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Auskünfte

Oö. GesundheitsfondsGeschäftsstelle für intramurale Aufgaben (Oö. GFi)4021 Linz, Bahnhofplatz 1Tel.: 0732/7720-14137E-Mail: [email protected]://www.land-oberoesterreich.gv.at

Impressum

Herausgeber:Oö. GesundheitsfondsGeschäftsstelle für intramurale Aufgaben (Oö. GFi)4021 Linz, Bahnhofplatz 1

Linz, im Mai 2017

ã Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe und Zustimmung des Oö. GFi gestattet.

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INHALTSVERZEICHNIS

OÖ. GESUNDHEITSFONDS 8

Struktur 9

Oö. Gesundheitsplattform 10

LANDES-ZIELSTEUERUNGSKOMMISSION 13

Aktivitäten im Kooperationsbereich 20

OÖ. GESUNDHEITSFONDS – GESCHÄFTSSTELLE FÜR INTRAMURALE AUFGABEN (OÖ. GFI) 25

Organigramm – Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben 26

BESCHREIBUNG DES LKF-SYSTEMS 28

Dokumentation 28

Gesamtdarstellung des LKF-Systems 29

LKF-Weiterentwicklung 2001 - 2016 30

Bepunktungsprogramm zum LKF-Kernbereich 31

Katalog ambulanter Leistungen 32

MEDIZINISCHE DATENQUALITÄT 33

Rechtliche Grundlage 33

Überprüfung MBDS – „Schwerpunktprüfung“ 33

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BERICHT ÜBER DIE GEBARUNG 35

Jahreserfolgsrechnung 35

Jahreserfolgsrechnung – grafische Darstellung 38

Jahresbestandsrechnung 39

Vergleich Voranschlag – Jahresabschluss 2016 41

LKF-Gebührenersätze je Krankenanstalt 44

Punktewert für sozialversicherte stationäre Patientinnen und Patienten 47

Zusammensetzung der LKF-Punkte 50

Ambulanzgebührenersätze 2016 51

Investitionszuschüsse für Neu-, Zu- und Umbauten und medizinisch-technische Großgeräte 53

Strukturmittel 55

KENNZIFFERN 57

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

ÄK Ärztekammer MBDS Minimum Basic Data SetKAKuG Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz Med Campus III ehem. AKH LinzKAL Katalog ambulanter Leistungen Med Campus IV ehem. Frauen- und Kinderklinik LinzAKH Allgemeines Krankenhaus MEL Medizinische EinzelleistungGPF Gesundheitsplattform MVZ Multidisziplinäres VersorgungszentrumKB Kostenbeitrag Neuromed Campus ehem. Wagner-JaureggKH Krankenhaus NLA Neurolinguistische AmbulanzALGP Ausländische Gastpatientinnen u. –patienten NSM NahtstellenmanagementGSBG Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz NTA Null TagesaufenthalteBKT Bezirkskoordinationsteam des Nahtstellenmanagements Oö. GFi Oberösterreichischer Gesundheitsfonds -

Geschäftsstelle für intramurale AufgabenGGP Großgeräteplan Oö. KAG Oö. KrankenanstaltengesetzBMF Bundesministerium für Finanzen Oö. KAP/GGP Oö. Krankenanstalten- und GroßgeräteplanAUFEM Aufnahme- und Entlassungsmanagement OÖGKK Oö. GebietskrankenkasseKA Krankenanstalt ÖSG Österreichische Strukturplan GesundheitBMG Bundesministerium für Gesundheit PEF PatientenentschädigungsfondsBQLL Bundesqualitätsleitlinie PHC Primary Health Care (Primärversorgung)HV Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger PVE PrimärversorungseinheitELGA Elektronische Gesundheitsakte RSG Regionaler Strukturplan GesundheitFAG Finanzausgleichsgesetz SHV SozialhilfeverbandKE Kostenerstattung SK SalzkammergutklinikumGDA Gesundheitsdatenanbieter SV SozialversicherungGG Großgeräte VR VersorgungsregionKIJUK Kinder- und JugendkompetenzzentrumKUK Kepler UniversitätsklinikumLA LenkungsausschussLDF Leistungsorientierte DiagnosefallgruppeLKF Leistungsorientierte KrankenanstaltenfinanzierungLPT LandesprojektteamLZK Landeszielsteuerungskommission

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Sehr geehrte Damen und Herren!Sehr geehrte Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher!

Mit 6. April 2017 habe ich die Agenden als Gesundheitsreferentin des Landes Oberösterreich übernommen. Ich möchte michauf diesem Weg bei meinem Vorgänger, Herrn Landeshauptmann a.D. Dr. Josef Pühringer, für seine engagierte undgestaltende Tätigkeit als Gesundheitsreferent sehr herzlich bedanken.Die im Jahr 2011 von der Oö. Landesregierung mit Zustimmung aller im Landtag vertretenen Parteien beschlosseneSpitalsreform II zur langfristigen Finanzierbarkeit unseres Spitalswesens wurde konsequent umgesetzt und ist mittlerweilenahezu abgeschlossen.Ich bekenne mich zu all unseren Krankenhausstandorten und den dort von unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen undMitarbeitern erbrachten Leistungen und bedanke mich an dieser Stelle dafür sehr herzlich.

Eine zukunftsorientierte Gestaltung unseres Gesundheitssystems erfordert einen Blick nach vorne und über die Systemgrenzen hinweg, vor allem inHinblick auf die Herausforderungen unserer Zeit, wie z.B. die Zunahme an chronischen Krankheiten, bedingt durch eine alternde Gesellschaft, dieVerknappung von medizinischem Personal, die Dynamik der Gesundheitsausgaben sowie die rasante Entwicklung in der Medizin.

Um diesen Herausforderungen vorausschauend zu begegnen, ist mir die Einbindung der Systempartner OÖGKK, Ärztekammer,Rettungsorganisationen, Apothekenvertretung, etc. sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den oberösterreichischen Fondsspitälern ein großesAnliegen.Gerade die rasante Entwicklung in der hochspezialisierten Medizin erfordert neue Wege, um die langfristige Finanzierbarkeit abzusichern. Ich bekennemich zu unserer wohnortnahen Spitalslandschaft, aber auch zu einer Bündelung der medizinischen Angebote, vor allem zu einer gewissenSpezialisierung an dafür ausgewählten Krankenhausstandorten im Sinne einer qualitätsgesicherten Medizin.Das Instrument der Steuerung der Gesundheitsreform durch gemeinsam gesetzte Ziele, auf welche sich Bund, Länder und Sozialversicherung geeinigthaben, muss im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit – auch über die Systemgrenzen hinweg - fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

Es ist mir daher ein Anliegen, dass die in den letzten Jahren zwischen Land, Sozialversicherung und Ärzteschaft praktizierte Zusammenarbeit aufAugenhöhe verstärkt und im Sinne der oberösterreichischen Bevölkerung ausgebaut wird. In der Gesundheitsversorgung können wir in Oberösterreichauf eine sehr gute Struktur vertrauen, die dort, wo es gilt Antworten auf neue Herausforderungen zu geben, natürlich auch der ständigenWeiterentwicklung bedarf. Denn keine Weiterentwicklung bedeutet Stillstand und Stillstand kommt aus der Perspektive einer sich veränderndenUmwelt einem Rückschritt gleich.Ich bedanke mich an dieser Stelle sehr herzlich bei all jenen, die im Gesundheitswesen in Oberösterreich aktiv mitarbeiten und mithelfen, damit wir weiterhindas bestmögliche Niveau in der medizinischen Versorgung in Oberösterreich gewährleisten können.

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Oö. Gesundheitsfonds

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind Bund, Länder und Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner übereingekommen, einpartnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgungeinzurichten.Die Festlegung der Eckpunkte und Inhalte dieser partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit erfolgte in der zwischen Bund und Ländern abgeschlossenenVereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit. Die geltende Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierungdes Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008, wurde einerseits verlängert und andererseits an die Erfordernisse der Zielsteuerung-Gesundheit angepasst.Beide Vereinbarungen wurden vom Nationalrat beschlossen, von allen neun Bundesländern ratifiziert und am 15. Oktober 2013 im Bundesgesetzblatt INr. 199/2013 (Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens) bzw. im Bundesgesetzblatt I Nr. 200/2013 (Zielsteuerung-Gesundheit) kundgemacht.Kern der vorliegenden bundesgesetzlichen Regelungen ist die Einrichtung eines partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems auf Basis von privatrechtlichenZielsteuerungsverträgen auf Bundes- und Landesebene, dass eine bessere Abstimmung zwischen dem Krankenanstaltenbereich und dem niedergelassenenVersorgungsbereich garantieren wird, sowie die Verpflichtung des Bundes und der gesetzlichen Krankenversicherung, an diesem Zielsteuerungssystemmitzuwirken. Im Rahmen der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit stehen die Patientinnen und Patienten und ihre bestmögliche medizinischeBehandlung im Mittelpunkt. Das bedeutet eine weitere Stärkung des öffentlichen solidarischen Gesundheitswesens, das sich in Österreich bewährt hat. Mitder nunmehr festgelegten Zielsteuerung-Gesundheit wird ein Mechanismus geschaffen, der sicherstellt, Ausgabensteigerungen in der Gesundheitsversorgungan das prognostizierte Wirtschaftswachstum heranzuführen, damit die kontinuierliche Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystemsgewährleistet und dessen Finanzierung auch für kommende Generationen leistbar bleibt.Im Juni 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung auf den Inhalt des ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrages für die Jahre 2013 bis 2016 geeinigt.Anfang Dezember 2013 wurde der Bundes-Zielsteuerungsvertrag vom letzten Vertragspartner unterschrieben. Das Kernstück des Bundes-Zielsteuerungsvertrages ist der Ziele- und Maßnahmenkatalog. In diesem sind ausgehend von strategischen Zielsetzungen zahlreiche operative Ziele undMaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele für die Steuerungsbereiche „Versorgungsstrukturen“, „Versorgungsprozesse“ und „Ergebnisqualität“ festgelegt.Darüber hinaus ist die Finanzzielsteuerung geregelt. Des Weiteren enthält der Bundes-Zielsteuerungsvertrag konkrete Festlegungen insbesondere zurGesundheitsförderung und detaillierte Regelungen für ein Monitoring sowohl der Steuerungsbereiche als auch der Finanzziele.Zur Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Krankenanstaltenfinanzierung sowie zur Wahrnehmung weiterer Aufgaben auf Grund der Vereinbarunggemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens und der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit wurde beim Land Oberösterreich das Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 (mit 1.1.2013 in Kraft getreten) beschlossen und ein Fonds mit eigenerRechtspersönlichkeit mit Sitz in Linz eingerichtet. Der Fonds trägt die Bezeichnung „Oö. Gesundheitsfonds“.

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Struktur

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Oö. GesundheitsplattformMitglieder (§ 6 Abs. 2 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz):(Stand: 31.12.2016)Die aktuellen Mitglieder finden sie auch auf der Homepage: http://www.gesundheitsfonds.ooe.gv.at

Der Gesundheitsplattform gehören an:1. fünf Mitglieder für das Land;2. fünf Mitglieder, die von den Sozialversicherungsträgern gemäß § 84a ASVG bestellt werden;3. ein Mitglied, das vom Bund bestellt wird;4. drei Mitglieder, die von der Ärztekammer für Oberösterreich bestellt werden;5. ein Mitglied, das von der Österreichischen Apothekerkammer, Landesgeschäftsstelle Oberösterreich, bestellt wird;6. ein Mitglied, das vom Österreichischen Städtebund, Landesgruppe Oberösterreich, bestellt wird;7. ein Mitglied, das vom Oberösterreichischen Gemeindebund bestellt wird;8. ein Mitglied, das von der Oö. Patienten- und Pflegevertretung gemäß § 12 Oö. KAG 1997 bestellt wird;9. je ein Mitglied, das vom Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband, Landesverband Oö, vom Pflegebeirat und von der ARGE

Pflegedirektoren bestellt wird;10. je ein Mitglied, das von der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG (gespag), der Oö. Ordensspitäler Koordinations GmbH und vom Rechtsträger des A.ö.

Krankenhauses der Stadt Linz bestellt wird;11. ein Mitglied, das vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger bestellt wird;12. ein Mitglied, das vom Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs bestellt wird.

