbe- stätigungen (§ 118a BAO) vor und ich kann glaubhaft machen, dass die Durchführung in der Weise erfolgt ist, wie sie der Forschungsbe- stätigung zu Grunde gelegt worden ist oder davon nicht wesentlich abweicht. Ein Jahresgutachten der Österreichischen Forschungs- förderungsgesellschaft (FFG) ist daher nicht erforderlich und wurde nicht angefordert. 5

Die Bemessungsgrundlage der beantragten Prämie ist um mehr als 10 % niedriger als die Bemessungs- grundlage, die der Anforderung auf Erstellung des Jahresgutachtens der FFG zu Grunde gelegt wurde. 6

Die Abweichung beträgt: Die Gründe für die Abweichung sind in einer gesonderten Beilage zu dieser Erklärung darzustellen.

Die Forschungsprämie umfasst Forschungsprojekte, die arbeitsteilig (d.h. nicht zur Gänze vom Antragsteller) und/oder die teilweise auch im Ausland durchgeführt worden sind. 7

1) Bitte geben Sie hier die vom österreichischen Sozialversicherungsträger vergebene 10-stellige Versicherungsnummer vollständig an.

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E 108c-PDF-2021 E 108c, Seite 2, Version vom 16.12.2020

2. Forschungsprämie für Auftragsforschung (§ 108c Abs. 2 Z 2) 8

Beachten Sie bitte:• Bitte stellen Sie zur Begründung des Vorliegens der inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie für das/die in Auftrag gegebene Forschungsprojekt(e)/Forschungsvorhaben aussagekräftig in einer gesonderten Beilage dar: - Beschreibung des Forschungsprojekts/Forschungsvorhabens nach Titel, Ziel und Inhalt, Methode bzw. Vorgangsweise und Neuheit. -Auftragnehmerin/Auftragnehmer(Bezeichnung,AdresseundQualifikationderAuftragnehmerin/desAuftragnehmersinBezugauf die in Auftrag gegebene Forschung).• Bei mehreren in Auftrag gegebenen Forschungsprojekten/Forschungsvorhaben ist die jeweils darauf entfallende Bemessungsgrund- lage anzugeben.

Ich beantrage für in Auftrag gegebene F & E des angeführten Veranlagungszeitraumes eine Forschungsprämie in Höhe von 4 PA

Nur vom Finanzamt auszufüllen!

1. Betriebsveranlagung: Antrag/Gutachten überprüft.

Bearbeiterin/Bearbeiter Genehmigung Datum, Handzeichen Datum, Unterschrift

2. Abgabensicherung: Es wurde(n) gebucht:

Bearbeiterin/Bearbeiter Datum, Unterschrift

3. Betriebsveranlagung: zum Akt

Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass die Anga- ben überprüft werden und dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Sollte ich nachträglich erkennen, dass die vorstehende Erklärung unrichtig oder unvollständig ist, so werde ich das Finanzamt davon unverzüglich in Kenntnis setzen (§ 139 Bundesabgabenordnung).

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

WICHTIGER HINWEIS: Bitte übermitteln Sie keine Originaldokumente/Belege, da alle im Finanzamt einlangenden Schriftstücke nach elektr. Erfassung datenschutzkonform vernichtet werden! Bewahren Sie diese aber mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf.

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E 108c-PDF-2021

Erläuterungen

1 Die Prämie beträgt 14%. Voraussetzung für eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung ist ein von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) kostenlos zu erstellendes (Jahres)Gutachten. Darin beurteilt die FFG, ob in Bezug auf die erfassten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Eigenforschung die geforderten inhaltlichen Voraussetzungen für die Forschungsprämie vor-liegen. Die FFG beurteilt dies auf Grundlage der ihr bekannt gegebenen Angaben nach dem Maßstab der Begriffsdefinitionen des § 108c, der dazu ergangenen Verordnung sowie ergänzend nach dem Frascati Manual (2002) der OECD in der jeweils gültigen Fassung. Kein Gutachten ist nur in Fällen erforderlich, die unter Punkt 6 beschrieben sind.

2 Beurteilungsgrundlage für die FFG sind die Beschreibungen der F&E-Aktivitäten im Rahmen der Anforderung des Gutachtens. Dieses unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes, das allein über die Forschungsprämie entscheidet. Einwände gegen die Beurteilung sind daher gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen.Beachten Sie bitte, dass das Gutachten nur dann ein richtiges Bild über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für die Forschungsprämie geben kann, wenn die Informationen, die Sie der FFG im Rahmen der Anforderung des Gutachtens gemacht haben, richtig sind; die FFG selbst beurteilt das nicht. Sollten Angaben nicht stimmen, kann die Zugrundelegung der richtigen Verhältnisse eine andere Beurteilung nach sich ziehen. Die Richtigkeit der Angaben in der Gutachtensanforderung kann vom Finanzamt im Abgabenverfahren geprüft werden.

3 Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das Sie die Forschungsprämie geltend machen, können Sie das Gutachten auch schon vor der Beantragung der Forschungsprämie anfordern. Sie können aber umgekehrt die Forschungsprämie (ebenfalls nach Ablauf des Wirtschaftsjahres) mit diesem Formular auch schon vor Anforderung des Gutachtens beantragen: Beachten Sie bitte, dass zur Geltendmachung der Prämie stets dieses Formular ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden muss; die (bloße) Anforderung des Gutachtens bei der FFG reicht zur Geltend-machung nicht aus.

4 Die Prämie steht nur für Aufwendungen zu, die in einem Wirtschaftsjahr angefallen sind, das der Veranlagung 2021 zugrunde gelegt wird (insbesondere abweichendes Wirtschaftsjahr 2020/2021). Sollten im Veranlagungsjahr 2021 mehrere Wirtschaftsjahre geendet haben, geben Sie bitte die Summe der auf sämtliche Wirtschaftsjahre entfallenen Prämien an.

5 Ist die gesamte Forschungstätigkeit, die sie der Bemessung der Forschungsprämie zu Grunde legen, von einer aufrechten Forschungs-bestätigung (§ 118a BAO) umfasst, ist ein (Jahres)Gutachten nicht erforderlich, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Durchführung in einer Weise erfolgt ist, wie sie in der Forschungsbestätigung umschrieben ist oder davon nicht wesentlich abweicht. Ist das der Fall, kreuzen Sie dieses Kästchen an.

6 Die Bemessungsgrundlage, die diesem Antrag zu Grunde liegt, darf von der Bemessungsgrundlage, die der Anforderung des Jahresgutachtens zu Grunde gelegt wird/wurde, grundsätzlich um nicht mehr als +/- 10% abweichen. Eine um mehr als 10% niedrigere Bemessungsgrundlage kann sich ergeben, wenn sich als Ergebnis der Begutachtung durch die FFG der Umfang der begünstigten Aufwendungen für F&E verringert.Wenn Sie daher die Prämie erst nach Vorliegen des Gutachtens der FFG beantragen und diesem Antrag (infolge der Begutachtung durch die FFG) eine um mehr als 10% niedrigere Bemessungsgrundlage zu Grunde legen, kreuzen Sie dieses Kästchen an und geben Sie den Betrag der Abweichung an. Begründen Sie die Abweichung in einer eigenen Beilage und zwar bezogen auf das/den betroffene(n) Forschungsprojekt/Forschungsschwerpunkt bzw. die jeweils betroffenen Forschungsprojekte/Forschungsschwerpunkte.

7 Das Kästchen ist anzukreuzen, wenn ein/mehrere Forschungsprojekt(e) im Rahmen der eigenbetrieblichen F&E von zumindest zwei ver-schiedenen Unternehmen gemeinschaftlich durchgeführt wird/werden (Joint Venture oder Kooperationsprojekt) oder wenn bei einem/mehreren eigenbetrieblichen Forschungsprojekt(en) Tätigkeiten an einen anderen Unternehmer ausgelagert werden, die bei diesem eine Forschungsprämie für eigenbetriebliche Forschung vermitteln können. Der Zukauf von Hilfsleistungen (zB Testleistungen) ist nicht maßgeblich.Das Kästchen ist ferner anzukreuzen, wenn ein Forschungsprojekt nicht zur Gänze in einer inländischen Betriebsstätte, sondern auch im Ausland durchgeführt wird. Bloße Hilfstätigkeiten im Ausland (zB Durchführung von Tests) sind nicht maßgeblich.

8 Für die Forschungsprämie für Auftragsforschung ist kein Gutachten der FFG erforderlich. Zur Überprüfung der inhaltlichen Voraussetzung für die Prämie ist die in Auftrag gegebene Forschung nach Titel, Ziel, Inhalt, Methode bzw. Vorgangsweise und Neuheit zu beschreiben und es sind die geforderten Angaben zum Auftragnehmer zu machen. Die Struktur der Beschreibung entspricht derjenigen, die für die Beschreibung eines Forschungsprojektes/Forschungsschwerpunktes im Rahmen der Anforderung eines Gutachtens bei der FFG (als Voraussetzung für die Forschungs-prämie für eigenbetriebliche Forschung) vorgesehen ist.

