Leitfaden - Examen Lehramt Sonderpädagogik Neue LPO.
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Leitfaden - Examen
Lehramt Sonderpädagogik
Neue LPO
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= gewünschte Folie innerhalb der Präsentation
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= Folie „Übersicht“
= zurück auf vorherige Folie
Übersicht
• Allgemeine Informationen
• Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen
• Weitere Informationen zu den Prüfungen
• Adressen – Kontakte - Ansprechpartner
Allgemeine Informationen
• Rechtsgrundlagen / Literatur
• Übersicht der Prüfungen
• notwendige Unterlagen
• Leistungsnachweis bzw.
Modulbescheinigung
Rechtsgrundlagen
• Lehrerausbildungsgesetz (LABG)
• LPO (Lehramtsprüfungsordnung) vom 27.03.2003
• Studienordnung Lehramt Sonderpädagogik
• Modulkatalog
Übersicht der Prüfungen• Sie können Ihre Prüfungen innerhalb des Lehramts
Sonderpädagogik getrennt voneinander anmelden bzw. ablegen
• dies ist dann möglich, wenn Sie bereits in einem Bereich die erforderlichen Prüfungsvoraussetzungen erfüllen:– Abschluss des Grundstudiums in allen Teilbereichen
(Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW)– Abschluss eines Moduls innerhalb des prüfungsrelevanten
Teilbereichs (z.B. Sonderpädagogik SDK 2; Deutsch Modul Sprachwissenschaften)
Übersicht der PrüfungenLehramt für
SonderpädagogikLeistungsnachweise
imHauptstudium( § 39 LPO)
Prüfungsleistungen( § 40 LPO)
Erziehungswissenschaftl. Studien 1 LN 1 schriftliche Prüfung
Fach 1: Fachwissenschaft 1 LN 1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 1: Fachdidaktik 1 LN 1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 2: Fachwissenschaft 1 LN 1 Pr., schr. od. mdl. *
Fach 2: Fachdidaktik 1 LN 1 Pr., schr. od. mdl. *
Sonderpädagogische Fachrichtung 1
insgesamt 3 LN
1 Prüfung **
Sonderpädagogische Fachrichtung 2
1 Prüfung **
Modul UP 2 UP 2 erfolgreich abgeschlossen
Schriftliche Hausarbeit 1 LN im betr. U.- Fach, der sonderpäd. Fachrichtung oder in
EW
1 schriftliche HA
AbschließendesKolloquium
1 erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium
Übersicht der Prüfungen
Pädagogik / Psychologie/Soziologie
• im Bereich der Erziehungswissenschaften müssen Sie eine schriftliche Prüfung ablegen
• der Leistungsnachweis, den Sie in einem der beiden Aufbaumodule des Hauptstudiums ablegen, legt dabei den Bereich Ihrer schriftlichen Prüfung fest
• dieser Bereich kann sowohl die Pädagogik als auch eine der Anteilsdisziplinen Psychologie oder Soziologie sein (u.a. entscheidend für die Zusammenstellung der PrüferInnen des
Kolloquiums siehe Abschlusskolloquium)
Übersicht der Prüfungen
Unterrichtsfächer• im Bereich der Unterrichtsfächer legen Sie je
Unterrichtsfach zwei Prüfungen ab – je eine Prüfung in der Fachdidaktik und eine in den Fachwissenschaften
• dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – achten Sie bitte auf mögliche Vorgaben der Unterrichtsfächer (z.B. schriftliche Prüfung verpflichtend im Bereich der Fachwissenschaft)
Übersicht der Prüfungen
Sonderpädagogik
• Sie machen im Bereich der Sonderpäda-gogik je Förderschwerpunkt eine Prüfung
• dabei muss eine der beiden Prüfungen mündlich (45 min.) und eine schriftlich (4 Std.) abgelegt werden – dies können Sie selbst festlegen
Übersicht der Prüfungen
Sonderpädagogik
