Nordspange - Bad Aibling€¦ · Nordspange Bad Aibling Aufgestellt: Dr. Franz Ramgraber, Dohlenweg...
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Alternativenprüfung bei der Nordumgehung Bad Aibling
• Die Trassenwahl ist eine Abwägungsentscheidung; grundsätzlich finden die allgemeinen Abwägungsgrundsätze Anwendung, d.h.:
• Es sind alle Trassen zu berücksichtigen, die nach Lage der Dinge in Betracht kommen
• Planende Behörde muss ausreichende Kenntnis der jeweiligen Vor- und Nachteile haben und auf dieser Grundlage eine nachvollziehbare Entscheidung treffen
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• Zu berücksichtigende Belange (Beispiele):
- Verkehrswirksamkeit- Umweltverträglichkeit- Flächenverbrauch- Lärmschutz- Kosten
• Keine abstrakte Vorgabe zur Bevorzugung bestimmter Belange, sondern Entscheidung im konkreten Einzelfall mit Spielräumen aufgrund Planungshoheit
• Spielräume gehen im Ergebnis aber gegen Null, wenn alle oder jedenfalls fast alle Belange für eine bestimmte Variante sprechen
Alternativenprüfung bei der Nordumgehung Bad Aibling
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Ausnahme von diesem Grundsatz:
• Bei Beeinträchtigung der Erhaltungsziele sogenannter „Natura 2000 –Gebiete“ oder Verstoß gegen Verbote des Artenschutzrechts gilt:
• Mit einem Natura 2000 – Gebiet unverträgliche oder gegen Verbote des Artenschutzrechts verstoßende Trassen müssen ausscheiden, wenn eine Alternativtrasse ohne derartigen Eingriff vorhanden ist
Alternativenprüfung bei der Nordumgehung Bad Aibling
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• Beispiele:
- Negative Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Wimperfledermaus im Natura 2000 – Gebiet „Maxlrain“
- „Tötungsverbot“ gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötungsrisiko für geschützte Arten darf sich nicht signifikant erhöhen)
Alternativenprüfung bei der Nordumgehung Bad Aibling
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Nordspange Bad Aibling
08.03.2012 Aufgestellt: Dr. Franz Ramgraber, Dohlenweg 7, 83024 Rosenheim, Tel. +49176-96624447
FFH-Verträglichkeit -
Natura 2000 ?
Artenschutzrechtliche
Verbote ?
Schutzgebiete und
Schutzobjekte ?
Eingriffsregelung,
geschützte Biotope ?
Naturschutzfachliche
Wertung ?
Beurteilung der Um-
weltverträglichkeit ?
Trasse Nord mit großer Westumfahrung von
Mietraching
Trasse Mitte
Trasse Süd
Trasse Nord mit Verlegung bei Mietraching
Nordspange Bad Aibling
08.03.2012 Aufgestellt: Dr. Franz Ramgraber, Dohlenweg 7, 83024 Rosenheim, Tel. +49176-96624447
1. Die Trassen Süd und Mitte beeinträchtigen keine Erhaltungsziele des
FFH-Gebiets DE7841371 „Wochenstuben der Wimperfledermaus im Chiemgau“ (Teilgebiet Maxlrain) und sind FFH-verträglich.
2. Die Nordtrassen zerschneiden Flugkorridore der Wimperfledermaus im Bereich der Glonn. Sie sind nur unter der Maßgabe FFH-verträglich, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung umgesetzt werden.
1 FFH-Verträglichkeit – Natura 2000 (§§ 33, 34 BNatSchG)
Nordspange Bad Aibling
08.03.2012 Aufgestellt: Dr. Franz Ramgraber, Dohlenweg 7, 83024 Rosenheim, Tel. +49176-96624447
1. Alle Trassen verlaufen im Bereich von Fledermausquartieren und
Flugrouten sowie von Brutplätzen und Vogelrevieren. Der Biber ist von den Nordtrassen, die Haselmaus von Trasse Mitte betroffen.
2. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen durch Schädigung, Störung und Tötung sind für alle Trassen Vermeidungsmaßnahmen und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
2 Artenschutzrechtliche Verbote (§§ 44, 45 BNatSchG)
Nordspange Bad Aibling
08.03.2012 Aufgestellt: Dr. Franz Ramgraber, Dohlenweg 7, 83024 Rosenheim, Tel. +49176-96624447
1. Die Nordtrassen verlaufen außerhalb des Landschaftsschutzgebiets
„Rote Filze“ und in größerem Abstand zu Naturdenkmalen.
2. Trasse Mitte quert das Landschaftsschutzgebiet an der schmalsten Stelle in der Mitte, Trasse Süd verläuft an dessen Südrand und im unmittelbaren Kronenbereich von zwei Naturdenkmalen (Eichen). Die Schutzziele können aufrechterhalten werden, wenn die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt werden.
3 Schutzgebiete und Schutzobjekte (§§ 26, 28 BNatSchG)
Nordspange Bad Aibling
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1. Alle Trassen stellen einen Eingriff in Natur und Landschaft dar und
führen zur Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen.
2. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind bei allen Trassen durch Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen kompensierbar. Für gesetzlich geschützte Biotope ist eine Ausnahme zu beantragen.
4 Eingriffsregelung, geschützte Biotope (§§ 14, 15, 30 BNatSchG)
Nordspange Bad Aibling
08.03.2012 Aufgestellt: Dr. Franz Ramgraber, Dohlenweg 7, 83024 Rosenheim, Tel. +49176-96624447
5 Naturschutzfachliche Wertung
Trasse Nord mit großer Westumfahrung von
Mietraching
Trasse Nord mit Verlegung bei Mietraching
Trasse Mitte
Trasse Süd
FFH-Verträglichkeit Natura 2000
Artenschutzrechtliche Verbote
Schutzgebiete und Schutzobjekte
Eingriffsregelung, Geschützte Biotope
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zulässig , allerdings mit Auflagen zulässig
Nordspange Bad Aibling
08.03.2012 Aufgestellt: Dr. Franz Ramgraber, Dohlenweg 7, 83024 Rosenheim, Tel. +49176-96624447
6 Beurteilung der Umweltverträglichkeit
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Trasse Nord mit großer Westumfahrung von
Mietraching
Trasse Nord mit Verlegung bei Mietraching
Trasse Mitte
Trasse Süd
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Schlechtere Lösung
Mittlere Lösung
Bessere Lösung
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Nordspange Bad Aibling
Stadt Bad Aibling, Landkreis Rosenheim
98 6200
Verkehrs- wirksamkeit
Flächenverbrauch mit Ausgleichsflächen
Umweltver- träglichkeit
Lärmschutz Kosten
Variante "Nord" mit großer Westumfahrung Mietraching
5.400 Kfz/d 180.200 m² 10.970.000 €
Variante "Nord" mit Verlegung bei Mietraching
5.300 Kfz/d 124.100 m² 7.750.000 €
Variante "Mitte" 6.200 Kfz/d 105.100 m² 10.900.000 €
Variante "Süd" 6.600 Kfz/d 112.100 m² 6.610.000 €
Rosenheim, den 06.03.2012
INFRA-INGENIEURBÜRO FÜR INFRASTRUKTURHAINDL, STEINER & PARTNER INGENIEURE
Vergleich der Varianten
6200ka03_06.03.2012_kh.xls_Gesamtbewertung_06.03.2012
Nordspange Bad Aibling
Stadt Bad Aibling, Landkreis Rosenheim
98 6200
Verkehrs- wirksamkeit
Flächenverbrauch mit Ausgleichsflächen
Umweltver- träglichkeit
Lärmschutz Kosten
Variante "Nord" mit großer Westumfahrung Mietraching
Rang 3 Rang 4 Rang 4 Rang 3 Rang 4
Variante "Nord" mit Verlegung bei Mietraching
Rang 4 Rang 3 Rang 2 Rang 3 Rang 2
Variante "Mitte" Rang 2 Rang 1 Rang 2 Rang 1 Rang 3
Variante "Süd" Rang 1 Rang 2 Rang 1 Rang 1 Rang 1
Rosenheim, den 06.03.2012
INFRA-INGENIEURBÜRO FÜR INFRASTRUKTURHAINDL, STEINER & PARTNER INGENIEURE
Bewertung der Varianten
6200ka03_06.03.2012_kh.xls_Schlußbewertung