Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität, Cluj...
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Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf
Babes-Bolyai Universität, Cluj Wintersemester 2013/2014
Babes-Bolyai Universität, Cluj Wintersemester 2013/2014
Finanzierungs-Finanzierungs-alternativenalternativen
RechtsformenRechtsformen
Haftung?Haftung?Kapitalgeber?Kapitalgeber?Management?Management? … …
Was eignet sich?Was wird benötigt?Was ist zu beachten? …
Womit beschäftigen wir uns in dieser Woche?
Ziele der Veranstaltung: Was soll vermittelt werden?
1. Überblick über Rechtsformen und ihren sinnvollen Einsatz in Unternehmen mit allen (rechtlichen, kapitalmäßigen) Konsequenzen
2. Vorstellen wichtiger Rechtsformen mit ihren gesetzlichen Bedingungen sowie mit ihrer Wertung auf Eignung in der Praxis
3. Sonderformen der Rechtsformen und wichtige Rahmenbedingungen
4. Hauptfinanzierungsarten (Fremd-, Eigenkapital, steuerliche Gestaltungs-möglichkeiten zur Kapitalbildung, Sonderformen der Kapitalbeschaffung)
5. Detaillierte Vorstellung der Fremdfinanzierung mit ihren Haupt- und Sonderformen sowie begleitenden Bedingungen
6. Eigenfinanzierung am Beispiel der Aktien mit Sonderformen
7. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (Selbstfinanzierung) und Sonder- formen (z.B. Liquidation von Vermögensteilen)
8. Gesamtfazit und Klausurvorbereitung
1. Grundlagen:1.1. Bedeutung des Begriffes "Finanzwirtschaft" in Unternehmen1.2. Einordnung der Finanzen im Unternehmungsprozess1.3. Klärung wichtiger Begriffe
2. Rechtsformen der Unternehmen:2.1. Einzelunternehmen2.2. Personengesellschaften2.3. Kapitalgesellschaften
3. Grundzüge der Finanzplanung in Unternehmungen:3.1. Ermittlung des Finanzbedarfs3.2. Methoden und Bewertung der Finanzplanung3.3. Bestimmung des optimalen Finanzvolumens3.3.1 Der Leverage Effekt 3.3.2 Das Kapitalbudget
4. Finanzierungsarten - Deckung des Kapitalbedarfs:4.1. Fremdfinanzierung über Banken, Lieferanten, Kunden 4.2. Arten der Fremdfinanzierung4.2.1. Kreditwürdigkeit und Kreditsicherheiten 4.2.2. Aufnahme von Darlehen4.2.3. Obligationen/Schuldverschreibungen/Sonderformen4.2.4. Aufnahme von Schuldscheindarlehen 4.2.5. Langfristige Fremdfinanzierungsarten4.2.6. Kurzfristige Fremdfinanzierungsarten4.2.7. Leasing4.2.8. Factoring
5. Merkmale der Beteiligungsfinanzierung5.3.1. Beteiligungsfinanzierung bei Aktiengesellschaften5.3.2. Grund-/ Eigenkapital einer Aktiengesellschaft5.3.2.1 Aktien als Anteile am Grundkapital5.3.2.2 Die Funktionen der Börse5.3.2.3 Preisbildung der Aktienkurse an der Börse5.3.2.4.Formen der Kapitalerhöhung5.3.2. Beteiligungsfinanzierung bei anderen Rechtsformen
6. Selbstfinanzierung
7. Sonderformen der Finanzierung
8. Wertung der Rechtsformen und der Finanzierungsmöglichkeiten
9. Literaturverzeichnis
Hochschule fHochschule füür Wirtschaft und Umwelt, Nr Wirtschaft und Umwelt, Nüürtingenrtingen--GeislingenGeislingen
Grundzüge der Finanzwirtschaft: Gliederung
Dazu gibt Ihnen Dazu gibt Ihnen das Manuskriptdas Manuskriptviele Informa-viele Informa-tionen und Platztionen und Platzgenug, um Ihregenug, um IhreergänzendenergänzendenAnmerkungenAnmerkungenaus der Vor-aus der Vor-Lesung einzu-Lesung einzu-tragen. Dies wirdtragen. Dies wirdergänzt durchergänzt durchÜbungenÜbungen
Historische Einordnung der Entwicklung zu modernen Unternehmen
Vom Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg bis zu den Global Playern der Gegenwart:
Die Wirtschaft in Deutschland und in der Weltmassiv verändert und weiterentwickelt. VieleUnternehmen sind heute auf dem Weltmarkttätig.
Daraus ergeben sich wichtige Rahmenbedingun-gen für die Unternehmensfinanzierung.
Historische Einordnung der Wirtschaftsentwicklung:
Die Zeit nach dem 2ten Weltkrieg - Phase des Wiederaufbaus (Marshall Plan)- Wirtschaftswunder- Boom in den Jahren 1960 – 70- Probleme in der Folge
80iger Jahre- Die japanische Konkurrenz,- High-Tech Produkte- Staatsverschuldung
90iger Jahre- Kostenabbau (López) und Inflationsbekämpfung- Bereinigung der Märkte (EU)- Neue Technologie (Handy, Internet, UMTS)
Die Jahre 2000 - 2013-Weltweite Fusionen und feindliche Übernahmen- Branchenbereinigungen, Aktienbaisse- Finanzkrise 2007 (Bankensanierung)- Staatskrise 2010 ff. (Ländersanierung)
WachsendeRisikeninsbesondereaus derStaatsver-Schuldung
S. 1-2
Das deutsche Handelsrecht und viele andere Rechtsgrundlagen nehmen heute starken Ein- fluss auf die Finanzierungsalternativen, indem sie für die Rechtsformen von Unternehmen zahl-reiche Vorschriften vorsehen:
-zum Beispiel für die Haftung der Unternehmung,-für die Geschäftsführung und -vertretung-für die Mindestausstattung der Unternehmen mit Eigenkapital (als Haftungsmasse)- für die Mitbestimmung in Unternehmen …
Was ist Inhalt der Vorlesung?Was ist Inhalt der Vorlesung?Was ist Inhalt der Vorlesung?Was ist Inhalt der Vorlesung?
Daher beschäftigen wir uns zunächstDaher beschäftigen wir uns zunächstmit den Rechtsformen von Unternehmen!mit den Rechtsformen von Unternehmen!
Daher beschäftigen wir uns zunächstDaher beschäftigen wir uns zunächstmit den Rechtsformen von Unternehmen!mit den Rechtsformen von Unternehmen!
• Teil 1:Teil 1: In welcher In welcher RechtsformRechtsform treten treten
erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen in den Märkten auf ?in den Märkten auf ?
• Welche Welche MöglichkeitenMöglichkeiten zur Bildung einer für das zur Bildung einer für das Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?
• - PersonengesellschaftenPersonengesellschaften• - Kapitalgesellschaften- Kapitalgesellschaften• - Wichtige Rahmenbedingungen- Wichtige Rahmenbedingungen
• Teil 1:Teil 1: In welcher In welcher RechtsformRechtsform treten treten
erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen in den Märkten auf ?in den Märkten auf ?
• Welche Welche MöglichkeitenMöglichkeiten zur Bildung einer für das zur Bildung einer für das Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?
• - PersonengesellschaftenPersonengesellschaften• - Kapitalgesellschaften- Kapitalgesellschaften• - Wichtige Rahmenbedingungen- Wichtige Rahmenbedingungen
Vorteile?Vorteile? Nachteile?Nachteile?
Betriebe mit…
erwerbswirtsch.Zielen nicht erwerbsw.Zielen. nach nach öffent- Privatrecht lichem Recht Einzelunternehmen Genossenschaften Personengesellsch. Stiftungen Kapitalgesellsch. Versicherungsvereine Misch- und Sonder- formen
Einteilung der Betriebe nach ihrem Rechtscharakter
S. 6
2.2. Einzelunternehmen:Im juristisch engeren Sinne liegt ein Einzelunternehmen dann vor, wenn darunter die Tätigkeit eines nach dem Handelsgesetzbuch tätigen, voll haftenden Einzelkaufmanns verstanden wird. Die Einzelfirma ist ein Unternehmen, das auf Rechnung einer Einzelperson (des Eigentümers) betrieben wird. DerInhaber trägt die volle Verantwortung, haftet persönlich und unbeschränkt.
Einzelunternehmen eignen sich besonders für:
- Kleingewerbetreibende Führt der Kaufmann sein Handels- - Handwerker gewerbe allein, ohne Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesell- - Dienstleister schafter, ist er Einzelkaufmann mit Zusatz:„eingetragener - Freie Berufe Kaufmann (e.K.)“.
- Existenzgründer
S. 6
Bei Gründung wird der Gründer automatisch zum Einzelunternehmer, wenn das in Gründung befindliche Unternehmen von ihm allein eröffnet wird.
Bei Kleingewerbetreibenden, die keine vollkaufmännische Einrichtung (z.B. Buchhaltung) erfordern, können diese sich freiwillig ins Handelsregister ein-tragen lassen (nicht freie Berufe).
Erfolgt die Eintragung ins Handelsregister, werden alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns übernommen. Der „eingetragene Kaufmann (e.K.)“ ist Firmenbestandteil.
Erfolgt keine Anmeldung im Handelsregister, genügt die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Kommune.
Bei Vollkaufleuten besteht dagegen die Pflicht auf die Eintragung ins Handels-register. Mindestkapital wird bei Gründung eines Einzelunternehmens nicht verlangt (mittelbar aber Mindesteigenkapital zur Risikoprävention und als Nachweis, dass sich der Einzelunternehmer für sein Unternehmen engagiert).
Was muss rechtlich beachtet werden? S. 6-7
Freiberufliche Tätigkeit Gewerbliche Tätigkeit
Eintragung ins
Handelsregister
Nein (nicht möglich) Nur wenn Kaufmann gem. HGB Handelsre-gister Abt. A, wenn eingetragener Kaufmann)
Gewerbeanmeldung Nein Ja
Firma Name + Vorname des Unternehmers sowie Personen oder Unternehmerzusatz: z.B. Baustatikbüro Heiner Miller, Baustatikbüro Heiner Miller jr., Heiner Müller, Baustatikbüro
Freie Wahl der Firma, jedoch darf der Name nicht über die realen Verhältnisse irreführend sein. Wird die Firma im Handelsregister ein-getragen, muss sie den Zusatz e.K.(bzw.e.Kfr.) eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauf-frau enthalten.Z.B.:EDV-Handel Heiner Miller, EDV-Handel Heiner Miller e.K., EDV Miller/EDV Miller e.Kfm., ...
Beginn der Gesellschaft Sofort Sofort
Geschäftsführung/ -vertretg. Unternehmer, alleine Unternehmer, alleine
Überwachendes/beschließendes Organ
Keines Keines
Beteiligung am Kapital Allein aus Privatvermögen, Selbst-finanzierung, begrenzte Kredit-basis, alleinige Gewinnbeteiligung
Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzier-ung, Begrenzte Kreditbasis, alleinige Gewinnbeteiligung
Steuern • Einkommenssteuer• Lohnsteuer (für die Angestellten)• Umsatzsteuer
• Einkommenssteuer• Lohnsteuer (für die Angestellten)• Gewerbesteuer/ Umsatzsteuer
Auflösungsgrund Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers
Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers
Sonstiges Gesetzliche Regelungen:
Nur für freie Berufe gem. § 18 EKStG
Gesetzliche Regelungen: HGB §§ 1-104
Die wichtigsten Regeln der freiberuflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit :
S. 8
Die wichtigsten Regeln der Einzelunternehmung
bzw. der Personengesellschaften
im deutschen Rechtin der Übersicht:
S. 9 ff.
Was ist bei den Rechtsformen von Bedeutung?
- Die Eigenkapitalausstattung - Die Geschäftsführung und –vertretung - Die Haftung im Außenverhältnis der Unternehmung - Die Kreditwürdigkeit (Banken,Lieferanten) - Die Öffentlichkeit (Handelsregister) - Die Pflicht zur Rechnungslegung (GuV, Bilanz je Geschäftsjahr) - Die Rechtsgrundlagen (AktG, GmbHG,
BGB, HGB, …)
Freiberufliche Tätigkeit Gewerbliche Tätigkeit
Eintragung ins
Handelsregister
Nein (nicht möglich) Nur wenn Kaufmann gem. HGB Handelsre-gister Abt.A ( wenn eingetragener Kaufmann )
Gewerbeanmeldung Nein Ja
Firma Name + Vorname des Unternehmers sowie Personen oder Unternehmerzusatz: z.B. Baustatikbüro Heiner Miller, Baustatikbüro Heiner Miller jr., Heiner Müller, Baustatikbüro
Freie Wahl der Firma, jedoch darf der Name nicht über die realen Verhältnisse irreführend sein. Wird die Firma im Handelsregister ein-getragen, muss sie den Zusatz e.K.(bzw.e.Kfr.) eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauf-frau enthalten.Z.B.:EDV-Handel Vlad Munteanu - EDV-Handel oder Vlad Munteanu e.K., EDV oder EDV Munteanu e.Kfm., ...
Beginn der Gesellschaft Sofort Sofort
Geschäftsführung/ -vertretg. Unternehmer, alleine Unternehmer, alleine
Überwachendes/beschließendes Organ - Haftung
Keines, Privat- und Unternehmensvermögen
Keines, Privat- und Unternehmensvermögen
Beteiligung am Kapital Allein aus Privatvermögen, Selbst-finanzierung, begrenzte Kredit-basis, alleinige Gewinnbeteiligung
Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzier-ung, Begrenzte Kreditbasis je nach Privat-
vermögen, alleinige Gewinnbeteiligung
Steuern • Einkommenssteuer• Lohnsteuer (für die Angestellten)• Umsatzsteuer
• Einkommenssteuer• Lohnsteuer (für die Angestellten)• Gewerbesteuer/ Umsatzsteuer
Auflösungsgrund Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers
Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers
Sonstiges Gesetzliche Regelungen:
Nur für freie Berufe gem. § 18 EKStG
Gesetzliche Regelungen: HGB §§ 1-104
Die wichtigsten Regeln der freiberuflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit : S. 8
Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften
Kleine Personengesellschaften:Bei ihnen schließen sich mehrere Personen zu einem gemeinsamen (gewerblichen) Zweck zu- sammen:Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit mindestens zwei Gesellschaftern:(zum Beispiel: Rechtsanwaltskanzleien Juristen, Ärztezentren, Steuerberatungsbüros, Lottogemein-schaften, …)•Haftung der GbR: mit dem Geschäftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter!•Zuständigkeiten: Geregelt im Gesellschaftsvertrag
Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften
Kleine Personengesellschaften:•Partnerschaftsgesellschaften (PartG): Auch sie zählen zu den Personengesellschaften und eignen sich für freiberufliche Tätigkeiten, für die die Rechtsform der GmbH (noch) nicht in Frage kommt. Gründung: - durch mindestens zwei Partner (=Gesellschaf- ter) mit Partnerschaftsvertrag und Eintragung ins Partnerschaftsregister Haftung: - Wie bei der GbR (Ausnahme: Fehler in der Berufsausübung – dafür gibt es Versicherungen)
Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften
Größere Personengesellschaften:
•Offene Handelsgesellschaften: OHGs sind besonders für mittlere Unternehmen geeignet, bei denen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen (als Kapitalgeber und Geschäftsführer/-vertreter) gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben und in der Gesellschaft alleine zuständig sein wollen.
Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften
• Kommanditgesellschaften (KG): KGs sind besonders für kleinere bis mittlere Unter- nehmen geeignet, bei denen mindestens zwei natür- liche oder juristische Personen gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Mindestens 1 Gesellschafter ist Vollhafter (Komple- mentär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter tritt als Teilhafter (Kommanditist) auf. Vollhafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen, Teilhafter nur mit ihrem Geschäftsanteil! Verteilung von Gewinn/Verlust in
angemessenem Verhältnis
Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften
• Kommanditgesellschaften (KG): - Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. - Kein Mindestkapital vorgeschrieben - Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% pro Jahr Komplementär: - Vollhafter haftet auch mit seinem Privatvermögen- Geschäftsführung + -vertretung durch jeden Komplementär (aber: andere Regelung ist möglich)
Kommanditist:-Ist nur Teilhafter-Nimmt nicht an der Geschäftsführung und –vertretung teil-Haftet nur mit seinem Geschäftsanteil
Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften• Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
(EWIV)• Sie soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen benachbarten EU-Ländern erleichtern und zählt zu den Handelsgesellschaften. - Gründung durch natürliche Personen (Personenge- sellschaften, Handelsregister A) - Mindestens zwei Mitglieder müssen aus unterschied- lichen EU-Ländern sein - Sie darf maximal 500 Personen beschäftigen - Sitz der EWIV muss in EU (ggf. in der EFTA) liegen - Eine oder mehrere Personen sind Geschäftsführer - Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen (Ausnahme: assoziierte Mitglieder aus Drittländern)
Speziell auf die EU zugeschnittene Sonderform:Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung:
Gesellschafter: Mind. 2 aus unterschiedlichen EU-Staaten
Rechtsform: Wird in Deutschland unter Handelsregister A bei den Personengesellschaften geführt
Firmensitz: Im Gebiet der EU + EFTA
Rechte der Mitglieder: Stimmrecht (je 1 Stimme)
Geschäfts- 1 oder mehrere natürliche Personenführung und –vertretung:
Haftung: Alle Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuld- nerisch
S. 13
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gem. BGB
Partnerschaft gem. PartGG Offene Handelsgesellschaft gem.HGB
Kommanditgesellschaft gem. HGB.
Mindestanzahl der Gründer
2 2 2 2
Form Nicht vorgeschrieben, i.R. schriftlich
Schriftlicher Partnerschaftsvertrag Nicht vorgeschrieben, i.R. schriftlich
Nicht vorgeschrieben, i.R. schriftlich
Gewerbeanmeldung Nein Nein Ja (Handelsregister Abtg A) Ja (Handelsregister Abteilung A)
Firma Keine Name mind. 1 Partners mit Zusatz und Partner oder Partnerschaft so-wie alle in der Partnerschaft vertretenen Berufe. Z.B.
Müller und Partner, Rechtsanwälte,
Müller Partnerschaft, Steuerberater,
Müller und Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater
Name mind. 1 Gesellschafters mit Zusatz OHG sowie optionalen, den Unternehmensgegenstand andeutenden Zusätzen oder Namen aller Gesellschafter.
Beispiel: Maier OHG,
EDV-Handel Maier OHG
Name mind. 1 persön-lich haftenden Gesellschafters (Komplementär) mit Zusatz sowie optionalen, den Unternehmensgegenstand andeutenden Zusätzen
Beispiel:
Hertner KG,
EDV-Handel Hertner KG
Geschäftsführung /
-vertretung
Alle Gesellschafter gemein-schaftlich
Alle Partner jeweils für ihre Tätigkeit. Vertragliche Regelungen sind möglich, jedoch kann kein Partner von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden.
Jeder Gesellschafter einzeln. Nur persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) einzeln. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Gewinnbeteiligung Nach Köpfen Angemessener Anteil 4% des Kapitals,
Rest nach Köpfen oder Vertrag
4% des Kapitals,
Rest: angemessenes Verhältnis
Haftung Gesellschafter persönlich und solidarisch mit Privat- und Ge-sellschaftsvermögen
Partner persönlich und solidarisch mit Privat- und Partnerschaftsver-mögen. Die Haftung aus der Tätig-keit kann vertraglich beschränkt werden.
Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner mit Privat- und Gesellschaftsvermögen
Gesellschaft mit ihrem Betriebsver-mögen, Komplementär mit Privatvermögen, Kommanditist (nur beschränkt) mit seinen Einlagen
Verlustbeteiligung Nach Köpfen Nach Vertrag Nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag
Angemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertrag
Steuern Einkommen-,Lohn- (für Angestellte), Umsatz-*,
Gewerbesteuer ( * soweit gewerbliche Tätigkeit).
Einkommensteuer,
Lohnsteuer (für Angestellte),
Umsatzsteuer*.
Einkommensteuer,
Lohnsteuer (für Angestellte),
Umsatzsteuer*,
Gewerbesteuer*.
Einkommensteuer.
Lohnsteuer (für Angestellte),
Umsatzsteuer*,
Gewerbest.*
Überwachendes/beschließendes Organ
- - - -
Sonstiges Nur für freie Berufe
Gem. §18 EKStG
S. 9-12
Die wichtigsten Regeln
der
Kapitalgesellschaften
im deutschen Recht:
S. 14ff.
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:
Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unter- scheidet sie sich von einer Personengesellschaft?
Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersön-lichkeit (juristische Person) und Zusatz (AG, GmbH). Daher kann sie in eigenem Namen klagen und verklagt werden.Sie ist Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens und ist Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden. Sie haftet für Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:
Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unter- scheidet sie sich von einer Personengesellschaft?
Kapitalgesellschaften treten auf als :
1.Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)2.Aktiengesellschaft (AG)3.Sonderform (GmbH & Co. KG, AG & Co. KG, Societas Europaea – SE)
S.14-15Rechtsform der GmbH:Gründung: erfolgt durch eine oder mehrere Personen. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der Gesellschaftervertrag (in notarieller Form) auf der Grundlage des geltenden Rechtes, der von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss (§§2-3 GmbHG).
Der Gesellschaftervertrag enthält:• Die Firma und den Sitz der Gesellschaft• Den Gegenstand der Unternehmung• Den Betrag des Stammkapitals (den die Gesellschafter auf- bringen) mit mindestens 25.000,00 Euro• Die Zahl und die Höhe der Geschäftsanteile (ggf. weitere Leistungen die jeder Gesellschafter als Einlage auf das Stamm- kapital (Stammeinlage) bereitstellt. • Insgesamt müssen bei Gründung 50% aller Einlagen geleistet werden (die > 100 Euro und durch 50 teilbar sein müssen).• Die Regelungen für die Gesellschafterversammlung und für die Geschäftsführung/-vertretung
Rechts- = Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jurist. Person) und Zusatz (AG, GmbH). form: = Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens.
= Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden.
= haftet für Verbindlichkeiten nur mit Gesellschaftsvermögen.
Grund- = Seit 1.1.1999 mind. 50.000,- Euro, vorher 100.000,- DM Stamm- = Mind. 25.000 Euro, auf volle Euro lautend.kapital: davon bare Mindesteinlage 25%, Sacheinlagen voll kapital: (bei Gründung reichen zunächst 10.000 Euro, (§§7 und 36a AktG). hier ist Bezeichnung: Unternehmergesellschaft erforderlich, bis 25.000,- erreicht sind).
Aktien: = Geschäftsanteil am Grundkapital der AG, Stammeinlagen: = Geschäftsanteile am Stammkapital der
GmbH = Das Grundkapital setzt sich aus Nennbetrags- bzw. Stück- aktíen( ohne Nennbetrag, mit Beteiligung im gleichen Umfang). Höhere Nennbeträge müssen auf volle Beteiligungsver- = wird im Gesellschaftsvertrag geregelt AktG) ( Seit 1.1.1999, vorher DM 5,-). hältnis der Gesell- Die Summe aller Gesellschafteranteile schafter: ergibt das Stammkapital der GmbH = Stückaktien lauten auf keinen Nennwert. Der auf sie ent- Höhe der fallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro nicht Stammeinlagen: = Sie kann zwischen den Gesellschaftern unter- unterschreiten. (§8 Abs 3 AktG). schiedlich sein. Haftung: = In Höhe des Gesellschaftsvermögens = Der Anteil der Aktie am Grundkapital bestimmt sich bei Nenn- wertaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrages zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien.
Eigen- = Es besteht aus dem Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (GmbH), den Rücklagen, dem Bilanz-kapital: gewinn und dem Bilanzverlust.
Organe: = Aufsichtsrat (Kontrollorgan), Vorstand (Geschäftsführung), Organe: = Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung ( Beschliessendes Organ). Geschäftsführung.
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht: Aktiengesellschaft (AG): Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
:
S.14,15
Kapitalgesellschaften: Rechtsform der Aktiengesellschaft
Jede Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000 €Grundkapital haben, das ihr gehört und mit dem sie arbeiten kann (Damit kann sie in Anlage- und Umlauf-vermögen investieren oder Verluste ausgleichen).
Dieses Grundkapital wird durch Aktionäre aufge-bracht, die sich mit ihren Aktien am unternehme-rischen Risiko beteiligen.
S.16-20
Kapitalgesellschaften:
Rechtsform der Aktiengesellschaft
Art der Aktien:
- Nennwertaktien (Mindestbeteiligungsbetrag am Grundkapital = mindestens 1 Euro)
bzw. Stückaktien (1/10000tel Beteiligung am Grundkapital – muss auch wieder mindestens 1 Euro betragen
- Stammaktien (mit normalen Rechten wie Stimmrecht, Recht auf Gewinnausschüttung, Informationsrecht) - bzw. Vorzugsaktien (höhere Gewinnausschüttung als bei den Stammaktien)
- Inhaberaktien, Namensaktien, vinkulierte Namensaktien
S.16-20
Kapitalgesellschaften:
Rechtsform der Aktiengesellschaft
Art der Aktien:
- Nenn- bzw. Stückaktien (Mindestanteil am Grundkapital = 1 Euro)
- Stamm- bzw. Vorzugsaktien
- Inhaber-, Namens-, vinkulierte Namensaktien
Organe der Aktiengesellschaft:
- Hauptversammlung (Gremium und Interessenvertretung der Aktionäre der AG = beschließt über alle wichtigen Entscheidungen)
- Vorstand (Geschäftsführung und –vertretung der AG)
- Aufsichtsrat (fachliches Kontrollorgan, kontrolliert den Vorstand)
S.16-20
Rechts- = Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jurist. Person) und Zusatz (AG, GmbH). form: = Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens.
= Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden.
= haftet für Verbindlichkeiten nur mit Gesellschaftsvermögen.
Grund- = Seit 1.1.1999 mind. 50.000,- Euro, vorher 100.000,- DM Stamm- = Mind. 25.000 Euro, auf volle Euro lautend.kapital: davon bare Mindesteinlage 25%, Sacheinlagen voll kapital: (bei Gründung reichen zunächst 10.000 Euro, (§§7 und 36a AktG). hier ist Bezeichnung: Unternehmergesellschaft erforderlich, bis 25.000,- erreicht sind).
