Seminare und Tagungen für Mitarbeiter- vertretungen...Arbeitrecht Sozialrecht MAVO Einzelthemen...

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mav Seminare und Tagungen für Mitarbeiter- vertretungen Januar - Juli 2011

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Seminare und Tagungen für Mitarbeiter- vertretungen

Januar - Juli

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Titelbild: Heribert A. Huneke, Gott ist ein wirkendes Feuer, Sammlung der Katholischen Akademie DIE WOLFSBURG

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Vorwort Das Arbeitsrecht und die betriebliche Mitbestimmung entwickeln sich durch Gesetzgebung und Rechtssprechung ständig weiter. In den letzten Wochen sind wichtige Entscheidungen zu den unterschied-lichen Ordnungen, - in der KAGO, in der AVR und in der KAVO -, beschlossen worden. Damit soll den Veränderungen in der Arbeitsorgani-sation ebenso Rechnung getragen werden, wie den ökonomischen Her-ausforderungen besser begegnet werden. Vor allem aber sind für die Gestal-tung unserer Einrichtungen und der Weiterentwicklung der vertrauensvol-len Zusammenarbeit in unseren Dienstgemeinschaften die aktuellen Neuerungen in der MAVO von Be-deutung. In unseren Tagungen stellen wir die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter-vertretungen dar und erläutern die Gestaltungsmöglichkeiten in der all-täglichen Mitbestimmungs- und Bera-tungsarbeit einer MAV. Hier werden wir mit dem vorliegenden Programm den Schwerpunkt auf die neuen rechtlichen Bedingungen legen. Weil in den schwierigen ökonomi-schen Situationen insbesondere die wirtschaftlichen Entscheidungen für viele Einrichtungen von besonderer Brisanz sind und manche Verhand-lung und Beratung zu führen sein werden, werden wir wieder intensiv auf die Bedeutung von §27ff MAVO eingehen.

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Die Katholische Akademie DIE WOLFSBURG hat für die Mitarbeiter-vertreterinnen und Mitarbeiterver-treter ein eigenes „Curriculum“ entwickelt. Dies soll den engagier-ten MAV‘en helfen, die unterschied-lichen Aspekte des Arbeitsrechtes, die Möglichkeiten der Mitbestim-mung nach der MAVO sowie die unterschiedlichen kirchlichen Vertragsordnungen umfassend kennen zu lernen. Gleichzeitig soll die Regelmäßigkeit wiederkehrender Seminare die Weiterbildungsplanung in der MAV erleichtern. Die Seminare bauen inhaltlich aufeinander auf und verweisen aufeinander, so dass ein systemati-scher Durchlauf der Grund– und Aufbaukurse allen MAV-Mitgliedern nahe gelegt wird. In diesen Seminaren werden zugleich auch die neuesten Weiterentwicklungen in der Rechtsprechung und aus der Praxis dargestellt. Die Seminare sind aber in sich so abgeschlossen, dass sie in zeitlich beliebiger Reihenfolge absolviert werden kön-nen. Die Tagungen zu Einzelthemen aus dem Arbeitsrecht greifen die aktuel-len Problemstellungen auf, die im Moment besonders relevant sind. Neben diesen „arbeitsrechtlichen“ Seminaren werden auch mehrtägi-ge Veranstaltungen angeboten, die der Verbesserung der Kommunika-tion untereinander, der Öffentlich-keitsarbeit, der Arbeitsabläufe usw. dienen. Sie bilden eine eigens unabhängiges und ständig wechselndes Themenangebot für alle interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur Zusammenstellung der Semi-narunterlagen und zur Grundinfor-mation für die MAV-Arbeit haben wir einen Sammelordner erstellt, den Sie in der WOLFSBURG erwer-ben können.

