Schulung Helikopter - Flughelfer in Arbeitssicherheit
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Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 2
Guete Morge!
Es ist gut, mit allem zu rechnen-
Noch besser ist es, auf alles vorbereitet zu sein
[email protected]/17.04.2010
Übersicht:
Ausgangslage
Gesetzliche Grundlagen
Entwicklungshilfeangebote für die
Kunden
Abbruch vs Unfall & Konsequenzen
Fall 1 mit Reko
Fall 2 ohne Reko "direkt aus Luft"
AVOR / Gefährdungsermittlung
vs. SOP's
Wechselwirkung Flugbetrieb
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Flug-betrieb
Auftrag-geber
Suva & Behörden
BAZL Umfeld Umwelt & Dritte
System-hersteller
Auftraggeber vom
Auftraggeber Ambitionöse
Mitarbeiter
Beispiel:
Steinschlag-
schutzsysteme
Störeinflüsse durch
Dritte, Natur, Hindernisse
Kontrollen
Unfallabklärung
Kontrollen
Unfallabklärung
Safety - Management - System
Ausgangslage (1)
Offerttext (Air Grischa)
AGB integrierender Bestandteil des Werkvertrags
expliziter Verweis auf Pkt. 3 AGB:
Orientierung der Auftraggeber-Mitarbeiter
Tragpflicht PSA:
Helm, Handschuhe, Gehörschutz,
Schutzbrille & ggfs EN361 Auffanggurt
BAZL: keine Personen & Last gleichzeitig befördern
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Ausgangslage (2)
AGB / allg. Geschäftsbedingungen (Air Grischa)
Pkt 11.3
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass sein Personal und alle
anderen Personen, die sich mit der Beförderung der Last befassen oder
davon betroffen sind oder die sich am Start- oder Landeplatz befinden, den
anwendbaren Sicherheitsvorschriften¹ unterziehen.
Er sorgt dafür, dass diese Personen mit den notwendigen und
vorgeschriebenen Schutzausrüstungen ausgerüstet sind und weist Personen
ohne die vorgeschriebene Ausrüstung vom Start- bzw. Lande-platz weg.
Der Auftraggeber richtet für allfällige Zuschauer den notwendigen
Sicherheitsabstand ein.
¹ anwendbare Sicherheitsvorschriften:
Eine vielzahl Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen wie z.B.
- Gesetze über den Flugbetrieb
- Bauarbeitenverordnung
- UVG & VUV
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Ausgangslage (3)
Flughelfer - Syllabus:
Schutzziel: Es muss verhindert werden, dass Personen von Drittfirmen und
unbeteiligte Dritte durch ihr eigenes Verhalten oder das
Fehlverhalten des Flughelfers gefährdet werden oder den Flugbetrieb
gefährden.
Kompetenzenregelung: Sicherheit durch Organisation und klare Hierarchie & Kommandos
Risikoanalyse / Gefährdungsermittlung: Gefahr erkannt Gefährdung minimieren
Eine Gefährdungsermittlung ist keine akkademische Aufgabe!
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SOP's
standard operation procedures
Einflüsse des Auftraggebers frühzeitig
Einflüsse der Fracht erkennbar?
Situation am Aufnahme- und Abladeplatz?
Umgang mit Dritten abgedeckt?
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Unfallversicherungsgesetz - UVG
Art. 82
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur
Verhütung von Berufsunfällen und
Berufskrankheiten alle Massnahmen zu
treffen, die nach der Erfahrung notwendig,
nach dem Stand der Technik anwendbar
und den gegebenen Verhältnissen
angemessen sind.
