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Pflegebedarfsplan Hochsauerlandkreis 2017-2018
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 2
Impressum Herausgeber Hochsauerlandkreis- Der Landrat
Fachdienst 52- Soziales Am Rothaarsteig 1
59929 Brilon www.hochsauerlandkreis.de Redaktion Anja Vonstein
Stand 30.04.2018
Fotos Titelseite iStock/Sylvia Jansen
Thinkstock/iStock Jupiter Images GmbH/ComStock Images © Hochsauerlandkreis, April 2018 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie Druckfehler in diesem Bericht übernimmt die Redaktion keine Gewähr. Anmerkungen: 1. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
2. Zu- und Abwanderungen der Bevölkerung in Deutschland (z.B. durch Flüchtlingsströme) wurden nicht berücksichtigt.
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 4
1.1 Methodik Seite 4
2. Demografische Entwicklung Seite 5
2.1 Demografischer Alterswandel Seite 5
2.2 Bevölkerungsstand Seite 6
2.3 Bevölkerungsvorausberechnung Seite 8
2.4 Altenquotient Seite 10
3. Pflegebedürftigkeit Seite 12
3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Seite 14
3.2 Pflegebedürftige nach Pflegestufe Seite 14
3.3 Pflegebedürftige nach Versorgungsart Seite 16
4. Bestandsaufnahme der Angebote Seite 18
4.1 Vollstationäre Einrichtungen Seite 18
4.2 Teilstationäre Einrichtungen Seite 20
4.3 Angebote der ambulanten Betreuung Seite 23
4.4 Neue Wohnformen Seite 25
4.5 Komplementäre Dienste Seite 27
4.6 Beratungsangebote Seite 28
5. Bestandsanalyse der Angebote Seite 30
6. Bedarfsanalyse der Angebote Seite 33
6.1 Bedarf an Einrichtungsplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen Seite 33
6.2 Weitere Handlungsempfehlungen Seite 35
Tabellenverzeichnis Seite 39 Abbildungs- und Literaturverzeichnis Seite 40
Anhang Seite 41
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1. Einleitung Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Menschen, die 65 Jahre und älter sind, um über fünf Millionen steigen. Dann wird jeder Vierte mindestens 65 Jahre und jeder Dreizehnte über 80 Jahre alt sein. Das zeigt die aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung der Bertelsmann Stif-tung im Internetportal „Wegweiser Kommune“. Dieser anhaltende demographische Wandel erfordert auch in den Kommunen ein Umdenken und eine Neuausrichtung des politischen Handelns. Es ist zunächst vor allem erforderlich, die demographische Entwicklung auf kommunaler Ebene genau zu analysieren und darauf aufbauend Strategien und Konzepte zu entwickeln. Diesem Zweck dient u.a. auch die regelmäßige Evaluation der vorliegenden Pflegebedarfs-planung des Hochsauerlandkreises. Nach der erstmals im Jahr 2016 erstellten Bedarfspla-nung für die Jahre 2015/2016 baut nun die Bedarfserhebung für die Jahre 2017/2018 auf die vorherige Planung auf. Mit einer durchgeführten Bedarfsabfrage bei den umliegenden Kommunen im Hochsauer-landkreis sowie einer Abfrage der Belegungszahlen bei den vollstationären Pflegeeinrichtun-gen im HSK können die Bedarfe in diesem Bedarfsplan mit aktualisierten Zahlen belegt wer-den. Ziel des Pflegebedarfsplanes ist es, in regelmäßigen Zeitabständen eine Information über den pflegerischen Versorgungsstand, die Versorgungsstrukturen und deren Entwicklungen im Kreisgebiet zu geben. Mit der Pflegebedarfsplanung ist es möglich, sowohl Überangebote als auch Angebotsdefizite wahrzunehmen und diesen gemeinsam mit den örtlichen Verant-wortlichen entgegenzuwirken. Eingebunden ist auch ein neues gesetzlich vorgeschriebenes Gremium, die Kommunale Konferenz Pflege und Alter. Bisher bestand im Hochsauerlandkreis eine gemeinsame Gesundheits- und Pflegekonferenz. Um Synergieeffekte nutzen zu können, hat sich der Hochsauerlandkreis dazu entschlossen, dieses Gremium mit der neu zu gründenden Konfe-renz Pflege und Alter zusammenzuführen. Seit dem Jahr 2016 besteht nunmehr eine Kom-munale Konferenz Gesundheit, Alter und Pflege (KGAP), die in der Regel ein- bis zweimal jährlich stattfindet.
1.1 Methodik
Der vorliegende Pflegebedarfsplan konzentriert sich auf die erforderlichen Basisdaten zur demografischen Entwicklung und auf die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit im Hinblick auf das Jahr 2040. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme aller stationären und teilstationären Ein-richtungen im Hochsauerlandkreis, sowie einer Bestands- und Bedarfsanalyse dieser Ange-bote mit entsprechenden Handlungsempfehlungen. Um die Darstellungen zu vervollständigen, finden sich im Anhang Angebotsübersichten aller zur Zeit vorhandenen voll- und teilstationären Einrichtungen im Hochsauerlandkreis.
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2. Demografische Entwicklung 2.1 Demografischer Alterswandel Altern war historisch gesehen, geprägt durch Kriegsereignisse und den Stand medizinischer Versorgung, eher unwahrscheinlich und die Erfahrung einer Minderheit. Insofern sind die steigende Lebenserwartung und die deutlich wachsende Zahl älterer und insbesondere hochaltriger Menschen eher junge Entwicklungen und Ausdruck eines demografischen Alte-rungsprozesses. Die Veränderung der Altersstruktur ist damit das prägende Merkmal und die zentrale Gestaltungsaufgabe des demografischen Wandels in Deutschland.1 Deutschland hat in den vergangenen vier Jahrzehnten im internationalen Vergleich die stärkste Verschiebung in der Altersstruktur erlebt. Zwar altert und schrumpft die Bevölkerung auch in anderen Ländern innerhalb und außerhalb Europas, aber (außer in Japan) nirgend-wo so bald und so rasch wie in Deutschland. Damit gilt Deutschland als „demografischer Pionier“.2 Die aktuelle Bevölkerungsstruktur weicht schon lange von der Form der klassischen Bevöl-kerungspyramide, bei der die stärksten Jahrgänge die Kinder stellen und sich die Beset-zungszahlen der älteren Jahrgänge allmählich als Folge der Sterblichkeit verringern, ab. Ei-nen Altersaufbau in Form einer Pyramide hatte beispielsweise das Deutsche Reich von 1910. Die beiden Weltkriege und die Weltwirtschaftskrise haben in der Folgezeit deutliche Kerben in der Pyramide hinterlassen. Abb. 1: Bevölkerungspyramiden im HSK am 31.12.2016 und im Jahre 2035
Quelle: IT.NRW / Erstellt: FD 17, Hochsauerlandkreis
1 Generationenpolitik in Kommunen, KGSt-Materialien 1/2017, S. 7
2 ebenda, S. 10
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Heute wird der Bevölkerungsaufbau Deutschlands durch stark besetzte Altersklassen domi-niert. Bis zum Jahr 2060 werden die stark besetzten Jahrgänge weiter nach oben verscho-ben und dabei schließlich ausdünnen und von zahlenmäßig kleineren Geburtskohorten er-setzt.3 Der Altersstrukturwandel geht mit verschiedenen sozial-strukturellen Veränderungen einher: Dies sind u.a.:
Zeitliche Ausdehnung der Altersphase
Ein früherer Berufsausstieg sowie eine gestiegene Lebenserwartung bewirken eine Ausdehnung der klassischen Altersphase zum Teil auf weit über 30 Jahre.
Hochaltrigkeit Immer mehr Menschen werden 85 oder 90 Jahre und noch älter. Der Anteil der hochaltrigen Menschen wird sich bis 2050 vermutlich verdreifachen.
Feminisierung des Alters Frauen werden weiterhin älter als Männer, auch wenn sich in Langzeitprognosen eine vorsichtige Angleichung abzeichnet.
Singularisierung des Alters Viele ältere Menschen wohnen allein und möchten auch so lange wie möglich eigen-ständig bleiben.
Durch diese sozial-strukturellen Veränderungen und eine damit sehr heterogene Gruppe älterer Menschen wird deutlich, dass sich die Anforderungen an Leistungen der Kommunen nicht nur quantitativ, sondern insbesondere qualitativ verändern. Besonders gefragt sind sachgerecht differenzierte Angebote, statt „Standardlösungen“.4 Insbesondere durch eine technische und soziale Infrastruktur, ihren Dienstleistungen und den verschiedenen Hilfesystemen können Kommunen einen großen Einfluss auf die Lebens-lagen der Menschen nehmen. Handlungsfelder ergeben sich hier in vielen Bereichen: z.B. beim Wohnen im Quartier, bei der Gesundheit, der medizinischen Versorgung und der Pfle-ge, der Mobilität und Verkehrsentwicklung sowie bei Kultur, Bildung, Freizeit und Sport.
2.2 Bevölkerungsstand In den zwölf Kommunen im Hochsauerlandkreis lebten mit Stand 31.12.2016 262.269 Per-sonen (Tabelle 1), während NRW zu diesem Zeitpunkt eine Bevölkerungszahl von 17.890.100 Menschen aufwies (Tabelle 2). Gemessen an den Bevölkerungszahlen ist Arnsberg mit 73.990 Einwohnern die größte Kommune im HSK; dagegen handelt es sich bei Hallenberg mit 4.474 Einwohnern um die kleinste der zwölf Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis. Dabei variiert die Einwohnerdichte stark, so dass der Hochsauerlandkreis sowohl stärker besiedelte (z.B. Arnsberg / Sundern) als auch schwächer besiedelte Gebiete (z.B. Medebach / Hallenberg) aufweist.
3 Statistisches Bundesamt, 2015, 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung
4 Statistisches Bundesamt, 2015, 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung
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Tab. 1: Bevölkerungsstand in den einzelnen Kommunen im HSK
Kommunen im HSK 31.12.2016 Veränderungen gegenüber
31.12.2015
absolut in %
Arnsberg 73.990 206 0,28
Bestwig 10.904 -266 -2,44
Brilon 25.611 -621 -2,42
Eslohe 8.889 -53 -0,6
Hallenberg 4.474 -67 -1,5
Marsberg 19.826 -142 -0,72
Medebach 7.906 -32 -0,4
Meschede 30.081 -38 -0,13
Olsberg 14.747 -127 -0,86
Schmallenberg 24.997 -233 -0,93
Sundern 28.000 -166 -0,59
Winterberg 12.844 46 0,36
Kreisgebiet 262.269 -1.493 -0,57
Quelle: Hochsauerlandkreis, Datenatlas HSK
Die Bevölkerungszahl des Hochsauerlandkreises ist mit Stand 31.12.2016 um 708 Personen gegenüber dem Jahr 2014 gestiegen; dies entspricht einem Plus von 0,27 Prozent (Tabelle 2).
Auch die Gesamtbevölkerung in NRW ist mit Stand 31.12.2016 im Vergleich zu 2014 um 252.002 Personen gestiegen; dies entspricht einer Steigerung von 1,43 % gegenüber 2014. Bei einem Vergleich der Jahre 1975 und 2016 lässt sich jedoch bereits eine regionale Bevöl-kerungsabnahme feststellen: Während die Bevölkerung in NRW in dieser Zeit um 3,90 % angestiegen ist, ist sie im gleichen Zeitraum im Hochsauerlandkreis um 3,17 % gesunken. Tab. 2: Bevölkerungsstand HSK und NRW im Vergleich
Hochsauerlandkreis
Veränderung ggü. „Vorjahr“
in % NRW
Veränderung ggü. „Vorjahr“
in %
1975 270.869 17.218.624
1980 267.976 -1,07 17.057.488 -0,94
1985 260.684 -2,72 16.674.001 -2,25
1990 268.627 3,05 17.349.651 4,05
1995 283.857 5,67 17.893.045 3,13
2000 281.830 -0,71 18.009.865 0,65
2005 277.219 -1,64 18.058.105 0,27
2010 267.601 -3,47 17.845.154 -1,18
2014 261.561 -2,26 17.638.098 -1,16
2016 262.269 0,27 17.890.100 1,43
Veränderung 2016-1975 -3,17
+3,90
Quelle: Hochsauerlandkreis, Datenatlas HSK
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2.3 Bevölkerungsvorausrechnung
Tab. 3: Bevölkerungsvorausberechnungen in NRW
2020 2025 2030 2035 2040
17.701.973 17.737.317 17.708.908 17.602.242 17.491.068 Quelle: Hochsauerlandkreis, Datenatlas HSK
Laut aktueller Bevölkerungsvorausberechnungen wird die Bevölkerung sowohl in NRW als auch im Kreisgebiet weiter absinken; so werden im Jahr 2040 voraussichtlich 32.845 Perso-nen weniger im HSK leben als im Jahr 2020 (Tabelle 4). Mit der Tabelle 4 lässt sich weiter feststellen, dass voraussichtlich besonders die Städte im östlichen Hochsauerlandkreis von einem Bevölkerungsrückgang betroffen sein werden. Ins-besondere die Bevölkerung in Hallenberg, Marsberg, Meschede und Winterberg wird im Jahr 2040 im Vergleich zum Jahr 2016 um ca. 21 % - ca. 23 % schrumpfen. Lediglich um ca. 4 %, und damit wesentlich unter dem Kreisdurchschnitt von 16 %, wird sich dagegen die Bevölke-rung in Bestwig und Eslohe verringern (Vergleich 2040 mit 2016). Tab. 4: Bevölkerungsstand und Vorausberechnung im HSK
31.12.2016 31.12.2020 31.12.2040
Vergleich 2040-2016 (absolut)
Vergleich 2040-2016
(in %)
Arnsberg 73.990 71.103 62.711 -11.279 -15,24
Bestwig 10.904 11.341 10.441 -463 -4,25
Brilon 25.611 24.442 20.785 -4.826 -18,84
Eslohe 8.889 8.837 8.538 -351 -3,95
Hallenberg 4.474 4.200 3.524 -950 -21,23
Marsberg 19.826 18.846 15.310 -4.516 -22,78
Medebach 7.906 7.566 6.498 -1.408 -17,81
Meschede 30.081 28.532 23.114 -6.967 -23,16
Olsberg 14.747 14.052 11.884 -2.863 -19,41
Schmallenberg 24.997 24.358 22.064 -2.933 -11,73
Sundern 28.000 27.415 25.198 -2.802 -10,01
Winterberg 12.844 12.238 10.056 -2.788 -21,71
Kreisgebiet 262.269 252.930 220.085 -42.184 -16,08
Quelle: Datenatlas HSK
Bevölkerungsvorausberechnung „Altersgruppe 65 bis unter 80 Jährige“ Die Bevölkerungszahl der Altersgruppe „65 bis unter 80 Jahren“ wird bei einem Vergleich des Jahres 2017 mit dem Jahr 2040 kreisweit um 32,47 % (bzw. 12.896 Personen) anstei-gen (Tabelle 5). Dabei wird für die Gemeinde Bestwig (+52,82 %), die Gemeinde Eslohe (+61,60 %) und die Stadt Sundern (+51,81 %) für diese Altersgruppe ein besonders starker Anstieg prognosti-ziert. Auch für die Stadt Schmallenberg wird mit 43,14 % eine überdurchschnittliche Steige-rung in dieser Altersgruppe erwartet.
