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Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 1
Kartengestützer Kartengestützer (elektronischer) (elektronischer) ZahlungsverkehrZahlungsverkehr
Georg Boll (OSR)
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Debitcard als Funktionsträger
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Debitcard als Funktionsträger
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Debitcard als Funktionsträger
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Elektronischer Zahlungsverkehr
Electronic-Cash-System Im Electronic-Cash-System können Kunden an automatisierten Kassen von Einzelhandels- und anderen Dienstleistungsunternehmen (Electronic-Cash-Terminals) unter Einsatz bestimmter Karten und Eingabe ihrer PIN bargeldlos zu Lasten ihres Girokontos zahlen
POS-Zahlung Zahlung an der Ladenkasse = POS-Zahlung: Zahlen am Point of Sale (Ort des Verkaufs/ Barcode/ Warenwirtschaftssysteme..)
Internationalität Das nationale Electronic-Cash-System ist um das grenzüberschreitende edc/Maestro-Verfahren erweitert worden.
Deutsche Karteninhaber können dadurch an automatisierten Kassen im Ausland bezahlen
Wesen des Electronic-Cash-Verfahrens
POZ-Zahlung Elektronisches Zahlen am Point of Sale ohne Zahlungsgarantie
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Kartengestützter Zahlungsverkehr
Zahlungsverfahren, bei denen eine an das Kundenkonto gebundeneKarte als Zahlungsinstrument (Funktionsträger) eingesetzt wird, werden als kartengestützt oder kartengesteuert bezeichnet.
Zahlungen mit der Girocard
Zahlungen mit Kundenkarten, die von Kreditinstituten ausgegeben werden
Zahlungen mit Kreditkarten
Zahlungen mit der Geldkarte (elektronische Geldbörse)
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zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten, die mit dem Girocard - Zeichen gekennzeichnet sind
zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Kassen im Rahmen des Electronic-Cash-Systems
und des internationalen edc-/Maestro-Systems (SEPA) zum Aufladen der Geldkarte an Ladeterminals
Einsatz der Girocard mit PIN:
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Ablauf von Electronic-Cash-Zahlungen
Vor einer Transaktion erfolgt eine Autorisierungsanfrage
Autorisierung ist das Verfahren zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlung.
Bei der im (EC-) Girocard-System betriebenen Online-Autorisierung werden die Daten nach Erfassung in der Kasse an die Autorisierungszentralen der Kreditinstitutsgruppen übermittelt
Die Autorisierung umfasst
Kontrolle der eingegebenen PIN
Prüfung der Echtheit der Karte
Kontrolle einer möglichen Sperre
Prüfung der Einhaltung des Verfügungsrahmens
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Ablauf von Electronic-Cash-Zahlungen
Zahlungsgarantie Bei positiver Autorisierung erscheint die Antwort „Zahlung erfolgt“ im Display des Electronic-Cash-Terminals.
Damit gibt das Kartenausgebende Kreditinstitut eine Zahlungsgarantie gegenüber dem Unternehmen ab
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Grundschema der Electronic-Cash-Zahlungen
Kunden(Karteninhaber)
Kreditinstitute der
Karteninhaber
Unternehmen
1. Leistung
2. Zahlung
Electronic-Cash-
Terminal
3. Autorisierungs- anfrage
Netz-betreiber
Autorisierungs-zentralen
5. Lastschrift
GZS
6. Gutschrift
8. Belastungen
4. positive Antwort
Kreditinstitut des
Unternehmens
7. Lastschrift- einzug
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Eingabe der SparkassenCard in den Geldautomaten
Wahl der Funktion "Handy laden"
Mobilfunkbetreiber auswählen
PIN – Nummer eingeben
vollständige Rufnummer des Handys eingeben
Wiederholung der Eingabe der Rufnummer
Auswahl des gewünschten Aufladebetrages aus (15, 30 oder 50 Euro)
Bestätigung der Eingabe
Der ausgewählte Betrag wird dem Girokonto belastet und dem "Prepaid-Handy-Konto" sofort gutgeschrieben.
