NBA Neuer Begutachtungsassesment
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Pflegegrade und NBA
Von der Stufe zum Grad –Neue Namen - neues Glück?
Hartmut Vöhringer 2016 2
Bisher• Drei plus zwei Pflegestufen:
• 0, I, II, III, III + H• Faktoren:Minutenwerte <45, 45-120, 120 -240,>240,>360Häufigkeit 0, 1, 3 mal, häufiger als 3 malVerteilung am Tag: 1 mal täglich, 3 mal täglich, rund um die Uhr
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 3
Bisher: grobe Bestimmung Pflegestufe
• Diagnose Psyche / Demenz bedeuteteingeschränkte Alltagskompetenz
• Kommt alleine nicht zurecht Pflegestufe 0• Plus Harninkontinenz Pflegestufe I• Plus Stuhlinkontinenz Pflegestufe II• Plus Essensproblematik Pflegestufe III• Plus zweite Pflegeperson Härtefall
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 4
Von alt zu neu
Bisher• 3 Pflegestufen (plus 2)• Zeit für die Pflege• Vorkommen der Aktivität• Häufigkeit der Pflege• Erschwernisfaktoren• Wohnumfeld
Ab 01.01.2017• 5 Pflegegrade• Grad der Selbständigkeit• Gestaltung des Tages• Aufsicht nötig• Betreuung• Einschränkung: körperlich,
seelisch, kognitiv• Krankheit und Therapie
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 5
Module:
1. Mobilität: Gehen, Stehen, Treppensteigen2. Kognition: Verstehen und Sprechen3. Verhalten: Unruhe, belastendes Verhalten4. Selbstpflege: Grundpflege, WC-Gang, Essen5. Medizin: Behandlungspflege selber machen6. Alltag: Tag gestalten, Kontakte pflegen Begriff der Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 6
Beratung / Ergänzung
Modul 7:• Aktivitäten außer HausModul 8:• Haushaltsführung
Zur Ergänzung der Versorgung und Planung, dient nicht zur Einstufung!
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 7
Bewertung der Selbstständigkeit
• 0 = selbstständig• Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig durchführen.• 1 = überwiegend selbstständig• Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig
durchführen.• 2 = überwiegend unselbstständig• Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil
selbstständig durchführen.• 3 = unselbstständig• Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbstständig
durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise.• Seite 10 © 2016 MDK / MDS
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 8
Selbständig
• 0 = selbstständig• Die Person kann die Aktivität in der Regel selbstständig
durchführen. ➞ Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder
verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfsmitteln möglich.
➞ Entscheidend ist, dass die Person keine personelle Hilfe benötigt.
➞ Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen sind nicht zu berücksichtigen.
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 9
Überwiegend selbständig
• 1 = überwiegend selbstständig• Die Person kann den größten Teil der Aktivität
selbstständig durchführen.Es entsteht nur geringer/mäßiger Aufwand für die Pflegeperson:– Richten / Zurechtlegen von Gegenständen,– motivierende Aufforderungen,– Unterstützung bei der Entscheidungsfindung,– punktuelle Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität.
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 10
Überwiegend unselbständig• 2 = überwiegend unselbständig• Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Teil
selbstständig durchführen.• Es sind aber Ressourcen vorhanden, so dass sie sich
beteiligen kann.• Es ist mit ständiger Anleitung oder aufwändiger
Motivation auch während der Aktivität zu unterstützen.• ➞Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden.• Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, wiederholte
Aufforderungen
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 11
Unselbständig
• 3 = unselbstständig• Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht
selbstständig durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise.
• Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden.• ➞Motivation, Anleitung, ständige Beaufsichtigung
reichen auf keinen Fall aus.• ➞ Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle
Teilhandlungen anstelle der betroffenen Person durchführen.
