Rabattverträge: unverzichtbares Instrument zur Steuerungder Arzneimittelausgaben
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Rabattverträge: unverzichtbares Instrument zur Steuerungder Arzneimittelausgaben
Tim Steimle
Berlin 16. Februar 2017
Pharma 2017
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Ausgabenentwicklung
Arzneimittelausgaben der GKV sehr hoch
2014: 33,36 Mrd. €
2015: ca. + 5 %, d.h. ca. 35 Mrd. €
Kostentreiber sind vor allem teure
Innovationen („Sovaldi®-Effekt“), z.B.
die sogenannte „Immunonkologie“ und
die Kombinationstherapien in der
Onkologie
JTK Immunonkologie: ca. 100.000 €*
JTK für Kombinationstherapien in der
Onkologie: ca. 200.000 €*
*Quelle: G-BA Beschluss zu Nivolumab
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
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relevante Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben werden durch Rabattverträge erzielt
Auswahl des Verfahrens zum Abschluss der Vertrage nach Patent- und Marktsituation
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Open-House-Verfahren
(Originale) / Verhandlungs-
verfahren
Open-House-Verfahren
(Originale) / Verhandlungs-
verfahren
Open-House-Verfahren
Open-House-Verfahren
exklusive Tender-
Ausschreibungen
exklusive Tender-
Ausschreibungen
Patentablaufgenerischer Wettbewerb
Verfahren zum Abschluss von Rabattverträgen
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Umsetzung der Open-House-Verfahren nach OLG-Kriterien
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Fazit | Rechtssichere Umsetzung des Verfahrens bei der TK
Vorgaben des OLG Düsseldorf*
hinreichende Publizität
klare Regeln über den Vertragsschluss und -beitritt
einheitliche, nicht exklusive Vereinbarungen mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmer
jederzeitige Beitrittsmöglichkeit für alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer, ohne eine Auswahlentscheidung einzelner Vertragspartner durch die Krankenkasse und ohne Einflussnahme auf Vertragsinhalt durch pharmazeutischen Unternehmer
Open-House-Verfahren der TK
Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED)
Beitrittsbedingungen können von allen interessierten pharmazeutischen Unternehmern eingesehen werden
jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmer wird die jederzeitige Beitrittsmöglichkeit zu einheitlichen Beitrittsbedingungen gewährt, Nachverhandlungen mit einzelnen Interessenten sind ausgeschlossen
*OLG Düsseldorf (u.a. Beschluss vom 07.12.2011, Az. VII-Verg 79/11,
11.01.2012, Az. VII-Verg 57/11; VII-Verg 58/11, VII-Verg 59/11 und
VII-Verg 67/11
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Nutzung Open-House-Verfahren in weiteren Bereichen
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Einheitliche Rabattverträge zu Blutzuckerteststreifen der Ersatzkassen*
Erfolgreicher Abschluss von einheitlichen Rabattverträgen zu Blutzuckerteststreifen mit fast allen Ersatzkassen
zum 1. März 2017: 8 Vertragspartner (Stand: 30. Januar 2017)
einheitliche Kommunikationsmaßnahmen gegenüber den Leistungserbringern und Versicherten
stärkere Umsteuerung und bessere Umsetzung der Rabattverträge
*Am gemeinsamen Open-House-Verfahren beteiligte Ersatzkassen: TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk
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Vergabeprozess der exklusiven Tender bei der TK
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
ca. 10 Monate vor Vertragsstart
• Auftrags-bekanntmachung
ca. 8 Monate vor Vertragsstart
• Submission und Angebotswertung
ca. 6 Monate vor Vertragsstart
• Zuschlagserteilung
„Verträge nach Satz 1 über patentfreie Arzneimittel sind so zu vereinbaren, dass die Pflicht des pharmazeutischen Unternehmers zur Gewährleistung der Lieferfähigkeit frühestens sechs Monate nach Versendung der Information … und frühestens drei Monate nach Zuschlagserteilung beginnt.“
Entwurf zum GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG
Folge: Verlust von 100 bis 150 Mio. Euro pro Tranche.