Nach der Bestätigungsmeldung ist Ihr Guthaben sofort verfügbar
Cash & Go
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Die elektronische Geldbörse
Quelle: Sparkassen-Finanzgruppe
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Wesen und Arten der elektronischen Geldbörse
ElektronischeGeldbörse
Elektronische Geldbörsen sind vorausbezahlte Zahlungskarten.
In einem elektronischen Chip sind Werteinheiten gespeichert, mit denen an entsprechend ausgerüsteten Terminals vor allem kleinere Geldbeträge bargeldlos bezahlt werden können
Geldkarten Karte ist nicht kontogebundenWiederaufladung erfolgt an ungebundenen Terminals
GirocardsKreditkarten und Kundenkarten von Kreditinstituten
Karte ist kontogebundenWiederaufladung an den Terminals der vertraglich gebundenen Institute (s.a. Cash-Pools)
andere Wertkartenz.B. Telefonkarten
Karte ist an den Dienstleister gebunden Wiederaufladung ist unüblich
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Zahlungen mit der elektronischen Geldbörse
Definition Das bargeldlose Bezahlen aus der elektronischen Geldbörse erfolgt im Verhältnis Karteninhaber zur Akzeptanzstelle anonym wie eine Barzahlung.
Weder die Eingabe der Geheimzahl noch die Unterschrift des Karteninhabers ist erforderlich
Bei jeder Zahlung wird der Betrag über ein Chipkarten lesendes Terminal vom gespeicherten Guthaben abgebucht
Gegenüber dem Kartenakzeptanten übernimmt das Karten ausgebende Kreditinstitut die Zahlungsgarantie
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Verrechnung von Zahlungen mit elektronischen Geldbörsen
Der Händler reicht alle Umsätze aus elektronischen Geldbörsen bei seinem Kreditinstitut oder einer von diesem benannten Stelle(Börsenevidenzzentrale / Übergangsstelle) ein.
Hier werden nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit die Umsätze zum Einzug freigegeben.
Die Einzeltransaktionen werden zu Aggregaten zusammengefasst und in den Zahlungsverkehr zur Verrechnung der Geldbörsenumsätze eingeleitet
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Aufladungen von elektronischen Geldbörsen
Wieder aufladbare elektronische Geldbörsen können jederzeit erneut bis zum Höchstbetrag innerhalb des individuellen Verfügungsrahmens des Kontoinhabers aufgeladen werden.
Für Aufladungen gegen Kontobelastung ist die Eingabe der PIN des Karteninhabers und eine positive Online-Autorisierung des Ladebetrags erforderlich.
Gleichzeitig mit dem Ladevorgang wird das Girokonto des Kontoinhabers belastet
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Börsenevidenzzentrale
Geladene Beträge werden einem Börsenverrechnungskonto des Karten ausgebenden Kreditinstituts gutgeschrieben und einer Börsenevidenzzentrale gemeldet.
Aufgabe dieser Evidenzzentrale ist es unter anderem, für jede Karte einen sog. „Schattensaldo“ zu führen, der durch Ladevorgänge betragsmäßig erhöht und durch Verfügungen entsprechend vermindert wird
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Vorteile der Zahlung mit der elektronischen Geldbörse
für den Käufer :
Verminderung der Bargeldhaltung
Unabhängigkeit von abgezahlten Kleingeld
Schnelligkeit des Zahlungsvorganges
Wieder Auflademöglichkeit
jederzeit Überprüfbarkeit des aktuellen Guthabensaldos
Möglichkeit der Verwendung der ec-Karte als elektronische Geldbörse
Risiko: Bei Verlust werden die enthaltenen Beträge nicht erstattet
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 22
Vorteile der Zahlung mit der elektronischen Geldbörse
für den Verkäufer
Verminderung des Beraubungsrisikos
Vermeidung von Fehlern bei der Wechselgeldausgabe
Schnelligkeit des Zahlungsvorganges
Vermeidung von Geldbearbeitungskosten
Kostengünstigkeit des Systems
Zahlungsgarantie des Kreditinstitutes
Gleichtägige Gutschrift d. Umsätze
Risiko: Bei Verlust werden die enthaltenen Beträge nicht erstattet
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 23
Einsatz der Girocard (bislang : ec-Karte)
ohne PIN:
als elektronische Geldbörse, sofern sie mit dem Geldkarten-Chipausgerüstet ist
als Servicekarte für Kundenselbstbedienungseinrichtungen des Kreditinstitutes
zum bargeldlosen Bezahlen ohne Zahlungsgarantie im ELV-Verfahren - Nachfolger des bisherigen POZ-Verfahrens der Banken -
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 24
Die InterCard AG übernimmt die früheren Funktionen der Kreditwirtschaft im firmeneigenen POZ-Plus® Verfahren
Quelle: intercard.de
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Einsatz der Girocard im POZ-Plus© Verfahren
SchnitzgäbeleSchnitzgäbele
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 26
POZ Plus® mit Rücklastschrift-Service
Kunde bezahlt mit seiner Bankkundenkarte und Unterschrift (Lastschrifteinzug).
