Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (Mindestanforderungen) Thorsten...

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Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (TrinkwV) (Mindestanforderungen) (Mindestanforderungen) Thorsten Ullrich Thorsten Ullrich Dipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik Dipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik Fachdienst Gesundheitsdienste Fachdienst Gesundheitsdienste Kreis Rendsburg Eckernförde Kreis Rendsburg Eckernförde Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg Tel.: 04331-202210 Tel.: 04331-202210 [email protected] [email protected]

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Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Maßnahmeplan gemäß §16 Abs. 6 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

(Mindestanforderungen)(Mindestanforderungen)

Thorsten UllrichThorsten Ullrich

Dipl.-Ing. Umwelt- und HygienetechnikDipl.-Ing. Umwelt- und Hygienetechnik

Fachdienst GesundheitsdiensteFachdienst Gesundheitsdienste

Kreis Rendsburg EckernfördeKreis Rendsburg Eckernförde

Kaiserstr. 8, 24768 RendsburgKaiserstr. 8, 24768 Rendsburg

Tel.: 04331-202210Tel.: 04331-202210

[email protected]@kreis-rd.de

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Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage haben sofern das Wasser gewerblich oder an Dritte abgegeben wird, (bis zum 01.April 2003) einen Maßnahmeplan zu erstellen.

Inhalt:- Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten- Aufrechterhaltung der Wasserversorgung bei mikrobiologischer /

chemischer Verunreinigung- Umstellung und/oder Unterbrechung der Wasserversorgung bei

mikrobiologischer / chemischer Verunreinigung- Welche Stellen und/oder welche Personen sind zu informieren?- Wer übermittelt wem welche Informationen?- Genehmigung durch das Gesundheitsamt- Regelmäßige Aktualisierung

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Mustermaßnahmeplan des Kreises Rendsburg-Eckernförde1. Wasserversorger

Name: Wasserversorgungsgemeinschaft Musterdorf

Anschrift: Hauptstraße 11

12345 Musterdorf

Vorsitzender: 2 Vorstandsmitglieder

Namen: Herr Hans Hansen Herr Peter Petersen

Tel. (Dienstzeit) 04331-12345 04331-234567

Tel. (privat) 04331-5678 04331-6789

Mobil-Tel. 0171987654 01722367543

Fax 04331-1221 04331-2332

E-mail [email protected]@web.de

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2. Name und Anschrift der verantwortlichen Person für die Entgegennahme und Übermittlung von Anzeigen betreffs mangelnder Einhaltung

3. Information der Bevölkerung durch Wasserversorger(in)

Namen: Herr Hans Hansen Herr Peter PetersenTel. (Dienstzeit) 04331-12345 04331-234567Tel. (privat) 04331-5678 04331-6789Mobil-Tel. 0171987654 01722367543Fax 04331-1221 04331-2332E-mail [email protected] [email protected]

Art und Weise der Information nach Absprache mit dem Gesundheitsamt

(Flugblätter, Telefon, Lautsprecherwagen, Medien)

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4. Untersuchungslabor

Name: Labor Bio&Chemie

Anschrift: Robert-Koch-Str. 77

98765 Musterhausen

Telefon: 04331-76854

Fax: 04331-44455

E.mail: [email protected]

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5. Benachbarte Wasserversorger(innen)

Name: Stadtwerke Musterstadt

Anschrift: Mittelstraße 98

22344 Musterstadt

Leiter Technische Abteilung

Name: Herr Klaus Klausen

Tel. (Dienstzeit) 04331-122222

Tel. (außerh. Dstzt)04331-5678

Mobil-Tel. 01519666552

Fax 04331-98870

E-mail [email protected]

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6. Hilfsorganisationen

6.1. Feuerwehr

Notruf: 112

Anschrift: Gemeindefeuerwehr Mustergemeinde

Am Spritzenhaus 1, 12345 Musterdorf

Telefon: 04331-112-2

6.2. Technisches Hilfswerk (THW)

Anschrift: Alte Kieler Landstraße 49a

24768 Rendsburg

Telefon: 04331-23100

Eventuell noch andere Hilfsorganisationen, z.B. Rotes Kreuz,

Malteser Hilfsdienst, eventuell Polizei, Bundeswehr usw.

