Praxistipps zur Durchführung von ... · Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf CDM...
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Praxistipps zur Durchführung von
Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
www.co2ncept-plus.de
www.hessen-agentur.de
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Praxistipps zur Durchführung von
Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Eine Broschüre von
co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
HA Hessen Agentur GmbH – Transferstelle Internationaler Emissionshandel Hessen – Focal point CDM /JI
co2ncept plus hat 2005 die 1. Aufl age und 2007 die 2. Aufl age der vorliegenden Broschüre gemeinsam mit der
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und
Gesundheit initiiert.
co2ncept plus freut sich, für die 3. Aufl age 2010 mit der HA Hessen Agentur GmbH erneut einen kompetenten
und engagierten Partner gewonnen zu haben.
3. Aufl age 2010
Herausgeber
co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für
Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
Angelika Ulrich
Geschäftsführerin
Max-Joseph-Straße 5
80333 München
Telefon 089-55 178 445
Telefax 089-55 178 447
www.co2ncept-plus.de
HA Hessen Agentur GmbH
Transferstelle Internationaler Emissionshandel
Hessen – Focal point CDM /JI
Dr. Tina Knispel
Projektmanagerin
Abraham-Lincoln-Straße 38 – 42
65189 Wiesbaden
Telefon 0611-774 8419
Telefax 0611-774 8620
www.hessen-agentur.de
www.co2ncept-plus.de
www.hessen-agentur.de
Der Klimawandel ist die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Wir werden ihn
nur erfolgreich bewältigen können, wenn Instrumente zur Verfügung stehen, die sowohl dem Klimaschutz dienen als
auch das Wirtschaftswachstum fördern und somit ökologische und ökonomische Aspekte verbinden. Die Reduktion
klimaschädlicher Treibhausgasemissionen ist unverzichtbar notwendig für die Begrenzung des globalen Temperatur-
anstiegs auf durchschnittlich 2°C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter.
Die Europäische Union hat mit dem europäischen Emissionshandel Unternehmen zur Minderung ihrer Treibhausgas-
emissionen verpfl ichtet. Seit 2005 müssen einbezogene Unternehmen für jede Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid
(CO2) Emissionsberechtigungen abgeben. Reicht Unternehmen die ihnen zugeteilte Menge an Berechtigungen für die
tatsächlich verursachten Emissionen nicht aus, müssen sie Emissionsberechtigungen entweder im Handel an der Börse
erwerben oder mittels der projektbasierten Mechanismen „Clean Development Mechanismen“ und „Joint Implemen-
tation“ Emissionsberechtigungen selbst generieren und diese für ihre Zwecke nutzen. Unternehmen, die nicht dem
Emissionshandel unterliegen, aber export- und umwelttechnologieorientiert am Weltmarkt agieren, ermöglichen der-
artige Projekte neben dem Technologietransfer zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf der Berechtigungen.
Ziel der Broschüre ist, allen interessierten Branchen und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unter-
nehmen, den Einstieg in die Nutzung von CDM- und JI-Projekten zu erleichtern. Welche Fragen stellen sich für Unter-
nehmen? Auf welche Bereiche ist bei einer Projektdurchführung besonders zu achten? Welche Erfahrungen liegen
bereits vor? In welchen Bereichen sind Projekte überhaupt möglich und sinnvoll? Konkrete Projektbeispiele und ein
Glossar runden die Broschüre ab.
Die Transferstelle Internationaler Emissionshandel Hessen wurde 2007 vom Hessischen Umweltministerium einge-
richtet und ist bei der HA Hessen Agentur GmbH in Wiesbaden angesiedelt. Sie informiert über die Chancen von
CDM und JI und übt dabei eine wettbewerbsneutrale Schnittstellen- und Lotsenfunktion aus. Weiterhin vermittelt sie
Ansprechpartner und Kontakte für alle relevanten Fragestellungen und hilft bei der Identifi zierung und Konzeption
der-artiger Projekte. Die Nutzung der projektbasierten Mechanismen und des Emissionshandels wird seit einiger Zeit
aktiv auch durch das Land Hessen vorgelebt. Das programmatische Joint Implementation Modellprojekt Hessen
(JIM.Hessen) richtet sich an Anlagenbetreiber in Hessen und macht Investitionen in klimafreundliche Technologien
durch die Beteiligung am Emissionshandel fi nanziell attraktiv.
co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V., München, unterstützt seit 2003
deutschlandweit die am europäischen Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen mit Informationen zum Emis-
sionshandel und zum Klimaschutz. Seit 2008 hat der Verband seine Tätigkeiten erweitert auf die Themengebiete
Klimastrategien, Corporate Carbon Footprint, Nachhaltigkeit und Energieeffi zienz. Darüber hinaus realisiert er das
Projekt CDM Initiative Bayern gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Der
Verband bildet eine Schnittstelle zwischen Unternehmen, Politik, Behörden und anderen Verbänden. Ein kompeten-
tes Netzwerk an Fachkräften und Experten steht für alle Problemstellungen zur Verfügung.
Emissionsminderungsprojekte sind eine Marktchance für Unternehmen. Nutzen Sie sie!
Angelika Ulrich Dr. Tina Knispel
Geschäftsführerin Projektmanagerin
co2ncept plus – Verband der Wirtschaft Transferstelle Internationaler Emissionshandel
für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. Hessen – Focal point CDM /JI
HA Hessen Agentur GmbH
Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Vorwort
Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Marktchancen für Umwelttechnologie-Unternehmen
www.co2ncept-plus.de
www.hessen-agentur.de
Inhaltsübersicht
1. Vorbemerkung 1
2. Die häufi gsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen 2
2.1 Clean Development Mechanism (CDM) 2
FAQ 1 Wofür steht „CDM“? 2
FAQ 2 Was sind die Ziele des CDM? 2
FAQ 3 Für welche Unternehmen ist das Thema relevant? 2
FAQ 4 Welche Vorteile können Unternehmen durch CDM haben und welche
Erlöse lassen sich erzielen? 3
FAQ 5 Welchen Aufwand verursacht die Anerkennung eines Projekts als CDM? 4
FAQ 6 Welche Risiken sind mit CDM-Projekten verbunden? 5
FAQ 7 Wodurch wird der Rahmen des CDM festgelegt? 5
FAQ 8 Wie lässt sich der CDM im EU-Emissionshandel nutzen? 6
FAQ 9 Was sind die wichtigsten Kriterien für CDM-Projekte? 7
FAQ 10 Welche Treibhausgase sind relevant? 8
FAQ 11 Wie ist der grobe Ablauf von CDM-Projekten? 9
FAQ 12 Gibt es Erleichterungen für kleine CDM-Projekte? 9
FAQ 13 Wer ist an einem CDM-Projekt beteiligt? 10
FAQ 14 Können Emissionsminderungen aus bereits bestehenden Anlagen nachträglich
zertifi ziert werden? 10
FAQ 15 Welche Länder kommen als CDM-Gastgeberländer in Frage? 10
FAQ 16 Wie ist der aktuelle Stand der internationalen Umsetzung des CDM? 11
FAQ 17 Wie ist die geografi sche Verteilung der Gastgeberstaaten von CDM-Projekten? 12
FAQ 18 Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für CDM-Projekte mit deutscher Beteiligung? 13
FAQ 19 Welche Ergebnisse brachte die Klimakonferenz in Kopenhagen in Bezug auf CDM und JI? 13
2.2 Joint Implementation (JI) 14
FAQ 20 Was unterscheidet CDM eigentlich von Joint Implementation (JI)? 14
FAQ 21 Welche Behörde ist in Deutschland für JI und CDM zuständig? 15
FAQ 22 Was sind programmatische Klimaschutzprojekte (PoAs) und kann dieser Projektansatz
auch in Deutschland genutzt werden? 15
2.3 Sonstiges 15
FAQ 23 Was ist mit „Senken-Projekten“ gemeint? 15
FAQ 24 Wie können die Gutschriften, die aus CDM-Projekten erzeugt werden, noch verwendet
werden? 16
FAQ 25 Welche Alternativen gibt es für ein Projekt, das nicht als CDM oder JI durchgeführt werden
kann? 16
FAQ 26 Welche CO2-Zertifi kate können für Maßnahmen zur Klimaneutralität eingesetzt werden? 17
3. Die unterschiedlichen CDM-Projektkategorien 18
Inhaltsübersicht
4. Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf CDM 20
Schritt I Vorprüfung einer Projektidee (Kurzcheck) 20
Schritt II Projektdesign – Erstellung des Project Design Document (PDD) 22
Schritt III Zustimmung der beteiligten Staaten 23
Schritt IV Von Validierung bis Registrierung 23
Schritt V Projektumsetzung, Monitoring & Reporting 24
Schritt VI Von Verifi zierung bis Ausgabe der CERs 24
Schritt VII Verwertung der CERs 24
5. Spezifi sche JI-Anforderungen 25
5.1 „Track 1“-Verfahren 25
5.2 „Track 2“-Verfahren 26
6. Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven 27
6.1 Aus Sicht eines akkreditierten Zertifi zierungsunternehmens 27
6.2 Aus Sicht eines Projektentwicklers 30
7. Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern 32
7.1 Joint Implementation Modellprojekt Hessen (JIM.Hessen) 32
7.2 CDM Initiative Bayern 33
Anhang CDM-Projektkategorien mit Projektbeispielen 36
Kategorie 1 Energieerzeugung (aus regenerativen und nichtregenerativen Quellen) 36
Kategorie 2 Energieverteilung 39
Kategorie 3 Energienachfrage 39
Kategorie 4 Verarbeitende Industrie 40
Kategorie 5 Chemische Industrie 41
Kategorie 6 Baugewerbe 42
Kategorie 7 Transport (Verkehr) 42
Kategorie 8 Bergbau und Mineralindustrie 43
Kategorie 9 Metallherstellung 44
Kategorie 10 Flüchtige Emissionen von Brennstoffen (fest, fl üssig, gasförmig) 45
Kategorie 11 Flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFC und SF6 46
Kategorie 12 Lösemittelgebrauch 46
Kategorie 13 Abfallbehandlung und -entsorgung 47
Kategorie 14 Aufforstung und Wiederaufforstung 48
Kategorie 15 Landwirtschaft 48
Glossar 50
Links & Literaturtipps 57
Impressum 59
co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
HA Hessen Agentur GmbH
1
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Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Das Kyoto-Protokoll, in Kraft seit dem 16. Februar 2005, stellt weltweit den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag
zur Eindämmung des Klimawandels dar. Es verpfl ichtet die beteiligten Industriestaaten, den Ausstoß klimaschädlicher
Gase bis 2012 um fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Europäische Union hat sich zu einer Reduktion um
acht Prozent verpfl ichtet. Darüber hinaus hat sich die Europäische Union Ende 2007 im Rahmen einer freiwilligen Selbst-
verpfl ichtung zum Ziel gesetzt, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990
zu mindern. Sie kann dieses Reduktionsziel sowohl durch nationale Maßnahmen der Mitgliedsstaaten als auch durch
gemeinsame EU-Maßnahmen erreichen. Die wichtigste gemeinsame Klimaschutzmaßnahme ist derzeit das am
01. Januar 2005 eingeführte europäische Emissionshandelssystem für Unternehmen. Dieses System verpfl ichtet die
Anlagenbetreiber der einbezogenen Branchen zur Reduktion ihrer CO2-Emissionen. Es bietet eine wirtschaftliche Basis,
um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der
(Handels-)Markt bestimmt. In der Folge fi ndet Klimaschutz dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht
werden kann. Das ermöglicht gleichermaßen ökologisch wirksames und ökonomisch effi zientes Handeln.
Das Kyoto-Protokoll erlaubt den Industriestaaten zur Erfüllung der Reduktionsverpfl ichtungen die Nutzung der soge-
nannten „fl exiblen Mechanismen“ Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM). Dabei handelt
es sich um Emissionsminderungsprojekte in Industriestaaten (JI) sowie Entwicklungs- und Schwellenländern (CDM).
Die erzielten Emissionsminderungen werden in Emissionsgutschriften umgewandelt und können auf Emissionsreduk-
tionsverpfl ichtungen angerechnet werden. JI- und CDM-Projekte sind für alle sechs vom Kyoto-Protokoll erfassten
Treibhausgase möglich.
Die „Linking Directive“ der Europäischen Union ermöglicht Anlagenbetreibern, die am europäischen Emissionshandel
teilnehmen, einen Teil ihrer Klimaschutzverpfl ichtungen in der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) und in der
dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) durch Emissionsgutschriften aus CDM- und JI-Projekten zu erfüllen.
Relevanz
Relevant ist dieses Thema für alle Unternehmen, die Treibhausgasemissionen vermeiden möchten, selber verursachen
oder klimafreundliche Technologien entwickeln und anbieten. Die beschriebenen Praxistipps beziehen sich schwer-
punktmäßig auf den Mechanismus CDM, wobei zusätzlich auf die Unterschiede zum JI hingewiesen wird.
Inhalt
Folgendes wird dargestellt:
Hintergrund und Rahmenbedingungen für CDM-Projekte (Kapitel 2)
Kriterien zur Bewertung der Projektkategorien (Kapitel 3)
Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf CDM (Kapitel 4)
Spezifi sche JI-Anforderungen (Kapitel 5)
Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven (Kapitel 6)
Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern (Kapitel 7)
Die relativ häufi ge Verwendung englischer Fachbegriffe lässt sich kaum vermeiden, da sie in Fachveröffentlichungen
und Vorträgen weit verbreitet sind.
Grenzen dieser Broschüre
Das Regelwerk für die Mechanismen JI und CDM ist häufi gen Änderungen unterworfen, weshalb eine abschließende
Darstellung aller Aspekte des JI und CDM auch bei größten Anstrengungen nicht möglich ist. Diese Praxistipps sollen
vielmehr potenziellen Projektträgern ein Gefühl für die besonderen Eigenschaften, Zusammenhänge und Funktions-
weisen des CDM und JI geben. Diese ermöglichen die selbstständige Durchführung der ersten Prüfschritte. Für einen
vertieften Einstieg in den Projektzyklus bedarf es jedoch stets einer detaillierten, einzelfallspezifi schen Prüfung.
1. Vorbemerkung
2
co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
HA Hessen Agentur GmbH
3
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Die häufi gsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
2.1 Clean Development Mechanism (CDM)
FAQ 1 Wofür steht „CDM“ ?
Das Kürzel CDM steht für Clean Development Mechanism (zu deutsch: Mechanismus für umweltverträgliche Ent-
wicklung). Projekte, die in Entwicklungs- oder Schwellenländern zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen
führen, können unter bestimmten Voraussetzungen als CDM-Projekte registriert werden. Die realisierten Emissions-
minderungen können staatlichen oder privaten Investoren in Form von Emissionsgutschriften gutgeschrieben werden.
Diese Gutschriften, sog. „zertifi zierte Emissionsreduktionen“ (Certifi ed Emission Reductions – CERs), sind werthaltig
und handelbar, das heißt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Die Einheit ist eine Tonne Kohlendioxidäquivalent
(t CO2e).
FAQ 2 Was sind die Ziele des CDM?
Der CDM wird in Artikel 12 des Kyoto-Protokolls defi niert. Danach verfolgen die in Entwicklungs- und Schwellen-
ländern durchgeführten CDM-Projekte zwei Ziele:
1. Das Gastgeberland (also das Entwicklungs- bzw. Schwellenland) dabei zu unterstützen, eine nachhaltige
Entwickung zu erreichen.
2. Die Erzeugung von Emissionsgutschriften (CERs), die von den Investorländern (d. h. den Industrieländern)
zur Erfüllung ihrer Verpfl ichtungen genutzt werden können.
Der CDM erhöht somit die Flexibilität der Industrieländer und hilft ihnen, die Kosten bei der Erfüllung ihrer Emissions-
minderungsverpfl ichtung aus dem Kyoto-Protokoll zu verringern.
FAQ 3 Für welche Unternehmen ist das Thema relevant?
CDM ist ein relevantes Thema zum einen für alle Unternehmen, die mit effi zienten, innovativen und / oder emissions-
mindernden Technologien zu tun haben. Dies gilt für Technologieanbieter und Projektentwickler genauso wie für Investoren
und Geldgeber. Die Relevanz ist zunächst davon unabhängig, ob ein Unternehmen selber vom EU-Emissionshandel
erfasst ist oder nicht. Zum anderen kommt die Beteiligung an einem CDM-Projekt über den reinen Kauf der Emissions-
gutschriften vor allem für jene Unternehmen in Frage, für die Emissionsbegrenzungen durch den EU-Emissionshandel
gelten. Abbildung 1 zeigt mögliche Beteiligte und deren Rolle im Rahmen eines CDM-Projekts.
2. Die häufi gsten Fragen (FAQ) zu den
projektbasierten Mechanismen
Abbildung 1: Mögliche Beteiligte eines CDM-Projekts
1 RICHTLINIE 2003/87/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 2003 über ein System für den
Handel mit Treibhausgasemissionszertifi katen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates geändert
durch Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009.
2 http://www.dehst.de/cln_006/nn_476146/DE/Emissionshandel/Gesetze_20und_20Verordnungen/Gesetze_20und_20Verordnungen.
html?__nnn=true
In Deutschland sind ca. 450 Unternehmen mit 1.942 Anlagen vom EU-Emissionshandel betroffen. Diesen wurden
für den Zeitraum 2008 bis 2012 Emissionsberechtigungen in Höhe von insgesamt jährlich knapp 388,6 Mio. t CO2
zugeteilt. Ab dem Jahr 2012 werden zusätzlich der Flugverkehr und ab 2013 weitere Branchen in den Europäischen
Emissionshandel aufgenommen. Außerdem kommen ab 2013 neben dem bisher erfassten Treibhausgas CO2 wei-
tere Treibhausgase hinzu. Daher erhöht sich ab 2012 die Anzahl der betroffenen Unternehmen und Anlagen erheb-
lich. Für die dritte Handelsperiode (2013 bis 2020) wird sich die anteilige Zuteilungsmenge reduzieren, da die EU-
Kommission ein Minderungsziel von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 vorgegeben hat. Die EU-Kommission veröffent-
licht bis 30. Juni 2010 die absolute gemeinschaftsweite Menge der Zertifi kate für 2013 und bis 30. September 2010
die Zuteilungsmengen.1
Der CDM ist vor allem für diejenigen Unternehmen interessant, die Exportmärkte in Schwellen- und Entwicklungs-
ländern erschließen möchten. Durch den JI-Mechanismus können in ähnlicher Art und Weise Emissionsminderungen
in Industrieländern und den osteuropäischen Ländern kofi nanziert werden. Nach aktuellem Stand sind für JI-Projekte
Ausschüttungen von CO2-Zertifi katen nur bis zum 31. Dezember 2012 möglich, da dann das Kyoto-Protokoll aus-
läuft. Mit Abschluss eines Nachfolgeabkommens ist aber mit der Weiterführung von JI-Projekten zu rechnen (siehe
FAQ 27).
FAQ 4 Welche Vorteile können Unternehmen durch CDM haben und welche Erlöse lassen sich erzielen?
Die Möglichkeit CDM-Projekte durchzuführen oder daran beteiligt zu sein, haben zum einen Unternehmen, die am
EU-Emissionshandel teilnehmen müssen, zum anderen aber auch alle anderen natürlichen und juristischen Personen
des privaten und öffentlichen Rechts (siehe Defi nition Projektträger in § 2 Nr. 11 Projekt-Mechanismen-Gesetz – Pro-
MechG2). Generell bietet CDM für Unternehmen eine Reihe von Chancen:
Generierung verwertbarer, handelbarer, kostengünstiger Emissionsgutschriften für die Deckung des eigenen
Bedarfs im EU-Emissionshandel oder zum Verkauf.
Unterstützung anderer Unternehmensziele wie z. B. die Erschließung neuer Märkte, Kundengewinnung und
-bindung, Vermarktung innovativer Technologien, Steigerung der Projektrendite und Sicherung von Wettbewerbs-
vorteilen.
Auch in einem frühen Projektstadium, in dem tatsächlich noch keine Emissionsgutschriften erzeugt wurden, können
bereits Erlöse gesichert werden. Dies kann durch den Verkauf zukünftiger Emissionsgutschriften als Termingeschäft
(Forward) erfolgen, d. h. der Projektträger sichert dem Käufer die Lieferung einer bestimmten Menge CERs zu einem
bestimmten Preis und späteren Zeitpunkt zu. Die Preise liegen für Lieferung in 2012 in der Größenordnung zwischen
8 und 11 Euro / CER-Forward. Sie sind umso niedriger, je höher die Risiken für den Käufer sind.
Wenn die Emissionsgutschriften ausgegeben sind, dann können diese über den Spothandel verkauft werden. Der
Spothandel ist ein Kurzfristgeschäft, bei dem die physische Lieferung der Emissionszertifi kate in einem Zeitraum
von ein bis zwei Tagen erfolgt. Von November 2009 bis März 2010 lagen die Preise für EUAs an der Börse München
(www.greenmarket-exchange.com) und der EEX in Leipzig (www.eex.de) zwischen 12 und 15 Euro, für CERs zwi-
schen 11 und 14 Euro.CDM-
Projekt
Technologie-
anbieter
Bank
Fremdkapital
Investor
Eigenkapital
CER-
Käufer
CDM-
Projektentwickler
Finanzierung
TechnologieCERs
Geld
Projektmanagement
Investition
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Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
FAQ 5 Welchen Aufwand verursacht die Anerkennung eines Projekts als CDM?