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Auffällig weit unterhalb des Kreisdurchschnitts verbleibt dagegen die Stadt Meschede mit einem Anstieg der Bevölkerungsgruppe „65- unter 80 Jahren“ von lediglich +14,32 %. Tab. 5: Bevölkerung zwischen 65 - unter 80 Jahren im HSK
01.01.2040
Vergleich 2040-2017 (absolut)
Vergleich 2040-2017
(in %)
01.01.2017 01.01.2020 01.01.2030
Arnsberg 11.394 11.198 14.192 14.177 2.783 24,43
Bestwig 1.615 1.630 2.236 2.468 853 52,82
Brilon 3.892 3.897 5.137 5.030 1.138 29,24
Eslohe 1.203 1.207 1.671 1.944 741 61,60
Hallenberg 639 684 898 852 213 33,33
Marsberg 3.112 3.210 4.349 4.154 1.042 33,48
Medebach 1.207 1.196 1.561 1.609 402 33,31
Meschede 4.743 4.552 5.601 5.422 679 14,32
Olsberg 2.091 2.093 2.846 2.898 807 38,59
Schmallenberg 3.598 3.550 4.623 5.150 1.552 43,14
Sundern 4.113 4.063 5.521 6.244 2.131 51,81
Winterberg 2.105 2.027 2.592 2.660 555 26,37
Kreisgebiet 39.712 39.307 51.227 52.608 12.896 32,47
Quelle: Datenatlas HSK
Bevölkerungsvorausberechnung Altersgruppe „über 80-Jährige“ Die Alterung der Bevölkerung schlägt sich besonders gravierend in den Zahlen der Hochbe-tagten nieder. Im Jahr 2013 lebten 4,4 Millionen 80-Jährige und Ältere in Deutschland, dies entsprach 5 % der Bevölkerung. Ihre Zahl wird bis 2030 um gut 40 % wachsen und 2060 mit insgesamt 9 Millionen etwa doppelt so hoch sein wie heute. Es ist also damit zu rechnen, dass in 50 Jahren 12%-13% der Bevölkerung, das ist jeder Achte, 80 Jahre und älter sein wird.5 Im Hochsauerlandkreis wird die Bevölkerungszahl der Altersgruppe „über 80-Jährige“ bei einem Vergleich des Jahres 2017 mit dem Jahr 2040 um 43,72 % (bzw. 7.457 Personen) ansteigen (Tabelle 6). Dabei wird, wie auch schon in der Altersgruppe „65 bis unter 80 Jahren“, für die Gemeinde Bestwig (+101,23 %) und die Stadt Sundern (+114,76 %) ein besonders starker Bevölke-rungsanstieg für die Gruppe der über 80-Jährigen prognostiziert. Auch für die Gemeinde Eslohe wird mit +73,81 % und für die Stadt Schmallenberg mit +59,83 % eine überdurch-schnittliche Steigerung in dieser Altersgruppe erwartet. Von einem Rückgang der Bevölkerungszahl der über 80-Jährigen wird lediglich in der Stadt Winterberg ausgegangen. Die Bevölkerung reduziert sich in dieser Altersgruppe um 30,31 % (Vergleich 2017 mit 2040) (Tabelle 6).
5 Statistisches Bundesamt, 2015, 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung
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Tab. 6: Bevölkerung über 80 Jahre im HSK
01.01.2017 01.01.2020 01.01.2030 01.01.2040
Vergleich 2040-2017 (absolut)
Vergleich 2040-2017
(in %)
Arnsberg 4.929 5.550 5.451 6.824 1.895 38,45
Bestwig 652 784 933 1.312 660 101,23
Brilon 1.695 1.682 1.534 2.124 429 25,31
Eslohe 546 654 667 949 403 73,81
Hallenberg 284 290 219 342 58 20,42
Marsberg 1.349 1.314 1.105 1.571 222 16,46
Medebach 511 517 446 547 36 7,05
Meschede 2.006 2.260 2.215 2.570 564 28,12
Olsberg 987 1.177 1.221 1.586 599 60,69
Schmallenberg 1.516 1.740 1.827 2.423 907 59,83
Sundern 1.700 2.159 2.621 3.651 1.951 114,76
Winterberg 881 898 654 614 -267 -30,31
Kreisgebiet 17.056 19.025 18.893 24.513 7.457 43,72
Quelle: Datenatlas HSK
Zusammenfassend lässt sich folgendes feststellen:
der zukünftige Bevölkerungsrückgang wird besonders in den östlichen Städten zu verzeichnen sein,
die Altersgruppe der 65- unter 80-Jährigen wird im HSK bis 2040 um 32,47 % an-steigen,
die Altersgruppe der „über 80-Jährigen“ wird bis zum Jahr 2040 um 43,72 % im HSK zunehmen.
2.4 Altenquotient Der Altenquotient findet besonders in der Diskussion über die Finanzierung der Sozialsyste-me Verwendung. Er beschreibt, welche potenziell beruflich aktiven Anteile der Bevölkerung ältere Menschen durch Abgaben mit notwendigen finanziellen Mitteln ausstatten müssen.6 Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wird der Altenquotient stark zunehmen. Die Verschiebungen in der Altersstruktur bewirken, dass der Bevölkerung im Erwerbsalter künftig immer mehr Senioren gegenüberstehen werden. Im Jahr 2013 entfielen auf 100 Personen im Erwerbsalter (von 20-64 Jahren) 34 Personen, die mindestens 65 Jahre alt waren. Im Jahr 2060 werden es bei eine kontinuierlichen demografischen Entwicklung und einer schwäche-ren Zuwanderung 65 ältere Menschen sein.7
Bei einem Vergleich des Altenquotienten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden lässt sich feststellen, dass es sich bei den Städten mit der ältesten Bevölkerung um Winterberg und Meschede mit Altenquotienten von 39,5 bzw. 38,7 handelt, „jüngste Gemeinde“ ist hier-nach Eslohe mit einem Quotienten von 33,3 (31.12.2016).
6 Sozialmonitoring, KGSt-Materialien, 04/2009
7 Statistisches Bundesamt, 2015, 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung
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Durchschnittlich beträgt der Altenquotient im HSK 36,5 (31.12.2016). Damit stehen 36 ältere Menschen über 65 Jahren 100 Erwerbsfähigen zwischen 20 und unter 65 Jahren gegenüber. Tab. 7: Verhältnis von älteren Menschen zu Erwerbsfähigen (Altenquotient)
in den Kommunen im HSK und HSK gesamt
31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016
Arnsberg 36,7 37,2 37,2 37,3
Bestwig 33,9 33,4 33,9 34,6
Brilon 35,1 36,0 35,3 36,9
Eslohe 33,6 33,9 33,4 33,3
Hallenberg 34,7 34,0 33,0 34,1
Marsberg 36,1 37,2 36,9 37,4
Medebach 36,4 36,9 36,0 37,0
Meschede 38,0 38,2 38,4 38,7
Olsberg 35,2 35,5 35,0 34,7
Schmallenberg 34,0 34,3 33,5 34,1
Sundern 34,3 34,7 34,4 34,7
Winterberg 39,6 39,6 39,4 39,5
Kreisgebiet 35,9 36,3 36,1 36,5 Quelle: Demografiemonitor HSK
Bei einem Vergleich der Veränderung des Altenquotienten des HSK mit den umliegenden Kreisen am 01.01.2040 gegenüber dem 31.12.2015 fällt auf, dass der HSK sowie die Kreise Soest und Olpe und der Märkische Kreis ähnlich hohe Zunahmen beim Altenquotienten (bis unter +35) zu erwarten haben, während der Kreis Siegen-Wittgenstein voraussichtlich eine Veränderung des Altenquotienten von bis zu +25 verzeichnen wird (Abbildung 1). Einzelne Veränderungen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sind auf der folgenden Karte ersichtlich: Abb. 2: Veränderung des Altenquotienten
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 12
3. Pflegebedürftigkeit Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in der Pflegestatistik 2015 waren im Dezem-ber 2015 2,86 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des SGB XI. Die Zahl der Pfle-gebedürftigen insgesamt hat im Vergleich zum Dezember 2013 um +8,9 % zugenommen. 83 % der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, 37% waren mindestens 85 Jahre alt. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen waren Frauen. Mit zunehmendem Alter sind Menschen in der Regel eher pflegebedürftig. Während bei den 70 bis 75-Jährigen nur jeder Zwanzigste (5 %) pflegebedürftig war, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt. Auffallend ist, dass Frauen ab circa dem achtzigsten Lebensjahr eine deutlich höhere Pfle-gequote aufweisen, also eher pflegebedürftig sind als Männer dieser Altersgruppe. Bei-spielsweise beträgt die Pflegequote der Frauen zwischen 85 bis unter 90 Jahren 44 %, bei den Männern gleichen Alters hingegen nur 31 %. Neben Unterschieden in der gesundheitlichen Entwicklung bei Frauen und Männern kann ein Faktor für diesen Verlauf der Pflegequoten auch das differierende Antragsverhalten bei Männern und Frauen sein: Ältere Frauen leben häufiger alleine. Bei Pflegebedarf kann daher schneller die Notwendigkeit bestehen, einen Antrag auf Leistungen zu stellen, während die pflegebedürftigen Männer häufig zum Beispiel zuerst von ihren Ehefrauen ver-sorgt werden. Entsprechend wird zunächst auf eine Antragstellung verzichtet.8 Erst bei An-tragstellung bei der Pflegekasse werden pflegebedürftige Personen in der Pflegestatistik er-fasst. Die Anzahl aller Pflegebedürftigen im Hochsauerlandkreis stieg, wie den Angaben aus Ta-belle 8 zu entnehmen ist, vom Jahr 2011 bis 2013 um rund 6 % bzw. 471 Personen an. Im Vergleich dazu betrug der Anstieg der Pflegebedürftigen im Zeitraum 2013 bis 2015 1.110 Pflegebedürftige bzw. mehr als 13 % und damit mehr als das Doppelte als im vorherigen Zeitraum. Der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung im HSK betrug im Jahr 2015 3,52 %. Tab. 8: Anzahl und Anteil der Pflegebedürftigen im HSK in den Jahren 2005-2015
Anzahl Pflege-bedürftige
Veränderung Anzahl Pflegebedürftige
Gesamt-bevölkerung
HSK
Anteil Pflege-bedürftige
an Gesamt-bevölkerung
in %
absolut in %
2005 6.087
277.219 2,20
2011 7.713
1.626 26,71 265.199 2,91
2013 8.184
471 6,11 261.999 3,12
2015 9.294
1.110 13,56 263.762 3,52 Quelle: Hochsauerlandkreis, Sozialmonitor HSK / eigene Darstellung
Grundsätzlich basieren die Prognosen zur Pflegebedürftigkeit auf zwei verschiedenen Vari-anten. Bei der „konstanten Variante“ wird unterstellt, dass sich die Pflegebedürftigkeit inner-halb bestimmter Altersgruppen weiterhin so entwickeln wird, wie es sich derzeit anhand der
8 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2015, Deutschlandergebnisse
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 13
Pflegestatistik ermitteln lässt. Es wird ein gleichbleibendes Pflegerisiko unterstellt. Der Fokus liegt hier ausschließlich auf den demografischen Veränderungen. Die „Trendvariante“ geht hingegen davon aus, dass mit einer steigenden Lebenserwartung auch eine bessere Gesundheit verbunden sein wird, sodass die pflegefreie Lebenszeit an-steigt. Sie bildet damit ein Rückgang des Pflegerisikos ab. Die Zahlen in den Abbildungen und Tabellen in diesem Bericht basieren auf der „konstanten Variante“. IT.NRW hat für den Hochsauerlandkreis berechnet, dass sich auf der Grundlage der o.g. Zahlen im Jahr 2020 unter 1.000 Einwohnern 35 Pflegebedürftige befinden werden; diese Zahl soll sich nach den vorliegenden Prognosen im Jahr 2040 auf 49 Pflegebedürftige pro 1.000 Einwohner erhöhen (siehe Tabelle 9). Betrachtet man den Anstieg der Pflegebedürftigen im HSK insgesamt, so ist eine Steigerung von ca. 38 % (Jahr 2015 9.294 Pflegebedürftige / Jahr 2040 10.700 Pflegebedürftige) zu erkennen (siehe Tabellen 8 und 9). Außerdem wurde durch IT.NRW ermittelt, dass bis zum Jahr 2040 nach der konstanten Vari-ante für alle kreisfreien Städte und Kreise eine Zunahme bei der Zahl der pflegebedürftigen Personen gegenüber 2013 zu erkennen ist. Mit den höchsten Zuwächsen müssen hier je-doch ausschließlich die Kreise rechnen.9 Lt. IT.NRW liegt bis 2040 der Anstieg bei der Mehr-zahl der kreisfreien Städte und Kreise jedoch unterhalb des Landesdurchschnitts von +39 Prozent.10 Tab. 9: Prognose der Pflegebedürftigkeit nach Alter im HSK (konstante Variante)
2020 2025 2030 2040
unter 60 900 800 700 700
60 - unter 70 700 800 800 600
70 - unter 80 1.500 1.500 1.900 2.300
80 - unter 90 4.100 4.100 3.700 5.100
90 und mehr 1.600 1.600 2.300 2.000
Pflegebedürftige gesamt 8.700 9.000 9.400 10.700
Bevölkerungsstand HSK 252.927 245.092 236.950 220.085
Bevölkerungsstand NRW
17.701.973
17.737.317
17.708.908
17.491.068
Pflegebedürftige in NRW
627.500
666.500
705.200
805.900
Pflegebedürftige % im HSK 3,48 3,59 3,97 4,86
Pflegebedürftige % in NRW 3,54 3,76 3,98 4,61
Quellen: IT NRW, Modellrechnung zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in NRW
Zusammenfassend lässt sich folgendes feststellen:
die Anzahl der Pflegebedürftigen im HSK wird bis 2040 um ca. 38 % zunehmen,
Frauen ab dem 80. Lebensjahr werden eher pflegebedürftig als Männer im gleichen Alter,
bezogen auf die regionale Entwicklung nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen in den Kreisen am stärksten zu.
9 IT NRW, Statistik kompakt 07/2016, S. 14
10 ebenda, S. 11
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 14
3.1 Pflegebedürftigkeitsbegriff Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), welches am 01.01.2016 in Kraft getreten ist, wurden die Pflegeversicherung und die pflegerische Versorgung durch Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und ein neues Begutachtungsinstrument auf neue pflege-fachliche Grundlagen gestellt. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der seit dem 01.01.2017 gilt, erfasst seitdem die indivi-duellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Um zukünftig die Pflege-bedürftigkeit festzustellen, wird in sechs Lebensbereiche der Grad der Selbstständigkeit, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe versor-gen kann, eingeschätzt. Maßgeblich für diese Feststellung sind Kriterien, die innerhalb von unterschiedlichen Katego-rien (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krank-heits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) erfasst sind. Die Kriterien „außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ werden nicht zur Einstu-fung der Pflegebedürftigkeit herangezogen, ermöglichen aber eine Beratung hinsichtlich wei-terer Angebote und Sozialleistungen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff nimmt den Menschen in seiner Lebenswelt in den Blick und berücksichtigt alle für das Leben und die Alltagsbewältigung eines Pflegebedürftigen relevanten Beeinträchtigungen. Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden bei der Einstufung gleichermaßen und pflegefachlich angemessen berücksichtigt. Pflegebedürftige werden je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten in einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) zwischen eins und fünf eingestuft. Mit dem PSG II wird in vollstationären Pflegeeinrichtungen auch ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEA) für den jeweiligen Pflegegrad zwei bis fünf eingeführt. Dieser Eigenanteil wird durch den Sozialhilfeträger und die Pflegekassen ermittelt und steigt, im Vergleich zur früheren Eigenbeteiligung, nun nicht mehr an, wenn ein Pflegebedürftiger in seiner Einrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird. Am 01.01.2017 erfolgte die Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen auf nun fünf Pflege-grade.
3.2 Pflegebedürftige nach Pflegestufe Von den knapp 2,9 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland waren Ende des Jahres 2015 mehr als die Hälfte (57 %) der Pflegestufe 1 zugeordnet. Ein Drittel (31 %) der Pflegebedürftigen erhielt Leistungen der Pflegestufe 2 und der Anteil der Schwerst-pflegebedürftigen (Pflegebedürftige der höchsten Pflegestufe 3) betrug rund 11 %. Eine ähnliche Situation zeigte sich auch im Kreisgebiet. So wurden nach Berechnungen von IT.NRW im Jahr 2015 Einstufungen von insgesamt 5.511 Personen in Pflegestufe 1 vorge-nommen; dies waren mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen (rund 59 %) (Tabelle 10).
