Seminare Datenschutz 2 2015 - TÜV Rheinland · 2020-07-19 · Datenschutzbeauftragter (TÜV) Neu!...

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SEMINARE 2. Halbjahr 2015 Datenschutz. Lehrgänge und Seminare unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrundverordnung. www.tuv.com/akademie Mit Garantieterminen.

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SEMINARE

2. Halbjahr 2015

Datenschutz.Lehrgänge und Seminare unter

Berücksichtigung der

EU-Datenschutzgrundverordnung.

www.tuv.com/akademie

Mit Garantieterminen.

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INHOUSE-SEMINARE

Weiterbildung und Know-how-Input sind wichtige Faktoren für moderne Unternehmen und wirken besonders eff izient, wenn sie direkt vor Ort, in der eigenen Firma, durchgeführt werden.

Ihre Vorteile bei betriebsinter-

nen Seminaren und Trainings:

Einsparungen von reise- und organisations be dingten Kosten

Planungssicherheit durch indi viduelle Termin -absprachen

Fallbeispiele aus Ihrem Unter-nehmen erleichtern die Umsetzung in den Arbeits-alltag und fördern den Erfahrungs austausch.

Unsere Inhouse-Maßnahmen werden von Top-Trainern und -Referenten auf die in di viduellen Bedürf nisse Ihres Unter nehmens zugeschnitten – sowohl beim Indivi dual trai ning als auch bei Seminaren und Lehr gängen für Gruppen.

Nutzen Sie unsere Kundenberater für eine uali zierte Beratung und persönliche Betreuung.Tel. 0800 84 84 006 (in Deutschland kostenfrei) [email protected]

Maßgeschneidertfür Ihre Weiterbildung.

Für Unternehmen, die sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren möchten, übernehmen wir die Planung, Abwicklung und Evaluation von Personalentwicklung und Weiterbildung. www.tuv.com/mts

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SEMINARE

Einigegege der in dn diesser BroBroBroschschüreür angebgebebebote-nennen Seminareare unu d Ld Ld LLehrehrgängängege fühfühü rren wwiww ralsalss GaGaranantitieterrrminminm e durch.h. SSieSie hhaben damit absoluoluluttete PlaPlanunn gsssisichherrheiheit ft ür IhrhrIh e We Weieititerbererbilildunng. Sieie e wiswisssenn scschonhon WWWbeibeii der Ar Ar Anmemelduldung,ng,g, ddass s s SSie IIhr SSememimiinar mitmit 101 0%0%iger SiSicchcherheheheiiit it zu IhIhrem emausauausgegewgewählähltenten TTermmimin un und an IhrIhremm WunWunscschortortrt beei ui uuuns s absbsa olvolvieriereren en werdden.

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INHALT

Seminare Datenschutz

Umfassende Kompetenz im DatenschutzIhr Weg zum Datenschutzauditor (TÜV) bzw.

Externen Datenschutzbeauftragten (TÜV) 6

Ihr Pers ert TÜV- erti kat

TÜV Rheinland Group. Umfassende Kompetenz im Datenschutz 36

Seminare für fundiertes FachwissenDatenschutzfachkraft Neu! 8

Datenschutzbeauftragter (TÜV) Neu! 10

Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV) Neu! 13

Datenschutzauditor (TÜV) Neu! 15

Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) Neu! 18

Datenschutz / Datensicherheit kompakt – für Entscheider Neu! 20

Seminare zur regelmäßigen FortbildungFachkundevertiefung für Datenschutzbeauftragte Neu! 21

Datenschutz Update – Fortbildung für Datenschützer 23

IT-Grundlagen für Datenschutzbeauftragte 1 (Basisseminar) 25

IT-Grundlagen für Datenschutzbeauftragte 2 (Vertiefungsseminar) Neu! 2

Compliance und Datenschutz 29

Social Media und Datenschutz 30

Social Media Grundlagen (Module 1–4). Online-Training 32

Verfahrensverzeichnisse und Vorabkontrolle Neu! 34

Gesetzeskonformer Datenschutz in der Cloud 38

Beschäftigtendatenschutz – Aktuelles Grundlagenwissen 40

Datenschutz bei Finanzdienstleistern 42

Datenschutz in medizinischen Einrichtungen 44

Interne Datenschutzaudits. Live-Online-Training Neu! 46

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INHALT

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Was wir sonst noch bietenInhouse-Seminare 2

Garantietermine – 100 % planungssicher! 3

Methodenkompetenz und Führungs-Know-how aufbauen und anwenden 3

Compliance-Lehrgänge 4

Die Serviceleistungen der TÜV Rheinland Akademie 48

OrganisatorischesAllgemeine Geschäftsbedingungen 49

Der schnelle Weg zum Seminar 50

Bei den Seminar- und Lehrgangsbezeichnungen sind immer

weibliche und männliche Personen gemeint.

Die TÜV Rheinland Akademie bietet ein umfassen-des Seminarangebot für IT-Manager und IT-Sicherheits-verantwortliche. Weitere Informationen unter: Tel. 0800 84 84 006 oder www.tuv.com/seminare-it

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IHR WEG ZUM DATENSCHUTZ-PROFI

Datenschutzauditor (TÜV) / Exter-ner Datenschutzbeauftragter (TÜV).

Professionell organisierter und gelebter Datenschutz gehört in alle Unternehmen.Auch der Unternehmenserfolg hängt von einem vertrauensvollen und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten ab.

Sind in Ihrem Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter mit der automatisierten Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, so ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.

Die dafür erforderliche Fachkunde erhalten Sie in unserem Lehrgang „Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ (Sem.-Nr. 32110). Darauf aufbau-end bieten wir die uali zierung zum „Datenschutzauditor (TÜV)“ (Sem.-Nr. 32114) und / oder „Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ (Sem. Nr. 32140) an.

Je nach persönlicher Eingangsvoraussetzung können für die Auf-baulehrgänge Vor uali kationen auf Nachweis anerkannt werden – sprechen Sie uns an!

Modul 1

Datenschutzbeauftragter (TÜV)

(oder Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV))Vermittlung und Vertiefung von Fachwissen im Sinne des

§ 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Modul 2

Datenschutzauditor (TÜV)Externer Datenschutz-

beauftragter (TÜV)

Modul 2

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TÜV RHEINLAND ZERTIFIZIERT

Ihr PersCert TÜV-Zertifikat.

Die Prüfungen am Ende der Lehrgänge mit der Abschlussbezeich-nung (TÜV) werden von der unabhängigen Personenzerti zierungs-stelle PersCert TÜV von TÜV Rheinland abgenommen. Nach bestan-dener Prüfung erhalten Sie von PersCert TÜV ein erti kat, das Ihre

uali kation bescheinigt. PersCert TÜV dokumentiert die Anforde-rungen an Ihren Abschluss auf der weltweit zugänglichen Internet-plattform www.certipedia.com unter dem Prüfzeichen mit der ID des jeweiligen Lehrgangs.

Darüber hinaus bietet Ihnen PersCert TÜV die Möglichkeit, Ihre uali kation auf certipedia unter einer individuellen ID zu werb-lichen wecken darzustellen. Weitere Informationen nden Sie unter www.certipedia.com

Certipedia.

Die Online- erti katsdatenbank Certipedia zeigt den Unterschied: Alle von TÜV Rheinland zerti zierten Produkte, Leistungen, Unter-nehmen, S steme und uali kationen. Gründ-lich dokumentiert und weltweit zugänglich. www.certipedia.com

www.tuv.comID 0000038689

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Datenschutzfachkraft.

Basis-Know-how zur Unterstützung des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen.Ein wirksamer Datenschutz ist für das rechtssichere Führen von Unternehmen und Behörden unerlässlich. Das operative Tagesge-schäft zeigt aber, dass Datenschutzbeauftragte (DSB) mit den diesen zur Verfügung stehenden Ressourcen oftmals nicht in der Lage sind, die vielfältigen Aufgaben zuverlässig wahrzunehmen. „Wichtigere Aufgaben“, Urlaubstage und krankheitsbedingte Ausfälle minimieren diese ohnehin knappen Ressourcen. Wie aber stellt ein Unternehmen nachhaltig einen funktionsfähigen Datenschutz sicher, wenn der einzige Know-how-Träger und Ansprechpartner zum Thema Daten-schutz nur begrenzt verfügbar ist? Personen mit einer Ausbildung zur Datenschutzfachkraft können als Datenschutzassistent fungieren, Datenschutzbeauftragte bei deren Arbeit entlasten und diese fachge-recht unterstützen.

Ihr Nutzen Sie werden zum fachlich kom-

petenten Ansprechpartner und können praktische Aufgaben-stellungen des Datenschutzes selbstständig lösen.

Sie sichern eine funktionie-rende, ef ziente Datenschutz-kontrolle und helfen bei Aufbau und P ege eines r-menspezi schen Datenschutz-management-Systems.

Inhalt Rechtsgrundlagen Datenschutz Aufgaben des Datenschutz-

beauftragten und der Daten-schutzfachkraft (nach § 4g BDSG)

Aufbau und P ege der Daten-schutz-Dokumentation in der Praxis

Basiswissen zur Unterstützung bei Planung, Durchführung und Auswertung von Daten-schutz-Audits (z.B. nach § 9 BDSG)

Praxisprobleme im Daten-schutz und deren Lösung

Abschlusstest

ZielgruppePersonen, die sich einen kom-pakten Überblick über das Thema Datenschutz machen möch-ten, um ihren Datenschutzbe-auftragten zu unterstützen und zu vertreten, sowie interessierte Personen aus den Bereichen IT, Personalabteilung, Controlling, Marketing und Betriebsratsmit-glieder, die ihr Wissen um das Thema „Datenschutz“ vertiefen möchten.

SEMINARE

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Neu!

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SEMINARE

AbschlussBei erfolgreichem Abschluss-test erhalten Sie ein erti kat der TÜV Rheinland Akademie GmbH.

TrainerDirk-Michael Mülot, Wirtschafts-informatiker, externer Daten-schutzbeauftragter und Unter-nehmensberater im IT-Bereich, TÜV-zerti zierter Datenschutz-auditor, Sachverständiger im Bereich Datenschutz und Daten-sicherheit sowie IT-Forensik.

Oder:

Robert Graf, Externer Daten-schutzbeauftragter für einen Konzern, Sachverständiger im Bereich Datenschutz und Daten-sicherheit.

Beide führen ein Sachverstän-digenbüro für Datenschutz und Datensicherheit.