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 12
Modul 1 Mobilität
Item Punkte1.1 Positionswechsel im Bett 0 1 2 31.2 Halten einer stab. Sitzposition 0 1 2 31.3 Umsetzen 0 1 2 31.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 0 1 2 31.5 Treppensteigen 0 1 2 3
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 13
Modul 2 Denken und Sprechen(Kognition und Kommunikation)
2.1 Personen aus Umfeld erkennen 0 1 2 32.2 Örtliche Orientierung 0 1 2 32.3 Zeitliche Orientierung 0 1 2 32.4 Gedächtnis 0 1 2 32.5 Mehrschrittige Alltagshandlungen 0 1 2 32.6 Entscheidungen im Alltagsleben 0 1 2 32.7 Sachverhalte und Info verstehen 0 1 2 32.8 Risiken und Gefahren erkennen 0 1 2 3Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 14
Modul 3 (traurige 13)3.1 Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 0 1 3 53.2 Nächtliche Unruhe 0 1 3 53.3 Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten 0 1 3 53.4 Beschädigung von Gegenständen 0 1 3 53.5 Physisch aggressives Verhalten gegen andere Personen 0 1 3 53.6 Verbale Aggression 0 1 3 53.7 Andere vokale Auffälligkeiten 0 1 3 53.8 Abwehr pflegerischer / unterstützender Maßnahmen 0 1 3 53.9 Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen 0 1 3 53.10 Ängste 0 1 3 53.11 Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage 0 1 3 53.12 Sozial inadäquate Verhaltensweisen 0 1 3 53.13 Sonstige inadäquate Handlungen 0 1 3 5
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 15
Wertung Modul 2 oder 3Module Schweregrad der Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Keine geringe erhebliche schwere schwerste
Modul 2 Denken 0 – 1 2 – 5 6 – 10 11 – 16 17 - 33
Modul 3 Verhalten 0 1 – 2 3 – 4 5 – 6 7 - 65
Höchster Wert 0 3,75 7,5 11,25 15
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 16
Modul 4 (Grundpflege ohne Bewegen)
4.1 Vorderen Oberkörper waschen 0 1 2 34.2 Kämmen, Zahnpflege / Prothese, Rasieren 0 1 2 34.3 Intimbereich waschen 0 1 2 34.4 Duschen oder Baden 0 1 2 34.5 Oberkörper an – und auskleiden 0 1 2 34.6 Unterkörper an – und auskleiden 0 1 2 34.7 Nahrung mundgerecht zubereiten, Getränk eingießen 0 1 2 34.8 Essen 0 3 6 94.9 Trinken 0 2 4 64.10 Toilette / Toilettenstuhl benutzen 0 1 2 34.11 Folgen Harninkontinenz bewältigen, Umgang mit Dauerkatheter/ Urostoma
0 1 2 34.12 Folgen Stuhlinkontinenz bewältigen, Umgang mit Stoma 0 1 2 3
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 17
Modul 5 5.1 Medikation5.2 Injektionen (s.c. / i.m.)5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (Port)5.4 Absaugen oder Sauerstoffgabe5.5 Einreibungen, Kälte / Wärmeanwendungen5.6 Messen und Deuten von Körperzuständen5.7 Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln5.8 Verbandswechsel / Wundversorgung5.9 Versorgung bei Stoma5.10 Regelmäßige Einmalkatheterisierung / Nutzung von Abführmethoden5.11 Therapiemaßnahmen in häuslicher /Umgebung5.12 Zeitlich ausgedehnte, technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung5.13 Arztbesuche5.14 Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen bis 3 Stunden5.15 Besuch anderer medizinischer / therapeutischer Einrichtungen über 3 Stunden
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 18
Modul 6
• Gestaltung des Tagesablaufs undAnpassung an Veränderungen
• Ruhen und Schlafen• Sich beschäftigen• Vornehmen von in die Zukunft gerichteten
Planungen• Interaktion mit Personen im direkten Kontakt• Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten
Umfeldes
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 19
Modul 7 (außerhalb der Wertung)
Außerhäusliche Aktivitäten z. B. selbstständiges Verlassen
der Wohnung oder des Wohn- bereichs sich außerhalb d. Wohnbereichs
oder der Einrichtung selbstständig fortbewegen sich außerhalb des Wohnbereichs oder der
Einrichtung selbstständig fortbewegen Öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder in einem
PKW mitfahren
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 20
Modul 8 (außerhalb der Wertung)
• Haushaltsführung• z.B. Einkaufen für den täglichen Bedarf• Zubereiten einfacher Mahlzeiten• Aufräum- und Reinigungsarbeiten• Regelung finanzieller
oder behördlicher Angelegenheiten
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 21
Module und Gewichtung
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 22
Gewichtung der Module
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 23
Pflegegrade (§15 SGB XI)Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)• Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)• Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
mit besonderen Anforderungen a. d. pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)
Pflegegrade
Hartmut Vöhringer 2016 24
Punkte zum Pflegegrad
Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 50
10
20
30
40
50
60
70
80
90
12.527
47.5
70
90
Pflegegrade