Kontonummer und Bankleitzahl werden überprüft und autorisiert.
Bei Rücklastschrift mangels Deckung wird dem Verkäufer derZahlungsausfall inklusive der angefallenen Bankgebühren erstattet.
Im InterCard-Sperrenpool werden Informationen zu vorangegangenen Bezahlvorgängen im System der InterCard abgelegt und permanent aktualisiert.
Bei Abfragen im Rahmen von POZ-Plus® werden Kartendaten im Rechenzentrum der InterCard online geprüft.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 27
Vorteile von POZ Plus® mit Forderungsankauf:
Unterschrift des Kunden genügt
schnelle Autorisierung der Zahlung
kein Risiko für den Händler, da InterCard Zahlungsausfälle im Rahmen des Forderungsankaufs erstattet
POZ Plus® mit Rücklastschrift-Service
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 28
ec-/girocard-Zahlungen werden zuerst mit dem unterschriftbasierten POZ Plus®-Verfahren geprüft und auf Wunsch mit dem Forderungsankauf der InterCard kostengünstig abgesichert.
In Ausnahmefällen, wenn POZ Plus® eine Risikoübernahme ablehnt, wird der Kunde gebeten, seine PIN einzugeben.
Das Karten ausgebende Institut sichert dann die Zahlung durch Electronic-Cash ab.
Quelle: intercard.de
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 29
Die Vorteile für den Händler:
kostengünstiger als die ausschließliche Nutzung des Electronic Cash-Verfahren (PIN)
größter Teil des Umsatzes über das preiswerte POZ Plus®
mit Forderungsankauf
optimale Verfügbarkeit, da weitestgehend unabhängig von Banken-Autorisierung
Quelle: intercard.de
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Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 31
zum Abheben von Bargeld an Geldautomaten, die mit dem Girocard - Zeichen gekennzeichnet sind
zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Kassen im Rahmen des Electronic-Cash-Systems
und des internationalen edc-/Maestro-Systems (SEPA) zum Aufladen der Geldkarte an Ladeterminals
Einsatz der Girocard mit PIN:
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Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 33
Bedingungen für Girocards
Die Kunden müssen die Bedingungen für Girocards anerkennen. Diese Bedingungen regeln u.a.:
Die Bereitstellung eines Verfügungsrahmens für - Abhebungen an ec-Geldautomaten, - Zahlungen an automatisierten Kassen - Aufladung der GeldKarte
Die Haftung für Schäden durch missbräuchliche Verwendung der Girocard sowie für Schäden durch missbräuchliche
Aufladevorgänge
Das bargeldlose Bezahlen ohne Zahlungsgarantie an automatisierten Kassen mittels Lastschrift (ELV-System )
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Einsatz der Girocard an Geldautomaten
Unter Eingabe seiner PIN kann sich der Karteninhaber mit der Girocard Bargeld aus Geldautomaten beschaffen.
Wird die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben erfolgt eine Sperrung der Karte
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 35
Einsatz der Girocard an ec-Geldautomaten
Verfügungs-rahmen:
Für Abhebungen an Geldautomaten und Zahlungen an automatisierten Kassen im Electronic-Cash-System teilt das Kreditinstitut dem Kontoinhaber einen für einen bestimmten Zeitraum geltenden Verfügungsrahmen mit
Besonderheit: Das Institut, das Geldautomaten betreibt, ist berechtigt, von dem Karten ausgebenden Institut zusammen mit dem Verfügungsbetrag ein Entgelt für die Benutzung seines Geldautomaten zu verlangen.