Zum monetären Aufwand zählen im Wesentlichen die sog. „Transaktionskosten“, die sich in interne und externe Auf-
wendungen wie Informations-, Such-, Verhandlungs-, Projektentwicklungs-, Validierungs-, Monitoring-, Verifi zierungs-
und Durchsetzungskosten aufteilen. In Abhängigkeit von der Größe und Komplexität des CDM-Projekts liegen die
CDM-spezifi schen Transaktionskosten in einer Größenordnung zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Der Großteil dieser
Kosten fällt in der Projektentwicklung an. Allerdings gibt es wesentliche Kostentreiber, wie die Entwicklung einer Me-
thodologie, welche die Transaktionskosten steigen lassen. Bei der Verwendung einer genehmigten Methodologie
sinken die Projektkosten erheblich, da die Entwicklungskosten für die Methodologien nicht mehr anfallen. Gab es 2005
nur 23 genehmigte Methodologien, waren es im März 2010 149 genehmigte Methodologien. Besonders schwer ein-
zuschätzen ist der Verhandlungsaufwand mit den Projektbeteiligten. Dies gilt insbesondere für die zu beteiligenden
staatlichen Stellen, da die nationalen Verfahrensvorschriften und Kriterienkataloge im Entwicklungsstand sehr unter-
schiedlich ausgestaltet sind. In Einzelfällen kann ein extremer Verhandlungsaufwand zu einer Verdoppelung der Trans-
aktionskosten führen.
Generell lässt sich feststellen, je weniger Partner zu koordinieren sind, desto geringer ist der zeitliche wie monetäre
Aufwand.
Die Registrierungsgebühren3 fallen in Abhängigkeit der Minderungsmenge und bezogen auf den Durchschnitt des
Anrechnungszeitraums an:
0,10 US$ pro CER für die ersten 15.000 CERs eines Jahres,
0,20 US$ pro CER für alle weiteren.
Die maximale Registrierungsgebühr beträgt 350.000 US$. Derart hohe Gebühren sind nur in seltenen Fällen gege-
ben, wenn die Projekte sehr große Minderungsziele haben; zum Beispiel bei Minderungen von Industriegasen mit
sehr großen Emissionsfaktoren (siehe FAQ 10). Für Projekte mit Minderungsmengen unter 15.000 t CO2e entfallen
die Registrierungsgebühren. Wird ein Projekt doch nicht registriert, werden Gebühren, die über 30.000 US$ hinaus
gehen, zurück erstattet. Die Registrierungsgebühren werden später bei der Ausgabe der Emissionsgutschriften auf
die dann fälligen Gebühren angerechnet (siehe Kapitel 4, Schritt IV).
Auch die zuständigen Stellen der beteiligten Staaten erheben häufi g Gebühren. In Deutschland gibt es hierfür die
Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV). Gebühren werden für die Ausstellung eines Befürwor-
tungsschreibens oder die Erteilung eines Zustimmungsschreibens (siehe Kapitel 4, Schritt III) in Höhe von 20 bis
600 Euro erhoben, je nach Größenordnung der Emissionsminderungen und Umfang des Projekts.
Der zeitliche Aufwand, der mit der Unterstützung von CDM-Projekten einhergeht, ist detaillierter in Kapitel 4 (Schritt II)
und Kapitel 6 dargelegt.
3 „Additional guidance related to the registration fee for the proposed clean development mechanism project activities“, Annex 35,
EB 23
FAQ 6 Welche Risiken sind mit CDM-Projekten verbunden?
Neben den üblichen Risiken eines konventionellen Auslandsprojekts bestehen bei einem CDM-Projekt zusätzliche
Risiken sowohl auf der Kosten- wie auch auf der Ertragsseite.
Risiken auf der Kostenseite von CDM-Projekten:
Hier besteht das Risiko erhöhter Transaktionskosten aufgrund unerwartet umfangreicher Nachweis- und Berichts-
pfl ichten durch Neuregelungen des CDM-Exekutivrats (Executive Board – EB) oder einzelner beteiligter Länder.
Risiken auf der Ertragsseite von CDM-Projekten:
Wesentlich für den monetären Nutzen der CDM-Anerkennung sind Anzahl und Wert der Emissionsgutschriften.
Anzahl der CERs: Sie hängt von den Baseline- und den Projektemissionen ab. Baseline-Risiken sind z. B. davon ab-
hängig, wie projektspezifi sch eine Baseline erstellt wird und ob sie während der Laufzeit des CDM-Projekts an
neue Entwicklungen angepasst werden muss. Die Projektemissionen können insbesondere aufgrund eines ande-
ren Produktionsniveaus oder veränderter Emissionsfaktoren höher oder niedriger als erwartet ausfallen.
Wert der CERs: Der künftig erwartete Marktpreis von CERs (siehe auch FAQ 4) ist mit erheblichen Risiken behaftet.
Der Preis hängt von einer Vielzahl von Marktfaktoren ab, z. B. wie viele Emissionszertifi kate Russland und andere
osteuropäische Länder auf den internationalen Markt bringen und wie andere Emissionshandelssysteme z. B. in
Australien oder den USA ausgestaltet sind. Der Bedarf an CERs wird auch durch die Nachfrage des freiwilligen
Marktes bestimmt (siehe FAQ 24).
FAQ 7 Wodurch wird der Rahmen des CDM festgelegt?
Der rechtliche Rahmen für CDM-Projekte wird im Wesentlichen durch das Kyoto-Protokoll (1997), die nachfolgen-
den Beschlüsse der Konferenzen der Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (vor allem die sog. Marrakesh
Accords 2001) sowie die laufenden Entscheidungen des CDM-Exekutivrats bestimmt (siehe www.unfccc.int). Der
CDM-Exekutivrat beaufsichtigt die Umsetzung des CDM.
Da die Teilnahme am CDM eine freie Entscheidung jedes einzelnen Landes darstellt, sind zudem die jeweiligen natio-
nalen Regelungen zu beachten. Diese können z. B. eine Negativ- oder Positivliste bestimmter Projekttypen beinhalten,
bestimmte Vorgehensweisen oder Formatvorlagen vorschreiben und zusätzliche Anforderungen sowie Gebühren
festlegen. In Deutschland ist hierfür das ProMechG relevant. Darin wird auch die Verwendung der Gutschriften im
EU-Emissionshandel geregelt.
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Die häufi gsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
FAQ 8 Wie lässt sich der CDM im EU-Emissionshandel nutzen?
Die Verbindung dieser beiden Systeme (vgl. Tabelle 1) erfolgt durch die EU Linking Directive aus dem Jahr 2004, die
den Rahmen für die Verwendung von Emissionsgutschriften aus CDM- und JI-Projekten zur Erfüllung der Minderungs-
pfl ichten im EU-Emissionshandel ab 2005 bildet. Die Umsetzung der EU Linking Directive in nationales Recht erfolgte
in Deutschland durch das ProMechG. Gutschriften aus CDM-Projekten können demnach seit 2005 gleichwertig
mit EU-Emissionsrechten (European Allowances – EUA) zur Abdeckung von CO2-Emissionen verwendet werden.
Die Verwendung von CDM-Gutschriften in der zweiten (2008 bis 2012) und dritten (2013 bis 2020) Handelsperiode
wurde mit der Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vom 23. April 2009 neu geregelt. Für Deutschland gilt,
dass ein Unternehmen seine Minderungspfl ichten von 2008 bis 2012 mit bis zu 22 Prozent seiner zugeteilten Menge
an EUAs mit CDM-Gutschriften erfüllen kann. Dieses CER-Kontigent ist auf die Periode 2013 bis 2020 übertragbar.4
Dies entspricht in etwa einem Gesamtvolumen von 450 Mio. t CO2, bzw. jährlich etwa 35 Mio. t CO2 (2008 bis 2020).
Basis dieser Begrenzung bildet das Ziel der EU, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent
zu senken. Bei einer Erhöhung des Emissionsminderungsziels auf 30 Prozent kann davon ausgegangen werden,
dass ein Teil der zusätzlichen Minderungsleistung durch Emissionsgutschriften abgedeckt werden kann.
Tabelle 1: Gegenüberstellung EU-Emissionshandel – CDM /JI-Auslandsprojekte
EU-Emissionshandel CDM /JI-Auslandsprojekte
Verpfl ichtend für erfasste Anlagen Freiwillige Option für alle
Nur innerhalb der EU 25 In allen Kyoto-Protokoll-Staaten
Nur CO2
(ab 2013 alle Kyoto-Treibhausgase)
Alle Kyoto-Treibhausgase
„Cap & Trade“
Verteilungskonfl ikt!
„Baseline & Credit“
Zusätzlichkeit!
Emissionsminderungen in erfassten Anlagen führen
automatisch zu freiwerdenden Emissionsrechten (EUA)
Verfahren für Bestimmung, Nachweis und Zertifi zierung
von Emissionsminderungen (CER, ERU)
4 Artikel 11a (8) der RICHTLINIE 2003/87/EG geändert durch Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 23. April 2009 in Verbindung mit § 18 Zuteilungsgesetz (ZuG) 2012
FAQ 9 Was sind die wichtigsten Kriterien für CDM-Projekte?
Die Kriterien ergeben sich aus den Marrakesh Accords von 2001 (http://unfccc.int/cop7) sowie insbesondere aus den
Entscheidungen des CDM-Exekutivrats (http://cdm.unfccc.int/EB/index.html) und den jeweiligen nationalen Vorgaben.
Bei allen CDM-Projektideen kommt es entscheidend auf den Zusätzlichkeitsnachweis der Emissionsminderungen
an, die sog. „Additionality“. Ein Projekt ist dann „zusätzlich“ im Sinne des Kyoto-Protokolls, wenn die Emissionen
nach Durchführung des Projekts geringer sind als die Emissionen, die ohne das Projekt abgegeben würden. Weitere
Vorgabe ist, dass die Maßnahme zur Emissionsminderung ohne die Kofi nanzierung von CERs nicht erfolgt wäre. Min-
derungsmaßnahmen, die aufgrund von bestehenden nationalen Umweltbestimmungen erforderlich sind, erfüllen das
Kriterium der Zusätzlichkeit grundsätzlich nicht.
Tipp: Die aktuellste Version 5.2 des Leitfadens der Zusätzlichkeit wurde in der 39. Sitzung des CDM-Exekutivrats
verabschiedet und kann unter http://cdm.unfccc.int/methodologies/PAmethodologies/tools/am-tool-01-v5.2.pdf
abgerufen werden.
Durch den Anreiz der Emissionsgutschriften sollen bisher ungenutzte Emissionsminderungspotenziale erschlossen
werden. Eine Überschneidung mit Projekten, die auch ohne den Anreiz der Vergabe von Emissionsgutschriften durch-
geführt werden („business as usual“), soll vermieden werden. Über den „business as usual“-Fall hinausgehende
Minderungsmaßnahmen werden daher als „zusätzlich“ bezeichnet. Der Nachweis der Zusätzlichkeit erfolgt durch die
Konstruktion eines Referenzfallszenarios (Baseline), der den „business as usual“-Fall widerspiegelt. Durch einen Ver-
gleich der erwarteten Projekt-Emissionen mit denen des Referenzfallszenarios kann dann die durch das CDM-Projekt
erreichte Emissionsminderung berechnet werden (vgl. Abbildung 2). Hierbei kann sowohl von Emissionsminderungen
(t CO2e pro Jahr) aus einem gleichbleibenden als auch aus einem steigenden Verlauf der Baseline-Emissionen ausge-
gangen werden. Entscheidend ist, dass der Verlauf von Baseline- als auch Projekt-Emissionen ausreichend begrün-
det werden kann.
Abbildung 2: Schematische Darstellung der „Zusätzlichkeit“ von Emissionsminderungen
ZusätzlichkeitEmissionsminderung
Baseline-Emissionen
Projektdurchführung
Zeit [Jahr]
Emissionen[t CO2e pro Jahr]
BisherigeEmissionen
Projekt-Emissionen
ZusätzlichkeitEmissionsminderungBaseline-Emissionen
Zeit [Jahr]
Bisherige
EmissionenProjekt-Emissionen
Projektdurchführung
Emissionen[t CO2e pro Jahr]
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Tabelle 2: Treibhausgaspotenzial (GWP) der im Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase mit Quellen
Treibhausgase GWP 5 Quellen
Kohlendioxid (CO2) 1 fossile Brennstoffe, Zementproduktion, Entwaldung
Methan (CH4) 21 Viehzucht, Biomasse, Deponiegas, Reisanbau,
Transport & Förderung fossiler Energieträger
Lachgas (N2O) 310 Dünger, fossile Brennstoffe, Verbrennungsprozesse fossiler
Brennstoffe, Landnutzungsänderungen
Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs) 140 – 11.700 Kühlmittel, Lösungsmittel, Löschmittel
Perfl uorierte Kohlenwasser-
stoffe (PFCs)
6.500 – 9.200 Aluminiumproduktion, Halbleiterproduktion
Schwefelhexalfl uorid (SF6) 23.900 Hochspannungsanlagen, Schallschutzfenster, Autoreifen
FAQ 11 Wie ist der grobe Ablauf von CDM-Projekten?
Das vorgeschriebene Vorgehen im Rahmen eines CDM-Projekts umfasst im Wesentlichen die Schritte Projektdesign,
Genehmigung, Validierung & Registrierung, Umsetzung & Monitoring, Verifi zierung & Zertifi zierung sowie die Ausgabe
der Emissionsgutschriften. Die einzelnen Schritte inklusive einer Vorprüfung und der Verwertung der Gutschriften
werden ausführlich in Kapitel 4 dargestellt.
Für die Schritte bis zur Registrierung ist dabei mindestens ein halbes Jahr anzusetzen und diese sollten begleitend zur
sonstigen Projektplanung erfolgen. Muss erst eine neue Methodologie genehmigt werden, so verlängert sich diese
Phase mindestens um ein weiteres halbes Jahr.
FAQ 12 Gibt es Erleichterungen für kleine CDM-Projekte?
Für kleine CDM-Projekte (sog. „small-scale“ CDM-Projekte) gelten vereinfachte Modalitäten und Verfahren hinsichtlich
der Anwendung von Methodologien und dem Nachweis der Zusätzlichkeit. CDM-Projekte, die unter den folgenden
Obergrenzen liegen, gelten als kleines CDM-Projekt:
Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien bis 15 MW Kapazität
Projekte zur Verbesserungen der Energieeffi zienz bis 60 GWh pro Jahr
Sonstige Emissionsminderungsprojekte mit direkten Projektemissionen unter 15.000 t CO2e pro Jahr und
Emissionsminderungen bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr
Aufforstungsprojekte mit einer Netto-CO2-Speicherung unter 16.000 t pro Jahr
Alle anderen CDM-Projekte gelten als große CDM-Projekte („large-scale“ CDM-Projekte).
Das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ gewährleistet, dass nur solche Projektvorhaben durch die Ausgabe von CERs unter-
stützt werden, deren Implementierung allein aufgrund der aus den CERs resultierenden Kofi nanzierung erfolgt. Daraus
folgt, dass die Projekte nicht zwingend einen monetären Verlust oder eine schlechte Rentabilität ausweisen müssen,
um den Zusätzlichkeitsnachweis zu erbringen. Nur in Ausnahmefällen wird ein Projekt mit schlechter Rentabilität durch
die Anerkennung als CDM-Projekt hochrentabel. Vielmehr müssen bei bereits guter Rentabilität eines Projekts andere
Barrieren nachgewiesen werden, welche die Durchführung behindern (z. B. attraktives Alternativprojekt, erstes Projekt
dieser Art in diesem Land, etc.).
Für die Erstellung der Baseline sowie für die Überwachung der Emissionsminderungen (Monitoring) müssen die
Projektteilnehmer nach einem anerkannten Verfahren vorgehen, d. h. eine genehmigte „Methodologie“ verwenden.
Tipp: Bei der Entwicklung der Baseline sollte stets der damit verbundene Monitoringaufwand bedacht werden.
Wird das Projekt als Ganzes durchdacht, so kann die Anwendung der Methodologie optimiert werden.
Für verschiedene Projektkategorien und -arten gibt es einen wachsenden Katalog solcher Methodologien (siehe
http://cdm.unfccc.int/methodologies), die jeweils an bestimmte Anwendbarkeitsvoraussetzungen geknüpft sind. Gibt
es für die CDM-Projektidee noch keine genehmigte Methodologie, so muss anhand bestimmter Vorgaben eine Metho-
dologie entwickelt werden. Dies erhöht den Projektentwicklungsaufwand allerdings erheblich. Die beim CDM-Exe-
kutivrat eingereichten und durch ihn anerkannten Methodologien sind für jedermann frei zugänglich und verwendbar.
FAQ 10 Welche Treibhausgase sind relevant?
Gegenstand eines CDM-Projekts kann die Emissionsminderung eines oder mehrerer der folgenden, im Kyoto-Protokoll
erfassten Treibhausgase sein: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Teilhalogenierte Fluorkohlen-
wasserstoffe (Hydrofl uorocarbons – HFCs), Perfl uorierte Kohlenwasserstoffe (Perfl uorocarbons – PFCs), und Schwefel-
hexafl uorid (SF6).
Diese Gase tragen in unterschiedlicher Stärke zum Treibhauseffekt bei. Sie werden gemäß ihrem Treibhauspotenzial
(englisch: Global Warming Potential – GWP) bei einem Zeithorizont von hundert Jahren bezogen auf CO2 gewichtet.5
Die Maßeinheit für alle Gase ist daher eine t CO2e. Das heißt z. B. 1 t CH4 = 21 t CO2e.
5 Quelle der GWP: IPCC, Fourth Assessment Report, Technical Summary, p. 33 – 34, 2007
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FAQ 13 Wer ist an einem CDM-Projekt beteiligt?
Neben den üblichen Projektbeteiligten sind bei einem CDM-Projekt zusätzlich folgende Institutionen relevant:
Projektteilnehmer (Project Participants): Der oder die Projektteilnehmer werden in den Projektunterlagen explizit
benannt. Sie tragen die technische Verantwortung für das CDM-Projekt oder sind als Investor daran beteiligt. Die
entstehenden Gutschriften werden unter allen Projektteilnehmern verteilt, d. h. bei der CER-Ausgabe muss unter
allen in den Projektunterlagen aufgeführten Projektteilnehmern eine Einigung über die Art der Ausschüttung gege-
ben sein. In der Regel gibt es einen Projektteilnehmer vor Ort und einen aus einem Industrieland. Gibt es Letzte-
ren nicht, so spricht man von unilateralen CDM-Projekten. In der Regel lassen sich die Projektteilnehmer von auf
CDM spezialisierte Beratungsunternehmen unterstützen.
Sachverständige Stellen, sog. Zertifi zierungsgesellschaften (Designated Operational Entity – DOE): Diese Stellen
sind für die Validierung und Verifi zierung eines CDM-Projekts zuständig. Sie müssen vom CDM-Exekutivrat akkre-
ditiert und bekannt gegeben worden sein und werden vom Projektträger beauftragt.
CDM-Exekutivrat (inkl. nachgeordneter Gremien, z. B. Methodology Panel):
Der CDM-Exekutivrat ist das zentrale Gremium. Ihm obliegt die Aufsicht über den CDM. Er selbst untersteht
der Weisungsbefugnis und Leitung der Konferenz der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls. Detailfragen, z. B.
methodischer Art, werden in untergeordneten Gremien bearbeitet. Schnittstelle zwischen Projektträger und CDM-
Exekutivrat ist die beauftragte sachverständige Stelle.
Zuständige nationale Behörden (Designated National Authority – DNA): Einem CDM-Projekt müssen die zuständi-
gen nationalen Behörden sowohl des Gastgeberstaates (Staat, auf dessen Staatsgebiet das CDM-Projekt durch-
geführt werden soll) als auch des Investorstaates (Staat, der das Projekt für den ersten Käufer der Gutschriften
genehmigt) zustimmen.
FAQ 14 Können Emissionsminderungen aus bereits bestehenden Anlagen nachträglich zertifi ziert werden?
In der Regel ist das nicht möglich. Aufgrund der Anforderung der Zusätzlichkeit von Emissionsminderungen können in
der Regel nur Projekte als CDM anerkannt werden, die noch nicht realisiert sind. Läuft eine Anlage bereits, so ist sie
zumeist bereits als Referenzfallszenario anzusehen.
FAQ 15 Welche Länder kommen als CDM-Gastgeberländer in Frage?
CDM-Projekte können in jedem Land durchgeführt werden, das
nicht im Annex I der Klimarahmenkonvention aufgeführt ist (sog. Nicht-Annex I-Länder, siehe http://unfccc.int/
essential_background/convention/background/items/2853.php) und
das Kyoto-Protokoll ratifi ziert hat (http://unfccc.int/kyoto_protocol/status_of_ratifi cation/items/2613.php).
Das Land kann aber nach eigenem Ermessen bestimmte Projekttypen oder gar den CDM generell ausschließen.
