Steuerberater- und Rechtsanwalts- Partnerschaft Wichtige Fragen eines Mittelständlers beim...
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Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Wichtige Fragen eines Mittelständlers
beim Markteintritt in China
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Einführung in die Problematik
Vorüberlegungen zu ChinaStruktur eines Engagements / Haftung
RechnungslegungFinanzierungVersicherung
Steuern
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Teil 1
Was man sich vorher überlegen sollte
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Markt und Wettbewerb
Wer seinen spezifischen Markt nicht kennt, hat so gut wie keine Chance.
Das gilt erst recht für China
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Markt und Wettbewerb
Einstiegs-Szenario ist oft eine single-source-Situation oder Produktion für nur einen Kunden
Welche Gründe treiben die Entscheidung zu einem Engagement in China an ?
Gibt es Alternativen ?
Breiter Beschaffungsmarkt für Lohnfertigung
Strategische Allianzen versus Alleingang
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Kernfragen eines Businessplansin Bezug auf China-Engagement
Markt und Wettbewerb Ressourcen-Management / Personal Produktportfolio in D und CN, Vertrieb Kalkulation Kapitalbindung und Finanzierung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Ressourcenmanagement
Familiäre Umgebung der Führung
Ersatz in D für den China-Verantwortlichen
Stabilität der Geschäftsprozesse in Deutschland
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Produktportfolio Der Zugriff auf eine eigene Produktion in China
verändert das Produktportfolio in Deutschland
Reine Billigproduktion versus Entwicklung und Aufbau eines Kompetenzzentrums
Kundenorientierte Produkte: muss das Produkt für den chinesischen Markt gleich gut sein, wie für den deutschen Markt?
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Kalkulation Produktivität bei einfachen Tätigkeiten ist in
China höher als in Deutschland
Bei komplexen Tätigkeiten ist die Produktivität in China geringer
Preisvorteil = Preisdruck bei Produktion in China
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Kalkulation Logistikkosten bei Produktion in Deutschland ca.
6 %; in China entlang der Küste ca. 22 % , im Binnenland ca. 40 %
Investitionen bei Import teurer als zuhause
Immobilien / Mieten oft höher als in Deutschland
Personalkosten regional stark unterschiedlich
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Kapitalbedarf = Investition + working capital
Kapitalbindung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Kapitalbindung
Infolge Logistik / Transport befindet sich immer Ware unterwegs
Risk-management erfordert höhere Vorratshaltung
Forderungslaufzeiten in China sehr lange
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Teil 2Struktur eines Engagements
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Standardfall
Die Entscheidung für China ist gefallen.
Es soll eine Tochtergesellschaft in China gegründet werden,
die Rechtsform ist noch offen
A- GmbHChina-
Gesellschaft100%
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Folgen einer 100% Tochter Entstehung eines Konzerns Konzernhaftung Erweiterter nationaler Jahresabschluss Eigene / separate Prüfungspflicht für die
Konzernbilanz Eigenschaft „KMU“ gefährdet Dadurch Fördergelder, KfW-Kredite in Frage Erweiterte steuerliche Pflichten ggf. neue Größenordnung hinsichtlich
steuerlicher Betriebsprüfung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Alternative Lösung
Die Konzernbildung lässt sich verhindern:
Parallele Struktur aufbauen z.B. über Holding in D, in der Schweiz oder in Hongkong
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
A- GmbH
China- Gesellschaft
Holding
100%
D CH
Parallel-Struktur vermeidet Konzern
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Rechtsformen in China
Representive office WOFE: Wholley Owned Foreign Enterprise FICE: Foreign Invested Comercial Enterprise Joint Venture
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
representive office
Vorteile
Keine Stammkapital Dauerhafte Repräsentanz Kontaktaufbau Recherche / Monitoring Eigenes Personal vor Ort Steuerbefreiung möglich
Nachteile
Kein operatives Geschäft Haftung des Stammhauses Personal über FESCO Kostenträchtig Steuern nach
cost+Methode Steuern Chief representive
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
WOFE ( 100% Tochter)
Für nahezu alle Geschäftszweige erlaubt Rechtsverständnis analog GmbH
Board of directors, bzw. bei Umsatz < 1 Mio. RMB nur „acting director“ statt board.