Verfügungsbetrag und Entgelt werden durch Lastschrift eingezogen.
Eine Rückgabe der Lastschrift wegen Widerspruchs, wegen fehlender Deckung oder aus anderen Gründen ist nicht möglich
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 36
Bewahren Sie Karte und PIN niemals zusammen auf.
Händigen Sie Karte und PIN nicht an Dritte aus bzw. machen Sie diese Dritten nicht zugänglich.
Mitarbeiter der Bank oder beauftragte Dienstleister werden von Ihnen niemals die PIN erfragen – weder mündlich noch schriftlich, telefonisch oder über elektronische Wege (E-Mail, SMS). Reagieren Sie niemals auf derartige Anfragen.
Notieren Sie die PIN nicht auf der Karte oder in Notizbüchern (auch nicht codiert).
Bei der Eingabe der PIN am Geldautomaten, an SB- oder an Bezahlterminals schirmen Sie das Eingabefeld zur Verhinderung der Einsichtnahme Dritter ab.
Lassen Sie die Karte nicht unbeaufsichtigt in parkenden Fahrzeugen liegen.
Bei Verlust oder Diebstahl der Karte oder Kartendaten lassen Sie sofort die Karte sperren und erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.
Merken Sie sich den bundeseinheitlichen Sperr-Notruf 116 116 zum Sperren Ihrer Karte oder fertigen Sie sich einen Notfall-Pass an.
Wichtige Sicherheitshinweise an die Kunden :
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Beispiel für einen Notfall - Pass
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 38
Missbrauch der Debitcard (als Funktionträger : Sparkassencard/ Bankcard / Girocard)Den Kunden trifft kein Verschulden Das Kreditinstitut trägt den gesamten Schaden
Leichte Fahrlässigkeit des Kunden (Verbraucher)
je nach Sparkasse/ Bank keine Haftung durch den Kontoinhaber ( sonst grds. max. 150 €)
Leichte Fahrlässigkeit des Kunden : kein Verbraucher oder Verfügungen außerhalb Deutschlands / EWR
volle Haftung durch den Kontoinhaber
Gilt ein Verfügungsrahmen, beschränkt sich die Haftung für Schäden jeweils auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen.
Fahrlässigkeit des Kreditinstituts und des Kunden
Aufteilung des Schadens je nach Verschulden
Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz des Kunden Kunde haftet im vollem Umfang
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 39
Missbrauch der Debitcard (als Funktionträger : Sparkassencard/ Bankcard / Girocard)
Grobe Fahrlässigkeit des Kunden
Der Kunde trägt den gesamten Schaden (evtl. bis Verfügungsrahmen),
wenn…
Der Kartenverlust schuldhaft nicht unverzüglich dem KI oder dem zentralen Sperrannahmedienst
mitgeteilt wurde.
Die PIN auf der Girocard vermerkt oder zusammen mit der Girocard verwahrt wurde (BGH-Annahme)
Die PIN einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde
Der Diebstahl/ Missbrauch der Karte nicht der Polizei angezeigt wurde.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 40
EUROTRAFIC Karte :bequem und sicher an über 13.000 Stationen in 16 Ländern bargeldlos tanken,
weitere Zusatzfunktionen z.B.: - Mautzahlung, - MwSt.-Rückerstattung, - Diesel-Steuer-Rückerstattung - europaweiter 24h Pannenservice
Mit mehreren Service-Niveau wird der Bezug von Kraft- und Schmierstoffen, Dienstleistungen rund um das Fahrzeug, sowie Shopwaren bequem und bargeldlos geregelt,
z.B. legen die Spediteure fest, welche Leistungen Sie oder Ihre Fahrer in Anspruch nehmen dürfen.
