Spitalaufenthalt: Informationen für Eltern

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Spitalaufenthalt Informationen für Eltern

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Spitalaufenthalt: Informationen für Eltern

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SpitalaufenthaltInformationen für Eltern

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Liebe Familie

Ihr Kind* kommt demnächst zu uns ins Spital oder ist bereits via

Notfall eingetreten. Uns liegt viel daran, dass es seinen Aufenthalt bei

uns möglichst positiv erlebt und sich wohlfühlt. Eine angenehme

Atmosphäre, Freundlichkeit und optimale Informationen tragen dazu

bei. Auch als Eltern können Sie einen Beitrag zum Wohlbefinden Ihres

Kindes leisten und uns beim Abbau allfälliger Ängste unterstützen,

indem Sie ihm mit Erklärungen zur Seite stehen.

Aus diesem Grund überreichen wir Ihnen diese Broschüre:

Sie soll Ihnen in einem ersten Schritt alle wichtigen Informationen im

Zusammenhang mit dem Spitalaufenthalt Ihres Kindes geben. Sollten

Sie noch weitere Fragen, Anregungen oder Kritik haben, zögern Sie

nicht, sich an das Pflegepersonal oder die Abteilungsärzte** zu wenden.

Wir sind gerne für Sie da.

Wir wünschen Ihrem Kind und der ganzen Familie alles Gute.

Herzlich willkommen

im UKBB

* Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die Begriffe

Kind / Kinder, auch wenn wir Kinder und Jugendliche aller

Altersstufen behandeln.

** Wir verwenden bei Personen- und Berufsbezeichnungen

jeweils die männliche Form. Selbstverständlich sind Personen

beider Geschlechter gemeint.

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Inhaltsverzeichnis

Vorbereitung auf den Spitalaufenthalt 4

Anreise und Spitaleintritt 6

Spitalaufenthalt 8

Wir behandeln, pflegen und betreuen Ihr Kind 10

Wir beraten und begleiten Eltern 12

Allgemeine Besuchsinformationen 15

Qualität im UKBB 17

Rechte und Pflichten Ihres Kindes 18

Impressum

Redaktion: Martina Beranek, UKBB

Layout und Gestaltung: kreisvier communications ag

Fotos: Eleonora Matare, UKBB

Druck: Steudler Press AG

Auflage: 5000 Exemplare

Herzlich willkommen

im UKBB

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Vorbereitung auf den

Spitalaufenthalt

Aktuelle Termine der

Nachmittage zur

Spitalvorbereitung

finden Sie unter

www.ukbb.ch.

Sie können uns auch

gerne anrufen

(Spitalpädagogik:

T +41 61 704 15 72).

Nachmittage zur Spitalvorbereitung

Um allfällige Ängste und Unsicherheiten vor dem Spitalaufenthalt

abzubauen, kann es Ihrem Kind helfen, den Krankenhausalltag im

Vorfeld auf spielerische Art und Weise kennen zu lernen. Wir führen

deshalb für Kinder ab 4 Jahren in Begleitung von Mutter oder Vater

Nachmittage zur Spitalvorbereitung durch. Sie können diese Veran-

staltung nutzen, um alle Fragen zu stellen, die Sie beschäftigen.

Die Teilnehmenden dürfen keine ansteckende Krankheit haben.

Versicherungsfragen

Ausser bei Notfalleintritten müssen Sie die Kostenübernahme bereits

vor dem Spitalaufenthalt mit Ihrer Krankenkasse oder einer anderen

Versicherung regeln. Vergewissern Sie sich rechtzeitig, dass die vollen

Kosten für die geplante Spitalbehandlung übernommen werden.

Sofern die Kostendeckung nicht geklärt ist oder Eltern direkt für den

Spitalaufenthalt bezahlen, verlangen wir ein Depot oder eine Voraus-

zahlung.

Im Zusammenhang mit Fragen zu Versicherungen oder zur Finanzie-

rung des Spitalaufenthalts Ihres Kindes können Sie sich während der

Bürozeiten an die Stationäre Aufnahme (T +41 61 704 15 09/15 10)

oder an die Sozialberatung (T +41 61 704 12 38) wenden.

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Bitte informieren Sie

unser Pflegepersonal

über spezielle Gewohn-

heiten Ihres Kindes.

