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Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte –
neue ordnungsrechtliche Anforderungen
Vortrag im Rahmen des Fachtags bpa NRW am 31. Oktober 2014
Prof. Dr. Thomas Evers
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 2
Was erwartet Sie?
(1) Vorbehaltsaufgaben: Was sind das?
(2) Vorbehaltsaufgaben: Wer definiert diese?
(3) Vorbehaltsaufgaben für Fachkräfte im GEPA NRW
(4) Vorbehaltsaufgaben und ihre Folgen für die Praxis
(5) Vorbehaltsaufgaben: Ein möglicher Ausblick
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 3
(1) Vorbehaltsaufgaben – der Versuch einer Definition (in Anlehnung an Igl, 2013)
– einheitlich verwendeter Rechtsbegriff vorbehaltener Tätigkeiten existiert nicht
– sinngemäß: einer Person ist etwas vorbehalten, was eine andere Person nicht kann
oder darf
oder anders ausgedrückt:
– Vorbehaltsaufgaben sind Aufgaben/Arbeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben
nur durch Angehörige bestimmter Berufe erfolgen dürfen
Beispiele hierfür sind: Steuerberatung (Steuerberater), Prozessführung (Anwalt),
Ausübung von Heilkunde (Arzt, Heilpraktiker, Hebammen?!, …)
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 4
(1) Vorbehaltsaufgaben – der Versuch einer Definition
„Die Funktion der Gestaltung vorbehaltener Tätigkeiten ist vor dem Hintergrund zu
sehen, dass das Heilberuferecht durch eine berufliche Differenzierung
gekennzeichnet ist, die den Zweck hat, die für die jeweiligen heilkundlichen Gebiete
erforderliche Ausbildung zu gewährleisten.“ (Igl, 2013)
Heilberuferecht regelt somit
– Wer kann/darf
– was
– in welchem Bereich?
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014
(1) Vorbehaltsaufgaben – der Versuch einer Definition: „Typen“ von Vorbehalten
Absolute vorbehaltene Tätigkeit
– Vornahme der Tätigkeit ist nur einer bestimmten Berufsgruppe zugewiesen
– anderen Berufsgruppen und allen anderen Personen Ausübung untersagt
relative vorbehaltene Tätigkeit
– beschränkt sich auf die Abgrenzung nur im Verhältnis zu anderen Berufsgruppen (nur
anderen Berufsgruppen ist es untersagt!)
Beispiel: berufsmäßige Ausübung der Heilkunde (§ 1HeilprG und § 2 Abs. 5 BÄO)
Arzt / Heilpraktiker dürfen auf allen Feldern der Heilkunde diese ausüben –
andere Heilberufe dürfen ebenso Heilkunde ausüben; aber nur dort, wo sie ausgebildet sind
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Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014
(1) Vorbehaltsaufgaben – der Versuch einer Definition
Prioritär vorbehaltene Tätigkeit
bezeichnet den Vorrang der berufsmäßigen Ausübung einer vorbehaltenen Tätigkeit
für eine bestimmte Berufsgruppe unter bestimmten Voraussetzungen
Beispiel: §§§§ 4 Abs. 1 HebG
„Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur
Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme” oder
„Entbindungspfleger” sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin
und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder
ein Entbindungspfleger zugezogen wird.“
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Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014
(1) Vorbehaltsaufgaben – der Versuch einer Definition
Prioritär vorbehaltene Tätigkeit
bezeichnet den Vorrang der berufsmäßigen Ausübung einer vorbehaltenen Tätigkeit
für eine bestimmte Berufsgruppe unter bestimmten Voraussetzungen.
Beispiel: §§§§ 4 Abs. 1 HebG
„Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur
Personen mit einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Hebamme” oder
„Entbindungspfleger” sowie Dienstleistungserbringer im Sinne des § 1 Abs. 2 berechtigt. Die Ärztin
und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß bei einer Entbindung eine Hebamme oder
ein Entbindungspfleger zugezogen wird.“
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Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014
(1) Vorbehaltsaufgaben – der Versuch einer Definition
– Regelungen zu den vorbehaltenen Tätigkeiten = Regelungen der Berufsausübung
(Ausbildungsrechts der Heilberufe; wer darf welche Tätigkeiten ausüben)
aber
– Zuordnung vorbehaltener Tätigkeiten betrifft auch die Frage des Zugangs zur
Leistungserbringung
– je nach Gestaltung des Vorbehalts: Zuordnung einer vorbehaltenen Tätigkeit an
einen bestimmten Beruf kann andere Berufe von dieser Tätigkeit und damit vom
Zugang zur Leistungserbringung ausschließen!