HinweisIm Preis enthalten ist das Fach-buch „Datenschutz – Eine Vor-schriftensammlung“ des Verlags TÜV Media GmbH.

Seminar-Nr. 32150

Hannover 24.–25.08.2015

Köln 03.–04.12.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 990,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.1 8,10 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32150

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Datenschutzbeauftragter (TÜV).

Fachkunde im Sinne des § 4f Bundesdaten-schutzgesetz (BDSG). Qualifikation mit anerkanntem Abschluss.Fast jedes Unternehmen bearbeitet im Rahmen der modernen Daten-verarbeitung personenbezogene Daten von Kunden und Lieferanten sowie von den eigenen Mitarbeitern. Sind in Ihrem Unternehmen mehr als neun Mitarbeiter mit der Bearbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu bestellen. Dieser muss außer der erforderlichen Zuverlässigkeit auch die ent-sprechende Fachkunde besitzen.

Ihr Nutzen Sie erhalten Fachkenntnisse

im Sinne des § 4f BDSG, um Ihre Aufgaben als Datenschutz-beauftragter (DSB) noch profes sioneller und effektiver zu meistern.

Die Einführung des Daten-schutzes stellt besondere Anforderungen an Unterneh-men. Erfahren Sie, wie Sie das „P ichtprogramm“ von „nice-to-have“ trennen.

Dieses Modul des Gesamtlehr-gangs zum Datenschutzaudi-tor (TÜV) (Sem.-Nr. 32114) ist als Teilbeitrag zur Erbringung des Fachkundenachweises und des Fortbildungsnachweises für anerkannte Sachverstän-dige beim Unabhängigen Lan-deszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geeignet.

Inhalt Überblick über das Daten-

schutzrecht Ursprung und Entwicklung des

Datenschutzrechts Bundesdatenschutzgesetz und

speziellere Regelungen Aufbau und Gliederung des

BDSG – die wichtigsten Para-grafen zur Umsetzung

Organisation von Datenschutz und Datensicherheit im Unter-nehmen - Bestellung eines DSB - Rechte und P ichten des DSB - Eingliederung des DSB in die Organisation und Kommuni-kationskette

- Datenschutz-Organisation in einem Konzern

Die operativen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten - Registerführung: Dokumen-tation relevanter Verfahren

- Erstellung und Implemen-tierung eines Basis-Daten-schutzkonzeptes

- Auskunfts- und Benachrich-tigungsroutinen

SEMINARE

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Neu!

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SEMINARE

- Zuverlässigkeitsprüfung bei neuen und geplanten Systemen

- Erarbeiten eines Soll-Ist- Vergleiches und dessen Aus-wertung

- Erstellung und Umsetzung eines betriebsspezi schen Maßnahmenkataloges

- Auftragsdatenverarbeitung - Datensicherheitsniveau de nieren

- Verantwortlichkeiten präzisieren

- Richtlinien zur Umsetzung erstellen

Betriebsindividueller Ablauf zur Herstellung der Basissicher-heit im Unternehmen - Erfordernisse erkennen und an die IT-Grundschutz-Kata-loge anpassen

- Gesetzliche Anforderungen und eigene Sicherheits-bedürfnisse kombinieren

Auswahl, Entwicklung und Integration technischer Sicher-heitskonzepte - Praktische Realisierung der Kontrollen nach § 9 BDSG

- Risikopotenziale und Lösungsbeispiele aus der Praxis

- Kontrollmechanismen und Schutzmaßnahmen im Rah-men der IT-Grundschutz-Kataloge

Projekt Datenschutz und der Transfer in die betriebliche Praxis - Fallbearbeitung in der täg lichen Arbeit des Daten-schutzbeauftragten

- Risiken und Kon ikte in der täglichen Arbeit des Daten-schutzbeauftragten

90-minütige Fachkundeprü-fung zum Datenschutzbeauf-tragten (TÜV)

Zielgruppe Etablierte und zukünftige

Datenschutzbeauftragte Mitarbeitende aus Revision,

Qualitätsmanagement, Rechts-abteilung und Organisation

Folgender Personenkreis soll laut BDSG nicht zum Daten-schutzbeauftragten bestellt werden, kann sich jedoch im Lehrgang einen fundierten Überblick zum Thema ver-schaffen: IT-Leitung, Personal-leitung und Geschäftsführung.

AbschlussAusführliche Informationen zum Abschluss nden Sie auf Seite .

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

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SEMINARE

HinweisIm Preis enthalten ist das Fach-buch „Datenschutz – Eine Vor-schriftensammlung“ des Verlags TÜV Media GmbH.

Seminar-Nr. 32110

Köln 07.–10.09.2015

Hamburg 05.–08.10.2015

Berlin-Spandau 12.–15.10.2015

Stuttgart 19.–22.10.2015

Hannover 02.–05.11.2015

Köln 16.–19.11.2015

Leipzig 16.–19.11.2015

München 23.–26.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 1. 00,– € zzgl. MwSt.Endpreis 2.023,– € inkl. 19% MwSt.

Preis je Prüfung 225,– € zzgl. MwSt. Endpreis 26 , 5 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32110

www.tuv.comID 0000026192

Seminarempfehlung:

Seminar-Nr. 32410Diese Spezialausbildung für Datenschutzbeauf-tragte in Kanzleien bieten wir gemeinsam mit unserem Partner DATEV an.Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:Florian Schroers Tel. 0221 806 3315

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Behördlicher Datenschutz-beauftragter (TÜV).

Behördliches Datenschutzrecht und Datenschutzmanagement.Fast jede Behörde bearbeitet im Rahmen der modernen Datenver-arbeitung personenbezogene Daten. Diese beziehen sich auf Bürge-rinnen und Bürger, aber auch auf die eigenen Mitarbeiter.

Ihr Nutzen Sie erhalten notwendige Fach-

kenntnisse im Sinne des § 4 f BDSG.

Als Leiter einer datenschutz-rechtlich verantwortlichen Stelle erhalten Sie sowohl Basiswissen für Ihr Daten-schutzmanagement als auch weitgehende praxisorientierte Hinweise.

Teil 1 – Seminar-Nr. 32310InhaltBehördliches Datenschutzrecht und Datenschutzmanagement Einführung und Überblick

über das Datenschutzrecht EU-Recht / Bundesrecht Leitung einer datenschutz-

rechtlich verantwortlichen Stelle

Der behördliche DSB Die Personalvertretung Organisation des behördlichen

Datenschutzes Bestimmung der Verant-

wortungsbereiche Datenschutzmanagement Behördliches Datenschutz-

konzept - De nition der Ziele des Datenschutzmanagements

- Behördeninterne Abläufe

- Rechte betroffener Personen - Abgrenzung gegenüber ande-ren Konzepten

TrainerThomas Engelien-Schulz, Autor des „Praxishandbuchs des Daten-schutzes bei Bundesbehörden“. Er führt in einem Bundesressort Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung durch.

Seminar-Nr. 32310

Köln 07.–08.09.2015

Hamburg 22.–23.09.2015

Köln 16.–17.11.2015

München 23.–24.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 990,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.1 8,10 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32310

SEMINARE

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Neu!

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SEMINARE

Teil 2 – Seminar-Nr. 32320InhaltTechnisch-organisatorische Maß-nahmen Auswahl, Entwicklung und

Integration technischer Sicher-heitskonzepte

Betriebsindividueller Ablauf für die Basissicherheit im Unternehmen

Das Projekt Datenschutz und der Transfer in die betrieb liche Praxis

90-minütige Prüfung zum „Behördlichen Datenschutz-beauftragten (TÜV)“

HinweisInhalt und Referenten entspre-chen Tag 3–4 des Lehrgangs „Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ (s. Seite 10); das genannte Fach-buch ist enthalten.

AbschlussAusführliche Informationen zum Abschluss nden Sie auf Seite .

VoraussetzungFür den Erwerb des persönlichen Zerti kats wird die Teilnahme an Teil 1 und Teil 2 des Seminars sowie das Bestehen der Prüfung vorausgesetzt.

Seminar-Nr. 32320

Köln 09.–10.09.2015

Hamburg 07.–08.10.2015

Berlin-Spandau 14.–15.10.2015

Stuttgart 21.–22.10.2015

Hannover 04.–05.11.2015

Köln 18.–19.11.2015

Leipzig 18.–19.11.2015

München 25.–26.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 850,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.011,50 € inkl. 19% MwSt.

Preis je Prüfung 225,– € zzgl. MwSt. Endpreis 26 , 5 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32320

www.tuv.comID 0000033787

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Datenschutzauditor (TÜV).

Effizientes Datenschutzmanagement sowie erfolgreiche Planung, Durchführung und Dokumentation von Datenschutzaudits.Ein Datenschutzmanagementsystem, das den gesetzlichen Anfor-derungen und der betrieblichen Datenschutzpolitik gerecht wird, ist für Unternehmen ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor und oft-mals Vertragsgegenstand in den Kundenverträgen. Eine zentrale Rolle für Qualität und Effektivität eines solchen Systems spielt der Datenschutz auditor, der regelmäßige, unabhängige Datenschutz-audits im Unternehmen durchführt. Dabei prüft er, ob die Anforde-rungen rechtskonform erfüllt sind, und zeigt gegebenenfalls Wege zur Optimierung auf und begleitet die Umsetzung fachlich.

Ihr Nutzen Sie lernen die Anforderungen

an ein ef zientes Datenschutz-managementsystem kennen, von der Planung über die Ein-führung bis hin zu Aufrecht-erhaltung und P ege.

Sie verfügen über das not-wendige Handwerkszeug, um erfolgreich Datenschutzaudits zu planen, durchzuführen und auszuwerten.

Dieses Modul zum Daten-schutzauditor (TÜV) ist als Teilbeitrag zur Erbringung des Fachkundenachweises und des Fortbildungsnachweises für anerkannte Sachverstän-dige beim Unabhängigen Lan-deszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geeignet.

Inhalt Basiswissen zur Datenschutz-

politik als zielgerichtete Orien-tierung (Unternehmensziele, Handlungsgrundsätze)

Anforderung an den Aufbau eines Datenschutzmanage-mentsystems - Elemente eines Datenschutz-managementsystems

- Prozessmodelle für den Auf-bau und die Einführung eines Datenschutzmanage-mentsystems

- Methoden, Techniken und Hilfsmittel

- Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse

Implementierung, Inbetrieb-nahme und Einführung des Datenschutzkonzeptes

Dokumentation des Daten-schutzmanagementsystems (Datenschutzkonzept, Verfah-rens- und Arbeitsanweisungen)

SEMINARE

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Neu!