• Sie wählen für Ihre Prüfung jeweils ein Modul des Hauptstudiums (SDK 2 oder 3, MK 2 oder 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) aus, wobei je Modul nur eine Prüfung möglich ist
• die Prüfungsinhalte erwachsen dabei aus dem Modul (z.B. SDK 2) und nicht aus einem Baustein des Moduls (z.B. SDK 2.2)
Übersicht der Prüfungen
Examensarbeit
• die Examensarbeit kann in jedem Bereich Ihres Studiums (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) abgeleistet werden
• der Inhalt Ihrer Arbeit erwächst aus dem Bereich Ihrer Wahl – Sie sollten den Themenbereich mit Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer rechtzeitig absprechen
Übersicht der Prüfungen
Examensarbeit
• in der Regel haben Sie für die Erarbeitung Ihrer Examensarbeit 3 Monate Zeit
• sollte Sie empirisch arbeiten, kann dieser Zeitraum bis zu 2 Monate verlängert werden
Übersicht der Prüfungen
Abschlusskolloquium
• das Abschlusskolloquium ist eine abschließende 45-minütige mündliche Prüfung Ihres Studiums
• diese Prüfung kann erst dann abgelegt werden, wenn alle anderen Teilprüfungen (einschl. der Examensarbeit) absolviert worden sind
Übersicht der Prüfungen
Abschlusskolloquium
• Zusammenstellung der Prüferinnen und Prüfer:
– sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Pädagogik geschrieben haben:
- ErstprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/ Soziologie
- ZweitprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik- DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn
– sollten Sie Ihre Examensklausur im Bereich Psychologie / SoziologiePsychologie / Soziologie geschrieben haben
- ErstprüferIn: aus dem Bereich der Pädagogik - ZweitprüferIn: aus der entsprechenden Anteilsdisziplin Psychologie/
Soziologie- DrittprüferIn: ein/e SchulvertreterIn
Notwendige Unterlagen
• Erstanmeldung (siehe Formular des Landesprüfungsamtes) (Seite 2)
• Anmeldung zu einer weiteren Teilprüfung:
– Anmeldeformular inkl. Unterschrift der
Prüferin/des Prüfers
– Leistungsnachweis bzw. Modulbescheinigung
– aktueller Immatrikulationsnachweis
Können ggf.
nach-gereicht werden (siehe
Fristen)
Wichtig:Wichtig:
Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig
intern über mögliche abweichende Prozedere
Leistungsnachweis (LN) bzw. Modulbescheinigung (MB)
• Teilbereiche:
– Sonderpädagogik
– Deutsch
– Mathematik
– Erziehungswissenschaften
LN / MB Sonderpädagogik
• der Leistungsnachweis für die Module des Lehramtes Sonderpädagogik werden im „SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“ ausgestellt. Sie können diesen bereits von Zuhause vorbereiten
• Sie benötigen jeweils einen LN für die Module, in denen Sie sich prüfen lassen wollen. Dies können auch zwei Module aus einem Bereich/Makromodul (SDK oder MK - z.B. SDK 2 und SDK 3) sein.
• darüber hinaus benötigen Sie noch einen LN über die beiden abgeleisteten Hauptpraktika (zur Anmeldung für das Abschlusskolloquium)
LN / MB Sonderpädagogik
• Ausstellung des LN von Zuhause:
– besuchen Sie unsere Homepage
– Bitte füllen Sie den Leistungsnachweis online (nicht handschriftlich!) aus!
– Wählen Sie Ihren weiteren Förderschwerpunkt und kreuzen Sie diesen an!
– Tragen Sie Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer sowie das Semester in dem Sie eingeschrieben wurden ein!
– Wählen Sie Ihr Modul aus und tragen die entsprechende Nummer des Moduls ein!