Mitglieder Gesundheitsplattform (Land)Mitglieder:

• Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (Vorsitzender)• LAbg. Prim. Dr. Walter Aichinger

(2. Stellvertreter des Vorsitzenden)• LAbg. Prim. Dr. Brigitte Povysil• LAbg. Peter Binder• KO LAbg. Ing. Herwig Mahr

Ersatzmitglieder:• Zweiter Präsident DI Dr. Adalbert Cramer• Präsident LAbg. Bgm. Johann Hingsamer• LAbg. Ulrike Schwarz• LAbg. Gisela Peutlberger-Naderer• LAbg. Ulrike Wall

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Mitglieder Gesundheitsplattform (Sozialversicherung)Mitglieder:

• Albert Maringer, Obmann der Oö.GKK(1. Stellvertreter des Vorsitzenden)

• KommR Laurenz Pöttinger, . Obmann-Stv der Oö.GKK(3. Stellvertreter)

• Beatrix Pröll, Obmann-Stv. Oö.GKK• Mag. Dr. Andrea Wesenauer, Oö.GKK• VSt. Andrea Petermüller (BVA)

Ersatzmitglied:• Dr. Wolfgang Hoffmann (SVB)

Mitglied Bund• Mag. Gerhard Embacher (BMG)

Beratende Mitglieder der Oö. Gesundheitsplattform

Ausweger Peter Mag. Oö. Ordensspitäler Koordinations GmbHBöhm Martha Pflegebeirat für Oö.Engl Christine-Monika Mag. Hauptverband der österr. SozialversicherungsträgerFiedler Thomas Kurienobmann MR Dr. Ärztekammer für OberösterreichWimmer Detlef Vizebgm. Oö. StädtebundLipa-Reichetseder Christine Mag. Oö. Patienten- und PflegevertretungLehner Karl Mag. GespagDrda Elgin Mag. Dr. Kepler Universitätsklinik GmbHMayer Harald Kurienobmann Dr. Ärztekammer für OberösterreichMuhr Horst DGKP Österr. Gesundheits- und Krankenpflegeverband OÖMursch-Edlmayr Ulrike Mag. pharm. Dr. Österreichische ApothekerkammerNiedermoser Peter Präsident Dr. Ärztekammer für OberösterreichOberlehner Peter Vizepräsident Bgm. Öo. GemeindebundGaisbichler Stefan MTD AustriaKonrad Horst DKGP Mag., MSc AG der Pflegedirektorinnen - Direktoren und Pflegedienstleiter von Oberösterreich

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Aufgaben (§ 8 Abs.2. Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz):Die Oö. Gesundheitsplattform hat in Angelegenheiten des Fonds insbesondere folgende Aufgaben:

1. Abgeltung von Leistungen der Krankenanstalten für inländische Patientinnen und Patienten, für die eine Leistungspflicht der Träger derSozialversicherung besteht;

2. Abrechnung der Kosten für die Erbringung von Leistungen der Krankenanstalten für ausländische Patientinnen und Patienten auf Grund vonzwischenstaatlichen Übereinkommen oder überstaatlichem Recht über soziale Sicherheit;

3. Genehmigung von Investitionsvorhaben der Krankenanstalten und Gewährung allfälliger Zuschüsse für Investitionen an die Träger derKrankenanstalten;

4. Gewährung von Mitteln zur Finanzierung von strukturverbessernden Maßnahmen (Strukturreformen) und Planungen zur Entlastung derKrankenanstalten;

5. Überprüfung der Verwendung der finanziellen Zuwendungen an die Träger der Krankenanstalten;6. Überprüfung der Grundlagen für die Erbringung der stationären und ambulanten Leistungen der Krankenanstalten, insbesondere der Datenqualität der

Diagnose- und Leistungsdokumentation;7. Erlassung von Richtlinien für die unter Z 1 bis 6 angeführten Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich der Gewährung und Abwicklung finanzieller

Zuwendungen;8. Handhabung des Sanktionsmechanismus auf Landesebene gemäß Art. 40 der Vereinbarung;9. Aufgaben, die dem Fonds durch die Landesgesetzgebung aus dem Zuständigkeitsbereich des Landes übertragen wurden;

10. Genehmigung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses des Fonds;11. sonstige Aufgaben, die aus Mitteln des intramuralen Bereichs finanziert werden

Für die Beschlussfassung in der Oö. Gesundheitsplattform gilt Folgendes:1. in Angelegenheiten des Fonds gemäß § 8 Abs. 2 sind die Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 stimmberechtigt, wobei für die Beschlussfassung die

einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist;2. in Angelegenheiten zu allgemeinen gesundheitspolitischen Belangen gemäß § 8 Abs. 7 sind die Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3

stimmberechtigt, wobei für die Beschlussfassung die Zustimmung von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich ist;3. für den Beschluss betreffend die Vergabe von Mitteln gemäß § 8 Abs. 3 und die Übertragung einzelner Aufgaben an die Landes-

Zielsteuerungskommission gemäß § 8 Abs. 8 ist die Zustimmung der Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowohl der Mitglieder gemäߧ 6 Abs. 1 Z 1 als auch der Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 erforderlich;

4. bei Beschlüssen, die gegen geltendes Recht, geltende Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, den Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder gegenBeschlüsse der Organe der Bundesgesundheitsagentur verstoßen, hat der Bund ein Vetorecht;

5. bei Beschlüssen in Angelegenheiten des Fonds gemäß § 8 Abs. 2 hat das nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung für dasKrankenanstaltenwesen zuständige Regierungsmitglied ein Vetorecht. Dies gilt im Fall der Abwesenheit auch für das bestellte Ersatzmitglied. Wirdvon diesem Vetorecht Gebrauch gemacht, kann in dieser Angelegenheit frühestens in der nächsten Sitzung ein Beschluss gemäß Z 1 gefasst werden.In diesem Fall ist ein neuerliches Veto nicht mehr zulässig;

6. vertritt ein Mitglied ein oder mehrere Mitglieder, so gibt dieses auch die Stimme für den jeweils Vertretenen ab.

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Landes-Zielsteuerungskommission

Mitglieder (§ 10 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz):(Stand: 31.12.2016)Die aktuellen Mitglieder finden sie auch auf der homepage: http://www.gesundheitsfonds.ooe.gv.at

Der Landes-Zielsteuerungskommission gehören an:1. die Kurie des Landes mit fünf Vertreterinnen bzw. Vertretern, für deren Zusammensetzung die Bestimmung des § 6 Abs. 2 gilt;2. die Kurie der Träger der Sozialversicherung mit fünf Vertreterinnen bzw. Vertretern, die gemäß § 84a ASVG bestellt werden;3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundes.

Mitglieder Landes-Zielsteuerungskommission (Kurie Land)Mitglieder:

• Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer (Vorsitzender)• LAbg. Prim. Dr. Walter Aichinger

(2. Stellvertreter des Vorsitzenden)• LAbg. Prim. Dr. Brigitte Povysil• LAbg. Peter Binder• KO LAbg. Ing. Herwig Mahr•

Ersatzmitglieder:• Zweiter Präsident DI Dr. Adalbert Cramer• Präsident LAbg. Bgm. Johann Hingsamer• LAbg. Ulrike Schwarz• LAbg. Gisela Peutlberger-Naderer• LAbg. Ulrike Wall

Mitglieder Landes-Zielsteuerungskommission (Kurie SV)Mitglieder:

• Albert Maringer, Obmann der Oö.GKK(1. Stellvertreter des Vorsitzenden)

• KommR Laurenz Pöttinger, . Obmann-Stv der Oö.GKK(3. Stellvertreter)

• Beatrix Pröll, Obmann-Stv. Oö.GKK• Mag. Dr. Andrea Wesenauer, Oö.GKK• Dir. Dr. Martin Scheibenpflug•

Ersatzmitglied:• Dr. Wolfgang Hoffmann (SVB)

Mitglied Bund• Mag. Gerhard Embacher (BMG)

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Aufgaben (§ 11 Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz):

1. Der Landes-Zielsteuerungskommission obliegt die Festlegung (Beschlussfassung) zu nachstehenden Punkten· Koordination, Abstimmung und Festlegung aller aus dem Landes-Zielsteuerungsvertrag inklusive Finanzrahmenvertrag resultierenden Aufgaben;· Jahresarbeitsprogramme für Maßnahmen auf Landesebene zur konkreten Umsetzung des Landes-Zielsteuerungsvertrags;· Mitwirkung am bundesweiten Monitoring und Behandlung des Monitoringberichts gemäß Abschnitt 7 der Vereinbarung Zielsteuerung-

Gesundheit;· Wahrnehmung von Agenden zum Sanktionsmechanismus gemäß § 17;· Umsetzung der Regelungen für vertragliche und gemeinsam von Sozialversicherung und Land zu verantwortende sektorenübergreifende

Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen auf Landesebene (zB Spitalsambulanzen, Gruppenpraxen und niedergelasseneFachärztinnen/Fachärzte, tagesklinische Versorgung, innovative Versorgungsformen etc.); Umsetzung von vereinbarten innovativen Modellen zursektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten Bereichs;

· Angelegenheiten des Regionalen Strukturplans Gesundheit gemäß Art. 3 und 4 der Vereinbarung;· Angelegenheiten der Großgeräte intra- und extramural;· Strategie zur Gesundheitsförderung;· Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds gemäß § 4.

Für die Beschlussfassung in der Landes-Zielsteuerungskommission gilt Folgendes:

1. Die Landes-Zielsteuerungskommission ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder ordnungsgemäß geladen und mindestens die Hälfte der Mitglieder(Ersatzmitglieder) jeder Kurie anwesend sind.

2. Hinsichtlich der Beschlussfassung in der Landes-Zielsteuerungskommission gilt Folgendes:· für Beschlussfassungen ist Einvernehmen zwischen der Kurie des Landes und der Kurie der Träger der Sozialversicherung erforderlich;· für die Entscheidung innerhalb der Kurie des Landes ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich;· die Vertreterin oder der Vertreter des Bundes verfügt über ein Vetorecht gegen Beschlüsse, die gegen geltendes Recht, die geltenden

Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG, den Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder gegen Beschlüsse der Organe der Bundesgesundheitsagenturverstoßen. Im Fall der Verhinderung der Vertreterin oder des Vertreters des Bundes an der Sitzungsteilnahme kann diese oder dieser binnen einerWoche schriftlich und begründet sein Vetorecht einbringen;

· vertritt ein Mitglied ein oder mehrere andere Mitglieder, so gibt dieses auch die Stimme für den jeweils Vertretenen ab.

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1. Monitoring zu den Steuerungsbereichen und Finanz-Zielmonitoring der Landes-ZielsteuerungskommisssionDas Monitoring und Berichtswesen auf Bundesebene verfolgt das Ziel, die Erreichung und den Fortschritt der im Bundes-Zielsteuerungsvertragvereinbarten Ziele und der zur Zielerreichung vereinbarten Maßnahmen transparent darzustellen.Gem. Art 30 der 15a Vereinbarung Zielsteuerung Gesundheit hat die Landes-Zielsteuerungskommission zum Monitoringbericht eine Stellungnahmezur Einschätzung der Zielerreichung und gegebenenfalls handlungsleitende Empfehlungen binnen sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu übermitteln.Der Monitoringbericht der Gesundheit Österreich GmbH enthält neben einer allgemeinen Einführung (allgemeine Bestimmungen, Gegenstand undAblauf des Monitorings, meldeverantwortliche Stellen) die beiden inhaltlichen Schwerpunktkapitel zum Finanzmonitoring (Überprüfung derEinhaltung des vereinbarten Ausgabendämpfungspfades) und zum Monitoring der Steuerungsbereiche (Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesseund Ergebnisorientierung).Finanzmonitoring:Bei der bundesländerweisen Zusammenführung des Ausgabendämpfungspfades (gesetzliche KV und Länder zusammen) ist für 2016 dieZielerreichung sowohl für Oberösterreich als auch für Österreich insgesamt gegeben.Monitoring der Steuerungsbereiche:Im Zuge des Monitoring der Steuerungsbereiche dokumentiert der Monitoringbericht den Stand der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen in denBereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung anhand der im Zielsteuerungsvertrag definierten Messgrößen undZielwerte. Insgesamt wird durch den Bericht die konsequente und auch zielgerichtete Umsetzung der im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheitvereinbarten Ziele dokumentiert.

2. Berichte aus den Arbeitsgruppen (AG)2.1. Bericht der AG HeilmittelökonomieDie Arbeitsgruppe befasst sich mit ausgewählten sektorenübergreifenden Problemen im Zusammenhang mit der Medikamentenversorgung, um denMedikamenteneinsatz mit Blick auf den Best Point of Service sowie Effektivität und Effizienz zu verbessern.Die in den ersten Sitzungen begonnenen Themen wie Ökotool, generelles Verschreibeverhalten des intramuralen Bereiches, Chefarztpflicht, Art undInhalt der Medikationsempfehlung im Entlassungsbrief usw. wurden intensiv fortgeführt und in eine Vereinbarung zwischen den Rechtsträgern unddem Land sowie der OÖGKK und dem Hauptverband gegossen. Die Vereinbarung wurde nunmehr von allen Beteiligten unterfertigt und ist somit am1. Juli 2015 in Kraft getreten. Sie stellt die Basis für den eingeleiteten Kommunikationsprozess dar.Dieser besteht aus Monitoringgesprächen mit den einzelnen Krankenanstalten; in diesen Gesprächen wird die OÖGKK dem Krankenhaus konkreteZahlen sowie inhaltliche Analysen des Verschreibeverhaltens präsentieren. Notwendige Optimierungen insbesondere über die Art und Weise derChefarztpflicht werden gemeinsam vereinbart. Zusätzlich gibt es gemeinsame Gesprächstermine mit Vertretern der Krankenanstalten, derGebietskrankenkasse und des Landes (Arzneidialoge) mit dem Ziel, Maßnahmen zur Dämpfung der Heilmittelkosten zu erarbeiten.

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2.2. Bericht der AG KAL (Katalog ambulanter Leistungen)Bund, Länder und Sozialversicherung sind übereingekommen ab 1. Jänner 2014 bundesweit nach dem seit 2010 in Pilotprojekten getesteten Katalogambulanter Leistungen (KAL) zu dokumentieren. Die ambulante Dokumentation für den intramuralen Bereich wird gemäßDokumentationsverordnung von den Krankenanstalten an den Oö. Gesundheitsfonds und in weiterer Folge an das Bundesministerium für Gesundheitund Frauen gemeldet. Daten des extramuralen Bereiches werden gemäß Dokumentationsverordnung vom Hauptverband dem Bundesministerium fürGesundheit und Frauen zur Verfügung gestellt.Auf Landesebene wurde im Rahmen der Zielsteuerung eine AG KAL eingerichtet.Bereits in der Pilotphase zur Dokumentation im ambulanten Bereich wurde auf Bundesebene das EDV-Tool „LKatManager“ mit dem Ziel entwickelt,die Länder als auch die Sozialversicherung im Mapping-Prozess zu unterstützen und von den Erfahrungen anderer Institutionen und deren Mapping-Regeln zu lernen. Der online-Zugang zum Tool wurde für alle Krankenanstalten eingerichtet.

2.3. Bericht der AG QualitätDer Qualitätsstandard Organisation und Strategie der Krankenhaushygiene wurde eingeführt und die Vorbereitungen für die auf Bundesebeneeinheitliche Erfassung von nosokomialen Infektionen (Rahmenrichtlinie für die systematische Erfassung von Krankenhauskeimen) auf derIntensivstation und für postoperative Wundinfektionen bei Cholezystektoimie und Hüftendoprothese wurden begonnen.Im Rahmen der integrierten Versorgungsprogramme wird aktuell ein Programm zum Thema Schlaganfall auf Bundesebene erarbeitet, in dem dasKnow-how aus OÖ, wo bereits seit längerer Zeit ein Programm zum Thema umgesetzt wird, auch auf Bundesebene einfließt.Die Seitens der BGK (Bundesgesundheitskommission) österreichweit beschlossene Patientensicherheitsstrategie, deren priorisierte Themen und derenUmsetzung wurden auf Landesebene bereits 2015 analysiert. Im Rahmen der Sanitären Aufsicht erfolgte Ende 2016 eine Überprüfung derKrankenanstalten zum Thema Patientensicherheit.Durch die Gesundheitsbefragung ATHIS (Austrian Health Interviev System) wurden aktuelle Angaben zum Gesundheitszustand, zurGesundheitsversorgung und zu den Lebensbedingungen der Bevölkerung erhoben. Die gewonnenen Daten werden gerade auf Landesebene erörtert.

Die Analyse zeigte, dass in den Fondskrankenanstalten diverse, umfangreiche Maßnahmen im Rahmen der Patientensicherheit wie die Umsetzungvon Maßnahmen im Bereich der Hygiene (z.B.: Händehygiene, Teilnahme an Point of Prevalence Studien, Einsatz von Hygieneteams,...),Maßnahmen im Bereich des Qualitätsmanagements (z.B.: Umsetzung von Bundesqualitätsleitlinien, Teilnahme an Qualitätsregistern,Teilnahme in AIQI,..), Maßnahmen im Bereich des Risikomanagements (Einsatz von Fehler und Risikomanagementsystemen, Einsatz einesVideodolmetschsystems,...), Maßnahmen im Bereich des Medikamentenmanagements (Integration der klinischen Pharmazie, Schwerpunktsetzungenzum Thema „Med. Saftey“ durchgeführt werden.

2.4. Bericht der AG Best Point of ServiceDas Primärversorgungszentrum (PVZ) Enns wurde zwischen Projektwerber, SV, ÄK für OÖ, und Land OÖ ausverhandelt und startete mit Anfang2017. Das PVZ Haslach (PVZ) soll im von der Gemeinde umgebauten Webereimuseum Anfang 2018 starten.

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Nach Abschluss der Analyse der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung zu Tagesrand-, und Nachtzeiten sowie am Wochenende wurde, nachdem esin der Vergangenheit zunehmend schwierig war, in Sprengeln mit wenigen Ärzten Nachfolger für Vertragsärzte zu finden (vor allem im ländlichenRaum), zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung unter anderem auch eine Neuorientierung des hausärztlichen Notdienstes (HÄND) vereinbart.Das KIJUK Linz wurde im Herbst 2016 eröffnet. Auf Basis der Pilotierungserfahrungen wird die integrierte Demenzversorgung nach Maßgabe derzur Verfügung stehenden Mittel auf ganz Oö. ausgerollt, sowie das Konzept für Alten- und Pflegeheime modifiziert und in drei neuen Heimenpilotiert. Die Versorgungsprozesse „Zahnbehandlung in Narkose“ und „medizinische Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung“ wurden inRichtung der identifizierten Optimierungsschritte weiterentwickelt. Gemeinsam (Land Oö. und OÖGKK) finanzierte Projekte wurden in Hinblick aufdie Weiterführung bewertet. Das Pilotprojekt „Strukturierte Versorgung von Herzinsuffizienzpatienten“ wurde gemeinsam mit Ärzten aus demSpitals- und niedergelassenen Bereich konzipiert und mit 01.01.2017 gestartet. Das Projekt Autismus wurde verlängert. Versorgung von Patientinnenund Patienten mit Depotantipsychotika im Med Campus IV anstatt im extramuralen Bereich wurde incl. dem Prinzip „Geld folgt Leistung“ umgesetzt.Die Zielwerterreichung gem. Bundeszielsteuerungsvertrag für Tagesklinik und präoperative Verweildauer wurde geprüft und Gründe für eineallfällige Nicht-Erreichung wurden erhoben.

2.5. Bericht der AG GesundheitsförderungZu den Kernaufgaben der AG Gesundheitsförderung zählt die Sammlung, Beurteilung und Aufbereitung der Förderanträge an denGesundheitsförderungsfonds OÖ zur Umsetzung gemeinsamer Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Berichtspflichten gegenüber demGesundheitsförderungsfonds OÖ für geförderte Projekte aus dem Jahre 2016 wurden erfüllt.Die Dokumentation der Mittelverwendung und der gesetzten Aktivitäten erfolgt über das GF-Monitoring. Die AG Gesundheitsförderung wirkt aktivan der praktikablen Weiterentwicklung des GF-Monitorings mit.

Gesundheitskompetenz: Zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 „Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken“, Wirkungsziel 1 „DasGesundheitssystem unter Einbeziehung der Beteiligten und Betroffenen gesundheitskompetenter machen“, werden mit ExpertInnen (ÄrztInnen,Pflegepersonen, PsychologInnen/Verwaltungsebene) aus den Oö. Krankenanstalten Maßnahmen mit speziellem Fokus auf die Kommunikationzwischen Patient/Gesundheitspersonal in einem Prozess bis Ende 2017 erörtert. Als Ziel ist eine Handlungsempfehlung für denKrankenanstaltenbereich vorgesehen, welche einerseits auf Expertise durch Erfahrungen und Fachinput beruht und sich andererseits stark annationalen Strategien zu diesem Ziel orientieren soll. Im Jahr 2016 Jahr wurden 5 Workshops durchgeführt, bei denen zu unterschiedlichen Aspekteninsbesondere der Kommunikation zwischen Gesundheitspersonal/PatientInnen referiert und in weiterer Folge an Umsetzungsmaßnahmen gearbeitetwurde.

Die für das Jahr 2016 zur Finanzierung aus dem Gesundheitsförderungsfonds bisher beschlossenen Projekte sind:Netzwerk Gesunder Kindergarten, Qualitätszertifikat plus, Hörscreening im Kindergarten, Bewegter Nachmittag, Gütesiegel Gesunde Schule,Gesundheitskompetenzprogramm (Plus) bei Jugendlichen, Body Plus, Fit4Life, LehrerInnengesundheit, Burnout-Prävention, ÜbergangErwerbsleben-Pension, Zahnprophylaxe Kinder, Sturzprävention, Gesundheit selbst gemacht, Kim Kilo, Vereinscoaching, Schulische Ges.-Förderung, Mobile Kindergarten-PsychologInnen, Von Anfang an, Intensivprophylaxe, Gesundheitskompetenz der Oö. Patientinnen und Patientenstärken und Zahngesundheitsförderung.

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2.6. Bericht der AG PlanungDie AG Planung hat mit der Analyse der VR42 (Zentralraum Wels) die Analyse sämtlicher oö. Versorgungsregionen abgeschlossen und einenRSG Oö. erstellt.

3. Nahtstellenmanagement (NSM)

Im NSM OÖ lag der Fokus des Jahres 2016 auf:• der Neugestaltung der Homepage• der Überarbeitung des NSM Handbuches inklusive der mit den Auftraggebern und den NSM OÖ Gremien abgestimmten Anpassungen an die

Bundesqualitätsleitlinie zum Aufnahme- und Entlassungsmanagement und der Zusatzvereinbarung zum Ambulanz- undKrankenanstaltenvertrag

• der Aktualisierung verschiedener Arbeitsbehelfe und Instrumente, wie den Pflegebegleitschreiben der Alten- und Pflegeheime und mobilenDienste (Anpassungen an die neuen ELGA Vorgaben)

Darüber hinaus wurde bereits mit der Konzeption der Wissenskonferenzen für 2017 begonnen.

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4. eHealth/ELGA (Elektronische Gesundheitsakte)

ELGA:Nach dem ELGA-Start in Wien und der Steiermark im Dezember 2015 folgte (nach einer ersten Stabilisierungsphase) zur Jahresmitte 2016 eine ersteErweiterungswelle mit den ELGA-Bereichen in Kärnten und jenem der AUVA für die SV-Einrichtungen (Bereich ADAS). Mit dem UKH Linz nahmauch der erste GDA (Gesundheitsdiensteanbieter) in Oö den ELGA-Betrieb auf. Für die Abteilung Informationstechnologie (IT) des Landes Oö folgteeine sehr intensive Vorbereitungs- und Testphase mit den Zentralkomponenten der ELGA und ersten GDA-Trägerorganisationen zur Anbindung derGDA an den ELGA-Bereich Oö. In der zweiten ELGA-Erweiterungswelle erfolgte schließlich Anfang Dezember 2016 auch der erfolgreiche ELGA-GoLive der beiden für die Gesamtversorgung in Oö wesentlichen ELGA-Bereiche, dem ELGA-Bereich Oö. und dem ELGA-Bereich „eGOR“(Vinzenzgruppe und Barmherzige Brüder österreichweit). Damit ist auch OÖ Teil der ELGA-Welt geworden! Den „Oö-Start-GDA´s“ KH Braunau,KH Schärding, BHB Linz, BHS Linz und BHS Ried werden im Jahr 2017 alle weiteren KH´s und erste Pflegeeinrichtungen folgen. Lediglich dasKepler Universitätsklinikum kann aufgrund der Konsolidierung des Krankenhausinformationssystems voraussichtlich erst 2018/2019 mit ELGAstarten.Neben der aktiven Vertretung in allen Bundesgremien der ELGA aktualisierte das eHealth-Management im Oö. Gesundheitsfonds die Struktur desErrichtungsprojekts „ONE („Oö nutzt ELGA“) unter direkter Miteinbeziehung der Vertreter der KH-Träger. Zur Bündelung der Kompetenzen wurdedie IT des Landes Oö. neben der technischen Errichtungsverantwortung auch mit der Koordination organisatorischer Abläufe und dem Abschluss dernötigen vertraglichen Vereinbarungen mit den anzubindenden GDA-Trägerorganisationen betraut. Im Zuge der notwendigen Fokussierung allerverfügbaren Ressourcen auf den termingerechten ELGA-Start wurden die Aktivitäten der AG eHealth minimiert und die Projektsteuerung im Rahmendes ONE-Projektlenkungsausschusses zentriert.Zusätzlich zur aktiven Mitwirkung bei einer ersten Sammlung und Priorisierung von eHealth/ELGA-Weiterentwicklungsthemen auf Bundesebeneerfolgten in Oö erste Sondierungen für eine künftige Weiterentwicklung.Weiters wurden die Vorbereitungen und Einrichtung der ELGA-Ombudsstelle und die Einmeldung der relevanten GDA-Daten in den ELGA-GDA-Index in Oö. technisch und organisatorisch begleitet.

eHealth:Für das wichtige und aufwändige Thema eines künftigen Bilddaten-Austauschs über die eHealth/ELGA-Infrastruktur erfolgte eineGrundlagenerarbeitung in Kooperation mit der FH Hagenberg. Zielsetzung war eine möglichst weitgehende Nutzung bereits bestehenderInfrastrukturkomponenten sicherzustellen. Das erstellte Konzept-Dokument wird zur weiteren Expertendiskussion und als Grundlage fürArchitekturentscheidungen an die zuständigen Bundesgremien und interessierte Organisationen in Forschung und Wirtschaft weitergegeben.Die Erarbeitung der technischen Architektur für künftige telemedizinische Anwendungen wurde im Rahmen des Projekts im BMGF fertiggestellt. Inweiterer Folge wird eine Qualitäts-Leitlinie erstellt und die organisatorischen und finanzierungsrelevanten Rahmenbedingungen sind auf Bundesebeneabzuklären.In Kooperation mit dem Projektteam „eBS – elektronisches Bewilligungs- und Antragssystem“ und dem IT-Managerforum der österr. KH-Trägerwurden die Rahmenbedingungen für eine stärkere Verwendung des eCard-Systems in den medizinisch-pflegerischen Bereichen der Krankenanstaltenfinal geklärt. Eine Konkretisierung der Planung für einen Rollout in allen KH wurde für 2017 gemeinsam in Aussicht genommen.