Lassen Sie Schmuck

und Wertsachen zu

Hause. Bei Verlust über-

nimmt das UKBB keine

Haftung.

Koffer packen für den Spitalaufenthalt

Damit Sie beim Kofferpacken nichts Wichtiges vergessen, haben wir

eine Liste zusammengestellt:

– Kamm / Haarbürste, Zahnbürste und Zahnpasta, Hausschuhe,

Pyjama und Trainer, Schlafsack oder Zewidecke (falls Ihr Kind zu

Hause damit schläft), Nuggi oder Nuscheli, Lieblingsspielzeug

und -buch, Musikdose, falls notwendig Diätmilch, evtl. Laptop

und Kopfhörer;

– falls vorhanden: Arztbrief (Überweisung) und Röntgenbilder;

– Medikamente, die Ihr Kind zu Hause einnimmt;

– Pass oder Identitätskarte (Ausländerausweis), Krankenkassenkarte,

gültige IV-Verfügung, Impfausweis, Blutgruppenausweis,

falls vorhanden: Entwicklungsdaten, Ernährungsvorschriften

(falls notwendig).

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Öffentliche Verkehrsmittel

Wir bitten Sie, nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.

– Vom Bahnhof SBB: Bus Nr. 30 bis Haltestelle «Kinderspital UKBB»

– Busse Nr. 30, 31, 33, 36, 38, 603, 604 etc. bis Haltestelle

«Kinderspital UKBB»

– Tram Nr. 11 bis Haltestelle «Johanniterbrücke»

Bei längeren Aufenthalten lohnt sich der Kauf einer Mehrfahrtenkarte

oder eines U-Abos (www.bvb.ch).

Anreise mit dem Auto

Sie können im nahe liegenden Parkhaus City oder in einem anderen

Basler Parkhaus kostenpflichtig parkieren. Detaillierte Informationen

finden Sie im Flyer «Besucher des UKBB: Wo parkieren?»

Zufahrt ab A2 / A3:

– Ausfahrt in Richtung Basel City/Bahnhof SBB | Schildern Bahnhof

SBB/Universitätsspital folgen | Parkhaus City an der Schanzenstrasse

benützen und zu Fuss zum Kinderspital

– Fahrt Richtung EuroAirport bis Ausfahrt Basel St. Johann | am

Voltaplatz links in Elsässerstrasse / St. Johanns-Vorstadt | Schildern

Universitätsspital / Kinderspital (UKBB) bis zum Parkhaus City folgen

Spitaleintritt

Sie erhalten ein Schreiben zum Spitaleintritt Ihres Kindes mit Informationen,

wann und wo Sie sich melden sollen. Bitte bringen Sie dieses Schreiben

sowie alle notwendigen Dokumente und Utensilien für Ihr Kind mit.

Sie erreichen das

Kinderspital sehr gut mit

öffentlichen Verkehrs-

mitteln: www.bvb.ch

Aktuelle Informationen

zur Anreise finden Sie

auf unserer Website

www.ukbb.ch unter

Kontakt/Lageplan

Anreise und Spitaleintritt

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Autobahn A2Deutschland

Münster

Rathaus

Universitäts-spital Basel

UKBB

Blumenrain

Schifflände

Spitalstrasse

St. Johanns-

Vorstadt

Falknerstrasse

St. Alban-Anlage

Aeschenvorstadt

Schützen

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Spalentor

Missionsstrasse

Leim

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Feldbergstrasse

Clarastrasse

Riehen

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Grenzacher-strasse

Elsässer-

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Riehenring

Messeturm

Aeschenplatz

Kannenfeld

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Autobahn A2/A3Zürich/BernDeutschland

St. Jo

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Ring

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Johanniterbrücke

Mittlere Brücke

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Steinengraben

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Tram

Buslinien 30/31/33/36/38/603/604Notfall Apotheke

Parkhaus City

UKBB

Neonatologie

Sp

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Birmannsgasse

Schüt

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stra

sse

3

Autobahn A3 FrankreichEuroAirport

N

N

graben

Bhf. SBB

Theater Basel

Richtung RiehenBadischer Bhf.

