Regulierung durch die Spielverordnung...Der großzügige Gestaltungsspielraum für innovative...

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Universität Bremen Dipl.-Psych. Tobias Hayer Regulierung durch die Spielverordnung - Positionspapier - Spielhallen und Regulierung Workshop / Podiumsdiskussion Euroforum der Universität Hohenheim, 29. März 2012

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Regulierung durch die Spielverordnung - Positionspapier -

Spielhallen und Regulierung Workshop / Podiumsdiskussion

Euroforum der Universität Hohenheim, 29. März 2012

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(K)ein neues Problem?! Spiegel (49/1985, S.120)

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Gewerbliches Automatenspiel: Marktentwicklung Meyer (2011); Vieweg (2012)

2007 2008 2009 2010 2011

Anzahl Geräte 207.000 216.000 227.000 235.750 242.250

Umsätze

(Mrd. Euro) auf der Basis einer

Auszahlungsquote

von 77,1%

13,32 14,72 16,16 17,21 18,08

Brutto-

spielertrag

(Mrd. Euro)

3,05 3,37 3,70 3,94 4.14

Der großzügige Gestaltungsspielraum für innovative Geschäftsideen durch die novellierte

Spielverordnung (2006) und das relativ hohe Spielerschutzniveau beim staatlichen Glücksspiel seit

Einführung des Glücksspielstaatsvertrages (2008) bedingen diese Marktdynamik im Wesentlichen.

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Marktentwicklungen – Teil 1

Mehrfachkonzessionierte Entertainment-Center

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Buchungsvorgang (Punkte in Geld bzw. Geld in Punkte) = Spieleinheit ?!

Marktentwicklungen – Teil 2

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Messinstrument Zur Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Glücksspielen (Meyer et al., 2010)

Glücksspielform Punktwert

- Glücksspielautomaten

- Geldspielautomaten

56,65

54,35

- Poker im Internet

- Live-Wetten im Internet

- Roulette in Spielbanken

46,30

43,55

42,40

- Rubbellose

- Festquotenwette

- Telegewinnspiele

38,15

36,05

35,95

- Keno

- Lotto „6aus49“

- Klassenlotterien (Internet)

- Klassenlotterien (Annahmestelle)

28,85

28,75

26,60

25,95

- Fernsehlotterien (Internet)

- Fernsehlotterien (Annahmestelle)

17,55

16,90

Anwendung des Messinstrumentes für Glücksspielangebote in Deutschland

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Problemausmaß auf Bevölkerungsebene – Teil 1 Meyer et al. (2011)

N = 15.023 Personen im Alter von 14 bis 64 Jahren

5% haben Spielerfahrung in Bezug auf Geldspielautomaten (letzte 12 Monate)

Primärer Spielort: Gastronomie (50,5%), Spielhalle (39,2%)

Spielform Befragte mit mehr als

10 Spieltagen

PG – Lebenszeit

OR (univariat)

PG – Lebenszeit

OR (multivariat)

Sofortlotterien 1.296 1,9 ---

Oddset 294 5,3 ---

Pferdewetten 122 1,6 ---

Andere Sportwetten 213 10,7 4,7

Großes Spiel / Kasino 197 8,5 ---

Poker 423 11,7 5,0

Kleines Spiel / Kasino 150 18,2 4,1

Geldspielautomaten 653 10,6 6,3

Dauerquiz im TV 101 3,0 ---

Privat / illegal 223 6,9 ---

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Problemausmaß auf Bevölkerungsebene – Teil 2 Meyer et al. (2011)

Primär problemverursachende Spielform (n = 108)

Spielform Nennungen Prozent (gewichtet)

Geldspielautomaten 54 49,1

Poker 16 14,5

Kleines Spiel / Kasino 10 10,4

Großes Spiel / Kasino 8 7,3

Oddset 5 6,5

Privat / illegal 4 1,2

Andere Sportwetten 3 2,0

Lotto „6aus49“ 2 1,3

Sonstige 6 n.e.

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Exkurs: Verzerrende „Wissenschaft“ (TMS EMNID, 2011)

Befund (√)

„Von den Glücksspielern, die fünf oder mehr der zehn Pathologiekriterien erfüllen

und somit als pathologische Spieler gelten können, war nur ein einziger Mono-

Glücksspieler, d.h. er oder sie berichtet, nur eine Glücksspielform zu nutzen. Im

Durchschnitt werden von den pathologischen Spielern fünf Spielformen genannt,

sie zeigen also ein ausgeprägt multiples Glücksspielverhalten.“

Interpretation (?)

„Wenn es um die Eindämmung und Bekämpfung krankhaften Spielverhaltens geht,

gehört die Spielerpersönlichkeit ins Zentrum der Betrachtung und nicht das Spiel,

dem der krankhafte Spieler mehr oder minder zufällig frönt.“

Automatenspiel in Spielhallen und Automatenspiel in Gaststätten = zwei separate Kategorien!

Spielteilnahme ≠ problembehaftete Glücksspielform!

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Problemausmaß auf Bevölkerungsebene – Teil 3 BZgA (2012, S. 81)

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Evaluierung der Spielverordnung Bühringer et al. (2010)

Interviews mit Spielern aus

Spielhallen (N = 447)

Interviews mit Spielern aus

Gaststätten (N = 144)

Sample: Überproportionaler Anteil von Lang- und Vielspielern

Auswirkungen auf die

finanzielle Situation

59,5% müssen sich (sehr /

etwas) einschränken

47,9% müssen sich (sehr /

etwas) einschränken

Verwendung des gesamten

verfügbaren Geldes 11,6% 9,7%

Spielverhalten (diagnostisch

bezogen auf das letzte Jahr)

pathologisch: 42,0%

Langzeitspieler (> 4 Jahre): 43,8%

Kurzzeitspieler (< 4 Jahre) : 35,9%

(vgl. Meyer & Bachmann, 2011, S. 86)

pathologisch: 30,1%

Langzeitspieler (> 4 Jahre): 31,3%

Kurzzeitspieler (< 4 Jahre): 25,0%

(vgl. Meyer & Bachmann, 2011, S. 86)

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Hurrelmann et al. (2003)

5.009 Schüler (13-19 Jahre)

Duven et al. (2011)

3.967 Schüler (12-18 Jahre)

12-Monats-Prävalenz (%)

Kartenspiele um Geld 16,9 23,7

Rubbellose 15,9 15,8

Oddset-Sportwetten 11,6 10,4 (Sportwetten)

Geldspielautomaten 7,4 14,2

Würfelspiele um Geld 7,4 13,4

Geschicklichkeitsspiele um Geld 6,7 10,9

Lotto „6aus49“ 6,1 9,7 (Lotto / Keno)

Insgesamt 39,9% 41,2%

Spielverhalten Jugendlicher im Vergleich

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Raubüberfälle auf Spielhallen Feltes (2011, S. 31) – Polizeiliche Kriminalstatistik (Schlüssel-Nr. 212100)

402 456

500

661

1078

1231

0

200

400

600

800

1000

1200

1400

2005 2006 2007 2008 2009 2010

Anzahl Raubüberfälle auf Spielhallen (PKS)

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Spielerschutz beim gewerblichen Automatenspiel – Teil 1 Anspruch und Wirklichkeit

Ausgewählte Maßnahmen Bewertung

Abbildung einer Hotline-Nummer der BZgA auf jedem Geldspielautomaten

- Evaluationsbefunde fehlen

- Betroffene werden nur sporadisch erreicht

Warnhinweise zu den Gefahren übermäßigen Spielens in Form von Piktogrammen auf jedem Geldspielautomaten

- Evaluationsbefunde fehlen

- Wirksamkeit ist auf der Verhaltensebene als gering einzustufen

Auslegen von Informationsflyern zu den Risiken des Automatenspiels

- Umsetzung in der Praxis ist suboptimal

- Verhaltensänderungen sind kaum zu erwarten

- Qualität der Inhalte ist z.T. mangelhaft

Entwicklung eines Sozialkonzeptes durch einen unabhängigen Beirat

- Vermischung von Spiel und Glücksspiel

- Einseitige Darstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Richtung Verharmlosung

- Wenig substanzieller Maßnahmenkatalog

Personalschulungen u.a. durch die Caritas Berlin

- Evaluationsbefunde fehlen (bislang)

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Spielerschutz beim gewerblichen Automatenspiel – Teil 2 Warnhinweise im Vergleich

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Regulativer Handlungsbedarf: EuGH-Urteil Pressemitteilung (08.09.2010)

Gleichwohl haben die deutschen Gerichte nach Ansicht des Gerichtshofs angesichts

der von ihnen in den vorliegenden Rechtssachen getroffenen Feststellungen Grund zu

der Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in

kohärenter und systematischer Weise begrenzt. Zum einen führen nämlich die

Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne

aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das

Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die

deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder

Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein

höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine

Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen

Umständen lässt sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen,

so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden kann.