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Verordnung über das
Unfallversicherungsgesetz - VUV
Priorisierung der Schutzmassnahmen (VUV Art. 5)
- Kollektivschutzmassnahmen haben absoluten Vorrang
(Auffangnetze, Geländer, Gerüste)
- gefolgt von technischen Einrichtungen und Geräten
(Hubarbeitsbühnen, Podeste etc)
Zusammenwirken mehrerer Betriebe (VUV Art. 9)
- Systematische Absprache / Koordination / Massnahmenplanung,
wenn mehrere Betriebe an einem Arbeitsplatz aktiv sind
Temporäre Mitarbeiter (VUV Art. 10)
- Temporäre MA müssen bezüglich Arbeitssicherheit in jeglicher
Hinsicht wie eigenes Personal behandelt werden
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Bauarbeitenverordnung - BauAV:
Planung (BauAV Art. 3)
- Planung erfolgt so, dass Unfallrisiko möglichst klein ist
- Auftragnehmer prüft, welche Massnahmen getroffen werden
müssen
- Im Werkvertrag (!) müssen eigene und bauseitige Massnahmen
aufgeführt werden
- Auftraggeber ist auch für Subunternehmer verantwortlich
- Arbeitgeber stellt sicher, dass geeignete Materialien, Installationen
& Geräte in ausreichender Anzahl vorhanden sind
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Kurzübersicht gesetzliche Grundlagen Respektierung würde Absturzunfälle wohl halbieren
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Grundsatz Artikel
Absturzsicherungsmassnahmen ab 2.0m Absturzhöhe treffen
Ausnahmen: ab 3m auf Dächern, ab 5m auf mobilen Leitern
BauAV 15 & 28
Fassadengerüst- und Auffangnetzpflicht ab 3.0m Absturzhöhe BauAV 18
Bodenöffnungen & nicht durchbruchsichere Flächen sind
jederzeit zu sichern (Eternit gilt als nicht durchbruchsicher)
BauAV 17 & 35
PSA gegen Absturz ist nur zulässig, wenn:
- Kollektivschutzmassnahmen (z.B. Gerüste) und
- technische Hilfsmittel (z.B. Hubarbeitsbühnen) unmöglich sind
BauAV 19
VUV 5
Arbeiten mit PSAgA dürfen nur durch nachweislich ausgebildetes
Personal ausgeführt werden
VUV 5, 8
keine Alleinarbeit mit PSAgA VUV. 8
Rettung jederzeit mit eigenen Mittel sicherstellen
BauAV 7
Mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung
StGB & UVG
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Grundsatz Artikel
Vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung geltender Regeln der
Arbeitssicherheit führt zu Busse oder Gefängnis
UVG
112 / 113
.1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines Bauwerkes
oder eines Abbruches die anerkannten Regeln der Baukunde ausser acht
lässt und dadurch wissentlich Leib und Leben von Mitmenschen
gefährdet, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft.
.2 Lässt der Täter die anerkannten Regeln der Baukunde fahrlässig
ausser Acht, so ist die Strafe Gefängnis oder Busse.
StGB
229
richtet sich
gegen Jurist.
oder Privat-
person
1. Die Unfallkosten sind immer gedeckt.
2. Mit Leistungskürzungen muss MA nicht rechnen
Liegt jedoch Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit vor, kann die
leistungserbringende Unfallversicherung Haftpflichtansprüche gegenüber
dem verursachenden Betrieb geltend machen.
Allgemeines
Mögliche Konsequenzen bei
Missachtung konkret
Stillegung von Teilen der Baustelle per
Verfügung
Stillegung der gesamten Baustelle
Beizug der Bauherrschaft
Strafanzeige StGB 229
14 Stand Jan. 2010
Entwicklungshilfe für bestehende und
interessierte Kunden
Auf Merkblätter & Checklisten hinweisen z.B www.suva.ch/waswo/44005 , INRS "R 404 travaux Heliportés", SBV Leporello etc.
Seminar "AVOR Flugbetrieb" anbieten?
Flugbetriebs-AVOR als kostenpflichtige
Dienstleistung anbieten?
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Kunden mit Ihrer Erfahrung unterstützen
Katalog mit Praxisbeispiele erstellen
Einführtrichter innen- / aussenliegend Stabil / fix oder demontierbar
Leitseile Vorteile & Risiken
Lasttraversen / Tragjoche Vorteile & Risiken
Materialumschlags-
plattformen geometrische & bauliche Anforderungen
Provis. Bauteilstabilisierung stabil, kein Hindernis für nächste Rotation
Flug AVOR im Werk (Wägen statt rechnen, Listen, Markierungen etc.)
