Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn...
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S e m i n a r e f ü r I n t e r e s s e n v e r t r e t u n g e n
2015Hessen
2
Inhalt
JAV-Grundqualifizierung
JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 40
JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)
Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1) 41
AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit
Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1) 42
JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 43
JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 44
AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern
Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2) 45
JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) 46
AV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3) 47
Jugend- und Auszubildendenvertretung
5. hessische (J)AV-Konferenz
Bis zur Übernahme und noch viel weiter! 48
Das besondere Angebot
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater 50
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung 52
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen 54
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen 56
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte,
Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 57
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw.
bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) 58
Wir über uns 7
Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung 9
Unser System der Grundqualifizierung 10
Unser pädagogisches Konzept 11
Seminarübersicht 12
Seminare
BR-Grundqualifizierung
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 28
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 29
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 30
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 31
PR-Grundqualifizierung
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) 32
HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG) 33
HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG) 34
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1) 35
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 36
Betriebsvertretungsrecht, Teil 1: Einstieg leicht gemacht
Grundlagen, Einführung und Überblick 37
Betriebsvertretungsrecht, Teil 2: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten 38
Schwerbehindertenvertretung
Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung 39
3
Inhalt
Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen
Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen 59
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen
Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats 60
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 61
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 62
Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf!
Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten 63
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats 64
Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen
Gremienarbeit 65
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen 66
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats 67
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat 68
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten 69
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung 70
Personalvertretungsrecht
HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz 71
BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz 72
Einstellungen erfolgreich mitgestalten
Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei
Personalauswahlverfahren 73
Personalplanung im öffentlichen Dienst 74
AArbeitsorganisation
Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung 75
Arbeitsklausuren für große Gremien und deren Ausschüsse 76
Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen
Zielorientierte Strategiebildung im Gremium 77
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht 78
Neu in der Freistellung – was nun? 79
Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit 80
Der Alltag – ein Spagat
Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion 81
Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! 82
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 83
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 84
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 85
Rechtliches Grundwissen für das Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat 86
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat 87
Kommunikation und Zusammenarbeit
Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen
Basisseminar zur Kommunikation 88
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis 89
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten 90
Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar 91
Mediation und Interessenvertretung
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen 92
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I
Redesituationen vor großen Gruppen meistern 93
Das erfolgreiche Monatsgespräch 94
4
Inhalt
BR und JAV – (k)ein starkes Team?!
Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder 95
Von Medienprofis lernen
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten 96
AArbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht I
Begründung des Arbeitsverhältnisses 97
Einführung in das Arbeitsrecht II
Inhalt des Arbeitsverhältnisses 98
Einführung in das Arbeitsrecht III
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 99
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge 100
Rund um’s Geld ...
Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder 101
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit 102
Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder 103
Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers
durch die Interessenvertretung 104
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim
Personalbedarf und -einsatz 105
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs-
bzw. Personalrats 106
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte 107
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen 108
Arbeitnehmerschutz bei drohender Insolvenz
Akute und präventive Handlungsmöglichkeiten bei drohender Insolvenz 109
Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln!
Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder 110
Beamtenversorgungsrecht 111
Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst
Personalaktenrecht/Datenschutzrecht 112
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte
des Betriebsrats 113
AArbeitszeit
Einführung in das Arbeitszeitrecht 114
Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und mögliche
betriebliche Konsequenzen 115
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung 116
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung 117
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! 118
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten
Arbeitszeitgestaltung nutzen 119
Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit?
Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit 120
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter
Arbeitszeitgestaltung 121
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu
betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen 122
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 123
TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick 124
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive
noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G 125
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag
über die Entgeltordnung 126
5
Inhalt
TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht II
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung 127
TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht III
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? 128
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 129
TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
nach § 4 TVöD/TV-L 130
TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung
Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der
Interessenvertretung 131
Betriebs- und Personalräte im Arbeitskampf – tarifpolitische Fragen und
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung während eines Arbeitskampfs 132
AArbeits- und Gesundheitsschutz
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche
Interessenvertretungen 133
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung
für Fortgeschrittene 134
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 135
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren 136
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? 137
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 138
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern
Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können 139
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 140
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Maßnahmen durchsetzen!
Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen 141
Psychische Belastungen messen – aber wie?
Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 142
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143
Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen 144
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 145
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 146
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 147
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen 148
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren 149
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge 150
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 151
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren 152
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern 153
Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 154
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen 155
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 156
EDV- und Technologieentwicklung
Grundlagen der Mitbestimmung bei elektronischer Datenverarbeitung
Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen 157
Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen
Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten 158
6
Inhalt
Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co.
Überall und jederzeit präsent und überwacht? 159
Einsatz von digitalen Telekommunikationsanlagen im Betrieb
Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung 160
Wirtschaftliche Angelegenheiten
BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen
Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen 161
Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer
Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen 162
Unternehmenskennzahlen und -steuerung
Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens:
Was sagen sie, und was sagen sie nicht? 163
Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung
Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung 164
Langfristige Unternehmensplanung und Strategien
Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern 165
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!
Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines
Wirtschaftsausschusses 166
Wirtschaftsausschuss I
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung 167
Wirtschaftsausschuss II
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 168
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 169
Frauen
Mut gehört dazu
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen 170
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen 171
Hinweise zu unseren Seminaren 173
Unsere Tagungsstätten 174
Unsere Referentinnen und Referenten 183
Freistellung und Kostenübernahme 186
Musterformular Beschluss 188
Musterformular Mitteilung 189
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht 190
AAnmeldeformular 191
Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung 192
7
ver.di Bildung + Beratung ...
... ist eine gemein nützige Bildungsein rich-
tung und mit der Ver einten Dienst leistungs-
gewerkschaft ver.di verbunden. Speziell
für die Qualifi zierung von Be triebs rats- und
Per so nal ratsmit gliedern, Mitglie dern von
Mit arbeiter- und Schwer behinder tenvertre-
tun gen sowie von Jugend- und Aus zu bil den-
den vertre tungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm:
� Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch.
� Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis.
� Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für
ihre Funktion.
Ihre Vorteile
Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungs-
einrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die
Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Semi-
nare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten
sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie
intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen.
Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt!
Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt:
Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer
Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard
(Lern er orientierte Qualitätstestierung in der Weiter-
bildung) zertifiziert.
Wir über uns
Ihre Ansprechpartner/-innen
� Anmeldung, Information, Seminarorganisation:
Vladimir Gazdovic
Fon 069 257 824-14
Gabriele Hetkamp
Fon 069 257 824-26
Ruth Kämmerer
Fon 069 257 824-12
Lissi Kühn
Fon 069 257 824-13
Inge Kuhrfeldt
Fon 069 257 824-11
8
� Unternehmens- und fachbereichsbezogene
Seminare, Bildungsberatung:
Gabriele Herbert
Fon 069 257 824-21
Peter Knappe
Fon 069 257 824-20
Thomas Kuhn
Fon 069 257 824-16
Dirk Langenkamp
Fon 069 257 824-27
� Regionalleitung, Bildungsberatung und
Konzepte:
Wolfgang Neubauer
Fon 069 257 824-18
� ver.di Bildung + Beratung
Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Hessen
Wilhelm-Leuschner-Str. 69 –77
60329 Frankfurt am Main
Fon 069 257 824-0
Fax 069 257 824-24
E-Mail [email protected]
Wir über uns
9
Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung
Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten
will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit
dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang
an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminar-
programm entwickelt.
Unsere Schwerpunkte
Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugend-
und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und
Mit arbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Inte res sen-
vertreter/-innen.
Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren
gezielt aus.
Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestim-
mungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen.
Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhand-
lungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorgani sation
entscheidend mitzubestimmen.
Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezial seminaren
Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifi-
zierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiter-
führenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der
Interessen vertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Koopera tion
mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort auf-
greifen.
2015Seminarangebote für den
Fachbereich Bund + Länder
www.b
ildungsp
ortal.verd
i.de
Bund + Länder
SeSemiFFaachb
e
2015Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden
www.b
ildungsp
ortal.verd
i.de
Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in Koope-
ration mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle Programme an:
� Fachbereich 03: Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
� Fachbereich 06: Bund und Länder
� Fachbereich 07: Gemeinden
� Fachbereich 08: Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitung, Druck-
industrie, Zeitungsverlage, Verlage und Agenturen,
dju in ver.di
� Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr
Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie im
Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme
mmininnam raachhhbea
Gesundheit, Soziale Dienste
Wohlfahrt und Kirchen
Seminarangebote
für das Gesundheits- und
Bund + Länderänder
ww
B r a n c h e n s e m i n a r e f ü r I n t e r e s s e n v e r t r e t u n g e n
2015
Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitung, Druckindustrie,
Zeitungs verlage, Verlage und Agenturen, dju in ver.di
Gesundheit, SozG
iale Dienste
WohlWW fahrt und Kirchen
Seminaran
rr r ddaar s Gesundh
WohlWW fa
PaZe
Seminare für Interessenvertretungen
erkehr Fachgruppe Straßen-
personenverkehr
wir bewegen was
FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER
FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER
FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN
10
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2) Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung:
Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)*
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung:
Einführung und Überblick (BR 1) Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
JAV-Praxis II JAV-Praxis I JAV-Praxis III
Unser System der Grundqualifizierung
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2) Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Mitbestimmen – mitgestalten –
durchsetzen (PR 2) Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Organisieren – informieren –
(ver-)handeln (PR 3)HPVG:
BPersVG:
* Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben.
11
Unser pädagogisches Konzept
Ihre Stärke ist unser Ziel
Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessen-
vertretung kompetent handeln können:
� Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt.
� Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch
einsetzen.
� Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbst-
bewusst annehmen.
Lernen mit effizienten Methoden
Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten
wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge
ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das
Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und
Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschied-
liche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentations-
möglichkeiten in der Praxis.
Die Leitung unserer Seminare
Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem
Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus
verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen
und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr
indi vi du eller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der
Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie
Seminar themen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.
Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten
Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprüng-
lich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfah-
rungen als Betriebsrats-, Personalrats-, SBV- oder JAV-Mitglied gesam-
melt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen
wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide
Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören
deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie
Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der
Kommuni ka tionsstrategie, in der Media tionspraxis oder im Coaching.
96% unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen
der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“!Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2013
Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
Seminarübersicht
12
Januar11.01.– 16.01.2015 Naumburg AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit 1600-1501111 42
bei Kassel Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)
12.01.– 16.01.2015 Mosbach Betriebsvertretungsrecht, Teil 1: Einstieg leicht gemacht Kooperationsseminar mit 1500-1501124 37
Grundlagen, Einführung und Überblick ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
12.01.– 16.01.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1501121 28
Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
19.01.– 21.01.2015 Steinbach/ Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? 1600-1501193 56
Taunus Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
19.01.– 23.01.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1501191 29
Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
19.01.– 23.01.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1501192 40
bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
26.01.– 30.01.2015 Kirkel Einführung in das Arbeitsrecht I Kooperationsseminar mit 1500-1501263 97
Begründung des Arbeitsverhältnisses ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
26.01.– 30.01.2015 Mosbach TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht II Kooperationsseminar mit 1500-1501264 127
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
28.01.– 30.01.2015 Donauwörth Suchtprobleme im Betrieb Kooperationsseminar mit 1800-1501281 149
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren ver.di b+ b Bayern
Februar02.02.– 06.02.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1502021 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
02.02.– 06.02.2015 Bad Soden- Agieren statt reagieren 1600-1502022 30
Salmünster Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
02.02.– 06.02.2015 Bad Soden- Einführung in das Arbeitsrecht I 1600-1502023 97
Salmünster Begründung des Arbeitsverhältnisses
09.02.– 10.02.2015 Mosbach Grundlagen der Mitbestimmung bei elektronischer Datenverarbeitung 1600-1502095 157
Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
09.02.– 13.02.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1502091 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
09.02.– 13.02.2015 Bad Soden- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern 1600-1502094 139
Salmünster Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können
12.02.2015 Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1502121 151
am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
13N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
16.02.– 20.02.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1502161 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
16.02.– 20.02.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1502162 40
bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
16.02.– 20.02.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) 1600-1502163 41
bei Kassel Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
19.02.2015 Mannheim Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten 1600-1502191 145
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
22.02.– 27.02.2015 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht 1600-1502221 32
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
23.02.– 25.02.2015 Frankfurt Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation 1600-1502236 135
am Main Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
23.02.– 25.02.2015 Steinbach/ Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! 1600-1502237 147
Taunus Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
23.02.– 27.02.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1502231 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
23.02.– 27.02.2015 Naumburg JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1502234 46
bei Kassel Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
26.02.2015 Mannheim Achtung, ich kann nicht mehr! 1600-1502261 143
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
März01.03.– 06.03.2015 Naumburg AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit 1600-1503011 42
bei Kassel Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)
02.03.2015 Frankfurt Einführung in das Arbeitszeitrecht 1600-1503026 114
am Main
02.03.– 04.03.2015 Frankfurt TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen 1600-1503024 129
am Main Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
02.03.– 04.03.2015 Steinbach/ Wenn nichts mehr geht: Burn-out 1600-1503025 144
Taunus Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
02.03.– 06.03.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1503021 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
02.03.– 06.03.2015 Mosbach Wirtschaftsausschuss I 1600-1503027 167
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
Seminarübersicht
14
04.03.– 06.03.2015 Mosbach Die gute Personalversammlung Kooperationsseminar mit 1500-1503041 85
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar
09.03.– 11.03.2015 Mosbach Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen 1600-1503097 57
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,
Gültigkeit und Durchsetzung
09.03.– 11.03.2015 Gunzen- Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit 1800-1503091 147
hausen Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen ver.di b+ b Bayern
09.03.– 13.03.2015 Mosbach BPersVG: Einstieg leicht gemacht Kooperationsseminar mit 1500-1503093 35
Einführung und Überblick (PR 1) ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
09.03.– 13.03.2015 Mosbach TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund Kooperationsseminar mit 1500-1503094 126
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
über die Entgeltordnung
09.03.– 13.03.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1503091 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
09.03.– 13.03.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1503092 30
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
09.03.– 13.03.2015 Steinbach/ Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen 1600-1503095 88
Taunus Basisseminar zur Kommunikation
09.03.– 13.03.2015 Bad Soden- Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb 1600-1503096 133
Salmünster Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
11.03.2015 Frankfurt Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen 1600-1503111 60
am Main Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats
16.03.– 18.03.2015 Eibelstadt Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu Kooperationsseminar mit 1806-1503162 122
betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen ver.di b+ b Bayern
16.03.– 20.03.2015 Mosbach Betriebsvertretungsrecht, Teil 2: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Kooperationsseminar mit 1500-1503162 38
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
16.03.– 20.03.2015 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! 1600-1503161 31
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
16.03.– 21.03.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1503162 40
bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
17.03.2015 Nürnberg Achtung, ich kann nicht mehr! Kooperationsseminar mit 1800-1503171 143
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen ver.di b+ b Bayern
18.03.2015 Frankfurt Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche 1600-1503181 156
am Main Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
15N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
23.03.2015 Frankfurt HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz 1600-1503236 71
am Main
23.03.– 25.03.2015 Steinbach/ Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen 1600-1503237 138
Taunus Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
23.03.– 25.03.2015 Steinbach/ Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer 1600-1503238 162
Taunus Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen
23.03.– 27.03.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1503231 28
Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
23.03.– 27.03.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1503232 29
Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
24.03.2015 Mainz Beamtenversorgungsrecht Kooperationsseminar mit 1500-1503241 111
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
25.03.– 27.03.2015 Donauwörth Teilzeit- und Befristungsgesetz Kooperationsseminar mit 1806-1503251 107
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte ver.di b+ b Bayern
April08.04.– 10.04.2015 Gladenbach 5. hessische (J)AV-Konferenz 1600-1504081 48
Bis zur Übernahme und noch viel weiter!
12.04.– 17.04.2015 Naumburg AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1504121 45
bei Kassel Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)
13.04.– 15.04.2015 Berlin Der Alltag – ein Spagat Kooperationsseminar mit dem KE-1504131 81
(Wannsee) Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion ver.di b+ b Büro „Bundesweite
Seminare“
13.04.– 17.04.2015 Mosbach TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA Kooperationsseminar mit 1500-1504134 125
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
geltender Regelungen nach BAT/BMT-G
13.04.– 17.04.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1504131 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
13.04.– 17.04.2015 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! 1600-1504132 31
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
13.04.– 17.04.2015 Mosbach JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz 1600-1504136 44
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
13.04.– 17.04.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1504137 40
bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
Seminarübersicht
16
13.04.– 17.04.2015 Bad Soden- Einführung in das Arbeitsrecht II 1600-1504138 98
Salmünster Inhalt des Arbeitsverhältnisses
14.04.– 16.04.2015 Dortmund Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Kooperationsseminar mit 1400-1504142 67
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats ver.di b+ b NRW
20.04.2015 Frankfurt Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und 1600-1504207 115
am Main mögliche betriebliche Konsequenzen
20.04.– 24.04.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1504201 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
20.04.– 24.04.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1504202 30
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
20.04.– 24.04.2015 Hohenroda Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! 1600-1504206 78
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
21.04.2015 Mannheim Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1504211 151
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
27.04.– 28.04.2015 Nürnberg Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit? Kooperationsseminar mit 1806-1504273 120
Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit ver.di b+ b Bayern
27.04.– 29.04.2015 Mosbach Von Medienprofis lernen Kooperationsseminar mit 1500-1504271 96
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
27.04.– 29.04.2015 Mosbach Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Teil 1 1600-1504274 89
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
27.04.– 29.04.2015 Steinbach/ Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1504275 155
Taunus BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
27.04.– 29.04.2015 Steinbach/ Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten 1600-1504277 69
Taunus
Mai04.05.– 06.05.2015 Gladenbach Einstellungen erfolgreich mitgestalten 1600-1505044 73
Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahlverfahren
04.05.– 06.05.2015 Steinbach/ Unternehmenskennzahlen und -steuerung 1600-1505045 163
Taunus Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen
sie nicht?
04.05.– 08.05.2015 Mosbach Einführung in das Arbeitsrecht II Kooperationsseminar mit 1500-1505042 98
Inhalt des Arbeitsverhältnisses ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
04.05.– 08.05.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1505041 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
17N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
04.05.– 08.05.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1505042 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
06.05.– 08.05.2015 Timmendorfer Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Kooperationsseminar mit 2100-1505061 138
Strand Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ver.di b+ b Hamburg
07.05.2015 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten 1600-1505071 145
am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
11.05.– 12.05.2015 Mosbach Wer macht das Protokoll? 1600-1505115 83
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
11.05.– 13.05.2015 Mosbach Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln! Kooperationsseminar mit 1500-1505111 110
Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
11.05.– 13.05.2015 Naumburg BR und JAV – (k)ein starkes Team?! 1600-15051110 95
bei Kassel Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder
11.05.– 13.05.2015 Mosbach Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für 1600-1505116 134
Fortgeschrittene
11.05.– 13.05.2015 Gladenbach Suchtprobleme im Betrieb 1600-1505117 149
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
11.05.– 13.05.2015 Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1505118 152
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
11.05.– 13.05.2015 Gladenbach Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan 1600-1505119 66
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
11.05.– 13.05.2015 Augsburg Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Kooperationsseminar mit 1800-1505111 138
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ver.di b+ b Bayern
17.05.– 22.05.2015 Gladenbach HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen 1600-1505171 33
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)
18.05.– 22.05.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1505181 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
18.05.– 22.05.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1505182 30
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
18.05.– 22.05.2015 Gladenbach Einführung in das Arbeitsrecht I 1600-1505185 97
Begründung des Arbeitsverhältnisses
26.05.– 28.05.2015 Gladenbach Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? 1600-1505263 116
Grundzüge der Dienstplangestaltung
26.05.– 29.05.2015 Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1505262 153
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
27.05.2015 Mainz BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz Kooperationsseminar mit 1500-1505272 72
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
Seminarübersicht
18
Juni01.06.– 02.06.2015 Frankfurt Betriebliches Gesundheitsmanagement 1600-1506013 136
am Main Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren
01.06.– 03.06.2015 Mosbach Die gute Betriebsversammlung 1600-1506012 84
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
08.06.– 10.06.2015 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung 1600-1506084 61
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
08.06.– 12.06.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1506081 28
Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
08.06.– 12.06.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1506082 30
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
09.06.2015 Mainz Personalplanung im öffentlichen Dienst Kooperationsseminar mit 1500-1506091 74
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
10.06.– 12.06.2015 Bad Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Kooperationsseminar mit 1806-1506101 57
Windsheim Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, ver.di b+ b Bayern
Gültigkeit und Durchsetzung
11.06.– 12.06.2015 Mosbach Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren 1600-1506111 87
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
14.06.– 19.06.2015 Naumburg AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1506141 45
bei Kassel Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)
15.06.2015 Mannheim Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche 1600-1506159 156
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
15.06.– 17.06.2015 Beilngries- Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit 1800-1506151 147
Paulushofen Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen ver.di b+ b Bayern
15.06.– 19.06.2015 Mosbach BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Kooperationsseminar mit 1500-1506151 36
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
15.06.– 19.06.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1506151 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
15.06.– 19.06.2015 Bad Soden- Beständig ist allein der Wandel! 1600-1506152 31
Salmünster Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
15.06.– 19.06.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz 1600-1506153 44
bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
15.06.– 19.06.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1506154 43
bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
19N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
17.06.– 18.06.2015 Frankfurt Psychische Belastungen messen – aber wie? 1600-1506171 142
am Main Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
22.06.– 24.06.2015 Bad Soden- Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen 1600-1506226 77
Salmünster Zielorientierte Strategiebildung im Gremium
22.06.– 24.06.2015 Gladenbach Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! 1600-1506228 108
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
22.06.– 26.06.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1506221 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
22.06.– 26.06.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1506222 40
bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
22.06.– 26.06.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) 1600-1506223 41
bei Kassel Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
22.06.– 26.06.2015 Steinbach/ TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 1600-1506227 123
Taunus
22.06.– 26.06.2015 Mosbach Wirtschaftsausschuss II 1600-1506229 168
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
22.06.– 26.06.2015 Lüneburg Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen Kooperationsseminar mit 2100-1506223 140
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten ver.di b+ b Hamburg
29.06.– 30.06.2015 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) 1600-1506293 146
am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
29.06.– 30.06.2015 Steinbach/ Entgrenzung der Arbeit 1600-1506296 118
Taunus Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
29.06.– 01.07.2015 Steinbach/ BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen 1600-1506295 161
Taunus Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen
29.06.– 03.07.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1506291 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
29.06.– 03.07.2015 Gladenbach Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb 1600-1506294 133
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
30.06.2015 Frankfurt Achtung, ich kann nicht mehr! 1600-1506301 143
am Main Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Juli06.07.2015 Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1507065 151
am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
06.07.– 08.07.2015 Donauwörth Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- Kooperationsseminar mit 1806-1507062 106
bzw. Personalrats ver.di b+ b Bayern
Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
Seminarübersicht
20
06.07.– 10.07.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1507061 29
Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
06.07.– 10.07.2015 Hohenroda Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar 1600-1507064 91
06.07.– 10.07.2015 Bad Soden- Einführung in das Arbeitsrecht III 1600-1507066 99
Salmünster Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
06.07.– 10.07.2015 Walsrode Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern Kooperationsseminar mit 2100-1507062 139
Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können ver.di b+ b Hamburg
08.07.– 10.07.2015 Hamburg Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation Kooperationsseminar 2100-1507081 135r
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss mit ver.di b+ b Hamburg
12.07.– 17.07.2015 Gladenbach HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1507121 34
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)
13.07.– 14.07.2015 Frankfurt Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co. 1600-1507132 159
am Main Überall und jederzeit präsent und überwacht?