Knapp 30 % der Pflegebedürftigen wurden in Pflegestufe 2 eingestuft; knapp 11 % wurden dagegen Pflegestufe 3 zugeordnet. Vergleicht man den Anteil der Geschlechter an den je-weiligen Pflegestufen wird deutlich, dass sich jeder der drei Pflegestufen aus einem rund 60
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 15
%-igen Anteil aus weiblichen und einem rund 30 %-igen Anteil aus männlichen Pflegebedürf-tigen zusammensetzt. Tab. 10: Pflegebedürftige nach Geschlecht und Pflegestufe im HSK 2015 (inkl. Pflegegeld)
insgesamt weiblich männlich
Anzahl % an Gesamt-
anzahl Anzahl % an jew.
Pflegestufe Anzahl % an jew.
Pflegestufe
Pflegestufe 1 5.511 59 3.618 66 1.893 34
Pflegestufe 2 2.742 30 1.698 62 1.044 38
Pflegestufe 3 981 11 648 66 333 34
insgesamt 9.294 100 5.994 3.300
Quelle: IT NRW – Geschäftsbereich Statistik
Abb. 3: Pflegebedürftige nach Geschlecht und Pflegestufe im HSK im Jahr 2015
(inkl. Pflegegeld)
Quelle: IT NRW
Die Tabelle 11 stellt die Pflegebedürftigen nach Pflegestufen je Kommune bzw. Sozialraum11 dar. Unterteilt wurden dabei die jeweiligen Pflegestufen nach ambulanter bzw. stationärer Versorgung.
Für den HSK ist insgesamt festzustellen, dass in Pflegestufe 1 rund 600 Personen mehr am-bulant als stationär versorgt werden. Dieses Verhältnis kehrt sich jedoch in den höheren Pflegestufen um. In Pflegestufe 2 werden bereits rund 150 Personen mehr stationär gepflegt; in Pflegestufe 3 erhalten 200 Personen mehr eine stationäre statt eine ambulanten Versor-gung (Tabelle 11).
Diese Verteilung hängt mit der steigenden Pflegebedürftigkeit abhängig von der Pflegestufe zusammen. Bei Vorliegen der Pflegestufe 1 ist lediglich eine geringe Pflegebedürftigkeit vor-handen; der Pflegebedürftige kann in vielen Fällen weiterhin in der eigenen Häuslichkeit wohnen und wird von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Bei Pflegebedürftigen mit einer Einstufung in Pflegestufe 3 liegt der umgekehrte Fall vor: Aufgrund der hohen Pflegebedürftigkeit ist die Versorgung in den eigenen vier Wänden schwierig, da pflegerische Hilfsmittel, meistens aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit, nur bedingt einsetzbar sind. Hinzu kommt häufig eine erforderliche 24-h-Versorgung, die in einer stationären Einrichtung mit den vorhandenen Nachtdiensten einfacher erfolgen kann.
11
Definition Sozialraum: kleinste organisatorische, statistische und strukturelle Einheit; dient der Sozi-alplanung als Bezugsgröße
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III insgesamt
weiblich
männlich
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 16
Tab. 11: Pflegebedürftige nach Pflegestufe je Kommune bzw. Sozialraum im HSK (exkl. Pflegegeld)
Pflegebedürftige nach Pflegestufe, Stand: 31.12.2015
Kommune ins-
gesamt Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
noch keiner Pflegestufe zugeordnet
ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär ambulant stationär
Arnsberg 1.572 510 318 258 270 57 132 0 27
Brilon/ Mars-berg 888 228 207 108 189 33 114 0 9
Meschede/ Sundern 963 285 234 114 174 36 111 0 9
Bestwig/ Olsberg 480 189 72 81 72 21 36 0 9
Hallenberg/ Medebach/ Winterberg 618 225 96 108 102 39 39 0 9
Eslohe/ Schmallen-berg 663 228 111 108 126 30 60 0 0
HSK 5.184 1.665 1.038 777 933 216 492 0 63 Quelle: IT.NRW
3.3 Pflegebedürftige nach Versorgungsart Pflegebedürftige sollten selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, ambulante Pflegesachleistungen (Hilfe von Unterstützungs- und Pflegediensten) oder Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sicherge-stellt ist, zum Beispiel durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegeldes grundsätzlich frei verfügen und gibt das Pflegegeld regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weiter.12 Um eine optimale auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulanten Sachleis-tungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommen Sachleistungen.13 Die Tabelle 12 zeigt die Aufteilung der Versorgungsarten auf die Städte und Gemeinden bzw. Sozialräume im Hochsauerlandkreis.
12
Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber zur Pflege, S. 49, Stand Juli 2015 13
ebenda, S. 48
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 17
Tab. 12: Pflegebedürftige nach Art der Pflegeleistung je Kommune im HSK
Versorgungsarten, Stand: 31.12.2015
Kommune/Sozialraum Ambulante
Pflege
Anteil an Ge-samtanzahl
(ambulant) in % Stationäre
Pflege
Anteil an Ge-samtanzahl
(stationär) in %
Arnsberg 822 30,58 747 27,15
Brilon/Marsberg 369 13,73 519 18,87
Meschede/Sundern 468 17,41 531 19,3
Bestwig/Olsberg 291 10,83 189 6,87
Hallenberg/Medebach/ Winterberg 369 13,73 477 17,34
Eslohe/
366 13,62 288 10,47 Schmallenberg
HSK 2.688 100 2.751 100
NRW 151.366 164.633 Quelle: IT.NRW
Bei einem Vergleich der prozentualen Anteile der unterschiedlichen Versorgungsarten im HSK mit NRW lassen sich am Jahresende 2013 teilweise erhebliche Abweichungen feststel-len (Tabelle 13): So bezogen 27,9 % der Pflegebedürftigen im HSK Leistungen der vollstationären Pflege. Dieser Anteil lag fast auf dem Landesniveau von 27,6 %. Beachtlich ist jedoch, dass im HSK 29,7 % der Pflegedürftigen Leistungen der ambulanten Pflege bezogen, während im landesweiten Vergleich der Bezug dieser Versorgungsart nur bei 22,6 % lag. Diese Zahlen könnten darauf hin deuten, dass im ländlichen Raum eine Versorgung in der eigenen Häuslichkeit noch stärker ausgeprägt ist als es in Ballungsgebieten der Fall ist. Wahrscheinlich ist die hohe Versorgung mittels ambulanter Pflege im HSK auch auf das Beratungsangebot des HSK „ambulant vor stationär“ zurückzuführen (s.S.27). Tab. 13: Basiszahlen zu den Pflegebedürftigen nach Versorgungsarten, Stand: 31.12.2013
Versorgungsarten
insgesamt % ambulante Pflege % vollstationäre Pflege
HSK 8.183 100 2.430 29,7 2.282 27,9
NRW 581.492 100 133.431 22,6 160.324 27,6
Quelle: IT NRW, Modellrechnung zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in NRW, erschienen im Dezember 2016
Betrachtet man die Anzahl der Pflegebedürftigen nach der Art der Pflegeleistung zeigt sich zwischen den Jahren 2015 und 2040 ein um 22 % steigender Bedarf an stationären Leistun-gen. Bei der ambulanten Pflege liegt die Steigerung bis 2040 mit +19 % wenig darunter (Ta-belle 14). Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes könnte der Trend der Zunahme zu stationärer Pflege als Hinweis gedeutet werden, dass die Möglichkeiten zur familiären Pflege bereits rückläufig seien. Für die Zukunft wird erwartet, dass die Möglichkeiten zur familiären Pflege, z.B. durch die zunehmende gesellschaftliche Mobilität und höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, einge-
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 18
schränkt werden. Momentan leisten Töchter und Schwiegertöchter der Pflegebedürftigen neben den Lebensgefährten einen Hauptteil der familiären Pflege.14 Tab. 14: Pflegebedürftige nach Art der Pflegeleistung im HSK (konstante Variante)
2015 2020 2025 2030 2035 2040
2015/2040
Ambulante Pflege (Pflege-sachleistung)
2.688 2.200 2.300 2.400 2.900 3.200
+ 19 %
Pflegegeldempfänger
4.080 3.500 3.500 3.700 4.100 4.300
+ 5 %
Stationäre Pflege
2.526 2.800 2.900 3.100 2.800 3.100
+ 22 %
Gesamt
9.294 8.500 8.700 9.200 9.800 10.600
+ 14 % Quelle: IT NRW
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass
die Unterstützungsmöglichkeiten durch Familienangehörige aufgrund der veränderten Familienstrukturen langfristig weiter abnehmen werden,
der Bedarf sowohl an stationärer als auch an ambulanter Pflege weiter steigen wird.
4. Bestandsaufnahme der Angebote
4.1 Vollstationäre Einrichtungen Pflegeeinrichtungen Im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) werden Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe unter dem Oberbegriff Einrichtungen mit umfassendem Leistungsange-bot (EuLas) zusammengefasst. Bei Einrichtungen der Eingliederungshilfe handelt es sich um stationäre Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen. Diese Einrichtungen haben gem. § 18 WTG NRW den Zweck, ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlas-sen sowie ihnen Betreuungsleistungen und umfassende Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung zur Verfügung zu stellen. Sie werden dabei entgeltlich betrieben und sind in ih-rem Bestand vom Wechsel der Nutzer unabhängig. Aktuell gibt es im Hochsauerlandkreis insgesamt 61 Einrichtungen mit umfassendem Leis-tungsangebot; diese unterteilen sich in 37 Pflegeeinrichtungen und 24 Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Unter den Pflegeeinrichtungen befindet sich auch eine Einrichtung mit einer Spezialisierung auf Menschen im Wachkoma und beatmungspflichtige Bewohner. Die 37 Pflegeeinrichtungen hielten mit Stand 31.12.2017 2.788 Pflegeplätze vor. Die Vertei-lung der Platzzahlen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden stellt sich danach wie folgt dar:
14
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2, 2010, S. 23
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 19
Abb. 4: Verteilung der Plätze in Pflegeeinrichtungen im HSK, Stand: 31.12.2017
Quelle: eigene Berechnungen
Aktuell sind drei Neubauten von Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 184 Plätzen (davon in Arnsberg 80 Plätze und 24 Plätze sowie in Winterberg 80 Plätze) in Planung.
Einrichtungen der Eingliederungshilfe Die 24 Einrichtungen der Eingliederungshilfe hielten mit Stand 31.12.2017 1.500 Plätze vor, die sich auf die Städte und Gemeinden im Hochsauerlandkreis wie folgt verteilen: Abb. 5: Verteilung der Plätze in Einrichtungen der Eingliederungshilfe im HSK, Stand: 31.12.2017
Quelle: eigene Berechnungen
Zum 01.01.2014 erfolgte im Sachgebiet „WTG-Aufsicht/Betreuungsstelle“ des HSK eine neue Zuordnung der zahlreichen einzelnen Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Die bis dato 24 Einrichtungen der Eingliederungshilfe wurden zu diesem Zeitpunkt größtenteils in Verbünde zusammengefasst; dies bedeutet, dass z.B. fünf Einrichtungen eines gemeinnützi-gen Trägers einen Verbund bilden. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe im HSK sind nun in sechs Verbünde und sieben Einzeleinrichtungen aufgeteilt.
Bei Betrachtung der Anzahl der Pflegeeinrichtungen und deren Platzzahlen im Verlauf der Jahre 2010 bis 2017 stellt sich heraus, dass die Gesamtzahl der Häuser um vier gesunken ist (Tabelle 15). Die Platzzahlen haben sich jedoch bis 2014 erhöht und verringerten sich von 2014 bis 2017 geringfügig um 20 Plätze. Im gesamten Zeitverlauf lässt sich jedoch eine Platzzahlerhöhung von 5 % (bzw. von 134 Plätzen) (Vergleich 2010 mit 2017) feststellen. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei Betrachtung der Einrichtungen der Eingliederungshilfe im HSK: Während die Anzahl der Einrichtungen insgesamt über den Betrachtungszeitraum
798
116
275
80 44
305
66
440
88
232 178 166
AR BES BRI ESL HAL MAR MED MES OLS SCHM SUN WIN
173
32
106
30
407
43
352 299
24 34
AR BES BRI ESL MAR MES OLS SCHM SUN WIN
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 20
verringert wurde, erfolgte jedoch auch hier eine stetige Platzzahlerhöhung bis zum Jahr 2012. Von 2014 bis 2017 reduzierte sich die Platzzahl um 44 Plätze. Die Platzzahl im Jahr 2017 entspricht damit fast der Platzzahl im Jahr 2010 (2017: 1500 Plätze/ 2010: 1503 Plät-ze). Bezogen auf die gesamten Platzzahlen (Eingliederungshilfe und Pflege) bedeuten diese Veränderungen Platzzahlsteigerungen in Höhe von rund 3,0 % (bzw. 131 Plätzen) (Vergleich 2010 mit 2017), wobei ein steigendes Angebot im Bereich der Pflegeeinrichtungen sowie ein Platzzahlabbau im Bereich der Eingliederungshilfe festzustellen ist. Die Reduzierung der stationären Platzzahlen in der Eingliederungshilfe im Hochsauerland-kreis seit dem Jahr 2014 erfolgt aufgrund einer Rahmenzielvereinbarung des Landschafts-verbandes Westfalen-Lippe zum Abbau stationärer Wohnplätze.
Veränderung der Platzzahlen Tab. 15: Veränderung der Platzzahlen in den Jahren 2010-2017 im HSK
2010 2012 2014 2016 2017
Anzahl Platzzahl Anzahl Platzzahl Anzahl Platzzahl Anzahl Platzzahl Anzahl Platzzahl
Pflege- einrichtungen 41 2.654 41 2.595 37 2.808 37 2.791 37 2.788 Ein-richtungen der Ein-gliederungs-hilfe 26 1.503 26 1.573 24 1.544 24 1.536 24 1.500
gesamt 67 4.157 67 4.168 61 4.352 61 4.327 61 4.285
Quelle: eigene Berechnungen
4.2 Teilstationäre Einrichtungen Zu den teilstationären Einrichtungen zählen die Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie die Ein-richtungen der Tages- und Nachtpflege sowie die Hospize. Das Wohn- und Teilhabegesetz bezeichnet die o.g. teilstationären Einrichtungen auch als Gasteinrichtungen. Es handelt sich hierbei um entgeltlich betriebene Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen nur vorübergehend aufzunehmen und ihnen Betreuungsleistungen anzubieten. Kurzzeitpflege
Unter der Kurzzeitpflege wird eine befristete stationäre Pflege und Betreuung einer pflege-bedürftigen Person verstanden. Während der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt.15 Die kurzzeitige Versorgung ist ver-gleichbar mit der Versorgung in einer Pflegeeinrichtung; die Kurzzeitpflegegäste werden da-bei in den Alltag der Pflegeeinrichtung integriert. Viele Kurzzeitpflegegäste nutzen diese Form der Versorgung als „Probewohnen“ und daher wird nicht selten aus einem Kurzzeitpflegeaufenthalt ein Dauerpflegeplatz in der betreffenden Einrichtung. Kurzzeitpflege wird in der Regel in Anspruch genommen,
15
Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber zur Pflege, S. 115, Stand: Juli 2015
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 21
als Verhinderungspflege (bei Urlaub oder Krankheit pflegender Angehöriger),
zur Überbrückung einer Krankheits- oder Pflegesituation, wenn die häusliche Versor-gung (noch) nicht gewährleistet werden kann,
wenn der gewünschte Platz in einer Pflegeeinrichtung noch nicht zur Verfügung steht,
wenn (noch) nicht klar ist, welche Versorgungsform (stationär oder teilstationär) die gewünschte und geeignete Form ist.