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Grundkurse

Arbeitrecht

Sozialrecht

MAVO

Einzelthemen

Aktuell

Konkret

Aufbaukurse

KAVO

AVR

KAGO

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19.-20.01. Mi.: 9:00 - Do.:16:00

Dienstgemein-schaft gestalten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter in Einrichtungen der katholi-schen Kirche sollen ihre Anliegen und Interessen zur Gestaltung der Dienstgemeinschaft und ihrer Arbeitsplätze durch ihre Mitarbei-tervertretungen mit Nachdruck einbringen. Die deutschen Bischö-fe haben deshalb immer wieder die Regelungen dieser Zusammenar-beit in der MAVO den zeitgemä-ßen Bedürfnissen angepasst und in den letzten Jahren auch noch weiter ergänzt (z.B.: KAGO). In diesem Seminar werden die grundsätzlichen Arbeitsweisen, die Ansprüche auf Ausstattung, Fort-bildung und Unterlagen sowie die zentralen Gestaltungsmöglich-keiten durch Informationsrechte, Zustimmungspflichten und durch die eigenen Vorschlagsmöglichkei-ten verdeutlicht. Dort wo eine Einigung nicht mög-lich scheint, oder wo Rechte nicht beachtet werden, wird auf die unterschiedlichen Klärungswege hingewiesen. Insbesondere wird auch auf die Möglichkeiten eingegangen, in eigenen Dienstvereinbarungen die Belange der einzelnen Einrichtung durch den gemeinsamen Gestal-tungsrahmen so zu berücksichti-gen, dass die Wünsche und Anlie-gen der Dienstnehmer und der Dienstgeber mit ihren unterschied-lichen Interessen Beachtung fin-den.

Adolf Thiel, Oberrechtsrat i.R., Köln 120,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung und Unterkunft)

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Grundlagen der MAVO

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07.02. Mo.: 9.00 - 17.00

Die Neuerungen in der KAVO

Die KAVO regelt für die Mitarbeiter im verfassten Bereich alle Ansprüche und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Es gehört zum „Dritten Weg“, dass diese tarifähnliche Ordnung durch Beschluss paritätisch besetzter Kommissionen weiterentwickelt werden Nach langen Verhandlungen konnten in der Regionalkoda NRW wichtige Beschlüsse gefasst werden, die jetzt von den Mitarbeitervertretungen aufgegriffen und angewendet werden müssen. Wir stellen die aktuellen Veränderungen und Anpassungen vor:

• Wie die Entgelterhöhung des TVöD nachgezeichnet wird,

• wie das Leistungsentgelt angepasst wird,

• welche Möglichkeiten von Alterteilzeit eröffnet werden,

• was die Übernahme aus dem Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungs-dienst (SuE) bedeutet.

Gleichzeitig werden wir in diesem Seminar alle wichtigen Aufgaben und Verhandlungsmöglichkeiten ansprechen, die sich aus den Neuerungen in der KAVO für die Mitarbeitervertretung ergeben.

Gabriele Seidich, Bischöfliches Generalvikariat, Essen Ass. Jur. Claudia Tiggelbeck, Bischöfliches Generalvikariat, Essen 50,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung)

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02.-04.03. Mi.: 9:00 - Fr.: 13:30

Die Schwer-behinderten-vertretungen im betrieblichen Alltag

Die durch das SGB IX vorgeschrie-benen Wahlen der Vertrauensper-sonen für die Schwerbehinderten sind soeben abgeschlossen worden. Sie haben mit Ihrem Mandat das Vertrauen Ihrer Kolleginnen und Kollegen erhalten und damit gleich-zeitig den Auftrag erhalten, deren In-teressen im Betrieb oder ihrer Dienststelle zu vertreten, die Einglie-derung schwer behinderter Men-schen in ihrer Einrichtung zu fördern und den betroffenen Mitarbeitenden beratend und helfend zur Seite zu stehen (SGB IX §95). Wir wollen mit diesem Seminar ei-nen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten und Aufgaben einer Schwerbehindertenvertretung ge-ben. Wir werden die Chancen der Zusammenarbeit mit den anderen Mitbestimmungsgremien und dem Dienstgeber vorstellen und diskutie-ren. Darüber hinaus geben wir einen Überblick auf die vielfältigen außer-betrieblichen Ansprechpartner und Unterstützungsstellen, die die Schwerbehindertenarbeit fördern und weiter vorantreiben sollen. Zusätzlich erhalten sie Hinweise, wie und wo finanzielle Unterstützung zur Ausgestaltung von behinderten-gerechten Arbeitsplätzen zu erhal-ten sind.

