LEISTUNGSKONZEPT DES ESBK
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LEISTUNGSKONZEPT DES ESBK
Seite TEIL A: Juristische Vorgaben 2 A.1. Regelungen des Schulgesetzes 2
§ 48: Grundsätze der Leistungsbewertung 2 § 49: Zeugnisse 3 § 50: Versetzung, Förderangebote 3
A.2. Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO BK) 4
§ 8: Leistungsbewertung und Leistungsnachweise 4 § 9: Zeugnisse 5 § 10: Versetzung, Leistungsanforderungen 6 §§ 12 und 26: Nachprüfungen 6, 7
TEIL B: Bildungsgangübergreifende Regelungen 8 B.1. Mögliche Beurteilungsaspekte 8 B.2. Klausuren/Klassenarbeiten und sonstige Leistungen 9 B.3. Konzept zur Qualitätssicherung bei Klausuren 9 B.4. Vergleichsarbeiten 9 B.5. Berücksichtigung der sprachlichen Richtigkeit 10 B.6. Versäumen schriftlicher Arbeiten/ Nachschreiben 10 B.7. Verfahrensweisen bei No0ten zum Arbeits- und Sozialverhalten 10 B.8. Hilfestellung für die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit 11 B.9.Beurteilung der Leistungen im Zusammenhang mit außerschulischen Praktika 12 TEIL C: Bildungsgangspezifische Regelungen 13 C.1 Regelungen für die Bildungsgänge der Berufsschule nach Anlage A der APO BK 13
C.1.0. Regelungen für alle Bildungsgänge der Berufsschule 13
C.1.0.1. Bewertung der Sonstigen Leistungen 13 C.1.0.2. Förderung der deutschen Sprache 13 C.1.0.3. Dokumentation der Leistungen 14
C.1.1 Regelungen für die einzelnen Bildungsgänge 14
C.1.1.1 Bildungsgang Einzelhandel 14 C.1.1.2 Bildungsgang Industriekaufleute 18 C.1.1.3. Bildungsgang Kaufleute für Büromanagement 22 C.1.1.4. Bildungsgang Medizinische Fachangestellte 25 C.1.1.5. Bildungsgang Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte 28 C.1.1.6. Bildungsgang Steuerfachangestellte 31 C.1.1.7. Bildungsgang Verwaltungsfachangestellte 36 C.1.1.8. Bildungsgang Zahnmedizinische Fachangestellte 38 C.1.1.9. Bildungsgang Bankkaufleute 42 C.1.1.10. Bildungsgang Großhandelskaufleute 44
C.1.2. Weiter Beurteilungsaspekte für die Bildungsgänge der Berufsschule 46
C.1.2.1. Kriterienkatalog für die Bewertung der Sonstigen Leistungen 46 C.1.2.2. Kriterien für die mündliche Mitarbeit 47 C.1.2.3. Beispiele für ein Bewertungsschema für Referate und Präsentationen 49 C.1.2.4. Bewertungskriterien für die Präsentation 51 C.1.2.5. Bewertung bei Arbeitsteams 52
C.2. Regelungen für die vollzeitschulischen Bildungsgänge 59 C.2.1. Berufsfachschule nach Anlage B 2 der APO BK 59 C.2.2. Höhere Handelsschule nach Anlage C 5 der APO BK 68 C.2.3. Wirtschaftsgymnasium nach Anlage D 27 der APO BK 85
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A Juristische Vorgaben A 1: Auszug aus dem Schulgesetz NRW, Zweiter Abschnitt Leistungsbewertung
§ 48 Grundsätze der Leistungsbewertung
(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schü-
lers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des
Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungs-
ordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese
ergänzen.
(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem
Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich „Sonstige
Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die
Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung angemessen
berücksichtigt.
(3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:
1. sehr gut (1)
Die Note „sehr gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße
entspricht.
2. gut (2)
Die Note „gut" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3. befriedigend (3)
Die Note „befriedigend" soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen
entspricht.
4. ausreichend (4)
Die Note „ausreichend" soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im
Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5. mangelhaft (5)
Die Note „mangelhaft" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht,
jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in
absehbarer Zeit behoben werden können.
6. ungenügend (6)
Die Note „ungenügend" soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht
und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben
werden können.
(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind,
nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnach-
weise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende
Leistung bewertet.
(6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein
Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen.
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§ 49 Zeugnisse, Bescheinigungen über die Schullaufbahn
(1) Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres und in der Regel am Ende des
Schulhalbjahres oder des entsprechenden Ausbildungsabschnittes ein Zeugnis über die
erbrachten Leistungen oder eine Bescheinigung über die Schullaufbahn. Schülerinnen und
Schüler, die die Schule verlassen, erhalten
1. ein Abschlusszeugnis, wenn nach Erfüllung der Schulpflicht in der Sekundarstufe I
oder II ein Abschluss erworben wurde,
2. ein Abgangszeugnis, wenn eine Schule nach Erfüllung der Schulpflicht ohne Abschluss
verlassen wird,
3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln;
auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu
vermerken.
(2) Neben den Angaben zum Leistungsstand werden in Zeugnissen und in Bescheinigungen über
die Schullaufbahn die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten aufgenommen. Ferner
können nach Entscheidung der Versetzungskonferenz Aussagen zum Arbeits- und Sozialver-
halten aufgenommen werden. Die Schulkonferenz stellt Grundsätze zu einer einheitlichen Hand-
habung der Aussagen auf. Die Aufnahme der Fehlzeiten und der Aussagen zum Arbeits- und
Sozialverhalten entfällt bei Abschluss- und Abgangszeugnissen.
(3) Nach Entscheidung der Zeugnis- oder Versetzungskonferenz werden weitere Bemerkungen
über besondere Leistungen und besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen
Bereich in Zeugnissen und in Bescheinigungen über die Schullaufbahnen aufgenommen. Auf
Wunsch der Schülerin oder des Schülers können ebenfalls außerschulische ehrenamtliche Tätig-
keiten gewürdigt werden. In Abschluss- und Abgangszeugnissen beziehen sich die
Bemerkungen auch auf die gesamte Schullaufbahn.
(4) Zeugnisse, die zerstört oder abhanden gekommen sind, können durch eine Bescheinigung der
oberen Schulaufsichtsbehörde ersetzt werden, wenn bei der Schule keine oder nur noch
unvollständige Zeugnisunter-lagen vorhanden sind. Die Voraussetzungen für die Ausstellung
der Bescheinigung sind von einer Person, die auf Grund ihrer dienstlichen Stellung von der
Ablegung der Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnach-weises Kenntnis hat, durch
Versicherung an Eides Statt vor der oberen Schulaufsichtsbehörde zu bestätigen. Die
Voraussetzungen können auch durch Versicherung an Eides Statt vor der oberen
Schulaufsichtsbehörde von zwei Personen bestätigt werden, die von der Ablegung der
Prüfung oder dem Erwerb des Befähigungsnachweises eigene Kenntnis haben.
§ 50 Versetzung, Förderangebote
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in
der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt,
wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind. Eine
Vorversetzung ist möglich, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der höheren
Klasse oder Jahrgangsstufe zu erwarten ist. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung kann
vorsehen, dass Übergänge in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe auch ohne
Versetzung möglich sind.
(2) Über die Versetzung entscheidet die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz als Versetzungs-
konferenz. Mitglieder der Versetzungskonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schü-
lerin oder den Schüler im zweiten Halbjahr unterrichtet haben. In der Versetzungskonferenz
über-nimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter den Vorsitz oder bestellt eine Vertretung
(3) Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und die Schülerinnen und Schüler so zu
fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist.
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(4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem
Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die
Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der
Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so
kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung,
obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten angemahnt werden müssen, werden
Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die
Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern.
(5) Schülerinnen und Schüler, die nicht versetzt werden, wiederholen die bisher besuchte Klasse
oder Jahrgangs-stufe. Eine zweite Wiederholung ist in der Regel nicht zulässig.
A 2: Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg -APO-BK) vom 26.05.1999, zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2011 (SGV. NRW. 223)
§8 Leistungsbewertung und Leistungsnachweise
(1) Die Leistungsbewertung richtet sich nach § 48 SchulG, soweit in den Anlagen nichts anderes
bestimmt ist.
(2) Anzahl und Umfang der Leistungsnachweise regelt die oberste Schulaufsichtsbehörde durch
Verwaltungsvorschriften, soweit diese Verordnung keine Regelung trifft.
(3) Die Förderung in der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Häufige
Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache müssen bei der Fest-
legung der Note angemessen berücksichtigt werden. Dabei sind insbesondere das Alter, der
Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten. § 8 Abs.
4 der Anlage D bleibt unberührt.
(4) …
(5) Bei einer Täuschungshandlung finden die Vorschriften des § 20 entsprechende Anwendung.
VV zu § 8 8.1 zu Abs. 1
8.11 Im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten" sollen die durch die Ausbildungs- und
Prüfungs-ordnung vorgeschriebenen Arbeiten zur Leistungsfeststellung (Klassenarbeiten,
Kursarbeiten, Klausuren) gleichmäßig über das Schuljahr verteilt werden. Die Arbeiten sollen
entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler in der Regel vorher angekündigt
werden. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Arbeiten, an einem Tag darf nur eine Arbeit
geschrieben werden.
8.12 Hausaufgaben, die lediglich zur Festigung und Sicherung des im Unterricht Erarbeiteten
dienen, sind nicht Gegenstand der Leistungsbewertung.
8.13 Gegen Einzelnoten, die keine Verwaltungsakte sind, kann in der Regel nur innerhalb von drei
Monaten Beschwerde erhoben werden. Über die Beschwerde entscheidet die Fachlehrerin oder
der Fachlehrer nach Beratung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter sowie durch ein
Mitglied der Fachkonferenz. Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Beschwerde-
führerin oder den Beschwerdeführer schriftlich über die Entscheidung und begründet sie. Wird
der Beschwerde nicht stattgegeben, entscheidet auf Verlangen der Beschwerdeführerin oder
des Beschwerdeführers die oberer Schulaufsichtsbehörde. Unberührt bleibt die Befugnis der
Schulleiterin oder des Schulleiters, die Notengebung einer Lehrkraft zu beanstanden (§ 21 Absatz 4
ADO).
VV zu § 8.2 zu Abs. 2
8.21 In den schriftlichen Prüfungsfächern sind schriftliche Arbeiten anzufertigen. Sie sollen zu den
Prüfungsbedingungen hinführen. In den übrigen Fächern können schriftliche Arbeiten gefertigt
werden.
8.22 In Fächern mit schriftlichen Arbeiten werden die Zeugnisnoten in der Regel gleichgewichtig
aus dem Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" und dem Beurteilungsbereich „sonstige
Leistungen" gebildet.
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8.23 Schriftliche Arbeiten dauern 30 bis 90 Minuten. Zur Prüfungsvorbereitung können sie bis zur
Dauer der schriftlichen Prüfung verlängert werden. Fächerübergreifende schriftliche Arbeiten
sind möglich. Bei diesen Arbeiten kann die Höchstdauer überschritten werden. Für jedes der
beteiligten Fächer ist eine Leistungsnote auszuweisen.
8.24 In den Fächern ohne schriftliche Arbeiten, insbesondere in dem Fach Projektarbeit, bildet
der Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen" die Grundlage der Bewertung. Zum
Beurteilungs-bereich „sonstige Leistungen" gehören z. B. mündliche Mitarbeit, kurze
schriftliche Übungen, Berichte, Fachgespräche, Protokolle, praktische Leistungen, Referate.
8.25 Leistungen, die im Zusammenhang mit Gemeinschaftsleistungen erbracht werden, können
ein-bezogen werden, wenn sie der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler als eigene
Leistung zuzuordnen sind.
8.26 Verschiedenartige Leistungen aus dem Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen" sind minde-
stens einmal pro Halbjahr zu einer Leistungsnote zusammenzufassen, den Schülerinnen und
Schülern bekannt zu geben und in der „Liste der Leistungsnoten" zu dokumentieren. Im Beur-
teilungsbereich „schriftliche Arbeiten" führt jede schriftliche Arbeit zu einer eigenständigen
Leistungsnote. Für die Feststellung einer Zeugnisnote sind mindestens zwei Leistungsnoten
erforderlich.
8.27 Die Leistungsnoten aus dem Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" sollen höchstens die
Hälfte aller Leistungsnoten ausmachen.
8.27 Fächer des Differenzierungsbereichs mit einem Stundenvolumen von mindestens 40 Jahres-
stunden werden benotet. Stützunterricht wird nicht benotet. Die Möglichkeit der Zertifizierung
gemäß § 9 Abs. 3 Erster Teil APO-BK sowie ergänzende und abweichende Regelungen in den
Anlagen bleiben hiervon unberührt.
8.28 Die Bildungsgangkonferenz trifft die Festlegungen (insbesondere die Benennung der Fächer
mit schriftlichen Arbeiten sowie Festlegungen über Anzahl, Art und Umfang der
Leistungsnach-weise sowie Kriterien der Leistungsbewertung), die der Eigenart des
Bildungsganges und der Organisationsform des Unterrichts entsprechen. Soweit
Fachkonferenzen Festlegungen getroffen haben, sind diese angemessen zu berücksichtigen.
8.29 Zu Beginn eines Schuljahres informieren die in dem Bildungsgang unterrichtenden Lehre-
rinnen und Lehrer die Schülerinnen und Schüler über die Art der geforderten Leistungen
im Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich „sonstige
Leistungen". Etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes unterrichten die Lehrerinnen
und Lehrer die Schülerinnen und Schüler über den bisher erreichten Leistungsstand und
machen die Unter-richtung aktenkundig. Die jederzeitige Auskunftspflicht über den
Leistungsstand bleibt unberührt.
§ 9 Zeugnisse, Laufbahnbescheinigungen, Zertifikate
(1) Die Schülerinnen und Schüler erhalten zum Ende jedes Schulhalbjahres oder des entspre-
chenden Ausbildungsabschnittes oder zum Ende jedes Schuljahres Zeugnisse oder
Laufbahnbescheinigungen. Schülerinnen und Schüler im Blockunterricht erhalten das Zeugnis
am Ende des letzten Unterrichtsblockes im Schuljahr.
(2) Wer einen Bildungsgang des Berufskollegs erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein
Abschlusszeugnis. Wer einen Bildungsgang des Berufskollegs ohne Erfolg besucht hat oder das
Berufskolleg vorzeitig verlässt, erhält ein Abgangszeugnis. Soweit in den Anlagen A bis E keine
anders lautende Regelung getroffen wird, tragen die Zeugnisse das Datum der Aushändigung.
Das Schulverhältnis endet mit der Aushändigung des Zeugnisses, gegebenenfalls mit seiner
Zustellung.
(3) Über berufliche Qualifikationen, die nicht im Abschlusszeugnis bescheinigt werden, und über
Zusatzqualifikationen werden Zertifikate erteilt, auf Antrag auch über nicht weitergeführte
Ausbildungsabschnitte.
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(4) Alle Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer die nach § 49 Absatz 2 und 3 SchulG
erforderlichen Angaben.
(VV dazu weggelassen)
§10 Versetzung, Leistungsanforderungen
(1) Soweit in den besonderen Bestimmungen des Zweiten Teils (Anlagen A bis E) nichts anderes
bestimmt ist, wer-den Schülerinnen oder Schüler nach Ablauf eines Schuljahres in die folgende
Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn sie die Leistungsanforderungen gemäß Absatz 2
erfüllen. Das Versetzungsverfahren richtet sich nach § 50 SchulG. Die Versetzungskonferenz ist
beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse
werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltung ist nicht
zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag.
Über die Versetzungskonferenz ist ein Protokoll zu führen. Die Fachlehrerin oder der
Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese auf
Verlangen in der Versetzungs-konferenz. Die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des
Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind
von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer zu berücksichtigen. Die Note kann durch
Konferenzbeschluss nicht abgeändert werden; die schulaufsichtliche Überprüfung bleibt
unberührt.
(2) Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, sind die Leistungsanforderungen einer Klasse
oder Jahrgangsstufe erfüllt, wenn die Leistungen am Ende der besuchten Klasse oder
Jahrgangs-stufe in allen Fächern mindestens „ausreichend" oder nur in einem Fach
„mangelhaft" sind.
(3) Die Versetzungskonferenz kann im Einzelfall bei der Versetzungsentscheidung von der
festgelegten Regel abweichen, wenn Minderleistungen auf besondere nicht von der
Schülerin oder dem Schüler zu vertretende Umstände, zum Beispiel längere Krankheit,
zurückzuführen sind und erwartet werden kann, dass auf Grund der Leistungsfähigkeit und
der Gesamtentwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächst höheren Klassemöglich ist.
(4) Das Berufskolleg informiert die Eltern gemäß § 50 Abs. 4 SchulG in der Regel zehn Wochen
vor der Zeugnis-ausgabe, wenn die Versetzung durch bis zu diesem Zeitpunkt erkennbare
Leistungsschwächen gefährdet ist.
§ 12 Nachprüfung bei Nichtversetzung, verfehltem Abschluss und abgeschlossenen Fächern (1) Eine nichtversetzte Schülerin oder ein nichtversetzter Schüler kann eine Nachprüfung
ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn im Falle der Verbesserung der Note in einem einzigen Fach von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll. Nach Maßgabe der Anlagen kann in bestimmten Fächern eine Nachprüfung ausgeschlossen werden. Die Nachprüfung findet in der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres statt.
(2) In Bildungsgängen ohne Versetzung können Schülerinnen und Schüler, die in einem Schuljahr
in zwei Fächern die Note „mangelhaft“ haben, ebenfalls eine Nachprüfung ablegen, wenn ein Fach oder beide Fächer nicht weitergeführt werden; die Nachprüfung ist in einem nicht weiter-geführten Fach abzulegen. In Teilzeitbildungsgängen der Fachschule kann eine Nachprüfung auch abgelegt werden, wenn durch die Note „mangelhaft“ in einem nicht weitergeführten Fach ein Bestehen der Abschlussprüfung ausgeschlossen wäre.
(3) Eine Nachprüfung kann auch abgelegt werden, um einen Abschluss oder eine Berechtigung
zu erlangen. Die Zulassung zur Nachprüfung ist auszusprechen, wenn die Verbesserung um eine Notenstufe in einem einzigen Fach oder bei fächerübergreifenden Prüfungen in einer
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Prüfungsarbeit, in dem oder der eine mangelhafte oder bessere Note erteilt wurde, ausreicht, um den Abschluss oder die Berechtigung zu erlangen. Eine Nachprüfung ist nicht zulässig, um einen Ausgleich zu erreichen.
(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter bildet für die Nachprüfung einen Prüfungsausschuss und
übernimmt den Vorsitz oder bestellt eine Vertretung. Weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses sind die bisherige Fachlehrerin oder der Fachlehrer als prüfendes Mitglied und eine weitere Fachlehrkraft für die Protokollführung. Das prüfende Mitglied stellt die Aufgaben für die mündliche und gegebenenfalls die schriftliche Prüfung.
(5) Die Prüfung besteht aus einer mündlichen, gegebenenfalls aus einer praktischen Prüfung, in
einem Fach mit schriftlichen Arbeiten außerdem aus einer schriftlichen Prüfung. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtleistung mit einer besseren Note als der Ausgangsnote bewertet wird. Die Schülerin oder der Schüler erhält ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note. Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die Nachprüfung bestanden wurde.
(6) Wer auf Grund des Ergebnisses der Nachprüfung die Versetzungsbedingungen erfüllt, ist ver-
setzt. Wer die Abschluss- oder Berechtigungsbedingungen erfüllt, hat damit den Abschluss oder die Berechtigung erworben.
(7) Versäumt der Prüfling aus einem von ihm zu vertretenden Grund die Prüfung oder einen Teil
der Prüfung, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Kann der Prüfling aus einem von ihm nicht
zu vertretenden Grund an der gesamten Prüfung oder an dem noch fehlenden Teil der
Prüfung nicht teilnehmen, muss dies unverzüglich nachgewiesen werden; krankheitsbedingte
Abwesenheit ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen
VV dazu weggelassen
§ 26 Nachprüfung bei nicht bestandener Prüfung
(1) Für Prüflinge, die die Prüfung nicht bestanden haben, stellt der allgemeine Prüfungsausschuss fest, ob sie sich einer Nachprüfung unterziehen können. Ein Prüfling wird zur Nachprüfung zu-gelassen, wenn zum Bestehen der Prüfung eine Verbesserung um nicht mehr als eine Note in einem Fach ausreicht, in dem er die Abschlussnote „mangelhaft“ erhalten hat. Bei einer ungenügenden Prüfungsteilleistung entfällt die Möglichkeit einer Nachprüfung. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt der Prüfling das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.
(2) Bei nicht bestandener praktischer Prüfung und in der Abiturprüfung ist die Nachprüfung
ausgeschlossen.
(3) Wer die Prüfung nach §§ 19, 20 nicht bestanden hat, kann nicht zur Nachprüfung zugelassen
werden.
(4) Die Nachprüfung findet in der Regel sechs Wochen nach der Abschlusskonferenz statt und muss spätestens zehn Wochen nach der Abschlusskonferenz abgeschlossen sein. Die Mel-dung zur Nachprüfung hat spätestens drei Wochen vor dem Nachprüfungstermin zu erfolgen.
(5) Auf die Nachprüfung finden die Bestimmungen über die Prüfung entsprechende Anwendung.
Die Schulleitern oder der Schulleiter legt der oberen Schulaufsichtsbehörde rechtzeitig die
Prüfungsaufgaben für die Nachprüfung zur Genehmigung vor.
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B BILDUNGSGANGÜBERGREIFENDE REGELUNGEN
ZUR LEISTUNGSBEWERTUNG
1. Mögliche Beurteilungsaspekte für schulische Leistungen Nachfolgend eine Übersicht (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) möglicher Beurtei-lungsaspekte:
Klausuren/Klassenarbeiten Fach- und Projektarbeiten
schriftliche Übungen, Protokolle/Berichte Thesenpapiere
Fragebögen Referate u. Ä. m. mündliche Mitarbeit Präsentationen Fachgespräche Gemeinschaftsleistungen mit individueller Zuordnung Praktikumsberichte Hausarbeiten
Portfolios
Die kooperative Arbeit in Lernsituationen erfordert besondere Formen der Leistungs-bewertung. Die Beteiligung der Lernenden an der Bewertung erhöht hierbei die Transparenz und Akzeptanz des gesamten Bewertungsverfahrens. Lehrkräfte werden ermuntert, neue Formen der Leistungsbewertung zu erproben und darüber zu berichten.
Leistungsbewertungskriterien können z. B. sein:
die Fähigkeit und Bereitschaft, Arbeits- und Lernprozesse zu planen,
kreativ und eigeninitiativ zu sein,
selbstständig Informationen zu suchen,
Lösungsstrategien zu entwickeln
eine Entscheidung begründet zu treffen und zielorientiert auszuführen, unterschiedliche Interessenlagen bei den Entscheidungen zu berücksichtigen sich neuen Problemen und Fragestellungen zu öffnen, in System- und Prozesszusammenhängen zu denken,
kompromiss- und durchsetzungsfähig zu sein,
differenziert zu argumentieren,
mit anderen schriftlich und mündlich zu kommunizieren,
mit anderen zu kooperieren und im Team zusammenzuarbeiten,
zwischenmenschliche Konflikte zu lösen bzw. zu bewältigen,
den Unterricht mitzugestalten und
zielstrebig, ausdauernd, konzentriert, sorgfältig sowie zeitlich und fachlich angemessen zu arbeiten
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2. Klausuren/Klassenarbeiten und Sonstigen Leistungen
Soweit in Richtlinien/Lehrplänen/Bildungsplänen keine speziellen Regelungen getrof-fen sind, gilt für Fächer mit schriftlichen Arbeiten: a) Seit der letzten schriftlichen Leistungsüberprüfung sollten mindestens 15 Unter-
richtsstunden, höchstens aber 35 Unterrichtsstunden vergangen sein. Begründete bildungs- und/oder fachspezifische Ausnahmen sind mit Genehmigung der Schul-leitung möglich. Über Anzahl und Dauer der Klausuren/Klassenarbeiten entschei-den auf dieser Basis die Bildungsgangkonferenzen.
b) Die Termine der Klausuren/Klassenarbeiten sollten zu Beginn des Schulhalbjahres festgelegt werden; die Koordination obliegt der/dem Klassenlehrer(in). (s. VV 8.11)
c) Nach jeder Klausur/Klassenarbeit wird eine Note für sonstige Leistungen ermittelt und dokumentiert, die sich aus mehreren Bereichen zusammensetzen muss.
3. Konzept zur Qualitätssicherung bei Klausuren/Klassenarbeiten
a) Die Aufgabenstellung für schriftliche Arbeiten muss maschinenschriftlich
erfolgen; dabei ist neben der Lesbarkeit der Texte und Aufgaben auf eine
ansprechende Gestaltung zu achten.
b) Die Schwerpunkte der Bewertung (z. B. Punkte je Teilaufgabe oder
Prozentwerte) sind mit der Aufgabenstellung anzugeben.
c) Die Förderung und die Überprüfung der Schriftsprachkompetenz ist schon bei
der Aufgabenstellung zu berücksichtigen; dies verbietet einen mehr als 50 %-
igen An-teil an multiple-choice-Aufgaben.
d) Die Bewertung der Aufgaben muss für Schülerinnen und Schüler, aber auch für
Dritte klar nachvollziehbar sein (z. B. erreichte Punkte/erreichbare Punkte).
e) Die Notengebung muss für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Dritte klar
nachvollziehbar sein (z. B. IHK-Schema).
f) Damit die Klausur/Klassenarbeit als Diagnose im Hinblick auf Individuelle Förde-
rung genutzt werden kann, ist eine detaillierte Ergebnisübersicht anzufertigen.