E 108c, Seite 3, Version vom 16.12.2020153

Page 154: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1, Seite 1, Version vom 30.09.2020L 1-2020 Bundesministerium für Finanzen – 12/2020 (Aufl. 2020)

Erklärung L1 zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2020Wie füllen Sie dieses Formular richtig aus?- Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen- In GROSSBUCHSTABEN und nur mit schwarzer oder blauer Farbe ausfüllen - Betragsfelder in Euro und Cent- Die stark umrandeten Felder sind jedenfalls auszufüllen- ZutreffendePunktesindanzukreuzen

Ergänzende Informationen finden Sie auch im Steuerbuch 2021 (bmf.gv.at) und in der Ausfüllhilfe L 2

2020

1) Partnerin/PartnersindEhepartnerin/Ehepartner,eingetragenePartnerin/eingetragenerPartner.WeitersLebensgefährtin/Lebens- gefährtemitmindestenseinemKindfürdasmindestenssiebenMonatedieFamilienbeihilfebezogenwurde(§106Abs.3EStG 1988).SiewerdenimFolgenden–wennnichtandersangeführt–als„Partnerin/Partner‟bezeichnet.2) NurwennderderzeitigeWohnsitznichtinÖsterreichliegt,gebenSiedasKfz-NationalitätszeichendesWohnsitzstaatesan

(z.B.DfürDeutschland,HfürUngarn,SKfürSlowakei,SLOfürSlowenien)

1.6 Geburtsdatum (wennkeine SV-Num-mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

T T M M J J J J

1. Angaben zur Person1.1 FAMILIEN- ODER NACHNAME

1.2 VORNAME 1.3 TITEL

1.4 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card 1.5 Geschlecht

weiblich

1.7 Personenstand am 31.12.2020 (NureinKästchenankreuzen) seit (Datum bei ledig nicht erforderlich) verheiratet/in eingetragener Partnerschaft 1)

in Lebensgemeinschaft 1) T T M M J J J J

ledig dauernd getrennt geschieden verwitwet

2. Derzeitige Wohnanschrift2.1 STRASSE

2.2 Hausnummer 2.3 Stiege 2.4 Türnummer 2.5 WOHNSITZSTAAT 2)

2.6 ORT

2.7 Postleitzahl 2.8 Telefonnummer

3. Partnerin/Partner 1)

3.1 FAMILIEN- ODER NACHNAME

3.2 VORNAME 3.3 TITEL

3.4 10-stellige Sozialversicherungsnummer 3.5 Geburtsdatum (wennkeine SV-Num- laut e-card mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

T T M M J J J J

männlich

Welche Beilagen gibt es zu diesem Formular?- L1abfüraußergewöhnlicheBelastungen- L1kfürKinder- L1k-bFfürdenFamilienbonusPlusinbesonderenFällen- L1dzurbesonderenBerücksichtigungvonSonderausgaben- L1ifürgrenzüberschreitendeSachverhalte

inter/divers/offen

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L 1, Seite 2, Version vom 30.09.2020L 1-2020

4. Anzahl inländischer Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber/Pensionsstellen

4.1

Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2020SofernkeineBezügevorhandensind,denWert0(Null)eintragen.DieBeilageeinesLohnzettelsistnichterforderlich.

Folgende Bezüge zählen nicht zur „Anzahl der gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen‟:Krankengeld,BezügeaufGrundeinesDienstleistungsschecks,Arbeitslosenunterstützung,Notstandshilfe,Überbrückungshilfe,Pflege- karenzgeld, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oderWaffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, BezügeausdemInsolvenz-Entgelt-Fonds,Wochengeld,Rehabilitationsgeld,Weiterbildungs-undBildungsteilzeitgeldu.ä.,BezügeauseinerbetrieblichenVorsorgeoderBezügeausderBauarbeiter-,Urlaubs-undAbfertigungskasse.SolltenSiemehrerePensionenbezogenhaben,diebereitsgemeinsam lohnversteuert worden sind, ist für diese gemeinsam ver-steuertenPensioneneine einzige pensionsauszahlende Stelle anzugeben.

4.2 Steuerfreie Einkünfte auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen (z.B. UNO, UNIDO) 725FürEinkünfteausnichtselbständigerArbeit ohneLohnsteuerabzugverwendenSiedieBeilage L 1i.

5. Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag 3)

HinweiszuPunkt5.1und5.2:BezugvonFamilienbeihilfefürmindestenseinKindlautPunkt5.3erforderlich

5.1 Ich beantrage den Alleinverdienerabsetzbetrag und erkläre, dass meine Partnerin/mein Partner diesen nicht in Anspruch nimmt.5.2 Ich beantrage den Alleinerzieherabsetzbetrag.

5.3

Anzahl der Kinder, für die ich oder meine Partnerin/mein Partner für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen habe/hat. ZursteuerlichenBerücksichtigungvonKindernverwendenSiefürjedesKindeineeigeneBeilage L 1k bzw. L 1k-bF.

5.4 Für die Berücksichtigung des Kindermehrbetrages erkläre ich, dass ich im Veranlagungsjahr an weniger als 330 Tagen Arbeits- losengeld, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe oder Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung bezogen habe.

6. Höhe der Einkünfte von Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/eingetragenem Partner Nurankreuzen,wennnichtbereitsPunkt5.1(Alleinverdienerabsetzbetrag)angekreuztwurde.

Ich erkläre, dass die jährlichen Einkünfte meiner Ehepartnerin/meines Ehepartners oder meiner eingetragenen Partnerin/meines eingetragenen Partners 6.000 Euro nicht überschritten haben.

Hinweis:IndiesemFallstehenderErhöhungsbetragfürTopfsonderausgaben(9.1,9.2),eingeringererSelbstbehaltbeiaußer-gewöhnlichenBelastungenundbehinderungsbedingteAufwendungenderEhepartnerin/desEhepartnersoderdereingetragenenPartnerin/deseingetragenenPartnerszu(FormularL1ab).

7. Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag Ich beantrage den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag.

Voraussetzungen:EigenePensionseinkünftenichtmehrals25.000Euro,keinAnspruchaufAbsetzbeträgegemäßPunkt5,verheiratetoderineingetragenerPartnerschaftlebendundEinkünftederEhepartnerin/desEhepartnersoderdereingetragenenPartnerin/deseingetragenenPartnersnichtmehrals2.200Eurojährlich.

8. Mehrkindzuschlag Ich beantrage den Mehrkindzuschlag für 2021, da für 2020 zumindest zeitweise Familienbeihilfe für mindestens 3 Kinder

bezogen wurde und das Haushaltseinkommen 55.000 Euro nicht überstiegen hat. Hinweis:WennSiemehrals6MonateineinerEhe,LebensgemeinschaftodereingetragenenPartnerschaftgelebthaben,istauchdas Einkommender(Ehe)Partnerin/des(Ehe)PartnersbeiderBerechnungderGrenzevon55.000Eurozuberücksichtigen.

9. SonderausgabenWelche Sonderausgaben werden automatisch übermittelt und müssen nicht erklärt werden?FolgendeSonderausgabenberücksichtigenwirbeiderVeranlagungausschließlichaufgrundeinerelektronischenDatenübermittlungdurchdieOrganisationandiesiegeleistetwurden:•VerpflichtendeBeiträgeangesetzlichanerkannteKirchenoderReligionsgemeinschaften•SpendenanbegünstigteEmpfänger•BeiträgefürdiefreiwilligeWeiterversicherungindergesetzlichenPensionsversicherungundfürdenNachkaufvonVersicherungszeitenWas tun, wenn bei der Übermittlung Fehler aufgetreten sind?DieübermitteltenDatenkönnenSieinFinanzOnlineeinsehen.WennbeidiesenDatenetwasnichtrichtigistoderfehlt,müssenSiesichzurKlärungdirektandieZahlungsempfängerwenden.NurdiesekönnenetwasrichtigstellenoderFehlendesnachsenden.FüreinevonderDatenübermittlungabweichendeBerücksichtigungvonKirchen-oderVersicherungsbeiträgenoderfürgezahlteSonderausgabenanausländischeOrganisationenverwendenSiedieBeilageL 1d.9.1 Summe aller Versicherungsprämien und -beiträge (freiwillige Kranken-, Unfall-, Lebens- versicherung, Hinterbliebenenversorgung und Sterbekassen), Pensionskassenbeiträge, freiwillige Höherversicherung im Rahmen der gesetzlichen Pensionsversicherung Nur mehr bis 2020 absetzbar, falls Vertrag/Antrag vor dem 01.01.2016 abgeschlossen/gestellt. 4559.2 Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden Nur mehr bis 2020 absetzbar, wenn Maßnahme vor 01.01.2016 begonnen. 456

9.3 Renten oder dauernde Lasten (z.B. Leibrenten, Versorgungsrenten) 280

9.4 Steuerberatungskosten 460

3) HinweisezudenVoraussetzungenfindenSieinderAusfüllhilfeL2

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Page 156: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1, Seite 3, Version vom 30.09.2020

4) DerZuzugsfreibetragfürWissenschaftlerundForscher(§103Abs.1aEStG1988)kannnurimFormularE1beantragtwerden. 5) ExpatriatessindArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,dieimAuftrageinerausländischenArbeitgeberin/einesausländischenArbeitgebersin ÖsterreichimRahmeneinesDienstverhältnisseszueinerösterreichischenKonzerngesellschaftodereinerösterreichischenBetriebsstätte desausländischenArbeitgebersbefristetbeschäftigtwerden.ErhalteneKostenersätzebetreffendReisekosteniSd§26Z4EStG1988sind nichtabzuziehen.

L 1-2020

11.1.1 Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Beiträge zu Berufsverbänden und Inter- essensvertretungen - tatsächlicher Gesamtjahresbetrag - ausgenommen Betriebsratsumlage. Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/ IhrenArbeitgeber(imLohnzettel)inrichtigerHöheberücksichtigt. 717

11.1.2 Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäftigung und Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige sowie selbst einbezahlte SV-Beiträge 274

Weitere Werbungskosten-GebenSiejeweilsdenJahresbetragderAufwendungenabzüglichsteuerfreierErsätzeoderVergütungenan.BetragendieWerbungskostenwenigerals132Eurojährlich,isteineEintragungnichterforderlich.4)

11.2 Werbungskosten mit Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale

11.2.1 Genaue Bezeichnung Ihrer beruflichen Tätigkeit (z.B. KOCH, VERKÄUFERIN; nicht ausreichend ist ANGESTELLTE, ARBEITER)

11.2.2 Arbeitsmittel (beiAnschaffungenüber800EurotragenSiehiernurdiejährlicheAbschrei- bung ein) 719

11.2.3 Fachliteratur (keineallgemeinbildendenWerkewieLexika,Nachschlagewerke,Zeitungenetc.) 720

11.2.4 Beruflich veranlasste Reisekosten (ohneFahrtkostenWohnung/ArbeitsstätteundFamilienheimfahrten) 721

11.2.5 Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten 722

11.2.6 Kosten für Familienheimfahrten 300

11.2.7 Kosten für doppelte Haushaltsführung 723

11.2.8 Sonstige Werbungskosten, die nicht unter 11.2.2 bis 11.2.7 fallen (z.B. Betriebsratsumlage) 72411.2.9 Zur Geltendmachung eines Berufsgruppenpauschales tragen Sie ein:A: Artist/innen FM: Forstarbeiter/innen mit Motorsäge V: Vertreter/innen B: Bühnenangehörige, Filmschauspieler/innen FO: Forstarbeiter/innen ohne Motorsäge, P: Mitglieder einer Stadt-,F: Fernsehschaffende Förster/innen, Berufsjäger/innen im Revierdienst Gemeinde- oderJ: Journalist/innen HA: Hausbesorger/innen, soweit sie dem OrtsvertretungM: Musiker/innen Hausbesorgergesetz unterliegen E: Expatriates im Sinne

HE: Heimarbeiter/innen § 1 Z 11 der Verordnung 5)

Beruf - Kurzbezeichnung Zeiträume der Tätigkeiten: Beginn - Ende Erhaltene Kostenersätze

T T M M bis T T M M

T T M M bis T T M M

12. Außergewöhnliche Belastungen Zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen verwenden Sie die Beilage L 1ab.ZurGeltendmachungvonaußergewöhnlichenBelastungenfür KinderverwendenSiejeKindeineBeilage L 1k.

10. Pendlerpauschale/PendlereuroNurausfüllen,wennderBetragnichtbereitsdurchIhreArbeitgeberin/IhrenArbeitgeberinrichtigerHöheberücksichtigtwurde.Hinweis:DieKennzahlen718 und 916sindgemeinsamauszufüllen.DieBerechnungerfolgtlautPendlerrechnerunterbmf.gv.at/pendlerrechner.

10.1 Pendlerpauschale - tatsächlich zustehender Gesamtjahresbetrag 718

10.2 Pendlereuro - tatsächlich zustehender Gesamtjahresbetrag 916

11. Werbungskosten11.1 Werbungskosten ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale

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Page 157: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1, Seite 4, Version vom 30.09.2020L 1-2020

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)

13. Opferausweis, Amtsbescheinigung

Ich besitze auf Grund meiner politischen Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 einen Opferausweis und/oder eine Amtsbescheinigung.

14. Bankverbindung WenndemFinanzamtIhreBankverbindungbekanntist,erfolgtdieÜberweisungdesGuthabensauto- matischaufdiesesKonto,sofernkeinAbgabenrückstandbesteht.

14.1 IBAN (nurausfüllen,wennSiedemFinanzamtnoch keine BankverbindungbekanntgegebenhabenoderSiediesegeänderthaben)

14.2 BIC(nurauszufüllen,wennIBANnicht mit AT beginntunddieEmpfängerbanknicht am einheitlichen Euro - Zahlungsverkehrsraum SEPAteilnimmt)

SiefindendieseCodes(IBAN,BIC)aufIhremKontoauszugundauf IhrerBankomatkarte.

14.3 Ich beantrage die Barauszahlung (BeachtenSie,dassGeldbeträgenurpersönlichbeiderPostbehobenwerdenkönnen)

15. Freibetragsbescheid

15.1 Ich wünsche keinen Freibetragsbescheid.

15.2 Ich beantrage einen niedrigeren Freibetragsbescheid in Höhe von jährlich 449 16. BeilagenKreuzenSiean,welcheanderenBeilagenSiemitdieserL1Erklärungabgeben.BeiL1kbzw.L1k-bFgebenSieauchdieAnzahlan.

Beilage L 1ab für außergewöhnliche Belastungen

Beilage L 1d zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben

Beilage L 1i für grenzüberschreitende Sachverhalte

Anzahl der Beilagen L 1k für ein Kind (fürjedesKindisteineeigeneBeilageL1kzuverwenden)

Anzahl der Beilagen L 1k-bF für den Familienbonus Plus in besonderen Fällen(fürjedesKindisteineeigeneBeilageL1k-bF zu verwenden)

HinweiseFamilienbonus Plus und Alleinverdiener-/AlleinerzieherabsetzbetragWennderFamilienbonusPlusoderderAlleinverdiener-/AlleinerzieherabsetzbetragbereitsbeimArbeitgeberberücksichtigtwordenist,istdieserbeiderArbeitnehmerveranlagungjedenfallszubeantragen,sonstkanneszueinerungewolltenNachzahlungkommen.FürdieBerücksichtigungdesFamilienbonusPlusverwendenSiedieBeilageL1koder–inbesonderenFällen–dieBeilageL1k-bF.

Zwischenstaatlicher InformationsaustauschInternationale Vereinbarungen sehen einen wechselseitigen Informationsaustausch zwischen den Finanzverwaltungen einzelner Staaten vor.SoerhaltenwirzudeninÖsterreichlebendenPersonenInformationenüberderenEinkünfteundVermögenimAusland.EbensogebenwirInformationenüberinÖsterreichbezogeneEinkünfteoderhiervorhandenesVermögenweiter,wenndiejeweiligenPersonenimAuslandleben.

Originaldokumente und BelegeBewahrenSieIhreOriginaldokumenteundBelegemindestens7JahrefüreineetwaigeÜberprüfungauf.ÜbermittelnSieunsmitdieserErklärungkeinezusätzlichenUnterlagenalsNachweis.

Richtigkeits- und VollständigkeitserklärungIch bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständigeAngaben strafbar sind.

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Page 158: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Beilage L 1ab für 2020zum Formular L 1 oder E 1 für außergewöhnliche Belastungen

L 1ab, Seite 1, Version vom 25.09.2020L 1ab-2020 Bundesministerium für Finanzen - 12/2020 (Aufl. 2020)

1) Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2 nicht ausgefüllt werden.2) Partnerin/Partner sind Ehepartnerin/Ehepartner, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner. Weiters Lebensgefährtinnen/ Lebensgefährten mit mindestens einem Kind für das mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen wurde (§ 106 Abs. 3 EStG 1988). Sie werden im Folgenden – wenn nicht anders angeführt – als „Partnerin/Partner‟ bezeichnet.3) Ein Behindertenpass oder Bescheid über die Behinderteneinstufung liegt vor und ist über Aufforderung des Finanzamtes vorzulegen.

1. Angaben zur Person1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card

1.3 Geburtsdatum (wenn keine SV-Num-mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

T T M M J J J J1.2 Steuernummer 1)

2. Außergewöhnliche Belastungen (je Kennzahl nur den Gesamtjahresbetrag in Euro und Cent anführen)Zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen für Kinder verwenden Sie für jedes Kind eine Beilage L 1k.Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (abzüglich erhaltener Ersätze oder Vergütungen)2.1 Krankheitskosten (inkl. Zahnersatz) 7302.2 Begräbniskosten (soweit nicht gedeckt durch: Nachlassaktiva, Versicherungs- leistungen, steuerfreie Ersätze durch Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Vermögens- übertragung innerhalb der letzten 7 Jahre vor Ableben) 731

2.3 Kurkosten nach Abzug einer anteiligen Haushaltsersparnis für Verpflegung (Vollpension) in Höhe von 5,23 Euro täglich 734

2.4 Sonstige außergewöhnliche Belastungen, die nicht unter 2.1 bis 2.3 fallen 735

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt

2.5 Katastrophenschäden (abzüglich erhaltener Ersätze oder Vergütungen) 475

Wie füllen Sie dieses Formular richtig aus?- Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen- In GROSSBUCHSTABEN und nur mit schwarzer oder blauer Farbe ausfüllen - Betragsfelder in Euro und Cent

2020

Außergewöhnliche Belastung ab Behinderungs- grad von 25 % oder bei Pflegegeldbezug Antragstellerin/Antragsteller Partnerin/Partner 2)

2.6 Ich beantrage den Freibetrag für Behinde-rung (Voraussetzung: mind. 25% Behinde-rung, kein Pflegegeldbezug) und es werden keine tatsächlichen Kosten wegen Behinderung (Kennzahlen 439/418) geltend gemacht

Grad der Behinderung 3)

%

Grad der Behinderung 3)

%

2.7 Ich beantrage den pauschalen Freibetrag für Diätverpflegung wegen folgender Krankheit: Zuckerkrankheit, Tuberkulose,

Zöliakie, Aids

Gallen-, Leber-, Nierenkrankheit

Magenkrankheit, andere innere Erkrankung

Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie, Aids

Gallen-, Leber-, Nierenkrankheit

Magenkrankheit, andere innere Erkrankung

2.8 Pflegegeld, Blindenbeihilfe oder eine andere pflegebedingte Geldleistung wird bezogen (Hinweis: Bei ganzjährigem Bezug steht kein Freibetrag für Behinderung gemäß Punkt 2.6 zu)

Beginn Ende

M M bis M M 2020

Beginn Ende

M M bis M M 2020

2.9.1 Ich beantrage den pauschalen Freibetrag für das auf die behinderte Person zugelassene Kraftfahrzeug. Es liegt eine Mobilitätsein-schränkung vor.

ja ja

2.9.2 Ich beantrage den pauschalen Freibetrag für das auf die behinderte Person zugelassene Kraftfahrzeug. Es liegt ein Ausweis gemäß § 29b StVO 1960 vor.

ja ja

Ergänzende Informationen finden Sie auch im Steuerbuch 2021 (bmf.gv.at) und in der Ausfüllhilfe L 2

158

axel.dillinger
Hervorheben
axel.dillinger
Hervorheben
Axel
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Axel
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Page 159: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1ab, Seite 2, Version vom 25.09.2020L 1ab-2020

Außergewöhnliche Belastung ab Behinderungs- grad von 25 % oder bei Pflegegeldbezug Antragstellerin/Antragsteller Partnerin/Partner

2.10 Ich mache nachweisbare Taxikosten wegen festgestellter Mobilitätseinschränkung geltend und es ist kein auf die behinderte Person zuge-lassenes Kraftfahrzeug vorhanden.

435 436

2.11 Ich mache unregelmäßige Ausgaben für Hilfs-mittel wie zum Beispiel Rollstuhl, Hörgerät, Blin-denhilfsmittel oder Kosten der Heilbebehand-lung wie ärztliche Kosten, Medikamente geltend. Erhaltene Kostenersätze habe ich abgezogen.

476 417

Tatsächliche Kosten auf Grund einer Behinderung Antragstellerin/Antragsteller Partnerin/Partner

2.12 Ich mache anstelle der pauschalen Freibeträge für Behinderung die tatsächlichen Ausgaben geltend, wie zum Beispiel Kosten für ein Pflege-heim. Erhaltene pflegebedingte Geldleis-tungen und eine anteilige Haushaltser-sparnis von monatlich 156,96 Euro habe ich abgezogen.

439 418

Beachten Sie: Wenn Sie die tatsächlichen Kosten einer Behinderung geltend machen, darf keine Eintragung unter den Punkten 2.6, 2.7, 2.9.1, 2.9.2, 2.10 und 2.11 erfolgen. In diesem Fall müssen sämtliche Positionen berechnet und die Endsumme unter den KZ 439 oder 418 eingetragen werden. Soweit pauschale Freibeträge für Diätverpflegung oder für ein Kfz wegen Mobilitätseinschrän kung oder eines Ausweises gemäß § 29b StVO zustehen, müssen diese Werte in die Berechnung einbezogen werden.

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)

HinweiseOriginaldokumente und BelegeBewahren Sie Ihre Originaldokumente und Belege mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Übermitteln Sie uns mit dieser Erklärung keine zusätzlichen Unterlagen als Nachweis.

Richtigkeits- und VollständigkeitserklärungIch bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständigeAngaben strafbar sind.

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Page 160: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Beilage L 1d für 2020zum Formular L 1, E 1 oder E 7 zur besonderen Berücksichtigung von Sonderausgaben: • Von der Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung eines Beitrages an eine inländische Kirche oder Religionsgesellschaft (Punkt 3)• Ausländische Spenden/ausländische Kirchenbeiträge (Punkt 4)• Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung (Punkt 5)• Nur als Beilage zu E 1: Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden/Korrektur einer Sonderausgaben- Datenübermittlung bei betrieblichen Zuwendungen (Punkt 6)Wichtig: Verwenden Sie dieses Formular NICHT zur Korrektur von Fehlern in den automatisiert übermittelten Daten zu Punkt 3 und Punkt 5. Wenn von Ihnen bezahlte Beträge durch einen Fehler der begünstigten Organisationen falsch oder gar nicht an das Finanzamt übermittelt wurden, wenden Sie sich zur Klärung direkt an die Zahlungsempfänger. Nur diese können mit einer Korrekturübermittlung oder einer nach-träglichen Datenübermittlung Ihre Sonderausgaben richtig stellen.

Wie füllen Sie dieses Formular richtig aus?- Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen- Je Steuererklärung (L 1, E 1 oder E 7) ist nur eine Beilage zu verwenden- In GROSSBUCHSTABEN und nur mit schwarzer oder blauer Farbe ausfüllen - Betragsfelder in Euro und Cent- Die stark umrandeten Felder sind jedenfalls auszufüllen - Zutreffende Punkte sind anzukreuzen Ergänzende Informationen finden Sie in der Ausfüllhilfe L 1d-Erl und im Steuerbuch 2021 (bmf.gv.at)Gesetzliche Bestimmungen beziehen sich auf das EStG 1988

Eingangsvermerk

L 1d, Seite 1, Version vom 25.09.2020Bundesministerium für Finanzen - 12/2020 (Aufl. 2020)L 1d-2020

1) Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2 nicht ausgefüllt werden.2) Partnerin/Partner sind Ehepartnerin/Ehepartner und eingetragene Partnerin/eingetragener Partner. Weiters Lebensgefährtinnen/ Lebensgefährten mit mindestens einem Kind, für das mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen wurde (§ 106 Abs. 3). Sie werden im Folgenden – wenn nicht anders angeführt – als „Partnerin/Partner‟ bezeichnet.3) Kind ist nur ein Kind, für welches Sie, Ihre Partnerin/Ihr Partner für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe bezogen haben/ hat (§ 106 Abs. 1) oder für welches Ihnen mindestens für sieben Monate der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht (§ 106 Abs. 2).

2. Partnerin/Partner 2), Kind 3) oder Elternteil (Nur auszufüllen bei Anträgen zu Punkt 3., 5.1 oder 5.3)

2.1 FAMILIEN- ODER NACHNAME

2.2 VORNAME 2.3 TITEL

2.4 10-stellige Sozialversicherungsnummer 2.5 Geburtsdatum (wenn keine SV-Num- laut e-card mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

T T M M J J J J3. Von der Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung eines Beitrages an eine inländische Kirche oder ReligionsgesellschaftNehmen Sie hier nur Eintragungen vor, wenn die Zahlung abweichend von den an das Finanzamt übermittelten Daten berück-sichtigt werden soll und Sie einen Beitrag Ihrer Partnerin/Ihres Partners oder Ihres Kindes bezahlt haben oder Ihre Part nerin/Ihr Partner oder ein Elternteil Ihren Beitrag bezahlt hat.

Es erfolgte für das Jahr 2020 eine elektronische Übermittlung eines Beitrages an eine inländische Kirche oder Religionsgesellschaft. Abweichend davon ist bei mir folgender Gesamtbetrag zu berücksichtigen 458- Beachten Sie: Haben Sie (auch) für Ihre Partnerin/Ihren Partner oder ein Kind einen Beitrag bezahlt, geben Sie hier den Gesamtbe- trag an, der bei Ihnen zu berücksichtigen ist (eigener Beitrag und Beitrag der anderen Person). Geben Sie in Punkt 2 an, für wen Sie bezahlt haben. Bei dieser Person kann Ihre Zahlung nicht berücksichtigt werden. - Hat Ihre Partnerin/Ihr Partner oder ein Elternteil Ihren Beitrag ganz oder teilweise bezahlt, geben Sie hier 0 (Null) oder den niedrigeren Betrag an. Geben Sie in Punkt 2 an, bei wem die Zahlung zu berücksichtigen ist. Bei Ihnen kann diese Zahlung nicht berücksichtigt werden. Gegebenenfalls geben Sie bekannt:

Ich habe für eine Person (Partnerin/Partner/Kind), die in Punkt 2 nicht genannt ist, einen Kirchenbeitrag bezahlt

2020

1. Angaben zur Person

T T M M J J J J

1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card

1.3 Geburtsdatum (wenn keine SV-Num-mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)1.2 Steuernummer 1)

160

Axel
Textfeld
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Page 161: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1d, Seite 2, Version vom 25.09.2020L 1d-2020Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)

4. Berücksichtigung ausländischer Spenden/ausländischer Kirchenbeiträge4.1 Spenden an begünstigte ausländische Organisationen (zB mildtätige Organi- sationen, Umweltorganisationen), die nicht zur Datenübermittlung verpflichtet sind, wurden gezahlt in Höhe von 4) 2814.2 Verpflichtende Beiträge an eine ausländische Kirche oder Religions- gesellschaft, die nicht zur Datenübermittlung verpflichtet ist, wurden gezahlt in Höhe von 282

5. Nachkauf von Versicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherung Auf Antrag kann eine Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Sozialversicherung zu je einem Zehntel in zehn aufeinanderfolgenden Jahren als Sonderausgabe abgesetzt werden.5.1 Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer vor 2017 gezahlten Einmalprämie Haben Sie bereits vor 2017 die Aufteilung der Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten auf zehn Jahre beantragt, tragen Sie hier das für 2020 zu berücksichtigende Zehntel ein. Auch wenn Sie für Ihre Partnerin/ihren Partner oder Ihr Kind vor 2017 die Zehntelabsetzung beantragt haben, ist der auf 2020 entfallende Betrag hier einzutragen.

Bei der Veranlagung 2020 ist folgender Zehntelbetrag zu berücksichtigen 283

5.2 Zu berücksichtigender Zehntelbetrag aus einer im Jahr 2020 gezahlten Einmalprämie Haben Sie im Jahr 2020 eine Einmalprämie für den Nachkauf von Versicherungszeiten gezahlt, können Sie hier die Zehnjahres- verteilung beantragen.

Ich beantrage die Zehnjahresverteilung der von mir bezahlten und in der Datenübermittlung für 2020 enthaltenen Einmalprämie 5)

5.3 Von der Sonderausgaben-Datenübermittlung abweichende Berücksichtigung bei freiwilliger Weiterversicherung oder beim Nachkauf von Versicherungszeiten Es erfolgte für das Jahr 2020 eine elektronische Übermittlung eines Betrages für eine freiwillige Weiterversicherung oder für einen Nachkauf von Versicherungszeiten. Abweichend davon ist bei mir folgender Betrag zu berücksichtigen 284

Für den in der Kennzahl 284 angeführten Betrag beantrage ich die Zehnjahresverteilung 5)

Haben Sie für Ihre Partnerin/Ihren Partner oder ein Kind bezahlt, geben Sie hier den Betrag an, der bei Ihnen zu berück- sichtigen ist. Geben Sie in Punkt 2 an, für wen Sie bezahlt haben. Bei dieser Person kann Ihre Zahlung nicht berücksichtigt werden. Gegebenenfalls geben Sie bekannt:

Ich habe für eine Person (Partnerin/Partner/Kind), die in Punkt 2 nicht genannt ist, die freiwillige Weiterversicherung/den Nach- kauf von Versicherungszeiten bezahlt Hat Ihre Partnerin/Ihr Partner oder ein Elternteil für Sie ganz oder teilweise bezahlt, geben Sie hier 0 (Null) oder den von der Übermittlung abweichenden niedrigeren Betrag an. Geben Sie in Punkt 2 an, bei wem die Zahlung zu berücksichtigen ist. Bei Ihnen kann diese Zahlung nicht berücksichtigt werden.

6. Nur als Beilage zum Formular E 1: Sonderausgabenabzug betrieblicher Zuwendungen/Korrektur einer Sonderausgaben-Datenübermittlung bei betrieblichen Zuwendungen6.1 Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden Soweit betriebliche Zuwendungen gemäß § 4a, § 4b oder § 4c (zB Spenden) 10% des Betriebsgewinnes (vor Berücksichtigung eines Gewinnfreibetrages) übersteigen, können sie in der Veranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 18 Abs. 1 Z 7 iVm § 18 Abs. 8 Z 3 lit. b). Sie können in Kennzahl 285 den Betrag mit positivem Vorzeichen eintragen, der den obigen Grenzbetrag überschreitet und in einer Sonderausgaben-Datenübermittlung nicht erfasst ist. Dieser Betrag wird zusätzlich zum übermittelten Betrag als Sonderausgabe berücksichtigt.6.2 Korrektur einer Sonderausgaben-Datenübermittlung bei betrieblichen Zuwendungen Ist eine Zuwendung (zB Spende), die als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, (auch) in einer Sonderausgaben-Datenüber- mittlung enthalten, können Sie in Kennzahl 285 die Korrektur der Datenübermittlung veranlassen. Der Betrag ist im Formular E 1a/E 1a-K in der maßgebenden Kennzahl (9243, 9244, 9245, 9246, 9261, 9262) zu erfassen und in die Kennzahl 285 mit negativem Vorzeichen zu übernehmen. In dieser Höhe wird der Betrag gekürzt, der als Sonderausgabe auf Grund der Daten- übermittlung berücksichtigt wird.

Sonderausgabenabzug betrieblicher Spenden bzw. Korrektur einer Sonderausgaben- Datenübermittlung 285

4) Hier dürfen nur Spenden an Organisationen eingetragen werden, die in der „Liste begünstigter Einrichtungen‟ aufscheinen und keine feste örtliche Einrichtung im Inland haben.

5) Es wird ein Zehntel des Betrages berücksichtigt. Die restlichen Zehntel werden in den folgenden neun Jahren bei der Veranlagung automatisch berücksichtigt. Eine gesonderte Beantragung in der Beilage L 1d ist nicht mehr erforderlich.

+/- Vorzeichen immer angeben

HinweiseOriginaldokumente und BelegeBewahren Sie Ihre Originaldokumente und Belege mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Übermitteln Sie uns mit dieser Erklärung keine zusätzlichen Unterlagen als Nachweis.

Richtigkeits- und VollständigkeitserklärungIch bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständigeAngaben strafbar sind.

161

Page 162: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1k, Seite 1, Version vom 25.09.2020L 1k-2020 Bundesministerium für Finanzen – 12/2020 (Aufl. 2020)

Beilage L 1k für 2020 zum Formular L 1 oder E 1 für:

Eingangsvermerk

• Familienbonus Plus (Punkt 3), unbedingt ausfüllen - auch wenn schon bei/beim Arbeitgeber/in beantragt• Unterhaltsabsetzbetrag (Punkt 4), • Außergewöhnliche Belastungen für Kinder (Punkt 5)• Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung (Punkt 6).

1) Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2 nicht ausgefüllt werden.2) Geben Sie das Kfz-Nationalitätszeichen des Landes an - z.B. A für Österreich, D für Deutschland, H für Ungarn, SK für Slowakei, SLO für

Slowenien3) Punkt 4.1 muss jedenfalls ausgefüllt werden.4) BeiunterjährigerÄnderungdermonatlichenUnterhaltsverpflichtunggebenSiedenDurchschnittswertan.

Höhe der monatlichen Unterhaltsverpflichtung 4): Insgesamt im Jahr 2020 geleistete Unterhaltszahlungen:

4. Unterhaltsabsetzbetrag und Unterhaltsleistungen4.1 Unterhaltsabsetzbetrag für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das ich den gesetzlichen Unterhalt geleistet habe (immer beide Betragsfelder ausfüllen)

1. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller

2. Angaben zum Kind (für jedes Kind ist eine eigene Beilage L 1k auszufüllen)

3. Familienbonus Plus

2.1 FAMILIEN- ODER NACHNAME

2.2 VORNAME

2.5 Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte, 2.6 Wohnsitzstaatwenn keine Sozialversicherungsnummer vorhanden ist des Kindes 2)

• DerFamilienbonusPlusistbeieinerVeranlagungjedenfalls zu beantragen, auch wenn er bereits beim Arbeitgeber berücksichtigt worden ist. Sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Sie können auch eine andere Aufteilung als beim Arbeitgeber beantragen.• DerFamilienbonusPluskannfürjedesKindhöchstenseinmalzurGänzeberücksichtigtwerdenundreduziertdieEinkommensteuer höchstens auf Null.• WennSiedenFamilienbonusPlusbeantragen,beachtenSie,dassfürjedesKindinSummenichtmehralsderganzeFamilienbonusPlus in Anspruch genommen werden kann. Andernfalls kommt es zur Berücksichtigung jeweils der Hälfte.• Stimmen Sie sich mit dem anderen Elternteil ab, damit nicht zu viel beantragt wird und es nicht zu einer unerwünschten Nach- zahlung kommt.• MitdieserBeilagekönnenSiedenFamilienbonusPlusbeantragen,wennIhrefamiliären Verhältnisse im gesamten Jahr 2020 unverändert warenundsichderWohnsitzstaatdesKindesimJahr2020nichtgeänderthat: -Punkt3.1istauszufüllen,wennfürdasKindkeineUnterhaltszahlungen(Alimente)zuleistenwaren(z.B.KindbeiaufrechterEhe)oder fürdasKind,fürdasUnterhaltszahlungen(Alimente)zuzahlenwaren,aber2020keineZahlungenerfolgtsind. -Punkt3.2istauszufüllen,wennfürdasKindUnterhaltzuleistenwarunddieserfürdasgesamteJahrinvollerHöhebezahltwurde.• WennsichdieVerhältnisseimJahr2020geänderthabenoderSiedie90%/10%-Aufteilungbeantragenwollen,verwendenSiedie Beilage L 1k-bF.