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Aktivitäten im Kooperationsbereich

Im Zuge der Arbeiten zur Umsetzung des Landes-Zielsteuerungsvertrages werden von der AG Best Point of Service Kooperationsprojekte zwischenLand Oö. und Oö. Krankenversicherungsträger nach einem einheitlichen Bewertungsraster beurteilt. Einige Kooperationsprojekte sind bereits in denRegelbetrieb übergeführt.

Nachstehend eine Auflistung der derzeitigen Kooperationsprojekte:

a) Integrierte Versorgung Demenz in OÖ (IVDOÖ)Ziele des Projekts:

· Integrierte Versorgung Demenz auf individueller EbenezB. Gewinn an Lebensqualität für Menschen mit Demenz;

Entlastung der pflegenden Angehörigen von Menschen mit Demenz; Entlastung des betreuenden Hausarztes

· Integrierte Versorgung Demenz auf der OrganisationsebenezB. Steigerung der fachlichen Expertise beim Pflege- und Betreuungspersonal im Umgang mit Menschen mit Demenz

· Integrierte Versorgung Demenz auf gesellschaftlicher EbenezB. Steigerung der Personenanzahl, welche die Angebote in Anspruch nehmen unter Sicherstellung einer zielgruppengerechtenInanspruchnahme der Ressourcentrainings von Menschen mit Demenz.

Die Auftraggeber des Pilotprojektes IVDOÖ befürworten eine flächendeckende, standardisierte Versorgung für Menschen mit Demenz in Oö.

b) Integrierte Schlaganfallversorgung Oö.Das Projekt besteht seit 2006 und wurde mit Beginn 2011 in den Regelbetrieb übernommen. Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Behandlungvon Schlaganfallpatientinnen und – patienten:Ø Geringere SterblichkeitØ Weniger bleibende Behinderung - bzw. ein selbstbestimmtes LebenØ Chancengleichheit bei der Versorgung (auch im Hinblick auf geschlechterspezifische Unterschiede)Ø Verbesserung des Behandlungsprozesses (Patienten-Outcome)

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c) Sozialpsychiatrisches Ambulanzzentrum (SPAZ)Ziel des Projekts:Ziel ist, die Verminderung des Überbelages im stationären Bereich durch eine Verbesserung des ambulanten Angebots an psychiatrischer Akutversorgungund einer gezielten Weiterleitung an außerstationäre Versorgungsangebote als auch die Verbesserung der regionalen Versorgungsqualität durch Angeboteiner multiprofessionellen, akuten Clearing- und Behandlungsstelle.

d) Diabetikerbetreuung OÖ „Therapie Aktiv“Ziel des Projekts:Die strukturierte Versorgung und Schulung von TypII-Diabetikern soll zur Vermeidung/Verzögerung von Folgeschäden und zur Verbesserung derLebensqualität der Betroffenen beitragen.Durch die intensive Betreuung innerhalb des Projekts sollen Krankenhausaufenthalte der Betroffenen reduziert oder die Liegedauer verkürzt werden.

e) Kinder- und Jugendkompetenzzentrum (KIJUK) Innviertel/St. IsidorMit dem Kinder- und Jugendkompetenzzentrum soll ein kostenträgerübergreifendes Angebot, ein integriertes Versorgungsmodell für Kinder undJugendliche und deren Angehörige zur Verfügung stehen. Durch ein umfassendes diagnostisches, therapeutisches, heil- und sozialpädagogisches Angebotsoll sich der körperliche und seelische Zustand bzw. das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen verbessern und sich deren Verhaltens- undErlebnisrepertoire erweitern. Das engere soziale Umfeld soll mit dem Angebot eine Entlastung erfahren. Der Zugang zum Angebot soll frühzeitig,niederschwellig und gezielt erfolgen. Das KIJUK Innviertel wurde in den Regelbetrieb übernommen. Das KIJUK St. Isidor wurde im 2. Halbjahr 2016 inBetrieb genommen.

f) Essstörungen - Multidisziplinäres Versorgungszentrum (MVZ) am Standort Wagner JaureggZiel des MVZ, als ein wesentlicher Baustein des GESoEss, ist die niederschwellige ambulante therapeutische und medizinische Versorgung vonMenschen mit Essstörungen. Ein auf den Schweregrad und Krankheitsverlauf abgestimmtes Behandlungs- und Betreuungsangebot ist dabeisicherzustellen.Das MVZ Essstörungen Neuromed Campus wurde in den Räumlichkeiten der psychsomatischen Tagesklinik im Rahmen des Departements fürPsychosomatik am Neuromed Campus des Kepler Universitätsklinikums eingerichtet.Eine erste Evaluierung im Sommer 2016 zeigte, dass das MVZ organisatorisch und prozessual hervorragend angelaufen ist, eine endgültige Empfehlungzur unbefristeten Fortsetzung allerdings noch nicht abgegeben werden kann, weil die Zeit für eine Ergebnisbewertung noch zu kurz bemessen ist. ImSommer 2017 können aber als Zwischenergebnis der über fünf Jahre angelegten medizinischen Evaluierung erste Ergebnisse erwartet werden.Eine genaue inhaltliche Evaluierung der Wirksamkeit wird im Rahmen einer auf fünf Jahre angelegten Studie erfolgen, wobei im Sommer 2017 ersteZwischenergebnisse zu erwarten sind.

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g) Braunauer PsychosemodulZiele des Projekts:· Schaffung eines zusätzlichen ambulanten Behandlungsangebotes zur Stabilisierung der Patientinnen und Patienten, um unter anderem immer

wiederkehrende stationäre Einweisungen zu reduzieren.· Vernetztes Vorgehen, um Doppelbehandlungen zu verhindern· Verbesserung der Lebensqualität der Patientinnen und Patienten· Verbesserung der Partizipation der Patientinnen und Patienten am gesellschaftlichen Leben· Erhöhung der Effizienz des Gesundheitswesens (Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, Erhöhung der Patientenorientierung,

Qualitätsverbesserung, Verminderung von Zugangsbarrierien)· Kostenreduktion: die Patientenzahl (stat. Aufenthalte) konnte durch das Psychose Modul halbiert werden. Die Kosten für stationäre Behandlungen

konnten im Beobachtungszeitraum 9/10 bis 12/11 (vor und nach Psychosegruppe) um 50% reduziert werden. Des Weiteren konnte die stationäreAufenthaltsdauer im Beobachtungszeitraum um mehr als zwei Drittel (70%) reduziert werden (jeweils bezogen auf Patientinnen und Patienten mit Psychose).

h) NLA-Autismus (Pilotphase 1 Jahr)Ziele des Projekts:Patienten:§ Therapieangebot für Kinder mit frühkindlichem Autismus ist ermöglicht§ Die Therapie führt zur Abnahme des Mittelwerts bezogen auf die Ausprägung des Autismus§ Kinder weisen Fortschritte in der Sprachentwicklung und im expressiv eingesetzten Wortschatz auf. Es kommt zu einer Verbesserung der

Konversationsproblematik.§ Das Entwicklungsalter wird gesteigert§ Die soziale Orientierung ist gesteigert§ Steigerung der Lebensqualität in der Familie§ Integration der Kinder ist ermöglicht (Kindergarten, Schule, Arbeitsprozess)

Gesundheitsberufe:§ Anlaufstelle für Kinder mit frühkindlichem Autismus Therapiemöglichkeit§ Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen§ Weiterentwicklung des Therapieangebots

Systemsteuerung:§ Versorgung auf der richtigen Versorgungsstufe – Kinder werden im häuslichen Bereich therapiert

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i) Modelle „Primärversorgungseinheiten“ (PVE-Modelle)Durch die in der Gesundheitsreform vereinbarten PVE-Modelle soll es zu einer Stärkung des niedergelassenen Bereichs kommen, um der Bevölkerungeine erste direkte Kontaktstelle, eine koordinierte Versorgung inclusive ein Mehr an Prävention und Gesundheitsförderung im Sinne einer umfassendenGrundversorgung zu bieten. Auch soll damit dem ungebremsten Zulauf in die Spitalsambulanzen begegnet werden.

Ziele:Patientinnen und Patienten:- Verbesserte Zugänglichkeit zur Primärversorgung- Attraktivierung des Leistungsangebots in der Primärversorgung- Bessere Versorgungskoordinierung- Stärkung von Gesundheitsförderung & Prävention- Bessere Orientierung im System

Gesundheitsberufe:- Attraktivierung der Tätigkeitsfelder in der Primärversorgung- Arztentlastung durch andere Gesundheitsberufe- Stärkung der Zusammenarbeit & Kommunikation- Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen- Weiterentwicklung der praxisbezogenen Ausbildung

Systemsteuerung:- Stärkung der Primärversorgung bzw. der Allgemeinmedizin- Versorgung auf der richtigen Versorgungsstufe (Spitalsentlastung erreichen)- Gestaltung neuer Honorierungsmodelle- Verbesserung der Qualität in der Primärversorgung- Versorgungsforschung aufbauen

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1. PHC-EnnsDas Modell wurde zwischen Projektwerber, SV, ÄK f. OÖ und Land OÖ ausverhandelt und ist mit Jänner 2017 in Betrieb gegangen.

Teamzusammensetzung:6 Allgemeinmediziner (4,5 Stellen), 1 Stelle für Lehrpraxis, 2 DGKS, 4,5 Ordinationsassistentinnen, 1 Psychologe, 2 Physiotherapeuten und 1 PV-ManagerTeilzeit:Sozialarbeiter, Diätologe, Ergotherapeut, Logopäde, HebammeRechtsform:Ärzte GmbHEinbindung erweitertes PV-Team:über Anstellungsverhältnis oder Zukauf der LeistungStandort:ehemaliges Hallenbadgelände in Enns (Neubau)

2. PHC HaslachDas Modell ist großteils zwischen Projektwerbern, SV, ÄK für OÖ und Land OÖ ausverhandelt. Das PHC-Haslach wird nach derzeitigemPlanungsstand im 1. Halbjahr 2018 in Betrieb gehen.

Teamzusammensetzung:3 Allgemeinmediziner (2 Stellen), 1 Stelle für Lehrpraxis, 1,5 DGKS, 3,5 Ordinationsassistentinnen, 1 PhysiotherapeutTeilzeit:Psychologie/Psychotherapie, Sozialarbeiter, Diätologe, Ergotherapeut, Logopäde, HebammeRechtsform:Ärztliche Gruppenpraxis als OEGEinbindung erweitertes PV-Team: über Anstellungsverhältnis oder Zukauf der LeistungStandort:ehemaliges Webereimuseum in Haslach (Umbau)

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Oö. Gesundheitsfonds – Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben (Oö. GFi)

Mit Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung im Jahr 1997 wurde zur Umsetzung in Oberösterreich ein Fonds mit eigenerRechtspersönlichkeit eingerichtet. Die Fondskrankenanstalten werden durch LKF-Gebührenersätze, Ambulanzgebühren und Investitionszuschüsse finanziert.Die Mittel wurden von Bund, Land, Gemeinden und Sozialversicherung zur Verfügung gestellt und mittels der leistungsorientiertenKrankenanstaltenfinanzierung von der Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben des Oö. Gesundheitsfonds den Krankenanstalten zugerechnet.

Nachfolgend werden die Oö. Fondskrankenanstalten angeführt. Der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG) unterteilt Oberösterreich inVersorgungsregionen. Die Zuordnung der Krankenanstalten zu diesen Regionen ist der nachfolgenden Landkarte zu entnehmen.

Am Ende dieses Kapitels ist das aktuelle Organigramm der Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben abgebildet.

Fondskrankenanstalten:

Oö. Gesundheits- und Spitals AG (gespag) Ordenskrankenanstalten Kepleruniversitätsklinikum (KUK)Krankenhaus Freistadt (KH Freistadt)Krankenhaus Kirchdorf (KH Kirchdorf)Krankenhaus Schärding (KH Schärding)Krankenhaus Steyr (KH Steyr)Krankenhaus Rohrbach (KH Rohrbach)Salzkammergut-Klinikum (SK)

Krankenhaus St. Josef Braunau (KH Braunau)Konventhospital der Barmherzigen Brüder Linz(KH BHB Linz)Klinikum Barmherzige Schwestern Linz (KH BHS Linz)Krankenhaus Elisabethinen Linz (KH Elisabeth.)Krankenhaus Barmherzige Schwestern Ried (KH BHS Ried)Krankenhaus Sierning (KH Sierning)Klinikum Wels-Grieskirchen (KH WEGR)

Med Campus III (ehem. AKH Linz)Med Campus IV (ehem. Frauen- undKinderklinik Linz)Neuromed Campus (ehem. Wagner-Jauregg)

* 2016 startete das Kepler Universitätsklinikum (KUK) mit den Standorten Med Campus III (ehem. AKh Linz), Med Campus IV (ehem. Frauen-und Kinderklinik Linz) sowie Neuromed Campus (ehem. LNK Wagner-Jauregg).