Kurzzeitpflege dient damit insbesondere einer Unterstützung und Entlastung pflegender An-gehöriger und ermöglicht den Pflegebedürftigen einen einfacheren und problemloseren Übergang aus der stationären Krankenhausbehandlung in die häusliche Pflege. Kurzzeitpflege hat daher zwei Ziele:
einerseits ist Kurzzeitpflege als vorübergehendes Angebot zu verstehen, das mittel-fristig die Rückkehr und längerfristig den Verbleib in der Häuslichkeit sichern soll,
andererseits hat die Kurzzeitpflege auch eine sog. „Clearingfunktion.“ Durch aktivie-rende Pflege, Rehabilitation bzw. Anschlussversorgung nach einem Krankenhaus-aufenthalt und der Beratung pflegender Angehöriger soll nach Möglichkeit eine Un-terbringung in einer Pflegeeinrichtung vermieden werden.
Es wird zwischen eingestreuter und solitärer Kurzzeitpflege unterschieden. Pflegeeinrichtungen können nach Vereinbarung mit der Pflegekasse eingestreute Kurzzeit-pflegeplätze bereitstellen und bei Nichtauslastung der Dauerpflegeplätze Kurzzeitpflegegäste in maximal vereinbarter Anzahl aufnehmen, wodurch sich die Wirtschaftlichkeit der Einrich-tung erhöht. Im Hochsauerlandkreis bieten 35 der insgesamt 37 Pflegeeinrichtungen Kurzzeitpflegeplätze im Rahmen freier Kapazitäten mit insgesamt 254 eingestreuten Plätzen an. Hierbei handelt es sich um eine belegungsabhängige und damit nicht planbare Maximalzahl an Plätzen. Abb. 6: Verteilung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze im HSK, Stand: 31.12.2017
Quelle: eigene Berechnungen
Die Anzahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze ist in den letzten Jahren im Hochsauer-landkreis kontinuierlich gestiegen. Lag die Zahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze in den Jahren 2011/2012 noch bei 197 Plätzen, so stieg sie auf 223 Plätze in den Jahren 2013/2014 sowie 257 Plätze in den Jahren 2015/2016 an und liegt aktuell bei 254 eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen (Stand 31.12.2017). Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind selbstständige Wirtschaftseinheiten, die aus-schließlich Kurzzeitpflegegäste aufnehmen. Aufgrund hoher Gästefluktuationen und starker saisonaler Schwankungen gestaltet sich der wirtschaftliche Betrieb einer solitären Kurzzeit-pflege insgesamt schwieriger.
79
2
32
4 3
26
6
40
2
23 28
9
AR BES BRI ESL HAL MAR MED MES OLS SCHM SUN WIN
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 22
Diese Betreuungsform wird im Hochsauerlandkreis lediglich in Winterberg mit neun Kurzzeit-pflegeplätzen angeboten. Die bisher noch betriebene solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung in Brilon mit elf Plätzen wurde am 01.01.2016 eingestellt. Die Anzahl der solitär betriebenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen ist damit von zwei Einrichtun-gen mit insgesamt 20 Plätzen auf eine Einrichtung mit neun Plätzen seit dem Jahr 2016 ge-sunken.
Tages- und Nachtpflege Einrichtungen der Tages- bzw. Nachtpflege bieten pflegebedürftigen Menschen tagsüber bzw. nachts umfassende Pflege- und Betreuungsleistungen an. Sie sind in der Regel montags bis freitags von 09:00-16:00 Uhr geöffnet. In der übrigen Zeit (abends und an den Wochenenden) werden die Pflegebedürftigen meist von ihren Angehörigen im eigenen häuslichen Umfeld betreut. Zum Leistungsangebot der Tagespflegeeinrichtungen gehören Hol- und Bringdienste, pflegerische Hilfen sowie Verpflegung, Beschäftigungsangebote, soziale Beratung und Betreuung. Die Tagespflegegäste können durch den Besuch der Einrichtung soziale Kontakte erhalten bzw. wieder aufbauen und erfahren eine sinnvolle Strukturierung ihres Tagesablaufes. Aktuell bieten 15 Tagespflegeeinrichtungen im HSK insgesamt 216 Plätze an. Die Verteilung der Plätze auf die Kommunen stellt sich wie folgt dar: Tab. 16: Platzzahlen in Tagespflegeeinrichtungen im HSK, Stand: 31.12.2017
Kommune Platzzahl
Arnsberg 86
Brilon 16
Medebach 12
Meschede 24
Schmallenberg 18
Sundern 26
Winterberg 34
Gesamt 216 Quelle: eigene Erhebung
Derzeit ist eine weitere verbindlich abgestimmte Tagespflege mit 20 Plätzen in Arnsberg geplant. Die Anzahl der Tagespflegeeinrichtungen wurde von 14 Einrichtungen in den Jahren 2015/2016 auf derzeit 15 Einrichtungen erhöht; dabei wurden die Platzzahlen von 179 Plätzen um 37 Plätze auf 216 Plätze in der Tagespflege gesteigert. In Nachtpflegeeinrichtungen werden die Pflegebedürftigen vom späten Nachmittag bis zum nächsten Morgen versorgt. Den Tag verbringen sie dann (mit ihren Angehörigen) in der privaten Häuslichkeit. Häufig werden in diesen Einrichtungen demente Personen betreut, deren Tag-Nacht-Rhythmus gestört ist. Ein Angebot von Nachtpflegeeinrichtungen gibt es im Hochsauerlandkreis nicht.
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 23
Hospize Hospize stellen die palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung durch Vertragsärzte sowie eine psychosoziale und spirituelle Betreuung schwerstkranker sterbender Menschen sicher. Auch die Betreuung und Schulung von betroffenen Angehörigen gehört zu den Aufgaben der Hospize. Im Hochsauerlandkreis gibt es derzeit ein Hospiz in Arnsberg; die Platzzahl wurde dort am 01.04.2018 von sieben auf acht Plätze erhöht.
4.3 Angebote der ambulanten Betreuung Ambulante Pflegedienste Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die gegen Entgelt Be-treuungsleistungen erbringen. Sie unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege in der eigenen Häuslichkeit und ermöglichen den Betroffenen, trotz Pflegebedürf-tigkeit, weiter in ihrer vertrauten Umgebung wohnen zu können. Die ambulante Pflege umfasst vor allem grundpflegerische Tätigkeiten (z.B. Körperpflege, Mobilisation und Lagerung) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen und Reinigen der Wohnung), Beratung und häusliche Krankenpflege. Aktuell sind der WTG-Behörde im Hochsauerlandkreis 40 ambulante Pflegedienste mit Ver-sorgungsvertrag bekannt, die sich flächendeckend auf alle Städte und Gemeinden im Kreis-gebiet verteilen und auch regelmäßig Pflegebedürftige aus umliegenden Ortschaften mit ver-sorgen.
Tab. 17: Anzahl ambulanter Pflegedienste (mit Versorgungsvertrag) im HSK, Stand: 31.12.2017
Kommune Anzahl der Pflegedienste Arnsberg 12
Bestwig 3
Brilon 2
Eslohe 1
Hallenberg 1
Marsberg 2
Medebach 2
Meschede 4
Olsberg 3
Schmallenberg 4
Sundern 3
Winterberg 3
Gesamt 40 Quelle: eigene Erhebung
Hospizdienste Hospizdienste bieten Sterbebegleitung sowohl zu Hause als auch in Pflegeeinrichtungen an. Die Zusammenarbeit erfolgt in Kooperation mit Palliativnetzwerken, in denen spezialisierte Pflegedienste, Palliativmediziner, Apotheken, Schmerztherapeuten, Physiotherapeuten und Pflegeeinrichtungen vernetzt sind. Es steht ein 24-stündiger Bereitschaftsdienst zur Verfü-gung.
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Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativver-sorgung (SAPV). Diese Leistung zielt darauf ab, dem Wunsch schwerstkranker Menschen zu entsprechen, möglichst in der eigenen häuslichen Umgebung in Würde zu sterben. Voraus-setzung für die Leistungsgewährung ist die ärztliche Verordnung.16 Im Hochsauerlandkreis sind der WTG-Behörde insgesamt sechs ambulante Hospiz- bzw. Palliativdienste in Arnsberg, Brilon, Meschede und Winterberg bekannt. Die Anschriften dieser Hospizdienste sind im Anhang aufgeführt.
Angebote zur Unterstützung im Alltag Am 01.01.2017 trat die grundlegend überarbeitete Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW (AnFöVO) in Kraft. Diese Verordnung regelt unter anderem das Verfahren der Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des SGB XI die pflegenden Angehörigen und Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zugute kommen soll. Für die Inanspruchnahme dieser sog. niedrigschwelligen Leistungen steht den pflegebedürftigen Personen ab dem 01.01.2017 ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € zur Verfügung.
Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag zählen:
Betreuungsangebote, in denen z.B. ehrenamtliche Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Beispiele: Basteln, Backen, Gymnastik, Gespräche führen, Unterhaltung fördern, etc.),
Angebote zur Entlastung von Pflegenden, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und Pflegenden dienen (Beispiele: Informationen und Wissensvermittlung über Angebote zur Unterstützung vor Ort, Kontaktvermittlung und Organisation von Treffen mit anderen Pflegepersonen, etc.),
Angebote zur Entlastung im Alltag, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltages oder im Haushalt zu unterstützen (Beispiele: Haushalt reinigen, Versorgung von Haustieren, Hilfe bei Anträgen, Hilfestellung bei Krankenhausaufenthalt, etc.).
Derzeit (Stand: 31.12.2017) sind der WTG-Behörde 28 Anbieter mit insgesamt 35 Angeboten zur Unterstützung im Alltag bekannt, die sich auf das gesamte Kreisgebiet verteilen und verschiedene o.g. Leistungen anbieten.
16
Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber zur Pflege, S. 117, Stand: Juli 2015
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Tab. 18: Anzahl Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im HSK, Stand: 31.12.2017
Kommune Anzahl der Anbieter Arnsberg 11
Bestwig 0
Brilon 3
Eslohe 0
Hallenberg 0
Marsberg 2
Medebach 1
Meschede 3
Olsberg 2
Schmallenberg 3
Sundern 1
Winterberg 2
Gesamt 28 Quelle: eigene Erhebung Die Anschriften zu den Anbietern von Angeboten zur Unterstützung im Alltag finden sich im Anhang.
4.4 Neue Wohnformen Servicewohnen Bei Angeboten des Servicewohnens, auch betreutes Wohnen genannt, ist die Überlassung einer Wohnung rechtlich verpflichtend mit der Zahlung eines Entgelts für allgemeine Unterstützungsleistungen wie Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, die Vermittlung von Betreuungsleistungen oder Notrufdiensten (Grundleistungen) verbunden. Die Mieter schließen in der Regel zwei Verträge ab; einen Mietvertrag sowie einen Betreuungsvertrag über die o.g. Grundleistungen sowie die, je nach Bedarf des Bewohners, hinzubuchbaren Wahlleistungen. Zu diesen Wahlleistungen können z.B. Reinigungsleistungen oder ein Wäscheservice gehören. Zusätzlich können von den Mietern weitere Verträge z.B. mit ambulanten Pflegediensten zur Ausführung erforderlicher Pflegeleistungen abgeschlossen werden. Durch das Servicewohnen wird eine weitestgehend selbstständige Lebensführung in der eigenen Wohnung, auch bei Nachlassen der körperlichen Leistungsfähigkeit und zunehmender Hilfebedürftigkeit, ermöglicht. Zielgruppe dieser Wohnform sind neben Menschen mit Behinderungen ältere Menschen mit Unterstützungs-, Betreuungs- und Pflegebedarf. Aktuell sind der WTG-Behörde des Hochsauerlandkreises 30 Angebote des Servicewohnens bekannt, die sich flächendeckend auf das gesamte Kreisgebiet verteilen.
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Tab. 19: Anzahl Servicewohnanlagen im HSK, Stand: 31.12.2017
Kommune Anzahl der Servicewohnanlagen Arnsberg 12
Bestwig 1
Brilon 2
Eslohe 1
Hallenberg 1
Marsberg 1
Medebach 1
Meschede 4
Olsberg 1
Schmallenberg 3
Sundern 3
Winterberg 0
Gesamt 30
Quelle: eigene Erhebung
Die Anschriften der Servicewohnanlagen finden sich im Anhang.
Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen sind Wohn- und Betreuungsangebote, in denen mehrere ältere und/oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben und ihnen von einem oder mehreren Anbietern Betreuungsleistungen angeboten werden. Diese Betreuungsleistungen werden stundenweise aber auch, je nach Bedarf, rund um die Uhr erbracht. Jeder Bewohner hat in einer Wohngemeinschaft einen eigenen Wohn-/Schlafbereich. Das Alltagsleben (z.B. Kochen, Backen, Basteln) findet in einer großen Wohnküche (oder Küche mit separatem Wohnzimmer) statt. Wohngemeinschaften können selbstverantwortet oder anbieterverantwortet sein. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften sind frei in der Gestaltung ihres Zusammen-lebens, der Auswahl und Gestaltung der Räumlichkeiten und der Organisation der Betreuung. In anbieterverantworteten Wohngemeinschaften werden die o.g. Kriterien der Selbstverantwortung nicht erfüllt; zudem sind die Merkmale „Wohnraumüberlassung“ und „Betreuungsleistungen“ rechtlich voneinander abhängig.
Diese Wohnform, ob selbstverantwortet oder anbieterverantwortet, wirkt durch die Förderung sozialer Kontakte und gemeinsamer Aktivitäten der Gefahr der Vereinsamung entgegen. Aktuell gibt es im Hochsauerlandkreis 17 Wohngemeinschaften, die der WTG-Behörde gemeldet sind. Darunter befinden sich zehn selbstverantwortete Wohngemeinschaften und sieben anbieterveranwortete WG´s. Unter den aufgeführten Wohngemeinschaften gibt es WG´s, die auf die Aufnahme bestimmter Personengruppen spezialisiert sind: z.B. Wohngruppen für demente Personen, WG´s für behinderte Menschen oder Wohngemeinschaften für beatmungs- und intensivpflichtige Personen.
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Die Anschriften der Wohngemeinschaften im HSK sind im Anhang aufgeführt. Tab. 20: Anzahl Wohngemeinschaften im HSK, Stand: 31.12.2017
Kommune Selbstverantwortete
Wohngemeinschaften Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
Arnsberg 3 2 Bestwig 0 1 Brilon 2 1 Eslohe 0 0 Hallenberg 0 0 Marsberg 0 0 Medebach 0 0 Meschede 2 1 Olsberg 0 0 Schmallenberg 1 0 Sundern 0 2 Winterberg 2 0 Gesamt 10 7
Quelle: eigene Erhebung
4.5 Komplementäre Dienste Komplementäre Dienste sind ergänzende und unterstützende Alltagshilfen im vorpflegerischen Bereich. Sie tragen dazu bei, die selbstständige Lebensführung so lange wie möglich zu erhalten und ergänzen das Angebot der ambulanten Pflegedienste. Zu den komplementären Diensten zählen z.B. Hausnotrufdienste, Hilfen im Haushalt sowie Mahlzeitendienste. Im Hochsauerlandkreis sind u.a. die genannten drei komplementären Dienste bekannt.
Hausnotrufdienste In Verbindung mit einer gewöhnlichen Telefonanlage können Senioren in Notfällen, etwa bei einem Sturz oder einem Herzanfall, Hilfe herbeirufen. Über einen mobilen Notrufknopf, der am Körper getragen wird, kann der Notruf ausgelöst werden. Bei Auslösen des Alarms wird die Leitstelle des Hausnotruf-Anbieters benachrichtigt, der wiederum den Rettungsdienst alarmiert bzw. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen informiert. Zielgruppe eines Hausnotrufdienstes sind Personen, die weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben möchten. Insbesondere richten sich die Leistungen des Hausnotrufes an Personen, die sturzgefährdet sind oder mit anderen gesundheitlichen Risiken umgehen müssen. Hilfen im Haushalt Zu den Hilfen im Haushalt zählen z.B. Reinigungshilfen, aber auch Hilfen beim Einkaufen oder der Zubereitung des Essens. Das Angebot erfolgt überwiegend durch Anbieter der freien Wohlfahrtspflege oder durch privat-gewerbliche Anbieter.