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7. Gesundheitsamt

Name: Fachdienst Gesundheitsdienste

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Anschrift: Kaiserstraße 8

24768 Rendsburg

Leitung: Herr Dr. Belz, 04331-202161

Namen: Herr Wulschner Herr Ullrich

Tel. (Dienstzeit) 04331-202241 04331-202210

Fax 04331-202604 04331-202640

E-mail [email protected] [email protected]

Mobil-Tel. (außerh Dstz) 01714992738

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8. Versorgte Ortsteile

12345 Musterdorf -Hauptstraße 1-99, 2-100

-Alter und Neuer Markt 1-34

-Gewerbegebiet Draußenprodukt

-Neubauviertel Glückliche Heimat

12346 Nebendorf -Gutsbetrieb Nebendorf

-Hinterm Winkel 1,3,5 und 7

-Hof Alpenblick

9. Besondere betroffene Einrichtungen

12345 Musterdorf -Sport- und Schulzentrum, Markt 17-19

-Seniorenheim Letzte Station, Hauptstr. 22

12346 Nebendorf -Kindergarten Wichtel, Hinterm Winkel 5

-Rehaklinik Alpenblick

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10. Karte des Versorgungsgebietes- Hinterlegt beim Vorstand - In Kopie beim Fachdienst Gesundheit

11. Umstellung der Wasserversorgung in Notfällen- Umschaltung Einspeisung Wasserversorger Stadtwerke

Musterstadt. Übergabestelle Hauptstr.- Einschalten Notbrunnen Wasserwerk Musterdorf- Abgabe von Trinkwasser aus Tankwagen Molkerei-Nordmilch auf

Sammelplatz Alter Markt- Befüllung der Hochbehälter 1 und 2, mittels Feuerwehrtankwagen

der Feuerwehr Musterstadt

12. Anhänge- Blankovordrucke für Trinkwasserstörfallmeldungen- Vordruck Flugblätter zur Information der Bevölkerung- Landkarte oder Plan über das Versorgungsgebiet, bzw.

Rohrleitungsplan. Plan über Betriebsanlagen, Wasserwerk- Telefonliste der zu benachrichtigenden Stellen

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Schläuche für Trinkwasserzwecke, Schläuche für Trinkwasserzwecke, wie z.B. zur Befüllung und Verteilung von Trinkwasserwie z.B. zur Befüllung und Verteilung von Trinkwasser

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Anforderungen an Schläuche im Kontakt mit Trinkwasser

Bonn, 04. Mai 2006

So dürfen für Anlagenteile einschließlich flexibler Leitungen (Schläuche), die im Bereich von Verteilungs- und Befüllungsanlagen mit dem Trinkwasser bestimmungsgemäß in Berührung kommen, nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die in Kontakt mit Wasser Stoffe nicht in solchen Konzentrationen abgeben, die

• höher sind als nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar,

• den nach der Trinkwasserverordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern, oder den Geruch oder den Geschmack des Wassers verändern.

• Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei Planung, Bau, Umbau und Betrieb der Anlagen zumindest die a.a.R.d.T. eingehalten werden.

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• Nach der aktuellen Fassung der DIN 2001 – Teil 2 müssen die für diese

Wasserversorgungsanlagen verwendeten Kunststoffe und andere nichtmetallene

Werkstoffe den Anforderungen nach den KTW-Empfehlungen und der Technischen

Regel W 270 der Deutschen Vereinigung des

Gas- und Wasserfaches (DVGW) für Trinkwasserzwecke entsprechen.