Gesetzlicher Vertreter = chairman Neu: Aufsichtsrat (supervisor board) Gesellschafterversammlung bei mind. zwei
Gesellschaftern
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
WOFE (100% Tochter)
Vorteile zügige Gründung, da
keine Verhandlung mit chinesischem Partner
Flexible Unternehmensführung
ev. Schutz von know-how
Nachteile Mindeststammkapital
Personalaufbau
Teilweise Beschränkung in der Zulassung (z.B. Automotive nur als JV)
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
FICE (Handelsgesellschaft)
Geschäftsgegenstand : Distribution“
Binnenhandel mit Waren in China Einzelhandel Großhandel Provisionsgeschäfte Franchising
Keine lokalen Beschränkungen
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
FICE in Zollfreihandelszone
Spezielle Freihandelszonen eingerichtet
Unternehmensgegenstand: international trading & simple processing
Einfuhrabgaben erst bei Verlassen des Zollfreigebiets
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Joint Venture
Gemeinschaftsunternehmen mit chinesischem Partner
Equity Joint Venture
In der Praxis wichtigste Form
Contractual Joint Venture
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Business-scope
Der business-scope als Grundlage der business-license bestimmt den abschließenden Rahmen dessen, was dem Unternehmen an Tätigkeit erlaubt ist.
Steuerliche und örtliche Rahmenbedingungen sind regelmäßig an den business-scope geknüpft. Verstöße können zum Entzug der Geschäftslizenz führen und berühren auch das Strafrecht
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Business-scope
Produktion Handel Produktion und Handel Dienstleistung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
scope: reine Produktion
Wertschöpfungsanteil China mind. 20% (in Europa: 40%). Kriterium: Änderung von Produkt A
in Produkt B. Zusammensetzen von Baugruppen kann als Produktion anerkannt werden, muss aber nicht
Zugelassen nur in speziellen Districten Keine Handelsgeschäfte erlaubt Besondere steuerliche Förderung (2+3) Encouraged Status nach Errichtung i.d.R. WOFE zu empfehlen
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
scope: Produktion und Handel Bei Handelsumsatz > 30% ist kein Status als
Produktionsgesellschaft
Keine tax rule applies 2+3
Kein encouraged status (Einfuhr von Maschinen nicht zoll- und USt-frei)
i.d.R WOFE zu empfehlen, besser WOFE + FICE
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
scope: reiner Handel
Offshore-Struktur in der Schweiz mit Zwischenhandelsgesellschaft
In China als FICE zu empfehlen
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
scope: Dienstleistung
Rep.officeSteuerbefreiung möglich
Shanghai: Steuervorteile, obwohl nicht im Gesetz geregelt (15 % CIT statt 33%)
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Teil 3
Haftung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Haftung des Unternehmens
Haftung mit dem gesamten Vermögen= Gründungskapital + nicht ausgeschüttete Gewinne
Spezielles Thema: Produkthaftung risk-management hat hohe Bedeutung Versicherungswesen in China Europa
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Haftung des Konzerns
Der Konzern haftet i.d.R. unbeschränkt
für alle Verbindlichkeiten
des untergeordneten Unternehmens
Konzernbildung immer bei einheitlicher Leitung und Beteiligung ab 25%
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Gesellschafterhaftung in D + CN Gesellschafterdarlehen werden ev. zu Haftkapital (§ 32a
GmbHG); dies gilt auch für Geschäftsgebäude im Privatbesitz
Rückzahlung bereits erhaltener Zinsen, Mieten und nicht gutgläubiger Ausschüttungen nach § 32a GmbHG
Insolvenzrisiko des „Konzerns“ wegen Überschuldung erhöht sich, dadurch Verlust der Beteiligung möglich
In China gilt ab 2006 eine normierte Gesellschafterhaftung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Haftung des Geschäftsführers
Verpflichtung auf Satzung und Dienstvertrag
gesetzliche Pflichten nach deutschem Recht
Verstöße gegen chinesisches Recht
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Teil 4
Finanzierung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Erfolg: G+V-Planung
Gesucht: Erfolg
Bilanzplanung
gesucht: Kapitalbindung:
Total investment = registred capital + working capital
Liquiditätsplanung:
Kapitalbedarf in der Zeitreihe
Kapitalaufbringung:
Eigenmittel / Fremdmittel
Einfluss auf Höhe des
Stammkapitals
Finanzplanung
InvestitionsplanungEigeninvestition / Sacheinlage
/ Leasing
Importquote
bei encouraged status oft max. 70-80 % des
Stammkapitals
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Finanzierung durch Eigenmittel
Die Höhe der Investition hat Einfluss auf das Stammkapital. Bei Investitionen bis 3 Mio. $ müssen mindestens 70% der Investition muss durch Eigenkapital unterlegt sein.bei 3-10 Mio. $ analog 50%
Darüber hinaus sind Gesellschafterdarlehen möglich in Höhe von max. 30% bzw. 50% der Investitionen, alternativ Bankdarlehen
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Gesellschafterdarlehen Müssen angemeldet und registriert werden vor
Einzahlung bei der SAFE (State Administration for Foreign Exchange).
