Stand: Oktober 2002Verfasser: Klaus Peter Reidt (für ) Präsentation des Atemschutzbereiches Der...
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Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Präsentation des Präsentation des AtemschutzbereichesAtemschutzbereiches
Der Feuerwehr der Gemeinde..........
Durch Leiter Atemschutz
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Anmerkung zur PräsentationAnmerkung zur Präsentation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit Soll dazu beitragen, dass Feuerwehrangehörige unverletzt
aus dem Einsatz kommen Dritte und Sachwerte durch falsche Handlungen von
Feuerwehrangehörigen oder durch Organisationsmangel nicht weiter beeinträchtigt werden (Regress)
Dient nicht dazu bisheriges Handeln, Denken oder Unterlassen in Misskredit zu bringen
Soll in einfach und verständlicher Form auf Risiken, Chancen und Möglichkeiten aber auch auf die Notwendigkeit von Maßnahmen hinweisen
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Was umfasst der Was umfasst der Atemschutzbereich ?Atemschutzbereich ?
Mannschaft
Geräte
Aus- und Fortbildung
Atemschutzgeräteträger
Preßluftatmer, Flaschen, Masken, Filter
Geräteträgerlehrgang Gerätewartelehregang Standortausbildung
(Anpassung & Weiterbildung an örtliche Verhältnisse)
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Mannschaft Mannschaft
Derzeit ?? einsatzbereite Geräteträger: Absolvierung des Geräteträgerlehrgangs Ärztliche Untersuchung G 26 Jährlicher Streckendurchgang und Einsatzübung Teilnahme an Weiterbildung zur Erhaltung
Einsatzbereitschaft Fehlt eine Voraussetzung = Keine Tauglichkeit Keine Tauglichkeit = Gefährdung der
Einsatzbereitschaft
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
GeräteGeräte
? Atemschutzgeräte. Davon ? wegen eingestellter Ersatzteillieferung
nicht einsatzfähig. Weitere ? Geräte, welche ab 2007 aus vorgenanntem Grund nicht einsatzfähig sind (PA 80)
Neuanschaffung, ansonsten Einsatzbereitschaft nicht gewährleistet
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Masken & FlaschenMasken & Flaschen Derzeit ca. 60 Masken Alle Masken sind
entsprechend der Herstellerauflagen mit neuen
Sprechmembranen und
Ausatemventilen etc. zu versehen
Derzeit ?? Flaschen Davon ?? Flaschen TÜV
fällig Zzgl. Erneuerung
Lackierung (Neue Norm) Zzgl. Erneuerung
Flaschenventil (Sicherheitsvorschrift)
Kosten ca. 140 € a Fl.
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Aus- und WeiterbildungAus- und Weiterbildung Ist Bestandteil der Einsatzbereitschaft Ist notwendig als Selbstschutz Schwere Unfälle im Atemschutz durch
mangelhafte Aus- und Weiterbildung (BF Köln, FF Soden etc.)
Insbesondere für Führungskräfte (Schadensminimierung)
Derzeitige Einschätzung: Einsatzbereitschaft nur bedingt vorhanden
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
AtemschutzgeräteträgerAtemschutzgeräteträger Ort: 1 Atemschutz nicht gewährleistet Ort: 8 Ort : 9 Ort : 1(3) Atemschutz nicht gewährleistet Ort: 3 Atemschutz nicht gewährleistet Ort: 4 Ort: 3 Ort 2 Atemschutz nicht gewährleistet (Detaillierte Bewertung der Einsatzbereitschaft nach Eingang der Einsatzbereitschaftsanalyse)
Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)Stand: Oktober 2002
Wer ist verantwortlich ?Wer ist verantwortlich ?
A te m sch u tzb e a u ftra g terO rts te ilw e h r
A te m sc h u tzb e a u ftra g te rO rts te ilw e h r
A te m sc h u tzb e a u ftra g te rO rts te ilw e h r
A te m sch u tzb e a u ftra g terO rts te ilw e h r
A te m sc h u tzb e a u ftra g te rO rts te ils w e h r
A te m sc h u tzb e a u ftra g terO rts te ilw e h r
L e ite r A te m sc h u tzF W D V 7
G e m e in de b ra n d in sp e k tor§ 1 2 H B K G
F W D V 7 P k t 3
G e m e in d e-vo rs ta nd
a ls U n te rn e h m er§ 2 H B K G / A rbe its s ich erh e itsge se tz / UV V 1 90
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Aufgabe des Leiter AtemschutzAufgabe des Leiter Atemschutz Beratung des Leiter FW f.d. Bereich Atemschutz Überwachung und Durchführung des Atemschutzes
einschließlich Weiterbildung Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen
Überprüfungstermine Überwachen der Lagerung, Verwaltung von Geräten Führen der Personalkartei Meldung festgestellter Mängel (Aus-, Weiterbildung, Gerät) an den
Unternehmer (Berichtspflicht) Stillegung und Aussonderung nicht einsatzfähiger Geräte
(BGR 190) (Anmerkung: einige Punkte werden bei fehlen eines AT-Gerätewartes in kl. Gemeinden durch den Ltr. Atemschutz
vorgenommen)
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
§ 3 Aufgaben der Gemeinden§ 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben
im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
1. Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten,
Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)Stand: Oktober 2002
Aufgabe der GemeindeAufgabe der Gemeinde(Auszug § 3 HBKG)(Auszug § 3 HBKG)
2. für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen (Freistellung etc.)