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Zudem vermitteln Agenturen Betreuungskräfte; wodurch eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ sichergestellt werden kann. Auch übernehmen diese Betreuungskräfte hauswirtschaftliche Leistungen.
Mahlzeitendienste / „Essen auf Rädern“ Mahlzeitenzeitendienste können ebenfalls zu einer unabhängigeren und selbstständigeren Lebensführung älterer Menschen beitragen. Anbieter des sog. „Essen auf Rädern“ liefern entweder täglich warme oder wöchentlich tiefgekühlte Mahlzeiten direkt in die eigene Häuslichkeit.
4.6 Beratungsangebote Beratungsangebot „ambulant vor stationär“ Das Beratungsangebot „ambulant vor stationär“ des Hochsauerlandkreises versteht sich als Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen und deren Angehörige, die in der eigenen Häuslichkeit leben und nach Verstärkung krankheitsbedingter Einschränkungen (z.B. durch Krankheit oder Sturz) der Hilfe bedürfen und eine Alternative zum stationären Heimaufenthalt suchen. Das Angebot bietet hierbei Unterstützung in der veränderten Lebenssituation und entwicklt individuelle Lösungen, damit auch weiterhin ein Leben in der gewohnten Umgebung möglich sein kann. Das Team „ambulant vor stationär“ berät z.B. pflegebedürftige Personen und deren Angehörige in pflegerischen, sozialen und hauswirtschaftlichen Fragen und zeigt als trägerunabhängiges Angebot wohnortnahe Unterstützungsdienste auf. Die Mitarbeiterinnen des Beratungsangebotes helfen zudem auch bei Antragstellungen und Kostenübersichten und begleiten auf Wunsch die Umsetzung der Leistungen. Dieses Beratungsangebot startete im Jahr 2012 zunächst als Pilotprojekt und wurde nach dreijähriger Projektlaufzeit aufgrund des enormen Zuspruches als ständiges Beratungsangebot im Hochsauerlandkreis durch Kreistagsbeschluss vom 19.12.2014 seit dem 01.03.2015 fest etabliert. Bis heute (Stand: 31.12.2017) haben über 1.496 Kunden die Beratung der Mitarbeiterinnen in Anspruch genommen und werden überwiegend entsprechend dieser Beratung noch ambulant in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (www.hochsauerlandkreis.de) unter dem Suchbegriff „ambulant vor stationär“.
Pflege- und Wohnberatung Die trägerunabhängige Pflege- und Wohnberatung des Hochsauerlandkreises ist eine kostenlose und unabhängige Beratungsinstitution für Betrofffene, Angehörige und Bezugspersonen. In vertraulicher Beratung erfolgt eine Information über Hilfemöglichkeiten, um hierbei aus den vorhandenen Angeboten die beste Lösung für den Hilfesuchenden herauszufinden. Die Pflegeberatung umfasst u.a. Information, Beratung und Unterstützung zu:
häuslichen (ambulanten) Pflegemöglichkeiten,
teilstationären und stationären Hilfen (Tagespflegen, Pflegeeinrichtungen),
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege,
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hauswirtschaftliche Hilfen und „Essen auf Rädern“,
Finanzierungsfragen aller Hilfen,
Hilfestellung bei der Antragstellung und Verfahrensfragen,
Verknüpfung mit ergänzenden Leistungsgesetzen (SGB XII),
Hilfen für behinderte/ kranke/ alte Menschen. Die Wohnberatung umfasst u.a. Information, Beratung und Unterstützung zu:
Beseitigung von Barrieren, Gefahrenquellen und Ausstattungsmängeln,
Optimierung und Reorganisation der Wohnung,
bauliche Maßnahmen und technische Hilfen,
finanzielle Fördermöglichkeiten.
Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises (www.hochsauerlandkreis.de) unter dem Suchbegriff „Pflege- und Wohnberatung“.
Kommunale Beratungsstelle „Besser leben im Alter durch Technik“ Diese Beratungsstelle informiert über technische Assistenzsysteme und Hilfsmittel für ein selbstständiges Leben im Alter. Ziel ist es, ältere oder eingeschränkte Menschen zu unterstützen, möglichst lange und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben zu können.
Die Beratungsstelle ist beim Hochsauerlandkreis im Kreishaus Arnsberg, Gesundheitsamt, angesiedelt.
Demenz-Servicezentrum Region Südwestfalen Die Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen entstand im Jahr 2004 als Zentrum zur Verbesserung der häuslichen Situation demenziell Erkrankter und der sie unterstützenden Angehörigen. Durch Informations- und Qualifizierungsangebote, Weiterentwicklung wohnortnaher Unterstützungsangebote sowie Vernetzung soll es Menschen mit demenziellen Erkrank-ungen ermöglicht werden, in einem vertrauten Umfeld zu leben, das ihren Bedürfnissen entspricht. Zudem sollen die Voraussetzungen dafür verbessert werden, dass Menschen mit Demenz sowie deren Angehörige und Freunde am Wohnort die benötigte Unterstützung bekommen. Das Servicezentrum sieht seine konkreten Aufgaben daher in der Information, Beratung und Vermittlung von Angeboten zum Thema Demenz sowie in der Iniitierung niedrigschwelliger Angebote wie Betreuungsgruppen, Begegnungscafés und häuslichen Helferkreisen. Durch die Öffentlichkeitsarbeit soll eine Sensibilisierung zum Thema Demenz erfolgen.
Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite: www.demenz-service-suedwestfalen.de
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5. Bestandsanalyse der Angebote Vollstationäre Einrichtungen Auslastungsquote
Die Auslastungsquote aller vollstationären Pflegeeinrichtungen im HSK, ermittelt anhand einer Umfrage der im HSK ansässigen Pflegeeinrichtungen, liegt derzeit bei 90,53% (Stand: 31.12.16). In den Pflegesatzverhandlungen mit den Pflegekassen wird bisher in der Regel von einer (prospektiven) Auslastung der Einrichtungen von 98 % im Kalenderjahr ausgegangen, die nötig ist, um über das kalkulierte Budget ohne Verluste verfügen zu können. Nennenswerte Abweichungen nach unten können sich vor allem durch Umbauphasen oder Anlaufzeiten bei Neubauten ergeben.17 Diese wirtschaftlich gute und von den Häusern angestrebte Auslastung wird von den Einrichtungen im Hochsauerlandkreis im Durchschnitt nicht erreicht. Aufgrund der o.g. Angaben liegen die Einrichtungen im HSK ca. 7,47 %-Punkte unterhalb der anzustrebenden Auslastungsquote von 98 %. Allein aufgrund dieser Betrachtung könnte davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich freie Kapazitäten im vollstationären Bereich vorhanden sind und damit kein Bedarf an weiteren vollstationären Plätze vorliegt.
Versorgungsquote Auch bei der Ermitttlung der Versorgungsquote bezogen auf eine 98%ige Auslastung der Pflegeeinrichtungen ist eine ähnliche Tendenz erkennbar. Die Versorgungsquote gibt an, wie viele Plätze in Einrichtungen auf je 100 Einwohner über 80-Jahren bei einer 98%igen Auslastung in den Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen. Die durchschnittliche Versorgungsquote im Kreisgebiet liegt, bezogen auf die Platzzahlen mit Stand 31.12.2017, bei 15,63 % (siehe Tabelle 21). Bei einer differenzierten Betrachtung dieser Quote bezogen auf die einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden, ist auffällig, dass die Stadt Olsberg eine eher niedrige Versorgungsquote von 8,74 Plätzen auf je 100 Einwohner über 80 Jahren aufweist, während in Marsberg mit einer Versorgungsquote von 22,16 % und in Meschede mit einer Quote von 21,50 % ein sehr hohes Angebot an stationären Pflegeplätzen bezogen auf die dortige Bevölkerung über 80 Jahren bereitgehalten wird. Grundsätzlich ist bei dieser Betrachtung eine teilweise ungleiche Verteilung der Versorgung mit stationären Plätzen im Kreisgebiet festzustellen. Es wäre wünschenswert, wenn die Verteilung der Versorgungsquoten in den zwölf Kreiskommunen annähernd gleich wäre, damit Bewohner der Pflegeeinrichtungen möglichst quartiersnah in der eigenen Kommune versorgt werden könnten. Berichte aus anderen Städten und Kreisen ist zu entnehmen, dass Versorgungsquoten von 17,3 % bis 17,9 % zu deutlichen Leerständen in den Einrichtungen führen und daher Quoten von 15,5 % bis 16,5 % in der Regel ausreichend sind.
17
Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund, 2015 bis 2017, S. 20
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Tab. 21: Berechnung der Versorgungsquote in den Pflegeeinrichtungen im HSK, Stand 31.12.2017
Ü 80-Jährige (Stand:
01.01.2017) Platzzahl 98%ige Auslastung Versorgungsquote
Arnsberg 4.929 798 782 15,87
Bestwig 652 116 114 17,44
Brilon 1.695 275 270 15,90
Eslohe 546 80 78 14,36
Hallenberg 284 44 43 15,18
Marsberg 1.349 305 299 22,16
Medebach 511 66 65 12,66
Meschede 2.006 440 431 21,50
Olsberg 987 88 86 8,74
Schmallenberg 1.516 232 227 15,00
Sundern 1.700 178 174 10,26
Winterberg 881 166 163 18,47
Kreisgebiet 17.056 2.788 2732 durchschnittlich:
15,63
Quelle: IT NRW / eigene Berechnungen
Dabei birgt ein quantitatives Überangebot an stationären Plätzen die Gefahr einer künstlichen Wettbewebsverschärfung mit einer möglichen Verringerung der Angebotsqualität und reduzierten Preisstrukturen, die zu einer stationären Versorgung verleiten, obwohl eine ambulante Versorgung noch möglich wäre. 18 Aufgrunddessen weist auch die für den Hochsauerlandkreis berechnete Versorgungsquote von 15,63 % darauf hin, dass eine Bedarfsdeckung im Bereich der vollstationären Plätze vorliegt und eine Ausweitung der Platzzahlen eine Verschärfung des Angebotes und Verringerung der Wirtschaftlichkeit zur Folge haben könnte. Zusammenfassend lässt sich daher festhalten, dass:
aufgrund der berechneten Auslastungsquote von 90,53 % ein Bedarf an weiteren vollstationären Plätzen derzeit nicht vorhanden ist und
auch eine Versorgungsquote von 15,63 % auf eine Bedarfsdeckung im Bereich der vollstationären Plätze hinweist.
Teilstationäre Angebote Kurzzeitpflege Bei einer durchgeführten Abfrage der Pflegeeinrichtungen mit Stand 31.12.2016 lag die Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze bei 48,15 %. Damit könnte von einer bedarfsdeckenden Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen am Stichtag 31.12.2016 ausgegangen werden. Jedoch bestätigen 73 % der befragten Pflegeeinrichtungen (Stand: 31.12.2016), dass teilweise während des Jahresverlaufs eine Aufnahme von weiteren Kurzzeitpflegegästen aufgrund fehlender Kurzzeitpflegeplätze nicht möglich war.
18
Pflegebedarfsplan Kreis Unna, 2015
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 32
Diese Rückmeldung macht deutlich, dass die Nachfrage und somit auch die Auslastung der Kurzzeitpflegeplätze im HSK starken saisonalen Schwankungen unterliegt und es möglich ist, dass insbesondere während der Ferienzeiten nicht alle Aufnahmewünsche berücksichtigt werden können. Tagespflege Die durchgeführte Abfrage der Tagespflegeeinrichtungen mit Stand 31.12.2016 ergab, dass die Auslastung der Tagespflegeplätze bei 80,71 % lag. Die zuletzt durchgeführte Abfrage der Tagespflegeeinrichtungen mit Stand 31.12.2017 hat eine Auslastung der Tagespflegeeinricthungen im HSK von durchschnittlich 87,15 % und damit eine Steigerung zum Vorjahr von 6,44 Prozentpunkten ergeben. Auffällig sind hierbei die Städte Arnsberg und Brilon, in denen die (durchschnittliche) Auslastungsquote der Tagespflege bei über bzw. knapp unter 100 % liegt. Aufgrund der vorgenannten Zahlen ist insgesamt davon auszugehen, dass eine gute wirtschaftliche Auslastung der Tagespflegeeinrichtungen im HSK gegeben ist.
Angebote der ambulanten Betreuung Ambulante Dienste Mit Stand vom 31.12.2017 waren 40 ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag im Hochsauerlandkreis tätig. Nach Angaben der Mitarbeiterinnen des Beratungsangebotes „ambulant vor stationär“ sowie der aktuellen Presseberichterstattung zeigt sich insbesondere in den Städten Arnsberg, Brilon und Meschede eine Vollauslastung der ambulanten Pflegedienste mit der Folge, dass keine Neuaufnahmen von Kunden mehr möglich sind. Einen Überblick über die ambulanten Pflegedienste mit Versorgungsvertrag folgt im Anhang.
Ergebnis der Bestandsanalyse Im Bereich der vollstationären Einrichtungen kann von einem bedarfsdeckenden Angebot im Hochsauerlandkreis ausgegangen werden. Die Abfrage bei den Anbietern von Kurzzeitpflege hat gezeigt, dass im Jahresverlauf häufig Interessenten für die Kurzzeitpflege abgewiesen werden müssen, da Kurzzeitpflegeplätze fehlen. Wie auch bereits im Pflegebedarfsplan 2015/2016 berichtet, unterliegen Kurzzeitpflegeeinrichtungen starken saisonalen Schwankungen mit der Folge, dass die Bedarfe nicht vollständig gedeckt werden können. Durch die WTG-Behörde konnte zudem häufig festgestellt werden, dass zahlreiche Neuaufnahmen im vollstationären Bereich zunächst als Kurzzeitpflegegast aufgenommen werden. Dieses Aufnahmeverhalten blockiert dann die Aufnahme tatsächlicher Kurzzeitpflegegäste. Tagespflegeeinrichtungen und ambulante Dienste im Hochsauerlandkreis weisen, den Erkenntnissen der WTG-Behörde zufolge, eine gute bis sehr gute wirtschaftliche Auslastung auf.
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 33
6. Bedarfsanalyse der Angebote
6.1 Bedarf an Einrichtungsplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen
Gem. § 7 Abs. 6 APG kann eine Bedarfsdeckung angenommen werden, wenn einer zu er-wartenden Nachfrage nach Pflegeangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht und Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind. Bei der Berechnung des Bedarfs an Einrichtungsplätzen im HSK ist zunächst die Anzahl der Pflegebedürftigen im Hochsauerlandkreis zu berücksichtigen. IT.NRW prognostiziert hierzu, dass im Jahr 2020 3,48 % (rd. 8.800 Personen) der Bevölkerung im Hochsauerlandkreis pflegebedürftig sein werden (siehe Tabelle 9 auf S. 13). Zur Kalkulation der Pflegebedürftigen, die zukünftig vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen werden, wurde auf die durch IT.NRW für den HSK für das Jahr 2020 ausgewiesene Quote von 33,3 % (konstante Variante)19 zurückgegegriffen20. Hiernach werden im Jahr 2020 2.794 Plätze im HSK benötigt. Zusätzlich sind bei der Berechnung des anzunehmenden Pflegeplatzangebotes bis 2020
die bereits verbindlich abgestimmten Neubauvorhaben sowie
ein anzunehmender Wegfall von Pflegeplätzen in Bestandseinrichtungen durch Anpassung an die Einzelzimmerquote ab 2018
zu berücksichtigen.
Neubauplanungen Wie bereits angemerkt, sind der WTG-Behörde des Hochsauerlandkreises drei Neubaupla-nungen vollstationärer Einrichtungen bekannt. Hierzu zählen eine Pflegeeinrichtungen in Winterberg mit 80 Plätzen sowie zwei weitere Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 104 Plät-zen in Arnsberg.
