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Durchführer: Wasserwirtschaft Malaysia Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen und Zulieferer mit Produkten und Dienstleistungen im Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft, 21.-25. September 2020 www.ixpos.de/markterschliessung Informationen und Anmeldung Vom 21.-25. September 2020 führt die Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer (AHK Malaysia) in Kooperation mit German Water Partnership e.V., im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), eine Geschäftsanbahnungsreise nach Malaysia durch. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU. Sie ist Bestandteil der Exportinitiative Umwelttechnologien und wird im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt. Geförderte Maßnahme für Ihren Geschäftserfolg Teilnehmer des Programms haben die Möglichkeit, effizient und kostengünstig den malaysischen Markt zu erkunden und Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern aufzubauen bzw. zu intensivieren. Das Markterschließungsprogramm zielt auf die Unterstützung in der Auslandsmarkterschließung von kleinen und mittleren Unternehmen ab. Für die Teilnehmer werden individuelle und speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Geschäftsgespräche mit potentiellen Kunden, Kooperationspartnern und Branchenexperten vor Ort organisiert. In Vorbereitung auf die Geschäftsreise erhalten die Teilnehmer eine Zielmarktanalyse, die neben Informationen zur Marktvorbereitung und -sondierung auch ein Verzeichnis mit Profilen der relevanten Marktakteure bietet. Darüber hinaus wird eine ganztägige Präsentationsveranstaltung organisiert, bei der die Teilnehmer ihre Produkte, Technologien und Dienstleistungen vor einem malaysischen Fachpublikum präsentieren können.

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Durchführer:

Wasserwirtschaft Malaysia Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen und Zulieferer mit

Produkten und Dienstleistungen im Bereich Wasser- und

Abwasserwirtschaft, 21.-25. September 2020 www.ixpos.de/markterschliessung

Informationen und Anmeldung

Vom 21.-25. September 2020 führt die Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer (AHK Malaysia) in Kooperation mit German Water Partnership

e.V., im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), eine Geschäftsanbahnungsreise nach Malaysia durch. Es handelt sich dabei um

eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms (MEP) für KMU. Sie ist Bestandteil der Exportinitiative

Umwelttechnologien und wird im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU durchgeführt.

Geförderte Maßnahme für Ihren Geschäftserfolg

Teilnehmer des Programms haben die Möglichkeit, effizient und kostengünstig den

malaysischen Markt zu erkunden und Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern

aufzubauen bzw. zu intensivieren. Das Markterschließungsprogramm zielt auf die

Unterstützung in der Auslandsmarkterschließung von kleinen und mittleren Unternehmen ab.

Für die Teilnehmer werden individuelle und speziell auf ihre Bedürfnisse abgestimmte

Geschäftsgespräche mit potentiellen Kunden, Kooperationspartnern und Branchenexperten

vor Ort organisiert. In Vorbereitung auf die Geschäftsreise erhalten die Teilnehmer eine

Zielmarktanalyse, die neben Informationen zur Marktvorbereitung und -sondierung auch ein

Verzeichnis mit Profilen der relevanten Marktakteure bietet.

Darüber hinaus wird eine ganztägige Präsentationsveranstaltung organisiert, bei der die

Teilnehmer ihre Produkte, Technologien und Dienstleistungen vor einem malaysischen

Fachpublikum präsentieren können.

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GESCHÄFTSANBAHNUNG MALAYSIA, 21.-25 SEPTEMBER 2020 2

Marktpotential in Malaysia

Ausgangslage

Malaysias günstige geostrategische Lage im Mittelpunkt

Südostasiens umfasst die malaysische Halbinsel im Westen

(Peninsular Malaysia) und Teile der Insel Borneo im Osten. Diese

beiden Teile werden durch das Südchinesische Meer voneinander

getrennt. Auf einer Staatsfläche von 329.847 km² setzt sich das

Land aus 13 Staaten und drei Bundesgebieten (Putrajaya, Kuala

Lumpur und Labuan) zusammen. Malaysia beherbergt eine

Bevölkerung von 32,4 Mio. Einwohnern und zählt zu den größten

Wirtschaftsräumen Südostasiens. Malaysia verfügt über eine

multiethnische Bevölkerung und zeichnet sich durch eine

traditionell offene Gesellschaft und ein internationales

Geschäftsklima aus. Die günstigen Standortfaktoren umfassen

außerdem politische Stabilität und Rechtssicherheit. Die

Mitgliedschaft im ASEAN Wirtschaftsverbund eröffnet einen

vereinfachten Zugang zu den anderen ASEAN-Staaten und einem

gemeinsamen Markt von über 640 Mio. Einwohnern sowie mit

einem durchschnittlichen BIP-Wachstum von 5%.