– Füllen Sie die Angaben zu den Bausteinen aus! Tragen Sie die Veranstaltungsnummer sowie das Semester in dem
Sie die Veranstaltung besucht haben ein! Sie finden unter die Vorlesungsverzeichnisse der letzten Semester.
Anhand der Veranstaltungsnummer finden Sie die Titel zu den entsprechenden Veranstaltungen sowie die Art der
Veranstaltung!
– Bitte geben Sie bei Art der Leistung an, die Sie für Ihre Credits erbracht haben!
– Achtung! Für UP 2 müssen nur die Bausteine 2 und 3 ausgefüllt werden. Für SDK2.3 der FS kmE und SP muss die
Übung in die 4. Zeile eingetragen werden!
– Erscheinen Sie mit dem ausgefüllten Leistungsnachweis in der persönlichen Sprechstunde des SSC Heilpädagogik.
Zeigen Sie dort auch Ihren Unterschriebenen und gestempelten Scheine vor! Sie erhalten dann Stempel und
Unterschrift. Die bis jetzt übliche Bearbeitungsdauer fällt somit weg!
LN / MB Sonderpädagogik
• Ausstellung des LN im SSC Heilpädagogik:
– kommen Sie mit Ihren Scheinen des Prüfungsmoduls (SDK 2, SDK 3, MK 2,
MK 3, oder SDK/MK 4 fachrichtungsspezifisch) in das SSC Heilpädagogik und
Rehabilitation
– dort werden die Scheine auf ein internes Formular übertragen und weiter
bearbeitet;
– das endgültige Formular wird dem Leiter des SSC zur Unterschrift vorgelegt
– und kann im Regelfall in der Folgewoche im Büro des SSC abgeholt werden
(planen Sie diese Wartezeit bitte bei Ihrer Prüfungsanmeldung ein!!!).
Beispiel eines Leistungsnachweises
Beispiel einesLeistungsnachweis
LN / MB Deutsch
• das zuständige Seminar stellt für Studierende des Unterrichtsfaches Deutsch Formulare für die benötigten Modulbescheinigungen zur Verfügung
• Modulbescheinigung
• die benötigte Unterschrift erhalten Sie jeweils bei den zuständigen Modulbeauftragten
• erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundentermine der zuständigen Dozenten, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können
LN / MB Mathematik
• gegen Abgabe Ihrer Hauptstudiums-scheine im Geschäftzimmer erhalten Sie die benötigten Leistungsnachweise
• Erkundigen Sie sich bitte über die Dauer der Fertigstellung, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können
LN / MB Erziehungswissenschaften• im Bereich der Erziehungswissenschaften (sowohl Pädagogik als auch
Psychologie/ Soziologie) stellt das SSC Pädagogik Modulbescheinigungen/ Leistungsnachweise aus
• die Leistungsnachweise müssen von Zuhause vorbereitet werden! Bitte zeigen Sie im SSC Pädagogik, während der persönlichen Sprechstunde, auch Ihre unterschriebenen und gestempelten Scheine bzw. Laufzettel vor. Sie erhalten zeitnah Stempel und Unterschrift
• Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die Sprechstundenzeiten des SSC Pädagogik, um die Fristen des Landesprüfungsamtes einhalten zu können
Bitte beachten Sie das es für bestimmte Prüfer im Bereich Erziehungswissenschaften einen zentralen Anmeldezeitraum gibt!!
Anmeldung zu deneinzelnen Prüfungen
• Besonderheiten der Erstanmeldung• Termine und Fristen
– zur Anmeldung einer Prüfung– zum Nachreichen von Unterlagen
• Anmeldungen zu den Teilprüfungen
Erstanmeldung
• der Erstantrag zur Zulassung für die erste Staatsprüfung
- immer in Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldungimmer in Zusammenhang mit einer Prüfungsanmeldung -
wird beim Landesprüfungsamt, Gyrhofstraße 19(a) gestellt per Online-Meldung / Post / Hausbriefkasten
Bitte melden Sie sich vorher online beim Prüfungsamt an!
