LibreOffice vs. Apache OpenOffice – technische ... · 9/3/2014 · Dr. Wolfgang Straub Deutsch...
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LibreOffice Konferenz vom 3. September 2014 Professional User Track LibreOffice vs. Apache OpenOffice – technische, organisatorische und rechtliche Unterschiede Dr. Wolfgang Straub, Deutsch Wyss & Partner Dr. Matthias Stürmer, Universität Bern
Übersicht
1. OpenOffice und LibreOffice – History 2. Copyright vs. Copyleft 3. Das Apache OpenOffice Lizenzmodell 4. Das LibreOffice Lizenzmodell
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OpenOffice und LibreOffice – History
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Quelle: IBM
OpenOffice und LibreOffice – History
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Quelle: Jonas Gamalielsson/Björn Lundell, Sustainability of Open Source software communities beyond a fork: How and why has the LibreOffice project evolved? The Journal of Systems and Software 89 (2014) 128– 145
OpenOffice und LibreOffice – History
Quelle: Jonas Gamalielsson/Björn Lundell, Sustainability of Open Source software communities beyond a fork: How and why has the LibreOffice project evolved? The Journal of Systems and Software 89 (2014) 128– 145
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OpenOffice und LibreOffice – History
7 Quelle: https://www.openhub.net/p/compare?project_0=LibreOffice&project_1=Apache+OpenOffice
OpenOffice und LibreOffice – History
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Contributor
The Document Foundation
Apache License Nutzer X Nutzer YApache
Foundation
Sun/Oracle Contributor Agreements
Mozilla Public License
Sun/Oracle Donation
LGPLv3 Mozilla Public License
Übersicht
1. OpenOffice und LibreOffice – History 2. Copyright vs. Copyleft 3. Das Apache OpenOffice Lizenzmodell 4. Das LibreOffice Lizenzmodell
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Copyright vs. Copyleft
Copyright: Urheberrechtlich relevante Nutzungshandlungen (Kopieren, Ändern etc.) setzen Zustimmung des Berechtigten voraus. Copyleft: Modifikationen von OSS müssen unter der gleichen OSS Lizenz weiterverbreitet werden. Beispiel: GNU GPL
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Copyright vs. Copyleft
• Kein Urheberrechtsverzicht bei OSS • Lizenzverletzungen können zu einem Verstoss
gegen das Urheberrecht führen → Durchsetzung mit urheberrechtlichen Klagen
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Copyright vs. Copyleft
Der Copyleft-Effekt kann in folgenden Konstellationen eintreten: • OSS wird modifiziert • Urheberrechtlich geschützte OSS Codeteile
werden in neue Programme übernommen • OSS wird mit neuer Software in einer
bestimmten Weise verbunden
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Copyright vs. Copyleft
Der Copyleft-Effekt tritt nur ein, wenn modifizierte Software verbreitet wird, d.h. wenn es zu einer Weitergabe ausserhalb der eigenen Organisation kommt. Nutzung im Rahmen einer IT-Outsourcings gilt grundsätzlich nicht als Weitergabe.
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Copyright vs. Copyleft
Lizenzen mit Copyleft: GNU GPL, SIK GPL, …
Lizenzen mit abschwächtem Copyleft: GNU LGPL, Mozilla, …
Lizenzen ohne Copyleft: Apache, BSD, MIT, …
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Copyright vs. Copyleft
15 Quelle: http://www.blackducksoftware.com/resources/data/top-20-open-source-licenses
Copyright vs. Copyleft
16 Quelle: http://www.blackducksoftware.com/resources/data/top-20-open-source-licenses
Copyright vs. Copyleft
• Lizenztexte sind ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
• Lizenztexte dürfen in der Regel nur durch die betreffende Institution abgeändert werden.
• Es können jedoch zusätzliche Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen werden (z.B. parallele Erteilung weiterer freier oder proprietärer Lizenzen).
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Copyright vs. Copyleft
Copyleft-Vermeidungsstrategien • Parallele Lizenzen bei allen Rechtsinhabern
einholen (Achtung: Programmschöpfer und Rechtsinhaber können auseinanderfallen!). Bei zahlreichen Contributors nicht praktikabel.