11

11

Autobahn A2/A3Zürich/Bern

8 9

Patientenzimmer

Unsere Patientenzimmer eignen sich für eine Einer- oder Zweierbele-

gung. Kinder mit Privatversicherung werden nach Möglichkeit allein

untergebracht. Auch wenn die meisten unserer kleinen Patienten gerne

mit Gleichaltrigen das Zimmer teilen, kommt dies aus medizinischen

und anderen Gründen nicht immer in Frage.

Sie dürfen bei Ihrem Kind bleiben

Im Universitäts-Kinderspital beider Basel dürfen Sie als Eltern rund

um die Uhr bei Ihrem Kind bleiben. Sofern Sie möchten, können Sie

bei Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn im Zimmer übernachten. Dafür

richten wir für ein Elternteil kostenlos einen bequemen Schlafplatz im

Zimmer des Kindes ein.

Bei einem längeren Spitalaufenthalt Ihres Kindes können Sie

komfortabel und kostengünstig (CHF 15.– / Nacht und Zimmer)

im Ronald McDonald Haus in der Nähe des Kinderspitals an der

Mittleren Strasse 157 übernachten. Fragen Sie uns, wir helfen

Ihnen gerne bei der Reservation dieser Übernachtungsmöglichkeit.

Detaillierte Informationen

zum Basler Elternhaus

von Ronald McDonald

finden Sie unter

www.ukbb.ch oder

www.ronaldmcdonald-

house.ch

Spitalaufenthalt

8 9

Sie können Ihr Kind

zwischen 7 und 20 Uhr

direkt in seinem Zimmer

telefonisch erreichen.

Während der Nacht

sind alle Patienten-

telefone auf die Zentrale

umgeleitet.

Essen und Trinken für Patienten

Die Spitalküche bereitet schmackhaftes Essen und Getränke für Ihr

Kind vor. Diese bestellt eine Pflegefachperson für Ihre Tochter oder

Ihren Sohn. Bitte bringen Sie eigene Esswaren daher nur in Absprache

mit den Pflegenden mit. Schoppenmahlzeiten für unsere jüngsten

Patienten bereiten wir in unserer Milchküche zu. Dort haben wir die

üblichen Milchvarianten vorrätig. Mütter, die nicht genügend eigene

Milch für Ihr Neugeborenes oder krankes Kind haben, können sich

an die Frauenmilchbank in unserem Spital wenden.

Telefon, Fernsehen und Internet

Jedes Patientenbett hat ein Gerät mit integriertem Telefon, Radio,

Internet- und Fernsehanschluss. Um diese Medien zu nutzen und um

telefonisch erreichbar zu sein, benötigt Ihr Kind eine Karte. Diese

erhalten Sie beim Spitaleintritt an der Information im Eingangsbereich.

Wenn Sie die Karte aufladen, kann Ihr Kind zudem das Telefon des

Gerätes für ausgehende Anrufe verwenden. Es ist wichtig, dass Ihr

Kind die Karte bei einem Zimmerwechsel mitnimmt und wieder in das

Gerät einsteckt. Bitte geben Sie schliesslich die Karte bei Spitalaustritt

wieder ab. Dann erhalten Sie auch ein allfälliges Restguthaben

ausbezahlt. Ihr Kind kann auch sein eigenes Notebook und seine

eigenen Kopfhörer mitbringen.

Mobiltelefone sind in unserem Spital zwar erlaubt, sollten aber auf

lautlos eingestellt sein. In einzelnen Bereichen des Spitals sind

Mobiltelefone verboten. Danke, dass Sie dies respektieren.

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Wir behandeln, pflegen und

betreuen Ihr Kind

Unser Pflegepersonal

arbeitet im Schicht-

betrieb. Daher können

wir Ihr Kind rund

um die Uhr betreuen.

Das UKBB führt

zahlreiche Therapien

durch. Detaillierte

Informationen zum

ganzen Spektrum finden

Sie unter www.ukbb.ch

Ärzte

Unsere Ärzte sind spezialisiert auf Kindermedizin: Täglich besuchen

sie Ihr Kind, untersuchen es, stellen Fragen, verordnen Therapien und,

falls notwendig, Medikamente. Auch nachts und am Wochenende

ist in Notfällen immer ein Arzt erreichbar.

Vor einer Operation bespricht sich der Arzt vorgängig mit Ihnen und

Ihrem Kind und informiert Sie detailliert über den Ablauf. Dabei wird

auch über eine passende Narkose gesprochen.