Wegfall von Pflegeplätzen durch Anpassung an die Einzelzimmerquote In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen bis spätestens zum 31.07.2018 eine Einzelzimmerquote von mindestens 80 % vorhalten müs-sen (§ 47 Abs. 3 WTG). Die Umsetzung dieser Vorgabe kann z.B. durch die Umwandlung von bestehenden Doppel-zimmern in Einzelzimmer oder durch Umbau- bzw. Anbaumaßnahmen erreicht werden. Im Zuge dieser Maßnahmen kann sich daher insbesondere bei der Umwandlung von Doppel-zimmern in Einzelzimmer ein Abbau von Plätzen ergeben. Ein großer Teil der Pflegeeinrichtungen im Hochsauerlandkreis ist bereits an die 80%ige Einzelzimmerquote angepasst worden. In wenigen Fällen steht eine Anpassung an die erfor-derliche Quote noch aus. Bei Annahme, dass diese verbleibenden Einrichtungen die 80 %-Einzelzimmerquote durch Abbau von Doppelzimmern erfüllen würden, ohne eine Platzzahlanpassung durch An- oder Umbau vorzunehmen, würde sich eine Reduzierung der Platzzahl am 31.07.2018 von 97
19
Erläuterungen konstante Variante: s. S. 12 des Pflegebedarfsplanes 20
IT NRW, Statistische Analysen und Studien, Band 76
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 34
Plätzen ergeben. Tatsächlich erfolgt derzeit in zahlreichen Einrichtungen ein Um- bzw. An-bau, damit durch einen geringen Platzzahlabbau die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wer-den können. Allein aus Wirtschaftlichkeitsgründen wird damit das o.g. theoretische Szenario in den wenigsten Fällen realisiert werden.
Über-/Unterdeckung Es ergibt sich somit für den Hochsauerlandkreis folgende Bedarfsprognose bis 2020:
Nach Hinzurechnung der neu entstehenden Plätze durch Neubauvorhaben und nach Abzug der wegfallenden Plätze durch Anpassung an die Einzelzimmerquote, wird sich das Angebot an Pflegeplätze im HSK bis ins Jahr 2020 auf 2.875 Pflegeplätze ausweiten, wobei mit 2.794 Pflegebedürftigen gerechnet wird, die einen vollstationären Pflegeplatz benötigen. Daraus folgt, dass rein rechnerisch in zwei Jahren ein Überangebot von 81 Pflegeplätzen vorhanden ist. Tab. 22: Prognose der Platzzahl- und Bedarfsentwicklung im Jahr 2020 im HSK
Pflegeplätze in Bestands- ein-richtungen
Neubau- vorhaben
abzgl. Plätze durch Anpassung an Ein-zelzimmer- quote
anzunehmendes Pflegeplatz-angebot im Jahr 2020
Bedarfs-prognose im Jahr 2020 (sie-he Tabelle 19)
Über- deck-ung
2.788 +184 -97 2.875 2.794 +81 Quelle: IT NRW, eigene Berechnungen
Über-/Unterdeckung nach Kommunen bis 2020 Tab. 23: Bedarfsprognose des stationären Pflegebedarfs bis 2020
Be-völkerung
im Jahr 2020
Pflege-bedürftige
im Jahr 2020
davon po-tentielle
stationäre Versorgung
*
voraus-sichtliche
Platzzahlen im Jahr
2020
abzgl. Wegfall Pflege-plätze wegen
Anpassung
Zwischen-summe
Unter/-Über-
deckung bis 2020
Arnsberg 71.103 2.361 786
902 (inkl. 104 neue
Plätze) 15 887 101
Bestwig 11.341 377 125 116 16 100 -25
Brilon 24.442 811 270 275 275 5
Eslohe 8.837 293 98 80 80 -18
Hallenberg 4.200 139 46 44 44 -2
Marsberg 18.846 626 208 305 305 97
Medebach 7.566 251 84 66 66 -18
Meschede 28.532 947 315 440 16 424 109
Olsberg 14.052 467 155 88 0 88 -67 Schmallen-berg 24.358 809 269 232 232 -37
Sundern 27.415 910 303 178 10 168 -135
Winterberg 12.238 406 135
246 (inkl. 80 neue Plätze) 40 206 71
Kreisgebiet 252.930 8.397 2.794 2.972 97 2.875 81
Quelle: IT NRW, eigene Berechnungen
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* Die Berechnung des Bedarfs an Einrichtungsplätzen erfolgte auf der Grundlage der Prog-nosen von IT NRW (Statistischen Analysen und Studien, NRW, Band 76), welche einen An-teil von 33,3 % an Pflegebedürftigen im Hochsauerlandkreis im Jahr 2020 ausweisen, die vollstationäre Pflege in Einrichtungen in Anspruch nehmen werden. Zusammenfassung Unter Berücksichtigung der Neubauplanungen und des Doppelzimmerabbaus sowie der konstanten Fortschreibung der Bevölkerungsdaten ergibt sich insgesamt eine grundsätzlich ausreichende Versorgung an stationären Pflegeplätzen (siehe Tabellen 22 und 23). Demnach besteht für den Hochsauerlandkreis bis einschließlich 2020 grundsätzlich kein Bedarf an zusätzlichen weiteren stationären Pflegeeinrichtungen. Dies gilt auch für die kleinräumige Versorgung in den zwölf kreisangehörigen Kommunen des Hochsauerlandkreises, da die rein rechnerisch unterversorgten Städte und Gemeinden direkt an Nachbarkommunen mit einer Überdeckung an stationären Plätzen grenzen und daher eine Mitversorgung dieser Kommunen teilweise übernehmen könnten.
6.2 Weitere Handlungsempfehlungen Die Zunahme der Pflegebedürftigkeit stellt sowohl die Gesellschaft als auch die Angehörigen im Hinblick auf Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen vor große Herausforderun-gen. Auch der Hochsauerlandkreis muss sich damit auseinandersetzen, für die zunehmende An-zahl Pflegebedürftiger eine quantitative und qualitative pflegerische Versorgung sicherzustel-len. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen Ergänzend zur oben dargestellten Bedarfsanalyse sollte bei Neu- und Umbauten im Bereich vollstationärer Pflegeeinrichtungen auch zukünftig Wert auf eine multifunktionale Aufstellung dieser Einrichtungen gelegt werden. Eine sinnvolle Kombination stellt die Anbindung an ver-schiedene Wohnmodelle (z.B. Service-Wohnen oder Wohnen in Wohngemeinschaften) so-wie an eine Tagespflegeeinrichtung in unmittelbarer Nähe zur vollstationären Einrichtung dar. Durch dieses „Netzwerk“ können die jeweiligen Bedarfe auch hinsichtlich des individuellen Grades der Selbstbestimmung und verschiedener flexibler Preismodelle sichergestellt wer-den. Interessant werden diese Modelle insbesondere auch für ein gemeinsames Wohnen von Ehepaaren, bei denen nur eine Person pflegebedürftig ist. Vollstationäre Einrichtungen können auch einen wichtigen Beitrag beim Ausbau der Quar-tierskonzepte leisten, in dem sie Räume für Seniorentreffs, gemeinsamen Mittagstisch, an-dere tagesstrukturierende Maßnahmen oder Einkaufshilfen zur Verfügung stellen und somit eine Öffnung im Quartier anbieten. Ein weiterer Bedarf entwickelt sich im Bereich der Gerontopsychiatrie. Hier werden zukünftig mehr Plätze für ältere Menschen mit demenzieller Beeinträchtigung verbunden mit psychi-schen Störungen benötigt. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die sich ausschließlich auf diese Zielgruppe spezialisiert haben, sind derzeit im HSK nicht vorhanden.
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Tagespflegeeinrichtungen Mit Einführung des Pflegestärkungsgesetz I sind auch die Leistungen für Tagespflegeange-bote verbessert worden, weshalb zukünftig mit einer verstärkten Nachfrage in dieser Ange-botsform zu rechnen ist. Eine Aufstockung von Tagespflegeplätzen wird auch im Hochsauerlandkreis zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege und aufgrund der anzunehmenden weiter sinkenden Zahl pflegender Angehöriger zukünftig grundsätzlich befürwortet. Auf einen Ausbau mit Quartiers-bezug sollte hierbei geachtet werden. Aufgrund der durchgeführten Umfrage im Jahr 2017 besteht insbesondere in Arnsberg und in Brilon ein Bedarf an zusätzlichen Tagespflegeplätzen. Im Rahmen der Abfrage im Jahr 2016 teilten die Anbieter von Tagespflegeeinrichtungen mit, dass insbesondere ebenfalls in Brilon und Arnsberg, aber auch in Meschede und Sundern ein Bedarf von fünf Tagespflegeplätzen bestehe.
Kurzzeitpflegeeinrichtungen Einrichtungen der Kurzzeitpflege stellen ein wichtiges Entlastungsangebot für pflegende An-gehörige dar und sind zur Sicherung der häuslichen Versorgung der Pflegebedürftigen un-verzichtbar. Pflegeeinrichtungen haben im Rahmen ihres Versorgungsvertrages mit der Pflegekasse eine bestimmte Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen vereinbart (z.B. 80 Pflegeplätze, hiervon fünf Kurzzeitpflegeplätze). Sofern nun die Auslastungsquote im vollstationären Bereich steigt, kann es zu einem Ausbau des vollstationären Platzbedarfs kommen, was wiederum zu einer Umwandlung von einge-streuten Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationäre Dauerpflegeplätze führen kann. Folglich wür-de die Anzahl der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze reduziert. Im o.g. Beispiel würden dann ggf. fünf eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zu Gunsten von fünf vollstationären Dauerpflegeplätzen wegfallen. Auch der Abbau von Doppelzimmern zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Einzel-zimmerquote bis zum 31.07.2018 führt faktisch zu einem Abbau von Kurzeitpflegeplätzen. Eine Aufstockung von Kurzzeitpflegeplätzen (solitär oder in eingestreuter Form) wird daher weiterhin empfohlen.
Neue Wohnformen Im Bereich der Neuen Wohnformen ist zukünftig auch auf ein Angebot von kleineren er-schwinglichen Wohnungen des „Betreuten Wohnens“ zu achten, damit auch für Menschen mit geringem Einkommen diese Wohnform bezahlbar ist bzw. bleibt. Seit Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) werden ambulant betreute Wohngruppen, die bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, von der Pflegeversicherung besonders gefördert. Danach können Pflegebedürftige, die Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen und/oder zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen beziehen, in ambulant betreuten Wohn-
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 37
gruppen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen auf Antrag eine Pauschale in Höhe von 205,- € im Monat, den sogenannten Wohngruppenzuschlag, erhalten. Außerdem könnten diejenigen, die einen Anspruch auf den o.g. Wohngruppenzuschlag ha-ben, zusätzlich bei der Neugründung von ambulant betreuten Wohngruppen eine Anschub-finanzierung zur altersgerechten oder barrierearmen Umgestaltung der gemeinsamen Woh-nung erhalten. Danach bekommt jeder Pflegebedürftige, der sich an der Gründung einer am-bulant betreuten Wohngruppe beteiligt, eine Förderung von bis zu 2.500,- €. Je Wohnge-meinschaft ist diese Förderung allerdings auf 10.000,- € begrenzt.21 Ergänzend zu den o.g. Leistungen können Zuschüsse für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder wiederherstellen, beantragt werden. Hierzu zahlt die Pflegekasse pro Anspruchsberechtigten einen Zuschuss von bis zu 4.000,- €; max. 16.000,- € pro Wohngemeinschaft. Aufgrund dieser Fördermöglichkeiten ist zukünftig von einer Nachfragesteigerung im Bereich der neuen Wohnformen auszugehen. Ein Ausbau dieser neuen Wohnformen wird daher sei-tens des Hochsauerlandkreises weiterhin als sinnvoll erachtet.
Ambulante Pflege In Zukunft wird hochaltrigen Pflegebedürftigen, sofern sie noch in der eigenen Häuslichkeit wohnen, eine Unterstützung durch Lebenspartner, aufgrund des meist ebenfalls hohen Al-ters, häufig nicht mehr möglich sein. Zudem wird in Zukunft eine Verlagerung von der reinen Angehörigenpflege auf die professi-onelle Pflege erfolgen. Beide Aspekte erfordern eine Erweiterung der ambulanten Pflegean-gebote. Ein Ausbau des ambulanten Pflege- und Betreuungsnetzes im Hochsauerlandkreis könnte daher in Zukunft u.a. aufgrund dieser Veränderungen sinnvoll und erforderlich sein. Der zunehmende Personal- und Fachkräftemangel ist nunmehr auch im Bereich der ambu-lanten Pflegedienste bemerkbar. Diese Entwicklungen haben in einigen Städten im Hoch-sauerlandkreis bereits dazu geführt, dass ein Ausbau der ambulanten Pflege nicht in dem Maße erfolgt, wie er zur Bedarfsdeckung erforderlich wäre. Dies betrifft insbesondere die Städte Arnsberg, Meschede und Brilon. Um die vorhandenen Bedarfe zu decken, ist aus Sicht der WTG-Behörde ein Ausbau des ambulanten Pflegedienstnetzes, vor allem in den o.g. Kommunen, erforderlich. Zur Sicherung der Ausbildungen in der Altenpflege trägt der Hochsauerlandkreis durch eine Förderung der drei kreisangehörigen Altenpflegeseminare bei. Zudem soll die durch den Hochsauerlandkreis als Mitveranstalter u.a. in Arnsberg und Olsberg durchgeführte Gesundheits- und Pflegebörse Schülern und allen anderen Interes-sierten die Gelegenheit bieten, sich umfassend über unterschiedliche Berufe in der Gesund-heits- und Pflegebranche zu informieren. Auch durch diese meist jährlich durchgeführte Ver-anstaltung trägt der Hochsauerlandkreis zur Sicherung der Pflegeberufe in der Region bei.
21
Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber zur Pflege, S. 58, Stand: Juli 2015
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 38
Ausblick Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Bereich der vollstationären Pflege kein Be-darf an weiteren Plätzen besteht. In den Bereichen Tagespflege, Kurzzeitpflege, Neue Wohnformen und ambulante Pflege sind zur Bedarfsdeckung jedoch weitere Plätze bzw. Angebote erforderlich. Zukünftige Pflegebedarfsplanungen sollten weiterhin im Zuge einer Fortschreibung der vor-liegenden Planung erfolgen. Hierzu ist eine stetige Datenerhebung bzw. Datenfortschreibung insbesondere im Bereich der Auslastungen der verschiedenen Angebote unerlässlich. Gem. § 7 Abs. 4 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte die Ergebnisse der örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maß-nahmen zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zu-sammen. Es bleibt abzuwarten, ob eine verbindliche Bedarfsplanung weiterhin Bestand hat oder zu-künftig, aufgrund politischer Erwägungen und gesetzlicher Änderungen, auf eine verbindliche Planung verzichtet wird.
