Stadtverwaltung Lindau (Bodensee)
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Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2016
Niederschrift
über die 6. Sitzung des Stadtrates
vom 11. Mai 2016
64. Beratunqsaeaenstand: Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Planfeststellungsverfahren nach § 18 AllgemeinesEisenbahngesetz (AEG) für die ABS 48 - Elektrifizierung und Ertüchtigung der Strecke Geltendorf - Memmingen - Lindau - Grenze D/A, Planfeststellungsabschnitt 16 Heimholz - Bodolzund Planfeststellungsabschnitt 17 Bodolz -Aeschacher Kurve
AZ:
Berichterstatter:
8500
Georg Speth, Leiter StadtbauamtFrank Treiber, Treiber Lärmschutz
Der Leiter des Stadtbauamtes, Herr Speth, erläutert den Sachverhalt anhandder Sitzungsvorlage, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er ergänzt dass kurzfristig noch ein fünfter Punkt in die Stellungnahme aufgenommen werden muss' Einbeziehung der geplanten Haltepunkte in die Planung der Elektrifizierung und Lärmschutzanlage"Die Stellungnahme lautet wie folgt: Die Stadt Lindau (B) fordert die Planung und Ausgestaltung der Elektrifizierung und Lärmschutzmaßnahmen auf die geplanten Haltepunkte in Ober-reitnau und Aeschach im Rahmen der Standortoffensive Bayern entsprechend anzupassenPläne zu dieser Ergänzung sind der beiliegenden Präsentation zu entnehmen.
Bürgermeister Dr. Bi r k lobt die gute Ausarbeitung der Stellungnahme. Er spricht sichdafür aus, im Begleitschreiben an das Eisenbahnbundesamt auszuführen, dass im Zweifelalle Rechtsmittel ausgeschöpft werden.
Bürgermeister Schober schließt sich des Lobes an. Er sieht die Höhe des Schallschutzes mit vier Metern als viel zu hoch. Er spricht sich jedoch gegen einen Haltepunkt in Ober-reitnau aus. SeinerAuffassung nach reicht der gutfunktionierende Stadtbus in Oberreitnau.
Stadtrat M. Kaiser zeigt sich überrascht, dass nach Meinung von BürgermeisterSchober kein Bahnhalt nötig sei. Andere Städte reißen sich um solche Haltepunkte.
Herr Treiber sieht niedrige Schallschutzwände, die nah am Fahrzeug sind als effizienter an. Erempfiehlt daher niedrige Schallschutzwände und Maßnahmen am Gleis.
Nach kurzer Diskussion fasst der Stadtrat einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister Stellungnahmen im Rahmen desPlanfeststellungsverfahrens für das Vorhaben ABS 48 zur Elektrifizierung der AusbaustreckeMünchen - Lindau - Grenze D/A für die Planfeststellungsabschnitte 16 Heimholz - Bodolzund PFA 17 Bodolz - Aeschacher Kurve entsprechend der Sachdarstellung der Punkte 3, 4und 5 abzugeben.
IV.
An die Fraktionen
An das Amt 60 z.K.
Zum Akt
Lindau, 31. Mai 2016
Dr. Gerhard Ecker
Oberbürgermeister
beglaubigt
Birgit RussProtokollführerin
Stadt Lindau (B)Stadtrat
Öffentliche SitzungMittwoch, 11.05.2016
TOP 6: Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zumPlanfeststellungsverfahren nach §18 Allgemeines Eisenbahngesetz(AEG) für die ABS 48 - Elektrifizierung und Ertüchtigung der StreckeGeltendorf- Memmingen - Lindau - Grenze D/A,Planfeststellungsabschnitt 16 Heimholz - Bodolz undPlanfeststellungsabschnitt 17 Bodolz - Aeschacher Kurve
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3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.1 Transparente Schallschutzwände
Die Stadt Lindau (B) fordert die Ausführung von TransparentenSchallschutzwänden. Die Planunterlagen sind entsprechend zu ändern.Für sensible Bereich, z. B. an Brücken sollen die Schallschutzwände miteiner Höhe ab 2 m über Schienenoberkante Transparent berücksichtigtwerden, um eine städtebauliche Einbindung zu ermöglichen.
