Landesvertretung Schleswig-Holstein 9. Nordische Hospiz- und Palliativtage 02.Mai.2008, Sankelmark...
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Landesvertretung Schleswig-Holstein
9. Nordische Hospiz- und Palliativtage
02.Mai.2008, Sankelmark
Impulse aus Sicht des
VdAK/ AEV Schleswig-Holstein:
“Spezialisierte ambulante Palliativversorgung”
Oliver Grieve, VdAK/ AEV Landesvertretung Schleswig-Holstein
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 2
Probleme in der Versorgung
Krisenintervention
- Notfallplanung für Krisen und Finalphase häufig nicht vorhanden
- Vorausschauende Symptomkontrolle fehlt oftmals
Integration
- selten Multiprofessionelles Team
- Konsequente Entlastung von Angehörigen oft nicht gewährleistet
Kommunikation
- nicht immer offene Kommunikation mit Patienten
- keine klar geregelten Kommunikations- und
Entscheidungsstrukturen
- keine gemeinsame Dokumentation
Behandlung
- keine konsequente Palliation
- Fehlbehandlungen
- Versorgungskette nicht komplett, zu
wenig verzahnt
Kernproblem fehlende Koordination
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 3
Empfehlungen § 132 d,2 SGB V
• Personelle Anforderungen• Palliativmedizinische, -pflegerische und palliativ-psychosoziale
Kompetenz bei allen Teammitgliedern, evtl. Übergangsregelung• Sächliche Anforderungen
• ausschließlich SPAV Leistungen, eigene organisatorische Einheit• Bevorratung/ Verordnung von Arzneimitteln/Hilfsmitteln, einfache
Laboruntersuchungen• Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fortbildung
• verbindliche Kommunikations- und Entscheidungsstruktur (vertragliche Regelungen)
• Supervision• Überprüfung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität• Vereinbarung von Datensätzen zur Evaluation
• Maßstäbe für eine bedarfsgerechte Versorgung• einheitlich und gemeinsame Verträge mit den
Leistungserbringern über alle Kassen• Entwicklung einer Formel um eine Versorgungsregion und
den Versorgungsbedarf zu ermitteln
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 4
SAPV Versorgungsauftrag
– individuelle Bedürfnisse und Wünsche des Patienten oder seiner vertrauten Person stehen im Mittelpunkt
– Stabilisierung des häuslichen Umfeldes ist übergeordnete Qualitätsmerkmal, insbesondere Realisierung des Wunsches nach dem Verbleib im gewohnten häuslichen Umfeld
– Grundlage Vertrag nach §132d SGB V• Koordination der Versorgung• additiv unterstützende Teilversorgung• vollständige Versorgung
– ausreichend, zweckmäßig, Maß des Notwendigen nicht überschreiten und wirtschaftlich zu erbringen
– Fokus liegt auf angemessener Versorgung i. S. der Krankenhausvermeidung
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 5
SAPV Versorgungsauftrag
– PCT ist eigenständige Organisationseinheit aus ärztlicher, pflegerische und koordinatorische Kompetenz gebündelt
– Erbringung der Gesamtleistung (Beratung, Koordination, additive Teil- und Vollversorgung) und budgetverantwortlicher Ansprechpartner für Vertragsabschlüsse, Überprüfbarkeit der Vertragsumsetzung, Kontierung sowie Qualitätssicherung
– Festlegung der Organisationsform ist nachrangig/ sowohl gewählte Rechtsform als auch die örtliche Ansiedlung an bestehende Leistungserbringer (z.B. Kliniken, Hospize, Pflegedienste oder Arztpraxen) ist zunächst unerheblich
– auf bestehenden Strukturen aufbauen, vorhandene Netzwerke nutzen
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 6
Gesamtsstruktur einer SAPVVertrags-, Krankenhausarzt verordnet die SAPV
Verordnungsformular: 1.) Liegt SAPV-Bedarf vor?Einschätzung des aktuellen Bedarfes
Zugelassener Leistungserbringer (Palliativ Care Team)prüft den Bedarf für SAPV
und welche SAPV-Leistungen notwendig sind
BeratungsleistungDie Beratung erfolgt in erster Linie gegenüber dem Versicherten und seinen Angehörigen sowie den Vertragsärzten und Pflegediensten zur Stabilisierung des häuslichen UmfeldesVertragliche Umsetzung durch Pauschlavergütung für die Beratungsleistung
Additive Teil- bzw. VollversorgungDie additive Teil- bzw. Vollversorgung besteht aus ärztlichen bzw. pflegerischen Leistungen durch das PCTDie SAPV-Leistung zeichnet sich insbesondere durch den damit verbundenen besonders hohen Aufwand aus und beinhaltet die KoordinationDie alleinige psychosoziale Unterstützung zählt nicht zur additiven Teil- bzw. VollversorgungVertragliche Umsetzung durch Pauschalvergütung für die additive Teil- bzw. Vollversorgung
KoordinationDie Koordinationsleistung wird erforderlich, wenn der Bedarf in der Vernetzung verschiedener „Leistungserbringer“ liegtSie beinhaltet die Erstellung eines BehandlungsplanesNotwendig ist die Vorhaltung von Strukturen, die eine angemessene Gesamtversorgung zur Stabilisierung des häuslichen Umfeldes sichertÄrztliche oder pflegerische Tätigkeiten werden duch dasPCT nicht durchgeführtVertragliche Umsetzung im Rahmen einer Pauschalvergütung für die Koordinationsleistung
Koordinierte Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt und bedarfsgerecht zu erbringen sind:
Ärztliche Leistung(Vertragsärzte)
Pflegerische Leistung(Pflegedienste) Psychosoziale
Unterstützung(amb. Hospizdienste)
Seelsorgerische Leistung
Sonstige Leistungen
Die Vergütung für diese Leistungen erfolgt i. R. der Regelversorgung und ist grds. nicht Bestandteil der Pauschalvergütung für die Koordinationsleistung der SAPV
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 7
Palliativ Care Teams (PTC)
– selbstständige Organisationseinheiten mit eigenständigem Versorgungsauftrag
– interdisziplinäre Versorgungsstruktur, bestehend aus qualifizierten Ärzten und Pflegekräften
– enge Vernetzung mit ambulanten Hospizdiensten
– Kooperationsvereinbarungen mit an der Versorgung Beteiligter (Apotheken, Hospize etc.)
