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Recht auf ReisenRecht auf Reisen

Eine Einführung in die Eine Einführung in die wichtigsten Bestimmungen wichtigsten Bestimmungen

für Jugendreise-leiter.für Jugendreise-leiter.

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I. AufsichtspflichtI. Aufsichtspflicht

• ““Das Maß der gebotenen Aufsicht Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich nach Alter, Eigenart und bestimmt sich nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was Charakter des Kindes sowie danach, was Jugendleitern in der jeweiligen Situation Jugendleitern in der jeweiligen Situation zugemutet werden kann. Entscheidend zugemutet werden kann. Entscheidend ist, was ein verständiger Jugendleiter ist, was ein verständiger Jugendleiter nach vernünftigen Anforderungen nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muss, um zu verhindern, unternehmen muss, um zu verhindern, dass das Kind selbst zu Schaden kommt dass das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt.“oder Dritte schädigt.“

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1. Entstehen und 1. Entstehen und ÜbernahmeÜbernahme

• Durch VertragDurch VertragRegelfall; in aller Regel durch Vertrag zwischen dem Veranstalter Regelfall; in aller Regel durch Vertrag zwischen dem Veranstalter und den Erziehungsberechtigten und Übertragung an Teamer.und den Erziehungsberechtigten und Übertragung an Teamer.

• Durch tatsächliche ÜbernahmeDurch tatsächliche Übernahmebirgt Gefahren, ist deshalb wenn möglich zu vermeidenbirgt Gefahren, ist deshalb wenn möglich zu vermeiden

• Übertragung an TeilnehmerÜbertragung an Teilnehmernur im äußersten Notfallnur im äußersten Notfall

• Minderjährige ReiseleiterMinderjährige Reiseleitergrds. möglich, bedarf allerdings der Zustimmung der grds. möglich, bedarf allerdings der Zustimmung der Erziehungsber.Erziehungsber.

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2. Grad der Aufsichtspflicht2. Grad der Aufsichtspflicht

• Alter/ EntwicklungAlter/ Entwicklung- je jünger, desto größer die - je jünger, desto größer die AnforderungenAnforderungen

- Teilis sind auch nach ihrer - Teilis sind auch nach ihrer geistigen Reife zu beurteilengeistigen Reife zu beurteilen

• UndiszipliniertheitenUndiszipliniertheiten- - fallen Teilis durch fallen Teilis durch Regelverstöße auf, sind sie Regelverstöße auf, sind sie besonders zu beobachtenbesonders zu beobachten

• GruppengrößeGruppengröße- je größer die Gruppe, desto - je größer die Gruppe, desto geringer die Aufsicht über den geringer die Aufsicht über den einzelneneinzelnen

• Äußere UmständeÄußere Umstände- Rücksicht auf Art der - Rücksicht auf Art der Tätigkeit, äußere Umstände Tätigkeit, äußere Umstände und Umgebungund Umgebung

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3. Umfang der 3. Umfang der AufsichtspflichtAufsichtspflicht

• InformationspflichtInformationspflicht- - persönliche Umstände des Teilnehmerspersönliche Umstände des Teilnehmers

- Besonderheiten der UmgebungBesonderheiten der Umgebung

• GefahrenvermeidungGefahrenvermeidungInsbesondere Sicherheitsmängel in Unterkunft/ CampingplatzInsbesondere Sicherheitsmängel in Unterkunft/ Campingplatz

• Pflicht zur AufsichtsführungPflicht zur Aufsichtsführung- Belehrungen und das Aufstellen von Verboten allein reicht nicht aus.- Belehrungen und das Aufstellen von Verboten allein reicht nicht aus.