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 39
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Bevölkerungsstand in den einzelnen Kommunen im HSK Seite 7
Tab. 2: Bevölkerungsstand HSK und NRW im Vergleich Seite 7
Tab. 3: Bevölkerungsvorausberechnungen in NRW Seite 8
Tab. 4: Bevölkerungsstand und Vorausberechnung im HSK Seite 8
Tab. 5: Bevölkerung zwischen 65 - unter 80 Jahren im HSK Seite 9
Tab. 6: Bevölkerung über 80 Jahren im HSK Seite 10
Tab. 7: Verhältnis von älteren Menschen zu Erwerbsfähigen (Altenquotient) Seite 11
Tab. 8: Anzahl und Anteil der Pflegebedürftigen im HSK in den Jahren 2005-2015 Seite 12
Tab. 9: Prognose der Pflegebedürftigkeit nach Alter im HSK Seite 13
Tab. 10: Pflegebedürftige nach Geschlecht und Pflegestufe im HSK 2015 Seite 15
Tab. 11: Pflegebedürftige nach Pflegestufe je Kommune bzw. Sozialraum im HSK Seite 16
Tab. 12: Pflegebedürftige nach Art der Pflegeleistung je Kommune im HSK Seite 17
Tab. 13: Basiszahlen zu den Pflegebedürftigen nach Versorgungsarten Seite 17
Tab. 14: Pflegebedürftige nach Art der Pflegeleistung im HSK Seite 18
Tab. 15: Veränderung der Platzzahlen in den Jahren 2010-2017 im HSK Seite 20
Tab. 16: Platzzahlen in Tagespflegeeinrichtungen im HSK Seite 22
Tab. 17: Anzahl ambulanter Pflegedienste mit Versorgungsvertrag im HSK Seite 23
Tab. 18: Anzahl Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag im HSK Seite 25
Tab. 19: Anzahl Servicewohnanlagen im HSK Seite 26
Tab. 20: Anzahl Wohngemeinschaften im HSK Seite 27
Tab. 21: Berechnung der Versorgungsquote in den Pflegeeinrichtungen im HSK Seite 31
Tab. 22: Prognose der Platzzahl- und Bedarfsentwicklung im Jahr 2020 im HSK Seite 34
Tab. 23: Bedarfsprognose des stationären Pflegebedarfs bis 2020 Seite 34
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 40
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Bevölkerungspyramiden im HSK am 31.12.2016 und im Jahre 2035 Seite 5
Abb. 2: Veränderung des Altenquotienten Seite 11
Abb. 3: Pflegebedürftige nach Geschlecht und Pflegestufe im HSK im Jahr 2015 Seite 15
Abb. 4: Verteilung der Plätze in Pflegeeinrichtungen im HSK Seite 19
Abb. 5: Verteilung der Plätze in Einrichtungen der Eingliederungshilfe im HSK Seite 19
Abb. 6: Verteilung der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze im HSK Seite 21
Literaturverzeichnis Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW,
Moderne Sozialplanung, Ein Handbuch für Kommunen
Generationenpolitik in Kommunen, KGSt-Materialien, 1/2017
Statistisches Bundesamt, 2015, 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung
Datenatlas HSK
Sozialmonitoring, KGST-Materialien, 04/2009
Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
IT NRW, Statistik kompakt 07/2016
Bundesministerium für Gesundheit, Ratgeber zur Pflege, Stand: Juli 2015
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2, 2010
Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Dortmund, 2015-2017
Pflegebedarfsplan Kreis Unna, 2015
IT NRW, Statistische Analysen und Studien NRW, Band 76
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 41
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen im HSK
Bezeichnung Anschrift Telefon Träger Möglichkeit der Kurz-zeitpflege
Arnsberg
Elisabethheim Oeventrop
Dinscheder Str. 17, 59823 Arnsberg
02937/96720 Missionsschwes-tern von Hiltrup GmbH
ja
Ernst-Wilm-Haus Am Hütten-graben 2, 59759 Arnsberg
02932/4905-0 Evangelische Perthes Stifung e.V.
ja
Gesundheits- und Senioren-zentrum „Am Bremers Park“
Theodor-Cosack-Str. 2, 59755 Arnsberg
02932/6392-0 Gesundheits- und Seniorenzentrum „Am Bremers Park“ GmbH
ja
Haus Flammberg Seniorenresidenz
Karolinenstr. 1-3, 59759 Arnsberg
02932/484-0 Haus Flammberg Seniorenresidenz GmbH
ja
Haus zum Guten Hirten
Ginsterweg 27, 59821 Arnsberg
02931/5262-0 Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.
ja
Seniorenhaus St. Anna
Ringlebstr. 27, 59821 Arnsberg
02931/806-8 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
ja
Seniorenhaus St. Joachim
Grafenstr. 54-56, 59821 Arnsberg
02931/54836110
Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
ja
Seniorenhaus Klostereichen
Rumbecker Holz 13a, 59759 Arnsberg
02932/956-0 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
ja
Senioren-Wohnpark Arnsberg
Klosterstr. 15, 59821 Arnsberg
02931/5224-0 Seniorenwohnpark Arnsberg GmbH
ja
St. Johannes Pflegezentrum
Springufer 2 c, 59755 Arnsberg
02932/980-1002
Klinikum Arnsberg ja
Bestwig
Christophorus-Haus Bestwig-Velmede
Bundesstr. 30, 59909 Bestwig
02904/9747-0 Christophorus Seniorenresiden-zen GmbH
ja
Margarethenhof Haus Andreas-berg
Am Dörnberg 1, 59909 Bestwig
02905/94973-0 Margarethenhof GmbH
nein
Brilon
Christophorus-Haus Brilon
Gudenhagener Allee 3, 59929 Brilon
02961/986-0 Christophorus Seniorenresiden-zen GmbH
ja
Pflegefachzent-rum Haus Oase
Gudenhagener Allee 1, 59929 Brilon
02961/986-220 Christophorus Se-niorenresidenzen GmbH
ja
Seniorenresidenz Brilon
Am Schönschede 7, 59929 Brilon
02961/9888-402
Seniorenresidenz Brilon Betriebs GmbH
ja
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 42
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen im HSK
Bezeichnung Anschrift Telefon Träger Möglichkeit der Kurz-zeitpflege
Brilon
Seniorenzentrum St. Engelbert
Hohlweg 8, 59929 Brilon
02961/9657-0 Caritas Alten- und Krankenhilfe Brilon gGmbH
ja
Eslohe
Störmanns Hof Eberhard-Koenig-Str. 1, 59889 Eslohe
02973/803-0 Gemeinn. Gesell-schaft für Alten-pflege mbH
ja
Hallenberg
Seniorenzentrum St. Josef
Aue 2, 59969 Hallenberg
02984/304-0 Caritas Alten- und Krankenpflege Bri-lon gGmbH
ja
Marsberg
Altenheim St. Franziskus
Bundesstr. 52, 34431 Marsberg
02991/987-0 Altenheim St. Franziskus gGmbH
ja
DRK-Seniorenzentrum Haus am Bomberg
Bombergweg 27, 34431 Marsberg
02992/9709-0 DRK Brilon Sozial-dienste gGmbH
ja
K&S Senioren-residenz Mars-berg
Lillers-Str. 9, 34431 Marsberg
02992/65532-0 K&S Untern.-Gruppe Dr. Krantz Sozialbau und Be-treuung
ja
LWL Pflege-zentrum Haus Stadtberge
Glindeplatz 3, 34431 Marsberg
02992/601-9001
Landschaftsver-band Westfalen-Lippe
nein
Medebach
Wohn- und Pfle-gezentrum St. Mauritius
Prozessionsweg 7, 59964 Medebach
02982/4060 Leisten´sches Mauritius Hospital
ja
Meschede
Altenzentrum Lindenhof
Arnsberger Str. 26, 59872 Me-schede
0291/955-0 Senterra-Alloheim-Gruppe
ja
Caritas Seniorenzentrum St. Elisabeth
Steinstr. 11, 59872 Meschede
0291/5490-0 Caritas-Verband Meschede e.V.
ja
DRK-Seniorenzentrum Bernhard-Salzmann-Haus
Hünenburgstr. 92, 59872 Meschede
0291/292-0 DRK Soziale Dienste Meschede e.V.
ja
Haus Velay Me-schede
Velaystr. 4, 59872 Meschede
0291/9527090-0
PHÖNIX Haus Sonnengarten Wohn- und Pflege-zentrum GmbH
ja
Seniorenzentrum Blickpunkt Me-schede
Nördeltstr. 33, 59872 Meschede
0291/2990-0 Blinden- und Seh-behindertenverein Westfalen e.V.
ja
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 43
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen im HSK
Bezeichnung Anschrift Telefon Träger Möglichkeit der Kurz-zeitpflege
Meschede
DRK-Seniorenzentrum Bernhard-Salzmann-Haus
Hünenburgstr. 92, 59872 Meschede
0291/292-0 DRK Soziale Dienste Meschede e.V.
ja
Olsberg
Seniorenresidenz Erikaneum
Hauptstr. 62, 59939 Olsberg
02962/983-0 protea care GmbH, Herne
ja
Schmallenberg
Caritas Seniorencentrum St. Raphael
Altenilper Str. 9, 57392 Schmal-lenberg
02974/9628-0 Caritas Altenhilfe im Erzbistum Pa-derborn gemeinn. GmbH
ja
Haus Senioren-wohnen im Park
Auf der Lied 1, 57392 Schmal-lenberg
02974/96850 Pflegezentrum Haus Monika GmbH und Co KG
ja
Pflegezentrum Haus Monika
St. Georgstr. 5+14, 57392 Schmallenberg
02974/327 Pflegezentrum Haus Monika GmbH und Co KG
ja
Wohn- und Pflegeheim Haus im Lenninghof
Amselweg 9, 57392 Schmal-lenberg
02972/9713-0 Kath. Frauenge-meinschaft Alters-selbsthilfe e.V.
ja
Sundern
Caritas-Seniorenhaus St. Franziskus
Rotbuschweg 2, 59846 Sundern
02933/985-0 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
ja
Pflegezentrum Sundern
Settmeckestr. 22, 59846 Sundern
02933/8286-0 Alloheim Senioren-residenzen
ja
Winterberg
DRK Senioren-zentrum Josef u. Herta-Menke-Haus
Bergfreiheit 39, 59955 Winterberg
02983/9722-0 DRK Brilon Sozial-dienste gGmbH
ja
Haus Waldesruh Zur Lenneplätze 13, 59955 Win-terberg
02981/891-0 Haus Waldesruh GmbH
ja
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 44
Einrichtungen der Eingliederungshilfe im HSK
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
Caritas-Wohnhaus Mariannhill
Mariannhillerweg 1, 59821 Arnsberg
02931/9600-0 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
Caritas-Wohnhaus St. Christophorus
Oesterfeldweg 59, 59823 Arnsberg
02937/9678-0 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
Caritas-Wohnhaus St. Marien
Hachener Str. 24, 59846 Sundern
02935/966160 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
Caritas-Verband Brilon e.V.
Dechant-Ernst-Haus Gartenstr. 34, 59929 Brilon
02961/4960 Caritas-Verband Brilon e.V.
Haus Nordhang am Bahnhof
Am Hagenblech 53, 59955 Winterberg
02981/3255 Caritas-Verband Brilon e.V.
St. Elisabethhaus Scharfenberger Str. 33, 59929 Brilon
02961/743733 Caritas-Verband Brilon e.V.
St. Nikolaushaus Zimmerstr. 4, 59929 Brilon
02961/9774470 Caritas-Verband Brilon e.V.
Wohnhäuser St. Hildegard
Mühlenweg 58 a-e, 59929 Brilon
02961/972520 Caritas-Verband Brilon e.V.
Sonstige Träger
AWO-Wohnhaus für Menschen mit Behinderung
Trift 58, 34431 Marsberg
02992/5024 AWO Unterbezirk Hochsauerland/Soest
Haus Lebenshilfe Eichholzstr. 64, 59821 Arnsberg
02931/22166 Lebenshilfe Wohnen gGmbH NW
Josefsheim Bigge Heinrich-Sommer-Str. 13, 59939 Olsberg
02962/800-01 Josef-Gesellschaft Köln e.V.
LWL-Wohnverbund Marsberg
Bredelarer Str. 33 / Weist 45, 34431 Marsberg
02992/601-4101 Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Marcel-Callo-Haus Auf der Wieme 1, 59872 Meschede
0291/82578 Caritas-Verband Me-schede e.V.
Sozialwerkt St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Eric-Schopler-Haus Alter Sportplatz Lake 5, 57392 Schmallen-berg
02972/97846-0 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
g.u.t Gellinghausen Gellinghausen Nr. 18, 57392 Schmal-lenberg
02977/9694-0 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Haus Bestwig Am Bähnchen 13, 59909 Bestwig
02904/7128510 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 45
Einrichtungen der Eingliederungshilfe im HSK
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Haus Arnsberg Annastr. 35, 59755 Arnsberg
02932/8901890 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Haus auf der Insel Lennestr. 2-4, 57392 Schmallenberg
02975/9657-0 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Haus Eslohe Hagenweg 20, 59889 Eslohe
02973/979149-0 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Haus Schmallenberg (Haupthaus)
Breite Wiese 22, 57392 Schmallen-berg
02972/301-136 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Haus Winkhausen Alte Handelsstr. 46, 57392 Schmallen-berg
02975/9699610 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
IWO Olsberg Josef-Rüther-Str. 1, 59939 Olsberg
02962/6461 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Wohnanlage Drevestraße (De-pendance)
Drevestr. 22, 57392 Schmallenberg
02972/301-136 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Wohnforum Bad Fredeburg
Waldstr. 14-16, 57392 Schmallen-berg
02972/96943-12 Sozialwerk St. Georg Westfalen-Süd gGmbH
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 46
Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Arnsberg
Senioren-Wohngemeinschaft LebenPLUS
Klosterberg 11, 59823 Arnsberg
02937/969820 LebenPLUS GbR
Wohngemeinschaft Wohnen und Leben im Sauerland-zentrum Arnsberg GmbH
Fuchspfad 1, 59821 Arnsberg
02931/963180 Wohnen und Leben – Wohnungen für Men-schen mit außerklini-scher Intensivpflege GmbH
Bestwig
Senioren-Wohngemeinschaft Bergkloster Bestwig
Bergkloster 1, 59909 Bestwig
02904/ 808-0 Seniorenhilfe SMMP gGmbH
Brilon
Servicewohnen Zusammenhalt
Hoppecker Str. 15, 59929 Brilon
02961/97190 Caritasverband Brilon e.V.
Meschede
Regenbogenhaus (WG für Intensivpfle-ge)
Siedlungsstr. 48, 59872 Meschede
02721/84390 Intensivpflege Regenbogen GmbH
Sundern
Haus Rohe Rotbuschweg 5, 59846 Sundern
02933/1362 Pflegedienst Senior-Care, Ralf Fox
Wohngemeinschaft Sundern-Hövel (WG für Beatmung und Intensivpflege)
Dorfwiese 7, 59846 Sundern
02933/13401060 Holas GmbH
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 47
Selbstverantwortete Wohngemeinschaften
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Arnsberg
Seniorenwohn-gemeinschaft Arnsberg
Ringstr. 6-8, 59821 Arnsberg
02931/545050 Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft und Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
Senioren-wohngemeinschaft Hüsten
Heinrich-Lübke-Str. 31-33, 59759 Arnsberg
02932/53001 Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft und Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
WG für behinderte Menschen
Henzestr. 14, 59821 Arnsberg
02931/22166 Lebenshilfe Wohnen NRW gemeinnützige GmbH Haus Lebenshilfe Arnsberg
Brilon
Elterninitiative Brilon (WG für behinderte Menschen)
Altenbriloner Str. 12a, 59929 Brilon
Mehrgenerationshof Müller
Am Ruhberg 24+26, 59929 Brilon
02964/945442 Theo und Andrea Müller
Meschede
Haus Brüggemann Auf der Feibe 2, 59872 Meschede-Freienohl
02903/1082 Sabine Brüggemann
WG Gute Freunde Hauptstr. 4, 59872 Meschede-Freienohl
0291/908720913 Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.
Schmallenberg
Schmallenberger Senioren-WG
Bahnhofstr. 9b, 57392 Schmal-lenberg
02972/2776 Pro-Senior Sauerland GmbH
Winterberg
Haus Röschen (Demenz-WG)
Bahnhofstr. 2, 59955 Winter-berg
0209/5908200 ANW-ALTER-nativ Wohnen GmbH
Villa Winterberg Poststr. 11, 59955 Winter-berg
0209/5908200 ANW-ALTER-nativ Wohnen GmbH
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 48
Wohnangebote für ältere Menschen
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Arnsberg
Betreutes Wohnen Am Herbeckebach
Herbeckeweg 6, 59755 Arnsberg
02932/35561 Provita Gesellschaft für Häusli-che Krankenpflege mbH
Betreutes Wohnen Haus Andrea
Herbeckeweg 3, 59755 Arnsberg
02932/35561 Provita Gesellschaft für Häusli-che Krankenpflege mbH
Betreutes Wohnen Leben Plus
Klosterberg 11, 59823 Arnsberg
02937/969820 Leben Plus GbR
Betreutes Wohnen Neue Ziegelei
Annastr. , 59755 Arnsberg
02932/53033 Provita Gesellschaft für Häus-liche Krankenpflege mbH
Betreutes Wohnen Parkresidenz Neheim
Schwester-Aicharda-Str. 37, 59755 Arnsberg
02932/445103
Seniorenwohnanlage Altes Wasserwerk Binnerfeld
Blumenstr. 10 b-n, 59755 Arnsberg
02932/9318338 Mit Freunden unter einem Dach e.V.
