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Schritt 3 Aktivität 3 (Kurzversion)
Gewalt an älteren Menschen
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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Gewalt
Gewalt ist der Einsatz wie immer gearteter Zwangsmittel mit dem Ziel, einen Menschen gegen seinen Willen zu einer Verhaltens- änderung zu bewegen (zu zwingen).
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Gewalt an älteren MenschenDefinition 1:
Bei Gewalt gegen ältere Menschen handelt es sich um eine einmalige oder wiederholte Handlung im Rahmen einer Vertrauensbe- ziehung oder um die Unterlassung geeigneter Maßnahmen, die älteren Menschen Schaden oder Leid zufügen.
WHO 2002: Erklärung von Toronto zum Schutz älterer Menschen vor Gewalt
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Gewalt an älteren Menschen
Definition 2:
Gewalt ist eine vermeidbare Beeinträchtigung menschlicher Grundbedürfnisse, deren Entste- hung von vielen Faktoren beeinflusst wird, die jedoch veränderbar sind und zum Handeln auffordern.
Prof. Hirsch, BRD
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Gewalt an älteren Menschen
Definition 3:
Gewalt ist jedes Handeln, welches potentiell realisierbare grundlegende menschliche Bedürf- nisse (Überleben, Wohlbefinden, Identität, Entwicklungsmöglichkeit, und Freiheit) durch personelle, strukturelle oder kulturelle Deter- minanten beeinträchtigt, einschränkt oder deren Befriedigung verhindert.
Galtung, J., Strukturelle Gewalt, 1975
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Häufigkeit von Gewalt
Kaum systematische Daten, meist Auswertungen von Statistiken, Schätzungen oder Hochrechnungen
Angaben in Jahresprävalenzraten Jahresprävalenz: innerhalb eines Jahres wurden X% der 60+ Opfer von Gewalt
Angst, selbst Opfer zu werden größer als tatsächliche Gefährdung
Großes Tabu (Scham, Angst, Schutzbedürfnis gegenüber gewalttätigen Angehörigen)
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Häufigkeit von Gewalt im sozialen Nahraum
Jahres-Prävalenz in repräsentativen Stichproben 65+ zwischen 0,8% und 29,3%
besonders hohe Gefährdung von betreuungsbedürftigen alten Menschen in der Familie- Beinahe 25% der betreuungsbedürftigen alten
Menschen erleben Gewalt und 20% Vernachlässigung - 1/3 der betreuenden Angehörigen von Demenzkranken
berichtet über von ihnen ausgeübte Gewalt - 5 % als körperliche Misshandlungen.
Quelle: Josef Hörl, Gewalt gegen alte Menschen als ethisches Problem in der Pflege. In: Imago Hominis. Bd. 19 (2012), S. 39-49
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Häufigkeit von Gewalt in InstitutionenKeine repräsentativen nationalen Stichprobenergebnisse
Empirische Einzelstudien (Befragungen von Pflegepersonal) aus den USA bzw. Deutschland − Psychische Gewalt beobachtet: 63% bis 81%− Physische Gewalt bzw. aktive Vernachlässigung beobachtet: 30% bis 36%− Selbst schon begangen: 10% − Selbst schon begangen: 40% bis 45%
Quelle: Josef Hörl, Gewalt gegen alte Menschen als ethisches Problem in der Pflege. In: Imago Hominis. Bd. 19 (2012), S. 39-49
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Ebenen der Gewalt in Betreuungs- und Pflegebeziehungen
Direkte oder personale GewaltStrukturelle oder indirekte GewaltKulturelle Gewalt
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Direkte (personale) Gewaltdie beabsichtigte, versuchte oder durchgeführte physische und/oder psychische Schädigung einer Person, von Lebewesen und Sachen durch eine andere Person(Kunczik, 1998, S. 13; vgl. Scheithauer, 2003)
Kennzeichen: Gewalt durch Akteurinnen und Akteure
seelische oder emotionale Gewalt: zielgerichtetes seelisches Quälen
Respektlosigkeit, ängstigen und einschüchtern, korrigieren, beschämen, bloßstellen, drohen, beschimpfen, anschreien, beleidigen, ständig kontrollieren, isolieren, Kontakte unterbinden, Babysprache verwenden,
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Direkte (personale) Gewalt
physische Gewalt: Zufügen von körperlichem Schmerz und körperlichem Zwang durch aktives Handeln, Unterlassen oder Vernachlässigen: heftig anfassen, schütteln, stoßen, an den Haaren reißen, zurück halten, schlagen, … Medikamente vorenthalten/überdosieren Nahrung vorenthalten, Flüssigkeitsmangel, Symptome/Schmerzen nicht ernst nehmen, mangelnde Körperhygiene, kein Toilettentraining, fehlende Dekubitusprophylaxe, …
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Direkte (personale) Gewalt
Sexuelle Belästigung, sexuelle Übergriffe: jede Art von nicht erwünschtem sexuellen Kontakt oder Berührungen, schlüpfrige Witze, anzügliche Bemerkungen
Finanzielle Ausbeutung: Kontrolle über Eigentum zu erlangen suchen, Vorenthalten von Geld, Veruntreuung, finanzielle Zuwendungen erpressen, Übergabe von Vermögen oder Immobilien erzwingen
Einschränkung des freien Willens und der Persönlichkeitsrechte: Einschränkung der individuellen Lebensgewohnheiten (z.B.Vorenthalten von Lieblingsspeisen oder Getränken), der Bewegungsmöglichkeiten (festhalten, festbinden, einsperren), Auflösung der Wohnung ohne Einwilligung, Kontrolle der Post, Verhindern von (sexuellen) Beziehungen
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Strukturelle GewaltEinschränkende und benachteiligende Regelungen, Vorschriften und Strukturen führen zu Beeinträchtigung und Schädigung von Personen, zu Abhängigkeit und Fremdbestimmtheit
Kennzeichen: verdeckt und wenig fassbar Mangelhafte Lebensräume: erzwungenes Wohnen im
Mehrbettzimmer - keine Privatsphäre, reglementierende Hausordnung lässt bisherige Lebensgewohnheiten nicht zu, mangelnde Infrastruktur verhindert soziale Teilhabe
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Strukturelle Gewalt Sicherheit vor Lebensqualität: Einschränkungen der
Mobilität wg. vermuteter Unfallgefahr, Brandschutz oder Hygienevorschriften, „beschützende“ Maßnahmen = Über-Fürsorglichkeit, Magensonde ohne medizinische Notwendigkeit
Finanzielle Ziele kommen vor ethischer Pflicht: zu wenige oder nicht entsprechende Angebote an Aktivitäten, Sparzwang (Qualität der Inkontinenzprodukte, Fertigkost, Essenszeiten und -dauer nicht bedürfnisgerecht,..)
