Landtag Mecklenburg-Vorpommern 6. Wahlperiode … · durch eine regionale Geschäftsstelle,...
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Landtag Mecklenburg-Vorpommern Protokoll Nr. 35 6. Wahlperiode Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“
K U R Z P R O T O K O L L
der 35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ am Freitag, dem 10. April 2015, 10:05 Uhr,
in Schwerin, Schloss, Plenarsaal
Vorsitz: Abg. Jörg Heydorn T A G E S O R D N U N G 1. Anhörung zum Themenfeld
„Alter und Gesundheit/Pflege“ hierzu: Anlagen 1 bis 6 2. Beschlussfassung über die Vergabe einer Grundlagenexpertise
zum Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ 3. Allgemeine Kommissionsangelegenheiten
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PUNKT 1 DER TAGESORDNUNG
Anhörung zum Themenfeld „Alter und Gesundheit/Pflege“ hierzu: Anlagen 1 bis 6
Vors. Jörg Heydorn weist eingangs darauf hin, dass in der Sitzung auf Vorschlag
der Fraktionen 8 Sachverständige anzuhören seien. Er werde zunächst alle
Anzuhörenden zu Wort kommen lassen, dann eine Mittagspause durchführen und im
Anschluss die Diskussion eröffnen. Zusätzlich werde er nach jedem Vortrag ein bis
zwei Verständnisfragen zulassen.
Helmut Hildebrandt (Vorstandsvorsitzender der OptiMedis AG Hamburg) erläutert
anhand einer Präsentation die zehnjährigen Erfahrungen zu Chancen und Risiken
einer integrierten Vollversorgung im Kinzigtal, Baden-Württemberg (vgl. Anlage 1). Er
führt aus, dass das Projekt mit einer Wette begonnen habe, die sich aus seiner
beruflichen Herkunft, der Medizinsoziologie Hamburg, erklärt. Die letzten 20/30 Jahre
habe er geforscht, wie durch Anwendung internationaler Erkenntnisse Gesundheit in
einer Region modern gestaltet werden könne. Die Ausrichtung der
Gesundheitsversorgung sei gegenwärtig noch von einer vor 100 Jahren ausgeübten
und damals richtigen Versorgung geprägt, die die Akutversorgung zum Schwerpunkt
hatte. Heutzutage sei die Versorgung vieler Menschen mehr von chronischen
Krankheiten geprägt, die eine andere Art von Produktion der Gesundheit erfordere.
So sei das Umfeld der Bürger einzubeziehen, um eine bestmögliche Versorgung zu
erreichen. Dazu sei es erforderlich verschiedene Berufsgruppen zu koordinieren, was
heute noch die Schwäche der gegenwärtigen Versorgung sei. Die Idee bestehe
darin, einen bestmöglichen Gesundheitsstatus zu produzieren mit minimalem
Ressourcenaufwand und einer besseren Erlebbarkeit der Gesundheitsversorgung.
Dazu stellten sich folgende drei zentrale Fragen und Herausforderungen:
1. Wie können wir auf der Seite der Leistungserbringer und der
Sozialleistungsträger ein ökonomisches Interesse an einer Umsetzung des
„Triple Aim“ entwickeln?
2. Wie können wir die überholte Trennung von „Public Health“ (öffentliche
Gesundheit) und „HealthCare“ (sowie Pflege/Sozialem) aufheben?
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3. Welche ökonomische Systemumgebung ist dafür erforderlich, damit beides
mit möglichst geringer Veränderung unserer bekannten Strukturen möglich
wird? Und wer wäre dafür ein möglicher Partner?
Seit dem Jahr 2000 bestehe durch Unterstützung der Gesetzgebung in Deutschland
die Möglichkeit der „Integrierten Versorgung“, was relativ freie Verträge zwischen
Krankenkassen und Gesundheitsnetzwerken ermögliche. So sei im Rahmen des
Pilotprojekts „Gesundes Kinzigtal“ mit der AOK Baden-Württemberg und der
Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) gemeinsam mit dem Ärztenetz eine
Gesellschaft gegründet worden, die die Verantwortung für die Produktion von
Gesundheit in der Region übernimmt. 33.000 Versicherte der AOK und der LKK
seien damit Teil dieses Projektes. Wenn die Gesellschaft in die Gesundheit der
Population investiere, wie z. B. in Bewegungsprogramme, müsse das zu einer
Qualitätsverbesserung führen und damit zur Verminderung der Zahl der
Erkrankungen und der Schweregrade von Krankheiten und zu einer Reduzierung von
Krankenkassenkosten in dieser Region. Ca. 60 Prozent der Ärzte der Region seien
als freiwillige Partner gewonnen worden. Es gebe keine Beschränkung der freien
Arzt-, Krankenhaus- und Pflegewahl. Bei der Vergütung werde in die
Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, Pflegedienste und Ärzte investiert, für
eine Leistung, die über dem Standard liegt, genauso wie in die Vereine für
Bewegungsaktivitäten. Ziel sei eine Verbesserung der Gesamtgesundheit bei
Verringerung der Gesamtgesundheitskosten. Dazu konzentriere man sich auf
Fortbildungen, Qualitätszirkeln, Projektgruppen, Training der Mitarbeiter in den
Arztpraxen, die eine ungenutzte Ressource darstellen, professionelle Unterstützung
durch eine regionale Geschäftsstelle, informationelle Verknüpfung der Haus- und
Fachärzte (Patientenakten) und die Herstellung einer Versorgungssicherheit. Im
Projekt Kinzigtal gebe es bereits drei Praxen, die in den letzten 10 Jahren trainiert
und durch junge Ärzte übernommen worden seien. Da das Projekt attraktiv für junge
Ärzte sei, befänden sich bereits weitere fünf Ärzte im Programm. Das Projekt
beinhalte den Dreiklang von Sekundärprävention, Patientenaktivierung und
Verhältnisprävention und werde durch engagierte Leistungs- und
Kooperationspartner aus eigenem Interesse heraus umgesetzt. Die Krankenkassen
setzten dabei finanzielle Anreize durch Zurverfügungstellung von Anteilen
eingesparter Mittel. Im Laufe der Zeit sei aus dem Ärztenetz ein
berufsgruppenübergreifendes Gesundheitsnetz geworden. Erfolgsfaktoren für das
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Projekt seien Investitionen in die Gesundheit und langfristige Verträge sowie
Datenlieferungen der Krankenkassen aller GKV-Routinedaten. Er stellt fest, dass das
Projekt Kinzigtal erfolgreich sei und belegt es mit Auszügen aus
Mitgliederbefragungen und einer Evaluation der Universität Köln aus Routinedaten
der Krankenkassen (vgl. Anlage 1).
Dr. Anke-Britt Möhr (Geschäftsführerin Stationäre Versorgung/Sonstige
Leistungserbringer der AOK Nord-Ost) erläutert anhand einer Präsentation die
Vorstellungen der AOK Nord-Ost zur zukunftsfähigen medizinischen Versorgung in
Mecklenburg-Vorpommern. Sie stellt zunächst fest, dass man vor gewaltigen
Herausforderungen stehe, um die Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
zukunftsfest zu gestalten und man dies nur gemeinsam erreichen könne. Sie
unterstützt die vorliegenden Expertisen und bezeichnet sie als zutreffend. In der
einen grafischen Darstellung (vgl. Anlage 2, Seite 3) seien der Rückgang der
Bevölkerung durch blaue Kennzeichnung und die gefährdeten Mittelbereiche durch
grüne Dreiecke hervorgehoben. Je tiefer die blaue Farbe, desto stärker sei der
Rückgang und je größer das Dreieck, desto stärker sei die Gefährdung. Gefährdung
des Mittelbereiches bedeute z. B. Schließung von Schulen, Post, Sparkassen,
Regionalverkehr usw., was mit einer Senkung der Lebensqualität einhergehe. Wenn
die Lebensqualität in der Region sinke, sei sie auch für den Arzt nicht mehr attraktiv
und man gerate in eine Spirale nach unten. In einer anderen grafischen Darstellung
(vgl. Anlage 2, Seite 3, rechts) sei die Entwicklung der Fallzahlen bezogen auf die
Krankenhausfälle dargestellt. Rot gekennzeichnete Regionen bedeuteten steigende,
gelb stagnierende, blau sinkende Fallzahlen. In den Regionen mit Strukturproblemen
stiege z. T. der medizinische Behandlungsbedarf. Die zukünftige Entwicklung müsse
dieser Besonderheit Rechnung tragen. Hinsichtlich des vorliegenden Gutachtens
geht sie auf grundlegende Fragestellungen ein (vgl. Anlage 2, Seite 4) und erklärt,
sie befürchte mit der Umsetzung der Vorschläge den Zerfall in unzählige
Planungsregionen und damit eine Kleinstaaterei. Außerdem kritisiert sie den
Rückzug des Landes aus der Daseinsvorsorge und die Entmachtung der
Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Durch die in den Gutachten vorgesehenen
Selektivverträgen der Krankenkassen mit vertragswilligen Krankenhäusern,
Arztnetzen und Managementgesellschaften entstehe ein versorgungsgefährdender
Wettbewerb. Da die Krankenkassen nicht alle das gleiche Versichertenklientel
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besäßen, seien die ausgewählten Partner auch sehr unterschiedlich. Somit entstehe
ein Nebeneinander von Selektiv- und Kollektivverträgen. Mit dem Abschluss
unterschiedlicher Selektivverträge durch die verschiedenen Krankenkassen mit
unterschiedlichen Regionalversorgern werde die Bürokratie enorm erhöht. Außerdem
werde eine Fragmentierung der Versorgung verursacht. Da die 2030 zur Verfügung
stehenden Ärzte und Fachkräfte wahrscheinlich gerade ausreichten, um die
gegenwärtigen Strukturen zu sichern, hält sie einen starken Ausbau der Strukturen
auch bei aller Modifikation insbesondere der Krankenhäuser für unrealistisch. Auch
sei die Ausgestaltung der Notfallversorgung nicht zukunftsfest für Mecklenburg-
Vorpommern. Die Konzentration der Leistungen, z. B. in der Krankenhausreform,
werde mit den Vorschlägen im Gutachten ad absurdum geführt. Den Vorschlägen
des Gutachtens folgend, dürfte jede Kommune ihre eigene Versorgung planen und
umsetzen. Realistisch betrachtet ließen sich aber Ärzte in strukturschwachen
Regionen vor allem mit Geld oder möglichst großem medizinischen
Handlungsspielraum mit Aussicht auf eine Chefarztposition locken. Statt einer
Konzentration der Leistungen werde damit einem weiteren Auseinanderdriften der
Leistungen Vorschub geleistet. Eine gute Kooperation der Leistungserbringer
erfordere gute und geeignete Rahmenbedingungen. Aus Sicht der Kommune
entstehe nach Auswertung der Vorschläge aus dem Gutachten folgendes Bild: Die
bisher nicht fachlich besetzte, ebenfalls unter Personalmangel, Sparzwängen und
Verschuldung leidende strukturschwache Kommune solle die Notfallversorgung, die
ambulante und die stationäre Versorgung, die Pflege und die Rehabilitation
koordinieren und sicherstellen. Managementgesellschaften die sich in ärztlicher Hand
befänden, sollen eine angemessene und verursachergerechte Verteilung der
Finanzmittel gewährleisten. Dabei liege es dann an der Kommune selbst, welches
medizinische Versorgungsangebot sie anbieten wolle, um besonders attraktiv für die
Einwohner zu werden. Das Gutachten verweise auf Vergleiche zwischen anderen
Bundesländern und anderen Ländern, so z. B. im Bereich der Krankenhäuser
zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. Während Nordrhein-Westfalen
über 401 Krankenhäuser verfüge, seien in den Niederlanden lediglich 132 ansässig.
Das Nachdenken über die Schließung von Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen
sei begründet. Da Mecklenburg-Vorpommern nur über 37 Krankenhäuser verfüge,
habe sie es überrascht, dass bereits vor Vorliegen der Grundlagenexpertise öffentlich
so intensiv über Krankenhäuser diskutiert worden sei. Sie sieht die Probleme in
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Mecklenburg-Vorpommern vorrangig in der Notfallversorgung, da bis 2030 mit einem
Fachkräftemangel bei Ärzten, Pflegepersonal und Therapeuten von 21,1 Prozent zu
rechnen sei. In Skandinavien sei die drastische Reduzierung der Notfallversorgung in
Krankenhäusern nicht durch die Kommunen erreicht worden, sondern durch eine
sehr straffe staatliche Steuerung. Um gleiche Lebensbedingungen für alle Menschen
im Land zu erreichen, sei es wichtig, eine Versorgung zu entwickeln, die auch noch
den Kindern, Enkeln und Urenkeln gerecht werde. Eine zukunftsfeste medizinische
Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern bedeute, dass die Notfallversorgung auch
in der Fläche sicher sein müsse. Außerdem werde eine abgestimmte
Versorgungsplanung als hoheitliche Aufgabe des Landes benötigt, die sektoren- und
länderübergreifend sei. Der künftige Fokus müsse auf die Regionen und die
Infrastruktur gelegt werden, sowie auf den Ausbau ambulanter medizinischer
Versorgung für geriatrische Patienten. Auch seien die komplexen Leistungen an
wenigen Krankenhäusern zu konzentrieren. Nur mit einer Bündelung von
Ressourcen werde es gelingen, die hausärztliche Versorgung und die
Grundversorgung vor Ort sicherzustellen. Krankenhäuser, die nicht überlebensfähig
seien, seien zu öffnen für ambulante und pflegerische Versorgung. Die
Notfallversorgungskette müsse völlig neu konzipiert werden. Es gelte, die ärztlichen
Fähigkeiten der Notfallsanitäter zu erweitern. Unerlässlich sei künftig eine
Vernetzung ambulanter bzw. stationärer Medizin mit der Pflege. Nur durch
gemeinsame Anstrengungen sei eine zukunftsfähige Versorgung zu gestalten. Die
konzentrierte Aktion, die bereits eine Pilotregion ausgemacht habe, sei genau der
richtige Weg.
Vors. Jörg Heydorn: Die Ansätze einer Delegation von ärztlichen Leistungen
müssten zu einer Substitution weiterentwickelt werden.
Dr. Martin Albrecht (Geschäftsführer Gesundheitspolitik des IGES Institutes Berlin)
gibt anhand einer Präsentation die Stellungnahme des IGES Institutes Berlin zur
ambulanten und stationären Versorgung sowie zur Pflege wieder (vgl. Anlage 3) und
stellt zunächst fest, dass die Ressourcenkonflikte zunähmen, da zum einen mit
Älterwerden der Gesellschaft ein zunehmend höherer medizinischer
Versorgungsbedarf einhergehe und der Prokopfbedarf ansteige. Gleichzeitig sei eine
flächendeckende Vorhaltung von Versorgungskapazitäten bei zunehmend dünner
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besiedelten ländlichen Regionen sicher zu stellen. Beides in Einklang zu bringen,
werde in der Zukunft immer schwieriger und stelle die Verantwortlichen bei
begrenzten Ressourcen vor die Entscheidung, entweder die Bevölkerung weiterhin
nach dem höchstmöglichen Stand des medizinischen Wissens zu behandeln oder
flächendeckend alle Arten von Behandlungsmöglichkeiten vorzuhalten. Deshalb sei
ein Schwerpunkt der Diskussion die Konzentration in Zentren. Bei der ambulanten
Versorgung spiele die Verteilung der Arztsitze eine entscheidende Rolle
(Bedarfsplanung). Für ländliche Regionen seien geringere Arztdichten geplant. Da
Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich eine überwiegend ländliche Region
sei, seien dem Bundesland auch geringere Arztdichten zugewiesen worden. Er
erklärt am Beispiel der Bedarfsplanung für Orthopäden die Verhältniszahlen nach
Kreistypen und stellt fest, dass Mecklenburg-Vorpommern im Bundesländervergleich
die drittniedrigste Orthopädendichte aufweist und in der Planung der
Versorgungsbedarf unzureichend berücksichtigt werde (vgl. Anlage 3, S. 6-10).
Ebenfalls sei ein Nordsüd- und Nordostgefälle in der Bedarfsplanung zu verzeichnen.