Deutsche Unternehmen nutzen Malaysia zunehmend als regionale

Drehscheibe und exportieren die in Malaysia hergestellten Waren

weltweit. Der Handel Malaysias mit Deutschland betrug 2018

14,1 Mrd. EUR. Deutschland ist einer der wichtigsten Investoren

und Zulieferer Malaysias. Malaysia ist nach Singapur

zweitgrößter Handelspartner der EU im ASEAN-Raum.

Wassersektor

Malaysia verfügt über eine der am besten organisierten

Wasserinfrastrukturen in Südostasien. Dies zeigt sich in einer

hundertprozentigen, ganztäglich verfügbaren Wasserversorgung

der Bevölkerung, die den Richtlinien der

Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Trinkwasser entspricht.

Der Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu Trinkwasserleitungen

liegt derzeit bei 96,4% und konnte damit von 94,2% im Jahr 2010

stetig erhöht werden. Das nationale Non-Revenue-Water (NRW)-

Niveau lag im Jahr 2017 bei 36,2 Prozent. In den letzten 13

Jahren konnte dieser Prozentsatz aufgrund ineffizienter

Distribution nicht signifikant reduziert werden.

Mit rund 81% wird die malaysische Rohwasserversorgung für

Landwirtschaft, Haushalt und Industrie vorwiegend aus

Oberflächenwasserquellen, hauptsächlich aus Flüssen, gewonnen.

Malaysia hat 189 Flusseinzugsgebiete. Alle größeren Flüsse

entspringen im zentralen Hochland. Demnach bieten die

Hochlandwälder und Feuchtgebiete wichtige

Süßwasserökosysteme. Als weitere Quelle zur Wassergewinnung

dient Malaysia der mit 3.000 mm pro Jahr hohe durchschnittliche

Niederschlag. Hier kommt eine geschätzte jährliche

Wassermenge von rund 900 Mrd. m³ zusammen. Dass aus diesem

hohen Niederschlagsaufkommen nur in vergleichsweise

begrenztem Ausmaß zusätzliche Süßwasserressourcen

hinzugewonnen werden können, ist auf eine hohe Verdunstung

und Versickerung zurückzuführen.

Herausforderungen

Malaysias Wasserwirtschaft ist mit einer Reihe von

Herausforderungen konfrontiert. Die durchschnittlichen

Wasserverluste von 5.929 Mio. Litern pro Tag (MLD) an

aufbereitetem Wasser würden ausreichen, um den Wasserbedarf

in den großen Bundesstaaten Selangor mit 3.316 MLD oder Johor

(1.320 MLD) zu decken. Eine der Hauptursachen für die hohen

Verluste sind alte, fragile und undichte Rohre, die laut Statistik

von 2017 immer noch einen Anteil von 27% (oder 41.560 km

Länge) einnehmen. Umfassende Investitionen in die

Wasserinfrastruktur sind deshalb u.a. im Bundesstaat Selangor, in

Kuala Lumpur und Putrajaya geplant.

Hohe jährliche Schwankungen der Regenmengen erschweren die

effiziente Nutzung dieser natürlichen Frischwasserquelle: In den

Regenmonaten kommt es besonders in Großstädten regelmäßig

zu Überlastungen der Abflusssysteme. Nachgedacht wird

infolgedessen über den Bau von Dämmen und Stauseen,

verbesserte Flusswege sowie Maßnahmen zur Vergrößerung der

bisher zu geringen Speicher- bzw. Aufbereitungskapazitäten.

Malaysias veraltete Abwassersysteme stehen auch infolge

steigender Standards unter starkem Modernisierungsdruck.

Bevölkerungswachstum und Urbanisierung stellen die

bestehenden Strukturen vor zusätzliche Herausforderungen.

