Schalltechnische Untersuchung - Bezirksregierung Detmold · anlage der Deutschen Bahn AG (Strecke...
Transcript of Schalltechnische Untersuchung - Bezirksregierung Detmold · anlage der Deutschen Bahn AG (Strecke...
Auftraggeber(in): Kreis Herford
Der Landrat
Immobilienmanagement – Baumanagement
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Fr
Tel.: (0 52 06) 70 55-10
Tel.: (0 52 06) 70 55-0
Mail: [email protected]
oder
Fax: (0 52 06) 70 55-99
Web: www.akus-online.de
Ort/Datum: Bielefeld, den 15.05.2014
Auftragsnummer: VEK-14 1097 01
(Digitale Version - PDF)
Kunden-Nr.: 33 763
Berichtsumfang: 12 Seiten Text, 3 Anlagen
Schalltechnische Untersuchung
im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung
einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992
in Rödinghausen
AKUS GmbH • Jöllenbecker Straße 536 • 33739 Bielefeld-Jöllenbeck Tel. 0 52 06 / 7055-0 • Fax. 0 52 06 / 7055-99 • www.akus-online.de • [email protected]
Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich • Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713
Seite 2 von 12
Inhaltsverzeichnis
Text: Seite
1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3
2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5
3. Geräusch-Emissionen 6
4. Geräusch-lmmissionen 8
5. Zusammenfassung 11
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Akustisches Computermodell: Lageplan
Anlage 3: Geräusch-Immissionen / Tag und Nacht / 1.OG
Die vorliegende Untersuchung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 3 von 12
1. Allgemeines und Aufgabenstellung
Der Kreis Herford beabsichtigt, die Querung der Kreisstraße K 40 in Rödinghausen über die dortige Gleis-
anlage der Deutschen Bahn AG (Strecke 2992) zukünftig mittels einer Brücke auf die Landesstraße L 546
"Osnabrücker Straße" zu führen. Dazu wird der „Studieker Weg“ teilweise verlagert und die „Osnabrücker
Straße“ ausgebaut.
Anlage 1 stellt farbig hervorgehoben den neuen Verlauf der in Rede stehenden Straßen dar.
Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ermittelt die vom zukünftigen KFZ-Verkehr auf den bau-
lich veränderten Straßenabschnitten ausgehenden und auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusch-
Immissionen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau oder der Änderung von Verkehrswegen stellt sich regelmäßig die
Frage nach dem Anspruch auf Schallschutz für die angrenzende Nachbarschaft.
Grundlage für die Ermittlung des Anspruches auf Schallschutz ist die Verkehrslärmschutzverordnung
(16. BImSchV, Zitat in Kapitel 2). Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist in §1 geregelt:
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von
Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege).
(2) Die Änderung ist wesentlich, wenn
1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr
oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird
oder
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 4 von 12
2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden
Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens
70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird.
Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg
ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht
durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten.
Die Maßnahmen stellen nach unserer Auffassung einen Neubau dar und fallen somit in den Regelungs-
bereich der 16. BImSchV.
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 5 von 12
2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
/ 1/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen"
Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau
Ausgabe 1990
/ 2/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990,
Bundesgesetzblatt, S. 1036 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes
vom 19.09.2006 (BGBl. 1, S. 2146)
/ 3/ Vor-Entwurfsplanung Querung der K40, 1 Schäferweg
über die Bahnstrecke 2992
Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH, Enger - Stand: 31.03.2014
/ 4/ 24. BImSchV Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV)
vom 12. Februar 1997
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1997, Teil I, Nr. 8, S. 172
/ 5/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO)
in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548 ff)
/ 7/ VLärmSchR 97 "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen
in der Baulast des Bundes"
Ausgabe 1997 - Verkehrsblatt-Dokument-Nr. B 6151,
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Dortmund
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 6 von 12
3. Geräusch-Emissionen
Auf die Geräusch-Belastung durch KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss:
• Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV)
in KFZ/24 h als Jahresmittelwert,
• LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts,
• Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ,
• Straßenoberfläche (DStrO) in dB(A), gemäß Tabelle 4 / 1/,
• Steigung (DStg) in dB(A), gemäß / 1/ (wird vom EDV-Programm automatisch
aus den Daten für die Topografie ermittelt),
• ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen
oder Einmündungen, gemäß / 1/.