Perspektivisch seien im ambulanten Bereich neue Praxisformen anzustreben, die
insbesondere dem ärztlichen Nachwuchs entgegen kämen, mit dessen Wünschen
nach geregelten Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Teamarbeit und geringem finanziellen
Risiko. Hier seien Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und
Berufsausübungsgemeinschaften sowie Zweigpraxen und KV-Eigeneinrichtungen zu
nutzen. Eine Unterstützung der Kommunen und Landkreise bei der Bereitstellung
von Praxis- und Wohnräumen und Komplementäreinrichtung für die Familien wäre
vorteilhaft und könne bei der Durchsetzung der Ziele helfen. Auch wären kommunale
Stipendien für Medizinstudierende hilfreich. Wesentlich für einen gute Versorgung
insbesondere im ländlichen Raum seien Mobilitätskonzepte, wie zum Beispiel
Patientenfahrservices (Anrufbusse, Landarzttaxen) und der Ausbau des kommunalen
Nahverkehrs. Weiterhin sei die Delegation bzw. Substitution ärztlicher Leistungen an
nichtärztliche Leistungen erforderlich und die Telemedizin auszubauen. Hinsichtlich
der stationären Versorgung stellt er die Versorgungsstrukturen der jeweiligen
Bundesländer im geriatrischen Bereich dar und führt aus, dass Mecklenburg-
Vorpommern gegenwärtig noch ein sehr geringes Angebot vorhalte und hier im
Hinblick auf die demografische Entwicklung eher ein Auf- als ein Abbau erfolgen
sollte. Dennoch sei eine Konzentration und Zentrenbildung unausweichlich, was
jedoch auch Probleme mit sich bringe, zum Beispiel für die Nachwuchsrekrutierung
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für kleinere Krankenhäuser, da sich die kleineren Krankenhäuser nur auf eine
Basisversorgung beschränkten und damit dort keine fachärztliche Weiterbildung
möglich sei. Lösungsansätze für diese Probleme seien Kooperationen mit größeren
Kliniken im Rahmen von Personalbereitstellung, Außenstellen oder
Rotationsmöglichkeiten. Die Weiterentwicklung der Notfallversorgung sei enorm
wichtig, gerade bei der Spezialisierung von Krankenhäusern. So sei ein gestuftes
System einzuführen und die Vernetzung unterschiedlicher Notfallsysteme wie
Feuerwehr, KV-Bereitschaftsdienst und die Notaufnahme der Krankenhäuser
voranzutreiben mit der Einrichtung einer zentralen Notrufnummer und einer Leitstelle
und einem zentralen Nachweis über die Betten und Transportkapazitäten. Eine
Schnittstelle zwischen ambulant und stationär stellten die ambulant-sensitiven
Krankenhausfälle (ASK) dar, die statt stationär auch ambulant behandelt werden
können, wie zum Beispiel Asthma, Hypertonie, Diabetes usw. (vgl. Anlage 3, S. 15).
In Mecklenburg-Vorpommern gebe es eine sehr hohe Rate von ASK-Fällen (vgl.
Anlage 3, S. 16). Zu überlegen sei, wie man damit umgehen wolle. Trotz des Abbaus
von Krankenhäusern sei es erforderlich Investitionsfinanzierungen vorzunehmen. Im
Vergleich zu den anderen Bundesländern sei ein deutlicher Abfall der Investitionen
zu verzeichnen, wenn auch nicht so stark wie im Durchschnitt der neuen
Bundesländer insgesamt (vgl. Anlage 3, S. 17) Im Bereich der Pflege stellt er fest,
dass Mecklenburg-Vorpommern eine hohe Pflegequote und einen hohen Anteil der
Pflege zu Hause besitzt (vgl. Anlage 3, S. 19). Das bedeute, dass Dreiviertel der
Pflege im häuslichen Bereich geleistet werde und dort mehr Unterstützung gegeben
werden müsse, was der Bundesgesetzgeber durch die verschiedenen
Pflegestärkungsgesetze angeschoben habe. Klärungsbedarf bestehe beim
Zusammenspiel zwischen Pflegediensten, Betreuungsdiensten und
niedrigschwelliger Betreuung hinsichtlich der Finanzierung und der komplizierten
Rechtslage. Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ sei zu stärken, zum Beispiel durch eine
Verbesserung der Anreizstruktur und der Beteiligung der Pflegekassen an der
Finanzierung. Mecklenburg-Vorpommern könnte mit seinen vielen Reha-
Einrichtungen eine Vorreiterrolle spielen und die vorhandenen Strukturen nutzen.
Vors. Jörg Heydorn weist darauf hin, dass die Betreuungsdienstleistungen in den
Bundesländern durch entsprechende Verordnungen geregelt seien. Offen und damit
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noch zu regeln seien die sogenannten neu hinzugekommenen
Entlastungsdienstleistungen.
Dr. Wolfgang Weiss fragt nach, ob es bei der Bedarfsplanung nur nach der
Einwohnerzahl gehe oder ob eine Differenzierung nach Alters- und
geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten erfolge.
Dr. Martin Albrecht stellt klar, dass eine heutige Bedarfsplanung nach der
Einwohnerzahl und nach der demografischen Struktur sowie nach tatsächlicher
Leistungsinanspruchnahme vorgenommen werde.
Bernhard Faller (Quaestio-Institut Bonn) verzichtet auf eine Präsentation und führt
aus, dass er sich seit 20 Jahren mit Fragen der Raumordnung und Regionalpolitik
befasse und in diesem Kontext mit Fragen der Daseinsvorsorge, die in den letzten
Jahren immer mehr Gewicht bekommen hätten. Insbesondere in den letzten zwei
Jahren habe er hinsichtlich der medizinischen und hausärztlichen Versorgung mit
Bürgermeistern und anderen Vertretern des Raumordnungsaktionsprogramms
„Regionale Daseinsvorsorge“ intensiv diskutiert. Er spricht in seinem Statement die
Ursachen der aktuell schon vorhandenen und für die Zukunft noch stärker
werdenden Defizite im hausärztlichen Bereich an und zeigt mögliche Wege auf, um
Fortschritte zu erreichen. Er führt aus, dass in vielen Bundesländern bzw. Regionen
gegenwärtig noch eine relativ gute Versorgungslage existiere. Die geburtenstarken
Jahrgänge seien alle noch im Berufsleben. Zukünftig werde jedoch eine Überalterung
der Bevölkerung eintreten, auf die insbesondere im ländlichen Raum zu reagieren
sei. Versorgungsdefizite entstünden durch Nachbesetzungsprobleme, insbesondere
im hausärztlichen Bereich. Grund dafür sei die langfristige Entwertung der
Hausarzttätigkeit. Hinzu komme die abnehmende Attraktivität mit seiner vollständigen
betriebswirtschaftlichen Verantwortung und der langfristigen Bindung an die Region
bei einer Landarztpraxis. Da zu befürchten sei, dass die KV ihren
Sicherstellungsauftrag nicht allein erfüllen könne, müsse über neue
Weichenstellungen zur Daseinsvorsorge gemeinsam mit den kommunalen Vertretern
diskutiert werden. Die Bereitstellung von Praxisräumen und Wohnräumen allein
ändere grundsätzlich noch nichts daran, dass sich medizinischer Nachwuchs schwer
in die ländlichen Regionen ansiedeln lasse. Benötigt werde eine systematische
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Weiterentwicklung der lokalen Gesundheitsversorgung, die sehr spezifisch für die
Region, die Räume, die Siedlungsstruktur, die Erreichbarkeit auszugestalten sei.
Dazu gehörten eine gut strukturierte Weiterbildung, die junge Ärzte in die Regionen
locke, alle Formen der kooperativen Berufsausübung (MVZ, lokale
Gesundheitszentren), der Arztentlastung und -delegation und der mobilen
Dienstleistungen, Zweigpraxen u. ä. sowie Schnittstellen zu
Selbstverantwortungsstrukturen. Impulse und Voraussetzungen zur Umsetzung der
Ziele habe der Gesetzgeber bereits mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz und
dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
gegeben, in denen sehr viel Flexibilität zur Landarztversorgung geregelt aber noch
nicht umfassend umgesetzt sei. Er weist darauf hin, dass in vielen Bereichen der
Daseinsvorsorge insbesondere im Bereich der Pflege das bürgerschaftliche
Engagement eine große Rolle spiele, warnt aber davor, es beim Ehrenamt zu
belassen, da ohne systematische, professionelle Unterstützung (Rückgrat-
organisationen) eine Überforderung drohe.
Dr. Falko Milski (VKD-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern und
Geschäftsführer der Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten) erläutert anhand einer
Präsentation seine Stellungnahme zum Gutachten aus Sicht des Verbandes der
Krankenhausdirektoren und aus Sicht eines Geschäftsführers eines Krankenhauses
(vgl. Anlage 4). Er legt zunächst dar, dass teilweise unzureichende Datengrundlagen
zu fehlerhaften Aussagen und Widersprüchen führten. Die Einbeziehung der Daten
der Fachministerien und der Krankenhausgesellschaft hätte zu anderen Aussagen
geführt. Er macht deutlich, dass sich bundesgesetzliche Grundlagen nur indirekt
durch Initiativen der Landespolitik in die Wege leiten ließen. Das Gutachten enthalte
sehr viel Wunschdenken, da Veränderungen nur durch vielseitige Gesetzesinitiativen
zu erreichen seien. Außerdem gebe es keine Einflussmöglichkeiten des Landes bzw.
der Kommunen auf den freiberuflichen Vertragsarztbereich. Kleinere Krankenhäuser
in Gesundheitszentren umzuwandeln, sei deshalb nur begrenzt umsetzbar. Auch
habe im Gutachten die wirtschaftliche Bedeutung der Krankenhäuser für eine Region
und damit für die Versorgung der alternden Bevölkerung zu wenig Berücksichtigung
gefunden. Er stellt in seiner Stellungnahme die wesentlichen Aussagen und
Empfehlungen des Gutachtens heraus und bewertet diese (vgl. Anlage 4, S. 4 ff). Er
erklärt, dass er das im Gutachten dargestellte verstärkte Abnehmen von Fallvolumen
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in Krankenhäusern nicht bestätigen könne und zu den Aussagen zu den
Mindestmengen belastbare Daten fehlten. Den Angaben zu den sieben stationären
Palliativstationen stellt er die in 17 Krankenhäusern befindliche Palliativversorgung
gegenüber, mit denen ein umfangreicher Versorgungsstand erreicht werde. Im
Hinblick auf die Bettendichte in Mecklenburg-Vorpommern (64 je 10.000 Einwohner)
bezweifelt er, ob der reine Zahlenvergleich zum OECD-Durchschnitt (44) der richtige
Ansatz sei, da es in den OECD-Ländern unterschiedliche Versorgungsstrukturen
gebe, zumal Mecklenburg-Vorpommern im Bundesländervergleich nur knapp über
dem Durchschnitt von 62 Betten liege und bereits seit der Wende die Hälfte der
Krankenhausbetten reduziert habe und mit Blick auf die Notfallversorgung auf
weitere Standorte nicht verzichten könne. Die im Gutachten empfohlene Überführung
der jetzigen sektoral ausgerichteten Bedarfs- und Angebotsplanung in eine
integrierte Versorgungsplanung, welche regional, morbiditätsorientiert und vor allem
sektorübergreifend sein solle, sei bereits bei der Krankenhausplanung 2010 im
Rahmen der Fallpauschaleneinführung durchgeführt worden. Zur geforderten
verbindlichen und ergebnisorientierten Zusammenarbeit zwischen Bund, Land,
Kommunen, KV, Krankenhausgesellschaft und Pflegeorganisationen fehlten
Lösungsvorschläge. Die im Gutachten geforderte Öffnung der Krankenhäuser für
ambulante Leistungen werde bereits seit mehr als 20 Jahren praktiziert mit mehr als
400.000 ambulanten Fällen und mehr als 30.000 ambulanten Operationen im Jahr.
Schon jetzt seien die Krankenhäuser nicht nur stationäre, sondern auch ambulante
Behandlungszentren in den Regionen. Die Aussage, dass mehr Qualität im
Krankenhaus zu einer Verdichtung der Leistungen an großen Krankenhäusern führe
und die kleinen Krankenhäuser dadurch zunehmend ihre Marktbasis verlören, könne
er nicht bestätigen. Denn die Spezialisierung kleiner Krankenhäuser zeige etwas
anderes, wie zum Beispiel die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten, die bei der
Endoprothetik sowohl bei der Anzahl als auch bei der Qualität Spitzenwerte erreiche.
Bei der Aussage im Gutachten, dass die großen Krankhäuser der
Hochleistungsmedizin bereits gut aufgestellt seien im Land, stellt er die Frage, ob die
kleinen Krankenhäuser im Gegenzug nicht gut aufgestellt seien, denn die
Qualitätsvergleiche zum Beispiel der Krankenkassen zeigten ein anderes Bild. Die im
Gutachten enthaltene Fokussierung auf die strukturelle Neubesetzung der kleinen
Krankenhäuser hin zur Einrichtung von Gemeinde-Gesundheitszentren (GGZ) sieht
er im Widerspruch zu der Aussage, dass die integrierten GGZ mit allen ambulanten
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und stationären Leistungen in den bestehenden kleineren Krankenhäusern entwickelt
werden sollen. Ebenso hält er die Empfehlung, dass die GGZ bzw.
Kleinkrankenhäuser die Zuweisungsstellen für höhere Versorgungsstrukturen
übernehmen sollen für unrealistisch, da die Markt- bzw. Konkurrenzsituation
unberücksichtigt bleibe. Die im Gutachten geforderte Öffnung der Krankenhäuser für
ambulante Versorgung bestehe bereits und werde zum Beispiel durch
Teilzeitanstellungen von Vertragsärzten wahrgenommen. Gezwungen werden
könnten freiberufliche Ärzte jedoch nicht, sich in GGZ anzusiedeln. Um eine
Attraktivität für Nachwuchsmediziner aufrechtzuerhalten, sei es wichtig,
Facharztweiterbildungen vorzuhalten, was bei der im Gutachten vorgesehenen
Struktur schwierig werde. Außerdem sieht er die vorgesehene
Transformierungsoption, nach der die Vertragsärzte der Region die Versorgung im
Landkreis langfristig über Bildung einer rechtsfähigen Managementstruktur
organisieren sollen, kritisch, da in fünf Jahren zwei Drittel der Vertragsärzte im
Rentenalter seien. Deshalb müsse man auf die Krankhausärzte setzen. Auch sieht er
die im Gutachten enthaltene Empfehlung bei Versorgungsdefiziten, die kommunale
Gebietskörperschaft zur Behebung aufzurufen kritisch, da bei ausbleibender
Einigung zu berücksichtigen sei, dass in den Kommunen und Landkreisen häufig
inhaltliche, fachliche und personelle Kapazitäten fehlten. Hinzu komme, dass es auch
bundesweite Vorgaben für die Versorgung gebe. Insgesamt hält er den Auftrag, ein
Gesundheitsszenario für das Gesundheitssystem 2030 zu entwickeln, für nicht erfüllt,
legt dafür die bereits erwähnten Gründe noch einmal dar (vgl. Anlage 4, S. 16) und
stellt ergänzende Alternativen vor (vgl. Anlage 4, S. 17).
Sitzungsunterbrechung von 12.03 Uhr bis 12.46 Uhr
Sven Wolfgram (Landesbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V.) erläutert anhand einer
Präsentation seine Stellungnahme, insbesondere zum zweiten Teil der
Grundlagenexpertise, dem Bereich der Pflege (vgl. Anlage 5). Er stimmt der Aussage
des Gutachtens, dass die Bevölkerung von Mecklenburg-Vorpommern altern wird
und der Anteil der höheren Alterskohorten an der Gesamtbevölkerung weiter
zunehmen wird, zu und erklärt, es sei aber unverständlich, weshalb mit
bundesweiten Daten (vgl. Abb. 1 des Gutachtens) eine Darstellung gewählt worden
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sei, die sich für Mecklenburg-Vorpommern so nicht aufzeigen ließe. Mecklenburg-
Vorpommern verzeichne eine zum Bund signifikant abweichende Entwicklung und
habe bereits in den vergangenen Jahren einen großen Anteil der hier aufgezeigten
Entwicklung vorweggenommen. Die Statistik der Gesundheitsberichterstattung des
Bundes belege das (vgl. Anlage 5, Seite 1). Aus der Statistik werde deutlich, dass die
Dynamik, die sich für die Betrachtung Bund ableiten lasse, nicht eins zu eins auf M-V
übertragen werden dürfe. Die Aussage im Gutachten, dass die regionale Verteilung
der Alterskohorten über dem 65. Lebensjahr in Mecklenburg-Vorpommern sehr
differenziert sei, hätte vermutlich jeder so getroffen und daraus die Notwendigkeit
einer spezifischen, auf regionale Besonderheiten abgestellte Betrachtung abgeleitet.