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Einpartner- vs. Mehrpartnermodell
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
"Rabattverträge nach Satz 1 sind, soweit möglich, pro Los mit mehr als einem pharmazeutischen Unternehmen zu schließen."
Stellungnahme des Bundesrates zum AMVSG
Folge: Verlust von 300 bis 450 Mio. Euro pro Jahr.
Anbieterfeld pro
Darreichungsform
ab 6 Hersteller*3-Partnermodell
mit Rabattkorridor
<6 Hersteller* 1-Partnermodell
*Konzernverbundene Unternehmen werden zusammengefasst
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Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen.
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Kommunikationsmaßnahmen für Apotheken Februar 2014
Anschreiben
Apothekeninfokarten
Beiblatt „Oft gefragt zur Hilfsmittelabgabe“
Liste Rabattvertragspartner alt und neu
weitere Informationen
über den DAV und die LAVen
und das DAP Online Portal und DAP Poster
Friedenspflicht vom 1. - 28. Februar 2014
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Kommunikationsmaßnahmen für ApothekenMärz 2015
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Friedenspflicht vom 1. - 30. April 2015
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Kommunikationsmaßnahmen für ApothekenFebruar 2016
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Friedenspflicht vom 1. - 29. Februar 2016
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Kommunikationsmaßnahmen für Ärzte
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Tk.de/leistungserbringer
Infopaket für Hausärzte von drei KVen
Informationsaustausch über die KVen und KBVen
Darstellung neuer Generika-Rabattverträge auf der
HÄVG Homepage
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Kommunikationsmaßnahmen für Großhändler, aber nicht alles muss man gesetzlich regeln.
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Zu jedem Vertragsstart werden auf elektronischen Wege verschiedene Informationen zur Lageroptimierung zugeschickt:
PZN-Liste aller bezuschlagten Rabattarzneimittel
regionalisierte Absatzmenge der Wirkstoffe in der Vergangenheit
Herstellermodelle und Laufzeiten
Prüfbitte der CDU/CSU-Fraktion zum AM-VSG
Frist zur Umsetzung der Rabattverträge
Bei neuen Rabattverträgen soll der pharmazeutische Großhandels durch die Vorab-Information nach § 134 Abs.1 GWB in Kenntnis gesetzt und über die betroffene PZN unterrichtet werden, damit sich der Großhandel auf neue Rabattarzneimittel frühzeitig einstellen kann. (PHAGRO S.2)
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Verlängerung des Patentschutzes durch Slicing
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Umsetzung von Rabattverträgen wird derzeit durch pharmazeutische Industrie durch Slicing verhindert
„Ein weiteres, heute viel diskutiertes Problem für unser solidarisch finanziertes Gesundheitssystem ist die Kostenexplosion bei Spezialpräparaten, vor allen in der Onkologie…“
Generika-Wettbewerb sorgt für bezahlbare Therapien nach Patentablauf
Rabattverträge sind für weitere, erforderliche Einsparungen notwendig
Folge: Verlust bis zu 1 Mrd. Euro pro Jahr.
Klarstellung erforderlich: Nach Ablauf des Hauptpatents muss autidem-Austausch und der Abschluss von Rabattverträgen möglich sein
Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig im Vorwort zum Innovationsreport 2016
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De-Regionalisierung der Arzneimittelvereinbarung
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Ersatzkassen fordern schon seit Langem bundesweit einheitliche Arzneimittelvereinbarungen.