Pflegepersonal

Unsere auf Kinderpflege spezialisierten Mitarbeitenden kümmern sich

um unsere Patienten und planen deren Tagesablauf. Das Pflegepersonal

begleitet Ihr Kind auch während einer Arztvisite, kontrolliert Werte wie

Blutdruck, Puls und Temperatur und spendet Trost. Vor dem Spitalaus-

tritt bespricht sich das Pflegepersonal mit Ihnen und unterstützt Sie bei

allen Fragen, die mit der Heimkehr Ihres Kindes zusammenhängen.

Therapeutin

Der Arzt kann Ihrem Kind verschiedene Therapien verschreiben.

Von Physiotherapie über Logopädie bis hin zur Musiktherapie – das

Kinderspital bietet viele Möglichkeiten an. Die für Ihr Kind gewählte

Therapie hat zum Ziel, seine Genesung zu beschleunigen und sein

Wohlbefinden zu verbessern. Unsere Therapeutinnen sind in der Arbeit

mit kleinen Patienten speziell ausgebildet.

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Die Spitalschule bietet

Einzel- oder Kleingruppen-

unterricht an, vorwiegend

in den Hauptfächern

Mathematik, Deutsch,

Französisch und Englisch.

Mit den Spitalclowns

möchte die Stiftung

Theodora die Leiden

kleiner Patienten lindern.

www.theodora.org

Schule, Spielen, Werken, Gestalten

Schulpflichtigen Kindern, die länger als eine Woche bei uns bleiben,

bieten wir individuellen Unterricht an. Die Lehrerinnen des Kinderspitals

sprechen sich dabei mit dem zuständigen Klassenlehrer ab und passen

das Programm den Bedürfnissen an. Langzeitpatienten unterstützen

wir beim Wiedereinstieg in die Schule. Die Spitalpädagoginnen unseres

Spitals bieten zudem ein breites Angebot kreativer und spielerischer

Tätigkeiten an, die Patienten zu positiven Erlebnissen verhelfen.

Unterhaltung

Im Kinderspital können Patienten aus einer Bibliothek und einer

Ludothek im Kinderhort Villa Kunterbunt kostenlos Bücher, Spiele und

Hörbücher ausleihen. Diese wurde gemeinsam mit der GGG Stadt-

bibliothek Basel realisiert (www.stadtbibliothekbasel.ch). Zudem sorgen

Clowns der Stiftung Theodora regelmässig für Momente des Glücks

und der Unbeschwertheit.

Besuchsdienst für Patienten

Erfahrene, freiwillige Mitarbeiterinnen besuchen Ihr Kind auf Wunsch

stundenweise, spielen mit ihm, lesen ihm Geschichten vor oder gehen

– wenn möglich – mit ihm spazieren. So können Langeweile und

Heimweh überwunden werden. Auch Babys werden getröstet oder in

den Schlaf gewiegt. Melden Sie Ihren Wunsch den Mitarbeitenden der

Pflege. Freiwillige leisten wertvolle Arbeit in der Villa Kunterbunt, im

Besuchsdienst und bei der Verteilung der Bibliotheksbücher.

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Wir beraten und

begleiten Eltern

Sozialberatung

Als Eltern eines kranken, chronisch kranken, behinderten oder

verunfallten Kindes sind Sie mit all Ihren Kräften gefordert. Häufig

tauchen Fragen und Probleme im Zusammenhang mit dem

Spitalaufenthalt und der Bewältigung des Alltags auf.

Die Sozialberatung unterstützt Sie beim Organisieren von Entlastung,

bei Versicherungsfragen sowie bei finanziellen Sorgen wegen

Krankheitskosten. Wir informieren Sie über Angebote von geeigneten

Fachstellen und vermitteln Ihnen die entsprechenden Kontakte.

Rufen Sie uns doch an: T +41 61 704 12 38.

Seelsorge

Auf Wunsch besuchen unsere Mitarbeiterinnen der Seelsorge Sie und

Ihr Kind während des Spitalaufenthalts. Sie stehen Ihnen gerne auch

in schwierigen Momenten unterstützend zur Seite. Unsere Seelsorge-

rinnen besuchen alle Stationen regelmässig. Fragen Sie die für Ihr Kind

zuständige Pflegeperson, um sie zu erreichen. Selbstverständlich

können Sie auch Ihre eigene Seelsorgerin oder Ihren eigenen Seelsorger

mitbringen.