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Organigramm – Geschäftsstelle für intramurale Aufgaben

Roswitha GaisbauerLKFAmbulanz

Regina GaisingerBuchhaltung / Abrechnung

Gertrude HartlZwischenstaatlicheAbrechnung, Regresse,Datenqualität

Birgit HerzogKennziffernkatalog,Auswertungen, Datenbanken

Ing. Wolfgang HießlELGA, ehealth

Amela MajdanacAssistenz Stabstelle LZK

Anita SilberAssistenz Geschäftsstelle Oö.Gesundheitsfonds

Erich SteiningerFörderungsabwicklungStrukturmittel

Josef StrasserFörderungsabwicklungInvestitionen

Karl WeingartnerCashmanagement, Finanzen,Gesundheitsförderungsfonds

Dr. Matthias StögerLeiter AbteilungGesundheit

Mag. Stefan Potyka Gerhard Durstberger Martin Haider, BA MPA

Mag. Stefan PotykaOö. GesundheitsfondsGeschäftsstelle

Gerhard DurstbergerStabstelle KoordinationLZK

Martin Haider, BA MPAWirtschaftsaufsicht

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Beschreibung des LKF-Systems

Dokumentation

Wesentliche Voraussetzung für die Durchführung und laufende Weiterentwicklung der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (= LKF) ist diebundesweit einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation in den österreichischen Krankenanstalten.

So besteht für alle Krankenanstalten Österreichs seit 1. Jänner 1989 die Verpflichtung, die Diagnosen der in stationärer Behandlung befindlicher Patientinnenund Patienten zu erheben. Darüber hinaus besteht seit 1. Jänner 1997 für alle Krankenanstalten Österreichs die Verpflichtung zur Erfassung und Meldung vonausgewählten medizinischen Einzelleistungen auf Grundlage des vom zuständigen Bundesministerium herausgegebenen Leistungskataloges.

Für die Anwendung der Diagnosen- und Leistungsdokumentation steht den Krankenanstalten ein für das jeweilige Jahr gültiger Diagnoseschlüssel(dzt. ICD-10 BMG 2016) bzw. Leistungskatalog (dzt. BMG 2016) zur Verfügung. Der Diagnoseschlüssel und der Leistungskatalog werden vomzuständigen Bundesministerium gewartet und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst.

Die gesetzliche Grundlage für die Diagnosen- und Leistungsdokumentation in Österreichs Krankenanstalten befindet sich im Bundesgesetz über dieDokumentation im Gesundheitswesen.

Zur Sicherstellung der bundeseinheitlichen Durchführung der Diagnosen- und Leistungsdokumentation gibt das Bundesministerium des WeiterenRichtlinien in Form von Handbüchern heraus.

Unterlagen zur LKF stehen auch in elektronischer Form zum Download auf der Homepage des Bundesministeriums (http://www.bmgf.gv.at/) oder derGeschäftsstelle für intramurale Aufgaben des Oö. Gesundheitsfonds (http://www.land-oberoesterreich.gv.at) zur Verfügung.

Die seit 1. Jänner 1997 über den Oö. Gesundheitsfonds finanzierten Krankenanstalten haben dem Fonds regelmäßig (monatlich) die Diagnosen- undLeistungsberichte als Grundlage für die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung vorzulegen.

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Gesamtdarstellung des LKF-Systems

Das österreichische System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung ist für die Abrechnung der im stationären Krankenhausbereicherbrachten Leistungen vorgesehen. Ein Großteil der Fondsmittel wird anhand dieses Systems abgerechnet.

Es unterscheidet 2 Finanzierungsbereiche:§ Bundesweit einheitlicher LKF-Kernbereich

Bepunktung des stationären Krankenhausaufenthalts auf Basis der Leistungsorientierten Diagnosen-Fallgruppen (LDF) inkl. allerspeziellen Bepunktungsregelungen.

§ Länderweise gestaltbarer LKF-SteuerungsbereichDie leistungsorientierte Mittelzuteilung aus den Landesgesundheitsfonds an die Träger der Krankenanstalten kann im Rahmen desLKF-Steuerungsbereiches auf besondere Versorgungsfunktionen bestimmter Krankenanstalten Rücksicht nehmen.

Der LKF-Kernbereich ist in ganz Österreich einheitlich gestaltet. Die Bepunktung basiert auf den leistungsorientierten Diagnosefallgruppen und aufverschiedenen speziellen Bepunktungsregelungen. Seit dem Jahr 1997 wird der LKF-Kernbereich aufgrund der Erfahrungen aus der praktischen Anwendungkontinuierlich weiterentwickelt und aktualisiert und jährlich einer Revision unterzogen.

Die jährliche definitive Festlegung des LKF-Kernbereiches erfolgt durch Beschlussfassung der Bundesgesundheitskommission einvernehmlich bis 15. Julijeden Jahres. Die Revision tritt jeweils nur zum 1. Jänner des folgenden Jahres in Kraft.Der LKF-Steuerungsbereich ist länderweise gestaltbar und ermöglicht bei der Anwendung des LKF-Systems auf länderspezifische Erfordernisse durchzusätzliche Berücksichtigung von strukturspezifischen Kriterien Bedacht zu nehmen.

In Oberösterreich kommt nur der Kernbereich zur Anwendung.

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LKF-Weiterentwicklung 2001 – 2016

Im Jahr 2001 wurde als Grundlage für die Diagnosendokumentation der Diagnosenschlüssel ICD-10 BMG 2001 in allen Krankenhäusern verpflichtendeingeführt. Weiters wurde die Struktur des MBDS dahingehend geändert, dass nunmehr alle für den Krankenhausaufenthalt relevanten medizinischenDiagnosen und Leistungen sowie alle Verlegungen im Bericht gemeldet werden können.

Das komplett überarbeitete LKF-Modell 2002 basierte auf einer umfassenden Modellwartung, welche zu Struktur- und Punkteanpassungen bei zahlreichenbestehenden LDF (leistungsorientierten Diagnosefallgruppen) und auch zur Aufnahme neuer medizinischer Einzelleistungen und neuer LDF geführt hat.Weiters wurden auch die auf einer Tagsatzfinanzierung basierenden Intensiveinheiten und speziellen Leistungsbereiche (medizinische Geriatrie, Akut-Nachbehandlung von neurologischen Patienten, Kinder-Jugendneuropsychiatrie) in die Modellwartung einbezogen sowie neue spezielle Leistungsbereiche(tagesklinische und tagesstrukturierende Behandlung in der Psychiatrie, Akutgeriatrie/Remobilisation, Palliativmedizin, Psychosomatik und Psychotherapie)in das Modell aufgenommen. Für den tagesklinischen Bereich wurde eine einheitliche Bepunktungsregelung in das Modell integriert.

In den Jahren 2003 bis 2008 wurden vereinbarungsgemäß nur die aus medizinischer und ökonomischer Sicht notwendigen Wartungsmaßnahmenvorgenommen.

Im LKF-Modell 2010 - 2016 wurden keine größeren Änderungen durchgeführt, sondern nur die aus medizinischer und ökonomischer Sicht notwendigenWartungsmaßnahmen vorgenommen. Für das Jahr 2017 sind umfassende Modelländerungen geplant incl. Berücksichtigung der Nachkalkulationswerte undeine Änderung bei der ITV-Einstufung.

Im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit (ZS-G) sind im Bundes-Zielsteuerungsvertrag (B-ZV) im Steuerungsbereich „Versorgungsstrukturen“ Zieleformuliert, die eine Anpassung der bisherigen Versorgungsstrukturen an die modernen Möglichkeiten der Medizin erfordern. Ein Schwerpunkt ist dieForcierung der tagesklinischen Leistungserbringung (B-ZV op. Z. 6.2.2). Ein weiterer Schwerpunkt ist die Reduktion von medizinisch nicht indizierten Null-/Ein-Tagesaufenthalten (NTA/ETA, B-ZV op. Z. 6.2.3).

Zur nachhaltigen Unterstützung dieser Ziele sind entsprechende Anreizmodelle zu schaffen. Ein wesentlicher Faktor wird darin bestehen, dass vergleichbareGesundheitsleistungen auch bei spitalsambulanter Leistungserbringung in vergleichbarer Art und Höhe abrechenbar sind.

Betreffend Reduktion von medizinisch nicht indizierten Null-/Ein-Tagesaufenthalten (B-ZV op. Z. 6.2.3) wurde vorgeschlagen, in einem ersten Schrittschwerpunktmäßig die sonstigen Null-Tagesaufenthalte (exkl. S, T) ohne spezielle Leistung in das Modell einzubeziehen. Ebenso sollenAbrechnungsmöglichkeiten für weitere Leistungspositionen aus dem KAL in Abstimmungen mit den Abrechnungsregelungen für NTA und ETA entwickeltwerden. Diese Leistungen sollen künftig nicht mehr im stationären Bereich der LKF abrechenbar sein, sondern im Rahmen eines eigenen neuen bundes-weiten Bepunktungsmodells für den spitalsambulanten Bereich.

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In Oö. werden laufend Vorbereitungen zur Einführung des neuen NTA-Modells getroffen. Es geht dabei um die „sonstigen NTA“, die Chemotherapien undweitere spezielle Leistungen, den halbstationären Bereich und die generelle Neuverteilung der Ambulanzpauschale.

Der Bund und die Bundesländer haben sich im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung desGesundheitswesens geeinigt, in Analogie zum stationären Bereich für alle Bereiche des Gesundheitswesens leistungsorientierte Finanzierungssysteme zuentwickeln und aufeinander abzustimmen. Das LKF-System im stationären Bereich wird fortgesetzt und weiterentwickelt.

Bepunktungsprogramm zum LKF-Kernbereich

Zur bundesweit einheitlichen Ermittlung der Punkte aus dem LKF-Kernbereich stellt das zuständige Bundesministerium ein Softwareprodukt - dasBepunktungs- oder Scoring-Programm - zur Verfügung.Das Programm wurde zur Wahrung einer universellen Einsatzmöglichkeit entwickelt und kann in den Krankenanstalten, bei den Krankenanstaltenträgern,den Landesfonds und in der zentralen Scoringstelle auf Bundesebene im zuständigen Bundesministerium gleichermaßen eingesetzt werden.

Die zentrale Funktion des Scorings enthält jene Vorschriften, die einen stationären Aufenthalt der entsprechenden leistungsorientierten Diagnosenfallgruppezuordnet. Dazu kommen sämtliche Sonderregelungen für Belagsdauerausreißer, Mehrfachleistungen, spezielle Aufnahmearten und Aufenthalte in speziellenLeistungsbereichen.

Vor einer Bepunktung hat die Prüfung der Patientinnen- und Patientendaten auf Plausibilität zu erfolgen. Die dazu notwendigen Plausibilitätsrichtliniensind integraler Bestandteil des Scoring-Programmes.

Neben Bepunktungs- und Plausibilitätsprüfung bietet das Programm auch die Möglichkeit zur Erfassung von Patientendaten an. Der Satzaufbau derPatientinnen- und Patientendaten muss dem für die Diagnosen- und Leistungsdokumentation definierten Basisdatensatz entsprechen. Der Fonds erhältallerdings keine personenbezogenen Daten. Mit diesem Schnittstellenkonzept deckt das Scoring-Programm die Anforderungen an die verschiedenenStationen der Datenübermittlung im Rahmen der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung vollständig ab.

Als Voraussetzung für eine finanzierungsrelevante Bepunktung der einzelnen stationären Krankenhausaufenthalte aufgrund der Diagnosen- undLeistungsberichte ist vorweg festzulegen, welche Kostenträger tatsächlich auf Basis des LKF-Modells abzurechnen sind (= LKF-relevante Kostenträger bzw.LKF-relevante Punkte).

Weiters sind in jedem Bundesland die landesspezifischen Informationen zu den speziellen, bepunktungswirksamen Leistungsbereichen (z.B. Festlegung vonIntensivbehandlungseinheiten samt Kategorisierung, Festlegung von Einheiten zur Akut-Nachbehandlung von neurologischen Patientinnen und Patienten,Festlegung von Einheiten der medizinischen Geriatrie etc.) durch den Landesfonds zu erfassen.

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Katalog ambulanter Leistungen:

Die Novelle des Dokumentationsgesetzes hat zwei inhaltliche Schwerpunkte: die österreichweite Verpflichtung zur Dokumentation ambulant erbrachterLeistungen unter Nutzung des vom BMG herausgegebenen Katalogs ambulanter Leistungen (KAL), der gemeinsam mit dem Katalog medizinscherEinzelleistungen (MEL-Katalog) für den stationären Bereich einen durchgehenden Gesamtkatalog mit gleicher Systematik bildet, und die Einführung derPseudonymisierung – ab 2014 für den gesamten ambulanten und ab 2015 auch für den stationären Bereich; Daten der KAL-Pilotbundesländer werden bereitsrückwirkend ab 2013 pseudonymisiert.