3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen,
(2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann.
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Woran orientiert sich die Woran orientiert sich die leistungsfähige Feuerwehr ?leistungsfähige Feuerwehr ?
Feuerwehrorganisationsverordnung 10/2001
§ 1 - Grundsatzregelung (1) Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen
Feuerwehren richten sich nach dem Bedarf, der durch einen Bedarfs- und Entwicklungsplan ( § 3 Abs.1 Nr.1 HBKG)
ermittelt wird. Hierbei werden sowohl allgemeine Gefahren als auch besondere im Gemeindegebiet vorhandene
Gefahrenbereiche erfasst. Die Mindestanforderungen für den Grundbrandschutz sind in Anlage festgelegt.
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Welche Gefährdungspotentiale liegen Welche Gefährdungspotentiale liegen innerhalb der Gemeinde vor ?innerhalb der Gemeinde vor ?
Bundesautobahn (Gefahrgut, brennende Fahrzeuge), Bundesstraße, Eisenbahntrasse (ICE)
Altenheime, Schulen, Kindergärten, Wohnhäuser
Hotels und Jugendhaus (Dachgeschoss)
Landwirtschaftliche Höfe (Organ. Peroxide)
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
GefährdungspotentialGefährdungspotentialBAB und BBAB und B
A nforderung an A tem schutz
Radioaktive S toffeAusrüstung nicht vorhandenE igenschutz nich t m öglich
Fehlende M essgeräte
Gefahrgut:Vorhalten von CSA-TrägerDerzeit: ?
Gefahrgutausrüstungnicht e insatzbereit, kein ausreichendes Personal
V irenM ilzbrand
etc .
V erkehrsunfä lle
Keine Einsatzbereitschaft = keine wirksame (schnelle) Hilfe Keine Einsatzbereitschaft = keine wirksame (schnelle) Hilfe = potentielle Gefährdung der Bevölkerung durch Schadensausbreitung= potentielle Gefährdung der Bevölkerung durch Schadensausbreitung
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
GefährdungspotentialGefährdungspotentialAltenheimAltenheim
Altenheim......im Stadt-,Ortsteil ........ ?? Heimbewohner. Davon 1 bettlägerig, 17 bräuchten Hilfe beim
Gehen.
Altenheim......im Stadt-,Ortsteil ........ ?? Heimbewohner, davon 21 nicht gehfähig und weitere 37,
die auf Hilfe beim Gehen angewiesen sind. Altenheim......im Stadt-,Ortsteil ........ ?? Heimbewohner, 12 Heimbewohner bettlägerig und weitere
25 auf den Rollstuhl angewiesen, weitere 30, welche auf Hilfe beim Gehen angewiesen sind
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
AtemschutzunfälleAtemschutzunfälleBei Hinzuziehung von Berichten über
Atemschutzunfälle (www.Atemschutzunfaelle.de)
folgendes Fazit:Atemschutzgeräteträger und FK derzeit
größtenteils nicht in der Lage:Gefahren an der Einsatzstelle konkret zu
erkennen, (Erkundung, Beurteilung d. Lage)folgerichtig zu handeln (Entschluss) undsich selbst und Bürger zu schützen
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Derzeitiges FazitDerzeitiges Fazit Einsatzbereitschaft im Atemschutz nur bedingt vorhanden Anzahl der Atemschutzgeräteträger nicht ausreichend Feuerwehreinsatzpläne fehlen Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und Bereitstellung
der Kosten im Haushaltplan bislang unzureichend Lagerung der Atemschutzgeräte entspricht nicht den
einschlägigen Vorschriften der BGR 190 und FWDV 7 Derzeit fehlende Atemschutzgerätewarte
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
MaßnahmenMaßnahmen Motivationssteigerung zur Ableistung des
Atemschutzgeräteträgerlehrganges Überarbeitung der Alarm- und Einsatzpläne hinsichtlich tatsächlicher
Verhältnisse Verstärkte, intensive Weiterbildung im Atemschutz der
Führungskräfte und Mannschaft (Beginn seit Herbst 2001 mit Teilerfolgen)
Aufstellung einer technischen Einsatzleitung gem. HBKG Aufstellung eines Atemschutzzuges (Altenheime) Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen von besonderen