Insbesondere die Wasserverschmutzung ist in Malaysia ein

ernstzunehmendes Problem: Da die Kosten für die Aufbereitung

von verschmutztem Wasser zu hoch sind und in einigen Fällen

kontaminiertes Wasser nicht mehr für den Verbrauch aufbereitet

werden kann, reduziert sich die Gesamtwasserverfügbarkeit

erheblich. Die starke Verschmutzung der Oberflächengewässer

stellt zudem ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die

Bevölkerung dar. Darüber hinaus besteht Bedarf an strukturierten

Kapazitätsentwicklungsprogrammen.

Fördergelder sind nicht nur für Wasseraufbereitungsanlagen (1,1

Mio. RM, ca. 240.000 EUR) sondern auch für die Prävention von

Hochwassern (443,9 Mio. RM, ca. 96 Mio. EUR) und die

Instandhaltung von Hochwasserrückhaltebecken (150 Mio. RM,

ca. 32,4 Mio. EUR) vorgesehen. Im Rahmen des Budget 2020

wird die Erweiterung der Trinkwasserversorgung mit 580 Mio.

RM (ca. 125,3 Mio. EUR) unterstützt, während im 11. Malaysia

Plan 1,9 Mio. RM (ca. 410.000 EUR) für die Implementierung

eines nationalen NRW-Programms zugesichert wurden.

Geschäftsmöglichkeiten bestehen insbesondere bei:

• Wasserfiltrationssystemen

• Ventilen und Pumpen

• Lösungen für urbane und ländliche Wasserinfrastruktur

• Wasserqualitäts- und Mengenüberwachungssystemen

• Druckkontroll- und Leckageerkennungssystemen

• Advanced Metering & Management Systemen (AMS)

• Lösungen zur Reduzierung des Non-Revenue-Waters

(NRW)

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GESCHÄFTSANBAHNUNG MALAYSIA, 21.-25 SEPTEMBER 2020 5

Nehmen Sie am Programm teil und$

� 2treffen bei individuell für Sie organisierten Geschäftsterminen

potentielle Geschäftspartner.

� 2präsentieren Ihr Unternehmen bei einer Konferenz vor

malaysischem Fachpublikum und knüpfen relevante Kontakte

bzw. bauen Ihr Netzwerk in Malaysia aus.

� 2erhalten bei dem abwechslungsreichen Reiseprogramm

Informationen aus erster Hand und machen sich ein eigenes Bild

bzgl. Ihrer individuellen Marktpotentiale.

� 2erhalten eine umfassende Zielmarktanalyse, die Ihnen folgende

Informationen liefert:

� Branchenspezifische Informationen über Marktpotentiale

und künftige Marktentwicklungen

� Politische und rechtliche Rahmenbedingungen

� Technische und logistische Voraussetzungen

� Einstiegs- und Vertriebsinformationen

� Finanzierungsmöglichkeiten

� Übersicht von relevanten Marktakteuren

Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi-

Markterschließungsprogramms kann unter

www.ixpos.de/markterschliessung abgerufen werden.

Vorläufiges Programm

Zeit und Ort Programmpunkte

Sonntag, 20.09.2020, Kuala Lumpur • Individuelle Anreise

Montag, 21.09.2020, Kuala Lumpur

• Briefing durch die AHK, Dt. Botschaft, GTAI

• Präsentationsveranstaltung vor malaysischem Fachpublikum in Kooperation mit der

Malaysian Water Association

• Mittagessen mit Entscheidungsträgern Malaysias

• Individuelle B2B-Gespräche

• Möglichkeit zum Networking

Dienstag, 22.09.2020 Kuala Lumpur

• Individuelle B2B-Gespräche in Kuala Lumpur

• Möglichkeit zum Networking

Mittwoch, 23.09.2020, Kuala Lumpur/Penang

• Individuelle B2B-Gespräche und/oder gemeinsame Besichtigung einer

Referenzanlage

• Transfer nach Penang

Donnerstag, 24.09.2020, Penang

• Eröffnung durch lokale Fachverbände

• Individuelle B2B-Gespräche in Penang

• Gemeinsame Besichtigung eines Referenzprojekts

Freitag, 25.09.2020, Penang/Kuala Lumpur

• Individuelle B2B Gespräche und/oder gemeinsame Besichtigung Referenzanlage

• Abschlussmittagessen & Evaluation

• Transfer nach Kuala Lumpur

• Individuelle Abreise

Kontakt für Rückfragen

German Water Partnership e.V.