Basisdaten zum Kontakt des/der Leistungsempfängers/Leistungsempfängerin- Daten zu den Diagnosen je Kontakt,- Daten zu den Leistungen je Kontakt,- Stammdaten zum/zur Leistungserbringer/Leistungserbringerin,- Prüf- und Summendaten.

Mit 1.1 2014 erfolgt die Dokumentation der ambulant erbrachten Leistung bundesweit. Mit 1.1.2019 erfolgt bundesweit die Finanzierung desspitalsambulanten Bereichs auf Basis des KAL.

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Medizinische Datenqualität

Rechtliche GrundlageGemäß Oö. Gesundheitsfonds-Gesetz 2013 § 8 Abs. 2 Z 6 ist die Aufgabe des Oö. GFi die Überprüfung der Grundlagen für die Erbringung der stationärenund ambulanten Leistungen der Krankenanstalten, insbesondere der Datenqualität der Diagnose- und Leistungsdokumentation. Weiters werden gem. § 8 Abs.2 Z 5 finanzielle Zuwendungen nur geleistet, soweit die Träger der Krankenanstalten den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. KAG 1997 erlassenenVerordnungen und den vom Fonds erlassenen Richtlinien entsprechen.Es ist dabei insbesondere auf die vollständige, richtige und vergleichbare datenmäßige Erfassung und Codierung der von den Krankenanstalten erbrachtenLeistungen Bedacht zu nehmen. Zur Erfüllung der Aufgaben beauftragt der Oö. GFi auch medizinische Sachverständige der Abteilung Gesundheit.Insbesondere für das Ziehen von Stichproben und für statistische Auswertungen werden der Oö. GFi und die medizinischen Sachverständigen der AbteilungGesundheit von der Abteilung Statistik unterstützt.

Überprüfung MBDS – „Schwerpunktprüfung“ im stationären BereichDie Auswahl der Stichproben erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Statistik des Amtes der Oö. Landesregierung. Die Überprüfung erfolgtedurch einen Vergleich der gemeldeten Datensätze mit zugehörigen Arztbriefen und erforderlichenfalls weiteren Teilen der Krankengeschichte.Bei sämtlichen Fehlcodierungen bestand die Möglichkeit, die Korrekturen mit Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitern der Abteilung Gesundheit zu besprechen.Die wichtigsten Themenschwerpunkte 2016 waren:

- MEL LZ032: Resektion, Ausräumung im Bereich der Weichteilgewebe/Knochen an Kopf, Hals und Rumpf (LE=je Sitzung)- MEL MZ032: Resektion, Ausräumung im Bereich der Weichteilgewebe/Knochen an der oberen Extremität- MEL NZ032: Resektion, Ausräumung im Bereich der Weichteilgewebe/Knochen an der unteren Extremität (LE=je Seite)- MEL HN030-HN120: Pankreasoperationen- MEL HE110-HE150: Ösophagusoperationen- E78.0-E78.9 als Hauptdiagnose- Warning WM3L- optimierte Fälle- Hauptdiagnose Herzinsuffizienz- MEL LZ100: Operative Entfernung mehrerer retinierter Zähne/eines dystopen Zahnes- LDF-Gr HDG09.07 Nephrolithiasis- MEL JN020,JN030,JN050: Entbindung mit genau 2 Tage Aufenthaltsdauer- MEL XC664 - Irinotecan > 160 mg/ m²- MEL XC756 - Oxaliplatin (Eloxantin) > 100 mg/ m²- MEL XC772 - Paclitaxel >= 150 mg/m²- MEL XA010-XA149 ohne C-/D-Diagnosen

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Überprüfung der ambulanten DatenqualitätSeit 2014 sind in allen Krankenanstalten Leistungen an ambulanten Patienten verpflichtend zu codieren. Zur Überprüfung der Datenqualität wurden 2016folgende Aktivitäten getätigt:

- ADOK Analysen auf Bundesebene bezogen auf Errors und Warnings der KAL-Datenmeldung von 2014 und 1. HJ 2015 wurden bearbeitet. Analysenpro Haus und Abteilungen gesichtet und den Häusern Auffälligkeiten rückgemeldet.

- In Zusammenarbeit mit der Abteilung Statistik erfolgte eine vergleichende Auswertung der ambulanten Daten aller oberösterreichischenKrankenanstalten.

- Es wurden Informationen zu Besonderheiten der ambulanten Dokumentation in einer Krankenanstalt vor Ort eingeholt.- Auf Basis einer Zufallsstichprobe von insgesamt 248 Aufnahmezahlen aus dem Jahr 2015 wurden erste Datenqualitätsprüfungen vorgenommen. Dazu

wurden die gemeldeten ambulanten Leistungen anhand von Dokumentationsunterlagen aus den Krankenanstalten geprüft. Erste Ergebnisse, wieunzureichende Dokumentation und Hinweise auf systematische Fehler dieser orientierenden Datenqualitätskontrolle, werden den Krankenanstaltenrückgemeldet.

- Zudem wurden in der AG KAL Nutzen und Grenzen der Versorgungsaufträge am Beispiel Gynäkologie und Geburtshilfe zu den Entwürfen der- AG Plausibilisierung erarbeitet.

Für die medizinische Datenqualitätskontrolle im Bereich Krankenanstalten beauftragt arbeitet der Oö. GFi mit folgenden Ärztinnen und Ärzten aus derAbteilung Gesundheit zusammen:

Dr. Gabriela WeberbergerLeiterin des Referates Datenqualität und Leistungsangebotsplanung in Krankenanstalten

) 0732-7720-14379* [email protected]

Dr. Margarete Buchgeher) 0732-7720-14197

* [email protected]

Dr. Schabnam Fuchsbauer) 0732-7720-16168

* [email protected]

Dr. Karl Stieglbauer) 0732-7720-14335

* [email protected]

Dr. Sandra Reichart) 0732-7720-16166

*[email protected]

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Bericht über die Gebarung

Jahreserfolgsrechnung

1. Erträge

I. Haupterträge gem. Art. 15a-Vereinbarung:Unter diese Position fallen die Umsatzsteueranteile, die Beiträge des Bundes und die Mittel der Sozialversicherung (inklusive BeitragGesundheitsförderungsfonds), das entspricht einem Betrag in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro. Die Mittel des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger sindum etwa 2,6 % höher als im Jahr 2015.Die Einkünfte aus Umsatzsteueranteilen des Landes und der Gemeinden sind um etwa 4 % gestiegen. Bei den Beiträgen des Bundes konnte ebenfalls eineSteigerung in der Höhe von ca. 4,6 % verzeichnet werden.

II. Wertberichtigung:Durch eine Wertberichtigung der Forderungen für ausländische Gastpatientinnen und -patienten erfolgte eine Anpassung der Verbindlichkeiten ausBeihilfenäquivalent.

III. Zuschüsse Sozialversicherung, Land, Gemeinden:Darunter fallen jene Mittel, die aufgrund der landesgesetzlichen Regelung den Krankenanstalten (Betriebsabgang) durch die Wirtschaftsaufsicht des Landeszugestanden werden. Da diese Mittel erst verzögert definitiv feststehen, stammt der Wert aus der Berechnung vom Jänner 2016.

Zwischen Land Oö., Oö. GFi und den oberösterreichischen Krankenversicherungsträgern bzw. -fürsorgen sowie dem Hauptverband der österreichischenSozialversicherungsträger wurde für die Hauskrankenpflege eine Vereinbarung abgeschlossen. Für jene Mittel, die der Oö. GFi im Rahmen der Strukturmittelaus diesem Titel beschliesst, wird vom Land Oö. der med. Anteil dem Oö. GFi bereit gestellt.

IV. Übrige Erträge:Die Geschäftsstelle des Oö. GFi führt monatlich Veranlagungen bei den Banken durch. Durch das niedrige Zinsniveau am Geldmarkt halbierten sich beinahedie Zinserträge im Vergleich zum Jahr 2015.Aufgrund nicht verbrauchter Strukturmittel, Mittel des Gesundheitsförderungsfonds bei Projektförderungen und Mittel des Kooperationsbereichs kam es zuRückzahlungen in Höhe von ca. 870.000 Euro.

V. Auflösung sonstiger Rücklagen und Rückstellungen:Auflösungen fallen bei den Strukturmitteln, dem Gesundheitsförderungsfonds sowie bei ambulanten und stationären ALGP an.

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2. Aufwendungen

I. Verwaltungsaufwand:Unter diese Position fallen der Aufwand für die Bediensteten der Geschäftsstelle sowie Miete, Telefon und IT-Aufwand etc. als Sachaufwand.

II. Abschreibungen und Wertberichtigung:Diese Position zeigt die Wertberichtigung für Forderungen aus ausländischen Gastpatientinnen und -patienten sowie die Abschreibung der Zwillings- undMehrlingsgeburten lt. geltender Richtline des Oö. GFi.

III. Übrige Aufwendungen:Diese Position beinhaltet den Beratungs- und Planungsaufwand, die Geldverkehrsspesen sowie die sonstigen Aufwendungen ua. für die Kostentragung derVersorgung langzeitbeatmungspflichtiger Patientinnen und Patienten. Der Kooperationsbereich beinhaltet Aufwendungen für Reformpoolprojekte (insb.Strukturierte Diabetikerbetreuung in Oö., Integrierte Versorgung am Beispiel Schlaganfall in Oö., Sozialpsychiatrisches Ambulanzzentrum, NeurologischLinguistische Ambulanz). Unter eHealth-Initiative finden sich Aufwendungen für eHealth-Management und ELGA, Aufwendungen zur Stärkung derGesundheitsförderung und Prävention sind unter der Position Gesundheitsförderungsfonds abgebildet.

IV. Zuschüsse:Darunter fallen sämtliche Zahlungen an die Krankenanstalten (stationäre LKF-Gebührenersätze, Ambulanzgebührenersätze, Investitionszuschüsse für Neu-,Zu- und Umbauten, Großgeräte sowie Zahlungen für ambulante ALGP). Strukturmittel werden zur Durchführung von strukturverbessernden Maßnahmen wiez. B. die Sozialhilfeverbände für Hauskrankenpflege gewährt. Die Abfuhr des Beihilfenäquivalents erfolgt an das Finanzamt für Gebühren undVerkehrssteuern.Der Hauptanteil, nämlich die Zahlungen an stationären LKF-Gebührenersätzen, beträgt ca. 44 % der gesamten Aufwendungen.

V. Zuführung sonstiger Rücklagen/Rückstellungen:Rückstellungen ergeben sich für Strukturmittel, Gesundheitsförderungsfonds gem. §19 G-ZG und für die stationären und ambulanten ALGP.

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I. Verwaltungsaufwand I. Haupterträge gem. 15a-Vereinbarung 1. Aufwand für Bedienstete 934.089,01 1. Umsatzsteuer - Anteile 2. Sachaufwand 120.408,03 Anteil an 0,949 % d.Landes-USt 32.337.710,00

Anteil an 0,642 % d. Gem.-USt 21.876.512,00 2. Beiträge des Bundes

II. Abschreibungen und Wertberichtigungen 69.578,51 Beiträge gem. § 57 KAKuG 105.968.139,40 3. Beiträge der Sozialversicherung Beitrag gem. § 447 ASVG 897.646.124,83

III. Übrige Aufwendungen Beitrag gem. § 19 G-ZG 2.144.882,00 1. Beratungs- und Planungsaufwand 13.624,62 4. Beitrag des Bundes n. d. Beihilfengesetz (GSBG) 108.439.458,62 2. Geldverkehrsspesen 2.712,09 5. Regresse 2.048.960,45 3. Kooperationsbereich 3.695.415,36 6. Verrechnung stationäre ALGP 18.355.614,94 4. Versorgung Langzeitbeatmungspflichtige 3.607.381,16 7. Kostenanteile/ - beiträge (KB) 5.922.019,10 5. eHealth-Initiative 354.640,81 8. Beihilfenäquivalent ausl. SV-Träger 2.166.690,72 6. Gesundheitsförderungsfonds 2.480.067,18 9. Ambulante ausländische Gastpatienten 1.144.601,70 7. Sonstige Aufwendungen 2.297,68

II. Wertberichtigungen 297,37IV. Zuschüsse 1. LKF-Ersätze stationär 898.024.165,71 III. Betriebszuschüsse 2. Ambulanzgebührenersätze 122.448.112,69 1. Anteil med. Hauskrankenpflege 3.988.127,00 3. Betriebsabgang der Fonds-KA 797.773.300,00 2. Abgangsmittel der Oö. Fondskrankenanstalten 797.773.300,00 4. Strukturmittel 28.867.903,05 5. Investitionsförderung 33.637.300,00 IV. Übrige Erträge 6. Aufwendungen n. d. Beihilfengesetz (GSBG) 108.439.458,62 1. Zinserträge 40.235,24 7. Beihilfenäquivalent 2.166.690,72 2. Rückzahlung Förderungen 870.395,53 8. Aufwendungen f. ambulante ALGP 1.088.896,65 3. KB f. SV-Träger (à € 1,45) 1.684.740,82

4. Sonstige Erträge 195.432,23

V. Zuführung sonst. Rücklagen/Rückstellungen V. Auflösung sonst. Rücklagen/Rückstellungen 1. Strukturmittel 1.272.588,29 1. Auflösungen von Rückstellungen Strukturmittel 2.884.975,03 2. Stat. Ausländische Gastpatienten 18.158.613,16 2. Auflösungen von Rückstellungen stat. ALGP 17.893.655,73 3. Amb. Ausländische Gastpatienten 1.088.896,65 3. Auflösungen von Rückstellungen amb. ALGP 971.056,07 4. Gesundheitsförderungsfonds 4.258.457,49 4. Aufl. von Rückstellungen Gesundheitförderungsfonds 4.151.668,70

S u m m e A U F W E N D U N G E N 2.028.504.597,48 S u m m e E R T R Ä G E 2.028.504.597,48

A U F W E N D U N G E N E R T R Ä G E

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Jahreserfolgsrechnung – grafische Darstellung

Die unten dargestellte Grafik beschreibt die Finanzströme des Oö. GFi.Aus dem Gesamtbudget wurden nach Abzug der angeführten Positionen (ua. Leistungen gem. GSBG, Beihilfenäquivalent, Personal-, Pensions- undSachaufwand, medizinisch-technische Großgeräte, Neu-, Zu- und Umbauten, Strukturmittel, Rückstellungen, Ambulanzgebührenersätze und dieAbgangsmittel der Oö. Fondskrankenanstalten) für stationäre Fälle LKF-Gebührenersätze in Höhe von rund 898 Mio. Euro (incl. Endabrechnung2015) aufgewendet.