Seniorenwohnanlage Service-Haus Arnsberg-Hüsten
Am Hüttengra-ben 28, 59759 Arnsberg
02932/2023-88 Service-Haus Arnsberg
Seniorenwohnungen Königstraße
Königstr. 36, 59821 Arnsberg
02931/806-0 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
Seniorenwohnungen Liebfrauen
Hellefelder Str. 21, 59821 Arnsberg
02931/806-466 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
Seniorenwohnungen St. Anna
Ringlebstr. 26, 59821 Arnsberg
02931/806-466 Caritas-Verband Arnsberg-Sundern e.V.
Wohnanlage Memory-Haus
Bahnhofstr. 177, 59759 Arnsberg
02932/202323 Service-Haus Arnsberg-Hüsten GmbH
Bestwig
Christophorus-Haus Bestwig-Velmede
Bundesstr. 30, 59909 Bestwig
02904/974712 Christophorus Seniorenresi-denzen GmbH
Brilon
Seniorenwohnanlage Brilon
Altenbürener Str. 22, 59929 Brilon
02961/6042 AWO Kreisverband Hochsauer-land und Soest
Haus am Hagen Betreutes Wohnen
Gartenstr. 33 -35, 59929 Brilon
02961/989-885 Caritasverband Brilon e.V.
Eslohe
Betreutes Wohnen Störmanns Hof
Eberhard-Koenig-Str. 1, 59889 Eslohe
02973/803-0 Gemeinn. Gesellschaft für Al-tenpflege mbH
Hallenberg
Betreutes Wohnen St. Josef-Haus
Aue 2, 59969 Hallenberg
02984/304-0 Caritasverband Brilon e.V.
Medebach
Betreutes Wohnen St. Mauritius
Prozessionsweg 7, 59964 Medebach
02982/908552 Leisten´sches Mauritius-Hospital
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 49
Wohnangebote für ältere Menschen
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Meschede
Seniorenwohnanlage Meschede
Briloner Str. 9-11, 59872 Me-schede
0291/9988-13 AWO Kreisverband Hoch-sauerland und Soest
Seniorenwohnungen Haus Schamoni
Steinstr. 7, 59872 Mesche-de
0291/9021169 Caritasverband Meschede e.V.
Seniorenwohnungen St. Elisabeth
Mühlengasse 4, 59872 Mesche-de
0291/9021169 Caritasverband Meschede e.V.
Servicewohnungen Seniorenzentrum Blickpunkt
Nördeltstr. 33, 59872 Mesche-de
0291/299-703 Blinden- und Sehbehinderten verein Westfalen e.V.
Olsberg
Betreutes Wohnen Seniorenresidenz Erikaneum
Hauptstr. 62, 59939 Olsberg
02962/983-0 protea care GmbH, Herne
Schmallenberg
Residenz Alexander Paul-Falke-Platz 2, 57392 Schmallenberg
02972/97010 Caritas Altenhilfe im Erzbis-tum Paderborn gemeinn. GmbH
Seniorenwohnungen „Im Ohle“
Buchhagenweg 9, 57392 Schmallenberg-Bad Fredeburg
02972/833604 Frau Gisela Dickel
Servicewohnen Haus im Lenninghof
Amselweg 9, 57392 Schmal-lenberg
02972/9713-0 Kath. Frauengemeinschaft Altersselbsthilfe e.V.
Sundern
Haus Goller Hauptstr. 33, 59846 Sundern
02933/1362 Herr Peter Goller
Seniorenwohnanlage Sundern
Thomas-Becket-Weg 5, 59846 Sundern
02933/5181 AWO Kreisverband Hoch-sauerland und Soest
Seniorenwohnen St. Franziskus
Rotbuschweg 2, 59846 Sundern
02933/9850 Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 50
Kurzzeitpflegeeinrichtungen (solitär)
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Winterberg
Kurzzeitpflege St. Jakobus am St. Franziskus-Hospital
Franziskusstr. 2, 59955 Winter-berg
02981/802-360 St. Franziskus-Hospital gGmbH
Tagespflegeeinrichtungen
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Arnsberg
Tagespflege Haus Andrea
Herbeckeweg 3, 59755 Arnsberg
02932/35555 PROVITA Gesellschaft für häusliche Krankenpflege mbH
Tagespflege Am Herbeckebach
Herbeckeweg 6, 59755 Arnsberg
02932/53033 PROVITA Gesellschaft für häusliche Krankenpflege mbH
Tagespflege Arnsberg Hellefelder Str. 21, 59821 Arnsberg
02931/806-470 Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
Tagespflege Hüsten Heinrich-Lübke-Str. 35-37, 59759 Arnsberg
02932/8055-391 Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
Tagespflege im St. Johannes Pflegezent-rum
Springufer 2 c, 59755 Arnsberg
02932/980-1290 Klinikum Arnsberg
Tagespflege LebenPLUS
Klosterberg 11, 59823 Arnsberg
02937/969820 LebenPLUS GbR
Brilon
Tagespflegehaus St. Petrus und Andreas
Gartenstr. 31, 59929 Brilon
02961/53779 Caritasverband Brilon e.V.
Medebach
Tagespflege St. Mauritius
Prozessionsweg 7, 59969 Medebach
02982/4060 Leisten´sches Mauritius-Hospital
Meschede
DRK-Tagespflege An der Hünenburg
Hünenburgstr. 92, 59872 Me-schede
0291/292-178 DRK Soziale Dienste Meschede e.V.
Tagespflege Haus Schamoni
Steinstr. 7, 59872 Mesche-de
0291/9021-370 Caritasverband Meschede e.V.
Schmallenberg
Tagespflege Bad Fredeburg
Im Ohle 31, 57392 Schmal-lenberg
02974/9689625 Caritasverband Meschede e.V.
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 51
Tagespflegeeinrichtungen
Bezeichnung Anschrift Telefon Träger
Sundern
Tagespflege Haus Kruse
Hauptstr. 111, 59846 Sundern
02933/985-475 Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
Tagespflege Sun-dern Lockweg
Lockweg 13, 59846 Sundern
02933/9285671 Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V.
Winterberg
Tagespflegeeinrichtung APO CARE
Hardtstr. 8, 59955 Winterberg
02981/8207145 APOCARE Tages-pflege GmbH
Tagespflege Dönekes Ruhrstr. 38a, 59955 Winterberg
02985/3689975 Frau Jeniffer Leutner
Hospiz
Bezeichnung
Anschrift Telefon Träger
Arnsberg
Hospiz Raphael Ringlebstr. 20, 59821 Arnsberg
02931/806-650 Caritas Arnsberg-Sundern e.V.
Hospizdienste
Bezeichnung Anschrift Telefon
Arnsberg
Ambulanter Hospizdienst Sternenweg
Schulstr .10, 59755 Arnsberg 02932/8055590
Ambulanter Palliativ-Pflegedienst
Marktstr. 27, 59759 Arnsberg 02932/805-5586
Brilon
Hospizinitiative Brilon e.V. Am Markt 8, 59929 Brilon 02961/989025
Meschede
Ambulanter Hospiz- und Pal-liativpflegedienst
Steinstr. 12, 59872 Mesche-de
0291/9021-158
Katholischer Hospizverein e.V.
Lanfertsweg 76a, 59872 Me-schede
0291/6722
Hallenberg
Hospizinitiative Hallenberg-Winterberg e.V.
Auf der Halle 1, 59969 Hal-lenberg
0151/15669840
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 52
Ambulante Pflegedienste (mit Versorgungsvertrag)
Bezeichnung Anschrift Telefon
Arnsberg
Ambulant & Menschlich GmbH
Unterm Römberge 25, 59821 Arnsberg
02931/4473
APO-Care Häusliche Krankenpflege e.V.
Theordor-Cosack-Str. 2, 59755 Arnsberg
02932/9770-0
Caritas-Sozialstation Arnsberg
Clemens-August-Str. 15, 59821 Arnsberg
02931/545050
Caritas-Sozialstation Hüsten Marktstr. 27, 59759 Arnsberg 02932/53001
Caritas-Sozialstation Neheim Schulstr. 10, 59755 Arnsberg 02932/83065
LebenPLUS Klosterberg 11, 59823 Arnsberg
02937/96982-0
MobiDoc Pflegedienst und Service GmbH
Rumbecker Str. 5, 59821 Arnsberg
02931/938121
Mobile Pflegeberatung Kock Freiheitsstr. 4 b, 59759 Arnsberg
02932/486020
Pflegedienst DORO GmbH Möthe 1c, 59759 Arnsberg 02932/902977
Pflegedienst proDomo Zum Fürstenberg 41, 59755 Arnsberg
02932/21857
PROVITA Häusliche Kran-kenpflege
Herbeckeweg 6, 59755 Arnsberg
02932/53033
Wohnen und Leben - Ambu-lanter Pflegedienst
Fuchspfad 1a, 59821 Arnsberg
02931/963180
Bestwig
Caritas-Sozialstation Bestwig Bundesstr. 145, 59909 Bestwig
02904/9769669
Valmetaler Pflegedienst GmbH
Heinrich-Lübke-Str. 38, 59909 Bestwig
02905/1226
ZAP Zentrum ambulanter Pflege
Borghausen 19, 59909 Bestwig
02904/70570
Brilon
Caritas-Sozialstation Keffelker Str. 24, 59929 Bri-lon
02961/964086
Mobi-Care gGmbH Bahnhofstr. 12, 59929 Brilon 02961/3318
Eslohe
Caritas-Sozialstation Hauptstr. 10, 59989 Eslohe 02973/2507
Hallenberg
Caritas-Sozialstation Bahnhofstr. 4, 59969 Hallen-berg
02984/304-444
Marsberg
Caritas-Sozialstation Bahnstr. 6, 34431 Marsberg 02992/655330
SaBri- Ambulante Pflege Sara Schubert
Sauerlandstr. 106, 34431 Marsberg
02991/79270
Medebach
Caritas-Sozialstation Hinterstr. 16, 59964 Medebach
02982/908888
Häuslicher Pflegedienst Huneck
Niederstr. 14, 59964 Medebach
02982/930600
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 53
Ambulante Pflegedienste (mit Versorgungsvertrag)
Bezeichnung Anschrift Telefon
Meschede
Caritas-Sozialstation Steinstr. 30, 59872 Mesche-de
0291/9021-21
Intensivpflege Regenbogen Siedlungsstr. 48, 59872 Me-schede
0291/90861360
MobiDoc Pflegedienst & Service GmbH
Im Langel 22, 59872 Me-schede
02903/852660
Mobile Krankenpflege Pischeli
Gutenbergstr. 5, 59872 Me-schede
0291/95296850
Olsberg
Caritas-Sozialstation Josef-Rüther-Str. 1, 59939 Olsberg
02962/7353500
JOVITA-fürs Leben! Hauptstr. 66, 59939 Olsberg 02962/8007777
PAPS GmbH & Co KG Sachsenecke 20, 59939 Olsberg
02962/86101
Schmallenberg
APO-Care Häusliche Kran-kenpflege GmbH
Bahnhofstr. 7, 57392 Schmallenberg
02972/47555
Caritas-Sozialstation Oststr. 42, 57392 Schmal-lenberg-Bad Fredeburg
02972/9748780
Mobi-Care gGmbH Im Ohle 46, 57392 Schmal-lenberg-Bad Fredeburg
02974/83441
Pflegeteam Bad Fredeburg Im Ohle 14, 57392 Schmal-lenberg-Bad Fredeburg
02974/96947-50
Sundern
Caritas-Sozialstation Hauptstr. 111, 59846 Sun-dern
02933/79011
MobiDoc GmbH Röhre 22, 59846 Sundern 02933/79719
Senior-Care Hauptstr. 133, 59846 Sun-dern
02933/5632
Winterberg
APO-Care Häusliche Kran-kenpflege
Nuhnetalstr. 96, 59955 Win-terberg-Züschen
02981/1440
Caritas-Sozialstation Am Waltenberg 23, 59955 Winterberg
02981/6345
Gesundheitsdienst Team 24 GmbH
Hellenstr. 6, 59955 Winter-berg
02981/899-4188
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 54
Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Bezeichnung Anschrift Telefon
Arnsberg
Förderkreis Psychische Ge-sundheit e.V.
Goethestr. 19, 59755 Arnsberg
02932/931180
CaramunDi (ehem „Auszeit“ und „Frei-Raum“)
Clemens-August-Str. 15, 59821 Arnsberg
02931/5450524
Convida gGmbH Rumbecker Str. 9 I, 59821 Arnsberg
02931/54616-29
Café Auszeit-Haus zum Gu-ten Hirten
Ginsterweg 27, 59821 Arnsberg
02931/52620
NettWerker Clemens-August-Str. 10, 59821 Arnsberg
02931/7863381
Seniorenbegleitung El Hadri Lange Wende 99, 59755 Arnsberg
02932/485183
Die Arnsberger Senioren-Hilfe Barbara Wellmann
Buchenweg 1, 59821 Arnsberg
02931/937346
Mobiler Service Christine Bertram
Siepenstr. 34 b, 59823 Arnsberg
02932/9023616
Astrid Kullik Breddestr. 28, 59759 Arnsberg
02932/4559282
Aktiv Cafés Arnsberg Hüstener Markt 1a, 59757 Arnsberg
02932/49564
Seniorenbetreuung Daniela Bernardi-Triesch
Liebigstr. 1, 59757 Arnsberg 0151/4623758
Brilon
Mobiler Sozialer Dienst der Lebenshilfe Hochsauerland-kreis e.V.
Gartenstr. 47, 59929 Brilon 02961/969514
Familienunterstützender Dienst des Caritas-Verbandes Brilon e.V.
Gartenstr. 8, 59929 Brilon 02961/743213
Häusliche Alltagsbegleitung Ipsylon
Scharfenberger Hof 6, 59929 Brilon
02961/52864
Marsberg
Hilus-Alltagshilfe, Erika Hilus Am Meisenberg 39, 34431 Marsberg
02992/7909102
Betreuungsgruppe im LWL-Pflegezentrum Marsberg
Weist 45, 34431 Marsberg 02992/6011610
Medebach
Betreuungsgruppe für Men-schen mit Demenz
Prozessionsweg 7, 59964 Medebach
02982/406150
Meschede
Senioren-Hilfe- Meschede e.V.
An den Baumgärten 2, 59872 Meschede
0291/95289911
Familienunterstützender Dienst des Caritas-Verbandes Meschede e.V.
Steinstr. 12, 59872 Mesche-de
0291/9021-153
AWO-Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz
Briloner Str. 9-11, 59872 Meschede
0291/998814
Pflegebedarfsplan-Hochsauerlandkreis Seite 55
Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Bezeichnung Anschrift Telefon
Meschede
Stefan Wiebeler Maria-Kahle-Str. 3, 59939 Olsberg
0179/7170769
Schmallenberg
Zeit in guten Händen Paul-Falke-Platz 2, 57392 Schmallenberg
02974/96280
Tiergeschützte Betreuung und Alltagsbegleitung Annet-te Albers
Lennestr. 7, 57392 Schmal-lenberg
02978/1016
Einzel-und Kleingruppenbe-treuung
Breite Wiese 36, 57392 Schmallenberg
02752/50880
Sundern
Tierbesuchsdienst Michaela Kaiser
Weninghausen 4, 59846 Sundern
02934/779484
Winterberg
Mechthild Becker- Ein Leben für und (Mit)-Menschen
Alter Weg 21, 59955 Winter-berg
02758/2018900
Dönekes ambulant Ruhrstr. 38a, 59955 Winter-berg
02985/3639975