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Gesetzliche Grundlagen der Wartung und Instandhaltung automatischer Lager- und Fördertechnik
SICHERRECHTSSICHER
Wartung und Instandhaltung: der rechtliche HintergrundLaut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes sind Unternehmen verpflichtet, ihren Mitarbeitern sichere und intakte Arbeits-mittel zur Verfügung zu stellen – das gilt auch für automatische Logistikanlagen. Die sachgerechte Instandhal-tung von Lager- und Fördertechnik ist damit gesetzlich bindend: Kommt es aufgrund unzureichender Wartung und Prüfung zu Unfällen im Lager, haftet der Betreiber.
Nur in wenigen Fällen existieren allgemeinverbindliche Regeln, die festlegen, welche konkreten Maßnahmen in welchen zeitlichen Abständen zu erfolgen haben.
Mit anderen Worten – das Ziel ist klar, nicht aber der Weg dorthin. Der ist vom Betreiber selbstständig zu definie-ren: So fordert die Unfallsverhütungsvorschrift: „Grund-sätze der Prävention“ DGUV Vorschrift 1 Unternehmen dazu auf, eine individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Auf dieser Basis sind Prüf- und Wartungsintervalle für viele Komponenten des Lagers eigenverantwortlich festzulegen. Drei verschiedene Aspekte sind hierbei relevant:
Gesetze, wie das Arbeitsschutzgesetz und das Produktsicherheitsgesetz, haben Weisungscharakter. Die DIN-Normen und die DGUV dienen dem Betreiber als Empfehlung, mit welchen Maßnahmen rechtliche Vorgaben umzusetzen sind.
Sachgerechte Instandhaltung – individuelle Verantwortung
1
die Angaben des Herstellers in der Bedienungs-anleitung
2
unterstützende Richtlinien, wie DIN-Normen und das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV ehem. BGV)
3
der Zustand der Lager- und Fördertechnik und die individuellen Anforderungen an die Anlagen-verfügbarkeit
Instandhaltung im LagerGesetzliche Grundlagen und Richtlinien
Gesetze
Richtlinien
Verordnungen und Vorschriften
Richtlinien und Normen – Basis für jeden Wartungsplan
Mit TELOGS von der Theorie zum Instandhaltungskonzept
Die Lösung für Sie: ausgezeichneter Instandhaltungsservice
Als Instandhaltungsdienstleister sind wir nicht nur bezüg-lich rechtlicher Fragen auf dem aktuellen Stand, sondern besitzen auch umfassendes Know-how und fundierte Praxiserfahrung in Bezug auf die Wartung und Instand-haltung automatischer Lager- und Fördertechnik. Darauf
aufbauend entwickeln wir für Ihre Anlage ein individuelles Wartungskonzept, mit dem Sie den gesetzlichen Verpflich-tungen gerecht werden. Dabei berücksichtigen wir sowohl herstellertypische Schwachstellen als auch Ihre individu-ellen Anforderungen sowie die Betriebszeiten der Anlage.
Durch die kontinuierliche Weiterbildung unserer Fachkräfte stellen wir sicher, dass die Lager- und Fördertechnik unse-rer Kunden immer nach dem aktuellsten Stand der Technik gewartet und instand gehalten wird. Unsere Mitarbeiter besitzen unter anderem die folgenden Qualifikationen:
WANN ? WAS ?
Jährlich Prüfung von kraftbetriebenen Regalen und Schränken sowie von Regalen und Schränken mit kraftbetriebener Inneneinrichtung (Richtlinie: DGUV Regel 108-007)
Prüfung der Regalbediengeräte (DIN EN 528)
Stetigförderer und hydraulische Hubtische (DIN EN 619 bzw. DIN EN 1570)
Sichtkontrolle ortsfester Regalsysteme aus Stahl und verstellbarer Palettenregale (DIN EN 15635)
Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 von ortsfesten und ortsveränderlichen Elektrogeräten
Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gemäß DGUV Regel 112-198, DGUV Regel 112-199 (Höhenrettungsgerät) und DGUV Grundsatz 312-906
Wöchentlich Regalcheck (DIN EN 15635)
Alle Prüfungen sind von einer befähigten bzw. sachkundigen Person durchzuführen, die über die entsprechenden Schulungen und Zertifikate verfügt.
• Befähigung zur Prüfung von Regalbediengeräten nach DIN EN 528 (TÜV)
• Sachkunde bei der Prüfung von Kranseilen sowie in den Bereichen Movidrive, Getriebe, Brems-systeme, Hydraulikhubtische, Hebebühnen und Palettenübergabestationen
• Befähigung zur Prüfung von Regalanlagen und zur Durchführung der Regalinspektion nach DIN EN 15635
• Sachkunde bei der Nutzung und Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung (PSAgA) nach DGUV Grundsatz 312-906
• Sachkunde bei der Nutzung von Thermografie zur (Fehler-)Diagnostik
• Autorisierung zur Durchführung der CE-Kennzeichnung
Herstellerneutrale Instandhaltung von Lager- & Fördertechnik
TELOGS GmbH Im Ostpark 25 · 35435 Wettenberg Telefon 0641 944649 - 0 · Fax 0641 944649 - 20
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