Aktien: = Geschäftsanteil am Grundkapital der AG, Stammeinlagen: = Geschäftsanteile am Stammkapital der
GmbH, = Das Grundkapital setzt sich aus Nennbetrags- bzw. Stück- aktíen( ohne Nennbetrag, mit Beteiligung im gleichen Umfang). Höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten (§8 Abs. 2 Beteiligungsver- = wird im Gesellschaftsvertrag geregelt AktG) ( Seit 1.1.1999, vorher DM 5,-). hältnis der Gesell- Die Summe aller Gesellschafteranteile schafter: ergibt das Stammkapital der GmbH = Stückaktien lauten auf keinen Nennwert. Der auf sie ent- Höhe der fallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro nicht Stammeinlagen: = Sie kann zwischen den Gesellschaftern unter- unterschreiten. (§8 Abs 3 AktG). schiedlich sein.
= Der Anteil der Aktie am Grundkapital bestimmt sich bei Nenn- wertaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrages zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien. (§8Abs.4 AktG). Sie sind unteilbar.
Eigen- = Es besteht aus dem Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (GmbH), den Rücklagen, dem Bilanz-kapital: gewinn und dem Bilanzverlust.
Organe: = Aufsichtsrat (Kontrollorgan), Vorstand (Geschäftsführung), Organe: = Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung ( Beschliessendes Organ). Geschäftsführung.
Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht: Aktiengesellschaft (AG): Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
:
S.16-20
Was sollten Sie für die Klausur wissen?Was sollten Sie für die Klausur wissen?
1. Was ist eine Handelsfirma? Wer kann die Firma leiten bzw. nach außen vertreten? Welche Handelsbücher müssen geführt werden? Was sagt der Gesetzgeber zum Jahresabschluss?
2. Was ist eine OHG, welcher Gesetzestext regelt sie? Wer ist leitungs- und vertretungsbefugt? Wie ist die Haftung der OHG geregelt? Was ist bei Gründung der OHG notwendig? Wie kann ein Gesellschafter ausscheiden?
3. Was ist eine KG, welcher Gesetzestext regelt sie? Wer ist leitungs- und vertretungsbefugt? Wie ist die Haftung der OHG geregelt? Was ist bei Gründung der OHG notwendig? Wie kann ein Gesellschafter ausscheiden?
4. Was ist eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung?
S. 6-13
Übung:Bitte beantworten Sie anhand der Gesetzesunterlagen die nach-stehenden Fragen:5. Was ist eine Kapitalgesellschaft? Wie wird sie juristisch be- handelt? Auf welchen Rechtsquellen ist sie begründet? Wie haftet sie? Wie wird ihr Eigenkapital bereitgestellt? Welche Rechte und Pflichten lassen sich daraus ableiten?
6. Was ist eine Aktiengesellschaft? Wie wird sie gegründet? Wieviel Grundkapital muss sie haben? Wie setzt sich das Grundkapital zusammen? Wie ist hier die Haftung geregelt? Welche Organe gibt es? Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus, wer kontrolliert? Wie heißt die Versammlung der Aktionäre und welche Rechte und Pflichten hat sie?
7. Was ist eine GmbH? Wie wird sie gegründet? Wieviel Stamm- kapital muss sie haben? Wie ist hier die Haftung geregelt? Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus, wer kontrolliert?
S.14-20
Fazit: Die Rechtsformen unterscheiden sich:Fazit: Die Rechtsformen unterscheiden sich:
In ihren Möglichkeiten, Eigenkapital zu beschaffen und bei Verlusten zu haften: (Eigenkapital ist die Haftungssubstanz der Unternehmung und wird für Risikoinvestitionen benötigt).
Kapitalgesellschaften können durch Aktien/Stammeinlagensehr viel Eigenkapital sammeln. Ihre Kreditwürdigkeit hängt daheran der Höhe des Eigenkapitals, da die Anteilseigner nicht mit ihremPrivatvermögen haften. (Problematisch: GmbH mit 25.000 EuroMindeststammkapital)
Personengesellschaften sind auf das Vermögen angewiesen, dasder/die Unternehmer hat/haben und das zur Haftung mit herange-Zogen wird. Je nach Vermögenslage kann hier die Beschaffung vonEigenkapital limitiert sein (Ausnahme: Kommanditgesellschaft).
Was ist Inhalt der heutigen Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Vorlesung?
Was ist Inhalt der heutigen Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Vorlesung?
Teil 2: Teil 2: • Finanzierung einer UnternehmungFinanzierung einer Unternehmung
Teil 2: Teil 2: • Finanzierung einer UnternehmungFinanzierung einer Unternehmung
Wir kennen jetzt die Bedeutung der Rechts-form für die Unternehmensfinanzierung:
-Wieviel Eigenkapital (Stammkapital bei der GmbH, Grundkapital bei der AG)
kommt von den Mitunternehmern/ Gesellschaftern/Aktionären?
-Was erwarten die Kreditgeber bei der Haftung?
Jetzt stellt sich die Frage:
Welchen Stellenwert hat dasThemaWelchen Stellenwert hat dasThemaFinanzierung in einer Unternehmung ?Finanzierung in einer Unternehmung ?
Welche HauptfinanzierungsartenWelche Hauptfinanzierungsartengibt es?gibt es?
Wofür wird Kapital benötigt?Wofür wird Kapital benötigt?Wie sind die Spielregeln?Wie sind die Spielregeln?
? ?
Interne Gestaltung des unternehmerischen Entscheidungsprozesses:Interne Gestaltung des unternehmerischen Entscheidungsprozesses:Interne Gestaltung des unternehmerischen Entscheidungsprozesses:
AuftragsAuftrags-- Kalkulation Einkauf/ Kalkulation Einkauf/ Produktion ... Produktion ... beschaffungbeschaffung VersorgungVersorgung
FFüührungsprofile hrungsprofile MarktbeschaffenheitMarktbeschaffenheit
SteuerungsinstrumenteSteuerungsinstrumente WettbewerbsstrukturWettbewerbsstruktur
Organisationsstruktur Organisationsstruktur ProduktportfolioProduktportfolio
Personalstruktur ... Personalstruktur ... Kundenstruktur...Kundenstruktur...
ManagementManagement-- RisikoRisiko-- MarktMarkt--entscheidungenentscheidungen potential potential entscheidungenentscheidungen
WertschWertschööpfungsentscheidungenpfungsentscheidungen
Finanzwirtschaftliche EntscheidungenFinanzwirtschaftliche Entscheidungen
Investitionen Finanzierung/ KostenInvestitionen Finanzierung/ Kosten-- KapitalKapital-- VermVermöögensgens--LiquiditLiquiditäät t strukturstruktur strukturstruktur strukturstruktur......
S.3Wofür benötigt ein Unternehmen Kapital?
Wertschöpfungsentscheidungen in produzierenden Unternehmen:Wertschöpfungsentscheidungen in produzierenden Unternehmen: Wertschöpfungsentscheidungen in produzierenden Unternehmen:Wertschöpfungsentscheidungen in produzierenden Unternehmen:
Auftrags- Auftrags- beschaffungbeschaffung
MarkttransparenzMarkttransparenz
MarketingMarketing
AuftragsbearbeitungAuftragsbearbeitung
ServiceService......
Kalkulation:Kalkulation:
Mengen- und Mengen- und WertegerüstWertegerüst
Auftrags- und Auftrags- und Arbeitskalku-Arbeitskalku- lationlation
NachkalkulationNachkalkulation ......
BeschaffungBeschaffung/Versorgung:/Versorgung:
EinkaufEinkauf
BetriebsmittelBetriebsmittel
LagerverwaltungLagerverwaltung
Hilfsbetriebe Hilfsbetriebe (intern/extern)(intern/extern) ......
Produktion:Produktion:
TerminplanungTerminplanung
QualitätQualität
WertschöpfungsketteWertschöpfungskette und - tiefeund - tiefe ......
Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten:Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten: Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten:Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten:
Kapitalstruktur: Kapitalstruktur:
EigenkapitalEigenkapital
FremdkapitalFremdkapital
Liquidität ...Liquidität ...
Vermögensstruktur:Vermögensstruktur:
AnlagevermögenAnlagevermögen
Umlaufvermögen Umlaufvermögen ......
Kostenstruktur:Kostenstruktur:
Kostenplan und -budgetKostenplan und -budget KostencontrollingKostencontrolling
Einparungspotenzial Einparungspotenzial durch Rationalisierungdurch Rationalisierung /Produktivitätsstei-/Produktivitätsstei- gerung ...gerung ...
PersonalPersonal Sachmittel (Standort, Sachmittel (Standort, Maschinen, Lager ...)Maschinen, Lager ...)
Know HowKnow How
Optimierungsent-Optimierungsent- scheidungen ... scheidungen ...
S. 22
Finanzierung von erwerbswirtschaftlichen UnternehmenFinanzierung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen
• Klärung wichtiger Begriffe aus der Betriebswirtschaftslehre
Wichtig ist, für die Begriffe den richtigen Inhalt
zu definieren, um Mißverständnisse zu vermeiden.
Beispiel: Liquidität
Was ist das? Was muss man unter diesem
Begriff verstehen? Was bedeutet er?
S. 4 - 5
Liquidität eines WirtschaftssubjektesLiquidität eines Wirtschaftssubjektes (einer Unternehmung)(einer Unternehmung)
Eigenschaften vonVermögensteilen zur Rückverwand-lung in Geld
= Liquidierbarkeit
Deckungsver-hältnis von Vermögens-teilen zu den Verbindlich-keiten einer Unter-nehmung
Zahlungs-mittelbe-stand bei einer Unterneh-mung in einem bestimmten Zeitpunkt
Eigenschaft von Unternehmungen,jederzeit zu einemZeitpunkt bzw. ineinem Zeitraumzahlungsfähig zusein.
überliquide
unterliquide
(optimal) liquide
Finanzierung von erwerbswirtschaftlichen UnternehmenFinanzierung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen
• Klärung wichtiger Begriffe aus der Betriebswirtschaftslehre
Beispiel: Liquidität
Die wichtigste Definition der Liquidität
für Unternehmen ist, dass diese immer
die Fähigkeit haben müssen, ihre Rech-
nungen fristgerecht bezahlen zu können!
S. 4 - 5
Frage: Warum ist das Insolvenzrecht so scharf formuliert?Frage: Warum ist das Insolvenzrecht so scharf formuliert?Was soll es bewirken? Wem nützt es? Was regt es vorbeugend Was soll es bewirken? Wem nützt es? Was regt es vorbeugend an?an?
Insolvenzordnung:
Sie beschäftigt sich mit der Fähigkeit einer Unternehmung, jederzeit fristgerecht ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.Kann sie das nicht mehr, muss sie Insolvenzanmelden! Geregelt ist das in folgenden §§:
§ 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit ist eingetreten)
§ 18 InsO (Zahlungsunfähigkeit droht)
§ 19 InsO (Überschuldung liegt vor)
S.23-24
Warum ist das deutsche Insolvenzrecht so scharf geregelt?
• Was will das deutsche Insolvenzrecht erreichen?• Frühzeitige Sanierung und Rettung von Unternehmen • Welche Interessen nimmt der Staat hier wahr?• Sicherung der Arbeitsplätze, der Sozialabgaben und Steuereinnahmen,
Erhaltung der Wirtschafts-kraft am Standort Deutschland, … • Was voll insbesondere § 18 InsO bewirken?• Frühzeitiges Erkennen für den Unternehmer, dass sein Unternehmen
Probleme bekommt und dass er reagiert. • Was passiert bei Mißachtung des Insolvenzrechtes?• Es liegt ggf. ein Strafdelikt vor (bis 1 Jahr Gefängnis)
S.23-24
Liquidität = Finanzielles Gleichgewicht
Ein Unternehmer hat die Situation, dass seine technische, seine finanz-wirtschaftliche und seine Absatzsituation nicht zusammenpassen. Welche Handlungsempfehlungen würden Sie ihm als seine Unterneh- mensberaterin/sein Unternehmensberater geben, wie er bestmöglichst entscheiden soll?
technische Kapazität: Finanzwirtschaftliche Absatzmöglichkeit technische Kapazität: Finanzwirtschaftliche Absatzmöglichkeit Handlungsempfehlungen?Handlungsempfehlungen? Kapazität: in den Märkten:Kapazität: in den Märkten:1.000 Einheiten 800 Einheiten 800 Einheiten/Monat /Monat /Monat
1.000 Einheiten 1.200 Einheiten 1.000 Einheiten/Monat /Monat /Monat
800 Einheiten 1.000 Einheiten 1.000 Einheiten /Monat /Monat /Monat
1.000 Einheiten 800 Einheiten 1.000 Einheiten/Monat /Monat /Monat
1.000 Einheiten/Monat 1.000 Einheiten/Monat 800 Einheiten/Monat
Wie kann Insolvenz vermieden werden?D.h.. Wieviel Kapital brauche ich ständig,
Um immer zahlungsfähig zu sein?
Hilfsmittel: Finanzplanung! Planung der Einnahmen und Ausgaben
Aus heutiger Sicht, um zu erkennen, ob das Unternehmen in Zukunft Liquiditätsengpässe
oder –überschüsse haben wird.
