Qualitätssicherung. Vom Landwirt bis zur Ladentheke. · tiert sind (Entwicklung...
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Ihre Ansprechpartnerin
Joelle Schirrmacher
Tel +49 (0) 228 35068-151
Fax +49 (0) 228 35068-16151
Bonn, 30.01.2017
QS Qualität und
Sicherheit GmbH
Schedestraße 1 - 3
53113 Bonn
Tel +49 (0) 228 35068-0
Fax +49 (0) 228 35068-10
www.q-s.de
Amtsgericht Bonn
HRB 9790
Geschäftsführer
Dr. Hermann-Josef Nienhoff
USt-Id. DE813388788
Deutsche Bank AG
Konto 030 733 000
BLZ 380 700 24
SWIFT-BIC.: DEUTDEDB380
IBAN DE56
3807 0024 0030 7330 00
Qualitätssicherung. Vom Landwirt bis zur Ladentheke.
Aufforderung zur Abgabe eines konzeptionellen Angebotes über die
„Entwicklung und Umsetzung einer Informations- und Absatzförde-
rungskampagne zu einer Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Absatz 4
Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 zu Fleisch (Rind,
Schwein, Geflügel) sowie zu frischem Obst und Gemüse“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beabsichtigen die oben bezeichnete Leistung zu vergeben und bitten Sie
um die Abgabe eines Angebotes. Alle wesentlichen Angaben zur Leistung ent-
nehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Hinweise zum Vergabeverfahren
finden Sie in den Teilnahmebedingungen. Das Angebot richten Sie bitte an:
QS Qualität und Sicherheit GmbH
Joelle Schirrmacher
Schedestraße 1-3,
53113 Bonn
Verständnisfragen zur Ausschreibung können schriftlich an folgende E-Mail
Adresse gestellt werden: [email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann-Josef Nienhoff Joelle Schirrmacher
Anlagen
Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Anlage 2: Teilnahmebedingungen
Anlage 3: Angebotsvordruck
Anlage 4: Eigenerklärung zu §§ 123,124 GWB
Anlage 5: Kampagnenbeispiele zur bisherigen QS-Kampagne
QS Qualität und Sicherheit GmbH • Postfach 190172 • 53037 Bonn
Offenes Verfahren
Az.: 20170130_QS GmbH/EU
An alle potenziellen Anbieter
SIMAP-Bekanntmachung vom 30.01.2017, Num-
mer: 2017-013466
Offenes Verfahren, Anlage 1: Leistungsbeschreibung
Az.: 20170130_QS GmbH/EU
„Entwicklung und Umsetzung einer Informations- und Absatzförderungskampagne zu einer
Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014
zu Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel) sowie zu frischem Obst und Gemüse“
Vertrag
Zwischen der
QS Qualität und Sicherheit GmbH, Schedestraße 1 – 3, 53113 Bonn, Deutschland,
vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff
- nachfolgend Auftraggeber genannt -
und
<Firma>, <Straße und Hausnummer>, <PLZ> <Ort>, vertreten durch <xxx>
- nachfolgend Auftragnehmer genannt-
wird der folgende Vertrag geschlossen:
Präambel
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ist eine Branchenorganisation der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft sowie des Lebensmitteleinzelhandels. Sie ist Systemgeber und Träger
des QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel (kurz „QS-System“). Seit seiner Gründung in 2001
versteht sich das QS-System als ein ganzheitliches, alle Stufen der Herstellung und Vermark-
tung von Fleisch, Fleischwaren, Obst, Gemüse und Kartoffeln umfassendes Qualitätssiche-
rungssystem. Über die Darstellung des stufenübergreifenden QS-Systems und des QS-
Prüfzeichens mit gezielten Informationsmaßnahmen, vor allem in Bezug auf Herkunftssiche-
rung, Lebensmittelsicherheit, Qualität und Hygiene sowie Produktkennzeichnung und Etikettie-
rung, soll das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit dieser Lebensmittel gestärkt wer-
den.
Das QS-System ist als Qualitätsregelung für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel nach Artikel
16 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 anerkannt.
Aktuell nehmen in der Systemkette Fleisch und Fleischwaren 107.887 Systempartner (davon
10.654 aus dem Ausland), in der Systemkette frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln 30.078
(davon 4.999 aus dem Ausland) am QS-System teil.
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§ 1 Vertragsgegenstand
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH wird eine dreijährige Informations- und Absatzförde-
rungskampagne (Beginn voraussichtlich Januar 2018) gemäß den Verordnungen (EG) Nr.
1144/2014, ergänzt durch die delegierte Verordnung der Kommission Nr. 2015/1829, die
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/1831 und den Durchführungsbeschluss der Kommis-
sion vom 09. November 2016 über die Annahme des Arbeitsprogramms 2017, C (2016) 7100
final, durchführen.
Vertragsgegenstand ist die Erstellung eines Angebotskonzepts für die Entwicklung und Umset-
zung einer Informations- und Absatzförderungskampagne zu einer Qualitätsregelung gemäß
Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 zu Fleisch (Rind, Schwein,
Geflügel) sowie zu frischem Obst und Gemüse“. Das zu entwickelnde und umzusetzende Ange-
botskonzept soll die aktuelle Kampagne QS-live inhaltlich, finanziell und in Bezug auf die Ziel-
länder erweitert fortsetzen. Die laufende Kampagne QS-live wird seit 2011 mit EU-Mitteln un-
terstützt. Sie befindet sich derzeit im dritten Kampagnenjahr der zweiten EU-Förderphase.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer entwickelt auf der Grundlage seines Angebots ein Kommunikationskonzept
mit Maßnahmen aus den Bereichen Marketing, PR, Werbung, Events, webbasierter Kommuni-
kation, Social Media, inklusive einer Media- und Kostenplanung. Nach Freigabe durch den Auf-
traggeber wird der Auftragnehmer das Kommunikationskonzept umsetzen.