Tankkartenhttp://www.total.de
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 41
Arten von Kreditkarten
Kreditkarten nach der Ausstattung:
Standardkarten (Classic-Karten)
Firmenkarten (Businesskarten)
Goldkarten (Premium-Karten)
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 42
Rechtsbeziehungen beim Kreditkartengeschäft
Zwischen Kartenherausgeber und Vertragsunternehmen ( Boutique) wird durch ein Vertag ein Dauerschuldverhältnis begründet
der Kartenherausgeber ist verpflichtet:
die Forderungen der Vertragsunternehmen anzukaufen und sofort zu bezahlen
das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Karteninhabers zu tragen
dafür Sorge zu tragen, dass die Vertragsunternehmen ohne Barzahlung an den Karteninhaber leisten
die Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber zu bezahlen
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 43
Rechtsbeziehungen beim Kreditkartengeschäft
Zwischen Kartenherausgeber und Vertragsunternehmen wird durch ein Vertag ein Dauerschuldverhältnis begründet
die Vertragsunternehmensind verpflichtet:
den Karteninhaber ihre Leistungen ohne Barzahlung, aber zu Barzahlungsbedingungen zu gewähren
bestimmte Kontrollmaßnahmen bei der Akzeptierung der Kreditkarte durchzuführen
dem Kartenherausgeber eine Service-Gebühr (Disagio) zu zahlen
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 44
Rechtsbeziehungen beim Kreditkartengeschäft
Zwischen Kartenherausgeber und Vertragsunternehmen wird durch ein Vertag ein Dauerschuldverhältnis begründet
Der Karteninhaber ist verpflichtet:
den Jahresbeitrag für die Kreditkarte zu zahlen
den ihm eingeräumten Verfügungsrahmen zu beachten
auf seinem Bankkonto, von dem der monatliche Einzugsbetrag abgebucht wird, bzw. seinem Kreditkartenkonto für ausreichende Deckung zu sorgen
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 45
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 46
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 47
Die Swing Prepaid ist eine schufafreie MasterCard auf Guthabenbasisder Valovis Bank
Der Verfügungsrahmen richtet sich danach, wie viel auf die SwingCard Prepaid aufgeladen wird.
Bis zur Höhe des einbezahlten Guthabens kann weltweit bei allen MasterCard Vertragspartnern (Geschäfte, Supermärkte, Restaurants, Tankstellen, …) bargeldlos bezahlt werden.
Die SwingCard Prepaid kann jederzeit per Überweisung von einem Girokonto wieder aufgeladen werden.
Prepaid Karten
Beispiel :
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 48
sicheres Zahlungsmittel z.B. beim Online-Shopping übersichtliche Auflistung der Kartenumsätze
jederzeit Bargeld abheben – mit persönlicher PIN, falls gewünscht
bargeldlos bezahlen an mehr als 24 Mio. Akzeptanzstellen weltweit
Vorteile
Prepaid Karten
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 49
Kartenzahlungen mit der MasterCard
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber :
Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung(Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung.
Zustimmung erfolgt mit Einsatz von Unterschrift / PIN oder Nennung der Kartennummer
Nach der Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 50
Es ist entweder
ein Beleg zu unterschreiben, auf den das Vertragsunternehmen die Kartendaten übertragen hat, oder
an Geldautomaten und automatisierten Kassen die PIN einzugeben.
Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber statt den Beleg zu unterzeichnen seine MasterCard-Nummer angeben (Ausnahme)
Kartenzahlungen mit der MasterCard
Autorisierung von Kartenzahlungen durch den Karteninhaber :
Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung(Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 51
Grundschema des Kreditkartengeschäfts
Kreditinstitut / Kreditkartengesellschaft/ Kartenherausgeber
KäuferKarteninhaber
Verkäufer: Nur !
Vertragsunternehmen
Grundgeschäft, z. B. Kauf
1. Leistung
2. Zahlung mit Kreditkarte
6. Belastung
5. Forderung 3. Forderung
4. Gutschrift
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 52
Funktionen der Kreditkarte
bargeldlose Bezahlung von Waren und Dienstleistungen bei Vertragsunternehmen der Kartenherausgeber (Zahlungsfunktion)
Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und bei Kreditinstituten
Kreditkarten werden vorwiegend zum bargeldlosen Bezahlen bei Vertragsunternehmen eingesetzt.
Sie ermöglichen dem Karteninhaber Zahlungsvereinfachung und kurzfristige Kreditanspruchnahme
http://www.kreditkarten-auswahl.de/
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 53
Funktionen der Kreditkarte
Emittenten:
Emittenten von Kreditkarten sind Kreditkartengesellschaften und Kreditinstituten sowie Nichtbanken im Rahmen von Co-Branding-Verträgen.
