Prüfungsverfahren 1. Staatsexamen · 2019-02-25 · Prüfungsverfahren 1. Staatsexamen Einstieg...
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Prüfungsverfahren
1. Staatsexamen
Einstieg und Ablauf
Sonderpädagogik LA 2011
24.04.2015
Prof. Dr. Karin Terfloth
Leitung Außenstelle Landeslehrerprüfungsamt
Sonderpädagogik
Marte Türschmann, M.A.
Geschäftsführerin Zentrales Prüfungsamt
1
Übersicht * 1. Voraussetzungen: Modulprüfungen und Studienleistungen
2. Die Prüfungen im 1. Staatsexamen
3. Meldung zur Prüfung
4. Übersicht: Von der Anmeldung bis zur Zulassung zur Prüfung
5. Besondere Prüfungsbedingungen
6. Rücktritt und Unterbrechung einer Prüfung
7. Nicht bestanden?
8. Wiederholung der Prüfung
9. Zeugnis
10. Ausblick Referendariat
11. Informationen
12. Ihre Fragen?
24.04.2015 2 * Alle Angaben in dieser Präsentation sind sorgfältig zusammengestellt, rechtsverbindliche
Informationen entnehmen Sie bitte die entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen!
Voraussetzungen Sonderpädagogik grundständig
ÜSB Schul
praxis
Studien
leistung
en
je
Modul-
stufe
MoP
3
KB
Mat
FR 1
Diagn.
HF 3 FR 1
Psych.
EW KB
Deu Fach HF 2
FR 1
Päd.
FR 2 Päd.
oder
Psych.
MoP
2
SG 2
Med
EW Fach SG 1
Soz.
SoPäd
Dienst
FR 1
Did.
FR 2
Did.
AVoP
Bildungwissen-
schaften
(EW, Psych, GF)
Fach FR 1
P r ü f u n g s l e i s t u n g e n
+
Voraussetzungen Aufbau Sonderpädagogik
Voraussetzungen Erweiterungsstudium im Umfang einer 1. FR
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Voraussetzungen Erweiterungsstudium im Umfang einer 2. FR
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Voraussetzung Ergänzungsstudium
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Voraussetzung Diagnostisches Gutachten
• MOP 3 in der 1. Fachrichtung
Dringende Empfehlung:
• Grundständig Studierende
– Beginn des Gutachtens möglichst bereits im 6. Semester
– Der Abgabetermin für das diagnostische Gutachten ist jeweils am Ende der
Prüfungswoche eines Semesters (Anfang Februar für das WiSe, Ende Juli für das
SoSe) bei den Modulverantwortlichen für den Studienschwerpunkt Diagnostik.
– Der spätmöglichste Abgabetermin für Studierende, die nach dem 9. Semester
ihre 1. Staatsprüfung ablegen wollen, ist im 8. Semester.
• Aufbaustudierende
– Diagnostisches Gutachten in ihrem 3. Studiensemester anfertigen
– Der Abgabetermin für das diagnostische Gutachten ist am 1.12. im WiSe bzw. am
1.6. im SoSe
• Erweiterungs- und Ergänzungsstudierende
– Abgabetermin am 31.12. im WiSe bzw. am 30.6. im SoSe
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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit (WA)
• Zweck
Nachweis, ein Thema, auch in Form eines Projekts, selbstständig
wissenschaftlich bearbeiten und auswerten zu können
• Thema
• „Tätigkeitsfeldbezug“ (Bildungs- und Erziehungsauftrag)
• Festsetzung des Themas i.d.R. in Absprache mit dem Erstkorrektor
• Genehmigung des Themas vor der Anmeldung zu den mündlichen
Prüfungen durch das Prüfungsamt (vgl. Meldetermine)
• Themenbezug (auf Anmeldeformular anzugeben Ausweisung auf dem Zeugnis)
– in den sonderpädagogischen Grundlagen oder
– den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern oder
– in der ersten oder zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung oder
– im gewählten Fach
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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit • Eröffnung des Prüfungsverfahrens mit der WA
• Anmeldung
• zweimal im Jahr (Februar und Juli) (vgl. Meldetermine)
• WICHTIG: § 16 SPO I
– Die Prüfung wird an der Hochschule abgelegt, an der die
Zulassung im Studiengang für das entsprechende Lehramt besteht
Ein Hochschul- oder Fachwechsel ist damit nach der
Anmeldung zur Prüfung nicht mehr möglich.
• Bearbeitungszeit
4 Monate, auf Antrag bei bes. begründeten Ausnahmen max. 2 Monate
Verlängerung
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Prüfungen im 1. Staatsexamen: Wissenschaftliche Arbeit • Optional:
• ergänzender etwa 20-minütiger, hochschulöffentlicher Demonstrationsvortrag oder eine
Projektpräsentation
• Bewertung geht in die Note der wissenschaftlichen Arbeit ein
• Wunsch ist mit formlosem Antrag bei der Vorlage der Arbeit dem Prüfungsamt mitzuteilen!