• Einreichung aller notwendigen Unterlagen:– Lebenslauf mit Photo / aktuelle Studienbescheinigung / Bafög– allealle Zwischenprüfungszeugnisse– sowie die Meldeunterlagen zu mindestens einer
PrüfungsleistungEs können nur vollständig eingereichte
Anträge bearbeitet werden !!!
Termine und Fristen
Anmeldung zu einer Prüfung
• Anmeldung zu einer mündlichenmündlichen Prüfung:– bis spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin, der rechtzeitig mit
der Prüferin / dem Prüfer vereinbart wurde
• Anmeldung zu einer KlausurKlausur:– Prüfungszeitraum I (März/April)
bis 31.10.– Prüfungszeitraum II (August/September)
bis 30.04.
• Anmeldung einer ExamensarbeitExamensarbeit– kann jederzeit angemeldet werden
• Anmeldung zum Erziehungswissenschaftlichen AbschlusskolloquiumErziehungswissenschaftlichen Abschlusskolloquium:– Prüfungstermin I (in der Regel im Juni )
bis 31.10.– Prüfungstermin II (in der Regel im November)
bis 30.04.
Termine und Fristen
Nachreichen von Unterlagen
• bei der Meldung zu einer KlausurKlausur kann die Modul-abschlussbescheinigung (der Leistungsnachweis) nachgereicht werden
Meldung zum 30.04 – Nachreichtermin 06.08 Meldung zum 31.10 – Nachreichtermin 19.02
Die Zulassung erfolgt dann zunächst nur unter Vorbehalt !
Anmeldung zu den Teilprüfungen
• Förderschwerpunkt Lernen / weiterer Förderschwerpunkt
• Unterrichtsfächer
• Erziehungswissenschaft (Pädagogik/Psychologie/Soziologie)
• Examensarbeit
• Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium
Wichtig:Wichtig:
Informieren Sie sich über diese Angaben hinaus immer rechtzeitig
intern über mögliche abweichende Anmeldeprozedere
Anmeldung
Förderschwerpunkt
• entscheiden Sie sich, in welchem Modul (SDK 2, SDK 3, MK 2, MK 3, MK/SDK 4 fachrichtungsspezifisch) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Förderschwerpunkt• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin /
ihrem Prüfer unterschreiben– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechen-den Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)
Anmeldung
Förderschwerpunkt
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind
• das Thema Ihrer Examensarbeit wird Ihnen ggf. innerhalb dieses Schreibens mitgeteilt
Anmeldung
Unterrichtsfach
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Fachdidaktik oder Fachwissenschaft) und in welcher Form (mündl./schriftl.) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich bzw. in Ihrem Prüfungsmodul prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Unterrichtsfach
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreibenAnmeldeformular FachwissenschaftAnmeldeformular Fachdidaktik
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)
Anmeldung
Unterrichtsfach
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben
• Anmeldeformular Fachwissenschaft• Anmeldeformular Fachdidaktik
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen, insofern es sich um eine schriftliche Prüfung handelt (siehe Fristen)
Anmeldung
Unterrichtsfach
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt
Gesondertes Anmeldeprozedere des Faches Deutsch
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Pädagogik oder Psychologie/Soziologie) bzw. in welchem Modul Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Modul prüfungsberechtigt sind.