Gefährdungspotentialen (Projektgruppe durch Wehrführerausschuss gegründet, Leitung: Ltr. Atemschutz, Mitglieder : Zug- und Gruppenführer)
Intensivierung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Weitere MaßnahmenWeitere Maßnahmen
Konsequente Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und Bereitstellung der Kosten im Haushaltplan
Bauliche Maßnahmen zur Erlangung einer vorschriftsmäßigen Lagerung der Geräte
Durchführung von halbjährlichen und jährlichen Prüfungen vor Ort wirtschaftlicher :
Anschaffung eines Prüfkoffers (€ 2300,00); erspart Fahrt- und Lohnkosten Verlängerte Austauschintervalle, dadurch Kostenersparnis in Höhe von
jährlich € 1500 bei Preßluftatmern und weitere Einsparung bei Routineuntersuchungen und nach Übungen
Herstellung der sofortigen Einsatzbereitschaft Amortisierung innerhalb von 1/12 Jahren
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Organisationsverschulden können bei Führungskräften an folgenden Sachverhalten
festgemacht werden:
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
OrganisationsverschuldenOrganisationsverschulden
Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation Mängel in der Aufbau- und Ablauforganisation führen zur Schädigungführen zur Schädigung
der Mitarbeiter und Dritter und/oder
der Umwelt
Es können Schadensersatzansprüche gegenüber den Führungskräften (Gemeindevorstand, BGM. Leiter der
Feuerwehr, Leiter Atemschutz)geltend gemacht werden
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Es können drei Arten von schuldhaften VerhaltenEs können drei Arten von schuldhaften Verhaltenunterschieden werden und ggf. unterschieden werden und ggf.
Schadensersatzansprüche nach sich ziehen:Schadensersatzansprüche nach sich ziehen:
Wenn ein Unternehmen Verantwortung:an ungeeignete Mitarbeiter delegiertWenn Betriebsanweisungen fehlen oderlückenhaft sind und nicht beachtet werdenWenn gar nicht odervereinfacht kontrolliert wirdBGB z.B.§§ 823,831 Abs. 1 Satz 2 ff§ 130 OwiG
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
OrganisationsverschuldenOrganisationsverschuldenSelektionsverschuldenSelektionsverschulden
AnweisungsverschuldenAnweisungsverschuldenÜberwachungsverschuldenÜberwachungsverschulden
§ 130 OwiG unterstreicht die General-verantwortung der Unternehmensleitung
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
Regeln zur Umsetzung der Regeln zur Umsetzung der OrganisationsverantwortungOrganisationsverantwortung
Ermitteln und Beachtung der relevanten feuerwehrspezifischen Rechtsvorschriften
Bewusstmachen der allgemeinen, generell geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere des Haftungs- und Strafrechts (ggf. Durchgriffshaftung an Magistrat/ Vorstand, § 823 BBG, Amtshaftung etc.)
Betriebs- und produktbezogene Analyse (Mannschaft/ Gerät) der einschlägigen Organisationsanforderungen
Feststellung des Ist-Zustands der Betriebsorganisation Bewerten des Ist-Zustands anhand des Anforderungsspektrums Vollständiges Umsetzen der konkreten, zwingend vorgeschriebenen
Vorgaben Interpretation der unbestimmten Anforderungen gemessen am
»Möglichen und Zumutbaren« (= Bewertungsmaßstab der Verschuldenshaftung)
Stand: Oktober 2002 Verfasser: Klaus Peter Reidt (für www.atemschutzunfaelle.de)
UnternehmenspflichtenUnternehmenspflichten
die sorgfältige Erfassung aller Unternehmenspflichten(Vorschriften der Berufsgenossenschaft, Hersteller,
Feuerwehrdienstvorschriften, EN- (DIN) Normen)eine lückenlose und in sich widerspruchsfreie Aufgabenverteilung, so dass es weder zu Zuständigkeitslücken noch zu blockierenden Kompetenzüberschneidungen kommen kann die Delegation der wahrzunehmenden Aufgaben an sorgfältig ausgewählte Mitarbeitereine regelmäßige Kontrolle der jeweils nachgeordneten HierarchieebeneBereitstellung der notwendigen Haushaltmittel zu Erfüllung der Aufgaben