• Korrektoren
• es sind zwei BetreuerInnen vorzuschlagen
• 1 Betreuung aus dem Institut für Sonderpädagogik und mind. 1 Betreuung professoral
• Angabe und Unterschrift beider BetreuerInnen auf Anmeldeformular
• Formalia
• i.d.R. Deutsche Sprache
• Doppelseitig gedruckt & gebunden in 2 Exemplaren
• einschl. je einer CD (PDF-Dokument)
• Bewertung
• Vergabe von 10 LP, Bewertung fließt in die Gesamtnote ein
• schriftliches Gutachten beider BetreuerInnen
• Note wird mit dem Zeugnis bekannt gegeben
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Mündliche Prüfungen
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Sonderpädagogik
1 Prüfung Erziehungswissenschaft
30 Minuten (3 LP)
1 Prüfung Fach
30 Minuten (3 LP)
3 Prüfungen Erste Sonderpädagogische Fachrichtung
Pädagogik/ Psychologie/ Didaktik
je 40 Minuten (insg. 9 LP)
1 Prüfung Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung
Schwerpunktthemen aus 2 wählbaren Bereichen: Did./Päd., Psych./Diag.
40 Minuten (3 LP)
Mündliche Prüfungen
• zwei mdl. PrüferInnen und ein/e Prüfungsvorsitzende/r
• kein Anspruch auf bestimmte PrüferInnen!
• Einzelprüfungen ggf. Teilnahme als Zuhörer von Studierende desselben Studienganges möglich
• dürfen die Prüfung nicht zur selben Prüfungsperiode ablegen
• nur mit Zustimmung des Prüflings und der Mitglieder des Prüfungsausschusses
• Genehmigung durch das Prüfungsamt
• Wahl der Schwerpunktthemen: Gegenstand und näherer Umkreis
des Themas der wissenschaftlichen Arbeit bleiben außer Betracht
• Bewertung unmittelbar im Anschluss an die mdl. Prüfung, auf
Wunsch Mitteilung der Note
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Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte
Erziehungswissenschaft jeweils ca. 50% der Prüfungszeit
• je einen Schwerpunkt aus den Kompetenzfeldern Erziehen und
Unterrichten
• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (vgl. Kompetenzen in der
Anlage der LLPO)
• thematische Bezüge zu sopäd. Konzepten und Aspekte der
individuellen Bildungsplanung
Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben
werden
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Mündliche Prüfungen: Inhalte und Schwerpunkte Sonderpädagogik
Fach (nach § 6 Abs. 2)
• zwei Schwerpunktthemen aus dem Bereich der inhaltsbezogenen Kompetenzen und
fachdidaktischen Kompetenzen (ca. 50% der Prüfungszeit)
• Überblick über das Fach (restliche Zeit)
Erste Sonderpädagogische Fachrichtung
• zwei Schwerpunktthemen (ca. 50% der Prüfungszeit)
• Überblick im Sinne einer Gesamtschau (restliche Zeit)
Auf den Bereich bezogene Kompetenzen aus den sonderpädagogischen Grundlagen
sowie aus den studierten sonderpädagogischen Handlungsfeldern werden hierbei
einbezogen.
Zweite Sonderpädagogische Fachrichtung
• zwei Schwerpunktthemen (Did./Päd./Psych./Diagn.) (ca. 50% der Prüfungszeit)
• Überblick im Sinne einer Gesamtschau hinsichtlich der Kompetenzen in den
Bereichen Pädagogik, Didaktik, Psychologie und Diagnostik zu widmen (restliche
Zeit)
Schwerpunktthemen müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden
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Orientierung für die Schwerpunktformulierung
• Sichten Sie hierfür das MHB – Kompetenzen und Inhaltsbeschreibung
– es kann eine spätere Konkretisierung im Rahmen der
Prüfungsvorbesprechungen erfolgen
• Beispielformulierung
– Pädagogik
z.B. Konzepte der Frühförderung im Förderschwerpunkt…
– Didaktik
z.B. Didaktische Aspekte rezeptiver Sprachstörungen…
– Psychologie
z.B. Verhaltensauffälligkeiten im Kontext von geistiger Behinderung…
– Diagnostik
z.B. Diagnostik früher mathematischer Basiskompetenzen…
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Exemplarischer Ablauf für den Prüfungsdurchgang im Herbst 2015
Anmeldung WA 10 und 11. Februar 2015
Genehmigung und Beginn der
Bearbeitungsfrist
17. Februar 2015
Anmeldung mündliche Prüfungen 11./12. und 13. Mai 2015
Letzter Nachreichtermin/Zulassung 16. Juli
Zeitraum der mündl. Prüf. 2. FR 27.07 - 04.09.2015
Zeitraum der mündl. Prüf. 1. FR. 07.09 - 16.10.2015
Zeitraum der mündl. EW ab 19. Oktober
Zeitraum der mündl. Fach ab 19. Oktober
Zeugnistermin 13. November 2015
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Vorziehen von Erziehungswissenschaft und Fach
Voraussetzungen:
• Frühestens ab dem 7. Fachsemester
• Anmeldezeiträume: Mai/ November (s. Homepage ZPA)
• genehmigtes Thema der Wissenschaftlichen Arbeit muss vorliegen (paralleles Anmelden der WA und der mdl. Prüfungen ist nicht möglich, aber z.B.