Tipp: Die nationalen CDM-Regelungen sollten frühzeitig im Projektzyklus geprüft werden. Geeignete Ansprech-
partner sind die jeweils zuständigen nationalen Stellen (siehe http://cdm.unfccc.int/DNA/index.html).
FAQ 16 Wie ist der aktuelle Stand der internationalen Umsetzung des CDM?
Bis zum 04. März 2010 wurden rund 2.100 CDM-Projekte vom CDM-Exekutivrat registriert. Folgende Projekttypen
sind dabei vertreten (Prozentanteil nach Projektanzahl):
60 Prozent im Bereich Erneuerbare Energien; Energieerzeugung aus folgenden Quellen: Wasserkraft, Windkraft,
Solarenergie, Geothermie, Gezeitenkraft, Biomasse, Bio- und Deponiegas, Steigerung der Effi zienz in kohlegefeu-
erten Kesseln, sowie Abwärmenutzung und Kraft-Wärme-Kopplung
18,00 Prozent im Bereich Abfallbehandlung und -entsorgung (inkl. Abwassermanagement)
5,30 Prozent im Bereich Vermeidung fl üchtiger Emissionen aus Brennstoffen (fest, fl üssig, gasförmig)
4,90 Prozent im Bereich Landwirtschaft
4,80 Prozent in der verarbeitenden Industrie
2,50 Prozent im Bereich chemischer Industrie
1,00 Prozent im Bereich Bergbau und Mineralindustrie
0,99 Prozent im Energienachfragebereich
0,87 Prozent aus Minderungen von fl üchtigen Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFC und SF6
0,52 Prozent im Bereich Auf- und Wiederaufforstung
0,28 Prozent im Bereich Metallproduktion
0,08 Prozent im Bereich Verkehr
Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Projektkategorien ist im Anhang zu fi nden.
Ein tabellarischer und tagesaktueller Überblick über den Stand von CDM-Projekten fi ndet sich auf der Website des
UN-Klimasekretariats unter http://cdm.unfccc.int/Statistics.
Aktuell (01. März 2010) sind 114 JI-Projekte registriert. Die meisten (98) dieser Industriestaatenprojekte werden im
vereinfachten Track-1 Verfahren durchgeführt. Auch hier ist der Bereich Erneuerbare Energien mit annähernd 70 Pro-
zent aller registrierten Projekte die wichtigste Kategorie. Auffällig ist der gegenüber dem CDM stark erhöhte Anteil der
chemischen Industrie (13 Prozent).
Eine gute Auswertung der registrierten CDM- und JI-Projekte wird vom UNEP Risoe Centre im monatlichen Turnus
vorbereitet und ist auf deren Website6 abrufbar.
Abhängig von der Projektgröße können bei verschiedenen Projekttypen unterschiedliche Minderungsmengen erwartet
werden. Die Auswertung vom März 2010 von UNEP RISOE zeigt, dass trotz hoher Projektzahlen nur knapp 28 Prozent
der erwarteten CERs aus Erneuerbaren Energien stammen. Aus den relativ wenigen Industriegasprojekten (Kategorie
4, 6, 8, 9, 10 und 11) und Projekten der chemischen Industrie wiederum ist mit mehr als 37 Prozent der jährlichen
Zertifi katfl üsse zu rechnen. Der Grund hierfür liegt darin, dass es sich bei HFCs und SF6 wie auch den N2O-Projekten
um Minderung von Gasen mit hohem bis sehr hohem Treibhauspotenzial handelt (siehe FAQ 10).
Bis März 2010 wurden mehr als 389 Mio. CERs von der UNFCCC an die CDM-Projektträger ausgegeben; hiervon
stammen mit über 75 Prozent der Großteil aus Minderungen im chemischen Bereich (Flüchtige Emissionen aus
Produktion und Nutzung von HFCs und SF6 sowie N2O Emissionen aus Produktionsprozessen). Die entsprechende
Zertifi katemenge aus JI-Projekten liegt bei 5,5 Mio. ERUs (Emission Reduction Units).
6 http://uneprisoe.org/
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Das Volumen der jährlich zu erwartenden CERs und ERUs von bereits registrierten Projekten beträgt für CDM-Projekte
344,9 Mio. Zertifi kate und für JI-Projekte 23,4 Mio. Zertifi kate. Bis Ende 2012 ergeben sich in Summe erwartete
1,74 Mrd. CERs und 106,4 Mio ERUs. Aufgrund der CDM- und JI-Pipeline mit über 4.200 CDM-Projekten und
288 JI-Projekten in Planung könnte die mögliche Zahl der Zertifi kate bis 2012 aus CDM-Projekten auf 2,9 Mrd. und
für JI-Projekte auf 377 Mio. anwachsen.
Für die Umsetzung von CDM-Projekten sind anerkannte Methodologien notwendig, die wie die CDM-Projekte selbst
über die Webseite der UNFCCC eingesehen werden können:
Bis Anfang März 2010 wurden 134 Methodologien für CDM-Projekte genehmigt; darunter 17 konsolidierte,
also für verschiedene Ausprägungen ein und desselben Projekttyps allgemein gültige Methodologien.
Zusätzlich wurden 49 Methodologien für kleine CDM-Projekte („small-scale“ CDM-Projekte) genehmigt;
bis dato wurden 920 kleine CDM-Projekte registriert.
Für Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte sind bis März 2010 neun Methodologien anerkannt worden,
wobei sich zwei konsolidierte Methodologien auf große CDM-Projekte beziehen.
FAQ 17 Wie ist die geografi sche Verteilung der Gastgeberstaaten von CDM-Projekten?
Bis März 2010 wurden die meisten CDM-Projekte in Asien registriert (75 Prozent). Ein weiterer großer Anteil registrier-
ter Projekte ist Lateinamerika und der Karibik zuzuordnen (22 Prozent). Die Gründe für diese regionalen Schwer-
punkte sind neben realisierbaren großen Emissionsminderungspotenzialen vor allem auch eine hohe institutionelle
Entwicklung bezüglich des CDM. In Afrika (2 Prozent) hingegen ist beides insbesondere aufgrund der begrenzten
wirtschaftlichen Entwicklung nicht gegeben. Obwohl die zuständigen staatlichen Institutionen für die Durchführung
von CDM-Projekten teilweise existieren, ist die Situation herausfordernd aufgrund wechselnder Zuständigkeit von
behördlicher Seite oder weil der Projektpartner unerfahren ist. Ähnlich stellt sich die Situation für Projektstandorte in
der Allianz der kleinen Inselstaaten dar. In Europa bieten Bosnien-Herzegowina, Malta, Mazedonien, Moldawien,
Montenegro, Serbien und Zypern als Gastgeberländer CDM-Projektmöglichkeiten an. Die europäischen Länder eignen
sich auch als JI-Gastgeberland. Länder, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifi ziert haben, können sich weder als JI-
noch als CDM-Gastgeberland qualifi zieren (z. B. USA, Stand März 2010).
Der größte Anteil an bisher registrierten Projekten befi ndet sich in China (36 Prozent) und Indien (24 Prozent), gefolgt
von Brasilien (8,2 Prozent) und Mexiko (5,8 Prozent). Alle vier Länder sind Schwellenländer mit relativ hohem Industri-
alisierungsgrad. Hauptziele sind für diese Gastländer neben der Unterstützung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung auch
die Beteiligung und Mitgestaltung an einer internationalen Umweltpolitik. Das Projektverfahren und die Kriterien sind in
diesen Ländern klar strukturiert, wodurch sich die gesamte Projektimplementierung vereinfacht. Die vier Länder haben
die Projektpotenziale früh erkannt und nutzen die Möglichkeiten des CDM wirkungsvoll.
Bei der Betrachtung von jährlichen Minderungsmengen führt China (59 Prozent) die Länderliste sehr deutlich an. Der
Grund hierfür liegt in den großen Minderungspotenzialen (siehe auch FAQ 10) im Bereich von Produktion und Nutzung
von HFCs und SF6 sowie aus N2O-Prozessemissionen. Weitere große Minderungsmengen kommen aus Projekten
in Indien (12 Prozent) und Brasilien (6 Prozent). Nur knapp 2,7 Prozent der Minderung ergibt sich aus der Durchführung
von Projekten in Mexiko.
FAQ 18 Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für CDM-Projekte mit deutscher Beteiligung?
Die nationale Umsetzung der EU Linking Directive erfolgte in Deutschland mit der Verabschiedung des ProMechG
im Sommer 2005. Die EU Linking Directive sowie das ProMechG können auf der Website der Deutschen Emissions-
handelsstelle (DEHSt) eingesehen werden.7 Darin werden auch die Grundlagen für die Durchführung von CDM- und
JI-Projekten unter deutscher Beteiligung festgelegt. Dies beinhaltet neben den verfahrensrechtlichen Vorgaben auch
materielle Anforderungen und eine Reihe von Verordnungsermächtigungen.
FAQ 19 Welche Ergebnisse brachte die Klimakonferenz in Kopenhagen in Bezug auf CDM und JI?
Vom 07. bis 19. Dezember 2009 fand in Kopenhagen die Klimakonferenz COP 15 / CMP 5 der Vereinten Nationen
statt. Mit ihr sollte der zweijährige Verhandlungsprozess abgeschlossen werden, der unter der „Bali Road Map“ 2007
initiiert worden war. Hauptziel der Konferenz war es, ein Nachfolgeabkommen für das im Jahr 2012 auslaufende
Kyoto-Protokoll zu erarbeiten. Das Abschlussdokument der Konferenz war schlussendlich eine politische Erklärung,
der „Copenhagen Accord“. Dieser ist rechtlich nicht bindend und im Status nicht mit dem Kyoto-Protokoll vergleich-
bar. Seine Implementierung wird davon abhängen, welche Schritte die Staaten nun von sich aus unternehmen.
Hinsichtlich des CDM wurden konkrete Entscheidungen getroffen, die erwartete Reform blieb aber aus. In Bezug auf
die Fortführung von JI nach 2012 gab es keine Entscheidungen. Kopenhagen brachte Entwicklungen hin zu mehr
Transparenz, verbesserten und stärker standardisierten Arbeitsprozessen und einer ausgewogeneren regionalen
Verbreitung von CDM-Projekten sowie vereinfachte und stärker harmonisierte Modalitäten für kleine CDM-Projekte,
wodurch auch die Entwicklung von programmatischen Projekten erleichtert wird. CCS (Carbon Capture and Storage)
und Atomkraft sind unverändert auch weiterhin als potentielle neue Projektaktivitäten unter dem CDM ausgeschlos-
sen. Bezüglich der Handhabe von N2O-Reduktionen aus neuen Adipin- und Salpetersäureanlagen unter dem CDM
kam es zu keiner politischen Entscheidung. Die Frage wird vom CDM-Exekutivrat weiter behandelt.
Bei CDM-Senkenprojekten sollen im Falle des Zustandekommens eines Kyoto-Nachfolgeabkommens die zulässigen
Aktivitäten erweitert werden auf CO2-anreichernde Maßnahmen in bestehenden Wäldern, der Landwirtschaft sowie
in Feuchtgebieten. Die temporären Gutschriften sollen dann abgelöst werden durch permanente Zertifi kate, der Nicht-
Dauerhaftigkeit soll mit alternativen Risikoaufschlägen begegnet werden. Diskutiert werden hier z. B. die Vorhaltung
von Zertifi katsreserven, Versicherungssysteme oder Preisabschläge.
Abbildung 3: Regionale Verteilung von CDM-Projekten (Stand: 19. März 2010)
7 http://www.dehst.de/cln_006/nn_476146/DE/Emissionshandel/Gesetze_20und_20Verordnungen/Gesetze_20und_20Verordnungen.
html?__nnn=true
2 %
Afrika
1 %
Andere
Lateinamerika und Karibik
22 %
Asien und Pazifik
75 %
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Allgemein bleibt festzustellen, dass die im Verhandlungstext enthaltenen Verbesserungen beim CDM nicht den Erwar-
tungen entsprechen, weil die im Vorfeld der Konferenz diskutierten Unzulänglichkeiten damit nur zum Teil behoben
wurden. Dennoch ist der CDM, wenn auch in kleinen Schritten, auf dem Weg einer Weiterentwicklung.
Der Mechanismus Joint Implementation wird nach 2012 dann Fortbestand haben, wenn eine weitere Verpfl ichtungs-
periode beschlossen wird. Die Konferenz drängte die Industriestaaten darauf, angemessene Beiträge zur Finanzierung
der Arbeit an JI im Zeitraum 2010 bis 2011 zu leisten.
2.2 Joint Implementation (JI)
FAQ 20 Was unterscheidet CDM eigentlich von Joint Implementation (JI)?
Joint Implementation (JI) und CDM folgen im Grunde demselben Prinzip: Emissionsminderungen, die über den
„business as usual“-Fall hinausgehen, werden zertifi ziert und damit werthaltig gemacht. Es gibt jedoch einige relevante
Unterschiede zwischen den beiden Instrumenten, die in folgender Tabelle 3 dargestellt werden. Spezifi sche Anforde-
rungen für JI-Projekte sowie der Stand der Entwicklung in Deutschland werden in Kapitel 5 dargestellt.
Tabelle 3: Gegenüberstellung CDM – JI
CDM JI
Gastgeberland ... Nicht-Annex I der UN-Klimarahmenkonven-
tion (Entwicklungs- oder Schwellenland)
Annex I der UN-Klimarahmenkonvention
(Industrieland)
Erzeugung von ... CERs (Certifi ed Emission Reductions) ERUs (Emission Reduction Units)
Erzeugung von
Gutschriften möglich ...
seit 2000 seit 2008 bis 2012 (abhängig von einem
Kyoto-Folgeabkommen)
Einsetzbar im
EU-Emissionshandel ...
seit 2005 seit 2008
Eigene Reduktionsverpfl ichtung
der Industrieländer ...
wird verringert bleibt insgesamt gleich
Verfahren und Kriterien ... sind international streng geregelt sind grundsätzlich von jeweiligen nationalen
Regelungen abhängig
Verfahrensvarianten ... Großprojekte: „large-scale“ CDM-Projekte
(normales, relativ aufwendiges Verfahren)
Kleinprojekte: „small-scale“ CDM-Projekte
(vereinfachtes Verfahren für Kleinprojekte)
„Track 1“-Verfahren: Kriterien der beteiligten
Länder werden zugrunde gelegt
„Track 2“-Verfahren: Aufwändiger, nach
internationalen Vorgaben
Begriffl ichkeiten ... Validierung, Designated Operational Entity
(DOE), Verifi zierung / Zertifi zierung etc.
Determination, Accredited Independent
Entity (AIE), Verifi zierung etc.
Internationales
Aufsichtsgremium ...
CDM-Exekutivrat JI Supervisory Committee
FAQ 21 Welche Behörde ist in Deutschland für JI und CDM zuständig?
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für die Fragen zu den projektbasierten fl exiblen
Kyoto-Mechanismen JI und CDM zuständig. Es steht eine Telefon-Hotline montags bis donnerstags von 9:00 bis
17:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr für Anfragen zur Verfügung. Man kann sich auch per E-Mail an die
Deutsche Emissionshandelsstelle wenden.
Umweltbundesamt
Deutsche Emissionshandelsstelle
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Telefon 030-89 03 5050
Telefax 030-89 03 5010
www.dehst.de
FAQ 22 Was sind programmatische Klimaschutzprojekte (PoAs) und kann dieser Projektansatz auch in
Deutschland genutzt werden?
Ein Großteil der Treibhausgasemissionen wird von sehr kleinen Quellen in Unternehmen, privaten Haushalten, im
öffentlichen Raum und im Verkehr verursacht. Dieses Potenzial für Emissionsminderungen kann methodisch durch den
programmatischen Ansatz erfasst werden, sog. „Programme of Activities – PoA”. Die verschiedenen PoAs machen
die markwirtschaftlichen Anreizinstrumente im Rahmen des Kyoto-Protokolls für Klein- und Kleinstmaßnahmen für
Privatpersonen und Unternehmen anwendbar. JI-PoAs beziehen sich dabei auf Aktivitäten in Industriestaaten, z. B.
durch den Ersatz ineffi zienter Kesselanlagen in Kleinunternehmen oder einen Brennstoffwechsel von Öl auf Erdgas.
In einem PoA können diese Maßnahmen kosteneffi zient zusammengefasst werden, weil die gebündelten Einnahmen
aus den CO2-Zertifi katen dazu verwendet werden können, Fördermaßnahmen zur Anregung entsprechender Maß-
nahmen zu fi nanzieren, etwa für Preisnachlässe, Zuschüsse oder Zinsverbilligungen.
Der programmatische Ansatz für JI-Projekte kann in Deutschland durch das verkürzte Genehmigungsverfahren, sog.
„Track 1“-Verfahren wie in Kapitel 5 beschrieben, genutzt werden. Ein konkretes Beispiel ist das JI-PoA ECO-Plus der
AGO AG, das durch die vorzeitige Umstellung kleinerer Heizwerke im Kapazitätsbereich größer 400 kW und kleiner
20 MW auf Biomasse etwa 55.000 t CO2e pro Jahr einspart. Die Umstellung kleinerer, nicht vom Emissionshandel
betroffener Energieanlagen auf einen weniger emissionsintensiven Brennstoff birgt auch in Deutschland Emissions-
minderungspotenziale, die mit einem JI-PoA effi zient ausgeschöpft werden können. In Kapitel 7 ist als weiteres
Beispiel das Projekt JIM.Hessen ausführlich beschrieben.
2.3 Sonstiges
FAQ 23 Was ist mit „Senken-Projekten“ gemeint?
Ozeane, Lithosphäre und Ökosysteme fungieren als Kohlenstoffsenke, weil sie dauerhaft oder zeitweilig CO2 aus
der Atmosphäre aufnehmen und speichern. Im Sprachgebrauch des Klimaschutzes bezeichnen Senkenprojekte
Maßnahmen in Ökosystemen (z. B. Wälder, Moore, Böden), die den im atmosphärischen CO2 enthaltenen Kohlen-
stoff durch Photosynthese in der Biomasse binden. Die CO2-Bindung ist reversibel – entweder gewollt z. B. durch
Holzeinschlag oder hervorgerufen durch Naturereignisse wie Waldbrände.
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Damit diese Nicht-Dauerhaftigkeit der CO2-Speicherung bei Senkenprojekten im Vergleich zur CO2-Vermeidung bei
sonstigen Projekten korrekt abgebildet wird, können mit Senkenprojekten nur temporär gültige Zertifi kate generiert
werden. Diese müssen zu festgesetzten Zeitpunkten durch „normale“ CERs aus Nicht-Senkenprojekten oder durch
zu diesem Zeitpunkt gültige temporäre Senkengutschriften ersetzt werden. Senkengutschriften sind im EU-Emissions-
handel weder in der laufenden Periode 2008 bis 2012 noch in der kommenden Periode 2013 bis 2020 einsetzbar.
In der laufenden Verpfl ichtungsperiode des Kyoto-Protokolls sind unter dem CDM nur Aufforstungen und Wiederauf-
forstungen als Senkenprojekte möglich. Diese Einschränkung auf eine einzige Projektaktivität sowie der Umstand,
dass die Zertifi kate nicht dauerhaft gültig und im EU-Emissionshandel nicht einsetzbar sind, haben dazu geführt,
dass bislang nur eine Handvoll CDM-Senkenprojekte durchgeführt werden.
Wie „Senken-Projekte“ in ein Nachfolgeabkommen eingebunden sein könnten, wird in FAQ 19 beschrieben.
FAQ 24 Wie können die Gutschriften, die aus CDM-Projekten erzeugt werden, noch verwendet werden?
Es gibt neben der Verwendung von privaten Unternehmen im EU-Emissionshandel noch weitere Möglichkeiten der
Verwertung von Emissionsgutschriften in Deutschland und bei anderen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Mitgliedstaaten
können auf nationaler Ebene die Emissionsgutschriften für die eigenen staatlichen Emissionsminderungsverpfl ich-
tungen nutzen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Zertifi kate über ein Ankaufprogramm zu verwerten, wie z. B. den
KfW-Klimaschutzfonds in Deutschland.
Eine weitere Möglichkeit bietet der sog. „freiwillige Markt“ für CO2-Zertifi kate. Da ein aktives Auseinandersetzen mit dem
Thema Klimaschutz für viele Unternehmen selbstverständlich geworden ist, werden CO2-Zertifi kate auf freiwilliger
Basis nachgefragt und zur Kompensation eigener Emissionen eingesetzt. Dabei geht es um die Kompensation
von Emissionen, die bislang nicht auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene reguliert werden. Dieser
Kompensationsmechanismus (siehe FAQ 26) wird von Regierungen, Privatpersonen, Umweltschutzverbänden und
sonstigen Organisationen bereits genutzt.
Auch in Staaten außerhalb der Europäischen Union gibt es Bestrebungen zur Einführung von Emissionshandels-
systemen. Beispiele dafür sind Australien, Japan und die Vereinigten Staaten sowohl auf nationaler als auch regionaler
Ebene. In Neuseeland gibt es seit 2009 ein Emissionshandelssystem, das den Einsatz von CERs vorsieht. Über die
Möglichkeit einer zukünftigen Verlinkung verschiedener Handelssysteme wird bereits nachgedacht.