Quartal 1 Quartal 2 Quartal 3 Quartal 4 Quartal 5 Quartal 6......
Revolvierende Finanzplanung:
S.23
Grundsätze der Finanzplanung:Grundsätze der Finanzplanung:
- Vollständigkeit. - Vollständigkeit. ( Erfassung ( Erfassung alleraller Ein- und Aus- Ein- und Aus- zahlungen! )zahlungen! )
- Zeitpunktgenauigkeit: - Zeitpunktgenauigkeit: ( Wann werden Zahlungen liqui-( Wann werden Zahlungen liqui- ditätswirksam? )ditätswirksam? )
- Betragsgenauigkeit: - Betragsgenauigkeit: ( Möglichst genaue Zahlungshöhe !)( Möglichst genaue Zahlungshöhe !)
- Elastizität:- Elastizität: ( Einbau von Änderungen in den ( Einbau von Änderungen in den Finanzplan sofort und vollständig !) Finanzplan sofort und vollständig !)
Wie entwickelt sich z.B. der Liquiditätsbedarf einer Unternehmung?Wie entwickelt sich z.B. der Liquiditätsbedarf einer Unternehmung? Wie entwickelt sich z.B. der Liquiditätsbedarf einer Unternehmung?Wie entwickelt sich z.B. der Liquiditätsbedarf einer Unternehmung?
AusgabenAusgaben/Einnahmen/Einnahmen
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli August Sept. …Jan. Febr. März April Mai Juni Juli August Sept. …
ZeitZeit
Einkauf
Verkauf/Aus- Lagerg. lieferung Fertig- produkte
Er- probung
Be- zahlung
Einkauf Produktion
Lagerg.Fertig- produkte
Produktion
Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs:Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs: Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs:Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs:
Kapital-Kapital-bedarfbedarf
ZeitZeit
Finanzieller SockelbedarfFinanzieller Sockelbedarf
(saisonaler) Spitzenbedarf(saisonaler) Spitzenbedarf
Der Sockelbetrag sollte ( insbes. bei Existenzgründung ) langfristig ( 5 - 10 Jahre ), der Spitzenbe-darf (Projektfinanzierung) kurz- bis mittelfristig ( i. R. 3 Monate bis 1 Jahr ) finanziert werden.
Kontokorrentfür Saisonbedarf
Darlehen
Eigenkapital für länger-
fristigen Bedarf
S. 26
Die Unternehmung muss also fortlaufend ihrenKapitalbedarf prüfen und entsprechende Maß-nahmen einleiten, um jederzeit zahlungsfähigzu sein.
Welche Kapitalbeschaffungsvarianten stehendafür zur Verfügung?
Welche 4 Hauptmöglichkeiten hat das Unternehmen, sich für das Unternehmen zwecks Investitionen Kapital zu beschaffen?
1.Fremdfinanzierung (Darlehen, Kredite = Fremdkapital von Kreditgebern)
2.Eigenfinanzierung (siehe Rechtsformen: Beteiligungs- bzw. Eigenkapital einer Unternehmung)
3. Selbstfinanzierung (aus steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und einbehaltenen Gewinnen)
4. Sonderformen (Freisetzung von nicht produktiven Unterneh- mensteilen, um dort gebundenes Kapital für lohnendere Inves- titionen freimachen zu können)
Dazu stellt sich die Frage:
Wann und wieviel Fremdkapitaleinsatzlohnt sich für ein Unternehmen?
Dazu zwei theoretische Abhandlungen:
Leverage und Dean
Interpretation des Leverage - Effektes:Interpretation des Leverage - Effektes: (Leverage kommt aus dem Englischen und bedeutet: Hebel)(Leverage kommt aus dem Englischen und bedeutet: Hebel)Re (%)Re (%)
FK FK
Re=f( ) Re=f( )
EKEK
r - ir - iff
FK FK
EKEK
Solange der Sollzinssatz Solange der Sollzinssatz ifif unter der Investitionsrendite unter der Investitionsrendite rr liegt, wächst die liegt, wächst die Rentabilität des Eigenkapitals(EK) durch zusätzliches Fremdkapital (FK) Rentabilität des Eigenkapitals(EK) durch zusätzliches Fremdkapital (FK) (r, i(r, iff und EK sind konstant unterstellt!) und EK sind konstant unterstellt!)
S.27-29
(%)(%)
iiff rr
Bearbeitungs-Bearbeitungs-
10,0 zentrum 410,0 zentrum 4
Universalmaschine DUniversalmaschine D
Bohrwerk 7Bohrwerk 7
(%)(%)
iiff rr
Bearbeitungs-Bearbeitungs-
10,0 zentrum 410,0 zentrum 4
Universalmaschine DUniversalmaschine D
Bohrwerk 7Bohrwerk 7
Die Methode des Kapitalbudgets:Die Methode des Kapitalbudgets:
2,52,5
5,05,0
7,57,5
Versandzentrum BVersandzentrum B Modernisierung Modernisierung FuhrparkFuhrpark
KfW-Darlehen mit GSKfW-Darlehen mit GS
Bankdarlehen Bankdarlehen
mit GSmit GS
Sicherungsübereig-Sicherungsübereig-nung div. Maschinennung div. Maschinen
Vorteilhafte Investitionen Vorteilhafte Investitionen Unvorteilhafte InvestitionenUnvorteilhafte Investitionen
C (TDM)C (TDM)
50 100 150 200 250 300 350 400 450 50050 100 150 200 250 300 350 400 450 500
Eigenkapital (nach Steuern)Eigenkapital (nach Steuern)
FinanzierungsmöglichkeitenFinanzierungsmöglichkeiten if=f1(C)
Investitionsmöglichkeiten Investitionsmöglichkeiten r = f2(C)
CoptCopt
C(TDM)C(TDM)
FK-Zinsen = iFK-Zinsen = iff
Investitions-Investitions-rendite = r(%)rendite = r(%)
Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:
S.29-31
Welche Rechte und Pflichten übernimmtder Gläubiger gegenüber seinem
Kreditnehmer (Schuldner)?
Der Status des Gläubigers:Der Status des Gläubigers:Der Status des Gläubigers:Der Status des Gläubigers:Merkmale: Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung:
Ansprüche des Der Fremdkapitalgeber hat Anspruch auf Kapital Fremdkapitalgebers dienst (Zins-/Tilgung) und bei Insolvenz auf anteilige Konkursmasse
Mitbestimmung des Formal keine. Aber bei Fehlentwicklungen in Fremdkapitalgebers Unternehmung hat FK-Geber starken Einfluß auf die Geschäftsführung.
Verfügbarkeit des Fremdkapital wird in der Regel befristet bereit-Fremdkapitals gestellt ( per Tilgung oder per Endfälligkeit)
Haftung des Aus der Gläubigerstellen entsteht keine Fremdkapitalgebers Haftung.
Steuerliche Behand- Fremdkapitalzinsen sind bei Unternehmungenlung (Kreditnehmer) als Aufwand absetzbar.
S.32
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Darlehen/ein Kredit möglich ist?
1. Kreditfähigkeit was bedeutet das in 2. Kreditwürdigkeit der BWL und in der 3. Sicherheiten juristischen Praxis
1. Wann sind Privatpersonen und Unternehmen
juristisch kreditfähig?
S.33
A B A B C C Personen Personen HandlungsfHandlungsfäähigkeit higkeit HaftungHaftung
Gesetzliche VertretungGesetzliche Vertretung
II
-- handeln rechtlich handeln rechtlich selbststselbststäändigndig-- geben selbst rechtswirkgeben selbst rechtswirk--
samesame WillenserklWillenserkläärungen abrungen abUnbeschrUnbeschräänktenkte
GeschGeschääftsfftsfäähigkeithigkeit
IIII
BeschrBeschräänktenkteGeschGeschääftsfftsfäähigkeithigkeit
-- handelt durch handelt durch gesetzlgesetzl. Ver. Ver--tretertreter bzw. mit deren Zubzw. mit deren Zu--stimmungstimmung
-- zuszusäätzlich Genehmigung des tzlich Genehmigung des VormundschaftsgerichtsVormundschaftsgerichts
Gesamtes VermGesamtes Vermöögen gen Gesamtes VermGesamtes Vermöögengen
IIIIII
GeschGeschääftsfts--unfunfäähighigkeitkeit (au(außßer er Kraft Kraft gesetzt)gesetzt)
-- Handelt weiter unter Handelt weiter unter eigeeige--nemnem Namen,Namen,
-- Wirtschaftsbetreuer kann fWirtschaftsbetreuer kann füürrihn beratend bestellt werdenihn beratend bestellt werden..
Gesamtes VermGesamtes Vermöögengen
IVIV
EhepaareEhepaare
-- handeln handeln je selbstje selbstäändigndig nachnachdem Grundsatz der Gleichdem Grundsatz der Gleich--berechtigungberechtigung
Gesamtes VermGesamtes Vermöögen des gen des kreditnehmendenkreditnehmenden EheEhe--gattengatten. G. Güüterrechtliche terrechtliche Gesichtspunkte sind zu Gesichtspunkte sind zu beachten (z.B. Gbeachten (z.B. Güüterter--trennungtrennung(!(!
Eltern, bei grobfahr-lässigem Verstoßgegen Aufsichtspflicht
Kredit-Kredit-fähig-fähig-keitkeit
S.3
3
2. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Privatpersonen:
- Wie ist seine Vermögenslage (Anlagen, Schulden) ?
- Wie ist sein bisheriges Zahlungsverhalten aus Sicht der Hausbank?
- Gibt es von dritter Seite Informationen und Erkenntnisse zum Zahlungsverhalten des Schuldners?
S.33
Wertung der fWertung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers (Schuldners):Wertung der fWertung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers (Schuldners):
Geordnete Verhältnisse: Beste Situation: der Bau-/Kaufwillige hat keine Geordnete Verhältnisse: Beste Situation: der Bau-/Kaufwillige hat keine
anderweitigen Verschuldungen. Für die Bau-anderweitigen Verschuldungen. Für die Bau-
/Kaufabsicht ist ausreichend Eigenkapital /Kaufabsicht ist ausreichend Eigenkapital
vorhanden.vorhanden.
Neutrale Verhältnisse: Verschuldung ist zwar vorhanden, wird aber
durch Vermögenswerte mindestens ausge-
glichen (z.B. Aktiendepot, werthaltiges Immo-
bilienvermögen, ...). Eigenkapital ist vorhanden.
Angespannte (risiko- Es besteht beim Bau-/Kaufinteressenten keine
reiche) Verhältnisse: Vermögenswerte. Es ist kein Eigenkapital vor-
handen (besonders erschwerend: negative
Schufaeintragungen).
HfWU – RE/MAX, Immobilienfinanzierung, WS 2012/2013 Kreditwürdigkeitsprüfung durch die finanzierende Bank bei Privatpersonen:Kreditwürdigkeitsprüfung durch die finanzierende Bank bei Privatpersonen:
3. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Unternehmen:
- Wie ist die Geschäftslage des Unternehmens in den letzten Bilanzjahren (Gewinne, Verluste)?
- Wie entwickelt sich das Unternehmen aktuell (Auftrags- lage, betriebswirtschaftliche Auswertungen zu den Monaten des laufenden Geschäftsjahres, Entwicklung der Branche des Unternehmens, Analyse der aktuellen und erwarteten Konjunkturlage?
- Informationen von Dritten (Auskunfteien, Bankauskünfte)
- Eigene Beobachtungen aus der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen (Fähigkeiten des Managements, Betriebs- besichtigung)
S.33
Kreditwürdigkeitsprüfung bei Unternehmen:
S.33
Fremdfinanzierung durch Darlehens-/Kreditaufnahme
Kreditwürdigkeit (Schuldner muss immer Zins und Tilgung mit seinem Ver- mögen, Einkommen/Gewinn bezahlen können)
Der Gläubiger/die Bank ver-langt Sicherheitenmit einem Wert
Kreditfähigkeit(natürliche Personen ab Volljährigkeit = ab 18tem Lebensjahr) Darlehen
/ Kredit
- Was versteht der Darlehensgeber (Gläubiger) unter Sicher- heiten?
- Warum werden Sicherheiten in der Regel bei Krediten und Darlehen verlangt?
- Welche Hauptformen gibt es und was sichern sie (akzessorisch bzw. fiduziarisch)?
- Werden Kredite nur wegen Sicherheiten bereitgestellt oder was muss der Gläubiger immer prüfen und sicherstellen?
Sicherheiten, die der Schuldner dem Gläubiger bereitstellt:Sicherheiten, die der Schuldner dem Gläubiger bereitstellt:
S.34
Grundsätzlich muss der Schuldner dauerhaft in der Lage sein,die vertraglich vereinbarten Zinsen für den Kredit und die Tilgungsraten (i. R. monatlich/quartalsweise) zu bezahlen.Sicherheiten sind zusätzlich erforderlich, damit der Gläubigerseine Restforderung (den noch nicht getilgten Teil der Kredites)durch die Sicherheit abdecken kann, falls der Schuldner seineZahlungen dauerhaft beendet (z.B. wegen Arbeitslosigkeit,Krankheit, bei Unternehmen wegen Insolvenz etc.).