• Eingreifen in gefährlichen SituationenEingreifen in gefährlichen Situationen- Stichwort: Garantenstellung/ strafrechtliche Verantwortlichkeit- Stichwort: Garantenstellung/ strafrechtliche Verantwortlichkeit

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4. Fürsorgepflicht4. FürsorgepflichtSchutz vor körperlichen und seelischen SchädenSchutz vor körperlichen und seelischen Schäden

• MobbingMobbing- „Hasskinder“; Außenseiter- „Hasskinder“; Außenseiter

• ErnährungErnährung- „Diätwahn“; auch Flüssigkeitsaufnahme, insbes. in warmen Gebieten- „Diätwahn“; auch Flüssigkeitsaufnahme, insbes. in warmen Gebieten

• HygieneHygiene- Zähneputzen; Waschen; Kleiderwechsel- Zähneputzen; Waschen; Kleiderwechsel

• SonneSonne- Sonnencreme; Sonnenschirme, Mützen, ggf. auch Sonnenbrillen- Sonnencreme; Sonnenschirme, Mützen, ggf. auch Sonnenbrillen

• KrankheitKrankheit- Arztbesuche, Medikamente, personenbezogene Daten- Arztbesuche, Medikamente, personenbezogene Daten

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II. Das deutsche JSchGII. Das deutsche JSchG

• Im Sinne des JSchG sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, Im Sinne des JSchG sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.und Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

• Die wichtigsten BestimmungenDie wichtigsten Bestimmungen• § 4 Gaststätten§ 4 Gaststätten

Jugendliche unter 16 nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Jugendliche unter 16 nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person (=Betreuer) oder bis 23 Uhr, wenn sie ein Getränk oder eine Person (=Betreuer) oder bis 23 Uhr, wenn sie ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nehmenMahlzeit zu sich nehmenAb 16 Jahren bis 24 UhrAb 16 Jahren bis 24 Uhr§ 5 Tanzveranstaltungen§ 5 Tanzveranstaltungenwie § 4wie § 4§ 9 Alkoholische Getränke§ 9 Alkoholische GetränkeUnterscheidung nach branntweinhaltig oder nicht; generell erst ab Unterscheidung nach branntweinhaltig oder nicht; generell erst ab 16 Jahre, Ausnahme des § 9 II gilt auf Jugendreisen nicht!! 16 Jahre, Ausnahme des § 9 II gilt auf Jugendreisen nicht!!§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit§ 10 Rauchen in der ÖffentlichkeitGrenze 18 Jahre; Grenze 18 Jahre;

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III. Europäisches III. Europäisches JugendrechtJugendrecht• In keinem europäischen Land ist der Jugendschutz so einheitlich und genau In keinem europäischen Land ist der Jugendschutz so einheitlich und genau

geregelt, wie in Deutschland. Die verschiedenen Bestimmungen tauchen in geregelt, wie in Deutschland. Die verschiedenen Bestimmungen tauchen in den jeweiligen Urlaubsländern in verschiedenen Gesetzen auf und sind zum den jeweiligen Urlaubsländern in verschiedenen Gesetzen auf und sind zum Teil auch regional unterschiedlich.Teil auch regional unterschiedlich.

• Die Anwendbarkeit des JSchG im AuslandDie Anwendbarkeit des JSchG im Ausland

Grundsätzlich gilt das deutsche JSchG für die Teilnehmer aus der BRD auch Grundsätzlich gilt das deutsche JSchG für die Teilnehmer aus der BRD auch im jeweiligen Urlaubsland, allerdings nur als Untergrenze.im jeweiligen Urlaubsland, allerdings nur als Untergrenze.

Gibt es in den jeweiligen Ländern schärfere Bestimmungen, so finden Gibt es in den jeweiligen Ländern schärfere Bestimmungen, so finden natürlich diese Anwendung.natürlich diese Anwendung.

Insgesamt kann für fast alle europäischen Staaten zusammengefasst Insgesamt kann für fast alle europäischen Staaten zusammengefasst werden, dass die Sanktionen bei Verstößen härter sind, als in Deutschland.werden, dass die Sanktionen bei Verstößen härter sind, als in Deutschland.