• Transparenter Schallschutz fügt sich gut in die Umgebung ein• Mindert optisch die Höhe der Schallschutzwand
• Stadtbildverträgliche Erscheinung
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3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.2 Gestaltung der Lärmschutzanlaoe:
Oie—Stadt Lindau (B) fordert den Einsatz von niedrigenLärmschutzwänden in Bereichen der Wohnbebauung
• Erprobte und als wirkungsvoll befundene Technologie
• Reduzierung der Immissionen in unmittelbarer Nähe der Quelle derSchallerzeugung
• Fügt sich besser in die urbane Umgebung ein
- Effizienter als herkömmliche Schallschutzwände in Bezug aufWirkung und Wirtschaftlichkeit
• Vereinen die Einhaltung der Grenzwerte und städtebauliche Aspekte
Stadt Lindau (B) - SR-Sitzung - öffentliche Sitzung • 11.05.2016 - Stadtbauamt Lindau (B) /Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum PlanfeststellungsverfahrenFolie 5
3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.3 Lärmschutz:
Die Stadt Lindau (B) fordert, eine Auseinandersetzung mit dem ThemaSchallschutz unter der Prämisse des Bundes-Immissionsschutzgesetzeszum Schutz und der Vorsorge gegen Nachteile und erheblicheBelästigungen.
• Erläuterungsbericht ist widersprüchlich.
• Betroffene Menschen werden im besonderen Maße gesetzlichgeschützt und nicht nur vom Prinzip her.
• Gemäß §41 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes besteht dieVerpflichtung, die Maßnahmen so zu gestalten, dass die Umwelt(Anlieger) vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werde.
• Die Verhältnismäßigkeit kann erst mit der Ermittlung desVerkehrswertes der zu schützenden Gebäude ermittelt werden.
Stadt Lindau (B) • SR-Sitzung -öffentliche Sitzung - 11.05.2016 - SUdtbauamt Lindau (B) /Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum PlanfeststeüungsverfahrenFolie 6
3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.3.1 Verhältnismäßigkeit der Kosten von Schallschutzanlaoen:
Die Stadt Lindau (B) fordert eine signifikante Verbesserung derLärmschutzwirkung und eine gebührende Berücksichtigung derstädtebaulichen und gestalterischen Ansprüche der Stadt und derAnlieger, dies kann ohne unzumutbaren Mehraufwand für denVorhabensträger in die Planung einbezogen werden
• Bei dichter Besiedlung sind bis zu 50 % Anteil derSchallschutzkosten an den Gesamtkosten nicht alsunverhältnismäßig hoch angesehen.
• Das Verhältnis der Baukosten der Lärmschutzmaßnahme an denGesamtkosten ist offen zu legen. Es ist von realistischen Kostenauszugehen.
Stadt Lindau (B) • SR-Sitzung - Öffentliche Sitzung • 11.05.2016 - Stadtbauamt Lindau (B) /Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum PlanfestetellungsverfahrenFolie 7
3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.3.2 Lärmschutzwall oder Lärmschutzwand:
Die Stadt Lindau (B) fordert eine vollständige Prüfung für die Errichtungeines Lärmschutzwalles unter dem Gesichtspunkt des Orts- undLandschaftsbildes.
- Lärmschutzwall / Lärmschutzsteilwall haben wesentlich geringere Errichtungskosten
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- größeren Flächenverbrauch
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Landschaftsbild an
- Hohe Wirksamkeit und fast
eine unendliche Standzeit
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3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.4 Erschütterung / Denkmalschutz:
Die Stadt Lindau (B) fordert bei vorgesehener Einrichtung vonBaustraßen oder Lagerplätzen rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn dasBayerische Landesamt für Denkmalpflege. Bodenarchäologie, inThierhaupten zu beteiligen.