Die typischen Hauptsicherungsarten sind:Realsicherheiten (hier gibt der Schuldner dem Gläubiger ein Grundstück, ein Gebäude, eine Maschine etc. als Sicherheit für die Rückzahlung des Kredites. Diese Sicherheit muss einenWert haben. Sie werden auch dingliche Sicherheiten genannt).
Personalsicherheiten (hier sichert eine dritte Person (der Bürge)Den Kredit mit seinem Einkommen und Vermögen).
S. 34Hauptbedingung für das Darlehen/den Kredit?
Sicherungsumfang: (Welcher Kredit, welches Darlehen wird durch die dingliche bzw. Personalsicherheit gesichert)?
Akzessorische Sicherheit (Sicherheit mit enger Zweckerklärung) – Sichert nur ein speziellesDarlehen (Bedingung: Das Darlehen muss bereit-gestellt werden). Ist das Darlehen zurückgezahlt,muss die Sicherheit gelöscht werden.
Die akzessorische Sicherheit ist immer an denHauptvertrag (Darlehensvertrag) gekoppelt.
S.34
Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)Gießerei Munteanu GmbH
Fremdfinanzierung:
- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Le)
- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage 30.000,- Le)
- Kreditlinie für Betriebs- mittel 70.000,- Le)
- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Le)
Hausbank:Kreissparkasse Göppingen
Was wirdmit derHypothekgesichert?
??
Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)Gießerei Munteanu GmbH
Fremdfinanzierung:
- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)
- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)
- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)
- Baudarlehen für eineBaudarlehen für eine FertigungshalleFertigungshalle (1.328.000,- Lei)(1.328.000,- Lei)
Hausbank:Kreissparkasse Göppingen
Akz
esso
risc
h s
ich
ert d
ie H
ypot
hek
nu
r
das
mit
Dar
leh
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um
mer
un
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gge
nau
bez
eich
net
e B
auda
rleh
en
Ist das Baudarlehen getilgt, wird die Hypothek zwingend gelöscht!
Fiduziarische Sicherheit:
(Sicherheit mit weiter Zweckerklärung) – Sichert das gesamte Kreditverhältnis zwischen Gläubiger (Hausbank) und Schuldner.
Die fiduziarische Sicherheit kann gestellt werden, ohne dass schon ein Kredit/Darlehen vereinbart ist (Eigentümergrundschuld). Hier kann der Gläubiger wählen, welcher der an seinen Schuldner ver-gebenen Kredite/Darlehen gesichert werden soll. Ist das Darlehen zurückgezahlt, bleibt die Sicherheit bestehen.
Typisches Beispiel: Grundschulden.
Fiduziarische Sicherheiten werden gerne mit Unternehmen verein-bart, die immer wieder Darlehen/Kredite brauchen (spart hoheNotarkosten).
S.34
Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)Gießerei Munteanu GmbH
Fremdfinanzierung:
- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)
- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)
- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)
- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Lei)
Hausbank:Kreissparkasse Göppingen
Was wirdmit derGrundschuldgesichert?
??
Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)Gießerei Munteanu GmbH
Fremdfinanzierung:
- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)
- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)
- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Le)
- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Le)
Hausbank:Kreissparkasse Göppingen
Bei
fid
uzi
aris
chen
Sic
her
hei
ten
kan
n d
er G
läu
big
er w
ähle
n, w
aser
dam
it s
ich
ern
möc
hte
.
Die Grundschuld ist nicht einem speziellen Darlehen zugeordnet.
Kreditnehmer = produzierendes Unternehmen
Kreditgeber =Bank
Vereinbarung eines Darlehens gegen die Absicherung mit Sicherungsübereignungs-vertrag (zum Kauf div.Vermögensobjekte)
Kreditnehmer wird Besitzer der Sicherungs-gegenstände, bis Kredit zurück-gezahlt ist.
Bank wird Eigen-tümer,bis Kredit zurück-gezahlt ist.
Zusätzlich wird ein Nutzungsvertrag zuguns- ten des Kreditnehmers vereinbart (Besitzkon-stitut)
Dingliche Sicherheiten: Finanzierung gegen Sicherungsübereignung der finanzierten Objekte:
S.35-36
Zession:Zession:= Sicherungsabtretung= Sicherungsabtretung
KreditnehmerKreditnehmer KreditgeberKreditgeber(bisheriger (bisheriger KreditinstitutKreditinstitutGlGlääubiger) =neubiger) =neuer uer GlGlääubiubi--
= = ZedentZedent gerger =Zessionar=ZessionarForderungsabtretung Forderungsabtretung
Schuldner:Schuldner:Aus WarenAus Waren--Lieferung =Lieferung =DrittschuldneDrittschuldnerr
Forderu
ng
Forderu
ng
For
der
ung
aus
Kau
fver
trag
For
der
ung
aus
Kau
fver
trag
ÜÜbergang durch bergang durch Vertrag nur sicherungsVertrag nur sicherungs--halber = halber = fiduziarischfiduziarisch
KrediteinrKrediteinrääumungumung
Zahlu
ng a
us F
orde
rung
bei
offe
ner Z
essio
n
Zahlu
ng a
us F
orde
rung
bei
offe
ner Z
essio
n
Die Rechnung(Forderung ausLieferung undLeistung) wird dem Kreditin-stitut als Sicherheit ab-getreten.
Die Rechnung(Forderung ausLieferung undLeistung) wird dem Kreditin-stitut als Sicherheit ab-getreten.
S.36
Arten der Grundpfandrechte:
Hypothek§§ 1113 ff. BGB
Grundschuld§§ 1191 ff. BGB
Rentenschuld§§ 1199 ff. BGB
Brief-hypothek
Buch-hypothek
Brief-grundschuld
Buch-grundschuld
Sonderform derGrundschuld
Grundpfandrechte (an Grundstücken, Immobilien)Grundpfandrechte (an Grundstücken, Immobilien)S.37-38
Grundbuch:
Öffentliches Register, geführt in Baden-Württemberg durch Grund-bücher (Notare)
Aufbau des Grundbuchs:
Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsver-zeichnis und den drei Abteilungen (I, II, III)
Abteilung I:Abteilung I: Zeigt das Eigentümerverhältnis
Abteilung II:Abteilung II: Zeigt Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten Überfahrts-, Wohnrechte, …
Abteilung III:Abteilung III: Zeigt Hypotheken und Grundschulden, die auf dem Grundstück lasten
S.40
Lageplan lautKataster-Auszug
Zuständig für Lage,Maße, Flächenan-gaben:
Landratsamt, kreis-freie Stadt
Das Liegenschaftskataster ist dafür zuständig, ein Verzeichnis aller katastermäßig (amtlich) ver-messenen und durch Grenzsteine markierte Teile der Erdoberfläche zu führen und zu pflegen Die vom Liegenschaftskataster erhobenen Daten (Flurbezeichnung, Maßangaben, …) werden vomGrundbuchamt übernommen und im jeweiligen Grundbuchblatt eingetragen!
Oberste VermessungsbehördeMinisterium für Ernährung und Ländlichen Raum
Aufbau der Vermessungsverwaltung in Baden-Württemberg
Obere Vermessungsbehörde: Landesvermessungsamt
Untere Vermess-ungsbehörde- 35 Landratsämter- 9 Landkreise
Flurbereinigungsbehörde-35 Landratsämter- Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe
16 StädtischeVermessungs-dienststellen
146 ÖffentlichBestellte Vermessungs-ingenieure
S.41
Aufbau des Liegenschaftskatasters:Aufbau des Liegenschaftskatasters:
Aufgaben als Amtliches Verzeichnis:
Gebietsaufteilung (Aufbau):Katasteramtsbezirk(Landkreis, kreisfreie Stadt)
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Es ist nach § 2 GBO für die Bezeichnung der einzelnen Grundstücke im Grundbuch maßgebend:zur Sicherung des Grundeigentums, für Steuerzwecke, wirtschaftliche, statistische und Planungszwecke.
Er entspricht grundsEr entspricht grundsäätzlich den regionalen Grenzen tzlich den regionalen Grenzen eines eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt.oder einer kreisfreien Stadt.
Sie ist der Vermessungsbezirk des Katasters mit einer ört-lich umschriebenen, abgeschlossenen Gruppe von Grund-stücken. I.R. ist Gemarkungsbezirk = Gemeindebezirk.Oder Gemeinde hat mehrere Gemarkungsbezirke ( die Gemarkungskarte hat dann mehrere Blätter)
Sie ist ein auf einem Blatt der Gemarkungskarte topo-graphisch abgegrenzter Teil der Gemarkung (meist durchWege, Straßen, Flüsse, Berge abgegrenzt). Für jede Flur ist eine amtliche Karte (Lagepläne) angelegt.
Der topographisch abgegrenzte Bezirk umfaßt eineAnzahl von Flurstücken mit Gemarkungsnamen, Flurbe-zeichnung (z.B. Flur 6), Flurstücknummer und Eigen-schaftsangaben wie Nutzungsart, Fläche, Lagebezeichnung.
Erste Sicherungsmöglichkeit: RealsicherheitZweite Sicherungsmöglichkeit: Personalsicherheit
Personalsicherheit:
Absicherung von Darlehen und Krediten mittels Vermögen /Einkommen einer Dritten Person, die für den Schuldner haftend eintritt, wenn dieser seinen Kapitaldienst (Zins- und Tilgungszahlung) dauerhaft einstellt.
Der Bürge wird bei Kreditvergabe ebenso auf Kreditwürdigkeit geprüft wie der Schuldner selbst.
S.43-44
Bürge nutzt Recht auf Einrede der Vorausklage. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Kreditinstituts erbringen Euro 25.000,-. Noch offene Restschuld: 10.000,-€, wird dem Bürgen offengelegt.
Forderung: 35.000,- € Kreditnehmer Kreditnehmer stellt nach- Kreditinstitut haltig Zins-/Tilgungszahl- ungen ein.
Erwirbt Forderung Bürge zahlt 10.000,- €, wenn alle gegen Kreditnehmer Rechtsmittelder Bank ausgeschöpft sind.
BürgeBürge BürgeBürge
Ausfallbürgschaft:
Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Darlehensvertrag
Darlehensauszahlung
RückzahlungsvereinbarungRückzahlungsvereinbarung
Kredit-nehmer
Kredit-institut
Verzicht der Einrede der Voraus-klage heißt, dass Bürge auf ersteAnforderung Restschuld des Kreditnehmers abdecken muss,wenn der die Zahlungen einstellt.
Bürge stellt Sicherheit
Der Bürge erwirbtdurch Zahlung die Forderung undkann gegen Schuldnerrechtlich vorgehen.
Selbsts
chuldnerisch
e Bürgsch
aft
BürgeBürge
S. 44
Klassische Einteilung des Fremdkapitals nach Laufzeit der
Kredite/Darlehen:
Kurzfristige Mittelfristige langfristige Kredite/Darlehen Kredite/Darlehen Kredite/Darlehen (bis ca. 1 Jahr) (>1 Jahr bis < 4 Jahre) (> 4 Jahre)
z.B. Kontokorrent- z.B. Konsumkredit z.B. Obligationen kredit, Wechsel- (Autofinanzierung mit mit Laufzeit von kredit, … Laufzeit: 36 Monate) 4 Jahren Seiten 45-47 Seiten 48-51 Seiten 52-63
Laufzeiten von Krediten/Darlehen:
S.45 ff.
Summe aller Tagessollzinsen ergibt die Zinslast pro Jahr
Lieferantenkredit: Lieferantenkredit: Nutzung Skonto Ausschöpfung Zahlung hinhalten des Zahlungsziels
i.R. 2 % inner- i.R.10 - 30 Tage Zahlung erst halb 14 Tagen, im Preis einkal- nach 30 Tagen,
im Preis einkal- kuliert. nicht einkal- kuliert. kuliert.