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Jahresbestandsrechnung

Aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Anweisungstermine der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Beiträge des Bundes vereinnahmte der Oö. GFi Mittelfür das Jahr 2016 auch noch im Jahr 2017.Per 31.12.2016 werden für das Jahr 2016 demnach unten angeführte Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen, die im Rahmen der endgültigenEndabrechnung der LKF-Gebührenersätze des Jahres 2016 am 7. Dezember 2017 bereinigt werden.

Neben den angeführten Forderungen bestehen weitere Forderungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern für ausländische Gastpatientinnen und -patienten, die jedoch oftmals erst mit beträchtlicher zeitlicher Verzögerung angewiesen werden und daher in der ausstehenden Höhe als Rückstellungendargestellt werden.

Der Großteil der bestehenden Forderungen steht den Verbindlichkeiten für Aufwendungen an LKF-Gebührenersätzen für stationäre Patientinnen undPatienten gegenüber (ca. 304 Mio. Euro).

Unter den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen GSBG sind jene Werte zu finden, die das Jahr 2016 betreffen, bei welchen jedoch erst 2017 der Geldflussstattfindet.

Unter den zweckgebundenen Mitteln sind jene Strukturmittel ausgewiesen, die erst nach dem Abschluss 2016 ausbezahlt werden. Ebenso angeführt sind dieMittel für die im Herbst 2017 fällige rückwirkende Kostenerstattung für ambulante ALGP an die Fondskrankenanstalten.

Gemäß § 19 G-ZG sind nicht verwendete Mittel ins Folgejahr zu übertragen und daher unter zweckgebundene Mittel angeführt.

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A Anlagevermögen A zweckgebundene Mittel Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Strukturmittel 1.272.588,29

2. Mittel für rückwirkende ambulante KE 1.088.896,65B Umlaufvermögen 3. Gesundheitsförderungsfonds 4.258.457,49

I. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen gemäß Art. 15 a B-VG Beiträge Bund 11.107.719,77 Sozialversicherung (SV) 223.012.038,00 B Rückstellungen

1. Ausländische Gastpatienten 37.071.851,33 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände Forderung sozialvers. ALGP 41.190.945,93 Kostenanteile/ -beiträge 5.855.414,30 KB f. SV-Träger 1.684.740,82 C Verbindlichkeiten Forderungen GSBG 27.251.383,08 1. BMF Beihilfenäquivalent 4.255.457,32 Sonstige Forderungen 139.278,95 2. Verbindlichkeiten an KA 304.253.160,53

3. Verbindlichkeiten GSBG 27.251.383,084. Sonstige Verbindlichkeiten 2.466.232,90

3. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten 71.660.323,99

C Rechnungsabgrenzungsposten D Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzung 16.182,75

S u m m e A K T I V A 381.918.027,59 S u m m e P A S S I V A 381.918.027,59

A K T I V A P A S S I V A

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Vergleich Voranschlag – Jahresabschluss 2016

Erträge

Die Beiträge der Sozialversicherung werden mit den vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellungbekanntgegebenen vorläufigen Valorisierungsfaktoren berechnet. Der endgültige Valorisierungsfaktor 2016 wird im September 2017 bekanntgegeben.Die Mittel der Sozialversicherung fielen um ca. 5,5 Mio. Euro höher aus als erwartet.

Die Umsatzsteueranteile beruhen für die Voranschlagserstellung auf einer Einschätzung des Bundesministeriums für Finanzen. Das tatsächlicheAufkommen lag in diesem Abrechnungszeitraum um ca. 2 Mio. Euro unter dieser Einschätzung.

Bei den Beiträgen des Bundes gem. § 57 Abs. 4 KAKuG verringerte sich der Erlös um ca. 4 Mio. Euro.

Die veranschlagten Zinserträge wurden um etwa ein Drittel auf Grund der derzeitigen Zinsentwicklung reduziert.

Die Regresseinnahmen fielen um ca. 1 Mio. höher aus als erwartet.

Die Abgangsmittel der Oö. Fondskrankenanstalten sind zum Zeitpunkt des Abschlusses des Geschäftsberichtes des Oö. GFi noch nicht geprüft, derVoranschlagswert stammt aus der Berechnung vom Jänner 2016.

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* Um Aufwand bzw. Ertrag im Jahr 2016 mit dem Voranschlag zu vergleichen, sind Bildung und Auflösungen von Rückstellungen zu berücksichtigen.

BEZEICHNUNG Voranschlag Jahresabschluss Differenz *ERTRÄGE 2016 2016

Beitrag des Bundes - gem. § 57 Abs. 4 Z 1 KAKuG 47.356.028,85 45.924.737,41 -1.431.291,44

Umsatzsteueranteile des Landes - 0,949 % der USt 33.600.000,00 32.337.710,00 -1.262.290,00

Umsatzsteueranteile der Gemeinden - 0,642 % der USt 22.700.000,00 21.876.512,00 -823.488,00

Beitrag des Bundes - gem. § 57 Abs. 4 Z 2 KAKuG 3.996.334,30 3.875.824,30 -120.510,00

Beitrag des Bundes - gem. § 57 Abs. 4 Z 3 u. 4 KAKuG 12.663.635,40 12.626.446,50 -37.188,90

Beitrag des Bundes - gem. § 57 Abs. 4 Z 5 KAKuG 26.056.898,93 24.167.435,68 -1.889.463,25

Beitrag des Bundes - gem. § 57 Abs. 4 Z 6 KAKuG 20.024.223,89 19.373.695,51 -650.528,38

Beiträge der Sozialversicherung 892.148.619,10 897.646.124,83 5.497.505,73

Beitrag gem. § 19 G-ZG Gesundheitsförderungsfonds 2.148.318,00 2.144.882,00 -3.436,00

Beitrag des Bundes n. d. Beihilfengesetz (GSBG) 120.000.000,00 108.439.458,62 -11.560.541,38

Beihilfenäquivalent d. ausl. SV-Trägers 1.600.000,00 2.166.690,72 566.690,72

Regresse - Inländer 1.000.000,00 2.048.960,45 1.048.960,45

Verrechnung stationäre und ambulante ALGP 14.400.000,00 19.500.216,64 5.100.216,64

Kostenanteile/-beiträge gem. § 447f Abs. 7 ASVG 5.950.000,00 5.922.019,10 -27.980,90

Zinsenerträge 60.000,00 40.235,24 -19.764,76

Abgangsmittel der Oö. Fondskrankenanstalten 846.119.400,00 797.773.300,00 -48.346.100,00

Anteil med. Hauskrankenpflege 3.988.127,00 3.988.127,00 0,00

Auflösung Rückstellung - Strukturmittel 0,00 2.884.975,03 2.884.975,03

Auflösung Rückstellung - Ausländische Gastpatienten stationär 0,00 17.893.655,73 17.893.655,73

Auflösung Rückstellung - Ausländische Gastpatienten ambulant 0,00 971.056,07 971.056,07

Auflösung Rückstellung - Gesundheitsförderungsfonds 0,00 4.151.668,70 4.151.668,70

KB SV (1,45 Euro) 1.800.000,00 1.684.740,82 -115.259,18

Sonstige Erträge 0,00 1.066.125,13 1.066.125,13

Summe der Erträge 2.055.611.585,48 2.028.504.597,48 27.106.988,00

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Aufwendungen

Die stationären LKF-Gebührenersätze ergeben sich aus der Summe der Erträge abzüglich sämtlicher Aufwendungen und liegen um ca. 12,7 Mio. Euroüber dem Voranschlagsbetrag. Diese Mehrerträge resultieren vor allem aus der Entwicklung des Valorisierungsfaktors der Sozialversicherungsträger.

Der Sach-, Rechts- und Beratungsaufwand wurde nicht zur Gänze ausgeschöpft.

An Aufwendungen für stationäre ausländische Gastpatientinnen und -patienten wurden seitens der ausländischen SozialversicherungsträgerRechnungen in Höhe des ausgewiesenen Differenzbetrages bisher noch nicht refundiert und daher als Rückstellung dargestellt. Diese ausstehendenForderungen werden evident gehalten und laufend beglichen.

Für 2016 wurden 26,6 Mio. Euro Strukturmittel veranschlagt (incl. med. Anteil Hauskrankenpflege), zur Auszahlung gelangten ca. 28,9 Mio. Euro, derhöhere Auszahlungsbetrag ist aus Restmitteln der Vorjahre gedeckt.

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BEZEICHNUNG Voranschlag Jahresabschluss Differenz *AUFWENDUNGEN 2016 2016LKF-Ersätze, stationär 885.289.574,25 898.024.165,71 12.734.591,46

Ambulanzgebührenersätze 122.448.112,64 122.448.112,69 0,05

Zahlung an KA für ambulante ALGP 930.000,00 1.088.896,65 158.896,65

Zuschüsse für strukturverbessernde Maßnahmen (Strukturmittel) 26.556.127,00 28.867.903,05 2.311.776,05

Investitionsförderung - baulich u. med.-techn. GG 36.700.000,00 33.637.300,00 -3.062.700,00

Aufwendungen nach dem Beihilfengesetz (GSBG) 120.000.000,00 108.439.458,62 -11.560.541,38

Beihilfenäquivalent d. ausl. SV-Trägers 1.600.000,00 2.166.690,72 566.690,72

Personalaufwand 850.000,00 934.089,01 84.089,01

Sachaufwand 150.000,00 120.408,03 -29.591,97

Kooperationsbereich 6.071.771,14 3.695.415,36 -2.376.355,78

eHealth-Initiative 190.000,00 354.640,81 164.640,81

Gesundheitsförderung gem. § 19 G-ZG 2.483.600,45 2.480.067,18 -3.533,27

Versorgung Langzeitbeatmungspflichtige 4.150.000,00 3.607.381,16 -542.618,84

Rechts- u. Beratungsaufwand 200.000,00 13.624,62 -186.375,38

Geldverkehrsspesen 3.000,00 2.712,09 -287,91

Abgangsmittel der Oö. Fondskrankenanstalten 846.119.400,00 797.773.300,00 -48.346.100,00

Rückstellung für stat. Ausländ. Gastpatienten 0,00 18.158.613,16 18.158.613,16

Rückstellung für Strukturmittel 0,00 1.272.588,29 1.272.588,29

Rückstellung für ambulante Kostenerstattung (rückwirkend) 0,00 1.088.896,65 1.088.896,65

Rückstellung Gesundheitsförderungsfonds 0,00 4.258.457,49 4.258.457,49

Leistungen an den Hauptverband (KB SV 1,45 Euro) 1.800.000,00 0,00 -1.800.000,00

Abschreibungen und Wertberichtigungen 70.000,00 69.578,51 -421,49

Übrige Aufwendungen 0,00 2.297,68 2.297,68

Summe der Aufwendungen 2.055.611.585,48 2.028.504.597,48 27.106.988,00

* Um Aufwand bzw. Ertrag im Jahr 2016 mit dem Voranschlag zu vergleichen, sind Bildung und Auflösungen von Rückstellungen zu berücksichtigen.

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LKF-Gebührenersätze je Krankenanstalt

Die Abgeltung der stationären Leistungen der Fondskrankenanstalten erfolgt in Form von LKF-Gebührenersätzen durch den Oö. GFi.

Mit den Zahlungen der LKF-Gebührenersätze sind sämtliche Ansprüche der Fondskrankenanstalten gegenüber dem Oö. GFi und denSozialversicherungsträgern für Leistungen, die im stationären, halbstationären und tagesklinischen Bereich erbracht werden, abgegolten.

Die Höhe der LKF-Gebührenersätze orientiert sich an den gemeldeten stationären Leistungen, den daraus resultierenden LKF-relevanten Scoringpunkten undden für die LKF-Gebührenersätze zur Verfügung stehenden Mittel.