Das Kommunikationskonzept und seine Umsetzung müssen die folgenden Anforderungen erfül-
len:
1. Zielsetzung
Mit dem Kommunikationskonzept und dessen Umsetzung sollen folgende Ziele in Überein-
stimmung mit den Zielen zu Thema 2 laut Aufforderung der EUROPÄISCHEN UNION zur
Einreichung von Vorschlägen 2017 (2017|C 9|06) erreicht werden:
Nachhaltige Positionierung des QS-Systems als stufenübergreifendes Qualitäts- und
Prüfsystem für Lebensmittel
Steigerung des Verbrauchervertrauen in die lückenlose qualitätsgesicherte Herstel-
lung von frischen Lebensmitteln
Informationsvermittlung über Qualitätsstandards in der modernen Lebensmitteler-
zeugung und Vermarktung
Vermittlung Vorzüge/Nutzen der stufenübergreifenden Qualitätssicherung
Gewinnung neuer Teilnehmer (Systempartner) für das QS-System
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1.1. Abgeleitete Zielsetzungen für Deutschland
Stärkung des Verbrauchervertrauens in die lückenlose qualitätsgesicherte Herstellung
der mit dem QS-Prüfzeichen ausgezeichneten Lebensmittel
Stärkung des Verbrauchervertrauens und der Akzeptanz in Fleisch und Fleischwaren,
frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln
Vermittlung der Leistungen des QS-Systems für sichere Lebensmittel
Erhöhung des Bekanntheitsgrades des QS-Prüfzeichens und dessen Etablierung als
klares Signal für den Einkauf sicherer Lebensmittel
1.2. Abgeleitete Zielsetzungen für Spanien
Vermittlung der grundsätzlichen Bedeutung der stufenübergreifenden Qualitätssiche-
rung für sichere Lebensmittel
Vermittlung der Leistungen des QS-Systems in der stufenübergreifenden Qualitätssi-
cherung
Steigerung des Bekanntheitsgrads des QS-Prüfzeichens in allen Fachzielgruppen
Erschließung und Sicherung neuer Absatzmärkte für spanische Agrarerzeugnisse in
Europa
2. Zielgruppen
In den genannten Ländern sollen die folgenden Zielgruppen angesprochen werden:
2.1. Zielgruppen in Deutschland
Kernzielgruppe I: qualitätsbewusste Verbraucher, genussorientiert mit höherer Bil-
dung und höherem Einkommen
Kernzielgruppe II: jüngere Erwachsene und Auszubildende im Lebensmitteleinzelhan-
del
Kernzielgruppe III: Entscheider im Lebensmitteleinzelhandel und Fachjournalisten für
Fleisch, Wurstwaren, frisches Obst und Gemüse sowie Kartoffeln
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2.2. Zielgruppen in Spanien
Kernzielgruppe IV: Produzenten, Hersteller und Verarbeiter von Fleisch- und Fleisch-
waren sowie Obst, Gemüse und Kartoffeln
(hierzu zählen u. a. Schlacht- und Zerlegebetriebe, Fleischgroßhändler, Großhändler
im Obst- und Gemüsebereich sowie Erzeugerorganisationen)
Kernzielgruppe V: Fachjournalisten für Fleisch, Wurstwaren, frisches Obst und Gemü-
se sowie Kartoffeln
3. Produktbereiche
Das Kommunikationskonzept soll für folgende Produktbereiche umgesetzt werden
Fleisch: frisch, gefroren und verarbeitet (Wurstwaren)
frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln
4. Auftragsgegenstand
QS-live informiert europaweit, mit Schwerpunkt in Deutschland, über die Leistungen des
QS-Systems. Merkmale von Agrarerzeugnissen, die nach den Anforderungen des QS-
Systems erzeugt und vermarktet werden, sollen dargestellt werden. Die Vorzüge der zu-
verlässigen, stufenübergreifenden Qualitätssicherung des QS-Systems sollen verbraucher-
gerecht erklärt und das Vertrauen in sichere Lebensmittel gestärkt werden.
Weitere Kommunikationsziele sind die Steigerung des Bewusstseins der Verbraucher für
die eigene Verantwortung der Lebensmittelqualitätssicherung nach dem Einkauf. Kennt-
nisse darüber, wie frische Lebensmittel fachgerecht gelagert und zubereitet werden, run-
den das Angebot von QS-live ab.
Der in der laufenden Kampagne verfolgte kommunikative Ansatz soll intensiviert werden:
junge, kreative Ansprache bei Nutzung zeitgemäßer Medien unter Einbeziehung ehrlicher
und sympathischer Botschafter.
In Spanien soll sich QS-live mit seinem Programm besonders an Produzenten, Hersteller
und Verarbeiter von Fleisch- und Fleischwaren sowie von Obst, Gemüse und Kartoffeln
richten. Die wesentliche Bedeutung der stufenübergreifenden Qualitätssicherung soll ver-
mittelt werden. Die Leistungen und Besonderheiten des QS-Prüfsystems für sichere Le-
bensmittel werden dabei in den Vordergrund gestellt. Gleichzeitig soll die Erschließung
und Sicherung neuer Absatzmärkte für Agrarerzeugnisse europaweit, aber auch mit
Schwerpunkt nach Deutschland, klar aufgewiesen werden.
Dabei sind die folgenden Module umzusetzen:
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4.1. Modul A: verbraucherorientiertes Kommunikationskonzept Deutschland
Kreativvorschlag zur Ansprache der Kernzielgruppen inkl. zentralem Slogan/zentraler
Botschaften und Grundgestaltung der Werbemittel
Art und Weise der Ansprache der Kernzielgruppen I und II
Kommunikations-Mix, bestehend aus Marketing, PR, Werbung, Events, Web und
Social Media
Mediaplanung zur zielgruppengerechten Ansprache bezogen auf drei Jahre
Kostenplanung bezogen auf drei Jahre
Kampagnensprache für Deutschland ist Deutsch.
4.2. Modul B: fachzielgruppenorientiertes Kommunikationskonzept Deutschland
Kreativvorschlag zur Ansprache der Kernzielgruppe inkl. zentralem Slogan/zentraler
Botschaften und Grundgestaltung der Werbemittel
Art und Weise der Ansprache der Kernzielgruppe III
Kommunikations-Mix, bestehend aus Marketing, PR, Werbung, Events, Web und
Social Media
Mediaplanung zur zielgruppengerechten Ansprache bezogen auf drei Jahre
Kostenplanung bezogen auf drei Jahre
Kampagnensprache für Deutschland ist Deutsch.
4.3. Modul C: fachzielgruppenorientiertes Kommunikationskonzept Spanien
Kreativvorschlag zur Ansprache der Kernzielgruppen inkl. zentralem Slogan/zentraler
Botschaften und Grundgestaltung der Werbemittel
Art und Weise der Ansprache der Kernzielgruppen IV und V
Kommunikations-Mix, bestehend aus Marketing, PR, Werbung, Events, Web und
Social Media
Mediaplanung zur zielgruppengerechten Ansprache bezogen auf drei Jahre
Kostenplanung bezogen auf drei Jahre
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Kampagnensprache für Spanien ist Spanisch. Dem Auftraggeber sind die Kommunikati-
onskonzepte, Werbemittel und sämtliche Korrespondenz zur Freigabe auf Deutsch vorzu-
legen.