Diese ist auf Verlangen Schulleitungsmitgliedern auszuhändigen.
g) Die beurteilten Klausuren/Klassenarbeiten müssen zeitnah zurückgegeben und
besprochen werden.
h) Es ist für jede Klausur/Klassenarbeit eine Notenübersicht mit der erzielten Durch-
schnittsnote der Lerngruppe anzufertigen.
i) Von jeder Klausur/Klassenarbeit ist ein Exemplar der Aufgabenstellung zusam-
men mit Notenspiegel und Durchschnittsnote unaufgefordert und zeitnah dem/
der zuständigen Bildungsgangleiter(in) abzugeben. Auf Verlangen müssen auch
bewertete, noch nicht zurückgegebene Arbeiten Schulleitungsmitgliedern
ausgehändigt werden.
4 Vergleichsarbeiten
Zur Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen in mehrzügigen Bildungsgängen bieten sich Vergleichsarbeiten an. Entscheidungen darüber treffen die Fach-/Bildungsgangkonferenzen. In vollzeitschulischen Bildungsgängen ist mindestens die letzte Klausur in den Fä-chern Deutsch, Mathematik, Englisch und BWR/GPR vor der Zulassung zur Prüfung bzw. vor dem Abschluss eine Vergleichsklausur unter Prüfungsbedingungen.
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5. Berücksichtigung der sprachlichen Richtigkeit (APO BK § 8.3)
Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit sind in allen Klausuren nach folgender Art zu kennzeichnen:
R inkorrekte Rechtschreibung
Gr Grammatikfehler, auch Satzbaufehler (es zählen dazu nicht Modusfehler (z. B. Fehlen des Konjunktivs) und Tempusfehler (z. B. falsche Zeitstufe), die gehören zur sprachlichen Darstellung)
Z Zeichensetzungsfehler
Über die Konsequenzen von Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit entscheiden die Fach- und Bildungsgangkonferenzen.
6. Versäumen schriftlicher Arbeiten/ Nachschreiben
Versäumen Schülerinnen/Schüler schriftliche Leistungsüberprüfungen, darf ihnen nur dann Gelegenheit zum Nachholen des Leistungsnachweises gegeben werden, wenn unverzüglich und unaufgefordert eine Entschuldigung in der jeweils erforderlichen Art vorgelegt werden. Bei unentschuldigtem Fehlen wird die Leistung mit „ungenügend“ bewertet. Bei entschuldigtem Fehlen muss sich die Schülerin/der Schüler nach der Rückkehr in die Schule selber unaufgefordert und unverzüglich bei der Fachlehrkraft melden; in diesem Fall kann ihnen zeitnah die Gelegenheit zum Nachschreiben oder einer Prüfung zur Notenfeststellung gegeben werden. Über den Termin entscheidet alleine die Lehrkraft unter Berücksichtigung der Dauer der Fehlzeit. Krankheitsbedingtes Fehlen bei Nachschreibterminen muss stets durch ein ärztliches Attest belegt werden, anderenfalls gilt das Fehlen als unentschuldigt. Es ist nicht zulässig, Schüler(innen) im Unterrichtsraum bei laufendem Unterricht nachschreiben zu lassen, ebenso wenig in einem Nebenraum unter Aufsicht der Lehr-person, während die Klasse „beschäftigt“ wird. Ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft dürfen Schüler(innen) zwecks Nachschreiben auch nicht aus dem Unterricht anderer Lehrpersonen abgezogen werden. Zulässig ist hingegen das Nachschreiben nach dem regulären Unterricht der Klasse oder an zentralen Nachschreibterminen, auch am Samstag. Es wird angestrebt, schulintern regelmäßige zentrale Nachschreibtermine außerhalb der regulären Unterrichtszeit zu organisieren. Nachschreibklausuren zählen bei der Beachtung der maximalen Zahl der Leistungs-überprüfungen pro Tag/Woche nicht mit.
7. Verfahrensweisen bei Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten
Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten auf den Zeugnissen sind mit Ausnahme der Abschluss- und Abgangszeugnisse möglich. Der Ausweis auf den Zeugnissen erfolgt unter Bemerkungen mit jeweils einem Satz in vier Abstufungen: „Der Schüler/Die Schülerin NN zeigte im Berichtszeitraum ein sehr gutes/gutes/zufriedenstellendes/nicht zufriedenstellendes Arbeitsverhalten/Sozialverhalten. Schülerinnen und Schüler, die diesen Ausweis wünschen, beantragen dies zu Schul-jahresbeginn schriftlich, ggf. mit Unterschrift der Eltern. Der Antrag gilt für ein Schul-jahr und kann nicht zurückgenommen werden. Die Klassenlehrer/Innen informieren die Schülerinnen und Schüler zum Jahresanfang. Ein Eintrag im Klassenbuch dokumentiert die Information. Die einzelnen Bildungsgänge können abweichende Regelungen treffen, die nach Genehmigung durch die Schulkonferenz in Kraft treten.
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8. Hilfestellung für die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit
Im Rahmen der Bewertung der Sonstigen Leistungen fällt besonders der Beurteilung der sogenannten mündlichen Mitarbeit eine besondere Rolle in der Quantifizierbarkeit zu. Hier muss auch beachtet werden, dass für jede Stunde, in der die/der Schüler(in) unentschuldigt fehlt, die Note 6 gegeben werden muss. Im Folgenden wird ein möglicher Vorschlag zur Bewertung der Mitarbeit dargestellt:
Situation Fazit Note/Punkte
Unentschuldigtes Fehlen; keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung werden verweigert oder sind falsch.
Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind.
Note: 6 Punkte: 0
Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig.
Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar.
Note: 5 Punkte: 1-3
Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen beschränken sich auf die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig.
Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen.
Note: 4 Punkte: 4-6
Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten Unterrichtsreihe.
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.
Note: 3 Punkte: 7-9
Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den Gesamtzusammenhang des Themas. Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe hinausreichen.
Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen.
Note: 2 Punkte: 10-12
Erkennen des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang, sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene, klare sprachliche Darstellung.
Die Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem Maße.
Note: 1 Punkte: 13-15
12
9. Beurteilung der Leistungen im Zusammenhang mit außer- schulischen Praktika
Betriebspraktika in den Bildungsgängen Berufsfachschule und Höhere Handels-schule sind verpflichtende Bestandteile der schulischen Ausbildung. Sie werden von den Lehrkräften der Schule vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Diesbezüglich anzufertigende Praktikumsberichte unterliegen der Leistungsbeurtei-lung. Spezielle Regelungen dazu finden sich in Teil C.
13
C. Bildungsgangspezifische Regelungen C.1. Regelungen für die Berufsschule nach Anlage A der APO BK C.1.0. Regelungen für alle Bildungsgänge der Berufsschule Allgemein wird für die Leistungsbewertung in den Bildungsgängen der Anlage A (Duales System) folgendes einheitliches Vorgehen festgelegt. Bildungsgangspezifische Regelungen befinden sich im Anhang I der Anlage.
C.1.0.1. Bewertung der Sonstigen Leistung Projektarbeiten, Mappen als schriftliche Ausarbeitung zu einem fachlichen Thema und Präsentationen können anhand von vorgegebenen Bewertungsschemata benotet werden. Diese enthalten den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld bekannt gegebene Kriterien und Gewichtungen. So ist z. B. in Gruppenarbeitsphasen anhand der Bewertungskriterien sichergestellt, dass zum einen die Gruppenarbeit zum anderen aber auch die individuelle Schülerleistung bewertet werden. Im Anhang II werden exemplarisch Empfehlungen gegeben, die zur Bewertung der unterschiedlichen Aspekte, die in die Sonstige Leistungsnote mit einfließen, herangezogen werden können.
C.1.0.2. Förderung der deutschen Sprache in den Bildungsgängen
Empfehlung für alle Fächer Die Förderung der deutschen Sprache ist Aufgabe des Unterrichts in allen Fächern. Die Lehrerinnen und Lehrer aller Fächer haben danach die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler im mündlichen und schriftlichen Ge-brauch der deutschen Sprache zu fördern. Sie machen grundsätzlich auch außerhalb des Deutschunterrichts auf Fehler aufmerksam, geben regelmäßig schriftliche und mündliche Rückmeldungen über Leistungen in der deutschen Sprache und korrigieren Fehler. In der Berufsschule ist der Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund in den letzten Jahren stark angestiegen. Jedoch sind diese Schülerinnen und Schüler zumeist schon in Deutschland geboren und haben deutsche Schulen besucht. Die sprachliche Leistung dieser Schülerinnen und Schüler weist dennoch sowohl im mündlichen als auch im schriftlichen Gebrauch erhebliche Mängel auf. Es ist grundsätzlich möglich, die inhaltliche Benotung abzuwerten, wenn bei der Erbringung eines Leistungs-nachweises, der vornehmlich auf der Erstellung von Texten beruht, die sprachliche Gestaltung unzureichend ist, so dass die Inhalte zum größten Teil nicht erfassbar sind. Hierbei sollte jedoch Berücksichtigung finden, wie lange diese Schülerinnen und Schüler schon in Deutschland zur Schule gegangen sind und ob in der häuslichen Umgebung Deutsch als Sprache der Verständigung benutzt wird. Sind Schülerinnen und Schüler erst eine kurze Zeit in Deutschland, sollte vom maximalen Spielraum der Absenkung einer Note kein Gebrauch gemacht werden. Schülerinnen und Schülern, deren Texte erhebliche Fehler aufweisen und bei denen die Erfassbarkeit des Textes noch gewährleistet ist, kann eine Abwertung ihrer Leistung bis zu einer halben Notenstufe erfolgen. Schülerinnen und Schülern, deren Texte erhebliche Fehler aufweisen und bei denen die Erfassbarkeit des Textes nicht gewährleistet ist, kann eine Abwertung ihrer Leistung bis zu einer ganzen Notenstufe erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die diese erheblichen Mängel vorweisen, sollen dort, wo es angeboten werden kann, im Rahmen der Differenzierungskurse einem Deutschförderkurs zugewiesen werden. Des Weiteren kann in allen Bildungsgängen des Dualen Systems eine Empfehlung für die Ausbildungsbegleiten-den Hilfen (AbH) ausgesprochen werden. Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen verstärkt eine Lese-Rechtschreibschwäche festgestellt wurde, ist in Absprache mit dem Deutschlehrer zu klären -wenn Deutschunterricht erteilt wird-, ob in den letzten Jahren etwas dagegen unternommen worden ist. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollten dazu angehalten werden, weiterhin Kurse zu besuchen, die speziell auf ihr Problem ausgerichtet sind. Diejenigen, denen dieses nicht bewusst ist, sollten aufgefordert
14
werden, ihre Lese-Rechtschreibschwäche bei entsprechenden Institutionen testen zu lassen und Fördermaßnahmen wahrzunehmen. Angestrebt sind bildungsgangübergreifende Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Lese-Rechtschreibkompetenz.
C.1.0.3. Dokumentation der Leistungen
Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ist zu Beginn des Schuljahres für die Anlage der grünen Notenliste sowie die Datensicherung verantwortlich. Die Fachkolleginnen und –kollegen haben dann eine „Bringpflicht“ zur unmittelbaren Eintragung, nach Leistungserbringung bzw. nach Leistungsfeststellung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Tendenznoten (mit + /- bzw. %-Angaben) notiert werden. Dabei werden Klassenarbeiten in rot, S/L-Noten in schwarz oder blau und Zeugnisnoten in grün mit der jeweiligen Datumsangabe dokumentiert. Durch die regelmäßige Aktualisierung der schriftlichen und sonstigen Leistungsbewertungen ist gewährleistet, dass ein aussagekräftiges Gesamtbild der Schülerin/des Schülers für eine Beratung bzw. eine Förderempfehlung jederzeit zur Verfügung steht. In der Anlage 2 werden Vorschläge und Hilfestellungen zur Bewertung der sonstigen Leistungen vorgestellt.
C.1.1. Regelungen für die einzelnen Bildungsgänge
C.1.1.1. Bildungsgang Einzelhandelskaufleute/ Verkäufer(innen)
- Einzelhandel-
Anzahl der Anzahl der Gewichtung
Wochen- Kl.-arbeiten Sonst. (mündl. rechn. Jahres-
stunden Dauer der Leist.-noten Leistung Noten-
Kl.-arbeiten anderer ermittlung Zeugnisnote
(KA) (SL) sonst. KA : SL
Leistungen)
LERNBEREICH
3 3 3 angemessen 50/50
und -service max 90 Min. Gesamtnote
Warenbezogene Prozesse 2 3 3 angemessen 50/50 wird
max 90 Min. gleichgewichtig
2 3 3 angemessen 50/50 aus den
max 90 Min. "schriftlichen
1 2 / 45 Min. 2 angemessen 50/50 Arbeiten" und
Fremdsprache den "sonstigen
Leistungen"
DIFFERENZIERUNGS- gebildet.
BEREICH
T/L-Warenverkaufskunde 1 2 / 45 Min. 2 angemessen 50/50
1 2 / 45 Min. 2 angemessen 50/50
1 0 2 angemessen 0/100
1 0 2 angemessen 0/100
1 2 /45 Min. 2 angemessen 50/50Politik/Gesellschaftslehre
Datenverarbeitung
BERUFSÜBERGREI-
FENDER LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikationslehre
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Kundenkommunikation
Wirtschafts- und
Sozialprozesse
Notengebung gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
Lernbereiche / Fächer Anz. KA = Anz. SL
BERUFSBEZOGENER
Unterstufe (1. und 2. Halbjahr)
Leistungsbewertung und
Eugen-Schmalenbach-BerufskollegBerufsschule
Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel / Verkäufer / Verkäuferin
- Einzelhandel-
Anzahl der Anzahl der Gewichtung Anzahl der Anzahl der Gewichtung
Wochen- Kl.-arbeiten Sonst. (mündl. rechn. Wochen- Kl.-arbeiten Sonst. (mündl. rechn. Jahres-
stunden Dauer der Leist.-noten Leistung Noten- stunden Dauer der Leist.-noten Leistung Noten-
Kl.-arbeiten anderer ermittlung Kl.-arbeiten anderer ermittlung zeugnisnote
(KA) (SL) sonst. KA : SL (KA) (SL) sonst. KA : SL
Leistungen) Leistungen)
LERNBEREICH
2 1 1 angemessen 50/50 2 1 1 angemessen 50/50
und -service max 90 Min. max 90 Min. Gesamtnote
3 2 2 angemessen 50/50 3 1 1 angemessen 50/50 wird
Prozesse max 90 Min. max 90 Min. gleichgewichtig
1 1 1 angemessen 50/50 1 1 1 angemessen 50/50 aus den
max 90 Min. max 90 Min. "schriftlichen
2 2 2 angemessen 50/50 2 1 1 angemessen 50/50 Arbeiten"
max 90 Min. max 90 Min. und den
"sonstigen
Fremdsprache 1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50/50 1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50/50 Leistungen"
gebildet.
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
T/L-Warenverkaufskunde 1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50/50 1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50/50
1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50/50 1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50/50Politik/Gesellschaftslehre
BERUFSÜBERGREI-
FENDER LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikationslehre
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg Berufsschule Kfm. / Kfr. im Einzelhandel und Verkäufer/in
Steuerung und Kontrolle
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
Lernbereiche / Fächer Anz. KA = Anz. SL
Kundenkommunikation
Warenbezogene
Wirtschafts- und
Sozialprozesse
Kaufmännische
Anz. KA = Anz. SL
BERUFSBEZOGENER
Mittelstufe 1. Halbjahr Mittelstufe 2. Halbjahr
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
- Einzelhandel-
Anzahl der Anzahl der Gewichtung Anzahl der Anzahl der Gewichtung
Wochen- Kl.-arbeiten Sonst. (mündl. rechn. Wochen- Klausuren Sonst. (mündl. rechn. Jahres-
stunden Dauer der Leist.-noten Leistung Noten- stunden bzw. Leist.-noten Leistung Noten-
Kl.-arbeiten anderer ermittlung Kl.-arbeiten andere ermittlung zeugnisnote
(KA) (SL) sonst. KA : SL (KA) (SL) sonst. KA : SL
Leistungen) Leistungen)
LERNBEREICH
2 50/50 1 50/50
und -service max 90 Min. max 90 Min. Gesamtnote
2 50/50 1 50/50 wird
max 90 Min. max 90 Min. gleichgewichtig
2 1 aus den
max 90 Min. max 90 Min. "schriftlichen
Arbeiten"
Fremdsprache und den
"sonstigen
DIFFERENZIERUNGS- Leistungen"
BEREICH gebildet.
1 1 / 45 Min. 1 angemessen 1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50 / 50
1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50/50 1 1 / 45 Min. 1 angemessen 50/50
50/502
3
Anz. KA = Anz. SL Anz. KA = Anz. SL
2
angemessen 50/502 1
angemessen
angemessen
angemessen
angemessen
angemessen
2
Politik/Gesellschaftslehre
2
4
2
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Deutsch/Kommunikationslehre
FENDER LERNBEREICH
BERUFSÜBERGREI-
Steuerung und Kontrolle
Kaufmännische
Sozialprozesse
Wirtschafts- und
Kundenkommunikation
2
1
1
Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg Berufsschule Kfm. / Kfr. im Einzelhandel
BERUFSBEZOGENER
vom 11.08.2015
Lernbereiche / Fächer
Oberstufe 1. Halbjahr Oberstufe 2. Halbjahr
Bildungsgangbeschluss
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
C.1.1.2.Bildungsgang Industriekaufleute
Eugen-Schalenbach- Berufskolleg Berufsschule Industriekauffrau/ Industriekaufmann (IK) - Unterstufe - Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
Bildungsgangbeschluss vom
17.09.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min).
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min..)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlun
g
(KL:SL)
Jahreszeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER LERNBREICH
Gesamtnote wird
gleichgewichtig
aus den
„schriftlichen
Arbeiten“ und den
„sonstigen
Leistungen“
gebildet.
Wirtschafts- und
Sozialprozesse (WSP)
2 1
Vgl. KL
60 1 angemessen 50:50 2 1 60 1 angemessen 50:50
Geschäftsprozesse (GPR) 4 1* 90 1 angemessen 50:50 4 2 90 2 angemessen 50:50
Steuerung und Kontrolle (SUK) 3 1 90 1 angemessen 50:50 3 2 90 2 angemessen 50:50
Englisch 1 1 45-90 1 ** 50:50 1 1 45-90 1 ** 50.50
Datenverarbeitung (WIO) 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGREIFENDER LERNBEREICH
DIFFERENZIERUNGSBEREICH
Summe: 11 11
(*) Aufgrund der in der Unterstufe in der Didaktischen Jahresplanung vorgesehenen edv- gestützten virtuellen Betriebserkundung (A&S GmbH) sowie den schülerindividuellen Unternehmenspräsentationen und den damit häufig verbundenen sinnvollen Betriebsbesichtigungen wird hier von der im Leistungskonzept verabschiedeten Regelung abgewichen. **Bzgl. der Leistungsbewertung gibt hier der Kompetenzorientierte Lehrplan für fremdsprachliche Kommunikation in der Berufsschule klare Vorgaben (Deskriptoren) (s. 33 ff.), die Grundlage für die Teilbereiche "Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion" sind.
Eugen-Schalenbach- Berufskolleg Berufsschule Industriekauffrau/ Industriekaufmann (IK) - Mittelstufe - Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
Bildungsgangbeschluss vom
17.09.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min..)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER LERNBREICH
Gesamtnote
wird
gleichgewichtig
aus den
„schriftlichen
Arbeiten“ und
den „sonstigen
Leistungen“
gebildet.
.
Wirtschafts- und
Sozialprozesse (WSP)
2 1 60 1 angemessen 50:50 2 1 60 1 angemessen 50:50
Geschäftsprozesse (GPR) 4 2 90 2 angemessen 50:50 4 2
Vgl. Kl vor
ZP*
90 2 angemessen 50:50
Steuerung und Kontrolle (SUK) 2 1
evtl.als Vgl-
KL.**
90. 1 angemessen 50:50 2 2
davon evtl.
1 Vgl. KL**
90. 2 angemessen 50:50
Englisch 1 1 45-90 1 *** 50:50 1 1 45-90 1 **: 50:50
BERUFSFELDÜBERGREIFENDER LERNBEREICH
Politik/Gesellschaftslehre (Pol) 1 1 mind. 30 1 angemessen 50:50 1 1 mind. 30 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGSBEREICH
Englisch („Proficiency“ ) 2 1 90 1 angemessen 50:50 2 1 90 1 angemessen 50:50
Englisch („Advanced“ ) 2 1 60 1 angemessen 50:50 2 1 60 1 angemessen 50:50
Spanisch (A/F) 2 1 90 1 angemessen 50:50 2 1 90 1 angemessen 50:50
Steuern und Finanzen 2 1 45-90 1 angemessen 50:50 2 1 45-90 1 angemessen 50:50
Arbeiten am PC 2 1 90 1 angemessen 50:50 2 1 90 1 angemessen 50:50
Summe: 12 12
*Vgl. KL nur in den 3 jährigen Klassen ** Die Fachlehrer stimmen sich in den 3 jährigen Klassen ab
***Bzgl. der Leistungsbewertung gibt hier der Kompetenzorientierte Lehrplan für fremdsprachliche Kommunikation in der Berufsschule klare Vorgaben (Deskriptoren) (s. 33 ff.), die Grundlage für die Teilbereiche "Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion" sind.
Eugen-Schalenbach- Berufskolleg Berufsschule Industriekauffrau/ Industriekaufmann (IK) - Oberstufe (3-jährig) - Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
Bildungsgangbeschluss vom
17.09.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER LERNBREICH
Gesamtnote
wird
gleichgewichtig
aus den
„schriftlichen
Arbeiten“ und
den „sonstigen
Leistungen“
gebildet.
Wirtschafts- und
Sozialprozesse (WSP)
2 1 60 1 angemessen 50:50 2 1 60 1 angemessen 50:50
Geschäftsprozesse (GPR) 3 2 90- 135 2 angemessen 50:50 3 1 90- 135 1 angemessen 50:50
Steuerung und Kontrolle (SUK) 3 2 90 2 angemessen 50:50 3 1 90 1 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBER-GREIFENDER LERNBEREICH
Politik/Gesellschaftslehre(POL) 1 1 mind. 30 1 angemessen 50:50 1 1 mind. 30 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGSBEREICH
Summe: 9 9
Eugen-Schalenbach- Berufskolleg Berufsschule Industriekauffrau/ Industriekaufmann (IK) - Oberstufe (2,5-jährig) - Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
Bildungsgangbeschluss vom
17.09.2015
1. Halbjahr ( 2. Halbjahr entfällt)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Jahreszeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL
Gesamtnote wird als Jahresnote aus den Halbjahresnoten
2. Halbjahr /MSt und 1.Halbjahr/OSt
sowie gleichgewichtig
aus den „schriftlichen Arbeiten“ und den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
BERUFSBEZOGENER LERNBREICH
Wirtschafts- und
Sozialprozesse (WSP)
2 1 mind. 60 1 angemessen 50:50
Geschäftsprozesse (GPR) 3 1 90- 135 1 angemessen 50:50
Steuerung und Kontrolle (SUK) 3 1 90 1 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGREIFENDER LERNBEREICH
Politik/Gesellschaftslehre
(POL)
1 1 mind. 30 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGSBEREICH
Summe: 9
C.1.1.3. Bildungsgang Kaufleute für Büromanagement
Eugen- Schmalenbach- Berufskolleg Berufsschule Kaufleute für Büromanagement (KBM) -Unterstufe- Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
Bildungsgangbeschluss vom
24.09.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min..)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Gesamtnote
wird gleichge-
wichtig aus den
„schriftlichen
Arbeiten“ und
den „sonstigen
Leistungen“
gebildet.
Geschäftsprozesse (GPR) 4 2 60-100 2 angemessen 50:50 4 2 60-100 2 angemessen 50:50
Büroprozesse (BPR) 3 1 90 1 angemessen 50:50 3 2 90 2 angemessen 50:50
Steuerung und Kontrolle (SUK) 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
Englische Kommunikation 1 1 45-90 1 * 50:50 1 1 45-90 1 * 50:50
BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH
Deutsch Kommunikation 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
Politik Gesellschaftslehre 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-BEREICH
WIO 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45. 1 angemessen 50:50
Summe: 12 12
*Bzgl. der Leistungsbewertung gibt hier der Kompetenzorientierte Lehrplan für fremdsprachliche Kommunikation in der Berufsschule klare Vorgaben (Deskriptoren) (s. 33 ff.), die Grundlage für die Teilbereiche "Rezeption, Produktion, Mediation und Interaktion" sind.