Die Verkehrsdaten für die in Rede stehenden Straßenabschnitte wurden uns von der Bockermann Fritze
IngenieurConsult GmbH zur Verfügung gestellt.
Nachfolgend nun die Daten:
• Kreisstraße K 40 „Schäferweg“:
DTV: 2.769 KFZ/24 h,
p: 8,5 %,
v: 50/70 km/h - je nach Abschnitt,
DStrO: 0 dB(A).
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 7 von 12
• „Studieker Weg“:
DTV: 1.500 KFZ/24 h,
p: 3,0 %,
v: 50 km/h,
DStrO: 0 dB(A).
• Landesstraße L 546 „Osnabrücker Straße“:
DTV: 4.205 KFZ/24 h,
p: 4,9 %,
v: 70 km/h,
DStrO: 0 dB(A).
Gemäß / 1/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel Lm,E der Verkehrswege berechnet.
Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächst-
gelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt.
Tabelle 1: Emissionspegel Lm,E
Straße
Lm,E tagsüber in dB(A)
Lm,E nachts
in dB(A)
Kreisstraße K 40 „Schäferweg“ - v = 50 km/h 57,5 48,8
Kreisstraße K 40 „Schäferweg“ – v = 70 km/h 59,6 50,9
Studieker Weg 52,5 45,1
Landesstraße L 546 „Osnabrücker Straße“ 60,2 51,4
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 8 von 12
4. Geräusch-Immissionen
Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberech-
nungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung,
Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse
gemäß den Vorgaben der RLS–90 / 1/.
Verwendet wird das Programm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt, Dortmund. LIMA ist ein – auch
bei den Landesumweltämtern und dem Bundes-Verkehrsministerium – anerkanntes Schallausbreitungs-
berechnungsprogramm, das sich insbesondere durch die Bewältigung schalltechnisch komplexer Situa-
tionen auszeichnet.
Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen werden in grafischer Form in Anlage 3 für die kritischste
Geschossebene 1. OG dargestellt.
Anlage 2 zeigt einen Plot des akustischen Computermodells in Draufsicht.
Zunächst zu den Geräusch-Immissions-Grenzwerten:
Die Wohnhäuser im Bereich " Alte Siedlung" (siehe Anlagen 1 und 2) liegen - nach Auskunft der Gemeinde
Rödinghausen - im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Sie haben - laut Auskunft der Gemein-
de - den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes.
Für diese Immissionsorte ergeben sich gemäß / 2/ folgende Immissionsgrenzwerte:
59/49 dB(A) tags/nachts.
Die übrigen Wohngebäude befinden sich im Außenbereich, für den regelmäßig folgende Grenzwerte in
Ansatz gebracht werden:
64/54 dB(A) tags/nachts.
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 9 von 12
Aus den in Anlage 3 grafisch dokumentieren Ergebnissen der Schallausbreitungsberechnungen geht hervor,
dass diese Grenzwerte an nahezu allen Wohnhäusern eingehalten werden. Lediglich am in Anlage 2 mit
I1A/I1B bezeichneten Wohnhaus „Osnabrücker Straße 577“ ist für den Beurteilungszeitraum Nacht eine
Grenzwert-Überschreitung festzustellen.
Für dieses Gebäude werden nachfolgend die Ergebnisse unserer Schallausbreitungsberechnungen auch
numerisch dargestellt.
Diese im Verfahren anzuwendenden numerischen Ergebnisse können – ebenso wie die Feststellung, ob
grundsätzlicher Anspruch auf Schallschutz besteht – der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden.
Tabelle 2: Beurteilungspegel für die am stärksten belasteten Fassadenseiten
(gemäß / 1/ gerundet); Immissionsgrenzwerte; grundsätzlicher Anspruch auf Schallschutz
Immissionsorte Beurteilungspegel
in dB(A)
Immissionsgrenzwert
in dB(A)
Anspruch auf
Schallschutz1)
tags nachts tags nachts ja nein
I1A, EG
I1A; 1.OG
I1A, 2. OG
59
60
61
50
51
52 64 54
X
X
X
I1B, EG
I1B; 1.OG
I1B; 2.OG
64
64
63
55
55
55
X
X
X
Vor dem Hintergrund der dargestellten Ergebnisse stellen wir fest, dass an der Nordost-Fassade des Ge-
bäudes der Nacht-Grenzwerte überschritten wird und dort somit ein Anspruch auf Schallschutz besteht,
sofern sich dort Schlafräume befinden.