13.07.– 15.07.2015 Gladenbach Wir brauchen mehr Personal! 1600-1507133 105
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf
und -einsatz
13.07.– 15.07.2015 Frankfurt Außertarifliche Angestellte 1600-1507134 64
am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats
13.07.– 15.07.2015 Mosbach Mut gehört dazu Kooperationsseminar mit 1900-1507132 170
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen ver.di b+ b Baden-Württemberg
13.07.– 17.07.2015 Bad Soden- Beständig ist allein der Wandel! 1600-1507131 31
Salmünster Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
13.07.– 17.07.2015 Gladenbach Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I Kooperationsseminar mit GL-15071301 93
Redesituationen vor großen Gruppen meistern dem ver.di-Bz. Gladenbach
14.07.– 16.07.2015 Eibelstadt Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Kooperationsseminar mit 1800-1507141 138
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ver.di b+ b Bayern
20.07.– 22.07.2015 Gladenbach Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge 1600-1507205 100
20.07.– 24.07.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1507201 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
20.07.– 24.07.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1507202 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
20.07.– 24.07.2015 Mosbach Mediation und Interessenvertretung 1600-1507204 92
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen
23.07.– 24.07.2015 Walsrode Das gesunde Maß für Arbeitszeit Kooperationsseminar mit 2100-1507231 119
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen ver.di b+ b Hamburg
27.07.– 29.07.2015 Gladenbach Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder 1600-1507272 103
SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
21N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
27.07.– 29.07.2015 Donauwörth Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Kooperationsseminar mit 1806-1507272 117
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung ver.di b+ b Bayern
27.07.– 31.07.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1507271 30
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
27.07.– 31.07.2015 Gladenbach Neu in der Freistellung – was nun? Kooperationsseminar mit GL-15072702 79
dem ver.di-Bz. Gladenbach
August03.08.– 07.08.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1508031 29
Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
16.08.– 21.08.2015 Naumburg AV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1508161 47
bei Kassel Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3)
17.08.– 21.08.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz 1600-1508171 44
bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
17.08.– 21.08.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1508172 43
bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
24.08.– 28.08.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1508241 40
bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
26.08.– 28.08.2015 Timmendorfer Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Maßnahmen durchsetzen! Kooperationsseminar mit 2100-1508261 141
Strand Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen ver.di b+ b Hamburg
31.08.– 04.09.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1508311 28
Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
September07.09.– 09.09.2015 Frankenau Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen 1600-1509076 138
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
07.09.– 11.09.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1509071 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
07.09.– 11.09.2015 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! 1600-1509072 31
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
07.09.– 11.09.2015 Naumburg JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1509073 46
bei Kassel Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
07.09.– 11.09.2015 Mosbach Einführung in das Arbeitsrecht II 1600-1509075 98
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
Seminarübersicht
22
07.09.– 11.09.2015 Mosbach Wirtschaftsausschuss I 1600-1509077 167
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
13.09.– 18.09.2015 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht 1600-1509131 32
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
14.09.2015 Frankfurt HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz 1600-1509144 71
am Main
14.09.– 16.09.2015 Mosbach Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation 1600-1509145 135
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
14.09.– 18.09.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1509141 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
14.09.– 18.09.2015 Augsburg Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern Kooperationsseminar mit 1800-1509141 139
Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können ver.di b+ b Bayern
21.09.2015 Frankfurt Einführung in das Arbeitszeitrecht 1600-1509215 114
am Main
21.09.– 22.09.2015 Remagen Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“? 1600-1509214 104
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch
die Interessenvertretung
21.09.– 23.09.2015 Steinbach/ Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung 1600-1509216 164
Taunus Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung
21.09.– 25.09.2015 Dortmund Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Kooperationsseminar mit 1400-1509211 133
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen ver.di b+ b NRW
21.09.– 25.09.2015 Mosbach TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht II Kooperationsseminar mit 1500-1509214 127
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
21.09.– 25.09.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1509211 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
21.09.– 25.09.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1509212 40
bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
23.09.– 25.09.2015 Mosbach Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Teil 2 1600-1509232 89
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
23.09.– 25.09.2015 Nürnberg Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Kooperationsseminar mit 1806-1509231 65
Gremienarbeit ver.di b+ b Bayern
28.09.– 30.09.2015 Neumarkt Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Kooperationsseminar mit 1806-1509281 56
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen ver.di b+ b Bayern
28.09.– 02.10.2015 Mosbach BPersVG: Einstieg leicht gemacht Kooperationsseminar mit 1500-1509281 35
Einführung und Überblick (PR 1) ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
23N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
28.09.– 02.10.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1509281 30
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
28.09.– 02.10.2015 Mosbach Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Kooperationsseminar mit 1900-1509282 133
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen ver.di b+ b Baden-Württemberg
29.09.– 30.09.2015 Mosbach Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen 1600-1509291 158
Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten
Oktober01.10.2015 Mannheim Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1510011 151
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
05.10.2015 Mainz Achtung, ich kann nicht mehr! 1600-1510055 143
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
05.10.– 07.10.2015 Steinbach/ Teilzeit- und Befristungsgesetz 1600-1510057 107
Taunus Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
05.10.– 07.10.2015 Frankfurt Außertarifliche Angestellte 1600-1510058 64
am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats
05.10.– 09.10.2015 Gladenbach Einführung in das Arbeitsrecht III Kooperationsseminar mit 1500-1510053 99
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
05.10.– 09.10.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1510051 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
05.10.– 09.10.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1510052 40
bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
05.10.– 09.10.2015 Mosbach Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar 1600-1510054 91
05.10.– 09.10.2015 Mosbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern 1600-1510056 139
Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können
11.10.– 16.10.2015 Gladenbach HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen 1600-1510111 33
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)
12.10.2015 Frankfurt TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung 1600-1510126 131
am Main Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessenvertretung
12.10.– 14.10.2015 Mosbach Das erfolgreiche Monatsgespräch Kooperationsseminar mit 1500-1510122 94
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
12.10.– 14.10.2015 Mosbach Suchtprobleme im Betrieb 1600-1510127 149
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
12.10.– 14.10.2015 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und 1600-1510129 62
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
Seminarübersicht
24
12.10.– 14.10.2015 Brannenburg Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit 1800-1510122 148
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen ver.di b+b Bayern
12.10.– 16.10.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1510121 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
12.10.– 16.10.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1510122 30
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
12.10.– 16.10.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz 1600-1510123 44
bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
12.10.– 16.10.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1510124 43
bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
12.10.– 16.10.2015 Bad Soden- Rund um’s Geld ... 1600-1510128 101
Salmünster Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder
13.10.2015 Mainz Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst Kooperationsseminar mit 1500-1510131 112
Personalaktenrecht/Datenschutzrecht ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
14.10.– 16.10.2015 Mosbach Rechtliches Grundwissen für das Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat 1600-1510141 86
15.10.2015 Frankfurt Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 1600-1510151 154
am Main
19.10.– 20.10.2015 Frankfurt Betriebliches Gesundheitsmanagement 1600-1510191 136
am Main Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren
19.10.– 21.10.2015 Mosbach Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Kooperationsseminar mit 1500-1510191 113
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
21.10.– 23.10.2015 Frankfurt TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen 1600-1510211 129
am Main Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
21.10.– 23.10.2015 Steinbach/ Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen 1600-1510212 58
Taunus Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden
Betriebsvereinbarungen (BV-Management)
26.10.– 28.10.2015 Gladenbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! 1600-1510263 147
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
26.10.– 28.10.2015 Augsburg Alles im Griff?! Kooperationsseminar mit 1806-1510261 80
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit ver.di b+ b Bayern
26.10.– 30.10.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1510261 28
Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
28.10.2015 Frankfurt Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche 1600-1510281 156
am Main Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
25N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
November01.11.– 06.11.2015 Naumburg AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit 1600-1511011 42
bei Kassel Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)
02.11.– 03.11.2015 Gladenbach Wer macht das Protokoll? 1600-1511023 83
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
02.11.– 04.11.2015 Mosbach TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht III Kooperationsseminar mit 1500-1511023 128
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
02.11.– 04.11.2015 Frankfurt TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung 1600-1511024 130
am Main Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L
02.11.– 04.11.2015 Gladenbach Wenn nichts mehr geht: Burn-out 1600-1511025 144
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
02.11.– 06.11.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1511021 29
Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
02.11.– 06.11.2015 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! 1600-1511022 31
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
02.11.– 06.11.2015 Bad Berneck Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern Kooperationsseminar mit 1800-1511021 139
Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können ver.di b+ b Bayern
04.11.– 05.11.2015 Mannheim Psychische Belastungen messen – aber wie? 1600-1511042 142
Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
04.11.– 06.11.2015 Gladenbach TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick 1600-1511041 124
04.11.– 06.11.2015 Gladenbach Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf! 1600-1511043 63
Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten
09.11.– 11.11.2015 Steinbach/ Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1511095 152
Taunus BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
09.11.– 11.11.2015 Steinbach/ Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter 1600-1511097 121
Taunus Arbeitszeitgestaltung
09.11.– 11.11.2015 Mannheim Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen 1600-1511098 138
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
09.11.– 13.11.2015 Mosbach Alter(n)sgerechtes Arbeiten Kooperationsseminar mit 1500-1511092 137
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
09.11.– 13.11.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1511091 28
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
09.11.– 13.11.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1511092 43
bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
Seminarübersicht
26
09.11.– 13.11.2015 Mosbach Wirtschaftsausschuss II 1600-1511096 168
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
10.11.– 12.11.2015 Essen Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Kooperationsseminar mit 1400-1511101 68
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat ver.di b+b NRW
11.11.2015 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten 1600-1511111 145
am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
12.11.2015 München Achtung, ich kann nicht mehr! Kooperationsseminar mit 1800-1511121 143
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen ver.di b+ b Bayern
16.11.– 18.11.2015 Mosbach Suchtprobleme im Betrieb 1600-1511166 150
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge
16.11.– 18.11.2015 Steinbach/ Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- 1600-1511167 106
Taunus bzw. Personalrats
16.11.– 18.11.2015 Steinbach/ Langfristige Unternehmensplanung und Strategien 1600-1511168 165
Taunus Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern
16.11.– 20.11.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1511161 30
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
16.11.– 20.11.2015 Hohenroda Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! 1600-1511164 78
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
16.11.– 20.11.2015 Bad Soden- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen 1600-1511165 140
Salmünster Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
19.11.– 20.11.2015 Mainz Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten Kooperationsseminar mit 1500-1511191 90
ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
22.11.– 27.11.2015 Gladenbach HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1511221 34
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)
23.11.– 25.11.2015 Gladenbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! 1600-1511233 148
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
23.11.– 27.11.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1511231 29
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
24.11.– 25.11.2015 Mosbach Einsatz von digitalen Telekommunikationsanlagen im Betrieb 1600-1511241 160
Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung
25.11.2015 Frankfurt Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht 1600-1511251 102
am Main Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
25.11.– 27.11.2015 Mosbach Von Medienprofis lernen Kooperationsseminar mit 1500-1511251 96
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar
SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite
27N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r
30.11.2015 Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1511305 151
am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
30.11.– 02.12.2015 Gladenbach Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! 1600-1511303 82
30.11.– 02.12.2015 Frankfurt Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Maßnahmen durchsetzen! 1600-1511304 141
am Main Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen
30.11.– 04.12.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1511301 28
Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
30.11.– 04.12.2015 Gladenbach Einführung in das Arbeitsrecht III 1600-1511306 99
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Dezember07.12.– 11.12.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1512071 29
Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
07.12.– 11.12.2015 Naumburg JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1512072 46
bei Kassel Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
28
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,
muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die
gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist
das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrund-
lage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und
Möglichkeiten.
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzes-
texten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich
Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben
erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht
nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten
kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedin-
gungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des
Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als
Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell
zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
� Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
� Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
� Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
� Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
� Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
� Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
BR-Grundqualifizierung
Termin/Ort Sem.-Nr.12.01.– 16.01.2015 1600-1501121Bad Soden-Salmünster
02.02.– 06.02.2015 1600-1502021Gladenbach
09.02.– 13.02.2015 1600-1502091Gladenbach
23.02.– 27.02.2015 1600-1502231Gladenbach
09.03.– 13.03.2015 1600-1503091Gladenbach
23.03.– 27.03.2015 1600-1503231Bad Soden-Salmünster
13.04.– 17.04.2015 1600-1504131Gladenbach
04.05.– 08.05.2015 1600-1505041Gladenbach
18.05.– 22.05.2015 1600-1505181Gladenbach
08.06.– 12.06.2015 1600-1506081Bad Soden-Salmünster
22.06.– 26.06.2015 1600-1506221Gladenbach
29.06.– 03.07.2015 1600-1506291Gladenbach
20.07.– 24.07.2015 1600-1507201Gladenbach
31.08.– 04.09.2015 1600-1508311Bad Soden-Salmünster
07.09.– 11.09.2015 1600-1509071Gladenbach
21.09.– 25.09.2015 1600-1509211Gladenbach
05.10.– 09.10.2015 1600-1510051Gladenbach
26.10.– 30.10.2015 1600-1510261Bad Soden-Salmünster
09.11.– 13.11.2015 1600-1511091Gladenbach
30.11.– 04.12.2015 1600-1511301Bad Soden-Salmünster
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder,
Mitglieder der Schwer-
behindertenvertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenDie Grundqualifizierung
sieht vor, dass zunächst
dieses Seminar besucht
werden sollte.
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr930,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
29
BR-Grundqualifizierung
Mensch geht vor!
Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grund-
wissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft
handeln zu können.
„Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine
Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen
Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Ein-
gruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem
Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine
Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Ein-
gruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäf-
tigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grund-
legenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah
vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
� Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
� Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
� Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
� Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Termin/Ort Sem.-Nr.19.01.– 23.01.2015 1600-1501191Bad Soden-Salmünster
16.02.– 20.02.2015 1600-1502161Gladenbach
02.03.– 06.03.2015 1600-1503021Gladenbach
23.03.– 27.03.2015 1600-1503232Bad Soden-Salmünster
20.04.– 24.04.2015 1600-1504201Gladenbach
04.05.– 08.05.2015 1600-1505042Gladenbach
15.06.– 19.06.2015 1600-1506151Gladenbach
06.07.– 10.07.2015 1600-1507061Bad Soden-Salmünster
20.07.– 24.07.2015 1600-1507202Gladenbach
03.08.– 07.08.2015 1600-1508031Bad Soden-Salmünster
14.09.– 18.09.2015 1600-1509141Gladenbach
12.10.– 16.10.2015 1600-1510121Gladenbach
02.11.– 06.11.2015 1600-1511021Bad Soden-Salmünster
23.11.– 27.11.2015 1600-1511231Gladenbach
07.12.– 11.12.2015 1600-1512071Bad Soden-Salmünster
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr930,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
30
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr930,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.02.02.– 06.02.2015 1600-1502022Bad Soden-Salmünster
09.03.– 13.03.2015 1600-1503092Gladenbach
20.04.– 24.04.2015 1600-1504202Gladenbach
18.05.– 22.05.2015 1600-1505182Gladenbach
08.06.– 12.06.2015 1600-1506082Gladenbach
27.07.– 31.07.2015 1600-1507271Gladenbach
28.09.– 02.10.2015 1600-1509281Gladenbach
12.10.– 16.10.2015 1600-1510122Gladenbach
16.11.– 20.11.2015 1600-1511161Gladenbach
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse
über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig pro-
blembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im
Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen
zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur
betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und
zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar
erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses
Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein
hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
� Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
� Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
� Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
� Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
BR-Grundqualifizierung
31
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars; vorheriger
Besuch der BR-Grundsemi-
nare 2 und 3 empfohlen
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr930,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.16.03.– 20.03.2015 1600-1503161Gladenbach
13.04.– 17.04.2015 1600-1504132Gladenbach
15.06.– 19.06.2015 1600-1506152Bad Soden-Salmünster
13.07.– 17.07.2015 1600-1507131Bad Soden-Salmünster
07.09.– 11.09.2015 1600-1509072Gladenbach
02.11.– 06.11.2015 1600-1511022Gladenbach
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedin-
gungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unter-
nehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen,
Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet,
fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue
Qualifikationen zwingend erforderlich.
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tief-
greifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehener-
regenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und
Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich
beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie
auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forde-
rungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
� Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des
Arbeitgebers
� Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
� Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungs-
prozessen
� Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
� Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
BR-Grundqualifizierung
32
ZielgruppePersonalratsmitglieder
nach HPVG, Mitglieder
der Schwerbehinderten-
vertretung
Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.22.02.– 27.02.2015 1600-1502221Gladenbach
13.09.– 18.09.2015 1600-1509131Gladenbach
HPVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)
Als Personalratsmitglied werden Sie täglich mit den unterschiedlichsten Problemen
konfrontiert. Um sie zu lösen und die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertre-
ten, benötigen Sie fundierte Kenntnisse des Hessischen Personalvertretungsgesetzes
(HPVG). Zudem müssen Sie Ihr Wissen in der Praxis anwenden.
Dieses Seminar will beides vermitteln: grundlegendes Wissen und Handlungskompe-
tenz. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundlagen des Personalvertretungsrechts,
die Aufgaben und die Geschäftsführung des Personalrats sowie die Frage, wie Sie an
Entscheidungen Ihrer Dienststelle mitwirken können. Darüber hinaus erfahren Sie,
in welchen Fällen Sie als Personalratsmitglied für die Personalratsarbeit freigestellt
werden und wie Sie Ihre Ansprüche auf Schulung geltend machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Allgemeine Aufgaben und Stellung des Personalrats
� Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen; Gesetze und Kommentare für die
Personalratstätigkeit
� Aufbau und Grundlagen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG)
� Geschäftsführung des Personalrats: Sitzungen, Beschlüsse, Niederschrift, Dienst-
befreiung, Freistellung, Schulungsansprüche, Kosten der Personalratsarbeit
� Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
� Personalversammlung
� Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat, JAV
� Überblick über allgemeine Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglich-
keiten
PR-Grundqualifizierung
33
PR-Grundqualifizierung
HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)
Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Personalratsarbeit nach dem
HPVG sind eine Voraussetzung erfolgreicher Personalratsarbeit. Eine engagierte Inte-
ressenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für
die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten,
bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt.
Aufbauend auf dem Seminar „HPVG: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem
Seminar rechtliche und organisatorische Aspekte der Personalratsarbeit vertieft.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Organisation der Personalratsarbeit
� Beteiligung des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten
� Beteiligung des Personalrats bei personellen Angelegenheiten
� Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen
Angelegenheiten
� Rechte, Aufgaben und Rolle des Personalrats bei Organisationsänderungen
und Privatisierungsabsichten
� Erfolgreiche Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Personalrats
Termin/Ort Sem.-Nr.17.05.– 22.05.2015 1600-1505171Gladenbach
11.10.– 16.10.2015 1600-1510111Gladenbach
ZielgruppePersonalratsmitglieder
nach HPVG, Mitglieder
der Schwerbehinderten-
vertretung
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Grund seminars
„HPVG: Einstieg leicht
gemacht“
Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
„Den Kolleginnen/Kollegen von ver.di b+b gelingt es immer wieder, auch komplexes und vermeintlich
trockenes Fachwissen gekonnt und praxisorientiert zu vermitteln. Wir danken ihnen für die wunderbare
Zusammenarbeit. Gerne leiten wir die spannenden und praxisorientierten Seminarangebote an
unsere Kolleginnen und Kollegen weiter.“
Armin LoewGewerkschaftssekretär, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Südhessen
34
ZielgruppePersonalratsmitglieder
nach HPVG, Mitglieder
der Schwerbehinderten-
vertretung
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch der Seminare
„HPVG: Einstieg leicht
gemacht“ und „HPVG:
Mitbestimmen – mit-
gestalten – durchsetzen“
Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.07.– 17.07.2015 1600-1507121Gladenbach
22.11.– 27.11.2015 1600-1511221Gladenbach
HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)
Auch die Kernbereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen
Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Diese sind häufig betriebs-
und privatwirtschaftlichen Ursprungs und werden unter Begleitung externer Berater
implementiert. Nicht selten werden Personalräte dabei ausgegrenzt oder mit unklarer
Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops oder Zirkeln beteiligt.
Die Anforderungen an die Personalratsarbeit verändern und erweitern sich. Die recht-
liche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten
reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Gefordert ist „Prozess-
kompetenz“: die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen,
Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und
Strategien und deren konkrete Umsetzung. Dies bedingt eine professionelle, effizi-
ente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit sowie die bisweilen
kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Begleitung betrieblicher Veränderungsprozesse durch den Personalrat
� Beteiligungsrechte und -möglichkeiten des Personalrats bei organisatorischen
und wirtschaftlichen Angelegenheiten
� Analyse, Zielfindung, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
� Personalratssitzungen effizient durchführen
� Monatsgespräche und Verhandlungen zielorientiert und konstruktiv gestalten
� Personalversammlungen und Beschäftigtenbeteiligung
� Abschluss von Dienstvereinbarungen
� Einigungsstellenverfahren; Verwaltungsgerichtsverfahren vom Beschluss zur
Durchführung
PR-Grundqualifizierung
35
ZielgruppePersonalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwer-
behindertenvertretung
Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 13.03.2015 1500-1503093MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
28.09.– 02.10.2015 1500-1509281MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen:
Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?
Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestim-
men – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundesperso-
nalvertretungsrechts.
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das
Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der
Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat
unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die
Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung
und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
� Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
� Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
� Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
� Informationsbeschaffung und Informationspolitik
� Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
PR-Grundqualifizierung
36
ZielgruppePersonalratsmitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.15.06.– 19.06.2015 1500-1506151MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar
weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen,
um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten
wirksam vertreten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
� Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
� Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
� Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
� Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienst-
stellenleitung
PR-Grundqualifizierung
37
ZielgruppeBetriebsvertretungsmit-
glieder
Branche/BereichBund und Länder
Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.01.– 16.01.2015 1500-1501124MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Betriebsvertretungsrecht, Teil 1: Einstieg leicht gemacht
Grundlagen, Einführung und Überblick
Um die Interessen der Beschäftigten konsequent und wirksam vertreten zu können,
muss sich die Betriebsvertretung über ihre Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und
die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu
ist das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): Es ist die wichtigste rechtliche
Arbeitsgrundlage für die Betriebsvertretung und bildet die Basis zur Bewältigung der
vielen Aufgaben und Möglichkeiten.
Das Seminar befasst sich mit der Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitglieder
der Betriebsvertretung und verschafft einen Einblick in die Beteiligungsrechte nach
dem Bundespersonalvertretungsgesetz, unter Hinweis auf das NATO-Truppenstatut.
Anhand praxisorientierter Beispiele und durch den Umgang mit dem Gesetzestext
erhalten die Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse für ihre Arbeit als Mitglied
der Betriebsvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis der Betriebsvertretung
� Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
� Was tun wir? Die Aufgaben der Betriebsvertretung
� Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
� Informationsbeschaffung und Informationspolitik
� Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
PR-Grundqualifizierung
38
ZielgruppeBetriebsvertretungsmit-
glieder
Branche/BereichBund und Länder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Seminars
„Betriebsvertretungsrecht,
Teil 1“
Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr790,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.16.03.– 20.03.2015 1500-1503162MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Betriebsvertretungsrecht, Teil 2: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten
Aufbauend auf „Betriebsvertretungsrecht: Einstieg leicht gemacht“ werden in
diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Betriebsvertre-
tungen benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen
Angelegen heiten wirksam vertreten zu können.
Im Seminar werden die Schwerpunkte der Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, An-
hörungs- und Informationstatbestände bei den personellen und sozialen Angelegen-
heiten dargestellt. Bei der Frage nach der möglichen Durchsetzung der Beteiligungs-
rechte zugunsten der Beschäftigten wird das Zusatzabkommen zum
NATO-Truppenstatut berücksichtigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
� Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
� Besonderheiten der Ausübung der Mitbestimmung bei den Stationierungs-
streitkräften
� Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
� Form und mögliche Inhalte von Dienstvereinbarungen
PR-Grundqualifizierung
39
Schwerbehindertenvertretung
Wochenseminare des ver.di-Bildungs zentrums Gladenbach:
� Grundqualifizierungen SBV I, II, III
� SBV-Strategien und Möglichkeiten im vorbeugenden
Gesundheitsschutz
Infos unter: www.verdi-gladenbach.de
Über die hier aufgeführten Seminare hinaus stehen auch unsere
Betriebs rats- und Personalrats-Grundseminare sowie Arbeits- und
Gesundheitsschutzseminare den Vertrauensperso nen der schwer-
behinderten Menschen offen.
Zusätzliche Seminare – auch als Inhouse-Schulung – bieten wir gern
auf Anfrage an.
Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung
Thema Termin Ort Termin Seminargebühr1
SBV-Grundseminar2 Mosbach 24.– 26.11.2014 510 €
Schwerbehindertenvertretung – Aufgaben, Rechte, Pflichten 08.– 10.12.2014 Steinbach08.– 10.12.2014
02.– 04.02.2015 Mannheim02.– 04.02.2015
16.– 18.02.2015 Steinbach16.– 18.02.2015
16.– 18.03.2015 Steinbach16.– 18.03.2015
27.– 29.04.2015 Mosbach27.– 29.04.2015
04.– Steinbach06.05.2015
13.– 15.07.2015 Mosbach13.– 15.07.2015
05.– 07.10.2015 Steinbach05.– 07.10.2015
SBV-Aufbauseminar 1 Frankfurt 20.– 22.04.2015 520 €
Zusammenarbeit mit Versorgungsamt, IA, IFD, RV 12.– 14.10.2015 Steinbach12.– 14.10.2015
SBV-Aufbauseminar 2 Steinbach 26.– 28.05.2015 520 €
Externe Kooperationspartner: Agentur für Arbeit, Krankenversicherung, DGUV 02.– 04.11.2015 Steinbach02.– 04.11.2015
SBV-Aufbauseminar 3 | Rechtssicheres Formulieren – Sozialgericht – Antragstellung N.N. Frankfurt (3 Tage) 530 €
Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten 19.02.2015 Mannheim 19.02.2015 320 €
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 07.05.2015 Frankfurt07.05.2015
11.11.2015 Frankfurt11.11.2015
Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten | Aufbauseminar 29.– 30.06.2015 Frankfurt 29.– 30.06.2015 470 €
1 Bei mehrtägigen Seminaren kommen die Kosten der Tagungsstätte hinzu.2 Dieses Seminar steht auch Betriebs- und Personalratsmitgliedern offen. Die Aufbauseminare können in beliebiger Reihenfolge besucht werden; Voraussetzung ist nur der Besuch des Grundseminars.
40
ZielgruppeMitglieder der JAV nach
BetrVG
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.19.01.– 23.01.2015 1600-1501192Naumburg bei Kassel
16.02.– 20.02.2015 1600-1502162Naumburg bei Kassel
16.03.– 21.03.2015 1600-1503162Naumburg bei Kassel
13.04.– 17.04.2015 1600-1504137Naumburg bei Kassel
22.06.– 26.06.2015 1600-1506222Naumburg bei Kassel
24.08.– 28.08.2015 1600-1508241Naumburg bei Kassel
21.09.– 25.09.2015 1600-1509212Naumburg bei Kassel
05.10.– 09.10.2015 1600-1510052Naumburg bei Kassel
JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)
Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)
Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und
Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie
alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.
Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar dabei das Betriebsverfassungsrecht.
Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders
wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig
– praktisch anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen Alltag
kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeu-
tet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbst-
verständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit
� Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
� Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
� Grundlagen der Geschäftsführung der JAV
� Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft
� Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
JAV-Grundqualifizierung
41
ZielgruppeMitglieder der JAV nach
HPVG
Freistellung§ 56 Satz 1 i.V.m.
§ 40 Abs. 2 HPVG
Seminargebühr740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.16.02.– 20.02.2015 1600-1502163Naumburg bei Kassel
22.06.– 26.06.2015 1600-1506223Naumburg bei Kassel
JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)
Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)
Erfolgreiches Engagement braucht solides Grundwissen. Deshalb bieten wir euch eine
mehrteilige Seminarreihe, in der ihr alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren
könnt. Mit euch im Mittelpunkt drehen sich diese Seminare rund ums Personalvertre-
tungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz
wichtig – wie sind sie praktisch anzuwenden?
Mit praxisnahen Übungen wird euch dieses erste Seminar dabei helfen, im Alltag
der Dienststelle kompetent aufzutreten und zu handeln. Um dieses Ziel zu erreichen,
werden u.a. folgende Fragen angesprochen: Wie bedeutsam ist es (für mich), Jugend-
liche und Auszubildende zu vertreten? Mit welchem Selbstverständnis trete ich an, um
diese wichtige Aufgabe zu erfüllen? Wo finde ich Hilfe, wenn ich mal nicht weiter weiß?
Neben den vielen für eure Arbeit erforderlichen Inhalten lernt ihr in dieser Woche viele
andere an JAV-Arbeit interessierte Menschen kennen. Wir wünschen euch eine span-
nende, spaßige und ereignisreiche Woche.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Wichtige Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit
� Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung
� Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren
� Die Spielregeln für die JAV-Arbeit (z.B. Geschäftsführung)
� Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft
� Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung
JAV-Grundqualifizierung
42
ZielgruppeMitglieder der AV
Branche/BereichTelekom
Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.11.01.– 16.01.2015 1600-1501111Naumburg bei Kassel
01.03.– 06.03.2015 1600-1503011Naumburg bei Kassel
01.11.– 06.11.2015 1600-1511011Naumburg bei Kassel
AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit
Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)
Erfolgreiches Engagement funktioniert nur mit solidem Wissen. Deshalb bieten wir
Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine zweiteilige Basisqualifizierung, in der
sie alles über die Grundlagen der AV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt des ersten Semi-
nars steht dabei das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Auszubil-
dendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu
verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden?
Dieses Seminar will mittels praxisnaher Inhalte und Übungen dabei helfen, im betrieb-
lichen Alltag kompetent und zielsicher zu handeln. Darüber hinaus wird auch geklärt,
was es bedeutet, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten und mit welchem
Selbstverständnis diese Aufgabe effektiv erfüllt werden kann. Nicht zuletzt werden
die Punkte benannt, die AV-Mitglieder wissen und beachten müssen, um keine for-
malen Fehler zu machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen für die AV-Arbeit
� Die Rolle der AV im Betrieb
� Aufgaben, Rechte und Pflichten der AV
� Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
� Rechtshierarchie des Arbeitsrechts/Rechtspyramide
� Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes, AV-relevante Regelungen
� Interessenvertretung und die Mitbestimmung in einer geänderten
Ausbildungsorganisation
� Rechtliche Grundlagen: Die Auszubildendenversammlung
JAV-Grundqualifizierung
43
ZielgruppeMitglieder der JAV
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des JAV-Grund-
seminars
Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.15.06.– 19.06.2015 1600-1506154Naumburg bei Kassel
17.08.– 21.08.2015 1600-1508172Naumburg bei Kassel
12.10.– 16.10.2015 1600-1510124Naumburg bei Kassel
09.11.– 13.11.2015 1600-1511092Naumburg bei Kassel
JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Berufsbildungs-
gesetz (BBiG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die
praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis
zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise kön-
nen JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis
eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie
können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durch-
geführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG
� Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG
� Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von
Bildungsmaßnahmen
� Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
� Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
� Fragen der praktischen Umsetzung in Betrieb und Dienststelle
� Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch
JAV-Grundqualifizierung
44
ZielgruppeMitglieder der JAV aus
Krankenpflegeberufen
Branche/BereichGesundheit, Soziale
Dienste, Wohlfahrt und
Kirchen
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des JAV-Grund-
seminars
Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.13.04.– 17.04.2015 1600-1504136Mosbach
15.06.– 19.06.2015 1600-1506153Naumburg bei Kassel
17.08.– 21.08.2015 1600-1508171Naumburg bei Kassel
12.10.– 16.10.2015 1600-1510123Naumburg bei Kassel
JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflege-
gesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die
praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis
zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise kön-
nen JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis
eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie
können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durch-
geführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG
� Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG
� Pflichten des Trägers der Ausbildung
� Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von
Bildungsmaßnahmen
� Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
� Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
� Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
� Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule
JAV-Grundqualifizierung
45
ZielgruppeMitglieder der AV
Branche/BereichTelekom
Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.04.– 17.04.2015 1600-1504121Naumburg bei Kassel
14.06.– 19.06.2015 1600-1506141Naumburg bei Kassel
AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern
Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)
Nach dem Einführungsseminar „AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit“ folgen nun
alles Wesentliche zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die telekomspezifischen
Regelungen und Tarifverträge zu Fragen der Ausbildung.
Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen
Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten?
Welche Pflichten stehen an? Und auf welche Weise können AV und Betriebsrat kon-
trollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zu-
kunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen,
wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Einführung in die relevanten Tarifverträge (TV 122 u.a.)
� Anwendung des MTV Azb
� Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes
� Die konkrete Mitbestimmung der AV in Bezug auf Ausbildungspläne
� Handlungsmöglichkeiten der AV zur Kontrolle und Verbesserung der Ausbildung
� Konkrete Fallbearbeitung unter Anwendung der Gesetze und Tarifverträge
� Exemplarische Vorbereitung und Durchführung einer Auszubildendenversamm-
lung zum Thema „Ausbildung“
� Konkrete Arbeitsplanung für die Umsetzung in die betriebliche Praxis
JAV-Grundqualifizierung
46
ZielgruppeMitglieder der JAV/AV,
insbesondere Vorsitzende
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des JAV-Grund-
seminars
Freistellung§ 65 Abs. 1 BetrVG
bzw. TV 122 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.23.02.– 27.02.2015 1600-1502234Naumburg bei Kassel
07.09.– 11.09.2015 1600-1509073Naumburg bei Kassel
07.12.– 11.12.2015 1600-1512072Naumburg bei Kassel
JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)
Dieses Seminar richtet sich an JAV-/AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare
„JAV-Praxis I und II“ die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisato-
rischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.
Kommunikation und Interaktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen
im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV/AV ist es nicht nur wichtig,
die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den
Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebs-/Personalrat strukturiert und
ergebnisorientiert anzugehen.
Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemein-
sam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Verein-
barungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf
dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, auf Präsentation und
zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Kommunikationsauftrag der JAV/AV
� Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung
� Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden
� Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung
� Zuständigkeit des Betriebs-/Personalrats
� Vorbereitung und Präsentation von JAV-/AV-Themen
� Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
� Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden
JAV-Grundqualifizierung
47
ZielgruppeMitglieder der AV, insbe-
sondere AV-Vorsitzende
Branche/BereichTelekom
Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.16.08.– 21.08.2015 1600-1508161Naumburg bei Kassel
AV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3)
Dieses Seminar richtet sich an AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der AV-Praxis-
Seminare I und II die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen
und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.
Die Kommunikation und Interaktion der AV steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Für
die Mitglieder einer AV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisie-
ren, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den anderen Betei-
ligten strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen.
Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemein-
sam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Verein-
barungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf
dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, Präsentation und
zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Kommunikation der AV
� Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung
� Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden
� Einholung von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung
� Anträge an den Betriebsrat, Zuständigkeit des Betriebsrats
� Vorbereitung und Präsentation von AV-Themen
� Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen
� Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden
JAV-Grundqualifizierung
48
ZielgruppeMitglieder der JAV/AV
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 65 Abs. 1 BetrVG
bzw. TV 122 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 62 i.V.m.
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
§ 56 Satz 1 HPVG
Seminargebühr495,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenNicht für Betriebsrats- bzw.
Personalratsmitglieder.
Termin/Ort Sem.-Nr.08.04.– 10.04.2015 1600-1504081Gladenbach
5. hessische (J)AV-Konferenz
Bis zur Übernahme und noch viel weiter!
Welchen Wert hat eine Ausbildung ohne Übernahme? Viele Arbeitgeber denken nicht
daran, ihre Auszubildenden nach der Ausbildung zu übernehmen. Für die JAVen ist
klar: Ausbildung und Übernahme gehören zusammen.
Nach der bestandenen Abschlussprüfung werden wichtige Erfahrungen gemacht
und Berufserfahrung wird gesammelt. Eine Ausbildung wird erst durch die Übernahme
zu einer echten Zukunftsperspektive. Das Einsetzen für die Übernahme gehört zu den
Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Doch wo soll man ansetzen,
und wie soll man das durchsetzen?
Gemeinsam wollen wir uns drei Tage in verschiedenen Workshops mit dem Thema
beschäftigten, unterschiedliche Perspektiven und rechtliche Aspekte diskutieren.
Oder den Umgang mit bereits bestehenden tariflichen Regelungen üben. Unser Ziel
ist es, dass ihr mit Lösungsansätzen und konkreten Handlungsszenarien zurück in
eure Betriebe und Dienststellen geht.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Stellung von Betriebs-/Personalrat und JAV; Beteiligungsrechte hinsichtlich
Übernahme/Nichtübernahme
� Informations- und Unterrichtungsrechte der JAV
� Initiativrechte der JAV bei unklarer Übernahmesituation oder geplanter
Nichtübernahme
� Beschlüsse des Betriebs-/Personalrats zu Übernahme/Nichtübernahme und deren
Aussetzung durch die JAV
Jugend- und Auszubildendenvertretung
49
Das besondere Angebot
Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Quali-
fizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch
ausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt a
bekommen.b
e Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:Die
etriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“„Be :
lifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen Qual
weitere Beschäftigte)(und
ressenvertretung als Berufung“„Inter :
bild fü f i ll Mi li d i V i d drbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende undW iWeiter
rtretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten stellver
fiziert mit.bestimmen“„Qualif :
ung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften, Fortbildu
und Versicherungen Banken u
Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte
und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander
abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven
Lernprozess.
50
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Das besondere Angebot
b+b Zertifizierte Weiterbildung
Ein Kooperationsangebot von
Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Zertifizierte Weiterbildung in Kooperation mit dem Zentrum für Personalforschung an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
Zertifizierte Weiterbildung
zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater
Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer
mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem
Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen
wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie
selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ...
In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den
Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte
Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den
Konflikten gefunden wird.
Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung.
In den einzelnen Modulen
� erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen
� erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen
� lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen.
Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden
können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzun-
gen erfüllt sind:
� Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit
� Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts.
Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine
aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.
51
Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater
Freistellung und Kostenübernahme
Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist imEinzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Regionalvertretung Hamburg
Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg
Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
Die Termine
Thema Termin Ort Termin Seminarnummer
Reihe 2015/2016
Modul 1 28.09.2015–30.09.2015 Walsrode 2100-1509281
Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse
Modul 2 30.11.2015–03.12.2015 Walsrode
Kernkompetenzen für die Einzelberatung
Modul 3 22.02.2016–25.02.2016 Walsrode
Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln
Modul 4 Hamburg voraussichtlich Juni 2016 N.N.
Abschlusskolloquium
„Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird,
es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden
der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich
unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit
als Personalrat.“
Ferdinand BadtkeStellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau
52
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
Das besondere Angebot
b+b Zertifizierte Weiterbildung
Ein Kooperationsangebot von
Interessenvertretung als Berufung
Seminarreihe mit UniversitätszertifikatQualif iz ierungsangebot für freigestel l te Mitgl ieder, Vorsitzende und stel lvertretende Vorsitzende von Betr iebs- und Personalräten
Interessenvertretung als Berufung – Zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mit-
glieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhan-
deln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstruk-
turierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung
oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt.
Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkom-
petenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben:
� als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen
� auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln
� das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
� und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüssel kom pe tenzen:
� Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
� Gremien leiten und Teamarbeit fördern
� die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
� Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
� professionell verhandeln.
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Der Nutzen
� Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die
Funktion als Vor sitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
� optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
� intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
� aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmenaussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.
53
Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung
„Ich habe in dieser Seminarreihe viel Handwerkszeug für die
tägliche Arbeit als Personalratsvor sitzende erhalten. Ob in der
Arbeit im Gremium oder im Team, aber auch für die Gespräche
und Verhandlungen mit unserem Klinikvorstand.
Wichtig waren für mich auch die verschiedenen
Möglichkeiten der Vorbereitung auf bestimmte
Termine und Vor gänge. Mit dieser Seminarreihe bin
ich für alle meine Aufgaben sehr gut gewappnet.“
Angela HauserPersonalratsvorsitzende, Universitätsklinikum Tübingen
Die Termine
Thema Termin Ort Termin Seminarnummer
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager 18.03.2015–20.03.2015 Berlin (Wannsee) IV-1503181
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Vom Gremium zum Team 10.06.2015–12.06.2015 Berlin (Wannsee) IV-1506101
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
Mit System und Übersicht 07.10.2015–09.10.2015 Saalfeld IV-1510071
Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Wenn der Wind des Wandels weht ... 27.01.2016–29.01.2016 Walsrode IV-1601271
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
Kampfhahn, Taktikerin, Pokerface ...? 13.04.2016– 15.04.2016 Berlin (Wannsee) IV-1604131
Professionell verhandeln
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Ein Kooperationsangebot von:oope at o sa gebot o
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG
bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der
Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und
mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kosten-
übernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Margit Hauck | Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25
[email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
54
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
Das besondere Angebot
b+b Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Qualif izier t mit.bestimmen
Seminarreihen mit UniversitätszertifikatGrundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in KapitalgesellschaftenGrundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
Ein Kooperationsangebot von
Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten
Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnitt-
lichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats,
seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.
Die Seminarreihen
� Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften
� Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen
setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser
Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, ver-
antwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit.
Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank,
um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
und um den Praxistransfer.
Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu verset-
zen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxis-
bezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit.
Der Nutzen
� Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk-
tion als Mitglied im Aufsichtsrat
� Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
� Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
� Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiter-
bildung e V an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburgbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnah-
me an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die
Bearbeitung der Modul-Aufgaben.
55
Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen
Die Termine
Thema Termin/Ort Seminarnummer Termin/Ort Ort
Banken/Vers. Kapitalges.
Modul A 23.03.2015– MB-1503231 MB-150323225.03.2015 Hamburg
Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank
Modul B 27.04.2015 – MB-1504271 MB-150427229.04.2015 Berlin
Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse
Modul C 28.03.2015– MB-1509281 MB-150928230.03.2015 Berlin
Organisation und Rolle des Aufsichtsrats
Modul D 18.01.2016– MB-1601181 MB-160118219.01.2016 Berlin
Workshop Praxistransfer
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Kosten
Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt
insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt
4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten
für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und
Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module;
eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich.
Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmit-
glieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze.
Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB.
Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen
Catrin Krüger-Thiemann
Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin
Fon 030 263 9989-22 | Fax 030 263 9989-25
www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot
„Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück
Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen
Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich
empfehle daher die Teilnahme auch denen,
die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“
Ralf NeidhardtBetriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse
Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung
56
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.19.01.– 21.01.2015 1600-1501193Steinbach/Taunus
28.09.– 30.09.2015 1806-1509281NeumarktKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?
Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen
Interessenvertretung ohne Interessenkonflikte ist kaum denkbar. Mit diesen sollte
souverän, sachlich und lösungsorientiert umgegangen werden. Wenn dies allerdings
arbeitgeberseitig nicht gewährleistet ist, stellt sich für den Betriebsrat die Frage: Wie
erreichen wir, dass der Arbeitgeber uns und unsere gesetzlich verbrieften Rechte
respektiert?
Welche rechtlichen Instrumente und Argumente stehen dem Betriebsrat hierbei zur
Verfügung? Wie lässt sich (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) ein verbindlicher, kon-
flikt- und kompromissfähiger Umgangsstil entwickeln, der auf der Einhaltung fairer
Regeln beruht? Wie kommt der Betriebsrat vom Reagieren zum Agieren?
Das Seminar will die hierfür erforderliche Rechtssicherheit vermitteln und die Hand-
lungskompetenzen des Betriebsrats stärken. Die dem Betriebsrat zur Verfügung ste-
henden Mittel werden im Rahmen ergebnisorientierter Handlungsstrategien bzw.
konkreter Projektpläne erläutert. Grundzüge betrieblicher Argumentation und Ver-
handlungsführung werden eingeübt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Wenn der Arbeitgeber Betriebsratsrechte nicht akzeptiert: Mögliche Motive und
angemessener Umgang damit
� Interessen vertreten, Betriebsratsrechte richtig einfordern
� Rechtliche (Sanktions-)Mittel und Wege der Durchsetzung
� Sicherheit im Umgang mit Konflikten gewinnen: Chancen und Risiken richtig ein-
schätzen, zielorientierte Strategien entwickeln, Unterstützung organisieren
� „Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ – Fairness – Respekt – Konfliktmanagement
� Betriebsrats-Handlungsschritte mit der Belegschaft kommunizieren
� Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Sanktionen
� Erfolgreiche Praxisfälle, aktuelle Rechtsprechung
Betriebsverfassungsrecht
57
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 11.03.2015 1600-1503097Mosbach
10.06.– 12.06.2015 1806-1506101Bad WindsheimKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültig-
keit und Durchsetzung
Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbe-
stimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten
Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs.
Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für
Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in
der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im
Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung
von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden
Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:
Zusammenwirken und Abgrenzung
� Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
� Regelungsgegenstand und Geltungsbereich
� Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit,
Kündigung, Nachwirkung
� Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat –
Konzernbetriebsrat
� Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien
� Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle
� Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten
Betriebsverfassungsrecht
58
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr680,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.21.10.– 23.10.2015 1600-1510212Steinbach/Taunus
Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen
Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebs-
vereinbarungen (BV-Management)
Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsver-
einbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen
im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.
Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden
Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hier-
für ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende
und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.
Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die
bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch
alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt
umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebs-
rat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.
Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte, nachgerückte und sich in der ersten
Amtszeit befindende Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen
zu Qualifizierungs ansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei
bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen
gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmen-
bedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im
Betriebsrat
� Bekanntmachung im Betrieb
� Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
� Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte
� Mögliche Schritte zur Anpassung
Betriebsverfassungsrecht
-
59
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
BemerkungDieser Workshop wird nur
betriebs-/unternehmens-
bezogen angeboten. Bitte
nehmen Sie dazu Kontakt
zu uns auf.
Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen
Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen
Nach oftmals langwierigen und nicht immer einfachen Verhandlungen können mit-
bestimmungspflichtige Angelegenheiten in Betriebsvereinbarungen geregelt werden.
Eine Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu über-
wachen.
Aber nicht nur für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist häufig nicht ganz klar,
welche betrieblichen Regelungen seit wann existieren. Doch wie soll dann die Einhal-
tung der Betriebsvereinbarungen überwacht werden, wenn diese selbst, ihre Inhalte
und Anlagen nicht bekannt bzw. klar sind?
Liegt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung schon länger zurück, muss zudem
überprüft werden, ob die Regelungen noch mit den geltenden Gesetzen, Tarifverträ-
gen oder der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind. Falls nicht, kann sich daraus
die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung ergeben. Somit könnten Ansprüche der
Beschäftigten verloren gehen.
Der Workshop bietet die Möglichkeit, die jeweiligen betrieblichen Regelungen, ihre
Inhalte, ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und mit den aktuellen betrieb-
lichen Bedingungen zu überprüfen.
Themenüberblick:
� Kennenlernen der jeweiligen betrieblichen Regelungen
� Vorgehensweise bei der Kontrolle und Überprüfung auf Vereinbarkeit mit
höherrangigem Recht
� Müssen Betriebsvereinbarungen möglicherweise nach- oder neu verhandelt
werden?
� Strategie und weitere Arbeitsplanung zur Anpassung/Aktualisierung bestehender
Betriebsvereinbarungen
� Welche Ressourcen werden benötigt – intern wie extern (Qualifizierung,
Sachverstand)?
Betriebsverfassungsrecht
60
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Betriebsverfassungsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzes-
änderungen
Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats
Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert
und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit
des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich
beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwick-
lungen auf dem Laufenden zu sein.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche)
Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht, unter Einbeziehung der konkreten
betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden, dar.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH,
des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte
� zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
� zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats
� zur Geschäftsführung des Betriebsrats
� zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
� zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff
Termin/Ort Sem.-Nr.11.03.2015 1600-1503111Frankfurt am Main - DGB-Haus
61
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch der BR-Grund-
seminare 1 und 2
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr715,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.08.06.– 10.06.2015 1600-1506084Gladenbach
Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung
bei personellen Maßnahmen
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmit-
glieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele
nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“
bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal 3 Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den
aktuellen Stand zu bringen.
Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und
personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller
Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert
und vertieft Ihre Kenntnisse.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
� Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats,
Tipps und Hinweise zur Veränderung
� Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung,
Umgruppierung und Versetzung
� Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum
Anhörungsverfahren
� Beteiligungsrechte bei der Personalplanung
� Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
Betriebsverfassungsrecht
„ver.di b+b versorgt uns Betriebsräte durch fachkompetente Referenten mit aktuellen Informationen.
Das Fachwissen und der Austausch mit anderen Betriebsräten aus dem Klinikbereich ermöglichen mir, auf
Augenhöhe mit der Geschäftsführung zu verhandeln. Zudem haben sich Netzwerke und Freundschaften
entwickelt. Dies alles macht uns zu starken, professionellen Betriebsräten.“
Annette BoldtBetriebsratsvorsitzende, Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach
62
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch der BR-Grund-
seminare 1 bis 4
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr715,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.– 14.10.2015 1600-1510129Gladenbach
Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und
wirtschaftlichen Angelegenheiten
Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung
und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder
nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erin-
nerung gerufen werden.
Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf
diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erken-
nen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung
� Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle
R echtsprechung
� Informationsbeschaffung und Bewertung
� Erkennen und Bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen
� Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten
Betriebsverfassungsrecht
63
ZielgruppeBetriebs-/Gesamtbetriebs-
rats mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenGrundkenntnisse in MS-
Office (vorzugsweise Excel)
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr715,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.04.11.– 06.11.2015 1600-1511043Gladenbach
Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf!
Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – diesem Grundsatz wird jeder Betriebsrat schnell
zustimmen. Doch in der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Durchsetzung oft schwie-
rig. Sinnvoll ist es, wenn der Betriebsrat regelmäßig die Bruttolohn- und -gehaltslisten
einsieht. Nach welchen Regeln die Einsichtnahme erfolgt und was mit den erhaltenen
Informationen getan werden kann, ist Thema dieses Seminars.
Zunächst werden die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Danach
geht es um Fragen zur Erhebung und Auswertung aller relevanten Daten. Sie erfah-
ren, wie Sie konkret handeln können, um Ungleichbehandlungen in Ihrem Betrieb
angemessen zu begegnen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Klärung der rechtlichen Grundlagen
� Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG
� Die Grundlagen zur Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten gemäß
§ 80 Abs. 2 BetrVG
� Erhebung und Auswertung der Daten (MS Excel)
� Aspekte des Datenschutzes
� Initiativrecht und Überwachungspflichten des Betriebsrats
� Lohngerechtigkeit als Thema für die betriebliche Öffentlichkeit
Betriebsverfassungsrecht
64
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr680,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 15.07.2015 1600-1507134Frankfurt am Main - Das Spenerhaus
05.10.– 07.10.2015 1600-1510058Frankfurt am Main - Das Spenerhaus
Außertarifliche Angestellte
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehalts-
gruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen
Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss
beteiligt werden?
Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestell-
ten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei
personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeits-
zeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung
wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten
� Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht
� Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle
Rechtsprechung
� Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
� Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen
von AT-Angestellten
� Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen
� AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags
� Ziele und Strategien des Betriebsrats
Betriebsverfassungsrecht
65
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
aus ausschussfähigen
Betrieben, Mitglieder von
Gesamt- und Konzern-
betriebsräten, Mitglieder
von JAV-Ausschüssen
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.23.09.– 25.09.2015 1806-1509231NürnbergKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen
Gremienarbeit
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Interessenvertretungen ihre Arbeit auch
in Ausschüssen oder durch Arbeitsgruppen organisieren können. Durch die Vielfalt
der zu lösenden Aufgaben wächst die praktische Notwendigkeit, alle Möglichkeiten
der Arbeit von Interessenvertretungen zu nutzen.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Bedingungen und die praktischen Möglich-
keiten der Interessenvertretung unter Nutzung von Ausschüssen, Arbeitsgruppen und
anderen Arbeitsformen erörtert und geprüft.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtliche Grundlagen der Arbeit von Ausschüssen nach BetrVG
� Stellung und Aufgaben des Betriebsausschusses (§ 27 BetrVG)
� Weitere Ausschüsse des Betriebsrats (§ 28 Abs. 1 BetrVG)
� Gemeinsam vom Arbeitgeber und Betriebsrat zu besetzende Ausschüsse
(§ 28 Abs. 2 BetrVG)
� Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Übertragung von Aufgaben auf
Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG)
� Weitere nach § 3 BetrVG zu bildende Gremien
� Methoden der teamorientierten Arbeitsorganisation in Ausschüssen und
Arbeitsgruppen
Betriebsverfassungsrecht
„Durch gute und gemeinsame Planungen mit ver.di b+b konnten wir in Hessen systematisch
Wahlvorstände und Betriebsräte auf die Betriebsratswahlen 2014 orientieren und wichtige
Qualifizierungsangebote unterbreiten.“
Hilke Sauthof-SchäferGewerkschaftssekretärin, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Frankfurt am Main
66
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr725,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1600-1505119Gladenbach
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir
werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer
Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte
des Betriebsrats auslösen können.
Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbe-
ziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach
dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit
einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestim-
mungsrechte erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen
� Folgen für die Belegschaft
� Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
� Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats
� Interessenausgleich/Sozialplan
� Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen
� Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
� Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung
Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurz-
fristig für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden.
Betriebsverfassungsrecht
67
ZielgruppeGesamtbetriebs rats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr851,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.14.04.– 16.04.2015 1400-1504142DortmundKooperationsseminar mit ver.di b+b NRW
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte zu bilden.
Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamt-
betriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden
oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebs rats mitglieder erheb-
lich.
In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der
Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt.
Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamt betriebs-
rats.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats
� Konstituierung und Entsendung
� Abstimmungen und Beschlüsse
� Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben
� Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reise regelungen
� Schulungsansprüche von Gesamtbetriebs rats mitgliedern
� Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen
� Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.
Betriebsverfassungsrecht
68
ZielgruppeGesamtbetriebs rats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.10.11.– 12.11.2015 1400-1511101EssenKooperationsseminar mit ver.di b+b NRW
Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat
Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im Be-
triebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamt-
betriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Auf-
merksamkeit.
Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bear-
beitet werden soll ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und
Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster
Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden.
Den Satz: „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar auch jeder Betriebsrat –
gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist
für den Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche
Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss.
In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltags-
arbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessen-
lagen in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerseite gibt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
� Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten
� Gremienaufbau und Zusammenarbeit
� BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und
Arbeitspolitik
� Arbeiten in Projekten
� Informationswege in Unternehmen
� Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats
� Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw.
Betriebsverfassungsrecht
69
ZielgruppeMitglieder von Europä-
ischen Betriebsräten
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr680,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 29.04.2015 1600-1504277Steinbach/Taunus
Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten
Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen
in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden.
Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung
eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende
Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen?
Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die
Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des
Unternehmens gegenüber dem EBR.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht
� Definition: Europäischer Betriebsrat
� Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen
Betriebsrats
� EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess
� Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats
� Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen
I nteressenvertretungen (z.B. örtliche Betriebsräte)
� Erforderliche Ressourcen des EBR
� Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften
Betriebsverfassungsrecht
70
ZielgruppeWahlvorstandsmitglieder
Freistellung§ 20 Abs. 3 BetrVG
BemerkungWir bieten diese eintägigen
Wahlvorstandsschulungen
(getrennt nach verein fach-
tem oder nach normalem
Wahlverfahren) auf Anfrage
als Inhouse-Schulung an.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Form-
vorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstands-
mitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die
gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlord-
nung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstands-
mitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vor-
schriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut
machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.
Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das
vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigte Arbeitnehmer/
i i j d F ll d l W hl f h W hl ä d i B i b i-innen in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit
51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten)
und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar
suchen, beraten wir Sie gerne.
www.verdi-bub.de/brwahl
Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl,
z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsüber-
sicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Betriebsverfassungsrecht
71
ZielgruppePersonalratsmitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.23.03.2015 1600-1503236Frankfurt am Main - DGB-Haus
14.09.2015 1600-1509144Frankfurt am Main - DGB-Haus
HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
Das Personalvertretungsrecht wird durch die Rechtsprechung der Gerichte laufend
interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Personalratsmitglieder wichtig, sich
über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung zu folgenden
Themenbereichen dar: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/
Unterrichtungsrechte des Personalrats, Geschäftsführung des Personalrats sowie
personelle Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Themen (Tarifvertrag,
Dienstrecht, einschlägige Gesetze).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsprechung
� zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
� zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Personalrats
� zur Geschäftsführung des Personalrats
� zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
� zum Dienststellenbegriff
Personalvertretungsrecht
72
ZielgruppePersonalratsmitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.05.2015 1500-1505272Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Das Personalvertretungsrecht wird durch die Rechtsprechung der Gerichte laufend
interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Personalratsmitglieder wichtig, sich
über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung zu folgenden
Themenbereichen dar: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/
Unterrichtungsrechte des Personalrats, Geschäftsführung des Personalrats sowie
personelle Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Themen (Tarifvertrag,
Dienstrecht, einschlägige Gesetze).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsprechung
� zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
� zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Personalrats
� zur Geschäftsführung des Personalrats
� zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
� zum Dienststellenbegriff
Personalvertretungsrecht
73
ZielgruppePersonalratsmitglieder,
Mitglieder der Schwer-
behindertenvertretung,
Frauen- und Gleichstel-
lungsbeauftragte
Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG,
§ 18 HGlG,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.04.05.– 06.05.2015 1600-1505044Gladenbach
Einstellungen erfolgreich mitgestalten
Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahl-
verfahren
Nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz kann der Personalrat bei Auswahl-
verfahren oder Aufnahmetests von Bewerbern einen Vertreter in das jeweilige Aus-
wahlgremium entsenden. Das Personalratsmitglied im Gremium trifft dann gemein-
sam mit den Personalverantwortlichen eine Entscheidung über die Auswahl der
Bewerber. Ziel ist, die besten Mitarbeiter/-innen für die Dienststelle zu finden. Dazu
reicht Menschenkenntnis allein nicht aus.
Neben der Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Kenntnisse in Kom-
munikation und Personalbeurteilung unverzichtbar. Vom Anforderungsprofil bis zur
Eingliederung werden in diesem Seminar die notwendigen Kenntnisse vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen bei der Auswahl und Einstellung
von Beschäftigten
� Verfahren der Stellenbesetzung/der Stellenausschreibung nach dem HPVG und
Beteiligungsrechte des Personalrats
� Prozesse, Verfahren und Methoden der Personalauswahl
� Zustandekommen und Inhalte von allgemeinen Anforderungs-
profilen, Funktionsvorbehalten und Merkmalen der Bewerber
� Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs im
Personalrat und mit der Dienststelle
� Das Auswahlgespräch im öffentlichen Dienst: Inhalte, Ablauf, Auswertung und
Dokumentation der Ergebnisse
� Auswahlentscheidung im Gremium zur Personalauswahl
� Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats
Personalvertretungsrecht
74
ZielgruppePersonalratsmitglieder
Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.06.2015 1500-1506091Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Personalplanung im öffentlichen Dienst
Entscheidungen in der Personalplanung haben Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Quali-
fikation und Einkommen der Arbeitnehmer/-innen. Das Seminar fasst die wesentlichen
Informations-, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte zusammen, die der Interes-
senvertretung bei der Personalplanung und bei einer Veränderung der Arbeitsabläufe
zustehen. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird erarbeitet, wie der Personalrat
seine Rolle wahrnehmen und seine Rechte durchsetzen kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Beteiligung des Personalrats an der Personalplanung
� Die verschiedenen Bereiche der Personalplanung
� Informations- und Beratungsrechte gemäß § 78 Abs. 3 BPersVG (analog LPersVG)
� Personalentwicklung durch Mitarbeitergespräche und Beurteilungen
� Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß §§ 75 Abs. 3 Nr. 9, 76 Abs. 2 Nr. 2
und 3 BPersVG (analog LPersVG)
� Möglichkeiten der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Personalplanung durch
Dienstvereinbarungen
� Bedarfe und Bedarfsanalysen gemäß §§ 75 Abs. 3 Nr. 6 und 7, 76 Abs. 2 Nr. 1
und 6 BPersVG (analog LPersVG)
Personalvertretungsrecht
75
ZielgruppeBetriebsrats-/Personalrats-/
Mitarbeitervertretungs-
gremien
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
BemerkungenEine Durchführung ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung
Für Betriebs- bzw. Personalräte und Mitarbeitervertretungen bewährt es sich,
mindestens einmal im Jahr eine extern begleitete Arbeitsklausur mit dem gesamten
Gremium durchzuführen. Abseits vom alltäglichen Druck mit Terminvorgaben, Sach-
und Handlungszwängen sind Arbeitsklausuren sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme
der Gremienarbeit vorzunehmen, Rahmenziele zu entwickeln und Schwerpunkte zu
identifizieren, die Bearbeitung der Schwerpunktaufgaben (neu) zu strukturieren,
Fragen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären sowie um konkrete Ver-
einbarungen über die weitere Arbeit zu treffen. Dies ist insbesondere für neu gewähl-
te und neu zusammengesetzte Gremien von großer Bedeutung. Die Klausur kann
aber auch genutzt werden, um noch einmal speziell vor Wahlen Bilanz der Interessen-
vertretungsarbeit der letzten vier Jahre zu ziehen.