T T M M J J J J

3.1 Ich habe oder meine (Ehe-)Partnerin/mein (Ehe-)Partner hat für das Kind im Jahr 2020 keine Unterhaltszahlungen (Alimente) erhalten

Ich beziehe die Familienbeihilfe und beantrage den

Mein(e) (Ehe-)Partner(in) bezieht die Familienbeihilfe und ich beantrage den

3.2 Für das Kind wurden Unterhaltszahlungen (Alimente) für das gesamte Jahr 2020 im vollen Umfang geleistet

Ich habe die Familienbeihilfe und den vollen Unterhalt erhalten und beantrage den

Ich habe die vollen Unterhaltszahlungen 3) geleistet und beantrage den

halben ganzen Familienbonus Plus

halben ganzen Familienbonus Plus

halben ganzen Familienbonus Plus

halben ganzen Familienbonus Plus

2.3 10-stellige Sozialversicherungsnr. des Kindes

2.4 Geburtsdatum (wenn keineSV-Num-mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)

T T M M J J J J

2020Wie füllen Sie dieses Formular richtig aus?- AlleAngabenmüssenderWahrheitentsprechen- InGROSSBUCHSTABENundnurmitschwarzeroderblauer Farbeausfüllen-BetragsfelderinEuroundCent

- Die stark umrandeten Felder sind jedenfalls auszufüllen- ZutreffendePunktesindanzukreuzenErgänzende Informationen finden Sie auch im Steuerbuch 2021 (bmf.gv.at) und in der Ausfüllhilfe L 2

1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card

1.3 Geburtsdatum (wenn keineSV-Num-mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)1.2 Steuernummer 1)

162

Axel
Textfeld
0 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 0 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Page 163: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1k-2020 L 1k, Seite 2, Version vom 25.09.2020

5. Außergewöhnliche Belastungen für das Kind 5)

5.3 Ich beantrage das Pauschale für auswärtige Berufsausbildung des Kindes (Kostentragung siehe Punkt 5.2)

5.4 Angaben zur Behinderung des Kindes (Kostentragung siehe Punkt 5.2)

in Monaten

5.3.3 Ausbildungsstaat (Kfz-Nationalitäts- zeichen) 2)

5.4.2 Ich beantrage für das Kind den pauschalen Freibetrag für Diätverpflegung wegen:

Zuckerkrankheit, Tuberkulose, Zöliakie, Aids

Gallen-, Leber-, Nierenkrankheit

Magenkrankheit, andere innere Erkrankung

5.1 Ich mache außergewöhnliche Belastungen für ein Kind ohne Behinderung (zB Krankheitskosten) - abzüglich Ersätze und Vergütungen - geltend

5.2 Ich trage die Kosten für die auswärtige Berufsausbildung (Punkt 5.3) und die Behinderung des Kindes (Punkt 5.4) in nebenstehendem Prozentausmaß

5.4.1 Ich beantrage für das Kind den pauschalen Freibetrag für Behinderung (§ 35 Abs. 3 EStG) Voraussetzung:Mind.25%Behinderung,keinPflegegeldbezug,keinBezugerhöhterFamilienbeihilfe) und es werden in Punkt 5.4.7 keine tatsächlichen Kosten wegen Behinderung geltend gemacht(Achtung:EsdarfkeineEintragunginPunkt5.4.3und5.4.7erfolgen)

5.3.1 Dauer der auswärtigen Berufsausbildung

5.3.2 Postleitzahl des Ausbildungsortes

%

%

5.4.3 Ich beantrage den pauschalen Freibetrag von monatlich 262 Euro für ein erheblich behindertes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Ich mache unter Punkt 5.4.7 keine tatsächlichen Kosten geltend.

(Achtung:EsdarfkeineEintragunginPunkt5.4.1,5.4.2und5.4.7erfolgen)

5.4.4 Monatlicher Bezug einer pflegebedingten Geldleistung in Höhe von (Bei ganzjährigem Bezug steht kein Freibetrag für Behinderung gemäß Punkt 5.4.1 zu)

Zeitraum der pflegebedingten Geldleistung

5.4.5 Schulgeld für eine Sonder(Pflege)-Schule bzw. Behindertenwerkstätte

5.4.6 Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung (z.B. ärztliche Kosten, Medikamente) Allfällige Kostenersätze habe ich abgezogen.

5.4.7 Anstelle der pauschalen Freibeträge (Punkt 5.4.1, 5.4.2 oder 5.4.3) werden tatsächliche Kosten geltend gemacht. Allfällige pflegebedingte Geldleistungen habe ich abgezogen.(Achtung:EsdarfkeineEintragunginPunkt5.4.1,5.4.2,5.4.3,5.4.5oder5.4.6erfolgen.)SoweitpauschaleFreibeträgezustehen,müssendieseWerteindie Berechnung einbezogen werden.

von M M bis M M 2020

von M M bis M M 2020

Grad der Behinderung

Zeitraum der Unterhaltsleistungen

4.2 Summe der Unterhaltsleistungen für ein Kind, das sich ständig im Ausland (außerhalb der EU, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) aufhält und für das kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht

von M M bis M M 2020

Der Arbeitgeberzuschuss für Kinderbetreuung ist bei der Lohnsteuerberechnung zu Unrecht steuerfrei belassen worden. Der Zuschuss ist nachzuversteuern in Höhe von

6. Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung

5) NurfüreinKind,fürdasSieoderIhre(Ehe-)Partnerin/Ihr(Ehe-)PartnerimVeranlagungsjahrmindestens7MonatedieFamilienbeihilfebe- zogenhaben/hatoderfürwelchesIhnenmindestensfür7MonatederUnterhaltsabsetzbetragzusteht(§106EStG1988).Punkt5.3istdavon nichtbetroffen.

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)

Originaldokumente und Belege: BewahrenSieIhreOriginaldokumenteundBelegemindestens7JahrefüreineetwaigeÜberprüfungauf.ÜbermittelnSieunsmitdieserErklärungkeine zusätzlichen Unterlagen als Nachweis.Richtigkeits- und VollständigkeitserklärungIch bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständigeAngaben strafbar sind.

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Page 164: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1k-bF, Seite 1, Version vom 30.09.2020L 1k-bF-2020 Bundesministerium für Finanzen – 12/2020 (Aufl. 2020)

Beilage L 1k-bF für 2020 zum Formular L 1 oder E 1 für den Familienbonus Plus

Eingangsvermerk

• in besonderen Fällen (Punkt 3) • bei 90%/10% Aufteilung (Punkt 4)

1) Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2 nicht ausgefüllt werden.2) Geben Sie für den Wohnsitzstaat das Kfz-Nationalitätszeichen des Landes an - z.B. A für Österreich, D für Deutschland, H für Ungarn,

SK für Slowakei, SLO für Slowenien3) Punkt 4.1 im Formular L 1 k muss jedenfalls ausgefüllt werden. Kreuzen Sie die Monate an, für die Sie Anspruch auf den Unterhalts- absetzbetraghaben.InformationenfindenSieimPunkt12derAusfüllhilfeL1k-bF-Erl.

1. Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller

2. Angaben zum Kind (für jedes Kind ist eine eigene Beilage L 1k-bF auszufüllen)

3. Familienbonus Plus in besonderen Fällen (NähereErläuterungenfindenSieinderAusfüllhilfeL1k-bF-Erl)

2.1 FAMILIEN- ODER NACHNAME

2.2 VORNAME

2.5 Kennnummer der europäischen Krankenversicherungskarte, wenn keine Sozialversicherungs- nummer vorhanden ist

Im Jahr 2020 lagen besondere Verhältnisse vor, die eine monatliche Betrachtung des Familienbonus Plus erfordern - z.B.:• Trennungder(Ehe-)PartnerimJahr2020• BegründungeinerEheodereinereingetragenenPartnerschaftimJahr2020• BegründungeinerLebensgemeinschaft,dieimJahr2020mehralssechsMonatebestandenhat• ÄnderungdesWohnsitzstaatesdesKindesimJahr2020• UnterhaltszahlungenfürdasKindwurdenfürdasgesamteJahr2020nichtinvollemUmfanggeleistet• Toddes(Ehe-)Partners/der(Ehe-)Partnerinbzw.desUnterhaltszahlersimJahr2020• UnterjährigerWechselimBezugderFamilienbeihilfe

T T M M J J J J

2.3 10-stellige Sozialversicherungsnr. des Kindes

2.4 Geburtsdatum (wenn keine SV-Num-mervorhanden,jedenfalls auszufüllen)

T T M M J J J J

2020Monat

Meine Beziehung zum Kind Ich beantrage den Familienbonus Plus Wohnsitzstaat

des Kindes 2)

jedenfalls auszufüllen

Ich bin Familienbei-hilfenbezieher/in

Ich bin (Ehe-)Partner/in des familienbeihilfen-

berechtigten Elternteiles

Ich bin Unterhaltszahler/inund habe Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag 3)

halb ganz

Jänner

Februar

März

April

Mai

2020Wie füllen Sie dieses Formular richtig aus?- Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen- InGROSSBUCHSTABENundnurmitschwarzeroderblauer Farbeausfüllen-BetragsfelderinEuroundCent

- Die stark umrandeten Felder sind jedenfalls auszufüllen- ZutreffendePunktesindanzukreuzenErgänzende Informationen finden Sie in der Ausfüllhilfe L 1k-bF-Erl und im Steuerbuch 2021 (bmf.gv.at)

1.3 Geburtsdatum (wenn keine SV-Num-mervorhanden,jedenfalls auszufüllen)1.2 Steuernummer 1)

1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card

164

axel.dillinger
Hervorheben
Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
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Page 165: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1k-bF-2020 L 1k-bF, Seite 2, Version vom 30.09.2020

Datum, Unterschrift

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)

2) Geben Sie für den Wohnsitzstaat das Kfz-Nationalitätszeichen des Landes an - z.B. A für Österreich, D für Deutschland, H für Ungarn, SK für Slowakei, SLO für Slowenien

4. Aufteilung des Familienbonus Plus bei Zahlung von Kinderbetreuungskosten (90%/10%-Aufteilung) (EsdarfkeineEintragungimPunkt3undauchkeineEintragungimPunkt3desFormularsL1kerfolgen).FolgendeVoraussetzungenmüssenvorliegen,damitdie/derFamilienbeihilfenberechtigteoderdie/derUnterhaltszahler(in),die/derdenge-setzlichenUnterhalt2020zurGänzegeleistethat,90%deszustehendenFamilienbonusPlusbeantragenkann:• DieElternlebengetrennt.• Die/derAntragsteller(in)hatimJahr2020mehralsdieHälftederKinderbetreuungskostenfürdasKindundzumindest1.000Eurogezahlt.• DasKindwaram1.Jänner2020nochnicht10Jahrealt(fürerheblichbehinderteKindermiterhöhterFamilienbeihilfe:16Jahre).• DieKinderbetreuungerfolgteineinerdemGesetzentsprechendenKinderbetreuungseinrichtungoderdurcheinepädagogischqualifi- ziertePerson,ausgenommenhaushaltszugehörigeAngehörige.DemanderenElternteilstehendann10%desFamilienbonusPluszu.

4.1 Wohnsitzstaat des Kindes 2)

zum 31.12.2020 Wohnsitzstaat-Wechsel während des Jahres 2020

4.2 Ich beantrage 90% des zustehenden Familienbonus Plus und bestätige, dass alle ange- führten Voraussetzungen vorliegen. Ich habe im Jahr 2020 Kinderbetreuungskosten für das Kind in der nebenstehend angegebenen Höhe gezahlt.

4.3 Mir stehen 10 % des Familienbonus Plus zu, weil der andere Elternteil 90 % in Anspruch nimmt.

HinweiseOriginaldokumente und BelegeBewahrenSieIhreOriginaldokumenteundBelegemindestens7JahrefüreineetwaigeÜberprüfungauf.ÜbermittelnSieunsmitdieserErklärungkeine zusätzlichen Unterlagen als Nachweis.

Richtigkeits- und VollständigkeitserklärungIch bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständigeAngaben strafbar sind.

2020Monat

Meine Beziehung zum Kind Ich beantrage den Familienbonus Plus Wohnsitzstaat

des Kindes 2)

jedenfalls auszufüllen

Ich bin Familienbei-hilfenbezieher/in

Ich bin (Ehe-)Partner/in des familienbeihilfen-

berechtigten Elternteiles

Ich bin Unterhaltszahler/inund habe Anspruch auf den

Unterhaltsabsetzbetraghalb ganz

Juni

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

165

Page 166: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

Beilage L 1i für 2020 zum Formular L 1 oder E 1• Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Lohnsteuerabzug• Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien• Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)

Eingangsvermerk

L 1i, Seite 1, Version vom 25.09.2020Bundesministerium für Finanzen - 12/2020 (Aufl. 2020)L 1i-2020

1) Als Beilage zum Formular L 1 muss das Feld 1.2 nicht ausgefüllt werden.2) Von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bzw. der pensionsauszahlenden Stelle wird dem Finanzamt ein Lohnzettel (L 16) übermittelt.3) Einkünfte mit Sonderzahlungen müssen in einem Lohnausweis (Formular L 17) ausgewiesen werden. Einkünfte, die einem Progressions- vorbehalt unterliegen, sind nur in Kennzahl 453 einzutragen.

1. Angaben zur Person

1.4 Ich hatte im Jahr 2020 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war

1.4.1 Grenzgänger im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 4 lit g

1.4.2 bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber ohne Lohnsteuerabzug in Österreich beschäftigt, aber nicht Grenzgänger

1.4.3 bei einer in Österreich bestehenden ausländischen diplomatischen Vertretungsbehörde oder internationalenOrganisation (z.B. UNIDO) beschäftigt (sur-place-Personal)

1.4.4 Bezieherin/Bezieher einer ausländischen Pension

1.4.5 Bezieherin/Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (zB Bonusmeilen)

1.4.6 in einem Land tätig, für welches das Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnungsmethode vorsieht

1.5 Ich hatte im Jahr 2020 keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war

1.5.1 bei einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber mit Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich beschäftigt (z.B. alsTagespendler/in, Saisonarbeiter/in, etc.) 2)

1.5.2 Bezieherin/Bezieher einer österreichischen Pension 2)

1.5.3 bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber ohne Verpflichtung zum Lohnsteuerabzug in Österreich beschäftigt [Für Bezüge im Sinne der Punkte 1.5.1 und 1.5.2 wird von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber bzw. der pensionsauszahlenden Stelle dem Finanzamt ein Lohnzettel (L 16) übermittelt.]

1.5.4 Bezieherin/Bezieher von Einkünften von dritter Seite ohne Lohnsteuerabzug (Bonusmeilen, Provisionen etc.)

Punkt 1.5 ist nur auszufüllen, wenn diese Beilage mit einem Formular L 1 abgegeben wird. Beachten Sie auch die Punkte 5. und 6.

2. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht2.1 Einkünfte OHNE Lohnausweis (kein Formular L 17 vorhanden)

2.1.1 Einkünfte (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) 3)

Ich erkläre, dass die Kennzahl 359 ausschließlich Pensionsbezüge enthält.

359

3772.1.2 Anzurechnende ausländische Steuer für Einkünfte gemäß Kennzahl 359

T T M M J J J J

2020In welchen Fällen ist dieses Formular zu verwenden?Wenn Sie als beschränkt Steuerpflichtiger nur Einkünfte aus nicht- selbständiger Arbeit bezogen haben, verwenden Sie das Formular L 1 und diese Beilage (L 1i). Wenn Sie auch noch andere Einkünfte bezogen haben, verwenden Sie nur die Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuer- pflichtige (Formular E 7); in diesem Fall darf diese Beilage (L 1i) nicht verwendet werden.

Wie füllen Sie dieses Formular richtig aus?- Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen- In GROSSBUCHSTABEN und nur mit schwarzer oder blauer Farbe ausfüllen - Betragsfelder in Euro und Cent- Die stark umrandeten Felder sind jedenfalls auszufüllen- Zutreffende Punkte sind anzukreuzenGesetzliche Bestimmungen beziehen sich auf das EStG 1988

2.2 Einkünfte, für die ein Lohnausweis (Formular L 17) vorliegt

Anzahl der Lohnausweise/Lohnbescheinigungen (Formular L 17) über meine Bezüge gemäß Pkt. 1.4.1 bis 1.4.5,1.5.3 oder 1.5.4. Schließen Sie die Lohnausweise/Lohnbescheinigungen nur dann an, wenn diese von der aus-

2.2.1 zahlenden Stelle nicht elektronisch übermittelt werden

1.1 10-stellige Sozialversicherungsnummer laut e-card

1.3 Geburtsdatum (wenn keine SV-Num-mer vorhanden, jedenfalls auszufüllen)1.2 Steuernummer 1)

166

axel.dillinger
Hervorheben
Axel
Pfeil rechts Änderung
Axel
Textfeld
1 neue Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder gegenüber Vorjahr 154 0 Kennzahlen / Textfelder / Auswahlfelder sind weggefallen 2 sonstige Änderung gegenüber Vorjahr
Page 167: STEUERERKLÄRUNGEN 2020 - WKO.at

L 1i, Seite 2, Version vom 25.09.2020

3. Entlastung von der Auslandssteuer durch die ausländische Steuerverwaltung

4. Progressionsvorbehalt bei Auslandseinkünften

5. Antrag auf Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht (§ 102 Abs. 1 Z 3)Die Antragsveranlagung wird nur dann durchgeführt, wenn das entsprechende Kästchen angekreuzt ist.