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SEMINARE

Beziehungen zu anderen betrieblichen Management-systemen (DIN EN ISO 9000 ff., 2 001 ff.),

Zielsetzung von Audits Anforderungen an interne

Audits und den internen Auditor (mit zahlreichen Praxis beispielen)

Planung und Vorbereitung eines Datenschutzaudits

Durchführung von Audits - Interviews als Informations-quelle

- Dokumentensichtung vor Ort - Prüfung der technischen Aus-stattung

- Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation

- Prüfung der technischen und organisatorischen Siche-rungsmaßnahmen

- Begehungen Auswertung, Prüfbericht und

Folgemaßnahmen Erstellen des Auditberichtes Verfolgung von Maßnahmen Vorstellung von Hilfsmitteln

(Checklisten, Fragenkatalog, Auditpläne, Abweichungsbe-richte)

Im Anschluss 90-minütige Prüfung zum Datenschutz-auditor (TÜV).

ZielgruppeDatenschutzbeauftragte, Externe Datenschutzbeauftragte, Revi-soren, Managementbeauftragte,

Führungskräfte, QM-Beauftragte, Projektleiter, IT-Sicherheitsbeauf-tragte, Wirtschaftsprüfer.

VoraussetzungenTeilnahme an dem Seminar „Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ (Sem.-Nr. 32110) oder eine gleichwertige Ausbildung.

AbschlussAusführliche Informationen zum Abschluss nden Sie auf Seite .

TrainerZ.B. Dirk-Michael Mülot, Wirt-schaftsinformatiker, externer Datenschutzbeauftragter und Unternehmensberater im IT-Bereich.

Oder:

Robert Graf, externer Daten-schutzbeauftragter für einen Konzern, Sachverständiger im Bereich Datenschutz und Daten-sicherheit.

Oder:

Carsten Knoop, M.Sc., Dipl.- Wirtschaftsinformatiker, Unter-nehmensberater für Datenschutz und Informationssicherheit, externer Datenschutzbeauf-tragter.

Alle Referenten führen jeweils ein Sachverständigenbüro für Daten-schutz und Datensicherheit.

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SEMINARE

Seminar-Nr. 32114

Köln 03.–06.08.2015

Hannover 21.–24.09.2015

Hamburg 12.–15.10.2015

Stuttgart 09.–12.11.2015

Berlin-Spandau 23.–26.11.2015

Köln 07.–10.12.2015

München 14.–17.12.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 1.900,– € zzgl. MwSt.Endpreis 2.261,– € inkl. 19% MwSt.

Preis je Prüfung 320,– € zzgl. MwSt. Endpreis 380,80 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32114

www.tuv.comID 7511150561

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Zwei Fragen an…

Dipl.-Ing. Robert Graf, Freier Sachverständiger Datenschutz & Datensicherheit & IT-Forensik

Herr Graf, wodurch wird der Praxisbezug in der Lehrgangsreihe zum Datenschutzauditor sichergestellt?

Dies gewährleisten wir durch den Einsatz von erfahrenen Trainern und Referenten, die über eine jahrelange Berufspraxis verfügen.

Was sind aus Ihrer Sicht die besonderen Vorteile der TÜV Rhein-land Datenschutzseminare?Zunächst einmal der modulare Aufbau der Lehrgangsreihe. So können die Teilnehmer genau die Seminare buchen, die ihrem Kenntnisstand entsprechen und für eine erfolgreiche Tätigkeit im Bereich Daten-schutz und Datensicherheit erforderlich sind. Des Weiteren stehen wir als Referenten auch nach den Veranstaltungen immer wieder in Kon-takt zu den Teilnehmern.

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ExternerDatenschutzbeauftragter (TÜV).

Dienstleistung Datenschutz. Wie Sie als externer DSB Kunden gewinnen und Ihre Tätigkeit professionell ausüben.Viele Unternehmen greifen beim Thema Datenschutz auf professio-nelle Beratung von außen zurück. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die kosten- und zeitintensive Einarbeitung und Weiterbildung eige-nen Personals entfällt. Der Einsatz von externen Datenschutzbeauf-tragten (DSB) hingegen ist durch ein de niertes Zeitbudget kalkulier-bar. Mit der Praxiserfahrung und dem Expertenwissen von externen DSB können erforderliche Maßnahmen oft schneller und mit gerin-gerem Aufwand umgesetzt werden. Aber nur die Anbieter, die Daten-schutz professionell umsetzen und Kunden kompetent beraten kön-nen, werden sich am Markt behaupten. Eine fundierte Ausbildung für externe Datenschutzbeauftragte ist dazu unerlässlich, zumal der „Düsseldorfer Kreis“ erhebliche Anforderungen an die umfangreiche Fachkunde eines externen Datenschutzbeauftragten stellt.

Ihr Nutzen Sie erhalten vertiefende Fach-

kenntnisse im Sinne des § 4 f BDSG, um Ihre Aufgaben als externer Datenschutzbeauf-tragter professionell und effek-tiv gemäß den Anforderungen des „Düsseldorfer Kreises“ zu meistern.

Sie erfahren alles über die rechtliche Absicherung Ihrer Tätigkeit und pro tieren von den wertvollen Tipps erfah-rener „externer Datenschutz-beauftragter“.

Mit Ihrem persönlichen Zer-ti kat als „Externer Daten-schutzbeauftragter (TÜV)“ dokumentieren Sie Ihre Daten-schutzkompetenz und können mit dem TUVdotCom-Signet für Ihre Tätigkeit werben.

Inhalt Aktuelle Entwicklungen aus

Gesetzgebung und Rechtspre-chung zur Tätigkeit und Kom-petenz eines „externen Daten-schutzbeauftragten“

Vertragsgestaltung für externe DSB, Haftungsmanagement, Werbung, Marketing, Wett-bewerbsrecht etc.

Fallstricke bei der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauf-tragter und rechtliche Absi-cherung

Chancen und Risiken des Marktes für externe DSB

Erwartungen Ihrer Mandanten Spielarten des externen DSB Zeitmanagement und

Mandantenmanagement Kostenkalkulation Elemente eines Datenschutz-

managementsystems

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Neu!

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SEMINARE

Methoden, Techniken und Hilfsmittel

Prozessmodelle für den Auf-bau und die Einführung eines Datenschutzmanagement-systems

Beziehungen zu anderen betrieblichen Management-systemen (DIN EN ISO 9000 ff., 2 001 ff.),

Ist-Erfassung und -Analyse, Schwachstellenermittlung, Risikoanalyse

Datenschutzrelevante Struk-turen bei Ihren Mandanten systematisch analysieren und optimieren

Implementierung, Inbetrieb-nahme und Einführung des Datenschutzkonzeptes

Dokumentation des Daten-schutzmanagementsystems (Datenschutzkonzept, Verfah-rens- und Arbeitsanweisungen)

90-minütige Fachkundeprü-fung zum „Externen Daten-schutzbeauftragten (TÜV)“

ZielgruppeEtablierte und künftige externe Datenschutzbeauftragte.

VoraussetzungenTeilnahme an dem Seminar „Datenschutzbeauftragter (TÜV)“ (Sem.-Nr. 32110) oder eine gleichwertige Ausbildung.

AbschlussAusführliche Informationen zum Abschluss nden Sie auf Seite .

TrainerRA Dr. Frank Andexer, Rechts-anwalt bei den BAUMEISTER Rechtsanwälten Münster / West-falen. Zerti zierter Informa-tions-, Telekommunikations- und Medienrechtsexperte mit dem Schwerpunkt Datenschutz.

Dirk-Michael Mülot, Wirtschafts-informatiker, externer Daten-schutzbeauftragter.

HinweisErgänzend zu diesem Seminar empfehlen wir das Seminar „Datenschutzauditor (TÜV)“, Sem.-Nr. 32114.

Seminar-Nr. 32140

Köln 14.–16.09.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 1.425,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.695, 5 € inkl. 19% MwSt.

Preis je Prüfung 320,– € zzgl. MwSt. Endpreis 380,80 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32140

www.tuv.comID 0000033788

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Datenschutz / Datensicherheitkompakt – für Entscheider.

Die wichtigsten rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen im Überblick.Datenschutz nimmt eine immer wichtigere Stellung in Unternehmen ein. Und das IT-Sicherheitsgesetz steht vor der Tür. Eine Heraus-forderung für Sie als Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Berater oder Betriebsrat. Für Sie ist es unerlässlich, die wichtigsten Fakten zu ken-nen. Nur dann ist Ihnen professionelles, weitsichtiges Handeln und Entscheiden möglich, um – last not least – Haftungsrisiken und Imageverlust für Ihr Unternehmen bzw. Sie selbst zu vermeiden.

Ihr Nutzen Sie wissen, welche rechtlichen,

technischen und organisa-torischen Anforderungen an den Datenschutz bzw. an die Datensicherheit Sie im Unter-nehmen unbedingt beachten sollten.

Sie sind als Führungskraft ver traut mit Ihren Rechten, P ichten und (persönlichen) Haftungsrisiken sowie mit den Möglichkeiten und Gren-zen der Delegation von Daten-schutzaufgaben an Beauftragte.

Sie kennen die Grundzüge eines rechtssicheren Daten-schutz- bzw. Datensicherheits-managements.

InhaltDatenschutz Aktuelles Datenschutzrecht Rahmenbedingungen Der Datenschutzbeauftragte

und seine Aufgaben Fahrplan und wichtigste

Punkte für ein gesetzeskonfor-mes Datenschutzmanagement

Datensicherheit Norm ISO 2 001 Begriffe Organisation der Informations-

sicherheit Einführung eines Sicherheits-

managements Geeignete Maßnahmen

ZielgruppeGeschäftsführung, Führungs-kräfte, IT-Verantwortliche, Unter-nehmensberater, Betriebsräte.

TrainerElmar Brunsch, Datenschutzsach-verständiger, Auditor und Bera-ter für IT-Security, unterstützt bei der Einführung von Datenschutz- und Informationssicherheits-managementsystemen, externer Datenschutzbeauftragter.

Seminar-Nr. 32149

Berlin-Spandau 02.09.2015

Köln 01.12.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 560,– € zzgl. MwSt.Endpreis 666,40 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32149

SEMINARE

Neu!

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Fachkundevertiefung fürDatenschutzbeauftragte.

Zur Erhaltung der erforderlichen Fachkunde gemäß § 4f Abs. 3 Satz 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).In diesem Seminar können Sie Ihre Fachkunde nach § 4f BDSG ver-tiefen und auf den neuesten Stand bringen. Neben den Auffang-gesetzen (Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetze, kirch-liche Datenschutzgesetze) gibt es eine Vielzahl bundesrechtlicher Vorrangnormen und EU-Grundverordnungen, die Datenschutzbeauf-tragte kennen müssen, wie z.B. solche aus dem BetrVG, TKG, Kunst-UrhG, BGB, PAuswG, UrhG, StGB, SGB. Anhand praxisnaher Beispiele wird erläutert, wie Datenschutzbeauftragte den daraus resultierenden Anforderungen in ihrem operativen Geschäft gerecht werden können.

Ihr Nutzen Sie erhalten vertiefende Fach-

kenntnisse zu den daten-schutzrelevanten Vorrangnor-men und wie diesen im Alltag zu entsprechen ist.

Erfahren Sie alles über die rechtlichen „Nebenschau-plätze“ des Datenschutzes, wel-che erhebliche Haftungsrisiken bergen, wenn sie von den Unternehmen nicht beachtet werden.

Mit Ihrem erworbenen Fach-wissen können Sie Ihre Verant-wortlichen (IT-Leiter, Personal-leiter, Mitarbeitervertretung und Geschäftsführung) dabei unterstützen, den Umgang mit personenbezogenen Daten „Compliance-konform“ auf-zuzeigen und rechtskonform sicherzustellen.

Inhalt Findung relevanter Vorrang-

normen und Abwägung der Anwendbarkeit

Datenschutzrelevante Vor-rangnormen im Bereich des Mitarbeiterdatenschutzes: Betriebsverfassungsgesetz, Personalrecht, Sozialrecht

Datenschutzrelevante Vorrang-normen in den Bereichen Telekommunikations- und Telemedienrecht, Kunst- Urhebergesetz

Weitere Gesetze mit Daten-schutzrelevanz: Meldegesetze, Personalausweisgesetz, Steuer-gesetze, Bürgerliches Gesetz-buch, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung, Straf-gesetzbuch, Urheberrecht, diverse Sozialgesetzbücher, kirchliche Gesetze

Datenschutzrelevante EU-Ver-ordnungen und Richtlinien

SEMINARE

Neu!

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SEMINARE

Gesetze und „das gesprochene Recht“ – Urteile und Kommen-tierungen

Besondere Anforderungen des Datenschutzes an Berufs-geheimnisträger

DIN-ISO-Normen und ihre Auswirkungen auf die daten-schutzgerechte Umsetzung im operativen Tagesgeschäft eines Unternehmens

Diverse Möglichkeiten zur Fin-dung, Erstellung und P ege der „Verfahrensverzeichnisse“

Professioneller Umgang mit § 42a BDSG (Informations-p icht bei Datenpannen)

Besondere Anforderungen an die Datenträgervernichtung

Datenschutzbeauftragte und Beweissicherung – forensische Grundlagen

Zielgruppe(Externe) Datenschutzbeauf-tragte, Datenschutzassistenten sowie alle, die ihr Wissen rund um den Datenschutz praxis-orientiert vertiefen wollen.

VoraussetzungenAbschluss als Datenschutzbeauf-tragter (TÜV), Externer Daten-schutzbeauftragter (TÜV) oder vergleichbare Kenntnisse.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

Seminar-Nr. 32137

Köln 17.–18.09.2015

München 08.–09.10.2015

Hamburg 15.–16.12.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 990,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.1 8,10 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32137

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Datenschutz Update –Fortbildung für Datenschützer.

Neueste Entwicklungen im Datenschutz mit praxisorientiertem Erfahrungsaustausch für Datenschutzbeauftragte.Nichts ist so beständig wie der Wandel. Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen im Datenschutz, damit Sie Ihre Datenschutz-organisation auf dem neuesten Stand halten. Nach § 4 f Abs. 2 Bun-desdatenschutzgesetz (BDSG) sind Sie verp ichtet, sich als Daten-schutzbeauftragter über aktuelle Neuerungen auf dem Laufenden zu halten und Ihr Fachwissen zu vertiefen. Dieses Seminar bringt Sie auf den neuesten Kenntnisstand, damit Sie auch in Zukunft als kom-petenter Ansprechpartner in Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.

Ihr Nutzen Nutzen Sie die Plattform zum

Erfahrungsaustausch mit ande-ren Seminarteilnehmenden.

Stellen Sie Ihre persönlichen Fachfragen und diskutieren Sie aktuelle Probleme.

Vergleichen Sie den derzeitigen Entwicklungsstand Ihres Datenschutzmanagements mit den erforderlichen Verfahren und Standards.

Sie erhalten eine Teilnahme-bescheinigung, die Ihre Aus-bildung gegenüber Auf-sichtsbehörden, Kunden und Zerti zierern dokumentiert.

Inhalt Neues rund um den Daten-

schutz - Aktuelle Rechtsfälle und Ent-scheidungen der Gerichte

- Tätigkeiten und Vorhaben der Aufsichtsbehörden

- Neues aus dem „Düsseldorfer Kreis“ und die Bedeutung für die Umsetzung

- Internationaler Datenschutz „Datenschützer unter sich“ –

Moderierter Erfahrungsaus-tausch der Teilnehmer und Teilnehmerinnen

ZielgruppeDatenschutzbeauftragte, Externe Datenschutzbeauftragte, Daten-schutzassistenten sowie alle Inte-ressenten, die ihr Wissen rund um den Datenschutz praxisorien-tiert vertiefen wollen.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

SEMINARE

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SEMINARE

Hinweis Informieren Sie uns vorab über

Ihre persönlichen Themen-wünsche. Die Referenten diskutieren diese im Rahmen des Seminars.

Das Seminar „Fachkunde-vertiefung für Datenschutz-beauftragte“ zum Themen-schwerpunkt bundesrechtliche Vorrangnormen, EU-Grund-verordnungen und zur Vertie-fung operativer Aufgaben kön-nen Sie unter Sem.-Nr. 3213 buchen.

Seminar-Nr. 03027

Berlin-Spandau 17.09.2015

Köln 19.10.2015

Frankfurt/M. 02.11.2015

Hamburg 04.11.2015

München 05.11.2015

Leipzig 26.11.2015

Dortmund 01.12.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 560,– € zzgl. MwSt.Endpreis 666,40 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-03027

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Kennen Sie schon unsere Blended-Learning-Kurse E-Trainer (TÜV) / E-Moderator (TÜV)? Lernen Sie Online- Meetings erfolgreich durchzuführen. Weitere Informationen nden Sie unter www.tuv.com/e-learning

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IT-Grundlagen für Datenschutz-beauftragte 1 (Basisseminar).

Verstehen Sie die grundlegenden Begriffe und Prozesse der Informationstechnologie.Mit fortschreitender Nutzung der IT und des Internets müssen Daten-schutzbeauftragte zur erfolgreichen Bewältigung ihrer Aufgaben grund-legende Kenntnisse in den relevanten Technologien besitzen. Ver-ständnis- und Kommunikationsprobleme mit der EDV-Abteilung stellen ein vermeidbares Risiko für das Gelingen jedes Datenschutzkon-zeptes dar. Um mit den Kollegen aus der EDV-Abteilung zusammenzu-arbeiten, ist es unerlässlich, deren Sprache zu verstehen. Oft fehlt es an der nötigen Wissensgrundlage, was zu einer vermeintlichen Abhängig-keit vom Kooperationswillen der EDV-Abteilung führen kann. Doch auch ohne ein Informatikstudium lässt sich dies ändern.

Ihr Nutzen Innerhalb von 2 Tagen ver-

fügen Sie über das IT-Grund-lagenwissen, die Eigenheiten informationstechnologischer Prozesse zu verstehen und Problembereiche richtig ein-zuordnen.

Sie sind in der Lage, in den Begriffen der IT-Verantwort-lichen zu denken, die richti-gen Fragen zu stellen und die Antworten zu beurteilen. Eine Teilnahme eignet sich insbe-sondere zur Ergänzung des Seminars „Datenschutzbeauf-tragter (TÜV)“.

Inhalt Funktion und Arbeitsweise

- von PC, Notebook, Server, Client, Terminal, Peripherie-geräte

- Datenspeicher, Daten träger, Datenlöschung, Daten-rettung

Server - Physikalische und virtuelle Server

- Serverfarmen, Computer-cluster

Netzwerke - LAN, WAN, Ethernet und Co.

Netzwerkkomponenten - Kabel, Hub, Switch, Router, Firewall, Viruswall, Proxy etc.

Betriebliche Informations-systeme - Dateisysteme, Betriebs-systeme, Individual- und Standardsoftware

- Intranet, Extranet Internet

- Routing, Internet-Services, Cloud Computing, E-Com-merce, Social Media, Tracking etc.

Sonstiges - Grundlagen der Kyptogra e - Protokolle und ihre Bedeu-tung

SEMINARE

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SEMINARE

- Datensicherung, Daten-redundanz, Datenarchi-vierung

- Schadsoftware - Applikationskontrollen, Schnittstellenmanagement, Patchmanagement etc.

- Möglichkeiten zur Steigerung der Ausfallsicherheit (USV, Notstrom etc.)

ZielgruppeAngehende sowie etablierte Datenschutzbeauftragte, die ein fundiertes IT-Grundlagenwissen erwerben möchten.

TrainerZ.B. Dirk-Michael Mülot, Wirt-schaftsinformatiker, externer Datenschutzbeauftragter und Unternehmensberater, TÜV Rheinland-zerti zierter Daten-schutzauditor.

Seminar-Nr. 32130

Köln 31.08.–01.09.2015

Hannover 28.–29.09.2015

München 12.–13.10.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 1.150,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.368,50 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32130

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IT-Grundlagen für Datenschutzbe-auftragte 2 (Vertiefungsseminar).

Datenschutzrisiken bei Informations- technologien erkennen und Schutzmaß- nahmen für IT-Systeme einleiten.Neue Technologien und Online-Angebote bieten neue Chancen für Unternehmen. Gleichzeitig steigen aber auch die mit der Nutzung verbundenen Risiken. Derzeit ist ein dramatischer Zuwachs beim Volumen und bei der Qualität von Schadcodes zu verzeichnen. Hier-bei geraten Unternehmen immer häu ger ins Visier gezielter Angriffe. Zudem stehen Soziale Netzwerke und mobile Endgeräte im Fokus der Angreifer. Datenschützer müssen die damit einhergehenden Gefah-ren kennen und auf die Einführung entsprechender Schutzmaßnah-men hinwirken.

Ihr Nutzen Sie erlangen vertiefte IT-Kennt-

nisse und können die Zusam-menhänge von Datensicher-heit und Datenschutz besser einordnen.

Sie vermeiden durch Ihr aktuelles Fachwissen mögliche Risiken.

Sie sind in der Lage, Daten-missbrauch zu erkennen und rechtssicher aufzuklären.

Sie können die Verantwort-lichen in Ihrem Unterneh-men fachgerecht dabei unter-stützen, für ausreichende und gesetzeskonforme IT-Sicher-heit zu sorgen und gleichzei-tig persönliche Haftungsrisiken nach § 43 GmbHG oder § 93 AktG bei Verletzung der Sorg-faltsp ichten bzw. nach § 34 GenG, § 25a KWG zu mini-mieren.

Vertiefen Sie Ihr praktisches Anwenderwissen direkt am System durch praxisrelevante Übungsaufgaben.

InhaltAktuelle Sicherheitsaspekte und Risiken in den Bereichen Cloud Computing Social Networking Mobile Devices Mobile Computing BYOD (Bring your own device) DLP – Data Loss Prevention Social Engineering Voice & Video over IP

Forensische Grundlagen zur Aufdeckung von Datenmiss-

brauch im Unternehmen Vermeidung von Beweismani-

pulationen bei Verwendung von Informationstechnologien

Praktische Arbeiten am PC und im Internet

SEMINARE

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Neu!

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SEMINARE

ZielgruppeDatenschutzassistenten, Daten-schutzbeauftragte, Datenschutz-manager, Datenschutzauditoren, externe Datenschutzbeauftragte, Behördliche Datenschutzbeauf-tragte, sowie Personen, die nur beiläu g mit Datenschutzauf-gaben befasst sind und die Eigen-heiten datenschutzrechtsrelevan-ter informationstechnologischer Prozesse verstehen wollen.

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

HinweisDie Teilnahme am Seminar „IT-Grundlagen für Datenschutz-beauftragte 1 (Basisseminar)“ (Sem.-Nr. 32130) wird empfoh-len, es sei denn, Sie verfügen über eine vergleichbare Quali -kation im Bereich IT.

Seminar-Nr. 32131

Köln 02.–03.09.2015

Hannover 30.09.–01.10.2015

München 14.–15.10.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 1.150,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.368,50 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32131

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Compliance und Datenschutz.

Wie Sie datenschutzrechtliche Vorschriften bei Ihren Compliance-Programmen sicherstellen.Arbeitet Ihre Compliance-Abteilung datenschutzkonform? Hat das Unternehmen eine funktionierende und ef ziente Datenschutzorga-nisation? Erfahren Sie, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen eine Compliance-Abteilung beachten muss, zum Beispiel bei internen Ermittlungen, E-Mail-Durchsuchungen oder Hinweisgebersystemen.

Ihr Nutzen Sie minimieren Rechtsrisiken

und Image-sensible Angriffs-ächen.

Sie erhalten praxisnahe Tipps für eine datenschutzrechtlich sichere Ausgestaltung Ihrer Compliance-Aktivitäten.

InhaltÜberblick zum Datenschutzrecht Bedeutung und Anforderung

des Datenschutzrechtes Anwendungsbereich des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Telemedien- und Tele-kommunikationsgesetzes

Die Reform des Datenschutzes in Europa (EU-Datenschutz-Grundverordnung)

Sicherstellung eines effektiven Datenschutzprogramms Durchführung eines daten-

schutzrechtlichen Risk Assess-ments

Aufbau einer ef zienten Daten-schutzorganisation in (inter-nationalen) Unternehmen

Gegenstand und Inhalt einer Datenschutzrichtlinie

Umgang mit unternehmens-internen und externen Daten-

üssen

Datenschutz bei Compliance- Programmen Allgemeine Anforderungen Mitarbeiter-E-Mails Datenweitergabe in die USA

bei E-Discovery Compliance Screenings Hinweisgebersysteme Zentrale Compliance-Abteilun-

gen im Konzern / Verbund

ZielgruppeCompliance-Of cer und -Mana-ger, Datenschutzbeauftragte, Revision, Rechtsabteilung.

TrainerDr. Thomas Helbing, selbststän-diger Rechtsanwalt und Experte im Datenschutz- und IT-Recht.

Seminar-Nr. 32255

München 15.10.2015

Köln 26.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 10,– € zzgl. MwSt.Endpreis 844,90 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32255

SEMINARE

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Social Media und Datenschutz.

Datenschutzrechtliche Sicherheit beim Umgang mit Sozialen Netzwerken und E-Commerce. Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko.Für ca. 80 % der deutschen Unternehmen ist das Thema Social Media im Hinblick auf Vertrieb und Marketing relevant. Soziale Netzwerke, wie Facebook, Twitter & Co., werden nicht nur genutzt, um das eigene Unternehmen zu präsentieren, sondern auch um potenzielle Kunden zu involvieren. Für Unternehmen ist es nicht einfach, den eigenen Webauftritt bzw. das eigene Social Media-Engagement rechts-sicher zu gestalten. Dies liegt nicht zuletzt am stetigen Wandel inter-netrelevanter Vorschriften und Rechtsprechung. Datenschutzbeauf-tragte, Mitarbeitende aus Marketing und Rechtsabteilungen erhalten in diesem Seminar einen vertieften Überblick über datenschutzrele-vante Fragen des unternehmensinternen Umgangs mit Social Media sowie einen ersten Einblick in wichtige Nebengebiete, wie Marken-recht, Werberecht, Schutz der Persönlichkeit und Haftungsfragen.

Ihr Nutzen Sie können die Social Media-

Aktivitäten Ihres Unterneh-mens unter datenschutz-rechtlichen Gesichtspunkten beurteilen.

Sie sind fachkompetenter Ansprechpartner in Bezug auf Chancen und Risiken von Social Media für Ihr Unter-nehmen.

Sie können gegenüber Ihrem Unternehmen klare Hand-lungsempfehlungen in Bezug auf Social Media aussprechen.

Sie wissen, was Ihr Unterneh-men bei der Einführung von Social Media-Guidelines und Social Media-Strategien beach-ten sollte.

Inhalt Grundlagen des Datenschut-

zes bei Social Media, Online- Werbung und E-Commerce

Vorgaben des Telemedien-gesetzes (TMG) und des Bun-desdatenschutzgesetzes (BDSG)

Datenschutzerklärungen Einwilligung in die Nutzung

von Daten Rechtliche Beurteilung des

Datenschutzes bei - Like Button, Social Plug Ins - Facebook Connect - Analyse-Tools

Beurteilung neuer Werbe-formen (Geolokalisierung / Retargeting)

Social Media-Management und -Monitoring

SEMINARE

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SEMINARE

Recht des Persönlichkeits-schutzes (Bildnutzung)

Recht auf Geistiges Eigen-tum (Domains, Marken, Wett-bewerbsrecht)

Haftungsfragen Praxisbeispiel, Fallbeispiele,

Checklisten

ZielgruppeDatenschutzbeauftragte, Mitarbeitende aus Marketing, Vertrieb und Rechtsabteilungen, Geschäftsführer.

Trainer RA Guido Aßhoff, LL.M.,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, LEXEA Rechtsanwälte, Köln

oder RA Dr. Thomas Engels, LL.M.,

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, LEXEA Rechts-anwälte, Köln

Seminar-Nr. 32250

München 23.07.2015

Köln 12.11.2015

Hamburg 02.12.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 595,– € zzgl. MwSt.Endpreis 08,05 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32250

Ihr Vorteil:

Mit Buchung dieses Präsenzseminars können Sie kostenlos am Online-Training „Social Media Grundlagen“ (Sem.-Nr. 32105, Wert von 139,– €, Lernzeit ca. drei Stunden) teilnehmen. Ca. zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden Sie für 90 Tage dazu freigeschaltet. Das Online-Training gibt einen grund-legenden Überblick zum Thema Social Media, ist aber keine Vor-aussetzung für die Teilnahme am Präsenzseminar. Detaillierte Informationen zum Lernprogramm nden Sie auch ab Seite 32 dieses Programmheftes.

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Social Media Grundlagen (Module 1–4). Online-Training.

Wikis, Blogs, Social-Network-Dienste, mobile Endgeräte gezielt nutzen und dabei gesetzliche Regelungen beachten. Social Media sind für jeden Internetnutzer zugänglich. Sie ermög-lichen Beziehungen zu anderen zu p egen, Wissen zu teilen und Informationen auszutauschen – privat oder beru ich. Worin die Chancen und Risiken liegen und was Sie im Umgang mit Social Media tun und beachten müssen, erfahren Sie in unserem E-Lear-ning-Kurs „Social Media Grundlagen“.

Ihr Nutzen Sie kennen die Merkmale und

Einsatzmöglichkeiten verschie-dener sozialer Medien und können deren besondere Vor-teile beru ich und privat kom-petent nutzen.

Sie wissen, welche Chancen und Risiken mit der Nutzung von Social Media über mobile Endgeräte verbunden sind.

Konkrete Praxisbeispiele erleichtern Ihnen, zielgerich-tete Social-Media-Konzepte für Ihr Unternehmen zu ent-wickeln.

Sie wissen, welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind, und vermeiden Haftungsrisi-ken durch Rechtsverletzung.

InhaltModul 1 (Lerndauer ca. 60 Min.) Was sind Social Media? Wie wandelt sich die Kommu-

nikation durch Social Media? Social Media aus Sicht des

Verbrauchers Social Media aus Sicht der

Unternehmen

Die Social-Media-Landschaft - Wie können Social Media kategorisiert werden?

- Was sind Wikis? - Was sind Blogs? - Was sind Social-Network-Dienste?

- Was sind Social-Sharing-Dienste?

Modul 2 (Lerndauer ca. 45 Min.) Vertiefung der Kategorien

Social-Sharing-Dienste, Social-Network-Dienste und Blogs

Besondere Merkmale Praxisbeispiele zu Youtube,

Facebook und Twitter Weitere Dienste: Frage- und

Antwortseiten, Bewertungs-plattformen, Social-Book-marking-Dienste und Google

Modul 3 (Lerndauer ca. 45 Min.) Welche Bedeutung haben

mobile Endgeräte für die Nutzung von Social Media?