Die Begleitung dieses Prozesses durch eine/-n Externe/-n ermöglicht neben der inhalt-
lichen Bearbeitung die Auseinandersetzung mit eingefahrenen Arbeitsweisen und
Ritualen. Es werden Instrumente und Methoden vorgestellt, die für die alltägliche
Interessenvertretungspraxis hilfreich sind.
Den Zeitpunkt der Klausur bestimmen Sie. Empfehlenswert ist ein Umfang von min-
destens zwei vollen Tagen. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung. Nach
einem Beratungsgespräch machen wir Ihnen ein Angebot.
Arbeitsorganisation
„Wir empfehlen den Interessenvertretungen ver.di b+b als Bildungsträger nicht nur für die bekannten
Grundlagenseminare, sondern auch für teamorientierte Klausuren mit externer Moderation oder für Seminare,
deren Ziel eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung ist. Wir profitieren immer wieder von dem professionellen
und arbeitnehmerorientierten Bildungsangebot.“
Saskia JenschGewerkschaftssekretärin, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Südhessen
76
ZielgruppeGesamt-/Konzernbetriebs-
ratsgremien, sonstige
große Gremien
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Arbeitsklausuren für große Gremien und deren Ausschüsse
Die Zusammenarbeit in großen Gremien, wie z.B. in Gesamt- oder Konzernbetriebs-
räten (GBR/KBR), stellt besondere Anforderungen an alle Beteiligten. Im Vergleich zu
örtlichen Gremien muss ein GBR/KBR bei nur wenigen Treffen im Jahr in seinen Sit-
zungen eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten bewältigen und daher besonders
effizient und effektiv arbeiten.
Eine zwei- bis dreitägige Arbeitsklausur, die beispielsweise an eine reguläre Sitzung
angehängt werden kann, bringt viele Vorteile. Sie können aus der Fülle der wichtigen
Aufgaben Ihre Schwerpunktthemen identifizieren und konzentriert daran arbeiten.
Sie diskutieren Ihre Ziele, Ihre Strategie und erstellen einen Maßnahmenplan, an den
in der Folgesitzung angeknüpft werden kann.
Unser erfahrenes Trainerteam wendet Methoden an, die auch in großen Interessen-
vertretungsgremien auf konzentrierte Diskussion und Beteiligung der Sitzungs teil-
nehmer/-innen setzen und damit die Zusammenarbeit in großen Gruppen lebendiger
und wirkungsvoller machen. In Folgesitzungen können Sie selbst diese Gestaltungs-
elemente anwenden und so die Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit der ein-
zelnen Gremienmitglieder anregen und fördern.
Zeitpunkt und Ort der Klausur bestimmen Sie. Bitte wenden Sie sich an unsere Bil-
dungsberatung. Wir klären mit Ihnen die inhaltliche Planung Ihrer Klausur und
machen Ihnen ein Angebot.
Arbeitsorganisation
77
ZielgruppeVorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten sowie
wichtiger Ausschüsse und
Verhandlungsbeauftragte,
GBR-/KBR-/HPR-Mitglieder,
Arbeitnehmervertreter/
-innen in Aufsichtsräten
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 24.06.2015 1600-1506226Bad Soden-Salmünster
Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen
Zielorientierte Strategiebildung im Gremium
Sie kennen das: Die Geschäftsleitung „richtet sich neu aus“. Sei es, dass sie be -
absich tigt, umzustrukturieren, Arbeitsbereiche zu verlagern, zu fusionieren oder neue
Märkte zu erschließen. Hier sind Sie als gesetzliche Interessenvertretung gefragt, die
Strategien zu durchschauen, die Folgen für die Beschäftigten zu erkennen und sich
aktiv in den Prozess einzumischen.
Außerdem wollen Sie Ihre eigenen Projekte im Unternehmen vorantreiben. Was
können Sie tun, damit Sie nicht im Tagesgeschäft untergehen? Wie erkennen Sie, was
realistisch ist? Welche Bündnisse können Sie schließen? Last but not least: Wie führen
Sie die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung?
Das Seminar vermittelt Instrumente und Vorgehensweisen, um eine Geschäftssitua-
tion unter strategischen Aspekten zu analysieren und die Position als Gremium zu
reflektieren, um Strategien zu bewerten (Folgenabschätzung) und eigene Strategien
zu entwickeln, das heißt, Ziele zu erarbeiten sowie Interessen und Vorgehensweisen
auszutarieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Die eigene strategische Situation analysieren
� Als gesetzliche Interessenvertretung Ziele bilden und sich positionieren
� Szenarien für das eigene Handeln entwickeln – Kennenlernen der Szenariotechnik
� Strategische und taktische Optionen auf dem Weg zur Zielerreichung
� Eine abgestimmte strategische Orientierung entwickeln: Methoden und Instru-
mente der Strategie
Arbeitsorganisation
78
ZielgruppeVorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten, Mitarbeiter-
vertretungen
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr1.050,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.20.04.– 24.04.2015 1600-1504206Hohenroda
16.11.– 20.11.2015 1600-1511164Hohenroda
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!
Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten
„Sprecher/-innen“ des Kollektivorgans Betriebs- bzw. Personalrat. Ihnen kommt im
Gremium und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie
ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein
Schaden zugefügt wird.
Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Pla-
nung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.
Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der
rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von
Betriebsrats- bzw. Personalratsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellver-
tretern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Was dürfen und was müssen Betriebs- bzw. Personalratsvorsitzende und ihre
Stellvertreter/-innen tun, was nicht?
� Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen, was nicht?
� Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Betriebs-/Personalratsvorsitzenden und
ihrer Stellvertreter/-innen
� Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Betriebs- bzw. Personalratsvorsitzenden
zum Gremium
� Fragen von Führung und Arbeitsorganisation
� Kommunikation im Gremium
Arbeitsorganisation
79
ZielgruppeFreigestellte Betriebs-/
Personalrats mitglieder,
Mitglieder der Schwer-
behinderten-/Mitarbeiter-
vertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/
SBV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.07.– 31.07.2015 GL-15072702GladenbachKooperationsseminar mit dem ver.di-Bildungs-zentrum Gladenbach
Neu in der Freistellung – was nun?
Für die berufliche Tätigkeit werden wir ausgebildet oder angelernt; die neu erwor-
bene Funktion als freigestelltes Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung wahr-
zunehmen, ist dagegen für die meisten wie ein Sprung ins kalte Wasser.
„Neu Freigestellten“ bieten wir die Chance, Möglichkeiten kennenzulernen, wie sie
ihre Tätigkeit ausüben können. Wie kann man die kreative Freude und das tiefe Inte-
resse an der Aufgabe als Interessenvertreter/-in erhalten und dabei gesund und fit
bleiben, obwohl immer viel zu tun ist, Ärger und Stress fast „zum Geschäft“ gehören?
Arbeitsorganisation, Zeit-/Selbstmanagement, Rechte/Pflichten von Freigestellten,
das Verhältnis zwischen freigestellten und nicht freigestellten Mitgliedern, Büro-
organisation, Zusammenarbeit im Team, aber auch die Erwartungen der Belegschaft
wahrnehmen und damit umgehen, das sind Themenbeispiele, die je nach Interesse
bearbeitet werden.
Wir bieten einen praxisnahen Einstieg in den Alltag als freigestelltes Mitglied der
gesetzlichen Interessenvertretung.
Arbeitsorganisation
„Die unterschiedlichen Erwartungen und Rollenanforderungen an freigestellte Personalrats- und
Betriebsratsvorsitzende sind vielfältig und wollen in jeder Hinsicht kompetent erfüllt werden. Das
Seminarprogramm von ver.di b+b unterstützt mich dabei in allen Anforderungsbereichen sehr.
Es ist für mich ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Interessenvertretung.“
Susanne TheiligPersonalratsvorsitzende, Main-Taunus-Kreis
80
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.26.10.– 28.10.2015 1806-1510261AugsburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Beleg-
schaft beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe
gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessen-
vertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums
ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzel-
nen Gremienmitglieder.
Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen?
Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne
Konflikte am besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessen-
vertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu
beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar
beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium
� Konfliktvermeidung und -bewältigung
� Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums
� Die Informationsrechte
� Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung
und Beschäftigten
� Arbeitsorganisation und Zeitplanung
Arbeitsorganisation
81
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder ohne Freistel-
lung
ReferentinnenAnne Tenbruck,
Rat.geber GmbH;
Cornelia Dobertin,
lernArt.net
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr990,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.13.04.– 15.04.2015 KE-1504131Berlin (Wannsee)Kooperationsseminar mit dem ver.di b+b Büro „Bundesweite Seminare“
Der Alltag – ein Spagat
Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion
Abteilung oder Betriebs-/Personalrat? Team oder Ausschuss? Interessenvertretung
oder Job? Sie haben viele Aufgaben zu bewältigen und müssen diese als nicht frei-
gestelltes Mitglied mit Ihrem Job in Einklang bringen. Eine scheinbar unlösbare
Herausforderung.
Das Gesetz gibt Ihrer gesetzlichen Funktion Vorrang. Die betriebliche Wirklichkeit ist
vielschichtiger: Arbeitsdruck belastet, das Verständnis der Kolleginnen und Kollegen
für Ihre Abwesenheit „in Sachen Interessenvertretung“ schmilzt, der Chef „vergisst“
gerne, dass Sie zur Sitzung müssen – kurzum: Sie müssen erklären, rechtfertigen, um
Verständnis werben. Gleichzeitig wollen Sie in der Funktion und im Job gute Arbeit
leisten.
Neben der formalen Seite geht es um praktische Probleme und Konflikte, um persön-
liche Ansprüche und um arbeitsorganisatorisches Handwerkszeug. Am Ende werden
Sie mehr Kompetenz im Umgang mit Ihrer Situation gewonnen haben, einschließlich
der Erkenntnis der Grenzen des Machbaren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Der rechtliche Rahmen: Vorrang der Funktion, Freistellungen
� Probleme/Konflikte und ihre Folgen
� Wie viel Zeit kann, will, muss ich für die Betriebs-/Personalratsarbeit aufwenden?
� Formale Regelungsmöglichkeiten
� Konflikte aufgreifen, persönlich stimmige und rechtlich vertretbare Lösungen
finden
� Anregungen für gute Arbeitsorganisation: Instrumente der Arbeits- und
Zeitplanung
Arbeitsorganisation
82
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr730,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.30.11.– 02.12.2015 1600-1511303Gladenbach
Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnis-
orientiert leiten!
Betriebs-/Personalratssitzungen sind formal die wichtigste Ebene der Interessenver-
tretungsarbeit. In den Sitzungen finden Meinungsbildungs- und Entscheidungspro-
zesse statt, die zum einen die Arbeit der Interessenvertretung dokumentieren, zum
anderen aber auch die Grundlage für die rechtswirksame Verfolgung der Ziele des
Betriebs-/Personalrats bilden. Sie sind somit ein wichtiges Instrument zur ordnungs-
gemäßen Erledigung der Aufgaben der Interessenvertretung.
Das Seminar richtet sich an alle, die sich mit der Gestaltung und Durchführung von
Betriebs-/Personalratssitzungen praktisch befassen. Es stellt kompakt die rechtlichen
Grundlagen und formalen Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung der
Sitzungen und an eine einwandfreie Beschlussfassung dar. Darüber hinaus werden
vielfältige Anregungen für die Gestaltung der Sitzungen gegeben und praktisch
erprobt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Einladung, Tagesordnung und
ordnungsgemäße Beschlussfassung
� Anforderungen an Kommunikation und Kooperation im Rahmen der Sitzung
� Die Sitzungsleitung und weitere Aufgaben im Rahmen der Betriebs-/Personalrats-
sitzung
� Methoden der Sitzungsgestaltung
� Aufbau und Ablauf der Sitzung
� Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Betriebs-/Personalrat
Arbeitsorganisation
83
ZielgruppeSchriftführer/-innen und
Vorsitzende des Betriebs-/
Personalrats oder der JAV/
MAV
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/
JAV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr540,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 12.05.2015 1600-1505115Mosbach
02.11.– 03.11.2015 1600-1511023Gladenbach
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertre-
tung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsge-
mäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungs-
protokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen
begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete
Hilfestellung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Ziel und Zweck eines Protokolls
� Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
� Protokollarten und deren Ausgestaltung
� Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
� Praktische Erstellung von Protokollen
Arbeitsorganisation
84
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr725,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.01.06.– 03.06.2015 1600-1506012Mosbach
Die gute Betriebsversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durch-
geführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und
tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vor-
bereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des
Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich
stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen
� Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung
und Einladung
� Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung
� Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
� Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der
Versammlung
� Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
Arbeitsorganisation
85
ZielgruppePersonalratsmitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr725,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.04.03.– 06.03.2015 1500-1503041MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Die gute Personalversammlung
Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise
Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden.
Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Beleg-
schaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich
durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung
innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken.
In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung
einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche
Informationen und viele Anregungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen
� Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung
und Einladung
� Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung
� Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur
Aktivierung der Belegschaft
� Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers
auf der Versammlung
� Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten
Arbeitsorganisation
86
ZielgruppeSekretariatsmitarbeiter/
-innen von Betriebs-/
Personalräten
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 40 BetrVG
Seminargebühr710,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.14.10.– 16.10.2015 1600-1510141Mosbach
Rechtliches Grundwissen für das Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
Das Seminar gibt Ihnen als Sekretariatsmitarbeiter/-in einen kompakten Überblick
über die gesetzlichen Aufgaben der/des Betriebs-/Personalratsvorsitzenden und
erleichtert auf dieser Basis die eigene Rollenbestimmung. Rechtliche Grundlagen von
Geschäftsführungsfragen werden erläutert; dazu gehören die Anforderungen an
Sitzungsniederschriften und an das Führen und Aufbewahren von Akten.
Wenn der Betriebs-/Personalrat personelle Einzelmaßnahmen behandelt, ist auch
das Sekretariat durch seine Zusammenarbeit mit der/dem Vorsitzenden einbezogen.
Bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen gelten wich-
tige gesetzliche Fristen. Ihre Relevanz in der Alltagsarbeit des Sekretariats sowie zu
beachtende Verschwiegenheitspflichten werden anhand praktischer Fälle behandelt,
sodass Sie in schwierigen Situationen kompetent handeln können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Sekretariatsmitarbeiter/-in und/oder qualifizierte Assistenz der/des Vorsitzenden?
Bestandsaufnahme von Aufgaben und Rolle im Betriebsrats-/Personalrats-
Sekretariat
� Übersicht über die gesetzlichen Aufgaben der/des Betriebs-/Personalrats-
vorsitzenden
� Die Zusammenarbeit von Sekretariat und Vorsitz
� Übersicht über die rechtlichen Grundlagen weiterer Betriebsrats-/Personalrats-
Geschäftsführungsfragen
� Personelle Einzelmaßnahmen – gesetzliche Fristen und Verschwiegenheitspflichten
Arbeitsorganisation
87
ZielgruppeSekretariatsmitarbeiter/
-innen von Betriebs-/
Personalräten
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 40 BetrVG
Seminargebühr555,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.11.06.– 12.06.2015 1600-1506111Mosbach
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
organisieren
Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat
Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der
Interessenvertretung. E-Mail-Flut, Projekte, Telefon – eine Aufgabenfülle bei geringen
Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesent-
liches verrinnt in den Mühlen des Alltags.
Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte
Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar
bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps. Eine effiziente Organisation ist der
Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen
zu können.
Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anre-
gungen, die Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-Mail-
Flut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu
sorgen.
Nach dem Seminar können Sie
� Belastendes entsorgen – das Wesentliche im Blick behalten
� Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben
� einfache und flexible Ablagesysteme einrichten
� mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben.
Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie legen eine
Mindmap über Ihren Arbeitsplatz an, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und for-
mulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten.
Arbeitsorganisation
88
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr960,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 13.03.2015 1600-1503095Steinbach/Taunus
Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen
Basisseminar zur Kommunikation
Sich nach allen Seiten wirkungsvoll verhalten zu können, ist für Interessenvertretungs-
mitglieder enorm wichtig. Sie müssen unterschiedliche Anforderungen bewältigen:
sich auf andere Menschen einstellen, eine gute Beziehung aufbauen, mit Konflikten
umgehen usw.
Vier für die Interessenvertretungsarbeit wesentliche Situationen bilden den Kern des
Seminars: im Gremium kooperieren, Beschäftigte beraten, mit dem Arbeitgeber ver-
handeln, Öffentlichkeit gegenüber den Beschäftigten herstellen. Für jeden Anlass
erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Techniken der Rhetorik und Kommunikation, die
Sie individuell trainieren können.
Folgende Techniken spielen u. a. eine Rolle: Fragetechnik, Umgang mit Konflikten,
Kommunikationsstile, Feedback geben und nehmen, Argumentationstechniken,
sach- und lösungsorientiertes Verhandeln, Techniken der Gesprächsführung, Ein-
wandbehandlung, freies und strukturiertes Reden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Kooperieren: Ein solidarisches Miteinander und einen guten Umgangsstil
entwickeln
� Beraten: Gespräche führen, dabei die Interessen herausarbeiten und gemeinsam
bestmögliche Lösungen finden
� Verhandeln: Eine konstruktive Konfliktbeziehung zum Arbeitgeber aufbauen,
um dauerhaft die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse zu erzielen
� Öffentlichkeit herstellen: Eine gezielte und systematische Selbstdarstellung der
Interessenvertretung in der Betriebsöffentlichkeit entwickeln
Kommunikation und Zusammenarbeit
89
ZielgruppeVorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten sowie wich-
tiger Ausschüsse
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr795,00 € pro Modul.
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenIn Kooperation mit dem
Bildungswerk Rhein-Main.
Die o.g. Seminargebühr
bezieht sich jeweils auf
einen Coaching-Workshop.
Beide Workshops sind nur
gemeinsam buchbar.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 29.04.2015 1600-1504274MosbachTeil 1
23.09.– 25.09.2015 1600-1509232MosbachTeil 2
Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende
Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis
Betriebs-/Personalratsvorsitzende stehen häufig unter Druck; unter den aktuellen
Bedingungen in Wirtschaft und Verwaltung müssen sie schwierige Entscheidungs-
und Gesprächssituationen meistern. Der Umgang mit den Erwartungen der Beschäf-
tigten, Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, notwendige Kontakte zur Politik und
das Führen eines Gremiums erfordern viel Energie. Die Ergebnisse des eigenen Han-
delns sind in hohem Maß von der Fähigkeit abhängig, Beziehungen aufzubauen,
Menschen zu beteiligen und zu gewinnen.
Coaching ist eine geeignete Beratungsform, das eigene Handeln zu überprüfen und
Handlungsoptionen zu erkennen. In einem zeitlich begrenzten Prozess mit klar defi-
nierter Zielsetzung geht es um die Verbesserung der fachlichen, aber auch der sozia-
len und methodischen Kompetenz als Führungsperson.
Aus dem ersten Coaching-Workshop kann sich ein persönliches Veränderungsprojekt
ergeben, das beim zweiten Termin vertieft und reflektiert wird.
Ergebnisse dieses Lernprozesses können sein:
� Das Bewusstsein persönlicher Stärken und Schwächen. Fokussiert wird auf die
Stärken und „verschüttete“ Energien und Fähigkeiten, um die Rolle als
Vorsitzende/-r und Führungsperson für sich zu klären und besser auszufüllen
� Verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten von Konflikt- und Krisensituationen im
Arbeitszusammenhang
� Die weiterentwickelte Fähigkeit, ungünstig wirkende Verhaltensmuster in der
Kommunikation bei sich und anderen zu erkennen und bei sich zu korrigieren
bzw. anderen Hinweise zu geben, wie diese Muster verändert werden könnten,
um besser zusammenzuarbeiten
� Eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf wichtige Problemzusammenhänge
und deren Wirkmechanismen. Strategien für professionelleres Handeln als
Vorsitzende/-r
Kommunikation und Zusammenarbeit
90
ZielgruppeWeibliche Betriebs-/Per-
sonalratsvorsitzende, frei-
gestellte weibl. Betriebs-/
Personalrats mitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr1.300,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenDie o.g. Seminargebühr
bezieht sich auf alle
drei Coaching-Blöcke
insgesamt.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.19.11.– 20.11.2015 1500-1511191Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten
Coaching ist eine prozessorientierte Beratung für Personen in Führungsfunktionen.
Im Mittelpunkt der Beratung steht die Klärung und Bewältigung der Anforderungen
an die Funktion und Tätigkeit der zu Beratenden als Betriebs-/Personalratsmitglied.
Coaching soll die Teilnehmerinnen befähigen, Entscheidungsprozesse effektiver zu
gestalten, Konflikte wahrzunehmen und realistisch einschätzen zu können. Sie lernen,
Verhandlungen zielorientierter vorzubereiten und zu führen. Sie können dann Arbeits-
strukturen verbessern und auch schwierige Aufgaben und Situationen definieren und
angehen.
Das Coaching findet in drei Blöcken (zweimal 2 Tage, einmal 1 Tag) statt.
Die Termine für den 2. und 3. Block werden gemeinsam verabredet.
Kommunikation und Zusammenarbeit
91
ZielgruppeVorsitzende und
Stellvertreter/-innen von
Betriebs-/Personalräten
bzw. Mitarbeitervertre-
tungen sowie wichtiger
Ausschüsse, Verhandlungs-
beauftragte
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.06.07.– 10.07.2015 1600-1507064Hohenroda
05.10.– 09.10.2015 1600-1510054Mosbach
Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar
Verhandlungen sind alltäglich, gerade in der Interessenvertretung. Doch wie funktio-
nieren sie, und wie gehen sie aus? Wer verlässt als Sieger, wer als Verlierer den Ver-
handlungstisch? Doch geht es statt um Sieg oder Niederlage nicht vielmehr darum,
dass alle zufrieden sind und eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden wird
– z.B. in Form einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung?
Inhalte des Seminars sind die Fragestellungen, die Sie aus Ihrem Alltag mitbringen:
Sie möchten bei schwierigen Situationen und Fragestellungen neue Lösungsansätze
für Verhandlungen erkunden.
In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Kommunikation und Verhandlungs-
führung kennen und üben deren Anwendung an ausgewählten Beispielen Ihrer
beruflichen Tätigkeit. Die Fortbildung gibt Ihnen das nötige Handwerkszeug für eine
zielgerichtete Gesprächsführung und ermöglicht Ihnen, Verhandlungen sachgerecht
und erfolgreich zu führen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Kennenlernen, ausprobieren und reflektieren von wichtigen Haltungen und
Verhaltensweisen in schwierigen Situationen der Interessenvertretungsarbeit
� Erweiterung der persönlichen Kompetenz bei der Verhandlungsführung
� Miteinander reden – Grundlagen der Kommunikation
� Analyse schwieriger Kommunikationssituationen in Betrieb oder Dienststelle
� Sachgerecht verhandeln mit dem „Harvard-Konzept“
� Verhandlungsvorbereitung, -durchführung und -analyse an konkreten betrieb-
lichen Beispielen
Kommunikation und Zusammenarbeit
92
ZielgruppeVorsitzende und stellv.
Vorsitzende von Betriebs-/
Personalräten bzw.
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretungen
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr970,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.20.07.– 24.07.2015 1600-1507204Mosbach
Mediation und Interessenvertretung
Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen
Mediation ist eine Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, mit deren Hilfe Kon-
flikte unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten zur Sprache gebracht, geklärt und
möglicherweise beigelegt werden. Den Abschluss bilden verbindliche Absprachen
und Vereinbarungen. 85 % der Mediationen gelingen. Sie gelten auch als Alternative
zu Einigungsstellenverfahren oder zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Offenlegung und Berücksichtigung von Interessen, Gefühlen und Werthaltungen,
die den Konflikt beeinflussen, das Ausloten von Verhandlungsspielräumen und die
gemeinsame Suche nach neuen Lösungen kennzeichnen den Mediationsprozess. Ziel
ist eine Problemlösung, der alle Beteiligten zustimmen können.
Dieses Seminar zeigt die Einsatzmöglichkeiten der Mediation in Betrieb und Dienst-
stelle. Denn u.a. die gesetzlichen Beschwerdemöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen/
Arbeitnehmern weisen den Interessenvertretungen auch mediative Funktionen zu.
In diesem Seminar bringen wir Ihnen die Technik der Mediation nahe, damit Konflikt-
gespräche im Beschwerdeverfahren strukturierter geführt werden können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Grundgedanken und Entstehung der Mediationsmethode
� Welche Arten von Mediation gibt es? Ablauf einer Mediation
� Typische Konfliktsituationen im Betrieb
� Wie kommt es zu einer Lösung, die vorher nicht da war?
� Was muss eine Mediatorin/ein Mediator können, und was muss bei ihrer/seiner
Auswahl berücksichtigt werden?
� Was kann Mediation im Betrieb/in der Dienststelle? Für welche Situationen ist sie
geeignet?
� Vereinbarung als Abschluss einer Mediation und Umsetzung der Ergebnisse
� Grenzen der Mediation
Kommunikation und Zusammenarbeit
93
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr995,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 17.07.2015 GL-15071301GladenbachKooperationsseminar mit dem ver.di-Bildungs-zentrum Gladenbach
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als
einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres
Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.B.
beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer
Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeit-
geber.
Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache
und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermit-
telt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen
bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen
Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung, dem
richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?
� Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?
� Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?
� Wie gehe ich mit Störungen um?
Kommunikation und Zusammenarbeit
„Niemand wird als Interessenvertreter/-in geboren. Aber um die eigenen Rechte wahrzunehmen
und Verbesserungen von Arbeits- und Lebensbedingungen durchzusetzen, ist es wichtig, informiert
zu sein, seine Rechte zu kennen und seine Handlungsspielräume offensiv zu nutzen.
Bildungs- und Schulungsveranstaltungen von ver.di b+b sind dafür zentral.“
Karin ZennigGewerkschaftssekretärin, Fachbereich Handel, ver.di Hessen
94
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.– 14.10.2015 1500-1510122MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Im Betriebsverfassungsgesetz, den Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren
Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der
Arbeitgeber mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.
Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Aus-
tausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen.
Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über
eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs
� Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
� Auswahl der Themen für das Monatsgespräch
� Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
� Teilnahme Externer
� Grundlagen der Gesprächsführung
� Protokollierung der Gesprächsinhalte
� Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch
Kommunikation und Zusammenarbeit
95
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder,
Mitglieder der JAV
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/JAV-
Grund seminars. Aus dem
jeweiligen Betrieb sollten
mindestens ein JAV- und
ein BR-Mitglied teilneh-
men.
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 65 Abs. 1 i.V.m.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr730,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1600-15051110Naumburg bei Kassel
BR und JAV – (k)ein starkes Team?!
Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder
Der Betriebsrat und die JAV arbeiten gemeinsam Hand in Hand. Die JAV nutzt regel-
mäßig ihr Initiativrecht und setzt gemeinsam mit dem Betriebsrat Impulse im Betrieb.