5. Allgemeine Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich für die
Einhaltung aller mit der Leistungserbringung verbundenen Auflagen der EU-
Kommission bzw. der Consumer, Health, Agriculture and Food Executive Agency
(kurz „CHAFEA“) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (kurz
„BLE“) zur Umsetzung der Kommunikationskonzepte, siehe dazu insbesondere: Ge-
staltungsvorgaben, Freigabe-Workflows, Abrechnungsmodalitäten
Entwicklung eigenständiger Maßnahmen, die als EU-Projekt klar abgrenzbar budge-
tiert sind (Entwicklung medienübergreifender Kampagnenideen)
Festlegung der strategischen und organisatorischen Linie der EU-Kampagne in Ab-
sprache mit dem Auftraggeber
Strategische Beratung und konzeptionelle Leistungen bei der Etat- und Projektsteue-
rung
Beratungs-, Planungs- und Gestaltungskompetenz für alle konzipierten Maßnahmen
Soweit Dritte mit der Produktion beauftragt werden, sind jeweils mindestens drei An-
gebote einzuholen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Rabatte und Skonti von Dritten sind an den Auftraggeber weiterzureichen.
Termingerechte Steuerung aller Aktivitäten des Kommunikations-Mix
6. Gestaltungsvorgaben
Die Gestaltungskriterien der bisherigen QS-live Kampagne sind in geeigneter Form insoweit
aufzugreifen, dass bei deutschen Verbraucherzielgruppen eine Wiedererkennung sichergestellt
wird. Gleichzeitig sind die Vorgaben der EU-Kommission an die Gestaltung zu übernehmen.
Hierzu wird auf die Aufforderung der EUROPÄISCHEN UNION zur Einreichung von Vorschlägen
2017 (2017|C 9|06) verwiesen.
Die Ziele, Vorgaben (Aussagen, Gestaltungsvorgaben, Platzanteile etc.) und Beispiele zur neu-
en EU-Absatzförderung sind hier zu finden und grundsätzlich für den Auftragnehmer bindend:
http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/policy_en
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7. Budget
Vorbehaltlich des Eingangs der beantragten Mittel steht für die Durchführung dieser Informa-
tions- und Absatzförderkampagne ein Budget in Höhe von EUR 1.000.000,00 EUR zuzüglich
Umsatzsteuer pro Jahr, während der voraussichtlichen Laufzeit von drei Jahren ein Gesamt-
budget in Höhe von 3.000.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer zur Verfügung. Das Gesamt-
budget umfasst alle Agenturhonorare inkl. der Reisekosten, die Media- und Produktionskosten
und die Kosten der jährlichen Evaluierung durch einen Dritten, die vom Auftraggeber mit ei-
nem Betrag in Höhe von 5 Prozent vom jährlichen Budget veranschlagt wird.
Das Budget soll wie folgt aufgeteilt werden:
70% für die Kommunikationsmaßnahmen am deutschen Markt
30% für die Kommunikationsmaßnahmen am spanischen Markt
§ 3 Auftragsabwicklung
Innerhalb von zwei Wochen nach Erteilung der Antragsgenehmigung durch die Europäische
Kommission/CHAFEA findet ein Auftaktgespräch zwischen dem Auftragnehmer und den pro-
jektbegleitenden bzw. -verantwortlichen Mitarbeiter/innen des Auftraggebers statt. Dieses wird
bei dem Auftraggeber vor Ort erfolgen. Es dient dazu, Einzelheiten zur Auftragsabwicklung und
insbesondere die Ausgestaltung der Konzepte zu besprechen. Weitere Treffen/Gespräche wer-
den nach Bedarf und vorheriger Absprache terminiert. Im Zuge dessen stimmen die Vertrags-
parteien die Zeitplanung für die einzelnen Leistungsgegenstände ab. Spätestens zum Auftakt-
gespräch muss das Kommunikationskonzept fertiggestellt sein und beim Auftraggeber vorlie-
gen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bereits mit seinem Angebot einen verantwortlichen
deutschsprachigen Agenturkontakt für das Gesamtprojekt benannt. Dieser Agenturkontakt
kann nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des Auftraggebers ersetzt werden. Ein
wichtiger Grund ist es nicht, wenn dieser verantwortliche Agenturkontakt in einem anderen
Projekt eingesetzt werden soll.
Die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur Erbringung seiner Leistungen erforderli-
chen Informationen und Unterlagen schriftlich, per E-Mail oder im Rahmen eines telefonischen
Briefings zur Verfügung.
Über sämtliche leistungsbezogenen Besprechungen, Informations- und Abstimmungsrunden
erstellt der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers Protokolle, die diesem spätes-
tens drei Arbeitstage (Montag bis Freitag) nach der Besprechung vorzulegen sind. Sie dienen
als verbindliche Arbeitsunterlagen auch hinsichtlich etwaiger Meilensteine. Dem jeweiligen Pro-
Stand: 30.01.2017 Seite 8 von 12
tokoll kann der Auftraggeber nur jeweils binnen zehn Arbeitstagen (Mo.-Fr.) schriftlich wider-
sprechen.
Leistungsverzögerungen sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Er
erteilt dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit auch schriftlich Auskunft über den Stand der
Arbeiten. Unabhängig von dieser Berichtspflicht hat der Auftragnehmer den Auftraggeber un-
verzüglich zu informieren, wenn eine zeit- und/oder sachgerechte Erledigung der übernomme-
nen Arbeiten gefährdet erscheint. Der Auftraggeber wird in allen Produktionsphasen beteiligt.
Er hat das abschließende künstlerische, technische und dramaturgische Gestaltungsrecht. Die
finale Freigabe liegt bei dem Auftraggeber. Die Freigabe erfolgt im Rahmen eines zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmten Verfahrens.
Alle durch den Auftragnehmer im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu erbringenden Leis-
tungen sind mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt zu erbringen.
Präsentationen der Kommunikationsaktivitäten und Grundsatzabstimmungen (Briefings) erfol-
gen grundsätzlich am Standort des Auftraggebers in Bonn. Reise- und Aufenthaltskosten des
Auftragnehmers werden nicht gesondert vergütet oder erstattet.
Der Auftragnehmer erstellt einen detaillierten Zeit- und Ablaufplan für die Umsetzung aller
kommunikativen Maßnahmen.
Über die realisierten Maßnahmen sind mindestens quartalsweise Kurzberichte sowie jährlich
ein Zwischenbericht inklusive einer Aufstellung der Kosten und Aufwendungen zu erstellen.
Nach Abschluss der Informations- und Absatzförderungskampagne und rechtzeitig vor dem in
der Genehmigungsmitteilung der EU-Kommission (bzw. der CHAFEA) genannten Termin ist ein
Abschlussbericht zu erstellen.
§ 4 Vergütung
Für die Durchführung dieser Informations- und Absatzförderungskampagne steht vorbehaltlich
des Eingangs der beantragten Zuwendungen ein Budget in Höhe von 1.000.000,00 EUR zuzüg-
lich Umsatzsteuer, während der voraussichtlichen Laufzeit von drei Jahren ein Gesamtbudget
in Höhe von 3.000.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer zur Verfügung. Aus diesem Budget sind
sämtliche Kosten für alle anfallenden Leistungen und Entgelte, einschließlich der Vergütung für
die nach § 7 einzuräumenden Nutzungsrechte, zu bestreiten.
Die in der Informations- und Absatzförderungskampagne durchzuführenden Maßnahmen wer-
den auf Basis der dem Auftraggeber mit der Angebotskonzeption eingereichten Agenturpreislis-
te nach Zeitaufwand abgerechnet.
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Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung des Budgets. Eventuell notwendige Verschiebun-
gen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber umgehend zur Genehmigung vorlegen.
§ 5 Zahlungen
(1) Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich auf der Grundlage des quartalsweisen Nachweises
der erbrachten Leistungen. Für zu veranlassende Kosten bei Dritten (z. B. Verlage) können die
erforderlichen finanziellen Mittel zum Zahlungstermin beim Auftraggeber angefordert werden.
(2) In den Abschlagszahlungen liegt kein Anerkenntnis des Vergütungsanspruches im Umfang
der bereits erbrachten Leistung.
(3) Die Rechnungslegung erfolgt an den verantwortlichen Kontakt des Auftraggebers, Frau
Schirrmacher.
(4) Die jeweilige Zahlung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung auf
das vom Auftragnehmer anzugebende Konto.
(5) Der Auftragnehmer veranlasst die Beauftragung und Abrechnung aller Kommunikations-
maßnahmen (Media- und Produktionskosten) gegenüber Dritten.
(6) Die Drittkosten (Produktion, Medien) sind vom Auftragnehmer nachzuweisen. Von Dritten
eingeräumte Rabatte/Skonti sind vom Auftragnehmer in voller Höhe an den Auftraggeber wei-
ter zu geben. Eine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber Dritten aufgrund dieses Vertra-
ges ist ausgeschlossen.
§ 6 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt als Durchführungsstelle sämtliche übertragbaren Verpflichtun-
gen, welche die vertragsgemäße Durchführung und Abrechnung des Angebotskonzepts inklusi-
ve der Erstellung von Berichten und Belegen der Maßnahmen betreffen. Außerdem wird der
Auftragnehmer der BLE und der EU-Kommission (CHAFEA) sämtliche Kontrollrechte einräu-
men, die QS als Auftraggeber und Förderungsnehmer und die Durchführungsstelle als Auftrag-
nehmer treffen.
Insbesondere ist zu beachten, dass ab Unterzeichnung des Vertrages und bis zu fünf Jahren
nach Zahlung des Endbetrags, die beauftragten Bediensteten der zuständigen nationalen Be-
hörde (BLE), der Kommission (CHAFEA) und des Europäischen Rechnungshofs Zugang zu den
Büchern und allen anderen Unterlagen im Zusammenhang mit den im Rahmen des Vertrages
getätigten Ausgaben haben.
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§ 7 Erwerb von Rechten
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt des Entstehens sämtliche Nut-
zungsrechte an den im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Werken für alle bekannten Nut-
zungsarten ein. Die Nutzungsrechte werden als ausschließliche Rechte unwiderruflich und un-
befristet eingeräumt.
Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche im Rahmen der Auf-
tragsdurchführung erstellten Unterlagen vollständig zur Verfügung. Die dafür entstehenden
Kosten sind in der Gesamtvergütung enthalten.
Durch den Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass sämtliche Leistungen aus diesem Vertrags-
verhältnis frei von Urheberrechten, Leistungs- oder sonstigen Rechten Dritter sind. Sollten
solche Ansprüche von dritter Seite erhoben werden, ist dies vom Auftragnehmer an den Auf-
traggeber sofort mitzuteilen.
§ 8 Veröffentlichungshinweis und Belegexemplare
In allen Werken sind durch den Auftragnehmer die Gestaltungsvorgaben der EU-Kommission
gemäß Vorgaben (vgl. § 2 Nr. 6) zu integrieren.
Alle Werke, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrages erstellt oder erstellen lässt,
sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus, mindestens fünf Arbeitstage
vor Weitergabe an Dritte, elektronisch zur Freigabe vorzulegen.
Zu allen Werken, die der Auftragnehmer im Rahmen dieses Auftrages erstellt oder erstellen
lässt, sind dem Auftraggeber elektronische und – soweit möglich – Originalbelege in doppelter
Ausführung zu übergeben.
§ 9 Vertragslaufzeit, Leistungszeitraum, Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungsbeginn steht unter dem
Vorbehalt der Bewilligung des Vorhabens durch die Europäische Kommission (voraussicht-
lich im Oktober 2017). Bleibt diese aus, gilt Nr. 3 d).
2. Die Laufzeit des Vertrages ist begrenzt auf die Dauer der Förderung durch die EU, längs-
tens aber bis zur Abgabe des Abschlussberichts. Die ordentliche Kündigung dieses Vertra-
ges ist ausgeschlossen.
3. Ungeachtet dessen sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag jederzeit und ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen,
wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller
Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsparteien die
Stand: 30.01.2017 Seite 11 von 12
Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbe-
sondere dann vor, wenn
a) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, ein entspre-
chender Eröffnungsantrag gestellt, dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden o-
der die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass
er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. Weitergehende Rechte nach § 8
Nr. 1 und 2 VOL/B bleiben unberührt.
b) der Auftragnehmer die Eigenerklärung in dem diesem Vertrag zugrundeliegenden
Vergabeverfahren (Anlage 4) wahrheitswidrig abgegeben hat oder wenn nach Ver-
tragsschluss Tatsachen eintreten oder bekannt werden, die einen Ausschluss des Auf-
tragnehmers nach §§ 123, 124 GWB gerechtfertigt hätten.
c) der Auftragnehmer die in § 3 vereinbarten Ausführungsfristen versäumt und seine ver-
traglichen Pflichten trotz angemessener Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht
erfüllt. Eine Vertragsbeendigung ist nicht möglich, wenn die Gründe, welche zu der
Versäumung der Frist geführt haben, überwiegend vom Auftraggeber zu vertreten
sind.
d) die Europäische Kommission dem Vorhaben keine abschließende Bewilligung erteilt.
4. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf
Vergütung gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen. Die
gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
§ 10 Schriftform, Nebenabreden
1. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform und muss als sol-
che ausdrücklich bezeichnet werden. Das gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist Bonn.
Stand: 30.01.2017 Seite 12 von 12
§ 12 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertra-
ges im Übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Be-
stimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der
ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Bonn, den xx.xx.2017 Ort, den xx.xx.2017
QS Qualität und Sicherheit GmbH Firmierung des Auftragnehmers
Auftraggeber Auftragnehmer
Dr. Hermann-Josef Nienhoff Vertretungsberechtigter
Entwicklung und Umsetzung einer Informations- und Absatzförderungskampag-
ne zu Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel) sowie zu frischem Obst und Gemüse
Schlusstermin für den Angebotseingang: 06.03.2017, 12:00 Uhr
-Bitte nicht öffnen-
QS Qualität und Sicherheit GmbH Frau Joelle Schirrmacher
Schedestrasse 1-3
53113 Bonn.
Offenes Verfahren, Anlage 2: Teilnahmebedingungen
Az.: 20170130_QS GmbH/EU
„Entwicklung und Umsetzung einer Informations- und Absatzförderungskampagne zu einer
Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014
zu Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel) sowie zu frischem Obst und Gemüse“
1. Einschlägige Rechtsvorschriften
Für das Ausschreibungsverfahren finden im Wesentlichen folgende Rechtsvorschriften in ihrer
jeweils geltenden Fassung Anwendung:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
2. Angebotsbedingungen
2.1 Form
Das Angebot ist ausschließlich in Schriftform auf dem Postweg einzureichen. Fernschriftliche
(Fax) und elektronische Angebote sind ausgeschlossen.
Das Angebot ist mit allen erforderlichen Nachweisen und Bescheinigungen sowie mit eigenhän-
diger Unterschrift (in dreifacher Ausfertigung und als CD) in einen verschlossenen Umschlag
einzulegen, der folgendermaßen zu beschriften ist:
Dieser Umschlag ist in einem zweiten verschlossenen Umschlag an folgende Adresse zu sen-
den:
Stand: 30.01.2017 Seite 2 von 9
2.2 Sprache
Das Angebot ist in deutscher Sprache anzufertigen. Jegliche Korrespondenz mit der QS Quali-
tät und Sicherheit GmbH ist in deutscher Sprache zu führen.
2.3 Fristen
Schlusstermin für den Angebotseingang: 06.03.2017, 12:00 Uhr. Das Angebot
muss vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträg-
liche Änderungen und/oder Ergänzungen des Angebots.
Bindefrist: 31.05.2017 Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis
zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter, soweit nicht durch Zuschlag ein Vertrag ge-
schlossen wurde, an sein Angebot gebunden. Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt,
wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt wurde.
2.4 Inhalt
Das Angebot muss vollständig sein. Es muss die geforderten Nachweise und Preisangaben ent-
halten. Änderungen an Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Das Angebot muss eigenhändig durch Namensunterschrift und unterzeichnet werden (Schrift-
formerfordernis).
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Ausschreibungsunterlagen sind nicht zulässig. Soweit
Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, können sie
dem Angebot auf gesonderter Anlage beigefügt werden.
2.5 Verwendung der Ausschreibungsunterlagen und Verschwiegenheitspflicht
Der Bieter darf die Ausschreibungsunterlagen nur zur Erstellung des Angebots benutzen. Jede
weitere Verwendung und/oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Der Bieter hat auch nach Beendigung der Ausschreibungsphase über alle ihm im Zusammen-
hang mit diesen Ausschreibungsunterlagen bekannt gewordenen internen dienstlichen Angele-
genheiten der QS Qualität und Sicherheit GmbH Stillschweigen zu bewahren. Auf Vertraulich-
keit und Stillschweigen hat er auch alle von ihm eingebundenen Personen zu verpflichten.
2.6 Fragen
Fragen sind per E-Mail ausschließlich an folgende Kontaktperson zu richten:
Joelle Schirrmacher, QS Qualität und Sicherheit GmbH, Tel.-Nr. 0228-35068-151,
E-Mail: [email protected]
Die Fragen und Antworten werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern zur Sicherung der
Gleichbehandlung zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen
dieses Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch unter: www.q-s.de/Ausschrei-
bung. Gesonderte Hinweise erfolgen nicht.
Stand: 30.01.2017 Seite 3 von 9
Die Bieter sind verpflichtet, selbständig bis zum Ende der Angebotsfrist mögliche Informatio-
nen abzurufen. Diese Informationen müssen bei der Angebotserstellung berücksichtigt werden.
Es wird darum gebeten, alle Auskünfte bis spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der An-
gebotsfrist anzufordern.
3. Geforderte Angaben, Erklärungen und Nachweise
3.1 Eignung
Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Anlage Nr. 4)
Es müssen mindestens zwei Referenzen über die fachliche Eignung zur Entwicklung
und Umsetzung vergleichbarer Informationskampagnen erbracht werden:
zum produktübergreifenden Gemeinschaftsmarketing für den Agrar- und Ernährungs-
bereich der letzten fünf Jahre, tabellarische Darstellung mit folgenden Angaben: Be-
zeichnung, Zielsetzung, Zielgruppe(n), Kurzbeschreibung des Kommunikations-Mix,
Durchführungszeitraum, verantwortetes Etatvolumen, Kontaktdaten eines Ansprech-
partners beim Kunden oder
zu von der EU geförderten Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im In- und
Ausland der letzten fünf Jahre, alternativ zu Programmen unter Beteiligung der Euro-
päischen Kommission der letzten fünf Jahre, tabellarische Darstellung mit folgenden
Angaben: Bezeichnung, Zielsetzung, Zielgruppe(n), Kurzbeschreibung des Kommuni-
kations-Mix, Durchführungszeitraum, verantwortetes Etatvolumen, Kontaktdaten eines
Ansprechpartners beim Kunden
Unter Angabe von Telefonnummer, Fax-Nummer und E-Mail-Adresse ist mitzuteilen,
welche Personen verantwortlich für die Geschäftsführung sind, welche Personen zur
Betreuung des Auftraggebers zur Verfügung stehen werden und welche Person der
verantwortliche deutschsprachige Kontakt des Auftragnehmers ist. Hierbei sind die je-
weiligen beruflichen Qualifikationen zu nennen.
3.2 Angebotsvordruck
Mit der Angebotsabgabe ist der Angebotsvordruck (Anlage 3) vollständig, zweifelsfrei sowie
eigenhändig unterschrieben einzureichen.
3.3 Angebotskonzept
Dem Angebot ist ein in sich schlüssiges Angebotskonzept zur beabsichtigten Leistungserbrin-
gung beizufügen. Dieses muss die verbraucher- und fachzielgruppenorientierte Kommunikation
für die drei Jahre inklusive einer vollständigen Kostenkalkulation (detaillierte Auflistung: Hono-
rarkosten, Produktionskosten, Kosten für Medialeistungen, weitere Drittkosten, ggf. mit Erklä-
rungen) und eine Agenturpreisliste umfassen. Es soll auf maximal 20 Seiten den strategischen
Stand: 30.01.2017 Seite 4 von 9
Ansatz, die Inhalte und Maßnahmen sowohl für Deutschland als auch für Spanien in zeitlicher
und budgetärer Hinsicht darstellen und begründen. Eine graphische Umsetzung ist nicht erbe-
ten, sie wird erst nach Zuschlagserteilung und Bewilligung der Finanzbeteiligung der EU erfor-
derlich.
Dieses Angebotskonzept muss den im Vertrag laut Anlage 1: Leistungsbeschreibung beschrie-
benen Anforderungen entsprechen. Dabei hat die Agentur auch die im Vertrag/in der Leis-
tungsbeschreibung genannten Werte für die Verteilung der budgetierten Mittel (§ 2, 7.) zu
prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für eine anderweitige Verteilung zu unterbreiten.
4. Auftragsverhältnis
Ein Zuschlag in diesem Vergabeverfahren kann nur im Falle und erst nach der Mitteilung der
EU-Kommission/CHAFEA über die Gewährung von noch zu beantragenden Fördermitteln erteilt
werden. Der finanzielle Umfang des Auftragsverhältnisses richtet sich nach der tatsächlichen
Bewilligung der Fördermittel durch die EU-Kommission/CHAFEA inkl. der mit dem Bewilli-
gungsbescheid gemachten Auflagen.
Kommt kein Auftragsverhältnis zwischen der EU-Kommission/CHAFEA und der QS Qualität und
Sicherheit GmbH zustande, kommt auch kein Auftragsverhältnis zwischen der QS Qualität und
Sicherheit GmbH mit der Agentur zustande. Ein Anspruch des Bieters auf Durchführung des
Auftrages besteht nicht.
In Abhängigkeit von der Genehmigung einer Verlängerung der Informations- und Absatzförde-
rungskampagne durch die EU-Kommission besteht die grundsätzliche Möglichkeit der Verlänge-
rung über einen zweiten Vertragszeitraum.
5. Vergabebedingungen von EU und BLE
Die Ziele und Rahmenbedingungen (Aussagen, Gestaltungsvorgaben, Platzanteile etc.) zur
neuen EU-Absatzförderung sind hier zu finden und grundsätzlich für den Auftragnehmer bin-
dend:
http://ec.europa.eu/agriculture/promotion/policy_en
Die Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2017 – Ein-
zellandprogramme – zu Finanzhilfen für Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für
Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern gemäß Verordnung (EU) Nr. 1144/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates (2017/C 9/06) vom 12.01.2017 ist zu beachten.
Zuständige Stelle in Deutschland für die spätere Auftragsabwicklung (Einzellandprogramm) ist
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie stellt im Internet die Rechts-
grundlagen bereit und beschreibt das Verfahren. Dieses Angebot der BLE ist hier zu finden:
http://www.ble.de/DE/01_Markt/06_Absatzfoerderung/Absatzfoerderung_node.html
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Die Ausführungen der BLE, insbesondere die Erläuterungen zu Werbemaßnahmen für Europäi-
sche Agrarerzeugnisse, sind für den zukünftigen Auftragnehmer bindend.
6. Zuschlag
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt (§ 58 VgV).
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des Maximalprinzips
(möglichst hochwertige Leistung mit gegebenen Einsatzfaktoren bzw. mit einem bestimmten
Mitteleinsatz das bestmögliche, maximale Ergebnis erzielen) anhand nachfolgend dargelegten
Wertungskriterien.
Vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Zuwendung steht für die Durchführung dieser
Informations- und Absatzförderkampagne ein Budget in Höhe von EUR 1.000.000,00 EUR zu-
züglich Umsatzsteuer pro Jahr, während der voraussichtlichen Laufzeit von drei Jahren ein
Gesamtbudget in Höhe von 3.000.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer zur Verfügung. Das
Gesamtbudget umfasst alle Agenturhonorare inkl. der Reisekosten, die Media- und Produkti-
onskosten und die Kosten der jährlichen Evaluierung durch einen Dritten, die vom Auftragge-
ber mit einem Betrag in Höhe von 5 Prozent vom jährlichen Budget veranschlagt werden.
Wertungskriterium „Erfüllung der Anforderungen der EU-Kommission“
Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zielsetzungen der Kommission und die
Gestaltungsvorgaben falsch oder nicht berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die Zielsetzungen der Kommission und/oder die
Gestaltungsvorgaben teilweise falsch oder nicht vollständig berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die Zielsetzungen der Kommission und die
Gestaltungsvorgaben vollständig und korrekt berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 2
Punkten erfüllt sind, die konkrete Umsetzung im Detail begründet wird und diese Erläuterung
Erfolg verspricht.
Das Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 3
Punkten erfüllt sind und detailliert erläutert wird, warum eine Erhöhung des Bekanntheitsgrads
der Vorzüge aus der Union stammenden Agrarerzeugnisse und der hohen Standards, denen die
Produktionsmethoden in der Union unterliegen, erwartet wird und diese Erläuterung Erfolg
verspricht.
Das Konzept wird mit 5 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 4
Punkten erfüllt sind und detailliert erläutert wird, welcher Beitrag für die Stärkung der Wettbe-
werbsfähigkeit und für die Steigerung des Konsums von Agrarerzeugnissen und bestimmten
Stand: 30.01.2017 Seite 6 von 9
Lebensmitteln aus der Union sowie für die Verbesserung der Wahrnehmbarkeit ihrer besonde-
ren Merkmale innerhalb der Union geleistet wird und diese Erläuterung Erfolg verspricht.
Wertungskriterium „verbraucherorientierte Kommunikation in Deutschland“
Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zielsetzungen für Deutschland und die
Verbraucherzielgruppen falsch oder nicht berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die Zielsetzungen für Deutschland und/oder die
Verbraucherzielgruppen teilweise falsch oder nicht vollständig berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn Art und Umfang der Informations- und Ab-
satzförderungskampagne konkret beschrieben sind und die Zielsetzungen für Deutschland und
die Verbraucherzielgruppen berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 2
Punkten erfüllt sind und - für Deutschland - der Zeit- und Ablaufplan im Detail erläutert wer-
den.
Das Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 3
Punkten erfüllt sind und detailliert erläutert wird, wie die Verbraucherzielgruppen über die In-
halte des QS-Systems informiert werden.
Das Konzept wird mit 5 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 4
Punkten erfüllt sind und detailliert erläutert wird, wie das Bewusstsein zu den Inhalten des QS-
Systems in den Zielgruppen gesteigert wird.
Wertungskriterium „fachzielgruppenorientierte Kommunikation in Deutschland“
Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zielsetzungen für Deutschland und die
Fachzielgruppen falsch oder nicht berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die Zielsetzungen für Deutschland und/oder die
Fachzielgruppen teilweise falsch oder nicht vollständig berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn Art und Umfang der Informations- und Ab-
satzförderungskampagne konkret beschrieben sind und die Zielsetzungen für Deutschland und
die Fachzielgruppen berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 2
Punkten erfüllt sind und - für Deutschland - der Zeit- und Ablaufplan im Detail erläutert wer-
den.
Das Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 3
Punkten erfüllt sind und detailliert erläutert wird, wie die Fachzielgruppen über die Inhalte des
QS-Systems informiert werden.
Stand: 30.01.2017 Seite 7 von 9
Das Konzept wird mit 5 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 4
Punkten erfüllt sind und detailliert erläutert wird, wie das Bewusstsein zu den Inhalten des QS-
Systems in den Fachzielgruppen gesteigert wird.
Wertungskriterium „fachzielgruppenorientierte Kommunikation in Spanien“
Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zielsetzungen für Spanien und die Fach-
zielgruppen falsch oder nicht berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die Zielsetzungen für Spanien und/oder die
Fachzielgruppen teilweise falsch oder nicht vollständig berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn Art und Umfang der Informations- und Ab-
satzförderungskampagne konkret beschrieben sind und die Zielsetzungen für Spanien und die
Fachzielgruppen berücksichtigt werden.
Das Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 2
Punkten erfüllt sind und - für Spanien - der Zeit- und Ablaufplan im Detail detailliert erläutert
werden.
Das Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 3
Punkten erfüllt sind und detailliert erläutert wird, wie die Fachzielgruppen über die Inhalte des
QS-Systems informiert werden.
Das Konzept wird mit 5 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 4
Punkten erfüllt sind und detailliert erläutert wird, wie das Bewusstsein zu den Inhalten des QS-
Systems in den Fachzielgruppen aufgebaut wird.
Wertungskriterium Kostenplan
Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn der Kostenplan (detaillierte Auflistung: Hono-
rarkosten, Produktionskosten, Kosten für Medialeistungen, weitere Drittkosten, ggf. mit Erklä-
rungen, Agenturpreisliste) falsch oder nicht vorgelegt wird.
Das Konzept wird mit 1 Punkt bewertet, wenn der Kostenplan (detaillierte Auflistung: Honorar-
kosten, Produktionskosten, Kosten für Medialeistungen, weitere Drittkosten, ggf. mit Erklärun-
gen, Agenturpreisliste) teilweise falsch oder unvollständig vorgelegt wird.
Das Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn der Kostenplan (detaillierte Auflistung: Hono-
rarkosten, Produktionskosten, Kosten für Medialeistungen, weitere Drittkosten, ggf. mit Erklä-
rungen, Agenturpreisliste) vollständig und korrekt vorgelegt wird.
Das Konzept wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 2
Punkten erfüllt sind und die Darstellung aller Positionen des Kostenplans grundsätzlich inhalt-
lich in sich schlüssig ist sowie das Verhältnis der einzelnen Kostenpositionen zueinander einen
wirtschaftlichen Mitteleinsatz im Sinne der Erreichung der Zielsetzung versprechen.
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Das Konzept wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 3
Punkten erfüllt sind und der Mitteleinsatz, insbesondere im Hinblick auf die Medienaktivitäten
im Sinne der Erreichung der Zielsetzungen, guten Erfolg verspricht.
Das Konzept wird mit 5 Punkten bewertet, wenn die Voraussetzungen für eine Bewertung mit 4
Punkten erfüllt sind und der Mitteleinsatz, insbesondere im Hinblick auf die Medienaktivitäten
im Sinne der Erreichung der Zielsetzungen, in besonderem Maße Erfolg verspricht.
Es kann eine Maximalpunktzahl von 25 Punkten erzielt werden.
7. Kosten
Für vollständig eingehende Angebote wird im Falle der Nichtberücksichtigung ein Ausfallhono-
rar pro Angebot in Höhe von 1.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gezahlt.
8. Kontakt
QS Qualität und Sicherheit GmbH
Schedestraße 1 - 3
53113 Bonn
Ansprechpartner:
Joelle Schirrmacher, Tel.-Nr. 0228-35068-151, E-Mail: [email protected]
9. Mitteilungen und Bekanntmachungen über die Zuschlags-/ Auftragserteilung
9.1. Mitteilung gemäß § 62 Abs. 2 VgV
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH teilt unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen
nach Eingang eines entsprechenden Antrages, den nicht berücksichtigten Bietern die Gründe
für die Ablehnung ihres Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes
sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mit.
9.2. Vorinformation über die Zuschlagserteilung (§ 134 GWB)
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksich-
tigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll,
über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frü-
hesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die QS Qualität und Sicherheit GmbH sendet die
Information schriftlich spätestens 15 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss (Zuschlagsertei-
lung) ab.
Stand: 30.01.2017 Seite 9 von 9
Wird die Mitteilung per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die QS Qualität und Si-
cherheit GmbH. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
9.3. Vergabebekanntmachung gemäß § 39 VgV
Die QS Qualität und Sicherheit GmbH übermittelt spätestens 30 Tage nach der Vergabe des
Auftrags eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das
Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Unter den in § 39 Abs. 6 VgV genannten
Voraussetzungen ist die QS Qualität und Sicherheit GmbH nicht verpflichtet, einzelne Angaben
zu veröffentlichen.
10. Rechtsschutz
10.1. Anmerkungen zu Rügen und Nachprüfungsanträgen
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die erst in den Vergabeunterlagen er-
kennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber
der QS Qualität und Sicherheit GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1
Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der QS Qualität und
Sicherheit GmbH, dass diese der Rüge nicht abhelfen wird, bei der Vergabekammer Rhein-
land/Spruchkörper Köln eingereicht werden.
10.2. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland/Spruchkörper Köln
Postanschrift
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Spruchkörper Köln
50606 Köln
Tel.: +49 221-147 3045, Geschäftsstelle
Fax: +49 221-147 2889
Offenes Verfahren, Anlage 3: Angebotsvordruck
Az.: 20170130_QS GmbH/EU
„Entwicklung und Umsetzung einer Informations- und Absatzförderungskampagne zu einer
Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014
zu Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel) sowie zu frischem Obst und Gemüse“
1. Firmendaten
Firmenname 1:
Firmenname 2:
Vertreten durch:
Straße und Hausnummer:
PLZ und Ort:
Land:
2. Termine und Fristen
Schlusstermin für den Angebotseingang: 06.03.2017, 12:00 Uhr
Bindefrist: 31.05.2017
3. Leistungsempfänger
QS Qualität und Sicherheit GmbH
Schedestraße 1 - 3
53113 Bonn
USt-IdNr. des Auftraggebers: DE 813388788
Ansprechpartnerin:
Joelle Schirrmacher
Tel.-Nr.: 0228-35068-151
E-Mail: [email protected]
Stand: 30.01.2017 Seite 2 von 5
4. Rechtsform des Bieters (Zutreffendes bitte ankreuzen)
Eingetragener Verein (e. V.)
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Eingetragene Genossenschaft (eG oder e. G.)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG a. A.)
Aktiengesellschaft (AG)
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
Offene Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften, bei denen keine der per-
sönlich haftenden Gesellschafter natürliche Personen sind
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG oder oHG)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Ausländische Rechtsform
Sonstige juristische Person des öffentlichen Rechts
Gebietskörperschaft
Betrieb gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (BgA)
Sonstige nicht rechtsfähige Personenvereinigung (z. B. GmbH in Gründung)
Nicht rechtsfähiger Verein
Sonstige Juristische Person des privaten Rechts (z. B. private Stiftung)
Wirtschaftlicher Verein
Natürliche Person
Eingetragener Kaufmann
Stand: 30.01.2017 Seite 3 von 5
5. Angebotspreis
Leistung Kosten für drei Jahre, EURO
Honorarkosten, ohne Umsatzsteuer:
Produktionskosten, ohne Umsatzsteuer:
Kosten für Medialeistungen, ohne Umsatz-
steuer:
Weitere Drittkosten, ohne Umsatzsteuer:
„Entwicklung und Umsetzung einer Informa-
tions- und Absatzförderungskampagne zu
einer Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Ab-
satz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr.
1144/2014 zu Fleisch (Rind, Schwein, Geflü-
gel) sowie zu frischem Obst und Gemüse“,
wie in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1)
beschrieben
Gesamtbetrag, ohne Umsatzsteuer:
3.000.000,00
Umsatzsteuer:___ %
Gesamtbetrag, inklusive Umsatzsteuer:
Hinweis:
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des Maximalprin-
zips (möglichst hochwertige Leistung mit gegebenen Einsatzfaktoren bzw. mit einem bestimm-
ten Mitteleinsatz das bestmögliche, maximale Ergebnis erzielen) anhand der in den Teilnahme-
bedingungen (Anlage 2) unter Punkt 6. dargelegten Wertungskriterien.
Vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Zuwendung steht für die Durchführung dieser
Informations- und Absatzförderkampagne ein Budget in Höhe von EUR 1.000.000,00 EUR zu-
züglich Umsatzsteuer pro Jahr, während der voraussichtlichen Laufzeit von drei Jahren ein
Stand: 30.01.2017 Seite 4 von 5
Gesamtbudget in Höhe von 3.000.000,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer zur Verfügung, auf des-
sen Grundlage jedes Angebot zu kalkulieren ist. Das Gesamtbudget umfasst alle Agenturhono-
rare inkl. der Reisekosten, die Media- und Produktionskosten und die Kosten der jährlichen
Evaluierung durch einen Dritten, die vom Auftraggeber mit einem Betrag in Höhe von 5 Pro-
zent vom jährlichen Budget veranschlagt werden.
Dem Angebot ist ein in sich schlüssiges Angebotskonzept zur beabsichtigen Leistungsbeschrei-
bung beizufügen. Dieses muss u.a. eine vollständige Kostenkalkulation (detaillierte Auflistung:
Honorarkosten, Produktionskosten, Kosten für Medialeistungen, weitere Drittkosten, ggf. mit
Erklärungen) und eine Agenturpreisliste umfassen (vgl. Punkt 3.3 der Teilnahmebedingungen
(Anlage 2)).
6. Projektleitung des Auftragnehmers (Bitte unten eintragen)
Projektleitung Vertreter/in der Projektleitung
Vorname
Nachname
Position
Telefon
Fax
Anschrift
Straße und Hausnummer
PLZ
Ort
Land
An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Wir sind uns be-
wusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot den Ausschluss von dieser und von
weiteren Vergaben zur Folge haben kann.
Stand: 30.01.2017 Seite 5 von 5
Unsere AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass in
den beigefügten Angebotsunterlagen auf unsere AGB verwiesen wird.
Kontaktperson:
Telefon/Fax:
E-Mail:
Ort, Datum eigenhändige Unterschrift
Offenes Verfahren, Anlage 4: Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB
Az.: 20170130_QS GmbH/EU
„Entwicklung und Umsetzung einer Informations- und Absatzförderungskampagne zu einer
Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014
zu Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel) sowie zu frischem Obst und Gemüse“
Zu § 123 GWB erkläre/n ich/wir:
Weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist (§
123 Abs. 3 GWB), bin/sind in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt worden; zudem
wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswid-
rigkeiten rechtskräftig festgesetzt, wegen einer Straftat nach:
§ 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwen-
det werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu
begehen,
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auf-
trag verwaltet werden,
§ 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Eu-
ropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
deren Auftrag verwaltet werden,
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
§§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbin-
dung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des
Menschenhandels).
Stand: 30.01.2017 Seite 2 von 3
Zu § 124 GWB erkläre/n ich/wir, dass:
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen
geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das
Unternehmen sich weder in Liquidation befindet noch seine Tätigkeit eingestellt hat,
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere
Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird,
das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die
eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken o-
der bewirken,
kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann,
das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öf-
fentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat,
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine
schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat,
das Unternehmen
nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in un-
zulässiger Weise zu beeinflussen,
nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzu-
lässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die
die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Stand: 30.01.2017 Seite 3 von 3
Zudem erkläre/n ich/wir: (Die zutreffende Aussage ist anzukreuzen und ggf. zu begrün-
den.)
Gegen mich/uns ist
ein Ermittlungsverfahren
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
wegen einer Zuwiderhandlung gegen gesetzliche Vorschriften anhängig, die als schwere Ver-
fehlung im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB einzustufen sein könnte.
Hinweis: Die genauen Umstände sind im Folgenden darzulegen und zu begründen (ggf. auf
gesonderter Anlage).
Gegen mich/uns ist kein Ermittlungs- und /oder Ordnungswidrigkeitenverfahren im
oben genannten Sinne anhängig.
Mir/uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen
- meinen/unseren Ausschluss von der Auftragserteilung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB - eine
fristlose Kündigung gemäß § 9 Abs. 5 des Vertrages zur Folge haben können.
Ort, Datum eigenhändige Unterschrift
Offenes Verfahren, Anlage 5: Kampagnenbeispiele
Az.: 20170130_QS GmbH/EU
„Entwicklung und Umsetzung einer Informations- und Absatzförderungskampagne zu einer
Qualitätsregelung gemäß Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014
zu Fleisch (Rind, Schwein, Geflügel) sowie zu frischem Obst und Gemüse“
1. Beispiele der bisherigen Informations- und Absatzförderungskampagne
1.1. QS-live im Internet
Verbraucherwebseite: www.qs-live.de
Kampagnenmaterial einsehbar unter: http://www.qs-live.de/downloads
Facebook-Auftritt: www.facebook.com/QS-Vom Landwirt bis zur Ladentheke
Youtube-Channel: www.youtube.com/QSLiveInitiative
1.2. QS-live auf Messen und Veranstaltungen
Deutscher LandFrauentag Erfurt
LandFrauentag Hessen
Sommercamp der Food Akademie
YOU – die Leitmesse für Jugendkultur
Landeszeltlager der Jugendfeuerwehr Baden Württemberg
1.3. QS-live Kooperationen
Lebensmittel Praxis (Food Akademie)
Rundschau für den Lebensmittelhandel (Grips&Co.)
Landfrauenverbände
2. Weitere Informationen zum QS-Prüfsystem
https://www.q-s.de