Welche Chancen und Risiken sind mit der Nutzung von Social Media über mobile End-geräte im beru ichen und pri-vaten Umfeld verbunden?

SEMINARE

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SEMINARE

Was sind QR-Codes? Welche Anwendungsmöglich-

keiten gibt es für QR-Codes? Was sind Location-Based-

Services? Welche Anwendungsmöglich-

keiten gibt es für Location-Based-Services?

Modul 4 (Lerndauer ca. 30 Min.) Praktische Empfehlungen zur

Social-Media-Kommunikation Gesetzliche Vorgaben für die

Social-Media-Nutzung, u.a. bei - selbsterstelltem vs. fremd-produziertem Inhalt

- Datenschutz - Urheberrecht - Persönlichkeitsrecht - plattform- und länder-spezi schen Regelungen

Eigenverantwortung – Was heißt das in Bezug auf Social Media?

Tipps zum Umgang mit Social Media im Unternehmen - Gründe für Social-Media- Guidelines

- Die Social-Media-Tipps von TÜV Rheinland

Schutz vor Missbrauch von Social Media Accounts

ZielgruppeDas Online-Training richtet sich an alle, die Grundlagen zum Thema Social Media erwerben wollen.

Hinweis In Modul 4 werden beispiel-

haft die Social-Media-Tipps von TÜV Rheinland vorgestellt. Im Rahmen des Erwerbs eines Lizenz paketes besteht für Fir-menkunden die Möglichkeit, dieses Modul auf ihre haus-eigenen Social Media Guide-lines anpassen zu lassen.

Buchen Sie im Nachgang zu diesem Lernprogramm das Seminar „Social Media und Datenschutz“ (Sem.-Nr. 32250), so erhalten Sie auf den Seminarpreis einen Nachlass von 139,– €.

Die Module 1 bis 4 können Sie auch einzeln buchen: Modul 1 unter Sem.-Nr. 32101, Modul 2 unter Sem.-Nr. 32102, Modul 3 unter Sem.-Nr. 32103, Modul 4 unter Sem.-Nr. 32104.

Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihre individuellen Zugangs-daten zum TÜV Rheinland Lernmanagementsystem und können gleich starten.

Seminar-Nr. 32105

Preis 139,– € zzgl. MwSt.Endpreis 165,41 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32105

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Verfahrensverzeichnisse und Vorabkontrolle.

Prüfen von Auftragnehmern und von Verfah- ren personenbezogener Datenverarbeitung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).Im Rahmen einer geplanten Auftragsvergabe ist der Auftragnehmer gem. § 11 BDSG sorgfältig auszuwählen. Für diese „Vorabkontrolle“ ist der Datenschutzbeauftragte zuständig. Gleiches gilt für die not-wendige Vorabkontrolle neuer / geplanter Verfahren. Weiterhin ist dem Datenschutzbeauftragten laut § 4 g BDSG von der verantwort-lichen Stelle eine Übersicht über die eingesetzten Verfahren der per-sonenbezogenen Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen. Doch wie muss ein solches Verzeichnis aussehen, was kann oder muss dar-aus zu entnehmen sein? Welche seiner Teile müssen in geeigneter Weise für jedermann verfügbar sein?

Ihr Nutzen Nach Besuch dieses Seminars

wissen Sie eine Vorabkontrolle neuer / geplanter Verfahren durchzuführen und Auftrag-nehmer im Vorfeld der Auf-tragsvergabe datenschutz-konform zu überprüfen.

Sie kennen die Anforderungen an Verfahrensverzeichnisse und können solche – gegebe-nenfalls unter Verknüpfung mit anderen Dokumentatio-nen – umfassend und ef zient erstellen.

Sie wissen, was bei der Über-prüfung der Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Ver-fahren alles zu beachten ist.

Das praktische Einüben dieser Prozesse im Seminar anhand einer Beispiel rma gibt Ihnen Sicherheit für die spätere Umsetzung in Ihrem eigenen Unternehmen.

Inhalt Gesetzlich vorgeschriebene

Vorabkontrollen von Ver-fahren und Auftragsdaten-verarbeitern

Prüfprozesse und Folge-auditierungen im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung

P ichtinhalte und optio-nale Inhalte von Verfahrens-verzeichnissen

Ermittlung der Angaben zum Verfahrensverzeichnis

Hilfsmittel / Tools für die Erstellung von Verfahrens-verzeichnissen

Wie gelangt man an die nötige Information (Fragebögen, Interviews) und wie überprüft man diese? Wie aktualisiert man die Angaben?

Schnittstellen zu anderen Dokumentationen

Datenaufbereitung

SEMINARE

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Neu!

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SEMINARE

Überprüfung der Zulässigkeit und Überwachung der Ord-nungsmäßigkeit von Verfahren

ZielgruppeInterne und externe Daten-schutzbeauftragte, Datenschutz-assistenten, Managementbeauf-tragte, IT-Verantwortliche.

VoraussetzungenGrundkenntnisse im Bereich Datenschutz.

TrainerZ.B. Dirk-Michael Mülot, Wirt-schaftsinformatiker, externer Datenschutzbeauftragter und Unternehmensberater im IT-Bereich, TÜV-zerti zierter Daten-schutzauditor, Sachverständiger in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit sowie IT-Forensik.

Oder:

Robert Graf, externer Daten-schutzbeauftragter für einen Konzern, Sachverständiger im Bereich Datenschutz und Daten-sicherheit.

Beide Referenten führen jeweils ein Sachverständigenbüro für Datenschutz und Datensicher-heit.

Seminar-Nr. 32135

Berlin-Spandau 27.08.2015

Köln 03.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 560,– € zzgl. MwSt.Endpreis 666,40 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32135

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TRAINING UND CONSULTING

TÜV Rheinland Group. Umfas-sende Kompetenz im Datenschutz.

Schulung.Praxisorientierte Ausbildung Modulare Lehrgänge vom

Grundlagen- bis zum Exper-tenwissen

Seminare zu diversen daten-schutzrelevanten Spezial-themen

Erwerb von Personenzerti-katen der unabhängigen

Personenzertifzierungsstelle PersCert TÜV von TÜV Rhein-land

Bedarfsgerechte Mitarbeiter-schulung auch in Ihrem Unternehmen

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:Sandra FahlingTel. 0221 806 [email protected]

Beratung oder Zertifizierung. Datenschutz-Check Beratung Datenschutz Externer Datenschutz-

beauftragter Beratung beim Aufbau eines

ISMS Zerti kat Datenschutz:

optimaler Schutz für personen bezogene Daten

Zerti kat Datenschutz und Datensicherheit: das Zerti-

kat für mehr Sicherheit und Qualität von Online-Anwen-dungen

Zerti kat ISO 2 001

Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen:Martin GasperTel. 0221 806 4050 [email protected]

Jörg ConradTel. 0221 806 5016 [email protected]

Die TÜV Rheinland Akademie bietet eine Vielzahl von Seminaren für IT-Manager und IT-Sicherheitsverantwortliche.

Ausführliche Informationen unterTel. 0800 84 84 006 · Fax 0800 84 84 044(kostenfreie Hotline – in Deutschland)www.tuv.com/seminare-it-sicherheit

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SEMINARE MANAGEMENT

Unsere Veranstaltungen vermitteln praxisbewährtes Know-how mit hohem Übungsanteil. Damit gelingt Ihnen die schnelle Umsetzung in der betrieblichen Praxis.

Hier ein Auszug unserer Seminarthemen:

Methodenkompetenz und Führungs-Know-how aufbauen und anwenden.

Mitarbeiterführung Zeitmanagement Stressmanagement Kon iktmanagement Präsentation Moderation Rhetorik Gesprächsführung Verhandlung Komplexität meistern

Schlagfertigkeit Teamführung Virtuelle Teams Interkulturelle Kompetenz Stil und Etikette Projektmanagement Betriebswirtschaft Wirtschaftsrecht Business English

Inhalte, Termine und Preise finden Sie online unter:

www.tuv.com/seminare-management

Beratung erhalten Sie durch unser Servicecenter:

Tel. 0800 84 84 006 (in Deutschland kostenfrei)[email protected]

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Gesetzeskonformer Datenschutzin der Cloud.

Datenschutzrechtliche Aspekte beim Auslagern von Daten in die sogenannte Cloud.Die externe Speicherung von Daten in der sogenannten Cloud hat

nanzielle Vorteile und birgt technische und rechtliche Herausforde-rungen. Welche vertraglichen Formalia haben Unternehmen bei der Nutzung der „Datencloud“ zu beachten und einzuhalten? Welche technischen Anforderungen an die Sicherheit bestehen und welchen rechtlichen Risiken ist Ihr Unternehmen ausgesetzt?

Ihr Nutzen Sie können die Chancen und

Risiken des Cloud Computing für Ihr Unternehmen beur-teilen.

Sie wissen, welche daten-schutzrechtlichen Bestim-mungen bei der Nutzung der Cloud relevant sind und wie Sie deren Einhaltung gewähr-leisten.

Sie kennen die nanziellen und technischen Vorteile und die informationssicherheits-technischen Herausforderun-gen für Ihr Unternehmen.

Sie erlangen die Fachkunde, technische Anforderungen und rechtliche Herausforde-rungen in Ihren Projekten zu berücksichtigen.

Cloud-Projekte setzen Sie so um, dass Ihr Unternehmen „compliant“ ist.

Inhalt „Cloud Computing“: De ni-

tion, Aufbau, Hintergründe und aktuelle Entwicklung

Rechtliche Dimensionen beim Auslagern von Daten in die Cloud

Vorstellung unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten des Cloud Computing

Anwendungsbeispiele: Cloud Computing in der Praxis

Technische und organisatori-sche Aspekte bei der Auslage-rung von Daten in die Cloud

Rechtliche Fallstricke: Inter-nationaler Datenaustausch bei der Cloud

Known Faults – die zehn wesentlichen Fehler beim Cloud Computing

ZielgruppeEntscheider, die mit der Ausla-gerung von Daten in die Cloud konfrontiert sind; Projektleiter, die im Rahmen der Datenmigra-tion technische Herausforderun-gen des Cloud-Betriebes meistern müssen; Mitarbeiter, die die

SEMINARE

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SEMINARE

vertraglichen Risiken und Haf-tungsrisiken im Rahmen des Cloud-Betriebes evaluieren und reduzieren; Datenschutzbeauf-tragte, die bei der Auslagerung von personenbezogenen Daten sog. Vorabkontrollen i.S.d. BDSG durchführen.