Es dränge sich aber der Eindruck auf, dass sich die im Gutachten dargestellten
dramatischen Entwicklungen nicht aus den erhobenen und prognostizierten Daten
belegen ließen. Notwendige Fragen und Antworten nach dem derzeitig vorhandenen
und zukünftig erforderlichen Personal würden gar nicht beantwortet. Sein Verband
gehe davon aus, dass in Mecklenburg-Vorpommern eine spezifische Betrachtung
innerhalb der Landkreise notwendig sei, um überhaupt eine Aussage zu
Handlungsschwerpunkten treffen zu können und daraus Strategieempfehlungen
abzuleiten. Eine breitere Datenrecherche und z. B. Einbeziehung der Bertelsmann
Daten zur Pflege, sei dazu zumindest wünschenswert. Zudem sollte nicht
ausschließlich das Alter fokussiert werden. Maßgeblich sei der Eintritt in die
Pflegebedürftigkeit (Lebenszeitpräferenz). Auch die getroffene Aussage, dass das
stationäre Pflegeangebot das Leistungsgeschehen im Land steuere, sei keineswegs
zutreffend. Die immer wieder kursierende These vom angeblichen „Heimsog“ sei
schon allein durch die Entwicklung (vgl. Anlage 5, Seite 2) widerlegt. Gegenüber
einem deutlichen Wachstum in der ambulanten Pflege seien die stationären
Versorgungen nicht zurückgegangen. Ein deutlicher Anstieg sei bei der Anzahl der
Pflegebedürftigen zu verzeichnen. Die im Gutachten angestrebte Gegensteuerung
bei der stationären Pflege sei angesichts der Zahlen für Mecklenburg-Vorpommern
nicht nachvollziehbar. Das vorhandene Angebot an Pflegestützpunkten genüge
keineswegs den Maßstäben einer gezielten, individuellen, umfassenden und
unabhängigen Beratung. Das Einzige, was tatsächlich stattfinde, sei eine weitgehend
trägerunabhängige Beratung. Die Verknüpfung mit den tatsächlich vor Ort
vorhandenen Angeboten erfolge nur unzureichend. Wenn die Empfehlung laute, das
jetzige Angebot zu stärken und deren Finanzierung aufzustocken, sollte zumindest
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über die zukünftige Aufgabe und Ausrichtung nachgedacht werden. Eine Beratung,
die den Betroffenen selbst eine tatsächlich freie Wahlmöglichkeit aus den zur
Verfügung stehenden Angeboten ermögliche, werde aber vermutlich nicht
angestrebt. Dies indizierten zumindest die getroffenen Ausführungen zu Grundsätzen
und Leitgedanken. Er erklärt, dass seinem Verband die einfache Feststellung, dass
gesetzlich normierte Möglichkeiten integrierter Versorgungsangebote nicht
ausreichend genutzt würden, nicht genüge. Es stelle sich die Frage, wie im Rahmen
der Selbstverwaltung ein funktionierender integrierter Versorgungsbereich etabliert
werden könne und was „verpflichtende, steuernde Aufgaben“ für die Zukunft
bedeuteten. Bereits heute seien Länder und Kommunen mitverantwortlich für eine
leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte
pflegerische Infrastruktur. Ziele der Bundesländer und entsprechend der Kommunen
seien dabei aber vorrangig die Einsparung der Ausgaben der Sozialhilfekosten.
Wenn jetzt festgestellt werde, dass diese Mittel in der Pflegeinfrastruktur nicht
angekommen seien, stelle sich die Frage, weshalb nicht und welche Mittel zur
Verfügung gestellt werden sollten. Aus Sicht des bpa sei die Rolle der Kommunen
ausreichend klar beschrieben. Sie sollten dafür sorgen, dass regional ein breit
gefächertes pflegerisches Angebot bereitstehe. Aufgabe der Kommunen dürfe weder
die Bedarfssteuerung der Angebote noch die Fallsteuerung der pflegebedürftigen
Menschen sein. Aufgabe der Kommunen müsse es sein, Versorgungslücken zu
erkennen und Anreize für Träger zu schaffen, diese zum Wohle der
Pflegebedürftigen zu schließen. Es sei kein Risiko für die Kommunen, wenn ein
Dienstleister einen Pflegedienst, eine Tagespflege, eine Wohngemeinschaft oder ein
Pflegeheim anbiete. Die Kommune gebe keine Auslastungsgarantie. Das Risiko für
ein bedarfsgerechtes Angebot bleibe beim Träger. Dies finde im Gutachten keine
Beachtung. Deshalb sollte der Fokus einmal darauf gelenkt werden, wer in den
vergangenen Jahren die Versorgung von weit über 70.000 Pflegebedürftigen im Land
gesichert habe. Gerade die Vielzahl konkurrierender Pflegeangebote professioneller
privater und freigemeinnütziger Träger sei doch dafür verantwortlich. Die zwar im
Gutachten fehlende, aber für Mecklenburg-Vorpommern darstellbare positive
Entwicklung ambulanter Versorgungsangebote sei durch Rahmenbedingungen
ermöglicht worden, die Planungssicherheit für Unternehmen biete. Es sollte sehr
darauf geachtet werden, die Investitionsbereitschaft privater Träger zu erhalten und
zu fördern. Gerade zum Ausbau ambulanter Versorgungsstrukturen seien große
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_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“
Investitionen notwendig. Zur Systematik des Gutachtens weist er darauf hin, dass
sich die tatsächlichen Handlungsempfehlungen der Gutachter nur schwer aus dem
vorher Dargestellten ableiten ließen. Er stellt die Frage, woraus sich die
Notwendigkeit ergebe, eine Gesundheitsakademie einzurichten. Im Folgenden zeigt
er anhand von Fragen auf, welche Problematik der bpa aus dem Gutachten entnimmt
und woraus er weiteren Abstimmungsbedarf ableitet (vgl. Anlage 5, Seite 4 und 5).
Sven Wolfgram erklärt abschließend, dass der bpa insgesamt der Auffassung sei,
dass eine Ausweitung der Pflegeinhalte und Pflegedienstleistungen unter den
Voraussetzungen der sich ändernden Demographie möglich sei.
Dr. Dr. Georg Engel (Präsident der Apothekenkammer Mecklenburg-Vorpommern)
stellt seine Stellungnahme zum Gutachten im Hinblick auf die Zukunftsaussichten der
Apotheken im Land vor (vgl. Anlage 6). Er führt aus, dass die Entwicklung der
Apotheken im Hinblick auf die Demographie gut sei. Gegenwärtig gebe es in
Mecklenburg-Vorpommern 407 öffentliche Apotheken, von denen ca. 80 Prozent
Filialen von Hauptapotheken seien. Sie leisteten eine flächendeckende Versorgung
im Land, so wie auch im Gutachten angemerkt. Für die Apotheken gelte die
Niederlassungsfreiheit. Daraus ergebe sich, dass weder die Apothekenkammer noch
die Apothekenverbände eine Steuerungsmöglichkeit hätten. Die Altersstruktur unter
den Apotheken sei sehr homogen und für die Zukunft sei auch kein altersbedingter
Mangel zu erwarten. Obwohl Apotheker keinen Sicherstellungsauftrag hätten, seien
sie von der Bevölkerung zeitnah und niederschwellig erreichbar. In ländlichen
Gebieten werde die Versorgung der Patienten durch z. Zt. 115 Rezeptsammelstellen
(Briefkästen) unterstützt. Nicht mobile Patienten würden im Rahmen eines
Botendienstes aus der örtlichen Apotheke versorgt. Unattraktive Apothekenstandorte
könnten ggf. durch eine Zweigapotheke oder durch eine Notapotheke versorgt
werden, was aber derzeit im Land nicht notwendig sei. Da der Apotheker ein
akademischer Heilberuf sei, könne er bei Versorgungsengpässen eine aktive Rolle in
der Prävention übernehmen, z. B. bei Rauchentwöhnung, Gewichtsreduktion und
Bewegung. Außerdem seien Apotheker in der Lage, im Rahmen einer Delegation
ärztlicher Leistungen Folgeverordnungen für chronisch kranke Patienten mit
Erkrankungen wie Hypertonie, Diabetes mellitus, oder Fettstoffwechselstörungen im
Rahmen definierter Handlungsvorgaben einzuführen, was jedoch einer Änderung der
entsprechenden Bundesgesetze bedürfe.
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_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“
Wolfgang Loos (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft
für Telemedizin) stellt anhand einer Präsentation den Stand und die
Entwicklungsmöglichkeiten der Telemedizin im Bereich der Gesundheitsversorgung
vor (Anlage 7). Er stellt zunächst klar, dass Telemedizin nie eine eigene Fachdisziplin
werden wird. Als Unterstützung werde sie bereits heute in vielen Fachdisziplinen
angewandt. Eine wichtige Entwicklung sei darin zu sehen, dass eine ärztliche
Expertise nicht mehr an den Standort des Arztes gebunden sei, sondern überall dort
verfügbar gemacht werden könne, wo sie benötigt werde. Mit der Telemedizin könne
man Distanzen überwinden. Er gibt in seinem Beitrag einen Überblick, wo
Deutschland gegenwärtig im Bereich der Telemedizin steht, zeigt Hemmnisse für
Innovation durch Telemedizin auf, spricht zur Grundlagenexpertise „Alter und
Gesundheit/Pflege“, gibt Beispiele für innovative Entwicklungen und
Handlungsempfehlungen für die Zukunft. Er weist darauf hin, dass Mecklenburg-
Vorpommern im Bundesvergleich vor einigen Jahren beispielgebend in der
Telemedizin gewesen sei. So habe es frühzeitig einen Telemedizinbeirat gegeben.
Außerdem habe Mecklenburg-Vorpommern die Elektronische Fallakte, die
Euroregion Pomerania und die AGnES eingeführt. Die Telemedizin sei mittlerweile
auch in der Bundespolitik angekommen. Die aktuelle Bundesregierung habe sich
sehr deutlich zum Thema Telemedizin positioniert, z. B. durch Verabschiedung des
GKV-Versorgungsstrukturgesetzes, des Versorgungsstärkungsgesetzes und des
Gesetzes zur sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im
Gesundheitswesen. Diese Gesetze enthielten positive Akzente und böten Chancen
und Potenziale für die Telemedizin auch in ländlichen Gebieten. Ebenso wichtig
seien jedoch auch Initiativen der Länder. Benötigt würden Methoden zur
Nutzenbewertung telemedizinischer Anwendungen, die es derzeit in Deutschland
noch nicht gebe. Er macht deutlich, dass politische Bekenntnisse zur Telemedizin
zwar positiv seien, jedoch nicht ausreichten. Erforderlich sei politisches Handeln und
die konsequente Umsetzung der Bekenntnisse in ländlichen Regionen. In vielen
anderen Ländern werde Telemedizin nicht mehr nur erprobt, sondern sei im Alltag
bereits angekommen. In Deutschland sei bisher nur das Telekonzil in
telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken in die Regelversorgung aufgenommen
worden. Bei der EBM-Anpassung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab –
Vergütungskennziffern für ambulante ärztliche Leistungen) sei bisher kein Ergebnis
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_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“
sichtbar, obwohl diese Anpassung bereits bis zum 31. März 2012 erfolgen sollte. Er
erklärt, der gemeinsame Bundesausschuss, der Bewertungsausschuss und die
überwiegende Anzahl deutscher medizinischer Fachgesellschaften gingen davon
aus, dass der Nutzen einer telemedizinischen Anwendung evidenzbasierend erfolgen
müsse. Dies bedeute, dass entsprechende Studien durchzuführen seien. In
Deutschland werde die Telemedizin in Einzelprojekten, sogenannten Insellösungen,
angewandt. Gegenwärtig gebe es ca. 200 Projekte (Pilotprojekte, zeitlich befristete
Projekte), die untereinander aber nicht kompatibel seien und nicht in die
Regelversorgung aufgenommen seien. In Deutschland finde Telemedizin
überwiegend in Krankenhäusern statt, was in den Vergütungsregeln begründet sei.
Mecklenburg-Vorpommern liege im Vergleich zu den anderen Bundesländern an
vierter Stelle bei den Telemedizin-Projekten. Problematisch sei, dass es trotz
gesetzlicher Prüfaufträge keine Vergütung ambulanter telemedizinischer Leistungen
gebe. Ein evidenzbasierter Nutzennachweis müsse nur dort stattfinden, wo es sich
um eine neue Behandlungsmethode handelt. Zur Grundlagenexpertise führt er aus,
dass das Gutachten realistische Voraussetzungen und Möglichkeiten aufzeige in den
Bereichen Telematik-Infrastruktur, Breitbandverfügbarkeit, der Akzeptanz
telemedizinischer Anwendungen sowohl von Ärzten als auch Patienten sowie der
Qualifizierung. Außerdem seien Vergütungsregelungen für ambulante Leistungen im
Gutachten angesprochen worden. Hier gelte es Lösungen zu finden, da in
Deutschland auf diesem Gebiet gegenwärtig Stillstand herrsche. Das Telemonitoring
chronisch kranker Patienten könne im Bereich der Herzinsuffizienz, Diabetes und
COPD angewandt werden, was auch für Mecklenburg-Vorpommern in der Zukunft
interessant sei. Angesprochen in der Expertise seien weiterhin die
Schlaganfallversorgung und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit z. B. bei der
Vernetzung von Kliniken mit ambulanten Praxen und Pflegeheimen. Er zeigt in
seinem Beitrag noch Beispiele für innovative Entwicklungen, die bereits in einigen
Ländern Deutschlands funktionierten und in Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden
seien, wie z. B. in den Bereichen des Telemonitorings, der Teleradiologie,
Neurologie, der Teleaugenheilkunde, der Telepathologie, der Telechirurgie und der
Teleonkologie (vgl. Anlage 7, Seite 9 bis 12). Als Handlungsempfehlungen regt er an,
die Sicherung der Telematik-Infrastruktur und der Breitbandverfügbarkeit in
Mecklenburg-Vorpommern, die Entwicklung der Modellregion Vorpommern-
Greifswald, die Unterstützung des Leuchtturmprojektes KAS und an der
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Universitätsmedizin Greifswald (UMG) die Einberufung des Telemedizinbeirates, die
Fortschreibung der Strategie zur Sicherung und Verbesserung der medizinischen
Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern und den Aufbau bzw. die Entwicklung einer
flächendeckenden Schlaganfallversorgung durch die Nutzung von Telemedizin.
Abg. Maika Friemann-Jennert stellt nach Anhörung der Sachverständigen fest, dass
das Zusammenbringen der sprechenden helfenden Medizin und Pflege mit der
technisierten Medizin und Pflege nicht so einfach sei. Am meisten Gänsehaut habe
sie beim Vortrag von Dr. Anke-Britt Möhr bekommen. Bei den Ausführungen zur
regionalbezogenen Versorgungsplanung interessiert sie, ob Dr. Möhr die in
Mecklenburg-Vorpommern vorhandenen Krankenhäuser für ausreichend halte. Dr.
Falko Milski bittet sie, im Hinblick auf seine Ausführungen zu den Schwierigkeiten bei
der Zusammenarbeit von Ärzten um Auskunft, was passieren könne, wenn Ärzte der
Helios-Kliniken an die Bülow-Klinik Ludwigslust kämen. Weiterhin fragt sie nach, ob
es in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein Krankenhaus gebe, welches sich in ein
Gemeindegesundheitszentrum hineindenke und eine Vorreiterrolle für eine neue
Gesundheitsstruktur vor Ort übernehmen wolle. Falls es dieses Krankenhaus gebe,
interessiert sie, wie die Ärzte sowie medizinisches und nicht medizinisches
Fachpersonal einbezogen würden.
Dr. Renate Hill fragt Helmut Hildebrandt, ob das Land bei dem von ihm vorgestellten
Modell eine Rolle gespielt habe. Dr. Anke-Britt Möhr bittet sie um Auskunft, wer,
wenn nicht die Kommune, die Verantwortung für die kommunale Gesundheitspolitik
übernehmen solle angesichts der bestehenden differenzierten Rahmenbedingungen.
Die von ihr gegebenen Empfehlungen hält sie für zu allgemein, da immer nur von
„wir“ gesprochen würde. Außerdem bittet sie um Informationen, wie die Verteilung
der immer höher werdenden Kosten aussehen solle. Bernhard Faller fragt sie, wer für
seine Forderung nach einer systematischen Weiterentwicklung der lokalen
Gesundheitsversorgung die Federführung übernehmen solle und ob er glaube, dass
das Problem durch viele unterschiedliche Pilotprojekte zu lösen sei. Weiterhin bittet
sie um Auskunft, welche grundsätzlichen Weichenstellungen das Land diesbezüglich
ermöglichen solle. Hinsichtlich des Ehrenamtes fragt sie nach, ob monetäre Anreize
für dessen Stärkung förderlich seien.
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_______________________________ 10. April 2015 - Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“
Bernhard Faller beantwortet die Fragen von Dr. Hill und führt aus, dass die
systematische Weiterentwicklung der lokalen Gesundheitsversorgung sehr
lokalspezifisch von den Akteuren getragen und umzusetzen sei. Zur Umsetzung sei
ein örtlicher Koordinator erforderlich, der bei einer Kommune, einer
Wirtschaftsförderung u. ä. angesiedelt sein könne und über dessen Berufung vor Ort
festzulegen sei. In der Praxis werde sich dann zeigen, an welcher Stelle noch
Regelungsbedarf bestehe und das Land Hilfestellungen z. B. mit Gesetzesvorhaben
leisten müsse. Monetäre Anreize für das Ehrenamt erachtet er für sinnvoll, da es
wichtig sei, Verantwortlichkeiten für Nachbarschaftshilfen zu schaffen und das
Ehrenamt nicht dem Zufall zu überlassen. Wichtig seien vielfältige
Unterstützungsmechanismen, die es ermöglichten, derartige kleinräumige
Selbstverantwortungsgemeinschaften wieder auf den Weg zu bringen. Zu den
Unterstützungsmechanismen könnten auch monetäre Anreize gehören, die aber eine
untergeordnete Rolle spielten.
