RDG Praxiswissen 2012-2
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RDG MANAGEMENT-BERATUNGEN GMBH · www.rdg-gmbh.de Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff · HRB 50 314 Köln
50968 KÖLN Mathiaskirchplatz 5 Tel 0221 / 93 55 88 0 Fax 0221 / 93 55 88 55 [email protected] 15834 RANGSDORF Fontaneweg 4 Tel 033708 / 52 97 00 Fax 033708 / 52 97 09 [email protected] 22085 HAMBURG Hofweg 5 Tel 040 / 25 33 64 90 Fax 040 / 25 33 64 91 19 [email protected] 70597 STUTTGART Weidachstr. 5 Tel 0711 / 72 20 77 90 Fax 0711 / 72 20 77 99 [email protected] 60596 FRANKFURT Gartenstr. 143 Tel 069 / 21 08 56 00 Fax 069 / 21 08 56 99 [email protected] 99084 ERFURT Bonifaciusstr. 15 Tel 0361 / 55 12 67 4 Fax 0361 / 55 12 67 6 [email protected]
RDG-Praxiswissen Ausgabe 02/2012
Mittelstand und Finanzierung
MANAGEMENT-BERATUNGEN KÖLN · BERLIN · HAMBURG · STUTTGART · FRANKFURT · ERFURT
� News
Gültigkeit des Überschuldungsbegriffs
Quick Check Advanced 12.05
RDG-Finanzfundament
� Praxisfall Handwerk
Finanzamt streicht Fremdleisteraufwand
� Köpfe der RDG
Dipl.-Wirt.-Inf. Bernd Krause
RDG-Praxiswissen
Mittelstand und Finanzierung
Ausgabe 02 / 2012 2
� News ...
... aus Wirtschaft und Wissenschaft
Gültigkeit des Überschuldungsbegriffs
„Gesetz treibt lebensfähige Firmen in die Insolvenz“ - Im Zuge der Finanzmarkt-
krise wurde die Pflicht für Unternehmen gelockert, in einer Schieflage einen Insol-
venzantrag zu stellen. Experten warnen nun: Wird die Übergangsregelung nicht
verlängert, steuern zahlreiche Unternehmen in die Insolvenz (Quelle: FAZ vom
18.6.2012).
Um die Antragspflicht am 1.1.2014 zu vermeiden, sollen heute schon Maßnah-
men zur Beseitigung negativen Eigenkapitals eingeleitet werden, u.a. qualifizierte
Rangrücktritte, Verzichte, Einlagen, Kapitalerhöhungen.
... aus unserem Haus
Quick Check Advanced 12.05
Betriebswirtschaftliche Auswertungen sind unterjährig häufig unvollständig ge-
bucht. Seit Jahren bietet RDG für Unternehmer und Banker das Programm „Quick-
Check“ an, das nach überschaubaren Dateneingaben dem Nutzer Abgrenzungsbu-
chungen vorschlägt. Zielsetzung ist, auch unterjährig eine verlässliche Controlling-
basis zu haben.
Das Programm steht auf unserer Homepage www.rdg-gmbh.de zum freien
Download bereit. Es erfreut sich seit Jahren großer Beliebtheit.
RDG-Finanzfundament
Investitionen sind für Unternehmen und Kreditinstitute wichtiger denn je. Sie si-
chern – richtig geplant und umgesetzt – für beide Partner die Existenz. Für das
Unternehmen wird die Zukunftsfähigkeit erhalten, für das Kreditinstitut bedeutet
Finanzierung von Investitionen das wichtige Brot- und Buttergeschäft.
Da Fehlinvestitionen oft Ursache für Unternehmensschieflagen und damit für
Kreditleistungsstörungen sind, unterstützen wir mit dem Beratungsprodukt „RDG-
Finanzfundament“ Unternehmen bei Finanzierungsentscheidungen. Wir bereiten
Investitionsvorhaben und Finanzplanungen bankenkompatibel auf und präsentie-
ren sie professionell.
Gerne werden wir auch auf Empfehlung der Kreditinstitute tätig, wenn ein Vor-
haben unterstützt werden könnte, jedoch noch keine die Marktfolge überzeugen-
den Argumente und Unterlagen vorliegen. Wir stellen Ihnen gern unser „RDG-
Finanzfundament“ unverbindlich vor Ort vor.
RDG-Praxiswissen
Mittelstand und Finanzierung
Ausgabe 02 / 2012 3
� Praxisfall Handwerk -
Finanzamt streicht Fremdleisteraufwand
Das Handwerksunternehmen hatte Großaufträge zu guten Konditionen
akquiriert. Mit eigenen Personalkapazitäten konnten die Projekte nicht
abgearbeitet werden. Der Unternehmer vergab Aufträge an Fremdleister.
