Lützelflüh 2018 FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN 2022€¦ · Die Prognose der Anzahl...
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Lützelflüh
FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN
Am Fluss vor Zyt
2018 -
2022
Inhaltsverzeichnis
1. AUSGANGSLAGE .......................................................................................................... 2
2. PLANUNGSGRUNDLAGEN ........................................................................................... 2
2.1. ALLGEMEINES UND ZIELSETZUNGEN .......................................................... 2
2.2. PROGNOSEANNAHMEN ................................................................................... 2
3. ENTWICKLUNG STEUERERTRAG ............................................................................... 2
4. FINANZPLANUNG - ERGEBNIS .................................................................................. 3
4.1. PLANUNGSERGEBNIS ...................................................................................... 3
4.2. INVESTITIONSPLANUNG 2017 - 2022 ......................................................... 4
4.3. FINANZANLAGEN 2017 - 2022 ...................................................................... 5
4.4. ABSCHREIBUNGSPRAXIS ............................................................................... 6
4.4.1 REGELBASIERTE ZUSÄTZLICHE ABSCHREIBUNGEN ....................... 6
4.4.2 VERWALTUNGSVERMÖGEN – AB 01.01.2016 NACH HRM2 ........... 6
4.4.3 ABSCHREIBUNGEN BESTEHENDES VERWALTUNGSVERMÖGEN ... 6
4.5. INVESTITIONEN - AKTIVIERUNGSGRENZE ................................................. 7
5. ZUKUNFTSAUSSICHTEN ............................................................................................. 7
6. FREMDMITTELENTWICKLUNG ................................................................................... 8
7. FINANZKENNZAHLEN .................................................................................................. 8
8. SPEZIALFINANZIERUNGEN ...................................................................................... 11
8.1. FEUERWEHR LÜTZELFLÜH ............................................................................ 12
8.1.1. ÜBERBLICK .......................................................................................... 12
8.1.2. INVESTITIONSPROJEKTE .................................................................. 12
8.1.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 12
8.2. FEUERWEHR BRANDIS .................................................................................. 12
8.2.1. ÜBERBLICK .......................................................................................... 12
8.2.2. INVESTITIONSPROJEKTE .................................................................. 13
8.2.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 13
8.3. WASSERVERSORGUNG ................................................................................. 13
8.3.1. ÜBERBLICK .......................................................................................... 13
8.3.2. INVESTITIONSPROJEKTE .................................................................. 14
8.3.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 14
8.4. ABWASSERENTSORGUNG ............................................................................ 15
8.4.1. ÜBERBLICK ...................................................................................................... 15
8.4.2. INVESTITIONSPROJEKTE ABWASSER ............................................. 15
8.4.3. INVESTITIONSPROJEKTE ARA MITTLERES EMMENTAL ................ 16
8.4.4. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 16
8.5. ABFALLENTSORGUNG.................................................................................... 17
8.5.1. ÜBERBLICK .......................................................................................... 17
8.5.2. INVESTITIONSPROJEKTE .................................................................. 17
8.5.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN .................................................................... 17
9. ANTRAG UND BESCHLUSS ....................................................................................... 17
2
1. AUSGANGSLAGE
Die Gemeinderechnung 2016 von Lützelflüh schloss nach der Vornahme von zusätzlichen
Abschreibungen in der Höhe von CHF 48‘000 ausgeglichen ab. Hauptgrund für den gegenüber
dem Budget 2016 besseren Jahresabschluss waren vor allem Mehrerträge in den Bereichen
der periodischen und aperiodischen Steuern sowie Minderaufwendungen im Bereich der
Gemeindestrassen. Per 31. Dezember 2016 verfügt die Einwohnergemeinde Lützelflüh über
einen Bilanzüberschuss von CHF 3.952 Mio., welcher einem Überschussquotient von 42.3 %
entspricht. Die Gemeinde Lützelflüh verfügt über ein altrechtliches Verwaltungsvermögen in
der Höhe von CHF 5.653 Mio., das linear innert 10 Jahren abgeschrieben wird.
2. PLANUNGSGRUNDLAGEN
2.1. ALLGEMEINES UND ZIELSETZUNGEN
Die Finanzplanung 2018 – 2022 basiert auf dem aktuellen Budget 2017 sowie der Jahresrech-
nung 2016, welche erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt wurde.
2.2. PROGNOSEANNAHMEN
Die Prognose der Anzahl Steuerpflichtigen und Einwohner basiert auf dem Stand per
31. Dezember 2016. Die Zuwachsraten bei den Einkommens- und Vermögenssteuern
basieren auf den Zahlen aus den laufenden Ertragsabrechnungen 2017 und den Prognosen
der Finanzverwaltung respektive der Kantonalen Planungsgruppe (KPG).
Finanzplanungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Steuerpflichtige
per 31.12. 2‘575 2‘585 2‘595 2‘605 2‘615 2‘625
Bevölkerung nach Filag
per 31.12. 4‘094 4‘114 4‘134 4‘154 4‘174 4‘194
Einkommenssteuern 1.5 % 1.5 % 2.0 % 2.0 % 2.0 % 2.0 %
Vermögenssteuern 1.0 % 1.5 % 1.5 % 1.5 % 1.5 % 1.5 %
Die Wirkungen der Zuwachsraten sind unter Punkt 3 im Detail aufgezeigt. Es werden die zwei
Haupteinnahmequellen des steuerfinanzierten Haushaltes dargestellt; die Einkommens- und
Vermögenssteuern der natürlichen Personen.
3. ENTWICKLUNG STEUERERTRAG
Die Gewinnsteuern von juristischen Personen sowie die Einkommenssteuern von natürlichen
Personen werden in der Planperiode bis 2022 auf Basis des Steuerjahres budgetiert resp.
geplant. Das bedeutet, dass keine Nach- oder Rückzahlungen berücksichtigt werden, welche
von Jahr zu Jahr oftmals grössere Schwankungen aufweisen. Abweichungen bei der Budge-
tierung und Finanzplanung des Steuerertrages lassen sich dennoch nie komplett vermeiden.
Die Budget- und Finanzplanung im Bereich der aperiodischen Steuern lässt sich kaum
zuverlässig erstellen. Aus diesem Grund wird in der Finanzplanung auf Durchschnittswerte
der letzten Steuerjahre abgestellt. Der Steuerertrag wird in der Planperiode bis 2022 mit einer
unveränderten Steueranlage von 1.84 berechnet.
Genauer betrachtet wird die Haupteinnahmequelle Einkommens- und Vermögenssteuer von
natürlichen Personen. Unter Berücksichtigung der Prognoseannahmen unter Ziffer 2.2 ergibt
sich in der aktuellen Planungsperiode nachfolgende Ertragssituation:
3
Jahr Total
Quellen-
steuer Vermögen
Einkommen
Brutto, n.