Die Sozialberatung

informiert und berät Sie,

beantwortet Ihre Fragen

und unterstützt Sie

bei der Suche nach

individuellen Lösungen.

Die Mitarbeiterinnen der

Seelsorge bieten eine

religionsübergreifende

Unterstützung an.

Entscheidend ist, was

Ihrer Seele gut tut.

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Allgemeine

Besucherinformationen

Begleitung der Eltern während der Operation ihres Kindes

Die Operation Ihres Kindes ist für Sie als Eltern ein schwieriger Moment.

Damit Sie in dieser Situation nicht allein sind, steht Ihnen auf Wunsch

ein Mitglied des Vereins Belop (Begleitung der Eltern während der

Operation ihres Kindes) zur Seite. Die Elternbegleiterin ist bei Ihnen,

bis Ihr Kind eingeschlafen ist, und zeigt Ihnen, wo Sie Ihre Wartezeit

verbringen können. Sie steht in Kontakt zum Operationsteam und

informiert Sie über die Dauer des Eingriffs. Die Elternbegleiterin bringt

Sie zu Ihrem Kind, sobald es im Aufwachraum liegt.

Der Verein Belop ist eine selbstständige Organisation und finanziert

sich durch Spenden, Vereinsbeiträge und die Unterstützung der Marie

Anna-Stiftung.

Beratung bei HIV und Aids

Wenn Sie oder Ihr Kind von HIV oder Aids betroffen sind, können Sie im

Kinderspital eine Beratung in Anspruch nehmen. Diese arbeitet dabei mit

verschiedenen Fachleuten und Institutionen zusammen. Ihre individuellen

Bedürfnisse stehen stets im Vordergrund. Sie können sich direkt an die

Sozialberatung des Kinderspitals wenden (T +41 61 704 12 38).

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Beratung bei vorterminlicher Geburt

In Zusammenarbeit mit der Frauenklinik haben werdende Mütter mit

einer Risikoschwangerschaft die Möglichkeit, in einem Gespräch mehr

über eine vorterminliche Geburt zu erfahren, sich individuell beraten

zu lassen und Fragen zu stellen.

Wenn Ihr Kind zu früh geboren wurde und bei uns gepflegt wird,

können Sie sich im Rahmen einer sogenannten Frühchengruppe mit

anderen Eltern austauschen. Diese und andere Veranstaltungen für

Eltern von Frühgeborenen werden von Pflegefachpersonen begleitet.

Die Neonatologie berät

Sie bei all Ihren Fragen

rund um eine vortermin-

liche Geburt. Unsere

Mitarbeitenden sind

speziell für die Pflege

von zu früh geborenen

Kindern ausgebildet.

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Qualität im SpitalAllgemeine

Besuchsinformationen

Die Villa Kunterbunt

ist jeweils nachmittags

geöffnet. Eine

Anmeldung ist nicht

erforderlich, kommen

Sie einfach vorbei!

Besuchszeiten

Eltern können ihr Kind rund um die Uhr besuchen. Für andere Besucher

gelten Besuchszeiten zwischen 13.30 und 19 Uhr. Wenn Sie zu einer

anderen Zeit kommen möchten, fragen Sie bitte die Stationsleitung.

Bitte verzichten Sie auf einen Besuch, wenn Sie erkältet sind oder sich

krank fühlen. Auf der IPS UKBB und auf der Neonatologie gelten

spezielle Besuchszeiten. Bitte fragen Sie die Stationsleitung.

Kinderhort Villa Kunterbunt

Damit Sie als Mutter oder Vater genügend Zeit mit Ihrem kranken Kind

verbringen können und sich die Geschwister nicht im Patientenzimmer

langweilen, gibt es im Erdgeschoss unseres Spitals einen Kinderhort, die

Villa Kunterbunt. Dort malen und basteln Kinder jeden Alters unter

fach kundiger Anleitung und nutzen die Bibliothek und die Ludothek,

welche gemeinsam mit der GGG Stadtbibliothek Basel realisiert wurden

(www.stadtbibliothekbasel.ch).