FAQ 25 Welche Alternativen gibt es für ein Projekt, das nicht als CDM oder JI durchgeführt werden kann?
Wenn sich ein Projekt nicht für CDM oder JI qualifi ziert, besteht die Möglichkeit der Durchführung eines sog. „Verifi ed
Emission Reduction“-Projekts (VER-Projekt). VER-Projekte eignen sich insbesondere als Alternative zu CDM oder JI
in Ländern, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifi ziert haben,
in Ländern, die zwar das Kyoto-Protokoll ratifi ziert haben, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Umsetzung von CDM- oder JI-Projekten nicht gegeben sind,
für Sektoren, die nicht vom Kyoto-Protokoll erfasst sind,
für Kleinstprojekte mit unter 1.000 t CO2e-Minderungen jährlich sowie
in Fällen, in denen sich die Registrierung eines CDM- oder JI-Projektes verzögert, beispielsweise durch
langwierige Anerkennung einer neuen Methodologie.
CDM-Projekte können CERs erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung eines CDM-Projekts erzeugen. Die Generie-
rung von VERs bei einem CDM-Projekt kann für die Dauer möglicher Verzögerungen der Registrierung, z. B. in der
zeitintensiven Phase der Anerkennung einer neuen Methodologie, eine Alternative darstellen, falls die entsprechende
Anlage bereits vor der CDM-Registrierung in Betrieb gegangen ist.
Der Ablauf von VER-Projekten ist dem von CDM-Projekten sehr ähnlich. Für die Projektbeschreibung werden meist
die gleichen Vorlagen (Verwendung von Methodologien, die für CDM-Projekte zugelassen sind) verwendet. VER-Pro-
jekte werden in der Regel sowohl validiert als auch später verifi ziert. Dies wird meist von Organisationen durchgeführt,
die im Rahmen des Kyoto-Protokolls berechtigt sind, CDM- und JI-Projekte zu prüfen (Unternehmen, die dazu vom
UNFCCC akkreditiert sind). Da diese VER-Projekte aber nicht formal als CDM-Projekte registrierungsfähig sind,
werden verschiedene Standards (z. B. Gold Standard, The Voluntary Carbon Standard, VER+) genutzt, um die Qualität
der eingesparten Emissionsreduktionen zu sichern und um die Projekte im Rahmen dieser Standards registrieren zu
können. Die verifi zierten Emissionsminderungen (VERs) werden vor allem von Unternehmen und Organisationen nach-
gefragt, um z. B. eigene Reise- oder sonstige Emissionen von Geschäftsaktivitäten neutral zu stellen. Mittlerweile kom-
pensieren auch verstärkt Privatpersonen Emissionen, die z. B. durch Flugreisen oder andere Aktivitäten entstehen.
FAQ 26 Welche CO2-Zertifi kate können für Maßnahmen zur Klimaneutralität eingesetzt werden?
Alle Gutschriften, die aus Klimaschutzprojekten generiert werden sowie Emissionsberechtigungen des EU-Emissions-
handels können zur Erzeugung von Klimaneutralität eingesetzt werden.
Klimaneutralität beschreibt einen Mechanismus, der die Kompensation von Treibhausgasen zum Ziel hat. Durch den
Kauf von CO2-Zertifi katen werden Treibhausgasemissionen, deren Vermeidung technisch nicht möglich oder wirt-
schaftlich unverhältnismäßig ist, ausgeglichen. Durch diesen freiwilligen Kauf und die Stilllegung der erworbenen
Emissionszertifi kate, die sog. „Kompensation“, werden diese Emissionszertifi kate aus dem Markt genommen und
damit das Ziel der Reduzierung von Treibhausgasen unterstützt. Bei diesem Mechanismus sollte sich die Kompen-
sation von Emissionen auf sog. „unvermeidbare“ Emissionen beziehen. Dadurch soll zum Ausdruck gebracht werden,
dass bei der Neutralisierung von Emissionen auch immer Minderungspotenziale untersucht werden sollten, um die Ver-
meidung von Emissionen als wirkungsvollsten Klimaschutz in diesen Mechanismus mit einzubeziehen.
Neben den Klimaschutzprojekten des Kyoto-Protokolls (CDM und JI) gibt es VER-Projekte, die ebenfalls CO2-Zerti-
fi kate erzeugen (siehe FAQ 25). Diese Gutschriften (VERs) werden zu Kompensationszwecken freiwillig nachgefragt
und sind unter dem Kyoto-Protokoll nicht anrechenbar.
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Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Abbildung 4: Anteil registrierter CDM-Projekte nach Projektkategorien. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Projekt zu mehr als einer
Projektkategorie zugeordnet sein kann.
Es wurden aber auch bereits viele Methodologien und Projekte im Industriebereich entwickelt, wobei hier die Projekte
im Gegensatz zu den Erneuerbare Energien-Projekten relativ hohe Emissionsminderungen erzielen. Wenig bis keine
Entwicklungen gab es dagegen in den Kategorien Energieverteilung, Bau, Bergbau und Lösemitteleinsatz. Im Trans-
portsektor gibt es mittlerweile zwar registrierte Methodologien, aber relativ wenige Projekte. In der Landwirtschaft
verhält es sich umgekehrt, wenigen Methodologien steht eine relativ hohe Zahl an Projekten gegenüber.
Siehe Anhang: Die unterschiedlichen CDM-Projektkategorien
Die unterschiedlichen CDM-Projektkategorien18
Für den CDM werden eine Reihe verschiedener Projektkategorien unterschieden. Jede dieser Kategorien verfügt
über spezielle Eigenschaften sowie über Vor- und Nachteile – wenngleich einzelne Projekte stark vom Durchschnitt
abweichen können.
Im Anhang werden die verschiedenen Kategorien im Einzelnen vorgestellt und diskutiert. Sie können sich dabei speziell
die Kategorien heraussuchen, die für Sie interessant sind.
Für jede Kategorie werden mögliche Projekttypen beispielhaft sowohl für große CDM-Projekte als auch für kleine CDM-
Projekte kurz dargestellt und beurteilt.
Die einzelnen Kategorien werden schematisch mittels Netzdiagrammen bewertet. Folgende Aspekte werden dabei
betrachtet:
Stand Methodologien: Wie viele Methodologien sind im Vergleich zu anderen Projektkategorien bereits genehmigt
oder eingereicht?
Stand Umsetzung: Wie viele Projekte sind im Vergleich zu anderen Projektkategorien bereits registriert?
Beitrag Nachhaltigkeit: Leisten Projekte dieser Kategorie tendenziell neben der reinen Minderung von Treibhausgasen
einen Beitrag zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung des Gastgeberlandes?
Return on Investment: Grobe Einschätzung der Auswirkung von Erlösen aus Emissionsgutschriften auf die Ren-
tabilität des eingesetzten Kapitals.
Minderungspotenzial: Ist das Potenzial der in einem einzelnen Projekt realisierbaren Emissionsminderungen im
Vergleich zu anderen Projektkategorien eher hoch oder eher niedrig? Dies bezieht sich stets auf das einzelne
Projekt, nicht auf das globale Minderungspotenzial!
Wohlgemerkt handelt es sich bei den Bewertungen um tendenzielle Aussagen, im konkreten Einzelfall kann es rele-
vante Abweichungen in beide Richtungen geben! Dennoch geben die Bewertungen einen Eindruck der Vielfältigkeit
der unterschiedlichen Projektansätze und möglichen Verbindungen mit Geschäftsmodellen.
Bei der Verteilung der Projekte auf die unterschiedlichen Kategorien lässt sich eine klare Fokussierung auf die Energie-
wirtschaft ausmachen (siehe Abbildung 4). Im Bereich der Erneuerbaren Energien gibt es mit einem Anteil von
60 Prozent die meisten registrierten Projekte. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass in diesem Sektor die größte
Wahrscheinlichkeit einer Anerkennung besteht, denn diese Bereiche sind oftmals ohnehin politisch gewollt und
methodologisch gut erschlossen.
3. Die unterschiedlichen CDM-Projektkategorien
(01) Energiewirtschaft
(02) Energieverteilung
(03) Energienachfrage
(04) Verarbeitendes Gewerbe
(05) Chemische Industrie
(06) Baugewerbe
(07) Verkehrswesen
(08) Bergbau
(09) Metallerzeugung
(10) Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen
(11) Flüchtige Emissionen HKWs / SF6
(12) Verwendung von Lösungsmitteln
(13) Abfallwirtschaft
(14) Aufforstung und Wiederaufforstung
(15) Landwirtschaft
0 400 800 1.200 1.600200 600 1.000 1.400
1.482
0
25
64
0
2
26
6
22
0
453
12
120
136
123
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Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf20
4. Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf
Tabelle 4: Wichtige Kriterien für die Projektvorprüfung
Ausschlusskriterien Erläuterung / Quellen / Links
Gastland hat Kyoto-Protokoll
nicht ratifi ziert
Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Anwendbarkeit des CDM. Der aktuelle
Ratifi kationsstand fi ndet sich unter
http://unfccc.int/kyoto_protocol/status_of_ratifi cation/items/2613.php
Beteiligung offi zieller Entwick-
lungshilfegelder (ODA)
Hintergrund: CDM-Investitionen sollten zusätzlich zur Entwicklungshilfe erfolgen.
Maßnahme ist technisch oder
rechtlich erforderlich
Die Projektmaßnahme ist dann nicht mehr „zusätzlich“ im Sinne der CDM-Regularien,
sondern wird zwangsläufi g auch ohne CDM-Anreiz durchgeführt. Für solche „business as
usual“-Aktivitäten sollen keine Emissionsgutschriften ausgegeben werden.
Technik geht nicht über Stand
der (örtlichen) Technik hinaus
Die Anwendung dieser Technik kann als „business as usual“ betrachtet werden und ist damit
nicht „zusätzlich“ im Sinne der CDM-Regularien.
Projekt beinhaltet Nutzung von
Kernkraft
Solche Projekte sind grundsätzlich vom CDM ausgeschlossen.
Projekt wurde bereits
umgesetzt
Das Projekt ist bereits „business as usual“ und kann somit nicht „zusätzlich“ im Sinne der
CDM-Regularien sein.
Mit dem Projekt gehen
massive ökologische oder
soziale Probleme einher
CDM-Projekte dürfen der nachhaltigen Entwicklung des Gastlandes zumindest nicht ent-
gegenstehen. Was im Einzelfall unter nachhaltiger Entwicklung zu verstehen ist entscheidet
das Gastland.
Minderungspotenzial Grobe Defi nition des Referenzfallszenarios (Baseline) und Abschätzung der entsprechenden
Emissionen, dann Gegenüberstellung mit erwarteten Projektemissionen. Gibt es bei konser-
vativer Schätzung ein relevantes Minderungspotenzial? Was bei dieser Wertung als „relevant“
erachtet wird, hängt von den Rahmenbedingungen und insbesondere von Ihren unternehme-
rischen Zielen ab. Gibt es Synergien mit anderen Unternehmenszielen?
Zu erwartender Aufwand Dies beinhaltet sowohl interne als auch externe Aufwände. Besondere Spannbreiten kann es
vor allem beim Verhandlungsaufwand gegenüber CDM-Projektpartnern und den zuständigen
nationalen Stellen (DNA) geben. Die Entwicklung eigener Methodologien ist aufwändig. Daher
ist die Frage besonders relevant, ob für die konkrete Projektidee bereits eine genehmigte
Methodologie verfügbar ist. Für eine aktuelle Übersicht siehe
http://cdm.unfccc.int/methodologies.
CDM-Risiken Diese sind sowohl länder- als auch projektspezifi scher Art
(vgl. FAQ 6 und Kapitel 3 bzw. den Anhang).
Unternehmerische Chancen Welche Synergien gibt es mit anderen Unternehmenszielen wie Eröffnung von Marktzu-
gängen, Schaffung von Wettbewerbsvorteilen etc.? Durch gute Chancen werden auch die
CDM-Entwicklungskosten relativiert, selbst wenn die Minderungsmenge (und damit die
direkten Erlöse aus Emissionsgutschriften) eines einzelnen Projekts gering sein sollte.
Mgl. Organisationsstruktur /
Projektbeteiligte / Partner
Wie kann das CDM-Projekt organisatorisch aufgebaut werden, welche Partner brauche ich
vor Ort, wie werden diese am besten eingebunden etc.?
Erstellung Project Idea Note (PIN) Für deutsche Projektteilnehmer empfi ehlt sich der Leitfaden CDM-Handbuch für Antragsteller:
http://www.dehst.de/cln_153/SharedDocs/Downloads/DE/JI__CDM/JI-CDM__CDM__Manu
al__deutsch,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/JI-CDM_CDM_Manual_deutsch.pdf
Der nachfolgend dargestellte Projektablauf beschreibt die wesentlichen Verfahrensschritte eines CDM-Projekts.
Schritt I Vorprüfung einer Projektidee (Kurzcheck)
Bevor die arbeitsintensiven Schritte begonnen werden, sollte als erster Schritt eine Vorprüfung der Projektidee erfolgen.
Sie beinhaltet eine Machbarkeitsanalyse, eine Abschätzung des Minderungspotenzials, eine Darstellung der länder-
und projektspezifischen Handlungsoptionen sowie der Chancen und Risiken und endet mit der Erstellung einer
Projektskizze (sog. „Project Idea Note“ – PIN).
Ziel ist es, die wichtigsten Informationen zum Projekt zu strukturieren und diese für erste Kontakte mit den nationalen
Anerkennungsbehörden (Designated National Authority – DNA) des Gast- und Investorlandes aufzubereiten. Durch
die Vorprüfung wird frühzeitig die Anerkennungsfähigkeit und Kosten-Nutzen-Relation des Projekts geklärt und eine
Entscheidung über die Fortführung des Projekts als CDM-Projekt ermöglicht. So lassen sich kritische Projekte be-
reits in einem frühen Stadium als solche erkennen. Der Prozess kann abgebrochen werden, bevor der fi nanzielle und
personelle Aufwand für die Projektentwicklung zu groß geworden ist. Die wichtigsten Prüfpunkte sind in Tabelle 4
zusammengefasst.
I
II
III
IV
V
VI
VII
Projektentwicklung
Projektumsetzung
Veröffentlichung
PDD
Veröffentlichung
Monitoring- &
Verifizierungsbericht
CDM-Projekt-entwickler
Vorprüfung & PIN
Umsetzung,Monitoring &
Reporting
Validierung
Prüfer(DOE)
Einsichtnahme
Möglichkeit fürEinwände
GlobalStakeholder
Ggf. Genehmigungneuer Methodologie
Exekutivrat(CDM-EB)
Zuständigestaatliche Stellen
(DNA)
Befürwortung(LoE)
Zustimmung
(LoA)
Verifizierung &Zertifizierung
Ggf. NachprüfungRegistrierung
Ggf. NachprüfungAusgabe CER
Projektdesign(PDD)
Verwertung
der CER(auch über Fowards)
Abbildung 5: Schritte zur Planung und Durchführung eines CDM-Projekts
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Tipp: Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen (DNA) der be-
teiligten Länder ist sehr zu empfehlen. So können frühzeitig die richtigen Weichen
gestellt werden.
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Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf22
minderungen zu erfolgen hat. Ihre Anwendbarkeit ist an die Erfüllung vorgegebener Kriterien geknüpft. Liegt für das
geplante Projekt noch keine genehmigte Methodologie vor oder kann keine der bisher genehmigten Methodologien
angewendet werden, so muss eine neue Methodologie entwickelt und diese vor der endgültigen Validierung vom
Prüfer (Designated Operational Entity – DOE) zur Genehmigung beim CDM-Exekutivrat eingereicht werden (siehe
Schritt IV). Das damit zusammenhängende Verfahren ist komplex und zeitintensiv. Nach Einreichung beim CDM-
Exekutivrat dauert die Genehmigung einer neuen Methodologie mindestens sechs Monate.
Schritt III Zustimmung der beteiligten Staaten
Grundsätzlich muss die zuständige nationale Behörde (Designated National Authority – DNA) sowohl des Gastge-
berlandes als auch des Investorlandes dem Projekt in einem sog. „Letter of Approval“ (LoA) schriftlich zustimmen.
Allerdings kann ein Projekt zunächst auch ohne Beteiligung eines Industrielandes als CDM-Projekt bei den Vereinten
Nationen registriert werden (sog. „unilaterales CDM-Projekt“). Spätestens zum Zeitpunkt der Transaktion einer Emis-
sionsgutschrift, d. h. nach der Ausgabe, ist jedoch ein „Letter of Approval“ eines Industrielandes zwingend erforder-
lich, da an einem CDM-Projekt per Defi nition mindestens ein Industrieland und ein Entwicklungs- bzw. Schwellenland
beteiligt sein muss. Für die Bestätigung des Gastgeberlandes zum geplanten CDM-Projekt ist der Beitrag zur nach-
haltigen Entwicklung des Landes nachzuweisen. Was unter nachhaltiger Entwicklung zu verstehen ist, kann jedes
Land für sich selbst defi nieren.
Schritt IV Von Validierung bis Registrierung
Das PDD muss einer vom CDM-Exekutivrat akkreditierten Prüforganisation zur Validierung vorgelegt werden. Diese
prüft detailliert die korrekte Anwendung der genehmigten Methodologie sowie die Plausibilität der prognostizierten
Emissionsminderungen. Auf der Website der Zertifi zierungsgesellschaft wird das PDD für vier Wochen veröffentlicht,
damit Kommentare und Bedenken gegenüber dem Projekt geäußert werden können („Global Stakeholder Process“).
Innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des Validierungsberichtes ist der CDM-Exekutivrat aufgefordert zu entschei-
den, ob das Projekt als CDM-Projekt in der Form registriert wird oder ob Nachbesserungen eingearbeitet werden
müssen. Bei der Registrierung fällt in Abhängigkeit der Projektgröße eine Gebühr zwischen 1.500 und 350.000 US$
an (die obere Grenze von 350.000 US$ bezieht sich auf sehr große Projekte). Wie bereits in FAQ 5 erwähnt, wird
dieser Betrag später bei der Ausgabe der Emissionsgutschriften auf die dann fälligen Gebühren („Share of Proceeds
for Administrative Expenses“) angerechnet.
Tabelle 5: UN-Registrierungsgebühren in Abhängigkeit der Emissionsminderungsmengen
Emissionsminderungen in t CO2 e pro Jahr (geschätzt) US$
für die ersten 15.000 t CO2 e je t CO2 e 0,10
für jede weitere t CO2 e 0,20
Kleinprojekte unter 15.000 t CO2 e 0,00
Tabelle 4: Wichtige Kriterien für die Projektvorprüfung
Ausschlusskriterien Erläuterung / Quellen / Links
Kontaktaufnahme mit
zuständigen nationalen
Stellen (DNA)
Die meisten Länder sehen die Einreichung einer PIN und die Gelegenheit zur Stellungnahme
in ihren Verfahrensrichtlinien vor. Optimalerweise endet dieser Prozess in der Ausstellung
eines Befürwortungsschreibens durch beide beteiligten DNA. Für Projekte unter deutscher
Beteiligung ist ein Antrag für die Befürwortung zu beantragen (§ 8 Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 6
ProMechG).
Entscheidung über weiteres
Vorgehen
Auf Basis der Erkenntnisse des Vorprojekts und der Stellungnahmen der DNA kann nun
über das weitere Vorgehen entschieden werden: Abbruch oder Erstellung der ausführlichen
Projektdokumentation?
Schritt II Projektdesign – Erstellung des Project Design Document (PDD)
Das zentrale Dokument für die Anerkennung eines Projekts als CDM-Projekt ist das Project Design Document (PDD).
Folgende Inhalte sind im PDD herauszuarbeiten:
Allgemeine Projektbeschreibung
Beschreibung des Referenzfallszenarios und des Monitorings
Übersicht der Emissionsminderungen im Anrechnungszeitraum
Umweltauswirkungen und Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
Beschreibung der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Zentrale Bestandteile des PDD sind die Beschreibung der Baseline und die Ausarbeitung des Monitoring-Plans.
Die Baseline stellt als hypothetisches Referenzfallszenario die zukünftige Emissionsentwicklung ohne Umsetzung
des CDM-Projekts dar. Hierzu bedarf es der Bestimmung der Rahmenbedingungen, die Einfl uss auf die Emissions-
bilanzierung haben (Art der Emissionsquellen, Bestimmung der Systemgrenzen und der technischen, rechtlichen,
sozialen, ökonomischen und ökologischen Faktoren). Ausgehend von den Baseline-Emissionen werden später die
durch das CDM-Projekt erzielten Emissionsminderungen ermittelt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang besonders
die Begründung der Zusätzlichkeit („Additionality“) der Emissionsminderungen, d. h. weshalb sie nicht auch ohne
CDM-Anreiz eintreten würden. Für den Nachweis der „Zusätzlichkeit“ stellt der CDM-Exekutivrat ein standardisiertes
Vorgehen zur Verfügung, das zwar nicht verwendet werden muss, aber der gängigen Praxis entspricht. Das sog.
„Additionality Tool“ kann unter http://cdm.unfccc.int/methodologies/PAmethodologies/tools/am-tool-01-v5.2.pdf her-
unter geladen werden.