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Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014
(1) Vorbehaltsaufgaben – der Versuch einer Definition
– Heilberuferecht: nur bei Ärzten selbständiger Leistungszugang
– Kranken- und Altenpflege: nur îm Zusammenhang mit Modellvorhaben nach § 63
Abs. 3c SGB V direkter Leistungszugang möglich
(= Heilkundeübertragungsrichtlinie; bislang jedoch keine Umsetzung!)
Problem:
– meisten Heilberufegesetze enthalten als Ausbildungsziel zwar
Eigenverantwortlichkeit der Ausführung bestimmter Aufgaben; hieraus wird kein
selbständiger Leistungszugang abgeleitet
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(2) Vorbehaltsaufgaben – wer definiert diese?in Anlehnung an Igl (2013)
Normhierarchisch betrachtet: Recht der Gesundheitsberufe auf fünf Ebenen geregelt
– Unionsrecht (z. B. EU-Berufsanerkennungsrichtlinie)
– Verfassungsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG)
– Bundesrecht (Berufsgesetze; Gesundheitssozialrecht z. B. SGB V / XI)
– Landesrecht (Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Berufsausübung der
Heilberufe, z. B. Einrichtung Kammern)
– untergesetzliches Recht
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(2) Vorbehaltsaufgaben – wer definiert diese?
– Recht der Gesundheitsberufe: kein einheitliches, an bestimmten systematischen
Erfordernissen ausgerichtetes Muster - viele Einzelgesetze
– es kann zwischen direktem und indirektem Beruferecht unterschieden werden
– Unterscheidung dient dazu, verschiedene Regelungsbereiche zu ordnen
– erst Zusammenschau aller Vorschriften ergibt ein vollständiges Bild der rechtlichen
Ordnung, die das Handeln der Gesundheitsberufe bestimmt
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 12
(2) Vorbehaltsaufgaben – wer definiert diese?
Direktes Berufsrecht - hierzu gehören in erster Linie
– die Berufsausbildung
– die Berufszulassung
– die Berufsausübung und deren Beendigung
– die Verfassung der Berufe z. B. in Kammern, die Berufsordnung,
– …
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 13
(2) Vorbehaltsaufgaben – wer definiert diese?
Indirektes Berufsrecht
Rechtsbereich, der an Berufe anknüpft, aber keine direkten Auswirkungen auf
berufsrechtlichen Status
– Sozialleistungsrecht (Leistungserbringungsrecht); dort besonders im SGB V
und SGB XI (aber auch andere rechtliche Vorschriften wie SGB IX/XII)
– leistungsrechtliche Vorschriften; hierdurch bestimmt, welche Leistungen ein
Leistungserbringer für Versicherte zulasten der Kranken- oder Pflegekasse
erbringen darf (mit welchen Qualifikationen!)
– zudem: das zivile Haftungsrecht und das Strafrecht
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(2) Vorbehaltsaufgaben – wer definiert diese?
Indirektes Berufsrecht
Rechtsbereich, der an Berufe anknüpft, aber keine direkten Auswirkungen auf
berufsrechtlichen Status
– Sozialleistungsrecht (Leistungserbringungsrecht); dort besonders im SGB V
und SGB XI (aber auch andere rechtliche Vorschriften wie SGB IX/XII)
– leistungsrechtliche Vorschriften; hierdurch bestimmt, welche Leistungen ein
Leistungserbringer für Versicherte zulasten der Kranken- oder Pflegekasse
erbringen darf (mit welchen Qualifikationen!)
– zudem: das zivile Haftungsrecht und das Strafrecht
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 15
(3) Vorbehaltsaufgaben im GEPA NRW
§§§§ 4 Absatz 11 WTG NRW / 2. Teil GEPA NRW
Ausschließlich von Fachkräften wahrzunehmende Tätigkeiten sind:
1. die Steuerung und Überwachung von Pflegeprozessen sowie die Zielfestlegung und
Planung der Maßnahmen im Pflege- und Betreuungsprozess einschließlich der
Kontrolle und Auswertung der Pflege- und Betreuungsqualität und der wesentlichen
Abstimmungen mit anderen Leistungserbringern der medizinischen Versorgung,
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(3) Vorbehaltsaufgaben im GEPA NRW
§§§§ 4 Absatz 11 WTG NRW / 2. Teil GEPA NRW
Ausschließlich von Fachkräften wahrzunehmende Tätigkeiten sind:
2. die Beratung der Nutzerinnen und Nutzer über fachlich begründete Maßnahmen zur
Sicherung der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung sowie die Mitwirkung
bei Entscheidungen über deren Anwendung und
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 17
(3) Vorbehaltsaufgaben im GEPA NRW
§§§§ 4 Absatz 11 WTG NRW / 2. Teil GEPA NRW
Ausschließlich von Fachkräften wahrzunehmende Tätigkeiten sind:
3. die Überprüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit sowie die Überwachung
der Durchführung freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender Maßnahmen
Aus der Begründung zu Absatz 11
Erstmals werden Vorbehaltsaufgaben für Fachkräfte definiert. Die dort genannten
Tätigkeiten sind von Fachkräften wahrzunehmen und können daher nicht delegiert
werden.
