Schulungsunterlage für das Online-Seminar: ELStAM
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© 2014 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KGAutor: Anja Stein / 18.10.2013
Schulungsunterlage für das Online-Seminar: ELStAM
Inhaltsverzeichnis
Bereich: LOHN - Online-Seminar Nr. 713002
21. Einführung
32. Ziel
43. Voraussetzungen
74. Vorgehensweise
74.1. ELStAM aktivieren
94.2. ELStAM abrufen
104.3. ELStAM überprüfen und anwenden
144.4. ELStAM nach dem Einstieg
155. Besonderheiten
155.1. Arbeitnehmer bringt keine Identifikationsnummer
155.2. Übernommener ELStAM-Datensatz deaktivieren
155.3. Arbeitnehmer rückwirkend anlegen
165.4. Hauptarbeitgeber/Nebenarbeitgeber
175.5. E-Mail der Finanzverwaltung deaktivieren
175.6. Arbeitnehmer mit Eintrittdatum in der Zukunft
186. Wichtige Anwenderinformationen
197. Schlusswort
Autor: Anja Stein / 18.10.2013 © 2014 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
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Einführung1.
Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,
in dem folgenden Online-Seminar erhalten Sie alle notwendigen Informationen, um das ELStAM-Verfah-ren abwickeln zu können.
Wir werden in diesem Seminar folgende Themen behandeln:
Ziel von ELStAM
Voraussetzungen, um am ELStAM-Verfahren teilnehmen zu können
Vorgehensweise
Details (weitere Informationen)
Die Seminarunterlage werden Sie während des Seminars nicht benötigen. Sie dient Ihnen als zukünftigeArbeitsunterlage. Alle im Seminar präsentierten Beispiele finden Sie in dieser Unterlage wieder.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und viel Erfolg.
Ihr Agenda-Team
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Ziel2.
Bisher haben Sie die Lohnsteuermerkmale der Lohnsteuerkarte (oder der Ersatzbescheinigung) ent-nommen und manuell in die Personaldaten eingetragen.
Jetzt wurde die Lohnsteuerkarte/Ersatzbescheinigung durch das ELStAM-Verfahren (ElektronischeLohnSteuerAbzugsMerkmale) ersetzt. Dabei werden die Lohnsteuermerkmale auf elektronischen Wegbeim Bundeszentralamt für Steuern abgerufen und in die Fachanwendung Agenda LOHN eingelesen.
Mit der Einführung des elektronischen Verfahrens wird die Kommunikation zwischen den Kommunen,Arbeitgebern und Finanzämtern sicherer, schneller und vor allem papierlos.
Ab Dezember 2013 ist die Anwendung des ELStAM-Verfahrens für jeden Arbeitgeber Pflicht.
Mit der Programm- und Info-DVD Oktober 2013 stellen wir Ihnen das ELStAM-Verfahren in AgendaLOHN zur Verfügung.
Der Ablauf gliedert sich in folgende Schritte:
1. ELStAM aktivieren
2. Arbeitnehmer für ELStAM anmelden
3. ELStAM abrufen
4. ELStAM überprüfen und abgerufene Daten anwenden
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Voraussetzungen3.
Zeitpunkt für die Aktivierung von ELStAM
Im Monat der Aktivierung dürfen noch keine Lohn- und Gehaltsabrechnungen an die Arbeitneh-mer ausgehändigt worden sein.
Ist dies der Fall, schließen Sie den Monat ab und aktivieren Sie im nächsten Abrechnungsmonat dasELStAM-Verfahren.
Funktionsfähiger Internetzugang
Für das ELStAM-Verfahren muss zwingend an jedem Rechner ein funktionsfähiger Internetzugangvorhanden sein.
1. Arbeitsplätze
Jeder Arbeitsplatz, auf dem die Agenda-Software genutzt wird, muss über einen Zugang zum Inter-net verfügen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Agenda-Software auf einem Einzelplatz oder imNetzwerk (Fileserver oder Windows-Terminalserver) genutzt wird.
2. Server
Bei der Nutzung der Agenda-Software in einem Netzwerk muss auch der Server über einen Zu-gang zum Internet verfügen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie die Agenda-Software auf einemFileserver oder auf einem Windows-Terminalserver installiert haben. Um festzustellen, ob Ihr Ser-ver generell einen Zugang zum Internet hat, rufen Sie direkt am Server eine beliebige Internetseiteauf.
