Sitzung der Gemeindevertretung - Brachttal · 2020-03-11 · •Projekte in aktueller Bearbeitung...
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Sitzung der
Gemeindevertretung
am 02.03.2020
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Tagesordnung 1. Mitteilungen des Vorsitzenden der
Gemeindevertretung
2. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
4. Anfragen
1. Präsentation der 210. Vergleichenden Prüfung 2018
2. Fäll- und Schnittmaßnahmen an Bäumen, Gehölzen,
Gebüschen und Hecken
5. Bewerbung Starkes Dorf für Förderbescheid
„Bürgerauto“
6. Antrag Dauerhafte Einrichtung einer AG Gedenken
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Tagesordnung 7. Änderung der Hauptsatzung
Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder in der
Gemeindevertretung
8. Änderung der Hauptsatzung
Herabsetzung der Anzahl der Beigeordneten im
Gemeindevorstand
9. Änderung der Hauptsatzung
Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder im
Ortsbeirat Schlierbach
10.Liquiditätsnachweis zum 31.01.2020
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1.Mitteilungen des Gemeindevertretervorsitzenden
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2. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
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Straßenausbaubeiträge • Zusätzliche Informationsveranstaltung zum Thema
Straßenausbaubeiträge am 23.03.2020
Es können an diesem Termin noch offene Fragen gestellt und
geklärt werden
Eventuelle Beschlussempfehlung oder abschließende HFB-
Sitzung
• Ziel ist es in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.05.2020 eine
parlamentarische Entscheidung herbeizuführen
Vergleichende Prüfung • Termin mit Landesrechnungshof am 31.03.2020
Zusätzliche HFB-Sitzung im April • Termin noch offen
• Mögliche Themen Radwegenetz, Straßenausbaubeiträge, etc.
3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Projekte in aktueller Bearbeitung
• Finanzverwaltung
• E-Rechnung
• Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
• Funkwasserzähler
• Jahresabschluss 2019
• Forderungsmanagement
• Automatisierung Gemeindekasse hinsichtlich
Verbuchung
• Personenkontenzusammenführung
• Straßenausbaubeiträge
• Mülltonnenbehälter-Chipung 6
3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Projekte in aktueller Bearbeitung
• Personalverwaltung
• Tätigkeitsnachweise Minijobber
• Überarbeitung Dienstvereinbarungen
• Stellenbeschreibungen und Tätigkeitsnachweise
• Wiedereingliederungsmaßnahmen
• Software (Papierlose Personalakte)
• Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
• Erweiterung Arbeitszeiterfassung inklusive digitale
Urlaubsbeantragung
• Hausmeisterverträge
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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Projekte in aktueller Bearbeitung
• Bauverwaltung
• Schächtelburger Brücke
• Mehrzweckhalle Neuenschmidten
• Stützmauer Reichenbacher Straße
• Fassade DGH Hellstein
• Hochbehälter Hellstein
• Feuerwehrgerätehaus Udenhain
• Dorfmittelpunkt Udenhain
• Juristische Prüfung der Erschließungsbeiträge
• Kindertagesstätte Regenbogen
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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Projekte in aktueller Bearbeitung
• Bauverwaltung
• Dorfmittelpunkt Udenhain
• Sanierung der öffentlichen Toiletten Udenhain Festplatz
• Spielplatz Udenhain
• Feuerwehrgerätehaus Schlierbach
• Konzept DGH Schlierbach
• Fischaufstiegshilfe Hellstein
• Rathausumbau
• Eigenkontrollverordnung (Abwasserkanäle)
• Friedhofsbenutzungsgebühren
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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Projekte in aktueller Bearbeitung
• Öffentliche Sicherheit und Ordnung
• Gefahrenabwehrverordnung
• Ortswegweiser
• Überarbeitung Hundesteuersatzung
• Verkehrszählgerät
• Straßenreinigungssatzung
• Einwohnermeldeamtssoftware
• Standesamt Software
• Neustrukturierung Gewerbeamt
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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Projekte in aktueller Bearbeitung
• Hauptamt
• Kinderfreundliche Kommune
• Satzungsüberarbeitung
• Archiv/Aktenplan
• Dorfgemeinschaftshäuser Vermietung/Verpachtung
• Digitalisierung und OZG (Interkommunale
Zusammenarbeit)
• Neue Homepage
• Versicherungen Überprüfung
• Schließsysteme für Liegenschaften
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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Projekte in aktueller Bearbeitung
• Kindertagesstätten
• Supervision
• Zusammenlegung pädagogisches Konzept