Kontokorrentkredit:Kontokorrentkredit:Sollsalden werden taggleich mit Sollzinsen berechnet:
Sollsaldo x KK-Zins ./. 365 Tage = Sollzins pro Tag
S.45
Beispiel für den Kontokorrentkredit auf dem Geschäftskonto:• Girokonto Munteanu OHG: Kreditrahmen: 8.000 Lei Sollzinsen 9 % p.a:• Buchungen:
22.11. 840,00 Lei Guthaben 0,00 Lei Zinsen 23.11. - 320,00 Lei für Rechnung - 210,00 Lei für Strom - 300,00 Lei in Bar Saldo 23.11. 10,00 Lei Guthaben 0,00 Lei Zinsen 24.11. - 700,00 Lei Miete + 320,00 Lei Rückzahlung Finanzamt - 240,00 Lei Telefonrechnung Saldo 9(%) 24.11. - 610,00 Lei Kreditbeanspruchung 610(Lei) x 100 (= Sollstand) 365 610 x 100 365 x 100 = 0,15041 Lei Zinsen
• Girokonto Munteanu OHG: Kredit: 8.000 Lei Sollzinsen 9 % p.a:
= 0,15041 LeiSaldo 24.11. - 610,00 Lei
25.11. 1.300 Lei Lohnzahlung - 45 Lei Versicherung - 420 Lei Autoreparatur - 320 Lei Handwerkerrechnung 9(%) 95(Lei) x 100Saldo - 95 Lei Kreditbeanspruchung = 365 (Tage)
95 x 9
365 x 100
= 0,023424 Lei Zinsen
26.11. + 510 Lei Mieteinnahmen
Saldo + 415 Lei Guthaben 0,0 Lei Zinsen
Wechselkredit:Wechselkredit: Aufkauf von durch Wechsel gesicherte Forderungen
AkzeptkreditAkzeptkredit: Von der Bank zugesagter Betrag, mit dem sie Wechsel des Kunden vorfinanziert
Avalkredit:Avalkredit: Kreditbürgschaft der Bank für gute Kunden
S. 47
Bei Unternehmen übliche kurzfristige Kredite:
Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:
-Autokredit (Finanzierung von privat und gewerb- lich genutzten PKWs – über 56 % der Konsumen- tenkredite entfallen auf PKW´s)
Barzahlung: 40 %Barzahlung: 40 %
Finanzierung: > 75 %Finanzierung: > 75 %
Leasing: > 85 %Leasing: > 85 %
S.48
Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:
flexible monatliche Rückgabe des Fahrzeugs Anzahlung Ratenzahlung Weiterfinanzierung Schlussrate Zahlung Schlussrate
= Modelle der „Mehrwegefinanzierung“
S.49
Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:
Laufzeit in Monaten
Finanzierungsbetrag in €
0 12 24 36 48 60
klassischer (linearer)Konsumentenkredit
S-Auto-Kredit classic
S-Auto-Kredit vario
Dreiwege-Finanzierung
S. 50
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Obligationen, Anleihen, Schuldverschreibungen,Industrieobligationen, -anleihen, Zero Bonds,…
Wertpapiere gegen Zins und Tilgung sowie festvereinbarter Laufzeit.
Sie eröffnen dem Anleger den Gläubigerstatus!
S.52-57
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen: Rahmenbedingungen für die Emission von festverzinslichen Rahmenbedingungen für die Emission von festverzinslichen Wertpapieren:Wertpapieren:
- Die Erstellung eines Prospektes (Emissions- oder Wertpapier- verkaufsprospekt) bei erstmalig öffentlich angebotenen Wert- papieren. Er ersetzt den Börsenzulassungsprospekt, wenn die Anleihe zur amtlichen Notierung an der Börse zugelassen wird.
- Einschaltung des zentralen Kapitalmarktausschusses ZKMA, der zwar eine freiwillige Instanz (ohne gesetzl. Grundlage) ist, in dem aber die hauptsächlich mit Emissionen beschäftigten Banken vertreten sind. Er berät in bezug auf die Emissionstätigkeit, trifft Absprachen über Zeitpunkt, Volumen, Ausstattung der einzelnen Anleihe und hat starken Einfluß.
S.52
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Tilgungsmodalitäten von Obligationen / AnleihenTilgungsmodalitäten von Obligationen / Anleihen
Tilgungsvereinbarungen/Ausgabe- und Rücknahmekurs:
- Während Laufzeit - Tilgung in - Tilgung in - Tilgung in nur Zinsraten- gleichen Jahresraten wachsenden Jahresraten unterschiedlichen Jahresraten zahlung ( = Annuitätentilgung) mit Hilfe Tilgungsfonds
- Tilgung endfällig tilgungsfreie Zeit - jährliche Annuität - dem Fonds werden vom i.R. 5 Jahre (Zins + Tilgung) bleibt Unternehmen regelmässig gleich Geldbeträge zugeführt
- Ausgabekurs - Einteilung der Obli- - Tilgung wächst im Zeit- - durch Tilgungsfonds erfolgt frei- i.R. unter pari gation in Serien ana- ablauf, da Zinsanteil händiger Rückkauf eines Teils z.B. 97 %, log Tilgungsterminen wegen kleinerer Rest- der emittierten Wertpapiere über schuld fällt. die Börse (insb. wenn der Börsenkurs
unter dem späteren Tilgungskurs liegt)
- Rücknahme- - Auslosung der Serie, - Kurspflege kurs nach n die je Tilgungstermin Jahren = 100% getilgt wird. - Ausgabe unter pari, - Kombination mit Auslosungstilgung je früher Serie getilgt möglich wird(100%), desto höher der Effektivzins
S.53
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Ausstattung der Obligationen:Anleihen weisen einen festen, in % vom Nennwert (Nominalwert angege-benen Zinssatz, den Nominalzinssatz auf, daher werden sie "festverzinsliche Anleihen" genannt.
Ausnahmen davon gibt es bei:- Anleihen, bei denen die Umwandlung möglich ist (Konversion),- Floating Rate Notes, die mit variablem Zinssatz ausgestattet sind,- Zero Bonds (Nullkupon-Anleihen), die keine laufende Verzinsung aufweisen.
Die Tilgung der Obligation erfolgt entweder einmalig am Ende der Laufzeit oder ratenweise in gleichen, wachsenden oder unterschiedlichen Jahresraten. Nach bestimmter Wartezeit kann die Anleihe durch den Schuldner gekündigt und danach vorzeitig getilgt werden, sofern die Kündigung nicht ausge-schlossen wird.
Sonderformen bei Anleihen unterscheiden sich von normalen Anleihen dadurch, daß sie neben Zins und Tilgung weitere Rechte einräumen. Dafür werden i.R. geringere Zinsen gezahlt
S.54
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Wozu werden Großkredite in Form von Obligationen, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zero Bonds, … benötigt?
Beispiele dazu: ?
Sonderformen von Obligationen, Anleihen, Schuldver-Sonderformen von Obligationen, Anleihen, Schuldver-schreibungen, Pfandbriefe,….:schreibungen, Pfandbriefe,….:
= in Urkunden verbriefte Wertpapiere, die als Teilschuld- verschreibungen Darlehen (i.R. an Großkreditnehmer) vergeben und besondere Rechte/Privilegien beinhalten. In Deutschland i.R. Fremdemissionen durch ein Banken- konsortium und meist durch Grundschulden abgesichert. Industrieobligationen
Wandel- Options- Gewinnschuld- Genuß-Anleihen anleihen verschreibungen scheine
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:S.54
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Wandelanleihen:Wandelanleihen: Sie sind Anleihen von Aktiengesellschaften, dieihren Eigentümern das Recht einräumen, in bestimmtem Zeitraumdie Wandelanleihe in einem bestimmten Verhältnis in Aktien derAG umzutauschen (zu wandeln). Es handelt sich um eine Möglich-keit für den Anleger, der die Wandelanleihe neben Zins und Tilg-ung attraktiver macht.
Durch Umwandlung wird aus dem SchuldtitelDurch Umwandlung wird aus dem Schuldtitel (Fremdfinanzierung)Fremdfinanzierung) ein Beteiligungstitelein Beteiligungstitel (Eigenfinanzierung).(Eigenfinanzierung). Diese Möglichkeit wird vom Anleger durch niedrigeren Zins honoriert, der später durch Kurschancen der Aktien kompensiert werden kann. Verzichtet der Anleger auf die Wandlung, hält er die Wandelanleihe bis zur Fälligkeit oder kann sie verkaufen.
Vorteil der Wandelanleihe:Vorteil der Wandelanleihe:Erfolgt die Wandlung, dann steht der Aktiengesellschaft in entspre-chender Höhe langfristig verfügbares Eigenkapital zur Verfügung. = Statustausch= Statustausch
S.54-55
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Optionsanleihe:Optionsanleihe:Sie räumt ihren Eigentümern das Zusatzrecht Zusatzrecht ein, während einesbestimmten Zeitraumes Wertpapiere (i.R. Aktien) zu erwerben. Gegenstand der Option ist das Recht auf Bezug von Aktienauf Bezug von Aktien bzw.das Recht auf Erwerb zukünftiger Anleihen des Emittenten zueinem zum Zeitpunkt der Herausgabe der Optionsanleihe imvoraus festgesetzten Preis (Optionspreis, -kurs). Für diesen Zu-satzanreiz ist sie mit niedrigerem Zins als vergleichbare Normal-anleihen ausgestattet.
Vorteile der Optionsanleihe:Vorteile der Optionsanleihe:Der Emittent (AG) sichert sich langfristig zinsgünstiges Fremdka-pital und beschafft sich bei Ausübung der Option durch die Anle-ger Eigenkapital sowie Liquidität durch Optionspreis.
S.55
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:
Gewinnschuldverschreibung:Bei derartigen Industrieobligationen werden neben Tilgung Zinsansprüche eingeräumt, die ganz oder z.T. Gewinn- bzw. Dividendenabhängig sind. Der Eigentümer der Teilschuldverschreibung (Gläubiger) wird am Ge-schäftserfolg der Unternehmung beteiligt, beim Participation bond durch Basiszins und dividendenabhängigen Zusatzzins bzw. beim income bond mit einem in voller Höhe gewinnabhängigen Zins.
Genußscheine:Hier handelt es sich um Wertpapiere, die besondere Genußrechte insbeson-dere am Gewinn und am Liquidationserlös verbriefen. Sie werden meist im Zusammenhang mit Unternehmungsgründung für besondere Leistungen der Gründer bei Gründung (Gründergenußschein als Gründerlohn), für Unter-nehmungssanierung zum Ausgleich von Gläubigerverzicht, Kapitalherab-setzung, Zuzahlung auf Aktien (Sanierungsgenußschein oder Besserungs-schein als Sanierungslohn), bei Unternehmungsverschmelzung (Fusion als Verschmelzungslohn), zur Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ausgegeben. Die Banken haben die Möglichkeit, Genußkapital auf das haftende Eigenkapital anrechnen zu lassen (§ 10 abs. 1 KWG)
S.55-56
Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Schuldscheindarlehen:Schuldscheindarlehen:Sie sind anleiheähnliche, meist langfristige Großkredite mit i.R. 1 bis 50 Mio. Euro, die ausserhalb der Börse über Nichtbanken- Kapitalsammel-stellen aufgenommen werden. Sie sind elastisch für die Bedürfnisse von elastisch für die Bedürfnisse von Kapitalgeber/-nehmerKapitalgeber/-nehmer gestaltbar (Höhe, Laufzeit, Zins-, Tilgungs-, Kün-digungsmodalitäten). Beteiligt sind die Schuldscheingläubiger ( Ver-sicherungsunternehmen, Pensionskassen, Banken, Bausparkassen, Sozial-versicherungen), die Schuldscheinnehmer (Industrie, Handel, Banken, Bund, Länder, Gemeinden, Bahn, Post...).
Sie werden durch Einschaltung von Maklern und BankenEinschaltung von Maklern und Banken vermittelt, um einen Interessenausgleich zwischen den Vorstellungen der Gläubiger und Schuldner zu erreichen (z.B. Darlehenshöhe und Fristigkeit des Dar-lehens). Schuldscheindarlehen werden durch Forderungsabtretung übertragen (Zession).
Ausstattung von Schuldscheindarlehen:Ausstattung von Schuldscheindarlehen:Ausgestattet sind Schuldscheindarlehen ähnlich wie Obligationen,liegen aber im Nominalzins i.R. bis 0,5 %-Punkte über vergleich-baren Anleihezinssätzen.
S.56-57
Sonderformen der Fremdfinanzierung:Sonderformen der Fremdfinanzierung:
- Leasing
- Factoring
S.59-63
Leasing:Leasing:
Leasing als Form der Investitionsgüterbeschaffung beinhaltet die vertragliche Verpflichtung des Leasinggebers, dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines festgesetzten (meist monatlichen) Entgeltes bestimmte Investitionsgüter zur Verfügung zu stellen, die aber im Eigentum des Leasinggebers verbleiben.
Leasing ist die Alternative zum kreditfinanzierten Kauf.
Leasing-Arten:LeasingLeasing--Arten:Arten:
Operate Leasing:
- i.R. kurzfristiger Miet-vertrag (§§535 ff. BGB),
- unter Einhaltung vonKündigungsfristen je-derzeit kündbar,
- Investitionsrisiko beimLeasing-Geber,
- tendenziell Konsumgüter-orientiert,
- Investitionsalternativezur Überbrückung von kurzfristigen Engpässen,
- zivilrechtlich wie her-kömmliche Mietverträge.
OperateOperate Leasing:Leasing:
-- i.R. kurzfristiger Mieti.R. kurzfristiger Miet--vertrag (vertrag (§§§§535 ff. BGB),535 ff. BGB),
-- unter Einhaltung vonunter Einhaltung vonKKüündigungsfristen jendigungsfristen je--derzeit kderzeit küündbar,ndbar,
-- Investitionsrisiko beimInvestitionsrisiko beimLeasingLeasing--Geber,Geber,
-- tendenziell Konsumgtendenziell Konsumgüüterter--orientiert,orientiert,
-- InvestitionsalternativeInvestitionsalternativezur zur ÜÜberbrberbrüückung von ckung von kurzfristigen Engpkurzfristigen Engpäässen,ssen,
-- zivilrechtlich wie herzivilrechtlich wie her--kköömmlichemmliche MietvertrMietverträägege..
Vollamortisations- Leasing:
- ohne Option,
- mit Mietverlängerungs-option,
- mit Kaufoption,
- mit Verlängerungs- undKaufoption,
- Mietvertrag wird lang-fristig abgeschlossen,
- Mietvertrag ist in Grund-mietzeit von beiden Seiten unkündbar,
- Investitionsrisiko hatLeasing-Nehmer.