Siehe hierzu: Info Nr. 6062 – Interneteinstellungen für Agenda-Anwendungen.
ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung
Für das ELStAM-Verfahren benötigen Sie zur Authentifizierung ein elektronisches Zertifikat vonELSTER. Agenda LOHN nutzt hierfür das Zertifikat, das Sie bereits für den Versand von Lohnsteuer-bescheinigungen hinterlegt haben.
Derzeit gibt es aber Probleme mit den Elster-Zertifikaten, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
das ELSTER-Zertifikat im Jahr 2012 oder früher beantragt wurde.
sich die Steuernummer des Datenübermittlers seit der Erstellung des Zertifikats geändert hat.
ein persönliches Zertifikat verwendet wird.
Wichtige Empfehlung
Um nach der Installation der Oktober-DVD mit dem ELStAM-Verfahren starten zu können, sollten Siesofort ein neues ELSTER-Zertifikat beantragen. Wir empfehlen, unbedingt die Beantragung eines Or-ganisationszertifikats. Bitte beachten Sie, dass es ungefähr eine Woche dauert, bis Sie das neue Zerti-fikat von der Finanzverwaltung erhalten.
Diese Empfehlung gilt auch, falls Sie mit dem Zertifikat eines Mandanten die Daten an die Finanzver-waltung übermitteln.
Siehe hierzu: Nr. 0908 – Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung.
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Personalstammdaten
»Stammdaten | Personaldaten«
Der ELStAM-Verfahren darf nur erfolgen für:
1. Mitarbeiter mit Steuer-Identifikationsnummer
»Stammdaten | Personaldaten | Register: Steuer«
Ist bei einem Mitarbeiter keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) hinterlegt, so weist Sie dieFachanwendung Agenda LOHN bei Aufruf des Mandanten mit einer Meldung darauf hin:
2. Inländische Mitarbeiter
Mitarbeiter, deren Wohnsitz im Bereich der Bundesrepublik Deutschland gemeldet ist.
3. Mitarbeiter mit Steuerklasse I bis VI
Ankündigung von ELStAM ausdrucken
Im Monat der ELStAM-Aktivierung muss jedem Arbeitnehmer mit der Lohn-
und Gehaltsabrechnung das Informationsschreiben zum Einstieg des Arbeitge-
bers in das ELStAM-Verfahren ausgehändigt werden.
»Auswertungen I Allgemeine Auswertungen«
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Mandanten, für die über das ELSTER-Formular bereits die ELStAM abgerufen wurden
ELSTER bietet seit 1/2013 die Software ELSTER-Formular an, über das die ELStAM für die Arbeitneh-mer manuell abrufen werden können.
Haben Sie die Daten bereits abgerufen, gilt Folgendes:
Die Ummeldung von der Software ELSTER-Formular auf die Fachanwendung Agenda LOHN mussbei jedem Arbeitnehmer manuell angestoßen werden.
Aktivieren Sie bei jedem Arbeitnehmer die Option: »Personaldaten | Register Steuer | Arbeitnehmeraus ELSTER-Formular übernehmen«.
Arbeitnehmer, die nicht für ELStAM anzumelden sind
Folgende Arbeitnehmer sind nicht für ELStAM anzumelden:
Arbeitnehmer, die mit Pauschalversteuerung oder steuerfrei abgerechnet werden(z. B. Minijob: Register »Steuer«: Art der Versteuerung Pauschalversteuerung/steuerfrei Mi-ni-Job 2 % Pauschsteuer)
Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland(Register »Adresse«: Adresse im Ausland)
fiktive Arbeitnehmer(Register »Steuer«: keine Identifikationsnummer)
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Vorgehensweise4.
Überblick
1. ELStAM aktivieren
2. Arbeitnehmer für ELStAM anmelden
3. ELStAM abrufen
4. ELStAM überprüfen und anwenden
5. ELStAM-Ablauf nach dem Einstieg
ELStAM aktivieren4.1.
Allgemein: Zeitpunkt der Aktivierung und Anmeldung zum ELStAM-Verfahren
Da nach erfolgreicher Anmeldung der Abruf der ELStAM erst nach zwei bis fünf Tagen erfolgen kann,empfehlen wir, die Aktivierung und Anmeldung einige Tage vor der Monatsabrechnung durchzuführen.
1. »Stammdaten | Mandanten-Programmdaten | Register: Programmdaten 1«.
2. Option: »ELStAM-Verfahren aktivieren«.
Das Feld »Manuelle Übernahme bis Periode« zeigt die sechsmonatige Übergangsfrist ab demZeitpunkt der Aktivierung an. Näheres hierzu im Folgenden.
3. Mandanten-Programmdaten speichern.
4. Sofort nach Aktivierung des ELStAM-Verfahrens erfolgt die Abfrage, ob Sie alle steuerpflichtigenArbeitnehmer anmelden möchten. Gemeldet wird die Steuer-Identifikationsnummer und das Ge-burtsdatum des Arbeitnehmers.
Bestätigen Sie die Abfrage mit . Alternativ kann die Anmeldung auch manuell erfolgen: »Transfer I ELStAM I Arbeitnehmer melden«.
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5. Der Datentransfer startet:
6. Erfassen Sie Ihren PIN für ELSTER, diese ist für die Übermittlung der Daten erforderlich.
7. Sie erhalten eine Bestätigung der erfolgreichen ELStAM-Anmeldung. Sie können das Übermitt-lungsprotokoll einsehen.
8. Das Protokoll zeigt Ihnen, welche Arbeitnehmer angemeldet wurden:
Hinweis: Das Protokoll kann jederzeit nachträglich eingesehen werden: »Transfer | ELStAM |ELStAM-Protokolle | ELStAM-Meldeprotokolle«.
Hinweis: Sollten Sie im Protokoll Fehlerhinweise erhalten, überprüfen Sie diese anhand des InfosNr. 1692 – ELStAM – Umgang mit Hinweis-Code und Hinweistext.
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ELStAM abrufen4.2.
Abruf der ELStAM
Nach zwei bis fünf Tagen stellt die Finanzverwaltung die ELStAM zur Abholung bereit.
Sie können die Funktion zum Abruf der ELStAM-Datensätze jederzeit manuell anstoßen. Andernfallswerden Sie bei der Monatsberechnung dazu aufgefordert.
1. »Transfer | ELStAM | ELStAM abrufen«.
2. Eine Meldung bestätigt den erfolgreichen Abruf:
3. Das Protokoll zeigt Ihnen die Mitarbeiter und deren elektronischen Lohnsteuermerkmale:
Hinweis: Das Protokoll kann jederzeit nachträglich eingesehen werden: »Transfer | ELStAM |ELStAM-Protokolle | ELStAM-Abrufprotokolle«.
Hinweis: Sollten Sie im Protokoll Fehlerhinweise erhalten, überprüfen Sie diese anhand des InfosNr. 1692 – ELStAM – Umgang mit Hinweis-Code und Hinweistext.
4. Eine Meldung fragt Sie, ob Sie die abgerufenen Daten sofort anwenden möchten:
Bestätigen Sie die Abfrage mit oder importieren Sie die Daten zu einem späteren Zeit-punkt: »Transfer I ELStAM I ELStAM anwenden«.
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ELStAM überprüfen und anwenden4.3.
ELStAM überprüfen
1. Um die manuell hinterlegten Lohnsteuermerkmale mit den elektronisch abgerufenen ELStAM-Merkmalen zu vergleichen, wählen Sie:
»Transfer | ELStAM | ELStAM anwenden«.
2. Entscheiden Sie, welche Arbeitnehmer angezeigt werden sollen:
Arbeitnehmer, ohne Abweichungen zwischen ELStAM und den Personaldaten bzw.
Arbeitnehmer mit Abweichungen zwischen ELStAM und den Personaldaten.
Die weitere Vorgehensweise hängt von Ihrer getroffenen Auswahl ab.