Das Monitoring umfasst die Bestimmung der erreichten Emissionsminderungen während der Projektlaufzeit. In einem
Monitoring-Plan müssen konkrete Aussagen zu den folgenden Punkten getroffen werden: Erfassungssystem, Aus-
wertung, Qualitätskontrolle und Dokumentation der Primärdaten.
Sowohl bei der Baseline-Erstellung als auch bei der Festlegung des Monitorings müssen CDM-Methodologien
angewendet werden, die vom CDM-Exekutivrat genehmigt sind8. Eine Methodologie gibt projektunabhängig vor,
wie die Baseline für einen speziellen Projekttyp festgestellt wird und wie die Überwachung der tatsächlichen Emissions-
8 http://cdm.unfccc.int/methodologies/index.html
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JI-Projekte können ab dem 01. Januar 2008 Emissionsreduktionseinheiten (Emission Reduction Units – ERUs)
generieren und haben sich im Vergleich zu CDM-Projekten weniger dynamisch entwickelt. Für JI-Projekte gibt es zwei
unterschiedliche Prüfverfahren. Ein vereinfachtes sog. „Track 1“-Verfahren mit nationalen Regelungen für die Projekt-
prüfung und das sog. „Track 2“-Verfahren, das internationale Regelungen für die Ausstellung von ERUs vorgibt.
Letzteres ist vergleichbar mit dem Ablaufschema für CDM-Projekte und folgt bei Projektimplementierung einer
detaillierten Ausgestaltung unter Aufsicht des JI-Gremiums (Joint Implementation Supervisory Committee – JISC),
das seit Februar 2006 regelmäßig tagt. Beim 18. Treffen des JISC im Oktober 2009 wurden Guidelines für JI-Projekte
beschlossen und auf der Website http://ji.unfccc.int/Sup_Committee/Meetings/index.html veröffentlicht.
Bis Anfang März 2010 waren 321 JI-Projekte laut UNEP RISOE in der Planung, wovon 114 bereits registriert sind.
Die Mehrzahl der geplanten Projekte wird das „Track 2“-Verfahren anwenden; im „Track 1“-Verfahren sind mehr als
100 Projekte registriert.
5.1 „Track 1“-Verfahren
Beim „Track 1“-Verfahren kann ein Gastland selbst die Emissionszertifi kate (ERUs) für die verifi zierten Emissions-
minderungen ausstellen. Das „Track 1“-Verfahren kann angewendet werden, wenn der jeweilige Staat die folgenden
Bedingungen erfüllt (sog. „full Eligibility“):
Ratifi zierung des Kyoto-Protokolls
Vorliegende Berechnung der Ausstattung der nach dem Kyoto-Protokoll zugeteilten staatlichen Emissionsrechte
(Assigned Amount Unit – AAU)
Etablierung eines nationalen Treibhausgasregisters
Etablierung eines nationalen Systems zur Abschätzung seiner Treibhausgasemissionen bzw. zur Treibhausgas-
speicherung durch Senken
Rechtzeitiges jährliches Einreichen seines Treibhausgasinventars
Einreichung zusätzlicher Informationen über seine Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten
Deutsche JI-Projekte werden seit dem 27. April 2008 nach dem „Track 1“-Verfahren durchgeführt. Informationen zur
Teilnahmeberechtigung von Gastgeberstaaten veröffentlicht die UNFCCC im Internet (http://ji.unfccc.int/Eligibility).
Die wesentlichen projektspezifi schen Informationen sind vom Bundesumweltministerium auf dem CDM /JI-Internet-
portal zusammengefasst dargestellt (http://www.jiko-bmu.de/jiko/aktuell/1.php).
5. Spezifi sche JI-Anforderungen
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Schritt V Projektumsetzung, Monitoring & Reporting
Nach Umsetzung der CDM-Minderungsmaßnahme müssen die Projektemissionen sowie die Parameter, welche die
Baseline-Emissionen beeinfl ussen, nach Vorgaben des im PDD festgelegten Monitoring-Plans überwacht werden. In
regelmäßigen Abständen (i. d. R. jährlich) wird ein Monitoring-Bericht erstellt, der die tatsächlich erzielten Emissions-
minderungen ausweist.
Schritt VI Verifi zierung und Ausgabe der CERs
Eine für die Verifi zierung akkreditierte Prüforganisation (DOE) prüft den Monitoring-Bericht und bestätigt die tatsächlich
in einem bestimmten Zeitraum erzielten Emissionsminderungen. Dabei darf bei CDM-Projekten die verifi zierende
DOE nicht dieselbe sein wie diejenige, die das Projekt validiert hat. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht für
„small-scale“ CDM-Projekte.
Nach Erhalt des Zertifi zierungsberichtes veranlasst der CDM-Exekutivrat die Ausgabe der Emissionsgutschriften
(CERs) in Höhe der im verifi zierten Zeitraum entstandenen Emissionsminderungen. Davon wird ein Beitrag der sog.
„Share of Proceeds“ in Höhe von 2 Prozent der CERs für einen Fonds zur Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen
für die am meisten vom Klimawandel betroffenen Länder abgezogen. Zusätzlich fallen für die Ausgabe der CERs
Verwaltungsgebühren („Share of Proceeds for Administrative Expenses“; vgl. Schritt IV) an, die mit der o. g. Registrie-
rungsgebühr verrechnet werden.
Schritt VII Verwertung der CERs
Die Gutschriften aus JI-Projekten (ERUs) und CDM-Projekten (CERs) können zwischen Industrieländern, die das
Kyoto-Protokoll ratifi ziert haben, und Unternehmen aus solchen Ländern gehandelt werden. Die Länder können sie
zur Erfüllung ihrer Pfl ichten aus dem Kyoto-Protokoll, die Unternehmen aus EU-Staaten zur Erfüllung ihrer Pfl ichten
im Rahmen des EU-Emissionshandels verwenden. CERs verfallen nicht, sie können also über längere Zeiträume,
d. h. auch periodenübergreifend, aufgehoben werden.
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6. Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven
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Spezifi sche JI-Anforderungen26
Die Erfahrungen mit dem CDM sind dargestellt aus Sicht eines akkreditierten Zertifi zierungsunternehmens gegenüber
dem Projektentwickler und aus Sicht eines Projektentwicklers gegenüber dem Zertifi zierungsunternehmen sowie
dem UN-Klimasekretariat.
6.1 Aus Sicht eines akkreditierten Zertifi zierungsunternehmens
Die klimarelevante Wirkung eines CDM-Projekts wird im Rahmen der Validierung beurteilt. Diese unabhängige
Bewertung gewährleistet, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen eines Klimaschutzprojekts eingehalten
werden. Darüber hinaus umfasst die Validierung eine Überprüfung der Berechnung der zu erwartenden Emissions-
reduktionen, die durch diese Projekte generiert werden sollen. Im Gegensatz zur späteren Verifi zierung und Zertifi -
zierung handelt es sich bei der Validierung um eine gutachterliche Prognose und ist keine Garantie dafür, dass die
CO2-Reduzierung auch tatsächlich realisiert wird. Nach Umsetzung des Projekts muss in regelmäßigen Abständen
der tatsächliche CO2-Minderungseffekt des Projekts verifi ziert und zertifi ziert werden. Auf dieser Basis kann dann die
Ausgabe von CERs durch das UN-Klimasekretariat eingeleitet werden.
Obwohl das Validierungsverfahren nach den Vorgaben des Kyoto-Protokolls und der Marrakesh-Accords in weniger
als zwei Monaten abgeschlossen sein könnte, zeigt sich in der Praxis, dass für die Validierung ein Durchschnitt von
vier bis acht Monaten üblich ist bzw. in manchen Fällen bis zu einem Jahr für die Validierung eines CDM-Projekts
benötigt wird. Hauptgrund für die vergleichsweise lange Begutachtungsdauer im Rahmen der Validierung sind
Defi zite beim Erstellen der Projektdokumentation.
Vergleicht man den Schritt der Validierung mit den übrigen Schritten, die ein CDM-Projekt erfolgreich zu durchlaufen
hat, um beim UN-Klimasekretariat registriert zu werden, so bleibt festzuhalten, dass die Validierung nicht die einzige
Hürde darstellt. In den folgenden Abschnitten werden die bestehenden Hürden und mögliche Lösungswege bei der
Umsetzung von CDM-Projekten aus Sicht eines Zertifizierungsunternehmens betrachtet. Der Fokus liegt hierbei
jedoch auf dem Projektschritt der Validierung.
Bestehende Hürden und mögliche Lösungen
Die wichtigsten Hürden auf dem Weg zur Registrierung des Projekts als CDM-Projekt sind aus der Sicht eines
Zertifi zierungsunternehmens die folgenden:
1. Entwicklung des Projektdokuments (PDD) durch den Projektentwickler
a. Nachweis der Additionalität entsprechend Additionalitätstool
b. Bestimmung der Baseline entsprechend Methode
c. Defi nition des Monitoring in Übereinstimmung mit der Methode
2. Validierung durch die Zertifi zierungsunternehmen
3. Erhalt des Zustimmungsschreibens des Gastlandes, sog. “Letter of Approval”
4. CDM-Registrierung beim UN-Klimasekretariat
Weitere Hürden bestehen bei der Projektidentifi kation, der Finanzierung und Vertragsgestaltung sowie dem späteren
Verkauf der Zertifi kate. Diese werden allerdings nicht näher betrachtet, weil sie außerhalb des Erfahrungsbereichs
eines Zertifi zierungsunternehmens liegen.
5.2 „Track 2“-Verfahren
Ein JI-Projekt kann auch nach dem „Track 2“-Verfahren umgesetzt werden (neben projektspezifi schen Eigenschaften
analog dem CDM), das aber von der Erfüllung folgender Kriterien des Gastgeberlandes abhängt:
Ratifi zierung des Kyoto-Protokolls
Vorliegende Berechnung der Ausstattung der nach dem Kyoto-Protokoll zugeteilten staatlichen Emissionsrechte
(Assigned Amount Unit – AAU)
Etablierung eines nationalen Treibhausgasregisters
Sollte ein Staat diese Kriterien (sog. „partial Eligibility“)9 für das „Track 2“-Verfahren nicht erfüllen, dann ist generell
die Qualifi kation für die Durchführung von JI-Projekten nicht gegeben. Gemäß dem „Track 2“-Verfahren ist nach
Fertigstellung des PDD dieses durch einen beauftragten, vom JISC akkreditierten Prüfer (Accredited Independent
Entity – AIE) für 30 Tage auf der UNFCCC-Website zu veröffentlichen. Parallel dazu können bereits die Zustimmungen
der beteiligten Länder eingeholt werden. Das Projekt benötigt mindestens die Zustimmung des Gastgeberlandes, um
beim JISC eingereicht werden zu können. Eventuelle Kommentare aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden gesam-
melt und die begründete Entscheidung des Prüfers hierüber – in Form einer sog. „Feststellung“ – wiederum auf der
UNFCCC-Website bekannt gegeben. Danach kann innerhalb von 45 Tagen von einem der beteiligten Länder oder
mindestens drei JISC-Mitgliedern eine Überprüfung beantragt werden.
Für beide Genehmigungsverfahren gilt eine Laufzeitbegrenzung bis 2012. Da es bisher noch kein Kyoto-Nachfolge-
abkommen mit festgelegten Emissionsobergrenzen für die Industrieländer gibt, können Projektentwickler derzeit nur
mit den ERUs aus dem ersten Verpfl ichtungszeitraum (01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012) verbindlich rechnen.
9 Dabei handelt es sich gegenüber dem „Track 1“-Verfahren um eine verkürzte Liste der Kriterien.
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Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven28
Die Zusätzlichkeit („Additionalität“) des Projekts wird in den meisten Fällen dadurch begründet, dass der Projekt-
entwickler nachweist, dass das Projekt nicht die fi nanziell attraktivste Alternative darstellt. Die Berechnungen, die
in diesem Zusammenhang die fi nanzielle Attraktivität der unterschiedlichen Optionen zeigen, halten aber oft einer
Sensitivitätsanalyse nicht stand. Des Weiteren muss die Datenquelle transparent und nachvollziehbar sein. Eine
Machbarkeitsstudie alleine reicht für den Nachweis der Berechnungsparameter (z. B. Investitionskosten, Betriebs-
kosten, Betriebsstunden, Einspeisetarife etc.) nicht aus.
Eine weitere Möglichkeit, um den Nachweis der Zusätzlichkeit des Projekts zu erbringen, besteht darin, Barrieren
aufzuzeigen, die einer Umsetzung des Projekts entgegenstehen und nur durch zusätzliche fi nanzielle Rückfl üsse
aus dem CDM behoben werden können. Oft sind die Barrieren nicht projektspezifi sch genug beschrieben,
sondern geben vielmehr eine persönliche Sichtweise der aktuellen Rahmenbedingungen für das jeweilige Projekt
wieder. Dies macht eine Beurteilung durch die Zertifi zierungsgesellschaft schwierig und ist allein nicht ausreichend,
um den Nachweis der Zusätzlichkeit für das Projekt zu erbringen.
Zu 3. Bei dem Versuch, ein Zustimmungsschreiben, einen sog. „Letter of Approval“, für das CDM-Projekt zu erhalten,
zeigt sich, dass die Projekteigentümer bzw. -entwickler mit folgenden Problemen zu kämpfen haben:
Die zuständige Stelle im Gastgeberland verfügt über geringe Kenntnisse über den notwendigen Inhalt (vgl. Anfor-
derungen, die in Annex 6 des „Executive Board Meeting 16“ dokumentiert sind).
Keine Stelle ist zuständig für die Ausstellung bzw. es kommt zu einer ständigen Umorganisation der zuständigen
Institutionen.
Die Bedingungen für die Ausstellung sind nicht transparent.
Es ist keine englischsprachige Version erhältlich.
Projekttitel und andere Daten weichen vom PDD ab.
Diese Risiken sind schwer zu handhaben. Gegebenenfalls könnte diese, für Probleme anfällige Phase auf dem Weg
zur Projektregistrierung durch politisches Lobbying von Organisationen wie UNFCCC, GTZ und Weltbank unterstüt-
zend begleitet werden. Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, die zuständigen Stellen möglichst frühzeitig über das Pro-
jekt zu informieren und entsprechend einzubinden. Auf der Website der UNFCCC ist eine Übersicht der zuständigen
Stellen einzusehen.
Zu 4. Bei der Registrierung von CDM-Projekten wurden schließlich folgende Erfahrungen gemacht:
Es besteht ein hohes Risiko, dass der CDM-Exekutivrat eine Nachbesserung fordert.
Die Veröffentlichung von Dokumenten wird von Projekteigentümern teilweise als problematisch empfunden,
wenn es sich um patentiertes Wissen handelt.
Nur eine geringe Zahl an Projekten, verglichen mit der Zahl der Projektideen und validierten Projekte, erreicht
das Stadium der Registrierung.
Um den Prozess effi zienter zu gestalten, sind aus Sicht einer Zertifi zierungsgesellschaft folgende Maßnahmen not-
wendig:
Eine höhere Qualität der Projektdokumente, die zur Validierung eingereicht werden.
Klare Vorgaben durch UN-Gremien hinsichtlich möglicher Abweichungen von den Regelungen und Methoden,
z. B. für den Fall, dass die entsprechenden Daten nicht vorliegen. Auf diese Weise kann frühzeitig über den
Fortgang des Projekts entschieden werden.
Zu 1. Bei der Entwicklung der Projektdokumentation (PDD) zeigt sich, dass die Projekteigentümer bzw. -entwickler mit
folgenden Problemen zu kämpfen haben:
Der Projektentwickler hat keine oder nur geringe Kenntnisse bezüglich der Bestimmung des Referenzfallszenarios
(Baseline), dem Nachweis der Zusätzlichkeit (Additionalität) bzw. in ökologischer, sozialer oder methodischer Hinsicht.
Bei Projekten, für die keine Methodologie vorhanden ist, wird eine zu optimistische Zeitschiene für die Methoden-
genehmigung angesetzt.
Um die genannten Probleme zu verhindern bzw. zu minimieren, sind folgende Möglichkeiten denkbar:
Vergleich des vorliegenden Projektansatzes mit bereits registrierten CDM-Projekten.
Einbezug von CDM-Beratern, die mit den nötigen Kenntnissen das Team des Projektentwicklers ergänzen.
Zu 2. Im Rahmen der Validierung sind folgende Probleme bei den verschiedensten CDM-Projekten festzustellen:
Geringe Kenntnisse bei Projektentwicklern hinsichtlich der Prozesse und der Anforderungen
Defi zite in der Qualität der Projektdokumentation (PDD)
Um die Probleme zu minimieren, sollte der Projektentwickler die Erläuterungen des „Validation and Verifi cation Manual“
(VVM) beachten. Um eine größtmögliche Konsistenz im PDD zu gewährleisten, hat die UNFCCC diesen Leitfaden
für die Bewertung von CDM- und JI-Projekten entwickelt. Das VVM dient aber nicht nur Zertifi zierungsunternehmen
als Grundlage, sondern kann auch von Projektentwicklern und CDM-Beratern dazu genutzt werden, sich mit den An-
forderungen an die Projektdokumentation für CDM- und JI-Projekte im Vorfeld vertraut zu machen, um später einen
möglichst zeiteffi zienten Ablauf der Validierung zu gewährleisten. Des Weiteren sollte der Projektentwickler mit den
Methoden und mit den Entscheidungen des CDM-Exekutivrats vertraut sein, um Verzögerungen im Validierungsver-
lauf zu vermeiden.
Während der Validierung treten zudem häufi g Probleme auf, die durch eine nicht optimale Entwicklung des Projekt-
dokuments entstehen und die Registrierung des Projekts erschweren:
In der allgemeinen Projektbeschreibung ist beispielsweise bei einer Ertüchtigung bestehender Anlagen der bisherige
Zustand der betroffenen Anlagen oft nur ungenügend detailliert beschrieben, d. h. die Baseline ist nicht eindeutig.
Des Weiteren ist die technische Beschreibung der neu zu installierenden Anlagenkomponenten oft unzureichend
oder fehlt völlig. Neben den technischen Details sind die Managementstrukturen innerhalb des Projekts und die
entsprechenden Verantwortlichkeiten häufi g nicht oder nicht eindeutig dargestellt.
Da im Zuge der Validierung des Projekts auch Aussagen über die mit dem Projekt verbundenen Risiken getroffen
werden sollen, wird der Beschreibung von Verfahren und Prozessen, die im Fall eines nicht bestimmungsgemäßen
Betriebs der Anlage zur möglichen Entstehung von zusätzlichen Emissionen führen, von Seiten der Zertifi zierungs-
unternehmen besondere Bedeutung beigemessen. Nur wenige Projektbeschreibungen refl ektieren dies. Bei Projek-
ten, in denen die Bestimmung des Referenzfallszenarios (Baseline) durch die angewandte Methodik vorgeschrieben
ist, wird in den Projektbeschreibungen oftmals von der Methodik in mehr oder weniger starkem Maß abgewichen.
Dies kann zum einen der Tatsache geschuldet sein, dass die entsprechenden Daten in dem jeweiligen Land nicht
vorliegen. Zum anderen liegt der Grund aber auch oftmals in einer zu geringen Kenntnis der angewandten Methodik.
Da Projekte von den angewandten Methoden nicht abweichen dürfen, besteht die Anforderung, die Vorgaben der
Methode exakt umzusetzen. Sollten Abweichungen unumgänglich sein, so ist eine solche zuerst beim CDM-Exe-
kutivrat zu beantragen, bevor die Arbeit am Projekt fortgesetzt werden kann. In diesen Fällen ist mit mehrmonatigen
Verzögerungen zu rechnen.
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Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven30
Um den aufgeführten Problemstellungen zu begegnen, sind aus Sicht eines Projektentwicklers mit CDM-Fokus fol-
gende Maßnahmen notwendig:
Entscheidungsträger und Mitarbeiter des Projektentwicklers und -eigentümers sollten sich vor dem Projektstart
ausreichend mit dem CDM-Regelwerk auseinandersetzen, auch beim Einbezug von externen CDM-Beratern.
Die Umsetzung einer CDM-Reform auf Ebene der Vertragsstaatenkonferenz mit dem Ziel Bearbeitungszeiten zu
verkürzen und den Mechanismus zu stärken, damit die Anzahl an CDM-Projekten erhöht werden kann. Einen
Beitrag könnte die Vereinfachung der Bestimmung des Referenzfallszenarios und des Zusätzlichkeitsnachweises
leisten, beispielsweise über „Beste Verfügbare Techniken“ (BVT) und Benchmarks.
Grundsätzlich stehen Projektentwickler vor dem Dilemma, gegenüber dem Eigentümer und Investoren aufzeigen zu
müssen, dass das Projekt nur geringe Risiken besitzt und mit hoher Wahrscheinlichkeit Zertifi kate generieren wird.
Zum anderen muss gezeigt werden, dass Barrieren zur Umsetzung des Projekts vorliegen, sonst ist die Kofi nanzie-
rung durch den CDM nicht möglich, was auch die Darstellung von Risiken beinhaltet.
Abschließend lässt sich sagen, dass sich die Qualität der Projektdokumentation trotz der aufgeführten Defi zite durch
Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten verbessert hat, was die Reife des CDM-Marktes widerspiegelt.