Co-Branding-Karten werden z. B. von Bahngesellschaften, Autovermietern, Fluglinien etc. häufig mit Zusatzleistungen des Emittenten angeboten
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 54
Karten nach dem Abrechnungssystem
Charge-Creditcards
Credit-Karten Debit-Karten
Komplette Zahlung der Kartenumsätze
Abrechnung und Belastung :einmal im Monat per Lastschrift - bis dahin keine Sollzinsen
Komplette oder teil-weise Zahlung der Kartenumsätze ( mit Krediteinräumung evtl. als Revolving-Card)
Abrechnung : einmal pro Monat per Lastschrift oder gemäß Tilgungsplan
- taggenaue Soll- bzw. Habenzinsen
Kartenumsätze werden taggenau zinswirksam belastet.
Als Verrech-nungskonto fungiert das Kontokorrent-konto.
Das Konto wird einmal im Monat abgerechnet
Prepaid-Karten
Kartenumsätze nur in Höhe der vorausbezahlten Geldmenge möglich.
Das Kartenkonto wird wie ein Depositenkonto geführt.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 55
Credit-CardDieser Kartentyp räumt dem Besitzer einen Kreditrahmen ein. Der monatlich abgerechnete Betrag kann entweder gleich oder in Raten abbezahlt werden. Der Kunde kann die Rückzahlung steuern, wofür aber Zinsen berechnet werden. Credit-Cards als „Revolving-Cards“ haben einen vereinbarten Kreditrahmen mit festgelegtem Tilgungsplan (Ratenkredit), der immer wieder in Anspruch genommen werden kann und können auch auf Guthabenbasis geführt werden.
Charge-CardDer Kunde sammelt seine Umsätze auf einem Kartenkonto und rechnet monatlich ab.
Debit-CardBeim Gebrauch einer Debit-Karte wird das Giro-Konto des Inhabers sofort belastet. Die Debit-Card gleicht der (ec-Karte) Girocard eines Girokontos.
Prepaid-CardFunktioniert wie eine Handykarte, die aufgeladen werden muss; kommt als Ersatz für Traveller-Cheques in frage.Einsatz für Minderjährige oder bonitätsmäßig schlecht eingestufte Personen vor allem auf Fernreisen.
Kundenfrage : „Ich habe vor kurzem von Kreditkarten und vielen anderen Karten gelesen? Worin unterscheiden sich diese Karten?“
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 56
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 57
Abwicklungen von Kreditkartenzahlungen
Der Karteninhaber legt zur Bezahlung der Ware oder Dienstleistung dem Vertragsunternehmen seine Kreditkarte vor.
Er unterzeichnet einen von der Akzeptanzstelle aufgrund der in der Karte gespeicherten Daten erstellten Beleg
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 58
Abwicklungen von Kreditkartenzahlungen
Das Vertragsunternehmen stellt über ein elektronisches Terminal die Verbindung mit dem Rechenzentrum der Kreditkartengesellschaften
oder ihrer Autorisierungsstelle her.
Mit dem Einlesen der Karte erfolgt die Überprüfung des Verfügungsrahmens und einer eventuellen Sperre der Kreditkarte.
Bei positiver Autorisierung erscheint im Display des Terminals eine Autorisierungsnummer und die Angabe „Genehmigung erteilt“.
Die Autorisierungsnummer ist für das Vertragsunternehmen die Zahlungsgarantie
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 59
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 60
Ist die Karte echt?
Ist das VISA-Signet auf der Vorderseite vorhanden? (jede Ecke möglich) Unter dem UV-Licht wird ein «V» sichtbar.
Ist das Hologramm vorhanden ? (kann sich auf Vorder- oder Rückseite oder im Magnetstreifen befinden)
Wechselt das Hologramm durch Neigen seine Farbe, sodass die Taube deutlich sichtbar wird?
Schritt 1.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 61
Ist die Karte echt?Schritt 1.
Ist das Unterschriftsfeld auf der Kartenrückseite weder korrigiert noch radiert und unbeschädigt?