Arbeitnehmer ohne Abweichungen zwischen ELStAM und den Personaldaten
1. Sie haben »Arbeitnehmer ohne Abweichungen zwischen ELStAM und den Personaldaten« ge-wählt:
Bei den angezeigten Arbeitnehmern sind die manuell erfassten Lohnsteuermerkmale identisch mitden über ELStAM abgerufenen. Deshalb führt die Anwendung der ELStAM-Merkmale bei diesenArbeitnehmern zu keiner veränderten Berechnung bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Es ist keine weitere Klärung mit den Arbeitnehmern notwendig. Sie können in dieser Maske blei-ben.
Klicken Sie auf die Schaltfläche .
Veränderung der Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die eben durchgeführte Kennzeichnung führt zum entsprechenden Hinweis auf der Lohn- und Ge-haltsabrechnung:
2. Händigen Sie die ELStAM dem Arbeitnehmer mit der aktuellen Lohn-und Gehaltsabrechnung erst-malig aus. Nach der Lohn- und Gehaltsabrechnung steht Ihnen die Auswertung in den AllgemeinenAuswertungen zur Verfügung: »Auswertungen I Allgemeine Auswertungen I ELStAM-Historie-Arbeitnehmer«.
Zukünftig muss diese Information dem Arbeitnehmer nur bei Änderungen der Lohnsteuerabzugs-merkmale ausgehändigt werden.
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Arbeitnehmer mit Abweichungen zwischen ELStAM und den Personaldaten
1. Allgemein:
Ursachen für die Abweichungen können nicht im Rahmen der Agenda-Hotline geklärt werden. Bittewenden Sie sich hierfür an die betroffenen Arbeitnehmer oder an das entsprechende Finanzamt.
2. Nachberechnungen
Wird nach der Anmeldung der Arbeitnehmer festgestellt, dass die bisher auf den Papierbescheini-gungen eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale unzutreffend sind, besteht für den Arbeitgeberweder eine Korrekturpflicht nach § 41c EStG noch eine Verpflichtung, dies dem Betriebsstättenfi-nanzamt anzuzeigen (siehe PDF-Dokument von ELSTER: www.elster.de).
Wählen Sie »Arbeitnehmer mit Abweichungen zwischen ELStAM und Personaldaten anzeigen«:
Bei angezeigten Arbeitnehmern weichen die von Ihnen manuell erfassten Lohnsteuermerkmale vonden ELStAM-Merkmalen ab. Die Abweichungen werden gelb gekennzeichnet.
Empfohlene Vorgehensweise
1. Arbeitnehmer markieren.
2. Bescheinigung zur Überprüfung der ELStAM-Merkmale mit Klick auf ausdrucken und dem Arbeitnehmer aushändigen. Mit diesem Schreiben wird auch der Antrag aufKorrektur für das Finanzamt ausgedruckt. Händigen Sie beides dem Arbeitnehmer aus!
Die weitere Vorgehensweise hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab:
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Fall 1: Arbeitnehmer meldet sich und erkennt die Abweichungen an
Beispiel
Der Arbeitnehmer hat versäumt, seinem Arbeitgeber den Steuerklassenwechsel mitzuteilen.
In diesen Fall gehen Sie so vor:
1. »Transfer | ELStAM | ELStAM anwenden«.
2. Wählen Sie wieder: Arbeitnehmer mit Abweichungen.
3. Markieren Sie den Arbeitnehmer.
4. Bei Bedarf die Gültigkeit ändern (Nachberechnungen müssen nicht durchgeführt werden, wenndie bisher erfassten Lohnsteuerabzugsmerkmale anhand der Papierbescheinigungen übernom-men wurden).
5. ELStAM für den markierten Arbeitnehmer übernehmen.
Hinweis: Händigen Sie dem Arbeitnehmer zusätzlich die angewendeten ELStAM aus.
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Fall 2: Arbeitnehmer möchte die Steuermerkmale mit dem Finanzamt klären
Beispiel
Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber den Steuerklassenwechsel mitgeteilt. Dem Finanzamt liegtjedoch dieser Steuerklassenwechsel nicht vor.