• Mittelalterlicher Burgstall bei km 144,8 auf Fl.-Nr. 118, GemarkungOberreitnau
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3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.5 Luftreinhalteplan:
Die Stadt Lindau (B) fordert, dass nur Baustellenfahrzeuge undMaschinen im Stadtgebiet Lindau (B) zum Einsatz kommen, die demaktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Stadt Lindau fordert, dassbaustellenbedingte Fahrten von LKW durch den innerstädtischen Bereichauf das zwingende notwendige Maß zu reduzieren sind. Die Stadt Lindau(B) fordert, dass der Bahnbetrieb auf der Trasse so ausgeführt wird, dassd§I Ausstoß von Luftschadstoffen minimiert wird und keineÜberschreitung der Grenzwerte der 22. BlmSchV auftreten.
• Luftreinhalteplan ab 28.12.2005 in Kraft.
• Darin ist eine Reduzierung von Fahrzeugen mit hohenLuftschadstoffen festgehalten.
• Die Stadt Lindau (B) tragt das Prädikat Luftkurort seit 1959.
Stadt Lindau (B) • SR-Sitzung - öffentliche Sitzung - 11.05.2016 - Stadtbauamt Lindau (B) /Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum PlanfeststellungsverfahrenFolie 10
3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.6 Maßnahmen zur Kompensation:
Die Stadt Lindau (B) fordert, dass die Maßnahmen zur Kompensationdauerhaft zu unterhalten sind. Anpflanzungen sind dauerhaft zu pflegen(mindestens 10 Jahre Entwicklungspflege, und bei Abgang gleichwertigzu ersetzen.
Zur dinglichen Sicherung der Ausgleichsflächen bewilligt bzw. verschafftdJ§ Vorhabensträgerin entsprechende beschränkte persönlicheDienstbarkeiten zu Gunsten des Freistaates Bayern und zu Lasten derbetroffenen Grundstücke-
Für die Ausgleichsmaßnahme A2 - Anlage einer Streuobstwiese fordertdie Stadt Lindau (B). dass nur Sorten anzupflanzen sind, die denVorgaben der Feuerbrandverordnung entsprechen. Für den Ausgleichsind grundsätzlich nur heimische und standorttvoische Gehölze zuverwenden mit einer Pflanzgualität von: HST. 3xv. mB. STU 16/18. DerStreuobstbestand ist dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen.
Stadt Lindau (B) - SR-Sitzung - öffentliche Sitzung - 11.05.2016 - Stadtbauamt Lindau (B) / Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Planfeststellungsverfahren Folie11
3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.6 Maßnahmen zur Kompensation:
Für die Ausgleichsmaßnahme G2 - Pflanzung von Gebüschen fordertdie Stadt Lindau (B). dass nur heimische und autochthone Gehölze miteiner Pflanzgualität von: Str. 3xv. Höhe 100 - 150 cm zu verwendensind.
• Im Erläuterungsbericht fehlen konkrete Angaben zu denAusgleichsflächen (Fl.-Nr., Gemarkung, Dingliche Sicherung, Pflegeder Ausgleichsflächen)
• Aussagen über Pflanzqualität, den Vorgaben derFeuerbrandverordnung, die Sortenauswahl und den Pflanzabständen(Gestaltung der Ausgleichsfläche) wurden nicht getroffen.
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3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.6.1 Beeinträchtigung / Zerstörung Stadt- und Ortsbild:
Die Stadt Lindau (B) fordert, dass eine vollständige Abwägung desBelanges Stadt- und Ortsbild durchgeführt wird.
• Der Belang Beeinträchtigung / Zerstörung des Stadt- und Ortsbildeswird zwar als Mangel erkannt, aber es gibt keine konkretenVorschläge zur Minderung oder Kompensation dieses Eingriffes.
• Durch eine sachgerechte Auseinandersetzung mit dem BelangStadtbild sollen verträgliche Lösungen mit stadtgestalterischemAnspruch gefunden werden.
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3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.6.2 Begrünung der Schallschutzwände:
Die Stadt Lindau (B) fordert bei der Auswahl der Ranken einMitspracherecht unter der Maßgabe, dass die inhaltliche Diskussion nichtprimär unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit steht.
Die Stadt Lindau (B) fordert, dass diese Maßnahmen dauerhaft zuunterhalten sind. Anpflanzungen sind dauerhaft zu pflegen und beiAbgang gleichwertig zu ersetzen.
• Wo immer es möglich ist, sollen die Pflanzstreifen erhalten bleibenbzw. wieder hergestellt werden.