Insbesondere in Sachen Drogen sind die jeweiligen Justizbehörden wenig Insbesondere in Sachen Drogen sind die jeweiligen Justizbehörden wenig zimperlich, U-Haft und schnelle Vorführung sind an der Tagesordnungzimperlich, U-Haft und schnelle Vorführung sind an der Tagesordnung

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1. Das Rauchen1. Das Rauchen

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2. Spanien2. Spanien

• Verkauf von Tabakwaren unter 18 Jahren verbotenVerkauf von Tabakwaren unter 18 Jahren verboten

• Rauchen in öffentlichen Räumen, Krankenhäusern, Rauchen in öffentlichen Räumen, Krankenhäusern, Flughäfen, Bahnhöfen und Gastrobetrieben Flughäfen, Bahnhöfen und Gastrobetrieben (Ausschankfläche unter 100 qm) verboten(Ausschankfläche unter 100 qm) verboten

• Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit z.T verboten und unter Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit z.T verboten und unter Strafe gestelltStrafe gestellt

• Disko ab 18 Jahren, es gibt für 14-18-Jährige spezielle Disko ab 18 Jahren, es gibt für 14-18-Jährige spezielle Diskos.Diskos.

• Ab 18 Jahren Alkoholverkauf und -konsum.Ab 18 Jahren Alkoholverkauf und -konsum.

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3. Frankreich3. Frankreich• Rauchen in allen öffentlichen Räumen verboten Rauchen in allen öffentlichen Räumen verboten

(Schwimmbäder, Metro, Bahnhöfe, Flughäfen)(Schwimmbäder, Metro, Bahnhöfe, Flughäfen) gleiches gilt für Gastronomie, keine Ausnahmengleiches gilt für Gastronomie, keine Ausnahmen• Geldstrafe 68,- €Geldstrafe 68,- €• Es ist nicht erlaubt, in der Öffentlichkeit betrunken zu seinEs ist nicht erlaubt, in der Öffentlichkeit betrunken zu sein• Unter 16 Jahren grds. kein Erwerb von AlkoholUnter 16 Jahren grds. kein Erwerb von Alkohol• Es wird bestraft, wer an Jugendliche Alkohol bis zur Es wird bestraft, wer an Jugendliche Alkohol bis zur

Trunkenheit ausschenktTrunkenheit ausschenkt• Zwischen 16 und 18 Jahren darf man ausschließlich Zwischen 16 und 18 Jahren darf man ausschließlich

Getränke der sog. 2. Gruppe verzehren. Dazu gehören: Getränke der sog. 2. Gruppe verzehren. Dazu gehören: Wein, Bier, Apfelwein, Met, Creme de cassis und Säfte aus Wein, Bier, Apfelwein, Met, Creme de cassis und Säfte aus gegorenem Obst, die 1,2 bis 3 % Alkohol enthaltengegorenem Obst, die 1,2 bis 3 % Alkohol enthalten

• Unter 16-jährige, die nicht in Begleitung einer Unter 16-jährige, die nicht in Begleitung einer personensorgebe-rechtigten Person sind, dürfen in personensorgebe-rechtigten Person sind, dürfen in Gaststätten nicht Gaststätten nicht bedient werdenbedient werden

• Jugendlichen unter 16 Jahren wird der Zutritt zu Jugendlichen unter 16 Jahren wird der Zutritt zu Diskos nicht gestattet.Diskos nicht gestattet.

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4. Italien4. Italien

• Striktes Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen. Striktes Rauchverbot in allen öffentlichen Räumen. In Kneipen nur in separaten Bereichen mit In Kneipen nur in separaten Bereichen mit zusätzlicher Lüftung erlaubtzusätzlicher Lüftung erlaubt

• Geldstrafen zwischen 27,50 und 275,- €Geldstrafen zwischen 27,50 und 275,- €• In der Regel machen die öffentlichen Lokale, zu In der Regel machen die öffentlichen Lokale, zu

denen Minderjährige keinen Zutritt haben, dieses denen Minderjährige keinen Zutritt haben, dieses Verbot am Eingang deutlich sichtbar, auch unter Verbot am Eingang deutlich sichtbar, auch unter Angabe der Altersgrenze. Es besteht keine Angabe der Altersgrenze. Es besteht keine spezifische Vorschrift, die eine Altersbeschränkung spezifische Vorschrift, die eine Altersbeschränkung festlegtfestlegt