---------------------- 1) Anspruch auf Schallschutz, sofern hier Aufenthaltsräume für Menschen vorhanden sind.
Dieser Sachverhalt ist vom Kreis Herford zu klären.
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 10 von 12
Es stellt sich nun die Frage, ob dieser Schallschutz aktiver (Wall / Wand) oder passiver (z.B. Schallschutz-
fenster) Natur sein soll.
Diese Frage wird im Verfahren zu klären sein. Nach unseren Erfahrungen aus vergleichbaren Verfahren wird
aktiver Schallschutz für vereinzelt stehende Häuser auf Grund des hohen Aufwandes i.d.R. als unverhältnis-
mäßig gewertet.
Sollte das Verfahren jedoch aktiven Schallschutz vorsehen, werden wir diesen – ohne Zusatzkosten –
dimensionieren.
Im Falle eines nicht möglichen (oder nicht ausreichenden) aktiven Schallschutzes verbliebe bei dem be-
troffenen Eigentümer ein grundsätzlicher Anspruch auf passiven Schallschutz.
Diesbezüglich wäre dann zu prüfen, ob die vorhandene Substanz der Gebäude-Außenhaut ausreicht, um
den Anforderungen der 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzverordnung) / 4/ zu genügen.
Im negativen Fall wäre der entsprechende passive Schallschutz zu dimensionieren und zu entschädigen.
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 11 von 12
5. Zusammenfassung
Der Kreis Herford beabsichtigt, die Querung der Kreisstraße K 40 in Rödinghausen über die dortige Gleis-
anlage der Deutschen Bahn AG (Strecke 2992) zukünftig mittels einer Brücke auf die Landesstraße L 546
"Osnabrücker Straße" zu führen. Dazu wird der „Studieker Weg“ teilweise verlagert und die „Osnabrücker
Straße“ ausgebaut.
Die vorliegende schalltechnische Untersuchung prognostiziert auf der Basis vorgegebener KFZ-Belastungs-
daten die vom zukünftigen Fahrzeugverkehr ausgehenden Geräusch-Immissionen.
Die in Anlage 3 grafisch dokumentierten Ergebnisse geben einen Überblick über die zukünftige Geräusch-
Immissionssituation.
Konkrete Detailergebnisse für den am stärksten belasteten Immissionsort können der Tabelle 2 des vorheri-
gen Kapitels entnommen werden.
In dieser Tabelle wird auch festgestellt, ob dem Grundsatz nach Anspruch auf Schallschutz besteht. Dieser
Anspruch besteht an der Nordost-Fassade des betroffenen Gebäudes.
Es wird - vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – im Verfahren zu klären sein, ob
dieser Schallschutz aktiver (Wand/Wall) oder passiver (z.B. Schallschutzfenster) Natur sein soll.
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Seite 12 von 12
Im Falle von aktivem Schallschutz werden wir diesen – ohne Zusatzkosten – dimensionieren.
Es bleibt bei Anspruchsvoraussetzung auf passiven Schallschutz einer weiteren Untersuchung vorbehalten,
das Maß des Schallschutzes festzustellen.
gez.
Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf
(Digitale Version – ohne Unterschrift gültig)
Datei: VEK-14 1097 01 (Digitale Version – PDF)
Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke)Übersicht
Anlage 1VEK-14 1097 01
15.05.2014
Maßstab ca.
1: 5000
Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2014http:/www.geobasis.nrw.de
Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke)Lageplan
Anlage 2VEK-14 1097 01
Studieker Weg
K40 - v = 70 km/h
K40 - v = 50 km/h
Osnabrücker Straße
15.05.2014
Maßstab ca.
1: 2500
Alte Siedlung
Ostkilverweg
Bahnstrecke 2992
Bundesautobahn A30
Studieker Weg
Schä
ferw
eg -
K40
Osnabrücker Straße - L546
Osnabrücker Straße - L546
I1AI1B557
Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke)
Geräusch-Immissionen / Tag / 1. OG M 1:2500
15.05.2014
Anlage 3, Blatt 1
VEK-14 1097 01
Flächen gleicher Klassen
des Beurteilungspegels
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)
Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke)
Geräusch-Immissionen / Nacht / 1. OG M 1:2500
15.05.2014
Anlage 3, Blatt 2
VEK-14 1097 01
Flächen gleicher Klassen
des Beurteilungspegels
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
> 80 dB(A)