Verpflegung für Besucher

Besucher haben die Möglichkeit, sich in der Cafeteria Nemo des Kinder-

spitals (Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr; Sa und So von 9 bis 17 Uhr) oder in der

Cafeteria und der Kantine des Universitätsspitals zu verpflegen. Nach

Absprache bringen wir Eltern das Mittag- und das Abendessen auf die

Abteilung (kostenpflichtig). Fragen Sie dafür die zuständige Pflegefachper-

son und lesen Sie den Stationsflyer. Frühstücken können Sie in unserer

Cafeteria Nemo.

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Kiosk

Im Eingangsbereich des Universitäts-Kinderspitals steht Ihnen am Kiosk

ein umfangreiches Angebot zur Verfügung. Von 6.30 bis 20.30 Uhr

können Sie Zeitungen, Zeitschriften, Souvenirs, eine kleine Auswahl an

Süssigkeiten und Geschenkartikeln und vieles mehr kaufen.

Rauchen

Das gesamte Kinderspital ist rauchfrei. Dies gilt für alle Innen- und

Aussenbereiche des Spitals.

Spitalaustritt und Rechnung

Sie werden entweder vom Arzt oder von der zuständigen Pflegefach-

person detailliert über das für Ihr Kind vorgesehene Austrittsdatum,

notwendige Formalitäten und allfällige Nachkontrollen informiert.

Im Normalfall wird der Spitalaufenthalt Ihres Kindes von der Kranken-

kasse oder der Invalidenversicherung bezahlt. Deshalb senden wir

unsere Rechnung direkt dorthin.

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Qualität im Spital

Wir sind bestrebt, Ihr Kind optimal zu behandeln und seinen Aufenthalt

so angenehm wie möglich zu gestalten. Helfen Sie uns mit Ihrem

Feedback, die Qualität unserer Dienstleistungen weiter zu verbessern.

Unsere Qualitätsmanagerin nimmt gerne Ihr Lob und Ihre Anregungen,

aber auch Ihre Beschwerden entgegen (T +41 61 704 27 09).

Das Pflegepersonal gibt Ihnen ein entsprechendes Formular für Ihre

Kommentare. Auch auf unserer Website www.ukbb.ch können Sie uns

ein Feedback geben.

Ausbildung und medizinische Forschung

Um die Qualität unserer medizinischen Dienstleistungen zu erhalten

und laufend zu verbessern, bildet unser Spital zukünftige Kinderärzte,

Pflegende und Therapeuten aus. Diese werden unter der Leitung

von erfahrenen Fachpersonen in ihr Handwerk eingeführt. Wir sind

Ihnen dankbar, wenn Sie dem begleiteten Einsatz dieser Auszubilden-

den zustimmen. Als universitäre Institution engagieren wir uns in

der Forschung für die Kindermedizin. Diese kommt den zu behandeln-

den Kindern und Jugendlichen zugute: Beispielsweise erlaubt uns die

anonymisierte Auswertung von Patientendaten eine stetige Überprü-

fung und Verbesserung der Behandlungen.

Forschungsprojekte, welche die Teilnahme von Kindern oder Jugend-

lichen erfordern, führen wir ausschliesslich nach eingehender Information

der Eltern und mit deren Zustimmung durch.

Qualität im UKBB

Wenn Sie nicht zufrieden

sind mit der Behandlung

Ihrer Beschwerde,

können Sie sich an

die dafür zuständige

Ombudsstelle in Basel

wenden: www.patien-

tenstelle.ch/basel

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Rechte und Pflichten Ihres Kindes*

Die Rechte und Pflichten von Patienten** sind in den kantonalen Gesetzen Basel-Landschaft (Gesundheitsgesetz

[GesG; SG 901], Patientenverordnung [SG 930.15]) und Basel-Stadt (Spitalgesetz [SG 330.100], Verordnung zum

Spitalgesetz [SG 330.110]) geregelt. Hier finden Sie die wichtigsten Auszüge daraus. Die vollständigen Dokumente

können Sie online unter www.gesetzessammlung.bs.ch einsehen oder bestellen. Die Patientenstelle Basel empfiehlt

zudem: «Ihre Rechte bei der Ärztin, beim Arzt und im Spital», herausgegeben von der Volkswirtschafts- und Gesund-

heitsdirektion Kanton Basel-Landschaft, gratis via [email protected] zum Bestellen.