6.2 Aus Sicht eines Projektentwicklers
Der Projektentwickler arbeitet in der Regel für den Projekteigentümer und begleitet das Vorhaben von der Planungs-
phase bis zur Implementierung. In diesem Prozess sind verschiedene Experten eingebunden, wie z. B. CDM-Berater,
die den Projektentwickler bei der Genehmigung des CDM-Projekts und der damit einhergehenden Kofi nanzierung
unterstützen. Im Folgenden werden vier Problemstellungen in Bezug auf den CDM-Prozess benannt, die beim Projekt-
management aus Sicht eines Projektentwicklers häufi g auftreten:
Die Überwindung von kulturellen Barrieren ist eine zentrale Herausforderung. Häufi g handelt es sich bei Projekt-
entwickler und -eigentümer um einheimische oder lokal ansässige Unternehmen. Das Regelwerk des CDM ist
weltweit gültig und umfasst damit verschiedene Kulturbereiche, was einerseits positiv ist, anderseits verschiedene
Probleme auf Seiten des Projektentwicklers und -eigentümers mit sich bringt, weil die Bestimmungen nicht
immer geläufi g und nachvollziehbar sind. Im Projektablauf ist vorgesehen, dass nach der Erstellung der Projekt-
dokumentation eine Zertifi zierungsgesellschaft für die Validierung des Projekts vom Projektentwickler oder
-eigentümer beauftragt wird. Dabei kann die Validierung des Projekts unter Umständen abgelehnt werden oder
es werden Änderungen an der Projektdokumentation gefordert. In Entwicklungsländern wird die Beauftragung
einer Dienstleistung für die Validierung eines CDM-Projekts häufi g mit einem „Kaufvorgang“ gleichgesetzt, d. h.
einer Dienstleistung im Interesse des Auftraggebers. Es besteht somit ein Spannungsfeld, weil die Zertifi zierungs-
gesellschaft einerseits Kunde des Projektentwicklers und -eigentümers ist und von ihm bezahlt wird, anderseits
das Projektvorhaben aber überprüfen soll. Aus diesem Grund wurde in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit
diskutiert, die Vermittlung und Beauftragung einer Zertifi zierungsgesellschaft auf den CDM-Exekutivrat zu über-
tragen.
Entscheidend für die Erstellung der Projektdokumentation ist, dass ausreichend Projektinformationen für die Be-
schreibung des Referenzfallszenarios und die Begründung der Zusätzlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Häufi g
werden Daten nicht rechtzeitig oder nicht in geeigneter Form in der Projektentwicklungsphase bereitgestellt. Dies
führt dazu, dass sich weitere Prozesse bis hin zum Abschluss der Validierung verzögern. Während der Validierung
entstehen häufi g spezifi sche Nachfragen von der Zertifi zierungsgesellschaft. Wenn diese erst den Prozess der
Datenbeschaffung in Gang bringen, dann sind Verzögerungen nicht zu verhindern, z. B. hinsichtlich Annahmen
und Kalkulationen von unternehmensinternen Benchmarks oder des Diskontsatzes, die bei der Begründung der
Zusätzlichkeit verwendet wurden.
Damit das CDM-Projekt nach Abschluss der Validierung zur Registrierung beim UN-Klimasekretariat eingereicht
werden kann, ist es notwendig, dass die nationale Behörde des Gastlandes dem Projektvorhaben zustimmt. Das
Warten auf die Freigabe des Projekts durch die beteiligten Länder oder auf die Genehmigung des Projekts durch
nationale Umweltbehörden spielt dabei eine wichtige Rolle. Dadurch kann sich die Projektbearbeitung verlängern
und löst oft ein weiteres Problem aus: Sollten sich die dem CDM-Projekt zu Grunde liegenden Methoden und
Regeln in der Zwischenzeit geändert haben, so muss die Projektdokumentation erneut überarbeitet werden. Dies
erhöht den Aufwand für den Projektentwickler und führt zu weiteren Verzögerungen.
Die Zusammenarbeit mit Zertifi zierungsgesellschaften ist häufi g mit langen Bearbeitungszeiten verbunden, weil zu
wenig erfahrene Mitarbeiter für den vorliegenden Projekttyp in dem jeweiligen Land zur Verfügung stehen. Dies
beginnt bereits in der Angebotsphase und kann sich wie ein roter Faden durch den ganzen Validierungsprozess
ziehen. Das ist zum Teil bedingt durch lange Ausbildungsphasen und häufi ge Fluktuationen. Auch werden Zertifi -
zierungsgesellschaften mit umfangreichen Referenzen häufi ger angefragt als neu akkreditierte, sodass eine
ungleiche Auslastung vorherrscht. Weitere Verzögerungen sind jüngst durch die Überprüfung der Zertifi zierungs-
unternehmen durch das UN-Klimasekretariat aufgetreten, wodurch diese teilweise über mehrere Monate mit
internen Prozessen beschäftigt waren.
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7. Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern
Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern 32
Im Falle einer Teilnahme ist der anfallende organisatorische Aufwand für das Unternehmen im Programm sehr über-
schaubar, was ein Charakteristikum des programmatischen Projektansatzes ist. Neben der eigentlichen Umstellung
bzw. Modernisierung der Anlage, ist nur die Übermittlung von Daten zur Berechnung der CO2-Einsparung erforderlich,
ggf. wird außerdem zur Verifi zierung der Einsparung eine Vor-Ort-Begehung der Neuanlage durch ein Prüfunterneh-
men notwendig.
JIM.Hessen wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Pilot-
projekt für Investitionen in Hessen im Bereich der Klima- und Energieeffi zienz initiiert. Es stellt eine Maßnahme im
Rahmen des Hessischen Klimaschutzkonzeptes 2012 dar, welches u. a. auch auf der Unterstützung und der Weiter-
entwicklung des Internationalen Emissionshandels insbesondere der Nutzung der fl exiblen Mechanismen CDM und
JI basiert.
Die HA Hessen Agentur GmbH als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Hessen setzt in Zusammenarbeit
mit der FutureCamp Climate GmbH die Maßnahmen um und betreut das Projekt.
Bei Interesse fi nden Sie weitere Informationen unter: www.transferstelle-emissionshandel-hessen.de
7.2 CDM Initiative Bayern
Mit der CDM Initiative Bayern startete co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e.V.
ein innovatives Projekt, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Klimaschutz zu unterstützen und die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen langfristig zu stärken.
Die CDM Initiative Bayern wird von verschiedenen, auch mittelständischen Unternehmen getragen sowie von der
vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesund-
heit unterstützt. Sie entstand vor dem Hintergrund neuer Regelungen des europäischen Emissionshandelssystems
ab 2013, wodurch die Unternehmen voraussichtlich einen steigenden Zukaufbedarf an Emissionsrechten haben
werden.
Sie dient der Vernetzung von Akteuren, die an CDM (und JI) interessiert sind und baut auf ersten Erfahrungen auf.
Die Vernetzung bezieht sich nicht nur auf Informations- und Erfahrungsaustausch. Sie bringt interessierte und in ihren
jeweiligen Fachgebieten kompetente Parteien zusammen, z. B. Unternehmen, die Projekte im Ausland entwickeln
und solche, die Interesse an CERs / ERUs im Rahmen ihrer Verpfl ichtungen im EU-Emissionshandel haben sowie
Dienstleister zu allen relevanten steuer- und allgemeinrechtlichen Fragestellungen. Damit sollen Synergien entstehen,
die zudem der Vermarktung bayerischer Umwelttechnologien dienen.
Die Initiative versteht sich als Plattform, auf der sich spezifi sche Arbeitsgemeinschaften gründen können. Ein Beispiel
hierfür ist eine Arbeitsgemeinschaft zur Beschaffung von CERs / ERUs am Primärmarkt. Sie verfolgt das Ziel, den Teil-
nehmern durch den direkten Ankauf von CERs / ERUs am Primärmarkt eine zusätzliche, kostengünstige und lang-
fristige Beschaffungsquelle für die dritte Handelsperiode des EU-Emissionshandels (2013 bis 2020) zu erschließen.
Durch die enge Zusammenarbeit und Synergien innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft können die mit dem CDM-
Primärmarkt verbundenen Transaktionskosten und Risiken für das einzelne Unternehmen gesenkt werden.
Im folgenden Abschnitt wird anhand zweier Praxisbeispiele aus den Ländern Hessen und Bayern gezeigt, dass auch
mittelständische Unternehmen von den Kyoto-Instrumenten CDM und JI profi tieren können bzw. ein Zugang zu inter-
nationalen CDM-Projekten gegeben ist.
7.1 Joint Implementation Modellprojekt Hessen (JIM.Hessen)
Mit dem landesweit ersten Joint Implementation Projekt „JIM.Hessen“ hat das Hessische Umweltministerium gemein-
sam mit der HA Hessen Agentur GmbH und in Zusammenarbeit mit der FutureCamp Climate GmbH ein neues Programm
für innovative und kostenbewusste Unternehmen gestartet, das nach den offi ziellen Richtlinien des Kyoto-Protokolls
durchgeführt wird. Die Abkürzung „JIM“ steht für Joint Implementation-Modellprojekt, Vorbild von JIM.Hessen ist
das in Nordrhein-Westfalen bereits erfolgreich in der Umsetzung befi ndliche JIM.NRW Programm. Betreiber von
Heiz- oder Dampfkesseln mit Standort Hessen, die planen, ihre Anlagen zu modernisieren bzw. einen Brennstoff-
wechsel zu Gas oder Biomasse anstreben, sind angesprochen und können teilnehmen.
Ziel von JIM.Hessen ist die Schaffung einer Anreizwirkung für Investitionen, die Förderung von moderner Feuerungs-
technologie sowie die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien. Das Projekt bietet den Teilnehmern durch die
Erlöse die Refi nanzierung eines Teils ihrer Investitionen und schafft so fi nanzielle Anreize für die Umsetzung der ge-
planten Maßnahmen. In Zeiten von Ressourcenverknappung und den damit steigenden Energiekosten lohnt sich eine
Teilnahme an JIM.Hessen in Verbindung mit Energieeffi zienzmaßnahmen, CO2-Reduktionen und der Beteiligung am
Emissionshandel für Unternehmen somit gleich doppelt. Aufgrund des programmatischen Charakters des Projekts,
ist eine kontinuierliche Aufnahme von Teilnehmern möglich.
Für eine Teilnahme am Programm müssen im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllt werden:
Die Heiz- und Dampfkesselanlagen sind kleiner als 20 MW
Der Anlagenstandort befi ndet sich im Bundesland Hessen
Die Neuanlage ersetzt eine Altanlage
Es werden keine öffentlichen Fördergelder genutzt
Die Altanlage weist eine Leistung kleiner als 400 kW auf und wurde nach 1980 in Betrieb genommen
Für Altanlagen mit einer Leistung größer 400 kW besteht keine Altersgrenze
Die Mindestgröße der Neuanlage ist größer 50 kW, wenn diese mit Erdgas befeuert wird
Die Mindestgröße der Neuanlage ist größer 100 kW, wenn diese mit Biomasse befeuert wird
Anlagenbetreiber müssen den Teilnehmervertrag von JIM.Hessen unterzeichnen
Im Fall einer Teilnahme sieht der Ablauf wie folgt aus:
Umstellung der Anlage
Übermittlung der benötigten Daten (Baujahr, Kesselleistung, Verbrauchzahlen, etc.)
Berechnung der CO2-Einsparung
Erstellung des Monitoringberichts
Verifi zierung der Daten und der teilnehmenden Anlage durch eine Zertifi zierungsgesellschaft
Prüfung des Verifi zierungsberichtes durch die Deutsche Emissionshandelsstelle
Transfer der Zertifi kate
Verkauf der Zertifi kate
Ausschüttung der Erlöse an teilnehmende Unternehmen anteilig der entsprechenden Einsparungen
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Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern 34
Durch die Unterstützung des Freistaats Bayern und der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. können zum
einen die Initialkosten für das einzelne Unternehmen auf eine geringe Eigenbeteiligung begrenzt und zum anderen
die Risiken allgemein reduziert werden. Die Arbeitsgemeinschaft zur Beschaffung von CERs / ERUs im Rahmen der
CDM Initiative Bayern ist speziell an den Bedarf von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst und unabhängig
vom Finanzmarkt. Die CDM Initiative steht grundsätzlich auch Unternehmen offen, die aufgrund freiwilligen Engage-
ments einen Bedarf an kostengünstigen Emissionsgutschriften haben.
Mit dieser Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der CDM Initiative Bayern bietet co2ncept plus interessierten Unterneh-
men ein attraktives Angebot:
Zusätzliche und langfristige Beschaffungsquelle bis 2020
Erwarteter Kaufpreis unter Sekundärmarktniveau
Diversifi kation und Minimierung von Transaktionskosten und Risiken
Bevorzugt deutsche Projektpartner
Politische Unterstützung
Unabhängigkeit vom Finanzmarkt
Bei Interesse können Sie uns gerne kontaktieren. Weiter Informationen fi nden Sie unter: www.co2ncept-plus.de
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Anhang Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Anhang CDM-Projektkategorien mit Projektbeispielen
Die einzelnen Kategorien werden schematisch mittels Netzdiagrammen bewertet. Folgende Aspekte werden dabei
betrachtet:
Stand Methodologien: Wie viele Methodologien sind im Vergleich zu anderen Projektkategorien bereits
genehmigt oder eingereicht?
Stand Umsetzung: Wie viele Projekte sind im Vergleich zu anderen Projektkategorien bereits registriert?
Beitrag Nachhaltigkeit: Leisten Projekte dieser Kategorie tendenziell neben der reinen Minderung von Treibhaus-
gasen einen Beitrag zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung des Gastgeberlandes?
Return on Investment: Grobe Einschätzung der Auswirkung von Erlösen aus Emissionsgutschriften auf die
Rentabilität des eingesetzten Kapitals.
Minderungspotenzial: Ist das Potenzial der in einem einzelnen Projekt realisierbaren Emissionsminderungen im
Vergleich zu anderen Projektkategorien eher hoch oder eher niedrig? Dies bezieht sich stets auf das einzelne
Projekt, nicht auf das globale Minderungspotenzial!
Wohlgemerkt handelt es sich bei den Bewertungen um tendenzielle Aussagen, im konkreten Einzelfall kann es rele-
vante Abweichungen in beide Richtungen geben! Dennoch geben die Bewertungen einen Eindruck der Vielfältigkeit
der unterschiedlichen Projektansätze und möglichen Verbindungen mit Geschäftsmodellen.
Kleinprojekte
Typ (II): Energieeffi zienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Energieeffi zienzsteigerungen, z. B.:
Technische Maßnahmen an Systemen, die Strom oder Wärme aus fossilen
Brennstoffen erzeugen
Beispiel
Erzeugerseitige Energieeffi zienzmaßnahme bei der Tata Chemicals Limited,
Mithapur, Indien (registriert 14. Mai 2007)11
Maßnahme: Energieeinsparungs- und -zurückgewinnungsmaß-
nahmen sowie Abbau von Brennstoffverlusten
Verwendete Methodologie: AMS-II.B. Energieeffi zienzverbesserung auf der
Erzeugungsseite
Technische Angaben: Einsparung von ca. 38,87 GWh pro Jahr
Emissionsminderung: 9.428 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 0 US$
Kleinprojekte
Typ (III): Andere Projekte mit Projektemissionen bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr und
einer Emissionsminderung bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Maßnahmen, die eine Umstellung zur Folge haben, z. B.:
Brennstoffwechsel von Öl auf Erdgas oder Kohle auf Biomasse
Beispiel
Brennstoffwechsel von Diesel auf Erdgas bei der Samcor Glass Limited, Kota,
Rajasthan, Indien (registriert 25. Mai 2007)12
Maßnahme: Brennstoffwechsel
Verwendete Methodologie: AMS-III.B. Ersatz für fossile Brennstoffe
Emissionsminderung: 2.290 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 0 US$
10 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1110827392.89/view.html
11 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/BVQI1174554309.41/view.html
12 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/RWTUV1175112325.52/view.html
Kleinprojekte
Typ (I): Projekte im Bereich der regenerativen Energien bis 15 MW Leistung
Projekttypen (Auswahl)
Stromerzeugung aus regenerativen Quellen, z. B.:
Wasserkraft, Windenergie, Photovoltaik, Biomasseverstromung, Geothermie,
Wellenenergie als Inselanlagen oder mit Netzeinspeisung
Mechanische Energie aus regenerativen Quellen, z. B.:
Solar-, wind-, wassergetriebene Pumpen und Mühlen
Wärme- / Warmwassererzeugung, z. B.: Solarthermische und biomassebasierte
Wärme- / Warmwasserzeugung, Solarkocher
Beispiel
Cuyamapa Hydroelectric Project, Honduras (registriert 23. April 2005)10
Maßnahme: Netzgekoppeltes kleines Laufwasserkraftwerk
Verwendete Methodologie: AMS-I.D. Stromerzeugung aus erneuerbaren
Quellen mit Netzeinspeisung
Technische Angaben: 12,2 MW Leistung,
48,19 GWh Stromproduktion pro Jahr
Emissionsminderung: 35.660 tCO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 10.000 US$
Kategorie 1: Energieerzeugung (aus regenerativen und nichtregenerativen Quellen)
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1
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
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Anhang Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
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2
3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Kategorie 3: Energienachfrage
Kleinprojekte
Typ (II): Energieeffi zienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Solarthermische Wassererwärmung, Einsatz von energiesparenden
Haushaltsgeräten, Einbau von Dampffallen und Kondensatrückführung,
Optimierung von Pumpsystemen
Wärmeisolierung, Einsatz energieeffi zienter Geräte, Brennstoffwechsel
(Öl – Erdgas)
Energiesparende Kühlsysteme
Optimierung von Bewässerungssystemen und anderen Prozessen
0
1
2
3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Kleinprojekte
Typ (II): Energieeffi zienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Energieeffi zienzsteigerung auf Erzeugerseite, z. B.:
Spannungserhöhung zur Reduzierung von Leitungsverlusten, Austausch von
Transformatoren, Isolierung von Leitungen eines Fernwärmesystems
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Energieeffi zienzsteigerung bei der Energieübertragung im Stromnetz, z. B.:
Installation von neuen oder Ersatz von alten Transformatoren
Kommentar:
Für diese Kategorie wurden noch keine CDM-Projekte registriert. Es existiert aber eine
anerkannte Methodologie für Kleinprojekte zur Energieeffi zienzsteigerung (AMS-II.A.,
siehe http://cdm.unfccc.int/UserManagement/FileStorage/FT78OWALD09PH1MSGJ
3KQ62UXYBN4) und eine anerkannte Methodologie für Großprojekte zur Energie-
effi zienzsteigerung (AM0067, siehe http://cdm.unfccc.int/UserManagement/FileStora
ge/CDMWF_AM_Q5M2YK2BPIMBB33IL679IUQKPSDBPK).
In deren Rahmen wären Projekte denkbar, die den Transport von Elektrizität oder den
Wärmetransport optimieren. Dies kann z. B. durch Spannungserhöhung einer Elekt-
rizitätsleitung, den Austausch eines Transformators oder die Isolierung der Leitungen
eines Fernwärmesystems erfolgen.
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Stromerzeugung aus regenerativen Quellen:
Wasserkraft, Windenergie, Photovoltaik, Geothermie, Wellenergie, Gezeitenkraft
mit Einspeisung ins Netz
Biomasseverstromung mit Einspeisung ins Netz
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen mit Erdgas oder Biomasse
(z. B. Bagasse)13 befeuert
Abgas-/Abwärmeverstromung
Deponiegasverstromung (mit Anrechnung des verdrängten Stroms aus
fossilen Quellen)
Brennstoffwechsel von Kohle / Erdöl zu Gas
Effi zienzsteigerungen bei der Energieerzeugung
Beispiel
Huitengxile Windfarm, China (registriert 26. Juni 2005)14
Maßnahme: Netzgekoppelte Windenergie
Verwendete Methodologie: AM0005 Stromerzeugung aus Erneuerbaren
Energien mit Netzeinspeisung
Technische Angaben: 25,8 MW Leistung,
59,19 GWh Stromproduktion pro Jahr
Emissionsminderung: 51.429 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 15.000 US$
Kommentar:
Im Bereich der Energieerzeugung aus regenerativen und nicht-regenerativen Quellen gibt
es bis März 2010 mit über 1.500 registrierten Projekten die meisten Projekte. Diese Pro-
jekte weisen aber im Vergleich zu Projekten anderer Kategorien nur eine geringe Anzahl an
CO2e-Emissionsgutschriften auf. In diese Kategorie fallen übrigens auch Projekte, bei de-
nen fossile Energieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden, z. B. Brennstoffwechsel
von Kohle auf Erdgas. Der Fokus der Energieprojekte liegt auf der Vermeidung von CO2.