Veranla-
gung
Steuer-
anlage
Einfache
Steuer
einfache
Steuer /
Pflichtiger
Anzahl
Pflichtige
2012
6'417'989 78'118 505'244 5'559'926 1.84
3'021'699 1'208 2'501
2013
6'529'611 83'895 516'541 5'648'332 1.84
3'069'746 1'225 2'505
2014
6'786'980 81'796 530'147 5'886'797 1.84
3'199'346 1'274 2'512
2015
6'816'220 64'019 530'491 5'933'285 1.84
3'224'611 1'268 2'544
2016
6'975'563 72'370 552'696 6'050'000
1.84
3'288'043 1'282 2'565
2017
7'105'775 76'000 560'399 6'164'691
1.84
3'350'375 1'301 2'575
2018
7'237'730 76'000 571'014 6'281'461
1.84
3'413'837 1'321 2'585
2019
7'403'591 76'000 581'822 6'431'875
1.84
3'495'584 1'347 2'595
2020
7'573'221 76'000 592'825 6'585'794
1.84
3'579'236 1'374 2'605
2021
7'746'705 76'000 604'027 6'743'297
1.84
3'664'835 1'401 2'615
2022
7'924'130 76'000 615'432 6'904'466
1.84
3'752'427 1'429 2'625
Somit ergibt dies für das Budgetjahr 2018 einen Steuerertrag bei den Einkommenssteuern
von CHF 6.280 Mio. Franken und bei den Vermögenssteuern von CHF 0.571 Mio.
4. FINANZPLANUNG - ERGEBNIS
4.1. PLANUNGSERGEBNIS
Das Finanzplanungsergebnis zeigt auf, dass bis 2020 bereits vor der Vornahme von neuen
Investitionen Defizite in der Höhe von bis zu CHF 268‘000 resultieren. Die Folgekosten der
geplanten Investitionen führen schliesslich dazu, dass die Defizite bis auf CHF 0.307 Mio.
ansteigen. Der Bilanzüberschuss sinkt jährlich in der Höhe des prognostizierten Defizits. Im
Planungsjahr 2022 resultiert erstmals ein Ertragsüberschuss in der Höhe von CHF 0.188 Mio.
Zu beachten gilt hierbei, dass ab dem Jahr 2021 linear innert 5 Jahren die per 01.01.2016
gebildete Neubewertungsreserve zu Gunsten des Bilanzüberschusses aufgelöst werden kann.
In der vorliegenden Finanzplanung wird davon ausgegangen, dass die Auflösung der Reserve
CHF 85‘000 pro Jahr beträgt. Die Defizite fallen zudem aufgrund der neuen Abschreibungs-
praxis nach HRM2 (s. auch Punkt 4.4.2) gegenüber früheren Finanzplanungen erheblich
besser aus.
Beträge in CHF 1'000
2017 2018 2019 2020 2021 2022
Erfolgsrechnung (ohne Folgekosten)
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -428 -344 -246 -146 49 270
Ergebnis aus Finanzierung 117 102 107 106 105 106
operatives Ergebnis -310 -242 -139 -40 154 376
ausserordentliches Ergebnis 43 42 47 46 131 131
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -268 -200 -92 7 285 507
Investitionen und Finanzanlagen
steuerfinanzierte Nettoinvestitionen 987 1'858 1'920 1'800 950 450
Finanzanlagen 5 63 45 -90 -90 -90
4
Finanzierung von Investitionen/Anlagen
neuer Fremdmittelbedarf 1'125 3'165 5'441 6'246 5'993 5'387
bestehende Schulden 0 0 0 0 0 0
total Fremdmittel kumuliert 1'125 3'165 5'441 6'246 5'993 5'387
Folgekosten neue Investitionen/Anlagen
Abschreibungen 35 68 134 237 264 261
Zinsen gemäss Mittelfluss 4 11 22 44 46 57
Folgebetriebskosten/-erlöse 0 0 0 0 0 0
Total Investitionsfolgekosten 39 79 155 281 310 318
Gesamtergebnis Erfolgsrg. ohne Folgekosten -268 -200 -92 7 285 507
Gesamtergebnis mit Folgekosten -307 -279 -247 -274 -25 188
Finanzpolitische Reserve
Ergebnis vor Einlage/Entnahme finanzpol.
Reserve -307 -279 -247 -274 -25 188
Einlage finanzpolitische Reserve
(zus. Abschr.) 0 0 0 0 0 0
Entnahme finanzpolitische Reserve
(BÜQ <= 30%) 0 0 0 48 0 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -307 -279 -247 -226 -25 188
4.2. INVESTITIONSPLANUNG 2017 - 2022
Im aktuellen Investitionsplan sind nebst den bereits beschlossenen Projekten (mit * gekenn-
zeichnet) aus folgenden Infrastrukturbereichen Investitionen angemeldet worden (in CHF
Tausend):
Bezeichnung der Projekte Netto 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später
*Verwaltung IT Projekte 73 48 25
*Kirchplatz 1; Sanierung 1‘250 30 900 320
*Pistolenschiesstand;
Lärmschutzwände 52
84
-32
Ersatzanschaffung IT Schulen 150
300
-150
Kindergarten Unterdorf,
Sanierung Gebäudehülle 510
10
500
MZH Grünenmatt; Sanierungen 50 50
Schulhaus Grünenmatt;
Ersatz Fenster 200 200
Schulhaus Ranflüh; Sanierung Dach 200 200
altes Schulhaus Sekundarstufe;
Sanierung 220
20
200
Lehrschwimmbecken, Sanierung 1‘100 800 300
*MEZWAN, Sanierung Duschen UG 178 10 168
Schwimmbad; Kassenhaus 130 130
*Beleuchtungskonzept; Umsetzung 320 80 80 80 80
Gemeindestrassen; Sanierungen 2‘800 *400 400 400 400 400 400
5
Bezeichnung der Projekte Netto 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später
Galgelibrücke; Neubau 150 150
*Mühlegasse 28, Umbau 350 70 280
Ersatz Wischmaschine 250 250
Ersatz Nissan Patrol 100 100
*Bifängli-Brauchbühl;
Hofzufahrt; Beitrag 109 109
*Saarbaum; Hofzufahrt; Beitrag 52 52
*Schreibershub; Hofzufahrt; Beitrag 49 49
*Niederhaus; Hofzufahrt; Beitrag 87 87
Aufbahrungshalle; Umgestaltung 125 15 110
Gemeinschaftsgrab;
Anpassung / Erweiterung 50
5
45
Ortsplanungsrevision 90 90
8'245
987
1'858
1'920
1'800
950
450
280
4.3. FINANZANLAGEN 2017 - 2022
Mit der Einführung von HRM2 wurde das Finanzvermögen der Gemeinde neu bewertet und
zum Verkehrswert bilanziert. Die Neubewertung führte zu einer Aufwertung von CHF 0.711
Mio. und beträgt per 31.12.2016 noch CHF 0.657 Mio. (-0.054 Mio.). Die Aufwertung wurde
in die Neubewertungsreserve eingelegt und wurde zum Bestandteil des Eigenkapitals. Die
Neubewertungsreserve kann ab dem Jahr 2021 linear innert 5 Jahren zu Gunsten des
Bilanzüberschusses aufgelöst werden. Wird Finanzvermögen veräussert, so hat zwingend eine
Entnahme aus der Reserve zu erfolgen. Die Entnahme entspricht dabei der Aufwertung des
veräusserten Vermögenswertes. In der aktuellen Finanzplanungsperiode wird davon ausge-
gangen, dass mindestens jährlich eine Bauparzelle des Baulandes in Grünenmatt veräussert
werden kann. Entsprechend sind jährliche Entnahmen aus der Neubewertungsreserve in der
Höhe von CHF 35‘000 berücksichtigt. Die Entnahmen der Neubewertungsreserve verbessern
das Rechnungsergebnis. Der Verkaufserlös einer Bauparzelle beträgt rund CHF 90‘000 bis
CHF 110‘000. Die Erschliessungskosten im Bereich Strassen / Beleuchtungen belaufen sich
auf CHF 443‘000 und belasten den Steuerhaushalt nicht. Die Erschliessung erfolgt in den
Jahren 2017 bis 2019. In der aktuellen Finanzplanungsperiode sind nachfolgende Investitio-
nen und Desinvestitionen (Verkäufe) im Bereich der Finanzanlagen geplant:
Bezeichnung der Projekte Total 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später
Erschliessung Bauzone
Schaad Ost 115 115
Erschliessung Bauzone
Schaad West 173 173
Erschliessung Bauzone
Schaad
bestehend 155 155
Landverkäufe -870 -110 -110 -110 -90 -90 -90 -270
Umnutzung Schulhaus Egg 300 300
Sachanlagen -127 5 63 45 -90 -90 -90 30
6
4.4. ABSCHREIBUNGSPRAXIS
4.4.1 REGELBASIERTE ZUSÄTZLICHE ABSCHREIBUNGEN
Gestützt auf das neue Rechnungslegungsmodell HRM2 sind zusätzliche Abschreibungen auf
dem Verwaltungsvermögen zwingend vorzunehmen, wenn im Rechnungsjahr
a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und
b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind.