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der eingeplanten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von verpflichtenden Prüfungskolloquien oder internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben
– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• eine aktuelle Studienbescheinigung und den entsprechenden Leistungsnachweis für das angegebene Prüfungsmodul können Sie nachreichen
Anmeldung
Erziehungswissenschaften
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, werden diese im Schreiben des Landesprüfungsamtes angegebenen – in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt
Anmeldung
Examensarbeit
• entscheiden Sie sich, in welchem Bereich (Sonderpädagogik, 1. Fach, 2. Fach, EZW) Sie Ihre Prüfung ablegen wollen – informieren Sie sich darüber hinaus, welche DozentInnen in diesem Bereich prüfungsberechtigt sind
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor dem eingeplanten Beginn Ihrer Arbeit ansprechen (z.B. auf Grund von internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Examensarbeit
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben– Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
Anmeldung
Examensarbeit
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt wird Ihnen das Thema und der Abgabetermin schriftlich mitgeteilt
Anmeldung
Abschlusskolloquium
• durch die Klausur im Bereich Pädagogik bzw. Psychologie/ Soziologie haben Sie sich bereits entschieden, aus welcher Teildisziplin in Erziehungswissenschaften die Erstprüferin / der Erstprüfer kommt:
• Klausur: Pädagogik Kolloquium: ErstprüferIn: Psychologie/Soziologie
• Klausur: Psychologie/Soziologie Kolloquium: ErstprüferIn: Pädagogik
• kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Prüferin / einen Prüfer – dabei sollten Sie diese mindestens ½ - ¾ Jahr vor der einge-planten Prüfungsphase ansprechen (z.B. auf Grund von ver-pflichtenden Examenskolloquien oder internen Anmeldefristen)
Anmeldung
Abschlusskolloquium
• lassen Sie sich Ihr Anmeldformular von Ihrer Prüferin / ihrem Prüfer unterschreiben
- Anmeldeformular
• reichen Sie das unterschriebene Anmeldeformular gemäß der vorgegebenen Fristen im Landesprüfungsamt ein
• zusätzlich müssen Sie im Landesprüfungsamt den im Anmeldeformular enthaltenen Hauptstudiumsnachweis (S. 4) sowie einen Leistungsnachweis UP 2 über die absolvierten Hauptpraktika abgeben
• eine aktuelle Studienbescheinigung und die oben erwähnten Nachweise können Sie gemäß den Fristen nachreichen
Anmeldung
Abschlusskolloquium
• im Anschluss an Ihre Prüfungsanmeldung beim Landesprüfungsamt erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Sie für die Prüfung angemeldet sind
• sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, in diesem Fall ist die Zulassung unter Vorbehalt
• Müssen Sie noch Prüfungen ablegen, erfolgt die Zulassung unter Vorbehalt
Weitere Informationen
• Abmeldung von einer Prüfung• Freiversuch (§ 22 LPO)• Verbesserung• Wiederholung der Prüfung (§ 26 LPO)• Erweiterungsprüfung (§ 29 LPO)
• Ergebnis der Ersten Staatsprüfung
Abmeldung von einer Prüfung
• Abmeldung von einer Prüfung ohne Angabe von Gründen spätestens bis 1 Woche vor dem Termin möglich.
Schriftliche Benachrichtigung an das Landesprüfungsamt sowie an die Prüfer
Bitte die Konsequenzen überdenken!!Bitte die Konsequenzen überdenken!!
Freiversuch• eine Meldung zur Prüfung innerhalb der
Regelstudienzeit (9.Semester) gilt als Freiversuch
• Sollte innerhalb der Regelstudienzeit eine Prüfung nicht bestanden werden, gilt diese wie nicht abgeleistet.
• entscheidend ist das Hochschulsemester im Studiengang (Lehramt Sonderpädagogik)
Verbesserung• Wer eine mündliche Prüfung (§15) oder eine Klausur
(§14) oder das Abschlusskolloquium (§19) in der Regelstudienzeit bestanden hat, kann zur Verbesserung der Note die Prüfung einmal wiederholen.
• Die bessere der beiden Noten wird gewertet – eine Verschlechterung ist daher nicht möglich.
Antrag ist bis zum Beginn des darauf folgenden Semesters zu stellen!
Wiederholung der Prüfung
• Prüfungsleistungen können bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden – ein bereits genutzter Freiversuch in der Regelstudienzeit vorausgesetzt
• in Ausnahmefällen kann auf Antrag eine zweite Wiederholungsprüfung für Klausuren und mdl. Prüfungen genehmigt werdengilt nicht für die Hausarbeit und das
Abschlusskolloquium !!!