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 18
(3) Vorbehaltsaufgaben im GEPA NRW
Definition Fachkräfte (§ 1 Entwurf Verordnung zum WTG)
(1) Als Fachkraft in der Pflege und in der sozialen Betreuung […] ist anerkannt, wer über
einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügt:
1. Altenpflegerin oder Altenpfleger,
2. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
3. Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger,
4. in der Eingliederungshilfe auch Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger
Diese müssen lt. GEPA NRW folgende Aufgaben durchführen
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(4) Vorbehaltsaufgaben GEPA und ihre Folgen für die Praxis – keine Delegation möglich
Vorschrift WTG Aufgaben Fachkräfte
die Steuerung und Überwachung von Pflegeprozessen • Erstellung schriftliche Planung (!?)• Steuerung der konkreten Durchführung• Überwachung der konkreten Durchführung• …
Zielfestlegung und Planung der Maßnahmen im Pflege-und Betreuungsprozess
• Erstellung schriftliche Planung • Ziel/- und Maßnahmenfestlegung • Abstimmung mit Pflegebedürftigen, Betreuern/-
innen, anderen Beteiligten• …
Kontrolle und Auswertung der Pflege- und Betreuungsqualität
• Regelmäßige Kontrolle der Pflege-und Betreuungsqualität
• Auswertung der Pflege-und Betreuungsqualität• Anpassung des Pflegeprozesses / der
Pflegeplanung• …
wesentliche Abstimmungen mit anderen Leistungserbringern der medizinischen Versorgung
• direkte Abstimmung mit Ärzten, Therapeuten, Apothekern, Sanitätshäusern, …
• …
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 20
(4) Vorbehaltsaufgaben GEPA und ihre Folgen für die Praxis – keine Delegation möglich
Vorschrift WTG Aufgaben Fachkräfte
die Beratung der Nutzer/-innen über fachlich begründete Maßnahmen zur Sicherung der gesundheitlichen und psychosozialen Versorgung
• Analyse/ Erhebung von Beratungsbedarfen• Durchführung von Beratungen• Kontinuierliche Fortbildung der Fachkräfte zu
fachrelevanten Themen• Fortbildungen zur Beratung• …
Mitwirkung bei Entscheidungen über deren Anwendung
• Abstimmung mit Pflegebedürftigen, Betreuern/-innen, anderen Beteiligten
• direkte Abstimmung mit Ärzten, Therapeuten, Apothekern, …
• Organisation der konkreten Anwendung• …
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(4) Vorbehaltsaufgaben GEPA und ihre Folgen für die Praxis – keine Delegation möglich
Vorschrift WTG Aufgaben Fachkräfte
die Überprüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender Maßnahmen
• Systematische Analyse der in Frage stehenden freiheitsbeschränkenden/freiheitsentziehenden Maßnahmen hinsichtlich Erforderlichkeit und Angemessenheit
• Konkrete Abstimmung Pflegebedürftiger / Betreuer/-in / Amtsrichter/-in (Werdenfelser Weg)
• …
die Überwachung der Durchführung freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender Maßnahmen
• Systematische Überwachung der Durchführung• Konkrete Abstimmung Pflegebedürftiger /
Betreuer/-in / Amtsrichter/-in• Erstellung eines einrichtungsspezifischen
Konzepts• …
ggf. geeignete Instrumente?!• Systematische Gestaltung der Pflegeplanung / des Pflegeprozesses und kontinuierliche Kontrolle• Durchführung von Pflegevisiten• Durchführung von Fallkonferenzen• …
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 22
(4) Vorbehaltsaufgaben GEPA und ihre Folgen für die Praxis – keine Delegation möglich
Vorschrift WTG Aufgaben Fachkräfte
die Steuerung und Überwachung von Pflegeprozessen
• Erstellung schriftliche Planung • Steuerung der Durchführung• Überwachung der Durchführung• …
Zielfestlegung und Planung der Maßnahmen im Pflege- und Betreuungsprozess
• Erstellung schriftliche Planung • Abstimmung mit Pflegebedürftigen, Betreuern/-
innen, anderen Beteiligten• …
Kontrolle und Auswertung der Pflege- und Betreuungsqualität
• Steuerung der Pflege-und Betreuungsqualität• Überwachung der Pflege-und Betreuungsqualität• …
wesentliche Abstimmungen mit anderen Leistungserbringern der medizinischen Versorgung
• direkte Abstimmung mit Ärzten, Therapeuten, Apothekern, Sanitätshäusern, …
• …
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(5) zukünftige Vorbehaltsaufgaben –ein (nicht unwahrscheinlicher!?) Ausblick
Selbständige Ausführung von Heilkunde vgl. Lorenz (2013)
– die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten auf Angehörige der Pflegeberufe
(geregelt über PflWG vom 28.5.2008)
– Novum: nicht die Übertragung von ärztlichen Tätigkeiten, sondern die selbständige
Ausübung von Heilkunde = die Übernahme fachlicher, wirtschaftlicher und
rechtlicher Verantwortung
Struktur:
– Arzt: Diagnose und Indikationsstellung (?!)