Eugen- Schmalenbach- Berufskolleg Berufsschule Kaufleute für Büromanagement (KBM) -Mittelstufe- Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
Bildungsgangbeschluss vom
24.09.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahreszeugnis-
note
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER LERNBREICH
Gesamtnote
wird gleichge-
wichtig aus den
„schrift-lichen
Arbeiten“ und
den „sonstigen
Leistungen“
gebildet.
Geschäftsprozesse (GPR) +
Deutsch*
3 + 1 2+1 45-100
D:45
2+1 angemessen 50:50 3+1 1+1 45-100
D:45
1+1 angemessen 50:50
Büroprozesse (BPR) 2 1 90 1 angemessen 50:50 2 2 90 2 angemessen 50:50
Steuerung und Kontrolle (SUK) 2 1 90 1 angemessen 50:50 2 2 90 2 angemessen 50:50
BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
Reli 0 0 0 0 1 0 ./. 2 angemessen ./.
DIFFERENZIERUNGS-BEREICH
WIO 1 1 45 Min. 1 angemessen 50:50 0 ./. ./. ./.
Englisch („Proficiency“ ) 2 1 90 1 angemessen 50:50 2 1 90 1 angemessen 50:50
Englisch („Advanced“ ) 2 1 60 1 angemessen 50:50 2 1 60 1 angemessen 50:50
Spanisch (A/F) 2 1 90 1 angemessen 50:50 2 1 90 1 angemessen 50:50
Steuern und Finanzen 2 1 45-90 1 angemessen 50:50 2 1 45-90 1 angemessen 50:50
Arbeiten am PC 2 1 90 1 angemessen 50:50 2 1 90 1 angemessen 50:50
Summe: 12 12
*Zusammensetzung der Zeugnisnote nach Stundenanzahlverhältnis
Eugen- Schmalenbach- Berufskolleg Berufsschule Kaufleute für Büromanagement (KBM) -Oberstufe- Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung und
Notengebung gemäß
Bildungsgangbeschluss vom
24.09.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(Min.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER LERNBREICH
Gesamtnote
wird
gleichgewichtig
aus den
„schriftlichen
Arbeiten“ und
den „sonstigen
Leistungen“
gebildet.
Geschäftsprozesse (GPR) 2 1 45 -100 1 angemessen 50:50 2 1 45 -100 1 angemessen 50:50
Büroprozesse (BPR) 2 2 90 2 angemessen 50:50 2 1 90 1 angemessen 50:50
Steuerung und Kontrolle (SUK) 4 2 90 2 angemessen 50:50 4 2 90. 2 angemessen 50:50
BERUFSÜBERGREIFENDER LERNBEREICH
Deutsch 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
Politik/Gesellschaftslehre/ 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
Reli 2 0 ./. 2 angemessen ./. 0 0 ./. 0
Sport* 0 2 ./. ./. 2 (50:50)
DIFFERENZIERUNGS-BEREICH
Summe: 12 12
*Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen,
Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen
werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt
C.1.1.4. Bildungsgang Medizinische Fachangestellte Leistungsbewertung und Notengebung bei den Medizinischen Angestellten (MFA)
(Unterstufe) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Meda 2 2 1-2 2 angemessen 50:50 2 2 1-2 2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
PBA/
Abrechnung
2
1
2
1
1-2
1
2
1
angemessen 50:50 2
1
2
1
1-2
1
2
1
angemessen 50:50
WSP 2
2 2 2 angemessen 50:50 2
1 2
1 angemessen 50:50
PMG 2 1 1 1 angemessen 50:50 2 2 1 2 angemessen 50:50
Englisch angemessen 50:50 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 1 - 1 Test 1 30% Test 1 - 1 Test 1 30 % Test 50:50
Religion 1 Test 1 1 Test 1
Sport 2 - - 2
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
QM1 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
Summe: 14 12
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Medizinischen Angestellten (MFA)
(Mittelstufe) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-
Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Meda 2 2 1-2 2 angemessen 50:50 2 2 1-2 2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
PBA/
Abrechnung
2
1
2
1
1-2
1
2
1
angemessen 50:50 2
1
2
1
1-2
1
2
1
angemessen 50:50
WSP 2
2 2 2 angemessen 50:50 2
1 2
1 angemessen 50:50
PMG 2 1 1 1 angemessen 50:50 2 2 1 2 angemessen 50:50
Englisch 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation
Religion
Sport
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
QM2 2 1 1-2 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50 (Prüfungsnote
kann entscheiden.)
Summe: 13 12
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Medizinischen Angestellten (MFA)
(Oberstufe) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Meda 3 3 1-2 3 angemessen 50:50 3 2 1-2 2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
PBA/
Abrechnung
1
1
1
1
1-2
1
1
1
angemessen 50:50 1
1
1
1
1-2
1
1
1
angemessen 50:50
WSP 3
2 2 2 angemessen 50:50 3
1 2
1 angemessen 50:50
PMG 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
Englisch angemessen 50:50 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 1 - 2 Tests 2 30% Test 1 - 1 Test 1 30 % Test 1:1:1
Religion 1 - 2 Tests 2 angemessen 1 - 1 Test 1 angemessen 1:1:1
Sport
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
50:50 angemessen 50:50
Summe: 12 12
Das IHK-Schema wird in allen Fächern zur Notenermittlung angewandt. Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schüler(inne)n bekanntgegeben und erklärt.
C.1.1.5. Bildungsgang Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (RENO) (Unterstufe: neue Richtlinien) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
3. Halbjahr
4. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Betriebsprozesse 3 3 1 2 angemessen 50:50 3 3 1 2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Wirtschafts- und Sozial-
prozesse
5 3 1-2 3 angemessen 50:50 5 3 1-2 3 angemessen 50:50
Anwaltliche Geschäfts-
prozesse
angemessen 50:50
angemessen 50:50
Notarielle Geschäfts-
prozesse
angemessen 50:50 angemessen 50:50
Englisch angemessen 50:50 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 1 - - 1 15-35% 1 - - 1 15-35%
Religion 1 - - 1 1 - - 1
Sport (nur ein Halbjahr) 50:50 50:50
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
TVT 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
Summe: 12 12
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (RENO) (Mittelstufe: alte Richtlinien) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
5. Halbjahr
6. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Allg. Wirtschaftslehre 1 1 1-2 1-2 angemessen 50:50 1 1 1-2 1-2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Rechnungswesen 1 1 1-2 1-2 angemessen 50:50 1 1 1-2 1-2 angemessen 50:50
Recht 5
2 1-2 2 angemessen 50:50 5
3 1-2
3 angemessen 50:50
Datenverarbeitung angemessen 50:50 angemessen 50:50
Englisch 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 50:50 50:50
Religion 50:50 50:50
Sport (nur ein Halbjahr) 50:50 50:50
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
TVT 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
Summe: 10 10
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (RENO) (Oberstufe: alte Richtlinien) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
1. Halbjahr 2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Allg. Wirtschaftslehre 1 1 1-2 1-2 angemessen 50:50 1 1 1-2 1-2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Rechnungswesen 1 1 1-2 1-2 angemessen 50:50 1 1 1-2 1-2 angemessen 50:50
Recht 5
2 1-2 2 angemessen 50:50 5
2 1-2
2 angemessen 50:50
Datenverarbeitung angemessen 50:50 angemessen 50:50
Englisch angemessen 50:50 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 50:50 50:50
Religion 50:50 50:50
Sport (nur ein Halbjahr) 50:50 50:50
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
TVT 2 2 1 2 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
Stützkurs Rewe 1 angemessen 50:50 1 angemessen 50:50
Summe: 11 10
Betriebsprozesse in der Unterstufe: Die Zeugnisnote ermittelt sich im Verhältnis 1:1:1 . Wirtschafts- und Sozialprozesse in der Unterstufe: Die Zeugnisnote ermittelt sich im Verhältnis 8:2. In allen Fächern wird das IHK-Schema zur Notenermittlung angewandt. Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt.
C .1.1.6. Bildungsgang Steuerfachangestellte Leistungsbewertung und Notengebung bei den Steuerfachangestellten (STFA)
(Unterstufe) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
7. Halbjahr
8. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Steuerlehre 4 2 60 2 angemessen 50:50 4 2 60 2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Rechnungswesen 3 2 60 2 angemessen 50:50 3 2 60 2 angemessen 50:50
Allgemeine Wirtschafts-
lehre
2
2 45 2 angemessen 50:50 2
2 45 2 angemessen 50:50
Datenverarbeitung angemessen 50:50 2 2 45 2 angemessen 50:50
Englisch
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 50:50 50:50
Religion 50:50 50:50
Sport 50:50 50:50
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 45 1 50:50 1 1 45 1 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
ZKS 2 2 45 2
Summe: 12 12
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Steuerfachangestellten (STFA)
(Mittelstufe) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Steuerlehre 3 2 60 2 angemessen 50:50 3 2 60 2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Rechnungswesen 3 2 60 2 angemessen 50:50 3 2 60 2 angemessen 50:50
Allgemeine Wirtschafts-
lehre
2
2 60 2 angemessen 50:50 2
1 60
2 angemessen 50:50
Datenverarbeitung angemessen 50:50 angemessen 50:50
Englisch 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 50:50 50:50
Religion 1 1 50:50 1 1 50:50
Sport 50:50 50:50
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 45 1 50:50 1 1 45 1 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
ZKS 1 1 45 1 1 1 45 1
Summe: 12 12
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Steuerfachangestellten (STFA)
(Oberstufe bis Jahrgang 2013) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Steuerlehre 4 2 60 2 angemessen 50:50 4 1 150 1 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Rechnungswesen 4 2 60 2 angemessen 50:50 4 1 120 1 angemessen 50:50
Allgemeine Wirtschafts-
lehre
1
1 60 1 angemessen 50:50 1
1 90
1 angemessen 50:50
Datenverarbeitung angemessen 50:50 angemessen 50:50
Englisch
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 50:50 50:50
Religion 50:50 50:50
Sport 50:50 - - - - 50:50
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
ZKS 1 1 45 1 angemessen 50:50 1 1 45 1 angemessen 50:50
Summe: 11 11
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Steuerfachangestellten (STFA)
(Oberstufe ab Jahrgang 2014) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
1. Halbjahr
2. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
Steuerlehre 4 2 60 2 angemessen 50:50 4 1 150 1 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Rechnungswesen 4 2 60 2 angemessen 50:50 4 1 120 1 angemessen 50:50
Allgemeine Wirtschafts-
lehre
1
1 60 1 angemessen 50:50 1
1 90
1 angemessen 50:50
Datenverarbeitung angemessen 50:50 angemessen 50:50
Englisch
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 50:50 50:50
Religion 50:50 50:50
Sport 2 2 50:50 - - - - 50:50
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 45 1 50:50 1 1 45 1 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
ZKS 2 1 45 1 50:50
Summe: 12 12
Alle SL-Noten bestehen aus einem mündlichen Teil und einem weiteren Teil (z.B. Referat, Text, Präsentationen, selbst erstellte Unterlagen) Folgender Schlüssel wird angewandt: Prozentsatz: 100-92 Note 1 91-81 2 80-67 3 66-50 4 49-30 5 29-0 6 Klausuren im zweiten Halbjahr der Oberstufe in den Kernfächern werden unter Prüfungsbedingungen geschrieben, daher weichen die Zeitumfänge ab. Berücksichtigung der deutschen Sprache: Folgende Aspekte fließen in die Beurteilung der sprachlichen Komponente ein: Strukturierte Darstellung, Einhaltung formaler Regeln, Stilistische Qualität und Wortwahl, Verwendung von Fachsprache, Diese Aspekte sollen mit insgesamt 5% auf volle Punkte aufgerundet berücksichtigt werden.
Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt.
C.1.1.7. Bildungsgang Verwaltungsfachangestellte Leistungsbewertung und Notengebung gemäß Bildungsgangbeschluss vom 11.08.2015
Berufsschule: Verwaltungsfachangestellte Unterricht im 3-Blocksystem (je 13 Wochen pro Block)
Eingesetzte Lehrpersonen
Anzahl der KL
Dauer der KL (U-Std.)
Anzahl der sonstigen Leistungs- noten (SL)
Gewichtung mündl. Leistung: andere sonstige Leistungen
rechn. Noten- ermittlung (KL:SL)
Wo.-
Std.
(JE
Block):
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER LERNBREICH
AWL Block 1, 2 und 3: Frau Peterssen Im 3. Block : Herr Koch
2 2
2 2
2
2
angemessen 50:50 1
1,6
VBL (s. Legende) Herr Nietzke in allen 3 Blöcken je
Frau Würfel im 1. Block, im
2. Block im 3. Block
Herr Koch im 1. u. 2. Block je (Frau Lang stellt jeweils
für die 2. Klausur zwei Aufgaben)
2 2 2 1 2
Mind. 45 Min.
45 Min. 45. Min. 45 Min.
2
2 2 1
2 (Frau Lang ermittelt eine eigene SL-Note, die Herr Koch angemessen
berücksichtigt.)
angemessen
50:50 1
0,6 1
0,6
1,6
VRH Frau Lang im 1. u. 2. Block je im 3. Block:
3 3
2-stündig 2-std.
3
3
angemessen 50:50 2,3
2,6
Orga Herr Baumhus: alle Blöcke
2 Mind. 45 Min.
2 angemessen 50:50 0,6
Diff.kurs Englisch Herr Quast: alle Blöcke 2 2 50:50 0,3
BERUFSFELDÜBERGR. LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation Frau Lang im 1. Block: im 2. u. 3. Block je
Projekt- Arbeit
1
10 Wochen 1-stdg.
1
angemessen 50:50 O,3
Politik Frau Würfel im 1. Und 2. Block je
2 Mind. 1-stündig
2 (im 3. Block 1 Klassenarbeit; 1Referat) angemessen 50:50 0,6
Religion Herr Schreiber in allen Blöcken
1 1-stündig 1 angemessen 50:50 0,3
DIFFERENZIERUNGS-BEREICH
Grundlagen des Rechts Frau Würfel im 1. Block 1 1-stündig 1 angemessen 50:50 0,3
BGB Frau Würfel im 3. Block 3 1-stündig 3 angemessen 50:50 1
Im Fach VBL setzt sich die Gesamtnote wie folgt zusammen: Im ersten Block: Herr Koch (50%), Herr Nietzke (30%), Frau Würfel (20%) Im zweiten Block: Herr Koch (50%), Herr Nietzke (25 %), Frau Würfel (25 %) Im dritten Block: Herr Nietzke (60%), Frau Würfel (40 %)
Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt.
C.1.1.8. Bildungsgang Zahnmedizinische Fachangestellte Leistungsbewertung und Notengebung bei den Zahnmedizinischen Angestellten (ZFA)
(Unterstufe) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 30.09.2015
9. Halbjahr
10. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
ZMA 3 2 1-2 2 angemessen 50:50 3 2 1-2 2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Leistungsabrechnung 2 2 1-2 2 angemessen 50:50 2 1 1-2 1 angemessen 50:50
Praxismanagement
angemessen 50:50
angemessen 50:50
RUW 2 2 1-2 2 angemessen 50:50 2 1 1-2 1 angemessen 50:50
Englisch angemessen 50:50 2 2 1 2 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 1 - - 1 30 % 1 - - 1 30 %
Religion 1 - - 1 angemessen 1 - - 1 angemessen
Sport 2 - - 2
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
QM1 1 1 1 1 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
EgLa
Summe: 13 13
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Zahnmedizinischen Angestellten (ZFA)
(Mittelstufe) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
3. Halbjahr
4. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-
Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
ZFA 3 2 1-2 2 angemessen 50:50 3 2 1-2 2 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Leistungsabrechnung 2 2 1-2 2 angemessen 50:50 2 1 1-2 1 angemessen 50:50
RUW 2 1 1-2 1 angemessen 50:50 3 2 1-2 2 angemessen 50:50
PMG 2 2 1-2 2 angemessen 50:50 2 1 1-2 1 angemessen 50:50
Englisch angemessen 50:50 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation
Religion
Sport
Politik/Gesellschaftslehre 1 1 1 1 angemessen 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
QM2 2 1 1-2 1 50:50 1 1 1 1 angemessen 50:50 (Prüfungsnote
kann entscheiden.)
EgLA 1 angemessen 50:50 1 angemessen Zertifikat
Summe: 13 13
Leistungsbewertung und Notengebung bei den Zahnmedizinischen Angestellten (ZFA)
(Oberstufe) Stand: Schuljahr 2015/16
Leistungsbewertung
und Notengebung
gemäß
Bildungsgangbeschluss
vom 11.08.2015
3. Halbjahr
4. Halbjahr
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl der
sonstigen
Leistungs-
noten
(SL)
Gewichtung
mündl.
Leistung:
andere
sonstige
Leistungen
rechn.
Noten-
ermittlung
(KL:SL)
Wo.-
Std.
Anzahl
der
KL
Dauer
der
KL
(U-Std.)
Anzahl
der
sonstigen
Leistungs-
noten
Gewichtung
mündl.
Leistung:
anderer
sonstiger
Leistungen
rechn.
Noten-
Ermittlung
(KL:SL)
Jahres-
zeugnisnote
Lernbereiche/Fächer Anzahl KL = Anzahl SL Anzahl KL = Anzahl SL
BERUFSBEZOGENER
LERNBREICH
ZMA 2 1 1-2 1 angemessen 50:50 2 1 1-2 1 angemessen 50:50 Gesamtnote wird
gleichgewichtig aus den
„schriftlichen Arbeiten“ und
den „sonstigen Leistungen“
gebildet.
Leistungsabrechnung 2 + 1
Förd.
2 1-2 2 angemessen 50:50 2 + 1
Förd.
1 1-2 1 angemessen 50:50
RUW 2
1 1-2 1 angemessen 50:50 2
1 1-2
1 angemessen 50:50
PMG 2 1 1-2 2 angemessen 50:50 2 2 1-2 2 angemessen 50:50
Englisch angemessen 50:50 angemessen 50:50
BERUFSFELDÜBERGR.
LERNBEREICH
Deutsch/Kommunikation 1 - - 2 30 % 1 - - 1 30 %
Religion angemessen angemessen
Sport
Politik/Gesellschaftslehre
DIFFERENZIERUNGS-
BEREICH
EgLa 2 angemessen 50:50 2 Zertifikat
Summe: 12 12
Der Sportunterricht findet ein Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben
den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und
Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider.
Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die
Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekanntgegeben und erklärt.
C.1.1.9. Bildungsgang Bankkaufleute
Beurteilung der Schriftliche Leistungen a) Als grundsätzlicher Bewertungsmaßstab für die Notenfindung soll in der Regel nach- folgender Notenschlüssel (in Anlehnung an das „IHK“-Schema) dienen:
Note: Erreichte Prozentzahl von der zu erreichenden Leistung:
sehr gut 100-92
gut 91-81
befriedigend 80-67
ausreichend 66-50
mangelhaft 49-30
ungenügend 29-0
b) Die Anzahl der Klausuren stellt sich in den einzelnen Fächern wie folgt dar:
1. Block (Unterstufe)
2. Block (Unterstufe)
3. Block (Mittelstufe)
4. Block (Mittelstufe)
5. Block (Oberstufe)
Allgemeine Wirtschaftslehre
2 (je 45 Min.)
2 (je 45 Min.)
2 (je 45 Min.)
2 (je 45 Min.
2 (je 45 Min.)
Bankbetriebslehre 2 (je 90 Min.)
2 (je 90 Min.)
2 (je 90 Min.)
2 (je 90 Min.)
2 (je 90 Min.)
Rechnungswesen 2 (je 45 Min.
2 (je 45 Min.)
2 (je 45 Min.)
2 (je Min. 45)
2 (je 45 Min.)
Wirtschafts-informatik
1 (60-80 Min.)
1 (60-80 Min.)
Fach wird nicht erteilt
Politik 1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
Deutsch 1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
Fach wird nicht erteilt
Wirtschafts- englisch 1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
1 (45 Min.)
Fach wird nicht erteilt
Religion Fach wird aktuell nicht
erteilt
Fach wird aktuell nicht
erteilt
Fach wird aktuell nicht
erteilt
Fach wird aktuell nicht
erteilt
Fach wird aktuell nicht
erteilt
Sport Fach wird aktuell nicht
erteilt
Fach wird aktuell nicht
erteilt
Fach wird aktuell nicht
erteilt
Fach wird aktuell nicht
erteilt
Fach wird aktuell nicht
erteilt
Im Bildungsgang Banken am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg werden alle Klassenarbeiten in der Regel als Parallelarbeiten gestellt und geschrieben. Beurteilung der Sonstigen Leistungen Sonstige Leistungen werden im Bildungsgang Banken durch Tests bzw. schriftliche Übungen, durch mündliche Mitarbeit, durch Referate, Präsentationen und der Simulation von Kunden-gesprächen erbracht, auf die aufgrund des Ausbildungsprofils am Eugen-Schmalenbach-Berufskolleg besonders Wert gelegt wird. Im zweiten Teilblock der Unterstufe werden von den Lernenden im Fach Bankbetriebslehre zum Thema Allfinanz Referate erstellt. Diese Leistung wird mit einem Viertel der SL-Note gewichtet.
C.1.1.10 Bildungsgang Großhandelskaufleute
Unterrichtsfach Erteilte Unterrichtsstunden in der Unterstufe
Anzahl Klasssenarbeiten in der Unterstufe
Anzahl und inhaltliche Gestaltung der SL – Noten
GAP 3 3 Klassenarbeiten zwischen 45 und 90 Minuten
3 SL – Noten mdl. Mitarbeit, Tests, Präsentationen
SUK 2 2 – 3 Klassenarbeiten wischen 45 und 60 Minuten
entsprechend 2 – 3 SL-Noten (ansonsten wie oben)
WSP 2 2 Klassenarbeiten von 45 – 60 Minuten
2 SL – Noten es erfolgt eine stärkere Gewichtung der Präsentationen, ansonsten wie oben
Politik 1 2 Klassenarbeiten von 45 Minuten
2 SL – Noten ansonsten wie oben
Englisch 1 2 Klassenarbeiten von 45 Minuten
2 SL – Noten ansonsten wie oben
WIO 1 2 Klassenarbeiten von 45 – 60 Minuten
4 SL – Noten (pro Halbjahr 2)
Religionslehre 1 ... 2 SL-Noten
Sport 1 ... 2 SL-Noten
Unterrichtsfach Erteilte Unterrichtsstunden in der Mittelstufe
Anzahl Klasssenarbeiten in der Mittelstufe
Anzahl und inhaltliche Gestaltung der SL – Noten
GAP 3 3 Klassenarbeiten zwischen 45 und 90 Minuten, zwei Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr
3 SL – Noten; zwei SL – Noten im zweiten Halbjahr ansonsten wie oben
SUK 4 4 Klassenarbeiten zwischen 45 und 60 Minuten, zwei Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr
4 SL – Noten zwei SL – Noten im zweiten Halbjahr
WSP 2 2 Klassenarbeiten von 45 – 60 Minuten
2 SL – Noten
Politik 1 2 Klassenarbeiten von 45 Minuten
2 SL - Noten
Englisch 1 2 Klassenarbeiten von 45 Minuten
2 SL - Noten
Unterrichtsfach Erteilte Unterrichtsstunden in der Oberstufe
Erteilte Unterrichtsstunden in der Oberstufe
Anzahl und inhaltliche Gestaltung der SL – Noten
GAP 2 2 Klassenarbeiten zwischen 45 und 90 Minuten
2 SL – Noten
SUK 2 2 Klassenarbeiten zwischen 45 und 60 Minuten,
2 SL - Noten
WSP 2 2 Klassenarbeiten von 45 Minuten
2 SL - Noten
Politik 1 2 Klassenarbeiten von 45 Minuten
2 SL - Noten
C.1.2. Weitere Beurteilungsaspekte für die Bildungsgänge der Berufsschule
C.1.2.1. Kriterienkatalog zur Bewertung der Sonstigen Leistungen im Unterricht1
Note Klassengespräch Gruppenarbeit
1
wirkt maßgeblich an der Lösung schwieriger Sachverhalte mit
bringt immer wieder eigenständige gedankliche Leistungen zu komplexen Sachverhalten ein
·überträgt früher Gelerntes auf neue Sachverhalte und gelangt so zu neuen Fragestellungen und vertiefenden Einsichten
wirkt maßgeblich an der Planung und Durchführung mit
bringt besondere Kenntnisse und zielführende Ideen ein
stellt den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit umfassend, strukturiert und überzeugend dar
2
gestaltet das Unterrichtsgespräch durch eigene Ideen auch bei anspruchsvollen Problemstellungen mit
versteht schwierige Sachverhalte und kann sie richtig erklären
stellt Zusammenhänge zu früher Gelerntem her
wirkt aktiv an der Planung und Durchführung mit
gestaltet die Arbeit aufgrund seiner Kenntnisse mit
stellt den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit vollständig, richtig und verständlich dar
3
beteiligt sich regelmäßig gehaltvoll
bringt zu grundlegenden Fragestellungen Lösungsansätze ein
ordnet den Stoff in die Unterrichtsreihe ein
beteiligt sich an der Planung und Durchführung
bringt Kenntnisse ein, die die Arbeit voranbringen
stellt den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit in den wesentlichen Punkten richtig und nachvollziehbar dar
4
beteiligt sich selten am Unterricht
Beiträge sind überwiegend Antworten auf einfache oder reproduktive Fragen
kann (auf Anfrage) i.d.R. grundlegende Inhalte/Zusammenhänge der letzten Stunde(n) wiedergeben
beteiligt sich an den Arbeiten
bringt Kenntnisse ein
kann den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit in Grundzügen richtig darstellen
5
beteiligt sich so gut wie nie und ist oft über lange Zeit hinweg unaufmerksam
beschäftigt sich oft mit anderen Dingen
kann auf Anfrage grundlegende Inhalte nicht oder nur falsch wiedergeben
beteiligt sich nur wenig an den Arbeiten
bringt keine Kenntnisse ein
kann den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit nur unzureichend erklären
6
folgt dem Unterricht nicht
verweigert jegliche Mitarbeit
Äußerungen auf Anfrage sind immer falsch
beteiligt sich überhaupt nicht an den Arbeiten
kann keinerlei Fragen über den Verlauf und die Ergebnisse der Arbeit beantworten
Referate, Protokolle, Schriftliche Übungen, die Führung eines Heftes sowie fachspezifische mündliche, schriftliche oder praktische Leistungen fließen auch in die Note für die Sonstigen Leistungen ein.
