Nichtraucherschutzgesetz Information für Heidener Vereine und Wirte.
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Nichtraucherschutzgesetz
Information für Heidener Vereine und Wirte
Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)
Ursprungsfassung vom 20. Dezember 2007
Änderung am 04.12.2012
Inkrafttreten der Änderung zum 01.05.2013
Information für Heidener Vereine und Wirte
Grundsatz (§ 1)
Rauchverbote gelten nur in
• Gebäuden• sonstigen vollständig umschlossenen Räumen (z. B. Zelte, Hallen, Scheunen, Betriebsgebäude)
Ausnahme vom Grundsatz: Schulgelände und Kinderspielplätze
Keine Geltung für ausschließlich privat genutzte Räume!
Information für Heidener Vereine und Wirte
Betroffene Einrichtungen (§ 2 Begriffsbestimmungen)
Einkaufszentren und Einkaufspassagen
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Rathäuser)
Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen
Information für Heidener Vereine und Wirte
Betroffene Einrichtungen (§ 2 Begriffsbestimmungen - Fortsetzung)
Gastronomische Betriebe
Sporteinrichtungenumschlossene Räume wie z. B. Sporthallen, Hallenbäder, Reithallen und sonstige geschlossene Räumlichkeiten, die der Ausübung von Sport dienen, einschließlich der Aufenthaltsräume (Vereinsheime);
Schank- und Speisewirtschaften, unabhängig von der Betriebsart, Größe und Anzahl der Räume;
Information für Heidener Vereine und Wirte
Definition
Speisewirtschaft
Schankwirtschaft
= Abgabe von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle
= Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle
Jedermann oder bestimmtem Personenkreis zugänglich
ODER
Information für Heidener Vereine und Wirte
Rauchverbot Ausnahmen?
d. h. generell nur außerhalb geschlossener Räume
KEINE Ausnahme!
Information für Heidener Vereine und Wirte
Grundsätzlich KEINE Ausnahme! Enger Rahmen bei ausschließlich privater Nutzung (Familienfeier) (Erläuterung siehe nächste Seite)
Sonderfall „ausschließlich private Nutzung (geschlossene Gesellschaft)“
• ausschließlich bestimmte Personen im Rahmen privater Veranstaltungen,
• personengebundene Einladungen des Veranstalters,
• Nutzung eines streng abgetrennten Raumes oder der gesamten Gaststätte, die Öffentlichkeit ist insofern räumlich ausgeschlossen,
• anderen Personen ist der Zutritt nicht gestattet und
• die Veranstaltung dient nicht gewerblichen Zwecken
Voraussetzungen
Information für Heidener Vereine und Wirte
Verantwortlichkeit für Umsetzung (§ 4)
Betreiber der Gaststätte
Leitung der Sporteinrichtung
Information für Heidener Vereine und Wirte
Pflichten der Verantwortlichen (§ 4)
DEUTLICHE Kennzeichnung der Räume
Überwachung der Einhaltung Rauchverbot(Fortsetzung oder Wiederholung verhindern!)
Information für Heidener Vereine und Wirte
Stadt Vreden
Aufgabe der Gemeinde Heiden
Örtliche Ordnungsbehörde, d. h. Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
Überwachung der Einhaltung des Gesetzes
Ahndung von Verstößen
Information für Heidener Vereine und Wirte
Ordnungswidrigkeit / Bußgeld (§ 5)
Gegen den Raucher selbst
Gegen Betreiber der Einrichtung (z. B. Wirt), wenn keine Maßnahmen gegen Rauchen unternommen werden
Höhe: Bis zu 2.500 EUR (gegen Verantwortlichen)
Information für Heidener Vereine und Wirte
Umsetzung
Information für Heidener Vereine und Wirte
Wesentlich:
Die Einstellung zur Umsetzung
Information für Heidener Vereine und Wirte
Vorbereitung Umsetzung (am Beispiel Schützenfest)
Aufklärung vor dem Fest (durch Verein)
• In Mitgliederversammlung / Generalversammlung• In Einladungen (z. B. Parole)• In Presseartikeln
Unterrichtung Mitarbeiter (Festwirt)
• Grundsätzliche Information • Verhalten gegenüber dem rauchenden Gast
Organisation eines Sicherheits- oder Ordnungsdienstes
Information für Heidener Vereine und Wirte
Vorbereitung Umsetzung (am Festtag)
Ausstattung Festraum
• Anbringen Hinweisschilder (ausreichend groß, deutlich sichtbar, mehrere Standorte z. B.: Theke, Bereich Bühne, Sektbar)
• Schaffen von Raucherzonen außerhalb (ggf. überdacht, kein geschlossener Raum)
• Eigentlich logisch: Keine Aschenbecher im Zelt
Information für Heidener Vereine und Wirte
Umsetzung am Festtag
Aufklärung
• Hinweisschilder im Innenbereich
• Durchsagen z. B. über die Musikband (auch zu späterer Stunde)
Überwachung
• Bedienpersonal
• Ordnungsdienst (ggf. zusätzlich)
Information für Heidener Vereine und Wirte
Feststellung von Verstößen
• Ansprache durch Veranstalter• Ansprache durch Bedienung• Ansprache durch Festwirt
• Aufforderung durch Ordnungsdienst• Ggf. Erteilung Hausverbot
• „öffentliche“ Aufforderung über Musikband• ggf. Unterbrechung Musik
Information für Heidener Vereine und Wirte
Unsere Bitte
Erarbeitung eines Konzeptes zur Umsetzung
Vorlage bei Antragstellung
Wichtige Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Auslegung des NiRSchG
auf der Internetseite des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW
http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/
Information für Heidener Vereine und Wirte
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Nichtraucherschutz wenden Sie sich bitte an das
Ordnungsamt der Gemeinde Heiden:
Information für Heidener Vereine und Wirte