• Begrünung hat eine hohe Wirkung hinsichtlich der städtebaulichenGestaltung.
• Die Art und Weise einer Begrünung hat eine große Bedeutung.
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3. Stellungnahme für den PFA 16:
3.6.3 Ökologische BauÜberwachung:
ZljI Überwachung der schonenden Ausführung sämtlicherBaumaßnahmen sowie die naturschutzfachlichenAusgleichsmaßnahmen fordert die Stadt Lindau (B) vor Beginn derDurchführung eine ökologische Bauüberwachung in Anlehnung an denLeitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung desEisenbahnbundesamtes zu beauftragen und der Stadt Lindau (B)nachzuweisen. Deren Aufgabe umfasst neben der Kontrolle undEinhaltung der umweltrelevanten Teile der Baumaßnahmen auch dieKontrolle und Aufsicht über die Durchführung. Pflege und Unterhaltungder Ausgleichsmaßnahmen.
• Die Vorhabensträgerin ist somit in der Pflicht alles zu dokumentieren.
• Die Kontrolle ist gegeben.
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4. Stellungnahme für den PFA 17
4.1 Transparente Schallschutzwände:
Entspricht analog der Stellungnahme für den PFA 16. (siehe Punkt 3.1)4.2. Entwicklung einer regionalen Radverkehrstrasse:
Die Stadt Lindau (B) fordert im Sinne der Aufrechterhaltung einerzusammenhängenden Trasse für den Radverkehr, die Erarbeitung einerLösung um den Qualitätsvollen Anschluss zwischen demBahngleisdreieck, dem Proiekt BÜ Lanoenweg und dem ProiektBahnhaltestelle Reutin zu gewährleisten. Es ist ein ca. 3.00 m breiterStreifen für einen künftigen Geh- und Radweg zu berücksichtigen.
• Es ist der Neubau eines Geh- und Radweges geplant, der dieVerbindung zwischen dem Bahndreieck, dem neuen Langenweg unddem Projekt Bahnhof in Aeschach herstellt.
Stadt Lindau (B) - SR-Sitzung - öffentliche Sitzung • 11.05.2016 - Stadtbauamt Lindau (B) /Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum PlanfeststellungsverfahrenFolie 16
4. Stellungnahme für den PFA 17:4.3 Gestaltung der Lärmschutzanlage:
Die Stadt Lindau (B) fordert den Einsatz von niedrigenLärmschutzwänden in allen Bereichen der Wohnbebauung.
Ansonsten sollen grundsätzlich die Lärmschutzwände durch einenMaterialwechsel (Gabionen. Beton. Aluminium, transparente Elemente)und eine differenzierte Formgebung (z. B. geschwungene Linien-Abtreppung, usw.) abwechslungsreich gestaltet werden, um das sensibleStadtbild der Tourismusdestination Lindau am Bodensee zu schützen.Die Notwendigkeit der Lärmschutzmaßnahmen sollen ortsbildverträolichmit einem hohen Anspruch an deren Gestaltung umgesetzt werden.
• Im Bereich Holbeinstraße entsteht durch die Planung ein erheblicherEingriff in das Ortsbild.
• Beim Spielplatz „Am Holben" soll die vorhandene Vegetation entlangder Bahngleise unbedingt erhalten bleiben.
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4. Stellungnahme für den PFA 17:4.3 Gestaltung der Lärmschutzanlage:
• Auf der Wackerbrücke sind verstärkt transparente Elemente zuverwenden, um die Massivität der Anlage zu mindern.
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4. Stellungnahme für den PFA 17:
4.3 Gestaltung der Lärmschutzanlage:
• Nach dem Bahnübergang ist auf Höhe der Lindauer Musikschuleein denkmalgeschütztes Gebäude „Villa Holdereggen", eine 4 mhohe und ca. 30 m lange Lärmschutzwand geplant, die Erfordernisist zu prüfen, da die Bahn in einer Vertiefung mit beidseits hohenBöschungen verläuft.