Mit dieser Regelung soll bei den bernischen Körperschaften eine genügende Selbstfinanzie-
rung sichergestellt und eine Schuldenwirtschaft verhindert werden. Aus diesem Grund sind
zusätzliche Abschreibungen unter HRM2 vorgesehen, die einzig nach der oben beschriebenen
Regel möglich sind. Sind beide Bedingungen erfüllt, muss die Körperschaft zusätzliche
Abschreibungen verbuchen, und zwar im Umfang der Differenz der Nettoinvestitionen zu den
ordentlichen Abschreibungen, maximal jedoch im Umfang des Ertragsüberschusses. Damit
wird, bis zum Erreichen einer 100 %-Selbstfinanzierung im entsprechenden Rechnungsjahr,
eine sogenannte finanzpolitische Reserve gebildet, welche Bestandteil des Eigenkapitals wird.
Die finanzpolitische Reserve wird zu Gunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst, wenn im
betreffenden Rechnungsjahr ein Aufwandüberschuss resultiert und der Bilanzüberschussquo-
tient (s. auch Kennzahl) unter 30 % liegt. Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den
Steuerhaushalt. In der aktuellen Planungsperiode werden voraussichtlich keine zusätzlichen
Abschreibungen notwendig. Die bestehende finanzpolitische Reserve wird in der Planungspe-
riode 2018 – 2022 aufgelöst werden, da der Bilanzüberschussquotient unter 30 % sinkt sowie
im entsprechenden Jahr ein Aufwandüberschuss erzielt wird.
4.4.2 VERWALTUNGSVERMÖGEN – AB 01.01.2016 NACH HRM2
Neues, per 01.01.2016 gebildetes Verwaltungsvermögen, wird linear nach Nutzungsdauern
abgeschrieben. Folglich bleiben die Abschreibungen über die gesamte Lebensdauer hinweg
gleichbleibend. So werden z. B. Gemeindestrassen jährlich mit 2.5 % - was einer Nutzungs-
dauer von 40 Jahren entspricht - abgeschrieben. Die Nutzungsdauern sind im Anhang der
Gemeindeverordnung des Kantons Bern verbindlich festgelegt. Die Abschreibungen des per
31.12.2016 neuen Verwaltungsvermögens des Steuerhaushaltes betragen CHF 0.205 Mio. Mit
der neuen Abschreibungspraxis fallen die Abschreibungen gegenüber dem alten Rechnungs-
legungsmodell (10 % vom Restbuchwert / degressiv) in den ersten Jahren seit Inbetrieb-
nahme des Vermögenswertes tiefer aus. Muss ein Vermögenswert vor Ablauf der Nutzungs-
dauer ersetzt werden, ist der Restwert ausserplanmässig abzuschreiben (Beschluss Ersatzin-
vestition notwendig). Aufgrund der längeren und gleichbleibenden Belastung durch Abschrei-
bungen sind Investitionen, resp. deren Tragbarkeit langfristig zu prüfen damit auch in
späteren Planungsperioden noch Handlungsspielraum für weitere Investitionen besteht.
4.4.3 ABSCHREIBUNGEN BESTEHENDES VERWALTUNGSVERMÖGEN
Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen wurde zu Buchwerten in HRM2 über-
nommen. Der Gesamtbetrag des Verwaltungsvermögens zum Zeitpunkt der Einführung von
HRM2 ist innert acht bis 16 Jahren linear abzuschreiben. Die Abschreibungen gelten als
ordentlich und müssen daher zwingend vorgenommen werden.
Verwaltungsvermögen Stand 01.01.2016 CHF 5‘576‘000.00
Nachträglicher Zugang 2016 CHF 76‘869.80
Verwaltungsvermögen netto CHF 5‘652‘869.80
Das bestehende Verwaltungsvermögen von CHF 5‘652‘869.80 wird innert 10 Jahren, d.h. ab
dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2025, linear abgeschrieben.
Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 10.0 % oder CHF 565‘300.00.
7
4.5. INVESTITIONEN - AKTIVIERUNGSGRENZE
Eine Anlage ist zu aktivieren, wenn sie die von der Gemeindebehörde festgelegte Aktivie-
rungsgrenze gem. Art. 79a GV erreicht und in Betrieb genommen wurde. Ausgaben für
Investitionen über der Aktivierungsgrenze werden in der Investitionsrechnung verbucht und
dementsprechend in der Investitionsplanung ausgewiesen. Investitionen sind wertvermeh-
rende Ausgaben zur Schaffung von Vermögenswerten im Verwaltungsvermögen. Wertver-
mehrend ist eine Ausgabe dann, wenn dadurch zusätzlicher, künftiger wirtschaftlicher Nutzen
geschaffen oder die Nutzung gesteigert wird - durch:
- Verlängerung der ursprünglichen Nutzungsdauer
- Erhöhung der ursprünglichen Kapazität / des Raumvolumens
- Massgebliche Verbesserung des Raumstandards
- Verringerung der Betriebs- und Unterhaltskosten
Der jeweilige Aktivierungszeitpunkt ist im Finanzplan hinterlegt und die Belastung des
Abschreibungsaufwandes im entsprechenden Planjahr, gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben
hinsichtlich Nutzungsdauer, berücksichtigt. Die Aktivierungsgrenze für den Steuerhaushalt
beläuft sich auf CHF 50‘000 und für Spezialfinanzierungen auf CHF 10‘000.
5. ZUKUNFTSAUSSICHTEN
Mit der Umstellung auf HRM2 und den damit verbundenen Änderungen nimmt insbesondere
die Belastung durch den Kapitaldienst (Abschreibungen) in den ersten Jahren erheblich ab.
Aus diesem Grund ist die Tragbarkeit von geplanten Investitionen längerfristig zu betrachten
und zu prüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch in künftigen Jahren noch
Handlungsspielraum für weitere Investitionen bleibt. Zu beachten gilt, dass der Steuerhaus-
halt der Gemeinde Lützelflüh über ein altrechtliches Verwaltungsvermögen von CHF 5.653
Mio. verfügt, welches innert 10 Jahren abzuschreiben ist. Die Erfolgsrechnung des
Steuerhaushaltes weist dadurch bereits vor der Vornahme von neuen Investitionen bis 2019
negative Ergebnisse auf. Der Bilanzüberschuss der Gemeinde Lützelflüh nimmt in der Höhe
der jährlichen Defizite der Erfolgsrechnung ab. Im letzten Planungsjahr beträgt der
Bilanzüberschuss CHF 3.058 Mio. und sinkt damit leicht unter die kantonale Empfehlung von
einem Überschussquotient von 30 %. Das aktuelle Investitionsprogramm wird insbesondere
durch die zwei Investitionsprojekte „Sanierung Gemeindehaus“ und „Lehrschwimmbecken“
geprägt. Die Genehmigung des Kredits durch den Souverän für die Sanierung des Lehr-
schwimmbeckens ist noch nicht erfolgt. Die geplanten Investitionen sind tragbar, schränken
das Investitionsvolumen der nächsten Planungsperioden aber erheblich ein.
8
6. FREMDMITTELENTWICKLUNG
Die bestehenden Darlehen des Investitionshilfegesetzes (IHG) für die „ZPP Grünenmatt“ und
das „Freibad“ werden per 31.12.2017 vollständig amortisiert sein. Die zu tragenden Nettoin-
vestitionen führen zu einer Neuverschuldung in der Höhe von CHF 6.3 Mio. Ab dem Jahr 2021
können die bestehenden Schulden sukzessive abgebaut werden. Die Fremdmittel belaufen
sich am Ende der Planungsperiode auf CHF 5.4 Mio. Der Bruttoverschuldungsanteil liegt bei
einem Mittelwert von 46 %; ein Wert unter 50 % gilt als „sehr gut“.
Beträge in CHF 1'000
Mittelzuflüsse (+) und
Mittelabflüsse (-) 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Bestand flüssige Mittel per 1.1. -514 0 0 0 0 0
neues Fremdkapital/flüssige Mittel per 1.1. 0 -1'125 -3'165 -5'441 -6'246 -5'993
Mittelzu-/-abflüsse aus
betrieblicher Tätigkeit: 815 1'517 1'160 1'234 1'399 1'604
davon steuerfinanzierter Haushalt 423 494 591 668 836 1'046
davon gebührenfinanzierter Haushalt 392 1'022 568 566 563 558
Mittelzu-/-abflüsse aus
Investitionstätigkeit: -1'286 -3'557 -3'435 -2'039 -1'147 -998
davon steuerfinanzierter Haushalt -979 -1'909 -1'965 -1'710 -860 -360
davon gebührenfinanzierter Haushalt -308 -1'648 -1'470 -329 -287 -638
Mittelzu-/-abflüsse aus
Finanzierungstätigkeit: -140 0 0 0 0 0
davon Ergebnis aus Finanzierung -140 0 0 0 0 0
davon Finanzanlagen 0 0 0 0 0 0
davon Aktivzins neuer Bestand flüssige Mittel 0 0 0 0 0 0
davon Passivzins neues Fremdkapital -4 -11 -22 -44 -46 -57
Bestand flüssige Mittel per 31.12. 0 0 0 0 0 0
Bestand neues Fremdkapital per 31.12. -1'125 -3'165 -5'441 -6'246 -5'993 -5'387
7. FINANZKENNZAHLEN
Finanzkennzahlen sind wertvoll und nötig, um die finanzielle Situation öffentlicher Körper-
schaften zu beurteilen.
Selbstfinanzierungsgrad
Der Selbstfinanzierungsgrad gibt Antwort auf die Frage, inwieweit die Investitionen aus selbst
erarbeiteten Mitteln bezahlt werden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 %
führt zu einer Neuverschuldung, von über 100 % zu einer Entschuldung. Ein Wert zwischen
60 % und 80 % wird kurzfristig als genügend bezeichnet, über 100 % als sehr gut. Langfristig
ist ein Selbstfinanzierungsgrad von 80 % – 100 % anzustreben. Allenfalls aus der Bilanz
bestehende verfügbare Mittel werden durch die Kennzahl nicht berücksichtigt. Je grösser die
Investitionstätigkeit der Gemeinde, desto mehr sinkt der Selbstfinanzierungsgrad. Eine unre-
gelmässige Investitionstätigkeit kann zu erheblichen jährlichen Schwankungen des
Selbstfinanzierungsgrades führen. Es ist deshalb besonders wichtig, die Entwicklung über
mehrere Jahre zu beurteilen.
9
Der Mittelwert des Selbstfinanzierungsgrades liegt bei ungenügenden 70 %. Der Selbstfinan-
zierungsgrad steigt von 39 % im Jahr 2019 auf 166 % im Jahr 2022. Der Mittelwert beträgt
ungenügende 62 %.
Selbstfinanzierungsanteil
Der Selbstfinanzierungsanteil gibt Auskunft über die finanzielle Leistungsfähigkeit einer
Gemeinde: Je höher der Wert, umso grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von
Investitionen bzw. deren Folgekosten oder für den Schuldenabbau. Der Selbstfinanzierungs-
anteil steigt an, wenn sich die Ertragssituation der Gemeinde verbessert und nimmt ab durch
Folgekosten von neuen Investitionen (Zinsen, Betriebs- und Unterhaltskosten), steigenden
Aufwand und sinkenden Ertrag. Ein Wert zwischen 10 und 14 % wird als genügend bezeichnet,
unter 10 % als schwach/ungenügend.
Der Mittelwert des Selbstfinanzierungsanteils liegt bei 10 %. Er steigt von 7 % im Jahr 2017
auf einen genügenden Wert von 12 % im Jahr 2022.
Zinsbelastungsanteil
Der Zinsbelastungsanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch die
Nettozinsen belastet ist. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf eine hohe Verschuldung hin.
Die Belastung wird zusätzlich beeinflusst durch das Zinsniveau. Ein negativer Zinsbelastungs-
anteil bedeutet, dass der Vermögensertrag höher ausfällt als die Passivzinsen. Ein Zinsbelas-
tungsanteil über 5 % gilt als sehr hohe Belastung und ein Wert von 0 % - 1 % als tiefe
Belastung.
Trotz einer Neuverschuldung in der Höhe von bis zu CHF 6.3 Mio. liegt der Mittelwert bei -0.2
%. Der Vermögensertrag fällt somit trotz Neuverschuldung höher als die Passivzinsen aus.
Kapitaldienstanteil
Der Kapitaldienstanteil gibt Antwort auf die Frage, wie stark der Finanzertrag durch den
Kapitaldienst (Zinsen und Abschreibungen) als Folge der Investitionstätigkeit belastet ist. Ein
hoher Kapitaldienstanteil entsteht entweder durch eine hohe Verschuldung und eine entspre-
chend hohe Zinsbelastung oder durch eine grosse Investitionstätigkeit mit entsprechend
hohem Abschreibungsbedarf. Ein Kapitaldienstanteil von über 20 % gilt als hohe und ein Wert
von 4 % - 12 % als mittlere Belastung.
Der Mittelwert des Kapitaldienstanteils liegt bei 7 %, was einer mittleren Belastung entspricht.
Der Kapitaldienstanteil wird massgeblich von den Abschreibungen des per 01.01.2016 beste-
henden Verwaltungsvermögens geprägt. Der Kapitaldienstanteil wird aufgrund der neuen
Abschreibungspraxis stetig zunehmen und den Handlungsspielraum für neue Investitionen
zunehmend einschränken.
Bruttoverschuldungsanteil
Der Bruttoverschuldungsanteil gibt Antwort auf die Frage, zu welchem Anteil der Finanzertrag
beansprucht würde, wenn die Bruttoschulden auf einmal abbezahlt werden müssten. Ein Brut-
toverschuldungsanteil von mehr als 200 % gilt als kritisch und unter 50 % als sehr gut.
Der Mittelwert des Bruttoverschuldungsanteils liegt bei 46 % was einem sehr guten Wert
entspricht. Der Bruttoverschuldungsanteil steigt von 17 % im Jahr 2016 auf 58 % im Jahr
2020, bevor dieser aufgrund Amortisation von Schulden auf 50 % im Jahr 2022 sinkt.
Investitionsanteil
Die Kennzahl ist das Mass für die Investitionstätigkeit der Gemeinde. Investitionsausgaben
unter 10 % zeugen von einer schwachen Investitionstätigkeit, während 10 – 20 % als mittlere
Investitionstätigkeit gelten.
Der Mittelwert des Investitionsanteils liegt bei 17 %. In den investitionsreichen Jahren 2018
und 2019 beträgt dieser 28 %, was einer starken Investitionstätigkeit entspricht; in den Jah-
ren 2020 bis 2022 sinkt dieser bis auf 9 %.
10
Bilanzüberschussquotient (neu HRM2, nur Steuerhaushalt)
Der Bilanzüberschussquotient gibt an, wie hoch die aufgelaufenen Ergebnisse (alt: Eigenka-
pital) im Verhältnis der direkten Steuern natürlicher und juristischer Personen und Finanzaus-
gleich sind. Die kantonale Mindestempfehlung bezeichnet einen Wert von 30 % als genügend.
Der Mittelwert des Bilanzüberschussquotients beträgt 32 %. Im Jahr 2020 resultiert ein
Aufwandüberschuss und der Bilanzüberschussquotient sinkt unter 30 %. Aus diesem Grund
können die regelbasierten zusätzlichen Abschreibungen zu Gunsten des Steuerhaushaltes
aufgelöst werden. Am Ende der Planungsperiode beträgt die Kennzahl 29 % und liegt leicht
unter der kantonalen Mindestempfehlung.
Nettoverschuldungsquotient (neu HRM2)
Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, welcher Anteil der direkten Steuern der natürlichen
und juristischen Personen, bzw. wie viele Jahrestranchen erforderlich wären, um die Netto-
schulden abzutragen. Ein Wert über 150 % gilt als schlecht und ein Werter unter 100 % als
gut.
Der Mittelwert des Nettoverschuldungsquotients liegt bei -15 % was einem sehr guten Wert
entspricht.
Nettoschuld Fr./Einwohner (neu HRM2)
Die Nettoschuld pro Einwohner wird als Gradmesser für die Verschuldung verwendet. Ein ne-
gativer Wert entspricht einem Nettovermögen pro Einwohner. Eine Verschuldung über CHF
5‘000 / Einwohner gilt als sehr hohe und eine Verschuldung von CHF 0 bis CHF 1‘000 als
geringe Verschuldung.
Der Mittelwert der Nettoschuld liegt bei CHF -351, was einem Nettovermögen entspricht. Im
Jahr 2020 besteht eine Nettoschuld von CHF 49 pro Einwohner.
Finanzkennzahlen 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Durch.
Selbstfinanzierungsgrad 74% 48% 39% 67% 129% 166% 70%
Selbstfinanzierungsanteil 7% 11% 9% 10% 10% 12% 10%
Zinsbelastungsanteil -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2% -0.2%
Kapitaldienstanteil 6% 6% 7% 7% 7% 7% 7%
Bruttoverschuldungsanteil 24% 37% 53% 58% 55% 50% 46%
Investitionsanteil 10% 28% 28% 17% 11% 9% 17%
Bilanzüberschussquotient 40% 36% 33% 30% 28% 29% 32%
Nettoverschuldungsquotient -53% -31% -7% 2% 0% -5% -15%
Nettoschuld Fr./Einwohner -1‘196 -710 -167 49 10 -113 -351
grün = sehr gut
gelb = gut
rot = schlecht/ungenügend
11
8. SPEZIALFINANZIERUNGEN
Unter Spezialfinanzierung versteht man die Zuordnung von Einnahmen zu bestimmten
Aufgaben. Dabei besteht zwischen der erbrachten Aufgabe und den bezahlten Entgelten ein
direkter Zusammenhang. Spezialfinanzierungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, welche
die Einlagen und Entnahmen nach klaren Grundsätzen für Budget und Rechnung regelt. Die
wichtigsten Spezialfinanzierungen werden bereits durch Bundesrecht oder das kantonale
Recht vorgeschrieben.
Wasserversorgung / Abwasserentsorgung
Sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung handelt es sich um
gesetzliche Spezialfinanzierungen. Beide verfügen über je zwei Spezialfinanzierungen; den
Werterhalt und den Rechnungsausgleich. Der Aufwand der ordentlichen Abschreibungen wird
der Spezialfinanzierung Werterhalt entnommen. Ab dem 01.01.2018 wird zudem neu eine
Spezialfinanzierung Werterhalt ARA mittleres Emmental geführt.
Abfallbeseitigung
Für die Abfallbeseitigung ist ebenfalls eine gesetzliche Spezialfinanzierung zu führen. Die Spe-
zialfinanzierung Abfallbeseitigung deckt ebenfalls den Nettoaufwand der Tierkadaversammel-
stelle (nach Abzug der Entsorgungsgebühren).
Feuerwehr Lützelflüh
Trotz dem Zusammenschluss zur Feuerwehr Brandis per 01.01.2015 hat die Gemeinde
Lützelflüh weiterhin eine eigene Spezialfinanzierung Feuerwehr zu führen. Gemäss
Feuerwehrreglement der Gemeinde werden in dieser die Ersatzabgaben der Pflichtigen der
Gemeinde, die Mieteinnahmen und Unterhaltskosten der Feuerwehrmagazine Lützelflüh sowie
der Kostenanteil am Defizit der Feuerwehrrechnung der Feuerwehr Brandis verbucht. Die
bestehende Spezialfinanzierung Werterhalt Lützelflüh wurde im Jahr 2017 zu Gunsten des
Rechnungsausgleichs der Feuerwehr Lützelflüh aufgelöst.
Feuerwehr Brandis
Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden Lützelflüh, Hasle b. Burgdorf und Rüegsau zur
Feuerwehr Brandis per 01.01.2015 wurde eine Spezialfinanzierung Werterhalt eingeführt. Die
Spezialfinanzierung Werterhalt funktioniert analog dem bernischen Finanzierungssystem von
Wasserversorgungen und Abwasserentsorgungen. Das Betriebsdefizit der Feuerwehr Brandis
wird gemäss Kostenteiler des Anschlussvertrages der Feuerwehr Brandis durch die drei
Gemeinden getragen.
Weitere Spezialfinanzierungen
Die Gemeinde führt nachfolgende weitere reglementarische Spezialfinanzierungen:
-Spezialfinanzierung Forst
-Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften des Finanzvermögens
-Spezialfinanzierung Infrastruktur / Mehrwertabgabe
-Spezialfinanzierung Grabunterhalt
Investitionsplanung
Die Investitionen der Spezialfinanzierungen werden einzeln ausgewiesen, da diese einerseits
durch Gebühren finanziert werden und somit den Steuerhaushalt nicht tangieren und ande-
rerseits die Projekte durch externe Massnahmenpläne und Zustandsanalysen (GEP / GWP)
bereits bekannt sind.
12
8.1. FEUERWEHR LÜTZELFLÜH
8.1.1. ÜBERBLICK
Die Feuerwehr wird als zweiseitige Spezialfinanzierung und somit als „echte“ Spezialfinanzie-
rung geführt. Ertragsüberschüsse werden als Eigenkapital angespart, um damit allfällig zu
verzeichnende Defizite aufzufangen.
Die Spezialfinanzierung Lützelflüh verfügt über ein hohes Eigenkapital, welches durch Ertrags-
überschüsse aus früheren Jahren sowie dem einmaligen Fusionsbeitrag 2015 der GVB
entstanden ist. Per Ende 2016 betrug alleine der Bestand des Rechnungsausgleichs rund
CHF 274‘000. Im Jahr 2017 wurde auf Beschluss des Gemeinderates zudem die Spezialfinan-
zierung Werterhalt Lützelflüh mit einem Bestand von rund CHF 116‘000 aufgelöst und in den
Rechnungsausgleich überführt. Somit steht der Bestand der „ehemaligen“ Spezialfinanzierung
Werterhalt ebenfalls für die Finanzierung von Defiziten der Feuerwehr Lützelflüh zur Verfü-
gung. Um den hohen Bestand der Spezialfinanzierung sukzessive abzubauen beschloss der
Gemeinderat, die Feuerwehrdienstersatzabgabe per 01.01.2017 von 6 % auf 4 % der Kan-
tonssteuer sowie auf eine maximale Abgabe von CHF 400 zu senken (vorher CHF 450). Die
Senkung führt zu jährlichen Mindererträgen in der Höhe von rund CHF 60‘000 und zu
Aufwandüberschüssen in der Höhe von bis zu CHF 16‘200. Im Jahr 2018 fällt das Defizit höher
aus. Das Defizit im Jahr 2018 ist auf die Instandstellung sämtlicher Wasserbezugsorte zu-
rückzuführen. Die von der Gemeinde zu tragenden Kosten betragen 75 % und werden mit
CHF 16‘000 veranschlagt. Es resultieren nachfolgende Planungsergebnisse:
8.1.2. INVESTITIONSPROJEKTE
Investitionen der Spezialfinanzierung Feuerwehr Lützelflüh werden nur noch im Bereich der
Feuerwehrmagazine und Wasserbezugsorte der Gemeinde Lützelflüh getätigt. Alle anderen
Investitionen erfolgen über die Spezialfinanzierung Werterhalt Feuerwehr Brandis. In den
Planjahren 2018 – 2022 sind keine Investitionen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr
Lützelflüh vorgesehen.
8.1.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN
Durch die Senkung der Feuerwehrdienstersatzgabe per 01.01.2017 von 6 % auf 4 % der
Kantonssteuer und einer maximalen Abgabe von CHF 400 sinkt der Kostendeckungsgrad auf
durchschnittlich 90 %. Ein Kostendeckungsgrad unter 100 % führt zu einem Aufwandüber-
schuss und zum Abbau von Eigenkapital. Der Bestand der Spezialfinanzierung beläuft sich am
Ende der Planungsperiode nach wie vor auf rund CHF 290‘000. Eine Erhöhung der Feuerwehr-
dienstersatzabgabe wird erst wieder notwendig, sobald das Eigenkapital einen Mindestbe-
stand von rund CHF 20‘000 erreicht hat.
8.2. FEUERWEHR BRANDIS
8.2.1. ÜBERBLICK
Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden Lützelflüh, Hasle b. Burgdorf und Rüegsau per
01.01.2015 zur Feuerwehr Brandis wurde eine Spezialfinanzierung Werterhalt eingeführt. Die
Einlagen in die Spezialfinanzierung richten sich nach dem Wiederbeschaffungswert der Sach-
werte (Fahrzeuge und Gerätschaften) und deren Nutzungsdauer. Sämtliche Investitionen über
der definierten Aktivierungsgrenze von CHF 10‘000 werden der Spezialfinanzierung belastet
und linear nach Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Finanzierungsmodell der Spezialfinanzie-
rung Werterhalt ermöglicht es, grössere Schwankungen in der Erfolgsrechnung der Feuerwehr
Brandis und somit auch in den Spezialfinanzierungen der angeschlossenen Gemeinden zu
Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
61.8 -20.0 -23.0 -12.3 -13.9 -15.1 -16.2
Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Rechnungsausgleich 274.5 370.8 347.7 335.4 321.5 306.4 290.2
Werterhalt 116.3 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0
13
glätten. Der Einlagesatz in die Spezialfinanzierung Werterhalt beläuft sich unverändert auf
100 % der jährlichen Werterhaltungskosten. Der Kostenteiler von 1/3 zzgl. CHF 15‘000 für
Lützelflüh wurde im 3. Betriebsjahr der Feuerwehr erstmals überprüft. Der Kostenteiler wurde
weiterhin als verursachergerecht eingestuft und wird unverändert angewandt.
*Das Betriebsdefizit der Feuerwehr Brandis wird durch die angeschlossenen Gemeinden gemäss Kostenverteiler getragen.
8.2.2. INVESTITIONSPROJEKTE
Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Abfüllstation Atemschutz (Occ.) 15.6
Elektronische Einsatzplanung 16.0
Brandschutzbekleidung 180.0
Ersatzbeschaffung Helme 20.0
Total Nettoinvestitionen 15.6 16.0 180.0 20.0 0.0 0.0
8.2.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN
Die geplanten Investitionen können mit den vorhandenen Mitteln der Spezialfinanzierung
Werterhalt finanziert werden. Die Wiederbeschaffungswerte basieren auf den Fusionsunterla-
gen aus dem Jahr 2014. Diese werden per 31.12.2017 erstmals neu berechnet und dem
heutigen Bedarf der Feuerwehr angepasst.
8.3. WASSERVERSORGUNG
8.3.1. ÜBERBLICK
Die Wasserversorgung der Gemeinde Lützelflüh wird in den kommenden Jahren insbesondere
durch den Zusammenschluss mit der Wasserversorgungsgenossenschaft Rüegsau (nachfol-
gend WVR) und der Erhöhung der Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt geprägt.
Zusammenschluss Wasserversorgung
Die Wasserlieferung durch die WVR wird frühestens ab 01.01.2019 möglich sein. Aus diesem
Grund werden in der vorliegenden Finanzplanung erst ab dem Jahr 2019 die an die WVR zu
leistenden Entschädigungen berücksichtigt. Im Gegenzug fallen ab 2019 grundsätzlich die
Betriebskosten des Pumpwerks Farbschachen weg. Die wegfallenden Betriebskosten werden
auf rund CHF 40‘000 beziffert. Durch den Zusammenschluss mit der WVR ist mit jährlichen
Mehrkosten in der Höhe von rund CHF 20‘000 zu rechnen. Eine genauere Darstellung der
finanziellen Auswirkung infolge Zusammenschluss mit der WVR wird erst möglich, sobald be-
kannt ist, ab wann die Wasserlieferung durch die WVR erfolgt und in welchem Zeithorizont
das Pumpwerk Farbschachen ausser Betrieb genommen und zurückgebaut werden kann.
Spezialfinanzierung Werterhalt
Per 1. Januar 2017 wurde die jährliche Einlage in den Werterhalt von 60 % auf 80 % erhöht.
Die Wiederbeschaffungswerte wurden zudem der GWP angepasst. Die Erhöhung der Einlage
führt zu einem jährlichen Mehraufwand von rund CHF 70‘000.
*Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0
Anteil / Gemeinde 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
136.4 135.4 134.9 140.3 142.1 143.3 144.5
Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Werterhalt 440.3 569.0 694.5 825.0 955.2 1‘085.4 1‘215.6
14
Es resultieren nachfolgende Planungsergebnisse:
8.3.2. INVESTITIONSPROJEKTE
Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später
Bauzone Schaad
Erschliessung Ost 29.0
Bauzone Schaad
Erschliessung West 11.0
Anschaffung Geräusch-Logger 16.0
Alpenstrasse; Ersatz Leitung 120.0
Bahnhof Grünenmatt
Ersatz Leitung 160.0
Trachselwaldstrasse
Ersatz Leitung 20.0 580.0
Brandisstr.-Gotthelfstr.
Sanierung 20.0 45.0 370.0
Zusammenschluss WVR
Leitungsbau
Subvention
415.0
-104.0
Pumpwerk; Steuerung & Rückbau
Subvention
140.0
-35.0
Versorgungssicherheit
Subvention
600.0
-150.0
Reservoir Buechegg; Sanierung 10.0 45.0 45.0
Sonnhalde 2. Etappe; Ausbau WV 350.0
-88.0
Hydrantenkontrollwartung
(Software) 20.0
Rosenweg; Ersatz Graugussleitung 38.0
Burgackerstr.-Gummliweg
Ringschluss 35.0
Trinkwasserversorgung Planung 15.0
Bodenmatt; Sanierung 14.0
Total Nettoinvestitionen 101.0 823.0 1‘030.0 45.0 90.0 370.0 262.0
8.3.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN
Durch die Mehrkosten infolge Zusammenschluss mit der WVR sowie der Erhöhung der Einlage
in die Spezialfinanzierung Werterhalt resultieren hohe Aufwandüberschüsse. Zusätzlich fallen
die Personalkosten infolge Mehraufwand für den Betrieb der Wasserversorgung höher aus.
Die Mehrkosten können in den ersten Jahren über den vorhandenen Rechnungsausgleich
aufgefangen werden. Mittelfristig zeichnet sich aber eine Erhöhung der Grund- und Ver-
brauchsgebühren ab. Dabei ist dem Grundsatz Beachtung zu schenken, dass Kapitalkosten
durch Grundgebühren und Betriebskosten durch Verbrauchsgebühren zu decken sind. Das
jährliche Defizit ab 2019 in der Höhe von CHF 115‘000 ist je rund zur Hälfte auf Kapitalkosten
und Betriebskosten zurückzuführen. Genau lassen sich die künftigen Kapital- und Betriebs-
Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
-7.3 -59.2 -97.2 -115.4 -115.1 -115.0 -113.6
Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Rechnungsausgleich 654.7 595.5 498.3 382.9 267.8 152.7 39.1
Werterhalt 1‘146.0 1‘470.2 1‘783.3 2‘087.8 2‘392.3 2‘695.3 2‘993.6
15
kosten und somit auch die Grund- und Verbrauchsgebühren erst beziffern, sobald ein detail-
lierter Terminplan für den Anschluss an die WVR und den Rückbau des Pumpwerkes
Farbschachen vorliegen.
8.4. ABWASSERENTSORGUNG
8.4.1. ÜBERBLICK
Die Finanzplanung der Spezialfinanzierung wird massgeblich von zwei Änderungen geprägt.
Kostenteiler ARA mittleres Emmental
Für den Gemeindebeitrag an die ARA mittleres Emmental gilt ab dem 01.01.2018 für die
nächsten 8 Jahre ein neuer Kostenteiler. Gegenüber dem Betriebskostenteiler der ARA aus
dem Jahr 2010 fällt der neue Kostenteiler 2.5 % tiefer aus; der Betriebskostenteiler für das
Regenbecken hingegen nimmt um 0.41 % zu. Es lässt sich festhalten, dass der gesamte an
die ARA mittleres Emmental zu leistende Beitrag künftig tiefer ausfallen wird. Gegenüber dem
Budget 2017 fallen die Betriebskosten der ARA rund CHF 33‘000 tiefer aus. Der Beitrag an
den Abwasserfonds nimmt rund CHF 9‘000 und die Abgabe für die Mikroverunreinigung um
CHF 5‘700.00 ab. Die Kosten für das Regenbecken bleiben trotz Zunahme des Kostenteilers
praktisch unverändert.
Spezialfinanzierung Werterhalt ARA mittleres Emmental
Der Gemeindeverband ARA mittleres Emmental führt per 01.01.2018 HRM2 ein. Mit dessen
Einführung wird auch das Finanzierungssystem von Investitionen geändert. Die bisher jährlich
getätigten Rücklagen werden aufgelöst und in eine durch die Gemeinde noch zu bildende
Spezialfinanzierung Werterhalt ARA mittleres Emmental überführt. Künftig sind die der ARA
mittleres Emmental angeschlossenen Gemeinden dazu verpflichtet, die jährlichen Werterhal-
tungskosten gemäss Kostenteiler und Wiederbeschaffungswerte eigenständig in die Spezial-
finanzierung einzulegen. Die Einlage muss dabei mind. 60 % der jährlichen Werterhaltungs-
kosten betragen. Der Gemeindeverband ARA mittleres Emmental wird künftig für die Finan-
zierung von Investitionen bei den angeschlossenen Gemeinden gemäss Kostenteiler
Investitionsbeiträge einfordern. Die Gemeinde aktiviert diese Beiträge als Verwaltungsvermö-
gen und schreibt sie jährlich nach Nutzungsdauern über die Spezialfinanzierung Werterhalt
ARA mittleres Emmental ab. Da der Gemeindeverband ARA mittleres Emmental in den
kommenden Jahren hohe Investitionen plant (s. auch nachfolgende Übersicht), hat der Ge-
meinderat die jährliche Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt auf 80 % festgesetzt.
Die jährlichen Werterhaltungskosten gegenüber den bisher getätigten Rücklagen fallen
dadurch pro Jahr rund CHF 20‘000 höher aus.
Gegenüber der letztjährigen Finanzplanung verbessern sich die Planungsergebnisse der
Spezialfinanzierung. Die Verbesserung ist ausschliesslich auf die Betriebsbeiträge an die ARA
mittleres Emmental zurückzuführen.
Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
-28.0 -37.0 -17.1 -16.3 -15.6 -14.5 -13.8
Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Rechnungsausgleich 993.3 956.3 939.1 922.8 907.2 892.7 878.9
Werterhalt inkl. ARAME 5‘951.3 6‘136.6 6‘929.9 7‘259.1 7‘581.1 7‘900.3 8‘213.5
8.4.2. INVESTITIONSPROJEKTE ABWASSER
Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später
Bauzone Schaad, Erschliessung Ost 74.0
Bauzone Schaad, Erschliessung West 62.0
Erweiterung Sanierungsleitung Lauterbach 15.0 180.0
GEP; Umsetzung Massnahmen 20.0
GEP; Nachführungskonzept 3.0 35.0
16
Ibachgraben / Zone 1; Reinigung/Unterhalt 81.0
Unterhalt Leitungsnetz 2018 – 2022 82.0 61.0 96.0 25.0 26.0
Unterhalt Leitungsnetz 2023 – 2033 501.0
Untersuchung Liegenschaftsentwässerung
Subventionen / Beiträge
51.0
-22.0
128.0
-51.0
159.0
-55.0
160.0
-61.0
1‘539.0
-562.0
Untersuchung Liegenschaftsentwässerung
Alpenstrasse
Subventionen / Beiträge
20.0
-5.0
Untersuchung Liegenschaftsentwässerung
Bahnhof Grünenmatt
Subventionen / Beiträge
20.0
-5.0
Untersuchung Liegenschaftsentwässerung
Trachselwaldstrasse
Subventionen / Beiträge
70.0
-20.0
GEP; Planung/Umsetzung/ZPA; Konzept 7.0
Total Nettoinvestitionen 177.0 377.0 140.0 208.0 129.0 125.0 1‘478.0
8.4.3. INVESTITIONSPROJEKTE ARA MITTLERES EMMENTAL
Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022 später
Ersatz Blockheizkraftwerk 41.0
Einbau Klärschlammentwässerung 310.0
Brücke Wintersei; Sanierung Leitung 29.0
Abwasseranlagen 14.0
Betriebsgebäude; Sanierung Fassade 34.0
Sammelkanäle 4.0
Regenbecken 3.0 19.0 19.0 19.0 19.0 57.0
Ersatzinvestition Betrieb 56.0 25.0 25.0 25.0 75.0
Betriebsgebäude; Sanierung 33.0
Ersatzinvestition PW/SK 12.0 12.0 12.0 12.0 36.0
Projekt Elimination 12.0 87.0
Anlage; Elimination Mikroverunreinigung 1. 619.0
Anlage; Elimination Mikroverunreinigung 2. 495.0
Total Nettoinvestitionen 0.0 435.0 120.0 56.0 68.0 143.0 1‘282.0
8.4.4. ZUKUNFTSAUSSICHTEN
Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung weist in den Planungsjahren 2017 bis 2022
Defizite in der Höhe von CHF 13‘800 bis CHF 37‘000 auf. Der Kostendeckungsgrad liegt durch-
schnittlich bei 97 %. Die vorhandenen Reserven ermöglichen die Deckung der betrieblichen
Defizite und die Spezialfinanzierungen Werterhalt die Finanzierung der bevorstehenden In-
vestitionen. Um den vorhandenen Bestand der Spezialfinanzierung weiter abzubauen sind in
naher Zukunft die Grund- und Entsorgungsgebühren entsprechend anzupassen. Dabei ist dem
Grundsatz Beachtung zu schenken, dass Kapitalkosten durch Grundgebühren und Betriebs-
kosten durch Entsorgungsgebühren zu decken sind.
17
8.5. ABFALLENTSORGUNG
8.5.1. ÜBERBLICK
Die Abfallentsorgung der Gemeinde Lützelflüh hat in den vergangen Jahren stets mit Ertrags-
überschüssen in der Höhe von bis zu CHF 37‘000 abgeschlossen. Der Kostendeckungsgrad
lag immer über 100 %. Als Spezialfinanzierung verfolgt die Abfallentsorgung das Kostende-
ckungsprinzip (Deckungsgrad 100 %). Um den Deckungsgrad und den Bestand der Spezial-
finanzierung zu senken, wurden per 01.01.2017 die Kehrichtgrundgebühren pro Haushalt um
CHF 15 auf CHF 70 (exkl. 8 % Mwst) gesenkt (Anmerkung: Senkung „Sackgebühren“ per
01.01.2013). Die Senkung der Kehrichtgrundgebühren führt zu einem jährlichen Minderertrag
von rund CHF 27‘500. Im Bereich der Entsorgungskosten ist in den kommenden Jahren mit
keinem Mehraufwand zu rechnen. Der Bestand der Spezialfinanzierung wird sukzessive
abgebaut. Es sind vorläufig keine weiteren Gebührenanpassungen notwendig. Es resultieren
nachfolgende Planungsergebnisse:
Ergebnisse 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
33.7 -17.4 -10.3 -12.7 -15.9 -19.1 -22.4
Eigenkapital 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Rechnungsausgleich 401.3 383.9 373.6 360.8 345.0 325.9 303.5
8.5.2. INVESTITIONSPROJEKTE
In der Planungsperiode bis 2022 sind keine Investitionen geplant. Im Jahr 2017 wurden
neue Sammelcontainer (Glas + Blech) angeschafft.
Planungsjahre 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anschaffung Container Glas + Blech
Beiträge
34.0
-19.0
Total Nettoinvestitionen 15.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0
8.5.3. ZUKUNFTSAUSSICHTEN
Durch die Anpassung der Grundgebühren sinkt der Kostendeckungsgrad der Abfallentsorgung
auf durchschnittlich 96 %. Mit einem Kostdeckungsgrad unter 100 % können die vorhandenen
Reserven der Abfallentsorgung abgebaut werden. Nach dem Abbau der Reserven sind die
Gebühren so anzupassen, dass mittelfristig ein Kostendeckungsgrad von 100 % erreicht wird.
9. ANTRAG UND BESCHLUSS
Der Gemeinderat hat den vorliegenden Finanzplan 2018 - 2022 mit all seinen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 25. September 2017 beschlossen.
Lützelflüh, 25. September 2017
Einwohnergemeinde Lützelflüh
Andreas Meister Ruedi Berger
Gemeindepräsident Gemeindeverwalter