Rückzahlung gemäß Vereinbarung bedarf der Genehmigung der SAFE wie alle Auszahlungen)
Problem bei Nachinvestitionen wegen Verhältnis 70/30
Lieferantenkredit über 6 Monate gilt als Darlehen / Rückzahlverbot wenn nicht vorher angemeldet und 70/30 gewahrt
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Sacheinlagen
Anrechnung der eingebrachten Wirtschaftsgüter auf das Stammkapital ist möglich
Voraussetzungen, Folgen Import gebrauchter Maschinen nur u.E. zulässig Wertgutachten mit genauester Dokumentation Genehmigung erforderlich Festlegung in der Satzung Rückführung der Maschinen schwierig und teuer
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Finanzierung der Investition Vorsteuer (VAT) auf Anlagevermögen wird i.d.R.
nicht erstattet
Import von Anlagegütern kostet ca. 32% (Zoll 15% und VAT 17%)
Eigengenutzte Betriebsanlagen im Rahmen der Gesamtinvestitionssumme dürfen bei Gewährung des „encouraged status“ zoll- u. einfuhr-umsatzsteuerfrei eingeführt werden
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Vorteilhafte Gestaltung
Investitionsgüter (neu) kauft der Gesellschafter und bringt diese in das chinesische Unternehmen ein. Import gebrauchter Maschinen ist nur in Ausnahmefällen möglich und zu empfehlen.
Dadurch Vorsteuerabzug in Europa, keine Einfuhrabgaben in China
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Bankdarlehen Bei start-ups keine Finanzierung durch Banken in
China ohne ausreichende Sicherheiten im Heimatland i.d.R. in Form einer Garantie
Bevor eine Firma überhaupt einen Kredit aufnimmt, muss sie sich bei der People's Bank of China (=Zentralbank) als Kreditnehmer registrieren.
Bei einmal erteilter Genehmigung sind spätere Aufstockungen leichter möglich
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Bankdarlehen
• Kredite bzw. das Kreditlimit werden von der Bank an die SAFE gemeldet
Die Zentralbank führt eine Kreditdatenbank, welche täglich von den Banken mit neuen Daten gepflegt wird.
Jede Überweisung wird gemeldet und registriert
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Teil 5Versicherung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Sinnvolles Mindestpaket
Betriebshaftpflicht (third party company liability) Schützt Arbeitnehmer und Kunden
Produkthaftpflicht
Elementarschäden Sachversicherung (property all risk)
Nur Zusätze zur property all risk zu haben: Betriebsunterbrechung und Elektronikversicherung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Schwer versicherbare Risiken
Betriebsunterbrechung für supplier Problem wenn nur ein Kunde vorhanden ist und
dieser z.B. durch Brand ausfällt
Vermögenschadenhaftpflicht
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Teil 6Rechnungslegung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Rechnungslegung / Jahresabschluss
Einzelbilanzen nach jeweils nationalem Recht
In Landessprache In Landeswährung Prüfungspflicht nach nationalem Recht
Dund
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Eigenkapital fix
Fremdkapitalkapital D
Anlagevermögen D
Umlaufvermögen DBilanzsumme D
EK-Quote 20%
Fremdkapitalkapital C
Anlagevermögen C
Umlaufvermögen CBilanzsumme China
+EK-Quote neu X%
= Bilanzsumme Konzern
Konzernbilanz
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Reform der Rechnungslegung
Ab 2007 quasi IFRS für börsennotierte AG
Wahlrecht für ausländisch investierte Gesellschaften
HB 1 und HB 2 nähern sich einander an
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Teil 7
Steuern
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Einfluss aktueller Rechtsänderungen
in Deutschland und in China
auf die Steuerstrategie ausländisch investierter
Gesellschaften
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Rechtsänderungen Deutschland
Steueränderungsgesetz 2007 (gültig ab 2007)
SEStEG (gültig ab 13.12.2006)
BMF-Schreiben zu Funktionsverlagerungen
Jahressteuergesetz 2007 (gültig ab 2008)
Reform der ErbschSt gültig ab 2007 ?