Herr Falk Woelm

Tel.: +49 30 300199 - 1224

E-Mail: [email protected]

AHK Malaysia

Herr Thomas Brandt, General Manager

Tel.: +60 3 9235 1800

E-Mail: [email protected]

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GESCHÄFTSANBAHNUNG MALAYSIA, 21.-25 SEPTEMBER 2020 5

Hinweise zur Teilnahme

Maximal 12 Unternehmen können an der Geschäftsanbahnung

teilnehmen. Die Geschäftsanbahnung im Rahmen des BMWi-

Markterschließungsprogramms (MEP) richtet sich besonders an

kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige der

gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogene Freie Berufe und

wirtschaftsnahe Dienstleister mit Geschäftsbetrieb in Deutschland

(Unternehmen) mit entsprechenden Branchenschwerpunkt und

Leistungsspektrum. Anmeldungen sind erst nach einer offiziellen

Teilnahmebestätigung gültig. Die Anmeldefrist ist der 29. Mai

2020. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs

berücksichtigt, wobei KMU aufgrund der Förderrichtlinien

Vorrang vor Großunternehmen haben.

Eigenbetrag und Reisekosten

Das Projekt ist Bestandteil des BMWi Markterschließungs-

programms für KMU und unterliegt den De-minimis-Regelungen.

Der Eigenbetrag der Unternehmen für die Teilnahme am Projekt

beträgt in Abhängigkeit von der Größe des Unternehmens:

� 500 EUR (netto) für Teilnehmer mit weniger als 2 Mio. EUR

Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern

� 750 EUR (netto) für Teilnehmer mit weniger als 50

Mio. EUR Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern

� 1.000 EUR (netto) für Teilnehmer ab 50 Mio. EUR

Jahresumsatz oder ab 500 Mitarbeitern

Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von

GWP/AHK Malaysia eine Rechnung für den Eigenbetrag. Die

Bezahlung muss noch vor Reiseantritt (i.d.R. 14 Tage nach

Rechnungsdatum) erfolgen.

Sollten Sie die Reise in weniger als 6 Wochen vor Reisebeginn

absagen oder die individuellen Kooperationsgespräche vor Ort

nicht wahrnehmen, wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet.

Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten werden von den

Teilnehmern selbst getragen.

De-minimis

Die Geschäftsanbahnung wird vom Bundesministerium für

Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert. Sie beinhaltet

Zuwendung für unternehmensbezogene Leistung bei denen es

sich um sog. De-minimis Beihilfen handelt. Unternehmen können

diese Leistungen in Anspruch nehmen, sofern dabei das

maximale Fördervolumen von insgesamt 200.000 EUR (innerhalb

von 3 Jahren) nicht überschritten wird. Das Unternehmen ist

verpflichtet, eine entsprechende De-minimis Erklärung gegenüber

der German Water Partnership e.V. abzugeben.

Sonstiges

� Die Veranstaltung findet statt, wenn die

Mindestteilnehmerzahl von 8 Unternehmen erreicht ist und

das Projekt zur Fortführung freigegeben ist.

� Der Organisator kann keine Kosten für Krankheit, Unfall,

Gepäckverlust oder sonstige individuelle Kosten

übernehmen, die einem Teilnehmer im Zusammenhang mit

der Reise entstehen. Wir empfehlen Ihnen, eine individuelle

Reisekranken- und Gepäckversicherung abzuschließen.

� Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit am

gesamten Programm teilzunehmen.

� Im Falle des Widerrufs der Anmeldung hat das Unternehmen

die bis dahin gegebenenfalls entstandenen individuellen

Kosten selbst zu tragen.

� Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, sich an einer

gesonderten Befragung zur Evaluierung der

Geschäftsanbahnungsreise (nach ca. 6-8 Monaten) zu

beteiligen.