1 Quelle: http://www.ikg-dortmund.de/index.php/das-ikg/leistungsbewertung/kriterienkatalog-zur-bewertung-der-sonstigen-mitarbeit
C.1.2.2. Kriterien für die mündliche Mitarbeit (Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen")
++ + 0 - - - Bemerkungen
Fachkompetenz
Beiträge sind themenbezogen und sachlich
Beiträge sind strukturiert und schlüssig
Zusammenhänge werden hergestellt
Weiterführende Gedanken werden entwickelt
Weiterführende Fragen und/oder Transferfragen werden gestellt
Probleme werden aufgezeigt
Methodenkompetenz
Andere Schülerbeiträge werden berücksichtigt und aufgegriffen
Sprechdauer wird berücksichtigt
Feedback wird gegeben
Offenheit gegenüber der Anwendung von Unterrichtsregeln und neuer Methoden ist vorhanden
Personal-/Sozialkompetenz
Teilnahme am Unterricht ist zuverlässig (Pünktlichkeit und Anwesenheit)
Unterrichtsmaterial wird selbst verantwortlich bereit gehalten und ist vollständig
Unterricht wird regelmäßig vorbereitet
Regelmäßige Beiträge im Unterricht werden geleistet
Toleranz und Wertschätzung gegenüber den anderen SuS wird gezeigt
Die Regeln des Schulvertrages werden eingehalten
Individuelle Sonderleistungen
Zur einheitlichen Bewertung werden unten erläuterte Symbole (++; +; 0; -,- - ) herangezogen:
++ Gestaltet das Unterrichtsgeschehen maßgeblich mit sehr guten Beiträgen und hat Arbeitsmaterial dabei
+ Beteiligt sich häufig, ist bemüht am Unterrichtsgeschehen und hat Arbeitsmaterial dabei
0 Beteiligt sich häufig bis gar nicht am Unterrichtsgeschehen und hat Arbeitsmaterial teilweise dabei
- Beteiligt sich gar nicht am Unterrichtsgeschehen und stört dieses maßgeblich und hat Arbeitsmaterial nicht dabei
A, E, U, B Nicht anwesend (Attest, entschuldigt, unentschuldigt, betrieblich bedingt)
Auswertung der Symbole zur Notenfindung: Zu jeder Schülerin/jedem Schüler werden die beiden Symbole mit der größten Häufigkeit ermittelt. In einem Fach gemeinsam unterrichtende Kollegen einigen sich auf eine gemeinsame Note. Folgende Konstellationen führen zu den nebenstehenden Noten:
Häufigstes Symbol Zweithäufigstes Symbol Note
++ + 1
++ 0 2
++ - 3
+ ++ 2
+ 0 3
+ - 4
0 ++ 3
0 + 4
0 - 5
- ++ 4
- + 5
- 0 6
C.1.2.3. Beispiele für ein Bewertungsschema für Referate und Präsentationen Fach: ____________________________________ Klasse:_____________________________ Name: ___________________________________ Datum der Abgabe: ___________________ Thema: ______________________________________________________________________
Bewertung des Referats und der Präsentation
Bewertungsbereiche Bewertungskriterien Mögliche
Punkte
Erreichte
Punkte
Präsentation der Person /
Moderation
1. Sprache (Verständlichkeit,
Fachsprache, Phonetik,
Artikulation, Tempo . . . )
2. Körpersprache
3. Führung durch die
Präsentation
(Transparenz des“roten
Fadens“)
10
10
5
Vermittlung von Inhalten
(Stimmigkeit von Inhalt/
Thema) und
Präsentationsform
1. Gliederung der Inhalte
2. Reduktion auf wesentliche
Inhalte (Sachkompetenz,
Fachkompetenz)
10
10
Gestaltung / Visualisierung Auswahl, Gestaltung, Einsatz
von Medien (themenbezogen,
anschaulich)
10
Zeitstruktur 1. Zeitrahmen einhalten
2. Zeitliche Gewichtung der
Präsentationsteile
(Zeitplanung, Medieneinsatz)
10
10
Einbeziehung der anderen
SchülerInnen
1. Eröffnung (Begrüßung …)
2. Interesse wecken,
Spannung aufbauen
3. Handout
5
10
10
Datum:
Unterschrift
Gesamtpunkte:
Note:
100
Fach: ____________________________________ Klasse:______________________________ Name: ___________________________________ Datum der Abgabe: ___________________ Thema: _______________________________________________________________________ _
Bewertung des Referats und der Präsentation
Bewertungsbereiche Bewertungskriterien ++ + 0 - --
Präsentation der Person /
Moderation
1. Sprache (Verständlichkeit,
Fachsprache, Phonetik,
Artikulation, Tempo . . . )
2. Körpersprache
3. Führung durch die
Präsentation
(Transparenz des“roten
Fadens“)
Vermittlung von Inhalten
(Stimmigkeit von Inhalt/
Thema) und Präsentationsform
1. Gliederung der Inhalte
2. Reduktion auf wesentliche
Inhalte (Sachkompetenz,
Fachkompetenz)
Gestaltung / Visualisierung Auswahl, Gestaltung, Einsatz
von Medien (themenbezogen,
anschaulich)
Zeitstruktur 1. Zeitrahmen einhalten
2. Zeitliche Gewichtung der
Präsentationsteile
(Zeitplanung, Medieneinsatz)
Einbeziehung der anderen
SchülerInnen
1. Eröffnung (Begrüßung …)
2. Interesse wecken, Spannung
aufbauen
3. Handout
Datum:
Unterschrift
Gesamtpunkte:
Note:
C.1.2.4. Bewertungskriterien für die Präsentation Schüler/in: _____________________________________________________________________
Thema: _____________________________________________________________________
Dauer: _________ Minuten Gesamtnote: _______________
Inhalt / Substanz / Qualität ++ + 0 - --
Aufbau / Gliederung logisch, klar erkennbar systematisch folgerichtig
sprunghaft unsystematisch zusammenhanglos
Qualität wesentliche Informationen und Zusammenhänge
wenig Substanz zusammenhanglos
Quantität angemessen Referat zu kurz – zu lang zu viele – zu wenig Informationen
Sachwissen
souveräner Vortrag, bei Nachfragen flexible Reaktion möglich, kompetente Antworten
Vortrag meist abgelesen, bei Nachfragen schnell aus dem Konzept zu bringen, unsicher
Auswahl / Quellen Materialien / Textstellen
informativ ansprechend funktional
wenig informativ unübersichtlich kompliziert
Thesenpapier / Inhaltsübersicht für die Zuhörer
angemessene Länge sinnvolle Informationen
nicht vorhanden unvollständig zu unübersichtlich
Sprachliche Qualität ++ + 0 - --
Redefluss zusammenhängende Sätze angemessene Pausen
unvollständig, stockend nicht zusammenhängende Sätze
Ausdrucksvermögen variationsreich differenziert
eingeschränkt wenig differenziert missverständlich
Sprachrichtigkeit Fachsprache
richtiger Einsatz Nichtgebrauch fehlerhafter Gebrauch
Die Vermittlung / Einhalten von Vorgaben ++ + 0 - --
Blickkontakt Mimik
ansprechend wenig ansprechend ausweichend verschlossen
Gestik Auftreten
überzeugend unterstreicht die Aussagen natürlich
unsicher übertrieben gekünstelt
Sprechweise Sprechtempo
frei gesprochen verständlich lebendig
zu monoton / langweilig meist nur abgelesen komplizierter Satzbau zu schnell
Medieneinsatz
sinnvolle Verwendung aussagekräftige Medien übersichtliche und ansprechende Gestaltung abwechslungsreich
zu viel – zu wenig Medien nicht aussagekräftig Folien bzw. Plakate zu unübersichtlich oder nicht lesbar
Einhalten von Vorgaben Termine unpünktliche Abgabe Termine nicht eingehalten
C.1.2.5. Bewertung bei Arbeitsteams a) Teamleistung
Thema Gruppenmitglieder
Gesamtnote (Gewichtung der Teilbereiche ist variabel)
Ausprägung - - - 0 + + +
Zusammenarbeit im Team (Teilnote: ) Einhaltung von Terminen und Verpflichtungen Faire Zusammenarbeit (z. B. gerechte Verteilung der Arbeit)
Konfliktmanagement Ablauf der Präsentation (Teilnote: )
Gelungener Einstieg Angemessene Darstellung der Einzelergebnisse
Gelungenes Ende Durchdachter Aufbau Angemessene Aufgabenverteilung Reibungsloser Verlauf Kreative Darstellung Veranschaulichung Geeignete Medienauswahl und Präsentationsmethoden
Eingehaltener Zeitrahmen Inhaltliche Gestaltung (Teilnote: )
Themenbezug Darstellung der Schwerpunkte Inhaltliche Richtigkeit Übersichtlichkeit Sinnvolle und inhaltlich richtige Materialien
Bewertung der Einzelleistung
Schüler/-in Thema Persönlicher Arbeitsbereich Gesamtnote (Gewichtung der Teilbereiche ist variabel)
Ausprägung - - - 0 + + +
Inhaltliche Kriterien (Teilnote: ) Korrekter Inhalt Inhaltliche Durchdringung Sinnvolle Informationsauswahl Richtige Beantwortung von Rückfragen
Präsentationskriterien (Teilnote: ) Eigenständige, souveräne Darstellung Verständliche Sprache Freier Vortrag, Kontakt zu Zuhörern Angemessene Körpersprache Durchdachter Aufbau Interessante, abwechslungsreiche Darbietung
Treffende Veranschaulichung Geeignete Medienauswahl und Präsentationsmethode
Reagieren auf Unvorhergesehenes
Arbeitsverhalten und Teamfähigkeit (Teilnote: ) Faire Zusammenarbeit (z. B. Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft)
Ausdauer und Engagement Einhaltung von Absprachen Beitrag zur Materialsammlung und Gruppenplanung
b) Bewertung der Einzelleistung bei der Gruppenarbeit – Mögliches Bewertungsblatt für jede Arbeitsgruppe –
1. Verteilen Sie die Gesamtpunktzahl gerecht – je nach Leistung der einzelnen Gruppenmitglieder – auf die einzelnen Gruppenmitglieder. Die Summe der Punkte aller Gruppenmitglieder muss wieder die Ausgangspunktzahl ergeben!
2. Geben Sie den Bewertungszettel wieder zurück an die Lehrkraft.
Gruppenthema
Gruppenbewertung des Lehrers
Anzahl der Gruppenmitglieder
Gesamtpunktzahl
x =
Namen der Grup-penmitglieder
++ + 0 - -- ++ + 0 - -- ++ + 0 - -- ++ + 0 - -- ++ + 0 - --
Wie engagiert hat das GM mitgearbeitet?
Wie stark hat das GM die Gruppe fachlich und methodisch bereichert?
Wie groß war der Anteil an der Materialsammlung und Gruppenplanung?
Hielt sich das GM an Termine und Absprachen?
War das GM rücksichtsvoll und hilfsbereit?
Punktzahl pro Mitglied
Quelle: Sächsisches Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -
d) Vorschlag zur Bewertung von Gruppenleistungen2 Das Problem der Bewertung von Gruppenleistungen besteht darin, dass den einzelnen Mitgliedern einer Gruppe Noten gegeben werden sollten, die ihre spezifische Leistung bei der Bearbeitung des Themas annähernd korrekt würdigt. Der folgende Vorschlag bietet Kriterien zur Bewertung von Gruppenleistungen an, beansprucht aber nicht Vollständigkeit. Je nach Fach können andere oder zusätzliche Kriterien notwendig sein. Ebenso steht es natürlich jeder Lehrerin und jedem Lehrer frei, die jeweiligen Anteile an der Endnote anders zu gewichten. Prozessbeurteilung (Daten gewonnen durch Beobachtung durch Lehrer/in, Anteil 15% - 20%): Unterrichtsleistung in der Planungsphase : - Eigeninitiative
- Rollenübernahme - Teamwork
Beurteilung während der Teamarbeit : - eigene Meinung - gegenseitige Akzeptanz - Verantwortlichkeit/Kooperation Beurteilung der Ergebnisse (Daten gewonnen durch Beobachtung durch Lehrer/in, Anteil 40% - 60% ): Schriftlich (Dokumentation): - Strukturierung, Teilschritte, vorbereitende
Ausarbeitungen (Handout) - Teilbereiche individuell abgrenzbar ? - sachlicher Ertrag - Richtigkeit - (Fach-)Sprache - Übersichtlichkeit/Anschaulichkeit - Gliederung - Layout mündlich (Präsentation) : - Struktur, Klarheit, Aufbau - Sprache (Verständlichkeit) - Auftreten - Medieneinsatz - Kontakt zu Zuhörern Selbstbeurteilung (Daten gewonnen aus Befragung des Schülers oder der Schülerin und gegebenenfalls der Gruppe, Anteil 20% - 30%):
- Beiträge durch Ideen
- Beteiligung/Kooperation - Organisationsleistung - Regeleinhaltung - Ergebnisse
2 Quelle: Heiner Hoffmeister http://schulen-foerdern-begabungen.eu/?page_id=223
Quelle: Sächsisches Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -
e) Gruppenarbeit – Bewertung : Notenskala3
Die folgenden Kriterien beziehen sich auf die individuellen Leistungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler in Gruppenprozessen. Sie dienen vorwiegend der Selbstbeurteilung. Note 1 (sehr gut, 92 – 100 Prozent)
Eigene Ideen, fehlerloses, übersichtliches Skript, das termingerecht abgeliefert wurde
Eigenständiges Arbeiten; Hohe Verständlichkeit der Inhalte für die Mitschülerinnen und Mitschüler
Klare sprachliche Formulierungen, die das Wesentliche des Themas erfassen
Sachlogische Reihenfolge der Darstellungen
Die Mitschülerinnen und Mitschüler erhalten die zum Verständnis erforderlichen Arbeitsmaterialien rechtzeitig; Inhalt und Visualisierung aller Materialien sind optimal aufeinander abgestimmt
Die Arbeit in der Gruppe wird durch die individuell geprägte Mitarbeit sehr beeinflusst. Note 2 (gut, 81 – 91 Prozent)
Skript/Vortrag fehlerfrei, allerdings ohne wesentliche eigene Ideen; Termine eingehalten
Eigenständiges Arbeiten, das nur weniger Hilfestellung bedarf
Die Mitschülerinnen und Mitschüler erhalten die zum Verständnis notwendigen Arbeitsmaterialien rechtzeitig
Gute Verständlichkeit der Inhalte in klarer Sprache und Erfassen des Wesentlichen
Themenschwerpunkte richtig gesetzt, passende Visualisierungen
Die Arbeit in der Gruppe wird durch die individuell geprägte Mitarbeit positiv beeinflusst. Note 3 (befriedigend, 67 – 80 Prozent)
Skript/Vortrag mit kleineren Fehlern, keine erkennbaren eigenen Ideen; Themenschwerpunkte sind weitgehend richtig erkannt und umgesetzt; Termine wurden eingehalten
Die Darstellung weist in der äußeren Form Schwächen auf (Rand nicht eingehalten, Schrift etc.)
Die Sprache hat kleinere Schwächen; die Visualisierungen sind befriedigend; Hilfestellungen waren häufiger erforderlich
Arbeitsmaterialien für die Mitschülerinnen und Mitschüler liegen rechtzeitig vor
Die Arbeit in der Gruppe ist durch Interesse gekennzeichnet und fördert die Zusammenarbeit weitgehend. Note 4 (ausreichend, 50 – 66 Prozent)
Skript/Vortrag mit erkennbaren Fehlern, keine eigenständigen Ideen, Themenschwerpunkte nicht richtig erkannt, lückenhaft und unklar gegliederte Darstellung; unpassend gewählte Visualisierungen; Arbeitsmaterialien für die Mitschülerinnen und Mitschüler werden nicht termingerecht zur Verfügung gestellt, liegen aber vor wichtigen Terminen, z.B. vor der Klausur vor
Relativ unselbständiges Arbeiten; Termine werden nur schleppend eingehalten
Die Arbeit in der Gruppe wird nicht unterstützt Note 5 (mangelhaft, 30 -49 Prozent)
Skript/Vortrag enthält wesentliche Fehler, das Thema wird teilweise verfehlt, wesentliche Inhalte fehlen, keine erkennbare Gliederung, keine oder falsch gewählte Visualisierungen
Unselbständiges oder nicht erkennbares Arbeiten; Termine werden nicht eingehalten
Die Mitschülerinnen und Mitschüler erhalten vor wichtigen Terminen (z.B. Klausur) keinerlei Arbeitsmaterial
Die Arbeit in der Gruppe wird gestört. Note 6 (ungenügend, 0-29 Prozent)
Leistungsverweigerung; Termin nicht eingehalten, unentschuldigtes Fehlen bei der Gruppenarbeit; Thema völlig verfehlt; Form und Inhalt ungenügend.
3 Quelle: Heiner Hoffmeister http://schulen-foerdern-begabungen.eu/?page_id=223
Quelle: Sächsisches Staatsinstitut für Bildung und Schulentwicklung - Comenius-Institut -
Schüler 1 Schüler 2 . . . .
Erarbeitungsphase
Kriterium Indikatoren
Ausprä-
gungs-
grad
Ausprä-
gungs-
grad
. . . .
++ + 0 - - - ++ + 0 - - -
Kooperation in
der Gruppe
gegenseitige Hilfe und Unterstüt-
zung
Einhalten von Absprachen; Ein-
halten der Regeln für Gruppen-
arbeit
...
Aktivität bei Grup-
penarbeit
ruhige und konzentrierte Arbeit
am Thema
Voranbringen der Gruppe durch
eigene Beiträge
anstrengungsbereit
...
Kommunikation in
der Gruppe
leises Sprechen und nur mit den
Gruppenmitgliedern
Ausreden lassen
anderen aufmerksam zuhören
...
Selbstständigkeit eigenverantwortliche Planung und
Durchführung der Arbeitsschritte
unabhängig von der Hilfe anderer
geht Probleme an und steuert
Aufgabenerledigung
selbstständige Wissensaneignung
...
58
Präsentation
Kriterium Indikatoren
Ausprä-
gungs-
grad
Ausprä-
gungs-
grad
...
++ + 0 - - - ++ + 0 - - -
sprachliche Ver-
ständlichkeit
freies Sprechen
vollständige Sätze
angemessener Gebrauch von
Fachbegriffen
fachlicher Inhalt vollständig
sachlich richtig
verständlich dargelegt
fachliche Sicherheit
Struktur und Vi-
sualisierung
strukturiert
hohe Informationsdichte
sinnvoller Medieneinsatz
reibungsloser Ablauf
Körpersprache Blickkontakt zum Publikum
offen
entspannt
...
Dokumentation
fachlicher Inhalt vollständig
übersichtlich
sachlich richtig
Gestaltung und
Form
sauber
übersichtlich
kreativ gestaltet
59
C.2. Regelungen für die vollzeitschulischen Bildungsgänge C.2.1. Bildungsgang Berufsfachschule nach Anlage B 2 der APO BK C.2.1.1. Fächerübergreifender Teil Grundlagen für die Bewertung von Schülerleistungen in der Berufsfachschule finden sich im Schulgesetz § 48 und in der APO-BK § 8. Teilweise geben auch die Lehrpläne Hinweise zur Leistungsbewertung. C.2.1.1.1. Leistungsbewertung Es gibt die Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen und Schriftliche Leistungen. Die Anzahl der Schriftlichen Leistungsnoten darf die der Sonstigen Leistungsnoten nicht übersteigen. Schriftliche und Sonstige Leistungsnoten werden im Verhältnis 50:50 zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Die Halbjahresnote setzt sich aus den Leistungsnoten des Halbjahres zusammen. Die Jahresnote setzt sich zu gleichen Teilen aus allen Leistungsnoten (schriftliche und sonstige Leistungen) des Schuljahres zusammen. Dies bedeutet, dass alle Leistungsnoten des ersten und zweiten Halbjahres gleich gewichtet werden. Eine Abweichung von der rechnerisch ermittelten Note ist möglich, wenn dies unter Würdigung der Gesamtleistung geboten erscheint. C.2.1.1.2. Information der Schülerinnen und Schüler
a) Zur Leistungsbewertung Die Schülerinnen und Schüler müssen zu Beginn eines jeden Schuljahres über die Prinzipien der Leistungsbewertung informiert werden. Dazu gehören die fächerübergreifenden und auch die fachspezifischen Vereinbarungen. Laut VV zu APO-BK § 8 muss diese Information aktenkundig (Eintragung Klassenbuch) gemacht werden.
b) zum Leistungsstand Laut VV zu APO-BK § 8 sind die Schülerinnen und Schüler in der Mitte des Beurteilungszeitraumes über den bisher erreichten Leistungsstand zu informieren (Quartalsnoten). Natürlich bleibt die jederzeitige Auskunftspflicht des Lehrers über den Leistungsstand bestehen. C.2.1.1.3. Dokumentation des Leistungsstandes Die Leistungsnoten aus den Beurteilungsbereichen Sonstige Leistungen und Schriftliche Leistungen sind im Klassenbuch Teil II getrennt zu dokumentieren (VV zu § 8 APO-BK). Weitere Einzelbestandteile der Noten gehören nicht in das Klassenbuch. C.2.1.1.4. Bewertung der schriftlichen Arbeiten Für die Bewertung der Schriftlichen Leistungen wird folgendes Bewertungsschema verwendet:
Note Prozent
1 ab 92%
2 ab 81%
3 ab 67%
4 ab 50%
5 ab 30%
6 bis 30%
Dabei fließt die Darstellungsleistung mit 10 Prozent ein. Ausgenommen hiervon sind die rein
60
sprachlichen Fächer Deutsch und Englisch, die fachspezifische Kriterien für die Darstellungsleistung haben. Bei erheblichen Rechtschreibmängeln kann die sich aus dem Bewertungsschema ergebende Gesamtnote um eine 2/3 Note herabgesetzt werden (vgl. APO-BK § 8). Kriterien für die Feststellung erheblicher Rechtschreibmängel sind fächerspezifisch geregelt. C.2.1.1.5. Bewertung mündlicher Leistungen
Noten-bereich
Qualitative Aspekte Quantitative Aspekte
sehr gut
sehr gut Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Fähigkeit auch bei komplexen Sachverhalten eigenständig zu problematisieren und zusammenzufassen
Häufiges Einbringen weiterführender Beiträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen
Verständliche, sichere, flüssige Formulierungen, fast fehlerfrei
Konstante, permanente, überragende Mitarbeit während aller Stunden
gut gute Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Fähigkeiten zu strukturieren und zusammenzufassen
Einbringen weiterführender Beiträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen
Meistens verständliche, sichere, flüssige Formulierungen, überwiegend fehlerfrei
Konstante, permanente, gute Mitarbeit während fast aller Stunden
Befrie-digend
befriedigende Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Fähigkeit im Rahmen teilweise vorgegebener Lösungswege zu arbeiten
Gelegentliches Einbringen weiterführender Beträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen
Verständliche, überwiegend sichere Formulierungen
Grundsätzliche Mitarbeit in allen Stunden
Ausrei-chend
Teilweise lückenhafte Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Kann in einer vorgegebenen Struktur arbeiten
Wenige Beiträge, oft reproduktiv aus abgegrenztem Gebiet in gelerntem Zusammenhang
Verständliche, aber knappe, kurze Formulierungen, u. U. in unvollständigen Sätzen.