Recht auf sorgfältige Behandlung

Ihr Kind hat Anspruch auf bestmögliche und sorgfältige Behandlung und Betreuung. Eingriffe und Massnahmen werden nur

mit Ihrer Einwilligung beziehungsweise derjenigen des urteilsfähigen Kindes vorgenommen. Bei Minderjährigen oder hand-

lungsunfähigen Erwachsenen entscheiden die Eltern. Als Richtalter für die Urteilsfähigkeit gilt in der Praxis das Alter 16.

Recht auf umfassende Information

Sie haben ein Recht darauf, vom zuständigen Arzt verständlich und umfassend über die geplanten Behandlungsmassnahmen

und den voraussichtlichen Verlauf der Krankheit informiert zu werden. Sie können jederzeit Einsicht in die Krankengeschichte

Ihres Kindes verlangen. Sie haben das Recht, über Nutzen und Risiken einer Behandlung aufgeklärt zu werden.

Recht, eine Zweitmeinung einzuholen

Sie haben das Recht, bei Zweifeln und sofern keine Dringlichkeit oder unmittelbare Lebensgefahr für Ihr Kind besteht, eine

Zweitmeinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung oder Diagnose einzuholen.

Recht, Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen

Sie haben das Recht, eine Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen, wenn Sie an der Notwendigkeit zweifeln.

Lehnen Sie entgegen der ärztlichen Empfehlung einen Eingriff ab, so müssen Sie auch die Verantwortung dafür übernehmen

und eine entsprechende Erklärung unterschreiben. Dasselbe gilt, wenn Ihr Kind das Spital entgegen dem ärztlichen Rat

vorzeitig verlässt.

Recht, Vorsorgeuntersuchung abzulehnen

Sie haben das Recht, eine Vorsorgeuntersuchung abzulehnen.

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Recht auf Geheimhaltung

Unsere Mitarbeitenden unterstehen – sofern Sie sie nicht davon entbinden – der gesetzlichen Schweigepflicht und dürfen

Dritten daher keine Auskünfte über den Gesundheitszustand Ihres Kindes erteilen. In einzelnen Fällen ist die Schweige-

pflicht jedoch automatisch aufgehoben (bei aussergewöhnlichem Todesfall, Körperverletzung, Misshandlung, übertragbaren

Krankheiten etc.).

Recht, Patientenverfügung zu verfassen

Sie oder Ihr urteilsfähiges Kind haben das Recht, eine Patientenverfügung zu verfassen. Darin halten Sie beispielsweise fest,

ob und unter welchen Umständen Ihr Kind künstlich am Leben erhalten werden soll, welche medizinischen Massnahmen

Sie im Notfall ablehnen und ob Sie beim Ableben Ihres Kindes erlauben, dass Organe für Spenden entnommen werden.

Sie können darin auch eine allfällige Obduktion – d.h. eine Öffnung des verstorbenen Patienten zur Feststellung der Todes-

ursache – untersagen.

Forschung

Das Universitäts-Kinderspital beider Basel ist bestrebt, die Behandlung von Kindern kontinuierlich zu verbessern. Aus

diesem Grund nutzen wir anonymisierte Patientendaten zu Forschungszwecken. Sie sind berechtigt, die persönlichen Daten

für Forschungszwecke sperren zu lassen, ohne dass dies einen Einfluss auf die Qualität der medizinischen Betreuung und

Versorgung Ihres Kindes hat.

Pflichten der Patienten und Eltern

Sie haben die Pflicht, nach Möglichkeit zu einem erfolgreichen Verlauf der Behandlung beizutragen. Dazu gehört beispiels-

weise, dass Sie den zuständigen Fachpersonen möglichst vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft geben. Des Weiteren

sind Sie verpflichtet, die Hausordnung zu befolgen und andere Patienten rücksichtsvoll zu behandeln.

* Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die Begriffe Kind / Kinder, auch wenn wir Kinder aller Altersstufen behandeln.

** Bei Personen- und Berufsbezeichnungen verwenden wir die männliche Form. Selbstverständlich sind Personen beider

Geschlechter gemeint.

Stand: Januar 2012

Universitäts-Kinderspital beider BaselSpitalstrasse 33 | Postfach | CH-4031 BaselT +41 61 704 12 12 | F +41 61 704 12 13www.ukbb.ch