Um bei Stromerzeugungsprojekten die zu erzielenden Netto-Reduktionsmengen bestim-
men zu können, werden Angaben zur aktuellen Elektrizitätserzeugung in dem Projekt-
gebiet benötigt. Diese Angaben sind notwendig, um das Emissionsszenario ohne Um-
setzung des CDM-Projekts (Baseline, vgl. FAQ 9) errechnen zu können. In Ländern mit
einem hohen CO2-Ausstoß pro erzeugter kWh Strom wird die Menge an CERs naturge-
mäß am höchsten sein. In vielen Gastgeberländern sind die notwendigen Daten zur
Baseline-Berechnung schwer zu beschaffen. In wenigen Fällen werden diese Daten aber
von den Gastländern zur Verfügung gestellt (z. B. in China, Vietnam, Ecuador). Dadurch
ist die Projektentwicklung erheblich erleichtert. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die
meisten Projekte dieser Kategorie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Gast-
geberland (Substitution fossiler Brennstoffe, Reduktion anderer Schadstoffemissionen,
Technologietransfer etc.) leisten und somit dem Grundgedanken des CDM entsprechen.
Kategorie 2: Energieverteilung
13 Bagasse bezeichnet die faserigen Bestandteile des Zuckerrohrs
14 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/TUEV-SUED1113481234.64/view.html
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Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
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1
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Katalytische oder thermische Dekomposition von N2O-Abgasen der Adipinsäure-
Produktion
Beispiel
Minderung von N2O Emissionen in Onsan, Republik Korea
(registriert 27. November 2005)17
Maßnahme: Thermische Dekomposition und Umwandlung
von N2O-Abgasen zu N2
Verwendete Methodologie: AM0021 Abbau von N2O aus der Adipinsäure-
Produktion
Emissionsminderung: 9.150.000 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 30.000 US$
Kommentar:
An diesem Beispiel wird deutlich, wie der CDM und die Erzeugung von CERs im Einzel-
fall ein Investitionsprojekt mit einem stark negativen Barwert wirtschaftlich darstellbar
Kategorie 5: Chemische Industrie
Beispiel
Brennstoffumstellung in der Fabrik Graneros, Chile (registriert 18. Juli 2005)16
Maßnahme: Umstellung von Kohle (und anderen fossilen
Brennstoffen) auf Erdgas in einem verarbeitenden
Industrietrieb (Nahrungsmittelfabrik)
Verwendete Methodologie: AM0008 Brennstoffwechsel von Kohle / Erdöl auf
Erdgas
Emissionsminderung: 13.543 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 5.000 US$
Kommentar:
Die Kategorie „Verarbeitende Industrie“ umfasst sowohl Energie- als auch Prozessemis-
sionen. Sie beinhaltet also häufi g auch die Minderung anderer Treibhausgase als CO2
(z. B. N2O) mit entsprechend höherem Treibhauspotenzial. Zudem trägt eine Verbesse-
rung von Produktionsprozessen langfristig zu einer nachhaltigeren Entwicklung bei.
Kleinprojekte
Typ (II): Energieeffi zienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Einsatz effi zienterer Anlagen, Brennstoffumstellung, Effi zienzsteigerungen an
Hochöfen, Papier- und Tabak-Trocknungsanlagen
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Einsatz von alternativen Brennstoffen bei der Zementherstellung
Brennstoffwechsel in der Industrie von Erdöl / Kohle zu Erdgas
Einsatz von industriellen erdgasbefeuerten KWK-Anlagen
Kategorie 4: Verarbeitende Industrie
0
1
2
3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Effi zienzsteigerung in Dampfsystemen durch Ersatz von Kondensatableitern und
Kondensatrückführung
Optimierung von Dampfsystemen
Technische Optimierung von Pumpsystemen zur Wasserversorgung
Beispiel
Optimierung des Dampfverbrauchs in einer Papierfabrik in Sarapaka, Indien
(registriert 12. Januar 2007)15
Maßnahme: Nachrüstung und Optimierung des Wärmerück-
gewinnungssystems
Verwendete Methodologie: AM0018 Optimierung von Dampfsystemen
Emissionsminderung: 52.247 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 8.949,4 US$
Kommentar:
Es gibt ein großes Potenzial an energieeffi zienzsteigernden Maßnahmen auch auf der
Nachfrageseite. Dies bezieht auch und gerade Effi zienzsteigerungen industrieller Ener-
gienutzung ein. Allerdings gilt auch hier, dass Kosten und Nutzen einer CDM-Regis-
trierung genau geprüft werden müssen.
15 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1159891716.85/view.html
16 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1100697197.04/view.html
17 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1127672024.44/view.html
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Anhang Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
bzw. sogar hochprofi tabel machen können. Das durch dieses Projekt vermiedene N2O
hat ein Treibhauspotenzial (GWP) von 310 (vgl. FAQ 10).
Einer Anfangsinvestition von 6,5 Mio. US$ und jährlichen Kosten für Betrieb und
Wartung in Höhe von 3,8 Mio. US$ stehen Einnahmen durch den Verkauf von Prozess-
dampf von 3,3 Mio. US$ gegenüber. Laut Projektdokumentation ergibt sich für eine
Betriebsdauer von 30 Jahren ein Barwert von -22,2 Mio. US$ für einen Zinssatz von
0 Prozent und -9,9 Mio. US$ für einen Zinssatz von 15 Prozent.
Durch die Registrierung als CDM-Projekt und den Verkauf von CERs kann das Unter-
nehmen jährliche Zusatzeinnahmen in Höhe von 9,1 Mio. CERs mal dem CER-Preis
erzielen. Bei einer konservativen Annahme von 5 US$ pro CER entstünden somit jähr-
liche Einnahmen von 45,7 Mio. US$.
Kommentar:
Bislang gibt es in dieser Kategorie weder ein registriertes Projekt noch eine anerkannte
Methodologie.
Kategorie 6: Baugewerbe
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1
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Kleinprojekte
Typ (III): Andere Projekte mit Projektemissionen bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr und
einer Emissionsminderung bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Emissionsminderung durch Fahrzeuge mit geringen Treibhausgasemissionen Gü-
terverkehrsprojekte (z. B. Umstieg von der Straße auf Schiene oder Wasserwege)
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Aufbau und / oder Ausbau von Systemen des Öffentlichen Personennahverkehrs
Aufbau eines Autogas / Flüssiggas / LPG-Verteilungsnetzes zum Kraftstoffwechsel
Einsatz von Biodiesel im Transportsektor als Ersatz für fossile Kraftstoffe
Kategorie 7: Transport (Verkehr)
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Beispiel
Aufbau eines umweltverträglichen (nachhaltigen) städtischen Personennahver-
kehrs in Bogotà, Kolumbien: Transmilenio, Phase II bis IV; Bus-Transit-System
(registriert 07. Dezember 2006)18
Maßnahme: Nachhaltiger Personennahverkehr zum Beispiel
durch geeignet ausgerichtete Bus-Linien oder
den Einsatz von Bussen mit großem Fassungs-
vermögen.
Verwendete Methodologie: AM0031 – Bus-Transit-System
Emissionsminderung: 246.563 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 47.812 US$
Kommentar:
Der Transportsektor ist für mehr als ein Viertel der weltweiten CO2-Emissionen verant-
wortlich, Tendenz steigend v. a. aufgrund der Entwicklung in Schwellenländern. Dies geht
mit weiteren negativen Begleiterscheinungen wie Luftverschmutzung, gesundheitlichen
Risiken, Lärm, etc. einher. Angesichts dieser Entwicklungen sind Transportprojekte im
Hinblick auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung ausgesprochen wünschenswert.
Das Hauptproblem dieser Projektkategorie besteht aber in der schwierigen Quantifi zier-
barkeit der Emissionsminderungen im Monitoring. Die Registrierung des oben beschrie-
benen Projekts kann vor diesem Hintergrund als erster Erfolg gewertet werden.
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1
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
z. B. Grubengasverstromung
Beispiel
Gasfassung und -nutzung in Kohlegruben / Kohlebetten in Pansan, China
(registriert 31. März 2007)19
Maßnahme: Fassung des Gases und Verwendung zur
Energieerzeugung bzw. Verfackelung
Verwendete Methodologie: ACM0002 und ACM0008
Emissionsminderung: 126.223 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 23.744 US$
Kategorie 8: Bergbau und Mineralindustrie
18 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1159192623.07/view.html
19 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1167896210.62/view.html
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co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.
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www.co2ncept-plus.de
www.hessen-agentur.de
Anhang Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Kommentar:
Projekte dieser Kategorie werden häufi g auch der 1. Kategorie zugeordnet. Durch die
Minderung / Vermeidung von Methanemissionen werden auch bei Grubengasprojekten
schnell relevante Größenordnungen erreicht.
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Aluminiumindustrie, z. B.: Reduktion der Emission von perfl uorierten Kohlen-
wasserstoffen (HFCs oder PFCs) durch Prozessoptimierungen. Für Großprojekte
existieren sieben anerkannte Methodologien20.
Beispiel
Reduktion von Treibhausgasen bei der Herstellung von Aluminium bei Hindalco
(registriert 29. Januar 2010)21
Maßnahme: PFC Vermeidung durch Technologieumstellung
beim Schmelzvorgang
Verwendete Methodologie: AM0059
Emissionsminderung: 433.789 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 85.257 US$
Kommentar:
Projekte dieser Kategorie sind attraktiv, da schnell relevante Größenordnungen an Emis-
sionsminderungen erreichbar sind durch das hohe Treibhausgaspotenzial.
Kategorie 9: Metallherstellung
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1
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
20 http://cdm.unfccc.int/methodologies/PAmethodologies/approved.html?searchmode=advanced
&searchon=1&scales=1&scales=2&scales=3&number=&title=&scopeoperation=or&scopes%3A
list=9&button=Search#table
21 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1204519838.41/view
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Kleinprojekte
Typ (III): Andere Projekte mit Projektemissionen bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr und
einer Emissionsminderung bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Methanrückgewinnung aus Kohleminen, Deponien, Abwässern, Agrarindustrie
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Rückgewinnung und Nutzung von Gas aus Ölquellen
Optimierung von Lecksuche und Reparaturen in Gaspipelines, Kompressoren
und Schiebern
Beispiel
Rückgewinnung und Nutzung von Gas aus Ölquellen, Rang Dong, Vietnam
(registriert 04. Februar 2006)22
Projektmaßnahme: Auffangen und Nutzung fl üchtiger Emissionen
zur Energieerzeugung
Verwendete Methodologie: AM0009 Rückgewinnung und Nutzung von Gas
aus Ölquellen statt Abfackelung
Emissionsminderung: 677.000 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 30.000 US$
Kommentar:
Bei Projekten dieser Kategorie handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen, die Me-
thanemissionen (Treibhauspotenzial von Methan: 21) reduzieren. Das CDM-Potenzial
solcher Projekte hängt jedoch entschieden von dem „business as usual“-Fall (Base-
line) ab. Werden durch die Maßnahme direkte Methanemissionen in die Atmosphäre
vermieden, so ist das Minderungspotenzial größer, als wenn das Referenzfallszenario
z. B. im Abfackeln von Gas besteht – in letzterem Fall würde „lediglich“ CO2 vermieden,
das ein Treibhauspotenzial von 1 hat.
Kategorie 10: Flüchtige Emissionen von Brennstoffen (fest, fl üssig, gasförmig)
22 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1133472308.56/view.html
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Anhang Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Verbrennung der HFC-23-Abgasströme aus der HFC-22-Produktion
(Kühlmittelherstellung)
Abdichten von SF6-Leckagen in Umspannwerken
Beispiel
Projekt zur HFC-Dekomposition in Ulsan, Süd Korea (registriert 24. März 2005)23
Projektmaßnahme: Dekomposition / Verbrennung von Fluorkohlen-
wasserstoffen (HFCs)
Verwendete Methodologie: AM0001 Verbrennung von HFC-23
Emissionsminderung: 1.400.000 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 30.000 US$
Kommentar:
Aufgrund des hohen Treibhauspotenzials von Fluorkohlenwasserstoffen (z. B. HFC-23:
11.700 GWP)24 und Schwefelhexafl uorid (SF6: 23.900 GWP)24 ist die Durchführung
von Maßnahmen zu deren Minderung besonders attraktiv.
In dieser Kategorie gibt es 23 registrierte Projekte, deren Anteil an der Gesamtminde-
rungsmenge einen überproportionalen Anteil aufweist. HFC-23-Projekte werden aller-
dings sehr kritisch betrachtet, da sie „End-of-pipe-Technologien“ an bestehenden
Anlagen installieren und somit keinen wirklichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung
im Gastgeberland leisten. Zudem sind sie teilweise auf Regelungslücken im Protokoll
von Montréal zum Schutz der Ozonschicht zurückzuführen.
Kategorie 11: Flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFC und SF6
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1
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Kleinprojekte
Typ (II): Energieeffi zienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Methanrückgewinnung aus Kohleminen, Deponien, Abwässern, Agrarindustrie
Vermeidung von Methanemissionen bei biologischen Zersetzungsprozessen
durch Verbrennung
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Erfassung und Verwertung von Deponiegas
Güllemanagement (Trocknung, Lagerung, anaerobe Biokonverter etc.)
Erzeugung von Methan aus Haushaltsabfällen
Methanerzeugung aus Anlagen zur Behandlung von organisch belasteten
Gewässern mit Netzeinspeisung
Verbesserte Managementsysteme für Tierexkremente
Vermiedene Abwasseremissionen und vermiedene Emissionen durch
Energieverbrauch
Beispiel
Energieerzeugung aus Deponiegas in NovaGerar, Brasilien
(registriert 18. November 2004)25
Projektmaßnahme: Deponiegasverwertung
Verwendete Methodologie: AM0003 Vereinfachte fi nanzielle Analyse für
Deponiegasprojekte
Technische Angaben: 12 MW Leistung zur Stromerzeugung
Emissionsminderung: 670.133 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 30.000 US$
Kommentar:
Neben der Projektkategorie 1 (Energieerzeugung) fi ndet man in dieser Kategorie bislang
die meisten Methodologien und eingereichten Projekte. Dies ist auch darauf zurück-
zuführen, dass gerade CDM-Projekte mit dem Ziel der Methanvermeidung eine sehr
gute Kosten-Nutzen-Relation aufweisen.
Kategorie 13: Abfallbehandlung und -entsorgung
25 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1095236970.6/view.html
Kommentar:
Für diese Kategorie gibt es bislang weder genehmigte Methodologien noch Projekte
im Antragsverfahren.
Kategorie 12: Lösemittelgebrauch
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
23 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/JQA1094478108.13/view
24 Quelle der GWP: IPCC, Fourth Assessment Report, Technical Summary, p. 33 – 34, 2007
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Anhang Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Im Rahmen des CDM sind bis 2012 Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte an-
rechenbar. Als Aufforstung gilt dabei die Umwandlung von Flächen, die seit mindestens
50 Jahren nicht bewaldet waren, in Wald. Die Wiederbewaldung oder Aufstockung von
seit dem 31. Dezember 1989 abgeholzten oder nicht mehr bewaldeten Flächen wird
als Wiederaufforstung gewertet. Um als kleines CDM-Projekt anerkannt zu werden,
muss das Projekt in fi nanzschwachen Kommunen umgesetzt werden und darf eine
CO2-Bindung von maximal 16.000 t CO
2 pro Jahr erbringen. Die Projektlaufzeiten sind
mit einmalig 30 Jahren oder zweimalig verlängerbaren 20 Jahren wesentlich länger als
bei „normalen“ CDM-Projekten.
Bis Februar 2010 lagen neun genehmigte Methodologien für Großprojekte – darunter
zwei konsolidierte – und sechs für kleine Projekte vor. Im November 2006 wurde in
China eine größere Wiederaufforstung als erstes CDM-Forstprojekt registriert. Seither
wurden nur 13 weitere Forstprojekte anerkannt.
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
26 http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1120198039.1/view.html
Kleinprojekte
Typ (III): Andere Projekte mit Projektemissionen bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr und
einer Emissionsminderung bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr
Projekttypen (Auswahl)
Kontrolliertes Verbrennen von Biomasse
Optimierung / Reduzierung von agro-chemischen Einträgen (Pestiziden, Düngern)
Reduzierter Einsatz von Maschinen (Methoden der konservierenden Bodenbear-
beitung)
Agronomische Planung (Auswahl von Saatgut und Arten mit einem geringen
agro-chemischen Einsatz und Wasserbedarf)
Stromgewinnung aus sog. Energiepfl anzen
Stromgewinnung aus landwirtschaftlichen, organischen Abfällen (tierisch und
pfl anzlich)
Verbessertes Wassermanagement durch konservierende Bodenbearbeitung
(verminderte Evaporation, verbesserte Wasserrückhaltung)
Einsatz effi zienterer Bewässerungstechnik und -technologie (Tropfen- und Spray-
bewässerung)
Verbessertes Wassermanagement in Reiskulturen
Großprojekte
Projekttypen (Auswahl)
Güllemanagement (Trocknung, Lagerung, anaerobe Biokonverter etc.) mit
Methan-Auffang und / oder Verbrennung
Reduktion von Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Verdauung)
Kategorie 15: Landwirtschaft
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3Stand Methodologien
Stand Projekte
Beitrag Nachhaltigkeit
Minderungs-potenzial
Return onInvestment
Beispiel
Auffang und Verbrennung von aus Gülle gewonnenem Methan in Corneche und
Los Guindos, Chile (registriert am 02. September 2005)26
Projektmaßnahme: Gewinnung und Verbrennung aus Biogas
Anerkannte Methodologie: AM0006 Reduzierung des Ausstoßes von Treib-
hausgasen durch Güllemanagement-Systeme
Emissionsminderung: 84.083 t CO2e pro Jahr
CDM-Registrierungsgebühr: 15.000 US$
Kommentar:
Mit 5 Mrd. t CO2e pro Jahr wird der Anteil der aus der Landwirtschaft an den weltwei-
ten Treibhausgasemissionen auf 13 bis15 Prozent geschätzt. N2O-Emissionen aus der
Stickstoffdüngung liefert hierzu mit 40 Prozent den größten Beitrag, gefolgt von Me-
thanemissionen aus der Viehhaltung und dem Reisanbau mit zusammen 37 Prozent.
Das Potenzial zur Einsparung ist dabei hoch. Neben der Nutzung von Biomasse zur
Energiegewinnung bieten vor allem die zusätzliche Kohlenstoffspeicherung in Böden
und eine verringerte oder stickstoffeffi zientere Düngung Vermeidungsmöglichkeiten
in größerem Umfang. Bislang konnte dieses Potenzial jedoch kaum ausgeschöpft
werden. Die Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft ist unter dem CDM in der
laufenden Verpfl ichtungsperiode nicht anrechenbar. Die erste Methodologie zur Ver-
ringerung von Methanemissionen im Reisanbau wurde erst kürzlich eingereicht. Eine
anerkannte Methodologie zur Einsparung von Lachgasemissionen im Ackerbau liegt
noch nicht vor.
Kategorie 14: Aufforstung und Wiederaufforstung
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Glossar Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Glossar
wie Erdöl- und Erdgaslagerstätten, salzhaltige Grundwasserleiter oder Kohleflöze
sowie Lagerstätten in der Tiefsee.
CDM-Exekutivrat Der Exekutivrat (Executive Board) ist das Verwaltungs- und Überwachungsorgan des
CDM.
CDM Programme of Einzelne Projektaktivität unter einem Programme of Activities (PoA) im CDM. Zur Pro-
Activity (CPA) jektdokumentation ist ein CPA Design Document (CPA DD) pro Projektmaßnahme
erforderlich.
CDM-Projekte Klimaschutzprojekte, die unter Anwendung des CDM-Reglements in Entwicklungs-
und Schwellenländern umgesetzt werden.
Certifi ed Emission Bezeichnung für Emissionsgutschriften oder zertifi zierte Emissionsreduktionen, die
Reductions (CER) durch CDM-Projekte erzeugt werden. CERs sind im Rahmen des EU-Emissions-
handels zur Erfüllung der Reduktionsverpfl ichtungen einsetzbar.
Clean Development Clean Development Mechanism steht für Mechanismus für umweltverträgliche Ent-
Mechanism (CDM) wicklung, welcher den Rahmen für Klimaschutzprojekte in Ländern bildet, die das
Kyoto-Protokoll ratifi ziert haben, sich aber nicht im Kyoto-Protokoll zu einer Be-
grenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpfl ichten mussten (Entwicklungs- und
Schwellenländer). CDM-Projekte haben die Erzeugung und den Transfer von CERs
sowie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Gastgeberland zum Ziel.
Conference of the Parties Die CMP stellt die Konferenz der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls dar, die im
serving as the Meeting of Rahmen der Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention stattfi ndet.
the Parties (CMP) Seit dem In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls im Jahre 2005 fi ndet die CMP, die
beide Konferenzen umfasst und die ursprünglich mit COP / MOP abgekürzt wurde,
parallel statt. Im Dezember 2010 fi ndet die 16. COP und die 6. MOP als gemeinsame
CMP in Cancún (Mexiko) und 2011 in Südafrika statt. Für 2012 und 2013 liegen
Interessensbekundungen für die Konferenzausrichtung von Südkorea, Brasilien und
Katar vor.
CO2e CO2e (CO2 equivalent; CO2-Äquivalent): eine metrische t CO2 oder die Menge eines
anderen Treibhausgases, die in ihrer Klimawirksamkeit mit einer t CO2 ausgedrückt
wird. Die Einheit ist das international anerkannte Maß für die Klimawirksamkeit von
Treibhausgasen. Hintergrund ist, dass die sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treib-
hausgase (CO2, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6) eine unterschiedliche Klimawirksamkeit
bzw. ein unterschiedliches Treibhauspotenzial aufweisen. Die Klimawirksamkeit von
CO2 wird dabei mit einem CO2e defi niert.