Unregelmäßige Mitarbeit, nicht in allen Stunden, oft nur nach Aufforderung
Mangel-haft
stark lückenhafte Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Ist auch unter Anleitung nicht fähig Beiträge zu strukturieren
Kaum Beiträge, wenn, dann meist als unstrukturierte Teilergebnisse
Häufig unpräzise Formulierungen
Gelegentliche, äußerst seltene Mitarbeit, nur nach Aufforderung
Ungenü-gend
Minimale Kenntnisse
Keine Mitarbeit Keine Beiträge Keine Mitarbeit
61
C.2.1.1.6. Übersicht der Leistungsbewertung
Auf den folgenden Seiten befindet sich die Übersicht der Leistungsbewertung nach Fächern sortiert. Genauere fachspezifische Erläuterungen finden sich in den folgenden Kapiteln. Leistungsbewertung und Notengebung - Einjährige Berufsfachschule
1. Halbjahr
Fächer Wochen-stunden
Anzahl Klausuren
Anzahl SL Gewichtung mündliche Leistung - andere SL
rechnerische Notenermittlung KL : SL
GPU 8 4 4 50 : 50 50 : 50
GPU 5 2 2 50 : 50 50 : 50
PBP 3 2 2 50 : 50 50: 50
GWP 4 2 2 50 : 50 50 : 50
VK 1 1 1 50 : 50 50 : 50
MAT 3 2 2 50 : 50 50 : 50
ENG 3 2 2 50 : 50 50 : 50
DEU 2 1 1 50 : 50 50 : 50
FKD 1
RELI-GION
1 2 Tests 2
SPORT 2 2
POLI-TIK
1 1 1 50 : 50 50 : 50
IBB 1
62
2. Halbjahr
Fächer Wochen-stunden
Anzahl Klausuren
Anzahl SL Gewichtung mündliche Leistung - andere SL
rechnerische Notenermitt-lung KL : SL
GPU 8 4 4 50 : 50 50 : 50
GPU 5 3 3 50 : 50 50 : 50
PBP 3 2 2 50 : 50 50: 50
GWP 4 2 2 50 : 50 50 : 50
VK 1 1 1 50 : 50 50 : 50
MAT 3 2 2 50 : 50 50 : 50
ENG 3 2 2 50 : 50 50 : 50
DEU 2 2 2 50 : 50 50 : 50
FKD 1
RELI-GION
1 2 Tests 2
SPORT 2 2
POLI-TIK
1 1 1 50 : 50 50 : 50
IBB 1
C.2.1.2. Fachspezifischer Teil C.2.1.2.1. Geschäftsprozesse im Unternehmen (GPU) Anzahl der Klausuren (GPU 8 Wochenstunden) Im ersten und zweiten Halbjahr werden jeweils 4 Klausuren geschrieben. Die Dauer kann zwischen 45 Minuten und 90 Minuten betragen. Anzahl der Klausuren (GPU 5 Wochenstunden) Im ersten Halbjahr werden 2 und im zweiten Halbjahr 3 Klausuren geschrieben. Die Dauer kann zwischen 45 Minuten und 90 Minuten betragen. Operatoren Zur Einordnung der Anforderungsbereiche werden bei der Erstellung der Klausuren Operatoren in Anlehnung an die Operatoren nach Anlage D, BWR verwendet.
63
Operator Erlauterung
beschreiben/ darstellen/ skizzieren
Wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes werden im logischen Zusammenhang unter Verwendung der Fachsprache wiedergegeben. Die Antwort kann in Textform (beschreiben) oder in Form eines Schaubildes (darstellen, skizzieren) wiedergegeben werden.
definieren Den Inhalt eines Begriffes festlegen.
ermitteln/ berechnen Aufgaben anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operationen lösen
nennen Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form (z. B. aufzählend) unkommentiert wiedergeben
zusammenfassen Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form unkommentiert darstellen
analysieren wirtschaftliche Sachverhalte aus Materialien kriterien- bzw. aspektorientiert beschreiben und erklären
anwenden/ überprüfen grundlegende Arbeitsweisen und Modelle auf unbekannte Sachverhalte bzw. Zusammenhänge übertragen
auswerten Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
buchen Finanzbuchhalterische Zusammenhänge auf Konten darstellen.
erläutern/ erklären Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Funktionszusammenhang) einordnen und deuten; ggf. durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
erstellen
herausarbeiten aus Materialien bestimmte Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
nachweisen
vergleichen Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten
beurteilen/ bewerten den Stellenwert von Sachverhalten und Prozessen in einem Zusammen- hang bestimmen, um theorie- und kriterienorientiert zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen
diskutieren auf Grundlage einer kurzen Sachdarstellung zu einer ökonomischen Problemstellung eine Pro- und Contra-Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
entscheiden auf Grundlage vorhandener Informationen eine sich daraus ergebene unternehmerisch sinnvolle Entscheidung treffen
Stellung nehmen ausgehend vom Sachurteil unter Einbeziehung individueller Wertmaßstäbe zu einem begründeten eigenen Werturteil kommen
prüfen/ überprüfen Die Gültigkeit einer Aussage verifizieren bzw. falsifizieren
Vorschlag entwickeln/ Vorschlag unterbreiten/ Bericht erstellen
zu einem Sachverhalt oder einer Problemstellung ein konkretes Lösungsmodell, eine Gegenposition, einen Verbesserungsvorschlag oder einen Regelungsentwurf begründet entfalten
Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de Regelungen für die SL-Noten
- Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert.
- Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest und ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben.
- Die Gewichtung von Anteilen wie Test, Unterrichtsbeiträge (siehe Anhang), Gruppenarbeitsnoten, Referate etc. findet angemessen statt.
- Tendenzen bei SL-Noten werden in die Notenlisten eingetragen. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung
- Fehler in den Bereichen Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung sind zu kennzeichnen.
- Ansprache der Schülerin oder des Schülers auf die Fehler. (Gibt es bereits Fördermaß-nahmen? Absprache mit Deutschlehrer, Förderkurs Deutsch bzw. IBB-Kolleg(inn)en
64
C.2.1.2.2. Personalbezogene Prozesse (PBP) Anzahl der Klausuren Im Fach PBP werden pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben. Die Dauer beträgt mindestens 60 Minuten, höchstens 90 Minuten. Regelungen für die SL-Noten
Im Fach PBP werden pro Halbjahr 2 SL-Noten vergeben. Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. Dies wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung Die deutsche Sprache wird in Anlehnung an das Leistungskonzept des ESBK Teil B im Fach PBP bei der Korrektur von Klassenarbeiten angemessen berücksichtigt. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Fehler hingewiesen. Ihnen werden Hilfen und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Anfangs wirken sich die Fehler nicht auf die Note aus. Erst wenn nach geeigneten Fördermaßnahmen die Fehlerquote bestehen bleibt, kann die Note um 1/3 herabgesetzt werden. C.2.1.2.3.Gesamtwirtschaftliche Prozesse (GWP) Anzahl der Klausuren Die Anzahl der schriftlichen Leistungen wurde von der Bildungsgangkonferenz für die Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung auf jeweils zwei pro Halbjahr festgelegt. Die Dauer einer Klassenarbeit sollte zwischen 45 und 90 Minuten liegen. Ausnahmen sind möglich. Für die Bewertung der Schriftlichen Leistungen wird das IHK-Schema als Bewer-tungsschema verwendet. Operatoren Zur Einordnung der Anforderungsbereiche werden bei der Erstellung der Klausuren Operatoren in Anlehnung an die Operatoren nach Anlage D, BWR verwendet. (Siehe Fach GPU) Regelungen für die SL-Noten Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen ermittelt und dokumentiert, d. h. 2 SL-Noten pro Halbjahr. Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. Die Gewichtung von Anteilen wie Test, Unterrichts-beiträge, Gruppenarbeitsnoten, Referate etc. findet angemessen statt und ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung Im Rahmen der Bewertung findet der Gebrauch der deutschen Sprache Berücksich-tigung. Vor dem Hintergrund differenter Zahlen von Schülern mit spätem Migrations-hintergrund und damit verbundenen unterschiedlichen Deutschkenntnissen wird über das Maß einer denkbaren Herabsetzung der Note im konkreten Einzelfall der Klas-sen von der Fachkonferenz entschieden. C.2.1.2.4.Verkaufskommunikation Anzahl der Klausuren Pro Halbjahr wird in diesem Fach eine Klausur geschrieben, deren Dauer 45 Minuten beträgt. Regelungen für die SL-Noten Pro Halbjahr wird eine Note für Sonstige Leistungen gegeben.
65
Präsentationen, Beobachtungsbögen und Rollenspiele können anhand von vorgegebenen Bewertungsschemata benotet werden. Diese enthalten den Schülerinnen und Schülern im Vorfeld bekannt gegebene Kriterien und Gewichtungen. In Gruppenarbeitsphasen ist z. B. anhand der Bewertungskriterien sichergestellt, dass zum einen die Gruppenarbeit, zum anderen aber auch die individuelle Schülerleistung bewertet werden. Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung Es ist grundsätzlich möglich, die inhaltliche Benotung abzuwerten, wenn bei der Erbringung eines Leistungsnachweises, der vornehmlich auf der Erstellung von Texten beruht, die sprachliche Gestaltung unzureichend ist, so dass die Inhalte zum größten Teil nicht erfassbar sind. Hierbei sollte jedoch Berücksichtigung finden, wie lange diese Schülerinnen und Schüler schon in Deutschland zur Schule gegangen sind und ob in der häuslichen Umgebung Deutsch als Sprache der Verständigung benutzt wird. Sind Schülerinnen und Schüler erst eine kurze Zeit in Deutschland, sollte vom maximalen Spielraum der Absenkung einer Note kein Gebrauch gemacht werden. Schülerinnen und Schüler, deren Texte erhebliche Fehler aufweisen und bei denen die Erfassbarkeit des Textes noch gewährleistet ist, kann eine Abwertung ihrer Leistung bis zu 1/3 Notenstufe erfolgen. Schülerinnen und Schüler, deren Texte erhebliche Fehler aufweisen und bei denen die Erfassbarkeit des Textes nicht gewährleistet ist, kann eine Abwertung ihrer Leistung bis zu 2/3 Notenstufe erfolgen. C.2.1.2.5. Mathematik Anzahl der Klausuren Im Fach Mathematik werden 2 Klausuren pro Halbjahr mit einer Dauer von 60 Minuten bis 90 Minuten geschrieben. Parallelarbeiten werden angestrebt. Am Standort Halver werden beide Berufsfach-schulklassen von derselben Kollegin unterrichtet, hier werden standardmäßig Paral-lelarbeiten geschrieben. Nach Erprobung des neuen Bildungsplans wird dies stand-ortübergreifend angestrebt. Operatoren Zur Einordnung der Anforderungsbereiche werden bei der Erstellung der Klausuren Operatoren in Anlehnung an die Operatoren nach Anlage D verwendet.
Operator Erläuterung
definieren Kontextabhängige, eigenständige Begriffe bzw. Darstellungen festlegen
ermitteln/ berechnen Aufgaben anhand vorgegebener Daten und Sachverhalte mit bekannten Operationen lösen
nennen Kenntnisse (Fachbegriffe, Daten, Fakten, Modelle) und Aussagen in komprimierter Form (z. B. aufzählend) unkommentiert wiedergeben
analysieren rechnerische Sachverhalte aus Materialien kriterien- bzw. aspekt-orientiert beschreiben und erklären
anwenden/ überprüfen grundlegende Arbeitsweisen und Modelle auf unbekannte Sachverhalte bzw. Zusammenhänge übertragen
auswerten Daten oder Einzelergebnisse zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
erläutern/ erklären Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang einordnen und deuten; ggf. durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
nachweisen
vergleichen Sachverhalte gegenüberstellen, um Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten
entscheiden auf Grundlage vorhandener Informationen eine sich daraus ergebende (unternehmerisch) sinnvolle Entscheidung treffen
Stellung nehmen ausgehend vom Sachurteil unter Einbeziehung individueller Wertmaßstäbe zu einem begründeten eigenen Werturteil kommen
prüfen/ überprüfen Die Gültigkeit einer Aussage verifizieren bzw. falsifizieren
Stark gekürzt aus Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de
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Regelungen für die SL-Noten
- Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen ermittelt und dokumentiert, d. h. 2 SL-Noten pro Halbjahr.
- Die Zusammensetzung der SL-Note legt die/der Fachlehrer/-in fest und wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres transparent gemacht.
- Die Gewichtung von Anteilen wie Test, Unterrichtsbeiträgen, Gruppenarbeits-noten etc. findet angemessen statt.
Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung
- Fehler werden gekennzeichnet. - In der Regel haben die Schülerinnen und Schüler einen vollständig ausformulierten
Antwortsatz zu jeder Aufgabe zu schreiben, dies wird auch bepunktet.
- Die Schülerinnen und Schüler werden im individuellen Gespräch auf ihre Fehler hingewiesen (Verweise auf Fördermöglichkeiten/ Absprachen mit der/dem Deutschkollegen/-in oder ggf. Förderkurs-Deutschkollegen/-in).
C.2.1.2.6. Englisch Anzahl der Klausuren Im Fach Englisch werden 2 Klausuren pro Halbjahr mit einer Dauer von 45 Minuten bis 90 Minuten geschrieben. Regelungen für die SL-Noten In jedem Halbjahr werden 2 SL-Noten vergeben. Alle Leistungen, die nicht Klassenarbeiten oder Klausuren sind, werden den sonstigen Leistungen zugeordnet. Zu diesen zählen z.B. mündliche Mitarbeit im Unterricht, Mitarbeit bei Gruppenarbeiten bzw. Partnerarbeiten, kurze schriftliche Übungen („Tests“), Fachgespräche, Protokolle, Präsentationen, Referate und Diskussionsbeiträge, die angemessen berücksichtigt werden. Die Zusammensetzung der SL-Note wird den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. C.2.1.2.7. Deutsch/Kommunikation Anzahl der Klausuren Die Anzahl der schriftlichen Leistungen wurde von der Bildungsgangkonferenz für die Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung auf drei festgelegt, wobei eine Klausur im 1. Halbjahr und 2 Klausuren im 2. Halbjahr geschrieben werden. Die Dauer einer Klausur soll zwischen 45 und 90 Minuten liegen. Ausnahmen sind möglich. Bei der Bewertung Schriftlicher Arbeiten findet der IHK-Schlüssel Anwendung. Darüber hinaus wird das 70/30-Schema verwendet, d.h. dass das Textverständnis mit 70/100 und die sprachliche Darstellung mit 30/100 in die Bewertung miteinfließt. Bei einem Fehlerquotienten von >8% wird um ein Drittel abgewertet, bei einem Fehlerquotienten von >11% wird um zwei Drittel abgewertet, bei einem Fehlerquotienten von >14% erfolgt eine Abwertung um eine ganze Note. Gezählt werden Fehler im Bereich Rechtschreibung (1), Grammatik (1), Satzbau (1) und Zeichensetzung (1/2). Regelungen für die SL-Noten Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert. Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. Die Gewichtung von Anteilen wie Test, Unterrichtsbeiträge, Gruppen-arbeitsnoten, Referate etc. findet
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angemessen statt und ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben. C.2.1.2.8. Religion Pro Halbjahr werden 2 SL-Noten gegeben. Zusätzlich werden pro Halbjahr 2 Tests geschrieben, die bei der SL-Note berücksichtigt werden. C.2.1.2.9. Sport/Gesundheitsförderung Regelungen für die SL-Noten Der Sportunterricht findet im ersten Halbjahr als Doppelstunde statt. Es werden 2 SL-Noten ermittelt, die für die Endnote 50:50 gewertet werden. Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die Vergabe von SL-Noten spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Lernerfolgskontrollen beziehen sich auf die in der jeweiligen Anforderungssituation angestrebten Kompetenzen. Die Kriterien für die Lernerfolgskontrollen werden den Schülerinnen und Schülern bekannt gegeben und erklärt. C.2.1.2.10. Politik/Gesellschaftslehre Anzahl der Klausuren Da das Fach Politik/Gesellschaftslehre einstündig unterrichtet wird, wird pro Halbjahr eine Klausur geschrieben. Regelungen für die SL-Noten Pro Halbjahr gibt es eine SL-Note. SL- und Klausurnoten werden gleich gewichtet und zur Endnote zusammengefasst.
Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung
Die Förderung der deutschen Sprache ist auch Aufgabe des Politikunterrichts. Häufige Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit werden bei der Festlegung der Note wie folgt berücksichtigt: Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Bedeutung der sprachlichen Richtigkeit und der äußeren Form wiederholt hingewiesen. In schriftlichen Leistungsüberprüfungen werden alle Verstöße angestrichen und deren Art mit Korrekturzeichen gekennzeichnet. Die Sprache soll nicht grundsätzlich in die Bewertung einer Arbeit einfließen, nur wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind, erfolgt eine entsprechende Abwertung: Die Verständlichkeit und/oder Korrigierbarkeit der schriftlichen Arbeit ist aufgrund von Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit und/oder die äußere Form an einigen Stellen eingeschränkt. Folge: Abwertung um 1/3 Note. Die Verständlichkeit und/oder Korrigierbarkeit der schriftlichen Arbeit ist aufgrund von Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit und/oder die äußere Form in weiten Teilen eingeschränkt. Folge: Abwertung um 2/3 Note Dabei sind insbesondere das Alter, der Ausbildungsstand und die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler zu beachten.
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C.2.2. Bildungsgang Höhere Handelsschule nach Anlage C 5 der APO BK
C.2.2.1. Fächerübergreifender Teil
C.2.2.1.1. Allgemeines Die Bezeichnung für Schülerinnen und Schüler wird in vielen Teilen des Textes durch die Abkürzung „SuS“ ersetzt. Grundlagen für die Bewertung von Schülerleistungen in der Höheren Berufsfachschule (Höhere Handelsschule C5) finden sich im Schulgesetz §48 und in der APO-BK §8. Regelungen zur Bewertung der Prüfungen finden sich in der Anlage C der APO-BK. Teilweise geben auch die Lehrpläne Hinweise zur Leistungsbewertung. Die Bezirksregierung Arnsberg verlangt für die Fachhochschulreifeprüfung eine angemessene Berücksichtigung von Anforderungsbereichen. Von der Bezirkregierung werden folgende Formulierungen beispielhaft vorgegeben (Quelle: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/b/berufskollegs_pruefungsangelegenheiten/07_wirtschaft_verwaltung/03_fachhochschulreifepruefung/handreichung_2015.doc): Anforderungsbereich I Dabei umfasst der Anforderungsbereich I die Wiedergabe von Sachverhalten
aus einem abgegrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang und die Beschreibung und Darstellung erlernter und geübter Arbeitstechniken in einem begrenzten Gebiet und in einem wiederholenden Zusammenhang.
Anforderungsbereich II Im Anforderungsbereich II geht es um selbstständiges Erklären und Anwenden des Gelernten und Verstandenen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Sachverhalte erklären, unter bestimmten Fragestellungen verarbeiten und ordnen und das Gelernte auf andere, auch fächerübergreifend bedeutsame Sachverhalte übertragen können.
Anforderungsbereich III Der Anforderungsbereich III fordert von den Schülerinnen und Schülern problemlösendes Denken, Urteilen und Begründen. Dabei sollen erworbene Kenntnisse und erlangte Einsichten in die Begründung eines selbstständigen Urteil einbezogen werden.
Die Anforderungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen. Für eine sinnvolle Verteilung der Anforderungsbereiche (für die Fachhochschulreifeprüfung) gilt die folgende Reihenfolge: AF II ˃ AF I ˃ AF III
C.2.2.1.2. Leistungsbewertung Es gibt die Beurteilungsbereiche Sonstige Leistungen und Schriftliche Leistungen. Die Anzahl der Schriftlichen Leistungsnoten darf die der Sonstigen Leistungsnoten nicht übersteigen. Schriftliche und Sonstige Leistungsnoten werden im Verhältnis 50:50 zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Die Halbjahresnote setzt sich aus den Leistungsnoten des Halbjahres zusammen. Die Jahresnote der Unterstufe setzt sich zu 80 Prozent aus den Leistungsnoten des zweiten Halbjahres und zu 20 Prozent aus den Leistungsnoten des ersten Halbjahres zusammen. Die Jahresnote für Abgangszeugnisse bzw. die Vornote für die Abschlussprüfung der Oberstufe setzt sich zu gleichen Teilen aus allen Leistungsnoten (schriftliche und sonstige Leistungen) des Schuljahres zusammen. Dies bedeutet, dass alle Leistungsnoten des ersten und zweiten Halbjahres gleich gewichtet werden. „Eine Abweichung von der rechnerisch ermittelten Note ist möglich, wenn dies unter Würdigung der Gesamtleistung geboten erscheint.“ (§18 APO-BK Anlage C)
C.2.2.1.3. Information der Schülerinnen und Schüler zur Leistungsbewertung Die Schülerinnen und Schüler müssen zu Beginn eines jeden Schuljahres über die Prinzipien der Leistungsbewertung informiert werden. Dazu gehören die fächerübergreifenden, wie auch die fachspezifischen Vereinbarungen. Laut VV zu APO-BK §8 muss diese Information aktenkundig (Eintragung Klassenbuch) gemacht werden.
C.2.2.1.4. Information der Schülerinnen und Schüler zum Leistungsstand Laut VV zu APO-BK §8 sind die Schülerinnen und Schüler in der Mitte des Beurteilungszeitraumes über den bisher erreichten Leistungsstand zu informieren (Quartalsnoten). Natürlich bleibt die jederzeitige Auskunftspflicht des Lehrers über den Leistungsstand bestehen.
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C.2.2.1.5. Dokumentation des Leistungsstandes Die Leistungsnoten aus den Beurteilungsbereichen Sonstige Leistungen und Schriftliche Leistungen sind im Klassenbuch Teil II getrennt zu dokumentieren (VV zu §8 APO-BK). Weitere Einzelbestandteile der Noten gehören nicht in das Klassenbuch. Die Vornoten der Abschlussprüfung sind mit Tendenzen im Klassenbuch Teil 2 und in die Notenlisten für den ersten allgemeinen Prüfungsausschuss einzutragen.
C.2.2.1.6. Bewertung von schriftlichen Arbeiten Für die Bewertung der Schriftlichen Leistungen wird folgendes Bewertungsschema verwendet:
Note Punkte ab %
6 0 0
5- 1 20
5 2 30
5+ 3 40
4- 4 50
4 5 55
4+ 6 60
3- 7 65
3 8 69
3+ 9 73
2- 10 77
2 11 81
2+ 12 85
1- 13 89
1 14 93
1+ 15 97
Dabei fließt die Darstellungsleistung mit 10 Prozent ein. Ausgenommen hiervon sind die rein sprachlichen Fächer Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch, die fachspezifische Kriterien für die Darstellungsleistung haben. Bei erheblichen Rechtschreibmängeln kann die sich aus dem Bewertungsschema ergebende Gesamtnote um eine 2/3 Note (2 Punkte auf der Punkteskala) herabgesetzt werden (vgl. APO-BK §8). Kriterien für die Feststellung erheblicher Rechtschreibmängel sind fächerspezifisch geregelt.
70
C.2.2.1.7. Bewertung mündlicher Leistungen Notenbereich Qualitative Aspekte Quantitative
Aspekte
sehr gut sehr gut Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Fähigkeit auch bei komplexen Sachverhalten eigenständig zu problematisieren und zusammenzufassen
Häufiges Einbringen weiterführender Beiträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen
Verständliche, sichere, flüssige Formulierungen, fast fehlerfrei
Konstante, permanente, überragende Mitarbeit während aller Stunden
gut gute Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Fähigkeiten zu strukturieren und zusammenzufassen
Einbringen weiterführender Beträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen
Meistens verständliche, sichere, flüssige Formulierungen, überwiegend fehlerfrei
Konstante, permanente, gute Mitarbeit während fast aller Stunden
befriedigend befriedigende Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Fähigkeit im Rahmen teilweise vorgegebener Lösungswege zu arbeiten
Gelegentliches einbringen weiterführender Beträge auch über außerschulische Fakten und frühere Inhalte und Kompetenzen
Verständliche, überwiegend sichere Formulierungen
Grundsätzliche Mitarbeit in allen Stunden
ausreichend Teilweise lückenhafte Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Kann in einer vorgegebenen Struktur arbeiten
Wenige Beiträge, oft reproduktiv aus abgegrenztem Gebiet in gelerntem Zusammenhang
Verständliche, aber knappe, kurze Formulierungen, u. U. in unvollständigen Sätzen.
Unregelmäßige Mitarbeit, nicht in allen Stunden, oft nur nach Aufforderung
mangelhaft stark lückenhafte Kenntnisse über die bisherigen Kompetenzen und Inhalte
Ist auch unter Anleitung nicht fähig Beiträge zu strukturieren
Kaum Beiträge, wenn dann meist als unstrukturierte Teilergebnisse
Häufig unpräzise Formulierungen
Gelegentliche, äußerst seltene Mitarbeit, nur nach Aufforderung
ungenügend Minimale Kenntnisse
Keine Mitarbeit Keine Beiträge Keine Mitarbeit
Quelle, mit kleinen Änderungen: Leistungskonzept Wirtschaftgymnasium
C.2.2.1.8. Facharbeiten
schriftlicher Teil
Die Bewertungskriterien zum schriftlichen Teil der Facharbeit finden sich in den fachspezifischen Beschreibungen.