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Europäisierung des UmwStG (SEStEG)
EUGH: Betriebsstätten-Verlust abzugsf.?
EbschSt / SchenkSt: Bewertung von Unternehmensvermögen nach
EU-Recht
Einfluss von Europa-Recht
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Weitere geplante Gesetze
Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens
Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte (voraussichtlich ab 2009)
Überarbeitung des § 1 AStG in 2007
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Und weil das alles zu schwierig ist und das Steuerrecht immer komplizierter wird…
erhebt die Finanzverwaltung ab 2007 für verbindliche Auskünfte mindestens 5.000 €
und für Verständigungsverfahren mindestens 20.000 € an Gebühren.
Eine Änderung des Antrags wird aber schon für 10.000 € angeboten.
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Änderung der Rechnungslegung / Bewertung beschlossene Steuerreform per 1.1.2008 Abschaffung der Begünstigung von Ausländern Einführung einer Quellensteuer auf Dividenden normierte Gesellschafterhaftung ab 1.1.2006
Rechtsänderungen in China
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Änderungen der bilateralen Abkommen / DBA
- Betriebsstätte -
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Direktgeschäft, Betriebsstätte
Direktgeschäft im Ausland
Betriebsstätte nach § 12 AO, nicht aber nach Art. 5 DBA (Warenlager)
Betriebsstätte nach § 12 AO, und nach Art. 5 DBA
KSt und GewSt in D, keine Steuer in China
Nur KSt in D, aber keine GewSt (§ 9 Abs.3)keine Steuer in China
Keine Steuer in D,Steuer in China
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
OECD: Aufweichung des Begriffs Betriebsstätte
Bisher: Verfügung über feste räumliche Einrichtung Abschlussvollmacht und Wohnsitz
Künftig Mehr als 6 Monate Präsenz (ohne Räume) Nutzung fremder Räume reicht aus Annahme der Vollmacht „per se“ d.h. automatische
Akzeptanz der akquirierten Aufträge Vertreter / Unternehmer wird persönlich steuerpflichtig
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Besteuerungsrecht von Staaten
Wer in Deutschland einen Sitz oder Ort der Geschäftsleitung bzw. als Privatperson einen Wohnsitz hat, ist dort mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig.
Dasselbe gilt (u.E. gleichzeitig) auch für China
Deutschland besteuert die Vermögens-Nachfolge durch Erbschaft oder Schenkung, China faktisch nicht
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Doppelbesteuerung ? DBA soll dies verhindern, regelt nur materielles
Recht zu Steuern vom Ertrag und vom Vermögen, nicht z.B. ErbschSt, VAT / USt. Verfahrensrecht ist nicht geregelt
deutsches Außensteuerrecht und chinesische „cost+Methode“ generieren partielle Doppelbesteuerung
Absolute Steuerbefreiung in beiden Staaten gleichzeitig ist aber möglich
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Weitere Steuerliche Faktoren Deutschland
§ 8a KStG: Einschränkung der Eigenfinanzierung
AStR: aktive und passive Einkünfte
erweiterte Steuerpflicht bei Erbschaft
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Dividenden und Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in China steuerpflichtig,
Verlustvortrag China bis zu 5 Jahre, kein Rücktrag
Prüfungstätigkeit wird zunehmen
Weitere Steuerliche Faktoren China
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Auswirkungen auf die Steuerstrategie
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Kernziele einer Steuerstrategie Gesamtbelastung auf Ebene der
Gesellschaft und ihrer Gesellschafter soll minimiert werden
Flexible Anpassung an Veränderungen
Vermeidung von SteuerrisikenHaftung, abhängig von RechtsgestaltungMehrfachbesteuerung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Ganzheitliche Betrachtung ist gefragt
Mehrjahresentwicklung im Blickfeld Scheingewinnbesteuerung vermeiden Dynamische Strategie versus statische
Installation Tax benefits sollen genutzt werden Gesellschafter-Besteuerung individuell
berücksichtigen
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Steuerliche Gefahren bei der Trennung / Transfer von Ergebnis
Stützung einer Auslandstochter führt zu AK auf die Beteiligung, nicht zu abzugsf. BA
Stützung der Mutter über Verr.preise führt bei Aufdeckung zu Doppelbesteuerung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
kurzfristig umsetzbare Empfehlung Kompetenzen prüfen, Betriebsstätten ja / nein
Tax rulings effizient schützen und nutzen
operatives Ergebnis in China besteuern
Beteiligungs- und Finanzierungsergebnisse in Deutschland ansiedeln
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Mittelfristige Steuerstrategie
Einfluss des Europa-Rechts zur strukturellen Veränderung nutzen
Ausschüttungspolitik vor dem Hintergrundkünftiger Quellenbesteuerung in D und CN
Auslandsvermögen vor dem Hintergrund ErbschSt / SchekSt prüfen
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Ebene Gesellschaft – Gesellschafter
Zuordnung von Anstellungsverhältnissen
Struktur der Gesellschaft entscheidet über Dividendenbesteuerung
Direkte Verlustverrechnung bei rep.office in der Hand der Gesellschafter (einzeln oder als Personengesellschaft)
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
A- GmbH
China- Gesellschaft
Holding
100%
D CH
Parallel-Struktur vermeidet Konzern
und spart Steuern
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
China- Gesellschaft
HoldingCH
Marge besteuern mit 8%
Operatives Ergebnis steuerfrei bzw.
Steuer max 25%
Dividende steuerfrei
ev. Quellensteuer CN 10%
GesellschafterDividende
zur Hälfte steuerfrei
ev. Abgeltungssteuer 25%
A-GmbH
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Grundlagen einer Gesamt-Steuerstrategie
China bietet (noch) begrenzte tax-holidays an Regulärer Steuersatz beträgt derzeit ca. 33%.
Besteuerung von Verlusten nach der cost+ Methode
Deutschland plant eine Reform der Unternehmenssteuer mit dann
ca. 29% Steuern
Schweiz als Standort einer möglichen Holding und Auslands-
trading-company verlangt 5%
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Steuern im internationalen Umfeld
Jedes Land hat ein eigenes vitales Interesse Steuern einzunehmen.
Wer in Deutschland wohnt, ist hier mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig.
Wer im Ausland tätig wird, steht unter erhöhter Beobachtung und hat besondere Pflichten zu erfüllen
China erhebt gleichzeitig Anspruch auf die Besteuerung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Doppelbesteuerung Soll verhindert werden durch DBA
Bilaterale Abkommen sollen dies zu erreichen helfen, klappt aber nur bedingt,Verfahrensrecht ist nicht geregelt
deutsches Außensteuerrecht und chinesische „cost+Methode“ generieren partielle Doppelbesteuerung
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
gleitender Übergangdes Besteuerungsrechts
DBA Deutschland-China (nur materielles Recht)
Unselbständige Einheit / rep. office rep.office mit Entscheidungsträger Betriebsstätte / selbständiges Unternehmen DBA-Regelung nur für Ertragsteuern
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Weitere Steuerliche Faktoren
§ 8a KStG: Einschränkung der Unternehmensfinanzierung
AStR: aktive und passive Einkünfte Dokumentation der Verrechnungspreise
Erbschaftsteuer nicht harmonisiert
Differenzierte Umsatzsteuerproblematik
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Steuersätze in China
25 % nationale Corporate Income Tax ab 2008
+3% lokale Corporate Income Tax
15% in Sonderwirtschaftszonen
Zielvereinbarungen (tax ruling) möglich
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Umsatzsteuer VAT (Value Added Tax)
Regelsatz 17% auf Warenverkauf Lohnfertigung Reparatur- und Ersatzleistungen
Keine vollständige Erstattung beim Export (Regelsatz der Erstattung 13%)
Anerkennung als Steuerschuldner nötig, um offizielle Steuerrechnungen (fabiaus) ausstellen zu dürfen)
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Umsatzsteuer : Business Tax
Regelsatz 3 oder 5% wird erhoben auf Beratungsleistungen Vermietung Darlehenshingabe Lizenzen
Steuersatz im Bereich Unterhaltungbis zu 20%
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Besteuerung rep. office in China
Ist das office mit einem Entscheidungsträger besetzt, dann entsteht ein eigenes Steuersubjekt
Deutschland läßt die Ausgaben von 250.000 € dann nicht mehr zum Betriebsausgabenabzug zu, das kostet 95.000 € Steuern.
China besteuert nach der cost-plus-Methode einen fiktiven Gewinn, das kostet ca. 25.000 €.
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Besteuerung einer Produktionsgesellschaft
Encourages status nach Errichtung beantragen, Einfuhr von Maschinen und Anlagen zoll- und USt-frei möglich im Gründungszeitraum
tax rule applies führt zu Steuerferien für die ersten beiden Jahre ab Erreichung der Total-Gewinnschwelle + 3 Jahre halber Steuersatz
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Besteuerung einer Handels- oder Dienstleistungs-Gesellschaft
Kein ecouraged status möglich
Regelsteuersatz 33%, künftig 28%
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Besteuerung einer gemischten Gesellschaft
Encourages status mit tax applies kann gewährt werden, entfällt aber rückwirkend wenn Produktionsumsatz unter 50% liegt
Encouraged status meist verbunden mit max. import-rate von 70-80% des Stammkapitals
Empfehlung: getrennte Gesellschaften
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Besteuerung eines Joint Ventures
Sonderstatus mit Befreiung möglich, lokal verhandeln und Angebote vergleichen (tax ruling)
Regelsteuersatz aktuell noch 33%
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Steuerstrategie
Keine „Klimmzüge“ versuchen, aber
Gewinne stufenweise legal da entstehen lassen, wo sie wenig Steuern kosten und das Fiskaldenken den Unternehmer nicht diskriminiert
Zeitpunkt der Verwirklichung einer „Betriebsstätte“ gem. DBA läßt sich z.B. über die Verteilung von Kompetenz regeln
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Fazit
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Erst eine halbwegs konkrete Vorstellung vom Inhalt und den Zielen des Geschäfts
ggf. in der Zeitreihe
ermöglicht die Festlegung einer vorteilhaften Strategie zur Erreichung der Ziele und
Eingrenzung von Risiken
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Mittelständler brauchen Lösungen, die im Ernstfall nicht das gesamte Unternehmen umwerfen
Unverzichtbar ist auch die Analyse der bestehenden Verträge in Deutschland speziell vor dem Hintergrund des geplanten Auslands-Engagements
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Gesellschaftsrecht in Deutschland
Deutsche Gesellschaft: Satzung beachten, da diese oft ein umfassendes Wettbewerbsverbot und „Allmachtsanspruch“ enthalten
Prüfung der gesellschaftsrechtlichen
Grundlagen.
Folge bei Verstoß: Pflichtverletzung und ev. Untreue des GF; persönliche und unbegrenzte Haftung für alle Risiken
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Businessplan erstellen Stufenplan erarbeiten Risikopotenzial bestimmen Kapitalbindung in der Zeitachse erkennen
Konzernbildung verhindern Parallele Struktur aufbauen
z.B. über Holding in D oder in der Schweiz Kompetenzen und Führungsstruktur festlegen
Steuerberater- und Rechtsanwalts-Partnerschaft
Empfehlung
Nicht schwarz-weiß denken, sondern in den vielen Grau-Stufen dazwischen
China muss man erleben. Also hinfahren, mit anderen reden, die dort schon Erfahrungen haben. Vieles ist vor Ort unkomplizierter, als man sich das von zuhause aus vorstellt.