• Der Konsum und Verkauf von Alkoholgetränken ist Der Konsum und Verkauf von Alkoholgetränken ist in allen öffentlichen oder der Öffentlichkeit in allen öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglichen Lokalen für Minderjährige unter 16 zugänglichen Lokalen für Minderjährige unter 16 Jahren verbotenJahren verboten

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NiederlandeNiederlande

• Um sich in Nachtklubs aufzuhalten, muss man über 18 Jahre Um sich in Nachtklubs aufzuhalten, muss man über 18 Jahre sein. In Bars kann man sich vom Alter eines Neugeborenen sein. In Bars kann man sich vom Alter eines Neugeborenen an aufhalten. Ab 16 Jahre darf man Alkohol kaufen.an aufhalten. Ab 16 Jahre darf man Alkohol kaufen.

• Man darf ab 16 Jahren leichte Spirituosen kaufen. Man darf ab 16 Jahren leichte Spirituosen kaufen. Hochprozentige Getränke darf man ab 18 Jahren kaufen. Hochprozentige Getränke darf man ab 18 Jahren kaufen. Kinder dürfen sie konsumieren, es gibt keine gesetzlichen Kinder dürfen sie konsumieren, es gibt keine gesetzlichen Einschränkungen für Alkoholkonsum.Einschränkungen für Alkoholkonsum.

• Es ist nicht mehr erlaubt, an öffentlichen Orten zu Es ist nicht mehr erlaubt, an öffentlichen Orten zu rauchen. Ab 16 Jahren darf man Zigaretten kaufen. rauchen. Ab 16 Jahren darf man Zigaretten kaufen. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen über das Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen über das Zigarettenrauchen, so dass man sie mit jedem Zigarettenrauchen, so dass man sie mit jedem Alter rauchen kann.Alter rauchen kann.

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5. Bulgarien5. Bulgarien

• Eltern müssen ihre Kinder begleiten oder müssen Eltern müssen ihre Kinder begleiten oder müssen für eine kompetente Person, die über 18 Jahre alt für eine kompetente Person, die über 18 Jahre alt ist, als Begleitung für Kinder unter 14 Jahren an ist, als Begleitung für Kinder unter 14 Jahren an öffentlichen Orten nach 22 Uhr sorgen.öffentlichen Orten nach 22 Uhr sorgen.

• Gemäß dem „National Health Act“ (Art. 56) ist der Gemäß dem „National Health Act“ (Art. 56) ist der Verkauf von Alkohol an Jugendliche verboten. Verkauf von Alkohol an Jugendliche verboten. Gemäß Strafgesetzbuch (Art. 193) wird jeder Gemäß Strafgesetzbuch (Art. 193) wird jeder bestraft, der Alkohol an Kinder unter 18 Jahren bestraft, der Alkohol an Kinder unter 18 Jahren verkauft.verkauft.

• Gemäß Art. 59 des „National Health Act“ ist der Gemäß Art. 59 des „National Health Act“ ist der Verkauf von Zigaretten an Personen unter 18 Verkauf von Zigaretten an Personen unter 18 Jahren ist verboten.Jahren ist verboten.

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5. Tschechien5. Tschechien

• Rauchen in Gaststätten nach wie vor erlaubtRauchen in Gaststätten nach wie vor erlaubt

• Ebenso in allen öffentlichen Einrichtungen, auch an Ebenso in allen öffentlichen Einrichtungen, auch an Bahnhöfen, sowie Haltestellen von Straßenbahnen und Bahnhöfen, sowie Haltestellen von Straßenbahnen und BussenBussen

• Die Rechtsordnungen der Tschechischen Republik verbieten Die Rechtsordnungen der Tschechischen Republik verbieten den Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren, es den Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren, es gibt allerdings kein Gesetz, dass den Verzehr verbietet.gibt allerdings kein Gesetz, dass den Verzehr verbietet.