• Hygienepläne
• Zuckerfreies Frühstück
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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Ausfallzeiten Verwaltung
• 1.783 Stunden Ausfallzeiten in den ersten beiden
Monaten
• Entspricht ca. 25 %
• resultiert aus Krankheit und Urlaub
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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
• Mit Abrechnung für 2019 und Auswertung vergangener
Jahre kann von rund 63% Einsparung für den
Stromverbrauch und der Kosten gesprochen werden
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4. Mitteilungen des Gemeindevorstandes
Kassenbestand
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Kassenbestand am
02.03.2020
1.742.326,82
Kassenkredite per
02.03.2020
0,00
1.742.326,82
4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung Sehr geehrter Herr Heer,
mit Mail vom 12.11.2019 haben Sie auf Bitten der SPD-Fraktion die für diesen Abend angesetzte Sondersitzung der Gemeindevertretung abgesetzt:
Die Präsentation zur 210. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Kleinere Gemeinden“ erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Sitzung. Da für die anstehenden Haushaltsberatungen bereits eine Reihe von Zahlen als Konsequenz aus der vergleichenden Prüfung Eingang gefunden haben, wäre es zwar wie in der Gemeindevertretung ja bereits angesprochen hilfreich und wünschenswert gewesen, diese Präsentation vor der Haushaltsberatungen zu bekommen, so kurzfristig ist es nun jedoch natürlich nicht möglich, die Verfasser des Berichts sowie den Landesrechnungshof zu uns nach Brachttal zu bekommen. (Der Antrag der SPD-Fraktion ist bei mir erst gestern Abend um 22:37 Uhr eingegangen und ich habe ihn erst heute früh gesehen.) Nach Rücksprache sowohl mit den Verfassern als auch mit dem zuständigen Projektleiter des Landesrechnungshofes wird eine persönliche Präsentation nun erst Ende Januar/Anfang Februar 2020 möglich sein – dann allerdings nur im Rahmen einer Ausschusssitzung…. (vgl. Mail vom 12.11.2019).
Ich bitte Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.03.2020:
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
1. Gibt es schon eine Reaktion des Rechnungshofes
oder des zuständigen Projektleiters auf den Wunsch
der Erläuterung/Interpretation der Prüfung in der
Gemeindevertretung/im Ausschuss?
Eine Vorstellung ist nach Aussage des zuständigen
Projektleiters grundsätzlich nur im Ausschuss
möglich
Aufgrund bereits bestehender
Terminverpflichtungen bittet der Rechnungshof um
Terminvorschläge ab Mitte März (Keine
Mittwochstermine)
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
2. Von wem wurde wann seitens der Gemeinde Brachttal der Kontakt zum Rechnungshof/zum zuständigen Projektleiter hergestellt?
Kontaktaufnahme zum Rechnungshof sowie zum zuständigen Projektleiter erfolgte wie bereits in der Gemeindevertretung mitgeteilt in der ersten Novemberhälfte 2019. Eine Präsentation des Berichtes durch die Verfasser bzw. durch den Rechnungshof war durch die auf Antrag der SPD Fraktion erfolgte Absage der ursprünglich vor der Haushaltsverabschiedung angesetzten Sondersitzung nicht mehr möglich. Im Rahmen der Haushaltsberatung wurden die vom Landesrechnungshof erfolgten Bemerkungen angesprochen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ging daher davon aus, dass hier kein Zeitdruck mehr bestand.
Finanzverwaltung
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
3. Gibt es schon seitens des Rechnungshofes oder des
zuständigen Projektleiters einen oder mehrere
Terminvorschläge für eine Erläuterung/Interpretation
in der Vertretung/im Ausschuss?
Terminvorschläge wurden seitens der
Finanzverwaltung in Absprache mit dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den
zuständigen Projektleiter vorgeschlagen
16.3, 23.3, 24.3, 30.3, 31.3, 06.4, 07.4
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
4. Falls ja: Welche Termine wurden seitens des
Rechnungshofes/des zuständigen Projektleiters der
Gemeinde wann vorgeschlagen?
Als Termin wurde der 31.3.2020 durch den
zuständigen Projektleiter bestätigt
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
5. Falls es Terminvorschläge gegeben hat: Wem sind
die Termine wann mitgeteilt worden?
Terminvorschläge wurden seitens der
Finanzverwaltung in Absprache mit dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den
zuständigen Projektleiter vorgeschlagen
Mit Anruf vom 02.03.2020, um die Möglichkeit
einer Terminabstimmung in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 2.03.2020 sicherzustellen.
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
6. Welche Reaktion seitens der Gemeinde auf die
Vorschläge sind erfolgt?
Der Termin des Landesrechnungshofes wird somit
noch am gleichen Tag der Gemeindevertretung
mitgeteilt, damit eine Terminfestlegung unter
Beteiligung aller Fraktionen erfolgen kann. Der
Landesrechnungshof wird dann unverzüglich
informiert.
Man steht im laufenden Kontakt zum
Landesrechnungshof
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
7. Wie wird in der Thematik seitens der Gemeinde
weiter verfahren?
Schlussbericht der Vergleichenden Prüfung wurde
durch die Finanzverwaltung umfassend analysiert
Probleme inklusive Mängel wurden mit den
zuständigen Sachbearbeitern besprochen
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
7. Wie wird in der Thematik seitens der Gemeinde
weiter verfahren?
Hierzu sind Lösungsansätze entwickelt und diese
vermehrt umgesetzt worden, insbesondere in der
Haushaltsberatung 2020
Forderungsmanagement, Personalkostenverteilung
(Gebührenhaushalte), Liquidität, Interkommunale
Zusammenarbeit, Auslastungsanalyse
Kindertagesstätten, Friedhofsgebührenkalkulation,
Vorbericht zum Haushalt, Korruptionsvorbeugung)
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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung
7. Wie wird in der Thematik seitens der Gemeinde
weiter verfahren?
Ferner wurde eine eigene Präsentation im Sommer
2019 für die Sondersitzung im November zur
Bekanntmachung und Veranschaulichung der
Vergleichenden Prüfung erstellt
Berichtswesen zur Umsetzung im Januar 2020
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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen Sehr geehrter Herr Heer,
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Anfrage durch den Gemeindevorstand. Auch im vergangenen Jahr wurden wieder in Brachttal an vielen Stellen Fäll- und Schnittmaßnahmen an Bäumen, Gehölzen, Gebüschen und Hecken vom Bauhof und im Auftrag der Gemeinde von Externen durchgeführt. Wiederholt haben diese Maßnahmen zu Unmut in der Bürgerschaft geführt. Insbesondere wurden die Maßnahmen als Zerhacken und Roden der Vegetation wahrgenommen und als Zerstörung von Biotopen kritisiert. Aus allgemeiner Sicht wird zudem eine fachgerechte Pflege der Gehölze erwartet, die hier nicht erkennbar sei.
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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen
Vor diesem Hintergrund bitten wir zunächst um
erläuternde Auskunft, ob diesen Arbeitet vielleicht ein
Arbeitskonzept zugrunde liegt, in welchen Zeiten im
Jahr die Arbeiten durchgeführt werden, welche
Expertise externe Firmen dazu haben, wie die
Beauftragten eingewiesen werden und durch wen oder
wie die Arbeitsergebnisse abgenommen werden.
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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen
Arbeitskonzept liegt vor, in dem die nachhaltige
Vorgehensweise festgehalten ist und angepasst wird
Zeitraum Oktober bis Februar (außer bei
notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen)
RAL-Zertifikat einer externen Firma (Forstbetriebe)
Einweisung erfolgt durch den gemeindlichen
Bauhof
Abnahme der Ergebnisse durch Bauverwaltung
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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen
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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen
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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen
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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“
Die Fraktion FWB stellt in der Sitzung der Gemeindevertretung Brachttal im März 2020 den folgenden Antrag.
Die Gemeindevertretung beschließt: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal wird beauftragt, die Kommune für eine Förderung durch die hessische Staatskanzlei im Rahmen des Programms „Land hat Zukunft- Starkes Dorf“ zur Beschaffung eines „Bürgerautos mit guter CO2-Bilanz und ausreichend Stauraum“ zu bewerben. Die Bewerbung soll bis zum 15. April 2020 vollzogen worden sein. Das Fahrzeug soll Bürger/innen, Vereinsvorständen, Ehrenamtlichen und Verwaltungsmitarbeitern gleichermaßen dienlich sein. Eine Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis und Spessart-Regional in Verbindung mit dem Leader-Projekt „Konzeption einer Mikrologistik und Mikrohubs“ für neue logistische Lösungen ist von dem Gemeindevorstand ebenfalls anzuregen.
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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“
Begründung Wie die hessische Staatskanzlei am 12. Febraur mitteilte, wird das Förderprogramm „Land hat Zukunft“ auch über das Jahr 2019 hinaus weitergeführt. In den nächsten Jahren mit einem jährlichen Budget von 500.000,- EUR. Das Programm „Land hat Zukunft“ ist insbesondere für kleine Gemeinden wie Brachttal und seinen sechs starken Dörfern, mit einem geringen finanziellen Spielraum und besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel höchst interessant, da es Anforderungen und Wünsche erfüllen kann, die sonst nicht zu erfüllen bzw. im Haushalt nicht abzubilden sind.
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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“
Für folgende Nutzungen soll das Fahrzeug zur Verfügung stehen:
• Dienstfahrten Bürgermeister, Verwaltungs-, Bauhof-, Kitamitarbeiter/innen
• Für Fahrten von Vereinsvorständen und Ehrenamtlich zu Fortbildungen und Verbandsversammlungen sowie Wettbewerben
• Für Fahrten zu Ärzten, Reha-Maßnahmen und Einkäufen und sonstigen Anliegen des täglichen Lebens
• Fraktionsmitgliedern im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit
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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“
Ferner wird angeregt, für den Fall der Anschaffung eines E-Autos, die Kreiswerke Main-Kinzig-Kreis um das Sponsoring des Stromes zu bitten. Die Nachbargemeinde Birstein sollte die Beteiligung angeboten werden, da das Fahrzeug den Einstieg in ein Car-Sharing-Modell sowie das Pilotprojekt „Mikrologistik“ fördern soll. Das Fahrzeug soll die individuelle Mobilität auf dem Land, hier hauptsächlich für Seniorinnen und Senioren stärken und den ÖPNV somit sinnvoll ergänzen. Damit könnten auch Fahrten in die Landkreise Wetterau und Vogelsberg ermöglicht werden. Eine finanzielle Entlastung kann entstehen, da einige Bürger/innen kein privates Auto vorhalten müssten. Ehrenamtliche Fahrer sollen über die gemeindlichen Gremien gesucht werden.
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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“
Eine Kostenbeteiligung ist zum langfristigen Unterhalt einzuplanen. Die Kosten sind auch von der Gemeinde zu berechnen.
Vorschlag hier für den Beginn Bis 25km/Tag = 5,- EUR
Bis 50km/Tag = 10,- EUR
Bis 100km/Tag = 15,- EUR
Über 100km/Tag = 20,- EUR + Aufladung
Die Ortsvorsteher befürworten die hoffentlich erfolgreiche Bewerbung ausdrücklich und verweisen auf die Chancen, die aus der Begründung hervorgehen. Diese Begründung soll Bestandteil der Bewerbung sein, insofern die Vertretung den Antrag beschießt.
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6. Dauerhafte Einrichtung der AG Gedenken Im Dezember 208 wurde von der Gemeindevertretung Brachttal beschlossen, ein Mahnmal für die Gemeinde einzurichten, das daran erinnert, das sich die Gräuel der NS-Zeit auch hier ereignet haben und solche Ereignisse nie wieder stattfinden dürfen.
Bekanntermaßen hat die „AG-Gedenken“, die sich aus Brachttaler Kommunalpolitikern und freiwilligen Bürgern zusammengesetzt, das Projekt „Weißer Garten Hellstein – Mahnmal wider das Vergessen“ entwickelt und umgesetzt. Ein Projekt, das heute ein Aushängeschild unserer Gemeinde darstellt. Aufgrund der Bekanntheit des Projektes wurde der Unterzeichner von einem Klezmer-Ensemble kontaktiert, das im März im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“, 16. – 29.03.2020, in Hanau ein Konzert spielt.
Man möchte dieses Konzert ein zweites Mal hier in Brachttal zum Abschluss der Wochen präsentieren.
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6. Dauerhafte Einrichtung der AG Gedenken
Die „AG-Gedenken“ hat sich bereits
zusammengesetzt: Wir holen das Konzert nach
Brachttal, werden es gemeinsam mit dem Verein
Industriekultur Steingut organisieren und die
Bilderausstellung aus der Eröffnung des „Weißer
Garten Hellstein“ noch einmal der Öffentlichkeit
präsentieren. Das das Mandat der AG Gedenken durch
die Gemeindevertretung durch Fertigstellung des
Projektes formell eigentlich erloschen ist, stellen wir
folgenden Antrag:
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6. Dauerhafte Einrichtung der AG Gedenken
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, die AG Gedenken
als dauerhafte Arbeitsgemeinschaft zu installieren. Die
AG soll einmal jährlich eine thematische passende
Veranstaltung organisieren, möglichst mit
Kooperationspartner. Für diese Arbeit wird ein
jährliches Budget von bis zu 500 Euro bereitgestellt,
eine kostenneutrale Umsetzung soll jeweils angestrebt
werden.
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7. Änderung der Hauptsatzung Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder in der Gemeindevertretung
Gemäß § 38 HGO beträgt die Anzahl der Gemeindevertreter in Gemeinden zwischen 5.001 und 10.000 Einwohnern 31. Durch die Hauptsatzung kann bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter auf die nächst niedrigere Größengruppe (23 Gemeindevertreter) oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden. Eine Änderung der Hauptsatzung müsste also bis zum 31.03.2020 veröffentlicht werden.
Die Zahl der Gemeindevertreter wurde im Jahr 2000 auf 25 reduziert. Eine weitere Reduzierung auf 23 ist möglich. Aufgrund der Anzahl von Wahlbewerbern bei den letzten Kommunalwahlen und der bisher erforderlichen Anzahl an Nachrückern sollte diskutiert werden, ob es sinnvoll ist, die Zahl der Gemeindevertreter auf 23 abzusenken.
Diese Änderung müsste mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl von Gemeindevertretern, also mit 17 Stimmen, beschlossen werden.
Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 31.10.2019 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal vom 19. Oktober 1993 in der vorgelegten Form.
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8. Änderung der Hauptsatzung Herabsetzung der Anzahl der Beigeordneten im Gemeindevorstand
Die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten wurde in der aktuellen Wahlzeit von 6 auf 8 erhöht, um den kleineren Parteien zu ermöglichen einen Beigeordneten zu stellen. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung geregelt.
Ein herabsetzen der Anzahl der Beigeordneten ist während der aktuellen Amtszeit ist nicht möglich, da die Beigeordneten zu Ehrenbeamten ernannt wurden. Dies wird erst zu Beginn der neuen Wahlzeit wirksam.
Die Hauptsatzung kann zwar in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung geändert werden, eine Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten hat allerdings zur Folge, dass keine neuen Beigeordneten in der konstituierenden Sitzung gewählt werden können, bis die Änderung der Hauptsatzung rechtskräftig ist. Somit müsste die Wahl der Beigeordneten entsprechend verschoben werden. Eine Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten ist unkomplizierter, da in diesem Falle gewählt werden kann und aufgrund der gewählten Wahlvorschläge weitere Beigeordnete in den Gemeindevorstand nachrücken können. Deshalb sollte überlegt werden, die Anzahl der Beigeordneten vorab zu ändern. Diese Änderung müsste mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl von Gemeindevertretern, also mit 13 Stimmen, beschlossen werden.
Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 31.10.2019 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal vom 19. Oktober 1993 in der vorgelegten Form 41
9. Änderung der Hauptsatzung Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder im Ortsbeirat Schlierbach
Auch die Anzahl der Mitglieder der Ortsbeiräte ist in der Hauptsatzung festgelegt. Der Ortsbeirat Schlierbach besteht derzeit gemäß Hauptsatzung aus 7 Mitgliedern, die anderen Ortsbeiräte jeweils aus 5.
Gemäß § 82 HGO besteht ein Ortsbeirat aus mindestens 3, höchstens 9 Mitgliedern. Werden weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu vergeben sind, findet keine Wahl statt und es existiert für die Wahlzeit kein Ortsbeirat. Wenn ein Ortsbeirat in Folge des Ausscheidens von Mandatsträgern nur noch weniger als 3 Mitglieder hat, so löst sich der Ortsbeirat bis zum Ende der Wahlzeit auf.
Aufgrund fehlender Nachrücker besteht der Ortsbeirat Schlierbach derzeit nur noch aus 5 Mitgliedern. Auch in der vergangenen Wahlzeit mussten Sitze mangels Nachrücker frei bleiben. Es sollte diskutiert werden, ob die Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder im Ortsbeirat Schlierbach ebenfalls auf 5 abgesenkt wird.
Diese Änderung müsste mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl von Gemeindevertretern, also mit 13 Stimmen, beschlossen werden.
Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 31.10.2019 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal vom 19. Oktober 1993 in der vorgelegten Form.
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10. Liquiditätsnachweis zum 31.01.2020
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Gemäß dem Finanzplanungserlass 07.11.2019 haben alle
Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2020 über
Liquiditätskredite und den Stand der Liquidität bis zum
31.01.2020 zu berichten.
Bestehende Liquiditätskredite zum 31.12.2019 sind zu
begründen, der Stand der Liquidität ist zu erläutern.
Dieser Bericht ist der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu
geben.
Der Liquiditätsnachweis und eine Finanzrechnung sind
beigefügt.