Der Betriebsrat beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus –
er schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Neben der formalen
Zusammenarbeit sind beide Gremien in Fragen der Mitbestimmung aktiv – beim
Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie
bei anderen sozialen und personellen Angelegenheiten. Der Betriebsrat thematisiert
mit der JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber – JAV und
Betriebsrat sind einfach ein klasse Team.
Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid ihr –
Betriebsrat und JAV – in diesem Seminar genau richtig!
Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Betriebsrat darin, ihre Zusammenarbeit
zu verbessern, zu einem guten Team zu werden. Deshalb richtet sich das Seminar an
die Mitglieder beider Gremien. Neben dem Erfahrungsaustausch und dem Umgang
mit gemeinsamen und unterschiedlichen Interessen geht es auch um die rechtlichen
Grundlagen der Zusammenarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Grundlagen der Zusammenarbeit von Betriebsrat und JAV
� Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von Betriebsrat
und JAV
� Die JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats
� Gemeinsame Durchsetzungsmöglichkeiten durch gute Zusammenarbeit
Kommunikation und Zusammenarbeit
96
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
JAV/Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenIn Kooperation mit Nafroth
PR + Kommunikationsbera-
tung, Verden.
Eine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 29.04.2015 1500-1504271MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
25.11.– 27.11.2015 1500-1511251MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Von Medienprofis lernen
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten
Alle finden sie wichtig, behandelt wird sie oft wie ein Stiefkind – die Öffentlichkeits-
arbeit der Interessenvertretung. Sie ist als Gegengewicht zur Informationspolitik des
Arbeitgebers unverzichtbar und hat strategische Bedeutung für die Verankerung der
Interessenvertretung in der Belegschaft. Sie soll informieren, Kompetenz zeigen, origi-
nell sein, beteiligen, Position beziehen und Meinung bilden. Dafür muss sie Aufmerk-
samkeit erreichen und Interesse wecken: mit einfachen Mitteln und überschaubarem
Aufwand.
Im Seminar vermitteln Medienprofis Erkenntnisse und Erfahrungen ihrer Arbeit. Sie
informieren über die Wirkungsweise verschiedener Mittel und Medien und stellen
originelle Ideen mit hoher Wirkung vor. Es werden Informations- und Beteiligungs-
formen entwickelt, die mit geringem Personal-, Finanz- und Zeitaufwand umsetzbar
sind. Nach dem Seminar unterstützt das Team die betriebliche Realisierung und über-
prüft kostenfrei elektronisch eingesandte Entwürfe.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Kommunikationsanforderungen und Erwartungen der Beschäftigten an
Information und Beteiligung durch die Interessenvertretung
� Auf welche medialen Reize reagieren Menschen?
� Wen und was genau soll die jeweilige Information konkret erreichen?
� Welche Medien für welchen Zweck?
� Neue Formen und Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit
� Mit geringem Aufwand viel Wirkung erzielen
� Planung konkreter Projekte zur betrieblichen Umsetzung
Kommunikation und Zusammenarbeit
97
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr1.070,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.26.01.– 30.01.2015 1500-1501263KirkelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
02.02.– 06.02.2015 1600-1502023Bad Soden-Salmünster
18.05.– 22.05.2015 1600-1505185Gladenbach
Einführung in das Arbeitsrecht I
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl
juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer
gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über
die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung
sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer,
sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten.
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des
vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche
Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im
Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines
Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interes-
senvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
� Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
� Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
� Begründung des Arbeitsverhältnisses
� Inhalte des Arbeitsvertrags
� Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
� Weisungsrecht des Arbeitgebers
� Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
Arbeitsrecht
98
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Grund seminars
„Einführung in das Arbeits-
recht I“
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr1.070,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.13.04.– 17.04.2015 1600-1504138Bad Soden-Salmünster
04.05.– 08.05.2015 1500-1505042MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
07.09.– 11.09.2015 1600-1509075Mosbach
Einführung in das Arbeitsrecht II
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards
für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch
die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze,
über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten
aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und
die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zu-
sammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessen vertretung
erläutert.
Behandelt werden u.a. folgende Themen:
� Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle,
Verhältnis zum Tarifvertrag)
� Vergütung und Gratifikation
� Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
� Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
� Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche
Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum
Inhalt des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsrecht
99
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Grund seminars
„Einführung in das Arbeits-
recht I“
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr1.070,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.06.07.– 10.07.2015 1600-1507066Bad Soden-Salmünster
05.10.– 09.10.2015 1500-1510053GladenbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
30.11.– 04.12.2015 1600-1511306Gladenbach
Einführung in das Arbeitsrecht III
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interes-
senvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsver-
hältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen
daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergän-
zend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch
durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet
werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
� Aufhebungsvertrag
� Ordentliche Kündigung
� Außerordentliche Kündigung
� Besonderer Kündigungsschutz
� Befristung von Arbeitsverhältnissen
� Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
� Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur
exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche
Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsrecht
100
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehindertenver-
tretung
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/SBV-
Grund seminars, Teilnahme
am Grundseminar zum
Arbeitsrecht
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr795,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.20.07.– 22.07.2015 1600-1507205Gladenbach
Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge
Beschäftigte werden mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, zu denen sie
qualifizierte Beratung durch ihre Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder erwarten.
Dieses Seminar unterstützt Sie bei dieser Beratung.
Neben allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei Anwendung
des TVöD und verwandter Tarifverträge (u.a. TV-L, TV-H) auch Besonderheiten, die
aus diesen Tarifverträgen resultieren. Sie erhalten einen kompakten Überblick über
die generellen wie auch die TVöD-spezifischen Regelungen.
Von der Einstellung über Entgeltfragen, Urlaubsanspruch und Haftungsrecht bis zur
Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen ver-
ständlich erläutert. Anhand praktischer Fälle können Sie sich die jeweiligen Möglich-
keiten für die Interessenvertretung erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Begründung des Arbeitsverhältnisses (u.a. Abschluss befristeter Verträge nach
TzBfG und TVöD)
� Umfang des Direktions- und Weisungsrechts
� Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach §§ 2-4 TVöD (u.a. Nebenabreden,
Versetzung, Abordnung, Zuweisung)
� Urlaubs regelungen, Krankenbezüge
� Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Grundzüge des Kündigungsrechts
� Betätigungsfelder des Betriebs-/Personalrats
Arbeitsrecht
101
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr1.070,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.– 16.10.2015 1600-1510128Bad Soden-Salmünster
Rund um’s Geld ...
Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder
Als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats müssen Sie zunehmend jenseits von tarif-
lichen Eingruppierungen die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmerinnen/Arbeit-
nehmern prüfen und die Kolleginnen und Kollegen beraten.
Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten
als Interessenvertretungsmitglied und lernen die aktuelle Rechtsprechung zu den ver-
schiedenen Themenfeldern kennen. Auf diese Weise können Sie Ihre Überwachungs-
aufgaben besser wahrnehmen und die betroffenen Arbeitnehmer/-innen qualifiziert
mit Ihrem Rat unterstützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Dienstreisen, Absicherung und Kostenübernahmepflichten des Arbeitgebers
� Die Haftung des Arbeitnehmers
� Nebenjobs und die Folgen für das Hauptarbeitsverhältnis
� Weiterbildungskosten – Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag
� Entgeltfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und aus sonstigen Gründen
� Arbeitslosengeld – Voraussetzungen, Anspruch, Dauer, Sperre, Ruhezeiten
Mit den Themen im Zusammenhang stehende tarifvertragliche Ansprüche können
aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt
auch für bestehende betriebliche Regelungen. Den Schwerpunkt des Seminars bilden
die gesetzlichen Grundlagen.
Arbeitsrecht
102
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Referent/-inFachanwältinnen und Fach-
anwälte für Arbeitsrecht
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/
SBV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.25.11.2015 1600-1511251Frankfurt am Main - DGB-Haus
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht
Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit
Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend
interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die
praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen
können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessen-
vertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche)
Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problem-
stellung der Teilnehmenden.
Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtspre-
chung zum (u.a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutz-
recht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht.
Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktu-
ellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.
Arbeitsrecht
103
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr715,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.07.– 29.07.2015 1600-1507272Gladenbach
Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalrats-
mitglieder
Oft liegt die letzte Schulung zum Arbeitsrecht für wiedergewählte Mitglieder der
gesetzlichen Interessenvertretung schon etwas länger zurück. Aber auch diese Mit-
glieder müssen immer auf den Laufenden sein und mit den einschlägigen Gesetzen,
der aktuellen Rechtsprechung oder neuen Gesetzesänderungen vertraut sein.
Das Seminar wiederholt zum Einstieg in kompakter Form die wesentlichen Grundzüge
des Arbeitsrechts. Bestehendes Wissen wird aufgefrischt und anhand aktueller Ent-
scheidungen und betrieblicher Fallbeispiele vertieft – unter Bezugnahme auf die
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Überblick: Grundlagen des Arbeitsrechts
� Zustandekommen und Bestand des Arbeitsverhältnisses (z.B. Arbeitszeit-
regelungen, Vergütung, Urlaub, Krankheit)
� Kompakte Darstellung der Schutzgesetze und ihrer Inhalte (z.B. ArbZG,
ArbSchG usw.)
� Grundzüge des Teilzeit- und Befristungsrechts
� Kündigungs(schutz)recht – wesentliche gesetzliche Grundlagen und
Voraussetzungen
� Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wirkungen, Folgen und Grenzen
� Fallbearbeitung aus der aktuellen Rechtsprechung
� Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeitsrecht
104
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr480,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.21.09.– 22.09.2015 1600-1509214Remagen
Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?
Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die
Interessenvertretung
Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch
für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem
Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer/-innen wer-
den in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen
konfrontiert.
Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenom-
men werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden
rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts
� Versetzung vs. Direktionsrecht – Definitionen und Handlungsoptionen für die
Interessenvertretung
� Direktionsrecht und Änderungskündigung
� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Arbeitsrecht
105
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenZu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 15.07.2015 1600-1507133Gladenbach
Wir brauchen mehr Personal!
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf
und -einsatz
„Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal.
Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige
Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre
Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang
andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheit-
liche, aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitun-
ter die Beschäftigten selbst.
Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten
entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber
einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des
Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Überblick über die rechtlichen Grundlagen
� Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung
des Personalbedarfs und -einsatzes
� Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der
Arbeitszeit und
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
� Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft
� Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des
Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen)
� Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten
� Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung
� Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeitsrecht
106
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenZu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Termin/Ort Sem.-Nr.06.07.– 08.07.2015 1806-1507062DonauwörthKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
16.11.– 18.11.2015 1600-1511167Steinbach/Taunus
Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw.
Personalrats
Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr.
Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen
Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen
werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten
AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber seit Neuestem auf (Schein-)Werkverträge.
In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen
Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von
Leiharbeit und Werkverträgen
� Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung
� Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der
Randbelegschaft
� Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung
� Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)
� Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG)
� Aktuelle Rechtsprechung
Arbeitsrecht
107
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.25.03.– 27.03.2015 1806-1503251DonauwörthKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
05.10.– 07.10.2015 1600-1510057Steinbach/Taunus
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private
Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es
Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeits-
plätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungs-
verhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können.
Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge ver-
stärkt befristet abgeschlossen.
Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit-
und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich
dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der
gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhin-
dern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und
Tarifverträgen (beispielhaft)
� Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
� Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit
und Befristung von Arbeitsverhältnissen
� Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen
(EuGH und Arbeitsgerichte)
� Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Arbeitsrecht
108
ZielgruppeBetriebs-/Gesamtbetriebs-
rats mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr715,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 24.06.2015 1600-1506228Gladenbach
Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!
Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen
Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe,
mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäf-
tigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Krite-
rien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit
abschafft.
Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen
Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht
die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien
werden vorgestellt.
Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem
Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungs-
gesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher
werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich eben-
falls in den Blick genommen.
Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren
Praxisbeispielen.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
� Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme
� Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb
� Formen der Arbeitsbewertung
� Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung
� Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz
� Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG
� Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung
Arbeitsrecht
109
ZielgruppeBetriebs-/Gesamtbetriebs-
rats mitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
BemerkungenWir bieten dieses Seminar
auf Anfrage als Inhouse-
Schulung an.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Arbeitnehmerschutz bei drohender Insolvenz
Akute und präventive Handlungsmöglichkeiten bei drohender Insolvenz
Die Folgen wirtschaftlicher Krisen gehen überwiegend zulasten der Beschäftigten.
Eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit kann Unternehmen in existenzielle Schwierig-
keiten bringen. Oft droht eine Insolvenz. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel, Sonder-
leistungen werden gestrichen, das Entgelt wird verspätet überwiesen oder gar nicht
ausbezahlt.
Hier ist der Betriebsrat gefordert. Es ist wichtig, Handlungsmöglichkeiten zu kennen,
Gestaltungsansätze zu entwickeln und Rechte geltend zu machen. Unser Seminar
richtet sich somit an alle Betriebsratsgremien, deren Betrieb von einer Krise betroffen
ist – ganz gleich, ob bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder nicht.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Kriterien für ein drohendes Insolvenzverfahren
� Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf die Forderungen von
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber
� Was der Betriebsrat regeln kann und sollte
Arbeitsrecht
„Bei Seminaren für unseren Fachbereich geht ver.di b+b stets auf unsere Anforderungen ein.
So werden die Seminare so, wie wir sie brauchen.“
Dr. Thomas MüllerLandesfachbereichsleiter Telekommunikation und Informationstechnologie, ver.di-Landesbezirk Hessen
110
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr720,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1500-1505111MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln!
Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder
Für Beamtinnen und Beamte wird das Dienstverhältnis per Gesetz oder Verordnung
geregelt. Um deren Interessen vertreten zu können, müssen Personalräte gut infor-
miert sein. Aber auch Betriebsratsmitglieder in den privatisierten früheren Dienststel-
len, in denen Beamtinnen und Beamte z.B. über Zuweisung beschäftigt werden, sind
gefordert.
Sowohl die relevanten Bundesgesetze (z.B. Bundesversorgungsgesetz) als auch die
Fülle neuer landesrechtlicher Regelungen nach der Föderalismusreform (z.B. Lauf-
bahn-, Nebentätigkeits- oder Disziplinarverordnungen) müssen bekannt sein und
angewendet werden können.
Dies und anderes wird mithilfe eines Überblicks über die einschlägigen Regelungen in
den Beamtengesetzen und weiteren Rechtsquellen geklärt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Grundstrukturen und Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
� Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das
Amt, Begründung, Quereinstiege sowie Veränderung und Beendigung – u.a.
Laufbahnrecht, Personaleinsatz)
� Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten
� Rechtsquellen und Regelungen für Abordnung und Versetzung
� Rechtsquellen und Regelungen für Elternzeit und Vorruhestand
� Grundsätze der Besoldung, der Beförderung, der Nebentätigkeit und des
Disziplinarrechts
� Versorgungsansprüche für Beamtinnen/Beamte und ihre Familien
Arbeitsrecht
111
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.24.03.2015 1500-1503241Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Beamtenversorgungsrecht
Die Beamtenversorgung gilt vielen als Buch mit sieben Siegeln, obgleich sie von er-
heblicher praktischer Bedeutung ist. Daher ist es wichtig, dass die betriebliche Interes-
senvertretung sich mit den geltenden Regelungen auskennt. Im Seminar werden die
Grundzüge der Beamtenversorgung und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema
überblicksartig erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)
� Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts
� Berechnung des Ruhegehalts
� Versorgungsabschläge
� Mindestversorgung
� Versorgungsausgleich
� Erziehungsberechtigte Zeiten
Arbeitsrecht
112
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.13.10.2015 1500-1510131Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst
Personalaktenrecht/Datenschutzrecht
In diesem Seminar werden die in der Praxis auftretenden Fragen und Probleme des
Personalaktenrechts im Bereich des öffentlichen Dienstes behandelt. Dabei wird neben
dem Bundesbeamtengesetz auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und auf recht-
liche Möglichkeiten landesspezifischer Regelungen eingegangen. Analogien für die
Tarifbeschäftigten werden hergeleitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Persönlichkeitsrechte schützen im Beamten- und Tarifrecht – Personalaktenrecht
ist praktischer Datenschutz!
� Personalwirtschaft und Recht: Bedeutung der Personalakte
� Grundlagen des Personalaktenrechts
� Personalaktenrecht in Tarifverträgen
� Personalakten der Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmer-/innen
� Einsichtnahme Dritter (u.a. bei Beförderungs- und Personalauswahlentscheidungen)
� Rechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit den Personalakten;
Datenschutz
Arbeitsrecht
113
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr775,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.19.10.– 21.10.2015 1500-1510191MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des
Betriebsrats
Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen
vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für
eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem
entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen
Altersversorgung vereinbaren.
Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Alters-
versorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäf-
tigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das
Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der be-
trieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft
eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der
Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung
� Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die
Beschäftigten
� Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem
BetrAVG und zum Kapitalerhalt
� Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag,
Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung)
� Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche)
und Leistungsformen
� Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel und Jobwechsel für die betriebliche
Altersversorgung
� Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers
� Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Arbeitsrecht
114
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
BemerkungenZu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Termin/Ort Sem.-Nr.02.03.2015 1600-1503026Frankfurt am Main - DGB-Haus
21.09.2015 1600-1509215Frankfurt am Main - DGB-Haus
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema
„Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrund-
lagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte
verschaffen wollen.
Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit.
Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungs-
möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittel ten
Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtli-
chen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrument arium im
Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeit-
regelungen aktiv nutzen zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
� Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung
� Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen
� Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen
(mit Beispielen)
� Definition Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden,
Mehrarbeit usw.
� Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeit regelungen
� Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und
Nachteile)
� Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung
Arbeitszeit
115
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.20.04.2015 1600-1504207Frankfurt am Main - DGB-Haus
Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und
mögliche betriebliche Konsequenzen
Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder aus Unternehmen,
Betrieben und Dienststellen, die über Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Themen-
feld Arbeitszeitgestaltung verfügen und/oder über eine neue Vereinbarung verhan-
deln.
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Landesarbeits-
gerichte wird vorgestellt, und es wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, bestehende Verein-
barungen zu überarbeiten und/oder zu kündigen.
Im Zentrum des Seminars stehen aktuelle Entscheidungen, bei denen die bisherige
Rechtsprechung aufgegeben wurde, und Entscheidungen von Arbeitsgerichten, die
besonders interessante Streitfälle entschieden haben.
Themenüberblick (beispielhaft):
� Zulage wegen ständiger (Wechsel-)Schichtarbeit
� Aufbau und Abbau des Zeitguthabens eines Arbeitszeitkontos durch Bereitschafts-
dienst und Freizeitausgleich
� Tarifliche Feiertagszuschläge
� Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Pflegezeitgesetz (verschiedene Urteile)
� Umkleiden als Arbeitszeit
Arbeitszeit
„Unsere Seminare sind aus der Praxis unserer Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit entwickelt worden.
Stressfrei und in einer lockeren Atmosphäre wollen wir euch mit viel Gruppenarbeit und Fallbeispielen anleiten,
wie eine erfolgreiche und arbeitnehmerorientierte Betriebsratsarbeit in eurem Betrieb umsetzbar ist.“
Bernd RudolfReferent von ver.di b+b
116
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr715,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenZu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Termin/Ort Sem.-Nr.26.05.– 28.05.2015 1600-1505263Gladenbach
Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?
Grundzüge der Dienstplangestaltung
Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine Dienst-
bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine Arbeits- und
Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit?
Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststel-
len mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden
über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig,
dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der
Arbeitszeiten wahrnehmen.
In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessen-
vertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und
deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus
entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und
Schichtplangestaltung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung
� Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis
für die Gestaltung von Dienst- oder Schichtplänen
� Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende
Faktoren und Veränderungsmöglichkeiten
� Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst
� Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung
� Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung
� Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen
Arbeitszeit
117
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr670,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenZu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.07.– 29.07.2015 1806-1507272DonauwörthKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente
Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeits-
welt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zu
flexiblen Gestaltungen der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeit-
nehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbst-
ausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige Diskus-
sions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus.
Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitins-
trumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt
und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und in Deutschland
� Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht
� Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
(z.B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit)
� Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten
� Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit
� Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessen-
vertretung
Arbeitszeit
118
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr480,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.29.06.– 30.06.2015 1600-1506296Steinbach/Taunus
Entgrenzung der Arbeit
Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!
Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und
privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause
aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit.
Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach
Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die
private Mailadresse).
Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche
(Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese? Welche
Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo haben
sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten?
Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:
� Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
bei mobiler Arbeit
� Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit
� Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits-
und Gesundheitsschutz
� Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen
� Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater
Geräte – Datenschutz
� Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung
� Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von
dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten
� Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Arbeitszeit
119
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/Mitar-
beitervertretung
Referent/-inMichael Gümbel,
Petra Kolberg
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/
SBV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.23.07.– 24.07.2015 2100-1507231WalsrodeKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung
nutzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und
Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den
Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psy-
chische) bewältigt werden kann.
Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und
mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von
Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter
Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie
Behinderungen sind vielfach die Folgen.
Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesund-
heit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der
Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsver-
träglichere Arbeitszeiten zu stärken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung –
Ermüdung – Erholung
� Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erhol- und Ruhezeiten
auf Gesundheit und Leistung
� Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit,
Arbeitszeitkonten
� Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte
� Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten
� Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
� Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten
Arbeitszeit
120
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr540,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 28.04.2015 1806-1504273NürnbergKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit?
Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit
Dem Fachkräftemangel soll u.a. durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf abgeholfen werden, was vor allem auf die Arbeitszeitgestaltung zielt. Diese
ist jedoch durch gegenläufige Tendenzen gekennzeichnet: einerseits durch den Trend
zur Verlängerung und Intensivierung, andererseits durch zunehmende Selbstständig-
keit und Eigenverantwortung der Beschäftigten. Das verlangt häufig nach betrieb-
licher Ausgestaltung der tariflichen und gesetzlichen Rahmenvorgaben.
In diesem Seminar werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden unterschiedliche
Regelungen vorgestellt, die die Ansprüche von Beschäftigten in Bezug auf Teilzeit,
Elternzeit und Pflegezeit festlegen. In diesem Zusammenhang wird vor allem der
Begriff „betriebliche Erfordernisse“ konkretisiert.
Zum anderen sollen Erfahrungen ausgetauscht werden, wie bzw. ob die Interessen-
vertretung die unterschiedlichen Ansprüche und Interessen der Beschäftigten gleicher-
maßen vertreten kann. Ein Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Arbeitsorganisation
für die Arbeitnehmer/-innen, die im Zweifelsfall wegen einer Arbeitszeitreduzierung
mehr Arbeit zu bewältigen haben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Gesetzliche Ansprüche auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
� Beispielhafte Regelungen zu Elternzeit, Pflegezeit und Teilzeit
� Sonderformen der Altersteilzeit regelungen
� Rechtsprechung zum Begriff der betrieblichen Erfordernisse bzw. Gründe
� Benachteiligungsverbot und unterschiedliche Interessen
� Mehrarbeit und Belastung vermeiden bzw. vermindern
Arbeitszeit
121
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenZu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.11.– 11.11.2015 1600-1511097Steinbach/Taunus
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter Arbeits-
zeitgestaltung
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt
ausdrücklich erwähnt. Nicht nur die zeitliche Dauer, sondern auch eine ungünstige
Lage oder die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen gesundheitliche Belastungen
für die Beschäftigten dar.
Bei einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit darf auch der Aspekt der Intensität
der Arbeit nicht fehlen, um Leistungsverdichtungen bewerten zu können.
Mitglieder von Interessenvertretungen lernen in diesem Seminar, wie sie ihre Mitbe-
stimmung im Bereich der Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit wahrnehmen und
gestalten können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz
� Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
� Die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
� Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
� Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit
� Erhebung zu den Arbeitszeiten der Beschäftigten
(Dauer, Lage, Verteilung, Intensität)
� Beurteilung der dadurch entstehenden Gefährdungen
� Einleitung von Maßnahmen zur Behebung der Gefährdungen
Arbeitszeit
„Die Seminare helfen mir, ein kompetenter Ansprechpartner
in meinem Betrieb zu sein.“
Thorsten BergBetriebsratsmitglied, Deutsche Post AG
122
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.16.03.– 18.03.2015 1806-1503162EibelstadtKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieb-
lichen und arbeitsvertraglichen Regelungen
Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt,
haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln
lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz
klar, wie weit die betriebliche Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und
was genau Inhalt von Betriebs-/Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag
sein kann.
Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs-/Dienstvereinbarungen können im
schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können
verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetz-
liche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvor-
behalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend
ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind
zulässig?
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
� Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts
� Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt,
Regelungssperre und Tarifvorrang
� Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
� Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen der
Betriebs-/Dienstvereinbarung
� Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
� Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag – Betriebs-/Dienstvereinbarung
� Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber
tarifwidrigen Angelegenheiten
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
123
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 26.06.2015 1600-1506227Steinbach/Taunus
TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle
für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern.
Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und
Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche
Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und
fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen
des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Stellung des TVöD im Rechtssystem
� Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
� Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
� Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
� Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle
Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte
Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
124
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-
vertretung
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.04.11.– 06.11.2015 1600-1511041Gladenbach
TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) orientiert sich strukturell
und inhaltlich in weiten Teilen am Tarifvertrag der Länder (TV-L), der in 14 Bundes-
ländern gilt. Dennoch finden sich im TV-H einige abweichende Sonder regelungen.
Durch Regelungsumfang und -tiefe des TV-H sind Kenntnis, Verständnis und Anwen-
dung dieser Regelungen von elementarer Bedeutung für die Beschäftigten und ihre
Interessenvertretung.
Ziel des Seminars ist deshalb, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die verein-
barten Regelungen eigenständig auf ihre Anwendung hin zu überprüfen. Hierzu
werden ergänzend die in Frage kommenden Beteiligungsrechte der Interessenver-
tretung vermittelt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
� Arbeitsrechtliche Einordnung des TV-H
� Struktur und Aufbau des Tarifvertrags
� Allgemeine Vorschriften der §§ 1-5 TV-H
� Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
� Urlaub und Arbeitsbefreiung
� Befristung von Arbeitsverhältnissen
� Beendigung des Arbeitsverhältnisses
� Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Hinweis: Der Abschnitt „Arbeitszeit“ des TV-H wird in diesem Grundlagenseminar im
Überblick dargestellt und erläutert. Zur Vertiefung dieses komplexen Themas bieten
wir ein Spezialseminar an.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
125
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.13.04.– 17.04.2015 1500-1504134MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender
Regelungen nach BAT/BMT-G
Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer
noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeit-
geber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten
deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsord-
nungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingrup-
pierten werden entsprechend der TVÜ- Regelungen in die Entgeltgruppen bzw.
-tabellen des TVöD eingeordnet.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Ein-
gruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppie-
rung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohn-
gruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden
gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle
Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläu-
tert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD.
Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungs-
rechte der Betriebs- und Personalräte.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
126
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 13.03.2015 1500-1503094MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die
Entgeltordnung
Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeit-
gebern die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammen-
hang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die
§§ 12, 13 TVöD-Bund aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Ein-
gruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung,
zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltord-
nung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen
mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingrup-
pierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert wer-
den Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund.
Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte
des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
127
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Seminars
„ Eingruppierungsrecht I“
nach TVöD bzw. TV-L
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr830,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.26.01.– 30.01.2015 1500-1501264MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
21.09.– 25.09.2015 1500-1509214MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht II
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung
Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeit-
verzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Ein-
gruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in
Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergü-
tungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter.
Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich
in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln.
Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der
auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine
zentrale Rolle ein.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Ein-
gruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtig-
keit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im
Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage
Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu
können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungs-
recht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es
auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht I“ auf.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
128
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Seminartyps
„Eingruppierungsrecht I
nach TVöD bzw. TV-L“
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.02.11.– 04.11.2015 1500-1511023MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht III
Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?
Als Personal- bzw. Betriebsratsmitglied bestimmen Sie nicht nur bei Einstellungen
und Eingruppierungen mit, sondern Sie müssen auch die tarifliche Richtigkeit von
Stellenbeschreibungen überprüfen. TVöD und TV-L regeln diesen Themenkomplex
auf gleiche Weise.