Bei einer unterjährigen Umsatzsteuerprüfung stellte das Finanzamt (FA) fest,
dass zwei Subleister keine gültige Steuernummer besitzen und keine USt abgeführt
hatten. Vollstreckungsmaßnahmen liefen ins Leere, sie waren abgetaucht.
Entsprechend strich das Finanzamt bei dem Handwerker den Vorsteuerabzug,
machte eine Forderung von T€ 140 geltend. Es habe auffallen müssen, dass die
Subleister keine gültigen Steuernummern hatten. Der Bescheid blieb zunächst über
Wochen liegen – bis das Finanzamt in ein Konto vollstreckte.
Bevor sich die Kreditinstitute weiter engagierten, wünschten sie einen Status,
der einen Überbrückungskredit legitimieren sollte. Die Pfändung lag bereits fünf
Wochen auf dem Konto.
RDG-Beratungsansätze:
• Kurzfristige Klärung des Sachverhaltes durch Einbeziehung des Unterneh-
mers und Steuerberaters
• Erstellung eines kurzfristigen Erfolgs- und Finanzstatus des Unternehmens
• Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt mit dem Ziel einer Ratenzahlung
• Einbindung der Finanzpartner zur Sicherstellung der Finanzierung
RDG-Ergebnisse:
• Die Fehlerhaftigkeit der Steuernummer auf den Subleisterrechnungen war
für einen neutralen Steuerberater offensichtlich (Vergleichsbeispiel Num-
mernschild: „K-1004 AZ“ anstelle „K-AZ 1004“). Die Forderung des FA
war rechtmäßig. Ertragssteuerschulden sollten auch noch folgen.
• Das Unternehmen erwies sich in der Vergangenheit als wirtschaftlich. Auf-
fälligkeiten in der Kontoführung gab es bisher nicht.
• Mit dem FA wurde ein kurzfristiger Termin anberaumt. Es entsandte einen
Liquiditätsaußenprüfer, der vor Ort eine Ratenzahlung untersuchte. Er
schlug eine Lösung vor, die die Schuld auf mehrere Raten verteilte.
RDG-Tipp:
• Plausibilitätsprüfung von Steuernummern bei neuen relevan-
ten Subleistern durch Steuerberater
• Früh Liquiditätsaußenprüfungen durch FA beantragen, um
brauchbare Ratenzahlungsvereinbarungen abzuschließen
RDG-Praxiswissen
Mittelstand und Finanzierung
Ausgabe 02 / 2012 4
� Köpfe der RDG
Herr Dipl.-Wirt.-Inf. Bernd Krause, Jahrgang 1969, ist als
gebürtiger Wolfsburger mit der Marke Volkswagen groß
geworden.
Er absolvierte eine Berufsausbildung zum Kommunikations-
elektroniker mit der Fachrichtung Informationstechnik bei der
Volkswagen AG. Das Interesse an betriebswirtschaftlichen
Themen in Verbindung mit der Aufgeschlossenheit für
technische Fragen führte ihn zum Studium der Wirtschaftsinformatik an der TH
Braunschweig sowie an die Universität zu Köln. Vor seinem Studium arbeitete er
bei Volkswagen de México S.A. de C.V. 1989 kam Herr Krause als Berater und
Dozent zur RDG.
Von 2004 bis 2011 baute er die Niederlassung der RDG in Hamburg auf. Seit
2008 ist er Partner der Gesellschaft und seit 2011 am Standort in Köln in leitender
Position.
Seine Beratungstätigkeit erstreckt sich über das gesamte betriebswirtschaftliche
Portfolio. Besonders Führungs- und Marketingfragestellungen sowie die
Unternehmensnachfolge und die damit oftmals verbundene
Unternehmensbewertung sind in jüngster Vergangenheit zentrale Themen seiner
Arbeit gewesen. Auf Grund des Erfahrungsschatzes im Bereich Informationstechnik
gehört auch die Einführung von Steuerungsinstrumenten zu seinem Repertoire.
Der begeisterte Langstreckenläufer Krause hat die nötige Ausdauer, um für seine
Kunden, Geschäftspartner sowie Seminarteilnehmer ein Maximum an Leistung
herauszuholen.
Impressum:
RDG-Praxiswissen: Mittelstand und Finanzierung
RDG Management-Beratungen GmbH Mathiaskirchplatz 5, 50968 Köln Geschäftsführer: Dr. Dirk Deppe, Walter Gräwe, Rüdiger Mönkhoff
Telefon: 0221/935588-0 Telefax: 0221/935588-55 Email: [email protected] Internet: www.rdg-gmbh.de
Sitz der Gesellschaft ist Köln Handelsregister HRB 50314 USt-ID: DE 227065945
Nachdruck und Weitergabe gestattet.