4.4 Lärmschutz:
Entspricht analog der Stellungnahme für den PFA 16. (siehe Punkt3.3)
4.4.1 Verhältnismäßigkeit der Kosten von Schallschutzanlagen:
Entspricht analog der Stellungnahme für den PFA 16. (siehe Punkt3.3.1)
Stadt Lindau (B) - SR-Sitzung - öffentliche Sitzung - 11.05.2016 - Stadtbauamt Lindau (B) / Stellungnahme der Stadt Lindau (B) zum Planfeststellungsverfahren Folie 19
4. Stellungnahme für den PFA 17:
4.4.2 Stadtbildvertrag liehe Planung der Lärmschutzwände:
Die Stadt Lindau (B) fordert, der Planfeststeller soll derVorhabensträgerin auferlegen, in Abstimmung mit der Stadt Lindau (B)für die Gestaltung einen Architekten zu beauftragen, der dieDetailgestaltung vor allem für die sensiblen Stadtgebiete erarbeitet.Diese Planungen sind einvernehmlich zwischen der Vorhabensträgerinund der Stadt zu entwickeln und umzusetzen.
• Es ist zumutbar, die Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung,Vorplanung mit Variantenuntersuchung und Entwurfsplanung) für dieLärmschutzwände erstellen zu lassen und mit der Stadt Lindau (B)stadtbildverträglich abzustimmen.
• Die Bedeutung auf und für das Stadtbild rechtfertigen einenWettbewerb.
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4. Stellungnahme für den PFA 17:
4.4.2 Stadtbildverträgliche Planung der Lärmschutzwände:
Die Stadt Lindau (B) fordert, dass alle Möglichkeiten einer Stadt- undLandschaftsbildverträglichen Lösung ausgeschöpft werde. Die von derVorhabensträgerin angesetzten Kosten für die Errichtung vonSchallschutzwänden sind signifikant zu hoch. Damit sind dieVerhältnismäßigkeitsprüfungen der Vorhabensträgerin auch aus dieserSicht fehlerhaft. Die Vorhabensträgerin wird aufgefordert, mitrealistischen Kostensätzen zu rechnen.
• Es ist ausgeschlossen, dass Schallschutzwände an Bahnstreckenmehr als doppelt so teuer sind wie an Bundesstraßen.
• Der Kostenansatz ist völlig überhöht und ergibt für die Betroffenen inder Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein nachteiliges Bild.
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4. Stellungnahme für den PFA 17:
4.4.3 Anordnung von niedrigen Schallschutzwänden (nSSW):
Die Stadt Lindau (B) fordert die Anordnung von niedrigenSchallschutzwänden in allen Abschnitten.
In allen Abschnitten wird die Anord
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Legt man städtebauliche Belange zu-
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wägungen bedingen.
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4. Stellungnahme für den PFA 17:
4.5 Erschütterung / Denkmalschutz:
Die Stadt Lindau (B) fordert auf die Schallschutzwand bei BÜ km151.591 zu verzichten.
• Östlich des Bahnübergangs auf der Fl.-Nr. 79, Gemarkung Aeschachbefindet sich ein Denkmal, die „Villa Holdereggen" mit demdazugehörigen Park. (Lindauer Musikschule)
• In diesem Bereich ist eine 4 m hohe und ca. 30 m langeLärmschutzwand geplant.
• Die Bahnlinie verläuft deutlich tiefer als die Parkanlage, somit ist dieErfordernis diese Anlage zu prüfen.
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5. Stellungnahme:
5.1 Einbeziehung der geplanten Haltepunkte in die Planung derElektrifizierung und Lärmschutzanlage:
Die Stadt Lindau (B) fordert die Planung und Ausgestaltung derElektrifizierung und Lärmschutzmaßnahmen auf die geplantenHaltepunkte in Oberreitnau und Aeschach im Rahmen derStandortoffensive Bayern entsprechend anzupassen.
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Beschlussvorschlaq
1) Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister Stellungnahmen imRahmen des Planfeststellungsverfahrens für das Vorhaben ABS 48 zurElektrifizierung der Ausbaustrecke München - Lindau- Grenze D/A fürdie Planfeststellungsabschnitte 16 Heimholz- Bodolz und PFA 17Bodolz -Aeschacher Kurve entsprechend der Sachdarstellung derPunkte 3, 4 und 5 abzugeben.
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