Anhand praktischer Übungen und Beispiele lernen die Teilnehmenden im Seminar die
verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Erstellung und Formulierung von
Stellenbeschreibungen kennen.
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
129
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.02.03.– 04.03.2015 1600-1503024Frankfurt am Main - Das Spenerhaus
21.10.– 23.10.2015 1600-1510211Frankfurt am Main - Das Spenerhaus
TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen
Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen
und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben
der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen
Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen.
Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen,
die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe
des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungs-
rechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/
Betriebsvereinbarung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
� Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit,
Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeits-
zeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeit-
faktorisierung
� Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung
� Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeit-
gestaltung
� Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
130
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr650,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.02.11.– 04.11.2015 1600-1511024Frankfurt am Main - Das Spenerhaus
TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
nach § 4 TVöD/TV-L
Der öffentliche Dienst sieht sich seit Jahren u.a. aufgrund sinkender Steuereinnahmen
unter dem Druck, Kosten einzusparen. Dies geschieht oft zulasten der Beschäftigten.
Stellen werden nicht nachbesetzt, Aufgaben an Dritte vergeben oder privatisiert,
Personal an andere Dienststellen und Betriebe „verliehen“ usw. Doch was bedeutet
dies für die Beschäftigten? Welche Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten haben die
zuständigen Interessenvertretungen im Rahmen des Personaleinsatzes?
Zu diesen Fragen werden im Seminar Antworten entwickelt. Zunächst werden auf der
Grundlage der tarifvertraglichen Voraussetzungen die Begriffe Versetzung, Abord-
nung und Zuweisung definiert und die für die Arbeit der Interessenvertretung not-
wendige einschlägige Rechtsprechung erläutert. Weiterhin werden die Personalge-
stellung als Steuerungsinstrument des Arbeitgebers und die hierzu ergangene
Rechtsprechung vorgestellt. Besondere Beachtung finden die Abgrenzungen zum
Betriebsübergang gem. § 613a BGB sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
z.B. im Rahmen von Privatisierung und Outsourcing.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Definition von Versetzung, Abordnung, Zuweisung
� Voraussetzungen für die Versetzung, Abordnung, Zuweisung
– Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers
� Voraussetzungen der Personalgestellung
� Abgrenzung der Personalgestellung von Betriebsübergang und
Arbeitnehmer überlassung
� Betriebliche Fallbeispiele (z.B. ARGE, Auslagerung von kommunalen
Servicebereichen)
� Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang
mit dem Personaleinsatz von Beschäftigten
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
131
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.2015 1600-1510126Frankfurt am Main - DGB-Haus
TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung
Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessen-
vertretung
Die Einführung leistungsbezogener Entgeltkomponenten war ein wesentlicher Be-
standteil der Tarifreform im öffentlichen Dienst. Neben leistungsbezogenen Stufen-
aufstiegen hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung leistungsorien-
tierter Vergütungsanteile geeinigt. In diesem Seminar werden Ziele und Methoden
der leistungsbezogenen Vergütung im TVöD, Finanzierung und Volumen sowie
Chancen und Risiken für die Beschäftigten erarbeitet.
Das Seminar wendet sich an Betriebs-/Personalrats mitglieder, die sich mit der An-
wendung des neuen Tarifrechts vertraut machen wollen. Es vermittelt handlungs-
orientiertes Wissen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung betrieblicher
Regelungen zur Gestaltung erfolgs- und leistungsabhängiger Vergütungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Die Regelungen des TVöD zur leistungsbezogenen Vergütung
� Grundsätze und Methoden leistungsbezogener Vergütung
� Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen zur Gestaltung leistungs- und
erfolgsabhängiger Vergütungen
� Aufgaben, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebs- und
Personalräte im Überblick
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
132
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
BemerkungenWir bieten dieses Seminar
auf Anfrage als Inhouse-
Schulung an.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Betriebs- und Personalräte im Arbeitskampf – tarifpolitische Fragen und
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung während eines Arbeitskampfs
Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beein-
flussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebs-/
Personalrats, wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck
gemacht werden soll?
Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit
Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebs-/Personalrats im Arbeitskampf
� Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung gemäß
§ 74 Abs. 2 BetrVG, § 66 BPersVG (analog LPersVG)
� Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs
� Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfs
� Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten
während des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit
� Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und
Warnstreiks
Lohn/Gehalt/Tarifvertrag
133
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/
SBV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr1.020,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 13.03.2015 1600-1503096Bad Soden-Salmünster
29.06.– 03.07.2015 1600-1506294Gladenbach
21.09.– 25.09.2015 1400-1509211DortmundKooperationsseminar mit ver.di b+b NRW
28.09.– 02.10.2015 1900-1509282MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessen-
vertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetz-
lichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte:
� Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat,
MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
� Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
� Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
� Arbeitsschutzsystem
� Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
� Betriebliches Gesundheitsmanagement
� Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen
Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund
steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von
„gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesund-
heitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Mich als Neue im Betriebsrat hat das Seminar praxisorientiert auf die Arbeit
vorbereitet. Toll war der Austausch mit den Betriebsratskollegen.“
Jutta MartiniKrankenschwester, Sozialstation Mittlere Wetterau
134
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenVorkenntnisse und Erfah-
rungen im betrieblichen
Arbeits- und Gesundheits-
schutz
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1600-1505116Mosbach
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung
für Fortgeschrittene
Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Ge-
sundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umset-
zungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess vor-
anzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen?
Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hin weise
für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen
Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrate-
gien entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der
Teilnehmenden
� Fördernde und hemmende Faktoren
� Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen
� Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung,
BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o.Ä.
� Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte?
Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung?
� Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans
für das Gremium
� Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle
� Neueste Rechtsprechung
Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks
kritischer Überprüfung mit!
Arbeits- und Gesundheitsschutz
135
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/
SBV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.23.02.– 25.02.2015 1600-1502236Frankfurt am Main - Mainhaus Stadthotel
08.07.– 10.07.2015 2100-1507081HamburgOhne Übernachtung;Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg
14.09.– 16.09.2015 1600-1509145Mosbach
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation
Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine
fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für
ein wirkungsvolles Engagement.
Im Fokus steht die Frage: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der
Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmer-
vertreter im ASA darauf hinwirken?
Daneben werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fach-
kraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglich-
keiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise
� Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
� Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit
verwalten; Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische
Zielsetzung; Umsetzungsschritte planen, systematisch vorgehen
� Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter
im ASA
� Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung
und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie
können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen?
� Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure: Arbeitgeber, FaSi, Betriebsarzt
etc.
� Umsetzung der DGUV Vorschrift 2
Arbeits- und Gesundheitsschutz
,
136
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/
SBV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr480,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenWir bieten dieses Thema
auch speziell für einzelne
Gremien/Ausschüsse an,
die zur Verbesserung der
gesundheitlichen Situation
in ihrem Betrieb aktiv
werden wollen.
Termin/Ort Sem.-Nr.01.06.– 02.06.2015 1600-1506013Frankfurt am Main - Das Spenerhaus
19.10.– 20.10.2015 1600-1510191Frankfurt am Main - Das Spenerhaus
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren
Gesundheitsschutz im Betrieb lässt sich wirkungsvoll organisieren, indem das Thema
in die Ablauf- und Entscheidungsprozesse und somit in das Management des Betriebs
eingebettet wird. Dafür steht das Konzept „Betriebliches Gesundheitsmanagement“
(BGM). Es trägt nicht nur zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten bei,
sondern hat nachweislich auch einen positiven Effekt auf Betriebsklima, Motivation
und Leistungsfähigkeit.
Das BGM managt den Arbeits- und Gesundheitsschutz im umfassenden Sinne. Es zielt
auch auf Führung, Unternehmenskultur, Betriebsklima, Qualifikation, Arbeitsorgani-
sation und Gesundheitsverhalten. Wichtige Leitlinien für Arbeitsbedingungen und das
Personalmanagement werden dadurch vorgegeben.
Das Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die zentralen Ziele, Bestandteile und
Verfahren eines BGM. Auch heikle Punkte, die hinter den positiven Zielen des BGM
stecken können, werden kritisch beleuchtet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� BGM: Ziele und Verfahrensweisen, Grundaufbau und Management; Zertifizierung
� Mitarbeiterbefragung, Führungskräfteentwicklung, Fehlzeitenmanagement,
BEM, Personalmanagement, Altersstrukturanalyse, Gesundheitsförderung,
Arbeitsschutz, EAP, Suchtprophylaxe
� Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
� Nutzen, Qualitätssicherung, Integration in betriebliche Prozesse
� Gestaltungsansätze für Interessenvertretungen, Eckpunkte einer
Betriebs-/Dienstvereinbarung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
137
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr980,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.11.– 13.11.2015 1500-1511092MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen.
Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhal-
ten, wo schon jetzt 20 % der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet wer-
den? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits
damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“
Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche
Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalpla-
nung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50)
bis hin zur Qualifizierung.
Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele
die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens
� Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
� Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches
Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit
� Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
� Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik
� Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
� Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
� Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams
Arbeits- und Gesundheitsschutz
138
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.23.03.– 25.03.2015 1600-1503237Steinbach/Taunus
06.05.– 08.05.2015 2100-1505061Timmendorfer StrandKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg
11.05.– 13.05.2015 1800-1505111AugsburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
14.07.– 16.07.2015 1800-1507141EibelstadtKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
07.09.– 09.09.2015 1600-1509076Frankenau
09.11.– 11.11.2015 1600-1511098Mannheim
Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des
betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systema-
tische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen.
Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeits-
plätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen
entwickelt.
Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungs-
beurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige
Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits-
und Gesundheitsbedingungen gibt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
� Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit
� Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
� Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten
� Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung;
Wirksamkeitskontrolle
� Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
� Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen?
Arbeits- und Gesundheitsschutz
139
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr1.090,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.02.– 13.02.2015 1600-1502094Bad Soden-Salmünster
06.07.– 10.07.2015 2100-1507062WalsrodeKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg
14.09.– 18.09.2015 1800-1509141AugsburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
05.10.– 09.10.2015 1600-1510056Mosbach
02.11.– 06.11.2015 1800-1511021Bad BerneckKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern
Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorgani-
sation und Personalführung u.Ä. sind Ursachen für stetig steigende psychische und
psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Kranken-
kassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste
Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen.
Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen
und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder Erkrankungen zusammen-
wirken. Sie erhalten Anregungen für geeignete Präventionsmaßnahmen und dazu,
wie Sie als Interessenvertretungsmitglied diese anstoßen und begleiten können.
Ein praxisbezogener Handlungsplan für Ihre Arbeit als Interessenvertreter/-in soll
Ergebnis des Seminars sein.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Psychische Belastungen und mögliche Folgen
� Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen
� Psychische Belastungen abbauen: Praktische Ansatzpunkte
� Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente
(Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele)
� Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
� Beschäftigte beteiligen
� Verbesserungsprozesse initiieren und steuern: Gute Praxisbeispiele, Handlungsplan
� Bündnispartner, Beratung und Unterstützung für Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
140
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenEmpfehlung: Vorheriger
Besuch des Seminars „Psy-
chische Belastungen am
Arbeitsplatz erkennen und
mindern“ oder vergleich-
barer Vorgängerseminare
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr1.090,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenDieses Seminar ersetzt das
Seminar „Die unsichtbaren
Krankmacher“, Teil 2.
Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 26.06.2015 2100-1506223LüneburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg
16.11.– 20.11.2015 1600-1511165Bad Soden-Salmünster
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maß-
nahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen.
Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar
diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten.
Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung
einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren
Beurteilung
� Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen
� Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente,
Qualitätskriterien, Durchführende
� Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische
Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen,
Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren
� Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte
durchsetzen
� Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung
� Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener
Vereinbarungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
141
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung,
Mitglieder von Arbeits-
schutzausschüssen
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenEmpfehlung: Vorherige
Teilnahme an einem
Seminar zur Gefährdungs-
beurteilung psychischer
Belastungen
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr870,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.26.08.– 28.08.2015 2100-1508261Timmendorfer StrandKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg
30.11.– 02.12.2015 1600-1511304Frankfurt am Main - Mainhaus Stadthotel
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Maßnahmen durchsetzen!
Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen
Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeur-
teilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegan-
gen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Ver-
hältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden.
Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei
gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch
unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche
Veränderungen bewirken.
Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich
Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig
zeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, daraus folgende
Maßnahmen und ihre Durchsetzung
� Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
� Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen,
sichten und bewerten
� Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden?
Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen
bei der Arbeit stärken?
� Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
142
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr480,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.17.06.– 18.06.2015 1600-1506171Frankfurt am Main - Hoffmanns Höfe
04.11.– 05.11.2015 1600-1511042Mannheim
Psychische Belastungen messen – aber wie?
Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Zeit-/Termindruck, Arbeitsverdichtung oder Angst um den Arbeitsplatz nehmen stetig
zu. Psychische Fehlbelastungen sind die häufigste Ursache für steigende psychische
Erkrankungen.
Um hier gezielt Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen, verlangt das Arbeitsschutzgesetz
als ersten Schritt eine Beurteilung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen.
Hierbei sind auch die psychischen Belastungen einzubeziehen, wie die jüngsten recht-
lichen Neuerungen klarstellen (z.B. GDA-Leitlinie). Ein bestimmtes Verfahren ist
jedoch nicht vorgeschrieben. Wie kann man Stress „messen“? Welche anerkannten
Verfahren stehen hierfür zur Verfügung?
Wenn Sie eine qualitativ ausreichende Durchführung solcher Gefährdungsbeurtei-
lungen sicherstellen wollen, können Sie sich dafür in diesem Seminar das notwendige
Grundwissen aneignen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Typische psychische Fehlbelastungen, Stress: Ursachen und Folgen
� Belastungen, Beanspruchungen und Ressourcen
� Leitlinien und Standards für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung
� Gesetzliche Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen: Anlässe, Verantwortung, Qualität, Vorgehensmodell
� Instrumente und Verfahren zur Erhebung und Bewertung von psychischen
Belastungen
� Interpretation von Ergebnissen
� Beteiligung der Beschäftigten
Arbeits- und Gesundheitsschutz
143
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
BemerkungenZu diesem Thema gibt es
auch branchenbezogene
Spezialseminare.
Termin/Ort Sem.-Nr.26.02.2015 1600-1502261Mannheim
17.03.2015 1800-1503171NürnbergKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
30.06.2015 1600-1506301Frankfurt am Main - DGB-Haus
05.10.2015 1600-1510055Mainz - InterCityHotel
12.11.2015 1800-1511121MünchenKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
Achtung, ich kann nicht mehr!
Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen
Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanfor-
derungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich
auch der Druck auf die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht
oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung.
Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder
Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den
Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrecht-
lichen Konsequenzen führen.
Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen
unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen und sich im
Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.
Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen
von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber.
Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche
Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion
� Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige
� Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen
� Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen
� Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
� Beschwerderecht der Beschäftigten
� Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige
Arbeits- und Gesundheitsschutz
144
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/
SBV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr690,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.02.03.– 04.03.2015 1600-1503025Steinbach/Taunus
02.11.– 04.11.2015 1600-1511025Gladenbach
Wenn nichts mehr geht: Burn-out
Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen
Ausgebrannt, ausgepowert, müde und antriebslos – so fühlen sich längst nicht mehr
nur Manager. Mittlerweile trifft es Beschäftigte aller betrieblichen Hierarchiegruppen
und vornehmlich Kolleginnen und Kollegen, die sich in besonderem Maße engagieren,
wie z.B Interessenvertreter/-innen. Ständige Umorganisationen, Angst vor Arbeitsplatz-
verlust, überzogener Leistungs- und Termindruck, permanenter Stress und Überforde-
rung zehren dauerhaft an den Kräften und schwächen die Ressourcen zur Stressbe-
wältigung.
Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Burn-out-Risiken und -Symptome im Betrieb zu
erkennen, auf präventive Maßnahmen hinzuwirken und Betroffenen bei der betrieb-
lichen Bewältigung zu helfen.
Im Seminar werden folgende Fragen bearbeitet:
� Was ist Burn-out?
� Wodurch entsteht Burn-out? Betriebliche, persönliche und verhaltensbedingte
Risikofaktoren
� Welche Folgen hat Burn-out für die Betroffenen und den Betrieb?
� Was kann der Betrieb und was können die Beschäftigten tun, um Burn-out
vorzubeugen? Verhältnis- und Verhaltensprävention
� Wie kann die Interessenvertretung Betroffene unterstützen? Gefährdete,
Akutfälle, Betriebliches Eingliederungsmanagement
� Wie kann durch Aufklärung im Betrieb vorgebeugt werden?
� Welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten
(Betriebs-/Dienstvereinbarung) kann die Interessenvertretung nutzen?
Arbeits- und Gesundheitsschutz
145
„Ein Ziel muss man selbst erreichen. Das heißt aber nicht, dass man den Weg
bis zum Ziel allein und ohne Hilfe gehen muss.
ver.di b+b bietet dir diese Hilfe und vernetzt dich zugleich.“
Hartmut BeckmannGewerkschaftssekretär, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, ver.di Hessen
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.19.02.2015 1600-1502191Mannheim
07.05.2015 1600-1505071Frankfurt am Main - DGB-Haus
11.11.2015 1600-1511111Frankfurt am Main - DGB-Haus
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Studien der Krankenkassen zufolge leiden immer mehr berufstätige Menschen unter
psychischen Erkrankungen, ihre Ausfalltage nehmen deutlich zu. Das berufliche
Umfeld der Betroffenen ist, ebenso wie die Interessenvertretung, mit dieser Proble-
matik konfrontiert und zumeist verunsichert.
Welche Merkmale können darauf hindeuten, dass eventuell eine psychische Erkran-
kung vorliegt? Wie sollen wir mit den Betroffenen umgehen, und wie sollen wir uns
als gesetzliche Interessenvertretung dazu verhalten?
Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Problematik. Die häufigsten Formen
psychischer Erkrankungen werden vorgestellt, um ein Verständnis für verschiedene
Krankheitsbilder zu vermitteln. Gemeinsam werden Hinweise erarbeitet, wie die
Interessenvertretung agieren kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Die Dimension psychischer Erkrankungen bei Berufstätigen
� Hinweise zu möglichen Ursachen
� Kurzüberblick: Typen, Formen und Merkmale psychischer Erkrankungen
� Auswirkungen auf das Arbeitsleben
� Hinweise zum verständnisvollen Umgang der Interessenvertretung mit psychisch
kranken Menschen
� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und ihre Grenzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
146
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Einführungs-
seminars „Umgang mit
psychisch erkrankten
Beschäftigten“
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr480,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.29.06.– 30.06.2015 1600-1506293Frankfurt am Main - Hoffmanns Höfe
Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)
Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung
Die Zahl psychisch erkrankter Arbeitnehmer/-innen steigt weiterhin an. Die mit ihnen
in Kontakt stehenden Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten reagieren oft hilflos. In
besonderer Weise sind Mitglieder der Interessenvertretung mit diesem heiklen Thema
konfrontiert.
Ziel dieses Fortsetzungsseminars ist es, mehr Sicherheit im Umgang mit den betrof-
fenen Kolleginnen/Kollegen zu gewinnen. Sie vertiefen und erweitern Ihre im Einfüh-
rungsseminar angeeigneten Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen.
Hierzu dienen zum einen Informationen zu beispielhaften Krankheitsbildern und
deren Behandlungsmöglichkeiten. Zum anderen lernen Sie konstruktive Gesprächs-
führung mit Betroffenen sowie alternative Verhaltens- und Handlungsweisen kennen.
Diese werden in praktischen Rollenspielen eingeübt, bei denen die Teilnehmenden
ihre Erfahrungen mit schwierigen Gesprächen als Fallbeispiele einbringen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Überblick über verschiedene Krankheitsbilder
� Möglichkeiten der Behandlung von psychischen Erkrankungen im Überblick
(medikamentös und nicht-medikamentös)
� Umgangsmöglichkeiten der Mitglieder der Interessenvertretung mit psychisch
erkrankten Beschäftigten
� Methoden der verstehenden und konstruktiven Gesprächsführung mit Betroffenen
� Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
147
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/SBV-/
JAV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr850,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.23.02.– 25.02.2015 1600-1502237Steinbach/Taunus
09.03.– 11.03.2015 1800-1503091GunzenhausenKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
15.06.– 17.06.2015 1800-1506151Beilngries-PaulushofenKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
26.10.– 28.10.2015 1600-1510263Gladenbach
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen
Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Aus-
einandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verlet-
zungen der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen
Störungen und z.T. schweren Erkrankungen führen.
Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle.
Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht,
die Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mob-
bing erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorge-
setzter ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhin-
dert.
Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen
auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung
von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maß-
nahme zu unterstützen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Mobbing: Was ist das?
� Erscheinungsformen und Dynamik
� Auswirkungen auf Betroffene, auf die „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen
und den Betrieb
� Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer
betrieblicher Akteure
� Gesetzeslage und Rechtsprechung
� Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
� Möglichkeiten der Prävention – u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz
148
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Seminars
„Mobbing – das kommt bei
uns nicht vor! Teil 1“
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr860,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.– 14.10.2015 1800-1510122BrannenburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
23.11.– 25.11.2015 1600-1511233Gladenbach
Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!
Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen
Es werden die im Grundseminar „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!“ erworbenen
Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit der mög-
lichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozes-
sen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit auf und
erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von
mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern
� Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und
Grenzen
� Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
� Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen
� Aktuelle Rechtsprechung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
149
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung,
betriebliche Suchtbeauf-
tragte
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/SBV-/
JAV-Grund seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.28.01.– 30.01.2015 1800-1501281DonauwörthKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern
11.05.– 13.05.2015 1600-1505117Gladenbach
12.10.– 14.10.2015 1600-1510127Mosbach
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren
Alkohol- und Suchtprobleme im Betrieb bzw. in der Dienststelle sind häufig ein Tabu
für Betroffene, Kolleginnen und Kollegen sowie verantwortliche Vorgesetzte. Unsi-
cherheit im Umgang, falsche Scham oder der Mantel der Kollegialität verdecken oft
lange Zeit die Auffälligkeiten im persönlichen Umgang und im betrieblichen Alltag,
die Probleme und Fehler bei der Arbeit und unangenehme Situationen, etwa auf
Betriebsfeiern.
Gerade Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen/
die Süchtige enttarnen? Wie sprechen sie sie an? Wie geht man mit Gerüchten um?
Wie viel Sucht müssen die Arbeitskollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den
Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Was tun,
wenn Betroffene das Problem abstreiten?
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Problematik. Dabei werden kurz- und
mittelfristige Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Interessenvertretung entwickelt
und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen
� Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheiten
� Umgang mit Betroffenen im Betrieb/in der Dienststelle
� Hilfe und Unterstützungsangebote
� Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle
� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
� Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
150
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
JAV/Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung,
betriebliche Suchtbeauf-
tragte
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Seminars
„Suchtprobleme im
Betrieb, Teil 1“
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr780,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
Termin/Ort Sem.-Nr.16.11.– 18.11.2015 1600-1511166Mosbach
Suchtprobleme im Betrieb
Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge
Die im Sucht-Grundlagenseminar erworbenen Kenntnisse können Sie hier vertiefen
und vorhandene Kompetenzen erweitern.
Schwerpunkt dieses Seminars ist der Umgang mit betroffenen Beschäftigten und die
Entwicklung einer betrieblichen Suchtprävention, d.h. die Vermeidung von Abhängig-
keiten.
Unterstützungsmöglichkeiten beim Ausstieg aus der Sucht und bei der Nachsorge
werden erläutert. Zum Umgang mit Suchtkranken werden Kommunikationsübungen
durchgeführt und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Gesellschaft und Drogen, Gebrauch, Missbrauch, Abhängigkeit
� Therapeutische Konzepte: Krankheitsbild, Behandlungsformen, Nachsorge
� Umgang und Gesprächsführung mit Betroffenen im Betrieb
� Problematik der Co-Abhängigkeit im betrieblichen und weiteren sozialen Umfeld
� Aufbau einer betrieblichen Suchtprävention und Hilfsmaßnahmen:
Sensibilisierung, Interventionskette, Einbeziehung aller Beteiligten
(Betroffene, Vorgesetzte, interne/externe Helfer, Angehörige, Ärzte)
� Nachsorge im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Vereinbarungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
151
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.12.02.2015 1600-1502121Frankfurt am Main - DGB-Haus
21.04.2015 1600-1504211Mannheim
06.07.2015 1600-1507065Frankfurt am Main - DGB-Haus
01.10.2015 1600-1510011Mannheim
30.11.2015 1600-1511305Frankfurt am Main - DGB-Haus
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig er-
krankt, so hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung
zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vor-
geschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung
beitragen und mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnah men
einer drohenden Kündigung vorbeugen.
Die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die betriebliche Umsetzung der
Vorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich geför-
dert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im alten Stil aus-
zugrenzen.
Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften und
arbeitsrechtlichen Folgen. Es gibt erste Hinweise zur betrieblichen Umsetzung und zur
Entwicklung betrieblicher Regelungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� BEM: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken
� Krankheits- und Kündigungsprävention, personenbedingte Kündigung
� Klärungsverfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers, Beteili-
gungsrechte, Wiedereingliederung
� Präventionspflicht des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des Integrations-
amts u.Ä., Zusammenarbeit mit Servicestellen
� Mögliche Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
� Datenschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz
152
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des Seminars
„Betriebliches Eingliede-
rungsmanagement, Teil 1“
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr870,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1600-1505118Mosbach
09.11.– 11.11.2015 1600-1511095Steinbach/Taunus
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren
Dieses Seminar unterstützt Sie als Mitwirkende in Präventionsgesprächen nach § 84
Abs. 2 SGB IX dabei, diese gut vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen, damit
Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch Betriebliches Eingliederungs-
management stabilisiert werden.
Anhand von Fallbeispielen (auch von Teilnehmenden) werden typische betriebliche
Situationen bearbeitet, um Standpunkte, Schwierigkeiten und deren praktische
Lösung anschaulich erfahrbar zu machen. Ausgehend von den unterschiedlichen
Positionen der Akteure (Betroffene, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Interessenvertretung,
Integrationsamt, Reha-Träger u.Ä.) werden wirksame Verhandlungs- und Gesprächs-
strategien entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche:
Vorschriften, Ziele, Verfahren (kurze Zusammenfassung)
� Praktische Mitwirkung der gesetzlichen Interessenvertretung bei
Präventionsgesprächen
� Kommunikationsaufgaben: Beraten und verhandeln
� Mit dem Arbeitgeber über Maßnahmen des BEM verhandeln, Grundzüge
erfolgreicher Verhandlungsführung
� Präventions- und Beratungsgespräch mit den Betroffenen: Regeln zur
Gesprächsführung, Gesprächsleitfaden
� Fallbeispiele aus der Praxis
� Aktuelle Ausführungsbestimmungen
� Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
153
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch eines BEM-Grund-
lagenseminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr980,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.26.05.– 29.05.2015 1600-1505262Mosbach
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit
der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und
Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungs-
barrieren.
Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden
aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommuni-
katives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die
aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele,
Erfolgsfaktoren, Konsequenzen
� Rechtsprechungsübersicht: z.B. BEM und personenbedingte Kündigung;
Rechte und Pflichten der Interessenvertretung
� Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen
� Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training:
Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach
dem „Harvard-Konzept“)
� Präventionsauftrag
� BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
� Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden
Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Ent-
würfe dazu) im Seminar zu überprüfen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
154
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenGrundkenntnisse im
Bereich BEM
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.15.10.2015 1600-1510151Frankfurt am Main - DGB-Haus
Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
(BEM)
Eine interessengerechte Ausgestaltung des Betrieblichen Eingliederungsmanage-
ments (BEM) stellt hohe Anforderungen an die betrieblichen Akteure. Vor allem die
gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die präventiven Elemente in der
betrieblichen Gesundheitspolitik zu stärken.
Im Seminar wird anhand der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
analysiert, welche Gestaltungsspielräume für Betriebs- und Personalräte bestehen.
Zudem erhalten Sie einen Überblick über wichtige Entscheidungen aus den Bereichen
Datenschutz, Gesundheitsprävention und Kündigungsschutz.
Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:
� Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats bei der betrieblichen
Gesundheitsförderung
� Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats bei der Festlegung von
Verfahrensvorschriften
� Einbeziehung externer Akteure
� Datenschutz beim BEM
� Gefährdungsbeurteilung
� BEM als Mittel zur Krankheits- und Kündigungsprävention
Arbeits- und Gesundheitsschutz
155
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr880,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 29.04.2015 1600-1504275Steinbach/Taunus
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem
Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe
überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits
vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen.
Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche
Fragen wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen
einer Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll
oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein?
Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung
zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinba-
rung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungs-
austausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von
Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
� Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/
Dienst vereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus?
� Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche
Beteiligungsrechte sind betroffen?
� Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine
Vereinbarung
� Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer
organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben
und Kompetenzen seiner Mitglieder
Arbeits- und Gesundheitsschutz
156
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr320,00 €
Die Tagesverpflegung
ist in der Seminargebühr
bereits enthalten.
Termin/Ort Sem.-Nr.18.03.2015 1600-1503181Frankfurt am Main - DGB-Haus
15.06.2015 1600-1506159Mannheim
28.10.2015 1600-1510281Frankfurt am Main - DGB-Haus
Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche
Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen
Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber
nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vor-
zubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt
Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum
Umgang mit Kranken.
Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche
Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen
„Fehlzeitenmanagement“, Krankenrückkehrgespräch u.Ä. dem gesetzlichen Auftrag
zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 84 Abs. 2 SGB IX.
Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen?
Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar
informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfah-
ren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?
� Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.Ä.: Ziele,
Grenzen zur Illegalität
� Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. „krankheitsbedingte“
Kündigung); Persönlichkeitsrechte
� Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?
� Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungs-
management (Kurzüberblick)
� Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung,
Rechte der Betroffenen
� Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz
157
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr580,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.09.02.– 10.02.2015 1600-1502095Mosbach
Grundlagen der Mitbestimmung bei elektronischer Datenverarbeitung
Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Viele Betriebs- und Personalräte haben EDV-Programme bzw. IT-Systeme bereits früh-
zeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist viel geschehen:
Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich
weiterentwickelt und eventuell wurde inzwischen der Beschäftigtendatenschutz
gesetzlich neu gefasst.
Insbesondere dann, wenn alte Programme ersetzt und neue Computer installiert
werden, stellt sich die Frage, ob solche Vorgänge überhaupt mitbestimmungspflichtig
sind und wie die Regelungen der „alten“ Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwie-
weit die Regelungen eingehalten werden können.
In diesem Seminar wird die Mitbestimmung beim Einsatz von Computersystemen aus
aktueller Sicht betrachtet. Es werden Regelungsansätze vorgestellt, die eine IT-Betriebs-
bzw. Dienstvereinbarung nicht sofort wieder für die nächsten Jahre „im Schrank“
ver schwinden lassen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen
� Datenschutzrecht auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der
Landesdatenschutzgesetze
� Gesetzliche Kontrollpflichten des Betriebs- bzw. Personalrats
� Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der vereinbarten Regelungen
� Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw.
Dienstvereinbarungen
Die Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich aufgefordert, eigene Regelungsbeispiele aus
ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen.
EDV- und Technologieentwicklung
158
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder der
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
Seminargebühr580,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
Termin/Ort Sem.-Nr.29.09.– 30.09.2015 1600-1509291Mosbach
Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen
Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten
Die elektronische Datenerfassung in Unternehmen und Behörden wird immer um-
fangreicher. Jedes einzelne System kann unbedenklich erscheinen und ist möglicher-
weise auch in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung geregelt. Im Zusammenspiel
lassen sich über diese „harmlosen“ Systeme jedoch Daten erfassen, die nicht nur eine
verdeckte Leistungskontrolle ermöglichen, sondern unter Umständen auch recht
eindrucksvolle Bilder über das Sozialverhalten Einzelner liefern.
Da (fast) jede Technologie prinzipiell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle einge-
setzt werden kann, ist die Interessenvertretung zwingend bei der Einführung solcher
Systeme zu beteiligen.
Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen rechtlichen Grundlagen, zeigt Gefah-
renpotenziale auf und eröffnet Ihnen Handlungsmöglichkeiten für Ihre Arbeit als
Interessenvertretungsmitglied.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Datenschutz ist Beschäftigtenschutz
� Betriebs-/Personalräte und ihre Aufgaben
� Rechte der Beschäftigten beim Datenschutz – die aktuelle Rechtslage
� Zulässigkeit und Grenzen von Verhaltens- und Leistungskontrollen der
Beschäftigten
� Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz
� Erkennen von Verstößen – Durchsetzen von Rechten
� Fallstricke beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
EDV- und Technologieentwicklung
159
Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co.
Überall und jederzeit präsent und überwacht?
Web 2.0 ist in aller Munde – alles ist 2.0! Doch was macht den Einsatz der sozialen
Kommunikations- und Vernetzungstechniken in Unternehmen oder Behörden aus?
Und, viel spannender: Worin bestehen mögliche Konsequenzen für Arbeitsabläufe?
Wo verläuft die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit? Und was bedeutet das für die
Arbeit von Betriebs- und Personalräten?
Auch intern wird zunehmend Web-2.0-Technik eingesetzt. Vielfältige Kooperations-
und Kommunikationsmöglichkeiten für Führungskräfte, die Projektarbeit, die inner-
betriebliche Weiterbildung etc. ergeben sich.
In diesem Seminar erarbeiten wir gemeinsam, welche Bedeutung diese Entwicklung
in den Betrieben und Verwaltungen hat. Sie lernen den Regelungsbedarf und Ihre
Ansatzpunkte als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied kennen und es werden Möglich-
keiten aufgezeigt, wie Sie Web 2.0 für die eigene Interessenvertretungsarbeit nutzen
können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Web 2.0: Ständige Vernetzung und Kommunikation
� Soziale Netze: Wie Unternehmen oder Behörden diese nutzen können
� Was sind Blogs, Wikis, Social Bookmarks etc.?
� Web 2.0 im Unternehmen (Enterprise 2.0)
� Kooperationsmöglichkeiten mit Standardprodukten wie MS SharePoint®
oder Lotus Sametime® anhand von Beispielen wie virtuellen Projekträumen,
Chats und Blogs
� Erarbeitung von Eckpunkten für eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung
� Nutzung von Blog, Wiki & Co. für die Arbeit der Interessenvertretung
EDV- und Technologieentwicklung
Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 14.07.2015 1600-1507132Frankfurt am Main - Das Spenerhaus
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder, Mitglieder
der Schwerbehinderten-/
Mitarbeitervertretung
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Seminargebühr560,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
160
Einsatz von digitalen Telekommunikationsanlagen im Betrieb
Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretung
Moderne Telekommunikation, ob im Festnetz oder kabellos, bestimmt immer stärker
unser Arbeitsleben. Komfort und Nutzungsmöglichkeiten werden immer besser. Das
heißt jedoch nicht, dass diese Kommunikationseinrichtungen in der betrieblichen
Praxis immer kompetent und gesetzeskonform genutzt werden.
Nicht selten kommt es vor, dass das Telefonieren mit jeder neuen Anlage komplizierter
und umständlicher wird. Hinzu kommt, dass in der Regel sämtliche Daten der Be-
schäftigten gespeichert werden.
Ein besonderer Fall ist das Telefonieren über die (Computer-)Netzwerke, das soge-
nannte „Voice over IP“. Hier werden Telefongespräche wie Computerdaten behandelt.
Protokollierung und Gesprächsaufzeichnung sind einfach zu realisieren. Aber ist das
alles zulässig?
Interessenvertretungen können dazu beitragen, durch erzwingbare Betriebs- und
Dienstvereinbarungen positiv auf die Gestaltung der Systeme einzuwirken.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Stand der Technik bei digitalen Telefonanlagen
� Funktionsweise – Vorteile und Risiken
� Rechtliche Grundlagen der Beteiligung des Betriebs-/Personalrats
� Technische Gestaltungsmöglichkeiten
� Datenschutz und Mitbestimmung
� Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
EDV- und Technologieentwicklung
Termin/Ort Sem.-Nr.24.11.– 25.11.2015 1600-1511241Mosbach
ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-
mitglieder
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr580,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
161
Wirtschaftliche Angelegenheiten
BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen
Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen
Die Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen auf den Jahresabschluss
verstehen, mit den Grundzügen des Rechnungswesens vertraut sein, die Unterneh-
mensergebnisse anhand von Kennzahlen analysieren und bewerten: Diese Kompe-
tenzen vermittelt das Seminar in spielerischer Weise.
Unabhängig davon, ob Sie über keine oder nur über geringe Vorkenntnisse verfügen
oder ob Sie Ihr Wissen einfach nur „auffrischen“ möchten: Sie erhalten fundiertes
betriebswirtschaftliches Basiswissen.
Mithilfe einer Simulation führen Sie ein Unternehmen über mehrere Jahre. Sie wen-
den dabei die wichtigsten Hebel zur Verbesserung der Profitabilität an. So erfahren
Sie, wie eine Unternehmensleitung mit ihrem Handeln die Produktivität und Wirt-
schaftlichkeit beeinflusst. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen und Maßnahmen
werden für Sie transparent und leicht nachvollziehbar.
Mit diesem Basiswissen erhalten Sie die Möglichkeit, eigene Positionen in der Diskus-
sion mit der Unternehmensleitung über wirtschaftliche Angelegenheiten zu entwi-
ckeln.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Simulation der Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen
� Grundzüge des Rechnungswesens, Aktiva/Passiva, Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV), Kapitalflussrechnung
� Errechnung und Bewertung von Kennzahlen
� Unternehmerische Entscheidungen und Maßnahmen sowie ihre Auswirkungen
auf die Beschäftigten
� Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß BetrVG
Termin/Ort Sem.-Nr.29.06.– 01.07.2015 1600-1506295Steinbach/Taunus
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmit-
glieder in Wirtschaftsaus-
schüssen und Aufsichts-
räten
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr740,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
162
Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer
Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen
Über seine Organe kann sich der Betriebsrat wichtige Informationen über die wirt-
schaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens beschaffen. Dies gilt auch für die
Unternehmensplanung, anhand derer er frühzeitig Hinweise auf mögliche Verände-
rungen im Unternehmen und geplante ökonomische Auswirkungen erhalten kann.
In diesem Seminar eignen Sie sich Handwerkszeug für den alltäglichen und prak-
tischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen im Unternehmen an.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
� Wirtschaftliche Themengebiete für den Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat
� Informationsbeschaffung und -aufbereitung
� Unternehmensformen und Größenklassen als Basis für die Erstellung, Prüfung und
Offenlegung des Jahresabschlusses
� Der Wirtschaftsprüferbericht und seine Aussagefähigkeit
� Bestandteile und wichtige Begriffe des Jahresabschlusses
� Sinn und Zweck des Reportings (Berichtswesen), wichtige Begriffe
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Termin/Ort Sem.-Nr.23.03.– 25.03.2015 1600-1503238Steinbach/Taunus
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmit-
glieder in Wirtschaftsaus-
schüssen und Aufsichts-
räten
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr745,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
163
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Unternehmenskennzahlen und -steuerung
Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was
sagen sie nicht?
Wirtschaftliche Kennzahlen bestimmen den Alltag im Unternehmen. Kennzahlen,
die sich auf den Jahresabschluss stützen, sind vergangenheitsbezogen. Diese haben
durchaus ihre Berechtigung.
Es ist für ein funktionierendes Unternehmen aber unerlässlich, auch mit in die Zukunft
gerichteten (Plan-)Zahlen zu arbeiten. Dabei müssen ausreichend Mittel zur Verfügung
stehen, um das geplante Umsatz- und Ergebnisziel zu erreichen.
In diesem Seminar geht es um Wege von der vergangenheitsorientierten Buchhal-
tungssicht zum zukunftsorientierten Steuern des Unternehmens.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Wirtschaftliche Grundprinzipien
� Quantitative und qualitative Messkriterien im Unternehmen
� Individuell sinnvolle Kennzahlen auswählen und Sollwerte bestimmen
� Wirtschaftliche Steuerungsgrößen im Unternehmen für den Betriebsrat;
Kennzahleninformationssystem
� Controlling als Instrument der Unternehmenssteuerung
� Personalkennzahlen und Personalplanung
Termin/Ort Sem.-Nr.04.05.– 06.05.2015 1600-1505045Steinbach/Taunus
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmit-
glieder in Wirtschaftsaus-
schüssen und Aufsichts-
räten
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr745,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenIn Kooperation mit dem
Bildungswerk Rhein/Main
e.V. und EWR-Consulting,
Frankfurt am Main
„Unser Bildungsanbieter ver.di b+b organisiert für uns Seminare und Konferenzen, die von den
Teilnehmenden gerne besucht werden, da die Inhalte aktuell sind und die Atmosphäre gut ist.“
Anja WillmannGewerkschaftssekretärin, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, ver.di Frankfurt am Main
164
Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung
Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung
Oft lassen sich Unternehmenskrisen bereits in einem frühen Stadium erkennen. Der
Betriebsrat kann mit einfachen Mitteln wichtige Erkenntnisse aus dem Handeln (oder
auch Nicht-Handeln) der Unternehmensleitung gewinnen.
Um Unternehmenskrisen zu vermeiden, ist Innovation ein Schlüssel zum Erfolg. Ein
Investitions- und Innovationsstau führt in der Zukunft nicht selten zu höheren Kosten.
Dies wirkt sich nachteilig aus, da Wettbewerber am Markt preisgünstiger auftreten
können.
Während des Seminars wird unter anderem folgenden Fragen nachgegangen: Wie
wird die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bewertet? Wie gut ist ein Unter-
nehmen aufgestellt? Drohen in absehbarer Zeit eventuell unangenehme Maßnah-
men, wie beispielsweise Personalabbau?
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
� Mittel zur Krisenfrüherkennung
� Veränderungs- und Innovationsprozesse
� Insourcing und Outsourcing/Make-or-buy-Analysen
� Beschäftigungssicherungsmaßnahmen
Termin/Ort Sem.-Nr.21.09.– 23.09.2015 1600-1509216Steinbach/Taunus
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmit-
glieder in Wirtschaftsaus-
schüssen und Aufsichts-
räten
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr745,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenIn Kooperation mit dem
Bildungswerk Rhein/Main
e.V. und EWR-Consulting,
Frankfurt am Main
Wirtschaftliche Angelegenheiten
165
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Langfristige Unternehmensplanung und Strategien
Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern
Unternehmenslenker benutzen unterschiedliche betriebswirtschaftliche Modelle und
Analysewerkzeuge zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und zur Unterstützung
strategischer Entscheidungen.
In der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber werden Betriebsräte häufig mit den
Ergebnissen dieser wirtschaftlichen Betrachtungen konfrontiert. In diesem Zusam-
menhang werden auch gerne blumige Begriffe wie „Cash Cow“, „low hanging fruits“
oder „local footprint“ benutzt. Was aber verbirgt sich hinter diesen Modellen und
Begriffen, und woraus leiten sie sich ab?
Im Seminar werden grundlegende Begriffe der verschiedenen Unternehmensstrate-
gien erläutert und voneinander abgegrenzt. Darauf aufbauend werden visuelle Analy-
sewerkzeuge vorgestellt, die gerne seitens des Managements benutzt werden.
Das Ziel ist es, die jeweiligen Zusammenhänge einfach und kompakt darzustellen.
Hierbei werden die verschiedenen Modelle vorgestellt und erläutert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken erkennen
� Strategische Ergebnisplanung
� Strategien ableiten
� Strategien steuern mithilfe einer Balanced Scorecard
� Strategische Beschäftigungssicherung
Termin/Ort Sem.-Nr.16.11.– 18.11.2015 1600-1511168Steinbach/Taunus
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die
häufig mit wirtschaftlichen
Angelegenheiten zu tun
haben; Betriebsratsmit-
glieder in Wirtschaftsaus-
schüssen und Aufsichts-
räten
Branche/Bereichalle
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr745,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenIn Kooperation mit dem
Bildungswerk Rhein/Main
und EWR-Consulting,
Frankfurt am Main
166
Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!
Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsaus-
schusses
In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeit-
nehmerinnen/Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich
hierbei um eine „Muss“-Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt.
Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen
Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche
Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die
Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen
unverzichtbar.
Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner
Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die
strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung
� Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs
� Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der
WA-Mitglieder
� Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats
� Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber
� Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
ZielgruppeBetriebs-/Gesamtbetriebs-
rats mitglieder
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
BemerkungenWir bieten dieses Seminar
auf Anfrage als Inhouse-
Schulung an.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
167
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Wirtschaftsausschuss I
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen
Mitwirkung
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertre-
tung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.
In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflich-
ten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit
bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsaus-
schusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe
und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen
erläutert.
Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses
und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),
auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsaus schusses für
die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)
� Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
� Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
� Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte
� Unternehmensplanung und -steuerung
� Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
Termin/Ort Sem.-Nr.02.03.– 06.03.2015 1600-1503027Mosbach
07.09.– 11.09.2015 1600-1509077Mosbach
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr1.125,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
168
Wirtschaftsausschuss II
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat
und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche
Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art
und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestand-
teile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die
gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt.
Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungs gesetzes
(BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und
des Lageberichts im Jahresabschluss klären.
Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hin-
weise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
� Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
� Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV)
� Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
� Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des
Wirtschaftsprüferberichts
� Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 26.06.2015 1600-1506229Mosbach
09.11.– 13.11.2015 1600-1511096Mosbach
ZielgruppeBetriebsratsmitglieder in
Wirtschaftsausschüssen
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-Grund-
seminars sowie des
Seminars „Wirtschafts-
ausschuss I“
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG
Seminargebühr1.125,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
169
ZielgruppeWahlvorstandsmitglieder
Freistellung§ 675 i.V.m. § 670 BGB
BemerkungWir bieten diese eintägigen
Wahlvorstandsschulungen
(getrennt nach Mitbestim-
mungsgesetz oder nach
Drittelbeteiligungsgesetz)
auf Anfrage als Inhouse-
Schulung an.
Bitte nehmen Sie dazu
Kontakt mit uns auf.
Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen
Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976
bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz
Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahl-
vorstände. Mitglieder von Wahlvorständen lernen in diesem Seminar die Besonder-
heiten des jeweiligen Verfahrens kennen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes bzw.
des Drittelbeteiligungsgesetzes
� Wahlen im Betrieb, Unternehmen bzw. Konzern
� Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern) Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrie
� Bekanntmachungspflichten
� Abstimmung über die Art der Wahl
� e Wahl von Delegierten, Wahl durch Delegierte
� ägeWählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschl
� chrift und Bekanntmachung des Stimmabgabe, Stimmenauszählung, Nieders
Wahlergebnisses
Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat
170
Mut gehört dazu
Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen
Umstrukturierungen gehen nicht spurlos an Betrieben bzw. Dienststellen vorüber. Wer
die neuen Anforderungen erfüllen will, muss Veränderungen aktiv, kreativ und flexibel
nutzen und den Wandel als Chance begreifen. Besonders Frauen haben jedoch selten
gelernt, ihren eigenen Weg konsequent zu verfolgen und verlieren durch ihre Mehr-
fachbelastung das Wesentliche für sich selbst aus den Augen.
Dieses Seminar unterstützt die Teilnehmerinnen in ihrem Zielfindungsprozess bei ihrer
Arbeit als gesetzliche Interessenvertreterin. Wir entwerfen auf die individuelle Persön-
lichkeit abgestimmte Methoden, um die eigenen Potenziale zu erkennen und entwi-
ckeln bedürfnisorientierte, situationsangemessene Strategien zur Verbesserung der
Handlungsflexibilität.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
� Warum Selbstsicherheit so wichtig für Frauen ist
� Selbstbewusstheit und persönliche Präsenz
� Deutliche Fremdwahrnehmung
� Kontaktverhalten und klare Ich-Du-Beziehung
� Konkrete persönliche Zielvorstellung
Frauen
Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 15.07.2015 1900-1507132MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg
ZielgruppeWeibliche Betriebs-/
Personalrats mitglieder
ReferentinHeidrun Essler
Branche/Bereichalle
Teilnahme-
voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-
seminars
Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Seminargebühr695,00 €
Hinzu kommen die
Kosten der Tagungsstätte,
s. Seite 174 ff.
BemerkungenEine Teilnahme ist nur
nach vorheriger Kosten-
übernahmeerklärung des
Arbeitgebers/der Dienst-
stelle möglich.
171
Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen
weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen.
Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und
richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus
bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu
erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf
unserer Homepage: hessen.verdi-bub.de.
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare
Die ver.di-Bildungsstätten führen etliche Seminare mit Frei-
stellungs möglich keiten nach Bildungsurlaubs ge setzen und
Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerk-
schaftspolitische Seminare werden für ver.di-Mitglieder von
ver.di getragen.
Bitte wenden Sie sich an:
� ver.di
Abt. Gewerkschaftliche Bildung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
� die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw.
den ver.di-Landesbezirk
oder unter www.verdi.de
Bildungsplanung mit System
Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres
Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits
vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun
eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmen-
bedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie recht-
liche Vorschriften.
Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch
direkt zu Ihnen in die Sitzung.
172
Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen
Mit unserer Beratung zum passenden Seminar
Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir
beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen
spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot.
Rufen Sie uns einfach an: Fon 069 257 824-0.
Maßgeschneiderte Seminare
Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle
Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung
zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durch-
geführt werden:
� wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen
� wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf
entsteht
� wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten.
Mögliche Themenbeispiele:
� Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
� Betriebsänderungen
� Betriebliches Eingliederungsmanagement
� Überlastungsanzeigen
� Stellenbewertung und Eingruppierung
� Arbeits- und Planungsklausuren
� Wahlvorstandsschulungen.
Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien
Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären?
Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als
Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso
sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall
erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte
Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen
Um setzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und
häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen
längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten.
173
Melden Sie sich bei uns an
Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die
Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzei-
tig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 191. Nachdem
wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine
Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt
in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmel-
dungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine
Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste
erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, infor-
mieren wir Sie umgehend.
Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten
Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle
Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser
mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir in der Regel günstige Pau-
schalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamt-
preis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeit-
geber ab.
Ihre Einladung und Rechnung
Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschrei-
bung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung
über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zustän-
dige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zah-
lung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebe-
dingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine
weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Wenn Sie stornieren müssen
Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss
die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen
und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 192.
Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu
stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung
stellt.
Wenn wir absagen müssen
Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen
wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um
einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können,
erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in
voller Höhe zurück.
Hinweise zu unseren Seminaren
174
Unsere Tagungsstätten ...
... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels.
Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen
optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie
dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag aus-
klingen zu lassen.
Seminare mit Übernachtung
Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragen-
den Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres
gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich
ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die
Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und
Meinungen aus – oder entspannen sich einfach.
Kinderbetreuung
Sollten Sie eine Kinderbetreuung benötigen, so nehmen Sie bitte recht-
zeitig vorher Kontakt mit uns auf.
� ver.di-Bildungszentren
ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“
Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins
und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet
moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible
Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik
ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gäste zimmern steht WLAN
zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Dop pelzimmer verfü-
gen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote:
Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten
stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse
und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden
zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Koblanckstr. 10 3-Tages-Seminar: 240,00 €
14109 Berlin (Wannsee) 4-Tages-Seminar: 346,00 €
Fon 030 806 713-0 Wochenseminar: 466,00 €
www.bbz.verdi.de
ver.di-Bildungszentrum Haus Brannenburg
Die Bildungsstätte liegt am Fuß des Wendelsteins, in herrlicher obe r-
bayerischer Landschaft. Sie bietet alle Voraussetzungen für einen
gelungenen Aufenthalt im Rahmen von Seminaren, Workshops und
Tagungen ebenso wie für Freizeit und Erholung. Die 5 Seminar- und
7 Gruppenräume sind mit neuester Tagungstechnik ausgestattet. Alle
Zimmer sind modern mit Bad/WC und Fernseher eingerichtet und
verfügen größtenteils über einen Balkon. Rund um das leibliche Wohl
bleiben keine Wünsche offen, und am Abend lädt das Kamin-Stüberl
zum Entspannen ein. Ein Wellnessbereich mit Sauna trägt zum körper-
lichen Wohlbefinden bei, es gibt eine Kegelbahn sowie Tischtennis,
Unsere Tagungsstätten
175
Unsere Tagungsstätten
Billard und Dart sowie ein Freiluft-Schachspiel und einen Bauern-
garten.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Schrofenstr. 32 3-Tages-Seminar: 299,00 €
83098 Brannenburg Wochenseminar: 553,00 €
Fon 08034 905-0
www.haus-brannenburg.de
ver.di-Bildungszentrum Gladenbach
Das Bildungszentrum Gladenbach liegt zwischen Marburg und Gießen
zentral in Hessen. Es verfügt über moderne Seminar technik und bestens
ausgestattete Seminar- und Gruppenarbeitsräume, außerdem über
einen Computerraum. Das Haus ist mit WLAN ausgestattet. Das Frei-
zeitangebot ist vielfältig und bietet u.a. Sauna, Dampfbad, eine
Freizeit halle mit Tischtennis, Billard, Kicker und Fitnessgeräten. Das
Haus ist umgeben von Wanderwegen und Trimmpfaden. Eine Kegel-
bahn und eine gemütliche Kneipe runden das Freizeitangebot ab. Für
das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Wunsch wird auch alter-
native Kost angeboten. In 108 modern eingerichteten Zimmern, mit
Dusche und WC, Fernseher, Radio wecker und Telefon, bietet das Haus
seinen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Schloßallee 33 2-Tages-Seminar: 145,00 €
35075 Gladenbach 3-Tages-Seminar: 265,00 €
Fon 06462 9180-0 Wochenseminar (Mo – Fr): 501,00 €
www.verdi-gladenbach.de Wochenseminar (So – Fr): 593,00 €
ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach
Zentrum für gewerkschaftliche Bildung
Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar
auf einem Berg rücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet
mit 6 Semi nar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professi-
onelle Lern atmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und
Kommuni ka tions systemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeit-
und Fachbibliothek. Die 78 Einzel - und 2 Doppelzimmer mit Telefon,
Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon
2 behin derten gerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das
Bildungs zentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kosten-
losen Fahrrad verleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnen-
terrasse.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Am Wasserturm 1–3 2-Tages-Seminar: 157,00 €
74821 Mosbach 3-Tages-Seminar: 279,00 €
Fon 06261 942-0 4-Tages-Seminar: 401,00 €
www.bst-mosbach.verdi.de Wochenseminar (Mo – Fr): 523,00 €
Wochenseminar (So – Fr): 610,00 €
Vorabendanreise mit Abendessen
und Frühstück: 87,00 €
ver.di-Jugendbildungsstätte Haus Naumburg
Das Haus liegt in einem waldreichen Feriengebiet süd westlich von
Kassel, verfügt über 5 Seminarräume mit professioneller Ausstattung
und gute Freizeitmöglich keiten (u.a. Billard, Kicker, Bistro, Fitness-
raum). Die Unterbringung erfolgt in der Regel in an sprechenden Doppel-
zimmern mit Dusche und WC.
176
Unsere Tagungsstätten
Anschrift: Preise:
Unter den Linden 30 3-Tages-Seminar:
34311 Naumburg DZ 220,00 €; EZ 240,00 €
Fon 05625 9997- 0 Wochenseminar (Mo – Fr):
www.haus-naumburg.de DZ 410,00 €; EZ 450,00 €
Wochenseminar (So – Fr):
DZ 470,00 €; EZ 520,00 €
ver.di-Bildungszentrum Walsrode
Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in
ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am
Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freund-
lich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unter-
bringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon
und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLAN-
Zugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Winter-
garten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote:
Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih,
Nordic Walking, Yoga.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Sunderstr. 77 3-Tages-Seminar: 272,00 €
29664 Walsrode 4-Tages-Seminar: 395,00 €
Fon 05161 9790 Wochenseminar (Mo – Fr): 518,00 €
www.verdi-walsrode.de
� Weitere Tagungsstätten | Mit Übernachtung
Biohotel Bayerischer Wirt
Schöne Tagungsräume mit Blick ins Grüne und 100% biologische,
regionale, gesundheitsbewusste und bayerische Küche. Nach dem
Seminar laden Salzgrotte und Salzsauna zum Entspannen ein.