VollamortisationsVollamortisations-- Leasing:Leasing:
-- ohne Option,ohne Option,
-- mit Mietverlmit Mietverläängerungsngerungs--optionoption,,
-- mit Kaufoption,mit Kaufoption,
-- mit Verlmit Verläängerungsngerungs-- undundKaufoption,Kaufoption,
-- Mietvertrag wird langMietvertrag wird lang--fristigfristig abgeschlossen,abgeschlossen,
-- Mietvertrag ist in GrundMietvertrag ist in Grund--mietzeitmietzeit von beiden Seiten von beiden Seiten unkunküündbar,ndbar,
-- Investitionsrisiko hatInvestitionsrisiko hatLeasingLeasing--Nehmer.Nehmer.
Teilamortisations- Leasing
- mit Andienungsrecht des Leasing-Gebers,
- mit Aufteilung des Mehr-erlöses,
- sogenanntes kündbares Leasing,
- Mietvertrag wird lang-fristig abgeschlossen,
- Mietvertrag ist in Grund-mietzeit von beiden Seiten unkündbar,
- Investitionsrisiko liegt beim Leasing-Nehmer.
TeilamortisationsTeilamortisations-- LeasingLeasing
-- mit Andienungsrecht des mit Andienungsrecht des LeasingLeasing--Gebers,Gebers,
-- mit Aufteilung des Mehrmit Aufteilung des Mehr--erlerlöösesses,,
-- sogenanntes ksogenanntes küündbares ndbares Leasing,Leasing,
-- Mietvertrag wird langMietvertrag wird lang--fristigfristig abgeschlossen,abgeschlossen,
-- Mietvertrag ist in GrundMietvertrag ist in Grund--mietzeitmietzeit von beiden Seiten von beiden Seiten unkunküündbar,ndbar,
-- Investitionsrisiko liegt Investitionsrisiko liegt beim Leasingbeim Leasing--Nehmer.Nehmer.
S.61
Art des LeasingArt des Leasing--VertragesVertrages: Zurechnung des Zurechnung des LeasingvertragesLeasingvertrages::beim Leasbeim Leasinging--Geber Geber beim Leasingbeim Leasing--NehmerNehmer
Vertrag ohne OptionVertrag ohne Option Grundmietzeit mindGrundmietzeit mind. 40 %, . 40 %, Grundmietzeit Grundmietzeit < 40 %< 40 %maxmax. 90 % der Nutzungsdauer oder > 90 %. 90 % der Nutzungsdauer oder > 90 %
der Nutzungsdauerder Nutzungsdauer
KaufoptionKaufoption ( nach Grund( nach Grund--mietzeitmietzeit vonvon mindmind. 40% . 40% KaufKauf-- >> RestRest-- KaufKauf-- < < RestRestundund maxmax. 90 % der . 90 % der preis preis buchwert buchwert preispreis buchwertbuchwertNutzungsdauer )Nutzungsdauer )
VerlVerläängerungsoptionngerungsoption Summe derSumme der WerteverzehrWerteverzehr Summe derSumme der WerteverWertever--( nach ( nach GrundmietzeitGrundmietzeit von von AnschluAnschlußß-- >> ffüür Zeitraum r Zeitraum AnschluAnschlußß-- < < zehr fzehr füürrmindmind. 40% und. 40% und maxmax. 90 % . 90 % mieten*mieten* der Anschluder Anschlußß-- mieten mieten ZeitraumZeitraumder Nutzungsdauer ) miete der Nutzungsdauer ) miete der Ander An--
schluschlußßmiete miete
SpezialleasingSpezialleasing -- in jedem Fallin jedem Fall
*Das Schema gilt f*Das Schema gilt füür Immobilienr Immobilien-- und und MobilienleasingMobilienleasing. Beim Immobilienleasing ist zu . Beim Immobilienleasing ist zu beachten, dabeachten, daßß die Anschludie Anschlußßmiete miete mindmind. 75% der . 75% der öörtlichen Vergleichsmiete betragen rtlichen Vergleichsmiete betragen mumußß, um dem Leasing, um dem Leasing--Geber zugerechnet werden zu kGeber zugerechnet werden zu köönnen.nnen.
Sonderform der Fremdfinanzierung - FactoringSonderform der Fremdfinanzierung - Factoring
• Unter Factoring wird verstanden, dass ein Factor gewerbsmäßig von Unternehmen Forderungen über-nimmt, diese vor Fälligkeit bevorschusst und so den beteiligten Unternehmen Liquidität bereitstellt.
Das Factoring kann als echtes Factoring, unechtes
Factoring, offenes oder stilles Factoring auftreten.
Beteiligte beim Factoring:Beteiligte beim Beteiligte beim FactoringFactoring::
Faktor als Anbieter des Factoring
Faktor als Anbieter Faktor als Anbieter des des FactoringFactoring
Klient als Nach-frager nach
Factoring
Klient als NachKlient als Nach--fragerfrager nach nach
FactoringFactoring
Kunde als Nach-frager der Leistun-
gen des Klienten
Kunde als NachKunde als Nach--frager frager der der LeistunLeistun--
gen gen des Klientendes Klienten
(3) (3) BevorschussungBevorschussungder Forderungder Forderung
(1)(1) FactoringFactoring--VertragVertrag
(4) Zahlung der(4) Zahlung derKaufsummeKaufsumme
(2) Kaufvertrag(2) Kaufvertrag
und Lieferung auf Zielund Lieferung auf Ziel
3 Beteiligte:3 Beteiligte:3 Beteiligte:
S.62-63
Sonderform der Fremdfinanzierung - FactoringSonderform der Fremdfinanzierung - Factoring• Echtes Factoring: Echtes Factoring:
• Finanzierungsfunktion
(die Forderung wird vor Fälligkeit vom Factor
vorfinanziert)
• Dienstleistungsfunktion
(der Factor übernimmt die Buchhaltung und das Mahn-
wesen und überwacht den Geldeingang)
• Delkrederefunktion
(der Factor übernimmt das Ausfallrisiko)
• Unechtes Factoring: Unechtes Factoring:
(Factor übernimmt nur die Finanzierungsfunktion)
Sonderform der Fremdfinanzierung - FactoringSonderform der Fremdfinanzierung - Factoring
Offenes Factoring: Offenes Factoring: Hier erfährt der Dritte (der die
Forderung bezahlen muss), dass
diese von einem Factor bevorschusst
wurde und er (schuldbefreiend) an
diesen bezahlen muss.
Stilles Factoring: Hier erfährt der Dritte nichts von
Factoringgeschäft. Er zahlt an
seinen Lieferanten, der das Geld
dann an den Factor weitergeben
muss.
Zusammenfassung der FremdfinanzierungZusammenfassung der Fremdfinanzierung
• Die Fremdfinanzierung ist ein sehr umfassendes Instrument, das aber in der täglichen Arbeit von Unternehmen ständig
benötigt und eingesetzt wird.
Fazit: Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten derFremdfinanzierung für Unternehmen (und Privatpersonen):Fazit: Fazit: Es gibt eine Vielzahl an MEs gibt eine Vielzahl an Mööglichkeiten derglichkeiten derFremdfinanzierung fFremdfinanzierung füür Unternehmen (und r Unternehmen (und Privatpersonen):Privatpersonen):
Aufnahme von Fremdmit--teln über Kapitalanleger:Aufnahme von FremdmitAufnahme von Fremdmit----telnteln üüber Kapitalanlegerber Kapitalanleger::
Obligationen, Obligationen, WandelschuldWandelschuld--verschreibungenverschreibungen, ,
Wandelanleihen,Wandelanleihen,
Optionsanleihen,Optionsanleihen,
GewinnschuldverGewinnschuldver--schreibungenschreibungen,,
GenuGenußßscheine,scheine,
SchuldscheindarSchuldscheindar--lehenlehen..
Aufnahme von Fremdmitteln über Kre-ditinstitute: = klassische Fremdfinanzierung
Aufnahme von Fremdmitteln Aufnahme von Fremdmitteln üüber ber KreKre--ditinstituteditinstitute: : = klassische Fremdfinanzierung= klassische Fremdfinanzierung
Kurzfristige Kredite:Kurzfristige Kredite:Kurzfristige Kredite: Langfristige Kredite:Langfristige Kredite:Langfristige Kredite:
Darlehen mitDarlehen mitLaufzeiten Laufzeiten zwischen 5 undzwischen 5 und10 Jahren,10 Jahren,
Darlehen ausDarlehen ausööffentl.Fffentl.Föörderrder--programmenprogrammenKfW, ERP, DeutKfW, ERP, Deut--schesche LastenausLastenaus--gleichsbankgleichsbank..
Kundenanzahlungen,Kundenanzahlungen,
Lieferantenkredit,Lieferantenkredit,
Kontokorrentkredit,Kontokorrentkredit,
Wechselkredit (DiskontWechselkredit (Diskont--,,Akzeptkredit),Akzeptkredit),
Avalkredit,Avalkredit,
Lombardkredit,Lombardkredit,
Auslandskredite (Auslandskredite (AkkreAkkre--ditivditiv--, Rembours, Rembours--, , NegoNego--ziationskreditziationskredit),),
KurzKurz--//mifrimifri. Darlehen.. Darlehen.
Sonderformen der Finan-zierungsgeschäfte:Sonderformen der Sonderformen der FinanFinan--zierungsgeschzierungsgeschääftefte::
LeasingLeasing(Voll(Voll--, Teil, Teil--amortisatiamortisati--onsveronsver--trag, ...),trag, ...),
FactoringFactoring(unecht, (unecht, echt, offen,echt, offen,still).still).
S.63
Zweite Hauptfinanzierungsart:Zweite Hauptfinanzierungsart:
Eigenfinanzierung/BeteiligungsfinanzierungEigenfinanzierung/Beteiligungsfinanzierung
- Aufbringung von Grundkapital einer AGAufbringung von Grundkapital einer AG mittels Verkauf von Aktien an Drittemittels Verkauf von Aktien an Dritte
- Aufbringung von Stammkapital durch dieAufbringung von Stammkapital durch die Gesellschafter einer GmbHGesellschafter einer GmbH
S.64 ff.
Eigenfinanzierung Eigenfinanzierung ( = Beteiligungsfinanzierung )( = Beteiligungsfinanzierung )
Bei dieser Kapitalbeschaffungsform erwirbtBei dieser Kapitalbeschaffungsform erwirbt derjenige, der sich beteiligt, Anteil(e) amderjenige, der sich beteiligt, Anteil(e) am Unternehmen.Unternehmen.
Er wird Mitunternehmer mit allen RechtenEr wird Mitunternehmer mit allen Rechten und Pflichten und trägt das unternehmerischeund Pflichten und trägt das unternehmerische Wagnis mit !!!Wagnis mit !!!
Grundsätzlich steht dieses Kapital (Grund-,Grundsätzlich steht dieses Kapital (Grund-, Stamm-, Eigenkapital) dem Unternehmen Stamm-, Eigenkapital) dem Unternehmen unbefristet zur Verfügungunbefristet zur Verfügung
S.64 ff.
Einteilung von Aktien nach:Einteilung von Aktien nach:Einteilung von Aktien nach:Der Einteilung des
Grundkapitals
Der Einteilung desDer Einteilung desGrundkapitalsGrundkapitals
Der ÜbertragbarkeitDer Der ÜÜbertragbarkeitbertragbarkeit
Dem Umfang der RechteDem Umfang der RechteDem Umfang der Rechte
Der Möglichkeit der AG, übereigene Aktien zu verfügen
Der MDer Mööglichkeit der AG, glichkeit der AG, üüberber
eigene Aktien eigene Aktien zu verfzu verfüügengen
Den WirtschaftszweigenDen WirtschaftszweigenDen Wirtschaftszweigen
NennwertaktienNennwertaktienNennwertaktienQuotenaktienQuotenaktienQuotenaktien
StammaktienStammaktienStammaktienVorzugsaktienVorzugsaktienVorzugsaktien
IndustrieaktienIndustrieaktienIndustrieaktienBankaktienBankaktienBankaktien
VersicherungsaktienVersicherungsaktienVersicherungsaktienKuxeKuxeKuxe
HandelsaktienHandelsaktienHandelsaktien
NamensaktienNamensaktienNamensaktienInhaberaktienInhaberaktienInhaberaktien
Eigene AktienEigene AktienEigene AktienVorratsaktienVorratsaktienVorratsaktien
Dem AusgabezeitpunktDem AusgabezeitpunktDem Ausgabezeitpunkt Alte AktienAlte AktienAlte AktienJunge AktienJunge AktienJunge Aktien
Siehe dazu Siehe dazu äähnlich: K.hnlich: K.--D. D. DDääumlerumler, Betriebswirtschaftliche Finanzwirtschaft, 7. Auflage, 1997, S., Betriebswirtschaftliche Finanzwirtschaft, 7. Auflage, 1997, S. 342.342.
Einteilung des Grundkapitals nach demBeteiligungswert: Beteiligungshöhe Mindestbetei- am Grundkapital? ligungsbetrag?
Nennwertaktien z.B. 50 Euro mindestens 1,0 € bzw.