Frank Schleicher Fachanwalt für Sozialrecht, Essen Berthold Rose, ZA Politik, Wirtschaft und Soziales, Bischöfliches Generalvikariat, Essen Rainer Manns, Dozent, Katholischen Akademie DIE WOLFSBURG, Mülheim an der Ruhr 170,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung und Unterkunft)

Aufgaben, Rachte und Pflichten nach dem SGTB IX

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16.-17.03. Mi.: 9:00 - Do: 13:30

Arbeitsplatz Caritas

Rolf Cleophas, Mitglied der AVR-Verhandlungskommission, Niederkrüchten 120,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung und Unterkunft)

Stand der aktuellen Neuregelungen

durch die AK und die Regional- kommission

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Neben den allgemeinen Regelungen des staatlichen Arbeitsrechtes und den Vorgaben, die sich aus den Besonderheiten der kirchlichen Arbeitsverträge ergeben, müssen sich die Mitarbeitervertretungen insbesondere in ihren jeweiligen Arbeitsvertragsordnungen ausken-nen. Unsere Aufbaukurse differenzieren sich deshalb nach den verschiede-nen Arbeits- und Vergütungsordnun-gen und stellen die entsprechenden Aufgabenfelder der Mitarbeiterver-tretungen vor. In diesem Seminar werden wir Sie über die aktuellen Beschlüsse der „Arbeitsrechtlichen Kommission“ sowie der für uns relevanten Regio-nal - AK und ihre Auswirkungen auf Aufbau, Struktur und Ziel der ArbeitsVertragsRichtlinien des Deutschen Caritasverbandes informieren. Die Konsequenzen für die MAV-Arbeit in den zentralen inhaltlichen Bereichen werden durch die neue AK-Struktur und die Arbeit in den Teilbereichen sowie Regionalkom-missionen wesentlich verändert. Den Mitarbeitervertretern werden die neuen Diskussionen und Entwick-lungen in der AK vorgestellt werden, damit sie in ihrem jeweiligen Bereich bei der Gestaltung der Dienstge-meinschaft engagiert Einfluss nehmen können. Hierzu gehören insbesondere Informationen zu den Anpassungen an den neuen TVöD, die eigenen AK-Überlegungen zu einem eigenständigen Tarifwerk mit den erforderlichen Berücksichtigun-gen zu Arbeitszeitregelungen, Leistungslohn u.a.

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29.-30.03. Di.: 9:00 - Mi.: 13:30

Der besondere Schutz

Arbeitsrecht und MAVO nehmen di-rekt Einfluss auf die Gestaltung indi-vidueller und kollektiver Ansprüche, Rechte und Pflichten unseres Ar-beitsalltags. So sollen die Gleichbe-handlung aller Mitarbeitenden und ein gerechter und angemessener In-teressenausgleich sichergestellt werden. Für besondere Personen bzw. Per-sonengruppen bestehen aber durch die Sozialgesetzgebung gesondert festgestellte Schutzrechte. So greift das Sozialrecht zwar indirekt aber vielfältig in die Gestaltung unserer Arbeitsverhältnisse ein. Für jede MAV ist es deshalb wichtig zu wissen, welche Schutzbestim-mungen für besondere Mitarbeiter zu berücksichtigen sind. Für welche Gruppen sind im Betrieb eigene Vertrauensleute oder Spre-cher zu wählen und wie die Zusam-menarbeit mit diesen zu gestalten? Immer wieder ist auch abzuwägen, wie die berechtigten Ansprüche auf besonderen Schutz mit der notwen-digen Begrenzung der Arbeitsbelas-tung der „normalen“ Mitarbeiter zu vereinbaren sind. Überlegungen, welche Konsequen-zen aus dem Sozialrecht in der Ein-richtung Beachtung finden müssen, gehören ebenfalls zur Aufgabe der MAV und sind mit dem Dienstgeber zu beraten.

Frank Schleicher Fachanwalt für Sozialrecht, Essen 120,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung und Unterkunft)

Arbeitsrechtliche Konsequenzen aus dem Sozialrecht

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13.-14.04. Mi.: 9:00 - Do.: 13:30