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Implikationen für die Suchtprävention – Teil 1

ANSATZPUNKT 1

Ebene der Kommunen / Bundesländer

Erhöhung der Vergnügungssteuer - Kein wirksames suchtpräventives Steuerungselement im Glücksspielbereich

Baunutzungsverordnung - Im Wesentlichen: Verschiebung der Problematik

Spielhallengesetz (Recht der Spielhallen) (u.a. Regelungen zu Standorten, Geschäftszeiten, Größe, Anzahl etc.) - prinzipiell zu begrüßen, bedeutet letztendlich aber nur Symptombehandlung

BEWERTUNG

als flankierende Maßnahmen unter Umständen sinnvoll

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Exkurs: Spielhallengesetze – Auswirkungen

Berliner Kurier vom 30.12.2011:

Automatenverbot wird ausgehebelt: Die Glücksspiel-Trickser von Berlin

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Implikationen für die Suchtprävention – Teil 2

ANSATZPUNKT 2

Einstufung der Geldspielautomaten als Glücksspiel /

Verstaatlichung des Automatenspiels

Mögliche Handlungsschritte

- Flächendeckender Abbau aller Geldspielautomaten aus gastronomischen Betrieben und Spielhallen

- Automatenspiel nur unter dem Dach der Spielbanken (vgl. Schweizer Modell)

- Alternativ: Verstaatlichung des Automatenspiels (vgl. Norweger Modell)

BEWERTUNG

In Deutschland aufgrund der vielschichtigen wirtschaftlichen und politischen Interessen utopisch

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Implikationen für die Suchtprävention – Teil 3a

ANSATZPUNKT 3

Änderung der Spielverordnung in Richtung:

Entschärfung der Geräte / Reduzierung der Spielanreize / Betonung des

Unterhaltungscharakters

Primäre Korrekturen der Spielstruktur (modifiziert nach Meyer, 2012)

- Substanzielle Reduzierung des Höchstgewinns auf 15€ / Stunde

- Deutliche Verringerung der maximalen Verlustmöglichkeiten auf 15€ / Stunde

- Generelles Verbot von Merkmalsübertragungen sowie kontinuierliche

Speicherlöschung in kurzen Zeitabständen

- ggf. Einführung einer eindeutigen Definition von „Spieleinheit / Einzelspiel“

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Implikationen für die Suchtprävention – Teil 3b

ANSATZPUNKT 3 (Fortsetzung)

Sekundäre Korrekturen der Spielstruktur (modifiziert nach Meyer, 2012)

- Längere Spielpausen

- Verhinderung der Mehrfachbespielung, z.B. über den manuellen Start jedes Einzelspiels

- Abschaffung von Geldscheinakzeptoren

- Verbot von Mehrplatzspielgeräten und Jackpot-Anlagen

- Verlangsamung der Spielgeschwindigkeit auf 15 Sekunden pro Einzelspiel

- Unterbindung überzufällig häufiger Fast-Gewinne

- Reduzierung der Auszahlungsquote

- Einbindung von Pop-up-Fenstern (Rückmeldung des Spielverhaltens, Warnhinweise etc.)

- Option der Spielsperre / Aufbau eines Sperrsystems

- Einführung einer Spielerkarte (nur in Kombination mit biometrischer Erkennung - wie etwa einem

Fingerabdruck - sinnvoll, um Missbrauch vorzubeugen!)

BEWERTUNG

Erfolg versprechende Bekämpfung der Ursachen

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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Dipl.-Psych. Tobias Hayer Universität Bremen

Institut für Psychologie und Kognitionsforschung Grazerstr. 4

28359 Bremen Tel. 0421 218-68708

E-Mail: [email protected] Web: http://www.tobha.de

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Hayer, T. (2010). Geldspielautomaten und Suchtgefahren – Wissenschaftliche Erkenntnisse und suchtpolitischer Handlungsbedarf.

Sucht Aktuell, 17 (1), 47-52.