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Strukturelle Gewalt Unzureichender Personalschlüssel: Zeitmangel
verhindert Toilettentraining, keine Dekubitusprophylaxe, keine Begleitung bei gewohnten Alltagsaktivitäten (Friedhofbesuch, Einkauf), Vernachlässigung
Inhumane Arbeitsbedingungen: mangelnde Anerkennung der Leistung, Respektlosigkeit , kein Rückhalt durch Team oder Führungskräfte
Mangelhafte Qualifizierung: Vorenthalten von Wissen, Wissen nicht ernst nehmen
unnötige Bestellung einer Sachwalterschaft
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Kulturelle Gewalt
Entsteht aus den in einer Gesellschaft geltenden Werthaltungen und negativen Vorurteilen gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen trägt zur Rechtfertigung und Legitimierung von direkter oder struktureller Gewalt bei
Wertesystem: defizitäres bzw. negatives Altersbild, nur jung ist erstrebenswert, Orientierung an technischen Lösungen grenzt ältere Menschen aus (nur mehr Zugang über internet)
Kollektive Vorurteile gegenüber dem Alter führen zur Sündenbocktheorie: Kostenentwicklung im Gesundheitswesen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind weniger belastbar, Alter = Krankheit und Hilflosigkeit
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Kulturelle Gewalt Diskriminierung (Ageismus): soziale und wirtschaftliche Benachteiligung aufgrund
der negativen Stereotype, z.B. keine Kredite, Zugangsbarrieren zu bestimmten Reha-Leistungen
Tradiertes Frauenbild, Pflegeverpflichtung für Frauen, starre Beziehungsmuster zwischen den Generationen: Frauen wird ohne entsprechende Vorbereitung oder ungeplant die Verantwortung für Hilfe benötigende Familienmitglieder übertragen, da das zu ihren „natürlichen“ Aufgaben gehört
Abteilungskultur: Infantilisierung (hat brav gegessen), Ent-Persönlichung (Pflegefälle, Abgänge für Verstorbene)
Sprache: „Gewaltwörter“ (Altenberg, demografische Belastung), Etikettierung (die Dementen, die Wegläufer), Verdinglichen (verlegen, unterbringen, umlegen), Institutionenjargon (windeln, fertig machen)
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Maßnahmen
• Prävention durch Aufklärung, Bewusstseinsbildung • Gesetze• Opferschutzstruktur• Beratungsstellen (Frauenhelpline und –notruf)• Frauenhäuser• Gewaltschutzzentren• Männerberatung• Prozessbegleitung• Arbeit mit Gewalttätern
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persönliche PräventionBelastungen erkennen und ansprechen
Entlastungsmöglichkeiten ansprechen und ermutigen, sie zu nutzen
Persönliche Entlastungsstrategien entwickeln
Selbstwahrnehmung schärfen helfen, Gegensteuern schulen
Hilfsmöglichkeiten aufzeigen
Verbündete suchen, denn: Gewalt kann nie alleine gelöst werden
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Gesetze
• Heimvertragsgesetz (27.2.2004)• Heimaufenthaltsgesetz (1.7.2005)• Bundespflegegeldgesetz (1.7.1993)• OPCAT/UN Behindertenkonvention• Berufsgesetze• Heimgesetze und –Verordnungen der
Bundesländer
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Melde- bzw. Anlaufstellen• Aufsichtsbehörden der Bundesländer• Patienten- und Pflegeanwaltschaften, Ombudsstellen• Gewaltschutzzentren• Opferschutzorganisation Weißer Ring• Führungskräfte von Heimen und mobilen Diensten
(Heimleitungen bzw. Einsatzleitungen)• Polizeiinspektionen• Beratungstelefon Pro Senectute 0699 11 20 00 99
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www.wedo-partnership.eu/ http://www.wedo-partnership.eu/wedo2
EUSTaCEA Projekt und Europäische Charta: http://www.age-platform.eu/age-projects/health-and-long-term-care/659-daphne
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.