• Änderungen nicht selbst durchführen, sondern durch die Endbenutzer vornehmen lassen. Statt eines modifizierten Codes wird eine Anleitung zur Programmänderung geliefert. 18
Übersicht
1. OpenOffice und LibreOffice – History 2. Copyright vs Copyleft 3. Das Apache OpenOffice Lizenzmodell 4. Das LibreOffice Lizenzmodell
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Das Apache OpenOffice Lizenzmodell
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Contributor X
Apache License
Apache Software
Foundation
Individual Contributor Agreement
Nutzer X
Apache License
Nutzer Y
Contributor Y Apache License
Das Apache OpenOffice Lizenzmodell
• Die Apache Lizenz Version 2 (ALv2) wird von der Open Source Initiative (OSI) als Lizenz für Open Source Software anerkannt.
• Sie enthält keinen Copyleft-Effekt. Weiterentwicklungen von unter ALv2 stehender Software können daher auch unter einer proprietären Lizenz vertrieben werden.
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Das Apache OpenOffice Lizenzmodell
• Software unter ALv2 darf in jedem Umfeld frei verwendet, modifiziert und weitergegeben werden.
• Bei der Weitergabe muss eindeutig darauf hingewiesen werden, welche Software unter der ALv2 verwendet wurde und wer der Lizenzgeber ist
• Eine Kopie der Lizenz muss der Software beiliegen.
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Das Apache OpenOffice Lizenzmodell
• Änderungen am Quellcode können, müssen aber nicht dem Lizenzgeber als Contributions zurückgeschickt werden.
• APACHE® ist in der Schweiz eine Marke der Apache Foundation.
• OpenOffice® ist in der Schweiz eine Marke der Oracle America Inc.
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Das Apache OpenOffice Lizenzmodell
Abgeleitete Werke, welche unter der ALv2 verbreitet werden, müssen • eine Kopie der ALv2 beinhalten • bei modifizierten Dateien klar kennzeichnen,
dass sie modifiziert sind • alle ursprünglichen Urheberrechtsvermerke
beibehalten
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Das Apache OpenOffice Lizenzmodell
Verhältnis zur GNU GPL/LGPL • Unter ALv2 lizenzierter Code darf in einem GPL
Projekt benutzt werden, sofern man den gesamten Code unter GPL weitergibt
• Unter ALv2 lizenzierter Code darf zudem mit GPL Code kombiniert werden, wenn keine Weitergabehandlungen stattfinden
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Übersicht
1. OpenOffice und LibreOffice – History 2. Copyright vs Copyleft 3. Das Apache OpenOffice Lizenzmodell 4. Das LibreOffice Lizenzmodell
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Das LibreOffice Lizenzmodell
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Contributor
The Document Foundation
Apache License Nutzer X Nutzer Y
Apache Foundation
Mozilla Public License
LGPLv3 Mozilla Public License
Das LibreOffice Lizenzmodell
Die Mozilla Public License Version 2 MPLv2 wird von der Open Source Initiative (OSI) als Lizenz für Open Source Software anerkannt. Sie enthält einen abgeschwächten Copyleft-Effekt: geänderte oder kopierte Dateien müssen unter der MPLv2 bleiben. Diese dürfen aber zusammen mit Programmcode verwendet werden, welcher unter einer anderen Lizenz steht.
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Das LibreOffice Lizenzmodell
Verhältnis zur GNU GPL/LGPL • Zwischen MPLv2 und LGPLv3 gibt es
zahlreiche Detailunterschiede. • Insbesondere muss bei der GPL/LGPL der
GPL-Code auch weiterhin selbstständig funktionsfähig bzw. kompilierbar sein.
• Unter MPL lizenzierter Code darf zusammen mit GPL Code verwendet werden, wenn man den gesamten Code unter GPL weitergibt
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Das LibreOffice Lizenzmodell
LibreOffice wird parallel unter MPLv2 und LGPLv3 lizenziert, damit der LibreOffice Code sowohl mit unter MPLv2 als auch mit unter LGPLv3/GPLv3 stehendem Code kombiniert werden kann.
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Weiterführende Links
• www.documentfoundation.org (The Document Foundation)
• www.apache.org (Apache Foundation) • www.opensource.org (Open Source Initiative) • www.blackducksoftware.com
(Prüfung von Lizenzkompatibilitäten)
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Fragen, Anregungen, Kritik?
Dr. Wolfgang Straub Deutsch Wyss & Partner www.advobern.ch +41 31 381 44 25 [email protected] Dr. Matthias Stürmer Leiter Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit am Institut für Wirtschaftsinformatik der Universität Bern +41 76 368 81 65 [email protected]
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