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Windanfällige Lasten
Instruktion Drittpersonen
- rotierende Last
- Downwash
- Downwash:
Horizontale Effekte
zT zeitversetzt
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Aus unserem gemeinsamen Alltag -
oder Vorsicht Falle:
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Absturzkanten 100% sichern
ab 2.0m Absturzhöhe
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Trügerische Sicherheit
"Halbwegs sicher" ist am kritischsten
oder das Gegenteil von "Gut" war "gut gemeint"
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.. PSA auch am Wasser!
Alle drei!
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Und nun?
Augen zu und durch oder abbrechen?
Wie definiert sich Professionalität
- Gegenüber eigener Firma
- Gegenüber Auftraggeber
Welchen Ruf gilt es zu wahren?
Gesetzliche Verantwortung?
Moralische Verantwortung?
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23 Stand Jan. 2010
Verantwortlichkeit resultiert aus:
UVG
ArG
Öffentlichem
Recht
Strafrecht Privatrecht
StGB
OR /
Haft-
pflicht-
recht
24
Wer ist Arbeitgeber?
Arbeitgeber ist, wer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer beschäftigt.
Arbeitgeber ist im Prinzip auch jeder, der befugt ist,
Weisungen zu geben
(Polier, Bauführer, Projektleiter, Chefmonteur etc).
Er trägt die Verantwortung für Weisungen
- die er gab
- hätte geben sollen
- die er gab, aber nicht durchsetzte
Wir sind alle Arbeitgeber!
25
Pflichten des Arbeitnehmers
(UVG 82/3 - VUV 11 - ArG 6/3)
Der Arbeitnehmer muss:
den Arbeitgeber in der Durchführung der
AS/GS-Vorschriften unterstützen
PSA und Sicherheitseinrichtungen benützen
Mängel beheben oder melden
Arbeitstauglich sein (Suchtmittel etc.) Der Arbeitgeber hat das Recht, eigene Regeln aufzustellen
Wir sind alle Arbeitnehmer!
Wechselspiel
Auftraggeber - Flugbetrieb
Vor und nach der Rotation ist der Auftraggeber
für die Situation am Aufnahme- und
Montageplatz verantwortlich
Während dem Flugbetrieb haben Sie das
Sagen
Wer das Sagen hat, trägt 100% Verantwortung,
so ziemlich "all inclusive"
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Aus eigener Erfahrung:
Flughelfer & Fremdmonteure
Man kennt sich erst seit wenigen
Minuten
Man weiss nicht, wie sein
Gegenüber in Extremsituationen
reagiert (z.B Turbulenzen)
Adrenalin macht übermütig!
… und plötzlich hat man
zusätzliche Helfer
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28
Fallbeispiel 1:
Reko erfolgt, Kunde hat AGB's etc.
Ungesicherte Absturzstellen
Zuviel Personal
Mangelhafte PSA
Wie verhalten Sie sich?
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 29
Fallbeispiel 2:
keine Reko - Erstkontakt Aufnahmeplatz
Situation am
Aufnahmeplatz
Wie reagieren Sie?
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Fallbeispiel 3:
Reko mit Kunde und sie sehen das:
Info:
Diese Situation fällt bereits
unter Arbeiten am
hängenden Seil
(BauAV Art 82)
Was ist hier alles falsch?
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 31
Fallbeispiel 4:
Welche Massnahmen sind zu treffen?
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33
220_080912_Gefahrenportfolio_afo.hsr.fpp 34
(Abschätzungen aus 5-Jahrebericht Suva, 1998-2002.)
Unfall mit Todesfolgen
Invaliditätsfälle
Unfälle
Sachschäden
1
10
1000
10‘000
100‘000
Gefährdungen
Person
Technik Organisation Unsichere
Handlungen und
Bedingungen
Ereignis
Fastunfälle
Einleitung Gefährdungsermittlung
Wie können Unfälle verhindert werden?
Erfassen,
beurteilen
Un
fall
Sac
hsc
had
en
Gefahren-Portfolio
220_080912_Gefahrenportfolio_afo.hsr.fpp 35
Einleitung Wie können Unfälle verhindert werden?