Designated National Für CDM-Projekte zuständige nationale Behörde in den Investor- und Gastgeber-
Authority (DNA) ländern.
Designated Operational Vom CDM-Exekutivrat akkreditierte Prüfungsorganisation, die die Aufgabe hat, CDM-
Entity (DOE) Projekte zu validieren und zur Registrierung anzumelden sowie Emissionsminde-
rungen aus CDM-Projekten zu verifi zieren und zertifi zieren.
Accredited Independent Vom JI-Supervisory Committee akkreditierte Prüforganisation, die JI-Projekte deter-
Entity (AIE) miniert sowie deren erzielte Emissionsminderungen verifi ziert.
Annex I Anhang zur Klimarahmenkonvention ( UNFCCC) mit einer Liste von Industrie- und
Transformationsländern, die sich grundsätzlich zur Senkung von Treibhausgasemis-
sionen verpfl ichtet haben.
Annex B Anhang zum Kyoto-Protokoll mit einer Liste von Ländern, die sich zu konkreten,
rechtlich verbindlichen Emissionsreduktionen in der Periode 2008 bis 2012 gegen-
über 1990 verpfl ichtet haben. Diese Länderliste weicht nur leicht vom Annex I ab.
Assigned Amount Das Emissionsbudget eines Landes wird als Assigned Amount und in t CO2e ange-
Unit (AAU) geben. Die Zertifi kate werden als Assigned Amount Units, kurz AAUs bezeichnet.
AAUs sind staatliche Emissionszertifi kate für Länder, die das Kyoto-Protokoll ratifi ziert
haben und beinhalten das Recht, eine t CO2e auszustoßen. Benötigt ein Land weniger
AAUs als es besitzt, kann es diese verkaufen.
Baseline / Referenzszenario, das für die Bestimmung der „Zusätzlichkeit“ von Emissionsmin-
Referenzfallszenario derungen durch ein CDM-Projekt zugrunde gelegt wird. Es beschreibt innerhalb
der gleichen Systemgrenzen die wahrscheinliche Entwicklung der Treibhausgasemis-
sionen für den Fall, dass das Projekt nicht durchgeführt wird („business as usual“).
Betreiber Im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie ist der Betreiber die natürliche oder
juristische Person, die eine emissionshandelspfl ichtige Anlage betreibt oder besitzt
oder der – sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen – die ausschlag-
gebende wirtschaftliche Verfügungsmacht über den technischen Betrieb einer An-
lage übertragen worden ist.
Bundling Anhang zum Kyoto-Protokoll mit einer Liste von Treibhausgasen sowie Sektoren
von Emissionsquellen, die durch das Kyoto-Protokoll geregelt werden.
Beste Verfügbare Die „besten Techniken“ sind Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines all-
Techniken (BVT) gemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt sind. Die „verfügbaren Techniken“ sind
Techniken, die zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind. Mit
„Techniken“ sind sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie
die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird, gemeint.
Cap (Emissions- Eine quantitativ festgelegte Emissionsbeschränkung innerhalb eines bestimmten Zeit-
begrenzung) rahmens, die die maximalen anthropogenen Treibhausgasemissionen umfasst, die ins-
gesamt in die Atmosphäre ausgestoßen werden dürfen. Ein Verteilungskonfl ikt entsteht,
wenn die vom Staat auszugebenden Emissionsrechte nicht versteigert, sondern durch
einen bestimmten Schlüssel an die Betreiber verteilt werden.
Carbon Capture and Als Carbon Capture and Storage (CCS) werden chemische, physikalische und biolo-
Storage (CCS) gische Verfahren bezeichnet, mit denen CO2-Emissionen bei der Verbrennung fossiler
Energieträger abgetrennt und danach eingelagert werden, ohne in die Atmosphäre zu
gelangen. Als mögliche CO2-Speicher gelten geologische Formationen.
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Glossar Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Gastgeberland Gastgeberland ist ein Staat, auf dessen Staatsgebiet CDM- oder JI-Projekte durch-
(Host Country) geführt werden.
Große CDM-Projekte CDM-Projekte, für im Gegensatz zu kleinen CDM-Projekten („small-scale“ CDM-
(„large-scale“ Projekte) keine vereinfachten Modalitäten und Verfahren hinsichtlich Baseline
CDM-Projekte) Defi nition und Monitoring gelten.
HFC-23 HFC-23 ist ein hoch klimaschädliches Abfallgas, das bei der Produktion des Kühl-
mittels HFC-22 entsteht, jedoch durch geeignete Oxidationsverfahren fast vollständig
abgebaut werden kann. Dies gilt als Emissionsminderung.
International Emission Einer der drei fl exiblen Kyoto-Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Emissions-
Trading (IET) – Internation- rechtehandel ist zwischen den Ländern (Industrie- und Transformationsländer) möglich,
aler Emissionsrechte- die sich zu Emissionsminderungen verpfl ichtet und das Kyoto-Protokoll ratifi ziert
handel haben.
Investorland Investorland ist ein Staat, der als Annex I Land durch Investitionen in CDM- oder
(Investor Country) JI-Projekte CERs und ERUs generieren kann.
JI-Projekte Klimaschutzprojekte, die unter Anwendung des JI-Reglements in Industriestaaten
(inkl. Staaten in Osteuropa) umgesetzt werden.
Joint Implementation Verwaltungs- und Überwachungsorgan des Mechanismus Joint Implementation
Supervisory Committee (ähnlich dem Exekutivrat des CDM).
(JISC)
Joint Implementation Klimaschutzprojekte in Ländern (Industrie- und Transformationsländer), die sich im
(JI) – Gemeinsame Kyoto-Protokoll zu einer Begrenzung ihrer Emissionen verpfl ichtet und das Kyoto-
Umsetzung Protokoll ratifi ziert haben. Sie haben die Erzeugung und den Transfer von ERU
zum Ziel.
Kleine CDM-Projekte CDM-Projekte, für die vereinfachte Modalitäten und Verfahren hinsichtlich Baseline
(„small-scale“ Defi nition und Monitoring gelten. Unter diese Regelung fallen Projekte zur:
CDM-Projekte) Nutzung erneuerbarer Energien bis max. 15 MW Kapazität (Typ I)
Verbesserung der Energieeffi zienz bis max. 60 GWh pro Jahr (Typ II)
sonstige Projekte mit Projektemissionen unter 15.000 t CO2e pro Jahr und Emis-
sionsminderungen bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr (Typ III)
Aufforstung / Wiederaufforstung (Senken-Projekte) mit einer Netto-CO2-Speicherung
von max. 16.000 t CO2 pro Jahr
Kyoto-Mechanismen Überbegriff für IET, JI und CDM (auch: fl exible Mechanismen).
Kyoto-Protokoll Völkerrechtliches Abkommen von 1997, das verbindliche Treibhausgas-Reduktions-
ziele für Industrie- und Transformationsländer ( Annex B, Cap) festlegt und die
fl exiblen Kyoto-Mechanismen regelt.
Emission Im Sinne des Kyoto-Protokolls ist eine Emission die Freisetzung von Treibhaus-
gasen in die Atmosphäre aus Quellen.
Emissionsfaktor (EF) Der Emissionsfaktor gibt die CO2-Emission je Brennstoffeinheit an (z. B. t CO2 / MWh).
Er ist entweder analytisch zu bestimmen oder Standardlisten zu entnehmen. Der Emis-
sionsfaktor für Biomasse ist Null.
Emissionsgutschrift Im Rahmen von JI- und CDM-Projekten zertifi zierte, handelbare Emissionsminde-
rung, die der Befugnis zur Emission von einer Tonne Kohlendioxidäquivalent (t CO2e)
entspricht. Eine t CO2e ist eine metrische t CO2e oder die Menge eines anderen
Treibhausgases, die in ihrem Potenzial zur Erwärmung der Atmosphäre einer
t CO2e entspricht (Treibhauspotenzial).
Emission Reduction Bezeichnung für die Emissionsgutschriften, die durch JI-Projekte erzeugt werden.
Unit (ERU) Sie sind ab 2008 im Rahmen des EU-Emissionshandels zur Erfüllung der Reduktions-
verpfl ichtungen einsetzbar.
Emission Reduction Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer von Emissionsgutschriften aus Klimaschutz-
Purchase Agreement projekten. Ein von der IETA entwickeltes Standard-Vertragswerk umreißt alle Schritte
(ERPA) von der Validierung der Projektidee bis zur Ausstellung und Lieferung von CERs
und ERUs.
Emissionszertifi kate Handelbare Emissionsberechtigungen ( EUA und AAU) oder Emissionsgutschriften
( CER, ERU und VER). Alle Emissionszertifi kate haben dabei den Wert von
jeweils einer t CO2e. VER sind unter dem Kyoto-Protokoll nicht anrechenbar.
EU-Allowance (EUA) Emissionsberechtigung, die auf Antrag an die vom EU-Emissionshandel betroffenen
Unternehmen von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ausgegeben wird. Sie
bedeutet die Befugnis zur Emission von einer metrischen t Kohlendioxid (t CO2) in
einem bestimmten Zeitraum im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Sie gilt
nur für die Erfüllung der Anforderungen der EU-Emissionshandels-Richtlinie und
kann nach Maßgabe dieser Richtlinie übertragen werden.
EU Linking Directive Am 13. November 2004 in Kraft getretene Ergänzung der EU-Emissionshandels-
Richtlinie zur Verknüpfung des EU-Emissionshandels mit den Projektmechanismen
( CDM, JI) aus dem Kyoto-Protokoll.
EU-Emissionshandels- Richtlinie 2003/87/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober
Richtlinie 2003/87/EG 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifi katen (Allowances)
in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates. Mit dieser
Richtlinie wird ein EU-weites Emissionshandelssystem geschaffen, um auf kosten-
effi ziente Weise eine Verringerung von Treibhausgasemissionen zu erzielen. In einer
Änderungsrichtlinie ( EU Linking Directive) erfolgt die Verknüpfung mit den projekt-
bezogenen Kyoto-Mechanismen JI und CDM.
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Glossar Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Secondary CERs Neben dem projektgebundenen Erwerb besteht die Möglichkeit, CER losgelöst vom
(Abgrenzung: Primärmarkt / Projekt zu erwerben. Mit dem Vertragsabschluss sichert der Verkäufer dem Käufer
Sekundärmarkt) die Lieferung von CER zu einem bestimmten Zeitpunkt zu. Die Lieferung ist unab-
hängig von einzelnen Projekten, die Beschaffung der CER bleibt dem Verkäufer über-
lassen. Dadurch fallen für den Käufer keine Projektrisiken an, diese werden von dem
Verkäufer übernommen und mittels Pooling-Effekten diversifi ziert. Secondary CERs
werden im Sekundärmarkt gehandelt, d. h. nach Ausgabe der CERs. Der CDM-Markt
bis zur Ausgabe wird als Primärmarkt bezeichnet.
Senkenprojekt Senkenprojekte sind Klimaschutzprojekte, die das Ziel haben Emissionsminderungen
in Ökosystemen umzusetzen. Senken sind Ökosysteme. z. B. Wälder und Böden,
durch die der Atmosphäre CO2e-Emissionen zumindest für einen gewissen Zeitraum
entzogen werden. Mögliche Projekte nach Art. 3.3 des Kyoto-Protokolls umfassen
Auf- und Wiederaufforstung, nach Art. 3.4 auch Bewirtschaftungsmaßnahmen auf
Forst-, Acker- und Grünlandfl ächen.
Sensitivitätsanalyse Sensitivitätsanalyse soll nachhaltig den Beweis liefern, dass das Projektvorhaben unter
verschiedenen Szenarien unattraktiv ist. Dabei werden Annahmen und Parameter
soweit verändert, dass unterschiedliche Marktentwicklungen simulierbar sind.
Share of proceeds for Abgabe in Höhe von 2 Prozent auf die aus CDM-Projekten erwirtschafteten CERs.
adaption Diese soll den Vertragsparteien, die besonders anfällig für Schädigungen durch klima-
tische Veränderungen sind, dabei helfen, einen Teil der Anpassungskosten zu tragen.
„Track 1“-Verfahren Vereinfachter JI-Verfahrensweg in Verantwortung der beteiligten Länder, was von
sechs Kriterien abhängt.
„Track 2“-Verfahren Aufwändiger JI-Verfahrensweg nach Vorgaben des JISC, der dem CDM sehr ähnelt.
Treibhausgase (THG) Als relevante Treibhausgase sind im Kyoto-Protokoll und im Anhang II der EU-
Emisisonshandels-Richtlinie festgelegt worden: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4),
Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), Perfl uorierte Kohlenstoff-
Verbindungen (PFCs) und Schwefelhexafl uorid (SF6). Eine Vergleichbarkeit wird durch
Umrechnung in CO2e erreicht.
Treibhauspotenzial (GWP) Das Treibhauspotenzial (GWP für Global Warming Potential) beschreibt das Schaden-
spotenzial verschiedener Treibhausgase für die Erdatmosphäre in Relation zu CO2.
United Nations Framework Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1992, der inzwischen
Convention on Climate über 190 Staaten beigetreten sind. Grundlage für das Kyoto-Protokoll.
Change (UNFCCC)
Validierung (Validation) Ex-ante-Bewertung eine geplanten CDM- oder JI-Projekts auf Basis des PDD.
Die Validierung ist Voraussetzung für eine Zulassung als CDM- oder JI-Projekt
und erfolgt durch einen unabhängigen, akkreditierten Gutachter.
Leakage Emissionen, die außerhalb der Systemgrenzen der CDM- oder JI-Projektaktivität
auftreten, aber auf diese zurückzuführen sind.
Letter of Approval Schriftliche Zustimmung der beteiligten Länder zu einem CDM- oder JI-Projekt.
(Genehmigung, LoA)
Methodologie Der Begriff der Methodologie steht im Zusammenhang mit der Vorbereitung von CDM-
Projekten. Eine Methodologie gibt projektunabhängig vor, wie die Baseline für einen
speziellen Projekttyp festgestellt wird und wie die Überwachung der tatsächlichen
Emissionsminderungen zu erfolgen hat. Neue Methodologien sind vom CDM-Exeku-
tivrat zu genehmigen.
Monitoring Laufende Überwachung und Dokumentation der im PDD vorgegebenen Informa-
tionen zum Verlauf während der Laufzeit eines CDM- oder JI-Projekts. Ein
lückenloses, nachvollziehbares Monitoring ist Voraussetzung für die spätere Verifi -
zierung und Ausstellung von Emissionsgutschriften.
Primärmarkt Secondary CERs
Programme of Activities Programme of Activities ist ein programmatischer Ansatz für CDM- und JI-Projekte.
(PoA) Das gesamte Programm wird als ein CDM- oder JI-Projekt registriert. Über die
Laufzeit des Programms können beliebig viele Programmteilnehmer hinzu kommen
und das Programm auch wieder verlassen.
Project Idea Note (PIN) Kurze Projektbeschreibung, Vorstufe des PDD.
Project Design Document Vor Umsetzung eines CDM- und JI-Projekts zu erstellende Projektdokumentation,
(PDD) die u. a. eine Projektbeschreibung, die Baseline-Studie und den Monitoring-Plan
umfasst. Das PDD ist das zentrale Dokument für CDM- und JI-Projekte und
Grundlage für die Validierung und das spätere Monitoring.
Reducing Emissions Verringerung der Emissionen aus Entwaldung und Abholzung von Wäldern, die ca.
from Deforestation and 18 bis 25 Prozent der vom Menschen produzierten Treibhausgase ausmachen. Im
Degradation (REDD) Rahmen von nationalen REDD-Systemen sollen die Emissionen aus tropischer Ent-
waldung erfasst und ein monetärer Anreiz zu deren Minderungen durch Erhalt bzw.
Rehabilitierung gegeben werden („Avoided Deforestation“).
Registrierung Formale Anerkennung eines validierten CDM-Projekts durch den CDM-Exekutiv-
rat. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Verifi zierung, Zertifi zierung und
Ausstellung von CERs.
Scope Projektkategorie von CDM- und JI-Projekttätigkeiten. Für CDM-Projekte gibt es 15
Kategorien: Energieerzeugung, Energieverteilung, Energienachfrage, verarbeitende In-
dustrie, Baugewerbe, Transport (Verkehr), Bergbau und Mineralindustrie, Metallher-
stellung, fl üchtige Brennstoffemissionen (fest, fl üssig, gasförmig), fl üchtige Emissionen
aus Produktion und Nutzung von HFCs und SF6, Lösungsmittelgebrauch, Abfallbe-
handlung und -entsorgung, Aufforstung und Wiederaufforstung, Landwirtschaft.
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HA Hessen Agentur GmbH
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Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI)
Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen
Glossar
Links:
Kyoto-Protokoll, Marrakesh Accords, Entscheidungen des CDM-Exekutivrats, registrierte Projekte, genehmigte
Methodologien u. v. m.: www.unfccc.int
Kopenhagen Abkommen, sog. Copenhagen Accord:
http://unfccc.int/fi les/meetings/cop_15/application/pdf/cop15_cph_auv.pdf
Richtlinie 2004/101/EG des Europäischen Parlaments (Linking Directive):
http://www.dehst.de/cln_162/nn_476596/SharedDocs/Downloads/Archiv/Recht__2005-2007/Recht__EU
Ergaenzungsrichtlinie__2004__-__Linking__Directive.html
Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie
2003/87/EG: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:140:0063:0087:DE:PDF
Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG):
http://www.dehst.de/cln_162/nn_476596/SharedDocs/Downloads/DE/Recht__2008-2012/Recht__ProMechG.html
Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für
den Handel mit Treibhausgaszertifi katen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates
in der konsolidierten aktuellen Fassung (Einbeziehung der Änderungen seit 2003 bis einschließlich 2009):
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003L0087:20090625:DE:HTML
Literaturtipps:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
„Die projektbasierten Mechanismen CDM& JI“ (Januar 2010) abrufbar unter
http://www.jiko-bmu.de/service/download/doc/259.php
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz:
„Klimaschutzpolitik in Deutschland und Bayern“ (2009) abrufbar unter
http://www.bestellen.bayern.de/application/stmugv_app000001?SID=1362504469&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BI
DxKEY:lfu_klima_00063,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)=X
„Bayerische Klima-Anpassungsstrategie (BayKLAS)“ (September 2009) abrufbar unter
http://www.bestellen.bayern.de/application/stmugv_app000001?SID=1362504469&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BI
LDxKEY:stmug_klima_00002,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)=X
„Klimaprogramm Bayern 2020 der Bayerischen Staatsregierung“ (September 2009)
http://www.bestellen.bayern.de/application/stmugv_app000001?SID=1362504469&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BI
LDxKEY:stmugv_klima_00025,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)=X
„Wegweiser zur Klimaneutralität – Klimabewusstes Handeln im Unternehmen“
Abrufbar unter www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmugv_agd_00059.htm (Juni 2007)
Verifi zierung (Verifi cation) Regelmäßig wiederkehrende, ex-post-Überprüfung der im Monitoring erfassten tat-
sächlichen Emissionsminderungen aus einem registrierten CDM- oder JI-Projekt
durch einen unabhängigen, akkreditierten Gutachter ( DOE, AIE).
Verifi ed Emission Emissionsminderungsgutschrift (entspricht einer t CO2e,) aus einem freiwilligen Emis-
Reduction (VER) sionsminderungsprojekt, das nicht oder noch nicht als CDM- und JI-Projekt
anerkannt ist. VERs sind für Verpfl ichtungen im EU-Emissionshandel sowie unter dem
Kyoto-Protokoll nicht anrechenbar.
Verpfl ichtungsperiode Eine Verpfl ichtungsperiode ist ein Zeitraum, in dem Annex B-Staaten ihre mit Rati-
(Commitment Period) fi zierung des Kyoto-Protokolls verbindlichen Emissionsreduktionsziele erreichen
müssen. Die erste Kyoto-Verpfl ichtungsperiode ist 2008 bis 2012, der EU-Emissions-
handel hat für die EU-Mitgliedsstaaten die Periode 2005 bis 2007 vorgeschaltet.
Zertifi zierung Die Zertifi zierung wird von einem akkreditierten Prüfer ( DOE, AIE) vorgenommen.
Sie erfolgt auf Basis der Verifi zierung und ist die schriftliche Bestätigung, dass ein
CDM-Projekt über den Prüfungszeitraum die verifi zierten Emissionsminderungen
realisiert hat.
Zusätzlichkeit, Voraussetzung für die Annerkennung eines CDM-Projekts ist, dass das Projekt zu
„Additionalität“ Emissionsminderungen führt, die ohne das Projekt nicht entstanden wären, die also
(„Additionality“) „zusätzlich“ (additional) zum „business as usual“ erfolgen.
Links & Literaturtipps
Alle Angaben dieser Publikation beziehen sich grundsätzlich
sowohl auf die weibliche als auch auf die männliche Form. Zur
besseren Lesbarkeit wurde auf die zusätzliche Bezeichnung in
weiblicher Form verzichtet.
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