Erweiterungsprüfungweiterer Förderschwerpunkt
• Zusätzliche Förderschwerpunkte können parallel studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden.
• Voraussetzung: je ein LN aus der Fachdidaktik und Fachwissenschaft (bei einem weiteren FS Module SDK/MK) des Hauptstudiums
• eine Prüfungsleistung – schriftlich oder mündlich
Erweiterungsprüfungweiteres Fach
• Zusätzliche Fächer können parallel studiert werden, die Prüfung kann aber erst nach der bestandenen Ersten Staatsprüfung abgelegt werden.
• Voraussetzung: je ein LN aus der Fachdidaktik und Fachwissenschaft des Hauptstudiums
• eine Prüfungsleistung – schriftlich und mündlich
Ergebnis der Ersten Staatsprüfung• Die Erste Staatsprüfung ist bestanden, wenn jede
Teilprüfung mit mindestens ausreichend bewertet wurde.
• Die Erste Staatsprüfung ist endgültig nicht bestanden,– wenn die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden
wurde – wenn die Meldung zur Wiederholungsprüfung nicht innerhalb
von drei Jahren nach Mitteilung der nicht bestanden Ersten Staatsprüfung erfolgte.
Kontakte
• Landesprüfungsamt Köln• Studierenden-Service-Center
Heilpädagogik und Rehabilitation• Studierenden-Service-Center Pädagogik
Landesprüfungsamt Köln
Adresse Geschäftsstelle Köln (GHR/SP)Gyrhofstr. 19a50931 Köln
(Telefonische) Sprechstunde
Tel.: 0221 – 470 – 2960
Fax: 0221 – 470 – 7094
email: [email protected]
Homepage www.lpa.uni-koeln.de
AnsprechpartnerLageplan
Landesprüfungsamt Köln
Leitung: Herr RSD Kligge 0221 – 470 – 2847
Frau Bock 0221 – 470 – 2422
Frau Gottschalk 0221 – 470 – 6942
E-G+I+J [email protected]
Frau Lambertz 0221 – 470 – 2421
H,I+K [email protected]
Frau Vogel 0221 – 470 – 2960
L-O+Q+U+X-Z [email protected]
Ansprechpartner
Landesprüfungsamt Köln
Frau Geisler 0221 – 470 – 2431
R+Sch+St+T [email protected]
Frau Penski 0221 – 470 – 2273
P+S+V+W [email protected]
SSC Heilpädagogik & Rehabilitation
Adresse Department Heilpädagogik und Rehabilitation Frangenheimstr. 450931 KölnRaum 04b
Leitung Prof. Dr. N. Heinen
(Telefonische) Sprechstunde
Tel.: 0221 – 470 – 4950
Fax: 0221 – 470 – 2419
email: [email protected]
Homepage www.hf.uni-koeln.de/30378
Lageplan
SSC Pädagogik
Adresse Humanwissenschaftliche FakultätPavillionGronewaldstr. 2a50931 KölnRaum 713
Fachvertreter Mirko Knicker
Sprechstunde
Tel.: 0221 – 470 – 5923
Fax: 0221 – 470 – 1355
email: [email protected]
Homepage www.hf.uni-koeln.de/31652
Lageplan
Landesprüfungsamt – Geschäftsstelle Köln
© 2008 Google - Map Data © 2008 Tele Atlas.
© Universität zu Köln, ZAIK W.Kirsch: [email protected]
„SSC Heilpädagogik und Rehabilitation“
© Universität zu Köln, ZAIK W.Kirsch: [email protected]
© 2008 Google - Map Data © 2008 Tele Atlas.
„SSC Pädagogik“
© Universität zu Köln, ZAIKW.Kirsch: [email protected]
© 2008 Google - Map Data © 2008 Tele Atlas.