Die Ermittlung des für die einzelne Fondskrankenanstalt zu leistenden endgültigen LKF-Gebührenersatzes erfolgt durch Division der beim Oö. GFi hiefürvorhandenen verfügbaren Mittel durch die Punkte aller Fondskrankenanstalten und der Multiplikation des Quotienten mit den Punkten der jeweiligenFondskrankenanstalt.

Die abgebildete Tabelle zeigt die Gegenüberstellung der LKF-relevanten Punkte und den daraus resultierenden LKF-Gebührenersätzen jeFondskrankenanstalt. Eine Aufteilung nach Rechtsträgern erfolgt in der Tabelle "LKF-Gebührenersätze je Fondskrankenanstalt in Prozent ".

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K 405 KH Braunau 57.158.058 41.159.053,82

K 408 KH Freistadt 23.443.218 16.881.271,10

K 415 KH Kirchdorf 30.387.447 21.881.754,05

K 417 KH BHB Linz 55.266.663 39.797.075,63

K 418 KH BHS Linz 116.464.299 83.864.996,78

K 419 KH Elisabeth. Linz 93.304.335 67.187.694,63

K 427 KH BHS Ried 69.278.181 49.886.656,05

K 428 KH Schärding 20.344.534 14.649.933,86

K 429 KH Sierning 8.492.408 6.115.314,12

K 431 KH Steyr 89.553.479 64.486.733,63

K 434 KH WEGR 200.897.130 144.664.393,35

K 441 KH Rohrbach 27.021.111 19.457.682,80

K 470 KUK 300.712.818 216.540.860,43K 480 SK 148.663.301 107.051.236,90

1.240.986.982 893.624.657,15

LKF-Gebührenersätze

G e s a m t

LKF-relevantePunkteKrankenanstaltKANR

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Punktewert für sozialversicherte stationäre Patientinnen und Patienten

Für das Jahr 2016 beträgt der Punktewert für sozialversicherte stationäre Patientinnen und Patienten 1,54 Euro. Dieser Punktewert wurde in der5. Sitzung der Oö. Gesundheitsplattform am 16. November 2015 im Rahmen der Genehmigung des Voranschlages beschlossen.

LKF-Gebührenersätze je Fondskrankenanstalt in Prozent

Das Diagramm auf der folgenden Seite zeigt die prozentuelle Aufteilung der LKF-Gebührenersätze je Fondskrankenanstalt in Gesamthöhe von rd. 894 Mio.Euro (Datenbasis: vorläufige Endabrechnung 2016 per April 2017).

Mehr als 50 % der gesamten LKF-Gebührenersätze wurden von drei Krankenanstalten im Jahr 2016 erwirtschaftet, wobei das KUK(vor dem KH WEGR) den größten Anteil der Mittel erzielte.

Aufteilung der Mittel nach Rechtsträgern:

gespag-Krankenanstalten (6 Krankenanstalten) 27,35 %

Ordenskrankenanstalten (7 Krankenanstalten) 48,42 %

Universitätsklinikum (1 Krankenanstalt) 24,23 %

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Zusammensetzung der LKF-Punkte

Aufgrund des bestehenden LKF-Systems werden die in den Krankenanstalten erbrachten Leistungen überwiegend auf Basis der codierten Diagnosen bzw.Leistungen über LDF-Pauschalen abgegolten.

Die Belagsdauer-Ausreißer stellen jene Punkte dar, die für Fälle vergeben werden, die über bzw. unter einer festgelegten Belagsdauer liegen.Diese in der Grafik ausgewiesenen Punkte berechnen sich jeweils aus den bestehenden LDF-Pauschalen.

Neben diesen LDF-Pauschalen werden zusätzliche Bereiche gesondert bepunktet (Intensivaufenthalte, spezielle Leistungsbereiche wie z.B.Akutgeriatrie/Remobilisation, palliativmedizinische Einrichtungen etc., Zuschläge für zusätzlich erbrachte medizinische Einzelleistungen).

Wie in der Grafik ersichtlich wurden über die LDF-Pauschalen ca. 60 % der LKF-Gebührenersätze abgegolten.Bezogen auf einzelne Krankenanstalten liegt die Bandbreite der Abrechnung über die LDF-Pauschale von 52 % bis 70 % der Ersätze. Davon ausgenommenist die Sonderkrankenanstalt Sierning. Wegen des geriatrischen Schwerpunktes wird hier ein Großteil der Punkte über Spezialpunkte abgerechnet.

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Ambulanzgebührenersätze 2016

Mittels den Ambulanzgebührenersätzen erfolgt die Abgeltung der ambulanten Leistungen der Oö. Fondskrankenanstalten.Die Höhe richtet sich nach den laut Voranschlag des Oö. GFi für die Abgeltung ambulanter Leistungen dotierten Mitteln.

Die Basis für die Ambulanzgebührenersätze bilden die im Jahr 1994 von den Sozialversicherungsträgern an die Fondskrankenanstalten geleistetenAmbulanzgebühren, diese Pauschale wurde jährlich mittels Valorisierungsfaktoren angepasst.

Die Ambulanzpauschale betrug im Jahr 2016 ungefähr 6 % des gesamten Fondsbudgets.Die Höhe (prozentuelle Aufteilung) der Ambulanzgebührenersätze der einzelnen Krankenanstalten im Jahr 2016 orientierte sich an dem Verhältnis der fürdas Jahr 1994 an die einzelne Krankenanstalt geleisteten Ambulanzgebühren. Die Ambulanzgebühren wurden pauschaliert quartalsweise ausbezahlt.

Wie auch im stationären Bereich weisen das KUK sowie das KH WEGR die größten Anteile an den Ambulanzgebührenersätzen auf. Der hohe Anteil an denAmbulanzgebühren des KH Elisabeth. Linz im Gegensatz zu den stationären Leistungen erklärt sich vor allem durch die ambulanten Dialysen.Die Sonderkrankenanstalten weisen aufgrund ihrer Leistungsspektren die geringsten Anteile an den Ambulanzgebührenersätzen auf.

Die Aufteilung der Ambulanzgebührenersätze nach Rechtsträgern stellte sich im Jahr 2016 wie folgt dar:

gespag-Krankenanstalten 34.476.301,20 Euro

Ordenskrankenanstalten 62.125.290,28 Euro

Universitätsklinikum 25.846.521,21 Euro

Gesamt 122.448.112,69 Euro

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Investitionszuschüsse für Neu-, Zu- und Umbauten und medizinisch-technische Großgeräte

Durch Investitionszuschüsse des Oö. GFi können Bauvorhaben in Zusammenhang mit Neu-, Zu- und Umbauten und auch Erstaufstellungen oderErsatzanschaffungen von medizinisch-technischen Großgeräten in Fondskrankenanstalten gefördert werden.

Die Bauvorhaben in Zusammenhang mit Neu-, Zu- und Umbauten und die Aufstellung von medizinisch-technischen Großgeräten im Sinne desOö. Großgeräteplanes in Fondskrankenanstalten unterliegen der Genehmigung des Oö. GFi, welche Voraussetzung für die Gewährung vonInvestitionszuschüssen ist.

Im Jahr 2016 wurden hiefür insgesamt 33,6 Mio. Euro aufgewendet.Nach Rechtsträgern teilten sich die Investitionszuschüsse wie folgt auf:

gespag-Krankenanstalten 14.700.000 Euro

Ordenskrankenanstalten 6.937.300 Euro

Kepler Universitätsklinikum 12.000.000 Euro

Gesamt 33.637.300 Euro

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Krankenanstalt Verwendungszweck EuroLKH Rohrbach Generalsanierung 130.162LKH Kirchdorf Generalsanierung 3.799.838LKH Steyr Zubauten LKV 5.900.000

Historischer Altbau 3.485.010MR. 550.000Projekt Bad Hall 147.000Gammakamera 184.541Generalsanierung Bauteil J4 100.800

Med Campus IV Planung Neubau Kinderbettentrakt 75.000Masterplan Bad Ischl 300.000Neubau LKV Vöcklabruck 4.300.000CT 270.000MR. 450.000Sanierung Stationen 1.837.500ZentralOP 4.423.500Wasserleitung BauD 350.000LKV Mietkaufprojekt Brustkompetenzzentrum 58.832LKV Mietkaufprojekt Orthoambulanz 56.793LKV Mietkaufprojekt Unfallambulanz 281.024COR 955.800Spect-Kamera 562.500

St. Josef Braunau Rückführung aus Simbach, AGR/Remob 3.025.000Barmherzige Schwestern Linz MR. 2.394.000Summe 33.637.300

Salzkammergutklinikum

Neuromed Campus

Med Campus III

Elisabethinen Linz

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Strukturmittel

Durch die Gewährung von Mitteln für die Finanzierung strukturverbessernder Maßnahmen soll die extramurale Gesundheitsversorgung ausgebaut und damitder stationäre Akutbereich der Krankenanstalten entlastet sowie die Vernetzung, Koordination und Kooperation der verschiedenen Gesundheits- undSozialeinrichtungen gefördert werden.

Strukturmittel sind grundsätzlich nur zur Förderung von Gesundheitsprojekten und Gesundheitseinrichtungen außerhalb der Fondskrankenanstaltenzu verwenden.

Hauskrankenpflege 15.626.662,29

Notarztversorgung 5.808.188,16

Gesundheitsvorsorge 2.700.445,40

Mobile Palliativversorgung 2.143.243,00

Beratung und Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigung 1.814.072,16

Früherkennung und gesundheitliche Förderung demenziell erkrankterMenschen und Information und Unterstützung für deren Angehörige 696.500,04

Ambulante Therapie- und Rehabilitationseinrichtungen 78.792,00

Gesamt 28.867.903,05

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Strukturmittel 2016

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Kennziffern

Auf den nachfolgenden Seiten finden sich folgende Kennziffern der Oö. Fondskrankenanstalten:· LKF-relevante Punkte· Aufenthalte· Belagstage· Betten lt. Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2016· Entwicklung der durchschnittlichen Belagsdauer 1994-2016· Häufig abgerechnete Medizinische Einzelleistungs- und Hauptdiagnosegruppen

Eine Kurzübersicht über grundlegende Kennziffern der österreichischen Krankenanstalten ist unter http://www.kaz.bmgf.gv.at/ zu finden.

Aufgrund des Rechnungsabschlusses des Oö. GFi per April 2017 beruhen die Basisdaten zur Berechnung der Kennziffern für das Jahr 2016 auf dervorläufigen Endabrechnung. Die endgültigen Daten des Jahres 2016 stehen im Dezember 2017 zur Verfügung. Es kann zu minimalen Änderungen in derDatenbasis kommen. Die Vorjahresdaten basieren auf den Endabrechnungen.

Kennziffern Oö. Fondskrankenanstalten 2016

LKF-relevante Punkte 1.240.986.982

Aufenthalte 497.260

Belagstage 2.198.423

Betten lt. Oö. Krankenanstalten-und Großgeräteplan 2016

7.823

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LKF-relevante Punkte

je Krankenanstalt

Entwicklung 2010 - 2016je Versorgungsregion

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je Krankenanstalt

Aufenthalte

je Versorgungsregion Entwicklung 2010 - 2016

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Belagstageje Krankenanstalt

Entwicklung 2010 - 2016je Versorgungsregion

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Betten lt. Oö. Krankenanstalten undGroßgeräteplan 2016

je Krankenanstalt

je Versorgungsregion

* LGBl. Nr. 147/2015 Oö. KAP/GGP 2016

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Rang Diagnose Text Anzahl Rang Mel Text Anzahl

1 HDG03.04 Augen-Diagnosen II 23.860 1 MEL15.05 Katarakt-Operationen 18.393

2 HDG01.32Lokale und pseudoradikuläreSyndrome der Wirbelsäule 8.372 2 MEL13.09 Entbindung 15.077

3 HDG09.08 Affektionen der ableitenden Harnwege 7.858 3 MEL22.14Andere, zusätzliche oder begleitendeonkologische Therapie - MonoklonaleAntikörper

7.482

4 HDG01.31Sonstige Erkrankungen -Nervensystem 7.447 4 MEL22.02

Chemotherapie bei malignenErkrankungen d.Leistungsgruppe B 6.899

5 HDG05.03 Pneumonie und Bronchiolitis 7.041 5 MEL21.01Interventionelle Kardiologie -Koronarangiografie 6.862

6 HDG06.04 Chronische Herzerkrankungen 6.537 6 MEL02.03Kleine Eingriffe an Bindegewebe undWeichteilen 6.732

7 HDG05.05Maligne Neoplasien der unterenAtmungsorgane 5.238 7 MEL13.07 Einfache Eingriffe am Uterus 6.299

8 HDG06.03 Akute Herzerkrankungen 5.126 8 MEL22.03Chemotherapie bei malignenErkrankungen d.Leistungsgruppe C 5.902

9 HDG06.08 Herzrhythmusstörungen 5.023 9 MEL14.21 Arthroskopische Eingriffe 5.375

10 HDG08.04Einfache Affektionen Ösophagus,Magen, Duodenum 4.855 10 MEL09.03 Eingriffe an den peripheren Gefäßen 5.242

LDF-Pauschalen 2016HDG-Gruppen

"Die häufigsten 10"

LDF-Pauschalen 2016MEL-Gruppen

"Die häufigsten 10"

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