Besteht das Unterschriftsfeld aus einem ultravioletten sich wiederholenden VISA-Markenzeichen ?(Standarddesign analog Abbildung oder individuelle Gestaltung)
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 62
Ist die Karte echt?Schritt 2.
Sind die Sicherheitsprägungen korrekt?
Die ersten 4 Ziffern der geprägten Kartennummer müssen mit der direkt darunter aufgedruckten Zahl identisch sein.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 63
Ist die Karte echt?Schritt 3.
Die letzten vier Ziffern der Nummer, die auf dem Terminalbeleg ausgedruckt wird, müssen zwingend mit den letzten vier Ziffern der Kartennummer übereinstimmen.
Diese vier Ziffern entsprechen zudem den ersten vier Ziffern der Nummer, die auf der Rückseite der Karte im Unterschriftsfeld aufgedruckt ist.
Stimmen die Kartennummern überein?
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 64
Ist die Karte echt?Schritt 4.
Stimmen die Unterschriften überein?Ist die Karte unterschrieben?Stimmen die Unterschriften auf Karte und Verkaufsbeleg überein?
Telekurs Multipay-Notfallzentrale unter der Nummer 0800 80 10 10 / anrufen - verweisen auf den Code 10.Geben Sie der Kundin bzw. dem Kunden die Karte erst nach Abschluss der Transaktion und erfolgter Prüfung der Unterschriften zurück.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 65
14.04.2011
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 66
14.04.2011
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 67
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 68
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 69
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 70
Missbrauch der Creditcard (MasterCard / Visacard)
Haftung vor Verlustanzeige(„Sperranzeige“)
Haftung des Karteninhabers1) bei Fahrlässigkeit : 50 € (oder weniger)
Möglichkeit der Quotelung
Unbeschränkte Haftung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Haftung nach Verlustanzeige(„Sperranzeige“)
Keine Haftung des Karteninhabers
1) keine Unterscheidung Verbraucher / kein Verbraucher
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 71
girocard ist der übergeordnete und neutrale Rahmen für bargeldlose Zahlungen der deutschen Kreditwirtschaft.
Maestro ist die führende internationale Debitkartenmarke mit über 300 Mio. Karteninhabern allein in Europa.Sie bietet ein sicheres Online-Debit-Verfahren, das auf dem weltweit etablierten Debitverfahren von MasterCard basiert.
eine von VISA Europe entwickelte Bankkarte, die mit ihrem EMV Chip auf die Anforderungen des europäischen Zahlungsraums (SEPA) zugeschnitten ist.
Die Visa-ELECTRON Karte wird in 150 Ländern an 5,2 Mio. Bezahlstellen akzeptiert.
Neben der hohen Verbreitung empfiehlt sie sich als Online-Zahlungsmittel auch durch ihre hohe Sicherheit (Chip) beim Zahlungseingang und Datentransfer.
Sie gehört zu den weltweit bekanntesten Kreditkartenmarken und wird in Kooperation mit Banken ausgegeben.
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 72
Als Chinas bargeldloses Zahlungsmittel ist CUP auch weltweit die seit Jahren am stärksten wachsende Kreditkartenmarke.Besonders schätzen ihre Inhaber den offenen Verfügungsrahmen.Sie erlaubt den Zugriff auf die Gesamteinlage des Kontos und ermöglicht damit maximale Umsätze.
JCB ist der größte Kreditkartenaussteller und Kundenakquisiteur in Japan. Die Karte ist vor allem in Japan und den USA, aber auch in Korea, China, Taiwan, Thailand und Singapur weit verbreitet
Die exklusive Kreditkartenmarke American Express (Amex) ist durch ihre Sonderleistungen und Zusatzversicherungen besonders bei Reisenden ein beliebtes Zahlungsmittel.
Kooperationen in den Branchen Tourismus und Lifestyle machen die Diners Club Karte für Vielreisende, wie auch für Geschäftskunden zu einem gern genutzten Zahlungsmittel.
14.04.2011Quelle des Glossars:
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 73
Ausblick : Zahlen ohne Girocard oder Kreditkarte
Stand: August 2011 Kartengestützter Zahlungsverkehr / Georg Boll 74
Ausblick : Zahlen ohne Girocard oder Kreditkarte