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GESCHÄFTSANBAHNUNG MALAYSIA, 21.-25 SEPTEMBER 2020 5

Die AHK Malaysia ist als bilaterale Kammer Teil des weltweiten

Netzes deutscher Auslandshandelskammern (AHKs). Sie ist die

erste Anlaufstelle für deutsche Unternehmen, die Malaysia als

Markt oder Standort nutzen wollen. Als verlässlicher Partner der

deutschen und der malaysischen Wirtschaft unterstützt die AHK

Malaysia ihre Mitglieder und Kunden dabei, sich in einem

dynamisch verändernden, wirtschaftlichen Umfeld erfolgreich zu

bewegen und die Standortvorteile, die Malaysia und Deutschland

bieten, optimal zu nutzen. Dabei setzt sich das Team der AHK

engagiert für eine kontinuierliche Verbesserung der

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein, was bereits über 500

deutsche Unternehmen veranlasste, sich am Standort Malaysia

niederzulassen bzw. ihre Produktionsstätten aufzubauen.

German Water Partnership e.V ist ein Netzwerk mit dem

erklärten Anliegen, die Wettbewerbsstellung der deutschen

Wasserwirtschaft und -forschung auf internationalen Zielmärkten

nachhaltig zu stärken und einen Beitrag zur Lösung der globalen

wasserwirtschaftlichen Problemstellungen zu leisten. Die daraus

entstehende Kooperation der Partner aus Wirtschaft,

Wissenschaft und Politik gewährleistet, dass deutsches Know-

how und Erfahrungen bestmöglich genutzt werden

Partner – German Water Partnership

Durchführer – AHK Malaysia

Geförderte Maßnahme

Impressum

Herausgeber

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Öffentlichkeitsarbeit

11019 Berlin

www.bmwi.de

Text und Redaktion

German Water Partnership e.V.

Reinhardtstraße 32

10117 Berlin www.germanwaterpartnership.de

Stand

29.11.2019

Bildnachweis

Pixabay.com

Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum

Verkauf bestimmt. Nicht zulässig ist die Verteilung

auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen

der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder

Aufkleben von Informationen oder Werbemitteln.

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GESCHÄFTSANBAHNUNG MALAYSIA, 21.-25 SEPTEMBER 2020 6

Anmeldung zur Geschäftsanbahnungsreise Malaysia, 21.-25. September 2020

Anmeldeschluss: 29. Mai 2020

Bitte per Mail senden an: German Water Partnership e.V., Falk Woelm, [email protected]

Hiermit melde(n) ich/wir mich/uns verbindlich für die Teilnahme an der Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen und Zulieferer

mit Produkten und Dienstleistungen im Bereich Wasser- und Abwasserwirtschaft nach Malaysia an. Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir die

Hinweise zur Teilnahme gelesen habe(n) und damit einverstanden bin/sind. Die ausgefüllte Teilnehmer- und Datenschutzerklärung gemäß

DSGVO ist der Anmeldung beigefügt.

Bitte beachten: Mit Unterzeichnung der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der

Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 EU-DSGVO durch German Water Partnership e.V.,

AHK Malaysia und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gespeichert und verarbeitet werden. Ihre Daten dürfen in einer

Teilnahmeliste veröffentlicht und den anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, dass

German Water Partnership e.V. Ihre Daten für die weitere Kontaktaufnahme im Rahmen der o.g. Veranstaltung und zur Information über

zukünftige Veranstaltungen nutzt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Fotos, die von und mit Ihrer Person während der Veranstaltung

gemacht werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der AHK Malaysia und von German Water Partnership e.V. verwendet werden dürfen, auch

für die Veröffentlichung auf den Internetseiten. Die erteilte Erlaubnis kann jederzeit unter: [email protected] oder

https://www.malaysia.ahk.de/en/privacy-policy/ widerrufen werden. Ihre Daten und Fotos werden dann unverzüglich gelöscht.

Angaben zum Unternehmen

Unternehmen:

Straße und Hausnummer:

PLZ und Ort:

Website:

Ansprechpartner:

Position des Ansprechpartners:

Telefon/ Email:

Teilnehmer an der Reise (falls unterschiedlich

vom Ansprechpartner):

Wirtschaftsbereich (siehe Anlage Kennziffer nach

DeStatis):

Anzahl Mitarbeiter des Unternehmens:

Jahresumsatz des Unternehmens inkl. Angabe

des Jahres:

Erfahrungen im Zielmarkt:

☐Wir kennen den Zielmarkt noch nicht und möchten ihn neu erschließen.