Facharbeit, Kolloquium
Im Rahmen des Prüfungsverfahrens können die SuS in einem der Prüfungsfächer eine Facharbeit anstelle einer Abschlussklausur anfertigen. (APO-BK, Anlage C §14, Abs. 3) Die Note der Facharbeit setzt sich aus zwei Teilen zusammen: zu gleichen Teilen aus der schriftlichen Arbeit und dem Kolloquium. Die Bewertungskriterien für den schriftlichen Teil der Facharbeit sind unten im fachspezifischen Teil des Leistungskonzeptes für die Fächer Mathematik, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Englisch und Deutsch angegeben. Das Kolloquium soll dem Prüfling die Möglichkeit bieten seine im schriftlichen Teil der Facharbeit entwickelten Thesen, Inhalte, Beweise, Strategien, etc. zu präsentieren und diese in einem Gespräch „unter Gleichen / auf Augenhöhe“ zu verteidigen. Der Termin für das Kolloquium wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung zwischen dem Prüfer (Fachkollege oder Fachkollegin, die die schriftliche Arbeit betreuten) und dem Prüfling vereinbart. Der Prüfer hat dafür Sorge zu tragen, dass zu diesem Termin auch ein Schriftführer und ein Vorsitzender anwesend sind. Diese drei Personen bilden den Fachprüfungsausschuss. Zwischen dem Fachprüfungsausschuss und dem Prüfling findet das Kolloquiumsgespräch statt. Es besteht die Möglichkeit weitere Personen als Zuhörer zum Kolloquiumstermin zuzulassen, wenn der Prüfling diesem Vorgehen zustimmt. Ferner trägt der Prüfer in Absprache mit dem Prüfling Sorge für einen
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angemessenen Raum und vom Prüfling benötigte Präsentationstechnik, sofern diese in der Schule verfügbar ist. Das Kolloquium dauert ca. 45 Minuten und teilt sich in 2 Phasen: 1. Der Präsentationsphase (ca. 20 Minuten) und 2. der Gesprächsphase (ca 25 Minuten). Während der Präsentationsphase soll der Prüfling seine Medien-, Vortrags- und Präsentationskompetenzen zeigen. Während der Gesprächsphase soll der Prüfling seine Argumentations-, Interaktions- und Analysekompetenzen zeigen, sowie inhaltssicher auf Rückfragen zur schriftlichen Arbeit antworten können.
Kriterien zur Bewertung des Kolloquiums
Aufbau, Inhalt, Gliederung des Vortrages 15 %
attraktiver Einstieg
fachlich fundierte Darstellungsweise
einsichtiger, logischer Aufbau
Auswahl sinnvoller, prägnanter und informativer Ergebnisse
sach- und themengerechter Einsatz von Medien
Note
Kommunikationsleistung, Vortragsstil 25 %
sinnvolle Pausen, Sprechgeschwindigkeit
Körpersprache, Auftreten, Gestik, Blickkontakt
deutliche Artikulation
lebendiger Vortrag
sprachlicher Ausdruck, Gebrauch der Fachtermini
freies Reden
Note
Diskussion, Befragung und Hintergrundwissen 60 %
souveräne Problemsicht und Umgang mit Nachfragen
differenzierte Detailkenntnisse, begründete Einschätzungen
eigene Wertung
Verständnis bestimmter Fachtermini
Fähigkeit zum Aufzeigen und Verarbeiten weiterführender Fragestellungen
Note
Quelle: Mit Veränderungen: http://www.albert-schweitzer.alsfeld.schule.hessen.de
C.2.2.2. Übersicht der Leistungsbewertung Auf den beiden folgenden Seiten befinden sich Übersichten der Leistungsbewertung nach Fächern sortiert. Genauere fachspezifische Erläuterungen finden sich in den folgenden Kapiteln.
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C.2.2.3. Fachspezifischer Teil
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
Klausuren, Anzahl der Klassenarbeiten in BWR
In der Unterstufe im ersten und zweiten Halbjahr sowie in der Oberstufe im ersten Halbjahr werden drei Klausuren á 45 -90 Minuten (drei im ersten und drei im zweiten Halbjahr) geschrieben. Im zweiten Halbjahr der Oberstufe werden zwei Klausuren geschrieben, wobei die letzte eine 180-minütige Vorklausur ist. Die Vorklausur wird als Vergleichsklausur geschrieben.
Regelungen für die SL-Noten
- Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert.
- Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. - Die Gewichtung von Anteilen wie Tests, Unterrichtsbeiträge, Gruppenarbeitsnoten, Referaten,
etc. finden angemessen statt.
- Tendenzen bei SL-Noten werden in die Zeugnislisten eingetragen.
Sprachliche Richtigkeit, Berücksichtigung der deutschen Sprache für die Bewertung
Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zweidrittel Noten herabgesetzt.
Facharbeit
7. Angaben zum Thema:
Es wird ein Vorwort (Angaben zur Wahl der Aufgabenstellung) und ein Schlusswort (Beurteilung des Themas) erwartet. Es gibt unterschiedlich schwierige Themen für eine Facharbeit. Trotzdem ist bei jedem Thema sowohl die Note sehr gut als auch die Note ungenügend möglich. Allerdings wird z.B. ein fachlicher Fehler bei einem sehr schwierigen Thema anders gewichtet als bei einem leichten Thema. Wird das Thema sinngemäß bearbeitet oder wird gar das Thema verfehlt?
8. Umfang und Form
Die Facharbeit wird nicht mit der Hand, sondern mit dem Computer geschrieben. Sie sollte im Textteil einen Umfang von ungefähr 20 bis 25 Seiten auf DIN A4 Format betragen. Eine geringfügige Unter- oder Überschreitung dieser Seitenzahl ist nicht notenmindernd. Die Schrittgröße sollte 11 Punkte Arial) oder 12 Punkte (Times New Roman) betragen.
Es ist auf eine entsprechende Form zu achten.
Diagramme, Funktionsgraphen oder Bilder müssen nicht zwingend vorhanden sein, könnten jedoch manchmal das Verständnis erleichtern.
9. Sprachlicher Aspekt
Es wird auf eine korrekte Schreibweise geachtet. Durchschnittlich mehr als ein Rechtschreib-, Zeichensetzungs- oder Grammatikfehler pro Seite führt unweigerlich zu einer Absenkung der Note. Insgesamt ist aus diesem Grund eine Absenkung um eine ganze Note möglich.
Schreibt der Schüler leicht verständlich und kann er den Sachverhalt gut erklären? Oder ist seine Dar-stellung des Themas zwar betriebswirtschaftlich richtig, aber nur sehr schwer nachzuvollziehen?
10. Inhaltlicher Aspekt
Die Facharbeit hat wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen. Sie beruht im Wesentlichen auf der erreichbaren fachwissenschaftlichen Literatur (Ausnahme: empirische Arbeit). Bei dem
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vorgeschriebenen Umfang der Facharbeit sollten ca. 15 bis 20 verwertbare Literaturquellen verarbeitet werden. Die Quellen müssen wissenschaftlichen Ursprungs sein. Tageszeitungen, Publikumszeitschriften oder auch die freie Enzyklopädie Wikipedia genügen diesen Ansprüchen nicht. Sie eignen sich allenfalls im Vorfeld der eigentlichen Facharbeit für einen ersten allgemeinen Einstieg in die Thematik, sind aber selbst nicht zitierfähig. Die benutzte Literatur muss vollständig und exakt in Fußnoten nachgewiesen werden.
Entscheidend ist die betriebswirtschaftliche Korrektheit der Aussagen in der Facharbeit. Auch bei einer schönen äußeren Form und einer eloquenten sprachlichen Gewandtheit werden gehäufte fachliche Fehler höchstens noch die Note mangelhaft zulassen!
11. Beherrschung der Fachsprache:
Neue Fachbegriffe, die im Zusammenhang mit dem Thema der Facharbeit auftreten und der Lerngruppe noch nicht bekannt sind, müssen per Definition angegeben werden.
12. Angabe der Quellen
Selbstverständlich dürfen fremde Quellen benutzt werden. Es wird nicht erwartet, dass ein Schüler eine betriebswirtschaftliche Fragestellung als erster Mensch auf der Welt bearbeitet. Allerdings wird eine präzise Quellenangabe erwartet, damit der Lehrer entscheiden kann, welcher Teil der Facharbeit vom Schüler selbst stammt. (siehe inhaltlicher Aspekt)
Quellen aus dem Internet müssen ausgedruckt der Facharbeit angefügt werden. Begründung: Häufig sind Internetseiten nach einigen Tagen oder Wochen nicht mehr online, d.h. verfügbar. (siehe inhaltlicher Aspekt)
Fehlt eine Quellenangabe und kann nachgewiesen werden, dass diese Quelle benutzt wurde, so wird dieser Teil der Facharbeit mit ungenügend bewertet.
Zur Gewichtung der einzelnen Aspekte:
Angaben zum Thema 5%
Umfang und Form 10%
Sprachlicher Aspekt 15%
Inhaltlicher Aspekt 55%
Beherrschung der Fachsprache 10%
Angabe der Quellen 5%
Die Benotung der Facharbeit soll sich an oberem Gewichtungsschema orientieren. Natürlich sind in begründeten Fällen auch Abweichungen davon möglich.
Informationswirtschaft Das Fach Informationswirtschaft wird i.d.R. mit fünf Wochenstunden unterrichtet
Klausuren, Dauer und Anzahl
Unterstufe: 1. Halbjahr: 2 2. Halbjahr: 3 (2)
Oberstufe: 1. Halbjahr: 2 2. Halbjahr: 2 (1)
(Zusatz) Nach Absprache der Lehrkraft mit der Klasse kann je eine Klausur im zweiten Halbjahr durch eine Projektarbeit ersetzt werden. Dies bietet sich bei längeren Lernsituationen wie z.B. 2.3 IT-
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Beschaffung, 4.22 Datenbankimplementierung mit 4.23 Benutzersteuerung oder 5.22 Erstellen einer automatischen Entgeltabrechnung im Tabellenkalkulationsprogramm Excel an. Die Beurteilungs-kriterien der Projektarbeit wie z.B. Planung, Durchführung, Ergebnisstufen sind den SuS vorher be-kannt zu geben. Projektarbeiten sind geeignet, den Kompetenzbereich Selbstständigkeit zu fördern. Dauer der Klassenarbeiten: 1-2 UStd.
Bewertung von schriftlichen Arbeiten
s. fächerübergreifender Teil Die Notenabstufung wegen Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit liegt im vorgegebenen Rahmen im Ermessen der Lehrkraft.
SL- Noten
Zu den Leistungen, die in die SL-Noten einfließen, zählen u.a. (elektronische) Handlungsprodukte, Mitarbeit, Selbstständigkeit. Die Lehrkraft gibt die Beurteilungskriterien zu Beginn des Schuljahres bekannt.
Volkswirtschaftslehre
Klausuren
Anzahl, Dauer und Inhalt
siehe Übersichten Seiten 72 und 73
Bewertung der deutschen Sprache anhand formaler Kriterien
Bis zu 10% der Leistungspunkte im Rahmen der Darstellungsleistung können zum Abzug kommen.
Folgende Kriterien werden berücksichtigt: Rechtschreibung, Grammatik und die Darstellungsleitung (z.B. Übersichtlichkeit/gut lesbar, ein Rand ist vorhanden, Verwendung von Einheiten etc.)
Die Gewichtung der 3 Kriterien wird von den KollegenInnen individuell vorgenommen.
Vergleichsarbeiten
Vergleichsarbeiten sollen nach individuellen Absprachen durchgeführt werden.
Sonstige Leistungen
die SL-Note beinhaltet beispielsweise folgende Leistungen:
mündliche Mitarbeit, Gruppenarbeitsnoten, Referate, Hausaufgaben, Tests
Tendenzen bei SL-Noten werden in die Zeugnisliste eingetragen.
Mathematik
Klausuren
Anzahl, Dauer und Inhalt
Im Fach Mathematik werden in der Unterstufe 2 Klausuren pro Halbjahr mit einer Dauer von 45 Minuten bis 90 Minuten geschrieben. In der Oberstufe werden im 1. Halbjahr 2 Klausuren mit einer Dauer von 45 Minuten bis 90 Minuten und im 2. Halbjahr 1 Klausur mit einer Dauer von 180 Minuten geschrieben. Diese dritte Klausur der Oberstufe findet unter Abschlussprüfungsbedingungen statt. Die Inhalte richten sich nach den erarbeiteten Kompetenzen der didaktischen Jahresplanung.
Vergleichsklausuren
In der Unterstufe wird die 4. Klausur und in der Oberstufe die 3. Klausur als Vergleichsklausuren geschrieben.
Operatoren
Zur Einordnung der Anforderungsbereiche werden bei der Erstellung der Klausuren Operatoren in Anlehnung an die Operatoren nach Anlage D, Mathematik verwendet.
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Liste der Operatoren
Operator Erlauterung Beispiel
analysieren Sachverhalte, Probleme, Fragestellungen genauer untersuchen und strukturieren
Analysieren Sie fur a = 0,5 die folgende Entscheidung der Unternehmensleitung.
angeben nennen Objekte, Sachverhalte, Begriffe, Daten ohne nahere Erlauterungen, Begrundungen und ohne Darstellung von Losungsansatzen oder Losungswegen aufzahlen
Nennen Sie die verwendete Ableitungsregel.
anwenden Einen bekannten Sachverhalt, eine bekannte Methode auf eine neue Problemstellung beziehen
Wenden Sie das Newtonverfahren zur Bestimmung der Gewinnschwelle an.
aufstellen bilden Daten nutzen, um sie in einem mathematischen Modell darzustellen
Stellen Sie aus den gegebenen Daten eine Matrix auf.
begrunden Sachverhalte auf Gesetzmaßigkeiten bzw. kausale Zusammenhange zuruckfuhren – hierbei sind Regeln und mathematische Beziehungen zu nutzen
Begrunden Sie, dass die zweite Ableitung als Maß fur die Krummung eines Graphen nicht ausreichend ist.
berechnen Ergebnisse von einem Ansatz ausgehend durch Rechenoperationen gewinnen
Berechnen Sie die Produktionsmenge, bei der der maximale Gewinn erzielt wird.
beschreiben Strukturen, Sachverhalte, Verfahren unter Verwendung der Fachsprache angemessen wiedergeben
Beschreiben Sie das Verfahren des Gauß Algorithmus.
bestatigen Aussagen oder Sachverhalte mathematisch verifizieren Bestatigen Sie, dass das Marktgleichgewicht bei 4 ME erreicht ist.
bestimmen ermitteln Zusammenhange bzw. Losungswege finden und die Ergebnisse formulieren
Bestimmen Sie die Koordinaten des Marktgleichgewichts. Ermitteln Sie die Nachfrage und Angebotselastizitat im Marktgleichgewicht.
beurteilen Stellung nehmen
Zu einem Sachverhalt ein eigenstandiges Urteil unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden formulieren und begrunden
Beurteilen Sie die Qualitat des vorgeschlagenen Testverfahrens.
bewerten deuten Die Ergebnisse einer mathematischen Uberlegung ruckubersetzen auf das ursprungliche Problem. Umdeuten in eine andere Sichtweise
Bewerten Sie die Ergebnisse aus Sicht des Unternehmens und der Kunden. Deuten Sie das Ergebnis okonomisch.
beweisen widerlegen nachweisen
Beweise im mathematischen Sinne unter Verwendung von bekannten mathematischen Satzen, logischen Schlussen und Aquivalenzumformungen, ggf. unter Verwendung von Gegenbeispielen und Analogien, fuhren
Beweisen Sie, dass im Betriebsminimum x0 gilt: K’(x0) = kv(x0). Beweisen oder widerlegen Sie: Wenn f’(x0) = 0, dann folgt, x0 ist eine Extremstelle.
definieren Kontextabhangige, eigenstandige Begriffe bzw. Darstellungen festlegen
Definieren Sie zum Sachverhalt eine geeignete Treppenfunktion.
dokumentieren darstellen
Gedankengang bzw. Herleitung der Problemlosung darlegen Dokumentieren Sie Ihren Losungsweg.
entscheiden Sich bei Alternativen eindeutig und begrundet auf eine Moglichkeit festlegen
Entscheiden Sie, ob das Unternehmen mit einem Gewinn von mehr als x Euro rechnen kann.
entwickeln entwerfen Sachverhalte und Methoden zielgerichtet in einen Zusammenhang bringen, also eine Hypothese, eine Skizze oder ein Modell weiterfuhren und ausbauen
Entwickeln Sie einen Test zur Uberprufung der folgenden Hypothese.
erganzen Eine vorgegebene Rechnung, Grafik oder Tabelle vervollstandigen
Erganzen Sie die fehlenden Werte in der Tabelle.
erklaren Sachverhalte mit Hilfe eigener Kenntnisse verstandlich und nachvollziehbar machen und in Zusammenhange einordnen
Erklaren Sie den Unterschied zwischen notweniger und hinreichender Bedingung.
erlautern Strukturen und Zusammenhange erfassen, in Einzelheiten verdeutlichen und durch zusatzliche Informationen verstandlich machen
Erlautern Sie die Bedeutung des Cournot’schen Punktes.
erstellen Einen Sachverhalt in ubersichtlicher, fachlich angemessener Form ausdrucken
Erstellen Sie eine Wertetabelle fur die Funktion f.
herleiten formulieren Eine Formel oder einen Zusammenhang aus bekannten Sachverhalten nachvollziehbar entwickeln
Leiten Sie die Gleichung der Kostenfunktion her. Formulieren Sie fur den Kunden auf der Basis eines Hypothesentests eine Entscheidungsregel.
interpretieren Zusammenhange bzw. Ergebnisse begrundet auf gegebene Fragestellungen beziehen
Interpretieren Sie das Integral aus okonomischer Sicht.
klassifizieren Eine Menge von Objekten nach vorgegebenen oder sinnvoll selbststandig zu wahlenden Kriterien in Klassen einteilen
Klassifizieren Sie die Graphen der Funktionenschar nach der Anzahl der Nullstellen.
prufen uberprufen Die Gultigkeit einer Aussage, z. B. einer Hypothese oder einer Modellvorstellung, verifizieren, falsifizieren
Prufen Sie die Aussage des Produktionsleiters.
skizzieren graphisch dar- stellen
Wesentliche Eigenschaften von Sachverhalten oder Objekten graphisch darstellen – auch Freihandskizzen moglich
Skizzieren Sie auf der Basis Ihrer Ergebnisse den Verlauf der Gewinnfunktion.
ubertragen Einen untersuchten Sachverhalt bzw. allgemeingultige Aussagen auf ahnliche Sachverhalte anwenden
Ubertragen Sie den Losungsansatz auf ...
untersuchen Sachverhalte, Probleme, Fragestellungen nach bestimmten, Untersuchen Sie das Verhalten des
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fachlich ublichen bzw. sinnvollen Kriterien bearbeiten Funktionsgraphen an den Definitionslucken.
veranschaulichen verdeutlichen
Einen Sachverhalt mit verbalen oder graphischen Erlauterungen versehen
Veranschaulichen Sie das Betriebsoptimum graphisch.
vereinfachen, umformen
Terme, Aussagen, Formeln mittels geeigneter Strategien an den jeweiligen Sachverhalt anpassen
Vereinfachen Sie den Ausdruck so weit wie moglich.
vergleichen Gemeinsamkeiten, Ahnlichkeiten und Unterschiede ermitteln Vergleichen Sie die unterschiedlichen Losungsansatze zur Bestimmung des Betriebsminimums.
zeichnen Hinreichend exakte graphische Darstellungen von Objekten oder Daten anfertigen
Zeichnen Sie den zugehorigen Gozintographen.
zeigen Aussagen oder Sachverhalte unter Nutzung von gultigen Schlussregeln, Berechnungen bestatigen
Zeigen Sie, dass fur eine Maschinenzeit der Maschine A von 20 Stunden der Erlos optimiert wird.
Quelle: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur-bk/getfile.php?file=2662
Darstellungsleistung
Die Darstellungsleistung einer Klausur wird mit 10 % der Gesamtpunktzahl gewichtet. Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Der Prüfling
1 stellt den Lösungsweg in strukturierter Form dar.
2 beachtet die Qualität der äußeren Form und hält formale Regeln ein.
3 verwendet Fachsprache und Fachsymbolik
4 fertigt Zeichnungen, Grafiken und Tabellen in angemessener Qualität an. Quelle: MSW
Sprachliche Richtigkeit
Die sprachliche Richtigkeit wird anhand der folgenden Kriterien ermittelt: Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zweidrittel Noten herabgesetzt.
SL-Noten
Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert. Die Zusammensetzung der SL-Note legt der Fachlehrer fest. Die Gewichtung von Anteile wie „Test“, Unterrichtsbeiträge, Regelhefte, etc. ist den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben.
Facharbeit
Anstelle der Abschlussprüfung im Fach Mathematik können die Schülerinnen und Schüler sich nach den rechtlichen Vorgaben für eine Facharbeit entscheiden. Für diese Facharbeit gelten die folgenden Bewertungsmaßstäbe:
Bewertungskriterien fur Facharbeiten im Fach Mathematik
Grundsatzlich gilt der Leitfaden zur Facharbeit. (Formalia zur Facharbeit.pdf)
Speziell fur das Fach Mathematik werden zusatzlich im Folgenden die Beurteilungskriterien konkretisiert.
Angaben zum Thema:
Ein personlicher Bezug zum Thema ist herzustellen. Es wird ein Vorwort (Angaben zur Wahl der Aufgabenstellung) und ein Schlusswort (Beurteilung des Themas) erwartet. Es gibt unterschiedlich schwierige Themen fur eine Facharbeit. Trotzdem ist bei jedem Thema sowohl die Note sehr gut als auch die Note ungenugend moglich. Allerdings wird z.B. ein mathematischer Fehler bei einem sehr schwierigen Thema anders gewichtet als bei einem mathematisch leichten Thema. Wird das Thema sinngemaß bearbeitet oder wird gar das Thema verfehlt?
Umfang und Form
Die Facharbeit wird nicht mit der Hand, sondern mit dem Computer geschrieben. Sie sollte im Textteil einen Umfang von ungefahr 20 bis 25 Seiten auf DIN A4 Format betragen. Eine geringfugige Unter-
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oder Uberschreitung dieser Seitenzahl ist nicht notenmindernd. Die Schriftgroße sollte 11 Punkte betragen.
Es ist auf eine entsprechende Form zu achten. Beispiel: statt A= Pi*r^2/√(6x-1 )wird selbstverstandlich so etwas wie
A r 2
6x 1 erwartet.
Die heute verbreiteten Textverarbeitungsprogramme sind alle in der Lage, mathematische Formeln derartig darzustellen.
Enthalt die Facharbeit Diagramme, Funktionsgraphen oder Bilder? Diese mussen nicht zwingend vorhanden sein, konnten jedoch manchmal das Verstandnis erleichtern.
Sprachlicher Aspekt
Es wird auf eine korrekte Schreibweise geachtet. Durchschnittlich mehr als ein Rechtschreib-, Zei-chensetzungs- oder Grammatikfehler pro Seite fuhrt unweigerlich zu einer Absenkung der Note. Insgesamt ist aus diesem Grund eine Absenkung um eine ganze Note möglich.
Schreibt der Schuler leicht verstandlich? Kann er den Sachverhalt gut erklaren oder ist seine Dar-stellung des Themas zwar mathematisch richtig, aber nur sehr schwer nachzuvollziehen?
Inhaltlicher Aspekt
Entscheidend ist selbstverstandlich die mathematische Korrektheit der Aussagen in der Facharbeit. Selbst bei der allerschonsten außeren Form und der eloquentesten sprachlichen Gewandtheit werden gehaufte mathematische Fehler hochstens noch die Note mangelhaft zulassen!
Wird das Thema ausfuhrlich genug bearbeitet (soweit man dieses Thema uberhaupt innerhalb einer Facharbeit ausfuhrlich bearbeiten kann) oder fehlen wichtige Aspekte?
Beherrschung der Fachsprache:
Neue Fachbegriffe, die im Zusammenhang mit dem Thema der Facharbeit auftreten und der Lern-gruppe noch nicht bekannt sind, mussen per Definition angegeben werden. Mathematische Satze, die fur die Facharbeit wichtig, aber der Lerngruppe nicht bekannt sind, mussen hergeleitet werden (eventuell als Anhang).
Naturlich mussen alle Aussagen im Zusammenhang mit Fachbegriffen mathematisch richtig sein.
Angabe der Quellen
Selbstverstandlich durfen fremde Quellen benutzt werden. Es wird kaum erwartet, dass ein Schuler ein mathematisches Problem als erster Mensch auf der Welt bearbeitet. Allerdings wird eine prazise Quellenangabe erwartet, damit der Lehrer entscheiden kann, welcher Teil der Facharbeit eigentlich vom Schuler selbst stammt.
Quellen aus dem Internet mussen ausgedruckt der Facharbeit angefugt werden. Begrundung: Haufig sind Internetseiten nach einigen Tagen oder Wochen nicht mehr online, d.h. verfugbar.
Fehlt eine Quellenangabe und kann nachgewiesen werden, dass diese Quelle benutzt wurde, so wird dieser Teil der Facharbeit mit ungenugend bewertet.