Die MAV und mein Arbeitsvertrag

Für die Mitarbeitervertretungen ist es in der aktuellen Diskussion um Fachkräftemangel, Stellenabbau, Arbeitszeitregelungen oder bei Verträgen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz von größter Be-deutung, sich im Arbeitsrecht fit zu machen. Bei jedem Arbeitsvertrag gelten zu-meist Fragen die staatlichen Geset-ze. Sie müssen bei Auseinanderset-zungen als erstes berücksichtigt werden. Ob es um Arbeitszeit-Regelungen, Teilzeit, Kündigungs-schutz oder andres geht, immer muss zuerst das staatliche Arbeits-recht und der individuelle Arbeits- vertrag des einzelnen Mitarbeiten-den berücksichtigt werden! In den letzten Jahren hat zudem die Rechtsprechung der EU immer größere Bedeutung erhalten. Dieses Seminar führt in die individu-ellen und kollektiven Rechtsgrund lagen des Arbeitsrechts ein. Wie kann eine MAV sowohl die Interessen des Einzelnen begleiten und stützten als auch die Wünsche der Dienstgemeinschaft nach gerechter und angemessener Gleichbehandlung voranbringen? Die Teilnehmenden erhalten einen ersten Einblick in die Gestaltungs-möglichkeiten und Grenzen einer Dienstgemeinschaft. Für diejenigen, die schon länger in ihren Ämtern sind, bieten die Grundkurse auch die Möglichkeit, die neuesten gesetzlichen Entwicklungen und Rechtsprechungen auf ihre Praxis

anzuwenden.

Frank J. Karrenberg, Rechtsanwalt, Herne Rainer Manns, Dozent, Katholischen Akademie DIE WOLFSBURG, Mülheim an der Ruhr 120,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung und Unterkunft

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Wie ist die MAV beteiligt - was regeln die staatlichen Gesetze?

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10.05. Di.: 9:00 - 17:00

Arbeitszeit und Dienstplan in der AVR

Arbeitszeitgesetz und die Regelun-gen nach AVR (Anl. 5-6b) sowie die konkrete Präsenz der Mitarbeiten-den bieten immer wieder viel Bri-sanz bei der Erstellung der Dienst-pläne. Wir wollen die Regelungen von Bereitschaftsdienst und Ruhezeiten, Kurzpausen, Höchstarbeitszeiten und Arbeitszeitkonten erläutern. Typische Herausforderungen der Arbeitszeitgestaltung werden anhand von Fallbeispielen darge-stellt:

• Mehrarbeit und Überstunden

• Dienstplan und Zeitausgleich

• Zustimmungsrechte der MAV

• Möglichkeiten von Dienstverein-barungen.

Mit diesen Beispielen sollen auch die Möglichkeiten von Dienstverein-barungen erläutert werden, mit de-nen gleichzeitig die notwendigen Anforderungen der Einrichtungen und die Wünsche der Mitarbeiter Be-rücksichtigung finden.

Bernhard Witt, Vorsitzender DIAG-MAV Essen, ehem. Dienstnehmervertreter in der AK des deutschen Caritasverbandes 50,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung)

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18.-19.05. Mi.: 9:00 - Do.: 13.30

Bilanzen lesen und verstehen I

In der MAVO wird im §27 a ein wich-tiges Aufgaben- und Mitwirkungsfeld für die Mitarbeitervertretungen eröff-net. Die MAV-en sollen über die wirt-schaftliche Situation der größeren Einrichtungen informiert werden und dementsprechend mit in die weite-ren Entscheidungen einbezogen werden. Jede wirtschaftliche Ent-scheidung hat auch Konsequenzen auf die Personalentwicklung und auf den Einsatz der Mitarbeiter in der Einrichtung. Mit diesem Auftrag kommt auf viele MAV-en eine schwierige Aufgabe zu: Welche Unterlagen sind wichtig? Wie lese ich die Wirtschaftsdaten? Welche Zahlen sind aussagekräftig? Wie lassen sich Bilanzen unter-schiedlich interpretieren? Welche Fakten müssen, welche brauchen nicht gezeigt zu werden? Was sind die wichtigsten Positionen in den Unterlagen? Dieses Seminar vermittelt die not-wendigen Grundkenntnisse, damit die vorgelegten Zahlen richtig analy-siert und interpretiert werden kön-nen.