☐Wir haben bereits fundierte Marktkenntnisse. Es bestehen Geschäftskontakte und

Geschäftsaktivitäten im Zielmarkt, die wir erweitern möchten.

☐Sonstige Anmerkungen:

___________________________________________ _________________________________________________

Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel

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Stand: Januar 2019

Erklärung

____________________________________________________________________________ Firmenname

__________________________________ Straße / Hausnummer

_______ PLZ

_____________________________ Ort

__________________________________ Projektverantwortliche(r)

_________________________________________________

E-Mail-Adresse (möglichst Personenbezogen)

______________ Anzahl Beschäftigte

______________________________________ Jahresumsatz in Euro

_________________________________________________________________________ Branchen-/Wirtschaftsbereich

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist;

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), weniger als 500 Beschäf-tigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz aufweist;

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen (inkl. Dienstleister, Handwerk), ab 500 Beschäftigte oder einen Jahresumsatz ab 50 Mio. Euro aufweist;

Angabe nur notwendig bei Modulen Markterkundung, Geschäftsanbahnung und Leistungsschau

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren ge-

setzlichen Verfahren der Liquidation befindet;

Ich/Wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen die EU-Freigrenze für „De-minimis“-Beihilfen – un-

abhängig vom Beihilfegeber – in Höhe von 200.000,- EUR (bzw. 100.000,- EUR bei Unternehmen des

gewerblichen Straßengüterverkehrs), unter Einbeziehung des zu erwartenden Beihilfebetrages, in drei

aufeinanderfolgenden Steuerjahren nicht überschritten hat. Mir/uns ist bekannt, dass der Unternehmens-

begriff für „De-minimis“-Beihilfen alle Unternehmenseinheiten einschließt, die (rechtlich oder de facto) von ein und derselben Einheit kontrolliert werden (insbesondere verbundene Unternehmen, etc.).

Ich/Wir erkläre(n), vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Mir/Uns

ist bekannt, dass bestimmte unternehmensbezogene Elemente des Markterschließungsprogramms eine

Subvention im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen, dass die oben gemachten Angaben zum

Unternehmen, zur Anzahl der Beschäftigten und zum Jahresumsatz subventionserheblich sind und dass ein

Subventionsbetrug strafbar ist.

Der computergestützten Erfassung und Speicherung der unternehmensbezogenen Daten zur Bearbeitung des Pro-

jekts wird zugestimmt. Zum Zwecke einer Evaluierung des Programms dürfen die unternehmensbezogenen Daten

auch an Beauftragte Dritte weitergegeben werden.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen für verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten bei Auslandsaktivitäten in den Bereichen Menschenrechte, Soziales, Umwelt, Korruptionsbekämpfung, Steuern, Ver-braucherinteressen, Berichterstattung, Forschung und Wettbewerb (Informationen unter: http://www.bmwi.de/Re-

daktion/DE/Publikationen/Aussenwirtschaft/oecd-leitsaetze-fuer-multinationale-unternehmen.pdf?__blob=publi-

cationFile&v=14), werden beachtet und umgesetzt.

________________________ _____________________________________

Datum, Ort rechtsverbindliche Unterschrift/ Firmenstempel

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung auf der nächsten Seite!

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Stand: Januar 2019

Hinweise zum Datenschutz aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung

(DSGVO)

1. Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlicher: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-0, Telefax: 06196 908-1800, [email protected]

Datenschutzbeauftragte/r: [email protected]

2. Datenverarbeitung:

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt im Rahmen der Projektbearbeitung die folgenden personenbezogenen

Daten:

- Angaben zum teilnehmenden Unternehmen samt Kontaktdaten, Anschrift, Branche, Anzahl Beschäftigte und Jahresumsatz,

- Name und E-Mail Adresse des für die Durchführung des Vorhabens Verantwortlichen (Projektverantwortlichen),

- die Höhe der Zuwendung und den Zuwendungsempfänger.