– Pflege: Verordnung und therapeutische Tätigkeit
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014
(5) zukünftige Vorbehaltsaufgaben –ein (nicht unwahrscheinlicher!?) Ausblick
selbständige Ausübung von Heilkunde - diagnosebezogen
– Diabetes mellitus Typ 1 und 2
– Chronische Wunden (z. B. ulcus cruris)
– Demenz
– Hypertonus
Dabei übertragbare Tätigkeiten
– Assessment / Verlaufsdiagnostik
– Planung einzuleitender Interventionen
– Umsetzung des Therapieplanes/ Wundmanagment
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(5) zukünftige Vorbehaltsaufgaben –ein (nicht unwahrscheinlicher!?) Ausblick
selbständige Ausübung von Heilkunde - prozedurenbezogen
– Infusionstherapie/ Injektion
– Stomatherapie
– Wechsel von Trachealkanülen/ Tracheostomamanagement
– Anlage und Versorgung einer Magensonde
– Legen und Überwachen des transurethralen Blasenkatheters
– Versorgung und Wechsel suprapubischen Blasenkatheters
– Schmerztherapie/-management
– …
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(5) zukünftige Vorbehaltsaufgaben –ein (nicht unwahrscheinlicher!?) Ausblick
weitere mögliche Vorbehaltsaufgaben vgl. Bachmann et al. (2014)
– eigenverantwortliche, selbständige sowie wissenschaftsbasierte und kritisch-reflexive
Analyse von Pflegebedarfen sowie Initiierung, Steuerung, Durchführung und
Evaluation pflegerischer Prozesse (z. B. inkl. Verordnung pflegerischer Hilfsmittel)
– …
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014 27
(5) zukünftige Vorbehaltsaufgaben –ein (nicht unwahrscheinlicher!?) Ausblick
weitere mögliche Vorbehaltsaufgaben vgl. Bachmann et al. (2014)
– eigenverantwortliche, selbständige sowie wissenschaftsbasierte und kritisch-reflexive
Analyse von Pflegebedarfen sowie Initiierung, Steuerung, Durchführung und
Evaluation pflegerischer Prozesse (z. B. inkl. Verordnung pflegerischer Hilfsmittel)
– … zukünftige Vorbehaltsaufgaben wo zu definieren?
im direkten Beruferecht
z. B. im Rahmen einer
generalistisch ausgerichteten
fach- und/oder hochschulischen Ausbildung
von Pflegekräften
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Prof. Dr. Thomas [email protected]
Vorbehaltsaufgaben für Pflegefachkräfte | Prof. Dr. Thomas Evers | Neuss, 31. Oktober 2014
LiteraturBachmann, S. et al. (2014). Qualifikationsziele hochschulisch ausgebildeter Pflegender - Arbeitsergebnis der
Modellstudiengänge „Pflege“ der Fachhochschule Bielefeld, der Hochschule für Gesundheit in Bochum, der Fliedner
Fachhochschule in Düsseldorf, der Katholischen Hochschule NRW und der Mathias Hochschule Rheine.
Konsentierte Fassung vom 08.09.2014.
Igl, Gerhard. (2013). Gesundheitsberufe neu regeln. In: Robert Bosch Stiftung (Hrsg.): Gesundheitsberufe neu
denken, Gesundheitsberufe neu regeln. Grundsätze und Perspektiven – Eine Denkschrift der Robert Bosch Stiftung.
Stuttgart: Robert Bosch Stiftung.
Lorenz, Franz. (2013). Neue Handlungsfelder für die Pflege. Chance zur Professionalisierung und Autonomie.
Vortrag vom 23.04.2013.
Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur
Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen,
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) vom 14. Oktober 2014. Ausgabe 2014, Nr. 29
vom 15.10.2014, S. 625 bis 646.
Überarbeiteter Entwurf der Verordnung zur Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (Wohn- und
Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG-DVO). Drs. 16/2166 Landtag NRW.
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