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Personelle Anforderungen
• PCT muss Versorgung sicherstellen• täglich rund um die Uhr telefonische
Erreichbarkeit– für Patienten, Angehörige, an der Versorgung
beteiligte und Rettungsdienst– ständige Verfügbarkeit eines Arztes oder
einer Pflegefachkraft
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 9
Qualifikation Arzt
• anerkannte Weiterbildung Palliativmedizin• mehrjährige Erfahrung in der ambulanten
Palliativmedizin (häusliche Umgebung, Hospiz oder Klinik)
• Bei der Kompetenz der Ärzte kommt es nicht darauf an, in welcher ärztlichen Funktion sie im übrigen tätig sind - ein Krankenhausarzt hat gleiche Kompetenzen zur Verordnung von Arzneimitteln, wie ein Vertragsarzt
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 10
Qualifikation Pflegefachkraft
• Ausbildung Gesundheits-/ Krankenpflege/ Kinder- / Altenpflege
• Palliativ-Care-Weiterbildung• mehrjährige Berufserfahrung Pflegefachkraft
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 11
Qualifikation weitere Teammitglieder
• werden Sozialarbeiter, -pädagogen, Psychologen u.a. hinzugezogen, sind Weiterbildungen in Palliativ Care oder hinreichende berufliche Erfahrungen notwendig
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 12
sächliche Ausstattung
• Patentendokumentation– jederzeit für die an der Versorgung beteiligten
zugänglich
• Mobilität zur zeitnahen Versorgung• Arznei- und Hilfmittel zur Krisenintervention/
Notfall (Bereitschaftstasche)• administrative Infrastruktur• Adresse/ Räumlichkeiten für Patienberatung,
Teambesprechungen. Medikamentenlager
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Qualitätssicherung
• internes Qualitätsmanagement/ externe Qualitätssicherung, Fortbildungen, Netzwerk
• netzwerkkompatibles Dokumentationssystem für bundesweite Evaluation (auch zur Vorlage für Krankenkassen)
• Supervision, regelmäßige multiprofessionelle Fallbesprechungen, sektorübergreifende Qualitätszirkel
• individueller Behandlungsplan ist mit an der Versorgung Beteiligter abzustimmen
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 14
Exkurs Pilot Saarland: Zuweisungen
Stand Feb. 2008
Zuweisungen in die IV (2006-2008)
Ärzte: 112 Zuweisungen (46%)Krankenhaus: 131 Zuweisungen (54%)
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Pilot Saarland: Diagnosen
Verteilung der Diagnosen
C 803%
C 50.910%
C 253%
C 25.93%
C 34.03%C 34.8
3%
C 34.99%
C 233%
C 18.98%
C 209%
C 01.9 C 04.9G C 09.9 C 16.6 C 16.9 C 18.0 C 18.7 C 18.9
C 20 C 22.1 C 22.9 C 23 C 25 C 25.1 C 25.9 C 26.9
C 32.1 C 32.9 C 34.0 C 34.3 C 34.8 C 34.9 C 49.9 C 50.0
C 50.8 C 50.9 C 51.9 C 53 C 55 C 56 C 57.9 C 61.0
C 63.4 C 64.6 C 67.9 C 71.9 C 78.7 C 80 C 90.0 D 33.0
D 44.3 F 28 G 30.9 G 31.8 I 215.9 I 64 Q 85.0
90% der Versicherten leiden an einer bösartigen Neubildung
- Brustdrüse- Bronchien, Lunge- Rektum- Colon
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Pilot Saarland: Sterbeorte
Sterbeorte innerhalb der IV ohne die Patienten, die nicht mehr entlassungsfähig waren
12%
11%
2%
16%
59%
Zu Hause Palliativstationen Pflegeheim
Stationäres Hospiz Krankenhaus
Sterbeorte unter der Regelversorgung
20%
5%
75%
zu Hause Pflegeheim Krankenhaus
Stand Feb. 2008
Landesvertretung Schleswig-Holstein Folie 17
Auswirkungen - Richtlinie SAPV
Eine Zusammenarbeit funktioniert nur
• wenn die Zusammenarbeit vertraglich verbindlich geregelt ist und klare Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen existieren
• wenn jeder an der Versorgung beteiligte Leistungserbringer seine durch die SAPV bedingten „Mehrleistungen“ auch honoriert bekommt