Vorgehensweise:
1. Stellen Sie die Übernahme der ELStAM bis zur endgültigen Klärung zurück: Schaltfläche»ELStAM zurückstellen«.
Die weitere Vorgehensweise hängt von den folgenden beiden Fallkonstellationen ab:
Fall A:
2. Das Finanzamt erkennt die Änderung an und bildet auf Antrag des Arbeitsnehmers einen neuenELStAM-Datensatz.
3. Der neue ELStAM-Datensatz steht in Agenda LOHN durch den monatlichen Abruf zur Verfügung.
4. Wenden Sie den Datensatz an, wenn die Lohnsteuermerkmale der Spalte »beim Finanzamt be-antragte ELStAM« mit den abgerufenen Daten übereinstimmen. Ändern Sie gegebenenfalls dasGültigkeitsdatum.
Fall B:
2. Durch den monatlichen Abruf kommt ein neuer Datensatz, der wieder nicht mit den manuell er-fassten Merkmalen übereinstimmt. In diesem Fall sollten Sie die Abweichung noch einmal mitdem Arbeitnehmer klären, indem Sie ihm erneut die Bescheinigung zur Überprüfung der ELStAMaushändigen.
Fall 3: Der Arbeitnehmer meldet sich nicht bei Ihnen
In diesem Fall gehen Sie so vor:
Die ELStAM-Merkmale werden bei Ablauf der Übergangsfrist (Aktivierung plus 6 Monate) automa-tisch in die Personaldaten übernommen.
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ELStAM nach dem Einstieg4.4.
Änderungen der Lohnsteuermerkmale eines Arbeitnehmers
Steuerlich bedeutsame Änderungen der Lohnsteuermerkmale (z. B. aufgrund Heirat, Geburt eines Kin-des, Kirchenein- oder -austritt) werden aufgrund des neuen Verfahrens nicht mehr manuell bei den Ar-beitnehmern geändert.
Die Änderungen werden von der Wohnsitzgemeinde an das Finanzamt gemeldet. Das Finanzamt er-stellt einen neuen ELStAM-Datensatz.
Vor der Monatsabrechnung fordert Sie eine Meldung zum Abruf der aktuellen ELStAM-Datensätze auf.Führen Sie anschließend die Schritte zur Anwendung der Daten durch. Außerdem erhalten Sie vomFinanzamt eine Benachrichtigung per E-Mail über geänderte Lohnsteuermerkmale.
Wenn Sie ELStAM-Merkmale ändern, sind diese dem Arbeitnehmer schriftlich mitzuteilen: »Auswer-tungen I Allgemeine Auswertungen I Aktueller Monat I ELStAM-Historie-Arbeitnehmer«.
Neue Arbeitnehmer
Beim Anlegen eines neuen Arbeitnehmers erfassen Sie im ersten Schritt manuell die Felder zur Steueraufgrund der mündlichen Aussage des Arbeitnehmers.
Nach der Erfassung fordert Sie Agenda LOHN auf, den neuen Mitarbeiter für ELStAM anzumelden.Nach der Anmeldung erstellt die Finanzverwaltung auch für diesen Mitarbeiter einen aktuellenELStAM-Datensatz, den Sie nach zwei bis fünf Tagen abrufen können.
Austritt eines Arbeitnehmers
Mit Erfassen eines Austrittsdatums wird der Arbeitnehmer automatisch abgemeldet.
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Besonderheiten5.
Arbeitnehmer bringt keine Identifikationsnummer5.1.
Falls Ihnen der Arbeitnehmer trotz Aufforderung keine Identifikationsnummer mitteilt, sind Sie als Arbeit-geber verpflichtet, ab dem vierten Monat nach der Aktivierung des ELStAM-Verfahrens die Lohnsteuer-klasse VI in den Personaldaten zu hinterlegen.
Beispiel: Aktivierung des ELStAM-Verfahrens: 10/2013. Der Arbeitnehmer teilt keine Identifikations-nummer mit. In diesem Fall tragen Sie im Abrechnungsmonat 1/2014 die Lohnsteuerklas-se VI rückwirkend für den Abrechnungsmonat 10/2013 ein.
Übernommener ELStAM-Datensatz deaktivieren5.2.
Haben Sie einen ELStAM-Datensatz bei einem Arbeitnehmer angewendet (das heißt, in die Personalda-ten übernommen) und stellen Sie zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass das nicht korrekt war, könnenSie diesen Datensatz jederzeit deaktivieren:
1. »Stammdaten | Personaldaten«.
