Kleine Schriften zur Geschichte des Volkes Israel, Band 2

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    KLEINE SCHRIFTEN

    ZUR GESCHICHTE DES

    VOLKES ISRAEL

    VON

    ALBRECHT ALT

    ZWEITER BAND

    C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG

    MNCHEN 1953

  • ,.

    Buchausstattung von Prof. F. H. Ehmcke Copyrlght 1953 :,Y C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung (Oscar Beck) Mnchen

    D:=::k der C. H. Beck'schen Buchdruckerei Nrdlingen Printed in Germany

    INHALT DES ZWEITEN BANDES

    DIE STAATENBILDUNG DER ISRAELITEN IN PALSTINA

    Reformationsprogramm der Universitt Leipzig 1930

    DAS GROSSREICH DA VIDS

    Theologische Literaturzeitung 75 (1950) Sp. 213-220. J. C. Hinrichs, Leipzig

    ISRAELS GAUE UNTER SALOMO

    Alttestamentliche Studien Rudolf Kittel zum 6o. Geburtstag dargebracht (1913) S. 1-19. J. C. Hinrichs, Leipzig

    DIE WEISHEIT SALOMOS

    Theologische Literaturzeitung 76 (1951) Sp. 139-144

    1

    66

    VERBREITUNG UND HERKUNFT DES SYRISCHEN TEMPELTYPUS 1oo

    Palstinajahrbuch des Deutschen evangelischen Instituts fr Altertumswissen-schaft des Heiligen Landes zu Jerusalem 35 (1939) S. 83-99. E. S. Mittler & Sohn, Berlin

    DAS -KNIGTUM IN DEN REICHEN ISRAEL UND JUDA

    Vetus Testamenturn 1 (1951) S. 2-22. E. J. Brill, Leiden

    DAS GOTTESURTEIL AUF DEM KARMEL

    Festschrift Georg Beer zum 70. Geburtstage (1935) S. 1-18. W. Kohlhammer, Stuttgart

    TIGLATHPILESERS III. ERSTER FELDZUG NACH PALSTINA

    Unverffentlicht (1951)

    HOSEA 5, 8- 6, 6. EIN KRIEG UND SEINE FOLGEN IN PROPHETISCHER

    116

    135

    BELEUCHTUNG 163

    Neue kirchliche Zeitschrift 30 (1919) S. 537-568. A. Deichert, Leipzig

    DAS SYSTEM DER ASSYRISCHEN PROVINZEN AUF DEM BODEN DES

    REICHES ISRAEL 188

    Zeitschrift des Deutschen Palstina-Vereins 52 (1929) S. 22o-242. J. C. Hin-richs; Leipzig

  • VI Inhalt des zweiten Bandes

    JESAJA 8, 23 -9, 6. BEFREIUNGSNACHT UND KRNUNGSTAG Festschrift Aifred Bertholet zum So. Geburtstag gewidmet (1950) S. 29-49. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tbingen

    :t-I""EUE ASSYRISCHE NACHRICHTEN BER PALSTINA . . . . . . Zeitschrift des Deutschen Palstina-Vereins 67 (1945) S. 128-146. Otto Harrasso-witz, Leipzig

    DIE TERRITORIALGESCHICHTLICHE BEDEUTUNG VON SANHERIBS EINGRIFF IN PALSTINA

    Palstinajahrbuch 25 (1930) S. 8o-88 . . . .. . . . . . . . . . ..

    DIE HEL.\f.AT DES DEUTERONOMIUMS

    Unverffentlicht (1953) ............

    JUDAS GAUE UNTER JOSIA

    Palstinajahrbuch 21 (1925) S. 1oo-u6 .............

    BEMERKUNGEN ZU EINIGEN JUDISCHfu'l" ORTSLISTEN DES ALTEN

    TESTAMENTS . . . .

    Beitrge zur biblischen Landes- und Altertumskunde 68 (1951) S. 193-210. K. F. Koehler, Stuttgart

    FESTUNGEN UND LEVITENORTE IM LANDE JUDA Unverffentlicht (1952)

    . . . . . . .

    DIE ROLLE SA..\f.ARIAS BEI DER ENTSTEHUNG DES JUDENTUMS

    Festschrift Otto Procksch zum 6o. Geburtstag (1934) S. 5-28. A. Deichert und J. C. Hinrichs, Leipzig

    JUDAS NACHBARN ZUR ZEIT NEHEMIAS

    Palstinajahrbuch 27 (1931) S. 66-74 . . . . . . . . . . .

    ZUR GESCHICHTE DER GRENZE ZWISCHEN JUDA UND S.A.\fARIA Palstinajahrbuch 31 (1935) S. 94-111

    GALILISCHE PROBLL\fE . .

    Palstinajahrbuch 33 (1937) S. 52-88; 34 (1938) S. So-93; 35 (1939) S. 64-82; 36 (1940) s. 78-

  • VIII Verzeichnis der Abkrzungen

    J POS ............ . . The Journal of the Palestine Oriental Society. JQR ................ The Jewish Quarterly Review. JRSt ................ The Journal of Roman Studies.

    MGWJ .............. Monatsschrift fr Geschichte und Wissenschaft des Judentums. MUSJ ............... Melanges de l'Universite St. Joseph.

    NKZ ................ Neue kirchliche Zeitschrift.

    OLZ ................ Orientalistische Literaturzeitung.

    PAES .............. .

    PEF Quart. Stat. . ... . PEQ ............... . PJB ............... .

    PRE

    Syria. Publications of the Princeton U niversity Archaeoloeical Expeditions to Syria in 1904-05 and 1909. "' Palestine Exploration Fund. Quarterly Statement. Palestine Exploration Quarterly. Palstinajahrbuch des Deutschen evangelischen Instituts fr Altertumswissenschaft des Heiligen Landes in Jerusalem. Realenzyklopdie fr protestantische Theologie und Kirche.

    QDAP .. ....... ... The Quarterly of the Department of Antiquities in Palestine.

    RA ................ .

    R..~O R..~ss ............... . RB ................ . RE ................ . Rec. de trav. . ....... .

    REJ ............... . RES ............... . RHPR ............. . RHR .............. . RLV ............... .

    Revue archeologique. Clermont-Ganneau, Recueil d'archeologie orientale. Revue d'assyriologie et d'archeologie orientale. Revue biblique. Revue d'egyptologie. Recueil de travaux relatifs a la philologie et a l'archeoloeie egyptiennes et assyriennes. b Revue des etudes juives. Revue des etudes semitiques. Revue d'histoire et de philosophie religieuses. Revue de l'histoire des religions. Ebert, Reallexikon der Vorgeschichte.

    ThLZ . . . . . . . . . . . . . . . Theologische Literaturzeitung.

    VT ................. Vetus Testamentum.

    WO ................. Die Welt des Orients.

    WZKM . .. Wiener Zeitschrift fr die Kunde des Morgenlandes.

    ZA ... .... . . Zeitschrift fr Assyriologie und verwandte Gebiete. ZA W ...... . . . . . . . Zeitschrift fr die alttestamentliche Wissenschaft. ZDMG Zeitschrift der Deutschen Morgenlndischen Gesellschaft. ZD PV . . . . Zeitschrift des Deutschen Palstina-Vereins. ZS . . . . . . . . . . . . . . . . Zeitschrift fr Semitistik.

    I I

    DIE STAATENBILDUNG DER ISRAELITEN

    IN PALSTINA

    1930

    Um dieselbe Zeit, in der die letzten Stmme Israels aus der sdlichen Wste in die Gebirge Palstinas einwanderten, erhielten auch die Ebenen des Landes ein neues Bevlkerungselement: kriegerische Gruppen aus dem gischen Kreis, die durch die Umwlzungen jener Periode von ihrer Heimat losgerissen worden waren, unter ihnen die Philister, gelangten in der ersten Hlfte des 12. Jahrhunderts v. Chr. ber Syrien nach dem Sden und gewannen schlielich im palstinischen Flachland feste Sitze.1

    Der Gleichzeitigkeit dieser Vorgnge entspricht aber durchaus keine Gleichartigkeit ihrer Folgen, und man versteht die Geschichte Palstinas in den nchsten Jahrhunderten nur unvollkommen, wenn man den Un-terschied der Lebensverhltnisse und Leistungen beider Vlker nach ihrer Landnahme nicht scharferfat und auf seine tieferliegenden Ursachen zurckfhrt.

    Bei den Philistern und den Genossen ihrer Wanderung lebt im Grunde unverndert noch immer jenes politische System fort, das gerade in den Ebenen Palstinas sptestens seit der ersten Hlfte des 2. Jahrtausends bestanden hatte und dann unter der Oberhoheit der Pharaonen zur vollen Ausreifung gekommen war: das System der Aufteilung des Landes in viele kleine Herrschaftsgebilde mit je einem festen Ort als Mittelpunkt und in der Regel mit einem Dynasten als Oberhaupt. In diese lngst ver-festigte Tradition sind also die neuen Herren eingetreten, was ihnen um so leichter gewesen sein wird, als sie aus ihrer eigenen Vergangenheit kaum ein anderes und besseres Prinzip politischer Gestaltung mitbrachten. Und eben deshalb ist es auch kein Wunder, da ihre Staatenbildung sehr bald zum Abschlu kam; das Wesentliche war ja nur die Auswechselung der bisherigen Herrenschicht gegen die neue. In territorialer Hinsicht hat dabei das alte System vermutlich nur insofern Vernderungen erfahren, als der eine oder andere Dynastensitz in Trmmer gelegt und sein Gebiet zu dem eines Nachbarortes geschlagen wurde; etwas grer als in der vorangegangenen Periode mit ihrer Zwergstaaterei scheinen die einzelnen Herrschaftsgebiete jetzt im Durchschnitt geworden zu sein und teilweise

    1 [Nheres ber den wahrscheinlichen Hergang ihrer Ansiedlung und ber ihre Herr-schaftsbildung s. oben Band I S. 225 ff. 238 ff.] 1 .Alt, Israel n

  • 2 .Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina [3/4]

    auch neue feste Mittelpunkte erhalten zu haben.1 Doch wird durch solche Verschiebungen das der ganzen Ordnung zugrunde liegende politische Gestaltungsprinzip ja kaum berhrt, und die Berechtigung bleibt be-stehen, die kleinen Staaten der Philister und der brigen ger in den Ebenen Palstinas als Erben und Nachfeiger des altkanaanischen Stadt-staatensystems zu betrachten.2

    Aber ganz geht der historische Tatbestand in dieser einfachen Formel doch nicht auf. Denn zwar nur bei den Philistern, bei diesen aber um so strker - und am strksten gerade in den ersten Menschenaltem nach ihrer Landnahme - macht sich noch ein besonderes Element politischer Organisation geltend, das man aus der bernommenen Erbmasse des Kanaanerturns nicht wohl ableitenkann. Unbeschadet ihrer Gliederung in mehrere Stadtherrschaften treten sie in der Regel gemeinsam handelnd auf, wo es um die Durchsetzung ihrer politischen Ansprche nach auen hin geht. Das hat, soviel wir sehen knnen, in der lteren Geschichte des Landes kein Vorbild; mehr als vorbergehende Zusammenschlsse zur Erreichung bestimmter politischer Ziele durch gemeinsame militrische Aktionen sind uns fr die palstinischen Dynasten der vorphilistischeil Zeit nicht bezeugt.3 Wenn aber diese dauernde Zusammenfassung der Krfte ber die Grenzen der Einzelstaaten hinaus kein altpalstinisches Erbstck ist, so werden wir ihre historische Wurzel wohl eher an einer anderen Stelle suchen drfen, nmlich in der angestammten Heeresver-. fassungder Philister selbst. Auf ihren kriegerischen Wauderzgen war ja naturgem die Gemeinsamkeit aller Unternehmungen eine Lebensnot-wendigkeit gewesen; noch bei der . Landnahme in Palstina werden sie einen guten Teil ihres Erfolges diesem festen Zusammenhalten zu ver-danken gehabt haben. Auch die anderen gischen Stmme waren in der W anderzeit gewi an diesem Zusammenschlu beteiligt gewesen oder hatten jeder fr sich eine hnliche Organisation besessen; nach ihrer Landnahme in Palstina aber verfielen sie anscheinend sehr schnell den zersplittemden Wirkungen der bernommenen kanaanischen Klein-

    1 Fr das Gebiet der fnf Philisterstaaten von Gaza Askalon Asdod Akkaron und Gath steht uns leider kein ausreichendes Vergleichs~terial au~ ltere; Zeit zur Ver-fgung [vgl. oben Band I S. 222ff. 238ff.]. Dagegen zeigen sich in den nrdlicheren Ebenen (Saron, Akko) starke Verschiedenheiten zwischen den Denkmlern aus der Zeit der il:.gyptischen.Oberhoheit un~ den_e~nschlgigen israelitischen Urkunden (Ri. 1, 27ff.; -. 1. Kon. 4, 7 ff.) m bezug auf d1e poht1Schen Zentren; vgl. etwa PJB 24 (1928) S. 59ff... -25 (1929) s. 38 ff.

    2 _N~ch in. der ~chen Entwicklung des hcllenistischen Stdtewesens an der Kste Palastmas Wlrken d1ese alten Zusammenhnge nach.

    ~ Gemeinsame. Heeresfolge bei Feldzgen der Pharaonen, wie sie in den Amarna-bnefen gelegentlich erkennbar wird (vgl. besonders Am. 201-2o6 Knudtzon) gehrt natrlich nicht hierher. '

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    [4/S/6] Einleitung

    staaterei, so da die israelitische berlieferung sie nicht einmal mehr mit ihren Stammesnamen benennt, sondern lediglich von ihren Stdten redet. Hingegen haben sich die Philister ihre gemeinsame Organisation noch lange zu erhalten gewut und sind durch sie imstande gewesen, eine mili-trische und politische Stokraft zu entfalten, die ber ihren unmittel-baren Siedlungsbereich weit hinauswirkte. Das mute ihnen jetzt, wo die alte gyptische Oberhoheit praktisch bedeutungslos wurde, die politische Hegemonie in Palstina eintragen. Insofern knnte man sie ohne ber-treibung geradezu als die Erben der Pharaonen bezeichnen; blieb ihre Macht auch auf einen viel engeren Kreis beschrnkt als vormals die gyptische, so war sie dafr in ihm um so wirksamer. Und auch da handelt es sich um eine Entwicklung, die bald nach der Landnahme der Philister eingesetzt haben wird; wie ber Nacht schien aus dem gypti-schen Palstina ein philistisches werden zu sollen, das durch keine Strung von auen in seinem Eigenleben behindert war.

    Bevor wir jedoch der Frage nachgehen, welchen Gebrauch die Philister tatschlich von den Mglichkeiten einer Herrschaftsbildung greren Stiles machten, die ihnen teils durch ihr eigenes angestammtes Wesen, teils durch die in der neuen Heimat vorgefundene Situation in die Hand gelegt waren, mssen wir uns zunchst noch ein entsprechendes Bild der gleichzeitigen Zustnde in der Bevlkerungsgruppe Palstinas zu ver-schaffen suchen, der spter die historische Funktion zufiel, die Hegemonie der Philister zu brechen: bei den Israeliten im gebirgigen Hinterland der von den gem besetzten Ebenen. Da zeigen sich fast in jeder Beziehung die stiksten Gegenstze zu dem, was wir soeben kennengelernt haben. Schon der uere Verlauf der Einwanderung der Israeliten nach Palstina ist ja ganz anders als bei den gem: kein einmaliger, in verhltnismig kurzer Zeit vollendeter Akt, wie er freilich der spteren schriftstellerischen Bearbeitung der israelitischen berlieferung, zumal im Buche J osua, vorschwebt, sondern eine Abfolge von Bewegungen einzelner Stmme und Gruppen, die sich sehr wohl auf mehrere Jahrhunderte erstreckt haben kann; berwiegend auch kein Vorgehen mit W a:ffengewalt, so gewi die uns vorliegenden Erinnerungen an einzelne militrische Er-folge gegen ltere Stdte richtig sein mgen, sondern ein Sicheinschieben in noch wenig oder gar nicht besiedelte Gegenden, von denen kein ernst-licher Widerstand zu erwarten war; darum auch im Endergebnis kein Sehaftwerden aller Stmme in einem einzigen geschlossenen Territo-:-rium, sondern eine Aufteilung in mehrere Gruppen, deren Gebiete durch Reihen nichtisraelitischer Stdte voneinander getrennt waren.1 Jene V er-zettelung des Herganges und diese Unvollkommenheit seines Ergebnisses

    1 [Vg!. oben Band I S. 89ff. 126ff.] 1

  • J-.

    4 Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina [6/7]

    entsprechen aber durchaus den Bedingungen, unter denen sich das Ganze vollzog. Denn die Israeliten kamen aus den nomadischen Lebensverhlt-~issen der Wste, also ohne die militrische berlegenheit, die den gem so viel raschere und vollere Erfolge der vorgefundenen Landesbevlke-rung gegenber ermglicht hatte. Noch in der spteren israelitischen berlieferung zittert etwas von der Angst nach, die man ursprnglich vor den Streitwagen und Stadtmauem der Kanaaner empfand, 1 und es er-scheint eher als eine Ausnahme denn als die Regel, wenn da und dort einmal von der Bezwingung einer Stadt, sei es mit List oder mit Gewalt, in jenen frhen Zeiten berichtet werden kann. 2 Ein Angriff auf die lngst dicht besiedelten und hoch entwickelten Ebenen Palstinas mit ihren vielen Dynastensitzen kam daher fr die Israeliten von vornherein nicht in Betracht; sie htten sich der Botmigkeit fremder Herren beugen mssen, wenn sie dort Fu fassen wollten.3 So blieb die Landnahme der IsraeliteninderHauptsache auf die gebirgigen Hinterlnder beschrnkt; nur in ihnen gab es rioch weite menschenarme Rume fr Wirtschaft und Siedlung, wie sie die Stmme brauchten, und wenige Stdte, die ihnen wehren konnten. Der Unterschied von den gern ist schon hier so gro wie nur mglich: diese rckten sofort, wie wir sahen, in das alte Kultur-land ein und eigneten sich seine Gter an; der israelitische Volksboden in Palstina hingegen war berwiegend ein Neuland, das der Kultur erst er-schlossen werden mute. Da diese letztere Situation die greren Zu-kunftsmglichkeiten in sich barg, ist nicht zu verkennen und wird durch den weiteren Verlauf der Geschichte besttigt; sie hielt die Israeliten nach ihrer Landnahme zunchst noch in einiger Distanz von dem einheimi-schen kanaanischen Wesen und lie ihnen Zeit, ihre eigene Art auf dem neuen Boden krftiger zu entfalten, whrend bei den gern ein schnelles Versinken in die bernommene Landeskultur eintrat.4 Aber eben des-wegen ging die Entwicklung bei den Israeliten 1;1aturgem viel lang-: samer vor sich; den alten Vorsprung der Ebenen und ihrer Herren ver-:-mochten sie noch auf eine Reihe von Generationen hinaus nicht einzu-holen, geschweige denn zu berbieten.

    1 Man vergleiche etwa die Sage von den Kundschaftern Num. 13f. 2 Dabei ist berdies noch die Frage zu bedenken ob die einzelnen Ereignisse (Jericho

    J os. 6; Ai J os. 8; Hazor J os. 11; Bethel Ri. 1, 22 ff. usw.) wirklich alle so unmittelbar mit der Einwanderung der Israeliten zusammenhngen, wie es die kombinierenden und ge-neralisierenden Bearbeiter der Sagen, die sich die Besitzergreifung eines Landes nur. als das Ergebnis eines Kampfes von Staat zu Staat denken knnen, durchweg darstellen.

    3 Ein historisches Beispiel fr die Gefhrdung der Freiheit einer israelitischen Gruppe, die sich an einer Ebene ansiedelte, bietet die Geschichte des Stammes Issachar (Gen. 49, 14f.).

    4 Da sich bei den Philistern z. B. in der Namengebung noch jahrhundertelang Reste ihres angestammten nichtkanaanischen Wesens erhielten, ist natrlich kein Gegen~ beweis (vgl. ZAW N. F. 6 [1929] S. 250f.).

    - -~.

    [7/8] Einleitung 5

    In der Gestaltung des politischen Lebens ist dieses Zurckbleiben der Israeliten hinter ihren Nachbarn besonders deutlich zu beobachten: von einer Staatenbildung, zu der wie bei den gern sogleich die Landnahme in Palstina gefhrt htte, zeigt sich bei ihnen keine Spur; sie leben ein-fach in der Stammesverfassung weiter, die ihnen von der Wste her ge-wohnt war. Nun sind zwar schon in der nomadischen Stammesverfassung gewisse Anstze zu Funktionen staatlicher Natur enthalte~, und wenn die Israeliten dieser Verfassung auch im Kulturland treu bletben wollten, so war unter den dortigen Lebensbedingungen eine Verstrkung der staat-lichen Funktionen fast unausbleiblich. Schon den verwandten Stmmen gegenber erforderte die Geltendmachung und Behauptung des An-spruchs auf einen geschlossenen territorialen Besitzstand das ~ewu~te Zusammenhalten der Stammesangehrigen.1 Wo ferner alte Stadte 1m Gebiet oder an den Grenzen eines Stammes bestehen blieben, ergaben sich ber kurz oder lang geregelte Beziehungen, Vertragsverhltnisse, vielleicht sogar Einverleibungen, auf jeden Fall aber rechtliche Bindungen, die den Stamm als Ganzes betrafen und verpflichteten. 2 Ganz zu schwei-gen von den akuten Verwicklungen mit feindseligen Nachbarn, gegen deren bergriffe das Aufgebot der wehrfhigen Mnner des ~tammes und gelegentlich auerdem noch angeworbene Sldnertrup~en tns Feld gestellt werden muten.3 Die Frage kann hier unerrtert bletben, ob und inwiefern der Stamm etwa auch abgesehen von der soeben erwhnten Heerbannpflicht Leistungen staatlicher Art von seinen Mitgliedern for-derte oder besondere Rechte ihnen gegenber fr sich in Anspruch nahm;4

    die ang~fhrten Beispiele aus dem Bereich der Selbs~behaup::Ung des Stammes nach auen hin zeigen wohl zur Genge, da dte Israehten noch in Palstina ihre Stammesverfassung als hinreichendes Mittel zur Wahr-nehmung ihrer politischen Lebensnotwendigkeiten ansehen konnten, so-lange keine allzu schwere Bedrohung ihrer Existenz durch fremde_M~chte eintrat. Aber mehr als ein Ansatz zu staatlicher Gestaltung war m1t dtesen Bettigungen der Stammesgemeinschaften doch nicht gegebe~, un~ es sieht nicht so aus, als ob das Leben in Palstina immer nur 1m Smne

    1 Das Ergebnis dieser Auseinandersetzungen von Stamm zu ~tarn~ liegt u~s in den stammesgeographischen Aufzeichnungen des Buches J osua und m ~- 1 vor, d:e durch-aus in den Verhltnissen der vorstaatlichen Zeit wurzeln (vgl. Sellm-Festschnft [1927] S. 13ff. [oben Band I S. 193 ff.]). .

    z Vertragsverhltnis: Jos. 9; Einverleibungen: Num. 26, 31 ff. (vgL N oth, Das Sy-stem der zwlf Stmme Israels [1930] S. 126ff.). _

    a Das Heerbannaufgebot wird in den alten Erzhlungen berall vorausgesetzt; Sold-Deranwerbung Ri. 11, 1 ff. . ..

    4 Besonders das israelitische Bodenrecht bedarf noch emer nheren Untersu.chung nach der Seite hin, ob in ihm ein Obereigentum der Stmme an dem Gru~dbesttz der einzelnen zugehrigen Familien theoretisch bestand und praktisch zur AusWirkung kam.

  • 6 .Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina (8/9]

    grerer Verfestigung und Verfeinerung der politischen Organisation der Stmme gewirkt htte. Dem standen schon, zumal in ruhigen Zeiten, die auseinandergehenden Sonderinteressen der kleineren genealogischen und regionalen Verbnde innerhalb des einzelnen Stammes entgegen, und auch die Unausgeglichenheit der fr die politische Willens- und Macht-bildung entscheidenden Faktoren, der aristokratischen Autoritt der sogenannten ltesten auf der einen, der demokratischen Institution der Versammlung aller wehrfhigen Mnner auf der anderen Seite bei fehlen-der monarchischer Spitze, bedeutete jedenfalls eine Erschwerung. Be-z~ichn~nderweise sieht denn auch die israelitische berlieferung selbst die etgentltchen Helden der Periode von der Landnahme in Palstina bis zur Staatenbildung in Mnnern, deren ganze Erscheinung aus dem Rahmen der normalen Stammesverfassung herausfllt. Denn so verschieden diese Gestalten, die Richter des Richterbuches, im brigen voneinander sein mgen, ein Zug ist doch fast allen gemeinsam: sie tun ihre kriegerischen Taten zur Wahrung des israelitischen Besitzstandes gegen fremde ber-~ffe nicht ~uf Grund ~iner Vollmacht, die ihnen ihr Stamm gegeben hatte oder dte etwa gar m den Ordnungen ihres Stammes fr besondere Flle von jeher vorgesehen war, sondern aus einer berraschend auf-tretenden persnlichen Begabung und Begeisterung heraus, die man in I:rael nur als ein Charisma, als eine freie Gabe J ahwes an den einzelnen 1:5etrachten konnte und die dann die Masse mitri.l Es liegt aber im Wesen solcher charismatischer Fhrerschaft, da sie keine institutionelle Ver-festigung und vor allem keine bertragung oder Vererbung auf eine .andere Person dul~et; sie erli:cht sptestens mit dem Tode ihres jeweiligen Inhabers, wenn mcht schon m dem Augenblick, wo er siegreich von der Erfllung seiner militrisch-politischen Aufgabe zurckkehrt. So haben denn auch die spteren Sammler und Bearbeiter der alten Richter-geschichten mit all ihren Kombinationsmitteln nichts daran zu ndern vermocht, da diese Lieblingsgestalten der berlieferung noch heute nach Ort und Zeit, nach Art und Leistung ganz ungleich und zusammen-h~nglos nebeneinander stehen. Fr eine Staatenbildung im hheren Smne des V: or:=es war also auch da noch keine tragfhige Basis gegeben, und der emztg~ uns bekannte V ersuch, in gewaltsamer Anknpfung an das Erbe emes so~chen Fhrers doch zu einer Reichsgrndung zu gelangen, das WerkAbtmelechs, des Sohnes Gideons, war von vornherein_-so falsch angelegt, so wenig israelitisch und so berwiegend kanaanis'Ch gedacht, da er niemals zu einer Zusammenfassung und berbietung

    1 Eine deutli_che Ausnahme bildet hier allerdings J ephtah, der als Sldnerfhrer von den

    ltesten v~n Gilea~, d. h. von den aristokratischen Reprsentanten des bedrohten israeliti-schen Gebtetes, rmt dem Kommando fr den Abwehrkrieg betraut wird (Ri.u, 1 ff.).

    [9/t0/11] Einleitung 7

    der israelitischen Stammesorganisationen in einem greren Staats-gebilde als Gegenstck etwa zu dem Bund der philistischen Stdte htte fhren knnen.1

    Aber wenn schon das politische Sonderleben der israelitischen Stmme einstweilen ungebrochen bestehen blieb, so ist doch deutlich, da es gleich-zeitig auch an wirksamen Verbindungen ber die Stammesgrenzen hinaus nicht fehlte. Ich denke dabei nicht so sehr an die Gemeinsamkeit der Interessen bei Bedrohungen von auen, die mehrere Stmme auf einmal trafen; denn diese mochte wohl fr den Augenblick zu gemeinsamen Ab-wehruntemehmungen fhren, sie verlor aber gewi schnell ihre verbin-dende Kraft, sobald die politische Konstellation verndert war, und erfate bei der weiten Ausdehnung der israelitischen Siedlungsgebiete in Palstina und bei dem vorwiegend regional beschrnkten Umfang der Bedrohungen kaum jemals den ganzen Kreis der Stmme. 2 Wichtiger war schon, weil dauernd bindend, das Bewutsein der Verwandtschaft der Stmme untereinander und ihrer Fremdheit den anderen Nachbarn gegenber. Die-ses fundamentale Bewutsein aber beruhte seinerseits, wie N oth in seiner Schrift ber das System der zwlf Stmme Israels, die festgeprgte genea-logische Ausdrucksform fr den Tatbestand, um den es-sich hier handelt, eingehend erwiesen hat, auf einer historischen Setzung religiser Natur: auf dem Zusammenschlu der Stmme in der nicht im Kulturland Pal-stinas beheimateten, sondern aus der sdlichen Wste dorthin verpflanzten Verehrung des Gottes J ahwe. Wir knnen hier von der Frage absehen, ob die Anfnge dieses Zusammenschlusses bis in die letzte Wstenzeit der Stamme zurckreichen, wie die Sagen von Mose behaupten, oder ob es erst nach der Landnahme in Palstina dazu kam, wie die berlieferung ber Josua zu verstehen gibt,3 und brauchen auch darauf nicht einzu-gehen, wie sich die gemeinsame J ahweverehrung zu dem religisen

    1 Ri. 9 Schon der Ausgangspunkt von Abimelechs Reichsbildung !iegt-nicmin einem israelitischen Stamm, sondern in einer kanaanischen Stadt, in Sichern; erst dann folgt die gewaltsame Aneignung der Herrschaft in Ophra, der Heimat Gideons, und in an-deren Nachbarorten. Von freiwilliger Anerkennung ist nirgends die Rede, und bei Abi-melechs Tod hat sein Gebiet erst einen Radius von wenigen Stunden gewonnen. Mehr als ein Raubstaat htte dieses "Reich" offenbar auch bei lngerem Bestand nicht wer-den knnen; der nationale Charakter, sei es in israelitischem oder in kanaanischem Sinn, ging ihm vllig ab.- Die Nachricht von einem Angebot der Knigswrde schon an Gideon seitens der Israeliten (Ri. 8, 22ff.) ist historisch nicht greifbar.

    2 Das zeigt besonders deutlich das Deboralied (Ri. 5, 14ff.), in dem es sich um einen Zusammensto mit den Kanaanern handelt, an dem offenbar eine auergewhnlich groe Gruppe von israelitischen Stmmen teilnahm.

    3 Ex. 19ff.; Jos. 24. Der scheinbare Widerspruch der beiden Traditionen kommtver-mutlich nur daher, da die Mosesagen entsprechend dem nationalen Charakter der hi-storischen Jahwereligion von vornherein alle Stmme an dem Zusammenschlu be-teiligt denken, whrend in Wirklichkeit die Konstituierung des vollen Zwlferbundes erst in Palstina erfolgt sein wird. Weiteres hierzu bei N oth a. a. 0. S. 65 ff.

  • 8 .Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina [11/12]

    Sonderbesitz der einzelnen Stmme und Gruppen verhielt.l Um so w_ich~ger ~t es fr den hiesigen Zusammenhang, da wir auf jeden Fall fr_d1e Zeitnach der Landnahme der Israeliten in Palstina die wirksame ~XIstenz ihres Zusammenschlusses um J ahwe in die historische Rechnung ernzusetzen haben, und zwar zunchst und vor allem in der Form der Teil-na~:ne aller zw~f Stmme an dem Kultus eines gemeinsamen J ahwe-h~rh~ms, al~o emes s~kra~en Bundes nach der Art jener Amphiktionien, d1e Ja auch m der gnechischen und italischen Frhgeschichte als die no::male Form dauernder Verbindung zwischen Stmmen gerade in der Zelt unentwickelten staatlichen Lebens erscheinen. Man wird die Bedeu-tung dieses Jahwebundes mit seinen regelmig wiederkehrenden Be-ge~~ngen ru: die ~~eckung und Erhaltung des Zusammengehrigkeits-gefuhls der Israelitischen Stmme kaum berschtzen knnen und be-h_aupte~ drfen; da in ihm das israelitische Nationalbewutsein seine e~genthche Wurzel hat. Ebensosehr ist aber gerade auch im Blick auf die

    _-analogen Gebilde in Griechenland und Italien zu betonen da solche sa~~le Bnde durchaus nicht notwendig zu einer Beeintr~htigung des

    poli~sc~en Sonderlebens ihrer Mitglieder fhren und eigene politische !nstitutionen entwickeln, denen die Mitglieder sozusagen automatisch l~e Untersttzung leihen mten. So hat auch der J ahwebund der israeli--~sche~ Stmme diese selbst offenbar nicht um die freie Verfgung ber Ihre e1gene~ Arigeleg~nheiten gebracht und in den gemeinsamen Dingen mehr nur. eme ~o~alische als eine politische Autoritt ausgebt; um so schwer~ 1st naturheb fr uns das Ma seiner tatschlichen Wrrkungen ~- bestimmen .. Aber es bleibt bemerkenswert, da die charismatischen F:-rhrer der Abwehrkmpfe gegen feindliche N achbam, von denen oben d1e Rede war, in d~r Regel eine grere Gefolgschaft als die ihres eigenen s_tarnn:es finden; Sle kommen eben im Auftrag J ahwes, der nicht der Gott emes ernzeinen Stammes, sondern der des ganzen Stmmebundes ist und .?;um hat ihr Auftreten verpflichtende Kraft auch jenseits der Gr;nzen I . er engeren Heimat. Der Fehler ist nur, da es solchen Fhrern soviel Wir sehen k"" I 1 ' _ . onn~n, mema s ge ungen ist, den ganzen Bund der zwlf -St_amme m1tzure1en, und da diese Art von Fhrerschaft weo-en ihrer rem_per~nlichen Zuspitzung auch gar nicht imstande war, eine dauernde Institution zu werden. Weder sie noch der sakrale Bund der Stmme hat d:rum. von sich aus zu einer staatlichen Ein:rung der Israeliten fhren konnen. o

    :>iese U~fertigkeit der politischen Ordnungen bei den Israeliten in der Zert nach 1hrer Landnahme in Palstina konnte auf die Philister nur als

    B:J~ber58 :a]b

  • 10 .Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina [13/14]

    einerseits durch den Gathiter Goliath, andererseits durch den Bethlehemi-ter David und seine Mannen typisch reprsentiert ist.1 Dieses immer ver-lgbare schwergerstete Fuvolk2 war ein hervorragend geeignetes Mittel zur Durchsetzung und Aufrechterhaltung der Oberhoheit der Philister in ihrem ausgedehnten Machtbereich. Galt es ernstere Widerstnde zu bre-chen, so wurde das Gesamtaufgebot der abkmmlichen Truppen, Philister und Sldner, ins Feld gestellt; die bessere Rstung und bung gab ihnen von vornherein die berlegenheit ber die schlecht bewaffneten und wenig gebten Kmpfer der Gegenseite.3 In ruhigeren Zeiten aber gengte die Einrichtung dauernder Besatzungen an wichtigen Punkten4 und die Entsendung besonderer Streifscharen zur Eintreibung der Abgaben,5

    um die unterworfene Bevlkerung im Schach zu halten. Das war im Grunde das gleiche Herrschaftssystem wie vordem unter den Pharaonen, nur vielleicht mit grerer Machtentfaltung und infolgedessen auch mit strkerer Wirkung und mit besserer Aussicht auf langen Bestand.

    Wie sehr die Herrschaft der Philister auf die Unterworfenen drckte, das lt sich wohl am besten an der Gegenwirkung abschtzen, die sie zuletzt bei ihnen auslste. Sie brachte - natfu;lich wider den Willen ihrer Trger- zustande, was weder die Landnahme der Israeliten in Palstina noch ihr seitheriges Schicksal dort herbeizufhren vermocht hatte: eine Staatenbildung im hheren Sinne des Wortes. Und damit trat dann die Geschichte nicht nur dieses Einzelvolkes, sondern des ganzen Landes berraschend schnell in ein neues Stadium. Denn die nun zum ersten Male vollzogene Zusammenfassung der israelitischen Krfte in staatlich organisierte Form erwies sich als stark genug, um eine vllige Umlage-rung der politischen Gewichte in Palstina zu bewirken und insbesondere den Philistern ihre berlegenheit zu nehmen. Den Israeliten selbst aber brachte sie zwangslufig eine ganz andere Art und ein viel hheres Ma

    1 Goliath: 1. Sam..17, 4ff. (seine Rstung besteht noch fast ganz aus Bronze; nur seine eiserne Lanzenspitze ragt schon in die eben jetzt beginnende Eisenzeit hinein); 2. Sam. 21, 19; David: 1. Sam. 22, 2; 27; 29f.

    2 Der Streitwagen scheint bei den Philistern weder in ihrer Wanderzeit (vgl. die Reliefs Ramses' III.) noch in den nchsten Jahrhunderten eine ernstliche Rolle gespielt zu haben; die phantastischen Angaben der sekundren Stelle 1. Sam. 13, 5 kommen gegen das Schweigen der alten israelitischen berlieferung (besonders 29, 1 f.; doch vgl. 2. Sam. 1, 6) nicht auf.

    3 1. Sam. 4; 28, 1. 4; 29, 1 ff. '1. Sam. 13,3 (Gibt>a); 27, sff. (Ziklag); 2. Sam. 23, 14 (Bethlehem). Das ist natr-

    lich nur ein geringer, durch den Zufall der berlieferung bedingter Teil des Gesamt-.._ bestandes, aber genug,. um das System zu rekonstruieren. _

    5 1. Sam. 13, 16ff. (Michmas und Nachbarorte); 23, 1 (Kegila). Da es in diesen beiden Fllen zu einer erfolgreichen Bekmpfung der philistischen Streifscharen kommt (nur deswegen redet die israelitische berlieferung von ihnen), bedeutet natrlich eine Aus-nahme, von der man auf dif! Regel schlieen darf.

  • 12 .Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina [t6/17]

    werden, die der Druck der philistischen Oberhoheit bei den Israeliten ins Rollen gebracht hat; und da bei einem so unmittelbaren Wechselverhltnis zwischen Aktion und Reaktion notwendigerweise die eine durch die andere in ihrer Richtung bestimmt wird, so drfen wir erwarten, da die Eigen-~~ichkeiten der ersten israelitischen Staatsgebilde zu einem guten Teil m dxeser Frontstellung gegen die Philister, sei sie nun defensiv oder offen-siv gedacht, ihre Erklrung finden werden. Aber so wichtig uns diese an der zeitgeschichtlichen Lage orientierte Betrachtungsweise sein mu so wenig wird sie doch ausreichen, um uns den ganzen Aufbau der ne~en politischen Schpfungen zu erschlieen. Denn mochte der Druck von seiten der Philister so stark sein, wie er wollte, so htte er doch die Gegen-b~wegung der Israeliten, aus der ihre ersten Staatsgebilde erwuchsen, mcht auslsen, geschweige denn zu so fruchtbarer Wirkung bringen kn-nen, wenn es den Israeliten an Krften gebrach, um noch eine letzte An-strengung zur Abschttelung des fremden Joches zu machen nachdem es ihnen einmal trotz aller vorhergegangenen Abwehrversuche ~uf den N ak-ken g~l.:gt war. ~o wird die Frag~ ~ach den Krften, die den Umschwung herbetfuhrten, fur uns unvermetdhch und angesichts der auffallenden Ver~ptung der israelitischen Reaktion gegenber der philistischen Aktton noch besonders dringlich.1 Und es ist wohl ohne weiteres klar da wir mit dieser Fragestellung betrchtlich tiefer in das Wesen de; -israelitischen Staatenbildung eindringen als mit der Untersuchung des Wechselverhltnisses zwischen ihr und dem philistischen Herrschafts-system. Denn whrend uns der letztere Zusammenhang hauptschlich nur fr die Formgebung und Zielrichtung der neuen Gebilde nach auen hin den Erklrungsgrund wird liefern. knnen, bekommen wir es bei der Er-mittlung d:r Krft_e, ~ie jetzt zu geschlossener Wirkung zusammengefat wurden, rmt konstitutiven Elementen fr den inneren Aufbau der ersten israelitis~hen Staaten z~ tun und lernen von da aus erst richtig abschtzen, was an dtesen Staaten 1st und was nicht. Natrlich mssen wir die Quellen der h:lfenden und gestaltenden Krfte zunchst im eigenen Bereich der Israehten suchen und drfen zu der Hilfsannahme, da sie bei anderen V~kern lagen und von dort her den Israeliten zugeleitet wurden, erst dann gretfen, wenn sich die Suche bei den Israeliten als erfolglos herausstellt. Denn di~ Ges:hichte pflegt in solchen Dingen hchst sparsam zu ver-fahren; ste knupft das Neue, das da werden soll, so eng wie mglich an

    1

    Auf die Mglichkeit, da die erfolgreiche Auflehnung der Israeliten durch ein wie'-I~er verursacht:s ~achlassen der philistischen bermacht hervorgerufen und er-l~tchtert wo:den _sem J:onnte, deutet, soviel ich sehe, nichts in der uns vorliegenden ber-lieferung. S1e ware rmr brigens. auch" deswegen unwahrscheinlich, weil ein schwcher werdender Druck von auen bet den Israeliten schwerlich mehr so groe w k gehabt htte. Ir ungen

    .. ;.'._.._t_ t

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    [17{18] IJt"e Urgestalt des Rez"ches Israel 13

    das im nchsten Umkreis vorhandene Alte an und lt dieses nicht eher absterben, als bis ihm alles entnommen ist, was zur Gestaltung des N euen verwendet werden kann. Darum haben wir im hiesigen Zusammenhang vor allem zu fragen, ob etwa jene Anstze zu staatlichen Funktionen, die wir oben in den vorstaatlichen Lebensordnungen und Bettigungen der Israeliten in Palstina beobachteten, jetzt unter dem Druck von auen ber die bis dahin fr sie charakteristische Unfertigkeit und U naus-geglichenheit hinaus gesteigert und so befhi~ w~rden _sind, der neuen Gestaltung zum Durchbruch zu verhelfen. Hat vtelle1cht dre alte Stammes-verfassung jetzt noch einmal eine Rolle gespielt und d:n ~ahmen ~b~e-' geben, in dem die Notwendigkeiten der vernderten Srtu-~twn befnedrgt werden konnten ? Oder hat sich der sakrale Bund der Stamme nunmehr zum Trger der politischen Bewegung gemacht? War die charismatische Fhrerschaft eines Einzelnen magebend fr die Erhebung der Masse? Oder haben schlielich alle diese bis dahin immer nur getrennt auftreten-den Faktoren jetzt zusammengewirkt und ist gerade dadurch das hhere Neue zustandegekommen? Es ist der methodische Vorteil dieser Frage-stellungen, da sie uns ber die Schranken einer rein zeitge~chichtl_iche?" Betrachtung hinausfhren und die Verwertung von Ergebmssen, dte wrr unabhngig von dem Problemkomplex der berlieferung ber den Her-gang der ersten israelitischen Staatengrndungen aus verllichen Zeug-nissen fr die politischen Situationen und Institutionen der vorhergeg~ngenen Periode gewonnen haben, zur historischen Prfung und DeutungJener Tradition ermglichen.

    Zumal das allererste israelitische Staatsgebilde, das Reich Israel unter Knig Saul, bedarf solcher Hineinstellung in seinen Zusammenhang ein~rseits mit der Philisterherrschaft, gegen die es sich wandte, andererseits mit den lteren innerisraelitischen Ordnungen, auf denen es beruhte, um recht verstndlich zu werden. Denn dte. uns vorliegende berlieferung ber sein Zustandekommen und sein weiteres Schicksal ist nicht so be-schaffen da man von ihr ohne ergnzende Verbindungslinien nach seit-wrts u~d rckwrts seine eigentmliche Art einfach ablesen knnte. Sie besteht so gut wie ausschlielich aus Erzhlungen nicht streng historischer Art die literarisch, wie man lngst erkannt hat, auf mindestens zwei Reihen verschiedenen Alters verteilt werden mssen. Die eine dieser Reihen hebt sich kraft der logischen Konsequenz, mit der sie die einzelnen Akte aneinander fgt, besonders deutlich aus dem Gewirre ab; ihre Logik ist aber nicht die der realen Geschichte, sondern hat nachweisbar falsche Vorstellungen von den Zustnden vor und zu der Zeit der Staatengrn-dung zur Prmisse und lt berdies der freien Konstruktion der ~arstellung von einem theologisch begrndeten Staatsideal aus so weiten

  • IJie Staatenbildung der Israeliten in Palstina

    Spielraum, da sie keinesfalls denWert einer einigermaen treuen Wieder-gabe des wirklichen Herganges beanspruchen kann, wenn auch da und dort in ihr ein Arbeiten mit lterem berlieferungsgut sprbar wird. Ihr zeit-licher Abstand von den Ereignissen, die sie behandeln will, betrgt meh-rere Jahrhunderte.1 Die andere Reihe, von der ersten durch zahlreiche tiefgehende Unterschiede deutlich getrennt und erst sekundr in sehr unzureichender Weise mit ihr verzahnt,2 steht den Dingen merklich nher und zeigt sich von den Tendenzen spterer Zeitalter so wenig bestimmt, da man sie gern als historische Quelle ansprechen mchte; aber auch sie ist kein Werk strenger Geschichtsschreibung, sondern hat noch ganz die Art der bei den Israeliten hoch entwickelten Sagenkunst an sich, besonders auch insofern, als ihre Erzhlungen von Sauls Aufstieg und ersten Taten jede ganz fr sich gestaltet und so gut wie gar nicht miteinander in Be-ziehung gesetzt sind. Jedes einzelne Glied dieser Reihe mu daher zu-nchst als Gre fr sich gewrdigt werden; dann erst ist zu fragen, was fr einen Sinn der Sammler etwa durch die Anordnung ausdrcken wollte, in die er seinerseits die von ihm vorgefundenen Erzhlungen brachte. Wir knnen weder die Zeit der Entstehung der einzelnen Erzhlungen noch die ihrer Vereinigung zu einer Reihe angeben; da mindestens die erstere nicht allzu weit von den behandelten Ereignissen entfernt war, ist nach den Gesetzen der Sagenbildung mit groer Wahrscheinlichkeit zu ver-' muten.3 Zu einer Gesamtdarstellung von Sauls Regierung wchst sich

    1 1. Sam. 7, 3-17; 8, 1-22a; 10, 18-25a; 12; 15. Die Grnde fr die literarische Son~

    derstellung dieser deuteronomistischen Erzhlungsreihe sind in den.neueren Kommen-taren zu ~en Samuelisbchem und in den sog. Einleitungen in das Alte Testament so oft und erngehend dargelegt, da ich mich hier mit dem Verweis auf diese Werke be-gngen darf [vgl. besonders N o~_h, berlieferungsgeschichtliche Studien I (1943) S. 98 [56~ ff.]_. Verwertung lteren Uberlieferungsgutes ist besonders fr Kap. 15 anzu-nehmen; m~efem der Autor auch mit seinen Grundanschauungen von Staat und Knig-tum an den Idealen Untergrund der Institutionen der Frhzeit gebunden bleibt wird sogleich zur Sprache kommen. '

    3 Der Verzalmung dienen die redaktionellen Zustze 8, 22b; 10, 17. 25h-27; 11,

    12-14-3 9, 1-10, 16; 11, 1-11. 15; 13-14 (mit Zustzen). Auch hier bieten die Kommentare

    un_d Einleit~.mgsw~rke alle;; N~tige zur Begrndung der ursprnglichen Eigenstndig-kert der ~~ihe. Hmgegen Ist die Sond_erste~ung der einzelnen Erzhlungen in ihr noch kaum genugend erkannt. Aber es schemt rmr klar, da schon die einheitlich verlaufende ~rzhlung _9, 1-1~ 16_nicht notwendig einer Fortsetzung bedarf und auf jeden Fall weder m 11 (so die ?"ewohnliche Annahme) noch in 13-14 (so mit Vorbehalt Procksch a. a. 0. S. 4 Anm. 1 m Anknpfung an die Quellenanalyse von Lods) eine ihr wirklich ent s?.rechende Forts~~g fin_det. Desgleichen steht sowohl die in sich abgerundete Er:'" zhlung ':?n :1 Wie die bz:tte: a~gesponnene von 13-14 gariz auf eigenen Fen. Aus d~r un:prungl~chen U:?abhn_g~gket: der drei Stcke voneinander erklren sich dann auch 9-ie klemen Wx~erspruch~ ~en ihnen; sie sind nicht anders zu beurteilen als etwa die m der U rgeschtchte des JahWistischen Werkes und drfen ebensowenig wie diese zu wei-teren Quellenscheidungen oder zu Umstellungen (13-14 vor 11) verfhren. Ein nheres

    Die Urgestalt des Reickes Israel 15

    keine der beiden Reihen aus; vielmehr schliet die soeben besprochene ltere mit einem hchst summarischen berblick ber Sauls Leistungen und ber seine Familie ab,I nachdem sie nur zwei seiner ersten Kmpfe in ausgefhrten Erzhlungen behandelt hat, und die jngere vollends findet sogar schon bei Sauls erster Tat, ber die sie sich verbreitet, mit logischer Notwendigkeit ihr Ende, da diese Tat auf eine Untat hinaus-luft, die seinem Knigtum alsbald die Existenzberechtigung entzieht.2

    Da wir trotzdem noch einiges mehr ber Sau! erfahren, verdanken wir lediglich der Aufnahme einer anderen Schrift in das groe Gesamtwerk israelitischer Gesch chte, das mit der Landnahme Israels in Palstina be-ginnt und mit dem Untergang J erusalems endet; diese letzte literarische Quelle fr die Zeit Sauls ist jedoch nicht an seiner Person und noch weniger an seinem historischen Werk orientiert, sondern stellt von Anfang an David in den Mittelpunkt und verfolgt dessen Aufstieg bis zu dem Augen-blick, wo ihm die Errichtung eines ganz anderen Staatsgebildes gelungen ist. Auch diese Schrift steht der Sage noch nher als der eigentlichen Ge-schichtsschreibung, zumal in ihren ersten Erzhlungsstcken, die in Sauls unmittelbarer Nhe spielen und insofern fr uns von Wichtigkeit sind; erst gegen Ende, wo es schon um Sauls Erbe geht, berwiegt das rein Geschichtliche mehr und mehr, so da sich von da aus sehr wertvolle Rckschlsse gewinnen lassen.3

    Bei diesem Stand der berlieferung wre ein V ersuch, den ueren Hergang der Grndung des Reiches Israel und seines Schicksals unter Knig Sau! aus den Quellen zu rekonstruieren, von vornherein aussichts-los. Anders aber steht es mit dem, woran uns hier vor allem gelegen ist: mit der inneren Struktur dieses ersten israelitischen Staatsgebildes. Ihre Elemente treten aus den Einzelerzhlungen und Erzhlungsreihen viel bereinstimmender hervor, als man in Anbetracht der Verschiedenheit dieser Stcke nach Herkunft und Inhalt zunchst erwarten sollte. Daraus folgt freilich nicht ohne weiteres, da die bereinstimmenden Zge des

    Eingehen auf diese literarischen Dinge ist hier nicht am Platz; vgl. Gremann, Die Schriften des Alten Testaments fu Auswahl II, 1 (2 1921) S. 29ff. [N oth a. a. 0.]. Einzel-heiten, die fr die historische Auffassung von Sauls Knigtum wichtig sind, werden unten Erwlmung finden. "

    1 14, 47ff. Die Meinungsverschiedenheiten ber die literarische Herkunft dieser Verse kommen nur daher, da man sich ber ihre offenkundige Funktion als Abschlu eines literarischen Gefges meist viel zu leicht hinweggesetzt hat, statt von ihr aus zu ermitteln, was mit der Herstellung jenes Gefges beabsichtigt war.

    3 Kap. 15 (Amalekitersieg und Verwerfung Sauls), woran sich sekundr 16, 1-13 (Salbung Davids) und 28, 3ff. (Saul bei der Totenbeschwrerin) knpfen.

    3 I. Sam. 16,14-2. Sam. 5, 25; 8 (mit einigen Einschaltungen fremder Herkunft). Das Ziel, dem diese Schrift zustrebt, ist in 2. Sam. 5, 1o-12 stark betont; was dahinter noch folgt, sind unverkennbar Nachtrge, wahrscheinlich von der Hand des Autors [vgl. ZAW 13 (1936) S. 149ff.].

  • i. ~ :

    t

    16 .Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina [21[22J

    berlieferungsbildes auf die Urgestalt des Reiches Israel zurckgehen; ihr Vorhandensein liee sich auch erklren, wenn sie anachronistisch einem spteren, erst durch Umbildung des UrsprnglicheR zustandegekomme-nen Stadium der Verfassung jenes Reiches entnommen wren, das dann allerdings frh genug begonnen und lange genug angedauert haben mte, um sowohl die ltesten wie die jngsten Erzhler in ihren V orstel-Iungen von der Situation unter Saul gleichmig zu bestimmen. Wer diese Auffassung im Ernst vertreten wollte, htte aber erstens den Nachweis zu ~rbringen, da der innere Aufbau des Reiches Israel tatschlich erstspter m noch erkennbarer Zeit und aus noch greifbaren Grnden die Form e:halten hat, die ihm nach der berlieferung ber Sau! von Anfang an eignete, und mte zweitens die Frage beantworten, welche anderen lteren ~lemen_te . der staatlichen Struktur durch diejenigen verdrngt worden smd, die m den Erzhlungen als charakteristisch schon fr die Urgestalt des Reiches erscheinen. Dieser doppelte Nachweis ist jedoch nicht mglich. Denn so gewi das Reich Israel im Lauf seiner Geschichte u~d z":ar von einem sehr frhen Zeitpunkt an tiefgehende Umbildungen semes mneren Bestandes erfahren hat, so wenig sind doch erst dadurch jene Zge in sein Bild gekommen, die den Verfassern der Erzhlungen von Sau! ohne Unterschied ihres Alters vorschweben. Es darf vielmehr schon jetzt vorgreifend gesagt werden, da sich das Reich Israel aus zwingendem Anla je lnger desto weniger in dem Rahmen hat halten knn~n, den diese Autoren seiner Urgestalt geben; der Vergleich mit den !lmblldungen _d~r Folgezeit erweckt somit eher ein gnstiges Vorurteil m b~~ug ~uf die mner: Glaubwrdigkeit der bereinstimmenden Zge in der Uberlieferung. Wir wrden jedoch die uns zu Gebote stehenden Er-kenntnismglichkeiten nur tei_lweise ausntzen, wenn wir die Dinge nur so von unten b~trachten und die Erzhlungen von Saul nur an dem prfen wollten, was Sich aus der spteren Entwicklung des Reiches Israel auf dem Wege des Rckschlusses fr seine Anfnge ermitteln lt. Minde-stens. ebenso wichtig mu uns die andere Fragestellung sein, deren Be-rechngu~g und Notwendigkeit zu Eingang dieses Abschnittes dargelegt ::Urde: die ~~agestellung von oben her, vom Standpunkt dessen, was uns uber die politischen Institutionen der Israeliten in ihrer vorstaatlichen Zeit und ber die Herrschaft der Philister als den entscheidenden Ansto zur

  • 18 .Die StaateneUdung der Israeliten in Palstina

    Zuge dargestellt wird, da ist es ein ihn pltzlich packender grimmiger Enthusiasmus, der ihm die Gefolgschaft der Stmme, den kriegerischen Erfolg gegen ein feindliches Nachbarvolk und zuletzt die Anerkennung als Knig gewinnt.1 Und wo noch weiter zurckgreifend nur Sauls aller-erste Anfnge behandelt und bis zu seinem geheimen Knigtum hin ver-folgt werden, das erst noch der ffentlichen Bekanntgabe und Bewhrung harren mu, da ist es J ahwe selbst, der aus reinem Erbarmen mit dem von den Philistern bedrckten Volke die Initiative ergreift und durch seinen Seher Samuel den nichtsahnenden jungen Benjaminiten zum Retter aus dieser Not bestimmen und salben lt. 2 Man versteht von da aus, wie ein Sammler sich fr berechtigt halten konnte, eben diese zwei Erzhlungen aneinander zu reihen, obwohl sie nicht in allen Einzelheiten zusammen-stimmten; er achtete nur auf die innere Linie von J ahwes Designation des charismatischen Fhrers bis zu der Akklamation, mit derihm das Volk hernach huldigte, und sah gerade hierin das Wesentliche des Vorganges der ersten israelitischen Staatenbildung.3 Da endlich auch die Erzhlung von Sauls Verwerfung durch J ahwe seine frhere Berufung notwendig voraussetzt, liegt auf der Hand.4 So hlt sich im Kreise der berlieferun-gen ber die Anfnge des Reiches Israel5 eigentlich nur die Geschichte von Sauls erstem Sieg ber die Philister in einigem Abstand von dem sonst so deutlich hervortretenden Grundgedanken der charismatischen Fhrerschaft, es sei denn, da die fast priesterlich anmutenden Zge, die sie dem Bilde Sauls gibt, als Auswirkungen oder Abwandlungen jenes Grundgedankens aufgefat werden wollen.6 Wir drfen im hiesigen Zu-sammenhang um so getroster von ihr absehen, als sie - zum mindesten in

    1 1. Sam. 11. Es entspricht nur dem knappen Stil dieser Erzhlung, da sie die Ver-ursachung der Vorgnge durch Jahwe immer nur mit Stichwrtern andeutet, aber nicht weiter unterstreicht (V. 6: Gottes Geist in Saul, V. 7: Jahwes Schrecken im Volk).

    2 1. Sam. 9, 1-10, 16. Hierbei ist das Eingreifen J ahwes viel strker betont (Gottes-spruch an Samuel9, 16).

    3 Zur Ausgleichung der Erzhlungen hat der Sammler nichts tun zu mssen geglaubt; Sauls B~rufung zur Ab~fe gegen die Philister (9, 16) und sein Einschreiten gegen die Am;nomter (11, df.), semErlatwerden von dem unpolitischen Enthusiasmus der Ek s~tiker (10, sf. toff.) und sein pltzliches Handeln aus berwltigendem politischem In-gnmm (11, 6f.) st~hen n~ch he~te ganz unvennittelt nebeneinander. Auch die Einfgung vo~ Kap.lJ-14ZWischenjene beiden Erzhlungen wrde an dem Tatbestand nichts ndern.

    I. Sam. 15, 1. 11.I7ff.; vgl. I3, 7ff. 6 Die Erzhlungen von Davids Aufstieg kommen hier nicht in Betracht in ihnen ist

    S~ul ~ur noch

  • 20 :Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina

    wollte und was es in Wirklichkeit wenigstens annhernd war, nmlich ein Nationalstaat, in dem sich die einzelnen Stmme mit der Rolle dienender Glieder begngen muten. Weit entfernt davon, der alten Stammesver-fassung zu noch hheremAusbau zu verhelfen, hat also die Staatenbildung den Stmmen vielmehr den Weg zur Erlangung der vollen Eigenstaatlich-keit fr die Zukunft abgeschnitten, da sie ihnen zwar die hergebrachten Ordnungen rr ihre inneren Angelegenheiten ruhig belie, alles darber Hinausgehende aber fr die neue grere Einheit in Anspruch nahm. Auch so bleibt der Stammesverfassung allerdings noch eine positive Be-deutung fr das Werden des israelitischen Staates. Denn ihr ist es zu ver-danken, da dieser im Augenblick seiner Bildung schon verfestigte V er-bnde vorfand, die er nur fr seinen Dienst zu gewinnen hatte; sie ber-hob ihn also durch ihre bloe Existenz der Notwendigkeit, mit seiner Or-ganisation ganz von unten her zu beginnen. Und auch das war ein wesent-licher V erteil, da die Stammesverfassung jenen Verbnden nach wie vor die normalen Bedrfnisse ihres Sonderlebens befriedigen konnte; das neue Reich brauchte sich also um diese Dinge nicht. zu kmmern und konnte seine Bettigung ganz auf die bergreifenden Aufgaben konzentrieren. Aber eben weil dies von Anfang an das Verhltnis zwischen Stmmen und Staat in Israel war, sind wir zu dem Schlusse gezwungen, da die Staaten-bildung nicht in gerader Linie aus der alten Stammesverfassung hervor-gegangen sein kann; dazu ist die Basis des Reiches zu breit und sein Auf-treten mit Ansprchen an den Dienst der Stmme zu berlegen. Erst wenn wir den Faktor der charismatischen Fhrerschaft mit in die Rech-nung stellen, kommt das Bild in Ordnung. Ihr war es auch in frheren ~llen schon eigentmlich gewesen, unabhngig von der Verfassung des emzelnen Stammes und ber seine Grenzen hinaus die israelitischen Krfte zu gemeinsamen Aktionen zusammenzufassen; mindestens ein Ansatz zu der Ausweitung ins Nationale, die bei Sau! offensichtlich vorlie!!t macht "h b1

    s1c auch dort bemerkbar, wenn auch begreiflicherweise nicht in jedem ~all mit derselben Strke, und ist ja im Grunde schon damit gegeben, da Jene alten Fhrer genau wie Saul als Beauftragte Jahwes, des Gottes der Nation, vor die ffentlichkeit traten.1 Insofern bedeutet die Bildung des

    s~~phe Sauls und zeigt un~ d~er vielleicht nur einen Restbestand, der nach dem gali-lazschen Norden und dem Judischen Sden hin vervollstndigt werden mte um d ~esamtumf~g des ~eiches zur Zei!= Sauls zu decken. Doch bleibt trotz aller Ar~men::. ?ie ~ dafur anzufuhren pflegt, dze Behauptung unbeweisbar, da der judische Sden Jemalsm.demsel?en. voll~n Sinne zum Reiche Sauls gehrt hat wie etwa Benjamin unc;!_ Ephraim, was die berlieferung von Sauls wiederhohem Auftreten in Juda erzhlt, ist au;h unter.der -yora~sset:_u~g sehrviell~ckrerer Beziehungen verstndlich.

    Ich denk: hzerbez naturlieh nur an dze Aussagen der alten Richtergeschichten nicht an ~as redak~onelle Schema des Richterbuches, in dem die nationale Tendenz der ~arismatzschen Fhrerschaft grob generalisiert ist.

    [26/27] Die Urgestalt des Reiches Israel 21

    Reiches Israel mit seinem bewuten Hinausgreifen ~ber die. Sonderverfas-sung der Stmme grundstzlich ber~aupt nichts N eues; s1.e vollendet da nur, was im Wesen der charismatischen Fhrerschaft von Jeher angelegt

    war. . Um so nher liegt es, den ersten israelitischen Staat .ebe.n u~ se:nes

    ationalen Charakters willen mit jener anderen Orgamsatlon m h1sto-~sche Verbindung zu setzen, die lngst in ihrer Weise die Zusammen-gehrigkeit aller Israeliten zu instituti~nelle~ Ausdruc~ gebracht hat.te, ja die wir geradezu als die Heimat des 1sraeht1schen N atwnal~:wu~:sems glauben bezeichnen zu mssen: mit dem sakralen Bu~~ der zwolf Stamrr:e zur Verehrung Jahwes an einem gemeinsamen He1hgtum. Da da e1~ ideeller Zusammenhang besteht, ist wohl schon deswegen so gut w1e sicher, weil der alte Bund und der neue Staat wenn nicht ~n dem tatsch-lich erreichten, so doch in dem angestrebten Umfang 1~es Geltung~bereichs sich miteinander decken. Aber es fragt sich; ob d1e alte Orgam-sation nicht auch unmittelbar praktisch zum Aufbau des junge? S~~atsgebildes beigetragen hat. Da die berlieferu~g nirgends rmt dun:en Worten davon redet, wird niemand als entscheidend anse~en, d~r steh einmal von der Art der Erzhlungen ber Sauls Aufstieg emerse~ts und von dem Wesen jenes vorstaatlichen Stmrneb~ndes andererseits das richtige Bild gemacht hat. Auch fehlt es in der Ub~rlieferung vo~ Saul doch nicht ganz an Zgen, die zugunsten einer drrekten Anknupfung seiner Reichsgrndung an die Institutionen des alten ~undes gel~end ge-macht werden knnen. So ist neuerdings mit Recht w1eder auf dte merk~ wrdige hnlichkeit zwischen Sauls drastischem Handeln und R':den be1 seine;n ersten Aufruf an ganz Israel zur Heeresfolge und dem mcht we-niger drastischen Verfahren bei dem Aufgebo~ des Stmme~ur:des zur kriegerischen Exekution an einem widerspenstigen Bunde~rmtglie~ ver-

    . orden von dem eine Erzhlung aus der vorstaatlichen Ze1t be-wiesen w , ahl richtet.l Und verdankt vielleicht das Heiligtum von Gilgal seme W zum Schauplatz der ersten Huldigung der Stmme an Saul dem Um-stand, da es gerade damals ein sakraler Mittelpunkt ~es Bunde~ w~ ?

    2

    Wenn ferner eine groe Wahrscheinlichkeit dafr spncht, da m emer

    11. Sam. 11 , 7; Ri. 19, 29f.; vgl. Noth, Das System der zwlf Stmme Israels (1930)

    s. 102. 109f. . , hal ehr b d 2 I. Sam. 11, 15. Da hier das Gilgal bei J ericho gemeint 1st, te :. ~r u ern:~gen

    walmeheinlieh (anders vor allem Sellin, Gilgal [1917] S. 17 ff.); fur dteses Heili.gtu:U aber beweist wohl schon die Erhebung seiner von Hause aus nur den Stamm BenJami~ betreffenden berlieferungen Gos. 1-10; vgl. Noth S. 37 A~m. 2 [und oben Band S.

    1s3

    ff.]) ins Nationale, da es fr einen viel weiteren Kreis sak~e Bedeutun.g ge-1 h A

    . 5 5

    . H 4 15 . 9 15) Es konnte gerade m der wonnenhaben mu (vg. auc m. 4, 4, , , os. , ' ' letzten Zeit vor Saul, d. h. nach dem Untergang von Silo, zu diesem Vorrang gekommen

    sein.

  • 22 .Die 'Staatenbildung der Israeliten in Palstina

    etwas weiter zurckliegenden Periode das Heiligtum der Lade J ahwes in Silo Bundesheiligtum gewesen war, 1 bedeutet es dann nicht ebenfalls einen V ersuch, die Reste der alten Institutionen in den neuen Organismus ein-zugliedern, da die Nachkommenschaft des Priestergeschlechts von Silo zur Zeit Sauls ein Heiligtum in Nob bedient, das nicht nur rumlich, son-dern allem Anschein nach auch sachlich unter der Kontrolle des im nahen Gibea sitzenden Knigs steht ?2 Wir knnen diese Fragen nur aufwerfen aber nicht mit Sicherheit entscheiden. Doch selbst wenn sie zu bejahe~ wren und wenn also in den Anfngen der ersten israelitischen Staaten-bildung eine bewute Anknpfung an den Bestand des alten Stmme-bundes stattgefunden htte, so bliebe diese Anknpfung doch wohl immer noch sekundr im Verhltnis zu dem Grundfaktum der charismatischen Fhrerschaft Sauls, die den Apparat des Bundes ebenso in den Dienst ihr~ historischen Mission genommen htte wie die vorgefundene Organi-sation der einzelnen Stmme.

    ~us dem Gesagten ergibt sich wohl zur Genge, da die Urgestalt des Reiches Israel unter Saul durchaus in der Linie jener Anstze zu politi-scher Formung liegt, die bei den Israeliten lngst vorhanden waren und ~a die !ng~~ Darstellung der Dinge grndlich in die Irre geht, ~enn Sie den Israehtischen Staat von vornherein als eine bloe Imitation der Einrichtungen anderer Vlker glaubt abtun zu knnen. Dennoch steckt auch in diesem Irrtum ein Krnlein Wahrheit. Denn selbst in der Summe jener angestammten Elemente erschpft sich das Wesen der neuen Er-scheinung noch keineswegs. Man macht sich das vielleicht am einfachsten klar, indem man die alte Erzhlung von Sauls erstem militrischen Unter-nehmen, dem Feldzug zur Rettung der Stadt Jabes vor den Ammonitern im Lichte der bisher von uns gewonnenen Resultate betrachtet. Alles f~ sich da zunchst dem Schema ein: die charismatische Initiative Sauls, die Heer~sfolge. der Stmme, ?er berraschende Erfolg; man glaubt in der Tat bis zu diesem Punkte ruchts anderes vor sich zu haben als eine Richter-geschichte des Richterbuches, nur da vielleicht der Kreis derer die der Enthusiasmus des Fhrers mitreit, hier grer ist als je. Aber' dann in ~en l~tzten kn~ppen S_tzen kommt die unvorhergesehene Wendung: die Siegreichen Stamme bnngen Saul zu ihrem Heiligtum und machen ihn

    1

    Sellin, Geschi:hte des israelitisch-jdischen Volkes I (1924) S. 102; N oth a. a. 0. S. 94ff. J?as noc~ lter:. Bundeszentrum bei Sichern (N oth S. 66ff.) spielt unter Sau! od;r wemgstens m den Uberlieferungen von ihm keine Rolle mehr.

    1. S~ 21, 2ff.; 22, 6f!". Es entspricht der Zugehrigkeit dieser Stcke zu der Reihe dex:_ Erzhlungen v?n DaVIds Aufstieg, da das Heiligtum von Nob als eine ge ebene Groe behaz:delt Wir?, ber deren Entstehen kein Wort zu verlieren ist, und da ~benso auch das wertere Schrcksal des Heiligtums unter Sau! nach der Verm"cht d p

    eschlechts Sil D . ung es nester-g von o rm unkein blerbt. Zur Lage von Nob bei Gibea vgl. PJB 21 (

    1925) s. 12f-

    [29/30} Die Urgestalt des Reiches Israel 23

    durch ihre Huldigung zu dem, was keiner der charismatischen Fhrer vor ihm geworden war: zum Knig ber Israei.l Und damit tritt etwas N eues .von entscheidender Bedeutung neben das Alte, die Akklamation des Volkes neben die Designation Gottes; erst das vollendet den Hergang der Staatenbildung und fhrt auf immer ber das Bisherige hinaus. Denn ~on diesem Augenblick an besteht nach dem eigenen Willen der Stmme eme Bindung zwischen ihnen und Saul, die aus der einmal geleisteten Heeres-folge eine immer wieder zu leistende Heerbannpfiicht, a~s der einmal be-whrten Fhrerschaft ein dauerndes Fhrerrecht ableitet und so den charismatisch begrndeten akuten Einzelfall in einen institutionell ver-festigten Dauerzustand umsetzt. Da die berlieferung diesen Akt nebst seinen Rechtsfolgen nicht mit dem Ausdruck "Bund" bezeichnet, der doch fr alle derartigen Bindungen zwischen Individuen oder Gruppen im israelitischen Sprachgebrauch blich ist, kann schwerlich me~ als ein Zufall sein denn wenn schon das Wort nicht fllt, so ist doch dte Sache unzweifelh:ft da, wie besonders auch der Umstand zeigt, da die Huldi-gung der Stmme nicht auf dem Schlachtfeld, son?-ern weit. abseits von ihm an heiliger Sttte vollzogen und damit unter die Garantle und ~ontrolle Jahwes gestellt wird, die zu jedem "Bund" im israelitischen SI~ne notwendig gehrt.. Zudem lassen die Erzhlungen v_on Sauls Auf~tleg -durch andere Ausdrcke sehr deutlich erkennen, da sie zu unterscheiden wissen und unterschieden wissen wollen, was Saul durch die Designation Jahwes und was er durch die Akklamation des Volkes gewo:de~ ist: als Designierter J ahwes heit er nur ngid, erst das Volk verleiht Ihm von sich_a.us den Knigstitel melek, so da die gttlicheWeihe und die mensch-liche Wrde klar voneinander geschieden bleiben. 2 Die eine wie die andere ist offenbar fr das junge Knigtum in Israel konstitutiv; wie es ohne die vorausgehende Designation J ahwes zu der Akklamation des Volkes ber-haupt nicht htte kommen knnen, so wre jene ohne diese ~icht i~st~nde gewesen, der neuen Gestaltung so viel Bestand zu geben, wie es fur emen werdenden Staat erforderlich ist.3 Als das eigentlich Neue an dem Vor-gang erscheint dann aber die Akklamation des Volkes, und es erhebt sich die Frage, woher dieses Neue kam, da es ja nicht wie die Initiative J ahwes

    1 1. Sam. 11, 1-11. 15. , 2 1. Sam. 9, 16; 10, 1 (13, 14) gegen 11,/15. Der religise Nimbus der das W?rt n~gid

    im Unterschied von dem profaneren melek umgibt, spricht dafr, da 17:gid tm Sume eines passiven Partizips gemeint ist, also den charismatische~ Fhrer als e_men v?n J_ahwe "Kundgegebenen" bezeichnet. Doch lt sich diese sprachliche Frage rucht mrt Srcher-heit entscheiden.

    a Auch in der historisch ungreifbaren Episode von einem Angebot der Knigswr~e an Gideon (Ri. 8, 22ff.) ist die Reihenfolge der Ereignisse nicht anders gedacht: erst die Berufung des Helden durch J ahwe, dann seine kriegerische Tat, zuletzt der Gedanke, ihn (und seine nchsten Nachkommen) mit dauernden Herrschaftsrechten auszustatten.

  • '

    24 .Die Staatenbildung der Israeliten . p 1

    _ . . . zn a astzna r30;3I]

    bet der Bestunmung eines charismatische F .. hr . heiten und Eiirrichtungen der Israeliten n h u ers In ?en alten Gewohn-d . S - . sc on vorgebildet war W h Ie tamme jetzt wie nie zuvor will' . as at fehlsgewalt ber sich .. tg gemacht, Saul eine dauernde Be-

    emzuraumen ? Auf diese Fra "b h nur eine Antwort: es mu die zeit eschichtl' . ge ~ t es istorisch die diese Wirkung hervorbracht g rche Srtuatwn gewesen sein,

    d e, genauer gesagt die u t d ten en Umstnden vordringlich -ti F n er en obwal-. no ge rontstellung d' p ..

    auf deren Bedeutung fr die er t G al gegen re hihster, A f s e est tune- des Reich I 1 n ang dieses Abschnittes hi . "' es srae schon zu b . ngewresen worden ist I d T e endresden Unterschied der S"t . b . n er at machte

    r .. h I uatwn er Sauls Auftr t Iru eren Bedrohungen aus dt'e d h h . . e en von all den

    ' urc c ariSmatl h F .. h worden waren, da man es jetzt . ht . . sc e u rer abgewehrt mit einem schon chronisch gewordmc rmS t emer akuten Gefahr, sondern h E' . enen ystem fremder H h f

    atte. m emzelner glckliche S hl .. errsc a t zu tun kam, selbst wenn man nichts ~ "tc alg gd:nu~e dem gegenber nicht; es I. er er a s Ie eigene Fr "h 't . d en wollte, vor allem darauf d' f'' ei et Wle erherstel-

    . an, le ver ugbaren Str 'tkr"'f reit zu halten da es sich bei d .. b I ei a te stndig be-

    ' er u er egenen milit"' h Organisation der Philister von s lb t ansc en Technik und P 1.. . e s verstand da sie ihr H . . a astina auch bei eintretenden R.. k . hl" ' e egemome m zu behaupten versuchen wur d uDc. scS hagendurch immer neue Vorste

    . en. Ie c affung e h . ernd m denselben Hnden liegenden Ob ~-nes em eithchen, dau-is_ raelitischen Stmme war d . d erbefehls uber den Heerbann der

    as rmn este wa h wenn man mit einiger Aussicht auf E D 1' . s erreic t werden mute, schttelung der Philisterb h f hr o g emen letzten Anlauf zur Ab-

    errsc a t ne men Ilt G . der erste Zweck und fast d . . I wo e. erade dres aber ist I er emzige nhalt der G .. d srael und speziell seines K .. 'gtu . . run ung des Reiches

    om ms es xst e ti 1 das eigentlich nur im Feldl d '. m na ona es Heerknigtum

    ager un m der Schlacht d ' nung tritt, im Frieden aber kau tw ganz m ie Erschei-desten den Philistern gegen"b m e _as zu tun findet, und es ist zum min-an die Aufrichtung einer 0 ub ehr nhur. et~ Wehrknigtum, dem der Gedanke d er 0 ett uber nichti r . h urehaus fernliegt.l srae rtlsc e Gebiete noch -~diesem Punkte nun konnte in der Tat d .

    Emnchtungen bei anderen V"'Ik . as Vorbild der staatlichen I o ern einen gewiss E' fl sta tung des werdenden R . h I en m u auf die Ge-

    eie es srael hab F u . erst von dort her das monarchis h p . . en. rei eh mcht so, als wre

    c e nnzip den Israeliten naheo-ebracht 1 J\kute. EinZelkmpfe gegen andere tl' . . "'

    der ~be:heferung von Saul zwar erw~: ~c~ organt:Ierte N achbarvlk;r werden in Verhltnis zu der entscheidenden und dau ( . am. ll, 14, 47f.), erscheinen aber im ~ 52) als ~ebensachen und sind bri e~den Frontstellung gegen die Philister ( An~ers liegt es nur bei dem Verni~~::u~:l unmer nur als Abwehrkmpfe zu versteh~: lekiter (15) und vi:lleicht auch bei einz~n :ug.~egen den Nomadenstamm der Ama~ 2. Sam. 21' 1 ff. ;. VIelleicht auch Beeroth: 2. Sa~rstoen[ gegen Kanaanerstdte ( Gibeon:

    . 4 3 vgl. PJB 35 (1939) S. 100 ff.]).

    ;:_.

    Die Urgestalt des Reiches Israel 25

    worden; dieses ergab sich ja vielmehr, wie wir gesehen haben, ganz von innen heraus schon dadurch, da die erste israelitische Staatsverfassung einfach die den Notwendigkeiten der Situation entsprechende neue Form der israelitischen Heeresverfassung auf Grund des lngst erwachsenen Begriffs der charismatischen Fhrerschaft war. Und auch nicht so, als htten die Israeliten und ihr erster Knig beliebige Elemente aus den In-stitutionen der Nachbarstaaten in den Bau ihres Reiches einfgen knnen; dazu war dem neuen Staatsgebilde schon durch die Umstnde seiner Ent-stehung die Linie viel zu deutlich vorgeschrieben, und dazu waren auch die Einrichtungen der im Gesichtskreis der Israeliten liegenden Nachbar-staaten viel zu verschieden. Speziell die Staaten des altkanaanischen Typus, an die man merkwrdigerweise in diesem Zusammenhang zuerst zu denken pflegt, kommen als Vorbilder kaum in Betracht. Denn ihnen eignet, soweit wir sie nach oben und unten ber die Zeit der israelitischen Staatenbildung hinaus verfolgen knnen, eine ganz andere Struktur: in der Heeresverfassung kein Volksaufgebot als Grundstamm, sondem hauptschlich nur ein zahlenmig schwaches Berufskriegerturn von teil-weise aristokratischem Geprge ber der militrisch unbrauchbaren Be-vlkerung; dementsprechend in der Staatsverfassung keine Teilnahme der breiten Masse an der politischen Willensbildung, sondern die An-hufung der Macht in den Hnden einer Oberschicht, als deren Ge-schftstrger der Dynast amtieren mu, wenn er nicht imstande ist, ihr die Machtmittel aus der Hand zu nehmen ;1 endlich in territorialer Hin-sicht eine unverkennbare Neigung zur Kleinrumigkeit, zumal in Pa-lstina~~ Das alles steht in so ausgesprochenem Gegensatz zu dem, was sich uns bisher als charakteristisch fr die Urgestalt des Reiches Israel ergeben hat, da wir kaum mit einer wesentlichen Einwirkung der kana-anischen Institutionen rechnen drfen; berdies hatte ja das Kanaaner-turn in Palstina zur Zeit der israelitischen Staatenbildung seine Rolle als selbstndige politische Gre schon nahezu ausgespielt, so da auch der psychologische Antrieb fehlte, Anleihen bei ihm zu machen. Viel eher knnen die Einrichtungen der Philister, gegen deren Herrschaftsansprche '...___

    1 Diese Schwche des Knigtums im kanaanischen Kleinstaat der aristokratischen Schicht gegenber macht es verstndlich, da allem Anschein nach gerade in der letzten Zeit vor der israelitischen Staatenbildung so manche Kanaanerstadt das monarchische Regiment mit der Adelsherrschaft vertauscht hatte (Sichern: Ri. 9, 1 ff.; Sukkoth und Pnuel: Ri. 8, sff.; Gibeon: Jos. 9, 3ff.; IO, 2; 2. Sam. 21, 1 ff.; Jerusalem: 2. Sam. 5, 6ff.; Geser: 1. Kn. 9, 16). Die Verfassungsgeschichte der griechischen Stadtstaaten in ihrer Frhzeit ist dazu das genaue Gegenstck.

    2 Vgl. Landnallme der Israeliten S. 11 ff. [oben Band I S. 100ff.]. Da an der phni-kischen Kste spter ausgedehntere Gebiete unter einheitliche Herrschaft kamen (vgl. vor allem das Reich von Sidon), wird als Anpassung an die in der Nachbarschaft ent-standenen greren Territorialstaaten zu verstehen sein.

  • 26 .Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina [3 I ] das Reich Israel begrndet wurde ma b d B d

    2 33

    h b d ' ge en e e eutung gew a en; a man dem Hauptgegn d. G h . onnen . lauschen und ihn durch N h hmer le ~ eimnisse seiner Macht abzu-W ac a ung semer Technik mit d .

    ~f!en zu sc.hlagen sucht, ist eine alte Sache. N . en el~enen Philistern, Wle in der Einleitun . un war allerdings bel den .. von der Zeit der Landnahme gh gezeigt :wurd:, d~ Aufbau ihrer Staaten Nachbildung den Israeliten gar e: ~o ei~e~tmhch gestaltet, da seine Stadtherrschaften von kana ... mhc t moglich gewesen wre; weder die

    anaisc em Ty di d . ausmachten noch ihre Zu .c pus, e ort die Grundlage

    ' sammen1assung b . ganisation, die man als Staat I~ emer u ergreifenden Or-knstlich nachahmen wo di V enbund bezeichnen knnte, lieen sich b . ' e oraussetzungen dafr rr fi ei den israelitischen Strrun 1 Ab . so vo tg ehlten wie gerade auf dem das nach Laen. d De~ auf emem anderen Gebiet und zwar

    ' ge er Inge f"" d" A Parteien von vordringlicher w ht" k . ur le usemandersetzung der

    h . Ic tg eit war nmlich . H sc eint mir eine unmittelbar E" . k ' rm eerwesen, e In Wir ung der hilis .. . h gen auf das Reich Israel so ziemlich vom p . tarsc_ en Einrichtun-an deutlich erkennbar. Hier stand d Aug~nblick semer Entstehung der Philister zu allererst nur d em ausgebildeten Berufskriegerturn Stmme gegenber. sein z as Heerbannaufgebot der israelitischen F""hr . ' usammenschlu unter d h . .

    u er war die eigentliche und zu .. h . . em c ansmatischen . Reich. Da mit diesen schlecht n~: st emzige _Machtbasis fr das neue immer nur fr kurze Zeit von d gerush _te:en, wem~ gebten und berdies Strel"tkr""ft . er etrmschen Wrrtschaft abko~mml. h a en gegen Jene .. Ic en nichts Entscheidendes au::u:=~~euberleg~n~ Mili~rmacht auf die Dauer mochte wohl im einzelnen Fallen ~ar, I e. arf mcht der Ausfhrung. Es

    emma em Erfolg g wenn etwa ein starkes israelitisch H b ewonnen werden, mig schwache philisti h T es eer annaufgebot auf eine zahlen-

    . sc e ruppe fern vom G ti"e d seme Masse erdrckte2 b h .. ros s un sie durch . . ahl , a er sc on fur den Kleinkri . z selbstndig operierender Str "fi h . eg gegen eme Mehr-schiedeneo Orten aur.tr t el sc aren, die zur gleichen Zeit an ver-

    !, a en war d li h schwenallig, und vollend '. F er Israe tisc e Heerbann viel zu Streitkrfte der Philister d::r;Ine k eidschiacht . gegen die versammelten da Saul bald dazu .. b . e edr aum wagen.a So ist es wohl begreiflich

    u ergrng, en Heerban d h ' und besonders fr den Kl . kri ~ urc eme schlagfertigere

    1 Es macht daher fr d hi ~In eg besser geetgnete Truppe zu ergnzen; der hil" ~ en esigen Zusammenban tris~he I~sch~ Bundesorganisation fast gar ni~~e:g aus, d~ wir die Einzelheiten

    :l D" unArtpo tis~he Wirkung nach auen deutlich .. ennen, w rend wir ihre mili-Ieser war Jedenfalls d z spuren.

    beschreibt. . er usammensto, den die Erzhlung von 1 S -. . 3 S uls .. . am. I3-I4

    . a letzte Schlacht geo-en die Ph" . . Reich auslief (1 Sam 31) ~t wah h I~Ister, d1e so verhngnisvoll fr ihn u d . Goliathschlacht von 1: S~. 1 rsc ~mli~h nicht nur in der berlieferun n se:n auch in Wrrklichkeit die einzi;e ~~:stonsch auer Betracht bleiben mu)~ s~~d:

    me von der Regel gewesen.

    [33/34] .Die Urgestalt des Reiches Israel 27

    die berlieferung wei davon, wie er sich eine stndig verfgbare Gefolg-schaft heranbildete und zu Unternehmungen verwendete, an denen das Aufgebot der Stmme nicht beteiligt war.1 Ihr vor allem wird es zuzu-schreiben sein, da die Philister, solange Saul regierte, von den Grenzen der israelitischen Gebiete einigermaen ferngehalten werden konnten; die Anpassung an die Technik des Gegners in diesem Punkte hat also gute Frchte getragen. Ebenso deutlich ist aber auch, da mit dieser Berufs-kriegertruppe, die sich schwerlich nur aus Angehrigen des eigenen Volkes rekrutiert haben wird und die auf jeden Fall der Sache nach mit dem Sldnerturn bei den Philistern parallel geht,2 ein Element in die Heeres-verfassung des jungen Reiches Israel kommt, das deren ursprngliche Einheitlichkeit aufhebt und von da aus notwendig auch in die Staats-verfassung eine gefhrliche innere Spannung bringt. Wir werden bald davon zu sprechen haben, wie sich das sofort nach Sauls Tod ausgewirkt hat; vielleicht aber ist es nur eine Folge der Mangelhaftigkeit unserer berlieferung, da wir nicht schon aus seiner eigenen Regierung von Konflikten zwischen Knig und Volk hren, die sich aus der Existenz einer abseits vom Heerbannaufgebot stehenden, nur der Person des K~ nigs selbst durch Treuverhltnis verbundenen Truppe nur allzu leicht er-geben konnten.3

    Wenn aber diese Anpassung an die militrischen Institutionen des Hauptgegners, so schnell sie eingetreten sein mag, doch schon ein Ab-biegen von der ursprnglichen streng nationalen Linie der Heeresverfas-sung des Reiches Israel war und wenn demnach in diesem hervorragend wichtigen Punkte wie auch sonst die Urgestalt des Reiches eine Eigenart

    1 Anwerbung: 1. Sam. 14, 52b: Belehnung mit Krongut: 22, 7; militrische Ver-wendung: 18, 13 u. . Was die berlieferung von den Verfolgungen Davids durch Saul und seine Mannen erzhlt (23, 25ff.; 24, 3ff.; 26, 2ff.), wird wenn nicht ausschlielich so doch ganz vorwiegend auf diese Truppe zu beziehen sein; dagegen wird sie bei Sauls letzter Schlacht nicht ausdrcklich erwhnt. . 2 Nach Sauls Tod, wo diese Truppe im Dienste seiner Fatnilie bleibt, wird vollends deutlich, da sie den Charakter des Sldnerturns trgt (2. Sam. 2, 12ff.; hier auch das schnste Beispiel fr die fast sportmige Art der Kmpfe solcher Berufstruppen [vgl. Eifeldt, Nouvelle Clio 3/4 (I95I) S. 11off.; 3, I/2 (1952) S. 55ff.]; 4, 2ff.). Die ber-lieferung von Saul streicht zwar den nationalen Charakter seiner Gefolgschaft geflissent-lich heraus (1. Sam. 24, 3; 26, 2); aber eine Gestalt wie die des Edomiters Doeg unter Sauls "Sklaven" (1. Sam. 22, 6ff.) beweist, und das Auftreten der Beerothiter Baana und Rechab unter den Offizieren der Streifscharen Isbaals (2. Sam. 4, 2 ff.) besttigt, da das Sldnerturn hier wie berall international zusammengesetzt war. Danach mu auch Davids Stellung als Spielmann, Waffentrager-und Offizier Sauls (1. Sam. 16, 14ff. usw.) beurteilt werden .

    3 Die Frage liegt nahe, ob etwa der historische Konflikt zwischen Sau! und David ber das rein Persnliche hinaus auch in dem Gegensatz zwischen Gefolgschaft und Heerbann eine Wurzel hatte; aber die berlieferung versagt uns die Antwort. Desgleichen knnte dieser Gegensatz dem zugrundeliegen, was die jngere berlieferung in ihrer Weise als Verwerfung Sauls durch J ahwe bezeichnet. . :

  • 28 IJie Staatenbildung der Israeliten in Palstina [34/35]

    zeigt, zu der man bei den Philistern und erst recht bei den Kanaanern vergebens nach Analogien suchen wrde, so ist damit noch immer nicht gesagt, da sie ein vlliges Novum in der Geschichte der Staatenbildungen auf dem Boden Palstinas darstellt. Die wirklichen Parallelen zu der inneren Struktur des jungen israelitischen Nationalstaates liegen nur auf einer ganz anderen Seite: nicht in den Ebenen des Westens mit ihrer zeit-lich weit zurckgehenden und sachlich weit abweichenden Sonderent-wicklung, sondern in den Hochlndern des Ostens jenseits des Jordans bei jenen Vlkerschaften, in denen die Israeliten unbeschadet ihres na-tionalen Eigenbewutseins ihre nchsten Verwandten sahen und die allem Anschein nach nur wenige Menschenalter vor den Israeliten zur Landnahme und Staatenbildung in den Randgebieten der sehaften Ackerbaukultur gegen die syrisch-arabische Wste hin gekommen waren. Wir sind fr ihre Kenntnis leider ganz auf die israelitische berlieferuncr angewiesen und sehen infolgedessen ihre kleinen Reiche niemals im Sta~ dium des Werdens, sondern immer nur als fertige Gren, die schon be-standen, als die Israeliten in das Kulturland einwanderten.! Aber auch so wird doch hinreichend deutlich, da ihre Reiche von dem kanaan-ischen Typus ebenso weit entfernt waren wie das Reich Israel in seiner Urgestalt. Edom, Moab, Ammon, Aram -berall zeigt schon die Benen-nung di_eser Staaten, aber auch ihr Umfang und ihre Bevlkerung, da sie auf natwnaler Grundlage beruhen, wenn auch die Grenzen ihrer Terri-torien nicht immer mit denen des Volkstums zusammenfallen.2 In die Reihe dieser gleichartigen politischen Gebilde tritt das Reich Israel als eines der letzten Glieder und wirkt so an seinem Teile zu der durchgrei-fenden Vernderung der politischen Karte von Palstina mit, die im 10. Jahrhundert v. Chr. zum Abschlu kam. Rein chronologisch bestnde also die Mglichkeit, die so versptete Staatenbildung der Israeliten fr eine bloe Nachahmung der lngst fertig gewordenen ostjordanischen Nationalstaaten zu halten. Aber die innere Wahrscheinlichkeit einer sol-chen mechanischen Auffassung des Zusammenhanges wre doch wohl gering. Denn es handelt sich hben und drben um verwandte Vlker

    ' 1 Es :wJrd _k;in Ana~hronismus sein, wenn die berlieferung schon fr die Zeit des

    letzten Isr-:e!Itischen E~nwanderungs_~chubes die jungen Reiche des sdlichen Ostjordan-landes, freilich noch nnt Resten des lteren Stadtstaatwesens untermischt, als vorhanden voraussetzt (Num. zoff.) [vgl. oben Band I S. 203ff.].

    _ 2 Bei den. Aramem fre.ilich erzwingt die Aufteilung in mehrere Einzelreiche deren nhere Bezeich~un~ nach Ihren stdtischen Vororten (z. B. 2. Sam. 10, 6. 8). Aber aucll--da3 h~delt ~s s~ch mcJ:t t;n:- Stadtherrs_chaften vom kanaanischen .Typus.

    Junger I:t II? palstimsci:_en :"ereich nur die abschlieende Gestaltung der politi-schen Organisation der Aramaer In der Grndung des Reiches von Damaskus (1 K-11, 23ff.) an Stelle der von David bezwungenen kleineren Aramerreiche (2 s~ ong. 3ff.). . . '

    [35/36] Die Urgestalt des Reiches Israel 29

    die aus gemeinsamer Wstenheimat auf hnlichen Wegen in die verschie-dep.en Teile des palstinischen Kulturla~des _gefhrt w~~den w~en. Wenn sich nun in ihrer Staatenbildung, sov1el w1r sehen kennen, uberall das gleiche Gestaltungsprinzip wirksam zeigt -und zwar ein Prinzip, das de~ lteren Bevlkerungen dieses Kulturlandes fremd war -, so werde~ w1r darin mit grerem Recht die Auswirkung einer Anla~e er~:nnen ?rfen, die den jungen Eindringlingen gemeinsam war und dte be1 1~nen Je n~_ch Umstnden hier frher und dort spter die gleiche Art staatlicher Scho~fungen hervorbrachte, ohne da erst das eine V ~lk b~i dem a~deren m die Lehre zu gehen gehabt htte. Und was speziell_ die.Verspatung ~er israelitischen Staatenbildung betrifft, so erklrt ste sich zur Genuge daraus, da die Israeliten viel tiefer in den Geltungsbereich der so ganz anderen altpalstinischen Staatsordnungen vorgestoen waren u_nd dem-entsprechend viel weniger freien Spielraum fr die Bettigung Ihrer po-litischen Anlagen hatten als ihre ostjordanischen Verwandten nahe der

    Wstengrenze.1 . Die grundstzliche Zugehrigkeit des Reiches Israel_ m semer ?r-

    gestalt zu dem Typus der stlichen N ac~barstaaten s~hhet ab~r m~ht aus da es auf Grund seiner besonderen mneren und aueren Situatwn de; gemeinsamen Typus sogleich wieder in?ivid~~ll abgewandel~. hat. Schon was oben von der Verarbeitung lterer Israelinscher und der Uber-nahme gleichzeitiger philistischer Einrichtungen in sein~~ Bes~~nd zu sagen war, kommt unter dem Gesichtspunkt solcher Indtvid~ahste~ng sehr wesentlich in Betracht; denn da alle diese Elemente m gletcher Misclu,lri.g an dem Aufbau der ostjordanischen Reiche betei~igt gew:es~n s-ein sollten, ist gewi nicht anzunehmen, und jede V erschi~denhei~ ~n den Grundlagen ergab notwendig eine entsprechende Verschiedenheit m den fertigen Staatsgebilden. Zudem scheint es nac~ der hc~st fragmen-tarischen berlieferung, auf die wir angewiesen smd, als hat_te es ~elb~t bei den ostjordanischen Reichen trotz der weitgehenden Gleichar:Igkeit ihrer Struktur noch einen wichtigen Differenzpunkt gegeben. Wahrend sie nmlich auer dem nationalen Grundprinzip ihrer Gestaltung auch das gemeinsam haben, da sie ohne Ausnahme monarchisch organis_iert sind tritt uns ihr Knigtum durchaus nicht berall in jener dynastisch geb~ndenen Form entgegen, die bei den Kanaan~:rn alle_in he~sc~te und die wir auch bei den Philistern und den brigen Agern m Palastma vor-aussetzen drfen. Vielmehr finden wir gerade da, wo wir dank der Erhaltung einer authentischen Knigsliste im Alten Testament die

    1 Da die literarisch~ berlieferung fr die Entstehungsgeschichte der ostjordanis.~hen Nationalstaaten so gut wie vlliPersagt, kann ihre Aufklrung nur von derarchaolo-gischen Erforschung der betreffenden Gebiete erhofft werden.

  • 30 .Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina

    Entwicklung der Dinge besonders weit, ja vielleicht bis zu den Anfngen der Staatenbildung zurckverfolgen knnen, nmlich bei den Edomitern, den merkwrdigen Tatbestand, da die Knigswrde viele Generationen lang mit voller Regelmigkeit zwischen Mnnern ganz verschiedener Her-kunft wechselt und da nirgends auch nur der Versuch einer Dynastie-bildung erkennbar wird ;1 erst nach der Unterwerfung des Reiches dur~h David heften sich die Emanzipationsbestrebungen der Edomiter an einen Nachkommen des letzten Knigs. 2 Anderwrts, bei den Ammonitern und Moabitern, ist uns die Thronfolge vom Vater auf den Sohn in einzelnen Fllen bezeugt, aber auch da erst fr die Zeit Davids und noch spter, so da man fragen kann, ob nicht die dynastische Bindung des Knig-tums auch in diesen Reichen erst sekundr und infolge fremder Einflsse an die Stelle einer beweglicheren Form nach der Art der edomitischen getreten ist.3 Doch selbst wenn wir annehmen, da schon vor der Ent-stehung des Reiches Israel die dynastische Form des Knigtums in einem Teil der Ostjordanischen Staaten eingefhrt war, bleibt die edomitische Knigsliste ein sprechender Beweis gegen die Meinung, als drften wir jene Form in dieser Vlkergruppe berall von Anfang an voraussetzen. ~uch fr die Urgestalt des Reiches Israel mu also erst an Hand der Uberlieferung ermittelt werden, ob ihr Knigtum dynastisch gedacht war ~der z;ri~ht. Nun wissen wir zwar tatschlich von einem V ersuch, das junge 1sraeht1sche Staatswesen nach der Katastrophe Sauls in seiner letzten Philisterschlacht noch an seine Nachkommenschaft gebunden zu halten: Abner, der fhrende Kopf in dem ganzen Geschlecht, 4 bringt Sauls Sohn Isbaal ber den ] ordan in Sicherheit vor den nun wieder bermchtigen Philistern und macht ihn dort in Mahanaim zum Knig ber IsraeLs Aber so gewi das echt dynastisch gedacht und gehandelt war, so deutlich ist doch auch, da es durchaus nicht in der Linie dessen lag, was seinerzeit zur Grndung des Reiches gefhrt hatte. Ob allerdings Isbaal in Maha-naim sa oder wie Sau! in Gibea, hat wenig zu besagen; auch Gibea war unter Sau! noch keine Residenz im Sinne eines hher entwickelten mon-

    1 Gen. 36, 31-39. 2

    1 . Kn. 11,. 14ff. Vgl. hierzu und zu der Knigsliste vor allem Ed. Meyer, Die Israeliten und ihre Nachbarstmme (1906) S. 370ff.

    3 Ammon_: 2. Sam .. 10, 1ff. (Zeit Davids); Moab: Inschrift des Knigs Mesa c

    9 Jahr-

    hundert). _D1e dynastl5~e G~taltung. des Knigtums in dem Aramerreich von Damas-ku~_(1. Kon. 15! ~9 u. o.).blel~t anges1chts der spten Entstehung dieses Reiches in vllig ve~~erter pohtisch:r !51tuati~m am b~ten ganz auer Betracht. -.

    Fur Sauls Heer~o~gtum 1St es b:zetchnend, da sein Verwandter Abner als Fhrer des Heerbanns das emzxge ;Amt bekle1dete, das unseres Wissens schon damals durch Ab-spaltung aus der entschetdenden Funktion des Knigs selbst hervorgegangen war (1. Sam~ 14; so). .

    s 2. Sam. 2, 8 ff.

    [38/39] .Die Urgestalt des Reiches Israel

    archischen Staates gewesen.1 Viel bedenklicher war, da er niemals da erschien, wo nach der ursprnglichen Auffassung der Heerknig von Israel allein das Wesen und die Wrde seines Amtes voll entfalten konnte: im Feldlager der israelitischen Stmme und an ihrer Spitze in der Schlacht; gerade nach der Katastrophe Sauls bei seinem letzten Zusammensto mit den Philistern, die zugleich eine Katastrophe des Heerbannes gewesen war, htte Isbaal -und wenn nicht er, so doch Abner fr ihn -seine vor-dringliche Aufgabe darin sehen mssen, den Heerbann wieder zu sam-meln und dem alten Feind von neuem entgegenzufhren. Statt dessen sehen wir nur seine Streifscharen ohne ihn gelegentlich ber den Jordan kommen und nicht zum Kampf mit den Philistern, sondern zur Fort-setzung des wirkungslosen Kleinkriegs gegen David und dessen Sldner; er sttzt sich also nur auf die vom Vater ererbte militrische Hausmacht, die wir von vornherein als einen Fremdkrper im Heerwesen bezeichnen muten.2 Da sein Knigtum auf diese Weise im Volk nicht Wurzel schlagen konnte, versteht sich von selbst, und so knnte man vielleicht geneigt sein, lediglich seine und Abners politische Unfhigkeit fr das Scheitern des ganzen Experiments verantwortlich zu machen. Aber der Schaden sitzt wohl noch tiefer: das Volk war berhaupt noch nicht auf die dynastische Bindung seines Staatswesens eingestellt. Der, dem es zuerst die dauernde Befehlsgewalt ber sich eingerumt hatte, war als charismatischer Fhrer schon bewhrt gewesen, bevor ihm die Stmme huldigten; auf dieser Grundlage ruhte bei Sau! alles Weitere. Wir wissen aber von den frheren israelitischen Fhrern her, da ihr Charisma ganz an ihre-Person und an ihre besondere nationale Rettungsaufgabe gebun-den war und darum berhaupt nicht fr bertragbar, geschweige denn fr vererblich galt. Sollte das jetzt bei Saul anders sein, etwa deswegen, weil sich die Stmme seiner Fhrung dauernd unterstellt hatten oder weil ihm zu Lebzeiten die Erfllung seines speziellen charismatischen Berufs, nmlich die Abschttelung der philistischen Herrschaftsansprche, trotz aller Erfolge doch nicht endglt~g gelungen war ? Selbst dann war der

    1 Dabei ist freilich zu beachten, da Gibea allem Anschein nach nicht Sauls ange-stammte Heimat, sondern der von ihm selbst erst gewhlte Knigssitz war. Das Erb-begrbnis des Geschlechts lag nicht dort, sondern bei einem Nachbarorte (2. Sam. 21, 14; vgl. Jos. 18, 28). Sauls bersiedlung nach Gibea wird dadurch veranlat g~v:esen sein, da dieser Ort unter der Philisterherrschaft zu einem militrischen und admimstra-tiven Vorort der Umgebung geworden war (vgl. 1. Sam. 13, 3).

    z Siehe oben S. 26 f. Man verstehtdie einschlgige Erzhlungvon 2. Sam. 2, 12 ff. falsch, wenn man sich das Heerbannaufgebot an diesem Sldnerkampf beteiligt denkt Doch ist nicht zu bersehen, da unsere berlieferung fr die fragliche Zeit ausschlielich ein7m Werke angehrt, das nur an Davids Aufstieg orientiert ist und infolgedessen fr etwruge Unternehmungen der Sldner Isbaals gegen die Philister kein Interesse htte, un.

  • Die Staatenbildung der Israeliten in Palstina

    bergang seiner V ollmachten auf ein anderes Mitglied seines Geschlechts nicht einfach eine Angelegenheit automatisch wirkender privater Erb-folge, sond~rn b~durfte, :rm rechtskrftig zu werden, einer Wiederholung der ~te, die bei Sauls eigenem Aufstieg den Ausschlag gegeben hatten also emer neuen persnlichen Designation durch J ahwe und einer neue~ persnlichen Akklamation des Volkes. Von alledem ist bei Isbaal keine ~ede;. Abner macht ihn zum Knig, nicht der spontane Volkswille, und eme diesen lenkende vorausgegangene Bestimmung J ahwes fehlt vollends g:mz. Im Ge~enteil. beha~ptet schon die alte berlieferung, da Sauls eigenes Chansma m semen spteren Regierungsjahren durch einen "bsen Geist von Jahwe" verdrngt war, und macht. so den Fortbestand se~~er Knig~wrde ~uf Grund der einmal eingegangenen Bindung der S~amme an 1hn .~u ~mer Sache, . d~ die volle innere Berechtigung im S~nne der ursprungliehen KonstitutiOn des israelitischen Staatswesens rucht mehr zukam.1 Die jngeren Erzhlungen von Sauls Verwerfung durch J ahwe spinnen den gleichen Grundgedanken nur noch weiter aus und lassen fr die Anknpfung einer dynastischen Linie an die Person des ersten ~nigs erst recht keinen Raum. 2 Aber selbst wenn dieses Ele-ment der .berlieferung nichts anderes wre als ein nachtrglicher Ver-such zur Smndeutung des tatschlichen historischen Verlaufs so bliebe Abners Experiment mit Isbaal - und mit Israel - noch immer im Wider-spruch zu jenen Imponderabilien, die nur wenige Jahre vorher bei der Grndung des Reiches eine so entscheidende Rolle gespielt hatten. Darum kann es. denn auch durchaus nicht fr unglaubwrdig gelten, da Abner selbst Wieder von seinem Experiment abgekommen sei