TrainerDipl.-WJur. Sebastian Feik, Geschäftsführer der legitimis GmbH, betreut Kunden und Pro-jekte bei der Implementierung gesetzeskonformer Datenschutz-Management-Systeme und ist für mehrere Unternehmen als exter-ner Datenschutzbeauftragter tätig. Er berät bei datenschutz-rechtlichen Fragestellungen und im Rahmen der Durchführung von Datenschutz-Audits.

HinweisDieses Seminar ist auch Bestand-teil des Lehrgangs „Cloud Com-puting Professional (TÜV)“. Zur Erlangung des gleichnamigen PersCert TÜV-Abschlusses ist neben einer Abschlussprüfung der Besuch des Seminars „Grund-lagen von Cloud-Computing“ (Sem.-Nr. 32228) sowie „Cloud Computing: Sicherheit und Verträge“ (Sem.-Nr. 32229) ver-p ichtend.

Seminar-Nr. 32230

Köln 25.09.2015

München 03.11.2015

Berlin-Spandau 10.12.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 550,– € zzgl. MwSt.Endpreis 654,50 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32230

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Beschäftigtendatenschutz –Aktuelles Grundlagenwissen.

Datenschutz im Spannungsfeld des Arbeitsrechts. Für Personalabteilung, Betriebsrat und Führungskräfte.Die umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu daten-schutzrechtlichen Fragestellungen setzt wichtige Maßstäbe für die Verarbeitung, Weiterleitung und Speicherung personenbezogener Daten. In der Personalakte be nden sich außer Lohn- und Gehalts-abrechnungen auch Informationen zum Krankheitsstand, Beur-teilungen des Arbeitgebers, Abmahnungen sowie Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Der Schutz dieser sensiblen Daten bedarf äußerster Sorgfalt. Die Verhaltens- und Leistungskontrolle sowie deren Dokumentation ist immer wieder ein strittiges Thema inner-halb des Unternehmens. Vertrauensbildend wirkt hier die professio-nelle Zusammenarbeit von Personalabteilung, Betriebsrat und Daten-schutzbeauftragtem.

Ihr Nutzen Sie erfahren, wie Sie kritische

Fragen zum Thema Verhaltens- und Leistungskontrolle richtig einordnen.

Sie erwerben alle datenschutz-rechtlichen Grundlagen, die sowohl für die Personalabtei-lung, den Betriebsrat als auch die Führungskräfte in Ihrem Unternehmen von besonderer Bedeutung sind.

Inhalt Grundbegriffe im Datenschutz-

und Arbeitnehmerdaten-schutzrecht

Datenschutz-Grundsätze der Personalaktenführung - Personalaktenrecht und BDSG

- Vertraulichkeit von Per sonaldaten

- Vertraulichkeit von Personal-daten im Konzernverbund

- Lösch- und Aufbewahrungs-fristen von Arbeitnehmer-Daten

- Fragerecht des Arbeitgebers Personaldatenschutz und

Betriebsrat Verhaltens- und Leistungs-

kontrolle - Datenschutz und Multimedia am Arbeitsplatz

- Private Nutzung von Internet am Arbeitsplatz

- Zulässigkeit der Protokollie-rung von Nutzungsdaten

- Videoüberwachung im Betrieb

- Mithören und Protokollieren von Telefongesprächen

SEMINARE

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SEMINARE

Das Allgemeine Gleichbehand-lungsgesetz und seine Bedeu-tung für den Datenschutz

Ausblick auf geplante Gesetzes-vorhaben

ZielgruppeFührungskräfte, Mitarbeitende aus der Personalabteilung, Betriebsrat und EDV-Abteilung sowie interne und externe Daten-schutzbeauftragte.

TrainerRA Dr. Frank Andexer, Rechts-anwalt bei den BAUMEISTER Rechtsanwälten, Münster / West-falen. Zerti zierter Informa-tions-, Telekommunikations- und Medienrechtsexperte mit dem Schwerpunkt Datenschutz

HinweisVorkenntnisse im Bereich Daten-schutz werden nicht voraus-gesetzt.

Seminar-Nr. 32210

München 26.08.2015

Berlin-Spandau 29.10.2015

Köln 30.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 90,– € zzgl. MwSt.Endpreis 940,10 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32210

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Datenschutzbei Finanzdienstleistern.

Branchenspezifisches Datenschutzwissen für mehr Sicherheit gegenüber Ihren Aufsichtsbehörden.Banken und andere Finanzdienstleister erheben, verarbeiten und nut-zen in ihrem Kerngeschäft täglich eine Vielzahl personenbezogener Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter. Dabei stellt der datenschutz-konforme Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten Finanzdienst-leister vor erhebliche Herausforderungen. Sie müssen nicht nur die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regelungen beachten, sondern auch die nanzspezi schen Vorgaben bereichsspezi scher Gesetze und behördlicher Regelungen kennen und umsetzen. Da es sich in der Regel um sehr sensible Daten handelt, stehen Finanzdienstleister zudem unter besonderer Beobachtung der Finanz- und Datenschutz-aufsicht.

Ihr Nutzen Sie verschaffen sich ein aktuel-

les Grundlagenwissen über die wichtigsten datenschutzrecht-lichen Vorschriften für Finanz-dienstleister.

Sie erhalten praxisorientierte Hinweise und Anregungen zum Aufbau und zur P ege einer geeigneten und auf die besonderen Anforderungen im Finanzsektor abgestimmten Datenschutzorganisation.

Sie erfahren, wie sich der Datenschutz in die Com-pliance eines Finanzdienst-leisters integriert.

Inhalt Grundbegriffe des allgemeinen

und nanzspezi schen Daten-schutzes

Anforderungen an die Daten-schutzorganisation bei Finanz-dienstleistern - Rechte und P ichten des betrieblichen Datenschutz-beauftragten

- Der betriebliche Daten-schutzbeauftragte als Com-pliance- oder IT-Sicherheits-beauftragter?

Kundendatenschutz - Scoring - Kundenbetreuung und Akquise

- Datenschutz bei Finanz-transaktionen

- SWIFT-Verfahren und Daten-schutz

- Zusammenarbeit mit Auskunfteien

SEMINARE

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SEMINARE

Mitarbeiterdatenschutz und Korruptionsprävention - Überwachung von Mitarbei-tergeschäften (insb. § 25c KWG)

- Führung von Insider-verzeichnissen

- Whistleblowing Archivierung

- Datenschutz und bereichs-spezi sche Aufzeichnungs-p ichten

Datensicherheit und Outsourcing - Umgang mit Datensicher-heitsverstößen

- Outsourcing von Finanz-dienstleistungen

- Datenschutz und Risiko-managementsystem

ZielgruppeAlle Finanzdienstleister, die unter die Regulierung durch das KWG und ggf. das ZAG fallen, dort im Besonderen Unterneh-mensjuristen, Compliance-Beauf-tragte, Datenschutzbeauftragte, IT-Sicherheitsbeauftragte, Daten-schutz- und IT-Berater.

TrainerRechtsanwalt Sascha Kremer ist Teilhaber der Kanzlei Login Part-ners, Köln. Darüber hinaus ist er externer Datenschutzbeauftrag-ter und betreut u.a. Finanzdienst-leister in Fragen des Datenschut-zes, der Datensicherheit und der IT-Compliance. Seit 2005 ist er Inhaber eines von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erteilten Lehrauftrags im Infor-mationsrecht.

HinweisVorkenntnisse im Bereich Daten-schutz werden nicht voraus-gesetzt.

Seminar-Nr. 32350

München 16.09.2015

Köln 26.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 550,– € zzgl. MwSt.Endpreis 654,50 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32350

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Datenschutz in medizinischenEinrichtungen.

Wie Sie den gesetzlich geforderten Schutz sensibler personengebundender Informationen sicherstellen.Der stetige Fortschritt in der Medizin basiert auf einem kontinuier-lichen Datenaustausch aller an der Patientenversorgung beteilig-ten Unternehmen, Personen und Einrichtungen. Mit diesem Fort-schritt schreitet auch die rechtliche Entwicklung voran. Themen wie digitale Dokumentation und Archivierung, Telemedizin und Daten-übermittlung an die Krankenkassen werfen juristische Fragen auf, die entscheidenden Ein uss auf den Erfolg oder Misserfolg einer ganzen Einrichtung haben. Die interne und externe Vernetzung der verschie-denen Informationssysteme sowie die zunehmende Dezentralisie-rung der Verarbeitung von hochsensiblen personenbezogenen Daten sind Beispiele für die Chancen und Risiken der Datenverarbeitung in medizinischen Fachbereichen.

Ihr Nutzen Sie verschaffen sich aktuelles

Grundlagenwissen über die da - tenschutzrechtlichen Vorschrif-ten und ihre Handhabung in medizinischen Einrichtungen.

Sie lernen Methoden der rechtssicheren und wirtschaft-lichen Datenschutzorganisa-tion kennen.

Sie erhalten eine TÜV-Teil-nahmebescheinigung, die Ihre Ausbildung gegenüber Auf-sichtsbehörden, Kunden und Zerti zierern dokumentiert.

InhaltRechtliche Rahmenbedingungen Überblick über das für medi-

zinische Einrichtungen rele-vante Datenschutzrecht

Datenschutzregelungen aus den Sozialgesetzbüchern und Sondergesetzen

Datenschutz und Verantwortlich-keiten im Krankenhaus Grundzüge des Schutzes von

Patientendaten Die ärztliche Schweigep icht

und die Verantwortungen in den unterschiedlichsten Kon-struktionen medizinischer Ein-richtungen

Die Verwendung von Patien-tendaten innerhalb und außer-halb des Krankenhauses

Datenübermittlung an Dritte sowie Datenweitergabe an Auftragnehmer

Datenschutz bei Infektions-krankheiten

Forschung mit Patientendaten Datenschutz bei betriebsärzt-

lichen Untersuchungen sowie „Patient im eigenen Haus“

Rechte der Patienten an ihren Daten

SEMINARE

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SEMINARE

Datenschutzmanagement Aufbau einer Datenschutz-

organisation Auftragsdatenverarbeitung im

Gesundheitswesen Nutzung eines Klinikinfor-

mationssystems / Berechti-gungskonzept / übergreifende Zugriffsrechte – Eckpunkte-papier der Deutschen Kranken-hausgesellschaft

Risikopotenziale und Lösungs-beispiele aus der Praxis (Fall-beispiele)

Kontrollmechanismen und Schutzmaßnahmen im Rahmen der IT-Grundschutz-Kataloge

Praktische Realisierung der Kontrollen nach § 9 BDSG

ZielgruppeBestellte und etablierte Daten-schutzbeauftragte im Gesund-heitswesen, die ihre Fachkunde hinsichtlich des sensiblen Patien-tendatenschutzes vertiefen wol-len (dieses Seminar bietet auch IT-Mitarbeitern, QMBs, Personal-leitung und Geschäftsführung, die selbst nicht zu Datenschutz-beauftragten bestellt werden kön-nen, einen fundierten Überblick).