Professor Bernd Mühlbauer, Dipl.-Oekonom, Krankenhaus- und Unternehmensberatung, Dozent der Fachhochschule Gelsenkirchen Gesamtkosten für beide Seminare incl. Tagungsbeitrag, Materialien, Unterkunft und Verpflegung 250,00 €

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Was ermöglicht § 27a MAVO

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Dienstgemein schaft gestalten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen der katholischen Kirche sollen ihre Anliegen und Inte-ressen zur Gestaltung der Dienstge-meinschaft und ihrer Arbeitsplätze durch ihre Mitarbeitervertretungen mit Nachdruck einbringen. Die deut-schen Bischöfe haben deshalb im-mer wieder die Regelungen dieser Zusammenarbeit in der MAVO den zeitgemäßen Bedürfnissen ange-passt und in den letzten Jahren auch noch weiter ergänzt (z.B.: KA-GO). In diesem Seminar werden die grundsätzlichen Arbeitsweisen, die Ansprüche auf Ausstattung, Fortbil-dung und Unterlagen sowie die zentralen Gestaltungsmöglichkeiten durch Informationsrechte, Zustim-mungspflichten und durch die eige-nen Vorschlagsmöglichkeiten ver-deutlicht. Dort wo eine Einigung nicht möglich scheint, oder wo Rechte nicht be-achtet werden, wird auf die unter-schiedlichen Klärungswege hinge-wiesen. Insbesondere wird auch auf die Möglichkeiten eingegangen, in eigenen Dienstvereinbarungen die Belange der einzelnen Einrichtung durch den gemeinsamen Gestal-tungsrahmen so zu berücksichtigen, dass die Wünsche und Anliegen der Dienstnehmer und der Dienstgeber mit ihren unterschiedlichen Interes-sen Berücksichtigung finden.

Adolf Thiel, Oberrechtsrat i.R., Köln Rainer Manns, Dozent, Katholischen Akademie DIE WOLFSBURG, Mülheim an der Ruhr 120,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung und Unterkunft))

Grundlagen der MAVO

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16.-17.06. Do: 9:00 - Fr.: 13:30

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28.06. Di.: 9:00 -

17:00

Gut versorgt in die Rente

Die Altersversorgung beruht im we-sentlichen auf der gesetzlichen Ren-tenversicherung. Für Mitarbeitende im kirchlichen Dienst wurde schon immer die Zusatzversorgung als be-sondere Vorsorge für das Alter her-vorgehoben. Die öffentliche Dauer-diskussion um die “Sicherheit der Rente” und die Bedeutung der grö-ßer werdenden Versorgungslücke belegen eindringlich, dass jeder ein-gehender für seine Altersversorgung sorgen muss. Seit 2002 besteht die Möglichkeit staatlich geförderter privater Alters-vorsorge. Die kirchlichen Zusatzversorgungs-kassen haben in den letzten Jahren Erfahrungen sammeln können, wel-che zusätzlichen Leistungen sinnvoll sind und sie für die kirchlichen Mitar-beiter weiterentwickelt. Wir wollen mit dieser Veranstaltung die verschiedenen Säulen der Al-tersversorgung verständlich ma-chen. Eine einfache Berechungs-möglichkeit für die jeweils eigenen bereits sicheren Versorgungsan-sprüche, wird vorgestellt. Auch eini-ge der freiwilligen zusätzlichen Ab-sicherungsmöglichkeiten mit loh-nenden Förderungsmöglichkeiten werden erläutert. Auf diese Weise können Mitarbeiter-vertretungen wichtige Informationen weitergeben. Sie können erste Klä-rungen zu Fragen nach der „kirchlichen Betriebsrente“ erreichen Hinweise zu den Konsequenzen. bei Änderungen des Arbeitsvertrages runden das Thema ab.

Uwe Neukirchen, KZVK des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Köln 50,00 € (Tagungsbeitrag inkl. Verpflegung)

Umfang und Leistungsangebot

der kirchlichen Zusatzversorgung

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05.-06.07. Di.: 9:00 - Mi.: 13:00

Bilanzen lesen und verstehen II

Wenn die MAV die notwendigen Unterlagen erhalten hat, muss sie zur Beratung des Dienstgebers auch eigene Interpretationen der vorgelegten Wirtschaftsdaten vor-nehmen können. Im zweiten Teil des Seminars zu §27 a MAVO wird der Umgang mit Bilanzen, G + V-Rechnung und La-gebericht und Anhang behandelt. Welche Unterlagen kann eine MAV im Laufe eines Jahres selbst zu-sammen stellen, um die Lage einer Einrichtung zu beurteilen? Wie sind Daten aus dem allgemeinen wirt-schaftlichen und demographischen Umfeld in die Beurteilung einzube-ziehen? Wie muss das Gespräch mit dem Dienstgeber vorbereitet werden, welche Hilfen stehen einer MAV zur Verfügung, wie kann sie die Arbeit aufteilen und welche Beteiligungs-möglichkeiten jenseits der Beratung hat eine MAV in wirtschaftlichen Angelegenheiten? Wo sind ihre Grenzen erreicht?