Bundesweit einheitlicher Prozess ist für eine optimierte Verordnungspraxis notwendig –dennoch auch regionalen Besonderheiten Raum lassen. *
…Das neue System sollte bundesweit einheitlich umgesetzt werden, da es sich hier um kein Wettbewerbsfeld handelt. Nur so erreichen Ärzte und Kassen die notwendige Nachhaltigkeit und Transparenz in ihrem Handeln. Zur Optimierung der wirtschaftlichen Arzneimittelverordnung und zur Unterstützung der Ärzte – insbesondere der jungen Mediziner – sollte dabei die bereits jetzt schon bestehende Möglichkeit verpflichtend genutzt werden, die jeweiligen Ziele in die Praxis-Verordnungs-Software (PVS) zu integrieren….
*aus Verordnungspraxis 2.0 „Neue Wege zu einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Arzneimittelversorg“
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Mit dem neuen AIS die regionalen Arzneimittelvereinbarungen vereinheitlichen
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Prof. Hecken spricht sich auch für eine De-Regionalisierung der Arzneimittelvereinbarungen aus.
das neue AIS soll hier Besserung bringen!
TK setzt sich schon seit Jahren für eine bessere und unabhängige Information der Ärzte ein (siehe AMNOG-News und Innovationsreport).
Es kann also nicht sein, dass die Pharmaindustrie die Inhalte der AIS mitbestimmen könnte.
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Kassenärztliche Vereinbarungen bleiben wichtige Vertragspartner
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Ärzte müssen keine Wirtschaftlichkeitsnachweise für eine Generika-Verordnung erbringen.
Deshalb können Ärzte den TK-Rabattverträgen beitreten, damit werden diese Verordnungen nicht mehr in der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt (wie Praxisbesonderheiten).
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Bundesweite Verträge mit Berufsverbänden verbessern Qualität und Wirtschaftlichkeit
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Beitritt: Arzt I, Arzt II, Arzt III,…
Rabattvereinbarung
wirtschaftliche Versorgung
Versorgungsvertrag
Leitliniengerechte Therapie unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen „Rabattarzneimitteln"
Beitritt: Krankenkasse I, Krankenkasse II, ...
u.a.
Industriepartner
bisher keine Industriepartner
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TK-BDRh-Vertrag als Fundament für das Innovationsfonds - Projekt “VERO” Versorgung von Menschen mit Rheuma optimieren
KonsortialführerTechniker Krankenkasse,
KonsortialpartnerBerufsverband Deutscher Rheumatologen e.V. (Dr. Edmund Edelmann), Universitätsklinikum Erlangen (Prof. Dr. Georg Schett), Universität Hamburg (Prof. Dr. Tom Stargardt), mhplus Krankenkasse
KooperationspartnerBKK Herkules, BKK Mobil Oil,BKK Pfalz, Continentale BKK,DAK-Gesundheit, Debeka BKK,HEK - Hanseatische Krankenkasse,Kaufmännische Krankenkassepronova BKK, R + V BKK,SBK, Viactiv Krankenkasse
somit insgesamt 23 Mio. Versicherte
Zwischenbescheid Fördermittel (gesamt): 7,1 Mio. Euro
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
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Innovationsfond - VERO: Versorgung von Menschen mit Rheuma optimieren
Förderschwerpunkt
Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit
Maßnahmen
• Umfassende Information und kollegiale Beratung der Teilnehmende Ärzte
(Universitätsklinikum Erlangen)
• Umfangreiche Maßnahmen zur Patienteninformation und Arzt-Patienten-
Kommunikation
Ziele
• Systematische Implementierung und Evaluation
der Deeskalation bei Patienten mit RA
• Erhöhung des Selbstmanagements der
Patienten
• Ableitung von Empfehlungen für ein
zielgerichtetes DMP “Rheuma”
• Prüfung der Nutzbarkeit der Daten für ein
Register
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
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Sind Geschenke für die pharmazeutische Industrie nötig?
Pharma 2017, Tim Steimle, Berlin, 16. Februar 2017
Nein!
Falls Sie noch Fragen haben …
… stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Tim Steimle
Techniker KrankenkasseTel. 040 6909 [email protected]