Helmut Hildebrandt beantwortet die Fragen von Dr. Hill und erklärt, dass das Land
Baden-Württemberg bei dem angesprochenen Modellprojekt keine Rolle gespielt
habe. Mittlerweile begleite das Land aber sehr intensiv das Projekt, angefangen mit
Besuchen vor Ort bis hin zur Einbeziehung der integrierten Versorgungsform in die
Krankenhausplanung. Gegenwärtig erarbeite die OptiMedis AG gemeinsam mit dem
Partner AOK Rheinland Hamburg eine Machbarkeitsstudie für ein mögliches Projekt
in Hamburg-Billstedt. Die AOK Baden-Württemberg wolle aus eigener Kraft
gemeinsam mit der OptiMedis AG drei weitere Regionen im Land realisieren. Das
Land sei dabei nur unterstützender Partner, aber kein Finanzierer. In Schleswig-
Holstein habe das Westküsten-Klinikum in Heide begleitet von der
Ärztegenossenschaft vor Ort ein gemeinsam getragenes MVZ aufgebaut, weil
Arztpraxen im Dithmarschen nicht wieder besetzt werden konnten und das Klinikum
die gesamte ambulante Last ohne ausreichende Finanzierung hätte tragen müssen.
An der Einbeziehung des Ehrenamtes in die gesamte Versorgung, ähnlich eines
Modells in den Niederlanden, werde seitens der OptiMedis AG noch gearbeitet.
Dr. Anke-Britt Möhr stellt klar, dass Mecklenburg-Vorpommern ausreichend
Krankenhäuser besitze und die Versorgung im Land ausreichend gesichert sei.
Zukünftig reduzierten sich durch den Bevölkerungsrückgang auch die
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Krankenhausfälle. Die Krankenhäuser seien jedoch gezwungen, eine gewisse
Anzahl von Fällen zu erbringen, um sich wirtschaftlich tragen zu können. Eine
gewisse Investitionsfinanzierung fehle, was dazu führe, dass Patienten, die ambulant
behandelt werden könnten, stationär behandelt würden. Mit Blick auf die Zukunft
habe Mecklenburg-Vorpommern eigentlich zu viele Krankenhäuser, es werde in der
Region aber der Krankenhausstandort benötigt.
Vors. Jörg Heydorn fragt nach, ob der Krankenhausstandort als Krankenhaus oder
als Gemeindegesundheitszentrum benötigt werde.
Dr. Anke-Britt Möhr macht deutlich, dass der Krankenhausstandort in seiner
Eigenschaft als Versorgungsstandort benötigt werde, der je nach Bedarf in der
Region zu strukturieren sei. Auf die Frage von Dr. Hill, wer denn mit dem von ihr
genannten „wir“ gemeint sei, der etwas tun solle, führt sie aus, dass bei
Bevölkerungsrückgang und immer weniger medizinischem Fachpersonal eine
gewaltige Leistungskonzentration benötigt werde. Wenn jedoch die Gemeinde in die
Verantwortung genommen werde, stelle sich die Frage, wie sie dem gerecht werden
könne, wenn sie durch die Leistungskonzentration das Gesamtspektrum gar nicht
anbieten könne. Deshalb werde ein zentraler Steuermann benötigt, den sie beim
Land sehe. Das „wir“ stehe für die in Mecklenburg-Vorpommern bereits existierende
„Konstatierte Aktion“ mit den Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung, der
Krankenhausegesellschaft, der Ärztekammer, der AOK, des VDK unter Federführung
der Ministerin. Seit gut einem halben Jahr beschäftige man sich mit der Frage der
zukunftsfähigen Versorgung, die regional verschiedene Lösungen biete. In der dafür
ausgewählten Pilotregion Vorpommern-Greifswald sei die besagte „Konzentrierte
Aktion“ bereits konstruktiv tätig geworden.
Dr. Falko Milski führt zum Kooperationsmodell zwischen einem privaten Träger und
einem kleinen Krankenhaus mit Grund- und Regelversorgung aus, dieses Modell sei
gleichberechtigt zu gestalten müsse für beide Seiten eine Win-win-Situation werden.
Zur Frage, ob es in Mecklenburg-Vorpommern bereits ein
Gemeindegesundheitszentrum gebe, erklärt er, dass es in Mecklenburg-Vorpommern
gesunde Ansätze dafür gegeben habe. So sei das Krankenhaus in Boizenburg
bereits hin zum integrativen Gesundheitszentrum entwickelt worden, das mittlerweile
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aber wieder zurückgeführt wurde hin zum Krankenhaus mit Grund- und
Regelversorgung. Er vermutet, dass das reine ambulante Angebot nicht ausreichend
gewesen sei, um den Standort mit Notfallversorgung usw. zu sichern. In seinem
Klinikum, den Bodden-Kliniken, sei der Rettungsstandort bzw. die Rettungswache
des Landkreises mit integriert worden. Außerdem sei für Krebspatienten eine
Arztpraxisfiliale aus Rostock im Haus etabliert worden, damit für diese Patienten
Fahrten nach Rostock wegfielen. Insgesamt stellt er fest, dass es in vielen Häusern,
insbesondere dort, wo das stationäre Spektrum nicht infrage gestellt werde, gute
Ansätze gebe. Ohne Sicherungszuschläge werde es aber nicht möglich sein,
Fortschritte zu erzielen.
Vors. Jörg Heydorn fragt angesichts der Vorgabe von Mindestzahlen an
Operationen nach, was es für die Chirurgie eines Krankenhauses bedeute, wenn dort
z. B. keine Knieendoprothesen mehr durchgeführt werden dürften. Weiterhin
interessiert ihn, ob es seitens des GBA Vorstellungen für weitere Vorgaben von
Mindestzahlen bei Operationen in anderen Diagnosebereichen gebe und was dies
für die Krankenhäuser bedeute, die die vorgegebenen Mindestmengen nicht
erreichten.
Dr. Falko Milski stellt klar, dass es bei der Mindestmengenproblematik nicht um den
jeweiligen Operateur gehe, da dieser an verschiedenen Krankenhäusern tätig sei
und somit über eine höhere Fallzahl verfüge, sondern um die Einrichtung des
Operationssaals im Krankenhaus. Das Herauslösen eines Großteils der planbaren
Eingriffe eines Krankenhauses stelle die Wirtschaftlichkeit und auch die Ausbildung
der Ärzte infrage. Der GBA bereite gegenwärtig Vorgaben für
Mindestoperationszahlen für fünf bis sechs Indikationsbereiche vor und eruiere, in
welchen Zentren sie zu erbringen seien.
Abg. Bernd Schubert erklärt, er könne sich nicht vorstellen, dass die
Kassenärztliche Vereinigung der Einrichtung eines Medizinischen
Versorgungszentrums zustimme, wenn die Allgemeinmedizinerstelle nachbesetzt
werden könne, außer man wolle, dass die Freiberufler im Gesundheitszentrum
praktizierten.
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Helmut Hildebrandt stellt klar, dass es in einem Medizinischen Versorgungszentrum
verschiedene Möglichkeiten gebe und dort ein Mitarbeiter sowohl als Freiberufler als
auch als Angestellter tätig sein könne. Mit der Schaffung neuer Strukturen könne der
altersbedingte Wechsel von Ärzten aufgefangen und die gesundheitliche Versorgung
in der Region aufrechterhalten werden.
Vors. Jörg Heydorn fragt nach, ob der von Helmut Hildebrandt ausgewiesene
Deckungsbeitrag von mehreren Hundertmillionen Euro einnahme- oder
ausgabeindiziert sei.
Abg. Bernd Schubert stellt klar, dass es ihm bei seiner Frage nicht um die Suche
nach neuen Modellen gegangen sei. Ihn interessiert, ob ein Medizinisches
Versorgungszentrum auch dann greife, wenn es einen jungen Arzt gebe, der sich in
diesem Bereich niederlassen wolle.
Helmut Hildebrandt macht deutlich, dass die Ansiedlung von Ärzten in
Medizinischen Zentren nur Sinn mache, wenn es keine Nachbesetzungen bei den
niedergelassenen Ärzten gebe. Er stellt klar, dass der von Vors. Jörg Heydorn
angesprochene finanzielle Vorteil bei der Krankenkasse entstanden sei. Die
Krankenkasse habe als erstes den Vorteil, indem weniger Gesamtkosten anfielen.
Der Deckungsbeitrag sei zu 45 Prozent aus der Kostenverringerung aus dem
Krankenhausbereich, 20 Prozent aus der Arzneimittelversorgung und der Rest aus
dem gesamten Spektrum entstanden.
Thomas Deiters fragt Bernhard Faller, wo er Regionen, Kommunen und lokale
Akteure in der stärkeren Verantwortung in Mecklenburg-Vorpommern sehe, ob er
diese bei den regionalen Planungsverbänden, den Landkreisen oder den Städten
und Gemeinden verortet sehe. Weiterhin bittet er ihn um Auskunft, ob die
Gesundheitsversorgung mit der Wirtschaftsförderung vergleichbar sei. Seiner
Auffassung nach sei die Wirtschaftsförderung eine freiwillige Aufgabe, ihr Fehlen
habe andere Auswirkungen als das der gesundheitlichen Versorgung, bei der akute
und unmittelbare Leistungen zu erbringen seien. Hinsichtlich des örtlichen
Koordinators interessiert ihn, in welchem Umfang er benötigt werde, woher eine
ausreichende Zahl an diesen Personen zu bekommen sei und wie diese in den
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Landkreisen zu bezahlen seien. Er fragt, wie eine verlässliche Versorgung für das
gesamte Land sichergestellt werden könne, wenn der dafür Verantwortliche des
Projektes aus der Region wegziehe. Außerdem bittet er um Auskunft, wie die
Kommunen, die mehr Verantwortung übernehmen sollen, die entscheidenden
Mitentscheidungsrechte erhielten, wenn diese zurzeit im ambulanten Bereich bei der
Kassenärztlichen Vereinigung lägen, z. B. bei der Budgetverteilung und bei
Zulassungsfragen.
Bernhard Faller beantwortet die Fragen von Thomas Deiters und macht deutlich,
dass die Struktur in Mecklenburg-Vorpommern eine besondere sei mit großen
Landkreisen und sehr vielen kleinen Gemeinden und Ortschaften, die bezogen auf
ihre Verwaltungsstruktur keine besondere Leistungsfähigkeit mehr besäßen. Auch
sei der Landkreis in seiner Zuständigkeit sehr weit entfernt von den örtlichen
Gegebenheiten. Um eine Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung im Land
anzustoßen, sei es wichtig, dies in einer sinnvollen gemeindeübergreifenden
Kooperation untereinander zu tun. Für die Sicherung einer Basisversorgung im
Hausarztbereich könne ein anderer Raumzuschnitt denkbar und sinnvoll sein als bei
der Sicherung spezialisierter fachärztlicher Leistungen oder bei Krankenhausfragen.
Der Auffassung von Thomas Deiters, wonach Wirtschaftsförderung und
Gesundheitspolitik unterschiedlich zu betrachten seien, stimmt er zu. Er habe die
Analogien deshalb gebracht, weil er auf die in anderen Bereichen kommunalen
Handelns relativ flexible Arbeitsteilung zwischen gemeindlicher und kreislicher Ebene
hinweisen wollte. Zur Frage nach dem örtlichen Koordinator verweist er auf ein
Beispiel aus dem Vogelsbergkreis in Hessen, in dem diese Funktion eine Ärztin
wahrnehme, die beim Kreis angestellt sei und sowohl mit der gemeindlichen Ebene
als auch mit den Gesundheitsakteuren sehr gut kooperiere. Vorstellbar sei auch eine
arbeitsteilige Wahrnehmung der Aufgabe mit vorhandenen professionellen Partnern.
Der Koordinator müsse in der Lage sein, verschiedene Gesundheitsakteure
möglichst neutral, offen und pragmatisch mit Blick auf die zu lösenden
Versorgungsfragen zusammenzubringen. Probleme beim Wegbrechen von
Verantwortlichen entstünden in allen Bereichen. Die Kommunen seien angehalten,
eine längerfristige Besetzung dieser Stellen vorzunehmen. Der Ausfall eines
Verantwortlichen in einem aufgebauten Netzwerk sei aber eher verkraftbar und durch
Nachbesetzung ausgleichbar. Die Aufgabe der Kommunen sehe er nicht darin,
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Budgetierungs-, Leistungs- und finanzielle Fragen zu regeln, wohl aber darin, die
Kooperation der Leistungserbringer und die verschiedenen Formen der lokalen
Gesundheitszentren zu organisieren.
Helmut Schapper erklärt, dass ihm bei den Ausführungen von Dr. Möhr hinsichtlich
der Krankenversorgung und dem Rückgang der Bevölkerung der Kontext zu dem
deutlich höheren Anstieg der Morbidität fehle. Dr. Albrecht bittet er um nähere
Erläuterungen, welche Inhalte tatsächlich von seinem vorgestellten Modellprojekt
funktionierten. In Bezug auf die Ausführungen zu den Investitionen bei den
Krankenhäusern interessiert ihn, ob für Mecklenburg-Vorpommern ein höherer
Bedarf notwendig oder der gegenwärtige Stand akzeptabel sei. Dr. Milski bittet er um
Vorschläge für eine strukturelle Verbesserung der Notfallversorgung. Weiterhin fragt
er nach, welche Möglichkeiten es auf dem Gebiet der Verknüpfung von häuslicher
Krankenpflege mit den Krankenhäusern gebe und wie dabei die Einschränkungen
des GBA in finanzieller Hinsicht zu überwinden seien.
Wolfgang Gagzow interessiert, wie ein Koordinator die Umstrukturierung in der
Praxis umsetzen solle, welche Kompetenzen er habe und wie er die potenziellen
Beteiligten motivieren könne. Weiterhin interessiert auch ihn die Antwort von Dr.
Albrecht auf die Frage von Helmut Schapper in Bezug auf die Investitionsfähigkeit in
Mecklenburg-Vorpommern. Seines Erachtens sei Mecklenburg-Vorpommern
bundesweit beispielgebend. Die von Dr. Albrecht genannten Zahlen könne er nicht
nachvollziehen.
Dr. Anke-Britt Möhr führt aus, dass es einen Streit unter Experten zu der Frage
gebe, ob man mit zunehmendem Alter kränker wird. Festzuhalten sei, dass der Anteil
der Alten an der Gesamtbevölkerung und damit auch die Morbiditätsrelation pro
Einwohner steige. In Mecklenburg-Vorpommern werde es in den nächsten zehn
Jahren einen drastischen Bevölkerungsrückgang geben, zum Teil bis 30 Prozent. Je
nachdem wie eine Kommune bzw. ein Kreis dann aufgestellt sei, könne sowohl ein
mehr, konstanter und auch ein geringerer Versorgungsbedarf entstehen. Die
Krankenhäuser seien dann aufgefordert, zu überlegen, wie sie mit weniger
Fallzahlen wirtschaftlich arbeiten.
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Dr. Falko Milski erklärt, bei seiner Forderung einer Stärkung der ambulanten
Notfallversorgung gehe es darum, dass die Strukturen parallel vorzuhalten seien,
zum einen der Kassenärztliche Notdienst und zum anderen die Notfallaufnahmen der
Krankenhäuser. In einer ländlichen Region könne der Kassenärztliche Notfallbezirk
maximal 60 km Fahrstrecke umfassen. Da ein Krankenhaus durch oftmals weit
entfernt sich befindende Notfallärzte eine Vielzahl von ambulanten
Notfallversorgungen erbringe, wolle es auch die Finanzierung sichergestellt wissen,
um dann erforderliches Personal vorhalten zu können.
Helmut Hildebrandt macht deutlich, dass ein Koordinator nur die Macht der
Öffentlichkeit habe und ein Vorteil seiner Arbeit bei den Krankenkassen erkennbar
sein müsse. Durch die Einsparung bei den Krankenkassen ließe sich die
Koordination bezahlen.
Bernhard Faller hält einen Koordinator für wichtig, jedoch nicht nur als
Diskussionsleiter, sondern auch als Netzwerker und Lösungsentwickler mit den
Akteuren vor Ort und als Schnittstelle zu den Partnern, wie z. B. der Kassen und dem
Gesundheitsministerium. Ziel sei es, gute Lösungen dauerhaft umzusetzen und
wirtschaftlich zu machen. Jeder Beteiligte müsse einen Nutzen davon haben.
Empirische Erhebungen der Uni Frankfurt hätten die Notwendigkeit regionaler
Koordinatoren bestätigt.
Vors. Jörg Heydorn sieht in der bisher geführten Diskussion den Fokus zu sehr auf
den Bereich der Gesundheitsversorgung und zu wenig auf den Bereich der Pflege
gerichtet, zumal gerade bei zu erwartenden Bundesgesetzesänderungen im
Pflegebereich für die Kommunen Handlungsbedarf anstehe.
Dr. Martin Alberecht stellt klar, dass seine Daten auf Daten der Deutschen
Krankenhausgesellschaft basierten, die jährlich veröffentlicht würden. Diese Daten zu
dem Investitionsfördervolumen der Länder würden immer für die Darstellung
verwendet. Mecklenburg-Vorpommern liege zwar im absoluten Betrag deutlich unter
Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu seinem Bruttoinlandsprodukt jedoch doppelt so
hoch wie Nordrhein-Westfalen. Seine Darstellung beziehe sich auf die zeitliche
Entwicklung, die sehr stark negativ sei und sogar stärker abnehme als im
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Durchschnitt der alten Bundesländer. Der Effekt, der dadurch auftrete sei der, der
durch die Krankenhäuser immer wieder beklagt werde, dass abnehmende Mittel zu
kompensieren seien, um das Leistungs- und Angebotsniveau aufrecht zu erhalten.
Um festzustellen, welcher Bedarf bestehe, müsse zunächst der „Bedarf“ definiert
werden. Der Bund gehe von einem Bedarf in Höhe von 6 Mrd. Euro aus, was mehr
als eine Verdoppelung der gegenwärtigen Fördermittel in Höhe von 2,7 Mrd. Euro
erfordere. Ein grundsätzlicher Ansatz, um zum richtigen Investitionsvolumen zu
gelangen, wäre eine monistische Finanzierung der Krankenhausinvestitionen im
Rahmen einer Leistungsvergütung. Dabei würden die Investitionsmittel an die
einzelnen Leistungsvergütungen gekoppelt. Dieser Vorschlag einer monistischen
Krankenhausfinanzierung sei jedoch gegenwärtig politisch nicht umsetzbar, weil die
Länder ihre Krankenhausplanungshoheit beibehalten wollten.
Wolfgang Gagzow fragt, was ein Koordinator veranlassen könne, damit Dr. Milski
die Notfallversorgung in seinem Krankenhaus finanziert bekomme. Er sieht die
Möglichkeiten eines Koordinators in diesem Falle begrenzt. An Dr. Möhr stellt er die
Frage, ob sie sich bewusst sei, dass ein Herauslösen von Leistungen aus dem
Krankenhaus die Attraktivität des Hauses einschränke, z. B. bei
Weiterbildungsmöglichkeiten für Ärzte.
Dr. Anke-Britt Möhr macht deutlich, dass die Mindestmengenthematik von der
Frage nach der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierung eines Hauses zu trennen sei.
Im Blickpunkt müsse der Versicherte stehen. Bei Behandlungen, die sehr
standardisiert seien, führe Routine zum Erfolg. Das Festlegen von Mindestmengen
sei auch ein gewisser Schutz für die Patienten. Gerade in einem Land mit einer
drastisch sinkenden Bevölkerungszahl komme man um eine Konzentration von
Leistungen nicht herum. Wenn ein Krankenhaus durch Herauslösung von Leistungen
in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate, sei zu überlegen, wie dieser
Versorgungsstandort z. B. durch Öffnung des Hauses erhalten werden könne. Eine
Lösung, die der Koordinator unbedingt gemeinsam mit allen Verantwortlichen und
Entscheidungsträgern finden und alle zufrieden machen müsse, sei nicht unbedingt
immer die beste Lösung. Veränderungsprozesse gingen immer mit gewissen
schmerzlichen Einschnitten einher. Deshalb wirbt sie noch einmal für das Umdenken
weg von der Krankenhausplanung hin zur Versorgungsplanung.
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Helmut Hildebrandt gibt zu bedenken, dass es für die Produktion einer möglichst
optimalen Versorgungsqualität kein eindeutiges Kriterium gebe. Deshalb bediene
man sich sogenannter „Krücken“, z. B. den Mindestmengen. Das sei wiederum ein
Fehler, weil Fallzahlen „künstlich“ produziert würden, um bestimmte Abteilungen in
einem Krankenhaus erhalten zu können. Das gegenwärtige Finanzierungssystem
belohne ein solches Verhalten. Deshalb müsse dringend das Finanzierungssystem
neu geregelt werden.
Dr. Anke-Britt Möhr stellt klar, dass die Mindestmenge sehr viel im Zusammenhang
mit einer Qualitätsfrage diskutiert werde. Da Mecklenburg-Vorpommern ein
gewaltiges Fachkräfteproblem besitze, müsse es sich fragen, was effizienter sei, an
zwei Kliniken z. B. jeweils 50 orthopädische Operationen oder an einer Klinik 100
orthopädische Operationen durchzuführen.
Wolfgang Gagzow sorgt sich um die künftige Gesundheitsversorgung im Land und
bittet Dr. Möhr, sich dafür einzusetzen, dass die Notfallversorgung in den
Krankenhäusern besser vergütet wird.
Abg. Julian Barlen dankt Helmut Hildebrandt für seinen Hinweis auf den Einsatz
sogenannter „Krücken“. Die Erreichung einer bestmöglichen Versorgungsqualität
jedoch mit einer Mengendiskussion zu verbinden, hält er für problematisch, da damit
Märkte bereinigt werden könnten. Insbesondere im Bereich der Geburtshilfe gebe es
Probleme, in ländlichen Regionen eine für die Schwangeren optimale Versorgung zu
gewährleisten.
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Helmut Schapper interessiert, weshalb Dr. Möhr an einem Mengenkriterium
festhalte. Er könne nicht erkennen, dass bei einer höheren Anzahl von Eingriffen
weniger Fehler gemacht würden. Risiken entstünden auch durch Routine. Menge
stehe nicht immer für Qualität. Es komme auf den Einzelfall an, insbesondere in der
Geburtshilfe.
Sitzungsunterbrechung von 14.55 Uhr bis 14.57 Uhr
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PUNKT 2 DER TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Vergabe einer Grundlagenexpertise zum Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“
Der Ausschuss verständigt sich darauf, die Beschlussfassung über die Vergabe
einer Grundlagenexpertise zum Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ auf
eine der nächsten Sitzungen zu vertagen.
© OptiMedis AG
Chancen und Risiken einer integrierten Vollversorgung / Erfahrungen „Gesundes
Kinzigtal“
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Helmut Hildebrandt10.April 2015
Enquete-Kommission Mecklenburg-VorpommernLandtag Mecklenburg-Vorpommern
OptiMedis AG & Gesundes Kinzigtal GmbHBorsteler Chaussee 53, D – 22453 Hamburg
Tel: +49 40 514 855-11, Fax: +49 40 514 855-14e-mail: [email protected]
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Bestmöglicher Gesundheitsstatus einer Population („improving health of the population“):
• Das Ziel kann mithilfe von Prävention, Aktivierung, Gesundheitskompetenz und Selbstmanagement sowie einer optimierten Gesundheitsversorgung erreicht werden.
Bessere Gesundheitsversorgung erleben („better health care experience“):
• Patienten und Angehörige erleben koordinierte, abgestimmte Versorgung.
Minimaler Ressourcenaufwand („lower health care costs“)
• Minimierung des Aufwands bei zeitgleicher Erreichung der beiden oben genannten Ziele mithilfe höherer Effektivität und Effizienz der Versorgung
Triple Aim-Modell1): Gesundheitsnutzen, Gesundheitserleben und Wirtschaftlichkeit vereinigen
1) Berwick DM, Nolan TW, Whittington J.: The triple aim: care, health and cost. Health Affairs 2008 May/June, 27(3): 759-769. Deutsche Adaption OptiMedis AG/Helmut Hildebrandt
Als notwendige Bedingung zur Realisierung eines Triple aims bedarf es – lt. Berwick einen – Integrator.
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Drei zentrale Fragen und Herausforderungen
1. Wie können wir auf der Seite der Leistungserbringer und der Sozialleistungsträger ein ökonomisches Interesse an einer Umsetzung des „Triple AIm“ entwickeln?
2. Wie können wir die überholte Trennung von „Public Health“ und „HealthCare“ (sowie Pflege / Sozialem) aufheben?
3. Welche ökonomische Systemumgebung ist dafür erforderlich, damit beides mit möglichst geringer Veränderung unserer bekannten Strukturen möglich wird ? Und wer wäre dafür ein möglicher Partner ?
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Der Pilot „Gesundes Kinzigtal“
Seit 2000 (und zunehmend durch die Gesetz-gebung unterstützt) gibt es in Deutschland dieMöglichkeit der „Integrierten Versorgung“
Ermöglicht (relativ) freie Verträge zwischen Krankenkassen und Gesundheitsnetzwerken
Anfang 2006 starteten wir mit den mutigen Partner des Projekts– AOK Baden-Württemberg und LKK (jetzt LVLFG) –und der Gründung der Gesundes Kinzigtal GmbH(2/3 MQNK e.V. und 1/3 OptiMedis AG) einen solchen speziellen Langzeitvertrag für das Kinzigtal
Bezug: Ca. 33.000 Versicherte der AOK und LKK, davon aktuell eingeschrieben als „Mitglieder“ ca. 9.600
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Unsere „Erfolgswette“ …
Qualität, Ethik und Wirtschaftlichkeit lassen sich zusammen erbringen !!!
Es gibt international so viel Evidenz, dass gezielte und optimierte Behandlung bei guter Einbeziehung des aufgeklärten und bestmöglich informierten Patienten zu einer Gesundheitsstatusverbesserung führt, dass wir es wagen, auf reiner Erfolgsbasis zu arbeiten.
Die gezielte Investition in die Gesundheit und bessere Krankheitsbehandlung einer Popu-lation führt zu einer Qualitätsverbesserung, die ihrerseits wiederum zu einem besseren wirtschaftlichen Ergebnis für die Kranken-kassen führt.
Investition
QualitätErgebnis
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Einige Kennzahlen des Modells Gesundes Kinzigtal
Vertragliche und konkrete Vernetzung von über 270 Leistungs- und Kooperationspartner und rund 500 PersonenCa. 58% der ärztlichen Kollegen der Region als Partner dabeiKeine Beschränkung der freien Arzt-, Krankenhaus-, PflegewahlVergütung – balanciert: klassische Vergütung und gezielte Zusatzvergütung durch Gesundes Kinzigtal
Ziel: Integration von Public Health, Gesund-heitsförderung und verbesserter VersorgungHypothese: Letztendlich müsste dies zu erhöhter Qualität und mittelfristig zu gerin-geren Gesamtkosten führen
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Triple Aim - better health, better health care and lower health care costs © Hildebrandt 2012, in Anlehnung an Berwick DM, Nolan TW, Whittington J. (2008), The triple aim: care, health, and cost. Health Affairs 2008 May/June;27(3): 759-69.
„Triple Aim“ = Zieletrias eines verantwortlichen Gesundheitssystems
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Erfolgsfaktor: Ökonomie = Finanzierung nur über einen Anteil des Erfolgs(nach einer eineinhalbjährigen Anschubphase)
Die Gesundes Kinzigtal GmbH finanziert ihre laufenden Arbeiten zu ca. 85% aus den Einnahmen aus dem IV-Vertrag mit aktuell AOK und LKK (SVLFG), der Rest aus Drittmitteln von BMBF, Stiftungen, EU, Forschungsprojekten
Die Einnahmen aus dem IV-Vertrag sind wiederum vollständig erfolgsabhängig, d.h. sie entstehen nur, wenn sich der Überschuss der beiden Krankenkassen für die Versicherten dieser Region gegenüber einem indexierten Zustand vor Projektstart erhöht hat. GK erhält in diesem Fall einen Anteil des zusätzlichen Überschusses.
GK hat deshalb einen ständigen Anreiz zur weiteren Verbesserung von Versorgung und Gesundheit der Population.
Adjustierung: In dem Überschuss der Krankenkassen drücken sich aufgrund der Systematik des Morbi-RSA/Gesundheitsfonds bereits die morbiditätsadjustierten Durchschnittskosten aller Krankenkassen aus.
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Interventionsmix aus Qualifizierung, Ethik + strukturellen Veränderungen …
Fortbildungen / Qualitätszirkel / Projektgruppen / Qualifizierung der MFAs in Sachen Kommunikation / Case Management / lokales Know-How + internationale Recherchen
Anknüpfung an ursprünglicher Motivation aller Gesundheitsberufe / Gemeinschaftserleben
Gesundes Kinzigtal bringt Versorgungssicherheit in die Region mit dem Förderprogramm „Junge Ärzte im Kinzigtal“ … bereits drei Praxen durch WBAs nachbesetzt / weitere fünf Ärzt/innen im Programm
Informationelle Verknüpfung zunächst Haus-und Fachärzte (in Vorbereitung Pflege u.w.)
professionelle Unterstützung durch eine regionale Geschäftsstelle - Kooperation auf Augenhöhe
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… sowie Dreiklang von Sekundärprävention + Patientenaktivierung + Verhältnisprävention
SekundärpräventionSekundärprävention
Herzinsuffizienz
Metabolisches Syndrom
Psychische Krisen
Rückenschmerz
Depression
Pflegeheim + Ärztl. Versorgung
PatientenaktivierungPatientenaktivierung
Coaching durch Arzt
Zielvereinbarungen
Bewegungsangebote
Gesundheitsvorträge
Schulungs- und Trainingsangebote
VerhältnispräventionVerhältnisprävention
Sportförderung
Betriebl. Gesund-heitsmanagement
Kommunale Gesundheitsförderung
Anpassung der Häuslichkeit
Initiativenförderung / Advocacy
Engagierte Leistungs- und Kooperationspartner
Gesundes Kinzigtal GmbH
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Aus dem Ärztenetz ist ein berufsgruppen-übergreifendes Gesundheitsnetzwerk geworden
Vereine / Fitnessstudios
Kommunen
KrankenkassenBetriebe
Schulen
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Erfolgsfaktor: Investment in Gesundheit & Daten
Die enge und auf Dauer ausgerichtete Zusammenarbeit eines Praxisnetzes MQNK e.V. mit einem gesundheitswissenschaftlichausgerichteten Unternehmen OptiMedis AG = auch gesellschaftsrechtliche Verflechtung und Geschäftsführung
Alle Partner investieren in die Zukunft – d.h. sie beziehen nur eine Aufwandsentschädigung heute, dafür Invest in Patienten, Praxen, Daten, Analysen … entsprechend einem auf Dauer angelegten Unternehmen …
10-Jahres-Vertrag + Datenlieferung der Kassen aller GKV-Routinedaten
Qualitätsorientierung (und nicht primär Kostensenkungs-orientierung)
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Ja und … klappt denn Kinzigtal wirklich?
Herausforderung Erfolgsmessung im Gesundheitswesen
Wir nutzen ein ganzes Bündel von Wegen:
• Externe wissenschaftlicher Evaluation
• Ökonomische Evaluation der Krankenkassen
• Interne ökonomische Evaluation pro Programm aber auch für Eingeschriebene vs. Kontrollgruppe
• Patientenzufriedenheit
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„Ich lebe jetzt insgesamt gesünder“ …. Positive Antwort korreliert mit der Intensität der Mitwirkung und der Intensität der Interventionen von GK („GEKIM“-Befragung Universität Freiburg – Mitgliederbefragung GK)
Alle Befragten:
Chronisch Kranke
Teilnehmer anGK-Programmen
Ziele vereinbart
Patientenbefragung zur Veränderung des persönlichen Gesundheitsverhaltens
37,6 %
26,1 %
45,4 %
31,7 %
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Auswertung zeigt ein wirklich gutes Ergebnis
Von 36 Kennziffern und Indikatoren, mit der Über-, Unter-, Fehlversorgung entdeckt werden sollen, entwickeln sich die Werte für die Gesamtbevölkerung im Kinzigtal …
bei 12 Indikatoren/Kennziffern (30,5%) signifikant besser als in der adjustierten Vergleichspopulation in BaWü,
bei 10 Indikatoren (28%) zeigt sich zwar kein großer Unterschied zur Vergleichspopulation, aber die Entwicklung über die Jahre zeigt deutlich in die gewünschte Richtung
bei weiteren 10 Indikatoren (28%) verhält sich Kinzigtal analog zur Vergleichspopulation,
und bei 4 Indikatoren (11%) schlechter als in der Vergleichspopulation.
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4,65 Mio€ Deckungsbeitragsverbesserung im Jahr 2013 für die AOK (=148€ p. Vers. / 6,5% der Kinzigtal Region)
30.032 29.667 29.182 28.634 28.261 30.562 30.842 31.156 31.355
51,56 Mio €
55,99 Mio €
71,82 Mio €
53,43 Mio €
67,17 Mio €
‐
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
45.000
50.000
30,00 Mio €
35,00 Mio €
40,00 Mio €
45,00 Mio €
50,00 Mio €
55,00 Mio €
60,00 Mio €
65,00 Mio €
70,00 Mio €
75,00 Mio €
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Entwicklung der Normkosten, Istkosten, Deckungsbeitrag und Versichertenanzahl der AOK in Gesundes Kinzigtal
Versichertenanzahl Normkosten bereinigt Istkosten bereinigt
Δ 4,65 Mio €
0,00 Mio
Versichertenanzahl
Normkosten bereinigt
Istkosten bereinigt
Deckungsbeitrag
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Risiken oder Herausforderungen einer Integrierten Vollversorgung
Bessere Versorgung bei vorheriger Unterversorgung….
Solide Erfolgsmessung
Eine Krankenkasse …. alle Krankenkassen?
Regionalbudget
Sicherung der Gemeinwohlorientierung des „Integrators“ – aber Erhaltung des unternehmerischen Interesses
Chance: GKV-VSG mit Innovationsfonds in Planung
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Unsere „take-home-message“
Eine kluge Vertragsgestal-tung, orientiert auf „Integrated Chronic Care“ und mit der Möglichkeit, selber zu investieren und Daten zu analysieren, führt zur Verbesserung der Gesamtwirtschaftlichkeit
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„But: there is no free lunch“: Regional Integrierte Vollver-sorgung und die Wiederintegration von Public Health, Gesundheitsföderung und Gesundheitsversorgung braucht eine Menge an Investment und Mut
Aber: Die Grundlagen sind vorhanden … gesundheitswissen-schaftliche Erkenntnisse + informationelle Vernetzung / Datenanalytik + Ökonomie …. Booster: GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
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Wir freuen uns auf Kommentare, Kritik und ggfls. Zusammenarbeit
Helmut Hildebrandt, Vorstand, OptiMedis AG, Borsteler Chaussee 53,
D – 22453 HamburgTel: +49 40 514 855-11
e-mail: [email protected]
www.gesundes-kinzigtal.de
Nach §87b anerkanntes Praxisnetz
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Wer oder was ist OptiMedis ?
Die OptiMedis AG ist eine Management- und Beteiligungsgesellschaft mitgesundheitswissenschaftlichem Hintergrund. Gemeinsam mit Ärzten,Krankenhäusern und Krankenkassen entwickelt sie maßgeschneiderteLösungen für die Integrierte (Voll-)Versorgung ganzer Regionen.Das Ziel: OptiMedis sieht erhebliche Mängel in der aktuellen Organisationder Versorgung. Durch eine Verbesserung der Strukturen und Abläufe imGesundheitswesen und damit auch der Qualität und der Effizienz derVersorgung will OptiMedis einen zusätzlichen und messbaren Gesund-heitsnutzen schaffenOptiMedis ist eine kleine Aktiengesellschaft in familiärem Besitz. Siebeschäftigt zurzeit 11 Mitarbeiter/innen mit Gesundheitsökonomie,Management und IT-Hintergrund.Umsatzvolumen p.a. ca. 1 Million €. Einkünfte aus Management undDatenanalyse für Kinzigtal, Datenanalysen, Drittmittelprojekten undeinzelnen Beratungsprojekten.Für den Aufsichtsrat haben sich hoch angesehene Persönlichkeiten desGesundheitswesens zur Verfügung gestellt, darunter der ehemaligeVorsitzende des Sachverständigenrats.Ein medizinischer Beirat wird geleitet durch die Internistin, Prof. Dr.Andrea Morgner-Miehlke.Über einen „Fachbeirat“ wird der Kontakt zu den mit OptiMedisverbundenen Vorständen der Ärztenetze gehalten.
www.optimedis.de
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Prof. Dr. rer. natGerd Glaeske
Prof. Dr. med. Dr. phil. Alf Trojan
Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm,Vorsitzender
Dr. Hans Jürgen Ahrens, Rechtsanwalt
Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille
Dr. med. Hans-Nikolaus Schulze-Solce
OptiMedis wird unterstützt und kontrolliert durch einen Aufsichtsrat
Aufsichtsrat der OptiMedis AG
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© OptiMedis AG
Aktuell könnten wir mit ca. 750 Ärzten in mehr als 8 Regionen in D kurzfristig starten
Entwicklungsvertrag bzw.Managementgesellschaft
Kooperation und in Entwicklung:
Hamburg Billstedt-Horn Bielefeld Berlin/Brandenburg:
Koop. mit 6 bestehendenNetzen
Mannheim Greifswald Bayern: mehrere
Interessenten Leipzig
Schweiz
Österreich
Kooperation von OptiMedis mit einem österreichischen Partner
Interesse von Partnern im Kanton Bern und vom Schweizer Bundesamt
Andere Länder:Niederlande, ÖsterreichSchweizAnfragen zusätzlich aus:England, Australien
Dr. Anke-Britt MöhrAOK Nordost – Die GesundheitskasseGeschäftsführerin Stationäre Versorgung/Sonstige Leistungserbringer
Zukunftsfeste medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Wie kann das gelingen?
35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ – Themenfeld „Alter und Gesundheit/Pflege“Schwerin, 10. April 2015
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 1
Eckdaten der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Bevölkerung: 7,6 Mio.
Versicherte: 1,8 Mio.
Firmenkunden: 107.000
Vertragspartner: 37.000
Servicecenter: 112
Mitarbeiter: 5.500
Umsatz: 7,0 Mrd. EUR
Sitz
KVPV
PotsdamBerlin
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 2
In vielen Regionen mehr Fälle – aber keine Ärzte zur Behandlung
Attraktivität eines Jobs auf dem Land für Mediziner sinkt drastisch
In Mecklenburg-Vorpommern sehr heterogene Fallzahlenentwicklung
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 3
Kleinstaaterei – Zerfall in unzählige Planungsregionen, Rückzug des Landes aus der Daseinsvorsorge, Entmachtung der KV
Versorgungsgefährdender Wettbewerb durch Selektivverträge
Mehr Strukturen als bisher, mit noch weniger Personal
Die Notfallversorgung soll einheitlich koordiniert werden – mehr nicht
Konzentration der Leistungen ad absurdum geführt
Kooperation der Leistungserbringer konterkariert
Grundlagenexpertise – Knackpunkte zur Diskussion
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 5
Mecklenburg-Vorpommern
1,6 Mio. EinwohnerFläche: 23.174 km2
Nordrhein-Westfalen ist anders, Mecklenburg-Vorpommern auch…
37 KH
16,7 Mio. EinwohnerFläche: 41.500 km2
17,9 Mio. EinwohnerFläche: 34.000 km2
Niederlande NRW
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 6
Fachkräftemangel 2030 Krankenhäuser Gefährdete Rettungswachen
Notfallversorgung auf dem Prüfstand
Die demografische Entwicklung führt zu einer Gefährdung der notfallmedizinischen Behandlung der Menschen. Ohne durchgreifende Neuausrichtung der
Versorgungsstrukturen könnte dies in eine Versorgungskatastrophe führen.
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 7
Brandenburg,Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Die Notfallversorgung muss auch in der Fläche sicher sein!
Abgestimmte Versorgungsplanung als hoheitliche Aufgabe des Landes, sektoren- und länderübergreifend
Fokus auf Regionen und Infrastruktur
Ausbau ambulanter med. Versorgung für geriatrische Patienten
Komplexe Leistungen an wenigen Krankenhäusern konzentrieren
Facharztstandard sichern
Versorgungshybride gestalten und Zeit nutzen
Notfallversorgungskette völlig neu konzipieren
Die Substitution ärztlicher Tätigkeiten erweitern
Vernetzung ambulanter/stationärer Medizin mit Pflege
Handlungsbedarfe für eine zukunftsfeste medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 8
• Der Bevölkerungsrückgang (bis zu 30% im Jahr 2030) führt zu erheblichen Fallzahlrückgängen in vielen Krankenhäusern• Die infrastrukturelle Realität vor Ort (Schulen, Kitas, Arbeitsplätze, Kultur etc.) führt zu einem starken Mangel an
medizinischem Personal (Ärzte, Pflege, Therapeuten)• Aus den gegenwärtigen Fakten und den Prognosen für das Jahr 2030 ist für die med. Versorgung mehrerer Regionen eine
klare Handlungsnotwendigkeit ableitbar!• Ziel muss es sein, auch im entlegensten Winkel eine schnelle und gute med. Versorgung weiterhin zu gewährleisten!• Dazu müssen allerdings die bestehenden Strukturen nachhaltig und z.T. fundamental verändert werden (Rettungsdienst,
Notfallversorgung KH, Versorgungshybride)
Wie bekommen wir das hin? Nur gemeinsam. Die Konzertierte Aktion, die bereits eine Pilotregion ausgemacht hat,
ist genau der richtige Weg!
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 9Verbandsportrait 2005 9
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 10
Stärkste Privatisierung in Mecklenburg-VorpommernTrägerstrukturen im Ländervergleich
Quellen: Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Destatis
BER 2010
BRB2010
MV2010
Bund2010
öffentlichfreigemeinnützigprivat
• Stärkste Privatisierung in Mecklenburg-Vorpommern
• Im Bundesdurchschnitt stagniert der Anteil privater KH-Betten.
AOK Nordost – Die GesundheitskasseDr. Anke-Britt MöhrStand: 08.04.2015
Folie: 11
Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern*
* Nach Krankenhausplan 2012 des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ohne Tageskliniken)Quelle: S/2; Grafik: MapPoint 2003
DRK Kh. Grevesmühlen Sana Hanse-Kl. Wismar
Westmecklenburg Kl. Helene von Bülow Hagenow
Westmecklenburg Kl. Helene von Bülow Ludwigslust
HELIOS Kl. Schwerin
MediClin Kh. am Crivitzer See
MediClin Kh. Plau am See
Asklepios Kl. Parchim
MediClin Müritz-Klinikum Standort Waren
KMG Kl. GüstrowDRK Kh. Teterow
Kh. Bad DoberanKl. Südstadt Rostock
HELIOS Hansekl. Stralsund
DRK Kh. Grimmen
Bodden-Kl.Ribnitz-Damgarten
AMEOS Kl. Ueckermünde
Asklepios Kl. Pasewalk
Kreiskh. Wolgast
Dietrich-Bonhoeffer-Kl. Neubrandenburg
DRK Kh. Mecklenburg-Strelitz
Kreiskh. Demmin
Dietrich-Bonhoeffer-Kl. Altentreptow
Dietrich-Bonhoeffer-Kl. Malchin
AMEOS Kl. Anklam
Sana Kh. Rügen
Kh. Boizenburg
Warnow-Kl. Bützow
Universitätsmed. Rostock
Kl. Karlsburg
MediClin Müritz-Klinikum Standort Röbel
Kl. Amsee
Fachkl. Waldeck
HELIOS Kl. Leezen
HELIOS Kl. Schwerin C.-F.-Flemming Kl.
Universitätsmedizin Greifswald Standort Anklam
Ev. Kh. BethanienBDH Kl. Greifswald
Short Care Kl. GreifswaldUniversitätsmedizin Greifswald
Krankenhäuser in MVKrankenhäuser in MV < 150 Betten
Stand: Januar 2013
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 1IGES Institut. Ein Unternehmen der IGES Gruppe.
| Gesundheit | Mobilität | Bildung |
Anhörung zum Themenfeld„Alter und Gesundheit/Pflege“Dr. Martin Albrecht, IGES Institut
35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ Schwerin, 10. April 2015
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 2
Inhalt
1. Vorbemerkung zur Problemlage
2. Ambulante Versorgung
3. Stationäre Versorgung
4. Pflege
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 3
Vorbemerkung
Ressourcenkonflikte werden zunehmen: zunehmender Versorgungsbedarf Älterer nach aktuellem
Stand der Medizin vs. flächendeckende Vorhaltung von Versorgungskapazitäten
bei zunehmend dünner besiedelten ländlichen Regionen Konzentration in Zentren
Bedarfpro Kopf / insgesamt
Alterung medizin. Fortschritt
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 4
| Gesundheit | Mobilität | Bildung |
1. Ambulante Versorgung
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 5
Für ländliche Regionen werden geringere Arztdichten geplant
Quelle: Bedarfsplanungs-Richtlinie
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 6
Beispiel: Bedarfsplanung für OrthopädenVerhältniszahlen nach Kreistyp
Kreistyp1) Verhältniszahl (Einwohner je Arzt)
Großstadtzentrum 14.101
nahes Nebenzentrum 22.298
nahe Umgebung einer Großstadt 26.712
weitere Umgebung einer Großstadt 26.281
außerhalb der Umgebung einer Großstadt 23.813
1) Basierend auf Raumordnungsregionen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Quelle: Bedarfsplanungs-Richtlinie
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 7
Orthopädendichte in MVdrittniedrigste im Bundesländervergleich
Orthopäden je 100.000 Einwohner Einwohner je Orthopäde
Bremen 9,5 10.490
Berlin 9,1 11.030
Hamburg 8,5 11.812
Saarland 7,8 12.793
Bayern 7,3 13.907
Nordrhein 7,1 14.148
Sachsen 6,8 14.661
Thüringen 6,7 14.902
Schleswig-Holstein 6,6 15.114
Deutschland 6,6 15.225
Baden-Württemberg 6,2 16.045
Sachsen-Anhalt 6,2 16.252
Hessen 6,1 16.278
Rheinland-Pfalz 5,8 17.135
Westfalen-Lippe 5,7 17.413
Mecklenburg-Vorpommern 5,5 18.194
Niedersachsen 5,5 18.336
Brandenburg 5,0 19.807Quelle: IGES auf Grundlage Bedarfspläne der KVen
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 8
Versorgungsbedarf in Planung unzureichend berücksichtigt
Quelle: IGES
IGES-Bedarfsindex
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 9
Bedarfsorientierung der Verteilung von Orthopäden: alte vs. neue Bedarfsplanung
Quelle: Bertelsmann Stiftung, IGES
Abweichungen bei 80 % der
Kreise
Abweichungen bei 78 % der
Kreise
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 10
Stadt-Land-Verteilung der Orthopäden: alte vs. neue Bedarfsplanung
Quelle: Bertelsmann Stiftung, IGES
24,9%
35,8%
36,2%
10,9%
10,2%
10,2%
12,1%
10,0%
9,8%
18,8%
14,8%
14,7%
27,0%
23,5%
23,4%
6,2%
5,7%
5,7%
Bevölkerung
Orthopäden geplant (BPL)
Orthopäden aktuell
Großstadtzentrum nahes Nebenzentrum
nahe Umgebung einer Großstadt weitere Umgebung einer Großstadt
außerhalb der Umgebung einer Großstadt Ruhrgebiet
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 11
Perspektiven
Neue Praxisformen Ärztlicher Nachwuchs wünscht: geregelte Arbeitszeiten,
Teilzeitarbeit, mehr Teamarbeit, wenig finanzielles Risiko MVZ, Berufsausübungsgemeinschaften
Zweigpraxen, KV-Eigeneinrichtungen (Filialpraxen)
Förderung durch Kommunen/Landkreise Bereitstellung Praxis-/Wohnräume, kompl. Infrastruktur kommunale Stipendien für Medizinstudierende
Mobilitätskonzepte Patientenfahrservices (Patienten-/Anrufbusse, Landarzttaxis) Ausbau kommunaler Nahverkehr
Delegation / Substitution
Telemedizin
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 12
| Gesundheit | Mobilität | Bildung |
2. Stationäre Versorgung
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 13
Geriatrische Versorgungsstrukturen –eher Auf- statt Abbau
Werte bezogen auf je 10.000 Einwohner der Altersgruppe 65 Jahre und älter, Stand: 31.12.2013
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 14
Konzentration und Zentrenbildungunausweichlich – Probleme angehen
Fachärztliche Weiterbildung Probleme bei Nachwuchsrekrutierung für kleinere
Krankenhäuser (keine volle Weiterbildungsbefugnis) Lösungsansätze: Kooperationen mit größeren Kliniken
(Personalgestellung, Außenstelle, Rotationsmöglichkeiten)
Weiterentwicklung der Notfallversorgung Vorgaben zur Notfallversorgung im Krankenhausplan:
gestuftes System, Teilnahme von Fachkliniken Vernetzung unterschiedlicher Notfallsysteme (Feuerwehr, KV-
Bereitschaftsdienst, Notaufnahme Krankenhäuser)• zentrale Notrufnummer und Leitstelle• zentraler Nachweis über Betten- und Transportkapazitäten
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 15
Sektorale Schnittstelle: ambulantisierbare Krankenhausfälle
Quelle: IGES
ambulant-sensitiveKrankenhausfälle (ASK) Asthma Hypertonie Diabetes Chronische/Akute
Bronchitis Angina Pectoris Dehydration HNO-Infektion Pneumonie Chronische ischämische
Herzkrankheit
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 16
Hohe ASK-Rate in Mecklenburg-Vorpommern
ASK-Fälle (2013) mit Verweildauer von max. 3 Tagen (Kurzlieger) je 100.000 Einwohner (altersstandardisiert)
Quelle: IGES
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 17
0%
20%
40%
60%
80%
100%
120%
140%
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
KHG‐Fördermittel (Jahr 1991 = 100%
)
Alte Bundesländern
Deutschland
Neue Bundesländer
Mecklenburg‐Vorpommern
Hemmnis Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser
Quelle: IGES, DKG
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 18
| Gesundheit | Mobilität | Bildung |
3. Pflege
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 19
MV: hohe Pflegequote und hoher Anteil der Pflege zu Hause
Art der Versorgung
Mecklenburg-Vorpommern Bund
Anzahl Anteil an insgesamt
davon: Anteil mit erheblich
eingeschr. Alltagskomp.
Anzahl Anteil
davon: Anteil mit erheblich
eingeschr. Alltagskomp.
zu Hause 53.848 74,3% 21,2% 1.861.775 70,9% 25,1%
davon:
allein durch Angehörige 34.788 48,0% 15,5% 1.245.929 47,4% 23,7%
zusammen mit/durchambulante Pflegedienste
19.060 26,3% 31,6% 615.846 23,5% 27,8%
stationär in Heimen 18.597 25,7% 66,1% 764.431 29,1% 59,1%
insgesamt 72.445 100,0% 32,7% 2.626.206 100,0% 35,0%
Pflegequote 4,5% 3,3%
Quelle: IGES, Stat. Landesamt MV, Statist. Bundesamt
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 20
Perspektiven der Weiterentwicklung der Pflege
Flexibilisierung und Ausweitung des Leistungsspektrums Fokus: Unterstützung der Pflege zu Hause zusätzliche, niedrigschwellige Betreuungs-/Entlastungs-
angebote, häusliche Betreuung Klärungsbedarf: Zusammenspiel Pflegedienste, Betreuungs-
dienste (Modellvorhaben), niedrigschwellige Betreuung
Grundsatz „Reha vor Pflege“ stärken Medizinische (geriatrische) Reha derzeit unbedeutend Verbesserung der Anreizstruktur (z.B. Beteiligung der
Pflegekassen an Finanzierung) „Reha-Land MV“: vorhandene Strukturen nutzen
10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 22
Ältere in ländlichen Regionen: Arztbesuch häufig mit priv. Pkw/Taxi
Oben: IGES 2013. n=378 (55-64) n=321 (65-74) n=286 (>75). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt.Unten: IGES 2013. n=378 (55-64 Jahre). n=321 (65-74 Jahre). n=286 (>75 Jahre). Gruppe „keine Angabe“ nicht berücksichtigt
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10.04.2015Anhörung zum Themenfeld "Alter und Gesundheit/Pflege" Seite 21IGES Institut. Ein Unternehmen der IGES Gruppe.
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IGES InstitutDr. Martin Albrecht
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Stellungnahme
des Verbandes der Krankenhausdirektoren
Deutschlands e.V. (VKD) – Landesgruppe M-V zur Grundlagenexpertise
„Alter und Gesundheit/Pflege“ (Teil 1)
Dr. Falko Milski, MBA
VKD-Landesvorsitzender Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsführer der Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten
Inhalt
1. Zentrale Vorbemerkungen
2. Bewertung wesentlicher Aussagen
3. Bewertung wesentlicher Empfehlungen
4. Fazit, Reformbedarf und Alternativen
2 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
1. Zentrale Vorbemerkungen
Teilweise unzureichende Datengrundlagen führen zu fehlerhaften Aussagen und Widersprüchen.
Bundesgesetzliche Grundlagen lassen sich nicht (direkt) durch die Landespolitik ändern.
keine Einflussnahmemöglichkeiten des Landes bzw. der Kommunen auf den freiberuflichen Vertrags-arztbereich
Nichtberücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der Krankenhäuser für eine Region und damit für die Lebenssituation der (alternden) Bevölkerung
3 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Gutachten
Status quo
a) Krankenhäuser verlieren verstärkt Fallvolumen … und können die Mindestmengen, die für eine ausreichende Finan-zierung benötigt werden, nicht erreichen (S. 18)
Bewertung
2. Bewertung wesentlicher Aussagen (I)
• MAGS-KH-Statistik zeigt eine etwa gleichbleibende Fallzahl
jährliche Schwankung 2009-2014 zwischen -0,6% und +1,3%, insgesamt +2,9%
• Mindestmenge bisher nur beim Kniegelenkersatz (50)
es fehlen zu dieser Aussage belastbare Daten
4 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Gutachten
b) 7 stationäre Palliativstationen mit insg. 59 Betten
(S. 21 und Abb. 15, S. 22)
c) Nur 15% der med. Versor-gungszentren (MVZ) in Deutschland sind Ende 2013 in ländlichen Gebieten. Von den 45 MVZ in MV sind 23 in Trägerschaft von KH. (S. 41)
Bewertung
• In 17 Krankenhäusern findet jedoch eine Palliativversor-gung nach den strengen bundesweiten Vorgaben für die Strukturqualität statt.
Warum werden bzgl. der Versorgungssituation die umfangreichen Daten des zuständigen Ministeriums bzw. der KV nicht zusätzlich verwendet?
Bewertung wesentlicher Aussagen (II)
5 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Gutachten Bewertung
• Kennzahl wird statt mit nationalen Werten (54-78) mit dem internationalen Durch-schnitt verglichen (OECD 44)
richtiger Ansatz?
unterschiedliche Versor-gungsstrukturen in den OECD-Ländern betrachten
Deutschland insg. 62 Betten
Bewertung wesentlicher Aussagen (III)
6 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
d) Überangebot an stationären Einrichtungen, die Betten-dichte liegt in MV bei 64 Betten je 10.000 Einwohner (S. 41)
Gutachten Bewertung
3. Bewertung wesentlicher Empfehlungen (I)
• Voraussetzung ist die verbindliche und ergebnisorientierte Zusammenarbeit zwischen Bund, Land, Kommunen, KV, Krankenhausgesellschaft und Pflegeorganisationen (S. 45)
pauschal, wie soll diese konkret aussehen?
KH-Planung MV 2008
a) Überführung der jetzigen sektoral ausgerichteten Bedarfs- und Angebotsplanung in eine integrierte Versor-gungsplanung, welche
• regional,
• morbiditätsorientiert und
• vor allem sektorübergreifend sein sollte (S. 41)
7 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Gutachten Bewertung
• Seit mehr als 20 Jahren sind Krankenhäuser auch ambulante Behandlungszentren (KGMV-Analyse, u. a. 50.000 OP´s/Jahr)
• Spezialisierung kleiner Häuser zeigt etwas anderes (z. B. Bodden-Kliniken RDG erreichen bei Anzahl u. Qualität in der Endoprothetik Spitzenwerte)
Zentralisierung auch an kleinen Einheiten (Ziff. 191 SVR 2014)!
b) Zudem ergeben sich erste Schritte zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen (S. 42)
c) Mehr Qualität im Kranken-haus führt zu einer Verdich-tung der Leistungen an großen Krankenhäusern, kleine Häuser verlieren dadurch zunehmend ihre Marktbasis (S. 42)
8 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Bewertung wesentlicher Empfehlungen (II)
Zusammenführung von harten und weichen Qualitätsfaktoren auf dem Klinik-Portal „Weiße Liste“ (Bsp. OP künstl. Kniegelenk)
9 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
(neue?) Qualitätsoffensive in der Krankenhausplanung – oder was wir jetzt schon alles dafür tun …
„Harte“ Instrumente
• zentrale Vorgaben durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Form von Qualitäts-RL • Qualitätsberichte und -analysen • Zertifizierung kompletter Einrichtungen (z. B. KTQ, EFQM, ISO) • Zertifizierung von Abteilungen (z. B. EndoProthetikZentrum) • Leitlinien der Fachgesellschaften • Strukturvorgaben für besondere Aufgaben bzw. Zentren durch die Krankenhausplanung • Strukturvorgaben für einzelne Leistungen (Komplexpauschalen)
10 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Gutachten Bewertung
• Nachweise für diese Aussage? Sind die kleinen Einheiten nicht gut aufgestellt?
Qualitätsvergleiche z. B. der Kassen (AOK/TK) zeigen dies nicht!
• Integrierte Gesundheitszentren sollen mit allen ambulanten und stationären Leistungen in den bestehenden kleinen Kranken-häusern entwickelt werden. (S. 43) Widerspruch
d) Die Krankenhäuser der Hochleistungsmedizin und die regionalen Krankenhäuser sind auch heute schon für ihren Versorgungsauftrag gut aufgestellt. (S. 42)
e) Der Fokus liegt auf der struktu-rellen Neubestimmung der kleinen Krankenhäuser und Einrichtung von Gemeinde-Gesundheitszentren (GGZ). (S.42)
11 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Bewertung wesentlicher Empfehlungen (III)
Gutachten Bewertung
• vorhandene Trägerpluralität/ Markt- bzw. Konkurrenzsituation bleibt unberücksichtigt, daher unrealistisch
• Freiberuflichkeit der ambulant tätigen Ärzte/Pflegeunter-nehmen im Hinblick auf die Niederlassung , Vorgaben Bedarfsplanungs-RL!
• ähnliche Strukturen bestehen bereits (MVZ, Teilzeitanstellun-gen von Vertragsärzten)
f) GGZ/Kleinkrankenhäuser sind Zuweisungsstellen für die höheren Versorgungsstrukturen (S. 43)
g) mit einem umfassenden amb. Versorgungsansatz (S. 46)
h) Öffnungsoption: „Hybride“, d.h. ambulant/(teil-)stationär, ggf. in gemeinsamer Träger-schaft von KH, Vertragsärzten
12 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Bewertung wesentlicher Empfehlungen (IV)
Gutachten Bewertung
• Was passiert mit den „schweren“ Notfällen?
• Welche Abteilungen sollen vorgehalten werden (Kosten)?
• Attraktiv für Nachwuchsmediziner?
• Assistenzärzte können ihre FA-Weiterbildung nicht absolvieren, das nötige Fallspektrum fehlt
• 2/3 der Vertragsärzte ist in 5 Jahren im Rentenalter!
• Wirtschaftliches Risiko!
i) Einrichtung einer basalen amb. Notfallmedizin. Die dafür erforderlichen tagesklinischen Betten werden erhalten und ggf. ausgebaut, die vollstationäre Kapazität auf das notwendige Volumen angepasst.
j) Transformierungsoption: Vertragsärzte der Region organisieren langfristig die Versorgung im Landkreis unter Bildung einer rechtsfähigen Managementstruktur
13 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Bewertung wesentlicher Empfehlungen (V)
Gutachten Bewertung
• KV-Sicherstellungsauftrag für ambulante Versorgung
• G-BA-Vorgaben (z. B. für KH-Erreichbarkeitsvorgaben)
• Bei ausbleibender Einigung und Lösung von bekannten Versorgungsproblemen ist zu berücksichtigen, dass in den Kommunen und Landkreisen häufig inhaltliche, fachliche und personelle Kapazitäten fehlen (S. 45) Widerspruch
k) Wenn sich ein Versorgungs-defizit ergibt, so ist die kommunale Gebietskörper-schaft zur Behebung aufgerufen. (S. 46)
l) Bildung eines kommunalen Eigenbetriebes (z. B. als MVZ)
14 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Bewertung wesentlicher Empfehlungen (VI)
4. Fazit, Reformbedarf und Alternativen
Der Auftrag, mit der durch HGC GesundheitsConsult vorgelegten Grundlagenexpertise
ein Zukunftsszenario für das Gesundheitssystem 2030 mit der Zielstellung zu entwickeln,
dem Land und den Kommunen Strategie- und Handlungsempfehlungen zu geben, um auf die bestehenden demographischen und gesundheits-politischen Herausforderungen im Hinblick auf die Gesundheitsversorgung zu reagieren,
wurde aus Sicht der VKD-Landesgruppe M-V insgesamt nicht erfüllt.
15 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
wesentliche Gründe
Die Bildung der Gemeinde-Gesundheitszentren in der Fläche bzw. Anzahl ist unrealistisch und damit nicht umsetzbar.
GGZ-Bildung würde zu einer Verschlechterung der stationären (Notfall)Versorgung, insb. der alternden Bevölkerung und der Urlauber (Tourismusland Nr. 1), sowie zu einer Verringerung der ärztl./pfleg. Ausbildungskapazitäten führen und das bei ansteigender Krankheitslast bei altersassoziierten Erkrankungen (Krebs, Diabetes,
Myokardinfarkt, Schlaganfall, insb. Demenz 2011-2030 um 30 %!).
16 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Vieles besteht bereits in ähnlicher Form bzw. Ansätzen, es muss aber konsequent weiterentwickelt werden (z. B. amb. OP, KH-MVZ, Tele-medizin, Geriatrieplan, wohnortnahe Palliativversorgung, Zentren-bildung, Zuweisung besonderer Aufgaben, Sicherstellungszuschläge).
ergänzende Alternativen u. a.
Unterstützung des Landes, insb. des MAGS, bei der Bildung bzw. beim Ausbau ambulanter Strukturen an den bestehenden Kliniken, insb. im Hinblick auf die KV-Bedarfsplanung und die geplante neue Gesetzgebung (z. B. schnelle Behandlungstermine)
Unterstützung der Kommunen nicht nur bei der Niederlassung von Vertragsärzten, sondern auch bei der Bildung von Krankenhaus-MVZ
17 Dr. Milski / 35. Sitzung Enquete-Kommission am 10.04.2015
Landesverträge zur kostendeckenden Finanzierung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes
35. Sitzung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“
Themenfeld „Alter und Gesundheit/Pflege“
Grundlagenexpertise „Alter und Gesundheit/Pflege“ (Teil 2): Pflege und Prävention der HGC
GesundheitsConsult GmbH
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder der Enquete-Kommission,
mit dem folgenden kurzen themeneinführenden Impulsbeitrag möchten wir gern unsere Sicht auf die
hier vorliegende Grundlagenexpertise der HGC GesundheitsConsult GmbH aufzeigen.
Aussagen zur Struktur
Die Bevölkerung von M-V wird altern und der Anteil der höheren Alterskohorten an der Gesamtbevölkerung weiter zunehmen.
Die Aussage entspricht allen bekannten Prognosen zur demografischen Entwicklung. Unverständlich
ist, weshalb mit bundesweiten Daten (vgl. Abb. 1) eine Darstellung gewählt wird, die sich für M-V so
nicht aufzeigen lässt. M-V verzeichnet eine zum Bund signifikant abweichende Entwicklung und hat
bereits in den vergangenen Jahren einen großen Anteil der hier aufgezeigten Entwicklung
vorweggenommen.
Daten M-V:
Jahr Anzahl der Pflegebedürftigen Steigerung in Prozent
2005 51.168
2011 67.559 32,03
2013 72.445 7,23
… …
2030 ca. 83.000 14,57 Quelle: https://www.gbe-bund.de/; Prognose M-V
Hieraus wird deutlich, dass die Dynamik, die sich für die Betrachtung Bund ableiten lässt, nicht 1:1
auf M-V übertragen werden darf. Im Übrigen wird im Gutachten selbst die Vorwegnahme der von
uns dargestellten Entwicklung deutlich gemacht und mit den Ausführungen zur
Bevölkerungsentwicklung und zur höchsten Pflegequote im Bundesgebiet belegt (Vgl. Abb. 4 und 8).
Spezifische Daten für M-V fehlen allerdings.
Die regionale Verteilung der Alterskohorten über dem 65. Lebensjahr in Mecklenburg-Vorpommern ist sehr differenziert.
Die Aussage hätte vermutlich jeder getroffen und die Notwendigkeit einer spezifischen, auf regionale
Besonderheiten abgestellten, Betrachtung abgeleitet. Im Bezug auf die Pflegebedürftigkeit ließe sich
diese treffen. Nicht so auf die Altersverteilung . Die im Gutachten dargestellten Daten zur
Altersverteilung (Alterskohorten über dem 65. Lebensjahr) zeigen doch eher eine sehr homogene
Verteilung für M-V auf.
Das Gutachten liefert jedenfalls keine Erklärung, weshalb die Differenzierung gerade an der Grenze
von 22% bzw. 23% getroffen wird. Die beschriebene Korrelation (vgl. Abb. 3 und 9) ist für uns deshalb
nicht nachvollziehbar.
Insgesamt drängt sich der Eindruck auf, dass sich die im Gutachten dargestellten dramatischen
Entwicklungen nicht aus den erhobenen und prognostizierten Daten belegen lassen.
Notwendige Fragen und Angaben nach dem derzeitigen vorhandenen und zukünftig erforderlichen
Personal werden gar nicht beantwortet.
Wir gehen davon aus, dass in Mecklenburg-Vorpommern eine spezifische Betrachtung innerhalb
der Landkreise notwendig ist, um überhaupt eine Aussage zu Handlungsschwerpunkten treffen zu
können und daraus Strategieempfehlungen abzuleiten. Eine breitere Datenrecherche (bspw.
Einbeziehung der Bertelsmann Daten zur Pflege) ist dazu zumindest wünschenswert.
Zudem sollte nicht ausschließlich das Alter fokussiert werden. Maßgeblich ist der Eintritt in die
Pflegebedürftigkeit (Lebenszeitprävalenz); der Eintrittszeitpunkt hat sich in den letzten
Jahrzehnten parallel zur gestiegenen Lebenserwartung in ein immer höheres Lebensalter
verschoben.
Die getroffene Aussage, dass das stationäre Pflegeangebot das Leistungsgeschehen im Land steuert,
ist keineswegs zutreffend. Die immer wieder kursierende These vom angeblichen „Heimsog“ ist
schon allein durch die Entwicklung, wie nachfolgend dargestellt, widerlegt. Gegenüber einem
deutlichen Wachstum in der ambulanten Pflege sind die stationären Versorgungen leicht
zurückgegangen.
Jahr Anzahl Pflegebedürftige Stationäre Pflege
2005 15.389
2011 20.130
2013 18.597 Daten M-V / Quelle: https://www.gbe-bund.de/
Jahr Anzahl Pflegebedürftige ambulante Pflege Anzahl Pflegebedürftige Pflegegeld
2005 12.380 23.399
2011 17.186 32.274
2013 19.060 34.788 Daten M-V / Quelle: https://www.gbe-bund.de/
Darüber hinaus muss der, auf der Grundlage von bundesweiten Daten gestellten, Steuerungsthese
ganz klar widersprochen werden (vgl. Abb. 15). Im Gutachten bleibt auch das in M-V kulturell
gewachsenen Verständnisses der Rolle des Pflegeheims am Lebensende völlig unberücksichtigt.
Auch die getroffene Aussage „unter diesen Voraussetzungen lässt sich der Grundsatz “ambulant vor
stationär“ nur erschwert umsetzen“ ist durch nichts begründet und die Frage welche
Voraussetzungen überhaupt gemeint sind muss gestellt und beantwortet werden.
Der dargestellte höhere Anteil stationär Versorgter (11% in M-V vs. 9,2 % im Bund bei den über 74-
Jährigen) kann nicht als Widerspruch gewertet werden. Vielmehr deckt sich dieser mit den zuvor
getroffenen Aussagen zum Eintritt in die Pflegebedürftigkeit und der Pflegequote.
Die Darstellung zu den 13 im Land etablierten Pflegestützpunkten soll nur insoweit kommentiert
werden, als dass das vorhandene Angebot keineswegs den Maßstäben einer gezielten, individuellen,
umfassenden und unabhängigen Beratung entspricht. Das einzige, was tatsächlich stattfindet, ist eine
weitestgehend trägerunabhängige Beratung. Die Verknüpfung mit den tatsächlich vor Ort
vorhandenen Angeboten ist nur unzureichend erfolgt. Wenn die Empfehlung lautet das jetzige
Angebot zu stärken und deren Finanzierung aufzustocken, sollte zumindest über die zukünftige
Aufgabe und Ausrichtung nachgedacht werden. Eine Beratung, die dem Betroffenen selbst eine
tatsächlich freie Wahlmöglichkeit aus den zur Verfügung stehenden Angeboten ermöglicht, wird aber
vermutlich nicht angestrebt.
Dies indizieren zumindest auch die getroffenen Ausführungen zu Grundsätzen und Leitgedanken.
Die einfache Feststellung, dass gesetzlich normierte Möglichkeiten integrierter Versorgungsangebote
nicht ausreichend genutzt werden, genügt uns nicht.
Wie kann im Rahmen der Selbstverwaltung ein funktionierender integrierter
Versorgungsbereich etabliert werden?
Es ergeben sich eine Menge Fragen, welche die Verfasser des Gutachtens leider nicht beantworten.
Was bedeuten „verpflichtende, steuernde Aufgaben“ für die Zukunft?
Bereits heute sind Länder und Kommunen nach § 8 SGB XI mitverantwortlich für eine leistungsfähige,
regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte pflegerische Infrastruktur. Nach § 9 SGB
XI sind die Länder „verantwortlich für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig
ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“. Dafür sollen nach § 9 Satz 3
SGB XI die Einsparungen eingesetzt werden, die den Trägern der Sozialhilfe durch die
Pflegeversicherung entsteht. So ist das Konzept der Pflegeversicherung und hierin besteht der
historische Kompromiss, ohne diesen hätte die Pflegeversicherung seinerzeit im Bundestag keine
Mehrheit gefunden und es gäbe diese nicht seit 1995. Das Konzept der Bundesländer und in Folge
der Kommunen war es dabei vorrangig die Ausgaben der Sozialhilfekosten einzusparen.
Mit der ganz erheblichen finanziellen Einsparung bei Einführung der Pflegeversicherung setzte genau
dieser Effekt ein. Die Länder und Kommunen verzeichneten enorme Einsparungen bei der Sozialhilfe
und waren im Gegenzug die Verpflichtung eingegangen für eine ausreichende Versorgungsstruktur
Sorge zu tragen. Wenn jetzt festgestellt wird das diese Mittel in der Pflegeinfrastruktur nicht
angekommen sind, stellt sich die Frage weshalb nicht und welche Mittel zur Verfügung gestellt
werden sollen.
Aus Sicht des bpa ist die Rolle der Kommunen ausreichend klar beschrieben. Sie sollen dafür sorgen,
dass regional ein breit gefächertes pflegerisches Angebot bereitsteht und somit die
pflegebedürftigen Menschen und ihre pflegenden Angehörigen das für sie passende Angebot
tatsächlich auswählen können. Aufgabe der Kommunen darf dabei weder die Bedarfssteuerung der
Angebote noch die Fallsteuerung der pflegebedürftigen Menschen sein. Aufgabe der Kommunen
muss es sein, Versorgungslücken zu erkennen und Anreize für Träger zu schaffen, diese zum Wohle
der Pflegebedürftigen zu schließen.
Es ist kein Risiko der Kommunen, wenn ein Dienstleister einen Pflegedienst, eine Tagespflege, eine
Wohngemeinschaft oder ein Pflegeheim anbietet. Die Kommune ging und geht hier keine
Auslastungsgarantie ein. Das Risiko für ein bedarfsgerechtes Angebot war und bleibt beim Träger.
An dieser Stelle sollte der Fokus einmal darauf gelenkt werden, wer in den vergangenen Jahren die
Versorgung von weit über 70.000 Pflegebedürftigen im Land gesichert hat. Gerade die Vielzahl
konkurrierender Pflegeangebote professioneller privater und freigemeinnütziger Träger ist doch
dafür verantwortlich. Die zwar im Gutachten fehlende, aber für M-V darstellbare positive
Entwicklung ambulanter Versorgungsangebote wurde durch Rahmenbedingungen ermöglicht, die
Planungssicherheit für Unternehmen bieten. Es sollte sehr darauf geachtet werden, die
Investitionsbereitschaft privater Träger zu erhalten und zu fördern. Gerade zum Ausbau ambulanter
Versorgungsstrukturen sind große Investitionen notwendig.
Zur Systematik muss darauf hingewiesen werden, dass sich die tatsächlichen Handlungsempfehlungen der Gutachter nur schwer aus dem vorher dargestellten ableiten lassen.
Woraus ergibt sich die Notwendigkeit, eine Gesundheitsakademie einzurichten?
Im Folgenden soll nur anhand von Fragen aufgezeigt werden, welche Problematik wir aus dem Gutachten entnehmen und zwingend weiteren Abstimmungsbedarf ableiten:
Wird Pflege in unserem Land augenscheinlich als allein staatliches
Handlungsfeld verstanden?
Welche finanziellen Mittel werden für die Errichtung einer „Landesagentur“, die
Erweiterung der Pflegestützpunkte und die Qualifizierung von Casemanagern benötigt?
Wer stellt diese zur Verfügung?
Wie soll die koordinierende Funktion des Pflegedienstes umgesetzt werden, wenn die
Steuerungsfunktion in der übergeordneten Ebene der Kommune liegen soll?
Wer ist der Meinung, dass heute Hauswirtschaft durch Pflegefachkräfte des Pflegedienstes
erbracht wird und deshalb höher qualifizierte Tätigkeiten nicht erbracht werden?
Soll unter der Begrifflichkeit „Ehrenamt“ ein deprofessionalisiertes Versorgungsangebot
geschaffen werden? Unter welchem Rechtskreis sollte so etwas finanziert werden?
Warum sollen die Mechanismen der Selbstverwaltung für den Teilbereich Intensivpflege
außer Kraft gesetzt werden? Was sind Zentren der Hochleistungsmedizin und/oder deren
Außenstellen, die Vorgaben zur Organisation und Qualität der Intensivpflege machen
sollen?
Was bringt das Ent-Institutionalisieren der stationären Pflege und der Verzicht auf
Schaffung ggf. notwendiger Versorgungsstrukturen?
Was bietet eine digitale Patientenakte? Wie und durch wen soll diese umgesetzt werden?
Haben die Kranken- und Pflegekassen / Kommunen als Kostenträger das Interesse, den
Pflegebedürftigen eine tatsächlich unabhängige Beratung anzubieten, oder soll unter dem
Deckmantel einer so genannten Pflegesozialplanung die fortschreitende Entmündigung
alter, pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehöriger erreicht werden?
Wird die Sozialplanung Pflege sicherstellen?
Eventuell sind einige Fragen etwas forsch formuliert, geben aber vielleicht gerade deshalb Anlass für
einen weiterführenden Austausch.
Der bpa ist der Auffassung, dass eine Ausweitung der Pflegeinhalte und Pflegedienstleistungen unter
den Voraussetzungen der sich ändernden Demographie möglich ist.
Wir stehen für weitere Gespräche und zur Abstimmung notwendiger Details jederzeit und gern zur
Verfügung.
Sven Wolfgram
bpa Landesbeauftragter
Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“
Sitzung am 10.4.2015 Greifswald, den 14.4.2015
Status
Ca. 980 Apothekerinnen und Apotheker stehen in Mecklenburg-Vorpommern aktiv im
Berufsleben.
407 Apotheken davon 78 Filialapotheken
Es besteht Niederlassungsfreiheit und kein Sicherstellungsauftrag, trotzdem ist die
Versorgung in der Fläche gewährleistet.
Die Versorgung in ländlichen Gebieten wird bereits jetzt unterstützt durch 115
Rezeptsammelstellen gem. §24 Apothekenbetriebsordnung. Nicht mobile Patienten
werden im Rahmen eines Botendienstes aus ihrer örtlichen Apotheke versorgt.
Zukunftsaussichten
Altersstruktur
Alter Anzahl der Apotheker
25-35 287
36-45 268
46-55 280
56-67 221
Die Altersstruktur ist gut. Es ist kein altersbedingter Mangel zu erwarten.
Apothekenstandorte
Apotheken sind flächendeckend vorhanden. Unattraktive Apothekenstandorte können
ggf. durch eine Zweigapotheke oder durch eine Notapotheke versorgt werden. Aktuell
wird im Land weder eine Zweigapotheke noch eine Notapotheke betrieben.
Ausblick
Apotheker sind der akademische Heilberuf, der von der Bevölkerung zeitnah und
niederschwellig erreicht werden kann. Apotheker können bei Versorgungsengpässen
eine aktive Rolle übernehmen in der Prävention zur Förderung gesunder
Verhaltensweisen wie Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion und Bewegung.
Apotheker sind in der Lage, im Rahmen einer Delegation ärztlicher Leistungen
Folgeverordnungen für chronisch kranke Patienten mit Erkrankungen wie Hypertonie,
Diabetes mellitus oder Fettstoffwechselstörungen im Rahmen definierter Handlungs-
vorgaben auszuführen.
Dr. med. Dr. phil. nat. Georg Engel
Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommer
10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 1
„Älter werden in Mecklenburg - Vorpommern
Wolfgang Loos Deutsche Gesellschaft für Telemedizin Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
35. Sitzung der Enquete-Kommission, Schwerin, 10.04.2015
1
10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 2
Agenda
Vorbemerkungen
1. Telemedizin in Deutschland – wo stehen wir?
2. Hemmnisse für Innovation durch Telemedizin
3. Grundlagenexpertise „Alter und Gesundheit/Pflege“
4. Innovative Entwicklungen - Beispiele
5. Handlungsempfehlungen
2
10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 3
Vorbemerkungen M – V war vor einigen Jahr beispielgebend in Telemedizin
Telemedizinbeirat, Elektronische Fallakte, Euroregion Pomerania, AGnES . . .
Grundlagenexpertise „Alter und Gesundheit/Pflege“: gute Grundlage für konkretes Handeln, u. a. auch durch Nutzung von Telemedizin
Aktuelle Gesetze mit positiven Akzenten, lösen aber entscheidende Probleme nicht: GKV-Versorgungsstrukturgesetz/2012, Versorgungsstärkungsgesetz/2014, Gesetz zur sicheren digitalen Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen/2015
Initiativen der Länder wichtig für Verbesserung der Gesundheitsversorgung – Bayern, Sachsen, NRW, Baden-Württemberg, Hessen . . .
Alternativen zur Nutzenbewertung nötig
Politische Bekenntnisse zu Telemedizin reichen nicht: erforderlich ist politisches Handeln und Umsetzung in ländlichen Regionen
3
Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 4
1. Telemedizin in Deutschland – wo stehen wir?
4 10.04.2015
Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 5
Ein Überblick:
Regelversorgung: Telekonsil in telemedizinischen Schlaganfallnetzwerken, Komplexkennziffer 8-98b, OPS-
Katalog AGnES I: seit 2009 gesetzlicher Anspruch (§ 87 Abs. 2b, S. 5 SGB V), Kostenpauschale für
ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen
EBM-Anpassung Termin: 31.03.2013, bis heute kein Ergebnis
Medizinische Fachgesellschaften, G-BA, BWA Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin: Leitsätze zur Implementierung telemedizinischer
Dienstleistungen vorgestellt
Telemedizinprojekte - Insellösungen ca. 200 Projekte, http://telemedizin.fokus.fraunhofer.de
Telemedizin in Krankenhäusern 12 Bundesländer, Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kardiologie. Neurologie, Ophthalmologie,
Hämophilie, Radiologie, Rettungswesen
5 10.04.2015
Telemedizinprojekte nach Bundesländern
Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 6 6 10.04.2015
2. Hemmnisse für Innovation durch Telemedizin
EBM trotz gesetzlichen Prüfauftrag nicht aktualisiert: keine Vergütung ambulanter telemedizinischer Leistungen
G-BA, BWA, Medizinische Fachgesellschaft fordern den evidenzbasierten Nachweis des Nutzens telemedizinischer Leistungen (lange Studiendauer, geringer
Lebenszyklus von Innovationen, Kosten)
Evidenzbasierte Evaluation telemedizinischer Anwendungen ist dort nicht erforderlich, wo evidenzbasierte medizinische Anwendungen lediglich telemedizinisch unterstützt werden
ein extensiv ausgelegtes Fernbehandlungsverbot, obwohl der Deutsche Ärztetag lediglich ein Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung beschlossen hat (§ 7 Berufsordnung)
10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 7
3. Grundlagenexpertise „Alter und Gesundheit/Pflege“ - Telemedizin
Gutachten zeigt realistische Voraussetzungen und Möglichkeiten auf:
Telematikinfrastruktur, Breitbandverfügbarkeit, Akzeptanz, Qualifizierung Vergütungsregelungen für ambulante Leistungen, Alternativen zur Nutzenbewertung Telemonitoring chronisch kranker Patienten (Herzinsuffizienz, Diabetes,
COPD)
Schlaganfallversorgung (Netzwerke in Bayern, Sachsen, Thüringen . . . )
sektorenübergreifende Zusammenarbeit: Vernetzung von Kliniken mit ambulanten Praxen und Pflegeheimen
10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 8
Telemonitoring
→ Betreuung chronisch kranker Patienten im häuslichen Umfeld
→ Studie Partnership for the Heart, Fontane, neue Studie AOK Nordost
→ Einzelverträge Krankenkassen – Wettbewerb – Ausschreibung/Qualität?
Teleradiologie → Westdeutscher Teleradiologieverbund/NRW
→ Unfallkrankenhaus Berlin
→ und weitere Netzwerke in Deutschland: Mecklenburg-Vorpommern,
Baden- Württemberg, Rhein-Neckar-Dreieck
Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 9
4. Innovative Entwicklungen – Beispiele I
10.04.2015 9
Innovative Entwicklungen – Beispiele II Neurologie:
Telemedizinische Schlaganfallnetzwerke (Bayern, Sachsen, Thüringen . . . England,
Schweiz, Australien, Brunei)
Teleintensivtherapie (Uniklinik RWTH Aachen, NRW)
Stroke-Einsatz-Mobil (Stemo) – Charité Universitätsmedizin, Berlin
Videogestützte Parkinsontherapie – Rheinland-Pfalz/Bayern
Teleaugenheilkunde – Telepathologie – Telechirurgie – Teleonkologie …
Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 10 10.04.2015 10
Innovative Entwicklungen – Beispiele III
Telemedizin kann flächendeckende Versorgung schaffen Beispiel: Telemedizinische Schlaganfallversorgung
Regelversorgung, OPS-Kennziffer (2010) 10.000 Patienten jährlich in Bayern TEMPiS, Steno, Thesaurus . . . Flächendeckung in Sachsen 260 Stroke Units – Ballungszentren Stroke Units behandeln 70 % aller Schlaganfälle
Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 11 10.04.2015 11
Innovative Entwicklungen – Beispiele IV Telemedizin – das Beispiel Sachsen:
Projekte: SOS-Net Ost-Sachsen, TESSA Nordwest-Sachsen, TNS-Net Südwest-Sachsen, Orientierung an TEMPiS
Ziel: nachhaltige und flächendeckende Schlaganfallversorgung im ländlichen Raum, Verbesserung der Lebensperspektive betroffener Patienten
Vergütung: seit 2008 Rahmenvereinbarung auf Landesebene, Definition des Leistungsumfanges der Zentren und beteiligten Krankenhäuser, Finanzierung über Zuschlag auf Grundlage der zusätzlichen Betriebskosten gem. § 17b Abs.1 S. 5 KHG
12 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 12 10.04.2015
5. Handlungsempfehlungen
Telematikinfrastruktur und Breitbandverfügbarkeit sichern
Modellregion Vorpommern-Greiswald entwickeln
Unterstützung des Leuchtturmprojektes KAS+ an der Universitätsmedizin Greifswald (UMG)
Einberufung des Telemedizinbeirats
Fortschreibung der Strategie zur Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung in M-V
Aufbau/Entwicklung einer flächendeckenden Schlaganfallversorgung durch Nutzung von Telemedizin
10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 13
10.04.2015 Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e.V. www.dgtelemed.de [email protected] 14
Wolfgang Loos, DGTelemed, Tel. (0)30-54701821, [email protected], www.dgtelemed.de
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Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!