Stück(Quoten-)aktien 1/1000tel am Grund- umgerechnet kapital der AG mindestens 1,0 €
Dieser Anteil am Grundkapital darf nicht verwechselt werden mitdem täglichen Börsenkurs (aus Angebot und Nachfrage) der Aktie, der spekulative Erwartungen (Konjunktur, Gewinnentwicklung, Auf-tragslage) und Wertzuwächse aus der Substand (Zusatzkapital)enthält.
S.64
KapitalKapitalKapital
EigenkapitalEigenkapitalEigenkapital FremdkapitalFremdkapitalFremdkapital
ZusatzkapitalZusatzkapitalZusatzkapitalGrundkapitalGrundkapitalGrundkapital
Kapital-rücklageKapitalKapital--rrüücklagecklage
Bilanzgewinn(Gewinnvortrag)
BilanzgewinnBilanzgewinn(Gewinnvortrag)(Gewinnvortrag)Offene RücklagenOffene ROffene Rüücklagencklagen
GesetzlicheRücklage
GesetzlicheGesetzlicheRRüücklagecklage
Rücklage füreigene AnteileRRüücklage fcklage füürreigene Anteileeigene Anteile
FreieRücklagen
FreieFreieRRüücklagencklagen
§§ 272 272 AbsAbs. 2. 2HGBHGB (Agio,(Agio,ZuzahlungenZuzahlungenv. Aktionv. Aktionäären)ren)
§§§§ 231, 232231, 232AktGAktG (bei der(bei dervereinfachtenvereinfachtenKapitalherabKapitalherab--setzungsetzung))
§§ 237 237 AbsAbs. 5. 5AktGAktG((beiKapibeiKapi--talherabsetzungtalherabsetzungdurch durch EinziehEinzieh--ung ung von Aktien)von Aktien)
Einstellung Einstellung des des 20igsten 20igsten Teils des Teils des JahJah--resresüüberschusberschus--sesses ((abzglabzgl..VerVer--lustvortraglustvortragaus Vorjahr),aus Vorjahr),bisbis mit Kap.mit Kap.--RRüücklagecklage10%10%(>Satzung)(>Satzung)des des GKGK erer--reicht ist.reicht ist.§§ 150 150 AbsAbs. 2. 2AktGAktG(Gewinne)(Gewinne)§§ 300 300 AktGAktG((GewinnabfGewinnabfüührhr--ungsvertragungsvertrag))
MMööglich fglich füürreigene Aneigene An--teileteile
§§ 272 272 AbsAbs. 4. 4HGBHGB (aus (aus vorhandevorhande--nennen, frei, freiverfverfüügbarengbarenGewinnrGewinnrüückck--lagen)lagen)
Möglich bis50% des umKap. Und ge-setzl. Rück-lagenredu-ziertenJahresüber-schusses
§ 58 AktG
Verkauf neuerAktien
Verkauf neuerVerkauf neuerAktienAktien
Ausgabe vonGratisaktien aus
Rücklagen
Ausgabe vonAusgabe vonGratisaktien ausGratisaktien aus
RRüücklagencklagen
Kapitalerhöhunggegen Einlagenlt. §§ 182-191AktG
Bedingte Kapi-talerhöhung lt.§§ 192-201 AktG
Genehmigtes Kapital lt. §§ 202-206 AktG
KapitalerhKapitalerhööhung hung im im rechtlrechtl. Sinne. Sinne
KapitalerhKapitalerhööhunghungim im wirtschwirtsch. Sinne. Sinne
KapitalerKapitaler--hhööhung hung ausausGesellschaftsGesellschafts--mitteln ltmitteln lt..§§§§ 207207--220220AktGAktG
Einteilung des Grundkapitals nach demEigentümer:
S.64
Stammaktie:Stammaktie: Inhaber der Aktie / des Depots, in das die Aktieeingebucht ist, ist Eigentümer.
Namensaktie:Namensaktie: Der Vorstand registriert den Eigentümer und trägtihn im Aktienbuch ein. (Vorteil: größere Kaufaktivitäten bei Namens-Aktien zeigen früh, ob feindliche Übernahme droht).
VinkulierteVinkulierteNamensaktie:Namensaktie: Der Vorstand registriert den Eigentümer, stimmt Dem Eigentumsübertrag durch Verkauf zu oder lehnt den Käufer ab(Vorteil: größere Kaufaktivitäten bei Verdacht auf feindliche Über-nahme kann bei diesen Aktien verhindert werden).
Einteilung des Grundkapitals nach Rechten:Einteilung des Grundkapitals nach Rechten:
Vorzugsaktien:
Dividendenvorzüge Stimmrechtsvorzüge LiquidationsvorzügeHöhere Dividenden- Eine Aktie bekommt Höhere Ausschüttungausschüttung als mehrere Stimmrechte des Liquidationser-Stammaktien (prio- (In Deutschland nicht löses als Stammaktieritätisch, kummulativ) zulässig)
Stammaktien:
Stimmrecht: Mitentscheidungsrecht: Anspruch auf Dividende:Je Aktie eine Wahl des Aufsichtsrates Bei GewinnerwirtschaftungStimme + Entlastung des Auf- im Geschäftsjahr Beschluss sichtsrates/Vorstandes der Hauptversammlung
S.65
Kapitalerhöhung einer AGKapitalerhKapitalerhööhung einer AGhung einer AG
Kapitalerhöhung ohne Zuflußvon Geldmitteln
KapitalerhKapitalerhööhung ohne Zufluhung ohne Zuflußßvon Geldmittelnvon Geldmitteln
Kapitalerhöhung mit Zuflußvon Geldmitteln
KapitalerhKapitalerhööhung mit Zufluhung mit Zuflußßvon Geldmittelnvon Geldmitteln
Ordentliche Kapitalerhöhung nach §§ 182-191 AktG
Ordentliche KapitalerhOrdentliche Kapitalerhööhung hung nach nach §§§§ 182182--191 191 AktGAktG
Bedingte Kapitalerhöhungnach §§ 192-201 AktG
Bedingte KapitalerhBedingte Kapitalerhööhunghungnach nach §§§§ 192192--201 201 AktGAktG
Genehmigtes Kapitalnach §§ 202-206 AktG
Genehmigtes KapitalGenehmigtes Kapitalnach nach §§§§ 202202--206 206 AktGAktG
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Kapital- und Gewinnrücklagennach §§ 207-220 AktG
KapitalerhKapitalerhööhung aus hung aus GesellschaftsmittelnGesellschaftsmitteln
KapitalKapital-- und Gewinnrund Gewinnrüücklagencklagennach nach §§§§ 207207--220 220 AktGAktG
Beschluss derHauptversamm-lung erforderlich
Bildung des Börsenkurses (Einheitskurses nach Meistausführungsprinzip):Bildung des BBildung des Böörsenkurses (Einheitskurses nach rsenkurses (Einheitskurses nach MeistausfMeistausfüührungsprinziphrungsprinzip):):
Verkaufsaufträge:Stück Limit (Euro)
20 55,5015 60,0030 65,5025 68,50
VerkaufsauftrVerkaufsaufträäge:ge:StStüück Limit (ck Limit (EuroEuro))
20 55,5020 55,5015 60,0015 60,0030 65,5030 65,5025 68,5025 68,50
KaufaufträgeStück Limit (Euro)
15 85,0018 82,0020 78,0015 72,0020 65,00
KaufauftrKaufaufträägegeStStüück Limit (ck Limit (EuroEuro))
15 85,0015 85,0018 18 82,0082,0020 78,0020 78,0015 15 72,0072,0020 20 65,00 65,00
Tabellarische Ermittlung des Einheitskurses:Kurs Angebot Nachfrage Ausführungsmöglichkeit
DM Stück Stück Stück55,50 20 88 2060,00 35 88 3565,50 65 68 6568,50 90 68 6872,00 90 68 Meistausführung: 6878,00 90 53 5382,00 90 33 3385,00 90 15 15
Tabellarische Ermittlung des Einheitskurses:Tabellarische Ermittlung des Einheitskurses:Kurs Angebot Nachfrage AusfKurs Angebot Nachfrage Ausfüührungsmhrungsmööglichkeit glichkeit DM StDM Stüück ck StStüück ck StStüückck55,50 20 55,50 20 88 2088 2060,00 35 88 60,00 35 88 353565,50 65 68 65,50 65 68 656568,50 90 68 68,50 90 68 686872,0072,00 90 90 6868 MeistausfMeistausfüührunghrung: 68: 6878,00 90 53 78,00 90 53 535382,00 90 33 82,00 90 33 333385,00 90 15 85,00 90 15 1515
Einheitskurs
Dritte Hauptfinanzierungsart:Dritte Hauptfinanzierungsart:
Selbstfinanzierung (Erwirtschaftung vonSelbstfinanzierung (Erwirtschaftung vonZusatzkapital durch die Unternehmung)Zusatzkapital durch die Unternehmung)
- Aufbringung von Zusatzkapital einer Aufbringung von Zusatzkapital einer Unternehmung durch ErwirtschaftungUnternehmung durch Erwirtschaftung von Gewinnenvon Gewinnen- Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten,Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, die sich steuermindernd auswirkendie sich steuermindernd auswirken
S.64 ff.
Selbstfinanzierung Selbstfinanzierung (= Erwirtschaftung von Kapital durch die Unternehmung aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit)
- Erwirtschaftung von Unternehmensgewinnen, Erwirtschaftung von Unternehmensgewinnen, die nur zum Teil an die Gesellschafter ausge-die nur zum Teil an die Gesellschafter ausge- schüttet werden und durch Steuerzahlungenschüttet werden und durch Steuerzahlungen verloren gehen. Ein Teil der Gewinne bleibt im verloren gehen. Ein Teil der Gewinne bleibt im Unternehmen und erhöht so das EigenkapitalUnternehmen und erhöht so das Eigenkapital (Haftungskapital).(Haftungskapital).
- Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten,Nutzung von Abschreibungsmöglichkeiten, die sich steuermindernd auswirken.die sich steuermindernd auswirken.
Vierte Hauptfinanzierungsart:Vierte Hauptfinanzierungsart:
Sonderform der Freisetzung von bereits imSonderform der Freisetzung von bereits imUnternehmen gebundenem KapitalUnternehmen gebundenem Kapital
-Hier werden unrentierliche Unternehmens-Hier werden unrentierliche Unternehmens- teile liquidiert (verkauft). Der Verkaufserlösteile liquidiert (verkauft). Der Verkaufserlös steht dann für andere rentierliche Investitio-steht dann für andere rentierliche Investitio- nen in zur Verfügung. (Es wird dabei dernen in zur Verfügung. (Es wird dabei der Unternehmung kein neues Kapital von den Unternehmung kein neues Kapital von den Gesellschaftern oder Gläubigern zugeführt)Gesellschaftern oder Gläubigern zugeführt)
S.64 ff.
Vierte Hauptfinanzierungsart:Vierte Hauptfinanzierungsart:Sonderform der Freisetzung von bereits im Unternehmen gebundenem KapitalSonderform der Freisetzung von bereits im Unternehmen gebundenem Kapital
-Hier werden unrentierliche Unternehmens-Hier werden unrentierliche Unternehmens- teile liquidiert (verkauft). teile liquidiert (verkauft).
Der Verkaufserlös steht dann für andere ren- tierliche Investitionen in zur Verfügung. (Es wird dabei der Unternehmung kein neues Kapital von den Gesellschaftern oder Gläubigern zugeführt).
S.64 ff.
Klausur zur Vorlesung Rechtsformen und UnternehmensfinanzierungDozent: Prof. Dr. KopfBabes Bolyai Universität, Cluj
Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen. Frage 1 ist eine Pflichtfrage.Von den Fragen 2 – 4 (Wahlfragen) müssen nur zwei beantwortet werden. Möchten Sie zunächst alle Wahlfragen beantworten, dann machen Sie bitte mit ja kenntlich, welche zwei davon gewertet werden sollen (sonst werden nur die ersten zwei gewertet). Hilfsmittel keine. Bearbeitungszeit:15 Minuten. Viel Erfolg!
Name:
Ein mittelständischer Unternehmer mit Geschäftssitz in Cluj kommt zu Ihnen und bittet Sie um Beratung:
Frage 1: (Pflichtfrage: 6 Punkte) Wie erklären Sie ihm die Begriffe Einnahmen (3 P.) und Ertrag (3 P.)?
Frage 2: (Wahlfrage: 12 Punkte) Erklären Sie dem Unternehmer das Insolvenzrecht. Wann muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden (6 P.)
Warum ist der Staat mit der Insolvenzordnung so hart ? Welche Ziele verfolgt er damit(6 P.) ? Wertung: ja nein
Frage 3: (Wahlfrage: 12 Punkte) Der Unternehmer fragt Sie, ob für ihn interessant ist. Erklären Sie ihm das Factoring . Was bedeutet echtes und unechtes Factoring (6 Punkte), worin unterscheidet sich offenes von stillem Factoring ( 4 P.). In welcher Zinsphase ist Factoring besonders inter-essant (2 P.) Wertung: ja nein
Frage 4. (Wahlfrage: 5 Punkte) Der Unternehmer will wissen, was eine Anleihe ist. Erklären Sie ihm den Aufbau einer Anleihe (6P.) und zeigenSie ihm, was eine Wandelanleihe ist (8 P.) Wertung: ja nein