• Es ist verboten, Tabakprodukte an Personen unter 18 Es ist verboten, Tabakprodukte an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen.Jahren zu verkaufen.

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6. Kroatien6. Kroatien

• Zur Einreise ist ein mindestens 30 Tage gültiger Reisepass Zur Einreise ist ein mindestens 30 Tage gültiger Reisepass erforderlicherforderlich

• Das Rauchen ist in Restaurants grundsätzlich verboten, Das Rauchen ist in Restaurants grundsätzlich verboten, außer in separaten, besonders gekennzeichneten außer in separaten, besonders gekennzeichneten Raucherzonen.Raucherzonen.

• Unter 16-Jährige dürfen nach 23.00 Uhr nur noch in Unter 16-Jährige dürfen nach 23.00 Uhr nur noch in Begleitung ausgehenBegleitung ausgehen

• Gemäß dem Gaststättengesetz ist dem Gastwirt der Gemäß dem Gaststättengesetz ist dem Gastwirt der Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an Personen Ausschank von alkoholhaltigen Getränken an Personen unter 18 Jahren nicht gestattet.unter 18 Jahren nicht gestattet.

• Strafrechtlich ist eine Geschlechtsbeziehung mit Kindern Strafrechtlich ist eine Geschlechtsbeziehung mit Kindern unter 14 Jahren verboten sowie der Geschlechtsverkehr mit unter 14 Jahren verboten sowie der Geschlechtsverkehr mit Kindern (bis 14 Jahren) und Minderjährigen (bis 18 Jahren) Kindern (bis 14 Jahren) und Minderjährigen (bis 18 Jahren) seitens einer Person, der das Kind zur Beaufsichtigung, seitens einer Person, der das Kind zur Beaufsichtigung, Erziehung oder Ausbildung anvertraut ist.Erziehung oder Ausbildung anvertraut ist.

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7. Schweiz7. Schweiz

• Grundsätzliche Rauchverbote stehen unmittelbar vor der Grundsätzliche Rauchverbote stehen unmittelbar vor der Verabschiedung, Unterschiede nach KantonenVerabschiedung, Unterschiede nach Kantonen

• Ab dem 16 Lebensjahr ist der Besuch von Restaurants und Ab dem 16 Lebensjahr ist der Besuch von Restaurants und Discos auch nach 21.00 Uhr gestattetDiscos auch nach 21.00 Uhr gestattet

• Die Jugendschutzbestimmungen entsprechen im Großen Die Jugendschutzbestimmungen entsprechen im Großen und Ganzen dem deutschen JSchG. Wesentliche und Ganzen dem deutschen JSchG. Wesentliche Abweichungen sind nicht bekannt.Abweichungen sind nicht bekannt.

• Ab 16 Jahren erlaubt sind somit Wein, Bier, Obstwein und Ab 16 Jahren erlaubt sind somit Wein, Bier, Obstwein und andere Fruchtweine sowie Getränke aus Wein, Obstwein, andere Fruchtweine sowie Getränke aus Wein, Obstwein, Fruchtwein und Bier.Fruchtwein und Bier.

• Ab 18 Jahren erlaubt sind alle anderen alkoholhaltigen Ab 18 Jahren erlaubt sind alle anderen alkoholhaltigen Getränke.Getränke.

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8. Österreich8. Österreich

• In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt Jugendschutzgesetze. Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz des Landes, in dem sie sich immer das Gesetz des Landes, in dem sie sich gerade befindengerade befinden

• Der Konsum von Alkohol und das Rauchen ist in allen Der Konsum von Alkohol und das Rauchen ist in allen Bundesländern ab Vollendung des 16. Lebensjahres Bundesländern ab Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt, allerdings gelten bzgl. des Alkohols verschie-erlaubt, allerdings gelten bzgl. des Alkohols verschie-dene Volumsprozente, die erlaubt sind.dene Volumsprozente, die erlaubt sind.

