NORMAS ALEMAN PEF.doc

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BOPA Nº 214 - Jueves, 15 de septiembre de 2005 DECRETO 93/2005, de 2 de septiembre, de los Puntos de Encuentro Familiar en el Principado de Asturias. Artikel 19: Allgemeine Reglen für den Abblauf: 1. In jeder Begegnugsstätte sind folgende Reglen zu beachten: a) Die festgelegten Termine für die Besuche oder das Abgeben und Abholen der Minderjährigen sind einzuhalten b) Die Wartezeit für das Abbruch eines Besuchs beträgt 15 Minuten. Wenn einer der Eltern bzw. Familienangehörige nach Abblauf dieser Zeit in der Begegnungsstätte erscheint ohne dies vorher mitgeteilt zu haben, so wird der Besuch abgesagt und wird als nicht eingehalten vermerkt. c) Der Minderjährige wird für das Treffen mit einem Elternteil bzw. Familienangehörigen in der Begegnungsstätte abgegeben. Sollte der physische und psychische Zustand dieser nach Bewertung der Mitarbeiter der Begegnungstätte nicht angemessen sein, so wird das Treffen nicht erlaubt. d) Die Besuchszeit gehört den Minderjährigen bzw. der Person, welche diesen besucht. Die Kommunikation anderer Familien, welche zum selben Zeitpunkt ein Treffen abhlaten, darf nicht gestört werden. e) Die Eltern oder Familienangehörigen haben die für den Besuch notwendigen Dinge mitzubringen (Zwischenmalzeit, Schnuller, Windeln, etc.). f) Die Minderjährigen haben in Begleitung des mit dem Unterhaltsrecht bedachten Elternteils oder Familienmitglieds zu erscheinen und bleiben bei diesem bis das andere Elternteil oder Familienmitglied, welches den Minderjährigen besucht, sich in der Stätte befindet. g) Das Elternteil oder der Familienangehörige welches mit dem Unterhaltsrecht bedacht ist, darf während der Besuchszeit nicht in der Begegnungsstätte erscheinen. h) Das nicht unterhaltsbrechtigte Elternteil oder Familienmitglied darf den Beusch nicht abbrechen bis das Personal der Stätte dies anweist. i) Alle Personen, welche die Begegnungsstätte besuchen, müssen sich respektvoll und angemessen verhalten. Es wird keine Störung des normalen Zusammenlebens zwischen Minderjährigen und Eltern erlaubt.

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Artikel 19: Allgemeine Reglen fr den Abblauf:

BOPA N 214 - Jueves, 15 de septiembre de 2005DECRETO 93/2005, de 2 de septiembre, de los Puntos de Encuentro Familiar en el Principado de Asturias.Artikel 19: Allgemeine Reglen fr den Abblauf:

1. In jeder Begegnugssttte sind folgende Reglen zu beachten:

a) Die festgelegten Termine fr die Besuche oder das Abgeben und Abholen der Minderjhrigen sind einzuhalten

b) Die Wartezeit fr das Abbruch eines Besuchs betrgt 15 Minuten. Wenn einer der Eltern bzw. Familienangehrige nach Abblauf dieser Zeit in der Begegnungssttte erscheint ohne dies vorher mitgeteilt zu haben, so wird der Besuch abgesagt und wird als nicht eingehalten vermerkt.c) Der Minderjhrige wird fr das Treffen mit einem Elternteil bzw. Familienangehrigen in der Begegnungssttte abgegeben. Sollte der physische und psychische Zustand dieser nach Bewertung der Mitarbeiter der Begegnungsttte nicht angemessen sein, so wird das Treffen nicht erlaubt.

d) Die Besuchszeit gehrt den Minderjhrigen bzw. der Person, welche diesen besucht. Die Kommunikation anderer Familien, welche zum selben Zeitpunkt ein Treffen abhlaten, darf nicht gestrt werden.e) Die Eltern oder Familienangehrigen haben die fr den Besuch notwendigen Dinge mitzubringen (Zwischenmalzeit, Schnuller, Windeln, etc.).

f) Die Minderjhrigen haben in Begleitung des mit dem Unterhaltsrecht bedachten Elternteils oder Familienmitglieds zu erscheinen und bleiben bei diesem bis das andere Elternteil oder Familienmitglied, welches den Minderjhrigen besucht, sich in der Sttte befindet.

g) Das Elternteil oder der Familienangehrige welches mit dem Unterhaltsrecht bedacht ist, darf whrend der Besuchszeit nicht in der Begegnungssttte erscheinen.

h) Das nicht unterhaltsbrechtigte Elternteil oder Familienmitglied darf den Beusch nicht abbrechen bis das Personal der Sttte dies anweist.

i) Alle Personen, welche die Begegnungssttte besuchen, mssen sich respektvoll und angemessen verhalten. Es wird keine Strung des normalen Zusammenlebens zwischen Minderjhrigen und Eltern erlaubt.j) Die Begegnungssttte ist mit Umsicht und Verantwortung gegenber den Minderjhrigen zu nutzen.

k) Die Mitarbeiter der Begegnungssttte behalten sich ein Eingreifen in das Treffen vor, sollte dies das Wohlbefinden des Minderjhrigen erforderlich machen.

l) In den Fllen, in denen eine Anordnung besteht, dass sich ein Elternteil dem anderen nicht auf einen bestimmten Abstand nhern darf, wird dies vom Personal der Sttte garantiert.

2. Die vorangegangen Reglen sind den Nutzern der Begegnungssttte mitzuteilen und mssen von diesen akzeptiert werden.

3. Die in diesem Artikel aufgestellten Reglen sind minimal. Jede Begegnungsttte kann eigene, detailliertere Reglen aufstellen, sollte dies der ordnungsgemsse Ablauf erfordern. Diese Regeln mssen von einer Autorittsperson abgesegnet werden. Unterschrift: