Liquiditätsmanagement und Überschuldung
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Dipl.-Kfm.
Reinhold M. Lauer
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
UHY Deutschland AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
06. April 2011
Liquiditätsmanagement - Liquidität professionell planen, Insolvenz vermeiden -
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UHY Deutschland AG ist ein Zusammenschluss von vier mittelständischen Wirtschafts- prüfungs- und Steuerberatungs-firmen.
In der UHY Deutschland-Gruppe arbeiten rund 140 Mitarbeiter, davon 19 Wirtschaftsprüfer und 30 Steuerberater.
www.uhy-deutschland.de
Standorte UHY Deutschland AG
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235 Büros in
78 Ländern
UHY International gehört damit zu den Top 25 der Wirtschaftsprüfer-branche weltweit.
UHY International
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In den Mitglieds-firmen von UHY International sind über 6.300 Mitar- beiter (inklusive 680 Partner) tätig.
UHY International
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Unsere Dienstleistungen
Unser Dienstleistungsangebot umfasst nahezu alle Tätigkeiten aus den Bereichen
- Wirtschaftsprüfung
- Steuerberatung
- Outsourcing Services
- Finanzierung
Wir betreuen unsere Mandanten von der Gründung bis zum Börsengang
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• einige Projekte der jüngsten Vergangenheit
- Begleitung von Kapitalmarkttransaktionen (IPO, Listing, Kapitalerhöhung)
- Due Diligence-Aufträge (financial & tax)
- Umstellung Rechnungswesen auf IFRS
- Unternehmensbewertungen
- Strukturierung von international tätigen Firmengruppen (steuerlich, Rechnungswesen)
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1. Der Tatbestand der Überschuldung nach dem
Finanzmarktstabilisierungsgesetz
2. Überwachung der Zahlungsfähigkeit mit Hilfe des StB
3. Analyse - Tools
4. Fazit
AGENDA
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1. Der Tatbestand der Überschuldung nach dem
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (1)
Insolvenzantragspflicht besteht nach der InsO im Falle von
• Zahlungsunfähigkeit oder
• Überschuldung bei jur. Personen
(betrifft auch die GmbH & Co. KG (gem. §19 Abs. 3 InsO))
Überschuldung nach § 19 InsO in der Fassung des
Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (Definition bis 31.12.2013)
„Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des
Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr
deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens
ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“
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1. Der Tatbestand der Überschuldung nach dem
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2)
Überschuldungstatus zu
Liquidationswerten
negativ positiv
keine Überschuldung
Überschuldung
keine
Überschuldung
Insolvenz-
antragspflicht
keine Insolvenz-
antragspflicht
(u. U. aber dro-
hende Zah-
lungsunfähigkeit)
keine Insolvenz-
antragspflicht
Fortführungsprognose
negativ positiv
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1. Der Tatbestand der Überschuldung nach dem
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3)
Eine positive Fortführungsprognose beseitigt eine
Überschuldung
Nur im Falle einer negativen Fortführungsprognose ist ein
Überschuldungstatus zu erstellen
• dieser ist dann zwingend zu Liquidationswerten zu erstellen
• in den meisten Fällen wird dieser Überschuldungstatus
negativ sein
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1. Der Tatbestand der Überschuldung nach dem
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (4)
Prognosegegenstand ist die künftige unternehmerische
Zahlungsfähigkeit
• diese wird im Falle eines positiven Zahlungsplans
(Finanzplan) für den Prognosezeitraum gegeben sein
Prognosezeitraum
• mindestens für das laufende Geschäftsjahr und das
Folgejahr
• bei Unternehmen mit längeren Produktionszyklen wird der
Prognosezeitraum auszuweiten sein
• gleiches gilt für Unternehmen, die sich noch in der
Aufbauphase befinden
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1. Der Tatbestand der Überschuldung nach dem
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (5)
Bei der neuen (befristeten) Überschuldungsprüfung steht daher
die Fortführungsprognose eindeutig im Vordergrund
Unternehmenskonzept
Detailpläne
Finanzplan
Fortführungsprognose
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1. Der Tatbestand der Überschuldung nach dem
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (6)
Wahrscheinlichkeitsmaßstab
• „überwiegend wahrscheinlich“
• es muss mehr für als gegen die Fortführung sprechen
> 50 %
Erstellungsmethodik
• betriebswirtschaftliche Ertrags- und Finanzplanung
• bei größeren Unternehmen abgeleitet aus Teilplanungen
(Beschaffung, Produktion, Umsatz usw.)
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1. Der Tatbestand der Überschuldung nach dem
Finanzmarktstabilisierungsgesetz (7)
Sorgfaltsmaßstab
• die Geschäftsführungsorgane tragen die Darlegungs- und
Beweislast
• realistische Einschätzung der maßgeblichen Prämissen
• hinreichende Dokumentation
• Nachvollziehbarkeit durch sachverständige Dritte muss
gewährleistet sein
• laufende Überprüfung und Abgleich mit der tatsächlichen
Unternehmensentwicklung
• die Hinzuziehung von sachverständigen Dritten erscheint
sinnvoll
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2. Überwachung der Zahlungsfähigkeit mit
Unterstützung des StB (1)
kurz- und mittelfristige Erfolgs-, Finanz- und Vermögensplanung
Beurteilung von Folgewirkungen betrieblicher Entscheidungen
Betrachtung der Vermögens- und Kapitalstruktur
laufende Auswertung relevanter Kriterien
• Liquiditätsentwicklung / Finanzmittelbestand
• Cash Flow
• Entwicklung der Forderungen und Verbindlichkeiten
mit Hilfe der WP/StB Software DATEV
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3. Analyse – Tools (1)
Monatliche Liquiditätsentwicklung / Cash Flow
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3. Analyse – Tools (2)
Monatliche Liquiditätsentwicklung / Cash Flow
grafische Darstellung des Finanzmittelbestandes, Cashflow–
Entwicklung sowie des Betriebsergebnisses möglich
vergleichende Auswertung der Kenngrößen zur
Erkenntnisgewinnung bzgl. der Wechselwirkungen
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3. Analyse – Tools (3)
Monatliche Entwicklung Finanzmittel /Privat- / Gesellschaftsbereich
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3. Analyse – Tools (4)
Monatliche Entwicklung der Forderungen aus L. u. L.
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3. Analyse – Tools (5)
Ergänzende Auswertungsmöglichkeiten
Kundenanalyse
Lieferantenanalyse
Analyse der Kostenarten (z. B. Raum-, Material- und
Werbekosten)
…
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3. Analyse – Tools (6)
Übersicht auf einen Blick
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4. Fazit
Vielfalt an aussagekräftigen Analyse- und
Auswertungsmöglichkeiten zur stetigen Überwachung der
Liquidität
Grundlage hierfür ist die lfd., unterjährige Buchführung des
Mandanten
Voraussetzung ist eine qualitativ hochwertige Buchführung
während des gesamten Geschäftsjahres
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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.