• Ausgehzeiten: bis 14 Jahre 5-21 Uhr; für ältere Ausgehzeiten: bis 14 Jahre 5-21 Uhr; für ältere Jugendliche allerdings abweichend in versch. LändernJugendliche allerdings abweichend in versch. Ländern

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9. Großbritannien9. Großbritannien

• Der Aufenthalt in Bars ist erlaubt, wenn sie über 16 Der Aufenthalt in Bars ist erlaubt, wenn sie über 16 Jahre sind. Jedoch machen die meisten Bars und Jahre sind. Jedoch machen die meisten Bars und Nachtklubs 18 Jahre aufgrund der Alkoholgesetze Nachtklubs 18 Jahre aufgrund der Alkoholgesetze geltend. Rauchen ist in allen Pubs verboten.geltend. Rauchen ist in allen Pubs verboten.

• Es ist erst ab 18 Jahren gestattet, Alkohol zu Es ist erst ab 18 Jahren gestattet, Alkohol zu kaufen und ungehindert zu konsumieren. Kinder kaufen und ungehindert zu konsumieren. Kinder dürfen in Begleitung ihrer Eltern zu Hause oder in dürfen in Begleitung ihrer Eltern zu Hause oder in Restaurants Alkohol konsumieren. Es gibt keine Restaurants Alkohol konsumieren. Es gibt keine Unterscheidung bezüglich des Alkoholgehaltes Unterscheidung bezüglich des Alkoholgehaltes alkoholischer Getränke.alkoholischer Getränke.

• Es ist eine strafbare Handlung im Vereinigten Es ist eine strafbare Handlung im Vereinigten Königreich, Waffen wie Messer und Gewehre zu Königreich, Waffen wie Messer und Gewehre zu tragen. Es ist ebenfalls illegal, CS-Spray tragen. Es ist ebenfalls illegal, CS-Spray mitzuführenmitzuführen

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10. Portugal10. Portugal

• Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist verboten Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist verboten und unter hohe Strafen gestellt.und unter hohe Strafen gestellt.

• Das Rauchen ist unter 16-Jährigen ebenfalls verbotenDas Rauchen ist unter 16-Jährigen ebenfalls verboten

• In den meisten Gaststätten ist das Rauchen verboten; In den meisten Gaststätten ist das Rauchen verboten; AusnahmenAusnahmen

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11. USA11. USA

• In den Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt der Kinder- In den Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt der Kinder- und Jugendschutz nicht der Bundesgesetzgebung.und Jugendschutz nicht der Bundesgesetzgebung.

• Das Gesetz von Minnesota sieht vor, wie in den meisten Das Gesetz von Minnesota sieht vor, wie in den meisten Staaten der USA, dass eine Person mindestens 21 Jahre alt Staaten der USA, dass eine Person mindestens 21 Jahre alt sein muss, bevor sie ein Lokal aufsuchen darf, wo sein muss, bevor sie ein Lokal aufsuchen darf, wo berauschende Getränke verkauft werden.berauschende Getränke verkauft werden.

• Rauchen ab 16 Jahren erlaubt (Bsp. Minnesota)Rauchen ab 16 Jahren erlaubt (Bsp. Minnesota)

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12. Griechenland12. Griechenland

• absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, beschränktes Verbot in Gaststättenbeschränktes Verbot in Gaststätten

• Unter 18 ist Rauchen in der Öffentlichkeit Unter 18 ist Rauchen in der Öffentlichkeit verbotenverboten

• Konsum von Alkohol in Bars und Gaststätten Konsum von Alkohol in Bars und Gaststätten

verbotenverboten

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13. Norwegen13. Norwegen

• Es ist nicht erlaubt, Alkohol an unter Es ist nicht erlaubt, Alkohol an unter 18-jährige zu verkaufen18-jährige zu verkaufen

• Für Rauchen gilt das gleiche Für Rauchen gilt das gleiche

• Einfuhr von Waffen, auch Einfuhr von Waffen, auch Springmesser, ist verbotenSpringmesser, ist verboten

• Trampen ist verbotenTrampen ist verboten

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IV. SexualstrafrechtIV. SexualstrafrechtBeteiligteBeteiligte