Professor Bernd Mühlbauer, Dipl.-Oekonom, Krankenhaus- und Unternehmensberatung, Dozent der Fachhochschule Gelsenkirchen Gesamtkosten für beide Seminare incl. Tagungsbeitrag, Materialien, Unterkunft und Verpflegung 250,00 €

Was ermöglicht § 27a MAVO

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21.07. Do.: 9.30 - 14.00

Die Arbeit der Mitarbeiter-

vertretungen

Bischöflicher Auftrag und

gewähltes Mandat

„Dritter Weg“ und „Dienstgemeinschaft“ sind für die Gestaltung der kirchlichen Arbeits-welt von zentraler Bedeutung. Für die katholische Soziallehre sind Transparenz und Partizipation, Kom-munikation und Konsens, Solidarität und Subsidiarität konstitutionelle Elemente dieser Dienstgemein-schaft. Mit jeder Weiterentwicklung der MAVO machen die Bischöfe durch ihre Gesetzgebung deutlich, dass diese Form der Mitbestimmung in ihrem Auftrag geschieht und Teil des kirchlichen Verkündigungsauftrages ist. Durch die Wahl Ihrer Mitarbeiterver-treter machen die Mitarbeiter deut-lich, dass sie ihre Anliegen vertreten wissen wollen und an der Gestal-tung der Dienstgemeinschaft durch Ihre Mandatsträger interessiert sind. Wir freuen uns, dass wir Sie in diesem Jahr zum 10. Tag der MAV einladen dürfen. Als Referent und Gesprächspartner wird Bischof Dr. Franz Josef Over-beck seine Perspektiven für die MAV-Arbeit im Bistum Essen mit uns diskutieren.

Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck, Essen

10. Tag der MAV

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Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir insbesondere bei mehrtägigen Seminaren eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax, Email) spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung benötigen. Eine Bestätigung erfolgt nicht. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen unter Tel.: 0208/99919-981 montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr gerne zur Verfügung. Ihre Anmeldung bindet Sie und auch uns. Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, spätestens aber 7 Tage vor dem Veranstaltungs-Beginn, wenn Sie nicht teilnehmen können.

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Vorschau:

14.-15.09.2011 MAV-Arbeit organisieren/Aufgabenverteilung in einer großen MAV

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19.-20.09.2011

Sonder-MAV Schule

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26.-27.09.2011

In Verhandlungen überzeu-gend wirken I

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27.-28.09.2011 In Verhandlungen überzeu-gend wirken II

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05.10.2011 Datenschutz im kirchlichen Dienst

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20.10.2011 Was tun im Streit? 11092

15.-16.11.2011

Die MAV und mein Arbeits-vertrag

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22.-23.11.2011 KAVO 11104

28.11.2011 Sonder-MAV für Gemeinde-referentinnen und Geferen-ten, für Pastoralreferentin-nen und Pasotralreferenten

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06.-08.12.2011 Schwerbehindertenseminar 11110

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IHR WEG ZU UNS ...

... mit Bus und Bahn Die günstigste Bahnstation ist Duisburg-Hauptbahnhof. Mit dem Taxi sind Sie in 10 Minuten an der WOLFSBURG. Zur Straßenbahn benutzen Sie im Hbf die nördlichen Treppenabgänge. Von der Unterführung besteht ein Zu-gang zur unterirdischen Haltestelle der Straßenbahnlinie 901 in Richtung Mülheim (Haltestelle Monning). Der Fuß-weg von der Haltestelle bergauf zur WOLFSBURG dauert 10 bis 15 Minuten. ... mit dem PKW Autobahn-Abfahrt Duisburg-Kaiserberg. An der Ausfahrt links in Richtung Duisburger Universität fahren. Nach einer Unterführung links dem Hinweis Mülheim folgen. Rechts auf die Mülheimer Straße in Richtung Mülheim fahren. 100 m nach dem Ortseingangsschild Mülheim rechts in die Prinzenhöhe einbiegen. Dem Wegweiser zur Akademie folgen. Parkmöglichkeiten sind auf dem Grundstück vorhanden.

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