TrainerErfahrene Fachdozenten von TÜV Rheinland aus der Praxis für die Praxis.

Seminar-Nr. 32510

Köln 30.09.–01.10.2015

München 16.–17.11.2015

Veranstaltung 09.00–17.00 Uhr

Preis 1.045,– € zzgl. MwSt.Endpreis 1.243,55 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32510

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Interne Datenschutzaudits. Live-Online-Training.

Kompaktes Wissen für Datenschutzbeauftragte – kurz und praxisorientiert vermittelt.Gesetzeskonformer und wirkungsvoller Datenschutz sollte ständig überprüft und kontiniuierlich verbessert werden. Ein effektives Mit-tel dafür ist das Audit. Bei einem internen Audit überprüfen Sie abtei-lungs- und prozessspezi sch den Status quo. Mit dem systematischen Prüfverfahren sind Sie in der Lage, u.a. Schwachstellen zu identi zieren und Optimierungen zu initiieren.

Ihr Nutzen Sie informieren sich schnell,

effektiv und exibel ohne Anreisezeiten und -kosten.

Sie tragen zur Sicherung eines gesetzeskonformen und wir-kungsvollen Datenschutzes in Ihrem Unternehmen bei.

Sie können Schwachstellen identi zieren und Optimierun-gen initiieren.

Inhalt Wie bereite ich ein internes

Audit vor? Wie erstelle ich einen Auditplan? Welche Fragen stelle ich? Praxisorientierte Informatio-

nen zur Durchführung inter-ner Audits

ZielgruppeDatenschutzbeauftragte, -manager / -assistenten sowie alle Personen, die sich einen kompakten Über-blick über das Thema interne Da- tenschutzaudits machen möchten.

TrainerRegina Mühlich, Inhaberin von AdOrga Solutions in München, externe Datenschutzbeauftragte, anerkannte Sachverständige für IT und Datenschutz, Daten-schutz auditorin (DSA-TÜV).

HinweisFür das Live-Online-Training benötigen Sie ein Headset. 3–4 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie per Mail Ihre persön-lichen Zugangsdaten und eine Anleitung zum Login.

Seminar-Nr. 32300

06.07.2015 11.00–12.00 Uhr

06.10.2015 11.00–12.00 Uhr

26.11.2015 14.00–15.00 Uhr

Preis 59,– € zzgl. MwSt.Endpreis 0,21 € inkl. 19% MwSt.

www.tuv.com/seminar-32300

SEMINARE

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Weitere Themen und Termine für Live-Online-Trainings wie z.B.„Datenschutz im Personalwesen“ erhalten Sie bei Sandra [email protected], Tel. 0221 806 3561

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COMPLIANCE-LEHRGÄNGE

Zerti ziertes Compliance-Personal für Unternehmen, Organisationen und öffentliche Einrichtungen.

Compliance im Unternehmen und in der Supply Chain sicher auditieren.

Gesetzliche P ichten zur

Bekämpfung der Geldwäsche rechtssicher erfüllen.

Mit den Zerti katen der unab-hängigen Personenzerti zierungs-stelle PersCert TÜV doku men - tieren Sie Ihre Compliance- Kompetenz.

Alle Lehrgänge wie auch einzelne inhaltliche Module können Sie – nach Ihrem Bedarf – als Inhouse-Veranstaltungen buchen.

Corporate Compliance professionell managen.

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:

Sandra Fahling · Tel. 0221 806 [email protected]/seminare-compliance

Compliance bezeichnet die Einhaltung von Gesetzen, Normen, Standards und Richtlinien.

Unsere Weiterbildungen quali zieren Sie dazu, eine integre Unter-nehmensführung umzusetzen, Risiken einzudämmen und damit Reputation und langfristigen Unter nehmenserfolg zu sichern:

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SERVICE

Unsere Seminare bieten Ihnen aktuelles Praxiswissen in ange-nehmer Atmosphäre.Die ausgewiesenen Seminar-preise beinhalten natürlich Erfrischungsgetränke und Mittag essen an den Seminar-tagen sowie umfangreiche Teil-nehmerunterlagen.

Sonderkonditionen

für Ihre Anreise

und Unterkunft

Anreise mit der Deutschen Bahn in der 2. Klasse, deutsch-landweit ab 99,– für Hin- und Rückfahrt. Buchung unter 01806 31 11 53*, Stichwort „TÜV Rheinland“

Buchen Sie Ihr Hotel einfach und günstig über das Online-Portal www.hotel.info/TUEV-seminare

* 20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz

Die Serviceleistungen der TÜV Rheinland Akademie.

Unsere Weiterbildungsangebote. Wir beraten Sie.

Sie erreichen unsere kostenfreie BeratungshotlineMo.– Do. 8–17 Uhr, Fr. 8–16 Uhr unter 0800 84 84 006 oder per E-Mail: [email protected]

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB). FÜR SEMINARE, LEHRGÄNGE UND STUDIENGÄNGE.1. Geltungsbereich(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durch-führung von Bildungsmaßnahmen wie offenen, überbetrieblichen und berufsbegleitenden Seminaren, Lehrgängen und Trainings sowie Studiengängen – im Weiteren als „Bildungsmaßnahmen“ bezeichnet – der TÜV Rheinland Akademie GmbH – nachfolgend „Veranstalter“ genannt. (2) Etwaige Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. 2. Anmeldung(1) Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. (2) Ein Recht auf Teilnahme an Bildungsmaßnahmen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. 3. Zulassungsvoraussetzungen(1) Die Bildungsmaßnahmen des Veranstalters stehen jedem Inte-ressenten offen, der über die von den zuständigen Prü nstitutionen für die angestrebten Abschlüsse geforderten Quali kationen verfügt, soweit solche in der Leistungsbeschreibung der Bildungsmaßnahme gefordert werden. (2) Soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verp ichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulas-sungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verp ichtet.4. Durchführung(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend dem ver öffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. (2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Refe renten und/oder eine Verlegung bzw. Änderung im Programmablauf vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Ein An-spruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Re-ferenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht nicht.(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Ab-schlüsse zuständig sind.

Der Teilnehmer verp ichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbil-dungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzver-anstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teil zunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte. 6. UrheberrechteDie dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und an-dere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrecht-lich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. 7. Rücktritt/Kündigung/Stornokosten(1) Bei Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit der Bildungs-maßnahme von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Bildungsmaßnahme. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. (2) Bildungsmaßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Mo-naten haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, jedoch frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem tatsächlichen Anfang der Bildungsmaßnahme, unabhängig von dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.(3) Für Bildungsmaßnahmen bis zu einer Dauer von 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veranstaltungs-beginn beim Veranstalter eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Bei Abmeldungen, die später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, bei Fernblei-ben von der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Benennung eines Ersatz-teilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(4) Für Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von über 6 Monaten gilt, dass bei Abmeldungen, die später als 2 Wochen vor Veran-staltungsbeginn beim Veranstalter eingehen, 15 % der Teilnahme-gebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benennung eines Ersatz teilnehmers ist möglich, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvorausset-

zungen erfüllt. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.(5) Bildungsmaßnahmen, die als Studiengang durchgeführt werden, haben eine vertragliche Mindestlaufzeit von 1 Semester und kön-nen ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Semesterende gekündigt werden. Wird das Kündigungsrecht nicht fristgemäß in Anspruch genommen, verlängert sich die Vertragslauf-zeit jeweils um ein weiteres Semester. Bei Kündigungen, die später als zwei Wochen vor Semesterbeginn beim Veranstalter eingehen, werden Stornokosten in Höhe von € 500,– fällig. Bei Kündigungen, die nach Semesterbeginn eingehen, ist die volle Semesterstudienge-bühr zu entrichten.(6) Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. ( ) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (8) Als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Veran-stalter gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – die anhal-tende oder schwerwiegende Störung der Bildungsmaßnahme durch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wiederholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung sowie Entzug oder Widerruf abgetretener Leistungen durch andere Kostenträger. (9) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außer ordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungs-grundes, zu erfolgen. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (10) Die Kündigung des Teilnehmers hat gegenüber dem Organisati-onsbereich des Veranstalters zu erfolgen, der die Anmeldung des Teil-nehmers bestätigt hat. Bedienstete des Veranstalters, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.(11) Im Falle der ordentlichen Kündigung ist der Teilnehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verp ichtet.8. Zahlungsbedingungen/Vergütung(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnum-mer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters. (2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungs beträge mit 4 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 24 BGB zu verzinsen. (3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhält-nis beruht. (4) Im Falle des Verzugs des Vertragspartners kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 10,– erheben. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Bearbeitungsgebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.9. RatenzahlungFür Bildungsmaßnahmen mit einer Dauer von mehr als 6 Mona-ten kann durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlung vereinbart werden.10. Terminabsage durch den VeranstalterDer Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzah-len oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, ange-kündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. 11. Erfüllungsort/GerichtsstandErfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Ver-anstaltungsort. Der Gerichtsstand für alle aus der Buchung entste-henden Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kau euten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlich-rechtlichen Son-dervermögens ist Köln. 12. Datenschutz(1) Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdaten-schutzgesetzes weisen wir Sie darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung erfolgt.(2) Ihre geschäftlichen Kontaktdaten werden vom Veranstalter für Marketingzwecke in der Weise genutzt, Ihnen Prospekte, Programme und Seminarinformationen des Veranstalters per Post zu übersenden.(3) Sie können der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch Mitteilung an den Be-reich Datenschutz des Veranstalters widersprechen bzw. Ihre Einwil-ligung widerrufen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs bzw. Widerrufs wird der Veranstalter die hiervon betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken nutzen und verarbeiten bzw. die weitere Zusen-dung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

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Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-36994 , Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorge-schrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unver-züglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unter-richten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An TÜV Rheinland Akademie GmbH, Alboinstr. 56, 12103 Berlin, Fax: 0221 806-36994 , Mail: [email protected] Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

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