PersonenPersonenStrafrechtlicheStrafrechtliche

WürdigungWürdigungFolgen für Betreuer/-inFolgen für Betreuer/-in

Unter 14 Jahre &Unter 14 Jahre &

Unter 14 Jahre Unter 14 Jahre StrafunmündigStrafunmündig § 180 StGB§ 180 StGB

Unter 14 Jahre &Unter 14 Jahre &

15 Jahre15 Jahre§ 176 f StGB§ 176 f StGB §§ 180, 176 f, 27 StGB§§ 180, 176 f, 27 StGB

Unter 14 Jahre &Unter 14 Jahre &

Ab 16 Jahre Ab 16 Jahre § 176 f StGB§ 176 f StGB §§ 180, 176 f, 27 StGB§§ 180, 176 f, 27 StGB

Unter 14 Jahre &Unter 14 Jahre &

Betreuer/-inBetreuer/-in§§ 174, 176 f StGB§§ 174, 176 f StGB §§ 174, 176 f StGB§§ 174, 176 f StGB

14 und 15 Jahre &14 und 15 Jahre &

14 und 15 Jahre 14 und 15 Jahre straffreistraffrei § 180 StGB§ 180 StGB

14 und 15 Jahre &14 und 15 Jahre &

Ab 16 Jahre Ab 16 Jahre straffreistraffrei § 180 StGB§ 180 StGB

14 und 15 Jahre &14 und 15 Jahre &

Betreuer/-inBetreuer/-in§ 174 StGB§ 174 StGB § 174 StGB§ 174 StGB

Ab 16 Jahre &Ab 16 Jahre &

Ab 16 Jahre Ab 16 Jahre straffreistraffrei straffreistraffrei

Ab 16 Jahre &Ab 16 Jahre &

Betreuer/-inBetreuer/-in§ 174 StGB (bei Missbrauch der § 174 StGB (bei Missbrauch der Abhängigkeit)Abhängigkeit)

§ 174 StGB (evtl.)§ 174 StGB (evtl.)

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BeispieleBeispiele• KuscheleckeKuschelecke

• Gemeinsame ZimmerGemeinsame Zimmer

• Veranstaltungen/ SpieleVeranstaltungen/ Spiele

• Pornographische MedienPornographische Medien

• Verschaffen von VerhütungsmittelnVerschaffen von Verhütungsmitteln

• Sexueller Missbrauch/ VerdachtSexueller Missbrauch/ Verdacht

• Verhältnis zu Teilis/ TTTVerhältnis zu Teilis/ TTT

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Regeln und SanktionenRegeln und SanktionenErlaubtErlaubt• AusgangssperreAusgangssperre

• AufräumdiensteAufräumdienste

• ElterninformationElterninformation

• DurchsuchungenDurchsuchungen

• Einziehung verbotener Einziehung verbotener GegenständeGegenstände

• Ausschluss von Ausschluss von einzelnen einzelnen VeranstaltungenVeranstaltungen

• Ausschluss von der Ausschluss von der ReiseReise

VerbotenVerboten• HausarrestHausarrest

• Körperliche Körperliche ZüchtigungZüchtigung

• Ausschluss von Ausschluss von gebucht. gebucht. ReiseleistungenReiseleistungen

• BloßstellenBloßstellen

• MissachtungMissachtung

• Zwang (Teilnahme, Zwang (Teilnahme, Essen)Essen)

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Das DreiecksverhältnisDas DreiecksverhältnisVeranstalterVeranstalter BetreuerBetreuer

HonorarvertragHonorarvertrag

ReisevertragReisevertrag

LeistungspflichtLeistungspflicht

Erfüllung der Erfüllung der LeistungspflichtenLeistungspflichten

des Veranstalters des Veranstalters

Teilnehmer/Teilnehmer/

ElternEltern

Sch

adense

rsatz

Nichte

rfüllu

ng

Regress

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V. Haftung des ReiseleitersV. Haftung des Reiseleiters

• 1. Zivilrechtliche Haftung1. Zivilrechtliche Haftunga) Haftung für Schäden des Aufsichtsbedürftigena) Haftung für Schäden des Aufsichtsbedürftigen

Haftung des Teamers aus § 823 BGB, wenn dieser den Teili selbst verletzt oder Haftung des Teamers aus § 823 BGB, wenn dieser den Teili selbst verletzt oder dieser dieser deshalb zu Schaden kommt, weil der Teamer seiner Aufsichtspflicht nicht deshalb zu Schaden kommt, weil der Teamer seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt.nachkommt.

Pflichtverletzung muss für den Schaden ursächlich sein.Pflichtverletzung muss für den Schaden ursächlich sein.

Aufsichtspflichtverletzung setzt Verschulden (Vorsatz/ Fahrlässigkeit) vorausAufsichtspflichtverletzung setzt Verschulden (Vorsatz/ Fahrlässigkeit) voraus

Der Teili muss nachweisen, dass der Teamer seine Aufsichtspflicht verletzt hat.Der Teili muss nachweisen, dass der Teamer seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

b) Haftung für Schäden durch Teilib) Haftung für Schäden durch Teili

Haftung des Teamers aus § 832 BGB, wenn die Schädigung nur möglich war, weil Haftung des Teamers aus § 832 BGB, wenn die Schädigung nur möglich war, weil der der Teamer seine Aufsichtspflicht verletzt hat.Teamer seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Der Teamer muss nachweisen, dass er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.Der Teamer muss nachweisen, dass er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat.

c) Mitverschulden des Teilisc) Mitverschulden des Teilis

Mithaftung des Jugendlichen bei Kenntnis der Gefährlichkeit, abhängig von Alter Mithaftung des Jugendlichen bei Kenntnis der Gefährlichkeit, abhängig von Alter und Reifeund Reife

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2. Strafrechtliche Haftung2. Strafrechtliche Haftung• Strafbarkeit durch aktives TunStrafbarkeit durch aktives Tun

insbesondere die Sexualdelikte, aber auch jede Form von insbesondere die Sexualdelikte, aber auch jede Form von Körperverletzungen, Beleidigungen oder unerlassene Hilfeleistungen.Körperverletzungen, Beleidigungen oder unerlassene Hilfeleistungen.

Strafbarkeit durch Anstiftung/ BeihilfeStrafbarkeit durch Anstiftung/ BeihilfeDas Abverlangen von Mutproben, aber auch schon die Kenntnis von Das Abverlangen von Mutproben, aber auch schon die Kenntnis von strafbaren Handlungen kann für den Teamer strafbegründend sein.strafbaren Handlungen kann für den Teamer strafbegründend sein.

Strafbarkeit durch UnterlassenStrafbarkeit durch UnterlassenDer Teamer hat für seine Teilis eine Garantenstellung. Daraus ergibt Der Teamer hat für seine Teilis eine Garantenstellung. Daraus ergibt sich, dass er Gefahren von seinen Teilis abwenden muss. Hat ein sich, dass er Gefahren von seinen Teilis abwenden muss. Hat ein Teamer die Möglichkeit, einem Teili das Leben zu retten, ohne sich Teamer die Möglichkeit, einem Teili das Leben zu retten, ohne sich selbst dabei zu gefährden, und unterlässt es, so liegt u. U. auch eine selbst dabei zu gefährden, und unterlässt es, so liegt u. U. auch eine Straftat vor.Straftat vor.

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VI. BesonderheitenVI. Besonderheiten

• BusfahrtBusfahrt• MedikamenteMedikamente• BadenBaden• Tätowieren und PiercenTätowieren und Piercen• TrampenTrampen• WaffenWaffen• ZollbestimmungenZollbestimmungen

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Ich wünsche euch allen viel Spaß Ich wünsche euch allen viel Spaß und und gutes Gelingen für euren gutes Gelingen für euren Einsatz.Einsatz.

Bei Fragen oder dem Wunsch Bei Fragen oder dem Wunsch nach der nach der Präsentation: Präsentation: [email protected]@web.de