Ursachen Wirkung
Gefä
hrd
un
gs-
ere
ign
is
Un
fall
(Sch
ad
en
)
Unfallverhütung / Präventionsarbeit
Gefä
hrd
un
g
Person sicherheitsgerechtes
Verhalten
Technik sicherheitstechnische
Regeln
Organisation Sicherheit organisiert
Unsichere
Handlungen und
Bedingungen
Notfall-
organisation
36 Stand: Juni 2009
Was können die Betriebe tun?
Gefahren im Betrieb ermitteln
Massnahmen treffen, um die Gefahren
zu eliminieren
Massnahmen konsequent umsetzen und
aufrechterhalten
Unfälle sind keine Zufälle.
Unfälle werden verursacht!
Was zählt sind die Taten!
Gefährdungsermittlung & Sicherheitskonzept
kein Hexenwerk!
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Gefährdungsermittlung
Gefährdungsermittlung und
Massnahmenplanung
Gefährdungsermittlung: - Keine akkademische Aufgabe
- gesunder Menschenverstand ist gefragt
- praktische Erfahrung ist gefragt, aber nicht nach dem
Motto: "wir machen es so wie immer!"
- Augenmass mit Blick auf das Wesentliche bewahren!
Einfache Lösungsansätze - Was sagt Ihnen Ihr Bauchgefühl?
- Wie würden Sie Ihrer Frau die ideale Arbeitssituation
umschreiben?
- Wie müsste die Situation aussehen, damit Sie Ihren 12
jährigen Sohn mitarbeiten lassen würden?
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Arbeitsvorbereitung
Was ist wann gefordert?
Zu beachten:
1. Umfeld / Umwelt
2. Arbeitstechnik (Stand der Technik)
3. Ausbildung
4. Ausrüstung
Wurden die richtigen
Methoden & Techniken
gewählt?
Auftrag
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Grundsatzentscheid Vorgesetzte / AVOR
Auftragsanalyse
- Kann Betrieb die generellen Risiken für eine Auftragsabwicklung eingehen?
- Sind die technischen Voraussetzungen für Abwicklung gegeben?
- Sind die personellen Voraussetzungen und die fachtechnische Kompetenzen für die Abwicklung vorhanden?
- Bei Manko: Sind Kooperationen sinnvoll?
Entscheid Ja / Nein
Vorgehen bei Ja-Entscheid
Baustellendaten erfassen
Vorgehen / Arbeitsabläufe definieren
Gefahren beurteilen
Systemgrenzen definieren
ggfs projektspezifisches Sicherheitskonzept
erarbeiten
Kontrollplan definieren
Bauherrschaft / Bauleitung einbinden
Standardisierte Prozesse auch am Boden
AVOR-Checkliste für Auftraggeber erarbeiten
Klarer Hinweis auf "no go" Situationen
Standardisierte PSA
Standardisierte Arbeitstechniken
Standardisierte Erste Hilfe – Einrichtungen
Generelle Verhaltensregeln ( Alkohol etc. )
Bestimmungen Gesundheitsschutz
Projektspezifisches
Sicherheitskonzept
Zusammenfassend über gesamten Bauablauf
In der Ausschreibung bereits klar definiert
Von jedem Subunternehmer bestätigt
Vom Arbeitgeber und Bauleiter
"gnadenlos" um- & durchgesetzt
43 Stand Jan. 2010
Sicherheitssystem Die 10 Elemente des Sicherheitssystems
Sicherheitssystem Die 10 Elemente des Sicherheitssystems
Beispiele Gefährdungsermittlung und
Sicherheitskonzept
AVOR-Blatt Höhenarbeiter
Beispiel Eberle
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47
Vorgaben
Ausbildung
Kompetenz
Motivation
Arb
eit
ge
be
r
Au
ftra
gg
eb
er
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 47
Schutzhelmtragpflicht (Art. 5)
Schutzwirkung Praxisbeispiel I
Stand Jan. 2010 48
Schutzhelmtragpflicht (Art. 5)
Schutzwirkung Praxisbeispiel II
Stand Jan. 2010 49
50
51
Ein Gerüstunfall vor Gericht
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52
Inhalt
Strafprozess
Haftpflichtprozess
Regress der Unfallversicherung
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung
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Situation vor dem Unfall
16. Juni 2006, schön und trocken
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Strafantrag gegen Bauleiter,
Gerüstersteller, Gerüstbenutzer
Gestützt auf diesen Sachverhalt werden die
drei folgenden Beschuldigten dem Amtsgericht
Olten-Gösgen wegen fahrlässiger schwerer
Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB
überwiesen.