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Zur Gewichtung der einzelnen Aspekte:
Angaben zum Thema 5%
Umfang und Form 10%
Sprachlicher Aspekt 15%
Inhaltlicher Aspekt 55%
Beherrschung der Fachsprache 10%
Angabe der Quellen 5%
Die Benotung der Facharbeit soll sich an oberem Gewichtungsschema orientieren. Naturlich sind in begrundeten Fallen auch Abweichungen davon moglich: Wenn z.B. ein Schuler eine Facharbeit uber das Newtonsche Naherungsverfahren zur Bestimmung von Nullstellen abliefern soll, stattdessen aber eine Arbeit uber den Einfluss des Sud-West-Windes auf das Liebesleben der Blattlaus abliefert, so kann man diese Facharbeit trotz exzellenter Form, Umfang, sprachlichen und inhaltlichen Aspekten durchaus als ungenugend bewerten.
Englisch
Klausuren,
HH-Unterstufe 4 Klassenarbeiten (je Halbjahr 2 Klassenarbeiten), Länge jeweils: 45 – 90 Minuten
Oberstufe, erstes Halbjahr 2 Klassenarbeiten, Länge jeweils 45 – 90 Minuten
Oberstufe, zweites Halbjahr 1 Klassenarbeit als Vorklausur (drei Zeitstunden), dies ist eine gemeinsam vom Team der EnglischlehrerInnen der Oberstufe konzipierte und terminierte Klausur.
1 Abschlussklausur über drei Zeitstunden
Sonstige Leistungen
Unterstufe 4 SL-Noten (je Halbjahr 2 SL-Noten)
Die SL-Note ergibt sich aus den nachfolgenden Elementen, zum Beispiel Tests (für das Erreichen einer ausreichenden Note müssen bei eindimensionalen Tests, beispielsweise reinen Vokabel- oder Grammatiktests, 60% der zu lösenden Aufgaben richtig sein, bei mehrdimensionalen Tests müssen entsprechend 50% richtig sein); die frühere Regelung, dass für das Festlegen einer SL-Note zumindest ein Test geschrieben werden muss, entfällt; mündliche Mitarbeit; Leistungen in Gruppenarbeiten bzw. Partnerarbeiten; Präsentationen; Referate; Bearbeitung der Hausaufgaben nach den von dem Lehrer zur Beginn der Ausbildung vorgegebenen Regularien.
Die in der Jahrgangsstufe 11.1 erbrachten Leistungen fließen mit einem Anteil von 20% in die Jahresendnote ein. Individuelle Entwicklungen des Schülers bzw. der Schülerin sind angemessen zu würdigen.
Oberstufe, erstes Halbjahr: zweites Halbjahr
2 SL-Noten, Komponenten wie oben 1 SL-Note, Komponenten wie oben
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Abschlussprüfung, Vornote
Die Vornote für die Abschlussprüfung ergibt sich damit aus den drei in der Oberstufe geschriebenen Klassenarbeiten und den drei in der Oberstufe vergebenen SL-Noten. Individuelle Entwicklungen der Schülerin bzw. des Schülers sind wiederum angemessen zu würdigen und fließen in die Festlegung der Vornote ein.
Spanisch (Anfänger)
Klausuren, Anzahl, Dauer und Inhalt:
In jedem Halbjahr werden zwei zweistündige Klausuren geschrieben.
Inhaltlich, methodisch und thematisch sind die Klausuren an den Unterricht angebunden. Sie richten sich nach den Kompetenzen, die in der didaktischen Jahresplanung festgelegt sind. Schon in der Unterstufe sollen die Schüler an das freie Schreiben herangeführt werden, wobei anfänglich die Eigenproduktionen relativ kurz sein können.
Eine schriftliche Klausur kann durch eine mündliche Prüfung in Form einer Einzel-, Partner- und/ oder Gruppenprüfung ersetzt werden. Die Anforderungen/ Kompetenzerwartungen müssen mit denen einer Schriftlichen Arbeit vergleichbar sein. Leistungen einzelner Schüler müssen individuell feststellbar sein.
Sonstige Leistungen
Die Schüler bekommen pro Halbjahr zwei SL-Noten, die im Verhältnis 50:50 mit den beiden Klausurnoten stehen.
Die SL Note setzt sich aus Qualität, Quantität und Kontinuität von mündlichen Beiträgen, Vokabeltests, Grammatiktests, Einzel-, Gruppen- und Projektarbeiten, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens und Hausaufgaben und in der Oberstufe zusätzlich aus kleineren Präsentationen zusammen. Die Gewichtung der Bewertung wird den Schülern zu Beginn des jeweiligen Schuljahres bekannt gegeben.
Französisch (fortgeschrittene)
KlausurenAnzahl, Dauer und Inhalt:
In jedem Halbjahr werden zwei zweistündige Klausuren geschrieben. Inhaltlich, methodisch und thematisch sind die Klausuren an den Unterricht angebunden. Sie richten sich nach den Kompetenzen, die in der didaktischen Jahresplanung festgelegt sind. Nur im ersten Jahr sind Lückentexte zulässig. Die Schüler sollen in der Oberstufe möglichst an freie Textproduktion herangeführt werden. Das freie Schreiben ist aber Bestandteil jeder schriftlichen Arbeit. Bei Textklausuren liegt die Gewichtung auf 60% Sprachrichtigkeit (Grammatik, Lexik, Syntax) und 40% Inhalt. Bei Textklausuren ist der Gebrauch eines ein- oder zweisprachigen Wörterbuches erlaubt. Eine schriftliche Klausur kann durch eine mündliche Prüfung in Form einer Einzel-, Partner- und/ oder Gruppenprüfung ersetzt werden, oder durch eine Projektpräsentation mit angefügter schriftlicher Ausarbeitung. Die Anforderungen/ Kompetenzerwartungen müssen mit denen einer Schriftlichen Arbeit vergleichbar sein. Leistungen einzelner Schüler müssen individuell feststellbar sein.
SL Noten
Die Schüler bekommen pro Halbjahr zwei SL Noten, die im Verhältnis 50:50 mit den beiden Klausurnoten stehen.Die SL Note setzt sich aus Qualität, Quantität und Kontinuität von mündlichen Beiträgen, Vokabeltests, Grammatiktests, Einzel-, Gruppen- und Projektarbeiten, Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens und Hausaufgaben und aus kleineren Präsentationen zusammen. Die Gewichtung der Bewertung wird den Schülern zu Beginn des jeweiligen Schuljahres bekannt gegeben.
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Physik
Klausuren
Anzahl, Dauer und Inhalt
Im Fach Physik werden in der Oberstufe im ersten Halbjahr zwei Klausuren, im zweiten Halbjahr eine Klausur mit einer Dauer von 30 bis 90 Minuten geschrieben. Die Inhalte richten sich nach den erarbeiteten Kompetenzen der didaktischen Jahresplanung.
Darstellungsleistung
Die Darstellungsleistung einer Klausur wird mit höchstens 10 % der Gesamtpunktzahl gewichtet.
Sprachliche Richtigkeit
Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt.
Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zweidrittel der Notenspannweite herabgesetzt.
SL- Noten
Zu jeder schriftlichen Leistungsnote wird eine Leistungsnote für sonstige Leistungen (SL-Note) ermittelt und dokumentiert. Die Gewichtung von Anteilen wie Tests, Unterrichtsbeiträge, Regelhefte, etc. ist den SuS zu Beginn eines Schuljahres bekannt zu geben.
Deutsch
Klausuren
Es werden in der Unterstufe 4 Klausuren (2 pro Halbjahr), in der Oberstufe 3 Klausuren (2 im ersten Halbjahr, 1 im zweiten Halbjahr) geschrieben. Die dritte Klausur der Unterstufe soll weiterhin die Praktikumsmappe sein. Die letzte Klausur der Oberstufe soll eine Vergleichsklausur sein. Sie wird vierstündig (vier Schulstunden) ohne Auswahlzeit sein, im Anschluss soll kein Unterricht stattfinden.
Darstellungsleistung
Die Darstellungsleistung in Klausuren soll mit 30%, die inhaltliche Leistung mit 70% bewertet
werden. Der Fehlerquotient orientiert sich am Leistungskonzept des Wirtschaftsgymnasiums.
Bei einem FQ von >2,5% wird um eine drittel Teilnote abgewertet.
Bei einem FQ von >5% wird um zwei Drittel abgewertet. Bei einem FQ von >8% erfolgt eine Abwertung um eine ganze Note. Gezählt werden Fehler im Bereich R (1), Gr(1), Z(1/2). Nicht gezählt werden Wdh, A, T, Mod Fehler.
Religion Bei 2 wöchentlichen Stunden: pro Quartal eine SL-Note (in jedem Quartal ist ein Test zu schreiben, dessen Note mit in die SL-Note einfließt).
Politik und Gesellschaftslehre
Klausuren
HH Unterstufe: Die Anzahl der Klausuren richten sich nach den Wochenstunden. Im Regelfall bedeutet dies 2 Klausuren pro Halbjahr. Die Dauer der Klausuren beträgt eine Unterrichtsstunde.
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HH Oberstufe: 12.1. Die Anzahl der Klausuren richten sich nach den Wochenstunden (1 Klausur bei 1 Wochenstunde; 2 Klausuren bei 2 Wochenstunden). Die Dauer der Klausuren beträgt eine Unterrichtsstunde. 12.2. Die Anzahl der Klausuren wird auf eine Klausur reduziert. Die Dauer der Klausur beträgt eine Unterrichtsstunde.
Operatoren
In Klausuren werden die Operatoren benutzt.
Liste der Operatoren
Ubersicht uber die Operatoren
Ubergeordnete Operatoren, die Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen verlangen:
interpretieren Sinnzusammenhange aus Quellen erschließen und eine begrundete Stellung-
nahme abgeben, die auf einer Analyse, Erlauterung und Bewertung beruht
erörtern Eine These oder Problemstellung durch eine Kette von Fur-und-Wider- bzw.
Sowohl-als-Auch-Argumenten auf ihren Wert und ihre Stichhaltigkeit hin
abwagend prufen und auf dieser Grundlage eine eigene Stellungnahme dazu
entwickeln. Die Erorterung einer historischen Darstellung setzt deren Analyse
voraus.
darstellen historische Entwicklungszusammenhänge und Zustände mit Hilfe von Quellenkenntnissen und Deutungen be- schreiben, erklären und beurteilen
Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich I (Reproduktion) verlangen:
nennen, aufzählen zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren
bezeichnen, schildern, skizzieren
historische Sachverhalte, Probleme oder Aussagen er- kennen und zutreffend formulieren
Aufzeigen, beschreiben, zusammenfassen, wiedergeben
historische Sachverhalte unter Beibehaltung des Sinnes auf Wesentliches reduzieren
Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich II (Reorganisation und Transfer) verlangen:
analysieren, untersuchen
Materialien oder historische Sachverhalte kriterienorientiert bzw. aspektgeleitet erschließen
begründen, nachweisen
Aussagen (z. B. Urteil, These, Wertung) durch Argumente stützen, die auf historischen Beispielen und anderen Be- legen gründen
charakterisieren historische Sachverhalte in ihren Eigenarten beschreiben und diese dann unter einem bestimmten Gesichtspunkt zusammenfassen
einordnen einen oder mehrere historische Sachverhalte in einen historischen Zusammenhang stellen
erklären historische Sachverhalte durch Wissen und Einsichten in einen Zusammenhang (Theorie, Modell, Regel, Gesetz, Funktionszusammenhang) einordnen und begründen
erläutern wie erklären, aber durch zusätzliche Informationen und Beispiele verdeutlichen
herausarbeiten aus Materialien bestimmte historische Sachverhalte herausfinden, die nicht explizit genannt werden, und Zusammenhänge zwischen ihnen herstellen
gegenüberstellen wie skizzieren, aber zusätzlich argumentierend gewichten
widerlegen Argumente dafür anführen, dass eine Behauptung zu Un- recht aufgestellt wird
Operatoren, die Leistungen im Anforderungsbereich III (Reflexion und Problemlösung) verlangen:
beurteilen den Stellenwert historischer Sachverhalte in einem Zusammenhang bestimmen, um ohne persönlichen Wertebezug zu einem begründeten Sachurteil zu gelangen
bewerten, Stellung nehmen
wie Operator „beurteilen", aber zusätzlich mit Offenlegen und Begründen eigener Wertmaßstäbe, die Pluralität ein- schließen und
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zu einem Werturteil führen, das auf den Wertvorstellungen des Grundgesetzes basiert
entwickeln gewonnene Analyseergebnisse synthetisieren, um zu einer eigenen Deutung zu gelangen
sich auseinander setzen, diskutieren
zu einer historischen Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
prüfen, überprüfen Aussagen (Hypothesen, Behauptungen, Urteile) an historischen Sachverhalten auf ihre Angemessenheit hin untersuchen
vergleichen auf der Grundlage von Kriterien historische Sachverhalte problembezogen gegenüberzustellen, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede, Teil-Identitäten, Ahnlichkeiten, Abweichungen oder Gegensätze zu beurteilen
Quelle: MSW
Rechtschreiberegelung
Fehler sind aber in jedem Fall zu kennzeichnen (R/Gr/Z).
SL-Noten
Die Anzahl der SL-Noten richtet sich nach der Anzahl der Klausuren. Die Gewichtung der mündlichen Leistung und anderer sonstigen Leistungen findet angemessen statt.
Sport und Gesundheitslehre
Der Sportunterricht findet im zweiten Halbjahr der Unterstufe sowie im ersten Halbjahr der Oberstufe als Doppelstunde statt.
Es werden pro Halbjahr 2 SL-Noten ermittelt, die im Verhältnis 50:50 gewertet, die Zeugnisnote ergeben.
Neben den im allgemeinen Teil aufgeführten Kriterien für die SL-Noten Vergabe spielen die sportspezifischen handlungsorientierten Aktivitäten und Beiträge eine besondere Rolle. Sie spiegeln das Spektrum aus Wissen, Fertigkeiten, Sozialkompetenz und Selbstständigkeit wider. Dabei geht es sowohl um eine ergebnisorientierte Bewertung als auch um prozessorientierte Bewertung. Die Kriterien für die Bewertung beziehen sich auf die Kompetenzen die in der jeweiligen Anforderungssituation bearbeitet werden. Den Schülerinnen und Schülern werden die Kriterien genannt und erklärt.
Recht siehe Übersicht
Berufsorientierung Klasse 11 (Unterstufe)
Erstes Halbjahr Zweites Halbjahr
Schriftliche Arbeiten
Sonstige Leistungen (SL) Schriftliche Arbeiten
Sonstige Leistungen (SL)
- Mündliche Mitarbeit, schriftliche Übungen, Präsentationen von Gruppenarbeitsergebnissen, Kurzreferate
- Mündliche Mitarbeit, schriftliche Übungen, Präsentationen von Gruppenarbeitsergebnissen, Kurzreferate
Im Fach BOU werden pro Halbjahr zwei SL-Noten gegeben (Quartalsnoten), die sich aus der Leistung in der mündlichen Mitarbeit und mindestens einer weiteren Leistung (z.B. einer kurzen schriftlichen Übung) zusammensetzen. Das Gewichtungsverhältnis zwischen der mündlichen Mitarbeit und einer weiteren Leistung (z.B. Test) beträgt 70% : 30%.
Soziologie siehe Übersicht
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C.2.3. Bildungsgang Wirtschaftsgymnasium nach Anlage D 27 der APO BK
C.2.3.1. Bildungsgangspezifische Besonderheiten des Wirtschaftsgymnasiums laut Anlage D APO BK
C.2.3.1.1. Besondere rechtliche Rahmenbedingungen Im Wirtschaftsgymnasium gelten teilweise besondere Regelungen zur Ermittlung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Diese Regelungen orientieren sich weitgehend an den Bestimmungen, wie sie auch in der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium oder der Gesamtschule gelten. Der Text der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Wirtschaftsgymnasium ist im Folgenden zitiert. Textstellen, die für das Wirtschaftsgymnasium keine Bedeutung haben, sind durch [ … ] als Auslassung gekennzeichnet:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg –APO-BK)
vom 26. Mai 1999 zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Mai 2014
Anlage D Bildungsgänge des Beruflichen Gymnasiums
und der Fachoberschule, Klasse 13 2. Unterabschnitt Leistungsbewertung
§ 8
Grundsätze der Leistungsbewertung (1) In den Jahrgangsstufen 11 bis 14 ergibt sich die jeweilige Abschlussnote in einem Halbjahreskurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren" (§ 9) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" (§ 10). Die Abschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet: eine rein rechnerische Bildung der Note Ist unzulässig. Bei Halbjahreskursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" die Abschlussnote. (2) Die Schülerin oder der Schüler kann in einem Leistungskursfach des berufsbezogenen Lernbereichs eine Facharbeit erstellen. Diese wird mit Punkten (§ 11) bewertet und kann in doppelter Gewichtung In den Block I eingebracht werden. (3) Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Halbjahreskurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und die Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" zu informieren. Etwa in der Mitte des Halbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Abschlussnote in Halbjahreskursen der Jahrgangsstufe 13.2 wird vor der ersten Sitzung des allgemeinen Prüfungsausschusses bekannt gegeben. (4) Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit In der deutschen Sprache und gegen die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in den Jahrgangsstufen 11 und 14 sowie um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 11 in den Jahrgangsstufen 12 und 13.
Verwaltungsvorschriften zu § 8 8.1 zu Abs. 1
8.11 Bei der Bildung der Endnoten der beiden Beurteilungsbereiche zur Kursabschlussnote bleibt der Lehrerin oder dem Lehrer ein Beurteilungsspielraum, der durch die jeweiligen Noten der beiden Bereiche begrenzt wird. Die aus beiden Teilnoten gebildete Kursabschlussnote muss erkennen lassen, dass beide Beurteilungsbereiche angemessen berücksichtigt worden sind.
8.12 Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler im Zusammenhang mit dem Praktikum erbringt, können in die Leistungsbewertung der an der Vor- und Nachbereitung des Praktikums beteiligten Fächer eingehen.
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8.2 zu Abs. 2 8.21 Die Facharbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung mit abschließender Präsentation der
Ergebnisse im Rahmen eines Kolloquiums. Die Facharbeit hat wissenschaftlichen Ansprüchen zu genügen. Die Schülerinnen und Schüler bestätigen die eigenständige Leistung durch eine schriftliche Erklärung.
8.22 Die Präsentation findet vor den betreuenden Fachlehrkräften statt. Die Präsentation ist zu benoten. Eine nicht ausreichende Benotung der Präsentation hat die nicht ausreichende Gesamtbewertung der Facharbeit zur Folge.
8.23 Die Facharbeit ist im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 oder im 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 anzufertigen. Die Leistungskurslehrerin oder der Leistungskurslehrer informiert zuvor die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs über die formalen und inhaltlichen Anforderungen zur Erstellung der Facharbeit.
8.24 Den Termin für die Themenstellung und für die Abgabe der Facharbeit bestimmt die Schulleitung. Für die Themenstellung, die Betreuung und die abschließende Beurteilung ist die Leistungskurslehrerin oder der Leistungskurslehrer zuständig; gegebenenfalls bestimmt die Schulleitung fachkundige Lehrkräfte, die die Leistungskurslehrer unterstützen.
8.25 Hinsichtlich der Beurteilung der Facharbeit gelten im Übrigen die Vorschriften des § 19 Anlage D. Die Korrektur und die Beurteilung der Facharbeit ist spätestens sechs Wochen nach ihrer Abgabe abzuschließen.
8.4 zu Abs. 4 Die Bildungsgangkonferenz legt Verfahrensweisen fest, inwieweit gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form zur Absenkung der Leistungsbewertung führen.
§ 9 Beurteilungsbereich „Klausuren“
(1) In der Jahrgangsstufe 11 sind mindestens in vier Fächern Klausuren zu schreiben. Unter den Fächern mit Klausuren müssen sein: 1. die Fächer, die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 als Leistungskursfächer fortgesetzt
werden, 2. Deutsch, 3. Mathematik, 4. die Fremdsprachen. Die Schülerin oder der Schüler kann weitere Fächer als Fächer mit Klausuren wählen. Die Anzahl der Klausuren beträgt im ersten Halbjahr ein bis zwei, im zweiten Halbjahr zwei Klausuren. Die Klausurdauer beträgt zwei bis drei Unterrichtsstunden. (2) In der Jahrgangsstufe 12 sind in den Leistungskursfächern sowie in mindestens zwei Grundkursfächern in jedem Halbjahr jeweils zwei Klausuren zu schreiben. Unter den Fächern mit Klausuren müssen Deutsch, Mathematik, die Fremdsprachen sowie die Fächer der schriftlichen Berufsabschlussprüfung sein. Die Dauer der Klausuren in Grundkursfächern beträgt zwei bis drei, in Leistungskursfächern vier bis fünf Unterrichtsstunden. (3) In der Jahrgangsstufe 13 sind im ersten Halbjahr in den beiden Leistungskursen, in dem dritten Fach der Abiturprüfung und in den Fremdsprachen je zwei Klausuren zu schreiben. Die Dauer der Klausuren beträgt in den Grundkursfächern jeweils drei Unterrichtsstunden, in den Leistungskursfächern jeweils vier bis fünf Unterrichtsstunden. Im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 13 ist in den beiden Leistungskursfächern, dem dritten Fach der Abiturprüfung und in der in Jahrgangsstufe 11 neu begonnenen Fremdsprache jeweils eine Klausur zu schreiben. Die Dauer der Klausur beträgt in den Grundkursfächern jeweils drei Zeitstunden und in den Leistungskursfächern jeweils vier bis fünf Unterrichtsstunden. (4) [ … ] (5) Die Klausuren sind so zu verteilen, dass in jedem Kursabschnitt eine Klausur geschrieben wird. In einer Woche dürfen für die Schülerin oder den Schüler nicht mehr als drei Klausuren angesetzt werden. An einem Schultag darf eine Schülerin oder ein Schüler nicht mehr als eine Klausur schreiben. Die Termine für die Klausuren sind frühzeitig bekannt zu geben. (6) In den Fächern Sport und Sport/Gesundheitsförderung sind keine Klausuren zu schreiben, sofern sie nicht als Leistungskursfach belegt werden.
Verwaltungsvorschriften zu § 9 9.1 zu Absatz 1 bis Absatz 3
In den modernen Fremdsprachen kann sowohl in der Jahrgangsstufe 11.2 als auch in einer der Jahrgangsstufen 12.1 bis 13.1 jeweils eine Klausur durch eine Sprechprüfung ersetzt werden. Im Fach Englisch muss in einer der Jahrgangsstufen 12.1 bis 13.1 eine Klausur durch eine Sprechprüfung ersetzt werden.
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9.3 zu Abs. 3 [ … ]
9.5 zu Abs. 5 Vor der Rückgabe und Besprechung oder am Tage der Rückgabe einer Klausur darf in demselben Fach keine neue Klausur geschrieben werden
§ 10 Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“
Zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ gehören alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten schriftlichen, mündlichen und praktischen Unterrichtsleistungen mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit gemäß § 8 Abs. 2. Im Übrigen gelten die Richtlinien und Lehrpläne (Bildungspläne) für den jeweiligen Bildungsgang.
Verwaltungsvorschriften zu § 10 10.1 Pro Halbjahr sind je Fach zwei schriftliche Übungen zulässig; in der Jahrgangsstufe 13.2 soll
nur eine schriftliche Übung angefertigt werden. 10.2 Die Aufgabenstellung für die schriftliche Übung muss sich unmittelbar aus dem Unterricht
ergeben; die schriftliche Übung muss den zeitlichen Umfang von Klassenarbeiten deutlich unterschreiten.
10.3 Eine schriftliche Übung, die benotet werden soll, darf nur an einem Tag angesetzt werden, an dem von den betroffenen Schülerinnen und Schülern keine Klausuren zu schreiben sind. Die schriftliche Übung soll rechtzeitig angekündigt werden. Sind an einer Schule generell bestimmte Zeitabschnitte für Klausuren vorgesehen, sind schriftliche Übungen dieser Art innerhalb dieser Zeitabschnitte nicht zulässig.
§ 11
Notenstufen und Punkte Die in den Jahrgangsstufen 12 und 13 erteilten Kursabschlussnoten und die in der Abiturprüfung erteilten Noten, die gegebenenfalls eine Notentendenz enthalten können, werden in Punkte übertragen. Dafür gilt folgender Schlüssel:
Note Punkte nach Notentendenz
Notendefinition
sehr gut 15 – 13 Punkte Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße.
gut 12 – 10 Punkte Die Leistungen entsprechenden Anforderungen voll.
befriedigend 9 – 7 Punkte Die Leistungen entsprechenden Anforderungen im Allgemeinen.
ausreichend 6 – 5 Punkte Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen.
schwach ausreichend
4 Punkte Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen.
*)
mangelhaft 3 – 1 Punkte Die Leistungen entsprechenden Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
ungenügend 0 Punkte Die Leistungen entsprechenden Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
*) Eine oder mehrere schwach ausreichende Leistungen können dazu führen, dass die notwendigen
Punktzahlen gemäß §§ 15, 25 nicht erreicht werden.
§ 12 Besondere Lernleistung
(1) Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl kann Schülerinnen und Schülern eine besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als besondere Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb, eine Jahres- oder Seminararbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können, gelten. Voraussetzung für die Einbringung ist, dass wesentliche Bestandteile der besonderen Lernleistung noch nicht anderweitig eingebracht wurden.
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(2) Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 12 bei der Schule angezeigt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die die Arbeit korrigieren soll, in welchem Grundkursfach die besondere Lernleistung zugelassen wird. Die Arbeit ist spätestens bis zur Zulassung zur Abiturprüfung abzugeben, nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu bewerten. Ein Rücktritt von der besonderen Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein. In einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten, das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach Festlegung durch die Schulleitung stattfindet, stellt der Prüfling vor einem Fachprüfungsausschuss die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Die Endnote wird auf Grund der insgesamt in der besonderen Lernleistung und im Kolloquium erbrachten Leistung gebildet; eine Gewichtung der Teilleistungen findet nicht statt. (3) Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt werden, muss die individuelle Schülerleistung erkennbar und bewertbar sein. (4) In der besonderen Lernleistung, die im Block II in vierfacher Gewichtung als zusätzliches fünftes Prüfungselement eingebracht werden kann, sind maximal 15 Punkte erreichbar.
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C.2.3.1.2. Erläuterungen und Festlegungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen laut APO BK Anlage D27
C.2.3.1.2.1 Übersicht über die Anzahl und Dauer der in den einzelnen
Jahrgangsstufen vorgeschriebenen bzw. wählbaren Klausuren
C.2.3.1.2.2. Festlegen der Klausurtermine Wegen der Vorgaben der APO BK, Anlage D, dass in einer Woche nicht mehr als höchstens 3 Klausuren geschrieben werden dürfen, müssen die Klausurtermine geplant und koordiniert festgelegt werden. In der Jahrgangsstufe 11 werden die Klausurtermine von den Kurslehrkräften direkt mit den Schülerinnen und Schülern abgestimmt und in eine Übersicht, die sich entweder im Klassenbuch oder als Klausurplan im Klassenraum ausgehängt befindet, eingetragen. Diese Klausurübersicht ist nach Eintrag der verbindliche Klausurplan.
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In der Jahrgangsstufe 12 geben die Kurslehrkräfte jeweils zu Beginn der Kurshalbjahre ihre gewünschten Klausurtermine ab. Die KlassenlehrerInnen sammeln und sichten zunächst die Wunschtermine und legen daraufhin den Klausurplan in einer Übersicht, die am Schwarzen Brett ausgehängt wird, fest. Die Reihenfolge der zu planenden Klausurtermine ist für die KlassenlehrerInnen folgende:
Zuerst stimmen sie die Termine für die LK’s ab und tragen sie in eine Übersicht ein.
Im nächsten Schritt legen die Klassenlehrer/innen mit den Fachlehrern der möglicherweise parallel liegenden Grundkurse fest, wann diese schreiben wollen.
Danach berücksichtigen die Klassenlehrer die Klausurwünsche der übrigen GK-Lehrer und koordinieren sie.
Damit die Klassenlehrer einfacher planen können, nennen die GK-Lehrer mehrere Alternativen zur Auswahl. Die Entgegennahme der Klausurwünsche ist am zu einem jeweils durch die Bildungsgangleitung festgelegten Termin abgeschlossen. In der Jahrgangsstufe 13 werden die Termine zentral und standortübergreifend von der Bildungsgangleitung gesetzt. In Fächern wie z. B. BWR, die standortübergreifend Vergleichsklausuren schreiben, finden diese Klausuren an beiden Standorten am gleichen Tag und zur gleichen Zeit statt.
C.2.3.1.2.3. Bildungsgangspezifische Festlegungen zur Ermittlung der Noten
bei schriftlichen Leistungsüberprüfungen Die Schemata zeigen die Zuordnung der erreichten Prozentzahlen der Maximalleistung zu den Leistungsnoten.
Notenschema in der Jahrgangsstufe 11
In diesem Notenschema ist der Unterschied zwischen einer defizitären und einer nicht-defizitären Note bei 49 bzw. 50 % festgelegt. Die Leistungsnote „schwach ausreichend (4-)“ beginnt ab 50 % der erreichbaren Maximalleistung. Weil in der Jahrgangsstufe 11 noch keine Kursnoten nach Punkten vergeben werden, zählt die Note „schwach ausreichend (4-)“ noch nicht als defizitäre Leistung. Als Zeugnisnote müsste hier ein „ausreichend“ vergeben werden. Denn in der Einführungsphase werden Noten ohne Angabe der Tendenz in die Zeugnisse eingetragen. Nur ein „mangelhaft“ würde die Versetzung gefährden.
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Notenschema der Jahrgangsstufen 12 und 13
Auch hier beginnt der nicht-defizitäre Leistungsbereich bei 50 % der erreichbaren Maximalleistung. Das entspricht 05 Punkten als Kursabschlussnote, also einem glatten „ausreichend“. 04 Punkte und weniger wären eine defizitäre Leistung, die dazu führen kann, dass die notwendigen Punktzahlen gemäß §§ 15, 25 nicht erreicht werden. Dadurch könnte die Zulassung im Block I der Gesamtqualifikation u. U. gefährdet sein. Dementsprechend liegt die Zuordnung der Noten nach erreichbarer Maximalleistung hier bei 49 % oder weniger. In der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13) kann also durch das Punktesystem der Note eine positive oder negative Tendenz beigefügt werden. Die Zuordnung zu Punkten erfolgt bei den Kursabschlussnoten nach folgendem Schlüssel:
Der umrahmte Bereich zeigt die als defizitär anzusehenden Leistungsnoten nach Punkten.
Gewichtung der Halbjahresnoten der Jahrgangsstufe 11 für die Versetzung nach 12 Bei der Versetzungsentscheidung in die Jahrgangsstufe 12 sind die Bestimmungen des § 5 der Anlage D der APO BK anzuwenden:
(1) Der Übergang in die Jahrgangsstufe 12 setzt eine Versetzung nach § 10 der Allgemeinen Bestimmungen für die Bildungsgänge voraus. (2) Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen, die die Schülerin oder der Schüler in der Jahrgangsstufe 11.2 in allen Fächern erbracht hat. Die Gesamtentwicklung der Schülerinnen und Schüler während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr sind zu berücksichtigen. Zu den versetzungswirksamen Leistungen gehört auch die Leistung in der neu einsetzenden Fremdsprache; im Unterricht des Differenzierungsbereichs erbrachte Leistungen sind nicht versetzungswirksam. Grundlage für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 sind demnach schwerpunktmäßig die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 erbracht haben. Die Zeugnisnote im ersten Halbjahr wird im Wirtschaftsgymnasium dadurch berücksichtigt, dass sie zu 10 % in die für die Versetzung entscheidende Note des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 11 eingerechnet wird.
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C.2.3.1.3. Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“ Im Wirtschaftsgymnasium muss die Kursabschlussnote gleichgewichtig aus den Endnoten der Bereiche „Klausuren“ und „Sonstige Leistungen“ gebildet werden. Bei Kursen ohne Klausuren bzw. wenn Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 11 und 12 im Kurs nicht freiwillig die Klausuroption gewählt haben, ist die Endnote im Bereich „Sonstige Leistungen“ gleichzeitig die Abschlussnote. In diesen Kursen erfasst der Begriff „Sonstige Leistungen" die Gesamtheit aller kontinuierlich erbrachten Leistungen, durch die der Schüler die Qualität seiner Mitarbeit nachweist. Diese Leistungen sind mündlicher, praktischer und schriftlicher Art. Die Formen der „Sonstigen Leistungen" umfassen ein breites Spektrum in jeweils fachspezifischer Ausprägung. Dies sind u. a. mündliche Mitarbeit, schriftliche Übungen, Protokolle, Referate, Aufarbeitung von Materialien, praktische Arbeiten, Versuchsanordnungen und Versuchsdurchführungen in Physik, aber auch Hausaufgaben.
Mündliche Mitarbeit
Kernbereich ist stets die mündliche Mitarbeit des Schülers im Unterricht in Form von Beiträgen zum Unterrichtsgespräch. Beurteilungskriterien sind dabei die Kontinuität, der Umfang und die Qualität der Gesprächsbeiträge. Nach zunehmendem Anspruch geordnet, lassen sich folgende Elemente von Beiträgen zum Unterrichtsgespräch benennen: • Wiedergabe von Teil-, Einzel- und Gesamtergebnissen, • Zuordnung von Fakten und Ergebnissen unter vorgegebenen Gesichtspunkten, • Anwendung von Ergebnissen und Methoden, • Konkretisierungen von abstrakten Sachverhalten, • Erkennen von sachlogischen Zusammenhängen, • Beurteilung von Thesen und Ansätzen, • Darlegung von Lösungsvorschlägen zu vorgegebenen Problemen, • Aufnahme von Denkanstößen und selbstständige gedankliche Weiterführung, • begründete Stellungnahme, • Problematisierung von Sachverhalten, Lösungen und Methoden Die Beurteilung der mündlichen Mitarbeit beruht auf längerer und genauer Beobachtung. Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Unterrichtsabschnitte, z.B. Planungs-, Erarbeitungs-, Anwendungsphasen in der Kursarbeit, ebenso wie die verschiedenartigen Möglichkeiten, zur Lernprogression in der einzelnen Unterrichtsstunde beizutragen, z. B. durch Vortrag der Hausaufgaben, Formulierung von Problemstellungen, Einbringung von Lösungsvorschlägen, Transfer von Ergebnissen. Die Beurteilung der Schülerleistung in diesem Bereich berücksichtigt ebenso den Intensitätsgrad der Schülerbeiträge, z. B. Umfang und Genauigkeit von Kenntnissen, Beherrschung der Fachsprache, Problembewusstsein und Reflexionsniveau. Eigenständigkeit der Mitarbeit im Unterricht und Fähigkeit zur Einstellung auf die jeweilige Aufgabenstellung sowie die Lerngruppe (partnerbezogene Argumentation) können Beiträge von Schülern zum Unterrichtsgespräch zu Elementen selbstständiger Mitgestaltung von Unterricht machen. Der Fachlehrer oder die Fachlehrerin integriert aber auch die auf wenig aktive Mitwirkung ausgerichteten Schüler in den Lernprozess. Schülern mit begrenzter Leistungsfähigkeit wird planmäßig Gelegenheit zu Beiträgen zum Unterrichtsgespräch gegeben. Jeweils nach einem Quartal wird den Schülerinnen und Schülern der augenblickliche Leistungsstand dargelegt. Dabei werden durch die Lehrkraft auch die Noten für die mündliche Mitarbeit bekannt gegeben und erläutert. Dabei kann auch der folgende Bogen zur Selbstevaluation eingesetzt werden, auf dessen Rückseite die Kriterien für die Zuordnung der mündlichen Mitarbeit zu einer Leistungsnote transparent dargestellt werden.
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Bogen zur Selbstevaluation als Grundlage zur Festlegung der mündlichen Noten Vorderseite:
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Rückseite:
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Schriftliche Übungen („Tests“)
Eine wichtige Form der „Sonstigen Leistungen“ ist die schriftliche Übung, häufig einfach als „Test“ bezeichnet. Gemäß VV 10.1 der Anlage D der APO BK sind pro Halbjahr „je Fach zwei schriftliche Übungen zulässig; in der Jahrgangsstufe 13.2 soll nur eine schriftliche Übung angefertigt werden“. Die schriftliche Übung gibt dem Schüler Gelegenheit, eine begrenzte, aus dem Unterricht erwachsene Fragestellung schriftlich zu beantworten. Zugleich ist sie für die Lehrkraft eine Hilfe zur Sicherung des Unterrichtserfolges, weil sie im Unterschied zum Unterrichtsgespräch allen Schülern des Kurses gleichzeitig die Möglichkeit bietet, dieselben Aufgaben zu bearbeiten. Diese Form der „Sonstigen Leistungen" hat deshalb in Kursen ohne Klausuren einen besonderen Stellenwert. Die schriftliche Übung bezieht sich nur auf begrenzte Stoffbereiche im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Unterricht. Die schriftliche Übung ist also kein Klausurersatz in Kursen ohne Klausuren. Sie soll maximal die letzten 6 Stunden des Unterrichts abdecken. Die Zeitdauer der schriftlichen Übung ist auf 20 bis 30 Minuten begrenzt. Eine Ankündigung der Übung soll laut VV 10.3 der Anlage D der APO BK rechtzeitig erfolgen. Die Zugehörigkeit schriftlicher Übungen zum Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen" bedeutet, dass sie in Kursen mit Klausuren für alle Schüler verpflichtend sind und nicht nur für diejenigen, die das Fach nicht schriftlich belegt haben. Die Aufgabenstellung ist nicht auf Abruf einer rein reproduktiven Leistung beschränkt. Sie kann in der Erhebung der These oder des Gedankengangs aus einem kürzeren Text bestehen, die Wiedergabe von Ergebnissen und deren Einordnung in Zusammenhänge fordern, gegebenenfalls auch die An-wendung von Ergebnissen und Methoden auf vergleichbare Sachverhalte verlangen. Die benoteten Übungen werden den Schülern nach der Korrektur zurückgegeben und besprochen.
Referate und Protokolle
Im Blick auf die Hinführung zu studienvorbereitenden Arbeitstechniken nehmen Protokolle und Referate zumindest in einzelnen Phasen der Jahrgangsstufen in den Kursen breiteren Raum ein. Die in der mündlichen Abiturprüfung von jedem Schüler geforderte Qualifikation der Darstellung eines Sachverhalts in zusammenhängendem Vortrag macht erforderlich, ihm Möglichkeit zu geben, dies im Wirtschaftsgymnasium, speziell in den Jahrgangsstufen 12 und 13, einzuüben. Ein im Wirtschaftsgymnasium eingesetzter Bewertungsbogen für Präsentationen/Referate mit Vorder- und Rückseite, der die Bewertung transparent und offen darlegt, ist im Folgenden dargestellt:
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Vorderseite:
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Rückseite:
Hausaufgaben
Die Hausaufgabe hat in der gymnasialen Oberstufe schon aus Gründen der Zeitökonomie des Unterrichts eine wichtige Funktion: Als vorbereitende Hausarbeit ermöglicht sie die Konzentration des Unterrichtsprozesses auf die vertiefende Aneignung des Stoffes und seine Problematisierung. Haus-aufgaben dienen ebenso zur Festigung der Arbeitsergebnisse und zu ihrer Verknüpfung.
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C.2.3.2. Besondere Festlegungen einzelner Fächer In einigen Fächern sind abweichende bzw. ergänzende Vorgehensweisen zum allgemeinen Leistungsbeurteilungskonzept des Wirtschaftsgymnasiums innerhalb der Fachkonferenzen vereinbart worden. Zum Teil müssen aber auch besondere rechtliche Vorgaben für einzelne Fächer berücksichtigt werden.
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Controlling (BWR)
BWL mit Rechnungswesen und Controlling ist zweites Leistungskursfach im Abitur und in jeder Jahrgangsstufe ein Fach mit Klausurverpflichtung. Die Klausuren werden in der Jahrgangsstufe 11 von der jeweiligen Fachlehrkraft für ihre Klasse gestellt. In der Jahrgangsstufe 12 werden standortbezogen Vergleichsklausuren geschrieben, d. h. die Altenaer und Ostendorfer Lehrkräfte stellen für die beiden Klassen jeweils eine gemeinsam konzipierte Klausur. In der Jahrgangsstufe 13 werden dann die Klausuren als Vergleichsklausuren standortübergreifend gemeinsam für die ganze Jahrgangsstufe gestellt. Die Klausur in 13.2 ist zur Vorbereitung auf das schriftliche Zentralabitur vom Stoffumfang und zeitlich fast wie eine Abiturklausur abgefasst. In jeder Klausur wird die Darstellungsleistung aufgabenübergreifend mit insgesamt 10 % in die Gesamtleistung einbezogen. Dafür wird bei der Korrektur die folgende Aufstellung verwendet:
Ergänzend zur allgemeinen Beurteilung von Referaten findet in BWR noch folgendes Formular Verwendung, wenn im Bereich „Sonstige Leistungen“ eine Präsentation mit einer Präsentationssoftware zu einem fachlichen Thema anzufertigen ist, die aber nicht mündlich vorgetragen wird, sondern als eine Art Hausarbeit abgegeben wird.
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Englisch Die Leistungsbewertung richtet sich nach dem aktuellen Fachlehrplan Englisch, Kapitel „4 Lernerfolgsüberprüfung“ sowie den „Vorgaben für die Abiturprüfung“ des Ministeriums in der jeweils aktuellen und Kurs-relevanten Fassung.
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Die Bewertung der sprachlichen Leistung in Klausuren erfolgt anhand des vom Ministerium vorgegebenen „Bewertungsbogen für Englischklausuren an beruflichen Gymnasien“.
Für die inhaltliche Leistung wird für jede Klausur ein Erwartungshorizont mit Punkteschema erstellt, das sich an den Erwartungshorizonten des Ministeriums für die Klausuren des Zentralabiturs orientiert. Bewertung Mediation: Laut Konferenzbeschluss vom 28.03.2011 wird die Punktevergabe bei Mediationsaufgaben dem Inhalt zugerechnet, ein Viertel von der jeweiligen Punktzahl entfällt auf die Sprache. Die Schülerinnen und Schüler werden von jeder Lehrkraft in Eigenverantwortung auf die möglichen Klausurarten (insbesondere Textaufgabe, themenorientierte Textproduktion, audiovisuelle Aufgabe, berufliche Kommunikationsaufgabe, Mediation) vorbereitet. Als Parallelklausur wird nach Möglichkeit die zentrale Probeklausur genommen, alternativ wird standortbezogen die letzte Klausur in 12.2 parallel geschrieben. In der Jahrgangsstufe 13 ist die Durchführung einer Klausur unter Abiturbedingungen vorzusehen
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(Aufgabenarten, Auswahlmöglichkeit, Bewertungsraster; eine halbjahresübergreifende Thematik ist noch nicht erforderlich). Die Gewichtung der Note 11.1 für die Schuljahresnote soll 20% betragen, mit der Begründung, dass Englisch ein fortgeführtes Fach ist, dessen Leistungsbewertung in 11.2 mit der Sprechprüfung zudem einer Sonderheit unterliegt. In 11.2 und 12.2 wird eine Sprechprüfung nach der Handreichung des Ministeriums zu Sprechprüfungen in den modernen Fremdsprachen durchgeführt und bewertet.
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Handreichung zu Sprechprüfungen in den modernen Fremdsprachen
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Spanisch Bzgl. Anzahl, Umfang sowie Themenbereichen der Klausuren orientiert sich das Fach Spanisch (WG) an den Vorgaben der Bildungspläne sowie den Vorgaben der APO-BK, Anlage D, § 9. Die Bewertung von Klausuren erfolgt in Anlehnung an die Kriterien der Bewertungsbögen für Englisch-Klausuren an beruflichen Gymnasien. Die sprachliche Leistung wird mit 60 %, die inhaltliche Leistung mit 40 % gewichtet.
Mathematik Die Fachkonferenz beschließt die Übernahme des Notenschemas für die Jgst.11 (2.2.1) aus dem übergeordneten Teil. Die Fachkonferenz beschließt, in der Jahrgangsstufe. 12 und 13 das Notenschema aus den Abiturvorgaben zu übernehmen. Darstellungsleistung Die Darstellungsleistung einer Klausur wird mit 10 % der Gesamtpunktzahl gewichtet. Dabei werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:
Der Prüfling
1 stellt den Lösungsweg in strukturierter Form dar.
2 beachtet die Qualität der äußeren Form und hält formale Regeln ein.
3 verwendet Fachsprache und Fachsymbolik
4 fertigt Zeichnungen, Grafiken und Tabellen in angemessener Qualität an.
Quelle: MSW Sprachliche Richtigkeit Die sprachliche Richtigkeit wird anhand der folgenden Kriterien ermittelt: Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zwei-Drittel Noten herabgesetzt.
Physik Das Notenschemata aus dem Leistungsbeurteilungskonzept Wirtschaftsgymnasium wird für die schriftlichen Arbeiten in Physik übernommen. Außerdem wurde beschlossen, dass auch die Darstellungsleistung und die sprachliche Richtigkeit wie folgt in die Bewertung der schriftlichen Arbeiten eingehen. Darstellungsleistung: Die Darstellungsleistung (z. B. Einheiten bei den Berechnungen, Größe des Koordinatensystems, Beschriftung der Achsen beim Koordinatensystem, eventueller Korrekturrand, usw.) einer Klausur wird mit höchstens 10 % der Gesamtpunktzahl gewichtet. Sprachliche Richtigkeit: Ist die Lesbarkeit großer Teile der Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um eine Drittel Note herabgesetzt. Ist die Lesbarkeit der gesamten Arbeit durch Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit stark beeinträchtigt, so wird die Leistungsbewertung um Zweidrittel der Notenspannweite herabgesetzt.
Deutsch Bei den Klassenarbeiten in Klasse 11 und den Klausuren in den Klassen 12 und 13 ist neben der Verstehensleistung auch die Darstellungsleistung zu bewerten.
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Der Anteil der Darstellungsleistung an der Note beträgt 30%. Bei der Bewertung der Darstellungsleistung ist eine Orientierung an den Bewertungsbögen der Abiturklausuren empfohlen. Beispiel für ein Bewertungsschema der Darstellungsleistung
Die erbrachten Leistungen im Bereich der sprachlichen Richtigkeit sind gesondert zu bewerten. Nach § 8 APO-BK, Anlage D führen gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der Jahrgangsstufe 11 zu einer Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu einer Notenstufe, in den Jahrgangsstufen 12 und 13 zu einer Absenkung der Leistungsbewertung um bis zu zwei Notenpunkten.
Aus der Zahl der Fehler im Bereich der Sprachrichtigkeit ist ein Fehlerquotient (FQ) zu ermitteln. Der Fehlerquotient wird auf folgende Art berechnet:
Die Absenkung der Note erfolgt gemäß folgender Tabelle:
Höhe des Fehlerquotienten
Klasse 11 Klasse 12/13
111
> 2,5 Absenkung der Note
um der Notenstufe
Absenkung der Note
um der Notenstufe
> 5,0 Absenkung der Note
um der Notenstufe
Absenkung der Note
um der Notenstufe
> 8,0 Absenkung der Note um eine ganze Notenstufe
- entfällt -
Sport Übereinkünfte zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und der Bewertung im Sport A. Generell – unabhängig von Inhaltsbereich und Kompetenzbereich
1. Der Schüler soll sein Bewegungskönnen demonstrieren können und wollen 2. Er soll seine motorische Grundeigenschaften erweitern wollen 3. Er soll sein sportliches Können gegenüber seinem Ausgangswert verbessern 4. Er soll Anstrengungsbereitschaft und Beharrlichkeit aber auch Fairness und Kreativität zeigen 5. Er soll im Team arbeiten können 6. Er soll sich auf den Sportunterricht mit all seinen Elementen einlassen wollen 7. Er soll Beiträge zur gemeinsamen Planung und Gestaltung einbringen 8. Er soll Erfahrungen und Kenntnisse strukturiert darlegen können 9. Er soll bereit sein, Tipps und Fehlerkorrekturen selbst anzunehmen und bei anderen
vornehmen zu können 10. Er soll in jeder Sportstunde seine (funktionelle) Sportkleidung dabei haben
Die Gewichtung der Bausteine bleibt in der Verantwortung jedes einzelnen Sportkollegen. B Konkret
1. Es sollten die Fähigkeiten und Fertigkeiten bewertet werden, die einem Inhaltsbereich bzw. einem Kompetenzbereich zugehörig sind.
2. Es sollten pro Halbjahr mehrere Arten von praktischer Überprüfung berücksichtigt werden 3. Es sollten Schlüsselqualifikationen wie Beharrlichkeit, Kreativität, Hilfsbereitschaft, Teamarbeit
Eingang in die Note haben 4. Fachliche Kenntnisse und Unterrichtsbeiträge 5. Beobachtbares Verhalten im Sportspiel 6. In unseren gemischten Kursen ist mindestens 1-mal in der Qualifikationsphase der Umgang mit
geschlechtsspezifischen Leistungsunterschieden reflektiert zu thematisieren und in einer Überprüfung zu berücksichtigen.
7. Jeder Schüler sollte mindestens 1-mal pro Qualifikationsphase jeweils Kenntnisse über Methoden der Erwärmung, des Trainierens sowie des Bewegungslernens nachweisen.
8. Jeder Schüler sollte zu kooperativer Hilfeleistung in Form von Helfen und Sichern sowie zur Bewegungskorrektur und Schiedsrichtertätigkeit herangezogen werden
9. Jeder Schüler sollte 1-mal in der Qualifikationsphase einen Teil einer Sportstunde eigenverantwortlichgeplant und geleitet haben
10. Jeder Schüler sollte 1-mal in der Qualifikationsphase an einer Evaluation über ein UV des SU teilgenommen haben.
Ergänzend zu den unter oben angegebenen Aspekten wird folgendes im Rahmen der Bewertung beschlossen:
In der Jahrgangsstufe 11.1 und 11.2 finden Bestandsaufnahmen und Angleichungsprozesse in sämtlichen Inhaltsbereichen des Schulsports statt. Die Bewertung findet jeweils zu gleichen Anteilen statt.
Die beiden gewählten profilbildenden Bereiche werden in jedem Halbjahr der Jahrgangsstufe 12 und 13 unterrichtet und finden zu jeweils gleichem Teil in der Note Berücksichtigung.