5.1 Ich beantrage die Veranlagung für meine nichtselbständigen Bezüge aus der Tätigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Z 1, von denen Lohnsteuer in Höhe von 20% einbehalten wurde.

4.1 Unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte aus nichtselbständigerArbeit (einschließlich Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Insolvenzgeld,Kindergeld etc.), nach Abzug allfälliger Werbungskosten (Kennzahl 493)Hinweis: Die Kennzahl 493 ist jedenfalls auszufüllen. 5)

4.2 Bei Ermittlung der steuerbefreiten Auslandseinkünfte (Kennzahl 453) wurden Werbungskosten berücksichtigt in Höhe von [gegebenenfalls den Wert 0 (Null)

eintragen]. 3)

4.3 Die Kennzahl 453 enthält ausländische Pensionseinkünfte in Höhe von

3.1 Die Entlastung ist gesetzlich nicht vorgesehen 3.2 Die Entlastung habe ich bereits erhalten 3.3 Die Entlastung habe ich beantragt, aber noch nicht erhalten 775

544

453

493

791

2.3 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für die ein Lohnzettel (Lohnzettelart 24) übermittelt wurde

Tätigkeitsstaat 4) Werbungskosten betreffend Auslandseinkünfte, die in diesem Lohnzettel nicht berücksichtigt wurden 3) Anzurechnende ausländische Steuer

6. Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4)

6.1 Ich hatte im Jahr 2020 in Österreich weder einen Wohnsitznoch meinen gewöhnlichen Aufenthalt

6.2 Ich beantrage gemäß § 1 Abs. 4, im Jahr 2020 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden. Ich verfüge über die notwendige Bescheinigung meines Ansässigkeitsstaates (Formular E 9) bzw. weiterer Staaten, in denen ich Einkünfte erzielt habe (zB Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde bzw. des ausländischen Arbeitgebers).

6.3 Einkünfte im Ansässigkeitsstaat im Jahr 2020 [Summe (1) im Formular E 9]

6.4 Weitere Auslandseinkünfte aus anderen Staaten, sofern diese nicht in der Bescheinigung des Ansässigkeitsstaates enthalten sind.

6.5 Einkünfte meiner (Ehe)Partnerin/meines (Ehe)Partners im Jahr 2020 (z.B. laut Formular E 9)Nur maßgeblich für den Alleinverdienerabsetzbetrag, Topfsonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.

Ansässigkeitsstaat im Jahr 2020 4) Staatsangehörigkeit 4)

3) Diese Werbungskosten dürfen nicht zusätzlich im Formular L 1 oder E 1 eingetragen werden.4) Geben Sie das Kfz-Nationalitätszeichen an - z.B. A für Österreich, D für Deutschland, H für Ungarn5) Diese Einkünfte dürfen weder in der Kennzahl 359, noch im Lohnausweis (Formular L 17) enthalten sein.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefon/Telefaxnummer)

Datum, Unterschrift

5.2 Ich beantrage die Veranlagung für andere nichtselbständige Bezüge.

L 1i-2020

2.2.3 Werbungskosten betreffend Auslandseinkünfte mit Anrechnung auf das Werbungs- kostenpauschale, die im Formular L 17 nicht berücksichtigt wurden 3)

Bereits erhaltener oder voraussichtlicher Betrag

Originaldokumente und Belege: Bewahren Sie Ihre Originaldokumente und Belege mindestens 7 Jahre für eine etwaige Überprüfung auf. Übermitteln Sie uns mit dieser Erklärung keine zusätzlichen Unterlagen als Nachweis.Richtigkeits- und VollständigkeitserklärungIch bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich nehme zur Kenntnis, dass unrichtige oder unvollständigeAngaben strafbar sind.

1542.2.2 Werbungskosten betreffend Auslandseinkünfte ohne Anrechnung auf das Werbungs- kostenpauschale, die im Formular L 17 nicht berücksichtigt wurden 3)

167

axel.dillinger
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Axel
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Axel
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CoV 19-RL-(ZE)-PDF-2019 Bundesministerium für Finanzen CoV 19-RL-(ZE)-2019, Seite 1, Version vom 22.12.2020

Steuernummer

FAMILIEN- ODER NACHNAME BZW. FIRMENWORTLAUT

VORNAME

BEZEICHNUNG DER KÖRPERSCHAFT

Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllungist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder könnenmaschinell nicht gelesen werden.Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen

Antrag zur Berücksichtigung einer COVID-19-Rücklage bei der Veranlagung 2019(§ 124b Z 355 EStG 1988 bzw. § 26 Z 76 KStG 1988 iVm der COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung, BGBl II Nr. 405/2020)

Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass alle Angaben korrekt sind.

Da bei der Veranlagung 2020 der Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte voraussichtlich negativ sein wird, beantrage ich, bei der Veranlagung 2019 1) eine COVID-19-Rücklage zu berücksichtigen in Höhe von 155 Euro

Hinweise zur Berechnung der Rücklage:

1. Die COVID-19-Rücklage kann ohne weiteren Nachweis in Höhe von bis zu 30% des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2019 gebildet werden, wenn die Vorauszahlungen Null betragen oder nur in Höhe der Mindestkörper- schaftsteuer festgesetzt wurden.

2. Die COVID-19-Rücklage kann bis zur Höhe des voraussichtlichen negativen Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte der Veran- lagung 2020, höchstens jedoch bis 60% des positiven Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2019 gebildet werden. In diesem Fall ist der voraussichtliche negative Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2020 glaubhaft zu machen (sorgfältig zu schätzen). Auf Verlangen des Finanzamtes ist diese Schätzung vorzulegen.

3. Die COVID-19-Rücklage darf den Betrag von 5 Millionen Euro nicht übersteigen.

4. Bei Unternehmensgruppen kann eine COVID-19-Rücklage nur durch den Gruppenträger gebildet werden; die Höhe der COVID-19-Rück- lage gemäß Punkt 1 oder Punkt 2 bezieht sich auf den Gesamtbetrag der Einkünfte der Gruppe, das Höchstausmaß gemäß Punkt 3 richtetsichnachderAnzahlderunbeschränktundbeschränktsteuerpflichtigenGruppenmitgliederzuzüglichdesGruppenträgers.

Beachten Sie bitte:

1. Wurde das Jahr 2019 bereits rechtskräftig veranlagt, gilt der Antrag als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO und er-möglicht eine Bescheidänderung zur Berücksichtigung der COVID-19-Rücklage

2. Die bei der Veranlagung 2019 berücksichtigte COVID-19-Rücklage ist bei der Veranlagung 2020 dem Gesamtbetrag der Einkünfte wieder hinzuzurechnen. Diese Hinzurechnung lässt die Höhe der Einkünfte unberührt.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

1) Endet im Kalenderjahr 2020 ein abweichendes Wirtschaftsjahr, besteht das Wahlrecht, die COVID-19-Rücklage vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2020 oder vom voraussichtlichen negativen Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2021 zu bemessen. Wird der voraussichtliche negative Gesamtbetrag der betrieblichen Einkünfte der Veranlagung 2021 herangezogen, ist die Rücklage bei der Veranlagung 2020 zu berücksichtigen. In diesem Fall darf dieses Formular nicht verwendet werden.

Beachten Sie, dass auf der Rückseite dieses Formulars auch eine Stundung des Abgabenrückstandes bis 31. März 2021 beantragt werden kann.

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Axel
Textfeld
neues Formular für die Veranlagung 2019....wenn die Erklärung 2019 bereits abgegeben wurden!
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CoV 19-RL-(ZE)-PDF-2019 CoV 19-RL-(ZE)-2019, Seite 2, Version vom 22.12.2020

Antrag auf Stundung des Abgabenrückstandes bis 31. März 2021

Voraussetzung:

Die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgaben wäre auf Grund der Corona-Pandemie für Sie mit erheblichen Härten verbunden. Das Finanzamt geht mit der Antragstellung davon aus, dass Sie dies sorgfältig geprüft haben und dass diese Voraussetzung bei Ihnen vorliegt.

Ich beantrage meinen Abgabenrückstand bis zum 31. März 2021 zu stunden.

Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer)

Datum, Unterschrift

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