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 55
Die Beschuldigten mit ihren
Vertretern
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 56
Urteil Bauleiter
Mittelschweres Verschulden
60 Tagessätze à Fr. 180.-,
bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre
Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 57
Urteil Gerüstersteller
Mittelschweres Verschulden
60 Tagessätze à Fr. 150.-, bedingte Strafe mit
Bewährung auf 2 Jahre
Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 58
Urteil Arbeitgeber des
Verunfallten
Mittelschweres Verschulden
30 Tagessätze à Fr. 70.-,
bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre
Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 59
Haftpflichtprozess:
Der Straftatbestand wird übernommen
Das Rechtsbegehren wird eröffnet
Plädoyer, Kläger
Plädoyer, Beklagter
Urteil und Begründung
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 60
Schadenersatzforderungen gegen
Gerüstersteller
Erwerbsausfall Fr. 646‘310.—
Haushaltsschaden Fr. 459‘590.—
Pflegeschaden Fr. 10‘540.—
Schadenszins Fr. 3‘025.—
Vorprozessualer Aufwand Fr. 20‘000.—
Genugtuung Fr. 25‘240.—
Total Fr. 1’164’705.—
Parteienentschädigung + Gerichtskosten
vollumfänglich zu Lasten des Beklagten.
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 61
Zivilurteil
Schuldig infolge Werkeigentümerhaftung:
Werkmangel und Kausalhaftung sind gegeben.
Verschulden wurde durch Vorinstanz beurteilt.
Direkte Haftung (Gerüst wurde begutachtet) ist
angezeigt.
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 62
Urteil Gerüstbauer zivilrechtliches
Verfahren
Erwerbsausfall
Haushaltsschaden
Pflegeschaden
Vorprozessualer Aufwand
Genugtuung
Parteienentschädigung
Gerichtskosten, 70 %
(30% zu Lasten Kläger)
Total
Fr. 389‘805.60
Fr. 367‘672.—
Fr. 8‘400.—
Fr. 16‘000.—
Fr. 5‘200.—
Fr. 25‘000.—
Fr. 40‘320.—
---------------------
Fr. 852‘397.60
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 63
Leistungsumfang der
Haftpflichtversicherung
Suva Regress Fr. 1‘300‘000.00
IV Regress Fr. 400‘000.00
BVG Regress ………………….
Zivilurteil Fr. 852‘397.60
Gesamtschaden Fr. 2‘552‘397.60
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 64
65
Gerüstunfall vor Gericht -
Regress der Unfallversicherung
Olten, 24. Januar 2008
Bruno Vogel, Rechtsanwalt, Suva Rechtsabteilung
ca. 250 c
m
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 65
Geldleistungen (UVG 16 ff.)
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 66
Regress des Sozialversicherers
Der Sozialversicherer will möglichst viel seiner ausgerichteten Versicherungs-Leistungen regressieren
Gesetzliche Regelung Auftrag
Verursacherprinzip – sachgerechte Kostenzuweisung
Entlastung des Prämienzahlers des Sozialversicherers bzw. Schutz der Betriebe, die die Arbeitssicherheit umsetzen, vor höheren Prämien
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 67
Botschaften an die Beteiligten
Dachbotschaft
Koordination bringt Sicherheit
Planer / Bauleiter
„Ich verlange und akzeptiere nur sichere Gerüste―
Gerüstersteller
„Ich erstelle Gerüste korrekt und sicher―
Gerüstbenutzer
„Ich arbeite nur auf sicheren Gerüsten―
Mitarbeiterschulung 19.04.2010 Air Grischa - Suva / [email protected] 68