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten dient dem Zweck, das BAFA in die Lage zu versetzen, das Projekt im Rahmen des Verwaltungs-

verfahrens ordnungsgemäß durchzuführen. Dies beinhaltet insbesondere die Verarbeitung der Daten zum Zweck

- der Prüfung und Abrechnung des Projekts, der Prüfung der Abrechnungsunterlagen und der Auszahlung der Mittelanforderungen

sowie der Durchführung des Verwaltungsverfahrens im Übrigen (ggf. einschließlich der Rückabwicklung von zu Unrecht bewilligten Zuwen-

dungen und der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren);

- der Durchführung der für Zuwendungen des Bundes vorgeschriebenen Erfolgskontrollen (ggf. einschließlich Stichprobenprüfungen

vor Ort, statistischer Auswertung, Monitoring und Controlling sowie Evaluierung des Förderprogramms);

Die Verarbeitung der Daten zu den vorstehend genannten Zwecken ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des BAFA als Bewilli-

gungsbehörde erforderlich und beruht insoweit auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstaben c und e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ver-

bindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die erhobenen Daten werden für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Die Frist beginnt

mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen bzw. das Verfahren beendet worden ist.

3. Empfänger der Daten (Kategorien):

Das BAFA kann die unter Ziffer 2 genannten Daten an Mitglieder des Deutschen Bundestags, an das Bundesministerium für Wirtschaft und

Energie, an andere fördernde öffentliche Stellen und für statistische Zwecke und zur Evaluierung an die damit beauftragten Einrichtungen

weitergeben. Auch bei einer etwa erforderlichen Prüfung durch Dritte (z. B. Bundesrechnungshof) können die Daten weitergegeben werden.

Ergeben sich bei der Bearbeitung des Verfahrens tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht einer Straftat (insbesondere Betrug bzw. Sub-

ventionsbetrug) oder Ordnungswidrigkeit begründen, kann das BAFA personenbezogene Daten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden

übermitteln. Die Daten werden ausschließlich innerhalb der Europäischen Union verarbeitet. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet

nicht statt.

4. Betroffenenrechte:

Als Betroffene/r haben Sie das Recht,

- Auskunft über Ihre durch das BAFA verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO),- die Be-

richtigung oder Vervollständigung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 16 DSGVO),

- die Löschung Ihrer beim BAFA gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung

des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentli-

chen Interesses, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder

für statistische Zwecke oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Artikel 17

DSGVO),

- die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 18 DSGVO),

- Ihre personenbezogenen Daten, die sie dem BAFA bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren

Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Artikel 20 DSGVO),

- jederzeit aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener

Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen (Artikel 21 DSGVO), und

- sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Artikel 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 9 BDSG die Bun-

desbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Husarenstraße 30, 53117 Bonn.

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GESCHÄFTSANBAHNUNG MALAYSIA, 21.-25 SEPTEMBER 2020 7

Stand: 2017 Wirtschaftsbereiche / Kennziffern nach DeStatis (Statistische Bundesamt)

Kennziffer Bezeichnung 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 03 Fischerei und Aquakultur 05 Kohlenbergbau 06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 07 Erzbergbau 08 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 09 Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 11 Getränkeherstellung 12 Tabakverarbeitung 13 Herstellung von Textilien 14 Herstellung von Bekleidung 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 24 Metallerzeugung und -bearbeitung 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 28 Maschinenbau 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 30 Sonstiger Fahrzeugbau 31 Herstellung von Möbeln 32 Herstellung von sonstigen Waren 35 Energieversorgung 36 Wasserversorgung 37 Abwasserentsorgung 38 Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung 41 Hochbau 42 Tiefbau 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe 45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 50 Schifffahrt 51 Luftfahrt

52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr

58 Verlagswesen

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GESCHÄFTSANBAHNUNG MALAYSIA, 21.-25 SEPTEMBER 2020 8

59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik

60 Rundfunkveranstalter 61 Telekommunikation 63 Informationsdienstleistungen 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) 66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 69 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung 70 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung 72 Forschung und Entwicklung, Biotechnologie 73 Werbung und Marktforschung 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 75 Veterinärwesen 77 Vermietung von beweglichen Sachen 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 79 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g. 84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 85 Erziehung und Unterricht 86 Gesundheitswesen 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern