KVNO aktuell 12 2008

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12 08 Honorarabschluss Kaum Plus für die Praxen – Schlechte Vorgaben aus Berlin Helferinnen Delegation von Leistungen als Ausweg gegen Ärztemangel Regelleistungsvolumen Zuschläge erhöhen den Fallwert von Haus- und Fachärzten Überblick Aktuelle Änderungen am Einheitlichen Bewertungsmaßstab Vereinbarung Richtgrößen, Quoten und die Me-too-Liste 2009

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KVNO aktuell erscheint in zehn Ausgaben pro Jahr als Mitteilungsorgan für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Themen dieser Ausgabe sind unter anderem: Honorarreform, Regelleistungsvolumen

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12 08

HonorarabschlussKaum Plus für die Praxen –Schlechte Vorgaben aus Berlin

HelferinnenDelegation von Leistungen als Ausweg gegen Ärztemangel

RegelleistungsvolumenZuschläge erhöhen denFallwert von Haus- und Fachärzten

ÜberblickAktuelle Änderungen amEinheitlichen Bewertungsmaßstab

VereinbarungRichtgrößen, Quoten und die Me-too-Liste 2009

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Inhalt

1 Editorial

Schwerpunkt

2 Honorarabschluss 2009: Kaum Plus für die Praxen in Nordrhein

Aktuell

4 Vertreterversammlung der KV Nordrhein: Honorarreform ist eine Mogelpackung6 Regelleistungsvolumen I: Zuschläge auf den Fallwert7 Regelleistungsvolumen II: So sieht der Bescheid aus

Berichte

22 Mehr Aufgaben für die Helferinnen: Delegation ja, Substitution nein24 Modellprojekt in Brandenburg: Agnes – der gute Geist aus dem Osten26 Modellprojekt zur Online-Abrechnung: Elektronischer Heilberufsausweis ersetzt die Unterschrift auf Papier28 Basis-Rollout beginnt: Pauschalen stehen, erste Lesegeräte zertifiziert29 Fortbildungsnachweis: Über 9.000 Zertifikate in Nordrhein – doch für 2.400 Ärzte wird es eng

Service

30 MEDICA 2008: Basis-Rollout und Online-Dienste im Fokus31 Praxisbörsentag: Nachfolge gesucht, Einstieg gefunden32 Neue Quoten für Psychotherapeuten – kaum neue Zulassungsmöglichkeiten32 „Aus Fehlern lernen“ – Pharmafreie Fortbildung für bessere Behandlungsqualität33 Fax-Abruf

Praxisinfo

8 Überblick: Änderungen des EBM zum 1.10.2008 und zum 1.1.20098 EBM-Nr. 01435 wird ab 2009 zur Bereitschaftspauschale8 Psychosomatik wieder Einzelleistung (EBM-Nrn. 35100 und 35110)9 Entwicklungsdiagnostik und –therapie für Haus- und Kinderärzte9 Konkretisierung der dritten Anmerkung hinter den EBM-Nrn. 32025 bis 320279 Änderung der Leistungslegende der EBM-Nr. 32427 zum 1. Januar 20099 Streichung der EBM-Nr. 324289 Korrektur der Bewertung der EBM-Nr. 32835 (HCV)9 Zuschlag von 10 Prozent auf Pauschalen in arztgruppen-/schwerpunktgleichen BAG9 Grundpauschalen 01320 und 01321 für ermächtigte Ärzte, Institutionen und Krankenhäuser10 DSP erhalten bis Ende 2009 den „Chronikerzuschlag“ 10 EBM-Nrn. für die Behandlung von Herz- bzw. Nierentransplantatträgern10 Grundpauschalen für Nervenärzte, Neurologen und Psychiater10 Umweltmedizin-Vereinbarung zum 31. Dezember 2008 beendet10 DMP: TK streicht Bonus für Versicherte10 Nicht vergessen: EDV-Abrechnung ab 2009 Pflicht11 Hautkrebs-Screening ab 2009 elektronisch dokumentieren11 Dokumentationen für Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr einreichen12 Mangel an Radionukliden: PET wird als Alternative erstattet12 Reiseschutzimpfungen: Wer muss Praxisgebühr oder Impfstoffe bezahlen12 Aktualisierter Diagnose-Schlüssel ICD-10-GM (Version 2009) liegt vor13 Modellprojekt GesundheitsCard international verlängert13 Merkblätter Kinderunfälle erhältlich

Arznei-, Heil und Hilfsmittelinfo

14 Arzneimittelausgaben steigen in Nordrhein besonders stark15 KV Nordrhein rechnet ab 2009 SSB und Impfstoffe ab 15 Acomplia vom Markt genommen15 Viele Pillen – gute Pillen?16 Arzneimittelvereinbarung: Achten Sie auf Ihre Quoten18 Heilmittel: Neue Richtgrößen, gleiches Gesamtbudget19 Heilmittelumsätze steigen 5,2 Prozent20 Hilfsmittel: Bandagen richtig verordnen

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Mit freundlichen GrüßenIhr KV-Vorstand

Dr. Leonhard Hansen Dr. Klaus Enderer

in diesen Tagen erhalten Sie die Mitteilung über die Hö-he Ihres Regelleistungsvolumens (RLV). Lassen Sie uns noch einmal klarstellen: Das ist nur das Volumen, das Ihnen als Grundlast zur Verfügung steht, also nur ein Teil des realisierbaren Fallwertes. Denn es kommen auch weiterhin Leistungen aus dem vormals extrabudgetä-ren Bereich dazu. Dazu zählen zum Beispiel die Präven-tionsleistungen.

Aber die RLV fallen bei vielen Kollegen niedrig aus, das muss man uneingeschränkt einräumen. Das Geld, das uns 2009 für die so genannte Regelversorgung zur Verfügung steht, ist weiterhin knapp, in manchen Praxen zu knapp bemessen. Und das ist fatal, für uns und für die Patien-tinnen und Patienten.

Denn was ist die Regelversorgung? Sie besteht aus den Leistungen, die wir tagtäglich für den Durchschnittspa-tienten erbringen. Und was ist der Durchschnittspatient? Das ist die alte multimorbide Patientin, die immer wie-der in die Praxis kommen muss, weil sie Rheuma, Ar-throse oder der hohe Blutdruck plagen. Es ist die Frau mit MS, die ihren Neurologen braucht. Es der Tinnitus-Patient, der zum HNO-Arzt geht. Also nicht die Behand-lung von Banalitäten, sondern von ernst zunehmenden und oft schwer wiegenden Erkrankungen. Kurz gesagt: Es ist die Grundversorgung, das Fundament auf das un-sere gesamte ambulante Medizin gründet.

Die Sonderverträge sind wichtig, sie bringen das Fleisch an die Knochen der Grundversorgung. Aber sie sind we-der qualitativ noch quantitativ so gestaltet, dass damit alle Bedürfnisse auch einer spezialisierten Versorgung ausreichend abgedeckt sind. Nehmen wir die MS oder die Depression. Für diese Erkrankungen gibt es für die

Krankenkassen Zuschläge aus dem Risikostrukturaus-gleich. Sonderverträge wie ein DMP Depression gibt es nicht. Die Kolleginnen und Kollegen versorgen diese Pa-tienten aus dem Regelleistungsvolumen. Und das ist zu knapp bemessen.

Das wird Folgen für die Sicherstellung haben. Im Wahl-jahr 2009 sollten wir dies laut und vernehmlich vor al-lem den Politikern mitteilen!

Der Vorstand hofft, dass wir die bürokratischen Belas-tungen, die gerade in diesem Jahr wieder überbordend waren, im kommenden Jahr reduzieren können. Seien Sie versichert, auch den KV-Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern ist bewusst, dass vieles, was sie exekutieren müs-sen, eine Zumutung für Sie in den Praxen ist. Nicht zu-letzt durch die Hospitation in Ihren Praxen, zu der KV-Mitarbeiter verpflichtet sind.

Wir hoffen, dass das Weihnachtsfest Ihnen ein wenig Zeit und Muße beschert, im Kreise der Familie vom All-tag und seinen Sorgen Abstand nehmen zu können. Ein Frohes Neues Jahr wagen wir nicht zu wünschen. Aber wenigstens Gesundheit.

PS: Als Beilage zu diesem Heft erhalten Sie die Service-Bro-schüre in einer neuen überarbeiteten Auflage. Eine ist für Sie und eine für Ihr Praxisteam gedacht.

Editorial

Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege,

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2 Schwerpunkt

Honorarabschluss 2009

Kaum Plus für die Praxen in NordrheinDas Ergebnis ist nur eine schwarze Null – und damit weit weniger als erhofft. Doch

mehr war wegen der Berliner Vorgaben nicht drin.

Krankenkassen und KV Nordrhein hatten heftig gerun-gen. Der Schiedsamtstermin war schon angesetzt. Doch dann kam es doch noch zu einer vertraglichen Einigung. „Sie ist besser ausgefallen als die Ergebnisse der KVen, die vor das Schiedsamt gezogen sind“, sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein.

Eckpunkte der Honorarvereinbarung 2009:

Punktwert: Auch in Nordrhein gilt der bundesweite Ori-entierungspunktwert in Höhe von 3,5001 Cent. Mit ihm wird das Gros der Leistungen ab 2009 vergütet. Eine Rei-he von Leistungen sind höher vergütet, dazu gehören zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen oder die Lang-zeit-Blutdruckmessung.

Sonderverträge: Fast alle Sondervereinbarungen laufen weiter, darunter Katarakt-, DMP- und die Hausarztverträ-ge mit der AOK Rheinland/Hamburg, der IKK Nordrhein, der LKK NRW und den BKKen im Primärkassenbereich sowie mit der Gmünder Ersatzkasse. Außerdem laufen die Verträge mit der Knappschaft und der BIG Gesund-heit weiter. Auch die bereits gekündigten Verträge über Sozialpsychiatrie, Onkologie, Aids und Netzhaut- und Glaskörperchirurgie wird es 2009 geben. Die Vergütung bleibt unverändert.

Die Vereinbarung über die Netzhaut- und Glaskörperchi-rurgie ist zunächst bis zum 31. März 2009 befristet, weil über eine Anpassung dieses Vertrages weiterverhandelt werden soll. Zwei Sonderverträge gibt es 2009 nicht mehr: Umweltmedizin und Cochlearimplantationen.

Ambulantes Operieren: Für die Leistungen nach Para-graf 115b gibt es einen Strukturzuschlag von knapp 0,4 Cent pro Punkt, der Punktwert steigt somit auf 4,5 Cent. Das gleiche gilt für die prä- und postoperativen Begleit-leistungen, Anästhesien und Narkosen. Die Teilnehmerin-nen und Teilnehmer des Zentrumsvertrages erhalten ei-nen Zuschlag von 0,7442 Cent, sodass der Punktwert auf 4,9 Cent steigt. Das heißt: das bisherige Honorarniveau bleibt bestehen. Alle anderen ambulanten Operationen aus dem Kapitel 31 zahlen die Kassen ebenfalls außer-halb der gedeckelten Gesamtvergütung, aber nur mit ei-nem Punktwert von 3,5001 Cent.

Belegarztleistungen: Auch diese zahlen die Kassen ex-trabudgetär mit dem Punktwert von 3,5001 Cent, da-zu kommen die vom Bewertungsausschuss vorgese-henen Zuschläge. Der Punktwert klettert dadurch auf 4,1542 Cent.

Wegegelder: Die Vergütung steigt um zehn Prozent. Au-ßerdem läuft die Abrechnung in Zukunft bei den Ersatz-kassen genauso wie bei den Primärkassen, also mit We-gepauschalen (bis zwei Doppelkilometer) und den We-gegeldern bei längeren Fahrten.

Psychotherapie: Die Krankenkassen hatten vor, deren Kostenerstattungs-Zahlungen von der Gesamtvergütung abzuziehen. Das hat die KV Nordrhein verhindert.

Rückzahlungen: Eine Rückzahlung bei nicht ausgeschöpf-ter morbiditätsbedingter Gesamtvergütung wird nicht stattfinden.

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3Schwerpunkt

Rückstellungen: Deren Höhe ist deutlich niedriger als vorgesehen. Die KV Nordrhein muss diese Rückstellungen für Leistungen außerhalb der Regelleistungsvolumen bil-den, also zum Beispiel für Fallwertzuschläge für qualitäts-gebundene Leistungen, neue Ärzte, Praxisbesonderheiten und für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Das hätte Geld entzogen, welches für die Vergütung der Regelleistungsvolumen dringend benötigt wird.

Erst Mitte Dezember sind die Regelleistungsvolumen endgültig kalkuliert. Hochrechnungen zeigen, dass zum Beispiel bei den Allgemeinmedizinern über die Hälfte der Praxen mit den Regelleistungsvolumen ein gleich hohes oder leicht höheres Honorar erzielen als mit den bishe-rigen Individualbudgets. Ein Viertel der Hausarztpraxen dürfte Umsätze einbüßen, ein Viertel zählt mit über zehn Prozent Plus zu den Gewinnern.

Insgesamt steht aber für die Grundversorgung laut Han-sen zu wenig Geld zur Verfügung. Als Beispiel nannte der KV-Chef die Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose oder Depression. Während die Krankenkassen 2009 aus dem Gesundheitsfonds für diese Erkrankungen zusätzliche Gelder erhalten, müssen die behandelnden Nervenärzte ersten Berechnungen zufolge mit 47 Euro pro Quartal und Patient auskommen. „Das ist einfach zu wenig“, so Hansen.

Unterm Strich bleibt das Ergebnis aus rheinischer Sicht also unbefriedigend. Das Kernproblem war und ist der niedrige Orientierungspunktwert, der mit 3,5 Cent deut-lich unter den rund 3,8 Cent liegt, die bislang in Nord-rhein für Leistungen des Individualbudgets gezahlt wur-den. „Der Beschluss des Bewertungsausschusses hat die KVen mit effektiver Mengenbegrenzung wie Schleswig-Holstein und uns eine sehr schlechte Position beschert“, kritisiert Hansen. Daraus hat die KV Nordrhein noch das Beste gemacht. Und sie pocht auf eine deutliche Hono-rarsteigerung 2010. „Dies könnte beispielsweise dadurch geschehen, dass man den Leistungsbedarf je Versicher-tem bundesweit angleicht“, sagt Hansen. Das würde den rheinischen Praxen endlich die nötige Honorargerechtig-keit bescheren.

Der Weg zum Honorarabschluss

28. AugustDer Bewertungsausschuss in Berlin beschließt die

Honorarreform. Während im Schnitt Honorarstei-

gerungen von 8,4 Prozent winken, sollen die Ärzte

und Psychotherapeuten in Nordrheinh gerade ein-

mal 3,6 Prozent mehr erhalten – und das gemessen

am Jahr 2007.

3. SeptemberDie Vertreterversammlung der KV Nordrhein em-

pört sich über den „versorgungsfeindlichen Be-

schluss“. Sie warnt vor dem Ausbluten der ambu-

lanten Versorgung. Unterstützt von Landesgesund-

heitsminister Karl-Josef Laumann versucht die KV

Nordrhein, den Beschluss zu kippen.

23. OktoberDer Bewertungsausschuss korrigiert seinen ur-

sprünglichen Beschluss. Nordrhein soll 6,5 Prozent

mehr Honorar erhalten.

3. NovemberDas Bundesgesundheitsministerium verlangt, dass

Zuschläge wie für das ambulante Operieren aus der

Gesamtvergütung zu zahlen sind.

7. NovemberDie KV Nordrhein erklärt die Honorarverhandlun-

gen für gescheitert. Der Gang zum Schiedsamt

steht bevor.

18. NovemberIn der 14. Verhandlungsrunde, wenige Tag vor dem

Schiedsamt-Termin, einigen sich Kassen und KV

auf den Honorarvertrag 2009.

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4 Aktuell

Vertreterversammlung der KV Nordrhein

Honorarreform ist eine MogelpackungDie Regelleistungsvolumen in etlichen Fachgruppen sind zu gering. Daran ändert die Honorarreform nichts.

Das Thema Honorarreform dominierte die Vertreterver-sammlung (VV) der KV Nordrhein am 29. November in Düsseldorf. Der Vorsitzende der KV Nordrhein, Dr. Leon-hard Hansen, sieht die in Berlin gefeierte Reform „allen-falls als raffinierte Variante, alt bekannte Budgetierungs-mechanismen neu zu verpacken“.

Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses habe Nordrhein eine denkbar schlechte Ausgangsbasis für die Honorarverhandlungen beschert, die in einem unbe-friedigenden Ergebnis mündeten (siehe Seite 2).

Die Regelleistungsvolumen (RLV) in Fachgruppen wie den Neurologen, HNO-Ärzten und der konservativ täti-gen Augenärzte seien viel zu knapp bemessen. Um de-ren Honorare zu erhöhen, strebe die KV Nordrhein Ver-einbarungen auf Basis des § 73c des Sozialgesetzbuchs V an. Das wird aber nicht einfach. Denn die Kassen be-finden sich in einer „Fondsstarre“. Um mit den Finanz-mitteln aus dem Gesundheitsfonds auszukommen, kün-digten sie Verträge. Hansen: „Der Spielraum für Sonder-vereinbarungen ist eng.“

Nach vorläufigen Berechnungen der KV Nordrhein liegt das RLV der Orthopäden bei 32 Euro. „Das entspricht den Parkgebühren für einen Tag in Amsterdam“, sagte Dr. Andreas Gassen. „Für den höchsten Kassenbeitrag al-ler Zeiten gibt es die schlechteste Versorgung aller Zei-ten“, erklärte der Orthopäde. Wenn dies den Patientin-nen und Patienten vermittelt werde, würden die Politi-ker im Wahljahr 2009 reagieren.

Der von Besucherinnen und Besuchern der VV geforder-te Ausstieg aus dem Sachleistungssystem und der Ein-führung der Kostenerstattung, widersprach der Radio-loge Dr. Winfried Leßmann. „Die meisten Kolleginnen

und Kollegen sind doch gar nicht in der Lage, im Kos-tenerstattungssystem zu überleben.“ Zu überlegen sei vielmehr, mit welcher Strategie man im GKV-System am Besten fahre.

Hansen warb zudem für gemeinsame Hausarztverträge. Die Internisten und die Kinder- und Jugendärzte hatte er mit diesem Vorschlag auf seiner Seite. „Lassen Sie uns nicht nur Fensterreden der Gemeinsamkeit halten, sondern tatsächlich zusammen die Honorarsituation der Hausärz-te verbessern“, forderte Dr. Thomas Fischbach, Vorsitzen-der des Landesverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein, Dr. Dirk Mecking, fürchtete dagegen, dass durch sogenannte Add-on-Verträge das Ziel von 75 Euro pro Fall und Mo-nat auf der Strecke bleiben könnte.

Hart ging der Vorsitzende der KV Nordrhein mit der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung nicht nur bei der Ho-norarreform ins Gericht. „Ob lebenslange Arztnummern oder die Laborreform – das waren wahrlich keine Glanz-leistungen, nichts davon war in einem Feldtest erprobt, alles nur am grünen Tisch entwickelt.“ Die Fehler müs-sen die Praxen ausbaden.

Angenommen wurde noch eine Satzungsänderung: Dem-nach sind in Medizinischen Versorgungszentren oder Pra-xen angestellte Ärzte und Psychotherapeuten dann Mit-glieder der KV Nordrhein, wenn ihre Arbeitszeit mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt.

Der Verwaltungskostensatz 2009 liegt für elektronisch abrechnende Ärzte und Psychotherapeuten bei 2,8 Pro-zent; Praxen, die online abrechnen, zahlen 2,6 Prozent. Der Verwaltungskostensatz für manuell abrechnende Praxen liegt weiterhin bei 3,5 Prozent (siehe Seite 10).

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5Aktuell

Bundesgesundheitsministerium hat uns getäuscht

„Die Mitglieder der VV der KV Nordrhein fühlen sich durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf das Ärgste getäuscht. Das BMG, namentlich die Bundes-gesundheitsministerin, hatte be-hauptet, dass der Beschluss zur Vergütungsreform „eine kräftige Erhöhung der Honorare“ für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zum 1. Januar 2009 darstel-le. Das BMG weckt dadurch in der Öffentlichkeit eine Erwartungshal-tung an die Verbesserung der Ver-sorgung, die durch die tatsächliche Vergütungsentwicklung nicht ge-deckt ist. Im Gegenteil. Im Rhein-land ist eine Verschlechterung der Versorgung nicht auszuschließen.

Für das Rheinland wurde auf Bun-desebene eine Erhöhung der Ver-gütung um 202 Millionen Euro, bezogen auf 2007 als Basisjahr, berechnet. Durch die Erhöhung der Grundlohnsumme in 2007 und 2008 und die Mehraufwendun-gen für neue Leistungen wie Haut-krebsscreening und Akupunktur und die politisch gewollte Steige-rung der Leistungsmenge zum Bei-spiel beim ambulanten Operieren oder bei den DMP ist diese Sum-me bereits erreicht. Dadurch wird es im Rheinland in 2009 de facto keine Honorarerhöhung geben. Die versprochene Verbesserung vor al-lem der Regelversorgung wird da-mit ausbleiben.

Durch eine aktuelle Anordnung des BMG (…) wird die Lage noch ver-schlechtert. Das BMG verlangt, die leistungsbezogenen Zuschläge zum Beispiel für das ambulante Operie-ren aus der morbiditätsorientier-ten Gesamtvergütung zu bezah-len und nicht durch zusätzliche Fi-nanzmittel der Krankenkassen zu finanzieren. Damit verringert das BMG noch weiter die Mittel für die Regelversorgung. Eine „gute Ver-sorgung für die Versicherten“ und eine Verbesserung der „Service-qualität“, wie das BMG fordert, ist unter diesen Bedingungen eine Il-lusion.“

Resolution der VV der KV Nordrhein vom 7. November 2008

Mehr Mittel für die Regelversorgung

„Die VV der KV Nordrhein sieht in den Ergebnissen der Hono-rarverhandlungen des Vorstands der KV Nordrhein mit den nord-rheinischen Krankenkassen ih-re Befürchtungen bestätigt. Es ist nicht zu einer ausreichen-den Anhebung der Finanzierung der Regelversorgung gekommen. Denn die Beschlüsse des Erwei-terten Bewertungsausschusses haben dies zumindest in Nord-rhein nicht zugelassen. Damit bewahrheitet sich der Vorwurf: Die Honorarreform ist eine Mo-gelpackung.

Die Mitglieder der Vertreterver-sammlung erwarten:n von den Krankenkassen des Lan-

des, dass sie die zusätzlichen Mittel, die sie über den Risiko-strukturausgleich erhalten, auch in die Versorgung der betroffe-nen Patienten investieren;

n von der Kassenärztlichen Bun-desvereinigung, dass sie die im Gesetz vorgesehene Anhebung der Versichertenpunktzahlen als verbesserte Bemessungsgrund-lage für die Regelleistungsvolu-men auch tatsächlich und aus-reichend durchführt.

Durch die Vorgaben der Bundesebe-ne fallen die Regelleistungsvolumen bei etlichen Fachgruppen knapp, in manchen Praxen zu knapp aus. Da-von betroffen sind Versorgerpraxen vor allem der Fachgruppen der Neu-rologen, HNO-Ärzte oder der kon-servativen Augenärzte. Die Honorar-reform 2009 gefährdet die Patien-tenversorgung im Rheinland. Denn: Die zusätzlichen Beträge der Ver-sicherten des Rheinlands kommen auch weiterhin nicht in der Versor-gung der rheinischen Patienten an.“

Resolution der VV der KV Nordrhein vom 7. November 2008

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6 Aktuell

Regelleistungsvolumen I

Zuschläge auf den FallwertAb Beginn 2009 bestimmen Regelleistungsvolumen die Abrechnung in den Praxen (wir berichteten).

Dabei spielen die Fallwertzuschläge eine große Rolle.

Fachärzte erhalten für die diagnostische Radiolgie (EBM-Nrn. 34210 bis 34282) einen Fallwertzuschlag von fünf Euro. Ausgenommen sind Nuklearmediziner, Radiologen und Strahlentherapeuten. Die Strahlentherapeuten ha-ben kein Regelleistungsvolumen (RLV), bei Nuklearme-diziniern und Radiologen gehört die diagnostische Ra-diologie zu den RLV-Leistungen. Für Hausärzte existieren Zuschläge für neun Bereiche. Sie liegen zwischen einem und 3,50 Euro je Fall.

Vergütet werden die Leistungen mit 3,5001 Cent – aller-dings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Diese Gren-ze ergibt sich durch Multiplikation eines festgeleg-ten Euro-Betrags mit der so genannten RLV-relevanten Fallzahl des Vorjahresquartals. Für die sonographischen Leistungen hat der Bewertungsausschuss zum Beispiel 3,50 Euro festgesetzt. Bei der Psychosomatik sind es drei Euro, für die Prokto- /Rektoskopie gibt es einen Euro Zu-schlag je Fall.

Beispiel: Hausarzt Dr. Mustermann rechnet 10.000 Punkte für sonogra-phische Leistungen ab; mit dem Ori-entierungspunktwert bewertet sind das 350,01 Euro. Er hat im Vorjahresquartal 800 RLV-relevante Fälle abgerechnet. Die Grenze, bis zu der die sonographi-schen Leistungen von Herrn Dr. Muster-mann voll vergütet werden liegt somit bei 800 x 3,50 Euro = 2.800 Euro.

Leistungen, die über dieser Grenze lie-gen, werden mit abgestaffelten Punkt-werten vergütet. Es sei denn, eine Praxis hat ihr RLV nicht ausgeschöpft. Dann erhält sie Geld für diese Leistungen, bis das RLV erreicht ist. Beachten Sie: Die Leistungsbereiche Prokto- / Rektosko-pie, Langzeit-EKG, Langzeit-Blutdruck-messung, Spirometrie, Chirotherapie, Kleinchirurgie und Ergometrie sind un-tereinander verrechenbar. 081206

Weitere Informationen zu den RLV fin-den Sie unter www.kvno.de

Zuschläge für HausärzteFür Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereiches gibt es für die folgen-den Leistungsbereiche Fallwertzuschläge:

Leistung EBM-Nummer Zuschlag

Sonographie

33000 bis 33002, 33010 bis 33012, 33040 bis 33044, 33050 bis 33052, 33060 bis 33062, 33076, 33080, 33081, 33090 bis 33093

3,50 Euro

Psychosomatik 35100 und 35110 3,00 Euro

Prokto- / Rektoskopie 03331 bzw. 04331 1,00 Euro

Kleinchirurgie 02300 bis 02302 1,50 Euro

Langzeit-EKG 03322 bzw. 04322 1,00 Euro

Langzeit-Blutdruck-messung

03324 bzw. 04324 1,00 Euro

Spirometrie 03330 bzw. 04330 1,00 Euro

Ergometrie 03321 bzw. 04321 1,50 Euro

Chirotherapie Abschnitt 30.2 EBM 1,00 Euro

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7Aktuell

Regelleistungsvolumen II

So sieht der Bescheid ausMitte Dezember erhalten Ärzte eine Mitteilung über Ihr Regelleistungsvolumen (RLV).

Das RLV ist auf ein Quartal bezogen. Der Bescheid im De-zember gibt das RLV im ersten Quartal 2009 an. Leistun-gen, die dem RLV unterliegen, werden mit 3,5001 Cent pro Punkt honoriert – bis das RLV erreicht ist. Darüber hinausgehende Leistungen bezahlen die Krankenkassen abgestaffelt. Es gibt aber auch Leistungen, die als Ein-

zelleistungen bezahlt werden (siehe Seite 2).

Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten bekom-men ihren Bescheid erst Ende Dezember. Ausführliche Informationen zu den Regelleistungsvolumen finden Sie im Internet unter www.kvno.de 081207

Name, Vorname:Dr. Mustermann

A 1 1.1 Register-Nr. 1.2 Niederlassungsdatum 1.3 RLV-Arztgruppe (Text)

A 22.1 Fallwert der Arztgruppe in EUR2.2 durchschnittliche RLV-relevante Fallzahl der RLV-Arztgruppe

2.3 abgestaffelter Fallwert zwischen 150 bis 170% der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe

2.4 abgestaffelter Fallwert zwischen 170 bis 200% der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe

2.5 abgestaffelter Fallwert über 200% der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe2.6 individuelle RLV-relevante Fallzahl2.7 Überschreitung der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe absolut2.8 Überschreitung der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe in %2.9 davon2.10 Fallzahlen bis 150%2.11 Fallzahlen zwischen 150 und 170%2.12 Fallzahlen zwischen 170 und 200%2.13 Fallzahlen über 200%2.14 RLV für Fallzahlen bis 150% der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe (2.1 x 2.10)

2.15 RLV für Fallzahlen zwischen 150 bis 170% der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe (2.3 x 2.11)

2.16 RLV für Fallzahlen zwischen 170 bis 200% der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe (2.4 x 2.12)

2.17 RLV für Fallzahlen über 200% der durchschn. Fallzahl der Arztgruppe (2.5 x 2.13)

2.18 Regelleistungsvolumen in EUR (2.14 + 2.15 + 2.16 + 2.17)

2.19 Förderung für arztgruppen- und schwerpunktgleiche BAGs in Höhe von 10%(Faktor 1 = keine Förderung - Faktor 1,1 = Förderung 10%)

2.20 Regelleistungsvolumen inkl. Förderung in EUR (vorläufig) (2.18 x 2.19)

A 33.1 Vorläufiges Regelleistungsvolumen Arzt in EUR gem. 2.203.2 Gewichtungsfaktor Versichertenstruktur3.3 Regelleistungsvolumen Arzt in EUR insgesamt (3.1 x 3.2)

Regelleistungsvolumen der Betriebsstätte in EUR

Festsetzung der Regelleistungsvolumen (RLV) 1. Quartal 2009

Arztnummer (LANR):999999903

2700000Arzt- bzw. LE-bezogene Angaben

54.085,50

53.025,00

35,00800

Berücksichtigung der Versichertenstruktur

17,50

8,75

1.100

Ermittlung des RLV und Abstaffelung

53.025,001,02

54.085,50

300

1.200

240

237,50%

26,25

1.900

2.625,00

160

42.000,00

4.200,00

4.200,00

1,00

53.025,00

NameBetriebsstätten-Nr. (BSNR)381920000 Seite:

Allgemeinmedizin, Praktischer Arzt, Innere Medizin hausärztlich

Fallwert der Arztgruppe für I/09

Fälle, die mehr als 50 % über dem Durchschnitt der Arztgruppe liegen, werden abgestaffelt berücksichtigt.

individuelle RLV-relevante Fallzahl aus dem Vorjahresquartal

10%-iger Zuschlag, falls Arzt in fach- und/oder schwerpunktgleicher Gemeinschaftspraxis arbeitet (Faktor Einzelpraxis: 1,00; Faktor Gemeinschaftspraxis: 1,10)

Berücksichtigung der Altersstruktur der Patienten in der Praxis

individuelles RLV

Regelleistungsvolumen (RLV) der Praxis; bei Gemeinschaftspraxen als Summe der RLV der einzelnen Ärzte

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Überblick: Änderungen des EBM zum 1.10.2008 und zum 1.1.2009

Der Bewertungsausschuss hat folgende Änderungen des EBM zum 1. Oktober 2008 und zum 1. Januar 2009 be-schlossen:

n EBM-Nr. 01435 wird ab 1. Januar 2009 zur Bereit-schaftspauschale

n Psychosomatik wieder Einzelleistung (EBM-Nrn. 35100 und 35110)

n Entwicklungsdiagnostik und -therapie für Haus- und Kinderärzte berechnungsfähig

n Konkretisierung der dritten Anmerkung hinter den EBM-Nrn. 32025 bis 32027

n Änderung der Leistungslegende der EBM-Nr. 32427 ab 1. Januar 2009

n Streichung der EBM-Nr. 32428n Korrektur der Bewertung der EBM-Nr. 32835 (HCV)n Zuschlag von zehn Prozent auf Pauschalen in arzt-

gruppen- und schwerpunktgleichen BAGn Grundpauschalen 01320 und 01321 für ermächtigte

Ärzte, Institutionen und Krankenhäusern DSP erhalten bis Ende 2009 den „Chroniker-

zuschlagn EBM-Nrn. für die Behandlung von Herz- bzw. Nie-

rentransplantatträgern ab 1. Januar 2009n Grundpauschalen für Nervenärzte, Neurologen und

Psychiater

Aktuelle Download-Dateien zum EBM finden Sie unter www.kbv.de/8170.html. Maßgeblich sind die Amtlichen Bekanntmachungen im Deutschen Ärzteblatt.

EBM-Nr. 01435 wird ab 2009 zur Bereitschaftspauschale

Die EBM-Nr. 01435 wird ab 1. Januar 2009 zur haus- und fachärztlichen Bereitschaftspauschale aufgewertet. Sie soll mit 250 Punkten bewertet werden, so der Beschluss des Arbeitsausschusses. Der Bewertungsausschuss muss dieser Änderung noch zustimmen.

Die Bereitschaftspauschale soll nicht nur bei der tele-fonischen Beratung, sondern auch bei allen mittelbaren Arzt-Patienten-Kontakten abrechenbar sein. Damit kön-nen Sie auch Kontakte mit Angehörigen berechnen, wenn diese stellvertretend für den Patienten in der Praxis er-scheinen. Bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum Alter von zwölf Jahren ist die 01435 zweimal im Behandlungsfall abrechenbar.

Die Nr. 01435 ist nur bis Ende Dezember 2010 abrechen-bar. Die Nr. 01435 ist nicht abrechnungsfähig, wenn ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet sowie im organisierten Notfalldienst. Darüber hinaus ist die 01435 nicht ansetzbar, wenn Sie im selben Quartal auch die Versichertenpauschale ansetzen.

Psychosomatik wieder Einzelleistung (EBM-Nrn. 35100 und 35110)

Für Hausärzte und Kinderärzte werden ab 1. Januar 2009 die Qualitätszuschläge für Psychosomatik nach den EBM-Nrn. 03235 und 04235 aus dem EBM gestrichen. Statt-dessen können, wie vor der Einführung des EBM 2008, wieder die Leistungen der psychosomatischen Grund-versorgung im hausärztlichen Versorgungsbereich nach den EBM-Nrn. 35100 und 35110 berechnet werden. Die Präambeln aus den Kapiteln 3 und 4 wurden entspre-chend angepasst.

Der neue EBM auf CD

Der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) auf CD wurde dem Deutschen Ärzteblatt (Aus-gabe 48, 28. November) beigelegt.

Mit der Januar/Februar-Ausgabe von KVNO ak-tuell erhalten Sie den EBM mit den Vergütungen in Euro und Cent. Die Ausgabe erscheint am 11. Februar 2009.

Auf der CD finden Sie auch die Vergütungen der nordrheinischen Sondervereinbarungen.

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Entwicklungsdiagnostik und –therapie für Haus- und Kinderärzte

Die in den hausärztlichen Versichertenpauschalen des EBM 2008 einbezogenen Leistungen der Entwicklungs-diagnostik und –therapie werden ab 1. Januar 2009 wie-der als eigenständige Position in den EBM übernommen.

Die hausärztlichen Versichertenpauschalen bleiben un-verändert bestehen.

Konkretisierung der dritten Anmerkung hinter den EBM-Nrn. 32025 bis 32027

Die Abrechenbarkeit der Laborparameter gemäß den EBM-Nrn. 32025 bis 32027 (Glukose, TPZ, D-Dimere) wurde konkretisiert.

Die bisherige Anmerkung: n „Die EBM-Nrn. 32025 bis 32027 sind nicht neben den

Nrn. 32057, 32113, 32114 und 32117 berechnungs-fähig.“

wurde zum 1. Oktober 2008 durch folgende Formulie-rung ersetzt:

n „Die EBM-Nr. 32025 ist nicht neben der Nr. 32057 berechnungsfähig. Die Nr. 32026 ist nicht neben den Nrn. 32113 und 32114 berechnungsfähig. Die Nr. 32027 ist nicht neben der Nr. 32117 berechnungs-fähig.“

Änderung der Leistungslegende der EBM-Nr. 32427 zum 1. Januar 2009

Untersuchung auf allergenspezifische Immunglobuline in Einzelansätzen (Allergene oder Allergengemische).

Streichung der EBM-Nr. 32428

Die Nr. 32428 wird zum 1. Januar 2009 gestrichen.

Korrektur der Bewertung der EBM-Nr. 32835 (HCV)

Die Bewertung der Nr. 32835 war zum 1. Juli 2008 auf 40 Euro festgelegt worden. In den Beschlüssen zur Labor-reform wurde für die Nr. 32835 ab 1. Januar 2009 ver-sehentlich die Bewertung in Höhe von 16,50 Euro über-nommen. Der Beschluss wurde korrigiert.

Die Bewertung der Nr. 32835 wurde ab 1. Januar 2009 wieder auf 40 Euro festgelegt. Die Berechnungsfähig-keit der Nr. 32835 wurde auf ein Mal im Behandlungs-fall eingeschränkt.

Zuschlag von 10% auf Pauschalen in arztgruppen-/schwerpunktgleichen BAG

Beschlossen wurde die Aufnahme eines dritten Absatzes in die Allgemeine Bestimmung 5.1: In arztgruppen- und schwerpunktgleichen (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaf-ten (BAG) oder Arztpraxen mit angestellten Ärzten der-selben Arztgruppe/desselben Schwerpunktes erfolgt ein Aufschlag in Höhe von zehn Prozent auf die jeweiligen Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen.

EBM-Nr. Leistung Punkte

03350 Orientierende entwicklungsneurolo-gische Untersuchung

270

03351Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung

470

03352

Zuschlag zu den EBM-Nrn. 01712 bis 01720 und 01723 für die Erbringung des Inhalts der Nrn. 03350 und 03351

205

04350Untersuchung und Beurteilung der funktionellen Entwicklung

480

04351Orientierende entwicklungsneurolo-gische Untersuchung

270

04352Erhebung des vollständigen Entwick-lungsstatus

805

04353Orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung

470

04354

Zuschlag zu den EBM-Nrn. 01712 bis 01720 und 01723 für die Erbringung des Inhalts der Nrn. 04351 und/oder 04353

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Grundpauschalen 01320 und 01321 für ermächtigte Ärzte, Institutionen und KrankenhäuserDie bisherigen Grundpauschalen (Nrn. 01310 bis 01312) werden durch die neuen Grundpauschalen mit den Nrn. 01320 und 01321 ersetzt. Die neuen Grundpauschalen sind nach Arztgruppen differenziert, nicht entsprechend dem Alter der Versicherten. Entspricht der Ermächti-gungsumfang dem eines zugelassenen Vertragsarztes, kann anstelle der neuen Grundpauschalen weiterhin die Berechnung der in den arztgruppenspezifischen Kapiteln genannten Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauscha-len genehmigt werden.

DSP erhalten bis Ende 2009 den „Chronikerzuschlag“ Hausärztliche diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP) können weiter den „Chronikerzuschlag“ (Nrn. 03212 bzw. 04212) neben den im Falle einer hausärztlichen Überweisung zu berechnenden Versichertenpauschalen nach den Nrn. 03120 bis 03122 bzw. 04120 bis 04122 abrechnen. Die Sonderregelung läuft bis 31. Dezember 2009 weiter.

EBM-Nrn. für die Behandlung von Herz- bzw. NierentransplantatträgernIm EBM stehen ab 1. Januar 2009 weitere Positionen für die Abrechnung von Leistungen bei Herz- und Nieren-transplantatträgern zur Verfügung.

Grundpauschalen für Nervenärzte, Neurologen und Psychiater

Der Bewertungsausschuss hat die Neuaufnahme von Grundpauschalen für Nervenärzte und Ärzte für Neuro-logie und Psychiatrie (21213, 21214, 21215) in das Kapi-tel 21 ab 1. Januar 2009 beschlossen.

Umweltmedizin-Vereinbarung zum 31. Dezember 2008 beendet

Die Umweltmedizin-Vereinbarung in Nordrhein wird mit Ablauf des Jahres auslaufen. Die Krankenkassen haben diese Vereinbarung zum 31. Dezember 2008 gekündigt.

DMP: TK streicht Bonus für Versicherte

Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK), die nur we-gen der Teilnahme an einem Disease-Management-Pro-gramm (DMP) von der Praxisgebühr befreit wurden, müs-sen ab 1. Januar 2009 die Praxisgebühr wieder zahlen. Das hat die TK mitgeteilt. Bislang waren die in ein DMP eingeschriebenen Versicherten von der Zahlung befreit.

Nicht vergessen: EDV-Abrechnung ab 2009 Pflicht

Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten dürfen ab 1. Januar 2009 nur noch per EDV abrechnen. Sie benötigen also einen Praxiscomputer und übermitteln die Abrechnungsdaten auf Diskette, CD oder online.

Es gibt nur zwei Ausnahmen: Die über 63-Jährigen kön-nen mit der elektronischen Abrechnung noch warten, bis die elektronische Gesundheitskarte eingeführt wird. Dies wird im Jahr 2009 passieren, in welchem Quartal ist noch offen. Eine weitere Ausnahme bilden die Privatärz-te, die am kassenärztlichen Notdienst teilnehmen. Für sie besteht weiterhin die Möglichkeit, ihre Abrechnung per Schein einzureichen.

EBM-Nr. Leistung Punkte

13437Zusatzpauschale Behandlung eines Leber-transplantatträgers

590

13438Zusatzpauschale Behandlung eines Dünn-darmtransplantatträgers

590

13439Zusatzpauschale Behandlung eines Bauchspeicheldrüsen- oder Nieren-Bauch-speicheldrüsen-Transplantatträgers

590

13677Zusatzpauschale Behandlung eines Lungen- oder Herz-Lungen-Transplantat-trägers

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Rechtliche Grundlage für die EDV-Abrechnung ist § 295 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs V. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmung hat die Kassenärztliche Bun-desvereinigung eine Richtlinie zur EDV-Abrechnung ver-öffentlicht. Ein Merkblatt mit weiteren Information fin-den Sie unter www.kvno.de im Internet der KV Nord-rhein. 081211

Hautkrebs-Screening ab 2009 elektronisch dokumentieren

Ab 1. Januar 2009 ist die Dokumentation zur Früherken-nung von Hautkrebserkrankungen ausschließlich in elek-tronischer Form möglich. Das hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.

Beim Hautkrebs-Screening für Patienten ab 35 Jahre ist die elektronische Dokumentation Voraussetzung für die Abrechnung der Früherkennungsmaßnahme ab 2009. Eine Genehmigung der KV Nordrhein für die elektro-nische Hautkrebs-Dokumentation (eHKS) ist nicht er-forderlich.

Zur Datenerfassung dürfen Sie nur eine von der Kas-senärztlichen Bundesvereinigung zertifizierte Software verwenden. Fragen Sie gegebenenfalls Ihren Software-anbieter, ob eine Zulassung für Ihr Praxisverwaltungs-system vorliegt.

Für die Datenübermittlung an die KV gibt es drei verschie-dene Möglichkeiten: Datenträger, D2D oder KVNO-Por-tal. Falls Sie sich für die Datenträgerlösung entscheiden, beschreiben Sie nach Quartalsabschluss zum Beispiel ei-ne separate Diskette mit den Dokumentationsdaten und reichen diese Diskette möglichst zusammen mit Ihrer Ab-rechnungsdiskette bei der KV Nordrhein ein.

Bei der D2D-Lösung können Sie sich analog organisie-ren, also Ihre gesamte eHKS-Dokumentation des Quar-tals via D2D an die KV Nordrhein übermitteln. Sie kön-nen aber auch laufend im Quartal in kleineren „Paketen“ Ihre Dokumentationsdaten versenden. Voraussetzung sind eine erfolgreiche D2D-Anbindung Ihrer Praxis und die Zulassung Ihres Softwareanbieters für den D2D-Ver-sand zur „eHKS-Dokumentation“. Weitere Informationen im Internet unter www.d2d.de

Als dritte Option bietet das KVNO-Portal ab Januar 2009 ein kostenloses und richtlinienkonformes Dokumenta-tionsverfahren. Es betrifft vor allem Praxen, deren Praxis-software entweder kein eHKS-Verfahren anbietet oder die Praxis das entsprechende Softwaremodul nicht nut-zen möchte. Die Portallösung stellt hierbei online Da-tenerfassungsmasken zur Verfügung, mit deren Hilfe die nicht personenbezogenen Dokumentationsdaten manu-ell erfasst werden. Technische Voraussetzung sind ein Internetanschluss und unter www.kvno-portal.de eine erfolgreiche Anmeldung.

Nähere Informationen finden Sie in dem „Merkblatt eHKS, elektronische Dokumentation zum Hautkrebsscreening“, das Sie über den Faxabruf unter der Nr. 7523 oder von Ihrem Serviceteam erhalten. 081211

Dokumentationen für Vorsorgeunter-suchungen nicht mehr einreichen

Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes in den Arzt-praxen hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlos-sen, dass ab 1. Juli 2008 Dokumentationen für bestimm-te Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr bei der Kassen-ärztlichen Vereinigung eingereicht werden müssen. Das betrifft

n die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen Frauen und Männer

n Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen undn Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene.Die Dokumentation selbst muss allerdings nach wie vor in der Arztpraxis erstellt und archiviert werden.

Hotline für die EDV-Abrechnung

Mittwochs und donnerstagsvon 14 bis 18 UhrTelefon 0211 5970 8075

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Mangel an Radionukliden: PET wird als Alternative erstattet

Aufgrund des aktuellen Mangels an radioaktiven Stoffen für nuklearmedizinische Untersuchungen und Therapien, ist die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit Fluo-rid vorübergehend als ein Verfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzbar. Dies hat der Bewertungs-ausschuss beschlossen. Der Mangel an radioaktiven Ma-terialien ist auf den Ausfall von vier der weltweit sechs Reaktoren für die Produktion zurückzuführen.

Für die Dauer des Engpasses können zum Nachweis von Knochenmetastasen Therapie-entscheidende Unter-suchungen bei Malignomen übergangsweise in Form von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid vorgenommen wer-den. Die Indikationen sind eingehend zu prüfen und sollen sich nur auf solche Untersuchungen beziehen, die:n für den Patienten Therapie-entscheidend sind,n aufgrund der Erkrankung und/oder der erforderli-

chen Therapie unaufschiebbar sind,oder bein Vorliegen einer malignen Erkrankung oder einer Er-

krankung, bei der ohne Behandlung eine lebens-bedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beein-trächtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Die Vergütung für die PET-Untersuchung mit 18-Fluo-rid erfolgt im Rahmen einer Pauschalerstattung mit der Symbolnummer 88738. Diese Symbolnummer ist mit 500 Euro bewertet. Mit dieser Vergütung sind die Leistungen der Positronen-Emissions-Tomographie ggf. mit quanti-tativer Auswertung sowie die Kosten für das Radionuklid einschließlich Transportkosten abgegolten.

Reiseschutzimpfungen: Wer muss Pra-xisgebühr oder Impfstoffe bezahlen?

Die KV Nordrhein hat inzwischen mit zehn Krankenkassen Vereinbarungen über die Übernahme von Reiseschutz-impfungen sowie der HPV-Impfung von 18 bis 26 Jah-ren. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen der

Krankenkassen für ihre Mitglieder. Zu Ihrer Information nachfolgend eine Übersicht mit den Angaben, bei welchen Kassen die Praxisgebühr bzw. Zuzahlungen zu Impfstoffen anfallen. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.kvno.de im Internet der KV Nordrhein.

081212

Aktualisierter Diagnose-Schlüssel ICD-10-GM (Version 2009) liegt vor

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die endgültige Fassung des ICD-10-GM Version 2009 veröffentlicht. Damit liegt die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme in der 10. Version vor. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Diagnosen nach den Deutschen Kodier-Richtlinien zu verschlüsseln. Mit der Version des ICD-10-GM-2009 kann künftig noch differenzierter als bis-her verschlüsselt werden. Wesentliche Änderungen im systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM-2009 sind:n Diabetes mellitus: Einführung von Schlüsselnum-

mern zu spezifischen Kodierungen des diabetischen Fußsyndroms

n Erfolgte Registrierung zur Lebertransplantation mit Dringlichkeitsstufen: Anpassung der Schlüsselnum-mern an die Änderungen in § 16 Transplantations-gesetz

ZuzahlungenPraxis-gebühr Impfstoffe

BKK Heilberufe nein neinPronova BKK nein neinBIG nein neinBKK Demag/Krauss-Maffei nein neinBKK KTP

janur Gelbfieberimpfung ohne Zuzahlung

BKK Victoria nur Gelbfieberimpfung ohne Zuzahlung

BKK Novitas nein neinKKH nein neinTK ja jaGEK ja ja

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n Chronische Schmerzstörung: Einführung einer Schlüsselnummer zur spezifischen Kodierung der „Chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren“

n Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

n Neubildungen des Knochens und des Gelenkknor-pels an Rippen, Sternum und Clavicula

Sämtliche Änderungen im Detail sind in einer Aktuali-sierungsliste enthalten. Die Softwarehäuser beliefern die Praxen über die Quartalsupdates mit aktualisierten Da-ten. Daneben sind das systematische Verzeichnis sowie das alphabetische Verzeichnis zum ICD-10-GM 2009 als Buchversion für jeweils 24,95 Euro beim Deutschen Ärz-teverlag erschienen. Zudem sind sie ebenso wie die Ak-tualisierungsliste als kostenfreie PDF-Dateien im Downlo-adcenter unter www.dimdi.de erhältlich. 081213

Modellprojekt GesundheitsCard international verlängert

Das Modellprojekt GesundheitsCard international mit dem holländischen Versicherer CZ Actief in Gezondheid und der AOK Rheinland/Hamburg wurde bis Ende 2010 verlängert. Mitglieder des holländischen Versicherers CZ Actief können somit weiter mit einer Überweisung ih-res holländischen oder auch belgischen Hausarztes die fachärztliche Behandlung in den Eurogios Maas-Rhein, rhein-maas-nord und Rhein-Waal auf deutscher Seite in Anspruch nehmen.

Der Leistungsanspruch beinhaltet die allgemeine fach-ärztliche Behandlung, die Arzneimittelversorgung so-wie die Krankenhausbehandlung. Leistungen der Spit-zenversorgung bedürfen einer separaten Zustimmung der Krankenkasse. Der Versicherte erhält von seiner hol-ländischen Kasse eine Information für das Krankenhaus, den Apotheker sowie Informationen für den behandeln-den Arzt und einen Patientenrapport; die beiden letzt-genannten Unterlagen werden dem deutschen Facharzt ausgehändigt.

Neu ist, dass die bisherige Jaarkart des holländischen Versicherers entfällt. Die ausgestellte Überweisung gilt für die Behandlung einer zusammenhängenden medizi-nischen Versorgung einer Krankheit ohne zeitliche Vor-gabe und ist nicht an ein bestimmtes Quartal gebunden. Bitte fertigen Sie für die Abrechnung im Nachfolgequartal eine Kopie der Überweisung an. Die Vergütung der ärzt-lichen Leistungen erfolgt extrabudgetär durch die AOK und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen.

Merkblätter Kinderunfälle erhältlich

Die Merkblätter Kinderunfälle sind ab sofort wieder über den Formularversand der KV Nordrhein zu erhalten.

Ansprechpartner

Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr.

Serviceteam KölnTelefon 0221 7763 6666, Telefax 0221 7763 6450E-Mail [email protected]

Serviceteam DüsseldorfTelefon 0211 5970 8888, Telefax 0211 5970 8889E-Mail [email protected]

Wenn die Hotli-ne der Serviceteams überlastet ist, spre-chen Sie bitte die Ansprechpartner der einzelnen Abtei-lungen direkt an. In der Servicebroschü-re der KV Nordrhein finden Sie Namen, Telefonnummern und die E-Mail-Adressen.

Wünschen Sie mehr Serviceboschüren, erhalten Sie diese beim Formularversand:

Petersstr. 17-19, 47798 KrefeldTelefon 02151 3710 00Telefax 02151 9370 655 E-Mail [email protected]

KVNO SERVICE

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Schleswig-Holstein

HamburgBremen

Niedersachsen

Mecklenburg-Vorpommern

Berlin

Brandenburg

Sachsen-Anhalt

SachsenThüringen

Westf alen-Lippe

Rheinland

Hessen

Rheinland-Pf alz

Saarland

Baden-Württemberg

Bay ern

Arzneimittelausgaben steigen in Nordrhein besonders stark

Die Abbildung zeigt die prozentuale Steigerung der Arzneimittelausgaben in den ersten drei Quartalen 2008 gegenüber 2007. weiß = Steigerung unter 5 Prozenthellgrau = 5 bis 5,5 Prozentdunkelgrau = 5,5 bis 6 Prozentrot = über 6 Prozent

Pharmakotherapie- und HeilmittelberatungPharmakotherapieberatungTelefon 0211 5970 8111Telefax 0211 5970 8136E-Mail [email protected] Fragen zu Prüfung und Verfahren:Qualitätssicherung PrüfwesenTelefon 0211 5970 8396 Telefax 0211 5970 9396E-Mail [email protected] KVNO aktuell 12 2008

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Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Kranken-kassen werden 2008 in Nordrhein die Grenze von drei Milliarden Euro übersteigen. In Berlin, Nord-rhein, Schleswig-Holstein und Brandenburg fallen die Steigerungen in diesem Jahr mit über sechs Prozent am höchsten aus. Die Hochrechnungen basieren auf Zahlen der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker-verbände (ABDA), die die Ausgaben für Arzneimittel und Impfstoffe bis ein-schließlich Oktober 2008 gemel-det hat.

Die Gründe für jährlich stei-gende Arzneimittelkosten sind vielschichtig. Eine älter wer-dende Bevölkerung, die Kos-tenverlagerung zwischen den Leistungsbereichen stationär/ambulant, der Einsatz von neu-en Arzneimitteln sind Stich-worte, die den Anstieg bei den Arzneimittelausgaben begrün-den. In Nordrhein gehören Spezi-alpräparate wie Glivec, Enbrel oder Humira zu den zehn umsatzstärksten Arz-neimitteln. Aber auch Mittel gegen Asthma und COPD wie Symbicort, Spiriva und Via-ni und der Protonenpumpenhemmer Omep zählen zu den Top ten.

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KV Nordrhein rechnet ab 2009 SSB und Impfstoffe abDie KV Nordrhein wird ab 2009 den Sprechstundenbe-darf (SSB) für die nordrheinischen Vertragsärzte abrech-nen. Sie übernimmt damit eine Aufgabe, die bislang die Barmer Ersatzkasse erfüllte.

Den Sprechstundenbedarf und die Impfstoffe verord-nen Sie auch im kommenden Jahr auf dem Kassenrezept (Muster 16). Neu ist lediglich, dass Sie für den SSB ab dem ersten Quartal 2009 „KVNO-SSB“ anstelle der „BEK“ auf dem Rezept angeben. Die Praxen, die bisher direkt mit der Barmer abgerechnet haben, senden ihre Rech-nungen, die Kopie der Rechnung des Lieferanten und die Rezepte an die KV Nordrhein, SSB, Tersteegenstraße 9,

40474 Düsseldorf. Die Barmer Ersatzkasse rechnet den SSB noch für das vierte Quartal 2008 ab. Rezepte für den SSB des vierten Quartals können noch bis zum 14. Januar ausgestellt werden. Aktuelle Informationen finden Sie in der Rubrik „SSB“ im Mitgliederbereich der Home-page der KV Nordrhein unter www.kvno.de

SSB-Hotline

Wenn Sie Fragen zur SSB-Abrechnung haben, ru-fen Sie unsere Hotline an: Telefon 0211 5970 8666 Die Hotline ist montags bis donnerstags besetzt von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

Acomplia vom Markt genommenNachdem die Europäische Arzneimittelagentur das Ru-hen der Zulassung von Acomplia (Wirkstoff Rimonabant) empfohlen hat, hat der Hersteller das Präparat vom Markt genommen. Bei der breiten Anwendung traten psychi-atrische Störungen wie Angst, Schlafstörungen und Ag-gressivität auf. Rimonabant wurde in mehreren großen „RIO“-Studien untersucht. Aufgrund der unklaren Da-

tenlage wurde Rimonabant in den USA nicht zugelassen; Acomplia war in Europa seit 2006 zur Behandlung einer Adipositas bei übergewichtigen Patienten mit mehreren Risikofaktoren zugelassen. In Deutschland wurde das Präparat als Life style Medikament eingestuft, konnte also nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche-rung verordnet werden.

Weniger ist mehr. Das gilt auch für Arzneimittel. 40 Lei-ter von hausärztlichen Qualitätszirkeln untersuchten am 8. November Beispiele zur Entlassmedikation. „Diese hät-ten um mehr als die Hälfte der Präparate reduziert wer-den können“, sagt Dr. Andreas Marian aus Mechernich. Die Patienten würden davon profitieren. In dieser Auf-fassung bestärkte Professor Gerd Glaeske, Pharmakologe an der Uni Bremen, die Qualitätszirkelmoderatoren. Die Fallbearbeitungen zeigen zudem, dass eine Behandlung nach Leitlinien bei multimorbiden Patienten in der Re-gel zur Polymedikation führt“, so Marian. Die Kollegin-nen und Kollegen sollten deswegen die Medikation auf das Notwendige reduzieren.

Viele Pillen – gute Pillen?

Fortbildung kann Spaß machen. Moderator Prof. Marcus Siebolds mit Dr. Klaus Enderer und Prof. Gerd Glaeske

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Die Arzneimittelvereinbarung 2009 in Nordrhein ist un-terschrieben (wir berichteten). Ärztinnen und Ärzte, die die vereinbarten Ziele erreichen, werden von der Richt-größenprüfung befreit - unabhängig von den Medika-menten-Umsätzen der Praxis. Die neue Zielvereinbarung wurde neben der bekannten Me-too- und Generikaquote um eine so genannte DDD-Quote erweitert.

Neue Richtgrößen für ArzneimittelDie Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel hat die KV Nordrhein auf Basis des Richtgrößenvolumens und der Ausgaben und Fallzahlen in den einzelnen Fachgrup-pen neu berechnet.

In einigen Fachgruppen sind die Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel niedriger als in 2008. Das liegt zum Teil daran, dass die Preise im Generika- und Festbetrags-bereich vielfach gesunken sind. Erstmals wurden bei der Kalkulation Medizinische Versorgungszentren (MVZ) be-rücksichtigt, was das Richtgrößenvolumen der anderen Fachgruppen senkt.

Neu ist, dass die Krankenkassen bei der Meldung der Arz-neimittelausgaben die Rabatte aus ihren Verträgen mit Arzneimittelherstellern je Betriebsstätte berücksichtigen müssen. Damit werden die Richtgrößen durch die Rabatt-vereinbarungen der Krankenkassen entlastet. Weitere Informationen zum Richtgrößenverfahren finden Sie im Bereich „Mitglieder“ in der Rubrik „Arzneimittel“ unter www.kvno.de auf der Homepage der KV Nordrhein.

Beispiel für die Berechnung der RichtgrößenEntsprechend den Verordnungskosten des Vorjahres wird das Richtgrößenvolumen auf die Fachgruppen aufgeteilt.

Ein Teil der Kosten entfällt auf Allgemeinversicherte, der andere auf Rentner. Entsprechend den Behandlungsfäl-len des Vorjahres berechnen KV und Kassen daraus eine Richtgröße. 081216

ZielvereinbarungAuch im kommenden Jahr wird die Unterschreitung der Generikaquote nicht zu einem Malus führen. Genau so haben die Krankenkassen auch für 2008 darauf verzich-tet, eine Unterschreitung der Generikaquote zu sanktio-nieren. Die Generikaquoten gelten jedoch weiterhin als Empfehlung und spielen bei der Befreiung von der Richt-größenprüfung eine Rolle. Die Me-too-Quoten wurden aktualisiert und für die Gynäkologen neu vereinbart. Ein-zelne Präparate wurden schon im Laufe des Jahres 2008 von der Me-too-Liste gestrichen, meist weil der Patent-schutz abgelaufen war. Die aktualisierte Liste finden Sie als Einleger in dieser Ausgabe.

Arzneimittelvereinbarung: Achten Sie auf Ihre Quoten

Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel 2009

Arztgruppe

Richt-größe 2009 AV*

in Euro

Richt-größe 2009 RV*

in Euro

Allgemeinmedizin und Prakt. Ärzte (80-89) 49,37 136,10

Anästhesiologie (01-03) 37,76 109,71

Augenheilkunde (04-06) 6,02 14,70

Chirurgie (07-09) 9,36 17,50

Gynäkologie (10-12) 17,77 45,52

HNO (13-15) 12,02 7,42

Haut- und Geschlechtskrankheiten (16-18) 21,45 21,39

Innere Medizin (19-22), hausärztlich 49,37 136,10

Innere Medizin (19-22), fachärztlich 229,28 297,37

Kinderheilkunde (23-25) 28,17 52,82

MKG-Chirurgie (35-37) 7,41 5,21

Nervenheilkunde (38-40) 114,89 140,49

Orthopädie (44-46) 6,86 19,34

Urologie (56-58) 24,59 65,19

*AV: Allgemeinversicherte (Mitglieder- und Familienversicherte) RV: Rentenversicherte

Quelle: KV Nordrhein

Richtgrößenvolumen2.000.000.000 Euro

50 %Allgemeinärzte

12,2 %Internisten

0,3 %Anästhesisten Sonstige

AV40 %

R60 %

Fälle10 Mio

Fälle5 Mio

40 Euro 120 Euro

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Neu sind die so genannten DDD-Quoten. Im Gegensatz zu den Generika- und Me-too-Quoten werden die DDD-Quoten auf Basis der definierten Tagesdosen, nicht der Verordnungskosten berechnet.

Das Beispiel für den ACE-Hemmer Enalapril und das Sar-tan Losartan macht deutlich, dass bei durchschnittlicher Dosierung acht von zehn Patienten mit einem ACE-Hem-mer therapiert werden sollten, um die DDD-Quote ein-zuhalten.

Die DDD-Quoten orientieren sich an Leitlinien und dem derzeitigen Verordnungsverhalten in Nordrhein. Die Quo-te für das Renin-Angiotensin-Aldosteron-System (RAA-System) reicht zum Beispiel aus, um mit einem Sartan Patienten zu behandeln, die einen ACE-Hemmer nicht vertragen.

Wann droht ein Malus?Wer das Richtgrößenvolumen überschreitet und Quo-tenziele verfehlt, dem droht ein Regress von bis zu fünf Prozent des Honorars.n Für Fachgruppen mit Me-too-Quote: Überschreiten

des Richtgrößenvolumens und Verfehlen der Me-too-Quote und Verfehlen mindestens eines DDD-Zieles

n Für Fachgruppen ohne Me-too-Quote: Überschrei-ten des Richtgrößenvolumens und Verfehlen min-destens eines DDD-Zieles

Befreiung von der RichtgrößenprüfungDie Richtgrößenprüfung entfällt, wenn ein Arzt alle drei Ziele erreicht, also Generikaquote und DDD-Quoten ein-hält und unter der Me-too-Quote landet. Die KV Nord-rhein teilt die derzeitig erreichten Quoten spätestens mit dem nächsten Abrechnungspaket mit. Die Berechnun-gen basieren zunächst auf den Verordnungen des ersten Halbjahres 2008. Wenn Sie die Quotenziele nicht errei-chen und sich Ihr Verordnungsspektrum nicht geändert hat, haben Sie so die Möglichkeit, im Laufe des Jahres 2009 gegenzusteuern.

Definierte Tagesdosen

Die „defined daily doses“ (DDD) sind definiert als die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für die Hauptindikation eines Arzneimittels bei Erwachsenen. Eine DDD ist keine Dosierungsempfehlung, sondern eine rechnerische Größe. Die amtliche Deutsche Fassung der ATC-Klassifikation mit den DDD-Angaben veröffentlicht das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Die Therapie mit einem Sartan ist fast neunmal so teu-er wie die mit einem ACE-Hemmer. Die DDD sind ein Beurteilungskriterium, wenn mehrere Therapieoptionen existieren. Die DDD-Daten finden Sie im Internet unter www.dimdi.de

DDD-Quoten (Beispiel)Enalapril

DDD = 10 mg

Enalapril 1 A Pharma

10 mg, 100 Stk.

11,90 Euro

100 DDD

Losartan

DDD = 50 mg

Lorzaar Protect

50 mg, 98 Stk.

99,61 Euro

98 DDD Quelle: KV Nordrhein

DDD-Quotenziele 2009Arzneimittel-

gruppe Anteil DDD an Arzneimittelgruppe

Antibiotika 95 % Generika

RAA-System 80 % ACE-Hemmer

Lipidsenker 94 % Statine

Orale Antidiabetika 90 % Metformin u. Sulfonylharnstoffe

Epoetin 25 % Biosimilars über alle Indikationen

Generikaquoten 2009 Me-too-Quoten 2009

ArztgruppeBrutto-Generi-kaum-satz*

ArztgruppeBrutto-umsatz

Me-too-Präparate*

Allgemeinmediziner 80,0 % Allgemeinmediziner 6,9 %

Anästhesisten 76,8 %

Augenärzte 80,4 % Augenärzte 3,7 %

Chirurgen 70,5 %

Gynäkologen 80,8 % Gynäkologen 1,9 %

HNO-Ärzte 87,9 % HNO-Ärzte 5,4 %

Hautärzte 76,1 % Hautärzte 3,9 %

Internisten 80,0 % Internisten 6,9 %

Kinderärzte 79.3 % Kinderärzte 1,0 %

Nervenärzte 73,1 % Nervenärzte 9,9 %

Orthopäden 81,2 %

Urologen 80,7 % Urologen 5,4 %

* am generikafähigen Markt *am Gesamtmarkt

Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

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Für 2009 haben sich Krankenkassen und KV Nordrhein für Heilmittel auf ein Ausgabenvolumen von 404 Mil-lionen Euro geeinigt. Es soll für sämtliche Verordnungen von Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech- und Sprachthera-pie und Podologie ausreichen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spit-zenverband der gesetzlichen Krankenkassen erwarten einen leichten Anstieg der Heilmittel-Umsätze auf Bun-desebene. Dennoch waren die Kassen im Rheinland nicht bereit, das Heilmittelausgabenvolumen zu erhöhen. Im Gegenteil. Die Kassen wollten das Heilmittelbudget so-gar senken, was die KV Nordrhein in zähen Verhandlun-gen verhindert hat.

Verändert haben sich die Richtgrößen. Für die hausärzt-lichen Internisten, Allgemeinmediziner und Praktischen Ärzte gibt es 2009 eine Richtgröße. Denn die Ärztinnen und Ärzte dieser Gruppen versorgen eine nahezu iden-tische Klientel, was die Morbiditätsstatistik belegt. Die Richtgröße beträgt 5,12 Euro für Mitglieder und Famili-enmitversicherte und 14,64 Euro für Rentner. Das ist we-niger als den Allgemeinmedizinern 2008 zur Verfügung stand und deutlich höher als die alte Richtgröße der haus-ärztlichen Internisten.

Die Richtgrößen der Kinder- und Jugendärzte steigen leicht, wie auch die der Orthopäden und der Facharzt-internisten. Noch sparsamer mit Heilmittelverordnungen umgehen müssen HNO-Ärzte und Chirurgen. Die Ände-rungen resultieren vor allem aus „Wanderbewegungen“ der Patienten. Diese führen zu einem veränderten Mor-biditätsspektrum der Patienten in den Fachgruppen.

Bei den Praxisbesonderheiten bleibt alles, wie es ist. Die Liste der Besonderheiten, die vorab berücksichtigt wer-den können, wird 2009 beibehalten. Eine Übersicht aller Praxisbesonderheiten 2009 finden Sie auf der Homepage der KV Nordrhein. Sie können sie auch über den Faxabruf unter der Nummer 0211 5970 7541 abrufen.

Die Symbolnummern für Praxisbesonderheiten können Sie an jedem Tag des Quartals an der Stelle des Behand-lungsausweises eintragen, an dem auch die Leistungen abgerechnet werden. „Davon machen leider nur wenige Praxen Gebrauch“, berichtet Dr. Manfred Eggen, beraten-der Arzt der KV Nordrhein. Dabei sei dies oft eine gute Möglichkeit, ein lästiges Richtgrößenverfahren zu ver-hindern. Die Liste der Symbolnummern und Praxisbeson-derheiten finden Sie unter www.kvno.de im Internet im Bereich „Mitglieder“ und der Rubrik „Arznei-, Heil- und Hilfsmittel“. 081218

Heilmittelrichtgrößen 2009

Für Fachgruppen, die in der Tabelle nicht aufgeführt sind, wurden keine Heilmittel-Richtgrößen vereinbart. Bei den fachärztlichen Internisten mit Schwerpunktbezeichnung Rheumatologie (früher Teilgebiet „Rheumatologie“) bleibt die Richtgröße ausgesetzt.

Heilmittel: Neue Richtgrößen, gleiches Gesamtbudget

ArztgruppeVer-

sicher-tenart

Richt-größe

(in Euro)

Allgemeinmedizin und Praktische Ärzte AV*RV*

5,12 14,64

Chirurgie einschließlich Gefäß-, Plastische, Unfall- und Visceralchirurgie

AVRV

10,2415,83

HNO einschl. Phoniatrie und Pädaudiologie AVRV

5,42 2,55

Innere Medizin, hausärztlich AVRV

5,12 14,64

Innere Medizin, fachärztlich einschl. Angiologie, Endokrinologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Internistische Onkologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie

AVRV

2,374,07

Kinderheilkunde AVRV

19,48 28,61

Orthopädie einschl. orthopädischer Rheumatologie

AVRV

24,2925,89

*AV: Allgemeinversicherte (Mitglieder- und Familienversicherte) RV: Rentenversicherte

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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

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Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein haben im ersten Halb-jahr 2008 Heilmittel für 194,5 Millionen Euro verordnet. Die Umsätze sind im Vergleich zum ersten Halbjahr 2007 um 9,5 Millionen Euro bzw. 5,2 Prozent gestiegen.

Im ersten Quartal 2008 lagen die Umsätze nur knapp über dem Vorjahresniveau. Im zweiten Quartal sind die Verord-nungen merklich angestiegen. Sie betrugen 100,4 Millio-nen Euro, das sind 6,3 Millionen Euro mehr als im ersten Quartal dieses Jahres.

Im Bundesvergleich landet Nordrhein bei den Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Physio- und Ergo-therapie im Mittelfeld. Die Umsätze je 1000 Versicherte für Heilmittel insgesamt lagen im zweiten Halbjahr 2008 bei 26.460 Euro inklusive der Zuzahlungen der Patien-tinnen und Patienten.

Im Vergleich zu den anderen KV-Regionen sind die Ver-ordnungen von Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Nordrhein besonders hoch. Mit 3.631 Euro je 1.000 Ver-sicherte für das erste Halbjahr 2008 hat das Rheinland die höchsten Kosten in dieser Sparte. „Bitte prüfen Sie bei der Verordnung von Stimm-, Sprech- und Sprach-therapie, ob die Indikation gegeben ist“, fordert Dr. Le-onhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein, die Ärz-tinnen und Ärzte auf.

Stärker als im Bundesdurchschnitt sind in Nordrhein die Verordnungen von Maßnahmen der podologischen The-rapie beim diabetischen Fußsyndrom gestiegen. Dies liegt vor allem daran, dass mit der Einschreibung von Patien-tinnen und Patienten in die Disease-Management-Pro-gramme Diabetes mellitus Typ 1 und 2 auch die Zahl der Verordnungen steigt. „Wenn aber die Einschreibe-Zah-len nicht weiter steigen, ist bei der Verordnung podolo-gischer Maßnahmen von einem Ende der Dynamik aus-zugehen“, so Hansen. Auch die Verordnung von podolo-gischen Maßnahmen geht nur beim nach den Heilmit-telrichtlinien definierten diabetischen Fußsyndrom und nicht als Fußpflege bei an Diabetes mellitus erkrankten Patienten.

Eine Übersicht über die Umsätze von Heilmitteln bie-tet das Heilmittel-Informationssystem der gesetzli-chen Krankenkassen. Es ist im Internet abrufbar unter www.gkv-his.de

Heilmittelumsätze steigen 5,2 Prozent

Sprachtherapie: Umsätze je 1.000 Versicherte

KV-Region Bruttoumsatz (in Euro)

Sachsen-Anhalt 2.002

Mecklenburg-Vorpommern 2.022

Brandenburg 2.240

Thüringen 2.333

Hessen 2.394

Westfalen-Lippe 2.418

Rheinland-Pfalz 2.522

Bremen 2.589

Sachsen 2.624

Berlin 2.816

Bayern 2.935

Baden-Württemberg 2.945

Niedersachsen 2.959

Saarland 3.163

Hamburg 3.193

Schleswig-Holstein 3.498

Nordrhein 3.631

Quelle: GKV-HIS

Heilmittelumsätze steigen

Heilmittel 1.

Halbjahr 2007*

1. Halbjahr 2008*

Abwei-chung* Steige-

rung

Physiotherapie 130,4 135,9 + 5,5 + 4,2%

Ergotherapie 24,9 27,1 + 2,2 + 8,8%

Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie

27,8 28,7 + 0,9 + 3,2%

PodologischeTherapie 1,9 2,7 + 0,8 + 42,1%

*in Millionen Euro

Quelle: GKV-HIS

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Bandagen unterstützen oder stabilisieren die Bewegungs-funktion oder sind bewegungslenkend. Bandagen im Sinne der Hilfsmittelrichtlinie sind solche Produkte, die überwiegend bei der Behandlung von akuten, aber auch zum Teil dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen Anwendung finden. Dabei müssen sie zwei funktionel-le Grundanforderungen erfüllen: Kompression und/oder Funktionssicherung.

Die Bandagen finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis in der Gruppe 05. Diese Gruppe ist wiederum in 14 Produkt-untergruppen unterteilt, die sich vornehmlich nach dem Ort der Anwendung richten.

Kein Hersteller aufs RezeptIn der Regel wählt der Fachhandel gemäß den mit den Krankenkassen geschlossenen Verträgen das spezi-fische Einzelprodukt aus. Deswegen sollten Sie in der Verordnung einer Bandage keinen Hersteller angeben. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten über die zur Versorgung berechtigten Vertragspartner im Be-reich der Hilfsmittel.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Verordnung von Bandagen unter Berücksichtigung der Indikation und des Anwendungsortes:n Für akute Spreizfußbeschwerden können Mittel-

fußbandagen, die die Bänder des Mittelfußgewöl-bes unterstützen, verordnet werden. Die sechs-stellige Hilfsmittelpositionsnummer 05.01.01 er-möglicht dem verordnenden Arzt die Zuordnung zur Produktgruppe (05), dem Anwendungsort (01 = Vor- und Mittelfuß) und der Produktuntergrup-pe (01 = Mittelfußbandagen). Bei der Verordnung auf dem Muster 16 geben Sie bitte die sechsstellige Hilfsmittelpositionsnummer, die Indikation und die Anzahl der Bandagen an. Vergessen Sie nicht, bei Hilfsmittel-Verordnungen das Feld 7 anzukreuzen.

n Liegt ein posttraumatischer oder operativer Weich-teilreizzustand im Bereich des Ellenbogengelenkes vor, können Ellenbogen-Kompressionsbandagen not-

wendig werden. Sie wirken im Sinne der Funktions-sicherung komprimierend. Tragen Sie in die Verord-nung die Hilfsmittelpositionsnummer 05.08.02 ein, zudem Indikation und Anzahl der Bandagen.

Anwendungsort und Art der BandageZur Verordnung von Bandagen werden im Hilfsmittel-katalog neben dem Anwendungsort (zum Beispiel Fuß, Ellenbogen oder Lendenwirbelsäule) auch die Art der Bandagen und die entsprechende Zuordnung zur Indi-kation unterschieden. So finden sich Bandagen aus un-terschiedlichen Grundmaterialien, zum Beispiel:n Bandagen aus elastischem Gewebe, die ein Körper-

teil umschließen oder ihm anliegen (unter Umstän-den mit zusätzlichen Kompressionselementen), die etwa bei Zerrungen oder Ergüssen oder einer Bursi-tis in Frage kommen.

Hilfsmittel: Bandagen richtig verordnen

Foto: medi

Eine Handgelenkorthese kann bei einem Karpaltunnel-Syndrom helfen20 KVNO aktuell 12 2008

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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

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n Bandagen aus elastischem oder unelastischem Ge-webe mit Pelotten und/oder Stabilisierungselemen-ten, die ein Körperteil umschließen oder ihm an-liegen. Sie kommen beispielsweise bei Weichteil-Schwellungen oder habitueller Luxation in Frage.

Die komplette Liste der Indikationen, bei denen Ban-dagen als Hilfsmittel unter Berücksichtigung der gesetz-lichen Vorgaben verordnungsfähig sind, finden Sie auf der Homepage der KV Nordrhein.

Achtung: Da die Produktgruppe der Bandagen (Produkt-gruppe 05) mit der Produktgruppe 23 „Orthesen/Schie-nen“ inhaltlich verknüpft ist, finden sich im Hilfsmit-telkatalog seit diesem Jahr einige der ehemals der Pro-duktgruppe 05 zugeordneten Produkte nun im Bereich 23 „Orthesen/Schienen“ wieder. Darunter zum Beispiel die LWS-Orthesen zur Immobilisierung (Hilfsmittelnum-mer: 23.14.01).

Generell sollten Sie bei jeder Hilfsmittelverordnung beach-ten, dass die Verordnung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht

überschreitet. So ist bei der Auswahl der notwendigen Bandage nicht nur die Schwere der Erkrankung, sondern vor allem die voraussichtliche Behandlungsdauer als Ver-ordnungsnotwendigkeit zu berücksichtigen.

Sportbandagen prophylaktisch verordnungsfähig?Grundsätzlich ist eine Verordnung dann angezeigt, wenn die Tragedauer zeitlich begrenzt ist. Wie bei anderen Hilfs-mittel auch, sind nach dem Sozialgesetzbuch V (Para-graf 33 Abs. 1) Hilfsmittel dann erforderlich, um im Ein-zelfall den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, ei-ne drohende Behinderung vorzubeugen oder eine Behin-derung auszugleichen.

Ausgeschlossen ist die Verordnung von „allgemeinen Ge-brauchsgegenstände des täglichen Lebens“. Nicht ver-ordnungsfähig sind zudem Hilfsmittel mit geringem, umstrittenen Nutzen oder geringem Abgabepreis, da-zu zählen unter anderem Kompressionsstücke für Wa-den und Oberschenkel (Paragraf 34 Abs. 4). Bandagen ausschließlich aus prophylaktischen Gründen, vor allem zum Schutz vor Sportverletzungen, zahlen die gesetzli-chen Krankenkassen nicht. 081221

Verordnungsfähige Bandagen

Folgende Bandagen sind nach dem Hilfsmittelver-zeichnis bei entsprechender Indikation verordnungs-fähig:

1. Bandagen aus elastischem Gewebe, die ein Kör-perteil umschließen oder ihm anliegen (unter Um-ständen mit zusätzlichen Kompressionselemen-ten) bei folgenden Indikationen:

n Distorsion (Zerrung)n Kontusion (Prellung)n Erguss, chron. Reiz-Ergussn Schwellung, auch chron., des Gelenkes

und der gelenknahen Weichteilen Degenerative Erkrankung mit

rezidivierenden Reizzuständenn Gelenkinstabilität leichten Gradesn Chronische Sehnen- oder Muskelreizungn Chronische Gelenkentzündungn Rippenfrakturn Bursitis

2. Bandagen aus elastischem oder unelastischem Gewebe mit Pelotten und/oder Stabilisierungsele-menten, die ein Körperteil umschließen und ihm anliegen, bei diesen Indikationen:

n Verletzungsfolgen am Gelenk im Weichteilbereichn Weichteil-Schwellungn Habituelle Luxationn Degenerative Veränderung mit

chronischen Reizzuständenn Chronisch entzündliche Erkrankungenn Lumbale Insuffizienzbeschwerdenn Hüftreifungsstörungen

Brandbinden und elastische Binden können Sie als Sprechstundenbedarf abgeben. Dies sieht die nord-rheinische Sprechstundenbedarfsvereinbarung vor. Das gilt auch für die Gips-, Mull- und Polsterbinden sowie Polsterwatten.

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Arznei-, Heil- und Hilfsmittel

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Unter ärztlicher Leitung  n

Delegation an Helferinnen  n

Ärzte entlasten  n

Pflegerat fordert Substitution  n

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22 Berichte

Mehr Aufgaben für die Helferinnen

Delegation ja, Substitution neinDer Ärztemangel verlangt, über eine Reform der Arbeitsteilung zwischen

den Medizinalberufen nachzudenken. Ob deshalb gleich der Doktor durch

die Schwester ersetzt werden sollte, bleibt auch nach der Diskussionsrunde

fragwürdig, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Reihe

„KBV kontrovers“ in Berlin veranstaltete.

Fest steht, dass die Ärzteschaft allein mittelfristig nicht mehr in der Lage sein wird, die steigende Zahl chronisch und multimorbid Kranker flächen-deckend angemessen zu versorgen. Diese Einschätzung von Dr. Andreas Köhler traf in Berlin auf ungeteilte Zustimmung. Der KBV-Chef sprach sich dafür aus, dass vor allem Medizinische Fachangestellte mehr Aufgaben übernehmen sollten – unter ärztlicher Leitung natürlich. „Wogegen wir uns nachdrücklich aussprechen, ist eine Substitution ärztlicher Leistungen“, betonte Köhler.

Die Substitution, also der Ersatz ärztlicher Tätigkeit und Verantwortung durch die eigenverantwortliche Tätigkeit von Krankenschwestern zum Beispiel, lehnt die Ärzteschaft entschieden ab. „Das führt zu einer schleichenden Aushöh-lung des medizinischen Versorgungsniveaus“, befürchtet Dr. Carl-Heinz Mül-ler, KBV-Vorstandsmitglied. Er plädierte für die Delegation von Leistungen wie die Anleitung der Angehörigen zur Überwachung der Medikamentenein-nahme, die Früherkennung von Demenz, häusliche Sturzprävention oder die Kontrolle von Blutdruck- oder Blutzuckerwerten.

EBM-Ziffern für delegierte LeistungenDiese Arzt-entlastenden Tätigkeiten könnten ganz hervorragend durch Pra-xismitarbeiterinnen übernommen werden. Kurze Kommunikationswege und die Vertrautheit mit den Patienten sprächen dafür, meint Müller. Neue bü-rokratische Stränge wie für die Abrechnung solcher Leistungen seien obso-let. Die KBV verhandelt zurzeit mit den Krankenkassen über eine eigene Zif-fer im EBM.

Das sah Marie-Luise Müller, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, freilich ganz anders. Sie verlangte eine Neuausrichtung, die mehr sein müsse als eine Arztentlastung. „Hier geht es um das Teilen von Wissen, von Macht und von Geld.“ Müller forderte erweiterte Kompetenzen für die Pflegenden, beispiels-weise die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln und ein eigenständiges Pfle-

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n Ärztliche Verantwortung

n Neue Kooperationen nötig

n Billiger wird es nicht

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23Berichte

ge-Assessment. Als Beispiel nannte sie die selbstständig tätigen Hebammen. Analog könnten auch Pflegekräfte in eigenen Praxen tätig werden. Substitution rechtlich bedenklichRechtliche Bedenken gegenüber der von Müller geforderten Substitution machte der Medizinrechtler Prof. Dr. Christian Katzenmeier geltend. Zwar gebe es noch keine Urteile in Schadensfällen, die durch selbstständig tätige Pflegekräfte hervorgerufen worden seien. „Doch wenn die Gerichte darüber zum ersten Mal entscheiden müssen, werden sie mit Sicherheit den Facharzt-standard ansetzen“, sagte Katzenmeier. Pflegekräfte hätten aber keine Fach-arztweiterbildung. Bei der Delegation bleibe die Verantwortung beim Arzt.

Trotzdem sollte über neue Kooperationsformen in der Patientenversor-gung nachgedacht werden, verlangte der Vorsitzende des Sachverständi-genrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Prof. Dr. Eberhard Wille. Nicht zuletzt könnte dadurch auch die Arbeitszufrieden-heit aller Gesundheitsberufe verbessert werden. Die Qualität der Versor-gung müsse nicht leiden. Der Sachverständigenrat habe schließlich nicht gefordert, „dass künftig Krankenschwestern Organe transplantieren sollen“.

Billiger freilich würde es weder durch Substitution noch durch die Delegati-on ärztlicher Leistungen. Darin waren sich alle Experten einig. Bei der Dele-gation würde der Arzt mehr Zeit für höherwertige Leistungen gewinnen, so

Müller vs. Müller: Pflegeratspräsidentin Marie-Luise Müller (li.) will, dass Pfleger Medikamente verordnen dürfen. KBV-Vize Carl-Heinz Müller plädiert für Delegation – ohne die ärztliche Tätigkeit auszuhöhlen.

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24 Berichte

Das Brandenburger Projekt trägt den Namen der populären Gemeinde-

schwester und unterstützt besonders Hausärztinnen und Hausärzte in

ländlichen Regionen.

Agnes Kraus verkörperte in unzähligen Folgen im DDR-Fernsehen die Ge-meindeschwester „Agnes“. Ein Urgestein mit Berliner Schnauze, einem spröden, aber liebenswerten Charme, mit unheimlich viel Herz, Frohsinn und einer Mischung aus Kautzigkeit und Helfersyndrom. Mit einem Mo-torroller („Schwalbe“) fuhr sie übers Land, der weiße Kittel immer frisch gestärkt, die Haube immer korrekt.

Agnes half vor allem den alten Leutchen, kittete Familienstreitigkeiten, ver-band Schürfwunden, verabreichte Tabletten, kochte mal nen Kaf-fee, mal nen Tee, verteilte Pillen und wechselte so manche Glüh-birne bei Oma Schulze, die mit Fieber im Bett lag.

„Agnes“ – der gute Geist aus dem Osten – erlebt seit zweieinhalb Jahren seine Renaissance. Oder besser gesagt: soll sie erleben. So zumindest wünscht es sich die brandenburgische Landesregierung, deren Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler dieses Projekt mit viel Ideologie und nicht weniger Druck in die Versorgungsland-schaft implementierte. Als Modellprojekt, gefördert mit jährlich 300.000 Euro, das Gros davon aus Brüssel, die Technik gespon-sert von den Unternehmen.

Mittlerweile sind zweieinhalb Jahre Modellphase vorbei, die Fi-nanzierung ausgelaufen, und als Fazit bleibt festzuhalten: Drei sogenannte Gemeindeschwestern agieren im Raum Lübbenau am Rande des Spreewaldes und kooperieren dort mit sechs Hausärzten und einem Kinderarzt. Fünf bis sieben Hausbesuche pro Tag stehen an, bei denen die examinierten Schwestern mit Auto, Laptop und direkter Video-Verbindung in die Arztpraxis unterwegs sind.

Eine vor wenigen Wochen präsentierte „Evaluation“ des Projek-tes durch die begleitende Universität Greifswald kam zu dem Fa-zit, dass dieses Projekt sehr gut von den Menschen angenommen werde und die Ärzte in ihrer Tätigkeit entlaste. Beides ist richtig, allein – es ist nur ein kleiner Teil der Wahrheit.

Modellprojekt in Brandenburg

Agnes – der gute Geist aus dem Osten

So rollte sie 1975 zu den Patienten: Schwester Agnes im gleichnamigen DDR-Fernsehfilm.

Quelle: ullstein bild

Gemeindeschwester Agnes  n

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EVA kommt nach Nordrhein

Auch die KV Nordrhein setzt auf erweiterte De-legationsmöglichkeiten ärztlicher Leistungen an die Medizinischen Fachangestellten. „Wir stre-ben Vereinbarungen mit den Krankenkassen an, die die Art der Delegationsleistungen und die Qualifikation der Medizinischen Fachangestell-ten fixieren“, erläutert Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein.

Um die Medizinischen Fachangestellten ge-zielt für die Aufgaben zu qualifizieren, die sich durch die sinkenden Versorgungsgrade und den demographischen Wandel abzeichnen, hat die KV Nordrhein das Fortbildungscurriculum für die „Entlastende Versorgungsassistentin“ (EVA) entwickelt.

Es umfasst sieben Haupt- und drei Zusatz-module. Die Pflichtmodule beinhalten Themen-komplexe wie Besuchs-, Notfall-, Wund- und Präventionsmanagement. Die Zusatzmodule fo-kussieren Patientengruppen mit internistischen Erkrankungen, geriatrische und schwerstkranke Patienten. Das Weiterbildungsangebot soll ab April 2009 gemeinsam mit der nordrheinischen Akademie und wahrscheinlich auch in West-falen-Lippe umgesetzt werden.

n Konkrete Vorgaben nötig

n Zusätzlich Gelder notwendig

n Kein Kompromiss in Sicht

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25Berichte

Kritikwürdig an diesem Projekt ist vor allem, dass es etabliert wurde in ei-ner für brandenburgische Verhältnisse recht gut versorgten Region, dass es keine konkreten Vorgaben der von den „Gemeindeschwestern“ auszufüh-renden Tätigkeiten gibt und vor allem, dass es auch jetzt noch keine Re-gelung gibt, wie diese Leistungen bezahlt werden sollen und können.

Die brandenburgischen Hausärzte und die KV Brandenburg haben von Anbeginn klar gemacht, dass sie keiner Finanzierung dieser Struktur aus Honorarmitteln zustimmen. Es sei denn, es gibt dafür eine EBM-Position, und die dafür notwendigen Gelder werden von den Kassen zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Genau davon sind wir jedoch zur Zeit meilenweit entfernt. Auf Bundes-ebene verweigern sich die Kassen einer sachgerechten Finanzierung die-ser Strukturen, und auf Landesebene ist ebenso wenig ein Kompromiss in Sicht. Trotzdem wird das brandenburgische Gesundheits-ministerium nicht müde, die Einführung dieser Struktur in die Regelversorgung bereits im kommenden Jahr zu pro-phezeien.

Brandenburgs Gesundheitsministerin hat sich ihre eigene Milchmädchenrechnung gemacht, wie „Agnes“ zu finan-zieren ist: Die Ärzte werden durch die Hausbesuche einer Schwester entlastet, können dann in dieser Zeit mehr Patien-ten versorgen, erhalten dadurch mehr Honorar, wovon sie die Tätigkeiten der hausbesuchenden Schwester finanzieren können. So einfach ist manchmal Politik. Angeblich.

Pikant übrigens: Während ein Arzt in Brandenburg für ei-nen Hausbesuch rund 16 Euro erhält, hat das Ministerium für einen Hausbesuch durch „Agnes“ knapp 22 Euro ver-anschlagt.

Ungeachtet aller berechtigten Kritik sind den Hausarzt ent-lastende – nicht ersetzende! - Tätigkeiten durch Delegierung an Nicht-Ärzte eine richtige und wichtige Option, um die zukünftigen Aufgaben meistern zu können. Insofern ist das Grundanliegen sinnvoll. Nur es bedarf konkreter Vorgaben – Tätigkeit, Qualifikation, Einsatzregionen – und es bedarf ebenso einer sauberen Finanzierung. Und hier kann die For-mel nur lauten: Neue Leistungen erfordern neues Geld. Das müssen die Kassen wissen, wenn sie ihren Versicherten die-se Leistungen anbieten. n Ralf Herre, KV Brandenburg

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26 Berichte

Zurzeit rechnen rund 460 Ärzte und Psychologische Psy-chotherapeuten online mit der KV Nordrhein ab. Sie muss-ten bislang die Gesamtaufstellung noch handschriftlich unterzeichnen und auf Papier einreichen. In einem Mo-dellprojekt wird nun die elektronische Signatur getestet. Gut 1.200 Praxen bzw. rund 1.800 Ärzte und Psychologi-sche Psychotherapeuten nehmen an dem Projekt teil.

Die Praxen nutzen ab dem 2. Quartal 2009 den elektro-nischen Heilberufsausweis (HBA), um ihre Abrechnungen zu signieren. „Damit setzen wir erstmals eine vollständig elektronische Abrechnung um“, betont Gilbert Mohr, Lei-ter der Abteilung IT in der Arztpraxis der KV Nordrhein.

Die an dem Modell teilnehmden Praxen sparen bares Geld. Denn die Vertreterversammlung der KV Nordrhein hat

beschlossen, den Verwaltungskosten-satz für Praxen um 0,2 Prozent zu sen-ken, wenn sie online abrechnen und die Gesamtaufstellung mittels HBA unter-zeichnen.

Die Verwaltungs-kosten liegen folg-lich bei den Online-Abrechnern bei 2,6 statt 2,8 Prozent bei den Disketten-

bzw. CD-Abrechnern. Eine Praxis mit einem GKV-Jah-resumsatz von 160.000 Euro spart somit Gebühren von 320 Euro pro Jahr.

Die Online-Abrechnung unterstützt die KV Nordrhein auch durch direkte finanzielle Zuwendungen. Die Pra-xen, die die Abrechnung mit dem HBA signieren, erhal-ten eine Grundförderung von einmalig 500 Euro. Wer zur Datenübermittlung KV-SafeNet neu anschließt, er-hält zusätzlich 250 Euro. Darüber hinaus gibt es 50 Euro je HBA. „Die Fördergelder zahlen wir im vierten Quartal 2008 aus“, sagt Mohr.

Bis zum 30. November 2008 konnten die Praxen die Teil-nahme an dem Projekt erklären. Sie verpflichteten sich im Gegenzug, ab dem vierten Quartal zwei Jahre lang on-line per D2D abzurechnen – und ab dem zweiten Quar-tal 2009 den HBA zum Signieren einzusetzen.

Die Praxen benötigen dafür ein HBA-Lesegerät, das für 50 bis 80 Euro erhältlich ist. „Zudem können noch Kos-ten durch Ihr Softwarehaus entstehen und für den An-schluss von KV-Safenet“, erläutert Mohr.

Die teilnehmenden Praxen meldet die KV an die Ärz-tekammer Nordrhein bzw. Psychotherapeutenkammer NRW, die die HBA herausgeben. Die Kammern informie-ren die Teilnehmer, wie und ab wann sie den HBA be-stellen können.

Den HBA gibt es nicht umsonst. „Sie müssen mit 5,90 Euro je HBA und Monat rechnen“, so Mohr. Mit den

Modellprojekt zur Online-Abrechnung

Elektronischer Heilberufsausweis ersetzt die Unterschrift auf Papier

Ab dem 2. Quartal 2009 werden 1.200 Praxen zur Signatur der Online-Abrechnung den elektronischen Heilberufs-

ausweis nutzen. Sie profitieren auch von einem niedrigeren Verwaltungskostensatz.

Ansprechpartner

Silke HochheimTelefon 0211 5970 8006Telefax 0211 5970 9006E-Mail [email protected]

Franz-Josef EschweilerTelefon 0211 5970 8008Telefax 0211 5970 9008E-Mail [email protected]

Informationen zur Online-Abrechnung mittels HBA finden Sie im Internet unter www.kvno.de

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27Berichte

Fördergeldern sind die Kosten für HBA, Lesegerät und SafeNet-Anschluss aber meist gedeckt. Schnell, einfach, preiswert – das sind die wichtigsten Attribute der On-line-Abrechnung. Zudem steht per Testabrechnung das amtliche Regelwerk Tag und Nacht für praxisindividuel-le Prüfungen zur Verfügung. Nach dem Online-Versand der Abrechnungsdaten erhält die Praxis spätestens drei Stunden später eine Antwort von der KV Nordrhein. Sie enthält Informationen zur formalen, aber auch zur in-haltlichen Richtigkeit der Abrechnung.

Das ist nicht alles. „Der HBA bietet viele weitere Einsatz-möglichkeiten“, berichtet Victor Krön, Telematik-Experte der Ärztekammer Nordrhein. Zum Beispiel bei der elektro-nischen DMP-Dokumentation, beim elektronischen Arzt-brief oder als Authentisierungsinstrument für Einweiser-portale von Kliniken. „Die mit dem HBA erzeugten Sig-

naturen sind rechtlich verbindlich auch im privaten Um-feld nutzbar, etwa bei Bankgeschäften“, betont Krön.

Inzwischen nutzen knapp 1.600 Praxen in der KV Nordrhein die Vorteile der Blankoformularbedruckung (BFB). Ab 1. Januar 2009 ist die Teilnahme noch ein-facher. Ab 2009 reicht der Antrag an die Abteilung IT in der Arztpraxis der KV Nordrhein.

Das Erstellen von Testausdrucken fällt weg, wenn die Praxis eine der 50 Verwaltungssoftwares einsetzt, deren Muster von der Kassenärztlichen Bundesver-einigung zertifiziert sind. „Die BFB ist inzwischen ein etabliertes Verfahren. Softwarehäuser, Anwender und Empfänger der Formulare sind so gut sensibilisiert, dass es zu keinen Handhabungsfehlern mehr kommen sollte“, sagt Gilbert Mohr, Leiter der Abteilung IT in der Arztpraxis der KV Nordrhein.

Die BFB bezeichnet die Formularerzeugung auf Si-cherheitspapier in der ärztlichen und psychothera-peutischen Praxis. Die Praxisverwaltungssoftware er-zeugt dabei auf einem Laserdrucker sowohl das For-mular wie auch den Inhalt, zum Beispiel die Versicher-tendaten. Alle bundesweit einheitlichen Muster und

mehrere KV-spezifische Formulare wie der Poliklinik-berechtigungsschein sind für die BFB freigegeben.