• Für Trinkwasserschläuche ist die KTW-Kategorie A einzuhalten.

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Desinfektion von TanklöschfahrzeugenVersorgung von Hochbehältern und Haushalten mit Trinkwasser

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• Die entsprechende Maßnahmen dürfen nur auf Anforderung und in Absprache mit den zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsamt, Untere Wasserbehörde) durchgeführt werden!

Für die Durchführung der Desinfektion werden folgende Arbeitsmittel benötigt:

• Natriumhypochlorit in wässriger Lösung. NaOCl (Handelsüblich ca. 25% Hypochlorit oder „Aktivchlor“ in Wasser gelöst)

• Chlormess-Photometer

• Natriumhypochlorithaltige Desinfektionslösungen sind in allen Lebensmittel verarbeitenden Betrieben sowie in öffentlichen Schwimmbädern und Wasserversorgern (Wasserwerk) erhältlich. Auch die Nachweismethode wird in der Regel vorgehalten.

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• Vor der Desinfektion muss das Wasser aus dem Tanklöschfahrzeug entleert werden, da die Standzeit des Wassers u.U. sehr lang ist.

• Nach dem Entleeren des Tanks muss dieser wieder mit Trinkwasser aufgefüllt werden, bis das Wasser aus dem Überlauf des Tanks kommt.

• Für die Desinfektion muss das Trinkwasser im Kreislauf gefahren werden. Hierzu werden drei B-Druckschläuche zusammen gekuppelt und am Abgang sowie an dem Füllstutzen des Tanks angeschlossen.

• Das Wasser wird dann über den Abgang zurück in den Tank gepumpt und somit ein Kreislauf hergestellt.

• Die desinfizierten B-Druckschläuche werden dann zum Befüllen und Entleeren des Tanklöschfahrzeuges mit Trinkwasser benutzt.

• Bevor die B-Druckschläuche an das Tanklöschfahrzeug angeschlossen werden, wird die Desinfektionslösung in die B-Leitung eingefüllt. (Es werden 0,01 % Desinfektionsmittel auf die Wassermenge benötigt (0,01 % Desinfektionslösung sind 100ml in 1000 l Wasser; d.h. In einem TLF 24/50 werden 500 ml Desinfektionsmittel benötigt.))

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• Das Wasser wird für mindestens 30 min. im Kreislauf gefahren. Dadurch wird eine optimale Verteilung und Wirkung des Desinfektionsmittels erreicht.

• Nach Ablauf der 30 min. kann die Pumpe abgestellt und der Tank über die B-Leitungen entleert werden. Durch den geringen Chlorgehalt (< 0,6 mg/l) kann das Desinfektionswasser direkt in die Kanalisation geleitet werden.

• Die Desinfektion ist abgeschlossen und der Tank muss jetzt mit Trinkwasser gespült werden. Hierzu muss der Tank mindestens 2 mal aufgefüllt und entleert werden, bis der Chlorgehalt unter 0,2 mg/l gesunken ist.

• Die desinfizierten B-Leitungen sollten nur zum Befüllen und Entleeren des Tankes verwendet werden, damit eine Rekontamination des Trinkwassers durch nicht desinfizierte B- Leitungen verhindert wird.

• Eine erneute Desinfektion ist während des Einsatzes nicht erforderlich. Wird der Trinkwassertransport aber mehr als 24 Stunden unterbrochen, ist eine erneute Desinfektion des Tanks notwendig.

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• Wird das Tanklöschfahrzeug während des Trinkwassereinsatzes zu einem anderen Einsatz eingesetzt (z.B. Brandbekämpfung) muss der Tank und die Schläuche erneut für den Trinkwassertransport desinfiziert werden.

• Während des gesamten Trinkwassertransportes muss die Pumpe am Tanklöschfahrzeug immer auf Tankbetrieb stehen bleiben, damit durch die Entlüftungseinrichtung an der Pumpe keine Rekontamination stattfinden kann

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