Anmeldung der WA im Februar, dann Anmeldung Examen im Mai)
• bestandene studienbegleitende Modulprüfungen in den
Studienbereichen Erziehungswissenschaft und im Fach nach § 6
Absatz 2 (Prüfungen aus Modul 2 und 3 aus den anderen Studienbereichen (z.B. Sonderpäd.
Förderschwerpunkte) müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden sein)
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Meldung zur Prüfung
• Die Anmeldung ist postalisch oder persönlich möglich
Persönliche Anmeldung
• Terminvergabe nur bei der Anmeldung zum Staatsexamen
• Einloggen in Stud.IP
• Personensuche: Marte Tuerschmann
• Terminvergabe, Auswahl entsprechendes Lehramt und Eintragen für
einen Termin
• Mehrfachanmeldungen sind nicht möglich!
• Terminänderung: Termin selbstständig austragen, neuen Termin
auswählen und vereinbaren
• Achtung: Es werden nur freie Termine angezeigt, wenn noch kein
Termin vereinbart wurde!
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Meldung zur Prüfung (Zulassungsvoraussetzungen)
Abiturzeugnis/Zeugnis das zur Zulassung berechtigt
Nachweis der studienbegleitenden Modulprüfungen (Studienbuch)
Nachweis über Teilnahme an den Grundlagen des Sprechens nach § 9 SPO I
(Studienbuch) nicht erforderlich für Aufbau-, Erweiterung- und Ergänzung
Nachweis über die akademische Vorprüfung liegt dem
Prüfungsamt
vor
Nachweis über bestandenes Integriertes Semesterpraktikum,
Orientierungs-/ Einführungs- und Professionalisierungspraktikum (vom Praktikumsamt ausgestellte Bescheinigung)
Nachweis über ein vom Prüfungsamt genehmigtes Thema für die Wissenschaftliche
Arbeit
liegt dem
Prüfungsamt
vor
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Internes Meldeblatt Deutsch
(nur
Deutsch-
Studierende)
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Meldung zur Prüfung (Anmeldeunterlagen)
Meldeunterlagen (gemäß § 15 SPO I):
1. Personalbogen mit Lichtbild
2. ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit Angaben über die bisher
abgelegten Prüfungen (tabellarisch, max. 1 Seite)
3. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wo und mit welchem Ergebnis eine
Prüfung für ein Lehramt bereits ganz oder teilweise abgelegt wurde
4. Nachweise nach § 14 SPO I (Zulassungsvoraussetzungen)
5. die Angabe der gewählten Schwerpunkte für die Prüfungsteile der
mündlichen Prüfung nach § 18 SPO I
Anmeldeunterlage unter Formulare & Downloads für das Lehramt
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Nach der Meldung zur Prüfung
Prüfungsanmeldung rückgängig machen
• Bis zu einem bestimmten Stichtag kann die Anmeldung rückgängig
gemacht werden (vgl. Termine Homepage)
• Was braucht es?
Formloser Antrag an das LLPA (erneute Anmeldung im nächsten
Prüfungsdurchgang möglich)
Nachreichen von Leistungsnachweisen
• Nachreichen der Nachweise (MoP/ Praktikum) bis zu einem festgelegten
Stichtag (vgl. Termine Homepage)
• Wichtig: Wir erinnern Sie nicht daran, wenn Sie noch etwas nachreichen
müssen – das liegt in Ihrem Verantwortungsbereich!
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Nachteilsausgleich und Schutzfristen § 5 SPO I
1. Mutterschutz und Studierende, mit einem Kind unter acht Jahren
(Personensorge, selber Haushalt, überwiegend allein versorgen)
2. Studierende, die mit einer pflegebedürftigen Person, (in gerader Linie
verwandt, leben im selben Haushalt, nachweislich allein versorgen)
3. Studierende mit länger andauernder Krankheit, chronischer Krankheit,
Behinderung
Bei 1 und 2: formloser Antrag
Bei 3: (Nachteilsausgleich erfolgt mit Antrag und Formular über die
Behindertenbeauftragte)
Genehmigung LLPA
Nachweispflicht & Angabe von Änderungen
Verlängerung der Fristen für Wiederholungsprüfungen um max. zwei Semester
einzelne Prüfungsleistungen können nach Ablauf der in der Prüfungsordnung hierfür
vorgesehenen Fristen abgelegt werden(max. Verlängerung drei Jahre)
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Rücktritt oder Unterbrechung einer Prüfung
§ 23 SPO I
• Notwendig: Vorliegen eines triftigen Grundes (z.B. Krankheit)
• Krankmeldung immer im Landeslehrerprüfungsamt
1. Telefonisch (ggf. auch auf AB sprechen), keine Krankmeldung per Mail
2. Nachweispflicht: Antrag und Ärztliches Zeugnis
Vorlage auf Homepage Downloads für das Lehramt
• Genehmigung durch Landeslehrerprüfungsamt erforderlich
genehmigter Rücktritt: Prüfung gilt als nicht unternommen
• ansonsten Bewertung des Prüfungsteils/ der Prüfungsteile mit
»ungenügend« (6,0))
• Nachholtermin
Prüfung muss spätestens in der nächsten Prüfungsperiode
begonnen oder fortgesetzt werden
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Nicht bestanden?
• Eine Prüfung ist nicht bestanden, wenn
• sie schlechter als 4,0 bewertet wird
• die Wissenschaftliche Arbeit nicht rechtzeitig abgegeben wird
• ggf. bei Täuschung/ Verwendung unerlaubter Hilfsmittel
schriftlicher Bescheid
• Eine Prüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die
Prüfungsleistung zum zweiten Mal nicht bestanden wird.
schriftlicher Bescheid
Verlust des Prüfungsanspruchs und Exmatrikulation
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Wiederholung der Prüfung § 24 SPO I
Mündliche Prüfung/ Wissenschaftliche Arbeit
• Einmalige Wiederholung des nicht-bestandenen Prüfungsteils
• frühestens während der nächsten,
• spätestens während der übernächsten Prüfungsperiode
• Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig (Wiederholung zur
Notenverbesserung nicht möglich)
• Mehrere nicht bestandene Prüfungsteile einschl. wissenschaftlichen
Arbeit Wiederholung nur in einer der beiden möglichen Prüfungsperioden
(keine Aufteilung auf zwei Prüfungsperioden)
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Nicht bestanden?
Option Erweiterungsfach § 33 Abs. 5 SPO I
• Erweiterungsprüfung kann an die Stelle eines nicht bestandenen
Fachs treten wenn,
• im Fach (nach § 6 Absatz 2) wurde die Endnote »ausreichend« (4,0)
nicht erreicht und
• in einer Erweiterungsprüfung in einem weiteren Fach im Sinne von § 6
in derselben Prüfungsperiode mindestens »ausreichende« (4,0)
Leistungen
• Möglichkeit auch für Erweiterungsprüfung einer ersten
sonderpädagogischen Fachrichtung und/oder der Erweiterungsprüfung
einer zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung
Antrag beim Prüfungsamt!
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Zeugnis
• Wie erhalte ich mein Zeugnis?
• Abholung im Prüfungsamt
• Überreichung bei der Examensfeier
• Versand per Post (dazu vorab: 3,25 € in Briefmarken und ein
formloser Antrag mit aktueller Adresse)
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Ausblick Referendariat
• vorläufige Notenübersicht
• Für die Bewerbung in Baden-Württemberg wird k e i n e
vorläufige Notenübersicht ausgestellt (direkte elektronische
Übermittlung der Daten an das Regierungspräsidium)
Zeugnis kann direkt eingereicht werden
• Für andere Bundesländer/ für die berufliche Bewerbung etc.
Vorlegen eines Nachweises bzw. Kopie der Homepageseite des
entsprechenden Regierungspräsidiums
• Vorläufiges Zeugnis (Mehrfachausfertigung)
• In begründeten, nachzuweisenden Ausnahmefällen kann eine
gezeichnete Mehrfachausfertigung vor dem
landesweiteinheitlichen Zeugnistermin ausgegeben werden
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So erreichen Sie uns • Telefonisch: 477-555
Telefonhotline der Pädagogischen Hochschule
bitte ggf. mit dem Prüfungsamt verbinden lassen
• Sprechzeiten
Di./Mi./Do. 10:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Keplerstraße 87 (Altbau, Raum 007)
• Homepage http://www.ph-heidelberg.de/studium/zentrales-pruefungsamt.html
• Ihre AnsprechpartnerInnen Tandem I: Sonderpädagogik
Frau Elischer und N.N. (Raum 007a)
24.04.2015 30
Ihre Fragen?
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