Anschrift:
Neuburger Str. 122 2-Tages-Seminar: 219,00 €
86167 Augsburg 3-Tages-Seminar: 378,00 €
Fon 0821 790 975-0 Wochenseminar: 695,00 €
www.bayerischer-wirt.de
Hotel Hartl´s Lindenmühle
Das Hotel liegt im wunderschönen Fichtelgebirgskurort Bad Berneck
und bietet mit Hallenbad, Sauna und großem Wellness-Angebot auch
außerhalb des Seminarbetriebs viel Abwechslung.
Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):
Kolonnadenweg 1 Wochenseminar: 424,00 €
95460 Bad Berneck
Fon 09273 50065-0
www.lindenmuehle.de
Landhotel Betz
Am Rand des Kurgebiets von Bad Soden-Salmünster, im Kinzigtal
zwischen Vogelsberg und Spessart, befindet sich in schöner Lage das
Landhotel Betz. Das für Tagungen professionell ausgestattete Haus
(u.a. WLAN) verfügt über 65 Zimmer und bietet mit guter Verpflegung
und vielen Freizeitmöglichkeiten (u.a. eigenes Hallenbad, Sauna und
Solarium) eine angenehme Atmosphäre.
177
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Brüder-Grimm-Str. 21 2-Tages-Seminar: 165,00 €
63628 Bad Soden-Salmünster 3-Tages-Seminar: 288,00 €
Fon 06056 739-0 Wochenseminar (Mo – Fr): 534,00 €
www.landhotel-betz.de Vorabendanreise mit Abendessen
und Frühstück: 81,00 €
Hotel Arvena Reichsstadt
Mit Sauna und nahe gelegener Frankentherme bietet das Hotel auch
Möglichkeiten zur Entspannung nach dem Seminar.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Pastoriusstr. 5 3-Tages-Seminar: 334,00 €
91438 Bad Windsheim Wochenseminar: 616,00 €
Fon 09841 9070
www.arvena-reichsstadt.de
Hotel Fuchsbräu
Im schönen Altmühltal gelegen, bietet das Hotel neben ausgezeichne-
ten Seminarbedingungen auch einen Wellnessbereich mit Hallenbad,
Sauna und Massagen.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Hauptstr. 23 3-Tages-Seminar: 322,00 €
92339 Beilngries Wochenseminar: 598,00 €
Fon 08461 6520
www.fuchsbraeu.de
Posthotel Traube
Das Hotel liegt zentral in der hübschen historischen Innenstadt Donau-
wörths. Komfort und familiäres Engagement bilden den Rahmen für
die persönliche Atmosphäre in diesem traditionsreichen Hotel.
Einen Hauch Stadtgeschichte können Sie nach dem Seminar beim
Altstadtbummel einfangen.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Kapellstr. 14-16 3-Tages-Seminar: 280,00 €
86609 Donauwörth Wochenseminar: 520,00 €
Fon 0906 706 440
www.posthotel-traube.de
Park Inn by Radisson Hotel Dortmund
Das 4-Sterne-Hotel liegt mitten in der City von Dortmund und verfügt
über 121 komfortabel eingerichtete Zimmer. Das Hotel ist gut vom
Hauptbahnhof Dortmund mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar;
für Anreisende mit dem Auto gibt es am Haus und in der Umgebung
(kostenpflichtige) Parkmöglichkeiten. Die Seminarräume sind mit
multi funktionaler Seminartechnik ausgestattet.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Olpe 2 3-Tages-Seminar: 322,50 €
44135 Dortmund Wochenseminar (Mo-Fr): 556,50 €
Fon 0231 543 200
www.park-inn-dortmund.de
Unsere Tagungsstätten
178
Hotel Kapellenberg
Sehr schön zwischen Weinbergen und Main gelegen, bietet das Hotel
einen idealen Rahmen für Seminare.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Am Kapellenberg 2/ 3-Tages-Seminar: 377,00 €
Würzburger Str. 50 Wochenseminar: 702,00 €
97246 Eibelstadt
Fon 09303 980 070
www.hotel-kapellenberg.de
Mövenpick Hotel Essen
Das 4-Sterne-Hotel liegt direkt in der City gegenüber dem Hauptbahn-
hof. Für Anreisende mit dem Auto gibt es in unmittelbarer Nähe ein be-
wachtes Parkhaus (kostenpflichtig). Alle Zimmer sind mit Klimaanlage,
TV/Radio, WLAN, Fön, Minibar und Safe ausgestattet. Den externen
Sauna- und Fitnessbereich können Hotelgäste kostenfrei nutzen. Die
Seminarräume sind mit zeitgemäßer Tagungstechnik ausgestattet.
Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):
Am Hauptbahnhof 2 3-Tages-Seminar: 500,00 €
45127 Essen
Fon 0201 1708-0
www.moevenpick-essen.com
Frankenauer Hof
Das barrierefreie Haus bietet einen neuen Seminarbereich mit moder-
ner Technik. In der schönen Umgebung des Nationalparks Kellerwald-
Edersee können Sie sich erholen und Energie tanken, um optimale
Lernergebnisse zu erzielen.
Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):
Eichenwaldstr. 1 2-Tages-Seminar: 190,00 €
35110 Frankenau
Fon 06455 75583-0
www.frankenauer-hof.de
Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum
am Dominikanerkloster
Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer
Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil, – ist ein
idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt, mit
ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet
das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminar-
räumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die
36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV,
Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei
der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Dominikanergasse 5 2-Tages-Seminar: 191,50 €
60311 Frankfurt am Main 3-Tages-Seminar: 331,50 €
Fon 069 21651410
www.spenerhaus.de
hoffmanns höfe
Die Tagungsstätte befindet sich im Westen Frankfurts, südlich des
Mains, im Bereich des Uniklinikums. Das Haus liegt in unmittelbarer
Nähe zum Fluss, mit guter Straßen- und Autobahnanbindung.
Unsere Tagungsstätten
179
Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):
Heinrich-Hoffmann-Str. 3 2-Tages-Seminar: 135,00 €
60528 Frankfurt am Main
Fon 069 6706-100
www.hoffmanns-hoefe.de
mainhaus Stadthotel Frankfurt
Das zentral gelegene Stadthotel bietet freundlich und modern einge-
richtete sowie mit neuester Technik ausgestattete Tagungsräume.
Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):
Lange Str. 26 3-Tages-Seminar: 387,50 €
60311 Frankfurt am Main
Fon 069 29906-0
www.mainhaus-frankfurt.de
Parkhotel Altmühlthal
Ein sehr schönes Hotel im Fränkischen Seenland. Zu den Vorzügen
gehört neben der ausgezeichneten Tagungsmöglichkeit auch ein Well-
nessbereich mit Sauna, Hallenbad und Massagen, um nach dem Semi-
nar zu entspannen.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Zum Schießwasen 15 2-Tages-Seminar: 194,00 €
91710 Gunzenhausen 3-Tages-Seminar: 346,00 €
Fon 09831 5040 Wochenseminar: 650,00 €
www.aktiv-parkhotel.de
Hessen Hotelpark Hohenroda
Das weitläufige Areal des Hessen Hotelpark Hohenroda liegt an den
nördlichen Ausläufern der Rhön. Das Tagungshotel verfügt über ein
professionelles Tagungsmanagement und eine umfangreiche Semi-
narausstattung. Darüber hinaus wird hier auf eine gesundheitsbe-
wusste Ernährung geachtet. Das vielseitige Freizeitangebot ist ein
weiterer Aspekt für eine erfolgreiche Seminardurchführung.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Schwarzengrunder Str. 9 2-Tages-Seminar: 212,00 €
36284 Hohenroda/Oberbreitzbach 3-Tages-Seminar: 372,00 €
Fon 06676 18-1 Wochenseminar: 692,00 €
www.hotelpark-hohenroda.com Vorabendanreise mit Abendessen
und Frühstück: 108,00 €
Bildungszentrum Kirkel
Das Bildungszentrum wurde von der Arbeitskammer des Saarlands
errichtet und ist speziell für Seminare ausgestattet. Das Haus liegt im
Grünen, hat eine sehr gute Verkehrsanbindung und kostenfreie Park-
plätze. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Am Tannenwald 1 2-Tages-Seminar: 190,00 €
66459 Kirkel 3-Tages-Seminar: 335,00 €
Fon 06849 909-0 Wochenseminar (Mo – Fr): 620,00 €
www.bildungszentrum-kirkel.de
Unsere Tagungsstätten
180
Seminaris Hotel Lüneburg
Modernes, freundliches Tagungshotel direkt am Lüneburger Kurpark,
ca. 57 km von Hamburg entfernt. Unterbringung: Einzelzimmer mit
Bad/WC, Fön, Telefon, Fernseher, W-LAN kostenfrei. Freizeitmöglich-
keiten im Haus: Bundeskegelbahn, Billard. In unmittelbarer Nähe:
Salztherme Lüneburg (kostenlose Nutzung).
Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):
Soltauer Str. 3 Wochenseminar (Mo – Fr): 755,00 €
21316 Lüneburg
Fon 04131 713-0
www.seminaris.de/lueneburg
INNdependence-Hotel
Das Hotel INNdependence liegt in der Mainzer Oberstadt und ist Mit-
glied im Verbund der Embrace-Hotels – einem Verbund von Hotels, bei
denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Es
bietet den Komfort und die Einrichtung eines barrierefreien Hotels.
Das Haus ist für die professionelle Durchführung von Seminaren und
Tagungen bestens ausgestattet. Alle Zimmer sind freundlich-funktional
eingerichtet und besitzen einen schönen Balkon.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Gleiwitzer Str. 4 2-Tages-Seminar: 180,00 €
55131 Mainz
Fon 06131 250 538-0
www.inndependence.de
BEST WESTERN PREMIER Steubenhof Hotel
Das Tagungshotel bietet ideale Voraussetzungen für ein gelungenes
Seminar. In nur fünf Autominuten erreichen Sie das Stadtzentrum, den
Hauptbahnhof sowie viele Sehenswürdigkeiten. In unmittelbarer Nähe
lädt das Naturschutzgebiet „Waldpark am Rhein“ mit zahlreichen
Sportanlagen und einem Strand ein.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Steubenstr. 66 2-Tages-Seminar: 254,50 €
68199 Mannheim 3-Tages-Seminar: 455,50 €
Fon 0621 81910-0
www.steubenhof.bestwestern.de
Tagungshotel Schönblick
Oberhalb von Neumarkt gelegen mit einem herrlichen Blick auf die Stadt
und die Umgebung. Wunderbarer Wintergarten und schöne Terrasse.
Gute Wandermöglichkeiten, Sauna, Neumarkt zu Fuß erreichbar.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Am Höhenberg 12 3-Tages-Seminar: 225,00 €
92318 Neumarkt Wochenseminar: 446,00 €
Fon 09181 474 910
www.tagungshotel-schoenblick.de
Unsere Tagungsstätten
181
Hotel Victoria Nürnberg
Mitten in der Nürnberger Innenstadt gelegen, bietet das Tagungshotel
neben idealen Schulungsbedingungen auch die Möglichkeit, in Nürn-
bergs schöner Innenstadt zu bummeln.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Königstr. 80 2 Tage (ohne Übern.): 84,00 €
90402 Nürnberg 2 Tage (mit Übern.): 157,00 €
Fon 0911 2405-0
www.hotelvictoria.de
Haus Humboldt
Direkt am Rhein gelegen, mit Blick auf das Siebengebirge, bietet das
AWO-Tagungszentrum „Haus Humboldtstein“ seinen Gästen opti-
male Voraussetzungen für Tagungen und Seminare in entspannter
Atmosphäre. Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen wurde
besonderes Augenmerk auf die architektonische Kombination von alt
und neu gelegt.
Anschrift: Preise (inkl.MwSt.):
Am Humboldtstein 2-Tages-Seminar: 480,00 €
53424 Remagen
Fon 02228 932-0
www.haus-humboldtstein.de
Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU
An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die
moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
Waldstr. 31 2-Tages-Seminar: 165,00 €
61449 Steinbach (Taunus) 3-Tages-Seminar: 285,00 €
Fon 06171 7020 Wochenseminar: 520,00 €
www.bildungsstaette-steinbach.de
Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand
Tagungshotel der gehobenen Klasse, nur wenige Minuten von der
Ostsee entfernt am Rande des Ortes Timmendorf gelegen, ca. 80 km
von Hamburg entfernt. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit
Bad oder Dusche/WC, Telefon und Fernseher. Freizeitmöglichkeiten im
Hotel: Hallen- und Außenschwimmbad, div. Saunen, Tennisplätze,
Kegel- und Bowlingbahnen, Fitness-Studio, Fahrradverleih.
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
An der Waldkapelle 26 3-Tages-Seminar: 336,00 €
23669 Timmendorfer Strand 4-Tages-Seminar: 478,00 €
Fon 04503 6070 Wochenseminar: 620,00 €
www.maritim.de/de/hotels/
deutschland/clubhotel-timmendorfer-strand/uebersicht
Unsere Tagungsstätten
182
� Weitere Tagungsstätten | Ohne Übernachtung
Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist,
sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung
bereits in der Seminargebühr enthalten.
DGB-Haus Frankfurt
Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77, 60329 Frankfurt am Main
Fon 069 2400 5741
relaxa hotel Bellevue
Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):
An der Alster 14 3-Tages-Seminar: 180,00 €
20099 Hamburg Wochenseminar: 300,00 €
Fon 030 284 440
InterCityHotel Mainz
Binger Str. 21, 55131 Mainz
Fon 06131 58851-0
www.intercityhotel.com/Mainz/InterCityHotel-Mainz
DGB-Haus München
Schwanthalerstr. 64, 80336 München
Fon 089 535 617
DGB-Haus Nürnberg
Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg
Fon 0911 249 166
Unsere Tagungsstätten
183
Rita Bräutigam
Trainerin, Beraterin und Coach mit den Schwerpunkten
Resilienz training – innere Stärke gewinnen, Arbeits-
und Büroorganisation, Kommunikation, Gedächtnis-
und Konzentrationstraining sowie schneller Lesen
Erika Fischer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Schwer-
punkte: Arbeitsrecht für Betriebsräte; kollektives und
individuelles Arbeitsrecht
Horst Gräbner
Ehemaliger Gewerkschaftssekretär. Mehr als 30 Jahre
Seminarerfahrung im Bereich des kollektiven und indivi-
duellen Arbeitsrechts. Beratungsschwerpunkte:
Arbeitszeit, Personalbeurteilung, Interessenausgleich
und Sozialplan
Michael Gümbel
Berater von Betriebs- und Personalräten, Unternehmen
und Verwaltungen. Themenschwerpunkte: Verände-
rungsprozesse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleich-
stellung, Organisations- und Teamentwicklung
Stefan Kempkens
Freiberuflicher Trainer für Arbeitsrecht und Kommuni-
kation, Moderator von Arbeits- und Planungsklausuren,
Schulung von Betriebsräten
Unsere Referentinnen und Referenten
Tom Klingeberg
Dipl.-Sozialpädagoge, ehemaliger GBR- und Betriebs-
ratsvorsitzender, Schwerpunkte: BetrVG, Arbeits- und
Planungsklausuren für Betriebsrats-/Personalratsgre-
mien, Strategieberatung, Teamentwicklung und Kon-
fliktmanagement, Moderation von Großgruppen
Bernd Knepper
Ehemaliges Betriebsratsmitglied, Mitglied der Schwer-
behinderten vertretung und zuständig für Arbeitssicher-
heit bei der Frankfurter Rundschau, nebenberuflicher
Teamer. Schwerpunkte: SGB IX und Sucht problematik
in der Arbeitswelt
Doreen Lindner
Juristin (Ass. jur.), Beratung und Schulung von Interessen-
vertretungen. Schwerpunkte: TVöD, Arbeits- und
Gesundheitsschutz, Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung,
Überlastungsanzeigen sowie betriebl. Veränderungs-
prozesse und arbeitsrechtliche Themenstellungen
Walter Lochmann
Ehemaliger Betriebsrat und Fachbereichsleiter bei
ver.di, selbstständiger Trainer, Schwerpunkte: betrieb-
liche Gestaltung der Arbeitszeit und strategische Bera-
tung betrieblicher Interessenvertretungen
Annette Malottke
Gewerkschafterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für
Arbeitsrecht in Koblenz und Frankfurt/Main, Schu-
lungen mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und
Arbeitsrechtsdidaktik für Betriebs- und Personalräte
184
Unsere Referentinnen und Referenten
Thomas Michler
Dipl.-Ing., Berater bei der TBS gGmbH Rheinland-Pfalz.
Schwerpunkte: Beteiligungsrechte bei Datenschutz,
Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Mareike Müller
Dipl.-Sozialpädagogin, ehemalige Personalratsvorsit-
zende, neben berufliche Teamerin. Schwerpunkte:
Personalvertretungs-, Tarif- und Arbeitsrecht
Peter Müller
Dipl.-Politologe, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender
bei der Deutschen Bank. Schulungen von Betriebsräten
und Vertrauensleuten. Schwerpunkte: Grundqualifizie-
rung, Öffentlichkeitsarbeit und Strategiebildung
Armin Pahl
Langjähriges Personal- und Betriebsratsmitglied, ehren-
amtlicher Richter am LAG Hessen, Vorstandsmitglied
der Berufsgenossenschaft sowie des Betrieblichen
Rentenversicherungsträgers. Schwerpunkte: Grund-
qualifizierung, Bezahlungssysteme, Arbeitszeitmodelle,
Sozialversicherung
Markus Pfeiffenberger
Gewerkschafter, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits-
recht in Frankfurt/Main und Koblenz. Schulungen mit
dem Schwerpunkt Arbeitsrecht für Betriebsräte
Lisa Politycki
Rechtsanwältin, Beratung und Schulung von Interes-
senvertretungen mit den Schwerpunkten Arbeitszeit-
und Dienstplangestaltung, TVöD, Überlastungsanzeige
und weitere arbeitsrechtliche Themenstellungen
Britta Rafoth
Dipl.-Psychologin, Beratung und Schulung von Betriebs-
und Personalräten, Moderatorin von Klausuren,
Schwerpunkte: Mobbing, Burn-out, Teamentwicklung,
Gestaltung von Betriebsversammlungen
Matias Leão Rautenberg
Langjähriges Betriebsratsmitglied mit dem Schwer-
punkt Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schwerbehin-
dertenvertrauensperson, ehrenamtlicher Berater der
Techniker Krankenkasse, ver.di-Vertrauensmann, Mit-
glied der KAB, nebenberuflicher Teamer für Betriebs-
räte und Schwerbehindertenvertretungen
185
Unsere Referentinnen und Referenten
Bernd Rudolf
Personalfachkaufmann, ehemaliger Betriebsratsvorsit-
zender, Berater der Rat.geber GmbH. Schwerpunkte:
BetrVG, Arbeitsrecht, Wirtschaftsausschuss, Arbeits-
zeitmodelle, Betriebsänderungen, Ver gütungssysteme
Regine Rundnagel
Dipl.-Ing., Dipl.-Soziologin, Fachkraft für Arbeitssicher-
heit, freiberufliche Beraterin zu Arbeitsschutzorgani sa-
tion, Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterbefra-
gungen, Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitszirkeln
oder Betrieblichem Eingliederungsmanagement
Tobias Schlepper
Rechtsanwalt in Frankfurt/Main, seit 2003 Schulung,
Beratung und Vertretung von Betriebsräten sowie
Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen
Wolfgang Schneider
Freiberuflicher Trainer, Konfliktberater und Mediator,
Lektor, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender des Suhr-
kamp Verlags und ehrenamtlicher Richter am Arbeits-
gericht, Systemischer Coach, Mediator BM®, Ausbilder
für Mediation
Regina Steiner
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, Tätigkeits-
schwerpunkt: Beratung von Arbeitnehmervertre-
tungen. Schulungen von Interessenvertretungen.
Schwerpunkt: Arbeitsrecht
Klaus Wagenhals
Organisationsentwickler und Coach seit 1998 – u.a. für
Betriebs-/Per sonalratsgremien und ihre Vorsitzenden,
davor Geschäftsführer der TBS des DGB Hessen, lang-
jährige Erfahrung als Trainer und Berater. Schwer-
punkte: Führung, Konfliktklärung, Change- und
Projekt management
Harald Wagner
Ehemaliges Betriebsratsmitglied im Gesundheitswesen
und Gewerkschaftssekretär (Nahverkehr) im Bezirk
Frankfurt/Main, seit 1985 Seminartätigkeit. Schwer-
punkte: BetrVG, Betriebs-/Personalratsvor sitzende,
Verhandlungsführung
Christopher Weber
Leiter der Integrationsfachdienste Rhein-Main in Frank-
furt/Main, einer Fachberatungsstelle zur Gestaltung und
Umsetzung von Inklusion im Arbeitsleben für Menschen
mit Behinderung. Vorsitzender der Landesarbeitsge-
meinschaft der hessischen Integrationsfachdienste
Gabriele Wolf
Langjähriges Betriebsratsmitglied bei der Telekom,
zertifizierte ProfilPASS-Beraterin, Mitarbeiterin in ver-
schiedenen Gewerkschaftsgremien, nebenberufliche
Teamerin. Schwerpunkte: BetrVG, psychische Belas-
tungen am Arbeitsplatz, Stressbewältigung, Mobbing,
Kommunikation und Konfliktbearbeitung
186
Freistellung und Kostenübernahme
Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats
das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotz-
dem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder
sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das
ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Inte-
resse an gut qualifizierten Betriebsräten haben.
Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für
solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die
Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“?
Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare,
die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie
besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung
(siehe Seite 10) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen
Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen,
die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein
aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten.
Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im
Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebs-
ändernde Maßnahmen geplant sind.
Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber
Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung.
Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur
Arbeits zeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entspre-
chenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeits-
zeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat
oder aus der Mit arbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungs-
ansprüche ableiten.
Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungs-
gemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat
sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforder-
lich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflich-
tet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu
übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und
Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie
sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen
um gehend zu).
Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspiel-
raum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Semi-
nar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu
beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kennt-
nisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber
bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar
muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne
erforderlich ist.
Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört
auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebs-
verfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsrats mit glieder, die
außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeit beschäftigte) ein
Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die
Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeit nehmers.
Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem.
§ 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.
Da zu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung
und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen
rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen
Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
187
Freistellung und Kostenübernahme
Zusammenfassung
Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt
gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der
Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der
Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.:
� Seminargebühren,
� Fahrtkosten,
� Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betref-
fende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des
Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbau-
seminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen
direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Auf-
gaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob
ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne
Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen,
bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzu legen.
Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebs-
ratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen
Stornogebühren vermieden werden.
Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche
Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche
Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für
nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.
Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeit-
geber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grund-
sätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen ent -
sprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebs rat.
Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß
§ 46 Abs. 6 BPersVG und § 40 Abs. 2 HPVG
Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge
für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse
vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die
oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich
weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landesperso-
nalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings
nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem
BPersVG Voraussetzung für einen Seminar besuch. Bei rechtlichen
Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landes personalvertretungs-
gesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.
Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten
Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausge-
wiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.
Siehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage:
www.verdi-bub.de/s_beschluss
Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeit-
geber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten.
188
Vorsorglich benennt die Interessenvertretung
als Ersatzteilnehmer/-in.
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für:
Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitglieder gem. § 40 Abs. 2 HPVG
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG
Sonstige
die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist.
Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung
durch den Arbeit geber ein Beschlussverfahren einzuleiten.
Musterformular Beschluss
(Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung)
(Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung)
(Ort/Datum)
Beschluss der Interessenvertretung
Der Betriebsrat
Der Personalrat
Die Mitarbeitervertretung
des Betriebs/der Dienststelle
hat auf der Sitzung am beschlossen,
das Mitglied der Interessenvertretung
in der Zeit
vom bis
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
zu dem Thema
in
in
zu einem Preis von Euro zu entsenden.
Begründung:
(Ort)
(Kosten des Seminars und der Tagungsstätte)
(Tagungsstätte)
189
Musterformular Mitteilung
Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle
An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle
Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit-
glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für
Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG
Personalratsmitglieder gem. § 40 Abs. 2 HPVG
JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG
JAV-Mitgl. gem. § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
gem. § 96 Abs. 4 SGB IX
Sonstige
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung
am beschlossen hat,
das Mitglied der Interessenvertretung
in der Zeit vom bis
zur Teilnahme am Seminar der
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
zu dem Thema
in der/dem
in zu entsenden.
Vorsorglich hat die Interessenvertretung
als Ersatzteilnehmer/-in benannt.
Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere
Interessenvertretungsarbeit erforder liche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß
§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR)
§ 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR)
§ 42 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG (PR)
§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV)
§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV)
§ 42 Abs. 1 und 3, § 40 Abs. 2 i.V.m. § 56 Satz 1 HPVG (JAV)
§ 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen)
Sonstiges
der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während
der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die
Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallen den
Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei.
(Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung)(Ort/Datum)
Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle
(Ort)
(Bildungsstätte/Seminarhotel)
190
An die Interessenvertretung
Kostenübernahme/Vollmacht
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir er -
halten.
Das Mitglied der Interessenvertretung
wird in der Zeit vom bis
zur Teilnahme am Seminar
Seminar-Nr.:
der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in
unter Fortzahlung des Entgelts
freigestellt.
Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminar ge bühren
in Höhe von EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu-
erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR
inkl. MwSt. übernommen.
Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessen-
vertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die
Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen.
Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden:
Firma/Dienststelle:
(Abteilung):
Straße:
PLZ/Ort:
Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle
Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht
Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zu -
ständige ver.di b+b-Büro weiterleiten!
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
191
Bitte zum Ausfüllen auf 141 % vergrößern
Anmeldung zum Seminar
Thema des Seminars
Seminar-Nr.
vom bis
Seminarort
Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost)
Mitglied der Gewerkschaft: ver.di � andere nicht organisiert �
Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*
Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am
ordnungsgemäß beschlossen.
Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor �Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kos-
tenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeit geber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kosten tragungspflicht des Arbeitgebers bleibt
davon unberührt.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der
Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.
Datum/Unterschrift (Anmeldung)
Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: �
* Nicht Zutreffendes bitte streichen.
Anmeldeformular
Privatadresse der/des Teilnehmenden Frau � Herr �
Name
Vorname
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon privat
Telefon dienstl.
E-Mail privat
E-Mail dienstl.
Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Telefon
Fax
Branche/Fachbereich
ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma
Straße/Nr.
PLZ/Ort
Kostenstelle/Bestellkennzeichen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wah rung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das
umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an:
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Ver-
pflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklä-
rung, für uns mit deren Empfang.
Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)
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Fax 069 257 824-24
ver.di Bildung + Beratung, Regionalvertretung Hessen
Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77, 60329 Frankfurt am Main
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Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung
TeilnahmebedingungenAnmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforder-
lichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das
Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminar-
gebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmen den die Buchung der Tagungsstätte.
Eine Seminarteilnahme ist bei mehr tägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte
möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leis-
tungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem
Semi nar teilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst
in der Tagungsstätte vorzunehmen.
Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die
Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem
Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminarge-
bühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend
die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung
stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Semi-
nar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
DatenschutzerklärungWir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen
Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor
Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.
Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre
Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben
oder verwendet, so fern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Ver tragsverhält nisses
(z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es
außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produkt-
angebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.
Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte
übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenver-
tretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tag ungs stätten
weiter.
Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder
es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht
mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.
Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird,
können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus
können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.
WiderrufserklärungBitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected]
Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (Seminar):
Seminar-Nr.
Thema des Seminars
Name des/der Teilnehmenden
Anschrift des/der Teilnehmenden
Datum/Unterschrift
ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Hessen
Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77 60329 Frankfurt am Main Fon 069 257 824-0 Fax 069 257 824-24 [email protected] hessen.verdi-bub.de