2. Im Register »Steuer« die Option »Lohnsteuermerkmale manuell erfassen« aktivieren. Erfassen Siedies gegebenenfalls auch in der Nachberechnung Personaldaten.
Arbeitnehmer rückwirkend anlegen5.3.
Grundsätzlich werden ELStAM erst ab dem Datum der Aktivierung des ELStAM-Verfahrens von derFinanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Wird nach diesem Datum ein Mitarbeiter für zurückliegendeZeiträume angemeldet, erhält er die ELStAM ab dem Aktivierungsdatum.
Beispiel 1
ELStAM-Aktivierung in Agenda LOHN: 10/2013
Aktueller Monat: November 2013
Rückwirkender Eintritt zum: 25.09.21013
ELStAM-Anmeldung erfolgt am: 01.11.2013
ELStAM kommt mit »gültig ab«: 01.10.2013
Gehen Sie nach Abruf der ELStAM wie auf Seite beschrieben vor.10
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Beispiel 2
Zusätzlich gilt, dass die ELStAM nur für einen Zeitraum von 6 Wochen rückwirkend erstellt werden.
ELStAM-Aktivierung in Agenda LOHN: 10/2013
Aktueller Monat: April 2014
Rückwirkender Eintritt zum: 01.03.2014 (weniger als 6 Wochen)
ELStAM-Anmeldung erfolgt am:: 10.04.2014
ELStAM kommt mit »gültig ab«: 01.03.2014
Gehen Sie nach Abruf der ELStAM wie auf Seite beschrieben vor.
Beispiel 3
Liegt der rückwirkende Eintritt länger als 6 Wochen zurück, erhält der Arbeitgeber die ELStAM nur abdem tatsächlichen Datum der Anmeldung beim Finanzamt.
ELStAM-Aktivierung in Agenda LOHN: 10/2013
Rückwirkender Eintritt zum: 01.01.2014 (mehr als 6 Wochen)
Aktueller Monat: April 2014
Tagesdatum der Anmeldung für ELStAM: 10.04.2014
ELStAM gültig ab: 10.04.2014
Gehen Sie nach Abruf der ELStAM wie auf Seite beschrieben vor.
Hauptarbeitgeber/Nebenarbeitgeber5.4.
Agenda LOHN trägt für Arbeitnehmer mit den Lohnsteuerklassen I bis V die Anmeldung als Hauptarbeit-geber ein. Arbeitnehmer mit Lohnsteuerklasse VI werden als Nebenarbeitgeber angemeldet.
10
10
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E-Mail der Finanzverwaltung deaktivieren5.5.
Der Datenübermittler erhält von der Finanzverwaltung eine E-Mail, sofern für ihn eine Änderung derELStAM zum Abruf bereitsteht. Bei Bedarf ist es möglich, die Benachrichtigung zu deaktivieren:
Hierzu bitte im privaten Bereich des ElsterOnline-Portals über »Konto verwalten« zu »Meine Einstellun-gen« navigieren.
Den Haken beim Punkt »E-Mail-Benachrichtigung für Postfachnachrichten bezüglich Änderungslisten«entfernen (= deaktivieren) oder setzen (= aktivieren):
Arbeitnehmer mit Eintrittdatum in der Zukunft5.6.
Erfassen Sie einen Arbeitnehmer mit einem in der Zukunft liegenden Eintrittsdatum, wird dieser Arbeit-nehmer erst für ELStAM angemeldet, wenn das erfasste Eintrittsdatum das kalendarische Datum er-reicht hat.
Autor: Anja Stein / 18.10.2013 © 2014 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
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Wichtige Anwenderinformationen6.
Nr. 1690– ELStAM – Voraussetzungen
Nr. 1692 – ELStAM – Umgang mit Hinweis-Code und Hinweistext
Nr. 1693– ELStAM – Abweichungen zwischen manuell erfassten Lohnsteuermerkmalen und ELStAM
Nr. 0908 – Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung
Nr. 6062 – Interneteinstellungen für Agenda-Anwendungen
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Schlusswort7.
Wir hoffen, dass Ihnen das Online-Seminar gefallen hat und die neu gewonnenen Informationen Ihre dietägliche Arbeit erleichtern.
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