BFB ermöglicht den Praxen ein angenehmeres Arbei-ten. Die Laserdrucker sind deutlich leiser als die Na-deldrucker, die AUs und andere Formulare ratternd ausfüllen. Da nur Papier in den Größen DIN A4 und DIN A5 verwendet wird, entfällt die Bevorratung der verschiedenen Muster, die in den Praxen viel Platz verschlingt.

Weiterer Vorteil der BFB: Die Praxen brauchen nicht darauf achten, ob sich Formulare ändern oder Über-gangsfristen einzuhalten sind. Denn mit dem Soft-ware-Update erhalten die Anwender auch die aktuel-len Muster. „Meine Mitarbeiterinnen und ich sind to-tal begeistert, die organisatorische Erleichterung ist enorm, und die Umstellung verlief völlig problemlos“, sagt Peter Berghausen. „Ich kann den Kolleginnen und Kollegen die BFB wärmstens empfehlen“, so der Allgemeinmediziner aus Dormagen. 081227

Weitere Informationen im Internet unter www.kvno.de

Blankoformularbedruckung ist ganz einfach

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Basis-Rollout beginnt

Pauschalen stehen, erste Lesegeräte zertifiziert

Der so genannte Basis-Rollout startet in Nordrhein.

Für den Kauf der Lesegeräte erhalten Ärzte und Psychotherapeuten Pauschalen.

Die mehr als 22.000 Vertragsärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte und Krankenhäuser in Nordrhein werden im ersten und zweiten Quartal 2009 flächendeckend neue Lesegeräte einführen. Mit diesen so genannten eHe-alth-BCS-Kartenterminals kann die eGK wie auch die bisherige Krankenversichertenkarte eingelesen werden. „Wenn alles gut geht, könnten sogar noch in diesem Jahr Lesegeräte in einzelnen Praxen installiert werden“, sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nord-rhein.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erhalten für die Geräte Pauschalen. Drei Pauschalen hat die Kassen-ärztliche Bundesvereinigung mit dem GKV- Spitzenver-band Bund Mitte November ausgehandelt:

n für ein stationäres Lesegerät 430 Euron für ein mobiles Lesegerät 375 Euro undn als Installationspauschale 215 Euro

Wichtig: Die KV Nordrhein beschafft keine Lesegeräte. Auswahl und Bestellung ist Aufgabe der einzelnen Praxis. Die KV überweist lediglich die Pauschale, muss aber zuvor noch ein Verfahren zur Kostenerstattung festlegen. „Wir gehen im Moment davon aus, dass hierfür ein Formular erstellt wird, das wir an alle Mitglieder versenden“, sagt Gilbert Mohr, Leiter der Abteilung IT in der Arztpraxis der KV Nordrhein. Die Abstimmung mit den Kassen dürfte bis Ende Januar dauern. „Warten Sie mit Bestellungen von Lesegeräten deswegen auf jeden Fall bis Anfang Febru-ar.“ Für den Fall, dass ein Lesegerät defekt ist und eine

Ersatzbeschaffung unumgänglich wird, empfiehlt Mohr, nur von der Gematik zugelassene Geräte zu kaufen. In-formationen finden Sie in einem Merkblatt, das Sie auf der Homepage der KV Nordrhein abrufen können.

Für die Kliniken liegt ebenfalls eine Finanzierungsverein-barung vor. „Auch wenn noch Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung offen sind, stehen die Krankenhäu-ser in den Startlöchern“, sagt Jan Wiegels, Abteilungs-leiter Krankenhausorganisation der Krankenhausgesell-schaft NRW. Auch im zahnärztlichen Bereich sollen die Pauschalen in Kürze feststehen. „Sobald die Praxen aus-gestattet sind, können die neuen Karten an die rund neun Millionen Versicherten in Nordrhein ausgegeben werden“, erklärt der Leiter der TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Günter van Aalst.

Die eGK enthält zunächst Name, Anschrift, Geburts-datum, Krankenkasse, lebenslange Versichertennummer, Geschlecht, Zuzahlungsstatus, Foto des Versicherten und den Auslandskrankenschein (Formular E 111). Die Arznei-mitteldokumentation, der Notfalldatensatz und das elek-tronische Rezept werden erst nach umfangreichen Tests eingeführt, die unter anderem in der Region Bochum-Essen stattfinden.

Im Januar und Februar bietet die KV Nordrhein Informati-onsveranstaltungen zum Basisrollout an (siehe Seite 35). Die Termine und ausführliche Informationen zum Basis-Rollout finden Sie auf der Homepage der KV Nordrhein unter www.kvno.de oder kv-telematik.de 081228

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Fortbildungsnachweis

Über 9.000 Zertifikate in Nordrhein – doch für 2.400 Ärzte wird es eng

Am 30. Juni 2009 ist der erste Stichtag. Dann müssen Ärzte und Psychotherapeuten ihr Fortbildungszertifikat in

der Tasche haben.

Um das Zertifikat zu erlangen, müssen sie 250 Punkte bei anerkannten Fortbildungen gesammelt und nachgewie-sen haben. Diese Verpflichtung hat der Gesetzgeber im GKV-Modernisierungsgesetz 2004 verankert.

Zurzeit gehen massenhaft Unterlagen bei der Ärztekam-mer Nordrhein ein. Bis 20. November hat die Kammer gut 8.000 Zertifikate ausgestellt. „Weitere 2.500 haben schon die geforderten 250 Punkte gesammelt“, sagt Dr. Robert Schäfer, Geschäftsführender Arzt der Ärztekam-mer Nordrhein. Rund 3.400 Ärztinnen und Ärzten feh-len indes noch Punkte auf ihrem Konto. Und 2.400 müs-sen sich sputen: Sie haben laut Schäfer weniger als 100 Punkte auf dem Konto.

Von insgesamt etwa 2000 nordrheinischen Mitgliedern der Psychotherapeutenkammer haben zurzeit 1.100 ihr Zertifikat in der Tasche. Weitere 500 haben ihre Teilnah-mebescheinigungen eingesandt und führen ein Fortbil-dungskonto. Doch noch immer haben circa 400 auf die Anschreiben der Kammer nicht reagiert. Und das kann unangenehme Folgen haben.

Denn den Ärzten und Psychotherapeuten, die ihre Fort-bildungen nicht nachweisen, muss die KV Nordrhein nach dem Willen des Gesetzgebers Honorar kürzen: vier Quar-tale lang zehn Prozent, ab dem darauf folgenden Quar-tal sogar 25 Prozent. Die Kürzung endet erst, wenn die Fortbildungen nachgewiesen werden.

Punkte gibt es für verschiedene Arten von Fortbildun-gen. Neben den klassischen Veranstaltungen wie Kon-gressen und Vorträgen zählen dazu auch Qualitätszirkel

oder Online-Fortbildungen. Ärzte- und Psychotherapeu-tenkammer erfassen seit 2006 erworbene Punkte auch elektronisch, so dass erworbene Punkte sofort online an die Kammer gemeldet werden können.

Die in Papierform vorliegenden Teilnahmebescheinigungen müssen Ärzte dagegen an die Kammer schicken (Abtei-lung Weiterbildung/Fortbildung). „Wenn möglich, sollten die Kolleginnen und Kollegen alle Kopien der bislang noch nicht erfassten Fortbildungen zusammen einsenden“, rät Schäfer. Rund drei Monate dauert die Bearbeitung zur-zeit. Und der „Antragsstau“ droht bis Mitte 2009 noch zu wachsen. Auch die Psychotherapeutenkammer bittet ihre Mitglieder, Kopien der bislang nicht erfassten Be-scheinigungen jetzt einzureichen. Die Bearbeitungszeit liegt hier bei vier Wochen.

Ausführliche Informationen zum Fortbildungszertifikat unter www.kvno.de

Ansprechpartner

Die Fortbildungszertifikate stellen die Ärztekammer Nordrhein bzw. Psycho-therapeutenkammer NRW aus. Den aktuellen Punktestand können Sie nach Registrierung über die Homepage Ihrer Kammer abrufen. Sie benötigen da-zu die Ärztekammer-Mitglieds- bzw. PTK-Kennnummer und die Einheitliche Fortbildungsnummer.

Psychotherapeutenkammer NRWFortbildungskontoAnja SturmTelefon 0211 5228 4731 (montags bis donnerstags 13-15 Uhr)

Ärztekammer NordrheinAbteilung Weiterbildung/FortbildungTelefon 0211 4302 1542 bis 44

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MEDICA 2008

Basis-Rollout und Online-Dienste im FokusZu ihrem 40. Jubiläum kamen 137.000 Fachbesucher auf die Medizinmesse MEDICA.

Unter den 4.313 Ausstellern war in diesem Jahr wieder die KV Nordrhein.

Gut 600 Besucherinnen und Besucher kamen zum Gemeinschaftsstand von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und KV Nordrhein. Zentra-les Thema in diesem Jahr: die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Vor-gestellt wurden unter anderem die für die eGK-Anwendung zertifizierten stationären und mo-bilen Lesegeräte.

Den aktuellen Stand des Basis-Rollouts und das weitere Prozedere für die Praxen erläuter-ten die IT-Experten der KV Nordrhein im per-sönlichen Gespräch und auf Veranstaltungen im Rahmen der Medica Media, dem Telema-tik-Forum der Medizinmesse. Besonders inte-ressierten sich die Ärztinnen und Ärzte für die Pauschalen, die sie für den Erwerb und Betrieb der Geräte erhalten. Gut zu tun hatten die Mitarbeiter der Service-

Teams. Bei ihnen stand das Thema Honorarre-form ganz oben. Auch die Niederlassungsbera-ter der KV Nordrhein waren gefragt.

Großes Interesse herrschte am KVNO-Por-tal. Der Dienst bietet seinen derzeit gut 3.000 Usern einen Online-Zugriff auf Abrechnungs-daten (inklusive tabellarischer Auswertungen), ermöglicht Ärztinnen und Ärzten ihre Praxis-daten zu ändern oder Vordrucke zu bestellen. Das Portal unterstützt zudem die Moderatoren von Qualitätszirkeln. Die KVNO Consult offe-rierte ihre Online-Angebote: die KV-Börse und den KV-PraxisCheck.

Weitere Informationen zu den Online-Diensten im Internet unter www.kvno.de 081230

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Voller Erfolg für den ersten nordrhei-

nischen Praxisbörsentag. Rund 300 Ärz-

te und Psychologische Psychotherapeu-

ten kamen am Samstag, 8. November,

ins Haus der Ärzteschaft.

„Mit so vielen Teilnehmern hatten wir nicht gerechnet“, sagt Frank Bausch, Geschäfts-führer der KV Nordrhein Consult.

Auf der Suche nach Praxisnachfolgern und -partnern einerseits, nach einem Sitz oder einer Anstellung andererseits, herrsch-te stets Bewegung an den Schwarzen Brettern. An ihnen hingen die konkreten Offerten und Gesuche, insgesamt etwa 190. „Bei mehr als der Hälfte der Insera-te hat sich an diesem Tag jemand zwecks Kontaktaufnahme eingetragen“, berich-tet Bausch.

Stark gefragt waren die Beratungsangebo-te der KV Nordrhein, allen voran die Nie-derlassungsberater hatten gut zu tun. An weiteren Ständen holten sich die Besuche-rinnen und Besucher Infos zu rechtlichen Aspekten von Abgabe und Übernahme ei-ner Praxis, zu Kooperationsmodellen oder Qualitätsmanagement.

Referentinnen und Referenten griffen darüber hinaus die Themen Praxiswert-ermittlung, steuerliche Aspekte der Ab-gabe und Finanzierung einer Praxis auf. Alle Vorträge finden Sie im Internet unter www.kvno.de

081231

Praxisbörsentag

Nachfolge gesucht, Einstieg gefunden

„Die Börse ist eine sehr sinnvolle Einrichtung“, findet Praxismanager Hans Reinke. Er sucht einen weiteren Part-ner für eine Dreier-Ge-meinschaftspraxis All-gemeinmedizin – und hat auch jemanden gefunden.

Turid Hinkofer-Mink sucht einen Sitz für Kinder- und Jugendlichenpsychothe-rapie in Köln und Um-gebung. Auch wenn sie auf der Praxisbörse nicht fündig wurde: „Auf je-den Fall ist das eine interessante Veranstal-tung“, so Hinkofer-Mink.

„Eine gelungene Initiati-ve“, findet Dr. Elke Krisch-Schindler den Praxisbör-sentag. Die HNO-Ärztin aus Mönchengladbach ist auf der Suche nach einem Nachfolger. „Ich stre-cke schon einmal meine Fühler aus, damit es spä-ter nicht hektisch wird.“

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In Kürze

Neue Quoten für Psychotherapeuten – kaum neue Zulassungsmöglichkeiten

Die Einführung einer Quote von 20 Prozent für Psycho-therapeuten, die ausschließlich Kinder- und Jugendliche betreuen, führt dazu, dass sich – entgegen bisheriger Er-wartungen – in Nordrhein kaum neue Zulassungsmög-lichkeiten für Psychologische Psychotherapeuten er-geben (wir berichteten).

Jeweils zwei neue Sitze für Psychologische Psychothe-rapeuten in Solingen und in Viersen wird diese Quoten-änderung voraussichtlich schaffen.

Die Berechnungsvorschriften zur Feststellung der zur Verfügung stehenden Sitze müssen zunächst vom Ge-meinsamen Bundesausschuss in die Bedarfsplanungs-Richtlinie eingearbeitet werden. Dies wird vermutlich noch einige Monate in Anspruch nehmen.

Prognoserechnungen zeigen, dass die durch die Senkung der Quote für ärztliche Psychotherapeuten von 40 auf

25 Prozent frei werdenden Sitze fast vollständig in die neue „Kinderquote“ einfließen werden.

Demnach ist die Öffnung einiger Planungsbereiche le-diglich für Psychotherapeuten zu erwarten, die aus-schließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeu-tisch behandeln. Es dürften dadurch 190 neue Sitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ent-stehen, davon 40 allein in Köln.

Ergeben sich in 2009 aufgrund der neuen Quotenrege-lungen zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten, dann wird der Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen im Rheinischen Ärzteblatt und/oder KVNO aktuell veröffentlicht. Interessenten für freie Sitze haben dann innerhalb einer Frist von voraus-sichtlich sechs Wochen die Möglichkeit, ihren Zulas-sungsantrag beim zuständigen Zulassungsausschuss einzureichen.

„Aus Fehlern lernen“ – Pharmafreie Fortbildung für bessere Behandlungsqualität

Gute Versorgung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis guter Organisation. Ein Baustein für das hohe Behand-lungsniveau, auf das sich die Patientinnen und Patienten in Nordrhein verlassen können, ist die Veranstaltungs-reihe „Aus Fehlern lernen“. Am 12. November 2008 fin-det die vierzigste Veranstaltung dieser Fortbildungsrei-he statt. Das Thema diesmal: „Indikationsstellung sowie Feh-ler und Gefahren bei der Schilddrüsen-Operation“. Die Reihe organisiert das Institut für Qualität im Gesund-heitswesen Nordrhein (IQN) und die Gutachterkommis-sion für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekam-mer Nordrhein.

Im Schnitt besuchen rund 100 Ärztinnen und Ärzte die Fortbildungen. „Und dies ohne irgendeine Unterstüt-

zung oder Einflussnahme der Pharmaindustrie“, betont Dr. Klaus Enderer, im Vorstand der KV Nordrhein zustän-dig für Qualitätssicherung.

Seit 1994 zählten die Veranstalter bereits gut 4.000 Be-sucher. „Ein Garant für den Erfolg ist die Praxisnähe“, betont Enderer.

Denn Grundlage für die Beiträge sind Daten der Gut-achterkommission, die Behandlungsfehlervorwürfe bzw. Verdachtsfälle untersucht. Ärztinnen und Ärzte erken-nen auf dieser Datenbasis typische Gefahren, die sie für die Entstehung von Behandlungsfehlern sensibilisieren – und dadurch Fehler künftig vermeiden.

Die Referate der IQN-Veranstaltungen können Sie im In-ternet abrufen unter www.kvno.de 081232

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Fax-Abruf

Bezirksstellen der KV Nordrhein

7504 Bestellschein für Vordrucke (2)

Bezirksstelle Düsseldorf

7500 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte, IT-gestützte Abrechnung (4)

7501 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte, Konventionelle Abrechnung (4)

7502 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte, IT-gestützte Abrechnung (4)

7503 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte, Konventionelle Abrechnung (4)

Bezirksstelle Köln

7510 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte (3)

7511 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte (3)

EDV/IT in der Arztpraxis

7523 Merkblatt eHKS, Elektronische Dokumentation zum Hautkrebs-Screening (7)

7524 Online-Abrechnung mit D2D: Merkblatt (6)

7525 D2D-Anmeldung (12)

7526 Merkblatt und Antragsunterlagen zur Blankoformularbedruckung (7)

7527 Merkblatt eKoloskopie-Dokumentation (8)

7528 Merkblatt eDMP (11

7529 Merkblatt zur Online-Abrechnung mit HBA (8)

Pharmakotherapieberatung

7530 Ausnahmeliste für OTC-Präparate (8)

7532 Patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste 2008) (2)

7533 Praxisbesonderheiten 2008 – Arzneimittel (1)

7534 Richtgrößen 2008 – Heilmittel (1)

7536 Richtgrößen 2008 – Arzneimittel (1)

7537 GAmSI-Fax-Bestellformular (2)

7539 Genehmigungsverzicht bei Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalles (2)

7541 Praxisbesonderheiten 2008 – Heilmittel (2)

Qualitätssicherung/Sicherstellung7550 Bedarfsplanung (4)

7551 Meldeformular für Laborgemeinschaften zur Direkt- abrechnung über die KV Nordrhein ab dem 4. Quartal 2008 (3)

7553 DMP Asthma/COPD: Antrag auf Teilnahme - Erklärung zur Strukturqualität (fachärztliche Versorgungsebene) (1)

7554 DMP Asthma/COPD: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (3)

7555 Ambulantes Operieren: Check-Liste (9)

7556 Anzeige über Beginn/Beendigung der Methadon- substitution (1)

7557 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme – Erklärung zur Strukturqualität für den Hausarzt (1)

7558 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme – Erklärung zur Strukturqualität für die DSP und Kinderärzte (4)

7559 Meldebogen „Gründung eines Qualitätszirkels“ (1)

7560 Patienten-Dokumentationsbögen gem. § 3.3 und § 9.4 der BUB-Richtlinien (10)

7561 Patientenerklärung zum Datenschutz / Abschluss (2)

7562 Patientenerklärung zum Datenschutz / Beginn (2)

7563 Patientenmerkblatt: Darmkrebs-Früherkennung (3)

7564 DMP Brustkrebs: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (2)

7566 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (3)

7567 DMP Diabetes mellitus Typ 2: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (3)

7568 DMP KHK: Erklärung über die Praxisausstattung (2)

7569 DMP KHK: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (4)

Rechtsabteilung

7570 Kooperation mit pharmazeutischen Unternehmen (4)

7571 Praxisgebühr: Mustermahnbescheid (1)

7572 Rundschreiben der KBV zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG – Sachverständigentätigkeit eines Arztes für die gesetzliche Unfallversicherung (5)

Unternehmenskommunikation

7580 Anfahrtsbeschreibung zur KV Nordrhein (2)

7581 Bestellformular: Publikationen der KV Nordrhein (1)

Vertragsabteilung

7586 Merkblatt Versandlistenverfahren (2)

7595 Übersicht der Krankenkassen, die der Vereinbarung über Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beigetreten sind (2)

Bei technischen Problemen steht das Communication-Center der KVNO unter der Telefonnummer 0211 5970 8500 zur Verfügung - bei Störungen wen-den Sie sich bitte an den Geräte-Hersteller. Inhaltliche Fragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an die zuständige Fachabteilung, Telefon 0211 59 700.

Fax-Abruf-Nr.: 0211 59 70 - _ _ _ _

Durch- Ti­tel(Sei­ten­-wahl-Nr. an­zahl)

Durch- Ti­tel(Sei­ten­-wahl-Nr. an­zahl)

Diese Dokumente sind auch über die Online-Ausgabe von KVNO aktuell im Internet unter www.kvno.de abrufbar.

Zum Abruf wählen Sie bitte die Nummer des Dokumentes. Je nach Gerät müssen Sie vor oder nach dem Wählen die Abruf-Taste des Fax-Gerätes drücken. Da die Fax-Geräte je nach Hersteller unterschiedlich sein können, sind leider keine allgemeingültigen Angaben zur Handhabung der Abruffunktion möglich. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten zur Funktion des Fax-Abrufes der Betriebsanleitung Ihres Gerätes.

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Stichwort: Health Technology AssessmentBeim Health Technology Assessment (HTA) handelt es sich um methodische Aufbereitungen der vorhandenen wissen-schaftlichen Literatur mit dem Fokus auf Folgeabschätzung neuer diagnostischer und therapeutischer Verfahren. Dabei stehen die Aspekte Kosten/Nutzen-Relation, Patientensi-cherheit und Auswirkungen auf das Gesundheitssystem im Vordergrund. Die Ergebnisse von HTAs stellen die Grundlage für die Zulassung neuer Versorgungsverfahren in der gesetz-lichen Krankenversicherung dar.

EbM meets EBMWie macht man evidenzbasierte Medizin (EbM) in der Praxis? Mit dieser Frage beschäftigten sich 40 fachärztliche Tutoren aus Nordrhein am 25. Okto-ber in Düsseldorf.

Im Zentrum stand das Health Technology Assessment (HTA). „Wir wollen die Moderatoren ermutigen, in ih-ren Qualitätszirkeln HTAs in ihrer Bedeutung für die Entscheidungspraxis im vertragsärztlichen Bereich zu diskutieren“, umriss der Vize-Vorsitzende der KV Nordrhein, Dr. Klaus Enderer, das Ziel der Fortbildung. Dafür wurde an diesem Tag die methodische Kom-petenz entwickelt.

Die Fachärztinnen und Fachärzte widmeten sich kon-kreten Projekten. Dr. Maria Beckermann aus Köln stell-te zum Beispiel vor, wie Gynäkologen HTAs zum The-ma Menopause bewerten könnten. Die Kinderärzte um Dr. Herbert Steinhauer aus Krefeld beschäftigten sich mit der kritischen Analyse von Allergie-Studien.

Gynäkologin Dr. Maria Beckermann bewertete HTAs zur Menopause

Allergie-Studien un-tersuchte Kinderarzt Dr. Herbert Steinhauer

Betriebswirtschaftliches Konsil

Für die Mitglieder der KV Nordrhein bieten wir einen Beratungsservice, der zu Fragen der wirtschaftlichen Praxisführung sachkundigen Rat ge-ben kann. Folgende Leistungen wer-den angeboten:

1. Kostenlose telefonische Beratung an jedem Montag in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr (Telefon 0800 2233 677) mit der Möglichkeit zur An-

meldung und Terminvereinbarung ei-nes persönlichen Beratungsgesprächs im Hause der KV Nordrhein in Düssel-dorf.

2. Persönliche Beratung jeweils mitt-wochs in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr nach vorheriger Terminabsprache während der telefonischen Beratungs-zeit. Die Kosten für das Beratungs-gespräch betragen 50 Euro.

Die Beratung wird von einem sach-kundigen neutralen Berater in unse-rem Auftrag durchgeführt. Der Be-rater ist zur absoluten Neutralität verpflichtet. Er unterliegt der beruf-lichen Verschwiegenheitspflicht und behandelt alle Informationen streng vertraulich, auch gegenüber der KV Nordrhein.

Mo. 17 - 21 Uhr, Telefon 0800 2233 67734 34

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Qualitätszirkel

Neue Qualitätszirkel

Kontakt

KV NordrheinGeschäftsstelle QualitätszirkelAndrea SchwarzeTelefon 0211 5970 8149Katharina ErnstTelefon 0211 5970 8361Telefax 0211 5970 [email protected]

In der KV Nordrhein gibt es zurzeit fast 1300 geförderte Qualitätszirkel. Im Internet können Interessierte Zirkel nach Thema und Ort (Kreisstel-le) sortieren. Die Suchmaschine finden Sie auf der Homepage der KV Nordrhein (www.kvno.de) im Bereich „Mitglieder“, Rubrik „Qualität“.

Thema: Verkehrstherapie – Verbes-serung psychotherapeuti-scher Interventionen

Kontakt: Dipl.-Psych. Rudolf Oberdorfer Henningstege 17 46485 Wesel Telefon 0281 89996 Telefax 0281 89997

Termin: nach Vereinbarung

Ort: nach Vereinbarung

Thema: QM in der ambulanten Psychotherapie und schulen-übergreifende Intervision

Kontakt: Claudia Voigt-Lehnhoff Kühlwetterstraße 49 40239 Düsseldorf Telefon 0211 6215 533 Telefax 0211 6215 636

Termin: nach Vereinbarung

Ort: nach Vereinbarung

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Veranstaltungen

Infomarkt in Düsseldorf und KölnAm 7. Januar finden in Düsseldorf und Köln Infomärkte der KV Nordrhein statt. Schwerpunkt ist die Honorarabrech-nung. Es stehen aber auch Experten zu den Themen Niederlassung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder IT in der Pra-xis zur Verfügung. Zudem können Sie sich vor Ort für das KVNO-Portal registrieren. Für allgemeine Fragen stehen Ansprechpartner der Serviceteams zur Verfügung. Eine Anmeldung zu den Infomärkten ist nicht erforderlich.

Termin: Mittwoch, 7. Januar 2009, 15 bis 18 UhrOrt: KV Nordrhein, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 DüsseldorfOrt: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Sedanstr. 10-16, 50668 Köln

Infoveranstaltungen zum Basis-RolloutDie Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), der so genannte Basis-Rollout, startet in Nordrhein. Im ersten und zweiten Quartal 2009 werden die neuen Lesegeräte an die mehr als 22.000 Vertragsärzte, Psychothera-peuten, Zahnärzte und Krankenhäuser ausgegeben. Informationen rund um den Basis-Rollout der eGK erhalten Sie auf den Veranstaltungen, die die KV Nordrhein im ersten Quartal 2009 anbietet.

Anmeldung: KV Nordrhein, UnternehmenskommunikationBritta Schnur, Tersteegenstr. 9, 40474 DüsseldorfTelefon 0211 5970 8281, Telefax 0211 5970 8100, E-Mail [email protected]

Tinnitus – Diagnostik und Therapie Gemeinsam mit dem Tinnitus-Zentrum Düsseldorf/Krefeld bietet die KV Nordrhein die zertifizierte Fortbildungs-veranstaltung „Tinnitus – Diagnostik und Therapie“ an. In Vorträgen werden folgende Themen behandelt: „Paradig-menwechsel bei der Tinnitus-Diagnostik und -Therapie“, „Tinnitus – Schicksal oder Chance?“ und „Psychologie des Tinnitus“.

Termin: 7. Februar 2009, 10 bis 13.30 UhrOrt: KV Nordrhein, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 DüsseldorfZertifiziert: 4 Punkte

Anmeldung: KV Nordrhein, Unternehmenskommunikation Britta Schnur, Tersteegenstr. 9 , 40474 DüsseldorfTelefon 0211 5970 8281, Telefax 0211 5970 8100, E-Mail [email protected]

Datum Uhrzeit OrtMittwoch, 21. Januar 17.00 Uhr KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Sedanstr. 10-16, 50668 KölnSamstag, 24. Januar 10.00 Uhr Stadthalle Kleve, Lohstätte 7, 47533 KleveFreitag, 30. Januar 17.00 Uhr KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Sedanstraße 10-16, 50668 KölnDienstag, 3. Februar 19.30 Uhr KV Nordrhein, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 DüsseldorfMittwoch, 4. Februar 17.00 Uhr AGIT mbH, Dennewartstraße 25 – 27, 52068 AachenFreitag, 6. Februar 17.00 Uhr KV Nordrhein, Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 DüsseldorfMittwoch, 11. Februar 17.00 Uhr Uni Essen, Audimax, Universitätsstraße 2, 45141 EssenSamstag, 14. Februar 10.00 Uhr Uniklinik Köln, Anatomie (Hörsaal I), Joseph-Stelzmann-Straße 9, 50931 KölnMittwoch, 18. Februar 17.00 Uhr AGIT, Dennewartstraße 25 – 27, 52068 Aachen

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Termine

Termine

n 7.1.2009 Infomarkt der KV Nordrhein, Düsseldorf

n 7.1.2009 Infomarkt der KV Nordrhein, Köln

14.01.2009 IQN-Fortbildung: Verordnungssicherheit Teil 4 „Fünf Medikamente - mehr braucht kein

Patient?!“, Düsseldorf

n 21.01.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Köln

n 24.01.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Kleve

n 28.1.2009 Fortbildungsveranstaltung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte „Selbsthilfe

- Unterstützung für Patient und Praxis“, Düsseldorf

28.1.2009 Fortbildungsveranstaltung des IQN: „Kniegelenkendoprothetik - mögliche Fehler und Gefahren

in der operativen und postoperativen Versorgung“, Düsseldorf

n 30.1.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Köln

n 3.2.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Düsseldorf

n 4.2.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Aachen

n 6.2.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Düsseldorf

n 7.2.2009 Fortbildungsveranstaltung der KV Nordrhein in Zusammenarbeit mit dem Tinnitus-Therapie-

Zentrum KG, Krefeld: „Tinnitus – Diagnostik und Therapie“, Düsseldorf

n 11.2.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Essen

n 14.2.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Köln (Anatomie)

n 18.2.2009 Infoveranstaltung der KV Nordrhein zum Basis-Rollout der eGK, Aachen

n 4.3.2009 KV Nordrhein: Darmkrebstag 2009, Düsseldorf

n 4.3.2009 RP-Sprechstunde, Düsseldorf

n 6.3.2009 Fortbildungsveranstaltung für Mitglieder der KV Nordrhein, Düsseldorf

n 11.3.2009 Fortbildungsveranstaltung für Mitglieder der KV Nordrhein, Köln

11. - 12.3.2009 Gesundheitskongress des Westens, Essen

n 1.4.2009 Infomarkt der KV Nordrhein, Düsseldorf

n 1.4.2009 Focus – Zukunftsperspektiven im Gesundheitswesen, Düsseldorf

25.4.2009 Hartmannbund-Landesverband Nordrhein: Delegiertenversammlung, Düsseldorf

2. – 8.5.2009 Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung: „68. Fortbildungskongress“,

Norderney

n 6.5.2009 RP-Sprechstunde, Düsseldorf

n 9.5.2009 2. nordrheinischer Praxisbörsentag, Düsseldorf

n 20.6.2009 Roundtable der KV Nordrhein mit Selbsthilfeorganisationen, Köln

n 1.7.2009 Infomarkt der KV Nordrhein, Düsseldorf

n 1.7.2009 Focus – Zukunftsperspektiven im Gesundheitswesen, Düsseldorf

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de

Page 39: KVNO aktuell 12 2008

n  DMP-Bericht:

  Patienten profitieren

  von den Programmen

n  qu.no:

  Die Vorteile

  dieses QM-Systems

n  Basis-Rollout:

  Was Praxen

  wissen müssen

n  Weiterbildung:

  KVNO vermittelt

  Assistenten-Stellen

n  Service:

  Tipps zur

  Praxis-Übergabe

n  Wesseling/Brühl:

  Praxisnetz setzt auf

  Qualitätsmanagement

Vorschau KVNO aktuell 1+2 09

Die nächste Ausgabe von KVNO aktuell erscheint am 11. Februar 2009

Aus aktuellem Anlass kann es zu Themenände-rungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Impressum

KVNO aktuell

Herausgeber:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Tersteegenstraße 9

40474 Düsseldorf

Redaktion:

Ruth Bahners (verantwortlich)

Frank Naundorf, Karin Hamacher

Redaktionsbeirat:

Dr. Leonhard Hansen,

Dr. Klaus Enderer, Ruth Bahners

Druck:

Druckhaus Limbach, Köln

Satz und Layout:

BCS, Düsseldorf

Anschrift der Redaktion:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Tersteegenstraße 9

40474 Düsseldorf

Telefon 0211 5970 8077

Telefax 0211 5970 8100

E-Mail [email protected]

KVNO aktuell erscheint in zehn Ausgaben pro Jahr

als Mitteilungsorgan für die Mitglieder der

Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Gesamtauflage dieser Ausgabe: 22 000

Die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichneten Beiträge

geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Ansicht

der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wieder. Für unverlangt

eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Gewähr.

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